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SPD-Fraktion – Servatiusweg 19-23 – 53332 Bornheim Herrn Bürgermeister Christoph Becker Rathausstraße 2 53332 Bornheim Bornheim, 14.07.2021 Waldschadenshilfe für Kommunen Hier: Große Anfrage gem. § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates Sehr geehrter Herr Bürgermeister Becker, mehrere Jahre Waldkrise mit Stürmen, Hitze, Dürre, Borkenkäferkalamitäten und Waldsterben haben die Forstwirtschaft in ihren Grundfesten erschüttert. Dies zeigen eindeutig die Ergebnisse der vom Gemeindewaldbesitzer-Verband durchgeführten Schadensabfrage bei seinen Mitgliedskommunen. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung in Nordrhein-Westfalen sieht nun eine Waldschadenshilfe für waldbesitzende Städte und Gemeinden vor. Hierzu bittet die SPD-Fraktion in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Landwirtschaft, Wald und Natur um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen: 1. Sind bei den Flächen zur Erlangung der Waldschadenshilfe Mindestgrößen vorgesehen und wenn ja, in welcher Dimensionierung? 2. Welche Flächen in der Stadt Bornheim kommen für die vorgesehene Waldschadenshilfe infrage? 3. Können seitens der Verwaltung Angaben zu den Förderbestimmungen erfolgen (z.B. Anteil der Waldflächen und der Schadholzmenge)? 4. Mit welchen finanziellen Zuwendungen kann demnach gerechnet werden? 5. Ist eine künftige Verstetigung der Waldschadenshilfe zu erwarten oder werden lediglich Finanzmittel für die Jahre 2021 und 2022 vorgesehen? SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bornheim Sollte seitens der Forstbetriebsgemeinschaft die Zuständigkeit gegeben sein, bitten wir von dort um die Beantwortung unserer Fragen. Für die Beantwortung herzlichen Dank und freundliche Grüße Wilfried Hanft, Tina Gordon, Frank W. Krüger, Harry Gruß, Mario Schmidt und Fraktion SPD-Fraktion – Servatiusweg 19-23 – 53332 Bornheim Herrn Bürgermeister Christoph Becker Rathausstraße 2 53332 Bornheim Bornheim, 14.07.2021 Waldschadenshilfe für Kommunen Hier: Große Anfrage gem. § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates Sehr geehrter Herr Bürgermeister Becker, mehrere Jahre Waldkrise mit Stürmen, Hitze, Dürre, Borkenkäferkalamitäten und Waldsterben haben die Forstwirtschaft in ihren Grundfesten erschüttert. Dies zeigen eindeutig die Ergebnisse der vom Gemeindewaldbesitzer-Verband durchgeführten Schadensabfrage bei seinen Mitgliedskommunen. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung in Nordrhein-Westfalen sieht nun eine Waldschadenshilfe für waldbesitzende Städte und Gemeinden vor. Hierzu bittet die SPD-Fraktion in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Landwirtschaft, Wald und Natur um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen: 1. Sind bei den Flächen zur Erlangung der Waldschadenshilfe Mindestgrößen vorgesehen und wenn ja, in welcher Dimensionierung? 2. Welche Flächen in der Stadt Bornheim kommen für die vorgesehene Waldschadenshilfe infrage? 3. Können seitens der Verwaltung Angaben zu den Förderbestimmungen erfolgen (z.B. Anteil der Waldflächen und der Schadholzmenge)? 4. Mit welchen finanziellen Zuwendungen kann demnach gerechnet werden? 5. Ist eine künftige Verstetigung der Waldschadenshilfe zu erwarten oder werden lediglich Finanzmittel für die Jahre 2021 und 2022 vorgesehen? SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bornheim Sollte seitens der Forstbetriebsgemeinschaft die Zuständigkeit gegeben sein, bitten wir von dort um die Beantwortung unserer Fragen. Für die Beantwortung herzlichen Dank und freundliche Grüße Wilfried Hanft, Tina Gordon, Frank W. Krüger, Harry Gruß, Mario Schmidt und Fraktion

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FDP Fraktion, Servatiusweg 19-23, 53332 Bornheim Herr Christian Koch Vorsitzender des Feuerwehrausschuss Rathausstraße 2 53332 Bornheim Bornheim, 6. Juli 2021 Elisa Färber Fraktionsgeschäftsführerin FDP Fraktion Bornheim Servatiusweg 19-23 Haus B 3. OG 53332 Bornheim fraktion@fdp-bornheim.de www.fdp-bornheim.de T: 0 22 22 99 56 355 F: 0 22 22 99 56 400 Sehr geehrter Herr Koch, gemäß GO §19 (1) stellt die FDP-Fraktion zur nächsten Sitzung des Feuerwehrausschuss folgende große Anfrage. Nutzung des neuen IdF-Schulungszentrums für die Feuerwehr der Stadt Bornheim Das Land NRW hat für das Institut der Feuerwehr NRW neben dem Hauptstandort in Münster einen neuen Ausbildungs- und Übungsstandort für die NRW-Feuerwehren im Kreis Düren eröffnet. Künftig werden in Kreuzau bis zu 72 Teilnehmer parallel ausgebildet werden können, was die Verfügbarkeit von Ausbildungsplätzen deutlich erhöht. Auf dem Trainingsgelände entstehen schrittweise verschiedene Übungsobjekte, wie verschiedene Wohnhäusertypen oder Geschäfts- und Industrieanlagen, mit denen ganz nah an der Realität geübt werden kann. An den Wochenenden steht das Trainingsgelände allen Feuerwehren aus der Umgebung zur Verfügung. Wir fragen daher: 1.) Wird die Stadt Bornheim über den Rhein-Sieg-Kreis oder eigenständig in der Lage sein, zusätzliche Lehrgangsplätze im neuen Schulungszentrum zu buchen? 2) Wie viele Feuerwehrleute der Stadt Bornheim sind derzeit für einen Lehrgang oder ein Seminar am IdF vorgesehen und warten auf die Zuteilung eines Platzes? Wie hoch ist die Differenz zwischen gewünschten und verfügbaren Plätzen? Bitte nach Art des Lehrgangs oder Seminars aufschlüsseln. mailto:fraktion@fdp-bornheim.de http://www.fdp-bornheim.de/ 3) Wie viele Lehrgangs- und Seminarplätze konnten in den vergangenen zehn Jahren am IdF in Münster durch die Feuerwehr der Stadt Bornheim belegt werden? Bitte nach Lehrgangsart und Löscheinheit aufschlüsseln. 4) Wie viele Feuerwehrleute mit der Qualifikation "Gruppenführer", "Zugführer", "Verbandsführer" oder "Leiter der Feuerwehr" stehen der Feuerwehr der Stadt Bornheim zur Verfügung? Bitte nach Qualifikation und Löscheinheit aufschlüsseln. 5) Plant die Feuerwehr der Stadt Bornheim die Nutzung des neuen Schlungszentrums in den Abendstunden und am Wochenende für den regulären Übungsbetrieb der Löscheinheiten und Ausbildungen auf Stadtebene? Mit freundlichen Grüßen Matthias Kabon und Fraktion

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SPD-Fraktion – Servatiusweg 19-23 – 53332 Bornheim Herrn Bürgermeister Christoph Becker Rathausstraße 2 53332 Bornheim Bornheim, 14.07.2021 Bestandsaufnahme und Sanierung von Wirtschaftswegen Hier: Große Anfrage gem. § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates Sehr geehrter Herr Bürgermeister Becker, der Ausschuss für Mobilität und Verkehrsentwicklung hat in seiner Sitzung am 09.12.2020 u.a. eine umfassende Bestandsaufnahme der gesamten Wirtschaftswege beschlossen. Es soll der aktuelle Zustand der Wege erfasst und eine Kategorisierung vorgenommen werden. Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehrsentwicklung um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen: 1. Wann kann die umfassende Bestandsaufnahme der gesamten Wirtschaftswege dem Ausschuss vorgelegt werden? 2. Welche unterschiedlichen Kategorisierungen an den Wirtschaftswegen wurden/werden vorgenommen? 3. Wie beziffert sich die Höhe der Haushaltsmittel, die für Maßnahmen an den Wirtschaftswegen zur Verfügung stehen? 4. Welche Schäden an den Wirtschaftswegen wurden bisher infolge der Arbeiten an der Hochzonen-Transportwasserleitung dokumentiert? 5. Konnten diese Schäden durch den Stadtbetrieb bereits behoben werden oder sind sie in die Bestandsaufnahme eingeflossen? Für die Beantwortung herzlichen Dank und freundliche Grüße Wilfried Hanft, Thomas Schmitz, Tina Gordon, Harry Gruß und Fraktion SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bornheim SPD-Fraktion – Servatiusweg 19-23 – 53332 Bornheim Herrn Bürgermeister Christoph Becker Rathausstraße 2 53332 Bornheim Bornheim, 14.07.2021 Bestandsaufnahme und Sanierung von Wirtschaftswegen Hier: Große Anfrage gem. § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates Sehr geehrter Herr Bürgermeister Becker, der Ausschuss für Mobilität und Verkehrsentwicklung hat in seiner Sitzung am 09.12.2020 u.a. eine umfassende Bestandsaufnahme der gesamten Wirtschaftswege beschlossen. Es soll der aktuelle Zustand der Wege erfasst und eine Kategorisierung vorgenommen werden. Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehrsentwicklung um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen: 1. Wann kann die umfassende Bestandsaufnahme der gesamten Wirtschaftswege dem Ausschuss vorgelegt werden? 2. Welche unterschiedlichen Kategorisierungen an den Wirtschaftswegen wurden/werden vorgenommen? 3. Wie beziffert sich die Höhe der Haushaltsmittel, die für Maßnahmen an den Wirtschaftswegen zur Verfügung stehen? 4. Welche Schäden an den Wirtschaftswegen wurden bisher infolge der Arbeiten an der Hochzonen-Transportwasserleitung dokumentiert? 5. Konnten diese Schäden durch den Stadtbetrieb bereits behoben werden oder sind sie in die Bestandsaufnahme eingeflossen? Für die Beantwortung herzlichen Dank und freundliche Grüße Wilfried Hanft, Thomas Schmitz, Tina Gordon, Harry Gruß und Fraktion SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bornheim

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Kriterien für die Bewilligung von Zuwendungen aus dem Spendenaufkommen für vom Hochwasser am 14./15. Juli 2021 geschädigte Privathaushalte in Bornheim 1. Zweck Spendenkontos Schnelle finanzielle Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern, die von den Schäden des Hochwasserereignisses am 14./15.07.2021 selbst betroffen sind. 2. Berechtigter Personenkreis Bei Bedarf können Zuschüsse beantragt werden von Privatpersonen, - die in Bornheim ihren Hauptwohnsitz haben, - in deren Haushalt durch das Hochwasser ein Schaden in Höhe von mindestens 500 Euro entstanden ist, der - nach eigener Einschätzung nicht durch eine Versicherungsleistung ersetzt wird. 3. Antrag Personen, die einen Zuschuss aus dem Spendenkonto haben möchten, können einen Antrag bei der Stadt Bornheim stellen. Eine Auszahlung an Personen, die bereits einen Antrag auf Soforthilfe des Landes gestellt haben, erfolgt nicht automatisch, sondern nur nach freiwilligem Antrag des betroffenen Haushaltes. 4. Höhe des Zuschusses Aus dem vorhandenen Spendenaufkommen erhält jeder antragstellende Haushalt einmalig und unter den Voraussetzungen zu 2. einen Grundbetrag in Höhe von 500 Euro sowie für jedes weitere, im Haushalt lebende Mitglied einmalig weitere 50 Euro. 5. Ausschluss Rechtsanspruch Bei dem Zuschuss handelt es sich um eine freiwillige Unterstützung, die sich aus dem Spendenaufkommen der Bürger, Bürgerinnen und Unternehmen finanziert. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Zuschusses. Anträge werden nach der Reihenfolge ihres Posteingangs bei der Stadt Bornheim bearbeitet. Auszahlungen sind nur in der Gesamthöhe des Spendenaufkommens möglich. 5. Nachweis der Verwendung Die Anspruchsberechtigung wird durch Erklärung und Unterschrift des Antragsstellers im Antrag nachgewiesen. Die Vorlage eines Verwendungsnachweises wird nicht gefordert.

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13LindenbaumM Text-Box 30.07.2021

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27.08.2021 V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Rainer Schumann, Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Energieberatung Kostenlose telefonische Energieberatung der Klimaregion ­Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW am 15. September 2021 von 14 bis 17.45 Uhr, Anmeldung erforder- lich unter: 02222 945-285, tobias.gethke@stadt-bornheim.de StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Ab- wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Service HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Zugang nur mit Online-Ticket! Aktuelle Infos und Tickets gibt es unter: www.hallenfreizeitbad.de Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de/stadtbuecherei Stadt Bornheim Bürgerinformation Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD 02222 9956331, fraktion@spd-bornheim.nrw Bündnis 90/Die Grünen 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de ABB 0151-72211101, bornheimer123@yahoo.de Fraktionen Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung notwendig unter 02222 945-101 Bürgermeister Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, 02222 9437-0 Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen (Brunnenallee 31a) folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr Besucher aller Dienststellen müssen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Sitzungen sind öffentlich. Die Termine gelten vorbehaltlich möglicher Einschränkungen. Bitte beachten Sie zur Teilnahme die aktuell geltende Coronaschutzverordnung. Es steht nur eine begrenzte Anzahl an Publikumsplätzen zur Verfügung. Diese werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Anmeldungen können per E-Mail an ratsbuero@stadt-bornheim.de oder telefonisch unter 02222 945-214 erfolgen. In den Sitzungsräumlichkeiten ist mindestens eine medizinische Maske zu tragen. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Dies ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen. Am zugewiesenen Sitzplatz kann die Maske abgenommen werden. Bei einer 7-Tage-Inzidenz von 35 oder darüber müssen die Teilnehmer*innen außerdem vollständig geimpft oder genesen sein oder über einen bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden negativen Corona-Antigen-Schnell- oder PCR-Test verfügen. Die Nachweise sind am Eingang vorzuzeigen. Aktuelle Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Die nächsten Sitzungen Rechnungsprüfungsausschuss Dienstag, 31.08.2021, 18 Uhr, Aula der Europa- schule, Goethestraße 1, Bornheim Jugendhilfeausschuss Mittwoch, 01.09.2021, 18 Uhr, Aula der Europa- schule, Goethestraße 1, Bornheim Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 02.09.2021, 18 Uhr, Rheinhalle, Rheinstraße 201, Hensel Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungs ausschuss Mittwoch, 08.09.2021, 18 Uhr, Aula der Europa- schule, Goethestraße 1, Bornheim Schulausschuss Donnerstag, 09.09.2021, 18 Uhr, Rheinhalle, Rheinstraße 201, Hersel Bauschutt kann entsorgt werden Kosten werden erstattet Bornheimerinnen und Bornheimer, die nicht über eine entsprechende Elementarschadenver- sicherung verfügen, können ihren hochwasser- bedingten Bauschutt entsorgen und bekommen die Kosten erstattet. Hier bietet die Stadt Born- heim drei Alternativen an: 1. Es besteht die Möglichkeit, kostenlos Bau schutt beim Baubetriebshof (SBB) abzuliefern. 2. Für bereits auf eigene Initiative entsorgten Bauschutt kann gegen Einreichung einer Origi- nalquittung bei der Stadt eine Kostenerstat- tung von bis zu 2.000 Euro beantragt werden. Ein Antragsformular stellt die Stadt auf ihrer Webseite www.bornheim.de zur Verfügung. 3. Darüber hinaus kann die Stadt/der SBB in ein- zelnen Fällen auch Bauschuttcontainer zu Pri- vatgrundstücken bringen oder ein oder meh rere BigBags anliefern lassen, die ein Fas- sungsvermögen von bis zu 0,75 Kubikmetern haben. In diesem Fall bitte Kontakt zum SBB über: Tel.:02227/9320-26; E-Mail: sbbmail@sbbon- line.de Bornheim macht „Sport im Park“ Gemeinsam mit dem Stadtsport-Verband e.V. lädt die Stadt Bornheim bis zum 24. September 2021 zu „Sport im Park“ ein. Montag SSV Bornheim 1924 e.V. Treffpunkt: Peter-Fryns-Platz 30.08.2021: Zumba-Fitness von 18 bis 19.30 Uhr Treffpunkt: Franz-Farnschläder-Stadion, Wallrafstraße 06.09.2021: Pilates von 18 bis 19 Uhr 13.09.2021: Fitness-Boxen von 18 bis 19.30 Uhr 20.09.2021: Outdoor-Fitness von 18 bis 19 Uhr Dienstag SSV Walberberg 1930 e.V. Treffpunkt: Vereinsheim, Düffelstraße 24 31.08.2021: Nordic Walking von 9.30 bis 10.30 Uhr 07.09.2021: Wandern von 9.30 bis 11.30 Uhr 14.09.2021: Nordic Walking von 9.30 bis 10.30 Uhr 21.09.2021: Wandern von 9.30 bis 11.30 Uhr Keine Altersbegrenzung; festes Schuhwerk ist erforder- lich. Mittwoch Turnverein Hersel 1958/92 e.V. Treffpunkt: Castingwiese des Fischervereins Hersel, Leinpfad (neben dem alten Sportplatz) 01.09.2021: Nordic Walking … aber richtig von 10 bis 11.30 Uhr 08.09.2021: Aerobic von 18 bis 19 Uhr 15.09.2021: Aerobic von 18 bis 19 Uhr 22.09.2021: Aerobic von 18 bis 19 Uhr Donnerstag SSV Merten 1925 e.V. Treffpunkt: Sportplatz Merten, Rüttersweg 175 02.09.2021: 18 Uhr, Krav Maga, Teilnahme ab 18 Jahre 19.30 Uhr, Glücklich und schmerzfrei durch Bewegung 09.09.2021, 16 Uhr, Krav Maga, Teilnahme ab 18 Jahre 19.30 Uhr, Glücklich und schmerzfrei durch Bewegung 16.09.2021: 17 Uhr, Krav Maga, Teilnahme ab 18 Jahre 19.30 Uhr, Glücklich und schmerzfrei durch Bewegung 23.09.2021: 17 Uhr, Krav Maga, Teilnahme ab 18 Jahre 19.30 Uhr, Glücklich und schmerzfrei durch Bewegung Für die Veranstaltung „Glücklich und schmerzfrei durch Bewegung“ benötigen Sie ein Handtuch und eine Yogamatte. Freitag TuS Roisdorf 1932 e.V. Treffpunkt: Wiese „Alter Weiher“ Roisdorf 03.09.2021: Yoga von 17 bis 18 Uhr 10.09.2021: Yoga von 17 bis 18 Uhr 17.09.2021: Fit for fun: 18 bis 19 Uhr Abschlussveranstaltung: Freitag, 24.09.2021: Kirchplatz katholische Kirche St. Sebastian Roisdorf, Heilgersstraße 15 Aerobic4all von 16 bis 17 Uhr Laserpistolenschießen von 17 bis 18 Uhr Über kurzfristige Änderungen informieren Sie sich bitte auf der Homepage der Stadt Bornheim unter www.bornheim.de. Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 26. September 2021 1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Wahl- bezirke der Stadt Bornheim wird in der Zeit vom 06.09.2021 bis 10.09.2021 während der Öffnungszeiten von Montag, den 06.09.2021 bis Mittwoch, den 08.09.2021: jeweils von 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr, am Donnerstag, den 09.09.2021: von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr, Freitag, den 10.09.2021: von 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr, im Rathaus der Stadt Bornheim, Rathausstr.2, Zimmer 905 –Ratssaal- (barrierefrei), für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten über- prüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerver- zeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Un- richtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeich- nisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung be- steht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfah- ren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensicht- gerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetra- gen ist oder einen Wahlschein hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvoll- ständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 10.09.2021 bis 12:30 Uhr, bei der Stadt Bornheim, Wahlbüro, Zimmer 905, Rathausstr. 2, 53332 Bornheim, Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetra- gen sind, erhalten bis spätestens 05.09.2021 eine Wahl- benachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerver- zeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahl- schein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhal- ten keine Wahlbenachrichtigung. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahl- kreis 98 Rhein-Sieg-Kreis II durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlbe- rechtigter, 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschul- den die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wähler- verzeichnis nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlord- nung (bis zum 05.09.2021) oder die Einspruchs- frist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 10.09.2021) versäumt hat, b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Abs. 1 Bun- deswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 Bundeswahlordnung entstanden ist, c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis ein- getragenen Wahlberechtigten bis zum 24.09.2021, 18.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, gestellt wer- den. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahl- schein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlbe- rechtigte können aus den unter 5.2 Buchstaben a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen. Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachungen Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vor- lage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 6. Mit dem Wahlscheinantrag erhält der Wahlberechtigte • einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, • einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, • einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zu rückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefum- schlag und • ein Merkblatt für die Briefwahl. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechti- gung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberech- tigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person aus- zuweisen. Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder we- gen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme ge- hindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlbe- rechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlent- scheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsper- son ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform aus- schließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich be- fördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angege- benen Stelle abgegeben werden. Bornheim, den 16.08.2021 Stadt Bornheim Der Bürgermeister gez. Christoph Becker Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachungen Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de

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03.09.2021 V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Rainer Schumann, Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Energieberatung Kostenlose telefonische Energieberatung der Klimaregion ­Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW am 15. September 2021 von 14 bis 17.45 Uhr, Anmeldung erforder- lich unter: 02222 945-285, tobias.gethke@stadt-bornheim.de StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Ab- wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Service HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Zugang nur mit Online-Ticket! Aktuelle Infos und Tickets gibt es unter: www.hallenfreizeitbad.de Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de/stadtbuecherei Stadt Bornheim Bürgerinformation Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD 02222 9956331, fraktion@spd-bornheim.nrw Bündnis 90/Die Grünen 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de ABB 0151-72211101, bornheimer123@yahoo.de Fraktionen Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung notwendig unter 02222 945-101 Bürgermeister Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, 02222 9437-0 Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen (Brunnenallee 31a) folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr Besucher aller Dienststellen müssen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Sitzungen sind öffentlich. Die Termine gelten vorbehaltlich möglicher Einschränkungen. Bitte beachten Sie zur Teilnahme die aktuell geltende Coronaschutzverordnung. Es steht nur eine begrenzte Anzahl an Publikumsplätzen zur Verfügung. Diese werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Anmeldungen können per E-Mail an ratsbuero@stadt-bornheim.de oder telefonisch unter 02222 945-214 erfolgen. In den Sitzungsräumlichkeiten ist mindestens eine medizinische Maske zu tragen. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Dies ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen. Am zugewiesenen Sitzplatz kann die Maske abgenommen werden. Bei einer 7-Tage-Inzidenz von 35 oder darüber müssen die Teilnehmer*innen außerdem vollständig geimpft oder genesen sein oder über einen bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden negativen Corona-Antigen-Schnell- oder PCR-Test verfügen. Die Nachweise sind am Eingang vorzuzeigen. Aktuelle Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Die nächsten Sitzungen Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungs ausschuss Mittwoch, 08.09.2021, 18 Uhr, Aula der Europa- schule, Goethestraße 1, Bornheim Schulausschuss Donnerstag, 09.09.2021, 18 Uhr, Rheinhalle, Rheinstraße 201, Hersel Ausschuss für Stadtentwicklung Dienstag, 14.09.2021, 18 Uhr, Aula der Europa- schule, Goethestraße 1, Bornheim Ausschuss für Sport, Kultur und Ehrenamt Mittwoch, 15.09.2021, 18 Uhr, Aula der Europa- schule, Goethestraße 1, Bornheim Stadtrat Donnerstag, 16.09.2021, 18 Uhr, Rheinhalle, Rhein- straße 201, Hersel Aktion Stadtradeln geht in die nächste Runde Radfahren ist gesund, macht Spaß und ist gut fürs Klima. Daher beteiligt sich die Stadt Bornheim auch 2021 wieder an der Aktion Stadtradeln des Klima-Bündnisses. In die Pedale getreten wird vom 5. bis zum 26. September. In diesem Zeitraum können alle, die in Bornheim leben, arbeiten, einem Verein angehören, studier- en oder zur Schule gehen, mitmachen und möglichst viele Kilometer sammeln. Auch Mit- glieder der Ratsgremien können mitradeln. Um am Wettbewerb teilzunehmen, tritt man entweder einem Team bei oder gründet selbst ein Team. Vom 5. bis zum 26. September zählt dann jede Fahrt – egal ob beruflich oder privat. Beim Stadtradeln geht es neben dem Spaß am Fahrrad- fahren auch darum, möglichst viele Menschen dafür zu gewinnen, im Alltag auf das Rad umzustei- gen und dadurch einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Um die Bedeutung auch auf regionalen Routen zu unterstreichen, findet die Aktion im Rhein-Sieg- Kreis und in Bonn in demselben Zeitraum statt. > Anmelden können sich Interessierte im Internet unter: www.stadtradeln.de/bornheim Betriebsausflug des Stadtbetriebs Am Freitag, 3. September 2021, findet der Betriebsaus- flug des Stadtbetrieb Bornheim statt, der vor dem Hinter- grund der andauernden Pandemie in diesem Jahr in ange- passtem Rahmen durchgeführt wird. Daher bleibt der Stadtbetrieb am 3. September geschlossen. Für Notfälle ist der Bereitschaftsdienst des Wasserwerks wie gewohnt telefonisch unter 02227 9320-77 zu errei chen. Das HallenFreizeitBad Bornheim hat an diesem Tag wie gewohnt geöffnet. Besucher müssen sich allerdings vorab online anmelden: www.hallenfreizeitbad.de. 1.700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland Veranstaltungen in Bornheim erinnern an die jüdische Gemeinde Die Stadt Bornheim beteiligt sich mit zahlreichen Veran- staltungen am 1.700-jährigen Jubiläum des jüdischen Le bens in Deutschland. Der älteste Beleg für jüdisches Leben in Deutschland und Anlass für das 1.700-jährige Jubiläum ist ein Edikt des römischen Kaisers Konstantin für die Köl- ner Kurie aus dem Jahr 321. Auch in Bornheim, keine 30 Kilometer entfernt von der ehemaligen Colonia Claudia Ara Agrippinensium, blühte einst – wenn auch erst wesentlich später – das jüdische Leben. Mit einer Reihe an Veran- staltungen informieren die Evangelische Kirchengemein- de, das 1.700-Jahre-Team Rösberg und die Stadt darüber. Den Auftakt bildet ein historischer Dorfspaziergang durch Rösberg am Samstag, 18. September 2021, ab 15 Uhr. Nach der Begrüßung durch Bürgermeister Christoph Becker führen Dr. Peter Tourné, Verena Buch und Maria Hirsch die Besucher, aufgelockert durch Darbietungen des Volxthea ters, durch die jüdische Geschichte des Ortes. Im An- schluss können die Teilnehmenden die Veranstaltung bei Klezmermusik im Trimbornhof ausklingen lassen. Für alle, die an dem Termin nicht teilnehmen können, bietet Dr. Pe- ter Tourné am Samstag, 16. Oktober 2021, einen separaten Vortrag an. Am Sonntag, 19. Dezember 2021, lädt die VHS Bornheim/ Alfter zu einer Stadtführung durch das jüdische Bornheim ein. Stadtarchivar Jens Löffler führt die Teilnehmenden durch das ehemalige Zentrum des jüdischen Lebens in der Stadt und hinauf zum alten jüdischen Friedhof an der Lessingstraße. Anschließend gewinnen die Teilneh- menden in der Stadtbücherei Einblicke in die Beziehung von Nachfahren jüdischer Einwohner zur Heimatstadt ih rer Groß- und Urgroßeltern. Startpunkt der Führung ist am alten Bornheimer Rathaus, Königstraße 31. Die Evangelische Kirchengemeinde begeht das Festjahr gleich mit einer ganzen Veranstaltungsreihe. Auf einen Vortrag zum Thema „Spuren jüdischer Geschichte im Stadtarchiv Bornheim“ am Donnerstag, 7. Oktober 2021, folgt ein Gespräch mit Kirchenrat Pfarrer Wolfgang Hüll- strung zum christlich-jüdischen Dialog am Freitag, 29. Ok- tober 2021. Geplant sind außerdem ein Vortrag von Abra- ham Lehrer, dem Vorstand der Synagogengemeinde Köln, und eine Reihe von Konzerten – unter anderem des Leip- ziger Synagogalchores. Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachungen Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Dr. Peter Tourné führt eine Gruppe durch die jüdische Geschichte von Rösberg. Foto: Christine Tourné Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Rates der Stadt Bornheim am Donnerstag, 16.09.2021, 18 Uhr, in der Rheinhalle Am Donnerstag, 16.09.2021, 18 Uhr, findet in der Rheinhalle, Rheinstraße 201, Hersel, die nächste Sitzung des Rates der Stadt Bornheim mit folgender Tages- ordnung statt: TOP Inhalt Vorlage Nr. Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin 2 Einwohnerfragestunde 3 Entgegennahme der Niederschrift Nr. 59 vom 22.06.2021 4 Sachstandsbericht zur Unwetterkatastrophe 442/2021-Beig 5 Bebauungsplan Se 11 in der Ortschaft Sechtem; Ergebnis der Offenlage, Satzungsbeschluss, Beschluss städtebaulicher Vertrag 426/2021-7 6 Bebauungsplan Se 21 in der Ortschaft Sechtem; Sachstand, Vorbereitung einer erneuten Offenlage 446/2021-7 7 Bebauungsplan Se 21 in der Ortschaft Sechtem; Stellungnahme im Rahmen des Bebauungsplan- bzw. des Umlegungsverfahrens 149/2021-7 8 Bebauungsplan Bo 24 "Hexenweg" in der Ortschaft Bornheim; Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses; Beschluss zur Aufstellung mit verändertem Geltungs- bereich 130/2021-7 9 Feststellung des Jahresabschlusses des Wasserwerkes der Stadt Bornheim für das Wirtschaftsjahr 2020 und Verwendung des Jahresgewinns 375/2021-2 10 Prüfung, Feststellung Jahresabschluss 2020 der Stadt Bornheim 387/2021-8 11 Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt Nord- rhein-Westfalen betr. Staatszuweisungen im Bereich der Offenen Ganztagsschule 858/2020-5 12 Neuregelung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG NRW) 390/2021-2 13 Bericht zur finanziellen Situation gemäß § 2 NKF-CIG 397/2021-2 14 Zustimmung zu Mehraufwendungen und Mehrausgaben im Haushaltsjahr 2021 447/2021-2 15 Größenabhängige Befreiung vom Gesamtabschluss für das Jahr 2020 369/2021-2 16 Ergänzungswahlen zu Ausschüssen 460/2021-1 17 Anregung nach § 24 GO NRW vom 19.05.2021 betr. Gemeinsam mit unserer Partnerstadt Zawiercie für LGBTIQ+-Rechte kämpfen 359/2021-11 18 Mitteilung / Halbjahresbericht des Bürgermeisters (Bereich Rat, öffentl.) 396/2021-1 19 Mitteilung betr. Bericht zur Umsetzung von Erleichterungen für die Außengastronomie 508/2021-3 20 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 504/2021-1 21 Anfragen mündlich Nicht öffentliche Sitzung 22 Beteiligung NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH 382/2021-7 23 Anmietung von Flächen für eine Kindertages einrichtung in Kardorf 507/2021-6 24 Vergabe des Auftrages zur Nachpflanzung von Bäumen im Stadtgebiet Bornheim 404/2021-1 25 Mitteilung über Vergaben zwischen 25.000 € - 50.000 € ab dem 26.05.2021 509/2021-1 26 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 505/2021-1 27 Anfragen mündlich Bitte beachten Sie zur Teilnahme an der Sitzung die aktuell geltende Corona- schutzverordnung. In den Sitzungsräumlichkeiten ist mindestens eine medizinische Maske zu tra- gen. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind Personen, die aus medizini- schen Gründen keine Maske tragen können. Dies ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen. Am zugewiesenen Sitzplatz kann die Maske abgenommen wer- den. Bei einer 7-Tage-Inzidenz von 35 oder darüber müssen die Teilnehmer*in- nen außerdem vollständig geimpft oder genesen sein oder über einen beschei- nigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden negativen Corona-Anti- gen-Schnell- oder PCR-Test verfügen. Die Nachweise sind am Eingang vorzu- zeigen. Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass nur eine begrenzte Anzahl an Publikumsplätzen zur Verfügung steht. Diese werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Sie können sich als Gast per Mail unter ratsbuero@ stadt-bornheim.de oder telefonisch unter 02222 945-214 anmelden. Bornheim, den 30.08.2021 Stadt Bornheim gez. Christoph Becker Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 02.09.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Extremwetterfolgen für den Rheinhang Sehr geehrter Herr Prinz, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 16.07.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: In der amtlichen Warnung der NINA-App vom 14.07.2021 steht: „Aufgrund der aktuellen Wetterlage und der Standsicherheitssituation des Rhein-Hochufers muss der Rheinuferweg zur Gefahrenabwehr gesperrt werden. Die Sperrung betrifft die Ortschaften Widdig, Uedorf und Her- sel. Gesperrt wird der Rheinuferweg zwischen dem Zerrespfad bis einschließlich der Hausnum- mer 269 auf der Rheinstraße.“ Gibt es bereits Indizien, dass das Extremwetterereignis die Stand- sicherheitssituation beeinträchtigt bzw. zu Absackungen geführt hat? Antwort 1: Eine vollumfängliche Beantwortung der Frage 1 ist ohne weitergehende gutachterli- che Untersuchungen über einen längeren Zeitraum hier nicht möglich. Es kann jedoch mitteilt werden, dass die durch Regenwasser verursachten Gefahrstellen am Rheinhang umgehend ab- gesperrt wurden. Die Absperrung wird regelmäßig kontrolliert. Eine Begutachtung hat stattgefun- den und die Empfehlungen des Gutachters zu einer länger andauernden Sperrung wurden be- rücksichtigt. Demnach kann auch unmittelbar nach dem Regenereignis von einem labilen Gleich- gewicht des Hangs ausgegangen werden. Die durch das Unwetter am 14./15.07.2021 verursach- ten oberflächlichen Schäden zeigen, dass die Böschung durchaus in Bewegung ist. Grundsätz- lich besteht bei derartigen Regen- und/oder Hochwasserereignissen die Gefahr von lokalen Ab- rutschungen. Deshalb wurden aus Sicherheitsgründen akute Gefahrenbereiche gesperrt. Zur Schadensabwehr und Vermeidung andauernder Sperrungen hat der Gutachter Akutmaßnahmen empfohlen, die teilweise schon umgesetzt bzw. noch in der Umsetzung sind (z. B. regelmäßige Kontrollen, Vermessungen, Erhöhung der Messpunktdichte, provisorische und schadlose Ober- flächenentwässerung und bauliche Einzelmaßnahmen, Verschließen von Rissbildungen, Verhal- tensregeln). Es wird empfohlen, gesperrte und beschädigte Hangbereiche nicht zu betreten und keine eigen- händigen Eingriffe im Hang vorzunehmen. Anlieger, auf deren privaten Hanggrundstücken wei- tergehende Akutmaßnahmen notwendig werden, werden von der Stadtverwaltung kontaktiert, um die Arbeiten abzustimmen. Frage 2: Wann ist mit belegbaren Aussagen zu Folgeschäden des Extremwetterereignisses und dem sich nun anschließenden Hochwassers bzgl. Rheinhang zu rechnen? Herrn Rüdiger Prinz Gartenstraße 141 53332 Bornheim - 2 - Antwort 2: Für eine abschließende Beurteilung der Folgen des Unwetters vom 14./15.07.2021 müsste der Rheinuferhang über einen längeren Zeitraum beobachtet, Veränderungen dokumen- tiert gutachterlich analysiert werden. Eine zeitliche Perspektive zum Abschluss der Begutachtun- gen ist derzeit noch nicht möglich und wird sich noch über Wochen bzw. Monate erstrecken. Frage 3: Können Bundes- oder Landesmittel akquiriert werden sofern das Extremwetterereignis und dessen Folgen die Standsicherheit nachhaltig negativ beeinflusst haben? Antwort 3: Mit dem Ziel der schnellen ersten Hilfe zur Überwindung der Schäden aus der Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 wird eine kommunale Soforthilfe, zur finanziellen Unterstützung der Gemeinden bei der ersten Instandsetzung kommunaler Infrastruktur, Räumung und Reinigung aufgrund der Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 durch das Land Nord- rhein-Westfalen gewährt. Die Soforthilfe dient Gemeinden und Gemeindeverbänden zur Abmilde- rung von finanziellen Belastungen durch kurzfristige Instandsetzung von zerstörten Infrastruktu- ren und Ausrüstungen in den Bereichen Energieversorgung, Wasser/Abwasser, Telekommunika- tion, Verkehr, Gesundheit/Pflege und Bildung und sonstiger wichtiger Einrichtungen. Auch wer- den u.a. Mittel für sonstige kommunale Maßnahmen im Zusammenhang mit der Gefah- renabwehr und Schadensbeseitigung durch die Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 zur Verfügung gestellt. Eine weitere Förderung besteht mit der Aufnahme von zinsgünstige Darlehen der NRW.Bank, für Wasserbauliche Maßnahmen, dem Hochwasserschutz und dem naturnahen Gewässerausbau im neuen Förderprogramm „NRW.Bank. Liquiditätshilfe Unwetter“. Auch hat die Förderbank das be- stehende Förderprogramm „NRW.Bank. Kommunal Invest“ in Abstimmung mit dem Land Nord- rhein-Westfalen, um den Programmpunkt „Beseitigung Hochwasserschäden“ erweitert. In beiden Programmen können betroffenen Kommunen, wenn nötig Darlehen mit verschiedenen Laufzeiten und gesenkten Zinsen aufnehmen. Frage 4: Gibt es Häuser, die bei einer Verschärfung der Situation am Rheinhang, unter Umstän- den zu evakuieren sind? Antwort 4: Es sind keine Gebäude bekannt, die bei einer Verschärfung der Situation am Rhein- hang evakuiert werden müssen. Frage 5: Wer entscheidet wann bzw. bei Vorliegen welcher Indikation über eine Evakuierung ein- zelner Häuser oder Straßenzüge? Antwort 5: Über eine Evakuierung einzelner Häuser oder Straßenzüge entscheidet bei offensicht- licher Gefährdung der Standsicherheit das zuständige Fachamt der Verwaltung in Zusammenar- beit mit dem Katastrophenschutz. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 02.09.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Extremwetterfolgen für den Rheinhang Sehr geehrter Herr Prinz, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 16.07.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: In der amtlichen Warnung der NINA-App vom 14.07.2021 steht: „Aufgrund der aktuellen Wetterlage und der Standsicherheitssituation des Rhein-Hochufers muss der Rheinuferweg zur Gefahrenabwehr gesperrt werden. Die Sperrung betrifft die Ortschaften Widdig, Uedorf und Her- sel. Gesperrt wird der Rheinuferweg zwischen dem Zerrespfad bis einschließlich der Hausnum- mer 269 auf der Rheinstraße.“ Gibt es bereits Indizien, dass das Extremwetterereignis die Stand- sicherheitssituation beeinträchtigt bzw. zu Absackungen geführt hat? Antwort 1: Eine vollumfängliche Beantwortung der Frage 1 ist ohne weitergehende gutachterli- che Untersuchungen über einen längeren Zeitraum hier nicht möglich. Es kann jedoch mitteilt werden, dass die durch Regenwasser verursachten Gefahrstellen am Rheinhang umgehend ab- gesperrt wurden. Die Absperrung wird regelmäßig kontrolliert. Eine Begutachtung hat stattgefun- den und die Empfehlungen des Gutachters zu einer länger andauernden Sperrung wurden be- rücksichtigt. Demnach kann auch unmittelbar nach dem Regenereignis von einem labilen Gleich- gewicht des Hangs ausgegangen werden. Die durch das Unwetter am 14./15.07.2021 verursach- ten oberflächlichen Schäden zeigen, dass die Böschung durchaus in Bewegung ist. Grundsätz- lich besteht bei derartigen Regen- und/oder Hochwasserereignissen die Gefahr von lokalen Ab- rutschungen. Deshalb wurden aus Sicherheitsgründen akute Gefahrenbereiche gesperrt. Zur Schadensabwehr und Vermeidung andauernder Sperrungen hat der Gutachter Akutmaßnahmen empfohlen, die teilweise schon umgesetzt bzw. noch in der Umsetzung sind (z. B. regelmäßige Kontrollen, Vermessungen, Erhöhung der Messpunktdichte, provisorische und schadlose Ober- flächenentwässerung und bauliche Einzelmaßnahmen, Verschließen von Rissbildungen, Verhal- tensregeln). Es wird empfohlen, gesperrte und beschädigte Hangbereiche nicht zu betreten und keine eigen- händigen Eingriffe im Hang vorzunehmen. Anlieger, auf deren privaten Hanggrundstücken wei- tergehende Akutmaßnahmen notwendig werden, werden von der Stadtverwaltung kontaktiert, um die Arbeiten abzustimmen. Frage 2: Wann ist mit belegbaren Aussagen zu Folgeschäden des Extremwetterereignisses und dem sich nun anschließenden Hochwassers bzgl. Rheinhang zu rechnen? Herrn Rüdiger Prinz Gartenstraße 141 53332 Bornheim - 2 - Antwort 2: Für eine abschließende Beurteilung der Folgen des Unwetters vom 14./15.07.2021 müsste der Rheinuferhang über einen längeren Zeitraum beobachtet, Veränderungen dokumen- tiert gutachterlich analysiert werden. Eine zeitliche Perspektive zum Abschluss der Begutachtun- gen ist derzeit noch nicht möglich und wird sich noch über Wochen bzw. Monate erstrecken. Frage 3: Können Bundes- oder Landesmittel akquiriert werden sofern das Extremwetterereignis und dessen Folgen die Standsicherheit nachhaltig negativ beeinflusst haben? Antwort 3: Mit dem Ziel der schnellen ersten Hilfe zur Überwindung der Schäden aus der Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 wird eine kommunale Soforthilfe, zur finanziellen Unterstützung der Gemeinden bei der ersten Instandsetzung kommunaler Infrastruktur, Räumung und Reinigung aufgrund der Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 durch das Land Nord- rhein-Westfalen gewährt. Die Soforthilfe dient Gemeinden und Gemeindeverbänden zur Abmilde- rung von finanziellen Belastungen durch kurzfristige Instandsetzung von zerstörten Infrastruktu- ren und Ausrüstungen in den Bereichen Energieversorgung, Wasser/Abwasser, Telekommunika- tion, Verkehr, Gesundheit/Pflege und Bildung und sonstiger wichtiger Einrichtungen. Auch wer- den u.a. Mittel für sonstige kommunale Maßnahmen im Zusammenhang mit der Gefah- renabwehr und Schadensbeseitigung durch die Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 zur Verfügung gestellt. Eine weitere Förderung besteht mit der Aufnahme von zinsgünstige Darlehen der NRW.Bank, für Wasserbauliche Maßnahmen, dem Hochwasserschutz und dem naturnahen Gewässerausbau im neuen Förderprogramm „NRW.Bank. Liquiditätshilfe Unwetter“. Auch hat die Förderbank das be- stehende Förderprogramm „NRW.Bank. Kommunal Invest“ in Abstimmung mit dem Land Nord- rhein-Westfalen, um den Programmpunkt „Beseitigung Hochwasserschäden“ erweitert. In beiden Programmen können betroffenen Kommunen, wenn nötig Darlehen mit verschiedenen Laufzeiten und gesenkten Zinsen aufnehmen. Frage 4: Gibt es Häuser, die bei einer Verschärfung der Situation am Rheinhang, unter Umstän- den zu evakuieren sind? Antwort 4: Es sind keine Gebäude bekannt, die bei einer Verschärfung der Situation am Rhein- hang evakuiert werden müssen. Frage 5: Wer entscheidet wann bzw. bei Vorliegen welcher Indikation über eine Evakuierung ein- zelner Häuser oder Straßenzüge? Antwort 5: Über eine Evakuierung einzelner Häuser oder Straßenzüge entscheidet bei offensicht- licher Gefährdung der Standsicherheit das zuständige Fachamt der Verwaltung in Zusammenar- beit mit dem Katastrophenschutz. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 23.08.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Vermüllung der Rad-/Fußgängerunterführung K33 an der Bahnlinie 18 Sehr geehrter Herr Schmitz, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 25.07.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Die o.g. Unterführung wird in den vergangenen Monaten regelmäßig vermüllt bzw. mit dem Fahr- rad nicht passierbar vorgefunden. Inwieweit ist der Verwaltung dieser Sachverhalt bekannt? Antwort 1: Der Wirtschaftsweg, der unter der Brücke der Kreisstraße 33 verläuft, ist als Platz für illegale Ab- fallablagerungen bekannt. Dass illegale Abfallablagerungen auch die Nutzung eines Weges zumindest einschränken, ist lei- der oft der Fall und auch an dieser Stelle zuletzt feststellbar gewesen. Frage 2: Wenn ja, wie viele Einsätze des Stadtordnungsdienstes bzw. des Stadtbetriebes wurden seit 01/2020 an dieser Stelle verzeichnet? Frage 3: Wenn nein, kann diese Örtlichkeit in den Bestreifungsplan des Stadtordnungsdienstes aufgenom- men werden, um regelmäßige Kontrollen, insbesondere an den Wochenenden, sicherzustellen? Antwort 2 und 3: An der besagten Örtlichkeit wurden mehrfach illegal abgeladene Abfälle vorgefunden, die in der Regel durch den Stadtbetrieb Bornheim nach Beauftragung durch die Verwaltung entsorgt wur- den. Seit 01/2020 wurden in diesem Zusammenhang 6 Entsorgungsaufträge erteilt. Kontrollen erfolgen nicht nur nach einer eingegangenen Anzeige. Der Ordnungsaußendienst führt bereits seit seiner Einführung Kontrollen, an den der Verwaltung bekannten üblichen Abladeplät- zen eigenständig durch. Diese üblichen Plätze verteilen sich auf das gesamte Stadtgebiet Born- heim mit seinen 14 Ortschaften. Ohne andere Aufgaben erheblich zu vernachlässigen, können diese Kontrollen weiterhin nur stichprobenartig realisiert werden. Herrn Thomas Schmitz Schelmenpfad 28 53332 Bornheim - 2 - Frage 4: Welche weiteren Maßnahmen können ergriffen werden um insbesondere im Hinblick auf die zu planenden nördliche Radpendlerroute Verbesserungen zu erreichen, gibt es bspw. Kontakt mit den Bahnverkehrsgesellschaften um die Zugführer zu sensibilisieren? Antwort 4: Neben den Ermittlungen nach dem möglichen Verursacher und der Einleitung ordnungsbehördli- cher Verfahren (auch Ordnungswidrigkeitenverfahren) ist die Information der Bevölkerung über ordnungsgemäße Entsorgungsmöglichkeiten eine weitere sinnvolle Maßnahme um letztlich „wilde Müllablagerungen“ zu verhindern. Im Rhein-Sieg-Kreis und auch in Bornheim gibt es umfangreiche Möglichkeiten Abfälle zu entsor- gen. So besteht beispielsweise die Möglichkeit beim Stadtbetrieb Bornheim Grünabfälle und Elektroschrott bis zu einem gewissen Maß kostenlos abzugeben. Des Weiteren bietet die RSAG als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger diverse Möglichkeiten an, Abfälle aller Art zu entsor- gen –so auch über das Schadstoffmobil, welches regelmäßig in den Ortschaften der Stadt Son- derabfälle kostenlos entgegennimmt. Neben den Veröffentlichungen im Amtsblatt der Stadt Bornheim gibt es auch hinreichende Mög- lichkeiten sich eigenständig zu informieren. Zum einen über den jährlichen Abfallkalender der RSAG und zum anderen auch über die Internetseiten der Stadt Bornheim und der RSAG sowie telefonisch. Verursacher von illegalen Abfallablagerungen legen ihre Abfälle meist vorsätzlich entgegen aller Vorschriften und Entsorgungsangebote ab. Dies wird leider immer ein Szenario sein, welches insbesondere auf abgelegenen Wegen oder auch Fahrradrouten eintritt, trotz aller Maßnahmen. Daher sollten in jedem Fall illegale Abfallablagerungen dem Ordnungsamt gemeldet werden. Für Abfallablagerungen, die die Gleisanlagen der Linie 18 betreffen, ist die HGK (Häfen und Gü- terverkehr Köln AG) die zuständige Stelle. Diese ist mit dem Thema durchaus vertraut und hat bereits in der Vergangenheit Ablagerungen, die auf anderen Flächen liegen -insbesondere in un- mittelbarer Nähe zum Verlauf der Gleisanlagen- dem Ordnungsamt entsprechend gemeldet. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 23.08.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Vermüllung der Rad-/Fußgängerunterführung K33 an der Bahnlinie 18 Sehr geehrter Herr Schmitz, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 25.07.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Die o.g. Unterführung wird in den vergangenen Monaten regelmäßig vermüllt bzw. mit dem Fahr- rad nicht passierbar vorgefunden. Inwieweit ist der Verwaltung dieser Sachverhalt bekannt? Antwort 1: Der Wirtschaftsweg, der unter der Brücke der Kreisstraße 33 verläuft, ist als Platz für illegale Ab- fallablagerungen bekannt. Dass illegale Abfallablagerungen auch die Nutzung eines Weges zumindest einschränken, ist lei- der oft der Fall und auch an dieser Stelle zuletzt feststellbar gewesen. Frage 2: Wenn ja, wie viele Einsätze des Stadtordnungsdienstes bzw. des Stadtbetriebes wurden seit 01/2020 an dieser Stelle verzeichnet? Frage 3: Wenn nein, kann diese Örtlichkeit in den Bestreifungsplan des Stadtordnungsdienstes aufgenom- men werden, um regelmäßige Kontrollen, insbesondere an den Wochenenden, sicherzustellen? Antwort 2 und 3: An der besagten Örtlichkeit wurden mehrfach illegal abgeladene Abfälle vorgefunden, die in der Regel durch den Stadtbetrieb Bornheim nach Beauftragung durch die Verwaltung entsorgt wur- den. Seit 01/2020 wurden in diesem Zusammenhang 6 Entsorgungsaufträge erteilt. Kontrollen erfolgen nicht nur nach einer eingegangenen Anzeige. Der Ordnungsaußendienst führt bereits seit seiner Einführung Kontrollen, an den der Verwaltung bekannten üblichen Abladeplät- zen eigenständig durch. Diese üblichen Plätze verteilen sich auf das gesamte Stadtgebiet Born- heim mit seinen 14 Ortschaften. Ohne andere Aufgaben erheblich zu vernachlässigen, können diese Kontrollen weiterhin nur stichprobenartig realisiert werden. Herrn Thomas Schmitz Schelmenpfad 28 53332 Bornheim - 2 - Frage 4: Welche weiteren Maßnahmen können ergriffen werden um insbesondere im Hinblick auf die zu planenden nördliche Radpendlerroute Verbesserungen zu erreichen, gibt es bspw. Kontakt mit den Bahnverkehrsgesellschaften um die Zugführer zu sensibilisieren? Antwort 4: Neben den Ermittlungen nach dem möglichen Verursacher und der Einleitung ordnungsbehördli- cher Verfahren (auch Ordnungswidrigkeitenverfahren) ist die Information der Bevölkerung über ordnungsgemäße Entsorgungsmöglichkeiten eine weitere sinnvolle Maßnahme um letztlich „wilde Müllablagerungen“ zu verhindern. Im Rhein-Sieg-Kreis und auch in Bornheim gibt es umfangreiche Möglichkeiten Abfälle zu entsor- gen. So besteht beispielsweise die Möglichkeit beim Stadtbetrieb Bornheim Grünabfälle und Elektroschrott bis zu einem gewissen Maß kostenlos abzugeben. Des Weiteren bietet die RSAG als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger diverse Möglichkeiten an, Abfälle aller Art zu entsor- gen –so auch über das Schadstoffmobil, welches regelmäßig in den Ortschaften der Stadt Son- derabfälle kostenlos entgegennimmt. Neben den Veröffentlichungen im Amtsblatt der Stadt Bornheim gibt es auch hinreichende Mög- lichkeiten sich eigenständig zu informieren. Zum einen über den jährlichen Abfallkalender der RSAG und zum anderen auch über die Internetseiten der Stadt Bornheim und der RSAG sowie telefonisch. Verursacher von illegalen Abfallablagerungen legen ihre Abfälle meist vorsätzlich entgegen aller Vorschriften und Entsorgungsangebote ab. Dies wird leider immer ein Szenario sein, welches insbesondere auf abgelegenen Wegen oder auch Fahrradrouten eintritt, trotz aller Maßnahmen. Daher sollten in jedem Fall illegale Abfallablagerungen dem Ordnungsamt gemeldet werden. Für Abfallablagerungen, die die Gleisanlagen der Linie 18 betreffen, ist die HGK (Häfen und Gü- terverkehr Köln AG) die zuständige Stelle. Diese ist mit dem Thema durchaus vertraut und hat bereits in der Vergangenheit Ablagerungen, die auf anderen Flächen liegen -insbesondere in un- mittelbarer Nähe zum Verlauf der Gleisanlagen- dem Ordnungsamt entsprechend gemeldet. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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