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Leben & Familie Nachhaltigkeit & Klimawandel Umweltschutz Natur & Artenvielfalt Landschafts- & Flächennutzung Landschaftsplan Bornheim Der Landschaftsplan Bornheim ist ein verbindliches Planwerk für die Stadt zur Steuerung und Sicherung von freien Landschaften außerhalb der bebauten Gebiete. Er wurde von der Unteren Naturschutzbehörde (damals Untere Landschaftsbehörde) des Rhein-Sieg-Kreises als Landschaftsplan Nr. 2 erstellt und ist seit 1996 rechtskräftig. 2005 kam die erste Änderungen, um das Flora-Fauna-Habitat Villewälder bei Bornheim zu berücksichtigen. Ziel eines solchen Plans ist es verschiedene Landschaftsbereiche zu definieren, Schutzgebiete festzulegen und Maßnahmen zu bestimmen, wie Natur und Landschaft gestaltet, gepflegt und erhalten werden sollen. Der Lanschaftsplan ist unter Downloads verfügbar. Festsetzungskarte West Kommunale Blühflächen Streuobstwiesen Herseler Rheinaue Quarzgrube Brenig Rücksichtnahme in der Natur - Regeln für Reiter, Spaziergänger & Co. In der freien Landschaft und im Wald begegnen sich viele Erholungssuchende: Spaziergänger, Jogger, Radfahrer, Reiter und Hundehalter. Damit alle ihr Naturerlebnis genießen können, ist gegenseitige Rücksicht besonders wichtig. Für Reiter gilt: In der Feldflur dürfen alle nicht gesperrten Wirtschaftswege beritten werden. Im Wald ist Reiten nur auf speziell ausgewiesenen Reiterspuren erlaubt. Diese sind ca. 1–2 m breit, mit Lava befestigt und mit runden Reitersymbolen an Bäumen markiert. Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen – nur im Schritt überholen und mit Abstand vorbeireiten ( Landesnaturschutzgesetz §§58-60 ). Weitere Informationen zu Reitangelegenheiten bietet der Rhein-Sieg-Kreis . Hunde müssen ständig kontrollierbar sein und auf dem Weg bleiben. Dokumente Landschaftsplan Landschaftsplan Bornheim - Text Karte der Entwicklungsziele Festsetzungskarte Ost (mit Legende) Festsetzungskarte West Weiterführende Links beim Rhein-Sieg-Kreis: > Weitere Informationen zum Landschaftsplan Bornheim (bitte bis zu "Landschaftsplan Nr. 2: Bornheim" herunterscrollen) > Beantragung von Ausnahmegenehmigungen > Meldung von Verstößen gegen Bestimmungen des Landschaftsplans

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Leben & Familie Nachhaltigkeit & Klimawandel Umweltschutz Natur & Artenvielfalt Landschafts- & Flächennutzung Streuobstwiesen Was sind Streuobstwiesen? Streuobstwiesen sind Wiesen, auf denen Obstbäume locker verteilt und ohne chemische Schädlingsmittel wachsen können. Dabei wird Obstbau mir Wiesennutzung verknüpft, was die Wiesen zu sehr artenreichen Lebensräumen, von Bienen, Vögeln oder Wildkräutern, machen. Das macht Streuobstwiesen zu einem wertvollen Teil der Kulturlanschaft. Historisch gab es in Bornheim sehr viele Streuobstwiesen zu entdecken, die aber mit der Zeit immer weiter durch Bauprojekte oder die Landwirtschaft ersetzt wurden. Nun werden nach und nach neue Wiesen angelegt, oft als Ausglechflächen, um neuen Lebensraum zu schaffen. Bitte beachten Sie, dass die Ernte des Streuobstes zum Eigenbedarf gedacht ist. Streuobstwiesenfest Jedes Jahr findet auf der städtischen Streuobstwiese an der Erfurter Straße bei Sechtem das Streuobstwiesenfest statt. Organisiert wird das Fest durch den Arbeitskreis Stadtbild zusammen mit dem Umweltamt. Auf der 5.000 m² großen Wiese können dabei Kinder toben, Äpfel pflücken und an Spielen teilnehmen. Es gibt ein vielfältiges Kuchenbuffet, Kaffee und frisch gepressten Apfelsaft. Lebendes Obstbaum-Museum 2012 wurde das Lebende Obstbaum-Museum der Stadt Bornheim zwischen Merten und Sechtem eingeweiht. Angelegt wurde die Streuobstwiese 2011 als Ausgleichsfläche für einen Fahrradweg. Auf 2.500 m² wurden 30 hochstämmige Bäume 15 verschiedener Arten (2 pro Art) angepflanzt. Im modernen Obstanbau werden normalerweise niedrigstämmige Sorten genutzt. Diverse Infotafeln bieten Einblicke in die verschiedenen Obstsorten und die Funktion von Streuobstwiesen als Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Außerdem ist die Wiese Teil der Bornheimer Nebenschleife der rheinischen Apfelroute .

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Leben & Familie Nachhaltigkeit & Klimawandel Umweltschutz Natur & Artenvielfalt Grünpflege & Baumschutz Hier finden Sie Informationen rund um die Grünpflege und den Baumschutz – von fachgerechter Pflege über Schutzmaßnahmen bis hin zu gesetzlichen Vorgaben und praktischen Hinweisen. Artenschutz & Problemarten Hier finden Sie hilfreiche Informationen für dem Umgang mit hilfsbedürftigen Tieren , wie Igel, Vogel und Co., Amphibienschutz in Bornheim und Problemarten , sowie Bienen, Wespen und Hornissen . Landschafts- und Flächennutzung Hier finden Sie Informationen zur Landnutzung der Stadt Bornheim, wie beispielsweise kommunalen Blühflächen oder Landschaftsplänen. Was ist Natur- und Artenschutz? Arten- und Naturschutz bezeichnet Maßnahmen zum Erhalt von Tier- und Pflanzenarten sowie ihrer Lebensräume. Ziel ist es, die biologische Vielfalt zu bewahren und das Gleichgewicht in der Natur zu schützen. Dabei geht es nicht nur um bedrohte Tiere, sondern auch um ganze Ökosysteme wie Wälder, Meere oder Feuchtgebiete. Naturschutz schützt Lebensräume vor Zerstörung durch Landwirtschaft, Industrie oder Klimawandel. Auch der Erhalt genetischer Vielfalt gehört dazu. Der Mensch spielt dabei eine wichtige Rolle, denn viele Eingriffe in die Natur stammen von ihm. Arten- und Naturschutz ist also ein aktiver Beitrag zur Bewahrung unserer Umwelt. Warum ist Natur- und Artenschutz wichtig? Artenvielfalt sorgt für stabile und funktionierende Ökosysteme, die auch für den Menschen lebenswichtig sind. Ohne Bienen gäbe es z. B. weniger Obst und Gemüse, weil sie Pflanzen bestäuben. Gesunde Natur filtert Wasser, reinigt Luft und schützt vor Naturkatastrophen wie Überschwemmungen. Viele Medikamente stammen von Pflanzen oder Mikroorganismen aus der Natur. Wenn Arten aussterben, verschwinden oft auch unbekannte Möglichkeiten für Medizin oder Technik. Naturschutz sichert also auch unsere eigene Zukunft. Deshalb ist es wichtig, Umwelt und Artenvielfalt zu schützen.

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Leben & Familie Nachhaltigkeit & Klimawandel Umweltschutz Umweltbelastung & Vorsorge Immissions- und Lärmschutz Immissionsschutz Lärm Immissionsschutz Kontakte und Hinweise Immissionen sind Störfaktoren, die auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden und das Wasser einwirken. Dazu gehören Luftverunreinigungen wie Rauch, Staub oder Gerüche, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlen, Wenn Sie Immissionen feststellen, die von einer Anlage verursacht werden und die eine Gefahr für die Umwelt darstellen oder die zu erheblichen Belästigungen führen, wenden Sie sich bitte an das Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises . Wenn ersichtlich ist, dass Immissionen von einer der Chemie-Anlagen in Wesseling oder Köln-Godorf stammen, finden Sie in der Broschüre "Informationen für unsere Nachbarschaft" Ansprechpartner, an die Sie sich wenden können. Mobilfunkanlagen Luftreinhaltung und Umweltzonen Lärm Auch Lärm ist eine Form der Umweltverschmutzung und kann je nach Intensität und Dauer das Wohlbefin­den beeinträchtigen und sogar zu Gesundheitsschä­den füh­ren. Lärm verursachen vor allem folgende Bereiche: Umgebungslärm Unter "Umgebungslärm" wird nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie der Lärm von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken, Großflughäfen und anderen großen Lärmquellen (Industrie) verstanden. Hauptverkehrsstraßen sind definiert als Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kfz im Jahr, Haupteisenbahnstrecken als Strecken mit mehr als 30.000 Zugbewegungen im Jahr. Die Lärmaktionsplanung hat zum Ziel, Belästigungen und schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume (Gebiete mit städtischem Charakter mit mehr als 100.000 Einwohnern) sowie Städte und Gemeinden in der Nähe von den oben genannten Lärmquellen. In Nordrhein-Westfalen erstellt das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) die Lärmkarten für die Städte und Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern. Auf Grundlage der Lärmkartierung erstellen die Städte und Gemeinden die Lärmaktionspläne , außer für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig. Lärmquellen in Bornheim Lärmquellen in Bornheim Im Stadtgebiet Bornheim ist der Straßenverkehr die bedeutendste Lärmquelle. Ein Verkehrsaufkommen von über 3 Mio. Kfz/a weisen die folgenden Straßen auf: - die Autobahn A 555 und die Landesstraßen - L 118 - L 182 - L 183 - L 190 - L 192 - L 281 und - L 300 teilweise. Weiterhin führen die Haupteisenbahnstrecke Köln-Bonn sowie die Stadtbahnlinien 16 und 18 mit jeweils mehr als 30.000 Zügen/a durch das Stadtgebiet. Der Großflughafen Köln-Bonn und Industriebetriebe stellen bisher in Bornheim keine Hauptlärmquellen dar. Näheres zur Lärmaktionsplanung der Stadt Bornheim in den beiden folgenden Beiträgen. Lärmaktionsplan der Stadt Bornheim - Stufe 4 Lärmaktionsplan der Stadt Bornheim - Stufe 4 zum Ansehen und Herunterladen bitte anklicken Am 4.7.2024 hat der Rat der Stadt Bornheim den Lärmaktionsplan (Stufe 4) beschlossen. Zum Verfahren: 2023/24 stand die 4. Runde der Lärmaktionsplanung an. Seit Juli 2023 ist die neue Umgebungslärmkartierung des Landes NRW abgeschlossen. Die aktuelle Karte kann auf MUNV Umgebungslärmportal - Umgebungslärm (nrw.de) aufgerufen werden, durch Eingabe der Postleitzahl ist das schnelle Zoomen auf den eigenen Ort möglich. Die Kommunen waren nun gefragt, anhand der neuen Lärmkarten ihre Lärmaktionspläne zu überprüfen und zu überarbeiten. Das Stadtgebiet Bornheim liegt im relevanten Einwirkungsbereich der Autobahn A 555 und mehrerer Landesstraßen (L 118, L 182, L 183, L 192, L 281 und L 300 tlw.) mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Mio. Kfz/a. Außerdem führen die Stadtbahnlinien 16 und 18 mit jeweils mehr als 30.000 Zügen/a durch das Stadtgebiet. Der Großflughafen Köln-Bonn und Industriebetriebe stellen bisher in Bornheim keine Hauptlärm­quellen dar. Auf der DB-Strecke Köln-Koblenz verkehren zwar auch mehr als 30.000 Züge/a, aber 2015 wurde die Zuständigkeit für die Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken von den Gemeinden auf das Eisenbahnbundesamt übertragen. Daher ist die DB-Strecke nicht mehr dargestellt. Bei der Überprüfung war die Mitwirkung der Öffentlichkeit erwünscht. Schon vor und während der Erstellung des Entwurfs konnten alle, die sich über Lärm von Straßen oder den Stadtbahnlinien beschweren, Vorschläge zu dessen Verminderung machen oder auf andere Lärmquellen hinweisen wollten, dies per E-Mail an laerm(at)stadt-bornheim.de mitteilen sowie sich telefonisch unter 02222-945310 oder persönlich ans Umweltamt wenden. Solche Mitteilungen sind natürlich auch weiterhin möglich. Der Entwurf des neuen Lärmaktionsplanes wurde für vier Wochen online und im Rathaus offengelegt und zu Stellungnahmen aufgerufen. Außerdem wurden betroffene Träger öffentlicher Belange beteiligt. Nach Einarbeitung eingegangener Stellungnahmen wurde die endgültige Fassung des Lärmaktionsplans, Stufe 4, am 4.7.2024 vom Rat beschlossen. Der Plan ist durch die öffentliche Bekanntmachung am 9.7.2024 in Kraft getreten. Lärmaktionsplan der Stadt Bornheim - bis Stufe 3 Lärmaktionsplan der Stadt Bornheim - bis Stufe 3 Der Rat hat in seiner Sitzung am 25.06.2020 nach Vorberatung im Umweltausschuss am 03.06. und im Stadtentwicklungsausschuss am 10.06. die öffentliche Bekanntmachung der Fortschreibung des Lärmaktionsplans (LAP) beschlossen. Der Plan ist damit weiterhin bei allen behördlichen Entscheidungen zu berücksichtigen. Der von der Stadt erstmals 2002 erstellte LAP ist alle fünf Jahre zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Für die Überprüfung 2019 des LAP, Stufe 2, von 2015 gemäß einem Prüfkatalog des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) lagen als Grundlage die neuen Lärmkarten des Landes NRW im April 2018 vor (Erhebungsstand 2016). Sie kam zu dem Ergebnis, dass die Verkehrsentwicklung und damit die Zunahme der Lärmemissionen in Bornheim seit 2012 so geringfügig gewesen seien, dass es keiner Überarbeitung des LAP bedürfe und der Bornheimer LAP unverändert fortgeschrieben werden könne, die Maßnahmen sollten weiterhin gültig bleiben. Daher wurde vom Rat am 23.05.2019 die Fortschreibung des bestehenden LAP beschlossen. Die gemäß BImschG auch in diesem Fall erforderliche Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte vom 06.01. bis 07.02.2020. Hierüber wurde im Amtsblatt, über die lokale Presse und die Homepage der Stadt informiert. Zur Lärmaktionsplanung können Sie folgende Unterlagen einsehen (bitte anklicken): Prüfkatalog Bornheim Stellungnahmen aus der Bürgerschaft zur Fortschreibung Lärmaktionsplan, Stufe 2, von 2015 Karte der Gesamtwerte (24 h) des Straßen- und Schienenlärms Karte der Nachtwerte des Straßen- und Schienenlärms Legende zu diesen beiden Karten Die Unterlagen sind auch zu den normalen Bürostunden im Amt für Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün der Stadt Bornheim, Königstraße 25, einsehbar. Zur Entwicklung der Lärmaktionsplanung Die Stadt Bornheim hat zur Verringerung von Lärm erstmals 2002 einen Lärmminderungsplan nach Bundesimmissionsschutzgesetz aufgestellt, der die Lärmsituation im gesamten Stadt­gebiet darstellt und Minderungsvorschläge enthält. Dieser Plan wird durch die Lärmaktionsplanung nach EU-Recht weitergeführt, deren Vorgaben in das nationale Recht umgesetzt wurden. Im Dezember 2014 hat der Rat den Lärmaktionsplans (LAP), Stufe 2, samt der eingegangenen Anregungen und den Stellungnahmen des Bürgermeisters dazu abschließend beschlossen. Er wurde am 04.02.2015 öffentlich bekanntgemacht und ist damit bei allen behördlichen Entscheidungen zu berücksichtigen. Die Vorlage zur Ratssitzung mit allen Unterlagen finden Sie im Ratsinformationssystem als Tagesordnungspunkt 12 der Ratssitzung am 4.12.2014 . Außerdem sind die Unterlagen zu den normalen Bürostunden im Umweltamt in der Außenstelle des Rathauses im Kliehof (Königstr. 25) einsehbar. Im Vorfeld hatten der Umwelt- und der Planungsausschuss im März 2014 den Entwurf beschlossen und den Bürgermeister beauftragt, die Öffentlichkeit über Internet und Amtsblatt um Vorschläge zur Lärmaktionsplanung zu bitten. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist im Sommer 2014 erfolgt. Hintergrundinformationen Bei der Lärmaktionsplanung werden Lärmkarten erstellt, um Lärmprobleme zu erkennen und Vorschläge zur Minderung zu machen. Lärmprobleme im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes liegen auf jeden Fall vor, wenn an Wohnungen, Schulen, Krankenhäusern oder anderen schutzwürdigen Gebäuden eine Lärmbelastung von 70 dB(A) über 24 Stunden gemittelt oder ein Nachtwert (22-6 Uhr) von 60 dB(A) erreicht oder überschritten wird. In einer ersten Stufe der Lärmaktionsplanung waren bis Ende 2008 alle Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als sechs Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr bzw. mehr als 16.400 Kfz pro Tag (DTV = durchschnittlicher täglicher Verkehr > 16.400 Kfz/24 h), Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von 60.000 Zügen pro Jahr und Großflughäfen zu untersuchen. Betroffen hiervon waren in Bornheim die BAB 555, die L 118/ L 300 zwischen BAB, Moselstraße und Stadtgrenze Bonn und die Strecke der DB. Ein erster Sachstandsbericht der Stadt Bornheim an das Land erfolgte Ende 2008. In der zweiten Stufe war ein Lärmaktionsplan für alle Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr (DTV 8.200 Kfz/24 h), Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von 30.000 Zügen pro Jahr und für Großflughäfen aufzustellen. Das Stadtgebiet Bornheim liegt im relevanten Einwirkungsbereich der Autobahn A 555 und der Landstraßen L 118, L 182, L 183, L 192, L 281 und L 300 sowie der Königstraße/Bonner Straße (Ortslage Bornheim), die ein Verkehrsaufkommen von über 3 Mio. Kfz/a aufweisen. Weiterhin führen die Haupteisenbahnstrecke Köln - Bonn sowie die Stadtbahnlinien 16 und 18 mit jeweils mehr als 30.000 Zügen/a durch das Stadtgebiet. Großflughäfen stellen derzeit in Bornheim keine Hauptlärmquelle dar. Nach einem einführenden Teil werden die genannten Straßen- und Schienenabschnitte unter Berücksichtigung der Anzahl der Betroffenen detailliert betrachtet, um anschließend vorhandene und neue Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung der Lärmbelastungssituation vorzustellen. Aus der Auflistung der lärmverursachenden Verkehrswege wird schnell deutlich, dass diese weit überwiegend nicht in der Baulast der Stadt Bornheim stehen, sondern in der von DB, Landesbetrieb Straßenbau und HGK. Maßnahmen zur Lärmreduktion müssen sich daher an diese Baulastträger richten, die auch zum Lärmaktionsplan Stellung genommen haben. Die Stadt Bornheim selbst ist vor allem verkehrsplanerisch gegen die Lärmproblematik vorgegangen. Hier sind unter anderem folgende Verkehrsentlastungen zu nennen: die große Ortsumgehung Bornheim (L118-L281-L192), die kleine Ortsumgehung Bornheim (Fußkreuzweg-Apostelpfad), die Einbahnstraßenregelung im Ortszentrum Bornheim, die im Flächennutzungsplan dargestellte Anbindung der K 42 (Sechtemer Weg) an die L192 und die geplante L190n in Sechtem. Aber auch grundlegende Planungen im Flächennutzungsplan wie schienennahes Wohnen, Verzahnung von Wohnen und Arbeiten und der Schutz heute noch lärmarmer Bereiche (Freiflächenkonzept) tragen zur Lärmminderung bei. Weitere Informationen im Internet: Umgebungslärmportal des Landes NRW: www.umgebungslaerm.nrw.de Umgebungslärmkarten NRW: www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de NRW-Umweltdaten vor Ort (u.a. Thema Lärm): https://www.uvo.nrw.de/uvo.html?lang=de Umweltbundesamt zu Lärm: http://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm Projekt Lärmkartierung im Eisenbahn-Bundesamt: http://laermkartierung1.eisenbahn-bundesamt.de/mb3/app.php/application/eba Baumaßnahmen und Gewerbe Lärm von Baustellen und Betrieben ist werktags (d.h. montags bis samstags) bis zu einer zumut­ba­ren Grenze hinzunehmen. Einzelheiten zum Baulärm regelt die "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm" . Ein Beispiel: in Gebieten, in denen vorwiegend Wohnungen untergebracht sind, gilt tags (7 bis 20 Uhr) ein Richtwert von 55 dB (A) und nachts (20 bis 7 Uhr) von 40 dB (A). Um festzustellen, ob der Richtwert eingehalten wird, ist ein Beurteilungspegel zu ermitteln. Weil dies dem Laien praktisch nicht möglich ist, kann man zunächst nur nach dem subjektiven Eindruck gehen. Wenn der Bau- oder Gewerbelärm übermäßig erscheint, wenden Sie sich bitte an die Untere Immissionsschutzbehörde beim Rhein-Sieg-Kreis . Auch bei privaten Baumaßnahmen muss Rücksicht genommen werden: Laute Maschinen und Geräte dürfen in Wohngebieten werktags nur zwischen 7 und 20 Uhr betrieben werden. Einige besonders laute Geräte dürfen sogar nur werktags von 9 bis 13 Uhr und 15 bis 17 Uhr benutzt werden. Bei Verstößen sprechen Sie bitte zunächst nach Möglichkeit den Verursacher an. Ist dies nicht möglich oder hat es keinen Erfolg, so können Sie sich während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung an das Ordnungsamt , wenden, außerhalb dieser Zeiten an die Polizei Bornheim, 0228 15-5811. Freizeitlärm Viele Lärmprobleme im privaten Umfeld sind lösbar, wenn man sich selbst lärmbewusst verhält und den "Krach machenden" Nachbarn höflich darum bittet, leiser zu sein. Wenn bei Lärmbelästigungen keine andere Abhilfe möglich ist, wenden Sie sich während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung bitte an die Abteilung Ordnungswesen , außerhalb davon an die Polizei Bornheim, 0228 15-5811. Musik , egal ob selbst erzeugt oder abgespielt, darf grundsätzlich nur so laut sein, dass un­betei­ligte Personen nicht erheblich belästigt werden. Besonders störend ist nächtlicher Lärm . In der Zeit von 22 bis 6 Uhr ist es verboten, Lärm zu machen, der die Nachtruhe anderer stört. Zu bestimmten Anlässen kann es jedoch Ausnahmen geben, in Born­heim z.B. aus Anlass des Jahreswechsels, des Karnevals, der Mai- und Kir­mes­­feiern sowie bestimmter weiterer Veranstaltungen. Die Ausnahmegenehmigungen wer­den von der Abteilung Ordnungswesen des Bürger- und Ordnungsamts erteilt, die auch die Polizei entsprechend informiert. Saisonal kann auch der Lärm durch Gartenarbeiten sehr störend sein, denn in vielen Gärten kommen motorisierte Hilfen zum Einsatz: Kompost­häcksler, Kettensägen und andere Gartengeräte machen Garten­arbeit bequemer, aber auch lauter. Zum Teil belästigen sie die Nachbarn mit Lärm, der ohne weiteres mit der Geräuschkulisse an einer stark befahrenen Straße vergleichbar ist. Daher dürfen die meisten derartigen Geräte nach der Geräte- und Maschinen-Lärmschutzverordnung in Wohngebieten nur werktags von 7-20 h betrieben werden. Besonders laute Geräte wie Laubbläser und -sammler dürfen nur von 9-13 h und 15-17 h betrieben werden. In Mischgebieten sind dagegen nur die Nacht- und die Sonn- und Feiertagsruhe zu beachten. So etwas wie "Flüsterhäcksler" gibt es zwar nicht, aber Geräte mit dem Blauen Engel "weil lärmarm" sind doch deutlich leiser als solche ohne diese Auszeichnung - bervorzugen Sie sie daher beim Kauf! Lärmbelästigung durch Glascontainer Natürlich ist es im Dienste des Umwelt­schutzes eine gute Sache, dass Glas getrennt gesammelt und wie­der­verwertet wird. Leider werden die Bewohner in Nach­bar­schaft zu Containerstandplätzen immer wie­der durch Lärm belästigt, der durch den Glaseinwurf ent­steht. Tra­gen Sie zur Vermin­de­rung der Lärmbelä­sti­gung bei, in­dem Sie in den gesetzlichen Ruhezeiten nichts einwerfen: überall von 22 bis 6 Uhr, in Wohngebieten von 20 bis 7 Uhr (Nachtruhe) sowie sonn- und feiertags ganztägig und beachten Sie bitte auch die Mittagsruhe. Bei Lärmbelästigung durch Glaseinwurf zu Ruhezeiten wenden Sie sich bitte an die Polizei Bornheim, 0228 15-5811. Verkehrslärm Über den Lärmaktionsplan hinaus versucht die Stadt Bornheim, auch an den dort nicht erfassten Straßen den als besonders stö­rend empfundenen Verkehrslärm durch verkehrsberu­higte Straßen in Wohngebieten und durch Lärm­schutzwände niedrig zu halten. Bitte versuchen Sie auch selbst, im Straßenverkehr keinen vermeidbaren Lärm zu erzeugen. Nach den Regeln der Straßenverkehrsordnung ist es sogar verboten, unnötig den Motor laufen zu lassen, Fahrten zu unternehmen, zu hupen, stark zu beschleunigen bzw. zu bremsen. Zuwiderhandlungen können bei der Polizei angezeigt werden. Bei störendem Fluglärm wenden Sie sich bitte an die Abtei­lung für Umweltschutz und Fluglärm des Flughafens Köln/Bonn, Tel. 02203 404030. Stammt der Fluglärm von Militärflugzeugen, so wenden Sie sich bitte an das Fluginformationszentrum der Bundeswehr, Tel. 0800 8620730. Ansprechpartner Dr. Linda Lehmanski Umwelt Amt für Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün Telefon: 02222 945-310 E-Mail

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Leben & Familie Nachhaltigkeit & Klimawandel Umweltschutz Was ist Umweltschutz? Warum ist Umweltschutz wichtig? Was macht die Stadt Bornheim für dem Umweltschutz? Ansprechpartner Themenübersicht Umweltbelastungen & Vorsorge Wasser & Gewässer Natur & Artenvielfalt Was ist Umweltschutz? Umweltschutz bezeichnet alle gezielten Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung natürlicher Lebensräume und Ressourcen. Er dient dem Schutz von Luft, Wasser, Boden, Klima, allen Lebewesen sowie der menschlichen Gesundheit vor schädlichen Einflüssen. Durch aktiven Umweltschutz werden Ökosysteme stabil gehalten, die für das Leben auf der Erde eine zentrale Rolle spielen. Seit 1994 ist der Umweltschutz als Staatsziel im deutschen Grundgesetz verankert. Obwohl Umweltschutz und Klimaschutz eng miteinander verbunden sind, unterscheiden sie sich darin, dass Klimaschutz speziell auf die Reduzierung von Treibhausgasen abzielt, während Umweltschutz allgemein auf den Erhalt aller natürlichen Lebensräume und Ressourcen ausgerichtet ist. Warum ist Umweltschutz wichtig? Ohne Umweltschutz werden Umweltverschmutzung, Artensterben und Klimawandel weiter voranschreiten, was negative Auswirkungen auf Ökosysteme und die menschliche Gesellschaft hat. Umweltschutz ist wichtig, weil er natürliche Lebensräume bewahrt, die für das Gleichgewicht von Mensch und Natur unverzichtbar sind. Saubere Luft, reines Wasser und gesunde Böden schützen unsere Gesundheit, wobei ein intaktes Umfeld für eine bessere Lebensqualität führt. Außerdem kann Umweltschutz dazu beitragen, Naturkatastrophen wie Überschwemmungen oder Bodenerosion abzuschwächen, die Menschen und Infrastruktur gefährden. Der Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten sichert die Vielfalt unserer Natur. Nicht zuletzt übernehmen wir damit Verantwortung für kommende Generationen und ermöglichen ihnen eine lebenswerte Zukunft. Landwirtschaftliche Risken bei Umweltbelastungen Landwirtschaftliche Risken bei Umweltbelastungen Umweltbelastungen wirken sich direkt auf die Landwirtschaft und damit auf unsere Ernährungssicherheit aus ( BMZ ). Belastete Böden durch Schadstoffe, Altlasten oder übermäßigen Pestizideinsatz können die Bodenfruchtbarkeit verringern und die Qualität von Lebensmitteln beeinträchtigen ( UBA ). Auch die zunehmende Trockenheit und extreme Wetterereignisse durch den Klimawandel stellen Landwirte vor große Herausforderungen. Schadstoffe im Grundwasser, z. B. durch übermäßige Düngung, gefährden zudem die Trinkwasserversorgung. Der Schutz von Boden, Wasser und Luft ist daher entscheidend für eine nachhaltige Landwirtschaft. Umweltschutz sorgt nicht nur für gesunde Anbauflächen, sondern auch für langfristige Ertragssicherheit und gesunde Lebensmittel. Gesundheitsrisiken bei Umweltbelastungen Gesundheitsrisiken bei Umweltbelastungen Umweltbelastungen können sich in unterschiedlichem Maß auf die Gesundheit auswirken. Schlechte Luftqualität, etwa durch Feinstaub oder Stickoxide, kann Atemwege und Kreislauf belasten, besonders bei empfindlichen Personen wie Kindern, Älteren oder Menschen mit Vorerkrankungen ( UBA ). Auch anhaltender Lärm, zum Beispiel durch Verkehr, wirkt sich auf das Wohlbefinden aus und kann Stress oder Schlafprobleme verursachen ( RKI , UBA ). Verunreinigtes Wasser, etwa durch Keime, Schwermetalle oder Rückstände aus Landwirtschaft und Industrie, stellt ein Risiko dar, wenn es in die Trinkwasserversorgung gelangt. Belastete Böden oder Altlasten können ebenfalls indirekt über Nahrungsmittel in den Körper gelangen. Ein verantwortungsvoller Umgang mit natürlichen Ressourcen und ein gezielter Umweltschutz tragen dazu bei, gesundheitliche Risiken zu verringern und die Lebensqualität zu erhalten. Schutz der Artenvielfalt Schutz der Artenvielfalt Der Erhalt der Artenvielfalt ist ein zentraler Bestandteil des Umweltschutzes. Tiere, Pflanzen und Mikroorganismen bilden zusammen stabile Ökosysteme, die wichtige Funktionen für das Leben auf der Erde erfüllen. Bestäuber wie Bienen und Schmetterlinge sichern unsere Nahrungsmittelproduktion, während Pflanzen zur Luftreinigung und Bodenstabilisierung beitragen. Wenn Arten verschwinden, geraten natürliche Kreisläufe aus dem Gleichgewicht, mit oft schwer vorhersehbaren Folgen. Ursachen für den Rückgang sind unter anderem Lebensraumverlust, Umweltverschmutzung und invasive Arten. Umweltschutz hilft, Lebensräume zu erhalten oder wiederherzustellen und die natürlichen Grundlagen unseres Lebens zu sichern. Was macht die Stadt Bornheim für dem Umweltschutz? Die Stadt Bornheim setzt sich weitreichend für den Umwelt- und Naturschutz auf lokaler Ebene ein. Dazu gehören verpflichtende Aufgaben, wie die Miteinbeziehung des Umweltamts in Bauvorhaben, die einen negativen Einfluss auf Natur und Umwelt haben können, das Anlegen von Kompensationsflächen, die Planung von Hochwasser- oder Starkregelmaßnahmen oder die Beseitigung von Wildem Müll. Zusätzlich wirkt die Stadt Bornheim an Projekten in Bereichen des Arten- und Biodiversitätsschutzes, beispielweise im Rahmen der Grünpatenschaften, mit. Außerdem können Bürgerinnen und Bürger beim Umwelttelefon unter 02222 945-310 oder per Mail an umwelt(at)Stadt-Bornheim.de ihre Anliegen zu Natur und Umwelt anbringen. Ansprechpartner Dr. Linda Lehmanski Umwelt Amt für Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün Telefon: 02222 945-310 E-Mail

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Leben & Familie Nachhaltigkeit & Klimawandel Umweltschutz Umweltbelastung & Vorsorge Abfallvermeidung & Altlasten Altlasten Als Altlast wird eine Fläche bezeichnet, die infolge früherer menschlicher Tätigkeiten gesundheits- oder umweltschädliche Veränderungen des Bodens oder des Grundwassers aufweist. Dies sind vor allem alte Müllablagerungen, oft in ehemaligen Kiesgruben, oder Standorte von Betrieben, in denen mit umweltgefährdenden Stoffen gearbeitet worden ist. Erste Anhaltspunkte können Sie dem Umweltbericht, Teil Abfallwirtschaft und Altlasten, von 2003 entnehmen (s. Downloads). Nach der systematischen Erfassung in den 1980er Jahren sind nur noch vereinzelt weitere Altlasten bekannt geworden. Das Altlastenkataster wird beim Rhein-Sieg-Kreis geführt. Wenn Sie aktuelle Informationen für ein bestimmtes Grundstück benötigen, wenden Sie sich bitte an das Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises . Genaue Informationen über die Abfallentsorgung und Wertstoffsammlung finden Sie hier . Hier finden Sie Tipps, wie Müll (z.B. Kassenbon, Teelicht oder Pizzakarton) richtig getrennt wird. Abfallvermeidung Die Vermeidung von Abfällen leistet einen noch größeren Beitrag zum Umweltschutz als die Wiederverwertung getrennt gesammelter Abfälle. Hier ein paar Tipps zur Abfallvermeidung: Verwendung von Mehrweg (z. B. Trinkflaschen, Kaffeebecher, Stofftaschen) Plastik vermeide n (Produkte ohne oder mit recyclebarer Verpackung) Malzeiten planen , um Lebensmittelverschwendung zu reduzieren Secondhand kaufen und tauschen Digitale Verwaltung von Email. Tickets und Rechnungen (weniger drucken) Reparieren statt Wegwerfen (Repair Cafés) Bevor defekte Gegenstände entsorgt werden, sollte geprüft werden, ob eine Reparatur möglich ist. Unterstützung bieten die Repair Cafés in Bornheim. Dort können Gegenstände gemeinsam mit ehrenamtlichen Fachleuten oder unter Anleitung repariert werden. In Bornheim gibt es drei Repair-Cafés, die alle ein bis drei Monate stattfinden. Recht auf Reparatur in Kraft getreten (§§ 479a ff. BGB) Seit dem 23.07.2026 ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) um die §§ 479a bis 479g BGB ergänzt worden. Diese Vorschriften begründen eine Reparaturverpflichtung des Herstellers (§ 479b BGB) für bestimmte Produkte. Das Gesetz leistet einen wichtigen Beitrag zur Abfallvermeidung und zur Förderung eines nachhaltigen Konsums. Für welche Produkte gilt das Recht auf Reparatur? Für welche Produkte gilt das Recht auf Reparatur? Das Recht auf Reparatur gilt für Produktgruppen, die im Anhang II der EU-Richtlinie 2024/1799 aufgeführt sind, sofern der Verbraucher das jeweilige Produkt gekauft hat und ihm die in § 437 BGB genannten Rechte bei Mängeln zustehen. Zu den erfassten Produktgruppen zählen: Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrockner Haushaltsgeschirrspüler Kühlgeräte Elektronische Displays Schweißgeräte Staubsauger Server und Datenspeicherprodukte Mobiltelefone, schnurlose Telefone und Slate-Tablets Haushaltswäschetrockner Waren, die Batterien für leichte Verkehrsmittel enthalten Pflichten der Hersteller Pflichten der Hersteller Hersteller trifft nach § 479b BGB eine Reparaturverpflichtung. Darüber hinaus gilt: § 479c BGB: Hersteller müssen Ersatzteile und reparaturbezogene Werkzeuge zu einem angemessenen Preis anbieten, der nicht von der Reparatur abschreckt. § 479d BGB: Informationen über Reparaturleistungen müssen leicht zugänglich, klar, verständlich und kostenlos bereitgestellt werden. § 479e BGB: Hersteller dürfen keine Hardware- oder Softwaretechniken einsetzen, die die Reparatur der betroffenen Waren behindern. Was bedeutet das für Verbraucherinnen und Verbraucher? Was bedeutet das für Verbraucherinnen und Verbraucher? Grundsätzlich muss ein Händler zwei Jahre für die Mangelfreiheit eines Produktes einstehen. Geht ein gekauftes Produkt innerhalb dieser Zeit kaputt, stehen Verbrauchern gegenüber dem Händler verschiedene Gewährleistungsrechte nach § 437 BGB zu. Entscheiden sich Verbraucher für eine Reparatur, verlängert sich die Gewährleistung von zwei auf drei Jahre. Lässt sich eine Ware nicht reparieren, obwohl dies bei dieser Art von Produkt üblicherweise erwartet werden kann, begründet dies einen Sachmangel. In diesem Fall können Verbraucher ihre Gewährleistungsrechte geltend machen. Zusätzlich besteht nun die Möglichkeit, Ersatzteile und Werkzeug für die Reparatur zu einem angemessenen Preis direkt vom Hersteller zu erhalten – auch für Verbraucher, die eine Reparatur selbst durchführen möchten. Downloads Altstandorte Altlasten- Stand 2003 Altablagerungen Altlasten - Stand 2003 Umweltbericht 2003 - Text Abfallwirtschaft und Altlasten

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Leben & Familie Nachhaltigkeit & Klimawandel Umweltschutz Umweltbelastung & Vorsorge Belästigung durch Lärm & Immisionen Lärm und Immissionen beeinträchtigen nicht nur die Lebensqualität der Menschen, sondern können auch langfristige gesundheitliche Schäden verursachen. Die Stadt Bornheim versucht dem entgegenzuwirken, indem sie Maßnahmen zur Lärmminderung und Emissionskontrolle ergreift, um eine nachhaltige und gesunde Umgebung für alle Bürger zu schaffen. Weiterlesen... Streuen im Winter Was sind Umweltbelastungen? Umweltbelastungen sind Beeinträchtigungen von Luft, Wasser und Boden. Dazu gehören erhöhter Lärmpegel und Luftverschmutzungen, zum Beispiel durch Verkehr, Industrie und Landwirtschaft. Auch Chemikalien oder Abwässer, die Gewässer verschmutzen und das ökologische Gleichgewicht stören, zählen dazu. Umweltbelastungen wirken sich negativ auf Menschen, Tiere und Pflanzen aus und erschweren ein nachhaltiges Leben. Abfallvermeidung ist ein wichtiger Schritt, um die Umwelt zu schützen und Ressourcen zu schonen, indem weniger Müll produziert und bestehende Materialien wiederverwendet werden. Altlasten, die aus vergangenen industriellen Aktivitäten stammen, stellen eine ernsthafte Bedrohung für Böden und Gewässer dar und erfordern eine sorgfältige Sanierung, um langfristige Schäden zu verhindern. Was macht die Stadt Bornheim gegen Umweltbelastungen? Die Stadt Bornheim geht mit Umweltbelastungen auf verschiedene Weisen um. Ein wichtiger Bestandteil ist die Prävention von Belastungen, beispielsweise durch die ausreichende Bereitstellung von Abfalleimern und Sammeltonnen, um Vermüllung zu vermeiden. Auch das frühzeitige Eingreifen bei Verunreinigungen spielt eine zentrale Rolle. Außerdem ist eine kontinuierliche Kontrolle und Pflege öffentlicher Flächen wichtig, um langfristige Schäden an Natur und Stadtbild zu verhindern. Ergänzend dazu informiert die Stadt regelmäßig über umweltrelevante Themen und ruft zur aktiven Mitwirkung an städtischen Aktionen auf. Abfallvermeidung & Altlasten Lärm- und Immissionsschutz Plastik- und Mikroplastik Streuen im Winter Dogstations in Bornheim Bornheim-Ort Bornheim-Ort Apostelpfad, 4 Stück an der Straße entlang Apostelpfad, Ecke Alfred-Rademacher-Straße Bachbegleitweg, hinter dem Schwimmbad Bachbegleitweg, Secundastraße, Ecke Kartäuserstraße Burgstraße, Einfahrt Peter-Hausmann-Platz Heideweg, am Wegekreuz Hordorfer Weg 80 (an der Gabelung der Wirtschaftswege) In der Profffläche, unterhalb des Spielplatzes, Ecke Uhlandstraße Königstraße, Ecke Rilkestraße Königstraße, Höhe altes Bürgermeisteramt Ohrbachstraße 14 und 28 (jeweils am Beginn der fußläufigen Verbindung) Brenig Brenig Steinacker, 50 Meter von der Straße Rankenberg entfernt Bergkreuzweg Dersdorf Dersdorf Waldorfer Weg, Ecke Bannweg Hemmerich Hemmerich Klinkenbergweg Hersel Hersel Gartenstraße, Ecke Gillesweg Grünes C Nähe Spielplatz (verlängerte Rheindorfer Str.) Sportplatz Erftstraße (2 Stück) Mielweg Kardorf Kardorf Pappelstraße (nähe Kreisel) Wirtschaftsweg Altenberger Gasse, Ecke Klinkenbergsweg Merten Merten Talstraße (nähe Feuerwehr) Silcherstraße (Richtung Wald) Roisdorf Roisdorf An der Wolfsburg (Fußweg, auf Höhe des Spielplatzes) Bonner Straße, 2 Stück, Kreisel am Suti-Center Rathausstraße, 2 Stück, Grünanlage am Suti-Center Bendenweg (Anfang des Wirtschaftswegs) Maarpfad (gegenüber der Kita) Rösberg Rösberg Kuckucksweg, Ecke Schwarzwaldstraße Eifelstraße, Ecke Rüttersweg (Richtung Feld) Sechtem Sechtem Bahnhofstraße, Ecke Galäerweg Commerstraße Satffelsweg (am Sportplatz) Uedorf Uedorf Heisterbacher Straße, Ecke Bornheimer Straße Walberberg Walberberg Kitzburger Straße, 2 Stück (Fußweg zum Dorfplatz) Rheindorfer Burgweg (auf dem Wirtschaftsweg zur Walberberger Straße) Hanrathstraße (Fußweg/Treppenaufgang) Zisterzienserweg 2 Lange Fuhr, Ecke Annograben in Höhe des Fußweges zur Hauptstraße Widdig Widdig Fünf Stationen sind am Rheinuferweg verteilt: Zwei Stationen an der Karolingerstraße Aussichtspunkt „Schweizer Aussicht“ an der Schweizstraße Nähe der Straße Hüttengarten An der Burgunderstraße

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Leben & Familie Nachhaltigkeit & Klimawandel Umweltschutz Wasser & Gewässer Trink- und Grundwasser Das Trinkwasser in Bornheim ist eine Mischung (50:50) von Grundwasser des Wasserbeschaffungsverbands Wesseling-Hersel und Wasser des Wahnbachtalsperrenverbands . Der Wahnbachtalsperrenverband gewinnt Wasser aus der gleichnamigen Talsperre und aus Grundwasserbrunnen an der Sieg. Die Häuser an der oberen Coloniastraße in Walberberg erhalten ihr Wasser von den Stadtwerken Brühl . Im größten Teil des Stadtgebiets liegt die Wasserhärte mit ca. 12° dH im oberen Härtebereich "mittel". An der oberen Coloniastraße beträgt die Wasserhärte ca. 17-20° dH und liegt im Härtebereich "hart". Trinkwasser wird regelmäßig analysiert und Untersuchungsergebnisse zu einer Vielzahl von Inhaltsstoffen vom Stadtbetrieb Bornheim (SBB) veröffentlicht. Der SBB ist seit 1.01.2013 Betreiber des Wasserwerks der Stadt Bornheim und kümmert sich täglich intensiv um die gesamte Wasserversorgung im Stadtgebiet Bornheim. Detaillierte Informationen zu Wasserversorgungssatzung und Gebühren, Zählerwechsel, Härtegrad u.v.m.befinden sich auf der Internetseite des Stadtbetriebs . Hinweis PFAS-Analysen Hinweis PFAS-Analysen In den Analyseergebnissen des Wasserwerk der Stadt Bornheim ist der Parameter PFAS-20 nicht enthalten. PFAS gehören zu den chemischen Parametern welche sich im Verteilungsnetz und in der Trinkwasserinstallation nicht mehr erhöhen. In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreis sind die PFAS-Parameter im Verteilernetz Bornheim nicht zu bestimmen da dies von den jeweiligen Vorlieferanten erfolgt. Informationen zu den PFAS Analysen unserer Vorlieferanten finden Sie unter: www.wbv-wesseling-hersel.de und www.wahnbach.de Grundwasser in Bornheim Der Grundwasserstand (Abstand von Grundwasser zur Oberfläche) variiert je nach Jahreszeit, Entfernung vom Rhein und Standort in Bornheim erheblich. In der Herseler Rheinaue steht das Grundwasser durchschnittlich bei 4-6 Metern, während es auf der Niederterrasse des Rheins 11-14 Meter misst. In dem Naturschutzgebiet Herseler See liegt das Grundwasser offen. Auf der Mittelterrasse beträgt der Flurabstand über 20 Meter, auf der Hauptterrasse zum Teil mehrere Dutzend Meter. Allerdings verursachen stauende Schichten oberhalb des eigentlichen Grundwasserkörpers oft deutlich höher anstehendes Schichtenwasser und sorgen für kleinräumig wechselnde Verhältnisse. Auf der Seite NRW Umweltdaten vor Ort können Sie unter den Menüpunkten Wasser-Grundwassermessstellen die Lage zahlreicher Messstellen und in vielen Fällen auch die Messergebnisse ersehen. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima (LANUK) erteilt gebührenpflichtige Auskünfte zum Grundwasserstand an bestimmten Adressen. Wasserschutzgebiet des Wasserwerk Urfeld Das Wasserwekr Wesseling-Hersel in Urfeld fördert Grundwassser und liefert die Hälfte des Trinkwassers in Bornheim. Die dazugehörenden Wsaserschutzzonen erstrecken sich hauptsächlich auf Bornheimer Stadtgebiet. Je nach Lage gelten zunehmend strengere Regelungen im Bezug auf Versickerungen, wassergefährdenden Stoffen und ähnlichem. Details sind der Wasserschutzgebiets-Verordnung zu entnehmen.

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