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27. November 2020 V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Susanne Römer-Winkler, Pressestelle, 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Energieberatung Kostenlose Energieberatung der Klimaregion Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW am 17. Dezember 2020 von 14 bis 17.45 Uhr Gemeinde Alfter (Maskenpflicht) oder je nach Pandemie-Lage telefonisch, Anmeldung erforderlich unter: 02222 945-285, tobias.gethke@stadt-bornheim.de StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Volkshochschule Bornheim/Alfter Wegen Corona sind alle Veranstaltungen der VHS bis zum 30. November abgesagt. Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Ab- wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Service HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Hallenbad und Sauna sind aufgrund der Coronaschutz­ verordnung des Landes Nordrhein­Westfalen bis zum 30. November geschlossen. Aktuelle Infos gibt es unter: www.stadtbetrieb-bornheim.de/hallenfreizeitbad Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Homepage: www.bornheim.de/stadtbuecherei Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Wahlprüfungsausschuss Mittwoch, 02.12.2020, 18 Uhr Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 03.12.2020, 18 Uhr Verwaltungsrat des Stadtbetriebs Bornheim -AöR- Dienstag, 08.12.2020, 18 Uhr Mobilitäts- und Verkehrs- entwicklungsausschuss Mittwoch, 09.12.2020, 18 Uhr, Forum Alexander-von- Humboldt-Gymnasium, Adenauerallee 50, Roisdorf Betriebsausschuss Donnerstag, 10.12.2020, 18 Uhr Ausschuss für Stadtentwicklung Dienstag, 15.12.2020, 18 Uhr Jugendhilfeausschuss Mittwoch, 16.12.2020, 18 Uhr Stadtrat Donnerstag, 17.12.2020, 18 Uhr, Rheinhalle, Rheinstraße 201, Hersel INES: Virtueller Elternabend zu Social Media Donnerstag, 10.12.2020, 18:30-20 Uhr; Infos & Anmel- dung unter 0152-22845417 oder mouna.salahie@caritas- rheinsieg.de Telekom-Infomobil zum Glasfaserausbau 15.09. bis 15.12.2020, Auf dem Knickert, Dorfplatz Kardorf, Infos unter: www.telekom.de/ jetzt-glasfaser Stadt Bornheim Bürgerinformation Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD 02222 9956331, spd-fraktion@rat.stadt-bornheim.de Bündnis 90/Die Grünen 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de ABB 02236 3819085, bornheimer123@yahoo.de Fraktionen Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung notwendig unter 02222 945-101 Bürgermeister Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, 02222 9437-0 Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen (Brunnenallee 31a) folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr Besucher aller städtischen Dienststellen müssen einen Mund­Nasen­Schutz tragen. Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans Ro 23 in der Ortschaft Roisdorf / neue öffentliche Auslegung Öffentliche Bekanntmachung über die Unanfechtbarkeit und das In-Kraft-Treten des Umlegungsplanes Umlegung Merten Me 16 (Mertener Mühle) Gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Bornheim am 03.09.2020 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Ro 23 in der Ortschaft Roisdorf für die Dauer eines Monates öffentlich auszulegen. Diese Auslegung hat am 09.11.2020 begonnen mit Fristende 08.12.2020. Ab der zweiten Woche der Auslegung war die Mobilität der Bevölkerung durch die Corona-Krise eingeschränkt. Daher wird die öffentliche Auslegung mit erweiterten Informa- tionen zur Einsichtnahme neu begonnen. Der Bebauungsplan umfasst den Bereich zwischen Fuhrweg, Koblenzer Straße, Maarpfad und Wirt- schaftsweg. Hinzu kommt die Fläche der Flur- stücke 21/1 bis 65, Flur 10 in der Gemarkung Hersel zwischen Leinpfad und Auenweg für den externen Ausgleich und für die Artenschutzmaßnahmen. Ziel der Planung ist die Realisierung eines neuen Wohngebietes in Roisdorf. Als verfügbare Umweltinformation liegt u.a. der Umweltbericht inkl. Eingriffs-/ Ausgleichsbilan- zierung vor, mit Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen, Landschaftsbild, Boden und Fläche, Wasser, Klima und Luft, Mensch sowie Kultur- und Sachgüter. Eingeflossen in den Umweltbericht ist eine artenschutzrechtliche Untersuchung, in der Lebensraumpotentiale abgeschätzt sowie mögli- che artenschutzrechtliche Verbotstatbestände bewertet wurden (u. a. die Betroffenheit von den planungsrelevanten Arten Bachstelze, Bluthänf- ling, Girlitz, Schwarzkehlchen und Wechselkröte). Zur Bewertung der Bodenbeschaffenheit und des- sen Versickerungsfähigkeit liegen ein geohydrolo- gisches Gutachten und darauf aufbauend ein Ent- wässerungskonzept mit Überflutungsbetrachtung vor. Zur Abschätzung der verkehrstechnischen Auswirkungen liegt ein Verkehrsgutachten vor. Weiterhin flossen in den Umweltbericht eine schalltechnische Untersuchung der Geräuschbe- lästigung durch Verkehrslärm der umliegenden Straßen, der Bahn und der im Umfeld befindlichen gewerblichen Nutzungen sowie ein archäologi- sches Gutachten zu der Verdachtsfläche eines Bo- dendenkmals ein. Des Weiteren liegen noch umweltbezogene Stellungnahmen von Bürgern, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Schutzgütern Tiere und Pflanzen (u.a. Arten- schutz); Wasser (u.a. Maßnahmen Alfterer-Born- heimer Bach, Wasserschutzzone III B); Boden, Fläche (u.a. Verlust landwirtschaftliche Fläche, Flächenversiegelung); Landschaft (u.a. Verlust Freiraum, Bewahrung ländlicher Struktur); Klima (u.a. erneuerbare Energien); Kultur (Verdachts- fläche Bodendenkmal) und Mensch (Verkehrs- und Gewerbelärm und sonstige Gewerbeimmis- sionen, Verkehrsbelastung, Höchstspannungs- freileitungen) vor. Die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Be- bauungsplanes Ro 23 in der Ortschaft Roisdorf mit Begründung und den wesentlichen umweltbezo- genen Informationen und Stellungnahmen erfolgt in der Zeit vom 07.12.2020 bis 06.01.2021 ein- schließlich bei der Stadtverwaltung Bornheim, Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt, auf dem Flur zwischen Zimmer 404 – 414, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, während der Besuchszeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Don- nerstag 14.00 - 17.30 Uhr. Auskünfte erhalten Sie in Zimmer 405, 407, 409, 411 oder 414. Zur Wahrnehmung der Offenlage wird um Termin- vereinbarung gebeten unter Tel: 02222-945249 oder Mail: carla.weiner@stadt-bornheim.de Darüber hinaus können im Internet unter www.bornheim.de, Rubrik Wirtschaft & Bauen, Reiter Stadtplanung, die Planunterlagen eingese- hen und Stellungnahmen dazu abgegeben werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnah- men insbesondere schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail vorgebracht werden. Nicht fristge- recht abgegebene Stellungnahmen können bei der weiteren Beschlussfassung über den Bebauungs- plan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemein- de deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte ken- nen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßig- keit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Über die fristgemäß eingegangenen Stellungnah- men entscheidet die Stadt Bornheim und teilt das Ergebnis mit. Auf die beiliegenden Übersichtskarten, die den Planbereich und die externe Ausgleichs- und Maß- nahmenfläche grob darstellen, wird hingewiesen. Bornheim, den 20.11.2020 Stadt Bornheim gez. Christoph Becker, Bürgermeister Für das Umlegungsgebiet Merten Me 16 (Merte- ner Mühle) im inneren Bereich zwischen Offen- bachstraße, Beethovenstraße, Bonn-Brühler- Straße und dem Mühlenbach ist der Umle- gungsplan mit Ablauf des 16.11.2020 unan- fechtbar geworden. Der Umlegungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Damit wird nach § 72 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) der bisherige Zustand durch den in dem Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Diese Bekanntma- chung schließt die Einweisung der Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Nach § 64 Abs. 2 BauGB werden die Geldleis- tungen mit dieser öffentlichen Bekanntma- chung fällig. Die Berichtigung des Grundbu- ches und des Liegenschaftskatasters wird von der Umlegungsstelle bei den zuständigen Behörden veranlasst. Der Umlegungsplan kann insbesondere bis zur Berichtigung des Grundbuchs bei der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses beim Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt, Rathausstraße 2, Zimmer 409, 53332 Born- heim, von jedem eingesehen werden, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Zur Wahrnehmung der Einsichtnahme wird um Terminvereinbarung gebeten unter Tel: 02222-945257 oder Mail: heide.brumhard@stadt-bornheim.de Rechtsbehelfsbelehrung: Diese Bekanntma- chung kann durch Antrag auf gerichtliche Ent- scheidung gemäß § 217 BauGB angefochten werden. Die Frist hierfür beträgt sechs Wo- chen und beginnt mit dem auf die Bekanntma- chung folgenden Tag. Der Antrag ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Umlegungsausschuss der Stadt Born- heim, Geschäftsstelle des Umlegungsaus- schusses beim Stadtplanungs- und Liegen- schaftsamt, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim einzureichen. Der Antrag muss den Verwaltungsakt bezeich- nen, gegen den er sich richtet. Er soll die Erklä- rung, inwieweit der Verwaltungsakt angefoch- ten wird, und einen bestimmten Antrag enthal- ten. Er soll die Gründe sowie die Tatsachen und Beweismittel angeben, die zur Rechtfertigung des Antrages dienen. Falls die Frist zur Stellung des Antrages auf ge- richtliche Entscheidung durch das Verschul- den eines Bevollmächtigten versäumt werden sollte, würde dessen Verschulden dem vertre- tenen Berechtigten zugerechnet werden. Über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung entscheidet das Landgericht, Kammer für Baulandsachen, in Köln. In dem Verfahren vor der Kammer für Baulandsachen können Anträ- ge zur Hauptsache nur durch einen zugelasse- nen Rechtsanwalt gestellt werden. Bornheim, den 23.11.2020 gez. Stephan Liermann, Vorsitzender des Umlegungsausschusses Die Sitzungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Die Termine gelten unter der Voraussetzung, dass es nicht zu neuen Einschränkungen kommt. Aktuelle Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. HIER FANGEN ALLE GERNE AN Hier stimmt das Team, hier stimmt das Umfeld, hier stimmen die Möglichkeiten. Bewirb Dich jetzt als ERZIEHER/IN oder KINDERPFLEGER/IN bei der Stadt Bornheim. bornheim.de/hier-anfangen

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20. November 2020 V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Susanne Römer-Winkler, Pressestelle, 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Energieberatung Kostenlose Energieberatung der Klimaregion Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW am 17. Dezember 2020 von 14 bis 17.45 Uhr Gemeinde Alfter (Maskenpflicht) oder je nach Pandemie-Lage telefonisch, Anmeldung erforderlich unter: 02222 945-285, tobias.gethke@stadt-bornheim.de StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Volkshochschule Bornheim/Alfter Wegen Corona sind alle Veranstaltungen der VHS bis zum 30. November abgesagt. Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Ab- wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Service HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Hallenbad und Sauna sind aufgrund der Coronaschutz­ verordnung des Landes Nordrhein­Westfalen bis zum 30. November geschlossen. Aktuelle Infos gibt es unter: www.stadtbetrieb-bornheim.de/hallenfreizeitbad Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Homepage: www.bornheim.de/stadtbuecherei Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Wahlprüfungsausschuss Mittwoch, 02.12.2020, 18 Uhr Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 03.12.2020, 18 Uhr Verwaltungsrat des Stadtbetriebs Bornheim -AöR- Dienstag, 08.12.2020, 18 Uhr Mobilitäts- und Verkehrs- entwicklungsausschuss Mittwoch, 09.12.2020, 18 Uhr Betriebsausschuss Donnerstag, 10.12.2020, 18 Uhr Ausschuss für Stadtentwicklung Dienstag, 15.12.2020, 18 Uhr Jugendhilfeausschuss Mittwoch, 16.12.2020, 18 Uhr Stadtrat Donnerstag, 17.12.2020, 18 Uhr, Rheinhalle, Rheinstraße 201, Hersel Telekom-Infomobil zum Glasfaserausbau 15.09. bis 15.12.2020, Auf dem Knickert, Dorfplatz Kardorf, Infos unter: www.telekom.de/ jetzt-glasfaser Stadt Bornheim Bürgerinformation Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD 02222 9956331, spd-fraktion@rat.stadt-bornheim.de Bündnis 90/Die Grünen 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de ABB 02236 3819085, bornheimer123@yahoo.de Fraktionen Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung notwendig unter 02222 945-101 Bürgermeister Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, 02222 9437-0 Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen (Brunnenallee 31a) folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr Besucher aller städtischen Dienststellen müssen einen Mund­Nasen­Schutz tragen. Aufgrund von Wartungsarbeiten am Bibliothekssystem ist von Freitag, 20. November, ab 21 Uhr, bis Sonntag, 22. November 2020, keine Recherche im On- line-Katalog der Stadtbücherei Bornheim möglich. Nutzer kön- nen ihre Medien währenddessen auch nicht online verlängern. Da- her wurden die Ausleihfristen entsprechend angepasst. Am Samstag, 21. November, ist die Stadtbücherei regulär für die Ausleihe und Rückgabe von 9:30 bis 12:30 Uhr geöffnet – dabei gelten die Einschränkungen we- gen der Coronavirus-Pandemie. Besucher können alle Service- leistungen der Bornheimer Stadtverwaltung auch weiterhin nutzen. Seit Mittwoch muss man dazu allerdings einen Termin für die Dienststellen des Bornhei- mer Rathauses und die Neben- stellen der Stadtverwaltung (Brunnenallee und Kliehof) ver- einbaren. In allen städtischen Dienststellen müssen die Ab- stands- und Hygiene-Regeln ein- gehalten werden. Den Weg ins Rathaus spart man sich, indem man das vielfältige Online-Ser- vice-Angebot der Stadt Born- heim nutzt. Auf www.bornheim. de/online-dienste findet man die Angebote thematisch geordnet. Termine beim Bürgerbüro erhält man unter den Rufnummern 02222 945-181 und -182 oder per E-Mail an buergerbuero@stadt- bornheim.de. Für alle anderen Dienststellen bittet die Verwal- tung, mit den jeweils zuständi- gen Mitarbeiterinnen und Mitar- beitern einen Termin abzustim- men. Die Ansprechpartner fin- det man auf der städtischen Webseite unter www.bornheim. de/ansprechpartner oder über die Telefonzentrale (02222 945-0). Termine beim Jugendamt be- kommt man telefonisch unter 02222 9437-0 oder per E-Mail an jugendamt@stadt-bornheim.de. Besonders schnelle Hilfe ist not- wendig, wenn das Kindeswohl ge- fährdet ist: Bei Anhaltspunkten für die Gefährdung eines Kindes oder Jugendlichen sollte man die Kinderschutzhotline unter 02222 9437-5437 kontaktieren; sie ist rund um die Uhr besetzt. Die Einsichtnahme in den Be- bauungsplan Ro 23 in der Ort- schaft Roisdorf im Rahmen der öffentlichen Auslegung ist zur- zeit noch ohne Terminvereinba- rung möglich montags bis mitt- wochs von 8 bis 12:30 Uhr und von 14 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 12:30 Uhr und 14 bis 17:30 Uhr sowie freitags von 8 bis 12:30 Uhr. Die planungsrechtli- chen Offenlagen der Stadt Born- heim sind auch online im Bereich der Stadtplanung verfügbar un- ter: www.bornheim.de/wirt- schaft-bauen/stadtplanung Stadtbücherei: Bibliothekssystem wird gewartet Stadtverwaltung für Besucher mit Termin geöffnet Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung der 4. Satzung vom 05.11.2020 zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Bornheim Öffentliche Bekanntmachung der 5. Satzung vom 05.11.2020 zur Änderung der Betriebssatzung für das Wasserwerk der Stadt Bornheim vom 22.12.2005 Öffentliche Bekanntmachung der 7. Satzung vom 05.11.2020 zur Änderung der Satzung der Stadt Bornheim über die Anstalt des öffentlichen Rechts „Stadtbetrieb Bornheim“ vom 02.10.2007 Der Rat der Stadt Bornheim hat am 04.11.2020 aufgrund der §§ 69 ff. Achtes Buch Sozialge- setzbuch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) - (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) in der z. Z. geltenden Fassung, des § 3 Abs. 2 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes - AG-KJHG - vom 12. Dezember 1990 (GV. NRW. S. 664) in der z. Z. geltenden Fassung und des § 7 der Ge- meindeordnung für das Land Nordrhein-West- falen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Ge- setzes vom 29. September 2020 (GV. NRW. S. 916), folgende 4. Satzung zur Änderung der Sat- zung für das Jugendamt der Stadt Bornheim beschlossen: Artikel I Die Satzung für das Jugendamt der Stadt Bornheim wird wie folgt geändert: 1. In § 4 Abs. 3 wird nach Nr. 11 folgende neue Nr. 12 angefügt: „ein Vertreter/eine Vertreterin der Arbeits- gruppe § 78 SGB VIII (KITA und TP) an, der/die durch die Arbeitsgruppe § 78 SGB VIII (KITA und TP) bestellt wird,“ 2. In § 4 Abs. 3 Satz 4 wird die Verweisung auf „Nr. 3 bis 11“ durch die Verweisung auf „Nr. 3 bis 12“ ersetzt. Artikel II Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekannt- machung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Vorstehende 4. Satzung vom 05.11.2020 zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Born- heim mache ich hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für das Land Nord- rhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit der Verordnung über die öffentliche Be- kanntmachung von kommunalem Ortsrecht bekannt. Hinweis: Ich weise darauf hin, dass eine Verlet- zung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen Satzungen, sonstige orts- rechtliche Bestimmungen und Flächennut- zungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht wer- den kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, 2. die Satzung, sonstige ortsrechtliche Be- stimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, 3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegen- über der Stadt Bornheim vorher gerügt und da- bei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsa- che bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 05.11.2020 Stadt Bornheim gez. Christoph Becker, Bürgermeister Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. Septem- ber 2020 (GV. NRW. S. 916), hat der Rat der Stadt Bornheim in seiner Sitzung am 04.11.2020 folgende 5. Änderung der Betriebssatzung für das Wasserwerk der Stadt Bornheim vom 22.12.2005 beschlossen: Artikel I Die Betriebssatzung für das Wasserwerk der Stadt Bornheim vom 22.12.2005 wird wie folgt geändert: § 4 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Für das Wasserwerk wird ein Betriebsaus- schuss gebildet, der aus 14 stimmberechtigten Mitgliedern besteht.“ Artikel II Die Änderung der Betriebssatzung tritt mit dem Tag nach der Bekanntgabe in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Vorstehende 5. Satzung vom 05.11.2020 zur Änderung der Be- triebssatzung für das Wasserwerk der Stadt Bornheim vom 22.12.2005 mache ich hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit der Verordnung über die öf- fentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht bekannt. Hinweis: Ich weise darauf hin, dass eine Verlet- zung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen Satzungen, sonstige orts- rechtliche Bestimmungen und Flächennut- zungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht wer- den kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, 2. die Satzung, sonstige ortsrechtliche Be- stimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, 3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegen- über der Stadt Bornheim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Man- gel ergibt. Bornheim, den 05.11.2020 Stadt Bornheim gez. Christoph Becker, Bürgermeister Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. September 2020 (GV. NRW. S. 916), hat der Rat der Stadt Bornheim in seiner Sitzung am 04.11.2020 folgende 7. Än- derung der Satzung der Stadt Bornheim über die Anstalt des öffentlichen Rechts „Stadtbetrieb Bornheim“ vom 02.10.2007 beschlossen: Artikel I Die Satzung der Stadt Bornheim über die Anstalt des öffentlichen Rechts „Stadtbetrieb Bornheim“ vom 02.10.2007 wird wie folgt geändert: § 5 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Der Verwaltungsrat besteht aus der/dem Vorsit- zenden und 14 übrigen Mitgliedern.“ Artikel II Die Änderung der Satzung der Stadt Bornheim über die Anstalt des öffentlichen Rechts „Stadt- betrieb Bornheim“ tritt mit dem Tag nach der Bekanntgabe in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Vorstehende 7. Satzung vom 05.11.2020 zur Änderung der Sat- zung der Stadt Bornheim über die Anstalt des öf- fentlichen Rechts „Stadtbetrieb Bornheim“ vom 02.10.2007 mache ich hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für das Land Nord- rhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit der Verordnung über die öffentliche Bekanntma- chung von kommunalem Ortsrecht bekannt. Hinweis: Ich weise darauf hin, dass eine Verlet- zung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen Satzungen, sonstige ortsrechtli- che Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, 2. die Satzung, sonstige ortsrechtliche Bestim- mung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, 3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vor- her beanstandet oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegen- über der Stadt Bornheim vorher gerügt und da- bei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsa- che bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 05.11.2020 Stadt Bornheim gez. Christoph Becker, Bürgermeister Die Sitzungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Die Termine gelten unter der Voraussetzung, dass es nicht zu neuen Einschränkungen kommt. Aktuelle Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de.

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16. Oktober 2020 StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Zusätzlich zum 17. Oktober ist die Annahmestelle noch am 24. Oktober geöffnet. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de Kostenlose Energieberatung der Klimaregion Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW am 22. Oktober 2020 von 14 bis 17.45 Uhr im Rathaus der Stadt Bornheim (Maskenpflicht), Anmeldung unter: 02222 945-285, tobias.gethke@stadt-bornheim.de Energieberatung 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Ab- wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Service HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Der Zugang zu Hallenbad und Sauna ist zurzeit nur mit einem Online-Ticket möglich. Alle Öffnungszeiten und Tickets gibt es unter: www.stadtbetrieb-bornheim.de/hallenfreizeitbad/oeffnungszeiten Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Homepage: www.stadtbuecherei-bornheim.de Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Fachausschuss „Volkshochschule“ Mittwoch, 28.10.2020, 18 Uhr, VHS-Gebäude, Raum 2, Alter Weiher 2, Roisdorf Stadtrat Mittwoch, 04.11.2020, 18 Uhr, Rheinhalle, Rheinstraße 201, Hersel; ggf. Fortsetzung am Donnerstag, 05.11.2020 Seniorenbeirat Donnerstag, 12.11.2020, 15 Uhr, Aegidius-Haus, Maaßenstraße 1, Hemmerich Wahlprüfungsausschuss Mittwoch, 02.12.2020, 18 Uhr Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 03.12.2020, 18 Uhr Telekom-Infomobil zum Glasfaserausbau 15.09. bis 15.12.2020, Auf dem Knickert, Dorfplatz Kardorf, Infos unter: www.telekom.de/ jetzt-glasfaser Stadt Bornheim Bürgerinformation Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD 02222 9956331, spd-fraktion@rat.stadt-bornheim.de Bündnis 90/Die Grünen 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de Die Linke 02222 9956401, milebo@web.de Fraktionen V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Susanne Römer-Winkler, Pressestelle, 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung notwendig unter 02222 945-101 Bürgermeister Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, 02222 9437-0 Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen (Brunnenallee 31a) folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr Besucher aller städtischen Dienststellen müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Zum 82. Jahrestag des Bornheimer November- pogroms am Dienstag, 10. November 2020, er- innert die Stadt Bornheim an die Opfer des natio nalsozialistischen Terrors. Alle Bürgerin- nen und Bürger sind herzlich zum gemeinsamen Gedenken eingeladen, um ein Zeichen gegen Antisemitismus und Fremdenhass zu setzen. Das Treffen unter dem alljährlichen Motto „Erin- nern für Heute und Morgen“ beginnt um 18:30 Uhr auf dem Peter-Fryns-Platz im Bornheimer Ortszentrum mit Beiträgen des Kulturraums Sechtem und des Jugendchors der Evangeli- schen Kirchengemeinde Vorgebirge in Born- heim. Anschließend gehen die Teilnehmer über den Servatiusweg zur ehemaligen Synagoge, Königstraße 55. Dort halten Gemeindereferen- tin Ute Trimpert und Pfarrer Dieter Katernberg eine ökumenische Andacht. Eine anschließende Veranstaltung mit Bühnen- programm findet aufgrund der Corona-Pande- mie dieses Jahr nicht statt. Am 11. Dezember verlegt der Künstler Gunter Demnig jedoch wei- tere elf Stolpersteine in Roisdorf, Bornheim und Widdig, die an Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft erinnern. In der zweiten Herbstferienwoche bietet die Jugendförderung der Stadt Bornheim tolle Tagesaktionen zum Thema Kinderrechte an: Auf dem Pro- gramm stehen eine Malaktion auf dem Spielplatz in der Knippstraße, das Pflanzen von Obstbäumen in Hersel oder die Planung eines Traumspielplatzes in Sechtem. Die Plätze sind begrenzt; eine Anmeldung ist erwünscht. Diese und weitere Angebote für die Ferien haben Stadt und andere Träger im On- line-Ferienkalender unter www.bornheim.de/ferienangebote/ aufgelistet. Natür- lich finden alle Programme unter Beachtung der jeweils aktuellen Regeln der Co- ronaschutzverordnung statt. Nähere Informationen zum Ferienprogramm gibt es beim Team der Jugend förderung unter: ferienprogramm@stadt-bornheim.de, per Telefon unter 02222 9437-5480 oder direkt bei den Anbietern der Programme im Online-Ferienkalender. Stadt Bornheim lädt ein zum „Erinnern für Heute und Morgen“ Gedenken zum 82. Jahrestag des Novemberpogroms Herbstferien-Programm in Bornheim – noch Plätze frei: jetzt anmelden! Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans He 25 in der Ortschaft Hersel, Aufstellungsbeschluss Öffentliche Bekanntmachung zum Aufruf von Reihengräbern auf den Friedhöfen der Stadt Bornheim Öffentliche Bekanntmachung zum Widerspruchsrecht gegen Auskünfte aus dem Melderegister Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 03.09.2020 den nachfolgenden Beschluss gefasst: „Der Rat beschließt ge- mäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebau- ungsplanes He 25 in der Ortschaft Hersel. Das Plangebiet liegt in einem ca. 100 m tiefen Bereich südöstlich der Roisdorfer Straße zwischen Mittel- weg und Stadtbahntras- se. Ziel des Bebauungs- plans ist die Festsetzung eines Sondergebietes für den Einzelhandel und ei- nes Gewerbegebietes. Der Vollsortimenter (Edeka) soll im Ortskern verblei- ben.“ Auf die beiliegende Übersichtskarte, die den Planbereich grob darstellt, wird hinge- wiesen. Der vorstehen- de Beschluss wird hier- mit öffentlich bekannt gemacht. Bornheim, den 02.10.2020 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister Auf allen Friedhöfen der Stadt Bornheim endet am 31.12.2020 das Nutzungsrecht an Reihen- gräbern, in denen bis einschließlich 2000 Ver- storbene nach dem 5. Lebensjahr und bis ein- schließlich 2005 Verstorbene bis zum 5. Le- bensjahr bestattet worden sind. Die Verfügungsberechtigten der aufgerufenen Gräber werden gebeten, gemäß § 23 Abs. 2 der Satzung für die Friedhöfe der Stadt Bornheim vom 09.12.2009 in der Fassung der 2. Ände- rungssatzung vom 04.03.2016 bis zum 31.03.2021 die Grabmale, sonstige bauliche An- lagen sowie Einfassungen zu entfernen und die Grabstätten zu räumen. Nicht fristgerecht ent- fernte Grabaufbauten und Gewächse gehen gemäß § 23 Abs. 2 der Friedhofssatzung ent- schädigungslos in das Eigentum der Stadt Bornheim über. Die abzuräumenden Reihen- gräber werden außerdem durch besondere Hinweisschilder auf den Grabstätten gekenn- zeichnet. Ab 01.04.2021 werden die oben bezeichneten Gräber durch den Stadtbetrieb Bornheim -kostenfrei- geräumt. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Bekannt- machung können Sie innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhe- ben. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Vorstand des Stadtbetrieb Bornheim AöR, Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim, einzulegen. Wird die Frist durch einen von Ihnen Bevollmächtigten ver- säumt, so wird dessen Verschulden Ihnen zu- gerechnet. Bornheim, 07. Oktober 2020 -Der Vorstand- gez. Ulrich Rehbann Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) ist die Stadt Bornheim als Meldebehörde zu verschie- denen Datenübermittlungen von Personenda- ten aus dem Melderegister verpflichtet. Gegen folgende Datenübermittlungen steht den Be- troffenen ein Widerspruchsrecht zu: 1. Übermittlung von Daten eines Familienange- hörigen an eine öffentlich-rechtliche Religi- onsgesellschaft, wenn der Familienangehö- rige der meldepflichtigen Person nicht der- selben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehört – soweit die Daten nicht für Zwecke des Steuererhe- bungsrechts der jeweiligen Religionsgesell- schaft übermittelt werden – gemäß § 42 Abs. 2 BMG 2. Übermittlung von Daten an Parteien, Wähler- gruppen und anderen Trägern von Wahlvor- schlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommu- naler Ebene gemäß § 50 Abs. 1 BMG 3. Übermittlung von Daten aus Anlass von Al- ters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk gemäß § 50 Abs. 2 BMG 4. Übermittlung von Daten aller volljährigen Einwohner an Adressbuchverlage für die He- rausgabe von Adressbüchern (Adressenver- zeichnisse in Buchform) gemäß § 50 Abs. 3 BMG 5. Übermittlung von Daten zu Personen, die im Folgejahr volljährig werden, an das Bundes- amt für das Personalmanagement der Bun- deswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial gemäß § 58c Abs. 1 Soldatengesetz Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Nie- derschrift bei der Stadt Bornheim, Rathaus, Bürgerbüro (Raum 257), Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, zu erklären und gilt bis zu dessen Widerruf. Ein entsprechender Vor- druck ist auch im Internet unter www.born- heim.de/buergerservice/interaktive-formula- re zum Download eingestellt. Bornheim, den 06.10.2020 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Die Bornheimer Synagoge in der Königstraße vor ihrer Zerstörung in der Pogromnacht, Postkarte um 1900 © Stadtarchiv Bornheim Die Sitzungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Die Termine gelten unter der Voraussetzung, dass es nicht zu neuen Einschränkungen kommt. Aktuelle Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de.

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8. Januar 2021 V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Susanne Römer-Winkler, Pressestelle, 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Energieberatung Kostenlose Energieberatung der Klimaregion Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW am 28. Januar 2021 von 14 bis 17.45 Uhr in der Gemeinde Wachtberg (Maskenpflicht) oder je nach Pandemie-Lage telefonisch, Anmeldung erforderlich unter: 02222 945-285, tobias.gethke@stadt-bornheim.de StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Ab- wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Service HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Hallenbad und Sauna sind aufgrund der Coronaschutz­ verordnung des Landes Nordrhein­Westfalen bis auf Weiteres geschlossen. Aktuelle Infos gibt es unter: www.stadtbetrieb-bornheim.de/hallenfreizeitbad Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de/stadtbuecherei Stadt Bornheim Bürgerinformation Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD 02222 9956331, fraktion@spd-bornheim.nrw Bündnis 90/Die Grünen 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de ABB 0151-72211101, bornheimer123@yahoo.de Fraktionen Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung notwendig unter 02222 945-101 Bürgermeister Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, 02222 9437-0 Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen (Brunnenallee 31a) folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr Nur nach Terminvereinbarung! Besucher aller städtischen Dienststellen müssen einen Mund­Nasen­Schutz tragen. Die Stadt Bornheim setzt sich für einen besseren Mobilfunk in Hem- merich und Rösberg ein. Die Netz- betreiber wollen das Netz nun verbessern. In den letzten Wochen haben sich einige Bürgerinnen und Bürger bei der Stadtverwaltung über eine unzureichende Mobilfunkverbin- dung in der Ortschaft Rösberg be- schwert. Demnach sei die Verbin- dung für Telefonie und Daten sehr schlecht und zum Teil gar nicht vorhanden. Die Stadtverwaltung hat darauf- hin eine Umfrage bei den drei größten Mobilfunkanbietern Deutsche Telekom, Vodafone und o2-Telefonica gestartet, um Infor- mationen über die aktuelle Situa- tion und Ausbaupläne zu erhalten. Inzwischen liegen die Ergebnisse vor. Die Deutsche Telekom teilt mit, dass die aktuelle Versorgung ge- währleistet sei. Dennoch soll die Situation kurzfristig deutlich ver- bessert werden. Daher wird ab März 2021 eine weitere Antenne im Bereich des Rüttersweg instal- liert und in Betrieb gehen, um Rösberg und Teile von Hemmerich mit allen Mobilfunkdiensten und LTE (4G) zu versorgen. Von Vodafone hat die Verwaltung die Information erhalten, dass in Rösberg Sprachtelefonie unein- geschränkt möglich sein solle. Die mobile Breitbandtechnologie LTE solle außerhalb von Gebäuden in Form einer Grundversorgung ebenfalls vorhanden sein. Zusätz- lich sei im Jahr 2021 jedoch vor- gesehen, die zwei Mobil- funkstandorte, die Hemmerich und Rösberg aktuell versorgen, mit weiteren LTE-Technologien auszubauen. Um das mobile Breitbandangebot deutlich zu verbessern, hat Vodafone auch ei- nen Neubaustandort in Rösberg in die perspektivische Planung aufgenommen. Einen Realisie- rungszeitpunkt kann das Unter- nehmen zurzeit jedoch noch nicht nennen. O2-Telefonica teilt mit, dass technische Fehlerbilder im Be- reich Rösberg bekannt seien. Ein Ausbau mit zusätzlicher Infra- struktur sei nicht vorgesehen. Der vorhandene Standort solle allerdings voraussichtlich im zweiten Quartal 2021 umfänglich modernisiert werden, damit die mobilen Breitbanddienste wieder zuverlässiger funktionieren wür- den. Alle Telekommunikationsunter- nehmen weisen allerdings darauf hin, dass trotz umfangreicher Ausbaubaumaßnahmen der Mo- bilfunktechnik physikalische Grenzen gesetzt seien. Grund da- für seien etwa die Topografie und weitere Randbedingungen wie Witterung, Vegetation, Berg- und Tallagen sowie die Netztopologie selbst. Unter einer Netzwerk-To- pologie versteht man die physika- lische Anordnung von Netz- werkteilnehmern, die über Kabel oder Funk miteinander verbunden sind. Nach dem großen Erfolg der Weihnachtswichteljagd startet die Stadt Bornheim im neuen Jahr eine weitere knifflige Suchaktion. So gibt es seit dem 5. Januar 2021 jeden Dienstag auf der städtischen Homepage Bilderrätsel zu lösen. Anhand von Detailaufnahmen sollen die Bornheimer Kinder die entsprechenden Orte entde- cken, die irgendwo im Stadtge- biet liegen. Auch bei dieser Ak- tion gibt es eine wöchentliche Tombola mit tollen Sachpreisen. Wer alle Bilder richtig zuordnen kann, nimmt daran teil. Nähere Informationen und die ersten Rätsel zu der Aktion „Ich sehe was, was du nicht siehst“ gibt es unter www.bornheim.de/bilder- suche und bei der Jugendförde- rung Bornheim unter frederike. schneider@stadt-bornheim.de oder 02222 9437-5406. Mobilfunk in Hemmerich und Rösberg: Netzbetreiber planen Verbesserungen Neue Aktion für Kids in Bornheim Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachung Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Rechnungsprüfungsausschuss Dienstag, 19.01.2021, 18 Uhr Ausschuss für Bürgerangelegenheiten Mittwoch, 20.01.2021, 18 Uhr Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 21.01.2021, 18 Uhr Schulausschuss Dienstag, 26.01.2021, 18 Uhr Ausschuss für Umwelt, Klima, Landwirtschaft, Wald und Natur Mittwoch, 27.01.2021, 18 Uhr Jugendhilfeausschuss Donnerstag, 28.01.2021, 18 Uhr Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden die Sitzungen im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Die Termine gelten unter der Voraussetzung, dass es nicht zu weiteren Einschränkungen kommt. Die Sitzungen sind öffentlich. Aufgrund der Coronaschutzverordnung steht nur eine begrenzte Anzahl an Publikumsplätzen zur Verfügung und eine Anmeldung per Mail unter claudia.gronewald@stadt-bornheim.de wird für Gäste dringend empfohlen. Während der Sitzung gelten die Hygieneregeln und es muss durchgehend ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Aktuelle Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Wer schafft es, die geheimnis- vollen Orte mitten in Bornheim zu entdecken? Meldungen über eine unzureichende Mobilfunk- versorgung im Bereich Bornheim nimmt die Verwaltung entgegen und informiert in Abstimmung mit den Netzbetreibern über mögliche Ausbaupläne. Anfragen können per Mail gestellt werden: wirtschaftsfoerderung@ stadt-bornheim.de Öffentliche Bekanntmachung Wasserwerk der Stadt Bornheim Die Betriebsleitung Gemäß § 26 Abs. 3 Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der zurzeit gültigen Fassung geben wir hiermit folgendes bekannt: 1. Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner 5. Sitzung am 25.06.2020 in öffentlicher Sitzung auf Empfehlung des Betriebsausschusses vom 24.06.2020 folgenden Beschluss ge- fasst: Der geprüfte Jahresabschluss des Wasser- werkes zum 31.12.2019 wird - mit einer Bilanzsumme von 31.795.019,30 EUR und - mit einem Jahresgewinn von 493.509,74 EUR festgestellt. Der festgestellte Jahresgewinn in Höhe von 493.509,74 EUR wird in den Gewinnvortrag eingestellt. Der Lagebericht 2019 wird zur Kenntnis genommen. Dem Betriebsaus- schuss wird für das Jahr 2019 Entlastung er- teilt. 2. Gemeindeprüfungsanstalt (gpa) Nordrhein- Westfalen Prüfungsvermerk Die gpaNRW ist gemäß § 106 Abs. 2 GO in der bis zum 31. Dezember 2018 gültigen Fassung i.V.m. Artikel 10 Abs. 1 des 2. NKFWG NRW gesetzliche Abschlussprüferin des Betriebes Wasserwerk der Stadt Bornheim. Zur Durchführung der Jah- resabschlussprüfung zum 31.12.2019 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG, Bonn, bedient. Diese hat mit Datum vom 28.04.2020 den nach- folgend dargestellten uneingeschränkten Be- stätigungsvermerk erteilt. „BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS An das Wasserwerk der Stadt Bornheim, Born- heim VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRES- ABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS PRÜFUNGSURTEILE Wir haben den Jahresabschluss des Wasser- werk der Stadt Bornheim, Bornheim, - beste- hend aus der Bilanz zum 31.12.2019 und der Ge- winn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließ- lich der Darstellung der Bilanzierungs- und Be- wertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Wasserwerk der Stadt Bornheim für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handels- rechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ord- nungsmäßiger Buchführung ein den tatsächli- chen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbe- triebs zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Er- tragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insge- samt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chan- cen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum La- gebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unterneh- mensführung. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlus- ses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 103 GO NRW unter Beach- tung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ord- nungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschrif- ten und Grundsätzen ist im Abschnitt „VERANT- WORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS“ unseres Bestätigungsver- merks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig in Übereinstim- mung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns er- langten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prü- fungsurteile zum Jahresabschluss und zum La- gebericht zu dienen. VERANTWORTUNG DER BETRIEBSLEITUNG FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHT Die Betriebsleitung ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen we- sentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deut- schen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfüh- rung ein den tatsächlichen Verhältnissen ent- sprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt. Fer- ner sind die gesetzlichen Vertreter verantwort- lich für die internen Kontrollen, die sie in Über- einstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jah- resabschlusses zu ermöglichen, der frei von we- sentlichen – beabsichtigten oder unbeabsich- tigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist die Betriebsleitung dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat sie die Verantwortung, Sachver- halte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, an- zugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verant- wortlich, auf der Grundlage des Rechnungsle- gungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gege- benheiten entgegenstehen. Außerdem ist die Betriebsleitung verantwort- lich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen we- sentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist die Betriebsleitung Fortsetzung auf Folgeseite Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachung verantwortlich für die Vorkehrungen und Maß- nahmen (Systeme), die sie als notwendig erach- tet haben, um die Aufstellung eines Lagebe- richts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vor- schriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im La- gebericht erbringen zu können. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtig- ten oder unbeabsichtigten – falschen Darstel- lungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbe- triebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jah- resabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beach- tung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ord- nungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführ- te Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lage- berichts getroffenen wirtschaftlichen Ent- scheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeab- sichtigter – falscher Darstellungen im Jahres- abschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungs- nachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsur- teile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt wer- den, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtig- keiten, da Verstöße betrügerisches Zusam- menwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellun- gen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten in- ternen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Sys- teme des Eigenbetriebs abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Ver- tretbarkeit der von den gesetzlichen Vertre- tern dargestellten geschätzten Werte und da- mit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Ange- messenheit des von den gesetzlichen Vertre- tern angewandten Rechnungslegungsgrund- satzes der Fortführung der Unterneh- menstätigkeit sowie, auf der Grundlage der er- langten Prüfungsnachweise, ob eine wesentli- che Unsicherheit im Zusammenhang mit Er- eignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Ei- genbetriebs zur Fortführung der Unterneh- menstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebe- richt aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweili- ges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsver- merks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünf- tige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Eigenbetrieb sei- ne Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortfüh- ren kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jah- resabschluss die zugrunde liegenden Ge- schäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhält- nissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesent- sprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebs. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von der Betriebsleitung dargestellten zukunftsorien- tierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungs- nachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsori- entierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zu- kunftsorientierten Angaben sowie zu den zu- grunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidba- res Risiko, dass künftige Ereignisse wesent- lich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Ver- antwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, ein- schließlich etwaiger Mängel im internen Kon- trollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.“ Die gpaNRW hat den Prüfungsbericht der Wirt- schaftsprüfungsgesellschaft BDO AG ausge- wertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis: Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprü- fers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Er- gänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Ein- richtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der gpaNRW nicht erforderlich. Herne, den 18.08.2020 gpaNRW Im Auftrag Harald Debertshäuser 3. Der Jahresabschluss sowie der Lagebericht des Wasserwerk der Stadt Bornheim liegen zur Einsicht während der Öffnungszeiten montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr im Stadtbetrieb Bornheim AöR, Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim, Zimmer 11 bereit. Bornheim, den 08.12.2020 gez. Christoph Becker (Erster Betriebsleiter) gez. Ralf Cugaly (kaufmännischer Betriebsleiter) gez. Manfred Schier (technischer Betriebsleiter) Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de 8. Januar 2021

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15. Januar 2021 V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Susanne Römer-Winkler, Pressestelle, 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Energieberatung Kostenlose telefonische Energieberatung der Klimaregion ­Rhein-Voreifel­in­Kooperation­mit­der­Verbraucherzentrale­NRW­ am 28. Januar 2021 von 14 bis 17.45 Uhr, Anmeldung erforderlich unter: 02222 945-285, tobias.gethke@stadt-bornheim.de StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de 24-Stunden-Hotline­ für­ Störungen­ der­ Wasserversorgung,­ Ab-­ wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Service HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Hallenbad und Sauna sind aufgrund der Coronaschutz­ verordnung des Landes Nordrhein­Westfalen bis auf Weiteres geschlossen. Aktuelle Infos gibt es unter: www.stadtbetrieb-bornheim.de/hallenfreizeitbad Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de/stadtbuecherei Stadt Bornheim Bürgerinformation Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD 02222 9956331, fraktion@spd-bornheim.nrw Bündnis 90/Die Grünen 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de ABB 0151-72211101, bornheimer123@yahoo.de Fraktionen Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung notwendig unter 02222 945-101 Bürgermeister Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, 02222 9437-0 Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die­Abteilung­für­Soziales,­Senioren­und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen (Brunnenallee­31a)­folgt­den­allgemeinen­Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr Nur nach Terminvereinbarung! Besucher aller städtischen Dienststellen müssen einen Mund­Nasen­Schutz tragen. Am kommenden Montag, 18. Ja- nuar 2021, findet um 19.30 Uhr ein Online-Vortrag der Volks- hochschule Bornheim/Alfter statt; das Thema lautet „Tren- nung und Scheidung – das soll- ten Sie wissen“. Referentin bei der Live-Über- tragung ist Rechtsanwältin Ste- fanie Köhnke; anschließend kann man im Chat Fragen stel- len. Die Übertragung erfolgt on- line über das Video-Conferen- cing-System edudip. Dafür muss man keine Software her- unterladen. Für die Teilnahme braucht man eines der folgen- den Geräte: Laptop, PC (mit Lautsprecher oder Kopfhörer), iPad oder iPhone mit stabilem Internetzugang (empfohlen sind mindestens 6 MBit/s). Hingegen werden mobile Endgeräte mit Android-Betriebssystem (Tab- let, Smartphone) eventuell nicht zuverlässig unterstützt. Die Veranstaltung findet in Zu- sammenarbeit mit der Gleich- stellungsbeauftragten der Stadt Bornheim statt. Die VHS Born- heim/Alfter bittet darum, sich spätestens bis Sonntag, 17. Ja- nuar, anzumelden, etwa über die Homepage www.vhs-born- heim-alfter.de. Dann erhält man den Zugangslink vor Veranstal- tungsbeginn per E-Mail. Themen des Vortrags sind zum Beispiel Ablauf und Kosten ei- ner Scheidung, Sorgerecht und Unterhalt sowie gemeinsame Schulden, Zugewinnausgleich und Rentenansprüche. Online-Vortrag der VHS zu Trennung und Scheidung Die nächsten Sitzungen Rechnungsprüfungsausschuss Dienstag, 19.01.2021, 18 Uhr Ausschuss für Bürgerangelegenheiten Mittwoch, 20.01.2021, 18 Uhr Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 21.01.2021, 18 Uhr Schulausschuss Dienstag, 26.01.2021, 18 Uhr Ausschuss für Umwelt, Klima, Landwirtschaft, Wald und Natur Mittwoch, 27.01.2021, 18 Uhr Jugendhilfeausschuss Donnerstag, 28.01.2021, 18 Uhr Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden die Sitzungen im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Die Termine gelten unter der Voraussetzung, dass es nicht zu weiteren Einschränkungen kommt. Die Sitzungen sind öffentlich. Aufgrund der Coronaschutzverordnung steht nur eine begrenzte Anzahl an Publikumsplätzen zur Verfügung und eine Anmeldung unter claudia.gronewald@stadt-bornheim.de wird für Gäste dringend empfohlen. Während der Sitzung gelten die Hygieneregeln und es muss durchgehend ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Aktuelle Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Das neue VHS-Programm liegt vor: Kurse, Vorträge, Exkursionen Die Leiterin der Volkshochschule Bornheim/Alfter, Annemarie Schwartmanns, und ihre Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter sind zuversichtlich, dass im Frühjahr beziehungsweise Sommer wie- der Veranstaltungen stattfinden können, und haben für die Zeit bis August ein umfangreiches Programm geplant. Die Band- breite des Lehrangebots reicht von Sprachkursen über Vorträge zu großen Persönlichkeiten und Sachthemen bis hin zu Exkursio- nen und Angeboten zur Gesund- heitsprävention. Vorträge sind etwa zum 100. Ge- burtstag von Joseph Beuys oder dem 200. Geburtstag von Sebas- tian Kneipp geplant. Thematisch geht es um „Alltagsfragen im Umgang mit dementen Men- schen“, während sich Eltern über die „Pubertät für Anfänger/innen – Anfänge der Pubertät“ infor- mieren können. Wer eine neue Sprache kennenlernen möchte, kann sich in Finnisch, Kroatisch oder Portugiesisch versuchen. Außerdem besteht die Möglich- keit, seine Italienisch-Sprach- kenntnisse beim Ausprobieren von landestypischen Rezepten oder der Beschäftigung mit itali- enischen Opern zu trainieren. Literaturfreunde kommen ins- besondere beim Kursus „Deut- sche Gedichte des 20. und 21. Jahrhunderts – Interpretation und Rezitation“ auf ihre Kosten. Und wer darüber nachdenkt, selbst zum Stift zu greifen, ist bei „Jede/r kann schreiben! Ein- führung in das Kreative Schrei- ben“ gut aufgehoben. VHS-Exkursionen bieten vielfäl- tige Möglichkeiten, Geschichte und Natur der Region zu entde- cken: Angeboten werden unter anderem Ausflüge zu den The- men „Obstblüte im Vorgebirge“, „Tannenbusch: Vom Natur- schutzgebiet bis zur histori- schen amerikanischen Sied- lung“, „Beethovenstadt Bonn“ oder „Cologne – Das französische Köln (anlässlich des 200. Todes- tages von Napoleon)“. Ein großes Anliegen ist es der VHS, auf die Veranstaltungsrei- he „Gesellschaft und ich“ auf- merksam zu machen. Zum Auf- takt geht es um Sophie Scholl, die wegen ihres Kampfes gegen Tyrannei, Hass, Hetze und Un- recht des Nationalsozialismus bis heute als leuchtendes Vorbild gilt. 2021 wäre sie 100 Jahre alt geworden – Bestsellerautor Tim Pröse würdigt diese mutige jun- ge Frau, die von den Nazis er- mordet wurde. „Meet a jew“ ist der Titel der zweiten Veranstal- tung. Jüdische Mitbürger erzäh- len aus ihrem Leben und dem ih- rer Vorfahren. An einem dritten Termin refe- riert Professor Thomas Schmaus von der Alanus-Hochschule in Alfter zum Thema „Heimatliebe“. „Erlebniswelt Rechtsextremis- mus: modern – subversiv – hass- erfüllt“ ist der Titel eines weite- ren Vortrags. Ein Mitarbeiter der Abteilung Verfassungsschutz im nordrhein-westfälischen Innen- ministerium informiert über ak- tuelle Entwicklungen des Rechtsextremismus. Den Ab- schluss bildet ein Workshop, der in Zusammenarbeit mit dem Kommissariat Kriminalpräventi- on/Opferschutz der Polizei Bonn angeboten wird. Die Teilnehmer lernen mit Zivilcourage zu han- deln, ohne sich selbst zu gefähr- den. Schließlich hat die Volkshoch- schule für alle Bereiche zahlrei- che Online-Veranstaltungen im Programm. Zur Teilnahme benö- tigt man lediglich Laptop, PC, Tablet oder Smartphone. Das gesamte Programm ist im Inter- net unter www.vhs-born- heim-alfter.de abrufbar. Dort kann man sich auch direkt an- melden. Kostenlose Programm- hefte mit Anmeldevordruck sind in den beiden Rathäusern sowie in der VHS-Geschäftsstelle, Alter Weiher 2 in Bornheim-Roisdorf, erhältlich. Für nähere Informati- onen und Anmeldungen ist die Geschäftsstelle der VHS unter 02222 945-460 zudem telefo- nisch erreichbar. Für die Präsenzveranstal- tungen gelten umfassende Hygieneregeln. Um den Min- destabstand von 1,5 Meter zu wahren, sind pro Kurs nur we- nige Plätze verfügbar. Mit ei- ner Anmeldung geht man kein Risiko ein: Sollte man in der ersten Kursstunde feststel- len, dass man sich doch un- wohl fühlt, kann man sich bis zu zwei Tagen vor der zweiten Kursstunde für einen anderen Kurs entscheiden oder sich auch ganz abmelden. Glei- ches gilt für den Umstand, dass ein Termin verschoben werden müsste. Die sechs Städte und Gemein- den der Klimaregion Rhein-Vor- eifel bieten in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW am Donnerstag, 28. Januar 2021, die nächste Energiebera- tung an. Wegen des aktuellen Lockdowns können an diesem Tag leider keine Beratungsge- spräche vor Ort stattfinden. Stattdessen steht die Energie- beraterin der Verbraucherzent- rale NRW, Diplom-Ingenieurin Waltraud Clever, von 14 bis 17.45 Uhr telefonisch zur Verfü- gung. Die Energieberatung steht allen Bürgerinnen und Bürgern aus den Kommunen Alfter, Born- heim, Meckenheim, Rheinbach, Swisttal und Wachtberg offen. Anmeldungen nimmt der inter- kommunale Klimaschutzmana- ger Tobias Gethke telefonisch unter 02222/945-285 oder per E-Mail an tobias.gethke@ stadt-bornheim.de entgegen. Die individuelle Beratung dauert 45 Minuten und ist dank der För- derung durch das Bundesminis- terium für Wirtschaft und Ener- gie für die Bürgerinnen und Bürger kostenlos. Ein mögliches Thema könnte das neue Gebäudeenergiege- setz (GEG) sein, das am 1. No- vember 2020 in Kraft getreten ist. Denn mit dem Gesetz ge- winnt der Energieausweis für Wohngebäude noch einmal an Bedeutung. Unter anderem ist die inhaltliche Beschäftigung mit dem Dokument, das den Energiebedarf einer Immobilie beschreibt, in bestimmten Fäl- len vorgeschrieben. „Wer ein Ein- oder Zweifamilienhaus kauft oder umfassend saniert, muss sich zum Energieausweis beraten lassen“, erklärt Waltraud Clever. Eine Beratung ist allerdings nur vorgeschrie- ben, wenn sie kostenlos erhält- lich ist. Darüber hinaus steht die Expertin auch für Fragen zu al- len anderen Themen des priva- ten Energieverbrauchs zur Ver- fügung. Kostenlose Energieberatung am Telefon Wenn nachts Temperaturen um den Gefrierpunkt herrschen, kann es morgens glatt sein. Dann müssen die Anlieger die Gehwege streuen und bei Schneefall auch räumen. In Bornheim sind dafür wie in den meisten anderen Kommu- nen nur abstumpfende Mittel wie Sand oder Granulat zu ver- wenden. Dies schreibt die Stra- ßenreinigungssatzung vor. Im Handel gibt es etliche Produkte, die vom Umweltbundesamt ge- testet wurden und das Umwelt- zeichen tragen „Der Blaue Engel - weil salzfrei“. Nur in besonderen Gefahrensi- tuationen, etwa bei Eisregen oder bei Strecken mit starkem Gefälle, wenn die abstumpfende Wirkung nicht ausreicht, lässt die Straßenreinigungssatzung auch den Einsatz von auftauen- den Mitteln, also Salz, zu. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen jedoch auch dann nicht mit Salz bestreut werden und es darf auch kein salzhaltiger Schnee auf ihnen gelagert werden, da er Bäume, Sträucher und Stauden schä- digt. Ohnehin sollte man Salz so sparsam wie möglich einsetzen, weil es über die Kanalisation die biologische Stufe der Kläranla- gen in Mitleidenschaft zieht und letztlich die Gewässer belastet. Fragen zum Thema Streusalz oder zu anderen Umweltthemen beantworten die Mitarbeiter des Umwelt- und Grünflächenamts am Umwelt-Telefon der Stadt Bornheim unter 02222 945-310. Gehwege mit Sand oder Granulat streuen – Salz nur in Ausnahmefällen erlaubt Ist es für die Vögel eigentlich nützlich oder eher schädlich, wenn wir sie im Winter füttern? Unbestritten ist, dass die Win- terfütterung zur Arterhaltung nicht nötig ist. Aber sie bietet eine gute Gelegenheit, unsere häufigsten Vogelarten zu beob- achten und kennenzulernen. Allerdings sollte man darauf achten, den Vögeln mit der Füt- terung nicht unbeabsichtigt zu schaden, da zum Beispiel die Gefahr besteht, dass sie mit Krankheitserregern in Berüh- rung kommen. Deshalb hat das Umwelt- und Grünflächenamt die wichtigsten Regeln für die Winterfütterung in einem Info- blatt zusammengestellt. Außer- dem sind darauf einige der Vo- gelarten abgebildet, die häufig an Futterplätzen anzutreffen sind. Das kostenlose Infoblatt ist im Umweltamt, Kliehof, Königstra- ße 25, erhältlich. Es kann darü- ber hinaus unter www.born- heim.de mit dem Suchwort „Infoblätter“ heruntergeladen werden. Vögel füttern im Winter – aber richtig! Beim Schneeräumen darf man die Umwelt nicht vergessen. Wer Vögel füttern möchte, sollte einige Regeln beachten.

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12. Februar 2021 V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Susanne Römer-Winkler, Pressestelle, 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Energieberatung Kostenlose telefonische Energieberatung der Klimaregion ­Rhein-Voreifel­in­Kooperation­mit­der­Verbraucherzentrale­NRW­ am 25. Februar 2021 von 14 bis 17.45 Uhr, Anmeldung erforderlich unter: 02222 945-285, tobias.gethke@stadt-bornheim.de StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de 24-Stunden-Hotline­ für­ Störungen­ der­ Wasserversorgung,­ Ab-­ wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Service HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Hallenbad und Sauna sind aufgrund der Coronaschutz­ verordnung des Landes Nordrhein­Westfalen bis auf Weiteres geschlossen. Aktuelle Infos gibt es unter: www.stadtbetrieb-bornheim.de/hallenfreizeitbad Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de/stadtbuecherei Stadt Bornheim Bürgerinformation Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD 02222 9956331, fraktion@spd-bornheim.nrw Bündnis 90/Die Grünen 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de ABB 0151-72211101, bornheimer123@yahoo.de Fraktionen Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung notwendig unter 02222 945-101 Bürgermeister Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, 02222 9437-0 Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die­Abteilung­für­Soziales,­Senioren­und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen (Brunnenallee­31a)­folgt­den­allgemeinen­Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr Nur nach Terminvereinbarung! Besucher aller Dienststellen müssen einen medizinischen Mund­Nasen­Schutz tragen. Die Stadt Bornheim hat zum Thema „Corona-Schutzimpfung“ ein Info-Telefon eingerichtet. Bürgerinnen und Bürger, die Fra- gen haben oder Hilfestellung be- nötigen, können sich unter der Rufnummer 02222 945-798 oder -799 ab sofort an die Stadtver- waltung wenden. Bornheimer Seniorinnen und Se- nioren, die bei der Anmeldung zur Corona-Schutzimpfung Un- terstützung brauchen, erhalten diese von Ehrenamtlichen der kirchlichen Gemeinden aus Bornheim und Alfter. In Ausnah- mefällen kann auch ein Fahr- dienst zum Impfzentrum organi- siert werden. Ansprechpartnerinnen sind Aria- nita Mölder, moelder@baruv.de, Tel. 02222 951167, Elke Friedrich, elke.friedrich@pg-alfter.de, 0170 1028024, und Katharina Schäfer, info.zeitschenker@ web.de, 0163 9717 452. Sie unter- stützen gern bei der Terminver- gabe oder dem Ausfüllen der nö- tigen Unterlagen. Bornheimerinnen und Bornhei- mern, die 80 Jahre oder älter sind, steht für die Corona-Schut- zimpfung aktuell das Impfzent- rum des Rhein-Sieg-Kreises in der Asklepios-Kinderklinik in Sankt Augustin zur Verfügung. Einen Termin erhält man online unter www.116117.de oder telefo- nisch täglich von 8 bis 22 Uhr un- ter der kostenlosen Nummer der kassenärztlichen Vereinigung 0800 116 117 01. Laut Ministerium für Arbeit, Ge- sundheit und Soziales des Lan- des Nordrhein-Westfalen kann man sich bei der Corona-Schutz- impfung entweder durch den Personalausweis oder alternativ durch Vorlage eines anderen amtlichen Dokuments mit Licht- bild wie Reisepass, Führer- schein, Schwerbehindertenaus- weis oder Krankenkassenkarte ausweisen. Grundsätzlich reicht auch ein abgelaufener Lichtbild- ausweis zur Identifikations- und Altersfeststellung. Tipps zum Energiesparen zum Beispiel im Homeoffice sowie zu allen anderen Themen des priva- ten Energieverbrauchs gibt Dipl.-Ing. Waltraud Clever bei der kostenlosen Energieberatung am Donnerstag, 25. Februar 2021, von 14.00 Uhr bis 17.45 Uhr. Aufgrund der Corona-Pandemie findet die Beratung telefonisch statt; sie steht allen Bürgerinnen und Bürgern der Klimaregion Rhein-Voreifel (Alfter, Bornheim, Meckenheim, Rheinbach, Swist- tal, Wachtberg) offen. Eine Anmel- dung ist erforderlich. Ansprech- partner ist der interkommunale Klimaschutzmanager Tobias Gethke unter 02222/945-285 oder tobias.gethke@stadt-bornheim.de. Die individuelle Beratung dauert 45 Minuten und ist dank der För- derung durch das Bundesministe- rium für Wirtschaft und Energie kostenfrei. Was zurzeit viele Menschen inter- essiert, sind Stromverbrauch und Heizverhalten im Homeoffice. Natürlich laufen beim Arbeiten am PC für Firma und Schule die Stromzähler auf Hochtouren und bei den aktuellen Minusgraden läuft auch die Heizung im Dauer- betrieb. Wie also kann man den Energieverbrauch zu Hause redu- zieren? Folgende Fragen erleichtern die Suche: Hat sich der Stromver- brauch im vergangenen Jahr ver- ändert? Gibt es noch Glüh- und Halogenlampen oder ausschließ- lich stromsparende LEDs? Wel- che Elektronik-Geräte (Note- book, Monitor, Drucker, Fernseher, Spielekonsole, Ste- reoanlage etc.) sind in Betriebs- bereitschaft? Werden die Geräte ganz ausgeschaltet oder bleiben sie im Stand-by? Kann eine ab- schaltbare Mehrfachsteckdose verwendet werden? Und wird beim Neukauf von Bürotechnik auf energiesparende Modelle ge- achtet? Ein weiteres Thema ist das Lüf- ten: Wenn ganztags in den eige- nen vier Wänden gewohnt, gear- beitet oder gelernt wird, steigt auch die Luftfeuchtigkeit in den Räumen an. Wichtig ist, dass sie nicht dauernd über 60 Prozent liegt, was man mit einem Hygro- meter messen kann. Je mehr Menschen sich in Haus oder Woh- nung aufhalten, desto häufiger sollte auch bei Winterkälte min- destens zweimal täglich für etwa fünf Minuten bei ausgeschalteter Heizung gut gelüftet werden, um Schimmel zu vermeiden. Danach muss wieder ausreichend geheizt werden; tagsüber in allen Räu- men auf mindestens 16 Grad. Auch in diesem Frühjahr kann die Aktion zur Umweltsäube- rung „Bornheim putzt sich raus“ wegen der Corona-Pandemie nicht stattfinden. Sie soll im Herbst nachgeholt werden. Wer der Umwelt trotzdem etwas Gutes tun möchte, kann als Ein- zelperson oder in Kleinstgrup- pen unter Beachtung der Hygie- neregeln Müll im Stadtgebiet sammeln. Müllsäcke und Hand- schuhe kann man dazu beim Umwelt- und Grünflächenamt anfordern. Ansprechpartnerin ist Manuela Domschat unter 02222-945307 oder manuela. domschat@stadt-bornheim. Bereits seit 1972 wird in Born- heim Müll gesammelt. Dazu wur- den fast jährlich Schul- und Kin- dergartengruppen, Vereine, Parteien und Privatinitiativen ehrenamtlich aktiv. Jeweils im Frühjahr zogen zahlreiche Grup- pen los, um die Stadt von Unrat zu befreien. Da momentan noch nicht ab- sehbar ist, wie lange die derzei- tigen Kontaktbeschränkungen bestehen, müssen die Planun- gen für dieses Frühjahr zurück- gestellt werden. Ob und wann die Aktion im Herbst nachgeholt werden kann, ist abhängig von der Entwicklung der Coro- na-Pandemie und den damit verbundenen Verordnungen. Die nächsten Sitzungen Haupt- und Finanzausschuss (darf Beschlüsse in Vertretung des Rates fassen) Donnerstag, 25.02.2021, 18 Uhr, Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Die Sitzung ist öffentlich. Aufgrund der Coronaschutzverordnung steht nur eine begrenzte Anzahl an Publikumsplätzen zur Verfügung und eine Anmeldung per E-Mail unter claudia.gronewald@stadt-bornheim.de wird für Gäste dringend empfohlen. Während der Sitzung gelten die Hygieneregeln und es muss durchgehend ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Der Termin gilt unter der Voraussetzung, dass es nicht zu weiteren Einschränkungen kommt. Aktuelle Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Aufgrund der angespannten Corona-Lage wurden die meisten Sitzungen verschoben. Die neuen Termine werden rechtzeitig bekanntgegeben. Folgende Sitzung findet statt: Aktion „Bornheim putzt sich raus“ auf Herbst verschoben Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung der Abstimmung zur Umwandlung der Martinus-Grundschule Merten, Katholische Grundschule der Stadt Bornheim, von einer Bekenntnisschule in eine Gemeinschaftsschule gemäß § 27 Schulgesetz NRW (SchulG NRW) Insgesamt 31 Eltern haben ge- mäß § 6 Abs. 1 der Bestimmungs- verfahrensverordnung (BestVer- fVO) die Umwandlung der katholischen Martinus-Grund- schule Merten in eine Gemein- schaftsschule beantragt. Der vom Schulträger festgestell- ten ordnungsgemäßen Beantra- gung wurde seitens der unteren Schulaufsicht zugestimmt. Nunmehr können gemäß § 5 BestVerfVO alle Eltern, deren Kinder am 10.01.2021 die Marti- nus-Grundschule Merten besu- chen, über den Antrag abstim- men. Die Eltern haben für jedes Kind eine Stimme. Die Stimmabgabe erfolgt per Brief (§ 8 Abs. 5 Best- VerfVO) im Zeitraum vom 15.02.2021 bis 25.02.2021. Den Eltern werden die Abstimmungs- unterlagen zugesandt. Die Versicherung an Eides statt sowie – in einem besonderen verschlossenen Stimmzettelum- schlag – der Stimmzettel sind in einem verschlossenen Wahl- briefumschlag so rechtzeitig zu übersenden, dass der Wahlbrief vor Fristablauf bei der Stadt Bornheim, Rathausstr. 2, 53332 Bornheim, oder Beethovenstr. 57, 53332 Bornheim (Schulge- bäude Merten), eingeht. Bornheim, den 04.02.2021 Stadt Bornheim gez. Christoph Becker Bürgermeister Jedes Jahr finden die Freiwilli- gen erschreckend viel Müll. Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein- Westfalen (VwZG NRW) Der Bescheid der Stadt Bornheim über die Eintragung eines ortsfes- ten Bodendenkmals gemäß § 3 des Denkmalschutzgesetzes für das Land Nordrhein- Westfalen (DSchG NRW). Datum des Bescheides: 04.02.2021 Aktenzeichen: 1429-2017 Zustellungsadressat/in (Empfän- ger/in): Jomer (geb. Brust), Elisa- beth Letzter bekannter Aufenthaltsort: „00000 Euskirchen“ wird hiermit gemäß § 10 VwZG NRW öffentlich zugestellt, da der aktuelle Aufenthaltsort der Emp- fängerin nicht zu ermitteln ist. Das Schriftstück gilt gemäß § 10 Abs. 2 letzter Satz VwZG NRW als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benach- richtigung zwei Wochen vergan- gen sind. Es wird darauf hingewie- sen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Schriftstück liegt zur Abho- lung durch die Empfängerin oder deren Bevollmächtigte, aufgrund der aktuellen Lage nach vorheri- ger telefonischer Terminverein- barung, im Rathaus der Stadt Bornheim, Abteilung 6.1 – Bauauf- sicht und Denkmalschutz, Rat- hausstraße 2, Zimmer 511, 53332 Bornheim bereit. Bornheim, den 04.02.2021 Der Bürgermeister Im Auftrag gez. Geurtsen Unterstützung für Senioren bei der Corona-SchutzimpfungKostenlose Energieberatung – Tipps fürs Homeoffice Alle Infos zur Pandemielage, zur Impfung und zu Hilfsangeboten gibt es unter: www.bornheim.de/corona

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29. Januar 2021 V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Susanne Römer-Winkler, Pressestelle, 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Energieberatung Kostenlose telefonische Energieberatung der Klimaregion ­Rhein-Voreifel­in­Kooperation­mit­der­Verbraucherzentrale­NRW­ am 25. Februar 2021 von 14 bis 17.45 Uhr, Anmeldung erforderlich unter: 02222 945-285, tobias.gethke@stadt-bornheim.de StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de 24-Stunden-Hotline­ für­ Störungen­ der­ Wasserversorgung,­ Ab-­ wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Service HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Hallenbad und Sauna sind aufgrund der Coronaschutz­ verordnung des Landes Nordrhein­Westfalen bis auf Weiteres geschlossen. Aktuelle Infos gibt es unter: www.stadtbetrieb-bornheim.de/hallenfreizeitbad Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de/stadtbuecherei Stadt Bornheim Bürgerinformation Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD 02222 9956331, fraktion@spd-bornheim.nrw Bündnis 90/Die Grünen 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de ABB 0151-72211101, bornheimer123@yahoo.de Fraktionen Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung notwendig unter 02222 945-101 Bürgermeister Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, 02222 9437-0 Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die­Abteilung­für­Soziales,­Senioren­und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen (Brunnenallee­31a)­folgt­den­allgemeinen­Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr Nur nach Terminvereinbarung! Besucher aller Dienststellen müssen einen medizinischen Mund­Nasen­Schutz tragen. Die nächsten Sitzungen Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden die Sitzungen im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Die Termine gelten unter der Voraussetzung, dass es nicht zu weiteren Einschränkungen kommt. Die Sitzungen sind öffentlich. Aufgrund der Coronaschutzverordnung steht nur eine begrenzte Anzahl an Publikumsplätzen zur Verfügung und eine Anmeldung unter claudia.gronewald@stadt-bornheim.de wird für Gäste dringend empfohlen. Während der Sitzung gelten die Hygieneregeln und es muss durchgehend ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Aktuelle Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Die Bornheimer Stadtverwal- tung, der Stadtbetrieb und die Volkshochschule Bornheim/Alf- ter stehen Bürgerinnen und Bür- gern nach Terminvereinbarung auch an Karneval zur Verfügung. Allerdings gelten teilweise ge- änderte Öffnungszeiten. So ist die Stadtverwaltung an Weiberfastnacht, 11. Februar 2021, von 7.30 bis 12.30 Uhr ge- öffnet. Am Rosenmontag und Karnevalsdienstag sind Besu- cher jeweils von 7.30 bis 16 Uhr sowie am Karnevalsfreitag von 7.30 bis 12 Uhr willkommen. Das Kundenzentrum im Stadt- betrieb Bornheim hat an Wei- berfastnacht von 8.30 bis 11 Uhr geöffnet. An Karnevalsfreitag und -dienstag ist Besuchszeit von 8.30 bis 12.30 Uhr. Auch am Rosenmontag ist das Kunden- zentrum von 8.30 bis 12.30 of- fen. Im Notfall, zum Beispiel bei Rohrbrüchen, Schäden im Ka- nalnetz und zur Sicherstellung der Wasserversorgung sowie bei Störungen der Straßenbe- leuchtung ist der Stadtbetrieb Bornheim rund um die Uhr unter 02227 9320-77 erreichbar. Die Volkshochschule Born- heim/Alfter ist an Weiberfast- nacht und Karnevalsfreitag von 8.30 bis 12 Uhr sowie am Ro- senmontag und Karnevals- dienstag jeweils von 8.30 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 geöffnet. Ob die Stadtbücherei Bornheim ab 15. Februar wieder für Besu- cher öffnen darf, hängt von den dann geltenden Regelungen ab. Die Stadtverwaltung bittet Bür- gerinnen und Bürger, das Rat- haus und andere Dienststellen aufgrund der neuen Masken-Re- gelung ab sofort nur noch mit medizinischen Masken zu be- treten. Falls sie keine haben, be- kommen sie in der Bürgerhalle eine ausgehändigt. Stadtverwaltung auch an Karneval geöffnet Zutritt nur mit Termin und medizinischer Maske Aufgrund der angespannten Corona-Lage wurden die meisten Sitzungen verschoben. Die neuen Termine werden rechtzeitig bekanntgegeben. Beim Bornheimer Tollitätentreff halten alle zusammen Der erste digitale Bornheimer Tollitätentreff, der am Mitt- woch, 10. Februar 2021, ab 19.45 Uhr unter www.bornheim.de/ tolli als kostenloser Livestream über die Bühne geht, wartet wie seine analogen Vorgänger mit einem hochkarätigen Pro- gramm auf. Highlight sind – ne- ben Bernd Stelter und Michael Kuhl – die HÖHNER, die garan- tiert auch via Bildschirm für Stimmung sorgen. „Viele Künstlerinnen und Künstler er- leben im Moment besonders schwere Zeiten“, erklärt Bür- germeister Christoph Becker. „Da ist es wichtig, dass wir die Möglichkeiten, die uns für kul- turelle Veranstaltungen noch bleiben, auch wirklich nutzen.“ Aber vor allem soll die Veran- staltung den Zuschauern in die- ser schwierigen Zeit eine Freu- de bereiten und Mut machen. „Es werden wieder bessere Zei- ten kommen und wir werden diese Pandemie hinter uns las- sen – gemeinsam und mit ver- einten Kräften“, motiviert der Bürgermeister. Das Motto der diesjährigen Session in Bornheim bringt es auf den Punkt: „Corona met oss net bang – mer trecke all an enem Strang!“ So kann der digi- tale Tollitätentreff nur stattfin- den, weil viele Menschen, Ver- eine und Firmen ihn unterstützen. „Dafür bedanke ich mich ganz herzlich“, sagt Becker. Da diesmal ja keine Eintrittskarten verkauft wer- den können, sind die Ausrichter – also die Stadt Bornheim und erstmalig auch das Kulturforum – noch mehr als sonst auf Spon- soren angewiesen. Wer den digitalen Tolli unter- stützen möchte, wird um eine Spende an das Kulturforum gebeten. Verwendungszweck: Tollitätentreff 2021 Volksbank Bonn Rhein-Sieg, IBAN: DE57 3806 0186 0817 1520 15 Kreissparkasse Köln, IBAN: DE58 3705 0299 0046 2194 81 Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans He 27 in der Ortschaft Hersel, Satzungsbeschluss, Inkrafttreten Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 30.01.2020 den nachfolgenden Beschluss gefasst: „Der Rat beschließt den vorliegenden 2. Entwurf des Be- bauungsplanes He 27 in der Ort- schaft Hersel einschließlich der vorliegenden textlichen Festset- zungen und der vorliegenden Be- gründung gemäß § 10 BauGB als Satzung“. Der Geltungsbereich des Be- bauungsplans liegt südöstlich der Allerstraße, zwischen Mit- telweg und der A 555 und um- fasst die Flurstücke Gemarkung Hersel Flur 14 Nrn. 253, 254 und Teile von 117, 479 und 573. Ziel des Bebauungsplanes ist es, Baurecht für die geplante Er- weiterung eines Gewerbebe- triebes zu schaffen. Der Bebauungsplan He 27 in der Ortschaft Hersel mit Begrün- dung und der zusammenfassen- den Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB kann während der Dienststunden im Stadtpla- nungs- und Liegenschaftsamt der Stadtverwaltung Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Born- heim, von jedermann eingese- hen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft er- teilt. Aufgrund der Einschrän- kungen durch die Corona Pan- demie ist z.Zt. der Zutritt ins Rathaus nur mit Termin mög- lich. Zur Wahrnehmung der Ein- sichtnahme in den Bebauungs- plan wird daher für den Zeitraum dieser Beschränkung um Ter- minvereinbarung unter der Ruf- nummer 02222-945250 gebe- ten. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan He 27 in der Ortschaft Hersel gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Be- kanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL. I S. 3634) in der derzeit geltenden Fassung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Der vorstehende Satzungsbe- schluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hinweise: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 BauGB 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeich- neten Verfahrens- und Form- vorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB be- achtliche Verletzung der Vor- schriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplanes und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Ab- wägungsvorganges, unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flä- chennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entspre- chend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind. Ferner wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 so- wie des Absatzes 4 BauGB hin- gewiesen. Danach kann der Ent- s c h ä d i g u n g s b e r e c h t i g t e Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 Bauge- setzbuch bezeichneten Vermö- gensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des An- spruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Ent- schädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen be- antragt. Ein Entschädigungsan- spruch erlischt, wenn nicht in- nerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die zuvor bezeichneten Vermögensnachteile eingetre- ten sind, die Fälligkeit des An- spruchs herbeigeführt wird. Weiter wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Ver- fahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Sat- zung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Geneh- migung fehlt oder ein vorge- schriebenes Anzeigeverfah- ren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ord- nungsgemäß öffentlich be- kannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher bean- standet oder d) der Form- oder Verfahrens- mangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel er- gibt. Bornheim, den 21.01.2021 Stadt Bornheim gez. Christoph Becker, Bürgermeister Bringen garantiert Leben in die Bude: die Kölsche Kult-Band HÖHNER. Copyright: Kay-Uwe Fischer

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