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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 13.08.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Richard-Piel-Straße Sehr geehrter Herr Prinz, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 22.07.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Sind der Verwaltung Beschwerden aus der Bürgerschaft über den Zustand der Gehwege entlang der Richard-Piel-Straße bekannt, die auf Schäden durch das Wurzelwerk der dortigen Bäume zurückzuführen sind? Antwort 1: Die letzten eingegangenen Beschwerden bzgl. der Wegeoberfläche sind aus den Jahren 2013 und 2015. Beschwerden bzgl. der Straßenbäume wurden durch das Umwelt- und Grünflächenamt behandelt. Frage 2: Angesichts der Bedeutung der Richard-Piel-Straße als Hauptfußweg zum Friedhof für die Ortsteile Hersel und Uedorf: Entspricht der Zustand der Gehwege aus Sicht der Stadt den Anforderungen der Verkehrssicherungspflicht? Antwort 2: Die Verkehrssicherheit ist gegeben, insgesamt befindet sich der Abschnitt in einem befriedigenden Zustand. Frage 3: Zu welchem Zeitpunkt erfolgte die letzte Kontrolle des baulichen Zustands der Gehwege auf beiden Seiten der Richard-Piel-Straße, und welche konkreten Maßnahmen zur Instandsetzung oder Gefahrenabwehr wurden anschließend ergriffen? Antwort 3: Die Richard-Piel-Straße wird alle zwei Wochen kontrolliert, letzte Kontrolle war der 18.07.2025. Die letzte Ausbesserung fand im Jahr 2017 statt. Frage 4: Wie häufig wurden an der Richard-Piel-Straße in der Vergangenheit Schäden beseitigt, die durch Baumwurzeln verursacht wurden – insbesondere in Form von Aufwölbungen, Rissen, Senken, Rohrbrüchen oder freiliegendem Wurzelwerk? Herrn Rüdiger Prinz - 2 - Antwort 4: Die letzte Ausbesserung erfolgte im Jahr 2017. Des Weiteren fanden punktuelle Ausbesserungen durch den SBB statt. Frage 5: Im Bereich der Richard-Piel-Straße 13 und 13a scheint sich Baumwurzelwerk in Richtung der Gebäude auszubreiten. In Anbetracht der dort verlaufenden Gasleitungen sowie eines früheren, durch Wurzeln verursachten Wasserrohrbruchs: Wer haftet im Schadensfall, und welche präventiven Maßnahmen sind vorgesehen oder möglich? Antwort 5: Die Lindenallee Richard-Piel-Straße ist seinerzeit auf Betreiben von Ratsmitgliedern an der Rheinschiene in das NRW-Alleenkataster aufgenommen worden und genießt insofern einen besonderen Schutzstatus. Vor dem Hintergrund wurden in der Vergangenheit von den beteiligten Ämtern der Verwaltung zwar aufwändige aber sehr schonende Maßnahmen im Wurzelbereich und in den Baumkronen vorgenommen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Dies gilt auch für Geländeanhebungen und ggf. für Wurzeleinwüchse in Hausanschlussleitungen und Eindringen in benachbarte Privatflächen. Baumschonende Eingriffe, auch präventiv, werden vom zuständigen Fachamt vorgenommen. In Schadensfällen haftet, sofern keine höhere Gewalt ursächlich ist, wie immer der Baumeigentümer, im Fall der Baumallee in der Richard-Piel-Straße die Stadt. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 13.08.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Richard-Piel-Straße Sehr geehrter Herr Prinz, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 22.07.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Sind der Verwaltung Beschwerden aus der Bürgerschaft über den Zustand der Gehwege entlang der Richard-Piel-Straße bekannt, die auf Schäden durch das Wurzelwerk der dortigen Bäume zurückzuführen sind? Antwort 1: Die letzten eingegangenen Beschwerden bzgl. der Wegeoberfläche sind aus den Jahren 2013 und 2015. Beschwerden bzgl. der Straßenbäume wurden durch das Umwelt- und Grünflächenamt behandelt. Frage 2: Angesichts der Bedeutung der Richard-Piel-Straße als Hauptfußweg zum Friedhof für die Ortsteile Hersel und Uedorf: Entspricht der Zustand der Gehwege aus Sicht der Stadt den Anforderungen der Verkehrssicherungspflicht? Antwort 2: Die Verkehrssicherheit ist gegeben, insgesamt befindet sich der Abschnitt in einem befriedigenden Zustand. Frage 3: Zu welchem Zeitpunkt erfolgte die letzte Kontrolle des baulichen Zustands der Gehwege auf beiden Seiten der Richard-Piel-Straße, und welche konkreten Maßnahmen zur Instandsetzung oder Gefahrenabwehr wurden anschließend ergriffen? Antwort 3: Die Richard-Piel-Straße wird alle zwei Wochen kontrolliert, letzte Kontrolle war der 18.07.2025. Die letzte Ausbesserung fand im Jahr 2017 statt. Frage 4: Wie häufig wurden an der Richard-Piel-Straße in der Vergangenheit Schäden beseitigt, die durch Baumwurzeln verursacht wurden – insbesondere in Form von Aufwölbungen, Rissen, Senken, Rohrbrüchen oder freiliegendem Wurzelwerk? Herrn Rüdiger Prinz - 2 - Antwort 4: Die letzte Ausbesserung erfolgte im Jahr 2017. Des Weiteren fanden punktuelle Ausbesserungen durch den SBB statt. Frage 5: Im Bereich der Richard-Piel-Straße 13 und 13a scheint sich Baumwurzelwerk in Richtung der Gebäude auszubreiten. In Anbetracht der dort verlaufenden Gasleitungen sowie eines früheren, durch Wurzeln verursachten Wasserrohrbruchs: Wer haftet im Schadensfall, und welche präventiven Maßnahmen sind vorgesehen oder möglich? Antwort 5: Die Lindenallee Richard-Piel-Straße ist seinerzeit auf Betreiben von Ratsmitgliedern an der Rheinschiene in das NRW-Alleenkataster aufgenommen worden und genießt insofern einen besonderen Schutzstatus. Vor dem Hintergrund wurden in der Vergangenheit von den beteiligten Ämtern der Verwaltung zwar aufwändige aber sehr schonende Maßnahmen im Wurzelbereich und in den Baumkronen vorgenommen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Dies gilt auch für Geländeanhebungen und ggf. für Wurzeleinwüchse in Hausanschlussleitungen und Eindringen in benachbarte Privatflächen. Baumschonende Eingriffe, auch präventiv, werden vom zuständigen Fachamt vorgenommen. In Schadensfällen haftet, sofern keine höhere Gewalt ursächlich ist, wie immer der Baumeigentümer, im Fall der Baumallee in der Richard-Piel-Straße die Stadt. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 12.08.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Aktueller Stand Bewegungspark Bornheim / Bolzplatz Sechtem“ Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 04.07.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Fördermittel und Planungsstand Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich der Planung und des weiteren Baus des Bolzplatzes in Sechtem? Insbesondere: Wurden die beantragten Fördermittel bewilligt, und falls ja, in welcher Höhe und durch welche Stellen? Antwort 1: Am 11. August ist bei der Stadt der Ablehnungsbescheid der Bezirksregierung eingegangen. Eine Begründung erfolgte nicht. Bereits Anfang August hatte das Fördermittelmanagement der Stadt aus der veröffentlichten Liste der diesjährigen Förderprojekte des Landes NRW zur Dorfer- neuerung erfahren, dass das Projekt „Bolzplatz Sechtem“ dort nicht aufgeführt ist. Insofern wird die Planung und Ausschreibung unvermindert fortgesetzt. Die Vergabe des Bauauf- trags befindet sich in der Ausschreibung. Frage 2: Eidechsenzaun / Artenschutz Im Rahmen einer Ortsbegehung wurde festgestellt, dass ein Reptilienschutzzaun mit Hinweis- schild aufgestellt wurde. Laut Beschilderung dient dieser dazu, Zauneidechsen daran zu hindern, das geplante Baugelände zu betreten. a) Welche naturschutzrechtlichen Implikationen ergeben sich aus dem Vorkommen bzw. dem potenziellen Vorkommen von Zauneidechsen auf dem Gelände? b) Welche Auswirkungen kann dies auf den Zeitplan oder die Genehmigung des Baus haben? Antwort 2: Für das Bauvorhaben war nachträglich ein Artenschutzgutachten anzufertigen, welches inzwi- schen vorliegt. Aus diesem folgt die Maßnahme mit dem Reptilienschutzzaun. Mit dieser ergän- zenden Maßnahme kann das Bauvorhaben durchgeführt werden. Die Verwaltung geht derzeit nicht von einer Bauverzögerung wohl aber von einer Verteuerung des Projekts aus. Herrn Dirk König - 2 - Frage 3: Fertigstellung Wann rechnet die Verwaltung mit dem Abschluss der Bauarbeiten und der offiziellen Inbetrieb- nahme des Bolzplatzes bzw. Bewegungsparks? Antwort 3: Derzeit wird eine Fertigstellung des Bolzplatzes in der ersten Hälfte 2026 angestrebt. Für die wei- teren Elemente des Bewegungsparks stehen, wie dem JHA mitgeteilt, derzeit im Haushalt keine Mittel zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 12.08.2025 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Aktueller Stand Bewegungspark Bornheim / Bolzplatz Sechtem“ Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 04.07.2025 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Fördermittel und Planungsstand Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich der Planung und des weiteren Baus des Bolzplatzes in Sechtem? Insbesondere: Wurden die beantragten Fördermittel bewilligt, und falls ja, in welcher Höhe und durch welche Stellen? Antwort 1: Am 11. August ist bei der Stadt der Ablehnungsbescheid der Bezirksregierung eingegangen. Eine Begründung erfolgte nicht. Bereits Anfang August hatte das Fördermittelmanagement der Stadt aus der veröffentlichten Liste der diesjährigen Förderprojekte des Landes NRW zur Dorfer- neuerung erfahren, dass das Projekt „Bolzplatz Sechtem“ dort nicht aufgeführt ist. Insofern wird die Planung und Ausschreibung unvermindert fortgesetzt. Die Vergabe des Bauauf- trags befindet sich in der Ausschreibung. Frage 2: Eidechsenzaun / Artenschutz Im Rahmen einer Ortsbegehung wurde festgestellt, dass ein Reptilienschutzzaun mit Hinweis- schild aufgestellt wurde. Laut Beschilderung dient dieser dazu, Zauneidechsen daran zu hindern, das geplante Baugelände zu betreten. a) Welche naturschutzrechtlichen Implikationen ergeben sich aus dem Vorkommen bzw. dem potenziellen Vorkommen von Zauneidechsen auf dem Gelände? b) Welche Auswirkungen kann dies auf den Zeitplan oder die Genehmigung des Baus haben? Antwort 2: Für das Bauvorhaben war nachträglich ein Artenschutzgutachten anzufertigen, welches inzwi- schen vorliegt. Aus diesem folgt die Maßnahme mit dem Reptilienschutzzaun. Mit dieser ergän- zenden Maßnahme kann das Bauvorhaben durchgeführt werden. Die Verwaltung geht derzeit nicht von einer Bauverzögerung wohl aber von einer Verteuerung des Projekts aus. Herrn Dirk König - 2 - Frage 3: Fertigstellung Wann rechnet die Verwaltung mit dem Abschluss der Bauarbeiten und der offiziellen Inbetrieb- nahme des Bolzplatzes bzw. Bewegungsparks? Antwort 3: Derzeit wird eine Fertigstellung des Bolzplatzes in der ersten Hälfte 2026 angestrebt. Für die wei- teren Elemente des Bewegungsparks stehen, wie dem JHA mitgeteilt, derzeit im Haushalt keine Mittel zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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3 Bürgerdienste und Ordnungswesen Merkblatt zum Abbrennen eines Lagerfeuers Gemäß § 7 Abs. 1 des Landesimmissionsschutzgesetzes (LImSchG) vom 18.03.1975, in der derzeit gültigen Fassung, ist das Verbrennen so zu steuern, dass Gefahren, Nachteile oder erhebliche Belästigungen durch Luftverunreinigungen, insbesondere durch Rauchentwicklung, nicht eintreten können und ein Übergreifen des Feuers durch Ausbreitung der Flammen oder Funkenflug über den Verbrennungsort hinaus verhindert wird. Dabei ist insbesondere Folgendes zu beachten: 1. Nach Genehmigungserteilung durch die Stadt Bornheim, GB Ordnungswesen, dürfen lediglich unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt sowie sonstige Pflanzenreste oder Grillkohle verbrannt werden. 2. Nicht mitverbrannt werden dürfen dabei Abfälle, wie z.B. beschichtetes / behandeltes Holz (hierunter fallen auch behandelte Paletten, Schalbretter usw.), Altreifen, Kunststoffe, u.Ä.. 3. Andere Stoffe, insbesondere Mineralöle, Mineralölprodukte oder andere Abfälle dürfen weder zum Anzünden noch zur Unterhaltung des Feuers benutzt werden. 4. Bei starkem Wind darf nicht verbrannt werden, vorhandenes Feuer ist bei auf- kommendem starken Wind unverzüglich zu löschen. 5. Das Feuer ist ständig von zwei Personen, davon eine über 18 Jahre alt, zu beaufsichtigen. Sie dürfen den Verbrennungsplatz erst verlassen, wenn Feuer und Glut erloschen sind. 9. Die Verbrennungsrückstände sind unverzüglich in den Boden einzuarbeiten oder mit Erde abzudecken.

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Maßnahmenkatalog zum interkommunales Klimaschutzteilkonzept zur Klimaanpassung in der Region Rhein-Voreifel Aktualisierte Fassung unter besonderer Berücksichtigung des Natürlichen Klimaschutzes und Naturbasierter Lösungen Alfter, Bornheim, Meckenheim, Rheinbach, Swisttal, Wachtberg Anmerkung: Im Interesse der Lesbarkeit wurde auf geschlechtsbezogene Formulierungen verzichtet. Selbstverständlich sind alle Geschlechter und LGBTQ+-bezogenen Orientierungen mit angesprochen, auch wenn explizit eine geschlechtsspezifische Formulierung gewählt wird. Auftragnehmer: Erstellung des Konzepts durch: INNOVATION CITY MANAGEMENT GMBH Südring-Center-Promenade 3, D-46242 Bottrop Telefon +49 2041 70-5000 info@icm.de www.icm.de Geschäftsführer: Burkhard Drescher (Sprecher) Tobias Clermont Registergericht - Gelsenkirchen: HRB 11233 K.PLAN - KLIMA.UMWELT & PLANUNG GMBH Steinring 55, 44789 Bochum Telefon: +49 234 96648166 info@stadtklima.ruhr www.k.plan.ruhr Geschäftsführer: Dr. Monika Steinrücke Denis Ahlemann Steffen Schrödter Handelsregister Bochum: HRB 15626 Mai 2022 Aktualisierung des Konzepts im Januar 2024 durch Hochschule Trier - Umwelt-Campus Birkenfeld Institut für angewandtes Stoffstrommanagement Postfach 1380 55761 Birkenfeld www.stoffstrom.org Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. Peter Heck Geschäftsführender Direktor des IfaS Januar 2024 mailto:info@icm.de mailto:info@stadtklima.ruhr http://www.stoffstrom.org/ Seite 1 / 93 Katalog der Maßnahmensteckbriefe zur Klimaanpassung Während es in den heißen Klimazonen der Erde schon immer einen klimaangepassten Städtebau (z.B. enge Gassen mit Verschattung der Hauswände, helle Oberflächen) gegeben hat, ist in unseren Regionen ein Umdenken erforderlich, um eine Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu erreichen. Es muss eine Umgestaltung auf Stadt-, Quartiers- und Gebäudeebene stattfinden, um eine Verminderung der zukünftigen Belastungen durch die Folgen des Klimawandels zu erreichen. Zusätzlich muss sich das Verhalten des Menschen verändern, damit die Anfälligkeit gegenüber Klimafolgen abnimmt. Im Folgenden wird ein Katalog mit verschiedenen Anpassungsmaßnahmen auf diesen vier Ebenen (Stadt, Quartier, Gebäude, Verhalten) zusammengestellt. Die Maßnahmen werden anhand eines jeweils zweiseitigen Steckbriefs erläutert mit einer Beschreibung der Maßnahme, ihren Anwendungsbereichen, Synergien, Zielkonflikten, Akteuren, Kooperationspartnern, Zielgruppen und möglichen Umsetzungsinstrumenten sowie anschaulichen Beispielen. Anpassungsmaßnahmen auf Regionaler Ebene (S1 – S5) Die Kommunen Alfter, Bornheim, Meckenheim, Rheinbach, Swisttal und Wachtberg haben sich als Region Rhein-Voreifel zusammengefunden, um gemeinsam ein Konzept zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu entwickeln. Dabei sollen Maßnahmen sowohl auf interkommunaler Ebene wie auch als Leuchtturmprojekte und übertragbare Projekte beispielhaft in den einzelnen Kommunen entwickelt werden. Anpassungsmaßnahmen auf Stadtebene (S1 – S5) Langfristig umzusetzende Maßnahmen fallen in den Bereich der Freiraumplanung und Stadtentwicklung. Aufgrund der sehr langsamen Geschwindigkeit eines nachhaltigen Stadtumbaus besteht hier ein hoher Handlungsdruck für die Stadtentwicklungsplanung. Anpassungsmaßnahmen für Veränderungen, die sich erst in der Zukunft ergeben, müssen bereits heute beginnen. Freiwerdende Flächen sind im Sinne der Stadtbelüftung einer sorgfältigen Abwägung über die zukünftige Nutzung zu unterziehen. Anpassungsmaßnahmen auf Quartiersebene (Q1 – Q25) Kurz- und mittelfristig umzusetzende Maßnahmen zur Anpassung der städtischen Infrastruktur an den Klimawandel sind Begrünungs- und Entsiegelungsmaßnahmen im Straßenraum. Ebenfalls kurz- bis mittelfristig umsetzbar ist die Schaffung von kleineren offenen Wasserflächen im Stadtbereich. Maßnahmen einer baulichen Quartiersumgestaltung sind nur mittel- oder langfristig umsetzbar. Seite 2 / 93 Anpassungsmaßnahmen auf Gebäudeebene (G1 – G8) Kurz- bis mittelfristig umzusetzende Maßnahmen zur Reduzierung der Hitzebelastung im städtischen Raum auf Gebäudeebene sind Dach- und Fassadenbegrünungen. Veränderungen im Gebäudedesign, wie die Gebäudeausrichtung, Hauswandverschattung, Wärmedämmung und der Einsatz von geeigneten Baumaterialien können als mittelfristige Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel zusammengefasst werden. Neben dem Gebäude an sich wird auch das direkte Gebäudeumfeld betrachtet, z.B. die Gartengestaltung. Anpassungsmaßnahmen auf Verhaltensebene (V1 – V5) Eine stärkere Vernetzung von kommunalen Akteuren, Verbänden, sozialen Einrichtungen, Investoren und der Bürgerschaft ist zukünftig notwendig, um die Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen voranzutreiben. Dazu gehört auch, die Akzeptanz in Politik und Gesellschaft zu erhöhen und aufzuzeigen, dass Klimaanpassung immer auch mit einer Aufwertung von Stadtvierteln und einer besseren Lebensqualität verknüpft ist. Das persönliche Verhalten im Fall von Überflutungen, extremer Trockenheit (Brandgefahr, Bewässerung) und Hitze muss an die zukünftigen Klimabedingungen angepasst werden. Für besonders betroffene Personenkreise wie alte und kranke Menschen sind Pläne zur Verhaltensvorsorge aufzustellen. Integration von Klimaanpassungsmaßnahmen in ausgewählte Beispielprojekte in der Region Rhein-Voreifel Konkret wurden im Verlauf der Projektbearbeitung für die beteiligten Kommunen Einzelprojekte erarbeitet, um die Integration von Klimaanpassungsmaßnahmen voranzutreiben und Best Practice Beispiele zu erzeugen, die übertragbar auf andere Kommunen sind. In folgender Abbildung ist der Ablauf der Untersuchungen zu verschiedenen Anpassungsmaßnahmen in den von den Kommunen ausgewählten Beispielprojekten im Überblick dargestellt. Der vierstufige Prozess führt über die Überprüfung der Notwendigkeit zur Klimaanpassung, die Auswahl und Priorisierung von Anpassungsmaßnahmen bis zu den Möglichkeiten zur Umsetzung. Im ersten Schritt wird die Betroffenheit des geplanten Projektes durch die Folgen des Klimawandels analysiert. Als Grundlage dienen hierzu die kommunale Handlungskarte zur Klimaanpassung (s. Kapitel 4.1) sowie die Einzelkarten zu den klimatischen Belastungen in Seite 3 / 93 der Region Rhein-Voreifel (Hitzebelastungen, Kaltluftbahnen, Hochwassergefährdung, Trockenheitsgefährdung, Gefährdung durch Starkwind, s. Kapitel 3). Entsprechend des aus dem Schritt 1 abgeleiteten Konfliktpotentials bezüglich des Lokalklimas werden in der 2. Stufe des Prozesses geeignete Klimaanpassungsmaßnahmen zusammengestellt. Diese reichen von der Ebene der Gesamtfläche der Kommune über die Quartiersebene bis zur Gebäudeebene. Dabei können verschiedene Maßnahmen auch zur Abschwächung von mehreren klimatischen Belastungen wie beispielsweise Überflutung und Hitze führen. Abbildung: Prozess der Zusammenstellung und Priorisierung von Klimaanpassungsmaßnahmen In der 3. Stufe werden passend zu dem geplanten Vorhaben Maßnahmen aus Stufe 2 priorisiert. Dabei werden sowohl die vorrangigen Ziele der speziellen Klimaanpassungsmaßnahmen im Projekt, also beispielsweise Reduktion von Hitzebelastungen oder Schutz vor Überflutung berücksichtigt als auch die Wirkung der Maßnahmen in die Priorisierung einbezogen. Falls möglich, sind Synergien zu nutzen. Die in Stufe 4 zusammengestellten Instrumente zur Umsetzung, einschließlich einer qualitativen Kosten-/ Nutzen-Einschätzung führen in einer Schleife wieder zu einem weiteren Kriterium für die Priorisierung von Maßnahmen. Leicht umzusetzende Maßnahmen und Maßnahmen mit einem guten Kosten-/ Nutzenverhältnis werden bevorzugt vorgeschlagen. (Zum Blatt anklicken) S1 Erhalt und Schaffung von Luftleitbahnen - Hitzereduktion nachts - Versorgung mit Frischluft - Reduktion des Überflutungsrisikos Naturbasierte Lösung Fachbereiche Umwelt, Planung, Stadtgrün, Regionalplanung Grundstückseigentümer, Bewohner S2 Erhalt und Schaffung von Frischluftentstehungsflächen - Hitzereduktion tagsüber und nachts - Versorgung mit Frischluft - Reduktion des Überflutungsrisikos Naturbasierte Lösung Fachbereiche Umwelt, Planung, Stadtgrün, Regionalplanung Grundstückseigentümer, Bewohner S3 Freihalten von Hängen und Luftschneisen - Hitzereduktion tagsüber, nachts - Versorgung mit Frischluft - Reduktion des Überflutungsrisikos Naturbasierte Lösung Fachbereiche Umwelt, Planung, Stadtgrün, Regionalplanung Investoren, Architekten, Bewohner S4 Festlegen von Siedlungsgrenzen - Hitzereduktion tagsüber und nachts - Versorgung mit Frischluft - Reduktion des Überflutungsrisikos Planerische Maßnahme Fachbereiche Umwelt, Planung, Stadtgrün, Regionalplanung Grundstückseigentümer, Bewohner S5 Aktivierung der Bodenkühlleistung - Hitzereduktion tagsüber und nachts - Versorgung mit Frischluft - Reduktion des Überflutungsrisikos Naturbasierte Lösung Fachbereiche Umwelt, Planung, Stadtgrün Landwirte, Bewohner Q1 Urbane Grünflächen (auch Pocket-Parks) schaffen, erhalten und optimieren - Hitzereduktion tagsüber und nachts - Versorgung mit Frischluft - Reduktion des Überflutungsrisikos Naturbasierte Lösung Fachbereiche Umwelt, Planung, Stadtgrün, Regionalplanung Grundstückseigentümer, Nutzer, Naturschutzverbände, Landschaftsarchitekten, Bewohner Q2 Erhalt und Schaffung von Mikrogrün - Hitzereduktion tagsüber und nachts - Reduktion des Überflutungsrisikos Naturbasierte Lösung Fachbereiche Umwelt, Planung, Stadtgrün, kommunale Servicebetriebe (Bauhof) Grundstückseigentümer, Nutzer, Straßenbau, Naturschutzverbände, Bewohner Q3 Begrünung von Straßenzügen (Bäume / Sträucher) - Hitzereduktion tagsüber, nachts - Reduktion des Überflutungsrisikos - Versorgung mit Frischluft Naturbasierte Lösung Fachbereiche Umwelt, Planung, Stadtgrün,Tiefbau, Verkehr, Kommunale Servicebetriebe Anwohner über Baumpatenschaften, Naturschutzverbände, Landschaftsarchitekten, Bewohner Q4 Auswahl von klimawandelangepassten Pflanzenarten bzw. resilientes Stadtgrün - Hitzereduktion tagsüber und nachts - Reduktion des Überflutungsrisikos Naturbasierte Lösung Fachbereiche Umwelt, Planung, Stadtgrün, Kommunale Servicebetriebe (Bauhof) Gartenbaubetriebe, Friedhofsamt Naturschutzverbände, Landschaftsarchitekten, Bewohner Q5 Bewässerung urbaner Vegetation - Hitzereduktion tagsüber und nachts - Reduktion des Überflutungsrisikos Technische Maßnahme Grundstückseigentümer, Anwohner, Baumpatenschaften, Bewohner Bevölkerung Q6 Einsatz von bodenbedeckender Vegetation; Vermeidung oder künstliche Abdeckung unbewachsener Bodenflächen - Hitzereduktion tagsüber und nachts - Reduktion des Überflutungsrisikos Ggf. technische oder Naturbasierte Lösung Fachbereiche Umwelt, Planung, Stadtgrün Anwohner, Grundstückseigentümer, Bewohner Q7 Verschattung des öffentlichen Raums / von Plätzen / Bereichen des Gewerbes und der Industrie - Hitzereduktion tagsüber Ggf. technische oder Naturbasierte Lösung Fachbereiche Umwelt, Planung, Stadtgrün, Tiefbau, und Verkehr, Investoren, Bauordnung Anlieger, Eigentümer, Gewerbetreibende, Beschäftigte, Bewohner Q8 Schaffung offener Wasserflächen sowie öffentlicher Trinkwasserangebote - Hitzereduktion tagsüber - Bevölkerungsschutz Technische Maßnahme Fachbereiche Umwelt, Planung, Tiefbau, Verkehr Geschäftsleute, Wasserversorger, Bewohner, Besucher von Innenstädten Q9 Materialauswahl bei Verkehrs- und Nutzflächen - Hitzereduktion tagsüber und nachts Technische Maßnahme Fachbereiche Umwelt, Planung, Stadtgrün, Tiefbau, Verkehr Architekten, Einzelhändler, Industrie und Gewerbe, Bewohner in dicht bis sehr dicht bebauten Stadtteilen Q10 Klimasensible Nachverdichtung in hitzebelasteten Bereichen - Hitzereduktion tagsüber und nachts Planerische Maßnahme Fachbereiche Umwelt, Planung, Stadtgrün, Grundstückseigentümer Bewohner, Nutzer Q11 Rückbau versiegelter Flächen - Hitzereduktion tagsüber und nachts - Reduktion des Überflutungsrisikos Naturbasierte Lösung Fachbereiche: Umwelt, Planung, Stadtgrün, Tiefbau, Verkehr. Grundstückseigentümer Bewohner, Nutzer, Investoren, Gewerbetreibende Q12 Geeignete Bepflanzung von Flächen zur Verbesserung der Durchlässigkeit oberer Bodenschichten (Durchwurzelung) - Hitzereduktion tagsüber und nachts - Reduktion des Überflutungsrisikos Naturbasierte Lösung Fachbereiche Umwelt, Planung, Stadtgrün, kommunale Servicebetreiber (Bauhof) Grundstückseigentümer, Bewohner Q13 Verbesserung bzw. Ermöglichung der Versickerung: Flächenversickerung - Reduktion des Überflutungsrisikos Naturbasierte Lösung Privatpersonen, Gesellschaften und Stadtentwässerung, Fachbereiche Umwelt und Planung Haus-/Grundstückseigentümer, Wohnungswirtschaft, Gewerbetreibende, Wirtschaftsförderung, Bewohner Q14 Verbesserung/Ermöglichung der Versickerung: Technische Bauwerke - Reduktion des Überflutungsrisikos - Objektschutz Technische Maßnahme Privatpersonen, Gesellschaften und Stadtentwässerung, Fachbereiche Umwelt und Planung Haus-/Grundstückseigentümer, Wohnungswirtschaft, Gewerbetreibende, Wirtschaftsförderung, Bewohner Q15 Schaffung von Niederschlagswasserzwischenspeichern: Retentionsbecken- und -flächen - Reduktion des Überflutungsrisikos - Objektschutz Technische Maßnahme Privatpersonen, Gesellschaften und Stadtentwässerung, Tiefbau, Fachbereiche Umwelt und Planung Haus-/Grundstückseigentümer, Wohnungswirtschaft, Gewerbetreibende, Wirtschaftsförderung, Bewohner Q16 Schaffung von Niederschlagswasserzwischenspeichern: Wasserplätze - Reduktion des Überflutungsrisikos - Objektschutz Technische Maßnahme Privatpersonen, Gesellschaften und Stadtentwässerung, Tiefbau, Fachbereiche Umwelt und Planung Haus-/Grundstückseigentümer, Wohnungswirtschaft, Gewerbetreibende, Wirtschaftsförderung, Bewohner Q17 Schaffung von Notwasserwegen - Reduktion des Überflutungsrisikos - Objektschutz Naturbasierte Lösung Privatpersonen, Gesellschaften und Stadtentwässerung, Tiefbau, Fachbereiche Umwelt und Planung Haus-/Grundstückseigentümer, Wohnungswirtschaft, Gewerbetreibende, Wirtschaftsförderung, Bewohner Q18 Unterführungen mit beidseitigen Entwässerungs-/ Versickerungsgräben - Objektschutz Technische Maßnahme Stadtentwässerung, Tiefbau und Verkehr, Fachbereich Planung Grundstückseigentümer, Feuerwehr und Notdienste, ÖPNV, Anlieger Q19 Klimagerechte Parkplätze - Hitzereduktion tagsüber und nachts - Reduktion des Überflutungsrisikos Naturbasierte Lösung Fachbereiche Tiefbau, Verkehr, Stadtgrün, Stadtentwässerung Straßenbau/Landschaftsbau, Ing. Büros Straßenplanung, Landschaftsarchitektur, Anwohner, Investoren Q20 Entwicklung, Einführung und Umsetzung eines Grünquotienten - Hitzereduktion tagsüber und nachts - Reduktion des Überflutungsrisikos Planerische Maßnahme / Öffentlichkeitsarbeit Planungsämter, externe Dienstleister Bevölkerung Q21 Spezifische Adaption und Umsetzung des Schwammstadtprinzips - Reduktion des Überflutungsrisikos - Objekt- und Bevölkerungsschutz - Ggf. Steigerung Biodiversität Planerische Maßnahme Planungs- und Bauämter, Grundstückeigentümer, Bevölkerung Bevölkerung Q22 Erosionsschutz im Bereich der Landwirtschaft - Verringerung der Bodenerosion - Gewässerschutz - Ggf. Steigerung Biodiversität Naturbasierte Maßnahme / Öffentlichkeitsarbeit Landschaftsbau, Landschaftsarchitektur, Landwirte, Planungsämter Kommunen, Landwirte, Grundstückseigentümer Q23 Einsatz mobiler Bäume - Hitzereduktion tagsüber und nachts Naturbasierte Lösung Fachbereiche Umwelt, Planung, Stadtgrün, Kommunale Servicebetriebe Bürger ggf. über Baumpatenschaften, Naturschutzverbände, Landschaftsarchitekten, Vereine Q24 Umsetzung von Methoden der regenerativen Landwirtschaft - Erhöhte Klimawandelresilienz - Ggf. Steigerung Biodiversität - Reduzierung der THG-Emissionen Naturbasierte Lösung Landschaftsbau, Landschaftsarchitektur, Landwirte, Planungsämter Kommunen, Landwirte, Grundstückseigentümer Q25 Renaturierung von Wasserwegen - Hochwasser- und Erosionsschutz - Verbesserung der Wasserqualität - Ggf. Steigerung Biodiversität Naturbasierte Lösung Landschaftsbau, Grundstückeigentümer, Planungsämter Kommunen, Grundstückseigentümer Maßnahme Erwartete Anpassungsleistung Art der Maßnahme Kommunale Akteure und Kooperationspartner Zielgruppe Maßnahmen zur Anpassung auf regionaler / kommunaler Ebene Maßnahmen zur Anpassung auf Quartiersebene Nr. Seite 4 / 93 Klimaanpassungsmaßnahmen auf Gebäudeebene G1 Dachbegrünung - Hitzereduktion tagsüber und nachts - Reduktion des Überflutungsrisikos - Objektschutz Naturbasierte Lösung Gebäudeeigentümer, Fachbereiche Stadtgrün, Umwelt und Planung Wohnungswirtschaft, Wirtschaftsförderung, Bewohner, Gewerbetreibende G2 Fassadenbegrünung - Hitzereduktion tagsüber und nachts Naturbasierte Lösung Gebäudeeigentümer, Fachbereiche Umwelt und Planung Wohnungswirtschaft, Wirtschaftsförderung, Bewohner, Gewerbetreibende G3 Gebäudeausrichtung, Ausstattung und Innenraumplanung optimieren - Hitzereduktion tagsüber und nachts Planerische Maßnahme Fachbereiche Umwelt und Planung, Bauordnung, Investoren, Architekten Wohnungswirtschaft, Wirtschaftsförderung, Bewohner, Gewerbetreibende G4 Hauswandverschattung, Wärmedämmung - Hitzereduktion tagsüber Technische Maßnahme Fachbereiche Umwelt und Planung, Bauordnung, Investoren, Architekten Wohnungswirtschaft, Wirtschaftsförderung, Bewohner, Gewerbetreibende G5 Geeignete Baumaterialien und Farben verwenden - Hitzereduktion tagsüber und nachts - Objektschutz Planerische Maßnahme Eigentümer, Wohnungswirtschaft, Fachbereiche Umwelt und Planung, Architekten Mieter, Wirtschaftsförderung, Bewohner, Beschäftigte G6 Wasserrückhalt in Gebäuden - Hitzereduktion tagsüber - Reduktion des Überflutungsrisikos - Objektschutz Technische Maßnahme Gebäudeeigentümer, Bauordnung, Architekten, Investoren Wohnungswirtschaft, Wirtschaftsförderung, Bewohner, Gewerbetreibende G7 Maßnahmen des Objektschutzes - Objektschutz Technische Maßnahme Hauseigentümer Wohnungswirtschaft, Wirtschaftsförderung, Bewohner, Gewerbetreibende G8 Klimafolgenangepasste Gebäude - Hitzereduktion tagsüber - Reduktion des Überflutungsrisikos - Objektschutz Planerische Maßnahme Kommunen, Fachplaner, Architekten, Wohnungswirtschaft, Verbände Gebäudeeigentümer, Kommunen, Wohnungswirtschaft Maßnahmen zur Anpassung auf Verhaltensebene V1 Ausarbeitung von Checklisten für Planer und private Bauherren - Hitzereduktion tagsüber und nachts - Reduktion des Überflutungsrisikos - Schutz des Menschen, Objektschutz Planerische Maßnahme Fachbereiche Umwelt, Planung, Tiefbau und Verkehr, Investoren, Architekten, private Bauherren Bevölkerung V2 Warnsysteme, Aktionspläne – Themenfeld Hitze - Hitzereduktion tagsüber und nachts - Versorgung mit Frischluft - Schutz des Menschen, Objektschutz Planerische/Technische Maßnahme Wetterdienste, Ämter, Lokalpresse, Radio Pflegedienste, Ärzte, Notfalldienste, Feuerwehr, Altenheime, Krankenhäuser, Bevölkerung V3 Erstellung eines Starkregenmanagements - Reduktion des Überflutungsrisikos - Schutz des Menschen, Objektschutz Planerische Maßnahme Katastrophenschutz und Fachbereiche Tiefbau, Verkehr, Umwelt und Planung Hauseigentümer, Feuerwehr, Altenheime, Krankenhäuser, Bevölkerung V4 Etablierung eines interkommunalen Netzwerks zur Klimafolgenanpassung Keine direkten Anpassungsleistungen Planerische Maßnahme / Öffentlichkeitsarbeit Kommunen, ext. Dienstleister zur Netzwerkbildung Vertreter naher Kommunen V5 Öffentlichkeitsarbeit zur Information, Sensibilisierung und Beteiligung der Bevölkerung Keine direkten Anpassungsleistungen Öffentlichkeitsarbeit Kommunale Öffentlichkeitsarbeit und ggf. ansässige NGOs Bevölkerung Seite 5 / 93 Zurück zum Register S1 Luftleitbahnen verbinden Kaltluftentstehungsgebiete oder Frischluftflächen mit überwärmten städtischen Bereichen und sind somit ein wichtiger Bestandteil des städtischen Luftaustausches. Insbesondere bei austauscharmen Wetterlagen sind sie klimarelevant, da über sie geringer belastete Luftmassen in die belasteten Räume der Stadt transportiert werden (VDI 2003). Luftleitbahnen lassen sich in drei Kategorien einteilen (Weber & Kuttler 2003): 1. Ventilationsbahnen gewährleisten einen Luftmassentransport unabhängig von der thermischen oder lufthygienischen Ausprägung. 2. Kaltluftbahnen transportieren kühle, aber hinsichtlich der lufthygienischen Situation nicht näher spezifizierte Luftmassen. 3. Frischluftbahnen leiten lufthygienisch unbelastete, thermisch aber nicht näher differenzierte Luftmassen. Nach Mayer et al. (1994) sollten effiziente Ventilationsbahnen folgende Mindesteigenschaften aufweisen: eine aerodynamische Rauigkeit (Unebenheit der Oberfläche) von ≤ 0,5 m bei einem Längen-/Breitenverhältnis von 20:1 (Länge ≥ 1000 m, Breite ≥ 50 m). Das Relief innerhalb und außerhalb eines Stadtkörpers kann im Fall von Tälern zusätzlich zu Kanalisierungseffekten führen. Hierdurch kann frische, kühle Umlandluft weit in den Stadtkörper hineingeführt werden. In Strahlungsnächten kann, auch bei entgegengesetzter Strömung in der freien Atmosphäre. bodennahe Kaltluft in die Bebauung vordringen und zu einer lokalen Abkühlung im Bereich der städtischen Bebauung führen. Häufig erschweren bereits bestehende Stadtstrukturen die Belüftung über Luftleitbahnen, sodass zumindest die Sicherung von bestehenden Belüftungszonen angestrebt werden sollte. Ein weiterer den Austausch hemmender Faktor, liegt in der Wirkung von hoher und dichter Vegetation (Sträucher und Bäume) als Strömungshindernis im Bereich von Luftleitbahnen. Hier führt die Vegetation zur Reduzierung der bodennahen Windgeschwindigkeit („Windfänger“), sodass der Austausch erschwert sein kann. Besonders nachteilig wirkt sich dieser Effekt auf strahlungsnächtliche, häufig nur schwach ausgebildete, Kaltluftabflüsse aus. Fachbereiche Umwelt, Planung, Stadtgrün, Regionalplanung Zielgruppe: Erwartete Ausgaben Ausgaben müssen individuell in der Vorplanung ermittelt werden Finanzierung / Förderung Kurzbeschreibung: Zeitlicher Rahmen Hohe Relevanz / kurz- bis mittelfristige Umsetzung Erwartete Anpassungsleistung Art der Maßnahme Naturbasierte Lösung Erhalt und Schaffung von Luftleitbahnen Maßnahmen zur Anpassung auf regionaler / kommunaler Ebene Klimaanpassung.Kommunen.NRW; BBSR Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel - Hitzereduktion nachts - Versorgung mit Frischluft - Reduktion des Überflutungsrisikos Grundstückseigentümer, Bewohner Akteure / Kooperationspartner Bahnlinien als Luftleitbahn (Recklinghausen, Foto: K.PLAN) Seite 6 / 93 Weitere Hinweise/Bemerkungen Beitrag Nachhaltigkeitsstrategie Ggf. erhöhte Windgeschwindigkeiten bei Sturmereignissen. Stadtstrukturen im Sinne der Verkehrsvermeidung (Klimaschutz) u. Landschaftszersiedelung Reduzierung des Oberflächenabflusses; Flächen für Naherholung; Biotop- und Artenschutz; Verbesserung der Luftqualität Synergieeffekte Wechselwirkungen/Zielkonflikte - Darstellungen und Festsetzungen im FNP (nach § 5 Abs. 2 BauGB) und in B-Plänen (nach § 9 Abs. 1 BauGB) - Frischluftschneisen als zeichnerische Darstellung in Flächennutzungspläne übernehmen, Grünentwicklungspläne aufstellen - In der Begründung zum FNP (§ 5 Abs. 5 BauGB) beziehungsweise B-Plan (§ 9 Abs. 8 BauGB) besonders auf die lokalklimatische Bedeutung von Flächen für die Frischluftversorgung des Siedlungsraumes eingehen - Ökokonto, CEF-Maßnahmen Seite 7 / 93 Zurück zum Register S2 Erwartete Anpassungsleistung Erhalt und Schaffung von Frischluftentstehungsflächen Kurzbeschreibung: Als frischluftproduzierende Gebiete gelten vegetationsgeprägte Freiflächen, wie z.B. Wälder und Parkanlagen sowie landwirtschaftlich genutzte Flächen, wie beispielsweise Acker und Grünland. Die Entstehung von Kalt- und Frischluft, über einer natürlichen Oberfläche, wird durch die thermischen Stoffeigenschaften des Oberflächensubstrates bestimmt. So speichern Böden mit hoher Dichte die Wärme besser und sind daher schlechtere Kaltluftproduzenten, als solche mit geringer Dichte und damit geringerer Wärmespeicherfähigkeit (VDI 2003). Feld- und Wiesenflächen kühlen stärker aus und produzieren damit mehr Kaltluft als Waldgebiete. Zusätzlich ist die Wirksamkeit von Frischluftflächen stark von deren Größe abhängig. Durch den Erhalt und die Schaffung zusätzlicher frischluftproduzierender Flächen und deren Vernetzung kann eine Verstärkung ihrer Wirksamkeit erzielt werden. Die Anbindung der Innenstadt an Frischluftflächen trägt zur Unterbrechung oder Abschwächung von Wärmeinseln bei und schafft stadtklimatisch relevante Regenerationsräume. Diese Anbindung über Luftleitbahnen (siehe Maßnahme S1 „Luftleitbahnen“) sollte möglichst ohne Anreicherung mit Schadstoffen erfolgen. Flächen, die aufgrund des industriellen und demographischen Wandels frei werden, sollten im Rahmen der Stadtplanung auf ihre Relevanz für ein funktionierendes Stadtbelüftungssystem hin geprüft werden. Bei Wiedernutzung sollte eine klimaangepasste Planung vorgesehen werden. Das Leitbild der kompakten Stadt mit kurzen Wegen, das als dominierendes Siedlungsstrukturkonzept unter den städtebaulichen Leitbildern gilt, kollidiert jedoch stark mit den Maßnahmen zur Schaffung und zum Erhalt von Freiflächen, sodass hier ein Abwägungsprozess stattfinden muss. Zwischen dem Freihalten von innerstädtischen Flächen und den Zielen einer klimaschonenden Stadtentwicklung ergeben sich häufig Zielkonflikte. Eine Bebauung von Freiflächen führt zu kompakten Siedlungsstrukturen, die flächen-, verkehrs- und energiesparend sind. Andererseits wird durch die Verdichtung der Bebauung der Wärmeinseleffekt verstärkt. Eine sorgfältige Gestaltung und Vernetzung innerstädtischer Freiflächen kann den negativen Effekten der Verdichtung entgegenwirken. Art der Maßnahme Naturbasierte Lösung Maßnahmen zur Anpassung auf regionaler / kommunaler Ebene - Hitzereduktion tagsüber und nachts - Versorgung mit Frischluft - Reduktion des Überflutungsrisikos Zielgruppe: Grundstückseigentümer, Bewohner Akteure / Kooperationspartner Fachbereiche Umwelt, Planung, Stadtgrün, Regionalplanung Erwartete Ausgaben Ausgaben müssen individuell in der Vorplanung ermittelt werden Finanzierung / Förderung - Zeitlicher Rahmen Hohe Relevanz / kurz- bis mittelfristige Umsetzung Kaltluftbildende Freiflächen (Neuss, Foto: K.PLAN) Seite 8 / 93 Wechselwirkungen/Zielkonflikte Neuausweisung von Wohnbauflächen bei Bevölkerungszunahme Neuausweisung von Industrie- und Gewerbeflächen Synergieeffekte Deutliche Trennung der Stadtteile im Außenbereich; Stadtnahe Erholungsgebiete; Innerstädtischer Biotopverbund; Biodiversität Luftreinhaltung; Retentionsfläche Weitere Hinweise/Bemerkungen - Verschiedene Darstellungen im FNP (nach § 5 Abs. 2 BauGB) und Festsetzungen in B-Plänen (nach § 9 Abs. 1 BauGB) - In der Begründung zum FNP (§ 5 Abs. 5 BauGB) beziehungsweise B-Plan (§ 9 Abs. 8 BauGB) besonders auf die lokalklimatische Bedeutung der betreffenden Flächen für die Frischluftversorgung des Siedlungsraumes eingehen - Biotopverbundplanung, Fachbereich Stadtgrün Freiflächen in direkter Randlage zu den Siedlungsgebieten oder zwischen großflächigen Industrie- und Gewerbegebieten sind aufgrund ihrer sehr bedeutenden Funktion als schutzwürdig eingestuft. Freiflächen mit einer Lage direkt in einer Luftleitbahn oder mit einem direkten Anschluss an diese sind ebenfalls hoch schutzwürdig, da sie wirkungsvolle kühle Frischluft für die verdichteten Stadtteile bereitstellen können. Beitrag Nachhaltigkeitsstrategie Seite 9 / 93 Zurück zum Register S3 Erwartete Anpassungsleistung Freihalten von Hängen und Luftschneisen Kurzbeschreibung: Große Freiflächen mit Kaltluftproduktion und Tallagen mit einer Fließrichtung zur Stadt gelten als besonders sensible Flächen zur Stadtbelüftung, die auch bei Schwachwind zu einer Stadtbelüftung durch Kaltlufttransport beitragen. Dabei spielt die Hangneigung und die relative Lage zum Siedlungsgebiet eine wichtige Rolle für die Klimarelevanz einer Fläche. Damit Frischluft auch bei schwachen Windströmungen von außen in die Stadt gelangen kann, darf die Bebauung am Stadtrand keine abriegelnden Bebauungsgürtel bilden (Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg 2012). Hänge entlang von Kaltluftbahnen sollten von hangparalleler Riegelbebauung freigehalten werden. Negative Auswirkungen des Reliefs entstehen dort, wo die Talsohle und die Talhänge urbane Flächennutzungen aufweisen. Die Bebauung kann die bodennahe Ventilation verringern. Im ungünstigsten Fall bildet eine quer zur Talachse oder längs zur Hangausrichtung orientierte Bebauung einen Strömungsriegel (siehe Abbildung), der bei schwachen Bodenwinden eine Ventilation der leeseitigen Bebauung beeinträchtigen kann. Hangbebauungen sollten, wo nicht auf sie verzichtet werden kann, mit großen Abständen und mit niedrigen Höhen erfolgen. Die positive Wirkung von Lüftungsschneisen entsteht nur bei zusammenhängenden Freiflächen (Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg 2012). Bei Berücksichtigung dieser Aspekte ist es möglich, einen Zielkonflikt zwischen den positiven Auswirkungen von Hangbebauungen aus energetischen Gesichtspunkten für den Klimaschutz und den Anforderungen der Stadtbelüftung zu vermeiden. In geringerem Maße gilt dies auch für großflächige Aufforstungen im Bereich von hangabwärts gerichteten Belüftungsbahnen. Dichter Wald kann diese Belüftung behindern, besonders nachteilig wirkt sich dieser Effekt auf strahlungsnächtliche, häufig nur schwach ausgebildete Kaltluftabflüsse aus. Einzelbäume und lichte Baumgruppen sind dagegen unschädlich für die Luftströmung. Art der Maßnahme Naturbasierte Lösung - Hitzereduktion tagsüber, nachts - Versorgung mit Frischluft - Reduktion des Überflutungsrisikos Zielgruppe: Investoren, Architekten, Bewohner Akteure / Kooperationspartner Fachbereiche Umwelt, Planung, Stadtgrün, Regionalplanung Erwartete Ausgaben Ausgaben müssen individuell in der Vorplanung ermittelt werden Finanzierung / Förderung - Zeitlicher Rahmen Hohe Relevanz / kurz- bis mittelfristige Umsetzung Maßnahmen zur Anpassung auf regionaler / kommunaler Ebene Wechselwirkungen/Zielkonflikte Kompakte Stadtstrukturen im Sinne des Klimaschutzes und der Aufforstung Durchlässige Hangbebauung (links) und hangparallele Zeilenbebauung mit Riegelwirkung (rechts) (Quelle: Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg 2012) Seite 10 / 93 Verbesserung der Luftqualität Weitere Hinweise/Bemerkungen - Festsetzen der Stellung der baulichen Anlagen (nach § 9 (1) Nr. 2 BauGB) in B-Plänen - Festsetzen von Art und Maß der baulichen Nutzung (nach § 9 (1) Nr. 1 BauGB), konkretisiert insbesondere durch §§ 16 (3), 17, 19 BauNVO und von Mindestmaßen der Baugrundstücke und von Höchstmaßen für Wohnbaugrundstücke (nach § 9 (1) Nr. 3 BauGB) in B-Plänen - Frischluftschneisen als zeichnerische Darstellung in Flächennutzungspläne übernehmen - Biotopverbundplanung - Wettbewerbsausschreibungen - (Städtebauliche) Verträge - Gestaltungssatzungen und Gestaltungsfestsetzungen im B-Plan Beitrag Nachhaltigkeitsstrategie Synergieeffekte Seite 11 / 93 Zurück zum Register S4 Erwartete Anpassungsleistung Festlegen von Siedlungsgrenzen Kurzbeschreibung: Um auch bei schwachen Strömungen eine ausreichende Stadtbelüftung zu gewährleisten, ist eine geringe Flächenausdehnung und Bebauungsdichte der Siedlungskörper erforderlich. So kann durch das Heranführen von Frisch- und Kaltluft aus der Umgebung die Hitzebelastung in den Innenstädten deutlich abgemildert und die lufthygienische Situation dort verbessert werden. Im Umland einer Stadt sollten daher ausreichend Freiflächen für den Luftaustausch mit der Innenstadt zur Verfügung stehen. Insbesondere wenn nur wenige Freiflächen als Pufferraum zwischen dicht nebeneinander liegenden Stadtteilen vorhanden sind oder durch weitere Baumaßnahmen mit einer Einschränkung der Frischluftzufuhr zu rechnen ist, sollten im Ortsrandbereich klimatische Baugrenzen angestrebt werden. Damit kann der Erhalt klimatisch wertvoller Freiräume gesichert und einer Zersiedelung des Stadtgebietes entgegengewirkt werden. Um ein Zusammenwachsen der Siedlungsgebiete außerhalb des innerstädtischen Bereichs zu verhindern, sollten die Freilandbereiche zwischen den Siedlungsflächen und vor allem zwischen Siedlungs- und Gewerbegebieten vor Bebauung geschützt werden. Innerstädtische Grünzüge sollten – wo immer möglich – vernetzt werden. Zur Sicherung der Stadtbelüftung über innerstädtische Grünzüge und Frischluftschneisen können auch diese Räume durch Festsetzung von Siedlungsgrenzen freigehalten werden. Durch das Anstreben von klimatischen Baugrenzen werden somit folgende Ziele verfolgt: - Schutz des Außenraumes vor weitergehender Bebauung - Schutz innerstädtischer Regenerationsflächen vor zusätzlicher Bebauung Eine sorgfältige Gestaltung der verbleibenden innerstädtischen Freiflächen und Stadtrandflächen kann den negativen Effekten der Verdichtung entgegenwirken. Art der Maßnahme Planerische Maßnahme Maßnahmen zur Anpassung auf regionaler / kommunaler Ebene - Hitzereduktion tagsüber und nachts - Versorgung mit Frischluft - Reduktion des Überflutungsrisikos Zielgruppe: Grundstückseigentümer, Bewohner Akteure / Kooperationspartner Fachbereiche Umwelt, Planung, Stadtgrün, Regionalplanung Siedlungsrand (Recklinghausen, Foto: K.PLAN) Seite 12 / 93 Erwartete Ausgaben Ausgaben müssen individuell in der Vorplanung ermittelt werden Finanzierung / Förderung - Zeitlicher Rahmen Hohe Relevanz / kurz- bis mittelfristige Umsetzung Wechselwirkungen/Zielkonflikte Ausweisung von Wohnbauflächen bei Bevölkerungszunahme Ausweisung von Gewerbegebieten Synergieeffekte Kompakte Stadtstrukturen im Sinne der geringen; Landschaftszersiedelung; Sicherung von Freiflächen für die Regenwasserversickerung; Grünentwicklung und Biotopverbundplanung Weitere Hinweise/Bemerkungen - Darstellen von Bauflächen und Baugebieten im FNP - Festsetzen von Art und Maß der baulichen Nutzung (nach § 9 (1) Nr. 1 BauGB), Festsetzen der Bauweise, der überbaubaren und der nicht überbaubaren Grundstücksflächen sowie der Stellung der baulichen Anlagen (nach § 9 (1) Nr. 2 BauGB) in B-Plänen - Freiraumplanung, GEP, Biotopverbundplanung - In der Begründung zum FNP (§ 5 Abs. 5 BauGB) beziehungsweise B-Plan (§ 9 Abs. 8 BauGB) besonders auf die lokalklimatische Bedeutung der betreffenden Flächen für die Frischluftversorgung des Siedlungsraumes eingehen. Beitrag Nachhaltigkeitsstrategie Seite 13 / 93 Zurück zum Register S5 Erwartete Anpassungsleistung Aktivierung der Bodenkühlleistung Kurzbeschreibung: Eine bisher wenig beachtete Möglichkeit, um der durch den Klimawandel zunehmenden städtischen Überwärmung entgegenzuwirken, ist der Schutz oder die Wiederherstellung und die gezielte Nutzung der sogenannten Kühlfunktion des Bodens. Die natürliche Kühlleistung der Böden ist durch Versiegelung, Grundwasserabsenkungen und Bodenveränderungen in vielen Städten bereits heute im großen Umfang stark reduziert. Von großer Bedeutung für die Klimaanpassung im städtischen Raum ist die Einbindung von Kaltluftproduktionsflächen und Frischluftschneisen in die Maßnahmen zur Reduktion der sommerlichen Hitzeinsel. Dabei wird von einer grundsätzlichen Kühlleistung von unversiegelten Flächen ausgegangen. Aktuell ist die Sicherung innerstädtischer Grünanlagen und Frischluftschneisen ein thematischer Schwerpunkt in der Stadtplanung. Die gigantischen Energietransferleistungen des Bodens, die durch „Versiegelung“ unterbunden werden, lenken den Blick auf das Potential der Böden zur Kühlung der städtischen Atmosphäre. Ehemalige Bodenraumeinheiten mit hohen und mittleren Bodenkühlleistungen, treten bedingt durch mächtige Aufschüttungen und dominierende urban-industrielle Böden in urban geprägten Räumen kaum noch auf. Die überprägten Böden weisen somit Potentialflächen z.B. für Ausgleichsmaßnahmen auf, um der innerstädtischen Überwärmung entgegenzuwirken. Böden mit hohen pflanzenverfügbaren Wasserspeicherleistungen und/oder Grundwasseranschlüssen in stadtklimatisch relevanten Frischluftschneisen und Erholungsräumen von Überbauung, Abgrabung und Aufschüttung sollten freigehalten werden, um einer weiteren Erwärmung der Städte entgegenzuwirken. Diese Böden wirken ganzjährig ausgleichend auf die Lufttemperaturen und kühlend in den Sommermonaten. Art der Maßnahme Naturbasierte Lösung Maßnahmen zur Anpassung auf regionaler / kommunaler Ebene Erwartete Ausgaben Je nach Belag 60 - 223 €/m² Quelle: https://regenwasseragentur.berlin - Hitzereduktion tagsüber und nachts - Versorgung mit Frischluft - Reduktion des Überflutungsrisikos Zielgruppe: Landwirte, Bewohner Akteure / Kooperationspartner Fachbereiche Umwelt, Planung, Stadtgrün Profil eines typischen Stadtbodens mit sehr geringem Kühlleistungspotential (Foto: K.PLAN) Seite 14 / 93 Finanzierung / Förderung Auszug: KfW Programm IKK; Klimaanpassung.Kommunen.NRW Zeitlicher Rahmen Hohe Relevanz / kurz- bis mittelfristige Umsetzung - In der Begründung zum FNP (§ 5 Abs. 5 BauGB) beziehungsweise B-Plan (§ 9 Abs. 8 BauGB) besonders auf die lokalklimatische Bedeutung der betreffenden Flächen für die Frischluftversorgung des Siedlungsraumes eingehen. - Bodenschutzmanagement - Ausgleichsmaßnahmen Die Wärmespeicherkapazität und die Wärmeleitfähigkeit eines Bodens spielen eine entscheidende Rolle für die Aufheizung der Bodenoberfläche und damit der darüberliegenden Luftschichten. Versiegelte Böden sind deshalb in der Regel deutlich wärmer als die Luft und führen zur Aufheizung, während Freilandflächen im Laufe des Abends und der Nacht kühlend auf die Luft wirken. Die Größe der Bodenwasserspeicherkapazität ist sehr wichtig für die Klimawirksamkeit der Böden. Wie viel Wasser den Pflanzen zur Verdunstung zur Verfügung steht, ist vom Aufbau und den Eigenschaften eines Bodens abhängig. Beitrag Nachhaltigkeitsstrategie Weitere Hinweise/Bemerkungen Wechselwirkungen/Zielkonflikte Ausweisung von Wohn-, Gewerbe- und Industriegebieten Synergieeffekte Bodenschutz; Kohlenstoffspeicherung (Verwendung von Pflanzkohle); Biodiversität Simulierte Tagesgänge der Lufttemperaturen (2 m Höhe) über Freiland mit Variation der Bodenart und -feuchte Seite 15 / 93 Zurück zum Register Q1 Erwartete Anpassungsleistung Urbane Grünflächen (auch Pocket-Parks) schaffen, erhalten und optimieren Kurzbeschreibung: Urbane Grünflächen haben eine hohe Bedeutung für das Lokalklima, da von ihnen eine kühlende Wirkung ausgeht. Tagsüber führt eine Freifläche, die idealerweise aus Wiese mit Sträuchern und lockerem Baumbestand besteht, durch Schattenwurf und Energieverbrauch aufgrund von Evapotranspiration zu einem thermisch ausgleichenden Bereich für die bebaute Umgebung. Nachts können Freiflächen durch Kaltluftbildung und Luftaustausch kühlend auf die Umgebung wirken. Untersuchungen haben gezeigt, dass Kühlungseffekte ab einer Parkgröße von 2,5 ha zu messen sind und die Reichweite der kühlenden Wirkung eines innerstädtischen Parks etwa dem Durchmesser des Parks entspricht (Upmanis et al. 1998). Diese Wirkung ist bereits bei kleineren Grünflächen ab ca. 500 m2 nachzuweisen. Umliegende Bebauungsstrukturen können dann im Nahbereich ( < 200 m) profitieren. Eine klimatische Fernwirkung, über die direkt anschließende Bebauungsreihe hinaus, ergibt sich erst bei ausgedehnten Parkanlagen ab 50 ha (Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg 2012). Bei einer engen Vernetzung (Biotopverbund) tragen auch kleinere Grünflächen zur Abmilderung der Wärmeinsel bei. Als klimawirksame Grünflächen zählen auch große innerstädtische Friedhöfe, insbesondere wenn sie mit einem hohen Baumbestand ausgestattet sind. Parkanlagen mit einem dichten Baumbestand haben einen Oaseneffekt, der für die unmittelbare Klimaverbesserung vor Ort für die Bevölkerung wichtig ist. Bei einer offenen Gestaltung der Parkanlagen zur angrenzenden Bebauung hin kann die positive Klimawirkung weiter in die Umgebung hineinwirken. Im Rahmen der Schaffung von Grünflächen sollte auch über die Etablierung von "Pocket-Parks" nachgedacht werden. Gerade bei Brachflächen, Baulücken oder bislang stark versiegelten Bereichen können sich diese bereits positiv auf das Mikroklima in Straßenzügen und auf das Wohlbefinden der ansässigen Bevölkerung auswirken. Art der Maßnahme Naturbasierte Lösung Maßnahmen zur Anpassung auf Quartiersebene - Hitzereduktion tagsüber und nachts - Versorgung mit Frischluft - Reduktion des Überflutungsrisikos Zielgruppe: Grundstückseigentümer, Nutzer, Naturschutzverbände, Landschaftsarchitekten, Bewohner Akteure / Kooperationspartner Fachbereiche Umwelt, Planung, Stadtgrün, Regionalplanung Klimamessungen im Revierpark Gysenberg (Foto: K.PLAN) Seite 16 / 93 Erwartete Ausgaben Ausgaben müssen individuell in der Vorplanung ermittelt werden Finanzierung / Förderung Klimaanpassung.Kommunen.NRW; BBSR Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel Zeitlicher Rahmen Hohe Relevanz / kurz- bis mittelfristige Umsetzung Wechselwirkungen/Zielkonflikte Ausweisung von zentrumsnahen Wohnbauflächen Synergieeffekte Multifunktionalität von Friedhöfen und Kleingartenanlagen; Attraktivitätssteigerung von Innenstädten; Lebensqualität sichern; Naherholung; Gesundheitsversorgung Weitere Hinweise/Bemerkungen - Darstellen von Grünflächen wie Parkanlagen (nach § 5 (2) Nr. 5 BauGB) im FNP - Grünordnungsplan - Festsetzen der öffentlichen und privaten Grünflächen wie Parkanlagen (nach § 9 (1) Nr. 15 BauGB) in B- Plänen Die vorhandenen Grünanlagen sind auch aus klimatischen Gründen unersetzbar. Sie führen zu einer Abschwächung und Begrenzung der innerstädtischen Wärmeinsel, ebenso wie sie Rückzugsorte an heißen Tagen darstellen. Der Erhalt der bestehenden Parkanlagen, Friedhöfe, Kleingärten und der privaten Gärten, sowie deren Vernetzung untereinander und mit den Freiflächen im Außenbereich, sind dringend anzustreben. Beitrag Nachhaltigkeitsstrategie Seite 17 / 93 Zurück zum Register Q2 Auszug: KfW Programm IKK; Klimaanpassung.Kommunen.NRW BBSR Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel Neben der Bedeutung von Grünflächen als Gliederungselement in den städtischen Siedlungsräumen, ist ihre Funktion als innerstädtische Ausgleichsfläche besonders hervorzuheben. Die klimatische Reichweite innerstädtischer Freiflächen variiert dabei in Abhängigkeit von der Flächengröße, ihrer Ausgestaltung mit Grün sowie ihrer Anbindung an die Bebauung. Bei einer ausreichenden Flächengröße ist eine klimaregulierende Funktion der Grünflächen gewährleistet. Eine besondere Funktion kommt den Grüngürteln als Trennungselement zwischen Wohngebieten und emittierenden Industrie-/ Gewerbegebieten oder stark befahrenen Straßen zu. Hier bewirken sie durch eine Abstandsfunktion eine Verdünnung von Luftschadstoffen. Darüber hinaus fördern Grünzüge durch die Entstehung kleinräumiger Luftaustauschprozesse eine Unterbrechung von Wärmeinseln. Bei einer engen Vernetzung und stadträumlich sinnvollen Anordnung tragen auch kleinere Grünflächen zur Abmilderung des Wärmeinseleffekts bei. Kleine, isoliert liegende Grünflächen, wie z. B. begrünte Innenhöfe, zeigen zwar keine über die Fläche hinausreichende Wirkung, nehmen aber als „Klimaoasen“ (sogenannte „Pocket-Parks“) gerade in dicht bebauten Innenstädten wichtige Aufgaben als lokale Freizeit- und Erholungsräume wahr. Das größte Hindernis bei der Schaffung von innerstädtischen Grünflächen ist der Platzmangel. Um mehr Vegetationsflächen zu schaffen, sollten daher auch unkonventionelle Möglichkeiten, wie z.B. das Begrünen von Straßenbanketten genutzt werden. Rasen oder Vegetationsmatten erreichen bei Weitem nicht die ökologischen Effekte von Bäumen und Sträuchern, führen jedoch zu einem zeitverzögerten Niederschlagsabfluss, erhöhter Verdunstung und Abkühlung. Leuchtturmmaßnahmen zu urbanen Grünflächen / Pocket-Parks sind im Rahmen des Konzeptes für die Stadt Art der Maßnahme Naturbasierte Lösung Erhalt und Schaffung von Mikrogrün Kurzbeschreibung: Maßnahmen zur Anpassung auf Quartiersebene Erwartete Anpassungsleistung - Hitzereduktion tagsüber und nachts - Reduktion des Überflutungsrisikos Zielgruppe: Grundstückseigentümer, Nutzer, Straßenbau, Naturschutzverbände, Bewohner Akteure / Kooperationspartner Fachbereiche Umwelt, Planung, Stadtgrün, kommunale Servicebetriebe (Bauhof) Erwartete Ausgaben Ausgaben müssen individuell in der Vorplanung ermittelt werden Finanzierung / Förderung Begrünter Innenhof (Herne, Foto: K.PLAN) Seite 18 / 93 Festsetzen von öffentlichen und privaten Grünflächen wie Parkanlagen, Dauerkleingärten, Sport-, Spiel-, Zelt- und Badeplätze, Friedhöfe (nach § 9 (1) Nr. 15 BauGB) in B-Plänen. Aufgrund des Platzmangels in Innenstädten können keine größeren Flächen entsiegelt und begrünt werden. Da in diesem Bereich aber ein auffälliger Mangel an Grünflächen herrscht, müssen auch kleinste Flächen wie z. B. Straßenbankette, Baulücken, Innenhöfe, Plätze, Stellplätze und Garagenhöfe zur Begrünung genutzt werden. Weitere Möglichkeiten bieten die Kombination mit den Maßnahmen einer Begrünung von Straßenzügen (siehe Steckbrief Q3) und Gebäuden (Steckbriefe G1 und G2). Beitrag Nachhaltigkeitsstrategie Synergieeffekte Attraktivitätssteigerung von Innenstädten; Kohlenstoffspeicherung in der Biomasse / bei Verwendung von Pflanzkohle im Boden Weitere Hinweise/Bemerkungen Zeitlicher Rahmen Hohe Relevanz / kurz- bis mittelfristige Umsetzung Wechselwirkungen/Zielkonflikte Ausweisung von zentrumsnahen Wohnbauflächen Pflegeaufwand Begrünte Straßenbankette (Herne, Foto: K.PLAN) Seite 19 / 93 Zurück zum Register Q3 Erwartete Ausgaben Pflanzung 3.500 - 20.000 €/Baum (abhängig Erdaushub, Pflanzsystem, Baumgröße) Finanzierung / Förderung Auszug: KfW Programm IKK; Klimaanpassung.Kommunen.NRW BBSR Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel - Hitzereduktion tagsüber, nachts - Reduktion des Überflutungsrisikos - Versorgung mit Frischluft Zielgruppe: Anwohner über Baumpatenschaften, Naturschutzverbände, Landschaftsarchitekten, Bewohner Akteure / Kooperationspartner Fachbereiche Umwelt, Planung, Stadtgrün,Tiefbau, Verkehr, Kommunale Servicebetriebe Erwartete Anpassungsleistung Begrünung von Straßenzügen (Bäume / Sträucher) Kurzbeschreibung: Im innerstädtischen Bereich kann eine Aufheizung der Luft durch Begrünung von Straßenzügen mit Bäumen und Sträuchern vermindert werden. Der Schattenwurf der Vegetation sowie Verdunstung und Transpiration der Pflanzen reduzieren die Aufheizung der versiegelten Stadtbereiche. Im Bereich von Luftleitbahnen sollten Anpflanzungen so gewählt werden, dass sie keine Hindernisse für Kalt- und Frischluftströmungen bilden. Bei der Auswahl von geeigneten Straßenbäumen ist zu beachten, dass ein geschlossenes Baumkronendach in einer Straßenschlucht durch verminderten Luftaustausch zu einer Anreicherung von Luftschadstoffen im unteren Straßenraum führen kann. Auf stark befahrenen Straßen ist in der Regel nur eine einseitige Baumanpflanzung entlang der Straßen, möglichst auf der Sonnenseite zu empfehlen. Es gibt auf der anderen Seite aber auch Straßenabschnitte mit einer sehr guten Durchlüftungssituation, bei denen zwei Baumreihen aus lufthygienischer Sicht unbedenklich sind. Lufthygienische Bedenken gegen eine Begrünung mit Bäumen gelten nur dort, wo sich unterhalb der Baumkrone signifikante Emissionsquellen befinden. Wenig befahrene Straßenabschnitte, Plätze und Fußgängerzonen können durch eine Begrünung mit Straßenbäumen lokalklimatisch deutlich verbessert werden. Zu kleine Bäume bei zu großem Straßenquerschnitt entwickeln allerdings keine klimatischen Verbesserungen. Im Bereich der engen Stadtstraßen sind Baumpflanzungen mit schmalkronigen, auf den innerstädtischen Plätzen mit großkronigen Einzelbäumen erforderlich. Sie kühlen im Sommer durch Schattenwurf und Verdunstung und können bei starkem Wind die Düsenwirkung abschwächen. Damit kann die Aufenthalts- und Wohnqualität in innerstädtischen Bereichen deutlich erhöht werden. Bei der Auswahl der Baumarten zur Straßenbegrünung ist neben der typischen Kronenausprägung und Größe des Baumes auch die Anpassung an den Klimawandel und die Streusalzverträglichkeit zu bedenken (siehe Steckbrief Q4). Bei einer Neupflanzung sollten die Voraussetzung für eine optimale Wasserversorgung bei Trockenperioden mitgeplant und umgesetzt werden (siehe auch Steckbrief Q5). Art der Maßnahme Naturbasierte Lösung Maßnahmen zur Anpassung auf Quartiersebene Herne, Foto: K.PLAN Seite 20 / 93 Weitere Hinweise/Bemerkungen - Festsetzungen von Anpflanzungen und Pflanzenbindungen für einzelne Flächen/ für ein Gebiet in B- Plänen möglich (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB) - Gestaltungssatzungen und Gestaltungsfestsetzungen im B-Plan Beispielsweise kann das Straßenbegleitgrün ausgebaut werden, um die Gestalt- und Aufenthaltsqualität zu verbessern und das städtische Mikroklima positiv zu beeinflussen. Dafür muss für entsprechende Straßenabschnitte untersucht werden, ob Baumpflanzungen aus verkehrlicher und technischer Sicht machbar sind. Zusätzlich kann der vorhandene Straßenbaumbestand ergänzt und optimiert werden, wenn es sich überwiegend um Altbestand mit witterungsbedingten Lücken und teilweise sehr kleinen Baumscheiben handelt. Eine Vergrößerung der vorhandenen Baumscheiben und die Ergänzung mit Jungbäumen führen dazu, dass mehr offene Flächen für die Regenwasserversickerung entstehen und in dichtbesiedelten Bereichen eine Verbesserung des Kleinklimas erreicht wird. Für diese Maßnahmen können Fördermittel aus der Städtebauförderung beantragt werden. Beitrag Nachhaltigkeitsstrategie Praxisbeispiel(e) Stockholmerbaumpflanzsystem: Stadt Stockholm, Stadt Graz, Wechselwirkungen/Zielkonflikte Mögliche Behinderung des Luftaustausches bei geschlossenem Kronendach; (Leitungs-)Kanäle entlang der Straßen Synergieeffekte Gesundheitsvorsorge, Filterung von Luftschadstoffen; Aufenthalts-, Wohnqualität, Biodiversität; Kohlenstoffspeicherung in der Biomasse / bei Verwendung von Pflanzkohle im Boden Zeitlicher Rahmen Hohe Relevanz / kurz- bis mittelfristige Umsetzung Seite 21 / 93 Zurück zum Register Q4 Als eindeutiges Anzeichen für eine Klimaerwärmung wird das Vorhandensein von thermophilen Pflanzenarten, wie z.B. verschiedene Hirsearten, Kleines und Japanisches Liebesgras, angesehen. In innerstädtischen Bereichen fällt bereits eine Zunahme dieser Pflanzenarten auf. Allerdings sind nur wenige dieser Arten dafür geeignet im Rahmen eines Klimafolgenanpassungskonzeptes maßgebliche Beiträge zu liefern. Bei der Auswahl von geeigneten Baumsorten für die Begrünung im innerstädtischen Raum (Straßenzüge und Parkbäume), müssen verschiedene Faktoren berücksichtigt werden, wie z.B. Standortansprüche der Bäume und die Gewährleistung der Verkehrssicherheit. Darüber hinaus ist es wichtig zu beachten, dass verschiedene Baumarten unterschiedlich große Mengen an flüchtigen organischen Stoffen emittieren, die zur Bildung von Ozon beitragen. Diese Bäume können so zu einer Erhöhung der Ozonbelastung beitragen und sind nicht zur Straßenbegrünung geeignet. Eine Auswahl an Pflanzenarten, die wenig biogene Kohlenwasserstoffe emittieren, findet sich bei Benjamin und Winer (1998). Außerdem müssen sich Stadtbäume an die durch den Klimawandel verursachte Bedingungen anpassen. Insbesondere die zunehmende Sommerhitze in den Städten und damit verbundene sommerliche Trockenperioden erfordern eine gezielte Auswahl von geeigneten Stadtbäumen für die Zukunft. Wärmeresistente Pflanzenarten mit geringem Wasserbedarf sind zukünftig besser für innerstädtische Grünanlagen geeignet. Es ist notwendig hierbei auf heimische Arten und Arten aus Herkunftsgebieten mit verstärkten Sommertrockenzeiten zurückzugreifen, um eine ausreichende Vielfalt an trockenstresstoleranten Pflanzen zusammenzustellen. Zusätzlich kann durch eine hohe Biodiversitätsdichte eine höhere Resistenz gegenüber dem Risiko eines Befalls durch neue wärmeliebende Schädlinge entwickelt werden. Durch innovative Bewässerungsverfahren (siehe Q5) können im Einzelfall auch weniger trockenresistente Arten zum Einsatz kommen. In einer vom Bund deutscher Baumschulen (BdB) in Auftrag gegebenen Studie wurden am Lehrstuhl für Forstbotanik der TU Dresden (Roloff & Gillner 2007) 250 Gehölzarten auf ihre Eignung als Stadtbäume bei einem prognostizierten Klimawandel bewertet. Dafür wurde eine neue Klima-Arten-Matrix (KLAM) entwickelt, die Trockenstresstoleranz und Winterhärte in jeweils 4 Abstufungen (sehr geeignet, geeignet, problematisch, sehr eingeschränkt geeignet) als entscheidende Kriterien heranzieht. In der Bewertung wurden bereits im innerstädtischen Bereich verwendete Gehölze und nichtheimische Baumarten aus Herkunftsgebieten mit ähnlichen Wintertemperaturen und verstärkten Sommertrockenzeiten betrachtet. Eine Leuchtturmmaßnahme zur Auswahl von klimawandelangepassten Pflanzenarten ist im Rahmen des Konzeptes für die Stadt Rheinbach formuliert. Art der Maßnahme Naturbasierte Lösung Auswahl von klimawandelangepassten Pflanzenarten bzw. resilientes Stadtgrün Kurzbeschreibung: Maßnahmen zur Anpassung auf Quartiersebene Erwartete Anpassungsleistung - Hitzereduktion tagsüber und nachts - Reduktion des Überflutungsrisikos Zielgruppe: Gartenbaubetriebe, Friedhofsamt Naturschutzverbände, Landschaftsarchitekten, Bewohner Akteure / Kooperationspartner Fachbereiche Umwelt, Planung, Stadtgrün, Kommunale Servicebetriebe (Bauhof) Erwartete Ausgaben Seite 22 / 93 - Festsetzungen von Anpflanzungen und Pflanzenbindungen für einzelne Flächen/ für ein Gebiet in B- Plänen möglich (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB) - Gestaltungssatzungen und Gestaltungsfestsetzungen im B-Plan Die Klima-Arten-Matrix für Stadtbaumarten (Roloff & Gillner 2007) soll eine Entscheidungshilfe bei der Verwendung von Bäumen in der Stadt liefern. Eine weitere Straßenbaumliste mit fachlichen Empfehlungen wird vom Arbeitskreis Stadtbäume der Grünflächenamtsleiterkonferenz (https://www.galk.de/arbeitskreise/stadtbaeume/themenuebersicht/strassenbaumliste) herausgegeben und aktualisiert. Es werden verschiedene Baumarten auf ihre innerstädtische Eignung für den Extremstandort "Straße" in verschiedenen Regionen in Deutschland getestet. Das Ziel des GALK-Arbeitskreises ist es, die Artenvielfalt in Städten zu erhöhen und damit möglichen Risiken durch neue, wärmeliebende Schädlinge vorzubeugen (Abicht 2009). Neuere Erkenntnisse zur Eignung von neuen Baumarten im städtischen Raum sind auch aus Forschungsprojekten in Bayern (Stadtgrün 2021: www.lwg.bayern.de/landespflege/urbanes_gruen/085113/index.php) und Schleswig-Holstein (Klimawandel und Baumsortiment der Zukunft – Stadtgrün 2025: https://www.lksh.de/fileadmin/PDFs/Gartenbau/EIP_Abschlussbericht_Klimawandelbaeume.pdf) abzuleiten. Bei der Auswahl von Bäumen muss zwischen Standorten entlang von Straßen, in Parkanlagen, Friedhöfen etc. unterschieden werden. Die Neuanpflanzung von Straßenbäumen muss sich prioritär an den Maßgaben der Klimaanpassung orientieren. Entsprechend sind hier häufig hochstämmige Bäume mit höher ansetzender, schmaler Krone geeignet. Unter Berücksichtigung regionaler Pflanztraditionen und verwandter einheimischer Sippen, werden daher entsprechende Sorten des Spitz-Ahorns (Acer platanoides) und der Hainbuche (Carpinus betulus) vorgeschlagen. Die GALK-Straßenbaumliste (GALK 2015) empfiehlt bei dem Spitz-Ahorn die Sorte „Columnare“ und bei der Hainbuche die Sorte „Frans Fontaine“ als geeignetste Sorte. Der Bewuchs unterhalb der Baumscheiben sollte niedrig gehalten werden. Um die Biodiversität zu fördern, sind daher heimische Formen der Wilden Malve (Malva sylvestris) geeignet, um hier einen entsprechend niedrigen Wuchs zu erhalten. Beitrag Nachhaltigkeitsstrategie Synergieeffekte Biotopschutz; Biodiversität Weitere Hinweise/Bemerkungen Zeitlicher Rahmen Hohe Relevanz / kurz- bis mittelfristige Umsetzung Wechselwirkungen/Zielkonflikte Klimaangepasste Arten sind eventuell gebietsfremde Arten (Neophyten) Finanzierung / Förderung Seite 23 / 93 Nr. 2.4 Die Stadt Düsseldorf (Törkel 2015) legte eine Zukunftsbaumliste für ihren Zuständigkeitsbereich vor, die mit der GALK- Straßenbaumliste (GALK 2015) abgestimmt ist. Diese Liste gilt als wichtiger Meilenstein, weil alle wesentlichen Aspekte für die Eignung entsprechender Baumarten und -sorten im Rahmen der Erfordernisse einer Klimaanpassung berücksichtigt werde. Jedoch ist die Liste zu umfangreich, um sinnvolle Sippen herauszufiltern. Zudem kann kritisiert werden, dass viele Sorten in der Liste enthalten sind, bei denen Sinn, Nutzen und Tradition für eine regelmäßige Verwendung angezweifelt werden. Viele der in der Liste angeführten Aspekte sind auch für die Region Rhein-Voreifel von Bedeutung und kann somit als eine Orientierung für eine regionale Nutzung verwendet werden. Um Aspekte der Kulturtradition und Biodiversität hinreichend zu berücksichtigen, wurde eine Liste von Bäumen für die Verwendung im Straßenraum erarbeitet. Bei derzeitigen Versuchen wird immer deutlicher, dass es nicht den einen Baum gibt, der ausschließlich günstige Eigenschaften aufweist (z. B. die Untersuchungen zu Hitzeschäden durch Uehre 2015). Es ist aber wichtig, sinnvolle Kompromisslösungen und maximal geeignete Bäume zu finden. In Städten können abseits von Straßen weitere Sippen gepflanzt werden, z.B. weiterhin Platanen in Parkanlagen. Im Folgenden sind geeignete Bäume für die „Liste der Straßenbäume“ zusammengestellt: Acer campestre – Feld-Ahorn Diese möglicherweise einheimische Art spielt generell bei zukünftigen Pflanzungen eine bedeutende Rolle. In der Ursprungsform allerdings mehr als Einzel- und Gruppenpflanzungen in Parks, Anlagen und Straßen mit breitem Gehölzsaum. Für Siedlungsstraßen eignen sich die säulenförmigen bzw. aufrechten Sorten „Fastigiata“ und „Huibers Elegant“. Acer monspessulanum – Französischer Ahorn Acer platanoides – Spitz-Ahorn Die Ursprungsform kann in ähnlicher Weise wie Feld-Ahorn und Eschen-Ahorn genutzt werden. Ein spontanes Auftreten, kann an entsprechenden Stellen geduldet oder gefördert werden. Besonders bedeutsam erscheint die Sorte „Columnare“ (Typ 1, 2, 3) für enge Straßen (säulenförmig) sowie die Sorte „Globosum“ mit kugelförmiger Krone (traditioneller Straßenbaum). Aesculus carnea – Rote Rosskastanie Auf nicht zu verdichteten Böden und bei geringerem Versiegelungsgrad erheblich besser geeignet als die Gewöhnliche Rosskastanie, besonders in der attraktiven Sorte „Briotii“. Alnus cordata – Italienische Erle Spätfrostgefährdung und Schneebruchgefahr dürften in Zukunft eine geringere Rolle spielen, sodass dieser sonst bestens geeignete Stadtbaum (weiterhin) empfehlenswert ist. An geeigneten Stellen können Verjüngungen geduldet oder gefördert werden. Alnus x spaethii – Purpur-Erle Carpinus betulus – Hainbuche Geeignet sind die säulenförmigen Sorten „Frans Fontaine“ und „Fastigiata“, wobei die erstgenannte für dauernde Pflanzungen zu bevorzugen ist. Celtis australis – Europäischer Zürgelbaum Cornus mas – Kornelkirsche Hochstämmige Kultivare sind als kleine Straßenbäume gut geeignet. Corylus colurna – Baumhasel Als Straßenbaum insgesamt bewährt, in der Fruchtzeit allerdings unter Umständen sehr viele große Fruchtkomplexe abwerfend. Crataegus monogyna – Eingriffeliger Weißdorn Die Sorte „Stricta“ ist als kleiner Straßenbaum geeignet. Fraxinus angustifolia – Schmalblättrige Esche Ist als Ursprungsform und in der Sorte „Raywood“ als Stadtbaum geeignet. Ginkgo biloba – Ginkgobaum Geeignet als männliche Pflanzen (weibliche sollten wegen der stinkenden Früchte vermieden werden), vor allem die säulenförmige Sorte „Fastigiata Blagon“. Gleditsia triacanthos „Skyline“ – Säulen-Gleditschie Liquidamber styraciflua – Amberbaum Die Ursprungsform und die Sorten sind bewährte, nicht zu stark wachsende Straßenbäume; für zu basische Böden nicht empfehlenswert. Magnolia kobus – Baum-Magnolie Malus tschonoskii – Woll-Apfel Unter allen Apfelarten scheint nur diese Art besonders geeignet als Straßenbaum. Mespilus germanica – Echte Mispel An geeigneten Stellen (nicht zu schmale Straßen) geeigneter Kleinbaum, jedoch eher einzeln. Ostrya carpinifolia – Europäische Hopfenbuche Parrotia persica „Vanessa“ – Eisenholzbaum Platanus acerifolia „Hispanica“ – Platane Prunus cerasifera – Kirschpflaume In verschiedenen Sorten an nicht zu schmalen Straßen geeignet; abwechselndes Pflanzen von weiß-, rosa- und tiefrosablütigen Sorten kann eine attraktive Abwechslung ergeben. Quercus cerris – Zerr-Eiche An nicht zu schmalen Straßen geeignet; verjüngt sich oft in Menge, an sinnvollen Stellen kann Jungwuchs geduldet bzw. gefördert werden. Quercus frainetto als Art und als Sorte „Trump“ – Ungarische Eiche Sophora japonica – Schnurbaum In den Sorten „Columnaris“ und „Princeton Upright“ gut als städtischer Straßenbaum geeignet, auch an stärker ver- siegelten Stellen. Sorbus aria – Mehlbeere Vor allem in der Sorte „Magnifica“ als Straßenbaum gut geeignet, auch an schmaleren Straßen. Sorbus intermedia – Schwedische Mehlbeere Als Straßenbaum bewährt und geeignet, sehr windfest, vor allem die schmaler wachsende Sorte „Brouwers“. Tilia x europaea – Kaiser-Linde In der Sorte „Pallida“ gut geeignet, wenn die Straßen nicht zu schmal sind. Tilia tomentosa „Brabant“ – Brabanter Silber-Linde Ulmus „Lobel“ und „Rebona“ – Ulme Zelkova serrata „Green Vase“ – Japanische Zelkove Ergänzung: Auswahl von klimawandelangepassten Pflanzenarten bzw. resilientes Stadtgrün Seite 24 / 93 Die Stadt Düsseldorf (Törkel 2015) legte eine Zukunftsbaumliste für ihren Zuständigkeitsbereich vor, die mit der GALK- Straßenbaumliste (GALK 2015) abgestimmt ist. Diese Liste gilt als wichtiger Meilenstein, weil alle wesentlichen Aspekte für die Eignung entsprechender Baumarten und -sorten im Rahmen der Erfordernisse einer Klimaanpassung berücksichtigt werde. Jedoch ist die Liste zu umfangreich, um sinnvolle Sippen herauszufiltern. Zudem kann kritisiert werden, dass viele Sorten in der Liste enthalten sind, bei denen Sinn, Nutzen und Tradition für eine regelmäßige Verwendung angezweifelt werden. Viele der in der Liste angeführten Aspekte sind auch für die Region Rhein-Voreifel von Bedeutung und kann somit als eine Orientierung für eine regionale Nutzung verwendet werden. Um Aspekte der Kulturtradition und Biodiversität hinreichend zu berücksichtigen, wurde eine Liste von Bäumen für die Verwendung im Straßenraum erarbeitet. Bei derzeitigen Versuchen wird immer deutlicher, dass es nicht den einen Baum gibt, der ausschließlich günstige Eigenschaften aufweist (z. B. die Untersuchungen zu Hitzeschäden durch Uehre 2015). Es ist aber wichtig, sinnvolle Kompromisslösungen und maximal geeignete Bäume zu finden. In Städten können abseits von Straßen weitere Sippen gepflanzt werden, z.B. weiterhin Platanen in Parkanlagen. Im Folgenden sind geeignete Bäume für die „Liste der Straßenbäume“ zusammengestellt: Acer campestre – Feld-Ahorn Diese möglicherweise einheimische Art spielt generell bei zukünftigen Pflanzungen eine bedeutende Rolle. In der Ursprungsform allerdings mehr als Einzel- und Gruppenpflanzungen in Parks, Anlagen und Straßen mit breitem Gehölzsaum. Für Siedlungsstraßen eignen sich die säulenförmigen bzw. aufrechten Sorten „Fastigiata“ und „Huibers Elegant“. Acer monspessulanum – Französischer Ahorn Acer platanoides – Spitz-Ahorn Die Ursprungsform kann in ähnlicher Weise wie Feld-Ahorn und Eschen-Ahorn genutzt werden. Ein spontanes Auftreten, kann an entsprechenden Stellen geduldet oder gefördert werden. Besonders bedeutsam erscheint die Sorte „Columnare“ (Typ 1, 2, 3) für enge Straßen (säulenförmig) sowie die Sorte „Globosum“ mit kugelförmiger Krone (traditioneller Straßenbaum). Aesculus carnea – Rote Rosskastanie Auf nicht zu verdichteten Böden und bei geringerem Versiegelungsgrad erheblich besser geeignet als die Gewöhnliche Rosskastanie, besonders in der attraktiven Sorte „Briotii“. Alnus cordata – Italienische Erle Spätfrostgefährdung und Schneebruchgefahr dürften in Zukunft eine geringere Rolle spielen, sodass dieser sonst bestens geeignete Stadtbaum (weiterhin) empfehlenswert ist. An geeigneten Stellen können Verjüngungen geduldet oder gefördert werden. Alnus x spaethii – Purpur-Erle Carpinus betulus – Hainbuche Geeignet sind die säulenförmigen Sorten „Frans Fontaine“ und „Fastigiata“, wobei die erstgenannte für dauernde Pflanzungen zu bevorzugen ist. Celtis australis – Europäischer Zürgelbaum Cornus mas – Kornelkirsche Hochstämmige Kultivare sind als kleine Straßenbäume gut geeignet. Corylus colurna – Baumhasel Als Straßenbaum insgesamt bewährt, in der Fruchtzeit allerdings unter Umständen sehr viele große Fruchtkomplexe abwerfend. Crataegus monogyna – Eingriffeliger Weißdorn Die Sorte „Stricta“ ist als kleiner Straßenbaum geeignet. Fraxinus angustifolia – Schmalblättrige Esche Ist als Ursprungsform und in der Sorte „Raywood“ als Stadtbaum geeignet. Ginkgo biloba – Ginkgobaum Geeignet als männliche Pflanzen (weibliche sollten wegen der stinkenden Früchte vermieden werden), vor allem die säulenförmige Sorte „Fastigiata Blagon“. Gleditsia triacanthos „Skyline“ – Säulen-Gleditschie Liquidamber styraciflua – Amberbaum Die Ursprungsform und die Sorten sind bewährte, nicht zu stark wachsende Straßenbäume; für zu basische Böden nicht empfehlenswert. Magnolia kobus – Baum-Magnolie Malus tschonoskii – Woll-Apfel Unter allen Apfelarten scheint nur diese Art besonders geeignet als Straßenbaum. Mespilus germanica – Echte Mispel An geeigneten Stellen (nicht zu schmale Straßen) geeigneter Kleinbaum, jedoch eher einzeln. Ostrya carpinifolia – Europäische Hopfenbuche Parrotia persica „Vanessa“ – Eisenholzbaum Platanus acerifolia „Hispanica“ – Platane Prunus cerasifera – Kirschpflaume In verschiedenen Sorten an nicht zu schmalen Straßen geeignet; abwechselndes Pflanzen von weiß-, rosa- und tiefrosablütigen Sorten kann eine attraktive Abwechslung ergeben. Quercus cerris – Zerr-Eiche An nicht zu schmalen Straßen geeignet; verjüngt sich oft in Menge, an sinnvollen Stellen kann Jungwuchs geduldet bzw. gefördert werden. Quercus frainetto als Art und als Sorte „Trump“ – Ungarische Eiche Sophora japonica – Schnurbaum In den Sorten „Columnaris“ und „Princeton Upright“ gut als städtischer Straßenbaum geeignet, auch an stärker ver- siegelten Stellen. Sorbus aria – Mehlbeere Vor allem in der Sorte „Magnifica“ als Straßenbaum gut geeignet, auch an schmaleren Straßen. Sorbus intermedia – Schwedische Mehlbeere Als Straßenbaum bewährt und geeignet, sehr windfest, vor allem die schmaler wachsende Sorte „Brouwers“. Tilia x europaea – Kaiser-Linde In der Sorte „Pallida“ gut geeignet, wenn die Straßen nicht zu schmal sind. Tilia tomentosa „Brabant“ – Brabanter Silber-Linde Ulmus „Lobel“ und „Rebona“ – Ulme Zelkova serrata „Green Vase“ – Japanische Zelkove Seite 25 / 93 Zurück zum Register Q5 - Hitzereduktion tagsüber und nachts - Reduktion des Überflutungsrisikos Zielgruppe: Grundstückseigentümer, Anwohner, Baumpatenschaften, Bewohner Akteure / Kooperationspartner Bevölkerung Erwartete Anpassungsleistung Bewässerung urbaner Vegetation Kurzbeschreibung: Eine Kühlungsfunktion der Vegetation durch Evapotranspiration setzt eine ausreichende Wasserversorgung der Pflanzen voraus. Durch den Klimawandel verursachte geänderte klimatische Bedingungen mit zunehmender Sommerhitze in den Städten und damit verbundenen sommerlichen Trockenperioden haben erhebliche Auswirkungen auf die urbane Vegetation. Eine Möglichkeit zur Anpassung an diese neuen Bedingungen ist die künstliche Bewässerung derjenigen begrünten Flächen, auf denen während Trockenperioden zu wenig Grundwasser oder Bodenfeuchtigkeit zur Verfügung steht. Diese Lösung verursacht allerdings Konflikte mit der Sicherung der allgemeinen Wasserversorgung während längerer Trockenperioden im Sommer. Eine Alternative zur künstlichen Bewässerung von Flächenbegrünung auf sommertrockenen Standorten im urbanen Raum ist daher ggf. der Ersatz von einheimischen Arten durch Bepflanzung mit trockenresistenten Arten (siehe Steckbrief Q4). Auf der anderen Seite können Regenwasserspeicher als Lieferanten des notwendigen Wassers dienen und weisen damit Synergien mit der Abmilderung der Folgen von Extremniederschlägen auf. Insbesondere an urbanen Grünflächen (Steckbrief Q1) können Synergien entstehen zwischen Bevölkerungsschutz, Abmilderung von Extremniederschlägen und der Schonung der Trinkwasserversorgung (bspw. durch Speicherung des Niederschlagswassers in Zisternen). Eine Leuchtturmmaßnahme zur Bewässerung urbaner Vegetation ist im Rahmen des Konzeptes für die Gemeinde Wachtberg formuliert. Für eine effektive Bewässerung von Straßenbäumen spielen die Faktoren „Baumscheibengröße“, „Speichergröße“ im Wurzelraum und „Bodendecker“ auf den Baumscheiben zur Minimierung von Verdunstungsverlusten eine entscheidende Rolle. Art der Maßnahme Technische Maßnahme Maßnahmen zur Anpassung auf Quartiersebene Seite 26 / 93 Weitere Hinweise/Bemerkungen - Leistungsverzeichnisse im Rahmen von Vergaben - Information - Notfallpläne Die Kühlung während trockener Hitzeperioden durch Evapotranspiration der Vegetation wird vor allem im Bereich von hoch verdichteter Bebauung in den Innenstädten benötigt. Während sommerlicher Trockenperioden sollte sich die Bewässerung von Parkanlagen auf diese Bereiche konzentrieren, um die Funktionen der Grünflächen zu erhalten bzw. zu optimieren. Beispiel: Baumrigolen zur Wasserspeicherung und Versorgung des Baums Beitrag Nachhaltigkeitsstrategie Wechselwirkungen/Zielkonflikte Bewässerung in Trockenperioden notwendig, wenn wenig Wasser zur Verfügung steht Synergieeffekte Nutzung von überschüssigem Regenwasser durch Zwischenspeicherung; Kosteneinsparung; Erhalt der Artenvielfalt Erwartete Ausgaben Ausgaben müssen individuell in der Vorplanung ermittelt werden Finanzierung / Förderung Auszug: Klimaanpassung.Kommunen.NRW BBSR Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel Zeitlicher Rahmen Hohe Relevanz / kurz- bis mittelfristige Umsetzung Bau einer Baumrigole für einen Straßenbaum in Bochum (Foto: K.PLAN) Eine Möglichkeit zur besseren Versorgung von städtischen Straßenbäumen mit Wasser ist bei Neupflanzungen die Kombination des Wurzelraums mit einer Rigole, die das aus dem Straßenraum abfließende Regenwasser aufnimmt (Synergie mit der Regenwasserbewirtschaftung) und als Speicher für den Wasservorrat des Baumes dient. Erste Untersuchungen hierzu werden vom Tiefbauamt in Bochum unternommen. Seite 27 / 93 Zurück zum Register Q6 Zunehmende Sommerhitze in den Städten kann zur Austrocknung nichtversiegelter Flächen führen. Diese erfüllen aber eine wichtige Funktion für die Niederschlagsversickerung im urbanen Raum. Stark ausgetrocknete Böden führen beim nächsten Niederschlagsereignis dazu, dass ein größerer Teil des Wassers nicht versickern kann und deshalb oberflächlich abfließt. Dies hat negative Auswirkungen auf die Bodenerosion und die Grundwasserneubildung und erhöht das Überschwemmungsrisiko beim nächsten Starkregen. Die Bepflanzung solcher Flächen mit bodenbedeckender Vegetation verringert die Austrocknung des Bodens und verbessert damit das Versickerungsvermögen und die Kühlleistung des Bodens. Blumenwiesen bringen zusätzlich Vorteile für die Biodiversität und den Lebensraum für Insekten. Wo eine Bepflanzung nicht möglich oder sinnvoll ist, können unbewachsene Bodenflächen mit (künstlichen) Materialien wie z. B. Mulch abgedeckt werden, um die Verdunstung aus dem Boden zu verringern und die Kühlleistung zu erhalten. Art der Maßnahme Ggf. technische oder Naturbasierte Lösung Einsatz von bodenbedeckender Vegetation; Vermeidung oder künstliche Abdeckung unbewachsener Bodenflächen Kurzbeschreibung: Maßnahmen zur Anpassung auf Quartiersebene Erwartete Anpassungsleistung - Hitzereduktion tagsüber und nachts - Reduktion des Überflutungsrisikos Zielgruppe: Anwohner, Grundstückseigentümer, Bewohner Akteure / Kooperationspartner Fachbereiche Umwelt, Planung, Stadtgrün Innerstädtische Bepflanzung mit bodenbedeckender Vegetation (Foto: K.PLAN) Seite 28 / 93 - Festsetzungen von Anpflanzungen und Pflanzenbindungen für einzelne Flächen/ für ein Gebiet in B- Plänen möglich (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB) - Gestaltungssatzungen und Gestaltungsfestsetzungen im B-Plan Diese Maßnahme der bodendeckenden Vegetation ist im gesamten Stadtgebiet sinnvoll, da sich auch Böden im Außenbereich bei sommerlichen Hitzewetterlagen tagsüber ohne Beschattung extrem stark aufheizen können. Beitrag Nachhaltigkeitsstrategie Synergieeffekte Verbesserung Stadtklima und Versickerung; Kohlenstoffspeicherung in der Biomasse / bei Verwendung von Pflanzkohle im Boden; Biodiversität Weitere Hinweise/Bemerkungen Auszug: KfW Programm IKK; Klimaanpassung.Kommunen.NRW BBSR Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel Zeitlicher Rahmen Mittlere Relevanz / kurz- bis mittelfristige Umsetzung Wechselwirkungen/Zielkonflikte Erwartete Ausgaben Ausgaben müssen individuell in der Vorplanung ermittelt werden Finanzierung / Förderung Dicht bewachsene Baumscheiben in einer Fußgängerzone (Herne, Foto: K.PLAN) Ausgetrocknete Böden können insbesondere im Umfeld von Oberflächenfließwegen bei Extremniederschlagsereignissen die Versickerung verschlechtern und damit zu einer Verstärkung von oberflächigem Wasserabfluss und Überschwemmungen führen. Seite 29 / 93 Zurück zum Register Q7 Es gilt die Wohnbevölkerung vor den Auswirkungen des Klimawandels, wie z.B. starke Sonneneinstrahlung, zu schützen und gleichzeitig die Beeinträchtigung der Aufenthaltsqualität und der Produktivität der arbeitenden Bevölkerung im innerstädtischen Bereich sowie in Industrie- und Gewerbegebieten zu berücksichtigen. Eine einfache Möglichkeit, die Hitzebelastungen aufgrund direkter Sonneneinstrahlung am Tage zu verringern, ist der Einbau von Verschattungselementen. Die Methoden der Verschattung von Plätzen reichen dabei von Bäumen, über Sonnensegel, bis hin zu Arkaden, wodurch die Aufenthaltsqualität an stark besonnten Orten erhöht werden kann. Darüber hinaus spielt auch die Verschattung von Orten, an denen sich Menschen gezwungenermaßen aufhalten, wie beispielsweise Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs, eine Rolle, da sie hier der Hitzeeinwirkung nicht ausweichen können. Eine Leuchtturmmaßnahme zur Verschattung des öffentl. Raums / von Plätzen / Bereichen des Gewerbes und der Industrie ist im Rahmen des Konzeptes für die Stadt Bornheim formuliert. Art der Maßnahme Ggf. technische oder Naturbasierte Lösung Verschattung des öffentlichen Raums / von Plätzen / Bereichen des Gewerbes und der Industrie Kurzbeschreibung: Maßnahmen zur Anpassung auf Quartiersebene Erwartete Anpassungsleistung - Hitzereduktion tagsüber Zielgruppe: Anlieger, Eigentümer, Gewerbetreibende, Beschäftigte, Bewohner Akteure / Kooperationspartner Fachbereiche Umwelt, Planung, Stadtgrün, Tiefbau, und Verkehr, Investoren, Bauordnung Verschattete Fußgängerzone (Foto: K.PLAN) Begrünte Bushaltestelle in Manchester Seite 30 / 93 - Festsetzungen von Anpflanzungen und Pflanzenbindungen für einzelne Flächen/ für ein Gebiet in B- Plänen möglich (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB) - Gestaltungssatzungen und Gestaltungsfestsetzungen im B-Plan - Information von Eigentümern, Nutzern - Partizipation von Bürgern beispielsweise durch Workshops Um die Aufenthaltsqualität in den Innenstädten zu erhöhen, sollten die innerstädtischen Plätze und Freiflächen im Sommer ausreichend beschattet werden. Im Idealfall werden großkronige Bäume zur Verschattung genutzt. Wählt man eine Beschattung durch Bäume, hat dies gleichzeitig positive Effekte auf das Stadtklima und die Lufthygiene. Es können hierbei aber Konflikte zwischen dem Wurzelwerk der Bäume und existierenden Leitungstrassen, Verteilungsnetzen und Kanälen entstehen, weshalb dann ggf. auf bauliche Verschattungsmaßnahmen zurückgegriffen werden muss. Beitrag Nachhaltigkeitsstrategie Synergieeffekte Steigerung der Aufenthaltsqualität in Innenstädten; Biodiversität; Verbesserung von Stadtklima und Lufthygiene Weitere Hinweise/Bemerkungen Auszug: KfW Programm IKK; Klimaanpassung.Kommunen.NRW BBSR Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel Zeitlicher Rahmen Hohe Relevanz / kurz- bis mittelfristige Umsetzung Wechselwirkungen/Zielkonflikte Möglicherweise mit Veranstaltungen, Märkte auf Plätzen Erwartete Ausgaben Ausgaben müssen individuell in der Vorplanung ermittelt werden Finanzierung / Förderung (Bochum, Foto: K.PLAN) An heißen Sommertagen ist die Aufenthaltsqualität im Schatten der Bäume deutlich höher als auf dem unbeschatteten Platzbereich. Die Oberflächentemperaturen liegen im Schatten unter den Bäumen um 10 Grad niedriger als auf der Sonnenseite des Platzes. Der innerstädtischen Hitze kann so lokal auf kurzen Weg ausgewichen werden. Neben größeren Parkanlagen spielen diese lokalen Ausgleichsräume eine große Rolle für die Lebensqualität der Bevölkerung vor Ort. Seite 31 / 93 Zurück zum Register Q8 Wechselwirkungen/Zielkonflikte Energieverbrauch, deshalb Nutzung von PV sinnvoll; Kostenaufwand und Sauberkeit; Nutzungskonflikte auf innerstädtischen Plätzen (Märkte etc.); Angebot von gratis Trinkwasser verringert ggf. Nachfrage nach gastronomischen Angeboten Erwartete Ausgaben Ausgaben müssen individuell in der Vorplanung ermittelt werden Finanzierung / Förderung Auszug: Klimaanpassung.Kommunen.NRW BBSR Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel Zeitlicher Rahmen Hohe Relevanz / kurz- bis mittelfristige Umsetzung - Hitzereduktion tagsüber - Bevölkerungsschutz Zielgruppe: Geschäftsleute, Wasserversorger, Bewohner, Besucher von Innenstädten Akteure / Kooperationspartner Fachbereiche Umwelt, Planung, Tiefbau, Verkehr Erwartete Anpassungsleistung Schaffung offener Wasserflächen sowie öffentlicher Trinkwasserangebote Kurzbeschreibung: Die Verdunstung von Wasser verbraucht Wärmeenergie aus der Luft und trägt so zur Abkühlung bei. Über eine Steigerung des Anteils von Wasser- und Grünflächen in Städten kann ein Abkühlungseffekt erzielt und gleichzeitig in der meist relativ trockenen Stadtatmosphäre die Luftfeuchtigkeit erhöht werden. Dabei wiegt in der Regel die positive Wirkung der Abkühlung durch die Verdunstung die Nachteile einer eventuell auftretenden Schwüle auf. Bewegtes Wasser, wie z.B. bei innerstädtischen Springbrunnen oder Wasserzerstäuber, trägt insgesamt in größerem Maß zur Verdunstungskühlung bei als stehende Wasserflächen. Eine höhere Sonneneinstrahlung stellt mehr Energie zur Wasserverdunstung zur Verfügung, damit erhöht sich der Abkühlungsbetrag. Sonnige Standorte sollten deshalb die bevorzugten Standorte für geplante Brunnen werden. Im direkten Umfeld eines Springbrunnens kann die Lufttemperatur um mehrere Grad niedriger liegen als in der Umgebung. Je nach Belüftungsrichtung kann eine Abkühlung in bis zu 100m Entfernung noch nachgewiesen werden. Offene Wasserflächen in Form von Springbrunnen, Wasserzerstäuber oder kleinen Wasserläufen sind sinnvolle Maßnahmen im Bereich der aktuell vorhandenen Hitzeinseln. Hoch versiegelte Bereiche der Innenstädte können durch offene Wasserflächen auch optisch aufgewertet werden. Wasserspielplätze sind eine weitere Option im Quartier. Offene Wasserflächen haben zudem eine ausgleichende Wirkung auf die Lufttemperaturen in der Umgebung. Wasser erwärmt sich im Vergleich zur Luft verhältnismäßig langsam, dadurch sind Wasserflächen im Sommer relativ kühl und im Winter relativ warm. In der Regel sind Brunnen in der Winterzeit abgestellt. Ergänzend hierzu kann die Errichtung eines Netzwerks von Trinkwasserstellen, wie bspw. Trinkbrunnen und automatisierten Wasserspendern, dem Hitzeschutz und der gesundheitlicher Vorsorge dienen. Die Trinkwasserstellen sollten in öffentlichen Bereichen wie Parks, Plätzen, Hauptverkehrswegen, Bildungseinrichtungen und anderen hochfrequentierten Orten errichtet werden. Eine Kombination Kombination mit Pocket-Parks in innerstädtischen Bereichen ist ebenfalls denkbar, um grüne Oasen / Rückzugsorte bei Hitzewellen zu schaffen. Wichtige Faktoren bei der Errichtung/Erhaltung von Trinkwasserstellen sind: Bedarfsanalyse und Standortwahl: Identifizierung optimaler Standorte bspw. basierend auf Bevölkerungsdichte, Fußgängerverkehr, Zugänglichkeit und Wärmeinseln. Design und Bau: Auswahl umweltfreundlicher und wartungsarmer Materialien. Ferner sollten die Trinkwasserstellen auch für vulnerable Gruppen wie Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen leicht zugänglich sein. Wasserqualität und -sicherheit: Sicherstellung der Wasserqualität durch regelmäßige Wartung und Tests. Installation von Filtern und anderen Reinigungssystemen, um die Wasserqualität zu garantieren. Ggf. Monitoring und Evaluation: Einrichtung eines Überwachungssystems zur Bewertung der Nutzungshäufigkeit der Wasserstellen. Kommunikation: Zur Akzeptanz und breiten Nutzung der Trinkwasserstellen kann eine flankierende Informationskampagne gestartet werden. Art der Maßnahme Technische Maßnahme Maßnahmen zur Anpassung auf Quartiersebene Seite 32 / 93 Weitere Hinweise/Bemerkungen - Darstellen von Wasserflächen (nach § 5 (2) Nr. 7 BauGB) im FNP - Festsetzen von Wasserflächen (nach § 9 (1) Nr. 16 BauGB), Festsetzen von Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern (nach § 9 (1) Nr. 25. b) BauGB) in B- Plänen - Gestaltungssatzungen und Gestaltungsfestsetzungen im B-Plan - (Städtebauliche) Verträge Beitrag Nachhaltigkeitsstrategie Synergieeffekte Gestaltungselement, Erhöhung der Aufenthaltsqualität; Kühlung; Wasserzwischenspeicherung möglich Seite 33 / 93 Zurück zum Register Q9 Synergieeffekte Stadtgestaltung, shared spaces; Erhöhung der Aufenthaltsqualität auf Plätzen und in Fußgängerzonen - Zeitlicher Rahmen Hohe Relevanz / kurz- bis mittelfristige Umsetzung Wechselwirkungen/Zielkonflikte Möglicherweise höhere Kosten für hellere Asphaltmischungen; Höherer Pflegeaufwand möglich Wie viel Wärme in welcher Zeit bei zunehmenden Temperaturen von einem Baukörper aufgenommen wird, hängt von der Art des Stoffes ab. Asphaltierte oder gepflasterte Verkehrsflächen erwärmen sich deutlich stärker als natürliche Oberflächen. Da Straßen und Verkehrswege in Städten rund 20% und in den Zentren der Innenstädte sogar bis zu 40% der Fläche ausmachen, können sie erheblich zum Erwärmungseffekt beitragen. Zur Verringerung von Bodenerwärmungen ist daher der gezielte Einsatz von Materialen mit geringerer Wärmeleit- und - speicherfähigkeit sinnvoll. Helle Beläge auf Verkehrsflächen reflektieren im Gegensatz zu dunklem Asphalt einen größeren Anteil der eingestrahlten Sonnenenergie sofort wieder (Albedo) und können damit das Aufheizen der Stadtluft erheblich verringern. Die folgenden Abbildungen zeigen die Auswirkungen von verschiedenen Bodenoberflächen auf die Oberflächentemperaturen (eigene Berechnungen): Während die Asphaltoberflächen um die Mittagszeit Temperaturen von fast 50°C aufweisen, verhält sich helles Pflaster tagsüber ähnlich wie feuchtes Gras und erwärmt sich nur auf gut 30°C. Nachts kühlen die natürlichen Oberflächen stärker aus. Trockener unversiegelter Boden kann zwar tagsüber mit über 40°C sehr warm werden, hält die Wärme aber in den Nachtstunden nicht. Zur nächtlichen Wärmeinsel tragen unabhängig von den Oberflächentemperaturen am Tag nur die technischen Bodenbeläge wie Asphalt und Pflaster bei. Art der Maßnahme Technische Maßnahme Materialauswahl bei Verkehrs- und Nutzflächen Kurzbeschreibung: Maßnahmen zur Anpassung auf Quartiersebene Erwartete Anpassungsleistung - Hitzereduktion tagsüber und nachts Zielgruppe: Architekten, Einzelhändler, Industrie und Gewerbe, Bewohner in dicht bis sehr dicht bebauten Stadtteilen Akteure / Kooperationspartner Fachbereiche Umwelt, Planung, Stadtgrün, Tiefbau, Verkehr Erwartete Ausgaben Ausgaben müssen individuell in der Vorplanung ermittelt werden Finanzierung / Förderung Seite 34 / 93 - Gestaltungssatzungen und Gestaltungsfestsetzungen im B-Plan - (Städtebauliche) Verträge Dort, wo eine Versiegelung von Flächen aus Gründen der Nutzung als Verkehrsfläche nicht vermieden werden kann, sollte auf eine hohe Albedo, also auf eine möglichst helle Farbgestaltung der Oberflächen, Wert gelegt werden, um die Reflexion der Sonneneinstrahlung zu erhöhen. Das hat den positiven Effekt, dass sich die Verkehrsflächen tagsüber nicht so stark aufheizen. Diese Maßnahme spielt überall dort eine Rolle, wo versiegelte Flächen und Hitzeinseln zusammenfallen. Beitrag Nachhaltigkeitsstrategie Weitere Hinweise/Bemerkungen Hohe Oberflächentemperaturen in einem versiegelten Garagenhof (Herne, Foto: K.PLAN) Seite 35 / 93 Zurück zum Register Q10 Wechselwirkungen/Zielkonflikte Zielvorgabe der verstärkten Innenentwicklung Erwartete Ausgaben Ausgaben müssen individuell in der Vorplanung ermittelt werden Finanzierung / Förderung - Zeitlicher Rahmen Hohe Relevanz / kurz- bis mittelfristige Umsetzung - Hitzereduktion tagsüber und nachts Zielgruppe: Bewohner, Nutzer Akteure / Kooperationspartner Fachbereiche Umwelt, Planung, Stadtgrün, Grundstückseigentümer Maßnahmen zur Anpassung auf Quartiersebene Erwartete Anpassungsleistung Klimasensible Nachverdichtung in hitzebelasteten Bereichen Kurzbeschreibung: Städtebauliche Nachverdichtung vor dem Hintergrund der bundesweiten Zielvorgabe einer verstärkten Innenentwicklung bedeutet einerseits die Schonung von Flächenressourcen im Außenbereich, auf der anderen Seite führt sie aber zu einer baulichen Verdichtung der städtischen Struktur. Dies darf in hitzebelasteten Stadtquartieren nur unter Beachtung der klimatischen Auswirkungen erfolgen, da die zunehmende Verdichtung des Stadtkörpers zu einer steigenden thermischen Belastung führt. Eine Nachverdichtung muss nicht zwangsläufig zu einer Bebauung einer bisher unbebauten Fläche innerhalb einer bereits bestehenden Bebauung führen. Es gibt auch Formen der Umnutzung von Flächen und Gebäuden. Flächenbezogene Nachverdichtung (die Varianten 1 und 3 sind aus klimatischer Sicht verträglich oder sogar positiv, Variante 2 kann negative Auswirkungen auf das Lokalklima haben): Gebäudebezogene Nachverdichtung: - Aufstockungen - Anbauten - Umnutzung von bestehenden Gebäuden Generell können sich städtebauliche Nachverdichtungen auf das Temperatur- und Belüftungsverhältnis im Quartier auswirken. Relevant sind dabei der Versiegelungsgrad und die Grünflächengestaltung, weniger die Gebäudehöhen. Einzelprojekte haben für sich genommen wenig Auswirkungen auf das Mikroklima, im Verbund sind aber negative Effekte auf das Klima im Quartier möglich. Art der Maßnahme Planerische Maßnahme Seite 36 / 93 Weitere Hinweise/Bemerkungen - Festsetzen von öffentlichen und privaten Grünflächen wie Parkanlagen, Dauerkleingärten, Sport-, Spiel-, Zelt- und Badeplätze, Friedhöfe (nach § 9 (1) Nr. 15 BauGB) in B-Plänen - Festsetzen von Art und Maß der baulichen Nutzung (nach § 9 (1) Nr. 1 BauGB), konkretisiert insbesondere durch §§ 16 (3), 17, 19 BauNVO und von Mindestmaßen der Baugrundstücke und von Höchstmaßen für Wohnbaugrundstücke (nach § 9 (1) Nr. 3 BauGB) in B-Plänen Bei einer Blockinnenverdichtung (Hinterliegerbebauung) geht die aufgelockerte Struktur des Quartiers verloren. Die verlorenen Freiflächen wirken nicht mehr kühlend auf die Umgebung und der Retentionsraum für Niederschläge geht verloren. Nachverdichtungsprojekte werden eher zufällig im Stadtgebiet genehmigt. Notwendig sind strategische Konzepte zur Nachverdichtung, die gesamtstädtisch und quartiersbezogen Aspekte der Klimarelevanz und Freiraumausstattung einbeziehen. Sinnvoll ist die Erstellung eines Baulücken- und Brachflächenkatasters, weil daraus Beispiele für eine maßvolle Innenverdichtung entwickelt werden können. Beitrag Nachhaltigkeitsstrategie Synergieeffekte Städtebauliche Qualität; Möglichkeit der Niederschlagswasserversickerung; Naherholung Seite 37 / 93 Zurück zum Register Q11 Auszug: KfW Programm IKK; Klimaanpassung.Kommunen.NRW Zeitlicher Rahmen Hohe Relevanz / kurz- bis mittelfristige Umsetzung Wechselwirkungen/Zielkonflikte Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten, ggf. Entschädigungsansprüche; Barrierefreiheit; Nicht möglich bei vorhandenen Bodenbelastungen Der Grad der Versiegelung nimmt durch fortschreitende Siedlungstätigkeit bzw. Nachversiegelung in bestehenden Siedlungen zu (z. B. Umbau von Freiflächen in Parkplätze) zu. Die Flächenversiegelung greift in den natürlichen Wasserkreislauf entscheidend ein: Der Anteil des oberirdischen Abflusses wird erhöht und die Neubildung des Grundwassers verringert sich. Ziel der Siedlungsplanung soll sein, dass sowohl beim Gebäude- als auch beim Verkehrswegebau eine flächensparende Bauweise gewählt wird. In schon bebauten Gebieten ist eine vollständige Entsiegelung nur vertretbar, wenn die Funktion des Gebäudes bzw. des Verkehrsweges darunter nicht leidet. Bodenversiegelungen können durch den Einsatz von durchlässigen Oberflächenbefestigungen vermieden bzw. reduziert werden und zwar vor allem dann, wenn die Nutzungsform der Flächen nicht unbedingt hochresistente Beläge wie Beton oder Asphalt voraussetzt. Geeignete durchlässige Materialien zur Befestigung von Oberflächen sind mittlerweile für viele Anwendungsbereiche verfügbar. Zu beachten ist allerdings, dass auch der Unterbau und der Untergrund eine ausreichende Wasserdurchlässigkeit aufweisen müssen. Für Hofflächen, Terrassen, Parkflächen, Garten-, Rad-, Geh- und Zufahrtswege sind wasserdurchlässige Befestigungen besonders angebracht. Geeignete Beläge sind: - Schotterrasen - Rasengittersteine - Kunststoffrasengitter - Rasenfugenpflaster - Betonpflastersteine - Kies-/Splittabdeckung - Splittfugenpflaster - Porenpflaster u. ä. Dränasphaltdecken oder -betondecken sind versickerungsfähige, hohlraumreiche Decken, die auch lärmmindernd wirken. Diese Befestigungen eignen sich besonders für Straßen, Rad-/Gehwege, Markt-/Parkplätze, Hof- und Lagerflächen. Ein Teil des Wassers fließt nicht oberirdisch ab und kann entweder direkt versickern oder wird in angeschlossene Versickerungsanlagen geleitet. Eine Leuchtturmmaßnahme zum Rückbau versiegelter Flächen (in Kombination mit Notwasserstauräumen) ist im Art der Maßnahme Naturbasierte Lösung Rückbau versiegelter Flächen Kurzbeschreibung: Maßnahmen zur Anpassung auf Quartiersebene Erwartete Anpassungsleistung - Hitzereduktion tagsüber und nachts - Reduktion des Überflutungsrisikos Zielgruppe: Bewohner, Nutzer, Investoren, Gewerbetreibende Akteure / Kooperationspartner Fachbereiche: Umwelt, Planung, Stadtgrün, Tiefbau, Verkehr. Grundstückseigentümer Erwartete Ausgaben Je nach Belag 60 - 223 €/m² Quelle: https://regenwasseragentur.berlin Finanzierung / Förderung Teilentsiegelter und beschatteter Parkplatz (Herne, Foto: K.PLAN) Seite 38 / 93 - Festsetzung nicht überbaubarer Grundstücksflächen bzw. Flächen, die von Bebauung freizuhalten sind (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 10 BauGB) in B-Plänen - Rückbau- und Entsiegelungsmaßnahmen (§§ 171a – d BauGB) werden vor allem bei Stadtumbaumaßnahmen gefördert - Gebührensatzung (Reduzierung der Abwassergebühr bei Entsiegelung) Im privaten Bereich verstärkt sich aktuell die Tendenz zu versiegelten Flächen und Schottervorgärten. Damit wird das aktuell gute Klima in Einfamilienhausbereichen zukünftig gefährdet. Informationskampagnen und Gestaltungsvorgaben für zukünftige Wohnquartiere sind sinnvolle Werkzeuge, um dem entgegen zu wirken. Beitrag Nachhaltigkeitsstrategie Synergieeffekte Geringere Aufheizung der Oberflächen; Möglichkeit der Versickerung mit Grundwasserneubildung; Biodiversität; Kohlenstoffspeicherung in der Biomasse / bei Verwendung von Pflanzkohle im Boden Weitere Hinweise/Bemerkungen Negativ: Stellplatzflächen im privaten Hausumfeld (Soest, Foto: K.PLAN) Seite 39 / 93 Zurück zum Register Q12 - Zeitlicher Rahmen Mittlere Relevanz / kurz- bis mittelfristige Umsetzung Wesentlichen Einfluss auf die Siedlungswasserwirtschaft gewinnt die hitzebedingte Austrocknung der oberen Bodenzone dadurch, dass die ersten Niederschläge nach einer Trockenperiode nicht in den ausgetrockneten Boden eindringen können, sondern oberflächig abfließen. Die Folgen können eine höhere Bodenerosion, eine verringerte Grundwassererneuerungsrate und insbesondere deutlich erhöhte Niederschlagsabflüsse in die Siedlungsentwässerungssysteme, in die nächsten Oberflächengewässer und – je nach Leistungsfähigkeit der Entwässerungssysteme – auch in tiefe liegende Siedlungsgebiete und Infrastrukturanlagen sein. Zusätzlich besteht die Gefahr der Verschlammung in tieferliegenden Bereichen. Eine verbesserte Versickerung wird erreicht, indem urbane Flächen mit Vegetation bepflanzt werden, deren Wurzelwerk den Untergrund auflockert. Durch eine gleichmäßige Durchwurzelung der oberen Bodenschichten wird die Durchlässigkeit von Böden verbessert. Die Pflanzenauswahl orientiert sich an den Anforderungen einer extensiven Pflege und benötigt überwiegend trockenheitsverträgliche, aber überstautolerante Arten. Der Wirkungsgrad von Stauden auf die Bodendurchlässigkeit liegt im Schnitt etwa um ein Drittel höher als der von Rasen. Ursache hierfür ist die bei Stauden intensivere Durchwurzelung des Bodens. Bedingt durch ein vergleichsweise geringes Angebot an wasserspeichernden Poren in der Oberbodenauflage werden die Pflanzen gezwungen, auch tiefer liegende Bodenschichten intensiver zu erschließen. Die Wurzelaktivität begünstigt die Kapillarität und Porosität im Untergrund, was sich positiv auf die Versickerungsleistung auswirkt. Im Fall von Rasen befindet sich mehr als 95% der Wurzelmasse in Oberbodenschichten bis zu 20cm Dicke. Bei Stauden können dagegen artabhängig innerhalb von fünf Jahren bereits bis zu 75% der Wurzeln bis zu 40cm tief in den Boden einwachsen (Eppel-Hotz 2008). Art der Maßnahme Naturbasierte Lösung Geeignete Bepflanzung von Flächen zur Verbesserung der Durchlässigkeit oberer Bodenschichten (Durchwurzelung) Kurzbeschreibung: Maßnahmen zur Anpassung auf Quartiersebene Erwartete Anpassungsleistung - Hitzereduktion tagsüber und nachts - Reduktion des Überflutungsrisikos Zielgruppe: Grundstückseigentümer, Bewohner Akteure / Kooperationspartner Fachbereiche Umwelt, Planung, Stadtgrün, kommunale Servicebetreiber (Bauhof) Erwartete Ausgaben Ausgaben müssen individuell in der Vorplanung ermittelt werden Finanzierung / Förderung Beispiel für Staudenbewuchs (Foto: Ahlemann, K.PLAN) Seite 40 / 93 - Festsetzungen von Anpflanzungen und Pflanzenbindungen für einzelne Flächen / für ein Gebiet in B- Plänen möglich (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB) - Gestaltungsrichtlinien - Beratung, Informationsmaterial Neben einer geeigneten Bepflanzung aller Flächen der städtischen Parkanlagen gilt diese Maßnahme auch als sinnvoll für Bereiche in abflusslosen Senken, die Anschluss an Oberflächen-Fließwege haben. Hier kommen im Fall von Stark- und Extremniederschlägen große Wassermengen zusammen, die möglichst schnell versickern sollten. Hier können auch Privatgrundstücke betroffen sein, die durch eine geeignete Auswahl an Pflanzen in ihrer Versickerungsleistung verbessert werden können. Reine Schottervorgärten sollten vermieden werden. Hier sind Informations- und Aufklärungskampagnen notwendig. Beitrag Nachhaltigkeitsstrategie Synergieeffekte Verbesserung des Stadtklimas; Verbesserung des Wasserhaushaltes; Kohlenstoffspeicherung in der Biomasse / bei Verwendung von Pflanzkohle im Boden Weitere Hinweise/Bemerkungen Wechselwirkungen/ Zielkonflikte Nicht möglich bei belasteten Stadtböden; Pflegeaufwand Negativ: Schottervorgärten im privaten Hausumfeld (Soest, Foto: K.PLAN) Seite 41 / 93 Zurück zum Register Q13 Erwartete Anpassungsleistung Verbesserung bzw. Ermöglichung der Versickerung: Flächenversickerung Kurzbeschreibung: In Flächen mit hohem Versiegelungsgrad können die anfallenden Niederschlagswassermengen nicht ohne weiteres in den Boden eindringen und versickern. Eine verbesserte Versickerung wird durch Entsiegelung von bebauten Flächen erreicht, ebenso durch eine ausreichende Vegetation, deren Wurzelwerk den Untergrund auflockert. Um das Entwässerungssystem oder Vorfluter zu entlasten, sind Versickerungs- bzw. Verrieselungsanlagen hilfreich. Hierbei kann es sich um unbelastetes aber auch belastetes Niederschlagswasser handeln. Verrieselung ist die Einbringung belasteter, zu behandelnder Wässer in den Untergrund auf eine Art und Weise, dass dabei eine den Schutz des Grundwassers entsprechende Reinigung im Verlauf der Rieselstrecke (Sickerstrecke) erfolgt. Flächen-Versickerung Bei der Flächenversickerung wird das Niederschlagswasser nicht gefasst, sondern ohne technische Einrichtungen großflächig versickert. Das auf der Fläche selbst anfallende und von benachbarten Flächen zugeleitete Niederschlagswasser wird ohne Zwischenspeicherung flächenhaft in den Untergrund abgeleitet. Vorteile: - keine punktuelle Bodenbelastung aufgrund flächiger Versickerung - über bewachsenen Mutterboden gute Reinigungsleistung - in Eigenarbeit zu erstellen - hohe Lebensdauer und geringe Kosten Mulden- bzw. Beckenversickerung Bei großen Flächen, wie z. B. bei Wohnsiedlungen oder Gewerbegebieten, empfiehlt sich die Beckenversickerung. Dabei wird der Niederschlag über eine Vielzahl von Regenwasserleitungen einer zentralen Versickerungsanlage zugeführt. Die Becken und Teiche können naturnah gestaltet werden. Bepflanzte Teichbiotope passen sich sehr gut in die Landschaft ein und tragen zur Verbesserung des Mikroklimas bei. Vorteile: - Versickerungszone biologisch aktiv - Gute Retentionswirkung - Biotope als gestalterisches Element - Gute Wartungsmöglichkeiten - Verbesserung des Mikroklimas Art der Maßnahme Naturbasierte Lösung Maßnahmen zur Anpassung auf Quartiersebene Erwartete Ausgaben Ausgaben müssen individuell in der Vorplanung ermittelt werden Finanzierung / Förderung - Zeitlicher Rahmen Hohe Relevanz / kurz- bis mittelfristige Umsetzung - Reduktion des Überflutungsrisikos Zielgruppe: Haus-/Grundstückseigentümer, Wohnungswirtschaft, Gewerbetreibende, Wirtschaftsförderung, Bewohner Akteure / Kooperationspartner Privatpersonen, Gesellschaften und Stadtentwässerung, Fachbereiche Umwelt und Planung Wechselwirkungen/ Zielkonflikte Kosten Synergieeffekte Entlastung der Kanalisation Seite 42 / 93 - Festsetzung von Flächen für die Abfall- und Abwasserbeseitigung, einschließlich der Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser (§9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB) - Festsetzen von Flächen für die Wasserwirtschaft, für Hochwasserschutzanlagen und für die Regelung des Wasserabflusses (§9 Abs. 1 Nr. 16 BauGB) - LWG §51a - Städtebauliche Verträge - Beratung von Eigentümern Beitrag Nachhaltigkeitsstrategie Weitere Hinweise/Bemerkungen Flächenversickerung (Foto: K.PLAN) Möglichkeit zur Flächenversickerung (Foto: K.PLAN) Seite 43 / 93 Zurück zum Register Q14 Erwartete Anpassungsleistung Verbesserung/Ermöglichung der Versickerung: Technische Bauwerke Kurzbeschreibung: Rigolenversickerung, Rohrversickerung Rigolen sind mit grobem Kies oder Schotter, mit Lavagranulat oder mit Hohlkörpern aus Kunststoff gefüllte Gräben. Das in diese Rigolen eingeleitete Regenwasser wird dort zwischengespeichert und langsam an den Boden abgegeben. Eventuell kann in diesen Gräben zusätzlich ein gelochtes Rohr (Sickerrohr) verlegt werden, um die Speicherkapazität noch zu erhöhen bzw. um in der Rigole eine gleichmäßige Verteilung des Regenwassers zu gewährleisten. In diesem Falle spricht man von Rigolen-Rohrversickerung. Diese Systeme werden eingesetzt, wenn die Flächen zum Bau einer Mulde nicht ausreichen oder der Boden nicht ausreichend durchlässig ist. Außerdem eignen sich Rigolen beispielsweise als Überlauf von Gründächern oder von Regenwassernutzungsanlagen. Vorteile: - Durchdringung schlechter Sickerschichten - Leichte Verbindung zu tieferen, aufnahmefähigeren Schichten - Geringer Flächenbedarf - Gutes Retentionsvermögen - Kaum Einschränkung der Nutzbarkeit der Oberfläche Nachteile: - Geringe Reinigungsleistung Art der Maßnahme Technische Maßnahme Maßnahmen zur Anpassung auf Quartiersebene Erwartete Ausgaben Kosten von 100-150 €/m³ (Speichervolumen) Quelle: https://www.sieker.de - Reduktion des Überflutungsrisikos - Objektschutz Zielgruppe: Haus-/Grundstückseigentümer, Wohnungswirtschaft, Gewerbetreibende, Wirtschaftsförderung, Bewohner Akteure / Kooperationspartner Privatpersonen, Gesellschaften und Stadtentwässerung, Fachbereiche Umwelt und Planung Rigolenversickerung, Rohrversickerung (Quelle: Kompatscher 2008) Seite 44 / 93 Finanzierung / Förderung Zeitlicher Rahmen Hohe Relevanz / kurz- bis mittelfristige Umsetzung - Festsetzung von Flächen für die Abfall- und Abwasserbeseitigung, einschließlich der Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser (§9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB) - Festsetzen von Flächen für die Wasserwirtschaft, für Hochwasserschutzanlagen und für die Regelung des Wasserabflusses (§9 Abs. 1 Nr. 16 BauGB) - LWG §51a - Städtebauliche Verträge Beitrag Nachhaltigkeitsstrategie Weitere Hinweise/Bemerkungen Wechselwirkungen/Zielkonflikte Kosten Synergieeffekte Entlastung der Kanalisation Seite 45 / 93 Nr. 2.14 Mulden-Rigolen-Versickerung Bei diesem System wird an der Oberfläche der Rigole eine begrünte Mulde ausgebildet; somit wird durch die Muldenversickerung eine sehr gute Reinigungsleistung erzielt und durch die darunter liegende Rigole der Speichereffekt vergrößert. Diese Systemkombination eignet sich vor allem bei gering durchlässigen Böden. Die Schachtversickerung stellt eine Variante zur Rigolenversickerung dar, wobei in diesem Falle das Regenwasser punktförmig mittels Versickerungsschacht in den Untergrund gelangt. Diese Versickerungsanlage ist besonders für innerstädtische Gebiete mit geringem Flächenangebot geeignet, da ein minimaler Flächenbedarf (weniger als 1% der angeschlossenen Fläche) notwendig ist. Wie bei der Rigolen-/Rohrversickerung dürfen nur gering verunreinigte Regenwässer eingeleitet werden. Vorteile: -Äußerst geringer Flächenbedarf, gutes Retentionsvermögen - Kaum eingeschränkte Nutzbarkeit der Oberfläche Verbesserung bzw. Ermöglichung der Versickerung: Technische Bauwerke Ergänzung: Maßnahmen zur Anpassung auf Quartiersebene Schachtversickerung (Quelle: Kompatscher 2008) Seite 46 / 93 Zurück zum Register Q15 Erwartete Anpassungsleistung Schaffung von Niederschlagswasserzwischenspeichern: Retentionsbecken- und -flächen Kurzbeschreibung: Wenn Entwässerungssysteme bei Starkniederschlägen überlaufen, müssen die dann oberirdisch abfließende Wassermengen gezielt in die natürlichen Vorfluter geleitet oder Retentionsanlagen und –flächen zugeführt werden, damit Schäden an Infrastruktur und Gebäuden verhindert werden können. Wassermengen aus Niederschlägen können in Retentionsbecken mit oder ohne Filteranlagen zurückgehalten und verzögert an das Entwässerungssystem abgegeben werden, sobald das dort eingestaute Mischwasser abgelaufen ist. Art der Maßnahme Technische Maßnahme Maßnahmen zur Anpassung auf Quartiersebene Im Speichervolumen des gegenüber dem Untergrund abgedichteten Retentionsbeckens wird kurzfristig Wasser zurückgehalten und verzögert abgeleitet. Durch die belebte Bodenschicht finden eine biologische Reinigung und ein Rückhalt von partikulären sowie gelösten Stoffen statt. Eine zusätzliche Filterung ist beim Filterretentionsbecken gegeben. Verunreinigungen werden herausgefiltert, sodass die Wasserqualität verbessert werden kann. Kontrollschächte ermöglichen zusätzlich Interventionen bei Störfällen. Zudem sind auch diverse Varianten möglich, beispielsweise: - Nutzung eines Beckens als Teichanlage oder Biotop - Nachschaltung von Versickerungs- oder Brunnenanlagen und Wasserspielen - Nachschaltung von Pflanzbeeten oder anderen Reinigungsanlagen Erwartete Ausgaben spezifische Kosten von 200 - 800 €/m³ (abhängig vom Volumen und System; Quelle: https://www.sieker.de) Finanzierung / Förderung - Zeitlicher Rahmen Sehr hohe Relevanz / kurz- bis mittelfristige Umsetzung Beitrag Nachhaltigkeitsstrategie Wechselwirkungen/Zielkonflikte Platzbedarf der Anlagen Synergieeffekte Einsparungspotential bei Entwässerungsgebühren - Reduktion des Überflutungsrisikos - Objektschutz Zielgruppe: Haus-/Grundstückseigentümer, Wohnungswirtschaft, Gewerbetreibende, Wirtschaftsförderung, Bewohner Akteure / Kooperationspartner Privatpersonen, Gesellschaften und Stadtentwässerung, Tiefbau, Fachbereiche Umwelt und Planung Filterretentionsbecken (Quelle: Kanton Solothurn 1997) Retentionsbecken (Quelle: Kanton Solothurn 1997) Seite 47 / 93 - Festsetzung von Flächen für die Abfall- und Abwasserbeseitigung, einschließlich der Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser (§9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB) - Festsetzen von Flächen für die Wasserwirtschaft, für Hochwasserschutzanlagen und für die Regelung des Wasserabflusses (§9 Abs. 1 Nr. 16 BauGB) - LWG §51a - Städtebauliche Verträge - Beratung von Eigentümern Dort, wo ergiebige Oberflächen-Fließwege nach Starkregenereignissen auf Siedlungsbereiche treffen, ist es sinnvoll, über Niederschlagszwischenspeicher die Wassermengen, die im Siedlungsbereich Schäden anrichten könnten, zu reduzieren. Insbesondere die Gebiete im Bereich von abflusslosen Senken sind bei Extremniederschlägen (Jahrhundertereignissen) von der Gefahr einer Überflutung betroffen. Weitere Hinweise/Bemerkungen Seite 48 / 93 Zurück zum Register Q16 Erwartete Anpassungsleistung Schaffung von Niederschlagswasserzwischenspeichern: Wasserplätze Kurzbeschreibung: Vor allem in den verdichteten Innenstadtbereichen, die gleichzeitig das höchste Schadenspotential gegenüber Extremwettern verzeichnen, stehen kaum Flächen für die Abkopplung oder zur Retention von Niederschlagswasser zur Verfügung. Lösungen dafür sind die Schaffung von Flächen oder Orten, wo Niederschlagswasser zeitweise gespeichert werden kann, um es dann zu nutzen oder es verzögert abzugeben. Wasserplätze bilden ein Netzwerk von öffentlichen Plätzen, die das Niederschlagswasser temporär zurückhalten können, bevor es einem Entwässerungssystem oder Oberflächengewässer zugeführt wird. Diese Flächen können Aufenthalts- oder Erholungsflächen (Sportplätze, Parkanlagen, Parkplätze etc.) sein, sind den Großteil des Jahres trocken und übernehmen nur bei Starkniederschlägen kurzzeitig die Funktion einer Retentionsfläche. Eine Kombination zwischen Retentionsfläche und Erholungsraum ist möglich. Der gängigste Typ des Wasserplatzes sieht eine vertiefte Stelle der Platzfläche vor, in der das anfallende Regenwasser aufgefangen und zeitverzögert an das Grundwasser oder das Entwässerungssystem abgegeben wird. Art der Maßnahme Technische Maßnahme Maßnahmen zur Anpassung auf Quartiersebene Erwartete Ausgaben Ausgaben müssen individuell in der Vorplanung ermittelt werden - Reduktion des Überflutungsrisikos - Objektschutz Zielgruppe: Haus-/Grundstückseigentümer, Wohnungswirtschaft, Gewerbetreibende, Wirtschaftsförderung, Bewohner Akteure / Kooperationspartner Privatpersonen, Gesellschaften und Stadtentwässerung, Tiefbau, Fachbereiche Umwelt und Planung Niederschlagswasser-Ableitung als gestalterisches Element zum Schutz von tieferliegenden Stadtteilen (Recklinghausen, Foto: K.PLAN) Seite 49 / 93 Finanzierung / Förderung - Zeitlicher Rahmen Hohe Relevanz / kurz- bis mittelfristige Umsetzung - Festsetzung von Flächen für die Abfall- und Abwasserbeseitigung, einschließlich der Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser (§9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB) - Festsetzen von Flächen für die Wasserwirtschaft, für Hochwasserschutzanlagen und für die Regelung des Wasserabflusses (§9 Abs. 1 Nr. 16 BauGB) - Städtebauliche Verträge - Beratung von Eigentümern Wenn Oberflächen-Fließwege und abflusslose Senken im Bereich von bebauten Flächen liegen, ist für eine Versickerung von großen Regenwassermengen, die bei Extremniederschlägen anfallen können, oft kein Platz vorhanden. Hier kann die Anlage von Wasserplätzen, die in der übrigen Zeit eine andere Funktion, beispielsweise als Parkplatz oder Spielplatz haben, helfen, Überschwemmungen und Schäden an Gebäuden zu vermeiden (siehe auch Steckbrief G7: „Maßnahmen des Objektschutzes“). Beitrag Nachhaltigkeitsstrategie Weitere Hinweise/Bemerkungen Wechselwirkungen/Zielkonflikte Nutzungseinschränkung des Platzes; Verschmutzungen Synergieeffekte Nutzung als gestalterisches Element Beispiel: Wasserspielplatz mit Zwischenspeicherung Seite 50 / 93 Zurück zum Register Q17 Erwartete Anpassungsleistung Schaffung von Notwasserwegen Kurzbeschreibung: Wasserrückhalt im Straßenraum: Bei Straßen und Wegen, die keine Hauptverbindungsfunktion erfüllen, können die Fahrbahn oder die Parkstreifen als Notwasserwege und temporäre Wasserspeicher dienen. Dies ist beispielsweise durch Anordnung erhöhter Bordsteine möglich, die die Wassermengen führen, kurzzeitiges Speichervolumen schaffen und ein seitliches Abfließen verhindern. Die geringen Wassertiefen bei großer Flächenausdehnung verursachen in der Regel keine Schäden an Fahrzeugen. Tiefer liegende Parkplätze und Grünanlagen neben oder am Ende solcher Notwasserwege können bei entsprechender Ausstattung mit Entwässerungseinrichtungen und Hinweisen für die Bevölkerung zusätzlichen Retentionsraum bieten. Wasserrinnen für die Abführung von normalen Niederschlägen können mit zusätzlichem Stauraum für den Fall eines Extremniederschlags ausgelegt werden. Art der Maßnahme Naturbasierte Lösung Maßnahmen zur Anpassung auf Quartiersebene Erwartete Ausgaben Ausgaben müssen individuell in der Vorplanung ermittelt werden - Reduktion des Überflutungsrisikos - Objektschutz Zielgruppe: Haus-/Grundstückseigentümer, Wohnungswirtschaft, Gewerbetreibende, Wirtschaftsförderung, Bewohner Akteure / Kooperationspartner Privatpersonen, Gesellschaften und Stadtentwässerung, Tiefbau, Fachbereiche Umwelt und Planung Graben zur Abführung von Niederschlagswasser (Herne, Foto: K.PLAN) Seite 51 / 93 Finanzierung / Förderung Auszug: Klimaanpassung.Kommunen.NRW; NRW.BANK.Sonderprogramm Hochwasserschutz Zeitlicher Rahmen Hohe Relevanz / kurz- bis mittelfristige Umsetzung - Festsetzen von Flächen für die Wasserwirtschaft, für Hochwasserschutzanlagen und für die Regelung des Wasserabflusses (§9 Abs. 1 Nr. 16 BauGB) - Städtebauliche Verträge - Beratung von Eigentümern Bei einer dezentralen Niederschlagsbewirtschaftung mit einer Abführung des anfallenden Niederschlags an der Oberfläche sollten die Wasserwege mit ausreichend Puffer für den Extremfall ausgestattet sein. Im Notfall können extrem hohe Regenmengen auch zeitweise gezielt über Straßen abgeführt werden, wenn im dicht besiedelten Raum keine Ausweichflächen zur Verfügung stehen. Notwasserwege helfen, Überschwemmungen und Schäden an Gebäuden zu vermeiden. Beitrag Nachhaltigkeitsstrategie Weitere Hinweise/Bemerkungen Wechselwirkungen/Zielkonflikte Barrierefreiheit Synergieeffekte Kostenersparnis für Kanalsanierungen Beispiel: Wasserspielplatz mit Zwischenspeicherung (Neuss, Foto: K.PLAN) Seite 52 / 93 Zurück zum Register Q18 Erwartete Anpassungsleistung Unterführungen mit beidseitigen Entwässerungs-/ Versickerungsgräben Kurzbeschreibung: Wasser sammelt sich nach Stark- und Extremniederschlägen häufig in tiefer liegenden Punkten des Stadtgebiets, wie z. B. Unterführungen oder Tunneln, weil die dortige Entwässerung die eindringenden Wassermassen nicht bewältigen kann. Eine Gefährdung geht von solchen überfluteten Engstellen aus, wenn diese aufgrund der Wassermassen oder liegen gebliebener Fahrzeuge zeitweise nicht mehr für Einsatz- oder Rettungskräfte zu passieren sind. Überflutungsgefahr besteht vor allem dort, wo ein tief liegender Bereich ausschließlich über die städtische Kanalisation entwässert wird. Bei Stark- und Extremniederschlägen und örtlich überlaufendem Kanalsystem erfolgt die Ableitung nur verzögert oder gar nicht, sodass eine Unterführung oder ein Tunnel ohne leistungsfähige oberflächige Entwässerung schnell überflutet werden kann. Hilfreich können hier offene Retentions- oder Entwässerungsgräben sein, die ein- oder beidseitig von der Fahrbahnfläche angelegt und nicht an die Kanalisation angeschlossen sind. Eine weitere Möglichkeit sind ausreichend groß dimensionierte unterirdische Zwischenspeicher. Von entscheidender Bedeutung ist es, im Umkreis von Unterführungen oder Tunneln bei einer voll integrierten Stadt- und Entwässerungsplanung durch bauliche Maßnahmen dafür zu sorgen, dass oberflächig ablaufendes Niederschlagswasser möglichst nicht in Unterführungen oder Tunnel laufen kann. Art der Maßnahme Technische Maßnahme Maßnahmen zur Anpassung auf Quartiersebene Erwartete Ausgaben Ausgaben müssen individuell in der Vorplanung ermittelt werden Finanzierung / Förderung Auszug: NRW.BANK.Sonderprogramm Hochwasserschutz Zeitlicher Rahmen Sehr hohe Relevanz / kurz- bis mittelfristige Umsetzung - Objektschutz Zielgruppe: Grundstückseigentümer, Feuerwehr und Notdienste, ÖPNV, Anlieger Akteure / Kooperationspartner Stadtentwässerung, Tiefbau und Verkehr, Fachbereich Planung Wechselwirkungen/Zielkonflikte Platzmangel entlang von Unterführungen Synergieeffekte Kostenersparnis für Kanalsanierungen Tieferliegende Unterführung ohne ausreichenden Abfluss (Herne, Foto: K.PLAN) Seite 53 / 93 - Festsetzen von Flächen für die Wasserwirtschaft, für Hochwasserschutzanlagen und für die Regelung des Wasserabflusses (§9 Abs. 1 Nr. 16 BauGB) - Temporäre Sperrung von Unterführungen Beitrag Nachhaltigkeitsstrategie Weitere Hinweise/Bemerkungen Seite 54 / 93 Zurück zum Register Q19 Erwartete Anpassungsleistung Klimagerechte Parkplätze Kurzbeschreibung: Mit dem „Klimagerechten Parkplatz“ soll nicht nur ein grüneres Ortsbild entstehen, sondern durch die Wohlfahrtswirkung der Bäume in Hitzeperioden und bei Starkregen, die Lebensqualität der Anwohner erhöht werden. Durch die Bäume wird die Verdunstungsrate erhöht, die Gesamtfläche durch Verschattung gekühlt sowie Feinstaub gebunden. Durch die Schaffung eines Anstauraumes wird bei Starkregen aktiver Überflutungsschutz betrieben. Konkret besteht der klimagerechte Parkplatz aus den folgenden Bausteinen, die in vorhergehenden Steckbriefen genauer beschrieben sind: - Intensive Begrünung: Pflanzung mindestens eines hochstämmigen Baumes pro 5 Stellplätze zur ausreichenden Verschattung (siehe auch Q2 bis Q7) - Baumgrube mindestens 12m 3 groß und möglichst als Baumrigole ausgebaut (siehe auch Q5) - Versickerungsfähige, möglichst helle Oberfläche (Q9, Q11) - Parkplätze als Anstaufläche/Retentionsraum bei Starkregenereignissen (Bauliche Absenkung um 10-20cm) (Q13 bis Q15) - Wasserversorgung der Bäume durch Zuleitung von Regenwasser (Q5) Eine Leuchtturmmaßnahme zu klimagerechten Parkplätzen ist im Rahmen des Konzeptes für die Stadt Bornheim formuliert. Art der Maßnahme Naturbasierte Lösung Maßnahmen zur Anpassung auf Quartiersebene Erwartete Ausgaben Pflanzung 3.500 - 20.000 €/Baum (abhängig Erdaushub, Pflanzsystem, Baumgröße) - Hitzereduktion tagsüber und nachts - Reduktion des Überflutungsrisikos Zielgruppe: Straßenbau/Landschaftsbau, Ing. Büros Straßenplanung, Landschaftsarchitektur, Anwohner, Investoren Akteure / Kooperationspartner Fachbereiche Tiefbau, Verkehr, Stadtgrün, Stadtentwässerung Seite 55 / 93 Finanzierung / Förderung Auszug: KfW Programm IKK; Klimaanpassung.Kommunen.NRW BBSR Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel Zeitlicher Rahmen Mittlere Relevanz / mittelfristige Umsetzung - Richtlinie, die die baulichen Instrumente des Klimaparkplatzes definiert, - Fördergelder zur Umsetzung Beitrag Nachhaltigkeitsstrategie Weitere Hinweise/Bemerkungen Wechselwirkungen/Zielkonflikte Leichte Reduzierung der Anzahl von Parkplätzen Synergieeffekte Biotopschutz, Biodiversität; Wasserrückhalt und Kühlung; Vitalität vom Bäumen; Kohlenstoffspeicherung in der Biomasse / bei Verwendung von Pflanzkohle im Boden Seite 56 / 93 Zurück zum Register Q20 Ziel ist die Schaffung von Voraussetzungen zur Entwicklung und Einführung eines planungs- und praxistauglichen Grünquotienten (Durchgrünungsfaktor) in der Bebauungsplanung zum Schutz vor zu hoher baulicher Dichte durch den weitestgehenden Erhalt unversiegelter Flächen sowie durch die Schaffung von grüner und blauer Infrastruktur. Der Durchgrünungsfaktor formuliert klima-ökologische Mindeststandards für bauliche Änderungen und Neubebauungen, wobei sämtliche Begrünungspotentiale wie Höfe, Dächer, Mauern, etc. einbezogen werden sollen. Der Durchgrünungsfaktor stellt dabei einen zu erreichenden Soll-Wert für bauliche Vorhaben dar, der je nach Flächennutzung (Wohnen, Gewerbe, etc.) und Lage im Stadtraum unterschiedlich ausfallen kann. Die Einführung eines solchen Faktors zielt auf die Entlastung klimabelasteter Bereiche bzw. die Prävention zukünftiger Klimabelastungen ab. Das Verfahren zur Entwicklung, Einführung und Umsetzung eines Grünquotienten sollte aufgrund der in der Regel stark individuellen und heterogenen Voraussetzungen in den Kommunen eine hohe Flexibilität aufweisen und im Einklang mit bereits bestehenden planungsbegleitenden Instrumenten stehen. Da bislang erst wenig Erfahrungen mit einem klimarelevanten Durchgrünungsfaktor vorliegen und dieser in vielen Fällen nur als unverbindlicher Hinweis genutzt wird, sollte zunächst eine Bestandsaufnahme der Begrünung durchgeführt und dann die klimatische Wirksamkeit durch die Veränderungen des Grünquotienten dargestellt werden. In Neubaugebieten: Durch Ausweisung und Schaffung von Neubaugebieten ergeben sich Herausforderungen bezüglich der Reduktion von Kaltluftentstehungsgebieten aus der Landwirtschaft. Um diese Auswirkungen zu mindern, sollte die grüne Infrastruktur im Bebauungsgebiet maximiert werden. Dem Einsatz von wärmespeichernden Materialen (z.B.: Steingärten, Pflasterflächen etc.) soll vorgebeugt werden. Ebenso soll eine Wasserversickerung über offene Gartenflächen erfolgen, um die Kanalisation zu entlasten und Investitionen in Regenrückhaltebecken zu vermeiden. In Bestandsgebieten: Die Ausbreitung von Steingärten oder einer weiteren Flächenversiegelung kann in Bestandsgebieten nicht vorgeschrieben werden, jedoch kann die Stadt hier ein Beratungsangebot aufbauen, um über alternative Lösungen, die ebenfalls nicht arbeitsintensiv sind, zu informieren/beraten. Ein Beratungsangebot kann auch auf klimaresiliente Pflanzenarten ausgeweitet werden, die der Biodiversität zuträglich sind. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit kann bspw. eine Gartenneuplanung über ein Preisausschreiben angeboten werden. Entwicklung, Einführung und Umsetzung eines Grünquotienten Kurzbeschreibung: Maßnahmen zur Anpassung auf Quartiersebene Art der Maßnahme Planerische Maßnahme / Öffentlichkeitsarbeit Erwartete Anpassungsleistung - Hitzereduktion tagsüber und nachts - Reduktion des Überflutungsrisikos Zielgruppe: Bevölkerung Akteure / Kooperationspartner Planungsämter, externe Dienstleister Seite 57 / 93 Erwartete Ausgaben - Finanzierung / Förderung - Zeitlicher Rahmen mittlere Relevanz / mittelfristige Umsetzung Wechselwirkungen/Zielkonflikte - Tipps für die Herangehensweise: - Sammlung und Zusammenstellung von Erfahrungen anderer Kommunen - Überprüfung der aktuellen Planungspraxis auf die Möglichkeit der Integration eines Grünquotienten - Identifikation und Priorisierung in Frage kommender Flächen - Entwicklung einer Berechnungsgrundlage für den Grünquotienten (ggf. gemeinsam mit einem externen Dienstleister) - Implementierung des Grünquotienten in die Planungspraxis - Entwicklung/Umsetzung einer flankierenden Kampagne in der Öffentlichkeitsarbeit Synergieeffekte Steigerung der Biodiversität durch höheren Durchgrünungsfaktor Beitrag Nachhaltigkeitsstrategie Weitere Hinweise/Bemerkungen Seite 58 / 93 Zurück zum Register Q21 Das Schwammstadtprinzip zielt darauf ab, Flächen zu schaffen, die große Mengen an Wasser aufnehmen und bei Trockenheit und Hitze durch Verdunstung wieder abgeben können. Ziel ist es, dass Regenwasser dort aufzufangen, wo es niederfällt, zum Schutz vor Hitze und Trockenheit zu speichern sowie Kanäle/Abflüsse zu entlasten, um ggf. Überflutungen zu vermeiden oder abzumindern. Zum Schwammstadtprinzip gehören u. A. Einzelmaßnahmen wie in Q1-Q3 oder Q11-Q15 beschrieben. Kommunalspezifisch können sich etwaige Vorteile bieten; bspw.: - Bei Starkregen entlasten sie die Kanalisation, weil es viel mehr Flächen gibt, die den Niederschlag stattdessen lokal aufnehmen können. - Das aufgefangene Regenwasser lässt sich weiternutzen. - Durch das versickernde Wasser sind Stadtbäume und andere Grünflächen gut mit Feuchtigkeit versorgt und geben das überschüssige Wasser als Wasserdampf ab. Dabei entsteht Verdunstungskühle, die das Stadtklima für Mensch und Tiere angenehmer macht. -Wählt man für die Begrünung von Dächern und Fassaden zudem die entsprechenden Pflanzen aus, können Schwammstädte auch einen großen Beitrag zur städtischen Biodiversität leisten. Leuchtturmmaßnahmen zur spezifischen Adaption und Umsetzung des Schwammstadtprinzips ist im Rahmen des Konzeptes für die Stadt Bornheim und die Gemeinde Wachtberg ausformuliert. Spezifische Adaption und Umsetzung des Schwammstadtprinzips Kurzbeschreibung: Maßnahmen zur Anpassung auf Quartiersebene Erwartete Ausgaben Je nach Maßnahmenkombination unterschiedlich Art der Maßnahme Planerische Maßnahme Erwartete Anpassungsleistung - Reduktion des Überflutungsrisikos - Objekt- und Bevölkerungsschutz - Ggf. Steigerung Biodiversität Zielgruppe: Bevölkerung Akteure / Kooperationspartner Planungs- und Bauämter, Grundstückeigentümer, Bevölkerung Finanzierung / Förderung - Zeitlicher Rahmen Hohe Relevanz / kurz- bis mittelfristige Umsetzung Wechselwirkungen/Zielkonflikte Je nach Maßnahme evtl. Flächenkonkurrenz (bspw. bei einer Begrünung von Parkflächen) Synergieeffekte Ggf. Steigerung der Biodiversität und Entlastung der Trinkwasserversorgung durch Nutzung von Regenwasser Beitrag Nachhaltigkeitsstrategie Weitere Hinweise/Bemerkungen Seite 59 / 93 Zurück zum Register Q22 Die Auswirkungen des Klimawandels stellen Kommunen sowie Landwirte vor neue Herausforderungen. Insbesondere Starkregenereignisse führen zu Erosionsproblemen auf kommunalen und landwirtschaftlichen Flächen. Die Auswirkungen sind vielfältig und reichen von einer Verringerung der landwirtschaftlichen Ertragsfähigkeit über Hochwasserprobleme in den Ortslagen bis hin zu Nährstoffeinträgen in die Gewässer. Um die Auswirkungen des Klimawandels zu mindern und die Schäden durch Starkregenereignisse zu minimieren, sollte der Erosionsschutz - insbesondere im Bereich der Landwirtschaft - angegangen werden (bspw. durch Agroforstsysteme, Dauergrünflächen, Blühstreifen, Kleegraseinsaat für die Tierhaltung usw.). Die Effekte sind vielfältig: Auf Flächen würden so Erosionsschäden reduziert, eine multifunktionale Flächennutzung erreicht und neue Wertschöpfungsketten in der Region aufgebaut werden (bspw. bei Agroforstsystemen). Außerdem wird die biologische Vielfalt gefördert und die Zusammenarbeit von Landwirten, Kommunen und weiteren Akteuren enger gestaltet werden. Im Rahmen des Erosionsschutzes sollen Kommunen und Landwirte dabei unterstützt werden, den Herausforderungen des Klimawandels entgegenzuwirken. Insbesondere sollen die Auswirkungen von Starkregenereignissen auf landwirtschaftlichen sowie öffentlichen Flächen reduziert werden. Zunächst sollten durch Erosion betroffene Flächen identifiziert werden. Priorität sollten kommunale Flächen besitzen, da auf diese besser zugegriffen werden kann. Diese können darüber hinaus in einem zweiten Schritt als beste Praxis- Flächen dienen, um die Vorteile des Erosionsschutzes zu veranschaulichen und weitere Akteure (bspw. Landwirte) zu überzeugen. Hierfür sollte eine Akteursanalyse durchgeführt werden, bei den Vertretern der Kommunen, Landwirte und Flächeneigentümer einbezogen werden. Durch Veranstaltungen sollen diese Akteure sensibilisiert und erste potenzielle private Flächen mit hohem Gefährdungspotenzial identifiziert werden. Untersuchungen zur Etablierung des Erosionsschutz und der spezifischen Ausgestaltung können von einem externen Dienstleister durchgeführt werden. Bei Agroforstsystemen können weiterhin regionale Wertschöpfungsketten für die Holzproduktion ermittelt und aufgebaut werden (bspw. durch die Nutzung von Hackschnitzel-Heizungen in kommunalen Liegenschaften oder in Nahwärmenetzen). Eine Leuchtturmmaßnahme zum Erosionsschutz im Bereich der Landwirtschaft ist im Rahmen des Konzeptes für die Stadt Bornheim und Wachtberg formuliert. Erosionsschutz im Bereich der Landwirtschaft Kurzbeschreibung: Maßnahmen zur Anpassung auf Quartiersebene Art der Maßnahme Naturbasierte Maßnahme / Öffentlichkeitsarbeit Erwartete Anpassungsleistung - Verringerung der Bodenerosion - Gewässerschutz - Ggf. Steigerung Biodiversität Zielgruppe: Kommunen, Landwirte, Grundstückseigentümer Akteure / Kooperationspartner Landschaftsbau, Landschaftsarchitektur, Landwirte, Planungsämter Seite 60 / 93 Erwartete Ausgaben Muss spezifisch errechnet werden Finanzierung / Förderung - Zeitlicher Rahmen Hohe Relevanz / kurz- bis mittelfristige Umsetzung Wechselwirkungen/Zielkonflikte Evtl. Flächenkonkurrenz bei Landwirten / privaten Grundstückseigentümern Synergieeffekte Bei Agroforstsystemen bspw. Steigerung Biodiversität und ggf. Brennstoffgewinnung Beitrag Nachhaltigkeitsstrategie Weitere Hinweise/Bemerkungen Seite 61 / 93 Zurück zum Register Q23 Art der Maßnahme Naturbasierte Lösung Erwartete Anpassungsleistung - Hitzereduktion tagsüber und nachts Zielgruppe: Bürger ggf. über Baumpatenschaften, Naturschutzverbände, Landschaftsarchitekten, Vereine Akteure / Kooperationspartner Fachbereiche Umwelt, Planung, Stadtgrün, Kommunale Servicebetriebe Die Anschaffung mobiler Bäume in Pflanzkübeln ermöglicht eine flexible Gestaltung von Grünflächen in städtischen Umgebungen. Durch die Mobilität der Bäume können verschiedene Bereiche der Stadt je nach Bedarf grün gestaltet werden. Die Bäume in Pflanzkübeln trägt jedoch nicht nur zur Flexibilität der Stadtgestaltung bei, sondern erhöht auch die Attraktivität des Ortes insgesamt. In Kombination mit Sitzgelegenheiten schaffen sie eine angenehme Atmosphäre und laden die Bewohner und Besucher dazu ein, an diesem grünen Ort zu verweilen und zu entspannen. Es ist wichtig, geeignete Baumarten auszuwählen, die den örtlichen Gegebenheiten und klimatischen Bedingungen entsprechen. Robuste und widerstandsfähige Bäume sind erforderlich, um langfristige und nachhaltige Begrünungsmaßnahmen zu gewährleisten. Die Pflege der mobilen Bäume, einschließlich Bewässerung, Düngung und Schädlingskontrolle, muss regelmäßig erfolgen. Die Integration der Bäume in das städtische Umfeld sollte harmonisch erfolgen und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen. Die mobilen Bäume in Pflanzkübeln sind besonders dort von Vorteil, wo Flächen multifunktional genutzt werden und bauliche Veränderungen nicht möglich sind. Beispielsweise können sie auf einem Marktplatz im Sommer für Grünflächen sorgen und im Winter Platz für einen Weihnachtsmarkt bieten. Ihre Flexibilität ermöglicht es, die Fläche je nach Bedarf und Jahreszeit anzupassen und verschiedenste Aktivitäten zu unterstützen. Die Platzierung der Bäume in Pflanzkübeln erfordert ausreichend Abstand zu Gebäuden, Gehwegen und Verkehrseinrichtungen. Bürgerbeteiligung kann durch die Einbeziehung der Bevölkerung in die Auswahl der Standorte und Baumarten sowie in die Pflege der Bäume gefördert werden. Dies kann zu einem positiven Imagegewinn für die Stadt und einem verbesserten Lebensraum für die Bewohnerinnen und Bewohner führen. Insgesamt bieten mobile Bäume in Pflanzkübeln eine vielseitige Möglichkeit, das städtische Grün zu fördern und die Lebensqualität in urbanen Gebieten zu steigern. Einsatz mobiler Bäume Kurzbeschreibung: Maßnahmen zur Anpassung auf Quartiersebene Seite 62 / 93 Weitere Hinweise/Bemerkungen Synergieeffekte Steigerung der Attraktivität und Aufenthaltsqualität ggf. Steigerung der Biodiversität Beitrag Nachhaltigkeitsstrategie Finanzierung / Förderung ggf. Fördergelder zur Umsetzung Zeitlicher Rahmen Mittlere Relevanz / kurz- bis mittelfristige Umsetzung Wechselwirkungen/Zielkonflikte - Erwartete Ausgaben 500 - 4.500 Euro je Kübel Seite 63 / 93 Zurück zum Register Q24 Art der Maßnahme Naturbasierte Lösung Erwartete Anpassungsleistung - Erhöhte Klimawandelresilienz - Ggf. Steigerung Biodiversität - Reduzierung der THG-Emissionen Zielgruppe: Kommunen, Landwirte, Grundstückseigentümer Akteure / Kooperationspartner Landschaftsbau, Landschaftsarchitektur, Landwirte, Planungsämter Regenerative Landwirtschaft ist ein Ansatz zur Bewirtschaftung von Land, der darauf abzielt, die Bodengesundheit zu verbessern, die Biodiversität zu fördern und die ökologischen Prozesse zu stärken, während gleichzeitig nachhaltige Erträge erzielt werden. Im Gegensatz zu konventionellen landwirtschaftlichen Methoden, die oft zu Bodenerosion, Degradation der Bodenfruchtbarkeit und Verlust der Artenvielfalt führen können, zielt die regenerative Landwirtschaft darauf ab, das Ökosystem des Bodens wiederherzustellen und zu verbessern. Zu den Praktiken der regenerativen Landwirtschaft gehören unter anderem: 1. Bodenschutz und -aufbau: Die Nutzung von Techniken wie Mulchen, Kompostierung und Fruchtfolge, um den Boden zu schützen und seine Fruchtbarkeit zu verbessern. 2. Minimierung der Bodenverdichtung: Durch den Einsatz von Techniken wie reduzierter Bodenbearbeitung und Agroforstwirtschaft wird die Bodenverdichtung minimiert, was die Bodengesundheit fördert. 3. Erhaltung der Bodenabdeckung: Durch das Beibehalten einer ständigen Bodenabdeckung, entweder durch lebende Pflanzen oder organische Mulchmaterialien, wird die Erosion reduziert und die Feuchtigkeit im Boden besser bewahrt. 4. Förderung der Vielfalt: Die Anwendung von Diversifizierungstechniken wie Mischkulturen und Agroforstwirtschaft trägt zur Förderung der Biodiversität bei, was wiederum die Resistenz gegen Schädlinge und Krankheiten erhöht. 5. Integration von Nutztieren: Durch die Integration von Weidetieren in landwirtschaftliche Systeme können sie zur Bodenverbesserung beitragen, indem sie organische Materialien zersetzen und den Boden durch ihre Beweidung durchlüften. Umsetzung von Methoden der regenerativen Landwirtschaft Kurzbeschreibung: Maßnahmen zur Anpassung auf Quartiersebene Seite 64 / 93 Weitere Hinweise/Bemerkungen Synergieeffekte Bei Agroforstsystemen bspw. Steigerung Biodiversität und ggf. Brennstoffgewinnung Beitrag Nachhaltigkeitsstrategie Finanzierung / Förderung Zeitlicher Rahmen Hohe Relevanz / kurz- bis mittelfristige Umsetzung Wechselwirkungen/Zielkonflikte Evtl. Flächenkonkurrenz bei Landwirten / privaten Grundstückseigentümern - Erwartete Ausgaben Muss spezifisch errechnet werden Seite 65 / 93 Zurück zum Register Q25 Durch die Renaturierung von Fließgewässern (bspw. von Fluss- und Bachauen) können natürlichen Überschwemmungsgebieten wiederhergestellt werden, ihre ursprünglichen Auen überfluten und so ökologische Funktionen wiederherstellen. Dies hat mehrere Vorteile für die Anpassung an den Klimawandel: Hochwasserschutz: Natürliche Überschwemmungsgebiete fungieren als natürliche Puffer gegen Hochwasser, da sie Wasser aufnehmen und langsam abfließen lassen. Insbesondere bei extremen Wetterereignissen, die aufgrund des Klimawandels häufiger auftreten könnten, reduzieren sie das Risiko von Überschwemmungen in stromabwärts gelegenen Gebieten, was wiederum Eigentum und Infrastruktur schützt. Erosionsschutz: Durch die Renaturierung werden die Ufer stabilisiert, was dazu beiträgt, dass sich das Flussbett nicht verlagert und somit das Risiko von Ufererosion und damit verbundenen Schäden für flussabwärts liegende Gemeinden verringert wird. Verbesserte Wasserqualität: Die Renaturierung von Fluss- und Bachauen trägt zur Verbesserung der Wasserqualität bei, da natürliche Ökosysteme Schadstoffe filtern und zurückhalten können, bevor sie in den Fluss gelangen. Erhalt der Biodiversität: Natürliche Auen bieten Lebensraum für eine Vielzahl von Pflanzen- und Tierarten, die auf diese feuchten Lebensräume angewiesen sind. Die Renaturierung trägt somit zum Schutz und zur Erhaltung der Biodiversität bei, indem sie Lebensräume wiederherstellt, die durch menschliche Eingriffe verloren gegangen sind. Kohlenstoffbindung: Renaturierte Fluss- und Bachauen können auch dazu beitragen, Kohlenstoff aus der Atmosphäre zu binden und als organisches Material im Boden zu speichern. Dies trägt zur Reduzierung von Treibhausgasen bei und kann dazu beitragen, den Klimawandel abzumildern. Renaturierung von Wasserwegen Kurzbeschreibung: Maßnahmen zur Anpassung auf Quartiersebene Art der Maßnahme Naturbasierte Lösung Erwartete Anpassungsleistung - Hochwasser- und Erosionsschutz - Verbesserung der Wasserqualität - Ggf. Steigerung Biodiversität Zielgruppe: Kommunen, Grundstückseigentümer Akteure / Kooperationspartner Landschaftsbau, Grundstückeigentümer, Planungsämter Seite 66 / 93 Erwartete Ausgaben Muss spezifisch errechnet werden Finanzierung / Förderung - Zeitlicher Rahmen Hohe Relevanz / kurz- bis mittelfristige Umsetzung Wechselwirkungen/Zielkonflikte Evtl. Flächenkonkurrenz bei privaten Grundstückseigentümern Weitere Hinweise/Bemerkungen Synergieeffekte Ggf. Steigerung der Biodiversität Beitrag Nachhaltigkeitsstrategie Seite 67 / 93 Zurück zum Register G1 Erwartete Anpassungsleistung Dachbegrünung Kurzbeschreibung: Begrünte Dächer stellen die kleinsten Grünflächen im Stadtgebiet dar. Sie haben positive Auswirkungen auf das thermische, lufthygienische und energetische Potential eines Gebäudes. Erst in einem größeren Verbund ergeben sich Auswirkungen auf das Mikroklima eines Stadtviertels. Die thermischen Effekte von Dachbegrünungen liegen hauptsächlich in der Abmilderung von Temperaturextremen im Jahresverlauf. Das Blattwerk, das Luftpolster und die Verdunstung in der Vegetationsschicht vermindern das Aufheizen der Dachfläche im Sommer und den Wärmeverlust des Hauses im Winter. Dies führt zu einer ausgeglicheneren Klimatisierung der darunter liegenden Räume. Zusätzlich ist das Dach selbst geschützt, was auf lange Sicht zu einer Kostenersparnis führen kann. Ein weiterer positiver Effekt von Dachbegrünungen ist die Auswirkung auf den Wasserhaushalt. 70% bis 100% der normalen Niederschläge werden in der Vegetationsschicht aufgefangen und durch Verdunstung wieder an die Stadtluft abgegeben. Dies reduziert den Feuchtigkeitsmangel und trägt zur Abkühlung der Luft in versiegelten Stadtteilen bei. Bei Starkniederschlägen werden die Spitzenbelastungen abgefangen und zeitverzögert an die Kanalisation abgegeben, wodurch das Stadtentwässerungsnetz entlastet wird. Art der Maßnahme Naturbasierte Lösung Klimaanpassungsmaßnahmen auf Gebäudeebene Nicht nur Flachdächer, sondern auch leicht geneigte Dächer eignen sich zur Begrünung. Extensive Dachbegrünungen sind dank ihres geringen Gewichts im Unterschied zu intensiv bepflanzten Dachgärten auf fast allen Gebäuden auch nachträglich noch aufsetzbar. Erwartete Ausgaben Entsprechend der Gestaltung Kosten von 15-70 €/m² (Quelle: N. Pfoser 2017) Finanzierung / Förderung Auszug: KfW Programm IKK; Klimaanpassung.Kommunen.NRW Zeitlicher Rahmen Mittlere Relevanz / kurz- bis mittelfristige Umsetzung - Hitzereduktion tagsüber und nachts - Reduktion des Überflutungsrisikos - Objektschutz Zielgruppe: Wohnungswirtschaft, Wirtschaftsförderung, Bewohner, Gewerbetreibende Akteure / Kooperationspartner Gebäudeeigentümer, Fachbereiche Stadtgrün, Umwelt und Planung Wechselwirkungen/Zielkonflikte Statik der Dachflächen, Dachlasten; Bewässerung in Trockenperioden zum Erhalt der Kühlfunktion Intensive Dachbegrünung mit Gartennutzung Dachbegrünung von Hallen im Gewerbegebiet (Foto: K.PLAN) Seite 68 / 93 - Festsetzungen von Anpflanzungen und Pflanzenbindungen für einzelne Flächen/ für ein Gebiet in B-Plänen möglich (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB) - Information von Eigentümern - Förderprogramme auf Landesebene Zur Förderung von Gründächern stehen den Kommunen unterschiedliche Instrumente zur Verfügung. Im Einzelfall können Förderprogramme des Landes für die finanzielle Bezuschussung von Dachbegrünungsmaßnahmen herangezogen werden. Neben finanziell geförderten Dachbegrünungen können bei Neubauvorhaben im Rahmen der Bauleitplanung Dachbegrünungen in Bebauungsplänen festgeschrieben werden oder im Rahmen der Eingriffs- und Ausgleichsregelung als Maßnahme zur Eingriffsminderung angerechnet werden (Holzmüller 2009). Eine Kostenersparnis bietet die Abwassergebührenordnung, indem über eine reduzierte Gebühr für die jeweilige Fläche Anreize für Dachbegrünungen geschaffen werden. Beitrag Nachhaltigkeitsstrategie Weitere Hinweise/Bemerkungen Synergieeffekte Angenehmes Innenraumklima; Energieeinsparung durch gedämmte Dachflächen (Grünauflage); Rückhalt von Niederschlagswasser (bis zu mehr al 50 l/m² möglich), Einsparung von Entwässerungsgebühren; Erhöhung der Effizienz von gleichzeitig auf dem Dach installierten Photovoltaik-Anlagen (Kühlung der Anlagen); Biodiversität, Lebensraum für Insekten, Luftqualität; Stadtgestaltung Seite 69 / 93 Zurück zum Register G2 Erwartete Anpassungsleistung Fassadenbegrünung Kurzbeschreibung: Die Begrünung von Hausfassaden wirkt ähnlich wie die Dachbegrünung positiv auf das thermische, lufthygienische und energetische Potential eines Gebäudes. Fassadenbegrünungen verbessern in erster Linie die mikroklimatischen Verhältnisse im direkten Umfeld des Gebäudes. Die thermischen Effekte von Fassadenbegrünungen bestehen in der Abmilderung von Temperaturextremen im Jahresverlauf. Das Blattwerk, das Luftpolster und die Verdunstung in der Vegetationsschicht vermindern das Aufheizen der Hauswand bei intensiver Sonneneinstrahlung und den Wärmeverlust des Hauses im Winter. Um die Wärme der winterlichen Sonneneinstrahlung nutzen zu können, kann eine Fassade mit laubabwerfenden Pflanzen (z. B. wilder Wein) begrünt werden. Durch den Schutz des Blattwerks verringert sich auch die Feuchtebelastung des Mauerwerks. Schäden durch die Begrünung sind bei intaktem Mauerwerk ohne Risse nicht zu erwarten, sollte jedoch im Einzelfall geprüft werden. Alternativ können Rankgitter verwendet werden. Neben klimatischen Effekten können Fassadenbegrünungen auch positiv auf die lufthygienische Situation im Innenstadtbereich wirken, da sie Luftverunreinigungen - bei immergrünem Laub vor allem Feinstaub - herausfiltern. Insbesondere in engen Straßenschluchten ohne Platz für andere Begrünungsmaßnahmen stellen Fassadenbegrünungen eine wirkungsvolle Alternative dar. Art der Maßnahme Naturbasierte Lösung Klimaanpassungsmaßnahmen auf Gebäudeebene Erwartete Ausgaben Bodengebundesysteme 100 - 150 €/m²; Wandgebundesysteme 450 - 2.000 €/m² (Quelle: N. Pfoser 2017) - Hitzereduktion tagsüber und nachts Zielgruppe: Wohnungswirtschaft, Wirtschaftsförderung, Bewohner, Gewerbetreibende Akteure / Kooperationspartner Gebäudeeigentümer, Fachbereiche Umwelt und Planung Intensive Fassadenbegrünung mit wildem Wein (Emmerich, Foto: K.PLAN) Seite 70 / 93 Finanzierung / Förderung Auszug: KfW Programm IKK; Klimaanpassung.Kommunen.NRW Zeitlicher Rahmen Mittlere Relevanz / kurz- bis mittelfristige Umsetzung - Festsetzungen von Anpflanzungen und Pflanzenbindungen für einzelne Flächen/ für ein Gebiet in B-Plänen möglich (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB) - Information von Eigentümern - Förderprogramme des Landes Diese Maßnahme ist stadtweit sinnvoll. Auch Giebelwände bieten sich zur Begrünung an. Im innerstädtischen Raum ist häufig für flächige Begrünungen (Pocket-Parks) kein Platz, hier kann mit Fassadenbegrünungen gearbeitet werden. Beitrag Nachhaltigkeitsstrategie Weitere Hinweise/Bemerkungen Wechselwirkungen/Zielkonflikte Verringerte Besonnung der Hauswand im Winterhalbjahr, durch Wahl von laubabwerfenden Begrünungsarten (z.B. wilder Wein) kann hier Abhilfe geschaffen werden; Pflegeaufwand Synergieeffekte Energieeinsparung durch Dämmwirkung der begrünten Wandflächen; Schutz des Mauerwerks vor Alterung; Verbesserung der Luftqualität durch Schadstofffilterung; Biodiversität, Lebensraum für Insekten; Positive Auswirkungen einer grünen Wand auf die Psyche; Reduzierung von Vandalismusschäden Großflächige Fassadenbegrünung (Foto: K.PLAN) Seite 71 / 93 Zurück zum Register G3 Erwartete Anpassungsleistung Gebäudeausrichtung, Ausstattung und Innenraumplanung optimieren Kurzbeschreibung: Während es in den heißen Klimazonen der Erde schon immer einen klimaangepassten Städtebau (z. B. enge Gassen mit Verschattung der Hauswände, helle Oberflächen) gegeben hat, ist in unseren Regionen ein Umdenken erforderlich. Um die künftige zusätzliche Hitzebelastung im Sommer zu verringern, sollte die Stadt- und Gebäudearchitektur angepasst werden, ohne dabei die Vorteile der Sonnennutzung - insbesondere im Winter - aus den Augen zu lassen. Primär geht es darum, durch eine intelligente Gebäudeausrichtung den direkten Hitzeeintrag zu reduzieren. Eine sekundäre Strategie ist es, eine gute Durchlüftung mit ihrer kühlenden Wirkung zu erreichen. Bei der Gebäudeneuplanung kann ein sommerlicher Hitzeschutz durch eine geeignete Gebäudeausrichtung erreicht werden. Die räumliche Anordnung von Gebäuden sollte dazu unter Berücksichtigung der Sonnen- und Windexposition erfolgen. Dabei ist auch auf die Jahreszeiten Rücksicht zu nehmen, sodass es sinnvoll ist, bei der Gebäudeausrichtung beispielsweise Schlafräume so einzuplanen, dass der sommerliche Hitzeeintrag minimiert wird. Diese Maßnahme zur Anpassung an den Klimawandel lässt sich lediglich bei Planungen von Neubaugebieten und nicht im Bestand anwenden. Im Bestand kann durch eine Umgestaltung der Fensterflächen und der Wohnraumanordnung einem Hitzeeintrag auf das Innenraumklima entgegengewirkt werden. Durch Verschattungen von außen (siehe auch Steckbrief G4) kann eine höhere Flexibilität in der Raumnutzung erreicht werden. Art der Maßnahme Planerische Maßnahme Klimaanpassungsmaßnahmen auf Gebäudeebene Erwartete Ausgaben Ausgaben müssen individuell in der Vorplanung ermittelt werden - Hitzereduktion tagsüber und nachts Zielgruppe: Wohnungswirtschaft, Wirtschaftsförderung, Bewohner, Gewerbetreibende Akteure / Kooperationspartner Fachbereiche Umwelt und Planung, Bauordnung, Investoren, Architekten Seite 72 / 93 Finanzierung / Förderung - Zeitlicher Rahmen Mittlere Relevanz / kurz- bis mittelfristige Umsetzung - Festsetzung der Bauweise und der überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) in B-Plänen - (Städtebauliche) Verträge - Gestaltungssatzungen und Gestaltungsfestsetzungen im B-Plan - Information von Eigentümern Die Ausrichtung von Gebäuden, dies betrifft sowohl Wohngebäude wie auch Bauten in Industrie- und Gewerbegebieten, sollte sich zukünftig auch an der Besonnungs- und Belüftungssituation der Baufläche orientieren. Die Reduzierung des Hitzeeintrags durch direkte Sonneneinstrahlung auf das Gebäude sowie die optimale Nutzung der Kühlung durch die vorhandene Belüftung, z.B. im Umfeld von Luftleitbahnen sollte Ziel einer überlegten Gebäudeausrichtung sein. Zur Nutzung von kühler Nachtluft könnten in Strömungsrichtung angebrachte Belüftungsklappen zur Passivkühlung des Hauses herangezogen werden. Beitrag Nachhaltigkeitsstrategie Weitere Hinweise/Bemerkungen Wechselwirkungen/Zielkonflikte Durchlüftung vs. kompakte Bebauungsstrukturen Synergieeffekte Energieeinsparung bei der Gebäudekühlung (z. B. Klimaanlagen) Natürliche und mechanische Nachtbelüftung (Abbildung: www.bosy-online.de) Seite 73 / 93 Zurück zum Register G4 Erwartete Anpassungsleistung Hauswandverschattung, Wärmedämmung Kurzbeschreibung: Durch zunehmenden Hitzestress im Sommer kommt der Kühlung von Gebäuden in Zukunft eine steigende Bedeutung zu. Die Nutzung konventioneller Klimaanlagen ließe den Energieverbrauch im Sommer stark ansteigen und hätte damit negative Auswirkungen auf den Klimaschutz. Der Einsatz regenerativer Energien für Klimaanlagen und vor allem die Passivkühlung – beispielsweise über Erdwärmetauscher – können solche Zielkonflikte verhindern. Bei der Gebäudeplanung kann ein sommerlicher Hitzeschutz neben der Gebäudeausrichtung auch durch eine Hauswandverschattung mittels Vegetation, durch angebaute Verschattungselemente, sonnenstandgesteuerte Außenrollos - beispielsweise an Bürogebäuden - und mittels Wärmedämmung erreicht werden. Dabei haben viele Maßnahmen beim Hausbau, die eigentlich der Energieeinsparung und damit dem Klimaschutz dienen, auch positive Effekte auf die Klimaanpassung. Eine gute Wärmedämmung gegen Energieverluste im Winter wirkt beispielsweise auch als Hitzeschutz gegen eine übermäßige Aufheizung der Wohnungswände im Sommer. Passivhäuser mit einem hohen Potential an Energieeinsparung sind im Sommer aufgrund des serienmäßigen Lüftungssystems angenehm kühl. Verschattungen, beispielsweise durch eine im Süden des Gebäudes angebrachte Pergola, führen im Sommer bei hochstehender Sonne um die Mittagszeit zur Verschattung, in den Morgen-/Abendstunden und im Winter erreicht die tief stehende Sonne das Haus. Diese Maßnahme lässt sich auch nachträglich zur Optimierung von Gebäuden einsetzen und damit auch im Bestand anwenden. Art der Maßnahme Technische Maßnahme Klimaanpassungsmaßnahmen auf Gebäudeebene - Hitzereduktion tagsüber Zielgruppe: Wohnungswirtschaft, Wirtschaftsförderung, Bewohner, Gewerbetreibende Akteure / Kooperationspartner Fachbereiche Umwelt und Planung, Bauordnung, Investoren, Architekten Gebäude mit Außenrollos (Bochum, Foto: K.PLAN) Seite 74 / 93 Erwartete Ausgaben - Finanzierung / Förderung - Zeitlicher Rahmen Hohe Relevanz / kurz- bis mittelfristige Umsetzung - Festsetzung der Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) in B-Plänen - Information von Eigentümern/ Nutzern Diese Maßnahme spielt überall dort eine Rolle, wo eine sommerliche Hitzereduktion notwendig ist. Neben dem innerstädtischen Raum sind auch Gebäude in Industrie- und Gewerbegebieten von einer zu starken Aufheizung tagsüber bei sommerlichem Hitzewetter betroffen. Eine Verschattungen der Gebäude kann sowohl die Aufenthaltsqualität wie auch die Arbeitsproduktivität erhöhen. Durch eine Verschattung der Südseitenfenster mit PV-Anlagen kann eine Synergie zum Klimaschutz erreicht werden. Beitrag Nachhaltigkeitsstrategie Weitere Hinweise/Bemerkungen Wechselwirkungen/Zielkonflikte Sturmschäden möglich Synergieeffekte Energieeinsparung bei der Gebäudekühlung (z. B. Klimaanlagen) im Sommer; Einsatz von Photovoltaikanlagen zur Verschattung Verschattung durch PV-Anlagen (Foto: Stadt Wuppertal) Seite 75 / 93 Zurück zum Register G5 Erwartete Anpassungsleistung Geeignete Baumaterialien und Farben verwenden Kurzbeschreibung: Durch Wärmezufuhr bzw. -abfuhr wird die Temperatur eines Körpers verändert. Wieviel Wärme pro Zeiteinheit unter Temperaturzunahme aufgenommen wird, hängt von der Art des Stoffes ab. Technogene Baumaterialien erwärmen sich deutlich stärker als natürliche Oberflächen. Insbesondere Stahl und Glas haben einen großen Wärmeumsatz, d. h. sie erwärmen sich tagsüber stark und geben nachts viel Energie an die Umgebungsluft ab. Das Gegenteil ist bei natürlichen Baumaterialien wie z. B. Holz der Fall. Um die Wärmebelastungen zu verringern, ist daher der gezielte Einsatz von Baumaterialen nach ihren thermischen Eigenschaften sinnvoll. Wärmeleitfähigkeit verschiedener Materialien: Holz: 0,09 – 0,19 W/(m K) Glas: 0,76 W/(m K) Ziegel: 0,5 – 1,4 W/(m K) Beton: 2,1 W/(m K) Stahl: 15 – 58 W/(m K) Abhängig von der Oberfläche des Materials wird ein Teil der eingestrahlten Sonnenenergie sofort wieder reflektiert (Albedo) und steht damit nicht zur Erwärmung zu Verfügung. Helle Baumaterialien erhöhen diesen Effekt, reflektieren also mehr kurzwellige Sonneneinstrahlung. Dadurch heizen sich hell gestrichene Häuser oder Straßen mit hellem Asphaltbelag weniger stark auf. Großflächig in der Stadtplanung angewandt, kann somit der Wärmeinseleffekt verringert werden (siehe auch Steckbrief Q9: Materialauswahl bei Verkehrs- und Nutzflächen). Albedo verschiedener Oberflächen: Frischer Schnee: 70 – 95 % Wasserflächen: 3 – 10 % Sandflächen: 18 – 28 % Grasflächen: 10 – 20 % Dunkler Ackerboden: 7 – 10 % Asphalt: 5 - 15 % Art der Maßnahme Planerische Maßnahme Klimaanpassungsmaßnahmen auf Gebäudeebene Je heller und glatter eine Oberfläche ist, desto mehr Strahlung wird reflektiert und desto weniger stark erwärmt sich eine Fläche. Starke Aufheizungen durch den gewählten Farbton führten dazu, dass die mineralischen Putzschichten die Spannungen nicht aushalten konnten und als Folge der sommerlichen Hitze aufplatzten. Erwartete Ausgaben Ausgaben müssen individuell in der Vorplanung ermittelt werden Finanzierung / Förderung Zeitlicher Rahmen Hohe Relevanz / kurz- bis mittelfristige Umsetzung - Hitzereduktion tagsüber und nachts - Objektschutz Zielgruppe: Mieter, Wirtschaftsförderung, Bewohner, Beschäftigte Akteure / Kooperationspartner Eigentümer, Wohnungswirtschaft, Fachbereiche Umwelt und Planung, Architekten Südseite einer Hauswand mit Hitzeschaden (Foto: K.PLAN) Seite 76 / 93 - Gestaltungssatzungen und Gestaltungsfestsetzungen im B-Plan - (Städtebauliche) Verträge - Information von Eigentümern/ Nutzern Vorgaben zur Material- und Farbgestaltung von Seiten der Stadt kann es geben sowohl bei Festsetzungen im Bebauungsplan als auch durch eine eigene Gestaltungssatzung zu einem Gebiet. Dementsprechend muss jeder Gebäudeeigentümer vorab klären, ob sein Gebäude gegebenenfalls von solchen Festsetzungen im Bebauungsplan oder einer Gestaltungssatzung betroffen ist. Aber auch Baudenkmäler sind bei der Materialauswahl und Farbgestaltung eingeschränkt. Beitrag Nachhaltigkeitsstrategie Weitere Hinweise/Bemerkungen Wechselwirkungen/Zielkonflikte Material- und Farbgestaltungsvorgaben Synergieeffekte Energieeinsparung bei der Gebäudekühlung (z. B. Klimaanlagen) Foto und Thermalaufnahme (Oberflächentemperaturen) einer Hausfassade mit hellen und dunklen Elementen (Herne, Fotos: K.PLAN) Seite 77 / 93 Zurück zum Register G6 Erwartete Anpassungsleistung Wasserrückhalt in Gebäuden Kurzbeschreibung: Das Gebäude wirkt hier als Wasserspeicher bzw. Wassernutzer. Mögliche Maßnahmen sind die Nutzung von Grün- und Wasserdächern. Dank ihres geringen Gewichts sind extensive Gründächer im Unterschied zu intensiv bepflanzten Dachgärten auf fast allen Gebäuden auch nachträglich noch aufsetzbar. Neben dem Rückhalt von Niederschlägen sind ökologische Effekte wie Staubbindung und eine Reduzierung der sommerlichen Aufheizung zu verzeichnen. Abflusswasser von begrünten Dachflächen ist durch die vorgelagerte Filterung als unbedenklich eingestuft und kann deshalb problemlos versickert oder zur weiteren Nutzung in Zisternen gespeichert werden (ATV-A 138). Eine Nutzung als Brauchwasser ist möglich, kann aber abhängig vom Dachsubstrat eine Färbung aufweisen. Während die Wasseraufnahmekapazität von Gründächern bei Starkniederschlägen begrenzt ist, können größere Mengen durch Wasserdächer aufgenommen werden. Neben gestalterischen Vorteilen trägt es durch einen Kühleffekt zu einer Verbesserung des Lokalklimas bei. Aufgrund statischer Probleme ist eine Umrüstung bei Altbauten problematisch, während bei einer Neuplanung dieser Aspekt einkalkulierbar ist. Neben der Retention auf Dachflächen ist auch ein Rückhalt innerhalb von Gebäuden möglich. Wasserkeller, wie z. B. Tiefgaragen, Keller oder Räume unterhalb von gewerblichen und industriellen Betrieben können bei Extremniederschlägen große Mengen an Wasser aufnehmen, wenn sie als temporäre Zisternen angelegt sind. Das gesammelte Wasser kann als Brauchwasser (Kühlwasser, Bewässerung) genutzt werden, durch wasserdurchlässigen Bodenbelag verzögert versickern oder nachträglich einem Entwässerungssystem oder einem Oberflächengewässer zugeführt werden. Im Kanalsystem werden durch Staukanäle zusätzliche Speichervolumen geschaffen, an dessen Ende ein gedrosselter Abfluss erfolgt. Dadurch wird die maximale Abflussmenge reduziert. Diese Lösung kann angewendet werden, wo oberflächliche Retentionsmöglichkeiten nicht gegeben sind (z. B. in dicht überbauten Gebieten). Art der Maßnahme Technische Maßnahme Klimaanpassungsmaßnahmen auf Gebäudeebene - Hitzereduktion tagsüber - Reduktion des Überflutungsrisikos - Objektschutz Zielgruppe: Wohnungswirtschaft, Wirtschaftsförderung, Bewohner, Gewerbetreibende Akteure / Kooperationspartner Gebäudeeigentümer, Bauordnung, Architekten, Investoren (Foto: K. PLAN) Seite 78 / 93 Erwartete Ausgaben Ausgaben müssen individuell in der Vorplanung ermittelt werden Finanzierung / Förderung - Zeitlicher Rahmen Niedrige Relevanz / kurz- bis mittelfristige Umsetzung - Beratung von Eigentümern - Stadtentwässerung In Bereichen mit einem hohen Wasseraufkommen bei Stark- oder Extremniederschlägen und/oder bei Flusshochwasser, die keine ausreichenden Flächen zur Versickerung oder Zwischenspeicherung von Wasser zur Verfügung stellen können, ist diese Maßnahme eine sinnvolle Alternative. Beitrag Nachhaltigkeitsstrategie Weitere Hinweise/Bemerkungen Wechselwirkungen/Zielkonflikte Nutzungskonflikte des benötigten Raumes Synergieeffekte Kühleffekt bei Hitzewetterlagen Seite 79 / 93 Zurück zum Register G7 Erwartete Anpassungsleistung Maßnahmen des Objektschutzes Kurzbeschreibung: Befindet sich ein Gebäude in einem durch Sturzfluten oder Überflutungen gefährdeten Bereich, so kann die Bauvorsorge das Schadenspotential kurzfristig und nachhaltig verringern. Die folgende Abbildung gibt einen Überblick über die Möglichkeiten der Bauvorsorge für ein einzelnes Haus. Art der Maßnahme Technische Maßnahme Klimaanpassungsmaßnahmen auf Gebäudeebene Neben dem Schutz gegen Wassereintritt durch oberflächliche Wassermengen (Bauwerkabdichtungen, dichte Kellerfenster und -türen, höher gelegene Eingänge, gesicherte Tiefgarageneinfahrten u. a.) ist ein ausreichender Schutz gegen Wassereintritt durch die Kanalisation notwendig. Bei fehlenden oder nicht ausreichenden Rückstausicherungen oder Hebeanlagen kann sich Wasser aus der Kanalisation durch Sanitäranlagen und Hausanschlüsse zurückstauen und Kellerräume überschwemmen. Deshalb fordern kommunale Entwässerungssatzungen fast überall Rückstauklappen und andere geeignete Schutzmaßnahmen. Ist ein Wassereintritt nicht zu verhindern, so kann eine hochwasserangepasste Gebäudenutzung das Schadenspotential reduzieren. Kostenintensive Kellerausbauten, tief gelegene elektrische Anschlüsse und andere sensible Versorgungseinrichtungen im Keller (z. B. Datenleitungen, EDV-Anlagen) sind in überflutungsgefährdeten Gebieten zu vermeiden. Zum Schutz der Bausubstanz und zur Minimierung der Aufräum- und Wiederherstellungskosten sollten Kellerräume mit wasserbeständigen Baumaterialien (Naturstein, Kunststoff, beschichtete Metalle u. Ä.) und mobiler Inneneinrichtung ausgestattet werden. Bauvorsorge funktioniert nur, wenn die Bevölkerung ausreichend über die Möglichkeiten informiert ist. Leitfäden zum privaten Objektschutz (insbesondere zum Einbau und Unterhalt von Rückstauklappen) sind sinnvoll. Erwartete Ausgaben Ausgaben müssen individuell in der Vorplanung ermittelt werden Finanzierung / Förderung - Zeitlicher Rahmen Sehr hohe Relevanz / kurz- bis mittelfristige Umsetzung - Objektschutz Zielgruppe: Wohnungswirtschaft, Wirtschaftsförderung, Bewohner, Gewerbetreibende Akteure / Kooperationspartner Hauseigentümer Beitrag Nachhaltigkeitsstrategie Wechselwirkungen/Zielkonflikte Nutzungskonflikte im Haus Synergieeffekte - Strategie der Bauvorsorge (Quelle: BMVBW 2003) Seite 80 / 93 In Bereichen mit einem hohen Wasseraufkommen bei Stark- oder Extremniederschlägen und/oder bei Flusshochwasser, die keine ausreichenden Flächen zur Versickerung oder Zwischenspeicherung von Wasser zur Verfügung stellen können, sind alle Maßnahmen des Objektschutzes eine sinnvolle Alternative. Tieferliegende Infrastrukturen (z. B. Gebäude- und Parkplatzflächen) im Einflussbereich von Oberflächen-Fließwegen bei Starkniederschlägen können beispielsweise durch ein Schleusentor und einen Damm entlang der höher gelegenen Straße geschützt werden. Weitere Hinweise/Bemerkungen Beispiel: Temporäre Sicherung von Kellerfenstern (Foto: K.PLAN) Beispiel: Damm und Schleusentor entlang eines Niederschlags-Hauptfließweges (Soest, Foto: K.PLAN) Seite 81 / 93 Zurück zum Register G8 Die Konstruktion oder Sanierung eines klimafolgenangepassten Gebäudes erfordert eine umfassende Herangehensweise, die verschiedene Aspekte berücksichtigt, darunter Energieeffizienz, Hitze- und Kältewiderstand, Wasserschutz, Materialauswahl und Anpassung an extremere Wetterereignisse. Hierzu gehören u. A. die Einzelmaßnahmen, welche in den Steckbriefen G1 - G7 beschrieben wurden. Folgende Schritte sollten beachtet werden: - Standortanalyse und Risikobewertung - Energieträgernutzung und Energieeffizienz - Wassermanagement - Hitze- und Kältewiderstand - Resilienz ggü. Extremwetterereignissen - Barrierefreiheit und Notfallplanung - Nachhaltige Materialauswahl - Monitoring und Controlling (bspw. Raumklima und Energieverbräuche) Eine Leuchtturmmaßnahme zur Etablierung eines klimafolgenangepassten Gebäudes ist im Rahmen des Konzeptes für die Gemeinde Wachtberg formuliert. Klimafolgenangepasste Gebäude Kurzbeschreibung: Klimaanpassungsmaßnahmen auf Gebäudeebene Art der Maßnahme Planerische Maßnahme Erwartete Anpassungsleistung - Hitzereduktion tagsüber - Reduktion des Überflutungsrisikos - Objektschutz Zielgruppe: Gebäudeeigentümer, Kommunen, Wohnungswirtschaft Akteure / Kooperationspartner Kommunen, Fachplaner, Architekten, Wohnungswirtschaft, Verbände Seite 82 / 93 Erwartete Ausgaben - Finanzierung / Förderung - Zeitlicher Rahmen Hohe Relevanz / kurz- bis mittelfristige Umsetzung Wechselwirkungen/Zielkonflikte Je nach Ausgestaltung können Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Maßnahmen entstehen. Synergieeffekte Je nach Ausgestaltung können Synergien zwischen den einzelnen Maßnahmen entstehen. Beitrag Nachhaltigkeitsstrategie Weitere Hinweise/Bemerkungen Seite 83 / 93 Zurück zum Register V1 Erwartete Anpassungsleistung Ausarbeitung von Checklisten für Planer und private Bauherren Kurzbeschreibung: Zur Umsetzung des Klimafolgenanpassungskonzeptes der Region Rhein-Voreifel in den nächsten Jahren ist eine verbindliche Vorgehensweise für alle raumrelevanten Planungen notwendig. Zu diesem Zweck soll ein Prüfraster zur Anwendung des Anpassungskonzeptes erstellt werden. Dazu werden Checklisten erarbeitet, die die folgenden Bereiche abdecken: - Checkliste zur Integration der Klimaanpassung in die kommunalen Planungsvorhaben: Durch die Abarbeitung der Checkliste sollen passende Klimaanpassungsmaßnahmen gefunden und priorisiert werden, die in die nachfolgenden Abwägungen aller raumbezogenen Planungen integriert werden. - Checkliste für Investoren: Erarbeitet wird eine Checkliste für Bauprojekte, getrennt nach Wohnbauprojekten und nach gewerblich-/ industriellen Projekten, die der Sensibilisierung und Motivation von Investoren bezüglich der Klimaanpassung in Verbindung mit Lebens- oder Arbeitsqualitätssteigerung dienen soll. - Checkliste für private Bauherren: Mit der Korrespondenz zu Bauanträgen soll eine Checkliste an Privatpersonen verschickt werden, die im privaten Bereich die Notwendigkeiten und Möglichkeiten zur Klimaanpassung abfragt. Dabei gibt es Hinweise insbesondere zur Überprüfung der Überflutungs- und/ oder Hitzegefährdung des Standortes und zu den entsprechenden Maßnahmenoptionen. Die Checkliste dient der Sensibilisierung und Information der Bürgerinnen und Bürger. Die Checklisten sollen zum einen Anregungen geben, welche Maßnahmen zur Klimaanpassung mit welchen Instrumenten in der Stadt-, Erschließungs- und Freiraumplanung umsetzbar sind. Zum anderen ermöglichen die Checklisten dem Planenden eine schnelle Einschätzung, welche Maßnahmen bereits bedacht wurden bzw. an welchen Stellen eine Integration nötig ist. Eine schnelle Einschätzung im Hinblick auf die Notwendigkeit der Ergreifung von Maßnahmen (z. B. überflutungsgefährdete Bereiche), auf die nötigen Voraussetzungen (z. B. Versickerungsfähigkeit des Bodens) oder auf andere Belange, die einer Maßnahme entgegenstehen können (z. B. Barrierefreiheit) werden so ermöglicht. Die Checklisten werden thematisch nach den Aufgabenfeldern der Stadtplanung, Freiraumplanung und Erschließungsplanung geordnet. Art der Maßnahme Planerische Maßnahme Maßnahmen zur Anpassung auf Verhaltensebene - Hitzereduktion tagsüber und nachts - Reduktion des Überflutungsrisikos - Schutz des Menschen, Objektschutz Zielgruppe: Bevölkerung Akteure / Kooperationspartner Fachbereiche Umwelt, Planung, Tiefbau und Verkehr, Investoren, Architekten, private Bauherren Seite 84 / 93 Erwartete Ausgaben Ausgaben müssen individuell in der Vorplanung ermittelt werden Finanzierung / Förderung Zeitlicher Rahmen Sehr hohe Relevanz / kurz- bis mittelfristige Umsetzung - Bauleitplanung - Investorenwettbewerbe Beitrag Nachhaltigkeitsstrategie Weitere Hinweise/Bemerkungen Wechselwirkungen/Zielkonflikte Synergieeffekte Lebensqualität, Attraktivität der Kommunen; Gesundheitsvorsorge, Schadenminimierung Seite 85 / 93 Zurück zum Register V2 Erwartete Anpassungsleistung Warnsysteme, Aktionspläne – Themenfeld Hitze Kurzbeschreibung: Die Hitzewellen der Jahre 2003 und 2018 haben deutlich gezeigt, welche Folgen der Klimawandel für das Leben in Städten haben kann. Über 35.000 vorwiegend ältere Menschen sind 2003 dieser Hitzewelle in Europa zum Opfer gefallen. Ein Hitzewarnsystem und ein auf Hitzebelastungen zugeschnittenes Informationsmanagement können die gesundheitlichen Risiken von Hitzewellen verringern. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) hat ein Warnsystem eingerichtet und verfügt damit über die Möglichkeit, Hitzewarnungen auszugeben und so vor einer Wetterlage mit hohen Temperaturen, geringen Windbewegungen und intensiver Sonneneinstrahlung zu warnen. Der DWD gibt darüber hinaus täglich die amtlichen Wetter- und Unwetterwarnungen heraus. NRW-spezifische Informationen zum Hitzewarnsystem des DWDs sowie Verhaltensempfehlungen, mit deren Hilfe Gesundheitsrisiken bei extremen Hitzeereignissen vermieden werden können, liefert auch das Hitzeportal NRW (www.hitze.nrw.de). Ein System zur Verbreitung von Hitzewarnungen über die örtliche Presse (Lokalzeitung, Lokalradio) kann darauf aufgebaut werden. Allerdings kann gerade über Printmedien keine schnelle Verbreitung von Hitzewarnungen sichergestellt werden. Hitzewarnungen müssen vor allem auch über den Aufbau und/oder die Nutzung eigener Verwaltungskanäle verbreitet werden. Im Moment kommt die bundesweite Warn-App NINA in Frage. Außerdem sollte das Thema „Hitzewarnungen“ auch noch einmal mit Grundinformationen auf der städtischen Internetseite aufbereitet werden. Die Bevölkerung muss in geeigneter Form (z. B. angepasste Ansprache für die verschiedenen sozialen Gruppen) über Gefährdungen, mögliche Vorsorgemaßnahmen und empfohlenes Verhalten informiert und vor Extremwetterereignissen gewarnt werden. Zu den Maßnahmen der Informationsvorsorge gehören bspw. die Veröffentlichung von Risiko- und Gefahrenkarten, die Verbreitung von Informationsmaterialien zu persönlichen Vorsorgemaßnahmen und der Aufbau eines Netzwerkes mit Schulen. Diese Informationen sind bei vielen Kommunen und Behörden als Broschüren, Handzettel und Plakate vorhanden, jedoch oft nicht ausreichend bekannt. Diese Informationsangebote müssen insbesondere Bürgern in potenziellen Risikogebieten aktiv zur Kenntnis gebracht und einfach zugänglich gemacht werden. Es ist daher zu empfehlen, dass unter Beachtung der heterogenen Zielgruppe auf die Bürger aktiv zugegangen wird, indem man bspw. auf Bürgerversammlungen, in Ausstellungen oder durch Postwurfsendungen informiert. Hilfreich sind auch Lehrpfade, die Informationen zur Eigenvorsorge geben. Diese können bspw. mit Hilfe kleiner Info-Tafeln in innerstädtischen Parks oder in Fußgängerzonen auf positive Umsetzungen zur Klimaanpassung hinweisen oder Vorschläge für ein hitzeangepasstes Verhalten, z. B. Rasten im Schatten, machen. Auch haben Maßnahmen zur Klimaanpassung zum Teil ein hohes Klimaschutzpotential, bspw. bietet eine Gebäudedämmung auch Schutz vor Hitze. Art der Maßnahme Planerische/Technische Maßnahme Maßnahmen zur Anpassung auf Verhaltensebene Erwartete Ausgaben Ausgaben müssen individuell in der Vorplanung ermittelt werden - Hitzereduktion tagsüber und nachts - Versorgung mit Frischluft - Schutz des Menschen, Objektschutz Zielgruppe: Pflegedienste, Ärzte, Notfalldienste, Feuerwehr, Altenheime, Krankenhäuser, Bevölkerung Akteure / Kooperationspartner Wetterdienste, Ämter, Lokalpresse, Radio Seite 86 / 93 Finanzierung / Förderung Zeitlicher Rahmen Hohe Relevanz / kurz- bis mittelfristige Umsetzung Um die Gesundheit des Menschen zu schützen, müssen Präventionsmaßnahmen auf verschiedenen Ebenen initiiert werden. Dazu gehören zum Beispiel das Nutzen von Frühwarnsystemen und das rechtzeitige Aufklären der Öffentlichkeit. Besonders berücksichtigt werden müssen hier auch betroffene Einrichtungen, wie zum Beispiel Altenheime/Pflegeheime, Krankenhäuser und Kindertageseinrichtungen, um die vulnerablen Personengruppen zu erreichen. Ziel eines kommunalen Hitzeaktionsplan ist es, hitzebedingte Erkrankungen und Todesfälle durch Prävention (z.B. Bereitstellung von „kühlen Orten“) zu vermeiden. Verhaltensvorsorge ist die Basis für schadensmindernde Maßnahmen, bevor die nächste Hitzeperiode beginnt. Gefährdete Menschen müssen frühzeitig informiert und das Personal bzw. betreuende Angehörige ausgebildet werden, damit im Notfall jeder Betroffene situationsbedingt korrekt handeln kann. Maßnahmen zur Verhaltensvorsorge umfassen alle Vorbereitungen für den Not- und Katastrophenfall, um eine Krise zu bewältigen. Die folgenden Arbeitsschritte sind zur Erstellung eines Hitzeaktionsplans durchzuführen: - Aufbau einer kommunalen zentralen Koordinierungsstelle - Nutzung von Hitzewarnsystemen - Aufbau und Pflege eines Kommunikationsnetzwerkes (Internet, Presse, …) - Aufbau eines Netzwerkes mit betroffenen Einrichtungen und Vereinen, unter Einbezug von bestehenden Plattformen aus dem Gesundheitsbereich (z.B. Gesundheitswoche, Präventions- und Gesundheitskonferenz) - Verknüpfung zum Klimaschutzkonzept: Identifikation von Räumen zur Verknüpfung von Gesundheitsprävention, Gesundheitsförderung, Klimaschutz und Klimaanpassung - Identifizieren von besonderen Risikogruppen und Belastungsschwerpunkten - Erarbeitung von kurzfristigen Maßnahmen zur Minderung von Hitzeauswirkungen (z. B. Wasserzerstäuber zur Kühlung) - Weiterbildung von Personal der Pflege- und Sozialeinrichtungen - Umsetzung von langfristigen Maßnahmen in der Stadtplanung zur Reduzierung der Hitzebelastungen. Beitrag Nachhaltigkeitsstrategie Weitere Hinweise/Bemerkungen Wechselwirkungen/Zielkonflikte Synergieeffekte Gesundheitsvorsorge; Schadenminimierung Seite 87 / 93 Zurück zum Register V3 Erwartete Anpassungsleistung Erstellung eines Starkregenmanagements Kurzbeschreibung: Grundlage eines Starkregenmanagements ist die Bereitstellung von detaillierten Starkregengefahrenkarten, die Auskunft über Fließwege und Überflutungsbereiche für verschiedene Niederschlagsszenarien. Hierzu kann in den Kommunen auf unterschiedliche Grundlagen zurückgegriffen werden. Von den Fachbereichen Tiefbau und Verkehr sowie Umwelt und Planung, der Feuerwehr und den Rettungsdiensten muss ein Starkregenmanagement erarbeitet werden. Sinnvoll ist ein mehrstufiges Vorgehen: - Regional übergreifende detaillierte Fließwegekarten erarbeiten (ist in Planung) und darauf aufbauend eine Risikoanalyse (beispielsweise die Betroffenheit von Einrichtungen wie Schulen, Kitas, Seniorenheime, Infrastruktur usw. betrachten) und ein Handlungskonzept erstellen. - Verstärkt die Entsiegelung von Flächen bewerben und fördern. - Koordinierung der Oberflächenabflüsse mit Schwachstellen in der Kanalisation, Abflusshindernissen etc. - Ausarbeitung von Plänen zur Niederschlagswasserzwischenspeicherung und Fließwegeumleitung im Extremniederschlagsfall. Hierzu kann ein Brachflächenkataster einen Betrag leisten. - Aktionspläne für den Katastrophenfall vorhalten: Die Bevölkerung muss in geeigneter Form über Gefährdungen, mögliche Vorsorgemaßnahmen und empfohlenes Verhalten informiert und vor Extremwetterereignissen gewarnt werden. Zu den Maßnahmen der Informationsvorsorge gehören beispielsweise die Veröffentlichung von Risiko- und Gefahrenkarten, die Verbreitung von Informationsmaterialien zu persönlichen Vorsorgemaßnahmen und der Aufbau eines Netzwerkes beispielsweise mit Schulen, Altenheimen und Krankenhäusern. Um die Gesundheit des Menschen zu schützen, müssen Präventionsmaßnahmen auf verschiedenen Ebenen initiiert werden. Dazu gehören zum Beispiel das Nutzen von Frühwarnsystemen und das rechtzeitige Aufklären der Öffentlichkeit. Besonders berücksichtigt werden müssen hier auch betroffene Einrichtungen, wie zum Beispiel Altenheime/Pflegeheime, Krankenhäuser und Kindertageseinrichtungen, um die vulnerablen Personengruppen zu erreichen. Planerische Maßnahme Maßnahmen zur Anpassung auf Verhaltensebene - Reduktion des Überflutungsrisikos - Schutz des Menschen, Objektschutz Zielgruppe: Hauseigentümer, Feuerwehr, Altenheime, Krankenhäuser, Bevölkerung Akteure / Kooperationspartner Katastrophenschutz und Fachbereiche Tiefbau, Verkehr, Umwelt und Planung Seite 88 / 93 Erwartete Ausgaben - Finanzierung / Förderung - Zeitlicher Rahmen Hohe Relevanz / kurz- bis mittelfristige Umsetzung Verhaltensvorsorge ist die Basis für schadensmindernde Maßnahmen, bevor das nächste Ereignis beginnt. Gefährdete Menschen müssen frühzeitig informiert und ausgebildet werden, damit im Notfall jeder Betroffene situationsbedingt korrekt handeln kann. Maßnahmen zur Verhaltensvorsorge umfassen alle Vorbereitungen für den Not- und Katastrophenfall, um eine Krise zu bewältigen. Dazu gehören u. a.: - Veröffentlichungen von Informationsmaterialien zum Verhalten in Not- und Katastrophenfällen - Veranstaltung zu diesem Thema im Rahmen einer Gesundheitswoche - Beratung durch kommunale Stellen - Bereitstellung von Infrastruktur und Material für den Ereignisfall - Organisation einer Nachbarschaftshilfe - Nutzung von Quartiersnetzwerken - Klärung der Zuständigkeiten innerhalb der Familie/ Institutionen - Anlegen eines Wasservorrats - Räumen mobiler Gegenstände in obere Etagen - Abdrehen von Haupthähnen und Umlegen von Schaltern für Gas, Wasser, Strom, u. a. - Evakuierungsübungen durchführen Beitrag Nachhaltigkeitsstrategie Weitere Hinweise/Bemerkungen Wechselwirkungen/Zielkonflikte - Synergieeffekte Gesundheitsvorsorge; Schadenminimierung Seite 89 / 93 Zurück zum Register V4 Ein interkommunales Netzwerk zur Klimawandelanpassung bietet mehrere Vorteile, da es den Austausch von Wissen, Ressourcen und Erfahrungen zwischen verschiedenen Kommunen ermöglicht. Zu den Vorteilen gehören: Erfahrungsaustausch: Kommunen können von den Erfahrungen anderer profitieren, insbesondere wenn sie ähnlichen Klimarisiken ausgesetzt sind. Ein interkommunales Netzwerk bietet die Möglichkeit, bewährte Praktiken und erfolgreiche Anpassungsstrategien zu teilen. Ressourcennutzung: Durch den gemeinsamen Zugang zu Fachwissen, Forschungseinrichtungen, finanziellen Mitteln und technischen Ressourcen können Kommunen ihre Anpassungsbemühungen stärken. Gemeinsame Forschung und Entwicklung: Ein interkommunales Netzwerk erleichtert gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Durch die Zusammenarbeit bei der Erforschung neuer/spezifischer Anpassungsstrategien bzw. -maßnahmen können Kommunen innovative Lösungen entwickeln. Politische Unterstützung: Gemeinsame Interessen und Anliegen können in einem interkommunalen Netzwerk besser auf politischer Ebene vertreten werden. Eine gemeinsame Stimme kann eine stärkere politische Unterstützung auf regionaler und nationaler Ebene erhalten. Synergieeffekte: Die Zusammenarbeit ermöglicht Synergieeffekte, bei denen Kommunen gemeinsam effektivere und umfassendere Anpassungsmaßnahmen entwickeln können. Dies könnte die Form von koordinierten regionalen Infrastrukturprojekten oder gemeinsamen Frühwarnsystemen annehmen. Flexibilität und Anpassungsfähigkeit: Ein Netzwerk kann dazu beitragen, dass Kommunen flexibler auf neue Herausforderungen reagieren können. Durch den ständigen Austausch von Informationen können sie ihre Strategien kontinuierlich anpassen und verbessern. Eine Leuchtturmmaßnahme zur Etablierung eines interkommunalen Netzwerks zur Klimafolgenanpassung ist im Rahmen des Konzeptes formuliert. Etablierung eines interkommunalen Netzwerks zur Klimafolgenanpassung Kurzbeschreibung: Maßnahmen zur Anpassung auf Verhaltensebene Art der Maßnahme Planerische Maßnahme / Öffentlichkeitsarbeit Erwartete Anpassungsleistung Keine direkten Anpassungsleistungen Zielgruppe: Vertreter naher Kommunen Akteure / Kooperationspartner Kommunen, ext. Dienstleister zur Netzwerkbildung Seite 90 / 93 Erwartete Ausgaben Personalaufwand individuell abhängig von Größe und Organisation des geplanten Netzwerks. Finanzierung / Förderung - Zeitlicher Rahmen Hohe Relevanz / kurz- bis mittelfristige Umsetzung Wechselwirkungen/Zielkonflikte - Synergieeffekte Wissens- und Erfahrungsaustausch, gemeinsame koordination von Projekten, Teilung von Ressourcen Beitrag Nachhaltigkeitsstrategie Weitere Hinweise/Bemerkungen Seite 91 / 93 Zurück zum Register V5 Die Bevölkerung sollte aktiv in den Prozess der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Klimawandelanpassung einbezogen werden. Eine erfolgreiche Bürgerbeteiligung ermöglicht es den Menschen vor Ort, ihre Perspektiven, Bedenken und Ideen einzubringen, um sicherzustellen, dass die geplanten Anpassungsmaßnahmen den Bedürfnissen und Realitäten der Gemeinschaft entsprechen. Folgende Aspekte der Bürgerbeteiligung sollten in diesem Kontext berücksichtigt werden: Information/Sensibilisierung: Informationen über die erwarteten Auswirkungen des Klimawandels, vorgeschlagene Anpassungsmaßnahmen und die Bedeutung der Beteiligung im Veränderungsprozess müssen klar und verständlich vermittelt werden. Dialog und Konsultation: Die Organisation von öffentlichen Foren, Workshops oder Bürgerkonsultationen ermöglicht es den betroffenen Bürgern, direkt an Diskussionen teilzunehmen, ihre Meinungen zu äußern und Fragen zu stellen. Dies fördert den Dialog zwischen kommunalen Entscheidungsträgern und der Bevölkerung. Partnerschaften mit lokalen Organisationen: Zusammenarbeit mit lokalen Gemeinschaftsgruppen, Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und anderen Interessengruppen kann die Bürgerbeteiligung stärken. Diese Gruppen können als Vermittler zwischen der Regierung und der Gemeinschaft fungieren und spezifische Bedenken und Bedürfnisse vertreten. Beteiligung an Planungsprozessen: Bürger sollten aktiv in den gesamten Planungsprozess einbezogen werden, von der Identifizierung von spezifischen Betroffenheiten über die Entwicklung von Strategien bis zur Umsetzung von einzelnen Maßnahmen. Dies steigert den Rückhalt und das Gemeinschaftsgefühl innerhalb der Bevölkerung. Schulung und Kapazitätsaufbau: Die Bereitstellung von Schulungen und Ressourcen zur Stärkung der Fähigkeiten der Gemeinschaft in Bezug auf Klimawandel und Anpassung unterstützt die Beteiligung. Das ermöglicht den Bürgern, informierte Entscheidungen zu treffen und aktiv zur Umsetzung von Maßnahmen beizutragen. Durch eine effektive Bürgerbeteiligung wird nicht nur die Qualität und Relevanz der Anpassungsmaßnahmen verbessert, sondern es entsteht auch eine stärkere Gemeinschaftsbindung und ein gemeinsames Verständnis für die Herausforderungen des Klimawandels. Eine übertragbare Leuchtturmmaßnahme zur Öffentlichkeitsarbeit ist im Rahmen des Konzeptes für die Stadt Rheinbach formuliert. Öffentlichkeitsarbeit zur Information, Sensibilisierung und Beteiligung der Bevölkerung Kurzbeschreibung: Maßnahmen zur Anpassung auf Verhaltensebene Art der Maßnahme Öffentlichkeitsarbeit Erwartete Anpassungsleistung Keine direkten Anpassungsleistungen Zielgruppe: Bevölkerung Akteure / Kooperationspartner Kommunale Öffentlichkeitsarbeit und ggf. ansässige NGOs Seite 92 / 93 Erwartete Ausgaben Finanzierung / Förderung Zeitlicher Rahmen Hohe Relevanz / kurz- bis mittelfristige Umsetzung Wechselwirkungen/Zielkonflikte Synergieeffekte Kapazitätsaufbau/Information führt zu mehr Rückhalt/Unterstützung innerhalb der Bevölkerung Beitrag Nachhaltigkeitsstrategie Weitere Hinweise/Bemerkungen Seite 93 / 93

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21. September 2011 SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 912072 E-Mail: jenneberg01 @netcologne.de UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat 16:30 - 18:00 Uhr Erwachsene, Kinder und Jugendliche bereits ab 16:00 Uhr Telefon 0 22 22 / 945 - 101 Störungshotline: Telefon 0180 / 2 11 22 44 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungsmeldung Straßenbe- leuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am am 12.10.2011 und 9.11.2011, jeweils 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Burchert Telefon 0 22 22 / 945 - 307 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Jugendhilfeausschuss, Mittwoch, 21.09.2011, 18:00 Uhr, Aula Europaschule, Goethe- straße 1, Bornheim Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss, Donnerstag, 22.09.2011, 18:00 Uhr, Aula Europaschule, Goe- thestraße 1, Bornheim Umweltausschuss, Dienstag, 27.09.2011, 18:00 Uhr, im Rathaus Bornheim, Raum 904, Rathausstraße 2, Roisdorf Verbandsversammlung des Wasserverbandes Südliches Vorge- birge, Mittwoch, 28.09.2011, 14:00 Uhr, im Rathaus Bornheim, Raum 904, Rathausstraße 2, Roisdorf Ausschuss für Verkehr, Planung und Liegenschaften, Mittwoch, 28.09.2011, 18:00 Uhr, Aula Europaschule, Goethe- straße 1, Bornheim Stadtrat, Donnerstag, 29.09.2011, 18:00 Uhr, Aula Europaschule, Goethe- straße 1, Bornheim Die nächsten Sitzungen Sitzung des Rates der Stadt Bornheim am Donnerstag, 29.09.2011, 18:00 Uhr, in der Aula der Europaschule Bornheim, Goethestraße 1, 53332 Bornheim Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin 2 Einwohnerfragestunde 3 Entgegennahme der Niederschrift über die Sitzung Nr. 39/2011 vom 21.07.2011 4 Bebauungsplan 220 C (Ortsteil Hersel), 2. Änderung und 1. Erweiterung; Offenlagebeschluss 289/2011-7 5 Bebauungsplan 220 C (Ortsteil Hersel), 3. Änderung und 2. Erweiterung;- Einleitung und Offenlage 408/2011-7 6 Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO vom 10.08.2011 (Eingang 25.08.2011) betr. aktuelle Ände- rungsplanung für einen Teilbereich des Bebauungspla- nes 220 C in Hersel 386/2011-7 7 Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO vom 25.08.2011 betr. aktuelle Änderungsplanung für einen Teilbereich des Bebauungsplanes 220 C in Hersel 389/2011-7 8 Anregung nach § 24 GO vom 26.08.2011 betr. aktuelle Änderungsplanung für einen Teilbereich des Bebau- ungsplanes 220 C in Hersel 390/2011-7 9 Anregung nach § 24 GO vom 22.08.2011 betr. Link-/We- geführung im Rahmen des Projektes Grünes C im Be- reich des Bebauungsplangebietes 220 C in Hersel 380/2011-7 10 1. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Ort- schaft Hersel, Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung 422/2011-7 11 2. Änderung des Bebauungsplanes Ro 18 in der Ort- schaft Hersel, Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung 423/2011-7 12 Bebauungsplan Ro 20 in der Ortschaft Roisdorf; Ergeb- nis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; Be- schluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit 345/2011-7 13 Bebauungsplan Ro 15, 2. Änderung in der Ortschaft Ro- isdorf; Beschluss zu den Stellungnahmen aus der Offen- lage und Beschluss zur erneuten Offenlage 411/2011-7 14 Bebauungsplan Se 50 in der Ortschaft Sechtem; Einlei- tungsbeschluss 440/2011-7 15 2. Änderung der Satzung der Stadt Bornheim zur Erhe- bung von Elternbeiträgen in Tageseinrichtungen für Kinder 374/2011-4 16 3. Änderung der Satzung der Stadt Bornheim zur Erhe- bung von Elternbeiträgen im Rahmen der "Offenen Ganztagsschule" im Primarbereich 375/2011-4 17 Übernahme einer Ausfallbürgschaft 338/2011-2 18 Zustimmung zu Mehraufwendungen und Mehrauszah- lungen im Haushaltsjahr 2011 für die Produktgruppen 1.11.01 Elektrizitätsversorgung und 1.11.02 Gasversor- gung 410/2011-2 19 Kreditgenehmigung 2010 und Ermächtigungsübertra- gungen in das Haushaltsjahr 2011 331/2011-2 20 Änderung der Haushaltssatzung der Stadt Bornheim für das Haushaltsjahr 2011 363/2011-2 21 Wahl der Mitglieder und stv. Mitglieder des Verwal- tungsrates des Stadtbetriebs Bornheim - AöR 325/2011-1 22 Ergänzungswahlen zu verschiedenen Ausschüssen 401/2011-1 23 Antrag der FDP-Fraktion vom 05.09.2011 betr. Evaluie- rung der Ehrenamtskarte 419/2011-1 24 Mitteilung betr. Förderaktivitäten der Kreissparkasse Köln in der Stadt Bornheim 344/2011-1 25 Mitteilung betr. Beschluss des Kreistages des Rhein- Sieg-Kreises über die Stellungnahmen der kreisangehö- rigen Kommunen zum Entwurf der Haushaltssatzung 2011/2012 des Rhein-Sieg-Kreises 371/2011-2 26 Mitteilung betr. Förderung zur Sicherung des Boden- denkmals "villa rustica" in Bornheim (Botzdorf) 392/2011-7 27 Mitteilungen mündlich 28 Anfragen mündlich Nicht öffentliche Sitzung 29 Fortführung des Auswahlverfahrens zur Neuvergabe der Strom- und Gaskonzession in der Stadt Bornheim sowie Neuregelung der Betriebsführung Wasser/ Abwasser 326/2011-2 30 Beschaffung von persönlicher und feuerwehrtechni- scher Ausrüstung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Bornheim 351/2011-1 31 Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges für die Frei- willige Feuerwehr der Stadt Bornheim 368/2011-1 32 Mitteilung über Vergaben zwischen 25.000 € und 50.000 € für den Zeitraum 04.07. bis 09.09.2011 428/2011-1 33 Mitteilung betr. Beteiligung der Stadtwerke Brühl in den laufenden Konzessionsverfahren und Prüfung der Befangenheit von Ratsmitgliedern 402/2011-1 34 Mitteilungen mündlich 35 Anfragen mündlich Bornheim, den 14.09.2011 STADT BORNHEIM gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Bekanntmachung Am Donnerstag, 29.09.2011, 18:00 Uhr, findet in der Aula der Europaschule Bornheim, Goethestraße 1, 53332 Bornheim, die näch- ste Sitzung des Rates der Stadt Bornheim mit folgender Tagesordnung statt: TOP Inhalt Vorlage Nr. TOP Inhalt Vorlage Nr. Aus Anlass des 86-jährigen Vereinsbestehens wurden von Jugendlichen des SSV Merten 86 neue Bäume im Wald am Mertener Sportplatz gepflanzt. Mit dieser Aktion will der Ver- ein einerseits den Bestand des Waldes und das Landschafts- bild unterstützen, andererseits sollen die Jugendlichen in die Verantwortung für die Natur einbezogen werden. Der SSV Merten hat sich mit seinem Projekt "Aufforstung des Waldes in Merten" bei der Aktion der Fa. Wolfskin „foot- ballkids for nature“ über den Fußballverband Mittelrhein engagiert. Bürgermeister Wolfgang Henseler unterstützt die Ak- tion und bittet: Geben Sie bis spätestens zum 20.9.2011 dem Projekt über das Internet (www.footballkids-for-natu- re.de oder www.fvm.de) Ihre Stimme, damit ein möglichst großer Gewinn heraus kommt. Am Sonntag, 16. Oktober 2011, 13:00 Uhr bis 18:30 Uhr findet in Bornheim im Forum des Alexander-von-Humboldt- Gymnasiums das 1. Bornhei- mer Chorfestival statt. Der Ein- tritt ist frei! Informationen sind unter Tel. 02222/945-209 oder -210 er- hältlich. Auch in diesem Jahr geht Bornheim wieder für einen Tag lang auf Reisen. Ziel der Busfahrt: Die Bischofsresi- denz Würzburg. Am Samstag, 15. Oktober 2011, 7:00 Uhr geht es mit mehre- ren Bussen los in Richtung Bayern. Der Reisepreis be- trägt pro Person 39 Euro, worin eine Stadtführung durch Würzburg enthalten ist. Eine Anmeldung ist unbe- dingt rechtzeitig beim Reise- büro Lais im EDEKA-Center Bornheim (Tel. 02222/1031) erforderlich. Nach Reisen in den vergan- genen Jahren, wie zum Bei- spiel nach Münster, Heidel- berg, Luxemburg und Metz geht es nun nach Würzburg. Die Stadt ist eine geglückte Synthese aus Landschaft, Wein und Barockhäusern. Schon von weitem wird der Gast von der Festung Marien- burg, dem Wahrzeichen der Stadt begrüßt. In der City aber auch im Dom finden sich alle Kunst- richtungen von der Romantik bis zum Barock. Eine Stadt voller Historie, die es für die Besucher aus Bornheim am 15. Oktober 2011 kennen zu lernen gilt. Aufruf Chorfestival 2011 Bornheim geht auf Reisen nach Würzburg “Geschmackstage in Bornheim” Informatives Programm rund um regionale Produkte vom 04. bis 09. Oktober 2011 Auch in diesem Jahr führt das Bundesministerium für Ernäh- rung, Landwirtschaft und Ver- braucherschutz vom 01. bis 09. Oktober die Initiative „Ge- schmackstage - Köstliches Deutschland“ durch. Im vergangenen Jahr hatte sich die Stadt Bornheim erst- malig mit einigen Erzeugerbe- trieben an der Aktion beteiligt. Viele Kindergartenkinder und Schulklassen nahmen an den Führungen bei den Betrie- ben und Höfen teil und hatten einen informativen Vormittag. Auch in diesem Jahr beteiligt sich die Stadt Bornheim wie- der an der Aktion „Geschmak- kstage“ mit einem Wochen- programm bei ausgewählten Bornheimer Erzeugerbetrie- ben. In der Woche ab Dienstag, 04. Oktober 2011 wird wieder ein neues, ab- wechslungsreiches und infor- matives Programm geboten. Wollten Sie schon immer mal wissen wie aus Korn Brot und Torte wird, wer die „Rote Prin- zessin aus gläsernem Palast“ ist oder wie aus Schafswolle ein Pullover entsteht? Dann sind Sie bei den Führungen bei der Bäckerei Elmar Klein, bei dem Anbaubetrieb für Erdbee- ren Konrad Schwarz und der Imkerei und Schafwolle Rei- ning richtig. Der Biolandhof Apfelbacher stellt unter dem Titel „Genuss vom Feld“ die Vielseitigkeit ei- nes Biohofs vor. Traditionsreich beendet wird die Aktion mit dem be- kannten „Apfelfest“ bei Ob- stanbaubetrieb Otto Schmitz- Hübsch in Merten am Samstag, 08. Oktober und Sonntag, 9. Oktober, jeweils von 10:00 bis 17:00 Uhr. Zu diesem Programm und zum „Apfelfest“ sind alle Bornheimerinnen und Born- heimer, Gäste, Besucher so- wie Kindergartengruppen und Schulklassen herzlich eingeladen. Aus organisatorischen Grün- den bittet die Wirtschaftsför- derung um Anmeldung unter Tel. 02222/945-215. Im vergangenen Jahr erlebten die Kindergartenkinder Kräuter hautnah bei „Kräuter-Dree- sen“ „Vom Schaf zum Pullover“ Dienstag, 04. Oktober 2011 von 10:00-11:00 Uhr: Imkerei und Schafwolle Rei- ning, Kalkstraße 17, 53332 Bornheim, Tel. 02222/63556 „Vom Korn zu Brot und Tor- ten“ - Leckeres Bäckerhand- werk Mittwoch, 05. Oktober 2011 von 11:00-12:00 Uhr: Bäckerei Elmar Klein, Parkstraße 52, 53332 Bornheim-Hersel, Tel. 02222/8764 „Genuss vom Feld“ - Facetten eines Biolandhofs Donnerstag, 06. Oktober 2011 von 11:00-12:00 Uhr: Biolandhof Apfelbacher, Tom- bergstraße 1, 53332 Bornheim- Brenig „Rote Prinzessin aus gläser- nem Palast“ - Erdbeeren mal anders Freitag, 07. Oktober 2011 von 11:00-12:00 Uhr: Konrad und Werena Schwarz - Anbaubetrieb für Erdbeeren, Neugrabenweg 74, 53332 Born- heim „Apfelfest im Vorgebirge“ Samstag, 08. Oktober und Sonntag, 09. Oktober 2011, 10:00-17:00 Uhr: Obsthof Schmitz-Hübsch, Bonn-Brühler-Straße 14, 53332 Bornheim-Merten Programm „Geschmackstage Bornheim“ SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim

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7. September 2011 SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 912072 E-Mail: jenneberg01 @netcologne.de UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat 16:30 - 18:00 Uhr Erwachsene, Kinder und Jugendliche bereits ab 16:00 Uhr Telefon 0 22 22 / 945 - 101 Störungshotline: Telefon 0180 / 2 11 22 44 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungsmeldung Straßenbe- leuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am 14.09.2011 und am 12.10.2011 jeweils 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Burchert Telefon 0 22 22 / 945 - 307 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Bekanntmachung Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 21.07.2011 beschlossen, den Bereich des Bebauungsplanes Me 15.2 in der Ortschaft Merten südlich um eine Fläche für ein Geh-Fahr- und Leitungsrecht zur Beethovenstraße hin zu erweitern. In gleicher Sitzung hat der Rat gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbu- ches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Me 15.2 in der Ortschaft Merten öffentlich auszulegen. Der Bebauungsplan umfasst einen Bereich zwischen Bonn-Brüh- ler-Straße (L183), Beethovenstraße, Mozartstraße und Kreuz- straße. Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor: - Umweltbericht (Punkt B der Begründung) - Hydrogeologische Beurteilung zur Versickerungsfä- higkeit des Untergrundes - Schalltechnische Untersuchung - Verkehrsgutachterliche Stellungnahme - Artenschutzrechtliche Stellungnahme Die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Me 15.2 mit Begründung und den o.a. Informationen erfolgt in der Zeit vom 15.09.2011 bis 14.10.2011 einschließlich bei der Stadtverwaltung Bornheim, Fachbereich 7, -Stadtpla- nung und Grundstücksneuordnung-, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, während der Besuchszeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr. Darüber hinaus können die Planunterlagen im Internet unter www.bornheim.de eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der weiteren Be- schlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt blei- ben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht wer- den, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend ge- macht werden können. Über die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen entschei- det die Stadt Bornheim und teilt das Ergebnis mit. Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Planbereich grob darstellt, wird hingewiesen. Bornheim, den 16.08.2011 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Tag des offenen Denkmals Sechs Gebäude in der Stadt Bornheim zu besichtigen Auch beim diesjährigen Tag des offenen Denkmals können in der Stadt Bornheim gleich sechs Gebäude besichtigt werden. Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz hat für den diesjährigen Tag des offenen Denkmals am Sonntag, 11. September 2011 das bundesweite Schwerpunktthema „Romantik, Realismus, Revolu- tion – Das 19. Jahrhundert“ gewählt. Der Tag des offenen Denkmals widmet sich erstmalig einer Zeitepo- che zu. Das 19. Jahrhundert mit seinem aufregenden kulturellen, technischen, politischen und sozialen Wandel bietet so gut wie aller- orts Anknüpfungspunkte und breit gefächerte Möglichkeiten. Auch in diesem Jahr haben sich im Stadtgebiet von Bornheim gleich mehrere Denkmaleigentümer dazu bereit erklärt, ihre Baudenkmäler an diesem Tag zu öffnen und interessierten Bür- gerinnen und Bürgern vorzustellen. Auf dem diesjährigen Motto beruht die Überlegung, sich auf die Person des Ernst Moritz Arndt zu konzentrieren. Der bekannte Schriftsteller und Dichter hat sich seinerzeit gerne hier in Rois- dorf und u. a. auf der Wolfsburg aufge- halten und von dort aus die Umgebung erwandert. Gerne hielt er sich am Rois- dorfer Mineralbrunnen auf, wo er das Brunnenwasser aus einer nur für ihn be- stimmten Porzellantasse getrunken ha- ben soll. Der Roisdorfer Heimatforscher Dr. Gierlich - in historischer Bekleidung - leitet aus diesem Anlass am Tag des offenen Denkmals eine geschichtlich sehr interessante Führung, welche um 15.00 Uhr am Roisdorfer Mineralbrun- nen (Brunnenallee) beginnt und an der Wolfsburg (Siefenfeldchen 171) ab- schließt. Auch in Sechtem wird ein interessantes Programm geboten. Hier wird ein Rund- gang durch Sechtem zu den Gebäuden des 19. Jahrhunderts stattfinden. Ausge- hend von der Weißen Burg (Kaiserstra- ße 2) startet der Rundgang durch das „historische Sechtem“ um 13.00 Uhr. Der Abschluss findet in der Katholi- schen Pfarrkirche St. Gervasius und Protasius (Straßburger Straße 15) statt, welche aus Anlass des Tag des offenen Denkmals im Anschluss an den Gottesdienst bis 18.00 Uhr geöffnet bleibt. Neben dem Roisdorfer Mineralbrunnen (Öffnungszeiten 10.00 Uhr - 18.00 Uhr) und der Wolfsburg (Öffnungszeiten 10.00 Uhr - 18.00 Uhr) in Roisdorf sowie der Weißen Burg (Öffnungszeiten 11.00 Uhr - 16.00 Uhr) und der Katholischen Pfarrkirche St. Ger- vasius und Protasius in Sechtem sind noch weitere Baudenkmä- ler am Sonntag, 11. September 2011 geöffnet. Der Mönchshof in Merten (Bachstraße 23) hat in der Zeit von 11.00 Uhr - 14.00 Uhr geöffnet. Das Haupthaus wurde 1807/10 in der heute noch bestehenden sichtbar gehaltenen Fachwerkkon- struktion erbaut. In Hersel öffnet der Marienhof (Rheinstraße 218) in der Zeit von 11.00 Uhr - 17.00 Uhr seine Pforten. Dieser wurde 1867 als Win- zerhof erbaut und wird heute wieder von der Eigentümerfamilie als Weinhandlung betrieben. Integrationsrat, Dienstag, 13.09.2011, 18:00 Uhr, im Rathaus Bornheim, Raum 904, Rathausstraße 2, Roisdorf Ausschuss für Bürgerangelegenheiten, Donnerstag, 15.09.2011, 18:00 Uhr, Aula Europaschule, Goethestraße 1, Bornheim Die nächsten Sitzungen Bebauungsplan Me 15.2 in der Ortschaft Merten Erweiterung des Planbereiches, Öffentliche Auslegung Auch die Wolfsburg ist am Tag des offenen Denkmals zu besichtigen. FOTO: STADT BORNHEIM Bekanntmachung Aufgrund § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 des Bauge- setzbuches (BauGB) in der Fassung der Be- kanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Bornheim am 21.07.2011 be- schlossen, den Flächennutzungsplan der Stadt Bornheim zu ergänzen (1. Ergänzung). Die 1. Ergänzung umfasst den von der Geneh- migung des Flächennutzungsplanes ausgenom- menen Bereich in der Ortschaft Merten zwi- schen Bonn-Brühler-Straße (L183), Beethoven- straße, Mozartstraße und Kreuzstraße und bein- haltet die Darstellung eines Sondergebietes für diesen Bereich. In gleicher Sitzung hat der Rat beschlossen, auf- grund der bereits im Rahmen der Neuaufstel- lung des Flächennutzungsplanes und der zum Bebauungsplan Me 15 durchgeführten frühzei- tigen Beteiligung der Öffentlichkeit auf die früh- zeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu ver- zichten und den Entwurf der 1. Ergänzung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bornheim in der Ortschaft Merten gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Folgende Arten umweltbezogener Informatio- nen liegen vor: - Umweltberichte ( Teil B der Begrün- dung zum Flächennutzungsplan, Teil B der Begründung zum Bebauungs- planentwurf Me 15.2) Die Auslegung des Entwurfes der Flächennut- zungsplanergänzung mit Begründung und der o.a. Informationen erfolgt in der Zeit vom 15.09.2011 bis 14.10.2011 einschließlich bei der Stadtverwaltung Bornheim, Fachbereich 7, -Stadtplanung und Grundstücksneuordnung-, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, während der Besuchszeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr. Zusätzlich können die Planunterlagen im Inter- net unter www.bornheim.de eingesehen wer- den. Während der Auslegungsfrist können Stellung- nahmen schriftlich oder zur Niederschrift vor- gebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebe- ne Stellungnahmen können bei der weiteren Be- schlussfassung über die Flächennutzungspla- nergänzung unberücksichtigt bleiben. Über die fristgemäß eingegangenen Stellung- nahmen entscheidet die Stadt Bornheim und teilt das Ergebnis mit. Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Ergänzungsbereich grob darstellt, wird hinge- wiesen. Bornheim, den 16.08.2011 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Flächennutzungsplan der Stadt Bornheim / 1. Ergänzung in der Ortschaft Merten Ergänzung, frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Öffentliche Auslegung SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bürgermeister Wolfgang Henseler appelliert an Autofahrer und Eltern Die Schule beginnt Am heutigen Tag (7. Septem- ber) geht auch für Bornheims Schülerinnen und Schüler der Alltag wieder los. Die Erstkläss- ler werden am Donnerstag (8. September) eingeschult. Für diese beginnt jetzt ein völlig neuer Lebensabschnitt. Dazu gehört auch der Schulweg. Für die jüngsten Verkehrsteilneh- mer ist dieser nicht ungefähr- lich. Bürgermeister Wolfgang Henseler appelliert an alle Autofahrerinnen und Autofah- rer zu besonderer Vorsicht: „Kinder sind das schwächste Glied in der Kette der Verkehrs- teilnehmer und besonders ge- fährdet!“ Experten sind sich ei- nig: Den Kindern fällt es schwer, sich auf das Verkehrs- geschehen zu konzentrieren, sie reagieren impulsiv und spontan, begonnene Handlun- gen können nur schlecht unter- oder abgebrochen werden. Erst mit acht bis zehn Jahren wer- den Kinder zu Fußgängern und mit 13 bis 15 Jahren zu Radfah- rern, die in der Lage sind, die an sie gestellten Anforderun- gen einigermaßen sicher be- wältigen zu können. Deshalb die Empfehlung an alle Auto- fahrer und andere motorisierte Verkehrsteilnehmer: Die Ge- schwindigkeitsbeschränkun- gen unbedingt beachten! Die Geschwindigkeit des eigenen Fahrzeugs zu verringern, wenn man Kinder auf der Fahrbahn oder am Straßenrand sieht. Zu- dem sollte man stets bremsbe- reit sein. Bürgermeister Wolf- gang Henseler wendet sich auch in einem Appell an die El- tern und Großeltern: Den Schulweg mit den Kindern vor- ab zu üben und dabei auf alle möglichen Gefahren hinzuwei- sen und mit dem Kind zu be- sprechen. Auch das Fahren mit dem Bus und das richtige Ver- halten an der Bushaltestelle sollte mit dem Kind geübt wer- den. Schließlich müsste man erkennen, dass der kürzeste Schulweg nicht unbedingt der sicherste sein muss. Wichtig ist es, dass die Kinder möglichst selten die Straße überqueren. Schulanfänger sollten nicht al- leine mit dem Fahrrad zur Schule geschickt werden, da sie mit sechs oder sieben Jah- ren noch nicht in der Lage seien, ein Fahrrad sicher zu be- herrschen. Wer sein Kind mit dem Auto zur Schule bringen möchte, muss darauf achten, dass es ordnungsgemäß in ei- nem Kindersitz angeschnallt ist. Am Fahrziel schließlich soll- te das Kind keine Fahrbahn mehr überqueren müssen. Und auch Eltern sollten sich Zeit nehmen, wenn sie ihre Kinder zur Schule oder in den Kinder- garten bringen. Eltern müssen immer ein gutes Vorbild sein! AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

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29. Juni 2011 STADT BORNHEIM BÜRGERINFORMATION verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 912072 E-Mail: jenneberg01 @netcologne.de UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat 16:30 - 18:00 Uhr Erwachsene, Kinder und Jugendliche bereits ab 16:00 Uhr Telefon 0 22 22 / 945 - 101 Störungshotline: Telefon 0180 / 2 11 22 44 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungsmeldung Straßenbe- leuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am 13.7.2011 und am 10.8.2011 jeweils 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Burchert Telefon 0 22 22 / 945 - 307 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Fachausschuss „Volkshochschule“ der Stadt Bornheim am Mittwoch, 29. Juni 2011, 18.00 Uhr im VHS-Gebäude, Raum 2, Alter Weiher 2, Roisdorf. Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel der Stadt Bornheim am Dienstag, 5. Juli 2011, 18.30 Uhr in der Aula der Franziskusschule Merten, Beethovenstraße 57, Merten. Jugendhilfeausschuss der Stadt Bornheim am Mittwoch, 6. Juli 2011, 18.00 Uhr in der Aula der Europaschule Bornheim, Goe- thestraße 1, Bornheim. Verwaltungsrat des Stadtbetriebs Bornheim -AöR- am Don- nerstag, 7. Juli 2011, 18.00 Uhr im Stadtbetrieb Bornheim, So- zialraum (Raum 8), Donnerbachweg 15, Waldorf. Eine literarische Reise durch die Türkei Wir laden Sie herzlich ein zu einer Türkeireise der besonderen Art. Mit dem Finger auf der Landkarte, unterstützt von Dias, begeben wir uns an diesem Abend auf die Reise zu verschiedenen Städten und Regionen der Türkei. Dabei begegnen wir Autoren und Auto- rinnen, die durch ihre jeweilige Herkunft geprägt, in ihren Tex- ten ihre Heimat und die dort lebenden Menschen thematisieren. Im Anschluss erwartet Sie übrigens ein kleiner Imbiss mit typisch türkischen Köstlichkeiten. Lesung mit Imbiss Donnerstag, 30.06.2011, 19:30 Uhr Bornheim Stadtbücherei, Servatiusweg 19-23 Referentin: Irma Drerup Gesamtgebühr: 9,00 EUR Mit der Bitte um vorherige Anmeldung Besuch des WDR - Produktionsgelände in Köln-Bocklemünd Die Werkstätten und Fernsehstudios des WDR sowie die Außen- kulisse der Lindenstraße sind, sofern keine Dreharbeiten oder Umbauten stattfinden, während einer Führung - Dauer ca. zwei Stunden - zu besichtigen. Wettergerechte Kleidung wird empfohlen. Treffpunkt: WDR-Außengelände in Köln-Bocklemünd. Mindestalter: 10 Jahre. Termin der Exkursion: Samstag, 02.07.2011, 11:00 Uhr Gesamtgebühr: 4,00 EUR Treffpunkt: Köln, WDR-Außengelände, Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln-Bocklemünd Anmeldung erforderlich Schlagfertigkeitstraining Fallen Ihnen die passenden Worte oft zu spät ein? Dann ist dieses Seminar für Sie das Richtige. Schlagfertigkeit ist die Kunst, jeder- zeit die richtigen Worte zu finden, schwierige Situationen char- mant zu entspannen oder im richtigen Augenblick treffend zu reagieren. Lernen Sie, mit spontanen Antworten Ihr Gegenüber zu verblüf- fen, üben Sie den selbstbewussten Einsatz der Körpersprache und meistern Sie so selbst unerwartete Situationen wortgewandt und mit Humor. Wochenendkurs: Samstag, 09.07.2011 und Sonntag, 10.07., je- weils 09:30-16:00 Uhr Roisdorf, VHS-Gebäude, Alter Weiher 2 Dozentin: Antje Vödisch Gesamtgebühr: 40,80 EUR (erm. 22,40 EUR) Anmeldung bis 04.07. erforderlich 'De dicke Pitter' - Besuch bei den Glocken im Kölner Dom Die Führung zu den Glocken des Domes beginnt in der 'Unter- welt', denn hier befindet sich die Glockengussgrube, in der höchstwahrscheinlich zwei Domglocken gegossen wurden. Dann steigen wir hinauf zur riesigen mechanischen Domuhr, die seit 1880 für den richtigen Schlag der Domglocken sorgt. Weiter geht es zur elektrischen Läuteanlage, die 1908 eine große Zahl von Glöcknern ablöste. Höhepunkte der Führung sind jedoch die größte frei schwingende Glocke, die Petersglocke ('de dicke Pit- ter'), sowie Pretiosa, Speciosa, Dreikönigen-, Ursula-, Ave-, Kapi- tels- und Josephsglocke. Mindestalter: 16 Jahre. Die Teilnehmer/innen müssen höhenfest und schwindelfrei sein. Exkursion: Samstag, 09.07.2011, 18:00 Uhr Gesamtgebühr: 20,00 EUR (erm. 12,00 EUR) Treffpunkt: Köln, Dom, vor dem Hauptportal an der Westseite Gute körperliche Fitness erforderlich, da ca. 270 Treppenstu- fen über enge Wendeltreppen bewältigt werden müssen Anmeldung bis 04.07. erforderlich. Einladung zur Einwohnerversammlung über die Planungen im süd-östlichen Randbereich von Hersel B e k a n n t m a c h u n g Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 26.05.2011 bei der Beratung über die 2. Änderung und 1. Erweiterung des Bebauungsplanes Bornheim Nr. 220 C den Bürgermeister beauf- tragt, im Rahmen einer Einwohnerversammlung außerhalb des Bebauungsplanverfahrens die Planung vorzustellen. Die Planung betrifft den Bereich zwischen der Rheinstraße, der Oderstraße / Ruhrstraße und den angrenzenden landwirtschaft- lichen Flächen. Ziel der Planung ist die Anpassung der Möglichkeiten zur Wohn- bebauung an die aktuellen städtebaulichen Ziele und die Bau- landnachfrage, die Ergänzung der Ortsrandeingrünung im Rah- men des Grünen C und die Verlagerung von Kinderspielflächen. Die Einwohnerversammlung findet statt am Mittwoch, den 29.06.2011, um 18.30 Uhr im Forum der Grundschule Hersel Rheinstraße 166, 53332 Bornheim. Bornheim, den 07.06.2011 S t a d t B o r n h e i m gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Veranstaltungen der VHS Anmeldungen sind möglich: • schriftlich (Alter Weiher 2, 53332 Bornheim) • über die Homepage (www.vhs-bornheim-alfter.de) • oder persönlich in der Geschäftsstelle der VHS Bornheim/Alfter. Die Mitarbeiter/innen beantworten gerne auch Fragen und informieren über die Veranstaltungen (Tel. 02222/945-460) Zweites “Fest der Nationen und Kulturen” in Bornheim am 17. Juli Nachdem das „Fest der Natio- nen und Kulturen“ 2010 ein großer Erfolg gewesen war, la- den der Arbeitskreis „Sozia- les“ der Lokalen Agenda Born- heim und der Bornheimer In- tegrationsrat erneut zum "Fest der Nationen" ein. Es findet am 17.7.2011 von 12 bis 17 Uhr im Alexander-von-Hum- boldt-Gymnasium statt. Die Schirmherrschaft des Festes unter dem Motto „Alle unter einem Dach“ hat erneut Bür- germeister Wolfgang Henseler übernommen, dem das friedli- che Miteinander der Bornhei- mer Bürgerinnen und Bürger aus mehr als 100 Nationen be- sonders am Herzen liegt. Im Hintergrund tragen zahlrei- che Bornheimer Betriebe und Einrichtungen mit Geld- und Sachspenden sowie tatkräfti- ger Unterstützung zum Gelin- gen bei. Auf dem reichhaltigen Pro- gramm stehen nicht nur Spei- sen und Getränke aus vielen Ländern. Zum Anschauen, Mitmachen und Zuhören gibt es unter anderem eine Line- Dance-Aufführung, einen Baseball-Käfig und eine Kung- Fu-Präsentation. Verschiede- ne Künstler von Irischer Folk- lore bis Rap sorgen für die richtige musikalische Stim- mung, dazu gibt es jede Men- ge Informationen rund um die unterschiedlichen Nationen. Beim gemeinsamen Essen und Feiern können die Menschen aus aller Welt miteinander ins Gespräch kommen, sich ken- nen lernen und mehr überein- ander erfahren. „Kommen Sie vorbei und feiern Sie mit!“ la- den Veranstalter und Bürger- meister zum regen Besuch des Festes ein. Wer sich mit einem Beitrag aus seiner Heimat am Fest be- teiligen möchte, kann sich ger- ne noch im Rathaus bei Irm- gard Mohr, Tel. 02222/ 945- 310 melden. Weitere Informa- tionen können Sie unter www.festdernationen.org fin- den. Andrej Mangold trägt russische Lieder vor, während die Trommelkinder auf ihren Einsatz warten. Nächste Sitzung ERROR: typecheck OFFENDING COMMAND: restore STACK: -null- -null-

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31. August 2011 SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 912072 E-Mail: jenneberg01 @netcologne.de UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat 16:30 - 18:00 Uhr Erwachsene, Kinder und Jugendliche bereits ab 16:00 Uhr Telefon 0 22 22 / 945 - 101 Störungshotline: Telefon 0180 / 2 11 22 44 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungsmeldung Straßenbe- leuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades während der Ferien: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 10:00 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am 14.09.2011 und am 12.10.2011 jeweils 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Burchert Telefon 0 22 22 / 945 - 307 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Bornheim geht auf Reisen nach Würzburg Jetzt für die Busfahrt in die Bischofsresidenz anmelden Auch in diesem Jahr geht Bornheim wieder für einen Tag lang auf Reisen. Ziel der Busfahrt anno 2011: die Bi- schofsresidenz Würzburg. Am Samstag, 15. Oktober 2011, 7.00 Uhr geht es mit mehreren Bussen los in Richtung Bayern. Der Reisepreis beträgt pro Person 39 €, worin eine Stadt- führung durch Würzburg ent- halten ist. Eine Anmeldung ist unbedingt rechtzeitig beim Reisebüro Lais im EDEKA- Center Bornheim (Tel. 02222 - 1031) erforderlich. Nach Reisen in den vergange- nen Jahren, wie zum Beispiel nach Münster, Heidelberg, Lu- xemburg und Metz geht es nun nach Würzburg. Die Stadt ist eine geglückte Synthese aus Landschaft, Wein und Barok- khäusern. Schon von weitem wird der Gast von der Festung Marienburg, dem Wahrzei- chen der Stadt begrüßt. In der City aber auch im Dom finden sich alle Kunstrichtungen von der Romantik bis zum Barock. Eine Stadt voller Historie, die es für die Besucher aus Born- heim am 15. Oktober 2011 kennen zu lernen gilt. Stadt Bornheim B E K A N N T M A C H U N G Planfeststellungsverfahren nach dem Energiewirtschaftsge- setz (EnWG) für den Neubau der 110-/380-kV-Höchstspan- nungsfreileitung Weißenthurm – Sechtem, Bauleitnummer (Bl.) 4197 im Abschnitt Punkt Neuenahr bis Umspannanlage (UA) Sechtem hier: Erörterungstermin Auf Antrag der Amprion GmbH führt die Bezirksregierung Köln für das o. a. Vorhaben das Planfeststellungsverfahren gemäß §§ 43 ff. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) durch. Die gegen den ausgelegten Plan für das o. a. Vorhaben rechtzei- tig erhobenen Einwendungen sowie die abgegebenen Stellung- nahmen der beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belan- ge werden mit der Amprion GmbH, den Behörden, den Betroffe- nen sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben, in einer Verhandlung am 08.09.2011 und am 09.09.2011 jeweils ab 9:30 Uhr im Verwaltungsgebäude der Stadt Meckenheim, Im Ruhrfeld 16, 53340 Meckenheim, Sitzungssaal S1 erörtert. Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, freigestellt. Verspätete Einwen- dungen sind ausgeschlossen und bleiben bei der Erörterung un- berücksichtigt. Diejenigen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben, kön- nen sich durch einen Bevollmächtigten im Termin vertreten las- sen. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht im Erörterungstermin nachzuweisen und zu den Akten zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteilig- ten (Betroffenen) auch ohne ihn verhandelt werden kann. Weiter- hin wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass über Entschädigungsansprüche, deren Regelung einem besonderen Verfahren vorbehalten ist, nicht verhandelt werden kann und dass das Anhörungsverfahren mit dem Schluss der Verhandlung beendet ist. Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertre- terbestellung entstehende Kosten können nicht erstattet werden. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Bornheim, den 15.08.2011 gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Blick auf die Festung Marienberg in Würzburg. FOTO: CTW WÜRZBURG, ANDREAS BESTLE Die Schule beginnt: Appell an Autofahrer und Eltern Am Mittwoch, 7. September 2011 geht auch für Bornheims Schülerinnen und Schüler der Alltag wieder los. Die Sommer- ferien sind dann vorbei. Mit der Einschulung der Erstkläss- ler am Donnerstag, 8. Septem- ber, beginnt für diese ein völlig neuer Lebensabschnitt. Dazu gehört auch der Schulweg. Für die jüngsten Verkehrsteilneh- mer ist dieser nicht ungefähr- lich. Bürgermeister Wolfgang Henseler appelliert an alle Autofahrerinnen und Autofah- rer zu besonderer Vorsicht: „Kinder sind das schwächste Glied in der Kette der Ver- kehrsteilnehmer und be- sonders gefährdet!“ Experten sind sich einig: Den Kindern fällt es schwer, sich auf das Verkehrsgeschehen zu konzentrieren, sie reagieren impulsiv und spontan, begon- nene Handlungen können nur schlecht unter- oder abgebro- chen werden. Erst mit acht bis zehn Jahren werden Kinder zu Fußgängern und mit 13 bis 15 Jahren zu Radfahrern, die in der Lage sind, die an sie ge- stellten Anforderungen eini- germaßen sicher bewältigen zu können. Deshalb die Empfehlung an al- le Autofahrer und andere mo- torisierte Verkehrsteilnehmer: Die Geschwindigkeitsbe- schränkungen unbedingt be- achten! Die Geschwindigkeit des eigenen Fahrzeugs zu ver- ringern, wenn man Kinder auf der Fahrbahn oder am Stra- ßenrand sieht. Zudem sollte man stets bremsbereit sein. Bürgermeister Wolfgang Hen- seler wendet sich auch in ei- nem Appell an die Eltern und Großeltern: Den Schulweg mit den Kindern vorab zu üben und dabei auf alle möglichen Gefahren hinzuweisen und mit dem Kind zu besprechen. Auch das Fahren mit dem Bus und das richtige Verhalten an der Bus- haltestelle sollte mit dem Kind geübt wer- den. Schließlich müsste man erkennen, dass der kürzeste Schulweg nicht unbedingt der si- cherste sein muss. Wichtig ist es, dass die Kinder möglichst sel- ten die Straße über- queren. Schulanfänger sollten nicht alleine mit dem Fahrrad zur Schule geschickt werden, da sie mit sechs oder sieben Jahren noch nicht in der Lage seien, ein Fahrrad si- cher zu beherrschen. Wer sein Kind mit dem Auto zur Schule bringen möchte, muss darauf achten, dass es ordnungsgemäß in einem Kin- dersitz angeschnallt ist. Am Fahrziel schließlich sollte das Kind keine Fahrbahn mehr überqueren müssen. Und auch Eltern sollten sich Zeit neh- men, wenn sie ihre Kinder zur Schule oder in den Kindergar- ten bringen. Eltern müssen im- mer ein gutes Vorbild sein! 1. Bornheimer Chorfestival – ein Großevent des Gesangs „Singing – swinging – Born- heim!“ heißt es am Sonntag, 16. Oktober 2011 im Alexander-von- Humboldt-Gymnasium. Ab 13.00 Uhr findet im dortigen Forum ei- ne Premiere statt: das 1. Bornhei- mer Chorfestival. 14 Chöre aus der Stadt Bornheim, einer aus der Stadt Bonn und ein Gastchor aus Bornheims polnischer Part- nerstadt Zawiercie werden inklu- sive der Pausen ein fünfeinhalb- stündiges Programm bieten. Dieses Event wird von der Stadt Bornheim veranstaltet. Durch das Programm führt Radio Bonn/Rhein-Sieg-Moderator Volker Groß. Das gesangliche Er- eignis wird gefördert u.a. von der Städte- und Gemeinden-Stiftung der Kreissparkasse Köln im Rhein-Sieg-Kreis. Der Eintritt ist frei. Bürgermeister Wolfgang Hen- seler: „Das kulturelle Angebot unserer Stadt wird durch das Bornheimer Chorfestival reicher. Unsere Mitbürgerinnen und Mit- bürger lade ich herzlich ein, die- se Veranstaltung zu besuchen. Eine gute Resonanz ist der beste Dank für die vielen teilnehmen- den Sängerinnen und Sängern für ihren Einsatz.“ Vorsicht! Kinder!

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19.02.2025 Seite 1 Umsetzung des Klimaanpassungskonzepts der Stadt Bornheim Ein Vortrag von Frau Lena Sauer Ausschuss für Umwelt, Klima, Landwirtschaft, Wald und Natur am 06.02.2025 im Rathaus der Stadt Bornheim Stadt Bornheim · Amt 12 Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün Frau Sauer · Tel: 0 22 22 / 9 45 - 366 · E-Mail: lena.sauer@stadt-bornheim.de UKLWN 19.02.2025 Stadt Bornheim · Amt 12 Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün Frau Sauer · Tel: 0 22 22 / 9 45 - 366 · E-Mail: lena.sauer@stadt-bornheim.de Seite 2 Umsetzung Klimaanpassungskonzept Klimaschutz und Klimaanpassung - Zwei Seiten der gleichen Medaille Klimawandel Reduktion Treibhausgas- emissionen (vorbeugender) Schutz vor Schäden durch Klimawandelfolgen • Hochwasser • Starkregen • Dürre • Hitze Minderung Zukunftsfähige, resiliente Stadt Bornheim Klimaschutz Klimaanpassung 19.02.2025 Stadt Bornheim · Amt 12 Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün Frau Sauer · Tel: 0 22 22 / 9 45 - 366 · E-Mail: lena.sauer@stadt-bornheim.de Seite 3 Umsetzung Klimafolgenanpassungskonzept Abbildung Quelle: Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Kommunale Anpassung - Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (2024) 19.02.2025 Stadt Bornheim · Amt 12 Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün Frau Sauer · Tel: 0 22 22 / 9 45 - 366 · E-Mail: lena.sauer@stadt-bornheim.de Seite 4 Umsetzung Klimaanpassungskonzept Status Quo: Klimaanpassung in Bornheim Mai 2022 Interkommunales Klimaanpassungskonzeptes (inkl. ca. 40 Maßnahmen) Januar 2024 Anpassung des Konzeptes und 5 Leuchtturmmaßnahmen für Bornheim September 2024 Personalstelle Klimaanpassungsmanagement • Gefördert durch das BMUV („Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz“) • Laufzeit: 01.07.2024 – 30.06.2027 19.02.2025 Stadt Bornheim · Amt 12 Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün Frau Sauer · Tel: 0 22 22 / 9 45 - 366 · E-Mail: lena.sauer@stadt-bornheim.de Seite 5 Umsetzung Klimaanpassungskonzept Leuchtturmmaßnahmen LM1 Begrünung von Straßenzügen in Bornheim LM2 Etablierung von Pocket-Parks im Innenstadtbereich Bornheims LM3 Schaffung von klimagerechten Parkplätzen LM4 Adaption und Umsetzung des Schwammstadtprinzips für die Stadt Bornheim inkl. Entwicklung eines Grünquotienten LM5 Netzwerkbildung und Öffentlichkeitsarbeit zur Klimawandelanpassung 19.02.2025 Stadt Bornheim · Amt 12 Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün Frau Sauer · Tel: 0 22 22 / 9 45 - 366 · E-Mail: lena.sauer@stadt-bornheim.de Seite 6 Umsetzung Klimaanpassungskonzept LM1 Begrünung von Straßenzügen 09/2024 Bewilligung Förderung Stadtbaumkonzept & Pilotprojekt 12/2024 Beschluss Stadtbaumkonzept & Pilotprojekt 12/2025 Fertigstellung Stadtbaumkonzept & Pilotprojekt 19.02.2025 Stadt Bornheim · Amt 12 Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün Frau Sauer · Tel: 0 22 22 / 9 45 - 366 · E-Mail: lena.sauer@stadt-bornheim.de Seite 7 Umsetzung Klimaanpassungskonzept LM2 Etablierung von Pocket-Parks im Innenstadtbereich Größe: stark variierend, z.B. 100 m2 – 1000 m2 Elemente: sehr unterschiedlich, aber auf jeden Fall Entsiegelung und Begrünung Entsiegelun g Insekten- freundliche Stauden und Sträucher Bäume Sitzgelegen- heiten und Tische Urban Gardenin g (Hoch- beete) Insekten- hotels Nistkäste n Calis- thenic s Spiel- geräte Bild Quellen: Pixabay (2024) 19.02.2025 Stadt Bornheim · Amt 12 Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün Frau Sauer · Tel: 0 22 22 / 9 45 - 366 · E-Mail: lena.sauer@stadt-bornheim.de Seite 8 Umsetzung Klimaanpassungskonzept LM2 Etablierung von Pocket-Parks im Innenstadtbereich 10/2024 Austausch Stadt Bochum 11/2024 Übersicht Pocket Parks anderer Städten 12/2024 Vorschläge Flächen (verwaltungsintern) 12/2024 Vorschläge Flächen (Ortsvorsteher*innen) 01/2025 Austausch Stadtbetrieb Synergie Friedhofsgestaltung 01/2025 Bewertung hinsichtlich Klimaanpassung 02/2025 Vorauswahl hinsichtlich verschiedener Kriterien (verwaltungsintern) 19.02.2025 Stadt Bornheim · Amt 12 Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün Frau Sauer · Tel: 0 22 22 / 9 45 - 366 · E-Mail: lena.sauer@stadt-bornheim.de Seite 9 Umsetzung Klimaanpassungskonzept LM3 Schaffung von klimagerechten Parkplätzen Q1/2025 Analyse Status Quo der städtischen privaten Parkplätze Q4/2025 14 Solarcarports am Rathaus 19.02.2025 Stadt Bornheim · Amt 12 Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün Frau Sauer · Tel: 0 22 22 / 9 45 - 366 · E-Mail: lena.sauer@stadt-bornheim.de Seite 10 Umsetzung Klimaanpassungskonzept LM4 Adaption und Umsetzung des Schwammstadtprinzips Q1/2025 Fertigstellung Retentionsraumanalyse Einzugsgebiet des Alfterer-Bornheimer Baches von Roisdorf bis Kardorf Q4/2025 Geplanter Satzungsbeschluss Se 24 „Gewerbegebiet Keldenicher Straße“ (Sechtem): Berücksichtigung von Klimaanpassungsmaßnahmen 19.02.2025 Stadt Bornheim · Amt 12 Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün Frau Sauer · Tel: 0 22 22 / 9 45 - 366 · E-Mail: lena.sauer@stadt-bornheim.de Seite 11 Umsetzung Klimaanpassungskonzept LM5 Netzwerkbildung und Öffentlichkeitsarbeit Netzwerkbildung Status Quo AG-Klima Klimaanpassungs- netzwerke Stadt-Kleve Andere Städte Ehrenamt Wirtschaftsförderungs- gesellschaft Kommunal- agentur 19.02.2025 Stadt Bornheim · Amt 12 Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün Frau Sauer · Tel: 0 22 22 / 9 45 - 366 · E-Mail: lena.sauer@stadt-bornheim.de Seite 12 Umsetzung Klimaanpassungskonzept LM5 Netzwerkbildung und Öffentlichkeitsarbeit Netzwerkbildung Geplant AG-Klima Klimaanpassungs- netzwerke Stadt-Kleve Andere Städte Ehrenamt Wirtschaftsförderungs- gesellschaft Kommunal- agentur Gewerbe Land- und Forstwirtschaft Bürger*innen Einrichtungen vulnerabler Gruppen 19.02.2025 Stadt Bornheim · Amt 12 Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün Frau Sauer · Tel: 0 22 22 / 9 45 - 366 · E-Mail: lena.sauer@stadt-bornheim.de Seite 13 Umsetzung Klimaanpassungskonzept LM5 Netzwerkbildung und Öffentlichkeitsarbeit Website Instagram Volkshochschule Stadtbibliothek Veranstal- tungen Giveaways Wärmebildkamera „Klima“-Bücher Eigenes Design für Posts zum Thema Nachhaltigkeit Neue Indexseite Nachhaltigkeit & Klimawandel Bildung Neues Logo Touch-Display Roll-Ups Diverse Kurse Ausstellung „Mut zu mehr Nachhaltigkeit Porträts von engagierten Menschen in NRW“ Städtische Website Website Klimaregion Rhein- Voreifel Neues Design Öffentlichkeitsarbeit – Status Quo 19.02.2025 Stadt Bornheim · Amt 12 Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün Frau Sauer · Tel: 0 22 22 / 9 45 - 366 · E-Mail: lena.sauer@stadt-bornheim.de Seite 14 Umsetzung Klimafolgenanpassungskonzept 19.02.2025 Stadt Bornheim · Amt 12 Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün Frau Sauer · Tel: 0 22 22 / 9 45 - 366 · E-Mail: lena.sauer@stadt-bornheim.de Seite 15 Umsetzung Klimaanpassungskonzept LM5 Netzwerkbildung und Öffentlichkeitsarbeit Website Instagram Volkshochschule Stadtbibliothek Veranstal- tungen Giveaways Wärmebildkamera „Klima“-Bücher Eigenes Design für Posts zum Thema Nachhaltigkeit Neue Indexseite Nachhaltigkeit & Klimawandel Bildung Neues Logo Touch-Display Roll-Ups Diverse Kurse Ausstellung „Mut zu mehr Nachhaltigkeit Porträts von engagierten Menschen in NRW“ Städtische Website Website Klimaregion Rhein- Voreifel Neues Design Öffentlichkeitsarbeit – Status Quo 19.02.2025 Stadt Bornheim · Amt 12 Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün Frau Sauer · Tel: 0 22 22 / 9 45 - 366 · E-Mail: lena.sauer@stadt-bornheim.de Seite 16 Umsetzung Klimaanpassungskonzept LM5 Netzwerkbildung und Öffentlichkeitsarbeit Website Instagram Volkshochschule Stadtbibliothek Veranstal- tungen Giveaways Wärmebildkamera „Klima“-Bücher Eigenes Design für Posts zum Thema Nachhaltigkeit Neue Indexseite Nachhaltigkeit & Klimawandel Bildung Neues Logo Touch-Display Roll-Ups Diverse Kurse Ausstellung „Mut zu mehr Nachhaltigkeit Porträts von engagierten Menschen in NRW“ Städtische Website Website Klimaregion Rhein- Voreifel Neues Design Öffentlichkeitsarbeit – Status Quo 19.02.2025 Stadt Bornheim · Amt 12 Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün Frau Sauer · Tel: 0 22 22 / 9 45 - 366 · E-Mail: lena.sauer@stadt-bornheim.de Seite 17 Umsetzung Klimafolgenanpassungskonzept Giveaways Fächer Trinkflasche Roll-Ups 19.02.2025 Stadt Bornheim · Amt 12 Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün Frau Sauer · Tel: 0 22 22 / 9 45 - 366 · E-Mail: lena.sauer@stadt-bornheim.de Seite 18 Umsetzung Klimaanpassungskonzept LM5 Netzwerkbildung und Öffentlichkeitsarbeit Website Instagram Volkshochschule Stadtbibliothek Veranstal- tungen Giveaways Wärmebildkamera „Klima“-Bücher Eigenes Design für Posts zum Thema Nachhaltigkeit Neue Indexseite Nachhaltigkeit & Klimawandel Bildung Neues Logo Touch-Display Roll-Ups Diverse Kurse Ausstellung „Mut zu mehr Nachhaltigkeit Porträts von engagierten Menschen in NRW“ Städtische Website Website Klimaregion Rhein- Voreifel Neues Design Öffentlichkeitsarbeit – Status Quo 19.02.2025 Stadt Bornheim · Amt 12 Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün Frau Sauer · Tel: 0 22 22 / 9 45 - 366 · E-Mail: lena.sauer@stadt-bornheim.de Seite 19 Umsetzung Klimaanpassungskonzept LM5 Netzwerkbildung und Öffentlichkeitsarbeit Volkshochschule Mehr Posts zum Thema KlimaanpassungUmstrukturierung aller inhaltl. Seiten zum Thema Nachhaltigkeit - Umwelt - Mobilität - Klimaschutz - Klimaanpassung Herbstprogramm: Kursreihe Nachhaltigkeit und Klimawandel (Je nach Resonanz bei Frühjahrsprogramm) Städtische Website Öffentlichkeitsarbeit – Geplant Website InstagramVeranstal- tungen Bildung Bürger- veranstaltungen 19.02.2025 Stadt Bornheim · Amt 12 Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün Frau Sauer · Tel: 0 22 22 / 9 45 - 366 · E-Mail: lena.sauer@stadt-bornheim.de Seite 20 Umsetzung Klimaanpassungskonzept LM5 Netzwerkbildung und Öffentlichkeitsarbeit Volkshochschule Mehr Posts zum Thema KlimaanpassungUmstrukturierung aller inhaltl. Seiten zum Thema Nachhaltigkeit - Umwelt - Mobilität - Klimaschutz - Klimaanpassung Herbstprogramm: Kursreihe Nachhaltigkeit und Klimawandel (Je nach Resonanz bei Frühjahrsprogramm) Städtische Website Öffentlichkeitsarbeit – Geplant Website InstagramVeranstal- tungen Bildung Bürger- veranstaltungen 19.02.2025 Stadt Bornheim · Amt 12 Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün Frau Sauer · Tel: 0 22 22 / 9 45 - 366 · E-Mail: lena.sauer@stadt-bornheim.de Seite 21 Umsetzung Klimaanpassungskonzept LM5 Netzwerkbildung und Öffentlichkeitsarbeit Volkshochschule Mehr Posts zum Thema KlimaanpassungUmstrukturierung aller inhaltl. Seiten zum Thema Nachhaltigkeit - Umwelt - Mobilität - Klimaschutz - Klimaanpassung Herbstprogramm: Kursreihe Nachhaltigkeit und Klimawandel (Je nach Resonanz bei Frühjahrsprogramm) Städtische Website Öffentlichkeitsarbeit – Geplant Website InstagramVeranstal- tungen Bildung Bürger- veranstaltungen 19.02.2025 Stadt Bornheim · Amt 12 Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün Frau Sauer · Tel: 0 22 22 / 9 45 - 366 · E-Mail: lena.sauer@stadt-bornheim.de Seite 22 Umsetzung Klimaanpassungskonzept LM5 Netzwerkbildung und Öffentlichkeitsarbeit Volkshochschule Mehr Posts zum Thema KlimaanpassungUmstrukturierung aller inhaltl. Seiten zum Thema Nachhaltigkeit - Umwelt - Mobilität - Klimaschutz - Klimaanpassung Herbstprogramm: Kursreihe Nachhaltigkeit und Klimawandel (Je nach Resonanz bei Frühjahrsprogramm) Städtische Website Öffentlichkeitsarbeit – Geplant Website InstagramVeranstal- tungen Bildung Bürger- veranstaltungen 19.02.2025 Stadt Bornheim · Amt 12 Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün Frau Sauer · Tel: 0 22 22 / 9 45 - 366 · E-Mail: lena.sauer@stadt-bornheim.de Seite 23 Umsetzung Klimaanpassungskonzept Warum wird so viel zur LM5 Netzwerkbildung und Öffentlichkeitsarbeit gemacht? Bild Quellen: KPlan (2024). Hitzebelastung. Datenquelle Land NRW 2021 19.02.2025 Stadt Bornheim · Amt 12 Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün Frau Sauer · Tel: 0 22 22 / 9 45 - 366 · E-Mail: lena.sauer@stadt-bornheim.de Seite 24 Umsetzung Klimaanpassungskonzept Warum wird so viel zur LM5 Netzwerkbildung und Öffentlichkeitsarbeit gemacht? • Versiegelung auf privaten Grundstücken • u. a. Schottergärtenproblem • Urbaner Hitzeinseleffekt • Schlechte/Keine Versickerung • Anregung zur Umsetzung von Maßnahmen • Entsiegelung • Naturnahe Vorgärten • Dach- und Fassadenbegrünungen • Isolierung • Sensibilisierung zum eigenen Schutz • Bewusstsein für gesundheitliche Risiken • Handlungsfähigkeit (u. a. Selbstvorsorge) 19.02.2025 Stadt Bornheim · Amt 12 Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün Frau Sauer · Tel: 0 22 22 / 9 45 - 366 · E-Mail: lena.sauer@stadt-bornheim.de Seite 25 Umsetzung Klimaanpassungskonzept 25 Nr Maßnahme Priorität Nr Maßnahme Priorität S1 Erhalt und Schaffung von Luftleitbahnen hoch Q18 Unterführungen mit beidseitigen Entwässerungs-/ Versickerungsgräben sehr hoch S2 Erhalt und Schaffung von Frischluftentstehungsflächen hoch Q19 Klimagerechte Parkplätze mittel S3 Freihalten von Hängen und Luftschneisen hoch Q20 Entwicklung, Einführung und Umsetzung eines Grünquotienten mittel S4 Festlegen von Siedlungsgrenzen hoch Q21 Spezifische Adaption und Umsetzung des Schwammstadtprinzips hoch S5 Aktivierung der Bodenkühlleistung hoch Q22 Erosionsschutz im Bereich der Landwirtschaft hoch Q1 Urbane Grünflächen (auch Pocket-Parks) schaffen, erhalten und optimieren hoch Q23 Einsatz mobiler Bäume mittel Q2 Erhalt und Schaffung von Mikrogrün hoch Q24 Umsetzung von Methoden der regenerativen Landwirtschaft hoch Q3 Begrünung von Straßenzügen (Bäume / Sträucher) hoch Q25 Renaturierung von Wasserwegen hoch Q4 Auswahl von klimawandelangepassten Pflanzenarten / Resilientes Stadtgrün hoch G1 Dachbegrünung mittel Q5 Bewässerung urbaner Vegetation hoch G2 Fassadenbegrünung mittel Q6 Einsatz von bodenbedeckender Vegetation; Vermeidung oder künstliche Abdeckung unbewachsener Bodenflächen mittel G3 Gebäudeausrichtung, Ausstattung und Innenraumplanung optimieren mittel Q7 Verschattung des öffentlichen Raums / von Plätzen / Bereichen des Gewerbes und der Industrie hoch G4 Hauswandverschattung, Wärmedämmung hoch Q8 Offene Wasserflächen schaffen hoch G5 Geeignete Baumaterialien und Farben verwenden hoch Q9 Materialauswahl bei Verkehrs- und Nutzflächen hoch G6 Wasserrückhalt in Gebäuden niedrig Q10 Klimasensible Nachverdichtung in hitzebelasteten Bereichen hoch G7 Maßnahmen des Objektschutzes sehr hoch Q11 Rückbau versiegelter Flächen hoch G8 Klimafolgenangepasste Gebäude hoch Q12 Geeignete Bepflanzung von Flächen zur Verbesserung der Durchlässigkeit oberer Bodenschichten (Durchwurzelung) mittel V1 Ausarbeitung von Checklisten für Planer und private Bauherren sehr hoch Q13 Verbesserung bzw. Ermöglichung der Versickerung: Flächenversickerung hoch V2 Warnsysteme, Aktionspläne – Themenfeld Hitze hoch Q14 Verbesserung/Ermöglichung der Versickerung: Technische Bauwerke hoch V3 Erstellung eines Starkregenmanagements hoch Q15 Schaffung von Niederschlagswasserzwischenspeichern: Retentionsbecken- und -flächen sehr hoch V4 Etablierung eines interkommunalen Netzwerks zur Klimafolgenanpassung hoch Q16 Schaffung von Niederschlagswasserzwischenspeichern: Wasserplätze hoch V5 Öffentlichkeitsarbeit zur Information, Sensibilisierung und Beteiligung der Bevölkerung hoch Q17 Schaffung von Notwasserwegen hoch Analyse Status Quo Maßnahmenumsetzung zur Optimierung • 42 Maßnahmen • 4 Ebenen • Stadtebene • Quartiersebene • Gebäudeebene • Verhaltensebene • 3 Arten • Naturbasierte • Technische • Planerische Naturbasierte Lösungen: Nutzen Prozesse und Eigenschaften natürlicher Ökosysteme um den Klimawandel zu bewältigen 19.02.2025 Stadt Bornheim · Amt 12 Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün Frau Sauer · Tel: 0 22 22 / 9 45 - 366 · E-Mail: lena.sauer@stadt-bornheim.de Seite 26 Umsetzung Klimaanpassungskonzept Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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