Ansprechpartner
Abteilungsleiterin Ratsbüro
Ratsbüro, Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerdialog
Telefon: 02222 945-212
Wer in Bornheim lebt, kann sein persönliches Lebensumfeld mitgestalten. Dabei gilt der Grundsatz: Je stärker die Einflussnahme, desto mehr Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die Beteiligungsrechte wahrzunehmen.
Einwohner und Bürger haben folgende Beteiligungsrechte:
Einwohnerinnen und Einwohner sind alle Menschen, die in Bornheim wohnen – unabhängig davon, wie alt sie sind und welche Nationalität sie haben.
Bürgerinnen und Bürger sind darüber hinaus wahlberechtigt bei Kommunalwahlen. Sie müssen also u. a. mindestens 16 Jahre alt sein, die deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit haben und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl ihren Hauptwohnsitz in Bornheim haben.
Eine Vorabinformation über die Beteiligungsrechte ist auf Anfrage per Telefon, E-Mail oder Brief möglich.
Schriftliche Eingabe
Keine
Schumacher-Lambertz, Karin
Rathausstraße 2
53332 Bornheim
Anfahrt
Mo.–Fr.: 8:30–12:30 Uhr
Do. zusätzlich: 15:00–18:00 Uhr
Telefon: 02222 945-0
Telefax: 02222 945-126