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10.12.2021 V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Rainer Schumann, Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Energieberatung Kostenlose telefonische Energieberatung der Klimaregion ­Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW am 15. Dezember 2021 von 14 bis 17.45 Uhr, Anmeldung erforder- lich unter: 02222 945-285, tobias.gethke@stadt-bornheim.de StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Ab- wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Service HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Zugang nur mit Online-Ticket! Aktuelle Infos und Tickets gibt es unter: www.hallenfreizeitbad.de Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de/stadtbuecherei Stadt Bornheim Bürgerinformation Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD 02222 9956331, fraktion@spd-bornheim.nrw Bündnis 90/Die Grünen 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de ABB 0151-72211101, bornheimer123@yahoo.de Fraktionen Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung notwendig unter 02222 945-101 Bürgermeister Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, 02222 9437-0 Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen (Brunnenallee 31a) folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr Besucher aller Dienststellen müssen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Sitzungen sind öffentlich und finden – soweit nicht anders angegeben – im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, statt. Die Termine gelten vorbehaltlich möglicher Einschränkungen. Bitte beachten Sie zur Teilnahme die aktuell geltende Coronaschutzverordnung. Es steht nur eine begrenzte Anzahl an Publikumsplätzen zur Verfügung. Diese werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Anmeldungen können per E-Mail an claudia.gronewald@stadt-bornheim.de oder telefonisch unter 02222 945-218 erfolgen. In den Sitzungsräumlichkeiten ist durchgängig eine FFP2-Maske zu tragen. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Dies ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen. Die Teilnehmer*innen müssen außerdem vollständig geimpft oder genesen sein oder über einen bescheinigten höchstens 24 Stunden zurückliegenden negativen Corona-Antigen-Schnell- oder PCR-Test verfügen. Vor Ort kann rechtzeitig vor der Sitzung ein beaufsichtigter kostenfreier Selbsttest durchgeführt werden. Die Nachweise sind am Eingang vorzuzeigen. Aktuelle Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Die nächsten Sitzungen Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 15.12.2021, 18 Uhr Stadtrat Donnerstag, 16.12.2021, 18 Uhr, Rheinhalle, Rheinstraße 201, Hersel Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Gewässerschutz) ist ein Schaden in Höhe von etwa 1,7 Mil- lionen Euro entstanden. Die Schadensbilder reichten von unterspülten Straßen über weggespülten Asphalt bis hin zu Hangrutschen. All dies hat die enorme Niederschlagsmen- ge verursacht, die am 14. Juli in Bornheim und in der Region niedergegangen ist. Bei uns waren es nach bisherigen Er- kenntnissen innerhalb von 15 Stunden gut 130 Liter pro Quadratmeter. Für die Stadtverwaltung und den Stadtrat hat der bestmög- liche Schutz der Einwohnerinnen und Einwohner die höchs- te Priorität. Wir wissen um die große Sorge, die viele Men- schen zu Recht bei dem Gedanken an ein erneutes Ereignis von diesem Ausmaß haben. Wahrscheinlich wird es uns nicht gelingen können, alle extremen Wetterereignisse vollkommen in den Griff zu bekommen. Aber wir können ge- meinsam alles dafür tun, um zukünftig Schäden so weit wie möglich zu verhindern. Nähere Informationen zur Hochwasservorsorge Ein wichtiger Schritt auf diesem Weg ist die Information al- ler Bornheimerinnen und Bornheimer zu den wesentlichen Aspekten des Unwetters. An dieser Stelle möchten wir Sie auf hilfreiche Informationen über mögliche Gefahrenpunk- te und zur Vorsorge für den Ernstfall hinweisen. Außerdem möchten wir darüber informieren, welche Schritte bisher unternommen wurden und welche Konsequenzen aus der Unwetterkatastrophe gezogen werden. Umfassende Informationen über Starkregen, Hochwasser, mögliche Gefahrenpunkte und Hinweise zur Vorsorge für den Ernstfall finden Sie auf der Internetseite der Stadt Bornheim unter www.bornheim.de/hochwasserschutz. Welche Straßen von Überflutungen betroffen sein können und ob möglicherweise auch Ihr Grundstück gefährdet ist, kann den integrierten Hochwasservorsorgekarten entnom- men werden. Die Karten wurden vom Abwasserwerk des Stadtbetriebes 2014 in Auftrag gegeben und stellen Über- flutungen bei verschiedenen jährlichen Ereignissen dar. Dabei werden natürliche Gewässer ebenso unter die Lupe genommen wie das Abwassernetz und das oberflächlich abfließende Niederschlagswasser. Die Hochwassergefahrenkarten der Bezirksregierung Köln beschränken sich auf Gewässer mit einem Einzugsgebiet ab einer Größe von 10 Quadratkilometern. Somit wurden für das Bornheimer Stadtgebiet am Rhein, am Alfterer-Born- heimer Bach und am Mertener Mühlenbach Hochwasserge- fahrenkarten erstellt und Überschwemmungsgebiete fest- gesetzt. Diese Karten orientieren sich am sogenannten 100-jährlichen Regenereignis, betrachten aber zudem ein Extremhochwasser, das an den kleineren Gewässern bei uns dem 1000-jährlichen Ereignis entspricht. Wo mit Überflutungen bei seltenen und bei extremen Re- genfällen zu rechnen ist, zeigt auch die Karte „Starkregen- gefahrenhinweise“ des Bundesamtes für Kartografie und Geodäsie. Links zu allen hier genannten Karten finden Sie ebenfalls auf der städtischen Internetseite unter www. bornheim.de/hochwasserschutz. Weiterführende Informationen zum Thema „Starkregen- vorsorge“ sind zudem unter www.stadtbetrieb-bornheim. de/abwasser verfügbar. Auch das Abwassernetzwerk Rheinland stellt unter www.abwassernetzwerk-rheinland. nrw weitere Materialien zum Thema zur Verfügung, darun- ter den Leitfaden zur Starkregenvorsorge für Hauseigentü- mer. In diesem Leitfaden wird auch das Thema „Rückstau- schutz“ behandelt und es ist eine Checkliste enthalten, die bei einer Selbstbeurteilung hilft. Sollte bei der Selbstbeur- teilung festgestellt werden, dass das eigene Haus gefähr- det ist, bietet Bärbel Ortwein vom Stadtbetrieb Bornheim eine Starkregenberatung an. Termine können montags bis donnerstags, jeweils von 8:30 – 12:30 Uhr, unter Telefon: 02227-932047 oder per E-Mail an starkregenberatung@ sbbonline.de vereinbart werden. Schließlich haben Stadt und Stadtbetrieb gemeinsam ein Infoblatt mit vielen Hin- weisen zusammengestellt, wie man sich vor Überschwem- mungsschäden schützen kann. Der Flyer kann ab Januar 2022 unter https://www.bornheim.de/leben-familie/um- welt-natur/wasser-und-gewaesser/baeche-in-bornheim als PDF-Datei heruntergeladen werden. Er wird auch mit der Abwasserrechnung an alle Grundstückseigentümer verschickt. Rückblick auf das Starkregenereignis vom 14. Juli 2021 Nachdem die Bornheimer Feuerwehr am frühen Nachmit- tag des 14. Juli 2021 im Feuerwehrgerätehaus in Roisdorf die Abschnittsführungsstelle der Feuerwehr eingerichtet hatte, berief die Stadt Bornheim um 15.02 Uhr den Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) ein. Dieser stellte ge- gen 18 Uhr den Katastrophenfall für Bornheim fest und übermittelte dies dem Rhein-Sieg Kreis. Um 19:30 Uhr wur- de an die Leitstelle die Bitte einer NINA-Warn-App-Mel- dung übersandt, sodass die Meldung entsprechend veröf- fentlicht wurde. Am 14. und 15. Juli ging es vor allem darum, Menschen, Tiere und Hab und Gut zu schützen. So mussten am Abend des Starkregens in Merten-Heide zehn Anwohnerinnen und An- wohner aus ihren Häusern evakuiert werden, die aber be- reits am nächsten Tag wieder in ihre Wohnungen zurück- kehren konnten. In Walberberg konnten hingegen 50 Haus- halte nicht evakuiert werden, weil die Wasserflächen infol- ge eines brennenden Stromverteilers unter Starkstrom standen und eine Abschaltung durch den Stromversorger in der Nacht nicht möglich war. Die betroffenen Bewohne- rinnen und Bewohner hatten die oberen Geschosse aufge- sucht und sich so in Sicherheit gebracht. Fließgewässer wie etwa der Rheindorfer Bach schwollen zu einem reißen- den Fluss an und setzten große Flächen, aber auch Gebäu- de unter Wasser. Erhebliche Schäden verursachte auch wild abfließendes Oberflächenwasser, das – wie etwa in Walberberg – aus dem Wald kam, die Hänge herunterfloss und ganze Grundstücke überflutete. Einer der großflä- chigsten Schäden ist am Berggeistsee entstanden. An der Ecke „Klüttenweg“ hat ein Erdrutsch den bei Radfahrern, Joggern und Spaziergängern beliebten Waldweg komplett zerstört. In Merten-Heide kam das Wasser über die Felder, lief von hinten in die Häuser und richtete ebenfalls großen Schaden an. Neben dem Wasser waren es vor allem die Schlammmassen, die von den landwirtschaftlichen Flä- chen gewaschen wurden und in den Ortslagen ganze Stra- ßenzüge und etliche Häuser verschlammt haben. In Bornheim, Brenig, Kardorf, Merten, Sechtem, Walber- berg und Rösberg waren umfangreiche Pump- und Siche- rungsmaßnahmen erforderlich. Der Rheinuferhang (Hoch- ufer) und die Rheinuferstraße mussten aufgrund der voll- ständigen Durchweichung in Verbindung mit der globalen Standsicherheitsproblematik einige Wochen für jeglichen Kraftfahrzeugverkehr gesperrt werden. Hilfskräfte der Feuerwehr und des THW im Dauereinsatz Im Namen von Rat und Verwaltung bedanke ich mich noch einmal sehr bei den Einsatzkräften von Feuerwehr, Techni- schem Hilfswerk, den Rettungsdiensten und der Polizei. Vor allem unsere Freiwillige Feuerwehr hat an diesen Tagen bis an den Rand der Erschöpfung gearbeitet. Dass wir die- ses verheerende Unwetter und seine Folgen am Ende so gut gemeistert haben, ist in allererster Linie ihr Verdienst. So hatte unsere Feuerwehr in der Spitze 120 Funktionen gleichzeitig zu besetzen, war mit 200 Kräften durchgehend im Einsatz und hatte in rund 30 Stunden gut 300 Einsätze - insgesamt etwa 380 - abgearbeitet. Unterstützt wurden sie von einem Dutzend Helfern des THW. In den Tagen nach der Katastrophe haben die Bornheimer Wehr und das THW zu- dem noch die Kameradinnen und Kameraden in den Nach- barkommunen nach Kräften unterstützt. Am Folgetag begannen in Bornheim sofort die Aufräumar- beiten, um Wohnungen und Häuser so schnell wie möglich wieder bewohnbar und die betroffenen Straßen befahrbar zu machen. Dabei waren auch das Abwasserwerk und der Baubetriebshof des Stadtbetriebs Bornheim mit Arbeits- kräften und Maschinen im Einsatz. Das Abwasserwerk prüfte vor Ort die Funktionsfähigkeit der Abwasseranlagen und hat sie - sofern möglich - umgehend instandgesetzt bzw. Umleitungsmöglichkeiten geschaffen. Darüber hinaus hat der Stadtbetrieb für den Hochwasserschutz der Ab- wasseranlagen in den Rheinorten gesorgt. Die Stadt Born- heim hat in diesen Tagen insbesondere mit struktureller und organisatorischer Hilfe wie etwa der Bereitstellung von Schuttcontainern unterstützt. In Absprache mit der RSAG wurde zudem die Sperrmüllentsorgung organisiert und si- chergestellt. In den betroffenen Straßen wurde die Reini- gung der Kanalisation vorangetrieben, während gleichzei- tig daran gearbeitet wurde, die Versorgung mit Gas, Wasser und Strom wiederherzustellen. Sofortmaßnahmen der Stadtverwaltung Die Stadtverwaltung hat mit Hochdruck daran gearbeitet, die Folgen des Unwetters zu dokumentieren, zu analysieren und schnellstmöglich zu beseitigen. Um an diesen nicht einfachen Tagen für die Bürgerinnen und Bürger zuverläs- sig erreichbar zu sein und im Rahmen der Möglichkeiten helfen zu können, hatte die Stadt Bornheim ab dem 15. Juli eine Unwetter-Hotline eingerichtet. Bürgerinnen und Bür- ger hatten die Möglichkeit, Schäden auf Straßen, Wegen und Plätzen zu melden. Aber auch wer selbst dringend Hilfe benötigte, konnte sich über die Hotline an die Stadtverwal- tung wenden. Darüber hinaus hat die Stadt Bornheim ein Spendenkonto eingerichtet, um Bornheimerinnen und Bornheimern, die von diesem ungewöhnlich heftigen Stark- regenereignis betroffen sind, finanziell unterstützen zu können. Insgesamt sind 72 Anträge bei der Stadt eingegan- gen. An sie wurden die Spendengelder in Höhe von 33.750 Euro als Soforthilfe ausgezahlt. Viele Bornheimerinnen und Bornheimer haben betroffene Menschen auch auf direktem Weg finanziell unterstützt. Zudem hatten in Bornheim 147 Privathaushalte und 28 Unternehmen einen Antrag auf So- forthilfen des Landes NRW gestellt. Davon sind 172 Anträge bewilligt und insgesamt 435.000 Euro ausgezahlt worden. In den Tagen nach dem Unwetter wurde damit begonnen, an allen Schadensorten nach den jeweiligen Ursachen für die Überflutungen zu suchen. Dazu hat die Stadt Bornheim eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe „Starkregen- und Hochwasservorsorge“ gegründet. Darüber hinaus wurde mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik und Verwal- tung ein gemeinsamer Arbeitskreis gebildet, der sich eben- falls mit dem Thema „Starkregen- und Hochwasservorsor- ge“ beschäftigt hat. Dessen Aufgaben sind mittlerweile auf den Ausschuss für Umwelt, Klima, Landwirtschaft, Wald und Natur übergegangen. Schließlich haben die Stadtver- waltung und der Stadtbetrieb Bornheim eine gemeinsame Arbeitsgruppe „Hochwasser- und Starkregenvorsorge“ ein- gerichtet. Die Arbeitsgruppe beschäftigt sich systematisch mit kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen des Hoch- wasserschutzes und der Hochwasservorsorge. Um sich ein Bild von der Lage zu machen, aber auch um ganz unmittelbar zu sehen, mit welchen Maßnahmen der Hochwasserschutz verbessert werden kann, haben die zu- ständigen Ämter und Abteilungen der Stadtverwaltung und der Stadtbetrieb in den Tagen und Wochen nach dem 14. Juli in unterschiedlicher Zusammensetzung gemeinsam mit mir Ortsbegehungen durchgeführt. Mit dabei waren die Ortsvorsteher, Anwohnerinnen und Anwohner, Ratsmitglie- der aller Fraktionen und teilweise auch externe Fachleute. Liebe Bornheimerinnen und Bornheimer, das Unwetter am 14. Juli 2021 hat vor al- lem die Südhälfte Nordrhein-Westfalens und den Westen von Rheinland-Pfalz schwer getroffen. Lang anhaltende und starke Regenfälle hatten dazu geführt, dass Bäche und Flüsse über die Ufer ge- treten sind und die Böden kein Wasser mehr aufnehmen konnten. Die Wasser- massen haben in vielen Orten und vor al- lem im Ahrtal eine Schneise der Zerstö- rung hinterlassen und zahlreiche Todes- opfer gefordert. Zum Glück waren in Bornheim keine Toten, Schwerverletzten oder Vermissten zu beklagen. Dennoch sind die Schäden auch bei uns zum Teil immens. Menschen, deren Keller oder Erdgeschosse vollgelaufen waren, haben neben den Schäden am Gebäude große Teile ihres Inventars verloren. An der städtischen Infrastruktur (Straßen, Gebäude und Die Verlängerung der Keimerstraße wurde praktisch zerstört. Die Mühlenstraße wurde überflutet. Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim Bürgerinformation Beispiele für erste Maßnahmen, die im Zuge der Ortsbege- hungen beschlossen wurden, sind etwa verstärkte Kont- rollen und die Erhöhung der Reinigungsintervalle von Bachdurchlässen. Außerdem wird geprüft, ob der Bau zu- sätzlicher Hochwasserrückhaltebecken oberhalb der Ort- schaften und die Umleitung bzw. Rückhaltung von Oberflä- chenwasser, das von außerhalb in die Ortschaften fließt, hilfreich sein könnte, um die Gefahr von Hochwasser zu reduzieren oder Schäden zu vermeiden. Als Ergebnis einer Begehung des Rheinuferwegs wurden ebenfalls erste Maßnahmen ergriffen, um wild abfließendes Oberflächen- wasser kanalisiert abzuleiten und so eine weitere Erosion der Uferböschung zu verhindern. Langfristig wird es hier darum gehen, in Abstimmung mit Bund und Land die glo- bale Standsicherheit des Rheinufers zu gewährleisten und damit auch Sperrungen nach Starkregenereignissen zu vermeiden. Wasserverbände treiben Hochwasservorsorge voran Im Sinne des Hochwasserschutzes ist die Stadt auch auf interkommunaler Ebene vernetzt. Dies geschieht in erster Linie auf der Ebene der Wasserverbände. Der Dickops- bachverband verbindet etwa die Städte Wesseling, Brühl und Bornheim. Was den Bornheimer Bach betrifft, arbei- ten Bornheim und Alfter im Wasserverband südliches Vor- gebirge zusammen. Außerdem haben sich im Abwasser- netz Rheinland Abwasserwerke zwischen Bonn und Lever- kusen zusammengetan, um sich über Vorsorgemaßnah- men im Entwässerungsnetz auszutauschen. Der Wasserverband Dickopsbach (WVD) ist zuständig für Ausbau und Unterhaltung des Dickopsbachs und seiner Zuflüsse einschließlich des Hochwasserschutzes. Hierzu gehören 26 Kilometer Gewässer in den Ortslagen Born- heim, Kardorf (nördlich Klinkenbergsweg/Altenberger Gas- se), Merten, Sechtem und Walberberg sowie Brühl (Badorf, Eckdorf und Schwadorf), Keldenich und Wesseling (Ort). Der Verband betreibt neun Hochwasserrückhaltebecken (HRB) einschließlich des neu errichteten HRB 8 am Dikops- weg vor Keldenich. Das Rückhaltevermögen beträgt insge- samt rund 80.000 Kubikmeter. Das Gewässersystem des Dickopsbachs mit seinen Hochwasserrückhaltebecken ist gemäß den entwickelten Grundsätzen aus der Rechtspre- chung in nahezu allen Bereichen auf die schadlose Abfüh- rung eines 100-jährlichen Hochwassers ausgelegt. Wo dies dennoch nicht ausreicht, wurden seitens der Bezirks- regierung Köln Überschwemmungsgebiete ausgewiesen, die z.B. mit Bauverboten einhergehen. Die Überschwem- mungsgebiete sind im Internet unter http://www.uesg. nrw.de ebenfalls abrufbar. Da sich in Hochwasserrückhal- tebecken mit der Zeit Schlamm absetzt, lässt die Stadt Bornheim die Becken bei Bedarf ausbaggern. Als Sofort- maßnahme ist nach dem Unwetter am Hochwasserrück- haltebecken Umbachweg zunächst die Trockenwetterrin- ne wiederhergestellt worden. Außerdem ist eine vorzeitige Entschlammung bereits in Auftrag gegeben. Infolge der Ereignisse des 14. Juli hat der Wasserverband Dickopsbach entschieden, alle Gewässer auf weitere Opti- mierungspotenziale bezüglich der Hochwassersicherheit zu überprüfen. Dazu zählt die bereits beauftragte 50-pro- zentige Vergrößerung des HRB 4 oberhalb von Merten ebenso wie die Nutzung weiterer Potenziale der Gewäs- serrenaturierung. Letztere gehen in der Regel mit einer größeren Lauflänge, einem aufgeweiteten Gewässerquer- schnitt und größeren Gewässerauen einher und wirken so Überschwemmungen entgegen. Jüngstes Beispiel ist die Renaturierung des Mühlenbachs in Merten, die im Novem- ber begonnen wurde. Bereits im Juli 2021 wurde der Ab- schnitt des Alfterer-Bornheimer Bachs von der Königstra- ße bis zur Secundastraße naturnäher gestaltet. So wurde unter anderem eine Mulde angelegt, die erhebliche Was- sermengen aufnehmen kann. Als direkte Konsequenz des Unwetters hat der Wasserverband Südliches Vorgebirge einen Maßnahmenkatalog für den Breniger Mühlenbach erarbeitet. So hat sich das Bachbett an vielen Stellen durch das Hochwasser eingegraben (Tiefenerosion). Des- halb sollen an geeigneten Stellen Querriegel befestigt wer- den, damit sich hinter den Blöcken Material absetzt und so das Bachbett wieder aufgefüllt wird. Darüber hinaus wer- den Bäume, deren Wurzeln unterspült wurden, auf ihre Standfestigkeit überprüft und gegebenenfalls gefällt. Da- mit soll sichergestellt werden, dass Bäume beim nächsten Hochwasser nicht entwurzelt werden und möglicherweise den Bach verstopfen. Als weitere Maßnahme sollen in Bebauungsplänen künftig Verkehrs- und Grünflächen als multifunktionale Flächen und Notflutflächen ausgewiesen werden. Und in Neubau- gebieten sollen Notwasserwege berücksichtigt werden, über die das Wasser abfließen kann. Dachbegrünung und Flächenentsiegelung werden durch Vorgaben im Bebau- ungsplan gesteuert. Was diesen Bereich angeht, muss man aber leider auch feststellen, dass es einen 100-pro- zentigen Schutz vor den Folgen von so extremen Hoch- wasserereignissen nicht wird geben können. Stadtbetrieb Bornheim übernimmt wichtige Aufgaben im Hochwasserschutz Mit Blick auf den Hochwasserschutz übernimmt vor allem auch das Abwasserwerk des Stadtbetriebs Bornheim (SBB) wichtige Aufgaben. Der SBB plant und betreibt das öffentliche Kanalnetz, das derzeit 213 Kilometer und 205 Sonderbauwerke umfasst, und trägt somit aktiv zum Schutz vor Überflutungen bei. So werden gezielt Netzver- knüpfungen und Regenrückhalteräume geschaffen, um die Speicherkapazitäten im Kanalnetz intelligent zu steu- ern. Im Übrigen hat der SBB schon 2014 eine Studie zur in- tegrierten Hochwasservorsorge in Auftrag gegeben. Ziel war es, die bis dahin getrennt betrachteten Gefahren aus dem kanalisierten Bereich und durch Fließgewässer (Bä- che und Flüsse) sowie ihre gegenseitigen Beeinflussungen gemeinsam zu erfassen und daraus die passenden Maß- nahmen zu entwickeln. Auf Grundlage der Studie sind be- reits zahlreiche Investitionen umgesetzt worden und wei- tere stehen bevor. So wird in Walberberg für den Bereich Dominikanerstraße/Schwadorfer Kreuz und das dazuge- hörige Einzugsgebiet im Jahr 2022 eine detaillierte Über- flutungsstudie in Auftrag gegeben, in der ein Konzept zum größtmöglichen Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner erarbeitet werden soll. Neben dem Kanalnetz unterhält der Stadtbetrieb Born- heim 20 Regenüberlauf- (RÜB) und 23 Regenrückhaltebe- cken (RRB) sowie 4 große Versickerungsbecken. Eines der jüngsten Becken ist das Regenrückhaltebecken unter dem Peter-Fryns-Platz in Bornheim. Es wurde im Frühjahr 2016 fertiggestellt und fasst 1.000 Kubikmeter. Das Fassungs- vermögen des Regenrückhaltebeckens in der Dahlienstra- ße in Waldorf wurde 2017 von 3.000 auf 10.000 Kubikmeter erweitert. Auch das zeigt, dass die Stadt lange vor dem Unwetter vom 14. Juli erhebliche Maßnahmen zur Starkre- gen- bzw. Hochwasservorsorge getroffen hat. Stadt entwickelt Krisenmanagement weiter Bei der Starkregen- und Hochwasservorsorge spielen prä- ventive Maßnahmen zum Hochwasserschutz ebenso eine Rolle wie das schnelle Handeln während einer solchen Ka- tastrophe. Deshalb lässt die Stadt die Mitglieder des Sta- bes für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) durch externe Experten der NRW Urban – einer landeseigenen Gesell- schaft für Stadt- und Quartiersentwicklung – schulen. Das Ziel der Schulung ist es, bei unerwarteten Ereignissen die- ser Größenordnung im Krisenschutzmanagement mög- lichst gut aufgestellt zu sein. Auch die Alarmierung der Be- völkerung werden wir weiter optimieren. Das gilt etwa für das derzeit aus rund 30 Standorten bestehende Sirenen- netz. Zum einen werden zusätzliche Standorte geschaffen, um eine bestmögliche Abdeckung des Stadtgebietes zu erreichen. Zum anderen werden die Sirenen sukzessive mit digitaler Technik umgerüstet. Geplant ist, zusätzlich das gerade vom Bundesrat freigegebene „Cell Broadcas- ting“ einzusetzen sobald es verfügbar ist. Dabei werden Warnnachrichten an alle Mobilgeräte gesendet, die sich während des Alarmzeitraums in einer Funkzelle des Gefah- rengebietes befinden. Eigenverantwortung erhöht den individuellen Schutz Oft können unwetterbedingte Schäden aber auch schon durch eigene Vorsorgemaßnahmen der Hauseigentüme- rinnen und Hauseigentümer, dem sogenannten Objekt- schutz, deutlich verringert oder sogar gänzlich vermieden werden. Tiefliegende Gebäudeöffnungen wie Kellerfens- ter, Kellertreppen, Lichtschächte und Eingangstüren im Erdgeschoss lassen sich gegen oberflächlich eindringen- des Wasser – je nach örtlichen Gegebenheiten – durch Erd- wälle, Sockelmauern, druckdichte Fenster oder Türen und den Einbau von Klappschotten oder Aufkantungen im Bo- denbelag schützen. Und wassersperrende Schutzanstri- che helfen Schäden durch eindringendes Grund- oder Si- ckerwasser zu verhindern. Wichtig sind vor allem auch Rückstauverschlüsse. Sie verhindern, dass Wasser durch Bodenabläufe, Waschbecken und andere Öffnungen in Kellerräume eindringen kann. Hinweise zur Selbstvorsorge finden Sie unter den oben genannten Adressen. Mit Blick auf den Hochwasserschutz kommt auch der Ent- siegelung von Flächen eine immer größere Bedeutung zu. Entsiegelte Flächen reduzieren den oberflächlichen Ab- fluss und tragen damit zum Hochwasserschutz bei. Zu- sätzlich ist Entsiegelung ein Beitrag zum Bodenschutz, verbessert das Kleinklima und fördert die Grundwasser- neubildung. Zu den kleinen aber in vielerlei Hinsicht wir- kungsvollen Maßnahmen zählen in diesem Zusammenhang auch naturnahe Vorgärten, die nicht nur ökologisch wert- voll sind, sondern auch das Versickern von Wasser im Bo- den zulassen. In Schottergärten besteht dagegen die Ge- fahr, dass sich das Wasser auf der Oberfläche staut, weil es durch den verdichteten Boden nicht abfließen kann. Dieses Wasser kann in Kellern, in der überlasteten Kanali- sation oder auch in Bächen und Flüssen landen. Jede ent- siegelte Fläche ist ein Beitrag zum Natur-, Klima- und eben auch Hochwasserschutz. Dazu zählen auch Dachbegrü- nungen. Denn jede Dachbegrünung speichert eine gewisse Menge Regenwasser und lässt dieses Wasser zeitverzö- gert abfließen bzw. auf dem Dach verdunsten. Dadurch wird ein Retentions-, also Rückhalteeffekt erzielt. Exper- ten gehen davon aus, dass je nach Bauart 50 bis 90 Prozent der Niederschläge auf den Dachflächen zurückgehalten und durch Verdunstung direkt in den Wasserkreislauf zu- rückgeführt werden. Solidarität und Hilfsbereitschaft In den Tagen nach dem 14. Juli war es beeindruckend zu sehen, wie groß die Hilfsbereitschaft und Solidarität der Menschen untereinander war. Betroffene, Freunde und Nachbarn haben zusammengestanden und gemeinsam angepackt. Oft waren es auch bis dahin unbekannte Men- schen, die plötzlich da waren und geholfen haben. Die An- teilnahme und Hilfsbereitschaft hat dabei nicht an den Grenzen unserer Stadt Halt gemacht. Viele von uns haben Menschen in der schwer betroffenen Region tatkräftig oder mit Spenden unterstützt. Das war großartig! Auf die- se Gemeinschaft können wir stolz sein! Gleiches gilt auch für die Kommunen, die sich in dieser au- ßergewöhnlichen Krisensituation gegenseitig unterstützt haben. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Rhein-Sieg-Kreises standen untereinander und auch mit dem Kreis in engem Kontakt. Zwei Kolleginnen unserer Stadtverwaltung haben in der akuten Phase drei Wochen in Swisttal unterstützt. Großer Dank geht nicht zuletzt auch an unsere Partnerstadt Mittweida, die uns ohne zu zögern geholfen hat. Nachdem sich der Stadtbetrieb an Mittweida gewandt hatte, ist Oberbürgermeister Ralf Schreiber sofort tätig geworden und hat aus dem gesam- ten Kreisgebiet 51.000 Sandsäcke aufgetrieben. Nur drei Tage nach dem Unwetter trafen zwei Kameraden in Born- heim ein, um die Säcke zu übergeben. Damit konnten wir uns auf mögliche Regenfälle in den Folgetagen vorberei- ten. Außerdem hat Mittweida Spendengelder in Höhe von 10.000 Euro für Bornheim gesammelt. Das alles zeigt, dass man Enormes leisten kann, wenn alle an einem Strang zie- hen. Das gilt auch für den Hochwasserschutz. Die Stadt Bornheim tut alles ihr Mögliche, um auf schwer- wiegende Ereignisse dieser Art vorbereitet zu sein und durch die gezielte Weiterentwicklung unserer Infrastruk- tur im Sinne der Gefahrenabwehr größtmöglichen Schutz vor den Folgen des Klimawandels zu erreichen. Zu den Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung wird zukünftig auch der Umgang mit lang anhaltenden Hitzewellen gehö- ren müssen. Ebenso wird die Stadt ihren Weg zur Klimaneutralität fort- setzen. So wie alle Kommunen müssen auch wir unseren Beitrag zur Begrenzung des Klimawandels leisten. Es wird keinen 100-prozentigen Schutz vor den Folgen des Klima- wandels geben können. Aber wir werden uns in Bornheim gemeinsam so gut wie möglich für die Zukunft aufstellen. Ihr Bürgermeister Christoph Becker Helferinnen und Helfer befüllen Sandsäcke. Die Partnerstadt Mittweida brachte 51.000 leere Sandsäcke nach Bornheim.

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03.12.2021 V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Rainer Schumann, Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Energieberatung Kostenlose telefonische Energieberatung der Klimaregion ­Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW am 15. Dezember 2021 von 14 bis 17.45 Uhr, Anmeldung erforder- lich unter: 02222 945-285, tobias.gethke@stadt-bornheim.de StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Ab- wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Service HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Zugang nur mit Online-Ticket! Aktuelle Infos und Tickets gibt es unter: www.hallenfreizeitbad.de Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de/stadtbuecherei Stadt Bornheim Bürgerinformation Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD 02222 9956331, fraktion@spd-bornheim.nrw Bündnis 90/Die Grünen 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de ABB 0151-72211101, bornheimer123@yahoo.de Fraktionen Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung notwendig unter 02222 945-101 Bürgermeister Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, 02222 9437-0 Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen (Brunnenallee 31a) folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr Besucher aller Dienststellen müssen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Sitzungen sind öffentlich und finden – soweit nicht anders angegeben – im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, statt. Die Termine gelten vorbehaltlich möglicher Einschränkungen. Bitte beachten Sie zur Teilnahme die aktuell geltende Coronaschutzverordnung. Es steht nur eine begrenzte Anzahl an Publikumsplätzen zur Verfügung. Diese werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Anmeldungen können per E-Mail an claudia.gronewald@stadt-bornheim.de oder telefonisch unter 02222 945-218 erfolgen. In den Sitzungsräumlichkeiten ist durchgängig eine FFP2-Maske zu tragen. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Dies ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen. Die Teilnehmer*innen müssen außerdem vollständig geimpft oder genesen sein oder über einen bescheinigten höchstens 24 Stunden zurückliegenden negativen Corona-Antigen-Schnell- oder PCR-Test verfügen. Vor Ort kann rechtzeitig vor der Sitzung ein beaufsichtigter kostenfreier Selbsttest durchgeführt werden. Die Nachweise sind am Eingang vorzuzeigen. Aktuelle Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Die nächsten Sitzungen Ausschuss für Umwelt, Klima, Landwirtschaft, Wald und Natur Dienstag, 07.12.2021, 18 Uhr Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschuss Mittwoch, 08.12.2021, 18 Uhr Jugendhilfeausschuss Donnerstag, 09.12.2021, 18 Uhr Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 15.12.2021, 18 Uhr Stadtrat Donnerstag, 16.12.2021, 18 Uhr, Rheinhalle, Rheinstraße 201, Hersel Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Amtliche Bekanntmachungen Begründung: Es handelt sich bei der Benennung von Stra- ßen und Plätzen vorrangig um einen verwaltungstechni- schen Vorgang zur Erfassung und eindeutigen Zuordnung von Gebäuden, der somit der zwingenden Gewährleistung von öffentlicher Sicherheit und Ordnung dient. Eine solche Maßnahme verletzt regelmäßig den Bürger auch nicht in seinen grundgesetzlich geschützten Rechten. Dies könnte nur dann ausnahmeweise der Fall sein, wenn die Straßen- benennung willkürlich erfolgt. Dafür oder für eine sonst er- messensfehlerhafte Verwaltungsentscheidung gibt es kei- ne Anhaltspunkte. Der Rat hat die vom zuständigen Orts- vorsteher und Verwaltung vorgeschlagenen Straßennamen beschlossen und dabei sein Ermessen ausgeübt. Ermes- sensfehler bei der Auswahl sind nicht erkennbar. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung liegt im Interesse der Allgemeinheit an einer eindeutigen und bestmöglichen Orientierung. Dies dient insbesondere der Gewährleistung einer schnellstmöglichen Auffindung einer verbindlichen Adresse im Notfall für Rettungsdienste, Vollzugsdienste und Feuerwehr. Die Vollziehungsanordnung dient daher der Herstellung von Rechts- und Planungssicherheit. Diese All- gemeinverfügung gilt einen Tag nach ihrem Erscheinen im Amtsblatt als bekannt gegeben. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Allgemeinverfü- gung können Sie vor dem Verwaltungsgericht Köln, Appell- hofplatz, 50667 Köln, innerhalb eines Monats nach Be- kanntgabe der Verfügung schriftlich oder zur Niederschrift beim Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Verwal- tungsgerichts Klage erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismit- tel sollen angegeben, die angefochtene Verfügung soll bei- gefügt werden. Die Klage bzw. der Antrag kann auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts erhoben/gestellt werden. Das elek- tronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Es muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person ver- sehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 55a Abs. 4 VwGO eingereicht werden. Die für die Übermittlung und Bearbeitung geeigneten technischen Rahmenbedingungen bestim- men sich nach näherer Maßgabe der Verord- nung über die technischen Rahmenbedin- gungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Be- hördenpostfach (Elektronischer-Rechtsver- kehr-Verordnung - ERVV) vom 24. November 2017 (BGBl. I Seite 3803). Wird die Frist durch einen von Ihnen Bevoll- mächtigten versäumt, so wird dessen Ver- schulden Ihnen zugerechnet. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. Bornheim, den 08.11.2021 Stadt Bornheim gez. Christoph Becker, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung der Allgemeinverfügung zur Straßenbenennung im Plangebiet des Bebauungsplanes Ro 23 in der Ortschaft Roisdorf Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 02.11.2021 gemäß § 60, Abs. 2 und § 41, Abs. 1 Ge- meindeordnung NRW i. V. m. § 4, Abs. 2, Satz 3 StrWG NRW folgenden Straßennamen beschlossen: Für das Plangebiet Ro 23: Haupterschließungsstraße: „Rhabarberweg“ Die Lage der Straße wird in dem beigefügten Übersichtsplan dargestellt. Die sofortige Vollziehung nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO wird angeordnet. Ro 23 Ro 23 Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Rates der Stadt Bornheim am Donnerstag, 16.12.2021, 18 Uhr, in der Rheinhalle, Rheinstraße 201, Hersel Am Donnerstag, 16.12.2021, 18 Uhr, findet in der Rheinhalle, Rheinstraße 201, Hersel, die nächste Sitzung des Rates der Stadt Bornheim mit folgender Tages- ordnung statt: TOP Inhalt Vorlage Nr. Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin 2 Einwohnerfragestunde 3 Entgegennahme der Niederschrift Nr. 83 vom 02.11.2021 4 Verleihung Umweltpreis der Stadt Bornheim 724/2021-12 5 Mitgliedschaft der Stadt Bornheim in der Energie- agentur Rhein Sieg e. V. 711/2021-12 6 Vorstellung Medienentwicklungsplan 2021-2025 606/2021-5 7 15. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffent- liche Wasserversorgung und den Anschluss an die öf- fentliche Wasserversorgungsanlage - Wasserversor- gungssatzung - der Stadt Bornheim vom 24.10.2001 643/2021-SBB 8 Entwurf eines Nachtragshaushalts 2022 des Rhein- Sieg-Kreises 722/2021-2 9 Zustimmung zu Mehraufwendungen und Mehraus gaben im Haushaltsjahr 2021 543/2021-2 10 Weitergabe von Krediten an städtische Mehrheits beteiligungen 598/2021-2 11 Bericht zur finanziellen Situation gemäß § 2 NKF-CIG 667/2021-2 12 Beteiligungsbericht 2020 605/2021-2 13 Ausschüttung der im Gewinnvortrag des Wasserwerks eingestellten thesaurierten Gewinne an die Stadt Bornheim 608/2021-2 14 Ausschüttung der im Gewinnvortrag des StadtBetrieb Bornheim AöR eingestellten thesaurierten Gewinne an die Stadt Bornheim 609/2021-2 15 Wirtschaftsplan Wasserwerk 2022 617/2021-SBB 16 Ergänzungswahlen zu Ausschüssen 691/2021-1 17 Anregung nach § 24 GO NRW vom 04.10.2021 betr. „Stadt Bornheim wird Sicherer Hafen“ 628/2021-5 18 Große Anfrage der SPD-Fraktion vom 13.11.2021 betr. Besetzung von neuen Stellen auf der Grundlage des aktuellen Stellenplans 705/2021-11 19 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 708/2021-1 20 Anfragen mündlich Nicht öffentliche Sitzung 21 Vergabe des Auftrages zum Bau einer Modulbau anlage als Interimslösung mit 9 Klassen für die Heinrich-Böll-Gesamtschule Merten 593/2021-1 22 Vergabe des Auftrages für die Lieferung von Feu- erschutzbekleidung für die Freiwillige Feuerwehr Bornheim 696/2021-1 23 Strategische Handlungsoptionen in der Stromnetz- gesellschaft 637/2021-2 24 Mitteilung über Vergaben zwischen 25.000 € - 50.000 € ab dem 08.10.2021 710/2021-1 25 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 26 Anfragen mündlich Bitte beachten Sie zur Teilnahme an der Sitzung die aktuell geltende Corona- schutzverordnung. In den Sitzungsräumlichkeiten ist eine FFP2-Maske zu tra- gen. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind Personen, die aus medizini- schen Gründen keine Maske tragen können. Dies ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen. Unabhängig von einem bestimmten Inzidenzwert müssen die Teilnehmer*innen außerdem vollständig geimpft oder genesen sein oder über einen bescheinigten höchstens 24 Stunden zurückliegenden negativen Coro- na-Antigen-Schnell- oder PCR-Test verfügen. Ein beaufsichtigter –kostenfrei- er- Selbsttest kann vor den Sitzungsräumlichkeiten durchgeführt werden. Bitte erscheinen Sie dazu ausreichend früh vor der Sitzung, um den Test noch in Ruhe durchführen zu können. Damit erfüllt die Stadt Bornheim gem. Erlass des MHKBG NRW vom 07.10.2021 die gegenüber ihren Gremienmitgliedern bestehenden Verpflichtungen, die das OVG NRW in seinem Beschluss vom 30.09.2021 festge- stellt hat. Kosten für anderweitig durchgeführte Testungen können nicht über- nommen werden. Die Nachweise sind am Eingang vorzuzeigen. Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass nur eine begrenzte Anzahl an Publikumsplätzen zur Verfügung steht. Diese werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Sie können sich als Gast per Mail unter claudia.gronewald@stadt-bornheim.de oder telefonisch unter 02222 945-218 anmelden. Bornheim, den 30.11.2021 Stadt Bornheim gez. Christoph Becker Bürgermeister

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26.11.2021 V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Rainer Schumann, Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Energieberatung Kostenlose telefonische Energieberatung der Klimaregion ­Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW am 15. Dezember 2021 von 14 bis 17.45 Uhr, Anmeldung erforder- lich unter: 02222 945-285, tobias.gethke@stadt-bornheim.de StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Ab- wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Service HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Zugang nur mit Online-Ticket! Aktuelle Infos und Tickets gibt es unter: www.hallenfreizeitbad.de Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de/stadtbuecherei Stadt Bornheim Bürgerinformation Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD 02222 9956331, fraktion@spd-bornheim.nrw Bündnis 90/Die Grünen 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de ABB 0151-72211101, bornheimer123@yahoo.de Fraktionen Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung notwendig unter 02222 945-101 Bürgermeister Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, 02222 9437-0 Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen (Brunnenallee 31a) folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr Besucher aller Dienststellen müssen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Sitzungen sind öffentlich und finden – soweit nicht anders angegeben – im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, statt. Die Termine gelten vorbehaltlich möglicher Einschränkungen. Bitte beachten Sie zur Teilnahme die aktuell geltende Coronaschutzverordnung. Es steht nur eine begrenzte Anzahl an Publikumsplätzen zur Verfügung. Diese werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Anmeldungen können per E-Mail an claudia.gronewald@stadt-bornheim.de oder telefonisch unter 02222 945-218 erfolgen. In den Sitzungsräumlichkeiten ist mindestens eine medizinische Maske zu tragen. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Dies ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen. Am zugewiesenen Sitzplatz kann die Maske abgenommen werden. Die Teilnehmer*innen müssen außerdem vollständig geimpft oder genesen sein oder über einen bescheinigten höchstens 24 Stunden zurückliegenden negativen Corona-Antigen-Schnell- oder PCR-Test verfügen. Vor Ort kann rechtzeitig vor der Sitzung ein beaufsichtigter kostenfreier Selbsttest durchgeführt werden. Die Nachweise sind am Eingang vorzuzeigen. Aktuelle Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Die nächsten Sitzungen Ausschuss für Bürgerangelegenheiten Dienstag, 30.11.2021, 18 Uhr Schulausschuss Mittwoch, 01.12.2021, 18 Uhr Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 02.12.2021, 18 Uhr Ausschuss für Umwelt, Klima, Landwirtschaft, Wald und Natur Dienstag, 07.12.2021, 18 Uhr Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschuss Mittwoch, 08.12.2021, 18 Uhr Jugendhilfeausschuss Donnerstag, 09.12.2021, 18 Uhr Weihnachts-Thriller-Lesung in der Stadtbücherei Bornheim Nervenkitzel bietet die vorweihnachtliche Thril- ler-Lesung, zu der die Stadtbücherei Bornheim am Freitag, 10. Dezember 2021, um 20 Uhr in den Ser- vatiusweg 19-23 im Bornheimer Ortszentrum ein- lädt. Judith Merchant liest aus ihrem neuen Thriller „SCHWEIG!“. Einlass ist um 19.30 Uhr. Im Mittelpunkt stehen die beiden Schwestern Esther und Sue. Eigentlich möchte Esther ihre Schwester Sue vor Weihnachten nur kurz besuchen. Doch dann sorgt ein Schneesturm dafür, dass beide Schwestern das erste Mal seit ihrer Kindheit ins Gespräch kom- men. Und dabei bleibt kein Stein auf dem anderen. Die Zuhörer erwartet ein ebenso packendes wie in- tensives psychologisches Kammerspiel um eine toxi- sche Beziehung, in der nichts so ist, wie es scheint. Die Plätze sind begrenzt. Daher müssen die Tickets vorab erworben werden. Karten sind ab sofort für 9 Euro in der Stadtbücherei Bornheim im Servatiusweg 19-23 erhältlich und können telefonisch unter 02222 938-565 reserviert werden. Es gibt keine Abendkas- se. Es gelten die Regelungen der dann gültigen Coro- naschutzverordnung. Zur Person: Judith Merchant studierte Literaturwis- senschaft und unterrichtet heute Kreatives Schrei- ben an der Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Für ihre Kurzgeschichten wurde sie zweimal mit dem Friedrich-Glauser-Preis ausgezeichnet. Auf ihr Krimidebüt „Nibelungenmord“ folgten vier weitere Werke – darunter „Loreley singt nicht mehr“. Nach der Veröffentlichung ihrer Rheinkrimi-Serie zog Ju- dith Merchant von der Idylle in die Großstadt. „ATME!“ erschien 2019 und wurde ein Beststeller. Der neue Thriller trägt den Titel „SCHWEIG!“. Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de

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CDU-Fraktion Bornheim | Servatiusweg 19-23 | 53332 Bornheim Bornheim wird vor Ort gemacht Dr. med. Helmut Preiß Unterdorfstraße 7 53332 Bornheim Mobil: 0170-7877193 E-Mail: preiss.helmut@gmx.de www.cdu-bornheim.de Herrn Bürgermeister Christoph Becker Rathausstraße 2 53332 Bornheim Bornheim, 13.12.2021 Antrag der CDU-Fraktion: Ehrenamtsmedaille der Stadt Bornheim Sehr geehrter Herr Bürgermeister Becker, wir bitten Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung des nächsten Ausschusses für Sport, Kultur und Ehrenamt zu setzen: Beschlussvorschlag Der Bürgermeister wird beauftragt, eine Ehrenamtsmedaille der Stadt Bornheim zu schaffen. Diese soll zusammen mit einer entsprechenden Urkunde in jedem Jahr an drei Personen verliehen werden, die sich in besonderer Weise um das Ehrenamt in Bornheim verdient gemacht haben. Die Verleihung der Medaille soll im Rahmen einer offiziellen Veranstaltung des jeweiligen Vereins oder des Dienstes verliehen werden, für den das Ehrenamt ausgeübt wurde oder wird. Alternativ dazu soll die Ehrung im Rahmen einer offiziellen Veranstaltung der Stadt Bornheim (z.B. Sportfest, Tollitätentreff o.ä.) erfolgen. Begründung Das Ehrenamt in unserer Stadt trägt seit langem maßgeblich zur Sorge um Menschen und deren Pflege, zur Gründung und zum Aufrechterhalten von Sportvereinen sowie zur Schaffung und zum Erhalt von Kulturgut und Brauchtum bei. Ehrenamtliche Arbeit sorgt für den generationsübergreifenden Zusammenhalt der Gesellschaft und die vorbehalts- und selbstlose Hilfe für die Schwächsten. Menschen, die in diesen Ämtern tätig sind, sind ein Vorbild für uns alle. Diese Vorbildfunktion sollte seitens der Stadt auf verschiedenen Wegen gewürdigt werden. Die bereits eingeführte Ehrenamtskarte ist eine Möglichkeit, mit dem die Stadt und die Bürger sich für diesen Dienst an der Gesellschaft bedanken können. Seite 2 von 2 Menschen, die sich in besonderer Weise ehrenamtlich betätigt haben, erhalten darüber hinaus durch die Verleihung einer Ehrenamtsmedaille eine Leuchtturmfunktion. In dem die Medaille öffentlich verliehen wird, wird sowohl der oder dem Geehrten als auch der Öffentlichkeit die Wichtigkeit und die Bedeutung des Ehrenamtes verdeutlicht. Der Ausschuss für Sport, Kultur und Ehrenamt wählt jeweils in seiner letzten Sitzung im Jahr die Personen, denen die Medaille im darauffolgenden Jahr verliehen wird. Die Medaille kann nur an natürliche Personen verliehen werden. Jeder Bornheimer Bürger und jede Bürgerin sowie alle Bornheimer Vereine haben das Recht, Menschen für die Verleihung der Ehrenamtsmedaille vorzuschlagen. Das Aussehen der Medaille stimmen die Verwaltung und der Ausschuss für Sport, Kultur und Ehrenamt miteinander ab. Vielen Dank, Dr. med. Helmut Preiß und Fraktion der CDU-Bornheim

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27.12.2021 V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Rainer Schumann, Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Energieberatung Kostenlose telefonische Energieberatung der Klimaregion ­Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW am 19. Januar 2022 von 14 bis 17.45 Uhr, Anmeldung erforderlich unter: 02222 945-285, tobias.gethke@stadt-bornheim.de StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Ab- wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Service HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Zugang nur mit Online-Ticket! Aktuelle Infos und Tickets gibt es unter: www.hallenfreizeitbad.de Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de/stadtbuecherei Stadt Bornheim Bürgerinformation Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD 02222 9956331, fraktion@spd-bornheim.nrw Bündnis 90/Die Grünen 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de ABB 0151-72211101, bornheimer123@yahoo.de Fraktionen Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung notwendig unter 02222 945-101 Bürgermeister Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, 02222 9437-0 Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen (Brunnenallee 31a) folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr Besucher aller Dienststellen müssen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Es gilt die 3G-Pflicht. Die Sitzungen sind öffentlich und finden – soweit nicht anders angegeben – im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, statt. Die Termine gelten vorbehaltlich möglicher Einschränkungen. Bitte beachten Sie zur Teilnahme die aktuell geltende Coronaschutzverordnung. Es steht nur eine begrenzte Anzahl an Publikumsplätzen zur Verfügung. Diese werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Anmeldungen können per E-Mail an claudia.gronewald@stadt-bornheim.de oder telefonisch unter 02222 945-218 erfolgen. In den Sitzungsräumlichkeiten ist durchgängig eine FFP2-Maske zu tragen. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Dies ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen. Die Teilnehmer*innen müssen außerdem vollständig geimpft oder genesen sein oder über einen bescheinigten höchstens 24 Stunden zurückliegenden negativen Corona-Antigen-Schnell- oder PCR-Test verfügen. Vor Ort kann rechtzeitig vor der Sitzung ein beaufsichtigter kostenfreier Selbsttest durchgeführt werden. Die Nachweise sind am Eingang vorzuzeigen. Aktuelle Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Die nächsten Sitzungen Ausschuss für Bürgerangelegenheiten Dienstag, 11.01.2022, 18 Uhr Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 13.01.2022, 18 Uhr, Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachungen Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln Az.: 54.1-1.2-(3.10)-3 Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln Az.: 54.1-1.2-(3.10)-2 Antrag der Basell Polyolefine GmbH auf Erteilung einer wasserrechtlichen Gestattung für die Förderung von Grundwasser in einer Menge von 4.450 m3/h, 106.000 m3/d und 26.500.000 m3/a mittels der auf den Grundstücken Ge- markung Wesseling, Flur 2, Flurstück 32 gelegenen Brun- nen Nr. 1110, Flur 2, Flurstück 1 gelegenen Brunnen Nr. 1120, Flur 1, Flurstück 52 gelegenen Brunnen Nr. 1140, Flur 1, Flur- stück 3 gelegenen Brunnen Nr. 1200, 1210, 1220, 1240, 1250, 1260 und 1270, Flur 1, Flurstück 49 gelegenen Brunnen Nr. 1280 und 1290, sowie Rondorf-Land, Flur 89, Flurstück 2085 gelegenen Brunnen Nr. 1300, 1310 und 1320 und Ron- dorf-Land, Flur 89, Flurstück 2086 gelegenen Brunnen Nr. 1330 und 1340 Die Antragsunterlagen und der UVP-Bericht wurden nach ortsüblicher Bekanntmachung in den Städten Bornheim, Brühl, Köln und Wesseling einen Monat lang in der Zeit vom 15 März 2021 bis 14. April 2021 auf der Internet- seite der Bezirksregierung Köln und im UVP-Portal veröf- fentlicht. Die Einwendungsfrist endete am 14. Mai 2021. Die Bezirksregierung Köln führt aufgrund der CO- VID-19-Pandemie im Rahmen des UVP-pflichtigen Wasser- rechtsverfahrens für das o.g. Vorhaben gemäß § 8 ff. Was- serhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 18 Abs. 1 S. 4 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit § 73 Abs. 6 des Verwaltungsverfahrensge- setzes (VwVfG) anstelle des ursprünglich als Präsenztermin vorgesehenen Erörterungstermins eine Online-Konsultati- on nach § 5 Abs. 4 des Planungssicherstellungsgesetzes vom 20.05.2020 (PlanSiG) durch, wobei vorgesehen ist, im Falle des Einverständnisses aller Teilnahmeberechtigten die Online-Konsultation gemäß § 5 Abs. 5 PlanSiG durch ei- ne Videokonferenz zu ersetzen. Eine Teilnahme ist auch rein telefonisch möglich. Es werden die rechtzeitig zu dem Plan eingegangenen Ein- wendungen sowie Stellungnahmen von Vereinigungen und Behörden erörtert. Dazu werden den zur Teilnahme Be- rechtigten auch die Informationen gemäß § 5 Abs. 4 S. 1, Abs. 5 S. 2 PlanSiG zugänglich gemacht. Sofern die Voraussetzungen des § 5 Abs. 5 PlanSiG erfüllt sind, findet die Videokonferenz am 20.01.2022 statt. Das Vorgesagte wird hiermit gemäß § 5 Abs. 3 S. 2 PlanSiG in Verbindung mit § 73 Abs. 6 Satz 2 VwVfG bekannt ge- macht. Hinweise: 1. Die Online-Konsultation beziehungsweise die Videokon- ferenz ist nicht öffentlich. 2. Die Behörden, der Träger des Vorhabens und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abge- geben haben, werden individuell über die Online-Konsul- tation bzw. die Videokonferenz benachrichtigt, ein- schließlich der Bekanntgabe der entsprechenden Zu- gangsdaten. 3. Ein Recht zur Teilnahme haben neben den unter 2. Ge- nannten auch sonstige Betroffene, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden und die sich bisher noch nicht an dem Verfahren beteiligt haben. Diese müssen sich jedoch bei Teilnahmewunsch in der Zeit vom 03.01.2022 bis zum 07.01.2022 um 12:00 Uhr unter der E-Mail-Adresse jonas.wenge@brk.nrw.de anmelden und Zugangsdaten anfordern. Gerne kann zugleich das Ein- verständnis mit einer Videokonferenz erklärt werden. Bei der Anmeldung muss unter Angabe von persönlichen Daten die Betroffenheit entsprechend nachgewiesen werden. Der Nachweis erfolgt durch eine digitale Ablich- tung der Rückseite des Personalausweises, ggf. eines Grundbuchauszuges und ggf. einer Vollmacht. Die mit der Identitätsprüfung erhobenen persönlichen Daten werden zum Verfahrensvorgang genommen und archi- viert. Die Berechtigten werden sodann individuell über die Online-Konsultation bzw. die Videokonferenz be- nachrichtigt, einschließlich der Bekanntgabe der ent- sprechenden Zugangsdaten. Die Bezirksregierung Köln beachtet als öffentliche Stelle die allgemeinen datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Da- tenschutzgesetzes für Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) sowie die Vorschriften der jeweils anzuwendenden be- sonderen Fachgesetze in der jeweils geltenden Fassung. Weitere Informationen zu Ihren Rechten im Datenschutz finden Sie im Internet unter: https://www.bezreg-koeln. nrw.de/datenschutz. 4. Die Regelungen über die Online-Konsultation bzw. die Vi- deokonferenz lassen den bereits eingetretenen Aus- schluss von Einwendungen unberührt, § 5 Abs. 4 S. 4, Abs. 5 S. 2 PlanSiG. 5. Die Teilnahme an der Online-Konsultation beziehungs- weise der Videokonferenz ist jedem Berechtigten im Sinne der Ziffern 2 und 3 freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevoll- mächtigung ist im Vorfeld rechtzeitig durch eine schrift- liche Vollmacht nachzuweisen und die Vollmacht wird zum Verfahrensvorgang genommen und archiviert. Bei Nichtteilnahme eines Beteiligten kann die On- line-Konsultation beziehungsweise der Videokonferenz auch ohne ihn stattfinden. 6. Kosten, die durch die Teilnahme oder Vertreterbestel- lung entstehen, werden nicht erstattet. Der Inhalt dieser Bekanntmachung wird zusätzlich bei den Städten Bornheim, Brühl, Köln und Wesseling ortsüblich bekanntgemacht. Der Inhalt dieser Bekanntmachung wird gemäß § 27a VwVfG auf der Internetseite der Stadt Bornheim unter folgendem Link: https://www.bornheim.de/amtsblatt auf der Internetseite der Stadt Brühl unter folgendem Link: https://www.bruehl.de/bekanntmachungen.aspx auf der Internetseite der Stadt Köln unter folgendem Link: https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/be- kanntmachungen und auf der Internetseite der Stadt Wesseling unter folgen- dem Link: https://www.wesseling.de/rathaus-politik/amts- blatt/amtsblatt-2021.php veröffentlicht. Darüber hinaus wird der Inhalt dieser Bekanntmachung auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln unter dem Link https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/verfah- ren/wasserentnahmeverfahren sowie im UVP-Portal unter www.uvp-verbund.de/nw zugänglich gemacht. Köln, den 15.12.2021 Im Auftrag gez. Wenge Antrag der Evonik Operations GmbH (vormals firmierend als Evonik Degussa GmbH) auf Erteilung einer wasser- rechtlichen Gestattung für die Förderung von Grundwasser in einer Menge von 4.500 m3/h, 108.000 m3/d und 33.000.000 m3/a mittels der auf den Grundstücken Gemar- kung Wesseling, Flur 3, Flurstück 266, Flur 4, Flurstücke 13/3, 512, 544, 550, Flur 5, Flurstücke 717 und 775 und Flur 6, Flurstücke 639, 652 und 710 gelegenen Brunnen aus den Brunnengruppen Nord Nr. 3, 4, 12, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27 und Süd Nr. 8, 9, 10, 11, 13, 14, 15, 16, 17 und 18. Die Antragsunterlagen und der UVP-Bericht wurden nach ortsüblicher Bekanntmachung in den Städten Bornheim, Brühl, Köln und Wesseling einen Monat lang in der Zeit vom 15 März 2021 bis 14. April 2021 auf der Internetseite der Be- zirksregierung Köln und im UVP-Portal veröffentlicht. Die Einwendungsfrist endete am 14. Mai 2021. Die Bezirksregierung Köln führt aufgrund der CO- VID-19-Pandemie im Rahmen des UVP-pflichtigen Wasser- rechtsverfahrens für das o.g. Vorhaben gemäß § 8 ff. Was- serhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 18 Abs. 1 S. 4 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit § 73 Abs. 6 des Verwaltungsverfahrensge- setzes (VwVfG) anstelle des ursprünglich als Präsenztermin vorgesehenen Erörterungstermins eine Online-Konsultati- on nach § 5 Abs. 4 des Planungssicherstellungsgesetzes vom 20.05.2020 (PlanSiG) durch, wobei vorgesehen ist, im Falle des Einverständnisses aller Teilnahmeberechtigten die Online-Konsultation gemäß § 5 Abs. 5 PlanSiG durch ei- ne Videokonferenz zu ersetzen. Eine Teilnahme ist auch rein telefonisch möglich. Es werden die rechtzeitig zu dem Plan eingegangenen Ein- wendungen sowie Stellungnahmen von Vereinigungen und Behörden erörtert. Dazu werden den zur Teilnahme Be- rechtigten auch die Informationen gemäß § 5 Abs. 4 S. 1, Abs. 5 S. 2 PlanSiG zugänglich gemacht. Sofern die Voraussetzungen des § 5 Abs. 5 PlanSiG erfüllt sind, findet die Videokonferenz am 20.01.2022 statt. Das Vorgesagte wird hiermit gemäß § 5 Abs. 3 S. 2 PlanSiG in Verbindung mit § 73 Abs. 6 Satz 2 VwVfG bekannt ge- macht. Hinweise: 1. Die Online-Konsultation beziehungsweise die Videokon- ferenz ist nicht öffentlich. 2. Die Behörden, der Träger des Vorhabens und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abge- geben haben, werden individuell über die Online-Konsul- tation bzw. die Videokonferenz benachrichtigt, ein- schließlich der Bekanntgabe der entsprechenden Zu- gangsdaten. 3. Ein Recht zur Teilnahme haben neben den unter 2. Ge- nannten auch sonstige Betroffene, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden und die sich bisher noch nicht an dem Verfahren beteiligt haben. Diese müssen sich jedoch bei Teilnahmewunsch in der Zeit vom 03.01.2022 bis zum 07.01.2022 um 12:00 Uhr unter der E-Mail-Adresse jonas.wenge@brk.nrw.de anmelden und Zugangsdaten anfordern. Gerne kann zugleich das Ein- verständnis mit einer Videokonferenz erklärt werden. Bei der Anmeldung muss unter Angabe von persönlichen Daten die Betroffenheit entsprechend nachgewiesen werden. Der Nachweis erfolgt durch eine digitale Ablich- tung der Rückseite des Personalausweises, ggf. eines Grundbuchauszuges und ggf. einer Vollmacht. Die mit der Identitätsprüfung erhobenen persönlichen Daten werden zum Verfahrensvorgang genommen und archi- viert. Die Berechtigten werden sodann individuell über die Online-Konsultation bzw. die Videokonferenz be- nachrichtigt, einschließlich der Bekanntgabe der ent- sprechenden Zugangsdaten. Die Bezirksregierung Köln beachtet als öffentliche Stelle die allgemeinen datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Da- Foto:stock.adobe.com/Showcaze Die Stadt Bornheim wünscht ihren Bürgerinnen und Bürgern für das neue Jahr viel Glück, Erfolg und vor allem Gesundheit! Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachungen tenschutzgesetzes für Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) sowie die Vorschriften der jeweils anzuwendenden be- sonderen Fachgesetze in der jeweils geltenden Fassung. Weitere Informationen zu Ihren Rechten im Datenschutz finden Sie im Internet unter: https://www.bezreg-koeln. nrw.de/datenschutz. 4. Die Regelungen über die Online-Konsultation bzw. die Vi- deokonferenz lassen den bereits eingetretenen Aus- schluss von Einwendungen unberührt, § 5 Abs. 4 S. 4, Abs. 5 S. 2 PlanSiG. 5. Die Teilnahme an der Online-Konsultation beziehungs- weise der Videokonferenz ist jedem Berechtigten im Sinne der Ziffern 2 und 3 freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevoll- mächtigung ist im Vorfeld rechtzeitig durch eine schrift- liche Vollmacht nachzuweisen und die Vollmacht wird zum Verfahrensvorgang genommen und archiviert. Bei Nichtteilnahme eines Beteiligten kann die On- line-Konsultation beziehungsweise der Videokonferenz auch ohne ihn stattfinden. 6 Kosten, die durch die Teilnahme oder Vertreterbestel- lung entstehen, werden nicht erstattet. Der Inhalt dieser Bekanntmachung wird zusätzlich bei den Städten Bornheim, Brühl, Köln und Wesseling ortsüblich bekanntgemacht. Der Inhalt dieser Bekanntmachung wird gemäß § 27a VwVfG auf der Internetseite der Stadt Bornheim unter folgendem Link: https://www.bornheim.de/amtsblatt auf der Internetseite der Stadt Brühl unter folgendem Link: https://www.bruehl.de/bekanntmachungen.aspx auf der Internetseite der Stadt Köln unter folgendem Link: https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/be- kanntmachungen und auf der Internetseite der Stadt Wesseling unter folgen- dem Link: https://www.wesseling.de/rathaus-politik/amts- blatt/amtsblatt-2021.php veröffentlicht. Darüber hinaus wird der Inhalt dieser Bekanntmachung auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln unter dem Link https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/verfah- ren/wasserentnahmeverfahren sowie im UVP-Portal unter www.uvp-verbund.de/nw zugänglich gemacht. Köln, den 15.12.2021 Im Auftrag gez. Wenge

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Starkregenvorsorge Informationen für Grundstückseigentümer Was tut die Stadt Bornheim bzw. der Stadtbetrieb Bornheim AöR zum Schutz gegen Starkregen? Das Abwasserwerk des StadtBetrieb Bornheim AöR plant und betreibt das öffentliche Kanalnetz sorgfältig und trägt somit aktiv zum Schutz vor Überfl utungen bei. Es wer- den gezielt Netzverknüpfungen und Regenrückhalteräume geschaffen, um somit die Speicherkapazitäten im Kanalnetz intelligent zu steuern. Auf Grundlage der vorliegenden Studie zur integrierten Hoch- wasservorsorge für das Bornheimer Stadtgebiet wurden in den letzten Jahren zahlreiche Investitionen umgesetzt. Eine vollständige Ableitung seltener oder extremer Starkregenfälle in die Abwasserkanäle ist derzeit und künftig nicht realisierbar. Eine hundertprozentige Absicherung gegen Starkregenfolgen ist technisch nicht möglich. Bin ich betroffen? Im Februar 2015 wurde die Studie zur Integrierten Hochwasser- vorsorge im Stadtgebiet Bornheim verschiedenen politischen Gremien vorgestellt, die in der Presse ebenfalls bekannt ge- macht wurde. In dieser Studie wurde in verschiedenen Straßen des Stadtgebietes Bornheim eine Überfl utungsgefahr festge- stellt, die teilweise während des Ereignisses vom 14.07.2021 eingetreten ist. Ob Ihr Grundstück bei einem seltenen Starkregenereig- nis (z.B. 100-jährlich) betroffen sein kann, können Sie den integrierten Hochwasservorsorgekarten (www.bornheim.de/ unwettervorsorge) entnehmen. Dieser Flyer ergänzt das Infoblatt der Stadt Bornheim „Über- schwemmungen - was tun?“. Beides fi nden Sie auf den Seiten der Stadt Bornheim unter https://www.bornheim.de/unwettervorsorge. Am 14.07.2021 war das Stadtgebiet Bornheim von einem Starkregenereignis betroffen, das in diesem großfl ächigen Umfang aus unserer Erkenntnis noch nicht aufgetreten ist. Die Schäden waren überdurchschnittlich hoch. Was ist Starkregen? Von Starkregen spricht man bei großen Niederschlagsmen- gen, die in kurzer Zeit und häufi g im Zusammenhang mit Unwettern fallen. Meistens tritt Starkregen räumlich begrenzt auf. In der Folge kann es zu lokalen Überfl utungen, auch an Gewässern, kommen. Wann tritt Starkregen auf? Insbesondere im Sommerhalbjahr tritt Starkregen auf. Warme Luft kann mehr Feuchtigkeit aufnehmen als kalte. An heißen Tagen entstehen durch die Verdunstung massive Quellwolken. Wenn diese mit der kalten Luft zusammentreffen, kondensiert die Feuchtigkeit schlagartig und es kommt zu unwetterartigen Niederschlägen auf relativ kleinem Raum. Lässt sich Starkregen vorhersagen? Starkregen ist sehr schwer vorherzusagen, da er normaler- weise räumlich begrenzt auftritt. Unwetterwarnungen be- treffen meistens nur bestimmte Regionen (z.B. im Laufe des Vormittages ist mit Starkregen und Unwettern im Rheinland zu rechnen). Nur unmittelbar vor dem Starkregenereignis können Warnmeldung konkret vorhergesagt werden. Warnapps des DWD „Warnwetter“, „NINA“ vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und künftig auch das sogenannte Cell Broadcasting warnen vor lokalen Unwettergefahren. Welche Gebiete sind besonders betroffen? Grundstücke in Nähe von Bächen, Gewässern Grundstücke in Senken besonders dicht besiedelte Stadtviertel Grundstücke am Hang (durch wild abfl ießendes Oberfl ächenwasser mit hohen Fließgeschwindigkeiten) Frau Ortwein Starkregenberatungstelefon: 02227 9320-78 starkregenberatung@sbbonline.de Donnerstag von 8:30 – 12:30 www.stadtbetrieb-bornheim.de sbbmail@sbbonline.de Telefon: 02227 9320-0 Sie haben Fragen? Sie möchten sich zum Thema Starkregenvorsorge näher informieren? Wir haben zu diesem wichtigen Thema Informationen für Sie unter www.stadtbetrieb-bornheim.de bereitgestellt. Das Abwassernetzwerk Rheinland bietet unter http://abwassernetzwerk-rheinland.nrw/ zu dem Thema Starkregenvorsorge weitere Informationen an, z.B. u.a. den Leitfaden zur Starkregenvorsorge für Hauseigentümer (hier auch zum Thema Rückstauschutz). Auf den Seiten des Abwassernetzwerkes fi nden Sie außerdem eine Checkliste, mit der Sie die Möglichkeit haben, eine erste Selbstbeurteilung durchzuführen. Stellen Sie in diesem Zu- sammenhang fest, dass Sie gefährdet sind, können Sie einen Beratungstermin vereinbaren. Stadtbetrieb Bornheim Donnerbachweg 15 53332 Bornheim www.bornheim.de Wie kann ich mich gegen Rückstau aus dem Kanal schützen? Entwässerungseinrichtungen (Toiletten, Wasch- becken, Duschen) sollten möglichst oberhalb der Rückstauebenen installiert werden. Dies ist der beste Schutz. Ist dies nicht möglich oder wenn Sie im Untergeschoss darauf nicht verzichten möchten, besteht die Möglichkeit u.a. des Einbaus von Rückstauverschlüssen, Sicherung durch Hebeanlagen etc. Hierbei gibt es aber einiges zu beachten. Daher sollten Sie zusammen mit Ihrem Sanitärfachbetrieb die verschiedenen Möglichkeiten überprüfen. Hinweis: Bitte achten Sie darauf, dass im Falle eines Rückstaus das Wasser von Ihren Dachfl ä- chen und aus dem Obergeschoss nicht gegen die geschlossene Rückstausicherung drückt. Welche Gebäude sind gefährdet? tiefl iegende bzw. unterirdische Räume oder Infrastrukturen, in die das Wasser bei Stark- regen oberfl ächig eindringen kann (z.B. Souterrainwohnungen, Keller, Tiefgaragen, Unterführungen, Tunnel, U-Bahnhöfe) Objekte in Bereichen ohne ausgeprägte Bord- steinkante (wild abfl ießendes Oberfl ächen- wasser kann in Gebäude eindringen) tiefl iegende Räume in Gebäuden ohne Rückstausicherung. Was kann ich gegen Sickerwasser und Bodenfeuchtigkeit tun? Durch die Zunahme der Niederschläge wird zumindest temporär der Grundwasser- bzw. Schichtenwasser- stand ansteigen. Nach anhaltenden Nässeperioden oder nach einem Starkregen kann sich zusätzlich auf- stauendes Sickerwasser im Boden sammeln. Dieses von außen anstehende oder drückende Wasser kann zur Kellerdurchfeuchtung führen, wenn die Wände nicht in ausreichendem Maße durch wassersperrende Schutzanstriche etc. geschützt sind. Oftmals wird das Grundwasser für feuchte Keller verantwortlich gemacht, obwohl andere Ursachen für die Vernässung vorliegen können, beispielsweise eine fehlende Rückstausicherung im Keller, undichte Rohrverbindungen in den Grundleitungen oder durch Rohreinführungen in den Außenwänden. © w w w .s ch af fe ns kr af t.d eWas ist ein Kanalrückstau? Kanalrückstau entsteht, wenn der Wasserstand im öf- fentlichen Kanalnetz und in der Hausanschlussleitung ansteigt. Nach dem Prinzip der kommunizierenden Röhren drückt das Wasser aus der öffentlichen Ab- wasseranlage in die privaten Anschlusskanäle zurück und kann dann bis zur Rückstauebene (in der Regel die Straßenoberkante) ansteigen. Kellerräume ohne Rückstausicherung können dann, auch bei wenig starken Niederschlägen, durch nicht gegen Rückstau gesicherte Bodenabläufe, Toiletten, Waschmaschinen oder Waschbecken überfl utet werden. Hinweis: Der Grundstückseigentümer muss sich selber, gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik (DIN EN 752, DIN EN 12056, DIN 1986-100) sowie der Abwasserbeseitigungssatzung des Stadt- Betrieb Bornheim AöR, gegen Rückstau von Abwas- ser aus dem öffentlichen Kanal durch den Einbau von funktionstüchtigen sowie geeigneten Rückstausiche- rungen schützen. Auch sollten Sie bedenken, dass bei einem fehlenden oder nicht regelmäßig gewarteten (zweimal pro Jahr) Rückstauschutz Ihre Versicherung, auch bei einer Ele- mentarversicherung, für Schäden evtl. nicht aufkommt. Objekte in Bereichen ohne ausgeprägte Bord- steinkante (wild abfl ießendes Oberfl ächen- wasser kann in Gebäude eindringen) tiefl iegende Räume in Gebäuden ohne Rückstausicherung. Objekte in Bereichen ohne ausgeprägte Bord- steinkante (wild abfl ießendes Oberfl ächen- Kanalrückstau entsteht, wenn der Wasserstand im öf- fentlichen Kanalnetz und in der Hausanschlussleitung ansteigt. Nach dem Prinzip der kommunizierenden Röhren drückt das Wasser aus der öffentlichen Ab- wasseranlage in die privaten Anschlusskanäle zurück und kann dann bis zur Rückstauebene (in der Regel Kanalrückstau entsteht, wenn der Wasserstand im öf- fentlichen Kanalnetz und in der Hausanschlussleitung ansteigt. Nach dem Prinzip der kommunizierenden Röhren drückt das Wasser aus der öffentlichen Ab- Kanalrückstau entsteht, wenn der Wasserstand im öf- fentlichen Kanalnetz und in der Hausanschlussleitung Kanalrückstau entsteht, wenn der Wasserstand im öf- fentlichen Kanalnetz und in der Hausanschlussleitung ansteigt. Nach dem Prinzip der kommunizierenden Röhren drückt das Wasser aus der öffentlichen Ab- wasseranlage in die privaten Anschlusskanäle zurück Wie kann ich mich vor Überfl utungen durch Oberfl ächenwasser schützen? Tiefl iegende Gebäudeöffnungen (Kellerfenster, Kellertreppen, Lichtschächte, Eingangstüren im Erdgeschoss) können Sie gegen oberfl ächlich eindringendes Wasser - je nach örtlichen Ge- gebenheiten - durch Erdwälle, Sockelmauern, druckdichte Fenster oder Türen, Einbau von Klappschotten oder Aufkantungen im Boden- belag schützen. Vor dem Hintergrund der fehlenden Vorwarn- zeiten bei Starkregenereignisse sind grundsätz- lich permanente bzw. vollautomatische Schutze- lemente zu bevorzugen. Hinweis: Bitte prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz!

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