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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 17.06.2020 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Wald im Plangebiet He 30 in Hersel Sehr geehrter Herr Prinz, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 29.04.20 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Entwicklung strebt die Verwaltung derzeit für die Fläche He 30 an? Antwort: Die geplante Entwicklung der Fläche für den He 30 wurde im Rahmen der Vorlage 269/2019-7 im Rat behandelt. Dort heißt es: „Im Rahmen der Offenlage zum benachbart gelegenen geplanten Wohngebiet He 31 sind eine Reihe von Stellungnahmen zu den Themen Artenschutz und Aus- gleichsmaßnahmen eingegangen. Der Investor beabsichtigt jetzt, auf Teilen der Fläche die Maß- nahmen zum Artenschutz und zum Ausgleich nach dem Bundesnaturschutzgesetz auf dem Ge- biet des He 30 zu konzentrieren. Damit kann einigen Stellungnahmen aus der Offenlage besser entsprochen werden. Da auch in anderen laufenden Bebauungsplänen Ausgleichsflächen benötigt werden und es sich bei der Fläche des He 30 wie oben erwähnt, um eine Rekultivierungsfläche mit Auflagen zum Artenschutz handelt, wäre es im Sinne des schonenden Umgangs mit landwirtschaftlich genutz- ten Flächen sinnvoll, einen Großteil der Fläche des He 30 als Ausgleichsflächenpool für die städ- tebauliche Entwicklung festzulegen. Neben der Flächennutzung als Ausgleichsmaßnahmen für den He 31 und weiteren Bebauungs- planverfahren, kann jedoch auch noch eine Fläche - möglichst entlang der Erftstraße - zur Erwei- terung des Sportangebotes dienen. Dies entspricht auch der Darstellung im Flächennutzungsplan der Stadt Bornheim, der hier eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportanlagen“ bzw. „Parkanlage“ vorsieht. Eine genauere Aufteilung mit Zweckbestimmungen für die Fläche und deren Eignung für be- stimmte Nutzungen wird noch zusammen mit den Eigentümern und Fachleuten abgestimmt. Des Weiteren muss im Rahmen der Nutzung der Fläche weiterhin das Thema Rekultivierung abge- stimmt werden.“ An dieser Entwicklungsabsicht hat sich auch bis jetzt nichts geändert. Herr Frank-Rüdiger Prinz Gartenstraße 141 53332 Hersel - 2 - Frage 2: Besteht die Möglichkeit die Fläche des He 30, die als Ausgleichsflächenpool für die städtebauli- che Entwicklung festzulegt wurde, als Wald/Waldfläche zu entwickeln, um den unterdurchschnitt- lichen Anteil an Waldflächen in Bornheim, im Vergleich zum restlichen Kreisgebiet, zu erhöhen? Antwort: Die Fläche des ursprünglichen He 30 ist durch den Satzungsbeschluss vom 14.05.20 zum an- grenzenden He 31 größtenteils als Ausgleichsfläche für den Artenschutz festgesetzt. Dort ist eine Entwicklung als Wald nicht vorgesehen und wäre auch nicht mit den dort zu schützenden Arten kompatibel. Des Weiteren besteht auf den verbleibenden Restflächen, welche nicht als Ausgleichsfläche für den Artenschutz des He 31 festgesetzt sind, teilweise weiterhin die Notwendigkeit der Rekultivie- rung. Die Stadt befindet sich diesbezüglich gerade mit dem Kreis in Abstimmung, um einen für alle tragbaren Rekultivierungsbescheid zu erstellen. Dieser wird ebenfalls insbesondere Aus- gleichs- und Ersatzmaßnahmen festsetzen, welche sich an den dort zu schützenden Arten orien- tieren wird, so dass auch auf diesen Flächen eine Entwicklung von Wald eher auszuschließen ist. Eine Entwicklung von weiteren Sport- oder Parkflächen nach dem Flächennutzungsplan wird nur noch auf den Restflächen möglich sein. Frage 3: Falls die Fläche He 30 als Wald entwickelt werden kann, besteht die Möglichkeit diesen Wald mit Wegen anzulegen, damit dieser Wald, neben der Funktion als natürliche Lärmbarriere zum Sportplatz und Autobahn, auch als Naherholungsgebiet dienen kann? Frage 4: Falls die Fläche He 30 als Wald entwickelt werden kann, besteht die Möglichkeit der Mitbestim- mung bzgl. Bepflanzung (Art/Ort) von Seiten des Rates und falls ja unter welchen Auflagen? Frage 5: Falls die Fläche He 30 als Wald entwickelt werden kann, bestünde dann die Möglichkeit für die Bürger vor Ort, über eine Interessensgemeinschaft oder Vereinigung, an der Mitgestaltung, Ent- wicklung und Pflege dieses Waldes mitzuwirken? Antwort zu 3 - 5: Da keine Entwicklung als Wald möglich ist, besteht diese Möglichkeit nicht. Mit freundlichen Grüßen Gez. (Wolfgang Henseler) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 17.06.2020 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Wald im Plangebiet He 30 in Hersel Sehr geehrter Herr Prinz, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 29.04.20 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Entwicklung strebt die Verwaltung derzeit für die Fläche He 30 an? Antwort: Die geplante Entwicklung der Fläche für den He 30 wurde im Rahmen der Vorlage 269/2019-7 im Rat behandelt. Dort heißt es: „Im Rahmen der Offenlage zum benachbart gelegenen geplanten Wohngebiet He 31 sind eine Reihe von Stellungnahmen zu den Themen Artenschutz und Aus- gleichsmaßnahmen eingegangen. Der Investor beabsichtigt jetzt, auf Teilen der Fläche die Maß- nahmen zum Artenschutz und zum Ausgleich nach dem Bundesnaturschutzgesetz auf dem Ge- biet des He 30 zu konzentrieren. Damit kann einigen Stellungnahmen aus der Offenlage besser entsprochen werden. Da auch in anderen laufenden Bebauungsplänen Ausgleichsflächen benötigt werden und es sich bei der Fläche des He 30 wie oben erwähnt, um eine Rekultivierungsfläche mit Auflagen zum Artenschutz handelt, wäre es im Sinne des schonenden Umgangs mit landwirtschaftlich genutz- ten Flächen sinnvoll, einen Großteil der Fläche des He 30 als Ausgleichsflächenpool für die städ- tebauliche Entwicklung festzulegen. Neben der Flächennutzung als Ausgleichsmaßnahmen für den He 31 und weiteren Bebauungs- planverfahren, kann jedoch auch noch eine Fläche - möglichst entlang der Erftstraße - zur Erwei- terung des Sportangebotes dienen. Dies entspricht auch der Darstellung im Flächennutzungsplan der Stadt Bornheim, der hier eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportanlagen“ bzw. „Parkanlage“ vorsieht. Eine genauere Aufteilung mit Zweckbestimmungen für die Fläche und deren Eignung für be- stimmte Nutzungen wird noch zusammen mit den Eigentümern und Fachleuten abgestimmt. Des Weiteren muss im Rahmen der Nutzung der Fläche weiterhin das Thema Rekultivierung abge- stimmt werden.“ An dieser Entwicklungsabsicht hat sich auch bis jetzt nichts geändert. Herr Frank-Rüdiger Prinz Gartenstraße 141 53332 Hersel - 2 - Frage 2: Besteht die Möglichkeit die Fläche des He 30, die als Ausgleichsflächenpool für die städtebauli- che Entwicklung festzulegt wurde, als Wald/Waldfläche zu entwickeln, um den unterdurchschnitt- lichen Anteil an Waldflächen in Bornheim, im Vergleich zum restlichen Kreisgebiet, zu erhöhen? Antwort: Die Fläche des ursprünglichen He 30 ist durch den Satzungsbeschluss vom 14.05.20 zum an- grenzenden He 31 größtenteils als Ausgleichsfläche für den Artenschutz festgesetzt. Dort ist eine Entwicklung als Wald nicht vorgesehen und wäre auch nicht mit den dort zu schützenden Arten kompatibel. Des Weiteren besteht auf den verbleibenden Restflächen, welche nicht als Ausgleichsfläche für den Artenschutz des He 31 festgesetzt sind, teilweise weiterhin die Notwendigkeit der Rekultivie- rung. Die Stadt befindet sich diesbezüglich gerade mit dem Kreis in Abstimmung, um einen für alle tragbaren Rekultivierungsbescheid zu erstellen. Dieser wird ebenfalls insbesondere Aus- gleichs- und Ersatzmaßnahmen festsetzen, welche sich an den dort zu schützenden Arten orien- tieren wird, so dass auch auf diesen Flächen eine Entwicklung von Wald eher auszuschließen ist. Eine Entwicklung von weiteren Sport- oder Parkflächen nach dem Flächennutzungsplan wird nur noch auf den Restflächen möglich sein. Frage 3: Falls die Fläche He 30 als Wald entwickelt werden kann, besteht die Möglichkeit diesen Wald mit Wegen anzulegen, damit dieser Wald, neben der Funktion als natürliche Lärmbarriere zum Sportplatz und Autobahn, auch als Naherholungsgebiet dienen kann? Frage 4: Falls die Fläche He 30 als Wald entwickelt werden kann, besteht die Möglichkeit der Mitbestim- mung bzgl. Bepflanzung (Art/Ort) von Seiten des Rates und falls ja unter welchen Auflagen? Frage 5: Falls die Fläche He 30 als Wald entwickelt werden kann, bestünde dann die Möglichkeit für die Bürger vor Ort, über eine Interessensgemeinschaft oder Vereinigung, an der Mitgestaltung, Ent- wicklung und Pflege dieses Waldes mitzuwirken? Antwort zu 3 - 5: Da keine Entwicklung als Wald möglich ist, besteht diese Möglichkeit nicht. Mit freundlichen Grüßen Gez. (Wolfgang Henseler) Bürgermeister

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Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern und Antwort hierzu Anregung 1 Sehr geehrte Damen und Herren, nach Durchsicht des Bornheimer Prüfkataloges, der LAP sowie Übersichtslärmkarten werden innerhalb der bis zum 07. Februar 2020 gesetzten Frist schriftlich folgende Anregungen ein- gereicht. Straßen L182/ L 183/ L 192 (Am Hellenkreuz Richtung Swisttal, Bornheim, Wes- seling, Dersdorf): Lärmschutzmaßnahmen etwa durch Erdwall mit Begrünung etwa Vogelhecken und Streckenradare, Kontrolle Tuningszene/ Motorradszene. Linie 18: Lärmschutz zwischen Haltepunkte Dersdorf und Bornheim, ggf. moderne Flüstertechnik, Geschwindigkeitsbegrenzung. Güterzüge: unabhängig von der Zuständigkeit des Eisenbahnbundesamtes Klärung von Lärmschutzmaßnahmen Streckenabschnitt zwischen Bornheim Stadt und min- destens Höhe Dersdorf. Antwort an Anreger Sehr geehrter …, ich danke für Ihre Anregungen. Die Anregung zu den Güterzügen bitte ich an das Eisenbahnbundesamt zu richten (lap@eba.bund.de). Ich gehe aber davon aus, dass dort aufgrund der Ergebnisse der Lärmkartierung durch das Eisenbahnbundesamt kein Handlungsbedarf gesehen wird. Zumindest weist der aktuelle LAP des EBA diesen nicht aus. Bzgl. der Straßenzüge L182, L183 und L192 weist der LAP der Stadt Bornheim von 2015 bereits Handlungsbedarf aus. Dieser ist dem zuständigen Straßenbaulastträger, Landesbetrieb Straßen NRW, Niederlassung Ville-Eifel, auch mitgeteilt worden. Wir werden dennoch Ihre Hinweise nochmals weiterleiten. Ebenso ist der Häfen- und Güterverkehr Köln AG (HGK) als Baulastträger des Schie- nenwegs der Linie 18 2015 bereits Handlungsbedarf aus dem LAP Bornheim mitge- teilt worden. Auch der HGK werden wir Ihre Anregung weiterleiten. mailto:lap@eba.bund.de Anregung 2 Antwort an Anreger Sehr geehrter Herr …, wie angekündigt übersende ich Ihnen die Antwort des LANUV zur Berücksichtigung des Fluglärms im LAP Bornheim. Diese bestätigt die Bewertung der Stadt. Gleichwohl werde ich Ihre Anregung an den Flughafen Köln/Bonn und den Fliegerhorst Nörvenich weiterleiten. Antwort des LANUV: Sehr geehrte Herr Dr. Paulus, bzgl. der Geräuschimmissionen durch Fluglärm ist festzuhalten, dass der im Rahmen der Umge- bungslärmkartierung kartierte Fluglärm das Gemeindegebiet von Bornheim nicht berührt. Die Fluglärmschutzbereiche nach FluLärmG - nur innerhalb dieser entfaltet das FluLärmG eine rechtli- che Wirkung - des Flughafens Köln-Bonn enden rund 8 km vor dem Gemeindegebiet von Bornheim, während der Schutzbereich des Flughafens Nörvenich bereits 12 km vor dem Gemeindegebiet endet. Eine relevante Einwirkung von Fluglärm kann daher klar verneint werden. Die Summation der Einwir- kungen verschiedener Flughäfen auf einen Immissionsort ist im Regelwerk nicht vorgesehen. Auf Grund der großen Abstände ist jedoch auch nicht erkennbar, dass eine summierende Betrachtung hier zu einer abweichenden Beurteilung führen würde. Aus Sicht des LANUV besteht daher für das Bornheimer Stadtgebiet bzgl. der Geräuschimmissionen durch den Luftverkehr kein Handlungsbedarf gemäß der Umgebungslärmrichtlinie. Mit freundlichen Grüßen, im Auftrag Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Dienstort: Wallneyer Str. 6, 45133 Essen Postanschrift: Postfach 101052, 45610 Recklinghausen Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern und Antwort hierzu Anregung 1 Sehr geehrte Damen und Herren, nach Durchsicht des Bornheimer Prüfkataloges, der LAP sowie Übersichtslärmkarten werden innerhalb der bis zum 07. Februar 2020 gesetzten Frist schriftlich folgende Anregungen ein- gereicht. Straßen L182/ L 183/ L 192 (Am Hellenkreuz Richtung Swisttal, Bornheim, Wes- seling, Dersdorf): Lärmschutzmaßnahmen etwa durch Erdwall mit Begrünung etwa Vogelhecken und Streckenradare, Kontrolle Tuningszene/ Motorradszene. Linie 18: Lärmschutz zwischen Haltepunkte Dersdorf und Bornheim, ggf. moderne Flüstertechnik, Geschwindigkeitsbegrenzung. Güterzüge: unabhängig von der Zuständigkeit des Eisenbahnbundesamtes Klärung von Lärmschutzmaßnahmen Streckenabschnitt zwischen Bornheim Stadt und min- destens Höhe Dersdorf. Antwort an Anreger Sehr geehrter …, ich danke für Ihre Anregungen. Die Anregung zu den Güterzügen bitte ich an das Eisenbahnbundesamt zu richten (lap@eba.bund.de). Ich gehe aber davon aus, dass dort aufgrund der Ergebnisse der Lärmkartierung durch das Eisenbahnbundesamt kein Handlungsbedarf gesehen wird. Zumindest weist der aktuelle LAP des EBA diesen nicht aus. Bzgl. der Straßenzüge L182, L183 und L192 weist der LAP der Stadt Bornheim von 2015 bereits Handlungsbedarf aus. Dieser ist dem zuständigen Straßenbaulastträger, Landesbetrieb Straßen NRW, Niederlassung Ville-Eifel, auch mitgeteilt worden. Wir werden dennoch Ihre Hinweise nochmals weiterleiten. Ebenso ist der Häfen- und Güterverkehr Köln AG (HGK) als Baulastträger des Schie- nenwegs der Linie 18 2015 bereits Handlungsbedarf aus dem LAP Bornheim mitge- teilt worden. Auch der HGK werden wir Ihre Anregung weiterleiten. mailto:lap@eba.bund.de Anregung 2 Antwort an Anreger Sehr geehrter Herr …, wie angekündigt übersende ich Ihnen die Antwort des LANUV zur Berücksichtigung des Fluglärms im LAP Bornheim. Diese bestätigt die Bewertung der Stadt. Gleichwohl werde ich Ihre Anregung an den Flughafen Köln/Bonn und den Fliegerhorst Nörvenich weiterleiten. Antwort des LANUV: Sehr geehrte Herr Dr. Paulus, bzgl. der Geräuschimmissionen durch Fluglärm ist festzuhalten, dass der im Rahmen der Umge- bungslärmkartierung kartierte Fluglärm das Gemeindegebiet von Bornheim nicht berührt. Die Fluglärmschutzbereiche nach FluLärmG - nur innerhalb dieser entfaltet das FluLärmG eine rechtli- che Wirkung - des Flughafens Köln-Bonn enden rund 8 km vor dem Gemeindegebiet von Bornheim, während der Schutzbereich des Flughafens Nörvenich bereits 12 km vor dem Gemeindegebiet endet. Eine relevante Einwirkung von Fluglärm kann daher klar verneint werden. Die Summation der Einwir- kungen verschiedener Flughäfen auf einen Immissionsort ist im Regelwerk nicht vorgesehen. Auf Grund der großen Abstände ist jedoch auch nicht erkennbar, dass eine summierende Betrachtung hier zu einer abweichenden Beurteilung führen würde. Aus Sicht des LANUV besteht daher für das Bornheimer Stadtgebiet bzgl. der Geräuschimmissionen durch den Luftverkehr kein Handlungsbedarf gemäß der Umgebungslärmrichtlinie. Mit freundlichen Grüßen, im Auftrag Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Dienstort: Wallneyer Str. 6, 45133 Essen Postanschrift: Postfach 101052, 45610 Recklinghausen

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Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern und Antwort hierzu Anregung 1 Sehr geehrte Damen und Herren, nach Durchsicht des Bornheimer Prüfkataloges, der LAP sowie Übersichtslärmkarten werden innerhalb der bis zum 07. Februar 2020 gesetzten Frist schriftlich folgende Anregungen ein- gereicht. Straßen L182/ L 183/ L 192 (Am Hellenkreuz Richtung Swisttal, Bornheim, Wes- seling, Dersdorf): Lärmschutzmaßnahmen etwa durch Erdwall mit Begrünung etwa Vogelhecken und Streckenradare, Kontrolle Tuningszene/ Motorradszene. Linie 18: Lärmschutz zwischen Haltepunkte Dersdorf und Bornheim, ggf. moderne Flüstertechnik, Geschwindigkeitsbegrenzung. Güterzüge: unabhängig von der Zuständigkeit des Eisenbahnbundesamtes Klärung von Lärmschutzmaßnahmen Streckenabschnitt zwischen Bornheim Stadt und min- destens Höhe Dersdorf. Antwort an Anreger Sehr geehrter …, ich danke für Ihre Anregungen. Die Anregung zu den Güterzügen bitte ich an das Eisenbahnbundesamt zu richten (lap@eba.bund.de). Ich gehe aber davon aus, dass dort aufgrund der Ergebnisse der Lärmkartierung durch das Eisenbahnbundesamt kein Handlungsbedarf gesehen wird. Zumindest weist der aktuelle LAP des EBA diesen nicht aus. Bzgl. der Straßenzüge L182, L183 und L192 weist der LAP der Stadt Bornheim von 2015 bereits Handlungsbedarf aus. Dieser ist dem zuständigen Straßenbaulastträger, Landesbetrieb Straßen NRW, Niederlassung Ville-Eifel, auch mitgeteilt worden. Wir werden dennoch Ihre Hinweise nochmals weiterleiten. Ebenso ist der Häfen- und Güterverkehr Köln AG (HGK) als Baulastträger des Schie- nenwegs der Linie 18 2015 bereits Handlungsbedarf aus dem LAP Bornheim mitge- teilt worden. Auch der HGK werden wir Ihre Anregung weiterleiten. mailto:lap@eba.bund.de Anregung 2 Antwort an Anreger Sehr geehrter Herr …, wie angekündigt übersende ich Ihnen die Antwort des LANUV zur Berücksichtigung des Fluglärms im LAP Bornheim. Diese bestätigt die Bewertung der Stadt. Gleichwohl werde ich Ihre Anregung an den Flughafen Köln/Bonn und den Fliegerhorst Nörvenich weiterleiten. Antwort des LANUV: Sehr geehrte Herr Dr. Paulus, bzgl. der Geräuschimmissionen durch Fluglärm ist festzuhalten, dass der im Rahmen der Umge- bungslärmkartierung kartierte Fluglärm das Gemeindegebiet von Bornheim nicht berührt. Die Fluglärmschutzbereiche nach FluLärmG - nur innerhalb dieser entfaltet das FluLärmG eine rechtli- che Wirkung - des Flughafens Köln-Bonn enden rund 8 km vor dem Gemeindegebiet von Bornheim, während der Schutzbereich des Flughafens Nörvenich bereits 12 km vor dem Gemeindegebiet endet. Eine relevante Einwirkung von Fluglärm kann daher klar verneint werden. Die Summation der Einwir- kungen verschiedener Flughäfen auf einen Immissionsort ist im Regelwerk nicht vorgesehen. Auf Grund der großen Abstände ist jedoch auch nicht erkennbar, dass eine summierende Betrachtung hier zu einer abweichenden Beurteilung führen würde. Aus Sicht des LANUV besteht daher für das Bornheimer Stadtgebiet bzgl. der Geräuschimmissionen durch den Luftverkehr kein Handlungsbedarf gemäß der Umgebungslärmrichtlinie. Mit freundlichen Grüßen, im Auftrag Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Dienstort: Wallneyer Str. 6, 45133 Essen Postanschrift: Postfach 101052, 45610 Recklinghausen Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern und Antwort hierzu Anregung 1 Sehr geehrte Damen und Herren, nach Durchsicht des Bornheimer Prüfkataloges, der LAP sowie Übersichtslärmkarten werden innerhalb der bis zum 07. Februar 2020 gesetzten Frist schriftlich folgende Anregungen ein- gereicht. Straßen L182/ L 183/ L 192 (Am Hellenkreuz Richtung Swisttal, Bornheim, Wes- seling, Dersdorf): Lärmschutzmaßnahmen etwa durch Erdwall mit Begrünung etwa Vogelhecken und Streckenradare, Kontrolle Tuningszene/ Motorradszene. Linie 18: Lärmschutz zwischen Haltepunkte Dersdorf und Bornheim, ggf. moderne Flüstertechnik, Geschwindigkeitsbegrenzung. Güterzüge: unabhängig von der Zuständigkeit des Eisenbahnbundesamtes Klärung von Lärmschutzmaßnahmen Streckenabschnitt zwischen Bornheim Stadt und min- destens Höhe Dersdorf. Antwort an Anreger Sehr geehrter …, ich danke für Ihre Anregungen. Die Anregung zu den Güterzügen bitte ich an das Eisenbahnbundesamt zu richten (lap@eba.bund.de). Ich gehe aber davon aus, dass dort aufgrund der Ergebnisse der Lärmkartierung durch das Eisenbahnbundesamt kein Handlungsbedarf gesehen wird. Zumindest weist der aktuelle LAP des EBA diesen nicht aus. Bzgl. der Straßenzüge L182, L183 und L192 weist der LAP der Stadt Bornheim von 2015 bereits Handlungsbedarf aus. Dieser ist dem zuständigen Straßenbaulastträger, Landesbetrieb Straßen NRW, Niederlassung Ville-Eifel, auch mitgeteilt worden. Wir werden dennoch Ihre Hinweise nochmals weiterleiten. Ebenso ist der Häfen- und Güterverkehr Köln AG (HGK) als Baulastträger des Schie- nenwegs der Linie 18 2015 bereits Handlungsbedarf aus dem LAP Bornheim mitge- teilt worden. Auch der HGK werden wir Ihre Anregung weiterleiten. mailto:lap@eba.bund.de Anregung 2 Antwort an Anreger Sehr geehrter Herr …, wie angekündigt übersende ich Ihnen die Antwort des LANUV zur Berücksichtigung des Fluglärms im LAP Bornheim. Diese bestätigt die Bewertung der Stadt. Gleichwohl werde ich Ihre Anregung an den Flughafen Köln/Bonn und den Fliegerhorst Nörvenich weiterleiten. Antwort des LANUV: Sehr geehrte Herr Dr. Paulus, bzgl. der Geräuschimmissionen durch Fluglärm ist festzuhalten, dass der im Rahmen der Umge- bungslärmkartierung kartierte Fluglärm das Gemeindegebiet von Bornheim nicht berührt. Die Fluglärmschutzbereiche nach FluLärmG - nur innerhalb dieser entfaltet das FluLärmG eine rechtli- che Wirkung - des Flughafens Köln-Bonn enden rund 8 km vor dem Gemeindegebiet von Bornheim, während der Schutzbereich des Flughafens Nörvenich bereits 12 km vor dem Gemeindegebiet endet. Eine relevante Einwirkung von Fluglärm kann daher klar verneint werden. Die Summation der Einwir- kungen verschiedener Flughäfen auf einen Immissionsort ist im Regelwerk nicht vorgesehen. Auf Grund der großen Abstände ist jedoch auch nicht erkennbar, dass eine summierende Betrachtung hier zu einer abweichenden Beurteilung führen würde. Aus Sicht des LANUV besteht daher für das Bornheimer Stadtgebiet bzgl. der Geräuschimmissionen durch den Luftverkehr kein Handlungsbedarf gemäß der Umgebungslärmrichtlinie. Mit freundlichen Grüßen, im Auftrag Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Dienstort: Wallneyer Str. 6, 45133 Essen Postanschrift: Postfach 101052, 45610 Recklinghausen

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17. Juli 2020 StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de Kostenlose Energieberatung der Klimaregion Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW am 27. August 2020 von 14 bis 17.45 Uhr im Ratssaal der Gemeinde Swisttal (Maskenpflicht), Anmeldung unter: 02222 945-285, tobias.gethke@stadt-bornheim.de Energieberatung 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Ab- wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Service HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Der Zugang zu Hallenbad, Freibad und Sauna ist zurzeit nur mit einem Online-Ticket möglich. Alle Öffnungszeiten und Tickets gibt es unter: www.stadtbetrieb-bornheim.de/hallenfreizeitbad/oeffnungszeiten Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Homepage: www.stadtbuecherei-bornheim.de Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Wanderung auf den Spuren von Heinrich Böll Samstag, 25. Juli 2020, 15 Uhr, Heinrich-Böll-Platz in Merten Wahlausschuss Mittwoch, 05.08.2020, 18 Uhr Umweltausschuss Donnerstag, 13.08.2020, 18 Uhr Rechnungsprüfungsausschuss Dienstag, 18.08.2020, 18 Uhr, Raum 901 im Rathaus Bornheim Ausschuss für Bürgerangelegenheiten Dienstag, 18.08.2020, 18 Uhr Betriebsausschuss Mittwoch, 19.08.2020, 18 Uhr Verwaltungsrat des Stadt betriebs Bornheim -AöR- Donnerstag, 20.08.2020, 18 Uhr Jugendhilfeausschuss Mittwoch, 26.08.2020, 18 Uhr Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 27.08.2020, 18 Uhr Die Sitzungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Rat- hauses Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Die Termine gelten unter der Voraussetzung, dass es nicht zu neuen Einschränkungen kommt. Aktuelle Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Stadt Bornheim Bürgerinformation Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD 02222 9956331, spd-fraktion@rat.stadt-bornheim.de Bündnis 90/Die Grünen 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de Die Linke 02222 9956401, milebo@web.de Fraktionen V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Susanne Römer-Winkler, Pressestelle, 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung unter 02222 945-101 Bürgermeister Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, 02222 9437-0 Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen (Brunnenallee 31a) folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr Besucher aller städtischen Dienststellen müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans He 35 in der Ortschaft Hersel, Satzungsbeschluss, Inkrafttreten mit 3. Berichtigung des Flächennutzungsplans in der Ortschaft Hersel Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 25.06.2020 den nachfolgenden Beschluss gefasst: „Der Rat beschließt den vorliegenden Ent- wurf des Bebauungsplanes He 35 in der Ortschaft Hersel einschließlich der vorliegenden textlichen Festsetzungen und der vorliegenden Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung.“ Das Bebauungsplangebiet liegt zwischen Mer- tensgasse, Rheinstraße, Vorgebirgsstraße und Gartenstraße. Ziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines neuen Wohngebietes. Der Be- bauungsplan wurde gemäß § 13a BauGB im be- schleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufge- stellt. Der Bebauungsplan He 35 in der Ortschaft Hersel mit Begründung kann während der Dienststun- den im Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt der Stadtverwaltung Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Aus- kunft erteilt. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungs- plan He 35 in der Ortschaft Hersel gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Der vorstehende Satzungsbeschluss wird hiermit öffentlich be- kannt gemacht. Gleichzeitig mit der Bekanntma- chung des Bebauungsplanes He 35 in der Ort- schaft Hersel wird auch bekannt gemacht, dass der Flächennutzungsplan der Stadt Bornheim im Wege der Berichtigung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB an die Festsetzungen des Bebauungspla- nes He 35 angepasst wurde (3. Berichtigung). Der berichtigte Flächennutzungsplan kann am glei- chen Ort und zu den gleichen Zeiten eingesehen werden wie der Bebauungsplan He 35. Hinweise: Es wird darauf hingewiesen, dass ge- mäß § 215 BauGB 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschrif- ten über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplanes und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächen- nutzungsplanes oder der Satzung schriftlich ge- genüber der Stadt unter Darlegung des die Ver- letzung begründenden Sachverhalts geltend ge- macht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind. Ferner wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des Absatzes 4 BauGB hinge- wiesen. Danach kann der Entschädigungsbe- rechtigte Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 Baugesetzbuch bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeifüh- ren, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch er- lischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die zuvor be- zeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Weiter wird darauf hingewiesen, dass eine Ver- letzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen beim Zustandekommen dieser Sat- zung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Be- kanntmachung nicht mehr geltend gemacht wer- den kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öf- fentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vor- her beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegen- über der Stadt vorher gerügt und dabei die ver- letzte Rechtsvorschrift und die Tatsache be- zeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 10.07.2020 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Mitgliederversammlung Wasser- und Bodenverband Vorgebirge Rasenroboter können Igel töten Der Wasser- und Boden- verband Vorgebirge lädt die Mitglieder der Bereg- nungsgruppe Brenig zu ei- ner Mitgliederversamm- lung ein. Die Veranstaltung findet um 19:30 Uhr am 20.07.2020 in der Hofanla- ge Apfelbacher, Bornheim- Brenig, Tombergstr. statt. Die Versammlung ist unab- hängig der Anzahl der an- wesenden Mitglieder be- schlussfähig. Es gelten für die Versammlung die aktu- ellen Vorgaben der Landes- regierung (NRW) hinsicht- lich „Corona“. Eine Teilnahme bedarf der vorherigen Anmeldung (02222 6489537) Gez. Der Vorsitzende (N. Pesch) Wer in den Sommerferien rich- tig ausspannen will, sollte vor- her in der Stadtbücherei Born- heim vorbeischauen: Neben dem bewährten Bestand warten dort rund 650 neue Medien auf große und kleine Lesefreunde. Ob man auf dem Balkon ein gu- tes Buch, im Liegestuhl ein Hör- spiel oder auf dem Sofa einen Film genießen möchte, ob man einen fesselnden Krimi für zu- hause, einen Reiseführer für den Städtetrip oder ein paar To- nies für die Kinder sucht – die Stadtbücherei hat für jeden Ge- schmack etwas zu bieten und steht ihren Besuchern auch in den Ferien zu den gewohnten Öffnungszeiten zur Verfügung. Wer einen Internetanschluss, ein geeignetes Gerät (PC, E- Book-Reader, Tablet, Smart- phone) und einen gültigen Bib- liotheksausweis der Stadtbü- cherei Bornheim besitzt, braucht noch nicht einmal vor die Tür zu gehen. Denn er kann insgesamt 28.500 E-Medien wie eBooks, ePapers, eAudios und eVideos über die Rhein-Sieg- Onleihe bequem von zu Hause aus durchstöbern und herunter- laden. Die virtuelle Zweigstelle ist unter www.onleihe.de/rhein- sieg rund um die Uhr erreichbar. Für Kinder ab vier Jahren gibt es unter www.stadtbuecherei- bornheim.de drei tolle digitale Bilderbücher – als Ersatz für das Bilderbuchkino des Förderver- eins „Bücherwurm“, das norma- lerweise jeden ersten Freitag im Monat stattfindet und wegen Corona zurzeit ausfallen muss. Die Stadtbücherei im Servatius- weg 19-23 hat montags und don- nerstags von 10 bis 12:30 Uhr sowie von 14 bis 18 Uhr geöffnet. Dienstags kann man von 14 bis 17 Uhr Medien ausleihen, freitags von 10 bis 12:30 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie samstags von 9:30 bis 12:30 Uhr. Weitere In- formationen gibt es unter 02222 938-565, per E-Mail an stadt- buecherei@stadt-bornheim.de oder im Internet unter www. stadtbuecherei-bornheim.de. Rasenroboter sind praktisch: Vor allem in Gärten mit großen Rasen- flächen nehmen sie vielen Men- schen das Mähen ab. Sie sind in der Regel so leise, dass sie auch nachts in Betrieb sein dürfen. Doch dadurch werden sie zur töd- lichen Gefahr für kleine nacht- aktive Tiere. Insbesondere junge, aber auch er- wachsene Igel sind gefährdet, denn Igel laufen bei Gefahr nicht weg, sondern rollen sich ein. Auch andere Tiere wie Blindschleichen, Kröten und Insekten werden Opfer der „lautlosen Killer“. Daher appel- liert das Umwelt- und Grünflä- chenamt der Stadt Bornheim an alle, die einen Rasenroboter mä- hen lassen, ihn nur tagsüber und unter Aufsicht einzusetzen. Dies gilt insbesondere im Sommer, da dann die meisten Igel geboren werden. Ausländische Mitbürger, die in Bornheim die Migrationsar- beit aktiv mitgestalten möch- ten, können sich noch bis zum 27. Juli 2020 als Kandidat für den neuen Integrationsaus- schuss bewerben. Am Diens- tag, 21. Juli, findet im Born- heimer Ratssaal von 17 bis 19 Uhr eine Info-Veranstaltung für Interessenten statt; die Anmeldung bei Anne Haberer unter 02222 945-157 oder anne.haberer@stadt-born- heim.de ist erforderlich. Hier können auch die Unterlagen für die Wahlbewerbung ange- fordert werden. Die Wahl erfolgt am 13. Sep- tember 2020 zusammen mit der Kommunalwahl; wählen können alle Personen ab 16 Jahre, die eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen oder durch Einbürgerung Deutsche geworden sind. Auch Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit dürfen wählen, wenn sie ausländische Eltern haben, die sich seit mindestens acht Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten – diese können ihr Wahlrecht aber nur in An- spruch nehmen, wenn sie sich bis zum 1. September 2020 ins Wählerverzeichnis eintragen lassen. Um zu kandidieren, muss man mindestens 18 Jahre alt sein, sich seit einem Jahr rechtmä- ßig in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten und seit drei Monaten seine Haupt- wohnung in Bornheim haben. Darüber hinaus muss man die gleichen Voraussetzungen er- füllen wie als Wähler. Jetzt kandidieren für Bornheimer Integrationsausschuss Sommer, Sonne, Lesezeit: Stadtbücherei bietet Spannung für die Sommerferien

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10. Juli 2020 Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Wanderung auf den Spuren von Heinrich Böll Samstag, 25. Juli 2020, 15 Uhr, Heinrich-Böll-Platz in Merten Wahlausschuss Mittwoch, 05.08.2020, 18 Uhr Umweltausschuss Donnerstag, 13.08.2020, 18 Uhr Rechnungsprüfungs­ ausschuss Dienstag, 18.08.2020, 18 Uhr, Raum 901 im Rathaus Bornheim Ausschuss für Bürgerangelegenheiten Dienstag, 18.08.2020, 18 Uhr Betriebsausschuss Mittwoch, 19.08.2020, 18 Uhr Verwaltungsrat des Stadt­ betriebs Bornheim ­AöR­ Donnerstag, 20.08.2020, 18 Uhr Jugendhilfeausschuss Mittwoch, 26.08.2020, 18 Uhr Haupt­ und Finanzausschuss Donnerstag, 27.08.2020, 18 Uhr Die Sitzungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Rat- hauses Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Die Termine gelten unter der Voraussetzung, dass es nicht zu neuen Einschränkungen kommt. Aktuelle Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Stadt Bornheim Bürgerinformation StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Kostenlose telefonische Energieberatung der Klimaregion ­Rhein-Voreifel­in­Kooperation­mit­der­Verbraucherzentrale­NRW­ am 16. Juli 2020 von 14 bis 17.45 Uhr, Anmeldung unter: 02222 945-285, tobias.gethke@stadt-bornheim.de Energieberatung Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD 02222 9956331, spd-fraktion@rat.stadt-bornheim.de Bündnis 90/Die Grünen 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de Die Linke 02222 9956401, milebo@web.de Fraktionen 24-Stunden-Hotline­ für­ Störungen­ der­ Wasserversorgung,­ Ab-­ wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: 02227 9320-77 oder Störungsmeldung­unter­www.stadtbetrieb-bornheim.de Service V.i.S.d.P.­ NW:­ Stadt­ Bornheim,­ Der­ Bürgermeister,­ Rathaus- straße­2,­53332­Bornheim,­Redaktion:­Susanne­Römer-Winkler,­­ Pressestelle, 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Der Zugang zu Hallenbad, Freibad und Sauna ist zurzeit nur mit einem Online-Ticket möglich. Alle Öffnungszeiten und Tickets gibt es unter: www.stadtbetrieb-bornheim.de/hallenfreizeitbad/oeffnungszeiten Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Homepage: www.stadtbuecherei-bornheim.de Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter­Weiher­2,­53332­Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung unter 02222 945-101 Bürgermeister Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, 02222 9437-0 Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die­Abteilung­für­Soziales,­Senioren­und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen (Brunnenallee­31a)­folgt­den­allgemeinen­Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr Besucher aller städtischen Dienststellen müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Verkündung der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn­ und Feiertagen in der Stadt Bornheim, Ortschaft Hersel, vom 03.07.2020 Aufgrund des § 6 Abs. 1 und 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöff- nungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) vom 16. November 2006 (GV NRW S.516), in der zurzeit gültigen Fas- sung in Verbindung mit § 3 Abs. 1, § 27 Abs. 1 und 4 sowie § 34 Abs. 1 des Geset- zes über den Aufbau und die Befugnisse der Ordnungsbehörden für das Land Nordrhein-Westfalen (OBG NRW) vom 13. Mai 1980 (GV NRW S.528) in der zurzeit gültigen Fassung und § 41 Abs. 1 Buchst. f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666) in der zurzeit gültigen Fassung, wird von der Stadt Bornheim als örtliche Ordnungsbehörde gemäß Beschlusses des Rates der Stadt Born- heim vom 25.06.2020 für die Ortschaft Hersel, folgende ordnungsbehördliche Verordnung erlassen: § 1 Verkaufsstellenöffnung Verkaufsstellen gemäß § 3 Abs. 1 LÖG NRW dürfen in Hersel innerhalb des ge- mäß § 2 bestimmten räumlichen Gel- tungsbereichs dieser Verordnung am 20.09.2020 aus Anlass des „Herseler Herbst“ in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein. § 2 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich dieser Verordnung wird wie folgt bestimmt (vgl. Anlage 1 zur Beschlussvorlage, die „Anlage“ zur ordnungsbehördlichen Ver- ordnung wird): Rheinstraße zwischen Hausnummer 79 und 245 sowie den Hausnummern 110 - 236, Mertensgasse zwischen Einmündung Rheinstraße und Gartenstraße, Bierbaumstraße zwischen Einmündung Rheinstraße und Hausnum- mer 3, Richard-Piel-Straße zwischen Hausnummer 1 und 5, Moselstraße zwischen Einmündung Elbestraße und Rheinstraße. § 3 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätz- lich oder fahrlässig entgegen § 1 dieser Verordnung eine Verkaufsstelle außer- halb der durch diese Verordnung zugelassenen Zeiten und/oder Verkaufs- stellen außerhalb des zugelassenen räumlichen Geltungsbereichs offenhält. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 2 LÖG NRW mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahn- det werden. (3) Über Absatz 1 hinaus bleibt die Ahn- dung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Gesetz zur Regelung der Ladenöff- nungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) von dieser Verordnung unbe- rührt. § 4 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt eine Woche nach dem Tag ihrer Verkündung in Kraft. Verkündung: Vorstehende ordnungsbe- hördliche Verordnung über das Offenhal- ten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in der Stadt Bornheim, Ort- schaft Hersel, vom 03.07.2020 wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 Satz 2 des nordrhein-westfälischen Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungs- behörden – Ordnungsbehördengesetz (OBG NRW) verkündet. Bornheim, den 03.07.2020 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Noch Plätze frei im Bornheimer Ferienprogramm Zumba­Party und Stunt­Academy bieten Spaß und Action Jetzt kandidieren für den Bornheimer Integrationsausschuss Sie möchten die Migrationsarbeit in Bornheim aktiv mitgestalten? Sie haben ausländische Wurzeln, wohnen in Bornheim und sind volljährig? Dann bewerben Sie sich als Kandidat/in für den neuen Integrationsausschuss! Die Wahl findet am 13. September 2020 statt, Bewerbungsschluss ist der 27. Juli 2020. Fragen beantwortet Anne Haberer unter 02222 945-157 oder anne.haberer@stadt-bornheim.de. Hier können Sie auch die Unterlagen für die Wahlbewerbung anfordern. Die Stadt Bornheim hat auch in diesem Jahr ein umfangreiches Sommerferienprogramm für Kin- der und Jugendliche vorbereitet. Zwar hat die Corona-Pandemie eine kurzfristige Planung erfor- derlich gemacht, doch das Ergebnis unter www.bornheim. de/ferienangebote kann sich sehen lassen: Zum Beispiel hat die Interkulturel- le Elternschule Bornheim, kurz: INES, zwei besondere Angebote für Jugendliche ab 12 Jahren und deren Eltern vorbereitet: Am Donnerstag, 16. Juli 2020, von 16 bis 17 Uhr wird es sportlich im Forum des Alexander-von-Hum- boldt-Gymnasiums. Zu heißen Rhythmen können Mädchen ab 12 Jahren und ihre Mütter, Tanten und andere weibliche Begleitper- sonen bei einer Zumba-Party erleben, wie viel Spaß dieser tänzerische Sport macht. Wer Freude am Daddeln, Zocken und Diskutieren hat, ist in den zwei Workshops „Spieletester: Eltern vs. Teens“ gut aufgehoben. Hier können Erwachsene und Jugendliche gemeinsam zocken. Am Samstag, 18. Juli, findet der erste Workshop mit dem Schwer- punkt „Games von heute“ statt. Am folgenden Samstag, 25. Juli, sind dann beliebte Spieleklassiker dran. Beide Workshops finden im Geschwister-Scholl-Haus, Kai- serstraße 23 in Bornheim-Sech- tem, jeweils von 14 bis 17 Uhr statt. Die Teilnahme an den INES- Ferienangeboten ist kostenfrei. Ein Knaller ist auch die Stunt- Academy, die in der fünften Ferienwoche (27. bis 31. Juli 2020) in der Turnhalle der Grundschule Hersel, Rheinstraße 166, für Action sorgt. Auf Kinder zwischen 9 und 11 Jahren warten viel Bewe- gung und spannende Herausfor- derungen; gefragt sind Mut und Teamwork. Die Teilnahme kostet 40 Euro. Für alle diese Angebote meldet man sich an unter: ferienprogramm@ stadt-bornheim.de Ebenfalls in der fünften Woche können Kids zwischen 6 und 12 Jahren für einen Beitrag von nur 10 Euro den „Ferienspaß in Born- heim“ erleben. Täglich von 9 bis 16 Uhr gibt es im Bornheimer Ju- gendTreff, Königstraße 31, ein tol- les Programm mit zwei Ausflügen in die Waldau und die Rheinaue in Bonn, einem Kreativtag und einer Wasser-Spaß-Aktion. Die Anmeldung für den „Ferien- spaß“ erfolgt direkt unter: jugendtreff@extranet.stadt- bornheim.de Alle Ferienprogramme finden in Kleingruppen statt; die aktu- ellen Regelungen der Corona- schutzverordnung werden beachtet. Nähere Informatio- nen zum Programm erteilt das Team der Jugendförderung per E-Mail an ferienprogramm@ stadt-bornheim.de und telefo- nisch unter 02222 9437-5480 oder sie sind direkt bei den An- bietern der Programme erhält- lich. Das komplette Programm gibt es unter: www.bornheim. de/ferienangebote Zu einer geführten Wanderung entlang des Heinrich-Böll-Wegs durch Merten und Rösberg laden die Stadt Bornheim und das Ka- tholische Bildungswerk Rhein- Sieg-Kreis am Samstag, 25. Juli 2020, herzlich ein. Treffpunkt ist um 15 Uhr der Heinrich-Böll-Platz in Merten. Auf dem gut drei Kilometer lan- gen Weg, der 2017 zum 100. Ge- burtstag des Bornheimer Ehren- bürgers eröffnet wurde, lassen Stadtarchivar Jens Löffler und die Kunsthistorikerin Christel Diesler die Mertener Jahre und Lieblingsplätze des Nobelpreis- trägers Revue passieren und be- leuchten das Verhältnis des sei- nerzeit umstrittenen Literaten zu den Menschen vor Ort. Die Veranstaltung dauert rund zwei Stunden; die Teilnahme ist kos- tenlos und bedarf keiner Anmel- dung. Bei der Wanderung gilt der aktu- ell gebotene Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Teilneh- mern. Wo dies nicht möglich ist, muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, den die Stadt zur Verfügung stellt. Von 1982 bis 1985 lebte Heinrich Böll bei seinem Sohn René Böll in Bornheim-Merten. Hier ver- brachte der gesundheitlich an- geschlagene Autor und gebürti- ge Kölner seine letzten Jahre und mischte sich in die politi- schen und gesellschaftlichen Debatten der 1980er ein. Nach seinem Tod am 16. Juli 1985 fand er auf dem Alten Mertener Friedhof seine letzte Ruhe. Das gemeinsame Grab mit seiner Frau Annemarie, die 2004 ver- starb, wurde von Sohn René gestaltet. Geführte Wanderung auf den Spuren von Heinrich Böll Tolle Ausblicke bietet der damalige Lieblingsweg des Literatur- nobelpreisträgers. Foto: Stadt Bornheim

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 21.07.2020 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Grünausgleich im Bebauungsplan BO 23 Sehr geehrte Herr Stadler, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 28.05.2020 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Aus dem Protokoll der Bürgerversammlung am 17. Mai 2019 war zu lesen, dass ein Grünaus- gleich zu 59% auf dem Baugelände erfolgt. Wo erfolgen dann die verbleibenden 41%? Antwort: Der externe Ausgleich erfolgte durch eine Aufwertung von einer artenarmen Intensivwiese in Wald auf dem städtischen Flurstück Gemarkung Rösberg, Flur 39 Flurstück 40. Das Grundstück wurde inzwischen mit Traubeneichen, Hainbuchen und Sträuchern bepflanzt und wird von der Stadt gepflegt. Frage 2: Bei der Punktbewertung zwischen dem auf der ehemaligen Freibadwiese nachgewiesenen Wer- ten zu den voraussichtlichen Werten nach Fertigstellung der drei Baukörper käme ein Über- schuss von über 400 Wertpunkten heraus. Somit wäre ein 100 Prozentiger Ausgleich schon auf dem Neubaugelände möglich? Warum wurde dann von den drei Investoren zusätzlich noch eine Grünausgleichszahlung von 77.535,-€ geleistet? Antwort: Die ursprüngliche Eingriffsbewertung erfolgte im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens BO 23. Die Begründung zum Bebauungsplan enthält neben einer ausführlichen Bewertung auch die vor- gesehenen Ausgleichsmaßnahmen, einschließlich der Unterlagen für die geplante öffentliche Grünanlage. Das auszugleichende Defizit im Sondergebiet betrug 20.785 Biotopwertpunkte. Die Ausgleichszahlung wurde Gegenstand der Kaufverträge für die Grundstücke. In den Baugeneh- migungsverfahren wurden dann nur noch die ökologischen Abweichungen vom Bebauungsplan behandelt. Die von Ihnen angesprochene Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung aus der Bauakte be- zieht sich nur auf den Wegfall des Walls entlang der Königstraße und belegt, dass durch diese Umplanung kein zusätzlich auszugleichender Eingriff erfolgt, sondern dass ein kleiner Über- schuss von 474,20 Punkten entsteht. Herrn Harald Stadler Pützweide 9 53332 Bornheim - 2 - Frage 3: Wozu wird diese Summe verwendet? Antwort: Siehe Antwort 1. Frage 4: Ferner konnte ich keine Pläne finden für den angedachten öffentlichen Parkbereich zwischen Seniorenpflegeheim und Freibadbereich. Soll mit diesen Ausgleichsgeldern dieser Bereich aus- gebaut werden und in welchem Zeitraum ist dies vorgesehen? Antwort: Ein grober Plan befindet sich in der Begründung zum Bebauungsplan. Die Fläche wurde inzwi- schen dem Wasserverband Südliches Vorgebirge für die naturnahe Umgestaltung des Baches zur Verfügung gestellt. Die Planung des Wasserverbandes wurde u. A. bei der Bachschau im Dezember 2016, an der Sie teilnahmen, vorgestellt. Die Umgestaltung des Baches wird nicht aus Ausgleichsgeldern finanziert. Die Umsetzung sollte vergangenen Winter erfolgen, musste aber wegen des unerwarteten Ausbleibens von Fördergeldern aufgeschoben werden. Frage 5: Darüber hinaus bitte ich um Überlassung der Grünplanzeichnung in Farbe und ggf. eine Plan- zeichnung wie der öffentliche Parkbereich zukünftig aussehen soll. Antwort: Die Grünplanzeichnung für das Baugrundstück übersende ich gesondert. Für die öffentliche Grünfläche gibt es keine aktuelle Planzeichnung. Die verspätete Antwort bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen Gez. (Wolfgang Henseler) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 21.07.2020 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Hausboote am Rheinufer in Hersel Sehr geehrte Herr Prinz, Ihre o. g. kleine Anfrage vom 24.04.2020 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Mit welchen Behörden/Institutionen hat die Stadt Bornheim in dieser Ratsperiode Kontakt aufge- nommen um gegen die negative Entwicklung bzgl. Zunahme an Hausbooten in Bornheim und Hersel vorzugehen respektive dieses aus unterschiedlichen Zuständigkeitsgründen zu melden? Mit der Bitte um chronologische Auflistung. Antwort: 2015 Wasser-und Schifffahrtsamt Köln 2017 Wasser- und Schifffahrtsamt Köln 2017/18 Rhein Sieg Kreis -Amt für Umwelt- und Naturschutz 2019 Wasser- und Schifffahrtsamt Köln Der Verwaltung ist bekannt, dass die Steganlagen im Landschaftsschutzgebiet liegen, im hoch- wassergefährdeten Bereich und sich die Uferzone in einem geschützten Landschaftsbestandteil befinden. Frage 2: Da sich der Strömungswiderstand und somit die Belastung der Steganlagen durch die Hausboote wohlmöglich deutlich erhöht haben könnte, welche Behörde ist zuständig für die Überprüfung einer ausreichenden und ordnungsgemäßen Verankerung der Steganlagen. Antwort: Die Bootsanleger werden durch das Wasser- und Schifffahrtsamt Köln genehmigt. Genehmigung, Prüfungen und entsprechende Ahndung von Missständen liegen grundsätzlich im Verantwor- tungsbereich der jeweiligen Genehmigungsbehörde. Herrn Rüdiger Prinz Gartenstr. 141 53332 Bornheim - 2 - Frage 3: Durch die Zunahme an Hausbooten hat sich die Zahl der temporären (privat und gewerblich) und dauerhaften Bewohner auf dem Rhein in den letzten drei Jahren offensichtlich erhöht. Welche Behörde ist zuständig für die Überprüfung der Einhaltung der Rechtmäßigkeit von Umweltaufla- gen, Müllbeseitigung und Feuerschutz? Antwort: Für die Einhaltung von Umweltauflagen ist der Rhein Sieg Kreis – Amt für Natur- und Land- schaftsschutz respektive das Wasser- und Schifffahrtsamt zuständig, für die Müllbeseitigung die RSAG, Feuerschutz s. Antwort zu Frage 4. Frage 4: Sollte sich ein Hausboot von einer Steganlage losreißen (unabhängig von unzureichender Befes- tigung, Brand oder Unfall) und es am Bornheimer Rheinufer zu einer Havarie kommen, sind un- sere Feuerwehren ausreichend für einen derartigen Unglücksfall ausgerüstet und ist der Zugang zum Rheinufer für Rettungskräfte überall gewährleistet? Antwort: Neben der unter den Feuerwehren Bonn und Köln aufgeteilten Zuständigkeit auf dem Rhein ist auch die örtliche Feuerwehr ausgestattet, um im Rhein und im Uferbereich tätig zu werden. Bei einer Bootshavarie ist die Wasserschutzpolizei bzw. das Wasser- und Schifffahrtsamt zuständig. Frage 5: Welche Kompetenzen hat die Wasserschutzpolizei in Bezug auf die Nutzung der Steganla- gen/Hausboote? Antwort: Die Wasserschutzpolizei ist für die Verfolgung von Straftaten, die auf Wasserstraßen einschl. Nebenarme, Hafenbecken etc. und auf allen in Zusammenhang mit der Schifffahrt stehenden Anlagen begangen werden. Sie ahndet in diesem Zusammenhang auch Umweltstraftaten. Zu- dem ahndet sie Verkehrsdelikte. Die verspätete Antwort bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen gez. (Wolfgang Henseler) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 22.07.2020 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Niederschlags-Wassergebühren Sehr geehrter Herr Heßling, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 24.06.2020 beantworte ich in Abstimmung mit dem Vorstand des StadtBetriebs Bornheim wie folgt: Frage 1: Kann auf diese Gebührenerhöhung verzichtet werden, da doch immer mehr Grundstücke/Häuser an das Kanalnetz angeschlossen werden und die bisherige Gebühr dann doch ausreichend sein müsste. Antwort: Diese Fragestellung wird im Rahmen der Gebührennachkalkulation beantwortet. Hier werden die Aufwendungen und Erträge für die Bereiche Schmutz- und Niederschlagswasser gegenüberge- stellt. Gemäß § 6 Absatz 2 KAG sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Frage 2: Mit wieviel Quadratmeter Zugang ist in 2020 zu rechnen? Antwort: Diese Frage kann aktuell nicht beantwortet, sondern höchstens geschätzt werden. Von 2018 zu 2019 ist der Ist-Wert der Flächen beispielsweise um 27.680,53 m² angestiegen. Die tatsächliche IST-Fläche 2020 kann erst Anfang 2021 festgestellt werden, da die jeweiligen Anträge im Laufe des Jahres teilweise noch eingehen. Frage 3: Ab welchem Zeitpunkt wird die Nutzungsgebühr erhoben? Fertigstellung? Rohbau? Antwort: Die Gebührenpflicht beginnt mit dem 1. des Monats, der auf den Zeitpunkt der betriebsfertigen Herstellung des Anschlusses folgt. Herrn Günter Heßling Heerweg 352 53332 Bornheim - 2 - Frage 4: Vom wem erhält der SBB die Information welche Flächen abzurechnen sind? Antwort: Sobald ein Wasserzähler gesetzt ist, erhält der Grundstückseigentümer einen Fragebogen auf dem die bebauten und befestigten Grundstücksflächen anzugeben sind. Dieser Bogen wird dann durch die technische Abteilung geprüft. Gegebenenfalls wird eine Überprüfung der Flächen vor Ort durchgeführt. Frage 5: Die Abrechnung der Nutzungsgebühr erfolgt mit der Jahresabrechnung 365 Tage. Warum im 2019 343Tage? Antwort: Der Abrechnungszeitraum richtet sich nach dem Ablesedatum. Folglich muss dieser Zeitraum nicht immer 365 Tage betragen. Wurde beispielsweise im Vorjahr am 31.12. abgelesen und im Folgejahr am 15.12. abgelesen, so werden weniger als 365 Tage abgerechnet. Mit freundlichen Grüßen gez. (Wolfgang Henseler) Bürgermeister

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