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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 18.02.2020 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Windkonzentrationszone Sehr geehrter Herr Prinz, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 06.02.2020 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie verändern sich die aufsummierten Eignungsflächen für Windenergieanlagen zwischen Sech- tem, den Rheinorten und Bornheim, unter Ausschluss aller Gebiete, die innerhalb einer Schutz- zone um Funknavigationsanlagen des Köln-Bonner Flughafens mit einem Radius von 15 Km, liegen? Antwort: Die verbleibenden Eignungsflächen für Windenergie zwischen Sechtem, den Rheinorten und Bornheim würden sich mit der Annahme eines Flursicherungsbereiches VOR Köln-Bonn (15 km- Radius) auf 0,45% der Gesamtfläche des Stadtgebietes reduzieren. Nur die Flächen Nr. 1 bis 3 würden dann als Eignungsflächen verbleiben. Zusammen mit den Eignungsflächen auf dem „Villerücken“ stünden dagegen 6 % der Gesamtflä- che des Stadtgebietes zur Verfügung. Frage 2: Kann der Stadt eine Verhinderungsplanung vorgeworfen werden, wenn lediglich die Eignungsflä- chen in der Rheinebene ausgewiesen werden würden, obwohl bekannt ist, dass der in Frage 1 benannte 15-Km Anlagenschutzbereich eine Eignungsfläche deutlich reduzieren würde? Antwort: Der Flursicherungsbereich VOR Köln-Bonn wurde noch nicht von der Flugsicherung bestätigt. Die Stadt Bornheim beabsichtigt die Änderung des derzeit geltenden Flächennutzungsplans in Hinblick auf eine rechtssichere Ausweisung von Konzentrationszonen für die Nutzung von Wind- energie, nicht die Verhinderung dieser (s. Potenzialflächenanalyse, S. 1). Frage 3: Reduziert eine entsprechende Schutzzone für den Flughafen Nörvenich oder eine Anflugschnei- se für den Flughafen Köln-Bonn die Eignungsflächen auf dem Villerücken ebenfalls und wenn ja, in welchem Maße? Herrn Frank-Rüdiger Prinz Gartenstraße 141 53332 Hersel - 2 - Antwort: Aufgrund der Tiefflugzone des Fliegerhorstes Nörvenich (Militärflugplatz) und damit verbundener Höhenbegrenzungen von Bauwerken auf 303 m ü NN. ergibt sich für den Bornheimer Villerücken mit seiner höchsten Erhebung von 150 m bis 160 m ü. NN. eine max. Bauhöhe von Windenergieanlagen von ca. 150 Metern (s. Potenzialflächenanalyse, S. 7). Frage 4: Welche Konsequenzen hätte eine festgestellte Verhinderungsplanung in Bezug auf Windkonzent- rationszonen für Bornheim und könnten diese im Nachhinein geheilt werden? Antwort: Die Frage kann nicht beantwortet werden, da nicht davon ausgegangen wird, dass die Stadt Bornheim eine Verhinderungsplanung beschließt (s. o.). Frage 5: Wie hoch sollte nach Einschätzung der Verwaltung der prozentuale Anteil von Eignungsflächen im Verhältnis zur Größe des gesamten Stadtgebietes sein, um rechtssicher substanziellen Raum für Windenergie anzubieten? Antwort: In der Fachliteratur werden 2% Flächenanteil als ausreichend diskutiert. Im Hinblick auf die hier- mit verbundene Bewertung zurückliegender Vorgänge kann noch nicht rechtssicher auf zukünfti- ge Anforderungen geschlossen werden. Im Rahmen des weiteren Verfahrens folgt eine Konkreti- sierung des Wertes. Mit freundlichen Grüßen (Wolfgang Henseler) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 18.02.2020 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Windkonzentrationszone Sehr geehrter Herr Prinz, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 06.02.2020 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie verändern sich die aufsummierten Eignungsflächen für Windenergieanlagen zwischen Sech- tem, den Rheinorten und Bornheim, unter Ausschluss aller Gebiete, die innerhalb einer Schutz- zone um Funknavigationsanlagen des Köln-Bonner Flughafens mit einem Radius von 15 Km, liegen? Antwort: Die verbleibenden Eignungsflächen für Windenergie zwischen Sechtem, den Rheinorten und Bornheim würden sich mit der Annahme eines Flursicherungsbereiches VOR Köln-Bonn (15 km- Radius) auf 0,45% der Gesamtfläche des Stadtgebietes reduzieren. Nur die Flächen Nr. 1 bis 3 würden dann als Eignungsflächen verbleiben. Zusammen mit den Eignungsflächen auf dem „Villerücken“ stünden dagegen 6 % der Gesamtflä- che des Stadtgebietes zur Verfügung. Frage 2: Kann der Stadt eine Verhinderungsplanung vorgeworfen werden, wenn lediglich die Eignungsflä- chen in der Rheinebene ausgewiesen werden würden, obwohl bekannt ist, dass der in Frage 1 benannte 15-Km Anlagenschutzbereich eine Eignungsfläche deutlich reduzieren würde? Antwort: Der Flursicherungsbereich VOR Köln-Bonn wurde noch nicht von der Flugsicherung bestätigt. Die Stadt Bornheim beabsichtigt die Änderung des derzeit geltenden Flächennutzungsplans in Hinblick auf eine rechtssichere Ausweisung von Konzentrationszonen für die Nutzung von Wind- energie, nicht die Verhinderung dieser (s. Potenzialflächenanalyse, S. 1). Frage 3: Reduziert eine entsprechende Schutzzone für den Flughafen Nörvenich oder eine Anflugschnei- se für den Flughafen Köln-Bonn die Eignungsflächen auf dem Villerücken ebenfalls und wenn ja, in welchem Maße? Herrn Frank-Rüdiger Prinz Gartenstraße 141 53332 Hersel - 2 - Antwort: Aufgrund der Tiefflugzone des Fliegerhorstes Nörvenich (Militärflugplatz) und damit verbundener Höhenbegrenzungen von Bauwerken auf 303 m ü NN. ergibt sich für den Bornheimer Villerücken mit seiner höchsten Erhebung von 150 m bis 160 m ü. NN. eine max. Bauhöhe von Windenergieanlagen von ca. 150 Metern (s. Potenzialflächenanalyse, S. 7). Frage 4: Welche Konsequenzen hätte eine festgestellte Verhinderungsplanung in Bezug auf Windkonzent- rationszonen für Bornheim und könnten diese im Nachhinein geheilt werden? Antwort: Die Frage kann nicht beantwortet werden, da nicht davon ausgegangen wird, dass die Stadt Bornheim eine Verhinderungsplanung beschließt (s. o.). Frage 5: Wie hoch sollte nach Einschätzung der Verwaltung der prozentuale Anteil von Eignungsflächen im Verhältnis zur Größe des gesamten Stadtgebietes sein, um rechtssicher substanziellen Raum für Windenergie anzubieten? Antwort: In der Fachliteratur werden 2% Flächenanteil als ausreichend diskutiert. Im Hinblick auf die hier- mit verbundene Bewertung zurückliegender Vorgänge kann noch nicht rechtssicher auf zukünfti- ge Anforderungen geschlossen werden. Im Rahmen des weiteren Verfahrens folgt eine Konkreti- sierung des Wertes. Mit freundlichen Grüßen (Wolfgang Henseler) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 16.11.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 28.10.2015 betr. Bornheim geht auf Reisen Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 28.10.2015 betr. Bornheim geht auf Reisen beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welchen Zweck verfolgt der Bürgermeister mit den regelmäßigen Busfahrten unter dem Reihenti- tel "Bornheim geht auf Reisen"? Antwort 1: Die gemeinsame Fahrt verfolgt in Bornheim wie in vielen anderen Städten und Gemeinden, die solche gemeinsamen Fahrten der Bürgerinnen und Bürger einer Stadt und Verwaltungsspitze durchführen, das Ziel, das Zusammengehörigkeitsgefühl der Menschen in einer Kommune zu stärken. Bornheim hat diese Fahrten bereits in den 80iger und 90iger Jahren durchgeführt. Seinerzeit sind diese Fahrten mit der Bundesbahn und einem örtlichen Veranstalter organisiert worden. Nach erheblichen organisatorischen Problemen und hohen Risiken für den Veranstalter fanden die Veranstaltungen nicht mehr statt. 2005 hat sich dann das organisierende Reisebüro angeboten, diese Fahrten auf eigenes Risiko wieder zu organisieren. Die Verwaltung hat dies seinerzeit im Hinblick auf die og. Ziele und im Hinblick auf die Übernahme aller Aufwendungen durch das Reisebüro gerne aufgegriffen. Die Resonanz auf das Angebot aus der Bürgerschaft hat die Verwaltung dann darin bestärkt, diese Zusammenarbeit fortzuführen. Die Zahl der Teilnehmer von 230 in diesem Jahr bestätigt das hohe Interesse an diesem Angebot. Frage 2: Welchen Vorteil hat die Stadt Bornheim durch die Unterstützung dieser Fahrten? Antwort 2: Die gemeinsame Fahrt wirbt für die Stadt Bornheim und stärkt das Zusammengehörigkeitsgefühl der Menschen in der Stadt. An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - Frage 3: Welchen konkreten Beitrag leistet die Stadt Bornheim neben der kostenlosen Werbung für diese Fahrten? Gibt es Personal- oder Sachaufwendungen zur Unterstützung der Fahrten? Antwort 3: Außer der Mitfahrt eines Repräsentanten der Stadt erbringt die Stadtverwaltung keinerlei Auf- wendungen im Zusammenhang mit der Fahrt. Frage 4: Inwieweit unterscheiden sich die Fahrten von anderen kommerziellen Fahrten Bornheimer Bus- unternehmen und warum unterstützt die Stadt Bornheim ausgerechnet diese Fahrt? Antwort 4: Siehe Antwort zu 1. Andere örtliche Reisebüros oder Unternehmen haben sich bisher nicht an- geboten, diese Fahrten zu organisieren und auf eigenes Risiko durchzuführen. Frage 5: Wie ist aus Sicht der Antikorruptionsbeauftragten zu werten, dass die Stadt Bornheim das kom- merzielle und auf Gewinnerzielung ausgelegte Angebot eines Privatunternehmens unterstützt und dabei seit vielen Jahren ausschließlich ein einzelnes Unternehmen in dieser Weise fördert? Antwort 5: Siehe Antworten zu 1. und 4. Angebote anderer örtlicher Reisebüros oder Unternehmen lagen bisher nicht vor. Diese würden in gleicher Weise geprüft und bei geeigneten Konditionen berück- sichtigt. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 16.11.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 28.10.2015 betr. Bornheim geht auf Reisen Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 28.10.2015 betr. Bornheim geht auf Reisen beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welchen Zweck verfolgt der Bürgermeister mit den regelmäßigen Busfahrten unter dem Reihenti- tel "Bornheim geht auf Reisen"? Antwort 1: Die gemeinsame Fahrt verfolgt in Bornheim wie in vielen anderen Städten und Gemeinden, die solche gemeinsamen Fahrten der Bürgerinnen und Bürger einer Stadt und Verwaltungsspitze durchführen, das Ziel, das Zusammengehörigkeitsgefühl der Menschen in einer Kommune zu stärken. Bornheim hat diese Fahrten bereits in den 80iger und 90iger Jahren durchgeführt. Seinerzeit sind diese Fahrten mit der Bundesbahn und einem örtlichen Veranstalter organisiert worden. Nach erheblichen organisatorischen Problemen und hohen Risiken für den Veranstalter fanden die Veranstaltungen nicht mehr statt. 2005 hat sich dann das organisierende Reisebüro angeboten, diese Fahrten auf eigenes Risiko wieder zu organisieren. Die Verwaltung hat dies seinerzeit im Hinblick auf die og. Ziele und im Hinblick auf die Übernahme aller Aufwendungen durch das Reisebüro gerne aufgegriffen. Die Resonanz auf das Angebot aus der Bürgerschaft hat die Verwaltung dann darin bestärkt, diese Zusammenarbeit fortzuführen. Die Zahl der Teilnehmer von 230 in diesem Jahr bestätigt das hohe Interesse an diesem Angebot. Frage 2: Welchen Vorteil hat die Stadt Bornheim durch die Unterstützung dieser Fahrten? Antwort 2: Die gemeinsame Fahrt wirbt für die Stadt Bornheim und stärkt das Zusammengehörigkeitsgefühl der Menschen in der Stadt. An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - Frage 3: Welchen konkreten Beitrag leistet die Stadt Bornheim neben der kostenlosen Werbung für diese Fahrten? Gibt es Personal- oder Sachaufwendungen zur Unterstützung der Fahrten? Antwort 3: Außer der Mitfahrt eines Repräsentanten der Stadt erbringt die Stadtverwaltung keinerlei Auf- wendungen im Zusammenhang mit der Fahrt. Frage 4: Inwieweit unterscheiden sich die Fahrten von anderen kommerziellen Fahrten Bornheimer Bus- unternehmen und warum unterstützt die Stadt Bornheim ausgerechnet diese Fahrt? Antwort 4: Siehe Antwort zu 1. Andere örtliche Reisebüros oder Unternehmen haben sich bisher nicht an- geboten, diese Fahrten zu organisieren und auf eigenes Risiko durchzuführen. Frage 5: Wie ist aus Sicht der Antikorruptionsbeauftragten zu werten, dass die Stadt Bornheim das kom- merzielle und auf Gewinnerzielung ausgelegte Angebot eines Privatunternehmens unterstützt und dabei seit vielen Jahren ausschließlich ein einzelnes Unternehmen in dieser Weise fördert? Antwort 5: Siehe Antworten zu 1. und 4. Angebote anderer örtlicher Reisebüros oder Unternehmen lagen bisher nicht vor. Diese würden in gleicher Weise geprüft und bei geeigneten Konditionen berück- sichtigt. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 12.11.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 20.10.2015 betr. Sirenenplanung in der Stadt Bornheim Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 20.10.2015 betr. Sirenenplanung in der Stadt Bornheim beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Sirenenstandorte unterhält die Stadt Bornheim derzeit? Antwort: Folgende Sirenenstandorte bestehen derzeit: Bornheim Mühlenstr. 26 Privatgebäude Bornheim Gringel 3 Privatgebäude Bornheim Königstr. 69 Privatgebäude Peter-Fryns-Platz Bornheim Blütenweg 3 Privatgebäude Brenig Schornsberg 2 Städt. Gebäude Feuerwehrgerätehaus Brenig Brenig Ploon 16 Städt. Gebäude (ehem. Schule) Dersdorf Albertus-Magnus-Str.12 Städt. Gebäude Jugend- u. Gemeinschaftsräume Hersel Rheinstr. 117 Städt. Gebäude Feuerwehrgerätehaus Hersel Hersel Rheinstr. 33 Privatgebäude Hemmerich Kreuzbergstr. 2 Städt. Gebäude Alte Schule Hemmerich Kardorf Schulstr. 8 Städt. Gebäude Kath. Kindergarten An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - Merten Schebenstr. 4 Privatgebäude Merten Beethovenstr. 57 Städt. Gebäude Kath. Grund- u. Gemeinschafts- hauptschule Merten Merten Kirchstr. 52 Privatgebäude Roisdorf Rathausstr. 2 Städt. Gebäude Rathaus Bornheim Roisdorf Siegesstr. 2 Städt. Gebäude Feuerwehrgerätehaus Roisdorf Roisdorf Bonner Str. 25 Privatgebäude Roisdorf Südstr. 6 Privatgebäude Rösberg Weberstr. 19 Städt. Gebäude Grundschule Rösberg Sechtem Bahnhofstraße Privatgebäude Bundesbahnhof Sechtem Sechtem Straßburger Str. 4 Privatgebäude Uedorf Heisterbacher Str. 175 Städt. Gebäude Verbundschule Uedorf Walberberg Eulerhüttenweg 15 Privatgebäude Walberberg Walburgisstr. 11-13 Städt. Gebäude Kath. Grundschule Walberberg Waldorf Schmiedegasse Städt. Grundstück Dorfplatz Waldorf Widdig Wikinger Straße Städt. Grundstück Spielplatz Widdig Widdig Römerstr. 43 Privatgebäude Widdig Römerstr. 1 Privatgebäude Frage 2: Welche neuen Sirenenstandorte sind derzeit in der Planung? Antwort 2: Geplant ist der Ersatz bzw. die Instandsetzung der folgenden Standorte: Roisdorf, Bonner Straße und Waldorf, Heerweg. Darüber hinaus ist die Prüfung von eventuell zusätzlichen Standorten in den Gewerbegebieten Sechtem und Roisdorf in der Bearbeitung. - 3 - Frage 3: Werden für neue Standorte freistehende Masten oder bestehende Gebäude verwendet und wel- che Gründe gibt es für diese Entscheidung? Antwort 3: Nach Möglichkeit werden freistehende Masten für neue Sirenen verwendet. Diese bieten eine bessere Wartungsmöglichkeit mit direktem Zugriff und Zugang auf die Sirenensteuerung, unab- hängig von Privateigentum. Frage 4: Welche Kosten werden für die Errichtung neuer Sirenenstandorte kalkuliert (bitte einzeln auf- schlüsseln) und welche Zuschüsse können für diesen Zweck beantragt werden? Antwort 4: Für eine Mastsirene fallen Kosten in Höhe von 10.000 € bis 15.000 € an. Dies variiert je nach Mastlänge. Für die Hochleistungssirene auf dem Feuerwehrgerätehaus Hersel im Jahre 2011 fielen Kosten in Höhe von 7.283,75 € an. Für die Hochleistungsmastsirene Waldorf, Heerweg, für die noch kein Standort feststeht, entstehen Kosten lt. Angebot der Fa. Hörmann in Höhe von 9.975,04 €. Am 02.05.2014 wurde vom Land NRW ein Pauschalbetrag in Höhe von 25.163,71 € für vorgese- hene Maßnahmen zum Ausbau der Warnsysteme bezuschusst. Dabei ist sicherzustellen, dass die örtlichen Maßnahmen in das kreisweite Warnkonzept eingebettet sind. Frage 5: Wie ist der aktuelle Sachstand zur Digital-Umrüstung der Sirenen im Stadtgebiet? Antwort 5: Die vorhandenen Sirenendigitalempfänger erfüllen nicht mehr die Anforderung der Rettungsleit- stelle und müssen ausgetauscht werden. Hierfür werden voraussichtlich Kosten in Höhe von 30.000 Euro anfallen. Die Kostenschätzung liegt jetzt vor, so dass die weitere Umsetzung nun weiter bearbeitet werden kann. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 10.11.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 17.09.2015 betr. der Pflege von Straßenbegleitgrün und Erläuterungstafeln bei Straßenschildern Sehr geehrter Herr Wirtz, Ihre kleine Anfrage vom 17.09.2015 betr. der Pflege von Straßenbegleitgrün und Erläuterungsta- feln bei Straßenschildern beantworte ich wie folgt: Frage: Ich habe mir die Mühe gemacht und habe in den letzten beiden Monaten die Straßenschilder im Ort daraufhin komplett gesichtet. Im Ergebnis sind im ganzen Ort keine Erläuterungstafeln an den ausgetauschten Schildern mehr vorhanden. Wie kommt es zu der Aussage in der Antwort des Bürgermeisters, dass die Tafeln ersetzt worden sind und wo wären diese zu finden? Wann werden die Schilder –wie im Schreiben vom 09.07. dargestellt – tatsächlich entsprechend nachgerüstet? Antwort: Grundsätzlich werden Straßenschilder durch den Stadtbetrieb (SBB) so ersetzt, wie sie vor Ort vorgefunden werden. Dem SBB wurden zwischenzeitlich Informationen über Standorte mit Zu- satzschildern übermittelt. Der SBB wird auf Basis dieser Erkenntnisse fehlende Schilder umge- hend beschaffen und montieren. Frage: In der Antwort des Bürgermeisters vom 10.07. wird ausgeführt dass die Umgestaltung der Grün- beete im Schwadorfer Kreuz zeitnah erfolgen soll und der Zeitpunkt mit Anfang September ange- geben. Bürgerinnen und Bürger, denen die Antwort vorliegt haben mich nun darauf hingewiesen, dass bislang nichts passiert ist und der Zustand verheerend sei. Wann ist tatsächlich mit dem Beginn der Arbeiten zu rechnen? An das Ratsmitglied Herrn Hans Dieter Wirtz - 2 - Antwort: Wie mit Schreiben vom Juli 2015 mitgeteilt, war die Maßnahme für Mitte bis Ende September diesen Jahres angedacht, immer unter der Voraussetzung, dass die Witterungsverhältnisse dies zulassen. Diese Grundvoraussetzungen waren bis jetzt nicht gegeben. Vor dem Hintergrund dieser Witterungsverhältnisse erfolgte auch ein zusätzlicher Pflegegang. Dessen Auswirkungen sind mittlerweile kaum mehr zu erkennen, was allerdings der Witterung und der örtlichen Situation der Beete (Verkrautung durch Wurzelkräuter) geschuldet ist. Aus die- sem Grunde sollen sie ja umgestaltet und in ihrem Aufbau den heutigen Standards angepasst werden. Nach Abstimmung mit dem SBB, erfolgt der Beginn der Umgestaltung in der ersten November- woche. Somit sollte die Umgestaltung des Straßenbegleitgrün am Schwadorfer Kreuz nach dem neuen Standard bis zur dritten Novemberwoche abgeschlossen sein. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 10.11.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 17.09.2015 betr. der Pflege von Straßenbegleitgrün und Erläuterungstafeln bei Straßenschildern Sehr geehrter Herr Wirtz, Ihre kleine Anfrage vom 17.09.2015 betr. der Pflege von Straßenbegleitgrün und Erläuterungsta- feln bei Straßenschildern beantworte ich wie folgt: Frage: Ich habe mir die Mühe gemacht und habe in den letzten beiden Monaten die Straßenschilder im Ort daraufhin komplett gesichtet. Im Ergebnis sind im ganzen Ort keine Erläuterungstafeln an den ausgetauschten Schildern mehr vorhanden. Wie kommt es zu der Aussage in der Antwort des Bürgermeisters, dass die Tafeln ersetzt worden sind und wo wären diese zu finden? Wann werden die Schilder –wie im Schreiben vom 09.07. dargestellt – tatsächlich entsprechend nachgerüstet? Antwort: Grundsätzlich werden Straßenschilder durch den Stadtbetrieb (SBB) so ersetzt, wie sie vor Ort vorgefunden werden. Dem SBB wurden zwischenzeitlich Informationen über Standorte mit Zu- satzschildern übermittelt. Der SBB wird auf Basis dieser Erkenntnisse fehlende Schilder umge- hend beschaffen und montieren. Frage: In der Antwort des Bürgermeisters vom 10.07. wird ausgeführt dass die Umgestaltung der Grün- beete im Schwadorfer Kreuz zeitnah erfolgen soll und der Zeitpunkt mit Anfang September ange- geben. Bürgerinnen und Bürger, denen die Antwort vorliegt haben mich nun darauf hingewiesen, dass bislang nichts passiert ist und der Zustand verheerend sei. Wann ist tatsächlich mit dem Beginn der Arbeiten zu rechnen? An das Ratsmitglied Herrn Hans Dieter Wirtz - 2 - Antwort: Wie mit Schreiben vom Juli 2015 mitgeteilt, war die Maßnahme für Mitte bis Ende September diesen Jahres angedacht, immer unter der Voraussetzung, dass die Witterungsverhältnisse dies zulassen. Diese Grundvoraussetzungen waren bis jetzt nicht gegeben. Vor dem Hintergrund dieser Witterungsverhältnisse erfolgte auch ein zusätzlicher Pflegegang. Dessen Auswirkungen sind mittlerweile kaum mehr zu erkennen, was allerdings der Witterung und der örtlichen Situation der Beete (Verkrautung durch Wurzelkräuter) geschuldet ist. Aus die- sem Grunde sollen sie ja umgestaltet und in ihrem Aufbau den heutigen Standards angepasst werden. Nach Abstimmung mit dem SBB, erfolgt der Beginn der Umgestaltung in der ersten November- woche. Somit sollte die Umgestaltung des Straßenbegleitgrün am Schwadorfer Kreuz nach dem neuen Standard bis zur dritten Novemberwoche abgeschlossen sein. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 28.02.2020 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr.: Berechnung der Kita-Beiträge Sehr geehrter Herr Müller, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 19.02.2020 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Welche Abweichungen gibt es im Haushaltsplan 2019/2020 bezüglich der Anzahl der betreuten Kinder zwischen 0 und 6 Jahren und deren finanziellen Auswirkungen im Jahr 2019 und 2020? Antwort: Die Fragestellung lässt sich ohne eine Konkretisierung leider nicht beantworten, da sie inhaltlich vielfältige Interpretationsspielräume zulässt. Frage 2: Inwiefern wurden die budgetären Änderungen aus dem Referentenentwurf des KiBiz bereits in der Planung berücksichtigt? Antwort: Der Referentenentwurf wurde vom Landeskabinett erst im Mai 2019 beschlossen und auf den Weg gebracht, insofern konnte er keine Arbeitsgrundlage für Budgetänderungen im Haushalt sein. Frage 3: Wie wurde die Politik über die anstehenden Änderungen informiert? Antwort: Der Städte- und Gemeindebund und auch die Medien haben umfassend über die KiBiz- Änderungen berichtet. Neben einer Vielzahl von Hinweisen durch die Verwaltungsspitze in ver- schiedenen Ratsgremien wurde der Jugendhilfeausschuss am 26.06.2019 und der Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel am 27.06.2019 formell informiert (vgl. Vorlage 362/2019-4). Frage 4: Warum wurden einzelne Bestandteile der angepassten Planung wie bspw. ein erhöhter Nach- tragsposten zur Deckung der untersten Einkommensstufen nicht zur Diskussion gestellt? Herrn Heinz Müller Holzweg 1 53332 Bornheim - 2 - Antwort: Eine Diskussion ist im Rahmen der Workshops mit Beteiligung des Kämmerers Herrn Cugaly erfolgt. Leider lässt die finanzielle Situation der Stadt Bornheim eine zusätzliche Entlastung der aufzubringenden Elternbeiträge in Höhe von 16,4 % über kommunale Haushaltsmittel nicht mög- lich. Unter Berücksichtigung der zur Aufgabenerfüllung erforderlichen Personal- und Sachressourcen und - bei fremden Trägern - den Betriebskostenerstattungen (Transferaufwand) ergeben sich durch die KiBiz-Reform und den notwendigen Ausbau der Kindertageseinrichtungen in den Haushaltsjahren 2021 bis 2023 jährliche Unterdeckungen in einer Größenordnung von rund 3 Mio. Euro. In dieser Größenordnung sind allgemeine Deckungsmittel zum Ausgleich einzusetzen. Hinsicht- lich der Haushaltsdaten wird auf die Einbringung des Nachtragshaushalts 2020 in den Rat am 12.03.2020 verwiesen. Mit freundlichen Grüßen gez. (Wolfgang Henseler) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 02.11.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 24.10.2015 2015 betr. Straßenverkehrsrechtliches Anhörverfahren zum Bau einer Querungshilfe an der L 182 in Brenig Sehr geehrter Hanft, Ihre kleine Anfrage vom 24.10.2015 betr. Bau einer Querungshilfe an der L 182 in Brenig beant- worte ich wie folgt: Frage 1: Wann kann voraussichtlich dieses Anhörverfahren stattfinden? Antwort: Das entsprechende Anhörverfahren wird voraussichtlich Anfang des Monats Novembers 2015 auf dem Schriftwege durchgeführt. Frage 2: Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung nach dem jetzigen Sachstand zur Verwirklichung des Vorhabens? Antwort: Dem Ergebnis des Anhörverfahrens kann nicht vorgegriffen werden. Als Ortsvorsteher sind Sie in dieses Verfahren eingebunden. Allerdings dürften sich die Realisierungsmöglichkeiten einer baulichen Querungshilfe, die bereits seit mehr als zehn Jahren immer wieder Gegenstand von Überprüfungen war, auch nach den letzten Zählungen der querenden Fußgänger nicht verbessert haben. Die jüngsten Zählungen, die an 3 verschiedenen Tagen zu den morgendlichen und mittäglichen Spitzenzeiten durchgeführt wurden, ergaben wiederum nur sehr vereinzelt die Landstraße que- rende Personen. Gefährliche Verkehrssituationen beim Queren der Landstraße wurden ebenfalls nicht festgestellt. An das Ratsmitglied Herrn Wilfried Hanft - 2 - Unstrittig wäre die Schaffung einer baulichen Querungshilfe im fraglichen Bereich wünschens- wert. Die neuesten Querungszahlen dürften jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht ausrei- chen, den objektiven Bedarf hierfür darzustellen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 02.11.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 24.10.2015 2015 betr. Straßenverkehrsrechtliches Anhörverfahren zum Bau einer Querungshilfe an der L 182 in Brenig Sehr geehrter Hanft, Ihre kleine Anfrage vom 24.10.2015 betr. Bau einer Querungshilfe an der L 182 in Brenig beant- worte ich wie folgt: Frage 1: Wann kann voraussichtlich dieses Anhörverfahren stattfinden? Antwort: Das entsprechende Anhörverfahren wird voraussichtlich Anfang des Monats Novembers 2015 auf dem Schriftwege durchgeführt. Frage 2: Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung nach dem jetzigen Sachstand zur Verwirklichung des Vorhabens? Antwort: Dem Ergebnis des Anhörverfahrens kann nicht vorgegriffen werden. Als Ortsvorsteher sind Sie in dieses Verfahren eingebunden. Allerdings dürften sich die Realisierungsmöglichkeiten einer baulichen Querungshilfe, die bereits seit mehr als zehn Jahren immer wieder Gegenstand von Überprüfungen war, auch nach den letzten Zählungen der querenden Fußgänger nicht verbessert haben. Die jüngsten Zählungen, die an 3 verschiedenen Tagen zu den morgendlichen und mittäglichen Spitzenzeiten durchgeführt wurden, ergaben wiederum nur sehr vereinzelt die Landstraße que- rende Personen. Gefährliche Verkehrssituationen beim Queren der Landstraße wurden ebenfalls nicht festgestellt. An das Ratsmitglied Herrn Wilfried Hanft - 2 - Unstrittig wäre die Schaffung einer baulichen Querungshilfe im fraglichen Bereich wünschens- wert. Die neuesten Querungszahlen dürften jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht ausrei- chen, den objektiven Bedarf hierfür darzustellen. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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