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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 23.08.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Zaun am Auenweg in Hersel“ Sehr geehrter Herr Prinz, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 12.08.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Sind der Stadt Bornheim sämtliche Eigentümer der am Auenweg jüngst eingezäunten Parzellen bekannt, inklusive jener Parzellen, deren Eigentümer/Erben der Stadt Bornheim im Umweltaus- schuss im Mai 2017 noch nicht bekannt gewesen sind? Antwort 1: In diesem Bereich gibt es sieben kleine Parzellen, deren Eigentümer trotz umfangreicher Recher- chen nach wie vor nicht bekannt und möglicherweise verstorben sind. Auch in dem einen Fall, in dem Sie einen Urenkel der Eigentümerin gefunden hatten, hat sich an den Eigentumsverhältnis- sen bis heute nichts geändert. Frage 2: Wann, durch wen und auf welchem Wege wurden die Eigentümer der Parzellen über das Vorha- ben informiert? Antwort 2: Die insgesamt acht Eigentümer, die ihre Grundstücke trotz mehrfacher Anfragen nicht verkaufen wollten, wurden im Mai 2017 von Amt 12 schriftlich informiert, dass die Stadt die meisten Grund- stücke erworben hat, um hier als Kompensationsmaßnahme für Eingriffe in Natur und Landschaft eine mit kleineren Baumgruppen bestandene Auenwiese zu entwickeln, und dass dafür eine re- gelmäßige Mahd und evtl. gelegentliche Beweidung vorgesehen sei. Zur flächendeckenden Um- setzung im gesamten Auenbereich wurde angeboten, die eingestreuten privaten Grundstücke für die Eigentümer kostenlos mit zu pflegen. Für den Fall, dass sie damit nicht einverstanden seien, wurden sie gebeten, die Grenzen vor Ort zu markieren, so dass die Grundstücke von Mahd oder Beweidung ausgenommen werden könnten. Frage 3: Haben sämtliche Eigentümer zu dem Vorhaben gegenüber der Stadt Bornheim ihr Einverständ- nis erklärt? Herrn Frank Rüdiger Prinz Gartenstr. 141 53332 Bornheim-Hersel - 2 - Antwort 3: Eine Eigentümerin hatte im Vorfeld im Gespräch ihr Einverständnis erklärt. Im Zuge der Baumaß- nahme hat sie sich nun gemeldet, weil sie mit der Einzäunung ohne erneute vorherige Rückfrage doch nicht einverstanden war. Eine einvernehmliche Lösung wird angestrebt und befindet sich derzeit in der Abstimmung. Die weiteren in der Vergangenheit angeschriebenen Eigentümer ha- ben weder geantwortet noch Grundstücke markiert, so dass sie damit ihr Einverständnis zum Ausdruck gebracht haben. Gegen die bisher mehrfach erfolgte Mahd hat niemand Einwände er- hoben. Frage 4: Weshalb ist es der Stadt Bornheim erlaubt, dieses Areal im Landschaftsschutzgebiet einzufrie- den, und einzelnen Eigentümern im selben Gebiet ist dies bereits untersagt worden? Antwort 4: Allein in dem nun eingezäunten Bereich liegen über 100 Parzellen, die kleinste davon gerade 13 m² und viele unter 100 m² groß. Eine Ausnahmegenehmigung für einen Eigentümer hätte ei- nen Präzedenzfall für alle anderen Grundstücke dargestellt und ggf. zu einer Vielzahl von Einzäu- nungen geführt. Mit der großräumigen Einzäunung der gesamten Fläche hat sich die Untere Na- turschutzbehörde einverstanden erklärt, weil sie die Entwicklung zur Stromtalwiese befürwortet und die Einzäunung zwecks Beweidung für die Verwirklichung des Entwicklungsziels für zielfüh- rend hält. Frage 5: Weshalb wurde der Ortsvorsteher im Vorfeld nicht über dieses Vorhaben unterrichtet? Antwort 5: Die Maßnahme wurde in der Sitzung des UKLWN am 27. Mai 2021 vorgestellt und war somit auch allen Herseler Vertretern bekannt. Eine Pressemitteilung folgte wegen Abstimmungserfor- dernissen leider erst etwas verspätet am 9. August (Der Zaunbau begann Samstag, 07.08.2021). Die Information des Ortsvorstehers erfolgte wegen eines Kommunikationsfehlers in der Verwal- tung in diesem Fall im Vorfeld leider nicht. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 23.08.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Zaun am Auenweg in Hersel“ Sehr geehrter Herr Prinz, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 12.08.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Sind der Stadt Bornheim sämtliche Eigentümer der am Auenweg jüngst eingezäunten Parzellen bekannt, inklusive jener Parzellen, deren Eigentümer/Erben der Stadt Bornheim im Umweltaus- schuss im Mai 2017 noch nicht bekannt gewesen sind? Antwort 1: In diesem Bereich gibt es sieben kleine Parzellen, deren Eigentümer trotz umfangreicher Recher- chen nach wie vor nicht bekannt und möglicherweise verstorben sind. Auch in dem einen Fall, in dem Sie einen Urenkel der Eigentümerin gefunden hatten, hat sich an den Eigentumsverhältnis- sen bis heute nichts geändert. Frage 2: Wann, durch wen und auf welchem Wege wurden die Eigentümer der Parzellen über das Vorha- ben informiert? Antwort 2: Die insgesamt acht Eigentümer, die ihre Grundstücke trotz mehrfacher Anfragen nicht verkaufen wollten, wurden im Mai 2017 von Amt 12 schriftlich informiert, dass die Stadt die meisten Grund- stücke erworben hat, um hier als Kompensationsmaßnahme für Eingriffe in Natur und Landschaft eine mit kleineren Baumgruppen bestandene Auenwiese zu entwickeln, und dass dafür eine re- gelmäßige Mahd und evtl. gelegentliche Beweidung vorgesehen sei. Zur flächendeckenden Um- setzung im gesamten Auenbereich wurde angeboten, die eingestreuten privaten Grundstücke für die Eigentümer kostenlos mit zu pflegen. Für den Fall, dass sie damit nicht einverstanden seien, wurden sie gebeten, die Grenzen vor Ort zu markieren, so dass die Grundstücke von Mahd oder Beweidung ausgenommen werden könnten. Frage 3: Haben sämtliche Eigentümer zu dem Vorhaben gegenüber der Stadt Bornheim ihr Einverständ- nis erklärt? Herrn Frank Rüdiger Prinz Gartenstr. 141 53332 Bornheim-Hersel - 2 - Antwort 3: Eine Eigentümerin hatte im Vorfeld im Gespräch ihr Einverständnis erklärt. Im Zuge der Baumaß- nahme hat sie sich nun gemeldet, weil sie mit der Einzäunung ohne erneute vorherige Rückfrage doch nicht einverstanden war. Eine einvernehmliche Lösung wird angestrebt und befindet sich derzeit in der Abstimmung. Die weiteren in der Vergangenheit angeschriebenen Eigentümer ha- ben weder geantwortet noch Grundstücke markiert, so dass sie damit ihr Einverständnis zum Ausdruck gebracht haben. Gegen die bisher mehrfach erfolgte Mahd hat niemand Einwände er- hoben. Frage 4: Weshalb ist es der Stadt Bornheim erlaubt, dieses Areal im Landschaftsschutzgebiet einzufrie- den, und einzelnen Eigentümern im selben Gebiet ist dies bereits untersagt worden? Antwort 4: Allein in dem nun eingezäunten Bereich liegen über 100 Parzellen, die kleinste davon gerade 13 m² und viele unter 100 m² groß. Eine Ausnahmegenehmigung für einen Eigentümer hätte ei- nen Präzedenzfall für alle anderen Grundstücke dargestellt und ggf. zu einer Vielzahl von Einzäu- nungen geführt. Mit der großräumigen Einzäunung der gesamten Fläche hat sich die Untere Na- turschutzbehörde einverstanden erklärt, weil sie die Entwicklung zur Stromtalwiese befürwortet und die Einzäunung zwecks Beweidung für die Verwirklichung des Entwicklungsziels für zielfüh- rend hält. Frage 5: Weshalb wurde der Ortsvorsteher im Vorfeld nicht über dieses Vorhaben unterrichtet? Antwort 5: Die Maßnahme wurde in der Sitzung des UKLWN am 27. Mai 2021 vorgestellt und war somit auch allen Herseler Vertretern bekannt. Eine Pressemitteilung folgte wegen Abstimmungserfor- dernissen leider erst etwas verspätet am 9. August (Der Zaunbau begann Samstag, 07.08.2021). Die Information des Ortsvorstehers erfolgte wegen eines Kommunikationsfehlers in der Verwal- tung in diesem Fall im Vorfeld leider nicht. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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SPD-Fraktion • Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Fraktionen im Rat der Stadt Bornheim - An die Vorsitzende des Schulausschusses Frau Gabi Kretschmer Rathausstraße 2 53332 Bornheim Kostenlose Menstruationsartikel an weiterführenden Schulen in Bornheim Sehr geehrte Frau Kretschmer, die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragen im nächsten Schulausschuss das Thema kostenlose Menstruationsartikel an den weiterführenden Schulen auf die Tagesordnung zu setzen. Antrag: 1) Die Verwaltung soll mit den SchülerInnenvertretungen und Schulleitungen an allen weiterführenden Schulen in Bornheim in Kontakt treten und in enger Absprache mit diesen prüfen, ob Bedarf und Interesse besteht, Menstruationsartikel (Tampons und Binden) kostenlos und leicht erreichbar zur Verfügung zu stellen. Die konkrete Umsetzung, beispielsweise in Form eines Automaten in den Toilettenräumen, soll die jeweilige SchülerInnenvertretung zusammen mit der Schulleitung entwickeln und entscheiden. 2) Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche Finanzierungsmöglichkeiten/-mittel hierfür zur Verfügung stehen. Begründung: Die Hälfte der Weltbevölkerung menstruiert einen großen Abschnitt ihres Lebens. Und trotzdem ist die Periode vielerorts noch ein Tabu-Thema – und ein teures noch dazu. Knapp 5 Euro kostet eine Großpackung Tampons (64 Stück). Wer zwischen seinem 13. und 51. Geburtstag menstruiert, verbraucht durchschnittlich rund 9.120 Tampons, unter der Annahme, dass die Blutung bis zu fünf Tage anhält und pro Tag – sehr konservativ geschätzt! - vier Tampons verwendet werden (Quelle: Spiegel). Rund ein Viertel der Frauen benötigt zudem Schmerzmittel während der Periode. Das sind finanzielle Mittel, die nicht jede Frau, bzw. die Eltern junger Frauen problemlos aufbringen können. In Ländern wie Schottland, Frankreich und Neuseeland ist es längst üblich, Menstruationsartikel an Schulen oder Universitäten kostenlos zur Verfügung zu stellen. Für Schülerinnen ist die Periode eine zusätzlich besonders belastende Situation, wenn die Blutung unerwartet im Unterricht beginnt. Nicht immer sind Menstruationsartikel zur Hand, aus Scham kann es dann dazu kommen, dass Mädchen dann den Unterricht verlassen, um zuhause Zugang zu Hygieneprodukten zu haben. Zusätzlich zu dem Schamgefühl kommt es dann bei den betroffenen Mädchen / jungen Frauen zu einem (unnötigen) schlechten Gewissen aufgrund des verpassten Unterrichtsstoffes. Leider wird das Thema Menstruation in breiten Teilen der Gesellschaft noch immer als Tabuthema gesehen. Für Mädchen und heranwachsende jungen Frauen ist es allerdings wichtig, dass dieses Thema öffentlich gemacht wird und an dieses weniger schamhaft herangegangen wird, gehört es doch zum Erwachsenwerden dazu. Eine öffentliche Anerkennung und Sichtbarmachung könnte in Bornheim gelingen, wenn bereits in den Schulen offen über das Thema Menstruation gesprochen werden könnte und Menstruationsartikel so selbstverständlich wie Toilettenpapier, Seife etc. zur Verfügung gestellt werden könnten. Mit freundlichen Grüßen Ute Krüger, Anna Peters und Fraktion Linda Taft, Maria Böhme, Tina Görg-Mager und Fraktion SPD-Fraktion • Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Fraktionen im Rat der Stadt Bornheim - An die Vorsitzende des Schulausschusses Frau Gabi Kretschmer Rathausstraße 2 53332 Bornheim Kostenlose Menstruationsartikel an weiterführenden Schulen in Bornheim Sehr geehrte Frau Kretschmer, die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragen im nächsten Schulausschuss das Thema kostenlose Menstruationsartikel an den weiterführenden Schulen auf die Tagesordnung zu setzen. Antrag: 1) Die Verwaltung soll mit den SchülerInnenvertretungen und Schulleitungen an allen weiterführenden Schulen in Bornheim in Kontakt treten und in enger Absprache mit diesen prüfen, ob Bedarf und Interesse besteht, Menstruationsartikel (Tampons und Binden) kostenlos und leicht erreichbar zur Verfügung zu stellen. Die konkrete Umsetzung, beispielsweise in Form eines Automaten in den Toilettenräumen, soll die jeweilige SchülerInnenvertretung zusammen mit der Schulleitung entwickeln und entscheiden. 2) Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche Finanzierungsmöglichkeiten/-mittel hierfür zur Verfügung stehen. Begründung: Die Hälfte der Weltbevölkerung menstruiert einen großen Abschnitt ihres Lebens. Und trotzdem ist die Periode vielerorts noch ein Tabu-Thema – und ein teures noch dazu. Knapp 5 Euro kostet eine Großpackung Tampons (64 Stück). Wer zwischen seinem 13. und 51. Geburtstag menstruiert, verbraucht durchschnittlich rund 9.120 Tampons, unter der Annahme, dass die Blutung bis zu fünf Tage anhält und pro Tag – sehr konservativ geschätzt! - vier Tampons verwendet werden (Quelle: Spiegel). Rund ein Viertel der Frauen benötigt zudem Schmerzmittel während der Periode. Das sind finanzielle Mittel, die nicht jede Frau, bzw. die Eltern junger Frauen problemlos aufbringen können. In Ländern wie Schottland, Frankreich und Neuseeland ist es längst üblich, Menstruationsartikel an Schulen oder Universitäten kostenlos zur Verfügung zu stellen. Für Schülerinnen ist die Periode eine zusätzlich besonders belastende Situation, wenn die Blutung unerwartet im Unterricht beginnt. Nicht immer sind Menstruationsartikel zur Hand, aus Scham kann es dann dazu kommen, dass Mädchen dann den Unterricht verlassen, um zuhause Zugang zu Hygieneprodukten zu haben. Zusätzlich zu dem Schamgefühl kommt es dann bei den betroffenen Mädchen / jungen Frauen zu einem (unnötigen) schlechten Gewissen aufgrund des verpassten Unterrichtsstoffes. Leider wird das Thema Menstruation in breiten Teilen der Gesellschaft noch immer als Tabuthema gesehen. Für Mädchen und heranwachsende jungen Frauen ist es allerdings wichtig, dass dieses Thema öffentlich gemacht wird und an dieses weniger schamhaft herangegangen wird, gehört es doch zum Erwachsenwerden dazu. Eine öffentliche Anerkennung und Sichtbarmachung könnte in Bornheim gelingen, wenn bereits in den Schulen offen über das Thema Menstruation gesprochen werden könnte und Menstruationsartikel so selbstverständlich wie Toilettenpapier, Seife etc. zur Verfügung gestellt werden könnten. Mit freundlichen Grüßen Ute Krüger, Anna Peters und Fraktion Linda Taft, Maria Böhme, Tina Görg-Mager und Fraktion

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SPD-Fraktion – Servatiusweg 19-23 – 53332 Bornheim Herrn Bürgermeister Christoph Becker Rathausstraße 2 53332 Bornheim Bornheim, 30.08.2021 Elektromobilität in Bornheim Hier: Große Anfrage gem. § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates Sehr geehrter Herr Bürgermeister Becker, Elektroautos werden zunehmend beliebter und können für sich beanspruchen, die CO2- Bilanz im Straßenverkehr zu verbessern. Im Jahr 2020 wurden laut Statistik so viele emissionsfreie E-Autos wie noch nie auf deutschen Straßen zugelassen, nämlich genau 194.163. Dieser zunehmende Boom des Elektroautos dürfte auch für Bornheim gelten. E-Autos sind auf Strom aus Ladestationen angewiesen. Hauseigentümer mit einem Stellplatz vor der Tür können eher problemlos eine Ladestation für ihr Auto errichten lassen. Wer jedoch weiter von Zuhause entfernt mit seinem Elektroauto unterwegs ist oder aber aufgrund der Wohnsituation (keinen eigenen Stellplatz, Stellplatz nicht direkt am Haus) keine Möglichkeit hat, eine private Ladesäule zum Volltanken zu nutzen, ist auf öffentliche Ladesäulen angewiesen. Diese sind nach jetzigem Stand in Bornheim Mangelware. Aus der Bürgerschaft haben uns zuletzt mehrere Anfragen erreicht von Personen, die bereits ein E-Auto besitzen oder die eines anschaffen wollen und sich mehr Möglichkeiten wünschen, ihr Auto außerhalb des eigenen Grundstücks betanken zu können, bzw. die keinen Stellplatz am Haus haben, an dem sich eine eigene Ladestation umsetzen ließe. Wir möchten daher, dass der eMobility-Bereich unserer Stadt auf den Prüfstand kommt und wir im Rahmen des anvisierten Mobilitätskonzepts der Stadt auch den Bereich der Elektromobilität mitplanen. Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehrsentwicklung um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen: 1. Wie viele öffentliche Ladesäulen welchen Typs existieren derzeit in Bornheim und wie hoch ist der Anteil der E-Autos? SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bornheim 2. Wie hat sich der Anteil der E-Autos in den letzten 5 Jahren entwickelt und wie hoch wird der Bedarf an öffentlichen Ladestationen aktuell und in den nächsten 5 bis 10 Jahren eingeschätzt? 3. Gibt es zum jetzigen Zeitpunkt bereits Überlegungen/Planungen zum weiteren Ausbau öffentlicher Ladesäulen und wenn ja, wie sehen diese aus? 4. Ist der Ausbau neuer öffentlicher und privater Ladesäulen in Einklang zu bringen mit den jetzigen und künftigen Kapazitäten des Bornheimer Stromnetzes? 5. Wird die Verwaltung in Anbetracht der umweltthematischen Bedeutung des Themas ein zeitnahes Konzept zum Ausbau öffentlicher Ladesäulen entwickeln? Für die Beantwortung herzlichen Dank und freundliche Grüße Anna Peters, Wilfried Hanft, Thomas Schmitz, Tina Gordon, Harry Gruß, Ewald Westphal und Fraktion SPD-Fraktion – Servatiusweg 19-23 – 53332 Bornheim Herrn Bürgermeister Christoph Becker Rathausstraße 2 53332 Bornheim Bornheim, 30.08.2021 Elektromobilität in Bornheim Hier: Große Anfrage gem. § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates Sehr geehrter Herr Bürgermeister Becker, Elektroautos werden zunehmend beliebter und können für sich beanspruchen, die CO2- Bilanz im Straßenverkehr zu verbessern. Im Jahr 2020 wurden laut Statistik so viele emissionsfreie E-Autos wie noch nie auf deutschen Straßen zugelassen, nämlich genau 194.163. Dieser zunehmende Boom des Elektroautos dürfte auch für Bornheim gelten. E-Autos sind auf Strom aus Ladestationen angewiesen. Hauseigentümer mit einem Stellplatz vor der Tür können eher problemlos eine Ladestation für ihr Auto errichten lassen. Wer jedoch weiter von Zuhause entfernt mit seinem Elektroauto unterwegs ist oder aber aufgrund der Wohnsituation (keinen eigenen Stellplatz, Stellplatz nicht direkt am Haus) keine Möglichkeit hat, eine private Ladesäule zum Volltanken zu nutzen, ist auf öffentliche Ladesäulen angewiesen. Diese sind nach jetzigem Stand in Bornheim Mangelware. Aus der Bürgerschaft haben uns zuletzt mehrere Anfragen erreicht von Personen, die bereits ein E-Auto besitzen oder die eines anschaffen wollen und sich mehr Möglichkeiten wünschen, ihr Auto außerhalb des eigenen Grundstücks betanken zu können, bzw. die keinen Stellplatz am Haus haben, an dem sich eine eigene Ladestation umsetzen ließe. Wir möchten daher, dass der eMobility-Bereich unserer Stadt auf den Prüfstand kommt und wir im Rahmen des anvisierten Mobilitätskonzepts der Stadt auch den Bereich der Elektromobilität mitplanen. Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehrsentwicklung um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen: 1. Wie viele öffentliche Ladesäulen welchen Typs existieren derzeit in Bornheim und wie hoch ist der Anteil der E-Autos? SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bornheim 2. Wie hat sich der Anteil der E-Autos in den letzten 5 Jahren entwickelt und wie hoch wird der Bedarf an öffentlichen Ladestationen aktuell und in den nächsten 5 bis 10 Jahren eingeschätzt? 3. Gibt es zum jetzigen Zeitpunkt bereits Überlegungen/Planungen zum weiteren Ausbau öffentlicher Ladesäulen und wenn ja, wie sehen diese aus? 4. Ist der Ausbau neuer öffentlicher und privater Ladesäulen in Einklang zu bringen mit den jetzigen und künftigen Kapazitäten des Bornheimer Stromnetzes? 5. Wird die Verwaltung in Anbetracht der umweltthematischen Bedeutung des Themas ein zeitnahes Konzept zum Ausbau öffentlicher Ladesäulen entwickeln? Für die Beantwortung herzlichen Dank und freundliche Grüße Anna Peters, Wilfried Hanft, Thomas Schmitz, Tina Gordon, Harry Gruß, Ewald Westphal und Fraktion

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SPD-Fraktion – Servatiusweg 19-23 – 53332 Bornheim An die Vorsitzende des Integrationsausschusses Frau Dilara Görgen Rathausstraße 2 53332 Bornheim Bornheim, 31.08.2021 Herausgabe einer Informationsbroschüre (Flyer) zum neu eingerich- teten Integrationsausschuss Sehr geehrte Frau Görgen, wir bitten um Berücksichtigung des nachfolgenden Antrages für die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Integrationsausschusses. Antrag: Der Integrationsausschuss beauftragt die Verwaltung zur Erstellung einer Info-Bro- schüre über den IntrA. Begründung: Der Integrationsausschuss ist die politische Interessensvertretung für die in Bornheim leben- den Menschen mit ausländischem Pass. Auch für die Menschen mit internationaler Familien- geschichte ist der Integrationsausschuss Ansprechpartner, so sie nicht in der Lage sind, sich selbst zu helfen. Bis September 2020 gab es einen Integrationsrat. Seit der letzten Wahl wurde ein Integrati- onsausschuss eingerichtet. Um die Bevölkerung über die Existenz des Gremiums zu infor- mieren ist eine Info-Broschüre zu erstellen. Hierbei sollen die Mitglieder des Integrationsaus- schusses mit einbezogen werden. Mit freundlichen Grüßen Dr. Peter Tourné, Wilfried Hanft und Fraktion SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bornheim SPD-Fraktion – Servatiusweg 19-23 – 53332 Bornheim An die Vorsitzende des Integrationsausschusses Frau Dilara Görgen Rathausstraße 2 53332 Bornheim Bornheim, 31.08.2021 Herausgabe einer Informationsbroschüre (Flyer) zum neu eingerich- teten Integrationsausschuss Sehr geehrte Frau Görgen, wir bitten um Berücksichtigung des nachfolgenden Antrages für die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Integrationsausschusses. Antrag: Der Integrationsausschuss beauftragt die Verwaltung zur Erstellung einer Info-Bro- schüre über den IntrA. Begründung: Der Integrationsausschuss ist die politische Interessensvertretung für die in Bornheim leben- den Menschen mit ausländischem Pass. Auch für die Menschen mit internationaler Familien- geschichte ist der Integrationsausschuss Ansprechpartner, so sie nicht in der Lage sind, sich selbst zu helfen. Bis September 2020 gab es einen Integrationsrat. Seit der letzten Wahl wurde ein Integrati- onsausschuss eingerichtet. Um die Bevölkerung über die Existenz des Gremiums zu infor- mieren ist eine Info-Broschüre zu erstellen. Hierbei sollen die Mitglieder des Integrationsaus- schusses mit einbezogen werden. Mit freundlichen Grüßen Dr. Peter Tourné, Wilfried Hanft und Fraktion SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bornheim

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01.10.2021 V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Rainer Schumann, Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Energieberatung Kostenlose telefonische Energieberatung der Klimaregion ­Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW am 20. Oktober 2021 von 14 bis 17.45 Uhr, Anmeldung erforderlich unter: 02222 945-285, tobias.gethke@stadt-bornheim.de StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Ab- wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Service HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Zugang nur mit Online-Ticket! Aktuelle Infos und Tickets gibt es unter: www.hallenfreizeitbad.de Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de/stadtbuecherei Stadt Bornheim Bürgerinformation Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD 02222 9956331, fraktion@spd-bornheim.nrw Bündnis 90/Die Grünen 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de ABB 0151-72211101, bornheimer123@yahoo.de Fraktionen Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung notwendig unter 02222 945-101 Bürgermeister Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, 02222 9437-0 Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen (Brunnenallee 31a) folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr Besucher aller Dienststellen müssen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Sitzungen sind öffentlich. Die Termine gelten vorbehaltlich möglicher Einschränkungen. Bitte beachten Sie zur Teilnahme die aktuell geltende Coronaschutzverordnung. Es steht nur eine begrenzte Anzahl an Publikumsplätzen zur Verfügung. Diese werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Anmeldungen können per E-Mail an claudia.gronewald@stadt-bornheim.de oder telefonisch unter 02222 945-218 erfolgen. In den Sitzungsräumlichkeiten ist mindestens eine medizinische Maske zu tragen. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Dies ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen. Am zugewiesenen Sitzplatz kann die Maske abgenommen werden. Bei einer 7-Tage-Inzidenz von 35 oder darüber müssen die Teilnehmer*innen außerdem vollständig geimpft oder genesen sein oder über einen bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden negativen Corona-Antigen-Schnell- oder PCR-Test verfügen. Die Nachweise sind am Eingang vorzuzeigen. Aktuelle Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Die nächsten Sitzungen Mobilitäts- und Verkehrs- entwicklungsausschuss Dienstag, 26.10.2021, 18 Uhr, Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2 Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 27.10.2021, 18 Uhr, Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2 Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 28.10.2021, 18 Uhr, Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2 Als der Klimawandel nach Bornheim kam Vortragsreihe zu Klima, Umwelt und Lebensraum Unter dem Titel „Als der Klimawandel nach Born- heim kam“ laden der katholische Förderverein St. Evergislus, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Parents for Future, der Land- schafts-Schutzverein Vorgebirge und die Forst- betriebsgemeinschaft Bornheim zu einer Vor- tragsreihe ein. Die Schirmherrschaft hat Bürger- meister Christoph Becker übernommen. Den Auftakt bildet am Donnerstag, 30. September 2021, ein Vortrag von Professor Dr. Ulrich Löhnert vom Institut für Geophysik und Meteorologie der Universität Köln zum Thema „Klima im Wandel – bei uns angekommen“. Dem Thema „Was wird aus unserem Wald – Kli- mawandel im Vorgebirge“ widmet sich der Vortrag von Forstwirtschaftsmeister Ralf Nonn am Diens tag, 26. Oktober. Und am Dienstag, 30. November 2021, spricht der Umweltbeauftragte des Erzbis- tums Köln Dr. Christian Weingarten zum Thema „Klimawandel – Lebenswandel! Die Kirchenge- meinden vor Ort sind gefragt.“ Alle drei Vorträge beginnen um 19.30 Uhr im Pfarr heim Brenig in der Haasbachstraße 2. Es gilt die 3G-Regel. Geimpfte, Genesene und Getestete werden gebeten, einen Nachweis und eine medi zinische Maske mitzubringen. Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachung Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Öffentliche Bekanntmachung der Allgemeinverfügung zur Straßenbenennung im Plangebiet des Bebauungsplanes He 31 in der Ortschaft Hersel Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung vom 22.06.2021 gemäß § 60 Abs. 2 und § 41 Abs. 1 Gemeindeord- nung NRW folgende Straßennamen beschlossen: für das Plangebiet He 31: Planstraße 1: „Hans-Dietrich-Genscher-Straße“ Planstraße 2: „Pelzdorf Straße“ Planstraße 3: „Zum Weißen Pferdchen“ Planstraße 4: „Eleonore-von-Hersel-Straße“ Planstraße 5: „Scholastikastraße“ und die Planstraße 6: „Dr.-Wilhelm-Smets-Straße“ Die Lage der Straßen wird in dem beigefügten Übersichts plan dargestellt. Die sofortige Vollziehung nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO wird angeordnet. Begründung: Es handelt sich bei der Benennung von Straßen und Plätzen vorrangig um einen verwaltungstech- nischen Vorgang zur Erfassung und eindeutigen Zuordnung von Gebäuden, der somit der zwingenden Gewährleistung von öffentlicher Sicherheit und Ordnung dient. Eine solche Maßnahme verletzt regelmäßig den Bürger auch nicht in sei- nen grundgesetzlich geschützten Rechten. Dies könnte nur dann ausnahmeweise der Fall sein, wenn die Straßenbenen- nung willkürlich erfolgt. Dafür oder für eine sonst ermes- sensfehlerhafte Verwaltungsentscheidung gibt es keine Anhaltspunkte. Der Rat hat die vom zuständigen Ortsvorste- her und Verwaltung vorgeschlagenen Straßennamen be schlossen und dabei sein Ermessen ausgeübt. Ermessens- fehler bei der Auswahl sind nicht erkennbar. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung liegt im Inter- esse der Allgemeinheit an einer eindeutigen und best- möglichen Orientierung. Dies dient insbesondere der Gewährleistung einer schnellstmöglichen Auffindung ein- er verbindlichen Adresse im Notfall für Rettungsdienste, Vollzugsdienste und Feuerwehr. Die Vollziehungsanord- nung dient daher der Herstellung von Rechts- und Planungssicherheit. Diese Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach ihrem Erscheinen im Amtsblatt als bekannt gegeben. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Allgemeinverfü- gung können Sie vor dem Verwaltungsgericht Köln, Appell- hofplatz, 50667 Köln, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Verfügung schriftlich oder zur Nieder- schrift beim Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichts Klage erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebe- gehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, die angefochtene Verfü- gung soll beigefügt werden. Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage dort ebenso innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beantragt werden. Die Klage bzw. der Antrag kann auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts erhoben/gestellt werden. Das elek- tronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Es muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verant- wortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 55a Abs. 4 VwGO einge reicht werden. Die für die Übermitt lung und Bearbeitung geeigneten technischen Rahmenbedingungen bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer- Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) vom 24. November 2017 (BGBl. I Seite 3803). Wird die Frist durch einen von Ihnen Bevollmächtigten versäumt, so wird dessen Verschulden Ihnen zugerechnet. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. Bornheim, den 20.09.2021 Stadt Bornheim gez. Christoph Becker Bürgermeister Bekanntmachung zur Widmung von Straßen Die nachfolgenden Straßen werden hiermit gemäß § 6 des Straßen- und We- gegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekannt- machung vom 23.09.1995 (GV. NW. S. 1028) als Gemeindestraße dem öffent lichen Verkehr gewidmet: Kartenausschnitte, in denen die gewidmeten Flächen dargestellt sind, kön- nen während der allgemeinen Besuchszeiten im Rathaus, Zimmer 410, ein gesehen werden: Montag bis Freitag, 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr, Donnerstag 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Die Widmung wird wirksam mit dem Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung dieser Widmungsverfügung. „Ihre Rechte: Gegen diese Widmungsverfügung können Sie vor dem Ver- waltungsgericht Köln, Appellhofplatz, 50667 Köln, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes schriftlich oder zur Niederschrift beim Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichts Klage erheben. Die Klage kann auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts erhoben werden. Das elektroni sche Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Es muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwor- tenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 55a Abs. 4 VwGO ein- gereicht werden. Die für die Übermittlung und Bearbeitung geeigneten technischen Rahmenbedingungen bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektro nischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behörden- postfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) vom 24. No- vember 2017 (BGBl. I Seite 3803). Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebe- gehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, die angefochtene Verfügung soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Wird die Frist durch einen von Ihnen Bevollmächtigten versäumt, so wird dessen Verschulden Ihnen zugerechnet.“ Hinweis: Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. Bornheim, den 27.09.2021 Stadt Bornheim gez. Christoph Becker Bürgermeister Ortschaft Name der Straße Bezeichnung der gewidmeten Flächen Einstufung, Widmungsinhalt Dersdorf Jörg-Immen- dorff-Straße Gemarkung Born- heim-Brenig, Flur 71, Flurstücke 23 teilw., 370, 373 und 401 Anliegerstraße Dersdorf Jörg-Immen- dorff-Straße Gemarkung Born- heim-Brenig, Flur 71, Flurstück 23 teilw. Anliegerweg mit Beschrän- kung auf den Fußgänger verkehr Roisdorf Raiffeisenstraße Gemarkung Roisdorf, Flur 22, Flurstück 436 und Flur 24, Flurstücke 89 teilw., 519, 520 und 521 Anliegerstraße

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 04.10.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage zum Thema Umweltkatastrophe am 14. und 15.Juli 2021 im Stadtgebiet Bornheim Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 16.09.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wann war vor dem 14. und 15.07.2021 die letzte Katastrophenübung in Verbindung mit der Stadtverwaltung Bornheim und liegen hierüber einsehbare Protokolle vor? Antwort 1: Der Rhein-Sieg Kreis als zuständige Behörde für den Katastrophenschutz im gesam- ten Kreisgebiet führt in unregelmäßigen Abständen Übungen und Schulungen mit den am Katstrophenschutz beteiligten Einheiten durch. Darüber hinaus wurden Mitarbeitende der Stäbe für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) in den kreisangehörigen Kommunen gemeinsam im AKNZ des Bundesamtes für den Bevölkerungsschutz (BBK) geschult. Eine separate Übung der Katstrophenschutzbehörde Rhein-Sieg Kreis mit den Verwaltungsmitarbeitenden der Stadt Born- heim hat es in den zurückliegenden fünf Jahren nicht gegeben. Frage 2: Gibt es einen Katastrophenstab (Verwaltungsstab) der Stadtverwaltung Bornheim, wenn ja welche Personen und Gremien sind beteiligt? Antwort 2: Die Stadt Bornheim hat für außergewöhnliche Ereignisse, darunter fällt auch der Ka- tastrophenschutz, einen Stab für außergewöhnliche Ereignisse. Neben Mitgliedern des Verwal- tungsvorstandes unter der Leitung des Bürgermeisters werden die für die jeweilige Lage erforder- lichen Führungskräfte der Stadtverwaltung und des SBB in den Stab berufen. Ebenso können externe Mitglieder in den Stab bestellt werden soweit dies erforderlich ist. (bspw. Polizei, Hilfsdienste, Verbindungspersonal Bundeswehr, sowie spezielle Fachleute und Vertreter von Unternehmen) Frage 3: Wie und von wem, der Stadtverwaltung wurden amtliche Warnungen vor der Über- schwemmungskatastrophe am 14. und 15.07.2021 (z.B. Wetterdienst, Europäischen Hochwas- ser-Warnsystems Efas) entgegengenommen und weitergeleitet? Antwort 3: Über die Warnapp NINA erfolgten bereits seit dem 11.07.2021 amtliche Warnungen vor Starkregen mit teilweise erheblichen Regenmengen. Am 14.07.2021 erfolgte um 19:24 Uhr per E-Mail die Aufforderung des SAE an die Leitstelle Rhein-Sieg, eine Warnmeldung zum Stadt- gebiet Bornheim über die Warn-App NINA abzusetzen, nachdem die Leitstelle bzw. der Krisen- stab des Rhein-Sieg Kreises auf telefonischem Weg seit 17:30 Uhr nicht erreichbar war. Die Herrn Paul Breuer Sankt-Georg-Str. 20 53332 Bornheim - 2 - NINA-App erfolgte dann unverzüglich. Die amtliche Warnung der Stadt Bornheim lautete: „Amtli- che Warnung vor Gefahren durch langanhaltende und ergiebige Regenfälle im Stadtgebiet Born- heim. Vor dem Befahren von Straßen in Hanglagen und Senken sowie insbesondere Unterfüh- rungen wird gewarnt aufgrund der dort herrschenden Überflutungen. Ebenso wird vor den Aus- wirkungen des Übertretens der Bäche im Stadtgebiets gewarnt. Aufgrund der aktuellen Wetterlage und der Standsicherheitssituation des Rhein-Hochufers muss der Rheinuferweg zur Gefahrenabwehr gesperrt werden. Die Sperrung betrifft die Ortschaften Widdig, Uedorf und Hersel. Gesperrt wird der Rheinuferweg zwischen dem Zerrespfad bis ein- schließlich der Hausnummer 269 auf der Rheinstraße. Mit einer Aufhebung der Sperrung ist vor Montag, 19. Juli 2021, nicht zu rechnen.“ Weiterhin wurde in der Warnmeldung vor dem Betreten von Kellerräumen sowie der Gefahr von Stromschlägen gewarnt. (Allgemeiner Warntext bei Starkregen- bzw. Hochwasserereignissen) Frage 4: Trafen sich in Bornheim Verwaltungsmitarbeiter (Verwaltungsstab) während des Zeit- raumes der Wetterkatastrophe, um Strukturen der Gefahrenabwehr für die Stadt Bornheim zu erörtern und durchzuführen? Antwort 4: Bereits seit 12:19 Uhr am 14.07.2021 trafen die ersten Alarmierungen der Feuerwehr Bornheim wegen Wasserschäden ein. Zwischen 12:19 Uhr und 15:30 Uhr trafen sechs Einsatz- meldungen im Zusammenhang mit den Regenfällen ein. Um 15:02 Uhr alarmierte die Leitstelle des Rhein-Sieg Kreises die Besetzung der Abschnittsführungsstelle Bornheim. Dies führte zur umgehenden Abstimmung der Leitung des Ordnungsamtes mit dem Ersten Beigeordneten sowie der Entscheidung, dass der Stab für außergewöhnliche Ereignisse einberufen wird. Der Stab trat in einer lageangepassten Zusammensetzung um 15:30 Uhr im Feuerwehrgerä- tehaus Bornheim zusammen. Beteiligt waren der Erste Beigeordnete, Amt 3 mit den Abteilungen 3.2 und 3.3, Amt 9, SBB, der Bereitschaftsdienst der Stadt Bornheim sowie ein Vertreter der Feu- erwehr Bornheim. Frage 5: Wie ist die Kommunikationslinie zwischen der Stadtverwaltung Bornheim und dem übergeordneten Rhein-Sieg-Kreis ausgestaltet? Gibt es hier Hotlines, die auch außerhalb der Dienstzeiten funktionieren? Antwort 5: Der Rhein-Sieg Kreis hat allen kreisangehörigen Kommunen seinen Taschenalarm- plan für die Abwehr von Großschadensereignissen im Rhein-Sieg Kreis, Stand 01.06.2021, zur Verfügung gestellt. Erstkontaktstelle für Großschadensereignisse (Katstrophen) ist die Leitstelle Rhein-Sieg. Über diese sind alle Anforderungen abzuwickeln. Die Leitstelle ist durchgehend 24 Stunden täglich be- setzt. Für den Fall der Nichterreichbarkeit aus technischen oder Überlastungsgründen, sind alternative Ansprechpartner je nach Gefahrenlage benannt. Diese sollen über die angegebenen Kommuni- kationswege (Telefon) erreichbar sein. Einen Bereitschaftsdienst der Kreisverwaltung vergleich- bar mit dem Bereitschaftsdienst der Stadt Bornheim (Beamter vom Dienst) hält die Kreisverwal- tung nicht vor. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 04.10.2021 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage zum Thema Umweltkatastrophe am 14. und 15.Juli 2021 im Stadtgebiet Bornheim Sehr geehrter Herr Breuer, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 16.09.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wann war vor dem 14. und 15.07.2021 die letzte Katastrophenübung in Verbindung mit der Stadtverwaltung Bornheim und liegen hierüber einsehbare Protokolle vor? Antwort 1: Der Rhein-Sieg Kreis als zuständige Behörde für den Katastrophenschutz im gesam- ten Kreisgebiet führt in unregelmäßigen Abständen Übungen und Schulungen mit den am Katstrophenschutz beteiligten Einheiten durch. Darüber hinaus wurden Mitarbeitende der Stäbe für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) in den kreisangehörigen Kommunen gemeinsam im AKNZ des Bundesamtes für den Bevölkerungsschutz (BBK) geschult. Eine separate Übung der Katstrophenschutzbehörde Rhein-Sieg Kreis mit den Verwaltungsmitarbeitenden der Stadt Born- heim hat es in den zurückliegenden fünf Jahren nicht gegeben. Frage 2: Gibt es einen Katastrophenstab (Verwaltungsstab) der Stadtverwaltung Bornheim, wenn ja welche Personen und Gremien sind beteiligt? Antwort 2: Die Stadt Bornheim hat für außergewöhnliche Ereignisse, darunter fällt auch der Ka- tastrophenschutz, einen Stab für außergewöhnliche Ereignisse. Neben Mitgliedern des Verwal- tungsvorstandes unter der Leitung des Bürgermeisters werden die für die jeweilige Lage erforder- lichen Führungskräfte der Stadtverwaltung und des SBB in den Stab berufen. Ebenso können externe Mitglieder in den Stab bestellt werden soweit dies erforderlich ist. (bspw. Polizei, Hilfsdienste, Verbindungspersonal Bundeswehr, sowie spezielle Fachleute und Vertreter von Unternehmen) Frage 3: Wie und von wem, der Stadtverwaltung wurden amtliche Warnungen vor der Über- schwemmungskatastrophe am 14. und 15.07.2021 (z.B. Wetterdienst, Europäischen Hochwas- ser-Warnsystems Efas) entgegengenommen und weitergeleitet? Antwort 3: Über die Warnapp NINA erfolgten bereits seit dem 11.07.2021 amtliche Warnungen vor Starkregen mit teilweise erheblichen Regenmengen. Am 14.07.2021 erfolgte um 19:24 Uhr per E-Mail die Aufforderung des SAE an die Leitstelle Rhein-Sieg, eine Warnmeldung zum Stadt- gebiet Bornheim über die Warn-App NINA abzusetzen, nachdem die Leitstelle bzw. der Krisen- stab des Rhein-Sieg Kreises auf telefonischem Weg seit 17:30 Uhr nicht erreichbar war. Die Herrn Paul Breuer Sankt-Georg-Str. 20 53332 Bornheim - 2 - NINA-App erfolgte dann unverzüglich. Die amtliche Warnung der Stadt Bornheim lautete: „Amtli- che Warnung vor Gefahren durch langanhaltende und ergiebige Regenfälle im Stadtgebiet Born- heim. Vor dem Befahren von Straßen in Hanglagen und Senken sowie insbesondere Unterfüh- rungen wird gewarnt aufgrund der dort herrschenden Überflutungen. Ebenso wird vor den Aus- wirkungen des Übertretens der Bäche im Stadtgebiets gewarnt. Aufgrund der aktuellen Wetterlage und der Standsicherheitssituation des Rhein-Hochufers muss der Rheinuferweg zur Gefahrenabwehr gesperrt werden. Die Sperrung betrifft die Ortschaften Widdig, Uedorf und Hersel. Gesperrt wird der Rheinuferweg zwischen dem Zerrespfad bis ein- schließlich der Hausnummer 269 auf der Rheinstraße. Mit einer Aufhebung der Sperrung ist vor Montag, 19. Juli 2021, nicht zu rechnen.“ Weiterhin wurde in der Warnmeldung vor dem Betreten von Kellerräumen sowie der Gefahr von Stromschlägen gewarnt. (Allgemeiner Warntext bei Starkregen- bzw. Hochwasserereignissen) Frage 4: Trafen sich in Bornheim Verwaltungsmitarbeiter (Verwaltungsstab) während des Zeit- raumes der Wetterkatastrophe, um Strukturen der Gefahrenabwehr für die Stadt Bornheim zu erörtern und durchzuführen? Antwort 4: Bereits seit 12:19 Uhr am 14.07.2021 trafen die ersten Alarmierungen der Feuerwehr Bornheim wegen Wasserschäden ein. Zwischen 12:19 Uhr und 15:30 Uhr trafen sechs Einsatz- meldungen im Zusammenhang mit den Regenfällen ein. Um 15:02 Uhr alarmierte die Leitstelle des Rhein-Sieg Kreises die Besetzung der Abschnittsführungsstelle Bornheim. Dies führte zur umgehenden Abstimmung der Leitung des Ordnungsamtes mit dem Ersten Beigeordneten sowie der Entscheidung, dass der Stab für außergewöhnliche Ereignisse einberufen wird. Der Stab trat in einer lageangepassten Zusammensetzung um 15:30 Uhr im Feuerwehrgerä- tehaus Bornheim zusammen. Beteiligt waren der Erste Beigeordnete, Amt 3 mit den Abteilungen 3.2 und 3.3, Amt 9, SBB, der Bereitschaftsdienst der Stadt Bornheim sowie ein Vertreter der Feu- erwehr Bornheim. Frage 5: Wie ist die Kommunikationslinie zwischen der Stadtverwaltung Bornheim und dem übergeordneten Rhein-Sieg-Kreis ausgestaltet? Gibt es hier Hotlines, die auch außerhalb der Dienstzeiten funktionieren? Antwort 5: Der Rhein-Sieg Kreis hat allen kreisangehörigen Kommunen seinen Taschenalarm- plan für die Abwehr von Großschadensereignissen im Rhein-Sieg Kreis, Stand 01.06.2021, zur Verfügung gestellt. Erstkontaktstelle für Großschadensereignisse (Katstrophen) ist die Leitstelle Rhein-Sieg. Über diese sind alle Anforderungen abzuwickeln. Die Leitstelle ist durchgehend 24 Stunden täglich be- setzt. Für den Fall der Nichterreichbarkeit aus technischen oder Überlastungsgründen, sind alternative Ansprechpartner je nach Gefahrenlage benannt. Diese sollen über die angegebenen Kommuni- kationswege (Telefon) erreichbar sein. Einen Bereitschaftsdienst der Kreisverwaltung vergleich- bar mit dem Bereitschaftsdienst der Stadt Bornheim (Beamter vom Dienst) hält die Kreisverwal- tung nicht vor. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN · Servatiusweg 19-23 · 53332 Bornheim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stadtratsfraktion Bornheim Tina Görg-Mager Fraktionsvorsitzende Dr. Kuhn, Arnd Fraktionsvorsitzender Fraktionsgeschäftsstelle Servatiusweg 19-23, 53332 Bornheim Tel.: +49 (22 22) 94 55 40 gruene@rat.stadt-bornheim.de www.gruene-bornheim.de www.gruene-bornheim.de Bornheim, den 29.09.2021 Förderverfahren für den Neueinbau von stationären RLT-Anlagen Sehr geehrter Herr Bürgermeister Becker, sehr geehrte Frau von Bülow, sehr geehrte Frau Kretschmer, sehr geehrter Herr Hochgartz, der Bund hat das Förderprogramm von stationären raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) mit Wirkung zum 11. Juni 2021 erweitert. Gefördert wird seitdem auch der erstmalige Einbau (Neueinbau) von RLT-Anlagen in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren. Der Höhe nach werden die Investitionsausgaben sowie die Ausgaben für Planung und Montage von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben übernommen. Die maximale Förderung beträgt 500.000 Euro pro Standort. Die Förderung wird unabhängig davon gewährt, ob die betreffenden Räume über Fenster gelüftet werden können oder nicht. Da das Förderprogramm für RLT-Anlagen am 31.12.2021 abläuft und eine eventuelle Verlängerung des Programms derzeit nicht im Gespräch ist, ist dringend Eile geboten! Wir bitten darum, den Antrag sowohl in die Tagesordnung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28. Oktober 2021 als auch des Schulausschusses am 1. Dezember 2021 An den Bürgermeister der Stadt Bornheim Herrn Christoph Becker und die Beigeordnete Frau Alice von Bülow sowie die Vorsitzende des Schulausschusses Frau Gabriele Kretschmer und den Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses Herrn Markus Hochgartz Rathausstraße 2 53332 Bornheim sowie des Jugendhilfeausschusses am 9. Dezember 2021 aufzunehmen und folgende Beschlussempfehlungen zur Abstimmung zu stellen: 1. Zwecks Ausstattung der Bornheimer Schulen mit stationären RLT-Anlagen beauftragt der Ausschuss die Verwaltung, die Möglichkeiten der Finanzierung des Eigenanteils in Höhe von 20 % der Investitionskosten pro Standort zu prüfen. 2. Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, vorausgesetzt die Möglichkeiten der jeweiligen Finanzierung des Eigenanteils in Höhe von 20% der Investitionen sind gegeben, den Schulleiterinnen und Schulleitern der Bornheimer Schulen die Finanzierung des Eigenanteils, unter dem Vorbehalt einer der Stadt vorliegenden Bewilligung, in Aussicht zu stellen, und befähigt sie, die entsprechenden Förderanträge zu stellen. 3. Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, die Eltern der Bornheimer Schülerinnen und Schüler frühzeitig über das weitere Vorgehen den Infektionsschutz betreffend in Bezug auf Luftfilter-Anlagen an Bornheimer Schulen zu informieren. 4. Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, die Ausweitung des vorliegenden Antrags auf weitere förderfähige Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren (insbesondere Kitas) zu prüfen und die in Frage kommenden Einrichtungen in privater Trägerschaft über die Möglichkeit zu informieren. 5. Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Planung, der Ausschreibung und – nach Erhalt der jeweiligen Bewilligungsbescheide – mit der Auftragsvergabe bezüglich des Einbaus von RLT-Anlagen gemäß diesem Antrag. Begründung: Gleich zu Beginn des Schuljahres 2021 / 2022 hat sich das Infektionsgeschehen insbesondere in NRW erheblich verschärft und bereits wenige Tage nach Schulstart befanden sich in NRW rund 30.000 Schulkinder in Quarantäne. Ein schnelles Ende der Corona-Pandemie ist nicht in Sicht und für die Altersgruppe der Kinder unter 12 Jahren gibt es nach wie vor keine zugelassenen Impfstoffe. Auch wenn in dieser Altersgruppe im Falle einer Infektion schwere Krankheitsverläufe derzeit offenbar eher selten sind, lässt sich angesichts der Dynamik des Geschehens nicht vorhersagen, ob dies mit Blick auf etwaige neue Mutationen in Zukunft auch so bleibt. Darüber hinaus gibt es auch Kinder, die auf Grund von Vorerkrankungen stärker gefährdet sind als ihre gesunden Altersgenoss*innen. Gleiches gilt für Eltern, die unter Vorerkrankungen leiden und/oder sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können. Deshalb ist es zielführend und unerlässlich, alle vorhandenen und zumutbaren technischen Möglichkeiten auszuschöpfen, um das Infektionsrisiko in Bornheims Schulen und Kitas zu reduzieren. Dabei sollte idealerweise darauf geachtet werden, dass sich diese auch nach einem Ende der Corona Pandemie sinnvoll weiterverwenden lassen. Eine solche Möglichkeit bieten der Einbau von RLT-Anlagen und das hier in Rede stehende Förderprogramm. RLT-Anlagen sorgen für eine stetige Frischluftzufuhr: Außenluft wird angezogen und behandelt, beispielsweise gefiltert, erwärmt oder befeuchtet. Danach gelangt die aufbereitete Luft mit Hilfe von Ventilatoren in den Raum während gleichzeitig durch eine Abluftanlage die verbrauchte Luft wieder abtransportiert wird. Ein integrierter Wärmetauscher dient zur Wärmerückgewinnung. Hierdurch können Heizenergiekosten eingespart werden. Vor diesem Hintergrund werden mittlerweile bei Neubauprojekten RLT-Anlagen häufig standartmäßig verbaut. Der Bund hat das Förderprogramm aufgelegt, um den Schulträgern in Zeiten der Pandemie den nachträglichen Einbau solcher RLT-Anlagen finanziell zu ermöglichen. Seit dem 10. September 2021 können entsprechende Anträge gestellt werden. Mit dem Förderprogramm wird insbesondere das Ziel verfolgt, das Übertragungsrisiko mit SARS-CoV-2 in der Gruppe derjenigen zu reduzieren, für welche derzeit noch kein Impfstoff gegen SARS-CoV-2 zugelassen ist. Die Förderung gilt für alle Räume und greift unabhängig davon, ob die Räume gelüftet werden können oder nicht. Somit unterscheidet sich das durch den Bund aufgelegte Förderprogramm von dem aktuellen Förderprogramm des Landes NRW für mobile Luftfilter. Unter den verschiedenen (technischen) Möglichkeiten, die Virenbelastung und damit das Infektionsrisiko in Klassen- und Kita-Räumen zu verringern, gelten RLT-Anlagen als die effizienteste und nachhaltigste Lösung. In einer aktuellen Empfehlung des Umweltbundesamtes heißt es: „Die nachhaltigste Maßnahme zur Verbesserung der Innenraumlufthygiene, deren Erfolg auch nach Beendigung der Pandemie anhält, ist der Einbau stationärer (= fest installierter) raumlufttechnischer (RLT)-Anlagen. Diese können als zentrale Anlagen ein Gebäude versorgen, aber auch dezentral als Einzelraumbelüftung realisiert werden. Beide Varianten sichern eine wirksame Reduzierung von Virenbelastungen, sind für Wärme- und Feuchterückgewinnung verfügbar, schonen die Energiebilanz des Gebäudes und gewährleisten einen hohen Wohlfühlkomfort im Innenraum. Einzelraumbelüftungen sind baulich rascher umzusetzen als zentrale Lüftungsanlagen. Anlässlich der Erfahrungen mit der Corona Pandemie empfiehlt das ⁠UBA⁠, Schulräume in Deutschland sukzessive mit RLT-Anlagen auszustatten. (Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/themen/lueftung-lueftungsanlagen-mobile-luftreiniger-an, zuletzt abgerufen am 29.09.21) https://www.umweltbundesamt.de/themen/lueftung-lueftungsanlagen-mobile-luftreiniger-an Neben der vorgenannten Eignung zur Infektionsrisikoverringerung bietet der Einbau von RLT- Anlagen weitere grundsätzliche Vorteile, die auch nach dem Ende der aktuellen Pandemie weiter zum Tragen kommen: RLT-Anlagen schaffen ein angenehmes Raumklima und damit optimale Lernbedingungen. Die Anlagen filtern auch Pollen und sorgen für eine Erleichterung bei Allergiegeplagten. Durch die Wärmerückgewinnung entsteht eine hohe Ersparnis an Energie und damit an Heizkosten. Gleichzeitig wird der CO2-Ausstoß verringert. RLT-Anlagen ermöglichen nächtliche Abkühlung der Räume in heißen Sommern. Der nachträgliche Einbau von RLT-Anlagen erhöht den Wert der Liegenschaften. Weiterführende Informationen: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Raumlufttechnische_Anlagen_neu/Neueinbau/neueinbau_node.html (zuletzt abgerufen am 29.09.21) Mit freundlichen Grüßen gez. Tina Görg-Mager, Dr. Arnd Kuhn und Fraktion „Bündnis‘90/Die Grünen“ https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Raumlufttechnische_Anlagen_neu/Neueinbau/neueinbau_node.html

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CDU-Fraktion Bornheim | Servatiusweg 19-23 | 53332 Bornheim Bornheim wird vor Ort gemacht Fraktionsgeschäftsführer Sascha A. Mauel Burgwiesenweg 9 53332 Bornheim Mobil:0177-7712761 E-Mail: sascha.mauel@web.de www.cdu-bornheim.de Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt, Klima, Landwirtschaft, Wald und Natur Frau Dr. Gabriele Jahn 53332 Bornheim Bornheim, 04.10.2021 Wildvogelhilfe Rheinland Sehr geehrte Frau Dr. Jahn, wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Umwelt, Klima, Landwirtschaft, Wald und Natur zu setzen. Beschlussvorschlag Der Bürgermeister wird beauftragt, ▪ Frau Angelika Bornstein (Stationsleiterin der Wildvogelhilfe Rheinland), Herrn Achim Baumgartner (BUND), Frau Dr. Tondorf (Europ. Tier-und Naturschutz e.V. (ETN)) einzuladen, um dem Ausschuss über die Wildvogelstation Rheinland zu berichten, insbesondere über die geplante Umsiedlung nach Bornheim-Hersel, Mittelweg, ▪ zu prüfen, ob und welche aktuellen rechtlichen Hinderungsgründe (z.B. naturschutzrechtlich, baurechtlich, abgrabungsrechtlich, feuerwehrrechtlich) bestehen, die einer Ansiedlung am geplanten Standort in Hersel entgegenstehen, ▪ zu prüfen, welche Lösungen die Verwaltung sieht, um eine derartige Ansiedlung der Wildvogelstation am geplanten Standort zu ermöglichen. Sachverhalt Am 02.10.2021 hatte der BUND sowie Dr. Tondorf (ETN) zu einer Infoveranstaltung vor Ort in Hersel eingeladen. Angelika Bornstein, Stationsleiterin der Wildvogelstation Rheinland berichtete über die von ihr gegründete Auffangstation für verletzte Vögel. BUND und ETN, als Träger der Station, ergänzten in ihren Statements vielfältige Gründe für eine Umsiedlung ins Bornheimer Stadtgebiet. Seite 2 von 2 Insbesondere die sehr gute Eignung des in Rede stehenden Gebäudes am Mittelweg und die hervorragende Erreichbarkeit des Geländes in zentraler Lage zwischen Bonn und Köln aber auch aus dem rechtsrheinischen Kreisgebiet sind gewichtige Gründe für den neuen Standort. Neue Arbeitsplätze im Umweltbereich, mögliche zukünftige Umweltbildung im Stadtgebiet Bornheim wurde von den anwesenden Fraktionen der CDU, SPD und ABB wohlwollend zur Kenntnis genommen. Eine mögliche Ansiedlung wäre eine Win–Win-Situation für die Station, da sie erheblich mehr Platz hätte, jedoch auch für die Stadt Bornheim, da diese Station sicher Ziel vieler Kindergartengruppen, Schulklassen und anderer Besuchergruppen werden würde. Bedingt durch die direkte Lage am NSG „Herseler See“ könnten gesundgepflegte Vögel direkt dort vor Ort bzw. am nahen Rheinufer ausgewildert werden. Darüber hinaus bekäme das zwischenzeitlich mal als Vereinsheim des Golfplatzes geplante ehemalige Gebäude des Kiesunternehmers eine sinnvolle Nachnutzung, welches der Allgemeinheit dienen könnte. Freundliche Grüße Für die CDU- Fraktion Bernd Marx, Lutz Wehrend und Vorstand der CDU-Fraktion

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1 Erfassung freier Gewerbeflächen und Gewerbeimmobilien in Bornheim Datenschutzerklärung Ihre Angaben sind freiwillig und können von Ihnen jederzeit widerrufen und auf Verlangen gelöscht werden. Die erhobenen Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim verwendet. 1. Lage des Objektes Ortsteil: Anschrift: 2. Eigentümer Name: Anschrift: Telefon: Fax: E-Mail: 3. Ansprechpartner, ggf. beauftragter Immobilienmakler (falls abweichend vom Eigentümer) Name: Anschrift: Telefon: Fax: E-Mail: 4. Verfügbare Grundstücksflächen Gesamtfläche (m²): Befestigt (m²): unbefestigt (m²): Stellplätze: Nein Ja, Anzahl: Fläche: m² Bebauung vorhanden: Ja weiter bei 5 Nein weiter bei 6 5. Bebauung 5.1 Art der Bebauung (Geschäftshaus, Halle, Bürogebäude, Betriebswohnung, …) Geschosszahl: Baujahr: Zustand der Gebäude: gut ausreichend befriedigend sanierungsbedürftig Erweiterung der Bebauung: möglich nicht möglich genehmigt in Planung/im Bau Erläuterungen: 2 5.2 bebaute Fläche Gesamtfläche (m²): Lagerfläche: Verkaufsfläche: Produktionsfläche: Bürofläche/Praxisfläche: Erläuterungen: 6. Nutzung Bisherige Nutzung: Mögliche Nutzung/Umnutzung möglich: Erläuterungen: 7. Rahmenbedingungen 7.1 Umfeld Wohnen Handwerk Gewerbe Dienstleistung Erläuterungen: 7.2 Lage, Verkehrsanbindung Erläuterungen: Entfernung: zur nächsten Haltestelle für Bus/Bahn: zur Autobahn: zum Flughafen: 8. Preisvorstellungen Miete (€/m²): Nebenkosten (€/m²): Laufzeit: Kauf (€): Erläuterungen: 9. Verfügbarkeit Die Fläche/Immobilie ist verfügbar ab (Datum): 10. Bemerkungen, Ergänzungen 3 10. Einverständniserklärung des Eigentümers der Fläche/Immobilie Ich erkläre mich als Eigentümer der Fläche/Immobilie damit einverstanden, dass die notwendigen Daten der Immobilie sowie der Ansprechpartner an Interessenten… (bitte ankreuzen) weitergegeben und in die Gewerbedatenbank des Rhein-Sieg-Kreises eingestellt werden nur nach Rücksprache mit dem Ansprechpartner/Eigentümer weitergegeben und in die Gewerbedatenbank des Rhein-Sieg-Kreises eingestellt werden nur nach Rücksprache mit dem Ansprechpartner/Eigentümer weitergegeben und in anonymisierter Form in die Gewerbedatenbank des Rhein-Sieg-Kreises eingestellt werden nur nach Rücksprache mit dem Ansprechpartner/Eigentümer weitergegeben und nicht in die Gewerbedatenbank des Rhein-Sieg-Kreises eingestellt werden ___________________________________________ Datum, Unterschrift Bitte teilen Sie uns Nutzungsänderungen zeitnah mit, damit wir die Datenbank aktuell halten können.

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