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S e i t e | 1 Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Redaktion & Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Das Amtsblatt der Stadt Bornheim erscheint nach Bedarf und ist einzeln zu beziehen. Es liegt im Rathaus, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, aus und ist online unter www.bornheim.de/amtsblatt verfügbar. Gegen Gebühr kann das Amtsblatt auch per Post zugeschickt werden oder kostenlos per E-Mail. Zusätzlich hängt es an der Bekanntmachungstafel am Rathaus aus. Wenn höhere Gewalt oder andere unabwendbare Ereignisse die Veröffentlichung in dieser Form verhindern, hängt die Stadt die Bekanntmachung im Aushangkasten vor dem Haupteingang des Rathauses aus. Sollte auch dies nicht möglich sein, erfolgt die Bekanntmachung in der Bürgerhalle im Rathaus oder an der Rathaustür. Amtsblatt der Stadt Bornheim 56. Jahrgang ausgegeben in Bornheim am 30.07.2025 Nr. 9 Inhaltsangabe 1. Satzung vom 30.07.2025 zur Änderung der Satzung der Stadt Bornheim zur Förderung der Kindertagespflege vom 01.08.2022, S. 2-4 http://www.bornheim.de/amtsblatt S e i t e | 2 Aufgrund eines redaktionellen Fehlers wird nachfolgende Satzung erneut öffentlich bekannt gemacht: Satzung vom 30.07.2025 zur Änderung der Satzung der Stadt Bornheim zur Förderung der Kindertagespflege vom 01.08.2022 Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 10.07.2025 aufgrund der §§ 7 und Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein – Westfalen (GO NRW der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023 zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Juli 2024 (GV. NRW. S. 444), in Kraft getreten am 31. Juli 2024, der §§ 23, 24 und § 90 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022), zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 3.04.2025 (BGBl. I S. 107), sowie der §§ 1 bis 3, 5 und 21 bis 24 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern – Kinderbildungsgesetz (KiBiz 03.12.2019 (GV. NRW. 2019 S. 894, ber. 2020 S. 77), zuletzt geändert durch Artikel 2 Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 509), in Kraft getreten am 1. August 2022 folgende 3. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Bornheim zur Förderung der Kindertagespflege beschlossen: Artikel I Die Satzung der Stadt Bornheim zur Förderung der Kindertagespflege vom 01.08.2022 wird wie folgt geändert: § 6 Buchst. b „Zeugnis über mindestens das Vorliegen des Hauptschulabschlusses“ wird ersatzlos gestrichen. § 6 Buchst. d erhält folgende neue Fassung: Aktuelles erweitertes Führungszeugnis gem. §§ 30 Abs. 5 und 30a Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) der Antragstellerin / des Antragstellers zur Sicherstellung der Straffreiheit gem. § 72a SGB VIII. Dies gilt auch für alle im Haushalt lebenden Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr wenn die Betreuung im Haushalt der Kindertagespflegeperson stattfindet. Das erweiterte Führungszeugnis darf bei Ausstellung der Erlaubnis zur Kindertagespflege nicht älter als sechs Monate sein. § 6 Buchst. e erhält folgende neue Fassung: Aktuelle ärztliche Bescheinigung der Antragstellerin / des Antragstellers nach Vordruck des Amtes für Kinder, Jugend und Familien der Stadt Bornheim, dass keine Bedenken hinsichtlich der Betreuung eines oder mehrerer Tagespflegekinder bestehen. Dies gilt auch für alle im Haushalt lebenden Personen, wenn die Betreuung im Haushalt der Kindertagespflegeperson stattfindet. Die ärztliche Bescheinigung darf bei Ausstellung der Erlaubnis zur Kindertagespflege nicht älter als sechs Monate sein. § 6 Abs. 2 Buchst. a wird wie folgt ersetzt: Nachweis über eine Qualifikation gem. § 43 Abs. 2 Satz 3 SGB VIII i. V. m. § 21 Abs. 1 und 2 KiBiz NRW. In § 10 Abs. 1 Buchst. a wird hinter dem Wort „entstehen.“ der Satz „Dieser beträgt einheitlich für alle S e i t e | 3 Kindertagespflegepersonen je betreutem Kind und Stunde 2,00 €“ ersatzlos gestrichen In § 10 Abs. 1 Buchst. b wird hinter dem Wort „Förderungsleistung“ der Satz „Dieser beträgt einheitlich für alle Kindertagespflegepersonen je betreutem Kind und Stunde 3,60 €“ ersatzlos gestrichen. In §10 Abs. 1 wird neu Buchst. c mit folgendem Wortlaut eingefügt: Die Höhe der Beträge aus Abs. 10 a) und b) ergibt sich aus der Anlage zu dieser Satzung In § 10 Abs. 2 Wird hinter dem Wort „Kindpauschale“ der Einschub „erstmals zum 01.08.2021“ gestrichen. § 10 Abs. 9 wird wie folgt neu gefasst: Die laufende Geldleistung wird an jeweils 30 betreuungsfreien Tagen im Kitajahr (01.08. bis 31.07.) weitergewährt, § 10 Abs. 9 Buchst. a wird wie folgt neu gefasst: wenn eine Erkrankung der Kindertagespflegeperson oder eines im Haushalt der Kindertagespflegeperson lebenden eigenen Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres oder eines in ihrem Haushalt lebenden eigenen Kindes mit Behinderung, das auf Hilfe angewiesen ist, durch ärztliches Attest nachgewiesenen wird. § 10 Abs. 9 Buchst.b Satz 1 und Satz 2 werden wie folgt neu gefasst: wenn die mit den Erziehungsberechtigten abgestimmten Schließtage dem Amt für Kinder, Jugend und Familien der Stadt Bornheim bis zum 01.08. des laufenden Jahres mitgeteilt werden. Es sind mindestens 25 Tage verbindlich festzulegen. § 12 wird wie folgt vollständig neu gefasst: (1) Mietet eine Kindertagespflegeperson eine in sich geschlossene Wohneinheit im Stadtgebiet Bornheim zur ausschließlichen Nutzung als Räumlichkeit für die Kindertagespflege an, wir bei Vorlage des Mietvertrages ein Zuschuss zum Mietzins gewährt, wenn a) eine Betreuung an mindestens 4 Wochentagen angeboten wird und b) eine laufende Geldleistung im Sinne des § 10 gewährt wird und c) sich die Kindertagespflegestelle im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Kinder, Jugend und Familien der Stadt Bornheim befindet. (2) Gleiches gilt, wenn eine Kindertagespflegeperson eine in ihrem Eigentum stehende, in sich geschlossene Wohneinheit im Stadtgebiet Bornheim ausschließlich für die Kindertagespflege nutzt. (3) Der unter den Voraussetzungen des vorstehenden Abs.1 gewährte Zuschuss beträgt maximal 120,00 € pro betreutem Tagespflegekind und wird für maximal fünf Tagespflegekinder pro Kindertagespflegeperson gewährt. Liegt die nachgewiesene monatliche Kaltmiete unter 600,00 €, reduziert sich der Zuschuss pro betreutem Tagespflegekind entsprechend. Im Falle der Nutzung von Eigentum ausschließlich als Kindertagespflegestelle wird zur Berechnung des Höchstbetrages eine fiktive Vergleichsmiete auf Grundlage der ortsüblichen Vergleichsmiete zugrunde gelegt. (4) Die Zahlung erfolgt zum 15. eines jeden Monats. S e i t e | 4 Artikel II Diese Änderungssatzung tritt am 01.08.2025 in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Vorstehende Bezeichnung der Satzung Satzung vom 30.07.2025 zur Änderung der Satzung der Stadt Bornheim zur Förderung der Kindertagespflege vom 01.08.2022 mache ich hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht bekannt. Hinweis Ich weise gemäß § 7 Abs. 6 GO NRW darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen Satzungen nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, 2. die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, 3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bornheim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Stadt Bornheim Bornheim, den 30.07.2025 In Vertretung gez. Ralf Cugaly Erster Beigeordneter S e i t e | 1 Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Redaktion & Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Das Amtsblatt der Stadt Bornheim erscheint nach Bedarf und ist einzeln zu beziehen. Es liegt im Rathaus, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, aus und ist online unter www.bornheim.de/amtsblatt verfügbar. Gegen Gebühr kann das Amtsblatt auch per Post zugeschickt werden oder kostenlos per E-Mail. Zusätzlich hängt es an der Bekanntmachungstafel am Rathaus aus. Wenn höhere Gewalt oder andere unabwendbare Ereignisse die Veröffentlichung in dieser Form verhindern, hängt die Stadt die Bekanntmachung im Aushangkasten vor dem Haupteingang des Rathauses aus. Sollte auch dies nicht möglich sein, erfolgt die Bekanntmachung in der Bürgerhalle im Rathaus oder an der Rathaustür. Amtsblatt der Stadt Bornheim 56. Jahrgang ausgegeben in Bornheim am 30.07.2025 Nr. 9 Inhaltsangabe 1. Satzung vom 30.07.2025 zur Änderung der Satzung der Stadt Bornheim zur Förderung der Kindertagespflege vom 01.08.2022, S. 2-4 http://www.bornheim.de/amtsblatt S e i t e | 2 Aufgrund eines redaktionellen Fehlers wird nachfolgende Satzung erneut öffentlich bekannt gemacht: Satzung vom 30.07.2025 zur Änderung der Satzung der Stadt Bornheim zur Förderung der Kindertagespflege vom 01.08.2022 Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 10.07.2025 aufgrund der §§ 7 und Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein – Westfalen (GO NRW der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023 zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Juli 2024 (GV. NRW. S. 444), in Kraft getreten am 31. Juli 2024, der §§ 23, 24 und § 90 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022), zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 3.04.2025 (BGBl. I S. 107), sowie der §§ 1 bis 3, 5 und 21 bis 24 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern – Kinderbildungsgesetz (KiBiz 03.12.2019 (GV. NRW. 2019 S. 894, ber. 2020 S. 77), zuletzt geändert durch Artikel 2 Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 509), in Kraft getreten am 1. August 2022 folgende 3. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Bornheim zur Förderung der Kindertagespflege beschlossen: Artikel I Die Satzung der Stadt Bornheim zur Förderung der Kindertagespflege vom 01.08.2022 wird wie folgt geändert: § 6 Buchst. b „Zeugnis über mindestens das Vorliegen des Hauptschulabschlusses“ wird ersatzlos gestrichen. § 6 Buchst. d erhält folgende neue Fassung: Aktuelles erweitertes Führungszeugnis gem. §§ 30 Abs. 5 und 30a Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) der Antragstellerin / des Antragstellers zur Sicherstellung der Straffreiheit gem. § 72a SGB VIII. Dies gilt auch für alle im Haushalt lebenden Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr wenn die Betreuung im Haushalt der Kindertagespflegeperson stattfindet. Das erweiterte Führungszeugnis darf bei Ausstellung der Erlaubnis zur Kindertagespflege nicht älter als sechs Monate sein. § 6 Buchst. e erhält folgende neue Fassung: Aktuelle ärztliche Bescheinigung der Antragstellerin / des Antragstellers nach Vordruck des Amtes für Kinder, Jugend und Familien der Stadt Bornheim, dass keine Bedenken hinsichtlich der Betreuung eines oder mehrerer Tagespflegekinder bestehen. Dies gilt auch für alle im Haushalt lebenden Personen, wenn die Betreuung im Haushalt der Kindertagespflegeperson stattfindet. Die ärztliche Bescheinigung darf bei Ausstellung der Erlaubnis zur Kindertagespflege nicht älter als sechs Monate sein. § 6 Abs. 2 Buchst. a wird wie folgt ersetzt: Nachweis über eine Qualifikation gem. § 43 Abs. 2 Satz 3 SGB VIII i. V. m. § 21 Abs. 1 und 2 KiBiz NRW. In § 10 Abs. 1 Buchst. a wird hinter dem Wort „entstehen.“ der Satz „Dieser beträgt einheitlich für alle S e i t e | 3 Kindertagespflegepersonen je betreutem Kind und Stunde 2,00 €“ ersatzlos gestrichen In § 10 Abs. 1 Buchst. b wird hinter dem Wort „Förderungsleistung“ der Satz „Dieser beträgt einheitlich für alle Kindertagespflegepersonen je betreutem Kind und Stunde 3,60 €“ ersatzlos gestrichen. In §10 Abs. 1 wird neu Buchst. c mit folgendem Wortlaut eingefügt: Die Höhe der Beträge aus Abs. 10 a) und b) ergibt sich aus der Anlage zu dieser Satzung In § 10 Abs. 2 Wird hinter dem Wort „Kindpauschale“ der Einschub „erstmals zum 01.08.2021“ gestrichen. § 10 Abs. 9 wird wie folgt neu gefasst: Die laufende Geldleistung wird an jeweils 30 betreuungsfreien Tagen im Kitajahr (01.08. bis 31.07.) weitergewährt, § 10 Abs. 9 Buchst. a wird wie folgt neu gefasst: wenn eine Erkrankung der Kindertagespflegeperson oder eines im Haushalt der Kindertagespflegeperson lebenden eigenen Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres oder eines in ihrem Haushalt lebenden eigenen Kindes mit Behinderung, das auf Hilfe angewiesen ist, durch ärztliches Attest nachgewiesenen wird. § 10 Abs. 9 Buchst.b Satz 1 und Satz 2 werden wie folgt neu gefasst: wenn die mit den Erziehungsberechtigten abgestimmten Schließtage dem Amt für Kinder, Jugend und Familien der Stadt Bornheim bis zum 01.08. des laufenden Jahres mitgeteilt werden. Es sind mindestens 25 Tage verbindlich festzulegen. § 12 wird wie folgt vollständig neu gefasst: (1) Mietet eine Kindertagespflegeperson eine in sich geschlossene Wohneinheit im Stadtgebiet Bornheim zur ausschließlichen Nutzung als Räumlichkeit für die Kindertagespflege an, wir bei Vorlage des Mietvertrages ein Zuschuss zum Mietzins gewährt, wenn a) eine Betreuung an mindestens 4 Wochentagen angeboten wird und b) eine laufende Geldleistung im Sinne des § 10 gewährt wird und c) sich die Kindertagespflegestelle im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Kinder, Jugend und Familien der Stadt Bornheim befindet. (2) Gleiches gilt, wenn eine Kindertagespflegeperson eine in ihrem Eigentum stehende, in sich geschlossene Wohneinheit im Stadtgebiet Bornheim ausschließlich für die Kindertagespflege nutzt. (3) Der unter den Voraussetzungen des vorstehenden Abs.1 gewährte Zuschuss beträgt maximal 120,00 € pro betreutem Tagespflegekind und wird für maximal fünf Tagespflegekinder pro Kindertagespflegeperson gewährt. Liegt die nachgewiesene monatliche Kaltmiete unter 600,00 €, reduziert sich der Zuschuss pro betreutem Tagespflegekind entsprechend. Im Falle der Nutzung von Eigentum ausschließlich als Kindertagespflegestelle wird zur Berechnung des Höchstbetrages eine fiktive Vergleichsmiete auf Grundlage der ortsüblichen Vergleichsmiete zugrunde gelegt. (4) Die Zahlung erfolgt zum 15. eines jeden Monats. S e i t e | 4 Artikel II Diese Änderungssatzung tritt am 01.08.2025 in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Vorstehende Bezeichnung der Satzung Satzung vom 30.07.2025 zur Änderung der Satzung der Stadt Bornheim zur Förderung der Kindertagespflege vom 01.08.2022 mache ich hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht bekannt. Hinweis Ich weise gemäß § 7 Abs. 6 GO NRW darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen Satzungen nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, 2. die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, 3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bornheim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Stadt Bornheim Bornheim, den 30.07.2025 In Vertretung gez. Ralf Cugaly Erster Beigeordneter

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Übersicht der Öffnungszeiten aller Dienststellen ab 01. September 2025 (Bürgerbüro und Infocenter bereits ab 01. August 2025) Grundsätzliche Öffnungszeiten des Rathauses: Montag bis Mittwoch: 07:30 bis 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 bis 17:30 Uhr Freitag: 07:30 bis 12:30 Uhr 1 Rechts und Vergabeamt, Ratsbüro Montag bis Freitag: 08:30 bis 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 bis 17:30 Uhr 2 Amt für Finanzen Montag bis Freitag 08:30 bis 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 bis 17:30 Uhr 3 Bürger- und Ordnungsamt Bürgerbüro Montag und Dienstag 07:30 bis 16:00 Uhr Mittwoch 07:30 bis 12:30 Uhr Donnerstag 07:30 bis 17:30 Uhr ab 01.08.2025 Freitag 07:30 bis 12:30 Uhr Infocenter: Montag bis Mittwoch 07:30 bis 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 bis 17:30 Uhr ab 01.08.2025 Freitag 07:30 bis 12:30 Uhr Standesamt: Montag bis Freitag 08:30 bis 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 bis 17:30 Uhr Feuerschutz Montag bis Freitag 08:30 bis 12:30 Uhr Bußgeld und Rentenstelle Montag bis Freitag 08:30 bis 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 bis 17:30 Uhr Ordnungs- und Gewerbewesen Montag bis Freitag 08:30 bis 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 bis 17:30 Uhr 4 Amt für Kinder, Jugend und Familien Montag bis Freitag 08:30 bis 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 bis 17:30 Uhr und nach Terminvereinbarung 5 Amt für Soziales, Wohnen und Inklusion Montag und Dienstag 08:30 bis 12:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 bis 12:30 Uhr und 15:00 bis 17:30 Uhr Freitag 08:30 bis 12:30 Uhr 6 Bauamt und Gebäudewirtschaft Montag und Donnerstag 08:30 bis 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 bis 17:30 Uhr 7 Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt Montag bis Freitag 08:30 bis 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 bis 17:30 Uhr Planungsrechtliche Offenlagen Montag bis Mittwoch 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr Freitag 08:00 bis 12:30 Uhr 8 Rechnungsprüfungsamt Montag bis Freitag 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 bis 17:30 Uhr 9 Tiefbau und Straßenverkehrsamt Montag bis Freitag 08:30 bis 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15.00 bis 17:30 Uhr 10 Amt für Weiterbildung Stadtbücherei Montag 10:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Dienstag 14:00 bis 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Freitag 10:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr Samstag 09:30 bis 12:30 Uhr VHS Montag und Dienstag 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr Freitag 08:30 bis 12:00 Uhr 11 Personal und Organisationsamt Montag bis Freitag 08:30 bis 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 bis 17:30 Uhr 12 Amt für Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün Montag bis Freitag 08:30 bis 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 bis 17:30 Uhr 13 Schul- und Sportamt Montag bis Freitag 08:30 bis 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 bis 17:30 Uhr

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28. September 2011 SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN jedenMontag14:00 -15:30Uhr und nachVereinbarung AlterWeiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jedenDienstag 10 - 13Uhr und nachVereinbarung AlterWeiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jedenMontag 17:30 - 18:30 Uhr (außerwährend der Fe- rien) und nachVereinbarung Büro:Rathaus, Raum801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet:www.fdp-born- heim.de FDP nachVereinbarung HansGerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de HeinzMüller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 912072 E-Mail: jenneberg01 @netcologne.de UWG/Forum nachVereinbarung AlterWeiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet:www.gruene-born- heim.de Bündnis90 / DieGrünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten regelmäßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat 16:30 - 18:00UhrErwachsene, Kinder und Jugendliche bereits ab 16:00 Uhr Telefon 0 22 22 / 945 - 101 Störungshotline: Telefon 0180 / 2 11 22 44 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungsmeldung Straßenbe- leuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag,Dienstag 08:30 - 12:00Uhrund14:00 - 16:00Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00Uhrund14:00 - 18:00Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 -13:00Uhrund15:00 -18:00Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 -13:00Uhrund15:00 -19:00Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 02222 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag-Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales undWohnen: Montag,Dienstag,Donnerstag,Freitag: 08:30-12:30Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00-18:00Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30-12:30Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00-18:00Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30Uhr und 14:00 - 16:00Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr ÖffnungszeitenStadtbetrieb fürGrünabfälleundElektroschrott: Montag -Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einenneuenGewerbestandort oderGewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zumWirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer,Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag -Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30Uhr, gemischteSauna Donnerstag 10:00 - 22:30Uhr,Damentag Samstag 08:00 - 21:30Uhr, gemischteSauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00Uhr, gemischteSauna SaunaXXL, jeden2. Samstag imMonat (vonOktober bisApril) 08:00 - 01:00Uhr, gemischteSauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am am 12.10.2011 und 9.11.2011, jeweils 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Burchert Telefon 0 22 22 / 945 - 307 Verbandsversammlung des Wasserverbandes Südliches Vorgebirge, Mittwoch, 28.09.2011, 14:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Raum 904, Rathausstraße 2, Roisdorf Ausschuss für Verkehr, Planung und Liegenschaften, Mittwoch, 28.09.2011, 18:00 Uhr, Aula Europaschule, Goethestraße 1, Bornheim Stadtrat, Donnerstag, 29.09.2011, 18:00 Uhr, Aula Europaschule, Goethestraße 1, Bornheim Verwaltungsrat des Stadtbetriebs Bornheim -AöR-, Mittwoch, 05.10.2011, 18:00 Uhr, Stadtbetrieb Bornheim, Sozialraum (Raum 8), Donnerbachweg 15, Waldorf Die nächsten Sitzungen Der diesjährige NRW-Tag findet in Bonn statt, zusammen mit dem Deutschlandfest und ist ein besonderer Jahreshöhe- punkt. Hier präsentieren sich Städte und Gemeinden, Ein- richtungen, Vereine und Fir- men aus ganz Nordrhein- Westfalen und zeigen die Viel- falt des Bundeslandes. Musik, Shows und Attraktionen sor- gen für Unterhaltung an vielen Stellen. Und das Programm kommt an: Mehrere hundert- tausend Besucher kamen in den letzten Jahren zu den Ver- anstaltungen, die immer in ei- ner anderen Stadt in NRW aus- gerichtet werden. Als direkte Nachbarstadt prä- sentiert sich natürlich auch die Stadt Bornheim bei diesem Fest. Sie stellt gemeinsam mit den weiteren fünf linksrheini- schen Städten und dem Rhein- Voreifel Touristik e. V. an ei- nem Gemeinschaftsstand die Region dar. Die Stadt Bornheim stellt die für sie typischen Schwerpunk- te aus Wirtschaft, Kunst und Landwirtschaft vor. Dabei hat die erste Bornhei- mer Spargelkönigin Andrea I. eine besondere Aufgabe; sie wird den Besuchern die Vorzü- ge unserer Stadt näher brin- gen und über Landschaft und Sehenswertes informieren. Als Präsent erhalten die Besucher von ihr leckere Bornheimer Äpfel. Natürlich sind auch an allen drei Tagen die Bornheimer Spargelanbauer mit dabei, die viele Informationen rund um den guten Bornheimer Spargel und die vielen Gemüse- und Obstsorten aus der Region bie- ten. Am Samstag, 1. Oktober ist dann der Roisdorfer Brunnen Gast im Präsentationszelt der Stadt Bornheim. Neben einer kleinen Ausstellung rund um die Mineralwasserproduktion wird natürlich auch das belieb- te Roisdorfer Mineralwasser ausgeschenkt. Spannend wird es am Sonn- tag, 2. Oktober. Die bekannte Bornheimer Firma Summira stellt hochinteressante Expo- nate und Werkstücke ihrer Kerntätigkeit, der Metallverar- beitung und der Herstellung von Zubehör für optische Messgeräte, aus. So wird ein- drucksvoll der Wirtschafts- standort Bornheim repräsen- tiert. Am Sonntag, 3. Oktober zeigt der in Bornheim bekannte Künstler Martin Langer den Besucherinnen und Besuchern seine künstlerische Tätigkeit. Und er kommt nicht alleine, sondern ist in Begleitung von einem Königspaar - zwei ca. 2 Meter große Statuen, deren Artgenossen inzwischen schon das Stadtbild in Bornheim prä- gen. Schon jetzt lädt Bürgermei- ster Wolfgang Henseler alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bornheim herzlich ein, das Präsentationszelt der Stadt Bornheim auf der Hofgarten- wiese Bonn zu besuchen. Er begrüßt Sie herzlich während der Öffnungszeiten am Präsen- tationszelt der Stadt Born- heim, beantwortet gemeinsam mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Ihre Fragen und informiert Sie über die ak- tuellen Entwicklungen in der Stadt Bornheim. Bürgermeister Wolfgang Hen- seler hatte Bornheimer Schul- politiker, Eltern- und Schüler- vertretungen und Schulleitun- gen in die Franziskusschule ein- geladen, um mit einem Runden Tisch die Weiterentwicklung des Schulstandortes Merten zu erörtern und einen Bornheimer Konsens vorzubereiten. Der Schulausschuss hatte eine ent- sprechende Anregung einstim- mig beschlossen. Nach einem einführenden Vortrag des Beigeordneten Markus Schnapka und einer ausgiebigen Debatte einigten sich alle Mitwirkenden - auch die anwesenden schulpoliti- schen Sprecher/-innen der Stadtratsfraktionen - darauf, sich für die Weiterentwicklung der Bornheimer Hauptschule zur Sekundarschule stark zu machen. Auf der Grundlage des an der Franziskusschule entwickelten Konzeptes wird in der Sekun- darschule durch Kooperation mit den weiterführenden Schulen im Stadtgebiet Born- heim und benachbarten Be- rufskollegs ein Bildungsange- bot geschaffen, das den Zu- gang zu allen Schulabschlüs- sen eröffnet. Aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen, dem breit gefächerten Schulange- bot in Bornheim und den Nachbarkommunen und ange- sichts der demografischen Schülerentwicklung scheiden sowohl die Schaffung einer städtischen Realschule als auch die Gründung einer zwei- ten Gesamtschule aus. Um den Bildungsstandort Merten zu erhalten und das Bornheimer Bildungsspektrum auszubau- en, ist der Wandel von der Hauptschule zur Sekundar- schule der einzig richtige Weg und ohne Alternative. Runder Tisch für Sekundarschule in Bornheim-Merten Einige Straßen in der Bonner Innenstadt werden zu der Ver- anstaltung gesperrt sein. Ins- gesamt ist mit einem hohen Verkehrsaufkommen in und um die Stadt Bonn zu rech- nen. Daher wird die Anreise mit dem öffentlichen Perso- nennahverkehr Stadtbahnlinie 18 oder 16 bis Bonn/Hauptbahnhof empfoh- len (Park & Ride). Die Präsentationszelte des Rhein-Voreifel Touristik e. V. und der Stadt Bornheim befinden sich auf der Hofgartenwiese Bonn, Standnummer N 51. Stadt Bornheim und Spargelkönigin beim NRW-Tag und Deutschlandfest Tolles Programm vom 1. bis 3. Oktober 2011 in Bonn Öffnungszeiten und Programm im Präsentationszelt der Stadt Bornheim: Samstag, 01.10.2011, 14.00 bis 20.00 Uhr: Erste Bornheimer Spargelkönigin, Bornheimer Spargelanbauer, Roisdorfer Brunnen Sonntag, 02.10.2011, 11.00 bis 20.00 Uhr: Erste Bornheimer Spargelkönigin, Bornheimer Spargelanbauer, Firma Summira GmbH Montag, 03.10.2011, 11.00 bis 18.00 Uhr: Erste Bornheimer Spargelkönigin, Bornheimer Spargelanbauer, Martin Langer mit Königspaar Quelle: OpenStreetMap-Projekt verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim 28. September 2011 SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sit- zung am 26. Mai 2011 in Ausführung des § 96 Abs. 1 GO NRW folgenden Beschluss gefasst: „1. Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2007 der Stadt Bornheim wird gemäß § 96 Ab- satz 1 Satz 1 GO NRW festgestellt. 2. Der Jahresfehlbetrag des Haushaltsjahres 2007 in Höhe von 3.979.044,63 Euro wird durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage ge- deckt. 3. Dem Bürgermeister wird gemäß § 96 Absatz 1 Satz 4 GO NRW die Entlastung erteilt.“ Der Jahresabschluss 2007 in Form der nachste- henden Bilanz, Ergebnisrechnung und Finanz- rechnung wird hiermit öffentlich bekannt ge- macht. Das Druckwerk zum Jahresabschluss wird ge- mäß § 96 Absatz 2 GO NRW ab sofort während der Öffnungszeiten montags - freitags von 8.30 Uhr - 12.30 Uhr, donnerstags von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr in Zimmer 459 des Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim bis zur Feststellung des Jah- resabschlusses 2008 zur Einsichtnahme verfüg- bar gehalten. Weiterhin kann der Jahresabschluss 2007 auch auf der Homepage der Stadt Bornheim (www.bornheim.de) abgerufen werden. Bornheim, den 22.09.2011 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister bekanntmachung des Jahresabschlusses 2007 der Stadt bornheim gemäß § 96 Absatz 2 go nRW Wieder ein Zirkuswork- shop in den Herbstferien Alfter (FES). Wie in den vergangenen Jahren ver- anstalten der Kinder- und Jungendtreff JumP Witter- schlick und das Kinder- und Jugendcafé Kick Alfter auch in diesem Jahr in den Herbstferien vom 24. bis 28. 0ktober in der Turnhal- le Witterschlick einen Zir- kusworkshop. Mitmachen können Kin- der im Alter zwischen 8 und 13 Jahren. Der Workshop findet von Montag bis Donnerstag von 10 bis 14 Uhr statt und kostet pro Kind 15 €. Am Freitag 28. 0ktober, um 16 Uhr präsentieren die Kin- der in einer kleinen Vor- stellung, was sie in der Woche gelernt haben. Anmeldung bei Udo Brüsselbach 01578- 5963376 bzw. Julia Kuplin 01578-5963395 oder mon- tags und mittwochs im Kinder – und Jugendtreff JumP (0228/ 7482961) bzw. dienstags und don- nerstags im Kinder- und Jugendcafé Kick (02222/992696) von 15 bis 18 Uhr oder über E-Mail: okjaalfter@web.de. Bornheimer Vereine sammeln Spenden für den oAS Bornheim (FES). Auch in diesem Jahr sammeln die Bornheimer Vereine wieder für ihre Dachorganisation, den Ortsausschuss (OAS) Born- heim. Im Oktober sind die Sammler der Mitgliedsvereine in Bornheim unterwegs und besuchen jeden Haushalt. Da sich der OAS nicht durch Mit- gliedsbeiträge finanziert und die durchgeführten Veranstal- tungen, wie Maiansingen und Kranzniederlegungen, nicht kommerzieller Natur sind, ist der OAS zwingend auf Spen- den angewiesen um seinen Ak- tivitäten für den Ort und die Bornheimer Bürger nachkom- men zu können. Finanziert werden mit den Geldern unter anderem der Kauf der Martins-Weckmän- ner, die Gratulation und Über- reichung von Präsenten bei Ju- biläen und Geburtstagen, die Unterstützung des Altentages und die Organisation und Durchführung des Karnevals- zuges. Viele Jubilare machten in den letzten Jahren sehr wenig Ge- brauch von der Möglichkeit ih- ren Jubeltag durch einen Be- such der Bornheimer Ortsver- eine abzurunden. Ein Ständ- chen durch die Bornheimer Ka- pellen, ein Tänzchen unter der Fahne des Junggesellenverein und das Fähndelschwenken durch den Fähnrich des JGV sind schon eine wunderbare Sa- che und verschaffen eine beson- dere Erinnerung an diesen ein- maligen Tag. Interessenten können sich beim Vorsitzenden des Orts- ausschusses, Michael Peters, unter der Rufnummer 0 22 22 / 99 17 294 melden. Ich wusste nicht den Tag und nicht die Stunde. Siehe Herr, hier bin ich, denn du hast mich gerufen. In stiller Trauer nehmen wir Abschied von Johann Schmidt * 16. Juli 1926 † 20. September 2011 Gertraude Schmidt imNamen aller Angehörigen 53332 Bornheim-Roisdorf, Brunnenallee 24 Die Exequien sind am Freitag, dem 30. September 2011, um 13.30 Uhr in der Pfarrkirche St. Sebastian zu Bornheim-Roisdorf. Anschließend ist die Beerdigung von der Friedhofskapelle aus. Von Beileidsbekundungen am Grab bitten wir abzusehen. FFFF AAAA MMMM IIII LLLL IIII EEEE NNNN AAAA NNNN ZZZZ EEEE IIII GGGG EEEE NNNN Akkuschrauber für OGS-Kinder Waldorfer Schüler lernten viel beimMittelalter-Projekt Bornheim-Sechtem (FES). Wenn die Jungs im Kurs „Arbei- ten mit Holz“ an der OGS an der Wendelinus-Grundschule in Sechtem so richtig loslegen, dann wird ordentlich gehäm- mert, gesägt und gehobelt – und natürlich fallen auch die Späne. Mit dem Schrauben ist das allerdings bei den Sieben bis Zehnjährigen so eine Sache, weiß Kursleiter Karl Petersen. Jetzt wurde Abhilfe geschaffen. Paul-Heinz Dott von der Firma Elektrowerkzeuge Dott aus Dersdorf sponserte den jungen Handwerkern eine komplett ausgestattete Akkubohrma- schine im Wert von 200 Euro. Dies dürfte auch dem achtjäh- rigen Ron gefallen, der zu- gleich als rasender Reporter für die hauseigene Schülerzei- tung im Einsatz war. Stolz be- richtete er, wie er bereits ein Holzauto und ein Holzschiff gebaut hat. OGS-Leiterin Ulrike Roosen bedankte sich bei Dott für sei- ne Unterstützung. Eifrige Schrauber: die Kinder und (von hinten links) Paul-Heinz Dott, Ulrike Roosen und Karl Petersen freuten sich über den Akkuschrauber. Foto: FRAnK EngEl-StREbEl AKTIVA PASSIVA 31.12.2007 31.12.2007 EURO EURO 1. Anlagevermögen 1. Eigenkapital 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 140.732,74 1.1 Allgemeine Rücklage 158.637.516,22 1.3 Ausgleichsrücklage 14.653.633,00 1.4 Jahresüberschuss/-fehlbetrag -3.979.044,63 1.2 Sachanlagen 169.312.104,59 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.1.1 Grünflächen 26.740.783,41 2. Sonderposten 1.2.1.2 Ackerland 1.347.586,82 1.2.1.3 Wald, Forst 448.117,30 2.1 Zuwendungen 46.387.258,90 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke Grund und Boden 7.417.899,30 2.2 Beiträge 26.668.771,83 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.4 Sonstige Sonderposten 54.015,60 1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 8.928.449,32 73.110.046,33 1.2.2.2 Schulen 82.812.046,27 1.2.2.3 Wohnbauten 4.534.315,48 1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 23.835.703,12 3. Rückstellungen 1.2.3 Infrastrukturvermögen 3.1 Pensionsrückstellungen 24.536.887,00 1.2.3.1 Grund und Boden 34.228.798,85 3.3 Instandhaltungsrückstellungen 42.636,48 1.2.3.2 Brücken und Tunnel 2.845.569,27 3.4 Sonstige Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 und 5 GemHVO 1.364.711,06 1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 7.189.053,34 25.944.234,54 1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 114.260.269,63 1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 1.161.376,31 1.2.5 Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler 1.027,93 4. Verbindlichkeiten 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 1.110.410,67 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.363.089,66 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 1.2.8 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 2.637.546,64 4.2.4 vom öffentlichen Bereich 59.884.823,77 320.862.043,32 4.2.5 vom privaten Kreditmarkt 26.736.689,98 4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 19.554.347,91 1.3 Finanzanlagen 4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen 44.844,61 wirtschaftlich gleichkommen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 3.173.568,43 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.025.439,24 1.3.2 Beteiligungen 3.896.331,26 4.6 Verbindichkeiten aus Transferleistungen 70.324,70 1.3.3 Sondervermögen 55.910.377,90 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 5.835.526,04 1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 290.106,05 115.151.996,25 1.3.5 Ausleihungen 1.3.5.4. Sonstige Ausleihungen 92.781,46 63.363.165,10 5. Passive Rechnungsabgrenzung 5.643.390,07 2. Umlaufvermögen 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.2.1 Öffenlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen 2.2.1.1 Gebühren 256.942,48 2.2.1.2 Beiträge 617.088,27 2.2.1.3 Steuern 1.344.552,25 2.2.1.4 Transferleistungen 80.454,32 2.2.1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 1.087.980,88 2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 2.2.2.1 gegenüber dem privaten Bereich 158.604,54 2.2.2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich 12.316,67 2.2.2.3 gegen verbundene Unternehmen 369.615,20 2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 59.356,05 3.986.910,66 2.4 Liquide Mittel 327.612,00 3. Aktive Rechnungsabgrenzung 481.307,96 389.161.771,78 389.161.771,78 Stadt Bornheim Bilanz zum 31. Dezember 2007 Die Bilanzgliederung entspricht §41(3) u. (4) GemHVO. Leerposten wurden nicht aufgeführt. Ergebnis 2006 fortgeschriebener Ansatz 2007 Ist-Ergebnis 2007 Vergleich Ansatz/Ist 1 Steuern und ähnliche Abgaben -33.641.300,00 -35.920.998,44 -2.279.698,44 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen -17.892.317,00 -18.513.787,68 -621.470,68 3 + Sonstige Transfererträge -253.800,00 -576.282,43 -322.482,43 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte -4.416.823,00 -4.458.532,10 -41.709,10 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -720.470,00 -846.240,47 -125.770,47 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -968.930,00 -855.308,35 113.621,65 7 + Sonstige ordentliche Erträge -3.697.615,00 -3.525.448,19 172.166,81 8 + Aktivierte Eigenleistungen 0,00 -12.688,14 -12.688,14 9 +/- Bestandsveränderungen 0,00 0,00 0,00 10 = Ordentliche Erträge -61.591.255,00 -64.709.285,80 -3.118.030,80 11 - Personalaufwendungen 18.341.723,00 16.096.885,81 -2.244.837,19 12 - Versorgungsaufwendungen 170.000,00 -128.569,41 -298.569,41 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 13.283.326,00 9.925.607,11 -3.357.718,89 14 - Bilanzielle Abschreibungen 6.191.928,00 6.450.929,88 259.001,88 15 - Transferaufwendungen 28.205.950,00 26.957.794,03 -1.248.155,97 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 3.634.692,00 3.277.119,88 -357.572,12 17 = Ordentliche Aufwendungen 69.827.619,00 62.579.767,30 -7.247.851,70 18 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Zeilen 10 und 17) 8.236.364,00 -2.129.518,50 -10.365.882,50 19 + Finanzerträge -655.600,00 -672.766,10 -17.166,10 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 6.905.000,00 6.781.329,23 -123.670,77 21 = Finanzergebnis (Zeilen 19 und 20) 6.249.400,00 6.108.563,13 -140.836,87 22 = Ordentliches Ergebnis (Zeilen 18 und 21) 14.485.764,00 3.979.044,63 -10.506.719,37 23 + Außerordentliche Erträge 0,00 0,00 0,00 24 - Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 25 = Außerordentliches Ergebnis (Zeilen 23 und 24) 0,00 0,00 0,00 26 = Jahresergebnis (Zeilen 22 und 25) 14.485.764,00 3.979.044,63 -10.506.719,37 Gesamtergebnisrechnung Ergebnis 2006 Fortgeschriebener Ansatz 2007 Ist-Ergebnis 2007 Vergleich Ansatz/Ist 1 Steuern und ähnliche Abgaben -33.641.300,00 -35.060.019,18 -1.418.719,18 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen -17.340.813,00 -17.434.738,79 -93.925,79 3 + Sonstige Transfereinzahlungen -253.800,00 -653.845,01 -400.045,01 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte -4.290.325,00 -3.862.586,42 427.738,58 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -720.470,00 -784.365,40 -63.895,40 6 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen -968.930,00 -775.366,80 193.563,20 7 + Sonstige Einzahlungen -3.479.535,00 -3.500.740,19 -21.205,19 8 + Zinsen u. sonstige Finanzeinzahlungen -655.600,00 -687.819,05 -32.219,05 9 = Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -61.350.773,00 -62.759.480,84 -1.408.707,84 10 - Personalauszahlungen 17.380.163,00 15.693.642,94 -1.686.520,06 11 - Versorgungsauszahlungen 170.000,00 1.019.147,62 849.147,62 12 - Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 13.283.326,00 9.861.065,18 -3.422.260,82 13 - Zinsen u. sonstige Finanzauszahlungen 7.505.000,00 5.349.746,75 -2.155.253,25 14 - Transferauszahlungen 28.205.950,00 26.860.112,34 -1.345.837,66 15 - Sonstige Auszahlungen 4.091.768,00 3.247.939,29 -843.828,71 16 = Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 70.636.207,00 62.031.654,12 -8.604.552,88 17 = Cash Flow aus laufender Verwaltungstätigkeit (Zeilen 9 u. 16) 9.285.434,00 -727.826,72 -10.013.260,72 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen -3.298.800,00 -2.982.341,53 316.458,47 19 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen -1.765.000,00 -1.468.792,88 296.207,12 20 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen 0,00 0,00 0,00 21 + Einzahlungen aus Beiträgen u. ä. Entgelten -351.800,00 -262.214,51 89.585,49 22 + sonstige Investitionseinzahlungen -5.000,00 -12.353,32 -7.353,32 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit -5.420.600,00 -4.725.702,24 694.897,76 24 - Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 836.200,00 73.837,13 -762.362,87 25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen 5.116.414,00 3.178.094,79 -1.938.319,21 26 - Auszahlungen für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen 1.197.168,00 373.692,75 -823.475,25 27 - Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen 37.500,00 37.352,43 -147,57 28 - Auszahlungen für Erwerb von aktivierbaren Zuwendungen 0,00 0,00 0,00 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 397.600,00 136.064,11 -261.535,89 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten 7.584.882,00 3.799.041,21 -3.785.840,79 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Zeilen 23 und 30) 2.164.282,00 -926.661,03 -3.090.943,03 32 = Finanzmittelüberschuss / -fehlbetrag (Zeilen 17 und 31) 11.449.716,00 -1.654.487,75 -13.104.203,75 33 + Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen 0,00 -1.929.108,17 -1.929.108,17 34 + Aufnahmen von Krediten zur Liquiditätssicherung 0,00 -91.317.923,70 -91.317.923,70 35 - Tilgung und Gewährung von Darlehen 2.900.000,00 2.776.017,94 -123.982,06 36 - Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung 0,00 91.819.256,00 91.819.256,00 37 = Saldo aus Finanzierungstätigkeit 2.900.000,00 1.348.242,07 -1.551.757,93 38 = Änderung des Bestands an eigenen Finanzmitteln (Zeilen 32 und 37) 14.349.716,00 -306.245,68 -14.655.961,68 39 + Anfangsbestand an eigenen Finanzmitteln 0,00 -185.230,42 -185.230,42 40 + Bestand an fremden Finanzmitteln 0,00 163.864,10 163.864,10 41 = Liquide Mittel (Zeilen 38, 39 und 40) 14.349.716,00 -327.612,00 -14.677.328,00 Gesamtfinanzrechnung 28. September 2011 SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN jedenMontag14:00 -15:30Uhr und nachVereinbarung AlterWeiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jedenDienstag 10 - 13Uhr und nachVereinbarung AlterWeiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jedenMontag 17:30 - 18:30 Uhr (außerwährend der Fe- rien) und nachVereinbarung Büro:Rathaus, Raum801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet:www.fdp-born- heim.de FDP nachVereinbarung HansGerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de HeinzMüller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 912072 E-Mail: jenneberg01 @netcologne.de UWG/Forum nachVereinbarung AlterWeiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet:www.gruene-born- heim.de Bündnis90 / DieGrünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten regelmäßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat 16:30 - 18:00UhrErwachsene, Kinder und Jugendliche bereits ab 16:00 Uhr Telefon 0 22 22 / 945 - 101 Störungshotline: Telefon 0180 / 2 11 22 44 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungsmeldung Straßenbe- leuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag,Dienstag 08:30 - 12:00Uhrund14:00 - 16:00Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00Uhrund14:00 - 18:00Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 -13:00Uhrund15:00 -18:00Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 -13:00Uhrund15:00 -19:00Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 02222 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag-Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales undWohnen: Montag,Dienstag,Donnerstag,Freitag: 08:30-12:30Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00-18:00Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30-12:30Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00-18:00Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30Uhr und 14:00 - 16:00Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr ÖffnungszeitenStadtbetrieb fürGrünabfälleundElektroschrott: Montag -Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einenneuenGewerbestandort oderGewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zumWirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer,Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag -Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30Uhr, gemischteSauna Donnerstag 10:00 - 22:30Uhr,Damentag Samstag 08:00 - 21:30Uhr, gemischteSauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00Uhr, gemischteSauna SaunaXXL, jeden2. Samstag imMonat (vonOktober bisApril) 08:00 - 01:00Uhr, gemischteSauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am am 12.10.2011 und 9.11.2011, jeweils 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Burchert Telefon 0 22 22 / 945 - 307 Verbandsversammlung des Wasserverbandes Südliches Vorgebirge, Mittwoch, 28.09.2011, 14:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Raum 904, Rathausstraße 2, Roisdorf Ausschuss für Verkehr, Planung und Liegenschaften, Mittwoch, 28.09.2011, 18:00 Uhr, Aula Europaschule, Goethestraße 1, Bornheim Stadtrat, Donnerstag, 29.09.2011, 18:00 Uhr, Aula Europaschule, Goethestraße 1, Bornheim Verwaltungsrat des Stadtbetriebs Bornheim -AöR-, Mittwoch, 05.10.2011, 18:00 Uhr, Stadtbetrieb Bornheim, Sozialraum (Raum 8), Donnerbachweg 15, Waldorf Die nächsten Sitzungen Der diesjährige NRW-Tag findet in Bonn statt, zusammen mit dem Deutschlandfest und ist ein besonderer Jahreshöhe- punkt. Hier präsentieren sich Städte und Gemeinden, Ein- richtungen, Vereine und Fir- men aus ganz Nordrhein- Westfalen und zeigen die Viel- falt des Bundeslandes. Musik, Shows und Attraktionen sor- gen für Unterhaltung an vielen Stellen. Und das Programm kommt an: Mehrere hundert- tausend Besucher kamen in den letzten Jahren zu den Ver- anstaltungen, die immer in ei- ner anderen Stadt in NRW aus- gerichtet werden. Als direkte Nachbarstadt prä- sentiert sich natürlich auch die Stadt Bornheim bei diesem Fest. Sie stellt gemeinsam mit den weiteren fünf linksrheini- schen Städten und dem Rhein- Voreifel Touristik e. V. an ei- nem Gemeinschaftsstand die Region dar. Die Stadt Bornheim stellt die für sie typischen Schwerpunk- te aus Wirtschaft, Kunst und Landwirtschaft vor. Dabei hat die erste Bornhei- mer Spargelkönigin Andrea I. eine besondere Aufgabe; sie wird den Besuchern die Vorzü- ge unserer Stadt näher brin- gen und über Landschaft und Sehenswertes informieren. Als Präsent erhalten die Besucher von ihr leckere Bornheimer Äpfel. Natürlich sind auch an allen drei Tagen die Bornheimer Spargelanbauer mit dabei, die viele Informationen rund um den guten Bornheimer Spargel und die vielen Gemüse- und Obstsorten aus der Region bie- ten. Am Samstag, 1. Oktober ist dann der Roisdorfer Brunnen Gast im Präsentationszelt der Stadt Bornheim. Neben einer kleinen Ausstellung rund um die Mineralwasserproduktion wird natürlich auch das belieb- te Roisdorfer Mineralwasser ausgeschenkt. Spannend wird es am Sonn- tag, 2. Oktober. Die bekannte Bornheimer Firma Summira stellt hochinteressante Expo- nate und Werkstücke ihrer Kerntätigkeit, der Metallverar- beitung und der Herstellung von Zubehör für optische Messgeräte, aus. So wird ein- drucksvoll der Wirtschafts- standort Bornheim repräsen- tiert. Am Sonntag, 3. Oktober zeigt der in Bornheim bekannte Künstler Martin Langer den Besucherinnen und Besuchern seine künstlerische Tätigkeit. Und er kommt nicht alleine, sondern ist in Begleitung von einem Königspaar - zwei ca. 2 Meter große Statuen, deren Artgenossen inzwischen schon das Stadtbild in Bornheim prä- gen. Schon jetzt lädt Bürgermei- ster Wolfgang Henseler alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bornheim herzlich ein, das Präsentationszelt der Stadt Bornheim auf der Hofgarten- wiese Bonn zu besuchen. Er begrüßt Sie herzlich während der Öffnungszeiten am Präsen- tationszelt der Stadt Born- heim, beantwortet gemeinsam mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Ihre Fragen und informiert Sie über die ak- tuellen Entwicklungen in der Stadt Bornheim. Bürgermeister Wolfgang Hen- seler hatte Bornheimer Schul- politiker, Eltern- und Schüler- vertretungen und Schulleitun- gen in die Franziskusschule ein- geladen, um mit einem Runden Tisch die Weiterentwicklung des Schulstandortes Merten zu erörtern und einen Bornheimer Konsens vorzubereiten. Der Schulausschuss hatte eine ent- sprechende Anregung einstim- mig beschlossen. Nach einem einführenden Vortrag des Beigeordneten Markus Schnapka und einer ausgiebigen Debatte einigten sich alle Mitwirkenden - auch die anwesenden schulpoliti- schen Sprecher/-innen der Stadtratsfraktionen - darauf, sich für die Weiterentwicklung der Bornheimer Hauptschule zur Sekundarschule stark zu machen. Auf der Grundlage des an der Franziskusschule entwickelten Konzeptes wird in der Sekun- darschule durch Kooperation mit den weiterführenden Schulen im Stadtgebiet Born- heim und benachbarten Be- rufskollegs ein Bildungsange- bot geschaffen, das den Zu- gang zu allen Schulabschlüs- sen eröffnet. Aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen, dem breit gefächerten Schulange- bot in Bornheim und den Nachbarkommunen und ange- sichts der demografischen Schülerentwicklung scheiden sowohl die Schaffung einer städtischen Realschule als auch die Gründung einer zwei- ten Gesamtschule aus. Um den Bildungsstandort Merten zu erhalten und das Bornheimer Bildungsspektrum auszubau- en, ist der Wandel von der Hauptschule zur Sekundar- schule der einzig richtige Weg und ohne Alternative. Runder Tisch für Sekundarschule in Bornheim-Merten Einige Straßen in der Bonner Innenstadt werden zu der Ver- anstaltung gesperrt sein. Ins- gesamt ist mit einem hohen Verkehrsaufkommen in und um die Stadt Bonn zu rech- nen. Daher wird die Anreise mit dem öffentlichen Perso- nennahverkehr Stadtbahnlinie 18 oder 16 bis Bonn/Hauptbahnhof empfoh- len (Park & Ride). Die Präsentationszelte des Rhein-Voreifel Touristik e. V. und der Stadt Bornheim befinden sich auf der Hofgartenwiese Bonn, Standnummer N 51. Stadt Bornheim und Spargelkönigin beim NRW-Tag und Deutschlandfest Tolles Programm vom 1. bis 3. Oktober 2011 in Bonn Öffnungszeiten und Programm im Präsentationszelt der Stadt Bornheim: Samstag, 01.10.2011, 14.00 bis 20.00 Uhr: Erste Bornheimer Spargelkönigin, Bornheimer Spargelanbauer, Roisdorfer Brunnen Sonntag, 02.10.2011, 11.00 bis 20.00 Uhr: Erste Bornheimer Spargelkönigin, Bornheimer Spargelanbauer, Firma Summira GmbH Montag, 03.10.2011, 11.00 bis 18.00 Uhr: Erste Bornheimer Spargelkönigin, Bornheimer Spargelanbauer, Martin Langer mit Königspaar Quelle: OpenStreetMap-Projekt verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim

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Interkommunales Klimaschutzteilkonzept zur Klimaanpassung in der Region Rhein-Voreifel Aktualisierte Fassung unter besonderer Berücksichtigung des Natürlichen Klimaschutzes und Naturbasierter Lösungen Alfter, Bornheim, Meckenheim, Rheinbach, Swisttal, Wachtberg Anmerkung: Im Interesse der Lesbarkeit wurde auf geschlechtsbezogene Formulierungen ver- zichtet. Selbstverständlich sind alle Geschlechter und LGBTQ+-bezogenen Orientierungen mit angesprochen, auch wenn explizit eine geschlechtsspezifische Formulierung gewählt wird. Auftragnehmer: Erstellung des Konzepts durch: INNOVATION CITY MANAGEMENT GMBH Südring-Center-Promenade 3, D-46242 Bottrop Telefon +49 2041 70-5000 info@icm.de www.icm.de Geschäftsführer: Burkhard Drescher (Sprecher) Tobias Clermont Registergericht - Gelsenkirchen: HRB 11233 K.PLAN - KLIMA.UMWELT & PLANUNG GMBH Steinring 55, 44789 Bochum Telefon: +49 234 96648166 info@stadtklima.ruhr www.k.plan.ruhr Geschäftsführer: Dr. Monika Steinrücke Denis Ahlemann Steffen Schrödter Handelsregister Bochum: HRB 15626 Mai 2022 Aktualisierung des Konzepts im Januar 2024 durch Hochschule Trier - Umwelt-Campus Birkenfeld Institut für angewandtes Stoffstrommanagement Postfach 1380 55761 Birkenfeld www.stoffstrom.org Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. Peter Heck Geschäftsführender Direktor des IfaS Januar 2024 mailto:info@icm.de mailto:info@stadtklima.ruhr http://www.stoffstrom.org/ 1 Inhalt I. Begrünung von Straßenzügen in Bornheim 1-3 II. Etablierung von Pocket-Parks im Innenstadtbereich Bornheims 3-5 III. Schaffung von klimagerechten Parkplätzen 5-7 IV. Adaption und Umsetzung des Schwammstadtprinzips für die Stadt 7-10 Bornheim inkl. Entwicklung eines Grünquotienten V. Netzwerkbildung und Öffentlichkeitsarbeit zur Klimawandelanpassung 10-14 1 Leuchtturmmaßnahmen zur nachhaltigen Klimaanpassung und für Natürlichen Klimaschutz Im Rahmen der Konzeptaktualisierung wurden, zusammen mit den Kommunen Bornheim, Rheinbach und Wachtberg, Leuchtturmmaßnahmen ausgearbeitet, welche von besonderer Umsetzungsrelevanz sind. Diese sollen im Rahmen einer „Umsetzung eines Konzepts zur nachhaltigen Klimaanpassung und für Natürlichen Klimaschutz“ (Förderschwerpunkt A.2, Förderrichtlinie „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“) in den Ar- beitsplan des Anpassungsmanagements einfließen. Im Folgenden werden die Leuchtturm- maßnahmen beschrieben. Leuchtturmmaßnahmen der Stadt Bornheim I. Begrünung von Straßenzügen in Bornheim In dicht bebauten Gebieten kommt es im Sommer häufig zum sogenannten Wärmeinselef- fekt. Dabei heizen sich versiegelte Flächen und Straßenzüge so stark durch die Sonnenein- strahlung auf, dass die Aufenthaltsqualität beeinträchtigt wird und dies (insb. bei vulnerablen Gruppen) zu gesundheitlichen Belastungen führen kann. Bezugnehmend auf die allgemein bekannten Klimaprognosen wird die Jahresmitteltemperatur kontinuierlich ansteigen. Ebenso wird die Anzahl der heißen Tage weiter zunehmen. Somit ist ein Handeln in Bezug auf die Kühlung und Verschattung im Siedlungsraum eine wesentliche Aufgabe. Die Stadt Bornheim hat dies erkannt und möchte eigenen Hitzeinseln im Innenstadtbereich frühzeitig durch naturbasierte Maßnahmen, wie der Begrünung von Straßenzügen, begegnen. Der Schattenwurf der Vegetation sowie Verdunstung und Transpiration der Pflanzen reduzieren die Aufheizung im Stadtbereich. Im Bereich von Luftleitbahnen sollten Anpflanzungen so gewählt werden, dass sie keine Hin- dernisse für Kalt- und Frischluftströmungen bilden. Es ist zu beachten, dass ein geschlosse- nes Baumkronendach in einer Straßenschlucht durch verminderten Luftaustausch zu einer Anreicherung von Luftschadstoffen und somit zu einer Verschlechterung der Lufthygiene, im unteren Straßenraum, führen kann. Auf stark befahrenen Straßen kann es, abhängig von der Durchlüftungssituation, deswegen sinnhaft sein, nur eine einseitige Baumanpflanzung ent- lang der Straßen, möglichst auf der Sonnenseite, umzusetzen. Lufthygienische Bedenken gegen eine Begrünung mit Bäumen gelten i. d. R. nur dort, wo sich unterhalb der Baumkrone signifikante Emissionsquellen befinden. Wenig befahrene Straßenabschnitte, Plätze und 2 Fußgängerzonen können durch eine Begrünung mit Straßenbäumen lokalklimatisch deutlich verbessert werden. Bei der Auswahl der Baumarten zur Straßenbegrünung ist auch deren Resilienz gegenüber den Klimawandelfolgen und die Streusalzverträglichkeit zu bedenken. Im Bereich der engen Stadtstraßen sind Baumpflanzungen mit schmalkronigen, auf den innerstädtischen Plätzen mit großkronigen Bäumen, förderlich. Die Vorteile einer Straßenbegrünung sind demnach vielfältig: neben der Kühlung durch Ver- schattung und Transpiration können Bäume bei starkem Wind eine Düsenwirkung abschwä- chen, CO2 speichern sowie Feinstaub aus der Luft filtern. Überdies wird die UV-Belastung auf entsprechenden Straßen verringert. Aufgrund dieser Eigenschaften kann die Aufenthalts- und Wohnqualität in innerstädtischen Bereichen durch die Begrünung von Straßenzügen deutlich erhöht werden. Voraussetzung für die positiven Ökosystemleistungen ist die Vitalität der Bäume, die nur dann gegeben ist, wenn sie mit ausreichend Luft, Wasser und Wurzelraum versorgt sind. In versiegelten Städten ist das nicht immer der Fall. Ein spezifisches Schwammstadt-Prinzip kann dabei helfen: bspw. durch Entsiegelung, Einbringung von Pflanzenkohle in den Boden, ggf. Bewässerung der Stadtbäume und die Schaffung von Baumrigolen entlang der Straßen. Weitergehende Kennziffern und Eckpunkte einer Begrünung von Straßenzügen (bspw. Ziel- gruppe, Akteure und Kooperationspartner sowie den Beitrag zur deutschen Nachhaltigkeits- strategie) finden sich im Maßnahmenkatalog (Maßnahme Q3). Maßnahme Schritte Maßnahme planen und initiie- ren Zeit- und Ressourcenplan aufstellen. Öffentlichkeitsarbeit und Akteursbeteiligung planen, Kontakte herstellen und erste Besprechungen (bspw. Tiefbau- und Straßenver- kehrsamt und Amt für Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün (Stadtbaubetrieb Bornheim). Detailplan erstellen und priori- sieren (z. B. Kataster mit in z. B. Das Tiefbau- und Straßenverkehrsamt (Sanierungs- stand bzw. -plan abfragen), Hitzebelastung der Straßen prüfen und abgleichen, verfügbare Fläche einer mögli- chen Begrünung eruieren, ggf. Machbarkeitsprüfungen 3 Frage kommenden Straßen er- stellen und priorisieren) und Bürgerveranstaltung(en) zur Information und/oder Pri- orisierung der Umsetzung durchführen. Erstellung eines Katasters zu Straßen(abschnitten) mit Handlungsbedarf, möglichen Handlungsoptionen und Pri- oritäten der Umsetzung. Detailkonzepte zur Straßenbe- grünung erstellen Erstellung von konkreten Begrünungs- und Umsetzungs- konzepten bei in Frage kommenden Straßen(abschnitten) unter Beachtung der Durchlüftungssituation, der Emissi- onsbelastung sowie der Pflanzenarten und deren Pfle- geintensität. Bei Bedarf: Auftragsvergabe Leistungsverzeichnis erstellen, Vergabestelle kontaktie- ren, Auftrag ausschreiben, Angebote prüfen und bezu- schlagen. Umsetzung der Maßnahme z. B. Initiieren der Förderung von Straßenbegrünung, Un- terstützen bei Fördermittelrecherche und -beantragung. Begleitende Öffentlichkeitsar- beit Kommunikationsmaßnahmen (Pressearbeit, Social Me- dia, Veranstaltungen) um die Akzeptanz der Baumaßnah- men zu erhöhen II. Etablierung von Pocket-Parks im Innenstadtbereich Bornheims Neben der Bedeutung von Grünflächen als Gliederungselement in den städtischen Sied- lungsräumen ist ihre Funktion als Ausgleichsfläche besonders hervorzuheben. Jedoch lässt der Platzmangel bzw. eine dichte Bebauung in Innenstädten sowie in Industrie- und Gewer- begebieten oft keine größeren Parkanlagen zu. Sogenannte „Pocket-Parks“ können hier als stadtplanerischer Baustein Abhilfe schaffen, um dem Platzmangel zu begegnen und den In- nenstadtbereich gleichzeitig für die Herausforderungen des Klimawandels zu wappnen. Hier- bei handelt es sich um kleine, isoliert liegende Grünflächen in Innenstädten oder Gewerbe- gebieten, welche als Begrünungsinseln (auch „Klimaoasen“) wichtige Aufgaben als lokale 4 Freizeit- und Erholungsräume wahrnehmen. Der Schattenwurf der Vegetation sowie Ver- dunstung und Transpiration der Pflanzen reduzieren die Aufheizung der ansonsten versie- gelten Flächen und bieten Anwohnern und Arbeitnehmern so Zugang zu Naturflächen sowie UV- und Hitzeschutz. Darüber hinaus können Pocket-Parks in das Entwässerungskonzept eingebunden werden, da sie durch eine angepasste Ausgestaltung das von versiegelten Flä- chen abgeleitete Niederschlagswasser speichern. Dieses gespeicherte Wasser dient dem Oberflächenbewuchs in Trockenperioden und entlastet die Kanalisation bei Starkregenereig- nissen. Um Pocket-Parks zu schaffen, kommen demnach auch unkonventionelle Standorte wie das Begrünen von Straßenbanketten, Brachflächen oder Baulücken in Betracht. Auch stark ver- siegelte Bereiche an Schulen, Kindergärten und Einkaufsmeilen können in Pocket-Parks ver- wandelt werden. Die Auswahl der Flächen sollte gemeinsam mit Anwohnern über Veranstal- tungen und Befragungen getroffen werden. Eine Priorisierung der Umsetzung kann bspw. anhand von Kriterien, wie der durchschnittlichen Entfernung zur nächsten Grünanlage oder der Hitzebelastung vor Ort, vorgenommen werden. Weitergehende Kennziffern und Eckpunkte einer Etablierung von Pocket-Parks (bspw. Ziel- gruppe, Akteure und Kooperationspartner sowie den Beitrag zur deutschen Nachhaltigkeits- strategie) finden sich im Maßnahmenkatalog (Maßnahme Q2). Maßnahme Schritte Maßnahme planen und initiie- ren Zeit- und Ressourcenplan aufstellen. Öffentlichkeitsarbeit (bspw. Bürgerdialog zur Abfrage von Bedürfnissen und Vorstellungen) und Akteursbeteiligung (ggf. Industrie und Gewerbe) planen, Kontakte herstellen und erste Bespre- chungen (ggf. Tiefbauamt, Amt für Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün (Stadtbaubetrieb Bornheim) oder Industrie und Gewerbe (ggf. Sponsoring/Bezuschussung von Pflan- zen o. Ä.) Detailpläne erstellen und prio- risieren (z. B. Kataster/Karte mit möglichen Flächen und in Frage kommendem Stadtgrün) z. B. Stadtplanung konsultieren (ggf. Abfrage von Brach- flächen, Baulücken, stark versiegelten Bereichen), Hitze- belastung der Flächen prüfen, Flächen mit Handlungsbe- 5 darf definieren und möglichen Handlungsoptionen verse- hen. Erste Machbarkeitsprüfungen durchführen. Ggf. Ak- teure ansprechen und beteiligen (bspw. Schulen, Ge- werbe, Industrie). Ggf. weitere Bürgerveranstaltung zur Information/Gestaltung der Flächen und/oder Priorisie- rung der Umsetzung durchführen. Priorisierten Plan zur Projektumsetzung aufstellen. Detailkonzepte erstellen, z. B. zur Platzgestaltung Erstellung von konkreten Begrünungs- und Umsetzungs- konzepten (inkl. ausgewählter Handlungsoptionen und Pflanzenarten) für ausgewählte Flächen. Konsultation be- teiligter Ämter und Akteure. Bei Bedarf: Auftragsvergabe Leistungsverzeichnis erstellen, Vergabestelle kontaktie- ren, Auftrag ausschreiben, Angebote prüfen und bezu- schlagen. Umsetzung der Maßnahme Unterstützen bei Fördermittelrecherche und -beantra- gung. Umsetzung/Begleitung der Maßnahme. Aufrechter- haltung des Dialogs mit beteiligten Ämtern, Akteuren und Bürgern. Öffentlichkeitsarbeit Kommunikationsmaßnahmen (Pressearbeit, Social Me- dia, Veranstaltungen) um die Akzeptanz der Baumaßnah- men zu erhöhen III. Schaffung von klimagerechten Parkplätzen Mit „Klimagerechten Parkplätzen“ soll nicht nur ein grüneres Stadtbild in Bornheim entstehen, sondern auch die Lebensqualität für Anwohner und Besucher erhöht werden. Mithilfe der Bäume wird die Verdunstungsrate erhöht, die Gesamtfläche durch Verschattung gekühlt so- wie Feinstaub gebunden. Durch die Schaffung eines Anstauraumes/einer Retentionsfläche wird bei Starkregen außerdem aktiver Überflutungsschutz betrieben. Ein klimagerechter 6 Parkplatz kann aus Kombination verschiedener, im Maßnahmenkatalog beschriebener Maß- nahmen, orts- und voraussetzungsspezifisch umgesetzt werden. Die wichtigsten Bestand- teile sind: Verschattung/Begrünung des Parkplatzes: bspw. Pflanzung mindestens eines hochstäm- migen Baumes pro 5 Stellplätze zur ausreichenden Verschattung (siehe auch Maßnah- menkatalog: Q2, Q7). Versickerungsfähige, möglichst helle Oberflächen: Parkplätze mit hoher Versickerungs- rate können bspw. durch Schotterrasen erreicht werden. Die Pflanzen wachsen in einem Gemisch aus Erde und Schotter, der Boden bleibt stabil und trägt das Gewicht von Kraft- fahrzeugen. Eine Möglichkeit sind Rasengittersteine. Auch sie lassen Wasser versickern und bringen Pflanzen auf die Flächen. Rasengittersteine sind belastbarer als Schotterra- sen und deswegen auch für Parkflächen geeignet, die stark frequentiert werden. Eine dritte Option bieten Rasenfugenpflaster Pflanzen die Möglichkeit, zwischen den Fugen von Pflastersteinen zu wachsen. Idealerweise werden versickerungsfähige Steine für die Pflasterung genutzt, damit möglichst viel Wasser an Ort und Stelle versickern kann (siehe auch Maßnahmenkatalog: Q9, Q11). Parkplätze als Anstaufläche/Retentionsraum bei Starkregenereignissen nutzen (Bauliche Absenkung um 10-20 cm), um die Kanalisation zu entlasten (Q13 bis Q15). Wasserversorgung der Bäume durch Zuleitung von Regenwasser (Q5). Weitergehende Kennziffern und Eckpunkte bei der Schaffung von klimagerechten Parkplät- zen (bspw. Zielgruppe, Akteure und Kooperationspartner sowie den Beitrag zur deutschen Nachhaltigkeitsstrategie) finden sich im Maßnahmenkatalog (Maßnahme Q19). Maßnahme Schritte Maßnahme planen und initiie- ren Zeit- und Ressourcenplan aufstellen. Die Öffentlichkeitsar- beit und Akteursbeteiligung planen, Kontakte herstellen und erste Besprechungen durchführen (bspw. Tiefbau- und Straßenverkehrsamt, Amt für Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün, Bauamt und Gebäudewirtschaft sowie In- dustrie und Gewerbe). 7 Detailpläne erstellen und priori- sieren (z. B. Karte/Liste mit möglichen Parkplätzen und möglichen Handlungsoptionen) z. B. Stadtplanung sowie Bau- und Straßenamt konsultie- ren (ggf. Abfrage von öffentlichen Parkplätzen mit Sanie- rungsbedarf), Hitzebelastung/Betroffenheit der Flächen prüfen, anschließend Parkplätze mit Handlungsbedarf de- finieren und mit möglichen Handlungsoptionen versehen. Ggf. Akteure ansprechen und beteiligen (bspw. Ämter, Ge- werbe, Industrie). Ggf. weitere Bürgerveranstaltung zur In- formation/Gestaltung der Parkplätze und/oder Priorisie- rung der Umsetzung durchführen. Priorisierten Plan zur Projektumsetzung aufstellen. Detailkonzepte erstellen, z. B. zur Parkplatzgestaltung Erstellung von konkreten Begrünungs-/Entsiegelungs- und Umsetzungskonzepten (inkl. ausgewählter Handlungsopti- onen und Pflanzenarten) für ausgewählte Parkplätze. Kon- sultation beteiligter Ämter und Akteure. bei Bedarf: Auftragsvergabe Leistungsverzeichnis erstellen, Vergabestelle kontaktie- ren, Auftrag ausschreiben, Angebote prüfen und bezu- schlagen. Umsetzung der Maßnahme Unterstützen bei Fördermittelrecherche und -beantragung. Umsetzung/Begleitung der Maßnahme. Aufrechterhaltung des Dialogs mit beteiligten Ämtern, Akteuren und Bürgern. Öffentlichkeitsarbeit Kommunikationsmaßnahmen (Pressearbeit, Social Media, Veranstaltungen) um die Akzeptanz der Baumaßnahmen zu erhöhen (Insb., wenn Parkplätze durch Begrünung weg- fallen) IV. Adaption und Umsetzung des Schwammstadtprinzips für die Stadt Bornheim inkl. Entwicklung eines Grünquotienten Das Schwammstadtprinzip (Maßnahmenkatalog: Q21) zielt darauf ab, Flächen zu schaffen, die große Mengen an Wasser aufnehmen und bei Trockenheit und Hitze durch Verdunstung 8 wieder abgeben können. Ferner sollen Kanäle/Abflüsse entlastet werden, um ggf. Überflu- tungen bei Starkregenereignissen abzumildern oder ganz zu vermeiden. Ein spezifisch adap- tiertes Schwammstadtkonzept setzt sich i. d. R. aus mehreren Bausteinen bzw. Einzelmaß- nahmen zusammen. Beispiele hierfür sind im Maßnahmenkatalog Q1 - Q3 oder Q11 - Q15 beschrieben. Wählt man für die Begrünung (auch von Dächern und Fassaden) entspre- chende Pflanzen aus, können Schwammstädte zusätzlich einen Beitrag zur städtischen Bio- diversität leisten. Welche Bausteine in einem für die Stadt Bornheim adaptierten Schwamm- stadtkonzept enthalten sein sollen, muss vor dem Hintergrund möglicherweise auftretender Wechselwirkungen und Synergieeffekte einzelner Maßnahmen eruiert werden. Im Rahmen dessen sollte ferner die Entwicklung und Einführung eines planungs- und pra- xistauglichen Grünquotienten (Durchgrünungsfaktor) geprüft werden. Dieser dient in der Be- bauungsplanung zum Schutz vor zu hoher baulicher Dichte durch den weitestgehenden Er- halt unversiegelter Flächen sowie durch die Schaffung von grüner und blauer Infrastruktur. Der Durchgrünungsfaktor formuliert klimaökologische Mindeststandards für bauliche Ände- rungen und Neubebauungen, wobei sämtliche Begrünungspotentiale wie Höfe, Dächer, Mau- ern, etc. einbezogen werden sollten. Der Durchgrünungsfaktor stellt dabei einen zu erreichen den Soll-Wert für bauliche Vorhaben dar, der je nach Flächennutzung (Wohnen, Gewerbe, etc.) und Lage im Stadtraum unterschiedlich ausfallen kann. Die Einführung eines solchen Faktors zielt auf die Entlastung klimabelasteter Bereiche bzw. die Prävention zukünftiger Klimabelastungen ab (bspw. Hitze in Baugebieten und Überflutungen durch Starkregen). Das Verfahren zur Entwicklung, Einführung und Umsetzung eines Grünquotienten sollte auf- grund der in der Regel stark individuellen und heterogenen Voraussetzungen in den Kom- munen eine hohe Flexibilität aufweisen und im Einklang mit bereits bestehenden planungs- begleitenden Instrumenten stehen. Da bislang erst wenig Erfahrungen mit einem klimarele- vanten Durchgrünungsfaktor vorliegen und dieser in vielen Fällen nur als unverbindlicher Hinweis genutzt wird, sollte zunächst eine Bestandsaufnahme der Begrünung durchgeführt und dann die klimatische Wirksamkeit durch die Veränderungen des Grünquotienten darge- stellt werden. Beispiele in Neubaugebieten: Durch Ausweisung und Schaffung von Neubaugebieten ergeben sich Herausforderungen bezüglich der Reduktion von Kaltluftentstehungsgebieten aus der Landwirtschaft. Um diese Auswirkungen zu mindern, sollte die grüne Infrastruktur im Bebauungsgebiet maximiert wer- den. Dem Einsatz von wärmespeichernden Materialen (z. B.: Steingärten, Pflasterflächen 9 etc.) sollte ebenfalls vorgebeugt werden. eine Wasserversickerung über offene Gartenflä- chen sollte maximiert werden, um die Kanalisation zu entlasten und Investitionen in Retenti- onsbecken und -flächen zu vermeiden. In Bestandsgebieten: Die Ausbreitung von Steingärten oder einer weiteren Flächenversiegelung kann in Bestands- gebieten bisher nicht vorgeschrieben werden, jedoch kann die Stadt – in Bereichen, in wel- chen der Durchgrünungsfaktor sehr gering ist – gezielt ein Beratungsangebot aufbauen, um über alternative Lösungen, die ebenfalls nicht arbeitsintensiv sind, zu informieren. Das An- gebot kann auf klimaresiliente Pflanzenarten ausgeweitet werden, die der Biodiversität zu- träglich sind. Um Interesse und Akzeptanz innerhalb der Bevölkerung zu steigern kann im Rahmen einer begleitenden Öffentlichkeitsarbeit kann eine Gartenneuplanung verlost wer- den. Weitergehende Kennziffern und Eckpunkte eines Schwammstadtkonzeptes sowie eines Grünquotienten (bspw. Zielgruppe, Akteure und Kooperationspartner sowie den Beitrag zur deutschen Nachhaltigkeitsstrategie) finden sich im Maßnahmenkatalog (Maßnahmen Q20, Q21). Maßnahme Schritte Die Maßnahme planen und ini- tiieren Zeit- und Ressourcenplan aufstellen. Öffentlichkeitsarbeit und Akteursbeteiligung planen, Kontakte herstellen und erste Besprechungen durchführen (bspw. involvierte Stad- tämter und Gebäude-/Wohnwirtschaft, Industrie und Ge- werbe). Detailpläne erstellen, z. B. Ka- taster für Bornheim erstellen und priorisieren, Beratungsan- gebote entwerfen Austausch mit anderen Kommunen, Erfahrungen und Wis- sen sammeln (Schwammstadt und Grünquotient). Über- prüfung aktueller Planungspraxis auf Integration eines Grünquotienten. Relevanz eines Schwammstadtkonzeptes anhand der Betroffenheit durch den Klimawandel ableiten. Maßnahmenzusammenstellung für spezifischen Schwammstadtkonzept erarbeiten (ggf. Austausch mit in- volvierten Ämtern und Grundstückseigentümern). Identifi- 10 kation und Priorisierung in Frage kommender Flächen (an- hand von Machbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Nutzen). Ent- wicklung eines Grünquotienten in Kombination mit Schwammstadtkonzept (ggf. mit ext. Dienstleister). Erstellung eines Katasters mit relevanten Flächen, Hand- lungsbedarf und möglichen Handlungsoptionen. Detailkonzepte erstellen Implementierung des Grünquotienten in die Planungspra- xis. Konkrete Maßnahmenplanung zur Integration spezifi- scher Flächen in das Schwammstadtkonzept. Angepasste Gestaltung von Neubaugebieten, Beratungsangebote für bestehende Bebauungsgebiete zur Integration in ein Schwammstadtkonzept ausarbeiten. bei Bedarf: Auftragsvergabe Leistungsverzeichnis erstellen, Vergabestelle kontaktie- ren, Auftrag ausschreiben, Angebote prüfen und bezu- schlagen. Umsetzung der Maßnahme Unterstützen bei Fördermittelrecherche und -beantragung. Umsetzung/Begleitung der Maßnahme. Aufrechterhaltung des Dialogs mit beteiligten Ämtern, Akteuren und Bürgern. Öffentlichkeitsarbeit Kommunikationsmaßnahmen (Pressearbeit, Social Media, Veranstaltungen) um die Akzeptanz der Baumaßnahmen zu erhöhen und das Beratungsangebot aufzuzeigen. V. Netzwerkbildung und Öffentlichkeitsarbeit zur Klimawandelanpassung Etablierung eines Interkommunalen Netzwerks Ein interkommunales Netzwerk zur Klimawandelanpassung bietet mehrere Vorteile, da es den Austausch von Wissen, Ressourcen und Erfahrungen zwischen verschiedenen Kommu- nen ermöglicht. Zu diesen Vorteilen gehören: 11 Erfahrungsaustausch: Kommunen können von den Erfahrungen anderer profitieren, ins- besondere, wenn sie ähnlichen Klimarisiken ausgesetzt sind. Ein interkommunales Netz- werk bietet die Möglichkeit, voneinander zu lernen und bewährte Praktiken sowie erfolg- reiche Anpassungsstrategien zu teilen. Ressourcennutzung: Durch den gemeinsamen Zugang zu Fachwissen, Forschungsein- richtungen, finanziellen Mitteln und technischen Ressourcen können Kommunen ihre An- passungsbemühungen stärken. Auch können gemeinsame Veranstaltungen oder inter- kommunale Workshops durchgeführt werde. Politische Unterstützung: Gemeinsame Interessen und Anliegen können in einem inter- kommunalen Netzwerk besser auf politischer Ebene vertreten werden. Eine gemeinsame Stimme kann eine stärkere politische Unterstützung auf regionaler und nationaler Ebene erhalten. Synergieeffekte: Die Zusammenarbeit ermöglicht Synergieeffekte, bei denen Kommunen gemeinsam effektivere und umfassendere Anpassungsmaßnahmen entwickeln können. Dies könnte die Form von koordinierten regionalen Infrastrukturprojekten oder gemein- samen Frühwarnsystemen annehmen. Beispielsweise kann so eine gemeinsame Strate- gie beim Hochwasserschutz erarbeitet werden, um Schutz- und Warnsysteme kommu- nalgrenzüberschreitend zu nutzen und umzusetzen. Flexibilität und Anpassungsfähigkeit: Ein Netzwerk kann dazu beitragen, dass Kommu- nen flexibler auf neue Herausforderungen reagieren können. Durch den ständigen Aus- tausch von Informationen können sie ihre Strategien kontinuierlich anpassen und verbes- sern. Durch die Schaffung eines Netzwerkes werden keine direkten Anpassungsleistungen er- reicht. Allerdings werden durch den Erfahrungs- und Wissensaustausch sowie der Ressour- cenbündelung Hürden bei der Maßnahmenumsetzung abgebaut und Synergieeffekte identi- fiziert, die ggf. kostensenkend wirken können. Etablierung von Akteursnetzwerken Die Bildung von Akteursnetzwerken bietet die Möglichkeit, Anpassungsstrategien zu entwi- ckeln, die auf die Herausforderungen einzelner Sektoren zugeschnitten sind und fördert zu- gleich den effizienten Austausch von Interessen, Wissen und Erfahrungen. Ferner können die Vertreter dieser Sektoren geschult und für anstehende Maßnahmen zur Klimawandelan- passung sensibilisiert werden, was die allgemeine Akzeptanz erhöht. Entsprechende Netz- werke können bspw. in den folgenden drei Sektoren aufgebaut werden: Landwirtschaft, Ge- werbe und Industrie sowie Tourismus. 12 Begleitende Öffentlichkeitsarbeit Die Bevölkerung sollte aktiv in den Prozess der Entwicklung und Umsetzung von Maßnah- men zur Klimawandelanpassung einbezogen werden. Eine erfolgreiche Bürgerbeteiligung ermöglicht es den Menschen vor Ort, ihre Perspektiven, Bedenken und Ideen einzubringen, um sicherzustellen, dass die geplanten Anpassungsmaßnahmen den Bedürfnissen und Re- alitäten der Gemeinschaft entsprechen. Folgende Aspekte der Bürgerbeteiligung sollten in diesem Kontext berücksichtigt werden: Information/Sensibilisierung: Informationen über die erwarteten Auswirkungen des Kli- mawandels, vorgeschlagene Anpassungsmaßnahmen und die Bedeutung der Beteili- gung müssen klar und verständlich vermittelt werden. Dialog und Konsultation: Die Organisation von öffentlichen Foren, Workshops oder Bür- gerkonsultationen ermöglicht es den betroffenen Bürgern, direkt an Diskussionen teilzu- nehmen, ihre Meinungen zu äußern und Fragen zu stellen. Dies fördert den Dialog zwi- schen kommunalen Entscheidungsträgern und der Bevölkerung. Partnerschaften mit lokalen Organisationen: Zusammenarbeit mit lokalen Gemein- schaftsgruppen, Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und anderen Interessengruppen kann die Bürgerbeteiligung stärken. Diese Gruppen können als Vermittler zwischen der Regierung und der Gemeinschaft fungieren und spezifische Bedenken und Bedürfnisse vertreten. Beteiligung an Planungsprozessen: Bürger sollten aktiv in den gesamten Planungspro- zess einbezogen werden, von der Identifizierung von spezifischen Betroffenheiten über die Entwicklung von Strategien bis zur Umsetzung von einzelnen Maßnahmen. Dieses steigert den Rückhalt und das Gemeinschaftsgefühl innerhalb der Bevölkerung. Schulung und Kapazitätsaufbau: Die Bereitstellung von Schulungen und Ressourcen zur Stärkung der Fähigkeiten der Gemeinschaft in Bezug auf Klimawandel und Anpassung unterstützt die Beteiligung. Dies ermöglicht es den Bürgern, informierte Entscheidungen zu treffen und aktiv zur Umsetzung von Maßnahmen beizutragen. Durch eine effektive Bürgerbeteiligung wird nicht nur die Qualität und Relevanz der Anpas- sungsmaßnahmen verbessert, sondern es entsteht auch eine stärkere Gemeinschaftsbin- dung und ein gemeinsames Verständnis für die Herausforderungen des Klimawandels. 13 Weitergehende Kennziffern und Eckpunkte einer Etablierung eines interkommunalen Netz- werks sowie begleitender Öffentlichkeitsarbeit (bspw. Zielgruppe, Akteure und Kooperations- partner sowie den Beitrag zur deutschen Nachhaltigkeitsstrategie) finden sich im Maßnah- menkatalog (Maßnahmen V4, V5). Maßnahme Schritte Die Maßnahme planen und ini- tiieren Zeit- und Ressourcenplan aufstellen. Stakeholder (bspw. weitere Kommunen, Behörden, Vereine / NGOs, lokale Ge- meinschaften, Wirtschaftsvertreter) identifizieren. Netz- werke, Öffentlichkeitsarbeit und Akteursbeteiligung skiz- zieren, Kontakte herstellen und erste Besprechungen durchführen (bspw. Kommunen, Lokalpresse, Öffentlich- keitsarbeit) bei Bedarf: Auftragsvergabe Leistungsverzeichnis erstellen, Vergabestelle kontaktie- ren, Auftrag ausschreiben, Angebote prüfen und bezu- schlagen Netzwerk: bspw. Netzwerkmanagement, Formatgestal- tung, externe Vorträge Öffentlichkeitsarbeit: bspw. Kampagnenkonzeption, Ak- teursbeteiligung, Entwicklung einer Corporate Identity mit Bezug zum natürlichen Klimaschutz / Klimawandelanpas- sung, Zielgruppengerechte Kommunikation). Detailpläne erstellen Netzwerk: Identifikation von Schlüsselthemen sowie Priori- sierung von Handlungsfeldern eines möglichen Netzwerks. Ansprache Gestaltung der interkommunalen Kooperation und des Netzwerks. Festlegung von Formaten. Öffentlichkeitsarbeit: Definierung von zu übermittelnden In- formationen, prioritäre Zielgruppen definieren, Dialog und Konsultation mit Bürgern abwägen und planen, Partner- schaften mit Unternehmen / Institutionen / Organisationen 14 planen und starten, Beteiligungsprozess abwägen und pla- nen. Integration von partizipativen Ansätzen (bspw. Work- shops). Ziel: stringente und kontinuierliche Kommunikation planen und sicherstellen. Detailkonzepte erstellen Netzwerk: Konkretes Konzept zum Netzwerkaufbau und - pflege. Öffentlichkeitsarbeit: Entwerfen einer Kommunikations- strategie. Spezifische Durchführungsplanung von Veran- staltungen, Schreiben von (Presse)Texten und Bürgerbe- teiligungen. Umsetzung der Maßnahme Initiierung von Netzwerktreffen, Arbeitsgruppen oder Platt- formen, Förderung von Schulungen und Informationsver- anstaltungen. Umsetzen bspw. der Kommunikationskam- pagne, Veranstaltungen, Dialogen usw.

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17. August 2011 STADT BORNHEIM BÜRGERINFORMATION verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 912072 E-Mail: jenneberg01 @netcologne.de UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat 16:30 - 18:00 Uhr Erwachsene, Kinder und Jugendliche bereits ab 16:00 Uhr Telefon 0 22 22 / 945 - 101 Störungshotline: Telefon 0180 / 2 11 22 44 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungsmeldung Straßenbe- leuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am 14.09.2011 und am 12.10.2011 jeweils 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Burchert Telefon 0 22 22 / 945 - 307 Mehr Geld zum Leben Energiesparberatung für Bürger mit geringem Einkommen Die Kosten für Strom, Wasser usw. steigen. Sie machen einen be- trächtlichen Teil des verfügbaren Einkommens aus; je niedriger das Einkommen, desto spürbarer. Hier bietet die ILEK-Projekt- gruppe „Erneuerbare Energien, Energieeffizienz“ der linksrhei- nischen Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises ab sofort eine neue Leistung an: Gemeinsam mit dem Energie-Berater lässt sich vor Ort feststellen, wo im jeweiligen Haushalt Energiekosten einge- spart werden können. Erste Erkenntnisse zeigen, dass sich durch eine gezielte Energiecheck-Beratung der Stromverbrauch um bis zu 20% verringern lässt. Der Sprecher der Projektgruppe, Pro- fessor Hermann Schlagheck freut sich mit Bürgermeister Wolf- gang Henseler darüber, dass diese Leistung der Projektgruppe für Bürger mit geringem Einkommen in der gesamten ILEK-Re- gion kostenlos angeboten werden kann. Das Budget ist allerdings begrenzt, eine zügige Entscheidung zur Teilnahme ist daher vor- teilhaft. Wer kann die Beratung in Anspruch nehmen? Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Wohngeld (bit- te Nachweis). Hilfreiche Unterlagen bei der Beratung sind: Stromabrechnung, Gasabrechnung, Heizkostenabrechnung usw., um den Gesamt- energieverbrauch richtig einordnen und zeigen zu können, was bei einzelnen Geräten im Haus einge- spart werden kann. Im persönlichen Gespräch werden Fragen beantwor- tet und Informationen ge- geben, wie man am besten vorgeht. Anmeldungen bitte für die region zentral über Herrn Dirk Braun, Gemeindever- waltung Swisttal, Rat- hausstr. 115, 53913 Swist- tal, Tel. 02255-309611, dirk.braun@swisttal.de Fragen zur Organisation, Durchführung der Bera- tung und zu möglichen Terminen beantwortet Herr Stephan Her- pertz, Tel. 0157-74089656 oder Email: s.herpertz@febaum.de. Neues VHS-Programmheft ist da! 'Salibra - Befreie Dich' lautet der Titel des 1973 entstande- nen, letzten Ölgemäldes von Joseph Faßbender, einem der Begründer der Donnerstag- Gesellschaft im Schloss Alfter und einflussreichen Künstler in der Mitte des 20. Jahrhun- derts. Ein Ausschnitt dieses Bildes prägt das Titelbild des soeben erschienenen Pro- grammheftes der VHS Born- heim/Alfter für den Herbst/Winter 2011/2012. Dieser Künstlerkreis hatte es sich zur Aufgabe gemacht, das kulturelle Geschehen im Rheinland nach dem Ende der nationalsozialistischen Unter- drückung wiederzubeleben. An seine Entstehung und sein Wirken erinnert die VHS mit einer Veranstaltung im Schloss Alfter. Aber nicht nur für die Don- nerstag-Gesellschaft wäre der Titel des Bildes, der vermutlich aus dem Rätoromanischen kommt, ein geeigneter Wahl- spruch gewesen, auch die Auf- gabe der Volkshochschule lässt sich grundsätzlich so überschreiben. Vielseitige Veranstaltungen in allen Pro- grammbereichen bieten Mög- lichkeiten zur individuellen Entfaltung und Weiterent - wicklung - und sind so viel- leicht der erste Schritt zur Be- freiung von festgefahrenen Le- bensstrukturen. Am Unmittelbarsten erfahren die Teilnehmenden das in Ver- anstaltungen zur Persönlich- keitsentwicklung (z.B. Wel- ches 'Lebensgepäck' schleppe ich mit mir herum?, Warum bin ich so, wie ich bin?, Sprachkarate für Frauen, Ge- waltfreie Kommunikation). Aber auch in Entspannungs- kursen lässt sich Befreiung er- fahren, beispielsweise an ei- nem Feldenkrais-Wochenen- de, in einem Yoga- oder auch einem Massagekurs. Und wie befreiend ist es, wenn man nach Vorträgen zum Thema Erziehung gelassener mit trot- zigen Kleinkindern oder pu- bertierenden Jugendlichen umgehen kann! Oder nach dem Vortrag Testamente für junge Eltern entsprechende Vorsorge - für einen hoffent- lich nicht eintretenden Fall - getroffen hat. Auch ein Stück 'Freiheit' ist es, wenn man sich auf Reisen mit Einheimischen in der Landes- sprache oder im Beruf mit aus- ländischen Geschäftspartnern unterhalten kann. Dazu bietet die VHS im Herbst mehrere Kurse an, die sogar auf Eng- lisch- oder Spanisch-Zertifika- te vorbereiten. Und nur wer weiß, welche technologischen Möglichkei- ten es gibt, kann frei entschei- den, ob und wofür er sie ein- setzt. Dies gilt beispielsweise für die Nutzung des Internets. Deshalb bietet die VHS eine fünfteilige Internet Werkstatt an mit den Bausteinen Das Internet nutzen, Social Communities, Online Banking, Internet Sicherheit und Inter- netkompetenz für Eltern. Ebenso interessant ist es, nach der von der Bundesregierung beschlossenen Energiewende Alternativen kennen zu lernen: So lädt die VHS Bornheim/ Alf- ter ein zum Besuch bei der So- larWorld AG in Bonn und einer Biogasanlage sowie zu einem Vortrag mit Diskussion 'Ge- lingt die 'Energiewende'? Energiepolitische Herausfor- derungen zwischen Versor- gungssicherheit, Umwelt- schutz und Preisstabilität'. Nicht nur für Senior(inn)en interessant sind Vorträge zur gesetzlichen Betreuung, zum Erben und Vererben oder zu Patienten- und Betreuungsver- fügungen. In Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises und dem Sozialpsychiatrischen Zen- trum für den linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreis bietet die VHS in der Veranstaltung Was ist Demenz? Informationen zu Krankheitsbild und Behand- lungsmöglichkeiten. Weitere neue Angebote zum Erhalt der Gesundheit sind Kurse wie Osteoporose? – Nein danke! oder PilaYoga. Die dreiteilige Gesundheitsrei- he zum Thema Fit im Wohn- zimmer, im Büro und auf Rei- sen zeigt, wie man auch ohne große Ausrüstung und an (fast) jedem Ort körperlich fit blei- ben bzw. werden kann. Und wer schon immer von Robin Hood begeistert war, kann an einem Samstagnachmittag die Faszination Bogenschießen er- leben. Im Themenbereich Er- nährung bietet die VHS einen Kurs Kochen – von Grund auf ebenso an wie Vorweihnachtli- ches Backen für Kinder (ab 6 Jahren) und Eltern, die Vorbe- reitung eines Adventsbrunchs oder die Fischküche für Ita- lienfans. Und vielleicht servie- ren die Teilnehmenden dann dazu Die TopTen der beliebte- sten Cocktails oder selbst ge- brautes Bier (Hopfen und Malz – Bier selbst brauen). Wie man trotz Laktose-Intoleranz - köst- lich kochen und genießen kann und nach zu vielem lek- keren Essen wieder schlanker wird (Ran an den Speck' - Ab- nehmen mit Verstand!), auch das lernt man in der VHS Born- heim/Alfter. Kulturell Interessierte finden in Vorträgen über Goethes Spuren im Rheinland und Frie- drich Dürrenmatt – der Dichter und seine Mörder, über Tallinn - Europas Kulturhauptstadt 2011, Paris bei Nacht oder Fri- da Kahlo und Diego Rivera - Leben und Werk des mexikani- schen Künstlerpaares ein dif- ferenziertes Angebot. Wer an symphonischer Musik und kunsttheoretischen Fragestel- lungen Freude hat, wird im Kurs Gustav Mahler - Vollen- der der klassisch-romanti- schen Symphonie und Wegbe- reiter der Moderne - zum 100. Todesjahr Mahlers Lebenslauf und stilistischer Werdegang nachvollziehen. Friedrich der Große ist anläss- lich des 300. Geburtstages Thema eines Vortrages von Professor Dr. Johannes Ku- nisch, der eine bedeutende Biografie des Preußenkönigs verfasst hat. In der neuen Rei- he 'Lebenswege - Frauenpor- traits', die die VHS in Zu- sammenarbeit mit der Gleich- stellungsbeauftragten der Stadt Bornheim anbietet, ler- nen Interessierte die Modede- signerin Barbara Kollek ken- nen. Hintergründe und Ein- drücke ihrer Pilgerreise nach Makkah (Mecca) schildert eine Bornheimerin (Die Reise des Lebens, die Reise zu Allah). Ein ganz aktuelles Thema be- handelt der Bildungsurlaub Berufliche Belastungen gelas- sener bewältigen. Im Rahmen der Gender-Veranstaltungsrei- he in Zusammenarbeit mit der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg erhalten (künftig) Selbständige in der Veranstaltung Finanziell unabhängig werden: Preise und Honorare kalkulieren wertvolle Tipps und Hilfen für ihre Preisgestaltung. Im Programmbereich 5 - EDV und Beruf - können die Teil- nehmenden nach allen Office- Schulungen entsprechende Prüfungen ablegen, die inter- national anerkannten Xpert- Zertifikate erwerben (z.B. den Xpert - Europäischen Compu- ter Pass oder das Zertifikat Xpert CMS Online Designer) und so ihre Kenntnisse nach- weisen. Erstmals bietet die VHS auch eine PC-Sprechstun- de an, in der individuelle Fra- gen zu Computerhardware, egal ob zu Bildbearbeitung, Internet, Word oder Windows, beantwortet werden. Das gesamte Programmange- bot mit Veranstaltungen von September 2011 bis Januar 2012 ist auf der Homepage (www.vhs-bornheim-alfter.de) zu sehen. Darüber hinaus lie- gen gedruckte Programmhefte kostenlos in Banken, Sparkas- sen, vielen Geschäften und in den Rathäusern in der Ge- meinde Alfter und der Stadt Bornheim sowie in der Ge- schäftsstelle der VHS (neben dem Bornheimer Rathaus) aus. Die VHS empfiehlt, sich mög- lichst bald anzumelden, da vie- le Veranstaltungen oft rasch ausgebucht sind. Die Anmeldung ist möglich: - über die Homepage (www.vhs-bornheim-alfter.de) - Anmeldekarte per Post (VHS Bornheim/Alfter, Alter Weiher 2, 53332 Bornheim) - persönlich in der Geschäfts- stelle Interessante Angebote bei der VHS in Bornheim/Alfter im Herbst/Winter 2011/12 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Änderung der Verbandssatzung des Wasserverbandes Dickopsbach Im Amtsblatt Nr. 33 der Bezirksregierung Köln vom 15.08.2011 ist die von der Versammlung des Wasserverbandes Dickopsbach am 14.07.2011 beschlossene Änderung der Verbandssatzung be- kannt gemacht. Wasserverband Dickopsbach Im Auftrag gez. Dr. W. Paulus (Geschäftsführer)

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S e i t e | 1 Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Redaktion & Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Das Amtsblatt der Stadt Bornheim erscheint nach Bedarf und ist einzeln zu beziehen. Es liegt im Rathaus, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, aus und ist online unter www.bornheim.de/amtsblatt verfügbar. Gegen Gebühr kann das Amtsblatt auch per Post zugeschickt werden oder kostenlos per E-Mail. Zusätzlich hängt es an der Bekanntmachungstafel am Rathaus aus. Wenn höhere Gewalt oder andere unabwendbare Ereignisse die Veröffentlichung in dieser Form verhindern, hängt die Stadt die Bekanntmachung im Aushangkasten vor dem Haupteingang des Rathauses aus. Sollte auch dies nicht möglich sein, erfolgt die Bekanntmachung in der Bürgerhalle im Rathaus oder an der Rathaustür. Amtsblatt der Stadt Bornheim 56. Jahrgang ausgegeben in Bornheim am 4.08.2025 Nr. 10 Inhaltsangabe 1. Öffentliche Bekanntmachung über die Einsichtnahme in die Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen für die Kommunal- und Integrationsausschusswahlen am 14. September 2025, S. 2-4 2. Öffentliche Bekanntmachung Vorschläge zur Wahl der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses der Stadt Bornheim, S. 5 http://www.bornheim.de/amtsblatt S e i t e | 2 Öffentliche Bekanntmachung über die Einsichtnahme in die Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen für die Kommunal- und Integrationsausschusswahlen am 14. September 2025 Bei den Kommunal- und Integrationsausschusswahlen am 14. September 2025 kann nur wählen, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Die Wahl der Landrätin/des Landrates, der Vertretung des Kreises, der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters und der Vertretung der Gemeinde sind miteinander verbunden. Es wird ein gemeinsames Wählerverzeichnis verwendet. Für die Wahl des Integrationsausschusses wird ein weiteres Wählerverzeichnis geführt. 1. Wählerverzeichnis und Wahlbenachrichtigung Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 24.08.2025 eine Wahlbenachrichtigung. Wer bis zu diesem Tag keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss die Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann (siehe Nr.3). Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. Für die Wahl des Integrationsausschusses wahlberechtigte Personen, die nicht in dem Wählerverzeichnis eingetragen sind, können sich bis zum zwölften Tag vor der Wahl (02.09.2025) in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Sie haben den Nachweis über ihre Wahlberechtigung zu führen. 2. Auslegung der Wählerverzeichnisse Die Wählerverzeichnisse liegen vom 25.08.2025 bis 29.08.2025 wie folgt für jedermann zur Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Bornheim, Rathausstr. 2, Zimmer 351 aus: Montag bis Mittwoch: 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr Donnerstag: 7.30 Uhr bis 17:30 Uhr Freitag: 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr Die Wählerverzeichnisse werden im automatisierten Verfahren geführt, die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. 3. Einspruch gegen das Wählerverzeichnis Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann bis zum letzten Tag der Auslegungsfrist (25.08.2025 – 29.08.2025) bei der Stadt Bornheim Einspruch erheben. Der Einspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgermeister der Stadt Bornheim, Rathausstr. 2, 53332 Bornheim (Zimmer 351) eingelegt werden. Der Einspruchsführer hat die erforderlichen Beweismittel beizubringen, soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind. S e i t e | 3 4. Ausübung des Wahlrechts Der Wahlberechtigte kann grundsätzlich nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Der Wahlraum ist in der Wahlbenachrichtigung angegeben. Wer aus besonderen Gründen in einem anderen Wahlraum des Wahlbezirkes oder per Briefwahl wählen möchte, benötigt dazu einen Wahlschein (siehe Punkt 5). 5. Voraussetzungen für die Erlangung eines Wahlscheines Einen Wahlschein erhält auf Antrag ­ ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, ­ ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Einspruchsfrist versäumt hat, b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Einspruchsfrist entstanden ist. Wahlscheine können bis Freitag, den 12.09.2025, 15:00 Uhr, beim Bürgermeister der Stadt Bornheim, Rathausstr. 2, 53332 Bornheim (Zimmer 901) beantragt werden. Die Erteilung eines Wahlscheines kann schriftlich oder mündlich beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt. Eine fernmündliche Antragstellung ist unzulässig. Die Antragsteller müssen Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift angeben. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich für die Antragstellung einer Hilfsperson bedienen. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl (13.09.2025), 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann der Wahlschein noch bis zum Wahltag, 14.09.2025, 15:00 Uhr, beantragt werden. Das Gleiche gilt für die Beantragung eines Wahlscheines für nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte unter den vorgenannten Voraussetzungen (Punkt 5, Buchstabe a) und b)). An einen Anderen, als den Wahlberechtigten persönlich, dürfen Wahlschein und Briefwahlunterlagen nur im Fall einer plötzlichen Erkrankung ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die Unterlagen nicht mehr rechtzeitig durch die Post übersandt oder amtlich überbracht werden können. 6. Briefwahl Mit dem Wahlschein für die Kommunalwahlen erhalten die Wahlberechtigten ­ einen amtlichen weißen Stimmzettel für die Wahl der Landrätin/des Landrates, ­ einen amtlichen blauen Stimmzettel für die Wahl der Vertretung des Kreises, ­ einen amtlichen gelben Stimmzettel für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters, ­ einen amtlichen roten Stimmzettel für die Wahl der Vertretung der Stadt, ­ einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, S e i t e | 4 ­ einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und ­ ein Merkblatt für die Briefwahl. Mit dem Wahlschein für die Wahl des Integrationsausschusses erhalten die Wahlberechtigten ­ einen amtlichen grünen Stimmzettel für die Wahl des Integrationsausschusses, ­ einen amtlichen grauen Stimmzettelumschlag, ­ einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen orangen Wahlbriefumschlag und ­ ein Merkblatt für die Briefwahl. Die Stimmzettel sind unbeobachtet zu kennzeichnen und in den jeweiligen Stimmzettelumschlag zu legen. Hat der Wähler einen Stimmzettel versehentlich unbrauchbar gemacht oder sich verschrieben, wird ihm auf Verlangen ein neuer Stimmzettel ausgehändigt. Ein Wähler, der des Lesens unkundig ist oder aufgrund einer persönlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Umschläge zu legen, bestimmt eine andere Person, deren technischer Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will. Hat ein Wähler den Stimmzettel durch eine Hilfsperson kennzeichnen lassen, so hat diese auf dem Wahlschein durch unterschreiben der Versicherung an Eides statt zur Briefwahl zu bestätigen, dass sie den Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen des Wählers gekennzeichnet hat. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Wahlbehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Bei persönlicher Abholung kann auch direkt im Rathaus, Zimmer 901, die Briefwahl erfolgen. Hierzu befinden sich vor dem Raum Wahlkabinen und eine Möglichkeit zur Abgabe der Wahlbriefe. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit den Stimmzetteln und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag (14.09.2025) bis 16.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 107 a Absatz 1 des Strafgesetzbuches mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird, wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht und dass auch wählt, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung oder ohne geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Nach § 107a Absatz 3 des Strafgesetzbuches ist auch der Versuch strafbar. Stadt Bornheim Bornheim, den 31.07.2025 In Vertretung gez. Ralf Cugaly Erster Beigeordneter S e i t e | 5 Öffentliche Bekanntmachung Vorschläge zur Wahl der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses der Stadt Bornheim Nach der Kommunalwahl am 14.09.2025 wird der neue Rat der Stadt Bornheim voraussichtlich in seiner konstituierenden Sitzung am 05.11.2025 für die Dauer seiner Wahlzeit den Jugendhilfeausschuss der Stadt Bornheim neu bilden und 15 stimmberechtigte Mitglieder sowie deren persönliche Stellvertreter/innen in diesen Ausschuss wählen. Die Bildung und Besetzung des Jugendhilfeausschusses erfolgt nach § 71 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG), nach den §§ 4 und 5 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) und nach § 4 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Bornheim. Die im Stadtgebiet Bornheim wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe haben für 6 von 15 stimmberechtigten Mitgliedern und für 6 persönliche Stellvertreter/innen ein Vorschlagsrecht. Der Bürgermeister der Stadt Bornheim ruft hiermit die im Stadtgebiet Bornheim wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe auf, von ihrem Vorschlagsrecht Gebrauch zu machen und ihre Vorschläge spätestens bis zum 21. September 2025 an folgende Anschrift einzureichen: Bürgermeister der Stadt Bornheim - Amt 1 Ratsbüro - Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Wählbar sind alle Personen, die in den Rat der Stadt Bornheim gewählt werden können. So ist wählbar, wer am Wahltag Deutsche/r ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt, das 18. Lebensjahr vollendet hat, mindestens seit 3 Monaten seine Wohnung (bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung) im Gebiet der Stadt Bornheim hat und nicht aus anderen Gründen von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist. Bei der Wahl muss der Rat Frauen angemessen berücksichtigen und ein paritätisches Geschlechterverhältnis anstreben. Der Bürgermeister bittet, dies auch bei den Vorschlägen zu beachten. Die Vorschläge sollten jeweils folgende persönliche Angaben beinhalten: Name, Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Beruf und Anschrift der (Haupt-) Wohnung Die vorschlagenden Träger sollten möglichst auch Angaben (wie Datum und Behörde) zur Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe machen bzw. den Vorschlägen entsprechende Fotokopien zur Anerkennung beifügen. Stadt Bornheim Bornheim, den 04.08.2025 In Vertretung gez. Ralf Cugaly Erster Beigeordneter S e i t e | 1 Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Redaktion & Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Das Amtsblatt der Stadt Bornheim erscheint nach Bedarf und ist einzeln zu beziehen. Es liegt im Rathaus, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, aus und ist online unter www.bornheim.de/amtsblatt verfügbar. Gegen Gebühr kann das Amtsblatt auch per Post zugeschickt werden oder kostenlos per E-Mail. Zusätzlich hängt es an der Bekanntmachungstafel am Rathaus aus. Wenn höhere Gewalt oder andere unabwendbare Ereignisse die Veröffentlichung in dieser Form verhindern, hängt die Stadt die Bekanntmachung im Aushangkasten vor dem Haupteingang des Rathauses aus. Sollte auch dies nicht möglich sein, erfolgt die Bekanntmachung in der Bürgerhalle im Rathaus oder an der Rathaustür. Amtsblatt der Stadt Bornheim 56. Jahrgang ausgegeben in Bornheim am 4.08.2025 Nr. 10 Inhaltsangabe 1. Öffentliche Bekanntmachung über die Einsichtnahme in die Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen für die Kommunal- und Integrationsausschusswahlen am 14. September 2025, S. 2-4 2. Öffentliche Bekanntmachung Vorschläge zur Wahl der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses der Stadt Bornheim, S. 5 http://www.bornheim.de/amtsblatt S e i t e | 2 Öffentliche Bekanntmachung über die Einsichtnahme in die Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen für die Kommunal- und Integrationsausschusswahlen am 14. September 2025 Bei den Kommunal- und Integrationsausschusswahlen am 14. September 2025 kann nur wählen, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Die Wahl der Landrätin/des Landrates, der Vertretung des Kreises, der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters und der Vertretung der Gemeinde sind miteinander verbunden. Es wird ein gemeinsames Wählerverzeichnis verwendet. Für die Wahl des Integrationsausschusses wird ein weiteres Wählerverzeichnis geführt. 1. Wählerverzeichnis und Wahlbenachrichtigung Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 24.08.2025 eine Wahlbenachrichtigung. Wer bis zu diesem Tag keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss die Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann (siehe Nr.3). Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. Für die Wahl des Integrationsausschusses wahlberechtigte Personen, die nicht in dem Wählerverzeichnis eingetragen sind, können sich bis zum zwölften Tag vor der Wahl (02.09.2025) in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Sie haben den Nachweis über ihre Wahlberechtigung zu führen. 2. Auslegung der Wählerverzeichnisse Die Wählerverzeichnisse liegen vom 25.08.2025 bis 29.08.2025 wie folgt für jedermann zur Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Bornheim, Rathausstr. 2, Zimmer 351 aus: Montag bis Mittwoch: 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr Donnerstag: 7.30 Uhr bis 17:30 Uhr Freitag: 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr Die Wählerverzeichnisse werden im automatisierten Verfahren geführt, die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. 3. Einspruch gegen das Wählerverzeichnis Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann bis zum letzten Tag der Auslegungsfrist (25.08.2025 – 29.08.2025) bei der Stadt Bornheim Einspruch erheben. Der Einspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgermeister der Stadt Bornheim, Rathausstr. 2, 53332 Bornheim (Zimmer 351) eingelegt werden. Der Einspruchsführer hat die erforderlichen Beweismittel beizubringen, soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind. S e i t e | 3 4. Ausübung des Wahlrechts Der Wahlberechtigte kann grundsätzlich nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Der Wahlraum ist in der Wahlbenachrichtigung angegeben. Wer aus besonderen Gründen in einem anderen Wahlraum des Wahlbezirkes oder per Briefwahl wählen möchte, benötigt dazu einen Wahlschein (siehe Punkt 5). 5. Voraussetzungen für die Erlangung eines Wahlscheines Einen Wahlschein erhält auf Antrag ­ ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, ­ ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Einspruchsfrist versäumt hat, b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Einspruchsfrist entstanden ist. Wahlscheine können bis Freitag, den 12.09.2025, 15:00 Uhr, beim Bürgermeister der Stadt Bornheim, Rathausstr. 2, 53332 Bornheim (Zimmer 901) beantragt werden. Die Erteilung eines Wahlscheines kann schriftlich oder mündlich beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt. Eine fernmündliche Antragstellung ist unzulässig. Die Antragsteller müssen Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift angeben. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich für die Antragstellung einer Hilfsperson bedienen. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl (13.09.2025), 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann der Wahlschein noch bis zum Wahltag, 14.09.2025, 15:00 Uhr, beantragt werden. Das Gleiche gilt für die Beantragung eines Wahlscheines für nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte unter den vorgenannten Voraussetzungen (Punkt 5, Buchstabe a) und b)). An einen Anderen, als den Wahlberechtigten persönlich, dürfen Wahlschein und Briefwahlunterlagen nur im Fall einer plötzlichen Erkrankung ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die Unterlagen nicht mehr rechtzeitig durch die Post übersandt oder amtlich überbracht werden können. 6. Briefwahl Mit dem Wahlschein für die Kommunalwahlen erhalten die Wahlberechtigten ­ einen amtlichen weißen Stimmzettel für die Wahl der Landrätin/des Landrates, ­ einen amtlichen blauen Stimmzettel für die Wahl der Vertretung des Kreises, ­ einen amtlichen gelben Stimmzettel für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters, ­ einen amtlichen roten Stimmzettel für die Wahl der Vertretung der Stadt, ­ einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, S e i t e | 4 ­ einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und ­ ein Merkblatt für die Briefwahl. Mit dem Wahlschein für die Wahl des Integrationsausschusses erhalten die Wahlberechtigten ­ einen amtlichen grünen Stimmzettel für die Wahl des Integrationsausschusses, ­ einen amtlichen grauen Stimmzettelumschlag, ­ einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen orangen Wahlbriefumschlag und ­ ein Merkblatt für die Briefwahl. Die Stimmzettel sind unbeobachtet zu kennzeichnen und in den jeweiligen Stimmzettelumschlag zu legen. Hat der Wähler einen Stimmzettel versehentlich unbrauchbar gemacht oder sich verschrieben, wird ihm auf Verlangen ein neuer Stimmzettel ausgehändigt. Ein Wähler, der des Lesens unkundig ist oder aufgrund einer persönlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Umschläge zu legen, bestimmt eine andere Person, deren technischer Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will. Hat ein Wähler den Stimmzettel durch eine Hilfsperson kennzeichnen lassen, so hat diese auf dem Wahlschein durch unterschreiben der Versicherung an Eides statt zur Briefwahl zu bestätigen, dass sie den Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen des Wählers gekennzeichnet hat. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Wahlbehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Bei persönlicher Abholung kann auch direkt im Rathaus, Zimmer 901, die Briefwahl erfolgen. Hierzu befinden sich vor dem Raum Wahlkabinen und eine Möglichkeit zur Abgabe der Wahlbriefe. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit den Stimmzetteln und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag (14.09.2025) bis 16.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 107 a Absatz 1 des Strafgesetzbuches mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird, wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht und dass auch wählt, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung oder ohne geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Nach § 107a Absatz 3 des Strafgesetzbuches ist auch der Versuch strafbar. Stadt Bornheim Bornheim, den 31.07.2025 In Vertretung gez. Ralf Cugaly Erster Beigeordneter S e i t e | 5 Öffentliche Bekanntmachung Vorschläge zur Wahl der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses der Stadt Bornheim Nach der Kommunalwahl am 14.09.2025 wird der neue Rat der Stadt Bornheim voraussichtlich in seiner konstituierenden Sitzung am 05.11.2025 für die Dauer seiner Wahlzeit den Jugendhilfeausschuss der Stadt Bornheim neu bilden und 15 stimmberechtigte Mitglieder sowie deren persönliche Stellvertreter/innen in diesen Ausschuss wählen. Die Bildung und Besetzung des Jugendhilfeausschusses erfolgt nach § 71 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG), nach den §§ 4 und 5 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) und nach § 4 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Bornheim. Die im Stadtgebiet Bornheim wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe haben für 6 von 15 stimmberechtigten Mitgliedern und für 6 persönliche Stellvertreter/innen ein Vorschlagsrecht. Der Bürgermeister der Stadt Bornheim ruft hiermit die im Stadtgebiet Bornheim wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe auf, von ihrem Vorschlagsrecht Gebrauch zu machen und ihre Vorschläge spätestens bis zum 21. September 2025 an folgende Anschrift einzureichen: Bürgermeister der Stadt Bornheim - Amt 1 Ratsbüro - Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Wählbar sind alle Personen, die in den Rat der Stadt Bornheim gewählt werden können. So ist wählbar, wer am Wahltag Deutsche/r ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt, das 18. Lebensjahr vollendet hat, mindestens seit 3 Monaten seine Wohnung (bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung) im Gebiet der Stadt Bornheim hat und nicht aus anderen Gründen von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist. Bei der Wahl muss der Rat Frauen angemessen berücksichtigen und ein paritätisches Geschlechterverhältnis anstreben. Der Bürgermeister bittet, dies auch bei den Vorschlägen zu beachten. Die Vorschläge sollten jeweils folgende persönliche Angaben beinhalten: Name, Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Beruf und Anschrift der (Haupt-) Wohnung Die vorschlagenden Träger sollten möglichst auch Angaben (wie Datum und Behörde) zur Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe machen bzw. den Vorschlägen entsprechende Fotokopien zur Anerkennung beifügen. Stadt Bornheim Bornheim, den 04.08.2025 In Vertretung gez. Ralf Cugaly Erster Beigeordneter

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14. September 2011 SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 912072 E-Mail: jenneberg01 @netcologne.de UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat 16:30 - 18:00 Uhr Erwachsene, Kinder und Jugendliche bereits ab 16:00 Uhr Telefon 0 22 22 / 945 - 101 Störungshotline: Telefon 0180 / 2 11 22 44 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungsmeldung Straßenbe- leuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am 14.09.2011 und am 12.10.2011 jeweils 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Burchert Telefon 0 22 22 / 945 - 307 Ausschuss für Bürgerangelegenheiten Donnerstag, 15.09.2011, 18:00 Uhr, Aula Europaschule, Goethestraße 1, Bornheim Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel Dienstag, 20.09.2011, 18:00 Uhr, Aula Franziskusschule, Beethovenstraße 57, Merten Jugendhilfeausschuss Mittwoch, 21.09.2011, 18:00 Uhr, Aula Europaschule, Goethestraße 1, Bornheim Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss Donnerstag, 22.09.2011, 18:00 Uhr, Aula Europaschule, Goethestraße 1, Bornheim Die nächsten Sitzungen Partnerschaftliche Vereinbarung mit Unterschriften besiegelt Mit Worten der Begeisterung und der Anerkennung wartete Ryszard Mach, Präsident (Funktion vergleichbar mit der eines Bürgermeisters in Deutschland) der mit Born- heim befreundeten polnischen Stadt Zawiercie, auf, nachdem er die Stadt am Rhein vom 2. bis 4. September besuchte. Bürgermeister Wolfgang Hen- seler hieß seinen Amtskolle- gen Präsident Mach, Edward Klosowski, Stellvertreter des Stadtratsvorsitzenden, und Ar- tur Grabowski, Beauftragter des Präsidenten für EU-För- dermittel, zu einem insgesamt dreitägigen Treffen im Born- heimer Rathaus willkommen. Im Rahmen dieser Begegnung stand zu Beginn eine wichtige Amtshandlung der beiden Stadtoberhäupter an: Die Unterzeichnung der Partner- schaftlichen Vereinbarung zwischen den beiden Kommu- nen. Beide wünschen sich durch die Brücke zwischen ihren Kommunen vor allem weitere Kontakte für die Jugend aus den zwei Nachbarländern. Die Bande zwischen Zawiercie und Bornheim entstanden 2006 aus Kontakten zwischen der Europaschule und der Schule „II Liceum Ogolnoksztalcace im. Heleny Malczewskiej“ im oberschlesischen Zawiercie. Darüber hinaus sollen beidsei- tig interessierende Themen die partnerschaftliche Zu- sammenarbeit der etwa gleich- großen Kommunen (jeweils et- wa 50.000 Einwohner) prägen: Fragen der Stadtentwicklung und der Wirtschaftsförderung, Themen der Infrastruktur, der Denkmalpflege und des Um- weltschutzes. Bei einer Stadt- rundfahrt durch Bornheim fan- den das besondere Interesse der Gäste aus Polen die Ge- werbegebiete in Sechtem und Bornheim-Süd. Auch Bonn war ein Ziel für die Besucher aus Zawiercie: Bornheims 1. Vizebürgermeister Heinrich Hönig fungierte dort als Gäste- führer. Bürgermeister Wolfgang Henseler und der polnische Amtskollege Bürgermeister Ryszard Mach unterzeichnen die städtepartnerschaftliche Vereinbarung im Rathaus der Stadt Born- heim. Stadt Bornheim und Spargelkönigin präsentieren sich beim NRW-Tag und Deutschlandfest vom 1. bis 3. Oktober 2011 in Bonn Der diesjährige NRW-Tag findet in Bonn statt, zusammen mit dem Deutschlandfest. Als direkte Nachbarstadt präsentiert sich natürlich auch die Stadt Bornheim bei die- sem Fest. Sie stellt gemeinsam mit den weiteren fünf linksrheinischen Städten und dem Rhein-Voreifel Touristik e. V. an einem Gemeinschaftsstand die Region dar. Die Stadt Bornheim stellt die für sie typischen Schwerpunkte aus Wirtschaft, Kunst und Landwirtschaft vor. Natürlich ist auch die erste Bornheimer Spargelkönigin Andrea I. mit dabei, die mit ihrem Char- me den vielen Besucherinnen und Besuchern die Stadt Bornheim nä- her bringt. Und damit ist sie in bester Gesellschaft, denn auch die Meckenheimer Blütenkönigin wird sich vorstellen. Der NRW-Tag ist ein besonderer Jahreshöhepunkt. Hier präsentie- ren sich Städte und Gemeinden, Einrichtungen, Vereine und Firmen aus ganz Nordrhein-Westfalen und zeigen die Vielfalt des Bundeslandes. Musik, Shows und Attraktionen sorgen für Unterhal- tung an vielen Stellen. Und das Programm kommt an: Mehrere hunderttausend Besucherinnen und Besucher kamen in den letz- ten Jahren zu den Veranstaltun- gen, die immer in einer anderen Stadt in NRW ausgerichtet werden. Schon jetzt sind alle Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen, den Stand der Stadt Bornheim auf der Hofgartenwiese Bonn zu besu- chen. Die Stände sind zu folgenden Zeiten geöffnet: Samstag, 01.10.2011: 14.00 bis 20.00 Uhr, Sonntag, 02.10.2011: 11.00 bis 20.00 Uhr, Montag, 03.10.2011: 11.00 bis 18.00 Uhr. “3. Herseler Herbst” am 18. 9. Letzte Vorbereitungen für die erfolgreiche Veranstaltung Die Veranstaltung „Herseler Herbst“ in den vergangenen zwei Jahren war ein guter Erfolg, an den die Herseler Gewerbetreiben- den und die Stadt Bornheim wie- der anknüpfen. Zahlreiche Besu- cherinnen und Besucher schauten sich die Präsentationen an, kamen in die Geschäfte und Betriebe und flanierten durch Hersel. Auch in diesem Jahr sieht das Volksfest rund um das Herseler Gewerbe wieder drei Veranstal- tungsschwerpunkte vor: Am Sidi- Markt, am Möbelhaus Bovelet und im Gewerbegebiet Hersel. Natürlich werden auch die Ge- schäfte und Unternehmen direkt an ihrem Stand- ort in Hersel die Türen öffnen und bei den Be- suchern tolle An- gebote präsen- tieren. Gut 40 Teilneh- mer rund um das Herseler Gewer- be und Dienstlei- stung zeigen die- ses Jahr den Kunden und Interes- sierten wieder, was der Wirt- schaftsstandort Hersel alles zu bie- ten hat. Dabei kommen natürlich Unterhaltung, Abwechslung und kulinarische Genüsse nicht zu kurz. Am Sonntag, 18. September geht’s um 12 Uhr los mit der offi- ziellen Eröffnung durch Bürger- meister Wolfgang Henseler und den Veranstaltern bei der Bäckerei Klein in der Moselstraße 7. Ab 13.00 Uhr haben dann die Geschäfte zum verkaufsoffenen Sonntag geöffnet. Es lohnt sich also, zum „Herse- ler Herbst“ zu kommen. Bürgermeister Wolfgang Henseler präsen- tiert mit den Veranstaltern des „Herseler Herbst“ das neue Plakat zur Veranstaltung.

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 11.08.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Planung von Trinkwasserbrunnen auf Bornheimer Stadtgebiet“ Sehr geehrte Frau Gordon, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 30.06.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Existiert eine Planung zur Einrichtung von Trinkwasserbrunnen auf Bornheimer Stadtgebiet? Antwort 1: Es gibt erste Schwerpunktsetzungen, die von der Verwaltung in die Ratsgremien kommuniziert worden sind. Frage 2: Wenn ja, an welchen Orten und aus welchen Gründen wurden diese ausgewählt? Antwort 2: Da stärker frequentierte Orte bevorzugt werden, wurde der erste Brunnen am Peter-Fryns-Platz installiert, der zweite wird in Zusammenarbeit mit der Pater-Bertram-Platz AG auf dem gleichna- migen Walberberger Dorfplatz nach durchgeführtem Genehmigungsverfahren errichtet. Die Um- setzung erfolgt voraussichtlich in 2026. Frage 3: Wann soll mit der Errichtung weiterer Trinkwasserbrunnen begonnen werden? Antwort 3: Hierüber wird sich die Verwaltung mit der Betriebsführung des Wasserwerkes der Stadt Born- heim im 3. Quartal 2025 abstimmen. Frage 4: Wie wird die Hygiene des Trinkwassers gewährleistet? Antwort 4: Die Hygieneüberwachung ist nach Trinkwasserverordnung obligatorisch und beinhaltet u.a. eine regelmäßige Spülung, monatliche Trinkwasseranalyse und besondere Maßnahmen bei der Au- ßer- und Inbetriebnahme vor und nach der Winterperiode. Ratsmitglied Frau Tina Gordon - 2 - Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 11.08.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Planung von Trinkwasserbrunnen auf Bornheimer Stadtgebiet“ Sehr geehrte Frau Gordon, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 30.06.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Existiert eine Planung zur Einrichtung von Trinkwasserbrunnen auf Bornheimer Stadtgebiet? Antwort 1: Es gibt erste Schwerpunktsetzungen, die von der Verwaltung in die Ratsgremien kommuniziert worden sind. Frage 2: Wenn ja, an welchen Orten und aus welchen Gründen wurden diese ausgewählt? Antwort 2: Da stärker frequentierte Orte bevorzugt werden, wurde der erste Brunnen am Peter-Fryns-Platz installiert, der zweite wird in Zusammenarbeit mit der Pater-Bertram-Platz AG auf dem gleichna- migen Walberberger Dorfplatz nach durchgeführtem Genehmigungsverfahren errichtet. Die Um- setzung erfolgt voraussichtlich in 2026. Frage 3: Wann soll mit der Errichtung weiterer Trinkwasserbrunnen begonnen werden? Antwort 3: Hierüber wird sich die Verwaltung mit der Betriebsführung des Wasserwerkes der Stadt Born- heim im 3. Quartal 2025 abstimmen. Frage 4: Wie wird die Hygiene des Trinkwassers gewährleistet? Antwort 4: Die Hygieneüberwachung ist nach Trinkwasserverordnung obligatorisch und beinhaltet u.a. eine regelmäßige Spülung, monatliche Trinkwasseranalyse und besondere Maßnahmen bei der Au- ßer- und Inbetriebnahme vor und nach der Winterperiode. Ratsmitglied Frau Tina Gordon - 2 - Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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