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20. April 2011 STADT BORNHEIM BÜRGERINFORMATION verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 912072 E-Mail: jenneberg01 @netcologne.de UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat 16:30 - 18:00 Uhr Erwachsene, Kinder und Jugendliche bereits ab 16:00 Uhr Telefon 0 22 22 / 945 - 101 Störungshotline: Telefon 0180 / 2 11 22 44 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungsmeldung Straßenbe- leuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung mit Friedhofsverwaltung: Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am 11.5.2011 und 8.6.2011 jeweils 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Burchert Telefon 0 22 22 / 945 - 307 Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel Dienstag, 03.05.2011, 18:00 Uhr, Aula Europaschule, Goethe- straße 1, Bornheim Rechnungsprüfungsausschuss Mittwoch, 04.05.2011, 18:00 Uhr, Aula Europaschule, Goethe- straße 1, Bornheim Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss Donnerstag, 05.05.2011, Schulungsraum Feuerwehrgerätehaus, Königstraße 31, Bornheim Die nächsten Sitzungen AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Bekanntmachung über die Auslegung des Abstimmungsverzeichnisses und die Erteilung von Abstimmungs- scheinen für die Abstimmung über die zum Bürgerentscheid am 22.05.2011 gestellte Frage: „Soll die komplette Freibadwiese in Bornheim weiterhin im alleinigen Besitz der Stadt Bornheim bleiben?“ An der Abstimmung zu diesem Bürgerentscheid am 22.05.2011 kann nur teilnehmen, wer in das Abstimmungsverzeichnis einge- tragen ist oder einen Abstimmungsschein hat. 1. Abstimmungsverzeichnis und Abstimmungsbenachrichti- gung In das Abstimmungsverzeichnis werden von Amts wegen die für die Abstimmung am 22.05.2011 Abstimmungsberechtigten ein- getragen. Abstimmungsberechtigte, die in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 01.05.2011 eine Ab- stimmungsbenachrichtigung. Wer bis zu diesem Tag keine Abstimmungsbenachrichtigung er- halten hat, aber glaubt, abstimmungsberechtigt zu sein, muss die Berichtigung des Abstimmungsverzeichnisses beantragen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er das Stimmrecht nicht ausüben kann (siehe Nr. 3). 2. Auslegung des Abstimmungsverzeichnisses Das Abstimmungsverzeichnis liegt wie folgt für jedermann zur Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Bornheim, Rathausstraße 2, Zimmer 251, aus von - Montag, den 2. Mai 2011 bis Mittwoch, den 4. Mai 2011 in der Zeit von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr - Donnerstag, den 5. Mai 2011 in der Zeit von 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr - Freitag, den 6. Mai 2011 in der Zeit von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr Das Abstimmungsverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät mög- lich. Abstimmen kann nur, wer in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen ist oder einen Abstimmungsschein hat. 3. Einspruch gegen das Abstimmungsverzeichnis Wer das Abstimmungsverzeichnis für unrichtig oder unvollstän- dig hält, kann während der Einsichtsfrist (02.05.2011 bis 06.05.2011) in den unter Nr. 2 genannten Zeiten bei der Stadt- verwaltung Bornheim, Zimmer 251, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch einlegen. Der Einspruchsführer hat die erforderlichen Beweismittel beizu- bringen, soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind. 4. Ausübung des Abstimmungsrechts Der Abstimmungsberechtigte kann grundsätzlich nur in dem Ab- stimmungsraum in der Stadt Bornheim seine Stimme abgeben, in dessen Abstimmungsverzeichnis er eingetragen ist. Der Abstimmungsraum ist in der Abstimmungsbenachrichtigung angegeben. Wer aus besonderen Gründen in einem anderen Ab- stimmungsraum oder per Brief abstimmen möchte, benötigt da- zu einen Abstimmungsschein. 5. Voraussetzungen für die Erlangung eines Abstimmungs- scheines Einen Abstimmungsschein erhält auf Antrag - ein in das Abstimmungsverzeichnis eingetragener Ab- timmungsberechtigter - ein nicht in das Abstimmungsverzeichnis eingetragener Abstimmungsberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Ver- schulden die Einspruchsfrist versäumt hat b) wenn seine Berechtigung zur Teilnahme an der Abstimmung erst nach Ablauf der Ein- spruchsfrist entstanden ist oder sich heraus- stellt. Abstimmungsscheine können für den Bürgerentscheid am 22.05.2011 bis Freitag, den 20.05.2011, 13:00 Uhr beim Bürger- meister der Stadt Bornheim, Wahlbüro Zimmer 251, Rathausstr. 2, 53332 Bornheim beantragt werden. Die Erteilung eines Abstimmungsscheines kann schriftlich oder mündlich beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Te- legramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als ge- wahrt. Eine fernmündliche Antragstellung ist unzulässig. Die Antragsteller müssen Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift angeben. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Abstimmungsberechtigter kann sich für die Antragstellung einer Hilfsperson bedienen. Versichert ein Abstimmungsberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Abstimmungsschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl (21.05.2011), 12.00 Uhr, ein neuer Ab- stimmungsschein erteilt werden. Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Abstim- mungsraum nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufge- sucht werden kann, kann der Abstimmungsschein noch bis zum Abstimmungstag (22.05.2011), 15.00 Uhr, beantragt werden. Das gleiche gilt für die Beantragung eines Abstimmungsscheines für nicht in das Abstimmungsverzeichnis eingetragene Abstim- mungsberechtigte unter den vorgenannten Voraussetzungen (Punkt 5, Buchstabe a) und b). An einen anderen als den Abstimmungsberechtigten persönlich dürfen Abstimmungsschein und Briefabstimmungsunterlagen nur im Fall einer plötzlichen Erkrankung ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die Unterlagen nicht mehr rechtzeitig durch die Post übersandt oder amtlich überbracht werden können. 6. Briefabstimmung Wer durch Brief abstimmt - kennzeichnet persönlich den Abstimmungsschein, legt ihn in den amtlichen Abstimmzettelumschlag und ver- schließt diesen, - unterzeichnet die auf dem Abstimmungsschein vorge- druckte Versicherung an Eides statt zur Briefabstim- mung unter Angabe des Orts und Tages, - steckt den verschlossenen amtlichen Abstimmzettelum- schlag und den unterschriebenen Abstimmschein in den amtlichen Abstimmbriefumschlag, - verschließt den Abstimmbriefumschlag und - übersendet den Abstimmbrief an den Bürgermeister. Der Abstimmbrief kann dort auch abgegeben werden. Nach Eingang des Abstimmbriefes beim Bürgermeister darf er nicht mehr zurückgegeben werden. Der Abstimmzettel ist unbeobachtet zu kennzeichnen und in den Abstimmzettelumschlag zu legen. Hat der Abstimmungsberech- tigte einen Abstimmzettel versehentlich unbrauchbar gemacht oder sich verschrieben, wird ihm auf Verlangen ein neuer Ab- stimmzettel ausgehändigt. Der Abstimmungsberechtigte, der des Lesens unkundig ist oder auf Grund einer persönlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage ist, den Abstimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Umschläge zu legen, bestimmt eine andere Person, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will. Hat ein Abstim- mungsberechtigter den Abstimmzettel durch eine Hilfsperson kennzeichnen lassen, so hat diese auf dem Abstimmungsschein durch Unterschreiben der Versicherung an Eides statt zur Brief- abstimmung zu bestätigen, dass sie den Abstimmzettel gemäß dem erklärten Willen des Abstimmungsberechtigten gekenn- zeichnet hat. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Bei persönlicher Abholung kann auch direkt im Rathaus, Zimmer 251, die Briefabstimmung erfolgen. Hierzu befindet sich in dem Raum eine Abstimmungskabine und eine Abstimmungsurne. Bei der Briefabstimmung muss der Abstimmungsberechtigte den Abstimmbrief mit dem Abstimmzettel und dem Abstimmungsschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Ab- stimmbrief dort am Abstimmungstag bis 16.00 Uhr eingeht. Der Abstimmungsbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutsch- land ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutsche Post AG unentgeltlich befördert. Er kann bei der auf dem Abstimmbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. (Hinweis: Zur Verbesserung der Lesbarkeit wurde auf die Ergän- zung der weiblichen Form verzichtet.) Bornheim, den 13.04.2011 Stadt Bornheim Der Bürgermeister als Abstimmungsleiter gez. Wolfgang Henseler Am 1. Mai 2011 findet wieder das beliebte Frühlingserwachen im Vorgebirge statt. Neben einer abwechslungsreichen Route durch die schönsten Flecken im Vorgebirge haben die Wanderer und Radfahrer auch mehrere Ziele im Auge: Die Spargelhöfe, Obsthöfe und Kunsthöfe werden wieder einige Überraschungen und kulinarische Köstlichkeiten sowie interessante Kunst für die vielen Besucher vorbereiten. Um 11 Uhr ist die offizielle Eröff- nung des „Frühlingserwachens im Vorgebirge“ beim Biohof Bursch. Von dort startet auch wieder eine geführte Radtour mit dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club Bornheim (ADFC) von ca. 32 km Länge. Jeder der möchte, kann hieran teilnehmen und so in der Gruppe alle Höfe besuchen. Frühlingserwachen im Vorgebirge STADT BORNHEIM BÜRGERINFORMATION 20. April 2011 Verwendung des Reinerlöses der Jagdnutzung durch die Jagdgenossenschaft Bornheim Bekanntmachung Nach dem Beschluss der Genossenschaftsversammlung vom 1.4.1976 wird der Reinertrag der Jagdnutzung aus den Jagd- jahren 1975 und folgende nicht an die einzelnen Jagdgenos- sen nach dem Verhältnis des Flächeninhalts ihrer beteilig- ten Grundfläche ausgezahlt, sondern bis zu einem gegentei- ligen Beschluss für gemeinsame Zwecke in den einzelnen Ortschaften verwendet. Dieser Beschluss wurde in der Genossenschaftsversamm- lung am 15.3.2010 unter der Maßgabe bestätigt, als der Rein ertrag aus der Jagdnutzung für den Teilverpachtungs- bezirk Rösberg der Rücklage der Jagdgenossenschaft zuge- führt wird. Diese Beschlüsse werden hiermit auf Grund des § 10 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes hinsichtlich der einkommenden Jagdpacht für das Jagdjahr 2011/2012 bekannt gemacht. Bornheim, den 11.4.2011 Jagdgenossenschaft für den gemeinschaftlichen Jagdbezirk Bornheim - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Geschäftsstelle: Mühlenfeld 6, 53332 Bornheim Im Auftrag gez. Gatz, Geschäftsführer Vorsicht Maibaum: Die Polizei gibt Tipps Jetzt geht es bald wieder los: Maibäume müs- sen an ihre Standorte transportiert werden! Ob zum Schmuck auf Dorfplätzen oder als beson- dere Aufmerksamkeit an das Wohnhaus junger Damen – in diesen Tagen und bis hin zum 1. Mai sind die Bäume wieder „unterwegs“. Insbesondere in den letzten Apriltagen und in der Mainacht kontrolliert die Polizei Maibaum- Transporter und deren Fahrer, um Unfälle zu verhindern. Damit es nicht zu teuren Überraschungen kommt, gibt die Polizei folgende Hinweise: • Fahrzeuge mit Ladung dürfen nicht höher als vier Meter und nicht breiter als 2,55 m (PKW 2,50 m) sein. • Der Baum darf nach vorne nicht über das Fahrzeug hinausragen. Nur ab ei- ner Fahrzeughöhe von 2,50 m sind 50 cm nach vorne erlaubt. • Fahrzeug oder Zug samt Ladung dür- fen nicht länger als 20,75 m sein. • Nach hinten darf der Maibaum höchs- tens drei Meter hinausragen (bei Fahrtstrecken bis 100 km). Ab einer Länge von über einem Meter ist er mit einer 30 mal 30 Zentimeter gro- ßen roten Fahne oder einem entspre- chenden Schild zu kennzeichnen. • Bei Dunkelheit oder wenn die Fahr- zeugbeleuchtung verdeckt wird, ist für eine ausreichende Beleuchtung zu sorgen. • Finger weg vom Alkohol!! • Für Schäden beim Transport ist der Fahrer verantwortlich. Ob Schäden durch einen unsachgemäßen Trans- port durch die Versicherung gedeckt sind, ist fraglich. Unter Umständen stehen hohe Regressforderungen im Raum. • Besondere Gefahren ergeben sich für Fahrer von LKW oder landwirt- schaftlichen Maschinen: - Die Fahrerlaubnisklassen T und L gelten nur im land- wirtschaftlichen Betrieb, nicht für das „Maibaumset- zen“ oder den Personen- trans port.Wer es trotzdem tut, begeht eine Straftat (Fahren ohne Fahrerlaub- nis). - Wer auf der Ladefläche zu- sätzliche Sitzgelegenheiten montiert, braucht in der Re- gel eine andere Fahrerlaub- nis. Auch hier droht eine Straftat. - Es ist verboten, Personen auf der Ladefläche mitzu- nehmen. In der Mainacht 2010 kam es dabei zu zwei schweren Verkehrsunfällen in Niederkassel und Sankt Augustin. Das Feiern auf der Ladefläche ist lebens- gefährlich! Bei Fragen wenden Sie sich an das Kommissa- riat Verkehrsunfallprävention der Kreispolizei- behörde unter der Telefonnummer 02241/5413970. Bornheimer Energietag und Handwerkermesse Am Sonntag, 10. April, von 11 bis 16 Uhr fand im Alexander- von-Humboldt-Gymnasium der 3. Bornheimer Energietag statt. Erstmalig mit dabei war der Ver- ein Bornheimer Handwerker e. V., der seine Handwerkermesse auf dem Außengelände präsen- tierte. Und die Resonanz war gut. Zahl- reiche interessierte Besucher in- formierten sich an den Ständen der Aussteller im Forum. Hier waren von Beratern und Archi- tekten über Handwerksbetriebe bis hin zu Dienstleistern und Banken alle vertreten, die Bera- tung zu den Themen Energieeffi- zienz und regenerative Energien in Bornheim anbieten - und das an einem Ort. Schnell wurde deutlich, dass das Publikum aus fachkundigen Besuchern be- stand, die gezielte Beratung suchten. Auch die angebotenen Fachvorträge fanden großen An- klang und regten zahlreiche Dis- kussionen im Anschluss an. Auf dem Außengelände stellten die Bornheimer Handwerker e. V. die Vielfalt des Handwerkes auch außerhalb der Themen re- generative Energieversorgung und Energieeffizienz vor. Erneut unterstützten die Unter- nehmen RWE Deutschland und RheinEnergie die Veranstaltung wesentlich und waren auch selbst präsent. Besonders spannend war es beim Gewinnspiel zum Bornhei- mer Energietag. Auf dem Rat- hausdach waren fünf Solarmo- dule aufgestellt. Um die attrakti- ven Preise von RWE Deutsch- land und RheinEnergie zu ge- winnen, sollte der Stromertrag dieser Module bis zum Veran- staltungstag geschätzt werden. Zum Abschluss der Veranstal- tung wurden dann ein E-Bike, ei- ne Heißluftballonfahrt für zwei Personen und 12 Segway-Tou- ren an die glücklichen Gewinner vergeben. Bürgermeister Wolfgang Henseler und Martin Minder, Bornheimer Handwerker- messe e. V., eröffnen den Bornheimer Energietag und Handwerkermesse. AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Interessierte Besucher und ein E-Bike als Hauptgewinn verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim

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04. Mai 2011 STADT BORNHEIM BÜRGERINFORMATION verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 912072 E-Mail: jenneberg01 @netcologne.de UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat 16:30 - 18:00 Uhr Erwachsene, Kinder und Jugendliche bereits ab 16:00 Uhr Telefon 0 22 22 / 945 - 101 Störungshotline: Telefon 0180 / 2 11 22 44 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungsmeldung Straßenbe- leuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am 11.5.2011 und 8.6.2011 jeweils 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Burchert Telefon 0 22 22 / 945 - 307 Rechnungsprüfungsausschuss Mittwoch, 04.05.2011, 18:00 Uhr, Aula Europaschule, Goethestraße 1, Bornheim Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss Donnerstag, 05.05.2011, 18:00 Uhr, Schulungsraum Feuerwehrgerätehaus, Königstraße 31, Bornheim Die nächsten Sitzungen AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Bebauungsplan Ro 20 in der Ortschaft Roisdorf / Beschluss zur Aufstellung und frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit Bekanntmachung Aufgrund § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Bornheim am 14.04.2011 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Ro 20 in der Ortschaft Roisdorf einzuleiten. Der Bebauungsplanbereich liegt an der Stadtgrenze zur Gemein- de Alfter, südöstlich der Straße Rosental und schließt einen Teil der Straße mit ein. In gleicher Sitzung hat der Rat der Stadt Bornheim gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen, für den Entwurf des Bebauungspla- nes Ro 20 in der Ortschaft Roisdorf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen und die Planung für 4 Wochen öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Aufstellung des Bebau- ungsplanes erfolgt in der Zeit vom 16.05.2011 bis 14.06.2011 einschließlich bei der Stadtverwaltung Bornheim, Fachbereich 7, -Stadtpla- nung und Grundstücksneuordnung-, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, während der Besuchszeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr. Während dieser Zeit werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich dargelegt. Es wird allgemein Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung gegeben. Darüber hinaus können die Planunterlagen im Internet unter www.stadtverwaltung-bornheim.de eingesehen werden. Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Planbereich grob darstellt, wird hingewiesen. Bornheim, den 21.04.2011 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Vorhabenbezogener Bebauungsplan Wi 01.1 in der Ortschaft Widdig / 1. Änderung, frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und öffentliche Auslegung Bekanntmachung Aufgrund § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Bornheim am 10.06.2010 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Wi 01.1 in der Ortschaft Widdig zu ändern (1. Änderung). Der Bereich der 1. Änderung liegt im nördlichen Bereich der Ka- rolingerstraße zwischen Lichtweg und St.-Georg-Straße und um- fasst die Flurstücke Gemarkung Widdig Flur 10 Nrn. 284 und 723. Am 14.04.2011 hat der Rat beschlossen, gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB auf die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbe- teiligung zu verzichten und den Entwurf der 1. Änderung des vor- habenbezogenen Bebauungsplanes Wi 01.1 in der Ortschaft Widdig gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monates öf- fentlich auszulegen. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen. Die öffentliche Auslegung des Entwurfes mit Vorhaben- und Er- schließungsplan und Begründung erfolgt in der Zeit vom 16.05.2011 bis 15.06.2011 einschließlich bei der Stadtverwaltung Bornheim, Fachbereich 7, -Stadtpla- nung und Grundstücksneuordnung-, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, während der Besuchszeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr. Zusätzlich können die Planunterlagen im Internet unter www.stadtverwaltung-bornheim.de eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der weiteren Be- schlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt blei- ben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht wer- den, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend ge- macht werden können. Über die fristgemäß eingegangenen Stel- lungnahmen entscheidet die Stadt Bornheim und teilt das Ergeb- nis mit. Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Planbereich grob darstellt, wird hingewiesen. Bornheim, den 21.04.2011 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Mit den Arbeiten zur Abdichtung der ehemaligen Mülldeponie der Stadt Bonn und der anschließen- den Erneuerung der L 281 im Teilstück zwischen der Einmün- dung Maarpfad und der Herseler Straße (L 118) wurde inzwischen begonnen. Dieser Teil der Landstraße ist nun für den Straßenverkehr ge- sperrt. Eine direkte Verbindung zwischen der L 281 und L 118 und umgekehrt besteht für die Dauer der Arbeiten nicht. Die Umleitung des Verkehrs er- folgt aus nördlicher und west- licher Richtung über die L 182 – L 192 – BAB 555 – L 118 und aus südlicher und östlicher Richtung in umgekehrter Abfolge. Eine Umleitungsbeschilderung ist vorhanden. Da die L 281 der- zeit von etwa 10.000 Fahrzeugen pro Tag befahren wird, muss mit Beeinträchtigungen des Ver- kehrs gerechnet werden. Erneuerung und Sperrung der L 281 Im Rahmen der energetischen Sanierungsarbeiten am Rat- haus Bornheim ist der Neben- parkplatz des Gebäudes bis auf weiteres gesperrt. Um Engpässe bei der Park- platzsuche der Rathausbesu- cher(innen) zu vermeiden, sind auf einem Teilbereich des großen Parkplatzes Kurzzeit- stellplätze (Nutzungsmöglich- keit bis zu zwei Stunden) ein- gerichtet worden. Dort müs- sen von den Autofahrern Park- scheiben eingesetzt werden. Zudem stehen dort Schwerbe- hinderten- und „Mutter-Kind“- Plätze zur Verfügung. Auch für Zweiräder sind Abstellmög- lichkeiten ausgewiesen. Die Maßnahme wird voraussicht- lich fünf Monate dauern. Sperrung des Nebenparkplatzes am Rathaus Bornheim STADT BORNHEIM BÜRGERINFORMATION 04. Mai 2011 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bekanntmachung zur Durchführung der Abstimmung über den Bürgerentscheid am 22.05.2011 zu der Frage: „Soll die komplette Freibadwiese in Bornheim weiterhin im alleinigen Besitz der Stadt Bornheim bleiben?“ Die Abstimmung über den Bürgerentscheid zu der vorstehenden Frage fin- det am 22.05.2011 statt. Die Abstimmung dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. Die Briefabstimmungsvorstände treten am Abstimmungstag zur Ermittlung des Briefabstimmungsergebnisses um 15.00 Uhr im Rathaus der Stadt Born- heim, Rathausstraße 2, Ratssaal – Zimmer 905, zusammen. Die Sitzung ist öffentlich. 1. In den Abstimmungsbenachrichtigungen, die den Abstimmungsberech- tigten in der Zeit vom 18.04.2011 bis 01.05.2011 übersandt wurden, sind der Abstimmungsbezirk und der Abstimmungsraum angegeben, in dem der Ab- stimmungsberechtigte abzustimmen hat. Die Abstimmungsbenachrichti- gungen enthalten auch Angaben über die Barrierefreiheit für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen. Die Abstimmungsbezirke verteilen sich wie folgt: Abstimmungsbezirk Nr.: Bezeichnung: 001 Roisdorf I 002 Roisdorf II 003 Bornheim I 004 Bornheim II 005 Bornheim III 006 Brenig 007 Dersdorf 008 Waldorf I 009 Waldorf II 010 Kardorf 011 Hemmerich 012 Rösberg 013 Merten I 014 Merten II 015 Walberberg I 016 Walberberg II 017 Sechtem I 018 Sechtem II 019 Widdig 020 Uedorf 021 Hersel I 022 Hersel II 2. Jeder Abstimmungsberechtigte kann nur in dem Abstimmungsraum im Stadtgebiet Bornheim abstimmen, in dessen Abstimmungsverzeichnis er einge- tragen ist. Die Abstimmungsberechtigten haben ihre Abstimmungsbenachrich- tigung und einen amtlichen Personalausweis/Reisepass – Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis/Reisepass – zur Abstimmung mitzubringen. Die Ab- stimmungsbenachrichtigung soll bei der Abstimmung abgegeben werden. Der amtlich hergestellte Abstimmzettel enthält die Frage, über die abzustim- men ist, und die Antworten „Ja“ und „Nein“ mit einem Kreis rechts von die- ser Bezeichnung. Die Stimmabgabe erfolgt durch Ankreuzen in einem dieser Kreise. Alternativ kann durch andere Weise kenntlich gemacht werden, für welche der beiden Antworten „Ja“ oder „Nein“ die Stimme gelten soll. Die Abstimmzettel werden in den Abstimmungslokalen bereitgehalten. In den Abstimmungslokalen ist neben dieser Bekanntmachung ein Muster- Abstimmzettel ausgehängt. 3. Die Abstimmungshandlung sowie die im Anschluss an die Abstimmungs- handlung zu erfolgende Ermittlung und Feststellung des Abstimmungser- gebnisses im Abstimmungsbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, so- weit das ohne Beeinträchtigung des Abstimmungsgeschäftes möglich ist. 4. Abstimmungsberechtigte, die einen Abstimmungsschein haben, können an der Abstimmung - durch Stimmabgabe in einem Abstimmungsbezirk in der Stadt Bornheim oder - durch Briefabstimmung teilnehmen. Abstimmungsberechtigte, die einen Abstimmungsschein erhalten haben und im Abstimmungslokal die Stimme abgeben möchten, müssen den Ab- stimmungsschein bei der Stimmabgabe vorlegen. Der Abstimmungsschein wird hierbei einbehalten. Wer durch Brief abstimmen will, erhält von der Stadt Bornheim auf Antrag den amtlichen Abstimmzettel, einen amtlichen Abstimmzettelumschlag so- wie einen amtlichen Abstimmbriefumschlag. Der Abstimmungsberechtigte muss seinen Abstimmbriefumschlag (rot) mit dem Abstimmzettel im verschlossenen Abstimmzettelumschlag (blau) und dem unterschriebenen Abstimmungsschein so rechtzeitig der auf dem Ab- stimmbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort späte- stens am Abstimmungstag bis 16.00 Uhr eingeht. Der Abstimmbriefum- schlag kann auch bei der auf dem Abstimmbrief angegebenen Stelle abgege- ben werden. Eine Abgabe im Abstimmungslokal am Abstimmungstag ist nicht möglich. Die Stimmabgabe mittels Briefabstimmung erfolgt durch das Ankreuzen des Kreises rechts neben der Antwort „Ja“ oder rechts neben der Antwort „Nein“ oder in dem auf andere Weise kenntlich gemacht wird, für welche Antwort die Stimme gelten soll. Der Abstimmzettel ist in den blauen Abstimmzettel- umschlag zu legen; dieser ist zu verschließen. Der unterschriebene Abstimmungsschein ist mit dem blauen Umschlag in den roten Abstimmbriefumschlag zu legen, dieser ist sodann zu verschlie- ßen und zur Post zu geben bzw. bei der auf dem Briefumschlag angegebe- nen Stelle abzugeben (spätester Eingang bei dieser Stelle: 22.05.2011, 16.00 Uhr). 5. Jeder Abstimmungsberechtigte kann sein Abstimmungsrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt abstimmt oder sonst ein unrichti- ges Ergebnis einer Abstimmung herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). (Hinweis: Zur Verbesserung der Lesbarkeit wurde auf die Ergänzung der weiblichen Form verzich- tet.) Bornheim, den 27.04.2011 Stadt Bornheim Der Bürgermeister als Abstimmungsleiter gez. Wolfgang Henseler

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27. April 2011 STADT BORNHEIM BÜRGERINFORMATION verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 912072 E-Mail: jenneberg01 @netcologne.de UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat 16:30 - 18:00 Uhr Erwachsene, Kinder und Jugendliche bereits ab 16:00 Uhr Telefon 0 22 22 / 945 - 101 Störungshotline: Telefon 0180 / 2 11 22 44 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungsmeldung Straßenbe- leuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung mit Friedhofsverwaltung: Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am 11.5.2011 und 8.6.2011 jeweils 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Burchert Telefon 0 22 22 / 945 - 307 Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel, Dienstag, 03.05.2011, 18:00 Uhr, Aula Europaschule, Goethestra- ße 1, Bornheim Rechnungsprüfungsausschuss, Mittwoch, 04.05.2011, 18:00 Uhr, Aula Europaschule, Goethestraße 1, Bornheim Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss, Donnerstag, 05.05.2011, 18:00 Uhr, Schulungsraum Feuerwehrgerätehaus, Königstraße 31, Bornheim Die nächsten Sitzungen AMTLICHE BEKANNTMACHUNG 1.Satzung vom 15.04.2011 zur Änderung der Satzung der Stadt Bornheim zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a LWG NRW vom 06.10.2010 Auf Grund von § 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nord- rhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW 1994, S. 666), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 17.12.2009 (GV NRW 2009, S. 950), der §§ 60,61 vom 31.07.2009 (BGBI. I 2009, S. 2585ff.) und des § 61a Abs. 3 bis Abs. 7 des Landeswassergesetzes Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.06.1995 (GV NRW 1995, S. 926), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 16.03.2010 (GV NRW 2010 S. 185ff), hat der Rat der Stadt Bornheim in der Sitzung am 14.04.2011 folgende Satzung beschlossen: Artikel I Die Satzung der Stadt Bornheim über die Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a LWG NRW vom 06.10.2010 wird wie folgt geändert: Anlage 1 zu §§ 2 und 3 der Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a LWG NRW - Straßen- und Fristenverzeichnis – wird wie folgt geändert: 1. Straße bzw. Ausführung der Straßenabschnitt Dichteitsprüfung bis Auf der Trenke 31.12.2014 Auf der Tränke 31.12.2014 2. Straße bzw. Ausführung der Straßenabschnitt Dichteitsprüfung bis Burgstraße 2-38 31.12.2012 Burgstraße 40-74 31.12.2012 Burgstraße 2-16, 16a, 18,20-74 31.12.2012 3. Straße bzw. Ausführung der Straßenabschnitt Dichteitsprüfung bis Steiligstraße 31.12.2012 Steiligsstraße 31.12.2012 Artikel II Diese Änderung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Stadt Bornheim Bekanntmachungsanordnung Vorstehende Bezeichnung der Satzung 1.Satzung vom 15.04.2011 zur Änderung der Satzung der Stadt Bornheim zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a LWG NRW vom 06.10.2010 mache ich hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in Verbindung mit der Ver- ordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht bekannt. Hinweis Ich weise darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NW gegen Satzungen, sonstige ortsrechtli- che Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorge- schriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt; 2. die Satzung, sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden; 3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstan- det oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bornheim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvor- schrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Man- gel ergibt. Bornheim, den 15.04.2011 gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Kinder fordern uns heraus - wenn Kinder provozieren In Zusammenarbeit mit dem städt. Familienzentrum 'Klapperschuh' Kinder fordern uns Eltern, ganz gleich ob sie 3, 8 oder 14 Jahre alt sind. Ratlosigkeit stellt sich ein bei zu großer Nachgiebigkeit und der Aussicht, damit kleine Tyrannen heranzuziehen, aber auch bei mangelnder Geduld und den folgenden Schuldgefüh- len. Wie ein Weg der Gelassen- heit und Distanz, aber auch fest- er Regeln und Grenzen, Provo- kationen von Kindern reduziert und in einem anderen Licht er- scheinen lässt, wird an Fallbei- spielen dargestellt und diskutiert werden. Termin: Dienstag, 10.05., 20:00- 21:30 Uhr, Sechtem, städt. Fami- lienzentrum 'Klapperschuh', Do- zentin: Waltraud Bauer, gebüh- renfrei Der Mensch in seinen Welten - Besuch im neuen Rauten- strauch-Joest-Museum Köln Mit seiner Wiedereröffnung am Kölner Neumarkt präsentiert das Rautenstrauch-Joest-Museum ein neues Ausstellungskonzept, das europaweit seinesgleichen sucht: Nicht mehr geographi- sche Einheiten stehen im Mittel- punkt der Betrachtung, sondern Themen, die Menschen überall auf der Welt betreffen, denen sie aber je nach kultureller Prägung unterschiedlich begegnen. Die Führung verspricht eine span- nende Reise durch die Kulturen. Exkursion: Sonntag, 15.05., 11:30-12:45 Uhr, Treffpunkt: Köln, Rautenstrauch-Joest-Mu- seum, Leonhard-Tietz-Str. 10, im Eingangsbereich vor dem Reis- speicher, Gebühr: 15,00 € (erm. 10,50 €) inkl. Eintritt. Ermäßi- gung nur für Schüler(innen), Anmeldung bis 02.05. Die Kölner sind schuld! Führung zur Geschichte der Stadt Brühl Wenn die Kölner Patrizier dem Erzbischof Siegfried von Wester- burg im 13. Jahrhundert nicht so dermaßen zugesetzt hätten, dass diesem nur die Flucht nach 'bro- glio' blieb, wäre Brühl kaum 1285 zu seinem Stadtrecht ge- langt. Und wenn ein junger bayrischer Adliger namens Clemens August 1723 nicht zum Kurfürsten von Köln gewählt worden wäre, gäbe es heute nicht die Schlösser Au- gustusburg und Falkenlust. Der Spaziergang führt Sie durch die Geschichte Brühls mit Anekdo- ten zu den Kölner Erzbischöfen, ihren Untertanen und den vielen Bauten, die auch heute noch das Bild von Brühl bestimmen. Er- fahren Sie von Kirchen und Friedhöfen, die vom Glauben der Brühler erzählen. Hören Sie, wie der Bau der Eisenbahn in der Preußenzeit Brühl zum Aus- flugsziel der Kölner werden ließ. Sehenswertes der heutigen Zeit rundet das Bild von Brühl ab. Exkursion: Sonntag, 15.05., 14:30-16:00 Uhr, Treffpunkt: Brühl, DB Bahnhof gegenüber Schloss Augustusburg, Dozen- tin: Marie-Luise Sobczak, Ge- bühr: 12,00 € (erm. 8,00 €), An- meldung bis 09.05. Abstimmungshelferinnen und Abstimmungshelfer für Bürgerentscheid gesucht Die Stadt Bornheim sucht ehren- amtliche Abstimmungshelferin- nen und Abstimmungshelfer für den Bürgerentscheid am 22. Mai 2011. Bei diesem Bürgerent- scheid geht es um die Frage, ob die komplette Freibadwiese des Bornheimer Hallenfreizeitbades weiterhin im alleinigen Besitz der Stadt Bornheim bleiben soll. Gesucht werden Freiwillige, die als Mitglied der Abstimmungs- vorstände und Abstimmungshel- fer tätig werden. Mitmachen kann jeder, der am Abstim- mungstag wahlberechtigt ist. Die Abstimmungsvorstände tref- fen sich am Abstimmungstag um 7.30 Uhr im Abstimmungslokal. Die Abstimmung endet um 18.00 Uhr. Anschließend erfolgt durch den Abstimmungsvor- stand die Auszählung der Stim- men. Für ihren Einsatz erhalten die Helferinnen und Helfer eine Aufwandsentschädigung in Hö- he von 21 Euro. Für weitere Informationen und zur Bewerbung wendet man sich an das Wahlbüro der Stadt Born- heim unter der Rufnummer 02222/945-179 oder -155. Am Sonntag, dem 1. Mai 2011 ist es wieder soweit – Frühlingserwachen im Vorgebirge mit einer Fahrradtour zu den regionalen Kostbarkeiten Am Sonntag, dem 1. Mai 2011 findet wieder das beliebte Früh- lingserwachen im Vorgebirge statt. Um 11 Uhr ist die offizielle Eröffnung des „Frühlingserwa- chens im Vorgebirge“ beim Bio- hof Bursch. Von dort startet eine geführte Radtour mit dem Allge- meinen Deutschen Fahrrad Club Bornheim (ADFC) von ca. 32 km Länge. Jeder der möchte, kann hieran teilnehmen und so in der Gruppe alle Höfe besuchen. Eine abwechslungsreiche Route führt durch die schönsten Flecken im Vorgebirge. Die teilnehmenden Erzeugerhöfe und Kunststätten werden wieder viele Überra- schungen, kulinarische Köstlich- keiten sowie interessante Kunst vorbereiten. Die Tour ist speziell als Fahrrad- Tour gedacht, selbstverständlich können aber auch alle Höfe in der Zeit von 11 bis 17 Uhr mit dem PKW angefahren werden. Frühlingserwachen im Vorgebir- ge - eine Aktion der Bornheimer Spargelbauern, der Stadt Born- heim und des Rhein-Voreifel Touristik e. V. in Kooperation mit der ADFC Ortsgruppe Born- heim. Weitere Informationen: Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Herr Römer, Tel. 02222/945-339.

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06. April 2011 STADT BORNHEIM BÜRGERINFORMATION verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 912072 E-Mail: jenneberg01 @netcologne.de UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat 16:30 - 18:00 Uhr Erwachsene, Kinder und Jugendliche bereits ab 16:00 Uhr Telefon 0 22 22 / 945 - 101 Störungshotline: Telefon 0180 / 2 11 22 44 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungsmeldung Straßenbe- leuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung mit Friedhofsverwaltung: Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am 13.4.2011 und 11.5.2011 jeweils 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Burchert Telefon 0 22 22 / 945 - 307 Ausschuss für Verkehr, Planung und Liegenschaften, Mittwoch, 13.04.2011, 18:00 Uhr, Aula Europaschule, Goethestraße 1, Bornheim Stadtrat, Donnerstag, 14.04.2011, 18:00 Uhr, Aula Europaschule, Goethestraße 1, Bornheim Die nächsten Sitzungen AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN 2. Bornheimer Fußball-Grund- schul-Cup Nach dem großen Erfolg des 2010 erstmals durchgeführ- ten Fußball-Grundschul-Cups wird es in diesem Jahr eine Wiederholung der Veranstal- tung geben. Alle acht Born- heimer Grundschulen haben ihre Bereitschaft zur Teilnah- me signalisiert. Die Veranstaltung findet am Montag, dem 04.07.2011 in der Zeit von 9 Uhr bis 14 Uhr, im Stadion Bornheim statt. Chorfestival 2011 im Forum des AvH Am Sonntag, dem 16. Oktober 2011 findet in Bornheim im Fo- rum des Alexander-von-Hum- boldt-Gymnasiums das 1. Born- heimer Chorfestival statt. Chöre aus dem Stadtgebiet Bornheim haben die Möglichkeit, sich und ihre Musik der Öffentlichkeit zu präsentieren. Das soll einerseits Werbung für die teilnehmenden Chöre sein, andererseits wird da- mit auch ein weiteres interessan- tes Kulturangebot in Bornheim geschaffen. Fußball-Stadtmeisterschaften der A-, B- und C-Jugendmannschaften 2011 Die Fußballstadtmeisterschaf- ten für A-, B- und C-Jugend- mannschaften werden im Sommer dieses Jah- res auf den einzelnen Fußball- plätzen im Stadtgebiet ausgetra- gen. Die Vorrunden- spiele wer- den Anfang Juli stattfinden. Die Endrunde wird am 10.09.2011 und 11.09.2011 auf dem Ten- nenplatz in Walberberg durchge- führt. Aus- richter der Stadtmei- sterschaften ist in diesem Jahr der SSV Walberberg. Sitzung des Rates der Stadt Bornheim am Donnerstag, 14.04.2011, 18:00 Uhr, in der Aula der Europaschule Bornheim, Goethestraße 1, 53332 Bornheim Bekanntmachung Am Donnerstag, dem 14.04.2011, 18:00 Uhr, findet in der Aula der Europaschule Bornheim, Goethestraße 1, 53332 Bornheim, die nächste Sitzung des Rates der Stadt Bornheim mit folgender Tagesordnung statt: Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin 2 Einwohnerfragestunde 3 Bebauungsplan Wb 02 in der Ortschaft Walberberg - 1. Änderung; Einleitungsbeschluss 050/2011-7 4 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Wb 08 - 1. Änderung in der Ortschaft Walberberg; Ergebnis der Offenlage; Satzungsbeschluss 061/2011-7 5 Bebauungsplan Ro 20 in der Ortschaft Roisdorf, Beschluss zur Einleitung des Verfahrens und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit 147/2011-7 6 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungs- planes Wi 01.1 in der Ortschaft Widdig, Beschluss zur öffentlichen Auslegung 051/2011-7 7 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Bornheim zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a LWG NRW vom 06.10.2010 099/2011-BL 8 Weiterentwicklung des Schulstandortes Merten 121/2011-4 9 Antrag der FDP-Fraktion vom 21.03.2011 betr. Sicherung des Schulstandortes Merten im regionalen Konsens mit breiter Beteiligung der Eltern - keine Schulpolitik gegen Eltern und Nachbarkommunen 143/2011-4 10 Vergabe des RWE-Klimaschutzpreises und Umweltpreises der Stadt Bornheim 122/2011-SUA 11 Nutzungsvertrag zum Zwecke des Betriebes eines Hallenfreizeitbades zwischen der Stadt Bornheim und dem Stadtbetrieb Bornheim (SBB) 120/2011-2 12 Stellungnahme zum Entwurf der Haushaltssatzung des Rhein-Sieg-Kreises für die Haushaltsjahre 2011/2012 127/2011-2 13 Bestellung des kaufmännischen Betriebsleiters des Wasserwerks der Stadt Bornheim 031/2011-2 14 Bestellung des kaufmännischen Betriebsleiters des Abwasserwerks der Stadt Bornheim 032/2011-2 15 Geschäftsordnung des Seniorenbeirates der Stadt Bornheim 153/2011-5 16 Ergänzungswahlen zu verschiedenen Ausschüssen 104/2011-1 17 Antrag der SPD-Fraktion vom 22.03.2011 betr. Zertifizierung der Stadt Bornheim als Fairtrade-Town / faire Stadt 156/2011-SUA 18 Mitteilungen mündlich 19 Anfrage der FDP-Fraktion vom 21.03.2011 betr. Dialog vor Ort - Bilanz und Ausblick 144/2011-1 20 Anfrage des RM Stadler vom 25.03.2011 betr. Finanzsituation der Stadt Bornheim 157/2011-2 21 Anfragen mündlich Nicht öffentliche Sitzung 22 Vergabe von Arbeiten zur energetischen Sanierung des Rathauses Bornheim 158/2011-1 23 Vergabe von Arbeiten zur energetischen Sanierung des Kindergartens Widdig, Römerstraße 159/2011-1 24 Vergabe von Arbeiten zur energetischen Sanierung der Turnhalle der Grundschule Roisdorf 160/2011-1 25 Vergabe von Arbeiten zur energetischen Sanierung der Turnhalle der Grundschule Bornheim 163/2011-1 26 Mitteilung über Vergaben zwischen 25.000 € und 50.000 € im Zeitraum 04.02.2011 - 25.03.2011 155/2011-1 27 Mitteilungen mündlich 28 Anfragen mündlich Bornheim, den 30.03.2011 STADT BORNHEIM gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister TOP Inhalt Vorlage Nr. TOP Inhalt Vorlage Nr. Straßenreinigung für eine saubere Stadt - Mitbürgerinnen und Mitbür- ger engagieren sich Dass es sich bei Bornheim um eine saubere Stadt han- delt, dies ist das Anliegen der Menschen, die hier leben. Die kürzlich stattgefundene Umweltsäuberungsaktion stellte wieder einmal unter Beweis, dass das dafür not- wendige Engagement sehr groß ist: 48 Gruppen trugen an zwei Wochenenden 40 Ku- bikmeter Müll zusammen. Zudem leisten das ganze Jahr über zahlreiche Mitbürger/ -innen einen weiteren sehr wichtigen Beitrag, um Sau- berkeit in den 14 Ortschaften zu gewährleisten. Dieser Ein- satz findet regelmäßig vor der eigenen Haustür statt. Denn die seit dem 15. De- zember 2006 gültige Stra- ßenreinigungssatzung regelt, wie und von wem die Straßen im Stadtgebiet von Ver- schmutzung zu befreien sind. Die Satzung mit den darin aufgelisteten Straßennamen ist im Internet unter www.bornheim.de einsehbar. Außerdem kann man sich diesbezüglich im Rathaus, Zimmer 450, jeweils während der Öffnungszeiten montags, mittwochs und freitags infor- mieren und beraten lassen. Die Reinigung der Bürger- steige liegt generell in der Obliegenheit des jeweiligen Haus- oder Grundstücksbe- sitzers. Die Fahrbahnen der Hauptverkehrsstraßen wer- den durch den Bornheimer Stadtbetrieb (SBB) sauber gehalten. Was manche nicht wissen: Ein großer Teil der innerörtlichen Straßen ist durch anliegende Haus- und Grundstückseigentümer/-in- nen zu reinigen. Sind die Grundstückseigentümer/-in- nen beider Straßenseiten rei- nigungspflichtig, so erstreckt sich die Reinigung jeweils nur bis zur Straßenmitte. Die Fahrbahnen und Gehwe- ge sind laut Satzung ganzjäh- rig 14-täglich jeweils freitags oder samstags zum 1. und 3. Wochenende eines Kalender- monats zu säubern. Erhebli- che Verschmutzungen, die zwischenzeitlich auftreten, müssen unmittelbar beseitigt werden. Rinneneinläufe (Gul- lys) sind von Oberflächenver- schmutzungen freizuhalten. Der bei den Säuberungsmaß- nahmen von den Reinigungs- pflichtigen eingesammelte Unrat ist im Rahmen der Müllentsorgung zu beseiti- gen. Zur Reinigung seitens der zu- ständigen Mitbürger/-innen gehört auch die Winterwar- tung. Diese umfasst das Schneeräumen auf den Geh- wegen und – soweit nicht an- ders festgelegt – auch auf den Fahrbahnen. Das verant- wortungsbewusste Streuen von abstumpfenden Mitteln sollte außer auf den Geh- wegen auch auf den Fahrbah- nen gelten. Auf Hauptver- kehrsstraßen, sowie Bus-/Schul- buslinienrouten und Gefäll- strekken wird letzteres vom SBB durchgeführt. Übrigens: Auf Antrag kann bei der Stadtverwaltung Bornheim die Reinigungs- pflicht einzelner auf Dritte übertragen werden. Dazu muss zuvor das Bestehen ei- ner ausreichenden Haft- pflichtversicherung nachge- wiesen werden. ERROR: typecheck OFFENDING COMMAND: restore STACK: -null- -null-

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13. April 2011 STADT BORNHEIM BÜRGERINFORMATION verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 912072 E-Mail: jenneberg01 @netcologne.de UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat 16:30 - 18:00 Uhr Erwachsene, Kinder und Jugendliche bereits ab 16:00 Uhr Telefon 0 22 22 / 945 - 101 Störungshotline: Telefon 0180 / 2 11 22 44 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungsmeldung Straßenbe- leuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung mit Friedhofsverwaltung: Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am 13.4.2011 und 11.5.2011 jeweils 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Burchert Telefon 0 22 22 / 945 - 307 Ausschuss für Verkehr, Planung und Liegenschaften Mittwoch, 13.04.2011, 18:00 Uhr, Aula Europaschule, Goethestraße 1, Bornheim Stadtrat Donnerstag, 14.04.2011, 18:00 Uhr, Aula Europaschule, Goethestraße 1, Bornheim Die nächsten Sitzungen AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Bebauungsplan Me 15 in der Ortschaft Merten / Aufteilung des Planbereiches Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 30.09.2010 beschlossen, den in Aufstellung befindlichen Be- bauungsplan Me 15 in der Ort- schaft Merten in die drei Teil- bereiche Bebauungsplan Me 15.1, Bebauungsplan Me 15.2 und Bebauungsplan Me 15.3 aufzuteilen. Der Bebauungsplan Me 15.1 umfasst einen Bereich an der Kreuzstraße zwischen Bonn- Brühler-Straße und Mozart- straße. Der Bebauungsplan Me 15.2 umfasst einen Teilbereich zwi- schen Bonn-Brühler-Straße und Mozartstraße. Der Bebauungsplan Me 15.3 umfasst einen Bereich an der Beethovenstraße zwischen Bonn-Brühler-Straße und Beet- hovenstraße/Mozartstraße. Auf die beiliegende Übersichts- skizze wird hingewiesen. Bornheim, den 28.03.2011 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister Bekanntmachung Schaufenster des Stadtarchivs Viele Besucher des Bornhei- mer Rathauses haben es be- reits bemerkt: Das „Schaufen- ster des Stadtarchivs“! Im Ein- gangsbereich des Unterge- schosses werden ab jetzt histo- rische Dokumente aus der Ge- schichte der Stadt Bornheim gezeigt. Stadtarchivar Christian Lonne- mann wählte zur Premiere eine Fotoserie von 1957 aus. In dem Jahr führte das damalige Amt Bornheim einen Fotowettbe- werb durch, an dem sich die Bürger mit vielen schönen Auf- nahmen von Sehenswürdigkei- ten aus den Bornheimer Ort- schaften beteiligten. Für den Betrachter von heute bietet das „Schaufenster“ so einen inter- essanten Rückblick in die „gute alte Zeit“. Die Bilder und Dokumente im „Schaufenster“ werden in un- regelmäßigen Abständen ge- tauscht. Bei Interesse an wei- teren schönen Aufnahmen un- serer Heimatregion besuchen Sie doch einmal das Stadtar- chiv. Hier, in Raum 103 des Bornheimer Rathauses, zeigt Ihnen der Stadtarchivar gerne weitere „Schätze“ aus den Ort- schaften an Vorgebirge und Rhein. VHS-Vortragsveranstaltung: Polen und Bornheims neue Partnerstadt Zawiercie Seit 2010 ist Zawiercie, eine Stadt in Südpolen, Bornheims neue Partnerstadt. Das ist ein guter Anlass etwas mehr über das Nachbarland zu erfahren. Die polnische Referentin Mag- dalena Kuckertz stellt im Rah- men einer Vortragsveranstal- tung der Volkshochschule Bornheim/Alfter am Montag, 18. April 2011, 19:30 Uhr das moderne Polen und die Stadt Zawiercie vor. Ort: VHS-Ge- bäude, Alter Weiher 2, Born- heim-Roisdorf. Der Eintritt ist frei. Bei gebührenfreien Vor- trägen bittet die VHS um eine freiwillige Spende. Frau Kuckertz wird über die Ereignisse des letzten Jahres berichten, die das Land im Osten auf die Probe gestellt haben: das Flugzeugunglück bei Smolensk und die vorgezo- genen Präsidentschaftswahl- en. Viele befürchteten, dass Polen daran zerbrechen wür- de. Doch die Szenarien der Schwarzmaler haben sich nicht bestätigt: Die neue Mittelschicht, die der Motor des wirtschaftlichen und politi- schen Lebens in Polen ist, sorgt für Stabilität im Land. Sie hat Bronislaw Komorowski zum Präsidenten gemacht. Wer ist der neue Präsident? Wie ist das Land heute, sechs Jahre nach dem EU-Beitritt und kurz vor der Übernahme der Ratspräsidentschaft der EU in der zweiten Hälfte des Jahres 2011? Auf diese Fragen und viele an- dere Themen wird die Refe- rentin eingehen und sich auch Zeit nehmen, um die neue Partnerstadt Zawiercie vorzu- stellen. Parkstellplätze am DB-Bahnhof Sechtem bald wieder nutzbar Die umfangreichen Umgestal- tungsarbeiten auf dem Bundes- bahn-Gelände werden voraus- sichtlich am 15. April 2011 so weit abgeschlossen sein, dass die Stellplätze entlang des Bahngebäudes sowie auf dem Parkplatz nördlich der Bahn- gleise (Parkplatz Nord) wieder den Verkehrsteilnehmern zur Verfügung stehen. Um noch zu- sätzliche Parkmöglichkeiten zu schaffen, werden die bisher baubedingt eingerichteten Stell- plätze auf der Bahnhofstraße zwischen Kreisverkehrsplatz und Staffelsweg zunächst bei- behalten. Dies hat zur Folge, dass auch weiterhin der betrof- fene Bereich der Bahnhofstraße als Einbahnstraße eingerichtet bleibt. ERROR: typecheck OFFENDING COMMAND: restore STACK: -null- -null-

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 16.06.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 04.06.2025 Sehr geehrter Herr Prinz, Ihre kleine Anfrage vom 04.06.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wird in der Stadt Bornheim von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, arbeitsfähige, nicht erwerbs- tätige Asylbewerber, die nicht mehr im schulpflichtigen Alter sind, zur gemeinnützigen Arbeit im Sinne des Asylbewerberleistungsgesetzes zu verpflichten? Antwort 1: Seitens der Stadt Bornheim wird aktuell nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Asylbe- werber:innen zur gemeinnützigen Arbeit im Sinne des Asylbewerberleistungsgesetzes zu ver- pflichten. Frage 2: Im Saale-Orla-Kreis werden die unter Frage 1 genannten Asylbewerber beispielsweise in der kommunalen Grünpflege, zur Unterstützung von Vereinen und Organisationen, beim Winterdienst oder bei der Reinigung von Unterkünften für Asylbewerber eingesetzt – in der Regel für vier Stunden täglich. Falls die Stadt Bornheim bislang von dieser, als integrationsfördernd geltenden, Maßnahme ab- gesehen hat, wird um eine Darstellung der Gründe gebeten, da ein gesonderter politischer Be- schluss für eine solche Verpflichtung nicht erforderlich ist. Antwort 2: Im Rahmen der Flüchtlingswelle 2015/2016 wurden Asylbewerber:innen gemeinnützige Tätigkei- ten im Stadtbetrieb angeboten. Damals erfolgte die Identifizierung der Personen sowie die An- bahnung, Vermittlung und Begleitung während der Maßnahme durch das Sozialamt, auch mit Unterstützung eines hohen bürgerschaftlichen Engagements. Grundlegend war dieser Prozess mit einem hohen bürokratischen und organisatorischen Aufwand verbunden. So musste bei- spielsweise eine individuelle Kostenabrechnung zur Ermittlung der Aufwandsentschädigung er- stellt werden, die gemeinnützige Arbeit musste unter Beachtung der Zumutbarkeit zugeteilt wer- den und rechtssichere Sanktionen bei unbegründeter Ablehnung in Einzelfällen geprüft werden. Im Stadtbetrieb war eine Mehrbelastung durch Einarbeitung, Anleitung und Betreuung der Ar- beitskräfte zu verzeichnen, zudem war flankierend durch den Gesamtprozess auch hier ein grö- Herrn Rüdiger Prinz - 2 - ßerer administrativer Aufwand zu verzeichnen. Langfristig konnte dieser Aufwand aufgrund von knappen Personalressourcen nicht geleistet werden. Es ist und bleibt eine Herausforderung, die Vorbereitungen für die Aufnahme geeigneter Tätigkei- ten und Einsatzstellen im kommunalen Bereich bereit zu stellen. Die gemeinnützige Arbeitsgele- genheit muss allen in §5 AsylbLG genannten Personen angeboten werden. Es handelt sich hier- bei um einen heterogenen Personenkreis, für den die Auswahl, die Abrechnung und die Sanktio- nierung mit einem erheblichen personellen Aufwand verbunden ist, der derzeit nicht von der Ver- waltung geleistet werden kann. Die Verwaltung erhofft sich durch die Implementierung des vom Land NRW geförderten Kommunalen Integrationsmanagements (KIM), welches fortan lokal in den Kommunen mit verankert sein soll, die Integration von neuzugewanderten Personen durch ein zielgerichtetes Case Management zu begleiten und zu verbessern, auch für den Bereich der Arbeitsaufnahme. Im Rahmen des vom Rhein-Sieg-Kreis gesteuerten Gesamtprozesses wird das Thema Arbeitsmarktintegration aktuell, und im Speziellen die Einbindung von Asylbewerber:innen in gemeinnützige Arbeit, aufgegriffen und hinsichtlich der Potentiale und Herausforderungen erör- tert. Die Stadt Bornheim beteiligt sich an diesem Prozess. Frage 3: Sofern in Bornheim von der genannten Möglichkeit Gebrauch gemacht wurde oder wird: Wie häufig wurde die gemeinnützige Tätigkeit verweigert, sodass eine Kürzung der Leistungen nach §5 AsylbLG möglich gewesen wäre oder sogar umgesetzt wurde? Antwort 3: Da die Schaffung von Arbeitsintegration für Asylbewerber:innen in der Stadt knapp 10 Jahre zu- rück liegt, könnten die Daten über etwaige Sanktionen in Einzelfällen für eine vollständige Aus- wertung nur mit ausgiebiger Recherche und Datenanalyse unter Beteiligung der Regio IT zur Verfügung gestellt werden, was in Anbetracht der kurzfristigen Beantwortung nicht leistbar war und grundlegend einen hohen Zeitaufwand impliziert. Frage 4: Wie viele arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Asylbewerber, die nicht mehr im schulpflichtigen Alter sind, leben mit Stichtag 01.06.2025 in Bornheim? Antwort 4: Zum Stichtag 01. Juni 2025 leben in Bornheim insgesamt 192 Asylbewerber:innen, die mind. das 15. Lebensjahr vollendet haben. Von diesen sind 47 Personen aktuell erwerbstätig. Über weitergehenden Schulbesuch und die Erwerbsfähigkeit gemäß §8 SGB II kann in Kürze der Zeit keine dezidierte Auskunft erteilt werden, da die Daten der Einzelfälle hier analysiert werden müssten, was einen gewissen Vorlauf für die Leistungssachbearbeiter:innen AsylbLG bedarf. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 16.06.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 04.06.2025 Sehr geehrter Herr Prinz, Ihre kleine Anfrage vom 04.06.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wird in der Stadt Bornheim von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, arbeitsfähige, nicht erwerbs- tätige Asylbewerber, die nicht mehr im schulpflichtigen Alter sind, zur gemeinnützigen Arbeit im Sinne des Asylbewerberleistungsgesetzes zu verpflichten? Antwort 1: Seitens der Stadt Bornheim wird aktuell nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Asylbe- werber:innen zur gemeinnützigen Arbeit im Sinne des Asylbewerberleistungsgesetzes zu ver- pflichten. Frage 2: Im Saale-Orla-Kreis werden die unter Frage 1 genannten Asylbewerber beispielsweise in der kommunalen Grünpflege, zur Unterstützung von Vereinen und Organisationen, beim Winterdienst oder bei der Reinigung von Unterkünften für Asylbewerber eingesetzt – in der Regel für vier Stunden täglich. Falls die Stadt Bornheim bislang von dieser, als integrationsfördernd geltenden, Maßnahme ab- gesehen hat, wird um eine Darstellung der Gründe gebeten, da ein gesonderter politischer Be- schluss für eine solche Verpflichtung nicht erforderlich ist. Antwort 2: Im Rahmen der Flüchtlingswelle 2015/2016 wurden Asylbewerber:innen gemeinnützige Tätigkei- ten im Stadtbetrieb angeboten. Damals erfolgte die Identifizierung der Personen sowie die An- bahnung, Vermittlung und Begleitung während der Maßnahme durch das Sozialamt, auch mit Unterstützung eines hohen bürgerschaftlichen Engagements. Grundlegend war dieser Prozess mit einem hohen bürokratischen und organisatorischen Aufwand verbunden. So musste bei- spielsweise eine individuelle Kostenabrechnung zur Ermittlung der Aufwandsentschädigung er- stellt werden, die gemeinnützige Arbeit musste unter Beachtung der Zumutbarkeit zugeteilt wer- den und rechtssichere Sanktionen bei unbegründeter Ablehnung in Einzelfällen geprüft werden. Im Stadtbetrieb war eine Mehrbelastung durch Einarbeitung, Anleitung und Betreuung der Ar- beitskräfte zu verzeichnen, zudem war flankierend durch den Gesamtprozess auch hier ein grö- Herrn Rüdiger Prinz - 2 - ßerer administrativer Aufwand zu verzeichnen. Langfristig konnte dieser Aufwand aufgrund von knappen Personalressourcen nicht geleistet werden. Es ist und bleibt eine Herausforderung, die Vorbereitungen für die Aufnahme geeigneter Tätigkei- ten und Einsatzstellen im kommunalen Bereich bereit zu stellen. Die gemeinnützige Arbeitsgele- genheit muss allen in §5 AsylbLG genannten Personen angeboten werden. Es handelt sich hier- bei um einen heterogenen Personenkreis, für den die Auswahl, die Abrechnung und die Sanktio- nierung mit einem erheblichen personellen Aufwand verbunden ist, der derzeit nicht von der Ver- waltung geleistet werden kann. Die Verwaltung erhofft sich durch die Implementierung des vom Land NRW geförderten Kommunalen Integrationsmanagements (KIM), welches fortan lokal in den Kommunen mit verankert sein soll, die Integration von neuzugewanderten Personen durch ein zielgerichtetes Case Management zu begleiten und zu verbessern, auch für den Bereich der Arbeitsaufnahme. Im Rahmen des vom Rhein-Sieg-Kreis gesteuerten Gesamtprozesses wird das Thema Arbeitsmarktintegration aktuell, und im Speziellen die Einbindung von Asylbewerber:innen in gemeinnützige Arbeit, aufgegriffen und hinsichtlich der Potentiale und Herausforderungen erör- tert. Die Stadt Bornheim beteiligt sich an diesem Prozess. Frage 3: Sofern in Bornheim von der genannten Möglichkeit Gebrauch gemacht wurde oder wird: Wie häufig wurde die gemeinnützige Tätigkeit verweigert, sodass eine Kürzung der Leistungen nach §5 AsylbLG möglich gewesen wäre oder sogar umgesetzt wurde? Antwort 3: Da die Schaffung von Arbeitsintegration für Asylbewerber:innen in der Stadt knapp 10 Jahre zu- rück liegt, könnten die Daten über etwaige Sanktionen in Einzelfällen für eine vollständige Aus- wertung nur mit ausgiebiger Recherche und Datenanalyse unter Beteiligung der Regio IT zur Verfügung gestellt werden, was in Anbetracht der kurzfristigen Beantwortung nicht leistbar war und grundlegend einen hohen Zeitaufwand impliziert. Frage 4: Wie viele arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Asylbewerber, die nicht mehr im schulpflichtigen Alter sind, leben mit Stichtag 01.06.2025 in Bornheim? Antwort 4: Zum Stichtag 01. Juni 2025 leben in Bornheim insgesamt 192 Asylbewerber:innen, die mind. das 15. Lebensjahr vollendet haben. Von diesen sind 47 Personen aktuell erwerbstätig. Über weitergehenden Schulbesuch und die Erwerbsfähigkeit gemäß §8 SGB II kann in Kürze der Zeit keine dezidierte Auskunft erteilt werden, da die Daten der Einzelfälle hier analysiert werden müssten, was einen gewissen Vorlauf für die Leistungssachbearbeiter:innen AsylbLG bedarf. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Antrag Stundenerhöhung/-reduzierung Gemäß dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) bestehen unter bestimmten Voraussetzungen An- sprüche auf Änderung der Arbeitszeit: § 8 TzBfG – Zeitlich nicht begrenzte Verringerung der Arbeitszeit Mitarbeitende, die länger als 6 Monate im öffentlichen Dienst tätig sind, können eine Reduzierung ihrer Arbeitszeit beantragen. Hinweis: Der Antrag muss mindestens 3 Monate im Voraus gestellt werden. Ein Anspruch besteht, sofern keine dringenden betrieblichen Gründe entgegen- stehen. § 9a TzBfG – Zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit Mitarbeitende, die länger als 6 Monate in einem Betrieb mit mehr als 45 Bes- chäftigten arbeiten, haben einen Anspruch darauf, ihre Arbeitszeit für einen bes- timmten Zeitraum zu reduzieren (mindestens 1 Jahr, höchstens 5 Jahre). Währenddessen ist eine weitere Änderung ausgeschlossen; ein neuer Antrag ist frühestens 1 Jahr nach Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit möglich. § 11 TVöD – Befristete Arbeitszeitverringerung aus familiären Gründen Mitarbeitende können ihre Arbeitszeit befristet reduzieren, wenn sie: - ein Kind unter 18 Jahren betreuen oder - einen nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen ver- sorgen. Die Teilzeitregelung kann für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren befristet und bei Bedarf verlängert werden. Der entsprechende Antrag ist spätestens 6 Monate vor dem Ende der vereinbarten Dauer zu stellen. Nach Ablauf der Be- fristung besteht die Möglichkeit zur Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit. Antrag auf Stundenerhöhung/-reduzierung Persönliche Angaben Name, Vorname: _____________________________________________ Abteilung: ________________________________________________________ Art der gewünschten Änderung ☐ Stundenreduzierung: ___ Stunden (von ___ auf ___ Wochenstunden) ☐ Stundenerhöhung: ___ Stunden (von ___ auf ___ Wochenstunden) Details zur Änderung Beginn der Änderung (Datum): ______________________________ Dauer (bei befristeter Änderung): ___________________________ Verteilung der Arbeitszeit: Tag ☐ Geplante Arbeitszeit (z. B. 08:00–16:30) Montag ☐ _________________________________________ Dienstag ☐ _________________________________________ Mittwoch ☐ _________________________________________ Donnerstag ☐ _________________________________________ Freitag ☐ _________________________________________ Rechtsgrundlage meines Antrags ☐ § 8 TzBfG – Zeitlich nicht begrenzte Verringerung der Arbeitszeit ☐ § 9a TzBfG – Zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit ☐ § 11TVöD – befristete Arbeitszeitverringerung aus familiären Gründen ☐ Betreuung eines minderjährigen Kindes ☐ Pflege von Angehörigen Hinweis: Ihr Antrag auf Arbeitszeitänderung ist gemäß § 72 Abs. 1 Nr. 4 LPVG NRW dem Personalrat zuzuleiten. Der Personalrat obliegt gemäß § 65 Abs. 4 Satz 1 LPVG NRW der Einhaltung des Datenschutzes. Ort, Datum: _______________________ Unterschrift Mitarbeiter*in: _______________________________ Stellungnahme der Abteilungsleitung: Dem Antrag wird zugestimmt: ☐ ja ☐ nein (Stellungnahme zwingend erforderlich) Datum: _______________________ Unterschrift Abteilungsleitung: ____________________________ Stellungnahme der Amtsleitung: Dem Antrag wird zugestimmt: ☐ ja ☐ nein (Stellungnahme zwingend erforderlich) Datum: _______________________ Unterschrift Amtsleitung: ____________________________ Stellungnahme Abt. 11.1: Dem Antrag wird zugestimmt: ☐ ja ☐ nein (Stellungnahme zwingend erforderlich) Datum: _______________________ Unterschrift Abt. 11.1: ____________________________

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 23.06.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Großkirmes 2025 in der Ortschaft Bornheim“ Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 19.06.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Planungen im Zusammenhang mit der Großkirmes 2025 in der Ortschaft Bornheim sind dem Bürgermeister bekannt? Antwort 1: Aktuell steht kein Veranstalter für die Großkirmes Bornheim 2025 zur Verfügung. Frage 2: In wieweit unterstützt der Bürgermeister die Planungen der Großkirmes 2025? Wie ist der ge- naue Zeitplan? Antwort 2: Die Stadtverwaltung hat alle Bornheimer Vereine angeschrieben und angefragt, ob die Planung und Durchführung der Großkirmes übernommen werden kann. Es hat sich kein Verein dazu be- reit erklärt. Frage 3: Welche Erkenntnisse konnte der Bürgermeister nach der letzten Großkirmes im Jahr 2024 gewin- nen? Antwort 3: Laut der Firma LuPe-Events war die Großkirmes 2024 schlecht besucht. Frage 4: Wie oft und zu welchen Daten haben Gespräche im Jahr 2025 mit der Event-Firma, dem Gewer- beverein, dem Ortsvorsteher und dem Bürgermeister zur Großkirmes 2025 stattgefunden? Antwort 4: Es kam zu mehreren Gesprächen mit allen Beteiligten für den Erhalt der Großkirmes 2025. Herrn Jörn Freynick - 2 - Frage 5: Wie und mit welchen Mitteln wird der Bürgermeister sein Engagement erhöhen um eine erfolgrei- che Großkirmes 2025 durchzuführen? Antwort 5: Die Durchführung von Kirmessen in den Bornheimer Ortschaften hängt wesentlich vom Engage- ment der Vereine ab, die hierbei finanziell unterstützt werden. Der Bürgermeister stellt begleitend Personalressourcen in verschiedenen Ämtern zur Unterstützung zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 23.06.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Großkirmes 2025 in der Ortschaft Bornheim“ Sehr geehrter Herr Freynick, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 19.06.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Planungen im Zusammenhang mit der Großkirmes 2025 in der Ortschaft Bornheim sind dem Bürgermeister bekannt? Antwort 1: Aktuell steht kein Veranstalter für die Großkirmes Bornheim 2025 zur Verfügung. Frage 2: In wieweit unterstützt der Bürgermeister die Planungen der Großkirmes 2025? Wie ist der ge- naue Zeitplan? Antwort 2: Die Stadtverwaltung hat alle Bornheimer Vereine angeschrieben und angefragt, ob die Planung und Durchführung der Großkirmes übernommen werden kann. Es hat sich kein Verein dazu be- reit erklärt. Frage 3: Welche Erkenntnisse konnte der Bürgermeister nach der letzten Großkirmes im Jahr 2024 gewin- nen? Antwort 3: Laut der Firma LuPe-Events war die Großkirmes 2024 schlecht besucht. Frage 4: Wie oft und zu welchen Daten haben Gespräche im Jahr 2025 mit der Event-Firma, dem Gewer- beverein, dem Ortsvorsteher und dem Bürgermeister zur Großkirmes 2025 stattgefunden? Antwort 4: Es kam zu mehreren Gesprächen mit allen Beteiligten für den Erhalt der Großkirmes 2025. Herrn Jörn Freynick - 2 - Frage 5: Wie und mit welchen Mitteln wird der Bürgermeister sein Engagement erhöhen um eine erfolgrei- che Großkirmes 2025 durchzuführen? Antwort 5: Die Durchführung von Kirmessen in den Bornheimer Ortschaften hängt wesentlich vom Engage- ment der Vereine ab, die hierbei finanziell unterstützt werden. Der Bürgermeister stellt begleitend Personalressourcen in verschiedenen Ämtern zur Unterstützung zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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12. Januar 2011 STADT BORNHEIM BÜRGERINFORMATION verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 912072 E-Mail: jenneberg01 @netcologne.de UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat 16:30 - 18:00 Uhr Erwachsene, Kinder und Jugendliche bereits ab 16:00 Uhr Telefon 0 22 22 / 945 - 101 Störungshotline: Telefon 0180 / 2 11 22 44 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungsmeldung Straßenbe- leuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung mit Friedhofsverwaltung: Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am 12.1.2011 und 9. 2. 2011 jeweils 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Burchert Telefon 0 22 22 / 945 - 307 Jugendhilfeausschuss, Dienstag, 18.01.2011, 18:00 Uhr, Aula Europaschule, Goethestraße 1, Bornheim Umweltausschuss, Mittwoch, 19.01.2011, 18:00 Uhr, im Rat- haus Bornheim, Raum 802, Rathausstraße 2, Roisdorf Fachausschuss „Volkshochschule“, Donnerstag, 20.01.2011, 18:00 Uhr, im Rathaus Bornheim, VHS-Gebäude, Raum 2, Alter Weiher 2, Roisdorf Die nächsten Sitzungen Informationen zum Zensus 2011 Erstmals seit über 20 Jahren wird wieder deutschlandweit eine Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung stattfinden. Zur Durchführung des Zensus 2011 wird im besonderen Ma- ße eine Mitarbeit aus der Bür- gerschaft erforderlich sein. Die Stadt Bornheim möchte auf diesem Wege um Ihre Mit- arbeit beim Zensus 2011 wer- ben. Alle wichtigen Informationen zu der Tätigkeit der Erhe- bungsbeauftragten sowie die zuständigen Ansprechpartner finden Sie auf der Homepage der Stadt Bornheim unter www.bornheim.de. Sofern Sie Interesse haben, an den Erhebungen für den Zen- sus 2011 mitzuwirken, wenden Sie sich bitte an Frau Kramer (Tel.: 02241/13-3620, E-Mail: helga.kramer@rhein-sieg- kreis.de) und Frau Schmitz (Tel.: 02241/13-3621, E-Mail: inga.schmitz@rhein-sieg- kreis.de) bei der Kreisverwal- tung in Siegburg. Karten für den Tollitätentreff Für den Tollitätentreff 2011 der Stadt Bornheim am Dienstag, dem 22.02.2011, um 19:00 Uhr, in der Rhein- halle Hersel gibt es noch Kar- ten. Kartenbestellungen sind bei der Stadtverwaltung Bornheim unter Tel. 02222/945-212 (Frau Schu- macher) möglich. 18.01.2011, 20:00-21:30 Uhr VHS Infoabend „So gelingt der Übergang vom Kinder- garten in die Schule“ im städt. Familienzentrum „Klap- perschuh“, Brachstr. 6, Sech- tem, Tel. 02227/80017 18.01.2011, 20:00-21:30 Uhr VHS Infoabend „Das mach’ ich doch mit Links“ Linkshänderberatung für Vor- schulkinder im städt. Fami- lienzentrum „Haus Regenbo- gen“, Knippstr. 7, Bornheim, Tel. 02222/2770 22.01.2011 und 29.01.2011, 15:00-17:15 Uhr VHS „Kreativer Workshop für Mütter/Großmütter und Kinder (5-7 Jahre)“ 22.01. im städt. Familienzen- trum „Haus Regenbogen“, Knippstr. 7, Bornheim, Tel. 02222/2770 (mit Anmeldung) 29.01. im städt. Familienzen- trum „Wolfsburg“, Wolfsgas- se 38b, Sechtem, Tel. 02227/900669 (mit Anmel- dung) Neues Programmheft Das neue Programmheft der VHS Bornheim/Alfter ist da! Passend zum Jahresbeginn ist das neue Programmheft der Volkshochschule Bornheim/ Alfter für die Monate Januar bis September erschienen. Die Programmhefte liegen ab sofort in Banken/Sparkassen, den Rathäusern, vielen Ge- schäften in der Stadt Bornheim und der Gemeinde Alfter sowie in der VHS-Geschäftsstelle ko- stenlos zum Mitnehmen be- reit. Aber auch im Internet (www.vhs-bornheim-alfter.de) ist das gesamte Angebot zu finden. Energieberatung im Rathaus: Dachbodendämmung Kleine Extraschicht mit großer Wirkung - Bei 50 qm lassen sich bis zu 8.000 Euro Energiekosten sparen Warme Luft steigt nach oben. Das ist auch in den eigenen vier Wänden nicht anders. Wer also unten tüchtig heizt, oben aber nicht dämmt, jagt seine kostbare Energie gleich wieder aus dem Haus. Dabei lassen sich Wärmeverlu- ste bei Steildächern mit einfa- chen und kostengünstigen Mitteln verringern. Für Dachräume, die in abseh- barer Zeit nicht als Wohnraum genutzt werden, reicht eine Dämmung der obersten Ge- schossdecke aus. Hierfür wird ein Dämmstoff auf dem Boden des Dachraumes ausgebracht. Der Dachboden mit der klei- nen Extraschicht wird so zum Wärme isolierenden Polster. Richtig verlegt, erzielt die Extraschicht auf dem Boden eine große Wirkung. Eine 20 Zentimeter dicke Dämm- schicht auf einem 50 Quadtrat- meter großen Dachboden ei- nes typischen Altbaus spart laut Verbraucherzentrale NRW rund 175 Euro im Jahr ein. Mit steigenden Energiepreisen er- höht sich das Einsparpotenzi- al. Bei einer angenommenen Preissteigerung von jährlich sechs Prozent könnten Ver- braucher im Laufe von 20 Jah- ren bis zu 8.000 Euro auf die Seite legen. Übrigens: Auch der Gesetzge- ber hat bei der Dämmung der obersten Geschossdecke ein Wort mitzureden und schreibt das Energiesparen in be- stimmten Fällen sogar per Ver- ordnung vor. Nicht begehbare Böden, wie beispielsweise Spitzböden, müssen bereits jetzt gedämmt sein. Ab 2012 gilt diese Pflicht dann auch für solche Dachräu- me, die von den Bewohnern genutzt werden können. Ge- meint sind hier unter anderem Trocken- und Abstellräume. Mit wie viel Aufwand eine Dachgeschossdecke gedämmt werden muss, hat auch mit ih- rer Beschaffenheit zu tun. Am einfachsten geht das bei Be- tondecken. Diese relativ gün- stige Maßnahme kann mit handwerklichem Geschick so- gar selbst gemacht werden. Kritischer wird es zum Beispiel bei Holzbalkendecken. Wer- den hier Fehler gemacht, kann die Dämmung wirkungslos sein schlimmstenfalls kön- nen sogar Feuchtschäden ent- stehen. Daher empfiehlt es sich, vorher einen Experten zu befragen. Bei Fragen zur Durchführbar- keit einer Dachgeschossdäm- mung ist die Energieberatung der Verbraucherzentrale der richtige Ansprechpartner. Auch in diesem Jahr bietet die Stadt Bornheim wieder einmal monatlich Beratungen im Rat- haus an. Freie Termine für ein halbstündiges Gespräch gibt es noch am 12.01. und 09.02.2011 und können telefo- nisch bei Manuela Burchert von der Stadt Bornheim unter 02222/945-307 oder per E- Mail: manuela.burchert@ stadt-bornheim.de vereinbart werden. Das Energieberatungsangebot der Verbraucherzentrale ist auf Initiative der Projektgrup- pe Erneuerbare Energien/ Energieeffizienz des integrier- ten ländlichen Entwicklungs- Konzepts (ILEK) in allen Kom- munen im linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreis zustande ge- kommen. Gefördert wird das Beratungs- angebot vom Bundesministe- rium für Wirtschaft und Tech- nologie und kann daher für nur 5 Euro angeboten werden. Informelle Offenlage im Regionalplanänderungsverfahren für hochreinen weißen Quarzkies auch im Bornheimer Rathaus Auf Beschluss des Regionalrates führt die Bezirksregierung Köln derzeit das Erarbeitungsverfahren zur Regionalplanänderung, sachlicher Teilabschnitt hochreiner weißer Quarzkies, durch. Die offizielle Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt vom 03.01. bis 03.02.2011 bei der Bezirksregierung und den Kreisen Rhein-Sieg und Euskirchen. In diesem Zusammenhang hat jetzt die Pressestelle des Rhein- Sieg-Kreises darauf hingewiesen, dass die interessierte Öffent- lichkeit die Unterlagen zur Regionalplanänderung während der Offenlage im Kreishaus in Siegburg einsehen kann. Bürgermeister Wolfgang Henseler weist darauf hin, dass als besonderer Bürgerservice, wie 2006 bereits schon einmal praktiziert, eine informelle Offenlage im Bornheimer Rathaus erfolgt. Die Unterlagen (ohne zugrunde liegende Gutachten) können zu folgenden Zeiten im Rathaus Bornheim, Fachbereich Stadtpla- nung, Zimmer 407, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim eingese- hen werden: Montag-Freitag 8:30-12:30 Uhr, Montag-Mittwoch 14:00-16:00 Uhr, Donnerstag 14:00-18:00 Uhr. Wer sich zum Thema informieren und ggf. äußern möchte, muss also nicht extra nach Köln, Euskirchen oder Siegburg fahren, sondern kann dies auch im Bornheimer Rathaus tun. Termine: 12. Januar 2011 STADT BORNHEIM BÜRGERINFORMATION verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 912072 E-Mail: jenneberg01 @netcologne.de UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat 16:30 - 18:00 Uhr Erwachsene, Kinder und Jugendliche bereits ab 16:00 Uhr Telefon 0 22 22 / 945 - 101 Störungshotline: Telefon 0180 / 2 11 22 44 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungsmeldung Straßenbe- leuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung mit Friedhofsverwaltung: Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am 12.1.2011 und 9. 2. 2011 jeweils 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Burchert Telefon 0 22 22 / 945 - 307 Jugendhilfeausschuss, Dienstag, 18.01.2011, 18:00 Uhr, Aula Europaschule, Goethestraße 1, Bornheim Umweltausschuss, Mittwoch, 19.01.2011, 18:00 Uhr, im Rat- haus Bornheim, Raum 802, Rathausstraße 2, Roisdorf Fachausschuss „Volkshochschule“, Donnerstag, 20.01.2011, 18:00 Uhr, im Rathaus Bornheim, VHS-Gebäude, Raum 2, Alter Weiher 2, Roisdorf Die nächsten Sitzungen Informationen zum Zensus 2011 Erstmals seit über 20 Jahren wird wieder deutschlandweit eine Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung stattfinden. Zur Durchführung des Zensus 2011 wird im besonderen Ma- ße eine Mitarbeit aus der Bür- gerschaft erforderlich sein. Die Stadt Bornheim möchte auf diesem Wege um Ihre Mit- arbeit beim Zensus 2011 wer- ben. Alle wichtigen Informationen zu der Tätigkeit der Erhe- bungsbeauftragten sowie die zuständigen Ansprechpartner finden Sie auf der Homepage der Stadt Bornheim unter www.bornheim.de. Sofern Sie Interesse haben, an den Erhebungen für den Zen- sus 2011 mitzuwirken, wenden Sie sich bitte an Frau Kramer (Tel.: 02241/13-3620, E-Mail: helga.kramer@rhein-sieg- kreis.de) und Frau Schmitz (Tel.: 02241/13-3621, E-Mail: inga.schmitz@rhein-sieg- kreis.de) bei der Kreisverwal- tung in Siegburg. Karten für den Tollitätentreff Für den Tollitätentreff 2011 der Stadt Bornheim am Dienstag, dem 22.02.2011, um 19:00 Uhr, in der Rhein- halle Hersel gibt es noch Kar- ten. Kartenbestellungen sind bei der Stadtverwaltung Bornheim unter Tel. 02222/945-212 (Frau Schu- macher) möglich. 18.01.2011, 20:00-21:30 Uhr VHS Infoabend „So gelingt der Übergang vom Kinder- garten in die Schule“ im städt. Familienzentrum „Klap- perschuh“, Brachstr. 6, Sech- tem, Tel. 02227/80017 18.01.2011, 20:00-21:30 Uhr VHS Infoabend „Das mach’ ich doch mit Links“ Linkshänderberatung für Vor- schulkinder im städt. Fami- lienzentrum „Haus Regenbo- gen“, Knippstr. 7, Bornheim, Tel. 02222/2770 22.01.2011 und 29.01.2011, 15:00-17:15 Uhr VHS „Kreativer Workshop für Mütter/Großmütter und Kinder (5-7 Jahre)“ 22.01. im städt. Familienzen- trum „Haus Regenbogen“, Knippstr. 7, Bornheim, Tel. 02222/2770 (mit Anmeldung) 29.01. im städt. Familienzen- trum „Wolfsburg“, Wolfsgas- se 38b, Sechtem, Tel. 02227/900669 (mit Anmel- dung) Neues Programmheft Das neue Programmheft der VHS Bornheim/Alfter ist da! Passend zum Jahresbeginn ist das neue Programmheft der Volkshochschule Bornheim/ Alfter für die Monate Januar bis September erschienen. Die Programmhefte liegen ab sofort in Banken/Sparkassen, den Rathäusern, vielen Ge- schäften in der Stadt Bornheim und der Gemeinde Alfter sowie in der VHS-Geschäftsstelle ko- stenlos zum Mitnehmen be- reit. Aber auch im Internet (www.vhs-bornheim-alfter.de) ist das gesamte Angebot zu finden. Energieberatung im Rathaus: Dachbodendämmung Kleine Extraschicht mit großer Wirkung - Bei 50 qm lassen sich bis zu 8.000 Euro Energiekosten sparen Warme Luft steigt nach oben. Das ist auch in den eigenen vier Wänden nicht anders. Wer also unten tüchtig heizt, oben aber nicht dämmt, jagt seine kostbare Energie gleich wieder aus dem Haus. Dabei lassen sich Wärmeverlu- ste bei Steildächern mit einfa- chen und kostengünstigen Mitteln verringern. Für Dachräume, die in abseh- barer Zeit nicht als Wohnraum genutzt werden, reicht eine Dämmung der obersten Ge- schossdecke aus. Hierfür wird ein Dämmstoff auf dem Boden des Dachraumes ausgebracht. Der Dachboden mit der klei- nen Extraschicht wird so zum Wärme isolierenden Polster. Richtig verlegt, erzielt die Extraschicht auf dem Boden eine große Wirkung. Eine 20 Zentimeter dicke Dämm- schicht auf einem 50 Quadtrat- meter großen Dachboden ei- nes typischen Altbaus spart laut Verbraucherzentrale NRW rund 175 Euro im Jahr ein. Mit steigenden Energiepreisen er- höht sich das Einsparpotenzi- al. Bei einer angenommenen Preissteigerung von jährlich sechs Prozent könnten Ver- braucher im Laufe von 20 Jah- ren bis zu 8.000 Euro auf die Seite legen. Übrigens: Auch der Gesetzge- ber hat bei der Dämmung der obersten Geschossdecke ein Wort mitzureden und schreibt das Energiesparen in be- stimmten Fällen sogar per Ver- ordnung vor. Nicht begehbare Böden, wie beispielsweise Spitzböden, müssen bereits jetzt gedämmt sein. Ab 2012 gilt diese Pflicht dann auch für solche Dachräu- me, die von den Bewohnern genutzt werden können. Ge- meint sind hier unter anderem Trocken- und Abstellräume. Mit wie viel Aufwand eine Dachgeschossdecke gedämmt werden muss, hat auch mit ih- rer Beschaffenheit zu tun. Am einfachsten geht das bei Be- tondecken. Diese relativ gün- stige Maßnahme kann mit handwerklichem Geschick so- gar selbst gemacht werden. Kritischer wird es zum Beispiel bei Holzbalkendecken. Wer- den hier Fehler gemacht, kann die Dämmung wirkungslos sein schlimmstenfalls kön- nen sogar Feuchtschäden ent- stehen. Daher empfiehlt es sich, vorher einen Experten zu befragen. Bei Fragen zur Durchführbar- keit einer Dachgeschossdäm- mung ist die Energieberatung der Verbraucherzentrale der richtige Ansprechpartner. Auch in diesem Jahr bietet die Stadt Bornheim wieder einmal monatlich Beratungen im Rat- haus an. Freie Termine für ein halbstündiges Gespräch gibt es noch am 12.01. und 09.02.2011 und können telefo- nisch bei Manuela Burchert von der Stadt Bornheim unter 02222/945-307 oder per E- Mail: manuela.burchert@ stadt-bornheim.de vereinbart werden. Das Energieberatungsangebot der Verbraucherzentrale ist auf Initiative der Projektgrup- pe Erneuerbare Energien/ Energieeffizienz des integrier- ten ländlichen Entwicklungs- Konzepts (ILEK) in allen Kom- munen im linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreis zustande ge- kommen. Gefördert wird das Beratungs- angebot vom Bundesministe- rium für Wirtschaft und Tech- nologie und kann daher für nur 5 Euro angeboten werden. Informelle Offenlage im Regionalplanänderungsverfahren für hochreinen weißen Quarzkies auch im Bornheimer Rathaus Auf Beschluss des Regionalrates führt die Bezirksregierung Köln derzeit das Erarbeitungsverfahren zur Regionalplanänderung, sachlicher Teilabschnitt hochreiner weißer Quarzkies, durch. Die offizielle Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt vom 03.01. bis 03.02.2011 bei der Bezirksregierung und den Kreisen Rhein-Sieg und Euskirchen. In diesem Zusammenhang hat jetzt die Pressestelle des Rhein- Sieg-Kreises darauf hingewiesen, dass die interessierte Öffent- lichkeit die Unterlagen zur Regionalplanänderung während der Offenlage im Kreishaus in Siegburg einsehen kann. Bürgermeister Wolfgang Henseler weist darauf hin, dass als besonderer Bürgerservice, wie 2006 bereits schon einmal praktiziert, eine informelle Offenlage im Bornheimer Rathaus erfolgt. Die Unterlagen (ohne zugrunde liegende Gutachten) können zu folgenden Zeiten im Rathaus Bornheim, Fachbereich Stadtpla- nung, Zimmer 407, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim eingese- hen werden: Montag-Freitag 8:30-12:30 Uhr, Montag-Mittwoch 14:00-16:00 Uhr, Donnerstag 14:00-18:00 Uhr. Wer sich zum Thema informieren und ggf. äußern möchte, muss also nicht extra nach Köln, Euskirchen oder Siegburg fahren, sondern kann dies auch im Bornheimer Rathaus tun. Termine: ERROR: typecheck OFFENDING COMMAND: restore STACK: -null- -null-

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