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20.08.2021 V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Rainer Schumann, Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Energieberatung Kostenlose telefonische Energieberatung der Klimaregion ­Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW am 15. September 2021 von 14 bis 17.45 Uhr, Anmeldung erforder- lich unter: 02222 945-285, tobias.gethke@stadt-bornheim.de StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Ab- wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Service HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Zugang nur mit Online-Ticket! Aktuelle Infos und Tickets gibt es unter: www.hallenfreizeitbad.de Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de/stadtbuecherei Stadt Bornheim Bürgerinformation Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD 02222 9956331, fraktion@spd-bornheim.nrw Bündnis 90/Die Grünen 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de ABB 0151-72211101, bornheimer123@yahoo.de Fraktionen Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung notwendig unter 02222 945-101 Bürgermeister Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, 02222 9437-0 Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen (Brunnenallee 31a) folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr Besucher aller Dienststellen müssen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Sitzungen sind öffentlich. Die Termine gelten vorbehaltlich möglicher Einschränkungen. Bitte beachten Sie zur Teilnahme die aktuell geltende Coronaschutzverordnung. Es steht nur eine begrenzte Anzahl an Publikumsplätzen zur Verfügung. Diese werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Anmeldungen können per E-Mail an ratsbuero@stadt-bornheim.de oder telefonisch unter 02222 945-214 erfolgen. Während der gesamten Sitzung ist durchgehend eine medizinische Maske zu tragen. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Dies ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen. Aktuelle Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Die nächsten Sitzungen Ausschuss für Bürgerangelegenheiten Dienstag, 24.08.2021, 18 Uhr, Aula der Europa- schule, Goethestraße 1, Bornheim Integrationsausschuss Mittwoch, 25.08.2021, 18 Uhr, Aula der Europa- schule, Goethestraße 1, Bornheim Ausschuss für Umwelt, Klima, Landwirtschaft, Wald und Natur Donnerstag, 26.08.2021, 18 Uhr, Rheinhalle, Rheinstraße 201, Bornheim Rechnungsprüfungsausschuss Dienstag, 31.08.2021, 18 Uhr, Aula der Europa- schule, Goethestraße 1, Bornheim Jugendhilfeausschuss Mittwoch, 01.09.2021, 18 Uhr, Aula der Europa- schule, Goethestraße 1, Bornheim Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 02.09.2021, 18 Uhr, Rheinhalle, Rheinstraße 201, Hensel Wahlbüro ab sofort geöffnet Ab sofort können Bornheimerinnen und Bornheim- er ihre Stimme für die Bundestagswahl am 26. Sep- tember 2021 abgeben. Das Wahlbüro befindet sich im Ratssaal (905) des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2. Wer von zu Hause aus wählen möchte, kann die Briefwahlunterlagen ebenfalls im Wahlbüro bean- tragen – entweder persönlich, per E-Mail an wahl- buero@stadt-bornheim.de oder per Online-Wahl- schein-Verfahren auf www.bornheim.de. Per Telefon dürfen Wahlunterlagen übrigens nicht beantragt werden. Wer die Unterlagen aber per E-Mail anfordern möchte, muss folgende Angaben machen: Familiennamen, Vornamen, Geburtsda- tum und Wohnanschrift, also Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort. Ebenfalls möglich ist es, die Briefwahlunterlagen per Post zu beantragen. Der Vordruck hierfür befindet sich auf der Wahlbe- nachrichtigungskarte. Diese wird in den nächsten Tagen an alle Wahlberechtigten verschickt. Der Karte ist auch zu entnehmen, um welchen Wahl- bezirk es sich handelt und welches Wahlbüro am 26. September aufgesucht werden muss. Wer ins Wahlbüro geht, sollte seine Wahlbenach- richtigungskarte mitbringen. Sollte das nicht möglich sein, reicht auch ein gültiges Ausweisdo- kument. Um Briefwahlunterlagen für Familienmit- glieder zu beantragen, ist es zwingend erforderlich, eine unterschriebene Vollmacht vorzulegen. Die Vollmacht befindet sich als Vordruck auf der Wahl- benachrichtigungskarte, kann aber auch selbst aufgesetzt werden. Im Wahlbüro sind die üblichen Corona-Regeln zu beachten – also Maske tragen und Abstand halten. Bornheimer Bürgerinnen und Bürger, die bis zum 5. September 2021 keine Wahlbenachrichtigungs- karte erhalten haben, wenden sich bitte umgehend an das Wahlbüro. Es ist geöffnet montags bis mit- twochs von 7.30 bis 16 Uhr, donnerstags von 7.30 bis 18 Uhr und freitags von 7.30 bis 12.30 Uhr. Tele- fonisch erreichbar sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter 02222 945-444. Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bun- destag am 26. September 2021 1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Wahl- bezirke der Stadt Bornheim wird in der Zeit vom 06.09.2021 bis 10.09.2021 während der Öffnungszeiten von Montag, den 06.09.2021 bis Mittwoch, den 08.09.2021: jeweils von 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr, am Donnerstag, den 09.09.2021: von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr, Freitag, den 10.09.2021: von 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr, im Rathaus der Stadt Born- heim, Rathausstr.2, Zimmer 905 –Ratssaal- (barrierefrei), für Wahlberechtigte zur Ein- sichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollstän- digkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetra- genen Daten überprüfen. So- fern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständig- keit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetra- genen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaub- haft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wähler- verzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren ge- führt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetra- gen ist oder einen Wahlschein hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 10.09.2021 bis 12:30 Uhr, bei der Stadt Bornheim, Wahlbüro, Zimmer 905, Rathausstr. 2, 53332 Bornheim, Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Nie- derschrift eingelegt werden. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetra- gen sind, erhalten bis spätes- tens 05.09.2021 eine Wahlbe- nachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichti- gung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wähler- verzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeich- nis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen be- antragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 98 Rhein-Sieg-Kreis II durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbe- zirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberech- tigter, 5.2 ein nicht in das Wählerver- zeichnis eingetragener Wahlberechtigter, Öffentliche Bekanntmachung des Teilflächennutzungsplans Windenergie (Teilfortschreibung) / frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Einwohnerversammlung Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 11.05.2021 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB mit dem vorliegenden Planentwurf der Teilfortschrei- bung des Flächennutzungspla- nes und der Darlegung der allge- meinen Ziele und Zwecke der Planung beschlossen. Des Weiteren hat er beschlos- sen, die Planung für die Dauer von 6 Wochen öffentlich auszu- legen und eine Einwohnerver- sammlung unter Beachtung der aktuellen Coronaschutzverord- nung NRW durchzuführen. Das Plangebiet umfasst das ge- samte Stadtgebiet. Ziel des Teilflächennutzungspla- nes Windenergie (Teilfortschrei- bung) ist die planungsrechtliche Steuerung von Windenergiean- lagen im Gebiet der Stadt Born- heim. Mit Festlegung der geeigneten Flächen für Windenergieanlagen im Teilflächennutzungsplan ste- hen ihrer Errichtung an anderen Stellen im Stadtgebiet in der Re- gel gem. § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB öffentliche Belange entgegen. Die Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Aufstel- lung des Teilflächennutzungs- planes Windenergie (Teilfort- schreibung) erfolgt in der Zeit vom 30.08. bis 11.10.2021 einschließlich bei der Stadtverwaltung Born- heim, Stadtplanungs- und Lie- genschaftsamt, auf dem Flur zwischen Zimmer 407 – 414, Rat- hausstraße 2, 53332 Bornheim, während der Besuchszeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr. Auskünfte erhalten Sie in Zim- mer 405, 407, 409, 411 oder 414. Während dieser Zeit werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darge- legt. Zusätzlich wird die Planung in einer Einwohnerversammlung erläutert, die am Montag, dem 20.09.2021 um 18.00 Uhr in der Rheinhalle, Rheinstraße 201, 53332 Bornheim, stattfindet. Sowohl während der Zeit der Auslegung als auch während der Einwohnerversammlung wird der interessierten Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Darüber hinaus können im Inter- net unter www.bornheim.de, Ru- brik Wirtschaft und Bauen, Rei- ter Stadtplanung, die Planunter- lagen eingesehen und Stellung- nahmen dazu abgegeben wer- den. Für die Einwohnerversammlung gelten die Reglungen der zum Zeitpunkt der Versammlung ak- tuellen Coronaschutzverord- nung. Eine Teilnahme ist nur für Perso- nen möglich, die einen gültigen Negativtestnachweis oder einen Nachweis der Immunisierung (geimpft/genesen) vorlegen kön- nen. Wegen der durch die Ab- standsregelungen begrenzten Anzahl von Plätzen ist eine vor- herige Anmeldung vorrangig per Mail an ina.breuer@stadt-born- heim.de oder telefonisch unter 02222-945-253 erforderlich. Sollten noch Plätze frei sein, können auch nicht angemeldete Personen spontan teilnehmen. Während der Versammlung ist durchgehend eine medizinische Maske zu tragen. Auf die beiliegende Übersichts- karte, die den Planbereich grob darstellt, wird hingewiesen. Bornheim, den 16.08.2021 Stadt Bornheim gez. Christoph Becker Bürgermeister Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachungen Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die An- tragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 05.09.2021) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 10.09.2021) versäumt hat, b) wenn sein Recht auf Teilnah- me an der Wahl erst nach Ab- lauf der Antragsfrist nach § 18 Abs. 1 Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 Bundeswahlord- nung entstanden ist, c) wenn sein Wahlrecht im Ein- spruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wäh- lerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis einge- tragenen Wahlberechtigten bis zum 24.09.2021, 18.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt wer- den. Im Falle nachweislich plötzli- cher Erkrankung, die ein Auf- suchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutba- ren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtig- ter glaubhaft, dass ihm der be- antragte Wahlschein nicht zu- gegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein er- teilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstaben a bis c angegebe- nen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen an- deren stellt, muss durch Vorla- ge einer schriftlichen Voll- macht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behin- derter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person be- dienen. 6. Mit dem Wahlscheinantrag er- hält der Wahlberechtigte • einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, • einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, • einen amtlichen, mit der An- schrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, verse- henen roten Wahlbriefum- schlag und • ein Merkblatt für die Brief- wahl. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterla- gen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nach- gewiesen wird und die bevoll- mächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte ver- tritt; dies hat sie der Gemein- debehörde vor Empfangnah- me der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die be- vollmächtigte Person auszu- weisen. Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Ab- gabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabga- be der Hilfe einer anderen Per- son bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr voll- endet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlbe- rechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlent- scheidung beschränkt. Unzu- lässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Ein- flussnahme erfolgt, die selbst- bestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahl- berechtigten ersetzt oder ver- ändert oder wenn ein Interes- senkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hil- feleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahl- schein so rechtzeitig an die an- gegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spä- testens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutsch- land ohne besondere Versen- dungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unent- geltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgege- ben werden. Bornheim, den 16.08.2021 Stadt Bornheim Der Bürgermeister gez. Christoph Becker Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachungen Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de

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V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Rainer Schumann, Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Energieberatung Kostenlose telefonische Energieberatung der Klimaregion ­Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW am 18. August 2021 von 14 bis 17.45 Uhr, Anmeldung erforderlich unter: 02222 945-285, tobias.gethke@stadt-bornheim.de StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Ab- wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Service HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Zugang nur mit Online-Ticket! Aktuelle Infos und Tickets gibt es unter: www.hallenfreizeitbad.de Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de/stadtbuecherei Stadt Bornheim Bürgerinformation Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD 02222 9956331, fraktion@spd-bornheim.nrw Bündnis 90/Die Grünen 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de ABB 0151-72211101, bornheimer123@yahoo.de Fraktionen Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung notwendig unter 02222 945-101 Bürgermeister Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, 02222 9437-0 Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen (Brunnenallee 31a) folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr Besucher aller Dienststellen müssen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Termine gelten vorbehaltlich weiterer Einschränkungen. Die Sitzungen sind öffentlich. Es gelten die Regelungen der zum Zeitpunkt der Sitzung aktuellen Coronaschutzverordnung. Publikumsplätze stehen demnach zurzeit nur in begrenzter Anzahl zur Verfügung. Diese werden in der Reihenfolge der Anmeldung vergeben. Anmeldungen können per Mail an claudia.gronewald@stadt-bornheim.de oder telefonisch unter 02222 945-218 erfolgen. Teilnehmende werden gebeten, über einen gültigen Schnelltest zu verfügen oder einen Selbsttest vorzunehmen. Tests können durch die Stadt zur Verfügung gestellt werden. Wer diesen Test in Anspruch nimmt, sollte bis zu einer Stunde vor der Sitzung anreisen, um den Test in Ruhe durchführen zu können. Während der gesamten Sitzung ist durchgehend eine FFP2-Maske zu tragen. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Dies ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen. Aktuelle Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Die nächsten Sitzungen Ausschuss für Bürgerangelegenheiten Dienstag, 24.08.2021, 18 Uhr, Aula der Europa- schule, Goethestraße 1, Bornheim Integrationsausschuss Mittwoch, 25.08.2021, 18 Uhr, Aula der Europa- schule, Goethestraße 1, Bornheim Ausschuss für Umwelt, Klima, Landwirtschaft, Wald und Natur Donnerstag, 26.08.2021, 18 Uhr, Rheinhalle, Rheinstraße 201, Bornheim Rechnungsprüfungsausschuss Dienstag, 31.08.2021, 18 Uhr, Aula der Europa- schule, Goethestraße 1, Bornheim Stadt Bornheim lobt Umweltpreis aus Die Stadt Bornheim lobt mit Unterstützung von Sponsoren den mit 1400 Euro dotierten Umwelt- preis aus. Mit ihren Ideen und Projekten können sich Bornheimer Bürgerinnen und Bürger, Verei- ne, Institutionen und Firmen ab sofort bewerben. Gesucht werden Ideen und Projekte, die im Wohn-, Schul-, Arbeits- oder Freizeitbereich zur Verbes- serung der Umwelt geführt haben oder führen können. Mögliche Themen sind Landschafts- und Naturschutz, Umweltplanung und ihre Verwirkli- chung, Energieeinsparung und Abfallbeseitigung, Luftreinhaltung, Gewässerschutz und Lärm- schutz, Erhaltung oder Neuanlage von Grün- und Erholungszonen sowie Pflege und Unterhaltung von Flächen, die in Patenschaft genommen wur- den. Die Konzepte und Projekte sollten einen Nut- zen für das Allgemeinwohl haben. Wer sich bewerben möchte, schickt eine Konzept- oder Projektbeschreibung an Manuela Domschat, Umwelt- und Grünflächenamt, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, oder per E-Mail an manuela. domschat@stadt-bornheim.de. Fragen beant- wortet sie unter 02222 945-307. Sponsoren kön- nen sich ebenfalls an Manuela Domschat wenden. Anmeldeschluss ist der 15. September 2021. Aus allen fristgerecht eingegangenen Bewerbun- gen trifft die Bewertungskommission zunächst eine Vorauswahl, die dann im Umweltausschuss vorgestellt wird. Die endgültige Entscheidung be- schließt der Stadtrat. Die Preisverleihung ist für Ende 2021 vorgesehen. Die Ehrung übernimmt Bürgermeister Christoph Becker. Neben den Be- werberinnen und Bewerbern nehmen auch alle Sponsoren automatisch an der Preisverleihung teil. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten eine Urkunde. „Sport im Park“: Ein kostenloses Bewegungsangebot in Bornheim Gemeinsam mit dem Stadtsport-Verband e.V. lädt die Stadt Bornheim vom 23. August bis zum 24. September 2021 zu „Sport im Park“ ein. Nach Bonner Vorbild gibt es an verschiedenen Orten ein täglich wechselndes kostenfreies An- gebot. Nach dem Motto „Einfach hingehen und mitmachen - kostenlos und ohne Anmeldung“ bietet der SSV Bornheim Tango und Zumba auf dem Peter-Fryns-Platz an, um im September zu Pilates, Fitness-Boxen und Outdoor-Fitness ins Franz-Farnschläder-Stadion einzuladen. Der SSV Merten führt auf dem Sportplatz Merten in die is- raelische Selbstverteidungsart „Krav Maga“ ein, oder zeigt, wie man durch Bewegung glücklich und schmerzfrei bleiben kann. Der SSV Walberberg trifft sich mit Menschen, die sich an der frischen Luft bewegen wollen, am Vereinsheim in der Düffelstraße. Von dort starten die Wander- oder Nordic-Walking-Touren. Der TuS Roisdorf lässt beim „Latin Dance“ die Hüften kreisen, oder trifft sich mit Interessierten zum Yoga auf der Wiese „Alter Weiher“. Bürgermeister Christoph Becker und der Vorsitzende des Stadt- sport-Verbandes, Dr. Jochen Bauer, werden das „Sportfest für Jedermann“ am Samstag, 21. Au- gust 2021, um 11 Uhr im Franz-Farnschläder-Sta- dion in der Walraffstraße in Bornheim eröffnen. Unterstützt wird die Veranstaltung von der Bar- mer. Das komplette Programm mit Zeiten und Treff- punkten kann auf der städtischen Homepage (bornheim.de) unter „News“ eingesehen und her- untergeladen werden. Mitmachen beim Klimafolgenanpassungskonzept Die Erarbeitung des interkommunalen Klimafolgenanpas- sungskonzepts für die Region Rhein-Voreifel befindet sich aktuell in der Schlussphase. Allerdings hat jeder noch die Möglichkeit, auf der „KlimaMap“ Hinweise, Anre- gungen und Vorschläge ein- zutragen. Die Verände- rungen des Kli- mas sind über die letzten 30 Jahre hinweg messbar. Auch auf lokaler Ebene sind diese Veränderungen mittlerweile spürbar. Zum Beispiel sind die Temperaturen im Sommer höher und bebaute Bereiche erhitzen sich stärker. Stark- regen und Stürme treten häufiger auf und hinterlassen teil- weise starke Schäden. Deshalb erarbeiten die sechs Kom- munen der Klimaregion Rhein-Voreifel - Alfter, Bornheim, Meckenheim, Rheinbach, Swisttal und Wachtberg – derzeit gemeinsam mit den Büros Innovation City Management und K.PLAN ein Klimaschutzteilkonzept zur Anpassung an den Klimawandel. Dabei sind auch die Meinungen und Ideen aus der Bevölkerung, aus der Politik sowie von verschiedenen Expertengruppen gefragt. Dafür wurde das Online-Beteiligungsformat „KlimaMap“ entwickelt. In dieser interaktiven Karte der Region Rhein-Voreifel können Interessenten gezielt verschiedene Orte markieren und Vorschläge zu Klimaanpassungsmaß- namen hinter- lassen, etwa zu Fragen wie „Wie schütze ich mein Haus?“ oder „Welche Ideen habe ich, um die Klima- wa nd e l fo l g e n a b z u m i l d e r n oder zu vermei- den?“. Die Kli- maMap kann im Internet unter http://www.rhein-voreifel.klimamap.de auf- gerufen werden. Als Anregung und Unterstützung bei der Erarbeitung eigener Maßnahmenvorschläge wurde auf der Webseite der Klimaregion Rhein-Voreifel (www.klima-rv. de/projektdoku) ein entsprechender Maßnahmenkatalog veröffentlicht. Die aktive Beteiligung möglichst vieler Inte- ressensgruppen vor Ort spielt eine herausragende Rolle für die Bearbeitung des Projektes. Deshalb wurde die Möglich- keit, auf der Klimamap eigene Ideen, Hinweise und Anre- gungen zu hinterlegen, bis Ende August 2021 verlängert. Dies kann anonym erfolgen. Eine Registrierung ist nicht er- forderlich. Bei Fragen zum Gesamtprojekt steht der Klima- schutzmanager der Klimaregion Rhein-Voreifel, Tobias Gethke, unter 022 22/945-285 oder per E-Mail an tobias. gethke@stadt-bornheim.de als Ansprechpartner zur Ver- fügung. 30.07.2021 Die Veranstaltung fi ndet unter den aktuellen Corona-Bestimmungen statt. Bitte beachten Sie die geltenden Abstands- und Hygieneregeln. BornheimBornheimBornheim im ParkBornheimBornheim macht Programm: • Eröffnung durch Bürgermeister Christoph Becker und Jochen Bauer, Vorsitzender des Bornheimer Stadtsport-Verband e.V. • Krav Maga Taktische Selbstverteidigung für Personen ab 18 Jahre • Glücklich und schmerzfrei durch Bewegung, Dehnübungen, Bewegungen und Posen aus Yoga, Tai Chi und Pilates Ausserdem: • Hüpfburg • Torwand • Tischtennis • Obst, Gemüse, Fitness-Snacks • Erfrischungsgetränke Weitere Informationen zu Sport im Park Bornheim unter: www.bornheim.de Alle sind zum Mitmachen eingeladen. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. BornheimBornheimBornheimBornheim im Parkim Parkim Park Sport Samstag, 21.08.2021 11– 15 Uhr Franz-Farnschläder-Stadion Bornheim, Wallrafstraße 13LindenbaumM Text-Box 06.08.2021

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13.08.2021 V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Rainer Schumann, Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Energieberatung Kostenlose telefonische Energieberatung der Klimaregion ­Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW am 21. Juli 2021 von 14 bis 17.45 Uhr, Anmeldung erforderlich un- ter: 02222 945-285, tobias.gethke@stadt-bornheim.de StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Ab- wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Service HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Zugang nur mit Online-Ticket! Aktuelle Infos und Tickets gibt es unter: www.hallenfreizeitbad.de Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de/stadtbuecherei Stadt Bornheim Bürgerinformation Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD 02222 9956331, fraktion@spd-bornheim.nrw Bündnis 90/Die Grünen 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de ABB 0151-72211101, bornheimer123@yahoo.de Fraktionen Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung notwendig unter 02222 945-101 Bürgermeister Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, 02222 9437-0 Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen (Brunnenallee 31a) folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr Nur nach Terminvereinbarung! Besucher aller Dienststellen müssen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Termine gelten vorbehaltlich weiterer Einschränkungen. Die Sitzungen sind öffentlich. Es gelten die Regelungen der zum Zeitpunkt der Sitzung aktuellen Coronaschutzverordnung. Publikumsplätze stehen demnach zurzeit nur in begrenzter Anzahl zur Verfügung. Diese werden in der Reihenfolge der Anmeldung vergeben. Anmeldungen können per Mail an claudia.gronewald@stadt-bornheim.de oder telefonisch unter 02222 945-218 erfolgen. Teilnehmende werden gebeten, über einen gültigen Schnelltest zu verfügen oder einen Selbsttest vorzunehmen. Tests können durch die Stadt zur Verfügung gestellt werden. Wer diesen Test in Anspruch nimmt, sollte bis zu einer Stunde vor der Sitzung anreisen, um den Test in Ruhe durchführen zu können. Während der gesamten Sitzung ist durchgehend eine FFP2-Maske zu tragen. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Dies ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen. Aktuelle Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Die nächsten Sitzungen Ausschuss für Bürgerangelegenheiten Dienstag, 24.08.2021, 18 Uhr, Aula der Europa- schule, Goethestraße 1, Bornheim Integrationsausschuss Mittwoch, 25.08.2021, 18 Uhr, Aula der Europa- schule, Goethestraße 1, Bornheim Ausschuss für Umwelt, Klima, Landwirtschaft, Wald und Natur Donnerstag, 26.08.2021, 18 Uhr, Rheinhalle, Rheinstraße 201, Bornheim Rechnungsprüfungsausschuss Dienstag, 31.08.2021, 18 Uhr, Aula der Europa- schule, Goethestraße 1, Bornheim Ökologische Aufwertung der Herseler Rheinaue durch Schafe und Ziegen Mit dem Ziel der ökologischen Aufwertung soll die Herseler Rheinaue künftig vom ehemaligen Sport- platz Hersel bis zur Einmündung der Rheindorfer Straße in regelmäßigen Abständen durch Schafe und Ziegen beweidet werden. Voraussetzung für eine solche extensive Grünlandnutzung ist die Ein- zäunung des auf der Rheinseite gelegenen Bere- ichs des Auenwegs. Diese Maßnahme kommt gleichzeitig den dort brü- tenden seltenen Vogelarten wie dem Schwarzkehl- chen zugute. Mit der Einzäunung soll in den kom- menden Tagen begonnen werden. Die abschnitts- weise Beweidung kann voraussichtlich ab Spät- sommer/Herbst erfolgen. Zum Hintergrund: In den letzten Jahren konnte die Stadt Bornheim fast alle Grundstücke zwischen Leinpfad und Auenweg erwerben. Die ehemaligen Ackerflächen sollen zu einem naturnahen Auen- bereich mit einer Stromtalwiese und einigen auen- typischen Gehölzen entwickelt werden. Mit der Be- weidung wird dem Aufkommen von Brombeeren und anderen Brachlandarten entgegengewirkt. Diese Maßnahmen bedeuten eine ökologische Auf- wertung, die dem Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft an anderer Stelle im Stadtgebiet dient. Die Maßnahme ist mit der unteren Natur- schutzbehörde und dem Hochwasserschutz abge- stimmt. Zum sechsten „Poetry-Slam“ laden der Stadtjugendring Born- heim e.V. und die Stadtbücherei Bornheim ein. Teilnehmen kön- nen Wortakrobaten jeder Alter- sklasse, die etwas zum Thema „Diskriminierung“ zu sagen ha- ben. Corona-bedingt muss der Wettbewerb jedoch in digitaler Form stattfinden. Gefragt sind kritische, witzige, fantasievolle und experimentelle Wortvorträge, die selbst ver- fasst sein und das Themenfeld der Diskriminierung beleuchten müssen. Die Redner haben zehn Minuten Zeit, das Publikum vor dem Bildschirm zu begeistern. Die Zuschauer übernehmen diesmal auch die Rolle der Jury. Den Bornheimer Poetry-Slam haben einst Jugendliche auf die Beine gestellt. Denn der Pre- mieren-Wettbewerb war eine der ersten Aktionen die damals das Kinderjugendparlament Bornheim initiiert hatte. Damit die digitale Veranstaltung vorbereitet werden kann, müs- sen die Wettbewerbstexte bis Mittwoch, 1. September 2021, per E-Mail bei der Stadtbücherei (brigitte.nowak@stadt-born- heim.de) eingereicht werden. Die Aufnahmen mit den Poet- ry-Slammern folgen am Mit- twoch, 8. September 2021, von 17 bis 21 Uhr in der Stadtbücherei Bornheim, Servatiusweg 19-23 in Bornheim. Die fertigen Clips mit den verschiedenen Beiträgen werden am Freitag, 10. Septem- ber 2021, auf Instagram („born- heim_ming_stadt_met_haetz“) und dem Youtube-Kanal der Stadt Bornheim veröffentlicht. Die technische Unterstützu- ng übernimmt der Kulturraum Sechtem. Die Klickzahlen der einzelnen Beiträge entscheiden darüber, wer den diesjährigen Poet- ry-Slam als Sieger beendet. Jeder Zuschauer zählt Bis ein- schließlich So., 12. September kann abgestimmt werden, wer die nächste Gewinnerin oder der nächste Gewinner des sechsten Poetry Slams wird. Nähere Informationen erteilt Brigitte Nowak unter der Ruf- nummer 02222 938-565 oder per E-Mail an brigitte.nowak@ stadt-bornheim.de Die Müllsammelaktion „Bornheim putzt sich raus“ geht in die 49. Runde. Gesammelt wird diesmal an den beiden Samstagen, 11. und 18. September 2021. Im Frühjahr musste das Großrein- emachen in Bornheim Coro- na-bedingt zwar verschoben werden. Trotzdem haben damals viele Menschen, einzeln oder in Gruppen, eigeninitiativ Müll ges- ammelt. Die Stadt hat gerne mit Müllsäcken, Handschuhen und Greifzangen unterstützt. Ent- sorgt wurde der Müll vom Stadt- betrieb Bornheim, der sich auch im September wieder um Sorti- erung, Verwertung und Ent- sorgung der Abfälle kümmert. Den Abtransport des Mülls übernimmt das Technische Hilfswerk, das ebenfalls das Großreinemachen unterstützt. Das Umwelt- und Grün- flächenamt der Stadt Bornheim organisiert und koordiniert die Aktion, die mit dem „RhineClean- Up“ am 11. September, der Müll- sammelaktion entlang des Rheins, verbunden wird. Unter- stützung erhält die Stadt dafür von „Fridays for Future“ Rhein- Sieg, die sich um die Organisa- tion des „RhineCleanUp“ küm- mern. Ob Einzelpersonen, Schulklas- sen, Kindergärten, Vereine, Dorf- gemeinschaften, Ortsvorstehe- rinnen und Ortsvorsteher, poli- tische Parteien oder private Gruppen – alle können mit- machen! Anmeldungen für die Müllsammelaktion „Bornheim putzt sich raus“ nehmen ab so- fort Manuela Domschat vom Um- welt- und Grünflächenamt der Stadt Bornheim, 02222 945-307, E-Mail: manuela.domschat@ stadt-bornheim.de, und Yasmin Euler-Wendt, 02222 945 362, E-Mail: yasmin.euler-wendt@ stadt-bornheim.de, entgegen. Anmeldungen für den „Rhine- CleanUp“ sind im Internet möglich unter: www.rhineclean- up.org/de. Poetry-Slam in der Stadtbücherei zum Thema „Diskriminierung“ Großes Reinemachen im Stadtgebiet Achtlos weggeworfenem Müll geht es im September an den Kragen Ziegen helfen bei der ökologischen Landschaftspflege Schnelles Internet in der Coloniastraße Die Deutsche Telekom hat der Stadtverwaltung Bornheim mitgeteilt, dass die Haushalte der Coloni- astraße in Walberberg ab sofort schnelles Internet erhalten können. Aufträge nimmt die Telekom on- line auf ihrer Homepage www.telekom.de (über die Menüpunkte “Netz” und “Verfügbarkeitsprüfung”) entgegen. Die Stadt Bornheim hat sich für einen flächende- ckenden Ausbau der Breitbandversorgung in Born- heim eingesetzt. Ein wirtschaftlicher Ausbau der Coloniastraße war jedoch durch keinen Netzbetrei- ber möglich. Um die Haushalte der Coloniastraße dennoch mit schnellem Internet versorgen zu kön- nen, hatte die Stadt Bornheim beim Rhein-Sieg- Kreis beantragt, den Ausbau der Coloniastraße in das kreisweite Förderprogramm aufzunehmen. Den Zuschlag für den Ausbau hat schließlich die Deut- sche Telekom erhalten. Finanziert wurde der Ausbau mit Fördermitteln von Bund und Land. Denn Ende 2015 hat das Bundminis- terium für Verkehr und Infrastruktur ein Förderpro- gramm gestartet, um die Breitbandversorgung in Deutschland zu verbessern. Damit soll in den Gebie- ten, in denen keine ausreichende Internetversor- gung vorhanden ist, eine verbesserte Anbindung erreicht werden. Dabei beträgt die Förderung 50 Prozent der Gesamtsumme. Der Rhein-Sieg-Kreis hatte sich stellvertretend für die 19 kreisangehöri- gen Kommunen im Jahr 2016 um die Förderung für den Breitbandausbau beworben. Außerdem wird im Rahmen des Förderprojekts an 184 Schulstandorten Glasfaser bis ins Gebäude verlegt.

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 09.08.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Grünpatenschaften im Stadtgebiet“ Sehr geehrte Frau Dr. Jahn, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 29.07.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele Grünpatenschaften sind derzeit vergeben und wie hat sich dies über die Zeit entwi- ckelt? Wie verteilen sich die Grünpatenschaften über das Bornheimer Stadtgebiet bzw. die Ort- steile? Antwort 1: Aktuell gibt es 210 Grünpatenschaften. In den letzten 10 Jahren ist ihre Zahl um ca. 30 gestiegen (2011: 181). Sie verteilen sich wie folgt auf die Ortschaften: Bornheim 33 Brenig 22 Dersdorf 2 Hemmerich 6 Hersel 25 Kardorf 8 Merten 15 Roisdorf 16 Rösberg 5 Sechtem 27 Uedorf 6 Walberberg 20 WaldorF 13 Widdig 12 Frage 2: Wie viele Grünflächen bzw. Baumscheiben gibt es insgesamt im Bornheimer Stadtgebiet bzw. in den einzelnen Ortschaften? Antwort 2: Da es in der Anfrage um Patenschaften geht, wird hier sicherlich nicht nach allen möglichen Grünflächen, sondern nach den Straßenbeeten gefragt. Davon gibt es ca. 2.000, in den meisten davon steht ein Baum. Die Ermittlung der Verteilung auf die Ortschaften ist zeitaufwendig und da- her derzeit nicht leistbar. Frau Dr. Gabriele Jahn Europaring 41 53332 Bornheim - 2 - Frage 3: Wie bewirbt die Stadt die Grünpatenschaften und gibt es weitere Ideen oder geplante Maßnah- men, um die Anzahl der Grünpatenschaften zu erhöhen? Antwort 3: Die Stadt bewirbt die Grünpatenschaften auf ihrer Internetseite, mit einem Infoblatt, mit Presse- mitteilungen, mit Werbung über die Ortsvorsteher und mit den Steckschildern für Beete in Paten- schaft, auf denen auch die Frage „Möchten auch Sie Grünpate werden?“ samt Tel.nr. und E-Mail- Adresse zu lesen ist. Frage 4: Was passiert, wenn die Fläche nicht mehr gepflegt wird? Wie stellt die Stadt das fest und sorgt dafür, dass diese Flächen wieder gepflegt werden bzw. wieder von neuen Grünpaten übernom- men werden können? Antwort 4: Die Paten werden gebeten, eine Beendigung der Patenschaft der Stadt formlos mitzuteilen. Na- türlich geht dies schon mal vergessen, so dass die Stadt auf anderem Weg davon erfährt: Alle Paten erhalten jährlich ein Danke-Schreiben des Bürgermeisters. Anhand der nicht zustellbaren Rückläufe wird die Patenliste aktualisiert. Wenn die Beendigung der Patenschaft an Wegzug liegt, werden die neuen Anlieger gefragt, ob sie die Patenschaft übernehmen möchten, ansons- ten werden die Beete wieder vom SBB gepflegt, ebenso bei Beendigung der Patenschaft aus an- deren Gründen. Frage 5: Inwieweit können Bürger*innen auch Patenschaften für Bäume übernehmen? Falls diese Mög- lichkeit besteht, wo bzw. wie viele werden aktuell schon übernommen? Gibt es dazu Kriterien, welche Baumarten das sein müssen? Antwort 5: Patenschaften für Bäume werden nicht vergeben, Baumkontrolle und Pflegemaßnahmen wie Schnitt etc. verbleiben wegen der Verkehrssicherungspflicht in jedem Fall bei der Stadt. Aller- dings werden die Grünpaten gebeten, Bäume in ihren Patenschaftsbeeten in Trockenzeiten zu wässern. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 09.08.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Grünpatenschaften im Stadtgebiet“ Sehr geehrte Frau Dr. Jahn, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 29.07.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele Grünpatenschaften sind derzeit vergeben und wie hat sich dies über die Zeit entwi- ckelt? Wie verteilen sich die Grünpatenschaften über das Bornheimer Stadtgebiet bzw. die Ort- steile? Antwort 1: Aktuell gibt es 210 Grünpatenschaften. In den letzten 10 Jahren ist ihre Zahl um ca. 30 gestiegen (2011: 181). Sie verteilen sich wie folgt auf die Ortschaften: Bornheim 33 Brenig 22 Dersdorf 2 Hemmerich 6 Hersel 25 Kardorf 8 Merten 15 Roisdorf 16 Rösberg 5 Sechtem 27 Uedorf 6 Walberberg 20 WaldorF 13 Widdig 12 Frage 2: Wie viele Grünflächen bzw. Baumscheiben gibt es insgesamt im Bornheimer Stadtgebiet bzw. in den einzelnen Ortschaften? Antwort 2: Da es in der Anfrage um Patenschaften geht, wird hier sicherlich nicht nach allen möglichen Grünflächen, sondern nach den Straßenbeeten gefragt. Davon gibt es ca. 2.000, in den meisten davon steht ein Baum. Die Ermittlung der Verteilung auf die Ortschaften ist zeitaufwendig und da- her derzeit nicht leistbar. Frau Dr. Gabriele Jahn Europaring 41 53332 Bornheim - 2 - Frage 3: Wie bewirbt die Stadt die Grünpatenschaften und gibt es weitere Ideen oder geplante Maßnah- men, um die Anzahl der Grünpatenschaften zu erhöhen? Antwort 3: Die Stadt bewirbt die Grünpatenschaften auf ihrer Internetseite, mit einem Infoblatt, mit Presse- mitteilungen, mit Werbung über die Ortsvorsteher und mit den Steckschildern für Beete in Paten- schaft, auf denen auch die Frage „Möchten auch Sie Grünpate werden?“ samt Tel.nr. und E-Mail- Adresse zu lesen ist. Frage 4: Was passiert, wenn die Fläche nicht mehr gepflegt wird? Wie stellt die Stadt das fest und sorgt dafür, dass diese Flächen wieder gepflegt werden bzw. wieder von neuen Grünpaten übernom- men werden können? Antwort 4: Die Paten werden gebeten, eine Beendigung der Patenschaft der Stadt formlos mitzuteilen. Na- türlich geht dies schon mal vergessen, so dass die Stadt auf anderem Weg davon erfährt: Alle Paten erhalten jährlich ein Danke-Schreiben des Bürgermeisters. Anhand der nicht zustellbaren Rückläufe wird die Patenliste aktualisiert. Wenn die Beendigung der Patenschaft an Wegzug liegt, werden die neuen Anlieger gefragt, ob sie die Patenschaft übernehmen möchten, ansons- ten werden die Beete wieder vom SBB gepflegt, ebenso bei Beendigung der Patenschaft aus an- deren Gründen. Frage 5: Inwieweit können Bürger*innen auch Patenschaften für Bäume übernehmen? Falls diese Mög- lichkeit besteht, wo bzw. wie viele werden aktuell schon übernommen? Gibt es dazu Kriterien, welche Baumarten das sein müssen? Antwort 5: Patenschaften für Bäume werden nicht vergeben, Baumkontrolle und Pflegemaßnahmen wie Schnitt etc. verbleiben wegen der Verkehrssicherungspflicht in jedem Fall bei der Stadt. Aller- dings werden die Grünpaten gebeten, Bäume in ihren Patenschaftsbeeten in Trockenzeiten zu wässern. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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CDU- und FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bornheim An den Vorsitzenden des Feuerwehrausschusses Herrn Christian Koch Rathausstr. 2 53332 Bornheim 03.08.2021 Gemeinsamer Antrag Sehr geehrter Herr Koch, wir bitten Sie, nachfolgenden Antrag auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung des Feuerwehrausschusses zu berücksichtigen: Starkregen und Flut im Juli 2021 – Bericht und Konsequenzen Beschlussentwurf: Der Feuerwehrausschuss der Stadt Bornheim 1. dankt allen Einsatzkräften, Mitarbeitern der Stadt und des Stadtbetriebs sowie Privatpersonen, die in der Stadt Bornheim und darüber hinaus bei der Bewältigung der Flutkatastrophe nach dem Starkregen am 14.7.2021 beteiligt waren. 2. beauftragt den Bürgermeister, in Abstimmung mit dem Leiter der Feuerwehr einen Bericht zum Einsatzgeschehen der Feuerwehr der Stadt Bornheim sowie der eingebundenen Hilfsorganisationen über die Bewältigung der Flutkatastrophe ab dem 14.7. 2021 zu geben. Dabei soll auch auf die Arbeit der Führungsstelle im Gerätehaus Bornheim sowie die durch die Feuerwehr der Stadt Bornheim und die eingebundenen Hilfsorganisationen geleistete überörtliche Hilfe eingegangen werden. Im Zuge der Berichterstattung wird um Beantwortung der folgenden konkrete Fragen gebeten: a. Warum waren die Einsatzkräfte der Feuerwehr Bornheim nach Abarbeitung der Bornheimer Einsatzlage mit vergleichsweise wenigen Kräften in den umliegenden Gebieten zur überörtlichen Hilfe eingesetzt? b. Wie wurde die Mannschaft der Feuerwehr über die Arbeit im Krisenstab informiert bzw. eingebunden und wie kann die Kommunikation optimiert werden? 3. beauftragt den Bürgermeister, a. darzustellen, welche aufbau- und ablauforganisatorischen, technischen und räumlichen Anforderungen sich aus der Auswertung des Einsatzgeschehens ergeben, differenziert nach Muss-, Soll- und Kann-Anforderungen. Die Anforderungen sollen auch mit Blick auf die Einrichtung einer Führungsstelle im neu zu planenden Feuerwehrgerätehaus Bornheim abgeleitet bzw. formuliert werden. b. mit der Ermittlung bzw. Ergänzung der notwendigen persönlichen Schutzausrüstung an den Standorten. Zu nennen sind hier zum Beispiel zusätzliche Wathosen, Rettungswesten und wasserdichte Kleidung, Handschuhe und Schuhwerk sowie die Ermittlung bzw. Beschaffung von notwendiger Wechselbekleidung für Folgeeinsätze, nachdem Kleidung kontaminiert oder durchnässt wurde. 4. beauftragt den Bürgermeister darzustellen, mit welchen Mitteln die Bevölkerung in den Tagen vor, während und nach dem Starkregen vor Überflutungen gewarnt wurde. 5. beauftragt den Bürgermeister, die Anschaffung der folgenden zusätzlichen Einsatzmittel und Fahrzeuge für die Feuerwehr der Stadt Bornheim zu prüfen und im Brandschutzbedarfsplan ab 2023 zu berücksichtigen: a. Anschaffung eines Abrollbehälters (inklusive zugehörigem LKW) oder mehrerer Anhänger für Hochwasser-Einsätze mit Stromerzeugern, Kabeltrommeln, Beleuchtung, Tauchpumpen, Tragkraftspritzen, Wassersaugern, Schlauchmaterial und Wathosen. b. Beschaffung einer Sandsack-Füllanlage, weiterer Transportanhänger und Bereitstellung von Lagerfläche für Sandsäcke. Sachverhalt: In Folge des Starkregens am 14.7.2021 kam es auf dem Gebiet der Stadt Bornheim und in vielen weiteren Städten und Gemeinden der Region zu erheblichen Überflutungen mit teilweise katastrophalen Auswirkungen. Die antragstellenden Fraktionen danken allen Helferinnen und Helfern, die sich bei der Bewältigung dieser Katastrophe engagiert haben. Alle Löscheinheiten der Stadt Bornheim, die Führungsstelle im Feuerwehrgerätehaus Bornheim und Hilfsorganisationen waren in die Bewältigung der Einsatzlage involviert. In Form eines Berichts sollte der Ausschuss über die Entwicklung dieses Großeinsatzes informiert werden. Außerdem sind Rückschlüsse auf Anforderungen und Potenziale, insbesondere mit Blick auf die Führungsstelle im neu zu planenden Gerätehaus Bornheim für den Ausschuss von Interesse. Dargestellt werden soll außerdem, wie die Bevölkerung vor der drohenden Überflutung gewarnt wurde. Mit freundlichen Grüßen gez. Lutz Wehrend, Matthias Kabon und Fraktionen

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 09.08.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Geschwindigkeitsbegrenzungen auf dem Zweigrabenweg (außerorts) zwischen dem Ortsausgang Hemmerich und der Kreuzung Metternicher Straße“ Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 30.05.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: In welchen Abschnitten des Zweigrabenwegs ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf weniger als 100 km/h reduziert? Antwort 1: Geschwindigkeitsbeschränkungen unterhalb von 100 km/h bestehen aktuell auf der ge- samten Strecke des Zweigrabenweges. Frage 2: Seit wann, durch wen und unter Beteiligung welcher Behörden ist die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit in den oben genannten Bereichen angeordnet worden? Antwort 2: Nachdem im Jahre 2020 auf dem Zweigrabenweg drei meldepflichtige Unfälle zu be- klagen waren, die sich allesamt bei Nässe im Bereich der auf 70 km/h reduzierten Rechtskurve er- eigneten, erfolgte die Ausweisung des Zweigrabenweges zur Unfallhäufungsstelle. Unfallhäufungs- stellen unterliegen der Unfallkommission beim Landrat des Rhein-Sieg-Kreises, wobei der örtlichen Verkehrsbehörde die Federführung bei der Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen obliegt. Die angeordneten Geschwindigkeitsbeschränkungen wurden im Rahmen eines Ortstermins der Unfallkommission am 04.08.2020 beraten und beschlossen. Frage 3: Wie lautet die Begründung für diese Anordnungen? Antwort 3: Die Anordnungen beruhen auf der unter Frage 2 dargestellten Unfalllage, den Kurven- verläufen und des Zustandes des Straßenbelages, die eine verkehrssichere Befahrung des Zweigrabenweges nur mit den getroffenen Geschwindigkeitsbeschränkungen zulassen. Frage 4: Wenn eine der Anordnungen nur aufgrund einer temporären Einschränkung, zum Bei- spiel Straßenschäden, getroffen wurde: Wann werden die Schäden behoben und die Anordnung wieder rückgängig gemacht? Antwort 4: Den getroffenen Anordnungen liegen die örtlichen Gegebenheiten zugrunde. Sofern sich diese verändern, erfolgt eine entsprechende Überprüfung. Da eine umfängliche Sanierung des Zweigrabenweges im laufenden Doppelhaushalt nicht abgebildet ist, kann keine Aussage zur Herrn Christian Koch Markusstr. 2 53332 Bornheim - 2 - den Möglichkeiten der Rücknahme bestehender Geschwindigkeitsbeschränkungen getroffen wer- den. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 09.08.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Geschwindigkeitsbegrenzungen auf dem Zweigrabenweg (außerorts) zwischen dem Ortsausgang Hemmerich und der Kreuzung Metternicher Straße“ Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 30.05.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: In welchen Abschnitten des Zweigrabenwegs ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf weniger als 100 km/h reduziert? Antwort 1: Geschwindigkeitsbeschränkungen unterhalb von 100 km/h bestehen aktuell auf der ge- samten Strecke des Zweigrabenweges. Frage 2: Seit wann, durch wen und unter Beteiligung welcher Behörden ist die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit in den oben genannten Bereichen angeordnet worden? Antwort 2: Nachdem im Jahre 2020 auf dem Zweigrabenweg drei meldepflichtige Unfälle zu be- klagen waren, die sich allesamt bei Nässe im Bereich der auf 70 km/h reduzierten Rechtskurve er- eigneten, erfolgte die Ausweisung des Zweigrabenweges zur Unfallhäufungsstelle. Unfallhäufungs- stellen unterliegen der Unfallkommission beim Landrat des Rhein-Sieg-Kreises, wobei der örtlichen Verkehrsbehörde die Federführung bei der Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen obliegt. Die angeordneten Geschwindigkeitsbeschränkungen wurden im Rahmen eines Ortstermins der Unfallkommission am 04.08.2020 beraten und beschlossen. Frage 3: Wie lautet die Begründung für diese Anordnungen? Antwort 3: Die Anordnungen beruhen auf der unter Frage 2 dargestellten Unfalllage, den Kurven- verläufen und des Zustandes des Straßenbelages, die eine verkehrssichere Befahrung des Zweigrabenweges nur mit den getroffenen Geschwindigkeitsbeschränkungen zulassen. Frage 4: Wenn eine der Anordnungen nur aufgrund einer temporären Einschränkung, zum Bei- spiel Straßenschäden, getroffen wurde: Wann werden die Schäden behoben und die Anordnung wieder rückgängig gemacht? Antwort 4: Den getroffenen Anordnungen liegen die örtlichen Gegebenheiten zugrunde. Sofern sich diese verändern, erfolgt eine entsprechende Überprüfung. Da eine umfängliche Sanierung des Zweigrabenweges im laufenden Doppelhaushalt nicht abgebildet ist, kann keine Aussage zur Herrn Christian Koch Markusstr. 2 53332 Bornheim - 2 - den Möglichkeiten der Rücknahme bestehender Geschwindigkeitsbeschränkungen getroffen wer- den. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Fraktion ABB Tel. 0151 – 722 11 101 St.-Georg-Str. 20 bornheimer123@yahoo.de 53332 Bornheim www.aktivebuergerbornheim.de ABB-Fraktion St.-Georg-Str. 20 53332 Bornheim Stadt Bornheim Ausschuss für Stadtentwicklung Herr Wolfgang Schwarz Rathausstraße 2 53332 Bornheim Bornheim, den 04.08.2021 Betrifft: Überprüfung eines bereits erteilten Vorbescheid zum Neubau eines geplanten Schulungszentrum in Roisdorf, Bereich Ehrental Die ABB-Fraktion beantragt den o. g. Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung der nächst möglichen Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses aufzunehmen. Beschlussentwurf: Punkt 1: Wir beantragen die Prüfung und die vorläufige Aussetzung des oben aufgeführten Vorbe- scheids und des Baugenehmigungsverfahrens. Punkt 2: Die Baubehörde wird beauftragt zu klären, ob zur geplanten Bebauung im Schutzgebiet des Park Haus Wittgenstein eine Änderung des Flächennutzungsplan erforderlich ist. Punkt 3: Die Baubehörde wird beauftragt zu klären, ob das oben aufgeführte geplante Schulungs- zentrum in Roisdorf auf die offizielle Wohnbaufläche begrenzt werden muss. Zitat aus dem Vorscheid: „Neubau eines Verwaltungsgebäudes mit Schulungsbereich, Roisdorf, Ehrental, Flur 25, Flurstück 195. 00880 – 19 – 1 vom 25.3.2021, Vorbescheid gemäß § 77 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 – BauO NRW 2018);“ Zitat Ende Begründung: In Folge des Vorbescheid wurde die Bebauungsgrenze des offiziellen Flächennutzungsplans der Stadt Bornheim (*1 Kopie Anhang) an den Gremien des Rates vorbei zu Lasten eines angrenzenden Schutzgebietes zur Schaffung von zusätzlichem Bauland verschoben. Der zum Bauplan (*2 siehe Anhang) erteilte Vorbescheid für dieses Areal liegt teilweise außerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes RO111. Das Vorhaben kann deshalb nach unserem Rechts- verständnis in dieser Form nicht zulässig sein. Dazu erläuternd ein weiteres Zitat aus dem Vorbescheid vom 25.03.2021: „Die Zulässigkeit eines Vorhabens richtet sich nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBI. IS.2414). Danach ist ein Vorhaben dann zulässig, wenn es den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist.“ siehe Rückseite http://www.aktivebuergerbornheim.de/ - 2 - Wir bitten zusätzlich um die Beantwortung folgender Fragen. Frage 1: Warum und auf welcher rechtlichen Grundlage wurde eine Überbauung der im offiziellen Flächennutzungsplan ausgewiesenen Bebauungsgrenze zu Lasten eines Schutzgebietes genehmigt und damit zu Lasten des Umweltschutz neues Bauland geschaffen? Frage 2: Wurde zwischenzeitlich eine Änderung der Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan zu Lasten des Schutzgebietes „Park Haus Wittgenstein“ beantragt und durch die zuständigen Gremien im Bornheimer Rat beschlossen, wenn ja wann und mit welcher Begründung? Frage 3: Wurden bei der Prüfung zum Vorbescheid die Auflagen zum Umweltschutz berücksichtigt, oder wird im weiteren Rahmen des Baugenehmigungsverfahren eine eventuell noch fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt? Anhand der öffentlich zugänglichen Pläne wurde das oben aufgeführte Bauprojekt nicht auf die Wohnbaufläche des offiziellen Flächennutzungsplan der Stadt Bornheim begrenzt. Es wurde auch ein Areal eines geschützten Parks mit eingeplant. Dieser Park ist im Flächennutzungsplan in Einheit mit dem unter Denkmalschutz stehenden „Haus Wittgenstein“ als „geschützter Landschaftsbestandteil“ ausgewiesen. Nach unserem Kenntnisstand sind in Schutzgebieten nach § 35 Absatz1 Nummer 1 Baugesetzbuch nur privilegierte Bauvorhaben erlaubt. Dazu zählen landwirtschaftliche Unternehmen, aber keine Schulungszentren und Verwaltungsgebäude! (*1) Offizieller Flächennutzungsplan der Stadt Bornheim (*2) Vorbescheid, 3. Planungsvermerk zulässig Mit freundlichen Grüßen Paul Breuer Anlagen: 2 Seiten A4 Seite 3 Anlage 1 Seite 4 Anlage 2

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Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN · Servatiusweg 19-23 · 53332 Bornheim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stadtratsfraktion Bornheim Görg-Mager, Tina Fraktionsvorsitzende Dr. Kuhn, Arnd Fraktionsvorsitzender Fraktionsgeschäftsstelle Servatiusweg 19-23, 53332 Bornheim Tel.: +49 (22 22) 94 55 40 gruene@rat.stadt-bornheim.de www.gruene-bornheim.de www.gruene-bornheim.de Bornheim, den 17. August 2021 Antrag auf Einrichtung eines Runden Tisches Kultur in Bornheim Sehr geehrter Herr Söllheim, wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Sport, Kultur und Ehrenamt am 15. September 2021 zu nehmen. Beschlussentwurf: 1. Der Ausschuss beauftragt den Bürgermeister, eine verwaltungsinterne Steuerungsgruppe zur Vorbereitung eines „Runden Tisches Kultur“ zur Planung und Gestaltung eines Kulturzentrums sowie eines Heimat- und Stadtmuseums in Bornheim bis Ende 2021 einzurichten. 2. Darüber hinaus soll diese Steuerungsgruppe einen Ideenwettbewerb zur Planung und Gestaltung eines Kulturzentrums sowie eines Heimat- und Stadtmuseums in Bornheim mit Bürger/-innenbeteiligung im Frühjahr 2022 initiieren. An den Vorsitzenden des Ausschusses für Sport, Kultur und Ehrenamt Herrn Michael Söllheim Rathausstraße 2 53332 Bornheim nachrichtlich: Bürgermeister Christoph Becker Begründung des Antrages: Bornheim braucht ein vielfältiges, nachhaltiges, integratives, analog wie digital funktionierendes Kulturzentrum für alle Alters- und Einwohnergruppen. Ziel ist die Etablierung eines kulturellen Begegnungs- und Veranstaltungszentrums in der Stadt. Die Corona-Krise hat zudem deutlich gemacht, wie außerordentlich wichtig kulturelle Begegnungen für die Einwohner/-innen und die Kulturschaffenden gleichermaßen sind und wie schmerzhaft das Fehlen dieser Begegnungen für alle ist. Bornheim braucht außerdem zur Förderung der Integration der verschiedenen Einwohnergruppen und zur nachhaltigen Identifikation der Bürger/-innen mit der Stadt ein Heimat- und Stadtmuseum. Das Museum soll die Herkunft und Traditionen der Stadt und ihrer Ortschaften sowie die Vielfalt und Dynamik der gegenwärtigen Ortsentwicklung darstellen und das Thema „Heimat“ aufgeklärt, lebendig und modern erklären. Die Bürger/-innen sollen an der Ideenfindung zur Gestaltung eines Kulturzentrums und eines Heimat- und Stadtmuseums in ihrer Stadt beteiligt sein. Die Identifikation mit solch einem Projekt und der Gemeinschaftssinn werden dadurch weiter gefördert. Der Ausschuss hat in seiner Sitzung vom 03.03.2021 die Durchführung eines Ideenwettbewerbs mit Bürger/-innenbeteiligung beschlossen. In den Doppelhaushalt 2021/2022 sind pro Jahr jeweils 10.000 € für die Organisation und Durchführung des Ideenwettbewerbs eingestellt. An dem runden Tisch sollten neben Bürger/-innen auch Vertreter/-innen und Expert/- innen aus Kultur, Politik, Vereinen und Verwaltung sowie aktive Künstler/-innen teilnehmen. Auswahl und Einladung obliegt der Steuerungsgruppe der Stadt. Ein Runder Tisch Kultur soll zunächst die Rahmenbedingungen beraten und die nächsten Schritte zur Planung und Gestaltung eines Kulturzentrums sowie eines Heimat- und Stadtmuseums festlegen und einleiten. Mit freundlichen Grüßen Joachim Vieritz, Martina Fuchs, Maria Koch, Karl-Heinz Nauroth und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

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