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12. Februar 2020 Die ganze Region feiert in diesem Jahr den 250. Geburtstag ihres weltberühmten Komponisten Ludwig van Beethoven. Auch die Stadt Bornheim beteiligt sich mit einem ebenso vielfältigen wie hochkarätigen Programm am Ju- biläumsjahr. Zum Vortrag „Astronomie und Mu- sik im Dialog“ lädt am kommenden Dienstag, 18. Februar 2020, die Volkshochschule Bornheim/Alfter ein. Referent Michael Geffert er- läutert in seinem Vortrag neben interessanten Beziehungen zwi- schen Musik und Astronomie auch die Entdeckung des Asteroiden „Beethoven“. Die gebührenfreie Veranstaltung fi ndet von 19.30 bis 21 Uhr im VHS-Gebäude, Alter Weiher 2, statt. Ein weiterer Höhepunkt zu Ehren Beet hovens ist die „Klangkombi- nation“, zu der das Bornheimer Kulturforum am Samstag und Sonntag, 7. und 8. März 2020, jeweils um 19 Uhr einlädt. Zwei international ausgezeichnete Musiker, Cellosolist Guido Schie- fen und Pianist Alfredo Perl, prä- sentieren fünf Cellosonaten Beethovens sowie Stücke weite- rer Komponisten. Tickets gibt es bei der Volksbank Köln Bonn eG, Königstraße 49, bei der Kreis- sparkasse Köln, Peter-Fryns- Platz 2, und bei Bonn-Ticket. Nicht verpassen sollte man au- ßerdem die beiden Park-Konzer- te an den Sonntagen, 28. Juni und 30. August. Beide Events fi nden im Brunnenpark in der Roisdorfer Brunnenallee 1 statt. Eingebettet in die beliebten „Roisdorf Classics“ spielt das Rubin-Quartett am 28. Juni die klassischen Werke Beethovens und seiner Zeitgenossen. Und am 30. August verpacken Radema- cher und Gschwind klassische Beethoven-Stücke in Swing. Mit einem Flashmob auf der Vikto- riawiese an der Roisdorfer Hufe- bahn und einem anschließenden Spaziergang bis zum Kamelle- boom wird am Sonntag, 16. Au- gust, auch Beethovens Liebe zur Natur inszeniert. Alle drei Veran- staltungen fi nden von 15 bis 18 Uhr statt. Der Eintritt ist jeweils frei. Abgerundet wird das Programm mit Ausstellungen, Vorträgen und Genuss-Momenten. So war- tet der Rhein-Voreifel-Touristik e. V. mit einem besonderen Open-Air- Festival auf. Der Verein bietet am Sonntag, 19. Juli, von 11 bis 18 Uhr ein Musik-Picknick in der Parkanlage der Wolfsburg, Siefenfeldchen 171, an. Insbe- sondere Familien sind herzlich dazu eingeladen, sich Ludwig van Beethoven in lockerer Atmo- sphäre zu nähern. Eintrittskarten gibt es in der Bornheimer Filiale der Kreis- sparkasse Köln am Peter-Fyns- Platz 2 und beim Rhein-Voreifel Touristik e. V. Kinder und Ju- gendliche bis 16 Jahre haben freien Eintritt. Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 17 bis 25 Jahren zahlen ermäßigt 8 Euro; Erwachsene ab 26 Jah- ren 24 Euro. Wer möchte, kann beim Rhein-Voreifel-Touristik e. V. vorab Picknick-Körbe bestel- len. Die Körbe werden dann bei der Veranstaltung ausgehändigt. Unter dem Motto „Genuss meets Beethoven“ kombinieren der Bornheimer Feinkostladen „Ge- nussvoll leben“ und der Musikver- ein Bornheim am Samstag, 27. Juni, von 11 bis 15 Uhr auf dem Peter-Fryns-Platz die Klänge klassischer und moderner Musik mit kulinarischen Köstlichkeiten. Der Erlös aus den angebotenen Speisen und Produkten wird für die Nachwuchsförderung des Musikvereins gespendet. > Das komplette Programm und weitere Infos gibt es im Internet auf www.bornheim.de/bthvn2020 Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 12.02.2020, 18 Uhr Sport- und Kulturausschuss Donnerstag, 13.02.2020, 18 Uhr Ausschuss für Bürgerangelegenheiten Dienstag, 18.02.2020, 18 Uhr Ausschuss für Stadtentwicklung Donnerstag, 27.02.2020, 18 Uhr Jugendhilfeausschuss Mittwoch, 04.03.2020, 18 Uhr Seniorenbeirat der Stadt Bornheim Donnerstag, 05.03.2020, 15 Uhr, Raum 904 des Rathauses Bornheim Ausschuss für Stadtentwicklung Donnerstag, 05.03.2020, 18 Uhr Kinder- und Jugendparlament Donnerstag, 05.03.2020, 18 Uhr, Raum 1.21 des Jugend- amts der Stadt Bornheim, Brunnenallee 31 Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 11.03.2020, 18 Uhr Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Wer ein Unternehmen aufbauen möchte, braucht ein gutes Kon- zept und eine gesicherte Finan- zierung. Damit von Anfang an alles stimmt, bietet die Bornhei- mer Wirtschaftsförderung eine kostenlose „Existenzgründer- Beratung“ an. Das städtische Angebot soll in- teressierten Gründern einen Überblick geben, was bei der Selbständigkeit zu beachten ist. In Einzelgesprächen geht es un- ter anderem um die Formalitä- ten der Gründung, Geschäfts- idee und Businessplan, Unter- nehmens- und Rechtsform, För- derkredite und Finanzierung so- wie eine spätere Erweiterung. Natürlich ist auch Zeit für indivi- duelle Fragen. Für Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit stellt die Wirt- schaftsförderung das Gutach- ten der fachkundigen Stelle aus. Dafür sollten die Gründer ihren Businessplan einreichen und in einem Gespräch Ihr Gründungs- konzept vorstellen. Die Wirt- schaftsförderung berät auch zu weiterführenden Themen wie der Vermittlung von Räumen oder dem Zugang zu Netzwer- ken. Die Gespräche werden von Fachberatern durchgeführt. Die Anmeldung richtet man an exis- tenzgruendung@stadt-born- heim.de. Dabei sollte man ange- ben, was die Geschäftsidee ist, wann das Unternehmen starten soll und welche Themen einen besonders interessieren. Weite- re Informationen gibt Sebastian Römer, Wirtschaftsförderer der Stadt Bornheim, unter 02222 945-339. Beethovenjahr in Bornheim bietet zahlreiche Höhepunkte Beratung für Bornheimer Existenzgründer Jetzt kostenlosen Termin vereinbaren Die Stadt hat gemeinsam mit vielen Veranstaltern ein tolles Programm zusammengestellt. Stadt Bornheim Bürgerinformation STADTBETRIEB BORNHEIM AÖR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Kostenlose Energieberatung der Klimaregion Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW im Rat- haus der Gemeinde Swisttal, 13. Februar 2020, 14 - 17.45 Uhr, Dauer: 45 Minuten. Anmeldung erforderlich unter 02222 945-285, E-Mail: tobias.gethke@stadt-bornheim.de ENERGIEBERATUNG Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD 02222 9956331, spd-fraktion@rat.stadt-bornheim.de Bündnis 90/Die Grünen 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de Die Linke 02222 9956401, milebo@web.de FRAKTIONEN 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Ab- wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de SERVICE V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Susanne Römer-Winkler, Pressestelle, 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de IMPRESSUM Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachungen HALLENFREIZEITBAD BORNHEIM Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Öffnungszeiten des Hallenbads: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Sa. + So. + Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten der Sauna unter: www.stadtbetrieb-bornheim.de/hallenfreizeitbad/oeffnungszeiten STADTBÜCHEREI Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Homepage: www.stadtbuecherei-bornheim.de VOLKSHOCHSCHULE BORNHEIM/ALFTER Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung unter 02222 945-101 BÜRGERMEISTER STADTVERWALTUNG BORNHEIM Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, 02222 9437-0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen (Brunnenallee 31a) folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Bekanntmachung der Umlegung Merten Me 16 (Mertener Mühle), öffentliche Auslegung der Bestandskarte und des Bestandsverzeichnisses Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans Me 18 in der Ortschaft Merten / frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Einwohnerversammlung Umlegungsausschuss der Stadt Bornheim Nach § 53 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) werden die Bestandskarte und die nachstehend unter Ziffer 1 und 2 aufgeführten Teile des Bestands- verzeichnisses des Umlegungsgebietes Merten Me 16 (Mertener Mühle) in der Zeit vom 25.02. bis 25.03.2020 einschließlich in der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt Born- heim, Rathaus, Zimmer 409, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, während der Besuchszeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr. öffentlich ausgelegt. Die Beteiligten im Umlegungsverfahren können während dieser Zeit die Bestandskarte und das Bestandsverzeichnis einsehen und gegebenen- falls Berichtigungen beantragen. In den unter Ziffer 3 aufgeführten Teil des Bestandsverzeich- nisses ist nach § 53 Abs. 4 BauGB die Einsicht jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Die Bestandskarte weist die bisherige Lage und Form der Grundstücke des Umlegungsgebiets aus sowie die auf ihnen befindlichen Gebäude und bezeichnet die Eigentümer nach Ordnungs- nummern. In dem Bestandsverzeichnis sind für jedes Grundstück aufgeführt 1. die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer; 2. die grundbuch- und katastermäßige Bezeich- nung, die Größe und die im Liegenschaftska- taster angegebene Nutzungsart der Grund- stücke unter Angabe von Straße und Haus- nummer sowie 3. die im Grundbuch in Abteilung II eingetrage- nen Lasten und Beschränkungen. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung wer- den nach § 53 Abs. 2 Satz 2 BauGB hiermit be- kannt gemacht. Bornheim, den 27.01.2020 Stadt Bornheim gez. Stephan Liermann, Vorsitzender des Umlegungsausschusses Aufgrund § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) hat der Rat der Stadt Bornheim am 05.12.2019 beschlossen, für den Bebauungsplan Me 18 in der Ortschaft Merten die frühzeitige Beteiligung der Öffent- lichkeit durchzuführen und den Planentwurf für die Dauer von 4 Wochen öffentlich auszule- gen und eine Einwohnerversammlung durch- zuführen. In gleicher Sitzung hat der Rat eine geringfügige Vergrößerung des Planbereiches beschlossen. Der Bebauungsplan umfasst einen Bereich zwischen Lannerstraße, Stadtbahntrasse der Linie 18, Händelstraße und bestehender Be- bauung an der Bonn-Brühler-Straße. Ziel der Planung ist die Entwicklung eines neuen Wohn- quartieres, eines Schulstandortes sowie die Vorhaltung eines Standortes für eine Kinderta- gesstätte in der Ortschaft Merten. Die Auslegung zur Beteiligung der Öffentlich- keit an der Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt in der Zeit vom 25.02. bis 23.03.2020 einschließlich bei der Stadtverwaltung Born- heim, Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt, auf dem Flur zwischen Zimmer 401 – 414, Rat- hausstraße 2, 53332 Bornheim, während der Besuchszeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr. Auskünfte erhalten Sie in Zimmer 407, 409, 411 oder 414. Während dieser Zeit werden die allge- meinen Ziele und Zwecke der Planung öffent- lich dargelegt. Es wird allgemein Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung gegeben. Zusätzlich wird die Planung in einer Einwoh- nerversammlung erläutert, die am Dienstag, dem 03.03.2020, um 18.30 Uhr in der Aula der Heinrich-Böll-Sekundarschule, Beethoven- straße 57, 53332 Bornheim, stattfindet. Darüber hinaus können die Planunterlagen im Internet unter www.bornheim.de eingesehen werden. Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Planbereich grob darstellt, wird hinge- wiesen. Bornheim, den 30.01.2020 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister 12. Februar 2020 Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bornheim in der Ortschaft Merten/ frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Einwohnerversammlung Hinweis­ bekanntmachung zur Neufassung der Satzung des Zweckverbandes civitecAufgrund § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) hat der Rat der Stadt Bornheim am 05.12.2019 beschlossen, für den Entwurf der 10. Änderung des Flächennut- zungsplanes in der Ortschaft Merten die früh- zeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzu- führen und die Planung für die Dauer von 4 Wo- chen öffentlich auszulegen und eine Einwoh- nerversammlung durchzuführen. Die 10. Änderung umfasst einen Bereich südlich der Lannerstraße, zwischen Bonn-Brühler- Straße (L183) und der Stadtbahnlinie 18. Ziel ist die Darstellung von Wohnbauflächen sowie Flä- chen für den Gemeinbedarf (Schule und Kinder- tagesstätte). Die Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt in der Zeit vom 25.02. bis 23.03.2020 einschließlich bei der Stadtverwaltung Born- heim, Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt, auf dem Flur zwischen Zimmer 401 – 414, Rat- hausstraße 2, 53332 Bornheim, während der Besuchszeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr. Auskünfte erhalten Sie in Zimmer 407, 409, 411 oder 414. Während dieser Zeit werden die allge- meinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich dargelegt. Es wird allgemein Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung gegeben. Zusätzlich wird die Planung in einer Einwohner­ versammlung erläutert, die am Dienstag, den 03.03.2020, um 18.30 Uhr in der Aula der Hein- rich-Böll-Sekundarschule, Beethovenstraße 57, 53332 Bornheim, stattfindet. Darüber hinaus können die Planunterlagen im Internet unter www.bornheim.de eingesehen werden. Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Änderungsbereich grob darstellt, wird hingewiesen. Bornheim, den 30.01.2020 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Die Verbandsversammlung des civitec Zweckverband Kommunale Informationsver- arbeitung hat am 18.12.2019 die Änderung und Neufassung der Satzung des Zweckverban- des civitec beschlossen. Die Veröffentlichung der neu gefassten Satzung erfolgte im Amts- blatt für den Regierungsbezirk Köln am 13.01.2020, Ausgabe Nr. 2/2020. Das Amts- blatt ist im Internet unter dem folgenden Link abzurufen: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_inter- net/amtsblatt/2020/index.html Gemäß § 11 Abs. 1 S. 2 GkG NRW wird hiermit auf die Veröffentlichung hingewiesen.

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26. Februar 2020 Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Ausschuss für Stadtentwicklung Donnerstag, 27.02.2020, 18 Uhr Jugendhilfeausschuss Mittwoch, 04.03.2020, 18 Uhr Seniorenbeirat der Stadt Bornheim Donnerstag, 05.03.2020, 15 Uhr, Raum 904 des Rathauses Bornheim Ausschuss für Stadtentwicklung Donnerstag, 05.03.2020, 18 Uhr Kinder- und Jugendparlament Donnerstag, 05.03.2020, 18 Uhr, Raum 1.21 des Jugend- amts der Stadt Bornheim, Brunnenallee 31 Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 11.03.2020, 18 Uhr Stadtrat Donnerstag, 12.03.2020, 18 Uhr Einwohnerversammlung zu Me 18 Dienstag, 03.03.2020, 18.30 Uhr, Aula der Heinrich-Böll-Sekundar- schule, Beethovenstraße 57, Bornheim-Merten Tag der Archive Samstag, 07.03.2020, ab 11.30 Uhr; Infos zum Programm s.u. Bornheimer Kulturforum: Klangkombination Samstag und Sonntag, 07. und 08.03.2020, jeweils 19 Uhr; Tickets: Volksbank Köln Bonn eG, Königstraße 49, Kreissparkasse Köln, Peter-Fryns-Platz 2, Bonn-Ticket Info-Abend „Vor-Tour der Hoffnung“ Dienstag, 10.03.2020, 19 Uhr, Anmeldung unter: wirtschafts- foerderung@stadt-bornheim.de Die Sitzungen und Veran staltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Zum „Tag der Archive“ laden das Stadtarchiv Bornheim und die Volkshochschule Bornheim/ Alfter am Samstag, 7. März 2020, alle Bürgerinnen und Bürger ein. Das vielseitige Programm beginnt um 11.30 Uhr mit einem kosten- losen Vortrag über Familien- forschung im VHS-Gebäude, Alter Weiher 2. Um 14 Uhr startet am Seiteneingang des Bornheimer Rathauses eine kostenlose Archiv- führung mit Stadtarchivar Jens Löffler. Wer teilnehmen möchte, meldet sich im Vorfeld über www. vhs-bornheim-alfter.de an. Höhepunkt der Veranstaltung ist um 15 Uhr die Eröffnung der Aus- stellung „Von der Postkarte zur E- Mail“ in der Bürgerhalle des Born- heimer Rathauses. Auf historischen Postkarten können alte Ortsansich- ten betrachtet und die Architektur längst abgerissener Gebäude be- staunt werden. Feldpostkarten aus der Sammlung Franz-Josef Geuer werden als Zeugnisse von Militaris- mus und Krieg gezeigt und in einer Plakatausstellung historisch einge- ordnet. Eine kleine Reise durch die Technik geschichte der Kommuni- kation vom Telegrafen bis zur E-Mail rundet das Erlebnis ab. Die Ausstel- lung ist anschließend noch bis zum 31. März zu sehen. Der „Tag der Archive“ findet seit 2001 unter der Schirmherrschaft des Verbands deutscher Archiva- rinnen und Archivare e.V. statt. Mit Führungen und Ausstellungen ma- chen Archive dabei bundesweit auf ihre Bestände und ihre Arbeit aufmerksam; dieses Jahr lautet das Motto „Kommunikation – Von der Depesche zum Tweet“. Am 7. März 2020 nimmt erstmals auch Bornheim mit einem ganztägigen Programm an der Veranstaltung teil. Bornheim lädt zum Tag der Archive ein Stadt Bornheim Bürgerinformation StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Kostenlose Energieberatung der Klimaregion Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW im Rat- haus der Stadt Meckenheim, 26. März 2020, 14 - 17.45 Uhr, Dauer: 45 Minuten. Anmeldung erforderlich unter 02222 945-285, E-Mail: tobias.gethke@stadt-bornheim.de Energieberatung Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD 02222 9956331, spd-fraktion@rat.stadt-bornheim.de Bündnis 90/Die Grünen 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de Die Linke 02222 9956401, milebo@web.de Fraktionen 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Ab- wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter: www.stadtbetrieb-bornheim.de Service V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Susanne Römer-Winkler, Pressestelle, 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachungen HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Öffnungszeiten des Hallenbads: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Sa. + So. + Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten der Sauna unter: www.stadtbetrieb-bornheim.de/hallenfreizeitbad/oeffnungszeiten Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Homepage: www.stadtbuecherei-bornheim.de Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung unter 02222 945-101 Bürgermeister Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, 02222 9437-0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen (Brunnenallee 31a) folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Rates der Stadt Bornheim am Donnerstag, 12.03.2020, 18 Uhr, im Ratssaal des Rathauses Bornheim Am Donnerstag, 12.03.2020, 18 Uhr, findet im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, die nächste Sitzung des Rates der Stadt Bornheim mit folgen- der Tagesordnung statt: Bornheim, den 19.02.2020 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister 18 Anregung nach § 24 GO NRW vom 10.12.2019 betr. Wieder- einführung des Schülerspezialverkehrs (BüA 18.02.) 033/2020-5 19 Antrag der FDP-Fraktion vom 06.01.2020 (Eingang 12.02.2020) betr. Bornheim Standort der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung 153/2020-11 20 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 154/2020-1 21 Anfragen mündlich Nicht öffentliche Sitzung 22 Mitteilung betr. Vertrag über Postdienstleistungen 072/2020-1 23 Mitteilung über Vergaben zwischen 25.000 € und 50.000 € brutto ab dem 11.12.2019 007/2020-1 24 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 155/2020-1 25 Anfragen mündlich TOP Inhalt Vorlage Nr. Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin 2 Einwohnerfragestunde 3 Entgegennahme der Niederschrift über die Sitzung Nr. 08/2020 vom 30.01.2020 4 Bebauungsplan Rb 02 in der Ortschaft Rösberg; Vorbe- reitung eines neuen Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Rb 02 mit erweitertem Plangebiet auf Grundlage eines Gesamtkonzeptes (StEA 29.01., Rat 30.01., StEA 27.02.) 021/2020-7 5 Bebauungsplan Me 16 in der Ortschaft Merten; Verklei- nerung des Plangebietes; Ergebnis der Offenlage; Be- schluss zur erneuten Offenlage (StEA 11.03.) 125/2020-7 6 Erweiterung der Satzung im Ortsteil Merten im Bereich Sommersberg; Ergebnis der Offenlage; Satzungsbe- schluss (StEA 11.03.) 107/2020-7 7 Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung 2019/2020 und des Nachtragsstellenplans 2020 095/2020-2 8 Satzung der Stadt Bornheim zur Erhebung von Elternbei- trägen in Tageseinrichtungen für Kinder, Kindertages- pflege und der "offenen Ganztagsschule" im Primarbe- reich (ASS 21.01., JHA 22.01., Rat 30.01., JHA 04.03.) 043/2020-4 9 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Fortführung des interkommunalen Klimamanagements 127/2020-12 10 Wahl des Integrationsrates bzw. Integrationsausschusses 2020 128/2020-5 11 Neubau HBS-Gesamtschule in Merten - Projektablauf 166/2020-6 12 Ergänzungswahlen zu Ausschüssen 136/2020-1 13 Anregung nach § 24 GO NRW vom 02.12.2019 betr. Wie- dereinführung des Schülerspezialverkehrs (BüA 18.02.) 001/2020-5 14 Anregung nach § 24 GO NRW vom 04.12.2019 betr. Wie- dereinführung des Schülerspezialverkehrs (BüA 18.02.) 774/2019-5 15 Anregung nach § 24 GO NRW vom 04.12.2019 betr. Wie- dereinführung des Schülerspezialverkehrs (BüA 18.02.) 775/2019-5 16 Anregung nach § 24 GO NRW vom 04.12.2019 betr. Wie- dereinführung des Schülerspezialverkehrs (BüA 18.02.) 780/2019-5 17 Anregung nach § 24 GO NRW vom 04.12.2019 betr. Wie- dereinführung des Schülerspezialverkehrs (BüA 18.02.) 781/2019-5 Öffentliche Bekanntmachung Aktuelle Bodenrichtwerte 2020 Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein- Sieg-Kreis und in der Stadt Troisdorf hat gemäß § 196 Bau- gesetzbuch (Neubekanntmachung vom 03.11.2017 - BGBl I S. 3634) und gemäß § 11 der Verordnung über die Gutachter- ausschüsse für Grundstückswerte (Gutachterausschuss- verordnung - GAVO NRW) vom 23.03.2004 (GV. NRW. 2004 S. 146) die Bodenrichtwerte zum 01.01.2020 ermittelt und in der Zeit vom 03.02.2020 bis 06.02.2020 für die folgenden Gemeinden und Städte beschlossen: Gemeinde: Alfter, Eitorf, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth, Swisttal, Wachtberg, Windeck Stadt: Bad Honnef, Bornheim, Hennef, Königswinter, Lohmar, Meckenheim, Niederkassel, Rheinbach, Sankt Augustin, Siegburg, Troisdorf Die Bodenrichtwerte sind voraussichtlich ab Anfang März für jedermann kostenfrei im Internet einsehbar. Unter der Adresse www.boris.nrw.de wird interessierten Bürgerin- nen und Bürgern nach Eingabe von Gemeinde/Stadt, Stra- ßenname und Hausnummer ein Kartenausschnitt mit der Darstellung des aktuellen Bodenrichtwertes präsentiert, wobei auch dessen beschreibende Informationen abgeru- fen werden können. Ein Bodenrichtwert ist ein aus Kauf- preisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert inner- halb eines Gebietes. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit einem definier- ten Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Jedermann kann während der üblichen Geschäftszeiten von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Kreishaus in 53721 Siegburg, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, Zim- mer A 5.06, Auskunft über die Bodenrichtwerte erhalten. Siegburg, den 19.02.2020 gez. Kütt Vorsitzender des Gutachterausschusses Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Sieg-Kreis und in der Stadt Troisdorf Die „Vor-Tour der Hoffnung“ zu- gunsten kranker Kinder macht am Montag, 10. August 2020, Station in Bornheim und bildet damit den regionalen Auftakt für die bundesweite „Tour der Hoff- nung“. Bürgermeister Wolfgang Henseler unterstützt die Aktion und ruft insbesondere Vereine und Unternehmen zu Spenden auf. Um interessierten Institutionen gemeinsam mit den Veranstal- tern die Hintergründe der „Vor- Tour der Hoffnung“ nahezubrin- gen, lädt der Bürgermeister am Dienstag, 10. März 2020, um 19 Uhr in den Ratssaal des Bornhei- mer Rathauses, Rathausstraße 2, ein. Zur besseren Planung bittet er um Anmeldung unter: wirt- schaftsfoerderung@stadt-born- heim.de. Wer nicht am Termin teilnehmen kann, ist natürlich trotzdem eingeladen zu spenden. Bei der „Vor-Tour“ radeln seit 25 Jahren namhafte Sportler, Politi- ker, Ärzte und Prominente durch die Region und sammeln Spen- den für krebskranke und hilfsbe- dürftige Kinder. Bisher kamen dabei insgesamt rund 5 Millionen Euro zusammen. Weitere Infor- mationen gibt es unter: www.vortour-der-hoffnung.de Radeln für kranke Kinder: „Vor-Tour der Hoffnung“ Info-Abend im Rathaus am 10. März Gemeinsamer Einsatz für kranke Kinder. Foto: Vor-Tour der Hoffnung

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 10.09 2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 12.08.2015 betr. Fahrsicherheitstraining und Heißausbildung der Feuerwehr Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 12.08.2015 betr. Fahrsicherheitstraining und Heißausbildung beantworte ich wie folgt: Frage 1: Werden die Maschinisten/Fahrer der Feuerwehr der Stadt Bornheim regelmäßig von qualifizier- ten Ausbildern mit Fahrsicherheitstrainings praktisch geschult? Wenn nein: Warum nicht? Antwort 1: Vor einiger Zeit wurden für die Maschinisten Schulungen in einem Simulator angeboten. Auf- grund der langen Anfahrzeit und den meist negativen Rückmeldung der Teilnehmer wurde diese Lösung nicht weiter verfolgt. Im Jahr 2014 haben zwei Maschinisten der Löschgruppe Roisdorf an einem Fahrsicherheitstrai- ning mit dem neu beschafften Löschfahrzeug teilgenommen, das der Stadt vom Fahrzeugbauer im Rahmen der Beschaffung zur Verfügung gestellt wurde. Die Erfahrungen der Teilnehmer am Fahrsicherheitstraining waren sehr positiv. Dieses Training wurde im Fahrsicherheitszentrum in Grafschaft durchgeführt. Das Zentrum ist eines von zwei im näheren Umfeld der Stadt Bornheim liegenden Zentren, die Training für die Spezialfahrzeuge der Feuerwehr anbieten. Grundsätzlich sieht die Verwaltung in Abstimmung mit der Wehrführung einen Bedarf, die Fahr- zeugführer der Feuerwehrfahrzeuge mittels Fahrsicherheitstraining zu schulen, obgleich die Stadt Bornheim mit dem bisherigen Verfahren keine schlechten Erfahrungen gemacht hat. Derzeit wird geklärt, in welchem Umfang, Intervall und für welche Personen ein solches Training in Betracht kommt. Aufgrund der hohen Anzahl von Fahrzeugführern muss gleichzeitig der Kostenbedarf geprüft werden. Es wird auch geprüft, ob es sinnvoller ist, Fahranfänger (auf den Feuerwehrfahr- zeugen) zunächst in ein Simulatortraining zu schicken, um sie nach einiger Fahrpraxis einem Fahrsicherheitstraining zuzuweisen. Dieser Prozess soll in Zusammenarbeit mit der Freiwilligen Feuerwehr den Arbeitskreisen Ausbildung und Personal erfolgen. Aufgrund der Fülle von Aufga- ben, die alle neu eingerichteten Arbeitskreise zu bewältigen haben, mussten diese sich eine Prio- ritätenliste erstellen. Derzeit werden andere, vorrangig prioritäre Aufgaben bearbeitet. Das Ziel, den Fahrzeugführern der Freiwilligen Feuerwehr Fahrsicherheitstrainings zukommen zu lassen wird dabei jedoch weiter verfolgt. An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - Frage 2: Erhalten die Atemschutzgeräteträger der Feuerwehr der Stadt Bornheim regelmäßig eine Heiß- ausbildung in einem Brandcontainer oder Brandhaus? Wenn nein: Warum nicht? Antwort 2: Es war in den letzten Jahren so üblich, das je 20 Teilnehmer an der Heißausbildung am Kreis- feuerwehrhaus an je zwei Tagen, also 40 Teilnehmer pro Jahr teilnehmen konnten. (Für den Truppführerlehrgang kommt dorthin ein LKW mit Sattelauflieger, auf dem ein Heißtrainingcontai- ner montiert ist, je im Frühjahr und Herbst.) Bei diesem Verfahren stellte sich heraus, dass mit einiger Anstrengung die Plätze knapp besetzt werden konnten. Aus Sicht der Wehrführung und den Rückmeldungen der Teilnehmer hatte dies verschiedene Gründe. Es wurde zwar langfristig vor dem Termin vom Rhein-Sieg Kreis das Wo- chenende benannt, an dem der Container in Siegburg stehen würde, aber erst ca. eine Woche vor dem Termin bekamen die jeweiligen Feuerwehren den genauen Termin ihrer Trainingszeiten (Freitag oder Samstag und die Uhrzeiten) mitgeteilt. Das war für viele Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr schwierig zu handhaben. Hinzu kam, dass dieses Training für einige, erfahrene Teil- nehmer langweilig wurde, da es sich um den gleichen Aufbau und Ablauf im Inneren des Heißcontainers handelt und das Training so keine Herausforderung mehr darstellt. Auch waren es überwiegend die gleichen Teilnehmer, die an den Terminen teilnahmen. Es gibt einige Teil- nehmer die in 3 Jahren 3-4-mal teilgenommen haben und andere gar nicht. Da es mittlerweile vom Kreis ein neues System gibt und ein anderer Container sowie andere Trainer zur Verfügung gestellt werden, befürwortet die Wehrführung, einen neuen Versuch zu starten, die Atemschutzgeräteträger für diese Heißausbildung zu gewinnen. Die Wehrführung sieht dabei jegliches Heißtraining in seiner Form nur dann als sinnvoll für die Atemschutzgeräte- träger an, wenn dabei nach einem intern zu erstellenden Plan alle Atemschutzgeräteträger tur- nusmäßig ein solches Heißtraining durchlaufen. Bei einem von gewerblichen Betreibern angebotenen Heißtraining in Brandhäusern wird derzeit die hohe Beschädigungsquote an den Atemschutzgeräten sowie die von diesen Anlagen ausge- henden Umweltbelastungen als Problem angesehen. Darüber hinaus sind die Kosten für diese Trainings und der Organisationsaufwand, wenn dies für die gesamte Freiwillige Feuerwehr ange- boten werden soll, erheblich. Daher soll zunächst erprobt werden, ob die neue Trainingsanlage, die beim Kreis zur Verfügung gestellt wird, ein adäquates und ansprechendes Training anbietet. Frage 3: Welche Aufwendungen sind für Fahrsicherheitstrainings und Heißausbildung im Haushalt der Stadt Bornheim vorgesehen? Antwort 3: Im Sachkonto 541200, Aus- und Fortbildung, sind insgesamt 25.000 Euro je Haushaltsjahr ange- setzt. Daraus werden alle Kosten für die gesamten Aus- und Fortbildungen der Freiwilligen Feu- erwehr und der Abteilung Feuerschutz bezahlt. Hierunter fallen auch die Fahrsicherheitstrainings und die Heißtrainings der Atemschutzgeräteträger. Ein Heißtraining im Trainingscontainer beim Rhein-Sieg Kreis kostet pro Person zwischen 50,00 und 60,00 Euro. In den vergangenen Jahren wurde für die Trainings im Heißcontainer jeweils ca. 1.500 Euro benötigt. Die Kosten für ein Fahrsicherheitstraining im Simulator in Steinfurt, Kreis Steinfurt, beliefen sich auf 50,00 Euro pro Person. - 3 - Frage 4: Welche Kosten wären im Haushalt der Stadt Bornheim vorzusehen, wenn jeder regelmäßig ein- gesetzte Maschinist/Fahrer jährlich ein Fahrsicherheitstraining und jeder einsatztaugliche Atem- schutzgeräteträger jährlich eine Heißausbildung erhalten würde? Antwort 4: Ein Fahrsicherheitstraining in einem Fahrsicherheitszentrum liegt zwischen ca. 2.600 Euro für 12 Personen und 4.320 Euro für 24 Personen. Da die Teilnehmer eigene Fahrzeuge mitbringen müssen und in der Regel zwei Fahrer je Fahrzeug trainiert werden können, müssten mindestens sechs Einsatzfahrzeuge gleichzeitig für ein solches Training im Rahmen der Alarm- und Aus- rückeordnung für den Trainingstag abgemeldet werden. Dies muss bei der Planung berücksich- tigt werden. Bei der Planung der Fahrsicherheitstrainings müssten ca. 150 Personen berücksichtigt werden, die die Löschfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr fahren. Hierfür beliefen sich die Kosten der Fahrsicherheitstrainings auf rund 34.000,00 Euro .Da auch die Mannschaftstransportfahrzeuge (MTF) Alarmfahrten durchführen, wäre auch für die Fahrer dieser Fahrzeuge die Notwendigkeit eines Fahrsicherheitstrainings mit den MTF‘s zu prüfen. Hierfür kämen entsprechende Kosten hinzu. Der Wehrführer weist darauf hin, dass Fahrsicherheitstrainings insbesondere für die Gele- genheitsfahrer von besonderer Bedeutung wären, weil diesen die Routine fehlt. Dies würde die Zahl der zu trainierenden Fahrer entsprechend erhöhen. Bei einer regelmäßigen Durchführung von Fahrsicherheitstrainings für die Maschinisten der Löschfahrzeuge würde die Unfallkasse einen Rabatt der Versicherungsgebühren anbieten. Die Höhe muss mit der Unfallkasse noch erörtert werden. Es ist nicht davon auszugehen, dass der Rabatt annähernd die Kosten decken könnte. Bei den Heißtrainings ist nicht davon auszugehen, dass für jeden der ca. 220 Atemschutzgeräte- träger (wovon ca. 200 als regelmäßig aktiv zu betrachten sind) ein solches Training beim Kreis durchgeführt werden könnte, da dafür nicht genügend Plätze bei den herkömmlichen Trainings angeboten werden. Folglich müssten zusätzliche Trainings bei externen, zertifizierten Anbietern eingekauft werden. Die Miete für einen Trainingscontainer, der für mehrere Tage in Bornheim aufgestellt würde, be- läuft sich auf ca. 1.600,00 Euro pro Tag zzgl. einmaliger Logistikkosten von ca. 1.500 Euro. Ein Trainer sowie das verbrauchte Brenngas würden zusätzlich rund 1.200 Euro pro Tag kosten. Da- bei geht man davon aus, dass ca. 15 Personen pro Tag trainiert werden könnten. (Maximal 2 Personen pro Stunde, maximal 80 Personen an fünf Miettagen) Die Verwaltung befürwortet daher im ersten Schritt mit dem Rhein-Sieg Kreis und den Wehrfüh- rungen der anderen kreisangehörigen Kommunen auf der Ebene der Feuerwehren eine Zusam- menarbeit abzustimmen, um die Kosten für die einzelnen Städte und Kommunen möglichst nied- rig zu halten. Insoweit können hierzu derzeit keine belastbaren Kostenschätzungen abgegeben werden. Der Wehrführer weist darauf hin, dass die Durchführung von jährlichen Trainings für jeden aus den oben genannten Zielgruppen einen sehr hohen organisatorischen und logistischen Aufwand bedeuten würde. Auch müsse bei diesen Überlegungen berücksichtigt werden, dass die Angehö- rigen der Freiwilligen Feuerwehr bereits durch Übungen und Lehrgänge zeitlich belastet seien und man die Ehrenamtlichen hier nicht überlasten dürfe. - 4 - Frage 5: Welche Beschlüsse wären seitens des Rates oder des Hauptausschusses notwendig, wenn jeder regelmäßig eingesetzte Maschinist/Fahrer jährlich ein Fahrsicherheitstraining und jeder einsatz- taugliche Atemschutzgeräteträger jährlich eine Heißausbildung erhalten soll? Antwort 5: Um jedem regelmäßig eingesetzten Fahrer bzw. Maschinisten jährlich ein Fahrsicherheitstraining zur Verfügung zu stellen, müssten jährlich rund 35.000 Euro für Fahrsicherheitstraining im Haus- halt veranschlagt werden. Hierzu wäre weiterhin zu beschließen, dass jeder Maschinist bzw. Fah- rer eines größeren Einsatzfahrzeuges (LF, GW, TSF usw.) verpflichtet ist, ein solches Fahrsi- cherheitstraining jedes Jahr zu absolvieren. Zur jährlichen Heißausbildung müsste entsprechend beschlossen werden, dass jeder Atem- schutzgeräteträger verpflichtet ist, jährlich das von der Stadt angebotene Training zu absolvieren. Die notwendigen Maßnahmen müssen sich dabei an den haushaltsrechtlichen Rahmenbedin- gungen orientieren. Dabei gilt es auch die prekäre Haushaltssituation zu berücksichtigen. Die Verwaltung empfiehlt, hierzu zunächst die Ergebnisse der Arbeitskreise der Freiwilligen Feu- erwehr zu dieser Fragestellung abzuwarten, da die Feuerwehr in ihren Reihen klären sollte, wer wie häufig ein solches Fahrsicherheitstraining absolvieren sollte und in welchem Rahmen die Heißausbildung durchgeführt werden soll. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 25.09.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 10.08.2015 betr. Seniorenfreundliches Bornheim. Sehr geehrter Herr Stadler, Ihre kleine Anfrage vom 10.08.2015 betr. Seniorenfreundliches Bornheim beantworte ich wie folgt: Frage: Trifft es zu, dass die Seniorenbeauftragte Stella Redeke für die Ortschaft Roisdorf allein 32 Mängelpunkte an die Stadtverwaltung 2013 schriftlich übermittelt hat? Antwort: Es wurden 32 Mängelpunkte von Frau Redke übermittelt. Frage: Wie lautete die Stellungnahme der Verwaltung u. a. zu den Vorschlägen: a) Bonner Straße/Ecke Brunnenallee Verbreiterung der Bordsteinabsenkungen an der Ampelanlage b) Ecke Brunnenallee/Bendenweg/Friedrichstr. behindertengerecht ausbauen, c) Gehwegbordsteine im Bereich des Seniorenheims „Maria Hilf“ absenken, d) Gehwegbordsteine auf der Brunnenallee in Höhe des Bahnübergangs der Stadtbahn absenken? Antwort: In der Sitzung des Seniorenbeirats vom 04.11.2014 wurde die Prioritätenliste mit ihren Ergebnissen nochmals öffentlich gemacht. Darin heißt es allgemein zum Thema Bord- steinabsenkungen: Ein weiteres Problem, dass in allen Ortschaften kritisiert wurde, sind die fehlenden Bordsteinabsenkungen, die für ein Betreten oder Verlassen der Gehwege unverzichtbar sind. Vorrangig sind diese an allen Straßeneinmündungen und Querungen anzubringen. Eine Einzelfallprüfung wurde von der Fachabteilung nicht vorgenommen. An das Ratsmitglied Herrn Harald Stadler - 2 - Frage: In der Vorlage 111/2014 des VPLA wurde über verschiede Angelegenheiten eines stra- ßenverkehrsrechtlichen Anhörungsverfahrens berichtet. Trifft es zu, dass es kein straßen- verkehrsrechtliches Anhörungsverfahren zu den Vorschlägen der Roisdorfer Seniorenbe- auftragten gab? Antwort: Es gab ein straßenrechtliches Anhörverfahren am 19.12.2013 zu einer Querungshilfe Bonner Str., auf der Rückseite des Wohnstiftes Beethovens. Es wurde bemängelt, dass dort ein Zebrastreifen zur Verkehrsinsel fehle. Bei dem Anhörungsverfahren kam man übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass durch die vorhandene bauliche Querungshilfe eine sichere Querung der Königstr. möglich ist. Zudem stehen in zumutbarer Entfernung an den Einmündungen Königstr./Adenauerallee ampelgesicherte Querungsmöglichkeiten und am Kreisverkehrsplatz Königstr./Siefenfeldchen ein Fußgängerüberweg zur Verfü- gung. Nach Bebauung der Freibadwiese soll eine neue Überprüfung erfolgen. Frage: Wenn ja, bitte begründen Sie dies. Antwort: Es gab ein straßenverkehrsrechtliches Anhörungsverfahren für Roisdorf. Frage: In der Sitzung am 6. November 2013 nahm der Seniorenbeirat eine Prioritätenliste zur Kenntnis und beauftragte den Bürgermeister zu den noch fehelenden Punkten der Priori- tätenliste einen Bericht zu verfassen. Welcher der 32 Roisdorfer Mängelpunkte fand Auf- nahme in diese Prioritätenliste? Antwort: Folgende Mängel aus Roisdorf wurden in die Prioritätenliste aufgenommen: Bordsteinabsenkungen: Bonner Str./Brunnenallee Bordsteinabsenkungen an der Am- pel verbreitern, Brunnenstr. Reparaturen des Gehwegs und Schußgasse Bordsteinabsenkungen not- Ehrental wendig Gefahrenstellen: Siefenfeldchen Laut SBB sind keine Wurzelver- in Höhe Wohnstift dickungen feststellbar Querungshilfen: Roisdorf, Bonner Str. Siehe Frage 3 Straßenbeleuchtung: Roisdorf, Kartäuserstr. 1a – d Ruhebank: Roisdorf, Ehrental/Oberer Weg Parken: Roisdorf am Güterbahnhof Im Rahmen der Überwachung des Ruhenden Verkehrs wurde dieses Gebiet verstärkt kontrolliert. - 3 - Frage: Die Verwaltung weist in ihrer Stellungnahme vom 5. März 2014 u. a. darauf hin, dass alle weiteren Maßnahmen des Seniorenbeirates über die zwingend notwendigen Verkehrssi- cherungsmaßnahmen hinausgehen. Diese Maßnahmen zielten auf den Umbau bzw. die Erweiterung bestehender Anlagen ab und sind folglich Investitionsmaßnahmen. Sind die nun von der CDU Roisdorf eingeforderten Maßnahmen im Gehwegbereich der Brunnen- allee (s. WIR BORNHEIMER vom 8. August 2015) Investitionsmaßnahmen oder unab- weisbare Nahnahmen zur Verkehrssicherheit? Antwort: In der Seniorenbeiratssitzung am 20.08.2015 wurde mündlich unter Punkt 6 (Bericht über den Sachstand in der Arbeitsgruppe „Seniorenfreundliches Bornheim“) mitgeteilt, dass seit dem 20.08.15 alle Begehungsunterlagen der einzelnen Ortschaften und Heime vor- liegen. Diese Unterlagen wurden von der Arbeitsgruppe gesammelt und sollen der Ver- waltung übergeben werden. Dann werden die eingeforderten Maßnahmen im Gehwegbe- reich der Brunnenallee von den Fachabteilungen geprüft. Insofern kann erst im Rahmen der weiteren Prüfung festgestellt werden, um welche Maßnahmenart es sich handelt. Frage: In seiner Sitzung am 23. April 2015 beschloss der Seniorenbeirat eine erneute Begehung der Ortschaften vorzunehmen unter Beteiligung der Ortsvorsteher und aller im Ort woh- nenden Ratsmitglieder. Wer war für die Einladung der Ratsmitglieder verantwortlich. Antwort: Leider ist es bei der Einladung zu den Begehungen durch die Seniorenbeiratsmitglieder zu Fehlern gekommen. Die Vorsitzende des Seniorenbeirats hat sich in der Sitzung vom 20.08.2015 für die aufgetretenen Missverständnisse entschuldigt und hat zugesagt, dafür zu sorgen, dass solche Unzulänglichkeiten nicht mehr passieren können. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 26.10.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 02.10.2015 betr. Anzahl der erforderlichen Stellplätze bei Pflegeheimen Sehr geehrter Herr Müller, Ihre kleine Anfrage vom 02.10.2015 betr. Anzahl der erforderlichen Stellplätze bei Pflegeheimen beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie wurden die beim Bo 23 geforderten 40 Stellplätze auf die einzelnen Gruppen (Mitarbeiter, Besucher, Frisör, Arzt, Bestatter) aufgeschlüsselt? Antwort 1: Der Berechnungsschlüssel für die erforderlichen Stellplätze des Vorhabens Bonifatius Senioren- zentrum und Frühförderzentrum stellt sich wie folgt dar: Zuordnung erforderliche STP Pflegeheim 80 Pflegeplätze 1 : 10 8 30 Personen stärkste Schicht 1 : 2 15 Betreutes Wohnen / Seniorenwohnen 34 WE 1 : 3 11 Frühförderzentrum 23 Zimmer / WE 1 : 4 6 300m² Arzt-/ Therapie-/ Behandlungszimmer 1 Stp/ 20-30 m² 10 Zwischensumme 44 Abzgl. ÖPNV-Bonus -10% -4 Gesamt 40 An das Ratsmitglied Herrn Marc Müller - 2 - Frage 2: Wie kann beim nun anstehenden Bebauungsplan Bo 18 davon ausgegangen werden, dass nur 1/3 der Mitarbeiter mit dem Kraftfahrzeug zum Dienst kommen? (Die Haltestellen der Stadtbahn sind mehr als 600 m entfernt und stündliche Busanbindungen sind beim Schichtbetrieb nicht brauchbar) Antwort 2: Nach der Berechnung der Verwaltung sind für das Beethovenstift (Bo 18) folgende Stellplätze erforderlich: Zuordnung erforderliche STP Pflegeheim 58 Pflegeplätze (kein betreutes Wohnen) 1 : 10 6 12 Personen stärkste Schicht 1 : 2 6 Abzgl. ÖPNV-Bonus -10% 1 Gesamt 11 Das Beethovenstift stellt 18 Stellplätze her. Dies ist ausreichend. Frage 3: Bekanntlich gibt es beim Schichtwechsel eine Übergabezeit, in der die Mitarbeiter beider Schich- ten anwesend sind. Wie sollen hier 20 Mitarbeiter mit der geplanten geringen Anzahl von Stell- plätzen auskommen? Antwort 3: Wir gehen davon aus, dass nicht alle Mitarbeiter gleichzeitig anwesend sind und ein Teil der Mit- arbeiter mit dem ÖPNV fahren. 18 Stellplätze sind nach der Berechnung der Verwaltung ausrei- chend. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 26.10.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 02.10.2015 betr. Anzahl der erforderlichen Stellplätze bei Pflegeheimen Sehr geehrter Herr Müller, Ihre kleine Anfrage vom 02.10.2015 betr. Anzahl der erforderlichen Stellplätze bei Pflegeheimen beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie wurden die beim Bo 23 geforderten 40 Stellplätze auf die einzelnen Gruppen (Mitarbeiter, Besucher, Frisör, Arzt, Bestatter) aufgeschlüsselt? Antwort 1: Der Berechnungsschlüssel für die erforderlichen Stellplätze des Vorhabens Bonifatius Senioren- zentrum und Frühförderzentrum stellt sich wie folgt dar: Zuordnung erforderliche STP Pflegeheim 80 Pflegeplätze 1 : 10 8 30 Personen stärkste Schicht 1 : 2 15 Betreutes Wohnen / Seniorenwohnen 34 WE 1 : 3 11 Frühförderzentrum 23 Zimmer / WE 1 : 4 6 300m² Arzt-/ Therapie-/ Behandlungszimmer 1 Stp/ 20-30 m² 10 Zwischensumme 44 Abzgl. ÖPNV-Bonus -10% -4 Gesamt 40 An das Ratsmitglied Herrn Marc Müller - 2 - Frage 2: Wie kann beim nun anstehenden Bebauungsplan Bo 18 davon ausgegangen werden, dass nur 1/3 der Mitarbeiter mit dem Kraftfahrzeug zum Dienst kommen? (Die Haltestellen der Stadtbahn sind mehr als 600 m entfernt und stündliche Busanbindungen sind beim Schichtbetrieb nicht brauchbar) Antwort 2: Nach der Berechnung der Verwaltung sind für das Beethovenstift (Bo 18) folgende Stellplätze erforderlich: Zuordnung erforderliche STP Pflegeheim 58 Pflegeplätze (kein betreutes Wohnen) 1 : 10 6 12 Personen stärkste Schicht 1 : 2 6 Abzgl. ÖPNV-Bonus -10% 1 Gesamt 11 Das Beethovenstift stellt 18 Stellplätze her. Dies ist ausreichend. Frage 3: Bekanntlich gibt es beim Schichtwechsel eine Übergabezeit, in der die Mitarbeiter beider Schich- ten anwesend sind. Wie sollen hier 20 Mitarbeiter mit der geplanten geringen Anzahl von Stell- plätzen auskommen? Antwort 3: Wir gehen davon aus, dass nicht alle Mitarbeiter gleichzeitig anwesend sind und ein Teil der Mit- arbeiter mit dem ÖPNV fahren. 18 Stellplätze sind nach der Berechnung der Verwaltung ausrei- chend. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 08.04.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 31.03.2015 betr. Information zu den Wasserpreisen des Bornheimer Wasser- werkes Sehr geehrte Frau Krüger, Ihre kleine Anfrage vom 31.03.2015 betr. Information zu den Wasserpreisen des Bornheimer Wasserwerkes beantworte ich wie folgt: Frage: Handelt es sich bei der Verbrauchsgebühr um den Arbeitsbetrag? Antwort: Bei der „Verbrauchsgebühr“ im Informationsschreiben handelt es sich um die in der Wasserver- sorgungssatzung festgelegte Verbrauchsgebühr, die dem auf der Jahresrechnung aufgeführten „Arbeitsbetrag“ entspricht. Frage: Ist der Grundbetrag der Preis für Leitungen, Wasseruhren, etc? Antwort: Der „Grundbetrag“ wurde im Informationsschreiben nicht genannt. Im „Grundbetrag“ auf der Jahresrechnung handelt es sich um die in der Wasserversorgungssat- zung festgelegte Grundgebühr, die pro Jahr in Abhängigkeit von der Größe des Wasserzählers erhoben wird Frage: Warum wurden im Schreiben an die Bornheimer Bürger nicht die verschiedenen Begriffe erläutert und der bzw. die „Endpreise“ (inklusive Umsatzsteuer) genannt, den bzw. die die Bürger jetzt tatsächlich für ihr Wasser zahlen müssen? An das Ratsmitglied Frau Ute Krüger - 2 - Antwort: Die unterschiedlichen Begrifflichkeiten in Satzung und Jahresrechnung wurden im Rahmen der Übernahme der Betriebsführung entsprechend der jahrelangen Praxis der vorherigen Betriebs- führerin übernommen. Für die Zukunft werden die Begriffe in der Jahresrechnung den Begriffen der Satzung angepasst sowie ausdrücklich auf die Umsatzsteuerpflicht hingewiesen und der Bruttobetrag zusätzlich an- gegeben. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 08.04.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 31.03.2015 betr. Information zu den Wasserpreisen des Bornheimer Wasser- werkes Sehr geehrte Frau Krüger, Ihre kleine Anfrage vom 31.03.2015 betr. Information zu den Wasserpreisen des Bornheimer Wasserwerkes beantworte ich wie folgt: Frage: Handelt es sich bei der Verbrauchsgebühr um den Arbeitsbetrag? Antwort: Bei der „Verbrauchsgebühr“ im Informationsschreiben handelt es sich um die in der Wasserver- sorgungssatzung festgelegte Verbrauchsgebühr, die dem auf der Jahresrechnung aufgeführten „Arbeitsbetrag“ entspricht. Frage: Ist der Grundbetrag der Preis für Leitungen, Wasseruhren, etc? Antwort: Der „Grundbetrag“ wurde im Informationsschreiben nicht genannt. Im „Grundbetrag“ auf der Jahresrechnung handelt es sich um die in der Wasserversorgungssat- zung festgelegte Grundgebühr, die pro Jahr in Abhängigkeit von der Größe des Wasserzählers erhoben wird Frage: Warum wurden im Schreiben an die Bornheimer Bürger nicht die verschiedenen Begriffe erläutert und der bzw. die „Endpreise“ (inklusive Umsatzsteuer) genannt, den bzw. die die Bürger jetzt tatsächlich für ihr Wasser zahlen müssen? An das Ratsmitglied Frau Ute Krüger - 2 - Antwort: Die unterschiedlichen Begrifflichkeiten in Satzung und Jahresrechnung wurden im Rahmen der Übernahme der Betriebsführung entsprechend der jahrelangen Praxis der vorherigen Betriebs- führerin übernommen. Für die Zukunft werden die Begriffe in der Jahresrechnung den Begriffen der Satzung angepasst sowie ausdrücklich auf die Umsatzsteuerpflicht hingewiesen und der Bruttobetrag zusätzlich an- gegeben. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 30.10.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 24.10.2015 betr. Verlegung von Standorten für Grünabfälle, etc. auf dem Friedhof in Brenig Sehr geehrter Herr Hanft, Ihre kleine Anfrage vom 24.10.2015 betr. Verlegung von Standorten für Grünabfälle, etc. auf dem Friedhof in Brenig beantworte ich wie folgt: Frage: Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung zu einer besseren Aufteilung der Abfallstandorte, be- zogen auf unterschiedliche Distanzen und tatsächlich vorhandene Grabflächen? Antwort: Wie Ihnen beim Ortstermin mit einem Gärtnermeister des SBB am 27.10.2015 bereits erläutert, wird der SBB im Bereich Kummenberg erneut einen Standort einrichten. Die vorgesehene Fläche kann jedoch erst ab Mai 2016 genutzt werden. Frage: Kann der aufgegebene Standort am Kummenberg ggf. durch Veränderung der Abfuhrmechanis- men beibehalten werden? Antwort: Nein. An das Ratsmitglied Herrn Wilfried Hanft - 2 - Frage: Wenn nein, welche Gründe sprechen dagegen? Antwort: Der SBB setzt ab November 2015 ein neues Fahrzeug zur Korbentleerung ein. Das Fahrzeug hat eine geringfügig breitere Spurweite und kann dadurch die zudem die ca. 55 Meter lange Zufahrt zum alten Standort am Kummenberg nicht gefahrlos bewältigen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 30.10.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 24.10.2015 betr. Verlegung von Standorten für Grünabfälle, etc. auf dem Friedhof in Brenig Sehr geehrter Herr Hanft, Ihre kleine Anfrage vom 24.10.2015 betr. Verlegung von Standorten für Grünabfälle, etc. auf dem Friedhof in Brenig beantworte ich wie folgt: Frage: Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung zu einer besseren Aufteilung der Abfallstandorte, be- zogen auf unterschiedliche Distanzen und tatsächlich vorhandene Grabflächen? Antwort: Wie Ihnen beim Ortstermin mit einem Gärtnermeister des SBB am 27.10.2015 bereits erläutert, wird der SBB im Bereich Kummenberg erneut einen Standort einrichten. Die vorgesehene Fläche kann jedoch erst ab Mai 2016 genutzt werden. Frage: Kann der aufgegebene Standort am Kummenberg ggf. durch Veränderung der Abfuhrmechanis- men beibehalten werden? Antwort: Nein. An das Ratsmitglied Herrn Wilfried Hanft - 2 - Frage: Wenn nein, welche Gründe sprechen dagegen? Antwort: Der SBB setzt ab November 2015 ein neues Fahrzeug zur Korbentleerung ein. Das Fahrzeug hat eine geringfügig breitere Spurweite und kann dadurch die zudem die ca. 55 Meter lange Zufahrt zum alten Standort am Kummenberg nicht gefahrlos bewältigen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 07.05.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 16.04.2015 betr. Flüchtlingsunterbringung. Sehr geehrter Herr Müller, Ihre kleine Anfrage vom 16.04.2015 betr. Flüchtlingsunterbringung beantworte ich wie folgt: Frage: Kann die Stadtverwaltung für alle Ortschaften schon im Vorfeld mögliche Containerstandorte benennen und diese veröffentlichen, um möglichst frühzeitig die entsprechenden Bürger zu informieren? Antwort: Eine Liste mit den entsprechenden, möglichen Standorten ist in der Vorbereitung und wird dem Rat schnellstmöglich zur Kenntnis gebracht. Frage: Wie ist der derzeitige Stand für den Bau des Wohnheims in Walberberg (Zeitplan)? Antwort: In Abhängigkeit von dem Vorliegen des benötigten Baurechts ( Bebauungsplan ) wird eine Fer- tigstellung bis Mitte 2017 angestrebt. Frage: Wird das Wohnheim in Merten, Brahmsstraße, definitiv 2019 abgemietet? Antwort: Das Belegungsrecht der Stadt Bornheim endet 2019. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Heinz Müller Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 07.05.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 16.04.2015 betr. Flüchtlingsunterbringung. Sehr geehrter Herr Müller, Ihre kleine Anfrage vom 16.04.2015 betr. Flüchtlingsunterbringung beantworte ich wie folgt: Frage: Kann die Stadtverwaltung für alle Ortschaften schon im Vorfeld mögliche Containerstandorte benennen und diese veröffentlichen, um möglichst frühzeitig die entsprechenden Bürger zu informieren? Antwort: Eine Liste mit den entsprechenden, möglichen Standorten ist in der Vorbereitung und wird dem Rat schnellstmöglich zur Kenntnis gebracht. Frage: Wie ist der derzeitige Stand für den Bau des Wohnheims in Walberberg (Zeitplan)? Antwort: In Abhängigkeit von dem Vorliegen des benötigten Baurechts ( Bebauungsplan ) wird eine Fer- tigstellung bis Mitte 2017 angestrebt. Frage: Wird das Wohnheim in Merten, Brahmsstraße, definitiv 2019 abgemietet? Antwort: Das Belegungsrecht der Stadt Bornheim endet 2019. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Heinz Müller

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 05.05.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 28.04.2015 betr. Finanzmittel des Landes zum Bau der L 190n. Sehr geehrter Herr Oster, Ihre kleine Anfrage vom 28.04.2015 betr. Finanzmittel des Landes zum Bau der L 190n beant- worte ich wie folgt: Frage: Der Landesbetrieb NRW hat sich laut der abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarung bereit er- klärt, die eingesparten Gelder für die Sanierung des alten Abschnitts der L190 zur Finanzierung der L190n zur Verfügung zu stellen. Sind diese Ersatzzahlungen des Landesbetriebs NRW an terminliche Fristen gekoppelt? Antwort: Nein, die Zahlungen sind nicht an terminliche Fristen gekoppelt, da mit dem Bau der L190n erst begonnen werden kann, wenn das Verfahren des Bebauungsplanes Se 21 und das zugehörige Umlegungsverfahren abgeschlossen sind. Dies ist noch nicht absehbar. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Thomas Oster Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 05.05.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 28.04.2015 betr. Finanzmittel des Landes zum Bau der L 190n. Sehr geehrter Herr Oster, Ihre kleine Anfrage vom 28.04.2015 betr. Finanzmittel des Landes zum Bau der L 190n beant- worte ich wie folgt: Frage: Der Landesbetrieb NRW hat sich laut der abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarung bereit er- klärt, die eingesparten Gelder für die Sanierung des alten Abschnitts der L190 zur Finanzierung der L190n zur Verfügung zu stellen. Sind diese Ersatzzahlungen des Landesbetriebs NRW an terminliche Fristen gekoppelt? Antwort: Nein, die Zahlungen sind nicht an terminliche Fristen gekoppelt, da mit dem Bau der L190n erst begonnen werden kann, wenn das Verfahren des Bebauungsplanes Se 21 und das zugehörige Umlegungsverfahren abgeschlossen sind. Dies ist noch nicht absehbar. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Thomas Oster

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28. März 2020 Liebe Bornheimerinnen und Bornheimer, die Corona-Pandemie stellt uns alle vor Herausforderungen, die wir bisher nicht gekannt haben. Um Zeit zu gewinnen und die Verbreitung des Virus einzu- dämmen, haben Bundes- und Landesregierung drastische Maßnahmen ergriffen, die uns alle in unserer freien Lebensge- staltung deutlich beeinträchti- gen. Diese Maßnahmen haben wir als Stadtverwaltung umzusetzen. Jede und jeder Einzelne von uns muss durch sein verantwor- tungsvolles Handeln dazu bei- tragen, dass der rasante An- stieg von Infektionen gestoppt wird. Alle aktuellen Informatio- nen und Regelungen finden Sie auf unserer städtischen Inter- net-Seite unter www.bornheim.de. Ich möchte mich an dieser Stel- le ausdrücklich bei all denen be- danken, die sich nach Kräften gegen die Ausbreitung der Pan- demie stemmen: das medizini- sche Personal in Arztpraxen, Krankenhäusern und bei den Hilfsdiensten, die Ehrenamtli- chen bei der Freiwilligen Feuer- wehr, aber auch zahlreiche Bür- gerinnen und Bürger sowie Un- ternehmen, die den Ernst der Lage erkannt haben und groß- zügig ihre Unterstützung anbie- ten. Nicht zu vergessen sind die zahlreichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Geschäf- ten und Apotheken, die uns mit Lebensmitteln und den Dingen des täglichen oder medizini- schen Bedarfs versorgen. Neben der Sorge um die Ge- sundheit treibt uns mittlerweile auch die Not von Beschäftigten, Einzelhändlern, Freiberuflern, Selbstständigen und Unterneh- mern um. Die Bundes- und die Landesregierung NRW haben umfangreiche Förderprogram- me und Unterstützungen für Unternehmen, Beschäftigte und Kulturschaffende aufgelegt. In- formationen finden Betroffene weiter unten bei „Unterstützung für Unternehmen“ und auf unse- rer Homepage unter www.born- heim.de/wirtschaftsfoerde- rung/. Genau wie viele Unternehmen arbeitet auch die Stadtverwal- tung im Krisenmodus. Mit unse- rem Krisenstab und allen unse- ren Mitarbeiterinnen und Mitar- beitern versuchen wir die not- wendigen Dienstleistungen möglichst aufrechtzuerhalten, uns auf die aktuelle Lage einzu- stellen und Vorsorge für Bürge- rinnen und Bürger zu treffen, die in Not geraten. Wenn Sie ein Anliegen haben, melden Sie sich bitte unter 02222 945-0 oder per E-Mail an info@stadt-bornheim.de. Das Rathaus und alle Dienst- stellen sind zur Zeit für den Pu- blikumsverkehr geschlossen – außer nach Terminabsprache. Dringliche Termine beim Bür- gerbüro vereinbaren Sie unter 02222 945-181 oder -182 sowie per E-Mail an buergerbuero@ stadt-bornheim.de. Zur Wahrnehmung der Offenla- gen erhält man einen Termin un- ter 02222 945-261. Für einen dringenden Termin beim Ju- gendamt meldet man sich unter 02222 9437-0 oder per E-Mail an jugendamt@stadt-bornheim.de. Viele Menschen in Bornheim zeigen sich in der schwierigen Zeit der Corona-Pandemie soli- darisch und wollen Menschen, die in Not sind, ihre Hilfe anbie- ten. Daher koordiniert die Stadt Bornheim die Nachbarschafts- hilfe in unseren 14 Ortschaften. Denn am wirkungsvollsten hilft man, wenn dies koordiniert er- folgt. Diese Funktion übernimmt das Bornheimer Sozialamt. Mehr dazu lesen Sie unten bei „Hilfen in Bornheim“. Liebe Bornheimerinnen und Bornheimer, Corona stellt uns alle vor große Herausforderungen. Wir alle sind jetzt gefragt. Der Schutz unserer Mitmenschen – besonders der Risikogruppen – hat oberste Priorität. Das geht nur, wenn wir alle an einem Strang ziehen. Kümmern Sie sich daher bitte um Angehörige, Freunde und Nachbarn, die der Hilfe bedürfen und sich bei der Selbstversorgung erhöhter Risiken aussetzen. Herzlichen Dank für Ihr Engagement, Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis! Ihr Bürgermeister Wolfgang Henseler Finanzielle Hilfen: Die Bundes- und Landesregie- rung hat ein weitreichendes Maßnahmenpaket erstellt, da- mit Arbeitsplätze gesichert und Unternehmen bei Liquidi- tätsengpässen unterstützt werden. Infos unter: https:// www.bmwi.de/Navigation/DE/ Home/home.html Steuererleichterungen: Die Finanzverwaltung Nord- rhein-Westfalen kommt von der Krise betroffenen Unter- nehmen auf Antrag mit zinslo- sen Steuerstundungen und der Herabsetzung von Vorauszah- lungen entgegen. Infos unter: https://www.finanzver wal- tung.nrw.de Kurzarbeit: Steht ein Mitarbeiter unter Quarantäne, haben Unterneh- men einen Erstattungsan- spruch gegenüber dem Land- schaftsverband Rheinland. Das Antragsformular und Infos un- ter: www.lvr.de, Tel. 0221 8095444 Wenn eine große Zahl von Ar- beitnehmern erkrankt, Auf- trags- oder Lieferengpässe eintreten und deshalb der Be- trieb nicht aufrechterhalten werden kann, können Unter- nehmen gegebenenfalls Kurz- arbeit bei der Arbeitsagentur anzeigen. Infos unter: www.ar- beitsagentur.de/news/kurzar- beit-wegen-corona-virus, Ser- vicehotline 0800-45555 20 Kleine Unternehmen: Um kleinen und mittleren Un- ternehmen sowie Solo-Selbst- ständigen zu helfen, hat die Bundesregierung umfangrei- che Hilfen beschlossen, die nun von der Landesregierung in Kraft gesetzt werden. Sie beinhalten u.a. direkte Zu- schüsse. Aktuelle Infos finden Sie immer unter: www.bornheim.de/wirt- schaftsfoerderung/ Unterstützung für Kultur- schaffende: Freischaffende sowie professi- onelle Künstlerinnen und Künstler, die durch die Absage von Engagements in finanzielle Engpässe geraten, können eine existenzsichernde Ein- malzahlung in Höhe von bis zu 2.000 Euro erhalten. Das Antragsformular und wei- tere Infos unter: www.mkw. nr w/Informationen_Corona- Virus Viele Menschen in Bornheim zei- gen sich in der schwierigen Zeit der Corona-Pandemie solidarisch und wollen Menschen, die in Not sind, ihre Unterstützung anbie- ten. Die Hilfsbereitschaft ist enorm. Daher baut die Stadt Bornheim derzeit eine Nachbarschaftshilfe auf und übernimmt auch die Ko- ordinierung der Hilfen. Hilfesu- chende und freiwillige Helfer kön- nen sich bei Sonja Joisten, 02222 945-344, sonja.joisten@stadt- bornheim.de, und Biljana Rollin- ger, 02222 945-151, biljana.rollin- ger@stadt-bornheim.de, melden. Die beiden Mitarbeiterinnen des Bornheimer Sozialamtes vermit- teln dann die benötigte Unter- stützung. Das Angebot richtet sich etwa an Menschen, die durch das Gesund- heitsamt zur häuslichen Quaran- täne verpflichtet wurden, nicht anderweitig versorgt werden kön- nen und deshalb Hilfe benötigen – sei es bei der Besorgung von Le- bensmitteln oder Medikamenten, bei wichtigen Botengängen oder beim Ausführen der Haustiere. Angesprochen sind ebenso Seni- oren und Personen, die aufgrund von Vorerkrankungen besonders gefährdet sind und sich vorsorg- lich zu Hause aufhalten. Wer mitmachen möchte oder Hil- fe benötigt, wird gebeten, sich mit dem Sozialamt in Verbindung zu setzen. Neben vielen privaten Helfern, die sich bei der Stadt gemeldet ha- ben, bieten weitere Vereine, Orga- nisationen und Zusammenschlüs- se ihre Unterstützung an. Der Stadt sind bisher folgende Gruppen bekannt: • LebEKa: Stefanie Schmelzer, 02222 940444, sozialbera- tung.vorgebirge@ekir.de • Coronahilfe Bornheim: 0152- 26407518, coronahilfe.born- heim@googlemail.com • „Senioren-Telefon mit Herz“ des Stadtjugendrings: info@ stadtjugendring-bornheim.de • Nachbarschaftshilfe Widdig: https://stor ymaps.arcgis. com/stories/6c9b3c9a4c0440 4ebf646733d53813ae • Ortsausschuss Kardorf: JGV Kardorf, 01573-4873863; Sybille Vendel/Christiane Schmitz- Kretschmann, 0163-5416211; Gottfried Düx, 0179-1003223, Maria Münch-Stüsser, 02227 7749 • Ortsausschuss Dersdorf (Facebook) • Rösberg hilft: Christel Heinen, 02227 2130, christel.heinen@ t-online.de; Marita Lang, 02227 6177, maria.lang@netcologne.de; Orts- vorsteher Dr. Peter Tourné, 02227 908857, peter.tourne@t-online.de • Seniorenbeirat der Stadt Bornheim: www.bornheimer- senioren.de/das-bewegt Stadt Bornheim Bürgerinformation StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Kostenlose Energieberatung der Klimaregion Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW, Dauer: 45 Minuten. Anmeldung erforderlich unter 02222 945-285, E-Mail: tobias.gethke@stadt-bornheim.de Energieberatung Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD 02222 9956331, spd-fraktion@rat.stadt-bornheim.de Bündnis 90/Die Grünen 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de Die Linke 02222 9956401, milebo@web.de Fraktionen 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Ab- wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter: www.stadtbetrieb-bornheim.de Service V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Susanne Römer-Winkler, Pressestelle, 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachungen HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Öffnungszeiten des Hallenbads: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Sa. + So. + Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten der Sauna unter: www.stadtbetrieb-bornheim.de/hallenfreizeitbad/oeffnungszeiten Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Homepage: www.stadtbuecherei-bornheim.de Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung unter 02222 945-101 Bürgermeister Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, 02222 9437-0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen (Brunnenallee 31a) folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr Bürgermeister Wolfgang Henseler dankt für die große Unterstützung Unterstützung für Unternehmen und Kulturschaffende Hilfen in Bornheim während der Corona-Krise Öffentliche Bekanntmachung Wasserwerk der Stadt Bornheim Die Betriebsleitung Gemäß § 26 Abs. 3 Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der zurzeit gül- tigen Fassung geben wir hiermit folgendes be- kannt: 1. Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner 4. Sit- zung am 11.07.2019 in öffentlicher Sitzung auf Empfehlung des Betriebsausschusses vom 02.07.2019 folgenden Beschluss gefasst: Der geprüfte Jahresabschluss des Wasserwer- kes zum 31.12.2018 wird - mit einer Bilanzsumme von 28.061.846,95 EUR und - mit einem Jahresgewinn von 350.642,83 EUR festgestellt. Der festgestellte Jahresgewinn in Höhe von 350.642,83 EUR wird in den Gewinnvortrag ein- gestellt. Der Lagebericht 2018 wird zur Kennt- nis genommen. Dem Betriebsausschuss wird für das Jahr 2018 Entlastung erteilt. 2. Gemeindeprüfungsanstalt (gpa) Nordrhein- Westfalen P r ü f u n g s v e r m e r k Die gpaNRW ist gemäß § 106 Abs. 2 GO in der bis zum 31. Dezember 2018 gültigen Fassung i.V.m. Artikel 10 Abs. 1 des 2. NKFWG NRW gesetzliche Abschlussprüferin des Betriebes Wasserwerk der Stadt Bornheim. Zur Durchführung der Jah- resabschlussprüfung zum 31.12.2018 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG, Bonn, bedient. Diese hat mit Datum vom 17.05.2019 den nachfolgend dargestellten unein- geschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. „BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS An das Wasserwerk der Stadt Bornheim, Bornheim VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRES­ ABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS PRÜFUNGSURTEILE Wir haben den Jahresabschluss des Wasserwerk der Stadt Bornheim, Bornheim, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - ge- prüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Wasserwerk der Stadt Bornheim für das Ge- schäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. De- zember 2018 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrecht- lichen Vorschriften und vermittelt unter Beach- tung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßi- ger Buchführung ein den tatsächlichen Verhält- nissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebs zum 31. De- zember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insge- samt ein zutreffendes Bild von der Lage des Ei- genbetriebs. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chan- cen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lage- bericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der 28. März 2020 Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachungen Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bornheim für das Haushaltsjahr 2019/2020 liegt mit allen Anlagen während der Öffnungszeiten im Rathaus Bornheim, Zimmer 456, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, öffent- lich zur Einsicht aus. Die regulären Öffnungs- zeiten sind montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Aktueller Hinweis: Bitte beachten Sie die ak- tuellen Informationen zu den Vorsorgemaß- nahmen der Stadt Bornheim: Da das Rathaus derzeit für den Publikumsverkehr geschlossen ist, kann ein Termin für eine persönliche Vor- sprache vereinbart werden. Ferner wird auf die Möglichkeit hingewiesen, die Informationen zum Nachtragshaushaltsplan 2019/2020 über die Homepage der Stadt Bornheim unter https://www.bornheim.de/nc/rathaus- s e r v i c e / f i n a n z e n - h a u s h a l t / h a u s h a l t / haushalt-20192020/ einzusehen. Gerne können Ihnen auch die Informationen per E-Mail übersandt und Einwendungen an haushalt@stadt-bornheim.de gerichtet wer- den. Der Bürgermeister hat den Entwurf der Nach- tragshaushaltssatzung dem Rat in der Sitzung vom 12.03.2020 vorgelegt. Während der Dauer des Beratungsverfahrens besteht die Möglich- keit der Einsichtnahme; das Beratungsverfah- ren endet voraussichtlich mit dem Beschluss des Rates über die Nachtragshaushaltssatzung 2019/2020 in der Sitzung am 23.04.2020. Gegen den Entwurf der Haushaltssatzung kön- nen Einwohner oder Abgabepflichtige in der Zeit vom 17. März bis einschließlich 20. April 2020 beim Bürgermeister der Stadt Bornheim - Amt 2 - Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Einwendungen erheben. Über die Einwendun- gen entscheidet der Rat in öffentlicher Sitzung. Bornheim, 17.03.2020 gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister 1. Nachtragssatzung zur Haus­ haltssatzung der Stadt Bornheim für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 Aufgrund des § 81 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geän- dert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11. April 2019 (GV. NRW. S. 202) hat der Rat der Stadt Bornheim mit Beschluss vom 23.04.2020 fol- gende Nachtragssatzung zur Haushaltssat- zung vom 20.02.2019 erlassen: § 1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden (siehe Tabelle) § 2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Auf­ nahme für Investitionen erforderlich ist, bleibt für 2019 unverändert und wird gegenüber der bis- herigen Festsetzung in 2020 von 17.658.874 EUR um 12.870.000 EUR erhöht und damit auf 30.528.874 EUR festge- setzt. § 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungser­ mächtigungen, der zur Leistung von Investiti- onsauszahlungen in künftigen Jahren erfor- derlich ist, bleibt für 2019 unverändert und wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in 2020 von 32.196.500 EUR um 3.700.000 EUR erhöht und damit auf 35.896.500 EUR festge- setzt. § 4 Die bisher festgesetzte Verringerung der allgemeinen Rücklage wird nicht geändert. § 5 Der bisher festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird nicht geändert. § 6 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden nicht geändert. § 7 Die Regelungen zum Haushaltssiche­ rungskonzept werden nicht geändert. § 8 Die Regelungen zu den Wertgrenzen wer- den nicht geändert. § 9 Die Bewirtschaftungsregelungen werden nicht geändert. § 10 2. Bekanntmachung der Nachtrags­ satzung Die vorstehende Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2019/2020 wird hiermit öffent- lich bekannt gemacht. Die Nachtragssatzung mit ihren Anlagen ist gemäß § 80 Absatz 5 GO NRW dem Landrat des Rhein-Sieg-Kreises als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Siegburg mit Schreiben vom ……...2020 angezeigt worden. aufgestellt: bestätigt: Bornheim, Bornheim, 09.03.2020 09.03.2020 gez. Ralf Cugaly Wolfgang Henseler Stadtkämmerer Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung des Entwurfs der Nachtragshaushaltssatzung 2019 / 2020 mit Anlagen oben genannten Erklärung zur Unternehmens- führung. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlus- ses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 103 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungs- mäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unse- re Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „VERANTWOR- TUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜ- FUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Ei- gebetrieb unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufs- rechtlichen Vorschriften und haben unsere sons- tigen deutschen Berufspflichten in Übereinstim- mung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlang- ten Prüfungsnachweise ausreichend und geeig- net sind, um als Grundlage für unsere Prüfungs- urteile zum Jahresabschluss und zum Lagebe- richt zu dienen. VERANTWORTUNG DER BETRIEBSLEITUNG FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGE­ BERICHT Die Betriebsleitung ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesent- lichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deut- schen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfüh- rung ein den tatsächlichen Verhältnissen ent- sprechendes Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Überein- stimmung mit den deutschen Grundsätzen ord- nungsmäßiger Buchführung als notwendig be- stimmt haben, um die Aufstellung eines Jahres- abschlusses zu ermöglichen, der frei von we- sentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtig- ten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist die Betriebsleitung dafür verantwortlich, die Fä- higkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Wei- teren hat sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unter- nehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzuge- ben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwort- lich, auf der Grundlage des Rechnungslegungs- grundsatzes der Fortführung der Unternehmen- stätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tat- sächliche oder rechtliche Gegebenheiten entge- genstehen. Außerdem ist die Betriebsleitung verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insge- samt ein zutreffendes Bild von der Lage des Ei- genbetriebs vermittelt sowie in allen wesentli- chen Belangen mit dem Jahresabschluss in Ein- klang steht, den deutschen gesetzlichen Vor- schriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar- stellt. Ferner ist die Betriebsleitung verantwort- lich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Sys- teme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Überein- stimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutref- fendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs ver- mittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prü- fung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zu- künftigen Entwicklung zutreffend darstellt, so- wie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Si- cherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beach- tung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungs- mäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prü- fung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Ver- stößen oder Unrichtigkeiten resultieren und wer- den als wesentlich angesehen, wenn vernünfti- gerweise erwartet werden könnte, dass sie ein- zeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffe- nen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adres- saten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken we- sentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtig- ter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prü- fungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundla- ge für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen hö- her als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrü- gerisches Zusammenwirken, Fälschungen, be- absichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen inter- ner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten in- ternen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu pla- nen, die unter den gegebenen Umständen an- gemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Eigenbetriebs abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech- nungslegungsmethoden sowie die Vertretbar- keit der von den gesetzlichen Vertretern darge- stellten geschätzten Werte und damit zusam- menhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Ange- messenheit des von den gesetzlichen Vertre- tern angewandten Rechnungslegungsgrund- satzes der Fortführung der Unternehmenstä- tigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsi- cherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf- werfen können. Falls wir zu dem Schluss kom- men, dass eine wesentliche Unsicherheit be- steht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsver- merk auf die dazugehörigen Angaben im Jah- resabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unange- messen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolge- rungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prü- fungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Eigenbetrieb seine Unternehmenstä- tigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Auf- bau und den Inhalt des Jahresabschlusses ein- schließlich der Angaben sowie ob der Jahresab- schluss die zugrunde liegenden Geschäftsvor- fälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jah- resabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen- des Bild der Vermögens , Finanz- und Ertrags- lage des Eigenbetriebs vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesent- sprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebs. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von der Betriebsleitung dargestellten zukunftsorien- tierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Ba- sis ausreichender geeigneter Prüfungsnach- weise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzli- chen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsa- men Annahmen nach und beurteilen die sach- gerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenstän- diges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientier- ten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künf- tige Ereignisse wesentlich von den zukunftsori- entierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Ver- antwortlichen unter anderem den geplanten Um- fang und die Zeitplanung der Prüfung sowie be- deutsame Prüfungsfeststellungen, einschließ- lich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.“ Die gpaNRW hat den Prüfungsbericht der Wirt- schaftsprüfungsgesellschaft BDO AG ausgewer- tet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis: Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprü- fers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergän- zung gemäß § 3 der Verordnung über die Durch- führung der Jahresabschlussprüfung bei Eigen- betrieben und prüfungspflichtigen Einrichtun- gen (JAP DVO) ist aus Sicht der gpaNRW nicht erforderlich. Herne, den 02.12.2019 gpaNRW Im Auftrag Siegel Harald Debertshäuser 3. Der Jahresabschluss sowie der Lagebericht des Wasserwerk der Stadt Bornheim liegen zur Einsicht während der Öffnungszeiten montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr im Stadt- betrieb Bornheim AöR, Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim, Zimmer 11 bereit. Bornheim, den 05.02.2020 Wolfgang Henseler (Erster Betriebsleiter) Ralf Cugaly (kaufmännischer Betriebsleiter) Manfred Schier (technischer Betriebsleiter) 2019 2020 die bisherigen festgesetzten Gesamtbeträge erhöht um vermindert um und damit der Gesamtbetrag des Haushalts- planes einschl. Nachtrag festge- setzt auf EUR EUR EUR Ergebnisplan Erträge 111.439.547 120.843.069 2.055.036 0 122.898.105 Aufwendungen 120.856.549 120.605.141 2.000.000 0 122.605.141 Finanzplan aus laufender Ver­ waltungstätigkeit Einzahlungen 105.761.094 115.079.723 1.255.036 116.334.759 Auszahlungen 108.897.026 109.246.957 1.800.000 111.046.957 aus Investitions­ tätigkeit Einzahlungen 9.057.537 7.820.378 150.000 0 7.970.378 Auszahlungen 29.521.902 24.196.052 13.020.000 0 37.216.052 aus Finanzie­ rungstätigkeit Einzahlungen 22.173.565. 17.658.874 12.870.000 0 30.528.874 Auszahlungen 5.621.803 6.161.751 0 0 6.161.751 Jagdgenossenschaft für den Gemeinschaftlichen Jagdbezirk Bornheim ­ Körperschaft des öffentlichen Rechts – Geschäftsstelle: Breniger Strasse 21,53332 Bornheim Tel.: 01577 3870797 Bekanntmachung Nach dem Beschluss der Genossenschaftsver- sammlung vom 1.4.1976 wird der Reinertrag der Jagdnutzung aus den Jagdjahren 1975 und folgende nicht an die einzelnen Jagdgenossen nach dem Verhältnis des Flächeninhalts ihrer beteiligten Grundfläche ausgezahlt, sondern bis zu einem gegenteiligen Beschluss für ge- meinsame Zwecke in den einzelnen Ortschaf- ten verwendet. Dieser Beschluss wurde in den Genossen- schaftsversammlungen am 15.03.2010, 19.03.2014 und 21.02.2018 unter der Maßgabe bestätigt, dass der Reinertrag aus der Jagd- nutzung für den Teilverpachtungsbezirk Rös- berg der Rücklage der Jagdgenossenschaft zugeführt wird. Diese Beschlüsse werden hiermit auf Grund des § 10 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes hin- sichtlich der einkommenden Jagdpacht für das Jagdjahr 2020/2021 bekannt gemacht. Bornheim, den 25.03.2020 Im Auftrag gez. Gottfried Siebertz (Geschäftsführer)

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