Überblick

Das Ratsbüro nimmt Anregungen oder Beschwerden nach § 24 Gemeindeordnung an den Rat entgegen, die in den Ratsgremien erörtert werden sollen. Die Vorberatung findet im Ausschuss für Bürgerangelegenheiten statt.

Details

Voraussetzungen

Jeder Bürger kann sich mit Anregungen und Beschwerden an den Rat wenden (§ 24 Gemeindeordnung) und einen sogenannten Bürgerantrag stellen. Der Antrag muss schriftlich gestellt werden und eine Angelegenheit betreffen, die in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Bornheim fällt.

Ablauf

Anregungen und Beschwerden werden grundsätzlich im Ausschuss für Bürgerangelegenheiten vorberaten (§ 5 Hauptsatzung der Stadt Bornheim). Der Ausschuss für Bürgerangelegenheiten prüft und berät die Anregungen und Beschwerden und verweist diese zur Entscheidung an die zuständige Stelle. Insofern gelten die jeweiligen Fachausschüsse als „mit der Erledigung von Anregungen und Beschwerden beauftragt“. Der Ausschuss für Bürgerangelegenheiten kann Empfehlungen zur Entscheidung aussprechen. Wer eine Anregung oder Beschwerde einreicht,  kann diese im Ausschuss für Bürgerangelegenheiten persönlich vorstellen. Über das Ergebnis der Entscheidung wird der Anreger bzw. Beschwerdeführer unterrichtet.

Erforderliche Unterlagen

Schriftliche Eingabe

Gebühren

Keine

Fristen und Bearbeitungszeiten

  • unmittelbare Eingangsbestätigung durch die Verwaltung
  • spätestens 12 Tage vor der Sitzung Zugang der Sitzungsunterlagen (Einladung und Vorlage)

Ansprechpartner

Karin Schumacher-Lambertz
Abteilungsleiterin Ratsbüro
Ratsbüro, Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerdialog
Telefon: 02222 945-212
E-Mail