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Erster Bürgerworkshop „Klima“ vom 14.10.2025 Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den genannten Punkten der Bürger*innen an den 5 Thementischen Erneuerbare Energien und nachhaltige Wärmeversorgung Betreuung durch Frau Dr. Jahn (Amtsleitung Amt für Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün) Kommentierung durch Stadtverwaltung im Nachgang - Priorisierung hoch (ab 5 Punkten) o Am höchsten priorisierte Maßnahme: Finanzielle Beteiligung an Windenergieprojekten über Bürgerenergiegenossenschaften (15 Punkte) Das Bürgerenergiegesetz verpflichtet Investoren Bürger*innen finanziell zu beteiligen. Beim ersten Bauabschnitt der Windräder in der Rheinebene (6) ist das Gesetz noch nicht anwendbar, jedoch beim zweiten geplanten Bauabschnitt (6). Art und Ausmaß zur Bürgerbeteiligung sind in der Verhandlung und werden voraussichtlich 2026 in den Ratsgremien diskutiert. o Begleitung von Initiativen zur Gründung von Energiegenossenschaften / Wärme-genossenschaften im Viertel Vielfältige Möglichkeiten. Dies ist Teil der Maßnahmen zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung. Bürger*innen können selbst Initiativen gründen – zur Beratung hierfür kann z. B. die Energieagentur RSK kontaktiert werden. Angebote durch die Stadt werden entsprechend kommuniziert. - Priorisierung mittel (3-4 Punkte) o Know-How von anderen Kommunen einholen zu Energiegenossenschaften und zum Wärmenetz Bürger*innen können für eine Neugründung selbst Informationen bei anderen Genossenschaften oder der Energieagentur RSK einholen. Die Stadt greift auch Maßnahmen im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung zu Bürgerenergiegenossenschaften auf (z.B. Öffentlichkeitsarbeit). - Priorisierung: niedrig (0-2 Punkte) o Modellprojekte seitens der Stadt initiieren und bekanntmachen (Leitbildfunktion) o Projekte der Stadt zur Wärmeversorgung besser bewerben o Bewerbung der bestehenden Angebote – übersichtlichere Website Im Rahmen der kommunale Wärmeplanung wurden Potenziale (z.B. für Modellprojekte) identifiziert, welche in den nächsten Jahren geprüft und ggf. umgesetzt werden. Laufende Vorhaben und abgeschlossene werden über die PR-Kanäle der Stadt kommuniziert, dazu wird vermehrt beispielsweise Social Media oder die Website („Nachhaltigkeit“) genutzt. o Handwerksbetriebe mit ins Boot nehmen Das ist ein wichtiger Punkt. Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung haben beispielsweise Vertreter*innen bei den Akteursworkshops teilgenommen. o Gewinne der Windenergienutzung in kommunale Strukturen zumindest teilweise einfließen lassen Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (2023) ermöglicht den Investoren, Kommunen mit 0,2 Cent/Kilowattstunde an der Erzeugung grünen Stroms zu beteiligen. o „offene“ Tür zu Energiethemen im Rahmen von VHS-Veranstaltungen Gemeinsam mit der VHS werden bereits Hausführungen zum Thema nachhaltige Wärmeversorgung und erneuerbare Energien angeboten. Falls Bürger*innen ihr Haus und Know-How für solche Veranstaltungen zur Verfügung stellen wollen, kann gerne die VHS oder das Klimaschutzmanagement der Stadt Bornheim dazu kontaktiert werden. o Bürgerberatung (z. B. zu Balkonkraftwerken, Energie für Mehrfamilienhäuser) Die Verbraucherzentrale bietet in Kooperation mit der Energieagentur Rhein- Sieg Energieberatung zu einer Vielzahl von Themen an: https://energieagentur-rsk.de/termine/ Energie | Verbraucherzentrale NRW o Kennzeichnung von Maßnahmen am Haus Die Idee ein Label oder ähnliches zur Verfügung zu stellen für Hauseigentümer, die eine nachhaltige Wärmeversorgung oder erneuerbare Energien nutzen ist eine interessante Idee. Sie könnte z.B. vom Ehrenamt oder Vereinen initiiert werden. o Gemeinsam Wärmenutzung durch Rhein auf höheren Ebenen abklären/absprechen Entsprechende Machbarkeitsstudien sind Teil Umsetzungsmaßnahmen aus der kommunalen Wärmeplanung Unternehmen vor der Niederlassung in die nachhaltige Wärmeplanung miteinbeziehen Die Ansiedlung von Unternehmen in Gewerbegebieten fällt in den Aufgabenbereich der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Bornheim. Die Abfrage z.B. einer nachhaltigen Energieversorgung ist Teil der Kriterien, die bei der Ansiedelung berücksichtigt werden. Begrünungsmaßnahmen, Hitzeschutz und Gesundheit Betreuung durch Frau Sauer (Klimaanpassungsmanagerin) Kommentierung durch Stadtverwaltung im Nachgang - Priorisierung hoch (ab 5 Punkten) o Am höchsten priorisierte Maßnahme: Flächenfraß: Entsiegelung der Parkplätze (9,5 Punkte) Auf Parkflächen im städtischen Eigentum hat die Stadt grundsätzlich die Möglichkeit zu entsiegeln. Es gibt jedoch verschiedene Gründe, weshalb dies nicht (zeitnah) umgesetzt wird. Ein Grund ist der Kosten-Nutzen-Faktor. Die Kosten sind sehr hoch wobei der Boden aufgrund der intensiven Nutzung auch nach einer Entsiegelung stark verdichtet bleiben kann (z. B. bei Rasenfugengittern). Teilweise ist eine Entsiegelung aufgrund rechtlicher Bestimmungen nicht möglich. o Wettbewerb abpflastern.de Als Bürger*in kann man auch ohne die Stadt an dem Wettbewerb teilnehmen. o Gestaltungssatzungen für Neubaugebiete: keine Schottergärten, keine versiegelten „Vorgärten“ https://energieagentur-rsk.de/termine/ https://www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/energie Es bedarf keiner weiteren Gestaltungssatzung. In neueren Bebauungsplänen sind konkrete Festsetzungen zur (Vor-)gartengestaltung getroffen worden. Darüber hinaus greift § 8 der BauO NRW. - Priorisierung mittel (3-4 Punkte) o Mitmachmöglichkeiten, wo Motivierte unter Anleitung etwas tun können Auf der Website Nachhaltigkeit der Stadt Bornheim gibt es einige Seiten auf der konkrete Mitmachmöglichkeiten zu finden sind. Es ist geplant, regelmäßig Bürgerworkshops durchzuführen, um diese Möglichkeiten kontinuierlich auszuweiten. o „Begrünungskarte“ von Bornheim erstellen > Bürger können Bäume für markierte Stellen anhand der Karte spenden Dies ist eine interessante Idee. Die Umsetzung erfordert jedoch eine Prüfung und Ressourcen für die Umsetzung. - Priorisierung: niedrig (0-2 Punkte) o Von Risikogruppen aus denken und entsprechende Schutzmaßnahmen mit ihnen gemeinsam planen (Hitze, Hochwasser, …) Dies wird berücksichtigt, sowohl verwaltungsintern als auch mit vulnerablen Gruppen. Ein Ergebnis ist der Hitzeknigge (Link). Die Umsetzung von Trinkwasserbrunnen im Stadtgebiet dient beispielsweise auch diesem Ziel. o Vorhandene Informationen besser verfügbar/zugänglich machen (z. B. Karte der kühlen Orte, Beratungen, …) Es gibt eine Mitmachseite und eine Seite mit Infomaterialien zum Thema Nachhaltigkeit auf der städtischen Website, die kontinuierlich erweitert wird. o Listen über heimische Wildpflanzen zur Orientierung für Bürger*innen erstellen (und/oder Negativlisten zu invasiven Pflanzen) Nach dem Bürgerworkshop wurden bereits Plattformen und Flyer, die über geeignete Pflanzenarten informieren, auf der Website Naturnahe (Vor-)Gärten ergänzt. Zu dieser Seite gelangt man nun auch über die Mitmach-Seite zur Nachhaltigkeit. o Bürgerworkshops in jedem Ortsteil: gemeinsame Sichtung: Mögliche Flächen für Tiny Forests oder Bäume/Grünflächen (nicht auf Ortsvorsteher begrenzen) Die Verwaltung hat bereits über 40 potenziell geeignete Flächen, insbesondere über die Ortsvorsteher*innen, gesammelt. Diese werden aktuell geprüft und bei Machbarkeit nach und nach umgesetzt. Daher besteht aktuell kein Bedarf weitere Flächen zu sammeln (eine weitere Prüfung von neuen Flächen würde das Vorhaben deutlich verzögern). Sollte hier die Prüfung und Umsetzung erfolgt sein, wird dieser Suchprozess möglicherweise noch einmal angestoßen werden. o Warum wird das Schottergärtenverbot nicht ausreichend kontrolliert? > Personalmangel zur Kontrolle könnte evtl. durch Drohnen zur Beobachtung und Stichproben gelöst werden Der Einsatz von Drohnen in bewohnten Gebieten kann aus Datenschutzgründen sehr heikel sein und bedarf gewisser Genehmigungen, was wiederum einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand bedeutet. Zudem ist es nicht zutreffend, dass keine Kontrollen durchgeführt werden. Der Ablauf ist normal wie folgt: Zunächst werden formlos die Eigentümer angeschrieben, deren Vorgärten nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen. Im Bedarfsfall werden dann förmliche ordnungsbehördliche Verfahren eingeleitet. Abhängig von den personellen Kapazitäten wurde dies inzwischen bei den B-Plänen Ro 22, He 31 und zzt. im Ka 03 so praktiziert und zwar mit gutem Erfolg. https://www.bornheim.de/nachhaltigkeit/infomaterialien-nachhaltigkeit https://www.bornheim.de/nachhaltigkeit/umweltschutz/natur-und-artenvielfalt/gruenpflege-baumschutz/naturnahe-vorgaerten Da bei den Bauabnahmen meist die Außenanlagen noch nicht fertig gestellt sind, muss die Stadtverwaltung jeweils zunächst etwas warten und führt dann Kontrollen durch. Die Stadt Bornheim hat mit dem Bebauungsplangebiet Ro 22 zudem begonnen, frühzeitig Banner aufzuhängen, Informationsschreiben nach Einzug einzuwerfen u. Ä. o Aus den Niederlanden: Tegel wippen Entsiegelung durch Bürger*innen Auf der neuen Website Mitmachen zur Nachhaltigkeit wird auf den Wettbewerb „abpflastern“ hingewiesen. o Baumkonzept mit Vorrang heimische Arten > Schwammstadt Die Verwaltung unterstützt den Einsatz von heimischen Arten, achtet jedoch gleichzeitig auch auf die Klimaresilienz der Arten, da im Zuge des Klimawandels neue klimatische Bedingungen herrschen wie zunehmende Dürreperioden und vermehrter Hitzestress. Viele heimische Arten leiden unter diesen neuen klimatischen Bedingungen (mehr dazu). Insbesondere im innerstädtischen Straßenraum, bei dem ohnehin bereits schwere Bedingungen für das Überleben der Bäume herrschen als außerorts, ist der Einsatz von heimischen Arten also nur begrenzt möglich. Im Straßenraum setzt die Verwaltung für Neu- und Nachpflanzungen überwiegend Bäume ein, die als klimaresilient gelten und z.B. besonders dürretolerant sind. o Analog Friedhofssystem: „Pflegevorsorge“ für Vorgärten Dies ist eine gute Idee für die private Vorsorge, aber die Zielsetzung müsste noch weiter definiert werden und die Trägerschaft. o Miscanthusprojekt: Mehr heimische Arten nach vorne stellen Bei der Aufstellung des Förderprogramms für Dauerkulturen zur Starkregenvorsorge und zum Erosionsschutz wird nicht nur Miscanthus in Betracht gezogen. In enger Absprache mit der Uni Bonn und weiteren Institutionen wird geprüft, welche Dauerkulturen (darunter auch heimische) ebenfalls gut geeignet sind. o Straßenlaternen begrünen Dies ist unter anderem aufgrund der umzusetzenden Wartungsarbeiten schwierig. o Hitzeschutz und Hochwasserschutz gemeinsam denken: mit Wasser kühlen, mit Zisternen Starkregenwirkung mindern Das ist ein guter, nachhaltiger Ansatz und kann sowohl im Neubau als auch möglicherweise in Bestandsbauten mit geplant oder umgesetzt werden. Starkregenvorsorge (Schwammstadt und Objektschutz) Kommentierung durch Stadtverwaltung im Nachgang - Priorisierung hoch (ab 5 Punkten) o Am höchsten priorisierte Maßnahme: Rückkopplung Schwammstadt, Stadtgrün, Artenwahl (7 Punkte) Auch die Stadtverwaltung sieht eine integrierte Betrachtung der Thematiken als wichtig an. Daher beinhaltet das Klimaanpassungskonzept beispielsweise zahlreiche naturbasierte Lösungen. o Lokale Regenrückhalteunterstützung Verschiedene Institutionen arbeiten daran diesen Aspekt kontinuierlich zu verbessern darunter die Stadtverwaltung Bornheim, der Stadtbetrieb und die https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/pflanzen/pflanzenwissen/28508.html Wasserverbände. Ein zusätzliches Element könnte hier auch der Anbau von Miscanthus oder anderen geeigneten Dauerkulturen auf erosionsgefährdeten Flurstücken sein, z.B. oberhalb von Wohngebieten. Bürger*innen können zudem jederzeit Maßnahmen an Ihrem Haus vornehmen. Naturbasierte Lösungen wie Dachbegrünung können nicht nur Regenwasser zurückhalten, sondern auch im Sommer kühlen, die Biodiversität fördern, die Luft reinigen und CO2 speichern. Der Stadtbetrieb bietet zudem eine kostenlose Objektschutzberatung für alle Bürger*innen an. o Starkregenberatung bekannter machen Wir sind dabei dies kontinuierlich zu verbessern z. B. durch einen geänderten Websiteauftritt, Hinweise bei Veranstaltungen, etc. Wir würden uns freuen, wenn auch Sie als Bürger*innen mit Ihren, Nachbarn, Freunden, Familienmitgliedern und sonstigen Bekannten sprechen und auf dieses Angebot aufmerksam machen. Dies ist ein gutes Beispiel für eine Aufgabe bei der Sie uns erheblich unterstützen können. - Priorisierung mittel (3-4 Punkte) o Beratung zu steigendem Grundwasser Auf folgender Website des Stadtbetriebs Bornheim sind Informationen zum Umgang mit steigendem Grundwasser zu finden (inkl. Empfehlungen für Objektschutzmaßnahmen: https://www.stadtbetrieb- bornheim.de/leistungen/starkregenvorsorge Der Stadtbetrieb Bornheim bietet zudem eine kostenfreie Objektschutzberatung für die Starkregenvorsorge an. o Zisternen und Rigolen fördern und bewirtschaften Auf dem Weg zur Schwammstadt soll zukünftig vermehrt der Einsatz von Regenrückhalt geprüft werden. Hierbei können Zisternen und Rigolen eine wichtige Rolle spielen. - Priorisierung: niedrig (0-2 Punkte) o Bürger*innenmeldung bei Hitzespots und Abwasserproblemen bei Starkregen ermöglichen Auf unserer Website findet sich ausführliches Kartenmaterial zur Starkregen- und Hochwasserbetroffenheit (z. B. Karten der integrierten Hochwasser- vorsorge). Des Weiteren gibt es eine Hitzebelastungskarte, welche Hitzespots in Bornheim zeigt. Zuletzt gibt es auch eine Karte der kühlen Orte bei der Bürger*innen mit einem Google Konto selbst Orte hinzufügen können, die an heißen Tagen Schatten spenden oder an denen man kostenlos Trinkwasser nachfüllen kann. o Bürger*innen informieren, die in Überflutungsgebieten bauen wollen Am Rhein und teilweise am Bornheimer Bach gibt es keine überbaubaren Flächen/zulässige Bebauung bei Flächen die von Starkregen- bzw. Hochwasserereignissen stark betroffen sind. In Bauberatungen wird auf Konfliktbereiche regelmäßig hingewiesen. In Baugenehmigungsverfahren erhält die Bauaufsicht zudem entsprechende Stellungnahmen des Stadtbetriebs, die an die Bauherren weitergegeben werden. Verhaltensänderung: Konsum (z. B. Kleider, Ernährung, Trinkwasser sparen im Sommer) und Mobilität Kommentierung durch Stadtverwaltung im Nachgang https://www.stadtbetrieb-bornheim.de/leistungen/starkregenvorsorge https://www.stadtbetrieb-bornheim.de/leistungen/starkregenvorsorge - Priorisierung hoch (ab 5 Punkten) o Am höchsten priorisierte Maßnahme: Radwege sicher und zusammenhängend (8 Punkte) Mit dem Radverkehrskonzept aus dem Jahr 2015 hat die Stadt Bornheim eine umfangreiche Planung für ein zusammenhängendes und sicheres Radwegenetz erstellt. Seitdem wird dieses Konzept Stück für Stück im Rahmen der Möglichkeiten umgesetzt. Ein gutes Beispiel ist die Umgestaltung der Königstraße. Im Rahmen des Mobilitätskonzeptes ist eine komplette Überarbeitung des bestehenden Radverkehrskonzeptes geplant, die vor allem neue rechtliche Regelungen zum Radverkehr integrieren soll. o Verlässliches und gut erreichbares Carsharing; privates Carsharing; mehr Nachbarschaftsautos (Stadtauto); Die Bürgerenergie Rhein-Sieg bietet ein Carsharing-Standort in Sechtem an. Um die Attraktivität zu steigern, sollten jedoch noch mehr Standorte und Fahrzeuge zur Verfügung stehen. Die Stadtverwaltung steht aktuell in Gesprächen mit verschiedenen Anbietern um unter Generierung von Fördermitteln nach FöRi-MM Carsharingstandorte an zentralen Punkten zu etablieren. Parallel unterstützt die Verwaltung private Initiativen bei Projekten zum Aufbau eines privaten Carsharings. Dies muss primär jedoch im direkten Kontakt zwischen Initiative und Anbieter geschehen. - Priorisierung mittel (3-4 Punkte) o Repair-Cafés (Elektro, Schneidern, Räder, …) > ältere Leute wollen gebraucht werden Es haben sich bereits viele Repair-Cafés in Bornheim etabliert. Sie werden in den Ortschaften beworben oder auch im Veranstaltungskalender der Stadt Bornheim. Einmal im Monat (immer am 2. Freitag im Monat, von 15 bis 18 Uhr) bietet z. B. die Wirtschaftsförderung Bornheim in Zusammenarbeit mit dem Senioren-Beirat ein Repair-Café an. Dabei stehen ehrenamtliche Reparateure zur Verfügung, um bei allen möglichen Problemen zu helfen, zum Beispiel bei einem defekten CD-Spieler, Toaster oder Fahrrad. Veranstaltungsort ist der Coworking Space der WFG Bornheim: Johann- Philipp-Reis-Straße 15, 53332 Bornheim o Laufbusse für Schulen/Kitas (Treffpunkte, um gemeinsam zur Kita/in die Schule zu laufen.) > Nachbarschaften der Elterntaxis > festes Schild mit fixen Loslaufzeiten Ein so genannter „Walking Bus“ ist ein klassisches Element des Schulischen Mobilitätsmanagements, denn Eigenständigkeit lernt man nicht auf der Rückbank. Die Initiative für solche Projekte geht in der Regel von der Schule/der Elternschaft aus. Denn ohne „Fahrer“ und vor allem „Fahrgäste“ kann so ein Bus natürlich nicht funktionieren. Die Stadtverwaltung kann hierbei unterstützen. Das Zukunftsnetzwerk Mobilität NRW oder die Straßenverkehrswachten bieten zu diesem Thema umfangreiches Informationsmaterial o Mehr Öffentlichkeitsarbeit mit prominenter Darstellung der Angebote und best- practice-Beispiele Wir bemühen uns die Öffentlichkeitsarbeit im machbaren zeitlichen Rahmen, der von personellen Ressourcen abhängt, kontinuierlich zu verbessern. o Stadtbibliothek mit Themenschwerpunkten ausstatten: zero waste, low carbon, … Die Klimamanagerinnen haben bereits verschiedene neue Bücher zur Thematik bestellt und zur Ausleihe zur Verfügung gestellt. Für eine Umsortierung oder neue Anschaffungen wäre die Stadtbibliothek der richtige Ansprechpartner. - Priorisierung: niedrig (0-2 Punkte) o Nichts neues, mehr altes nutzen/wiederverwenden; Konsumwettbewerb abschaffen/reduzieren Dies ist ein sehr gutes Beispiel dafür wie jede*r einzelne Bürger*in aktiv werden kann. In Summe kann so eine großflächige Transformation möglich gemacht werden. Viele Umwelt- und Klimaprobleme stammen durch einen Überkonsum von natürlichen Ressourcen. Zero Waste und Kreislaufwirtschaft sind z. B. Lösungsansätze. o Pflanzentauschbörse Dies ist ein gutes Beispiel für eine Aktion, die durch Bürger*innen organisiert werden kann und z. B. eine naturnahe Gartengestaltung voranbringen kann. Bürger*innen haben die Möglichkeit solche Aktionen in den Veranstaltungskalender der Stadt Bornheim einzutragen. Wichtig ist es hier den Tag „Nachhaltigkeit, Klima und Umwelt“ zu verwenden. o Eigene Mehrwegverpackungen – abgeklärt mit Gesundheitsamt; Schlupflöcher stopfen; Gastro informieren, was erlaubt ist o Kommunale Lösungen bringen eine Vielzahl von (Neben-)Effekten mit sich und müssen daher sorgfältig auf die Umsetzbarkeit überprüft werden. o Kisten - nachhaltige Lebensmittel: Too Good Too Go; zu gut für die Tonne, solidarische Landwirtschaft, Nachhaltige Region (Krumme Dinger) Dies sind gute Initiativen für eine nachhaltige Ernährung. o Schon die Kleinsten lenken (Kitas): Mülltrennung, Gärtnern (Pflanzen), Ernährung (vegetarisch + regional) Die Verwaltung begrüßt solche Initiativen. o Busse umstellen oft zu leer > kleinere Busse Die Fahr- und Dienstplangestaltung im ÖPNV ist ein hochkomplexes System, in dem Fahrzeuge oft mehrmals am Tag zwischen verschiedenen Buslinien mit unterschiedlicher Auslastung wechseln. Dabei kann es durchaus sein, dass es sinnvoller ist, einen großen Bus, der in den Hauptverkehrszeiten (bspw. morgens und mittags im Schülerverkehr) benötigt wird, in den Nebenverkehrszeiten weiterlaufen zu lassen, statt ihn zurück zu einem Betriebshof zu schicken und gegen ein kleineres Fahrzeug zu tauschen. Die Wirtschaftlichkeit von Buslinien wird regelmäßig evaluiert und der Fahrzeugeinsatz bestmöglich an die Nachfrage angepasst. o Verdrehen des „normalen“ (z. B. 3 Tage Veggie-Essen und 2 Tage „normal“ oder ganz Veggie) Ernährung ist ein wichtiger Hebel, um global Emissionen einzusparen. o On demand ride-sharing ÖPNV ist Aufgabe des Rhein-Sieg Kreises. In dessen Nahverkehrsplan ist die Weiterentwicklung des AST-Angebots zu On-Demand-Verkehren bereits enthalten. In Neunkirchen-Seelscheid wurde bereits ein Pilotprojekt durchgeführt, das gerade evaluiert wird. Danach wird der Kreis prüfen, wie sich das System auf andere Kommunen des RSK, u.a. Bornheim, übertragen lässt. Die Stadt Bornheim selber kann kein On-Demand-System initiieren (Fehlen von Linienkonzessionen usw.). Das gemeinsame Fahrradverleihsystem „welo“ des RSK und der Stadt Bonn ermöglicht seit dem 1.9.2025 die Nutzung von Leihfahrrädern über Stadt- und Kreisgrenzen hinaus. Im Rahmen der Umsetzung des Mobilitätskonzeptes werden die Möglichkeiten zur Ausweitung des Stationsnetzes und der Fahrzeugflotte für Bornheim geprüft. o Öffentlichkeitsarbeit über Radler vs. Autofahrer (Knigge mit Infos zu Abstandspflichten); abgesenkte Bordsteine müssen befahrbar sein Bornheim/Alfter verfügt über einen sehr starken und engagierten Ortsverband des ADFC, der sich für solche Themen einsetzt. Polizei und Straßenverkehrswachten haben zahlreiche Angebote zum Thema Verkehrssicherheit. Abgesenkte Bordsteine, die nicht befahrbar sind, können über den Mängelmelder gemeldet werden. Sie werden im Rahmen der Instandhaltungspflichten der Kommune geprüft und bei Bedarf repariert. o Marktschwärmer (Swisttal), Feierabendmarkt (Rheinbach); Markt am neuen Markt (Meckenheim) Lokal einzukaufen kann Treibhausgasemissionen durch den verringerten Transportweg deutlich reduzieren. Generelle Öffentlichkeitsarbeit Kommentierung durch Stadtverwaltung im Nachgang - Priorisierung hoch (ab 5 Punkten) o Am höchsten priorisierte Maßnahme: Newsletter mit Infos über Klimaprojekte + Möglichkeiten der Mitwirkung (7 Punkte) Es gibt bereits einen städtischen Newsletter, in dem unter anderem auf aktuelle Themen zum Klima hingewiesen wird. Ein wichtiger Kanal ist die eigene Rubrik zum Thema Nachhaltigkeit auf der städtischen Website. Hier werden alle Veranstaltungen, Aktionen und Neuigkeiten zu diesem Thema übersichtlich und gebündelt veröffentlicht. Im Nachgang zum Bürgerworkshop wird ein eigenes Conceptboard auf der Mitmachseite veröffentlicht das eine Zusammenarbeit mit den Bürger*innen für aktuelle Anlässe erleichtern soll. Es ist geplant, dass 2-mal im Jahr ein Bürgerworkshop stattfindet. Hier wird unter anderem auch über den Stand einzelner Klimaprojekte berichtet. - Priorisierung mittel (3-4 Punkte) o Gewerbegebiete miteinbeziehen: nachhaltige Unternehmen Die Wirtschaftsförderung Bornheim ist gemeinwohlzertifiziert. Sie steht im engen Austausch mit Unternehmen und berücksichtigt bereits Nachhaltigkeitsaspekte. Zum Beispiel wurden Nachhaltigkeitskriterien für die Ansiedlung von Unternehmen festgelegt. Weiterhin wurde erst kürzlich eine Infoveranstaltung für alle Unternehmer*innen zum Thema Gebäudegrün veranstaltet. o Website: Umwelt- und Klimavereine etc. sichtbar machen Es gibt eine eigene Mitmach-Website bei der auf ehrenamtliches Engagement in Vereinen aufmerksam gemacht wird. Durch die digitale Ehrenamtsbörse können Vereine einfach gefunden werden. o Sprachrohr für Impulse aus der Bevölkerung (über Vereine etc.) Hierzu kann auch das Conceptboard genutzt werden. o Meldestelle für Akutes (analog zur Müll-App) Akutes kann über den Mängelmelder der Stadt Bornheim oder das Umwelttelefon gemeldet werden. - Priorisierung: niedrig (0-2 Punkte) https://www.bornheim.de/newsletter https://wfg-bornheim.de/binz-und-unternehmensentwicklung/gemeinwohlfoerderung-in-der-region/ o Best practice Beispiele aus Bornheim sichtbarer machen Unter den aktuellen Nachrichtigen sind immer wieder best practice Beispiele veröffentlicht. o VHS Kurs Windenergie LSV Über die VHS können Kurse zu verschiedenen Themen angeboten werden, so auch zur Windenergie. o Altersgerechte Ansprache (Zielgruppen outreach z. B. TikTok Kanal; Seniorentreff) Die Verwaltung bespielt bereits die bekannten Social-Media-Kanäle oder nimmt an Veranstaltungen teil. Wir freuen uns, wenn Bürger*innen auch diese Kanäle nutzen, um beispielsweise über Klimaschutz- und Klimaanpassung aufzuklären. o Coaching Klimakommunikation für Verwaltung (mit emotionaler Argumentation umgehen, wenn Fakten nicht mehr weiter helfen) Solche Angebote können für alle Akteure sinnvoll sein Das Interesse wird im nächsten Workshop abgefragt. o Teilhabe: Infos on- und offline Die Mitmachoptionen und wo Informationen aufgefunden werden können, sind bereits oben ausführlich beschrieben. Erster Bürgerworkshop „Klima“ vom 14.10.2025 Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den genannten Punkten der Bürger*innen an den 5 Thementischen Erneuerbare Energien und nachhaltige Wärmeversorgung Betreuung durch Frau Dr. Jahn (Amtsleitung Amt für Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün) Kommentierung durch Stadtverwaltung im Nachgang - Priorisierung hoch (ab 5 Punkten) o Am höchsten priorisierte Maßnahme: Finanzielle Beteiligung an Windenergieprojekten über Bürgerenergiegenossenschaften (15 Punkte) Das Bürgerenergiegesetz verpflichtet Investoren Bürger*innen finanziell zu beteiligen. Beim ersten Bauabschnitt der Windräder in der Rheinebene (6) ist das Gesetz noch nicht anwendbar, jedoch beim zweiten geplanten Bauabschnitt (6). Art und Ausmaß zur Bürgerbeteiligung sind in der Verhandlung und werden voraussichtlich 2026 in den Ratsgremien diskutiert. o Begleitung von Initiativen zur Gründung von Energiegenossenschaften / Wärme-genossenschaften im Viertel Vielfältige Möglichkeiten. Dies ist Teil der Maßnahmen zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung. Bürger*innen können selbst Initiativen gründen – zur Beratung hierfür kann z. B. die Energieagentur RSK kontaktiert werden. Angebote durch die Stadt werden entsprechend kommuniziert. - Priorisierung mittel (3-4 Punkte) o Know-How von anderen Kommunen einholen zu Energiegenossenschaften und zum Wärmenetz Bürger*innen können für eine Neugründung selbst Informationen bei anderen Genossenschaften oder der Energieagentur RSK einholen. Die Stadt greift auch Maßnahmen im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung zu Bürgerenergiegenossenschaften auf (z.B. Öffentlichkeitsarbeit). - Priorisierung: niedrig (0-2 Punkte) o Modellprojekte seitens der Stadt initiieren und bekanntmachen (Leitbildfunktion) o Projekte der Stadt zur Wärmeversorgung besser bewerben o Bewerbung der bestehenden Angebote – übersichtlichere Website Im Rahmen der kommunale Wärmeplanung wurden Potenziale (z.B. für Modellprojekte) identifiziert, welche in den nächsten Jahren geprüft und ggf. umgesetzt werden. Laufende Vorhaben und abgeschlossene werden über die PR-Kanäle der Stadt kommuniziert, dazu wird vermehrt beispielsweise Social Media oder die Website („Nachhaltigkeit“) genutzt. o Handwerksbetriebe mit ins Boot nehmen Das ist ein wichtiger Punkt. Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung haben beispielsweise Vertreter*innen bei den Akteursworkshops teilgenommen. o Gewinne der Windenergienutzung in kommunale Strukturen zumindest teilweise einfließen lassen Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (2023) ermöglicht den Investoren, Kommunen mit 0,2 Cent/Kilowattstunde an der Erzeugung grünen Stroms zu beteiligen. o „offene“ Tür zu Energiethemen im Rahmen von VHS-Veranstaltungen Gemeinsam mit der VHS werden bereits Hausführungen zum Thema nachhaltige Wärmeversorgung und erneuerbare Energien angeboten. Falls Bürger*innen ihr Haus und Know-How für solche Veranstaltungen zur Verfügung stellen wollen, kann gerne die VHS oder das Klimaschutzmanagement der Stadt Bornheim dazu kontaktiert werden. o Bürgerberatung (z. B. zu Balkonkraftwerken, Energie für Mehrfamilienhäuser) Die Verbraucherzentrale bietet in Kooperation mit der Energieagentur Rhein- Sieg Energieberatung zu einer Vielzahl von Themen an: https://energieagentur-rsk.de/termine/ Energie | Verbraucherzentrale NRW o Kennzeichnung von Maßnahmen am Haus Die Idee ein Label oder ähnliches zur Verfügung zu stellen für Hauseigentümer, die eine nachhaltige Wärmeversorgung oder erneuerbare Energien nutzen ist eine interessante Idee. Sie könnte z.B. vom Ehrenamt oder Vereinen initiiert werden. o Gemeinsam Wärmenutzung durch Rhein auf höheren Ebenen abklären/absprechen Entsprechende Machbarkeitsstudien sind Teil Umsetzungsmaßnahmen aus der kommunalen Wärmeplanung Unternehmen vor der Niederlassung in die nachhaltige Wärmeplanung miteinbeziehen Die Ansiedlung von Unternehmen in Gewerbegebieten fällt in den Aufgabenbereich der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Bornheim. Die Abfrage z.B. einer nachhaltigen Energieversorgung ist Teil der Kriterien, die bei der Ansiedelung berücksichtigt werden. Begrünungsmaßnahmen, Hitzeschutz und Gesundheit Betreuung durch Frau Sauer (Klimaanpassungsmanagerin) Kommentierung durch Stadtverwaltung im Nachgang - Priorisierung hoch (ab 5 Punkten) o Am höchsten priorisierte Maßnahme: Flächenfraß: Entsiegelung der Parkplätze (9,5 Punkte) Auf Parkflächen im städtischen Eigentum hat die Stadt grundsätzlich die Möglichkeit zu entsiegeln. Es gibt jedoch verschiedene Gründe, weshalb dies nicht (zeitnah) umgesetzt wird. Ein Grund ist der Kosten-Nutzen-Faktor. Die Kosten sind sehr hoch wobei der Boden aufgrund der intensiven Nutzung auch nach einer Entsiegelung stark verdichtet bleiben kann (z. B. bei Rasenfugengittern). Teilweise ist eine Entsiegelung aufgrund rechtlicher Bestimmungen nicht möglich. o Wettbewerb abpflastern.de Als Bürger*in kann man auch ohne die Stadt an dem Wettbewerb teilnehmen. o Gestaltungssatzungen für Neubaugebiete: keine Schottergärten, keine versiegelten „Vorgärten“ https://energieagentur-rsk.de/termine/ https://www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/energie Es bedarf keiner weiteren Gestaltungssatzung. In neueren Bebauungsplänen sind konkrete Festsetzungen zur (Vor-)gartengestaltung getroffen worden. Darüber hinaus greift § 8 der BauO NRW. - Priorisierung mittel (3-4 Punkte) o Mitmachmöglichkeiten, wo Motivierte unter Anleitung etwas tun können Auf der Website Nachhaltigkeit der Stadt Bornheim gibt es einige Seiten auf der konkrete Mitmachmöglichkeiten zu finden sind. Es ist geplant, regelmäßig Bürgerworkshops durchzuführen, um diese Möglichkeiten kontinuierlich auszuweiten. o „Begrünungskarte“ von Bornheim erstellen > Bürger können Bäume für markierte Stellen anhand der Karte spenden Dies ist eine interessante Idee. Die Umsetzung erfordert jedoch eine Prüfung und Ressourcen für die Umsetzung. - Priorisierung: niedrig (0-2 Punkte) o Von Risikogruppen aus denken und entsprechende Schutzmaßnahmen mit ihnen gemeinsam planen (Hitze, Hochwasser, …) Dies wird berücksichtigt, sowohl verwaltungsintern als auch mit vulnerablen Gruppen. Ein Ergebnis ist der Hitzeknigge (Link). Die Umsetzung von Trinkwasserbrunnen im Stadtgebiet dient beispielsweise auch diesem Ziel. o Vorhandene Informationen besser verfügbar/zugänglich machen (z. B. Karte der kühlen Orte, Beratungen, …) Es gibt eine Mitmachseite und eine Seite mit Infomaterialien zum Thema Nachhaltigkeit auf der städtischen Website, die kontinuierlich erweitert wird. o Listen über heimische Wildpflanzen zur Orientierung für Bürger*innen erstellen (und/oder Negativlisten zu invasiven Pflanzen) Nach dem Bürgerworkshop wurden bereits Plattformen und Flyer, die über geeignete Pflanzenarten informieren, auf der Website Naturnahe (Vor-)Gärten ergänzt. Zu dieser Seite gelangt man nun auch über die Mitmach-Seite zur Nachhaltigkeit. o Bürgerworkshops in jedem Ortsteil: gemeinsame Sichtung: Mögliche Flächen für Tiny Forests oder Bäume/Grünflächen (nicht auf Ortsvorsteher begrenzen) Die Verwaltung hat bereits über 40 potenziell geeignete Flächen, insbesondere über die Ortsvorsteher*innen, gesammelt. Diese werden aktuell geprüft und bei Machbarkeit nach und nach umgesetzt. Daher besteht aktuell kein Bedarf weitere Flächen zu sammeln (eine weitere Prüfung von neuen Flächen würde das Vorhaben deutlich verzögern). Sollte hier die Prüfung und Umsetzung erfolgt sein, wird dieser Suchprozess möglicherweise noch einmal angestoßen werden. o Warum wird das Schottergärtenverbot nicht ausreichend kontrolliert? > Personalmangel zur Kontrolle könnte evtl. durch Drohnen zur Beobachtung und Stichproben gelöst werden Der Einsatz von Drohnen in bewohnten Gebieten kann aus Datenschutzgründen sehr heikel sein und bedarf gewisser Genehmigungen, was wiederum einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand bedeutet. Zudem ist es nicht zutreffend, dass keine Kontrollen durchgeführt werden. Der Ablauf ist normal wie folgt: Zunächst werden formlos die Eigentümer angeschrieben, deren Vorgärten nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen. Im Bedarfsfall werden dann förmliche ordnungsbehördliche Verfahren eingeleitet. Abhängig von den personellen Kapazitäten wurde dies inzwischen bei den B-Plänen Ro 22, He 31 und zzt. im Ka 03 so praktiziert und zwar mit gutem Erfolg. https://www.bornheim.de/nachhaltigkeit/infomaterialien-nachhaltigkeit https://www.bornheim.de/nachhaltigkeit/umweltschutz/natur-und-artenvielfalt/gruenpflege-baumschutz/naturnahe-vorgaerten Da bei den Bauabnahmen meist die Außenanlagen noch nicht fertig gestellt sind, muss die Stadtverwaltung jeweils zunächst etwas warten und führt dann Kontrollen durch. Die Stadt Bornheim hat mit dem Bebauungsplangebiet Ro 22 zudem begonnen, frühzeitig Banner aufzuhängen, Informationsschreiben nach Einzug einzuwerfen u. Ä. o Aus den Niederlanden: Tegel wippen Entsiegelung durch Bürger*innen Auf der neuen Website Mitmachen zur Nachhaltigkeit wird auf den Wettbewerb „abpflastern“ hingewiesen. o Baumkonzept mit Vorrang heimische Arten > Schwammstadt Die Verwaltung unterstützt den Einsatz von heimischen Arten, achtet jedoch gleichzeitig auch auf die Klimaresilienz der Arten, da im Zuge des Klimawandels neue klimatische Bedingungen herrschen wie zunehmende Dürreperioden und vermehrter Hitzestress. Viele heimische Arten leiden unter diesen neuen klimatischen Bedingungen (mehr dazu). Insbesondere im innerstädtischen Straßenraum, bei dem ohnehin bereits schwere Bedingungen für das Überleben der Bäume herrschen als außerorts, ist der Einsatz von heimischen Arten also nur begrenzt möglich. Im Straßenraum setzt die Verwaltung für Neu- und Nachpflanzungen überwiegend Bäume ein, die als klimaresilient gelten und z.B. besonders dürretolerant sind. o Analog Friedhofssystem: „Pflegevorsorge“ für Vorgärten Dies ist eine gute Idee für die private Vorsorge, aber die Zielsetzung müsste noch weiter definiert werden und die Trägerschaft. o Miscanthusprojekt: Mehr heimische Arten nach vorne stellen Bei der Aufstellung des Förderprogramms für Dauerkulturen zur Starkregenvorsorge und zum Erosionsschutz wird nicht nur Miscanthus in Betracht gezogen. In enger Absprache mit der Uni Bonn und weiteren Institutionen wird geprüft, welche Dauerkulturen (darunter auch heimische) ebenfalls gut geeignet sind. o Straßenlaternen begrünen Dies ist unter anderem aufgrund der umzusetzenden Wartungsarbeiten schwierig. o Hitzeschutz und Hochwasserschutz gemeinsam denken: mit Wasser kühlen, mit Zisternen Starkregenwirkung mindern Das ist ein guter, nachhaltiger Ansatz und kann sowohl im Neubau als auch möglicherweise in Bestandsbauten mit geplant oder umgesetzt werden. Starkregenvorsorge (Schwammstadt und Objektschutz) Kommentierung durch Stadtverwaltung im Nachgang - Priorisierung hoch (ab 5 Punkten) o Am höchsten priorisierte Maßnahme: Rückkopplung Schwammstadt, Stadtgrün, Artenwahl (7 Punkte) Auch die Stadtverwaltung sieht eine integrierte Betrachtung der Thematiken als wichtig an. Daher beinhaltet das Klimaanpassungskonzept beispielsweise zahlreiche naturbasierte Lösungen. o Lokale Regenrückhalteunterstützung Verschiedene Institutionen arbeiten daran diesen Aspekt kontinuierlich zu verbessern darunter die Stadtverwaltung Bornheim, der Stadtbetrieb und die https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/pflanzen/pflanzenwissen/28508.html Wasserverbände. Ein zusätzliches Element könnte hier auch der Anbau von Miscanthus oder anderen geeigneten Dauerkulturen auf erosionsgefährdeten Flurstücken sein, z.B. oberhalb von Wohngebieten. Bürger*innen können zudem jederzeit Maßnahmen an Ihrem Haus vornehmen. Naturbasierte Lösungen wie Dachbegrünung können nicht nur Regenwasser zurückhalten, sondern auch im Sommer kühlen, die Biodiversität fördern, die Luft reinigen und CO2 speichern. Der Stadtbetrieb bietet zudem eine kostenlose Objektschutzberatung für alle Bürger*innen an. o Starkregenberatung bekannter machen Wir sind dabei dies kontinuierlich zu verbessern z. B. durch einen geänderten Websiteauftritt, Hinweise bei Veranstaltungen, etc. Wir würden uns freuen, wenn auch Sie als Bürger*innen mit Ihren, Nachbarn, Freunden, Familienmitgliedern und sonstigen Bekannten sprechen und auf dieses Angebot aufmerksam machen. Dies ist ein gutes Beispiel für eine Aufgabe bei der Sie uns erheblich unterstützen können. - Priorisierung mittel (3-4 Punkte) o Beratung zu steigendem Grundwasser Auf folgender Website des Stadtbetriebs Bornheim sind Informationen zum Umgang mit steigendem Grundwasser zu finden (inkl. Empfehlungen für Objektschutzmaßnahmen: https://www.stadtbetrieb- bornheim.de/leistungen/starkregenvorsorge Der Stadtbetrieb Bornheim bietet zudem eine kostenfreie Objektschutzberatung für die Starkregenvorsorge an. o Zisternen und Rigolen fördern und bewirtschaften Auf dem Weg zur Schwammstadt soll zukünftig vermehrt der Einsatz von Regenrückhalt geprüft werden. Hierbei können Zisternen und Rigolen eine wichtige Rolle spielen. - Priorisierung: niedrig (0-2 Punkte) o Bürger*innenmeldung bei Hitzespots und Abwasserproblemen bei Starkregen ermöglichen Auf unserer Website findet sich ausführliches Kartenmaterial zur Starkregen- und Hochwasserbetroffenheit (z. B. Karten der integrierten Hochwasser- vorsorge). Des Weiteren gibt es eine Hitzebelastungskarte, welche Hitzespots in Bornheim zeigt. Zuletzt gibt es auch eine Karte der kühlen Orte bei der Bürger*innen mit einem Google Konto selbst Orte hinzufügen können, die an heißen Tagen Schatten spenden oder an denen man kostenlos Trinkwasser nachfüllen kann. o Bürger*innen informieren, die in Überflutungsgebieten bauen wollen Am Rhein und teilweise am Bornheimer Bach gibt es keine überbaubaren Flächen/zulässige Bebauung bei Flächen die von Starkregen- bzw. Hochwasserereignissen stark betroffen sind. In Bauberatungen wird auf Konfliktbereiche regelmäßig hingewiesen. In Baugenehmigungsverfahren erhält die Bauaufsicht zudem entsprechende Stellungnahmen des Stadtbetriebs, die an die Bauherren weitergegeben werden. Verhaltensänderung: Konsum (z. B. Kleider, Ernährung, Trinkwasser sparen im Sommer) und Mobilität Kommentierung durch Stadtverwaltung im Nachgang https://www.stadtbetrieb-bornheim.de/leistungen/starkregenvorsorge https://www.stadtbetrieb-bornheim.de/leistungen/starkregenvorsorge - Priorisierung hoch (ab 5 Punkten) o Am höchsten priorisierte Maßnahme: Radwege sicher und zusammenhängend (8 Punkte) Mit dem Radverkehrskonzept aus dem Jahr 2015 hat die Stadt Bornheim eine umfangreiche Planung für ein zusammenhängendes und sicheres Radwegenetz erstellt. Seitdem wird dieses Konzept Stück für Stück im Rahmen der Möglichkeiten umgesetzt. Ein gutes Beispiel ist die Umgestaltung der Königstraße. Im Rahmen des Mobilitätskonzeptes ist eine komplette Überarbeitung des bestehenden Radverkehrskonzeptes geplant, die vor allem neue rechtliche Regelungen zum Radverkehr integrieren soll. o Verlässliches und gut erreichbares Carsharing; privates Carsharing; mehr Nachbarschaftsautos (Stadtauto); Die Bürgerenergie Rhein-Sieg bietet ein Carsharing-Standort in Sechtem an. Um die Attraktivität zu steigern, sollten jedoch noch mehr Standorte und Fahrzeuge zur Verfügung stehen. Die Stadtverwaltung steht aktuell in Gesprächen mit verschiedenen Anbietern um unter Generierung von Fördermitteln nach FöRi-MM Carsharingstandorte an zentralen Punkten zu etablieren. Parallel unterstützt die Verwaltung private Initiativen bei Projekten zum Aufbau eines privaten Carsharings. Dies muss primär jedoch im direkten Kontakt zwischen Initiative und Anbieter geschehen. - Priorisierung mittel (3-4 Punkte) o Repair-Cafés (Elektro, Schneidern, Räder, …) > ältere Leute wollen gebraucht werden Es haben sich bereits viele Repair-Cafés in Bornheim etabliert. Sie werden in den Ortschaften beworben oder auch im Veranstaltungskalender der Stadt Bornheim. Einmal im Monat (immer am 2. Freitag im Monat, von 15 bis 18 Uhr) bietet z. B. die Wirtschaftsförderung Bornheim in Zusammenarbeit mit dem Senioren-Beirat ein Repair-Café an. Dabei stehen ehrenamtliche Reparateure zur Verfügung, um bei allen möglichen Problemen zu helfen, zum Beispiel bei einem defekten CD-Spieler, Toaster oder Fahrrad. Veranstaltungsort ist der Coworking Space der WFG Bornheim: Johann- Philipp-Reis-Straße 15, 53332 Bornheim o Laufbusse für Schulen/Kitas (Treffpunkte, um gemeinsam zur Kita/in die Schule zu laufen.) > Nachbarschaften der Elterntaxis > festes Schild mit fixen Loslaufzeiten Ein so genannter „Walking Bus“ ist ein klassisches Element des Schulischen Mobilitätsmanagements, denn Eigenständigkeit lernt man nicht auf der Rückbank. Die Initiative für solche Projekte geht in der Regel von der Schule/der Elternschaft aus. Denn ohne „Fahrer“ und vor allem „Fahrgäste“ kann so ein Bus natürlich nicht funktionieren. Die Stadtverwaltung kann hierbei unterstützen. Das Zukunftsnetzwerk Mobilität NRW oder die Straßenverkehrswachten bieten zu diesem Thema umfangreiches Informationsmaterial o Mehr Öffentlichkeitsarbeit mit prominenter Darstellung der Angebote und best- practice-Beispiele Wir bemühen uns die Öffentlichkeitsarbeit im machbaren zeitlichen Rahmen, der von personellen Ressourcen abhängt, kontinuierlich zu verbessern. o Stadtbibliothek mit Themenschwerpunkten ausstatten: zero waste, low carbon, … Die Klimamanagerinnen haben bereits verschiedene neue Bücher zur Thematik bestellt und zur Ausleihe zur Verfügung gestellt. Für eine Umsortierung oder neue Anschaffungen wäre die Stadtbibliothek der richtige Ansprechpartner. - Priorisierung: niedrig (0-2 Punkte) o Nichts neues, mehr altes nutzen/wiederverwenden; Konsumwettbewerb abschaffen/reduzieren Dies ist ein sehr gutes Beispiel dafür wie jede*r einzelne Bürger*in aktiv werden kann. In Summe kann so eine großflächige Transformation möglich gemacht werden. Viele Umwelt- und Klimaprobleme stammen durch einen Überkonsum von natürlichen Ressourcen. Zero Waste und Kreislaufwirtschaft sind z. B. Lösungsansätze. o Pflanzentauschbörse Dies ist ein gutes Beispiel für eine Aktion, die durch Bürger*innen organisiert werden kann und z. B. eine naturnahe Gartengestaltung voranbringen kann. Bürger*innen haben die Möglichkeit solche Aktionen in den Veranstaltungskalender der Stadt Bornheim einzutragen. Wichtig ist es hier den Tag „Nachhaltigkeit, Klima und Umwelt“ zu verwenden. o Eigene Mehrwegverpackungen – abgeklärt mit Gesundheitsamt; Schlupflöcher stopfen; Gastro informieren, was erlaubt ist o Kommunale Lösungen bringen eine Vielzahl von (Neben-)Effekten mit sich und müssen daher sorgfältig auf die Umsetzbarkeit überprüft werden. o Kisten - nachhaltige Lebensmittel: Too Good Too Go; zu gut für die Tonne, solidarische Landwirtschaft, Nachhaltige Region (Krumme Dinger) Dies sind gute Initiativen für eine nachhaltige Ernährung. o Schon die Kleinsten lenken (Kitas): Mülltrennung, Gärtnern (Pflanzen), Ernährung (vegetarisch + regional) Die Verwaltung begrüßt solche Initiativen. o Busse umstellen oft zu leer > kleinere Busse Die Fahr- und Dienstplangestaltung im ÖPNV ist ein hochkomplexes System, in dem Fahrzeuge oft mehrmals am Tag zwischen verschiedenen Buslinien mit unterschiedlicher Auslastung wechseln. Dabei kann es durchaus sein, dass es sinnvoller ist, einen großen Bus, der in den Hauptverkehrszeiten (bspw. morgens und mittags im Schülerverkehr) benötigt wird, in den Nebenverkehrszeiten weiterlaufen zu lassen, statt ihn zurück zu einem Betriebshof zu schicken und gegen ein kleineres Fahrzeug zu tauschen. Die Wirtschaftlichkeit von Buslinien wird regelmäßig evaluiert und der Fahrzeugeinsatz bestmöglich an die Nachfrage angepasst. o Verdrehen des „normalen“ (z. B. 3 Tage Veggie-Essen und 2 Tage „normal“ oder ganz Veggie) Ernährung ist ein wichtiger Hebel, um global Emissionen einzusparen. o On demand ride-sharing ÖPNV ist Aufgabe des Rhein-Sieg Kreises. In dessen Nahverkehrsplan ist die Weiterentwicklung des AST-Angebots zu On-Demand-Verkehren bereits enthalten. In Neunkirchen-Seelscheid wurde bereits ein Pilotprojekt durchgeführt, das gerade evaluiert wird. Danach wird der Kreis prüfen, wie sich das System auf andere Kommunen des RSK, u.a. Bornheim, übertragen lässt. Die Stadt Bornheim selber kann kein On-Demand-System initiieren (Fehlen von Linienkonzessionen usw.). Das gemeinsame Fahrradverleihsystem „welo“ des RSK und der Stadt Bonn ermöglicht seit dem 1.9.2025 die Nutzung von Leihfahrrädern über Stadt- und Kreisgrenzen hinaus. Im Rahmen der Umsetzung des Mobilitätskonzeptes werden die Möglichkeiten zur Ausweitung des Stationsnetzes und der Fahrzeugflotte für Bornheim geprüft. o Öffentlichkeitsarbeit über Radler vs. Autofahrer (Knigge mit Infos zu Abstandspflichten); abgesenkte Bordsteine müssen befahrbar sein Bornheim/Alfter verfügt über einen sehr starken und engagierten Ortsverband des ADFC, der sich für solche Themen einsetzt. Polizei und Straßenverkehrswachten haben zahlreiche Angebote zum Thema Verkehrssicherheit. Abgesenkte Bordsteine, die nicht befahrbar sind, können über den Mängelmelder gemeldet werden. Sie werden im Rahmen der Instandhaltungspflichten der Kommune geprüft und bei Bedarf repariert. o Marktschwärmer (Swisttal), Feierabendmarkt (Rheinbach); Markt am neuen Markt (Meckenheim) Lokal einzukaufen kann Treibhausgasemissionen durch den verringerten Transportweg deutlich reduzieren. Generelle Öffentlichkeitsarbeit Kommentierung durch Stadtverwaltung im Nachgang - Priorisierung hoch (ab 5 Punkten) o Am höchsten priorisierte Maßnahme: Newsletter mit Infos über Klimaprojekte + Möglichkeiten der Mitwirkung (7 Punkte) Es gibt bereits einen städtischen Newsletter, in dem unter anderem auf aktuelle Themen zum Klima hingewiesen wird. Ein wichtiger Kanal ist die eigene Rubrik zum Thema Nachhaltigkeit auf der städtischen Website. Hier werden alle Veranstaltungen, Aktionen und Neuigkeiten zu diesem Thema übersichtlich und gebündelt veröffentlicht. Im Nachgang zum Bürgerworkshop wird ein eigenes Conceptboard auf der Mitmachseite veröffentlicht das eine Zusammenarbeit mit den Bürger*innen für aktuelle Anlässe erleichtern soll. Es ist geplant, dass 2-mal im Jahr ein Bürgerworkshop stattfindet. Hier wird unter anderem auch über den Stand einzelner Klimaprojekte berichtet. - Priorisierung mittel (3-4 Punkte) o Gewerbegebiete miteinbeziehen: nachhaltige Unternehmen Die Wirtschaftsförderung Bornheim ist gemeinwohlzertifiziert. Sie steht im engen Austausch mit Unternehmen und berücksichtigt bereits Nachhaltigkeitsaspekte. Zum Beispiel wurden Nachhaltigkeitskriterien für die Ansiedlung von Unternehmen festgelegt. Weiterhin wurde erst kürzlich eine Infoveranstaltung für alle Unternehmer*innen zum Thema Gebäudegrün veranstaltet. o Website: Umwelt- und Klimavereine etc. sichtbar machen Es gibt eine eigene Mitmach-Website bei der auf ehrenamtliches Engagement in Vereinen aufmerksam gemacht wird. Durch die digitale Ehrenamtsbörse können Vereine einfach gefunden werden. o Sprachrohr für Impulse aus der Bevölkerung (über Vereine etc.) Hierzu kann auch das Conceptboard genutzt werden. o Meldestelle für Akutes (analog zur Müll-App) Akutes kann über den Mängelmelder der Stadt Bornheim oder das Umwelttelefon gemeldet werden. - Priorisierung: niedrig (0-2 Punkte) https://www.bornheim.de/newsletter https://wfg-bornheim.de/binz-und-unternehmensentwicklung/gemeinwohlfoerderung-in-der-region/ o Best practice Beispiele aus Bornheim sichtbarer machen Unter den aktuellen Nachrichtigen sind immer wieder best practice Beispiele veröffentlicht. o VHS Kurs Windenergie LSV Über die VHS können Kurse zu verschiedenen Themen angeboten werden, so auch zur Windenergie. o Altersgerechte Ansprache (Zielgruppen outreach z. B. TikTok Kanal; Seniorentreff) Die Verwaltung bespielt bereits die bekannten Social-Media-Kanäle oder nimmt an Veranstaltungen teil. Wir freuen uns, wenn Bürger*innen auch diese Kanäle nutzen, um beispielsweise über Klimaschutz- und Klimaanpassung aufzuklären. o Coaching Klimakommunikation für Verwaltung (mit emotionaler Argumentation umgehen, wenn Fakten nicht mehr weiter helfen) Solche Angebote können für alle Akteure sinnvoll sein Das Interesse wird im nächsten Workshop abgefragt. o Teilhabe: Infos on- und offline Die Mitmachoptionen und wo Informationen aufgefunden werden können, sind bereits oben ausführlich beschrieben.

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Erster Bürgerworkshop „Klima“ vom 14.10.2025 Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den genannten Punkten der Bürger*innen an den 5 Thementischen Erneuerbare Energien und nachhaltige Wärmeversorgung Betreuung durch Frau Dr. Jahn (Amtsleitung Amt für Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün) Kommentierung durch Stadtverwaltung im Nachgang - Priorisierung hoch (ab 5 Punkten) o Am höchsten priorisierte Maßnahme: Finanzielle Beteiligung an Windenergieprojekten über Bürgerenergiegenossenschaften (15 Punkte) Das Bürgerenergiegesetz verpflichtet Investoren Bürger*innen finanziell zu beteiligen. Beim ersten Bauabschnitt der Windräder in der Rheinebene (6) ist das Gesetz noch nicht anwendbar, jedoch beim zweiten geplanten Bauabschnitt (6). Art und Ausmaß zur Bürgerbeteiligung sind in der Verhandlung und werden voraussichtlich 2026 in den Ratsgremien diskutiert. o Begleitung von Initiativen zur Gründung von Energiegenossenschaften / Wärme-genossenschaften im Viertel Vielfältige Möglichkeiten. Dies ist Teil der Maßnahmen zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung. Bürger*innen können selbst Initiativen gründen – zur Beratung hierfür kann z. B. die Energieagentur RSK kontaktiert werden. Angebote durch die Stadt werden entsprechend kommuniziert. - Priorisierung mittel (3-4 Punkte) o Know-How von anderen Kommunen einholen zu Energiegenossenschaften und zum Wärmenetz Bürger*innen können für eine Neugründung selbst Informationen bei anderen Genossenschaften oder der Energieagentur RSK einholen. Die Stadt greift auch Maßnahmen im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung zu Bürgerenergiegenossenschaften auf (z.B. Öffentlichkeitsarbeit). - Priorisierung: niedrig (0-2 Punkte) o Modellprojekte seitens der Stadt initiieren und bekanntmachen (Leitbildfunktion) o Projekte der Stadt zur Wärmeversorgung besser bewerben o Bewerbung der bestehenden Angebote – übersichtlichere Website Im Rahmen der kommunale Wärmeplanung wurden Potenziale (z.B. für Modellprojekte) identifiziert, welche in den nächsten Jahren geprüft und ggf. umgesetzt werden. Laufende Vorhaben und abgeschlossene werden über die PR-Kanäle der Stadt kommuniziert, dazu wird vermehrt beispielsweise Social Media oder die Website („Nachhaltigkeit“) genutzt. o Handwerksbetriebe mit ins Boot nehmen Das ist ein wichtiger Punkt. Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung haben beispielsweise Vertreter*innen bei den Akteursworkshops teilgenommen. o Gewinne der Windenergienutzung in kommunale Strukturen zumindest teilweise einfließen lassen Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (2023) ermöglicht den Investoren, Kommunen mit 0,2 Cent/Kilowattstunde an der Erzeugung grünen Stroms zu beteiligen. o „offene“ Tür zu Energiethemen im Rahmen von VHS-Veranstaltungen Gemeinsam mit der VHS werden bereits Hausführungen zum Thema nachhaltige Wärmeversorgung und erneuerbare Energien angeboten. Falls Bürger*innen ihr Haus und Know-How für solche Veranstaltungen zur Verfügung stellen wollen, kann gerne die VHS oder das Klimaschutzmanagement der Stadt Bornheim dazu kontaktiert werden. o Bürgerberatung (z. B. zu Balkonkraftwerken, Energie für Mehrfamilienhäuser) Die Verbraucherzentrale bietet in Kooperation mit der Energieagentur Rhein- Sieg Energieberatung zu einer Vielzahl von Themen an: https://energieagentur-rsk.de/termine/ Energie | Verbraucherzentrale NRW o Kennzeichnung von Maßnahmen am Haus Die Idee ein Label oder ähnliches zur Verfügung zu stellen für Hauseigentümer, die eine nachhaltige Wärmeversorgung oder erneuerbare Energien nutzen ist eine interessante Idee. Sie könnte z.B. vom Ehrenamt oder Vereinen initiiert werden. o Gemeinsam Wärmenutzung durch Rhein auf höheren Ebenen abklären/absprechen Entsprechende Machbarkeitsstudien sind Teil Umsetzungsmaßnahmen aus der kommunalen Wärmeplanung Unternehmen vor der Niederlassung in die nachhaltige Wärmeplanung miteinbeziehen Die Ansiedlung von Unternehmen in Gewerbegebieten fällt in den Aufgabenbereich der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Bornheim. Die Abfrage z.B. einer nachhaltigen Energieversorgung ist Teil der Kriterien, die bei der Ansiedelung berücksichtigt werden. Begrünungsmaßnahmen, Hitzeschutz und Gesundheit Betreuung durch Frau Sauer (Klimaanpassungsmanagerin) Kommentierung durch Stadtverwaltung im Nachgang - Priorisierung hoch (ab 5 Punkten) o Am höchsten priorisierte Maßnahme: Flächenfraß: Entsiegelung der Parkplätze (9,5 Punkte) Auf Parkflächen im städtischen Eigentum hat die Stadt grundsätzlich die Möglichkeit zu entsiegeln. Es gibt jedoch verschiedene Gründe, weshalb dies nicht (zeitnah) umgesetzt wird. Ein Grund ist der Kosten-Nutzen-Faktor. Die Kosten sind sehr hoch wobei der Boden aufgrund der intensiven Nutzung auch nach einer Entsiegelung stark verdichtet bleiben kann (z. B. bei Rasenfugengittern). Teilweise ist eine Entsiegelung aufgrund rechtlicher Bestimmungen nicht möglich. o Wettbewerb abpflastern.de Als Bürger*in kann man auch ohne die Stadt an dem Wettbewerb teilnehmen. o Gestaltungssatzungen für Neubaugebiete: keine Schottergärten, keine versiegelten „Vorgärten“ https://energieagentur-rsk.de/termine/ https://www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/energie Es bedarf keiner weiteren Gestaltungssatzung. In neueren Bebauungsplänen sind konkrete Festsetzungen zur (Vor-)gartengestaltung getroffen worden. Darüber hinaus greift § 8 der BauO NRW. - Priorisierung mittel (3-4 Punkte) o Mitmachmöglichkeiten, wo Motivierte unter Anleitung etwas tun können Auf der Website Nachhaltigkeit der Stadt Bornheim gibt es einige Seiten auf der konkrete Mitmachmöglichkeiten zu finden sind. Es ist geplant, regelmäßig Bürgerworkshops durchzuführen, um diese Möglichkeiten kontinuierlich auszuweiten. o „Begrünungskarte“ von Bornheim erstellen > Bürger können Bäume für markierte Stellen anhand der Karte spenden Dies ist eine interessante Idee. Die Umsetzung erfordert jedoch eine Prüfung und Ressourcen für die Umsetzung. - Priorisierung: niedrig (0-2 Punkte) o Von Risikogruppen aus denken und entsprechende Schutzmaßnahmen mit ihnen gemeinsam planen (Hitze, Hochwasser, …) Dies wird berücksichtigt, sowohl verwaltungsintern als auch mit vulnerablen Gruppen. Ein Ergebnis ist der Hitzeknigge (Link). Die Umsetzung von Trinkwasserbrunnen im Stadtgebiet dient beispielsweise auch diesem Ziel. o Vorhandene Informationen besser verfügbar/zugänglich machen (z. B. Karte der kühlen Orte, Beratungen, …) Es gibt eine Mitmachseite und eine Seite mit Infomaterialien zum Thema Nachhaltigkeit auf der städtischen Website, die kontinuierlich erweitert wird. o Listen über heimische Wildpflanzen zur Orientierung für Bürger*innen erstellen (und/oder Negativlisten zu invasiven Pflanzen) Nach dem Bürgerworkshop wurden bereits Plattformen und Flyer, die über geeignete Pflanzenarten informieren, auf der Website Naturnahe (Vor-)Gärten ergänzt. Zu dieser Seite gelangt man nun auch über die Mitmach-Seite zur Nachhaltigkeit. o Bürgerworkshops in jedem Ortsteil: gemeinsame Sichtung: Mögliche Flächen für Tiny Forests oder Bäume/Grünflächen (nicht auf Ortsvorsteher begrenzen) Die Verwaltung hat bereits über 40 potenziell geeignete Flächen, insbesondere über die Ortsvorsteher*innen, gesammelt. Diese werden aktuell geprüft und bei Machbarkeit nach und nach umgesetzt. Daher besteht aktuell kein Bedarf weitere Flächen zu sammeln (eine weitere Prüfung von neuen Flächen würde das Vorhaben deutlich verzögern). Sollte hier die Prüfung und Umsetzung erfolgt sein, wird dieser Suchprozess möglicherweise noch einmal angestoßen werden. o Warum wird das Schottergärtenverbot nicht ausreichend kontrolliert? > Personalmangel zur Kontrolle könnte evtl. durch Drohnen zur Beobachtung und Stichproben gelöst werden Der Einsatz von Drohnen in bewohnten Gebieten kann aus Datenschutzgründen sehr heikel sein und bedarf gewisser Genehmigungen, was wiederum einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand bedeutet. Zudem ist es nicht zutreffend, dass keine Kontrollen durchgeführt werden. Der Ablauf ist normal wie folgt: Zunächst werden formlos die Eigentümer angeschrieben, deren Vorgärten nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen. Im Bedarfsfall werden dann förmliche ordnungsbehördliche Verfahren eingeleitet. Abhängig von den personellen Kapazitäten wurde dies inzwischen bei den B-Plänen Ro 22, He 31 und zzt. im Ka 03 so praktiziert und zwar mit gutem Erfolg. https://www.bornheim.de/nachhaltigkeit/infomaterialien-nachhaltigkeit https://www.bornheim.de/nachhaltigkeit/umweltschutz/natur-und-artenvielfalt/gruenpflege-baumschutz/naturnahe-vorgaerten Da bei den Bauabnahmen meist die Außenanlagen noch nicht fertig gestellt sind, muss die Stadtverwaltung jeweils zunächst etwas warten und führt dann Kontrollen durch. Die Stadt Bornheim hat mit dem Bebauungsplangebiet Ro 22 zudem begonnen, frühzeitig Banner aufzuhängen, Informationsschreiben nach Einzug einzuwerfen u. Ä. o Aus den Niederlanden: Tegel wippen Entsiegelung durch Bürger*innen Auf der neuen Website Mitmachen zur Nachhaltigkeit wird auf den Wettbewerb „abpflastern“ hingewiesen. o Baumkonzept mit Vorrang heimische Arten > Schwammstadt Die Verwaltung unterstützt den Einsatz von heimischen Arten, achtet jedoch gleichzeitig auch auf die Klimaresilienz der Arten, da im Zuge des Klimawandels neue klimatische Bedingungen herrschen wie zunehmende Dürreperioden und vermehrter Hitzestress. Viele heimische Arten leiden unter diesen neuen klimatischen Bedingungen (mehr dazu). Insbesondere im innerstädtischen Straßenraum, bei dem ohnehin bereits schwere Bedingungen für das Überleben der Bäume herrschen als außerorts, ist der Einsatz von heimischen Arten also nur begrenzt möglich. Im Straßenraum setzt die Verwaltung für Neu- und Nachpflanzungen überwiegend Bäume ein, die als klimaresilient gelten und z.B. besonders dürretolerant sind. o Analog Friedhofssystem: „Pflegevorsorge“ für Vorgärten Dies ist eine gute Idee für die private Vorsorge, aber die Zielsetzung müsste noch weiter definiert werden und die Trägerschaft. o Miscanthusprojekt: Mehr heimische Arten nach vorne stellen Bei der Aufstellung des Förderprogramms für Dauerkulturen zur Starkregenvorsorge und zum Erosionsschutz wird nicht nur Miscanthus in Betracht gezogen. In enger Absprache mit der Uni Bonn und weiteren Institutionen wird geprüft, welche Dauerkulturen (darunter auch heimische) ebenfalls gut geeignet sind. o Straßenlaternen begrünen Dies ist unter anderem aufgrund der umzusetzenden Wartungsarbeiten schwierig. o Hitzeschutz und Hochwasserschutz gemeinsam denken: mit Wasser kühlen, mit Zisternen Starkregenwirkung mindern Das ist ein guter, nachhaltiger Ansatz und kann sowohl im Neubau als auch möglicherweise in Bestandsbauten mit geplant oder umgesetzt werden. Starkregenvorsorge (Schwammstadt und Objektschutz) Kommentierung durch Stadtverwaltung im Nachgang - Priorisierung hoch (ab 5 Punkten) o Am höchsten priorisierte Maßnahme: Rückkopplung Schwammstadt, Stadtgrün, Artenwahl (7 Punkte) Auch die Stadtverwaltung sieht eine integrierte Betrachtung der Thematiken als wichtig an. Daher beinhaltet das Klimaanpassungskonzept beispielsweise zahlreiche naturbasierte Lösungen. o Lokale Regenrückhalteunterstützung Verschiedene Institutionen arbeiten daran diesen Aspekt kontinuierlich zu verbessern darunter die Stadtverwaltung Bornheim, der Stadtbetrieb und die https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/pflanzen/pflanzenwissen/28508.html Wasserverbände. Ein zusätzliches Element könnte hier auch der Anbau von Miscanthus oder anderen geeigneten Dauerkulturen auf erosionsgefährdeten Flurstücken sein, z.B. oberhalb von Wohngebieten. Bürger*innen können zudem jederzeit Maßnahmen an Ihrem Haus vornehmen. Naturbasierte Lösungen wie Dachbegrünung können nicht nur Regenwasser zurückhalten, sondern auch im Sommer kühlen, die Biodiversität fördern, die Luft reinigen und CO2 speichern. Der Stadtbetrieb bietet zudem eine kostenlose Objektschutzberatung für alle Bürger*innen an. o Starkregenberatung bekannter machen Wir sind dabei dies kontinuierlich zu verbessern z. B. durch einen geänderten Websiteauftritt, Hinweise bei Veranstaltungen, etc. Wir würden uns freuen, wenn auch Sie als Bürger*innen mit Ihren, Nachbarn, Freunden, Familienmitgliedern und sonstigen Bekannten sprechen und auf dieses Angebot aufmerksam machen. Dies ist ein gutes Beispiel für eine Aufgabe bei der Sie uns erheblich unterstützen können. - Priorisierung mittel (3-4 Punkte) o Beratung zu steigendem Grundwasser Auf folgender Website des Stadtbetriebs Bornheim sind Informationen zum Umgang mit steigendem Grundwasser zu finden (inkl. Empfehlungen für Objektschutzmaßnahmen: https://www.stadtbetrieb- bornheim.de/leistungen/starkregenvorsorge Der Stadtbetrieb Bornheim bietet zudem eine kostenfreie Objektschutzberatung für die Starkregenvorsorge an. o Zisternen und Rigolen fördern und bewirtschaften Auf dem Weg zur Schwammstadt soll zukünftig vermehrt der Einsatz von Regenrückhalt geprüft werden. Hierbei können Zisternen und Rigolen eine wichtige Rolle spielen. - Priorisierung: niedrig (0-2 Punkte) o Bürger*innenmeldung bei Hitzespots und Abwasserproblemen bei Starkregen ermöglichen Auf unserer Website findet sich ausführliches Kartenmaterial zur Starkregen- und Hochwasserbetroffenheit (z. B. Karten der integrierten Hochwasser- vorsorge). Des Weiteren gibt es eine Hitzebelastungskarte, welche Hitzespots in Bornheim zeigt. Zuletzt gibt es auch eine Karte der kühlen Orte bei der Bürger*innen mit einem Google Konto selbst Orte hinzufügen können, die an heißen Tagen Schatten spenden oder an denen man kostenlos Trinkwasser nachfüllen kann. o Bürger*innen informieren, die in Überflutungsgebieten bauen wollen Am Rhein und teilweise am Bornheimer Bach gibt es keine überbaubaren Flächen/zulässige Bebauung bei Flächen die von Starkregen- bzw. Hochwasserereignissen stark betroffen sind. In Bauberatungen wird auf Konfliktbereiche regelmäßig hingewiesen. In Baugenehmigungsverfahren erhält die Bauaufsicht zudem entsprechende Stellungnahmen des Stadtbetriebs, die an die Bauherren weitergegeben werden. Verhaltensänderung: Konsum (z. B. Kleider, Ernährung, Trinkwasser sparen im Sommer) und Mobilität Kommentierung durch Stadtverwaltung im Nachgang https://www.stadtbetrieb-bornheim.de/leistungen/starkregenvorsorge https://www.stadtbetrieb-bornheim.de/leistungen/starkregenvorsorge - Priorisierung hoch (ab 5 Punkten) o Am höchsten priorisierte Maßnahme: Radwege sicher und zusammenhängend (8 Punkte) Mit dem Radverkehrskonzept aus dem Jahr 2015 hat die Stadt Bornheim eine umfangreiche Planung für ein zusammenhängendes und sicheres Radwegenetz erstellt. Seitdem wird dieses Konzept Stück für Stück im Rahmen der Möglichkeiten umgesetzt. Ein gutes Beispiel ist die Umgestaltung der Königstraße. Im Rahmen des Mobilitätskonzeptes ist eine komplette Überarbeitung des bestehenden Radverkehrskonzeptes geplant, die vor allem neue rechtliche Regelungen zum Radverkehr integrieren soll. o Verlässliches und gut erreichbares Carsharing; privates Carsharing; mehr Nachbarschaftsautos (Stadtauto); Die Bürgerenergie Rhein-Sieg bietet ein Carsharing-Standort in Sechtem an. Um die Attraktivität zu steigern, sollten jedoch noch mehr Standorte und Fahrzeuge zur Verfügung stehen. Die Stadtverwaltung steht aktuell in Gesprächen mit verschiedenen Anbietern um unter Generierung von Fördermitteln nach FöRi-MM Carsharingstandorte an zentralen Punkten zu etablieren. Parallel unterstützt die Verwaltung private Initiativen bei Projekten zum Aufbau eines privaten Carsharings. Dies muss primär jedoch im direkten Kontakt zwischen Initiative und Anbieter geschehen. - Priorisierung mittel (3-4 Punkte) o Repair-Cafés (Elektro, Schneidern, Räder, …) > ältere Leute wollen gebraucht werden Es haben sich bereits viele Repair-Cafés in Bornheim etabliert. Sie werden in den Ortschaften beworben oder auch im Veranstaltungskalender der Stadt Bornheim. Einmal im Monat (immer am 2. Freitag im Monat, von 15 bis 18 Uhr) bietet z. B. die Wirtschaftsförderung Bornheim in Zusammenarbeit mit dem Senioren-Beirat ein Repair-Café an. Dabei stehen ehrenamtliche Reparateure zur Verfügung, um bei allen möglichen Problemen zu helfen, zum Beispiel bei einem defekten CD-Spieler, Toaster oder Fahrrad. Veranstaltungsort ist der Coworking Space der WFG Bornheim: Johann- Philipp-Reis-Straße 15, 53332 Bornheim o Laufbusse für Schulen/Kitas (Treffpunkte, um gemeinsam zur Kita/in die Schule zu laufen.) > Nachbarschaften der Elterntaxis > festes Schild mit fixen Loslaufzeiten Ein so genannter „Walking Bus“ ist ein klassisches Element des Schulischen Mobilitätsmanagements, denn Eigenständigkeit lernt man nicht auf der Rückbank. Die Initiative für solche Projekte geht in der Regel von der Schule/der Elternschaft aus. Denn ohne „Fahrer“ und vor allem „Fahrgäste“ kann so ein Bus natürlich nicht funktionieren. Die Stadtverwaltung kann hierbei unterstützen. Das Zukunftsnetzwerk Mobilität NRW oder die Straßenverkehrswachten bieten zu diesem Thema umfangreiches Informationsmaterial o Mehr Öffentlichkeitsarbeit mit prominenter Darstellung der Angebote und best- practice-Beispiele Wir bemühen uns die Öffentlichkeitsarbeit im machbaren zeitlichen Rahmen, der von personellen Ressourcen abhängt, kontinuierlich zu verbessern. o Stadtbibliothek mit Themenschwerpunkten ausstatten: zero waste, low carbon, … Die Klimamanagerinnen haben bereits verschiedene neue Bücher zur Thematik bestellt und zur Ausleihe zur Verfügung gestellt. Für eine Umsortierung oder neue Anschaffungen wäre die Stadtbibliothek der richtige Ansprechpartner. - Priorisierung: niedrig (0-2 Punkte) o Nichts neues, mehr altes nutzen/wiederverwenden; Konsumwettbewerb abschaffen/reduzieren Dies ist ein sehr gutes Beispiel dafür wie jede*r einzelne Bürger*in aktiv werden kann. In Summe kann so eine großflächige Transformation möglich gemacht werden. Viele Umwelt- und Klimaprobleme stammen durch einen Überkonsum von natürlichen Ressourcen. Zero Waste und Kreislaufwirtschaft sind z. B. Lösungsansätze. o Pflanzentauschbörse Dies ist ein gutes Beispiel für eine Aktion, die durch Bürger*innen organisiert werden kann und z. B. eine naturnahe Gartengestaltung voranbringen kann. Bürger*innen haben die Möglichkeit solche Aktionen in den Veranstaltungskalender der Stadt Bornheim einzutragen. Wichtig ist es hier den Tag „Nachhaltigkeit, Klima und Umwelt“ zu verwenden. o Eigene Mehrwegverpackungen – abgeklärt mit Gesundheitsamt; Schlupflöcher stopfen; Gastro informieren, was erlaubt ist o Kommunale Lösungen bringen eine Vielzahl von (Neben-)Effekten mit sich und müssen daher sorgfältig auf die Umsetzbarkeit überprüft werden. o Kisten - nachhaltige Lebensmittel: Too Good Too Go; zu gut für die Tonne, solidarische Landwirtschaft, Nachhaltige Region (Krumme Dinger) Dies sind gute Initiativen für eine nachhaltige Ernährung. o Schon die Kleinsten lenken (Kitas): Mülltrennung, Gärtnern (Pflanzen), Ernährung (vegetarisch + regional) Die Verwaltung begrüßt solche Initiativen. o Busse umstellen oft zu leer > kleinere Busse Die Fahr- und Dienstplangestaltung im ÖPNV ist ein hochkomplexes System, in dem Fahrzeuge oft mehrmals am Tag zwischen verschiedenen Buslinien mit unterschiedlicher Auslastung wechseln. Dabei kann es durchaus sein, dass es sinnvoller ist, einen großen Bus, der in den Hauptverkehrszeiten (bspw. morgens und mittags im Schülerverkehr) benötigt wird, in den Nebenverkehrszeiten weiterlaufen zu lassen, statt ihn zurück zu einem Betriebshof zu schicken und gegen ein kleineres Fahrzeug zu tauschen. Die Wirtschaftlichkeit von Buslinien wird regelmäßig evaluiert und der Fahrzeugeinsatz bestmöglich an die Nachfrage angepasst. o Verdrehen des „normalen“ (z. B. 3 Tage Veggie-Essen und 2 Tage „normal“ oder ganz Veggie) Ernährung ist ein wichtiger Hebel, um global Emissionen einzusparen. o On demand ride-sharing ÖPNV ist Aufgabe des Rhein-Sieg Kreises. In dessen Nahverkehrsplan ist die Weiterentwicklung des AST-Angebots zu On-Demand-Verkehren bereits enthalten. In Neunkirchen-Seelscheid wurde bereits ein Pilotprojekt durchgeführt, das gerade evaluiert wird. Danach wird der Kreis prüfen, wie sich das System auf andere Kommunen des RSK, u.a. Bornheim, übertragen lässt. Die Stadt Bornheim selber kann kein On-Demand-System initiieren (Fehlen von Linienkonzessionen usw.). Das gemeinsame Fahrradverleihsystem „welo“ des RSK und der Stadt Bonn ermöglicht seit dem 1.9.2025 die Nutzung von Leihfahrrädern über Stadt- und Kreisgrenzen hinaus. Im Rahmen der Umsetzung des Mobilitätskonzeptes werden die Möglichkeiten zur Ausweitung des Stationsnetzes und der Fahrzeugflotte für Bornheim geprüft. o Öffentlichkeitsarbeit über Radler vs. Autofahrer (Knigge mit Infos zu Abstandspflichten); abgesenkte Bordsteine müssen befahrbar sein Bornheim/Alfter verfügt über einen sehr starken und engagierten Ortsverband des ADFC, der sich für solche Themen einsetzt. Polizei und Straßenverkehrswachten haben zahlreiche Angebote zum Thema Verkehrssicherheit. Abgesenkte Bordsteine, die nicht befahrbar sind, können über den Mängelmelder gemeldet werden. Sie werden im Rahmen der Instandhaltungspflichten der Kommune geprüft und bei Bedarf repariert. o Marktschwärmer (Swisttal), Feierabendmarkt (Rheinbach); Markt am neuen Markt (Meckenheim) Lokal einzukaufen kann Treibhausgasemissionen durch den verringerten Transportweg deutlich reduzieren. Generelle Öffentlichkeitsarbeit Kommentierung durch Stadtverwaltung im Nachgang - Priorisierung hoch (ab 5 Punkten) o Am höchsten priorisierte Maßnahme: Newsletter mit Infos über Klimaprojekte + Möglichkeiten der Mitwirkung (7 Punkte) Es gibt bereits einen städtischen Newsletter, in dem unter anderem auf aktuelle Themen zum Klima hingewiesen wird. Ein wichtiger Kanal ist die eigene Rubrik zum Thema Nachhaltigkeit auf der städtischen Website. Hier werden alle Veranstaltungen, Aktionen und Neuigkeiten zu diesem Thema übersichtlich und gebündelt veröffentlicht. Im Nachgang zum Bürgerworkshop wird ein eigenes Conceptboard auf der Mitmachseite veröffentlicht das eine Zusammenarbeit mit den Bürger*innen für aktuelle Anlässe erleichtern soll. Es ist geplant, dass 2-mal im Jahr ein Bürgerworkshop stattfindet. Hier wird unter anderem auch über den Stand einzelner Klimaprojekte berichtet. - Priorisierung mittel (3-4 Punkte) o Gewerbegebiete miteinbeziehen: nachhaltige Unternehmen Die Wirtschaftsförderung Bornheim ist gemeinwohlzertifiziert. Sie steht im engen Austausch mit Unternehmen und berücksichtigt bereits Nachhaltigkeitsaspekte. Zum Beispiel wurden Nachhaltigkeitskriterien für die Ansiedlung von Unternehmen festgelegt. Weiterhin wurde erst kürzlich eine Infoveranstaltung für alle Unternehmer*innen zum Thema Gebäudegrün veranstaltet. o Website: Umwelt- und Klimavereine etc. sichtbar machen Es gibt eine eigene Mitmach-Website bei der auf ehrenamtliches Engagement in Vereinen aufmerksam gemacht wird. Durch die digitale Ehrenamtsbörse können Vereine einfach gefunden werden. o Sprachrohr für Impulse aus der Bevölkerung (über Vereine etc.) Hierzu kann auch das Conceptboard genutzt werden. o Meldestelle für Akutes (analog zur Müll-App) Akutes kann über den Mängelmelder der Stadt Bornheim oder das Umwelttelefon gemeldet werden. - Priorisierung: niedrig (0-2 Punkte) https://www.bornheim.de/newsletter https://wfg-bornheim.de/binz-und-unternehmensentwicklung/gemeinwohlfoerderung-in-der-region/ o Best practice Beispiele aus Bornheim sichtbarer machen Unter den aktuellen Nachrichtigen sind immer wieder best practice Beispiele veröffentlicht. o VHS Kurs Windenergie LSV Über die VHS können Kurse zu verschiedenen Themen angeboten werden, so auch zur Windenergie. o Altersgerechte Ansprache (Zielgruppen outreach z. B. TikTok Kanal; Seniorentreff) Die Verwaltung bespielt bereits die bekannten Social-Media-Kanäle oder nimmt an Veranstaltungen teil. Wir freuen uns, wenn Bürger*innen auch diese Kanäle nutzen, um beispielsweise über Klimaschutz- und Klimaanpassung aufzuklären. o Coaching Klimakommunikation für Verwaltung (mit emotionaler Argumentation umgehen, wenn Fakten nicht mehr weiter helfen) Solche Angebote können für alle Akteure sinnvoll sein Das Interesse wird im nächsten Workshop abgefragt. o Teilhabe: Infos on- und offline Die Mitmachoptionen und wo Informationen aufgefunden werden können, sind bereits oben ausführlich beschrieben. Erster Bürgerworkshop „Klima“ vom 14.10.2025 Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den genannten Punkten der Bürger*innen an den 5 Thementischen Erneuerbare Energien und nachhaltige Wärmeversorgung Betreuung durch Frau Dr. Jahn (Amtsleitung Amt für Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün) Kommentierung durch Stadtverwaltung im Nachgang - Priorisierung hoch (ab 5 Punkten) o Am höchsten priorisierte Maßnahme: Finanzielle Beteiligung an Windenergieprojekten über Bürgerenergiegenossenschaften (15 Punkte) Das Bürgerenergiegesetz verpflichtet Investoren Bürger*innen finanziell zu beteiligen. Beim ersten Bauabschnitt der Windräder in der Rheinebene (6) ist das Gesetz noch nicht anwendbar, jedoch beim zweiten geplanten Bauabschnitt (6). Art und Ausmaß zur Bürgerbeteiligung sind in der Verhandlung und werden voraussichtlich 2026 in den Ratsgremien diskutiert. o Begleitung von Initiativen zur Gründung von Energiegenossenschaften / Wärme-genossenschaften im Viertel Vielfältige Möglichkeiten. Dies ist Teil der Maßnahmen zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung. Bürger*innen können selbst Initiativen gründen – zur Beratung hierfür kann z. B. die Energieagentur RSK kontaktiert werden. Angebote durch die Stadt werden entsprechend kommuniziert. - Priorisierung mittel (3-4 Punkte) o Know-How von anderen Kommunen einholen zu Energiegenossenschaften und zum Wärmenetz Bürger*innen können für eine Neugründung selbst Informationen bei anderen Genossenschaften oder der Energieagentur RSK einholen. Die Stadt greift auch Maßnahmen im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung zu Bürgerenergiegenossenschaften auf (z.B. Öffentlichkeitsarbeit). - Priorisierung: niedrig (0-2 Punkte) o Modellprojekte seitens der Stadt initiieren und bekanntmachen (Leitbildfunktion) o Projekte der Stadt zur Wärmeversorgung besser bewerben o Bewerbung der bestehenden Angebote – übersichtlichere Website Im Rahmen der kommunale Wärmeplanung wurden Potenziale (z.B. für Modellprojekte) identifiziert, welche in den nächsten Jahren geprüft und ggf. umgesetzt werden. Laufende Vorhaben und abgeschlossene werden über die PR-Kanäle der Stadt kommuniziert, dazu wird vermehrt beispielsweise Social Media oder die Website („Nachhaltigkeit“) genutzt. o Handwerksbetriebe mit ins Boot nehmen Das ist ein wichtiger Punkt. Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung haben beispielsweise Vertreter*innen bei den Akteursworkshops teilgenommen. o Gewinne der Windenergienutzung in kommunale Strukturen zumindest teilweise einfließen lassen Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (2023) ermöglicht den Investoren, Kommunen mit 0,2 Cent/Kilowattstunde an der Erzeugung grünen Stroms zu beteiligen. o „offene“ Tür zu Energiethemen im Rahmen von VHS-Veranstaltungen Gemeinsam mit der VHS werden bereits Hausführungen zum Thema nachhaltige Wärmeversorgung und erneuerbare Energien angeboten. Falls Bürger*innen ihr Haus und Know-How für solche Veranstaltungen zur Verfügung stellen wollen, kann gerne die VHS oder das Klimaschutzmanagement der Stadt Bornheim dazu kontaktiert werden. o Bürgerberatung (z. B. zu Balkonkraftwerken, Energie für Mehrfamilienhäuser) Die Verbraucherzentrale bietet in Kooperation mit der Energieagentur Rhein- Sieg Energieberatung zu einer Vielzahl von Themen an: https://energieagentur-rsk.de/termine/ Energie | Verbraucherzentrale NRW o Kennzeichnung von Maßnahmen am Haus Die Idee ein Label oder ähnliches zur Verfügung zu stellen für Hauseigentümer, die eine nachhaltige Wärmeversorgung oder erneuerbare Energien nutzen ist eine interessante Idee. Sie könnte z.B. vom Ehrenamt oder Vereinen initiiert werden. o Gemeinsam Wärmenutzung durch Rhein auf höheren Ebenen abklären/absprechen Entsprechende Machbarkeitsstudien sind Teil Umsetzungsmaßnahmen aus der kommunalen Wärmeplanung Unternehmen vor der Niederlassung in die nachhaltige Wärmeplanung miteinbeziehen Die Ansiedlung von Unternehmen in Gewerbegebieten fällt in den Aufgabenbereich der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Bornheim. Die Abfrage z.B. einer nachhaltigen Energieversorgung ist Teil der Kriterien, die bei der Ansiedelung berücksichtigt werden. Begrünungsmaßnahmen, Hitzeschutz und Gesundheit Betreuung durch Frau Sauer (Klimaanpassungsmanagerin) Kommentierung durch Stadtverwaltung im Nachgang - Priorisierung hoch (ab 5 Punkten) o Am höchsten priorisierte Maßnahme: Flächenfraß: Entsiegelung der Parkplätze (9,5 Punkte) Auf Parkflächen im städtischen Eigentum hat die Stadt grundsätzlich die Möglichkeit zu entsiegeln. Es gibt jedoch verschiedene Gründe, weshalb dies nicht (zeitnah) umgesetzt wird. Ein Grund ist der Kosten-Nutzen-Faktor. Die Kosten sind sehr hoch wobei der Boden aufgrund der intensiven Nutzung auch nach einer Entsiegelung stark verdichtet bleiben kann (z. B. bei Rasenfugengittern). Teilweise ist eine Entsiegelung aufgrund rechtlicher Bestimmungen nicht möglich. o Wettbewerb abpflastern.de Als Bürger*in kann man auch ohne die Stadt an dem Wettbewerb teilnehmen. o Gestaltungssatzungen für Neubaugebiete: keine Schottergärten, keine versiegelten „Vorgärten“ https://energieagentur-rsk.de/termine/ https://www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/energie Es bedarf keiner weiteren Gestaltungssatzung. In neueren Bebauungsplänen sind konkrete Festsetzungen zur (Vor-)gartengestaltung getroffen worden. Darüber hinaus greift § 8 der BauO NRW. - Priorisierung mittel (3-4 Punkte) o Mitmachmöglichkeiten, wo Motivierte unter Anleitung etwas tun können Auf der Website Nachhaltigkeit der Stadt Bornheim gibt es einige Seiten auf der konkrete Mitmachmöglichkeiten zu finden sind. Es ist geplant, regelmäßig Bürgerworkshops durchzuführen, um diese Möglichkeiten kontinuierlich auszuweiten. o „Begrünungskarte“ von Bornheim erstellen > Bürger können Bäume für markierte Stellen anhand der Karte spenden Dies ist eine interessante Idee. Die Umsetzung erfordert jedoch eine Prüfung und Ressourcen für die Umsetzung. - Priorisierung: niedrig (0-2 Punkte) o Von Risikogruppen aus denken und entsprechende Schutzmaßnahmen mit ihnen gemeinsam planen (Hitze, Hochwasser, …) Dies wird berücksichtigt, sowohl verwaltungsintern als auch mit vulnerablen Gruppen. Ein Ergebnis ist der Hitzeknigge (Link). Die Umsetzung von Trinkwasserbrunnen im Stadtgebiet dient beispielsweise auch diesem Ziel. o Vorhandene Informationen besser verfügbar/zugänglich machen (z. B. Karte der kühlen Orte, Beratungen, …) Es gibt eine Mitmachseite und eine Seite mit Infomaterialien zum Thema Nachhaltigkeit auf der städtischen Website, die kontinuierlich erweitert wird. o Listen über heimische Wildpflanzen zur Orientierung für Bürger*innen erstellen (und/oder Negativlisten zu invasiven Pflanzen) Nach dem Bürgerworkshop wurden bereits Plattformen und Flyer, die über geeignete Pflanzenarten informieren, auf der Website Naturnahe (Vor-)Gärten ergänzt. Zu dieser Seite gelangt man nun auch über die Mitmach-Seite zur Nachhaltigkeit. o Bürgerworkshops in jedem Ortsteil: gemeinsame Sichtung: Mögliche Flächen für Tiny Forests oder Bäume/Grünflächen (nicht auf Ortsvorsteher begrenzen) Die Verwaltung hat bereits über 40 potenziell geeignete Flächen, insbesondere über die Ortsvorsteher*innen, gesammelt. Diese werden aktuell geprüft und bei Machbarkeit nach und nach umgesetzt. Daher besteht aktuell kein Bedarf weitere Flächen zu sammeln (eine weitere Prüfung von neuen Flächen würde das Vorhaben deutlich verzögern). Sollte hier die Prüfung und Umsetzung erfolgt sein, wird dieser Suchprozess möglicherweise noch einmal angestoßen werden. o Warum wird das Schottergärtenverbot nicht ausreichend kontrolliert? > Personalmangel zur Kontrolle könnte evtl. durch Drohnen zur Beobachtung und Stichproben gelöst werden Der Einsatz von Drohnen in bewohnten Gebieten kann aus Datenschutzgründen sehr heikel sein und bedarf gewisser Genehmigungen, was wiederum einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand bedeutet. Zudem ist es nicht zutreffend, dass keine Kontrollen durchgeführt werden. Der Ablauf ist normal wie folgt: Zunächst werden formlos die Eigentümer angeschrieben, deren Vorgärten nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen. Im Bedarfsfall werden dann förmliche ordnungsbehördliche Verfahren eingeleitet. Abhängig von den personellen Kapazitäten wurde dies inzwischen bei den B-Plänen Ro 22, He 31 und zzt. im Ka 03 so praktiziert und zwar mit gutem Erfolg. https://www.bornheim.de/nachhaltigkeit/infomaterialien-nachhaltigkeit https://www.bornheim.de/nachhaltigkeit/umweltschutz/natur-und-artenvielfalt/gruenpflege-baumschutz/naturnahe-vorgaerten Da bei den Bauabnahmen meist die Außenanlagen noch nicht fertig gestellt sind, muss die Stadtverwaltung jeweils zunächst etwas warten und führt dann Kontrollen durch. Die Stadt Bornheim hat mit dem Bebauungsplangebiet Ro 22 zudem begonnen, frühzeitig Banner aufzuhängen, Informationsschreiben nach Einzug einzuwerfen u. Ä. o Aus den Niederlanden: Tegel wippen Entsiegelung durch Bürger*innen Auf der neuen Website Mitmachen zur Nachhaltigkeit wird auf den Wettbewerb „abpflastern“ hingewiesen. o Baumkonzept mit Vorrang heimische Arten > Schwammstadt Die Verwaltung unterstützt den Einsatz von heimischen Arten, achtet jedoch gleichzeitig auch auf die Klimaresilienz der Arten, da im Zuge des Klimawandels neue klimatische Bedingungen herrschen wie zunehmende Dürreperioden und vermehrter Hitzestress. Viele heimische Arten leiden unter diesen neuen klimatischen Bedingungen (mehr dazu). Insbesondere im innerstädtischen Straßenraum, bei dem ohnehin bereits schwere Bedingungen für das Überleben der Bäume herrschen als außerorts, ist der Einsatz von heimischen Arten also nur begrenzt möglich. Im Straßenraum setzt die Verwaltung für Neu- und Nachpflanzungen überwiegend Bäume ein, die als klimaresilient gelten und z.B. besonders dürretolerant sind. o Analog Friedhofssystem: „Pflegevorsorge“ für Vorgärten Dies ist eine gute Idee für die private Vorsorge, aber die Zielsetzung müsste noch weiter definiert werden und die Trägerschaft. o Miscanthusprojekt: Mehr heimische Arten nach vorne stellen Bei der Aufstellung des Förderprogramms für Dauerkulturen zur Starkregenvorsorge und zum Erosionsschutz wird nicht nur Miscanthus in Betracht gezogen. In enger Absprache mit der Uni Bonn und weiteren Institutionen wird geprüft, welche Dauerkulturen (darunter auch heimische) ebenfalls gut geeignet sind. o Straßenlaternen begrünen Dies ist unter anderem aufgrund der umzusetzenden Wartungsarbeiten schwierig. o Hitzeschutz und Hochwasserschutz gemeinsam denken: mit Wasser kühlen, mit Zisternen Starkregenwirkung mindern Das ist ein guter, nachhaltiger Ansatz und kann sowohl im Neubau als auch möglicherweise in Bestandsbauten mit geplant oder umgesetzt werden. Starkregenvorsorge (Schwammstadt und Objektschutz) Kommentierung durch Stadtverwaltung im Nachgang - Priorisierung hoch (ab 5 Punkten) o Am höchsten priorisierte Maßnahme: Rückkopplung Schwammstadt, Stadtgrün, Artenwahl (7 Punkte) Auch die Stadtverwaltung sieht eine integrierte Betrachtung der Thematiken als wichtig an. Daher beinhaltet das Klimaanpassungskonzept beispielsweise zahlreiche naturbasierte Lösungen. o Lokale Regenrückhalteunterstützung Verschiedene Institutionen arbeiten daran diesen Aspekt kontinuierlich zu verbessern darunter die Stadtverwaltung Bornheim, der Stadtbetrieb und die https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/pflanzen/pflanzenwissen/28508.html Wasserverbände. Ein zusätzliches Element könnte hier auch der Anbau von Miscanthus oder anderen geeigneten Dauerkulturen auf erosionsgefährdeten Flurstücken sein, z.B. oberhalb von Wohngebieten. Bürger*innen können zudem jederzeit Maßnahmen an Ihrem Haus vornehmen. Naturbasierte Lösungen wie Dachbegrünung können nicht nur Regenwasser zurückhalten, sondern auch im Sommer kühlen, die Biodiversität fördern, die Luft reinigen und CO2 speichern. Der Stadtbetrieb bietet zudem eine kostenlose Objektschutzberatung für alle Bürger*innen an. o Starkregenberatung bekannter machen Wir sind dabei dies kontinuierlich zu verbessern z. B. durch einen geänderten Websiteauftritt, Hinweise bei Veranstaltungen, etc. Wir würden uns freuen, wenn auch Sie als Bürger*innen mit Ihren, Nachbarn, Freunden, Familienmitgliedern und sonstigen Bekannten sprechen und auf dieses Angebot aufmerksam machen. Dies ist ein gutes Beispiel für eine Aufgabe bei der Sie uns erheblich unterstützen können. - Priorisierung mittel (3-4 Punkte) o Beratung zu steigendem Grundwasser Auf folgender Website des Stadtbetriebs Bornheim sind Informationen zum Umgang mit steigendem Grundwasser zu finden (inkl. Empfehlungen für Objektschutzmaßnahmen: https://www.stadtbetrieb- bornheim.de/leistungen/starkregenvorsorge Der Stadtbetrieb Bornheim bietet zudem eine kostenfreie Objektschutzberatung für die Starkregenvorsorge an. o Zisternen und Rigolen fördern und bewirtschaften Auf dem Weg zur Schwammstadt soll zukünftig vermehrt der Einsatz von Regenrückhalt geprüft werden. Hierbei können Zisternen und Rigolen eine wichtige Rolle spielen. - Priorisierung: niedrig (0-2 Punkte) o Bürger*innenmeldung bei Hitzespots und Abwasserproblemen bei Starkregen ermöglichen Auf unserer Website findet sich ausführliches Kartenmaterial zur Starkregen- und Hochwasserbetroffenheit (z. B. Karten der integrierten Hochwasser- vorsorge). Des Weiteren gibt es eine Hitzebelastungskarte, welche Hitzespots in Bornheim zeigt. Zuletzt gibt es auch eine Karte der kühlen Orte bei der Bürger*innen mit einem Google Konto selbst Orte hinzufügen können, die an heißen Tagen Schatten spenden oder an denen man kostenlos Trinkwasser nachfüllen kann. o Bürger*innen informieren, die in Überflutungsgebieten bauen wollen Am Rhein und teilweise am Bornheimer Bach gibt es keine überbaubaren Flächen/zulässige Bebauung bei Flächen die von Starkregen- bzw. Hochwasserereignissen stark betroffen sind. In Bauberatungen wird auf Konfliktbereiche regelmäßig hingewiesen. In Baugenehmigungsverfahren erhält die Bauaufsicht zudem entsprechende Stellungnahmen des Stadtbetriebs, die an die Bauherren weitergegeben werden. Verhaltensänderung: Konsum (z. B. Kleider, Ernährung, Trinkwasser sparen im Sommer) und Mobilität Kommentierung durch Stadtverwaltung im Nachgang https://www.stadtbetrieb-bornheim.de/leistungen/starkregenvorsorge https://www.stadtbetrieb-bornheim.de/leistungen/starkregenvorsorge - Priorisierung hoch (ab 5 Punkten) o Am höchsten priorisierte Maßnahme: Radwege sicher und zusammenhängend (8 Punkte) Mit dem Radverkehrskonzept aus dem Jahr 2015 hat die Stadt Bornheim eine umfangreiche Planung für ein zusammenhängendes und sicheres Radwegenetz erstellt. Seitdem wird dieses Konzept Stück für Stück im Rahmen der Möglichkeiten umgesetzt. Ein gutes Beispiel ist die Umgestaltung der Königstraße. Im Rahmen des Mobilitätskonzeptes ist eine komplette Überarbeitung des bestehenden Radverkehrskonzeptes geplant, die vor allem neue rechtliche Regelungen zum Radverkehr integrieren soll. o Verlässliches und gut erreichbares Carsharing; privates Carsharing; mehr Nachbarschaftsautos (Stadtauto); Die Bürgerenergie Rhein-Sieg bietet ein Carsharing-Standort in Sechtem an. Um die Attraktivität zu steigern, sollten jedoch noch mehr Standorte und Fahrzeuge zur Verfügung stehen. Die Stadtverwaltung steht aktuell in Gesprächen mit verschiedenen Anbietern um unter Generierung von Fördermitteln nach FöRi-MM Carsharingstandorte an zentralen Punkten zu etablieren. Parallel unterstützt die Verwaltung private Initiativen bei Projekten zum Aufbau eines privaten Carsharings. Dies muss primär jedoch im direkten Kontakt zwischen Initiative und Anbieter geschehen. - Priorisierung mittel (3-4 Punkte) o Repair-Cafés (Elektro, Schneidern, Räder, …) > ältere Leute wollen gebraucht werden Es haben sich bereits viele Repair-Cafés in Bornheim etabliert. Sie werden in den Ortschaften beworben oder auch im Veranstaltungskalender der Stadt Bornheim. Einmal im Monat (immer am 2. Freitag im Monat, von 15 bis 18 Uhr) bietet z. B. die Wirtschaftsförderung Bornheim in Zusammenarbeit mit dem Senioren-Beirat ein Repair-Café an. Dabei stehen ehrenamtliche Reparateure zur Verfügung, um bei allen möglichen Problemen zu helfen, zum Beispiel bei einem defekten CD-Spieler, Toaster oder Fahrrad. Veranstaltungsort ist der Coworking Space der WFG Bornheim: Johann- Philipp-Reis-Straße 15, 53332 Bornheim o Laufbusse für Schulen/Kitas (Treffpunkte, um gemeinsam zur Kita/in die Schule zu laufen.) > Nachbarschaften der Elterntaxis > festes Schild mit fixen Loslaufzeiten Ein so genannter „Walking Bus“ ist ein klassisches Element des Schulischen Mobilitätsmanagements, denn Eigenständigkeit lernt man nicht auf der Rückbank. Die Initiative für solche Projekte geht in der Regel von der Schule/der Elternschaft aus. Denn ohne „Fahrer“ und vor allem „Fahrgäste“ kann so ein Bus natürlich nicht funktionieren. Die Stadtverwaltung kann hierbei unterstützen. Das Zukunftsnetzwerk Mobilität NRW oder die Straßenverkehrswachten bieten zu diesem Thema umfangreiches Informationsmaterial o Mehr Öffentlichkeitsarbeit mit prominenter Darstellung der Angebote und best- practice-Beispiele Wir bemühen uns die Öffentlichkeitsarbeit im machbaren zeitlichen Rahmen, der von personellen Ressourcen abhängt, kontinuierlich zu verbessern. o Stadtbibliothek mit Themenschwerpunkten ausstatten: zero waste, low carbon, … Die Klimamanagerinnen haben bereits verschiedene neue Bücher zur Thematik bestellt und zur Ausleihe zur Verfügung gestellt. Für eine Umsortierung oder neue Anschaffungen wäre die Stadtbibliothek der richtige Ansprechpartner. - Priorisierung: niedrig (0-2 Punkte) o Nichts neues, mehr altes nutzen/wiederverwenden; Konsumwettbewerb abschaffen/reduzieren Dies ist ein sehr gutes Beispiel dafür wie jede*r einzelne Bürger*in aktiv werden kann. In Summe kann so eine großflächige Transformation möglich gemacht werden. Viele Umwelt- und Klimaprobleme stammen durch einen Überkonsum von natürlichen Ressourcen. Zero Waste und Kreislaufwirtschaft sind z. B. Lösungsansätze. o Pflanzentauschbörse Dies ist ein gutes Beispiel für eine Aktion, die durch Bürger*innen organisiert werden kann und z. B. eine naturnahe Gartengestaltung voranbringen kann. Bürger*innen haben die Möglichkeit solche Aktionen in den Veranstaltungskalender der Stadt Bornheim einzutragen. Wichtig ist es hier den Tag „Nachhaltigkeit, Klima und Umwelt“ zu verwenden. o Eigene Mehrwegverpackungen – abgeklärt mit Gesundheitsamt; Schlupflöcher stopfen; Gastro informieren, was erlaubt ist o Kommunale Lösungen bringen eine Vielzahl von (Neben-)Effekten mit sich und müssen daher sorgfältig auf die Umsetzbarkeit überprüft werden. o Kisten - nachhaltige Lebensmittel: Too Good Too Go; zu gut für die Tonne, solidarische Landwirtschaft, Nachhaltige Region (Krumme Dinger) Dies sind gute Initiativen für eine nachhaltige Ernährung. o Schon die Kleinsten lenken (Kitas): Mülltrennung, Gärtnern (Pflanzen), Ernährung (vegetarisch + regional) Die Verwaltung begrüßt solche Initiativen. o Busse umstellen oft zu leer > kleinere Busse Die Fahr- und Dienstplangestaltung im ÖPNV ist ein hochkomplexes System, in dem Fahrzeuge oft mehrmals am Tag zwischen verschiedenen Buslinien mit unterschiedlicher Auslastung wechseln. Dabei kann es durchaus sein, dass es sinnvoller ist, einen großen Bus, der in den Hauptverkehrszeiten (bspw. morgens und mittags im Schülerverkehr) benötigt wird, in den Nebenverkehrszeiten weiterlaufen zu lassen, statt ihn zurück zu einem Betriebshof zu schicken und gegen ein kleineres Fahrzeug zu tauschen. Die Wirtschaftlichkeit von Buslinien wird regelmäßig evaluiert und der Fahrzeugeinsatz bestmöglich an die Nachfrage angepasst. o Verdrehen des „normalen“ (z. B. 3 Tage Veggie-Essen und 2 Tage „normal“ oder ganz Veggie) Ernährung ist ein wichtiger Hebel, um global Emissionen einzusparen. o On demand ride-sharing ÖPNV ist Aufgabe des Rhein-Sieg Kreises. In dessen Nahverkehrsplan ist die Weiterentwicklung des AST-Angebots zu On-Demand-Verkehren bereits enthalten. In Neunkirchen-Seelscheid wurde bereits ein Pilotprojekt durchgeführt, das gerade evaluiert wird. Danach wird der Kreis prüfen, wie sich das System auf andere Kommunen des RSK, u.a. Bornheim, übertragen lässt. Die Stadt Bornheim selber kann kein On-Demand-System initiieren (Fehlen von Linienkonzessionen usw.). Das gemeinsame Fahrradverleihsystem „welo“ des RSK und der Stadt Bonn ermöglicht seit dem 1.9.2025 die Nutzung von Leihfahrrädern über Stadt- und Kreisgrenzen hinaus. Im Rahmen der Umsetzung des Mobilitätskonzeptes werden die Möglichkeiten zur Ausweitung des Stationsnetzes und der Fahrzeugflotte für Bornheim geprüft. o Öffentlichkeitsarbeit über Radler vs. Autofahrer (Knigge mit Infos zu Abstandspflichten); abgesenkte Bordsteine müssen befahrbar sein Bornheim/Alfter verfügt über einen sehr starken und engagierten Ortsverband des ADFC, der sich für solche Themen einsetzt. Polizei und Straßenverkehrswachten haben zahlreiche Angebote zum Thema Verkehrssicherheit. Abgesenkte Bordsteine, die nicht befahrbar sind, können über den Mängelmelder gemeldet werden. Sie werden im Rahmen der Instandhaltungspflichten der Kommune geprüft und bei Bedarf repariert. o Marktschwärmer (Swisttal), Feierabendmarkt (Rheinbach); Markt am neuen Markt (Meckenheim) Lokal einzukaufen kann Treibhausgasemissionen durch den verringerten Transportweg deutlich reduzieren. Generelle Öffentlichkeitsarbeit Kommentierung durch Stadtverwaltung im Nachgang - Priorisierung hoch (ab 5 Punkten) o Am höchsten priorisierte Maßnahme: Newsletter mit Infos über Klimaprojekte + Möglichkeiten der Mitwirkung (7 Punkte) Es gibt bereits einen städtischen Newsletter, in dem unter anderem auf aktuelle Themen zum Klima hingewiesen wird. Ein wichtiger Kanal ist die eigene Rubrik zum Thema Nachhaltigkeit auf der städtischen Website. Hier werden alle Veranstaltungen, Aktionen und Neuigkeiten zu diesem Thema übersichtlich und gebündelt veröffentlicht. Im Nachgang zum Bürgerworkshop wird ein eigenes Conceptboard auf der Mitmachseite veröffentlicht das eine Zusammenarbeit mit den Bürger*innen für aktuelle Anlässe erleichtern soll. Es ist geplant, dass 2-mal im Jahr ein Bürgerworkshop stattfindet. Hier wird unter anderem auch über den Stand einzelner Klimaprojekte berichtet. - Priorisierung mittel (3-4 Punkte) o Gewerbegebiete miteinbeziehen: nachhaltige Unternehmen Die Wirtschaftsförderung Bornheim ist gemeinwohlzertifiziert. Sie steht im engen Austausch mit Unternehmen und berücksichtigt bereits Nachhaltigkeitsaspekte. Zum Beispiel wurden Nachhaltigkeitskriterien für die Ansiedlung von Unternehmen festgelegt. Weiterhin wurde erst kürzlich eine Infoveranstaltung für alle Unternehmer*innen zum Thema Gebäudegrün veranstaltet. o Website: Umwelt- und Klimavereine etc. sichtbar machen Es gibt eine eigene Mitmach-Website bei der auf ehrenamtliches Engagement in Vereinen aufmerksam gemacht wird. Durch die digitale Ehrenamtsbörse können Vereine einfach gefunden werden. o Sprachrohr für Impulse aus der Bevölkerung (über Vereine etc.) Hierzu kann auch das Conceptboard genutzt werden. o Meldestelle für Akutes (analog zur Müll-App) Akutes kann über den Mängelmelder der Stadt Bornheim oder das Umwelttelefon gemeldet werden. - Priorisierung: niedrig (0-2 Punkte) https://www.bornheim.de/newsletter https://wfg-bornheim.de/binz-und-unternehmensentwicklung/gemeinwohlfoerderung-in-der-region/ o Best practice Beispiele aus Bornheim sichtbarer machen Unter den aktuellen Nachrichtigen sind immer wieder best practice Beispiele veröffentlicht. o VHS Kurs Windenergie LSV Über die VHS können Kurse zu verschiedenen Themen angeboten werden, so auch zur Windenergie. o Altersgerechte Ansprache (Zielgruppen outreach z. B. TikTok Kanal; Seniorentreff) Die Verwaltung bespielt bereits die bekannten Social-Media-Kanäle oder nimmt an Veranstaltungen teil. Wir freuen uns, wenn Bürger*innen auch diese Kanäle nutzen, um beispielsweise über Klimaschutz- und Klimaanpassung aufzuklären. o Coaching Klimakommunikation für Verwaltung (mit emotionaler Argumentation umgehen, wenn Fakten nicht mehr weiter helfen) Solche Angebote können für alle Akteure sinnvoll sein Das Interesse wird im nächsten Workshop abgefragt. o Teilhabe: Infos on- und offline Die Mitmachoptionen und wo Informationen aufgefunden werden können, sind bereits oben ausführlich beschrieben.

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Seite 1 13.01.2026 14.10.2025 - 18:00-20:00 Uhr - Ratssaal Stadt Bornheim Erster Bürgerworkshop Klima Agenda 13.01.2026 Seite 2 1. Begrüßung und Einführung 2. Status Quo Klimaschutz 3. Status Quo Klimaanpassung 4. Möglichkeiten der Zusammenarbeit: Thementische und Diskussion 5. Generelle Angebote fürs Ehrenamt 6. Weiteres Vorgehen und Abschlussworte Teilnehmer*innen 13.01.2026 Seite 3 ▪ Christoph Becker: aktueller Bürgermeister ▪ Christian Mandt: zukünftiger Bürgermeister ▪ Dr. Gabriele Jahn: Amtsleitung Amt für Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün (ehemalige Klimaschutzmanagerin) ▪ Lena Sauer: Klimaanpassungsmanagerin ▪ Alexandra Bohlen: interkommunale Klimamanagerin ▪ Sabine Hübel: Ehrenamtskoordinatorin Teilnehmer*innen 13.01.2026 Seite 4 Und ca. 60 engagierte Bürger*innen und Mitglieder von Vereinen Umfrage der Teilnehmer*innen 13.01.2026 Seite 5 Dies war die Motivation der Teilnehmer*innen an dem Workshop teilzunehmen Umfrage der Teilnehmer*innen 13.01.2026 Seite 6 Dies war die Motivation der Teilnehmer*innen an dem Workshop teilzunehmen Zusammengefasst: • Interesse/Neugier • Lokale Nachhaltigkeit, Umwelt- und Artenschutz, Klimawandel • Stand der Umsetzung durch die Verwaltung • Mitgestaltung • Mitarbeit • Mitspracherecht • Das eigene zu Hause umrüsten • Kontakte knüpfen • Dringlichkeit/Sorgen • Optimismus/Lebensqualität Umfrage der Teilnehmer*innen 13.01.2026 Seite 7 So haben die Teilnehmer*innen von dem Workshop erfahren z. B. Newsletter Umfrage der Teilnehmer*innen 13.01.2026 Seite 8 Dies erhofften sich die Teilnehmer*innen von dem Workshop z. B. Newsletter Mitmachen (ca. 14 x) Infos (ca. 18x) Kontakte und Austausch (ca. 7x) Positive Motivation und Ziele (ca. 4 x) Umfrage der Teilnehmer*innen 13.01.2026 Seite 9 Dies erhofften sich die Teilnehmer*innen von dem Workshop Mitmachen (ca. 14 x) Infos (ca. 18x) Kontakte und Austausch (ca. 7x) Positive Motivation und Ziele (ca. 4 x) Umfrage der Teilnehmer*innen 13.01.2026 Seite 10 Dies erhofften sich die Teilnehmer*innen von dem Workshop Mitmachen (ca. 14 x) Infos (ca. 18x) Kontakte und Austausch (ca. 7x) Positive Motivation und Ziele (ca. 4 x) Agenda 13.01.2026 Seite 11 1. Begrüßung und Einführung 2. Status Quo Klimaschutz 3. Status Quo Klimaanpassung 4. Möglichkeiten der Zusammenarbeit: Thementische und Diskussion 5. Generelle Angebote fürs Ehrenamt 6. Weiteres Vorgehen und Abschlussworte Klimaneutralität 2045 - Stand 13.01.2026 Seite 12 10.Oktober 2024: Beschlussfassung zum Klimaneutralitätskonzept und Maßnahmenkatalog Ergebnis: Definition von Maßnahmensteckbriefen und Prioritäten 92 Maßnahmen ▪THG-Minderungspotenzial ▪Kurzfristig ▪Kostenschätzung Klimaneutralität: Maßnahmensteckbriefe 13.01.2026 Seite 13 - Zielsetzung - Kurzbeschreibung - Art der Maßnahme - Anleitung zur Umsetzung - Zielgruppe - Verantwortlich für die Umsetzung - Erwartete Investitionen - Beitrag zur Nachhaltigkeits- strategie Verwaltungsintern: Umsetzung über ein Projektmanagement Klimaneutralität Klimaneutralität 13.01.2026 Seite 14 Beispiel: Aktivitäten, Meilensteine im zweiten Quartal 2025 Kommunale Wärmeplanung - Stand 13.01.2026 Seite 15 9. Oktober 2025 Beschlussfassung zur kommunalen Wärmeplanung ▪ 23 Maßnahmen ▪ Steckbriefe (Kurzbeschreibung, Ziel, Umsetzungsschritte, Kosten, Erfolgsindikatoren, Akteure, Zielerreichung im Zielszenario) ▪ 3 Prioritätsstufen (+++, ++, +) ▪ Zeitliche Einordnung/Priorisierung der nächsten sechs Maßnahmen Agenda 13.01.2026 Seite 16 1. Begrüßung und Einführung 2. Status Quo Klimaschutz 3. Status Quo Klimaanpassung 4. Möglichkeiten der Zusammenarbeit: Thementische und Diskussion 5. Generelle Angebote fürs Ehrenamt 6. Weiteres Vorgehen und Abschlussworte Was macht die Stadt Bornheim? 13.01.2026 Seite 17 01/2024 Klimaanpassungskonzept (> 40 Maßnahmen + Karten) Fokus: naturbasierte Lösungen 09/2024 Personalstelle Klimaanpassungsmanagement Heute Prioritäre Umsetzung: - Begrünung von Straßenzügen - Klimagerechte Schule/Kita - Pocket Parks - Schwammstadt - Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit Warum naturbasierte Lösungen? 13.01.2026 Seite 18 Klimawandel + Emissionen durch Stromerzeugung bei nicht nachhaltiger Stromgewinnung Kühlung durch Klimaanlagen Klimaschutz Naturbasierte Dämmung Regenwassermanagement Förderung der Artenvielfalt Luftfilterung Image-Aufwertung X X X X X X Warum naturbasierte Lösungen? 13.01.2026 Seite 19 Naturbasierte Klimaanpassung Kühlung durch Gebäudegrün Klimaschutz Naturbasierte Dämmung Regenwassermanagement Förderung der Artenvielfalt Luftfilterung Image-Aufwertung Begrünung von Straßenzügen 13.01.2026 Seite 20 09-12/2024 Bewilligung Förderung Stadtbaumkonzept & Pilotprojekt sowie Beschluss ___________________________________________________________ Aktuell Erstellung des Stadtbaumkonzeptes: verwaltungsinterne Abstimmungen zu Standorten für den 5-Jahresplan 29.10.25 Anwohner-Infoveranstaltung Pilotprojekt Diergardtstraße (5 neue Baumstandorte) Q4/2025 Fertigstellung Stadtbaumkonzept Klimagerechte Schule/Kita 13.01.2026 Seite 21 10/2025 Ratsbeschluss zur prioritären Umsetzung 10/2025 Bewerbung Wettbewerb „Coole Schulhöfe NRW 2.0“ mit zwei Schulen ___________________________________________________________ Aktuell Parallele Absprachen zu vorgeschlagenen Maßnahmen im Rahmen des Wettbewerbs 12/2025 Rückmeldung Wettbewerb Pocket Parks 13.01.2026 Seite 22 Q4/25 – Q1/25 Sammlung potenzieller Flächen (verwaltungsintern & mit Ortsvorsteher*innen) 07/2025 Erster Pocket Park: Pflanzbeete hergestellt ___________________________________________________________ Aktuell Verwaltungsinterne Absprachen zu Entwürfen weiterer Flächen 11/2025 Erster Pocket Park: Bepflanzung Schwammstadt 13.01.2026 Seite 23 Q1/2025 Retentionsraumanalyse für weitere Regenrückhaltebecken 03/2025 Pilotprojekt: Starkregenvorsorge & Erosionsschutz durch Miscanthus ___________________________________________________________ Aktuell Erstellung Förderprogramm: Dauerkulturen zum Erosionsschutz und zur Starkregenvorsorge Aktuell Einbindung in verschiedene Projekte anderer Ämter, um Schwammstadtmaßnahmen zu integrieren Öffentlichkeitsarbeit 13.01.2026 Seite 24 ▪ Neuer Websiteauftritt ▪ Social Media: Neues Design & regelmäßige Posts ▪ Veranstaltungen ➢ Diverse VHS Kurse ➢ Starkregenaktionstag 2026 ➢ Gebäudegrün für Unternehmen ➢ … ▪ Infomaterialien: Flyer, Giveaways, … ▪ Etc. Agenda 13.01.2026 Seite 25 1. Begrüßung und Einführung 2. Status Quo Klimaschutz 3. Status Quo Klimaanpassung 4. Möglichkeiten der Zusammenarbeit: Thementische und Diskussion 5. Generelle Angebote fürs Ehrenamt 6. Weiteres Vorgehen und Abschlussworte Möglichkeiten der Zusammenarbeit Rahmenbedingungen 13.01.2026 Seite 26 Möglichkeiten der Zusammenarbeit Thementische 13.01.2026 Seite 27 Die Teilnehmer*innen haben sich auf 5 Thementische verteilt und darüber diskutiert, wie sie sich einbringen können und wie man effizienter Ziele in den Bereichen erreicht. Anschließend wurden die Maßnahmen durch Punkte priorisiert. Möglichkeiten der Zusammenarbeit 13.01.2026 Seite 28 Thementische: Die Teilnehmer*innen haben sich auf 5 Thementische verteilt und darüber diskutiert, wie sie sich einbringen können und wie man effizienter Ziele in den Bereichen erreicht. Anschließend wurden die Maßnahmen durch Punkte priorisiert. Begrünungsmaßnahmen, Hitzeschutz und Gesundheit Erneuerbare Energien und nachhaltige Wärmeversorgung Starkregenvorsorge (Schwammstadt und Objektschutz) Verhaltensänderung: Konsum (z. B. Kleider, Ernährung, Trinkwasser sparen im Sommer) und Mobilität Generelle Öffentlichkeitsarbeit Möglichkeiten der Zusammenarbeit Ergebnisse der Thementische 13.01.2026 Seite 29 Erneuerbare Energien und nachhaltige Wärmeversor- gung Erneuerbare Energien und nachhaltige Wärmeversorgung Betreuung durch Frau Dr. Jahn (Amtsleitung Amt für Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün) Priorisierung hoch (ab 5 Punkten) • Finanzielle Beteiligung an Windenergieprojekten über Bürgerenergiegenossenschaften (15 Punkte) • Begleitung von Initiativen zur Gründung von Energiegenossenschaften/Wärmegenossenschaften im Viertel Priorisierung mittel (3-4 Punkte) • Know-How von anderen Kommunen einholen zu Energiegenossenschaften und zum Wärmenetz Priorisierung: niedrig (0-2 Punkte) • Modellprojekte seitens der Stadt initiieren und bekanntmachen (Leitbildfunktion) • Projekte der Stadt zur Wärmeversorgung besser bewerben • Handwerksbetriebe mit ins Boot nehmen Möglichkeiten der Zusammenarbeit Ergebnisse der Thementische 13.01.2026 Seite 30 Erneuerbare Energien und nachhaltige Wärmeversor- gung • Gewinne der Windenergienutzung in kommunale Strukturen zumindest teilweise einfließen lassen • „offene“ Tür zu Energiethemen im Rahmen von VHS Veranstaltungen • Bürgerberatung (z. B. zu Balkonkraftwerken, Energie für Mehrfamilienhäuser) • Kennzeichnung von Maßnahmen am Haus • Gemeinsam Wärmenutzung durch Rhein auf höheren Ebenen abklären/absprechen • Unternehmen vor der Niederlassung in die nachhaltige Wärmeplanung miteinbeziehen • Bewerbung der bestehenden Angebote – übersichtlichere Website Möglichkeiten der Zusammenarbeit Ergebnisse der Thementische 13.01.2026 Seite 31 Erneuerbare Energien und nachhaltige Wärmeversor- gung Begrünungsmaßnahmen, Hitzeschutz und Gesundheit Betreuung durch Frau Sauer (Klimaanpassungsmanagerin) Priorisierung hoch (ab 5 Punkten) • Flächenfraß: Entsiegelung der Parkplätze (9,5 Punkte) • Wettbewerb abpflastern.de • Gestaltungssatzungen für Neubaugebiete: keine Schottergärten, keine versiegelten „Vorgärten“ Priorisierung mittel (3-4 Punkte) • Mitmachmöglichkeiten, wo Motivierte unter Anleitung etwas tun können • „Begrünungskarte“ von Bornheim erstellen > Bürger können Bäume für markierte Stellen anhand der Karte spenden Möglichkeiten der Zusammenarbeit Ergebnisse der Thementische 13.01.2026 Seite 32 Erneuerbare Energien und nachhaltige Wärmeversor- gung Priorisierung: niedrig (0-2 Punkte) • Von Risikogruppen aus denken und entsprechende Schutzmaßnahmen mit ihnen gemeinsam planen (Hitze, Hochwasser, …) • Vorhandene Informationen besser verfügbar/zugänglich machen (z. B. Karte der kühlen Orte, Beratungen, …) • Listen über heimische Wildpflanzen zur Orientierung für Bürger*innen erstellen (und/oder Negativlisten zu invasiven Pflanzen) • Bürgerworkshops in jedem Ortsteil: gemeinsame Sichtung: Mögliche Flächen für Tiny Forests oder Bäume/Grünflächen (nicht auf Ortsvorsteher begrenzen) • Warum wird das Schottergärtenverbot nicht ausreichend kontrolliert? • Aus den Niederlanden: Tegel wippen Entsiegelung durch Bürger*innen • Baumkonzept mit Vorrang heimische Arten > Schwammstadt • Analog Friedhofssystem: „Pflegevorsorge“ für Vorgärten • Miscanthusprojekt: Mehr heimische Arten nach vorne stellen Straßenlaternen begrünen > Hitzeschutz und Hochwasserschutz gemeinsam denken: mit Wasser kühlen, mit Zisternen Starkregenwirkung mindern Möglichkeiten der Zusammenarbeit Ergebnisse der Thementische 13.01.2026 Seite 33 Erneuerbare Energien und nachhaltige Wärmeversor- gung Starkregenvorsorge (Schwammstadt und Objektschutz) Betreuung durch Herrn Conrad (Landesamt für Natur, Umwelt, und Klima NRW) Priorisierung hoch (ab 5 Punkten) • Rückkopplung Schwammstadt, Stadtgrün, Artenwahl (7 Punkte) • Lokale Regenrückhalteunterstützung • Starkregenberatung bekannter machen Priorisierung mittel (3-4 Punkte) • Beratung zu steigendem Grundwasser Zisternen und Rigolen fördern und bewirtschaften Priorisierung: niedrig (0-2 Punkte) • Bürger*innenmeldung bei Hitzespots und Abwasserproblemen bei Starkregen • Bürger*innen informieren, die in Überflutungsgebieten bauen wollen Möglichkeiten der Zusammenarbeit Ergebnisse der Thementische 13.01.2026 Seite 34 Erneuerbare Energien und nachhaltige Wärmeversor- gung Verhaltensänderung: Konsum (z. B. Kleider, Ernährung, Trinkwasser sparen im Sommer) und Mobilität Betreuung durch Frau Bohlen (Interkommunale Klimamanagerin Rhein-Voreifel) Priorisierung hoch (ab 5 Punkten) • Radwege sicher und zusammenhängend (8 Punkte) • Verlässliches und gut erreichbares Carsharing; privates Carsharing; mehr Nachbarschaftsautos (Stadtauto); Priorisierung mittel (3-4 Punkte) • Repair-Cafés (Elektro, Schneidern, Räder, …) > ältere Leute wollen gebraucht werden • Laufbusse für Schulen/Kitas (Treffpunkte, um gemeinsam zur Kita/in die Schule zu laufen.) > Nachbarschaften der Elterntaxis • Mehr Öffentlichkeitsarbeit mit prominenter Darstellung der Angebote und best- practice-Beispiele • Stadtbibliothek mit Themenschwerpunkten ausstatten: zero waste, low carbon, … Möglichkeiten der Zusammenarbeit Ergebnisse der Thementische 13.01.2026 Seite 35 Erneuerbare Energien und nachhaltige Wärmeversor- gung Priorisierung: niedrig (0-2 Punkte) • Nichts neues, mehr altes nutzen/wiederverwenden; Kosumwettbewerb abschaffen/reduzieren • Pflanzentauschbörse • Eigene Mehrwegverpackungen – abgeklärt mit Gesundheitsamt; Schlupflöcher stopfen; Gastro informieren, was erlaubt ist • Kisten - nachhaltige Lebensmittel: Too Good Too Go; zu gut für die Tonne, solidarische Landwirtschaft, Nachhaltige Region (Krumme Dinger) • Schon die Kleinsten lenken (Kitas): Mülltrennung, Gärtnern (Pflanzen), Ernährung (vegetarisch + regional) Busse umstellen oft zu leer > kleinere Busse • Verdrehen des „normalen“ (z. B. 3 Tage Veggie-Essen und 2 Tage „normal“ oder ganz Veggie) • On demand ride-sharing • Öffentlichkeitsarbeit über Radler vs. Autofahrer (Knigge mit Infos zu Abstandspflichten); abgesenkte Bordsteine müssen befahrbar sein • Marktschwärmer (Swisttal), Feierabendmarkt (Rheinbach); Markt am neuen Markt (Meckenheim) Möglichkeiten der Zusammenarbeit Ergebnisse der Thementische 13.01.2026 Seite 36 Erneuerbare Energien und nachhaltige Wärmeversor- gung Generelle Öffentlichkeitsarbeit Betreuung durch Frau Hübel (Ehrenamtskoordinatorin) Priorisierung hoch (ab 5 Punkten) • Newsletter mit Infos über Klimaprojekte + Möglichkeiten der Mitwirkung (7 Punkte) Priorisierung mittel (3-4 Punkte) • Gewerbegebiete miteinbeziehen: nachhaltige Unternehmen • Website: Umwelt- und Klimavereine etc. sichtbar machen • Sprachrohr für Impulse aus der Bevölkerung (über Vereine etc.) • Meldestelle für Akutes (analog zur Müll-App) Priorisierung: niedrig (0-2 Punkte) • Best practice Beispiele aus Bornheim sichtbarer machen • VHS Kurs Windenergie LSV • Altersgerechte Ansprache (Zielgruppen outreach z. B. TikTok Kanal; Seniorentreff) Möglichkeiten der Zusammenarbeit Ergebnisse der Thementische 13.01.2026 Seite 37 Erneuerbare Energien und nachhaltige Wärmeversor- gung • Coaching Klimakommunikation für Verwaltung (mit emotionaler Argumentation umgehen, wenn Fakten nicht mehr weiter helfen) • Teilhabe: Infos on- und offline Agenda 13.01.2026 Seite 38 1. Begrüßung und Einführung 2. Status Quo Klimaschutz 3. Status Quo Klimaanpassung 4. Möglichkeiten der Zusammenarbeit: Thementische und Diskussion 5. Generelle Angebote fürs Ehrenamt 6. Weiteres Vorgehen und Abschlussworte Generelle Angebote fürs Ehrenamt 13.01.2026 Seite 39 Alle Infos hierzu finden sich auf unserer Homepage unter: https://www.bornheim.de/ehrenamt - Generelles zum Ehrenamt - Ehrenamtstag - Ehrenamtsbörse - Ansprechpartner - … https://www.bornheim.de/ehrenamt Agenda 13.01.2026 Seite 40 1. Begrüßung und Einführung 2. Status Quo Klimaschutz 3. Status Quo Klimaanpassung 4. Möglichkeiten der Zusammenarbeit: Thementische und Diskussion 5. Generelle Angebote fürs Ehrenamt 6. Weiteres Vorgehen und Abschlussworte Umfrage der Teilnehmer*innen 13.01.2026 Was hat den Teilnehmer*innen bei dem Workshop gefehlt - Zusammengefasst Beteiligung • Konkrete Beteiligungsmöglichkeiten noch zu unklar • Gemeinsame Planung von Workshops mit Ehrenamtlichen • Unterscheidung kleine und große Hebel Kommunikation • Wie die Stadt die Kommunikation verbessert kann > bessere Nutzung der diversen Kommunikationswege • Emotionale und psychologische Aspekte • Vermittlung der Dringlichkeit • Wie lebenslange Bildung für nachhaltige Entwicklung gestärkt werden kann • Konstruktive Kommunikation Themen • Mehr Mobilität, Umweltschutz durch Müllvermeidung, Wald, Ökologisches Bauen (v.a. Zement als Energiefresser) Seite 41 Umfrage der Teilnehmer*innen 13.01.2026 Was hat den Teilnehmer*innen bei dem Workshop besonders gut gefallen - Zusammenfassung Seite 42 Vernetzung • Freier Austausch • Interessante Gespräche • Neue Leute kennenlernen Informationen • Sehr informativ • Vorstellung Aktivitäten der Stadt • Möglichkeit nachzufragen • Relevante, diverse Themen Stimmung und der Ablauf • Viele engagierte Menschen • Workshopstruktur (Kombi Info und Austausch) Outcome • Ideen um aktiv zu werden Umfrage der Teilnehmer*innen 13.01.2026 In welchem Thema & mit welcher Aktion möchten die Teilnehmer*innen sich nun besonders einbringen? (z.B. Solarenergie: Flyer erstellen; Begrünung: Grünpat*in werden) Seite 43 Erneuerbare Energien und Wärme- wende (ca. 8 x) Begrünung/ Entsiegelung (ca. 7x) Nachhaltige Mobilität (ca. 4x) Öffentlich- keitsarbeit (ca. 4 x) Sonstiges (ca. 5 x) Umfrage der Teilnehmer*innen 13.01.2026 In welchem Thema & mit welcher Aktion möchten die Teilnehmer*innen sich nun besonders einbringen? (z.B. Solarenergie: Flyer erstellen; Begrünung: Grünpat*in werden) Seite 44 Erneuerbare Energien und Wärme- wende (ca. 8 x) Begrünung/ Entsiegelung (ca. 7x) Nachhaltige Mobilität (ca. 4x) Öffentlich- keitsarbeit (ca. 4 x) Sonstiges (ca. 5 x) Nächste Schritte 13.01.2026 Seite 45 ▪ Geplant ist es regelmäßig Bürgerworkshops stattfinden zu lassen (idealerweise ein Mal pro Halbjahr). Das Datum wird über verschiedene Kanäle rechtzeitig bekanntgegeben (z. B. Website Nachhaltigkeit, Social Media, etc.) ▪ Neben diesem Protokoll wird ein Dokument mit Stellungnahmen zu den konkreten Vorschlägen der Thementische veröffentlicht. ▪ Es soll ein Concetpboard veröffentlicht werden, also eine Art Online Whiteboard, auf dem Bürger*innen Themenwünsche für den nächsten Workshop bekanntgeben können Folie 1 Folie 2 Folie 3 Folie 4 Folie 5 Folie 6 Folie 7 Folie 8 Folie 9 Folie 10 Folie 11 Folie 12 Folie 13 Folie 14 Folie 15 Folie 16 Folie 17 Folie 18 Folie 19 Folie 20 Folie 21 Folie 22 Folie 23 Folie 24 Folie 25 Folie 26 Folie 27 Folie 28 Folie 29 Folie 30 Folie 31 Folie 32 Folie 33 Folie 34 Folie 35 Folie 36 Folie 37 Folie 38 Folie 39 Folie 40 Folie 41 Folie 42 Folie 43 Folie 44 Folie 45 Seite 1 13.01.2026 14.10.2025 - 18:00-20:00 Uhr - Ratssaal Stadt Bornheim Erster Bürgerworkshop Klima Agenda 13.01.2026 Seite 2 1. Begrüßung und Einführung 2. Status Quo Klimaschutz 3. Status Quo Klimaanpassung 4. Möglichkeiten der Zusammenarbeit: Thementische und Diskussion 5. Generelle Angebote fürs Ehrenamt 6. Weiteres Vorgehen und Abschlussworte Teilnehmer*innen 13.01.2026 Seite 3 ▪ Christoph Becker: aktueller Bürgermeister ▪ Christian Mandt: zukünftiger Bürgermeister ▪ Dr. Gabriele Jahn: Amtsleitung Amt für Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün (ehemalige Klimaschutzmanagerin) ▪ Lena Sauer: Klimaanpassungsmanagerin ▪ Alexandra Bohlen: interkommunale Klimamanagerin ▪ Sabine Hübel: Ehrenamtskoordinatorin Teilnehmer*innen 13.01.2026 Seite 4 Und ca. 60 engagierte Bürger*innen und Mitglieder von Vereinen Umfrage der Teilnehmer*innen 13.01.2026 Seite 5 Dies war die Motivation der Teilnehmer*innen an dem Workshop teilzunehmen Umfrage der Teilnehmer*innen 13.01.2026 Seite 6 Dies war die Motivation der Teilnehmer*innen an dem Workshop teilzunehmen Zusammengefasst: • Interesse/Neugier • Lokale Nachhaltigkeit, Umwelt- und Artenschutz, Klimawandel • Stand der Umsetzung durch die Verwaltung • Mitgestaltung • Mitarbeit • Mitspracherecht • Das eigene zu Hause umrüsten • Kontakte knüpfen • Dringlichkeit/Sorgen • Optimismus/Lebensqualität Umfrage der Teilnehmer*innen 13.01.2026 Seite 7 So haben die Teilnehmer*innen von dem Workshop erfahren z. B. Newsletter Umfrage der Teilnehmer*innen 13.01.2026 Seite 8 Dies erhofften sich die Teilnehmer*innen von dem Workshop z. B. Newsletter Mitmachen (ca. 14 x) Infos (ca. 18x) Kontakte und Austausch (ca. 7x) Positive Motivation und Ziele (ca. 4 x) Umfrage der Teilnehmer*innen 13.01.2026 Seite 9 Dies erhofften sich die Teilnehmer*innen von dem Workshop Mitmachen (ca. 14 x) Infos (ca. 18x) Kontakte und Austausch (ca. 7x) Positive Motivation und Ziele (ca. 4 x) Umfrage der Teilnehmer*innen 13.01.2026 Seite 10 Dies erhofften sich die Teilnehmer*innen von dem Workshop Mitmachen (ca. 14 x) Infos (ca. 18x) Kontakte und Austausch (ca. 7x) Positive Motivation und Ziele (ca. 4 x) Agenda 13.01.2026 Seite 11 1. Begrüßung und Einführung 2. Status Quo Klimaschutz 3. Status Quo Klimaanpassung 4. Möglichkeiten der Zusammenarbeit: Thementische und Diskussion 5. Generelle Angebote fürs Ehrenamt 6. Weiteres Vorgehen und Abschlussworte Klimaneutralität 2045 - Stand 13.01.2026 Seite 12 10.Oktober 2024: Beschlussfassung zum Klimaneutralitätskonzept und Maßnahmenkatalog Ergebnis: Definition von Maßnahmensteckbriefen und Prioritäten 92 Maßnahmen ▪THG-Minderungspotenzial ▪Kurzfristig ▪Kostenschätzung Klimaneutralität: Maßnahmensteckbriefe 13.01.2026 Seite 13 - Zielsetzung - Kurzbeschreibung - Art der Maßnahme - Anleitung zur Umsetzung - Zielgruppe - Verantwortlich für die Umsetzung - Erwartete Investitionen - Beitrag zur Nachhaltigkeits- strategie Verwaltungsintern: Umsetzung über ein Projektmanagement Klimaneutralität Klimaneutralität 13.01.2026 Seite 14 Beispiel: Aktivitäten, Meilensteine im zweiten Quartal 2025 Kommunale Wärmeplanung - Stand 13.01.2026 Seite 15 9. Oktober 2025 Beschlussfassung zur kommunalen Wärmeplanung ▪ 23 Maßnahmen ▪ Steckbriefe (Kurzbeschreibung, Ziel, Umsetzungsschritte, Kosten, Erfolgsindikatoren, Akteure, Zielerreichung im Zielszenario) ▪ 3 Prioritätsstufen (+++, ++, +) ▪ Zeitliche Einordnung/Priorisierung der nächsten sechs Maßnahmen Agenda 13.01.2026 Seite 16 1. Begrüßung und Einführung 2. Status Quo Klimaschutz 3. Status Quo Klimaanpassung 4. Möglichkeiten der Zusammenarbeit: Thementische und Diskussion 5. Generelle Angebote fürs Ehrenamt 6. Weiteres Vorgehen und Abschlussworte Was macht die Stadt Bornheim? 13.01.2026 Seite 17 01/2024 Klimaanpassungskonzept (> 40 Maßnahmen + Karten) Fokus: naturbasierte Lösungen 09/2024 Personalstelle Klimaanpassungsmanagement Heute Prioritäre Umsetzung: - Begrünung von Straßenzügen - Klimagerechte Schule/Kita - Pocket Parks - Schwammstadt - Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit Warum naturbasierte Lösungen? 13.01.2026 Seite 18 Klimawandel + Emissionen durch Stromerzeugung bei nicht nachhaltiger Stromgewinnung Kühlung durch Klimaanlagen Klimaschutz Naturbasierte Dämmung Regenwassermanagement Förderung der Artenvielfalt Luftfilterung Image-Aufwertung X X X X X X Warum naturbasierte Lösungen? 13.01.2026 Seite 19 Naturbasierte Klimaanpassung Kühlung durch Gebäudegrün Klimaschutz Naturbasierte Dämmung Regenwassermanagement Förderung der Artenvielfalt Luftfilterung Image-Aufwertung Begrünung von Straßenzügen 13.01.2026 Seite 20 09-12/2024 Bewilligung Förderung Stadtbaumkonzept & Pilotprojekt sowie Beschluss ___________________________________________________________ Aktuell Erstellung des Stadtbaumkonzeptes: verwaltungsinterne Abstimmungen zu Standorten für den 5-Jahresplan 29.10.25 Anwohner-Infoveranstaltung Pilotprojekt Diergardtstraße (5 neue Baumstandorte) Q4/2025 Fertigstellung Stadtbaumkonzept Klimagerechte Schule/Kita 13.01.2026 Seite 21 10/2025 Ratsbeschluss zur prioritären Umsetzung 10/2025 Bewerbung Wettbewerb „Coole Schulhöfe NRW 2.0“ mit zwei Schulen ___________________________________________________________ Aktuell Parallele Absprachen zu vorgeschlagenen Maßnahmen im Rahmen des Wettbewerbs 12/2025 Rückmeldung Wettbewerb Pocket Parks 13.01.2026 Seite 22 Q4/25 – Q1/25 Sammlung potenzieller Flächen (verwaltungsintern & mit Ortsvorsteher*innen) 07/2025 Erster Pocket Park: Pflanzbeete hergestellt ___________________________________________________________ Aktuell Verwaltungsinterne Absprachen zu Entwürfen weiterer Flächen 11/2025 Erster Pocket Park: Bepflanzung Schwammstadt 13.01.2026 Seite 23 Q1/2025 Retentionsraumanalyse für weitere Regenrückhaltebecken 03/2025 Pilotprojekt: Starkregenvorsorge & Erosionsschutz durch Miscanthus ___________________________________________________________ Aktuell Erstellung Förderprogramm: Dauerkulturen zum Erosionsschutz und zur Starkregenvorsorge Aktuell Einbindung in verschiedene Projekte anderer Ämter, um Schwammstadtmaßnahmen zu integrieren Öffentlichkeitsarbeit 13.01.2026 Seite 24 ▪ Neuer Websiteauftritt ▪ Social Media: Neues Design & regelmäßige Posts ▪ Veranstaltungen ➢ Diverse VHS Kurse ➢ Starkregenaktionstag 2026 ➢ Gebäudegrün für Unternehmen ➢ … ▪ Infomaterialien: Flyer, Giveaways, … ▪ Etc. Agenda 13.01.2026 Seite 25 1. Begrüßung und Einführung 2. Status Quo Klimaschutz 3. Status Quo Klimaanpassung 4. Möglichkeiten der Zusammenarbeit: Thementische und Diskussion 5. Generelle Angebote fürs Ehrenamt 6. Weiteres Vorgehen und Abschlussworte Möglichkeiten der Zusammenarbeit Rahmenbedingungen 13.01.2026 Seite 26 Möglichkeiten der Zusammenarbeit Thementische 13.01.2026 Seite 27 Die Teilnehmer*innen haben sich auf 5 Thementische verteilt und darüber diskutiert, wie sie sich einbringen können und wie man effizienter Ziele in den Bereichen erreicht. Anschließend wurden die Maßnahmen durch Punkte priorisiert. Möglichkeiten der Zusammenarbeit 13.01.2026 Seite 28 Thementische: Die Teilnehmer*innen haben sich auf 5 Thementische verteilt und darüber diskutiert, wie sie sich einbringen können und wie man effizienter Ziele in den Bereichen erreicht. Anschließend wurden die Maßnahmen durch Punkte priorisiert. Begrünungsmaßnahmen, Hitzeschutz und Gesundheit Erneuerbare Energien und nachhaltige Wärmeversorgung Starkregenvorsorge (Schwammstadt und Objektschutz) Verhaltensänderung: Konsum (z. B. Kleider, Ernährung, Trinkwasser sparen im Sommer) und Mobilität Generelle Öffentlichkeitsarbeit Möglichkeiten der Zusammenarbeit Ergebnisse der Thementische 13.01.2026 Seite 29 Erneuerbare Energien und nachhaltige Wärmeversor- gung Erneuerbare Energien und nachhaltige Wärmeversorgung Betreuung durch Frau Dr. Jahn (Amtsleitung Amt für Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün) Priorisierung hoch (ab 5 Punkten) • Finanzielle Beteiligung an Windenergieprojekten über Bürgerenergiegenossenschaften (15 Punkte) • Begleitung von Initiativen zur Gründung von Energiegenossenschaften/Wärmegenossenschaften im Viertel Priorisierung mittel (3-4 Punkte) • Know-How von anderen Kommunen einholen zu Energiegenossenschaften und zum Wärmenetz Priorisierung: niedrig (0-2 Punkte) • Modellprojekte seitens der Stadt initiieren und bekanntmachen (Leitbildfunktion) • Projekte der Stadt zur Wärmeversorgung besser bewerben • Handwerksbetriebe mit ins Boot nehmen Möglichkeiten der Zusammenarbeit Ergebnisse der Thementische 13.01.2026 Seite 30 Erneuerbare Energien und nachhaltige Wärmeversor- gung • Gewinne der Windenergienutzung in kommunale Strukturen zumindest teilweise einfließen lassen • „offene“ Tür zu Energiethemen im Rahmen von VHS Veranstaltungen • Bürgerberatung (z. B. zu Balkonkraftwerken, Energie für Mehrfamilienhäuser) • Kennzeichnung von Maßnahmen am Haus • Gemeinsam Wärmenutzung durch Rhein auf höheren Ebenen abklären/absprechen • Unternehmen vor der Niederlassung in die nachhaltige Wärmeplanung miteinbeziehen • Bewerbung der bestehenden Angebote – übersichtlichere Website Möglichkeiten der Zusammenarbeit Ergebnisse der Thementische 13.01.2026 Seite 31 Erneuerbare Energien und nachhaltige Wärmeversor- gung Begrünungsmaßnahmen, Hitzeschutz und Gesundheit Betreuung durch Frau Sauer (Klimaanpassungsmanagerin) Priorisierung hoch (ab 5 Punkten) • Flächenfraß: Entsiegelung der Parkplätze (9,5 Punkte) • Wettbewerb abpflastern.de • Gestaltungssatzungen für Neubaugebiete: keine Schottergärten, keine versiegelten „Vorgärten“ Priorisierung mittel (3-4 Punkte) • Mitmachmöglichkeiten, wo Motivierte unter Anleitung etwas tun können • „Begrünungskarte“ von Bornheim erstellen > Bürger können Bäume für markierte Stellen anhand der Karte spenden Möglichkeiten der Zusammenarbeit Ergebnisse der Thementische 13.01.2026 Seite 32 Erneuerbare Energien und nachhaltige Wärmeversor- gung Priorisierung: niedrig (0-2 Punkte) • Von Risikogruppen aus denken und entsprechende Schutzmaßnahmen mit ihnen gemeinsam planen (Hitze, Hochwasser, …) • Vorhandene Informationen besser verfügbar/zugänglich machen (z. B. Karte der kühlen Orte, Beratungen, …) • Listen über heimische Wildpflanzen zur Orientierung für Bürger*innen erstellen (und/oder Negativlisten zu invasiven Pflanzen) • Bürgerworkshops in jedem Ortsteil: gemeinsame Sichtung: Mögliche Flächen für Tiny Forests oder Bäume/Grünflächen (nicht auf Ortsvorsteher begrenzen) • Warum wird das Schottergärtenverbot nicht ausreichend kontrolliert? • Aus den Niederlanden: Tegel wippen Entsiegelung durch Bürger*innen • Baumkonzept mit Vorrang heimische Arten > Schwammstadt • Analog Friedhofssystem: „Pflegevorsorge“ für Vorgärten • Miscanthusprojekt: Mehr heimische Arten nach vorne stellen Straßenlaternen begrünen > Hitzeschutz und Hochwasserschutz gemeinsam denken: mit Wasser kühlen, mit Zisternen Starkregenwirkung mindern Möglichkeiten der Zusammenarbeit Ergebnisse der Thementische 13.01.2026 Seite 33 Erneuerbare Energien und nachhaltige Wärmeversor- gung Starkregenvorsorge (Schwammstadt und Objektschutz) Betreuung durch Herrn Conrad (Landesamt für Natur, Umwelt, und Klima NRW) Priorisierung hoch (ab 5 Punkten) • Rückkopplung Schwammstadt, Stadtgrün, Artenwahl (7 Punkte) • Lokale Regenrückhalteunterstützung • Starkregenberatung bekannter machen Priorisierung mittel (3-4 Punkte) • Beratung zu steigendem Grundwasser Zisternen und Rigolen fördern und bewirtschaften Priorisierung: niedrig (0-2 Punkte) • Bürger*innenmeldung bei Hitzespots und Abwasserproblemen bei Starkregen • Bürger*innen informieren, die in Überflutungsgebieten bauen wollen Möglichkeiten der Zusammenarbeit Ergebnisse der Thementische 13.01.2026 Seite 34 Erneuerbare Energien und nachhaltige Wärmeversor- gung Verhaltensänderung: Konsum (z. B. Kleider, Ernährung, Trinkwasser sparen im Sommer) und Mobilität Betreuung durch Frau Bohlen (Interkommunale Klimamanagerin Rhein-Voreifel) Priorisierung hoch (ab 5 Punkten) • Radwege sicher und zusammenhängend (8 Punkte) • Verlässliches und gut erreichbares Carsharing; privates Carsharing; mehr Nachbarschaftsautos (Stadtauto); Priorisierung mittel (3-4 Punkte) • Repair-Cafés (Elektro, Schneidern, Räder, …) > ältere Leute wollen gebraucht werden • Laufbusse für Schulen/Kitas (Treffpunkte, um gemeinsam zur Kita/in die Schule zu laufen.) > Nachbarschaften der Elterntaxis • Mehr Öffentlichkeitsarbeit mit prominenter Darstellung der Angebote und best- practice-Beispiele • Stadtbibliothek mit Themenschwerpunkten ausstatten: zero waste, low carbon, … Möglichkeiten der Zusammenarbeit Ergebnisse der Thementische 13.01.2026 Seite 35 Erneuerbare Energien und nachhaltige Wärmeversor- gung Priorisierung: niedrig (0-2 Punkte) • Nichts neues, mehr altes nutzen/wiederverwenden; Kosumwettbewerb abschaffen/reduzieren • Pflanzentauschbörse • Eigene Mehrwegverpackungen – abgeklärt mit Gesundheitsamt; Schlupflöcher stopfen; Gastro informieren, was erlaubt ist • Kisten - nachhaltige Lebensmittel: Too Good Too Go; zu gut für die Tonne, solidarische Landwirtschaft, Nachhaltige Region (Krumme Dinger) • Schon die Kleinsten lenken (Kitas): Mülltrennung, Gärtnern (Pflanzen), Ernährung (vegetarisch + regional) Busse umstellen oft zu leer > kleinere Busse • Verdrehen des „normalen“ (z. B. 3 Tage Veggie-Essen und 2 Tage „normal“ oder ganz Veggie) • On demand ride-sharing • Öffentlichkeitsarbeit über Radler vs. Autofahrer (Knigge mit Infos zu Abstandspflichten); abgesenkte Bordsteine müssen befahrbar sein • Marktschwärmer (Swisttal), Feierabendmarkt (Rheinbach); Markt am neuen Markt (Meckenheim) Möglichkeiten der Zusammenarbeit Ergebnisse der Thementische 13.01.2026 Seite 36 Erneuerbare Energien und nachhaltige Wärmeversor- gung Generelle Öffentlichkeitsarbeit Betreuung durch Frau Hübel (Ehrenamtskoordinatorin) Priorisierung hoch (ab 5 Punkten) • Newsletter mit Infos über Klimaprojekte + Möglichkeiten der Mitwirkung (7 Punkte) Priorisierung mittel (3-4 Punkte) • Gewerbegebiete miteinbeziehen: nachhaltige Unternehmen • Website: Umwelt- und Klimavereine etc. sichtbar machen • Sprachrohr für Impulse aus der Bevölkerung (über Vereine etc.) • Meldestelle für Akutes (analog zur Müll-App) Priorisierung: niedrig (0-2 Punkte) • Best practice Beispiele aus Bornheim sichtbarer machen • VHS Kurs Windenergie LSV • Altersgerechte Ansprache (Zielgruppen outreach z. B. TikTok Kanal; Seniorentreff) Möglichkeiten der Zusammenarbeit Ergebnisse der Thementische 13.01.2026 Seite 37 Erneuerbare Energien und nachhaltige Wärmeversor- gung • Coaching Klimakommunikation für Verwaltung (mit emotionaler Argumentation umgehen, wenn Fakten nicht mehr weiter helfen) • Teilhabe: Infos on- und offline Agenda 13.01.2026 Seite 38 1. Begrüßung und Einführung 2. Status Quo Klimaschutz 3. Status Quo Klimaanpassung 4. Möglichkeiten der Zusammenarbeit: Thementische und Diskussion 5. Generelle Angebote fürs Ehrenamt 6. Weiteres Vorgehen und Abschlussworte Generelle Angebote fürs Ehrenamt 13.01.2026 Seite 39 Alle Infos hierzu finden sich auf unserer Homepage unter: https://www.bornheim.de/ehrenamt - Generelles zum Ehrenamt - Ehrenamtstag - Ehrenamtsbörse - Ansprechpartner - … https://www.bornheim.de/ehrenamt Agenda 13.01.2026 Seite 40 1. Begrüßung und Einführung 2. Status Quo Klimaschutz 3. Status Quo Klimaanpassung 4. Möglichkeiten der Zusammenarbeit: Thementische und Diskussion 5. Generelle Angebote fürs Ehrenamt 6. Weiteres Vorgehen und Abschlussworte Umfrage der Teilnehmer*innen 13.01.2026 Was hat den Teilnehmer*innen bei dem Workshop gefehlt - Zusammengefasst Beteiligung • Konkrete Beteiligungsmöglichkeiten noch zu unklar • Gemeinsame Planung von Workshops mit Ehrenamtlichen • Unterscheidung kleine und große Hebel Kommunikation • Wie die Stadt die Kommunikation verbessert kann > bessere Nutzung der diversen Kommunikationswege • Emotionale und psychologische Aspekte • Vermittlung der Dringlichkeit • Wie lebenslange Bildung für nachhaltige Entwicklung gestärkt werden kann • Konstruktive Kommunikation Themen • Mehr Mobilität, Umweltschutz durch Müllvermeidung, Wald, Ökologisches Bauen (v.a. Zement als Energiefresser) Seite 41 Umfrage der Teilnehmer*innen 13.01.2026 Was hat den Teilnehmer*innen bei dem Workshop besonders gut gefallen - Zusammenfassung Seite 42 Vernetzung • Freier Austausch • Interessante Gespräche • Neue Leute kennenlernen Informationen • Sehr informativ • Vorstellung Aktivitäten der Stadt • Möglichkeit nachzufragen • Relevante, diverse Themen Stimmung und der Ablauf • Viele engagierte Menschen • Workshopstruktur (Kombi Info und Austausch) Outcome • Ideen um aktiv zu werden Umfrage der Teilnehmer*innen 13.01.2026 In welchem Thema & mit welcher Aktion möchten die Teilnehmer*innen sich nun besonders einbringen? (z.B. Solarenergie: Flyer erstellen; Begrünung: Grünpat*in werden) Seite 43 Erneuerbare Energien und Wärme- wende (ca. 8 x) Begrünung/ Entsiegelung (ca. 7x) Nachhaltige Mobilität (ca. 4x) Öffentlich- keitsarbeit (ca. 4 x) Sonstiges (ca. 5 x) Umfrage der Teilnehmer*innen 13.01.2026 In welchem Thema & mit welcher Aktion möchten die Teilnehmer*innen sich nun besonders einbringen? (z.B. Solarenergie: Flyer erstellen; Begrünung: Grünpat*in werden) Seite 44 Erneuerbare Energien und Wärme- wende (ca. 8 x) Begrünung/ Entsiegelung (ca. 7x) Nachhaltige Mobilität (ca. 4x) Öffentlich- keitsarbeit (ca. 4 x) Sonstiges (ca. 5 x) Nächste Schritte 13.01.2026 Seite 45 ▪ Geplant ist es regelmäßig Bürgerworkshops stattfinden zu lassen (idealerweise ein Mal pro Halbjahr). Das Datum wird über verschiedene Kanäle rechtzeitig bekanntgegeben (z. B. Website Nachhaltigkeit, Social Media, etc.) ▪ Neben diesem Protokoll wird ein Dokument mit Stellungnahmen zu den konkreten Vorschlägen der Thementische veröffentlicht. ▪ Es soll ein Concetpboard veröffentlicht werden, also eine Art Online Whiteboard, auf dem Bürger*innen Themenwünsche für den nächsten Workshop bekanntgeben können Folie 1 Folie 2 Folie 3 Folie 4 Folie 5 Folie 6 Folie 7 Folie 8 Folie 9 Folie 10 Folie 11 Folie 12 Folie 13 Folie 14 Folie 15 Folie 16 Folie 17 Folie 18 Folie 19 Folie 20 Folie 21 Folie 22 Folie 23 Folie 24 Folie 25 Folie 26 Folie 27 Folie 28 Folie 29 Folie 30 Folie 31 Folie 32 Folie 33 Folie 34 Folie 35 Folie 36 Folie 37 Folie 38 Folie 39 Folie 40 Folie 41 Folie 42 Folie 43 Folie 44 Folie 45

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Seite 1 13.01.2026 14.10.2025 - 18:00-20:00 Uhr - Ratssaal Stadt Bornheim Erster Bürgerworkshop Klima Agenda 13.01.2026 Seite 2 1. Begrüßung und Einführung 2. Status Quo Klimaschutz 3. Status Quo Klimaanpassung 4. Möglichkeiten der Zusammenarbeit: Thementische und Diskussion 5. Generelle Angebote fürs Ehrenamt 6. Weiteres Vorgehen und Abschlussworte Teilnehmer*innen 13.01.2026 Seite 3 ▪ Christoph Becker: aktueller Bürgermeister ▪ Christian Mandt: zukünftiger Bürgermeister ▪ Dr. Gabriele Jahn: Amtsleitung Amt für Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün (ehemalige Klimaschutzmanagerin) ▪ Lena Sauer: Klimaanpassungsmanagerin ▪ Alexandra Bohlen: interkommunale Klimamanagerin ▪ Sabine Hübel: Ehrenamtskoordinatorin Teilnehmer*innen 13.01.2026 Seite 4 Und ca. 60 engagierte Bürger*innen und Mitglieder von Vereinen Umfrage der Teilnehmer*innen 13.01.2026 Seite 5 Dies war die Motivation der Teilnehmer*innen an dem Workshop teilzunehmen Umfrage der Teilnehmer*innen 13.01.2026 Seite 6 Dies war die Motivation der Teilnehmer*innen an dem Workshop teilzunehmen Zusammengefasst: • Interesse/Neugier • Lokale Nachhaltigkeit, Umwelt- und Artenschutz, Klimawandel • Stand der Umsetzung durch die Verwaltung • Mitgestaltung • Mitarbeit • Mitspracherecht • Das eigene zu Hause umrüsten • Kontakte knüpfen • Dringlichkeit/Sorgen • Optimismus/Lebensqualität Umfrage der Teilnehmer*innen 13.01.2026 Seite 7 So haben die Teilnehmer*innen von dem Workshop erfahren z. B. Newsletter Umfrage der Teilnehmer*innen 13.01.2026 Seite 8 Dies erhofften sich die Teilnehmer*innen von dem Workshop z. B. Newsletter Mitmachen (ca. 14 x) Infos (ca. 18x) Kontakte und Austausch (ca. 7x) Positive Motivation und Ziele (ca. 4 x) Umfrage der Teilnehmer*innen 13.01.2026 Seite 9 Dies erhofften sich die Teilnehmer*innen von dem Workshop Mitmachen (ca. 14 x) Infos (ca. 18x) Kontakte und Austausch (ca. 7x) Positive Motivation und Ziele (ca. 4 x) Umfrage der Teilnehmer*innen 13.01.2026 Seite 10 Dies erhofften sich die Teilnehmer*innen von dem Workshop Mitmachen (ca. 14 x) Infos (ca. 18x) Kontakte und Austausch (ca. 7x) Positive Motivation und Ziele (ca. 4 x) Agenda 13.01.2026 Seite 11 1. Begrüßung und Einführung 2. Status Quo Klimaschutz 3. Status Quo Klimaanpassung 4. Möglichkeiten der Zusammenarbeit: Thementische und Diskussion 5. Generelle Angebote fürs Ehrenamt 6. Weiteres Vorgehen und Abschlussworte Klimaneutralität 2045 - Stand 13.01.2026 Seite 12 10.Oktober 2024: Beschlussfassung zum Klimaneutralitätskonzept und Maßnahmenkatalog Ergebnis: Definition von Maßnahmensteckbriefen und Prioritäten 92 Maßnahmen ▪THG-Minderungspotenzial ▪Kurzfristig ▪Kostenschätzung Klimaneutralität: Maßnahmensteckbriefe 13.01.2026 Seite 13 - Zielsetzung - Kurzbeschreibung - Art der Maßnahme - Anleitung zur Umsetzung - Zielgruppe - Verantwortlich für die Umsetzung - Erwartete Investitionen - Beitrag zur Nachhaltigkeits- strategie Verwaltungsintern: Umsetzung über ein Projektmanagement Klimaneutralität Klimaneutralität 13.01.2026 Seite 14 Beispiel: Aktivitäten, Meilensteine im zweiten Quartal 2025 Kommunale Wärmeplanung - Stand 13.01.2026 Seite 15 9. Oktober 2025 Beschlussfassung zur kommunalen Wärmeplanung ▪ 23 Maßnahmen ▪ Steckbriefe (Kurzbeschreibung, Ziel, Umsetzungsschritte, Kosten, Erfolgsindikatoren, Akteure, Zielerreichung im Zielszenario) ▪ 3 Prioritätsstufen (+++, ++, +) ▪ Zeitliche Einordnung/Priorisierung der nächsten sechs Maßnahmen Agenda 13.01.2026 Seite 16 1. Begrüßung und Einführung 2. Status Quo Klimaschutz 3. Status Quo Klimaanpassung 4. Möglichkeiten der Zusammenarbeit: Thementische und Diskussion 5. Generelle Angebote fürs Ehrenamt 6. Weiteres Vorgehen und Abschlussworte Was macht die Stadt Bornheim? 13.01.2026 Seite 17 01/2024 Klimaanpassungskonzept (> 40 Maßnahmen + Karten) Fokus: naturbasierte Lösungen 09/2024 Personalstelle Klimaanpassungsmanagement Heute Prioritäre Umsetzung: - Begrünung von Straßenzügen - Klimagerechte Schule/Kita - Pocket Parks - Schwammstadt - Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit Warum naturbasierte Lösungen? 13.01.2026 Seite 18 Klimawandel + Emissionen durch Stromerzeugung bei nicht nachhaltiger Stromgewinnung Kühlung durch Klimaanlagen Klimaschutz Naturbasierte Dämmung Regenwassermanagement Förderung der Artenvielfalt Luftfilterung Image-Aufwertung X X X X X X Warum naturbasierte Lösungen? 13.01.2026 Seite 19 Naturbasierte Klimaanpassung Kühlung durch Gebäudegrün Klimaschutz Naturbasierte Dämmung Regenwassermanagement Förderung der Artenvielfalt Luftfilterung Image-Aufwertung Begrünung von Straßenzügen 13.01.2026 Seite 20 09-12/2024 Bewilligung Förderung Stadtbaumkonzept & Pilotprojekt sowie Beschluss ___________________________________________________________ Aktuell Erstellung des Stadtbaumkonzeptes: verwaltungsinterne Abstimmungen zu Standorten für den 5-Jahresplan 29.10.25 Anwohner-Infoveranstaltung Pilotprojekt Diergardtstraße (5 neue Baumstandorte) Q4/2025 Fertigstellung Stadtbaumkonzept Klimagerechte Schule/Kita 13.01.2026 Seite 21 10/2025 Ratsbeschluss zur prioritären Umsetzung 10/2025 Bewerbung Wettbewerb „Coole Schulhöfe NRW 2.0“ mit zwei Schulen ___________________________________________________________ Aktuell Parallele Absprachen zu vorgeschlagenen Maßnahmen im Rahmen des Wettbewerbs 12/2025 Rückmeldung Wettbewerb Pocket Parks 13.01.2026 Seite 22 Q4/25 – Q1/25 Sammlung potenzieller Flächen (verwaltungsintern & mit Ortsvorsteher*innen) 07/2025 Erster Pocket Park: Pflanzbeete hergestellt ___________________________________________________________ Aktuell Verwaltungsinterne Absprachen zu Entwürfen weiterer Flächen 11/2025 Erster Pocket Park: Bepflanzung Schwammstadt 13.01.2026 Seite 23 Q1/2025 Retentionsraumanalyse für weitere Regenrückhaltebecken 03/2025 Pilotprojekt: Starkregenvorsorge & Erosionsschutz durch Miscanthus ___________________________________________________________ Aktuell Erstellung Förderprogramm: Dauerkulturen zum Erosionsschutz und zur Starkregenvorsorge Aktuell Einbindung in verschiedene Projekte anderer Ämter, um Schwammstadtmaßnahmen zu integrieren Öffentlichkeitsarbeit 13.01.2026 Seite 24 ▪ Neuer Websiteauftritt ▪ Social Media: Neues Design & regelmäßige Posts ▪ Veranstaltungen ➢ Diverse VHS Kurse ➢ Starkregenaktionstag 2026 ➢ Gebäudegrün für Unternehmen ➢ … ▪ Infomaterialien: Flyer, Giveaways, … ▪ Etc. Agenda 13.01.2026 Seite 25 1. Begrüßung und Einführung 2. Status Quo Klimaschutz 3. Status Quo Klimaanpassung 4. Möglichkeiten der Zusammenarbeit: Thementische und Diskussion 5. Generelle Angebote fürs Ehrenamt 6. Weiteres Vorgehen und Abschlussworte Möglichkeiten der Zusammenarbeit Rahmenbedingungen 13.01.2026 Seite 26 Möglichkeiten der Zusammenarbeit Thementische 13.01.2026 Seite 27 Die Teilnehmer*innen haben sich auf 5 Thementische verteilt und darüber diskutiert, wie sie sich einbringen können und wie man effizienter Ziele in den Bereichen erreicht. Anschließend wurden die Maßnahmen durch Punkte priorisiert. Möglichkeiten der Zusammenarbeit 13.01.2026 Seite 28 Thementische: Die Teilnehmer*innen haben sich auf 5 Thementische verteilt und darüber diskutiert, wie sie sich einbringen können und wie man effizienter Ziele in den Bereichen erreicht. Anschließend wurden die Maßnahmen durch Punkte priorisiert. Begrünungsmaßnahmen, Hitzeschutz und Gesundheit Erneuerbare Energien und nachhaltige Wärmeversorgung Starkregenvorsorge (Schwammstadt und Objektschutz) Verhaltensänderung: Konsum (z. B. Kleider, Ernährung, Trinkwasser sparen im Sommer) und Mobilität Generelle Öffentlichkeitsarbeit Möglichkeiten der Zusammenarbeit Ergebnisse der Thementische 13.01.2026 Seite 29 Erneuerbare Energien und nachhaltige Wärmeversor- gung Erneuerbare Energien und nachhaltige Wärmeversorgung Betreuung durch Frau Dr. Jahn (Amtsleitung Amt für Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün) Priorisierung hoch (ab 5 Punkten) • Finanzielle Beteiligung an Windenergieprojekten über Bürgerenergiegenossenschaften (15 Punkte) • Begleitung von Initiativen zur Gründung von Energiegenossenschaften/Wärmegenossenschaften im Viertel Priorisierung mittel (3-4 Punkte) • Know-How von anderen Kommunen einholen zu Energiegenossenschaften und zum Wärmenetz Priorisierung: niedrig (0-2 Punkte) • Modellprojekte seitens der Stadt initiieren und bekanntmachen (Leitbildfunktion) • Projekte der Stadt zur Wärmeversorgung besser bewerben • Handwerksbetriebe mit ins Boot nehmen Möglichkeiten der Zusammenarbeit Ergebnisse der Thementische 13.01.2026 Seite 30 Erneuerbare Energien und nachhaltige Wärmeversor- gung • Gewinne der Windenergienutzung in kommunale Strukturen zumindest teilweise einfließen lassen • „offene“ Tür zu Energiethemen im Rahmen von VHS Veranstaltungen • Bürgerberatung (z. B. zu Balkonkraftwerken, Energie für Mehrfamilienhäuser) • Kennzeichnung von Maßnahmen am Haus • Gemeinsam Wärmenutzung durch Rhein auf höheren Ebenen abklären/absprechen • Unternehmen vor der Niederlassung in die nachhaltige Wärmeplanung miteinbeziehen • Bewerbung der bestehenden Angebote – übersichtlichere Website Möglichkeiten der Zusammenarbeit Ergebnisse der Thementische 13.01.2026 Seite 31 Erneuerbare Energien und nachhaltige Wärmeversor- gung Begrünungsmaßnahmen, Hitzeschutz und Gesundheit Betreuung durch Frau Sauer (Klimaanpassungsmanagerin) Priorisierung hoch (ab 5 Punkten) • Flächenfraß: Entsiegelung der Parkplätze (9,5 Punkte) • Wettbewerb abpflastern.de • Gestaltungssatzungen für Neubaugebiete: keine Schottergärten, keine versiegelten „Vorgärten“ Priorisierung mittel (3-4 Punkte) • Mitmachmöglichkeiten, wo Motivierte unter Anleitung etwas tun können • „Begrünungskarte“ von Bornheim erstellen > Bürger können Bäume für markierte Stellen anhand der Karte spenden Möglichkeiten der Zusammenarbeit Ergebnisse der Thementische 13.01.2026 Seite 32 Erneuerbare Energien und nachhaltige Wärmeversor- gung Priorisierung: niedrig (0-2 Punkte) • Von Risikogruppen aus denken und entsprechende Schutzmaßnahmen mit ihnen gemeinsam planen (Hitze, Hochwasser, …) • Vorhandene Informationen besser verfügbar/zugänglich machen (z. B. Karte der kühlen Orte, Beratungen, …) • Listen über heimische Wildpflanzen zur Orientierung für Bürger*innen erstellen (und/oder Negativlisten zu invasiven Pflanzen) • Bürgerworkshops in jedem Ortsteil: gemeinsame Sichtung: Mögliche Flächen für Tiny Forests oder Bäume/Grünflächen (nicht auf Ortsvorsteher begrenzen) • Warum wird das Schottergärtenverbot nicht ausreichend kontrolliert? • Aus den Niederlanden: Tegel wippen Entsiegelung durch Bürger*innen • Baumkonzept mit Vorrang heimische Arten > Schwammstadt • Analog Friedhofssystem: „Pflegevorsorge“ für Vorgärten • Miscanthusprojekt: Mehr heimische Arten nach vorne stellen Straßenlaternen begrünen > Hitzeschutz und Hochwasserschutz gemeinsam denken: mit Wasser kühlen, mit Zisternen Starkregenwirkung mindern Möglichkeiten der Zusammenarbeit Ergebnisse der Thementische 13.01.2026 Seite 33 Erneuerbare Energien und nachhaltige Wärmeversor- gung Starkregenvorsorge (Schwammstadt und Objektschutz) Betreuung durch Herrn Conrad (Landesamt für Natur, Umwelt, und Klima NRW) Priorisierung hoch (ab 5 Punkten) • Rückkopplung Schwammstadt, Stadtgrün, Artenwahl (7 Punkte) • Lokale Regenrückhalteunterstützung • Starkregenberatung bekannter machen Priorisierung mittel (3-4 Punkte) • Beratung zu steigendem Grundwasser Zisternen und Rigolen fördern und bewirtschaften Priorisierung: niedrig (0-2 Punkte) • Bürger*innenmeldung bei Hitzespots und Abwasserproblemen bei Starkregen • Bürger*innen informieren, die in Überflutungsgebieten bauen wollen Möglichkeiten der Zusammenarbeit Ergebnisse der Thementische 13.01.2026 Seite 34 Erneuerbare Energien und nachhaltige Wärmeversor- gung Verhaltensänderung: Konsum (z. B. Kleider, Ernährung, Trinkwasser sparen im Sommer) und Mobilität Betreuung durch Frau Bohlen (Interkommunale Klimamanagerin Rhein-Voreifel) Priorisierung hoch (ab 5 Punkten) • Radwege sicher und zusammenhängend (8 Punkte) • Verlässliches und gut erreichbares Carsharing; privates Carsharing; mehr Nachbarschaftsautos (Stadtauto); Priorisierung mittel (3-4 Punkte) • Repair-Cafés (Elektro, Schneidern, Räder, …) > ältere Leute wollen gebraucht werden • Laufbusse für Schulen/Kitas (Treffpunkte, um gemeinsam zur Kita/in die Schule zu laufen.) > Nachbarschaften der Elterntaxis • Mehr Öffentlichkeitsarbeit mit prominenter Darstellung der Angebote und best- practice-Beispiele • Stadtbibliothek mit Themenschwerpunkten ausstatten: zero waste, low carbon, … Möglichkeiten der Zusammenarbeit Ergebnisse der Thementische 13.01.2026 Seite 35 Erneuerbare Energien und nachhaltige Wärmeversor- gung Priorisierung: niedrig (0-2 Punkte) • Nichts neues, mehr altes nutzen/wiederverwenden; Kosumwettbewerb abschaffen/reduzieren • Pflanzentauschbörse • Eigene Mehrwegverpackungen – abgeklärt mit Gesundheitsamt; Schlupflöcher stopfen; Gastro informieren, was erlaubt ist • Kisten - nachhaltige Lebensmittel: Too Good Too Go; zu gut für die Tonne, solidarische Landwirtschaft, Nachhaltige Region (Krumme Dinger) • Schon die Kleinsten lenken (Kitas): Mülltrennung, Gärtnern (Pflanzen), Ernährung (vegetarisch + regional) Busse umstellen oft zu leer > kleinere Busse • Verdrehen des „normalen“ (z. B. 3 Tage Veggie-Essen und 2 Tage „normal“ oder ganz Veggie) • On demand ride-sharing • Öffentlichkeitsarbeit über Radler vs. Autofahrer (Knigge mit Infos zu Abstandspflichten); abgesenkte Bordsteine müssen befahrbar sein • Marktschwärmer (Swisttal), Feierabendmarkt (Rheinbach); Markt am neuen Markt (Meckenheim) Möglichkeiten der Zusammenarbeit Ergebnisse der Thementische 13.01.2026 Seite 36 Erneuerbare Energien und nachhaltige Wärmeversor- gung Generelle Öffentlichkeitsarbeit Betreuung durch Frau Hübel (Ehrenamtskoordinatorin) Priorisierung hoch (ab 5 Punkten) • Newsletter mit Infos über Klimaprojekte + Möglichkeiten der Mitwirkung (7 Punkte) Priorisierung mittel (3-4 Punkte) • Gewerbegebiete miteinbeziehen: nachhaltige Unternehmen • Website: Umwelt- und Klimavereine etc. sichtbar machen • Sprachrohr für Impulse aus der Bevölkerung (über Vereine etc.) • Meldestelle für Akutes (analog zur Müll-App) Priorisierung: niedrig (0-2 Punkte) • Best practice Beispiele aus Bornheim sichtbarer machen • VHS Kurs Windenergie LSV • Altersgerechte Ansprache (Zielgruppen outreach z. B. TikTok Kanal; Seniorentreff) Möglichkeiten der Zusammenarbeit Ergebnisse der Thementische 13.01.2026 Seite 37 Erneuerbare Energien und nachhaltige Wärmeversor- gung • Coaching Klimakommunikation für Verwaltung (mit emotionaler Argumentation umgehen, wenn Fakten nicht mehr weiter helfen) • Teilhabe: Infos on- und offline Agenda 13.01.2026 Seite 38 1. Begrüßung und Einführung 2. Status Quo Klimaschutz 3. Status Quo Klimaanpassung 4. Möglichkeiten der Zusammenarbeit: Thementische und Diskussion 5. Generelle Angebote fürs Ehrenamt 6. Weiteres Vorgehen und Abschlussworte Generelle Angebote fürs Ehrenamt 13.01.2026 Seite 39 Alle Infos hierzu finden sich auf unserer Homepage unter: https://www.bornheim.de/ehrenamt - Generelles zum Ehrenamt - Ehrenamtstag - Ehrenamtsbörse - Ansprechpartner - … https://www.bornheim.de/ehrenamt Agenda 13.01.2026 Seite 40 1. Begrüßung und Einführung 2. Status Quo Klimaschutz 3. Status Quo Klimaanpassung 4. Möglichkeiten der Zusammenarbeit: Thementische und Diskussion 5. Generelle Angebote fürs Ehrenamt 6. Weiteres Vorgehen und Abschlussworte Umfrage der Teilnehmer*innen 13.01.2026 Was hat den Teilnehmer*innen bei dem Workshop gefehlt - Zusammengefasst Beteiligung • Konkrete Beteiligungsmöglichkeiten noch zu unklar • Gemeinsame Planung von Workshops mit Ehrenamtlichen • Unterscheidung kleine und große Hebel Kommunikation • Wie die Stadt die Kommunikation verbessert kann > bessere Nutzung der diversen Kommunikationswege • Emotionale und psychologische Aspekte • Vermittlung der Dringlichkeit • Wie lebenslange Bildung für nachhaltige Entwicklung gestärkt werden kann • Konstruktive Kommunikation Themen • Mehr Mobilität, Umweltschutz durch Müllvermeidung, Wald, Ökologisches Bauen (v.a. Zement als Energiefresser) Seite 41 Umfrage der Teilnehmer*innen 13.01.2026 Was hat den Teilnehmer*innen bei dem Workshop besonders gut gefallen - Zusammenfassung Seite 42 Vernetzung • Freier Austausch • Interessante Gespräche • Neue Leute kennenlernen Informationen • Sehr informativ • Vorstellung Aktivitäten der Stadt • Möglichkeit nachzufragen • Relevante, diverse Themen Stimmung und der Ablauf • Viele engagierte Menschen • Workshopstruktur (Kombi Info und Austausch) Outcome • Ideen um aktiv zu werden Umfrage der Teilnehmer*innen 13.01.2026 In welchem Thema & mit welcher Aktion möchten die Teilnehmer*innen sich nun besonders einbringen? (z.B. Solarenergie: Flyer erstellen; Begrünung: Grünpat*in werden) Seite 43 Erneuerbare Energien und Wärme- wende (ca. 8 x) Begrünung/ Entsiegelung (ca. 7x) Nachhaltige Mobilität (ca. 4x) Öffentlich- keitsarbeit (ca. 4 x) Sonstiges (ca. 5 x) Umfrage der Teilnehmer*innen 13.01.2026 In welchem Thema & mit welcher Aktion möchten die Teilnehmer*innen sich nun besonders einbringen? (z.B. Solarenergie: Flyer erstellen; Begrünung: Grünpat*in werden) Seite 44 Erneuerbare Energien und Wärme- wende (ca. 8 x) Begrünung/ Entsiegelung (ca. 7x) Nachhaltige Mobilität (ca. 4x) Öffentlich- keitsarbeit (ca. 4 x) Sonstiges (ca. 5 x) Nächste Schritte 13.01.2026 Seite 45 ▪ Geplant ist es regelmäßig Bürgerworkshops stattfinden zu lassen (idealerweise ein Mal pro Halbjahr). Das Datum wird über verschiedene Kanäle rechtzeitig bekanntgegeben (z. B. Website Nachhaltigkeit, Social Media, etc.) ▪ Neben diesem Protokoll wird ein Dokument mit Stellungnahmen zu den konkreten Vorschlägen der Thementische veröffentlicht. ▪ Es soll ein Concetpboard veröffentlicht werden, also eine Art Online Whiteboard, auf dem Bürger*innen Themenwünsche für den nächsten Workshop bekanntgeben können Folie 1 Folie 2 Folie 3 Folie 4 Folie 5 Folie 6 Folie 7 Folie 8 Folie 9 Folie 10 Folie 11 Folie 12 Folie 13 Folie 14 Folie 15 Folie 16 Folie 17 Folie 18 Folie 19 Folie 20 Folie 21 Folie 22 Folie 23 Folie 24 Folie 25 Folie 26 Folie 27 Folie 28 Folie 29 Folie 30 Folie 31 Folie 32 Folie 33 Folie 34 Folie 35 Folie 36 Folie 37 Folie 38 Folie 39 Folie 40 Folie 41 Folie 42 Folie 43 Folie 44 Folie 45 Seite 1 13.01.2026 14.10.2025 - 18:00-20:00 Uhr - Ratssaal Stadt Bornheim Erster Bürgerworkshop Klima Agenda 13.01.2026 Seite 2 1. Begrüßung und Einführung 2. Status Quo Klimaschutz 3. Status Quo Klimaanpassung 4. Möglichkeiten der Zusammenarbeit: Thementische und Diskussion 5. Generelle Angebote fürs Ehrenamt 6. Weiteres Vorgehen und Abschlussworte Teilnehmer*innen 13.01.2026 Seite 3 ▪ Christoph Becker: aktueller Bürgermeister ▪ Christian Mandt: zukünftiger Bürgermeister ▪ Dr. Gabriele Jahn: Amtsleitung Amt für Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün (ehemalige Klimaschutzmanagerin) ▪ Lena Sauer: Klimaanpassungsmanagerin ▪ Alexandra Bohlen: interkommunale Klimamanagerin ▪ Sabine Hübel: Ehrenamtskoordinatorin Teilnehmer*innen 13.01.2026 Seite 4 Und ca. 60 engagierte Bürger*innen und Mitglieder von Vereinen Umfrage der Teilnehmer*innen 13.01.2026 Seite 5 Dies war die Motivation der Teilnehmer*innen an dem Workshop teilzunehmen Umfrage der Teilnehmer*innen 13.01.2026 Seite 6 Dies war die Motivation der Teilnehmer*innen an dem Workshop teilzunehmen Zusammengefasst: • Interesse/Neugier • Lokale Nachhaltigkeit, Umwelt- und Artenschutz, Klimawandel • Stand der Umsetzung durch die Verwaltung • Mitgestaltung • Mitarbeit • Mitspracherecht • Das eigene zu Hause umrüsten • Kontakte knüpfen • Dringlichkeit/Sorgen • Optimismus/Lebensqualität Umfrage der Teilnehmer*innen 13.01.2026 Seite 7 So haben die Teilnehmer*innen von dem Workshop erfahren z. B. Newsletter Umfrage der Teilnehmer*innen 13.01.2026 Seite 8 Dies erhofften sich die Teilnehmer*innen von dem Workshop z. B. Newsletter Mitmachen (ca. 14 x) Infos (ca. 18x) Kontakte und Austausch (ca. 7x) Positive Motivation und Ziele (ca. 4 x) Umfrage der Teilnehmer*innen 13.01.2026 Seite 9 Dies erhofften sich die Teilnehmer*innen von dem Workshop Mitmachen (ca. 14 x) Infos (ca. 18x) Kontakte und Austausch (ca. 7x) Positive Motivation und Ziele (ca. 4 x) Umfrage der Teilnehmer*innen 13.01.2026 Seite 10 Dies erhofften sich die Teilnehmer*innen von dem Workshop Mitmachen (ca. 14 x) Infos (ca. 18x) Kontakte und Austausch (ca. 7x) Positive Motivation und Ziele (ca. 4 x) Agenda 13.01.2026 Seite 11 1. Begrüßung und Einführung 2. Status Quo Klimaschutz 3. Status Quo Klimaanpassung 4. Möglichkeiten der Zusammenarbeit: Thementische und Diskussion 5. Generelle Angebote fürs Ehrenamt 6. Weiteres Vorgehen und Abschlussworte Klimaneutralität 2045 - Stand 13.01.2026 Seite 12 10.Oktober 2024: Beschlussfassung zum Klimaneutralitätskonzept und Maßnahmenkatalog Ergebnis: Definition von Maßnahmensteckbriefen und Prioritäten 92 Maßnahmen ▪THG-Minderungspotenzial ▪Kurzfristig ▪Kostenschätzung Klimaneutralität: Maßnahmensteckbriefe 13.01.2026 Seite 13 - Zielsetzung - Kurzbeschreibung - Art der Maßnahme - Anleitung zur Umsetzung - Zielgruppe - Verantwortlich für die Umsetzung - Erwartete Investitionen - Beitrag zur Nachhaltigkeits- strategie Verwaltungsintern: Umsetzung über ein Projektmanagement Klimaneutralität Klimaneutralität 13.01.2026 Seite 14 Beispiel: Aktivitäten, Meilensteine im zweiten Quartal 2025 Kommunale Wärmeplanung - Stand 13.01.2026 Seite 15 9. Oktober 2025 Beschlussfassung zur kommunalen Wärmeplanung ▪ 23 Maßnahmen ▪ Steckbriefe (Kurzbeschreibung, Ziel, Umsetzungsschritte, Kosten, Erfolgsindikatoren, Akteure, Zielerreichung im Zielszenario) ▪ 3 Prioritätsstufen (+++, ++, +) ▪ Zeitliche Einordnung/Priorisierung der nächsten sechs Maßnahmen Agenda 13.01.2026 Seite 16 1. Begrüßung und Einführung 2. Status Quo Klimaschutz 3. Status Quo Klimaanpassung 4. Möglichkeiten der Zusammenarbeit: Thementische und Diskussion 5. Generelle Angebote fürs Ehrenamt 6. Weiteres Vorgehen und Abschlussworte Was macht die Stadt Bornheim? 13.01.2026 Seite 17 01/2024 Klimaanpassungskonzept (> 40 Maßnahmen + Karten) Fokus: naturbasierte Lösungen 09/2024 Personalstelle Klimaanpassungsmanagement Heute Prioritäre Umsetzung: - Begrünung von Straßenzügen - Klimagerechte Schule/Kita - Pocket Parks - Schwammstadt - Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit Warum naturbasierte Lösungen? 13.01.2026 Seite 18 Klimawandel + Emissionen durch Stromerzeugung bei nicht nachhaltiger Stromgewinnung Kühlung durch Klimaanlagen Klimaschutz Naturbasierte Dämmung Regenwassermanagement Förderung der Artenvielfalt Luftfilterung Image-Aufwertung X X X X X X Warum naturbasierte Lösungen? 13.01.2026 Seite 19 Naturbasierte Klimaanpassung Kühlung durch Gebäudegrün Klimaschutz Naturbasierte Dämmung Regenwassermanagement Förderung der Artenvielfalt Luftfilterung Image-Aufwertung Begrünung von Straßenzügen 13.01.2026 Seite 20 09-12/2024 Bewilligung Förderung Stadtbaumkonzept & Pilotprojekt sowie Beschluss ___________________________________________________________ Aktuell Erstellung des Stadtbaumkonzeptes: verwaltungsinterne Abstimmungen zu Standorten für den 5-Jahresplan 29.10.25 Anwohner-Infoveranstaltung Pilotprojekt Diergardtstraße (5 neue Baumstandorte) Q4/2025 Fertigstellung Stadtbaumkonzept Klimagerechte Schule/Kita 13.01.2026 Seite 21 10/2025 Ratsbeschluss zur prioritären Umsetzung 10/2025 Bewerbung Wettbewerb „Coole Schulhöfe NRW 2.0“ mit zwei Schulen ___________________________________________________________ Aktuell Parallele Absprachen zu vorgeschlagenen Maßnahmen im Rahmen des Wettbewerbs 12/2025 Rückmeldung Wettbewerb Pocket Parks 13.01.2026 Seite 22 Q4/25 – Q1/25 Sammlung potenzieller Flächen (verwaltungsintern & mit Ortsvorsteher*innen) 07/2025 Erster Pocket Park: Pflanzbeete hergestellt ___________________________________________________________ Aktuell Verwaltungsinterne Absprachen zu Entwürfen weiterer Flächen 11/2025 Erster Pocket Park: Bepflanzung Schwammstadt 13.01.2026 Seite 23 Q1/2025 Retentionsraumanalyse für weitere Regenrückhaltebecken 03/2025 Pilotprojekt: Starkregenvorsorge & Erosionsschutz durch Miscanthus ___________________________________________________________ Aktuell Erstellung Förderprogramm: Dauerkulturen zum Erosionsschutz und zur Starkregenvorsorge Aktuell Einbindung in verschiedene Projekte anderer Ämter, um Schwammstadtmaßnahmen zu integrieren Öffentlichkeitsarbeit 13.01.2026 Seite 24 ▪ Neuer Websiteauftritt ▪ Social Media: Neues Design & regelmäßige Posts ▪ Veranstaltungen ➢ Diverse VHS Kurse ➢ Starkregenaktionstag 2026 ➢ Gebäudegrün für Unternehmen ➢ … ▪ Infomaterialien: Flyer, Giveaways, … ▪ Etc. Agenda 13.01.2026 Seite 25 1. Begrüßung und Einführung 2. Status Quo Klimaschutz 3. Status Quo Klimaanpassung 4. Möglichkeiten der Zusammenarbeit: Thementische und Diskussion 5. Generelle Angebote fürs Ehrenamt 6. Weiteres Vorgehen und Abschlussworte Möglichkeiten der Zusammenarbeit Rahmenbedingungen 13.01.2026 Seite 26 Möglichkeiten der Zusammenarbeit Thementische 13.01.2026 Seite 27 Die Teilnehmer*innen haben sich auf 5 Thementische verteilt und darüber diskutiert, wie sie sich einbringen können und wie man effizienter Ziele in den Bereichen erreicht. Anschließend wurden die Maßnahmen durch Punkte priorisiert. Möglichkeiten der Zusammenarbeit 13.01.2026 Seite 28 Thementische: Die Teilnehmer*innen haben sich auf 5 Thementische verteilt und darüber diskutiert, wie sie sich einbringen können und wie man effizienter Ziele in den Bereichen erreicht. Anschließend wurden die Maßnahmen durch Punkte priorisiert. Begrünungsmaßnahmen, Hitzeschutz und Gesundheit Erneuerbare Energien und nachhaltige Wärmeversorgung Starkregenvorsorge (Schwammstadt und Objektschutz) Verhaltensänderung: Konsum (z. B. Kleider, Ernährung, Trinkwasser sparen im Sommer) und Mobilität Generelle Öffentlichkeitsarbeit Möglichkeiten der Zusammenarbeit Ergebnisse der Thementische 13.01.2026 Seite 29 Erneuerbare Energien und nachhaltige Wärmeversor- gung Erneuerbare Energien und nachhaltige Wärmeversorgung Betreuung durch Frau Dr. Jahn (Amtsleitung Amt für Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün) Priorisierung hoch (ab 5 Punkten) • Finanzielle Beteiligung an Windenergieprojekten über Bürgerenergiegenossenschaften (15 Punkte) • Begleitung von Initiativen zur Gründung von Energiegenossenschaften/Wärmegenossenschaften im Viertel Priorisierung mittel (3-4 Punkte) • Know-How von anderen Kommunen einholen zu Energiegenossenschaften und zum Wärmenetz Priorisierung: niedrig (0-2 Punkte) • Modellprojekte seitens der Stadt initiieren und bekanntmachen (Leitbildfunktion) • Projekte der Stadt zur Wärmeversorgung besser bewerben • Handwerksbetriebe mit ins Boot nehmen Möglichkeiten der Zusammenarbeit Ergebnisse der Thementische 13.01.2026 Seite 30 Erneuerbare Energien und nachhaltige Wärmeversor- gung • Gewinne der Windenergienutzung in kommunale Strukturen zumindest teilweise einfließen lassen • „offene“ Tür zu Energiethemen im Rahmen von VHS Veranstaltungen • Bürgerberatung (z. B. zu Balkonkraftwerken, Energie für Mehrfamilienhäuser) • Kennzeichnung von Maßnahmen am Haus • Gemeinsam Wärmenutzung durch Rhein auf höheren Ebenen abklären/absprechen • Unternehmen vor der Niederlassung in die nachhaltige Wärmeplanung miteinbeziehen • Bewerbung der bestehenden Angebote – übersichtlichere Website Möglichkeiten der Zusammenarbeit Ergebnisse der Thementische 13.01.2026 Seite 31 Erneuerbare Energien und nachhaltige Wärmeversor- gung Begrünungsmaßnahmen, Hitzeschutz und Gesundheit Betreuung durch Frau Sauer (Klimaanpassungsmanagerin) Priorisierung hoch (ab 5 Punkten) • Flächenfraß: Entsiegelung der Parkplätze (9,5 Punkte) • Wettbewerb abpflastern.de • Gestaltungssatzungen für Neubaugebiete: keine Schottergärten, keine versiegelten „Vorgärten“ Priorisierung mittel (3-4 Punkte) • Mitmachmöglichkeiten, wo Motivierte unter Anleitung etwas tun können • „Begrünungskarte“ von Bornheim erstellen > Bürger können Bäume für markierte Stellen anhand der Karte spenden Möglichkeiten der Zusammenarbeit Ergebnisse der Thementische 13.01.2026 Seite 32 Erneuerbare Energien und nachhaltige Wärmeversor- gung Priorisierung: niedrig (0-2 Punkte) • Von Risikogruppen aus denken und entsprechende Schutzmaßnahmen mit ihnen gemeinsam planen (Hitze, Hochwasser, …) • Vorhandene Informationen besser verfügbar/zugänglich machen (z. B. Karte der kühlen Orte, Beratungen, …) • Listen über heimische Wildpflanzen zur Orientierung für Bürger*innen erstellen (und/oder Negativlisten zu invasiven Pflanzen) • Bürgerworkshops in jedem Ortsteil: gemeinsame Sichtung: Mögliche Flächen für Tiny Forests oder Bäume/Grünflächen (nicht auf Ortsvorsteher begrenzen) • Warum wird das Schottergärtenverbot nicht ausreichend kontrolliert? • Aus den Niederlanden: Tegel wippen Entsiegelung durch Bürger*innen • Baumkonzept mit Vorrang heimische Arten > Schwammstadt • Analog Friedhofssystem: „Pflegevorsorge“ für Vorgärten • Miscanthusprojekt: Mehr heimische Arten nach vorne stellen Straßenlaternen begrünen > Hitzeschutz und Hochwasserschutz gemeinsam denken: mit Wasser kühlen, mit Zisternen Starkregenwirkung mindern Möglichkeiten der Zusammenarbeit Ergebnisse der Thementische 13.01.2026 Seite 33 Erneuerbare Energien und nachhaltige Wärmeversor- gung Starkregenvorsorge (Schwammstadt und Objektschutz) Betreuung durch Herrn Conrad (Landesamt für Natur, Umwelt, und Klima NRW) Priorisierung hoch (ab 5 Punkten) • Rückkopplung Schwammstadt, Stadtgrün, Artenwahl (7 Punkte) • Lokale Regenrückhalteunterstützung • Starkregenberatung bekannter machen Priorisierung mittel (3-4 Punkte) • Beratung zu steigendem Grundwasser Zisternen und Rigolen fördern und bewirtschaften Priorisierung: niedrig (0-2 Punkte) • Bürger*innenmeldung bei Hitzespots und Abwasserproblemen bei Starkregen • Bürger*innen informieren, die in Überflutungsgebieten bauen wollen Möglichkeiten der Zusammenarbeit Ergebnisse der Thementische 13.01.2026 Seite 34 Erneuerbare Energien und nachhaltige Wärmeversor- gung Verhaltensänderung: Konsum (z. B. Kleider, Ernährung, Trinkwasser sparen im Sommer) und Mobilität Betreuung durch Frau Bohlen (Interkommunale Klimamanagerin Rhein-Voreifel) Priorisierung hoch (ab 5 Punkten) • Radwege sicher und zusammenhängend (8 Punkte) • Verlässliches und gut erreichbares Carsharing; privates Carsharing; mehr Nachbarschaftsautos (Stadtauto); Priorisierung mittel (3-4 Punkte) • Repair-Cafés (Elektro, Schneidern, Räder, …) > ältere Leute wollen gebraucht werden • Laufbusse für Schulen/Kitas (Treffpunkte, um gemeinsam zur Kita/in die Schule zu laufen.) > Nachbarschaften der Elterntaxis • Mehr Öffentlichkeitsarbeit mit prominenter Darstellung der Angebote und best- practice-Beispiele • Stadtbibliothek mit Themenschwerpunkten ausstatten: zero waste, low carbon, … Möglichkeiten der Zusammenarbeit Ergebnisse der Thementische 13.01.2026 Seite 35 Erneuerbare Energien und nachhaltige Wärmeversor- gung Priorisierung: niedrig (0-2 Punkte) • Nichts neues, mehr altes nutzen/wiederverwenden; Kosumwettbewerb abschaffen/reduzieren • Pflanzentauschbörse • Eigene Mehrwegverpackungen – abgeklärt mit Gesundheitsamt; Schlupflöcher stopfen; Gastro informieren, was erlaubt ist • Kisten - nachhaltige Lebensmittel: Too Good Too Go; zu gut für die Tonne, solidarische Landwirtschaft, Nachhaltige Region (Krumme Dinger) • Schon die Kleinsten lenken (Kitas): Mülltrennung, Gärtnern (Pflanzen), Ernährung (vegetarisch + regional) Busse umstellen oft zu leer > kleinere Busse • Verdrehen des „normalen“ (z. B. 3 Tage Veggie-Essen und 2 Tage „normal“ oder ganz Veggie) • On demand ride-sharing • Öffentlichkeitsarbeit über Radler vs. Autofahrer (Knigge mit Infos zu Abstandspflichten); abgesenkte Bordsteine müssen befahrbar sein • Marktschwärmer (Swisttal), Feierabendmarkt (Rheinbach); Markt am neuen Markt (Meckenheim) Möglichkeiten der Zusammenarbeit Ergebnisse der Thementische 13.01.2026 Seite 36 Erneuerbare Energien und nachhaltige Wärmeversor- gung Generelle Öffentlichkeitsarbeit Betreuung durch Frau Hübel (Ehrenamtskoordinatorin) Priorisierung hoch (ab 5 Punkten) • Newsletter mit Infos über Klimaprojekte + Möglichkeiten der Mitwirkung (7 Punkte) Priorisierung mittel (3-4 Punkte) • Gewerbegebiete miteinbeziehen: nachhaltige Unternehmen • Website: Umwelt- und Klimavereine etc. sichtbar machen • Sprachrohr für Impulse aus der Bevölkerung (über Vereine etc.) • Meldestelle für Akutes (analog zur Müll-App) Priorisierung: niedrig (0-2 Punkte) • Best practice Beispiele aus Bornheim sichtbarer machen • VHS Kurs Windenergie LSV • Altersgerechte Ansprache (Zielgruppen outreach z. B. TikTok Kanal; Seniorentreff) Möglichkeiten der Zusammenarbeit Ergebnisse der Thementische 13.01.2026 Seite 37 Erneuerbare Energien und nachhaltige Wärmeversor- gung • Coaching Klimakommunikation für Verwaltung (mit emotionaler Argumentation umgehen, wenn Fakten nicht mehr weiter helfen) • Teilhabe: Infos on- und offline Agenda 13.01.2026 Seite 38 1. Begrüßung und Einführung 2. Status Quo Klimaschutz 3. Status Quo Klimaanpassung 4. Möglichkeiten der Zusammenarbeit: Thementische und Diskussion 5. Generelle Angebote fürs Ehrenamt 6. Weiteres Vorgehen und Abschlussworte Generelle Angebote fürs Ehrenamt 13.01.2026 Seite 39 Alle Infos hierzu finden sich auf unserer Homepage unter: https://www.bornheim.de/ehrenamt - Generelles zum Ehrenamt - Ehrenamtstag - Ehrenamtsbörse - Ansprechpartner - … https://www.bornheim.de/ehrenamt Agenda 13.01.2026 Seite 40 1. Begrüßung und Einführung 2. Status Quo Klimaschutz 3. Status Quo Klimaanpassung 4. Möglichkeiten der Zusammenarbeit: Thementische und Diskussion 5. Generelle Angebote fürs Ehrenamt 6. Weiteres Vorgehen und Abschlussworte Umfrage der Teilnehmer*innen 13.01.2026 Was hat den Teilnehmer*innen bei dem Workshop gefehlt - Zusammengefasst Beteiligung • Konkrete Beteiligungsmöglichkeiten noch zu unklar • Gemeinsame Planung von Workshops mit Ehrenamtlichen • Unterscheidung kleine und große Hebel Kommunikation • Wie die Stadt die Kommunikation verbessert kann > bessere Nutzung der diversen Kommunikationswege • Emotionale und psychologische Aspekte • Vermittlung der Dringlichkeit • Wie lebenslange Bildung für nachhaltige Entwicklung gestärkt werden kann • Konstruktive Kommunikation Themen • Mehr Mobilität, Umweltschutz durch Müllvermeidung, Wald, Ökologisches Bauen (v.a. Zement als Energiefresser) Seite 41 Umfrage der Teilnehmer*innen 13.01.2026 Was hat den Teilnehmer*innen bei dem Workshop besonders gut gefallen - Zusammenfassung Seite 42 Vernetzung • Freier Austausch • Interessante Gespräche • Neue Leute kennenlernen Informationen • Sehr informativ • Vorstellung Aktivitäten der Stadt • Möglichkeit nachzufragen • Relevante, diverse Themen Stimmung und der Ablauf • Viele engagierte Menschen • Workshopstruktur (Kombi Info und Austausch) Outcome • Ideen um aktiv zu werden Umfrage der Teilnehmer*innen 13.01.2026 In welchem Thema & mit welcher Aktion möchten die Teilnehmer*innen sich nun besonders einbringen? (z.B. Solarenergie: Flyer erstellen; Begrünung: Grünpat*in werden) Seite 43 Erneuerbare Energien und Wärme- wende (ca. 8 x) Begrünung/ Entsiegelung (ca. 7x) Nachhaltige Mobilität (ca. 4x) Öffentlich- keitsarbeit (ca. 4 x) Sonstiges (ca. 5 x) Umfrage der Teilnehmer*innen 13.01.2026 In welchem Thema & mit welcher Aktion möchten die Teilnehmer*innen sich nun besonders einbringen? (z.B. Solarenergie: Flyer erstellen; Begrünung: Grünpat*in werden) Seite 44 Erneuerbare Energien und Wärme- wende (ca. 8 x) Begrünung/ Entsiegelung (ca. 7x) Nachhaltige Mobilität (ca. 4x) Öffentlich- keitsarbeit (ca. 4 x) Sonstiges (ca. 5 x) Nächste Schritte 13.01.2026 Seite 45 ▪ Geplant ist es regelmäßig Bürgerworkshops stattfinden zu lassen (idealerweise ein Mal pro Halbjahr). Das Datum wird über verschiedene Kanäle rechtzeitig bekanntgegeben (z. B. Website Nachhaltigkeit, Social Media, etc.) ▪ Neben diesem Protokoll wird ein Dokument mit Stellungnahmen zu den konkreten Vorschlägen der Thementische veröffentlicht. ▪ Es soll ein Concetpboard veröffentlicht werden, also eine Art Online Whiteboard, auf dem Bürger*innen Themenwünsche für den nächsten Workshop bekanntgeben können Folie 1 Folie 2 Folie 3 Folie 4 Folie 5 Folie 6 Folie 7 Folie 8 Folie 9 Folie 10 Folie 11 Folie 12 Folie 13 Folie 14 Folie 15 Folie 16 Folie 17 Folie 18 Folie 19 Folie 20 Folie 21 Folie 22 Folie 23 Folie 24 Folie 25 Folie 26 Folie 27 Folie 28 Folie 29 Folie 30 Folie 31 Folie 32 Folie 33 Folie 34 Folie 35 Folie 36 Folie 37 Folie 38 Folie 39 Folie 40 Folie 41 Folie 42 Folie 43 Folie 44 Folie 45

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S e i t e | 1 Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Redaktion & Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Das Amtsblatt der Stadt Bornheim erscheint nach Bedarf und ist einzeln zu beziehen. Es liegt im Rathaus, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, aus und ist online unter www.bornheim.de/amtsblatt verfügbar. Gegen Gebühr kann das Amtsblatt auch per Post zugeschickt werden oder kostenlos per E-Mail. Wenn höhere Gewalt oder andere unabwendbare Ereignisse die Veröffentlichung in dieser Form verhindern, hängt die Stadt die Bekanntmachung im Aushangkasten vor dem Haupteingang des Rathauses aus. Sollte auch dies nicht möglich sein, erfolgt die Bekanntmachung in der Bürgerhalle im Rathaus oder an der Rathaustür. Amtsblatt der Stadt Bornheim 57. Jahrgang ausgegeben in Bornheim am 27.01.2026 Nr. 2 Inhaltsangabe 1. Berichtigung der öffentlichen Bekanntmachung zur Bildung des Wahlausschusses der Stadt Bornheim, S. 2 2. Bebauungsplan Me 15.2- 2.Änderung und Erweiterung „Vollversorger Merten“ in der Ortschaft Merten; Aufstellungsbeschluss, S. 3-4 3. 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bornheim in der Ortschaft Merten, Aufstellungsbeschluss, S. 5-6 4. Jahreshauptversammlung Beregnungsgruppe Brenig, S. 7 5. Jahreshauptversammlung Ortsbauernschaft Brenig, S. 7 6. Genossenschaftsversammlung Jagdgenossenschaft Bornheim, S. 8 http://www.bornheim.de/amtsblatt S e i t e | 2 Berichtigung der öffentlichen Bekanntmachung zur Bildung des Wahlausschusses der Stadt Bornheim gem. § 2 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) vom 22.12.2025, veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Bornheim vom 29.12.2025 (Nr. 31, 56. Jahrgang) Gemäß § 6 Abs. 1 S. 2 der Kommunalwahlordnung (KWahlO) mache ich hiermit die Namen der vom Stadtrat in seiner Sitzung am 05.11.2025 gem. § 2 Abs. 3 KWahlG gewählten Beisitzer und Beisitzerinnen des Wahlausschusses der Stadt Bornheim und ihrer Stellvertreter und Stellvertreterinnen öffentlich bekannt. Diese lauten – abweichend von der öffentlichen Bekanntmachung zur Bildung des Wahlausschusses der Stadt Bornheim gem. § 2 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) vom 22.12.2025, veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Bornheim vom 29.12.2025 (Nr. 31, 56. Jahrgang) korrekt: Beisitzer/innen: Stellvertreter/innen: Bernd Marx, CDU, Bornheim Rüdiger Prinz, CDU, Bornheim Sandeep Singh Bains, CDU, Bornheim Lutz Wehrend, CDU, Bornheim Hans-Günter Engels, CDU, Bornheim Sascha Mauel, CDU, Bornheim Anna Peters, SPD, Bornheim Rainer Züge, SPD, Bornheim Florian von Gliscynski, B90/GRÜNE, Bornheim Maria Koch, B90/GRÜNE, Bornheim Saskia Hauschild, UWG, Bornheim van Eikelen, Manuel, UWG, Bornheim Jörn Freynick, FDP, Bornheim Christian Koch, FDP, Bornheim Dr. Matthias Käding, AfD, Bornheim Udo Zejewski, AfD, Bornheim Bornheim, 12.01.2026 gez. Cugaly Wahlleiter S e i t e | 3 Bebauungsplan Me 15.2- 2.Änderung und Erweiterung „Vollversorger Merten“ in der Ortschaft Merten; Aufstellungsbeschluss Bekanntmachung Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 09.10.2025 den nachfolgenden Beschluss gefasst: „Der Rat beschließt gemäß § 2 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Me 15.2 2. Änderung und Erweiterung „Vollversorger Merten“ in der Ortschaft Merten. Das Plangebiet umfasst die Flächen des Fachmarktzentrums Merten in Innenbereich zwischen Bonn-Brühler- Straße (L 183), Beethovenstraße, Mozartstraße und Kreuzstraße.“ Ziel ist der Umbau und die Erweiterung einer bisher durch einen REWE-Getränkemarkt sowie ein Café mit Backwarenverkauf genutzten Immobilie zu einem Vollsortimenter mit integriertem Getränkemarkt. Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Planbereich grob darstellt, wird hingewiesen. Der vorstehende Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Bornheim, den 19.01.2026 Stadt Bornheim gez. Christian Mandt Bürgermeister S e i t e | 4 S e i t e | 5 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bornheim in der Ortschaft Merten, Aufstellungsbeschluss Bekanntmachung Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 09.10.2025 den nachfolgenden Beschluss gefasst: „Der Rat beschließt gemäß § 2 BauGB die Aufstellung der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Ortschaft Merten. Das Plangebiet umfasst die Flächen des Fachmarktzentrums Merten in Innenbereich zwischen Bonn-Brühler-Straße (L 183), Beethovenstraße, Mozartstraße und Kreuzstraße.“ Ziel ist die Erweiterung der Sonderbaufläche für den bestehenden Einzelhandelsbereich, um den bestehenden Getränkemarkt in einen Vollsortimenter umzuwandeln. Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Änderungsbereich grob darstellt, wird hingewiesen. Der vorstehende Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Bornheim, den 19.01.2026 Stadt Bornheim gez. Christian Mandt Bürgermeister S e i t e | 6 S e i t e | 7 Wasser- und Bodenverband Vorgebirge Die Beregnungsgruppe Brenig lädt alle Mitglieder/Nutzer der Beregnungsgruppe Brenig zur Jahreshauptversammlung ein. Veranstaltungsort: Biohof Apfelbacher, Bornheim-Brenig, Tombergstr. Zeit: Dienstag, den 03.02.2026, 19:00 Uhr gez. Norbert Pesch Ortsbauernschaft Bornheim-Brenig Die Ortsbauernschaft Brenig lädt alle Mitglieder zur Jahreshauptversammlung ein. Veranstaltungsort: Biohof Apfelbacher, Bornheim-Brenig, Tombergstr. Zeit: Dienstag, den 03.02.2026, 18:00 Uhr gez. Norbert Pesch S e i t e | 8 Öffentliche Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Bornheim Geschäftsstelle: Breniger Strasse 21, 53332 Bornheim Telefon: 02222/61775 oder 01577 3870797 Einladung Hiermit lade ich die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Bornheim gem. §9 der Genossenschaftssatzung zu einer Genossenschaftsversammlung am Dienstag, dem 24.02.2026, 19.00 Uhr, in das Restaurant Landhaus Wieler, Hauptstraße 96, 53332 Bornheim-Walberberg ein. Tagesordnung 1. Wahl eines Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift 2. Billigung der Niederschrift über die Genossenschaftsversammlung vom 05.12.2024 3. Berichte des Vorstandes und der Rechnungsprüfung 4. Entlastung des Jagdvorstandes, des Jagdausschusses und des Geschäftsführers für den Zeitraum 01.04.2022 bis 31.03.2026. 5. Wahl des Geschäftsführers , Wahlperiode 01.04.2026 bis 31.03.2030 6. Wahl der Mitglieder des Jagdausschusses, Wahlperiode 01.04.2026 bis 31.03.2030 7. Wahl des Jagdvorstandes, Wahlperiode 01.04.2026 bis 31.03.2030 8. Mittelverwendung, grundsätzlich Auskehrung an die Ortsbauernschaften – Erneuerung des Beschlusses vorangegangener Genossenschaftsversammlungen, Beschluss 9. Höhe der Rücklage aus den Pachteinnahmen im Jagdjahr 2026/27, keine Auskehrung in 2026 10. Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2026 bis 2029, Beschluss 11. Änderungsvertrag TVB Rösberg, ein Pächter scheidet aus, Beschluss 12. Änderungsvertrag TVB Widdig, neuer zweiter Pächter 13. Änderungsvertrag TVB Bornheim, Brenig, Dersdorf, neuer zweiter Pächter 14. Mitteilungen und Anfragen Der Jagdvorsteher gez. Peter Werner Decker S e i t e | 1 Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Redaktion & Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Das Amtsblatt der Stadt Bornheim erscheint nach Bedarf und ist einzeln zu beziehen. Es liegt im Rathaus, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, aus und ist online unter www.bornheim.de/amtsblatt verfügbar. Gegen Gebühr kann das Amtsblatt auch per Post zugeschickt werden oder kostenlos per E-Mail. Wenn höhere Gewalt oder andere unabwendbare Ereignisse die Veröffentlichung in dieser Form verhindern, hängt die Stadt die Bekanntmachung im Aushangkasten vor dem Haupteingang des Rathauses aus. Sollte auch dies nicht möglich sein, erfolgt die Bekanntmachung in der Bürgerhalle im Rathaus oder an der Rathaustür. Amtsblatt der Stadt Bornheim 57. Jahrgang ausgegeben in Bornheim am 27.01.2026 Nr. 2 Inhaltsangabe 1. Berichtigung der öffentlichen Bekanntmachung zur Bildung des Wahlausschusses der Stadt Bornheim, S. 2 2. Bebauungsplan Me 15.2- 2.Änderung und Erweiterung „Vollversorger Merten“ in der Ortschaft Merten; Aufstellungsbeschluss, S. 3-4 3. 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bornheim in der Ortschaft Merten, Aufstellungsbeschluss, S. 5-6 4. Jahreshauptversammlung Beregnungsgruppe Brenig, S. 7 5. Jahreshauptversammlung Ortsbauernschaft Brenig, S. 7 6. Genossenschaftsversammlung Jagdgenossenschaft Bornheim, S. 8 http://www.bornheim.de/amtsblatt S e i t e | 2 Berichtigung der öffentlichen Bekanntmachung zur Bildung des Wahlausschusses der Stadt Bornheim gem. § 2 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) vom 22.12.2025, veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Bornheim vom 29.12.2025 (Nr. 31, 56. Jahrgang) Gemäß § 6 Abs. 1 S. 2 der Kommunalwahlordnung (KWahlO) mache ich hiermit die Namen der vom Stadtrat in seiner Sitzung am 05.11.2025 gem. § 2 Abs. 3 KWahlG gewählten Beisitzer und Beisitzerinnen des Wahlausschusses der Stadt Bornheim und ihrer Stellvertreter und Stellvertreterinnen öffentlich bekannt. Diese lauten – abweichend von der öffentlichen Bekanntmachung zur Bildung des Wahlausschusses der Stadt Bornheim gem. § 2 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) vom 22.12.2025, veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Bornheim vom 29.12.2025 (Nr. 31, 56. Jahrgang) korrekt: Beisitzer/innen: Stellvertreter/innen: Bernd Marx, CDU, Bornheim Rüdiger Prinz, CDU, Bornheim Sandeep Singh Bains, CDU, Bornheim Lutz Wehrend, CDU, Bornheim Hans-Günter Engels, CDU, Bornheim Sascha Mauel, CDU, Bornheim Anna Peters, SPD, Bornheim Rainer Züge, SPD, Bornheim Florian von Gliscynski, B90/GRÜNE, Bornheim Maria Koch, B90/GRÜNE, Bornheim Saskia Hauschild, UWG, Bornheim van Eikelen, Manuel, UWG, Bornheim Jörn Freynick, FDP, Bornheim Christian Koch, FDP, Bornheim Dr. Matthias Käding, AfD, Bornheim Udo Zejewski, AfD, Bornheim Bornheim, 12.01.2026 gez. Cugaly Wahlleiter S e i t e | 3 Bebauungsplan Me 15.2- 2.Änderung und Erweiterung „Vollversorger Merten“ in der Ortschaft Merten; Aufstellungsbeschluss Bekanntmachung Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 09.10.2025 den nachfolgenden Beschluss gefasst: „Der Rat beschließt gemäß § 2 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Me 15.2 2. Änderung und Erweiterung „Vollversorger Merten“ in der Ortschaft Merten. Das Plangebiet umfasst die Flächen des Fachmarktzentrums Merten in Innenbereich zwischen Bonn-Brühler- Straße (L 183), Beethovenstraße, Mozartstraße und Kreuzstraße.“ Ziel ist der Umbau und die Erweiterung einer bisher durch einen REWE-Getränkemarkt sowie ein Café mit Backwarenverkauf genutzten Immobilie zu einem Vollsortimenter mit integriertem Getränkemarkt. Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Planbereich grob darstellt, wird hingewiesen. Der vorstehende Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Bornheim, den 19.01.2026 Stadt Bornheim gez. Christian Mandt Bürgermeister S e i t e | 4 S e i t e | 5 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bornheim in der Ortschaft Merten, Aufstellungsbeschluss Bekanntmachung Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 09.10.2025 den nachfolgenden Beschluss gefasst: „Der Rat beschließt gemäß § 2 BauGB die Aufstellung der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Ortschaft Merten. Das Plangebiet umfasst die Flächen des Fachmarktzentrums Merten in Innenbereich zwischen Bonn-Brühler-Straße (L 183), Beethovenstraße, Mozartstraße und Kreuzstraße.“ Ziel ist die Erweiterung der Sonderbaufläche für den bestehenden Einzelhandelsbereich, um den bestehenden Getränkemarkt in einen Vollsortimenter umzuwandeln. Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Änderungsbereich grob darstellt, wird hingewiesen. Der vorstehende Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Bornheim, den 19.01.2026 Stadt Bornheim gez. Christian Mandt Bürgermeister S e i t e | 6 S e i t e | 7 Wasser- und Bodenverband Vorgebirge Die Beregnungsgruppe Brenig lädt alle Mitglieder/Nutzer der Beregnungsgruppe Brenig zur Jahreshauptversammlung ein. Veranstaltungsort: Biohof Apfelbacher, Bornheim-Brenig, Tombergstr. Zeit: Dienstag, den 03.02.2026, 19:00 Uhr gez. Norbert Pesch Ortsbauernschaft Bornheim-Brenig Die Ortsbauernschaft Brenig lädt alle Mitglieder zur Jahreshauptversammlung ein. Veranstaltungsort: Biohof Apfelbacher, Bornheim-Brenig, Tombergstr. Zeit: Dienstag, den 03.02.2026, 18:00 Uhr gez. Norbert Pesch S e i t e | 8 Öffentliche Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Bornheim Geschäftsstelle: Breniger Strasse 21, 53332 Bornheim Telefon: 02222/61775 oder 01577 3870797 Einladung Hiermit lade ich die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Bornheim gem. §9 der Genossenschaftssatzung zu einer Genossenschaftsversammlung am Dienstag, dem 24.02.2026, 19.00 Uhr, in das Restaurant Landhaus Wieler, Hauptstraße 96, 53332 Bornheim-Walberberg ein. Tagesordnung 1. Wahl eines Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift 2. Billigung der Niederschrift über die Genossenschaftsversammlung vom 05.12.2024 3. Berichte des Vorstandes und der Rechnungsprüfung 4. Entlastung des Jagdvorstandes, des Jagdausschusses und des Geschäftsführers für den Zeitraum 01.04.2022 bis 31.03.2026. 5. Wahl des Geschäftsführers , Wahlperiode 01.04.2026 bis 31.03.2030 6. Wahl der Mitglieder des Jagdausschusses, Wahlperiode 01.04.2026 bis 31.03.2030 7. Wahl des Jagdvorstandes, Wahlperiode 01.04.2026 bis 31.03.2030 8. Mittelverwendung, grundsätzlich Auskehrung an die Ortsbauernschaften – Erneuerung des Beschlusses vorangegangener Genossenschaftsversammlungen, Beschluss 9. Höhe der Rücklage aus den Pachteinnahmen im Jagdjahr 2026/27, keine Auskehrung in 2026 10. Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2026 bis 2029, Beschluss 11. Änderungsvertrag TVB Rösberg, ein Pächter scheidet aus, Beschluss 12. Änderungsvertrag TVB Widdig, neuer zweiter Pächter 13. Änderungsvertrag TVB Bornheim, Brenig, Dersdorf, neuer zweiter Pächter 14. Mitteilungen und Anfragen Der Jagdvorsteher gez. Peter Werner Decker

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christian.mandt@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 05.02.2026 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Kommunale Streckenpriorisierung“ Sehr geehrte Frau Gesell, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 20.01.2026 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Aus welchem Jahr stammen die aktuell gültigen Prioritätenlisten a) für die Streckenkontrolle, b) für den Winterdienst und c) für die Streckenreinigung? Antwort 1: Die aktuell gültige Prioritätenliste für die Streckenkontrolle stammt aus dem Jahr 2021. Für den Winterdienst und die Streckenreinigung stammen die Listen aus dem Jahr 2016. Frage 2: In welchen wesentlichen Punkten unterscheiden sich die Prioritätenlisten für Streckenkontrolle, Winterdienst und Streckenreinigung inhaltlich voneinander? Antwort 2: Die Priorisierung der Straßenkontrollen orientiert sich an der Verkehrsbedeutung und dem Zustand der Verkehrsanlagen. Die Winterdienstpriorität richtet sich nach der Verkehrsbedeutung und der topografischen Lage der Verkehrsanlagen. Die Prioritätenliste der Streckenkontrolle ist in sechs unterschiedliche Kategorieklassen eingeteilt. Die Kontrolle und Dokumentation erfolgt hierfür in unterschiedlichen Zeitintervallen: 1 Kontrolle und Dokumentation der Kategorieklasse 1 - alle 2 Wochen (Fußgängerzonen mit sehr hoher Verkehrsbedeutung) 2 Kontrolle und Dokumentation der Kategorieklasse 2 – monatlich (Straßen im Innenstadtbe- reich mit sehr hoher Verkehrsbedeutung) 3 Kontrolle und Dokumentation der Kategorieklasse 3 - alle 6 Monate (alle übrigen Straßen im guten Zustand) Frau Andrea Gesell - 2 - 4 Kontrolle und Dokumentation der Kategorieklasse 4 im Abstand von 3 Monaten (alle übri- gen Straßen in keinem guten Zustand) 5 Kontrolle und Dokumentation der Kategorieklasse 5 im Abstand von 3 bis 6 Monaten (Feld, Wald und Wirtschaftswege, Parkplätze, P+R, Ingenieurbauwerke) 6 Kontrolle und Dokumentation der Kategorieklasse 6 täglich (Straßen, Wege, Plätze, Inge- nieurbauwerke mit schlechtem Bauzustand, besonderer Verkehrsbedeutung mit hohem Kontrollbedarf aufgrund eines besonderen Gefährdungsgrades) Die Prioritätenliste für den Winterdienst und die Streckenreinigung ist in der Straßenreinigungssat- zung der Stadt Bornheim zusammengefasst. Sie umfasst die Sommerreinigung und die Winterwar- tung. Die Sommerreinigung ist dabei in drei unterschiedliche Reinigungsklassen aufgeteilt (S1, S2, S3) und die Winterwartung in zwei (W1, W2). Bezeich- nung Reinigungs- Reinigungs- Reinigungs- Verpflichtete Reinigungs- art Häufigkeit verpflichtung klasse (Sommer- reinigung) Reinigung und Winter- Sommer- 14-täglich zum wartung Gehweg Anlieger S1 reinigung 1. und 3. Wochen- ende des Kalen- der- Reinigung Fahrbahn Anlieger monats Reinigung und Winter- Sommer- 14-täglich zum wartung Gehweg Anlieger S2 reinigung 1. und 3. Wochen- ende des Kalen- der- Reinigung Fahrbahn Stadt Born- heim monats Reinigung und Winter- Sommerrei- 14-täglich zum wartung Gehweg Anlieger S3 nigung/Win- 1. und 3. Wochen- terwartung ende des Kalen- der- Reinigung und Win- Anlieger monats terwartung Fahrbahn Reinigung und Winter- Winter- wartung Gehweg Anlieger W1 wartung Winterwartung Fahr- bahn Stadt Born- heim Winterdienstpriorität 1 Reinigung und Winter- Winter- wartung Gehweg Anlieger W2 wartung Winterwartung Fahr- bahn Stadt Born- heim Winterdienstpriorität 2 - 3 - Frage 3: Welche Rad- und Fußwege sind derzeit in den Prioritätenlisten berücksichtigt, welchen Prioritäts- stufen sind sie jeweils zugeordnet und existieren hierfür eigenständige Streckenlisten (insbeson- dere für den Winterdienst)? Antwort 3: In der Straßenreinigungssatzung sind die Radwegabschnitte als Bestandteil der jeweiligen Straße erfasst. Eine Priorisierung von Radwegen gibt es derzeit nicht. Zur Förderung des Radverkehrs prüft die Verwaltung derzeit die Möglichkeiten, einen Winterdienst auf Radwegen im Stadtgebiet zu realisieren. Prüfbestandteil sind alle gemeinsamen Geh- und Radwege im Stadtgebiet sowie ergänzende Wege wie z.B. die Bachbegleitwege in Bornheim und Roisdorf. Die Reinigung (Sommerreinigung bzw. Winterwartung) der Gehwege ist bei allen öffentlichen Stra- ßen innerhalb der geschlossenen Ortslage in der Regel den Eigentümern der angrenzenden und erschlossenen Grundstücke übertragen. Frage 4: Auf welcher konkreten Datengrundlage beruht die Einstufung der „Frequentierung“ von Straßen, Wegen und Plätzen, und erfolgt dabei eine Differenzierung nach Verkehrsarten (Kfz, Rad, Fuß)? Antwort 4: Die jeweiligen Straßen sind grundsätzlich unterteilt in Hauptsammelstraßen, Hauptverkehrsstra- ßen, Sammelstraßen, Anliegerstraßen und Wald,- Wirtschaftswege. Die Straßen, die für den Ver- kehr besonders wichtig sind, haben im Winterdienstverzeichnis die Priorität 1 (W1). Sie werden zuerst geräumt und gestreut, bis sie verkehrssicher sind. Danach werden die Straßen mit der Pri- orität 2 (W2) geräumt und gestreut. Frage 5: Wie, durch wen und in welchem zeitlichen Rhythmus werden die Prioritätenlisten für Strecken- kontrolle, Winterdienst und Streckenreinigung fortgeschrieben oder angepasst, insbesondere im Hinblick auf neue Straßen, Wege oder veränderte Nutzungen (z. B. neue Radwege, Schulwege, Wohngebiete)? Antwort 5: Die Prioritätenlisten werden durch die Stadtverwaltung bedarfsweise kontrolliert und angepasst. Mit freundlichen Grüßen (Christian Mandt) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christian.mandt@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 05.02.2026 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Kommunale Streckenpriorisierung“ Sehr geehrte Frau Gesell, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 20.01.2026 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Aus welchem Jahr stammen die aktuell gültigen Prioritätenlisten a) für die Streckenkontrolle, b) für den Winterdienst und c) für die Streckenreinigung? Antwort 1: Die aktuell gültige Prioritätenliste für die Streckenkontrolle stammt aus dem Jahr 2021. Für den Winterdienst und die Streckenreinigung stammen die Listen aus dem Jahr 2016. Frage 2: In welchen wesentlichen Punkten unterscheiden sich die Prioritätenlisten für Streckenkontrolle, Winterdienst und Streckenreinigung inhaltlich voneinander? Antwort 2: Die Priorisierung der Straßenkontrollen orientiert sich an der Verkehrsbedeutung und dem Zustand der Verkehrsanlagen. Die Winterdienstpriorität richtet sich nach der Verkehrsbedeutung und der topografischen Lage der Verkehrsanlagen. Die Prioritätenliste der Streckenkontrolle ist in sechs unterschiedliche Kategorieklassen eingeteilt. Die Kontrolle und Dokumentation erfolgt hierfür in unterschiedlichen Zeitintervallen: 1 Kontrolle und Dokumentation der Kategorieklasse 1 - alle 2 Wochen (Fußgängerzonen mit sehr hoher Verkehrsbedeutung) 2 Kontrolle und Dokumentation der Kategorieklasse 2 – monatlich (Straßen im Innenstadtbe- reich mit sehr hoher Verkehrsbedeutung) 3 Kontrolle und Dokumentation der Kategorieklasse 3 - alle 6 Monate (alle übrigen Straßen im guten Zustand) Frau Andrea Gesell - 2 - 4 Kontrolle und Dokumentation der Kategorieklasse 4 im Abstand von 3 Monaten (alle übri- gen Straßen in keinem guten Zustand) 5 Kontrolle und Dokumentation der Kategorieklasse 5 im Abstand von 3 bis 6 Monaten (Feld, Wald und Wirtschaftswege, Parkplätze, P+R, Ingenieurbauwerke) 6 Kontrolle und Dokumentation der Kategorieklasse 6 täglich (Straßen, Wege, Plätze, Inge- nieurbauwerke mit schlechtem Bauzustand, besonderer Verkehrsbedeutung mit hohem Kontrollbedarf aufgrund eines besonderen Gefährdungsgrades) Die Prioritätenliste für den Winterdienst und die Streckenreinigung ist in der Straßenreinigungssat- zung der Stadt Bornheim zusammengefasst. Sie umfasst die Sommerreinigung und die Winterwar- tung. Die Sommerreinigung ist dabei in drei unterschiedliche Reinigungsklassen aufgeteilt (S1, S2, S3) und die Winterwartung in zwei (W1, W2). Bezeich- nung Reinigungs- Reinigungs- Reinigungs- Verpflichtete Reinigungs- art Häufigkeit verpflichtung klasse (Sommer- reinigung) Reinigung und Winter- Sommer- 14-täglich zum wartung Gehweg Anlieger S1 reinigung 1. und 3. Wochen- ende des Kalen- der- Reinigung Fahrbahn Anlieger monats Reinigung und Winter- Sommer- 14-täglich zum wartung Gehweg Anlieger S2 reinigung 1. und 3. Wochen- ende des Kalen- der- Reinigung Fahrbahn Stadt Born- heim monats Reinigung und Winter- Sommerrei- 14-täglich zum wartung Gehweg Anlieger S3 nigung/Win- 1. und 3. Wochen- terwartung ende des Kalen- der- Reinigung und Win- Anlieger monats terwartung Fahrbahn Reinigung und Winter- Winter- wartung Gehweg Anlieger W1 wartung Winterwartung Fahr- bahn Stadt Born- heim Winterdienstpriorität 1 Reinigung und Winter- Winter- wartung Gehweg Anlieger W2 wartung Winterwartung Fahr- bahn Stadt Born- heim Winterdienstpriorität 2 - 3 - Frage 3: Welche Rad- und Fußwege sind derzeit in den Prioritätenlisten berücksichtigt, welchen Prioritäts- stufen sind sie jeweils zugeordnet und existieren hierfür eigenständige Streckenlisten (insbeson- dere für den Winterdienst)? Antwort 3: In der Straßenreinigungssatzung sind die Radwegabschnitte als Bestandteil der jeweiligen Straße erfasst. Eine Priorisierung von Radwegen gibt es derzeit nicht. Zur Förderung des Radverkehrs prüft die Verwaltung derzeit die Möglichkeiten, einen Winterdienst auf Radwegen im Stadtgebiet zu realisieren. Prüfbestandteil sind alle gemeinsamen Geh- und Radwege im Stadtgebiet sowie ergänzende Wege wie z.B. die Bachbegleitwege in Bornheim und Roisdorf. Die Reinigung (Sommerreinigung bzw. Winterwartung) der Gehwege ist bei allen öffentlichen Stra- ßen innerhalb der geschlossenen Ortslage in der Regel den Eigentümern der angrenzenden und erschlossenen Grundstücke übertragen. Frage 4: Auf welcher konkreten Datengrundlage beruht die Einstufung der „Frequentierung“ von Straßen, Wegen und Plätzen, und erfolgt dabei eine Differenzierung nach Verkehrsarten (Kfz, Rad, Fuß)? Antwort 4: Die jeweiligen Straßen sind grundsätzlich unterteilt in Hauptsammelstraßen, Hauptverkehrsstra- ßen, Sammelstraßen, Anliegerstraßen und Wald,- Wirtschaftswege. Die Straßen, die für den Ver- kehr besonders wichtig sind, haben im Winterdienstverzeichnis die Priorität 1 (W1). Sie werden zuerst geräumt und gestreut, bis sie verkehrssicher sind. Danach werden die Straßen mit der Pri- orität 2 (W2) geräumt und gestreut. Frage 5: Wie, durch wen und in welchem zeitlichen Rhythmus werden die Prioritätenlisten für Strecken- kontrolle, Winterdienst und Streckenreinigung fortgeschrieben oder angepasst, insbesondere im Hinblick auf neue Straßen, Wege oder veränderte Nutzungen (z. B. neue Radwege, Schulwege, Wohngebiete)? Antwort 5: Die Prioritätenlisten werden durch die Stadtverwaltung bedarfsweise kontrolliert und angepasst. Mit freundlichen Grüßen (Christian Mandt) Bürgermeister

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S e i t e | 1 Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Redaktion & Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Das Amtsblatt der Stadt Bornheim erscheint nach Bedarf und ist einzeln zu beziehen. Es liegt im Rathaus, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, aus und ist online unter www.bornheim.de/amtsblatt verfügbar. Gegen Gebühr kann das Amtsblatt auch per Post zugeschickt werden oder kostenlos per E-Mail. Wenn höhere Gewalt oder andere unabwendbare Ereignisse die Veröffentlichung in dieser Form verhindern, hängt die Stadt die Bekanntmachung im Aushangkasten vor dem Haupteingang des Rathauses aus. Sollte auch dies nicht möglich sein, erfolgt die Bekanntmachung in der Bürgerhalle im Rathaus oder an der Rathaustür. Amtsblatt der Stadt Bornheim 57. Jahrgang ausgegeben in Bornheim am 18.02.2026 Nr. 3 Inhaltsangabe 1. Bekanntmachung der Satzung über die Vergabe von Aufträgen der Stadt Bornheim unterhalb der Schwellenwerte gemäß § 106 GWB, S. 2-9 http://www.bornheim.de/amtsblatt S e i t e | 2 Öffentliche Bekanntmachung der Satzung über die Vergabe von Aufträgen der Stadt Bornheim unterhalb der Schwellenwerte gemäß § 106 GWB Der Rat der Stadt Bornheim hat aufgrund der §§ 7 und 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f sowie § 75a Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Juli 2025 (GV. NRW. S. 618), in seiner Sitzung am 05.02.2026 folgende Satzung beschlossen: § 1 Geltungsbereich und Auftragswertbestimmung (1) Diese Satzung regelt die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen der Stadt Bornheim, deren geschätzte Auftragswerte die gemäß § 106 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der jeweils geltenden Fassung festgelegten Schwellenwerte (EU-Schwellenwerte) ohne Umsatzsteuer nicht erreichen. (2) Zur Bestimmung des geschätzten Auftragswertes ist § 3 der Vergabeverordnung in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden. (3) Diese Satzung gilt nicht a) für Eigenbetriebe (und eigenbetriebsähnliche Einrichtungen) der Gemeinde sowie b) kommunalbeherrschte juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts. § 2 Anwendung von Vergaberegeln (1) Die Stadt Bornheim vergibt Aufträge über Bau-, Liefer- und Dienstleistungen nach Maßgabe dieser Satzung. Die Auftragsvergabe kann durch die Zentrale Vergabestelle oder durch die Fachämter vorgenommen werden. Näheres regelt eine Dienstanweisung. (2) Aufträge über Bauleistungen sind Verträge über Arbeiten jeder Art, durch die eine bauliche Anlage hergestellt, instandgehalten, geändert oder beseitigt wird. Lieferaufträge sind Verträge zur Beschaffung von Waren. Dienstleistungsaufträge sind Verträge über die Erbringung von Leistungen, die nicht unter die Sätze 1 und 2 fallen. Dazu zählen auch freiberufliche Leistungen. (3) Bei Aufträgen über Bauleistungen unterhalb des EU-Schwellenwertes sollen folgende Teile der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen angewendet werden: a) Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen in der jeweils geltenden Fassung und S e i t e | 3 b) Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) in der jeweils geltenden Fassung. Bei Aufträgen über Liefer- und Dienstleistungen unterhalb des EU-Schwellenwertes soll die VOL Teil B vereinbart werden, soweit keine anderen vertraglichen Vereinbarungen getroffen werden. Dies gilt entsprechend für freiberufliche Leistungen. (4) Ausgenommen von der Anwendung dieser Satzung sind, a) Aufträge an eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts, an der die Gemeinde allein oder gemeinsam mit anderen Gebietskörperschaften zu mehr als 50 Prozent beteiligt ist, b) Verträge zwischen zwei oder mehreren öffentlichen Auftraggebern, c) die Vergabe sozialer Dienstleistungen nach SGB VIII und IX und soziale Dienstleistungen und besondere Dienstleistungen i. S. d. § 130 Abs. 1 GWB. (5) Bei Drittmittel- oder Fördermittelprojekten gelten vorrangig die jeweils anzuwendenden Vorschriften der Mittelgeber. § 3 Grundsätze der Vergabe (1) Die Stadt Bornheim hat ihre Aufträge gemäß § 75a GO wirtschaftlich, effizient und sparsam unter Beachtung der Grundsätze von Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz zu vergeben. Bei der Anforderung von Angeboten soll zwischen den Unternehmen gewechselt werden. Eine örtliche Beschränkung des Wettbewerbs ist unzulässig. (2) Die Wertgrenzen dieser Satzung und Schwellenwerte dürfen nicht dadurch umgangen werden, dass ein sachlich zusammenhängender Bedarf durch getrennte Aufträge geteilt bzw. gestückelt wird (Stückelungsverbot). (3) Die Interessen kleinerer und mittlerer Unternehmen sind angemessen (z. B. durch Fach- bzw. Teillosbildung) zu berücksichtigen. Mehrere Teil- oder Fachlose dürfen ganz oder teilweise zusammen vergeben werden, wenn wirtschaftliche, technische, zeitliche oder personelle Gründe dies rechtfertigen. Die Entscheidung ist zu dokumentieren. (4) Wenn für den Auftrag ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse im Sinne einer Binnenmarktrelevanz besteht, ist eine angemessene Veröffentlichung der Auftragsvergabe sowie der gleichberechtigte Zugang für Wirtschaftsteilnehmer aus allen EU-Mitgliedstaaten sicherzustellen. § 4 Dokumentation (1) Das Vergabeverfahren ist von Anbeginn fortlaufend in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu dokumentieren, sodass die einzelnen Stufen des Verfahrens, die einzelnen Maßnahmen sowie die Begründung der einzelnen Entscheidungen festgehalten werden. S e i t e | 4 (2) Die Dokumentation sowie die Angebote, Teilnahmeanträge und ihre Anlagen sind mindestens für drei Jahre ab dem Tag des Zuschlags aufzubewahren. Anderweitige Vorschriften zur Aufbewahrung bleiben unberührt. § 5 Direktauftrag und Arten der Vergabe (1) Ein Direktauftrag ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens ist unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zulässig bei a) der Vergabe von Bauleistungen bis zu einem geschätzten Auftragswert je Gewerk von einschließlich 250.000 Euro (ohne Umsatzsteuer), b) der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen bis zu einem geschätzten Auftragswert je Vertrag von einschließlich 100.000 Euro (ohne Umsatzsteuer), c) der Vergabe von Leistungen, die nur von Personen mit einer gesetzlich festgelegten Qualifikation erbracht werden dürfen und deren Vergütung gesetzlich verbindlich geregelt ist, d) der Vergabe von Leistungen, die nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden können; die Gründe der Ausschließlichkeit sind zu dokumentieren; oder e) der Vergabe von freiberuflichen Leistungen bis zu einem geschätzten Auftragswert von 100.000 Euro (ohne Umsatzsteuer). (2) Das Vergabeverfahren kann frei gewählt werden. Bei allen Verfahren kann mit den Bietern über den Angebotsinhalt und die Preise verhandelt werden. Der Verfahrensablauf ist den Bietern von Beginn an mitzuteilen. Die Vergabe von Aufträgen mit einem geschätzten Auftragswert insbesondere oberhalb der nach Absatz 1 festgelegten Wertgrenzen kann z. B. nach Öffentlicher Ausschreibung, Beschränkter Ausschreibung mit oder ohne Teilnahmewettbewerb oder nach Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb erfolgen. Mit einem Teilnahmewettbewerb fordert der Auftraggeber zunächst eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Teilnahmeanträgen auf. Jedes interessierte Unternehmen kann einen Teilnahmeantrag abgeben. a) Bei Öffentlichen Ausschreibungen werden Leistungen nach öffentlicher Aufforderung einer unbeschränkten Anzahl von Unternehmen zur Einreichung von Angeboten vergeben. b) Bei Beschränkten Ausschreibungen (mit oder ohne Teilnahmewettbewerb) werden Leistungen nach Aufforderung einer beschränkten Anzahl von Unternehmen zur Einreichung von Angeboten vergeben (mindestens drei). c) Bei Verhandlungsvergaben (mit oder ohne Teilnahmewettbewerb) werden Leistungen nach Aufforderung von mindestens drei Bietern vergeben. S e i t e | 5 Bei öffentlichen Ausschreibungen und bei Teilnahmewettbewerben sind Auftragsbekanntmachungen auf den Internetseiten des Auftraggebers oder auf Internetportalen zu veröffentlichen. § 6 Markterkundung, Rahmenvereinbarungen und Vertragslaufzeiten (1) Vor der Einleitung eines Vergabeverfahrens können Markterkundungen zur Ermittlung des Auftragswertes und zur Vorbereitung der Auftragsvergabe durchgeführt werden. Es können darüber hinaus auch Unternehmen über die Auftragsvergabepläne und -anforderungen unterrichtet werden. Mit den Unternehmen können auch vor Einleitung des Wettbewerbs Vorschläge zur Optimierung des Beschaffungsbedarfs erörtert werden. (2) Für einen wirtschaftlichen und zweckmäßigen Einkauf können z. B. Rahmenvereinbarungen abgeschlossen werden. Rahmenvereinbarungen sind Vereinbarungen zwischen einem oder mehreren Auftraggebern und einem oder mehreren Unternehmen, die dazu dienen, die Bedingungen für die öffentlichen Aufträge, die während eines bestimmten Zeitraums vergeben werden sollen, festzulegen, insbesondere in Bezug auf den Preis. Sie sollten eine Laufzeit von sechs Jahren nicht überschreiten, es sei denn, es liegt ein im Gegenstand der Rahmenvereinbarung begründeter Sonderfall vor. (3) Die Beschränkung der Laufzeit gilt ausschließlich für Rahmenvereinbarungen. Andere Verträge (z. B. Miet- oder Wartungsverträge o. ä. können mit marktüblichen Laufzeiten geschlossen werden). § 7 Eignung und Ausschluss (1) Die Anforderungen an die Eignung der Bieter sind vor Beginn eines Verfahrens festzulegen. Hierbei kann der Auftraggeber im Hinblick auf die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und die wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit Anforderungen stellen. (2) Bieter sind von der Teilnahme auszuschließen, wenn zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen. Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit können Bieter von der Teilnahme ausgeschlossen werden, wenn fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen. (3) Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB soll durch Eigenerklärungen erbracht werden. Über Eigenerklärungen hinausgehende Unterlagen können im Verlauf des Verfahrens nur von aussichtsreichen Bewerbern oder Bietern verlangt werden. Der Nachweis kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. § 8 Kommunikation und Korruptionsprävention S e i t e | 6 (1) Der Versand der Vergabeunterlagen und der Eingang der Angebotsunterlagen sowie sämtliche Kommunikation bei Vergabeverfahren gemäß § 5 Abs. 2 erfolgen grundsätzlich auf digitalem Wege in Textform (§ 126b BGB) über eine elektronische Vergabeplattform. Die Vorlage von schriftlichen Angeboten ist grundsätzlich ausgeschlossen, zu Ausnahmen s. Abs. 2. (2) Bei Direktaufträgen nach § 5 Abs. 1 ist eine Kommunikation per E-Mail und die Einreichung der Angebote ebenfalls per E-Mail oder schriftlich bis zu einer geschätzten Auftragswert in Höhe von 50.000,- Euro (ohne Umsatzsteuer) möglich. Der Auftraggeber legt die Art der Kommunikation für jeden Einzelfall fest. (3) Bei der gesamten Kommunikation sowie beim Austausch und der Speicherung von Informationen muss der Auftraggeber oberhalb von Auftragswerten gem. Abs. 2 die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit der Teilnahmeanträge und Angebote einschließlich ihrer Anlagen gewährleisten. (4) Der Auftraggeber unterrichtet jeden Bewerber und jeden Bieter über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung oder die erfolgte Zuschlagserteilung. Gleiches gilt hinsichtlich der Aufhebung oder erneuten Einleitung eines Vergabeverfahrens. Der Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen die nicht berücksichtigten Bieter über die wesentlichen Gründe für die Ablehnung ihres Angebots oder die Aufhebung des Verfahrens. (5) Organmitglieder oder Mitarbeiter des Auftraggebers oder eines im Namen des Auftraggebers handelnden Beschaffungsdienstleisters, bei denen ein Interessenkonflikt besteht, dürfen in einem Vergabeverfahren nicht mitwirken und keine Direktaufträge vergeben. § 9 Vergabeunterlagen und Zuschlagskriterien (1) In der Leistungsbeschreibung ist der Auftragsgegenstand so eindeutig wie möglich zu beschreiben, sodass die Beschreibung für alle Unternehmen im gleichen Sinne verständlich ist und die Angebote miteinander verglichen werden können. Leistungsbeschreibungen sind produktneutral zu formulieren. Abweichungen sind zulässig, soweit ihre Notwendigkeit sachlich begründet und dokumentiert wird. (2) Wenn es nach Abwägen aller Umstände zweckmäßig ist, zusammen mit der Bauausführung auch den Entwurf für die Leistung dem Wettbewerb zu unterstellen, um die technisch, wirtschaftlich und gestalterisch beste sowie funktionsgerechteste Lösung der Aufgabe zu ermitteln, kann die Leistung durch ein Leistungsprogramm dargestellt werden (funktionale Leistungsbeschreibung). (3) Bei der Markterkundung sowie in allen Phasen des Vergabeverfahrens können Aspekte der Qualität, der Nachhaltigkeit und der Innovation sowie umweltbezogene und soziale Kriterien integriert werden. (4) Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zuschlagskriterien können insbesondere Qualität, Zweckmäßigkeit, Zeit, Nachhaltigkeit, Lebenszyklus- und Betriebskosten sowie der Preis sein. Die S e i t e | 7 Zuschlagskriterien sind so festzulegen, dass sie sowohl auf Hauptangebote als auch auf Nebenangebote anwendbar sind. Sie müssen mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen. Es ist auch zulässig, dass der Preis das einzige Zuschlagskriterium ist. § 10 Fristen Binde-, Teilnahme- und Angebotsfristen sind an der Komplexität der zu vergebende Leistung zu orientieren und angemessen festzulegen. Die Verlängerung von Fristen ist zulässig. § 11 Vertrags- und Auftragsänderungen (1) Vertrags- und Auftragsänderungs-, insbesondere etwaige Vertragsverlängerungsoptionen sind ausdrücklich und eindeutig in den Vergabeunterlagen zu regeln. (2) Für die Änderung eines öffentlichen Liefer- oder Dienstleistungsauftrags ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens gilt § 132 Absatz 1, 2 und 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen entsprechend. Darüber hinaus ist die Änderung eines öffentlichen Auftrags ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, wenn sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht ändert und der Wert der Änderung nicht mehr als 30 Prozent des ursprünglichen Auftragswertes beträgt oder der Wert des Auftrages insgesamt (inkl. Änderung) die Grenze für Direktaufträge nicht überschreitet. Bei mehreren aufeinander folgenden Änderungen ist der Gesamtwert der Änderungen maßgeblich. Eine Auftragsänderung, die oberhalb der Grenzen für Direktaufträge 30 Prozent des ursprünglichen Auftragswertes überschreitet, ist ansonsten nur im Einzelfall ohne ein erneutes Vergabeverfahren möglich und darf nur mit Zustimmung des Rechnungsprüfungsamtes und der Zentralen Vergabestelle vorgenommen werden. Das gilt auch für den Fall, dass die Grenze für Direktaufträge erst mit der/den Änderung/en überschritten wird. (3) Vertragsänderungen nach der VOB/B erfordern kein neues Vergabeverfahren; ausgenommen davon sind Vertragsänderungen nach § 1 Abs. 4 Satz 2 VOB/B. Soweit eine beabsichtigte Vertragsänderung nicht unter Satz 1 fällt, sind die Regelungen des Absatzes 2 entsprechend anzuwenden. § 12 Angebote (1) Der Auftraggeber kann Neben- und weitere Hauptangebote zulassen. Fehlt eine entsprechende Angabe, sind keine Neben- und weitere Hauptangebote zugelassen. (2) Die Form der Angebote muss § 8 Abs. 1 und 2 entsprechen. (3) Bei der Öffnung ist eine Niederschrift in Textform zu fertigen, in der die beiden Vertreter des Auftraggebers zu benennen sind. Der Niederschrift ist eine Aufstellung mit folgenden Angaben beizufügen: a) Namen der Bieter, S e i t e | 8 b) die Endbeträge der Angebote oder einzelner Lose, c) Preisnachlässe ohne Bedingungen, d) Anzahl der jeweiligen Neben- und weiteren Hauptangebote (wenn erforderlich) (4) Vor der Auftragsvergabe ist eine formale und inhaltliche Plausibilitätsprüfung der Angebote durchzuführen. Angebote, bei denen Zweifel an der Plausibilität oder Preisauffälligkeiten bestehen, sind aufzuklären und zu dokumentieren. (5) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. (6) Angebote, die nicht wertbar sind, sind auszuschließen. Angebote, die nicht in der vorgegebenen Frist eingegangen sind, sollen ausgeschlossen werden. § 13 Aufhebung Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, den Zuschlag zu erteilen. Im Übrigen ist der Auftraggeber berechtigt, ein Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufzuheben. § 14 Bietergemeinschaften und Nachunternehmen (1) Bei Bau-, Liefer- und Dienstleistungen sind Bietergemeinschaften zugelassen, sofern sie sich im Zuschlagsfall gesamtschuldnerisch verpflichten und eine bevollmächtigte Person als Vertretung benennen. Bewerber- und Bietergemeinschaften sind wie Einzelbewerber und -bieter zu behandeln. (2) Der Einsatz von Nachunternehmen ist zulässig. Der Auftraggeber kann sich vorbehalten, den Einsatz von Nachunternehmen auszuschließen. Die vorgesehenen Unteraufträge sind mit dem Angebot anzugeben, wenn der Betrieb des Auftragnehmers nicht auf die ausgeschriebenen Leistungen eingerichtet ist. Der Auftraggeber kann sich die Zustimmung zu späteren Änderungen vorbehalten. Die Eignung der Nachunternehmen ist im gleichen Umfang nachzuweisen, wie die der Hauptbietenden. (3) Für Bauleistungen gilt, dass Bietergemeinschaften Einzelbietern gleichzusetzen sind, wenn sie die Arbeiten im eigenen Betrieb oder in den Betrieben der Mitglieder ausführen. (4) Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten. § 15 Inkrafttreten / Übergangsregelungen Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Für Vergabeverfahren, die bis zum 31. Dezember 2025 begonnen wurden, gelten die Kommunalen Vergabegrundsätze NRW vom 28. August 2018 in der zuletzt geltenden Fassung fort. S e i t e | 9 Bekanntmachungsanordnung: Vorstehende Satzung vom 13.02.2026 über die Vergabe von Aufträgen der Stadt Bornheim unterhalb der Schwellenwerte gem. § 106 GWB mache ich hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht bekannt. Hinweis: Ich weise gemäß § 7 Abs. 6 GO NRW darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen die Satzung nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, 2. die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, 3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bornheim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 13.02.2026 Stadt Bornheim gez. Christian Mandt Bürgermeister S e i t e | 1 Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Redaktion & Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Das Amtsblatt der Stadt Bornheim erscheint nach Bedarf und ist einzeln zu beziehen. Es liegt im Rathaus, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, aus und ist online unter www.bornheim.de/amtsblatt verfügbar. Gegen Gebühr kann das Amtsblatt auch per Post zugeschickt werden oder kostenlos per E-Mail. Wenn höhere Gewalt oder andere unabwendbare Ereignisse die Veröffentlichung in dieser Form verhindern, hängt die Stadt die Bekanntmachung im Aushangkasten vor dem Haupteingang des Rathauses aus. Sollte auch dies nicht möglich sein, erfolgt die Bekanntmachung in der Bürgerhalle im Rathaus oder an der Rathaustür. Amtsblatt der Stadt Bornheim 57. Jahrgang ausgegeben in Bornheim am 18.02.2026 Nr. 3 Inhaltsangabe 1. Bekanntmachung der Satzung über die Vergabe von Aufträgen der Stadt Bornheim unterhalb der Schwellenwerte gemäß § 106 GWB, S. 2-9 http://www.bornheim.de/amtsblatt S e i t e | 2 Öffentliche Bekanntmachung der Satzung über die Vergabe von Aufträgen der Stadt Bornheim unterhalb der Schwellenwerte gemäß § 106 GWB Der Rat der Stadt Bornheim hat aufgrund der §§ 7 und 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f sowie § 75a Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Juli 2025 (GV. NRW. S. 618), in seiner Sitzung am 05.02.2026 folgende Satzung beschlossen: § 1 Geltungsbereich und Auftragswertbestimmung (1) Diese Satzung regelt die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen der Stadt Bornheim, deren geschätzte Auftragswerte die gemäß § 106 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der jeweils geltenden Fassung festgelegten Schwellenwerte (EU-Schwellenwerte) ohne Umsatzsteuer nicht erreichen. (2) Zur Bestimmung des geschätzten Auftragswertes ist § 3 der Vergabeverordnung in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden. (3) Diese Satzung gilt nicht a) für Eigenbetriebe (und eigenbetriebsähnliche Einrichtungen) der Gemeinde sowie b) kommunalbeherrschte juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts. § 2 Anwendung von Vergaberegeln (1) Die Stadt Bornheim vergibt Aufträge über Bau-, Liefer- und Dienstleistungen nach Maßgabe dieser Satzung. Die Auftragsvergabe kann durch die Zentrale Vergabestelle oder durch die Fachämter vorgenommen werden. Näheres regelt eine Dienstanweisung. (2) Aufträge über Bauleistungen sind Verträge über Arbeiten jeder Art, durch die eine bauliche Anlage hergestellt, instandgehalten, geändert oder beseitigt wird. Lieferaufträge sind Verträge zur Beschaffung von Waren. Dienstleistungsaufträge sind Verträge über die Erbringung von Leistungen, die nicht unter die Sätze 1 und 2 fallen. Dazu zählen auch freiberufliche Leistungen. (3) Bei Aufträgen über Bauleistungen unterhalb des EU-Schwellenwertes sollen folgende Teile der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen angewendet werden: a) Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen in der jeweils geltenden Fassung und S e i t e | 3 b) Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) in der jeweils geltenden Fassung. Bei Aufträgen über Liefer- und Dienstleistungen unterhalb des EU-Schwellenwertes soll die VOL Teil B vereinbart werden, soweit keine anderen vertraglichen Vereinbarungen getroffen werden. Dies gilt entsprechend für freiberufliche Leistungen. (4) Ausgenommen von der Anwendung dieser Satzung sind, a) Aufträge an eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts, an der die Gemeinde allein oder gemeinsam mit anderen Gebietskörperschaften zu mehr als 50 Prozent beteiligt ist, b) Verträge zwischen zwei oder mehreren öffentlichen Auftraggebern, c) die Vergabe sozialer Dienstleistungen nach SGB VIII und IX und soziale Dienstleistungen und besondere Dienstleistungen i. S. d. § 130 Abs. 1 GWB. (5) Bei Drittmittel- oder Fördermittelprojekten gelten vorrangig die jeweils anzuwendenden Vorschriften der Mittelgeber. § 3 Grundsätze der Vergabe (1) Die Stadt Bornheim hat ihre Aufträge gemäß § 75a GO wirtschaftlich, effizient und sparsam unter Beachtung der Grundsätze von Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz zu vergeben. Bei der Anforderung von Angeboten soll zwischen den Unternehmen gewechselt werden. Eine örtliche Beschränkung des Wettbewerbs ist unzulässig. (2) Die Wertgrenzen dieser Satzung und Schwellenwerte dürfen nicht dadurch umgangen werden, dass ein sachlich zusammenhängender Bedarf durch getrennte Aufträge geteilt bzw. gestückelt wird (Stückelungsverbot). (3) Die Interessen kleinerer und mittlerer Unternehmen sind angemessen (z. B. durch Fach- bzw. Teillosbildung) zu berücksichtigen. Mehrere Teil- oder Fachlose dürfen ganz oder teilweise zusammen vergeben werden, wenn wirtschaftliche, technische, zeitliche oder personelle Gründe dies rechtfertigen. Die Entscheidung ist zu dokumentieren. (4) Wenn für den Auftrag ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse im Sinne einer Binnenmarktrelevanz besteht, ist eine angemessene Veröffentlichung der Auftragsvergabe sowie der gleichberechtigte Zugang für Wirtschaftsteilnehmer aus allen EU-Mitgliedstaaten sicherzustellen. § 4 Dokumentation (1) Das Vergabeverfahren ist von Anbeginn fortlaufend in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu dokumentieren, sodass die einzelnen Stufen des Verfahrens, die einzelnen Maßnahmen sowie die Begründung der einzelnen Entscheidungen festgehalten werden. S e i t e | 4 (2) Die Dokumentation sowie die Angebote, Teilnahmeanträge und ihre Anlagen sind mindestens für drei Jahre ab dem Tag des Zuschlags aufzubewahren. Anderweitige Vorschriften zur Aufbewahrung bleiben unberührt. § 5 Direktauftrag und Arten der Vergabe (1) Ein Direktauftrag ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens ist unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zulässig bei a) der Vergabe von Bauleistungen bis zu einem geschätzten Auftragswert je Gewerk von einschließlich 250.000 Euro (ohne Umsatzsteuer), b) der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen bis zu einem geschätzten Auftragswert je Vertrag von einschließlich 100.000 Euro (ohne Umsatzsteuer), c) der Vergabe von Leistungen, die nur von Personen mit einer gesetzlich festgelegten Qualifikation erbracht werden dürfen und deren Vergütung gesetzlich verbindlich geregelt ist, d) der Vergabe von Leistungen, die nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden können; die Gründe der Ausschließlichkeit sind zu dokumentieren; oder e) der Vergabe von freiberuflichen Leistungen bis zu einem geschätzten Auftragswert von 100.000 Euro (ohne Umsatzsteuer). (2) Das Vergabeverfahren kann frei gewählt werden. Bei allen Verfahren kann mit den Bietern über den Angebotsinhalt und die Preise verhandelt werden. Der Verfahrensablauf ist den Bietern von Beginn an mitzuteilen. Die Vergabe von Aufträgen mit einem geschätzten Auftragswert insbesondere oberhalb der nach Absatz 1 festgelegten Wertgrenzen kann z. B. nach Öffentlicher Ausschreibung, Beschränkter Ausschreibung mit oder ohne Teilnahmewettbewerb oder nach Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb erfolgen. Mit einem Teilnahmewettbewerb fordert der Auftraggeber zunächst eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Teilnahmeanträgen auf. Jedes interessierte Unternehmen kann einen Teilnahmeantrag abgeben. a) Bei Öffentlichen Ausschreibungen werden Leistungen nach öffentlicher Aufforderung einer unbeschränkten Anzahl von Unternehmen zur Einreichung von Angeboten vergeben. b) Bei Beschränkten Ausschreibungen (mit oder ohne Teilnahmewettbewerb) werden Leistungen nach Aufforderung einer beschränkten Anzahl von Unternehmen zur Einreichung von Angeboten vergeben (mindestens drei). c) Bei Verhandlungsvergaben (mit oder ohne Teilnahmewettbewerb) werden Leistungen nach Aufforderung von mindestens drei Bietern vergeben. S e i t e | 5 Bei öffentlichen Ausschreibungen und bei Teilnahmewettbewerben sind Auftragsbekanntmachungen auf den Internetseiten des Auftraggebers oder auf Internetportalen zu veröffentlichen. § 6 Markterkundung, Rahmenvereinbarungen und Vertragslaufzeiten (1) Vor der Einleitung eines Vergabeverfahrens können Markterkundungen zur Ermittlung des Auftragswertes und zur Vorbereitung der Auftragsvergabe durchgeführt werden. Es können darüber hinaus auch Unternehmen über die Auftragsvergabepläne und -anforderungen unterrichtet werden. Mit den Unternehmen können auch vor Einleitung des Wettbewerbs Vorschläge zur Optimierung des Beschaffungsbedarfs erörtert werden. (2) Für einen wirtschaftlichen und zweckmäßigen Einkauf können z. B. Rahmenvereinbarungen abgeschlossen werden. Rahmenvereinbarungen sind Vereinbarungen zwischen einem oder mehreren Auftraggebern und einem oder mehreren Unternehmen, die dazu dienen, die Bedingungen für die öffentlichen Aufträge, die während eines bestimmten Zeitraums vergeben werden sollen, festzulegen, insbesondere in Bezug auf den Preis. Sie sollten eine Laufzeit von sechs Jahren nicht überschreiten, es sei denn, es liegt ein im Gegenstand der Rahmenvereinbarung begründeter Sonderfall vor. (3) Die Beschränkung der Laufzeit gilt ausschließlich für Rahmenvereinbarungen. Andere Verträge (z. B. Miet- oder Wartungsverträge o. ä. können mit marktüblichen Laufzeiten geschlossen werden). § 7 Eignung und Ausschluss (1) Die Anforderungen an die Eignung der Bieter sind vor Beginn eines Verfahrens festzulegen. Hierbei kann der Auftraggeber im Hinblick auf die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und die wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit Anforderungen stellen. (2) Bieter sind von der Teilnahme auszuschließen, wenn zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen. Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit können Bieter von der Teilnahme ausgeschlossen werden, wenn fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen. (3) Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB soll durch Eigenerklärungen erbracht werden. Über Eigenerklärungen hinausgehende Unterlagen können im Verlauf des Verfahrens nur von aussichtsreichen Bewerbern oder Bietern verlangt werden. Der Nachweis kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. § 8 Kommunikation und Korruptionsprävention S e i t e | 6 (1) Der Versand der Vergabeunterlagen und der Eingang der Angebotsunterlagen sowie sämtliche Kommunikation bei Vergabeverfahren gemäß § 5 Abs. 2 erfolgen grundsätzlich auf digitalem Wege in Textform (§ 126b BGB) über eine elektronische Vergabeplattform. Die Vorlage von schriftlichen Angeboten ist grundsätzlich ausgeschlossen, zu Ausnahmen s. Abs. 2. (2) Bei Direktaufträgen nach § 5 Abs. 1 ist eine Kommunikation per E-Mail und die Einreichung der Angebote ebenfalls per E-Mail oder schriftlich bis zu einer geschätzten Auftragswert in Höhe von 50.000,- Euro (ohne Umsatzsteuer) möglich. Der Auftraggeber legt die Art der Kommunikation für jeden Einzelfall fest. (3) Bei der gesamten Kommunikation sowie beim Austausch und der Speicherung von Informationen muss der Auftraggeber oberhalb von Auftragswerten gem. Abs. 2 die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit der Teilnahmeanträge und Angebote einschließlich ihrer Anlagen gewährleisten. (4) Der Auftraggeber unterrichtet jeden Bewerber und jeden Bieter über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung oder die erfolgte Zuschlagserteilung. Gleiches gilt hinsichtlich der Aufhebung oder erneuten Einleitung eines Vergabeverfahrens. Der Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen die nicht berücksichtigten Bieter über die wesentlichen Gründe für die Ablehnung ihres Angebots oder die Aufhebung des Verfahrens. (5) Organmitglieder oder Mitarbeiter des Auftraggebers oder eines im Namen des Auftraggebers handelnden Beschaffungsdienstleisters, bei denen ein Interessenkonflikt besteht, dürfen in einem Vergabeverfahren nicht mitwirken und keine Direktaufträge vergeben. § 9 Vergabeunterlagen und Zuschlagskriterien (1) In der Leistungsbeschreibung ist der Auftragsgegenstand so eindeutig wie möglich zu beschreiben, sodass die Beschreibung für alle Unternehmen im gleichen Sinne verständlich ist und die Angebote miteinander verglichen werden können. Leistungsbeschreibungen sind produktneutral zu formulieren. Abweichungen sind zulässig, soweit ihre Notwendigkeit sachlich begründet und dokumentiert wird. (2) Wenn es nach Abwägen aller Umstände zweckmäßig ist, zusammen mit der Bauausführung auch den Entwurf für die Leistung dem Wettbewerb zu unterstellen, um die technisch, wirtschaftlich und gestalterisch beste sowie funktionsgerechteste Lösung der Aufgabe zu ermitteln, kann die Leistung durch ein Leistungsprogramm dargestellt werden (funktionale Leistungsbeschreibung). (3) Bei der Markterkundung sowie in allen Phasen des Vergabeverfahrens können Aspekte der Qualität, der Nachhaltigkeit und der Innovation sowie umweltbezogene und soziale Kriterien integriert werden. (4) Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zuschlagskriterien können insbesondere Qualität, Zweckmäßigkeit, Zeit, Nachhaltigkeit, Lebenszyklus- und Betriebskosten sowie der Preis sein. Die S e i t e | 7 Zuschlagskriterien sind so festzulegen, dass sie sowohl auf Hauptangebote als auch auf Nebenangebote anwendbar sind. Sie müssen mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen. Es ist auch zulässig, dass der Preis das einzige Zuschlagskriterium ist. § 10 Fristen Binde-, Teilnahme- und Angebotsfristen sind an der Komplexität der zu vergebende Leistung zu orientieren und angemessen festzulegen. Die Verlängerung von Fristen ist zulässig. § 11 Vertrags- und Auftragsänderungen (1) Vertrags- und Auftragsänderungs-, insbesondere etwaige Vertragsverlängerungsoptionen sind ausdrücklich und eindeutig in den Vergabeunterlagen zu regeln. (2) Für die Änderung eines öffentlichen Liefer- oder Dienstleistungsauftrags ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens gilt § 132 Absatz 1, 2 und 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen entsprechend. Darüber hinaus ist die Änderung eines öffentlichen Auftrags ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, wenn sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht ändert und der Wert der Änderung nicht mehr als 30 Prozent des ursprünglichen Auftragswertes beträgt oder der Wert des Auftrages insgesamt (inkl. Änderung) die Grenze für Direktaufträge nicht überschreitet. Bei mehreren aufeinander folgenden Änderungen ist der Gesamtwert der Änderungen maßgeblich. Eine Auftragsänderung, die oberhalb der Grenzen für Direktaufträge 30 Prozent des ursprünglichen Auftragswertes überschreitet, ist ansonsten nur im Einzelfall ohne ein erneutes Vergabeverfahren möglich und darf nur mit Zustimmung des Rechnungsprüfungsamtes und der Zentralen Vergabestelle vorgenommen werden. Das gilt auch für den Fall, dass die Grenze für Direktaufträge erst mit der/den Änderung/en überschritten wird. (3) Vertragsänderungen nach der VOB/B erfordern kein neues Vergabeverfahren; ausgenommen davon sind Vertragsänderungen nach § 1 Abs. 4 Satz 2 VOB/B. Soweit eine beabsichtigte Vertragsänderung nicht unter Satz 1 fällt, sind die Regelungen des Absatzes 2 entsprechend anzuwenden. § 12 Angebote (1) Der Auftraggeber kann Neben- und weitere Hauptangebote zulassen. Fehlt eine entsprechende Angabe, sind keine Neben- und weitere Hauptangebote zugelassen. (2) Die Form der Angebote muss § 8 Abs. 1 und 2 entsprechen. (3) Bei der Öffnung ist eine Niederschrift in Textform zu fertigen, in der die beiden Vertreter des Auftraggebers zu benennen sind. Der Niederschrift ist eine Aufstellung mit folgenden Angaben beizufügen: a) Namen der Bieter, S e i t e | 8 b) die Endbeträge der Angebote oder einzelner Lose, c) Preisnachlässe ohne Bedingungen, d) Anzahl der jeweiligen Neben- und weiteren Hauptangebote (wenn erforderlich) (4) Vor der Auftragsvergabe ist eine formale und inhaltliche Plausibilitätsprüfung der Angebote durchzuführen. Angebote, bei denen Zweifel an der Plausibilität oder Preisauffälligkeiten bestehen, sind aufzuklären und zu dokumentieren. (5) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. (6) Angebote, die nicht wertbar sind, sind auszuschließen. Angebote, die nicht in der vorgegebenen Frist eingegangen sind, sollen ausgeschlossen werden. § 13 Aufhebung Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, den Zuschlag zu erteilen. Im Übrigen ist der Auftraggeber berechtigt, ein Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufzuheben. § 14 Bietergemeinschaften und Nachunternehmen (1) Bei Bau-, Liefer- und Dienstleistungen sind Bietergemeinschaften zugelassen, sofern sie sich im Zuschlagsfall gesamtschuldnerisch verpflichten und eine bevollmächtigte Person als Vertretung benennen. Bewerber- und Bietergemeinschaften sind wie Einzelbewerber und -bieter zu behandeln. (2) Der Einsatz von Nachunternehmen ist zulässig. Der Auftraggeber kann sich vorbehalten, den Einsatz von Nachunternehmen auszuschließen. Die vorgesehenen Unteraufträge sind mit dem Angebot anzugeben, wenn der Betrieb des Auftragnehmers nicht auf die ausgeschriebenen Leistungen eingerichtet ist. Der Auftraggeber kann sich die Zustimmung zu späteren Änderungen vorbehalten. Die Eignung der Nachunternehmen ist im gleichen Umfang nachzuweisen, wie die der Hauptbietenden. (3) Für Bauleistungen gilt, dass Bietergemeinschaften Einzelbietern gleichzusetzen sind, wenn sie die Arbeiten im eigenen Betrieb oder in den Betrieben der Mitglieder ausführen. (4) Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten. § 15 Inkrafttreten / Übergangsregelungen Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Für Vergabeverfahren, die bis zum 31. Dezember 2025 begonnen wurden, gelten die Kommunalen Vergabegrundsätze NRW vom 28. August 2018 in der zuletzt geltenden Fassung fort. S e i t e | 9 Bekanntmachungsanordnung: Vorstehende Satzung vom 13.02.2026 über die Vergabe von Aufträgen der Stadt Bornheim unterhalb der Schwellenwerte gem. § 106 GWB mache ich hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht bekannt. Hinweis: Ich weise gemäß § 7 Abs. 6 GO NRW darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen die Satzung nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, 2. die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, 3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bornheim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 13.02.2026 Stadt Bornheim gez. Christian Mandt Bürgermeister

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Bewerbung für den Erhalt der Ehrenamtskarte NRW Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen! Die Ehrenamtskarte NRW ist ein Zeichen des Dankes und der Anerkennung für besonderes bürgerschaftliches Engagement. Sie ermöglicht den Inhaberinnen und Inhabern vergünstigten Eintritt in viele öffentliche und private Einrichtungen und zu ausgewählten Veranstaltungen in ganz NRW. Damit sollen Bürgerinnen und Bürger, die sich mit viel Zeit, Zuwendung und Kompetenzen für das Allgemeinwohl in unserer Gesellschaft einsetzen, Wertschätzung erfahren. Folgende Voraussetzungen müssen Antragstellende erfüllen: - mindestens vier Stunden ehrenamtliche Arbeit pro Woche oder 200 Stunden pro Jahr leisten - bereits mindestens 2 Jahre ehrenamtlich tätig gewesen sein, - Ehrenamtliche dürfen eine Aufwandsentschädigung erhalten, soweit diese den steuerlichen Freibetrag der Ehrenamtspauschale (960 EUR) bzw. der Übungsleiterpauschale (3300 EUR) nicht übersteigt. - die ehrenamtliche Tätigkeit muss in der Stadt Bornheim oder von in Bornheim ansässigen Personen erbracht werden Sollten Sie Ihren durchschnittlich mindestens vierstündigen zeitlichen Aufwand pro Woche bei mehr als einer Trägerorganisation leisten, füllen Sie bitte für jede Organisation ein eigenes Bewerbungsformular aus und reichen Sie diese zusammen ein. Ich beantrage die Ehrenamtskarte und mache dazu folgende Angaben (1.-3.) Erstbeantragung Wiederbeantragung 1. Persönliche Angaben ______________________________ ______________________________ Nachname Vorname ______________________________ ______________________________ Straße, Hausnummer Postleitzahl, Wohnort ______________________________ ______________________________ Telefonnummer E-Mail ______________________________ ______________________________ Geburtsdatum Geschlecht (optional) Freizeit Gesundheit Jugendarbeit Justiz Kindergarten/Schule Kirche Kultur Migration Sport Soziales Umwelt Feuerwehr/Rettungsdienste/Katastrophenschutz anderer Bereich / Sonstiges: ______________________________________________________ Bitte beschreiben Sie kurz die ehrenamtliche Tätigkeit in diesem Bereich: _______________________________________________________________________________ _______________________________________________________________________________ Angaben zur Organisation, in der die ehrenamtliche Tätigkeit ausgeübt wird Organisationen müssen eine gemeinwohlorientierte Ausrichtung haben, ein eigener Rechtsstatus ist jedoch nicht erforderlich. Auch Angehörige freier Initiativen können sich um die Ehrenamtskarte bewerben. ______________________________ ______________________________ Name der Organisation Verantwortliche Kontaktperson ______________________________ ______________________________ Straße, Hausnummer der Organisation Postleitzahl, Wohnort der Organisation ______________________________ ______________________________ Telefonnummer der Kontaktperson E-Mail der Kontaktperson (optional) Es wird bestätigt, dass die genannte Person für unsere Organisation durchschnittlich ______ Stunden pro Woche und seit wenigstens 2 Jahren ehrenamtlich tätig ist und keine Aufwandsentschädigung erhält, die den steuerlichen Freibetrag der Ehrenamtspauschale bzw. ______________________________ ______________________________ Ort, Datum Unterschrift der für den Antragssteller verantwortlichen Person Bitte senden Sie diese Bewerbung einschließlich der Datenschutzerklärung im Anhang vollständig ausgefüllt an folgende Adresse: Stadt Bornheim • Sabine Hübel – Ehrenamtskoordinatorin – • Rathausstr. 2 • 53332 Bornheim Für weitere Fragen und Hinweise: Telefon: 02222/945-209 | E-Mail: sabine.huebel@stadt-bornheim.de 2. Zeitlicher Einsatz und Einsatzort in der ehrenamtlichen Arbeit Bitte geben Sie den durchschnittlichen Zeitaufwand für die ehrenamtliche Tätigkeit an: durchschnittlich ______ Stunden pro Woche / durchschnittlich ______ Stunden pro Jahr Der Einsatzort befindet sich in __________________________________________ Seit wann sind Sie im Ehrenamt tätig (Monat, Jahr)? 3. Einsatzgebiete in der ehrenamtlichen Arbeit Bitte kreuzen Sie an, wo Ihre Arbeitsschwerpunkte liegen oder ergänzen Sie gegebenenfalls: Ich bestätige die Richtigkeit der Angaben unter 1.-3. ______________________________ Ort, Datum ______________________________ Unterschrift des Antragsstellers der Übungsleiterpauschale übersteigt. Anlage Informationen zur Datenverarbeitung Die Verarbeitung der oben angegebenen personenbezogenen Daten dient der Bearbeitung des Antrags auf die Ehrenamtskarte NRW, also der Wahrnehmung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe und erfolgt gemäß Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e, Abs. 3 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit §3 Abs. 1 Datenschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Antragstellenden sowie der Kontaktpersonen der ehrenamtlichen Organisationen geschieht unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. Nach der Antragstellung auf dem vorliegenden Formular in Papierform können die angegebenen Daten (entsprechend einer Antragstellung in der App „Ehrenamtskarte NRW“) im Rahmen der weiteren Antragsbearbeitung und Verwaltung der ausgestellten Ehrenamtskarte auch elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Weitere Informationen nach Art. 13 und 14 DSGVO zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen im Zusammenhang mit der App „Ehrenamtskarte NRW“ (auch abrufbar unter https://www.engagiert-in- nrw.de/app-ehrenamtskarte-nrw-datenschutzerklaerung) sowie die Datenschutzerklärung der für Sie zuständigen Kommune erhalten Sie im Anhang. Mit der Unterzeichnung erklären Sie, dass Sie diese zur Kenntnis genommen haben. Antragstellende/r: ______________________________ ______________________________ Ort, Datum Unterschrift Verantwortliche Kontaktperson: ______________________________ ______________________________ Ort, Datum Unterschrift Datenschutzerklärung nach EU-DSGVO: Informationspflichten bei einer Erhebung von Daten bei der betroffenen Person Art. 13 DSGVO 1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Ehrenamtskarte NRW 2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen Verantwortlich für die Datenerhebung ist die Stadt Bornheim vertreten durch den Bürgermeister Abteilung 11.2 Rathausstraße 2 53332 Bornheim Tel.: 02222/945-0 Fax: 02222/945-126 Web: www.stadt-bornheim.de E-Mail: info@stadt-bornheim.de 3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten Stadt Bornheim Datenschutzbeauftragte Rathausstr. 2 53332 Bornheim E-Mail: datenschutzbeauftragte@stadt-bornheim.de Tel.: 02222/945-0 4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung 4a) Zwecke der Verarbeitung: - für die Erstellung der digitalen bzw. haptischen Ehrenamtskarte - für die Nutzung der Ehrenamtskarten-App und das Verwaltungsprogramm - für die Weiterleitung von Informationen im Zusammenhang mit Vergünstigungen für Ehrenamtskarteninhaber 4b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung: Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO (Einwilligung) 5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Stadt Bornheim, Land NRW; d-NRW als Auftragsverarbeitende nach Artikel 28 DSGVO und regio iT mailto:info@stadt-bornheim.de mailto:datenschutzbeauftragte@stadt-bornheim.de 6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland/eine internationale Organisation zu übermitteln. 7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten Die Daten der Antragstellenden sowie der Kontaktpersonen der Ehrenamts-Organisation werden bis zum Ablauf der Gültigkeit der Ehrenamtskarte einschließlich einer Verlängerung gespeichert. Sie werden gelöscht, sobald die Speicherung nicht mehr für den verfolgten Zweck oder im Zusammenhang mit damit ausgelösten Verwaltungsvorgängen und den hierfür geltenden Aufbewahrungspflichten erforderlich ist. 8. Betroffenenrechte Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten NRW für Datenschutz und Informationsfreiheit. Kontaktdaten der Aufsichtsbehörde: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Postfach 200444 40102 Düsseldorf Tel: 0211/ 38424-0 9. Widerrufsrecht bei Einwilligung Es besteht ein Widerrufsrecht mit Wirkung für die Zukunft. Die Rechtsmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird hierdurch nicht berührt. 10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten Es besteht keine Verpflichtung zur Bereitstellung personenbezogener Daten. Ohne deren Bereitstellung kann eine Ehrenamtskarte nicht ausgestellt werden. Erstbeantragung: Off Straße Hausnummer: Postleitzahl Wohnort: Telefonnummer: EMail: Geburtsdatum: Geschlecht optional: durchschnittlich: Stunden pro Woche durchschnittlich: Der Einsatzort befindet sich in: Name der Organisation: Verantwortliche Kontaktperson: Straße Hausnummer der Organisation: Postleitzahl Wohnort der Organisation: Telefonnummer der Kontaktperson: EMail der Kontaktperson optional: pro Woche und seit wenigstens 2 Jahren ehrenamtlich tätig ist und keine Aufwandsentschädigung: Vorname: Nachname: anderer Bereich: Beschreibung 1: Beschreibung 2: Ort Datum 1: Ort Datum 2: Ort Datum 3: Wiederbeantragung: Off Kontrollkästchen6: Off Kontrollkästchen7: Off Kontrollkästchen8: Off Kontrollkästchen9: Off Kontrollkästchen10: Off Kontrollkästchen11: Off Kontrollkästchen12: Off Kontrollkästchen13: Off Kontrollkästchen14: Off Kontrollkästchen15: Off Kontrollkästchen16: Off Kontrollkästchen17: Off Kontrollkästchen18: Off Zeitraum:

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