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S e i t e | 1 Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Redaktion & Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Das Amtsblatt der Stadt Bornheim erscheint nach Bedarf und ist einzeln zu beziehen. Es liegt im Rathaus, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, aus und ist online unter www.bornheim.de/amtsblatt verfügbar. Gegen Gebühr kann das Amtsblatt auch per Post zugeschickt werden oder kostenlos per E-Mail. Wenn höhere Gewalt oder andere unabwendbare Ereignisse die Veröffentlichung in dieser Form verhindern, hängt die Stadt die Bekanntmachung im Aushangkasten vor dem Haupteingang des Rathauses aus. Sollte auch dies nicht möglich sein, erfolgt die Bekanntmachung in der Bürgerhalle im Rathaus oder an der Rathaustür. Amtsblatt der Stadt Bornheim 57. Jahrgang ausgegeben in Bornheim am 11.03.2026 Nr. 4 Inhaltsangabe 1. Bekanntmachung des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Rhein-Sieg-Kreis und in der Stadt Troisdorf: Aktuelle Bodenrichtwerte und Immobilienrichtwerte 2026, S. 2 2. Bekanntmachung Bezirksregierung Köln: Flurbereinigung Mondorf, Az: 33.44 - 5 16 02 - Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung, S. 3-4 3. Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft für den Gemeinschaftlichen Jagdbezirk Bornheim: Verwendung der Jagdpacht 2026, S. 4 S e i t e | 2 Aktuelle Bodenrichtwerte und Immobilienrichtwerte 2026 Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Sieg-Kreis und in der Stadt Troisdorf hat nach § 196 Baugesetzbuch (Neubekanntmachung vom 03.11.2017 - BGBl I S. 3634), gemäß den §§ 13 - 17 der Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV) vom 14.07.2021 (BGBl. I S. 2805) und laut den §§ 37 und 38 der Verordnung über die amtliche Grundstückswert- ermittlung Nordrhein-Westfalen (Grundstückswertermittlungsverordnung Nordrhein- Westfalen - GrundWertVO NRW) vom 08.12.2020 (GV. NRW. 2020 S. 1186) Bodenrichtwerte und Immobilienrichtwerte zum 01.01.2026 ermittelt und am 10.02.2026 für die folgenden Gemeinden und Städte beschlossen: Gemeinde: Alfter, Eitorf, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth, Swisttal, Wachtberg, Windeck Stadt: Bad Honnef, Bornheim, Hennef (Sieg), Königswinter, Lohmar, Meckenheim, Niederkassel, Rheinbach, Sankt Augustin, Siegburg, Troisdorf Die Bodenrichtwerte und Immobilienrichtwerte sind ab sofort kostenfrei im Internet einsehbar. Unter der Internetadresse www.boris.nrw.de kann nach Eingabe von Gemeinde/Stadt, Straßenname und Hausnummer ein Kartenausschnitt mit der Darstellung der aktuellen Bodenrichtwerte und Immobilienrichtwerte sowie die zugehörigen beschreibenden Merkmale abgerufen werden. Bodenrichtwerte sind aus Kaufpreisen ermittelte durchschnittliche Bodenwerte innerhalb eines Gebietes. Sie sind bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit einem definierten Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Immobilienrichtwerte sind aus Kaufpreisen abgeleitete durchschnittliche Lagewerte für Immobilien bezogen auf ein für diese Lage typisches Normobjekt für die Objektarten Wohnungseigentum sowie für Ein- und Zweifamilienhäuser. Sie sind bezogen auf den Quadratmeter Wohnfläche des Normobjektes. Auskünfte über die Richtwerte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Kreishaus in 53721 Siegburg, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, während der üblichen Geschäftszeiten. Siegburg, den 02.03.2026 gez. Martin Kütt Vorsitzender des Gutachterausschusses Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Sieg-Kreis und in der Stadt Troisdorf S e i t e | 3 Bezirksregierung Köln Köln, den 17.02.2026 Dezernat 33 Zeughausstr. 2 - 8 -Ländliche Entwicklung, Bodenordnung- 50667 Köln Tel.: 0221 147-2033 Flurbereinigung Mondorf Az. 33.44 - 5 16 02 - Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung Im Flurbereinigungsverfahren Mondorf werden hiermit gemäß § 32 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), die Ergebnisse der Wertermittlung für die dem Flurbereinigungsverfahren auf Grund des 6. Änderungsbeschlusses vom 12.08.2024 unterliegenden Flurstücke so festgestellt, wie sie in der Zeit vom 12.01.2026 bis zum 23.01.2026 bei der Bezirksregierung Köln, Dienstgebäude Scheidtweilerstr. 4, 50933 Köln ausgelegen haben und von Bediensteten der Bezirksregierung Köln erläutert worden sind. Gründe Die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung ist gemäß § 32 FlurbG zulässig und gerechtfertigt. Damit alle Teilnehmer im Flurbereinigungsverfahren Mondorf mit Land von gleichem Wert abgefunden werden können, ist der Wert der von ihnen in das Verfahren eingebrachten alten Grundstücke in der Weise ermittelt worden, dass der Wert der Grundstücke jedes Teilnehmers im Verhältnis zum Wert aller Grundstücke des Flurbereinigungsgebietes bestimmt wurde (§ 27 ff. FlurbG). Die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung für die dem Verfahren aufgrund des 6. Änderungsbeschlusses unterliegenden Flurstücke haben zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegen und sind von Bediensteten der Bezirksregierung Köln erläutert worden. Die grundbuchmäßigen Eigentümer wurden über die vorgenommene Bewertung ihrer Grundstücke durch Übersendung des vorläufigen Flurstücksnachweises -Alter Bestand- unterrichtet. Einwendungen gegen die Bewertung sind von den Beteiligten nicht erhoben worden. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats Widerspruch unter Angabe des Aktenzeichens erhoben werden bei der Bezirksregierung Köln, Dezernat 33 50667 Köln. Hinweis: Falls die Frist durch eine bevollmächtigte Person versäumt werden sollte, würde deren Verschulden der vollmachtgebenden Person zugerechnet werden. Im Auftrag gez. Rosenberg Rosenberg Regierungsvermessungsdirektorin S e i t e | 4 Der Inhalt der o. a. Bekanntmachung wird auch auf der Internet-Seite der Bezirksregierung Köln https://url.nrw/flurbereinigungsverfahren veröffentlicht. Allgemeine Hinweise zum Datenschutz für den Geschäftsbereich der Bezirksregierung Köln sowie Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Flurbereinigungsverfahren sind zu finden unter: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/flurbereinigungsverfahren Auf Wunsch werden diese Informationen gerne auch barrierefrei zur Verfügung gestellt. Jagdgenossenschaft für den Gemeinschaftlichen Jagdbezirk Bornheim - Körperschaft des öffentlichen Rechts – Geschäftsstelle: Breniger Strasse 21,53332 Bornheim Tel.:01577 3870797 Bekanntmachung Nach dem Beschluss der Genossenschaftsversammlung vom 1.4.1976 wird der Reinertrag der Jagdnutzung aus den Jagdjahren 1975 und folgende nicht an die einzelnen Jagdgenossen nach dem Verhältnis des Flächeninhalts ihrer beteiligten Grundfläche ausgezahlt, sondern bis zu einem gegenteiligen Beschluss für gemeinsame Zwecke in den einzelnen Ortschaften verwendet. Dieser Beschluss wurde in den Genossenschaftsversammlungen am 15.03.2010, 19.03.2014, 21.02.2018, 03.03.2022 und 24.02.2026 unter der Maßgabe bestätigt, dass der Reinertrag aus der Jagdnutzung für den Teilverpachtungsbezirk Rösberg der Rücklage der Jagdgenossenschaft zugeführt wird. Aufgrund der hohen Wildschadensersatzzahlungen, die die Jagdgenossenschaft in den vergangenen Jahren im TVB Rösberg zahlen musste, ist in der Jagdgenossenschaftsversammlung am 05.12.2024 beschlossen worden, dass keine Auszahlungen an die Ortsbauernschaften erfolgen, bis jeweils zum Ende des Jagdjahres eine Rücklage in Höhe von 35.000 € gebildet ist. Das ist im laufenden Jagdjahr nicht der Fall. Deshalb wird im Jagdjahr 2026/27 keine Auszahlung vorgenommen. Diese Beschlüsse werden hiermit auf Grund des § 10 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes hinsichtlich des Reinertrages aus der einkommenden Jagdpacht für das Jagdjahr 2026/27 bekannt gemacht. Bornheim, den 03.03.2026 Im Auftrag gez. Gottfried Siebertz (Geschäftsführer)

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S e i t e | 1 Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Redaktion & Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Das Amtsblatt der Stadt Bornheim erscheint nach Bedarf und ist einzeln zu beziehen. Es liegt im Rathaus, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, aus und ist online unter www.bornheim.de/amtsblatt verfügbar. Gegen Gebühr kann das Amtsblatt auch per Post zugeschickt werden oder kostenlos per E-Mail. Wenn höhere Gewalt oder andere unabwendbare Ereignisse die Veröffentlichung in dieser Form verhindern, hängt die Stadt die Bekanntmachung im Aushangkasten vor dem Haupteingang des Rathauses aus. Sollte auch dies nicht möglich sein, erfolgt die Bekanntmachung in der Bürgerhalle im Rathaus oder an der Rathaustür. Amtsblatt der Stadt Bornheim 57. Jahrgang ausgegeben in Bornheim am 23.01.2026 Nr. 1 Inhaltsangabe 1. Sitzung des Rates der Stadt Bornheim am Donnerstag, 05.02.2026, 18 Uhr, im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, S. 2 2. Hinweisbekanntmachung des Rhein-Sieg-Kreises Zur Genehmigung von 6 Windenergieanlagen in Bornheim „Erweiterung Rheinebene“, S. 3 3. Hinweisbekanntmachung zur Neufassung der Satzung des Zweckverbandes civitec, S. 3 http://www.bornheim.de/amtsblatt S e i t e | 2 Bekanntmachung Am Donnerstag, 05.02.2026, 18 Uhr, findet im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, die nächste Sitzung des Rates der Stadt Bornheim mit folgender Tagesordnung statt: TOP Inhalt Vorlage Nr. Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin 2 Einwohnerfragestunde 3 Entgegennahme der Niederschrift Nr. 098/2025 vom 18.12.2025 4 Beschluss der Vergaberechtssatzung 056/2026-1 5 Entwurf des Nachtragshaushaltes des Rhein-Sieg-Kreises 2026 048/2026-2 6 Festsetzungsbescheid nach dem Altschuldenentlastungsgesetz NRW (ASEG NRW) 051/2026-2 7 Doppelhaushalt für die Jahre 2027 und 2028 737/2025-2 8 Prüfung, Feststellung Jahresabschluss 2024 der Stadt Bornheim 687/2025-8 9 Anpassung der Besetzung der vom Rat zu bestellenden Mitglieder des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration 024/2026-1 10 Neufassung der Richtlinien über die verbilligte Inanspruchnahme städtischer Leistungen durch einen anspruchsberechtigten Personenkreis (Bornheim-Ausweis) 746/2025-5 11 Antrag der FDP-Fraktion vom 21.12.2025 betr."Sparwille statt Steuerschraube"-freiwilliges HSK 022/2026-2 12 Antrag der FDP-Fraktion vom 21.12.2025 betr. Abschaffung des Klimachecks in Ratsvorlagen 023/2026- 12 13 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortungen von Fragen aus vorherigen Sitzungen 061/2026-1 14 Anfragen mündlich Nicht öffentliche Sitzung 15 Ehrungen von ausgeschiedenen Ratsmitgliedern und Ehrenbeamten/innen (Ortsvorstehern) 725/2025-1 16 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortungen von Fragen aus vorherigen Sitzungen 062/2026-1 17 Anfragen mündlich Stadt Bornheim Bornheim, den 22.01.2026 gez. Christian Mandt Bürgermeister S e i t e | 3 Öffentliche Bekanntmachung Hinweisbekanntmachung des Rhein-Sieg-Kreises Zur Genehmigung von 6 Windenergieanlagen in Bornheim „Erweiterung Rheinebene“ Es wird auf die Bekanntmachung des Rhein-Sieg-Kreises vom 09.01.2026 auf der Grundlage des § 21 Abs. 1 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) und des § 10 Abs. 8 des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) hingewiesen. Sie ist auf der Internetseite des Rhein-Sieg-Kreises www.rhein-sieg- kreis.de/bekanntmachungen veröffentlicht. Siegburg, den 09.01.2026 gez. Sebastian Schuster Der Landrat Hinweisbekanntmachung zur Neufassung der Satzung des Zweckverbandes civitec Die Verbandsversammlung des civitec Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung hat am 08.10.2025 die Änderung und Neufassung der Satzung des Zweckverbandes civitec beschlossen. Die Veröffentlichung der Satzungsänderung erfolgte im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln am 22.12.2025, Ausgabe Nr. 51/2025. Das Amtsblatt ist im Internet unter folgenden Link abzurufen: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/behoerde-und-gremien/amtsblatt/jahrgang-2025 Gemäß § 11 Abs. 1 S. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) wird hiermit auf die Veröffentlichung hingewiesen. http://www.rhein-sieg-kreis.de/ http://www.rhein-sieg-kreis.de/ https://www.bezreg-koeln.nrw.de/behoerde-und-gremien/amtsblatt/jahrgang-2025 S e i t e | 1 Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Redaktion & Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Das Amtsblatt der Stadt Bornheim erscheint nach Bedarf und ist einzeln zu beziehen. Es liegt im Rathaus, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, aus und ist online unter www.bornheim.de/amtsblatt verfügbar. Gegen Gebühr kann das Amtsblatt auch per Post zugeschickt werden oder kostenlos per E-Mail. Wenn höhere Gewalt oder andere unabwendbare Ereignisse die Veröffentlichung in dieser Form verhindern, hängt die Stadt die Bekanntmachung im Aushangkasten vor dem Haupteingang des Rathauses aus. Sollte auch dies nicht möglich sein, erfolgt die Bekanntmachung in der Bürgerhalle im Rathaus oder an der Rathaustür. Amtsblatt der Stadt Bornheim 57. Jahrgang ausgegeben in Bornheim am 23.01.2026 Nr. 1 Inhaltsangabe 1. Sitzung des Rates der Stadt Bornheim am Donnerstag, 05.02.2026, 18 Uhr, im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, S. 2 2. Hinweisbekanntmachung des Rhein-Sieg-Kreises Zur Genehmigung von 6 Windenergieanlagen in Bornheim „Erweiterung Rheinebene“, S. 3 3. Hinweisbekanntmachung zur Neufassung der Satzung des Zweckverbandes civitec, S. 3 http://www.bornheim.de/amtsblatt S e i t e | 2 Bekanntmachung Am Donnerstag, 05.02.2026, 18 Uhr, findet im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, die nächste Sitzung des Rates der Stadt Bornheim mit folgender Tagesordnung statt: TOP Inhalt Vorlage Nr. Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin 2 Einwohnerfragestunde 3 Entgegennahme der Niederschrift Nr. 098/2025 vom 18.12.2025 4 Beschluss der Vergaberechtssatzung 056/2026-1 5 Entwurf des Nachtragshaushaltes des Rhein-Sieg-Kreises 2026 048/2026-2 6 Festsetzungsbescheid nach dem Altschuldenentlastungsgesetz NRW (ASEG NRW) 051/2026-2 7 Doppelhaushalt für die Jahre 2027 und 2028 737/2025-2 8 Prüfung, Feststellung Jahresabschluss 2024 der Stadt Bornheim 687/2025-8 9 Anpassung der Besetzung der vom Rat zu bestellenden Mitglieder des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration 024/2026-1 10 Neufassung der Richtlinien über die verbilligte Inanspruchnahme städtischer Leistungen durch einen anspruchsberechtigten Personenkreis (Bornheim-Ausweis) 746/2025-5 11 Antrag der FDP-Fraktion vom 21.12.2025 betr."Sparwille statt Steuerschraube"-freiwilliges HSK 022/2026-2 12 Antrag der FDP-Fraktion vom 21.12.2025 betr. Abschaffung des Klimachecks in Ratsvorlagen 023/2026- 12 13 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortungen von Fragen aus vorherigen Sitzungen 061/2026-1 14 Anfragen mündlich Nicht öffentliche Sitzung 15 Ehrungen von ausgeschiedenen Ratsmitgliedern und Ehrenbeamten/innen (Ortsvorstehern) 725/2025-1 16 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortungen von Fragen aus vorherigen Sitzungen 062/2026-1 17 Anfragen mündlich Stadt Bornheim Bornheim, den 22.01.2026 gez. Christian Mandt Bürgermeister S e i t e | 3 Öffentliche Bekanntmachung Hinweisbekanntmachung des Rhein-Sieg-Kreises Zur Genehmigung von 6 Windenergieanlagen in Bornheim „Erweiterung Rheinebene“ Es wird auf die Bekanntmachung des Rhein-Sieg-Kreises vom 09.01.2026 auf der Grundlage des § 21 Abs. 1 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) und des § 10 Abs. 8 des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) hingewiesen. Sie ist auf der Internetseite des Rhein-Sieg-Kreises www.rhein-sieg- kreis.de/bekanntmachungen veröffentlicht. Siegburg, den 09.01.2026 gez. Sebastian Schuster Der Landrat Hinweisbekanntmachung zur Neufassung der Satzung des Zweckverbandes civitec Die Verbandsversammlung des civitec Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung hat am 08.10.2025 die Änderung und Neufassung der Satzung des Zweckverbandes civitec beschlossen. Die Veröffentlichung der Satzungsänderung erfolgte im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln am 22.12.2025, Ausgabe Nr. 51/2025. Das Amtsblatt ist im Internet unter folgenden Link abzurufen: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/behoerde-und-gremien/amtsblatt/jahrgang-2025 Gemäß § 11 Abs. 1 S. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) wird hiermit auf die Veröffentlichung hingewiesen. http://www.rhein-sieg-kreis.de/ http://www.rhein-sieg-kreis.de/ https://www.bezreg-koeln.nrw.de/behoerde-und-gremien/amtsblatt/jahrgang-2025

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SCHAUFENSTER/BLICKPUNKT 6. Woche - 5. Februar 2020 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 02222 9437-0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen (Brunnenallee 31a) folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 02227 9320-77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Homepage: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de/hallenfreizeitbad Öffnungszeiten des Hallenbads: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Sa. + So. + Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter: www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen Aktuelle Stellenangebote gibt es unter: www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind abrufbar unter: www.stadtbetrieb-bornheim.de Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Bürgersprechstunde für Kinder, Jugendliche und Erwachsene in der Regel jeden 1. und 3. Donners- tag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter: ( 02222 945-101 Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter ( 02222 945-181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Serva- tiuscenter, Servatiusweg 19- 23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 02222 9956325 Fax: 02222 945-511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD nach Vereinbarung Telefon: 02222 9956331 0171 3458608 Fax: 02222 945-521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 02222 9956328 0151 20746104 Fax: 02222 945-541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 02222 9956345 Fax: 02227 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 02222 9956355 Fax: 02222 994-452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 02222 9956401 E-Mail: milebo@web.de 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 02227 932077 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Kostenlose Energieberatung der Klimaregion Rhein-Vor- eifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW im Rathaus der Gemeinde Swisttal, 13. Februar 2020, 14 - 17.45 Uhr Beratungsdauer: 45 Minuten. Anmeldung ist erforderlich! Ansprechpartner: Tobias Gethke Telefon: 02222 945-285 E-Mail: tobias.gethke@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 02222 2500 Homepage: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Wahlausschuss Donnerstag, 06.02.2020, 19 Uhr, Raum 904 im Bornheimer Rathaus Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 12.02.2020, 18 Uhr Sport- und Kulturausschuss Donnerstag, 13.02.2020, 18 Uhr Ausschuss für Bürgerangelegenheiten Dienstag, 18.02.2020, 18 Uhr Ausschuss für Stadtentwicklung Donnerstag, 27.02.2020, 18 Uhr Info-Abend zu Elternbeiträgen Mittwoch, 05.02.2020, 18 Uhr Auftakt-Veranstaltung „Klimaschutz-Teilkonzept zur Anpassung an den Klimawandel“ Donnerstag, 06.02.2020, 17 Uhr Kabarett „Die Wortlauten“ Freitag, 07.02.2020, 20 Uhr (Einlass 19.30 Uhr), Stadtbücherei Bornheim, Karten im Vorverkauf 7 Euro, Reservierung unter 02222 938-565 V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Susanne Römer-Winkler, Pressestelle, ( 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Zur Auftakt-Veranstaltung des „Klima- schutz-Teilkonzepts zur Anpassung an den Klimawandel“ sind alle Bürgerinnen und Bürger am morgigen Donnerstag, 6. Februar 2020, um 17 Uhr herzlich in den Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, eingeladen. Bei der Veranstaltung werden die Hinter- gründe und Ziele des Konzepts erläutert und es wird abgefragt, wer auf welche Weise von den Folgen des Klimawandels betroffen ist. Dabei können die Teilneh- mer explizit Orte aufzeigen, an denen bei- spielsweise durch Hitze, Hochwasser oder Sturm Beeinträchtigungen entstehen. „Wir möchten neben den Experten aus Gremien, Verbänden und Politik auch aus- drücklich die Bürger aus allen sechs Kom- munen einladen, sich an der Veranstal- tung und Konzepterstellung zu beteili- gen“, betont Tobias Gethke. „Nur so kön- nen wir individuelle Schwerpunkte berücksichtigen und einen Mehrwert für die Öffentlichkeit erzielen.“ Seit 2007 bündelt die Klimaregion Rhein- Voreifel, bestehend aus den Kommunen Alfter, Bornheim, Meckenheim, Rhein- bach, Swisttal und Wachtberg, ihr Engage- ment zum Klimaschutz. Dabei wurden bereits zahlreiche Maßnahmen entwickelt, deren Umsetzung der interkommunale Klimaschutzmanager Tobias Gethke koor- diniert. In Kooperation mit den Büros Innovation City Management und K.PLAN erarbeitet die Klimaregion seit Januar 2020 ein Kli- maschutz-Teilkonzept zur Anpassung an den Klimawandel. Dieses ergänzt das bestehende Klimaschutzkonzept und behandelt die konkreten Folgen des Kli- mawandels in den einzelnen Städten und Gemeinden sowie mögliche Maßnahmen, um Schäden und Beeinträchtigungen durch Extrem-Niederschläge, Überflutun- gen, Sturm und Hitze zu verhindern bzw. abzumildern. Ein erster Austausch zum Teilkonzept hat bereits im Januar 2020 in Swisttal statt- gefunden. Dabei wurde die Zielsetzung abgestimmt und die Beteiligung von ver- schiedenen Akteuren vorgestellt. Neben der Auftaktveranstaltung in Bornheim sind zudem zwei große Veranstaltungen zur Projekt-Halbzeit sowie zum Abschluss geplant. Die Termine werden frühzeitig bekannt gegeben. Darüber hinaus sollen auf der Internetseite der Klimaregion Rhein-Voreifel (www.klima-rv.de) die Unterlagen zu dem Projekt veröffentlicht werden. Klimaschutz konkret: Auftakt-Veranstaltung mit Bürgerbeteiligung „Hier geht Spaß nur ohne Glas“: Am Samstag vor Weiberfastnacht, 15. Febru- ar, an Weiberfastnacht, 20. Februar, und am Karnevalssamstag, 22. Februar 2020, gilt jeweils von 11 bis 19 Uhr ein Glasver- bot bei den Karnevalszügen in Sechtem (Kinderkarnevalszug), Kardorf, Roisdorf und Waldorf. Grund für die Sicherheitsmaßnahme ist, dass sich Feiernde in den vergangenen Jahren immer häufiger an Scherben ver- letzt haben. Fast jede dritte Verletzung entstand durch Glasscherben. Durch die Maßnahme sollen Besucher der Züge auch vor Verletzungen durch umherflie- gende Glasstücke geschützt werden. Auf das Glasverbot weist die Stadtverwal- tung vor Ort mit großen Bannern und Pla- katen hin. Wer dagegen verstößt, muss mit einer Geldbuße rechnen und die mit- geführten Getränke, Glasflaschen und Glä- ser werden eingezogen und vernichtet. Das Glasverbot und die Einsätze des Ord- nungs- und Jugendamts sollen dazu bei- tragen, dass alle Spaß haben, die Karneval richtig feiern wollen. Alkoholverbot vor dem Baubetriebshof Ein generelles Glas- und Alkoholverbot gilt vor dem Gelände des städtischen Bau- betriebshofs in Waldorf, wenn dort an Weiberfastnacht, 20. Februar 2020, von 16 bis 24 Uhr wieder die „Karnevalsparty im Bauhof“ gefeiert wird. Das Verbot umfasst den Donnerbachweg von der Kreuzung Feldchenweg bis zur Einmündung Dahlienstraße. Auch in der Dahlienstraße – von der Haltestelle der Stadtbahnlinie 18 bis zur Einmündung Donnerbachweg – und im Bahnsteigge- lände sind sowohl das Mitführen als auch der Konsum von alkoholischen Getränken sowie die Benutzung von Glasflaschen und Gläsern untersagt. Schließlich gilt das Glas- und Alkoholverbot auch auf den Freiflächen entlang des Donnerbachwegs und der Dahlienstraße. Wer dagegen verstößt, muss mit einer Geldbuße rechnen und die mitgeführten Getränke, Glasflaschen und Gläser werden eingezogen und vernichtet. E Alle Infos zum Glasverbot mit Plakat und Skizzen findet man unter: www.born- heim.de/spass-ohne-glas Glasverbot – Schutz für die Jecken bei den Zügen Die Bornheimer Jecken fiebern bereits dem Straßenkarneval und damit dem Hö- hepunkt der Session entgegen. „Bei aller Freude am Karneval müssen wir aber nach wie vor den Jugendschutz fest im Blick be- halten“, betont Bürgermeister Wolfgang Henseler. Deshalb startet die Stadt Born- heim in enger Zusammenarbeit mit der Polizei bereits zum 13. Mal die Kampagne „Keine Kurzen für Kurze! Gemeinsam ge- gen die Abgabe von Alkohol an Kinder und Jugendliche!“ Bereits im Vorfeld der tollen Tage vertei- len Stadt und Polizei Plakate und Flyer an Eltern, Gewerbetreibende, Gaststätten, Karnevalsvereine und Schulen. Diese wei- sen auf die einschlägigen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes hin und sensi- bilisieren die Öffentlichkeit für das The- ma. So bittet die Stadt Bornheim alle Ge- werbetreibenden, auch und gerade wäh- rend der Karnevalstage das Jugendschutz- und Gaststättengesetz einzuhalten. Dem- nach dürfen an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren keine alkoholischen Ge- tränke verkauft oder ausgegeben werden. Und Jugendliche unter 18 dürfen zwar Bier, Wein und Sekt bestellen, aber keine härteren Alkoholika wie Schnaps oder so- genannte Alcopops. An vorderster Front werben auch in die- sem Jahr wieder sämtliche Tollitäten aus dem Bornheimer Stadtgebiet für die Kam- pagne. Auch die närrischen Regenten er- leben während ihrer Amtszeit immer wie- der, dass junge Leute in Supermärkten und anderen Geschäften alkoholische Ge- tränke für Minderjährige besorgen. Auch diese Personen wollen sie durch ihr akti- ves Werben für die Kampagne „Keine Kur- zen für Kurze!“ erreichen. Heiße Pizza statt Hochprozentiges Ergänzt werden die Maßnahmen des Ju- gendschutzes durch eine groß angelegte Aktion im Straßenkarneval. Das Akti- onsteam besteht aus haupt- und ehren- amtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbei- tern des Jugendamts der Stadt Bornheim, des Bornheimer JugendTreffs, der Born- heimer Streetworker, der Kleinen Offenen Türen Roisdorf und Walberberg, der Evan- gelischen Jugend Hersel, des Stadtteilbü- ros Bornheim, des Jugendtreffs Kultur- raum Sechtem, des neuen Jugendkultur- busses 1237 und Einzelpersonen, die sich ehrenamtlich engagieren. Die Helferinnen und Helfer, stets zu er- kennen an ihren grünen Jacken mit der Aufschrift „Jugendarbeit Bornheim“, sind dieses Jahr bei den Bornheimer Karne- valszügen in Sechtem, Kardorf, Roisdorf und Waldorf im Einsatz. Dort sind sie mit Pavillons und dem Jugendkulturbus 1237 vor Ort und bieten jungen Leuten mit be- legten Brötchen, Tee und Wasser eine kostenlose Alternative zum Alkohol an. Außerdem kann Hochprozentiges direkt gegen Pizza oder Krapfen eingetauscht werden. „Wir wollen die Jugendlichen dazu anhal- ten, auf sich und ihre Freunde zu achten“, erklärt Katja Cîmpean, die im Bornheimer Jugendamt für den Jugendschutz zustän- dig ist. Für diejenigen, die der Appell zu spät oder gar nicht erreicht, leisten Sani- tätsdienste medizinische Hilfe. So werden die Jugendlichen an festen und mobilen Unfallhilfestellen betreut. Darüber hinaus sorgen Mitarbeiterinnen des Jugendamts dafür, dass Minderjährige im Zweifel ih- ren Eltern übergeben werden. Doch nicht nur die haupt- und ehrenamtli- chen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendarbeit sind an den Karnevalsta- gen unterwegs. Sowohl im Vorfeld der tol- len Tage als auch während der Züge füh- ren Polizei und Ordnungsamt der Stadt Bornheim Jugendschutzkontrollen durch. Tollitäten unterstützen Kampagne von Stadt und Polizei Tee, Wasser und belegte Brötchen werden von den Jugendlichen gut angenommen – wie hier in Sechtem. Foto: Stadt Bornheim Eine Initiative der Gemeinsam gegen die Abgabe von Alkohol an Kinder und Jugendliche! Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Tel. 02222-9437-0 Eine Aktion der Stadt Bornheim Kooperationspartner der Aktion:

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 26.08.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 10.08.2015 betr. Ausbau Oberdorfer Weg und Sachstand B-Planverfahren in der Ortschaft Roisdorf Sehr geehrter Herr Stadler, Ihre kleine Anfrage vom 10.08.2015 betr. Ausbau Oberdorfer Weg und Sachstand B- Planverfahren in der Ortschaft Roisdorf beantworte ich wie folgt: Frage 1: In seiner Sitzung am 12. September 2012 beschloss der VPLA, falls erforderlich, einen Bebau- ungsplan zur Sicherstellung der Straßenraumplanung Oberdorfer Weg/Donnerstein aufzustellen. Da die Planung, bzw. der Ausbau des Oberdorfer Weges für 2015/16 geplant ist, bitte ich hiermit darzulegen, ob zur Sicherstellung des benötigten Straßenraumes die Aufstellung eines Bebau- ungsplanes erforderlich ist? Antwort 1: Bisher liegt noch keine Straßenplanung vor, nur ein Vorentwurf, der noch abgestimmt werden muss. Ob die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich ist, kann bei diesem Planungsstand noch nicht festgestellt werden. Frage 2: Wenn diese Frage mit Ja beantwortet wird, bitte ich um Mitteilung, warum bis heute das Verfah- ren hierzu nicht eingeleitet wurde? Antwort 2: s. Antwort 1 Frage 3: In seiner Sitzung am 12. November 2014 (Vorlage 618/2014) beschloss der StEA im Rahmen des Straßenausbauprogramms 2015 den Ausbau des Oberdorfer Weges. Ebenfalls beschloss der Verwaltungsrat des SBB in seiner Sitzung am 2. 12. 2014 und der Rat am 4. 12. 2014 den Kanalneubau im Oberdorfer Weg, zwischen Berliner Straße und Donnerstein in 2015 durchzu- führen und in der Straße Donnerstein, vom Oberdorfer Weg bis zur Essener Straße im Jahre 2016 den Abwasserkanal neu zu bauen. Da aus Synergieeffekten der Kanalneubau parallel mit An das Ratsmitglied Herrn Harald Stadler - 2 - dem Straßenneubau erfolgen sollte, stellt sich die Frage erneut nach dem derzeitigen Sachstand. Bitte nehmen Sie dazu Stellung. Antwort 3: Das Abwasserwerk des SBB nimmt Stellung zum Stand der Kanalplanung. Die aktuelle Generalentwässerungsplanung für das Einzugsgebiet der Kläranlage Bornheim sieht für die Straßen Oberdorfer Weg und Donnerstein in Roisdorf eine Vergrößerung der hydrauli- schen Leistungsfähigkeit der Kanalisation durch Neubau mit Vergrößerung der Rohrquerschnitte vor. Eine Aufnahme von anfallendem Oberflächenwasser aus den oberhalb liegenden Außenge- bieten in die neue Mischwasserkanalisation wurde in der Generalentwässerungsplanung, ist auch Entwässerungssystem bedingt, nicht vorgesehen. In der Sitzung des Betriebsausschusses vom 27.09.2012 wurde einer Verschiebung der Maß- nahme zugestimmt, damit die Kanalerneuerung gemeinsam mit der Stadt Bornheim als Straßen- baulastträger und als Gewässerunterhalter abgestimmt werden kann, zunächst die geordnete Ableitung des anfallenden Außengebietswassers, sowie ein Straßenausbau im Oberdorfer Weg und Donnerstein. Die Kanalplanung ist derzeit in der Entwurfsphase. Hier sind allerdings noch die Erkenntnisse im Zuge der Vorplanung des Straßenendausbaus, sowie die neuen Erkenntnisse der Ableitung der Außengebietswässer etc. zu berücksichtigen und entsprechend einzuarbeiten. Dies gilt auch für die evtl. vorgesehene Entwicklung im oberen Bereich des Donnerstein. Frage 4: Wann informiert die Verwaltung den Verwaltungsrat des SBB über die Kanalneubauplanung Oberdorfer Weg und Donnerstein? Antwort 4: In der Sitzung des Verwaltungsrates am 29.09.2015 im Bericht des Abwasserwerkes. Frage 5: Wann informiert die Verwaltung die Mitglieder des StEA über den Entwurf des B-Plans Oberdor- fer Weg/Donnerstein? Antwort 5: s. Antwort 1 Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Manfred Schier, Erster Beigeordneter Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 26.08.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 10.08.2015 betr. Ausbau Oberdorfer Weg und Sachstand B-Planverfahren in der Ortschaft Roisdorf Sehr geehrter Herr Stadler, Ihre kleine Anfrage vom 10.08.2015 betr. Ausbau Oberdorfer Weg und Sachstand B- Planverfahren in der Ortschaft Roisdorf beantworte ich wie folgt: Frage 1: In seiner Sitzung am 12. September 2012 beschloss der VPLA, falls erforderlich, einen Bebau- ungsplan zur Sicherstellung der Straßenraumplanung Oberdorfer Weg/Donnerstein aufzustellen. Da die Planung, bzw. der Ausbau des Oberdorfer Weges für 2015/16 geplant ist, bitte ich hiermit darzulegen, ob zur Sicherstellung des benötigten Straßenraumes die Aufstellung eines Bebau- ungsplanes erforderlich ist? Antwort 1: Bisher liegt noch keine Straßenplanung vor, nur ein Vorentwurf, der noch abgestimmt werden muss. Ob die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich ist, kann bei diesem Planungsstand noch nicht festgestellt werden. Frage 2: Wenn diese Frage mit Ja beantwortet wird, bitte ich um Mitteilung, warum bis heute das Verfah- ren hierzu nicht eingeleitet wurde? Antwort 2: s. Antwort 1 Frage 3: In seiner Sitzung am 12. November 2014 (Vorlage 618/2014) beschloss der StEA im Rahmen des Straßenausbauprogramms 2015 den Ausbau des Oberdorfer Weges. Ebenfalls beschloss der Verwaltungsrat des SBB in seiner Sitzung am 2. 12. 2014 und der Rat am 4. 12. 2014 den Kanalneubau im Oberdorfer Weg, zwischen Berliner Straße und Donnerstein in 2015 durchzu- führen und in der Straße Donnerstein, vom Oberdorfer Weg bis zur Essener Straße im Jahre 2016 den Abwasserkanal neu zu bauen. Da aus Synergieeffekten der Kanalneubau parallel mit An das Ratsmitglied Herrn Harald Stadler - 2 - dem Straßenneubau erfolgen sollte, stellt sich die Frage erneut nach dem derzeitigen Sachstand. Bitte nehmen Sie dazu Stellung. Antwort 3: Das Abwasserwerk des SBB nimmt Stellung zum Stand der Kanalplanung. Die aktuelle Generalentwässerungsplanung für das Einzugsgebiet der Kläranlage Bornheim sieht für die Straßen Oberdorfer Weg und Donnerstein in Roisdorf eine Vergrößerung der hydrauli- schen Leistungsfähigkeit der Kanalisation durch Neubau mit Vergrößerung der Rohrquerschnitte vor. Eine Aufnahme von anfallendem Oberflächenwasser aus den oberhalb liegenden Außenge- bieten in die neue Mischwasserkanalisation wurde in der Generalentwässerungsplanung, ist auch Entwässerungssystem bedingt, nicht vorgesehen. In der Sitzung des Betriebsausschusses vom 27.09.2012 wurde einer Verschiebung der Maß- nahme zugestimmt, damit die Kanalerneuerung gemeinsam mit der Stadt Bornheim als Straßen- baulastträger und als Gewässerunterhalter abgestimmt werden kann, zunächst die geordnete Ableitung des anfallenden Außengebietswassers, sowie ein Straßenausbau im Oberdorfer Weg und Donnerstein. Die Kanalplanung ist derzeit in der Entwurfsphase. Hier sind allerdings noch die Erkenntnisse im Zuge der Vorplanung des Straßenendausbaus, sowie die neuen Erkenntnisse der Ableitung der Außengebietswässer etc. zu berücksichtigen und entsprechend einzuarbeiten. Dies gilt auch für die evtl. vorgesehene Entwicklung im oberen Bereich des Donnerstein. Frage 4: Wann informiert die Verwaltung den Verwaltungsrat des SBB über die Kanalneubauplanung Oberdorfer Weg und Donnerstein? Antwort 4: In der Sitzung des Verwaltungsrates am 29.09.2015 im Bericht des Abwasserwerkes. Frage 5: Wann informiert die Verwaltung die Mitglieder des StEA über den Entwurf des B-Plans Oberdor- fer Weg/Donnerstein? Antwort 5: s. Antwort 1 Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Manfred Schier, Erster Beigeordneter

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 10.07.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 26.06.2015 betr. Umgestaltung von Grünflächen/Straßenbegleitgrün in Sech- tem und Walberberg Sehr geehrter Herr Wirtz, Ihre kleine Anfrage vom 26.06.2015 betr. Umgestaltung von Grünflächen/Straßenbegleitgrün in Sechtem und Walberberg beantworte ich wie folgt: Frage: Im Rat im Dezember 2014 (Vorlage 613/2014-6) wurde die Freigabe der Haushaltsmittel für die Umgestaltung des Straßenbegleitgrüns in der Bahnhofstr. in Sechtem und im Schwadorfer Kreuz in Walberberg beschlossen. Warum konnte die Maßnahme bislang nicht umgesetzt werden? Antwort: Der Beschluss des Rates erfolgte so spät, dass jahreszeitlich bedingt (Winter) eine Umsetzung in 2014 nicht mehr möglich war. Da im Verwaltungshaushalt Mittel nicht in das folgende Haushalts- jahr übertragen werden können, hat der Rat entsprechende Mittel für den Doppelhaushalt 2015/2016 neu eingeplant, die Genehmigung dieses Haushalts war abzuwarten. Frage: Bei einer Nachfrage im Februar 2015 hatte der Stadtbetrieb informiert, dass die Verwaltung vor Umsetzung der Maßnahme eine Kostenberechnung erwarte, die belegt, dass die künftige Pflege den Aufwand der bisherigen nicht überschreitet. Liegen der Verwaltung die Berechnungen des Stadtbetriebes zu den künftigen Kosten der Pflege (Kostenvergleich jetzige/ künftige Pflege) mit welchem Ergebnis vor? Antwort: Nach Berechnungen des SBB liegen die zukünftigen Pflegekosten für eine umgestaltete Anlage Schwadorfer Kreuz ca. 5 % unter den bisherigen Kosten. Eine detaillierte Erörterung speziell auch hinsichtlich der für die Zukunft zu vereinbarenden Pflegehäufigkeit ist noch nicht erfolgt. Es wurde aber festgelegt, dass die Umgestaltung zeitnah erfolgen soll. An das Ratsmitglied Herrn Hans Dieter Wirtz - 2 - Frage: In Merten sind bereits Umgestaltungen vorgenommen worden. Haben hierfür die für Sechtem und Walberberg geforderten Voraussetzungen vorgelegen und/oder was unterscheidet die Maßnahmen voneinander? Antwort: In Merten sind keine kompletten Straßenzüge umgestaltet worden sondern hier wurde getestet, ob und welche Arbeiten eventuell im Zusammenhang mit laufenden Unterhaltungsarbeiten um- gesetzt werden können. Frage: Kann ein Umsetzungszeitpunkt genannt werden? Antwort: Die Arbeiten sind für Anfang September eingeplant. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 20.03.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 18.03.2015 betr. Verkehrsführung während der Vollsperrung der Jennerstraße Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 18.03.2015 betr. der Verkehrsführung während der Vollsperrung der Jennerstraße beantworte ich wie folgt: Frage: Gibt es einen aktuellen Sachstand zur geplanten Verkehrsführung für Individualverkehr, Schul- busverkehr und ÖPNV während der Vollsperrung der Jennerstraße? Antwort: Die Arbeiten zur Durchführung der Kanalsanierung in der Jennerstraße wurden vom Stadtbetrieb Bornheim bisher noch nicht vergeben. Der voraussichtliche Baubeginn wird Anfang Juli 2015 sein. Spätestens 14 Tage zuvor hat die bauausführende Firma bei der Verwaltung die Vollsperrung der Jennerstraße unter Vorlage eines anordnungsfähigen Verkehrslenkungsplanes, der auch die Umleitungsstrecken beinhaltet, zu beantragen. Hierüber entscheidet die Verwaltung dann unter den Aspekten der Verkehrssicher- heit und der Flüssigkeit des Verkehrs. Eine Umleitungsstrecke für den Schulbusbetreiber wird in Kürze erarbeitet. Für die Lenkung des ÖPNV verweise ich auf die Vorlage Nummer 167/2015-9 für die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 15.04.2015. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: wolfgang.henseler@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 29.06.2015 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 02.06.2015 betr. Verkauf städtische Grünfläche an der Dechant-Blum-Straße Sehr geehrter Herr Koch, Ihre kleine Anfrage vom 02.06.2015 betr. Verkauf städtische Grünfläche an der Dechant-Blum- Straße in Bornheim beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie ist der aktuelle Sachstand zum seitens der Verwaltung angedachten Verkauf der städtischen Grünfläche an der Dechant-Blum-Straße? Antwort 1: Ein Verkauf der städtischen Grünfläche an der Dechant-Blum-Straße in Bornheim kommt derzeit nicht in Betracht, da dieses Grundstück evtl. für städtische Zwecke benötigt werden könnte. Frage 2: Für wann ist der Verkauf geplant? Antwort 2: Es ist kein Verkauf geplant. Frage 3: Mit welchen Erlösen rechnet der Bürgermeister, wie würde ein möglicher Erlös verwendet? Antwort 3: Der Bürgermeister rechnet angesichts der Grundstücksgröße von 650 m² und einem erzielbaren Verkaufspreis von mindestens 200 €/ m² in Anlehnung an den Bodenrichtwert mit einem Erlös in Höhe von 130.000 Euro, welcher zu Konsolidierungszwecken dem Haushalt der Stadt Bornheim zugeführt werden könnte. An das Ratsmitglied Herrn Christian Koch - 2 - Frage 4: Welche Auswirkungen hätte ein Verkauf auf die Festsetzung der Anliegerbeiträge zum Straßen- ausbau? Antwort 4: Siehe Antwort 1 und 2. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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