EU-Wasserrahmenrichtlinien

Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) der Europäischen Gemeinschaft vom 22.12.2000 hat zum Ziel, den Zustand der aquatischen Ökosysteme einschließlich der wasser­abhängigen Land­ökosysteme und des Grundwassers zu schützen und zu ver­bessern. Dabei wird ein ganz­heitlicher Ansatz verfolgt, also unabhängig von politischen Grenzen in Flussgebiets­einheiten und Grundwasserkörpern gedacht. Zur Erreichung der Ziele gibt es zeitliche Vorgaben. So soll der gute ökologische und chemische Zustand der Gewässer in 15 Jahren erreicht sein. Bei erheblich veränderten Gewässern soll  an Stelle des guten Zustands ein gutes Potential erreicht werden.

Um die Ziele und Maßnahmen festzusetzen, erstellt die Landesregierung für die nordrhein-westfälischen Gewässer Bewirt­schaf­tungs­pläne. Nach Beteiligung der Öffentlichkeit und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen müssen die überarbeiteten Pläne noch vom Landtag beraten und vom Umweltausschuss des Landes verabschiedet werden, bevor sie - voraussichtlich im Frühjahr 2010 - der EU-Kommission vorgelegt werden.

Im Gebiet der Stadt Bornheim sind davon der Rhein selbst, der Alfterer-Bornheimer Bach und die zum Dickopsbachsystem gehörenden Bäche betroffen. Nähere Informationen dazu gibt es im Internet unter http://www.rheingraben-nord.nrw.de/.