Suche

5455 Ergebnisse

Dateien

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 1 MB

Dateien

Brieftaube gefunden? Safety Card – Soforthilfe bei zugefl ogenen Brieftauben Hier ein Züchter aus unmittelbarer Nähe ______________________________________________ Tel.: __________________________________________ Hier der RV-Vertrauensmann ______________________________________________ Tel.: __________________________________________ Melden Sie die Tauben an einen der folgenden Züchter: (von der Rv auszufüllen) oder 2. Erstversorgung Eine fl ache Schale in Sicht- weite aufstellen und mit Wasser füllen sowie Körner wie Erbsen, Linsen, Boh- nen, Sonnenblumen kerne, Mais oder Vogelfutter hinzu- streuen. Durch die Erstver- sorgung erholt sich die Taube schnell und fl iegt meistens zu ihrem Heimatschlag zurück. sorgung erholt sich die Taube schnell und fl iegt meistens 1. Feststellen, ob es sich um eine Brieftauben handelt Brieftauben haben grundsätzlich einen Fußring. Flugun- fähige Tauben schützen Sie mit einem Wäschekorb oder Ähnlichem.Ähnlichem.Ähnlichem. 4. Lesen des Ringes Die Bezeichnung des deutschen Ringes setzt sich wie folgt zusammen (Beispiel): 1. DV = Deutscher Verband 2. 08421 Vereinsnummer (fängt immer mit 0 an) 3. 08 Geburtsjahr der Taube 4. 491 Endnummer (ein-, zwei-, drei- oder vierstellig) 1 2 3 4 3. Der Ring Jede Brieftaube trägt in der Regel einen Ring mit der Te- lefonnummer des Züchters. Sollte dies nicht der Fall sein, lässt sich über den Fußring ein Vertrauensmann ermitteln, der unmittelbare Hilfe anbieten kann. lässt sich über den Fußring ein Vertrauensmann ermitteln, der unmittelbare Hilfe anbieten kann. lässt sich über den Fußring ein Vertrauensmann ermitteln, der unmittelbare Hilfe anbieten kann. 5. Vertrauensmann suchen Über die Internet-Verbindung www.brieftaube.de – But- ton „Taube gefunden!?“ – fi nden Sie eine Kontaktperson in Ihrer Nähe. Dazu geben Sie einfach Ihre Postleitzahl ein. 6. Sonstige Hilfen Sollte kein Internetanschluss zur Verfügung stehen, können Sie selbstverständlich beim Verband Deutscher Brieftaubenzüchter e.V., Katernberger Str. 115, 45327 Essen, Zugefl ogenendienst, Tel.: (02 01) 8 72 24 25, die Telefon-Nummer Ihrer zustän- digen Kontaktperson erfragen. 6. Sonstige Hilfen Sollte kein Internetanschluss zur Verfügung stehen, können Sie selbstverständlich beim Verband Deutscher Brieftaubenzüchter e.V., 45327 Essen, Zugefl ogenendienst, Tel.: (02 01) 8 72 24 25, die Telefon-Nummer Ihrer zustän- digen Kontaktperson erfragen. Sollte kein Internetanschluss zur Verfügung stehen, Sollte kein Internetanschluss zur Verfügung stehen, können Sie selbstverständlich beim Verband Deutscher 45327 Essen, Zugefl ogenendienst, Tel.: (02 01) 8 72 24 25, die Telefon-Nummer Ihrer zustän- digen Kontaktperson erfragen. Wollen Sie mehr wissen? Rufen sie an. Verband Deutscher Brieftaubenzüchter e.V. Katernberger Staße 115 • 45327 Essen • Telefon: 02 01 / 8 72 24-0 • Internet: www.brieftaube.de • E-Mail: verband@brieftaube.de Brieftaubensport – Beliebtes Hobby für Jung und Alt Deutsche Brieftauben Ausstellung. Weltgrößte Fach-Ausstellung ihrer Art. Auf den letzten Veranstaltungen be- suchten rund 100.000 Besucher aus 20 Nationen die DBA. Rund 200 Aussteller aus der Industrie präsen tie ren sich alljährlich auf der DBA. Unternehmen aus den Bereichen Taubenschlagbau, Futtermittel, Fut- terzusatzstoffe, Tiermedizin, Elektronik, Spezialfahrzeuge, Dienstleistung bil- den einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor. Dortmunder Westfalenhalle – 11. und 12. Dezember 2010 Bewundert für außergewöhnliche Leistungen. Nach dem Start nehmen die Tauben direkt Kurs auf den Heimatschlag und erreichen während des Heimatfl uges Spitzengeschwindigkeiten von bis zu 120 km/h. Gute Tauben können bei idealen Bedingungen pro Tag 1.000 km weit fl iegen. Geschätzt seit dem Altertum. Schon seit dem Altertum nutzen wir Menschen die Fähigkeit der Tauben, instinktiv den Heimat- schlag zu fi nden. Per „Luftpost“ überbrachten die schnellen und zuverlässigen Boten wichtige Informa tionen von weit entfernten „Absendern“. Im Blickpunkt der Öffenlichkeit! Tauben danken Ihren Beschützern durch Zutrauen und lebenslange Treue. Tierfreunde jeden Alters schätzen das in telligente und aufgeweckte Wesen Ihrer gefi ederen Gefährten. Das soziale Engagement der Taubenzüchter ist allseits bekannt. Für die „Aktion Mensch“ wurden bislang über 8 Mio. Euro gespendet.NRW-Landwirtschaftsminister Eckhard Uhlenberg (rechts), hier zusammen Verbandspräsident Horst Menzel ist Schirm- herr der Deutschen Brieftauben-Ausstellung 2010.

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 5 MB

Dateien

Brieftaube gefunden? Safety Card – Soforthilfe bei zugefl ogenen Brieftauben Hier ein Züchter aus unmittelbarer Nähe ______________________________________________ Tel.: __________________________________________ Hier der RV-Vertrauensmann ______________________________________________ Tel.: __________________________________________ Melden Sie die Tauben an einen der folgenden Züchter: (von der Rv auszufüllen) oder 2. Erstversorgung Eine fl ache Schale in Sicht- weite aufstellen und mit Wasser füllen sowie Körner wie Erbsen, Linsen, Boh- nen, Sonnenblumen kerne, Mais oder Vogelfutter hinzu- streuen. Durch die Erstver- sorgung erholt sich die Taube schnell und fl iegt meistens zu ihrem Heimatschlag zurück. sorgung erholt sich die Taube schnell und fl iegt meistens 1. Feststellen, ob es sich um eine Brieftauben handelt Brieftauben haben grundsätzlich einen Fußring. Flugun- fähige Tauben schützen Sie mit einem Wäschekorb oder Ähnlichem.Ähnlichem.Ähnlichem. 4. Lesen des Ringes Die Bezeichnung des deutschen Ringes setzt sich wie folgt zusammen (Beispiel): 1. DV = Deutscher Verband 2. 08421 Vereinsnummer (fängt immer mit 0 an) 3. 08 Geburtsjahr der Taube 4. 491 Endnummer (ein-, zwei-, drei- oder vierstellig) 1 2 3 4 3. Der Ring Jede Brieftaube trägt in der Regel einen Ring mit der Te- lefonnummer des Züchters. Sollte dies nicht der Fall sein, lässt sich über den Fußring ein Vertrauensmann ermitteln, der unmittelbare Hilfe anbieten kann. lässt sich über den Fußring ein Vertrauensmann ermitteln, der unmittelbare Hilfe anbieten kann. lässt sich über den Fußring ein Vertrauensmann ermitteln, der unmittelbare Hilfe anbieten kann. 5. Vertrauensmann suchen Über die Internet-Verbindung www.brieftaube.de – But- ton „Taube gefunden!?“ – fi nden Sie eine Kontaktperson in Ihrer Nähe. Dazu geben Sie einfach Ihre Postleitzahl ein. 6. Sonstige Hilfen Sollte kein Internetanschluss zur Verfügung stehen, können Sie selbstverständlich beim Verband Deutscher Brieftaubenzüchter e.V., Katernberger Str. 115, 45327 Essen, Zugefl ogenendienst, Tel.: (02 01) 8 72 24 25, die Telefon-Nummer Ihrer zustän- digen Kontaktperson erfragen. 6. Sonstige Hilfen Sollte kein Internetanschluss zur Verfügung stehen, können Sie selbstverständlich beim Verband Deutscher Brieftaubenzüchter e.V., 45327 Essen, Zugefl ogenendienst, Tel.: (02 01) 8 72 24 25, die Telefon-Nummer Ihrer zustän- digen Kontaktperson erfragen. Sollte kein Internetanschluss zur Verfügung stehen, Sollte kein Internetanschluss zur Verfügung stehen, können Sie selbstverständlich beim Verband Deutscher 45327 Essen, Zugefl ogenendienst, Tel.: (02 01) 8 72 24 25, die Telefon-Nummer Ihrer zustän- digen Kontaktperson erfragen. Wollen Sie mehr wissen? Rufen sie an. Verband Deutscher Brieftaubenzüchter e.V. Katernberger Staße 115 • 45327 Essen • Telefon: 02 01 / 8 72 24-0 • Internet: www.brieftaube.de • E-Mail: verband@brieftaube.de Brieftaubensport – Beliebtes Hobby für Jung und Alt Deutsche Brieftauben Ausstellung. Weltgrößte Fach-Ausstellung ihrer Art. Auf den letzten Veranstaltungen be- suchten rund 100.000 Besucher aus 20 Nationen die DBA. Rund 200 Aussteller aus der Industrie präsen tie ren sich alljährlich auf der DBA. Unternehmen aus den Bereichen Taubenschlagbau, Futtermittel, Fut- terzusatzstoffe, Tiermedizin, Elektronik, Spezialfahrzeuge, Dienstleistung bil- den einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor. Dortmunder Westfalenhalle – 11. und 12. Dezember 2010 Bewundert für außergewöhnliche Leistungen. Nach dem Start nehmen die Tauben direkt Kurs auf den Heimatschlag und erreichen während des Heimatfl uges Spitzengeschwindigkeiten von bis zu 120 km/h. Gute Tauben können bei idealen Bedingungen pro Tag 1.000 km weit fl iegen. Geschätzt seit dem Altertum. Schon seit dem Altertum nutzen wir Menschen die Fähigkeit der Tauben, instinktiv den Heimat- schlag zu fi nden. Per „Luftpost“ überbrachten die schnellen und zuverlässigen Boten wichtige Informa tionen von weit entfernten „Absendern“. Im Blickpunkt der Öffenlichkeit! Tauben danken Ihren Beschützern durch Zutrauen und lebenslange Treue. Tierfreunde jeden Alters schätzen das in telligente und aufgeweckte Wesen Ihrer gefi ederen Gefährten. Das soziale Engagement der Taubenzüchter ist allseits bekannt. Für die „Aktion Mensch“ wurden bislang über 8 Mio. Euro gespendet.NRW-Landwirtschaftsminister Eckhard Uhlenberg (rechts), hier zusammen Verbandspräsident Horst Menzel ist Schirm- herr der Deutschen Brieftauben-Ausstellung 2010.

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 5 MB

Dateien

Stadt Bornheim I Amt für Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün I 02222945310 I Stand: September 2025 Vorsicht bei der Amphibienwanderung! Jedes Jahr werden während der Amphibienwanderung zahlreiche Kröten, Frösche und Molche von Fahrzeugen überfahren. Viele dieser Tiere stehen unter Artenschutz und spielen eine wichtige Rolle für ein funktionierendes Ökosystem. In Bornheim gibt es mehrere bekannte Wanderstrecken, auf denen im Frühjahr Amphibien unterwegs sind: Merten: Bereich Weiherstraße Roisdorf: Donnerstein / Südstraße Brenig: Nähe Beregnungsverbandsbecken und Quarzsandgrube Nähe Dobschleider Hof: Theisenkreuzweg Sobald die Wanderung beginnt, stellt die Stadt Warnschilder auf. In Merten und Roisdorf werden zudem Straßen gesperrt. Feldwege sind grundsätzlich nur für die landwirtschaftliche Nutzung freigegeben, werden aber leider dennoch häufig befahren. Vermeiden Sie das Fahren auf diesen Strecken! Fahren Sie auch auf den umgebenen Straßen mit besonderer Vorsicht, vor allem bei Dunkelheit! Fragen? Wenden Sie sich gerne an umwelt@Stadt-Bornheim.de. Wissenswertes über Amphibien Zu den Amphibien zählen Frösche, Kröten, Molche, Unken und Salamander. Die meisten verbringen den Großteil ihres Lebens an Land, benötigen zur Fortpflanzung aber Gewässer. Bei milder Witterung verlassen sie im Frühjahr ihre Winterquartiere und wandern zu den Laichgewässern. Nach der Eiablage kehren sie in ihre Sommerquartiere zurück. Diese Wanderungen finden meist nachts oder in den Abendstunden, oft ab Februar oder März, statt. Aus dem Laich schlüpfen nach wenigen Tagen Kaulquappen, die nach 6-15 Wochen ihre erwachsene Gestalt annehmen und das Gewässer verlassen. Etwa im Juni ist daher mit einer Abwanderung der Jungtiere vom Gewässer zu rechnen. In den Folgejahren kehren die geschlechtsreifen Tiere zurück an das Gewässer, in dem sie selbst geschlüpft sind mailto:umwelt@Stadt-Bornheim.de Stadt Bornheim I Amt für Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün I 02222945310 I Stand: September 2025 Vorsicht bei der Amphibienwanderung! Jedes Jahr werden während der Amphibienwanderung zahlreiche Kröten, Frösche und Molche von Fahrzeugen überfahren. Viele dieser Tiere stehen unter Artenschutz und spielen eine wichtige Rolle für ein funktionierendes Ökosystem. In Bornheim gibt es mehrere bekannte Wanderstrecken, auf denen im Frühjahr Amphibien unterwegs sind: Merten: Bereich Weiherstraße Roisdorf: Donnerstein / Südstraße Brenig: Nähe Beregnungsverbandsbecken und Quarzsandgrube Nähe Dobschleider Hof: Theisenkreuzweg Sobald die Wanderung beginnt, stellt die Stadt Warnschilder auf. In Merten und Roisdorf werden zudem Straßen gesperrt. Feldwege sind grundsätzlich nur für die landwirtschaftliche Nutzung freigegeben, werden aber leider dennoch häufig befahren. Vermeiden Sie das Fahren auf diesen Strecken! Fahren Sie auch auf den umgebenen Straßen mit besonderer Vorsicht, vor allem bei Dunkelheit! Fragen? Wenden Sie sich gerne an umwelt@Stadt-Bornheim.de. Wissenswertes über Amphibien Zu den Amphibien zählen Frösche, Kröten, Molche, Unken und Salamander. Die meisten verbringen den Großteil ihres Lebens an Land, benötigen zur Fortpflanzung aber Gewässer. Bei milder Witterung verlassen sie im Frühjahr ihre Winterquartiere und wandern zu den Laichgewässern. Nach der Eiablage kehren sie in ihre Sommerquartiere zurück. Diese Wanderungen finden meist nachts oder in den Abendstunden, oft ab Februar oder März, statt. Aus dem Laich schlüpfen nach wenigen Tagen Kaulquappen, die nach 6-15 Wochen ihre erwachsene Gestalt annehmen und das Gewässer verlassen. Etwa im Juni ist daher mit einer Abwanderung der Jungtiere vom Gewässer zu rechnen. In den Folgejahren kehren die geschlechtsreifen Tiere zurück an das Gewässer, in dem sie selbst geschlüpft sind mailto:umwelt@Stadt-Bornheim.de

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 472 KB

Dateien

Stadt Bornheim I Amt für Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün I 02222945310 I Stand: September 2025 Vorsicht bei der Amphibienwanderung! Jedes Jahr werden während der Amphibienwanderung zahlreiche Kröten, Frösche und Molche von Fahrzeugen überfahren. Viele dieser Tiere stehen unter Artenschutz und spielen eine wichtige Rolle für ein funktionierendes Ökosystem. In Bornheim gibt es mehrere bekannte Wanderstrecken, auf denen im Frühjahr Amphibien unterwegs sind: Merten: Bereich Weiherstraße Roisdorf: Donnerstein / Südstraße Brenig: Nähe Beregnungsverbandsbecken und Quarzsandgrube Nähe Dobschleider Hof: Theisenkreuzweg Sobald die Wanderung beginnt, stellt die Stadt Warnschilder auf. In Merten und Roisdorf werden zudem Straßen gesperrt. Feldwege sind grundsätzlich nur für die landwirtschaftliche Nutzung freigegeben, werden aber leider dennoch häufig befahren. Vermeiden Sie das Fahren auf diesen Strecken! Fahren Sie auch auf den umgebenen Straßen mit besonderer Vorsicht, vor allem bei Dunkelheit! Fragen? Wenden Sie sich gerne an umwelt@Stadt-Bornheim.de. Wissenswertes über Amphibien Zu den Amphibien zählen Frösche, Kröten, Molche, Unken und Salamander. Die meisten verbringen den Großteil ihres Lebens an Land, benötigen zur Fortpflanzung aber Gewässer. Bei milder Witterung verlassen sie im Frühjahr ihre Winterquartiere und wandern zu den Laichgewässern. Nach der Eiablage kehren sie in ihre Sommerquartiere zurück. Diese Wanderungen finden meist nachts oder in den Abendstunden, oft ab Februar oder März, statt. Aus dem Laich schlüpfen nach wenigen Tagen Kaulquappen, die nach 6-15 Wochen ihre erwachsene Gestalt annehmen und das Gewässer verlassen. Etwa im Juni ist daher mit einer Abwanderung der Jungtiere vom Gewässer zu rechnen. In den Folgejahren kehren die geschlechtsreifen Tiere zurück an das Gewässer, in dem sie selbst geschlüpft sind mailto:umwelt@Stadt-Bornheim.de Stadt Bornheim I Amt für Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün I 02222945310 I Stand: September 2025 Vorsicht bei der Amphibienwanderung! Jedes Jahr werden während der Amphibienwanderung zahlreiche Kröten, Frösche und Molche von Fahrzeugen überfahren. Viele dieser Tiere stehen unter Artenschutz und spielen eine wichtige Rolle für ein funktionierendes Ökosystem. In Bornheim gibt es mehrere bekannte Wanderstrecken, auf denen im Frühjahr Amphibien unterwegs sind: Merten: Bereich Weiherstraße Roisdorf: Donnerstein / Südstraße Brenig: Nähe Beregnungsverbandsbecken und Quarzsandgrube Nähe Dobschleider Hof: Theisenkreuzweg Sobald die Wanderung beginnt, stellt die Stadt Warnschilder auf. In Merten und Roisdorf werden zudem Straßen gesperrt. Feldwege sind grundsätzlich nur für die landwirtschaftliche Nutzung freigegeben, werden aber leider dennoch häufig befahren. Vermeiden Sie das Fahren auf diesen Strecken! Fahren Sie auch auf den umgebenen Straßen mit besonderer Vorsicht, vor allem bei Dunkelheit! Fragen? Wenden Sie sich gerne an umwelt@Stadt-Bornheim.de. Wissenswertes über Amphibien Zu den Amphibien zählen Frösche, Kröten, Molche, Unken und Salamander. Die meisten verbringen den Großteil ihres Lebens an Land, benötigen zur Fortpflanzung aber Gewässer. Bei milder Witterung verlassen sie im Frühjahr ihre Winterquartiere und wandern zu den Laichgewässern. Nach der Eiablage kehren sie in ihre Sommerquartiere zurück. Diese Wanderungen finden meist nachts oder in den Abendstunden, oft ab Februar oder März, statt. Aus dem Laich schlüpfen nach wenigen Tagen Kaulquappen, die nach 6-15 Wochen ihre erwachsene Gestalt annehmen und das Gewässer verlassen. Etwa im Juni ist daher mit einer Abwanderung der Jungtiere vom Gewässer zu rechnen. In den Folgejahren kehren die geschlechtsreifen Tiere zurück an das Gewässer, in dem sie selbst geschlüpft sind mailto:umwelt@Stadt-Bornheim.de

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 472 KB

Dateien

MMMeeerrrkkkbbblllaaatttttt rund um Transport, Aufstellung und Abbau von Maibäumen Fahrzeuge einschl. Ladung dürfen nicht höher als 4 m. und nicht breiter als 2,55 m (PKW 2,50 m) sein. Der Baum darf nach vorne nicht über das Fahrzeug hinausragen. (nur ab einer Fahrzeughöhe von 2,50 m sind 0,50 m nach vorne erlaubt) Nach hinten darf der Maibaum höchstens 3 Meter hinausragen (bei Fahrstrecken bis 100 km). Ab einer Länge von über 1 m ist das Ende mit einer 30 x 30 cm großen roten Fahne oder einem entsprechenden Schild zu kennzeichnen. Fahrzeug oder Zug samt Ladung dürfen nicht länger als 20,75 m sein. Bei Dunkelheit ist für eine ausreichende Beleuchtung zu sorgen. Das Kennzeichen darf nicht verdeckt werden. Es ist verboten, Personen auf Zugmaschinen ohne Sitzgelegenheit oder auf der Ladefläche von Anhängern mitzunehmen. Maibäume sind beim Transport so zu sichern, dass sie auch bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen. Für Schäden beim Transport ist der Fahrer (oder – nicht nur in Schaltjahren – die Fahrerin) verantwortlich. Schäden, die bei einem unsachgemäßen Transport entstehen, sind unter Umständen nicht durch die KFZ-Versicherung abgedeckt. Damit es bei Kontrollen nicht zu Missverständnissen kommt, sollte die Quittung der Forstbetriebsgemeinschaft mitgeführt werden. Im Sinne der Umwelt bitte keine Kunststoffbänder zum Schmücken benutzen. Entsorgt werden kann der abgeschmückte Maibaum beim Stadtbetrieb Bornheim, Donnerbachweg 15 zu den üblichen Annahmezeiten. Weitere Informationen hierzu unter: 02227/932026 Achtung: Es werden Alkoholkontrollen von der Polizei durchgeführt! Fahrzeughalter:innen machen sich ebenfalls strafbar, wenn sie einen Angetrunkenen fahren lassen. Forstbetriebsgemeinschaft Bornheim und Stadt Bornheim wünschen eine schöne Mainacht! Forstbetriebsgemeinschaft Bornheim MMMeeerrrkkkbbblllaaatttttt rund um Transport, Aufstellung und Abbau von Maibäumen Fahrzeuge einschl. Ladung dürfen nicht höher als 4 m. und nicht breiter als 2,55 m (PKW 2,50 m) sein. Der Baum darf nach vorne nicht über das Fahrzeug hinausragen. (nur ab einer Fahrzeughöhe von 2,50 m sind 0,50 m nach vorne erlaubt) Nach hinten darf der Maibaum höchstens 3 Meter hinausragen (bei Fahrstrecken bis 100 km). Ab einer Länge von über 1 m ist das Ende mit einer 30 x 30 cm großen roten Fahne oder einem entsprechenden Schild zu kennzeichnen. Fahrzeug oder Zug samt Ladung dürfen nicht länger als 20,75 m sein. Bei Dunkelheit ist für eine ausreichende Beleuchtung zu sorgen. Das Kennzeichen darf nicht verdeckt werden. Es ist verboten, Personen auf Zugmaschinen ohne Sitzgelegenheit oder auf der Ladefläche von Anhängern mitzunehmen. Maibäume sind beim Transport so zu sichern, dass sie auch bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen. Für Schäden beim Transport ist der Fahrer (oder – nicht nur in Schaltjahren – die Fahrerin) verantwortlich. Schäden, die bei einem unsachgemäßen Transport entstehen, sind unter Umständen nicht durch die KFZ-Versicherung abgedeckt. Damit es bei Kontrollen nicht zu Missverständnissen kommt, sollte die Quittung der Forstbetriebsgemeinschaft mitgeführt werden. Im Sinne der Umwelt bitte keine Kunststoffbänder zum Schmücken benutzen. Entsorgt werden kann der abgeschmückte Maibaum beim Stadtbetrieb Bornheim, Donnerbachweg 15 zu den üblichen Annahmezeiten. Weitere Informationen hierzu unter: 02227/932026 Achtung: Es werden Alkoholkontrollen von der Polizei durchgeführt! Fahrzeughalter:innen machen sich ebenfalls strafbar, wenn sie einen Angetrunkenen fahren lassen. Forstbetriebsgemeinschaft Bornheim und Stadt Bornheim wünschen eine schöne Mainacht! Forstbetriebsgemeinschaft Bornheim

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 231 KB

Dateien

Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 16.09.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Wegekreuz Bornheimer Str. Sehr geehrter Herr Marx, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 05.09.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Die Zerstörung des Wegekreuzes (Fernes Kreuz) entlang der Bornheimer Straße in Uedorf jährt sich nun beinahe, warum hakt es bislang am Wiederaufbau und der Sanierung? Antwort 1: Zunächst musste die Unfallmeldung der Polizei abgewartet werden, die die Untere Denkmalbe- hörde leider nicht zeitnah erhalten hat. Sodann wurde Kontakt mit dem Haftpflichtversicherer der Unfallverursacherin aufgenommen. Aufgrund der Erheblichkeit des Schadens wurde zunächst ein Gutachten bei einem geeigneten Restaurator angefordert. Frage 2: Kann der Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung zu 100 Prozent für die Sanierung in Anspruch genommen werden, um das denkmalgeschützte Kreuz wiederherzustellen? Antwort 2: Davon geht die Verwaltung derzeit aus. Eine abschließende Zusage der Versicherung steht je- doch noch aus. Sobald diese vorliegt, wird die Restaurierung beauftragt. Frage 3: Die Kirchengemeinde St. Aegidius Hersel möchte das Kreuz gerne einsegnen lassen, bis wann kann das Kreuz durch den Steinmetz wiederhergestellt werden, insbesondere wann könnte frü- hestens eine Einsegnung stattfinden? Antwort 3: Dies kann derzeit noch nicht beantwortet werden. Die Verwaltung weiß um den Wunsch und wird Kontakt mit der Versicherung aufnehmen und versuchen, den Vorgang zu beschleunigen. Herrn Bernd Marx - 2 - Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 16.09.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Wegekreuz Bornheimer Str. Sehr geehrter Herr Marx, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 05.09.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Die Zerstörung des Wegekreuzes (Fernes Kreuz) entlang der Bornheimer Straße in Uedorf jährt sich nun beinahe, warum hakt es bislang am Wiederaufbau und der Sanierung? Antwort 1: Zunächst musste die Unfallmeldung der Polizei abgewartet werden, die die Untere Denkmalbe- hörde leider nicht zeitnah erhalten hat. Sodann wurde Kontakt mit dem Haftpflichtversicherer der Unfallverursacherin aufgenommen. Aufgrund der Erheblichkeit des Schadens wurde zunächst ein Gutachten bei einem geeigneten Restaurator angefordert. Frage 2: Kann der Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung zu 100 Prozent für die Sanierung in Anspruch genommen werden, um das denkmalgeschützte Kreuz wiederherzustellen? Antwort 2: Davon geht die Verwaltung derzeit aus. Eine abschließende Zusage der Versicherung steht je- doch noch aus. Sobald diese vorliegt, wird die Restaurierung beauftragt. Frage 3: Die Kirchengemeinde St. Aegidius Hersel möchte das Kreuz gerne einsegnen lassen, bis wann kann das Kreuz durch den Steinmetz wiederhergestellt werden, insbesondere wann könnte frü- hestens eine Einsegnung stattfinden? Antwort 3: Dies kann derzeit noch nicht beantwortet werden. Die Verwaltung weiß um den Wunsch und wird Kontakt mit der Versicherung aufnehmen und versuchen, den Vorgang zu beschleunigen. Herrn Bernd Marx - 2 - Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 63 KB

Dateien

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 197 KB

Dateien

22. Dezember 2010 STADT BORNHEIM BÜRGERINFORMATION verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon( 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon( 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon( 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon( 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon( 02227 / 912070 Fax: 02227 / 912072 E-Mail: jenneberg01 @netcologne.de UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon( 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten regelmäßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat 16:30 - 18:00 Uhr Erwachsene, Kinder und Jugendliche bereits ab 16:00 Uhr Telefon( 0 22 22 / 945 - 101 Störungshotline: Telefon( 0180 / 2 11 22 44 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungsmeldung Straßenbe- leuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon( 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon( 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon( 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon( 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon (0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung mit Friedhofsverwaltung: Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon( 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon( 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon( 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, ( 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Stadtverwaltung zwischen den Feiertagen geöffnet und nur an Heiligabend und Silvester geschlossen Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am 12.1.2011 und 9. 2. 2011 jeweils 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Burchert Telefon ( 0 22 22 / 945 - 307 Die Bornheimer Stadtverwaltung ist auch zwischen Weihnachten und Neujahr für Sie geöffnet! Lediglich Heiligabend und Silvester sind die Dienststellen der Stadtverwaltung geschlossen. Feuerwehr und Rettungsdienst erreicht man unter der Ruf- nummer 112. Bei Rohrbrüchen, Schäden im Kanalnetz und zur Sicherstel- lung der Wasserversorgung ist die Regionalgas Euskirchen un- ter der Rufnummer 02251/7080 erreichbar. Für andere akute Notfälle erreicht man den Bereitschaftsdienst unter der Funktelefonnummer 0172/8740853. Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln Sachlicher Teilabschnitt Weißer Quarzkies im Raum Kottenforst / Ville Öffentlichkeitsbeteiligung zur Änderung des Regionalplanes Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat in seiner 4. Sitzung am 08.10.2010 unter Tagesordnungspunkt 7 das o.g. Regional- planänderungsverfahren gemäß Sitzungsvorlage eingeleitet (vgl. § 19 Landesplanungsgesetz (LPlG) NRW). Gemäß § 13 LPlG NRW wird der Öffentlichkeit und den öffentlichen Stellen Gelegenheit gegeben, zu der Änderung des Regionalplanes des Regierungsbe- zirks Köln Stellung zu nehmen. Die Sitzungsvorlage des Regionalrates sowie die Verfahrensunterlage sind zur weiteren Information in das Internet eingestellt wor- den und stehen auf den Internetseiten der Bezirksregierung Köln unter folgenden Adressen zur Verfügung: Sitzungsvorlage des Regionalrates http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/gremien/regionalrat/sitzungen_regionalrat/index.html Verfahrensunterlage der Regionalplanänderung http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/gremien/regionalplanung/teilabschnitt_quarzkies/index.html Darüber hinaus werden die Unterlagen zur Änderung des Regionalplanes des Regierungsbezirks Köln, Sachlicher Teilabschnitt Wei- ßer Quarzkies im Raum Kottenforst / Ville in der Zeit vom 03. Januar bis einschließlich 03. Februar 2011 an folgenden Stellen und zu folgenden Zeiten zur Einsicht öffentlich ausgelegt: Hinweis-Bekanntmachung Städte Bornheim und Rheinbach, Gemeinden Alfter, Swisttal und Weilerswist Bezirksregierung Köln Zeughausstr. 2-10 50606 Köln Dezernat 32 / Zimmer K 728 / Tel.: 0221/147-3516 (Herr Janes) Montag-Donnerstag 9-12 Uhr und 13:30-15:30 Uhr Freitag 9-15 Uhr Rhein-Sieg-Kreis Kaiser-Wilhelm-Platz 1 53721 Siegburg Abtl. 61.2, Zimmer A 12.05, Tel.: 02241/13-2327 od.-2566 (Frau Klüser / Herr Koch) Montag-Donnerstag 9-12 Uhr und 14-16 Uhr Freitag 9-12 Uhr Kreis Euskirchen Jülicher Ring 32 53877 Euskirchen Zimmer A 209, Tel.: 02251/15579 (Frau Kröger) Montag-Donnerstag 8:30-15:30 Uhr Freitag 8:30-12:30 Uhr Stellungnahmen sind bis zum Ende der Offenlagefrist am 03. Februar 2011 schriftlich, per E-Mail (sabine.schmelz@bezreg- koeln.nrw.de), per Fax (0221-147-2905) oder zur Niederschrift bei den oben genannten Stellen einzureichen. Sie müssen mindestens Vor- und Zunamen sowie Anschrift des Verfassers in lesbarer Form enthalten. Als zusätzlichen Bürgerservice führt der Bürgermeister der Stadt Bornheim eine informelle Auslegung der Unterlagen zum o.g. Erar- beitungsverfahren im Rathaus der Stadt Bornheim durch (ohne die zugrunde liegenden Gutachten, diese können im Bedarfsfall an den Auslegungsorten der Bezirksregierung in Köln, Euskirchen oder Siegburg eingesehen werden). Die Unterlagen liegen an folgen- der Stelle zur Einsichtnahme aus: Rathaus Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Fachbereich Stadtplanung, Zimmer 407 Montag-Freitag 8:30-12:30 Uhr, Montag-Mittwoch 14:00-16:00 Uhr, Donnerstag 14:00-18:00 Uhr Bornheim, den 22.12.2010 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister Satzung vom 10.12.2010 über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Bornheim (Vergnügungssteuersatzung) Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV.NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2009 (GV. NRW. S. 950) und der §§ 5 und 16 Abs. 2 Nr. 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712/SGV. NRW. 610) zuletzt ge- ändert durch Gesetz vom 30.06.2009 (GV. NRW. S. 394), hat der Rat der Stadt Bornheim in seiner Sitzung vom 09.12.2010 folgen- de Vergnügungssteuersatzung beschlossen: § 1 Steuergegenstand Der Besteuerung unterliegt im Gebiet der Stadt Bornheim die Benutzung sowie das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklich- keits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten, mit denen ver- gleichbare Nutzungen ermöglicht werden, in 1. Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen, 2. sonstigen Orten wie Gastwirtschaften, Beherbergungsbe- trieben, Internet-Cafes, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an anderen für jeden zugänglichen Orten. Als Spielapparate gelten auch Personalcomputer, die überwie- gend zum individuellen Spielen oder zum gemeinsamen Spielen in Netzwerken oder zum Spielen über das Internet verwendet werden. § 2 Steuerbefreiung Steuerfrei ist die Benutzung und das Halten von Apparaten nach § 1 letzter Satz (Personalcomputer) innerhalb von Einrichtungen, die ausschließlich und unmittelbar mildtätigen oder gemeinnüt- zigen Zwecken dienen. § 3 Steuerschuldner/Steuerschuldnerin (1) Steuerschuldner/Steuerschuldnerin ist der Halter/die Halte- rin der Apparate (Aufsteller/ Aufstellerin). (2) Neben dem Halter/der Halterin der Apparate ist auch derjeni- ge Steuerschuldner/Steuerschuldnerin, dem/der aufgrund ord- nungsrechtlicher Vorschriften die Spielhallenerlaubnis oder Auf- stellerlaubnis erteilt wurde, sowie der Inhaber/die Inhaberin der Räume oder Grundstücke, in oder auf denen die Veranstaltung stattfindet, sofern er/sie oder Dritte im Rahmen der Veranstal- tung Speisen oder Getränke verkauft oder an den Einnahmen oder dem Ertrag aus der Veranstaltung beteiligt ist. (3) Personen, die nebeneinander die Steuer schulden, sind Ge- samtschuldner. § 4 Besteuerungsgrundlagen und Steuersätze (1) Die Steuer für das Halten und die Benutzung von Apparaten nach § 1 mit Gewinnmöglichkeit bemisst sich nach dem Einspiel- ergebnis. Einspielergebnis ist der Betrag der elektronisch ge- zählten Brutto-Kasse. Dieser errechnet sich aus der elektronisch gezählten Kasse zuzüglich Röhrenentnahme (sog. Fehlbetrag) abzüglich Röhrenauffüllung, Falschgeld, Prüftestgeld und Fehl- geld. Die Steuer beträgt 10 vom Hundert des Einspielergebnisses. (Fortsetzung nächste Seite) (Fortsetzung vorige Seite) (2) Die Steuer für das Halten und die Benutzung von Ap- paraten nach § 1 ohne Gewinnmöglichkeit bemisst sich nach deren Anzahl. Sie beträgt je Apparat für jeden angefangenen Kalender- monat 1. in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen (§ 1 Nr. 1) 35,00 € 2. an sonstigen Orten (§ 1 Nr. 2) 25,00 € 3. in Spielhallen, Gastwirtschaften und an sonstigen Orten (§ 1 Nr. 1 und 2) bei Apparaten, mit denen Gewalttätigkeiten gegen Menschen und / oder Tiere dargestellt werden oder die Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges oder pornographische und die Würde des Menschen verletzende Praktiken zum Gegenstand haben 200,00 € Tritt im Laufe eines Kalendermonats an die Stelle eines Apparates ein gleichartiger Apparat, so wird die Steuer für diesen Kalendermonat nur einmal erhoben. (3) Besitzt ein Apparat mehrere Spieleinrichtungen, so gilt jede dieser Einrichtungen als ein Apparat. Apparate mit mehr als einer Spieleinrichtung sind solche, an de- nen gleichzeitig zwei oder mehr Spielvorgänge ausge- löst werden können. § 5 Besteuerung bei fehlenden Nachweismöglichkeiten (1) Soweit für Besteuerungszeiträume die Einspieler- gebnisse nicht durch Ausdrucke manipulationssicherer elektronischer Zählwerke nachgewiesen und belegt wer- den können, kann bei Apparaten nach § 1 mit Gewinn- möglichkeit eine Besteuerung nach der Anzahl der Ap- parate erfolgen. (2) Im Falle von Abs. 1 beträgt die Steuer je Apparat für jeden angefangenen Kalendermonat 1. in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen (§ 1 Nr. 1) 150,00 € 2. an sonstigen Orten (§ 1 Nr. 2) 50,00 € 3. in Spielhallen, Gastwirtschaften und an sonstigen Orten (§ 1 Nr. 1 und 2) bei Apparaten, mit denen Gewalttätigkeiten gegen Menschen und / oder Tiere dargestellt werden oder die Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges oder pornographische und die Würde des Menschen verletzende Praktiken zum Gegenstand haben 200,00 € (3) Sofern ein Apparat die Einspielergebnisse aufgrund seiner Bauart speichern und auf dem Zählwerkausdruck dokumentieren können muss, ist eine Ermittlung der Be- steuerungsgrundlage nach Absatz 1 ausgeschlossen. § 6 Entstehung des Steueranspruches Der Vergnügungssteueranspruch entsteht mit der Auf- stellung und Nutzung der Apparate an den in § 1 ge- nannten Orten. § 7 Festsetzung und Fälligkeit (1) Die Steuer wird durch Steuerbescheid festgesetzt. (2) Die Steuer nach § 3 Abs. 1 ist innerhalb von einem Mo- nat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides zu entrichten. (3) Die Steuer nach § 3 Abs. 2 wird für ein Kalenderjahr oder - wenn die Steuerpflicht während des Kalenderjahres be- ginnt - für den Rest des Kalenderjahres festgesetzt. In diesen Fällen wird die Steuer für zurückliegende Zeiträume inner- halb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides und für das jeweilige Kalendervierteljahr zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu entrichten. Die Steuer kann auf Antrag zu je einem Zwölftel des Jahresbei- trages am 15. jeden Kalendermonats entrichtet werden. § 8 Anzeige- und Erklärungspflichten (1) Der Halter/die Halterin hat die erstmalige Aufstel- lung vor dessen Aufstellung sowie jede Änderung hin- sichtlich Art und Anzahl der Apparate an einem Aufstell- ort bis zum 7. Werktag des folgenden Kalendermonats schriftlich dem Bürgermeister/der Bürgermeisterin der Stadt Bornheim anzuzeigen. Bei Apparaten mit Gewinn- möglichkeit ist der Hersteller/die Herstellerin, der Gerä- tename, die Gerätenummer und die Zulassungsnummer mit anzugeben. Für die bei Inkrafttreten dieser Satzung bereits aufgestellten Apparate mit Gewinnmöglichkeit sind diese Angaben innerhalb eines Monats nach In- krafttreten der Satzung anzuzeigen. Gleichzeitig mit der Anzeige sind alle Angaben zu ma- chen, die zur Feststellung des Steuerschuldners/der Steuerschuldnerin und zur Durchführung der Besteue- rung nach den §§ 3 und 4 erforderlich sind. Ein Apparatetausch im Sinne von § 3 Abs. 2 braucht nicht angezeigt zu werden. Bei verspäteter Anzeige bezüglich der Entfernung eines Apparates gilt als Tag der Beendigung des Haltens der Tag des Anzeigeneingangs. (2) Bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit ist der Hal- ter/die Halterin verpflichtet, bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres dem Bürgermeister/der Bür- germeisterin der Stadt Bornheim eine Steuererklärung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck einzureichen. Bei Besteuerung nach dem Einspielergebnis sind den Steuererklärungen Zählwerkausdrucke für den jeweili- gen Abrechnungszeitraum beizufügen, die als Angaben mindestens Geräteart, Gerätetyp, Gerätenummer, die fortlaufende Nummer des Zählwerkausdruckes und die für die Besteuerung nach § 3 Abs. 1 notwendigen Anga- ben enthalten müssen. (3) Bei den Anzeigen und Erklärungen nach den vorste- henden Absätzen handelt es sich um Steuererklärungen im Sinne der § 149 ff. der Abgabenordnung. § 9 Verspätungszuschlag und Steuerschätzung (1) Die Festsetzung eines Verspätungszuschlages bei Nichtabgabe oder nicht fristgerechter Abgabe einer Steuererklärung erfolgt nach der Vorschrift des § 152 der Abgabenordnung in der jeweils geltenden Fassung. (2) Soweit der Bürgermeister/die Bürgermeisterin der Stadt Bornheim die Besteuerungsgrundlagen nicht er- mitteln oder berechnen kann, kann er/sie sie schätzen. Es gilt § 162 der Abgabenordnung in der jeweils gelten- den Fassung. § 10 Steueraufsicht, Aufbewahrungs- und Prüfungsvorschriften (1) Der Bürgermeister/ die Bürgermeisterin der Stadt Bornheim ist berechtigt, jederzeit zur Nachprüfung der Steuererklärungen und zur Feststellung von Steuertat- beständen die Aufstellungsräume zu betreten, Ge- schäftsunterlagen einzusehen und die Vorlage aktueller Zählwerkausdrucke zu verlangen. (2) Alle durch die Apparate erzeugbaren oder von diesen vorgenommen Aufzeichnungen sind aufbewahrungs- pflichtige Unterlagen im Sinne von § 147 der Abgaben- ordnung in der jeweils geltenden Fassung. (3) Der Steuerschuldner/die Steuerschuldnerin und die von ihm/ihr betrauten Personen haben auf Verlangen den Beauftragten des Bürgermeisters/der Bürgermeiste- rin der Stadt Bornheim Aufzeichnungen, Bücher, Ge- schäftspapiere, Druckprotokolle und andere Unterlagen in der Betriebsstätte bzw. den Geschäftsräumen in Born- heim vorzulegen, Auskünfte zu erteilen und nach vorhe- riger Absprache in deren Gegenwart aktuelle Druckpro- tokolle zu erstellen. Die Unterlagen sind auf Verlangen unverzüglich und vollständig dem Bürgermeister/der Bürgermeisterin der Stadt Bornheim vorzulegen. Auf die Bestimmungen der §§ 90 und 93 Abgabenordnung in der jeweils geltenden Fassung wird verwiesen. § 11 Ordnungswidrigkeiten Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der §§ 7 und 9 können gemäß den §§ 15 und 16 des Kommunal- abgabengesetzes NRW (KAG NW) als Straftat bzw. Ord- nungswidrigkeit verfolgt werden. § 12 In-Kraft-Treten Die Satzung tritt zum 01.01.2011 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Vergnügungssteuersatzung der Stadt Bornheim vom 18.12.2002 außer Kraft. Bekanntmachungsanordnung Vorstehende Satzung vom 10.12.2010 über die Erhe- bung von Vergnügungssteuer in der Stadt Bornheim (Vergnügungssteuersatzung) mache ich hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht bekannt. Hinweis Ich weise darauf hin, dass eine Verletzung von Verfah- rens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen Satzun- gen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flä- chennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durch- geführt, 2. die Satzung, sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öf- fentlich bekannt gemacht worden, 3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher be- anstandet oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bornheim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 10. Dezember 2010 gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN STADT BORNHEIM BÜRGERINFORMATION verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 107 KB

Anliegen nicht gefunden?Schreiben Sie uns!

 

Wurde der von Ihnen gesuchte Begriff nicht gefunden? Dann mailen Sie uns!