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Leben & Familie Nachhaltigkeit & Klimawandel Nachhaltigkeit im Alltag Plastik & Mikroplastik Was sind Plastik und Mikroplastik? Plastik ist ein synthetisches Material, das aus Polymeren besteht und in zahlreichen Produkten wie Verpackungen, Möbeln oder Textilien verwendet wird. Es ist leicht, flexibel und haltbar, wodurch es in vielen Bereichen des täglichen Lebens nützlich ist. Mikroplastik sind winzige Plastikpartikel, die kleiner als 5 Millimeter sind und entweder durch den Zerfall größerer Plastikobjekte oder durch die Herstellung von Mikroplastik-Produkten wie Peelings und Reinigungsmitteln entstehen. Diese kleinen Partikel sind schwer zu entfernen und können sich über die Zeit in der Umwelt verbreiten. Mikroplastik gelangt in die Böden, Gewässer und die Luft und bleibt dort meist über lange Zeiträume stabil. Warum sind Plastik und Mikroplastik schädlich? Plastik und Mikroplastik sind schädlich, weil sie in der Umwelt nur sehr langsam abgebaut werden, was zu einer dauerhaften Belastung führt. Plastikmüll bleibt oft jahrelang in der Natur und kann Tiere gefährden, die ihn fressen oder sich darin verheddern. Mikroplastik ist besonders problematisch, weil es so klein ist, dass es von Tieren leicht aufgenommen werden kann, sei es durch Fressen oder durch das Einatmen von Staub. Diese Partikel reichern sich in der Nahrungskette an und können so auch in den menschlichen Körper gelangen. Da Mikroplastik in den meisten Fällen chemische Schadstoffe wie Pestizide oder Weichmacher aufnimmt, können diese ebenfalls in die Umwelt und Organismen gelangen, was langfristig negative Auswirkungen auf Ökosysteme und Gesundheit haben kann. Plastik reduzieren Vermeidung von Einwegplastik Vermeidung von Einwegplastik Mehrwegflaschen aus Glas oder Edelstahl ersetzen den kurzzeitigen Gebrauch von Einwegplastikflaschen Kauf von Obst und Gemüse ohne Plastikverpackung Edelstahl- oder Bambusbesteck, Strohhalme und Becher Stoffbeutel, Jutetaschen und Körbe beim Einkauf Plastikfreie Pflegeprodukte und Kosmetik Plastikfreie Pflegeprodukte und Kosmetik Shampoos und Seifen ohne Plastikverpackungen Kosmetikprodukte in Glasbehältern oder kompostierbaren Verpackungen Zahnbürsten aus Bambus Baumwoll- statt Wattepads Menstruationstassen anstelle von Einweg-Hygieneartikeln Grabschmuck ohne Kunststoff Grabschmuck ohne Kunststoff Friedhöfe sind Orte des Gedenkens, an denen nicht nur die Verstorbenen, sondern auch der Umweltschutz berücksichtigt werden sollte. Besonders bei Grabschmuck ist es wichtig, auf den Einsatz von Kunststoff zu verzichten und auf nachhaltige Alternativen zu setzen. Bei einem Trauerfall sollten Sie den beauftragten Bestatter auf das Kunststoffverbot hinweisen und in der Friedhofsgärtnerei nachfragen, ob der Grabschmuck Kunststoff enthält. Fordern Sie kompostierbare Materialien und erkundigen Sie sich, ob Plastik-Blumentöpfe zurückgenommen werden. Bringen Sie verwelkten Grabschmuck ohne Kunststoffe zu den Sammelbehältern für kompostierbare Materialien. Verwenden Sie wiederbefüllbare Grableuchten aus Glas und entsorgen Sie ausgebrannte Hüllen nicht mit den Grünabfällen, sondern in den entsprechenden Abfallbehältern. So tragen Sie zur Umweltfreundlichkeit und zum Kunststoffverbot auf den Friedhöfen bei. Die Stadt Bornheim hat ein Verbot von Kunststofferzeugnissen in die Freidhofssatzung aufgenommen: § 24 Verbot der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und Kunststoffen (1) Die Verwendung von chemischen Pflanzenschutz- und Unkrautbekämpfungsmitteln bei der Grabpflege ist nicht gestattet (2) Kunststoffe und sonstige nicht verrottbare Werkstoffe dürfen in sämtlichen Produkten der Trauerfloristik, insbesondere in Kränzen, Trauergebinden, Trauergestecken, im Grabschmuck und bei Grabeinfassungen sowie bei Pflanzenzuchtbehältern, die an der Pflanze verbleiben, nicht verwendet werden. Ausgenommen sind Grabvasen, Markierungszeichen und Gießkannen. Anstelle von Styropor, Plastik und anderen Kunststoffen kann Folgendes verwendet werden: Einwegtöpfe, Steck- und Pflanzschalen aus Altpapier (diese verrotten mit der Zeit) Drahtgitter aus weichgeglühtem, unverzinktem Eisendraht ohne PVC-Ummantelung zur Aufbauhilfe der Kranzdekoration und dekorativen Blumengestecke (sind kompostierbar, da sie innerhalb eines Jahres verrosten) Blumensteckmasse für Sargschmuck im Netz aus Baumwolle und ggf. Kautschuk auf einer Sperrholzunterlage Unterlagen Recycling-Pappe oder für Kränze, Kissen aus Kork, Sägemehl getrockneten, gemahlenen Pflanzenteilen, verbunden durch umweltfreundlichen Kleber Kranzunterlagen aus Stroh oder gewellter, kleb- und wickelbarer Recycling-Pappe, mit Fetten getränkt. Zum Bestecken kann der Kranz an einigen Stellen aufgeschnitten und mit Steckmassestreifen gefüllt werden Zellstoff-Wickelband zum Umwickeln der Kranzunterlage. (baut sich innerhalb von drei Monaten im Boden ab, nicht vollständig wasserabweisend) Jute- oder Hanfbänder zum Wickeln der Tanne Baumwoll-Bänder, sind wasserabweisend und kompostierfähig.

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Leben & Familie Nachhaltigkeit & Klimawandel Umweltschutz Natur & Artenvielfalt Grünpflege & Baumschutz Entsorgung von Gartenabfällen Das Verbrennen von Abfällen jeglicher Art ist grundsätzlich verboten, auch wenn es sich um pflanzliche Abfälle aus Haus- oder Kleingärten handelt. Kompostierung ist die bevorzugte Lösung. Alternativ können sie über die Biotonne, in Beistellsäcken der RSAG , bei einer RSAG-Entsorgungsanlage oder, im Fall von Grünabfällen, beim Stadtbetrieb. Die kostenpflichtigen Beistellsäcke aus Jute können in beliebiger Zahl zur regulären Bioabfuhr bereitgestellt werden, auch ohne eigene Biotonne. Verkaufsstellen sind auf der Rückseite des Abfallkalenders oder unter www.rsag.de zu finden. Eine Bündelabfuhr von Grünabfällen ist alle 4 Wochen nach Anmeldung unter 0800-306 5555 oder online unter www.rsag.de möglich. Bis zu 3 m³ werden kostenlos und ohne Anrech­nung als Sonderabfuhr mitgenommen. Die Bündel müssen mit reißfester, verschrottbarer Schnur zu verschnüren und dürfen bis zu 50 x 50 x 100 cm groß sein, wobei Gehölzschnitte von Ästen und Wurzeln maximal einen Durchmesser von 8 cm haben dürfen. Nicht erlaubt zur Abgabe sind Kartons oder Papiersäcke, da sie häufig reißen und Plastik enthalten, sowie in Plastiktüten verpackte Bioabfälle (auch kompostierbare), die sich zu langsam zersetzen und den Kompostierprozess stören. In Ausnahmefällen kann das Verbrennen pflanzlicher Abfälle (z. B. aus der Landwirtschaft) genehmigt werden. Dazu ist ein Antrag beim Ordnungsamt erforderlich. Detaillierte Angaben können Sie dem "Merkblatt zur Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Beseitigungsanlagen und zum Verbrennen im Freien" entnehmen. Auch für das Abbrennen von Lagerfeuern ist eine Genehmigung notwendig. (Merkblatt zum Abbrennen eines Lagerfeuers). Ohne Genehmigung erlaubt sind nur handelsübliche Feuerschalen oder Feuerkörbe (max. Ø 1 m), die Wärme- oder Gemütlichkeitsfeuer verwendet werden und keine Gefährdung oder Rauchbelästigung entsteht. Weitere Informationen im "Merkblatt zur Benutzung von Feuerschalen und Feuerkörben". Bei Belästigung durch Feuer im Freien wenden Sie sich an das Ordnungsamt oder außerhalb der städtischen Dienstzeiten an die Polizei Bornheim, Tel. 0228 155811. Downloads Merkblatt zur Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Beseitigungsanlagen und zum Verbrennen im Freien Antragsformular auf Ausnahmegenehmigung für Verbrennung im Freien Merkblatt zum Abbrennen eines Lagerfeuers Merkblatt zur Benutzung von Feuerschalen und Feuerkörben

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Leben & Familie Nachhaltigkeit & Klimawandel Umweltschutz Natur & Artenvielfalt Grünpflege & Baumschutz Pflanzenschutzmittel in Haus und Garten Zier- und Nutzpflanzen müssen oft vor tierischen Schädlingen und Unkraut geschützt werden. Außerdem müssen befestigte Flächen saubergehalten werden. Erleichterung bei diesen Arbeiten versprechen Schädlingsbekämpfungs- und Unkrautvernichtungsmittel, welche aber nur unter bestimmten Voraussetzungen benutzt werden dürfen. Grundsätzlich gilt, dass alle Pflanzenschutzmittel (auch Hausmittel wie Essig oder Salz) "nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden", angewendet werden dürfen ( Pflanzenschutzgesetz § 12 ). Das heißt, dass solche Mittel in Haus und Garten nicht auf Kies- und Plattenwegen, Bürgersteigen und Garagenzufahrten usw. eingesetzt werden dürfen. Von solchen Flächen können die Mittel und deren Wirkstoffe abgespült werden, sodass sie die Kanalisation, das Gewässer und das Grundwasser verunreinigen. Zu den "sonstigen Freilandflächen" zählen u.a. Böschungen, Feldraine, Hecken, Feldgehölze, Straßenbegleitgrün und Außenanlagen, die nicht oder nicht vorwiegend für gärtnerische Zwecke genutzt werden (zum Beispiel Kinderspielplätze, Spiel- und Liegewiesen) . Zulässig ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in gärtnerisch genutzten Anlagen wie Beeten mit Zierpflanzen und Gemüse, Rasen und Baumscheiben, wo belebter Oberboden den Austrag in Kanalisation oder Gewässer verhindert. Voraussetzung ist, dass sie für die jeweilige Krankheit oder den Schädling in der entsprechenden Kultur zugelassen sind. Fragen Sie beim Kauf der Mittel daher nach diesen Bestimmungen. Auch das sachkundige Personal des Pflanzenschutzdienstes berät Sie gerne (Tel. 0228 703-0). Viele weitere Informationen, auch zu Alternativen zur chemischen Unkrautbekämpfung, sinf bei der Landwirtschaftskammer NRW oder dem Arbeitskreises „Wasser- und Pflanzenschutz“ des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft zu finden. Wenn Sie einen ordnungswidigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln beobachten und der/die Verursacher:in Ihnen nicht bekannt oder auf Ansprache nicht einsichtig ist, können Sie den Verstoß beim Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer anzeigen. Bei einem ordnungswidrigen Einsatz kann ein Bußgeld verhängt werden.

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Leben & Familie Nachhaltigkeit & Klimawandel Umweltschutz Natur & Artenvielfalt Grünpflege & Baumschutz Heckenrückschnitt Grundstückseigentümer sind verpflichtet den Überwuchs ihrer Büsche und Bäume auf öffentlichen Verkehrsflächen zurückzuschneiden, damit die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird ( § 30 Straßen- und Wegegesetz NRW ). In der Zeit vom 1. März bis 30. September dürfen nur schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen erfolgen. Das Roden, Abschneiden oder die Zerstörung von Hecken ist in dieser Zeit generell, also auch auch innerorts, verboten ( §39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz ). In Gebieten, die unter Landschaftsschutz stehen, sind Hecken ganzjährig geschützt. Selbst, wenn nur der Zuwachs zurückgeschnitten werden soll, sollte zuvor geprüft werden, ob sich ein bewohntes Nest in der Hecke befindet. In diesem Fall erfolgt der Rückschnitt erst nach der Brutzeit oder zumindest unter großzügiger Aussparung des Nestbereichs. Der allgemeine Artenschutz verbietet es, die Lebensstätten wild lebender Tiere ohne Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören ( §39 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz ). In den meisten Fällen dürfte die Verkehrsbehinderung gering genug sein, um abzuwarten, bis der Nachwuchs ausgeflogen ist. Informationen zum Baumschutz und dem Beschneiden von Bäumen finden Sie hier . Weiteren Fragen zum Heckenrückschnitt beantwortet das Amt für Umwelt- und Naturschutz der Kreisverwaltung Siegburg. Sie können sich auch an das dortige Naturschutztelefon (02241 13-3900) wenden. Verstöße gegen diese Vorschriften können Sie ebenfalls dort anzeigen oder per Mail an umweltrecht(at)rhein-sieg-kreis.de melden (dabei bitte Ort, Zeit, Details zum Verstoß, wenn bekannt Verursacher angeben und gerne mit Fotos belegen).

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Leben & Familie Nachhaltigkeit & Klimawandel Umweltschutz Natur & Artenvielfalt Wespen, Hornissen & Bienen Die meisten Bienen-, Wespen- und Hornissenarten sind geschützt ( § 39 Bundesnaturschutzgesetz ). Während Bienen einen eher harmlosen Ruf haben, werden Wespen und Hornissen eher mit Sorge gesehen. Bienen und Wespen haben ähnliche Größen, während Hornissen deutlich größer sind. Wespen und Hornissen sind außerdem agiler als Bienen. Im Umgang mit all diesen Insekten sollten Sie immer Ruhe bewahren und keine hektischen Bewegungen machen. Einheimische und Asiatische Hornisse Einheimischer Hornissen gehören zu den besonders geschützten Arten ( §44 Bundesnaturschutzgesetz , Bundesartenschutzverordnung ), weswegen für eine Umsiedlung oder Enfernung eine Ausnahmegenegmigung der Unteren Naturschutzbehörde erforderlich ist. Dies gilt nicht für die Asiatische Hornisse , welche sich immer weiter ausbreitet und eine Gefahr für unsere Wild-, Honigbienen und Wespen ist. Die Entfernung derer Hornissennester ist sehr wichtig, um eine weitere Ausbreitung zu vermeiden. Der Rhein-Sieg-Kreis bittet hier um Meldung bei Sichtung von Tier oder Nestern, möglichst mit Foto. Eine Meldung (inklusive Foto und genauem Standort) beim Landesamt für Natur, Umwelt und Klima (LANUK) im Neobiota-Portal ist ebenfalls sehr wertvoll. Zur Entfernung der Nester sind Fachpersonen notwendig, bei der Vermittlung und weiteren Fragen, wenden Sie sich gerne an das Umweltamt der Stadt Bornheim (umwelt@Stadt-Bornheim.de oder unter 02222945310). Einheimische und Asiatische Hornisse lassen sich sowohl am Aussehen, als auch an den Nestern unterscheiden. Die Einheimische Hornisse ist etwas größer und hat eine helb-schwarze Färbung, während die Asiatische eher braun-schwarz ist. Die Nester der heimischen Art befindet sich oft in hohlen Bäumen oder Nischen in Gebäuden, wie Dachvorsprüngen. Asiatische Hornissne sind eher rund und oft freihängend in den Baumkronen von Laubbäumen. Während die Heimischen ab Oktober nur sehr selten auftreten, sind fliegen Asiatische Hornissen noch bis in den Dezember hinein. Wespen Warum sind Wespen wichtig? Warum sind Wespen wichtig? Wespen sind sehr wichtig für ein funktionierendes Ökosystem. Da die Brut hauptsächlich tierische Kost zu sich nimmt, werden Unmengen an Raupen, Fliegen und anderen Insekten gefressen und so dienen Wespen als natürliche Schädlingsbekämpfer. Daher sollten die Nester nach Möglichkeit geduldet werden. Auch wenn sie weniger dafür bekannt sind, sind Wespen, wie auch Bienen, auch Bestäuber von Pflanzen und damit essentiell für eine gedeihende Flora. Mehr zum Wespenschutz gibt es hier . Tipps für ein freundliches Miteinander Tipps für ein freundliches Miteinander Wespen und Wespennester können oft als störend empfunden werden. Aber Wespe ist nicht gleich Wespe: Bei uns gibt es allein 12 verschiedene Wespenarten, die Staaten bilden. Lediglich 2 Arten werden von Süßspeisen und Fleisch oder Wirst angezogen, die Deutsche Wespe und die Gemeine Wespe. Im Gegensatz zu ihren Artgenossen, die sichtbare Nester unter Dachüberständen, auf dem Dachboden oder in Holzstapel anlegen, bauen die "lästigen" Wespen ihre Nester in Erdlöchern oder dunklen Hohräumen. Selbst bei diesen Arten kann man aber mit ein paar Regeln ein friedliches Zusammenleben ermöglichen: in Nestnähe (im Umkreis von 4 m) heftige Bewegungen und Bodenerschütte­rungen vermeiden, bei Nestern in Fensternähe: Insektengitter anbringen Kleinkinder durch niedrige Absperrungen vom Nestbereich fernhalten, nicht in möglichen Einfluglöchern stochern, keine Wasserschläuche auf das Nest richten und keine Insektenbekäm­pfungs­mittel darauf spritzen! Wespen stechen vor allem, wenn sie sich bedroht fühlen, also sollten heftige Bewegungen vermieden werden. Auch das Wegpusten der Tiere ist nicht ratsam, das das im Atem enthaltene CO 2 als Alarmsignal wirkt. Was tun bei Wespennestern? Was tun bei Wespennestern? Laut dem allgemeinen Artenschutz ( §39 Bundesnaturschutzgesetz ) dürfen Wespennester nur umgesiedelt oder entfernt werden, wenn alle anderen Maßnahmen nicht helfen. Wenn durch besondere Umstände ein Wespennest doch einmal eine Gefahr darstellt, kann es meist von einer Fachkraft (Imker*in oder Schädlingsbekämpfer*in) umgesiedelt werden. Bevor Sie Maßnahmen ergreifen, wenden Sie sich bitte an die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises oder das Umweltamt der Stadt Bornheim unter umwelt@stadt-bornheim.de. Wild- und Honigbienen Bienen leisten einen unverzichtbaren Beitrag für unsere Umwelt: Sie bestäuben einen Großteil unserer Nutz- und Wildpflanzen und sichern damit nicht nur unsere Ernährung, sondern auch die Artenvielfalt. Ohne Bienen gäbe es deutlich weniger Obst, Gemüse und blühende Landschaften. Honigbienen sind Nutztiere, die in der Landwirtschaft für die Bestäubung und Honigproduktion eingesetzt werden. Sie leben in großen Völkern und besuchen viele verschiedene Pflanzen. Wildbienen hingegen sind meist Einzelgänger und häufig auf bestimmte Pflanzenarten spezialisiert. Viele Wildbienenarten sind stark bedroht, weil ihnen geeignete Nistplätze und ausreichend Blütenvielfalt fehlen. Viele Menschen kennen das sogenannte "Bienensterben" , das in den letzten Jahren vermehrt thematisiert wurde. Gemeint ist damit in erster Linie der Rückgang der Wildbienen , nicht der Honigbienen. Der Ansatz, selbst Honigbienen zu halten, um die Artenvielfalt zu unterstützen, greift daher zu kurz, da eine hohe Zahl an Honigbienen Wildbienen zusätzlich unter Druck setzen kann, indem sie ihnen Nahrungsquellen und Lebensraum streitig machen. Wildbienen lassen sich jedoch aktiv fördern , z. B. durch das Anlegen von Blühflächen, Wildstaudenbeeten und geeigneten Nistplätzen. Mehr Informationen dazu finden Sie hier .

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Leben & Familie Nachhaltigkeit & Klimawandel Umweltschutz Natur & Artenvielfalt Hilfsbedürftige Tiere Wildvögel Igel Fledermäuse Reptilien Entlaufende Heimtiere (Hunde, Katzen etc.) gelten als Fundtiere, die dem Ordnungsamt bzw. Tierheim zu übergeben sind. Wildtiere, wie Igel, Sing- und Greifvögel sind hingegen herrenlos und fallen unter das Jagd- und Naturschutzrecht. Allgemein gilt: Wenn Sie ein krankes oder verletztes Wildtier finden, beobachten Sie es zunächst aus sicherer Entfernung, um sicherzustellen, dass es wirklich Hilfe benötigt. Bei verletzten Tieren, die dem Jagdrecht unterliegen (Hase, Fuchs, Reh, Wildschwein), muss die Untere Jagdbehörde des Rhein-Sieg-Kreis verständigt werden. Wildvögel Vögel können sich auf verschiedenste Weise verletzen oder krank werden. Typische Beispiele sind hier der Fensterschlag oder Nestlinge, die ihre Mutter verloren haben. Hilfsbedürftige Wildvögel werden von Privatpersonen oder ehrenamtlichen Einrichtungen versorgt. Erste Hilfe können alle leisten. Die Wildvogelhilfe Rheinland in Eitorf bietet einen guten Überblick, wie mit verletzten oder verwaisten Wildvögeln umzugehen ist. Im weiteren Umfeld können Sie sich auch an die Wildvogel-Pflegestation (mit angeschlossener Igelstation) in Kirchwald bei Mayen wenden. Diese können die Vögel unter Umständen auch aufnehmen, wobei die Pflegestationen oft ausgelastet sind. Beim Fund von Brieftauben, können Sie genaue Informationen bei die Brieftaube oder in dem Flyer Brieftaube gefunden finden. Informationen zum Rückschnitt von Hecken und Vogelnestern finden Sie hier . Igel Hilfbedürftige Igel werden von Privatpersonen oder ehrenamtlichen Einrichtungen versorgt. Igel können verschiedene Verletzungen oder Erkrankungen erleiden. Dazu gehören vor allem Unterkühlung, Unterernährung und Wunden, sowie Parasiten. Wenn Sie einen hilfbedürftigen Igel finden, können Sie Informationen in unserem Merkblatt Hilfsbedürftiger Igel - was tun? finden. Das Igelnetzwerk des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) im Rhein-Sieg-Kreis ist unter 02292-959640 oder 02247-74144 erreichbar und berät Sie ebenfalls gerne weiter. Fledermäuse Fledermäuse spielen eine wichtige Rolle in unserem Ökosystem, da sie als natürliche Schädlingsbekämpfer Mücken, Nachtfalter und andere Insekten fressen. Viele Arten sind stark gefährdet und stehen daher unter strengem Schutz. Hilfsbedürftige Fledermäuse sind oft verletzt – zum Beispiel durch Katzen oder Fensterschläge – oder sie wirken lethargisch, geschwächt oder orientierungslos. Auch Jungtiere, die vom Muttertier getrennt wurden, benötigen Hilfe. Fassen Sie Fledermäuse niemals mit bloßen Händen an, sondern nur mit Handschuhen oder einem Tuch. Setzen Sie das Tier vorsichtig in einen Karton mit Luftlöchern, ausgelegt mit Küchenpapier. Eine in ein Handtuch gewickelte Wärmflasche spendet zusätzliche Wärme. Stellen Sie eine flache Schale mit Wasser bereit. Kontaktieren Sie anschließend den NABU-Fledermausnotruf für NRW unter 030 2849845000, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Auch im Alltag lässt sich viel für Fledermäuse tun: Das Aufhängen von Fledermauskästen, der Erhalt alter Bäume sowie die Reduzierung von Lichtverschmutzung können ihnen helfen, neue Lebensräume zu finden und sich ungestört fortzupflanzen. Reptilien Auch in Bornheim werden selten Reptilien, wie Schlangen gefunden. Heimisch sind die Ringelnatter, Schlingnatter und Kreuzotter. Ringel- und Schlingnatter sind ungiftig, während Kreuzottern zwar giftig sind, aber extrem selten für Zwischenfälle sorgt. Dennoch sollte bei allen Arten Abstand gehalten werden, da ein Zusammentreffen auch für das Tier sehr stressig sein kann. Oft werden zudem Blindschleichen als Schlangen gemeldet, wobei es sich bei ihnen um Echsen handelt. Blindschleichen bewegen sich langsamer und steifer als Schlangen und haben außerem verschließbare Augenlider. Es kam in der Vergangenheit schon vor, dass Schlangen aus Terrarien entkommen sind, die nicht heimisch und potentiell gefährlich sein können. Bleiben Sie bei einem Schlangenfund ruhig und halten sie 2-3 Meter Abstand. Überprüfen Sie, ob es sich wirklich um eine Schlange oder doch eine Blindschleiche handelt. Kontaktieren Sie bei einem Fund das Umweltamt unter 02222945310 oder den Wildnisschule Ruhrgebiet – Schlangennotruf NRW unter 01577 / 29 49 225. Befindet sich die Schlange in einem Gebäude, rufen Sie direkt die Feuerwehr (112) oder das Ordnungsamt unter 022229450.

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Leben & Familie Nachhaltigkeit & Klimawandel Umweltschutz Natur & Artenvielfalt Grünpflege & Baumschutz Hier finden Sie Informationen zur fachgerechten Grünpflege, zum Schutz und zur Pflege von Bäumen sowie zu naturnahen Maßnahmen, die das Stadtklima verbessern und die Artenvielfalt fördern. Naturnahe Gärten Pflanzenschutzmittel in Haus und Garten Heckenrückschnitt Entsorgung von Grünabfällen Wald und Baumschutz Wälder und Baumschutz sind von großer Bedeutung, weil sie eine zentrale Rolle für unser Klima, unsere Gesundheit und die Artenvielfalt spielen. Bäume produzieren Sauerstoff, filtern Schadstoffe aus der Luft und binden CO₂, was wesentlich zur Bekämpfung des Klimawandels beiträgt. Außerdem bieten sie Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Der Schutz von Wäldern hilft auch, Böden zu erhalten, Wasserquellen zu schützen und Naturkatastrophen wie Überschwemmungen oder Erdrutsche zu verhindern. Mehr Informationen über die Wälder Bornheims und der Umgang mit Bäumen gibt es hier . Kinder- und Hochzeitsbäume Kinder- und Hochzeitsbäume Es ist ein schöner Brauch, anlässlich der Hochzeit oder der Geburt des Kindes einen Baum zu pflanzen. Aber da nicht alle, die Interesse daran haben, auch über einen Garten verfügen, hat die Stadt Bornheim 1999 beschlossen, geeignete Grundstücke für Hochzeits- und Kinderbäume zu stellen. Das Anpflanzen von hochstämmigen Obstbäumen kommt dabei auch dem Naturschutz zugute. Inzwischen sind Grundstücke im Naturschutzgebiet "An der Roisdorfer Hufebahn", in Rösberg, in der Rheinaue bei Hersel und in Sechtem bepflanzt und derzeit wird überlegt, wo die Aktion fortgesetzt wird. Die Pflanzzeit beginnt im späten Herbst und geht bis in den Frühling. Wenn sich genügend Interessierte gemeldet haben, wird ein gemeinsamer Pflanz­termin abgestimmt. In den ersten 5-10 Jahren sollte einmal im Jahr einen Erziehungsschnitt gemacht werden, und es ist günstig, die Baumscheibe offen zu halten (die Wiese insgesamt wird mindestens einmal im Jahr durch die Stadt gemäht). In der Ertragsphase sind dann nur noch gelegent­liche Erhaltungs- und evtl. Auslichtungsschnitte notwendig - und die angenehme Arbeit des Erntens. Weitere Informationen erhalten Sie auf Anfrage telefonisch unter 02222945307 oder per Mail . Pflanzaktion 2006 auf der Wiese bei Rösberg Maibaum-Verkauf Maibaum-Verkauf Aufgrund des geringen Angebots von Maibäumen in der Region verkauft die Forstbetriebsgemeinschaft Bornheim in Zusammenarbeit mit der Stadt Bornheim seit 2012 jeweils Ende März Maibäume. Durch die Möglichkeit des ortsnahen Kaufs wird der illegale Holzeinschlag eingedämmt. Mehr Informationen finden Sie auf unserem Flyer .

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Leben & Familie Nachhaltigkeit & Klimawandel Umweltschutz Wasser & Gewässer Der Rhein ACHTUNG! Das Schwimmen im Rhein kann wegen der nicht vorhersehbaren und teilweise starken Strömung lebensgefährlich sein. Nähere Informationen finden Sie hier . Das Bornheimer Rheinufer erstreckt sich über 4,5 Kilometer von der Bonner Stadtgrenze bei Stromkilometer 659,97 bis zur Grenze von Wesseling-Urfeld bei Stromkilometer 664,47. Es ist ein wichtiger Ort für die Naherholung. Im Herseler Hafen liegen zahlreiche Boote, und der Leinpfad wird von Spaziergängern, Joggern, Skatern und Radfahrern gerne genutzt. Als Teil des europäischen Fernradwegs EuroVelo 15 besitzt er auch überregionale Bedeutung. Zum Schutz von Natur und Landschaft als geschütztem Landschaftsbestandteil am Rheinufer gelten besondere Regelungen: Zelten, das Fahren mit Fahrrädern außerhalb von Wegen, das Beschädigen von Bäumen, das Entzünden von Feuern, das Abstellen von Kraftfahrzeugen außerhalb der Stellplätze sowie das Anlegen neuer Stege oder Badeplätze sind verboten; nähere Informationen dazu finden sich im Landschaftsplan und in der Verordnung zu den Fischschutzzonen am Rhein. Herseler Werth Der Rhein bildet die östliche Grenze des Bornheimer Stadtgebiets. Die Grenze zur Stadt Niederkassel verläuft in der Strommitte. Dadurch liegt die unter Naturschutz stehende Insel Herseler Werth vollständig auf Bornheimer Gebiet. Die Insel darf nicht betreten werden, auch das Anlegen mit Booten ist untersagt. Weitere Informationen finden sich beim Uedorfer Ortsausschuss sowie beim NABU Bonn . Sanierung der Rheinuferböschung. Die Steilböschung von Hersel bis Widdig zeigt vor allem zwischen den Hochwassermarken I und II viele Ausspülungen. Wegen ungeklärter Zuständigkeiten zwischen Bund, Land und Eigentümern wurde im Oktober 2009 eine Vereinbarung geschlossen. Das Wasser- und Schifffahrtsamt sicherte daraufhin besonders gefährdete Uferbereiche provisorisch mit Wasserbausteinen, basierend auf Empfehlungen der Bundesanstalt für Wasserbau. Die Kosten teilen sich Bund und Land bis zur gerichtlichen Klärung. Ab November 2012 fanden vermessungstechnische und geotechnische Untersuchungen statt. Der Plan kann hier eingesehen werden. Dazu erstellte die Bezirksregierung einen Infoflyer für Anlieger. Ergebnisse wurden im Dezember 2013 bei einer Veranstaltung in der Herseler Rheinhalle vorgestellt. Landschaftsplan Bornheim Anlieger Flyer Rheinuferböschung

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