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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 10.06.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 02.Juni.2015 betr. städt. Liegenschaft in der Dechant-Blum-Straße. Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 02.Juni 2015 betr. der städtischen Liegenschaft beantworte ich wie folgt: Frage: Welcher laufende Pflegeaufwand entsteht der Stadt Bornheim bei einem Erhalt des städt. Grund- stücks an der Dechant – Blum – Straße als Grünfläche? Antwort: Das Grundstück würde in der Pflegeklasse III geführt und unterläge somit einer extensiven Un- terhaltung in der Dauerunterhaltungspflege, mit zwei Pflegegängen pro Vegetationsperiode. Bei der derzeitigen Gestaltung der Fläche, würde sich der Kostenansatz auf 0,30 € / m² und Jahr belaufen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 10.06.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 02.Juni.2015 betr. städt. Liegenschaft in der Dechant-Blum-Straße. Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 02.Juni 2015 betr. der städtischen Liegenschaft beantworte ich wie folgt: Frage: Welcher laufende Pflegeaufwand entsteht der Stadt Bornheim bei einem Erhalt des städt. Grund- stücks an der Dechant – Blum – Straße als Grünfläche? Antwort: Das Grundstück würde in der Pflegeklasse III geführt und unterläge somit einer extensiven Un- terhaltung in der Dauerunterhaltungspflege, mit zwei Pflegegängen pro Vegetationsperiode. Bei der derzeitigen Gestaltung der Fläche, würde sich der Kostenansatz auf 0,30 € / m² und Jahr belaufen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch

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4. April 2020 „Bonnem – ming Stadt met Hätz“: So lautet das Motto, das sich Bornheim in der Corona- Krise auf die Fahnen schreibt. Dazu gehört auch ein neues Logo, das die Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit der Bornheimer Druckerei Paffen- holz entwickelt hat. Seinen Ursprung hat das Logo im Stadtmarketing-Prozess: Um den Bornheimer Vereinen, Organisationen und Gewerbe- treibenden ein einheitliches Markenzeichen zur Verfügung zu stellen, hatte die Stadt kürz- lich einen Kreativ-Wettbewerb ausgerufen, bei dem sich der Entwurf von Paffenholz gegen- über vielen anderen Bewerbern durchgesetzt hat. In seiner ursprünglichen Form besteht das Logo aus einem Kreis in grün und blau, wobei die Farben einerseits die intak- te Natur und florierende Land- wirtschaft und andererseits den Rhein versinnbildlichen. Der schwarze Strich in der Mitte stellt die Verbindung zwischen Vorgebirge und Fluss sowie zwischen Köln und Bonn dar. Im Zuge der Corona-Pandemie hat Paffenholz auf Anregung der Stadt die Herzform des Logos genommen und kurzerhand noch ein rotes Herz hinzu- gefügt, um die große Hilfs- bereitschaft und den festen Zusammenhalt in Bornheim während der Krise auszu- drücken. Die Herzform des Logos steht zudem für die Freundlichkeit und gute Gemeinschaft der Menschen im gesamten Stadtgebiet. Tatsächlich sind innerhalb kür- zester Zeit zahlreiche Hilfsan- gebote von Bürgern, karitativ Tätigen, aber auch Unterneh- mern eingegangen, die links auf dieser Seite sowie online unter www.bornheim.de/hilfen-in- der-corona-krise abzurufen sind. Es gibt eine Suppenküche, ein Seniorentelefon und viele weitere Angebote für Men- schen, die sich etwa in Quaran- täne befinden, aufgrund einer Vorerkrankung vorsorglich nicht aus dem Haus gehen oder in ei- ner finanziellen Notlage ste- cken. Logo-Aufkleber und Instagram-Account Die Stadtverwaltung dankt allen freiwilligen Helfern, karitativen Organisationen und Bornheimer Unternehmen, die innovative Ideen wie zum Beispiel Liefer- dienste anbieten, für ihre Krea- tivität und ihr Engagement. Bürgermeister Wolfgang Hense- ler erklärt: „Der Zusammenhalt und die Hilfsbereitschaft in un- serer Stadt sind beispielhaft. Das wird in der aktuellen Krise besonders deutlich.“ Um auch nach außen ein Zeichen zu set- zen, hat die Stadt Aufkleber mit dem neuen Logo „Bonnem – ming Stadt met Hätz“ drucken lassen. Alle Vereine, Organisationen und Unternehmen, die sich zur- zeit besonders einbringen, kön- nen sich unter info@stadt-born- heim.de melden und erhalten dann per Post einen Aufkleber. Außerdem hat die Verwaltung den Instagram-Account „stadt_bornheim“ eingerichtet, auf dem sich Helfer und Hilfesu- chende melden können, um Ak- tionen zu posten oder Anfragen zu stellen. Im Internet findet man den Account unter: https://www.instagram.com/ stadt_bornheim/?hl=de Viele Menschen in Bornheim zeigen sich in der schwierigen Zeit der Corona-Pandemie so- lidarisch und wollen Men- schen, die in Not sind, ihre Un- terstützung anbieten. Die Hilfsbereitschaft ist enorm. Daher hat die Stadt Bornheim eine Nachbar- schaftshilfe aufgebaut und übernimmt auch die Koordi- nierung der Hilfen. Hilfesu- chende und freiwillige Helfer melden sich im Bornheimer Sozialamt bei Sonja Joisten, 02222 945-344, sonja.jois- ten@stadt-bornheim.de, und Biljana Rollinger, 02222 945- 151, biljana.rollinger@stadt- bornheim.de. Das Angebot richtet sich etwa an Menschen, die durch das Gesundheitsamt zur häusli- chen Quarantäne verpflichtet wurden, nicht anderweitig versorgt werden können und deshalb Hilfe benötigen – sei es bei der Besorgung von Le- bensmitteln oder Medikamen- ten, bei wichtigen Botengän- gen oder beim Ausführen der Haustiere. Angesprochen sind ebenso Senioren und Perso- nen, die aufgrund von Vorer- krankungen besonders ge- fährdet sind und sich vorsorg- lich zu Hause aufhalten. Neben vielen privaten Helfern, die sich bei der Stadt gemel- det haben, bieten weitere Ver- eine, Organisationen und Zu- sammenschlüsse ihre Unter- stützung an. Die Liste umfasst bereits ein Dutzend Gruppen, die ehrenamtlich ihre Dienste anbieten. Der Stadt sind bis- her folgende Angebote be- kannt: • Suppenküche des „pin up- Bowlingcenters“: Ältere und bedürftige Menschen können sich eine frische vegetarische Suppen kostenlos nach Hause liefern lassen. Ansprechpart- nerinnen sind auch hier Sonja Joisten und Biljana Rollinger vom Sozialamt der Stadt Born- heim. • Corona-Nachbarschafts- hilfe Brenig (eine Einrichtung der Gemeindesozialstelle – „Lebensnah, aktiv vor Ort“), Sabine Görres, Haasbachstra- ße 3, 02222 9299205 oder 01575 4686811, lebensnah@ sanktevergislus.de • LebEKa (Lebensmittelaus- gabe der Evangelischen Kir- chengemeinde Vorgebirge und des Kirchengemeindever- bandes Bornheim-Vorgebir- ge): Stefanie Schmelzer, 02222 940444, sozialbera- tung.vorgebirge@ekir.de • Coronahilfe Bornheim: 0152- 26407518, coronahilfe.born- heim@googlemail.com • „Bornheim hält zusammen - wir helfen“ (ein Projekt der Jungen Union und CDU Born- heim): 0160-95528807 • „Senioren-Telefon mit Herz“ des Stadtjugendrings: info@ stadtjugendring-bornheim.de • Ortsausschuss Dersdorf (Facebook) • Nachbarschaftshilfe Wid- dig: https://storymaps.arc- gis.com/stories/6c9b3c9a4c0 4404ebf646733d53813ae • Ortsausschuss Kardorf: JGV Kardorf, 01573-4873863; Sy- bille Vendel/Christiane Schmitz-Kretschmann, 0163- 5416211; Gottfried Düx, 0179- 1003223, Maria Münch-Stüs- ser, 02227 7749 • Rösberg hilft: Christel Hei- nen, 02227 2130, christel. heinen@t-online.de; Marita Lang, 02227 6177, maria.lang@ netcologne.de; Ortsvorsteher Dr. Peter Tourné, 02227 908857, peter.tourne@ t- online.de • Seniorenbeirat der Stadt Bornheim: www.bornheimer- senioren.de/das-bewegt • Nähen mit Herz: Freiwillige können Mund-, Nasen- und Schutzmasken nähen; Seel- sorgebereich Bornheim, Arianita Mölder, moelder@ baruv.de, 02222 951167 Aufgrund der Corona-Pandemie mussten alle Restaurants und bis auf wenige Ausnahmen auch Geschäfte schließen. Daher empfiehlt die Bornheimer Wirt- schaftsförderung, nun schnell und flexibel als Lieferdienst zu arbeiten. Dafür ist grundsätzlich eine Gewerbeerweiterung zu be- antragen, aufgrund der beson- deren Situation verzichtet die Stadt jedoch temporär darauf. Um die neuen Services der Born- heimer Betriebe möglichst vie- len Kunden bekannt zu machen, richtet die Stadt eine zentrale Informationsplattform ein. Auf- genommen werden Lieferdiens- te für Lebensmittel, Speisen und Waren aller Art, Online-Anbieter von Sport, Schulungen und wei- teren Serviceleistungen sowie Online-Shops. Natürlich sind auch beim Lieferdienst die gel- tenden Hygienebestimmungen einzuhalten, also zwei Meter Ab- stand zwischen Menschen hal- ten, Nies-Etikette beachten und Hände und Behältnisse desinfi- zieren. Die Betriebe melden ihre Ange- bote per E-Mail an die Wirt- schaftsförderung unter wirt- schaftsfoerderung@stadt-born- heim.de. Die Meldung sollte fol- gende Informationen enthalten: Name des Geschäfts/Betriebs, Kontaktdaten, Angebot, Waren, Dienstleistungen, Infos zum Be- stellvorgang (per E-Mail, Telefon oder online), Lieferbedingungen, -zeiten und -kosten sowie den Link für den Internetauftritt. Nach einer Kontrolle werden die Angebote dann auf der Seite der Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim veröffentlicht. Bei Fragen und für weitere Informa- tionen hilft das Team der Wirt- schaftsförderung gerne weiter unter 02222 945-339. Informationen zu den aktuellen Fördermöglichkeiten und Unter- stützungen des Bundes und des Landes NRW finden Unterneh- mer, Arbeitnehmer, Selbststän- dige und Kulturschaffende un- ter: www.bornheim.de/wirt- schafsfoerderung Immer wieder gehen beim Born- heimer Ordnungsamt Beschwer- den über Hundehaufen auf Bür- gersteigen und in Grünanlagen ein. Offenbar ist vielen Hundehal- tern nicht bewusst, dass die Ex- kremente ihrer Lieblinge auf öf- fentlichen Wegen nicht nur ein großes Ärgernis, sondern eine echte Gesundheitsgefahr darstel- len. So kann Hundekot gefährli- che Parasiten übertragen, bei- spielsweise Hunde- und Fuchs- bandwürmer sowie Spul-, Peit- schen- oder Hakenwürmer. Daher appelliert die Bornheimer Stadtverwaltung nachdrücklich an alle Hundehalter, die Hinterlas- senschaften ihrer Tiere auf öf- fentlichen Straßen, Wegen, Grün- anlagen sowie Spiel- und Bolz- plätzen einzusammeln und ord- nungsgemäß zu entsorgen. Darü- ber hinaus haben Hunde auf Ra- senflächen oder gar Kinderspielplätzen nichts zu su- chen. Ebenso dürfen die Tiere nicht auf Ackerflächen gelassen werden. Denn laut Landwirt- schaftskammer NRW kann es auf- grund der strikten Lebensmittel- hygiene-Verordnung für Landwir- te zur Vernichtung von 60 bis 100 Salatpflanzen führen, wenn ein Hund ein einziges Mal durch eine Salatkultur läuft. Daher fordert die Stadt Bornheim alle Hundehalter auf, ihre Tiere nur auf öffentlichen Wegen laufen zu lassen und den Hundekot im- mer einzusammeln und ord- nungsgemäß zu entsorgen. Das Ordnungsamt führt regelmäßig Kontrollen durch. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit emp- findlichen Strafen rechnen, denn neben der kostenpflichtigen Be- seitigung zu Lasten des Hundebe- sitzers können auch Bußgelder verhängt werden. Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Jugendhilfeausschuss Dienstag, 21.04.2020, 18 Uhr Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 22.04.2020, 18 Uhr Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 23.04.2020, 18 Uhr Stadtrat Donnerstag, 23.04.2020, 19 Uhr Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sie finden in der Sporthalle des Alexander-von-Humboldt-Gymnasiums, Adenauer- allee 50, 53332 Bornheim, statt. Dort ist genügend Platz, um die not- wendigen Abständen sowohl zwischen den Gremienmitgliedern als auch zwischen den Zuhörerinnen und Zuhörern einzuhalten. Die Termine gelten unter der Voraussetzung, dass es nicht zu neuen Einschränkungen kommt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Stadt Bornheim Bürgerinformation StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Kostenlose Energieberatung der Klimaregion Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW, Dauer: 45 Minuten. Anmeldung erforderlich unter 02222 945-285, E-Mail: tobias.gethke@stadt-bornheim.de Energieberatung Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD 02222 9956331, spd-fraktion@rat.stadt-bornheim.de Bündnis 90/Die Grünen 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de Die Linke 02222 9956401, milebo@web.de Fraktionen 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Ab- wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter: www.stadtbetrieb-bornheim.de Service V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Susanne Römer-Winkler, Pressestelle, 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de/hallenfreizeitbad Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Homepage: www.stadtbuecherei-bornheim.de Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, 02222 9437-0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Das Rathaus und alle Dienststellen sind zur Zeit für den Publikumsverkehr geschlossen – außer nach Termin­ absprache. Dringliche Termine beim Bürgerbüro vereinbaren Sie unter 02222 945-181 oder -182 sowie per E-Mail an buergerbuero@stadt-bornheim.de. Zur Wahrnehmung der Offenlagen erhält man einen Termin unter 02222 945-261. Für einen dringenden Termin beim Jugendamt meldet man sich unter 02222 9437-0 oder per E-Mail an jugendamt@stadt-bornheim.de. Bornheim hat neues Logo „met Hätz“ Hilfen in Bornheim während der Corona-Krise Stadt Bornheim unterstützt LebEKa – weitere Spenden willkommen Jetzt auf Lieferdienst setzen: Stadt richtet Plattform für Betriebe ein Verwaltung erwartet Rücksicht- nahme von Hundehaltern Die Stadt Bornheim unterstützt die Bornheimer Lebensmittelaus- gabe, kurz LebEKa, mit einer Spende über 6.600 Euro. Das Geld stammt aus dem Spendentopf „Jet ze müffele“ und trägt dazu bei, dass die LebEKa Bedürftige auch während der Corona-Krise unter- stützen kann. Denn die Coronavirus-Pandemie zwingt auch die Lebensmittelaus- gabe, die die Evangelische Kir- chengemeinde Vorgebirge ge- meinsam mit dem Kirchenge- meindeverband des Seelsorgebe- reiches Bornheim-Vorgebirge an- bietet, ihre Lebensmittelausgabe- stellen in Alfter, Bornheim, Hersel und Kardorf zunächst bis zum 19. April 2020 zu schließen. Damit er- halten rund 220 Menschen bis auf Weiteres keine Lebensmittel mehr. Dazu zählen Familien mit bis zu neun Personen, viele ältere, al- leinstehende Menschen und die Bewohner der Obdachlosenunter- kunft am Donnerbachweg. „Wir wissen, dass die Situation für un- sere Kunden eine besondere Härte bedeutet, vor dem Hintergrund der aktuellen Gesundheitsgefährdung bleibt uns aber keine andere Wahl, die Ausgabestellen zu schließen“, erklärt Stefanie Schmelzer von der Evangelischen Kirchengemeinde. Um die Menschen in dieser Zeit trotzdem zu unterstützen, möchte die LebEKa zunächst Gutscheine für Lebensmittel ausgeben. „Wir danken der Stadt für ihr Engage- ment. Denn die Spende hilft uns, den Menschen noch vor Ostern eine Überbrückungshilfe geben zu können“, sagt Stefanie Schmelzer. So können von der Spende rund 220 Gutscheine im Wert von 30 Euro angeschafft werden. „Der Spendentopf ,Jet ze müffele‘ gibt uns die Möglichkeit, Menschen, die Hilfe benötigen, zu unterstützen. In der derzeitigen Situation war es uns wichtig, schnell und unbüro- kratisch zu helfen“, betont Bürger- meister Wolfgang Henseler. Die Stadt Bornheim möchte mit Hilfe des Spendentopfs „Jet ze müffele“ auch künftig unterstüt- zen, wenn Hilfe gebraucht wird. Für Spenden steht das Konto bei der Stadtkasse Bornheim, Volks- bank Bonn Rhein-Sieg eG, IBAN: DE09 3806 0186 0010 0200 50, zur Verfügung. Als Verwendungs- zweck sollte „Jet ze müffele“ ange- geben werden.

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25. April 2020 Alle Hilfsangebote und Infos zur Corona-Krise unter: www.bornheim.de Die nächsten Sitzungen Die Sitzungen sind öffentlich und finden statt in der Sporthalle des Alexander-von-Humboldt-Gymnasiums, Adenauerallee 50, 53332 Bornheim. Die Termine gelten unter der Voraussetzung, dass es nicht zu neuen Einschränkungen kommt. Aktuelle Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Stadt Bornheim Bürgerinformation StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Kostenlose Energieberatung der Klimaregion Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW, Infos unter: 02222 945-285, tobias.gethke@stadt-bornheim.de Energieberatung Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD 02222 9956331, spd-fraktion@rat.stadt-bornheim.de Bündnis 90/Die Grünen 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de Die Linke 02222 9956401, milebo@web.de Fraktionen 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Ab- wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter: www.stadtbetrieb-bornheim.de Service V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Susanne Römer-Winkler, Pressestelle, 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de HallenFreizeitBad Bornheim Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de/hallenfreizeitbad Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Homepage: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag & Donnerstag 10-12:30 Uhr und 14-18 Uhr Dienstag 14-17 Uhr Freitag 10-12:30 Uhr und 14-17 Uhr Samstag 9:30-12:30 Uhr Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, 02222 9437-0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Das Rathaus und alle Dienststellen sind zur Zeit für den Publikumsverkehr geschlossen – außer nach Termin­ absprache. Begründete Termine beim Bürgerbüro vereinbaren Sie unter 02222 945-181 oder -182 sowie per E-Mail an buergerbuero@stadt-bornheim.de. Wer im Rahmen der Offenlage Bebauungspläne einsehen möchte, wird gebeten zu klingeln oder unter 02222 945-261 einen Termin zu vereinbaren. Für einen dringenden Termin beim Jugendamt meldet man sich unter 02222 9437-0 oder per E-Mail an jugendamt@stadt-bornheim.de. Da die nordrhein-westfälische Landesregierung die sogenannte Kontaktsperre per Rechtsverord- nung zunächst bis zum 3. Mai 2020 verlängert hat, müssen Veranstal- tungen wie Mai-Ansingen und das Maibaum-Aufstellen in diesem Jahr ausfallen. Außerdem bleiben auch nach der neuen Coronaschutzverordnung, die am Montag in Kraft getreten ist, Zusammenkünfte und An- sammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen unter- sagt. Bürgermeister Wolfgang Henseler bittet deshalb darum, in diesem Jahr auf das Aufstellen von Maibäumen gänzlich zu ver- zichten. „In der Regel sind beim Maibaumaufstellen mehr als zwei Personen unterwegs. Und das ist im Moment leider verboten“, erklärt der Bürgermeister. Die Polizei und das Ordnungsamt der Stadt Bornheim werden in der Nacht zum 1. Mai darauf achten, dass die Regeln der Corona- schutzverordnung eingehalten werden. Um mit gutem Beispiel voran- zugehen, wird auch die Forst- betriebsgemeinschaft Bornheim (FBG), die in Zusammenarbeit mit der Stadt in den vergangenen Jahren Maibäume angeboten hat, in diesem Jahr auf den Verkauf verzichten. Die Verkaufsstelle im Rösberger Wald bleibt also geschlossen. Im kommenden Jahr können Maibäume dort wieder in gewohnter Form erworben wer- den. Die Stadt Bornheim informiert unter www.bornheim.de stets über die aktuellen Entwicklungen zur Corona-Pandemie und die Vorgaben zum Versammlungs- und Kontaktverbot. Kein Maibaumverkauf in diesem Jahr Die Corona-Soforthilfe des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW für Kleinunternehmer, Freiberufler und Solo-Selbständige ist wie- der verfügbar und kann unter https://soforthilfe-corona.nrw. de beantragt werden. Nach Betrugsversuchen mit fal- schen Links waren die Antrags- stellung und Auszahlung der NRW-Soforthilfe 2020 zwischen- zeitlich gestoppt worden. Das Ministerium betont daher, dass nur Webseiten mit den Endun- gen „nrw“ und „nrw.de“ fäl- schungssicher sind. Anträge können von gewerb- lichen und gemeinnützigen Unternehmen, Solo-Selbststän- digen und von Angehörigen der Freien Berufe – einschließlich Künstlerinnen und Künstler – mit bis zu 50 Beschäftigten (umge- rechnet auf Vollzeitkräfte) ge- stellt werden. Weitere Informati- onen zu Förderungen von Unter- nehmen und zur Antragstellung gibt es unter: www.bornheim. de/wirtschaftsfoerderung 10 Millionen Euro für Sportvereine Auch Sportvereine, deren Exis- tenz gefährdet ist, können För- deranträge bei der Landesregie- rung NRW stellen. Bedingung für die Gewährung der „Soforthilfe Sport“ ist ein Liquiditätseng- pass, der durch die Corona- Pandemie verursacht wurde und zu einer Existenzgefährdung des Vereins in Form einer dro- henden Zahlungsunfähigkeit führen könnte. Für Sportvereine in existenziellen Notlagen ste- hen 10 Millionen Euro zur Verfü- gung, die nach Eingang des Antrags bearbeitet und beschie- den werden. Die Anträge können bis Freitag, 15. Mai 2020, ausschließlich online gestellt werden. Antrags- berechtigt sind alle Vereine, die über eine der Mitgliedsorganisa- tionen (Sportbund oder Sport- fachverband) dem Landessport- bund NRW angeschlossen sind. Weitere Infos und das Antrags- formular gibt es auf der Web- seite des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen: www.lsb. nrw/service/foerderungen-zu- schuesse/soforthilfe-fuer-den- sport-in-nrw Bornheimer Vereine, Organisati- onen und Initiativen von ehren- amtlich Engagierten können sich ab sofort wieder für den Heimat-Preis bewerben. Das Motto lautet: „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir för- dern, was Menschen verbindet.“ Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleich- stellung NRW fördert den Preis mit insgesamt 5.000 Euro. Der erste Platz erhält 2.500 Euro, der zweite 1.500 Euro und der dritte 1.000 Euro. Unterstützt werden Aktivitäten, Projekte oder Vorhaben, die einen Bei- trag zur Förderung von Integra- tion und gesellschaftlichem Zu- sammenhalt leisten. Zusätzlich zu diesem Grundsatz hat der Rat der Stadt Bornheim folgende Entscheidungskriteri- en festgelegt: Das Projekt soll Informationen über die Ge- schichte und das kulturelle Erbe erhalten und sichtbar machen, die Attraktivität öffentlicher Orte und Plätze steigern, die Aus- und Weiterbildung insbe- sondere von Kindern und Ju- gendlichen fördern oder sich in- novativ mit dem Thema „Heimat“ und der Erlebbarkeit eines mo- dernen Heimat-Begriffs befas- sen. Schriftliche Bewerbungen nimmt die Stadtverwaltung bis zum 20. Juli 2020 entgegen, entweder schriftlich an: Rathaus Bornheim, Amt 11.2, Rathausstraße 2, 53332 Born- heim, oder per E-Mail an HeimatPreis@Stadt-Bornheim.de. Der Antragsteller sollte mindes- tens das grundsätzliche Aus- wahlkriterium erfüllen. Den ori- ginalen Ausschreibungstext fin- det man unter: www.bornheim. de/rathaus-aktuell/heimat-preis/ Um den aktuellen Erfordernissen der Corona-Pandemie gerecht zu werden, geht das Projekt „INES – Interkulturelle Eltern- Schule Bornheim“ mit einer neu- en Webseite für Eltern von Kids in der Pubertät an den Start. Un- ter www.inesbornheim.de finden Familien mit und ohne Migrationshintergrund Hilfe, Rat und Anregungen für diese teil- weise erschöpfende und inten- sive Zeit. Das dreijährige Projekt INES wird über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge durch Mittel des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat gefördert. Es hat das Ziel, Eltern vor Ort in ihren pädagogischen, sozialen, demokratischen und interkulturellen Kompetenzen zu stärken – gerade wenn sie neu nach Deutschland oder in die Region gekommen sind. Koope- rationspartner in diesem Projekt sind die Stadt Bornheim, die Caritas Rhein Sieg und das Ibis- Institut. In Bornheim läuft das Projekt bereits seit anderthalb Jahren. Da im Moment zur Eindämmung der Corona-Pandemie keine Gesprächskreise oder sonsti- gen Veranstaltungen stattfin- den dürfen, hat das INES-Team die Themen der Elternschule wie Pubertät, Medienkompe- tenz oder Gewaltprävention nun in einem virtuellen Angebot um- gesetzt. So steuert beispiels- weise Referent Bernhard Alt- feld, der sonst mit Eltern direkt diskutiert, mit dem „Elternkom- pass“ anschauliche Videos zum Umgang mit gestressten Tee- nies bei; auch viele weitere Re- ferenten haben Texte verfasst und umfangreiche Linksamm- lungen zusammengestellt. Da- bei geht es etwa um die Gestal- tung des Alltags in der Familie, aber auch um Grenzen und Chancen elter lichen Handelns in der aktuellen Krisensituation. Und wer Langeweile vertreiben möchte, findet dafür ebenfalls jede Menge Ideen für Eltern, Kids und Teenager. Auf den besonderen „Corona“- Seiten des Projekts sind Eltern in gewohnter Weise ausdrücklich dazu aufgefordert, sich selbst zu beteiligen, eigene Ideen zu den verschiedenen Themen beizu- steuern oder ihre Gedanken zur aktuellen Situation in der Familie in einem Elternblog zu teilen. Die Seite wird weiter wachsen und in Kürze auch um Informationen in arabischer Sprache ergänzt. Weitere Auskunft gibt Katja Cîm- pean, Amt für Kinder, Jugend und Familie, unter 02222 9437- 5435 oder katja.cimpean@stadt- bornheim.de. Das Stadtarchiv Bornheim hat sich am deutschlandweiten „Tag der Archive“ mit einer Ausstel- lung zur Kommunikations- geschichte in der Bürgerhalle des Bornheimer Rathauses be- teiligt. Damit interessierte Bür- gerinnen und Bürger die Ausstel- lung „Von der Postkarte zur E-Mail“ sehen können, obwohl das Rathaus noch für Publikums- verkehr geschlossen ist, geht das Stadtarchiv neue Wege: „Wenn die Menschen nicht zur Ausstellung kommen können, muss die Ausstellung eben zu den Menschen kommen“, fasst Stadtarchivar Jens Löffler die Idee zusammen. Denn inzwi- schen besteht die Möglichkeit, sich die Ausstellung online von zuhause aus anzusehen. Sie kann im Internet unter https:// ausstellungen.deutsche-digita- le-bibliothek.de/bornheim auf- gerufen werden. Darüber hinaus findet sich der Link auch auf der Internetseite des Stadtarchivs, die unter www.bornheim.de/ stadtarchiv zu erreichen ist. „Die Ausstellung aus der Bürger- halle konnten wir natürlich nicht eins zu eins nachbauen. Aber insgesamt kann man 19 Objekte aus den Beständen des Stadtar- chivs online betrachten“, führt Löffler aus. Die hochauflösen- den Bilder lassen sich am Bild- schirm vergrößern, was einen detaillierten Blick auf die Objek- te ermöglicht. Außerdem wer- den jeweils zusätzliche Informa- tionen eingeblendet. Bürger- meister Wolfgang Henseler sieht das Angebot auch als Test: „Soll- te dieser Weg gut angenommen werden, ist geplant, das Angebot künftig auszubauen.“ Möglich wurde das Projekt mit Hilfe des Ausstellungstools „DDBStudio“, das von der Deut- schen Digitalen Bibliothek ent- wickelt wurde und seit letztem Jahr allen registrierten Kultur- einrichtungen kostenlos zur Ver- fügung steht. Zur Ausstellung: Auf histori- schen Postkarten können alte Ortsansichten betrachtet und die Architektur längst ver- schwundener Gebäude be- staunt werden. Feldpostkarten aus der Sammlung Franz-Josef Geuer werden als Zeugnisse von Militarismus und Krieg gezeigt und historisch einge- ordnet. Eine kleine Reise durch die Technikgeschichte der Kommunikation vom Telegrafen bis zur E-Mail rundet das Erleb- nis ab. Soforthilfe für Unternehmen, Künstler und Sportvereine Bornheim schreibt zweiten Heimat-Preis aus 5.000 Euro für ehrenamtlichen Einsatz INES – Interkulturelle ElternSchule Bornheim geht online Stadtarchiv Bornheim zeigt erste digitale Ausstellung Was gibt es Neues im Stadtgebiet? Welche Jobs sind bei der Verwaltung gerade ausgeschrie- ben? Immer auf dem Laufenden – auch und gerade in „Corona-Zeiten“ – bleibt man mit dem Newsletter der Stadt Bornheim. Die Anmeldung erfolgt schnell und unkompliziert unter www.bornheim.de/newsletter. Wer sich jetzt registriert, erhält den neuen Newsletter für Mai 2020. Die aktuelle Ausgabe für April ist online abrufbar unter: www.bornheim.de/newsletter- archiv/ Bestens informiert mit dem Newsletter der Stadt Bornheim Die Stadt Bornheim dankt allen Vereinen, Organisationen, Unter- nehmen und Privatleuten, die sich in der aktuellen Corona- Krise be- sonders einbringen. Wer eine gute Idee hat, kann sich auf dem Instagram-Account der Stadt Bornheim melden. Unter dem Motto „bornheim_zeigt_herz“ kommen hier Helfer und Hilfesu- chende zusammen, um Aktionen zu posten oder Anfragen zu stel- len. Im Internet findet man den Account unter: www.instagram. com/bornheim_zeigt_herz/ Für alle freiwilligen Helfer, karita- tiven Organisationen und Born- heimer Unternehmen, die Inno- vatives wie zum Beispiel beson- dere Lieferdienste anbieten, hat die Stadt außerdem Aufkleber mit dem neuen Logo „Bonnem – ming Stadt met Hätz“ drucken lassen. Wer einen haben möchte, meldet sich unter info@stadt- bornheim.de und erhält ihn dann per Post. Bornheim zeigt Herz auf Instagram Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 13.05.2020, 18 Uhr Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 14.05.2020, 17:30 Uhr Stadtrat Donnerstag, 14.05.2020, 18:30 Uhr Gemeinsam Sport treiben – wie hier beim Training fürs Sportabzei- chen im Franz-Farnschläder-Stadion – ist zurzeit leider nicht mög- lich. Foto: Stadt Bornheim Postkarte mit Ansichten aus Bornheim von 1898. Quelle ist das Stadtarchiv Bornheim.

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11. April 2020 Alle Hilfsangebote und Infos zur Corona-Krise unter: www.bornheim.de Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Jugendhilfeausschuss Dienstag, 21.04.2020, 18 Uhr Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 22.04.2020, 18 Uhr Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 23.04.2020, 18 Uhr Stadtrat Donnerstag, 23.04.2020, 19 Uhr Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sie finden in der Sporthalle des Alexander-von-Humboldt-Gymnasiums, Adenauer- allee 50, 53332 Bornheim, statt. Dort ist genügend Platz, um die not- wendigen Abständen sowohl zwischen den Gremienmitgliedern als auch zwischen den Zuhörerinnen und Zuhörern einzuhalten. Die Ter- mine gelten unter der Voraussetzung, dass es nicht zu neuen Ein- schränkungen kommt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. StadtBornheimBürgerinformation StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332Bornheim Telefon: 022279320-0, Fax: 022279320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Kostenlose Energieberatung der Klimaregion Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW, Dauer: 45 Minuten. Anmeldung erforderlich unter 02222 945-285, E-Mail: tobias.gethke@stadt-bornheim.de Energieberatung Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD 02222 9956331, spd-fraktion@rat.stadt-bornheim.de Bündnis 90/Die Grünen 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de Die Linke 02222 9956401,milebo@web.de Fraktionen 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Ab- wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter:www.stadtbetrieb-bornheim.de Service V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Susanne Römer-Winkler, Pressestelle, 02222945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim,Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332Bornheim,Kontakt: Pressestelle, 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de StadtBornheim AmtlicheBekanntmachungen HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332Bornheim Telefon: 02222 3716 Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de/hallenfreizeitbad Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332Bornheim Telefon: 02222938-565,Fax:02222938-567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Homepage: www.stadtbuecherei-bornheim.de Volkshochschule Bornheim/Alfter AlterWeiher 2, 53332Bornheim Telefon: 02222945-460,Fax:02222945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332Bornheim Telefon: 02222945-0, Fax: 02222945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt fürKinder, JugendundFamilien: Brunnenallee 31, 53332Bornheim, 02222 9437-0 ÖffentlicheVerkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle BornheimRathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus DasRathausundalleDienststellen sind zurZeit für den Publikumsverkehr geschlossen– außernachTermin- absprache. DringlicheTerminebeimBürgerbüro vereinbarenSie unter 02222 945-181 oder -182 sowieper E-Mail anbuergerbuero@stadt-bornheim.de. ZurWahrnehmung derOffenlagen erhältman einen Termin unter 02222 945-261. Für einen dringendenTermin beim Jugendamtmeldetman sich unter 02222 9437-0 oder per E-Mail an jugendamt@stadt-bornheim.de. Öffentliche Bekanntmachung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bornheim in der Ortschaft Merten / ergänzende frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans Me 18 in der Ortschaft Merten / ergänzende frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Aufgrund § 3 Abs. 1 des Baugesetzbu- ches (BauGB) in der Fassung der Be- kanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) hat der Rat der Stadt Born- heim am 05.12.2019 beschlossen, für den Entwurf der 10. Änderung des Flä- chennutzungsplanes in der Ortschaft Merten die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen und die Planung für die Dauer von 4 Wochen öffentlich auszulegen. Diese Auslegung hat in der Zeit vom 25.02 bis 23.03.2020 stattgefunden. In der letzten Auslegungswoche war die Mobilität der Bevölkerung durch die Corona-Krise eingeschränkt. Deshalb wird der Entwurf der Flächennut- zungsplanänderung noch einmal für 2 Wochen ausgelegt. Die 10. Änderung umfasst einen Be- reich südlich der Lannerstraße, zwi- schen Bonn-Brühler-Straße (L183) und der Stadtbahnlinie 18. Ziel ist die Dar- stellung von Wohnbauflächen sowie Flächen für den Gemeinbedarf (Schule und Kindertagesstätte). Die ergänzende Auslegung zur Beteili- gung der Öffentlichkeit an der Ände- rung des Flächennutzungsplanes er- folgt in der Zeit vom 20.04. bis 04.05.2020 einschließlich bei der Stadtverwaltung Bornheim, Stadtpla- nungs- und Liegenschaftsamt, auf dem Flur zwischen Zimmer 401 – 414, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, während der Besuchszeiten für Offen- lagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr. Auskünfte erhalten Sie in Zimmer 407, 409, 411 oder 414. Zur Wahrnehmung der Offenlage wird um Terminvereinbarung gebeten un- ter Tel: 02222-945261 oder Mail: monika.bongartz@stadt-bornheim.de. Während der Auslegungsfrist werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich dargelegt. Es wird allgemein Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung gegeben. Darüber hinaus können die Planunter- lagen im Internet unter www.bornheim.de, Rubrik Wirtschaft & Bauen, Reiter Stadtplanung, einge- sehen werden. Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Änderungsbereich grob dar- stellt, wird hingewiesen. Bornheim, den 02.04.2020 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Aufgrund § 3 Abs. 1 des Baugesetzbu- ches (BauGB) in der Fassung der Be- kanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) hat der Rat der Stadt Born- heim am 05.12.2019 beschlossen, für den Bebauungsplan Me 18 in der Ort- schaft Merten die frühzeitige Beteili- gung der Öffentlichkeit durchzuführen und den Planentwurf für die Dauer von 4Wochen öffentlich auszulegen. Diese Auslegung hat in der Zeit vom 25.02 bis 23.03.2020 stattgefunden. In der letzten Auslegungswoche war die Mobilität der Bevölkerung durch die Corona-Krise eingeschränkt. Des- halb wird der Bebauungsplanentwurf noch einmal für 2 Wochen ausgelegt. Der Bebauungsplan umfasst einen Be- reich zwischen Lannerstraße, Stadt- bahntrasse der Linie 18, Händelstraße und bestehender Bebauung an der Bonn-Brühler-Straße. Ziel der Pla- nung ist die Entwicklung eines neuen Wohnquartieres, eines Schulstandor- tes sowie die Vorhaltung eines Stand- ortes für eine Kindertagesstätte in der Ortschaft Merten. Die ergänzende Auslegung zur Beteiligung der Öffent- lichkeit an der Aufstellung des Bebau- ungsplanes erfolgt in der Zeit vom 20.04. bis 04.05.2020 einschließlich bei der Stadtverwaltung Bornheim, Stadtplanungs- und Liegenschafts- amt, auf dem Flur zwischen Zimmer 401 – 414, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, während der Besuchszei- ten für Offenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr. Auskünfte erhalten Sie in Zimmer 407, 409, 411 oder 414. ZurWahrnehmungder Offenlagewird um Terminvereinbarung gebeten un- ter Tel: 02222-945261 oder Mail: monika.bongartz@stadt-bornheim.de. Während der Auslegungsfrist werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich dargelegt. Es wird allgemein Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung gegeben. Darüber hinaus können die Planunter- lagen im Internet unter www.bornheim.de, Rubrik Wirtschaft & Bauen, Reiter Stadtplanung, einge- sehen werden. Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Planbereich grob darstellt, wird hingewiesen. Bornheim, den 02.04.2020 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Das Stadtarchiv Bornheim hat sich am deutschlandweiten „Tag der Archive“ mit einer Ausstel- lung zur Kommunikationsge- schichte in der Bürgerhalle des Bornheimer Rathauses beteiligt. Im Zuge der Corona-Krise sah sich die Stadtverwaltung jedoch gezwungen, das Rathaus für den Publikumsverkehr zu schließen. Damit die Bürgerinnen und Bür- ger die Ausstellung „Von der Postkarte zur E-Mail“ dennoch sehen können, geht das Stadtar- chiv jetzt neue Wege. „Wenn die Menschen nicht zur Ausstellung kommen können, muss die Aus- stellung eben zu den Menschen kommen“, fasst Stadtarchivar Jens Löffler die Idee zusammen. Denn ab sofort besteht die Mög- lichkeit, sich die Ausstellung on- line von zuhause aus anzusehen. Sie kann im Internet unter https:// ausstellungen.deutsche- digitale-bibliothek.de/bornheim aufgerufen werden. Darüber hin- aus findet sich der Link auch auf der Internetseite des Stadtar- chivs, die unter www.bornheim. de/stadtarchiv zu erreichen ist. Stadtarchiv zeigt digitale Ausstellung Alle Vereine, Organisationen und Unternehmen, die sich in der aktuellen Corona-Krise be- sonders einbringen und gute Ideen haben, können sich auf dem neuen Instagram-Account der Stadt Bornheimmelden. Un- ter dem Motto „bornheim_zeigt_ herz“ kommen hier Helfer und Hilfesuchende zusammen, um Aktionen zu posten oder Anfra- gen zu stellen. Im Internet findet man den Account unter: www.instagram.com/ bornheim_zeigt_herz/ Für alle freiwillige Helfer, karita- tiven Organisationen und Born- heimer Unternehmen, die inno- vative Ideen wie zum Beispiel Lieferdienste anbieten, hat die Stadt außerdem Aufkleber mit dem neuen Logo „Bonnem – ming Stadt met Hätz“ drucken lassen. Wer einen haben möch- te, meldet sich unter info@ stadt-bornheim.de und erhält ihn dann per Post. Bornheim zeigt Herz auf Instagram 11. April 2020 Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Rates der Stadt Bornheim am Donnerstag, 23.04.2020, 19 Uhr, in der Sporthalle des Alexander-von-Humboldt-Gymnasiums Am Donnerstag, 23.04.2020, 19 Uhr, findet in der Sporthalle des Alexan- der-von-Humboldt-Gymnasiums,Adenauerallee 50, 53332Bornheim, die nächs- te Sitzung des Rates der Stadt Bornheimmit folgender Tagesordnung statt: TOP Inhalt Vorlage Nr. Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin 2 Einwohnerfragestunde 3 Entgegennahme der Niederschrift Nr. 23/2020 vom 12.03.2020 4 Aktuelle Situation zur Corona-Pandemie 272/2020-3 5 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zu den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf den städtischen Haushalt 263/2020-2 6 19. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bornheim 277/2020-1 7 Einwendungen gegen den Entwurf der Nachtrags- haushaltssatzung 2019/2020 (HA 23.04.) 257/2020-2 8 Nachtragshaushaltssatzung 2019/2020mit allen Anlagen (HA 23.04.) 198/2020-2 9 BebauungsplanWi 05 in der Ortschaft Widdig, Auf- stellungsbeschluss (StEA 22.04.) 253/2020-7 10 Satzung der Stadt Bornheim zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen (StEA 22.04.) 076/2020-7 11 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur inter- kommunalen Entwicklung des Gewerbeparks Bornheim Süd / Alfter Nord 252/2020-1 12 Antrag der SPD-Fraktion vom 23.03.2020 betr. Zwischenerwerb von Grundstücken durch die Stadt Bornheim 279/2020-7 13 Anregung nach § 24 GO NRW vom 02.01.2020 betr. Einführung der Erhebung einer Pferdesteuer in der Stadt Bornheim (BüA 18.02., HA 23.04.) 064/2020-2 14 Mitteilung / Halbjahresbericht des Bürgermeisters (Bereich Rat) 145/2020-1 15 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 268/2020-1 16 Anfragenmündlich Nicht öffentliche Sitzung 17 Vergabe des Auftrages für den Abbruch der Kindertagesstätte Dersdorf 220/2020-1 18 Vergabe des Auftrages für Garten- und Landschafts- bauarbeiten am Spielplatz SchmiedegasseWaldorf 238/2020-1 19 Mitteilung über Vergaben zwischen 25.000 € und 50.000 € brutto ab dem 11.02.2020 137/2020-1 20 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 269/2020-1 21 Anfragenmündlich Bornheim, den 03.04.2020 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim,Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332Bornheim,Kontakt: Pressestelle, 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de StadtBornheim AmtlicheBekanntmachungen Amtsblatt_11-04_1_ASURA-KORR Amtsblatt_11-04_2_ASURA-KORR

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17. April 2020 Alle Hilfsangebote und Infos zur Corona-Krise unter: www.bornheim.de Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Jugendhilfeausschuss Dienstag, 21.04.2020, 18 Uhr Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 22.04.2020, 18 Uhr Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 23.04.2020, 18 Uhr Stadtrat Donnerstag, 23.04.2020, 19 Uhr Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sie finden in der Sporthalle des Alexander-von-Humboldt-Gymnasiums, Adenauer­ allee 50, 53332 Bornheim, statt. Dort ist genügend Platz, um die not­ wendigen Abständen sowohl zwischen den Gremienmitgliedern als auch zwischen den Zuhörerinnen und Zuhörern einzuhalten. Die Ter­ mine gelten unter der Voraussetzung, dass es nicht zu neuen Ein­ schränkungen kommt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt­bornheim.de. Stadt Bornheim Bürgerinformation StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Kostenlose Energieberatung der Klimaregion Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW, Dauer: 45 Minuten. Anmeldung erforderlich unter 02222 945-285, E-Mail: tobias.gethke@stadt-bornheim.de Energieberatung Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD 02222 9956331, spd-fraktion@rat.stadt-bornheim.de Bündnis 90/Die Grünen 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de Die Linke 02222 9956401, milebo@web.de Fraktionen 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Ab- wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter: www.stadtbetrieb-bornheim.de Service V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Susanne Römer-Winkler, Pressestelle, 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachungen HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de/hallenfreizeitbad Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Homepage: www.stadtbuecherei-bornheim.de Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, 02222 9437-0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Das Rathaus und alle Dienststellen sind zur Zeit für den Publikumsverkehr geschlossen – außer nach Termin- absprache. Dringliche Termine beim Bürgerbüro vereinbaren Sie unter 02222 945-181 oder -182 sowie per E-Mail an buergerbuero@stadt-bornheim.de. Zur Wahrnehmung der Offenlagen erhält man einen Termin unter 02222 945-261. Für einen dringenden Termin beim Jugendamt meldet man sich unter 02222 9437-0 oder per E-Mail an jugendamt@stadt-bornheim.de. Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Rates der Stadt Bornheim am Donnerstag, 23.04.2020, 19 Uhr, in der Sporthalle des Alexander-von-Humboldt-Gymnasiums, Adenauerallee 50, 53332 Bornheim Öffentliche Bekanntmachung der Auslobung des Heimatpreises: Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet Am Donnerstag, 23.04.2020, 19 Uhr, findet in der Sporthalle des Alexander­von­ Humboldt­Gymnasiums, Adenauerallee 50, 53332 Bornheim, die nächste Sit­ zung des Rates der Stadt Bornheim mit folgender geänderter Tagesordnung statt: TOP Inhalt Vorlage Nr. Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin 2 Einwohnerfragestunde 3 Entgegennahme der Niederschrift Nr. 23/2020 vom 12.03.2020 4 Aktuelle Situation zur Corona Pandemie 272/2020­3 5 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zu den Auswirkungen der Coronavirus­Pandemie auf den städtischen Haushalt 263/2020­2 6 19. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bornheim 277/2020­1 7 Einwendungen gegen den Entwurf der Nachtragshaus­ haltssatzung 2019/2020 (HA 23.04.) 257/2020­2 8 Nachtragshaushaltssatzung 2019/2020 mit allen Anla­ gen (HA 23.04.) 198/2020­2 9 Satzung der Stadt Bornheim zur Erhebung von El­ ternbeiträgen in Tageseinrichtungen für Kinder, Kin­ dertagespflege und der „offenen Ganztagsschule“ im Primarbereich (ASS 21.01, JHA 22.01, Rat 23.01, JHA 04.03, Rat 12.03, JHA 21.04.) 043/2020­4 10 Bebauungsplan Wi 05 in der Ortschaft Widdig, Aufstel­ lungsbeschluss (StEA 22.04.) 253/2020­7 11 Satzung der Stadt Bornheim zur Erhebung von Kosten­ erstattungsbeträgen (StEA 22.04.) 076/2020­7 12 Öffentlich­rechtliche Vereinbarung zur interkommu­ nalen Entwicklung des Gewerbeparks Bornheim Süd / Alfter Nord 252/2020­1 13 Antrag der SPD­Fraktion vom 23.03.2020 betr. Zwi­ schenerwerb von Grundstücken durch die Stadt Born­ heim 279/2020­7 14 Anregung nach § 24 GO NRW vom 02.01.2020 betr. Ein­ führung der Erhebung einer Pferdesteuer in der Stadt Bornheim (BüA 18.02., HA 23.04.) 064/2020­2 15 Mitteilung / Halbjahresbericht des Bürgermeisters (Bereich Rat) 145/2020­1 16 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 268/2020­1 17 Anfragen mündlich Nicht öffentliche Sitzung 18 Vergabe des Auftrages für den Abbruch der Kinderta­ gesstätte Dersdorf 220/2020­1 19 Vergabe des Auftrages für Garten­ und Landschafts­ bauarbeiten am Spielplatz Schmiedegasse Waldorf 238/2020­1 20 Mitteilung über Vergaben zwischen 25.000 € und 50.000 € brutto ab dem 11.02.2020 137/2020­1 21 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 269/2020­1 22 Anfragen mündlich Bornheim, den 08.04.2020 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Wer kann sich für den Heimat-Preis bewerben? Vereine, Organisationen und Initiativen der ehrenamtlich Engagierten im Stadt­ gebiet Bornheim Bewerbung Schriftliche Bewerbungen werden bei der Stadtverwaltung, Amt 11.2, Rathaus­ straße 2, 53332 Bornheim oder per E­Mail an HeimatPreis@stadt­bornheim.de entgegengenommen. Bewerbungsschluss ist der 20.07.2020. Welche inhaltlichen Vorgaben gibt es? Der Rat hat folgende Entscheidungskriterien festgelegt, die sich in den Initiati­ ven, Projekten oder Vorhaben widerspiegeln sollten: Grundsatz 1. Beitrag zur Förderung von Integration und gesellschaftlichem Zusammen­ halt Herausforderungen 2. Beitrag zum Erhalt und zur öffentlichen Sichtbarmachung von Informationen über die Geschichte und das kulturelle Erbe 3. Beitrag zur Attraktivitätssteigerung öffentlicher oder öffentlich zugänglicher Orte und Plätze 4. Beitrag zur Aus­ und Weiterbildung – insbesondere von Kindern und Jugend­ lichen 5. Umsetzung von innovativen Projekten zum Thema „Heimat“ und der Auseinan­ dersetzung mit der Erlebbarkeit eines modernen Heimat­Begriffs Um eine Förderung erhalten zu können, sollte der Antragsteller mindestens das grundsätzliche Auswahlkriterium erfüllen. Höhe der Förderung: Der Förderpreis in Höhe von 5.000 € wird in drei Preis­ kategorien wie folgt verliehen: 1. Platz 2.500 € 2. Platz 1.500 € 3. Platz 1.000 € „Zu Hause bleiben“ lautet das Gebot der Stunde, aber auch vor der eigenen Haustür ist es schön. Denn die Stadt Born­ heim bietet tolle Möglichkeiten zur Naherholung direkt am Rhein und im landschaftlich at­ traktiven Vorgebirge. So verfügt die Flächenkommu­ ne im Grünen über gut ausge­ baute Rad­ und Wanderwege und eine tolle Landschaft. Rad­ fahrer und Wanderer finden ein ausgewiesenes Wander­ und Radwegenetz vor. Auf der Stre­ cke liegen zahlreiche Burgen und Schlösser. Der Vorgebirgs­ hang, der Kottenforst und die angrenzende Ville­Seenplatte vermitteln Natur pur und bie­ ten großartige Aussichten über die Kölner Bucht und bis zum Sieben gebirge. Der Beetho­ ven­Rundgang, der Heinrich­ Böll­Weg oder die Apfelroute laden zu Wanderungen oder Radtouren ein. Ebenfalls sehr sehenswert ist die Obstblüten­ landschaft. Lohnende Aus­ flugsziele findet man unter: www.bornheim.de/erlebnis­ touren Wichtig ist jedoch, dass dabei alle geltenden Regelungen zur Eindämmung der Coronavirus- Pandemie unbedingt eingehal- ten werden. Alle Infos zu den aktuellen Maßnahmen unter: www.bornheim.de/corona Auch zu Hause ist es schön, wenn man Abstand hält Bäume leiden schnell unter Hitze und brauchen Wasser. Das gilt besonders für junge Bäume, die noch keine tieferen Wurzeln schlagen konnten. Daher bittet die Bornheimer Stadtverwaltung alle Bürger, die städtischen Bäu­ me vor ihrer Tür an trockenen Tagen zu gießen. Dies gilt vor al­ lem von Mai bis September. Je nach Größe des Baums sollten täglich 1 bis 3 Eimer Wasser in die Nähe des Stammes gekippt wer­ den – am besten früh am Morgen. Denn wenn es draußen noch recht kühl ist, verdunstet kaum Gieß­ wasser und die Erde kann die Feuchtigkeit gut aufnehmen. Auch sind die Bäume dann tags­ über ausreichend mit Wasser ver­ sorgt. Beim Gießen von Straßen­ bäumen sollte man außerdem da­ rauf achten, dass das Wasser auch wirklich vom Erdreich auf­ genommen wird – insbesondere, wenn der Baum von Gitterplatten, Bürgersteigen und Asphalt umge­ ben ist. Lebensraum und Nahrungsquelle Schließlich verschönern Bäume nicht nur das Stadtbild, sondern tragen auch zum Wohl von Mensch und Tier bei. Sie spen­ den Schatten, nehmen Wasser, Staub und CO2 auf und geben kühle, sauerstoffhaltige Luft ab. So werden von einem durch­ schnittlichen Baum jährlich etwa 7 Tonnen Staub gefiltert, 2,2 Tonnen CO2 ge­ bunden und 1,8 Tonnen Sauerstoff produziert. Zudem sind Bäume Le­ bensraum und N a h r u n g s q u e l l e vieler Tierarten. An heißen Tagen junge Bäume gießen – Stadt bittet um Mithilfe Diesen Ausblick genießt man auf einer Bank am Heinrich­Böll­Weg. Foto: Stadt Bornheim 17. April 2020

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Allgemeinverfügung der Stadt Bornheim vom 18.03.2020 zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen ab dem 18.03.2020 zur Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz) Unter Aufhebung der gleichlautenden Allgemeinverfügung vom 17.03.2020 wird gemäß §§ 16 Abs. 1 Satz 1, 28 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) wird zur Verhütung der Weiterverbreitung von SARS-CoV-2 Virus-infektionen folgende Allgemeinverfügung angeordnet: 1. Für Reiserückkehrer aus Risikogebieten nach RKI-Klassifizierung gelten für den Zeitraum von 14 Tagen nach Aufenthalt Betretungsverbote für folgende Bereiche: • Gemeinschaftseinrichtungen (Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen, „Kinderbetreuung in besonderen Fällen", Schulen und Heime, in denen überwiegend minderjährige Personen betreut werden) sowie betriebserlaubte Einrichtungen nach § 45 SGB VIII (stationäre Erziehungshilfe) • Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken • Stationäre Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe • Besondere Wohnformen im Sinne des SGB IX sowie ähnliche Einrichtungen • Berufsschulen • Hochschulen 2. Für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie für stationäre Einrichtungen der Pflege, der Eingliederungshilfe, besondere Wohnformen im Sinne des SGB IX und ähnliche Einrichtungen gilt: • Diese Einrichtungen haben Maßnahmen zu ergreifen, um den Eintrag von Corona-Viren zu erschweren, Patienten und Personal zu schützen und persönliche Schutzausrüstung einzusparen. • Sie haben Besuchsverbote oder restriktive Einschränkungen der Besuche auszusprechen; maximal ist aber ein registrierter Besucher pro Bewohner/ Patient pro Tag mit Schutzmaßnahmen und mit Hygieneunterweisung zuzulassen. Ausgenommen davon sind medizinisch oder ethisch- sozial angezeigte Besuche (z. B. Kinderstationen, Palliativpatienten). • Kantinen, Cafeterien oder andere der Öffentlichkeit zugängliche Einrichtungen für Patienten und Besucher sind zu schließen • Sämtliche öffentliche Veranstaltungen wie Vorträge, Lesungen, Informationsveranstaltungen etc. sind zu unterlassen. 3. Folgende Einrichtungen, Begegnungsstätten und Angebote sind zu schließen beziehungsweise einzustellen: • Alle Kneipen, Cafés, Bars, Clubs, Diskotheken, Theater, Opern- und Konzerthäuser, Kinos, Museen und ähnliche Einrichtungen unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft oder von Eigentumsverhältnissen ab dem 16.03.2020 • Alle Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte und ähnliche Einrichtungen ab dem 18.03.2020 • Alle Fitness-Studios, Schwimmbäder und sogenannte „Spaßbäder", Saunen und ähnliche Einrichtungen ab dem 16.03.2020 • Spiel- und Bolzplätze ab dem 18.03.2020 • Alle Angebote in Volkshochschulen, in Musikschulen, in sonstigen öffentlichen und privaten außerschulischen Bildungseinrichtungen ab dem 17.03.2020 • Reisebusreisen ab dem 18.03.2020 • Jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie alle Zusammenkünfte in Vereinen, Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen ab dem 17.03.2020 • Zusammenkünfte in Vereinsheimen, Dorfgemeinschaftshäusern und sonstigen Versammlungsstätten ab dem 17.03.2020 • Zusammenkünfte in Spielhallen, Spielbanken, Wettbüros und ähnliche Einrichtungen ab dem 16.03.2020 • Gleiches gilt für Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen ab dem 16.03.2020. 4. Der Zugang zu Angeboten der nachstehenden Einrichtungen ist ab dem 16.03.2020 zu beschränken und nur unter strengen Auflagen sowohl für den Innen- als auch den Außenbereich (Besucherregistrierung mit Kontaktdaten, Reglementierung der Besucherzahl, Vorgaben für Mindestabstände zwischen Tischen von 2 Metern, Hygienemaßnahmen, Aushänge mit Hinweisen zur richtigen Hygienemaßnahmen etc.) zu gestatten: • Bibliotheken außer Bibliotheken an Hochschulen und • Mensen, Restaurants und Speisegaststätten sowie Hotels für die Bewirtung von Übernachtungsgästen Die Betriebszeit für Restaurants und Speisegaststätten ist auf den Zeitraum von 06:00 – 15:00 Uhr zu beschränken 5. Ausgenommen von einer Schließung sind der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Alle anderen Verkaufsstellen des Einzelhandels sind ab dem 18.03.2020 zu schließen. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. 6. Der Zugang zu Einkaufszentren, „shopping-malls“ oder „factory outlets“ und vergleichbaren Einrichtungen ist ab dem 18.03.2020 nur zu gestatten, wenn sich dort nicht zu schließende Einrichtungen nach Nummer 5 Satz 1befinden, und nur zu dem Zweck, diese Einrichtungen aufzusuchen. 7. Geschäften des Einzelhandels für Lebensmittel, Wochenmärkten, Abhol- und Lieferdiensten, Apotheken sowie Geschäften des Großhandels ist bis auf weiteres auch die Öffnung an Sonn- und Feiertagen von 13:00 – 18:00 Uhr gestattet; dies gilt nicht für Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag. 8. Sämtliche Verkaufsstellen im Sinne des Ladenöffnungsgesetzes sind verpflichtet, erforderliche Maßnahmen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen zu treffen. 9. Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind untersagt. 10. Alle Veranstaltungen sind grundsätzlich untersagt. Das schließt grundsätzlich auch Verbote für Versammlungen unter freiem Himmel wie Demonstrationen ein, die nach Durchführung einer individuellen Verhältnismäßigkeitsprüfung zugelassen werden können. Ausgenommen sind Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -Vorsorge zu dienen bestimmt sind oder der Versorgung der Bevölkerung dienen (z. B. Wochenmärkte). Auch Versammlungen zur Religionsausübung haben zu unterbleiben. 11. Die Anordnungen unter Ziffer 1 bis 10 sind sofort vollziehbar. 12. Die Anordnungen unter Ziffer 1 bis 9 treten mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft und gelten bis zum 19.04.2020. 13. Auf die Strafbarkeit einer Zuwiderhandlung gegen diese Anordnungen wird hingewiesen (§ 75 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Infektionsschutzgesetz). Begründung: Zu 1-10 und 12 Das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 hat sich in kurzer Zeit weltweit verbreitet. Auch in Deutschland und insbesondere in Nordrhein-Westfalen gibt es inzwischen zahlreiche Infektionen. Vor dem Hintergrund drastisch steigender Infektionszahlen in den vergangenen Tagen und der weiterhin dynamischen Entwicklung der SARS-CoV-2 Infektionen ist es erforderlich, weitere- über die in den bislang ergangenen Allgemeinverfügungen enthaltenen hinausgehende - kontaktreduzierende Maßnahmen zur Beeinflussung der Ausbreitungsdynamik zu ergreifen und Infektionsketten zu unterbrechen. Die Maßnahmen sind geeignet, zu einer weiteren Verzögerung der Infektionsdynamik beizutragen und daher erforderlich. Durch den vorherrschenden Übertragungsweg von SARS-CoV-2 (Tröpfchen) z.B. durch Husten, Niesen oder teils mild erkrankte oder auch asymptomatisch infizierte Personen kann es leicht zu Übertragungen von Mensch-zu-Mensch kommen. Rechtsgrundlage für die treffenden Maßnahmen nach den Ziffern 1 bis 6 dieser Allgemeinverfügung ist § 28 Absatz 1 Satz 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Unter Berücksichtigung dieser Faktoren ist das zeitlich befristete Verbot nicht nur zur Gefahrenabwehr geeignet, sondern auch erforderlich und verhältnismäßig. Zwar werden die Grundrechte der Art. 2, Absatz 2, Satz 2, Art. 4, Art. 12 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1, Art. 8 Grundgesetz insoweit eingeschränkt. Die Maßnahme ist jedoch in Anbetracht der vorrangigen Interessen der Gesundheitssicherung der Bevölkerung, insbesondere der besonderen Risikogruppen, gerechtfertigt. Die Befristung bis zum 19.04.2020 erfolgt aus Gründen der Verhältnismäßigkeit. Für diese Anordnung bin ich nach § 3 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz – ZVO-IfSG zuständig. Zu 11. Die Allgemeinverfügung ist kraft Gesetzes sofort vollziehbar nach § 28 Abs.3 I. V. m. § 16 Abs. 8 IfSG. Die Anfechtungsklage hat keine aufschiebende Wirkung. Zu 13. Die Strafbarkeit von Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung ergibt sich aus § 75 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 IfSG. Ihre Rechte: Gegen diese Allgemeinverfügung können Sie vor dem Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz, 50667 Köln, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Allgemeinverfügung schriftlich oder zur Niederschrift beim Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichts Klage erheben. Die Klage kann auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts erhoben werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Es muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 55a Abs. 4 VwGO eingereicht werden. Die für die Übermittlung und Bearbeitung geeigneten technischen Rahmenbedingungen bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) vom 24. November 2017 (BGBl. I Seite 3803). Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, die angefochtene Verfügung soll beigefügt werden. Wird die Frist durch einen von Ihnen Bevollmächtigten versäumt, so wird dessen Verschulden Ihnen zugerechnet. Hinweis: Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de Bornheim, den 18.03.2020 Stadt Bornheim als örtliche Ordnungsbehörde gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister http://www.justiz.de/

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 19.03.2020 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Elternbeiträge Sehr geehrter Herr Müller, Ihre Fragen beantworte ich wie folgt: Frage 1: Es soll kurzfristig die Excel Datei zur Verfügung gestellt werden. Erst wenn diese vor- liegt, können wir Rechenwege nachvollziehen und ggf. weitere Fragen haben Antwort: Die Tabelle wurde als Excel-Datei allen Beteiligten in den Workshops zur Verfügung gestellt und auch an der Systematik wurde nichts verändert. Vor diesem Hintergrund ist das er- neute Versenden der Excel-Datei entbehrlich, die Berechnungen als PDF Datei liegen vor. Die wesentlichen Berechnungsschritte sind in dem Erläuterungstext dargestellt. Die Berechnungen sind zudem auch mit den zur Verfügung gestellten PDF-Dateien möglich. Frage 2: Die 45/ 35 Stunden Problematik (30% mehr Stunden/ 50% mehr Beitrag) wurde von uns schon immer hinterfragt. Das geht auf CDU-, FDP- und SPD in den WS zurück, bleibt aber unge- recht. Die Verwaltung hat mitgeteilt, dass sie alles auf Links dreht, daher meine Frage, warum hier bei dieser Linie geblieben wird? Antwort: Die Verwaltung hat mit der Ankündigung „alles auf links“ drehen zu wollen, sich aus- schließlich auf die Berechnungen bezogen – selbstverständlich sollten aus Sicht der Verwaltung die Vereinbarungen aus den Workshops, die mehrheitlich so verabschiedet worden sind, auch beibehalten werden. Dies bezieht sich auch auf die prozentuale Berechnungssystematik, d.h. 100% ist der Block 35 Stunden Ü3 und davon 150% bei 45 Stunden Ü3 und 90% bei 25 Stunden Ü3. Die prozentuale Quote im U3 Bereich werden wie folgt berechnet – jeweils ausgehend von den Beträgen bei 25, 35 bzw. 45 Stunden Ü3 ergeben 150% den rechnerischen U3 Betrag. Frage 3: Wo ist die schriftliche rechtliche Stellungnahme (von LVR, Land o.ä,) zu der SGB VIII Thematik (unterste Einkommensstufe), den die Verwaltung zugesichert hat? Antwort: Ein Antwortschreiben des Städte- und Gemeindebundes liegt der Verwaltung vor, hierin wird, wie in den Ausführungen des MKFFI im Rahmen der Debatte um die Erstattung der Eltern- beiträge für den Monat April 2020 noch einmal grundsätzlich zu dem Rechtsrahmen bei der Be- rechnung der Elternbeiträge verwiesen. Danach steht bei der Festlegung der Kita-Beiträge dem Satzungsgeber ein weiter Ermessen- spielraum zu. Es handele sich um Gebühren eigener Art. Bei der Berechnung der Elternbeiträge finde das Äquivalenzprinzip regelmäßig keine Anwendung, da diese nur einen geringen Teil der Herrn Heinz Müller Holzweg 1 53332 Bornheim - 2 - Gesamtkosten deckten. Zudem komme es grundsätzlich nicht auf einen bestimmten prozentua- len Anteil der Kosten an, den die Eltern insgesamt mit den Elternbeiträgen aufbringen dürfen. Ein solcher prozentualer Anteil ergebe sich weder aus Bundes- noch aus Landesrecht. Dem geltenden KiBiz sei zwar ein Prozentsatz von 19 % hinterlegt. Dies sei aber ein Orientie- rungsrahmen. Bei dem neuen KiBiz wird von einer anteiligen Mitfinanzierung der Kita-Kosten durch Elternbeiträge in Höhe von 16,4% ausgegangen. Nach der aktuellen Rechtsprechung des OVG NRW wäre wohl sogar ein höherer Anteil der Eltern an den Gesamtkosten zulässig (OVG NRW 12 A 848/17 aus 2017). Beschränkungen hinsichtlich des Gestaltungsspielraumes des kommunalen Satzungsgebers ergäben sich aus höherrangigem Recht. Einzuhalten seien insbe- sondere die Grundsätze einer sachgerechten Differenzierung (Art. 3 GG) und das Gebot des Schutzes der Familie (Art. 6 GG) sowie der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Die maximale Höhe des jeweiligen Gebührensatzes finde allerdings seine Grenze in den Durchschnittskosten pro Platz (Äquivalenzprinzip). Hier sei der Betreuungsumfang und grundsätzlich auch das Alter der Kinder zu berücksichtigen. Damit dürfe ein konkreter Elternbeitrag nicht höher sein als die errechneten tatsächlichen Kosten für den jeweiligen Kita-Platz. Vor dem Hintergrund dieses großen Gestaltungsspielraums wird die Aufstellung der neuen Sat- zung für das Kita-Jahr 2020/21 in der beschriebenen Weise grundsätzlich für rechtmäßig erach- tet. Auf die Frage, ob es zulässig sei, dass mit der Ausweitung der Beitragsfreiheit gewisserma- ßen die leistungsstärkeren Eltern die Beiträge der leistungsschwächeren mitfinanzieren, komme es wegen des geringen Gesamtanteils der Elternbeiträge an den Gesamtkosten nicht an. Frage 4: Wie hoch ist der finanzielle Aufwand, der durch die beiden beitragsfreien Jahre zu Las- ten der Kommune geht? Antwort: Diese Frage lässt sich so nicht beantworten, der Landeszuschuss wird berechnet auf der Grundlage der Kindpauschalen bezogen auf die Anzahl aller Ü3 Kinder (8,62%). In der Be- rechnung zum Stichtag 31.12.2019 hat die Verwaltung 414 Kinder ermittelt, für die das zweite beitragsfreie Jahr gelten würde. Zu diesen Kindern müsste die Einkommensberechnung erfolgen und davon anteilig der Landeszuschuss abgezogen werden, um hier eine Zahl ausweisen zu können. Dieser Aufwand ist aus Sicht der Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt nicht zielführend, da das zweite beitragsfreie Jahr erst ab dem kommenden KITA-Jahr relevant wird. Geprüft werden könnte die Einbindung dieser Fragestellung in die von der Verwaltung bereits angekündigte Eva- luation. Frage 5: Ist es rechtlich einwandfrei, dass dieser zu Lasten der übrigen beitragszahlenden Eltern "weitererrechnet" wird? Antwort: Ja – vgl. Antwort zu Frage 3. Frage 6: Wo sind die Verwaltungseinsparungen von 0,75% einkalkuliert (Basis Stadt Kindspau- schalen 13.131.684 €, meine Berechnung: 98.487€), die das neugefasste KiBiz pau- schal aufgrund der Einsparung von Verwaltungsressourcen bei der Elternbeitragserhebung und - einziehung vorsieht? Es können doch auf der einen Seite nicht die finanziellen Aufwände, die nicht durch die 8,62% gedeckt sind (verm. ca. 363.000 €) nach aktuellem Stand den übrigen Bei- tragszahlern zugemutet werden und die Einsparungen, die das Gesetz im gleichen Atemzug für diesen Tatbestand vorsieht, jedoch nicht mit einkalkuliert werden. Laut Antwort auf unsere kleine Anfrage muss neues KiTa Personal für die städtischen KiTas eingestellt werden. Das hat m. E. nichts! mit damit zu tun. Diesen Beitrag zahlen auch Eltern, deren Kinder nicht in städtischen KiTas sind. Antwort: Auch hierzu hat der Städte- und Gemeindebund Stellung genommen. Es bleibe auf der Basis der Ausführungen zum Gestaltungsspielraum und zum geringen Anteil der Elternbeiträge an der Gesamtfinanzierung dabei, dass ein Abzug für die theoretische Einsparung von Verwal- tungsressourcen von 0,75 Prozentpunkten nicht vorgenommen werden müsse. - 3 - Frage 7: Wie hoch ist die Anzahl der Plätze, die auf Basis der aktuellen Zahlen im kommenden Jahr aufgrund der Anpassung der untersten Einkommensstufe zusätzlich beitragsfrei gestellt werden? Antwort: Diese Frage lässt sich nicht beantworten, da hierfür die Einkommensermittlung zunächst erfolgen muss und bis heute noch nicht alle Betreuungsverträge für das Kindergartenjahr 2020/2021 abgeschlossen sind. Frage 8: Wie hoch ist die Anzahl der Plätze im laufenden Jahr? Antwort: 250 Plätze liegen derzeit im Bereich der Beitragsfreiheit Frage 9: Wie viele beitragszahlende Eltern gibt es in Bornheim? Antwort: 1546. Diese Zahl setzt sich wie folgt zusammen: 1755 Fälle von Kindern, die in Born- heim leben und eine Einrichtung in Bornheim besuchen, zuzüglich 41 Fälle von Kindern, die in Bornheim leben aber in Köln oder Bonn eine Kita besuchen (§ 21d KiBiz Interkommunaler Aus- gleich), abzüglich 250 Fälle von Kindern in der Beitragsfreiheit. Frage 10: Da ja auch von der OGS gesprochen wird, Bonusfrage: Wie sieht es mit der Beantwor- tung der offenen Fragen aus der letzten ASS aus? Insbesondere: Welche Konsequenzen gäbe es für die OGS, wenn die Beiträge nicht angepasst würden? Antwort: Die Antwort wird derzeit noch abgestimmt und in der kommenden Woche beantwortet. Mit freundlichen Grüßen Gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 22.04.2020 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Müllablagerung zwischen Botzdorf und Roisdorf Sehr geehrter Herr Stadler, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 08.04.2020 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wurde von Ihrem Liegenschaftsamt oder anderen Fachämtern, vor der Beschlussempfehlung in der Vorlage 089/2020-7, eine Ortsbesichtigung vorgenommen? Frage 2: Ist der Stadtverwaltung bekannt, dass dieses Hanggrundstück als Abfallgrube für Hausmüll und Gartenabfälle missbraucht wird? Frage 3: Wann beabsichtigt die Stadt Bornheim nun „ihr zukünftiges Grundstück“ von diesem illegalen Hausmüll zu säubern und werden auch die in den Hang gekippten Gartenabfälle, in denen sich weiterer Hausmüll und Bauschutt befindet, dabei mit entfernt? Frage 4: Um zu verhindern, dass zukünftig weiter Abfälle vom Wirtschaftsweg in den Hang gekippt wer- den, beabsichtigt die Stadt dieses Gelände durch einen Zaun entlang des Wirtschaftsweges zu sichern? Antwort zu allen Fragen: Insgesamt wird von der HGK eine Fläche von ca. 9.031 m² gekauft, die sich über eine Länge von ca. 1.100 m erstreckt. Die Fläche, die von der HGK gekauft wird, wurde am 17.09.2019 und am 27.09.2019 im Rahmen eines Ortstermins von einem, von der Stadt beauftragten Landschafts- planer begangen. In Rahmen dieser Begehung wurden Müllablagerungen (Hausmüll, Grün- schnitt, Autoreifen, Plastikmüll) auf dem Flurstücks Gemarkung Bornheim-Brenig, Flur 88, Nr. 106, festgestellt. Der vollständige Sachmangel- und Haftungsausschluss war eine grundsätzliche Bedingung des Veräußerers, über die es keinen Verhandlungsspielraum gab. Darüber hinaus wäre es nach meiner Meinung nicht ratsam gewesen, in den Verhandlungen mit der HGK zu for- dern, dass der Müll von der HGK beseitigt wird, da dies das gesamte Kaufprojekt gefährdet hätte. Sobald die Flächen die von der HGK erworben werden sollen, in den Besitz der Stadt Bornheim übergegangen sind, wird die Verwaltung entscheiden, wie der Müll auf diesen Flächen entsorgt wird. Herrn Harald Stadler Pützweide 9 53332 Bornheim - 2 - Die Errichtung eines Zauns zwischen dem Wirtschaftsweg und dem Flurstück Nr. 106 ist nicht geplant. Mit freundlichen Grüßen gez. (Wolfgang Henseler) Bürgermeister

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