Suche

5455 Ergebnisse

Inhalt

Freizeit & Tourismus Bornheim erleben Unterkunftsverzeichnis Kategorien Alle Unterkunftsverzeichnis Hotels & Pensionen Ferienwohnungen Monteurzimmer A-Z Suche a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x y z Alte Dorfschenke Hotels & Pensionen Adresse Bonner Straße 37 53332 Bornheim-Roisdorf Anfahrt Kontakt Telefon: 02222 2578 oder Mobil 0157 7342 3343 E-Mail Webseite Ausstattung: TV und Waschgelegenheit in allen Zimmern, Bad & WC jeweils 2 x auf der Etage, WLAN kostenfrei, Parkplätze kostenfrei Bettenzahl: 8 = EZ: 2 / DZ: 3 Preis pro Nacht: EZ: ab 26 € / DZ: ab 40 € / Frühstück: 6,00 € pro Person / Langzeitrabatte auf Anfrage Am Klosterhang Ferienwohnungen Adresse Josephine-von-Boeselager-Straße 33 53332 Bornheim-Merten Anfahrt Kontakt Telefon: 02227 907223 oder Mobil: 0163 3126046 E-Mail Webseite Nichtraucher Einliegerwohnung, ca. 70qm, sep. Eingang, Fußbodenheizung, offene Küche, WZ m. TV, Bad m. Dusche u. Wanne, ein Schlafzimmer, Kinder-Reisebett, eigene Terrasse, elektr. Rollläden, Alarmanlage, KEINE Haustiere Bettenzahl: 2-4 Preis pro Nacht: 80 € (für max. 2 Erw. und 2 Kinder bis 6 Jahre) Handtücher / Bettwäsche werden gestellt Kinderstuhl und Kinder-Reisebett auf Anfrage Appartement Idyle Ferienwohnungen Adresse Kaiserstraße 65 53332 Bornheim-Sechtem Anfahrt Kontakt Telefon: 0176 5783 1240 E-Mail Webseite 34 m² App, 1. Stock vom Hof mit separat. Eingang, offene Küche mit Schlafraum, Bad mit Dusche & WC, Doppelbett, Sitzgarnitur, TV, Radio/CD, Küchenzeile mit kompletter Einrichtung (Herd, Backofen, Mikrowelle, Kaffeemaschine), hochwertige Laminatböden, überdachter Balkon, WLAN, Frühstück wählbar, Getränke verfügbar, Garten mit Sitzmöglichkeiten & Pool zur Mitbenutzung. Preis pro Nacht: ab 70 Euro Appartements Friendly Home Ferienwohnungen Adresse Lochnerstraße 2 53332 Bornheim-Dersdorf Anfahrt Kontakt E-Mail Webseite Liebevoll eingerichtete EZ- oder DP-App. für 1-4 Pers., mit eigenem Duschbad, kleiner Küche, Bettwäsche, Handtücher, 14tägiger Wäschewechsel und Reinigungsservice (kostenpflichtig), Parken/WLAN kostenlos, Kinderbett/Kinderstuhl auf Anfrage, Self-Check-In, Waschmaschine/Trockner (kostenpflichtig), Nichtraucher Mindestaufenthalt 2 Nächte, Preis pro Nacht/Person, Langzeitrabatte, bitte anfragen. Boardinghouse Bornheim Hotels & Pensionen Adresse Secundastraße 2-4 53332 Bornheim Anfahrt Kontakt Telefon: 02222/9958171 bis 18:00 E-Mail Webseite Wohnen im denkmalgeschützten, ehem. Klostergebäude, Stadtzentrum. Attraktive und einzigartige Appartements., harmonisch & modern eingerichtet: Bad mit WC/Dusche, voll ausgestattete Kitchenette mit Kaffeemaschine, Waschmaschine und Trockner im Haus. Optionen: Parkplatz, TV, Balkon, Kamin, Sauna, Doppelbett. Gegen Aufpreis: WLAN, Zimmerreinigung, Bettwäschen-Wechsel Mindestmietdauer 4 Wochen. Boardinghouse Bornheim Monteurzimmer Adresse Secundastraße 2-4 53332 Bornheim Anfahrt Kontakt Telefon: 02222/9958171 E-Mail Webseite Wohnen im denkmalgeschützten, ehem. Klostergebäude Maria Hilf im Stadtzentrum. Individuell eingerichtete App., moderne Einrichtung, Bad mit WC und Dusche, voll ausgestattete Kitchenette mit Kaffeemaschine, Waschmaschine und Trockner im Haus. Gegen Aufpreis: WLAN, Zimmerreinigung, Bettwäschen-Wechsel Mindestmietdauer 4 Wochen. Bonnem-Inn Hotels & Pensionen Adresse Kalkstraße 4 53332 Bornheim Anfahrt Kontakt Telefon: 02222 9405-0 Telefax: 02222 9405-29 E-Mail Webseite Ausstattung: Du & WC, TV, Radio, Telefon, WLAN, Minibar Bettenzahl: 33 / EZ: 8 / DZ: 7 / DRZ: 2 Preis pro Nacht inkl. Frühstück: EZ: 69 € / DZ: 89 € / DRZ: ab 109 € Kinder bis 4 Jahre (im Elternbett) frei Zustellbett: 20 € / Haustier: 10 € Messepreise & Langzeitrabatte auf Anfrage. CHERS ART - Ein gemütliches Zuhause… Weit weg von Zuhause Ferienwohnungen Adresse Rösberger Straße 70 53332 Bornheim-Hemmerich Anfahrt Kontakt Telefon: 02227 9099772 Montag-Freitag von 9:00 - 13:30 UHR Telefax: 02227-905134 E-Mail Webseite Nichtraucher-App., 45 qm, gemütl. offener Wohnbereich u.a. mit Sonos-Stereoanlage, hochwertig einger. Küche u.a. mit Teekocher, Spülmaschine, Weinklimaschrank. Bad u.a. mit Regendusche, Fußbodenheizung. Boxspringbett, Bettwäsche und Handtücher, WLAN, incl. Mindestaufenthalt 2 Nächte max 2 Pers: 120-140€/Nacht ab 7 Tage 10% Rabatt Endreinigung 50€ Langzeitanmietung auf Anfrage möglich Dachstudio - Friendly Home Ferienwohnungen Adresse Lochnerstraße 2 53332 Bornheim-Dersdorf Anfahrt Kontakt E-Mail Webseite Liebevoll eingerichtetes Dachstudio für bis zu 4 Personen, mit separatem Schlafzimmer und Schlafcouch im Wohnzimmer, TV, modernes Duschbad, Sonnenterasse, Waschmaschine und Trockner (kostenpflichtig), WLAN und Parken kostenlos, Nichtraucher Mindestaufenthalt 2 Nächte, Preis pro Nacht/Person bitte anfragen. Langzeitrabatte auf Anfrage möglich Das Backsteinhaus - Friendly Home Ferienwohnungen Adresse Lochnerstraße 2 53332 Bornheim-Dersdorf Anfahrt Kontakt E-Mail Webseite Ferienhaus mit 5 Schlafzimmern und 2 Duschbädern für bis zu 9 Pers., TV auf jedem Zimmer, komplett eingerichtete Küche, Bettwäsche und Handtücher, Wäschewechsel und Zwischenreinigung, Kinderbett und Kinderstuhl, Waschmaschine und Trockner, Parken und WLAN kostenlos, Nichtraucher Mindestaufenthalt 2 Nächte, Preis pro Nacht/Person bitte anfragen. Langzeitrabatte auf Anfrage möglich Das Stadthaus - Friendly Home Ferienwohnungen Postadresse Lochnerstraße 2 53332 Bornheim Kontakt E-Mail Webseite Ferienhaus mit 3 Schlafzimmern und 2 Duschbädern für bis zu 8 Pers., TV auf jedem Zimmer, komplett eingerichtete Küche, Bettwäsche u. Handtücher, Wäschewechsel u. Zwischenreinigung, Kinderbett und Kinderstuhl, Waschmaschine u. Trockner (kostenpflichtig), Parken u. WLAN kostenlos, Nichtraucher Mindestaufenthalt 2 Nächte, Preis pro Nacht/Person bitte anfragen. Langzeitrabatte auf Anfrage möglich Der Klinkerhof - Friendly Home Ferienwohnungen Postadresse Dürerstraße 3 53332 Bornheim Kontakt E-Mail Webseite Große Hofanlage mit 7,5 Schlafzimmern und 2 Bädern für bis 15 Pers., TV und Kühlschrank auf jedem Zimmer, kompl. eingerichtete Küche, Bettwäsche und Handtücher, Wäschewechsel und Zwischenreinigung, Kinderbett u. Kinderstuhl, Waschmaschine u. Trockner, Parken u. WLAN kostenlos, Nichtraucher Mindestaufenthalt 2 Nächte, Preis pro Nacht/Person bitte anfragen. Langzeitrabatte auf Anfrage möglich 1 2 3 4 Hinweise zum Datenschutz

Inhalt

Leben & Familie Soziales & Gesellschaft Ehrenamt, Ehrenamtstag, Ehrenamtsmedaille, Ehrenamtskarte & Ehrenamtsbörse Ehrenamtskarte NRW Jugendbeteiligung Online-Familienwegweiser Soziale Hilfen Informationen zum Thema "Schule" Infos für ukrainische Geflüchtete und Helfer:innen Sozialleistungen für Geflüchtete aus der Ukraine Infos zu Deutschkursen für ukrainische Menschen Jet ze müffele Bildungs- & Teilhabepaket Bornheim-Ausweis Pflegeberatung Wohngeld Inklusion – Mittendrinn statt nur dabei Gemeinsam stark: Informationen für junge Menschen mit Behinderung Angebote der Stadt Bornheim Eingliederungshilfe Informationen, Ressourcen und Anlaufstellen Pflegegrad und Pflegeberatung Schwerbehindertenausweis Inklusives Kinder- und Jugendhilfegesetz Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen Integration und Integrationsausschuss Jede Jeck es anders Projektabschluss Sachspenden für Flüchtlinge Ehrenamtliche Flüchtlingshilfe in Bornheim Integrationsausschuss Gleichstellung Ehrenamt, Ehrenamtstag, Ehrenamtsmedaille, Ehrenamtskarte & Ehrenamtsbörse Bornheimer Ehrenamtsbörse Ehrenamtstag Ehrenamtsmedaille der Stadt Bornheim Ehrenamtskarte NRW Erfolgreicher erster Ehrenamts-Bowling-Cup Fairtrade-Stadt Bornheim Fairtrade in Bornheim Lokale Agenda in Bornheim Arbeitskreis Stadtbild Seniorenbeirat Kirchen & Religionsgemeinschaften Ehrenamtskarte NRW Überblick Downloads App zur Ehrenamtskarte NRW Datenschutzhinweise Überblick Ehrenamtliches Engagement verdient Anerkennung! Der Rat der Stadt Bornheim hat bereits in seiner Sitzung vom 8. Juli 2010 die Einführung der Ehrenamtskarte NRW für die Stadt Bornheim beschlossen. Mit der Ehrenamtskarte würdigen das Land NRW und die Stadt Bornheim das ehrenamtliche Engagement der Bornheimer Bürgerinnen und Bürger. Folgende Kriterien gelten für die Vergabe einer Ehrenamtskarte: Mindestens vier Stunden pro Woche bzw. 200 Stunden pro Jahr ehrenamtliche Tätigkeit. Seit wenigstens zwei Jahren sollte eine ehrenamtliche Tätigkeit ausgeübt werden. Das Engagement kann auch bei unterschiedlichen Trägern oder verteilt auf einzelne zeitintensive Einsätze mit insgesamt 200 Stunden pro Jahr erfolgen. Ehrenamtliche dürfen eine Aufwandsentschädigung erhalten, soweit diese den steuerlichen Freibetrag der Ehrenamtspauschale (960 EUR) bzw. der Übungsleiterpauschale (3.300 EUR) nicht übersteigt. Die ehrenamtlichen Tätigkeiten müssen in der Stadt Bornheim oder von in Bornheim ansässigen Personen erbracht werden. Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte NRW profitieren landesweit von mehr als 4.700 Vergünstigungen und Sonderaktionen. Allein in Bornheim beteiligen sich 35 Einzelhändler, Dienstleister, Gastronomen sowie städtische Einrichtungen mit attraktiven Vergünstigungen. Über den Umfang aller Vergünstigungen kann man sich auf der Internetseite www.engagiert-in-nrw.de/ehrensachenrw informieren, eine Übersicht über die Vergünstigungen im Bornheimer Stadtgebiet finden Sie hier . Die Antragsunterlagen können Sie hier herunterladen. Das ausgefüllte Antragsformular schicken Sie bitte per E-Mail an sabine.huebel(at)stadt-bornheim.de oder postalisch an: Stadt Bornheim, Ehrenamtskoordinatorin Sabine Hübel, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim. Das Antragsformular ist auch im Rathaus bei der Ehrenamtskoordinatorin Sabine Hübel (Zimmer 506) erhältlich. Nach positiv erfolgter Prüfung erhalten Sie dann Ihre Ehrenamtskarte. Downloads Hier können Sie das Antragsformular, die Datenschutzhinweise und die Vergünstigungen in Bornheim herunterladen: Antragsformular Vergünstigungen in Bornheim App zur Ehrenamtskarte NRW Ehrenamtlich Engagierte können jetzt einfach online über eine neue App ihre Ehrenamtskarte NRW beantragen oder verlängern. Ein schriftlicher Antrag in Papierform ist nicht mehr notwendig, ist aber selbstverständlich weiterhin möglich. Mit der App können die zahlreichen NRW-weiten Vergünstigungen von öffentlichen, gemeinnützigen und auch privaten Anbietern durch Lokalisierung des eigenen Standortes jederzeit mobil abgerufen und der Weg dorthin angezeigt werden. Darüber hinaus kann die Ehrenamtskarte NRW unkompliziert auf das Smartphone oder Tablet geladen und vorgezeigt werden Die App steht für die beiden gängigsten mobilen Betriebssysteme, iOS und Android, zur Verfügung. Sie kann im Apple App Store sowie im Google Play Store kostenfrei heruntergeladen werden. Sollten Ehrenamtliche bereits im Besitz einer haptischen Ehrenamtskarte NRW sein, erhalten sie die Möglichkeit, sich für die App zu registrieren, so dass ihnen auch die digitale Version der Ehrenamtskarte auf dem jeweiligen Endgerät zur Verfügung steht. Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.engagiert-in-nrw.de/app-zur-ehrenamtskarte-nrw . Bei Rückfragen steht Ihnen Ehrenamtskoordinatorin Sabine Hübel telefonisch unter 02222 945-209 oder per E-Mail an sabine.huebel(at)stadt-bornheim.de zur Verfügung. Datenschutzhinweise Datenschutzhinweise Ehrenamtskarte Datenschutzhinweis für die App Land NRW

Dateien

Überschwemmungen – was tun? Tipps zur Vorsorge Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bornheim, dass der Rhein manchmal Hochwasser führt, ist bekannt. Die betroffenen Anlieger in den Rheinorten wissen um die Gefahren, die damit verbunden sind, und haben in der Regel Vorsorge- maßnahmen getroffen. Wie die Unwetter der letzten Jahre gezeigt haben, können jedoch auch fernab des Rheins Überschwemmungen im Gebiet der Stadt Bornheim auftreten. Im Juni 2016 haben Unwetter in der Region große Schäden angerichtet. Im Juli 2008 war Born- heim besonders betroffen: Durch Regenfälle, wie sie seltener als einmal in 100 Jahren zu erwarten sind, waren an vielen Stellen kleinere Bäche übergelaufen. Zusätzlich war Wasser aus der überlasteten Kanalisation ausgetreten oder oberfl ächlich abge- fl ossen. Im letztgenannten Fall hatte es meist noch viel Schlamm von Ackerfl ächen gespült und in die Ortschaften getragen. Auch wenn die Stadt seitdem vieles getan hat, um die Schäden bei solchen katastrophalen Unwettern zu vermindern – für die völlig schadlose Ableitung können weder die Bäche noch die Kanalisation ausgelegt werden. Viele Schäden lassen sich aber durch private Vorsorgemaßnah- men vermeiden oder vermindern. Diese müssen jedoch frühzei- tig erfolgen, da – anders als beim Ansteigen des Rheins – das Wasser aus Bächen, Kanälen und dem oberfl ächlichen Abfl uss plötzlich und fast ohne Vorwarnzeit kommt. Für Maßnahmen wie das Auslegen von Sandsäcken ist es dann zu spät, wenn diese erst noch besorgt und befüllt werden müssen. Dieses Informationsblatt soll dazu beitragen, künftige Schäden zu verhindern oder wenigstens zu vermindern. Das Umwelt- und Grünfl ächenamt hat viele Hinweise der Stadt sowie des Abwasserwerks zusammengestellt, die Ihnen helfen sollen, für den Ernstfall vorzusorgen, und Ihnen aufzeigen, wo Sie noch weitere Informationen erhalten. Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Henseler Bürgermeister Sind Sie hochwassergefährdet? Im Bornheimer Stadtgebiet hat die Bezirksregierung Köln am Rhein, am Alfterer-Bornheimer Bach, am Dickopsbach und am Mertener Mühlenbach Überschwemmungsge- biete festgesetzt. Diese orientieren sich am sogenannten 100-jährlichen Regenereignis. Darüber hinaus gibt es von der Bezirksregierung Hochwassergefahrenkarten, die die Über- schwemmungsbereiche bei noch extremeren Regenereig- nissen darstellen. Diese Karten können über die Homepage der Stadt und im Umwelt- und Grünfl ächenamt eingesehen werden. Die Karten stellen aber nur Überfl utungen aus Gewässern dar. Wild abfl ießendes oder aus der Kanalisation austretendes Wasser sucht sich seinen Weg über Senken, Mulden und Wege bis zum Tiefpunkt und mündet entweder in einen Vorfl uter oder staut dann dort ein. Daher ein paar weitere Tipps: · Erkundigen Sie sich beim Abwasser- werk nach Überfl utungen im Bereich Ihres Grundstücks. · Fragen Sie die Nachbarn und den Ortsvorsteher, ob hier schon Über- schwemmungen aufgetreten sind. · Auch Flur- und Straßennamen geben häufi g Hinweise darauf, wenn ein Gebiet zur Überschwemmung neigt. · Erkundigen Sie sich beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) in Recklinghausen nach den normalen Grundwasserverhältnissen und den höchsten Grundwasserständen. · Wenn Sie in einem Hang oder am Hangfuß wohnen oder bauen wollen, sehen Sie sich das oberhalb liegende Gelände an und überlegen Sie, welchen Weg das Wasser bei Sturz- regen nehmen wird. Herausgeber: Stadt Bornheim Rathausstraße 2 53332 Bornheim www.bornheim.de Wo erhalten Sie weitere Informationen? Das Informationsblatt zur Versickerung von Niederschlagswasser können Sie beim Umwelt- und Grünfl ächenamt der Stadt Bornheim erhalten, am Umwelttelefon unter 02222/945-310 anfordern oder aus dem Internet abrufen: www.bornheim.de/fi leadmin/pdf/rathaus/Umweltbeauftragter/Versickerung13-06.pdf Hinweise zum Schutz vor Rückstau im Kanalsystem gibt es beim StadtBetrieb Bornheim: www.stadtbetrieb-bornheim.de/ abwasser/tipps/schutz-vor-rueckstau-im-kanalsystem.html Weitere wertvolle Tipps zum Schutz vor Hochwasser und Überschwemmungen fi nden Sie in Broschüren von öffentlichen Stellen und der Versicherungswirtschaft. Sie können sie vom jeweiligen Herausgeber beziehen oder im Internet abrufen: „Hochwasserschutzfi bel – Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), März 2015 www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Pools/Broschueren/ hochwasser-schutzfi bel_bf.pdf „Hochwasser verstehen, erkennen, handeln!“, Umweltbundes- amt, Oktober 2011 www.umweltbundesamt.de/publikationen/hochwasser „Land unter – Ein Ratgeber für Hochwassergefährdete und solche, die es nicht werden wollen“, Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz RLP, 2008 www.wasser.rlp.de/servlet/ is/7827/LandUnter.pdf?command=downloadContent&fi lename=LandUnter.pdf „Wassersensibel planen und bauen in Köln“, Stadtentwässe- rungsbetriebe Köln AöR, 2016 www.steb-koeln.de/Redaktionell/ABLAGE/ Downloads/Broschüren-Veröffentlichungen/Gebäudeschutz/Leitfaden-StEB_ DRUCK_OHNE-SCHNITTKANTEN.pdf „Land unter … Schäden durch Überschwemmung – richtig vorbeugen und versichern“, Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) www.gdv.de/wp-content/ uploads/2013/05/GDV-Flyer_LandUnter-2013.pdf regen nehmen wird. Prüfen Sie, ob Sie nachträglich wasserdichte Türen und Fenster einbauen können. Wenn eine hochwasserfreie Installation nicht möglich ist, müs- sen Sie vorhandene Öltanks und Anschlussleitungen gegen Aufschwimmen, Umkippen und Auslaufen sichern. Bei einer Heizungserneuerung sollten Sie prüfen, ob Sie auf andere Brennstoffe umstellen können. Falls Sie noch keine Rückstausicherung haben, rüsten Sie nach. Nutzen Sie das Beratungsangebot des Abwasserwerks (Servicetelefon 02227/9320-90) oder wenden Sie sich an Sanitärfachbetriebe. Diese stehen auch für individuelle Problem- lösungen zur Verfügung. Schützen Sie tiefl iegende Gebäudeöffnungen (Kellerfenster, Kellertreppen, Lichtschächte, Eingangs- türen im Erdgeschoss) gegen oberfl ächlich eindrin- gendes Wasser – je nach örtlichen Gegebenheiten durch Erdwälle, Sockelmauern oder Aufkantungen im Bodenbelag. Installieren Sie einen Pumpen- sumpf mit schwimmergesteu- erter Pumpe, damit eingedrun- genes Wasser schnell und auch dann entfernt wird, wenn Sie den Wassereintritt noch nicht bemerkt haben. Bauen Sie nach Möglichkeit an erhöhter Stelle auf dem Grundstück. Prüfen Sie, ob Sie das Erdgeschoss über die Geländeoberfl äche etwas anheben können. Installieren Sie eine Heizung mit anderem Brennstoff als Öl. Entwässerungseinrichtungen (Toiletten, Wasch- becken, Duschen usw.) sollten möglichst oberhalb der Rückstauebene (Straßenhöhe vor dem Haus) installiert werden, damit hier auch bei Rückstau im Kanal kein Wasser austreten kann. Prüfen Sie in Gebieten mit Mischwasserkanalisation, ob Sie das Re- genwasser auf Ihrem Grundstück versickern können. Mit fachgerecht hergestellten, auch für Starkregen ausreichenden Versickerungsanla- gen entlasten Sie die Kanalisation und schonen Ihren Geldbeutel – für Regenwasser, das Sie ordnungsgemäß auf Ihrem Grundstück versickern, müssen Sie keine Kanalbenutzungsgebühren zahlen. Weitere Tipps auf dem Infoblatt „Versickerung von Niederschlagswasser“. Bringen Sie die Zentralen für Heizung, Elektro- und Telefoninstallation in den oberen Geschossen an. Und in jedem Fall: Prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz! Schützen Sie Ihr Haus gegen Rückstau und oberfl ächlich abfl ießendes Wasser (vgl. „Vorsorgemaßnahmen im Bestand“). Beachten Sie schon bei der Planung, dass die Rückstausiche- rung den technischen Anforderungen entspricht, und stellen Sie sicher, dass sie auch regelmäßig gewartet werden kann. Rückstauklappen müssen jederzeit erreichbar sein. Verzichten Sie ggf. auf einen Keller, bilden Sie die Unterge- schosse wasserdicht aus („Kellerwanne“) oder verwenden Sie wasserbeständige Baumaterialien. Eine Liste solcher Materialien fi nden Sie in der „Hochwasserschutzfi bel“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB). Möblieren Sie überschwemmungsgefährdete Räume nicht mit hochwertigen oder schwer trans- portablen Möbeln und lagern Sie hier weder hoch- wertige Gegenstände noch wichtige Dokumente oder unersetzliche Erinnerungsstücke. Lagern Sie ebenfalls keine gefährlichen Stoffe oder Chemika- lien (z.B. Farben, Lacke, Reinigungs-, Dünge- und Pfl anzenschutzmittel). Statten Sie überschwemmungsgefährdete Räume so aus, dass sie leicht zu reinigen und zu trocknen sind (keine Holz- verkleidung, keine Teppichböden, kein wertvolles Parkett etc.). Eine Liste wasserbeständiger Baumaterialien fi nden Sie in der „Hochwasserschutzfi bel“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB). Wie können Sie in überschwemmungs- gefährdeten Lagen vorsorgen? Vorsorgemaßnahmen im Bestand Warten Sie die Rückstausicherungen Ihrer Hausentwässerungsanlagen und Abwasserleitungen mindestens zwei- mal jährlich, damit sie im Bedarfsfall funktionstüchtig sind. Beachten Sie die Hinweise zum „Schutz vor Rückstau im Kanalsystem“ des Abwasserwerks. Die Stadt berücksichtigt neue Erkenntnisse zur Überschwemmungsgefähr- dung fortlaufend bei der Ausweisung neuer Baugebiete. Wenn Sie jedoch bereits Baurecht in einer Lage haben, die überschwemmungsgefährdet sein könnte, sollten Sie bei Neubauten folgende Aspekte berücksichtigen: © w w w .s ch af fe ns kr af t.d e Überschwemmungen – was tun? Tipps zur Vorsorge Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bornheim, dass der Rhein manchmal Hochwasser führt, ist bekannt. Die betroffenen Anlieger in den Rheinorten wissen um die Gefahren, die damit verbunden sind, und haben in der Regel Vorsorge- maßnahmen getroffen. Wie die Unwetter der letzten Jahre gezeigt haben, können jedoch auch fernab des Rheins Überschwemmungen im Gebiet der Stadt Bornheim auftreten. Im Juni 2016 haben Unwetter in der Region große Schäden angerichtet. Im Juli 2008 war Born- heim besonders betroffen: Durch Regenfälle, wie sie seltener als einmal in 100 Jahren zu erwarten sind, waren an vielen Stellen kleinere Bäche übergelaufen. Zusätzlich war Wasser aus der überlasteten Kanalisation ausgetreten oder oberfl ächlich abge- fl ossen. Im letztgenannten Fall hatte es meist noch viel Schlamm von Ackerfl ächen gespült und in die Ortschaften getragen. Auch wenn die Stadt seitdem vieles getan hat, um die Schäden bei solchen katastrophalen Unwettern zu vermindern – für die völlig schadlose Ableitung können weder die Bäche noch die Kanalisation ausgelegt werden. Viele Schäden lassen sich aber durch private Vorsorgemaßnah- men vermeiden oder vermindern. Diese müssen jedoch frühzei- tig erfolgen, da – anders als beim Ansteigen des Rheins – das Wasser aus Bächen, Kanälen und dem oberfl ächlichen Abfl uss plötzlich und fast ohne Vorwarnzeit kommt. Für Maßnahmen wie das Auslegen von Sandsäcken ist es dann zu spät, wenn diese erst noch besorgt und befüllt werden müssen. Dieses Informationsblatt soll dazu beitragen, künftige Schäden zu verhindern oder wenigstens zu vermindern. Das Umwelt- und Grünfl ächenamt hat viele Hinweise der Stadt sowie des Abwasserwerks zusammengestellt, die Ihnen helfen sollen, für den Ernstfall vorzusorgen, und Ihnen aufzeigen, wo Sie noch weitere Informationen erhalten. Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Henseler Bürgermeister Sind Sie hochwassergefährdet? Im Bornheimer Stadtgebiet hat die Bezirksregierung Köln am Rhein, am Alfterer-Bornheimer Bach, am Dickopsbach und am Mertener Mühlenbach Überschwemmungsge- biete festgesetzt. Diese orientieren sich am sogenannten 100-jährlichen Regenereignis. Darüber hinaus gibt es von der Bezirksregierung Hochwassergefahrenkarten, die die Über- schwemmungsbereiche bei noch extremeren Regenereig- nissen darstellen. Diese Karten können über die Homepage der Stadt und im Umwelt- und Grünfl ächenamt eingesehen werden. Die Karten stellen aber nur Überfl utungen aus Gewässern dar. Wild abfl ießendes oder aus der Kanalisation austretendes Wasser sucht sich seinen Weg über Senken, Mulden und Wege bis zum Tiefpunkt und mündet entweder in einen Vorfl uter oder staut dann dort ein. Daher ein paar weitere Tipps: · Erkundigen Sie sich beim Abwasser- werk nach Überfl utungen im Bereich Ihres Grundstücks. · Fragen Sie die Nachbarn und den Ortsvorsteher, ob hier schon Über- schwemmungen aufgetreten sind. · Auch Flur- und Straßennamen geben häufi g Hinweise darauf, wenn ein Gebiet zur Überschwemmung neigt. · Erkundigen Sie sich beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) in Recklinghausen nach den normalen Grundwasserverhältnissen und den höchsten Grundwasserständen. · Wenn Sie in einem Hang oder am Hangfuß wohnen oder bauen wollen, sehen Sie sich das oberhalb liegende Gelände an und überlegen Sie, welchen Weg das Wasser bei Sturz- regen nehmen wird. Herausgeber: Stadt Bornheim Rathausstraße 2 53332 Bornheim www.bornheim.de Wo erhalten Sie weitere Informationen? Das Informationsblatt zur Versickerung von Niederschlagswasser können Sie beim Umwelt- und Grünfl ächenamt der Stadt Bornheim erhalten, am Umwelttelefon unter 02222/945-310 anfordern oder aus dem Internet abrufen: www.bornheim.de/fi leadmin/pdf/rathaus/Umweltbeauftragter/Versickerung13-06.pdf Hinweise zum Schutz vor Rückstau im Kanalsystem gibt es beim StadtBetrieb Bornheim: www.stadtbetrieb-bornheim.de/ abwasser/tipps/schutz-vor-rueckstau-im-kanalsystem.html Weitere wertvolle Tipps zum Schutz vor Hochwasser und Überschwemmungen fi nden Sie in Broschüren von öffentlichen Stellen und der Versicherungswirtschaft. Sie können sie vom jeweiligen Herausgeber beziehen oder im Internet abrufen: „Hochwasserschutzfi bel – Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), März 2015 www.bmub.bund.de/fi leadmin/Daten_BMU/Pools/Broschueren/hochwasser- schutzfi bel_bf.pdf „Hochwasser verstehen, erkennen, handeln!“, Umweltbundes- amt, Oktober 2011 www.umweltbundesamt.de/publikationen/hochwasser „Land unter – Ein Ratgeber für Hochwassergefährdete und solche, die es nicht werden wollen“, Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz RLP, 2008 www.wasser.rlp.de/servlet/ is/7827/LandUnter.pdf?command=downloadContent&fi lename=LandUnter.pdf „Wassersensibel planen und bauen in Köln“, Stadtentwässe- rungsbetriebe Köln AöR, 2016 www.steb-koeln.de/Redaktionell/ABLAGE/ Downloads/Broschüren-Veröffentlichungen/Gebäudeschutz/Leitfaden-StEB_ DRUCK_OHNE-SCHNITTKANTEN.pdf „Land unter … Schäden durch Überschwemmung – richtig vorbeugen und versichern“, Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) www.gdv.de/wp-content/ uploads/2013/05/GDV-Flyer_LandUnter-2013.pdf regen nehmen wird. Prüfen Sie, ob Sie nachträglich wasserdichte Türen und Fenster einbauen können. Wenn eine hochwasserfreie Installation nicht möglich ist, müs- sen Sie vorhandene Öltanks und Anschlussleitungen gegen Aufschwimmen, Umkippen und Auslaufen sichern. Bei einer Heizungserneuerung sollten Sie prüfen, ob Sie auf andere Brennstoffe umstellen können. Falls Sie noch keine Rückstausicherung haben, rüsten Sie nach. Nutzen Sie das Beratungsangebot des Abwasserwerks (Servicetelefon 02227/9320-90) oder wenden Sie sich an Sanitärfachbetriebe. Diese stehen auch für individuelle Problem- lösungen zur Verfügung. Schützen Sie tiefl iegende Gebäudeöffnungen (Kellerfenster, Kellertreppen, Lichtschächte, Eingangs- türen im Erdgeschoss) gegen oberfl ächlich eindrin- gendes Wasser – je nach örtlichen Gegebenheiten durch Erdwälle, Sockelmauern oder Aufkantungen im Bodenbelag. Installieren Sie einen Pumpen- sumpf mit schwimmergesteu- erter Pumpe, damit eingedrun- genes Wasser schnell und auch dann entfernt wird, wenn Sie den Wassereintritt noch nicht bemerkt haben. Bauen Sie nach Möglichkeit an erhöhter Stelle auf dem Grundstück. Prüfen Sie, ob Sie das Erdgeschoss über die Geländeoberfl äche etwas anheben können. Installieren Sie eine Heizung mit anderem Brennstoff als Öl. Entwässerungseinrichtungen (Toiletten, Wasch- becken, Duschen usw.) sollten möglichst oberhalb der Rückstauebene (Straßenhöhe vor dem Haus) installiert werden, damit hier auch bei Rückstau im Kanal kein Wasser austreten kann. Prüfen Sie in Gebieten mit Mischwasserkanalisation, ob Sie das Re- genwasser auf Ihrem Grundstück versickern können. Mit fachgerecht hergestellten, auch für Starkregen ausreichenden Versickerungsanla- gen entlasten Sie die Kanalisation und schonen Ihren Geldbeutel – für Regenwasser, das Sie ordnungsgemäß auf Ihrem Grundstück versickern, müssen Sie keine Kanalbenutzungsgebühren zahlen. Weitere Tipps auf dem Infoblatt „Versickerung von Niederschlagswasser“. Bringen Sie die Zentralen für Heizung, Elektro- und Telefoninstallation in den oberen Geschossen an. Und in jedem Fall: Prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz! Schützen Sie Ihr Haus gegen Rückstau und oberfl ächlich abfl ießendes Wasser (vgl. „Vorsorgemaßnahmen im Bestand“). Beachten Sie schon bei der Planung, dass die Rückstausiche- rung den technischen Anforderungen entspricht, und stellen Sie sicher, dass sie auch regelmäßig gewartet werden kann. Rückstauklappen müssen jederzeit erreichbar sein. Verzichten Sie ggf. auf einen Keller, bilden Sie die Unterge- schosse wasserdicht aus („Kellerwanne“) oder verwenden Sie wasserbeständige Baumaterialien. Eine Liste solcher Materialien fi nden Sie in der „Hochwasserschutzfi bel“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB). Möblieren Sie überschwemmungsgefährdete Räume nicht mit hochwertigen oder schwer trans- portablen Möbeln und lagern Sie hier weder hoch- wertige Gegenstände noch wichtige Dokumente oder unersetzliche Erinnerungsstücke. Lagern Sie ebenfalls keine gefährlichen Stoffe oder Chemika- lien (z.B. Farben, Lacke, Reinigungs-, Dünge- und Pfl anzenschutzmittel). Statten Sie überschwemmungsgefährdete Räume so aus, dass sie leicht zu reinigen und zu trocknen sind (keine Holz- verkleidung, keine Teppichböden, kein wertvolles Parkett etc.). Eine Liste wasserbeständiger Baumaterialien fi nden Sie in der „Hochwasserschutzfi bel“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB). Wie können Sie in überschwemmungs- gefährdeten Lagen vorsorgen? Vorsorgemaßnahmen im Bestand Warten Sie die Rückstausicherungen Ihrer Hausentwässerungsanlagen und Abwasserleitungen mindestens zwei- mal jährlich, damit sie im Bedarfsfall funktionstüchtig sind. Beachten Sie die Hinweise zum „Schutz vor Rückstau im Kanalsystem“ des Abwasserwerks. Die Stadt berücksichtigt neue Erkenntnisse zur Überschwemmungsgefähr- dung fortlaufend bei der Ausweisung neuer Baugebiete. Wenn Sie jedoch bereits Baurecht in einer Lage haben, die überschwemmungsgefährdet sein könnte, sollten Sie bei Neubauten folgende Aspekte berücksichtigen: © w w w .s ch af fe ns kr af t.d e

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 258 KB

Dateien

Starkregenvorsorge Informationen für Grundstückseigentümer Was tut die Stadt Bornheim bzw. der Stadtbetrieb Bornheim AöR zum Schutz gegen Starkregen? Das Abwasserwerk des StadtBetrieb Bornheim AöR plant und betreibt das öffentliche Kanalnetz sorgfältig und trägt somit aktiv zum Schutz vor Überfl utungen bei. Es wer- den gezielt Netzverknüpfungen und Regenrückhalteräume geschaffen, um somit die Speicherkapazitäten im Kanalnetz intelligent zu steuern. Auf Grundlage der vorliegenden Studie zur integrierten Hoch- wasservorsorge für das Bornheimer Stadtgebiet wurden in den letzten Jahren zahlreiche Investitionen umgesetzt. Eine vollständige Ableitung seltener oder extremer Starkregenfälle in die Abwasserkanäle ist derzeit und künftig nicht realisierbar. Eine hundertprozentige Absicherung gegen Starkregenfolgen ist technisch nicht möglich. Bin ich betroffen? Im Februar 2015 wurde die Studie zur Integrierten Hochwasser- vorsorge im Stadtgebiet Bornheim verschiedenen politischen Gremien vorgestellt, die in der Presse ebenfalls bekannt ge- macht wurde. In dieser Studie wurde in verschiedenen Straßen des Stadtgebietes Bornheim eine Überfl utungsgefahr festge- stellt, die teilweise während des Ereignisses vom 14.07.2021 eingetreten ist. Ob Ihr Grundstück bei einem seltenen Starkregenereig- nis (z.B. 100-jährlich) betroffen sein kann, können Sie den integrierten Hochwasservorsorgekarten (www.bornheim.de/ unwettervorsorge) entnehmen. Dieser Flyer ergänzt das Infoblatt der Stadt Bornheim „Über- schwemmungen - was tun?“. Beides fi nden Sie auf den Seiten der Stadt Bornheim unter https://www.bornheim.de/unwettervorsorge. Am 14.07.2021 war das Stadtgebiet Bornheim von einem Starkregenereignis betroffen, das in diesem großfl ächigen Umfang aus unserer Erkenntnis noch nicht aufgetreten ist. Die Schäden waren überdurchschnittlich hoch. Was ist Starkregen? Von Starkregen spricht man bei großen Niederschlagsmen- gen, die in kurzer Zeit und häufi g im Zusammenhang mit Unwettern fallen. Meistens tritt Starkregen räumlich begrenzt auf. In der Folge kann es zu lokalen Überfl utungen, auch an Gewässern, kommen. Wann tritt Starkregen auf? Insbesondere im Sommerhalbjahr tritt Starkregen auf. Warme Luft kann mehr Feuchtigkeit aufnehmen als kalte. An heißen Tagen entstehen durch die Verdunstung massive Quellwolken. Wenn diese mit der kalten Luft zusammentreffen, kondensiert die Feuchtigkeit schlagartig und es kommt zu unwetterartigen Niederschlägen auf relativ kleinem Raum. Lässt sich Starkregen vorhersagen? Starkregen ist sehr schwer vorherzusagen, da er normaler- weise räumlich begrenzt auftritt. Unwetterwarnungen be- treffen meistens nur bestimmte Regionen (z.B. im Laufe des Vormittages ist mit Starkregen und Unwettern im Rheinland zu rechnen). Nur unmittelbar vor dem Starkregenereignis können Warnmeldung konkret vorhergesagt werden. Warnapps des DWD „Warnwetter“, „NINA“ vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und künftig auch das sogenannte Cell Broadcasting warnen vor lokalen Unwettergefahren. Welche Gebiete sind besonders betroffen? Grundstücke in Nähe von Bächen, Gewässern Grundstücke in Senken besonders dicht besiedelte Stadtviertel Grundstücke am Hang (durch wild abfl ießendes Oberfl ächenwasser mit hohen Fließgeschwindigkeiten) Frau Ortwein Starkregenberatungstelefon: 02227 9320-78 starkregenberatung@sbbonline.de Donnerstag von 8:30 – 12:30 www.stadtbetrieb-bornheim.de sbbmail@sbbonline.de Telefon: 02227 9320-0 Sie haben Fragen? Sie möchten sich zum Thema Starkregenvorsorge näher informieren? Wir haben zu diesem wichtigen Thema Informationen für Sie unter www.stadtbetrieb-bornheim.de bereitgestellt. Das Abwassernetzwerk Rheinland bietet unter http://abwassernetzwerk-rheinland.nrw/ zu dem Thema Starkregenvorsorge weitere Informationen an, z.B. u.a. den Leitfaden zur Starkregenvorsorge für Hauseigentümer (hier auch zum Thema Rückstauschutz). Auf den Seiten des Abwassernetzwerkes fi nden Sie außerdem eine Checkliste, mit der Sie die Möglichkeit haben, eine erste Selbstbeurteilung durchzuführen. Stellen Sie in diesem Zu- sammenhang fest, dass Sie gefährdet sind, können Sie einen Beratungstermin vereinbaren. Stadtbetrieb Bornheim Donnerbachweg 15 53332 Bornheim www.bornheim.de Logoschriften: Handel Gothic D Medium C 00 M 64 Y 100 K 00 C 100 M 68 Y 7 K 30 #ee7402 #004079 Pantone 151 C 00 M 23 Y 49 K 00#fccf91 Pantone 156 CP Pantone 294 www.wir-machen-logos.dewww.schaffenskraft.de Hausschrift: Bliss Regular Entwicklung: schaffenskraft.de Designagentur Karl Aouane, Designer AGD Weltweites exklusives, uneingeschränktes Nutzungsrecht liegt bei dem Kunden. Das Logo wurde exklusiv für den Kunden entwickelt und handgezeichnet, es darf nicht anderweitig verwendet werden. Logoschriften: Handel Gothic D Medium C 00 M 64 Y 100 K 00 C 100 M 68 Y 7 K 30 #ee7402 #004079 Pantone 151 C 00 M 23 Y 49 K 00#fccf91 Pantone 156 CP Pantone 294 www.wir-machen-logos.dewww.schaffenskraft.de Hausschrift: Bliss Regular Entwicklung: schaffenskraft.de Designagentur Karl Aouane, Designer AGD Weltweites exklusives, uneingeschränktes Nutzungsrecht liegt bei dem Kunden. Das Logo wurde exklusiv für den Kunden entwickelt und handgezeichnet, es darf nicht anderweitig verwendet werden. Wie kann ich mich gegen Rückstau aus dem Kanal schützen? Entwässerungseinrichtungen (Toiletten, Wasch- becken, Duschen) sollten möglichst oberhalb der Rückstauebenen installiert werden. Dies ist der beste Schutz. Ist dies nicht möglich oder wenn Sie im Untergeschoss darauf nicht verzichten möchten, besteht die Möglichkeit u.a. des Einbaus von Rückstauverschlüssen, Sicherung durch Hebeanlagen etc. Hierbei gibt es aber einiges zu beachten. Daher sollten Sie zusammen mit Ihrem Sanitärfachbetrieb die verschiedenen Möglichkeiten überprüfen. Hinweis: Bitte achten Sie darauf, dass im Falle eines Rückstaus das Wasser von Ihren Dachfl ä- chen und aus dem Obergeschoss nicht gegen die geschlossene Rückstausicherung drückt. Welche Gebäude sind gefährdet? tiefl iegende bzw. unterirdische Räume oder Infrastrukturen, in die das Wasser bei Stark- regen oberfl ächig eindringen kann (z.B. Souterrainwohnungen, Keller, Tiefgaragen, Unterführungen, Tunnel, U-Bahnhöfe) Objekte in Bereichen ohne ausgeprägte Bord- steinkante (wild abfl ießendes Oberfl ächen- wasser kann in Gebäude eindringen) tiefl iegende Räume in Gebäuden ohne Rückstausicherung. Was kann ich gegen Sickerwasser und Bodenfeuchtigkeit tun? Durch die Zunahme der Niederschläge wird zumindest temporär der Grundwasser- bzw. Schichtenwasser- stand ansteigen. Nach anhaltenden Nässeperioden oder nach einem Starkregen kann sich zusätzlich auf- stauendes Sickerwasser im Boden sammeln. Dieses von außen anstehende oder drückende Wasser kann zur Kellerdurchfeuchtung führen, wenn die Wände nicht in ausreichendem Maße durch wassersperrende Schutzanstriche etc. geschützt sind. Oftmals wird das Grundwasser für feuchte Keller verantwortlich gemacht, obwohl andere Ursachen für die Vernässung vorliegen können, beispielsweise eine fehlende Rückstausicherung im Keller, undichte Rohrverbindungen in den Grundleitungen oder durch Rohreinführungen in den Außenwänden. © w w w .s ch af fe ns kr af t.d eWas ist ein Kanalrückstau? Kanalrückstau entsteht, wenn der Wasserstand im öf- fentlichen Kanalnetz und in der Hausanschlussleitung ansteigt. Nach dem Prinzip der kommunizierenden Röhren drückt das Wasser aus der öffentlichen Ab- wasseranlage in die privaten Anschlusskanäle zurück und kann dann bis zur Rückstauebene (in der Regel die Straßenoberkante) ansteigen. Kellerräume ohne Rückstausicherung können dann, auch bei wenig starken Niederschlägen, durch nicht gegen Rückstau gesicherte Bodenabläufe, Toiletten, Waschmaschinen oder Waschbecken überfl utet werden. Hinweis: Der Grundstückseigentümer muss sich selber, gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik (DIN EN 752, DIN EN 12056, DIN 1986-100) sowie der Abwasserbeseitigungssatzung des Stadt- Betrieb Bornheim AöR, gegen Rückstau von Abwas- ser aus dem öffentlichen Kanal durch den Einbau von funktionstüchtigen sowie geeigneten Rückstausiche- rungen schützen. Auch sollten Sie bedenken, dass bei einem fehlenden oder nicht regelmäßig gewarteten (zweimal pro Jahr) Rückstauschutz Ihre Versicherung, auch bei einer Ele- mentarversicherung, für Schäden evtl. nicht aufkommt. Objekte in Bereichen ohne ausgeprägte Bord- steinkante (wild abfl ießendes Oberfl ächen- wasser kann in Gebäude eindringen) tiefl iegende Räume in Gebäuden ohne Rückstausicherung. Objekte in Bereichen ohne ausgeprägte Bord- steinkante (wild abfl ießendes Oberfl ächen- Kanalrückstau entsteht, wenn der Wasserstand im öf- fentlichen Kanalnetz und in der Hausanschlussleitung ansteigt. Nach dem Prinzip der kommunizierenden Röhren drückt das Wasser aus der öffentlichen Ab- wasseranlage in die privaten Anschlusskanäle zurück und kann dann bis zur Rückstauebene (in der Regel Kanalrückstau entsteht, wenn der Wasserstand im öf- fentlichen Kanalnetz und in der Hausanschlussleitung ansteigt. Nach dem Prinzip der kommunizierenden Röhren drückt das Wasser aus der öffentlichen Ab- Kanalrückstau entsteht, wenn der Wasserstand im öf- fentlichen Kanalnetz und in der Hausanschlussleitung Kanalrückstau entsteht, wenn der Wasserstand im öf- fentlichen Kanalnetz und in der Hausanschlussleitung ansteigt. Nach dem Prinzip der kommunizierenden Röhren drückt das Wasser aus der öffentlichen Ab- wasseranlage in die privaten Anschlusskanäle zurück Wie kann ich mich vor Überfl utungen durch Oberfl ächenwasser schützen? Tiefl iegende Gebäudeöffnungen (Kellerfenster, Kellertreppen, Lichtschächte, Eingangstüren im Erdgeschoss) können Sie gegen oberfl ächlich eindringendes Wasser - je nach örtlichen Ge- gebenheiten - durch Erdwälle, Sockelmauern, druckdichte Fenster oder Türen, Einbau von Klappschotten oder Aufkantungen im Boden- belag schützen. Vor dem Hintergrund der fehlenden Vorwarn- zeiten bei Starkregenereignisse sind grundsätz- lich permanente bzw. vollautomatische Schutze- lemente zu bevorzugen. Hinweis: Bitte prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz!

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 713 KB

Dateien

Befinden sich Ablaufstellen (z. B. Waschbecken, Bodengullis, Toiletten) in Ihrem Haus unterhalb der Rückstauebene (i. d. R. Gehwegoberkante)? Sind Waschmaschinen, Heizungen oder sonstige Sanitäreinrichtungen unterhalb der Rückstau­ ebene angeschlossen? Sind an Ihren Grundleitungen Drainagen ange­ schlossen? Befindet sich am Fußpunkt von außen liegenden Kellertreppen oder Tiefgaragenzufahrten ein Bodenablauf, der an den Kanal angeschlossen ist? Entwässern Ihre Dachflächen oder andere Entwäs­ serungseinrichtungen oberhalb der Rückstauebene über eine Rückstausicherung? Verfügt Ihr Gebäude über Reinigungsöffnungen und Schächte unterhalb der Rückstauebene? Prüfen Sie, ob ein aktueller Entwässerungsplan vorliegt, auf dem alle Ablaufstellen und Rückstau­ sicherungen eingezeichnet sind. Entscheiden Sie, ob Entwässerungseinrichtungen unterhalb der Rückstauebene zwingend notwendig sind oder ob auf diese verzichtet werden kann. Stellen Sie sicher, dass alle Abläufe unterhalb der Rückstauebene gegen Rückstau aus dem Kanal gesichert sind. Verwenden Sie bei geringwertigen Nutzungen der gefährdeten Räume Rückstauverschlüsse und bei hochwertigen Nutzungen eher Hebeanlagen. Prüfen Sie, ob Ihre Rückstausicherung richtig eingebaut und funktionstüchtig ist. Fragen Sie im Zweifel Sanitär- und Abwasserfachleute. Führen Sie die Entwässerungsleitungen ober- und unterhalb der Rückstauebene immer getrennt aus. Ordnen Sie dabei die Rückstausicherung so an, dass alle Abläufe oberhalb der Rückstauebene ungehindert mit freiem Gefälle zum Kanal (nicht über Rückstausicherungen) entwässern können. Prüfen Sie, ob die Rückstauverschlüsse so einge­ baut sind, dass ein ungehindertes Abfließen des Regenwassers von den Dachflächen möglich ist. Dokumentieren Sie genau den Einbau Ihrer Rückstausicherungen, um spätere Wartungen, Reparaturen und Aufrüstungen zu vereinfachen. Lassen Sie den Rückstauschutz entsprechend den Herstellerangaben regelmäßig von einem Fach­ betrieb warten. Sichern Sie Heizöltanks gegen Aufschwimmen. Verwenden Sie möglichst Tanks, die für den Lastfall „Wasserdruck von außen“ geeignet sind. Prüfen Sie bei der Raumaufteilung, ob in den ge­ fährdeten Bereichen auf hochwertige Nutzungen (z. B. Wohn-, Büroraum) verzichtet werden kann. Bringen Sie sensible Anlagen (z. B. Heizungen, Server, elektrische Installationen) möglichst in den Obergeschossen unter. Verwenden Sie in gefährdeten Bereichen nur nässebeständige Materialien und Versiegelungen (z. B. Steinfliesen statt Tapete und Teppichboden). Sichern Sie auch Reinigungsöffnungen und Schäch­ te über eine Hebeanlage. Verlegen Sie im Kellergeschoss installierte Leitun­ gen und Steckdosen möglichst hoch über dem Fußboden. Was kann ich tun, um die Schadensrisiken bei Rückstau zu mindern? Checkliste: Rückstau aus dem Kanal Ist mein Gebäude durch Rückstau aus dem Kanal gefährdet? ja nein ja nein ja nein ja nein ja nein ja nein Je mehr Fragen Sie mit "nein" beantworten können, desto besser ist Ihr Gebäude vor Rückstau aus dem Kanal gesichert. Handelt es sich bei Ihrem Baugrund um bindige (z. B. lehmhaltige) Bodenarten oder um auf­ geschüttete Böden? Liegt Ihr Grundstück bzw. Ihr Gebäude an oder unterhalb von einem Hang? Befindet sich Ihr Gebäude in der Nähe eines Gewässers (z. B. eines Baches)? Werden Leerrohre durch die Kellerwand geführt, beispielsweise für Telekommunikations-, Gas- oder Wasserleitungen? Befindet sich in unmittelbarer Nähe zu Ihrem Ge­ bäude eine Anlage zur Regenwasserversickerung? Sind vor Ort vorherige Schadensereignisse durch Sicker- und Stauwasser bekannt? Lassen Sie von einem Sachverständigen Baugrund­ untersuchungen durchführen, um die Durchlässig­ keit des Bodens und den Bemessungswasserstand zu ermitteln. In Bereichen mit altem Gebäude­ bestand können die Erfahrungen an der Nachbar­ bebauung für die Einschätzung des Baugrundes sehr hilfreich sein.* Prüfen Sie, ob vorherige Schadensereignisse auf Ihrem Grundstück bekannt sind und /oder ob in der Vergangenheit schon ein häufigeres und länge­ res Auftreten von Stauwasser festgestellt wurde. Überprüfen Sie regelmäßig, ob Ihre erdberührten Wände und Sohlen feucht sind. Wenn ja, prüfen Sie, ob die Feuchtigkeit überall oder lediglich im Bereich von Rohrdurchführungen auftritt. Klären Sie im Bestand, für welchen Lastfall die vor­ handenen Sohlen- und Kellerwandabdichtungen ausgeführt wurden. Im Falle einer defekten Außenabdichtung müssen Sie den unteren Bereich des Hauses ausgraben und die Abdichtung erneuern. Wenn eine Ausschach­ tung des Gebäudes nicht möglich ist (z. B. durch eine angrenzende Garage), prüfen Sie die Möglich­ keiten einer Innenabdichtung. Bei gut sickerfähigen (z. B. sandigen) Böden wird als Mindestabdichtung auf der Kellerebene ein einfacher Bitumenanstrich der Wände empfohlen. Gegen zeitweise aufstauendes Sickerwasser sollten Sie eine Schwarzabdichtung wählen. Die Abdich­ tung gegen drückendes Wasser kann durch eine weiße Wanne gewährleistet werden. Bei Neubauten empfiehlt es sich, immer vom Lastfall aufstauenden Sickerwassers auszugehen. Verwenden Sie hier mindestens eine zweilagige Schwarzabdichtung mit Gewebeeinlage (in unter­ schiedlichen Ausführungen und Dicken verfügbar). Verwenden Sie hochwertige Rohrdurchführungen mit Dichtungen (z. B. Komplettsysteme aus Dich­ tungseinsatz und Futterrohr /Hüllrohr). In Hanglagen sollten Sie die Abdichtung der Gebäudehülle immer durch eine zusätzliche Drainage ergänzen. *Hinweis: Für den bauvorlageberechtigten Architekten oder Planer besteht i. d. R. die Pflicht zur Einholung des Bemessungswasserstandes am Bauort! Schäden infolge von unterlassenen Baugrundermittlungen werden haftungsrechtlich grundsätzlich als Planungsmangel gewertet! Was kann ich tun, um die Schadensrisiken bei Sickerwasser zu mindern? Checkliste: Sickerwasser Ist mein Gebäude durch Sickerwasser gefährdet? ja nein ja nein ja nein ja nein ja nein ja nein Je mehr Fragen Sie mit "nein" beantworten können, desto besser ist Ihr Gebäude vor Sickerwasser und Bodenfeuchtigkeit gesichert. Kann oberflächig abfließendes Regenwasser von der Straße oder von Nachbargrundstücken bis an Ihr Gebäude gelangen? Liegt Ihr Grundstück bzw. Gebäude in einer Geländesenke oder unterhalb einer abschüssigen Straße oder eines Hanges? Sind vorherige Schadensereignisse bei Starkregen vor Ort bekannt? Kann Wasser über einen äußeren Kellerabgang oder ebenerdige Lichtschächte und Kellerfenster eindrin­ gen? Verfügt Ihr Gebäude über einen ebenerdigen Ein­ gang oder eine Terrasse, wo Regenwasser oberflä­ chig ins Erdgeschoss eindringen kann? Liegt das Grundstück in der Nähe eines Gewässers (z. B. eines Baches oder Teiches) und kann dieses bei Hochwasser bis ans Gebäude gelangen? Haben Gehwege, Hofzufahrten und Stellplätze ein Gefälle zum Haus? Kann Regenwasser von der Straße oder vom Grund­ stück in die Tiefgarage fließen? Prüfen Sie, ob vorherige Schadensfälle vor Ort be­ kannt sind, und wenn ja, welche Bereiche betroffen waren und welche Wasserhöhen dabei erreicht wurden. Berücksichtigen Sie bei der Wahl des Standortes für Ihr Gebäude den Zu- und Abfluss von Regenwasser an der Oberfläche. Vermeiden Sie dabei möglichst Lagen in Senken und Mulden. Gestalten Sie Ihr Gelände vom Gebäude abfallend und erhöhen Sie Einfahrten und Zugangsbereiche, so dass kein Wasser ins Haus fließen kann. Leiten Sie das Oberflächenwasser auf Ihrem Grund­ stück wenn möglich gezielt zur Versickerung in Bodensenken oder in Mulden zur Notableitung. Sichern Sie Zufahrten und Wege zu tief liegenden Grundstücksflächen zur Straße hin mit Boden­ schwellen. Versehen Sie ebenerdige Kellertreppen, Licht­ schächte, Fenster und Gebäudezugänge möglichst mit Aufkantungen. Halten Sie immer einen ausreichenden Abstand zwischen Lichtschachtsockel und Kellerfenstern. Verhindern Sie den Eintritt von Wasser durch Gebäudeöffnungen mithilfe mobiler oder fest installierter Dichtungssysteme (Fensterklappen, Barrieren, druckdichte Fenster). Sichern Sie Heizöltanks (inklusive aller Anschlüsse und Öffnungen) gegen Aufschwimmen. Verwenden Sie möglichst solche Tanks, die für den Lastfall „Wasserdruck von außen“ geeignet sind. Prüfen Sie, ob in gefährdeten Räumen auf hoch­ wertige Nutzungen (z. B. Wohn-, Büroraum) verzich­ tet werden kann. Bringen Sie sensible Nutzungen (z. B. Heizungen, Server, elektrische Installationen) möglichst in den Obergeschossen unter. Verlegen Sie im Keller installierte Stromleitungen hoch über dem Fußboden. Verwenden Sie in gefährdeten Bereichen nur nässebeständige Materialien und Versiegelungen (z. B. Steinfliesen statt Tapete und Teppichboden). Prüfen Sie immer, ob Sie durch Ihre baulichen Schutzmaßnahmen Nachbargrundstücke oder andere gefährden. Was kann ich tun, um die Schadensrisiken bei Starkregen zu mindern? Checkliste: Starkregenabflüsse Ist mein Gebäude durch Starkregenabflüsse gefährdet? ja nein ja nein ja nein ja nein ja nein ja nein ja nein ja nein Je mehr Fragen Sie mit "nein" beantworten können, desto besser ist Ihr Gebäude gegen oberflächige Starkregen- abflüsse gesichert. Checkliste Rückstau Juli 2017 Checkliste Sickerwasser Juli 2017 Checkliste Starkregenabflüsse Juli 2017 Gruppe 1: Off Gruppe 2: Off Gruppe 4: Off Gruppe 5: Off Gruppe 3: Off Gruppe 6: Off 10: Off 11: Off 12: Off 13: Off 14: Off 15: Off 1: Off 2: Off 3: Off 4: Off 5: Off 6: Off 7: Off 8: Off 9: Off Group5: Off Group6: Off Gruppe 7: Off Gruppe 8: Off Check Box11: Off Check Box12: Off Check Box13: Off Check Box14: Off Check Box15: Off Check Box16: Off Check Box17: Off Check Box18: Off Check Box19: Off Check Box20: Off Check Box21: Off Check Box22: Off Check Box23: Off Check Box24: Off

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 695 KB

Inhalt

Leben & Familie Nachhaltigkeit & Klimawandel Nachhaltigkeit im Alltag Müllsammel-Aktion Obwohl es eine funktionierende Müllabfuhr für alle Abfallarten gibt und über 600 Mülleimer im Stadtgebiet aufgestellt sind, findet sich dennoch häufig Unrat auf Gehwegen, Grünflächen oder Spielplätzen. Manche dieser Verschmutzungen geschehen unabsichtlich, andere hingegen entsorgen vorsätzlich Müllsäcke, Sperrmüll oder Autoreifen als „wilden Müll“ in der Natur. Die Mitarbeitenden des Stadtbetriebs sind ganzjährig für ein sauberes Stadtbild im Einsatz, doch sie können nicht überall gleichzeitig tätig sein. Deshalb begann im Jahr 1972 diese Aktion, bei der mit Handschuhen und Müllsäcken ausgerüstete Bornheimerinnen und Bornheimer ihre Stadt selbst aufräumten. Damit setzten sie ein erstes Zeichen für mehr Sauberkeit in Bornheim, ein Engagement, das bis heute fortgeführt wird. Diese Verschmutzungen sind nicht nur hässlich , sondern schaden auch unserer Umwelt enorm. Daher ist es umso wichtiger, den wilden Müll mit vereinten Kräften einzusammeln. Das Amt für Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün organisiert und koordiniert die Aktion mit Unterstützung des Technischen Hilfswerks (THW), das den Müll abtransportiert. Die Bornheimer Aktion ist in eine kreisweite Aufräumwoche eingebunden und wird zusätzlich von der Rhein-Sieg-Abfallwirtschaftsgesellschaft (RSAG) gefördert. Müllsammel-Aktion 2026 Die Hauptaktionstage in 2026 sind die beiden Samstage 21. und 28.02. An diesen Tagen wird der gesammelte Müll direkt vom Technisches Hilfswerk aufgenommen. Ähnliche Aktionen RhineCleanUp Das RhineCleanUp ist eine alljährliche Aktion, die sich dafür einsetzt, dass der Müll am Rhein nicht ausufert. Hier kann man sich an der Aktion beteiligen. Dieses Jahr findet die internationale Aktion am 13. September 2025 statt. CleanUp Vorgebirge Das ganze Jahr über sammelt die Gruppe " CleanUp Vorgebirge " wilden Müll ein und freut sich über weitere Mitstreiter*innen. Individuelle Maßnahmen Wenn Sie sich außerhalb von Aktionen oder Gruppen um die Sauberkeit im Stadtgebiet kümmern möchten, können wir gerne eine separate Maßnahme vereinbaren. Die Stadt stellt Müllsäcke und holt die Abfälle ab. Unter 02222-945 307 oder per E-Mail erhalten Sie mehr Informationen. Vergangene Müllsammel-Aktionen Müllsammel-Aktion 2025 Müllsammel-Aktion 2025 Die diesjährige Frühjahrsreinigung in allen Stadtteilen fand am 15. und 22. März (jeweils samstags) statt. Zum 53. Mal wurde Müll eingesammelt, der sich in Feld und Flur angehäuft hatte. Müllsammel-Aktion 2024 Müllsammel-Aktion 2024 Der traditionelle Frühjahrsputz in Bornheim fand kurz vor den Osterferien statt. An den Samstagen, 9. und 16. März 2024, beteiligten sich 47 Gruppen mit rund 1.800 Teilnehmern an der Müllsammelaktion. Insgesamt wurden etwa 45 Kubikmeter Müll gesammelt, darunter Verpackungsmüll, Elektroschrott und Sperrmüll. Die Aktion, die vom Amt für Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün organisiert und von der Rhein-Sieg-Abfallwirtschaftsgesellschaft (RSAG) sowie dem THW unterstützt wurde, brachte auch Hundekot und Sperrmüll zum Vorschein, der in der Landschaft zurückgelassen wurde. Müllsammel-Aktion 2023 Müllsammel-Aktion 2023 Die 51. Müllsammel-Aktion in Bornheim fand an den Samstagen, 18. und 25. März 2024, statt. Nach der Verschiebung im Vorjahr aufgrund von Corona, beteiligten sich 51 Gruppen, darunter auch das Amt für Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün. Gesammelt wurden vor allem Verpackungsmüll, Masken, Becher, Flaschen sowie besondere Funde wie Autobatterien, Autoreifen, ein Heizkörper, alte Möbel und Elektroschrott. Auch schadstoffhaltige Flüssigkeiten wurden aus den Büschen entfernt. Insgesamt kamen rund 45 Kubikmeter Müll zusammen. Das THW transportierte den Müll zu den Entsorgungscontainern des Stadtbetriebs. Müllsammel-Aktion 2022 Müllsammel-Aktion 2022 Die Müllsammel-Aktion 2022 fand aufgrund der Corona-Lage erst im Herbst statt, und zwar an den Samstagen, 10. und 17. September. Rund 1.000 Teilnehmer aus Kindergärten, Schulen, Vereinen und privaten Gruppen sammelten etwa 35 Kubikmeter Müll, wobei vor allem Verpackungsmüll, Glasflaschen und Autoreifen im Fokus standen. Besonders auffällig waren eine Einbauküche im Bornheimer Wald und eine alte Autobatterie am Uedorfer Rheinufer. Auch Coffee-to-go-Becher, Zigarettenkippen und Masken fanden sich häufig. Zur Feier des 50-jährigen Jubiläums der Aktion lud die Stadt die Teilnehmer zu einem Umtrunk mit Imbiss ein. Bürgermeister Christoph Becker dankte den rund 2.500 ehrenamtlichen Stunden für den wichtigen Einsatz. Müllsammel-Aktion 2019 Müllsammel-Aktion 2019 2019 hatte die Stadt Bornheim zum 47. Mal zur jährlichen Müllsammel-Aktion eingeladen. Unter dem Motto „Bornheim putzt sich raus“ sammelten Vereine, politische Parteien, private Gruppen und Einzelpersonen an den Samstagen 16. und 23. März achtlos weggeworfene Abfälle ein. Besonders Schulklassen und Kindergärten nahmen die Möglichkeit wahr, nach Abstimmung auch an anderen Terminen sammeln zu gehen. Mit 70 Gruppen erreichte die Beteiligung an der Aktion einen Rekord, insgesamt wurden 45 Kubikmeter Müll eingesammelt. Müllsammel-Aktion 2018 Müllsammel-Aktion 2018 2018 fand die 46. Müllsammel-Aktion der Stadt Bornheim statt. Unter dem Motto „Bornheim putzt sich raus“ sammelten am 10. und 17. März sowie weiteren Terminen fast 60 Gruppen und Einzelpersonen rund 60 m³ Müll. Schulklassen, Kindergärten, Vereine, Parteien und Privatpersonen beteiligten sich an der Aktion. Organisiert wurde sie vom Umwelt- und Grünflächenamt, mit Unterstützung des Technischen Hilfswerks, das den Mülltransport übernahm. Der Stadtbetrieb Bornheim kümmerte sich um die Sortierung und Entsorgung. Müllsammel-Aktion 2017 Müllsammel-Aktion 2017 Die 45. Müllsammel-Aktion der Stadt Bornheim war ein voller Erfolg. Unter dem Motto „Bornheim putzt sich raus“ beteiligten sich an den beiden Wochenenden zahlreiche freiwillige Helfer, die insgesamt 34 Kubikmeter Müll sammelten – etwas weniger als in den Vorjahren. An der Aktion nahmen 55 Gruppen teil, darunter Schulklassen, Kindergärten, Vereine, Parteien und private Bürgergruppen. Besonders erfreulich war die hohe Zahl an Einzelpersonen, die sich in ihrer Freizeit engagierten. Neben Fast-Food-Verpackungen und Zigarettenschachteln wurden auch viele Hundekotbeutel entdeckt, die unsachgemäß in der Natur entsorgt wurden. Erfreulicherweise fanden sich weniger Schadstoffe wie Farben und Öle. Zu den besonderen Funden gehörten acht Fernseher und ein komplettes Campingvorzelt. Der Abtransport des Mülls wurde durch das Technische Hilfswerk und den StadtBetrieb Bornheim organisiert. Bürgermeister Wolfgang Henseler lobte das Engagement aller Helfer, bedauerte jedoch, dass dieser Einsatz weiterhin notwendig ist: „Ich finde es sehr ärgerlich, dass nach wie vor so viel Müll sorglos in die Landschaft geschmissen wird. Schließlich gibt es für sämtliche Müllarten genügend Sammelstellen und Entsorgungsmöglichkeiten.“ Ansprechpartner Manuela Domschat Umwelt Amt für Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün Telefon: 02222 945-307 E-Mail

Inhalt

Leben & Familie Nachhaltigkeit & Klimawandel Umweltschutz Natur & Artenvielfalt Grünpflege & Baumschutz Wald und Baumschutz Das Stadtgebiet von Bornheim ist zwar landwirtschaftliches Vorranggebiet, besteht aber zu knapp 20 % (ca. 15 km²) aus Wald. Der Wald steht gemäß Landschaftsplan komplett unter Landschaftsschutz, einige kleinere Teilbereiche sind als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Die zwischen Weilerswist und Walberberg/Merten gelegenen "Villewälder bei Bornheim " sind als FFH-Gebiet ausgewiesen und somit Bestandteil des EU-weiten Schutzgebietsnetzes " Natura 2000 ". Zudem gehören sie zum Gebiet des LIFE+-Projekts " Kottenforst und Ville ". Um die Waldanteile im Besitz des Landes ("Staatswald") kümmert sich der Landesforstbetrieb "Wald und Holz NRW", der in Regionalforstämter mit jeweils mehreren Forstbetriebsbezirken unterteilt ist. Bornheim liegt im Bereich des Regionalforstamts Rhein-Sieg-Erft , überwiegend im Forstbetriebsbezirk 05 Vorgebirge sowie teilweise auch im Forstbetriebsbezirk 06 Schnorrenberg. Außerdem gibt es größere Waldbereiche sowie viele kleinere Waldstücke in Privateigentum. Der Stadt Bornheim gehören ca. 116 ha, also etwas mehr als1 km² Wald. Dabei handelt es sich nicht um eine zusammen­hängende Fläche, sondern um einzelne Waldparzellen. Die Stadt Bornheim ist wie viele private Waldbesitzer Mitglied in der Forst­betriebs­gemeinschaft (FBG) Bornheim. Diese übernimmt für ihre Mitglieder Aufgaben, die für kleinere Waldbesitzer alleine nicht lohnen oder wirtschaftlich nicht zumutbar erscheinen. Weitere Informationen zu den Tätigkeiten der Forstbetriebsgemeinschaft, den zuständigen Förstern usw. finden Sie auf deren Internetseiten. Baumschutz In Bornheim gibt es keine Baumschutzsatzung . Der Erlass einer solchen Satzung, mit der die Bäume innerhalb der Ortschaften geschützt werden, ist Sache der jeweiligen Kommune. In Bornheim hat der Rat bisher davon abgesehen. Trotzdem können Bäume geschützt sein: außerhalb der Ortschaften stehen vielen Bereiche des Stadtgebietes gemäß Landschaftsplan Bornheim unter Landschaftsschutz oder gar unter Naturschutz. Hier sind Bäume und andere Gehölze ganzjährig geschützt. Die ordnungsgemäße Forstwirtschaft bleibt jedoch von den Bestimmungen unberührt. Wenn akute Gefahren von einem Baum ausgehen, kann die Fällung genehmigt werden. Zuständig dafür ist der Bereich Artenschutz beim Amt für Umwelt- und Naturschutz des Kreises. Innerhalb der Ortschaften kann ein Baum dadurch geschützt sein, dass er Teil einer denkmalgeschützten Anlage ist. In neueren Bebauungsplänen ist manchmal festgesetzt, dass einige schon vorhandene Bäume zu erhalten sind. Zudem werden die Anlieger oftmals zur Anpflanzung von Bäumen in den Gärten verpflichtet, weil damit der Beeinträchtigung von Natur und Landschaft durch die Bebauung entgegen gewirkt wird. Diese Bäume dürfen natürlich nicht entfernt werden. Darüber hinaus sind Bäume während der Brutzeit geschützt, wenn Vögel darin brüten. Da Tiere und ihre Lebensstätten nicht ohne vernünftigen Grund beeinträchtigt oder gar getötet bzw. zerstört werden dürfen (§ 39 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes ), darf ein Baum dann nur gefällt werden, wenn eine akute Gefahr von ihm ausgeht und die Fällung aus Sicherheitsgründen notwendig ist. Außerdem gehören alle europäischen Vogelarten zu den besonders geschützten Arten, so dass sie und ihre Lebensstätten auch nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz geschützt sind. Nach § 39 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes dürfen Bäume außerhalb des Waldes aus Gründen des Vogelschutzes zwischen dem 1. März und dem 30. September nicht gefällt werden. Dies gilt jedoch nicht für Bäume auf gärtnerisch genutzten Flächen, zu denen auch private Gärten zählen. Hier bleibt es also dabei, dass die Bäume nur dann nicht gefällt werden dürfen, wenn tatsächlich Vögel darin brüten. Wenn sich auf bzw. in einem Baum ein großer Horst, z.B. von einem Greifvogel, oder eine Spechthöhle befindet, ist dieser Baum nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 Bundesnaturschutzgesetz auch auf Privatgrundstücken ganzjährig geschützt. Denn Ruhe- und Fortpflanzungsstätten von besonders geschützten Tierarten, zu denen z.B. alle bei uns heimischen Vogelarten zählen, sind zu erhalten. Horste und Höhlen werden in der Regel über viele Jahre genutzt, und auch weitere geschützte Tierarten wie Fledermäuse, Schläfer und Käfer (z.B. der Eremit oder Juchtenkäfer) leben in Baumhöhlen. Nur wenn der Horst oder die Höhle nachweislich nicht besiedelt sind oder akute Gefahren von dem Baum ausgehen, kann die Fällung genehmigt werden. Zuständig dafür ist auch hier der Bereich Artenschutz beim Amt für Umwelt- und Naturschutz des Kreises. Abschließend eine Bitte: Gehen Sie bitte auch mit nicht geschützten Bäumen auf Ihrem privaten Grundstück respektvoll um und fällen Sie insbesondere große Laubbäume nur aus schwerwiegenden Gründen. Wie nah an der Grundstücksgrenze darf ein Baum stehen? Da die Stadt Bornheim keine Baumschutzsatzung erlassen hat, ist dies eine rein privatrechtliche Frage, die im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Nachbarrechtsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen geregelt ist. Das Landesjustizministerium hat zu häufigen Rechtsproblemen an der Gartengrenze eine Broschüre mit einer Übersicht über die wichtigsten Regelungen herausgegeben, die Sie hier herunterladen können. Zudem hat das Justizportal NRW dazu die Seite Nachbarrecht mit vielen interessanten Informationen erstellt. Sollten Sie sich mit Ihrem Nachbarn nicht einigen können, so ist vor einem Gang zum Gericht die zuständige Schiedsperson mit einzubeziehen.

Anliegen nicht gefunden?Schreiben Sie uns!

 

Wurde der von Ihnen gesuchte Begriff nicht gefunden? Dann mailen Sie uns!