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16. März 2011 STADT BORNHEIM BÜRGERINFORMATION verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 912072 E-Mail: jenneberg01 @netcologne.de UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat 16:30 - 18:00 Uhr Erwachsene, Kinder und Jugendliche bereits ab 16:00 Uhr Telefon 0 22 22 / 945 - 101 Störungshotline: Telefon 0180 / 2 11 22 44 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungsmeldung Straßenbe- leuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung mit Friedhofsverwaltung: Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am 16.03.2011 und 13.4.2011jeweils 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Burchert Telefon 0 22 22 / 945 - 307 Verwaltungsrat Stadtbetrieb Bornheim –AöR-, Dienstag, 22.03.2011, 18:00 Uhr, Stadtbetrieb Bornheim (Sozialraum), Donnerbachweg 15, Bornheim Seniorenbeirat, Mittwoch, 23.03.2011, 18:00 Uhr, Aula Europaschule, Goethestraße 1, Bornheim Die nächsten Sitzungen AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Satzung der Stadt Bornheim vom 04.03.2011 über die Anordnung einer Veränderungssperre in der Ortschaft Hersel (Teilbereich des Bebauungsplans He 29) Aufgrund der §§ 14, 16 und 17 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414)) in der derzeit geltenden Fassung und der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666/SGV.NRW.2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. De- zember 2009 (GV. NRW S.950) hat der Rat der Stadt Bornheim in seiner Sitzung am 24.02.2011 folgende Satzung beschlossen: § 1 Der Rat der Stadt Bornheim hat am 01.10.2009 die Aufstellung des Bebauungsplanes He 29 in der Ortschaft Hersel beschlossen. Zur Sicherung der Planung wird für den in § 2 bezeichneten Teil- bereich des Bebauungsplanes eine Veränderungssperre be- schlossen. § 2 Die Veränderungssperre erstreckt sich auf folgenden Teilbereich des Bebauungsplanes He 29: Bereich zwischen Roisdorfer Stra- ße, Simon-Arzt-Straße, Allerstraße und den Kiesabbauflächen imSüdwesten. Auf die beiliegende Skizze, die Bestandteil dieser Satzung ist, wird verwiesen. § 3 1. Im Gebiet der Veränderungssperre dürfen a) Vorhaben im Sinne des § 29 Baugesetzbuch nicht durchgeführt oder bauliche Anlagenicht beseitigt werden, b) erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und bau- lichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeige- pflichtig sind, nicht vorgenommen werden. 2. Von der Veränderungssperre kann die Baugenehmi- gungsbehörde eine Ausnahme zulas-sen, wenn über- wiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. 3. Von der Veränderungssperre werden nicht berührt: a) Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Verän- derungssperre baurechtlich genehmigt wor- den sind, b) Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maß gabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkraft treten der Veränderungssperre hätte begon nen werden dürfen c) Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung ei ner bisher ausgeübten Nutzung. § 4 1. Die Veränderungssperre tritt mit dem Tage der Be kanntmachung in Kraft. 2. Sie tritt mit der Bekanntmachung des beschlossenen Bebauungsplanes - spätestens nach Ablauf von zwei Jahren - außer Kraft. Bekanntmachungsverordnung Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt ge- macht. Hinweise: Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für einge- tretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre nach § 18 Abs. 1 BauGB und des § 18 Abs. 3 BauGB über das Er- löschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Ge- meindeordnung NW kann gegen diese Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder den Flächennutzungsplan nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend ge- macht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vor- geschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchge- führt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsge- mäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher bean- standet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvor- schrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Gemäß § 215 BauGB werden unbeachtlich 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort be- zeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschrif- ten über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Bornheim, den 04.03.2011 gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Sieg-Kreis und in der Stadt Troisdorf Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Sieg- Kreis und in der Stadt Troisdorf hat gemäß § 196 Baugesetzbuch (neugefasst durch Bekanntmachung vom 23.09.2004 - BGBl. I S. 2414 unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen) und gemäß § 11 der Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grund- stückswerte (Gutachterausschussverordnung - GAVO NRW) vom 23.03.2004 (GV. NRW. 2004 S. 146) die Bodenrichtwerte für Bauland zum 01.01.2011 ermittelt und in der Zeit vom 03.02.2011 bis 10.02.2011 für die folgenden Gemeinden und Städte beschlossen: Gemeinde: Alfter, Eitorf, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth, Swisttal, Wachtberg, Windeck Stadt: Bad Honnef, Bornheim, Hennef, Königswinter, Lohmar, Meckenheim, Niederkassel, Rhein- bach, Sankt Augustin, Siegburg, Troisdorf Die Bodenrichtwerte sind ab dem 15.03.2011 für jedermann ko- stenfrei im Internet einsehbar. Unter der Adresse www.borisplus.nrw.de wird dem interessierten Bürger nach Ein- gabe von Gemeinde/Stadt, Straßenname und Hausnummer ein Kartenausschnitt mit Darstellung des aktuellen Bodenrichtwer- tes präsentiert, wobei auch dessen beschreibende Informationen abgerufen werden können. Ein Bodenrichtwert ist ein aus Kauf- preisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert innerhalb ei- nes Gebietes. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücks- fläche eines Grundstücks mit einem definierten Grundstückszu- stand (Bodenrichtwertgrundstück). Jedermann kann während der üblichen Geschäftszeiten von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Kreishaus in 53721 Siegburg, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, Zimmer A 5.06 Auskunft über die Bodenrichtwerte erhalten. Siegburg, den 28.02.2011 gez. Kütt, Vorsitzender Aktuelle Bodenrichtwerte 2011 STADT BORNHEIM BÜRGERINFORMATION 2. Satzung vom 25.02.2011 zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der "Offenen Ganztagsschule“ im Primarbereich vom 22.05.2007 Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 24.02.2011 aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen in der Fassung der Be- kanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2009 (GV. NRW. S. 950), folgende 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der „Offenen Ganztagsschule“ im Primarbereich der Stadt Bornheim vom 22.05.2007 beschlossen: Artikel I 1. In der Überschrift der Satzung, in der Präambel und in § 1 Abs. 4 wird die Bezeichnung „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“ jeweils ersetzt durch die neue Bezeichnung „Offenen Ganztagsschule“ im Primar- bereich, in § 1 Abs. 1 wird die Bezeichnung „Offene Ganztagsschulen im Primarbereich“ ersetzt durch die neue Bezeichnung „Offene Ganztagsschu- len“ im Primarbereich sowie in § 1 Abs. 2 wird die Bezeichnung „Offene Ganztagsschule im Primarbereich“ ersetzt durch die neue Bezeichnung „Of- fene Ganztagsschule“ im Primarbereich. 2. § 3 Abs. 2 erhält folgende neue Fassung: „Wenn zwei Kinder derselben Beitragspflichtigen gleichzeitig ein Angebot der Offenen Ganztagsschule besuchen oder eine Tageseinrichtung für Kin- der oder Leistungen der Kindertagespflege in Anspruch nehmen, für die ebenfalls ein Elternbeitrag zu entrichten ist, wird für das zweite Kind ein Beitrag von 25% erhoben. Für das dritte und alle weiteren Kinder ist kein Beitrag zu zahlen. Als 1. Kind gilt das Kind, das sich in der Betreuungsform mit dem höchsten Beitrag befindet.“ § 3 Abs. 5 erhält folgende neue Fassung: Die Höhe des Elternbeitrages im Rahmen der Regelbetreuungszeit und oh- ne Entgelte für das Mittagessen darf 150,00 EUR pro Monat und Kind nicht übersteigen. Bei schriftlichem Nachweis eines Jahresbruttoeinkommens der Eltern von unter 55.000 EUR wird der monatliche Elternbeitrag entsprechend den fol- genden Einkommensgrenzen, wie sie auch in der Satzung der Stadt Born- heim zur Erhebung von Elternbeiträgen in Tageseinrichtungen für Kinder angewandt werden, reduziert: Hinweis: Ein eventuell zusätzlich zu zahlendes Verpflegungsgeld ist an den jeweiligen Träger der Offenen Ganztagsschule zu zahlen. Änderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse sind der Stadt Bornheim un- verzüglich und ohne Aufforderung mitzuteilen. Der Elternbeitrag wird dann ab dem Kalendermonat nach Eintritt der Änderung neu festgesetzt." Diese Satzung tritt am 01.08.2011 in Kraft. AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Einkommensstufen Monatlicher Beitrag Jahresbruttoeinkommen (ohne Mittagessen) bis 15.500 EUR 0 EUR bis 25.000 EUR 24 EUR bis 35.000 EUR 41 EUR bis 45.000 EUR 78 EUR bis 55.000 EUR 110 EUR über 55.000 EUR 150 EUR Bekanntmachungsverordnung Vorstehende 2. Satzung vom 25.02.2011 zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der „Offenen Ganztags- schule“ im Primarbereich der Stadt Bornheim vom 22.05.2007 mache ich hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit der Verord- nung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht bekannt. Hinweis Ich weise darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- schriften der GO NRW gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestim- mungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Ver- kündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebe nes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, 2. die Satzung, sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flä chennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt ge macht worden, 3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Born heim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 25.02.2011 gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Anmeldungen für die Franziskus-Schule (Gem.-Hauptschule) Merten. Wie bereits berichtet, wird die durch den Rat der Stadt Bornheim beschlossene Gemeinschaftsschule nicht an den Start gehen können, da die Mindestzahl der Schüleranmeldungen zum kom- menden Schuljahr (69) am Schulstandort Merten knapp verfehlt wurde. Daher wird die Franziskus-Schule Merten als weiterführende Schule (Hauptschule) in ihrem Bestand auch zum Schuljahr 2011/12 erhalten bleiben und den Schulbetrieb in der bisherigen Form als Ganztagsschule fortführen. Interessierte Eltern/Erziehungsberechtigte können daher ihre Kinder ab sofort bei der Schulleitung, Frau Rektorin Heitmann, anmelden. Folgende Unterlagen sind dabei vorzulegen: − Original des Halbjahreszeugnisses der 4.Klasse des Kindes, − Versetzungszeugnis der 3.Klasse des Kindes, − Grundschulempfehlung für die weiterführende Schule, − Anmeldeschein der Grundschule, − Geburtsurkunde des Kindes, − Passfoto für die Schülerakte. Soweit die Unterlagen bereits bei den Anmeldegesprächen zur Gemeinschaftsschule abgegeben wurden, sind diese mit Aus- nahme des Anmeldescheines der Grundschule nicht mehr ge- sondert vorzulegen. Die Erziehungsberechtigten, die ihre Kinder nach dem Anmelde- verfahren zur Gemeinschaftsschule weiterhin am Schulstandort Merten beschulen lassen wollen, werden gebeten, sich telefo- nisch mit der Schule (Sekretariat, Frau Schubert, Tel. 02227/91490) in Verbindung zu setzen. Seitens des Schulträgers wird nochmals ausdrücklich darauf hin- gewiesen, dass an der Franziskus-Schule Merten alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden können. Amtliche Bekanntmachung Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 3 der Satzung der Stadt Bornheim über die Durchführung von Einwohneranträgen, Bürgerbegehren und Bür- gerentscheiden vom 10.1.2005 wird Folgendes öffentlich bekannt gemacht: 1. Nachdem der Rat der Stadt Bornheim in seiner Sitzung am 9.12.2010 die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens der Bürgerinitiative RUF (Rettet unsere Freibadwiese) festgestellt hat, be- schloss er in seiner Sitzung am 24.2.2011, dem Bürgerbegehren nicht zu entsprechen. 2. Daher ist ein Bürgerentscheid zu der folgenden Frage des Bürgerbegeh- rens der Bürgerinitiative RUF durch zuführen: „Soll die komplette Freibadwiese in Bornheim weiterhin im alleinigen Be- sitz der Stadt Bornheim bleiben?“ 3. Als Abstimmungstermin hat der Rat Sonntag, den 22.5.2011 in der Zeit zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr fest- gelegt. 4. Entsprechend § 3 Abs. 8 der Satzung der Stadt Bornheim über die Durch- führung von Einwohneranträgen, Bür- gerbegehren und Bürgerentscheiden vom 10.1.2005 erfolgt die verfahrens- mäßige Abwicklung des Bürgerent- scheides nach den Bestimmungen des Kommunalwahlrechts NRW. Gem. § 3 Absatz 1 dieser Satzung kann das Stimmrecht durch Stimmabgabe im Abstim- mungslokal oder durch Briefabstimmung von den Stimmberechtigten wahrgenommen wer- den. Weitere Informationen erfolgen zu gege- bener Zeit. Bornheim, den 10.03.2011 gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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30. März 2011 STADT BORNHEIM BÜRGERINFORMATION verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 912072 E-Mail: jenneberg01 @netcologne.de UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat 16:30 - 18:00 Uhr Erwachsene, Kinder und Jugendliche bereits ab 16:00 Uhr Telefon 0 22 22 / 945 - 101 Störungshotline: Telefon 0180 / 2 11 22 44 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungsmeldung Straßenbe- leuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung mit Friedhofsverwaltung: Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am 13.4.2011 und 11.5.2011 jeweils 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Burchert Telefon 0 22 22 / 945 - 307 Umweltausschuss, Mittwoch, 30.03.2011, 18:00 Uhr, im Rathaus Bornheim, Raum 802, Rathausstraße 2, Roisdorf Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss, Donnerstag, 31.03.2011, 18:00 Uhr, Aula Europaschule, Goethestraße 1, Bornheim Die nächsten Sitzungen Schon was vor in den Osterferien? In diesem Jahr bietet der Born- heimer JugendTreff (BJT) inter- essierten Kids und Jugendlichen eine ganze GUT-DRAUF-Woche (Jugendaktion der Bundeszen- trale für gesundheitliche Aufklä- rung/BZgA). Vom 18. bis 21. April, der ersten Ferienwoche, geht es täglich um 12 Uhr los mit einem gemüt- lichen Brunch unter dem Motto „gesund & lecker genießen.“ Neben Spiel & Spaß im BJT ist diesmal auch Relaxen in der neu gestalteten Entspannungs-Oase angesagt. Am frühen Nachmittag ma- chen sich dann alle auf den Weg zu den verschiedenen Ausflugszielen: montags geh- t’s ins AQUALAND Köln, dienstags zum LE MANS KAR- TING in Köln-Ossendorf, mitt- wochs steht viel Spaß auf der Sommerrodelbahn in Altenahr auf dem Programm (bei Regen Eissporthalle Troisdorf) und donnerstags geht’s zum CINE- PLEX Kino in Siegburg. Man kann sich auch für einzelne Tage anmelden, die Kosten pro Tag betragen zwischen 4,00 und 7,00 €, (komplette Woche für 20,00 €), rechtzeitiges Anmelden ist zu empfehlen. Aktuelle Termine und Anmel- dungen gibt es im Internet: www.bornheimerjugendtreff.de. Der BJT ist werktags ab 14 Uhr unter Tel. 02222/2500 zu errei- chen, per E-Mail: bornheimerju- gendtreff@gmx.de oder per Fax: 02222/929500. Bornheimer Energietag und Handwerkermesse Die Vorbereitungen zur Neu- auflage des 3. Bornheimer Energietages am 10. April lau- fen auf Hochtouren. Denn Themen wie Energiesparen und Energieeffizienz sind an- gesichts der stetig steigenden Energiekosten nach wie vor hochaktuell. Gemeinsam mit dem Verein Handwerker e. V., der sich erstmalig auf dem Bornheimer Energietag präsentieren wird, haben die Stadt Bornheim so- wie RWE Deutschland AG und RheinEnergie ein tolles Veran- staltungsprogramm auf die Beine gestellt. Interessante Aussteller aus den Bereichen regenerative Energien, Energieeffizienz, Energieversorgung, Finanzie- rung und Beratung bieten den Besucherinnen und Besu- chern fundierte Fachinforma- tionen - und das zentral an ei- nem Ort. Die Bornheimer Handwerker überzeugen mit ihrem handwerklichen Kön- nen und präsentieren ihr viel- fältiges Angebot im Außenbe- reich. Neben vielen Fachinformatio- nen ist der Energietag auch wieder ein Tag für die ganze Familie mit Unterhaltung für Groß und Klein: Kinderanima- tion, E-Bikes zum Fahren und Testen, Segwaytouren und na- türlich Essen und Trinken las- sen den Tag zu einem Erlebnis werden. Besonders spannend wird es beim Gewinnspiel des Born- heimer Energietages. In den Wochen vor der Veranstaltung wird ein Solarmodul auf dem Dach der Bürgerhalle am Rat- haus angebracht. Wer den Stromertrag dieses Solarmo- duls vom Zeitpunkt der Auf- stellung bis zum 10. April 2011 am genauesten schätzt, hat die Chance auf ein E-Bike im Wert von 2.000 €, gestiftet von der RWE Rhein-Ruhr sowie auf Heißluftballonfahrten und Segway-Touren, ausgelobt von der RheinEnergie. Die attraktiven Preise werden auf dem Energietag um 15:30 Uhr vergeben. Natürlich unterstützen auch beim dritten Bornheimer Energietag wieder die Haupt- sponsoren RWE Deutschland AG und RheinEnergie wesent- lich und werden sich auch selbst präsentieren. Alle Informationen auf einen Blick: Bornheimer Energietag und Handwerkermesse am Sonn- tag, 10. April 2011, Alexander- von-Humboldt-Gymnasium Bornheim, Adenauerallee 50. Eintritt kostenlos. Kostenlose Parkplätze vor dem Rathaus der Stadt Bornheim. Anfahrt mit Stadtbahnlinie 18 und 68, Haltepunkt Bornheim Rathaus. Weitere Informationen bei: Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Herr Römer, 02222/945-339. Frühlingserwachen im Vorgebirge Am 01. Mai 2011 findet wie- der das beliebte Frühlingser- wachen im Vorgebirge statt. Neben einer abwechslungs- reichen Route durch die schönsten Flecken im Vorge- birge haben die Wanderer und Radfahrer auch mehrere Ziele im Auge: Die Spargel- höfe, Obsthöfe und Kunsthöfe werden wieder einige Über- raschungen und kulinarische Köstlichkeiten sowie interes- sante Kunst für die vielen Be- sucher vorbereiten. Um 11 Uhr ist die offizielle Eröffnung des „Frühlingser- wachens im Vorgebirge“ beim Biohof Bursch. Von dort startet auch wieder eine ge- führte Radtour mit dem All- gemeinen Deutschen Fahrrad Club Bornheim (ADFC) von ca. 32 km Länge. Jeder der möchte, kann hieran teilneh- men und so in der Gruppe al- le Höfe besuchen. Die Tour ist speziell als Fahr- rad-Tour gedacht, selbstver- ständlich können aber auch alle Höfe in der Zeit von 11 bis 17 Uhr mit dem PKW an- gefahren werden. Frühlingserwachen im Vor- gebirge - eine Aktion der Bornheimer Spargelbauern, der Stadt Bornheim und des Rhein-Voreifel Touristik e. V. in Kooperation mit der ADFC Ortsgruppe Bornheim. Weitere Informationen: Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Herr Römer, Rathausstr. 2, 53332 Bornheim, Tel. 02222/945-339 Rhein-Voreifel Touristik e. V., Frau Konrath, Rathausstr. 34, 53343 Wachtberg, Tel. 0228/9544-100, www.rhein-voreifel- touristik.de Zwischenbilanz bei „Jet ze müffele“ Es werden noch 4.200 Euro benötigt „Jet ze müffele“ - unter diesem Motto bitten Bürgermeister Wolfgang Henseler und Beige- ordneter Markus Schnapka um Unterstützung für Kinder, deren Eltern sich das Mittagessen in den Schulen nicht leisten kön- nen. Das warme Mittagessen an den Offenen Ganztagsschulen (OGS) kostet durchschnittlich 500 € pro Kind und Schuljahr - die Eltern von 117 Kindern im Stadtgebiet von Bornheim kön- nen diesen Eigenanteil für ihre Kinder nicht bezahlen. Deutlich wird dies besonders an den Vorgaben für Hartz IV: Pro Tag steht einem Kind eine Es- senspauschale von 2,77 € zur Verfügung. Dies deckt gerade einmal die Ausgaben für das Mit- tagessen im offenen Ganztag. Hier steht also die Familie vor der Entscheidung: Hungert mein Kind in der Schule oder zu Hau- se? Wissenschaftliche Studien bele- gen seit langem, dass Kinder und Jugendliche einer regelmä- ßigen und gesunden Essensver- sorgung bedürfen, um über den Tag leistungsfähig sein zu kön- nen. Hier hilft der Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“ seit drei Jahren. Er bewilligt einen Zuschuss von 200 € pro Kind und Schuljahr - aber nur, wenn die Kommune die Hälfte drau- flegt. Genau das darf die Stadt Bornheim, die sich im Nothaus- haltsrecht befindet, jedoch nicht. Damit auch solche Kommunen Landesmittel beantragen kön- nen, können Sponsoren den Fi- nanzanteil der Kommunen über- nehmen und den Kindern so die geregelten Mahlzeiten in der Schule ermöglichen. Die rest- lichen 200 € pro Kind und Schul- jahr müssen von den Eltern übernommen werden. Das ist gerade mal 1 € pro Essen. Etwa 7.500 € sind bisher an Spendengeldern zusammenge- kommen. Diese Summe muss nun noch auf 11.700 € erhöht werden, um den städtischen An- teil stellen zu können. Somit wer- den noch 4.200 € benötigt. Dafür hat man noch Zeit bis zum Be- ginn der Sommerferien, weil dann für das neue Schuljahr die Mittel bereitgestellt und einge- plant werden müssen. Die Bedürftigkeit der Kinder wird ermittelt, die Eltern müssen sie belegen. Viele Geringverdie- nende oder Hartz-IV-Empfänger sind zwar schon von den OGS- Gebühren befreit, aber die Ver- pflegung muss separat bezahlt werden - für einige einfach nicht möglich. Und so werden die Kin- der teils gar nicht erst zur Offe- nen Ganztagsschule angemel- det. Diese schlimmen Konse- quenzen können durch Geld- spenden vermieden werden. Das Konto für Ihre Spenden: Stadtkasse Bornheim Volksbank Bonn Rhein-Sieg eG Kontonummer 10020050 Bankleitzahl 38060186 Verwendungszweck: 9095.0000.4994 Kontakt: Beigeordneter Markus Schnapka, Tel. 02222/945-102 Programm des Bornheimer JugendTreffs (BJT) in den Osterferien Die Preisträger des Gewinnspiels aus dem Jahr 2010 freu- ten sich über ihre Preise

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23. März 2011 STADT BORNHEIM BÜRGERINFORMATION verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 912072 E-Mail: jenneberg01 @netcologne.de UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat 16:30 - 18:00 Uhr Erwachsene, Kinder und Jugendliche bereits ab 16:00 Uhr Telefon 0 22 22 / 945 - 101 Störungshotline: Telefon 0180 / 2 11 22 44 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungsmeldung Straßenbe- leuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung mit Friedhofsverwaltung: Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am 13.4.2011 und 11.5.2011 jeweils 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Burchert Telefon 0 22 22 / 945 - 307 Seniorenbeirat, Mittwoch, 23.03.2011, 18:00 Uhr, Aula Europaschule, Goethestraße 1, Bornheim Betriebsausschuss, Dienstag, 29.03.2011, 18:00 Uhr, Aula Europaschule, Goethestraße 1, Bornheim Umweltausschuss, Mittwoch, 30.03.2011, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Raum 802, Rathausstraße 2, Roisdorf Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss, Donnerstag, 31.03.2011, 18:00 Uhr, Aula Europaschule, Goethestraße 1, Bornheim Die nächsten Sitzungen AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Bebauungsplan Se 33 in der Ortschaft Sechtem / Be- schluss zur Aufstellung Bekanntmachung Aufgrund § 2 Abs. 1 Bauge- setzbuch (BauGB) in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gelten- den Fassung hat der Rat der Stadt Bornheim am 24.02.2011 die Aufstellung des Bebauungsplanes Se 33 in der Ortschaft Sechtem be- schlossen. Der Bebauungsplan umfasst einen Bereich östlich von Sechtem zwischen DB-Linie, L 190 und L 192. Das Plange- biet beinhaltet den Bereich der Konzentrationsfläche für Windenergieanlagen. Auf die beiliegende Über- sichtsskizze, die den Planbe- reich grob darstellt, wird hin- gewiesen. Bornheim, den 04.03.2011 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister Bekanntgabe des Ergebnis- ses einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalles gemäß § 3 a des Gesetzes über die Umweltverträglich- keitsprüfung (UVPG): Die Firma Esch GmbH, Kirch- straße 37, 53332 Bornheim hat beim Rhein-Sieg-Kreis einen Antrag auf Erweiterung der Kiesabgrabung in Bornheim- Brenig, Flur 83, Flurstücke 340, 179 – 181 gestellt. Für dieses Vorhaben hat eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3 c des Umweltverträglichkeitsprü- fungsgesetzes (UVPG) stattge- funden. Da durch das Erweiter- ungsvorhaben keine erheb- lichen nachteiligen Umweltaus- wirkungen zu erwarten sind, bedarf es keiner Umweltver- träglichkeitsprüfung. Diese Feststellung ist gemäß § 3 a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar. Siegburg, den 03.03.2011 67.2A-02.01.03/2006-00119-II gez. Zimmermann, (Amtslei- ter des Amtes für Natur- und Landschaftsschutz) Kartierungen des Geologischen Dienstes NRW Der Geologische Dienst NRW in Krefeld, ein Landesbetrieb, wird im Sinne des Lagerstättengesetzes vom 4. Dezember 1934 (RGBl S. 1223 in der Fassung vom 2. März 1974 BGBl S. 469) Arbeiten für die bodenkundliche Landesaufnahme durchführen. Zeitraum März - November 2011 Kreis Rhein-Sieg-Kreis Stadt/Gemeinde Bornheim Die damit Beauftragten müssen zur Erledigung ihrer Untersu- chungen fremde Grundstücke betreten. Die dazu entsprechen- den Regelungen finden sich im Landesbodenschutzgesetz vom 9. Mai 2000 (LbodSchG §3 und§14), im Landesforstgesetz vom 24. April 1980 (LfoG §60 in der Fassung vom 9. Mai 2000) und im Landschaftsgesetz vom 21. Juli 2000 (LG §10). Diese regionalen Untersuchungen dienen einer allgemeinen Be- standsaufnahme des Bodens und des Untergrundes.*) Die Er- gebnisse der Aufnahme werden in amtlichen Karten veröffent- licht. Sie sind wichtige Unterlagen für viele Aufgaben, z. B. in der Land- und Forstwirtschaft (Bodennutzung, Bodenverbesserung, Erosionsschutz, Holzartenwahl), im Bauwesen, bei der Planung und Landespflege (Landesplanung, Bauleitplanung, Natur- schutz), im Landeskulturbau und in der Wasserwirtschaft (ent- und bewässerungsbedürftige Flächen) sowie für die wissen- schaftliche Forschung und den naturkundlichen Unterricht. Im Rahmen der Kartierungen sind kleine Handbohrungen notwen- dig, stellenweise auch Aufgrabungen zur Entnahme von Bodenpro- ben. Auf Grund der vorbezeichneten Gesetze haben Grundstücksei- gentümer den vom Geologischen Dienst NRW beauftragten Perso- nen das Betreten ihrer Grundstücke, mit Ausnahme von Wohnge- bäuden sowie die Vornahme der genannten Außenarbeiten jeder- zeit zu gestatten. Etwaige durch die Inanspruchnahme entstehende Schäden werden nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmun- gen ersetzt. Die durch Dienstausweise mit Lichtbild sich ausweisen- den Beauftragten des Geologischen Dienstes NRW werden auf die landwirtschaftlichen Belange und die derzeitige Nutzung der Grundstücke weitgehend Rücksicht nehmen. Es wird gebeten, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Geo- logischen Dienstes NRW bei ihren Aufgaben zu unterstützen. *) Krefeld, den 15.03.2011 Geologischer Dienst NRW - Landesbetrieb - gez. Dr. Rainer Wolf Richtlinien über die Durchführung land- und forstwirtschaftlicher Standortuntersuchungen und deren Anwendung in Umweltschutz, Raumordnung, Land- und Forstwirtschaft (Gem. RdErl. d. Ministeri- ums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft – IIIB-335-8583 – u. d. Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr – 313-66-75 – v. 5.9.1997). Bornheimer Energietag und Handwerkermesse am Sonntag, 10. April 2011, Alexander-von-Humboldt- Gymnasium Bornheim, Ade- nauerallee 50. Interessante Aussteller rund um Energieeffizienz, Ener- gieversorgung und Beratung sowie die Bornheimer Hand- werker präsentieren ein viel- fältiges Angebot. Auch findet ein Unterhal- tungsprogramm für Groß und Klein statt. Eintritt kostenlos. Weitere Informationen: Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Herr Römer, Tel. 02222/945-339. Frühlingserwachen im Vor- gebirge am 01. Mai 2011- zum vierten Mal Fahrradtour zu den regionalen Kostbar- keiten Am 01. Mai 2011 findet ab 11 Uhr wieder das beliebte Früh- lingserwachen im Vorgebirge statt. Eine abwechslungsrei- che Route führt durch die schönsten Flecken im Vorge- birge. Die teilnehmenden Erzeuger- höfe und Kunststätten werden wieder viele Überraschungen, kulinarische Köstlichkeiten sowie interessante Kunst vor- bereiten. Weitere Informationen: Wirt- schaftsförderung der Stadt Bornheim, Herr Römer, Tel. 02222/945-339. Tipps zum Kauf gebrauchter Immobilien Wochenendseminar am Samstag, 02.04.2011, 09:00-13:30 Uhr Roisdorf, Neues VHS-Gebäude, Alter Weiher 2, Referentin: Andrea Gräf, Gebühr: 21,10 EUR (erm. 12,55 EUR), Anmeldung bis 25.03. erforderlich Überzeugend argumentieren, schlagfertig reagieren Wochenendkurs: Samstag, 02.04.2011, 09:00-17:00 Uhr und Sonntag, 03.04.2011, 09:00-16:30 Uhr Roisdorf, Neues VHS-Gebäude, Alter Weiher 2, Dozentin: Oda Beckmann, Gebühr: 58,00 EUR (erm. 32,35 EUR), Kleingruppe 7 - 9 Teilnehmer/innen, Anmeldung bis 25.03. erforderlich Anmeldungen sind möglich: • schriftlich (Alter Weiher 2, 53332 Bornheim) • über die Homepage (www.vhs-bornheim-alfter.de) • oder persönlich in der Geschäftsstelle der VHS Bornheim/Alfter. Die Mitarbeiter/innen beantworten gerne auch Fragen und in- formieren über die Veranstaltungen (Tel. 02222/945-460).

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23. Februar 2011 STADT BORNHEIM BÜRGERINFORMATION verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 912072 E-Mail: jenneberg01 @netcologne.de UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat 16:30 - 18:00 Uhr Erwachsene, Kinder und Jugendliche bereits ab 16:00 Uhr Telefon 0 22 22 / 945 - 101 Störungshotline: Telefon 0180 / 2 11 22 44 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungsmeldung Straßenbe- leuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung mit Friedhofsverwaltung: Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am 16.03.2011 und 13.4.2011jeweils 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Burchert Telefon 0 22 22 / 945 - 307 Stadtrat, Donnerstag, 24.02.2011, 18:00 Uhr, Aula Europaschule, Goethestraße 1, BornheimDie nächste Sitzung Stadt Borheim vergibt Umwelt- und Klimapreis 2011 - Kandidaten gesucht Seit 1987 gibt es den Bornhei- mer Umweltpreis. Wegen feh- lender Haushaltsmittel konnte der Preis in der Vergangenheit nur unregelmäßig vergeben werden, zuletzt 2006. Nun hat die RWE RheinRuhr Netz AG den Kommunen in ihrem Netz- gebiet angeboten, für heraus- ragende Leistungen auf dem Gebiet des Klima- und Umwelt- schutzes in der Kommune den RWE-Klimaschutzpreis zu ver- leihen. Der Umweltausschuss hat dies aufgegriffen und be- schlossen, 2011 den Umwelt- preis der Stadt Bornheim mit dem Schwerpunkt Klimaschutz gemeinsam mit dem RWE-Kli- maschutzpreis an den oder die Preisträger zu verleihen. Bür- germeister Wolfgang Henseler begrüßt das Gemeinschaftspro- jekt und freut sich über eine rege Teilnahme der Bornhei- mer Bevölkerung. Der Preis kann an jede natürli- che oder juristische Person oder Gruppierung aus Bornheim (Bürger, Vereine, Unterneh- men, Initiativen, etc.) verliehen werden, die (verwirklichte) Ideen und Projekte zum lokalen wie regionalen Umwelt- und Kli- maschutz eingereicht hat. Dies können beispielsweise sein: Maßnahmen zur wirkungs- vollen Energieeinsparung, z.B.: - Einsatz neuer Technologien in der Wärmeerzeugung - Wärmedämmung und Ener- gieeffizienz in der Gebäude- technik - Energiespartechnologien in der Beleuchtung - Einsatz regenerativer Ener- gien Maßnahmen zur Verminde- rung vorhandener Umwelt- beeinträchtigungen, z.B.: - CO² -Reduktion durch Ver- kehrsvermeidung, Lärmschutz - Maßnahmen zur CO2-Bin- dung durch Erhaltung und Verbesserung des natürlichen Lebensraums - CO2-Reduktion durch Initiati- ven zur Abfallvermeidung und -verwertung Maßnahmen zur spürbaren Umweltverbesserung, z.B.: - Schaffung umweltorientierter Wohn- und Arbeitsbereiche - Erhaltung oder Neuanlage von Grün- und Erholungszonen Die Preisverleihung erfolgt im Rahmen des Bornheimer Energietages am 10.04.2011. Der oder die Preisträger er- halten eine Urkunde für den Umweltpreis der Stadt Born- heim, ebenfalls eine Urkunde für den RWE-Klimaschutz- preis sowie eine Geldprämie. Hierfür stellt die RWE insge- samt ein Preisgeld in Höhe von 2.500 € zur Verfügung. Bewerbungen bzw. Kandida- tenvorschläge können schrift- lich bei der Stadt Bornheim - Stabsstelle Umwelt und Agen- da - Rathausstraße 2 in 53332 Bornheim oder per e-mail un- ter manuela.burchert@stadt- bornheim.de eingereicht werden. Bewerbungsfrist ist der 28.02.2011. Saubere Stadt - saubere Landschaft Umweltsäuberungsaktion in Bornheim Wie in jedem Jahr, so findet im Stadtgebiet Bornheim auch 2011 wieder eine Umweltsäu- berungsaktion statt. Unter dem Motto „Saubere Stadt – saube- re Landschaft“ sammeln frei- willige Helferinnen und Helfer „wilden Müll“ ein, der achtlos oder sogar gezielt in die Land- schaft geworfen wurde. Die Ak- tion findet in diesem Jahr an den beiden folgenden Samsta- gen statt: 19. und 26. März 2011. Interessierte Gruppen oder Einzelpersonen können sich am Umwelttelefon der Stadt Bornheim, 02222/945- 307, informieren und anmel- den. Anmeldung auch unter manuela.burchert@stadt-born- heim.de Auch viele Jugendliche engagieren sich bei der Aktion Um- weltsäuberung, wobei das Gruppenerlebnis natürlich gestärkt wird. FOTOS: FRANK ENGEL-STREBEL Über die Karnevalstage sind das Rathaus der Stadt Bornheim, das Jugendamt, der Stadtbetrieb Bornheim und die Volks- hochschule wie folgt geöffnet: 03.03., Weiberfastnacht: Bürgerbüro und Infozentrum 07:30 bis 11:00 Uhr, übrige Fachbereiche und Stadtbetrieb Bornheim 08:30 bis 11:00 Uhr 04.03., Freitag: normale Öffnungszeiten 07.03., Rosenmontag: geschlossen 08.03., Veilchendienstag: Publikumszeit endet um 12:30 Uhr 09.03., Aschermittwoch: normale Öffnungszeiten Öffnungszeiten Stadtbücherei: 03.03., Weiberfastnacht: 10:00 bis 13:00 Uhr 04.03., Freitag: normale Öffnungszeiten 07.03., Rosenmontag: geschlossen 08.03., Veilchendienstag: 10:00 bis 13:00 Uhr 09.03., Aschermittwoch: geschlossen Öffnungszeiten HallenFreizeitBad: 03.03., Weiberfastnacht: 06:30 bis 8:00 Uhr 04.03., Freitag: normale Öffnungszeiten 05.03., Samstag: normale Öffnungszeiten 06.03., Sonntag: geschlossen 07.03., Rosenmontag: Halle 08:00 bis 19:00 Uhr Sauna 08:00 bis 21:30 Uhr 08.03., Veilchendienstag: normale Öffnungszeiten 09.03., Aschermittwoch: normale Öffnungszeiten Bei Rohrbrüchen, Schäden im Kanalnetz und zur Sicherstellung der Wasserversorgung rufen Sie bitte die Regionalgas Euskir- chen unter der Rufnummer 02251/708-0 an. Für andere akute Notfälle erreichen Sie den Bereitschaftsdienst unter folgender Funktelefonnummer: 0172/8740853. RWE stellt 2.500 Euro Preisgeld zur Verfügung Öffnungszeiten über die Karnevalstage Teiloffenlegung des Helleba- ches in Bornheim-Merten Das Ergebnis der standortbe- zogenen Vorprüfung des Ein- zelfalls des o.g. Verfahrens gemäß § 3 c UVPG in Verbin- dung mit § 1 UVPG NRW wird im Kreishaus in Siegburg, Kai- ser-Wilhelm-Platz 1 und im Dienstgebäude in Rheinbach, Grabenstraße 39 in der Zeit vom 25.02.2011 bis einschl. 24.03.2011 zur Einsichtnah- me ausgehängt. Siegburg, den 18.02.2011 Az.: 66.02-03.20.03/2010-00771 Rhein-Sieg-Kreis Der Landrat Im Auftrage gez. Dr.-Ing. Hoffmann Ltd. Kreisbaudirektor Hinweisbekanntmachung Handy- Telefonieren für Senioren/innen Die Volkshochschule Born- heim/Alfter bietet Seniorinnen und Senioren einen dreiteili- gen Kurs zum sachgerechten Telefonieren mit dem Handy an. Infos dazu unter www.vhs- bornheim-alfter.de oder Tele- fon: 02222 945-460 ERROR: typecheck OFFENDING COMMAND: restore STACK: -null- -null-

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Antrag Stundenerhöhung/-reduzierung Gemäß dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) bestehen unter bestimmten Voraussetzungen An- sprüche auf Änderung der Arbeitszeit: § 8 TzBfG – Zeitlich nicht begrenzte Verringerung der Arbeitszeit Mitarbeitende, die länger als 6 Monate im öffentlichen Dienst tätig sind, können eine Reduzierung ihrer Arbeitszeit beantragen. Hinweis: Der Antrag muss mindestens 3 Monate im Voraus gestellt werden. Ein Anspruch besteht, sofern keine dringenden betrieblichen Gründe entgegen- stehen. § 9a TzBfG – Zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit Mitarbeitende, die länger als 6 Monate in einem Betrieb mit mehr als 45 Bes- chäftigten arbeiten, haben einen Anspruch darauf, ihre Arbeitszeit für einen bes- timmten Zeitraum zu reduzieren (mindestens 1 Jahr, höchstens 5 Jahre). Währenddessen ist eine weitere Änderung ausgeschlossen; ein neuer Antrag ist frühestens 1 Jahr nach Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit möglich. § 11 TVöD – Befristete Arbeitszeitverringerung aus familiären Gründen Mitarbeitende können ihre Arbeitszeit befristet reduzieren, wenn sie: - ein Kind unter 18 Jahren betreuen oder - einen nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen ver- sorgen. Die Teilzeitregelung kann für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren befristet und bei Bedarf verlängert werden. Der entsprechende Antrag ist spätestens 6 Monate vor dem Ende der vereinbarten Dauer zu stellen. Nach Ablauf der Be- fristung besteht die Möglichkeit zur Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit. Antrag auf Stundenerhöhung/-reduzierung Persönliche Angaben Name, Vorname: _____________________________________________ Kindertageseinrichtung: ________________________________________________________ Art der gewünschten Änderung ☐ Stundenreduzierung: ___ Stunden (von ___ auf ___ Wochenstunden) ☐ Stundenerhöhung: ___ Stunden (von ___ auf ___ Wochenstunden) Details zur Änderung Beginn der Änderung (Datum): ______________________________ Dauer (bei befristeter Änderung): ___________________________ Verteilung der Arbeitszeit: Tag ☐ Geplante Arbeitszeit (z. B. 08:00–16:30) Montag ☐ _________________________________________ Dienstag ☐ _________________________________________ Mittwoch ☐ _________________________________________ Donnerstag ☐ _________________________________________ Freitag ☐ _________________________________________ Rechtsgrundlage meines Antrags ☐ § 8 TzBfG – Zeitlich nicht begrenzte Verringerung der Arbeitszeit ☐ § 9a TzBfG – Zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit ☐ § 11TVöD – befristete Arbeitszeitverringerung aus familiären Gründen ☐ Betreuung eines minderjährigen Kindes ☐ Pflege von Angehörigen Hinweis: Ihr Antrag auf Arbeitszeitänderung ist gemäß § 72 Abs. 1 Nr. 4 LPVG NRW dem Personalrat zuzuleiten. Der Personalrat obliegt gemäß § 65 Abs. 4 Satz 1 LPVG NRW der Einhaltung des Datenschutzes. Ort, Datum: _______________________ Unterschrift Mitarbeiter*in: _______________________________ Stellungnahme der Einrichtungsleitung: Dem Antrag wird zugestimmt: ☐ ja ☐ nein (Stellungnahme zwingend erforderlich) Datum: _______________________ Unterschrift Einrichtungsleitung: ____________________________ Stellungnahme Abt. 11.1: Dem Antrag wird zugestimmt: ☐ ja ☐ nein (Stellungnahme zwingend erforderlich) Datum: _______________________ Unterschrift Abt. 11.1: ____________________________ Stellungnahme der Fachberatung: Dem Antrag wird zugestimmt: ☐ ja ☐ nein (Stellungnahme zwingend erforderlich) Datum: _______________________ Unterschrift Fachberatung: ____________________________ Antrag Stundenerhöhung/-reduzierung

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 26.05.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Nutzung Containeranlage Schulhof Hemmerich“ Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 08.04.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Bis wann ist die Nutzung der Containeranlage auf dem Schulhof Hemmerich als Kindertages- stätte geplant? Antwort 1: Die Nutzung der Containeranlage als Kindertageseinrichtung ist bis zum 31.07.2025 geplant. Für das neue und am 01.08.2025 beginnende Kindergartenjahr 2025/2026 wurden keine Plätze mehr für die Containeranlage nach dem Kinderbildungsgesetz an den LVR gemeldet. Frage 2: Ist eine Folgenutzung für die Containeranlage an gleicher oder anderer Stelle geplant? Antwort 2: Derzeit wird geprüft, ob die Containeranlage interimsweise als Vertretungsstützpunkt für die Ta- gespflege genutzt werden kann. Der Standort ist nicht ideal. Alle anderen möglichen Standorte, wie Allerstraße Hersel und Containeranlage Rathausstraße sind derzeit aber noch in Nutzung zur Flüchtlingsunterbringung und Kita. Frage 3: Ist nach Abbau der Containeranlage eine Wiederherstellung des Ursprungszustands (Grünfläche) geplant? Antwort 3: Es gibt noch keine Überlegungen zu einem möglichen Rückbau der Anlage. Frage 4: Bis wann soll der derzeit ungenutzte Duschcontainer auf dem Schulhof Hemmerich verbleiben? Antwort 4: Der Stadtbetrieb ist mit der Entfernung des Containers beauftragt. Herrn Christian Koch - 2 - Frage 5: Ist eine Folgenutzung für den Duschcontainer an gleicher oder anderer Stelle geplant? Antwort 5: Aktuell gibt es keine Überlegungen zu einer weiteren Nutzung dieses Containers. Dieser wird nun in Reserve gehalten. Von Seiten des Sozialamtes besteht aktuell kein Bedarf an einer Folgenutzung des Duschcontai- ners. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 26.05.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Nutzung Containeranlage Schulhof Hemmerich“ Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 08.04.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Bis wann ist die Nutzung der Containeranlage auf dem Schulhof Hemmerich als Kindertages- stätte geplant? Antwort 1: Die Nutzung der Containeranlage als Kindertageseinrichtung ist bis zum 31.07.2025 geplant. Für das neue und am 01.08.2025 beginnende Kindergartenjahr 2025/2026 wurden keine Plätze mehr für die Containeranlage nach dem Kinderbildungsgesetz an den LVR gemeldet. Frage 2: Ist eine Folgenutzung für die Containeranlage an gleicher oder anderer Stelle geplant? Antwort 2: Derzeit wird geprüft, ob die Containeranlage interimsweise als Vertretungsstützpunkt für die Ta- gespflege genutzt werden kann. Der Standort ist nicht ideal. Alle anderen möglichen Standorte, wie Allerstraße Hersel und Containeranlage Rathausstraße sind derzeit aber noch in Nutzung zur Flüchtlingsunterbringung und Kita. Frage 3: Ist nach Abbau der Containeranlage eine Wiederherstellung des Ursprungszustands (Grünfläche) geplant? Antwort 3: Es gibt noch keine Überlegungen zu einem möglichen Rückbau der Anlage. Frage 4: Bis wann soll der derzeit ungenutzte Duschcontainer auf dem Schulhof Hemmerich verbleiben? Antwort 4: Der Stadtbetrieb ist mit der Entfernung des Containers beauftragt. Herrn Christian Koch - 2 - Frage 5: Ist eine Folgenutzung für den Duschcontainer an gleicher oder anderer Stelle geplant? Antwort 5: Aktuell gibt es keine Überlegungen zu einer weiteren Nutzung dieses Containers. Dieser wird nun in Reserve gehalten. Von Seiten des Sozialamtes besteht aktuell kein Bedarf an einer Folgenutzung des Duschcontai- ners. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 12.06.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Verwendung des Patchmatic-Systems zur Straßenreparatur“ Sehr geehrter Herr Kabon, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 04.06.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Maßnahmen werden ergriffen, um Nebenprodukte der Straßenreparatur, wie etwa ver- bleibende Splitter von Bitumenemulsionen, Splitt und anderer Unrat, nach erfolgtem Reparatur- versuch von der Straßenoberfläche zu entfernen? Antwort 1: Im Regelfall bleiben kaum bis keine Nebenprodukte auf der Straße zurück. Wenn doch etwas üb- rigbleibt, wird dies von einer Fremdfirma entsorgt. Die Beauftragung zur Straßenreinigung erfolgt regelmäßig mit der Planung der Patchmatikeinsätze, kann jedoch organisatorisch oftmals nicht zeitnah durch das Fremdunternehmen erfolgen. Daher plant der SBB mittelfristig auch die Anschaf- fung einer eigenen Kehrmaschine. Frage 2: Wie viele Einsätze wurden in den Jahren seit der Einsteuerung des Systems in den Bestand des Stadtbetriebs Bornheim bis inkl. 2025 mit dem Patchmatic-System je Jahr durchgeführt? Ist es möglich zwischen Einsätzen für Schadstellen über 10m² Fläche sowie unter 10m² Fläche zu diffe- renzieren? Antwort 2: Seit der Einführung des Systems wurden rd. 80 Einsätze pro Jahr durchgeführt. Von den Einsätzen waren fünf Schadstellen bis zu 10m², gemäß der bestehenden Vereinbarung mit der Stadt Bornheim. Frage 3: Wie viele Einsätze wurden in den Jahren seit der Einsteuerung des Systems in den Bestand des Stadtbetriebs Bornheim bis inkl. 2025 im Rahmen der Schadenstellenausbesserung mit Kaltas- phalt sowie im Rahmen von Abfräsen, Anschneiden und Aufbrechen der Asphaltflächen im Hoch- oder Tiefenbau durchgeführt? Ist es möglich zwischen Einsätzen für Schadstellen über 10m² Flä- che sowie unter 10m² Fläche zu differenzieren? Herrn Matthias Kabon - 2 - Antwort 3: Eine detaillierte Dokumentation über die Einsätze zur Schadstellenausbesserung mit Kaltasphalt existiert nicht. In den Jahren 2020 – 2025 wurden 108.800 kg Kaltasphalt bestellt und verarbeitet. Im Schnitt benötigt man etwa 5-10 kg Kaltasphalt zur Füllung eines Lochs. D.h. mit dem bestell- ten Material wurden ca. 10.880 Schadstellen ausgebessert. Dies entspricht ca. 167 Schadstellen im Monat. Abfräsen, Anschneiden oder Aufbrechen von Asphalt wird ausschließlich von Fremdfir- men durchgeführt. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 12.06.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Sachstand zu Bestand und Vertragswesen des Patchmatic-Systems“ Sehr geehrter Herr Kabon, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 04.06.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele Mitarbeiter des Stadtbetriebs Bornheim verfügen über eine ausreichende Schulung zur Bedienung des Patchmatic-Systems und wie viele dieser Mitarbeiter verfügen über eine Fahrer- erlaubnis der Klasse CE? Antwort 1: Derzeit verfügen drei Mitarbeiter des StadtBetrieb Bornheim eine Schulung für die Bedienung des Patchmatic-Systems. Diese Mitarbeiter verfügen ebenfalls auch eine Fahrerlaubnis für die Klasse CE. Frage 2: Welche Aufgaben werden mit dem designierten Fahrzeug, mit welchem Patchmatic Arbeiten durchgeführt werden, neben ebendieser Leistung übernommen? Antwort 2: Neben den Patch-Arbeiten werden mit dem Fahrzeug folgende Arbeiten durchgeführt: - Straßenreinigung - Winterdienst - Transport Frage 3: Welche Vereinbarungen wurden mit der Gemeinde Alfter im Rahmen des Patchmatic-Systems ge- troffen und sind darüber hinaus weitere Kommunen eingebunden? Antwort 3: Nachdem bei der Gemeinde Alfter eine Vorführung des Patchmatic-Systems stattgefunden hat, hat die Gemeinde entschieden, kein Patchmatic-System anzuschaffen. Dementsprechend wurde keine Vereinbarung getroffen. Mit anderen Kommunen besteht ebenfalls keine Vereinbarung. Herrn Matthias Kabon - 2 - Frage 4: Wird anderen Kommunen im Rahmen unserer Vereinbarungen das gesamte Fahrzeug zur Verfü- gung gestellt, mit welchem Leistungen im Zusammenhang mit dem Patchmatic-System erfolgen oder ausschließlich das Patchmatic-System selbst? Antwort 4: Siehe Antwort zu Frage 3. Frage 5: Wurden zwischenzeitlich Lagerflächen für die zur Reparaturarbeit erforderlichen Bitumenemulsio- nen und speziell gereinigtem Splitt geschaffen und werden diese aktiv genutzt? Antwort 5: Ja, in der gelben Halle auf dem Gelände des StadtBetrieb Bornheim wurden Lagerflächen ge- schaffen, welche auch aktiv genutzt werden. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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08. Juni 2011 STADT BORNHEIM BÜRGERINFORMATION verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 912072 E-Mail: jenneberg01 @netcologne.de UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat 16:30 - 18:00 Uhr Erwachsene, Kinder und Jugendliche bereits ab 16:00 Uhr Telefon 0 22 22 / 945 - 101 Störungshotline: Telefon 0180 / 2 11 22 44 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungsmeldung Straßenbe- leuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am 8.6.2011 und am 13. 7.2011 jeweils 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Burchert Telefon 0 22 22 / 945 - 307 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Bebauungsplan Bornheim Nr. 220 C (Ortsteil Hersel) / 2. Änderung und 1. Erweiterung / Aufhebung des Einleitungsbeschlusses B e k a n n t m a c h u n g Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 26.05.2011 beschlossen, den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur 2. Änderung und 1. Erweiterung des Bebau- ungsplanes Bornheim Nr. 220 C (Ortsteil Hersel) vom 25.02.2011 gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung aufzuheben. Der Bereich der 2. Änderung und 1. Erweiterung wurde be- grenzt durch die Rheinstraße, die Oderstraße/Ruhrstraße und die angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen. Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Änderungs- und Erweiterungsbereich grob darstellt, wird hingewiesen. Bornheim, den 27.05.2011 S t a d t B o r n h e i m gez Wolfgang Henseler, Bürgermeister Bebauungsplan Bornheim Nr. 220 C (Ortsteil Hersel) / 2. Änderung und 1. Erweiterung; Aufstellungsbeschluss, Unterrichtung der Öffentlichkeit, B e k a n n t m a c h u n g Aufgrund § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fas- sung hat der Rat der Stadt Bornheim am 26.05.2011 die Ein- leitung des Verfahrens zur 2. Änderung und 1. Erweiterung des Bebauungsplanes Bornheim Nr. 220 C (Ortsteil Hersel) beschlossen. Die Bebauungsplanänderung – und Erweiterung wird im be- schleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umwelt- prüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Bereich der 2. Änderung und 1. Erweiterung wird be- grenzt durch die Rheinstraße, die Oderstraße/Ruhrstraße und die angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen. In gleicher Sitzung hat der Rat der Stadt Bornheim beschlos- sen, auf die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbe- teiligung zu verzichten. Des Weiteren hat der Rat beschlossen, bei der Bekanntma- chung der Einleitung darauf hinzuweisen, dass sich die Öf- fentlichkeit innerhalb einer Frist von 4 Wochen über die all- gemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswir- kungen der Planung unterrichten und äußern kann. Die Öffentlichkeit kann sich in der Zeit vom 16.06.2011 bis 13.07.2011 einschließlich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zur 2. Änderung und 1. Erweiterung des Bebauungsplanes Bornheim Nr. 220 C (Ortsteil Hersel) bei der Stadtverwaltung Bornheim, Fachbereich 7, -Stadtplanung und Grundstücks- neuordnung-, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, während der Besuchszeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr informieren und sich dazu äußern. Darüber hinaus können die Planunterlagen im Internet unter www.bornheim.de eingesehen werden. Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Änderungs- und Erweiterungsbereich grob darstellt, wird hingewiesen. Bornheim, den 27.05.2011 S t a d t B o r n h e i m gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Eine literarische Reise durch die Türkei Neuer Veranstaltungskalender in Vorbereitung Die VHS Bornheim/Alfter lädt Sie herzlich ein zu einer Türkei- reise der besonderen Art. Mit dem Finger auf der Land- karte, unterstützt von Dias, be- geben wir uns an diesem Abend auf die Reise zu verschiedenen Städten und Regionen der Tür- kei. Dabei begegnen wir Auto- ren und Auto- rinnen, die, durch ihre je- weilige Her- kunft ge- prägt, in ih- ren Texten ihre Heimat und die dort lebenden Men- schen thematisieren. Im Anschluss erwartet Sie übrigens ein kleiner Imbiss mit typisch türkischen Köstlichkei- ten. Termin: Donnerstag, 30.06.2011, 19:30- 21:45 Uhr Bornheim, Stadtbücherei, Ser- vatiusweg 19-23 Referentin: Irma Drerup Gebühr: 9,00 EUR An-/Abmeldung bis 22.06. Der halbjährliche Veranstal- tungskalender, der Anfang Juli in dem Schaufenster-Magazin „Bornheim Mittendrin“ veröf- fentlicht wird, befindet sich in Vorbereitung. Rückgrad der Pu- blikation werden wieder Veran- staltungstermine im Stadtgebiet von Bornheim sein – und dies von Juli bis inklusive Dezember 2011. „Bornheim Mittendrin“ wird zudem wieder eine Reihe interessanter Artikel zu diversen örtlichen Themen enthalten. Ortsausschüsse, Dorf- und Ver- einsgemeinschaften, aber auch Vereine, Kirchengemeinden, Or- ganisationen und Nachbar- schaftsgemeinschaften sind wie- der aufgerufen, Angaben zu Ver- anstaltungsterminen zur Verfü- gung zu stellen. Diese können auch in den städtischen Internet- auftritt www.bornheim.de unter „Veranstaltung eintragen“ ein- gegeben werden. Dann ist si- chergestellt, dass der jeweilige Termin sowohl in elektronischer Form als auch in dem gedruk- kten Werk eine Veröffentlichung erfährt. Informationen gibt es im Rat- haus bei Frau Schumacher, Tele- fon: 02222 / 945-212. STADT BORNHEIM BÜRGERINFORMATION 08. Juni 2011 verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim S a t z u n g der Stadt Bornheim vom 30.05.2011 über die Anordnung einer Veränderungssperre in der Ortschaft Merten (Bebauungsplan Me 15.1) Aufgrund der §§ 14, 16 und 17 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414)) in der derzeit geltenden Fassung und der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666/SGV.NRW.2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2010 (GV. NRW S.688) hat der Rat der Stadt Bornheim in seiner Sitzung am 26.05.2011 folgende Satzung beschlossen: § 1 Für das im § 2 bezeichnete Gebiet in der Ortschaft Merten hat der Rat der Stadt Bornheim am 30.09.2010 die Aufstellung des Bebauungsplanes Me 15.1 beschlossen. Zur Sicherung dieser Planung wird für den künftigen Planbereich eine Veränderungssperre beschlossen. § 2 Der von der Veränderungssperre betroffene Planbe- reich ist wie folgt begrenzt: Bereich an der Kreuzstraße zwischen Bonn-Brühler- Straße und Mozartstraße. Auf die beiliegende Karte, die Bestandteil dieser Sat- zung ist, wird verwiesen. § 3 1. Im Gebiet der Veränderungssperre dürfen a) Vorhaben im Sinne des § 29 Bau- gesetzbuch nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht besei- tigt werden, b) erhebliche oder wesentlich wert- steigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anla- gen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden. 2. Von der Veränderungssperre kann die Bau- genehmigungsbehörde eine Ausnahme zu- lassen, wenn überwiegende öffentliche Be- lange nicht entgegenstehen. 3. Von der Veränderungssperre werden nicht berührt: a) Vorhaben, die vor dem Inkrafttre- ten der Veränderungssperre bau- rechtlich genehmigt worden sind, b) Vorhaben, von denen die Gemein- de nach Maßgabe des Bauord- nungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungs- sperre hätte begonnen werden dür- fen c) Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeüb- ten Nutzung. § 4 1. Die Veränderungssperre tritt mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft. 2. Sie tritt mit der Bekanntmachung des be- schlossenen Bebauungsplanes - spätestens nach Ablauf von zwei Jahren - außer Kraft. Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich be- kannt gemacht. Hinweise: Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschä- digungsansprüche für eingetretene Vermögensnach- teile durch die Veränderungssperre nach § 18 Abs. 1 BauGB und des § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlö- schen der Entschädigungsansprüche bei nicht frist- gemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrif- ten der Gemeindeordnung NW kann gegen diese Sat- zung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder den Flächennutzungsplan nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfah- ren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Be- stimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt ge macht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und da- bei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Man- gel ergibt. Gemäß § 215 BauGB werden unbeachtlich 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verlet- zung der dort bezeichneten Ver- fahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Ver- letzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB be achtliche Mängel des Abwägungs vorganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekannt- machung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schrift- lich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Bornheim, den 30.05.2011 S t a d t B o r n h e i m gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

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25. Mai 2011 STADT BORNHEIM BÜRGERINFORMATION verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 912072 E-Mail: jenneberg01 @netcologne.de UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat 16:30 - 18:00 Uhr Erwachsene, Kinder und Jugendliche bereits ab 16:00 Uhr Telefon 0 22 22 / 945 - 101 Störungshotline: Telefon 0180 / 2 11 22 44 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungsmeldung Straßenbe- leuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am 8.6.2011 und am 13. 7.2011 jeweils 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Burchert Telefon 0 22 22 / 945 - 307 Ausschuss für Verkehr Planung und Liegenschaften, Mittwoch, 25.05.2011, 18:00 Uhr, Aula Europaschule, Goethestraße 1, Bornheim Stadtrat Donnerstag, 26.05.2011, 18:00 Uhr, Aula Europaschule, Goethestraße 1, Bornheim Die nächsten Sitzungen AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Vorhabenbezogener Bebauungsplan Wb 08 in der Ortschaft Walberberg / 1. Änderung / Inkrafttreten B e k a n n t m a c h u n g Der Rat der Stadt Bornheim hat am 14.04.2011 die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Wb 08 in der Ortschaft Wal- berberg gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Be- kanntmachung vom 23.09.2004 (BGBL. I S. 2414) in der derzeit gel- tenden Fassung als Satzung beschlossen. Der Bereich der 1. Änderung liegt zwischen Hauptstraße, Jesuiten- bungert und Heinrich-von-Berge-Weg. Die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Wb 08 in der Ortschaft Walberberg mit Begründung kann während der Dienststunden im Fachbereich 7 - Stadtplanung und Grundstücks- neuordnung - der Stadtverwaltung Bornheim, Rathaus-straße 2, 53332 Bornheim, von jedermann eingesehen werden. Über den In- halt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Mit dieser Bekanntmachung tritt die 1. Änderung des vorhabenbezo- genen Bebauungsplanes Wb 08 in der Ortschaft Walberberg gemäß § 10 BauGB in Kraft. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 BauGB 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beacht- liche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Ver- hältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungs- planes und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Be- kanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind. Sind die in den §§ 39 bis 42 Baugesetzbuch bezeichneten Vermö- gensnachteile eingetreten, kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs da- durch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schrift- lich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädi- gungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die zuvor bezeichneten Vermö- gensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbei- geführt wird. Weiter wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfah- rens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vor- geschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durch- geführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich be- kannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher bean- standet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvor- schrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 05.05.2011 S t a d t B o r n h e i m gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Veranstaltungen der VHS Obstbaumschnitt im Sommer Gerade im Sommer können bzw. sollen Obstbäume geschnitten und formiert werden. Ein erfahrener Fachberater zeigt Ihnen di- rekt in der Praxis, welche Arbeiten Sie im Sommer erledigen müssen, um viele gesunde Früchte zu ernten. Die Veranstaltung findet bei jedem Wetter statt. Bitte tragen Sie wetterfeste Kleidung und Gummistiefel (o.ä.). Termin: Mittwoch, 08.06.2011, 14:00-16:15 Uhr Exkursion Leitung: Mohannad Esfandiari Gesamtgebühr: 13,00 EUR Treffpunkt: Roisdorf, Raiffeisenstraße, Parkplatz vor dem Ver- waltungsgebäude Landgard (nicht am Gartencenter) Anmeldung bis 01.06. Meditation zum Kennenlernen Meditation bedeutet Zeit und Zuwendung für Körper und Seele. Sie ist ein Schlüssel zu Gelassenheit und Gesundheit, und stellt neue Verbindungen zu unseren inneren Kraftquellen her. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Sie erhalten eine systemati- sche Einführung in verschiedene Meditationstechniken. Bitte be- queme Kleidung, Wollsocken, Kissen und Isomatte mitbringen. 4 mal montags ab 20.06.2011, 18:30-20:00 Uhr Bornheim Wallrafschule Leitung: Renate Piecha Gesamtgebühr: 23,20 EUR (erm. 13,60 EUR) Autogenes Training zum Kennenlernen Das Autogene Training nach J.H. Schulz verhilft zuverlässig zu körperlicher und seelisch-geistiger Entspannung. Bei regelmäßi- ger Anwendung verbessern Sie Ihre Fähigkeit, Alltagsbelastun- gen und Stress zu bewältigen, Ihre Gesundheit zu stärken sowie Wohlbefinden und Lebensqualität zu erhöhen. Bitte bequeme Kleidung, Wollsocken, Kissen, Decke und Isomat- te mitbringen. 4 x dienstags ab 21.06.2011, 18:30-20:00 Uhr Bornheim Wallrafschule Leitung: Renate Piecha Gesamtgebühr: 23,20 EUR (erm. 13,60 EUR) Anmeldungen sind möglich: • schriftlich (Alter Weiher 2, 53332 Bornheim) • über die Homepage (www.vhs-bornheim-alfter.de) • oder persönlich in der Geschäftsstelle der VHS Bornheim/Alfter. Die Mitarbeiter/innen beantworten gerne auch Fragen und informieren über die Veranstaltungen (Tel. 02222/945-460) ERROR: typecheck OFFENDING COMMAND: restore STACK: -null- -null-

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