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Aktuelle Bodenrichtwerte und Immobilienrichtwerte 2025 Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Sieg-Kreis und in der Stadt Troisdorf hat nach § 196 Baugesetzbuch (Neubekanntmachung vom 03.11.2017 - BGBl I S. 3634), gemäß den §§ 13 - 17 der Verordnung über die Grundsätze für die Ermitt- lung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV) vom 14.07.2021 (BGBl. I S. 2805) und laut den §§ 37 und 38 der Verordnung über die amtliche Grundstückswertermittlung Nordrhein-Westfalen (Grundstückswertermittlungsverordnung Nordrhein-Westfalen - GrundWertVO NRW) vom 08.12.2020 (GV. NRW. 2020 S. 1186) Bodenrichtwerte und Immobilienrichtwerte zum 01.01.2025 ermittelt und am 12.02.2025 für die folgenden Gemeinden und Städte beschlossen: Gemeinde: Alfter, Eitorf, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth, Swisttal, Wachtberg, Windeck Stadt: Bad Honnef, Bornheim, Hennef (Sieg), Königswinter, Lohmar, Meckenheim, Niederkassel, Rheinbach, Sankt Augustin, Siegburg, Troisdorf Die Bodenrichtwerte und Immobilienrichtwerte sind ab sofort kostenfrei im Internet einseh- bar. Unter der Internetadresse www.boris.nrw.de kann nach Eingabe von Gemeinde/Stadt, Straßenname und Hausnummer ein Kartenausschnitt mit der Darstellung der aktuellen Bodenrichtwerte und Immobilienrichtwerte sowie die zugehörigen beschreibenden Merkmale abgerufen werden. Bodenrichtwerte sind aus Kaufpreisen ermittelte durchschnittliche Bodenwerte innerhalb eines Gebietes. Sie sind bezogen auf den Quadratmeter Grund- stücksfläche eines Grundstücks mit einem definierten Grundstückszustand (Bodenrichtwert- grundstück). Immobilienrichtwerte sind aus Kaufpreisen abgeleitete durchschnittliche Lage- werte für Immobilien bezogen auf ein für diese Lage typisches Normobjekt für die Objekt- arten Wohnungseigentum sowie für Ein- und Zweifamilienhäuser. Sie sind bezogen auf den Quadratmeter Wohnfläche des Normobjektes. Auskünfte über die Richtwerte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Kreishaus in 53721 Siegburg, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, während der üblichen Geschäftszei- ten. Siegburg, den 04.03.2025 gez. Martin Kütt Vorsitzender des Gutachterausschusses Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Sieg-Kreis und in der Stadt Troisdorf Aktuelle Bodenrichtwerte und Immobilienrichtwerte 2025 Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Sieg-Kreis und in der Stadt Troisdorf hat nach § 196 Baugesetzbuch (Neubekanntmachung vom 03.11.2017 - BGBl I S. 3634), gemäß den §§ 13 - 17 der Verordnung über die Grundsätze für die Ermitt- lung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV) vom 14.07.2021 (BGBl. I S. 2805) und laut den §§ 37 und 38 der Verordnung über die amtliche Grundstückswertermittlung Nordrhein-Westfalen (Grundstückswertermittlungsverordnung Nordrhein-Westfalen - GrundWertVO NRW) vom 08.12.2020 (GV. NRW. 2020 S. 1186) Bodenrichtwerte und Immobilienrichtwerte zum 01.01.2025 ermittelt und am 12.02.2025 für die folgenden Gemeinden und Städte beschlossen: Gemeinde: Alfter, Eitorf, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth, Swisttal, Wachtberg, Windeck Stadt: Bad Honnef, Bornheim, Hennef (Sieg), Königswinter, Lohmar, Meckenheim, Niederkassel, Rheinbach, Sankt Augustin, Siegburg, Troisdorf Die Bodenrichtwerte und Immobilienrichtwerte sind ab sofort kostenfrei im Internet einseh- bar. Unter der Internetadresse www.boris.nrw.de kann nach Eingabe von Gemeinde/Stadt, Straßenname und Hausnummer ein Kartenausschnitt mit der Darstellung der aktuellen Bodenrichtwerte und Immobilienrichtwerte sowie die zugehörigen beschreibenden Merkmale abgerufen werden. Bodenrichtwerte sind aus Kaufpreisen ermittelte durchschnittliche Bodenwerte innerhalb eines Gebietes. Sie sind bezogen auf den Quadratmeter Grund- stücksfläche eines Grundstücks mit einem definierten Grundstückszustand (Bodenrichtwert- grundstück). Immobilienrichtwerte sind aus Kaufpreisen abgeleitete durchschnittliche Lage- werte für Immobilien bezogen auf ein für diese Lage typisches Normobjekt für die Objekt- arten Wohnungseigentum sowie für Ein- und Zweifamilienhäuser. Sie sind bezogen auf den Quadratmeter Wohnfläche des Normobjektes. Auskünfte über die Richtwerte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Kreishaus in 53721 Siegburg, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, während der üblichen Geschäftszei- ten. Siegburg, den 04.03.2025 gez. Martin Kütt Vorsitzender des Gutachterausschusses Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Sieg-Kreis und in der Stadt Troisdorf

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Bekanntmachung Sitzung des Rates der Stadt Bornheim am Donnerstag, 10.04.2025, 18:00 Uhr, im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2 Bornheim, den 27.03.2025 Am Donnerstag, 10.04.2025, 18:00 Uhr, findet im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, die nächste Sitzung des Rates der Stadt Bornheim mit folgender Tagesordnung statt: TOP Inhalt Vorlage Nr. Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin 2 Einwohnerfragestunde 3 Entgegennahme der Niederschrift Nr. 019/2025 vom 26.02.2025 4 Schiedsamt in der Stadt Bornheim 023/2025-3 5 22. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Ortschaft Sechtem; Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (StEA 26.03.2025) 114/2025-7 6 Bebauungsplan Se 24 "Gewerbegebiet Keldenicher Straße" in der Ortschaft Sechtem, Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (StEA 26.03.2025) 113/2025-7 7 Ergänzungswahlen zu Ausschüssen 194/2025-1 8 Änderung der Satzung der Stadt Bornheim zur Erhebung von Elternbeiträgen in Tageseinrichtungen für Kinder, Kindertagespflege un der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich (JHA 02.04.2025) 199/2025-4 9 Antrag der CDU-Fraktion vom 03.01.2025 betr. Änderung des § 5 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Bornheim 062/2025-1 10 Wahlordnung für die Wahl des Integrationsgremiums der Stadt Bornheim 222/2025-5 11 Antrag der Mitglieder des Integrationsausschusses vom 22.06.2023 betr. Erstellung einer Satzung für den Integrationsausschuss (IntrA 19.03.2025) 441/2023-5 12 Antrag vom 14.02.2025 betr. Ergänzung in der neu zu erstellenden Satzung des Integrationsausschusses (IntrA 19.03.2025) 124/2025-5 13 Antrag vom 14.02.2025 betr. Ergänzung der Formulierung in der neu zu erstellenden Satzung des Integrationsausschusses (IntrA 19.03.2025) 125/2025-5 14 Große Anfrage der UWG-Fraktion vom 29.01.2025 betr. finanzielle Auswirkungen des frühzeitig ausgezahlten Baukostenzuschusses des Projekts KiTa Händelstraße in Merten (Rat 26.02.2025) 096/2025- Beig. 15 Große Anfrage der UWG-Fraktion vom 11.03.2025 betr. aktueller und geplanter Unterkünfte für Geflüchtete 213/2025-6 16 Mitteilung zur aktuellen Flüchtlingssituation 234/2025-5 17 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 215/2025-1 18 Anfragen mündlich Nicht öffentliche Sitzung 19 Beschluss städtebaulicher Vertrag Alfterer Weg Hersel (StEA 26.03.2025) 139/2025-7 20 Vergabe des Auftrages für die Erd-, Wege- und Pflanzarbeiten der 153/2025-1 Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Notunterkunft Jesuitenbungert 21 Vergabe des Auftrages für den Objekt- und Personenschutz an der Notunterkunft Am Ühlchen 093/2025-1 22 Vergabe des Auftrages für den Objekt- und Personenschutz an der Notunterkunft Brunnenalllee 094/2025-1 23 Vergabe des Auftrages für die Brunnenbauarbeiten des Erweiterungsneubaus Grundschule Bornheim 152/2025-1 24 Mitteilung über Vergaben zwischen 25.000 € - 100.000 € von 14.02.2025 – 28.03.2025 154/2025-1 25 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 216/2025-1 26 Anfragen mündlich

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Bekanntmachung Verleihung der Ehrenamtsmedaille 2025 der Stadt Bornheim Vorschlag zur Ehrung: Vorschlagsberechtigt sind alle Bornheimer Bürgerinnen und Bürger sowie alle Vereine, Organisationen und Initiativen, die ihren Sitz in der Stadt Bornheim haben. Selbstvor- schläge sind nicht zulässig. Vorgeschlagen werden können natürliche Personen, die sich in der Stadt Bornheim in be- sonderer Weise durch ehrenamtliches Engagement für das Gemeinwohl verdient gemacht haben. Es sind keine Vorbedingungen an Alter, Geschlecht, Amt oder Zugehörigkeit zu einem Verein, einer Organisation oder Initiative gestellt. Einreichung der Vorschläge: Vorschläge für potenzielle Preisträgerinnen und Preisträger können vom 15. März bis zum 23. Mai 2025 eingereicht werden. Das Vorschlagsformular ist im Internet unter www.bornheim.de/ehrenamtsmedaille zu finden oder bei der Ehrenamtskoordinatorin Sabine Hübel im Rathaus, Raum 506, erhältlich. Das ausgefüllte Formular kann per Post gesendet werden an: Stadt Bornheim, Ehren- amtskoordinatorin Sabine Hübel, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim oder per E-Mail an: ehrenamtsmedaille@stadt-bornheim.de. Auswahl der Preisträger:innen und Preisverleihung: Die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger erfolgt durch den Ausschuss für Sport, Kultur und Ehrenamt. Die Verleihung findet im Rahmen der offiziellen Veranstaltung zum Ehrenamtstag am Ende des Jahres 2025 statt. Es werden bis zu drei Ehrenamtsmedaillen pro Jahr vergeben. Mit der Verleihung der Eh- renamtsmedaille ist ein Geldpreis in Höhe von 500 Euro verbunden. Dieser Geldpreis kommt dem in Bornheim ansässigen Verein, der Organisation oder Initiative zugute, für die die geehrte Person tätig ist. Ist die geehrte Person nicht Mitglied eines Vereins, einer Organisation oder Initiative, bestimmt die geehrte Person einen in Bornheim ansässigen Verein, eine Organisation oder Initiative als Empfänger des Geldpreises. Weitere Informationen liefert die Richtlinie für die Verleihung der Ehrenamtsmedaille der Stadt Bornheim. Diese ist im Internet abrufbar unter: www.bornheim.de/ehrenamtsmedaille. Fragen beantwortet Ehrenamtskoordinatorin Sabine Hübel gerne telefonisch unter 02222 945-209 oder per E-Mail an: sabine.huebel@stadt-bornheim.de.

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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) Andreas Blank, Meckenheim Bekanntmachung über die Offenlegung einer Grenzniederschrift Das in 53332 Bornheim gelegene Grundstück mit der Katasterbezeichnung Gemarkung Walberberg, Flur 7, Flurstück 154 ist vermessen worden. Gemäß §§ 21 (5), 13 (5) VermKatG NRW erfolgt die Bekanntgabe des Ergebnisses der Abmarkung von Grundstücksgrenzen durch Offenlegung der Besonderen Niederschrift als Ergänzung zur Grenzniederschrift in der Zeit vom 21.03.2025 bis 20.04.2025 in der Geschäftsstelle der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure Klouth und Blank GbR, Bonner Straße 18 in 53340 Meckenheim während der Servicezeiten Montag bis Donnerstag von 10:00 bis 14:00 Uhr sowie Freitag von 10:00 bis 12:00 Uhr. Einwendungen gegen die Grenzermittlung sind in der Geschäftsstelle innerhalb eines Monats nach der Offenlegung zu erheben. Gegen die Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach der Offenlegung Klage beim Verwaltungsbericht Köln, Appellhofplatz 16 in 50667 Köln erhoben werden. Diese öffentliche Bekanntmachung ist zusätzlich am Aushang im Rathaus der Stadt Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim oder auf deren Internetseite einsehbar. Meckenheim, den 20.03.2025 gez. Dipl.-Ing. Andreas Blank, ÖbVI Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) Andreas Blank, Meckenheim Bekanntmachung über die Offenlegung einer Grenzniederschrift Das in 53332 Bornheim gelegene Grundstück mit der Katasterbezeichnung Gemarkung Walberberg, Flur 7, Flurstück 154 ist vermessen worden. Gemäß §§ 21 (5), 13 (5) VermKatG NRW erfolgt die Bekanntgabe des Ergebnisses der Abmarkung von Grundstücksgrenzen durch Offenlegung der Besonderen Niederschrift als Ergänzung zur Grenzniederschrift in der Zeit vom 21.03.2025 bis 20.04.2025 in der Geschäftsstelle der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure Klouth und Blank GbR, Bonner Straße 18 in 53340 Meckenheim während der Servicezeiten Montag bis Donnerstag von 10:00 bis 14:00 Uhr sowie Freitag von 10:00 bis 12:00 Uhr. Einwendungen gegen die Grenzermittlung sind in der Geschäftsstelle innerhalb eines Monats nach der Offenlegung zu erheben. Gegen die Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach der Offenlegung Klage beim Verwaltungsbericht Köln, Appellhofplatz 16 in 50667 Köln erhoben werden. Diese öffentliche Bekanntmachung ist zusätzlich am Aushang im Rathaus der Stadt Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim oder auf deren Internetseite einsehbar. Meckenheim, den 20.03.2025 gez. Dipl.-Ing. Andreas Blank, ÖbVI

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