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Leben & Familie Verkehr & Mobilität Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) Die RadPendlerRoute Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) TaxiBus E-Mobilität Aktuelle Verkehrsmeldungen Integriertes Mobilitätskonzept Aktion STADTRADELN Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) Nahverkehr in Bornheim Linienverkehr: Mini-Fahrpläne und Flyer Bahnverkehr TaxiBus Nahverkehr in Bornheim Bornheim liegt an der linken Rheinstrecke zwischen Bonn und Köln und ist ideal mit den beiden Großstädten vernetzt. Bornheim verfügt über ein gutes ÖPNV-Angebot. Als sogenannter Aufgabenträger ist der Rhein-Sieg-Kreis auch in Bornheim für die Organisation des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zuständig. Bornheim gehört zum Verkehrsverbund Rhein-Sieg. Fahrplanauskunft NRW Planen Sie Ihre Fahrt mit dem Online-Service von mobil.nrw Reiseauskunft Deutsche Bahn Planen Sie Ihre Route online mit der Reiseauskunft Fahrplanauskunft VRS Planen Sie Ihre Fahrt mobil mit der Fahrplanauskunft (Auszug aus dem Liniennetzplan 2026 des VRS, gültig ab 14.12.2025 (Quelle:vrs.de) Linienverkehr: Mini-Fahrpläne und Flyer (ab dem Fahrplanwechsel am 14.12.2025) Linie 604 Bonn-Ückesdorf - Bornheim-Hersel (Stadtbahn) Linie 730 Wesseling Stadtbahn - Keldenich - Sechtem Bf. Linie 744 TaxiBus Hersel - Uedorf - Widdig Linie 745 Bornheimer Berghüpfer Linie 753 Schulverkehr Bornheim Linie 754 Schulverkehr Alfter / Bonn / Bornheim Linie 817 Heimerzheim - Bornheim - Bonn-Tannenbusch Linie 818 Sechtem Bf - Waldorf - Bornheim - Hersel Linie 842 Sechtem Bf - Bornheim - Roisdorf Bf - Bonn-Dusidorf Bf Linie 882 Roisdorf Bf (Rundverkehr) Linie 883 TaxiBus: Roisdorf Bf - Endenich Nord Linie 930 Sechtem Bf - Keldenich - Wesseling (Stadtbahn) - Berzdorf - Brühl Mitte > Mini-Fahrpläne und Flyer gibt es auch im Bornheimer Rathaus (Infocenter) oder im Internet unter: www.rvk.de . Bahnverkehr Bahnhöfe in Bornheim Bahnhöfe in Bornheim Bahnhof Roisdorf Bonner-Straße 20 53332 Bornheim Bahnhof Sechtem Bahnhofstraße 56 53332 Bornheim > Fahrplanauskunft der Deutschen Bahn Bahnlinien und Fahrpläne: Linie RB 48 Wuppertal - Solingen - Köln - Bonn -Bonn-Mehlem Linie RB 26 Köln - Brühl - Bonn - Remagen - Koblenz Stadtbahn-Haltestellen in Bornheim Stadtbahn-Haltestellen in Bornheim Bornheim | (Linie 18) Bornheim Rathaus | (Linie 18) Dersdorf | (Linie 18) Hersel | (Linie 16) Merten | (Linie 18) Roisdorf West | (Linie 18) Uedorf | (Linie 16) Walberberg | (Linie 18) Waldorf | (Linie 18) Widdig | (Linie 16) > Haltestellensuche und weitere Informationen (KVB) Stadtbahnlinien und Fahrpläne: Linie 16 Bad Godesberg Stadthalle - Köln-Niehl Linie 18 Bonn Hbf - Bornheim - Thielenbruch TaxiBus Der TaxiBus – Fahren auf Bestellung Der TaxiBus der Linie 744 ergänzt das umfangreiche Angebot im Bornheimer Nahverkehr. Fahrten erfolgen nur auf Bestellung. So einfach geht's ...

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Frühe Hilfen Kommunale Präventionskette Förderprogramm kinderstark Mit dem Programm „kinderstark - NRW schafft Chancen“ unterstützt das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI) den Aufbau Kommunaler Präventionsketten für Kinder, Jugendliche und Familien. Seit März 2023 nimmt die Stadt Bornheim am Landesprogramm „kinderstark – NRW schafft Chancen“ teil. Dadurch soll langfristig die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen gefördert und Kinderarmut bekämpft werden. „Kinderstark“ ist ein strukturbildendes Programm, welches den Aufbau der kommunalen Präventionskette fokussiert – vorhandene Ressourcen sollen gebündelt werden und so bestmöglich Kindern und Jugendlichen zu Gute kommen. Eine große Rolle spielen daher die Zusammenarbeit und Vernetzung aller Netzwerkakteur:innen und Partizipation von Kindern und Jugendlichen. In Bornheim ist die Umsetzung des Programms „kinderstark – NRW schafft Chancen“ in der Netzwerkkoordination Frühe Hilfen /Kommunale Präventionskette verankert. Sie gehört zum Sachgebiet Kinder- und Jugendhilfe im Amt für Kinder, Jugend und Familien. Die Netzwerkkoordination treibt den Auf- und Ausbau der Kommunalen Präventionskette voran, konzipiert und begleitet Präventionsprojekte und -angebote. Bisher konnten folgende Angebote durch das Förderprogramm „kinderstark – NRW schafft Chancen“ umgesetzt werden: Deutschkurse in den Ferien SEELENschlau an Grund- und weiterführenden Schulen Workshops in Kooperation mit der VHS Workshopreihe an Kitas und Grundschulen zum Thema Körperbild und psychische Gesundheit – Glücksfuchsprogramm/einzigartig & mutig/selbstbewusst & stark Mutter-Kind-Entspannungsinsel Sonntagsfrühstück für alleinerziehende Elternteile und ihre Kinder Bornheimer Babybroschüre > Nähere Informationen zu kinderstark gibt es hier Online-Familienwegweiser In unserem Internetportal "Familie-in-Bornheim.de" finden Sie aktuelle Angebote für Familien, Eltern und Kinder bis 6 Jahre. Das Angebot richtet sich an werdende Eltern ab Beginn der Schwangerschaft, Familien und Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt und reicht von Schwangerschafts- oder Familienberatung über Familiencafés bis hin zu Freizeitaktivitäten und Frühförderung. Jetzt passendes Angebot finden

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Leben & Familie Rat & Hilfe Notrufe & Notdienste Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu Notrufnummern, Notfallnummern & Notdiensten . Freiwillige Feuerwehr Hier finden Sie Wissenswertes und wichtige Hinweise über die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bornheim . Soziales Adressbuch Auf dieser Seite finden Sie Kontaktdaten sozialer Einrichtungen finden Sie in unserem Sozialen Adressbuch . Opferhilfehandbuch Informationen über Hilfen für Betroffene und Angehörige von Gewalttaten, Unfällen oder anderen traumatischen Erlebnissen Hier geht's zum Handbuch "Nummer gegen Kummer" Der Verein „Nummer gegen Kummer“ bietet Kindern, Jugendlichen, Eltern und anderen Erziehenden eine anonyme und kostenlose Beratung. Jetzt mehr erfahren Schiedswesen Hier erfahren Sie alles Wissenswerte zu Schiedspersonen und Schiedsverfahren. Jetzt mehr erfahren Hochwasser Bei Hochwasser trifft die Stadt Bornheim Schutzmaßnahmen. Grundlage für die Maßnahmen ist der Plan zur Gefahrenabwehr bei Hochwasser. Jetzt mehr erfahren Bornheimer Babybroschüre In der Bornheimer Babybroschüre finden Sie wertvolle Informationen rund um Schwangerschaft, Geburt, Gesundheit, Kinderbetreuung und Freizeit. Ebenso bietet die Broschüre eine Übersicht der verschiedenen Ansprechpersonen. Darüber hinaus gibt es Informationen zu finanziellen Hilfen und anderen Leistungen für Sie und Ihr Kind. Jetzt lesen Sterbefall Was muss ich bei einem Sterbefall tun? Jetzt informieren Rattenbefall Was muss ich bei einem Rattenbefall tun? Jetzt informieren Hitze-Portal der Stadt Bornheim Wichtige Informationen und Alltagstipps bei Hitze haben wir für Sie in unserem Hitze-Portal bereitgestellt. Mehr erfahren

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Wirtschaft & Bauen Bauen Formulare Bauamt und Gebäudewirtschaft Auf dieser Seite stellen wir Ihnen unsere Formulare zur Verfügung. Sie können sich die Vordrucke herunterladen und in Ruhe zuhause ausfüllen. Die Unterlagen müssen Sie dann nur noch zum nächsten Briefkasten bringen oder persönlich abgeben. Alternativ können Sie Ihren Antrag digital stellen; Informationen zum digitalen Bauamt finden Sie hier . Die Zuständigkeit hängt von den Prüfbezirken ab. Ihren Ansprechpartner finden Sie hier . Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren Baugenehmigungsverfahren Genehmigungsfreistellung Werbeanlagen Anzeige Beseitigung von Anlagen Antrag Beseitigung von Anlagen Antrag auf Abweichung, Ausnahme, Befreiung Anzeige befristete Nutzungsänderung Antrag auf Grundstücksteilung Baubeschreibung Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen Betriebsbeschreibung für land- und forstwirtschaftliche Vorhaben Hinweise zum Datenschutz Weiterführende Links Statistischer Erhebungsbogen Ansprechpartner Die Zuständigkeit der Ansprechpartner hängt von den Prüfbezirken ab. Einen entsprechenden Übersichtsplan der Prüfbezirke der Bauaufsicht der Stadt Bornheim entnehmen Sie bitte diesem Link . Bezirk 1 Roisdorf, Bornheim, Dersdorf Nilkens, Carsten Bauaufsicht, Bauverwaltung und Denkmalschutz Adresse Auf dem Knickert 10 53332 Bornheim Anfahrt Kontakt Telefon: 02222 945-318 Telefax: 02222 945-255 E-Mail Bezirk 2 Hersel, Uedorf, Widdig, Sechtem, Gewerbegebiete Joerdell, Bernd Bauaufsicht, Bauverwaltung und Denkmalschutz Adresse Auf dem Knickert 10 53332 Bornheim Anfahrt Kontakt Telefon: 02222 945-313 Telefax: 02222 945-255 E-Mail Bezirk 3 Rösberg, Walberberg, Merten Latz, Heike Bauaufsicht, Bauverwaltung und Denkmalschutz Adresse Auf dem Knickert 10 53332 Bornheim Anfahrt Kontakt Telefon: 02222 945-319 Telefax: 02222 945-255 E-Mail Bezirk 4 Kardorf, Hemmerich, Brenig, Waldorf Dackweiler, Jasmin Bauaufsicht, Bauverwaltung und Denkmalschutz Adresse Auf dem Knickert 10 53332 Bornheim Anfahrt Kontakt Telefon: 02222 945-359 Telefax: 02222 945-255 E-Mail zu den Formularen Bauaufsicht, Bauverwaltung und Denkmalschutz Leitung Geurtsen, Stefanie Adresse Auf dem Knickert 10 53332 Bornheim Anfahrt Postadresse Rathausstraße 2 53332 Bornheim Öffnungszeiten Mo.: 8:30-12:30 Uhr Do.: 8:30-12:30 Uhr u. 15:00-17:30 Uhr Kontakt Telefon: 02222 945-0 Telefax: 02222 945-255 Mehr Informationen

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Freizeit & Tourismus Freizeit & Sport Sportstätten Übersicht Belegungszeiten Turn- und Sporthallen Sperrungen Ansprechpartner Übersicht Bolzplätze Bolzplätze Dersdorf, Neugrabenweg Hersel, Fabriweg Kardorf, Keimerstraße Merten, Broichgasse Roisdorf, Auf der Lüste Roisdorf, Knippstraße Sechtem, Berner Straße Walberberg, Kitzburger Straße Widdig, Alemannenweg Bootshaus (Verein) Bootshaus (Verein) Bornheim-Hersel, Siegstraße 32 Bouleanlagen Bouleanlagen Bornheim, Franz-Farnschläder-Stadion Hersel, Alter Sportplatz (am Rhein) Rösberg, Sportplatz Roisdorf, Bolzplatz Auf der Lüste Walberberg, Spielplatz Kitzburger Straße Waldorf, Spielplatz Schmiedegasse Waldorf, Sportplatz Golfplatz Golfplatz Bornheim-Brenig, Golfanlage Römerhof, Römerhofweg 2, Webseite Hundesportanlage Hundesportanlage Bornheim-Sechtem, Erfurter Straße Kleinspielfeld Kleinspielfeld Bornheim, Goethestraße Modellflugplätze Modellflugplätze Bornheim, Eichenkamp Bornheim-Waldorf, Rheinbacher Straße Reitsportanlagen der Vereine Reitsportanlagen der Vereine Bornheim-Rösberg, Rüttersweg Bornheim-Sechtem, Rosenweiherweg Bornheim-Widdig, Kölner Landstraße Schießstandanlagen der Vereine und Schützenbruderschaften Schießstandanlagen der Vereine und Schützenbruderschaften Bornheim, Ohrbachstraße Bornheim, Sechtemer Weg Bornheim-Brenig, Heimerzheimer Straße Bornheim-Hemmerich, Zweigrabenweg Bornheim-Hersel, Alfterer Weg Bornheim-Kardorf, Pappelstraße Bornheim-Merten, Silcherstraße Bornheim-Roisdorf, Essener Straße Bornheim-Walberberg, Düffelstraße Bornheim-Waldorf, Nelkenstraße Skateanlage Skateanlage Bornheim, Wallrafstraße Sportheime Sportheime Bornheim, Wallrafstraße Bornheim-Brenig, Heimerzheimer Straße Bornheim-Hersel, Erftstraße Bornheim-Merten, Rüttersweg Bornheim-Rösberg, Fürchespfad Bornheim-Roisdorf, Ehrental Bornheim-Sechtem, Staffelsweg Bornheim-Walberberg, Düffelstraße Bornheim-Waldorf, Nelkenstraße Bornheim-Widdig, Teutonenstraße Sportplätze Sportplätze Bornheim, Franz-Farnschläder-Stadion, Wallrafstraße Bornheim, Goethestraße Bornheim-Brenig, Heimerzheimer Straße Bornheim-Hemmerich, Zweigrabenweg Bornheim-Hersel, Erftstraße Bornheim-Merten, Rüttersweg Bornheim-Rösberg, Fürchespfad Bornheim-Roisdorf, Ehrental Bornheim-Sechtem, Staffelsweg Bornheim-Walberberg, Düffelstraße Bornheim-Waldorf, Nelkenstraße Bornheim-Widdig, Lichtweg / Teutonenstraße Tennisplätze der Vereine Tennisplätze der Vereine Bornheim, Wallrafstraße Bornheim-Roisdorf, Heilgersstraße Bornheim-Waldorf, Nelkenstraße Bornheim-Widdig, Teutonenstraße Turnhallen Turnhallen Bornheim (Schulzentrum, Dreifach-Sporthalle), Goethestraße Bornheim (Kath. Grundschule Bornheim, Doppelturnhalle,Einfachturnhalle), Wallrafschule Bornheim-Hersel (Gemeinschafts-Grundschule Hersel), Rheinstraße Bornheim-Merten (Gemeinschafts-Hauptschule Merten), Beethovenstraße Bornheim-Merten (Gemeinschafts-Grundschule Merten), Beethovenstraße Bornheim-Rösberg (Turnhalle der Markus-Schule), Weberstraße Bornheim-Roisdorf (Alexander-von-Humboldt-Gymnasium, Dreifach-Sporthalle), Adenauerallee Bornheim-Roisdorf (Kath. Grundschule Roisdorf), Friedrichstraße Bornheim-Sechtem (Gemeinschafts-Grundschule Sechtem), Tränkerhofstraße Bornheim-Uedorf (Verbundschule Uedorf), Heisterbacher Straße Bornheim-Walberberg (Kath. Grundschule Walberberg), Walburgisstraße Bornheim-Waldorf (Gemeinschafts-Grundschule Waldorf), Sandstraße Belegungszeiten Turn- und Sporthallen Hinweis zu den Belegungsplänen Aufgrund der aktuellen Turnhallensperrungen der Grundschulen Merten und Roisdorf entsprechen die online veröffentlichten Belegungspläne derzeit nicht dem tatsächlichen Stand. Die betroffenen Vereine wurden vorübergehend in anderen Hallen untergebracht, sodass es zu Abweichungen von den veröffentlichten Plänen kommt. Die Belegungspläne werden erst wieder angepasst und aktualisiert, sobald die gesperrten Turnhallen wieder freigegeben sind. Wir bitten um Verständnis. Auf den folgenden Seiten finden Sie die Belegungszeiten der verschiedenen Turn- und Sporthallen mit den entsprechenden Sportangeboten: Sporthalle Europaschule Bornheim Doppelturnhalle Grundschule Bornheim Einfachturnhalle Grundschule Bornheim Turnhalle Grundschule Hersel Turnhalle Heinrich-Böll-Gesamtschule Merten Turnhalle Grundschule Merten Turnhalle Grundschule Rösberg Sporthalle AvH-Gymnasium Bornheim Turnhalle Grundschule Roisdorf Turnhalle Grundschule Sechtem Turnhalle Verbundschule Uedorf Turnhalle Grundschule Walberberg Turnhalle Grundschule Waldorf Sperrungen Sperrungen von Turnhallen und Sportplätzen Hier finden Sie eine Übersicht der aktuellen Sperrungen von Turnhallen und Sportplätzen. Jetzt informieren Ansprechpartner Diana Schallenberg Bereich Sport Kinderbetreuung, Schul- und Sportamt Telefon: 02222 9437-5477 E-Mail

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Handreichung zur Qualitätssicherung von Prozessmodellen 2 Steckbrief kommentieren Mit diesem Button können Sie zwischen Steckbrief und Prozessmodell wechseln. Hier können Sie Kommentare zum Steckbrief hinterlegen. Hier können Sie den Teilprozess „aufklappen“ um die dahinterliegenden Tätigkeiten zu betrachten. 3 Modell kommentieren Sobald Sie einen Baustein auswählen, können Sie diesen hier kommentieren. Sobald Sie einen Baustein auswählen, finden Sie hier die bereits gefüllten Angaben (Attribute) zum Baustein. 4 Kommentar hinterlegen Geben Sie hier bitte Ihren Namen an (Pflichtangabe für Rückfragen). Hier können Sie Ihren Kommentar erstellen. Durch einen „Klick“ auf hinzufügen, wird der Kommentar an der entsprechenden Stelle erstellt. 5 Anmerkung hinterlegen – auf Kommentare antworten Um sich Kommentare anzeigen zu lassen klicken Sie auf dieses Symbol. Es öffnet sich eine Auflistung aller Kommentare auf die Sie antworten können. Um zum Element welches kommentiert wurde zu gelangen klicken Sie auf die Verknüpfung. 6 Anmerkung hinterlegen – auf Kommentare antworten Um auf einen Kommentar zu antworten, klicken Sie auf „Anmerkung hinzufügen“. Hier geben Sie jetzt ebenfalls Ihren Namen an und können Ihre Anmerkung hinterlegen. Um Ihre Anmerkung in der Plattform zu hinterlegen gehen Sie im Anschluss auf „Anmerkung hinzufügen“. Vielen Dank. Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung! Handreichung zur Qualitätssicherung von Prozessmodellen 2 Steckbrief kommentieren Mit diesem Button können Sie zwischen Steckbrief und Prozessmodell wechseln. Hier können Sie Kommentare zum Steckbrief hinterlegen. Hier können Sie den Teilprozess „aufklappen“ um die dahinterliegenden Tätigkeiten zu betrachten. 3 Modell kommentieren Sobald Sie einen Baustein auswählen, können Sie diesen hier kommentieren. Sobald Sie einen Baustein auswählen, finden Sie hier die bereits gefüllten Angaben (Attribute) zum Baustein. 4 Kommentar hinterlegen Geben Sie hier bitte Ihren Namen an (Pflichtangabe für Rückfragen). Hier können Sie Ihren Kommentar erstellen. Durch einen „Klick“ auf hinzufügen, wird der Kommentar an der entsprechenden Stelle erstellt. 5 Anmerkung hinterlegen – auf Kommentare antworten Um sich Kommentare anzeigen zu lassen klicken Sie auf dieses Symbol. Es öffnet sich eine Auflistung aller Kommentare auf die Sie antworten können. Um zum Element welches kommentiert wurde zu gelangen klicken Sie auf die Verknüpfung. 6 Anmerkung hinterlegen – auf Kommentare antworten Um auf einen Kommentar zu antworten, klicken Sie auf „Anmerkung hinzufügen“. Hier geben Sie jetzt ebenfalls Ihren Namen an und können Ihre Anmerkung hinterlegen. Um Ihre Anmerkung in der Plattform zu hinterlegen gehen Sie im Anschluss auf „Anmerkung hinzufügen“. Vielen Dank. Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung!

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19. Januar 2011 STADT BORNHEIM BÜRGERINFORMATION verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 912072 E-Mail: jenneberg01 @netcologne.de UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat 16:30 - 18:00 Uhr Erwachsene, Kinder und Jugendliche bereits ab 16:00 Uhr Telefon 0 22 22 / 945 - 101 Störungshotline: Telefon 0180 / 2 11 22 44 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungsmeldung Straßenbe- leuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung mit Friedhofsverwaltung: Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am 9. 2. 2011 und 16.03.2011 je- weils 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Burchert Telefon 0 22 22 / 945 - 307 Umweltausschuss, Mittwoch, 19.01.2011, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Raum 802, Rathausstraße 2, Roisdorf Fachausschuss „Volkshochschule“, Donnerstag, 20.01.2011, 18:00 Uhr, VHS-Gebäude, Raum 2, Alter Weiher 2, Roisdorf Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss, Dienstag, 25.01.2011, 18:00 Uhr, Aula Europaschule, Goethestraße 1, Bornheim Ausschuss für Verkehr, Planung und Liegenschaften, Mittwoch, 26.01.2011, 18:00 Uhr, Aula Europaschule, Goethestraße 1, Born- heim Die nächsten Sitzungen AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Antrag des Wasserbeschaffungsverbandes Wesseling-Hersel auf Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung Der Wasserbeschaffungsverband Wesseling-Hersel, Brühler Str. 95, 50389 Wesseling, hat gemäß §§ 8 ff. des Wasserhaushaltsgeset- zes (WHG) sowie § 26 des Landeswassergesetzes (LWG) für die Wassergewinnungsanlage Wesseling-Urfeld die Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung zur Entnahme von Grundwasser und Uferfiltrat in einer Menge bis zu 4.800.000 m³/a mittels sechs beste- hender Brunnen, aufgeteilt auf vier Fassungen (I.1, I.2, II.1, II.2, III und IV), auf den Grundstücken Gemarkung Urfeld, Flur 18, Flur- stükke 209 und 290 beantragt, um es als Trinkwasser und Brauch- wasser im Versorgungsgebiet des Wasserbeschaffungsverbandes Wesseling-Hersel zu verwenden. Zur Zeit besteht eine bis zum 30.06.2011 befristete wasserrechtli- che Erlaubnis für die Förderung von Grundwasser mittels der vier bestehenden Tiefbrunnen I, II, III und IV in einer Menge von bis zu 4.800.000 m³/a. Der Antrag auf Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung und die dazugehörigen Pläne (Zeichnungen, Nachweisungen und Beschrei- bungen), aus denen sich Art und Umfang des Vorhabens des Unter- nehmens ergeben, liegen gemäß § 148 LWG i.V.m. § 73 Abs. 3 bis 5 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) NRW - in der zurzeit geltenden Fassung - einen Monat lang in den Gemeinden, in denen sich das Vorhaben voraussichtlich auswirkt, und zwar in der Zeit vom 20.01.2011 bis 21.02.2011 einschließlich bei der Stadt Born- heim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Fachbereich 7 -Stadt- planung und Grundstücksneuordnung-, Zimmer 407, während der Dienststunden: montags bis freitags 8.30 – 12.30 Uhr, montags bis mittwochs 14.00 – 16.00 Uhr und donnerstags 14.00 – 18.00 Uhr zur Einsichtnahme aus. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach dem Ende der Auslegungsfrist, d. h. bis einschließlich 08.03.2011, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Fachbe- reich 7 -Stadtplanung und Grundstücksneuordnung- oder bei der Bezirksregierung Köln, Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln, Einwendun- gen erheben. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind gemäß § 73 Abs. 4 VwVfG NRW alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Die Erhebung einer fristgerechten Einwendung setzt voraus, dass aus der Einwendung zumindest der geltend gemachte Belang und die Art der Beeinträchtigung hervor- gehen, die Einwendung unterschrieben und mit einem lesbaren Na- men und Anschrift versehen ist. Einwendungen ohne diesen Min- destinhalt sind unbeachtlich. Soweit gegen das Vorhaben Einwendungen erhoben werden, die sich insbesondere auf Rechtsbeeinträchtigungen im Sinne des § 14 Abs. 3 u. 4 WHG beziehen und innerhalb der Frist des § 73 Abs. 4 VwVfG NRW eingegangen sind, wird die Verfahrensbehörde über diese nach mündlicher Verhandlung, zu der die Beteiligten mit an- gemessener Frist geladen werden, entscheiden. Sind mehr als 50 Ladungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekannt- machung ersetzt werden. Die öffentliche Bekanntmachung wird da- durch bewirkt, indem der Verhandlungstermin mindestens zwei Wochen vorher im Amtsblatt der Bezirksregierung Köln und außer- dem in örtlichen Tageszeitungen, die in dem Bereich verbreitet sind, in dem sich das Vorhaben voraussichtlich auswirken wird -un- ter Hinweis darauf, dass beim Ausbleiben eines Beteiligten auch oh- ne ihn verhandelt und entschieden werden kann-, bekannt gemacht wird. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. Die Einwendungen werden an den Antragssteller weitergegeben. Auf Verlangen der jeweiligen Einwender wird deren Namen und Anschrift unkenntlich gemacht, soweit diese Angaben nicht zur Be- urteilung des Inhalts der Einwendung erforderlich sind. Kosten, die durch die Einsichtnahme in die Planunterlagen und die Teilnahme an der mündlichen Verhandlung entstehen, werden nicht erstattet. Köln, den 17.12.2010 Im Auftrag gez. Vesper Bornheim, den 10.01.2011 gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Auf Veranlassung der Bezirksregierung Köln gebe ich folgendes bekannt: Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln 54.1-1.1-(3.10)-1 Vor ungefähr zwei Jahren hat die Stadt Bornheim die erste Befragung von Eltern zur Kin- derbetreuung durchgeführt. Auch in diesem Jahr bittet die Stadt die Eltern wieder um ih- re Mithilfe. Der Bedarf an Plät- zen für Kinder unter 3 Jahren ist hoch. Doch wie viele Plätze werden wirklich benötigt? Wie viele Stunden möchten die El- tern ihre Kinder betreuen las- sen? Und in welcher Betreu- ungsform? Alle Eltern von Kindern unter drei Jahren bekommen in den nächsten Tagen Post aus dem Rathaus. Mit einem Fragebo- gen will die Stadt Bornheim feststellen, welchen Bedarf die Eltern für die Betreuung ihrer Kinder haben. Im Zentrum des 2008 in Kraft getretenen Gesetzes zur frü- hen Bildung und Förderung von Kindern – Kinderbildungs- gesetz (KiBiz) stehen neben dem verstärkten Ausbau des Betreuungsangebotes für Kin- der unter drei Jahren insbe- sondere die frühe Bildung und Förderung von Kindern und mehr Flexibilität für die Eltern bei der Nutzung des Angebots. Die Kindergärten und auch die Tageseltern berücksichtigen die persönlichen Betreuungs- wünsche der Eltern so weit wie möglich. Die Stadtverwaltung und die freien Kindergarten- träger arbeiten mit Hochdruck daran, ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren sicherzustel- len. Die Untersuchung findet zeit- gleich in fünf Kommunen in Deutschland statt. Die Teilnah- me an der Erhebung ist selbst- verständlich freiwillig. Die Be- fragung wird gemäß den da- tenschutzrechtlichen Bestim- mungen anonym durchge- führt. Die Auswertung erfolgt in Zusammenarbeit mit der Technischen Universität Dort- mund, dem Forschungsver- bund Deutsches Jugendinsti- tut/TU Dortmund und dem Or- ganisationsberatungsinstitut Thüringen e.V. - ORBIT. Die Ergebnisse der Befragung werden ausgewertet und auf den städtischen Internetseiten sowie im Elternbrief „RUND- UM den Kindergarten“ veröf- fentlicht. Die Jugendamtsleiterin, Frau Manuela Leyendecker, bittet alle Eltern, sich etwa eine Vier- telstunde Zeit zu nehmen, um den Fragenbogen auszufüllen. Um es ihnen so einfach wie möglich zu machen, liegt ein Antwortumschlag bei. Er kann unfrankiert, ohne weiteren Ab- sender und ohne Anschreiben an die bereits aufgedruckte Adresse zurückgesandt wer- den. Sie suchen Herausforderungen? Wir suchen Pflegeeltern! Jeder Mensch braucht Zuwen- dung, Anerkennung, Sicher- heit, Geborgenheit und Ver- ständnis, ganz besonders un- sere Kinder. In der Regel erle- ben Kinder dies in ihren Fami- lien und wachsen mit ihnen, werden selbständig und kön- nen sich selbst verwirklichen. Familiensituationen können sich jedoch ändern, Beziehun- gen zerbrechen, Eltern krank werden, in ihrer Erziehungsfä- higkeit eingeschränkt oder überfordert sein. Für die be- troffenen Kinder kann eine Pflegefamilie der geeignete Ort für ein gesundes Aufwach- sen sein. Die Kinder finden dann entweder für einen be- grenzten Zeitraum oder auf Dauer in einer Pflegefamilie Aufnahme. Für die Übernahme dieser ver- antwortungsvollen Aufgabe suchen wir Sie! Das Jugendamt der Stadt Bornheim hat es sich in Koope- ration mit den Jugendämtern der Städte Meckenheim, Rheinbach, des Kreisjugend- amtes Ahrweiler und des Ju- gendhilfezentrums des Rhein- Sieg-Kreises für Alfter, Wacht- berg und Swisttal zur Aufgabe gemacht, diesen Bereich der Jugendhilfe weiter auszubauen und bedarfsgerecht neue Pfle- gestellen für die Kurzzeit- oder Dauerpflege zu suchen. Wir möchten Sie anregen, über die Aufnahme eines Pfle- gekindes in Ihrer Familie nachzudenken und sich darü- ber zu informieren. Dazu bieten wir aktuell einen unverbindlichen Informations- abend für alle Interessen- ten/Interessentinnen an am 2. Februar 2011 um 19:30 Uhr, im Jugendamt der Stadt Bornheim, Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, Raum 1.21. Können Sie sich die Aufnahme eines Kindes in Ihre Familie vorstellen, werden wir Sie in Gesprächen, auch bei Ihnen zu Hause, ausführlich informie- ren. Wenn Sie weiter Interesse haben, nehmen Sie an einer der regelmäßig stattfindenden Schulungen teil. An mehreren Abenden erar- beiten die Fachkräfte des Ju- gendamtes mit den Bewerber/- innen Themen rund um die Aufnahme eines Pflegekindes, wie rechtliche Voraussetzun- gen, Rahmenbedingungen und insbesondere das Hineinfüh- len in die Situation der Kinder, die ihre Familie verlassen mus- sten. Ziel dieser Seminare ist die Qualifikation der Bewerber/- innen. Die Entscheidung zur Aufnahme eines Pflegekindes treffen Sie nach der Schulung gemeinsam mit den Fachkräf- ten aus dem Jugendamt. Nach Aufnahme des Pflegekindes werden Sie ebenfalls intensiv begleitet. Ihre Ansprechpartnerinnen im Jugendamt der Stadt Born- heim rund um das Thema sind: Frau Vitus, Tel. 02222/9437- 5413, Frau Kirsch, Tel. 02222/9437-5465 oder Tel. 02222/9437-0. Elternbefragung zur Kinderbetreuung 19. Januar 2011 STADT BORNHEIM BÜRGERINFORMATION verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 912072 E-Mail: jenneberg01 @netcologne.de UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat 16:30 - 18:00 Uhr Erwachsene, Kinder und Jugendliche bereits ab 16:00 Uhr Telefon 0 22 22 / 945 - 101 Störungshotline: Telefon 0180 / 2 11 22 44 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungsmeldung Straßenbe- leuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung mit Friedhofsverwaltung: Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am 9. 2. 2011 und 16.03.2011 je- weils 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Burchert Telefon 0 22 22 / 945 - 307 Umweltausschuss, Mittwoch, 19.01.2011, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Raum 802, Rathausstraße 2, Roisdorf Fachausschuss „Volkshochschule“, Donnerstag, 20.01.2011, 18:00 Uhr, VHS-Gebäude, Raum 2, Alter Weiher 2, Roisdorf Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss, Dienstag, 25.01.2011, 18:00 Uhr, Aula Europaschule, Goethestraße 1, Bornheim Ausschuss für Verkehr, Planung und Liegenschaften, Mittwoch, 26.01.2011, 18:00 Uhr, Aula Europaschule, Goethestraße 1, Born- heim Die nächsten Sitzungen AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Antrag des Wasserbeschaffungsverbandes Wesseling-Hersel auf Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung Der Wasserbeschaffungsverband Wesseling-Hersel, Brühler Str. 95, 50389 Wesseling, hat gemäß §§ 8 ff. des Wasserhaushaltsgeset- zes (WHG) sowie § 26 des Landeswassergesetzes (LWG) für die Wassergewinnungsanlage Wesseling-Urfeld die Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung zur Entnahme von Grundwasser und Uferfiltrat in einer Menge bis zu 4.800.000 m³/a mittels sechs beste- hender Brunnen, aufgeteilt auf vier Fassungen (I.1, I.2, II.1, II.2, III und IV), auf den Grundstücken Gemarkung Urfeld, Flur 18, Flur- stükke 209 und 290 beantragt, um es als Trinkwasser und Brauch- wasser im Versorgungsgebiet des Wasserbeschaffungsverbandes Wesseling-Hersel zu verwenden. Zur Zeit besteht eine bis zum 30.06.2011 befristete wasserrechtli- che Erlaubnis für die Förderung von Grundwasser mittels der vier bestehenden Tiefbrunnen I, II, III und IV in einer Menge von bis zu 4.800.000 m³/a. Der Antrag auf Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung und die dazugehörigen Pläne (Zeichnungen, Nachweisungen und Beschrei- bungen), aus denen sich Art und Umfang des Vorhabens des Unter- nehmens ergeben, liegen gemäß § 148 LWG i.V.m. § 73 Abs. 3 bis 5 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) NRW - in der zurzeit geltenden Fassung - einen Monat lang in den Gemeinden, in denen sich das Vorhaben voraussichtlich auswirkt, und zwar in der Zeit vom 20.01.2011 bis 21.02.2011 einschließlich bei der Stadt Born- heim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Fachbereich 7 -Stadt- planung und Grundstücksneuordnung-, Zimmer 407, während der Dienststunden: montags bis freitags 8.30 – 12.30 Uhr, montags bis mittwochs 14.00 – 16.00 Uhr und donnerstags 14.00 – 18.00 Uhr zur Einsichtnahme aus. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach dem Ende der Auslegungsfrist, d. h. bis einschließlich 08.03.2011, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Fachbe- reich 7 -Stadtplanung und Grundstücksneuordnung- oder bei der Bezirksregierung Köln, Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln, Einwendun- gen erheben. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind gemäß § 73 Abs. 4 VwVfG NRW alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Die Erhebung einer fristgerechten Einwendung setzt voraus, dass aus der Einwendung zumindest der geltend gemachte Belang und die Art der Beeinträchtigung hervor- gehen, die Einwendung unterschrieben und mit einem lesbaren Na- men und Anschrift versehen ist. Einwendungen ohne diesen Min- destinhalt sind unbeachtlich. Soweit gegen das Vorhaben Einwendungen erhoben werden, die sich insbesondere auf Rechtsbeeinträchtigungen im Sinne des § 14 Abs. 3 u. 4 WHG beziehen und innerhalb der Frist des § 73 Abs. 4 VwVfG NRW eingegangen sind, wird die Verfahrensbehörde über diese nach mündlicher Verhandlung, zu der die Beteiligten mit an- gemessener Frist geladen werden, entscheiden. Sind mehr als 50 Ladungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekannt- machung ersetzt werden. Die öffentliche Bekanntmachung wird da- durch bewirkt, indem der Verhandlungstermin mindestens zwei Wochen vorher im Amtsblatt der Bezirksregierung Köln und außer- dem in örtlichen Tageszeitungen, die in dem Bereich verbreitet sind, in dem sich das Vorhaben voraussichtlich auswirken wird -un- ter Hinweis darauf, dass beim Ausbleiben eines Beteiligten auch oh- ne ihn verhandelt und entschieden werden kann-, bekannt gemacht wird. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. Die Einwendungen werden an den Antragssteller weitergegeben. Auf Verlangen der jeweiligen Einwender wird deren Namen und Anschrift unkenntlich gemacht, soweit diese Angaben nicht zur Be- urteilung des Inhalts der Einwendung erforderlich sind. Kosten, die durch die Einsichtnahme in die Planunterlagen und die Teilnahme an der mündlichen Verhandlung entstehen, werden nicht erstattet. Köln, den 17.12.2010 Im Auftrag gez. Vesper Bornheim, den 10.01.2011 gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Auf Veranlassung der Bezirksregierung Köln gebe ich folgendes bekannt: Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln 54.1-1.1-(3.10)-1 Vor ungefähr zwei Jahren hat die Stadt Bornheim die erste Befragung von Eltern zur Kin- derbetreuung durchgeführt. Auch in diesem Jahr bittet die Stadt die Eltern wieder um ih- re Mithilfe. Der Bedarf an Plät- zen für Kinder unter 3 Jahren ist hoch. Doch wie viele Plätze werden wirklich benötigt? Wie viele Stunden möchten die El- tern ihre Kinder betreuen las- sen? Und in welcher Betreu- ungsform? Alle Eltern von Kindern unter drei Jahren bekommen in den nächsten Tagen Post aus dem Rathaus. Mit einem Fragebo- gen will die Stadt Bornheim feststellen, welchen Bedarf die Eltern für die Betreuung ihrer Kinder haben. Im Zentrum des 2008 in Kraft getretenen Gesetzes zur frü- hen Bildung und Förderung von Kindern – Kinderbildungs- gesetz (KiBiz) stehen neben dem verstärkten Ausbau des Betreuungsangebotes für Kin- der unter drei Jahren insbe- sondere die frühe Bildung und Förderung von Kindern und mehr Flexibilität für die Eltern bei der Nutzung des Angebots. Die Kindergärten und auch die Tageseltern berücksichtigen die persönlichen Betreuungs- wünsche der Eltern so weit wie möglich. Die Stadtverwaltung und die freien Kindergarten- träger arbeiten mit Hochdruck daran, ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren sicherzustel- len. Die Untersuchung findet zeit- gleich in fünf Kommunen in Deutschland statt. Die Teilnah- me an der Erhebung ist selbst- verständlich freiwillig. Die Be- fragung wird gemäß den da- tenschutzrechtlichen Bestim- mungen anonym durchge- führt. Die Auswertung erfolgt in Zusammenarbeit mit der Technischen Universität Dort- mund, dem Forschungsver- bund Deutsches Jugendinsti- tut/TU Dortmund und dem Or- ganisationsberatungsinstitut Thüringen e.V. - ORBIT. Die Ergebnisse der Befragung werden ausgewertet und auf den städtischen Internetseiten sowie im Elternbrief „RUND- UM den Kindergarten“ veröf- fentlicht. Die Jugendamtsleiterin, Frau Manuela Leyendecker, bittet alle Eltern, sich etwa eine Vier- telstunde Zeit zu nehmen, um den Fragenbogen auszufüllen. Um es ihnen so einfach wie möglich zu machen, liegt ein Antwortumschlag bei. Er kann unfrankiert, ohne weiteren Ab- sender und ohne Anschreiben an die bereits aufgedruckte Adresse zurückgesandt wer- den. Sie suchen Herausforderungen? Wir suchen Pflegeeltern! Jeder Mensch braucht Zuwen- dung, Anerkennung, Sicher- heit, Geborgenheit und Ver- ständnis, ganz besonders un- sere Kinder. In der Regel erle- ben Kinder dies in ihren Fami- lien und wachsen mit ihnen, werden selbständig und kön- nen sich selbst verwirklichen. Familiensituationen können sich jedoch ändern, Beziehun- gen zerbrechen, Eltern krank werden, in ihrer Erziehungsfä- higkeit eingeschränkt oder überfordert sein. Für die be- troffenen Kinder kann eine Pflegefamilie der geeignete Ort für ein gesundes Aufwach- sen sein. Die Kinder finden dann entweder für einen be- grenzten Zeitraum oder auf Dauer in einer Pflegefamilie Aufnahme. Für die Übernahme dieser ver- antwortungsvollen Aufgabe suchen wir Sie! Das Jugendamt der Stadt Bornheim hat es sich in Koope- ration mit den Jugendämtern der Städte Meckenheim, Rheinbach, des Kreisjugend- amtes Ahrweiler und des Ju- gendhilfezentrums des Rhein- Sieg-Kreises für Alfter, Wacht- berg und Swisttal zur Aufgabe gemacht, diesen Bereich der Jugendhilfe weiter auszubauen und bedarfsgerecht neue Pfle- gestellen für die Kurzzeit- oder Dauerpflege zu suchen. Wir möchten Sie anregen, über die Aufnahme eines Pfle- gekindes in Ihrer Familie nachzudenken und sich darü- ber zu informieren. Dazu bieten wir aktuell einen unverbindlichen Informations- abend für alle Interessen- ten/Interessentinnen an am 2. Februar 2011 um 19:30 Uhr, im Jugendamt der Stadt Bornheim, Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, Raum 1.21. Können Sie sich die Aufnahme eines Kindes in Ihre Familie vorstellen, werden wir Sie in Gesprächen, auch bei Ihnen zu Hause, ausführlich informie- ren. Wenn Sie weiter Interesse haben, nehmen Sie an einer der regelmäßig stattfindenden Schulungen teil. An mehreren Abenden erar- beiten die Fachkräfte des Ju- gendamtes mit den Bewerber/- innen Themen rund um die Aufnahme eines Pflegekindes, wie rechtliche Voraussetzun- gen, Rahmenbedingungen und insbesondere das Hineinfüh- len in die Situation der Kinder, die ihre Familie verlassen mus- sten. Ziel dieser Seminare ist die Qualifikation der Bewerber/- innen. Die Entscheidung zur Aufnahme eines Pflegekindes treffen Sie nach der Schulung gemeinsam mit den Fachkräf- ten aus dem Jugendamt. Nach Aufnahme des Pflegekindes werden Sie ebenfalls intensiv begleitet. Ihre Ansprechpartnerinnen im Jugendamt der Stadt Born- heim rund um das Thema sind: Frau Vitus, Tel. 02222/9437- 5413, Frau Kirsch, Tel. 02222/9437-5465 oder Tel. 02222/9437-0. Elternbefragung zur Kinderbetreuung ERROR: typecheck OFFENDING COMMAND: restore STACK: -null- -null-

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