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08.10.2021 V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Rainer Schumann, Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Energieberatung Kostenlose telefonische Energieberatung der Klimaregion ­Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW am 20. Oktober 2021 von 14 bis 17.45 Uhr, Anmeldung erforderlich unter: 02222 945-285, tobias.gethke@stadt-bornheim.de StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Ab- wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Service HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Zugang nur mit Online-Ticket! Aktuelle Infos und Tickets gibt es unter: www.hallenfreizeitbad.de Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de/stadtbuecherei Stadt Bornheim Bürgerinformation Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD 02222 9956331, fraktion@spd-bornheim.nrw Bündnis 90/Die Grünen 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de ABB 0151-72211101, bornheimer123@yahoo.de Fraktionen Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung notwendig unter 02222 945-101 Bürgermeister Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, 02222 9437-0 Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen (Brunnenallee 31a) folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr Besucher aller Dienststellen müssen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Sitzungen sind öffentlich. Die Termine gelten vorbehaltlich möglicher Einschränkungen. Bitte beachten Sie zur Teilnahme die aktuell geltende Coronaschutzverordnung. Es steht nur eine begrenzte Anzahl an Publikumsplätzen zur Verfügung. Diese werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Anmeldungen können per E-Mail an claudia.gronewald@stadt-bornheim.de oder telefonisch unter 02222 945-218 erfolgen. In den Sitzungsräumlichkeiten ist mindestens eine medizinische Maske zu tragen. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Dies ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen. Am zugewiesenen Sitzplatz kann die Maske abgenommen werden. Bei einer 7-Tage-Inzidenz von 35 oder darüber müssen die Teilnehmer*innen außerdem vollständig geimpft oder genesen sein oder über einen bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden negativen Corona-Antigen-Schnell- oder PCR-Test verfügen. Die Nachweise sind am Eingang vorzuzeigen. Aktuelle Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Die nächsten Sitzungen Mobilitäts- und Verkehrs- entwicklungsausschuss Dienstag, 26.10.2021, 18 Uhr, Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2 Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 27.10.2021, 18 Uhr, Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2 Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 28.10.2021, 18 Uhr, Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2 Faires Frühstück Die Fairtrade-Stadt Bornheim lädt für Sonntag, 17. Oktober, 11 Uhr, zum Fairen Frühstück in den Rats- saal ein. Eine Referentin wird über „Nachhaltigkeit im Kakaoanbau“ berichten. Anschließend bleibt genügend Zeit, sich zum Thema Nachhaltigkeit in gemütlicher Atmosphäre auszutauschen. Es gilt die 3G-Regel. Geimpfte, Genesene und Getestete werden gebeten, einen Nachweis und eine medizi- nische Maske mitzubringen. Weltweit leiden Millionen Menschen unter pre- kären Arbeitsverhältnissen, ausbeuterischer Kinderarbeit und moderner Sklaverei. Die Inter- nationale Arbeitsorganisation bezeichnet men- schenwürdige Arbeit als einen entscheidenden Faktor für die Bekämpfung der Armut und für eine gerechte Gestaltung der Globalisierung. Der Faire Handel stellt die Menschen in den Mittel- punkt des Wirtschaftens und trägt mit höheren Erlösen für die Produzentinnen und Produzenten, sicheren Arbeitsbedingungen und der Förderung von Geschlechtergerechtigkeit zu einer gerech- teren Zukunft und dem Schutz von Menschen- rechten bei. Die Stadt Bornheim ist seit 2012 Fair- trade-Stadt. > Weitere Infos und Videos unter: www.bornheim. de/fairtrade Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachung Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Öffentliche Bekanntmachung der 1. Satzung vom 27.09.2021 zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung des StadtBetrieb Bornheim vom 01.03.2016 Aufgrund der §§ 7 und 60 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW S. 666/SGV. NRW. S. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Geset- zes vom 29. September 2020 (GV. NRW. S. 916), der §§ 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nord- rhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV.NRW S. 712/ SGV.NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. De- zember 2019 (GV.NRW S. 1029), § 4 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 17. Juni 2003 (GV. NRW S. 313/SGV. NRW. 2127), zuletzt geändert durch Ge- setz vom 1. Dezember 2020 (GV.NRW S. 1109) und der Sat- zung für die Friedhöfe der Stadt Bornheim vom 09.12.2009 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 04.03.2016, hat der Verwaltungsrat des Stadtbetrieb Bornheim AöR in seiner Sitzung am 21.09.2021 die folgende 1. Satzung vom 27.09.2021 zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung des StadtBetrieb Bornheim vom 01.03.2016 beschlossen: Artikel I Änderung § 2 § 2 erhält die neue Bezeichnung „Gebührenpflichtige Person“. Artikel II Änderung Gebührentarif Der Gebührentarif wird im Punkt 5 wie folgt geändert: - Streichung des Unterpunktes 5.1 Grabräumung von Wahl- grabstätten – 250 €. - Streichung des Unterpunktes 5.2 Grabräumung von Ur- nenwahlgrabstätten – 150 €. - Dadurch erforderliche neue Nummerierung der Unter- punkte 5.3 – 5.5 in 5.1 – 5.3. Artikel II In-Kraft-Treten Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach der öffentli- chen Bekanntmachung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Vorstehende 1. Satzung vom 27.09.2021 zur Änderung der Friedhofsgebührensat- zung des StadtBetrieb Bornheim vom 01.03.2016 mache ich hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen (GO NRW) in Verbin- dung mit der Verordnung über die öffentliche Bekanntma- chung von kommunalem Ortsrecht bekannt. Hinweis: Ich weise darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vor- geschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchge- führt, 2. die Satzung, sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öf- fentlich bekannt gemacht worden, 3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher bean- standet oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bornheim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 27.09.2021 gez. Christoph Becker, Bürgermeister gez. Ulrich Rehbann, Vorstand StadtBetrieb Bekanntmachung Aufruf von Reihengräbern auf den Friedhöfen der Stadt Bornheim Auf allen Friedhöfen der Stadt Bornheim endet am 31.12.2021 das Nutzungsrecht an Reihengräbern, in denen bis einschließlich 2001 Verstorbene nach dem 5. Lebens- jahr und bis einschließlich 2006 Verstorbene bis zum 5. Lebensjahr bestattet worden sind. Die Verfügungsberechtigten der aufgerufenen Gräber werden gebeten, gemäß § 23 Abs. 2 der Satzung für die Friedhöfe der Stadt Bornheim vom 09.12.2009 in der Fas- sung der 2. Änderungssatzung vom 04.03.2016 bis zum 31.03.2022 die Grabmale, sonstige bauliche Anlagen sowie Einfassungen zu entfernen und die Grabstätten zu räumen. Nicht fristgerecht entfernte Grabaufbauten und Gewächse gehen gemäß § 23 Abs. 2 der Friedhofssatzung entschä- digungslos in das Eigentum der Stadt Bornheim über. Die abzuräumenden Reihengräber werden außerdem durch besondere Hinweisschilder auf den Grabstätten gekenn- zeichnet. Ab 01.04.2022 werden die oben bezeichneten Gräber durch den Stadtbetrieb Bornheim - kostenfrei - geräumt. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Bekanntmachung können Sie innerhalb eines Monats nach seiner Bekannt- gabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist schrift- lich oder mündlich zur Niederschrift beim Vorstand des Stadtbetrieb Bornheim AöR, Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim, einzulegen. Wird die Frist durch einen von Ihnen Bevollmächtigten versäumt, so wird dessen Verschulden Ihnen zugerechnet. Bornheim, 28. September 2021 - Der Vorstand - gez. Ulrich Rehbann Daumen hoch für fair gehandelte Produkte. Foto: Pixabay

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15.10.2021 V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Rainer Schumann, Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Energieberatung Kostenlose telefonische Energieberatung der Klimaregion ­Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW am 20. Oktober 2021 von 14 bis 17.45 Uhr, Anmeldung erforderlich unter: 02222 945-285, tobias.gethke@stadt-bornheim.de StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Ab- wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Service HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Zugang nur mit Online-Ticket! Aktuelle Infos und Tickets gibt es unter: www.hallenfreizeitbad.de Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de/stadtbuecherei Stadt Bornheim Bürgerinformation Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD 02222 9956331, fraktion@spd-bornheim.nrw Bündnis 90/Die Grünen 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de ABB 0151-72211101, bornheimer123@yahoo.de Fraktionen Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung notwendig unter 02222 945-101 Bürgermeister Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, 02222 9437-0 Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen (Brunnenallee 31a) folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr Besucher aller Dienststellen müssen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Sitzungen sind öffentlich. Die Termine gelten vorbehaltlich möglicher Einschränkungen. Bitte beachten Sie zur Teilnahme die aktuell geltende Coronaschutzverordnung. Es steht nur eine begrenzte Anzahl an Publikumsplätzen zur Verfügung. Diese werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Anmeldungen können per E-Mail an claudia.gronewald@stadt-bornheim.de oder telefonisch unter 02222 945-218 erfolgen. In den Sitzungsräumlichkeiten ist mindestens eine medizinische Maske zu tragen. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Dies ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen. Am zugewiesenen Sitzplatz kann die Maske abgenommen werden. Bei einer 7-Tage-Inzidenz von 35 oder darüber müssen die Teilnehmer*innen außerdem vollständig geimpft oder genesen sein oder über einen bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden negativen Corona-Antigen-Schnell- oder PCR-Test verfügen. Die Nachweise sind am Eingang vorzuzeigen. Aktuelle Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Die nächsten Sitzungen Mobilitäts- und Verkehrs- entwicklungsausschuss Dienstag, 26.10.2021, 18 Uhr, Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2 Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 27.10.2021, 18 Uhr, Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2 Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 28.10.2021, 18 Uhr, Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2 SUTI-Center Bornheim: Einfach hingehen und impfen lassen Das mobile Impfteam des Rhein-Sieg-Kreises macht zum zweiten Mal Station in Bornheim. Unter dem Motto „Einfach hingehen und impfen lassen“ haben Personen ab 12 Jahren wieder die Möglich- keit, sich an den Donnerstagen, 28. Oktober und 18. November 2021, jeweils von 10 bis 17 Uhr im SU- TI-Center, Schumacherstraße 3-11 (Anfahrt über Bonner Straße 93) in Bornheim-Roisdorf, impfen zu lassen. Eine Anmeldung oder ein Termin sind nicht erforderlich. Das Angebot ist kostenlos. Geimpft wird mit den Impfstoffen „Biontech“ (zwei Impfungen notwen- dig) oder „Johnson & Johnson“ (eine Impfung reicht). Mitzubringen sind Personalausweis, Impf- pass (wenn vorhanden) und wenn möglich der ausgefüllte Aufklärungsbogen. Dieser kann online unter www.impfen-info.de und www.rki.de her- untergeladen werden. Dort gibt es auch weitere Informationen zur Corona-Schutzimpfung. Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachung Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Öffentliche Bekanntmachung zum Widerspruchsrecht gegen Auskünfte aus dem Melderegister Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) ist die Stadt Born- heim als Meldebehörde zu verschiedenen Datenübermitt- lungen von Personendaten aus dem Melderegister ver- pflichtet. Gegen folgende Datenübermittlungen steht den Betroffe- nen ein Widerspruchsrecht zu: 1. Übermittlung von Daten eines Familienangehörigen an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, wenn der Familienangehörige der meldepflichtigen Person nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Reli- gionsgesellschaft angehört – soweit die Daten nicht für Zwecke des Steuererhebungsrechts der jeweiligen Reli- gionsgesellschaft übermittelt werden – gemäß § 42 Abs. 2 BMG 2. Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammen- hang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene gemäß § 50 Abs. 1 BMG 3. Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk gemäß § 50 Abs. 2 BMG 4. Übermittlung von Daten aller volljährigen Einwohner an Adressbuchverlage für die Herausgabe von Adressbü- chern (Adressenverzeichnisse in Buchform) gemäß § 50 Abs. 3 BMG 5. Übermittlung von Daten zu Personen, die im Folgejahr volljährig werden, an das Bundesamt für das Personal- management der Bundeswehr zum Zwecke der Über- sendung von Informationsmaterial gemäß § 58c Abs. 1 Soldatengesetz Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Bornheim, Rathaus, Bürgerbüro (Raum 257), Rat- hausstraße 2, 53332 Bornheim, zu erklären und gilt bis zu dessen Widerruf. Ein entsprechender Vordruck ist auch im Internet unter www.bornheim.de/buergerservice/interaktive-formulare zum Download eingestellt. Bornheim, den 30.09.2021 Stadt Bornheim gez. Christoph Becker Bürgermeister Personen ab zwölf Jahren können sich in Bornheim ohne Anmeldung impfen lassen

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Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN · Servatiusweg 19-23 · 53332 Bornheim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stadtratsfraktion Bornheim Tina Görg-Mager Fraktionsvorsitzende Dr. Kuhn, Arnd Fraktionsvorsitzender Fraktionsgeschäftsstelle Servatiusweg 19-23, 53332 Bornheim Tel.: +49 (22 22) 94 55 40 gruene@rat.stadt-bornheim.de www.gruene-bornheim.de www.gruene-bornheim.de Bornheim, den 07.10.2021 Sehr geehrter Herr Bürgermeister, bitte nehmen Sie nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung für die nächsten Sitzungen des UKLWN und des HFA mit auf. Bau der Gesamtschule: Nachhaltiges Leuchtturm-Projekt der Stadt Antrag: Im Rahmen der Durchführung der Generalplanung des Neubaus der Heinrich-Böll- Gesamtschule, deren Vergabe unmittelbar bevorsteht, wird der Bürgermeister beauftragt, von Beginn an auf Grundlage des vorliegenden Raumprogramms bzw. der Bedarfsplanung im Planungsprozess folgende Eckpunkte zu berücksichtigen: 1. Die Neubauten der Heinrich-Böll-Gesamtschule und der Dreifach-Turnhalle sind in ihren wesentlichen Bestandteilen in Holzbauweise auszuführen. 2. Beide Gebäude sollen die Anforderungen an die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) 70 NH erfüllen (mindestens 70% der Energie sollen aus erneuerbaren Energiequellen stammen, NH = Nachhaltige Gebäude). 3. Die Baustoffe sollten möglichst aus natürlichen oder recycelten Materialien bestehen und schadstoffarm sein. An den Bürgermeister der Stadt Bornheim Herrn Christoph Becker Rathausstraße 2 53332 Bornheim 4. Auf den Gebäuden sind Anlagen zur Nutzung der Solarenergie und eine Dachbegrünung vorzusehen. 5. Eine gemanagte ausreichende Lüftung mit Wärmerückgewinnung, Reinigung (Viren) und Ausfiltern von Allergenen ist einzubauen. 6. Das Außengelände soll möglichst naturnah gestaltet werden, u.a. mit Wasserflächen. 7. Das Niederschlagswasser soll auf dem Schulgelände versickern können. 8. Ausreichende sichere Fahrrad-Unterstellmöglichkeiten sind vorzusehen. Begründung: Die neue Gesamtschule in Merten ist das größte Neubauprojekt der Stadt in dieser Dekade. Die Nutzungsdauer wird 50 Jahre deutlich überschreiten. Aus Gründen des Klimaschutzes muss unbedingt sofort mit klimafreundlicher Bebauung und Energieversorgung begonnen werden. Die Stadt hat hier eine besondere Verantwortung. Dies gilt insbesondere, wenn es um Gebäude für unsere Kinder und SchülerInnen geht. Ein solches Gebäude kann für die ganze Stadt als Leuchtturm für eine nachhaltige Bebauung wirken. Wegen der großen Bedeutung des Projektes, des hohen Finanzbedarfes und der speziellen Anforderungen an ein Leuchtturmprojekt sollte in diesem Fall ein Wettbewerb ausgeschrieben werden. Im Gebäudesektor müssen die Treibhausgasemissionen bis 2030 im Vergleich zu 1990 um 67 Prozent sinken. Der Bund fördert daher (neben anderen Maßnahmen) solche Gebäude einschließlich der entsprechenden Maßnahmen über die KFW umfänglich. Dabei kann der Baustoff Holz besonders helfen, denn Holz bindet CO2 für lange Zeit – neben seinen anderen Stärken (u.a. Schnelligkeit des Baus, Flexibilität, hervorragender Wärmeschutz, Wiederverwendbarkeit). Holz ist ein nachwachsender Rohstoff, während Beton in der Herstellung sehr energieintensiv ist (in der Betonproduktion entstehen weltweit 6-9% der CO2-Emissionen). Es gibt mittlerweile in Deutschland und im nahen Ausland viele Beispiele für große Schulgebäude bzw. Turnhallen in Holzbauweise so z.B. die Dreifachturnhalle Thun in der Schweiz, das Schmuttertal-Gymnasium in Diedorf und das Gymnasium Nord in Frankfurt. Der vorliegende Antrag entspricht der Intention der Beschlüsse des Rates zum „Klimanotstand“ (Vorlage 430/2019-12) sowie dem aktuellen Beschluss zur „Klimaneutralität“ und anderen ähnlichen Anträgen und Beschlüssen. So hatte die Verwaltung bereits in der Vorlage 050/2020-12 zu einem weiteren Antrag ausgeführt: „ …(nach) dem Ratsbeschluss …ist die Verwaltung beauftragt, bei der Umsetzung von Gremienbeschlüssen und im Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung jede Baumaßnahme auf ihre Klima(folgen)relevanz hin zu überprüfen und im Rahmen des wirtschaftlich Vertretbaren die klimafreundlichste Variante umzusetzen. Diese Prüfung muss den gesamten Prozess berücksichtigen, also Herstellung der Baustoffe, Unterhaltungs- und Betriebskosten des Gebäudes sowie Rückbau und ggf. Recycling der Baumaterialien am Ende ihrer Nutzungszeit. Selbstverständlich muss die Vorgabe zur Verwendung entsprechender Materialien auch vergaberechtskonform gestaltet und die Baustoffe mit Blick auf die Gewährleistung geprüft sein ...“. Nachhaltigkeit muss umfassend betrachtet werden. Um einer gesunden Lernumgebung für Bornheims Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden, berücksichtigen wir eine umfassende Schadstofffreiheit, Raumbelüftung, Kühlung durch Wasserflächen sowie vernünftige Fahrradabstellmöglichkeiten (Verkehrswende). Mit freundlichen Grüßen gez. Berthold Rothe, Dr. Arnd Kuhn, Katrin Kappenstein, Manfred Quadt-Herte, Tina Görg-Mager und Fraktion „Bündnis‘90/Die Grünen“

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SPD-Fraktion – Servatiusweg 19-23 – 53332 Bornheim Herrn Bürgermeister Christoph Becker Rathausstraße 2 53332 Bornheim Bornheim, 12.10.2021 Statistische Angaben zum Wohnungsbau in Bornheim Hier: Große Anfrage gem. § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates Sehr geehrter Herr Bürgermeister Becker, die Verwaltung der Stadt Bornheim hat dem Ausschuss für Stadtentwicklung mit Vorlage Nr. 486/2021-7 einen Beschlussentwurf zur Umsetzung der Prioritäten der Wohnbauflächenentwicklung und Stadtplanung allgemein vorgelegt. In der Anlage 3 ist eine Tabelle zum Umsetzungsstand der Wohnbauflächenentwicklung beigefügt. Mit Vorlage 378/2021-7 hat die Verwaltung dem Ausschuss für Stadtentwicklung einen Beschlussentwurf zum Antrag der SPD-Fraktion vom 2. Juni 2021 vorgelegt. Darin ist in der Antwort zu 2. (Anteil geförderten Wohnungsbaus in neuen Wohngebieten) u.a. ausgeführt, dass die Verwaltung einen Anteil von 30 % der Wohneinheiten im Mittel über das gesamte Stadtgebiet für den geförderten Wohnungsbau für sinnvoll hält. Dabei sei in allen Baugebieten individuell zu prüfen, inwieweit Flächen für den sozialen Wohnungsbau geplant werden können. Mit Pressemitteilung vom 30. August 2021 gab das Landesministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen bekannt, dass es mit dem Rhein-Sieg-Kreis eine Zielvereinbarung über ein Globalbudget für die öffentliche Wohnraumförderung in Höhe von 64 Mio. Euro für die Jahre 2021 und 2022 geschlossen habe. Der Kreis habe sich verpflichtet, jährlich 210 öffentlich geförderte Wohnungen zu schaffen. Zum Wohnungsneubaubedarf insgesamt bezog sich Ministerin Scharrenbach auf ein Gutachten der GEWOS Institut für Stadt-, Regional- und Wohnforschung GmbH vom September 2020. Das Gutachten weist für den Rhein-Sieg-Kreis bis zum Jahr 2040 eine durchschnittliche jährliche Nachfrage von 1.900 Wohneinheiten aus, davon 1.150 Wohneinheiten (Anteil 60 %) in Ein- und Zweifamilienhäusern und 750 (Anteil 40%) in Mehrfamilienhäusern (im Szenario 0)i. Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen: 1. Anlage 3 zu Vorlage 486/2021-7 weist für Vorhaben mit Satzung insgesamt 696 Wohneinheiten aus. SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bornheim Wieviel von den 696 Wohneinheiten befinden sich in Mehrfamilienhäusern und wieviele von den Wohneinheiten 696 Wohneinheiten sind geförderter Wohnungsbau? 2. Anlage 3 zu Vorlage 486/2021-7 weist für Vorhaben mit Priorität-Neu von 1 bzw. 1-2 insgesamt 1.301 Wohneinheiten aus, also die aus Sicht der Verwaltung in den nächsten Jahren vorzugswürdigen Vorhaben. Wieviel von den 1.301 Wohneinheiten sind in Mehrfamilienhäusern geplant oder vorgesehen oder zumindest angestrebt und wieviele von den 1.301 Wohneinheiten sollen als geförderter Wohnungsbau errichtet werden oder sind vorgesehen oder zumindest angestrebt? Die Grundlage und Herleitung der angegebenen Anzahl ist dabei zu erläutern. 3. Falls bei diesen insgesamt 1.997 Wohneinheiten (Satzung und Priorität 1 bzw. 1-2) die Quote von 30 % nicht erreicht wird, wie beabsichtigt die Verwaltung den nachzuholenden Anteil in zukünftigen Planungen zu kompensieren? 4. Wieviele der jährlich aus den Fördermitteln von 64 Mio. Euro neu zu bauenden 210 geförderten Wohnungen im Rhein-Sieg-Kreis sollen in Bornheim entstehen? 5. Welche Quote an Wohneinheiten in MFH strebt Bornheim in den kommenden Jahren an, auch im Vergleich zu dem für den Rhein-Sieg-Kreis gutachterlich ausgewiesenen Bedarfsanteil von 40 % Wohneinheiten in MFH? Für die Beantwortung herzlichen Dank und freundliche Grüße Wilfried Hanft, Harry Gruß und Fraktion SPD-Fraktion – Servatiusweg 19-23 – 53332 Bornheim Herrn Bürgermeister Christoph Becker Rathausstraße 2 53332 Bornheim Bornheim, 12.10.2021 Statistische Angaben zum Wohnungsbau in Bornheim Hier: Große Anfrage gem. § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates Sehr geehrter Herr Bürgermeister Becker, die Verwaltung der Stadt Bornheim hat dem Ausschuss für Stadtentwicklung mit Vorlage Nr. 486/2021-7 einen Beschlussentwurf zur Umsetzung der Prioritäten der Wohnbauflächenentwicklung und Stadtplanung allgemein vorgelegt. In der Anlage 3 ist eine Tabelle zum Umsetzungsstand der Wohnbauflächenentwicklung beigefügt. Mit Vorlage 378/2021-7 hat die Verwaltung dem Ausschuss für Stadtentwicklung einen Beschlussentwurf zum Antrag der SPD-Fraktion vom 2. Juni 2021 vorgelegt. Darin ist in der Antwort zu 2. (Anteil geförderten Wohnungsbaus in neuen Wohngebieten) u.a. ausgeführt, dass die Verwaltung einen Anteil von 30 % der Wohneinheiten im Mittel über das gesamte Stadtgebiet für den geförderten Wohnungsbau für sinnvoll hält. Dabei sei in allen Baugebieten individuell zu prüfen, inwieweit Flächen für den sozialen Wohnungsbau geplant werden können. Mit Pressemitteilung vom 30. August 2021 gab das Landesministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen bekannt, dass es mit dem Rhein-Sieg-Kreis eine Zielvereinbarung über ein Globalbudget für die öffentliche Wohnraumförderung in Höhe von 64 Mio. Euro für die Jahre 2021 und 2022 geschlossen habe. Der Kreis habe sich verpflichtet, jährlich 210 öffentlich geförderte Wohnungen zu schaffen. Zum Wohnungsneubaubedarf insgesamt bezog sich Ministerin Scharrenbach auf ein Gutachten der GEWOS Institut für Stadt-, Regional- und Wohnforschung GmbH vom September 2020. Das Gutachten weist für den Rhein-Sieg-Kreis bis zum Jahr 2040 eine durchschnittliche jährliche Nachfrage von 1.900 Wohneinheiten aus, davon 1.150 Wohneinheiten (Anteil 60 %) in Ein- und Zweifamilienhäusern und 750 (Anteil 40%) in Mehrfamilienhäusern (im Szenario 0)i. Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen: 1. Anlage 3 zu Vorlage 486/2021-7 weist für Vorhaben mit Satzung insgesamt 696 Wohneinheiten aus. SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bornheim Wieviel von den 696 Wohneinheiten befinden sich in Mehrfamilienhäusern und wieviele von den Wohneinheiten 696 Wohneinheiten sind geförderter Wohnungsbau? 2. Anlage 3 zu Vorlage 486/2021-7 weist für Vorhaben mit Priorität-Neu von 1 bzw. 1-2 insgesamt 1.301 Wohneinheiten aus, also die aus Sicht der Verwaltung in den nächsten Jahren vorzugswürdigen Vorhaben. Wieviel von den 1.301 Wohneinheiten sind in Mehrfamilienhäusern geplant oder vorgesehen oder zumindest angestrebt und wieviele von den 1.301 Wohneinheiten sollen als geförderter Wohnungsbau errichtet werden oder sind vorgesehen oder zumindest angestrebt? Die Grundlage und Herleitung der angegebenen Anzahl ist dabei zu erläutern. 3. Falls bei diesen insgesamt 1.997 Wohneinheiten (Satzung und Priorität 1 bzw. 1-2) die Quote von 30 % nicht erreicht wird, wie beabsichtigt die Verwaltung den nachzuholenden Anteil in zukünftigen Planungen zu kompensieren? 4. Wieviele der jährlich aus den Fördermitteln von 64 Mio. Euro neu zu bauenden 210 geförderten Wohnungen im Rhein-Sieg-Kreis sollen in Bornheim entstehen? 5. Welche Quote an Wohneinheiten in MFH strebt Bornheim in den kommenden Jahren an, auch im Vergleich zu dem für den Rhein-Sieg-Kreis gutachterlich ausgewiesenen Bedarfsanteil von 40 % Wohneinheiten in MFH? Für die Beantwortung herzlichen Dank und freundliche Grüße Wilfried Hanft, Harry Gruß und Fraktion

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SPD-Fraktion – Servatiusweg 19-23 – 53332 Bornheim Herrn Bürgermeister Christoph Becker Rathausstraße 2 53332 Bornheim Bornheim, 05. Oktober 2021 Prüfung und Einführung von PCR-Pooltestungen in allen Bornheimer Kitas Sehr geehrter Herr Bürgermeister Becker, die SPD-Fraktion bittet um die Berücksichtigung des nachfolgenden Prüfantrags für die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses: Antrag: Der Bürgermeister wird beauftragt, so zeitnah wie möglich die Einführung von zwei PCR-Pooltestungen pro Woche in allen Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt, analog der Grundschulen, auf Machbarkeit hin zu prüfen sowie im nächsten JHA und Haupt- und Finanzausschuss darzustellen, wie hoch die voraussichtlichen Kosten für PCR-Pooltests geschätzt werden. Begründung: In den Grundschulen hat sich das Konzept der regelmäßigen PCR-Pooltests bewährt und liefert einen zuverlässigen Blick auf das Infektionsgeschehen. Infizierte Kinder können so schnell entdeckt und isoliert werden. Die Stadt Bonn hat dies zum Anlass genommen, die PCR-Pool Tests auch auf die Bonner Kindertagesstätten auszuweiten. Diesem Vorbild sollte Bornheim aus unserer Sicht folgen. In den Kindertageseinrichtungen werden die Eltern darum gebeten, ihre Kinder auf freiwilliger Basis per Antigen-Selbsttest regelmäßig zu testen. Eine Kontrolle oder Auswertung erfolgt seitens der Einrichtungen nicht. Auch daher ist die Anzahl der von den Einrichtungen ausgegebenen Selbsttests – zumindest bei den Rückmeldungen, die uns SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bornheim vorliegen - stark rückläufig. Somit ist von einer immer geringer werdenden Anzahl durchgeführter Tests auszugehen. Des Weiteren müssen gemäß aktueller Corona-Betreuungsverordnung im Falle einer Infektion in einer Kita alle Kinder und nicht immunisierte Mitarbeitende dreimal wöchentlich getestet werden, es sei denn, sie nehmen an regelmäßigen PCR-Pool-Testungen teil. Somit stellt die Einführung der Pooltestungen auch eine Erleichterung im Infektionsfall dar. Die Testdurchführung ist für Mitarbeitende und Kinder sehr einfach. Die Kinder lutschen 30 Sekunden auf einem Abstrichtupfer. Diese werden im Anschluss in einem Sammelgefäß als anonymer Pool durch ein Labor getestet. Nur wenn der Pool positiv ist, werden am Folgetag Einzelproben durch die Eltern genommen, um das infizierte Kind zu ermitteln. Es wird immer wichtiger, Infektionen frühzeitig zu erkennen und Infektionsketten zu unterbrechen, vor allem in einem kontaktintensiven Bereich, wo viele Kinder vieler Haushalte tagtäglich ohne Maske (im Gegensatz zu den Grundschulen) auf engem Raum zusammenkommen. Momentan sind die Infektionszahlen niedrig. Wir wissen heute aber nicht, wie das Virus das nächste Mal mutiert. Und die aktuellen Berichte aus anderen Ländern deuten darauf hin, dass wir auch hier mit steigenden Infektionszahlen im Herbst/Winter werden rechnen müssen. Mit einer optimierten und sicheren PCR-Testmethode können wir dazu beitragen, die Infektionsketten zu unterbrechen und die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass die Betreuung auch im Winter aufrecht erhalten bleiben kann. Auf die entsprechende Empfehlung des Robert-Koch-Instituts wird verwiesen: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Downloads/Flyer- Pooltestung.pdf?__blob=publicationFile Freundliche Grüße Wilfried Hanft, Anna Peters, Frank W. Krüger, Thomas Schmitz und Fraktion https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Downloads/Flyer-Pooltestung.pdf?__blob=publicationFile https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Downloads/Flyer-Pooltestung.pdf?__blob=publicationFile

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SPD-Fraktion – Servatiusweg 19-23 – 53332 Bornheim Herrn Bürgermeister Christoph Becker Rathausstraße 2 53332 Bornheim Bornheim, 05. Oktober 2021 Resolution Raumluftfilteranlagen Sehr geehrter Herr Bürgermeister Becker, folgende Resolution bitten wir - zusammen als TOP mit dem Grünen-Antrag zu Raumluftfilteranlagen vom 30.09.2021 - auf die TO des nächsten HFA/Rates zu setzen. Der HFA, bzw. der Rat beschließen folgende Resolution: Die NRW-Landesregierung und die Bundesregierung werden aufgefordert, die Förderprogramme für Raumluftfilteranlagen in der Form zu modifizieren, dass 1. die Antragstellung zur Förderung auch über den 31.12.2021 hinaus möglich ist. 2. Das finanzielle Fördervolumen landesseitig deutlich ausgeweitet wird. 3. Nicht nur die Anschaffungskosten zu 100 % gefördert werden, sondern auch die Folgekosten (Wartung, Stromverbrauch und Instandsetzung etc.) zu 100 % gefördert werden. 4. Der Zeitraum für die Umsetzung der Anschaffung sich an der Beschaffungsmöglichkeit (Marktkapazitäten) orientiert und nicht an einem festgelegten Zeitraum. 5. Auch Kommunen im Haushaltssicherungskonzept in die Lage versetzt werden, die Räume in KiTas und Schulen angemessen auszustatten. 6. Es landesseitig für die Kommunen eine klare, fachliche Einschätzung gibt, welche Anlagen eine nachhaltige Wirkung entfalten und die Kommunen damit nicht allein gelassen werden. 7. Eine Förderung des Einsatzes von Luftfilteranlagen auch für Kinder über 12 Jahre erfolgt. Zum Hintergrund: Der Gesundheitsschutz der Kinder und Jugendlichen sowie der Beschäftigten in KiTas und Schulen hat einen hohen Stellenwert. Seitens der NRW-Landesregierung werden die Kommunen in der fachlichen Einschätzung, welche technischen Maßnahmen ergriffen SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bornheim werden können, völlig allein gelassen. Hierdurch entsteht bei den Entschädungsträger:innen vor Ort – aber vor allem bei Lehrer:innen, Schüler:innen und Familien große Unsicherheit. Während Hamburg bereits im Juli 2021 aus Landesmitteln Geräte beschafft hat, so dass bis zu den Herbstferien die Schulen ausgestattet werden können, leitet NRW im Wesentlichen die Bundesmittel weiter und beteiligt sich nur in sehr geringem Umfang. Das späte Handeln der Landesregierung führt dazu, dass die meisten KiTas und Schulen auch diesen Winter auf „Lüften“ ohne weitere technische Unterstützung setzen müssen. Wenn jede Kommune die entsprechende Ausschreibung – je nach Volumen europaweit – vorbereiten muss, dann geht weitere, wertvolle Zeit verloren. Darüber hinaus sind die Förderbedingungen so gestaltet, dass zum einen nur wenige Räume davon profitieren können und zum anderen die Antrags- und Umsetzungsfristen an den Realitäten der Abläufe vor Ort vorbei gehen. Die Ausstattung von KiTas und Schulen mit Raumluftfilteranlagen muss dabei auf eine nachhaltige Nutzung angelegt sein, welche auch eine Wirkung über die Corona-Pandemie hinaus entfaltet. Daher sind auch die Folgekosten durch den Fördergeber zu übernehmen, bzw. sich an diesen im hohen Maße zu beteiligen. Freundliche Grüße Wilfried Hanft, Anna Peters, Ute Krüger und Fraktion

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SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bornheim SPD-Fraktion – Servatiusweg 19-23 – 53332 Bornheim An die Vorsitzenden der Ausschüsse SIDA und IntrA Rathausstraße 2 53332 Bornheim Bornheim, 05.10.2021 Fortschreibung des Integrationskonzeptes, Erstellung einer Expertise zur Integration sowie Planung der Integrationsarbeit in der Stadt Bornheim Sehr geehrte Frau Görg-Mager, sehr geehrte Frau Görgen, wir bitten um Berücksichtigung des nachfolgenden Antrages für die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales, Wohnen und Demographie (SIDA) und des Integrationsausschusses (IntrA). Antrag: Der SIDA/IntrA beauftragt die Verwaltung: 1. Das zurzeit gültige Integrationskonzept aus dem Jahr 2010 zu aktualisieren, fortzuschreiben und den Ausschüssen vorzulegen. 2. Eine konkrete Umsetzungsplanung in Form einer Integrationsplanung (analog Jugendhilfeplanung) den Ausschüssen vorzulegen. Begründung: Zu 1) In der Sitzung des Integrationsausschusses am 25. August wurde die zurzeit gültige über 10 Jahre alte Integrationskonzeption der Stadt Bornheim beraten. Die von einem Institut erarbeitete Konzeption muss dringend als maßgebliche Richtschnur für Politik, Verwaltung und Hilfsorganisationen überarbeitet werden. In der Zwischenzeit haben sich die Sichtweisen auf die Integration hin zu mehr Inklusion verändert. Integration ist keine Einbahnstraße. Zudem gab es im Jahr 2015 eine große Flüchtlingsbewegung. Daher ist die bestehende Konzeption fortzuschreiben. Zu 2) Eine Umsetzungsplanung der Konzeption kann sich an der Methodik der Jugendhilfeplanung orientieren, die zunächst den Bestand an Einrichtungen, Diensten und Angeboten erfasst, um sie dem notwendigen Bedarf gegenüberzustellen. Aus diesem Abgleich ergibt sich dann eine konkrete Maßnahmenplanung. Die Grundlagen eines solchen Vorgehens wurden in der derzeit maßgeblichen Konzeption gelegt. Dort sind alle Institutionen, Dienste und Angebote bereits mit Stand 2010 aufgeführt, die lediglich zu aktualisieren sind. Hinsichtlich der verschiedenen Zielgruppen (Flüchtlinge, Aussiedler/innen, Familien mit internationaler Familiengeschichte) sind angepasste Angebote zu entwickeln. Diese müssen auch Maßnahmen enthalten, die sich an die Aufnahmegesellschaft richten (Diskriminierung, Antirassismus). Für die Umsetzung muss eine solide Finanzierung bereitgestellt werden. Unter den genannten Aspekten ist folglich eine Integrationsplanung fortzuschreiben und vorzulegen. Mit freundlichen Grüßen Dr. Peter Tourné, Wilfried Hanft und Fraktion

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