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Stadt Bornheim Sammlung des Ortsrechts 4.14 Stand: Juli 2024 Seite 1 Satzung der Stadt Bornheim zur Erhebung von Elternbeiträgen in Tageseinrich- tungen für Kinder und Kindertagespflege und in Offenen Ganztagschulen im Prim- arbereich Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 23.04.2020 aufgrund der §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein – Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 14. April 2020 (GV. NRW. S. 218b), des § 90 Abs. 1 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) in der Fassung der Bekanntma- chung vom 14. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3134), zuletzt geändert durch Art. 36 G v. 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2652) sowie des § 51 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern – Kinderbildungsgesetz (KiBiz) vom 03.12.2019 (GV. NRW 2019 Nr. 27 S. 894-910), sowie des § 9 Abs. 3 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 404), folgende Satzung der Stadt Bornheim zur Erhebung von Elternbei-trägen in Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege und in Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich (nachfolgend Offenen Ganztagsschulen) be- schlossen: § 1 Art der Beiträge und Zuständigkeit Für die Inanspruchnahme folgender Leistungen im Sinne des § 2 Absätze 1, 2 Nr. 3 SGB VIII und § 1 Absatz 1 S. 1 KiBiz NRW, § 9 Absätze 2, 3 SchulG NRW a) Angebote zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen i. S. d. § 22 SGB VIII, §§ 1, § 25 ff. KiBiz NRW, b) Angebote zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege gem. §§ 22 bis 24 SGB VIII i. V. m. §§ 1, 21 ff. KiBiz NRW, c) außerunterrichtliche Förder- und Betreuungsangebote der Offenen Ganztagsschu- len i. S. d. § 9 Absätze 2, 3 SchulG NRW, § 4 Absatz 5 KiBiz NRW i.V.m. RdErl. 12-63 Nr. 2 des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW vom 23.12.2010 in der ak- tuell geltenden Fassung erhebt die Stadt Bornheim öffentlich-rechtliche, sozial gestaffelte Beiträge (Elternbeiträge) gemäß den nachfolgenden Bestimmungen § 2 Beitragspflichtige (1) Beitragspflichtig sind die Eltern/ Adoptiveltern im Sinne des § 1 Absatz 3 Satz 1 KiBiz NRW, mit denen das Kind zusammenlebt. Lebt das Kind nur mi einem Eltern- teil/Adoptivelternteil im Sinne des § 1 Absatz 3 Satz1 KiBiz NRW zusammen, so tritt dieser an die Stelle der Eltern/ Adoptiveltern im Sinne des § 1 Absatz 3 Satz1 KiBiz NRW. (2) Keine Beitragspflicht besteht, wenn das Kind in einer Einrichtung, in der Hilfen zur Erziehung über Tag und Nacht gemäß §§ 19, 33, 34, 35 a, 42, 42 a Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) gewährt werden stationär untergebracht ist. (3) Mehrere Beitragspflichtige haften als Gesamtschuldner/Gesamtschuldnerinnen. Stadt Bornheim Sammlung des Ortsrechts 4.14 Stand: Juli 2024 Seite 2 § 3 Einkommen (1) Die Beitragspflichtigen werden entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu monatlichen Beiträgen herangezogen. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bemisst sich nach dem Jahresbruttoeinkommen der Beitragspflichtigen (2) Einkommen im Sinne dieser Satzung ist die Summe der positiven Einkünfte der Beitragspflichtigen im Sinne des § 2 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 5a Satz 2 des Einkommens- steuergesetzes in der jeweils geltenden Fassung ("Bruttoeinkommen") und vergleichbarer Einkünfte, die im Ausland erzielt werden. Werbungskosten werden nur dann über die je- weils geltenden steuerlichen Werbungskostenpauschalen hinaus anerkannt, wenn sie durch einen Bescheid der zuständigen Finanzverwaltung nachgewiesen werden. Der Werbungskostenabzug bei ausländischen Einkünften erfolgt wie bei inländischen Einkünf- ten. Vorschriften des EStG insbesondere über Freigrenzen, Steuerbefreiungen bzw. Steuerfreibeträge, Sonderausgaben mit Ausnahme des § 2 Absatz 5a Satz 2 EStG, au- ßergewöhnliche Belastungen, Verlust vor- und/oder Verlustrückträge sind für den Ein- kommensbegriff nach dieser Satzung nicht von Bedeutung und mindern das Einkommen nicht. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten und mit Verlusten des zu- sammenveranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. (3) Dem Einkommen im Sinne des Absatzes 2 sind steuerfreie Einkünfte unabhängig von ihrer Zweckbestimmung, Unterhaltsleistungen sowie die zur Deckung des Lebensunterhal- tes bestimmten öffentlichen Leistungen für die Beitragspflichtigen und das Kind, für das der Elternbeitrag gezahlt wird, hinzuzurechnen. (4) Das Baukindergeld des Bundes sowie das Kindergeld nach dem Bundeskinder- geldgesetz und entsprechenden Vorschriften sind elternbeitragsrechtlich kein Einkommen. Das Elterngeld nach dem Bundeselterngeld‐ und Elternzeitgesetz (BEEG) bleibt bis zu den in § 10 dieses Gesetzes genannten Beträgen unbe- rücksichtigt. Bei Mehrlingsgebur- ten vervielfachen sich die vorgenannten Beträge mit der Zahl der geborenen Kinder. (5) Bezieht eine beitragspflichtige Person Einkünfte aus einem sozialversicherungsfreien Dienst‐ oder Beschäftigungsverhältnis oder auf Grund der Ausübung eines Mandats und steht ihr auf Grund dessen für den Fall des Ausscheidens eine lebenslängliche Versor- gung oder an deren Stelle eine Abfindung zu oder ist sie in der gesetzlichen Rentenversi- cherung nachzuversichern, dann ist dem nach Absatz 2 ermittelten Einkommen ein Betrag von 10 v.H. der Einkünfte aus diesem Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis oder auf Grund der Ausübung des Mandats hinzuzurechnen. (6) Für das dritte und jedes weitere Kind sind die nach § 32 Absatz 6 EStG zu berück- sichtigenden Freibeträge von dem ermittelten Einkommen abzuziehen. (7) Maßgebend für die Bemessung der Beitragshöhe ist das Jahreseinkommen in dem Kalenderjahr, in dem der Platz in einem Angebot im Sinne des § 1 dieser Satzung in An- spruch genommen wird bzw. in Anspruch genommen werden kann. Zu Beginn der Inan- spruchnahme des Platzes bzw. der Leistung erfolgt eine vorläufige Festsetzung des El- ternbeitrages auf der Grundlage des Jahresbruttoeinkommens des vorangegangenen Ka- lenderjahres. Sofern sich das Einkommen der bzw. des Beitragspflichtigen ändert, sind im Verlauf des Beitragszeitraumes vorläufige Anpassungen des Elternbeitrages möglich. Die abschließende Prüfung und Festsetzung erfolgt nach Ablauf des Kalenderjahres. (8) Eine Ermittlung des Elternbeitrages entfällt, wenn und solange sich die Beitragspflich- tigen durch schriftliche Erklärung gegenüber der Stadt Bornheim zur Zahlung des jeweils Stadt Bornheim Sammlung des Ortsrechts 4.14 Stand: Juli 2024 Seite 3 höchsten nach den Anlagen zu dieser Satzung ausgewiesenen Elternbeitrages, entspre- chend der gewählten Betreuungszeit, verpflichten. § 4 Elternbeitrag in Tageseinrichtungen für Kinder (1) Die Höhe des Elternbeitrages ergibt sich aus der dieser Satzung als Anlage 1 beigefügten Beitragstabelle. Unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme wird der maßgebliche Beitrag entsprechend der im Betreuungsvertrag zwischen den Eltern/Adoptiveltern und dem Träger der Tageseinrichtung für Kinder vereinbarten wöchentlichen Betreuungszeit er- hoben. (2) Die Beitragspflicht beginnt mit dem 01. des Monats, in dem das Kind in die Einrichtung aufgenommen wird. Sie endet grundsätzlich mit Ablauf des Kindergartenjahres, zu dessen Ende das Kind die Einrichtung verlässt. Das Kindergartenjahr entspricht dem Schuljahr. Der Betreuungsplatz kann unterjährig entsprechend des jeweiligen Betreuungsvertrages gekündigt werden. Die Elternbeitragspflicht endet im Falle der unterjährigen Kündigung mit Ende des Monats, in dem das Betreuungsverhältnis endet. Die Beitragsfreiheit nach § 50 Abs. 1 KiBiz NRW bleibt hiervon unberührt. (3) Der Elternbeitrag für Kinder über 3 Jahre gilt ab dem Monat, der auf die Vollendung des 3. Lebensjahres folgt. Abweichend hiervon wird für Kinder, die im Zeitraum vom 01.08. bis einschließlich 01.11. des Kindergartenjahres drei Jahre alt werden, ab Beginn des Kinder- gartenjahres der Elternbeitrag für ein Kind über drei Jahre erhoben. (4) Der Elternbeitrag nach Anlage 1 der Satzung erhöht sich jährlich prozentual entsprechend der gem. § 37 Abs. 1 KiBiz NRW erfolgenden Erhöhung der Kindpauschalen. (5) Das Verpflegungsentgelt ist nicht im Elternbeitrag enthalten, sondern wird im Betreuungs- vertrag des jeweiligen Einrichtigungsträgers geregelt. § 5 Elternbeitrag bei Betreuung in Kindertagespflege (1) Für die Betreuung in Kindertagespflege ergibt sich die Höhe der Elternbeiträge aus der dieser Satzung als Anlage 2 beigefügten Beitragstabelle und dem vereinbarten Betreu- ungsumfang. (2) Die Beitragspflicht für Kindertagespflege beginnt mit dem Tag der vereinbarten Betreuung. (3) Der Elternbeitrag nach Anlage 2 der Satzung erhöht sich analog zu Anlage 1. (4) Das Verpflegungsentgelt ist nicht im Elternbeitrag enthalten und wird von den Tagespfle- gepersonen abgerechnet § 6 Elternbeitrag in Offenen Ganztagsschulen (1) Die Höhe des Elternbeitrages ergibt sich aus der dieser Satzung als Anlage 3 beigefügten Beitragstabelle. (2) Die Beitragspflicht beginnt mit dem 01. des Monats, in dem das Kind in die Offene Ganz- tagsschule aufgenommen wird. Die Aufnahme erfolgt grundsätzlich für ein Schuljahr (01.08. – 31.07.). Wird ein Kind unterjährig von der Teilnahme an der Offenen Ganztagsschule ab- gemeldet, endet die Beitragspflicht mit Ende des Monats, in dem das Betreuungsverhältnis endet. Stadt Bornheim Sammlung des Ortsrechts 4.14 Stand: Juli 2024 Seite 4 (3) Der Elternbeitrag nach Anlage 3 der Satzung wird jährlich an die im RdErl. für gebundene und offenen Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsange- bote im Primarbereich und Sekundarstufe I des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW in der jeweils geltenden Fassung) festgelegten Erhöhungen, angepasst. (4) Im Elternbeitrag ist keine Mittagsverpflegung und Ferienbetreuung enthalten. Diese werden vom jeweiligen Träger der Offenen Ganztagsschule mit den Beitragspflichtigen (§ 2) abge- rechnet. (5) Ein Kind kann von der Teilnahme an außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsan- geboten im Primarbereich bei Beitragsrückständen von mehr als 1 Monat oder wenn die Angaben, die zur Aufnahme geführt haben, unrichtig waren bzw. sind, ausgeschlossen werden. § 7 Beitragsermäßigung bzw. –befreiung 1) Wenn zwei oder mehr Kinder derselben Beitragspflichtigen gleichzeitig Leistungen der Kindertagespflege, eine Tageseinrichtung für Kinder und/oder ein Angebot der Offenen Ganztagsschule in Anspruch nehmen und die Festsetzung und Erhebung von Elternbei- trägen in allen Fällen der Stadt Bornheim obliegt, wird für das Erstkind und das Zweitkind der Beitrag gemäß den Beitragstabellen mit Verweis auf die in den Anlagen zu dieser Satzung festgelegten Geschwisterermäßigungen in Höhe von 62,5% bei der Kindertages- pflege und den Tageseinrichtungen für Kinder erhoben und in Höhe von 75% bei der Of- fenen Ganztagsschule. Für das dritte und alle weiteren Kinder wird kein Beitrag erhoben. Als Erstkind gilt das Kind, für das sich nach dem Einkommen, der Betreuungsart und der Betreuungsform der höchste Beitrag ergibt. Als Zweitkind gilt das Kind, für das sich nach dem Einkommen, der Betreuungsart und der Betreuungsform der zweithöchste Beitrag ergibt. Die Beitragsermäßigung bzw. - befreiung gilt auch dann, wenn sie mit der Bei- tragsbefreiung nach dem KiBiz NRW (s. § 50 KiBiz NRW) zusammentrifft. 2) Beziehen mit dem Kind, für das der Elternbeitrag gezahlt wird bzw. gezahlt werden soll, gemeinsam zusammenlebende Beitragspflichtige und das Kind a) Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Sozialge- setzbuch II (SGB II) oder b) Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminde- rung nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) (§§ 27 ff., §§ 41 ff SGB XII) oder c) Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts nach dem Asylbewerber- leistungsgesetz oder d) Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (Miet‐ oder Lastenzuschuss) oder e) Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes, werden für die nachgewiesene Dauer des Bezugs dieser Leistung/en keine Elternbei- träge erhoben. 3) Lebt das Kind, für das der Elternbeitrag gezahlt werden soll, mit beitragspflichtigen Perso- nen in einem sogenannten Wechselmodell zusammen und bezieht nur eine der beitrags- pflichtigen Personen a) Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) oder b) Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminde- rung nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) (§§ 27 ff., §§ 41 ff SGB XII) oder Stadt Bornheim Sammlung des Ortsrechts 4.14 Stand: Juli 2024 Seite 5 c) Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts nach dem Asylbewerberleistungsge- setz oder d) Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (Miet‐ oder Lastenzuschuss) oder e) Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes, so wird für die nachgewiesene Dauer des Bezugs dieser Leistung/en lediglich auf das Ein- kommen der beitragspflichtigen Person abgestellt, die keine der vg. Sozialleistungen be- zieht. 4) Wenn die Belastung den Beitragspflichtigen und dem Kind in Kindertagespflege und/oder in einer Kindertageseinrichtung nicht zumutbar ist, ist der Elternbeitrag auf Antrag teilweise oder ganz zu erlassen (s. § 90 Abs. 4 Sätze 1, 4 SGB VIII in Verbindung mit §§ 82 bis 85, 87, 88 und 92a SGB XII). Der Beitrag für die Offene Ganztagsschule kann auf Antrag analog § 227 AO erlassen werden, wenn die Belastung den Beitragspflichtigen und dem Kind nicht zuzumuten ist. Für die Prüfung der Zumutbarkeit werden die §§ 82 bis 85, 87, 88 und 92a des SGB XII zugrunde gelegt. Zuständige Behörde hierfür ist der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises. § 8 Auskunfts- und Anzeigepflicht 1) Für die Festsetzung der Elternbeiträge in Tageseinrichtungen für Kinder teilt der Träger der Tageseinrichtung für Kinder der Stadt Bornheim unverzüglich die Namen, Anschrif- ten, Geburtsdaten, Betreuungszeiten sowie die Aufnahme- und Abmeldedaten der Kin- der sowie die entsprechenden Angaben der Eltern mit. Für die Festsetzung der Elternbeiträge in Kindertagespflege werden die v.g. Angaben mit dem Antrag auf Förderung der Kindertagespflege erhoben. Für die Festsetzung der Elternbeiträge für das Angebot der Offenen Ganztagsschulen teilen die jeweiligen Träger der Maßnahme Name, Anschrift, Geburtsdaten sowie die Aufnahme- und Abmeldedaten der Kinder und die Angaben der Eltern unverzüglich mit. 2) Zum Nachweis des maßgeblichen Jahresbruttoeinkommens müssen die Beitragspflichtigen innerhalb eines Monats nach Aushändigung auf einem dafür vorgesehenen Erklärungs- vordruck Auskunft über das Einkommen und über die sonstigen für die Einkommenser- mittlung bedeutsamen Verhältnisse geben sowie durch entsprechende Belege nachwei- sen. Die Beitragspflichtigen sind während des gesamten Betreuungszeitraumes verpflich- tet, Änderungen in den wirtschaftlichen oder persönlichen Verhältnissen, die für die Be- messung des Elternbeitrages maßgeblich sind, unverzüglich mitzuteilen. 3) Kommen die Beitragspflichtigen ihren Auskunfts- und Anzeigepflichten nicht oder nicht in ausreichendem Maße nach, so wird der Elternbeitrag nach der höchsten Einkommens- stufe der maßgebenden Leistung bzw. des maßgebenden Angebots, gegebenenfalls nach der jeweils vereinbarten wöchentlichen Betreuungszeit festgesetzt § 9 Festsetzung des Elternbeitrages (1) Die Festsetzung des Elternbeitrages erfolgt durch Bescheid. (2) Ist zu Betreuungsbeginn absehbar, dass für die abschließende Beitragsfestsetzung eine längere Bearbeitungszeit benötigt wird, kann die Stadt Bornheim aufgrund einer Voraus- schätzung Abschlagszahlungen als vorläufig festgesetzten Beitrag verlangen. (3) Bei vorläufiger Festsetzung des Elternbeitrages bzw. bei einer Festsetzung nach § 8 Abs. 3 Stadt Bornheim Sammlung des Ortsrechts 4.14 Stand: Juli 2024 Seite 6 erfolgt die endgültige Festsetzung, sobald die Festsetzungshindernisse beseitigt sind. Die endgültige Festsetzung erfolgt jeweils rückwirkend. § 10 Jährliche Überprüfung Unabhängig von den in § 8 genannten Auskunfts- und Anzeigepflichten ist die Stadt Born- heim berechtigt, die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Beitragspflichtigen jährlich zu überprüfen. Wurden Elternbeiträge aufgrund von unrichtigen oder unvollständigen Einkommensangaben zu gering festgesetzt, so wird der fehlende Betrag – auch für zurück- liegende Jahre - von den Beitragspflichtigen nachgefordert § 11 Fälligkeit, Ausgleich von Unterschiedsbeträgen (1) Die Elternbeiträge sind ab Betreuungsbeginn monatlich im Voraus zum 01. eines jeden Monats zu zahlen. Die Beiträge in Tageseinrichtungen für Kinder und in Offenen Ganztags- schulen werden stets als volle Monatsbeiträge erhoben, unabhängig von An-/ Abwesenheits- zeiten des Kindes, Schließzeiten und Ferien der Einrichtung sowie zeitlich befristete Änderun- gen der Betreuungszeiten. Beginnt oder endet ein Betreuungsverhältnis in Kindertagespflege während eines laufenden Kalendermonats, wird der Elternbeitrag anteilig auf der Grundlage von 30 Tagen berechnet, unabhängig von Ausfallzeiten des Kindes oder der Tagespflegeper- son (2) Etwaige sich aus einer späteren Beitragsfestsetzung ergebenden Überzahlungen sind mit den nächsten fälligen Monatsbeiträgen zu verrechnen; sich ergebende Nachzahlungsverpflichtun- gen sind mit dem nächsten Monatsbeitrag zu erfüllen § 12 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am 01.08.2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Stadt Bornheim zur Erhebung von Elternbeiträgen in Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege sowie die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der „Offenen Ganztagsschule“ im Primarbereich der Stadt Bornheim außer Kraft. Anlagen Anlage 1 Einkommensstufen und Höhe des Elternbeitrages gem. § 4 für die Betreuung in Tageseinrichtungen für Kinder Anlage 2 Einkommensstufen und Höhe des Elternbeitrages gem. § 5 für die Betreuung in Kindertagespflege Anlage 3 Einkommensstufen und Höhe des Elternbeitrages gem. § 6 für die Betreuung in Offenen Ganztagsschulen In Kraft ab 01.08.2020, s. Wochenblatt Schaufenster 18. KW vom 30.04.2020 1. Änderung: s. Wochenblatt Schaufenster 29. KW vom 22.07.2022 2. Änderung: Homepage Stadt Bornheim, Bekanntmachung 24. KW vom 13.06.2024 Stadt Bornheim Sammlung des Ortsrechts 4.14 Stand: Juli 2024 Seite 1 Satzung der Stadt Bornheim zur Erhebung von Elternbeiträgen in Tageseinrich- tungen für Kinder und Kindertagespflege und in Offenen Ganztagschulen im Prim- arbereich Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 23.04.2020 aufgrund der §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein – Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 14. April 2020 (GV. NRW. S. 218b), des § 90 Abs. 1 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) in der Fassung der Bekanntma- chung vom 14. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3134), zuletzt geändert durch Art. 36 G v. 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2652) sowie des § 51 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern – Kinderbildungsgesetz (KiBiz) vom 03.12.2019 (GV. NRW 2019 Nr. 27 S. 894-910), sowie des § 9 Abs. 3 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 404), folgende Satzung der Stadt Bornheim zur Erhebung von Elternbei-trägen in Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege und in Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich (nachfolgend Offenen Ganztagsschulen) be- schlossen: § 1 Art der Beiträge und Zuständigkeit Für die Inanspruchnahme folgender Leistungen im Sinne des § 2 Absätze 1, 2 Nr. 3 SGB VIII und § 1 Absatz 1 S. 1 KiBiz NRW, § 9 Absätze 2, 3 SchulG NRW a) Angebote zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen i. S. d. § 22 SGB VIII, §§ 1, § 25 ff. KiBiz NRW, b) Angebote zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege gem. §§ 22 bis 24 SGB VIII i. V. m. §§ 1, 21 ff. KiBiz NRW, c) außerunterrichtliche Förder- und Betreuungsangebote der Offenen Ganztagsschu- len i. S. d. § 9 Absätze 2, 3 SchulG NRW, § 4 Absatz 5 KiBiz NRW i.V.m. RdErl. 12-63 Nr. 2 des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW vom 23.12.2010 in der ak- tuell geltenden Fassung erhebt die Stadt Bornheim öffentlich-rechtliche, sozial gestaffelte Beiträge (Elternbeiträge) gemäß den nachfolgenden Bestimmungen § 2 Beitragspflichtige (1) Beitragspflichtig sind die Eltern/ Adoptiveltern im Sinne des § 1 Absatz 3 Satz 1 KiBiz NRW, mit denen das Kind zusammenlebt. Lebt das Kind nur mi einem Eltern- teil/Adoptivelternteil im Sinne des § 1 Absatz 3 Satz1 KiBiz NRW zusammen, so tritt dieser an die Stelle der Eltern/ Adoptiveltern im Sinne des § 1 Absatz 3 Satz1 KiBiz NRW. (2) Keine Beitragspflicht besteht, wenn das Kind in einer Einrichtung, in der Hilfen zur Erziehung über Tag und Nacht gemäß §§ 19, 33, 34, 35 a, 42, 42 a Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) gewährt werden stationär untergebracht ist. (3) Mehrere Beitragspflichtige haften als Gesamtschuldner/Gesamtschuldnerinnen. Stadt Bornheim Sammlung des Ortsrechts 4.14 Stand: Juli 2024 Seite 2 § 3 Einkommen (1) Die Beitragspflichtigen werden entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu monatlichen Beiträgen herangezogen. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bemisst sich nach dem Jahresbruttoeinkommen der Beitragspflichtigen (2) Einkommen im Sinne dieser Satzung ist die Summe der positiven Einkünfte der Beitragspflichtigen im Sinne des § 2 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 5a Satz 2 des Einkommens- steuergesetzes in der jeweils geltenden Fassung ("Bruttoeinkommen") und vergleichbarer Einkünfte, die im Ausland erzielt werden. Werbungskosten werden nur dann über die je- weils geltenden steuerlichen Werbungskostenpauschalen hinaus anerkannt, wenn sie durch einen Bescheid der zuständigen Finanzverwaltung nachgewiesen werden. Der Werbungskostenabzug bei ausländischen Einkünften erfolgt wie bei inländischen Einkünf- ten. Vorschriften des EStG insbesondere über Freigrenzen, Steuerbefreiungen bzw. Steuerfreibeträge, Sonderausgaben mit Ausnahme des § 2 Absatz 5a Satz 2 EStG, au- ßergewöhnliche Belastungen, Verlust vor- und/oder Verlustrückträge sind für den Ein- kommensbegriff nach dieser Satzung nicht von Bedeutung und mindern das Einkommen nicht. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten und mit Verlusten des zu- sammenveranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. (3) Dem Einkommen im Sinne des Absatzes 2 sind steuerfreie Einkünfte unabhängig von ihrer Zweckbestimmung, Unterhaltsleistungen sowie die zur Deckung des Lebensunterhal- tes bestimmten öffentlichen Leistungen für die Beitragspflichtigen und das Kind, für das der Elternbeitrag gezahlt wird, hinzuzurechnen. (4) Das Baukindergeld des Bundes sowie das Kindergeld nach dem Bundeskinder- geldgesetz und entsprechenden Vorschriften sind elternbeitragsrechtlich kein Einkommen. Das Elterngeld nach dem Bundeselterngeld‐ und Elternzeitgesetz (BEEG) bleibt bis zu den in § 10 dieses Gesetzes genannten Beträgen unbe- rücksichtigt. Bei Mehrlingsgebur- ten vervielfachen sich die vorgenannten Beträge mit der Zahl der geborenen Kinder. (5) Bezieht eine beitragspflichtige Person Einkünfte aus einem sozialversicherungsfreien Dienst‐ oder Beschäftigungsverhältnis oder auf Grund der Ausübung eines Mandats und steht ihr auf Grund dessen für den Fall des Ausscheidens eine lebenslängliche Versor- gung oder an deren Stelle eine Abfindung zu oder ist sie in der gesetzlichen Rentenversi- cherung nachzuversichern, dann ist dem nach Absatz 2 ermittelten Einkommen ein Betrag von 10 v.H. der Einkünfte aus diesem Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis oder auf Grund der Ausübung des Mandats hinzuzurechnen. (6) Für das dritte und jedes weitere Kind sind die nach § 32 Absatz 6 EStG zu berück- sichtigenden Freibeträge von dem ermittelten Einkommen abzuziehen. (7) Maßgebend für die Bemessung der Beitragshöhe ist das Jahreseinkommen in dem Kalenderjahr, in dem der Platz in einem Angebot im Sinne des § 1 dieser Satzung in An- spruch genommen wird bzw. in Anspruch genommen werden kann. Zu Beginn der Inan- spruchnahme des Platzes bzw. der Leistung erfolgt eine vorläufige Festsetzung des El- ternbeitrages auf der Grundlage des Jahresbruttoeinkommens des vorangegangenen Ka- lenderjahres. Sofern sich das Einkommen der bzw. des Beitragspflichtigen ändert, sind im Verlauf des Beitragszeitraumes vorläufige Anpassungen des Elternbeitrages möglich. Die abschließende Prüfung und Festsetzung erfolgt nach Ablauf des Kalenderjahres. (8) Eine Ermittlung des Elternbeitrages entfällt, wenn und solange sich die Beitragspflich- tigen durch schriftliche Erklärung gegenüber der Stadt Bornheim zur Zahlung des jeweils Stadt Bornheim Sammlung des Ortsrechts 4.14 Stand: Juli 2024 Seite 3 höchsten nach den Anlagen zu dieser Satzung ausgewiesenen Elternbeitrages, entspre- chend der gewählten Betreuungszeit, verpflichten. § 4 Elternbeitrag in Tageseinrichtungen für Kinder (1) Die Höhe des Elternbeitrages ergibt sich aus der dieser Satzung als Anlage 1 beigefügten Beitragstabelle. Unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme wird der maßgebliche Beitrag entsprechend der im Betreuungsvertrag zwischen den Eltern/Adoptiveltern und dem Träger der Tageseinrichtung für Kinder vereinbarten wöchentlichen Betreuungszeit er- hoben. (2) Die Beitragspflicht beginnt mit dem 01. des Monats, in dem das Kind in die Einrichtung aufgenommen wird. Sie endet grundsätzlich mit Ablauf des Kindergartenjahres, zu dessen Ende das Kind die Einrichtung verlässt. Das Kindergartenjahr entspricht dem Schuljahr. Der Betreuungsplatz kann unterjährig entsprechend des jeweiligen Betreuungsvertrages gekündigt werden. Die Elternbeitragspflicht endet im Falle der unterjährigen Kündigung mit Ende des Monats, in dem das Betreuungsverhältnis endet. Die Beitragsfreiheit nach § 50 Abs. 1 KiBiz NRW bleibt hiervon unberührt. (3) Der Elternbeitrag für Kinder über 3 Jahre gilt ab dem Monat, der auf die Vollendung des 3. Lebensjahres folgt. Abweichend hiervon wird für Kinder, die im Zeitraum vom 01.08. bis einschließlich 01.11. des Kindergartenjahres drei Jahre alt werden, ab Beginn des Kinder- gartenjahres der Elternbeitrag für ein Kind über drei Jahre erhoben. (4) Der Elternbeitrag nach Anlage 1 der Satzung erhöht sich jährlich prozentual entsprechend der gem. § 37 Abs. 1 KiBiz NRW erfolgenden Erhöhung der Kindpauschalen. (5) Das Verpflegungsentgelt ist nicht im Elternbeitrag enthalten, sondern wird im Betreuungs- vertrag des jeweiligen Einrichtigungsträgers geregelt. § 5 Elternbeitrag bei Betreuung in Kindertagespflege (1) Für die Betreuung in Kindertagespflege ergibt sich die Höhe der Elternbeiträge aus der dieser Satzung als Anlage 2 beigefügten Beitragstabelle und dem vereinbarten Betreu- ungsumfang. (2) Die Beitragspflicht für Kindertagespflege beginnt mit dem Tag der vereinbarten Betreuung. (3) Der Elternbeitrag nach Anlage 2 der Satzung erhöht sich analog zu Anlage 1. (4) Das Verpflegungsentgelt ist nicht im Elternbeitrag enthalten und wird von den Tagespfle- gepersonen abgerechnet § 6 Elternbeitrag in Offenen Ganztagsschulen (1) Die Höhe des Elternbeitrages ergibt sich aus der dieser Satzung als Anlage 3 beigefügten Beitragstabelle. (2) Die Beitragspflicht beginnt mit dem 01. des Monats, in dem das Kind in die Offene Ganz- tagsschule aufgenommen wird. Die Aufnahme erfolgt grundsätzlich für ein Schuljahr (01.08. – 31.07.). Wird ein Kind unterjährig von der Teilnahme an der Offenen Ganztagsschule ab- gemeldet, endet die Beitragspflicht mit Ende des Monats, in dem das Betreuungsverhältnis endet. Stadt Bornheim Sammlung des Ortsrechts 4.14 Stand: Juli 2024 Seite 4 (3) Der Elternbeitrag nach Anlage 3 der Satzung wird jährlich an die im RdErl. für gebundene und offenen Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsange- bote im Primarbereich und Sekundarstufe I des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW in der jeweils geltenden Fassung) festgelegten Erhöhungen, angepasst. (4) Im Elternbeitrag ist keine Mittagsverpflegung und Ferienbetreuung enthalten. Diese werden vom jeweiligen Träger der Offenen Ganztagsschule mit den Beitragspflichtigen (§ 2) abge- rechnet. (5) Ein Kind kann von der Teilnahme an außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsan- geboten im Primarbereich bei Beitragsrückständen von mehr als 1 Monat oder wenn die Angaben, die zur Aufnahme geführt haben, unrichtig waren bzw. sind, ausgeschlossen werden. § 7 Beitragsermäßigung bzw. –befreiung 1) Wenn zwei oder mehr Kinder derselben Beitragspflichtigen gleichzeitig Leistungen der Kindertagespflege, eine Tageseinrichtung für Kinder und/oder ein Angebot der Offenen Ganztagsschule in Anspruch nehmen und die Festsetzung und Erhebung von Elternbei- trägen in allen Fällen der Stadt Bornheim obliegt, wird für das Erstkind und das Zweitkind der Beitrag gemäß den Beitragstabellen mit Verweis auf die in den Anlagen zu dieser Satzung festgelegten Geschwisterermäßigungen in Höhe von 62,5% bei der Kindertages- pflege und den Tageseinrichtungen für Kinder erhoben und in Höhe von 75% bei der Of- fenen Ganztagsschule. Für das dritte und alle weiteren Kinder wird kein Beitrag erhoben. Als Erstkind gilt das Kind, für das sich nach dem Einkommen, der Betreuungsart und der Betreuungsform der höchste Beitrag ergibt. Als Zweitkind gilt das Kind, für das sich nach dem Einkommen, der Betreuungsart und der Betreuungsform der zweithöchste Beitrag ergibt. Die Beitragsermäßigung bzw. - befreiung gilt auch dann, wenn sie mit der Bei- tragsbefreiung nach dem KiBiz NRW (s. § 50 KiBiz NRW) zusammentrifft. 2) Beziehen mit dem Kind, für das der Elternbeitrag gezahlt wird bzw. gezahlt werden soll, gemeinsam zusammenlebende Beitragspflichtige und das Kind a) Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Sozialge- setzbuch II (SGB II) oder b) Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminde- rung nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) (§§ 27 ff., §§ 41 ff SGB XII) oder c) Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts nach dem Asylbewerber- leistungsgesetz oder d) Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (Miet‐ oder Lastenzuschuss) oder e) Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes, werden für die nachgewiesene Dauer des Bezugs dieser Leistung/en keine Elternbei- träge erhoben. 3) Lebt das Kind, für das der Elternbeitrag gezahlt werden soll, mit beitragspflichtigen Perso- nen in einem sogenannten Wechselmodell zusammen und bezieht nur eine der beitrags- pflichtigen Personen a) Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) oder b) Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminde- rung nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) (§§ 27 ff., §§ 41 ff SGB XII) oder Stadt Bornheim Sammlung des Ortsrechts 4.14 Stand: Juli 2024 Seite 5 c) Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts nach dem Asylbewerberleistungsge- setz oder d) Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (Miet‐ oder Lastenzuschuss) oder e) Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes, so wird für die nachgewiesene Dauer des Bezugs dieser Leistung/en lediglich auf das Ein- kommen der beitragspflichtigen Person abgestellt, die keine der vg. Sozialleistungen be- zieht. 4) Wenn die Belastung den Beitragspflichtigen und dem Kind in Kindertagespflege und/oder in einer Kindertageseinrichtung nicht zumutbar ist, ist der Elternbeitrag auf Antrag teilweise oder ganz zu erlassen (s. § 90 Abs. 4 Sätze 1, 4 SGB VIII in Verbindung mit §§ 82 bis 85, 87, 88 und 92a SGB XII). Der Beitrag für die Offene Ganztagsschule kann auf Antrag analog § 227 AO erlassen werden, wenn die Belastung den Beitragspflichtigen und dem Kind nicht zuzumuten ist. Für die Prüfung der Zumutbarkeit werden die §§ 82 bis 85, 87, 88 und 92a des SGB XII zugrunde gelegt. Zuständige Behörde hierfür ist der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises. § 8 Auskunfts- und Anzeigepflicht 1) Für die Festsetzung der Elternbeiträge in Tageseinrichtungen für Kinder teilt der Träger der Tageseinrichtung für Kinder der Stadt Bornheim unverzüglich die Namen, Anschrif- ten, Geburtsdaten, Betreuungszeiten sowie die Aufnahme- und Abmeldedaten der Kin- der sowie die entsprechenden Angaben der Eltern mit. Für die Festsetzung der Elternbeiträge in Kindertagespflege werden die v.g. Angaben mit dem Antrag auf Förderung der Kindertagespflege erhoben. Für die Festsetzung der Elternbeiträge für das Angebot der Offenen Ganztagsschulen teilen die jeweiligen Träger der Maßnahme Name, Anschrift, Geburtsdaten sowie die Aufnahme- und Abmeldedaten der Kinder und die Angaben der Eltern unverzüglich mit. 2) Zum Nachweis des maßgeblichen Jahresbruttoeinkommens müssen die Beitragspflichtigen innerhalb eines Monats nach Aushändigung auf einem dafür vorgesehenen Erklärungs- vordruck Auskunft über das Einkommen und über die sonstigen für die Einkommenser- mittlung bedeutsamen Verhältnisse geben sowie durch entsprechende Belege nachwei- sen. Die Beitragspflichtigen sind während des gesamten Betreuungszeitraumes verpflich- tet, Änderungen in den wirtschaftlichen oder persönlichen Verhältnissen, die für die Be- messung des Elternbeitrages maßgeblich sind, unverzüglich mitzuteilen. 3) Kommen die Beitragspflichtigen ihren Auskunfts- und Anzeigepflichten nicht oder nicht in ausreichendem Maße nach, so wird der Elternbeitrag nach der höchsten Einkommens- stufe der maßgebenden Leistung bzw. des maßgebenden Angebots, gegebenenfalls nach der jeweils vereinbarten wöchentlichen Betreuungszeit festgesetzt § 9 Festsetzung des Elternbeitrages (1) Die Festsetzung des Elternbeitrages erfolgt durch Bescheid. (2) Ist zu Betreuungsbeginn absehbar, dass für die abschließende Beitragsfestsetzung eine längere Bearbeitungszeit benötigt wird, kann die Stadt Bornheim aufgrund einer Voraus- schätzung Abschlagszahlungen als vorläufig festgesetzten Beitrag verlangen. (3) Bei vorläufiger Festsetzung des Elternbeitrages bzw. bei einer Festsetzung nach § 8 Abs. 3 Stadt Bornheim Sammlung des Ortsrechts 4.14 Stand: Juli 2024 Seite 6 erfolgt die endgültige Festsetzung, sobald die Festsetzungshindernisse beseitigt sind. Die endgültige Festsetzung erfolgt jeweils rückwirkend. § 10 Jährliche Überprüfung Unabhängig von den in § 8 genannten Auskunfts- und Anzeigepflichten ist die Stadt Born- heim berechtigt, die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Beitragspflichtigen jährlich zu überprüfen. Wurden Elternbeiträge aufgrund von unrichtigen oder unvollständigen Einkommensangaben zu gering festgesetzt, so wird der fehlende Betrag – auch für zurück- liegende Jahre - von den Beitragspflichtigen nachgefordert § 11 Fälligkeit, Ausgleich von Unterschiedsbeträgen (1) Die Elternbeiträge sind ab Betreuungsbeginn monatlich im Voraus zum 01. eines jeden Monats zu zahlen. Die Beiträge in Tageseinrichtungen für Kinder und in Offenen Ganztags- schulen werden stets als volle Monatsbeiträge erhoben, unabhängig von An-/ Abwesenheits- zeiten des Kindes, Schließzeiten und Ferien der Einrichtung sowie zeitlich befristete Änderun- gen der Betreuungszeiten. Beginnt oder endet ein Betreuungsverhältnis in Kindertagespflege während eines laufenden Kalendermonats, wird der Elternbeitrag anteilig auf der Grundlage von 30 Tagen berechnet, unabhängig von Ausfallzeiten des Kindes oder der Tagespflegeper- son (2) Etwaige sich aus einer späteren Beitragsfestsetzung ergebenden Überzahlungen sind mit den nächsten fälligen Monatsbeiträgen zu verrechnen; sich ergebende Nachzahlungsverpflichtun- gen sind mit dem nächsten Monatsbeitrag zu erfüllen § 12 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am 01.08.2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Stadt Bornheim zur Erhebung von Elternbeiträgen in Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege sowie die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der „Offenen Ganztagsschule“ im Primarbereich der Stadt Bornheim außer Kraft. Anlagen Anlage 1 Einkommensstufen und Höhe des Elternbeitrages gem. § 4 für die Betreuung in Tageseinrichtungen für Kinder Anlage 2 Einkommensstufen und Höhe des Elternbeitrages gem. § 5 für die Betreuung in Kindertagespflege Anlage 3 Einkommensstufen und Höhe des Elternbeitrages gem. § 6 für die Betreuung in Offenen Ganztagsschulen In Kraft ab 01.08.2020, s. Wochenblatt Schaufenster 18. KW vom 30.04.2020 1. Änderung: s. Wochenblatt Schaufenster 29. KW vom 22.07.2022 2. Änderung: Homepage Stadt Bornheim, Bekanntmachung 24. KW vom 13.06.2024

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22. Mai 2020 Alle Hilfsangebote und Infos zur Corona-Krise unter: www.bornheim.de Bornheimer Vereine, Organisatio- nen und Initiativen von ehrenamt- lich Engagierten können sich noch bis zum 20. Juli 2020 für den Heimat-Preis bewerben. Das Mot- to lautet: „Heimat. Zukunft. Nord- rhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet.“ Das Ministerium für Heimat, Kom- munales, Bau und Gleichstellung NRW fördert den Preis mit insge- samt 5.000 Euro. Der erste Platz erhält 2.500 Euro, der zweite 1.500 Euro und der dritte 1.000 Euro. Unterstützt werden Aktivi- täten, Projekte oder Vorhaben, die einen Beitrag zur Förderung von Integration und gesellschaft- lichem Zusammenhalt leisten. Zusätzlich zu diesem Grundsatz hat der Rat der Stadt Bornheim folgende Entscheidungskriterien festgelegt: Das Projekt soll Infor- mationen über die Geschichte und das kulturelle Erbe erhalten und sichtbar machen, die Attrak- tivität öffentlicher Orte und Plätze steigern, die Aus- und Weiterbil- dung insbesondere von Kindern und Jugendlichen fördern oder sich innovativ mit dem Thema „Heimat“ und der Erlebbarkeit ei- nes modernen Heimat-Begriffs befassen. Schriftliche Bewerbungen nimmt die Stadtverwaltung entgegen, entweder schriftlich an: Rathaus Bornheim, Amt 11.2, Rathausstra- ße 2, 53332 Bornheim, oder per E-Mail an HeimatPreis@ Stadt-Bornheim.de. Der Antragsteller sollte mindes- tens das grundsätzliche Auswahl- kriterium erfüllen. Den originalen Ausschreibungstext, Ansprech- partnerin und weitere Infos findet man unter: www.bornheim.de/ rathaus-aktuell/heimat-preis/ Kinder und Jugendliche zu Kreati- vität und Bewegung motivieren – das hat sich die Jugendförderung der Stadt Bornheim insbesondere während der Corona-Krise zum Ziel gesetzt. In Kooperation mit dem Bornheimer KinderTreff wurde daher die Aktion #Wander- steine ins Leben gerufen. Alle Bornheimer Kids sind dazu aufgerufen, Steine bunt anzuma- len und bei der Jugendförderung abzugeben. Damit auch hier die Kontaktregelung eingehalten wird, steht ein Körbchen vor der Tür in der Brunnenallee 31a, in das man die Steine hineinlegt. An- schließend werden die kleinen Kunstwerke in allen Ortsteilen der Stadt versteckt und Hinweis- fotos auf die Verstecke in den so- zialen Medien des Bornheimer JugendTreffs hochgeladen, also auf Instagram unter „b_treff“ und auf Facebook unter „Bornheimer JugendTreff“. Wer dann im Wald spazieren geht, eine Fahrradtour macht oder auf dem Weg zur Eisdiele ist, kann die Augen nach den bunten Steinen offenhalten und – sobald er einen findet – ein Beweisfoto an tatja- na.pocher@stadt-bornheim.de schicken. Anschließend können die Kinder die gefundenen Steine behalten, erneut verstecken oder an die Steinschlange vorm Rat- haus anlegen. Diese wurde vom Stadtteilbüro Bornheim gegrün- det und zeigt symbolisch den Zu- sammenhalt während der Pande- mie. Die nächsten Sitzungen Stadt Bornheim Bürgerinformation StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Kostenlose Energieberatung der Klimaregion Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW, Infos unter: 02222 945-285, tobias.gethke@stadt-bornheim.de Energieberatung Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD 02222 9956331, spd-fraktion@rat.stadt-bornheim.de Bündnis 90/Die Grünen 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de Die Linke 02222 9956401, milebo@web.de Fraktionen 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Ab- wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter: www.stadtbetrieb-bornheim.de Service V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Susanne Römer-Winkler, Pressestelle, 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de HallenFreizeitBad Bornheim Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de/hallenfreizeitbad Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Homepage: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag & Donnerstag 10-12:30 Uhr und 14-18 Uhr Dienstag 14-17 Uhr Freitag 10-12:30 Uhr und 14-17 Uhr Samstag 9:30-12:30 Uhr Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, 02222 9437-0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Die Stadtverwaltung ist für Besucher mit Termin geöffnet. Besucher aller städtischen Dienststellen müssen einen Mund- Nasen-Schutz tragen. Termine beim Bürgerbüro vereinbaren Sie unter 02222 945-181 oder -182 sowie per E-Mail an buergerbuero@stadt-bornheim.de. Alle weiteren Ansprechpartner finden Sie unter www.bornheim.de. Wer im Rahmen der Offenlage Bebauungspläne einsehen möchte, wird gebeten zu klingeln oder unter 02222 945-261 einen Termin zu vereinbaren. Für einen dringenden Termin beim Jugendamt meldet man sich unter 02222 9437-0 oder jugendamt@stadt-bornheim.de. Jetzt für Heimat-Preis bewerben: 5.000 Euro für ehrenamtlichen Einsatz Bornheimer Kids lassen Steine wandern: Kreativität und Bewegung in der Corona-Krise Bäume leiden schnell unter Hitze und brauchen Wasser. Das gilt besonders für junge Bäume, die noch keine tieferen Wurzeln schlagen konnten. Daher bittet die Bornheimer Stadtverwaltung alle Bürger, die städtischen Bäume vor ih- rer Tür an trockenen Tagen zu gießen – vor allem von Mai bis September. Je nach Größe des Baums soll- ten täglich 1 bis 3 Eimer Was- ser in die Nähe des Stammes gekippt werden – am besten früh am Morgen. Denn wenn es draußen noch recht kühl ist, verdunstet kaum Gießwasser und die Erde kann die Feuch- tigkeit gut aufnehmen. Auch sind die Bäume dann tagsüber ausreichend mit Wasser ver- sorgt. Beim Gießen von Stra- ßenbäumen sollte man außer- dem darauf achten, dass das Wasser auch wirklich vom Erd- reich aufgenommen wird – ins- besondere, wenn der Baum von Gitterplatten, Bürgerstei- gen und Asphalt umgeben ist. Lebensraum und Nahrungsquelle Schließlich verschönern Bäu- me nicht nur das Stadtbild, sondern tragen auch zum Wohl von Mensch und Tier bei. Sie spenden Schatten, nehmen Wasser, Staub und CO2 auf und geben kühle, sauerstoffhaltige Luft ab. So werden von einem durchschnittlichen Baum jähr- lich etwa 7 Tonnen Staub gefil- tert, 2,2 Tonnen CO2 gebunden und 1,8 Tonnen Sauerstoff pro- duziert. Zudem sind Bäume Lebensraum und Nahrungs- quelle vieler Tierarten. Die aktuelle Situation erfordert in vielen Be- reichen ein Umdenken. So wird der Engage- mentkongress NRW, der ursprünglich für den 23. Juni 2020 geplant war, in diesem Jahr zur „Digitalen Engagement- kongresswoche“. Mit dem Engagement- kongress NRW, der alle zwei Jahre stattfindet, bietet die Landesregie- rung Nordrhein-Westfa- len in Kooperation mit dem Kommunen-Netz- werk „Engagiert in NRW“ eine Plattform für den Erfahrungs- und Infor- mationsaustausch zu aktuellen Themen der Engagementförderung. Um die Veranstaltung in diesem Jahr nicht aus- fallen zu lassen, wurde der Kongress als digita- les Wochen-Event um- geplant. Die Eröffnung ist am Dienstag, 23. Juni 2020. Bis einschließlich Frei- tag, 26. Juni, informie- ren dann Impulsgeber unterschiedlicher Bran- chen zu einem breiten Themenspektrum rund um Engagement, wie zum Beispiel über Zu- kunftsvisionen, bürger- schaftliches Engage- ment, Know-how für Vereine, Förderung von Unternehmensengage- ment oder junges Enga- gement. Im Fokus steht dabei der Wissens transfer aus der Praxis – auch unter der Einbeziehung der neuen Herausforde- rungen im Zusammen- hang mit der Corona- Pandemie. Das gesamte Programm gibt es unter https:// www.engagiert-in-nrw. de/engagementkon- gress-2020. Eine An- meldung zu den Einzel- veranstaltungen ist möglich bis zum 7. Juni 2020 unter: https:// www.engagiert-in-nrw. de/engagementkon- g r ess _ 2 0 2 0 _ a n m e l - dung An heißen Tagen junge Bäume gießen Digitale Woche zum Engagement in NRW Der Freibad-Bereich des Born- heimer HallenFreizeitBads (HFB) hat wieder geöffnet und das Team freut sich auf die Bade- gäste. Natürlich gelten dort auch und besonders die Hygiene- und Ab- standsregeln der Coronaschutz- verordnung. Um die Einhaltung zu gewährleis- ten, wird die Besucherzahl be- grenzt. Ist die zulässige Höchst- grenze erreicht, müssen die neu- en Besucher warten, bis jemand das Bad verlässt. Auch die Öff- nungszeiten sind aktuell noch eingeschränkt. So ist der Frei- badbereich täglich von 12 bis 19 Uhr geöffnet. Die Schwimmhalle muss zurzeit noch komplett ge- schlossen bleiben. Daher erfolgt der Zutritt auch nur über den Freibadeingang. Zur Verfügung stehen Kaltwas- serduschen, ein WC-Container und mobile Umkleiden; am bes- ten zieht man die Badesachen schon zuhause an. Um die Kon- taktpersonen nachverfolgen zu können, sind beim Einlass die Kontaktdaten in ein Formular ein- zutragen. Dieses Formular gibt es unter www.stadtbetrieb-born- heim.de/hallenfreizeitbad be- reits zum Download. Durch vor- heriges Ausfüllen lassen sich un- nötige Wartezeiten vermeiden. Auch alle aktuellen Infos zum HFB werden immer direkt auf der Homepage bereitgestellt. Aufgrund des eingeschränkten Angebots zahlen die Badegäste einen reduzierten Eintrittspreis von 4 Euro für Erwachsene und 2,50 Euro für Kinder und Jugend- liche. Geldwertkarten sowie Mo- nats- und Jahreskarten sind zur- zeit nicht gültig, werden aber um die gesamte Zeit verlängert, die sie nicht genutzt werden können. Besucher-Rekord 2019 Vor der Corona-Krise konnte sich das HallenFreizeitBad Born- heim über einen Besucher-Re- kord freuen: Über 200.000 Be- sucher waren im vergangenen Jahr schwimmen – und das war nicht nur dem heißen Sommer 2019 zu verdanken. „2018 war schon ein enorm gutes Jahr – da freut es mich sehr, dass wir 2019 das Ergebnis wei- ter gesteigert und zum ersten Mal die 200.000 geknackt ha- ben“, so Michael Kleist, der die Badleitung Anfang 2019 über- nommen und viele neue Ideen mitgebracht hatte. Die Besu- cherzahlen von Januar bis De- zember 2019 liegen mit 200.765 insgesamt 3,2 % über denen des Vorjahrs mit 194.621. Im Jahr 2017 waren 188.752 Besucher ge- zählt worden. Diese positive Entwicklung re- sultiert laut Kleist vor allem aus einem erweiterten Angebot für Familien und Saunagäste. So lockte der Spielenachmittag je- den ersten und dritten Samstag im Monat von 12 bis 15 Uhr mit Aktionen wie Wettrutschen, Basketball, Mattenlauf und Turmspringen. Dazu standen stets eine große Auswahl an Spielzeugen, ein Maltisch und ein Vier-gewinnt-Spiel zur Ver- fügung. Das Angebot, den Kinderge- burtstag im Wasser zu feiern, wurde ebenfalls rege genutzt: Im Jahr 2019 waren insgesamt 212 Geburtstagsgäste zu Besuch und auch Anfang 2020 fanden noch viele Feiern im HallenFrei- zeitBad statt. Unter dem Motto „Pirat“ oder „Meerjungfrau“ konn- ten die Kinder dabei mit oder ohne Animation in den Becken toben und ein leckeres Essen am liebevoll gedeckten Tisch genie- ßen. Nach wie vor ein Dauerbrenner waren die Schwimmkurse: So haben im Jahr 2019 insgesamt 628 Kinder ihr Schwimmabzei- chen im HFB abgelegt. Darüber hinaus reichte das Angebot vom Säuglingsschwimmen bis hin zum Anfängerkurs für Erwach- sene und vom Aqua-Cycling bis hin zum Schwimmen für Meer- jungfrauen und -männer. Natür- lich nutzten auch die Bornhei- mer Schulen das Bad für ihr Schulschwimmen. Die Sauna hat im vergangenen Jahr ebenfalls viele neue Kun- den gewonnen und ihre Ver- kaufszahlen um 8,7 Prozent ge- steigert. Dazu beigetragen ha- ben sicherlich die neu gestalte- ten Aufgüsse, originelle Überra- schungen im Tagesbetrieb und spezielle Events wie der regel- mäßige „Lange Sauna-Abend XXL“ mit musikalischen und kuli- narischen Höhepunkten. Bereits Anfang 2019 hatte die Sauna im HallenFreizeitBad Bornheim vom bundesweit erscheinenden Fachmagazin „Der Saunaführer“ das Prädikat „besonders emp- fehlenswert“ erhalten. Wann der Betrieb mit allen Ange- boten wieder ganz regulär laufen darf, ist natürlich noch unge- wiss. Aber das Team des Hallen- FreizeitBads freut sich sehr, dass der Außenbereich wieder geöffnet hat, und hofft, dass auch die Becken im Innenbe- reich bald wieder für die Bade- gäste freigegeben werden. Bornheimer Freibad wieder geöffnet: HFB freut sich auf Badegäste Die stolzen Gewinner des Vorjahres: Volxtheater Rösberg (Platz 3), Landschaftsschutzverein Vorgebirge e.V. (Platz 2), Förderkreis His- torisches Walberberg e.V. (Platz 1) Bunte Steine gegen Corona-Frust und Langeweile Auch im Schwimmbecken muss man zurzeit auf den Mindestabstand achten (Archiv-Bild). Nicht nur Katzen lieben Bäume; auch Vögel, Insekten und viele wei- tere Tiere brauchen sie zum Leben. Umweltausschuss Mittwoch, 03.06.2020, 18 Uhr Ausschuss für Bürger angelegenheiten Donnerstag, 04.06.2020, 18 Uhr Integrationsrat Dienstag, 09.06.2020, 18 Uhr Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 10.06.2020, 18 Uhr Die Sitzungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Die Termine gelten unter der Voraussetzung, dass es nicht zu neuen Einschränkungen kommt. Aktuelle Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de.

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5. Juni 2020 Alle Hilfsangebote und Infos zur Corona-Krise unter: www.bornheim.de Wenn es wärmer wird und drau- ßen Speisen und Getränke ge- nossen werden, sind Wespen meist nicht weit. Allerdings sind die schwarz-gelben Insekten keineswegs so aggressiv wie ihr Ruf. Dennoch: Während einzelne Wespen nur lästig sind, sorgen Wespennester am eigenen Haus oder Garten bei Betroffenen oft für große Unruhe. „Tiere aber, die in gut sichtbaren Nestern le- ben, kommen den Menschen kaum in die Quere“, weiß Diplom- Biologin Irmgard Mohr vom Um- welt- und Grünflächenamt der Stadt Bornheim. In Deutschland leben insgesamt zwölf Wespenarten. Davon er- weisen sich lediglich zwei – die Deutsche und die Gewöhnliche Wespe – gegenüber Menschen als allzu aufdringlich. Aber sogar die lästigen Wespenarten sind nützlich: Die Brut wird mit tieri- scher Kost aufgezogen, so dass sie Unmengen an Raupen, Flie- gen und anderen Insekten vertil- gen. Daher sollte man sie und ihre Nester nach Möglichkeit dulden. Anders als bei den Bie- nen überwintern übrigens nur die jungen Wespenköniginnen, das Volk mitsamt der alten Köni- gin stirbt im Herbst ab. Die jun- gen Königinnen suchen sich ei- nen geschützten Platz für den Winter. Die Überlebenden bauen im nächsten Frühjahr neue Nes- ter, die alten Nester werden nicht mehr bezogen. Wespen nisten vorwiegend in Erdlöchern oder anderen dunk- len Hohlräumen. Selbst wenn sich ein Nest dieser beiden Ar- ten in unmittelbarer Nähe des Hauses oder einer von Men- schen häufig frequentierten Stelle befindet, ist ein friedli- ches Zusammenleben von Mensch und Wespe möglich, so- fern einige Verhaltensregeln be- achtet werden. „Im Umkreis von etwa vier Metern um das Nest sollten heftige Bewegungen und Bodenerschütterungen vermie- den werden“, rät Irmgard Mohr. Außerdem soll man darauf ach- ten, dass die Flugbahn in Nest- nähe nicht unnötig gestört wird. Befinden sich Nester bedroh- lich nah an Hauseingängen, Sitzbänken oder anderen häufig genutzten Örtlichkeiten, lassen sich die Wespen oft durch Bret- ter oder Tücher so zu ihrem Ein- flugloch lenken, dass unliebsa- me Begegnungen vermieden werden. Befindet sich ein Nest in Fensternähe, sorgt ein „Flie- gengitter“ dafür, dass gelüftet werden kann, ohne dass die un- gebetenen Gäste ins Zimmer gelangen. „Keinesfalls sollte in möglichen Einfluglöchern herumgesto- chert, Wasserschläuche auf das Nest gerichtet oder gar Insek- tenbekämpfungsmittel darauf gesprüht werden“, betont die Ex- pertin der Stadtverwaltung. Auch sollten Kleinkinder vom Nestbereich ferngehalten wer- den. Wenn ein Wespen- oder auch Hornissennest doch einmal eine Gefahr darstellt, sollte ein Fach- mann mit der Entfernung bezie- hungsweise Umsiedlung beauf- tragt werden. Eine Adressenliste kann man am Umwelttelefon der Stadt Bornheim unter 02222 945-310 anfordern. Da Hornissen unter Naturschutz stehen, muss in diesem Fall das Amt für Um- welt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises eingeschal- tet werden. Weitere Infos gibt es auch online unter: www.bornheim.de/leben- familie/umwelt-natur/natur/ wespen-und-hornissennester- was-tun/ Zur telefonischen Energie- beratung lädt die Verbraucher- zentrale NRW am Donnerstag, 18. Juni 2020, von 14 bis 17.45 Uhr ein. Nach vorheriger Anmel- dung erhält man von Energie- beraterin Dipl.-Ing. Waltraud Clever neutrale und anbieterun- abhängige Antworten zu jeg- lichen Energiethemen. Die Energieberatung richtet sich an alle Bürger der Klimare- gion Rhein-Voreifel, also der sechs Kommunen Alfter, Born- heim, Meckenheim, Rheinbach, Swisttal und Wachtberg. Anmel- dungen nimmt der interkommu- nale Klimaschutzmanager Tobi- as Gethke unter 02222 945-285 oder tobias.gethke@stadt- bornheim.de entgegen. Die indi- viduelle Beratung dauert 45 Mi- nuten und ist dank der Förde- rung durch das Bundesministe- rium für Wirtschaft und Energie kostenlos. Im April 2020 startete die aktuel- le Runde der interkommunalen Energieberatung in der Klima- region Rhein-Voreifel. Aufgrund der momentanen Situation ha- ben die Kommunen gemeinsam mit der Verbraucherzentrale NRW auf ein telefonisches Bera- tungsangebot umgestellt, um den Bürgern auch in der Corona- Zeit bei Fragen zu sämtlichen Energiethemen kompetent zur Seite zu stehen. Mit Erfolg: Die telefonischen Beratungstage im April und Mai waren vollständig ausgebucht. Mögliche Beratungsthemen sind etwa Heizung und Warmwasser, die Nutzung erneuerbarer Ener- gien, Altbausanierung, Energie- sparen beim Neubau, Fördermit- tel, gesundes Raumklima, Strom sparen und alle weiteren The- men des privaten Energiever- brauchs. Die nächsten Sitzungen Stadt Bornheim Bürgerinformation StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Kostenlose telefonische Energieberatung der Klimaregion ­Rhein-Voreifel­in­Kooperation­mit­der­Verbraucherzentrale­NRW­ am 18. Juni 2020 von 14 bis 17.45 Uhr, Anmeldung unter: 02222 945-285, tobias.gethke@stadt-bornheim.de Energieberatung Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD 02222 9956331, spd-fraktion@rat.stadt-bornheim.de Bündnis 90/Die Grünen 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de Die Linke 02222 9956401, milebo@web.de Fraktionen 24-Stunden-Hotline­ für­ Störungen­ der­ Wasserversorgung,­ Ab-­ wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: 02227 9320-77 oder Störungsmeldung­unter:­www.stadtbetrieb-bornheim.de Service V.i.S.d.P.­ NW:­ Stadt­ Bornheim,­ Der­ Bürgermeister,­ Rathaus- straße­2,­53332­Bornheim,­Redaktion:­Susanne­Römer-Winkler,­­ Pressestelle, 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de HallenFreizeitBad Bornheim Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de/hallenfreizeitbad Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Homepage: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag & Donnerstag 10-12:30 Uhr und 14-18 Uhr Dienstag 14-17 Uhr Freitag 10-12:30 Uhr und 14-17 Uhr Samstag 9:30-12:30 Uhr Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter­Weiher­2,­53332­Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, 02222 9437-0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Die Stadtverwaltung ist für Besucher mit Termin geöffnet. Besucher aller städtischen Dienststellen müssen einen Mund- Nasen-Schutz tragen. Termine beim Bürgerbüro vereinbaren Sie unter 02222 945-181 oder -182 sowie per E-Mail an buergerbuero@stadt-bornheim.de. Alle weiteren Ansprechpartner finden Sie unter www.bornheim.de. Wer­im­Rahmen­der­Offenlage­Bebauungspläne­einsehen­ möchte,­wird­gebeten­zu­klingeln­oder­unter­02222­945-261­ einen Termin zu vereinbaren. Für einen dringenden Termin beim Jugendamt meldet man sich unter 02222 9437-0 oder jugendamt@stadt-bornheim.de. Stadt Bornheim gibt Tipps im Umgang mit Wespen: So kommt man gut miteinander aus Kostenlose Energieberatung am Telefon Nach dem Freibad hat seit Dienstag auch wieder das Hal- lenbad des Bornheimer Hallen- FreizeitBads (HFB) geöffnet. Um die Auflagen der Coronaschutz- verordnung einhalten zu können, werden beide Schwimmbad-Be- reiche einzeln betrieben. Bade- gäste müssen sich also vor dem Besuch entscheiden, ob sie das Hallen- oder das Freibad nutzen möchten. Für das Hallenbad können Bade- gäste Zeitkarten für 90 Minuten zum Preis von 3 Euro erwerben. Die Besucherzahl ist begrenzt. Tickets erhält man ausschließ- lich über den Onlineshop unter: https://hallenfreizeitbad-hal- lenbad.ticket.io/. Buchbar sind Zeitkarten für 13:30 bis 15 Uhr, 15:30 bis 17, 17:30 bis 19 Uhr und 19:30 bis 21 Uhr. Über das Online- Verfahren werden auch direkt die Kontaktdaten erfasst, um eine Rückverfolgbarkeit sicher- zustellen. Die Regelungen des Landes erlau- ben lediglich, dass Badegäste die beiden Schwimmerbecken nut- zen können, um Bahnen zu schwimmen. Eltern-Kind-Be- cken, Planschbecken und Warm- wasseraußenbecken sind somit nicht in Betrieb. Badbesucher können die Umkleiden, Duschen und Toiletten unter Einhaltung des Sicherheitsabstands nutzen. Badeschuhe, Handtücher und Schwimmutensilien werden nicht verliehen und verkauft und müs- sen daher selber mitgebracht werden. Im Eingangsbereich ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Wer hingegen das Freibad besu- chen möchte, ist dort täglich von 12 bis 19 Uhr für 4 Euro (Erwach- sene) bzw. 2,50 Euro (Kinder und Jugendliche) willkommen. Um die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln zu gewährleis- ten, ist auch dort die Besucher- zahl begrenzt. Daher gibt es für das Freibad ab sofort ebenfalls Online-Tickets. Dadurch entstehen vor dem Ein- gang kaum Wartezeiten und das Einhalten der geforderten Min- destabstände ist deutlich einfa- cher. Zudem hat man mit dem Online-Ticket auch die Garantie, tatsächlich ins Freibad zu kom- men. Bis Mittwoch, 10. Juni 2020, gibt es noch eine Über- gangsfrist, in der die Tickets so- wohl online als auch vor Ort ge- kauft werden können. Ab Don- nerstag, 11. Juni 2020, ist der Zugang dann nur noch mit On- line-Ticket möglich - erhältlich unter: https://hallenfreizeitbad- freibad.ticket.io/ Der Zutritt erfolgt nur über den Freibadeingang. Zur Verfügung stehen Kaltwasserduschen, ein WC-Container und mobile Um- kleiden; am besten zieht man die Badesachen schon zu Hause an. Kursgebühren werden zurückerstattet Wer Schwimmkurse im Bornhei- mer HallenFreizeitBad gebucht hatte, bekommt die Gebühren zurückerstattet. Wegen der Co- rona-Pandemie und der Schutz- verordnung des Landes konnten geplante Kurse nicht angeboten werden. Wann wieder Kurse stattfinden, ist derzeit noch nicht absehbar. Die Rückerstattung erfolgt an der Hallenbadkasse dienstags und freitags von 9 bis 12 Uhr. Al- ternativ kann man telefonisch unter 02222 3716 oder per E-Mail an hfb@sbbonline.de einen Ter- min vereinbaren. Vor der Aus- zahlung muss lediglich die Teil- nehmerkarte vorgezeigt werden. Der Stadtbetrieb weist darauf hin, dass im Eingangsbereich Schutzmaßnahmen gelten. So sind eine Mund-Nasen-Bede- ckung zu tragen und die notwen- digen Sicherheitsabstände ein- zuhalten. Die betroffenen Kurse im Überblick: • Säuglingsschwimmen (Kursbeginn: 30.03.2020) • Seepferdchen (Kursbeginn: 01.04.2020) • Intensivkurs Osterferien (Kursbeginn: 06.04.2020) • Bronze/Silber (Kursbeginn: 22.04.2020) • Bronze/Silber (Kursbeginn: 23.04.2020) • Kindergartenkinder (Kursbeginn: 30.03.2020) • Kindergartenkinder (Kursbeginn: 02.04.2020) • Erwachsene (Kursbeginn: 23.03.2020) • Aqua-Fitness Samstag (Kursbeginn: 14.03.2020) Zu seiner ersten Mitglieder- versammlung lädt der Born- heimer StadtSportVerband e. V. (BSV) am Freitag, 26. Juni 2020, um 19.30 Uhr ins Born- heimer Rathaus, Sitzungssaal 904, ein. Da seit der Gründungsversamm- lung die Funktionen des Kassie- rers und eines Verantwortlichen für die Öffentlichkeitsarbeit nur kommissarisch wahrgenommen werden, steht jetzt die notwen- dige Wahl an. Außerdem muss noch eine Beitragsordnung be- schlossen werden. Auf der Tagesordnung stehen folgende Punkte: 1) Begrüßung und Festlegung der Tagesordnung 2) Feststellung der Stimmberechtigung 3) Wahl des/der Finanzverwalters/in 4) Wahl des/der Beauftragten für die Öffentlichkeitsarbeit 5) Vorstellung und Beschluss der Beitragsordnung 6) Stand Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ 7) Vorstellung Projekt „Sport im Park“ 8) Anträge 9) Verschiedenes Bornheimer HallenFreizeitBad öffnet auch Innenbereich: Online-Tickets für drinnen und draußen StadtSportVerband lädt zur Mitgliederversammlung ein Schwimmer dürfen im HFB nun wieder ihre Bahnen ziehen. Der BSV macht sich bereit für seine erste Mitgliederversammlung. Foto: Peter Meyer Integrationsrat Dienstag, 09.06.2020, 18 Uhr, Raum 904 des Rathauses Bornheim Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 10.06.2020, 18 Uhr Ausschuss für Schule, Soziales und demo- graphischen Wandel Dienstag, 16.06.2020, 18 Uhr, Sporthalle des Alexander-von- Humboldt-Gymnasiums, Adenauerallee 50, 53332 Bornheim Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 17.06.2020, 18 Uhr, Sporthalle des Alexander-von- Humboldt-Gymnasiums, Adenauerallee 50, 53332 Bornheim Seniorenbeirat der Stadt Bornheim Donnerstag, 18.06.2020, 14:30 Uhr Verwaltungsrat des Stadt- betriebs Bornheim -AöR- Donnerstag, 18.06.2020, 18 Uhr Die Sitzungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Die Termine gelten unter der Voraussetzung, dass es nicht zu neuen Einschränkungen kommt. Aktuelle Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de.

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15. Mai 2020 Alle Hilfsangebote und Infos zur Corona-Krise unter: www.bornheim.de Das Land Nordrhein-Westfalen hat weitere Lockerungen für die Gastronomie beschlossen: Nach der aktuellen Corona-Schutzver- ordnung ist seit dem 11. Mai 2020 der Betrieb von Restaurants, Gaststätten, Kneipen, Imbissen, (Eis-)Cafés, öffentlich zugängli- chen Mensen und Kantinen so- wie anderen Einrichtungen der Speisegastronomie wieder zu- lässig. Dies hat jedoch nach strengen Hygiene- und Infekti- onsstandards zu erfolgen, die durch die Corona-Schutzverord- nung vorgegeben sind. So müssen zum Beispiel Tische und Sitzplätze mindestens 1,5 Meter auseinanderliegen, es dürfen nur Tellergerichte ser- viert werden und ausreichende Belüftung sowie Desinfektion müssen gewährleistet sein. Auch müssen die Servicekräfte eine Mund-Nase-Bedeckung tra- gen und die Gäste müssen durch Hinweisschilder auf die Verhal- tensregeln aufmerksam ge- macht werden. Da alle Bornheimer Gastrono- men die neuen Regeln entspre- chend ihren individuellen örtli- chen Gegebenheiten umsetzen müssen, steht ihnen die Stadt- verwaltung gern beratend zur Seite. So berät die Wirtschafts- förderung seit Anfang der Woche bereits intensiv. Wer eine Beratung wünscht, schreibt eine kurze Nachricht per E-Mail an den Wirtschafts- förderer unter: Sebastian. Roemer@stadt-bornheim.de. Er meldet sich dann telefonisch und steht auch für weitere Fra- gen und Informationen zur Ver- fügung. Die aktuelle Corona-Schutz- verordnung mit allen Hygiene- regeln ist auch nachzulesen unter: www.bornheim.de Die nächsten Sitzungen Stadt Bornheim Bürgerinformation StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Kostenlose Energieberatung der Klimaregion Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW, Infos unter: 02222 945-285, tobias.gethke@stadt-bornheim.de Energieberatung Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD 02222 9956331, spd-fraktion@rat.stadt-bornheim.de Bündnis 90/Die Grünen 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de Die Linke 02222 9956401, milebo@web.de Fraktionen 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Ab- wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter: www.stadtbetrieb-bornheim.de Service V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Susanne Römer-Winkler, Pressestelle, 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de HallenFreizeitBad Bornheim Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de/hallenfreizeitbad Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Homepage: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag & Donnerstag 10-12:30 Uhr und 14-18 Uhr Dienstag 14-17 Uhr Freitag 10-12:30 Uhr und 14-17 Uhr Samstag 9:30-12:30 Uhr Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, 02222 9437-0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Die Stadtverwaltung ist für Besucher mit Termin geöffnet. Besucher aller städtischen Dienststellen müssen einen Mund- Nasen-Schutz tragen. Termine beim Bürgerbüro vereinbaren Sie unter 02222 945-181 oder -182 sowie per E-Mail an buergerbuero@stadt-bornheim.de. Alle weiteren Ansprechpartner finden Sie unter www.bornheim.de. Wer im Rahmen der Offenlage Bebauungspläne einsehen möchte, wird gebeten zu klingeln oder unter 02222 945-261 einen Termin zu vereinbaren. Für einen dringenden Termin beim Jugendamt meldet man sich unter 02222 9437-0 oder jugendamt@stadt-bornheim.de. Stadt berät Bornheimer Gastronomen Am 1. Januar 2020 eröffnete die junge Philharmonie Köln in der Herseler Rheinhalle das Jubilä- umsjahr mit Werken von Beet- hoven, Strauss, Bizet und vielen weiteren Komponisten. Ein Auf- takt, der ein fulminantes Jahr mit den verschiedensten Veran- staltungen versprach. Leider war im März nach den beiden tollen „Klangkombination“-Kon- zerten des Bornheimer Kultur- forums mit Pianist Alfredo Perl und Cellist Guido Schiefen im Ratssaal schon wieder Schluss – schuld war die Corona-Krise. Doch aufgeschoben ist be- kanntlich nicht aufgehoben und so dürfen sich Interessierte auf das Jahr 2021 freuen. Denn die ausstehenden Veranstaltungen, die gemeinsam mit zahlreichen Institutionen unserer Stadt ent- wickelt wurden, werden im kommenden Jahr nachgeholt. So lädt beispielsweise der Fein- kostladen „Genussvoll Leben“ in Zusammenarbeit mit dem Mu- sikverein Bornheim 1967 e.V. am Samstag, 26. Juni 2021, unter dem Motto „Genuss meets Beet- hoven“ auf den Peter-Fryns- Platz ein. Am Sonntag, 18. Juli 2021, freut sich dann der Verein Rhein-Vor- eifel Touristik darauf, viele Be- sucher beim Open-Air Festival „BTHVN Musik Picknick“ in der Parkanlage der Wolfsburg zu begrüßen. Alle Nachholtermine werden nach deren Abstim- mung auf der städtischen Inter- netseite unter www.bornheim. de/bthvn2020 veröffentlicht. Bis dahin tröstet vielleicht ein Rückblick auf die tollen Veran- staltungen, die Anfang des Jah- res noch stattfinden konnten: Die Vorträge „Beethoven – Mensch und Mythos in der bil- denden Kunst“ im Januar und „Astronomie und Musik im Dia- log“ im Februar zeichneten ein- drucksvoll die Vielseitigkeit der Thematik „Beethoven“ nach. So beleuchtete Dr. Carl Körner in seinem Vortrag die verschie- denen Facetten Beethovens in Zeichnungen, Gemälden oder Skulpturen seit dem 19. Jahr- hundert, während Referent Mi- chael Geffert neben interessan- ten Beziehungen zwischen Mu- sik und Astronomie auch die Entdeckung des Asteroiden „Beethoven“ erläuterte. Ob Malerei, Fotografie oder Skulpturen: Die Preisträger des Rheinischen Kunstpreises spie- geln das breite Spektrum zeit- genössischer Kunst wider. Alle zwei Jahre wird der hochdotier- te Preis ausgeschrieben – so auch 2020. Wer die Jury überzeugt, erhält nicht nur ein Preisgeld von 20.000 Euro, sondern wird au- ßerdem mit einer Ausstellung samt Katalog im LVR-Landes- museum Bonn gewürdigt. Kein Wunder, dass regelmäßig meh- rere hundert hochkarätige Be- werbungen um diese Auszeich- nung konkurrieren. Bewerben können sich Künstler, die im Gebiet des Landschafts- verbandes Rheinland oder in den südlich davon gelegenen Gebietskörperschaften Kreis Ahrweiler, Landkreis Neuwied, Kreis Altenkirchen (Wester- wald), Landkreis Mayen-Kob- lenz, Stadt Koblenz, Wester- waldkreis sowie Rhein-Lahn- Kreis und Rhein-Hunsrück- Kreis wohnen oder dort geboren sind. Ebenfalls mitmachen kön- nen Künstler aus dem Kreis Bołeslawiec (Bunzlau) in Polen, der mit dem Rhein-Sieg-Kreis partnerschaftlich verbunden ist. Anmeldeschluss ist der 30. Juni; die Ausschreibungsunterlagen und alle Infos gibt es unter www. rhein-sieg-kreis.de/freizeit-kul- tur/Kunst-Kultur. Wer Fragen hat, wendet sich an kunstpreis@ rhein-sieg-kreis.de. Der StadtBetrieb Bornheim weist darauf hin, dass auch auf den Friedhöfen im Stadtgebiet die Verhaltensregeln der C o ro n a - S c h u t z ve ro rd n u n g zwingend einzuhalten sind: So dürfen mehrere Personen auf dem Friedhof nur zusam- mentreffen, wenn es sich da- bei um folgende Gruppen han- delt: 1. Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner; dies gilt unabhängig davon, ob die Personen in häus- licher Gemeinschaft leben 2. Personen aus maximal zwei verschiedenen häuslichen Gemeinschaften 3. Begleiter minderjähriger und unterstützungsbedürf- tiger Personen 4. zwingend notwendige Zu- sammenkünfte aus betreu- ungsrelevanten Gründen Alle anderen Personen müssen untereinander einen Mindest- abstand von 1,5 Metern einhal- ten. Wenn dies aus medizini- schen, rechtlichen, ethischen oder baulichen Gründen nicht möglich ist, wird das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (am besten Alltagsmaske, an- sonsten Schal oder Tuch) aus- drücklich empfohlen. Beim Aufenthalt in einem geschlossenen Raum (z. B. in der Trauerhalle) ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung verpflichtend. Dies gilt nicht für Kinder bis zum Schul- eintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können. Die Bedeckung kann vorübergehend abgelegt wer- den, wenn dies z. B. zur Kom- munikation mit einem gehörlo- sen oder schwerhörigen Men- schen zwingend erforderlich ist. Der SBB und die Stadt Born- heim danken für die Unterstüt- zung. Bornheimer Beethovenjahr auf 2021 verschoben Rheinischer Kunstpreis ausgeschrieben: 20.000 Euro Preisgeld und eigene Ausstellung Auch auf Friedhöfen gelten Corona-Regeln Ausländische Mitbürger, die in Bornheim die Migrationsarbeit aktiv mitgestalten möchten, können sich als Kandidat für den neuen Integrationsaus- schuss bewerben. „Der Integrationsausschuss ist die Vertretung der Migrantinnen und Migranten in unserer Stadt. Die direkt gewählten Mitglieder arbeiten mit dem Rat der Stadt Bornheim und der Stadtverwal- tung zusammen und gewähr- leisten so eine sichere und akti- ve Integrationspolitik. Sie ken- nen den Alltag und die Bedürf- nisse der Menschen mit Migrati- onshintergrund aus eigener Er- fahrung und können diese direkt in den Integrationsausschuss einbringen“, sagt Bürgermeister Wolfgang Henseler. Der Integrationsausschuss wird aus elf stimmberechtigten Mit- gliedern zusammengesetzt. Da- von werden sechs Mitglieder di- rekt gewählt und fünf weitere Mitglieder vom Rat bestellt. Für die Wahlvorschläge nach Listen und die Einzelbewerber können auch Stellvertreter benannt werden. Die Wahl findet am 13. Septem- ber 2020 zusammen mit der Kommunalwahl statt; wählen können alle Personen ab 16 Jah- re, die eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen oder durch Einbürgerung Deut- sche geworden sind. Auch Men- schen mit deutscher Staatsan- gehörigkeit dürfen wählen, wenn sie ausländische Eltern haben, die sich seit mindestens acht Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten – diese können ihr Wahlrecht aber nur in Anspruch nehmen, wenn sie sich bis zum 1. September 2020 ins Wählerverzeichnis eintra- gen lassen. Um zu kandidieren, muss man mindestens 18 Jahre alt sein, sich seit einem Jahr rechtmä- ßig in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten und seit drei Monaten seine Hauptwoh- nung in Bornheim haben. Darü- ber hinaus muss man die glei- chen Voraussetzungen erfüllen wie als Wähler. Bewerbungs- schluss ist der 16. Juli 2020. Der amtierende Integrationsrat der Stadt Bornheim wurde 2014 gewählt. In den vergangenen sechs Jahren hat das Gremium eigene Projekte durchgeführt und weitere unterstützt. So wurde zum Beispiel gemeinsam mit den Integrationsräten der Nachbarstädte Wesseling und Brühl der Dokumentarfilm „Dan- ke Deutschland! Zweite Heimat! Neues Leben!“ entwickelt. Nach sechs aktiven Jahren steht nun die Neuwahl der engagierten In- teressenvertretung an. Aller- dings soll nach einem Ratsbe- schluss von März kein weiterer Integrationsrat, sondern ein In- tegrationsausschuss gebildet werden. Fragen beantwortet Anne Habe- rer in der Geschäftsstelle des Integrationsrats unter 02222 945-157 oder anne.haberer@ stadt-bornheim.de. Hier können auch die Unterlagen für die Wahlbewerbung angefordert werden. Jetzt kandidieren für Bornheimer Integrationsausschuss Umweltausschuss Mittwoch, 03.06.2020, 18 Uhr Kinder- und Jugendparlament Donnerstag, 04.06.2020, 18 Uhr Integrationsrat Dienstag, 09.06.2020, 18 Uhr, Raum 901 des Rathauses Bornheim Die Sitzungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Die Termine gelten unter der Voraussetzung, dass es nicht zu neuen Einschränkungen kommt. Aktuelle Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Wieder erlaubt: Auf der Restau- rant-Terrasse gemütlich bei- sammen sitzen Der Friedhof in Merten, auf dem auch der Nobelpreisträger Heinrich Böll begraben ist 250. Geburtstag Ludwig van Beethoven Bornheim feiert mit! Veranstaltungsprogramm tstag Ins J ahr 2021 vers chob en

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29. Mai 2020 Alle Hilfsangebote und Infos zur Corona-Krise unter: www.bornheim.de Bei der Rattenbekämpfung im ge­ samten Stadtgebiet setzt der Stadtbetrieb Bornheim (SBB) auf ein neues mehrstufiges Verfah­ ren, bei dem weniger Gift zum Einsatz kommt. Dadurch ist das Verfahren zwar aufwändiger als bisher, aber auch wesentlich um­ weltfreundlicher. Zunächst werden sogenannte Monitoring-Blöcke, also Fraßblö­ cke ohne Gift, im gesamten Ka­ nalnetz ausgelegt. Nach etwa zwei Wochen kontrollieren Mitar­ beiter die Blöcke auf Fraßspuren. Nur wenn Ratten Spuren hinter­ lassen oder die Köder ganz aufge­ fressen haben, werden in einem zweiten Schritt Giftköder ausge­ legt, die ebenfalls nach zwei Wo­ chen kontrolliert werden. Bei Be­ darf werden im nächsten Verfah­ rensschritt erneut Giftköder aus­ gelegt und nach 14 Tagen wieder kontrolliert. Dieses Vorgehen er­ folgt so lange, bis kein Befall mehr feststellbar ist. Das neue mehrstufige Verfahren hat neben dem Umweltaspekt noch den Vorteil, dass dabei ein gutes Bild von befallenen Kanal­ abschnitten und der Stärke des Befalls entsteht, sodass Maßnah­ men zur Rattenbekämpfung ge­ zielt eingesetzt werden können. Ratten treten überall dort auf, wo sie etwas zu fressen finden. Im Kanal sind das zumeist Essens­ reste, die in der Spüle oder der Toilette heruntergespült wurden. Besser ist es daher, den Speise­ abfall stets über den Biomüll zu entsorgen. Häufig werden Ratten auch vom Brot angezogen, mit dem Spaziergänger Enten am Herseler Rheinufer oder am Wei­ her in der Nähe des Roisdorfer Mineralbrunnens füttern. Oftmals wird das Brot dort sogar tüten­ weise ausgeschüttet – für die Ratten ein gefundenes Fressen. Für die Enten ist es hingegen schädlich, denn wie die meisten Wasservögel vertragen sie kein Brot. Auch wer das Brot direkt ins Wasser wirft, um keine Ratten an­ zulocken, schadet den Enten, den Fischen und auch dem Gewässer. Was man bei einem Rattenbefall tun muss, erfährt man auf der städtischen Homepage unter: www.bornheim.de/leben-familie/ rat-hilfe/rattenbefall-was-tun Die nächsten Sitzungen Stadt Bornheim Bürgerinformation StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Kostenlose Energieberatung der Klimaregion Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW, Infos unter: 02222 945-285, tobias.gethke@stadt-bornheim.de Energieberatung Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD 02222 9956331, spd-fraktion@rat.stadt-bornheim.de Bündnis 90/Die Grünen 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de Die Linke 02222 9956401, milebo@web.de Fraktionen 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Ab- wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter: www.stadtbetrieb-bornheim.de Service V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Susanne Römer-Winkler, Pressestelle, 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de HallenFreizeitBad Bornheim Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de/hallenfreizeitbad Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Homepage: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag & Donnerstag 10-12:30 Uhr und 14-18 Uhr Dienstag 14-17 Uhr Freitag 10-12:30 Uhr und 14-17 Uhr Samstag 9:30-12:30 Uhr Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, 02222 9437-0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Die Stadtverwaltung ist für Besucher mit Termin geöffnet. Besucher aller städtischen Dienststellen müssen einen Mund- Nasen-Schutz tragen. Termine beim Bürgerbüro vereinbaren Sie unter 02222 945-181 oder -182 sowie per E-Mail an buergerbuero@stadt-bornheim.de. Alle weiteren Ansprechpartner finden Sie unter www.bornheim.de. Wer im Rahmen der Offenlage Bebauungspläne einsehen möchte, wird gebeten zu klingeln oder unter 02222 945-261 einen Termin zu vereinbaren. Für einen dringenden Termin beim Jugendamt meldet man sich unter 02222 9437-0 oder jugendamt@stadt-bornheim.de. Rattenbekämpfung: SBB hat neues Verfahren Insbesondere im Frühling und Sommer hat der Einsatz von Gartengeräten wie Rasenmä­ hern, Heckenscheren und ähn­ lichen Geräten Hochkonjunk­ tur. Auch sitzt man gern lange im Garten und genießt die lau­ en Abende beim Grillen. Wer dabei gewisse Regeln einhält, vermeidet Ärger und Unan­ nehmlichkeiten. Die Stadtverwaltung Bornheim bittet alle Bürgerinnen und Bürger daher, Rücksicht zu nehmen und bei der Garten­ arbeit die vorgeschriebenen Ruhezeiten zu beachten. Laut Geräte- und Maschinenlärm­ schutzverordnung dürfen fol­ gende Geräte nur montags bis samstags von 7 bis 20 Uhr betrieben werden: Rasenmä­ her, Heckenscheren mit Motor, Rasentrimmer und ­kanten­ schneider ohne Verbrennungs­ motor, Schredder, Zerkleine­ rer, tragbare Motorkettensä­ gen, Vertikutierer und Wasser­ pumpen. Außerhalb dieser Zeit sowie an Sonn- und Feiertagen ist ihr Einsatz nicht erlaubt. Für besonders lärmintensive Gartengeräte gelten weitere Einschränkungen: Demnach dürfen Rasentrimmer und -kantenschneider mit Ver­ brennungsmotor, Freischnei­ der, Laubbläser und Laub­ sammler nur werktags von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr benutzt werden. Für Geräte, die mit dem Umweltzeichen der EU gekennzeichnet sind, gelten die erstgenannten Ruhe zeiten. Von 22 bis 6 Uhr herrscht dann allgemeine Nachtruhe und alle lauten Geräusche, wie etwa laute Musik, müssen vermie­ den werden. Wenn es nebenan doch einmal zu laut wird, sollte man zu­ nächst das persönliche Ge­ spräch suchen. So lässt sich das Problem oft schon lösen und Streit vermeiden. Schei­ tert dies, kann man in nachbar­ schaftlichen Streitfällen die zuständige Schiedsperson ein­ schalten. Eine Übersicht der örtlich zuständigen Schieds­ personen steht unter www. bornheim.de/leben-familie/ rat-hilfe/schiedswesen/. Auch das Ordnungsamt der Stadt Bornheim hilft unter der Tele­ fonnummer 02222/945-161 gern weiter. Damit es gar nicht erst so weit kommt, bittet Bürgermeister Wolfgang Henseler die Born­ heimer Bürgerinnen und Bür­ ger, sich rücksichtsvoll, nach­ barschaftlich und tolerant zu verhalten. Rücksicht beim Rasenmähen und Grillen – Regeln für eine gute Nachbarschaft Wer beim Rasenmähen die Ruhezeiten einhält, erspart sich Ärger mit den Nachbarn. Umweltausschuss Mittwoch, 03.06.2020, 18 Uhr Ausschuss für Bürgerangelegenheiten Donnerstag, 04.06.2020, 18 Uhr Integrationsrat Dienstag, 09.06.2020, 18 Uhr, Raum 904 des Rathauses Bornheim Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 10.06.2020, 18 Uhr Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel Dienstag, 16.06.2020, 18 Uhr, Sporthalle des Alexander-von- Humboldt-Gymnasiums, Adenauerallee 50, 53332 Bornheim Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 17.06.2020, 18 Uhr, Sporthalle des Alexander-von- Humboldt-Gymnasiums, Adenauerallee 50, 53332 Bornheim Seniorenbeirat der Stadt Bornheim Donnerstag, 18.06.2020, 14:30 Uhr Verwaltungsrat des Stadtbetriebs Bornheim -AöR- Donnerstag, 18.06.2020, 18 Uhr Die Sitzungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Die Termine gelten unter der Voraussetzung, dass es nicht zu neuen Einschränkungen kommt. Aktuelle Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt­bornheim.de. Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung der Satzung der Stadt Bornheim vom 27.05.2020 über die Anordnung einer Veränderungssperre in der Ortschaft Bornheim (Bereich Bebauungsplan Bo 17) Aufgrund der §§ 14,16 und 17 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) und der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), in der derzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Bornheim in seiner Sitzung am 14.05.2020 folgende Satzung beschlos­ sen: § 1 Für das im § 2 bezeichnete Gebiet in der Ortschaft Born­ heim hat der Rat der Stadt Bornheim am 13.12.2018 die Auf­ stellung des Bebauungsplanes Bo 17 beschlossen. Zur Siche­ rung dieser Planung wird für den künftigen Planbereich eine Veränderungssperre beschlossen. § 2 Der von der Veränderungssperre betroffene Planbereich liegt zwischen Secundastraße und Burgstraße, beidseitig der Ohrbachstraße. Auf die beiliegende Karte, die Bestand­ teil dieser Satzung ist, wird verwiesen. § 3 1. Im Gebiet der Veränderungssperre dürfen a) Vorhaben im Sinne des § 29 Baugesetzbuch nicht durch­ geführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden, b) erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Verände­ rungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden. 2. Von der Veränderungssperre kann die Baugenehmigungs­ behörde eine Ausnahme zulassen, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. 3. Von der Veränderungssperre werden nicht berührt: a) Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungs­ sperre baurechtlich genehmigt worden sind, b) Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungs­ sperre hätte begonnen werden dürfen c) Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung. § 4 1. Die Veränderungssperre tritt mit dem Tage der Bekannt­ machung in Kraft. 2. Sie tritt mit der Bekanntmachung des beschlossenen Be­ bauungsplanes - spätestens nach Ablauf von zwei Jahren - außer Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hinweise: Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungs­ ansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre nach § 18 Abs. 1 BauGB und des § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung NRW kann gegen diese Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder den Flächennut­ zungsplan nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorge­ schriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öf­ fentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher bean­ standet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel er­ gibt. Gemäß § 215 BauGB werden unbeachtlich 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB be­ achtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhält­ nis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungspla­ nes und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich ge­ genüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung be­ gründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Bornheim, den 27.05.2020 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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12. Juni 2020 Alle Hilfsangebote und Infos zur Corona-Krise unter: www.bornheim.de Ausländische Mitbürger, die in Bornheim die Migrationsarbeit aktiv mitgestalten möchten, kön- nen sich als Kandidat für den neu- en Integrationsausschuss bewer- ben. Er wird aus elf stimmberech- tigten Mitgliedern zusammenge- setzt. Davon werden sechs direkt gewählt und fünf weitere vom Rat bestellt. Für die Wahlvorschläge nach Listen und die Einzelbewer- ber können auch Stellvertreter benannt werden. Die Wahl findet am 13. September 2020 zusammen mit der Kommu- nalwahl statt; wählen können alle Personen ab 16 Jahre, die eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen oder durch Einbürgerung Deutsche geworden sind. Auch Menschen mit deutscher Staats- angehörigkeit dürfen wählen, wenn sie ausländische Eltern ha- ben, die sich seit mindestens acht Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten – diese können ihr Wahl- recht aber nur in Anspruch neh- men, wenn sie sich bis zum 1. Sep- tember 2020 ins Wählerverzeich- nis eintragen lassen. Um zu kandidieren, muss man mindestens 18 Jahre alt sein, sich seit einem Jahr rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland auf- halten und seit drei Monaten sei- ne Hauptwohnung in Bornheim haben. Darüber hinaus muss man die gleichen Voraussetzungen er- füllen wie als Wähler. Bewer- bungsschluss ist der 27. Juli 2020. Fragen beantwortet Anne Habe- rer in der Geschäftsstelle des In- tegrationsrats unter 02222 945- 157 oder anne.haberer@stadt- bornheim.de. Hier können auch die Unterlagen für die Wahlbe- werbung angefordert werden. Die nächsten Sitzungen Stadt Bornheim Bürgerinformation StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Kostenlose telefonische Energieberatung der Klimaregion ­Rhein-Voreifel­in­Kooperation­mit­der­Verbraucherzentrale­NRW­ am 18. Juni 2020 von 14 bis 17.45 Uhr, Anmeldung unter: 02222 945-285, tobias.gethke@stadt-bornheim.de Energieberatung Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD 02222 9956331, spd-fraktion@rat.stadt-bornheim.de Bündnis 90/Die Grünen 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de Die Linke 02222 9956401, milebo@web.de Fraktionen 24-Stunden-Hotline­ für­ Störungen­ der­ Wasserversorgung,­ Ab-­ wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: 02227 9320-77 oder Störungsmeldung­unter:­www.stadtbetrieb-bornheim.de Service V.i.S.d.P.­ NW:­ Stadt­ Bornheim,­ Der­ Bürgermeister,­ Rathaus- straße­2,­53332­Bornheim,­Redaktion:­Susanne­Römer-Winkler,­­ Pressestelle, 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de HallenFreizeitBad Bornheim Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de/hallenfreizeitbad Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Homepage: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag & Donnerstag 10-12:30 Uhr und 14-18 Uhr Dienstag 14-17 Uhr Freitag 10-12:30 Uhr und 14-17 Uhr Samstag 9:30-12:30 Uhr Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter­Weiher­2,­53332­Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, 02222 9437-0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Die Stadtverwaltung ist für Besucher mit Termin geöffnet. Besucher aller städtischen Dienststellen müssen einen Mund- Nasen-Schutz tragen. Termine beim Bürgerbüro vereinbaren Sie unter 02222 945-181 oder -182 sowie per E-Mail an buergerbuero@stadt-bornheim.de. Alle weiteren Ansprechpartner finden Sie unter www.bornheim.de. Wer­im­Rahmen­der­Offenlage­Bebauungspläne­einsehen­ möchte,­wird­gebeten­zu­klingeln­oder­unter­02222­945-261­ einen Termin zu vereinbaren. Für einen dringenden Termin beim Jugendamt meldet man sich unter 02222 9437-0 oder jugendamt@stadt-bornheim.de. Jetzt kandidieren für Integrationsausschuss Ausschuss für Schule, Soziales und demo graphischen Wandel Dienstag, 16.06.2020, 18 Uhr, Sporthalle des Alexander-von- Humboldt-Gymnasiums, Adenauerallee 50, 53332 Bornheim Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 17.06.2020, 18 Uhr, Sporthalle des Alexander-von- Humboldt-Gymnasiums, Adenauerallee 50, 53332 Bornheim Seniorenbeirat der Stadt Bornheim Donnerstag, 18.06.2020, 14:30 Uhr Verwaltungsrat des Stadt­ betriebs Bornheim ­AöR­ Donnerstag, 18.06.2020, 18 Uhr Jugendhilfeausschuss Dienstag, 23.06.2020, 18 Uhr, Sporthalle des Alexander-von- Humboldt-Gymnasiums, Adenauerallee 50, 53332 Bornheim Fachausschuss „Volkshochschule“ Mittwoch, 24.06.2020, 18 Uhr, Sporthalle des Alexander-von- Humboldt-Gymnasiums, Adenauerallee 50, 53332 Bornheim Betriebsausschuss Mittwoch, 24.06.2020, 18 Uhr Haupt­ und Finanzausschuss Donnerstag, 25.06.2020, 17:30 Uhr, Sporthalle des Alexander-von-Humboldt- Gymnasiums, Adenauerallee 50, 53332 Bornheim Stadtrat Donnerstag, 25.06.2020, 18:30 Uhr, Sporthalle des Alexander-von-Humboldt- Gymnasiums, Adenauerallee 50, 53332 Bornheim Mitgliederversammlung Born­ heimer StadtSportVerband e. V. Freitag, 26.06.2020, 19.30 Uhr, Raum 904 des Rathauses Bornheim Die Sitzungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Die Termine gelten unter der Voraussetzung, dass es nicht zu neuen Einschränkungen kommt. Aktuelle Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans Bo 27 in der Ortschaft Bornheim, Aufstellungsbeschluss Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Rates der Stadt Bornheim am Donnerstag, 25.06.2020, 18:30 Uhr, in der Sporthalle des Alexander­von­Humboldt­Gymnasiums Bornheim Öffentliche Bekanntmachung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bornheim in der Ortschaft Bornheim, Aufstellungsbeschluss Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 30.01.2020 den nachfolgenden Beschluss gefasst: „Der Rat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Bo 27 in der Ortschaft Bornheim. Das Plan­ gebiet wird im Nordwesten durch die Königstraße, im Norden und Osten durch die Straße Hohlenberg und im Süden durch landwirt­ schaftliche Fläche begrenzt. Ziel der Planung ist die Realisierung eines städtischen Feuerwehrgerätehauses, einer Rettungs­ wache des Rhein­Sieg­Kreises sowie von Wohnbebauung.“ Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Planbereich grob darstellt, wird hingewiesen. Der vorstehende Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Bornheim, den 10.06.2020 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Am Donnerstag, 25.06.2020, 18:30 Uhr, findet in der Sport- halle des Alexander-von-Humboldt-Gymnasiums, Adenauer- allee 50, 53332 Bornheim, die nächste Sitzung des Rates der Stadt Bornheim mit folgender Tagesordnung statt: TOP Inhalt Vorlage Nr. Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin 2 Einwohnerfragestunde 3 Entgegennahme der Niederschrift Nr. 44/2020 vom 14.05.2020 4 Glasfaserausbau in Bornheim 437/2020-11 5 Corona-Pandemie - aktuelle Informatio- nen und Entscheidungen 428/2020-3 6 Beiträge zur Kindertagesbetreuung und OGS während der Corona-Pandemie – Mo- nate Juni/Juli 2020 446/2020-2 7 Ordnungsbehördliche Verordnung zum verkaufsoffenen Sonntag in Hersel (HA 25.06.) 432/2020-3 8 Gewährleistung der Standsicherheit des Rheinufers 431/2020-9 9 Bebauungsplan Me 16 in der Ortschaft Merten; Ergebnis der erneuten Offenlage; Satzungsbeschluss (StEA 10.06.) 331/2020-7 10 Bebauungsplan Rb 01 in der Ortschaft Rösberg; Aufhebung des Aufstellungsbe- schlusses; Beschluss zur Aufstellung des erweiterten Bebauungsplans Rb 01; Er- gebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbe- teiligung; Beschluss zur Offenlage (StEA 10.06.) 332/2020-7 11 16. Änderung des Flächennutzungsplans in der Ortschaft Rösberg, Aufstellungsbe- schluss und Beschluss zur Offenlage (StEA 10.06.) 333/2020-7 12 Bebauungsplan Ro 22, Ergebnis einge- schränkte erneute Beteiligung, Ergebnis der Offenlage, Satzungsbeschluss, Be- schluss städtebaulicher Vertrag, Be- schluss Verwaltungsvereinbarung L118 (StEA 17.06.) 339/2020-7 13 Bebauungsplan Wd 56, Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Änderung des Geltungsbe- reiches (StEA 10.06.) 345/2020-7 14 Bebauungsplan He 35, Beschluss über Of- fenlage, Satzungsbeschluss, Beschluss städtebaulicher Vertrag, 3. Berichtigung Flächennutzungsplan (StEA 10.06.) 364/2020-7 15 Prüfauftrag zur Gründung einer Stadtent- wicklungsgesellschaft (StEA 17.06.) 373/2020-7 16 Neukonzeption der Kinder- und Jugend- beteiligung in Bornheim (JHA 23.06.) 424/2020-4 17 Wahlordnung für die Wahl des Integrati- onsausschusses der Stadt Bornheim 344/2020-5 18 Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Bornheim (UwA 03.06., StEA 10.06.) 202/2020-12 19 Sammlung von Altkleidern über Depotcon- tainer im Stadtgebiet (UwA 03.06.) 356/2020-12 20 Feststellung des Jahresabschlusses des Wasserwerks der Stadt Bornheim für das Wirtschaftsjahr 2019 und Verwendung des Jahresgewinns (BA 24.06.) 394/2020-2 21 Anregung nach § 24 GO NRW vom 03.12.2019 (Eingang 11.02.2020) betr. Wie- dereinführung des Schülerspezialverkehrs (BüA 04.06.) 140/2020-5 22 Antrag der UWG/Forum-Fraktion vom 14.04.2020 betr. Erteilung eines Aufstel- lungsbeschlusses für den Bebauungsplan Ka 03 (StEA 13.05., 10.06.) 309/2020-7 23 Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke vom 27.05.2020 betr. Resolution Kommunale Handlungsfähig- keit erhalten - Kommunen unter den Ret- tungsschirm 422/2020-2 24 Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, UWG-Fraktion und FDP-Fraktion vom 28.05.2020 betr. Investition beschleunigen, um Arbeit und Beschäftigung zu sichern 426/2020-7 25 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 435/2020-1 26 Anfragen mündlich Nicht öffentliche Sitzung 27 Strategische Handlungsoptionen in den Netzgesellschaften Strom und Gas 276/2020-2 28 Vergabe des Auftrages für Modulbauarbei- ten an der Containeranlage der Grund- schule Roisdorf 368/2020-1 29 Vergabe des Auftrages für Rohbauarbei- ten an der Containeranlage der Grund- schule Roisdorf 367/2020-1 30 Vergabe des Auftrages für Elektroarbeiten an der Grundschule Roisdorf inkl. Anbin- dung einer neuen Container Anlage 408/2020-1 31 Mitteilung über Vergaben zwischen 25.000 € und 50.000 € brutto ab dem 16.04.2020 314/2020-1 32 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 436/2020-1 33 Anfragen mündlich Bornheim, den 08.06.2020 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 30.01.2020 den nachfolgenden Beschluss gefasst: „Der Rat beschließt gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung der 17. Än­ derung des Flächennutzungsplanes. Das Plangebiet liegt in der Ortschaft Bornheim im Innenbereich zwischen der Königstraße und der Straße Hohlenberg. Ziel der Planung ist die Erweiterung einer Gemeinbedarfsfläche und einer Wohnbaufläche zur Reali­ sierung eines städtischen Feuerwehrgerätehauses, einer Ret­ tungswache des Rhein­Sieg­Kreises sowie von Wohnbebauung.“ Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Änderungsbe- reich grob darstellt, wird hingewiesen. Der vorstehende Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt ge- macht. Bornheim, den 10.06.2020 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 08.06.2020 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Schüler- bzw. Fahrgastfrequenzen der Buslinien 633; 753; 817; 818 und 882 Sehr geehrter Herr Stadler, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 08.04.2020 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Sind der Stadtverwaltung bzw. dem Beförderungsunternehmen die täglichen Fahrgastzahlen der Buslinie 633, 753, 817, 818 und 882 in beide Richtungen ab Roisdorf, bekannt? Wenn ja, wie hoch sind sie bei jeder Buslinie? Frage 2: Wenn nein, wie hoch wird die Sitzplatzauslastung vom Beförderungsunternehmen, bei allen fünf Buslinien, eingeschätzt? Frage 3: Wie verteilen sich diese ÖPNV Nutzer auf die Vormittag-, Nachmittag- und Abendstunden? Antwort zu Fragen 1 bis 3: Die genannten Fragestellungen wurden mit dem Rhein-Sieg-Kreis (RSK) als zuständiger Aufga- benträger für den ÖPNV diskutiert. Die geforderten Zahlen liegen dem RSK bzw. den Beförde- rungsunternehmen sowohl in Qualität als auch Aktualität nicht vor. Eine umfangreiche Erhebung, auch zur Evaluierung der in Bornheim umgesetzten Angebotsaus- weitungen im ÖPNV, ist nach Rückmeldung des RSK für das Jahr 2021 vorgesehen. Die Verwal- tung wird sich dahingehend mit dem RSK abstimmen. Frage 4: Welche dieser Buslinien könnte nach Auffassung der Stadt von der Friedrich- und Rathausstraße auf die Bonner Straße verlegt werden? Antwort: Für die Festlegung der Linienführung ist abschließend der Rhein-Sieg-Kreis als Aufgabenträger für den ÖPNV in Abstimmung mit den Linienbetreibern/Verkehrsunternehmen zuständig. Die Planung von Buslinien erfolgt dabei Anhand von speziellen Kriterien. Diese sind u.a.: die Anbindung größtmöglicher Nutzerkreise durch die Bildung geeigneter Ein- zugsbereiche von Haltestellen, die Fahrzeitlogik im Hinblick auf Linienlänge, Personaleinsatz und einzusetzendes Fahrzeugmaterial; die Bündelung von Linien im Sinne eines regelmäßig dichten Fahrtangebots; die Anbindung bedeutender ÖPNV-Verknüpfungspunkte und sonstiger Einrich- Herrn Harald Stadler Pützweide 9 53332 Bornheim - 2 - tungen der (sozialen) Infrastruktur. Im Rahmen dieser Kriterien ist insbesondere auch auf eine für alle Nutzergruppen verkehrssichere Andienung der Haltestellen zu achten. Nach Auffassung des RSK ist eine Linienwegverlagerung von der Friedrich- bzw. Rathausstraße auf die Bonner Straße nicht zielführend. Auf der Friedrich- und der Rathausstraße wurden zudem durch die Stadt Bornheim sechs Halte- stellen, mit hohem finanziellem Aufwand und teils unter Verwendung von öffentlichen Fördergel- dern, barrierefrei ausgebaut. Mit freundlichen Grüßen gez. (Wolfgang Henseler) Bürgermeister

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wöchentliche Betreuungszeiten Stufe Beitrag 100 % Beitrag 62,5 % 0 bis 24.542 € 0 € 0 € 1 bis 35.000 € 56 € 35 € 2 bis 45.000 € 106 € 66 € bis 20 3 bis 55.000 € 149 € 93 € Stunden 4 bis 65.000 € 205 € 128 € 5 bis 75.000 € 246 € 153 € 6 bis 85.000 € 286 € 179 € 7 bis 95.000 € 310 € 193 € 8 bis 105.000 € 327 € 205 € 9 bis 115.000 € 340 € 213 € 10 ab 115.000 € 363 € 227 € 0 bis 24.542 € 0 € 0 € 1 bis 35.000 € 70 € 44 € 2 bis 45.000 € 132 € 83 € bis 25 3 bis 55.000 € 187 € 117 € Stunden 4 bis 65.000 € 255 € 160 € 5 bis 75.000 € 307 € 192 € 6 bis 85.000 € 357 € 223 € 7 bis 95.000 € 386 € 242 € 8 bis 105.000 € 408 € 255 € 9 bis 115.000 € 426 € 266 € 10 ab 115.000 € 454 € 284 € 0 bis 24.542 € 0 € 0 € 1 bis 35.000 € 74 € 46 € 2 bis 45.000 € 140 € 87 € bis 30 3 bis 55.000 € 197 € 123 € Stunden 4 bis 65.000 € 270 € 168 € 5 bis 75.000 € 323 € 203 € 6 bis 85.000 € 376 € 235 € 7 bis 95.000 € 407 € 254 € 8 bis 105.000 € 432 € 270 € 9 bis 115.000 € 449 € 281 € 10 ab 115.000 € 480 € 299 € 0 bis 24.542 € 0 € 0 € 1 bis 35.000 € 78 € 48 € 2 bis 45.000 € 147 € 92 € bis 35 3 bis 55.000 € 208 € 130 € Stunden 4 bis 65.000 € 284 € 177 € 5 bis 75.000 € 340 € 213 € 6 bis 85.000 € 396 € 248 € 7 bis 95.000 € 428 € 268 € 8 bis 105.000 € 454 € 284 € 9 bis 115.000 € 474 € 296 € 10 ab 115.000 € 505 € 316 € 0 bis 24.542 € 0 € 0 € 1 bis 35.000 € 97 € 61 € 2 bis 45.000 € 184 € 116 € bis 40 3 bis 55.000 € 259 € 162 € Stunden 4 bis 65.000 € 355 € 222 € 5 bis 75.000 € 426 € 267 € 6 bis 85.000 € 496 € 310 € 7 bis 95.000 € 534 € 334 € 8 bis 105.000 € 566 € 354 € 9 bis 115.000 € 592 € 370 € 10 ab 115.000 € 630 € 394 € 0 bis 24.542 € 0 € 0 € 1 bis 35.000 € 117 € 72 € 2 bis 45.000 € 222 € 139 € über 40 3 bis 55.000 € 312 € 194 € Stunden 4 bis 65.000 € 425 € 266 € 5 bis 75.000 € 511 € 319 € 6 bis 85.000 € 594 € 372 € 7 bis 95.000 € 641 € 401 € 8 bis 105.000 € 677 € 423 € 9 bis 115.000 € 711 € 444 € 10 ab 115.000 € 754 € 471 € Anlage 2 Einkommensstufen und Beitragshöhe gemäß § 5 der Satzung für die Betreuung in Kindertagespflege (Betreuungsjahr 2024/2025) Jahres- einkommen

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19. Februar 2020 Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Ausschuss für Stadtentwicklung Donnerstag, 27.02.2020, 18 Uhr Jugendhilfeausschuss Mittwoch, 04.03.2020, 18 Uhr Seniorenbeirat der Stadt Bornheim Donnerstag, 05.03.2020, 15 Uhr, Raum 904 des Rathauses Bornheim Ausschuss für Stadtentwicklung Donnerstag, 05.03.2020, 18 Uhr Kinder- und Jugendparlament Donnerstag, 05.03.2020, 18 Uhr, Raum 1.21 des Jugendamts der Stadt Bornheim, Brunnenallee 31 Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 11.03.2020, 18 Uhr Stadtrat Donnerstag, 12.03.2020, 18 Uhr Verwaltungsrat des Stadt- betriebs Bornheim -AöR- Dienstag, 17.03.2020, 18 Uhr Integrationsrat Dienstag, 17.03.2020, 18 Uhr, Raum 901 des Rathauses Bornheim Betriebsausschuss Mittwoch, 18.03.2020, 18 Uhr Bornheimer Kulturforum: Klangkombination Samstag und Sonntag, 7. und 8. März 2020, jeweils 19 Uhr; Tickets: Volksbank Köln Bonn eG, Königstraße 49, Kreis­ sparkasse Köln, Peter­Fryns­ Platz 2, Bonn­Ticket Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt­bornheim.de. „Hier geht Spaß nur ohne Glas“: Morgen an Weiber­ fastnacht, 20. Februar, und am Karnevalssams­ tag, 22. Februar 2020, gilt jeweils von 11 bis 19 Uhr ein Glasverbot bei den Karnevalszügen in Kardorf, Roisdorf und Waldorf. Darauf weist die Stadtver­ waltung vor Ort mit großen Bannern und Plakaten hin. Wer dagegen verstößt, muss mit einer Geld­ buße rechnen und die mitgeführten Getränke, Glasflaschen und Gläser werden eingezogen und vernichtet. Ein generelles Glas- und Alkoholverbot gilt vor dem Gelände des städtischen Baubetriebshofs in Waldorf, wenn dort am morgigen Donners­ tag, 20. Februar 2020, von 16 bis 24 Uhr wieder die „Karnevalsparty im Bauhof“ gefeiert wird. Das Verbot umfasst den Donnerbachweg von der Kreuzung Feldchenweg bis zur Einmündung Dahlienstraße. Auch in der Dahlienstraße – von der Haltestelle der Stadtbahnlinie 18 bis zur Einmündung Donnerbachweg – und im Bahn­ steiggelände sind sowohl das Mitführen als auch der Konsum von alkoholischen Getränken sowie die Benutzung von Glasflaschen und Glä­ sern untersagt. Schließlich gilt das Glas­ und Alkoholverbot auch auf den Freiflächen entlang des Donnerbachwegs und der Dahlienstraße. > Alle Infos zum Glasverbot mit Plakat und Skizzen findet man unter: www.bornheim.de/spass­ohne­glas Das Osterferienprogramm im Bornheimer KinderTreff steht in diesem Jahr unter dem Titel „Mächtig viel Puppentheater!“ Bornheimer Kinder zwischen 6 und 12 Jahren können in der zweiten Ferienwoche von Diens­ tag, 14. April, bis Freitag, 17. April 2020, Puppen basteln, Stücke erfinden und diese natürlich am Ende auch auf­ führen. Treffpunkt ist täglich von 8 bis 16 Uhr die König­ straße 31. Anmeldungen nimmt der KinderTreff ab sofort entgegen unter 02222 2500 (montags bis donnerstags von 12:30 bis 21 Uhr und freitags von 13:30 bis 21 Uhr) oder per E­Mail an jugendtreff@extranet.stadt­bornheim.de. Mehr Infos zum Programm und vielen weiteren Ange­ boten – auch schon für die Sommerferien – gibt es im Ferienkalender der Stadt Bornheim unter www.bornheim.de/ferienangebote. Ansprechpartnerin ist Katja Cîmpean im Amt für Kinder, Jugend und Familien der Stadt Bornheim unter 02222 9437­5435 oder per Mail an katja.cimpean@stadt­bornheim.de. Glasverbot bei Karnevalszügen und Bauhof-Party Bornheimer Stadtverwaltung auch an Karneval geöffnet Kreatives Puppentheater in den Osterferien Stadt Bornheim Bürgerinformation StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Kostenlose Energieberatung der Klimaregion Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW im Rat- haus der Stadt Meckenheim, 26. März 2020, 14 - 17.45 Uhr, Dauer: 45 Minuten. Anmeldung erforderlich unter 02222 945-285, E-Mail: tobias.gethke@stadt-bornheim.de Energieberatung Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD 02222 9956331, spd-fraktion@rat.stadt-bornheim.de Bündnis 90/Die Grünen 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de Die Linke 02222 9956401, milebo@web.de Fraktionen 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Ab- wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter: www.stadtbetrieb-bornheim.de Service V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Susanne Römer-Winkler, Pressestelle, 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachungen HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Öffnungszeiten des Hallenbads: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Sa. + So. + Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten der Sauna unter: www.stadtbetrieb-bornheim.de/hallenfreizeitbad/oeffnungszeiten Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Homepage: www.stadtbuecherei-bornheim.de Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung unter 02222 945-101 Bürgermeister Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, 02222 9437-0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen (Brunnenallee 31a) folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Bekanntmachung des Wahlleiters Öffentliche Bekanntmachung der Einteilung und Abgrenzung der Wahlbezirke/Straßenverzeichnis Unter Aufhebung seines Beschlus­ ses vom 19.11.2019 hat der Wahlaus­ schuss der Stadt Bornheim in seiner Sitzung am 06.02.2020 gemäß § 4 des Gesetzes über die Kommunal­ wahlen im Lande Nordrhein­West­ falen (Kommunalwahlgesetz NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.06.1998 (GV. NRW. S. 454 mit Berichtigung GV. NRW. S. 509 und 1999 S. 70 / SGV. NRW. 1112), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.04.2019 (GV. NRW. S. 202) die Einteilung und Abgrenzung der Wahl­ bezirke für die Wahl zur Vertretung der Stadt Bornheim im Jahr 2020 (Kommunalwahl 2020) beschlossen. Der Verfassungsgerichtshof NRW hat mit Urteil vom 20.12.2019 eine strengere Auslegung der entspre­ chenden Regelungen des nordrhein­ west fälischen Kommunalwahlgeset­ zes beschlossen. Eine Neueinteilung war daher zur rechtskonformen Durchführung der Kommunalwahl erforderlich. Die nachstehend aufgeführte Ein­ teilung und Abgrenzung der Wahl­ bezirke gebe ich gemäß § 6 des Kommunalwahlgesetzes NRW öf­ fentlich bekannt. Bornheim, den 10.02.2020 Der Bürgermeister ­ als Wahlleiter­ gez. Wolfgang Henseler Gebietsnummer Ortsteil Straße Hausnummerbereiche 010:G1 Roisdorf I Roisdorf Aachener Str. alle 010:G1 Roisdorf I Roisdorf Adenauerallee alle 010:G1 Roisdorf I Roisdorf Alter Weiher alle 010:G1 Roisdorf I Roisdorf An der Wolfsburg alle 010:G1 Roisdorf I Roisdorf Bendenweg alle 010:G1 Roisdorf I Roisdorf Bonner Str. alle 010:G1 Roisdorf I Roisdorf Brunnenallee 30 ­ 39 010:G1 Roisdorf I Roisdorf Friedrichstr. alle 010:G1 Roisdorf I Roisdorf Gammersbachweg alle 010:G1 Roisdorf I Roisdorf Grenzstr. alle 010:G1 Roisdorf I Roisdorf Güterbahnhofstr. alle 010:G1 Roisdorf I Roisdorf Hilger­Thiesen­Str. alle 010:G1 Roisdorf I Roisdorf Johann­Heister­Weg alle 010:G1 Roisdorf I Roisdorf Josef­Görtz­Str. alle 010:G1 Roisdorf I Roisdorf Klarenhofstr. alle 010:G1 Roisdorf I Roisdorf Lucie­Simon­Weg alle 010:G1 Roisdorf I Roisdorf Mühlenbacher Str. alle 010:G1 Roisdorf I Roisdorf Neußer Str. alle 010:G1 Roisdorf I Roisdorf Rathausstr. alle 010:G1 Roisdorf I Roisdorf Sebastianusweg alle 010:G1 Roisdorf I Roisdorf Siegesstr. alle 020:G2 Roisdorf II Roisdorf Am Dietkirchener Hof alle 020:G2 Roisdorf II Roisdorf Annastr. alle Die Bornheimer Stadtverwaltung, der StadtBetrieb, die Volkshochschule Bornheim/ Alfter und die Stadtbüche­ rei stehen Bürger innen und Bürgern auch an Karneval zur Verfügung. Aller­ dings gelten an den tollen Tagen geänderte Öffnungszeiten. So ist die Stadtverwaltung morgen an Weiberfastnacht, 20. Februar 2020, von 8.30 bis 11 Uhr geöffnet. Um 12.11 Uhr erfolgt der Sturm auf das Rathaus und Bürgermeister Wolfgang Henseler und der stellver tretende Roisdorfer Ortsausschuss­Vorsitzen­ de Ulrich Rehbann begrüßen in der Bürgerhalle die Tollitäten aus Born­ heim und der Region. Am Karnevals­ freitag und ­dienstag sind Besucher von 8.30 bis 12.30 Uhr willkommen. Bürgerbüro und Infocenter öffnen am Freitag und Dienstag bereits um 7.30 Uhr. Nur am Rosenmontag, 24. Februar, sind die Dienststellen der Stadtverwaltung geschlossen. Das Kundenzentrum im StadtBetrieb Bornheim hat an Weiberfastnacht von 8.30 bis 11 Uhr geöffnet. An Karnevalsfreitag und ­dienstag ist Besuchszeit von 8.30 bis 12.30 Uhr. An Rosen montag bleibt das Kunden­ zentrum geschlossen. Im Notfall, zum Beispiel bei Rohrbrüchen, Schäden im Kanalnetz und zur Sicherstellung der Wasserversorgung, sowie bei Störungen der Straßenbeleuchtung ist der StadtBetrieb Bornheim rund um die Uhr unter 02227 9320­77 erreichbar. Die Volkshochschule Bornheim/ Alfter ist an Weiberfastnacht von 8.30 bis 11 Uhr sowie am Karnevalsfreitag und am Karnevalsdienstag jeweils von 8.30 bis 12 Uhr geöffnet. Am Rosenmontag bleibt die Geschäftsstelle der VHS geschlossen. Die Stadtbücherei Born­ heim ist an Weiberfastnacht und Rosenmontag geschlossen. Freitag, Samstag und Dienstag gelten die regu­ lären Öffnungszeiten. Das HallenFreizeitBad Bornheim ist bis zum 1. März 2020 wegen Reparatur­, Wartungs­ und Reinigungsarbeiten geschlossen. Ab Montag, 2. März, gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten. G = Gemeindewahlbezirk 19. Februar 2020 Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachungen 020:G2 Roisdorf II Roisdorf Berliner Str. alle 020:G2 Roisdorf II Roisdorf Blütenweg alle 020:G2 Roisdorf II Roisdorf Blutpfad alle 020:G2 Roisdorf II Roisdorf Brombeerweg alle 020:G2 Roisdorf II Roisdorf Brunnenallee 1­29 020:G2 Roisdorf II Roisdorf Brunnenhöhle alle 020:G2 Roisdorf II Roisdorf Brunnenstr. alle 020:G2 Roisdorf II Roisdorf Donnerstein alle 020:G2 Roisdorf II Roisdorf Ehrental alle 020:G2 Roisdorf II Roisdorf Eibenstockweg alle 020:G2 Roisdorf II Roisdorf Essener Str. alle 020:G2 Roisdorf II Roisdorf Freiherr­vom­Stein­Str. alle 020:G2 Roisdorf II Roisdorf Heilgersstr. alle 020:G2 Roisdorf II Roisdorf Lindenberg alle 020:G2 Roisdorf II Roisdorf Oberdorfer Weg alle 020:G2 Roisdorf II Roisdorf Pützweide alle 020:G2 Roisdorf II Roisdorf Rebengarten alle 020:G2 Roisdorf II Roisdorf Schußgasse alle 020:G2 Roisdorf II Roisdorf Siefenfeldchen alle 020:G2 Roisdorf II Roisdorf Südstr. alle 020:G2 Roisdorf II Roisdorf Weyerberg alle 031:G3 Bornheim/Roisdorf ­ Bornheim Bornheim Brehmstr. alle 031:G3 Bornheim/Roisdorf ­ Bornheim Bornheim Fußkreuzweg alle 031:G3 Bornheim/Roisdorf ­ Bornheim Bornheim Gärtnersiedlung alle 031:G3 Bornheim/Roisdorf ­ Bornheim Bornheim Herderstr. alle 031:G3 Bornheim/Roisdorf ­ Bornheim Bornheim Knippstr. alle 032:G3 Bornheim/Roisdorf ­ Roisdorf Roisdorf Brehmstr. 10 032:G3 Bornheim/Roisdorf ­ Roisdorf Roisdorf Custorstr. alle 032:G3 Bornheim/Roisdorf ­ Roisdorf Roisdorf Frankfurter Str. alle 032:G3 Bornheim/Roisdorf ­ Roisdorf Roisdorf Heussstr. alle 032:G3 Bornheim/Roisdorf ­ Roisdorf Roisdorf Kartäuserstr. alle 032:G3 Bornheim/Roisdorf ­ Roisdorf Roisdorf Koblenzer Str. alle 032:G3 Bornheim/Roisdorf ­ Roisdorf Roisdorf Maarpfad alle 032:G3 Bornheim/Roisdorf ­ Roisdorf Roisdorf Mainzer Str. alle 032:G3 Bornheim/Roisdorf ­ Roisdorf Roisdorf Mörnerstr. alle 032:G3 Bornheim/Roisdorf ­ Roisdorf Roisdorf Schumacherstr. alle 032:G3 Bornheim/Roisdorf ­ Roisdorf Roisdorf Siegburger Str. alle 032:G3 Bornheim/Roisdorf ­ Roisdorf Roisdorf Trierer Str. alle 032:G3 Bornheim/Roisdorf ­ Roisdorf Roisdorf Widdiger Weg alle 040:G4 Bornheim I Bornheim Donatusstr. alle 040:G4 Bornheim I Bornheim Gebr.­Grimm­Str. alle 040:G4 Bornheim I Bornheim Heinestr. alle 040:G4 Bornheim I Bornheim Kallenbergstr. alle 040:G4 Bornheim I Bornheim Kantstr. alle 040:G4 Bornheim I Bornheim Königstr. alle 040:G4 Bornheim I Bornheim Leibnizstr. alle 040:G4 Bornheim I Bornheim Ohrbachstr. alle 040:G4 Bornheim I Bornheim Peter­Fryns­Platz alle 040:G4 Bornheim I Bornheim Peter­Hausmann­Platz alle 040:G4 Bornheim I Bornheim Rilkestr. alle 040:G4 Bornheim I Bornheim Schillerstr. alle 040:G4 Bornheim I Bornheim Schlegelstr. alle 040:G4 Bornheim I Bornheim Secundastr. alle 040:G4 Bornheim I Bornheim Servatiusweg alle 040:G4 Bornheim I Bornheim Siefenfeldchen 2­39 040:G4 Bornheim I Bornheim Steinchen alle 040:G4 Bornheim I Bornheim Stormstr. alle 040:G4 Bornheim I Bornheim Venantiastr. alle 040:G4 Bornheim I Bornheim Witthoffstr. alle 040:G4 Bornheim I Bornheim Zur Bornheimer Mühle alle 040:G4 Bornheim I Bornheim Goethestr. alle 040:G4 Bornheim I Bornheim Kartäuserstr. alle 050:G5 Bornheim II Bornheim Aeltersgasse alle 050:G5 Bornheim II Bornheim Am Brünnchen alle 050:G5 Bornheim II Bornheim Blütenweg alle 050:G5 Bornheim II Bornheim Botzdorfer Weg alle 050:G5 Bornheim II Bornheim Carnapstr. alle 050:G5 Bornheim II Bornheim Hebbelstr. alle 050:G5 Bornheim II Bornheim Heideweg alle 050:G5 Bornheim II Bornheim Hellstr. alle 050:G5 Bornheim II Bornheim Hohenlindstr. alle 050:G5 Bornheim II Bornheim Hohlenberg alle 050:G5 Bornheim II Bornheim In der Profffläche alle 050:G5 Bornheim II Bornheim Kalkstr. alle 050:G5 Bornheim II Bornheim Kirchgäßchen alle 050:G5 Bornheim II Bornheim Lenaustr. alle 050:G5 Bornheim II Bornheim Lessingstr. alle 050:G5 Bornheim II Bornheim Lindfläche alle 050:G5 Bornheim II Bornheim Mittelstein alle 050:G5 Bornheim II Bornheim Mühlenstr. alle 050:G5 Bornheim II Bornheim Neuweg alle 050:G5 Bornheim II Bornheim Om Jeeßeberch alle 050:G5 Bornheim II Bornheim Pohlhausenstr. alle 050:G5 Bornheim II Bornheim Quellenweg alle 050:G5 Bornheim II Bornheim Rankenberg alle 050:G5 Bornheim II Bornheim Stationenweg alle 050:G5 Bornheim II Bornheim Uhlandstr. alle 050:G5 Bornheim II Bornheim Umbachweg alle 050:G5 Bornheim II Bornheim Walbottstr. alle 050:G5 Bornheim II Bornheim Waldstr. alle 060:G6 Bornheim III Bornheim Alfred­Rademacher­Str. alle 060:G6 Bornheim III Bornheim Am Hellenkreuz alle 060:G6 Bornheim III Bornheim Am Ühlchen alle 060:G6 Bornheim III Bornheim Apostelpfad alle 060:G6 Bornheim III Bornheim Burgbenden alle 060:G6 Bornheim III Bornheim Burgstr. alle 060:G6 Bornheim III Bornheim Diergardtstr. alle 060:G6 Bornheim III Bornheim Eichendorffstr. alle 060:G6 Bornheim III Bornheim Gringel alle 060:G6 Bornheim III Bornheim Hexenweg alle 060:G6 Bornheim III Bornheim Hordorfer Weg alle 060:G6 Bornheim III Bornheim Kleiststr. alle 060:G6 Bornheim III Bornheim Kuckstein alle 060:G6 Bornheim III Bornheim Landgraben alle 060:G6 Bornheim III Bornheim Leo­Koppel­Str. alle 060:G6 Bornheim III Bornheim Reuterweg alle 060:G6 Bornheim III Bornheim Schonewegstr. alle 060:G6 Bornheim III Bornheim Sechtemer Weg alle 060:G6 Bornheim III Bornheim Stauwehr alle 060:G6 Bornheim III Bornheim Uedorfer Weg alle 060:G6 Bornheim III Bornheim Unter der Windmühle alle 060:G6 Bornheim III Bornheim Wallrafstr. alle 060:G6 Bornheim III Bornheim Zehnhoffstr. alle 070:G7 Brenig Brenig Am Tonberg alle 070:G7 Brenig Brenig Bannweg alle 070:G7 Brenig Brenig Bergkreuzweg alle 070:G7 Brenig Brenig Bisdorfer Weg alle 070:G7 Brenig Brenig Breite Str. alle 070:G7 Brenig Brenig Gütchenweg alle 070:G7 Brenig Brenig Haasbachstr. alle 070:G7 Brenig Brenig Heerweg alle 070:G7 Brenig Brenig Heimerzheimer Str. alle 070:G7 Brenig Brenig Hellstr. alle 070:G7 Brenig Brenig Hennesenbergstr. alle 070:G7 Brenig Brenig Hohlenberg alle 070:G7 Brenig Brenig Hüling alle 070:G7 Brenig Brenig Klippe alle 070:G7 Brenig Brenig Kreuzbroich alle 070:G7 Brenig Brenig Kummenberg alle 070:G7 Brenig Brenig Küppersgasse alle 070:G7 Brenig Brenig Lückenhof alle 070:G7 Brenig Brenig Mackgasse alle 070:G7 Brenig Brenig Meuserweg alle 070:G7 Brenig Brenig Michelsbergstr. alle 070:G7 Brenig Brenig Ploon alle 070:G7 Brenig Brenig Rankenberg alle 070:G7 Brenig Brenig Römerhof alle 070:G7 Brenig Brenig Rücksgasse alle 070:G7 Brenig Brenig Schornsberg alle 070:G7 Brenig Brenig Stationenweg alle 070:G7 Brenig Brenig Steinacker alle 070:G7 Brenig Brenig Tombergstr. alle 070:G7 Brenig Brenig Vennstr. alle 070:G7 Brenig Brenig Vinkelgasse alle 070:G7 Brenig Brenig Zentwinkelsweg alle 070:G7 Brenig Brenig Neuer Heerweg 5 081:G8 Dersdorf/Waldorf ­ Dersdorf Dersdorf Albertus­Magnus­Str. alle 081:G8 Dersdorf/Waldorf ­ Dersdorf Dersdorf August­Macke­Str. alle 081:G8 Dersdorf/Waldorf ­ Dersdorf Dersdorf Bannweg alle 081:G8 Dersdorf/Waldorf ­ Dersdorf Dersdorf Breniger Str. alle 081:G8 Dersdorf/Waldorf ­ Dersdorf Dersdorf Dürerstr. alle 081:G8 Dersdorf/Waldorf ­ Dersdorf Dersdorf Grünewaldstr. alle 081:G8 Dersdorf/Waldorf ­ Dersdorf Dersdorf Karnapsweg alle 081:G8 Dersdorf/Waldorf ­ Dersdorf Dersdorf Lochnerstr. alle 081:G8 Dersdorf/Waldorf ­ Dersdorf Dersdorf Max­Ernst­Weg alle 081:G8 Dersdorf/Waldorf ­ Dersdorf Dersdorf Neugrabenweg alle 081:G8 Dersdorf/Waldorf ­ Dersdorf Dersdorf Rubensweg alle 081:G8 Dersdorf/Waldorf ­ Dersdorf Dersdorf Spitzwegstr. alle 081:G8 Dersdorf/Waldorf ­ Dersdorf Dersdorf Waldorfer Weg alle 081:G8 Dersdorf/Waldorf ­ Dersdorf Dersdorf Jörg­Immendorff­Str. alle 082:G8 Dersdorf/Waldorf ­ Waldorf Waldorf Am Werkersgarten alle 082:G8 Dersdorf/Waldorf ­ Waldorf Waldorf Bannweg alle 082:G8 Dersdorf/Waldorf ­ Waldorf Waldorf Begonienstr. alle 082:G8 Dersdorf/Waldorf ­ Waldorf Waldorf Bergstr. alle 082:G8 Dersdorf/Waldorf ­ Waldorf Waldorf Blumenstr. 1­9 082:G8 Dersdorf/Waldorf ­ Waldorf Waldorf Blumenstr. 55 ­ 63 082:G8 Dersdorf/Waldorf ­ Waldorf Waldorf Dersdorfer Str. alle 082:G8 Dersdorf/Waldorf ­ Waldorf Waldorf Edelweißstr. alle 082:G8 Dersdorf/Waldorf ­ Waldorf Waldorf Fliederweg alle 082:G8 Dersdorf/Waldorf ­ Waldorf Waldorf Heerweg 110 ­ 123 082:G8 Dersdorf/Waldorf ­ Waldorf Waldorf Hovergasse alle 082:G8 Dersdorf/Waldorf ­ Waldorf Waldorf Kampsweg alle 082:G8 Dersdorf/Waldorf ­ Waldorf Waldorf Lilienstr. alle 082:G8 Dersdorf/Waldorf ­ Waldorf Waldorf Lücherweg alle 082:G8 Dersdorf/Waldorf ­ Waldorf Waldorf Unterdorfstr. alle 082:G8 Dersdorf/Waldorf ­ Waldorf Waldorf Veilchenweg alle 090:G9 Waldorf Waldorf Am Vogtshostert alle 090:G9 Waldorf Waldorf Asternstr. alle 090:G9 Waldorf Waldorf Blumenstr. 10­54 090:G9 Waldorf Waldorf Blumenstr. 77 ­ 129 090:G9 Waldorf Waldorf Brühler Garten alle 090:G9 Waldorf Waldorf Büttgasse alle 090:G9 Waldorf Waldorf Dahlienstr. alle 090:G9 Waldorf Waldorf Donnerbachweg alle 090:G9 Waldorf Waldorf Dorner Kuhlweg alle 090:G9 Waldorf Waldorf Feldchenweg alle 090:G9 Waldorf Waldorf Guter­Hirt­Pfad alle 090:G9 Waldorf Waldorf Heerweg 181 ­ 226 090:G9 Waldorf Waldorf Hostertstr. alle 090:G9 Waldorf Waldorf Hühnermarkt alle 090:G9 Waldorf Waldorf Husenbergweg alle 090:G9 Waldorf Waldorf Kardorfer Str. alle 090:G9 Waldorf Waldorf Kerpengasse alle 090:G9 Waldorf Waldorf Lethenbergweg alle 090:G9 Waldorf Waldorf Letzter Weg alle 090:G9 Waldorf Waldorf Michaelsweg alle 090:G9 Waldorf Waldorf Mittelstr. alle 090:G9 Waldorf Waldorf Nelkenstr. alle 090:G9 Waldorf Waldorf Rosenweg alle 090:G9 Waldorf Waldorf Sandstr. alle 090:G9 Waldorf Waldorf Schleifgäßchen alle 090:G9 Waldorf Waldorf Schmiedegasse alle 090:G9 Waldorf Waldorf Straufsberg alle 090:G9 Waldorf Waldorf Tulpenstr. alle 090:G9 Waldorf Waldorf Weidenpeschweg alle Gebietsnummer Ortsteil Straße Hausnummerbereiche Gebietsnummer Ortsteil Straße Hausnummerbereiche 19. Februar 2020 Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachungen 101:G10 Kardorf/Sechtem­Kardorf Kardorf Theo­Dickopp­Str. alle 101:G10 Kardorf/Sechtem­Kardorf Kardorf Unter dem Lindchen 14 101:G10 Kardorf/Sechtem­Kardorf Kardorf Rosenweg alle 101:G10 Kardorf/Sechtem­Kardorf Kardorf Altenberger Gasse alle 101:G10 Kardorf/Sechtem­Kardorf Kardorf Arnoldstr. alle 101:G10 Kardorf/Sechtem­Kardorf Kardorf Auf dem Knickert alle 101:G10 Kardorf/Sechtem­Kardorf Kardorf Baptist­Liebertz­Str. alle 101:G10 Kardorf/Sechtem­Kardorf Kardorf Barweilerstr. alle 101:G10 Kardorf/Sechtem­Kardorf Kardorf Buchenstr. alle 101:G10 Kardorf/Sechtem­Kardorf Kardorf Dorner Kuhlweg alle 101:G10 Kardorf/Sechtem­Kardorf Kardorf Eichenweg alle 101:G10 Kardorf/Sechtem­Kardorf Kardorf Fichtenweg alle 101:G10 Kardorf/Sechtem­Kardorf Kardorf Katzentränke alle 101:G10 Kardorf/Sechtem­Kardorf Kardorf Keimerstr. alle 101:G10 Kardorf/Sechtem­Kardorf Kardorf Krüpelstr. alle 101:G10 Kardorf/Sechtem­Kardorf Kardorf Lindenstr. alle 101:G10 Kardorf/Sechtem­Kardorf Kardorf Lintgesfuhr alle 101:G10 Kardorf/Sechtem­Kardorf Kardorf Moosgarten alle 101:G10 Kardorf/Sechtem­Kardorf Kardorf Mühlenfeld alle 101:G10 Kardorf/Sechtem­Kardorf Kardorf Pappelstr. alle 101:G10 Kardorf/Sechtem­Kardorf Kardorf Rebenstr. alle 101:G10 Kardorf/Sechtem­Kardorf Kardorf Schelmenpfad alle 101:G10 Kardorf/Sechtem­Kardorf Kardorf Schulstr. alle 101:G10 Kardorf/Sechtem­Kardorf Kardorf St.­Josefs­Weg alle 101:G10 Kardorf/Sechtem­Kardorf Kardorf Travenstr. alle 101:G10 Kardorf/Sechtem­Kardorf Kardorf Uhlstr. alle 101:G10 Kardorf/Sechtem­Kardorf Kardorf Heinrich­Cremer­Str. alle 102:G10 Kardorf/Sechtem­Sechtem Sechtem Bertha­von­Suttner­Str. alle 102:G10 Kardorf/Sechtem­Sechtem Sechtem Breitbachweg alle 102:G10 Kardorf/Sechtem­Sechtem Sechtem Breslauer Str. alle 102:G10 Kardorf/Sechtem­Sechtem Sechtem Elsa­Brändström­Str. alle 102:G10 Kardorf/Sechtem­Sechtem Sechtem Kaiserstr. alle 102:G10 Kardorf/Sechtem­Sechtem Sechtem Ophofstr. alle 111:G11 Hemmerich/Rösberg ­ Hemmerich Hemmerich Altenberger Gasse alle 111:G11 Hemmerich/Rösberg ­ Hemmerich Hemmerich Am Aegidiushäuschen alle 111:G11 Hemmerich/Rösberg ­ Hemmerich Hemmerich Burgwiesenweg alle 111:G11 Hemmerich/Rösberg ­ Hemmerich Hemmerich Dechant­Blum­Str. alle 111:G11 Hemmerich/Rösberg ­ Hemmerich Hemmerich Effelsbergstr. alle 111:G11 Hemmerich/Rösberg ­ Hemmerich Hemmerich Friedbergstr. alle 111:G11 Hemmerich/Rösberg ­ Hemmerich Hemmerich Ginhofer Str. alle 111:G11 Hemmerich/Rösberg ­ Hemmerich Hemmerich Heerweg alle 111:G11 Hemmerich/Rösberg ­ Hemmerich Hemmerich Heiderbergstr. alle 111:G11 Hemmerich/Rösberg ­ Hemmerich Hemmerich Hemberger Str. alle 111:G11 Hemmerich/Rösberg ­ Hemmerich Hemmerich Jennerstr. alle 111:G11 Hemmerich/Rösberg ­ Hemmerich Hemmerich Klinkenbergsweg alle 111:G11 Hemmerich/Rösberg ­ Hemmerich Hemmerich Kreuzbergstr. alle 111:G11 Hemmerich/Rösberg ­ Hemmerich Hemmerich Kuckucksweg alle 111:G11 Hemmerich/Rösberg ­ Hemmerich Hemmerich Maaßenstr. alle 111:G11 Hemmerich/Rösberg ­ Hemmerich Hemmerich Ölbergstr. alle 111:G11 Hemmerich/Rösberg ­ Hemmerich Hemmerich Petersbergstr. alle 111:G11 Hemmerich/Rösberg ­ Hemmerich Hemmerich Pützgasse alle 111:G11 Hemmerich/Rösberg ­ Hemmerich Hemmerich Ringelpfad alle 111:G11 Hemmerich/Rösberg ­ Hemmerich Hemmerich Rösberger Str. alle 111:G11 Hemmerich/Rösberg ­ Hemmerich Hemmerich St.­Agatha­Str. alle 111:G11 Hemmerich/Rösberg ­ Hemmerich Hemmerich Steiligsstr. alle 111:G11 Hemmerich/Rösberg ­ Hemmerich Hemmerich Strombergstr. alle 111:G11 Hemmerich/Rösberg ­ Hemmerich Hemmerich Waasemstr. alle 111:G11 Hemmerich/Rösberg ­ Hemmerich Hemmerich Zweigrabenweg alle 112:G11 Hemmerich/Rösberg ­ Rösberg Rösberg Eifelstr. alle 112:G11 Hemmerich/Rösberg ­ Rösberg Rösberg Hunsrückstr. alle 112:G11 Hemmerich/Rösberg ­ Rösberg Rösberg Kuckucksweg alle 112:G11 Hemmerich/Rösberg ­ Rösberg Rösberg Odenwaldstr. alle 112:G11 Hemmerich/Rösberg ­ Rösberg Rösberg Schwarzwaldstr. alle 121:G12 Rösberg/Merten ­ Rösberg Rösberg Altenberger Gasse alle 121:G12 Rösberg/Merten ­ Rösberg Rösberg Bolliggasse alle 121:G12 Rösberg/Merten ­ Rösberg Rösberg Dobschleider Hof alle 121:G12 Rösberg/Merten ­ Rösberg Rösberg Fürchespfad alle 121:G12 Rösberg/Merten ­ Rösberg Rösberg Hemmergasse alle 121:G12 Rösberg/Merten ­ Rösberg Rösberg Hungerscheuerweg alle 121:G12 Rösberg/Merten ­ Rösberg Rösberg Markusstr. alle 121:G12 Rösberg/Merten ­ Rösberg Rösberg Metternicher Str. alle 121:G12 Rösberg/Merten ­ Rösberg Rösberg Nonnholzstr. alle 121:G12 Rösberg/Merten ­ Rösberg Rösberg Proffgasse alle 121:G12 Rösberg/Merten ­ Rösberg Rösberg Rüttersweg alle 121:G12 Rösberg/Merten ­ Rösberg Rösberg Schloßallee alle 121:G12 Rösberg/Merten ­ Rösberg Rösberg Siebengebirgsstr. alle 121:G12 Rösberg/Merten ­ Rösberg Rösberg Spessartstr. alle 121:G12 Rösberg/Merten ­ Rösberg Rösberg Steinstr. alle 121:G12 Rösberg/Merten ­ Rösberg Rösberg Taunusstr. alle 121:G12 Rösberg/Merten ­ Rösberg Rösberg Theisenkreuzweg alle 121:G12 Rösberg/Merten ­ Rösberg Rösberg Von­Weichs­Str. alle 121:G12 Rösberg/Merten ­ Rösberg Rösberg Weberstr. alle 122:G12 Rösberg/Merten ­ Merten Merten Amselweg alle 122:G12 Rösberg/Merten ­ Merten Merten Auelsgasse alle 122:G12 Rösberg/Merten ­ Merten Merten Griegstr. alle 122:G12 Rösberg/Merten ­ Merten Merten Hagenstr. alle 122:G12 Rösberg/Merten ­ Merten Merten Haus Londorf alle 122:G12 Rösberg/Merten ­ Merten Merten Hermann­Löns­Str. alle 122:G12 Rösberg/Merten ­ Merten Merten Herrenhäuschenweg alle 122:G12 Rösberg/Merten ­ Merten Merten Herrenkreuzweg alle 122:G12 Rösberg/Merten ­ Merten Merten Lerchenweg alle 122:G12 Rösberg/Merten ­ Merten Merten Rüttersweg alle 122:G12 Rösberg/Merten ­ Merten Merten Schebenstr. alle 122:G12 Rösberg/Merten ­ Merten Merten Schumannstr. alle 122:G12 Rösberg/Merten ­ Merten Merten Silcherstr. alle 122:G12 Rösberg/Merten ­ Merten Merten Ulrichstr. alle 122:G12 Rösberg/Merten ­ Merten Merten Willi­Ostermann­Str. alle 122:G12 Rösberg/Merten ­ Merten Merten Friedensweg alle 130:G13 Merten I Merten Am Roten Boskoop alle 130:G13 Merten I Merten Auf dem Mohlenberg alle 130:G13 Merten I Merten Beethovenstr. alle 130:G13 Merten I Merten Bonn­Brühler­Str. 1­14 130:G13 Merten I Merten Bonn­Brühler­Str. 15 ­ 41 ungerade 130:G13 Merten I Merten Broichgasse alle 130:G13 Merten I Merten Brucknerstr. alle 130:G13 Merten I Merten Bungertstr. alle 130:G13 Merten I Merten Ferdinand­Rott­Str. alle 130:G13 Merten I Merten Händelstr. alle 130:G13 Merten I Merten Hildegard­von­Bingen­Str. alle 130:G13 Merten I Merten Kirchstr. 1­19 130:G13 Merten I Merten Kreuzstr. alle 130:G13 Merten I Merten Leharstr. alle 130:G13 Merten I Merten Lortzingstr. alle 130:G13 Merten I Merten Martinstr. alle 130:G13 Merten I Merten Mittweidaer Str. alle 130:G13 Merten I Merten Mozartstr. alle 130:G13 Merten I Merten Offenbachstr. alle 130:G13 Merten I Merten Paul­Lincke­Str. alle 130:G13 Merten I Merten Regerstr. alle 130:G13 Merten I Merten Schubertstr. alle 130:G13 Merten I Merten Sommersberg alle 130:G13 Merten I Merten Unter dem Lindchen alle 130:G13 Merten I Merten Wagnerstr. alle 130:G13 Merten I Merten Weidenbachweg alle 140:G14 Merten II Merten Am Mönchshof alle 140:G14 Merten II Merten Bachstr. alle 140:G14 Merten II Merten Bonn­Brühler­Str. 18 ­ 58 gerade 140:G14 Merten II Merten Bonn­Brühler­Str. 47 ­ 115 ungerade 140:G14 Merten II Merten Brahmsstr. alle 140:G14 Merten II Merten Finkenweg alle 140:G14 Merten II Merten Höhenweg alle 140:G14 Merten II Merten Holzweg alle 140:G14 Merten II Merten Im Klostergarten alle 140:G14 Merten II Merten Im Rosengarten alle 140:G14 Merten II Merten In der Liebefläche alle 140:G14 Merten II Merten Josephine­von­Boeselager­ Str. alle 140:G14 Merten II Merten Kapellenstr. alle 140:G14 Merten II Merten Kirchstr. 21 ­ 60 140:G14 Merten II Merten Klosterstr. alle 140:G14 Merten II Merten Lannerstr. alle 140:G14 Merten II Merten Marsdorfer Gasse alle 140:G14 Merten II Merten Robert­Stolz­Str. alle 140:G14 Merten II Merten Rochusstr. alle 140:G14 Merten II Merten Schottgasse alle 140:G14 Merten II Merten Schwalbstr. alle 140:G14 Merten II Merten Straußweg alle 140:G14 Merten II Merten Talstr. alle 140:G14 Merten II Merten Verdistr. alle 140:G14 Merten II Merten Vinzenzstr. alle 140:G14 Merten II Merten Weiherstr. alle 150:G15 Walberberg I Walberberg Ackerweg alle 150:G15 Walberberg I Walberberg Alveradisstr. alle 150:G15 Walberberg I Walberberg Am Alten Kurfürsten alle 150:G15 Walberberg I Walberberg Am Goldacker alle 150:G15 Walberberg I Walberberg Am Zidderwald alle 150:G15 Walberberg I Walberberg An der Bonnstr. alle 150:G15 Walberberg I Walberberg Annograben 2 ­ 12 gerade 150:G15 Walberberg I Walberberg Annograben 1 ­ 21 ungerade 150:G15 Walberberg I Walberberg Buschgasse alle 150:G15 Walberberg I Walberberg Cäsariusweg alle 150:G15 Walberberg I Walberberg Düffelstr. alle 150:G15 Walberberg I Walberberg Flammgasse alle 150:G15 Walberberg I Walberberg Franz­von­Kempis­Weg alle 150:G15 Walberberg I Walberberg Frongasse alle 150:G15 Walberberg I Walberberg Hanrathstr. alle 150:G15 Walberberg I Walberberg Hauptstr. 1 ­ 77 a ungerade 150:G15 Walberberg I Walberberg Hauptstr. 2 ­ 88 gerade 150:G15 Walberberg I Walberberg Heinr.­v.­Berge­Weg alle 150:G15 Walberberg I Walberberg Hessenweg alle 150:G15 Walberberg I Walberberg Irlenpütz alle 150:G15 Walberberg I Walberberg Jesuitenbungert alle 150:G15 Walberberg I Walberberg Kitzburger Str. alle 150:G15 Walberberg I Walberberg Klütschpfad alle 150:G15 Walberberg I Walberberg Kräwinkel alle 150:G15 Walberberg I Walberberg Limburger Gasse alle 150:G15 Walberberg I Walberberg Matth.­Claudius­Weg alle 150:G15 Walberberg I Walberberg Mönchfuhrweg alle 150:G15 Walberberg I Walberberg Paul­Gerhardt­Str. alle 150:G15 Walberberg I Walberberg Röntgenstr. alle 150:G15 Walberberg I Walberberg Schallenberg alle 150:G15 Walberberg I Walberberg Schützenstr. alle 150:G15 Walberberg I Walberberg Von­Groote­Str. alle 150:G15 Walberberg I Walberberg Walberberger Str. alle 150:G15 Walberberg I Walberberg Walburgisstr. alle 150:G15 Walberberg I Walberberg Wingert alle 160:G16 Walberberg II Walberberg Albertstr. alle 160:G16 Walberberg II Walberberg Annograben 37 ­ 107 ungerade 160:G16 Walberberg II Walberberg Annograben 25 160:G16 Walberberg II Walberberg Annograben 18 160:G16 Walberberg II Walberberg Annograben 20 ­ 98 gerade 160:G16 Walberberg II Walberberg Ballenpfad alle 160:G16 Walberberg II Walberberg Coloniastr. alle 160:G16 Walberberg II Walberberg Dominikanerstr. alle 160:G16 Walberberg II Walberberg Enggasse alle 160:G16 Walberberg II Walberberg Eulerhüttenweg alle 160:G16 Walberberg II Walberberg Fronacker alle 160:G16 Walberberg II Walberberg Hauptstr. 90 ­ 192 gerade 160:G16 Walberberg II Walberberg Hauptstr. 79 ­ 179 ungerade 160:G16 Walberberg II Walberberg Hohlgasse alle 160:G16 Walberberg II Walberberg Im König alle 160:G16 Walberberg II Walberberg Jodokusstr. alle 160:G16 Walberberg II Walberberg Kapitelweg alle 160:G16 Walberberg II Walberberg Lange Fuhr alle Gebietsnummer Ortsteil Straße Hausnummerbereiche Gebietsnummer Ortsteil Straße Hausnummerbereiche 19. Februar 2020 Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachungen 160:G16 Walberberg II Walberberg Margaretenstr. alle 160:G16 Walberberg II Walberberg Nonnenweg alle 160:G16 Walberberg II Walberberg Oberstr. alle 160:G16 Walberberg II Walberberg Rheindorfer Acker alle 160:G16 Walberberg II Walberberg Rheindorfer­Burg­Weg alle 160:G16 Walberberg II Walberberg Schwadorfer Kreuz alle 160:G16 Walberberg II Walberberg Zisterzienserweg alle 170:G17 Sechtem I Sechtem Ailbertusstr. alle 170:G17 Sechtem I Sechtem Allensteiner Str. alle 170:G17 Sechtem I Sechtem Alter Siebenbach alle 170:G17 Sechtem I Sechtem Alter Sportplatz alle 170:G17 Sechtem I Sechtem An der grauen Burg alle 170:G17 Sechtem I Sechtem Brüsseler Str. alle 170:G17 Sechtem I Sechtem Clemensstr. alle 170:G17 Sechtem I Sechtem Danziger Str. alle 170:G17 Sechtem I Sechtem Eupener Str. alle 170:G17 Sechtem I Sechtem Friedrich­von­Spee­Str. alle 170:G17 Sechtem I Sechtem Gelendigweg alle 170:G17 Sechtem I Sechtem Graue­Burg­Str. alle 170:G17 Sechtem I Sechtem Grommeshofstr. alle 170:G17 Sechtem I Sechtem Gutenbergstr. alle 170:G17 Sechtem I Sechtem Im Grommesgarten alle 170:G17 Sechtem I Sechtem Jakobstr. alle 170:G17 Sechtem I Sechtem Jenaer Str. alle 170:G17 Sechtem I Sechtem Kolberger Str. alle 170:G17 Sechtem I Sechtem Königsberger Str. alle 170:G17 Sechtem I Sechtem Krausbitzchen alle 170:G17 Sechtem I Sechtem Kronprinzenstr. alle 170:G17 Sechtem I Sechtem Marie­Curie­Str. alle 170:G17 Sechtem I Sechtem Meißener Str. alle 170:G17 Sechtem I Sechtem Naumburger Str. alle 170:G17 Sechtem I Sechtem Ottostr. alle 170:G17 Sechtem I Sechtem Pingenstr. alle 170:G17 Sechtem I Sechtem Protasiusstr. alle 170:G17 Sechtem I Sechtem Rosenweiherweg alle 170:G17 Sechtem I Sechtem Schweppenburgstr. alle 170:G17 Sechtem I Sechtem Weimarer Str. alle 170:G17 Sechtem I Sechtem Weiße­Burg­Str. alle 180:G18 Sechtem II Sechtem Aarhusweg alle 180:G18 Sechtem II Sechtem Am Alten Mühlenbach alle 180:G18 Sechtem II Sechtem Bahnhofstr. alle 180:G18 Sechtem II Sechtem Bellerstr. alle 180:G18 Sechtem II Sechtem Berner Str. alle 180:G18 Sechtem II Sechtem Bornemer Str. alle 180:G18 Sechtem II Sechtem Brabantweg alle 180:G18 Sechtem II Sechtem Brachstr. alle 180:G18 Sechtem II Sechtem Champagneweg alle 180:G18 Sechtem II Sechtem Commerstr. alle 180:G18 Sechtem II Sechtem Dublinweg alle 180:G18 Sechtem II Sechtem Eichholzweg alle 180:G18 Sechtem II Sechtem Eisenacher Str. alle 180:G18 Sechtem II Sechtem Elsaßweg alle 180:G18 Sechtem II Sechtem Erfurter Str. alle 180:G18 Sechtem II Sechtem Europaring alle 180:G18 Sechtem II Sechtem Flandernweg alle 180:G18 Sechtem II Sechtem Galäerweg alle 180:G18 Sechtem II Sechtem Gebr.­Kall­Str. alle 180:G18 Sechtem II Sechtem Gervasiusstr. alle 180:G18 Sechtem II Sechtem Geschw.­Scholl­Weg alle 180:G18 Sechtem II Sechtem Gotlandweg alle 180:G18 Sechtem II Sechtem Hollandweg alle 180:G18 Sechtem II Sechtem Jupiterstr. alle 180:G18 Sechtem II Sechtem Kämpchenweg alle 180:G18 Sechtem II Sechtem Käthe­Kollwitz­Weg alle 180:G18 Sechtem II Sechtem Keldenicher Str. alle 180:G18 Sechtem II Sechtem Kolpingweg alle 180:G18 Sechtem II Sechtem Krausplatz alle 180:G18 Sechtem II Sechtem Leipziger Str. alle 180:G18 Sechtem II Sechtem Linowskistr. alle 180:G18 Sechtem II Sechtem Lüddigstr. alle 180:G18 Sechtem II Sechtem Merkurstr. alle 180:G18 Sechtem II Sechtem Münstergarten alle 180:G18 Sechtem II Sechtem Münzstr. alle 180:G18 Sechtem II Sechtem Pickelsgasse alle 180:G18 Sechtem II Sechtem Schw.­Ermelindis­Weg alle 180:G18 Sechtem II Sechtem Straßburger Str. alle 180:G18 Sechtem II Sechtem Trakehnenstr. alle 180:G18 Sechtem II Sechtem Tränkerhofstr. alle 180:G18 Sechtem II Sechtem Vorzepfweg alle 180:G18 Sechtem II Sechtem Weilerstr. alle 180:G18 Sechtem II Sechtem Wendelinusstr. alle 180:G18 Sechtem II Sechtem Wiener Str. alle 180:G18 Sechtem II Sechtem Wilhelmstr. alle 180:G18 Sechtem II Sechtem Willmuthstr. alle 180:G18 Sechtem II Sechtem Wolfsgasse alle 190:G19 Widdig Widdig Alemannenweg alle 190:G19 Widdig Widdig Am Heidental alle 190:G19 Widdig Widdig Auf der Minnen alle 190:G19 Widdig Widdig Burgunderstr. alle 190:G19 Widdig Widdig Cheruskerstr. alle 190:G19 Widdig Widdig Frankenweg alle 190:G19 Widdig Widdig Friesenweg alle 190:G19 Widdig Widdig Germanenstr. alle 190:G19 Widdig Widdig Gotenweg alle 190:G19 Widdig Widdig Hüttengarten alle 190:G19 Widdig Widdig Karolingerstr. alle 190:G19 Widdig Widdig Kimbernweg alle 190:G19 Widdig Widdig Kölner Landstr. alle 190:G19 Widdig Widdig Lichtweg alle 190:G19 Widdig Widdig Rheinuferweg alle 190:G19 Widdig Widdig Römerstr. alle 190:G19 Widdig Widdig Sachsenstr. alle 190:G19 Widdig Widdig Salierweg alle 190:G19 Widdig Widdig Schenkgasse alle 190:G19 Widdig Widdig Schweizstr. alle 190:G19 Widdig Widdig St.­Georg­Str. alle 190:G19 Widdig Widdig Teutonenstr. alle 190:G19 Widdig Widdig Ubierweg alle 190:G19 Widdig Widdig Wiesenstr. alle 190:G19 Widdig Widdig Wikingerstr. alle 190:G19 Widdig Widdig Zerrespfad alle 201:G20 Uedorf/Hersel ­ Uedorf Uedorf Aggerstr. alle 201:G20 Uedorf/Hersel ­ Uedorf Uedorf Altmühlstr. alle 201:G20 Uedorf/Hersel ­ Uedorf Uedorf Bornheimer Str. alle 201:G20 Uedorf/Hersel ­ Uedorf Uedorf Elbestr. alle 201:G20 Uedorf/Hersel ­ Uedorf Uedorf Heisterbacher Str. 101 ­ 244 a 201:G20 Uedorf/Hersel ­ Uedorf Uedorf Hohes Ufer alle 201:G20 Uedorf/Hersel ­ Uedorf Uedorf Inselstr. alle 201:G20 Uedorf/Hersel ­ Uedorf Uedorf Isarstr. alle 201:G20 Uedorf/Hersel ­ Uedorf Uedorf Parkstr. alle 201:G20 Uedorf/Hersel ­ Uedorf Uedorf Rheinuferweg alle 201:G20 Uedorf/Hersel ­ Uedorf Uedorf Salzachstr. alle 201:G20 Uedorf/Hersel ­ Uedorf Uedorf Werthstr. alle 201:G20 Uedorf/Hersel ­ Uedorf Uedorf Windmühlenstr. alle 202:G20 Uedorf/Hersel ­ Hersel Hersel Heisterbacher Str. alle 202:G20 Uedorf/Hersel ­ Hersel Hersel Auf der Tränke alle 202:G20 Uedorf/Hersel ­ Hersel Hersel Aegidiusstr. alle 202:G20 Uedorf/Hersel ­ Hersel Hersel Mielweg alle 202:G20 Uedorf/Hersel ­ Hersel Hersel Paul­Frings­Str. alle 202:G20 Uedorf/Hersel ­ Hersel Hersel Am Marienhof alle 202:G20 Uedorf/Hersel ­ Hersel Hersel Elbestr. 72 202:G20 Uedorf/Hersel ­ Hersel Hersel Anno­Burghof­Str. alle 202:G20 Uedorf/Hersel ­ Hersel Hersel Rheinstr. 221 ­ 301 202:G20 Uedorf/Hersel ­ Hersel Hersel Weserstr. alle 202:G20 Uedorf/Hersel ­ Hersel Hersel Gartenstr. alle 202:G20 Uedorf/Hersel ­ Hersel Hersel Gillesweg alle 202:G20 Uedorf/Hersel ­ Hersel Hersel Erftstr. alle 202:G20 Uedorf/Hersel ­ Hersel Hersel Richard­Piel­Str. alle 202:G20 Uedorf/Hersel ­ Hersel Hersel Werthstr. alle 210:G21 Hersel I Hersel Bayerstr. alle 210:G21 Hersel I Hersel Clarenweg alle 210:G21 Hersel I Hersel Donaustr. alle 210:G21 Hersel I Hersel Elbestr. 1­21 210:G21 Hersel I Hersel Engländerweg alle 210:G21 Hersel I Hersel Fuldastr. alle 210:G21 Hersel I Hersel Grüner Weg alle 210:G21 Hersel I Hersel Havelstr. alle 210:G21 Hersel I Hersel Höhnenstr. alle 210:G21 Hersel I Hersel Illerstr. alle 210:G21 Hersel I Hersel Innstr. alle 210:G21 Hersel I Hersel Kleinstr. alle 210:G21 Hersel I Hersel Klosterrather Weg alle 210:G21 Hersel I Hersel Kneusgenweg alle 210:G21 Hersel I Hersel Lechstr. alle 210:G21 Hersel I Hersel Nahestr. alle 210:G21 Hersel I Hersel Neißestr. alle 210:G21 Hersel I Hersel Oderstr. alle 210:G21 Hersel I Hersel Rheindorfer Str. alle 210:G21 Hersel I Hersel Rheinstr. 7­56 210:G21 Hersel I Hersel Rheinstr. 58 ­ 78 gerade 210:G21 Hersel I Hersel Ruhrstr. alle 210:G21 Hersel I Hersel Saalestr. alle 210:G21 Hersel I Hersel Weingarten alle 210:G21 Hersel I Hersel Werrastr. alle 210:G21 Hersel I Hersel Wöhlerstr. alle 210:G21 Hersel I Hersel Wupperstr. alle 221:G22 Hersel/Roisdorf­Hersel Hersel Alexander­Bell­Str. alle 221:G22 Hersel/Roisdorf­Hersel Hersel Allerstr. alle 221:G22 Hersel/Roisdorf­Hersel Hersel Bierbaumstr. alle 221:G22 Hersel/Roisdorf­Hersel Hersel Bleibtreustr. alle 221:G22 Hersel/Roisdorf­Hersel Hersel Carl­Benz­Str. alle 221:G22 Hersel/Roisdorf­Hersel Hersel Domhofstr. alle 221:G22 Hersel/Roisdorf­Hersel Hersel Elbestr. 32 ­ 60 221:G22 Hersel/Roisdorf­Hersel Hersel Fabriweg alle 221:G22 Hersel/Roisdorf­Hersel Hersel Herseler Weg alle 221:G22 Hersel/Roisdorf­Hersel Hersel Hubertusstr. alle 221:G22 Hersel/Roisdorf­Hersel Hersel Lahnstr. alle 221:G22 Hersel/Roisdorf­Hersel Hersel Marienstr. alle 221:G22 Hersel/Roisdorf­Hersel Hersel Mary­Anderson­Straße alle 221:G22 Hersel/Roisdorf­Hersel Hersel Mertensgasse alle 221:G22 Hersel/Roisdorf­Hersel Hersel Mittelweg alle 221:G22 Hersel/Roisdorf­Hersel Hersel Moselstr. alle 221:G22 Hersel/Roisdorf­Hersel Hersel Neckarstr. alle 221:G22 Hersel/Roisdorf­Hersel Hersel Rheinstr. 79 ­ 219 221:G22 Hersel/Roisdorf­Hersel Hersel Rheinstr. 220 221:G22 Hersel/Roisdorf­Hersel Hersel Rheinstr. 57 ­ 77 ungerade 221:G22 Hersel/Roisdorf­Hersel Hersel Robert­Bosch­Str. alle 221:G22 Hersel/Roisdorf­Hersel Hersel Roisdorfer Str. alle 221:G22 Hersel/Roisdorf­Hersel Hersel Saarstr. alle 221:G22 Hersel/Roisdorf­Hersel Hersel Sebastianstr. alle 221:G22 Hersel/Roisdorf­Hersel Hersel Siegstr. alle 221:G22 Hersel/Roisdorf­Hersel Hersel Siemenacker alle 221:G22 Hersel/Roisdorf­Hersel Hersel Simon­Arzt­Str. alle 221:G22 Hersel/Roisdorf­Hersel Hersel Ursulinenstr. alle 221:G22 Hersel/Roisdorf­Hersel Hersel Vorgebirgsstr. alle 222:G22 Hersel/Roisdorf­Roisdorf Roisdorf Dürener Str. alle 222:G22 Hersel/Roisdorf­Roisdorf Roisdorf Fuhrweg alle 222:G22 Hersel/Roisdorf­Roisdorf Roisdorf Herseler Str. alle 222:G22 Hersel/Roisdorf­Roisdorf Roisdorf Johann­Philipp­Reis­Str. alle 222:G22 Hersel/Roisdorf­Roisdorf Roisdorf Mannheimer Str. alle 222:G22 Hersel/Roisdorf­Roisdorf Roisdorf Raiffeisenstr. alle 222:G22 Hersel/Roisdorf­Roisdorf Roisdorf Rosental alle Gebietsnummer Ortsteil Straße Hausnummerbereiche Gebietsnummer Ortsteil Straße 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