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Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN · Servatiusweg 19-23 · 53332 Bornheim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stadtratsfraktion Bornheim Tina Görg-Mager Fraktionsvorsitzende Dr. Kuhn, Arnd Fraktionsvorsitzender Fraktionsgeschäftsstelle Servatiusweg 19-23, 53332 Bornheim Tel.: +49 (22 22) 94 55 40 gruene@rat.stadt-bornheim.de www.gruene-bornheim.de www.gruene-bornheim.de Bornheim, den 07.10.2021 Sehr geehrte Frau Dr. Jahn, wir bitten Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Ausschusssitzung des UKLWN zu nehmen: „Bienenfutterautomat“ für die Stadt Bornheim Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, unter welchen Umständen die Anschaffung eines sogenannten „Bienenfutterautomat“ zur Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen von Veranstaltungen z.B. an Schulen oder öffentlichen Gebäuden der Stadt Bornheim zielführend eingesetzt werden kann. Begründung: Viele Insektenarten haben es in Deutschland immer schwerer zu überleben. Dazu haben u.a. die vermehrte Flächenversiegelung und das Fehlen von vernetzten Biotopflächen in der Landschaft geführt. Der jeweilige Bedrohungsstatus der unterschiedlichen Arten lässt sich betrachten. Von den ca. 560 Wildbienenarten werden zum Beispiel 41 Prozent als bestandsgefährdet eingestuft. 17 typische Schmetterlingsarten des Grünlandes zeigen gegenüber 1990 einen Rückgang um fast 50 Prozent. Aber auch die Anzahl der einzelnen Insekten hat rapide abgenommen. Untersuchungen zur Insektenbiomasse haben gezeigt, dass diese im Vergleich zu 1998 in Deutschland bis zu 76 Prozent abgenommen hat. Jeder Einzelne kann dieser Entwicklung entgegenwirken, zum Beispiel durch die Einsaat regionaler Wiesenmischungen im Garten oder auf dem Balkon, auf offenen Gewerbe- oder Privatflächen. Ein „Bienenfutterautomat“ (wie z.B. https://www.bienenautomat.de/) kann hier eine ideale Unterstützung einer Öffentlichkeitsarbeit mit pädagogischem Inhalt sein. Man könnte diesen z.B. mit regionalen Blühmischungen oder Blumenzwiebeln füllen. gez. Dieter Wienand, Dr. Arnd J. Kuhn, Dr. Linda Taft und Fraktion „Bündnis‘90/Die Grünen“ An die Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt, Klima, Landwirtschaft, Wald und Natur Frau Dr. Gabriele Jahn In Kopie an die Herren Bürgermeister Christoph Becker und Dr. Wolfgang Paulus sowie an das Ratsbüro Rathausstraße 2 53332 Bornheim

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22.10.2021 V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Rainer Schumann, Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Energieberatung Kostenlose telefonische Energieberatung der Klimaregion ­Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW am 17. November 2021 von 14 bis 17.45 Uhr, Anmeldung erforder- lich unter: 02222 945-285, tobias.gethke@stadt-bornheim.de StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Ab- wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Service HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Zugang nur mit Online-Ticket! Aktuelle Infos und Tickets gibt es unter: www.hallenfreizeitbad.de Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de/stadtbuecherei Stadt Bornheim Bürgerinformation Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD 02222 9956331, fraktion@spd-bornheim.nrw Bündnis 90/Die Grünen 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de ABB 0151-72211101, bornheimer123@yahoo.de Fraktionen Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung notwendig unter 02222 945-101 Bürgermeister Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, 02222 9437-0 Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen (Brunnenallee 31a) folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr Besucher aller Dienststellen müssen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Sitzungen sind öffentlich und finden – soweit nicht anders angegeben – im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, statt. Die Termine gelten vorbehaltlich möglicher Einschränkungen. Bitte beachten Sie zur Teilnahme die aktuell geltende Coronaschutzverordnung. Es steht nur eine begrenzte Anzahl an Publikumsplätzen zur Verfügung. Diese werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Anmeldungen können per E-Mail an claudia.gronewald@stadt-bornheim.de oder telefonisch unter 02222 945-218 erfolgen. In den Sitzungsräumlichkeiten ist mindestens eine medizinische Maske zu tragen. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Dies ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen. Am zugewiesenen Sitzplatz kann die Maske abgenommen werden. Die Teilnehmer*innen müssen außerdem vollständig geimpft oder genesen sein oder über einen bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden negativen Corona-Antigen-Schnell- oder PCR-Test verfügen. Die Nachweise sind am Eingang vorzuzeigen. Aktuelle Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Die nächsten Sitzungen Mobilitäts- und Verkehrs- entwicklungsausschuss Dienstag, 26.10.2021, 18 Uhr Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 27.10.2021, 18 Uhr Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 28.10.2021, 18 Uhr Stadtrat Dienstag, 02.11.2021, 18 Uhr Was wird aus unserem Wald? Vortrag zum Klimawandel im Vorgebirge Wer heute durch den Kottenforst wandert, erblickt immer mehr Freiflächen. Der Waldzustand hat sich laut Waldzustandsbericht im gesamten Bundesland weiter verschlechtert. So weist nur etwa jeder fünf- te Baum in Nordrhein-Westfalen keine Schäden auf. Der Klimawandel ist sichtbar. Welche Strategien und Maßnahmen braucht es jetzt? Was können Bürgerin- nen und Bürger tun? Mit diesen und weiteren Fragen beschäftigt sich ein Vortrag von Forstwirtschafts- meister Ralf Nonn am Dienstag, 26. Oktober, um 19:30 Uhr im Pfarrheim Brenig, Haasbachstraße 2. Es ist der zweite Teil einer dreiteiligen Vortragsrei- he zum Klimawandel in Bornheim unter der Schirm- herrschaft von Bürgermeister Christoph Becker. Veranstalter sind der katholische Förderverein St. Evergislus, der BUND, Parents for Future, der Land- schafts-Schutzverein Vorgebirge und die Forst- betriebsgemeinschaft Bornheim. Moderator ist Parents-for-Future-Mitglied Martin Koch. Es gilt die 3G-Regel. Geimpfte, Genesene und Getestete werden gebeten, einen Nachweis vorzulegen und eine medizinische Maske zu tragen. Die Abschluss- veranstaltung findet am 30. November 2021 eben- falls um 19:30 Uhr im Pfarrheim Brenig statt. Dann spricht der Umweltbeauftragte des Erzbistums Köln Dr. Christian Weingarten zum Thema „Klimawandel – Lebenswandel! Die Kirchengemeinden vor Ort sind gefragt.“ Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Rates der Stadt Bornheim am Dienstag, 02.11.2021, 18:00 Uhr, im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2 Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans Bo 27 „Hellenkreuz“ in der Ortschaft Bornheim / frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Einwohnerversammlung Am Dienstag, 02.11.2021, 18 Uhr, findet im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, die nächste Sitzung des Rates der Stadt Bornheim mit folgen- der Tagesordnung statt: TOP Inhalt Vorlage Nr. Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin 2 Einwohnerfragestunde 3 Entgegennahme der Niederschrift Nr. 74 vom 16.09.2021 4 Neubau von Rettungswachen, Vorstellung des Neubau- projektes in Bornheim 547/2021-3 5 Sanierung Stadion Bornheim 592/2021-12 6 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in der Ort- schaft Bornheim am 28.11.2021 (HFA 28.10.2021) 546/2021-3 7 Benennung Haupterschließungsstraße Ro23 und Auf- hebung des Beschlusses vom Haupt- und Finanzaus- schuss, Vorl.-Nr. 066/2021-7 - Benennung der Planstra- ßen in den Baugebieten Ro22 und Me16 - hinsichtlich Ziffer 2 vom 25.02.2021 gem. § 54 Abs. 3 GO NRW (HFA 28.10.2021) 544/2021-7 8 Entsendung von Vertreterinnen bzw. Vertretern in den Landesintegrationsausschuss Nordrhein-Westfalen (LAGA NRW) 532/2021-5 9 Antrag der SPD-Fraktion vom 05.10.2021 betr. Resolution: Raumluftfilteranlagen 616/2021-2 10 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 575/2021-1 11 Anfragen mündlich Nicht öffentliche Sitzung 12 Beteiligung der Stadt Bornheim an der Stromnetz Bornheim GmbH & Co. KG 379/2021-2 13 Vergabe des Auftrages für Generalplanerleistungen zum Neubau der Heinrich-Böll-Gesamtschule Merten 587/2021-1 14 Mitteilung über Vergaben zwischen 25.000 € - 50.000 € ab dem 31.08.2021 580/2021-1 15 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 576/2021-1 16 Anfragen mündlich Bitte beachten Sie zur Teilnahme an der Sitzung die aktuell geltende Corona- schutzverordnung. In den Sitzungsräumlichkeiten ist mindestens eine medizi- nische Maske zu tragen. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Dies ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen. Am zugewiesenen Sitzplatz kann die Maske abgenommen werden. Unabhängig von einem bestimmten Inzidenzwert müs- sen die Teilnehmer*innen außerdem vollständig geimpft oder genesen sein oder über einen bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden nega- tiven Corona-Antigen-Schnell- oder PCR-Test verfügen. Ein beaufsichtigter -kostenfreier- Selbsttest kann vor den Sitzungsräumlichkeiten durchgeführt werden. Bitte erscheinen Sie dazu ausreichend früh vor der Sitzung, um den Test noch in Ruhe durchführen zu können. Damit erfüllt die Stadt Bornheim gem. Erlass des MHKBG NRW vom 07.10.2021 die gegenüber ihren Gremienmit- gliedern bestehenden Verpflichtungen, die das OVG NRW in seinem Beschluss vom 30.09.2021 festgestellt hat. Kosten für anderweitig durchgeführte Testun- gen können nicht übernommen werden. Die Nachweise sind am Eingang vorzu- zeigen. Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass nur eine begrenzte Anzahl an Publikumsplätzen zur Verfügung steht. Diese werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Sie können sich als Gast per Mail unter claudia.grone- wald@stadt-bornheim.de oder telefonisch unter 02222/945-218 anmelden. Bornheim, den 18.10.2021 Stadt Bornheim gez. Christoph Becker Bürgermeister Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sit- zung am 11.05.2021 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB mit den zwei Gestaltungsvarianten zum Bebau- ungsplan Bo 27 „Hellenkreuz“ in der Ortschaft Bornheim und der Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung beschlossen. Des Weiteren hat er beschlossen, die Planung für die Dauer von 4 Wochen öffentlich auszu- legen und eine Einwohnerversammlung unter Beachtung der dann aktuellen Coronaschutz- verordnung NRW durchzuführen. Das Plangebiet wird im Nordwesten durch die Königstraße, im Norden und Osten durch die Straße Hohlenberg und im Süden durch land- wirtschaftliche Fläche begrenzt. Ziel der Planung ist die Realisierung eines städtischen Feuerwehrgerätehauses, einer Rettungswache des Rhein-Sieg-Kreises so- wie von Wohnbebauung und Gewerbe. Die Auslegung zur Beteiligung der Öffentlich- keit an der Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt in der Zeit vom 02.11. bis 29.11.2021 einschließlich bei der Stadtverwaltung Born- heim, Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt, auf dem Flur zwischen Zimmer 407 – 414, Rat- hausstraße 2, 53332 Bornheim, während der Besuchszeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr. Auskünfte erhalten Sie in Zimmer 405, 407, 409, 411 oder 414. Während dieser Zeit werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich dar- gelegt. Es wird allgemein Gelegenheit zur Äu- ßerung und zur Erörterung gegeben. Darüber hinaus können im Internet unter www.bornheim.de, Rubrik Wirtschaft und Bauen, Reiter Stadtplanung, die Planunter- lagen eingesehen und Stellungnahmen dazu abgegeben werden. Zusätzlich wird die Planung in einer Einwoh- nerversammlung erläutert, die am Mittwoch, dem 10.11.2021, um 18.30 Uhr im Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, stattfindet. Für die Einwohnerversammlung gelten die Reglungen der zum Zeitpunkt der Versamm- lung aktuellen Coronaschutzverordnung. Eine Teilnahme ist nur für Personen mög- lich, die einen bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden Negativtestnach- weis oder einen Nachweis der Immunisie- rung (geimpft/genesen) vorlegen können. Die Nachweise sind am Eingang vorzuzeigen. Im Versammlungsraum ist mindestens eine me- dizinische Maske zu tragen. Am Sitzplatz kann die Maske abgenommen werden. Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Planbereich grob darstellt, wird hingewiesen. Bornheim, den 13.10.2021 Stadt Bornheim In Vertretung gez. Schier Erster Beigeordneter Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bornheim in der Ortschaft Bornheim / frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Einwohnerversammlung Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sit- zung am 11.05.2021 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB mit den zwei Varianten zur 17. Änderung des Flä- chennutzungsplanes in der Ortschaft Born- heim und der Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung beschlossen. Des Weiteren hat er beschlossen, die Planung für die Dauer von 4 Wochen öffentlich auszu- legen und eine Einwohnerversammlung unter Beachtung der dann aktuellen Coronaschutz- verordnung NRW durchzuführen. Das Plangebiet liegt in der Ortschaft Born- heim im Innenbereich zwischen der König- straße und der Straße Hohlenberg. Ziel der Planung ist die Erweiterung einer Gemeinbe- darfsfläche und einer Wohnbaufläche sowie die Darstellung einer gewerblichen Baufläche zur Realisierung eines städtischen Feuer- wehrgerätehauses, einer Rettungswache des Rhein-Sieg-Kreises sowie von Wohnbebau- ung und Gewerbe. Die Auslegung zur Beteiligung der Öffent- lichkeit an der Änderung des Flächennut- zungsplanes erfolgt in der Zeit vom 02.11. bis 29.11.2021 einschließlich bei der Stadt- verwaltung Bornheim, Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt, auf dem Flur zwischen Zimmer 407 – 414, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, während der Besuchszeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr. Auskünfte erhalten Sie in Zimmer 405, 407, 409, 411 oder 414. Während dieser Zeit werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich dar- gelegt. Es wird allgemein Gelegenheit zur Äu- ßerung und zur Erörterung gegeben. Darüber hinaus können im Internet unter www.bornheim.de, Rubrik Wirtschaft und Bauen, Reiter Stadtplanung, die Planunter- lagen eingesehen und Stellungnahmen dazu abgegeben werden. Zusätzlich wird die Planung in einer Einwoh- nerversammlung erläutert, die am Mittwoch, dem 10.11.2021, um 18.30 Uhr im Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, stattfindet. Für die Einwohnerversammlung gelten die Reglungen der zum Zeitpunkt der Versamm- lung aktuellen Coronaschutzverordnung. Eine Teilnahme ist nur für Personen mög- lich, die einen bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden Negativtestnach- weis oder einen Nachweis der Immunisie- rung (geimpft/genesen) vorlegen können. Die Nachweise sind am Eingang vorzuzeigen. Im Versammlungsraum ist mindestens eine me- dizinische Maske zu tragen. Am Sitzplatz kann die Maske abgenommen werden. Auf die beiliegende Übersichtskarte, die den Planbereich grob darstellt, wird hingewiesen. Bornheim, den 13.10.2021 Stadt Bornheim In Vertretung gez. Schier Erster Beigeordneter

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29.10.2021 V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Rainer Schumann, Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Energieberatung Kostenlose telefonische Energieberatung der Klimaregion ­Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW am 17. November 2021 von 14 bis 17.45 Uhr, Anmeldung erforder- lich unter: 02222 945-285, tobias.gethke@stadt-bornheim.de StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Ab- wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Service HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Zugang nur mit Online-Ticket! Aktuelle Infos und Tickets gibt es unter: www.hallenfreizeitbad.de Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de/stadtbuecherei Stadt Bornheim Bürgerinformation Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD 02222 9956331, fraktion@spd-bornheim.nrw Bündnis 90/Die Grünen 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de ABB 0151-72211101, bornheimer123@yahoo.de Fraktionen Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung notwendig unter 02222 945-101 Bürgermeister Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, 02222 9437-0 Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen (Brunnenallee 31a) folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr Besucher aller Dienststellen müssen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Sitzungen sind öffentlich und finden – soweit nicht anders angegeben – im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, statt. Die Termine gelten vorbehaltlich möglicher Einschränkungen. Bitte beachten Sie zur Teilnahme die aktuell geltende Coronaschutzverordnung. Es steht nur eine begrenzte Anzahl an Publikumsplätzen zur Verfügung. Diese werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Anmeldungen können per E-Mail an claudia.gronewald@stadt-bornheim.de oder telefonisch unter 02222 945-218 erfolgen. In den Sitzungsräumlichkeiten ist mindestens eine medizinische Maske zu tragen. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Dies ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen. Am zugewiesenen Sitzplatz kann die Maske abgenommen werden. Die Teilnehmer*innen müssen außerdem vollständig geimpft oder genesen sein oder über einen bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden negativen Corona-Antigen-Schnell- oder PCR-Test verfügen. Vor Ort kann rechtzeitig vor der Sitzung ein beaufsichtigter kostenfreier Selbsttest durchgeführt werden. Die Nachweise sind am Eingang vorzuzeigen. Aktuelle Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Die nächsten Sitzungen Stadtrat Dienstag, 02.11.2021, 18 Uhr Ausschuss für Soziales, Inklusion und Demographie Mittwoch, 03.11.2021, 18 Uhr Ausschuss für Umwelt, Klima, Landwirtschaft, Wald und Natur Donnerstag, 04.11.2021, 18 Uhr Integrationsausschuss Donnerstag, 18.11.2021, 18 Uhr, Raum 904, Rathaus Bornheim, Rathausstraße 2 Wohin mit dem Herbstlaub? Der Herbst sorgt für reichlich Laub auf Straßen, Geh- wegen und Rasenflächen. Wohin damit, wenn man es nicht im eigenen Garten kompostieren kann? Das Umwelt- und Grünflächenamt der Stadt Bornheim gibt Tipps, wie sich sowohl die Blätter als auch ande- re Gartenabfälle entsorgen lassen. Am besten füllt man das Laub zusammen mit den anderen Küchen- und Gartenabfällen in die Biotonne, die von März bis Dezember in der Regel wöchentlich geleert wird. Wenn die Biotonne voll ist, darf man mittlerweile keine Bündel oder Kartons mehr neben die Tonne stellen. Die RSAG-Beistellsäcke aus Jute sind aber weiterhin zugelassen. Sie haben ein Fas- sungsvermögen von 100 Litern und kosten nur 1,30 Euro. Verkaufsstellen findet man im Abfallkalender. Auch Haushalte ohne Biotonne können diese Beistell- säcke unbeschränkt nutzen und zur Bioabfuhr bereit- stellen. Gehölzschnitt oder andere dafür geeignete Grünabfälle können weiterhin gebündelt werden. Die Abholung von bis zu drei Kubikmeter kann kostenlos alle vier Wochen in Anspruch genommen werden. Sie muss allerdings vorher unter der Rufnummer 0800 306 5555 oder online auf www.rsag.de angemeldet werden und erfolgt am Tag der regulären Bioabfuhr. Alternativ kann man Gartenabfälle auf den RSAG-An- lagen und beim Stadtbetrieb Bornheim, Donnerbach- weg 15 in Waldorf, abgeben. Bis zu drei Kubikmeter sind kostenlos. Auch muss keine „Entsorgungskarte zur Anlieferung“ mehr ausgefüllt werden. Die Annah- mezeiten in Waldorf sind montags von 12 bis 16 Uhr, donnerstags von 14 bis 18 Uhr sowie jeden ersten und dritten Samstag von 9 bis 13 Uhr. Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Einwohnerversammlung in Bornheim Grabschmuck ohne Kunststoff Ausgebrannte Grableuchten im Restmüll entsorgenZur Einwohnerversammlung zum Bebauungsplan in Born- heim lädt die Stadt Bornheim am Mittwoch, 10. November 2021, um 18.30 Uhr in den Ratssaal im Bornheimer Rathaus in der Rathausstraße 2 ein. Themen sind die Aufstellung des Bebauungsplans Bo 27 „Hellenkreuz“ und die 17. Ände- rung des Flächennutzungsplans. Für den Bereich zwischen der Königstraße und der Straße Hohlenberg hat der Rat der Stadt Bornheim die Aufstellung des Bebauungsplans Bo 27 „Hellenkreuz“ beschlossen. Dort sollen ein städtisches Feuerwehrgerätehaus, eine Ret- tungswache des Rhein-Sieg-Kreises sowie Wohnbau- und Gewerbeflächen realisiert werden. Parallel dazu hat der Rat die Aufstellung der 17. Änderung des Flächennutzungsplans in der Ortschaft Bornheim für einen Teilbereich des oben beschriebenen Bereichs be- schlossen. Dort sollen die Gemeinbedarfs- und Wohnbau- fläche erweitert und gewerbliche Baufläche geschaffen werden. Zum Bebauungsplan und der Änderung des Flächennut- zungsplans sind inzwischen Entwürfe erarbeitet worden, die nun vorgestellt werden sollen. Bei der Einwohnerver- sammlung können Bürgerinnen und Bürger Fragen stellen und Anregungen äußern, die dem Ausschuss für Stadtent- wicklung und dem Rat dann bei ihren Entscheidungen hel- fen. Die Entwürfe können auch im Bornheimer Rathaus, Rat- hausstraße 2, beim Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt eingesehen werden. Sie hängen vom 2. bis zum 29. Novem- ber 2021 auf dem Flur zwischen Zimmer 407 und 414. Die Besuchszeiten für Offenlagen sind von Montag bis Freitag von 8 bis 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch von 14 bis 16 Uhr und Donnerstag von 14 bis 17.30 Uhr. Auskünfte erhält man in Zimmer 405, 407, 409, 411 oder 414; außerdem kann man sich dort zu den Planungen äußern und Stellungnahmen abgeben. Darüber hinaus werden die Planunterlagen im Internet unter www.bornheim.de veröffentlicht. Zu Allerheiligen werden die Gräber besonders liebevoll ge- schmückt. Bei der Wahl des Grabschmucks sollte man aber auch schon an die Entsorgung denken. So ist der überwie- gende Teil der verwelkten Blumen, Gestecke und Kränze kompostierbar. Diese umweltfreundliche Entsorgung wird allerdings erschwert oder gar unmöglich, sobald Kunst- stoffanteile enthalten sind. Die Friedhofssatzung sieht deshalb vor, dass Produkte der Trauerfloristik, in denen Kunststoffe und andere Werk- stoffe, die nicht verrotten, enthalten sind, nicht verwendet werden dürfen. Dies gilt insbesondere für Kränze, Trauer- gebinde und -gestecke, Grabschmuck und -einfassungen sowie Pflanzenzuchtbehälter. Ausgenommen sind Grabvasen, Markierungszeichen, Gieß- kannen und anderes Kleinzubehör. Gegenstände wie diese sollten nach ihrem Gebrauch entfernt oder in die zur Ab- falltrennung vorgesehenen Behältnisse entsorgt werden. Grableuchten mit Kunststoffhülle werden geduldet; die ausgebrannten Hüllen dürfen im Restmüll entsorgt wer- den. In der Trauerfloristik können praktisch alle dort üb- lichen Kunststoffe durch kompostierbare Materialien er- setzt werden. Allerdings ist oft nicht auf den ersten Blick erkennbar, welches Material tatsächlich verwendet wurde. Deshalb rät das Umwelt- und Grünflächenamt der Stadt Bornheim, sich beim Kauf von Grabschmuck zu vergewis- sern, dass er frei von Kunststoffen ist. Darüber hinaus er- innert das Amt daran, dass man bei der Grabpflege keine chemischen Pflanzenschutz- und Unkrautbekämpfungs- mittel verwenden darf, um die Umwelt nicht zu belasten. > Ein Informationsblatt zum Thema gibt es unter www. bornheim.de/leben-familie/umwelt-natur/infoblaetter. Es kann auch in gedruckter Form bei Irmgard Mohr vom Um- welt- und Grünflächenamt der Stadt Bornheim telefonisch unter 02222 945-310 oder per E-Mail an irmgard.mohr@ stadt-bornheim.de angefordert werden. Grabschmuck sollte möglichst umweltfreundlich sein. Foto: Pixabay

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CDU-Fraktion Bornheim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stadtratsfraktion Bornheim SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bornheim UWG/FORUM-Fraktion Fraktionsgeschäftsstellen Servatiusweg 19-23, 53332 Bornheim Sehr geehrte Frau Dr. Jahn, wir bitten Sie, den folgenden Punkt auf die Tagesordnung der nächsten Ausschusssitzung am 07.Dez. 2021 des UKLWN zu nehmen: Antrag: Bornheim auf dem Weg zur „Schwammstadt“ Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt (1) Ein Konzept zu erarbeiten um Wasser solange wie möglich im Bornheimer Stadtgebiet, d.h. im bebauten Areal und in der freien Landschaft, zurückzuhalten. (2) Bei der Erstellung des Konzeptes die Schnittstellen zu den Nachbarkommunen Alfter, Brühl und Wesseling einzubeziehen sowie die Ergebnisse des „Linksrheinischen Klimafolgen-Anpassungskonzeptes (2021)“ und insbesondere die Erfahrungen und Schlussfolgerungen aus den trockenen Sommern (2018-2020) und des Starkregenereignisses im Juli 2021 in unserer Region. (3) Externen Sachverstand, z.B. über ein Fachbüro hier einzubinden, die insbesondere die notwendige Expertise auf Landschaftsebene mit einbringt. (4) Das Konzept in den zuständigen Fachausschüssen der Stadt, z.B. im UKLWN und StEA, vorzustellen und zu diskutieren. (5) Mit allen Interessenvertretern des Bornheimer Wassers, wie z.B. Landwirten, Waldbauern, Wirtschaftsförderung, Wasserwerken, Wasserverbänden, Naturschutzbehörden, Regionalplanern und Umwelt- & Naturschützern mögliche und notwendige Maßnahmen zu erörtern und zu priorisieren. (6) Die Umsetzung der Maßnahmen insbesondere unter Berücksichtigung von möglichen Fördermaßnahmen in die Wege zu leiten. (Reihenfolge der Fraktionen nach Größe: CDU, Grüne, SPD; UWG) Bornheim, 01. November 2021 Begründung: Ausgetrocknete Böden, Wassermangel, Überschwemmungen und Waldbrandgefahr sind Ausdruck einer Entwicklung der letzten Jahrzehnte, die insbesondere unter der durch die Klimakrise hervorgerufen Temperaturerhöhung verbunden mit erhöhtem Wasserverbrauch und Wasserverdunstung deutlich häufiger und mit massiv, erhöhter Intensität unübersehbar geworden ist. Dies ist auch auf Bornheimer Stadtgebiet und insbesondere in nahen Kommunen in jüngster Zeit einhergehend mit zum Teil enormen Schäden überdeutlich geworden. Aus Gründen der Nutzungsoptimierung wurden in der Vergangenheit in der Land- und in weiten Teilen der Forstwirtschaft durch oberirdische Gräben oder unterirdische Drainagen dafür gesorgt, dass das Wasser so schnell wie möglich aus der Fläche abgeleitet wird und letztendlich in Bornheim über den Rhein in die Nordsee geleitet wird. Darüber hinaus hat vor allem die weiter zunehmende Flächenversieglung einen beschleunigten Abfluss von Niederschlägen zu Folge. Natürliche Quellgebiete und die Oberläufe der Gewässer wurden zerstört, Feuchtgebiete verschwanden. Fichtenkulturen wurden einst angelegt auf von Gräben durchzogenen Hochebenen, die ursprünglich von Feuchtgebüschen bzw. Wäldern bewachsen waren. Und selbst im Grünland wurden die ursprünglichen Quellgebiete fast vollständig drainiert, sprich entwässert. Das Wasserrückhaltevermögen der Böden wird durch Drainagen, Gräben und den Abbau von Humus in genutzten Böden massiv negativ beeinflusst. Als Konsequenz kann dies zu einer Erhöhung der Hochwassergefahr bei Starkregenereignissen für die Unterlieger führen. Mit dem Ausbringen von Pestiziden und Dünger auf entwässerten Flächen können diese Stoffe über das künstliche Entwässerungssystem auf direktem Wege in die Fließgewässer gelangen. Damit und mit dem Verschwinden natürlicher Quellgebiete ist ein massiver Verlust der natürlichen Artenvielfalt verbunden. Das Insektensterben und der Artenschwund bei Vögeln, Amphibien und Fischen haben viel damit zu tun, dass Landschaftsstrukturen der Nutzungsintensivierung zum Opfer gefallen und das hydrologische Abflussregime der Quellgebiete verändert wurde. Durch die fortschreitende Klimakrise wird die Häufigkeit und Intensität von Dürreperioden und Starkregenereignissen weiter signifikant zunehmen. Um den negativen Auswirkungen entgegenzuwirken, ist es erforderlich, das Wasser im Bornheimer Gebiet deutlich länger zu halten und Fließgewässern ausreichend Raum zu geben. Das zurückgehaltene Wasser, welches nicht direkt aus Bornheim abfließt, hat darüber hinaus durch die Transpiration über die Vegetation oder Verdunstung über feuchtere Boden und über offene Wasserflächen eine signifikante Abkühlung der unmittelbaren Umgebung zu Folge und wirkt damit der lokalen Erhitzung und deren Auswirkungen entgegen…ein nicht zu vernachlässigender Aspekt bei der voran schreitendenden Klimakrise. Bereits einen Vielzahl von Städten (z.B. Bonn, Leipzig, Leichlingen, Hamburg, Berlin, Graz, Kopenhagen,…) hat sich aus den oben genannten Gründen auf den Weg zur „Schwammstadt“ gemacht. Konkrete Gegenmaßnahmen müssen Bestandteil eines je nach örtlichen Gegebenheiten gezielten, nachhaltigen Wassermanagements sein. Mögliche Einzelmaßnahmen wären hier z.B. der Rückbau von Drainagen; die Ausweitung von Wasser-Retentionsflächen; die Wiederherstellung der ursprünglichen Quellgebiete; die Verschließung von Entwässerungsgräben im Wald; das Sammeln von Niederschlägen, z.B. in den vorhandenen Regenrückhaltebecken und anschließende Nutzung des Wassers um den Wasserhaushalt in der Landschaft zu erhöhen; sowie den schnellen Abfluss aus versiegelten Gebieten z.B. über Grasdächer und Grünflächen zu verringern und die Versickerung vor Ort zu ermöglichen. Aber auch Maßnahmen zur Förderung des Humusaufbaus in Böden sowie Agroforstmaßnahmen erhöhen die Wasserhaltekapazität der Landschaft und verringern die Auswirkungen von Trockenheit und Überschwemmungsereignissen. gez. Dr. Linda Taft, Dr. Arnd J. Kuhn und Fraktion „Bündnis`90/Die Grünen; Hildegard Helmes, Bernd Marx und CDU Fraktion; Tina Gordon, Wilfried Hanft und SPD Fraktion Frank Roitzheim, Hans-Gerd Feldenkirchen und Fraktion UWG

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CDU-Fraktion Bornheim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stadtratsfraktion Bornheim SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bornheim UWG/FORUM-Fraktion Fraktionsgeschäftsstellen Servatiusweg 19-23, 53332 Bornheim Sehr geehrter Herr Bürgermeister, die Fraktionen CDU, Bündnis90/Die Grünen, SPD und UWG/Forum stellen folgende Antrag für die nächste Sitzung des MoVA: Hiermit beantragen CDU, Grüne, SPD und UWG, dass 1. auf der Katzentränke zwischen Schelmenpfad und Schleifgäßchen eine Querungshilfe mit sicherer Weiterleitung auf der Seite der Einmündung Schleifgäßchen eingerichtet wird. 2. beim Übergang des Schleifgäßchen über die Kardorfer Straße ebenfalls eine Querungshilfe in Form eines Zebrastreifens installiert wird. 3. im Bereich Schleifgäßchen geprüft wird, ob eine Orientierungshilfe für die Schüler*innen auf der Fahrbahn oder in anderer Weise kenntlich gemacht werden kann. Begründung Der Schulweg aus Kardorf aus nach Waldorf hat sich spätestens durch den Bau des Neubaugebiets, den Ausbau des Schelmenpfads und dem Zuzug vielen junger Familien verändert. Der direkte Weg über den Schelmenpfad ist auch für Kinder aus dem weiter nördlich liegenden älteren Neubaugebiet jetzt der beste Weg, für die aus dem Schelmenpfad- Neubaugebiet sowieso. Diese veränderte Wegeführung trifft allerdings an zwei Punkten auf alte Strukturen, die dem nicht gerecht werden. Dies ist einmal an der Katzentränke im Übergangsbereich zum Schleifgäßchen, zum anderen beim Übergang aus dem Schleifgäßchen heraus über den Kardorfer Weg. Beide Stellen wurden von den Eltern, die ihre Kinder auf dem Weg zur Schule begleiten, als Gefahrenpunkte erkannt, da in beiden Fällen für die Kinder keine klare Querungsoption vorliegt. Besonders kritisch ist diese Situation entlang der Katzentränke, da dort zudem keine klare Kreuzung vorliegt. Aus Richtung der REWE-Kreuzung kommend ist durch das rechts vor links erst die Einmündung in den Schelmenpfad die erste Kreuzung, die ein Antrag: Sicherung des Schulwegs aus Kardorf zur Nikolausschule in Waldorf. der Fraktionen CDU, B‘90/Grüne, SPD, UWG (Reihenfolge der Fraktionen nach Größe) Bornheim, 14. Oktober 2021 Verlangsamen erfordert, aus der anderen Richtung ist es wiederum erst die Einmündung in das Schleifgäßchen. Aus beiden Richtungen ist immer wieder und häufig ein deutliches Überschreiten der zulässigen 30 km/h beobachtet worden. Dies haben Anwohner*innen dem Ortsvorsteher gemeldet und wurde auch von den Eltern bestätigt. Die Schüler*innen wiederum überqueren die Straße nicht an einer Stelle, sondern alle verschiedentlich. Einige queren direkt beim Ausgang Schelmenpfad, müssen dann aber entlang der Straße laufen, ohne dass dort eine Abgrenzung zur Fahrbahn wie etwa auf der Sanstraße in Waldorf, oder ein befestigter Gehweg wäre. Andere queren zwischendrin, viele erst in der Kurve, dort dann häufig mit dem Problem die Straße nur schwer komplett einsehen zu können, insbesondere wenn Autos dort stehen. Auch die Übersicht bei der Querung des Kardorfer Weges ist auf Grund der parkenden Autos oftmals schwierig, zumal für Kinder, die allein wegen der Größe noch nicht die Übersicht haben können. Was die Eltern sich auf dem Schulweg ihrer Kinder wünschen ist vor allem Orientierungshilfe. Die Eltern sind natürlich hinterher ihren Kindern die Verkehrsregeln und verkehrsgerechtes Verhalten beizubringen, gerade weil der Schulweg als unsicher eingeschätzt wird. Aber auch den Eltern ist bewusst, dass ihre Kinder auf andere Verkehrsteilnehmer treffen und angesichts der häufig beobachteten überhöhten Geschwindigkeit in der Katzentränke ist das für sie nicht ausreichend. Zu häufig mussten bereits Situationen beobachtet werden, in denen entweder Kind oder Autofahrer*in durch Unachtsamkeit eine gefährliche Situation heraufbeschworen. Ein Kind, welches ohne richtig zu gucken auf die Straße tritt, oder das Auto, welches zu schnell um die Kurve biegt. Daher fordern wir von der Verwaltung eine Orientierungshilfe für Kinder und Autofahrer, die solche Situationen verhindern, bevor es zu einem ernsthaften Ereignis kommt. Wir sind offen in der Frage, wie eine solche Querungshilfe aussehen könnte, uns geht es mehr um eine schnelle Umsetzung einer solchen Maßnahme. Im Schleifgäßchen ist die Situation etwas anders. Den Kindern fehlt hier häufig die Orientierung, wo sie laufen sollen, da keine klar ausgewiesenen Fußwege existieren. Daher laufen sie sehr beliebig auf der Straße. Hier wäre eine Orientierungshilfe in Form eines „idealen Fußwegs“ z.B. durch einen markierten Weg (z.B. dickerer weißer Strich) o.ä. vielleicht eine Hilfe, sofern dies verkehrsrechtlich möglich ist. Mit freundlichen Grüßen Günter Knapstein und CDU-Fraktion Markus Hochgartz und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Thomas Schmitz und SPD-Fraktion Gottfried Düx und Fraktion UWG/FORUM

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 19.10.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Bauvorhaben im Umfeld des Hauses Wittgenstein (Schulungs- und Verwal- tungsgebäude) Sehr geehrter Herr Rothe, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 31.05.2021 beantworte ich wie folgt und bitte zugleich die verspätete Beantwortung aufgrund personeller Engpässe zu entschuldigen: Frage 1: Wurde hierzu eine Baugenehmigung oder ein Vorbescheid erteilt? Antwort: Für das Vorhaben wurde ein positiver Bauvorbescheid erteilt. Frage 2: Gibt es für den Bereich einen Bebauungsplan? Hält das Vorhaben die Festsetzungen des Bebau- ungsplans ein? Antwort: Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplans 111. Befreiungen wurden hinsichtlich der Überschreitung der straßenseitigen Baugrenze sowie der geringfügigen Überschreitung der Ge- schossflächenzahl erteilt. Frage 3: Falls von den Festsetzungen des Bebauungsplans befreit wurde: Wie wird begründet, dass die Grundzüge der Planung eingehalten werden? Antwort: Der Bebauungsplan sieht für dieses Grundstück bereits eine entsprechende Bebauung vor. Die Grundzüge der Planung werden daher eingehalten. Frage 4: Hat das Rheinische Amt für Denkmalpflege beim Landschaftsverband eine Stellungnahme abge- geben? Welchen Inhalt hat diese? Herrn Berthold Rothe Bolliggasse 2 53332 Bornheim - 2 - Antwort: Zur jetzt positiv beschiedenen Bauvoranfrage hat das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland das Benehmen gemäß § 21 Abs. 4 des Denkmalschutzgesetzes hergestellt. Frage 5: Nach § 9 unserer Zuständigkeitsordnung soll der Fachausschuss über Befreiungen mit erhebli- cher städtebaulicher Bedeutung vor der Genehmigung informiert werden. Das Vorhaben befindet sich im Umfeld von Denkmälern, wobei zumindest das Haus Wittgenstein mit dem Park städte- baulich bedeutsam ist. Warum wurde der Ausschuss nicht informiert? Soll das ggfls. nachgeholt werden? Antwort: s. Antwort zu Frage 3. Eine Befreiung von erheblicher städtebaulicher Bedeutung wurde nicht er- teilt. Die Frage des Umgebungsschutzes der Denkmäler ist nicht Bestandteil einer Befreiung, sondern Bestandteil der Abwägung im denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahren. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 19.10.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Bauvorhaben im Umfeld des Hauses Wittgenstein (Schulungs- und Verwal- tungsgebäude) Sehr geehrter Herr Rothe, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 31.05.2021 beantworte ich wie folgt und bitte zugleich die verspätete Beantwortung aufgrund personeller Engpässe zu entschuldigen: Frage 1: Wurde hierzu eine Baugenehmigung oder ein Vorbescheid erteilt? Antwort: Für das Vorhaben wurde ein positiver Bauvorbescheid erteilt. Frage 2: Gibt es für den Bereich einen Bebauungsplan? Hält das Vorhaben die Festsetzungen des Bebau- ungsplans ein? Antwort: Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplans 111. Befreiungen wurden hinsichtlich der Überschreitung der straßenseitigen Baugrenze sowie der geringfügigen Überschreitung der Ge- schossflächenzahl erteilt. Frage 3: Falls von den Festsetzungen des Bebauungsplans befreit wurde: Wie wird begründet, dass die Grundzüge der Planung eingehalten werden? Antwort: Der Bebauungsplan sieht für dieses Grundstück bereits eine entsprechende Bebauung vor. Die Grundzüge der Planung werden daher eingehalten. Frage 4: Hat das Rheinische Amt für Denkmalpflege beim Landschaftsverband eine Stellungnahme abge- geben? Welchen Inhalt hat diese? Herrn Berthold Rothe Bolliggasse 2 53332 Bornheim - 2 - Antwort: Zur jetzt positiv beschiedenen Bauvoranfrage hat das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland das Benehmen gemäß § 21 Abs. 4 des Denkmalschutzgesetzes hergestellt. Frage 5: Nach § 9 unserer Zuständigkeitsordnung soll der Fachausschuss über Befreiungen mit erhebli- cher städtebaulicher Bedeutung vor der Genehmigung informiert werden. Das Vorhaben befindet sich im Umfeld von Denkmälern, wobei zumindest das Haus Wittgenstein mit dem Park städte- baulich bedeutsam ist. Warum wurde der Ausschuss nicht informiert? Soll das ggfls. nachgeholt werden? Antwort: s. Antwort zu Frage 3. Eine Befreiung von erheblicher städtebaulicher Bedeutung wurde nicht er- teilt. Die Frage des Umgebungsschutzes der Denkmäler ist nicht Bestandteil einer Befreiung, sondern Bestandteil der Abwägung im denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahren. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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