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V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Susanne Römer-Winkler, Pressestelle, 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Energieberatung Kostenlose telefonische Energieberatung der Klimaregion ­Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW am 21. April 2021 von 14 bis 17.45 Uhr, Anmeldung erforderlich unter: 02222 945-285, tobias.gethke@stadt-bornheim.de StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Ab- wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Service HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Hallenbad und Sauna sind aufgrund der Coronaschutz­ verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen bis auf Weiteres geschlossen. Aktuelle Infos gibt es unter: www.stadtbetrieb-bornheim.de/hallenfreizeitbad Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de/stadtbuecherei Stadt Bornheim Bürgerinformation Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD 02222 9956331, fraktion@spd-bornheim.nrw Bündnis 90/Die Grünen 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de ABB 0151-72211101, bornheimer123@yahoo.de Fraktionen Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung notwendig unter 02222 945-101 Bürgermeister Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, 02222 9437-0 Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen (Brunnenallee 31a) folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr Nur nach Terminvereinbarung! Besucher aller Dienststellen müssen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Windenergie in Bornheim – Hintergrund, Planung und Beteiligung Das Thema Windenergie wird in Bornheim be- reits seit einigen Jahren diskutiert. Sollen wir der Errichtung von Windenergieanlagen in unserem Stadtgebiet zustimmen? Oder müs- sen wir das sogar? Welche Zonen wären dafür geeignet, welche Flächen scheiden aus? Wo liegen die Chancen für Bornheim, wo die Risi- ken? In den kommenden Monaten müssen Po- litik und Verwaltung diese Fragen beantwor- ten. Um Risiken auszuschließen und das Heft des Handelns in der Hand zu behalten, ist es wichtig, dass die Antworten rechtssicher sind. Fest steht, dass der Umgang mit dem Klima- wandel nach der Bewältigung der Coro- na-Pandemie eine unserer größten Zukunfts- aufgaben ist. Da regenerative Energien nahe- zu CO2-frei erzeugt werden, leisten sie einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Deshalb sind sie als Bestandteil eines umfassenden Klimaschutzkonzepts unverzichtbar. Die Windenergie spielt aktuell die Hauptrolle, da Windenergieanlagen (WEA) auf kleiner Fläche große Mengen Strom erzeugen können. Den- noch wird deren Errichtung nachvollziehbar emotional und kontrovers diskutiert. Viele Menschen verbinden Windenergieanlagen mit Störungen der eigenen Lebenssituation, der Zerstörung des Landschaftsbildes und der Gefährdung von Tierarten, deren Lebensraum beeinträchtigt werden könnte. Die Stadt Bornheim sieht nicht nur aus Klima- schutzgründen die Notwendigkeit, im Stadt- gebiet die Errichtung von WEA zu ermögli- chen. Sie ist vielmehr gesetzlich dazu ver- pflichtet, dem Bau auf geeigneten Flächen zuzustimmen. Denn nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 Bau- gesetzbuch (BauGB) stellt die Errichtung von Windenergieanlagen im Außenbereich ein „privilegiert zulässiges Vorhaben“ dar und es besteht ein Rechtsanspruch auf Erteilung ei- ner Baugenehmigung, sofern öffentliche Be- lange nicht entgegenstehen und die ausrei- chende Erschließung gesichert ist. Daher ist davon auszugehen, dass in den kommenden Jahren Windräder im Stadtgebiet errichtet werden. Verschiedene Unternehmen haben gegenüber der Verwaltung bereits ihr Interes- se bekundet, die Anlagen in Bornheim zu bau- en. Die Fragen, wie viele Windenergieanlagen entstehen und wo deren Standorte sein wer- den, müssen sorgfältig abgewogen werden. Dabei ist der Stadt Bornheim die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sehr wichtig. Ihre Sorgen und Bedenken werden ernst genom- men und fließen an den dafür vorgesehenen Stellen in das Verfahren ein. So wird die Ver- waltung erst nach Abschluss und Auswertung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung dem Rat einen Vorschlag für die Ausweisung möglicher Flächen als Konzentrationszonen zur Entscheidung vorlegen. Im Folgenden informiert die Stadt über wich- tige Aspekte und Rechtsgrundlagen, die wäh- rend des Planungsverfahrens zu beachten sind. So werden etwa die verschiedenen Schritte des Entscheidungsprozesses darge- stellt. Die Bürgerinnen und Bürger erfahren außerdem, an welchen Stellen sie ihren Stand- punkt und ihre Ideen in das Verfahren einbrin- gen können. Ausweisung von Konzentrationszonen Um eine ungeordnete Streuung der Windener- gieanlagen zu verhindern, können Städte und Gemeinden im Flächennutzungsplan sogenann- te Konzentrationszonen ausweisen. Mit deren Hilfe lässt sich die Ansiedlung von WEA steuern. Konzentrationszonen sind Bereiche, in denen Windenergieanlagen bauplanungsrechtlich grundsätzlich zulässig sind und sich in der Regel gegenüber anderen planerischen Belangen durchsetzen. Nach der Rechtsprechung – z. B. dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 4 BN 49.15; AZ: OVG 10 D 82/13.NE) – muss dabei der Windenergienutzung in substan- zieller, also ausreichender Weise Raum ver- schafft werden. Wie viel Fläche als ausreichend oder substanziell gilt, schreibt das Gesetz nicht vor. Ein gängiger Vorschlag liegt bei zwei Prozent des Stadtge- biets. Die Gerichte prüfen in Verfahren allerdings immer den Einzelfall. Die Stadt muss sorgfältig darlegen und begründen, warum ihrer Meinung nach die dargestellte Konzentrationszone der Windenergie substanziell Raum verschafft. Wird ein Flächennutzungsplan später vom Ver- waltungsgericht in dieser Hinsicht nicht für aus- reichend befunden, kann er Windenergieanlagen außerhalb der Konzentrationszonen nicht ver- hindern und im ungünstigsten Fall zu hohen Schadensersatzforderungen von Betreibern gem. § 39 OBG NRW führen. Diese Ansprüche sind zumeist nicht von einer Versicherung abge- deckt. Werden Konzentrationsflächen im Flächennut- zungsplan hingegen in ausreichendem Umfang dargestellt, ergibt sich für das übrige Stadtge- biet in der Regel eine Ausschlusswirkung für die Errichtung solcher Anlagen (§ 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB). Weist eine Kommune gar keine Konzen- trationsflächen aus, können Windenergieanla- gen praktisch im gesamten Außenbereich er- richtet werden, sofern keine öffentlichen Belan- ge entgegenstehen. Die Stadt hätte somit keine Steuerungsmöglichkeit mehr. Der derzeit rechtsgültige Flächennutzungsplan der Stadt Bornheim aus dem Jahr 2011 weist südöstlich von Sechtem zwei Konzentrationszo- nen für Windenergieanlagen mit einer Höhenbe- grenzung von 150 Metern aus. In einem Rechts- gutachten vom Juni 2019 ist festgestellt worden, dass das Ausweisungsverfahren von 2011 den heutigen Rechtsansprüchen möglicherweise nicht mehr genügt. Das bedeutet, dass das bis- herige stadtweite Prüfverfahren und die daraus resultierenden Flächen nicht ausreichen, um der Windenergie „substanziell Raum zu verschaffen“, so wie es die Rechtsprechung fordert. Die da- mals beabsichtigte Ausschlusswirkung wäre so- mit nicht mehr rechtssicher gegeben. Das heißt, dass die Stadt mit einer Ansiedlung von Wind- energieanlagen allein in diesem Bereich nicht sicher verhindern könnte, dass an anderen Stel- len im Außenbereich des Stadtgebiets Anlagen errichtet werden. Vor diesem Hintergrund hat der Rat der Stadt Bornheim die Verwaltung im Juli 2019 beauf- tragt, die Planungen einer künftigen Nutzung der Windenergie im Stadtgebiet rechtssicher zu ge- stalten und auch dem Stand der Technik anzu- passen. Deshalb hat der Stadtrat am 11. Juli 2019 die Einleitung des sachlichen (nicht räumlichen) Verfahrens zur Aufstellung eines Teilflächennut- zungsplans „Windenergie“ beschlossen. Die Errichtung und der Betrieb von WEA sind, wie alle Großvorhaben, immer mit Eingriffen in die Umwelt verbunden, z. B. im Hinblick auf Na- tur- und Artenschutz, Licht, Lärm, Schatten- wurf, „bedrängende Wirkung“ und das Land- schaftsbild. Deshalb werden diese Aspekte be- reits bei der Auswahl von geeigneten Konzentra- tionszonen gutachterlich geprüft. Das Gutachten (Potenzialflächenanalyse), das vom Planungsbüro „ISU Immissionsschutz, Städtebau, Umweltplanung“ in Bitburg ange- fertigt wurde, kann eingesehen werden unter: www.bornheim.de/windenergie Ablauf des Verfahrens – Beteiligung der Öffentlichkeit Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit seinen Urteilen im Jahr 2012 (Aktenzeichen: 4 CN 1.11 und 4 CN 2.11) die methodischen Anfor- derungen an die planerische Steuerung der Windenergienutzung mit den Mitteln der Flä- chennutzungsplanung weiterentwickelt. So for- dert es von der Kommune die Ausarbeitung ei- nes Plankonzepts in mehreren Arbeitsschritten. 1. Planungsschritt: Das Verfahren zur Aufstel- lung eines sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windenergie“ befindet sich in Bornheim aktuell noch im ersten Planungsschritt. Ziel und Zweck des Teilflächennutzungsplans ist es, einerseits ausreichende und gut nutzbare Konzentrations- zonen für zukünftige Windenergienutzungen zu identifizieren und andererseits für das übrige Stadtgebiet eine Ausschlusswirkung zu erzielen, um eine „Verspargelung“ der Landschaft bzw. eine unkontrollierte Ansiedlung von Windener- gieanlagen in städtebaulich unerwünschten La- gen rechtssicher auszuschließen. Potenzialflächenanalyse: Zur Vorbereitung der Ausweisung von Konzentrationszonen war eine Potenzialflächenanalyse (Gutachten) durchzu- führen. So erfolgte die Suche nach geeigneten Konzentrationszonen auf Grundlage eines ge- samträumlichen Planungskonzepts für das ge- samte Stadtgebiet. Die Flächen werden identi- fiziert, indem sogenannte harte und weiche Ausschlusskriterien (auch „Tabuzonen“) in einer Karte übereinandergelegt werden. Was unter harten Ausschlusskriterien zu verstehen ist, be- schreibt die Nr. 4.3.3 des Windenergie-Erlasses NRW. Als Tabuzonen gelten demnach Bereiche, in denen die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen auszuschließen sind (u.a. Siedlungsflächen, Gewerbeflächen, Gewässer- flächen, Naturschutzgebiete). Weitere Tabube- reiche für Windenergieanlagen sind Autobah- nen, Schienenverkehr, Wasserstraßen, Hoch- spannungsleitungen etc. „Weiche“ Tabuzonen sind Bereiche, in denen die Errichtung und der Betrieb von Windenergiean- lagen zwar tatsächlich und rechtlich möglich sind, in denen nach den städtebaulichen Vor- stellungen, die die Stadt anhand eigener Kriteri- en entwickeln darf, aber keine Windenergieanla- gen aufgestellt werden sollen (z.B. Abstandsflä- chen von 1.000 Meter zu Wohnbauflächen). Detaillierte Informationen zu den Themen „Teilflächennutzungsplan“ und „Tabuzonen“ gibt es unter: www.bornheim.de/windenergie 2. Planungsschritt: Danach wird der Vorentwurf des Teilflächennutzungsplans, der von Stadtver- waltung und Gutachterbüro erarbeitet wurde, in den öffentlichen Sitzungen des Umweltaus- schusses, des Stadtentwicklungsausschusses und des Rates diskutiert. Dort wird über die Aus- schlusskriterien abgestimmt und eventuelle Än- derungen oder Ergänzungen werden in die Flä- chenanalyse einbezogen. Schließlich entschei- det der Rat darüber, ob der Vorentwurf in die Windenergieanlagen in Wesseling mit Blick auf Bornheim Die Termine gelten unter der Voraussetzung, dass es nicht zu weiteren Einschränkungen kommt. Die Sitzungen sind öffentlich. Aufgrund der Coronaschutzverordnung steht nur eine begrenzte Anzahl an Publikumsplätzen zur Verfügung und eine Anmeldung unter claudia.gronewald@stadt-bornheim.de wird für Gäste dringend empfohlen. Während der Sitzung gelten die Hygieneregeln und es muss durchgehend ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Aktuelle Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Die nächsten Sitzungen Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschuss Dienstag, 13.04.2021, 18 Uhr, Rheinhalle, Rheinstraße 201, Hersel Fachausschuss „Volkshochschule“ Dienstag, 13.04.2021, 18 Uhr, Seminarraum 2 des Alexander-von-Humboldt-Gymnasiums, Adenauerallee 50, Roisdorf Ausschuss für Umwelt, Klima, Landwirtschaft, Wald und Natur, Stadtentwicklungsausschuss Donnerstag, 15.04.2021, 18 Uhr, Rheinhalle, Rheinstraße 201, Hersel Ausschuss für Bürgerangelegenheiten Mittwoch, 21.04.2021, 18 Uhr, Aula der Europaschule, Goethestraße 1, Bornheim Ausschuss für Umwelt, Klima, Landwirtschaft, Wald und Natur Donnerstag, 22.04.2021, 18 Uhr, Aula der Europaschule, Goethestraße 1, Bornheim Integrationsausschuss Dienstag, 27.04.2021, 18 Uhr, Seminarraum 2 des Alexander-von-Humboldt-Gymnasiums, Adenauerallee 50, Roisdorf Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 29.04.2021, 9 Uhr, Rheinhalle, Rheinstraße 201, Hersel Neue Korkensammelstelle im Rathaus Leicht, elastisch, schwer entflammbar, isolie- rend: Kork ist ein vielseitiges Naturprodukt und zum Wegschmeißen viel zu schade. Deshalb hat die Stadt Bornheim in der Bürgerhalle des Rathau- ses, Rathausstraße 2, wieder eine Korkensam- melstelle eingerichtet und unterstützt damit den Naturschutzbund (NABU). Der NABU lässt die Korken bei gemeinnützigen Werkstätten für benachteiligte Menschen zu Dämmgranulat verarbeiten. Mit dem Erlös des Granulatverkaufs unterstützt die Organisation Kranichschutzprojekte in Spanien – der Heimat der Korkeichen – und Deutschland. Ziel der Natur- schutzarbeit in Spanien ist die Erhaltung der tra- ditionellen Korkwirtschaft und damit der einmali- gen Landschaft der beweideten Eichenhaine („Dehesas“). Der Sammelbehälter im Rathaus steht vom Haupt- eingang aus gesehen links Richtung Infozentrum. Auch in anderen städtischen Einrichtungen, eini- gen Schulen, Kindergärten und Kirchengemeinden stehen Sammelbehälter bereit. Bei den Korken sollte darauf geachtet werden, dass es sich um rei- nen Kork handelt und nicht um die täuschend echt aussehenden Kunststoffvarianten. Wer selbst eine Sammelstelle einrichten möchte, kann sich gerne mit dem Umwelttelefon der Stadt Bornheim, 02222 945-310, in Verbindung setzen. 09.04.2021 Stadt Bornheim Bürgerinformation „frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung“ geht. Dies bedeutet, dass die Öffentlichkeit – also alle Menschen, die Anregungen oder Bedenken vorbringen möchten – sowie die Träger öffent- licher Belange (betroffene Fachbehörden, an- erkannte Naturschutzvereinigungen usw.) zu dem Vorentwurf Stellung nehmen können (§§ 3,4 Abs. 1 BauGB). Die Veröffentlichung und die Fristen zur Stellungnahme werden vorher im Amtsblatt und auf www.bornheim.de angekün- digt. 3. Planungsschritt: Das Ergebnis dieser Betei- ligung wird ausgewertet und fließt in die weite- re Planung ein. Nach der frühzeitigen Öffent- lichkeitsbeteiligung wird zudem die Umwelt- prüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) weitergeführt zu ei- nem Umweltbericht. Im Umweltbericht wird dargestellt, welche möglichen umweltbezoge- nen Auswirkungen die Durchführung des Bau- leitplans haben würde. Dabei sind folgende Schutzgüter zu beachten: Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden und Fläche, Wasser, Klima/ Luft, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgü- ter sowie ihre Wechselwirkungen. Eine Arten- schutzprüfung Stufe 1 wurde bereits durchge- führt. Sie bildet die Grundlage zur Einschät- zung eines potenziellen Konflikts der geplanten Maßnahme mit den Vorgaben des Artenschutz- rechts. Aus den Ergebnissen der frühzeitigen Beteili- gung und den vorliegenden Gutachten erstellt die Verwaltung den Entwurf für die öffentliche Auslegung. Dieser Entwurf wird den Ratsgre- mien zur Beschlussfassung vorgelegt. Dabei erhalten die Gremien auch alle eingegangenen Stellungnahmen und Gutachten. Der Rat be- schließt die Offenlage des Entwurfs nach §§ 3,4 Abs. 2 BauGB. Auch im Rahmen der Offenlage haben direkt Betroffene, die am oder im Plan- gebiet wohnen, Träger öffentlicher Belange so- wie Interessengruppen und -vertreter (wie Na- turschutz- und Landwirtschaftsverbände) die Möglichkeit, Anregungen, Einwände und Stel- lungnahmen abzugeben. 4. Planungsschritt: Das Ergebnis der Offenla- ge wird ausgewertet. Je nach Umfang der Aus- wirkungen auf den Planentwurf muss die Of- fenlage (Planungsschritt 3) wiederholt werden. Ansonsten wird der Plan mit einem Vorschlag zur Abwägung der eingegangenen Stellung- nahmen den Ratsgremien zum Beschluss vor- gelegt. Anschließend geht der Beschluss an die Bezirksregierung Köln und kann nach einer er- folgten Genehmigung bekanntgemacht wer- den. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt ist die Planung abgeschlossen. Sind die Konzentrationszonen rechtskräftig aus- gewiesen oder hat sich die Kommune gegen eine Steuerung der Windenergienutzung entschie- den, können potenzielle Betreiber die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz beantra- gen. Im Zuge dieses Verfahrens ist eine weitere formelle Beteiligung der Öffentlichkeit vorge- schrieben, sofern die Behörde entscheidet, dass für das Projekt eine Umweltverträglichkeitsprü- fung (UVP) zu erfolgen hat. Bürgerinnen und Bür- ger haben dann die Möglichkeit, die Genehmi- gungsunterlagen einzusehen und Einwände zu erheben. Mögliche Flächen im Stadtgebiet Das Bornheimer Stadtgebiet ist rund 83 Quadrat- kilometer groß. Die Potenzialflächenanalyse hat ergeben, dass aktuell rund 7,5 Quadratkilometer, also etwa neun Prozent der Fläche Bornheims, als potenzielle Flächen für den Bau von Windrä- dern infrage kommen. Dabei handelt es sich um insgesamt 21 Einzelflächen, die zwischen einem und 160 Hektar groß sind. Zwölf dieser Flächen befinden sich in der Rheinebene zwischen Sech- tem und Bornheim-Ort und neun auf dem Ville- Rücken. Ziel des weiteren Verfahrens ist es, aus diesen Potenzialflächen eine oder mehrere Konzentra- tionszonen zu ermitteln und im Flächennut- zungsplan festzulegen. Dabei ist sicherzustellen, dass die Flächen unter anderem mit den natur- und artenschutzrechtlichen Bestimmungen ver- einbar sind, die vorgeschriebenen Abstände zur bestehenden Wohnbebauung, das Landschafts- bild und die Naherholung nicht beeinträchtigt werden und die gesetzlichen Regelungen der Flugsicherheit eingehalten werden. Gleichzeitig muss gewährleistet sein, dass die Konzentrati- onszonen den gesetzlichen Vorgaben genügen und sie rechtssicher ausgewiesen werden – dass also ausreichende und attraktive Konzentrati- onszonen zur Verfügung stehen (Substanzge- bot). Hinsichtlich ihrer Eignung unterteilt das Gutach- ten diese Flächen in die Kategorien „gering“, mä- ßig“, „gut“ und „gut bis sehr gut“. Insgesamt wer- den 474,85 Hektar der beiden möglichen Kon- zentrationszonen mit „gut“ (250,68 Hektar) be- ziehungsweise „gut bis sehr gut“ (224,17 Hektar) bewertet. Das entspricht 5,76 Prozent der Ge- samtfläche der Stadt Bornheim. Rheinebene Die in der Potenzialflächenanalyse ermittelten zwölf Einzelflächen liegen zwischen Sechtem, Bornheim-Ort und der Rheinschiene. Dabei han- delt es sich fast ausnahmslos um landwirtschaft- liche Flächen, die zwischen 1,2 und 81,9 Hektar groß sind. In der Addition umfassen die Flächen insgesamt 314,8 Hektar. Im Gutachten werden allerdings nur 1,78 Prozent der Flächen als gut bis sehr gut geeignet eingestuft. Das entspricht ei- nem Anteil von 1,77 Prozent der städtischen Ge- samtfläche. In der Tallage (Rheinebene), die etwa 100 Meter tiefer als der Ville-Rücken liegt (bezogen auf die Meeresspiegelhöhe), dürften die Anlagen eine Gesamthöhe von bis zu 250 Meter haben. Ville-Rücken Für den Ville-Rücken weist die Potenzialflächen- analyse insgesamt neun Einzelflächen aus, de- ren Größe von einem bis 159,7 Hektar reicht. Ins- gesamt umfasst die ausgewiesene Fläche 454,9 Hektar. Das Gutachten stuft lediglich Teilberei- che von vier Einzelflächen als gut oder sehr gut geeignet ein. Dabei entfallen 78,65 Hektar auf die Kategorie „gut bis sehr gut“ und 250,68 Hektar auf die Kategorie „gut“. Das wiederum entspricht 3,99 Prozent der Gesamtfläche der Stadt Born- heim. Von diesen vier Einzelflächen werden aller- dings nur Teilbereiche als „gut“ bzw. „sehr gut“ eingestuft. Daher ist davon auszugehen, dass diese Prozentzahl im weiteren Verlauf des Ver- fahrens deutlich nach unten korrigiert wird. Auf dem Ville-Rücken ist die Gesamthöhe der Anla- gen aufgrund der Flugsicherheit des militäri- schen Übungsflugbereichs des Flughafens in Nörvenich auf maximal 150 Meter begrenzt. Technik, Investoren und Chancen Regenerative Energien, darunter auch die Wind- energie, bewirken eine Reduzierung des CO2-Austoßes und stellen eine vergleichsweise günstige Alternative zu den schwindenden Re- serven fossiler Brennstoffe dar. Der technische Fortschritt ermöglicht zudem eine wirtschaftli- che Nutzung von Windenergie auch bei geringe- ren Windgeschwindigkeiten im Binnenland. Durch technische Weiterentwicklungen konnten etwa auch Licht- und Lärmemissionen, die Men- schen beeinträchtigen, im Vergleich zu früheren Anlagegenerationen deutlich reduziert werden. Nach dem Gewerbesteuergesetz wird die Kom- mune an der Gewerbesteuer beteiligt. 30 Pro- zent der Gewerbesteuer würden am Sitz des Energieerzeugers und 70 Prozent in der Stand- ortgemeinde anfallen. Anlagenbetreiber könnten zudem einen – wenn auch sehr geringen – Teil aus den Erträgen neuer Windräder an die Stand- ortkommune abführen. Die Enercon GmbH ist der größte deutsche Her- steller von Windenergieanlagen mit Sitz in Au- rich. Das Unternehmen plant derzeit mit dem Projektierer REA aus Düren, sechs Anlagen des Typs E 160- EP3 in Bornheim zu errichten. Sie verfügen über eine Turmhöhe von 166 Metern. Der Rotordurchmesser beträgt 160 Meter, so- dass eine Gesamthöhe von 246 Metern erreicht wird. Die Anlagen erbringen eine Leistung von 5,5 Megawatt. Der Parkertrag würde sich auf 83 Millionen Kilowattstunden belaufen. Das Unternehmen STAWAG Energie GmbH hat schon Anfang 2019 konkrete Pläne für den Bau eines Windparks in Bornheim an die Stadt heran- getragen. Das Unternehmen, das im Bereich Hemmerich/Rösberg bereits Windmessungen durchgeführt hat, ist eine hundertprozentige Tochter der Stadtwerke Aachen (STAWAG). Die STAWAG Energie plant acht Anlagen z.B. vom Typ Vestas V 136. Die Turmhöhe beträgt 82 Meter, der Rotordurchmesser 136 Meter, sodass eine Ge- samthöhe von 150 Metern erreicht wird. Die An- lagen erbringen eine Leistung von 4,2 Megawatt. Der Parkertrag würde sich auf 33,6 Millionen Kilo- wattstunden summieren. Standpunkte der Fraktionen Die Fraktionen der Parteien im Stadtrat veröf- fentlichen ihren Standpunkt zum Thema „Wind- energie in Bornheim“ auf ihren jeweiligen Home- pages: CDU: www.cdu-bornheim.de SPD: www.spd-bornheim.nrw Grüne: gruene-bornheim.de UWG: uwg-bornheim.de FDP: www.fdp-bornheim.de ABB: www.aktivebuergerbornheim.de Termine Das Thema „Windenergie“ behandeln der Aus- schuss für Umwelt, Klima, Landwirtschaft, Wald und Natur und der Stadtentwicklungsausschuss am Donnerstag, 15. April 2021, um 18 Uhr in ge- meinsamer Sitzung in der Rheinhalle Hersel, Rheinstraße 201. Ziel ist die Beschlussfassung über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Rat am 11. Mai 2021. Aufgrund der Coronaschutzverordnung steht nur eine begrenzte Anzahl an Publikumsplätzen zur Verfügung und eine Anmeldung per Mail unter claudia.gronewald@stadt-bornheim.de wird für Gäste dringend empfohlen. Während der Sitzung gelten die Hygieneregeln und es muss durchge- hend ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz ge- tragen werden. Neun der insgesamt 21 im Gutachten beschriebenen Potenzialflächen befinden sich auf dem Ville-Rücken. Alle im Gutachten aufgeführten Potenzialflächen in Bornheim im Überblick. Quelle: ISU Immissionsschutz, Städtebau, Umweltplanung Alle Potenzialflächen werden einzeln beschrieben unter: www.bornheim.de/windenergie In Bornheim befindet sich das Verfahren aktuell zwischen den Schritten 6 und 7. In ihrer gemeinsamen Sitzung am 15. April 2021 beraten der Ausschuss für Umwelt, Klima, Landwirtschaft, Wald und Natur und der Stadtentwicklungsausschuss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung. Quelle der Grafik: Energieagentur NRW

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19. März 2021 V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Susanne Römer-Winkler, Pressestelle, 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Energieberatung Kostenlose telefonische Energieberatung der Klimaregion ­Rhein-Voreifel­in­Kooperation­mit­der­Verbraucherzentrale­NRW­ am 25. März 2021 von 14 bis 17.45 Uhr, Anmeldung erforderlich unter: 02222 945-285, tobias.gethke@stadt-bornheim.de StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de 24-Stunden-Hotline­ für­ Störungen­ der­ Wasserversorgung,­ Ab-­ wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Service HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Hallenbad und Sauna sind aufgrund der Coronaschutz­ verordnung des Landes Nordrhein­Westfalen bis auf Weiteres geschlossen. Aktuelle Infos gibt es unter: www.stadtbetrieb-bornheim.de/hallenfreizeitbad Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de/stadtbuecherei Stadt Bornheim Bürgerinformation Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD 02222 9956331, fraktion@spd-bornheim.nrw Bündnis 90/Die Grünen 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de ABB 0151-72211101, bornheimer123@yahoo.de Fraktionen Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung notwendig unter 02222 945-101 Bürgermeister Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, 02222 9437-0 Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die­Abteilung­für­Soziales,­Senioren­und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen (Brunnenallee­31a)­folgt­den­allgemeinen­Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr Nur nach Terminvereinbarung! Besucher aller Dienststellen müssen einen medizinischen Mund­Nasen­Schutz tragen. Malaktion für Kinder wird verlängert Die Stoff-Faultiere Max und Pax suchen ein neues Zuhause – und die Bornheimer Kinder sind auf- gerufen, es zu malen. 30 Bilder wurden bereits eingereicht. Da- mit noch mehr Kids mitmachen können, wird die Aktion des Bornheimer KinderTreffs in Zu- sammenarbeit mit dem Ju- gendamt bis zum 1. April 2021 verlängert. Die Faultiere Max und Pax sind die Maskottchen des Bornhei- mer KinderTreffs und möchten gerne virtuell einmal umzuzie- hen. Konkrete Vorstellungen ha- ben die Faultiere nicht. Daher gibt es auch keine Vorgaben. Kids können also malen, was ih- nen in den Sinn kommt: ein Haus oder ein Zimmer, aber auch ein Tipi oder ein Schloss – der Krea- tivität sind keine Grenzen ge- setzt. Max und Pax freuen sich über möglichst viele Vorschläge und Ideen. Die Kunstwerke können per E-Mail eingeschickt oder im Kin- derTreff der Stadt Bornheim, Kö- nigstraße 31, abgegeben werden. Vom 14. April bis zum 7. Mai 2021 werden die Bilder in der Bürger- halle im Rathaus ausgestellt und können zeitgleich auch virtuell bewundert werden. Weitere In- formationen gibt es auf: www. bornheim.de/maxundpax Ansprechpartner ist Andreas Hein vom Bornheimer Kinder- Treff, Telefon: 0162 1397259, E-Mail: jugendtreff@extranet. stadt-bornheim.de Caritas startet Aktion für Demokratie Was heißt eigentlich Demokra- tie? Mit der Aktion „#proDemo- kratie“ sammelt die Caritas zur- zeit Beiträge und Meinungen. Die Aktion ist Teil der Cari- tas-Kampagne „vielfalt. viel wert.“ Bis Ende April können Bürgerin- nen und Bürger aus dem Rhein- Sieg-Kreis Stichwörter, kurze Sätze oder Statements mailen an: jacqueline.wulf@ caritas-rheinsieg.de. Eigene Werte sollen sich in den Einsen- dungen ebenso widerspiegeln wie Kritik. Neben Texten können auch Fotos oder selbstgemalte Kunstwerke eingereicht wer- den. Aus den Einsendungen wird eine Plakat-Collage gestaltet, die den Endspurt des Bundestagswahl- kampfs im Sep- tember begleiten soll, um Menschen für das Thema De- mokratie zu sensi- bilisieren. Die Pla- kate werden im gesamten Kreis- gebiet ausge- hängt, um noch einmal zum Nach- denken anzuregen und auf die Bedeu- tung der politi- schen Beteiligung hinzuweisen. Ziel der Aktion „#pro Demokratie“ ist es, ein Statement der Menschen im Rhein-Sieg-Kreis gegen Populismus zu setzen. Mehr I n fo r m a t i o n e n : h t t p s : / /t i ny u r l . c o m / p r o d e m o - kratie Offenbar sind derzeit wieder falsche Energieberater im Stadtgebiet unterwegs. In den letzten Tagen haben sich ver- mehrt Bürger bei der Stadtver- waltung Bornheim gemeldet und berichtet, dass sie Anrufe von Personen erhalten hätten, die sich als Energieberater vor- gestellt haben. Diese hätten behauptet, im Auf- trag der Stadt tätig zu sein be- ziehungsweise mit der Stadt zusammenzuarbeiten. Dann hätten sie sich nach dem Alter des Hauses oder der Heizung erkundigt und behauptet, dass man einen Energieausweis be- nötige und deshalb einen Ter- min vereinbaren wolle. Die Stadt Bornheim weist aus- drücklich darauf hin, dass in ih- rem Auftrag keine Energiebera- ter unterwegs sind und warnt davor, diese Personen ins Haus zu lassen. Denn im günstigen Fall handelt es sich um Unter- nehmer, die eine Kommune als „Türöffner“ nutzen, um Kunden zu gewinnen. Im ungünstigen Fall aber stecken Kriminelle da- hinter, die sich Zutritt zu Woh- nungen verschaffen wollen. Die Stadtverwaltung stellt in diesem Zusammenhang klar, dass nur Eigentümer, die ihre Immobilie verkaufen oder neu vermieten wollen, einen Ener- gieausweis benötigen. Wer aber selbst in seinem eigenen, längst fertiggestellten Haus wohnt, braucht ihn nicht. Anbieter, die das behaupten, sind als unseri- ös einzustufen. Wer eine Energieberatung in Anspruch nehmen möchte, die von der Stadt Bornheim in Zu- sammenarbeit mit der Verbrau- cherzentrale NRW angeboten wird, muss diese immer eigen- initiativ vereinbaren. Energie- beratungen werden niemals durch Hausbesuche oder Anrufe publik gemacht. Vielmehr wer- den die Termine ausschließlich in der Presse und im Bornhei- mer Amtsblatt angekündigt und von Klimaschutzmanager Tobi- as Gethke unter 02222 945-285 koordiniert. Die nächsten Sitzungen Stadtentwicklungsausschuss Dienstag, 23.03.2021, 18 Uhr Betriebsausschuss Mittwoch, 24.03.2021, 18 Uhr Stadtrat Donnerstag, 25.03.2021, 18 Uhr, Rheinhalle, Rheinstraße 201, Hersel Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschuss Dienstag, 13.04.2021, 18 Uhr, Rheinhalle, Rheinstraße 201, Hersel Fachausschuss „Volkshochschule“ Dienstag, 13.04.2021, 18 Uhr, Seminarraum 2 des Alexander-von-Humboldt-Gymnasiums, Adenauerallee 50, Roisdorf Ausschuss für Umwelt, Klima, Landwirtschaft, Wald und Natur, Stadtentwicklungsausschuss Donnerstag, 15.04.2021, 18 Uhr, Rheinhalle, Rheinstraße 201, Hersel Ausschuss für Bürgerangelegenheiten Mittwoch, 21.04.2021, 18 Uhr, Aula der Europaschule, Goethestraße 1, Bornheim Ausschuss für Umwelt, Klima, Landwirtschaft, Wald und Natur Donnerstag, 22.04.2021, 18 Uhr, Aula der Europaschule, Goethestraße 1, Bornheim Integrationsausschuss Dienstag, 27.04.2021, 18 Uhr, Seminarraum 2 des Alexander-von-Humboldt-Gymnasiums, Adenauerallee 50, Roisdorf Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 29.04.2021, 9 Uhr, Rheinhalle, Rheinstraße 201, Hersel Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden die Sitzungen im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Die Termine gelten unter der Voraussetzung, dass es nicht zu weiteren Einschränkungen kommt. Die Sitzungen sind öffentlich. Aufgrund der Coronaschutzverordnung steht nur eine begrenzte Anzahl an Publikumsplätzen zur Verfügung und eine Anmeldung unter claudia.gronewald@stadt-bornheim.de wird für Gäste dringend empfohlen. Während der Sitzung gelten die Hygieneregeln und es muss durchgehend ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Aktuelle Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Bornheimer Bürgerbüro wird modernisiert: Service vorübergehend im Ratssaal Das Bürgerbüro der Stadt Born- heim wird umfassend moderni- siert und zieht für die Dauer der Arbeiten um. Vom 29. März bis voraussichtlich zum 11. Juni 2021 können Bürgerinnen und Bürger ihre Anliegen dann im Ratssaal erledigen. Aktuell ist dazu Corona-bedingt noch eine Terminvereinbarung notwendig. Neben neuen Möbeln und einem neuen Boden erhält das Bürger- büro auch moderne Schalter und eine innovative Aufrufanla- ge. Schallschutzelemente sor- gen für eine angenehme Raum- akustik und trennen die Berei- che ab, sodass auch dem Da- tenschutz Rechnung getragen wird. Und durch eine helle Farb- gebung wird der Raum insge- samt freundlicher gestaltet. Stadt Bornheim warnt vor falschen Energieberatern Quelle: Caritas Stadt Bornheim Bürgerinformation Die Rheinspange – Planung, Beteiligung, Bewertung Zukunftsfrage mit hoher Priorität Die Planung der Rheinspange bereitet vielen Bornhei- merinnen und Bornheimern nachvollziehbare Sorgen. Wo wird die neue Querung entlanglaufen? Werden dadurch die eigenen Lebensumstände beeinflusst? Dabei soll die neue Rheinquerung den Verkehrsfluss in der Region langfristig deutlich verbessern und die Stauzeiten erheblich senken. Aufgrund ihrer Tragweite wird die Thematik sowohl in der Stadtverwaltung als auch in der Politik als eine der zentralen Zukunftsfragen mit hoher Priorität bearbei- tet. Rat und Verwaltung verstehen es als ihre gemein- same Aufgabe, die Interessen der Bürgerinnen und Bürger Bornheims in diesem Verfahren zu vertreten – auch wenn die Ratsfraktionen unterschiedliche Auf- fassungen in den Fragen haben, wo und wie eine neue Rheinquerung gestaltet sein sollte und ob eine solche überhaupt notwendig ist. Mit der folgenden Darstellung informiert die Stadt Bornheim über die verschiedenen Schritte des Pla- nungsprozesses und den aktuellen Stand. Bürgerin- nen und Bürger erfahren zudem, an welchen Stellen sie ihren Standpunkt und ihre Ideen in den Prozess einbringen können und wie die Stadt zum bisherigen Verfahren steht. Was ist die Rheinspange? Wo die neue Rheinspange 553 künftig genau verlau- fen und wie die Querung des Rheins konkret ausse- hen könnte, ist bisher noch offen. Laut der Autobahn GmbH steht lediglich fest, dass es eine vierspurige Au- tobahn zwischen der A555 und der A59 mit Verknüp- fungspunkten rechts und links des Rheins geben soll. Dabei sind sowohl Brücken- als auch Tunnellösungen im Gespräch. Um die Region zu entlasten, stuft der Bundesverkehrs- wegeplan 2030 die Herstellung der neuen Autobahn- querspange (A553) zwischen der A59 und der A555 mit einer Rheinquerung zwischen Köln und Bonn in den „Vordringlichen Bedarf“ ein. Zunächst war der Landes- betrieb Straßenbau NRW (kurz: Straßen.NRW) mit der Maßnahme beauftragt. Seit dem 1. Januar 2021 hat die neu gegründete Autobahn GmbH des Bundes die Pla- nungen übernommen. Alle Infos und Entwicklungen sowie alle Mög- lichkeiten zur Beteiligung finden Bornheimer Bürgerinnen und Bürger immer aktuell unter: www.bornheim.de/rheinspange QR-Code scannen und direkt auf die Bornheimer Seite zur Rheinspange gelangen Die zwölf Varianten Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat verschiedene Linienvarianten bewertet. Diese basieren auf vier vor- ab definierten Verknüpfungspunkten mit der A555 und fünf Verknüpfungspunkten mit der A59. Der Bewer- tung liegen folgende Kriterien zugrunde: 40 Prozent Wirtschaftlichkeit, 30 Prozent verkehrliche Wirkung und 30 Prozent Umwelt. Aktuell stehen insgesamt zwölf Varianten zur Dis- kussion, zum Teil mit Rheinbrücken (B), zum Teil mit Tunneln (T). Alle Varianten werden einer vertiefenden Untersuchung unterzogen. Ziel ist es, in der zweiten Jahreshälfte 2021 eine sogenannte Vorzugsvariante zu finden. Alle Varianten sind unter www.bornheim.de/ rheinspange einzeln dargestellt und beschrieben. Außerdem sind sie direkt auf den Seiten zur Rhein- spange 553 einzusehen unter: www.rheinspange.nrw.de Planungsprozess und Beteiligungsmöglichkeiten Der Prozess zur Rheinspange befindet sich derzeit in der ersten von insgesamt vier Planungsstufen, die hier kurz skizziert werden: 1. Planungsstufe – Vorplanung und Linienbestim- mung: Zu den wesentlichen Untersuchungen bei der Vorplanung zählen eine Umweltverträglichkeitsstu- die, die die Auswirkungen auf die unterschiedlichen Schutzgüter (Menschen, Tiere, Pflanzen etc.) unter- sucht, eine Verkehrsuntersuchung und ein straßenpla- nerischer Variantenentwurf, der die technische Mach- barkeit aufzeigt. Aus allen untersuchten Trassenver- läufen wird eine Vorzugsvariante herausgearbeitet, die in der zweiten Jahreshälfte gefunden sein soll. Diese wird dann dem Bundesminister für Verkehr und digita- le Infrastruktur zur „Bestimmung der Linie“ vorgelegt. Dann wird sie öffentlich bekanntgegeben und ist damit für die weitere Planung verbindlich festgelegt. Beteiligung der Öffentlichkeit: Während der Vor- planung gibt es drei Abstimmungstermine zur Um- weltverträglichkeitsstudie (UVS). Daran nehmen die sogenannten Träger öffentlicher Belange (TÖB) teil, also betroffene Fachbehörden und anerkannte Na- turschutzvereinigungen. Zwei Termine haben bereits stattgefunden, einer steht noch aus. Nach Abschluss der Vorplanung finden außerdem die Offenlage der Li- nie und die Bürgerinformation zur Linienbestimmung statt. Die Autobahn GmbH informiert die Menschen im Planungsraum auf öffentlichen Veranstaltungen und über verschiedene Kommunikationskanäle und nimmt alle ihre Stellungnahmen und Anmerkungen auf. 2. Planungsstufe – Entwurfsplanung: In einem Vor- entwurf wird die Vorzugsvariante lage- und höhen- mäßig ausgearbeitet. In einem begrenzten Korridor sind noch Verschiebungen möglich. Die Entwurfs- planung legt den Kostenrahmen fest. Außerdem erfolgt der Nachweis der Flächeninanspruchnahme. Der genehmigte Vorentwurf ist die Grundlage für das Planfeststellungsverfahren. Beteiligung der Öffentlichkeit: Weitere Abstim- mungstermine finden zum Landschaftspflegeri- schen Begleitplan (LBP) statt. Die Träger öffentli- cher Belange können sich zu den Eingriffen durch das Vorhaben in Natur und Landschaft sowie den Möglichkeiten zur Kompensation informieren und ihre Fachkenntnisse einbringen. 3. Planungsstufe – Genehmigungsplanung und Planfeststellung: Der Vorentwurf wird weiterent- wickelt und ergänzt. Aus der Genehmigungsplanung müssen Art und Umfang der Betroffenheit für alle Beteiligten erkennbar sein. Straßenbauvorhaben wie die Rheinspange 553 dürfen nur realisiert wer- den, wenn der aus Zeichnungen, Berechnungen und Erläuterungen bestehende Plan vorher festgestellt ist. Beteiligung der Öffentlichkeit: Nun erfolgt auch die Offenlage der Planfeststellungsunterlagen sowie de- ren Erörterung. Die Planunterlagen werden in allen betroffenen Gemeinden öffentlich zur Einsicht aus- gelegt. Die Gemeinden machen das Bauvorhaben und die Offenlage ortsüblich bekannt, in Bornheim also im Amtsblatt. Bürgerinnen und Bürger sowie die beteilig- ten Behörden und Stellen (Träger öffentlicher Belange) können zu den Plänen Einwendungen und Stellungnah- men erheben. Diese werden dann einer Prüfung und Abwägung unterzogen. In begründeten Fällen werden die Planunterlagen geändert. Wenn alle Einwendungen und Stellungnahmen aus der Offenlage beantwortet sind, lädt die Anhörungsbehör- de zu einem Erörterungstermin ein. Der Erörterungs- termin hat u. a. den Zweck, die erhobenen Einwen- dungen und Stellungnahmen mit den Beteiligten und Betroffenen zu besprechen. Die vorgesehenen Maß- nahmen werden erläutert und es wird nach Möglichkeit eine Einigung erzielt. Nach einem umfassenden Anhörungsverfahren (Offen- lage und Erörterung) entscheidet die Planfeststellungs- behörde schließlich über die Einwendungen und stellt den Plan fest, indem alle öffentlich-rechtlichen und pri- vaten Belange gegeneinander abgewogen werden. Gegen den Planfeststellungsbeschluss können direkt betroffene Bürger und Träger öffentlicher Belange (z. B. Kommunen) Klage erheben. Die Bestandskraft liegt vor, wenn der Planfeststellungsbeschluss unan- fechtbar ist. Mit dem bestandskräftigen Beschluss er- hält die Straßenbaubehörde die Zulassungsentschei- dung für das Bauvorhaben: Ab diesem Punkt kann der Bau der Rheinspange in die Wege geleitet werden. 4. Planungsstufe – Ausführungsplanung und Bau: Die Unterlagen werden so verfeinert, dass nach ihnen die Verkehrsanlage gebaut werden kann. Die Auflagen und Regelungen aus dem Planfeststellungsbeschluss sind dabei einzuarbeiten. Steht die Ausführungsplanung, sind die Grundlagen für die Ausschreibung und Ver- gabe der Bauleistungen gegeben. Nach Fertigstellung wird die Rheinspange als Bundesautobahn für den öf- fentlichen Verkehr gewidmet und freigegeben. Dialogforum und politisches Begleitgremium Die Autobahn GmbH des Bundes möchte mit zwei Gre- mien sicherstellen, dass die informelle Beteiligung in allen Planungsphasen gewährleistet ist. Der gesamte Prozess soll von der Gesellschaft in der Region beglei- tet werden können. Als zentrales Beteiligungsorgan gilt das Dialogforum, das alle drei Monate tagen soll. Neben den Gebietskörperschaften, der Zivilgesell- schaft und der Wirtschaft sind auch die Bürgerinnen und Bürger eingeladen. Die Teilnehmenden können hier ihre Anliegen und Ideen einfließen lassen. Das politische Begleitgremium ermöglicht den engen Informationsaustausch mit der Politik, indem es Amts- und Mandatsträger aus der Region an den Planungen beteiligt. Diese kommen etwa halbjährlich zusammen. Vertreten sind die Kreise, Städte und Gemeinden, die Bezirksregierung Köln und der Regionalrat Köln. Dar- über hinaus sind auch regionale Landtags- und Bun- destagsabgeordnete zur Teilnahme eingeladen. Sobald es die Coronapandemie wieder zulässt, möch- te die Autobahn GmbH in allen Phasen an wechseln- den Orten im Planungsraum Infomärkte durchführen. Dort haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich an Thementischen eigenständig zu informieren und sich direkt mit Planern und Gutachtern auszu- tauschen. Darüber hinaus wird die Autobahn GmbH von Zeit zu Zeit mit einer Infotour an zentralen Stellen im Planungsraum vor Ort sein. Das Infomobil macht an Marktplätzen und öffentlichen Gebäuden Halt und steht Bürgerinnen und Bürgern für Fragen zur Rhein- spange zur Verfügung. Bürgerinitiativen Verschiedene Bürgerinitiativen haben sich gebildet, sowohl linksrheinisch (in Widdig und Urfeld) als auch rechtsrheinisch in verschiedenen Orten. Mit der Bür- gerinitiative „RheinspangeW3W4 Widdig“ pflegt die Stadt Bornheim einen guten Austausch und in wichti- gen Punkten besteht Einigkeit, so zum Beispiel in der Kritik am Bewertungsverfahren und somit am Gutach- ten. Unter www.bornheim.de/rheinspange sind die Webseiten der einzelnen Bürgerinitiativen aufgelistet. Dort kann man die jeweiligen Positionen und Kritik- punkte nachlesen. Bewertung durch die Stadt Bornheim Die Stadt Bornheim übt Kritik am bisherigen Ver- fahren. Zunächst war die Bornheimer Stadtverwal- tung lediglich über die Umweltverträglichkeitsstu- die (UVS) involviert, für die sie Grunddaten für eine Verkehrsuntersuchung liefern sollte. Erst im Oktober 2020 hat der damals zuständige Landesbetrieb Stra- ßenbau NRW in zwei Versammlungen die neuesten Informationen zur Planung der Rheinspange 553 vor- gestellt: Im Dialogforum – zu dem die Stadt Bornheim zum ersten Mal eingeladen war – wurden erste Ergeb- nisse präsentiert. Zum Termin des politischen Begleit- kreises sind dann erstmals umfangreiche Unterlagen veröffentlicht worden. Diese Unterlagen sind mittlerweile auch auf den Seiten zur Rheinspange 553 einzusehen unter: www.rheinspange.nrw.de Aus Sicht der Stadt Bornheim lässt sich aus der Viel- zahl an Daten nur schwer erkennen, warum man ein- zelne Varianten als gut oder schlecht bewertet hat. Die Grundlagen der Bewertung sind nur teilweise nachvoll- ziehbar, einige entziehen sich aufgrund komplizierter Rechenverfahren jeglicher Nachprüfung. Insgesamt gesehen bleibt vor allem die Gewichtung einzelner Belange fragwürdig. Die hohe Bewertung der Wirtschaftlichkeit mit 40 Prozent kann dazu führen, dass eine Tunnellösung kaum noch in Betracht kommt. Denn die Kostenunterschiede zwischen Brücken und Tunnel sind erheblich, die günstigste Brückenvariante liegt bei 229 Millionen Euro gegenüber der günstigsten Tunnelvariante, die mit 825 Millionen beziffert wird. Die privaten Belange der Anwohner finden sich nur in dem Begriff „Wohnen“ im Umweltbericht wieder und fließen mit einem Anteil von lediglich 2,5 Prozent in die Bewertung ein. Beim Thema Umwelt fällt auch die besonders schlech- te Bewertung der Nordvarianten in Godorf auf. Alle Belange werden dort zum Teil sehr viel schlechter be- wertet als bei den übrigen Varianten. Die oft enormen Unterschiede, die bei der vorgenommenen Bewertung mit doppelten Schulnoten von 1 bis 12 entstehen, las- sen sich nur teilweise nachvollziehen. Auch dass die linksrheinischen Verkehrsströme – und deren Wirkung auf ganz Bornheim – in der Planung überhaupt nicht berücksichtigt sind, bezeichnet die Stadtverwaltung als klaren Mangel. Insbesondere die Beziehungen zur A61 und die Auswirkungen der Pla- nung auf die Landes- und Kreisstraßen sind in dem Gutachten völlig ignoriert worden. Bei den südlichen Varianten muss auch mit einer Verlegung der Anschlussstelle Wesseling in südliche Richtung auf die Stadtgrenze Wesseling/Bornheim gerechnet werden. Hier wird ein erheblicher Mehrver- kehr auf den umliegenden Landesstraßen zu erwarten sein, deren Bedeutung aber bislang vom Straßenbau- lastträger in den vorliegenden Gutachten nicht beach- tet wird. Die Fragen der verkehrlichen Auswirkungen sind ebenfalls nicht ausreichend dargestellt. Vorüberge- hende Auswirkungen während der Bauzeit werden übergewichtet. Die Frage der dauerhaften Entlas- tungswirkung auf die bestehenden Rheinbrücken wird dagegen überhaupt nicht aufgeführt. Die Stadt Bornheim stellt die Grundlage der Planung mit einem nicht ausreichenden Verkehrsgutachten insgesamt in Frage. Dies hat die Stadt der Autobahn GmbH des Bundes als Baulastträger schriftlich mitgeteilt, dabei die Defizite detailliert beschrieben und insgesamt 18 Forderungen formuliert. Außerdem steht die Stadt Bornheim in engem Kontakt mit den Städten Wesse- ling und Niederkassel, um sich bei der Rechtsvertre- tung abzustimmen. Die Stellungnahme mit den 18 Forderungen der Stadt Bornheim ist nachzulesen unter: www.bornheim.de/rheinspange Die jeweiligen Meinungen der einzelnen Fraktionen im Bornheimer Stadtrat sind auf deren Homepages ersichtlich. Kontakt: CDU: cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD: fraktion@spd-bornheim.nrw Bündnis 90/Die Grünen: gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum: h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP: fraktion@fdp-bornheim.de ABB: bornheimer123@yahoo.de Das Ziel: Wahrung der Bornheimer Interessen Ziel der Bornheimer Stadtverwaltung ist es, mit Rat und Bürgerschaft eine mehrheitsfähige gemeinsame Haltung zu erarbeiten und diese auch gegenüber dem Bund zu vertreten. Einigkeit herrscht darüber, dass bei einer Entschei- dung für den Bau einer Brücke eine Linienführung ge- wählt werden muss, die die Menschen in Bornheim und in der betroffenen Region insgesamt möglichst wenig beeinträchtigt. Fest steht, dass bei Projektkosten von rund 500 Millionen Euro nachgewiesen werden muss, dass das Projekt einen echten Mehrwert hat. Zur Wahrung der Interessen der Bornheimerinnen und Bornheimer sowie der Menschen in der weiteren betroffenen Region soll ein Gutachten in Auftrag ge- geben werden, um das durch Straßen.NRW durch- geführte Verfahren zur Linienführung der geplanten Rheinspange zu überprüfen. Hierfür werden Mittel in den Doppelhaushalt 2021/2022 eingestellt. Das Thema „Rheinspange“ wird auch behandelt im Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschuss, der am Dienstag, 13.04.2021, um 18 Uhr in der Rhein- halle Hersel, Rheinstraße 201, stattfindet. Aufgrund der Coronaschutzverordnung steht nur eine begrenzte Anzahl an Publikumsplätzen zur Verfügung und eine Anmeldung per Mail unter claudia.grone- wald@stadt-bornheim.de wird für Gäste dringend empfohlen. Während der Sitzung gelten die Hygiene- regeln und es muss durchgehend ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Alle Infos und Entwicklungen sowie alle Mög- lichkeiten zur Beteiligung finden Bornhei- mer Bürgerinnen und Bürger immer aktuell unter: www.bornheim.de/rheinspange Wenn eine neue Rheinspange gebaut wird, muss entschieden werden, ob es eine Brücke wird (wie hier die Bonner Nordbrücke) oder ein Tunnel. Der Planungsprozess im Überblick Quelle: www.rheinspange.nrw.de Die Grafik zeigt alle zwölf Varianten. Quelle: www.rheinspange.nrw.de

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26. Februar 2021 V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Susanne Römer-Winkler, Pressestelle, 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Energieberatung Kostenlose telefonische Energieberatung der Klimaregion ­Rhein-Voreifel­in­Kooperation­mit­der­Verbraucherzentrale­NRW­ am 25. März 2021 von 14 bis 17.45 Uhr, Anmeldung erforderlich unter: 02222 945-285, tobias.gethke@stadt-bornheim.de StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de 24-Stunden-Hotline­ für­ Störungen­ der­ Wasserversorgung,­ Ab-­ wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Service HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Hallenbad und Sauna sind aufgrund der Coronaschutz­ verordnung des Landes Nordrhein­Westfalen bis auf Weiteres geschlossen. Aktuelle Infos gibt es unter: www.stadtbetrieb-bornheim.de/hallenfreizeitbad Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de/stadtbuecherei Stadt Bornheim Bürgerinformation Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD 02222 9956331, fraktion@spd-bornheim.nrw Bündnis 90/Die Grünen 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de ABB 0151-72211101, bornheimer123@yahoo.de Fraktionen Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung notwendig unter 02222 945-101 Bürgermeister Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, 02222 9437-0 Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die­Abteilung­für­Soziales,­Senioren­und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen (Brunnenallee­31a)­folgt­den­allgemeinen­Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr Nur nach Terminvereinbarung! Besucher aller Dienststellen müssen einen medizinischen Mund­Nasen­Schutz tragen. Mit den deutlich wärmeren Tem- peraturen und frostfreien Näch- ten erwachen die Amphibien aus der Winterruhe und machen sich auf den Weg zu ihren Laichge- wässern. Da die Frösche, Kröten und Lurche vor allem in der Däm- merung und nachts unterwegs sind, ordnet die Stadt Bornheim im Bereich zweier bekannter Laichbiotope wieder nächtliche Straßensperrungen mit Umlei- tung an – zunächst für vier Wo- chen. In Merten betrifft dies die Schott- gasse zwischen Verdistraße und Rüttersweg, in Bornheim ober- halb von Botzdorf den Neuweg entlang der Quarzsandgrube. In weiteren Bereichen, wie am Kreuzbroich und im Grünzug Nord zwischen Roisdorf, Alfter und Bonn, sind ebenfalls zahlrei- che Amphibien unterwegs. Dort sind die landwirtschaftlichen Wege ohnehin für den KFZ-Ver- kehr gesperrt. Dies wird jedoch von manchen Autofahrern miss- achtet, die hier verbotene Schleichwege durch die Felder nehmen. Das Umwelt- und Grün- flächenamt der Stadt Bornheim appelliert an diese Autofahrer, gerade jetzt auf die unerlaubten Abkürzungen zu verzichten. Kröten wandern – Straßen nachts gesperrt Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans Se 11 in der Ortschaft Sechtem / öffentliche Auslegung Gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntma- chung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit geltenden Fassung hat der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Bornheim am 21.01.2021 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Se 11 in der Ortschaft Sechtem für die Dauer eines Monates öffentlich auszulegen. Der Bebauungsplan umfasst einen Be- reich, der im Norden durch die Ma- rie-Curie-Straße, im Osten und Süden durch das Gewerbegebiet Sechtem so- wie im Westen durch landwirtschaftli- che Flächen begrenzt wird. Hinzu kommt die Fläche des Flurstückes Ge- markung Kardorf-Hemmerich Flur 2 Nr. 153 für den externen Ausgleich. Ziel der Planung ist die Erweiterung des beste- henden Gewerbegebietes. Als verfügbare Umweltinformation liegt u.a. der Umweltbericht inkl. Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung vor, mit Be- schreibung und Bewertung der Umwelt- auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt, Land- schaft, Boden und Fläche, Wasser, Kli- ma und Luft, Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit sowie Kul- turelles Erbe und sonstige Sachgüter. Eingeflossen in den Umweltbericht ist eine artenschutzrechtliche Untersu- chung, Stufe 1, in der Lebensraumpo- tentiale abgeschätzt sowie mögliche artenschutzrechtliche Verbotstatbe- stände bewertet wurden (u. a. die Be- troffenheit von den planungsrelevanten Arten Großes Mausohr, Feldlerche, Löf- felente, Baumpieper, Waldohreule, Fluss- regenpfeifer, Wachtel, Mehlschwalbe, Kleinspecht, Baumfalke, Rauchschwal- be, Sturmmöwe, Feldsperling, Rebhuhn, Wespenbussard, Wasserralle, Ufer- schwalbe, Kiebitz, Wechselkröte, Asiati- sche Keiljungfer). Weiterhin floss in den Umweltbericht ein Gutachten gem. § 29a Bundesimmissionsschutzgesetz (Ermittlung des angemessenen Ab- stands i.S. Art 13 Seveso-III- Richtlinie für den Betriebsbereich der Kersia Deutschland GmbH, Bornheim), ein. Des Weiteren liegen noch umweltbezo- gene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Schutzgütern Tiere und Pflanzen (u.a. Artenschutz); Wasser (u.a. Über- schwemmungssituation am Mühlen- bach, Gewässerschutz); Boden, Fläche (u.a. Flächenversiegelung); Landschaft (u.a. Siedlungsrandbegrünung); Klima (u.a. Grünbedachung und Fassadenbe- grünung), Kultur (Bodendenkmalpflege) und Mensch (Gewerbelärm und sonstige Gewerbeimmissionen, Störfallschutz) vor. Die öffentliche Auslegung des Entwur- fes des Bebauungsplanes Se 11 in der Ortschaft Sechtem mit Begründung und den wesentlichen umweltbezogenen In- formationen und Stellungnahmen er- folgt in der Zeit vom 08.03. bis 23.04.2021 einschließlich bei der Stadt- verwaltung Bornheim, Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt, auf dem Flur zwischen Zimmer 401 – 414, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, während der Besuchszeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag, 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch, 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag, 14.00 - 17.30 Uhr. Auskünfte erhalten Sie in Zimmer 405, 407, 409, 411 oder 414. Aufgrund der Corona-Pandemie ist der Zugang zum Rathaus z.Zt. nur mit Ter- min möglich. Zur Wahrnehmung der Of- fenlage wird daher um Terminvereinba- rung gebeten unter Tel: 02222-945250 oder Mail: maximilian.probierz@ stadt-bornheim.de Darüber hinaus können im Internet unter www.bornheim.de, Rubrik Wirtschaft & Bauen, Reiter Stadtplanung, die Planun- terlagen eingesehen und Stellungnah- men dazu abgegeben werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen insbesondere schrift- lich, zur Niederschrift oder per E-Mail vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der weiteren Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren In- halt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Recht- mäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Über die fristgemäß ein- gegangenen Stellungnahmen entschei- det die Stadt Bornheim und teilt das Er- gebnis mit. Auf die beiliegenden Übersichtskarten, die den Planbereich und die externe Ausgleichsfläche grob darstellen, wird hingewiesen. Bornheim, den 22.02.2021 Stadt Bornheim gez. Christoph Becker, Bürgermeister Die nächsten Sitzungen Jugendhilfeausschuss Dienstag, 02.03.2021, 18 Uhr Ausschuss für Sport, Kultur und Ehrenamt Mittwoch, 03.03.2021, 18 Uhr Feuerwehrausschuss Donnerstag, 04.03.2021, 18 Uhr Rechnungsprüfungsausschuss Dienstag, 09.03.2021, 18 Uhr Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschuss Mittwoch, 10.03.2021, 18 Uhr Ausschuss für Umwelt, Klima, Landwirtschaft, Wald und Natur Donnerstag, 11.03.2021, 18 Uhr Ausschuss für Soziales, Inklusion und Demographie Dienstag, 16.03.2021, 18 Uhr Schulausschuss Mittwoch, 17.03.2021, 18 Uhr Verwaltungsrat des Stadtbetriebs Bornheim -AöR- Donnerstag, 18.03.2021, 18 Uhr Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden die Sitzungen im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Die Termine gelten unter der Voraussetzung, dass es nicht zu weiteren Einschränkungen kommt. Die Sitzungen sind öffentlich. Aufgrund der Coronaschutzverordnung steht nur eine begrenzte Anzahl an Publikumsplätzen zur Verfügung und eine Anmeldung unter claudia.gronewald@stadt-bornheim.de wird für Gäste dringend empfohlen. Während der Sitzung gelten die Hygieneregeln und es muss durchgehend ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Aktuelle Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de 26. Februar 2021 Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Öffentliche Bekanntmachung zu den aktuellen Bodenrichtwerten 2021 Der Gutachterausschuss für Grund- stückswerte im Rhein-Sieg-Kreis und in der Stadt Troisdorf hat gemäß § 196 Baugesetzbuch (Neubekanntma- chung vom 03.11.2017 - BGBl I S. 3634) und gemäß § 37 der Verordnung über die amtliche Grundstückswertermitt- lung Nordrhein-Westfalen (Grund- stückswertermittlungsverordnung Nordrhein-Westfalen - GrundWertVO NRW) vom 08.12.2020 (GV. NRW., Aus- gabe 2020 Nr. 57 vom 16.12.2020 S. 1186) die Bodenrichtwerte zum 01.01.2021 ermittelt und in der Zeit vom 02.02.2021 bis 03.02.2021 für die folgenden Gemeinden und Städte be- schlossen: Gemeinde: Alfter, Eitorf, Much, Neunkir- chen-Seelscheid, Ruppichteroth, Swisttal, Wachtberg, Windeck Stadt: Bad Honnef, Bornheim, Hennef, Kö- nigswinter, Lohmar, Meckenheim, Niederkassel, Rheinbach, Sankt Au- gustin, Siegburg, Troisdorf Die Bodenrichtwerte sind ab sofort für jedermann kostenfrei im Internet einsehbar. Unter der Adresse www. boris.nrw.de wird interessierten Bür- gerinnen und Bürgern nach Eingabe von Gemeinde/Stadt, Straßenname und Hausnummer ein Kartenaus- schnitt mit der Darstellung des aktu- ellen Bodenrichtwertes präsentiert, wobei auch dessen beschreibende In- formationen abgerufen werden kön- nen. Ein Bodenrichtwert ist ein aus Kauf- preisen ermittelter durchschnittli- cher Bodenwert innerhalb eines Ge- bietes. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche ei- nes Grundstücks mit einem definier- ten Grundstückszustand (Bodenricht- wertgrundstück). Jedermann kann während der übli- chen Geschäftszeiten von der Ge- schäftsstelle des Gutachteraus- schusses im Kreishaus in 53721 Siegburg, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, Auskunft über die Bodenrichtwerte erhalten. Siegburg, den 17.02.2021 gez. Kütt Vorsitzender des Gutachterausschusses Öffentliche Bekanntmachung zum Bebauungsplan Bo 17 in der Ortschaft Bornheim/öffentliche Auslegung Gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekannt- machung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit geltenden Fassung hat der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Bornheim am 21.01.2021 be- schlossen, den Entwurf des Bebau- ungsplanes Bo 17 in der Ortschaft Bornheim öffentlich auszulegen. Gleichzeitig hat der Rat beschlossen, den Geltungsbereich um das südöst- lich gelegene Flurstück Gemarkung Bornheim Brenig Flur 29 Nr. 331/128 zu verkleinern. Das Plangebiet liegt zwischen Se- cundastraße und Burgstraße, beidsei- tig der Ohrbachstraße. Ziel des Bebau- ungsplanes ist die Ausweisung von Flächen für den Bau von 3 Mehrfamili- enhäusern. Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Bo 17 in der Ortschaft Bornheim mit Begründung und den wesentlichen um- weltbezogenen Informationen und Stellungnahmen erfolgt in der Zeit vom 08.03. bis 23.04.2021 einschließlich bei der Stadtverwaltung Bornheim, Stadtplanungs- und Liegenschafts- amt, auf dem Flur zwischen Zimmer 401 – 414, Rathausstraße 2, 53332 Born- heim, während der Besuchszeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag, 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch, 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag, 14.00 - 17.30 Uhr. Auskünfte erhalten Sie in Zimmer 405, 407, 409, 411 oder 414. Aufgrund der Corona-Pandemie ist der Zugang zum Rathaus z.Zt. nur mit Termin möglich. Zur Wahrnehmung der Offenlage wird daher um Termin- vereinbarung gebeten unter Tel: 02222-945253 oder Mail: ina.breuer@ stadt-bornheim.de Darüber hinaus können im Internet un- ter www.bornheim.de, Rubrik Wirt- schaft & Bauen, Reiter Stadtplanung, die Planunterlagen eingesehen und Stellungnahmen dazu abgegeben wer- den. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen insbesondere schrift- lich, zur Niederschrift oder per E-Mail vorgebracht werden. Nicht fristge- recht abgegebene Stellungnahmen können bei der weiteren Beschlussfas- sung über den Bebauungsplan unbe- rücksichtigt bleiben, sofern die Ge- meinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bau- leitplans nicht von Bedeutung ist. Über die fristgemäß eingegangenen Stel- lungnahmen entscheidet die Stadt Bornheim und teilt das Ergebnis mit. Auf die beiliegende Übersichtskarte, die den Planbereich grob darstellt, wird hingewiesen. Bornheim, den 22.02.2021 Stadt Bornheim gez. Christoph Becker, Bürgermeister Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachungen

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V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Susanne Römer-Winkler, Pressestelle, 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Energieberatung Kostenlose telefonische Energieberatung der Klimaregion ­Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW am 21. April 2021 von 14 bis 17.45 Uhr, Anmeldung erforderlich unter: 02222 945-285, tobias.gethke@stadt-bornheim.de StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Ab- wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Service HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Hallenbad und Sauna sind aufgrund der Coronaschutz­ verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen bis auf Weiteres geschlossen. Aktuelle Infos gibt es unter: www.stadtbetrieb-bornheim.de/hallenfreizeitbad Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de/stadtbuecherei Stadt Bornheim Bürgerinformation Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD 02222 9956331, fraktion@spd-bornheim.nrw Bündnis 90/Die Grünen 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de ABB 0151-72211101, bornheimer123@yahoo.de Fraktionen Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung notwendig unter 02222 945-101 Bürgermeister Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, 02222 9437-0 Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen (Brunnenallee 31a) folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr Nur nach Terminvereinbarung! Besucher aller Dienststellen müssen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Termine gelten unter der Voraussetzung, dass es nicht zu weiteren Einschränkungen kommt. Die Sitzungen sind öffentlich. Aufgrund der Coronaschutzverordnung steht nur eine begrenzte Anzahl an Publikumsplätzen zur Verfügung und eine Anmeldung per Mail unter claudia.gronewald@stadt-bornheim.de wird für Gäste dringend empfohlen. Während der Sitzung gelten die Hygieneregeln und es muss durchgehend ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Aktuelle Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Die nächsten Sitzungen Ausschuss für Bürgerangelegenheiten Mittwoch, 21.04.2021, 18 Uhr, Aula der Europa- schule, Goethestraße 1, Bornheim Ausschuss für Umwelt, Klima, Landwirtschaft, Wald und Natur Donnerstag, 22.04.2021, 18 Uhr, Aula der Europa- schule, Goethestraße 1, Bornheim Integrationsausschuss Dienstag, 27.04.2021, 18 Uhr, Seminarraum 2 des Alexander-von-Humboldt-Gymnasiums, Adenauerallee 50, Roisdorf Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 29.04.2021, 9 Uhr, Rheinhalle, Rheinstraße 201, Hersel Ausschuss für Sport, Kultur und Ehrenamt Dienstag, 04.05.2021, 18 Uhr, Aula der Europa- schule, Goethestraße 1, Bornheim Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungs ausschuss Mittwoch, 05.05.2021, 18 Uhr, Aula der Europa- schule, Goethestraße 1, Bornheim Ausschuss für Stadtentwicklung Donnerstag, 06.05.2021, 18 Uhr, Rheinhalle, Rheinstraße 201, Hersel Corona-Pandemie: Gedenken an Verstorbene Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier lädt am Sonntag, 18. April 2021, zum gemeinsamen Ge- denken an die Verstorbenen in der Corona-Pande- mie ein. Die Stadt Bornheim, die Gemeinde Alfter, die Kirchen und der Ambulante Hospizdienst e. V. für Bornheim und Alfter beteiligen sich am Ge- denktag und rufen zur Teilnahme auf. Aufgrund des Infektionsgeschehens wird bewusst auf eine zentrale Präsenzveranstaltung verzich- tet. Stattdessen wird in den Gottesdiensten am Sonntag an alle Menschen gedacht, die mit oder an einer Covid-19-Infektion in Bornheim und Alfter verstorben sind. Die beiden Bürgermeister Christoph Becker und Dr. Ralf Schumacher wer- den ein Grußwort sprechen Da sie nicht an allen Messen teilnehmen können, wird ihr Grußwort in den übrigen Kirchen verlesen. Alle Menschen sind außerdem herzlich eingeladen, am Sonntag, 18. April, um 19:30 Uhr – wenn im Stadtgebiet die Glo- cken läuten – eine Kerze anzuzünden. Eine Anmeldung zum Gottesdienst ist erforder- lich. Aktuelle Informationen gibt es auf den Web- seiten der Kirchengemeinden unter https://vor- gebirge.ekir.de/inhalt/termine-gottesdiens- te-veranstaltungen oder www.kath-kirchen-born- heim.de/aktuelles-events/gottesdienste. Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung der 2. Satzung vom 06.04.2021 zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschluss-Beiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse vom 10.04.2017 Aufgrund – der §§ 7, 8 und 9 der Gemeinde- ordnung für das Land Nord- rhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. 1994, S. 666), Artikel 3 des Gesetzes vom 29. September 2020 (GV. NRW. S. 916), in der jeweils gel- tenden Fassung, – der § 1, 2, 4, 6 bis 8, 10 und 12 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21.10.1969 (GV. NRW. 1969, S. 712), zuletzt geän- dert durch Gesetz vom 19. De- zember 2019 (GV. NRW. S. 1029), in der jeweils geltenden Fas- sung, – des § 54 des Landeswasserge- setzes NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.6.1995 (GV. NRW. 1995, S. 926), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 29. Mai 2020 (GV. NRW. S. 376) in der jeweils gel- tenden Fassung sowie – des Nordrhein-Westfälischen Ausführungsgesetzes zum Ab- wasserabgabengesetz vom 08.07.2016 (AbwAG NRW, GV. NRW. 2016, S. 559 ff.), zuletzt ge- ändert durch Artikel 1 des Geset- zes vom 2. Juli 2019 (GV. NRW. S. 341) in der jeweils geltenden Fas- sung, hat der Verwaltungsrat des Stadt- betrieb Bornheim AöR in seiner Sitzung am 18.03.2021 die folgen- de 2. Satzung vom 06.04.2021 zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalan- schluss-Beiträgen, Abwasserge- bühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse vom 10.04.2017 beschlossen: Artikel I Der bisherige § 5 Abs. 5 der Sat- zung wird durch folgende Rege- lung ersetzt: 5. Niederschlagswassernut- zungsanlagen im Sinne dieser Satzung sind Anlagen, bei de- nen mittels einer Zisterne Nie- derschlagswasser gesammelt und dieses dann als Brauch- wasser zum Betrieb von Toi- lettenanlagen und/oder Waschmaschinen auf dem Grundstück verwendet wird. Solche Anlagen sind gemäß § 11 der Entwässerungssatzung anzeigepflichtig. Der Grund- stückseigentümer hat vor Baubeginn Unterlagen über Art, Volumina und ggf. Dros- selabfluss der Zisterne vorzu- legen. Für die Flächen, die an eine Niederschlagswassernut- zungsanlage angeschlossen sind, gilt Folgendes: 5.1 Wenn die Einleitung des nicht als Brauchwasser verwende- ten Niederschlagswassers in die öffentliche Abwasseranla- ge vollständig ausgeschlossen ist (kein Überlauf in Kanal zu- lässig) und die durch geeich- ten Wassermesser nachge- wiesene Brauchwassermenge der Berechnung der Abwas- sergebühr für Schmutzwasser zugrunde gelegt wird, dann wird die angeschlossene Flä- che bei der Berechnung der Niederschlagswassergebüh- ren nicht berücksichtigt. 5.2 Bei Niederschlagswassernut- zungsanlagen, deren Zisterne indessen über einen Überlauf in den Kanal verfügt, wird die angeschlossene Fläche zu Niederschlagswassergebüh- ren herangezogen, jedoch auf Antrag des Grundstücksei- gentümers bei der Berech- nung wie folgt gemindert: a) Wird die Zisterne als Reten- tionszisterne (bestehend aus Retentions- und Nutz- volumen) mit einem nach- weislichen Retentionsvolu- men von mind. 25 l pro m² angeschlossene Fläche, mind. jedoch 3 m³ und ei- nem Drosselabfluss von max. 0,002 l/m²*s betrie- ben, erfolgt eine Flächenre- duzierung um 75 %. b) Unterschreitet die Retenti- onszisterne das in Ziffer 2 a) genannte Retentionsvo- lumen und/oder überschrei- tet die Retentionszisterne den in Ziffer 2 a) genannten Drosselabfluss, erfolgt eine Flächenreduzierung um 50 %. c) Bei Zisternen ohne Reten tionsvolumen erfolgt eine Flächenreduzierung um 25%. 5.3 Wird das Nutzvolumen einer Retentionszisterne gemäß Ziffer 5.2 a) nicht als Brauch- wasser zum Betrieb von Toilettenanlagen und/oder Waschmaschinen auf dem Grundstück eingesetzt, aber zur Gartenbewässerung ver- wendet, reduziert sich die an- geschlossene Fläche auf An- trag des Grundstückseigentü- mers um 50 %. Bei allen sons- tigen Anlagen/Einrichtungen zur Aufnahme und Speiche- rung von Niederschlagswas- ser, deren Nutzvolumen z.B. lediglich der Gartenbewässe- rung dient und mit einem Überlauf an die öffentliche Ab- wasseranlage angeschlossen sind, erfolgt keine Flächenre- duzierung. 5.4 Wird das auf dem Grundstück anfallende Niederschlagswas- ser mit der hierfür erforderli- chen wasserrechtlichen Er- laubnis oder einer Befreiung von der Überlassungspflicht über einen Überlauf der Re- tentionszisterne nachweislich in eine Rigole eingeleitet wird die angeschlossene Fläche bei der Berechnung der Nieder- schlagswassergebühren nicht berücksichtigt. Artikel II In-Kraft-Treten Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach der öffentlichen Be- kanntmachung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Vorstehende 2. Satzung vom 06.04.2021 zur Änderung über die Erhebung von Kanalan- schluss-Beiträgen, Abwasserge- bühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse vom 10.04.2017 mache ich hiermit ge- mäß § 7 Abs. 4 und 5 der Gemein- deordnung für das Land Nordrhein - Westfalen (GO NRW) in Verbin- dung mit der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht bekannt. Hinweis: Wir weisen darauf hin, dass eine Verletzung von Verfah- rens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen Satzungen, sonsti- ge ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Ver- kündung nicht mehr geltend ge- macht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Geneh- migung fehlt oder ein vorge- schriebenes Anzeigeverfah- ren wurde nicht durchgeführt, 2. die Satzung, sonstige orts- rechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffent- lich bekannt gemacht worden, 3. der Bürgermeister hat den Verwaltungsratsbeschluss vorher beanstandet oder 4. der Form- oder Verfahrens- mangel ist gegenüber dem StadtBetrieb Bornheim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tat- sache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 06.04.2021 gez. Christoph Becker Bürgermeister gez. Ulrich Rehbann Vorstand SBB Öffentliche Bekanntmachung der Abstimmung zur Umwandlung der Martinus-Grundschule Merten, Katholische Grundschule der Stadt Bornheim, von einer Bekenntnisschule in eine Gemeinschaftsschule gemäß § 27 Schulgesetz NRW (SchulG NRW) Gemäß § 27. Abs. 3 und 4 des Schulgesetztes für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) in Verbindung mit § 8 der Verordnung über das Verfahren zur Bestimmung der Schulart von Grundschulen und Haupt- schulen (Bestimmungsverfah- rensverordnung – BestVerfVO) wird hiermit Folgendes öffent- lich bekannt gemacht: Das Abstimmungsverfahren zur Umwandlung der Katholischen Martinus-Grundschule Merten in eine Gemeinschaftsgrundschule hat in der Zeit vom 15. Februar 2021 bis 25. Februar 2021 statt- gefunden. Nach Abschluss der Abstimmung wurden die Stimm- zettel von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Schulträgers gemeinsam ausgezählt. Die öffentliche Auszählung und Feststellung des Ergebnisses der Abstimmung hat am 26. Feb- ruar 2021 stattgefunden. Die Ab- stimmung hatte folgendes Er- gebnis: – abstimmungsberechtigt: 195 Stimmen – abgegebene Stimmen: 165 Stimmen – ungültige Stimmen: 4 Stimmen – zugestimmt haben: 152 Stimmen nicht zugestimmt haben: 9 Stimmen Die erforderliche Mehrheit von 98 Stimmen wurde mit insge- samt 152 Stimmen deutlich überschritten und einer Um- wandlung der Katholischen Mar- tinus-Grundschule somit seitens der Elternschaft zugestimmt. Diesem Ergebnis hat die Be- zirksregierung Köln als obere Schulaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 29.03.2021 zuge- stimmt. Bornheim, den 29.03.2021 Stadt Bornheim gez. Christoph Becker Bürgermeister 16.4.2021 Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung des Gesamtabschlusses 2018 der Stadt Bornheim gemäß § 116 Absatz 1 GO NRW i. V. m. § 96 Absatz 2 GO NRW Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 03. September 2020 in Ausführung des § 116 Abs. 9 GO NRW i. V. m. § 96 Abs. 2 GO NRW folgenden Beschluss ge- fasst: „Der Rat 1. nimmt die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschus- ses zur Prüfung des Gesamtab- schlusses sowie den Prüfungs- bericht zum Gesamtabschluss 2018 und zum Gesamtlagebe- richt 2018 zur Kenntnis, 2. bestätigt den vom Rechnungs- prüfungsausschuss geprüften Gesamtabschluss 2018 gemäß § 116 Abs. 9 GO NRW.“ Der Gesamtabschluss 2018 in Form der nachstehenden Gesamt- bilanz sowie Gesamtergebnis- rechnung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Gesamtab- schluss 2018 mit sämtlichen Anla- gen wird ab sofort für die Dauer eines Jahres zur Einsichtnahme während der Öffnungszeiten montags - freitags von 8.30 Uhr - 12.30 Uhr donnerstags von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr in Zimmer 457 des Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim verfügbar gehalten. Der Gesamtabschluss 2018 kann auf der Homepage der Stadt Born- heim (www.bornheim.de) abgeru- fen werden. Bornheim, den 25. März 2021 Stadt Bornheim gez. Christoph Becker Bürgermeister Gesamt-Ergebnisrechung Konzern Stadt Bornheim 2018 Gesamt-Bilanz Konzern Stadt Bornheim zum 31.12.2018

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05. März 2021 V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Susanne Römer-Winkler, Pressestelle, 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Energieberatung Kostenlose telefonische Energieberatung der Klimaregion ­Rhein-Voreifel­in­Kooperation­mit­der­Verbraucherzentrale­NRW­ am 25. März 2021 von 14 bis 17.45 Uhr, Anmeldung erforderlich unter: 02222 945-285, tobias.gethke@stadt-bornheim.de StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de 24-Stunden-Hotline­ für­ Störungen­ der­ Wasserversorgung,­ Ab-­ wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Service HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Hallenbad und Sauna sind aufgrund der Coronaschutz­ verordnung des Landes Nordrhein­Westfalen bis auf Weiteres geschlossen. Aktuelle Infos gibt es unter: www.stadtbetrieb-bornheim.de/hallenfreizeitbad Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de/stadtbuecherei Stadt Bornheim Bürgerinformation Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD 02222 9956331, fraktion@spd-bornheim.nrw Bündnis 90/Die Grünen 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de ABB 0151-72211101, bornheimer123@yahoo.de Fraktionen Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung notwendig unter 02222 945-101 Bürgermeister Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, 02222 9437-0 Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die­Abteilung­für­Soziales,­Senioren­und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen (Brunnenallee­31a)­folgt­den­allgemeinen­Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr Nur nach Terminvereinbarung! Besucher aller Dienststellen müssen einen medizinischen Mund­Nasen­Schutz tragen. Immer wieder melden sich Un- ternehmerinnen und Unterneh- mer bei der Bornheimer Stadt- verwaltung und berichten von betrügerischen Werbeschrei- ben, in denen von einer Empfeh- lung durch die Stadt die Rede ist. Wer dann etwas unterschreibt, erhält plötzlich überhöhte Rech- nungen, zum Teil aus dem Aus- land. Die Stadtverwaltung Bornheim weist ausdrücklich darauf hin, dass keine derartige Zusam- menarbeit mit Firmen existiert, und empfiehlt Unternehmerin- nen und Unternehmern, Angebo- te stets gründlich auf Seriosität zu prüfen. Wer ein Schreiben mit einer angeblichen Empfehlung der Stadt erhält, kann sich unter info@stadt-bornheim.de gern direkt an die Stadtverwaltung wenden. Stadt Bornheim warnt vor falschen Werbeschreiben Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachungen Die nächsten Sitzungen Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden die Sitzungen im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Die Termine gelten unter der Voraussetzung, dass es nicht zu weiteren Einschränkungen kommt. Die Sitzungen sind öffentlich. Aufgrund der Coronaschutzverordnung steht nur eine begrenzte Anzahl an Publikumsplätzen zur Verfügung und eine Anmeldung unter claudia.gronewald@stadt-bornheim.de wird für Gäste dringend empfohlen. Während der Sitzung gelten die Hygieneregeln und es muss durchgehend ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Aktuelle Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Rechnungsprüfungsausschuss Dienstag, 09.03.2021, 18 Uhr Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschuss Mittwoch, 10.03.2021, 18 Uhr Ausschuss für Umwelt, Klima, Landwirtschaft, Wald und Natur Donnerstag, 11.03.2021, 18 Uhr Ausschuss für Soziales, Inklusion und Demographie Dienstag, 16.03.2021, 18 Uhr Schulausschuss Mittwoch, 17.03.2021, 18 Uhr, Aula der Europa- schule Bornheim, Goethestraße 1, Bornheim Verwaltungsrat des Stadtbetriebs Bornheim -AöR- Donnerstag, 18.03.2021, 18 Uhr Stadtentwicklungsausschuss Dienstag, 23.03.2021, 18 Uhr Betriebsausschuss Mittwoch, 24.03.2021, 18 Uhr Stadtrat Donnerstag, 25.03.2021, 18 Uhr, Rheinhalle, Rheinstraße 201, Hersel Naturnäher wird zurzeit der Abschnitt des Alf- terer-Bornheimer Baches von der Königstraße bis zur Secundastraße gestaltet. Dies ist eine von zahlreichen Maßnahmen des „Umsetzungs- fahrplans“ zur EU-Wasserrahmenrichtlinie. In vielen Bereichen kann der Bach wegen be- engter Platzverhältnisse nur innerhalb seines Bettes verschwenkt oder etwas aufgeweitet werden. Mehr ist aber im Bereich zwischen Schwimmbad und den im Bau befindlichen Se- nioreneinrichtungen an der Königstraße mög- lich, wo noch eine Grünfläche auf dem frühe- ren Freibadgelände vorhanden ist. Hier wird eine Mulde angelegt, die geflutet wird, wenn der Bach mehr Wasser führt. Der Bachbegleitweg wird um diese Mulde herum gelegt, damit er weiterhin als durchgängiger Fuß- und Radweg genutzt werden kann. Auf der anderen Bachseite führt ein „grüner Weg“ hinter den Grundstücken Kartäuserstraße am Bach entlang. Dieser erhält eine neue Anbin- dung an die Kartäuserstraße, sodass die baumbestandene Grünfläche neben dem Bach nicht mehr mit Unterhaltungsfahrzeugen be- fahren werden muss und der Bach hier aufge- weitet werden kann. Mit der Planung hatte der Wasserverband Südliches Vorgebirge, der für die Unterhaltung und Umgestaltung des Alfterer-Bornheimer Baches und seiner Zuflüsse zuständig ist, das Büro „DIE GEWÄSSER-EXPERTEN!“ beauf- tragt. Die Ausführung erfolgt durch das Bau- unternehmen „Geschwister Balter GmbH“ und wird insgesamt sechs bis acht Wochen bean- spruchen. Der Wasserverband bittet um Ver- ständnis, dass der Bachbegleitweg für die Bauzeit gesperrt werden muss. Bach am Bornheimer Schwimmbad wird naturnäher Bornheimerinnen und Bornheimer, die Grundsicherung, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen er- halten, sowie Kundinnen und Kun- den der LebEKa bekommen nun auf Wunsch kostenlose KN95-Mas- ken, die in öffentlichen Bereichen getragen werden können. Das Land NRW hat den Kommunen jetzt ein kleines Kontingent KN95-Masken zur Verfügung ge- stellt, das sie nach eigener Ent- scheidung selbst an bedürftige Menschen verteilen dürfen. Die Stadt Bornheim hat einen Teil der 4.400 Masken, die sie vom Land er- halten hat, an die hier ansässigen Einrichtungen der Eingliederungs- hilfe, Wohngruppen für behinderte Menschen, eine Therapieeinrich- tung für Suchtkranke und die En- gagementförderung der katholi- schen Kirchengemeinde Bornheim weitergegeben, damit sie an die Bewohner und Besucher verteilt werden können. Auch die städti- schen Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose wurden versorgt. Weitere 1.600 Masken wurden der Lebensmittelausgabe der Evange- lischen und Katholischen Kirche Bornheim/Alfter (LebEKa) zur Ver- fügung gestellt. Kundinnen und Kunden der „Tafel“ können sich in der Ausgabestelle Bornheim wäh- rend der regulären Öffnungszeiten Masken abholen. Bornheimerinnen und Bornheimer, die Grundsicherung, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen er- halten, können sich unter 02222- 945-798 oder-799 an das Sozialamt wenden und bekommen drei Mas- ken per Post, solange der Vorrat reicht. Seit dem 25. Januar 2021 müssen in Nordrhein-Westfalen alle Men- schen, die sechs Jahre und älter sind, in Geschäften, Bussen, Bah- nen und anderen öffentlichen Be- reichen eine OP-Maske, FFP-Mas- ke oder eine KN95-Maske tragen. Bisher hatten nur Personen mit Vorerkrankungen, Senioren oder Kunden der Jobcenter einen An- spruch auf kostenlose Masken. Hier wird Bornheim (noch) schöner gemacht. Kostenlose KN95-Masken für bedürftige Personen Öffentliche Bekanntmachung der 2. Satzung vom 21.12.2020 zur Änderung der Satzung für den Seniorenbeirat der Stadt Bornheim Aufgrund der §§ 7 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. September 2020 (GV. NRW. S. 916), hat der Rat der Stadt Bornheim im Wege der Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1, Satz 2 GO NRW am 17.12.2020 folgende Satzung be- schlossen: 2. Satzung vom 21.12.2020 zur Änderung der Satzung für den Seniorenbeirat der Stadt Bornheim Artikel I § 6 Abs. 2 wird wie folgt gefasst: (2) Der Seniorenbeirat bleibt bis zu seiner Neuwahl im Amt. Die Neuwahl soll innerhalb von 90 Tagen nach der Wahl der Ortsvorsteher/Ortsvorstehe- rinnen erfolgen. Ist eine Neuwahl wegen der Entwick- lung oder des Standes der Zahlen der Corona- oder vergleichbarer Infektio- nen und der dadurch gegebenen Ge- fährdung der Teilnehmer der Senio- renkonferenzen oder aus ähnlich gravierenden Gründen nicht durch- führbar, hat die Neuwahl so zügig wie möglich nach Wegfall dieser Gründe bzw. ausreichender Besserung der Si- tuation zu erfolgen, spätestens je- doch innerhalb eines Jahres. Artikel II Die Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Vorstehende 2. Satzung vom 21.12.2020 zur Änderung der Satzung für den Seniorenbeirat der Stadt Bornheim mache ich hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit der Verord- nung über die öffentliche Bekanntma- chung von kommunalem Ortsrecht öffentlich bekannt. Hinweis: Ich weise darauf hin, dass eine Verlet- zung von Verfahrens- oder Formvor- schriften der GO NRW gegen Satzun- gen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennut- zungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr gel- tend gemacht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmi- gung fehlt oder ein vorgeschriebe- nes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt; 2. die Satzung, sonstige ortsrechtli- che Bestimmung oder der Flä- chennutzungsplan ist nicht ord- nungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden; 3. der Bürgermeister hat den Ratsbe- schluss vorher beanstandet oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bornheim vorher gerügt und dabei die ver- letzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 21.12.2020 Stadt Bornheim gez. Christoph Becker, Bürgermeister

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26. März 2021 V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Susanne Römer-Winkler, Pressestelle, 02222 945-266, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Energieberatung Kostenlose telefonische Energieberatung der Klimaregion ­Rhein-Voreifel­in­Kooperation­mit­der­Verbraucherzentrale­NRW­ am 21. April 2021 von 14 bis 17.45 Uhr, Anmeldung erforderlich unter: 02222 945-285, tobias.gethke@stadt-bornheim.de StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de 24-Stunden-Hotline­ für­ Störungen­ der­ Wasserversorgung,­ Ab-­ wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Service HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Hallenbad und Sauna sind aufgrund der Coronaschutz­ verordnung des Landes Nordrhein­Westfalen bis auf Weiteres geschlossen. Aktuelle Infos gibt es unter: www.stadtbetrieb-bornheim.de/hallenfreizeitbad Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de/stadtbuecherei Stadt Bornheim Bürgerinformation Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD 02222 9956331, fraktion@spd-bornheim.nrw Bündnis 90/Die Grünen 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de ABB 0151-72211101, bornheimer123@yahoo.de Fraktionen Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung notwendig unter 02222 945-101 Bürgermeister Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, 02222 9437-0 Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die­Abteilung­für­Soziales,­Senioren­und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen (Brunnenallee­31a)­folgt­den­allgemeinen­Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr Nur nach Terminvereinbarung! Besucher aller Dienststellen müssen einen medizinischen Mund­Nasen­Schutz tragen. Die nächsten Sitzungen Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungs- ausschuss Dienstag, 13.04.2021, 18 Uhr, Rheinhalle, Rheinstraße 201, Hersel Fachausschuss „Volkshochschule“ Dienstag, 13.04.2021, 18 Uhr, Seminarraum 2 des Alexander-von-Humboldt-Gymnasiums, Adenauerallee 50, Roisdorf Ausschuss für Umwelt, Klima, Landwirtschaft, Wald und Natur, Stadtentwicklungsausschuss Donnerstag, 15.04.2021, 18 Uhr, Rheinhalle, Rheinstraße 201, Hersel Ausschuss für Bürgerangelegenheiten Mittwoch, 21.04.2021, 18 Uhr, Aula der Europa- schule, Goethestraße 1, Bornheim Ausschuss für Umwelt, Klima, Landwirtschaft, Wald und Natur Donnerstag, 22.04.2021, 18 Uhr, Aula der Europa- schule, Goethestraße 1, Bornheim Integrationsausschuss Dienstag, 27.04.2021, 18 Uhr, Seminarraum 2 des Alexander-von-Humboldt-Gymnasiums, Adenauerallee 50, Roisdorf Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 29.04.2021, 9 Uhr, Rheinhalle, Rheinstraße 201, Hersel Die Termine gelten unter der Voraussetzung, dass es nicht zu weiteren Einschränkungen kommt. Die Sitzungen sind öffentlich. Aufgrund der Coronaschutzverordnung steht nur eine begrenzte Anzahl an Publikumsplätzen zur Verfügung und eine Anmeldung per Mail unter claudia.gronewald@stadt-bornheim.de wird für Gäste dringend empfohlen. Während der Sitzung gelten die Hygieneregeln und es muss durchgehend ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Aktuelle Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Bornheimer Bürgerbüro wird modernisiert: Service vorübergehend im Ratssaal Das Bürgerbüro der Stadt Bornheim wird umfassend mo- dernisiert und zieht für die Dauer der Arbeiten um. Vom 29. März bis voraussichtlich zum 11. Juni 2021 können Bür- gerinnen und Bürger ihre Anlie- gen dann im Ratssaal erledi- gen. Aktuell ist dazu Corona-bedingt noch eine Ter- minvereinbarung notwendig. Neben neuen Möbeln und einem neuen Boden erhält das Bürger- büro auch moderne Schalter und eine innovative Aufrufanla- ge. Schallschutzelemente sor- gen für eine angenehme Raum- akustik und trennen die Berei- che ab, sodass auch dem Daten- schutz Rechnung getragen wird. Und durch eine helle Farb- gebung wird der Raum insge- samt freundlicher gestaltet. Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans Bo 44 „RadPendlerRoute Aeltersgasse“ in der Ortschaft Bornheim, Aufstellungsbeschluss Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 21.01.2021 den nachfolgenden Beschluss gefasst: „Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt gemäß § 2 BauGB die Aufstellung des Bebau- ungsplanes Bo 44 „RadPendlerRoute Aelters- gasse“ in der Ortschaft Bornheim. Das Plangebiet umfasst einen Teilabschnitt der RadPendlerRoute im Bereich der unbe- bauten Hangkante zwischen Aeltersgasse und Siefenfeldchen.“ Der Bebauungsplan hat das Ziel, planungs- rechtlich ein Teilstück der von Bornheim über Alfter nach Bonn geplanten RadPendlerRoute sowie die erforderlichen Ausgleichsmaßnah- men festzusetzen und die rechtliche Grundla- ge für den noch erforderlichen Grunderwerb zu sichern. Auf die beiliegende Übersichtskarte, die den Planbereich grob darstellt, wird hingewiesen. Der vorstehende Beschluss wird hiermit öf- fentlich bekannt gemacht. Bornheim, den 04.03.2021 Stadt Bornheim gez. Christoph Becker Bürgermeister Wer kann sich für den Heimat-Preis bewerben? Vereine, Organisationen und Initiativen der ehrenamtlich Engagierten im Stadtgebiet Bornheim Bewerbung Schriftliche Bewerbungen werden bei der Stadtverwaltung, Amt 11.2, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, oder per E-Mail an HeimatPreis@stadt-bornheim.de entgegengenommen. Bewerbungsschluss ist der 25.06.2021. Welche inhaltlichen Vorgaben gibt es? Der Rat hat folgende Entscheidungskriterien festgelegt, die sich in den Initiativen, Projekten oder Vorhaben widerspiegeln sollten. Grundsatz 1. Beitrag zur Förderung von Integration und gesellschaftlichem Zusammenhalt Herausforderungen 2. Beitrag zum Erhalt und zur öffentlichen Sichtbarmachung von Informationen über die Geschichte und das kulturelle Erbe 3. Beitrag zur Attraktivitätssteigerung öffentlicher oder öffentlich zugänglicher Orte und Plätze 4. Beitrag zur Aus- und Weiterbildung – insbesondere von Kindern und Jugendlichen 5. Umsetzung von innovativen Projekten zum Thema „Heimat“ und der Auseinandersetzung mit der Erlebbarkeit eines modernen Heimat- Begriffs Um eine Förderung erhalten zu können, sollte der Antragsteller mindestens das grundsätzliche Auswahlkriterium erfüllen. Höhe der Förderung: Der Förderpreis in Höhe von 5.000,00 € wird in drei Preiskategorien wie folgt verliehen: 1. Platz 2.500,00 € 2. Platz 1.500,00 € 3. Platz 1.000,00 € Öffentliche Bekanntmachung der Auslobung des Heimatpreises: Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet Öffentliche Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft für den Gemeinschaftlichen Jagdbezirk Bornheim - Körperschaft des öffentlichen Rechts – Geschäftsstelle: Breniger Strasse 21, 53332 Bornheim Tel.: 01577 3870797 Nach dem Beschluss der Genossenschaftsver- sammlung vom 1.4.1976 wird der Reinertrag der Jagdnutzung aus den Jagdjahren 1975 und fol- gende nicht an die einzelnen Jagdgenossen nach dem Verhältnis des Flächeninhalts ihrer betei- ligten Grundfläche ausgezahlt, sondern bis zu einem gegenteiligen Beschluss für gemeinsame Zwecke in den einzelnen Ortschaften verwendet. Dieser Beschluss wurde in den Genossenschafts- versammlungen am 15.03.2010, 19.03.2014 und 21.02.2018 unter der Maßgabe bestätigt, dass der Reinertrag aus der Jagdnutzung für den Teil- verpachtungsbezirk Rösberg der Rücklage der Jagdgenossenschaft zugeführt wird. Diese Beschlüsse werden hiermit auf Grund des § 10 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes hinsichtlich der einkommenden Jagdpacht für das Jagdjahr 2021/2022 bekannt gemacht. Bornheim, den 23.03.2021 Im Auftrag gez. Gottfried Siebertz (Geschäftsführer) Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachungen

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Stadt Bornheim Sammlung des Ortsrechts 6.14 Stand: 19.06.2020 Juni 2020 Seite 1 Satzung der Stadt Bornheim vom 26.05.2020 zur Erhebung von Kostenerstattungs- beträgen nach §§ 135 a - 135 c BauGB Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am23.04.2020 auf Grund des § 135 c Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 14.04.2020 (GV NRW S. 218b) folgende Satzung beschlossen: § 1 Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen (1) Kostenerstattungsbeträge für die Durchführung von zugeordneten Ausgleichsmaß- nahmen werden nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs (BauGB) und dieser Sat- zung erhoben. (2) Der Betrag ruht als öffentliche Last auf dem Grundstück. § 2 Umfang der erstattungsfähigen Kosten (1) Erstattungsfähig sind die Kosten für die Durchführung von allen Ausgleichsmaßnah- men, die nach § 9 Abs. 1 a BauGB zugeordnet sind. (2) Die Durchführungskosten umfassen die Kosten für 1. den Erwerb und die Freilegung der Flächen für Ausgleichsmaßnahmen, 2. die Ausgleichsmaßnahmen einschließlich ihrer Planung, Fertigstellungs- und Entwick- lungspflege. Dazu gehört auch der Wert der von der Stadt aus ihrem Vermögen bereitgestellten Flä- chen im Zeitpunkt der Bereitstellung. (3) Die Ausgestaltung der Ausgleichsmaßnahmen ergibt sich aus den Festsetzungen des Bebauungsplans. Dies gilt entsprechend für Satzungen nach § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 BauGB. § 3 Ermittlung der erstattungsfähigen Kosten Die erstattungsfähigen Kosten werden nach den tatsächlichen Kosten ermittelt. § 4 Verteilung der erstattungsfähigen Kosten Die nach §§ 2, 3 dieser Satzung erstattungsfähigen Kosten werden auf die nach § 9 Abs. 1 a BauGB zugeordneten Grundstücke nach Maßgabe der zulässigen Grundfläche (§ 19 Abs. 2 Baunutzungsverordnung [BauNVO]) verteilt. Ist keine zulässige Grundfläche fest- gesetzt, wird die überbaubare Grundstücksfläche zugrunde gelegt. Für sonstige selbstän- dige, versiegelbare Flächen gilt die versiegelbare Fläche als überbaubare Grundstücksflä- che. Stadt Bornheim Sammlung des Ortsrechts 6.14 Stand: 19.06.2020 Juni 2020 Seite 2 § 5 Fälligkeit des Kostenerstattungsbetrages Der Kostenerstattungsbetrag wird einen Monat nach Bekanntgabe der Anforderung fällig. § 6 Kostenerstattungspflichtige (1) Kostenerstattungspflichtig ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Kostenerstat- tungsbescheides Eigentümer des nach § 9 Abs. 1 a BauGB zugeordneten Grundstücks ist. Mehrere Eigentümer haften als Gesamtschuldner. (2) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so tritt an die Stelle des Eigentü- mers der Erbbauberechtigte. (3) Bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer entsprechend ihrem Miteigentumsanteil kostenerstattungspflichtig. § 7 Anforderung von Vorauszahlungen Die Stadt kann für Grundstücke, für die eine Kostenerstattungspflicht noch nicht oder nicht im vollem Umfang entstanden ist, Vorauszahlungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Kostenerstattungsbetrages anfordern, sobald die Grundstücke, auf denen Eingriffe zu er- warten sind, baulich oder gewerblich genutzt werden dürfen. § 8 Ablösung Der Kostenerstattungsbetrag kann auf Antrag abgelöst werden. Der Ablösebetrag bemisst sich nach der voraussichtlichen Höhe des zu erwartenden endgültigen Erstattungsbetra- ges. § 9 Inkrafttreten Die Satzung tritt mit dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. In Kraft seit 20.06.2020, s. Amtsblatt Nr. 25 / 2020 vom 19.06.2020 Stadt Bornheim Sammlung des Ortsrechts 6.14 Stand: 19.06.2020 Juni 2020 Seite 1 Satzung der Stadt Bornheim vom 26.05.2020 zur Erhebung von Kostenerstattungs- beträgen nach §§ 135 a - 135 c BauGB Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am23.04.2020 auf Grund des § 135 c Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 14.04.2020 (GV NRW S. 218b) folgende Satzung beschlossen: § 1 Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen (1) Kostenerstattungsbeträge für die Durchführung von zugeordneten Ausgleichsmaß- nahmen werden nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs (BauGB) und dieser Sat- zung erhoben. (2) Der Betrag ruht als öffentliche Last auf dem Grundstück. § 2 Umfang der erstattungsfähigen Kosten (1) Erstattungsfähig sind die Kosten für die Durchführung von allen Ausgleichsmaßnah- men, die nach § 9 Abs. 1 a BauGB zugeordnet sind. (2) Die Durchführungskosten umfassen die Kosten für 1. den Erwerb und die Freilegung der Flächen für Ausgleichsmaßnahmen, 2. die Ausgleichsmaßnahmen einschließlich ihrer Planung, Fertigstellungs- und Entwick- lungspflege. Dazu gehört auch der Wert der von der Stadt aus ihrem Vermögen bereitgestellten Flä- chen im Zeitpunkt der Bereitstellung. (3) Die Ausgestaltung der Ausgleichsmaßnahmen ergibt sich aus den Festsetzungen des Bebauungsplans. Dies gilt entsprechend für Satzungen nach § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 BauGB. § 3 Ermittlung der erstattungsfähigen Kosten Die erstattungsfähigen Kosten werden nach den tatsächlichen Kosten ermittelt. § 4 Verteilung der erstattungsfähigen Kosten Die nach §§ 2, 3 dieser Satzung erstattungsfähigen Kosten werden auf die nach § 9 Abs. 1 a BauGB zugeordneten Grundstücke nach Maßgabe der zulässigen Grundfläche (§ 19 Abs. 2 Baunutzungsverordnung [BauNVO]) verteilt. Ist keine zulässige Grundfläche fest- gesetzt, wird die überbaubare Grundstücksfläche zugrunde gelegt. Für sonstige selbstän- dige, versiegelbare Flächen gilt die versiegelbare Fläche als überbaubare Grundstücksflä- che. Stadt Bornheim Sammlung des Ortsrechts 6.14 Stand: 19.06.2020 Juni 2020 Seite 2 § 5 Fälligkeit des Kostenerstattungsbetrages Der Kostenerstattungsbetrag wird einen Monat nach Bekanntgabe der Anforderung fällig. § 6 Kostenerstattungspflichtige (1) Kostenerstattungspflichtig ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Kostenerstat- tungsbescheides Eigentümer des nach § 9 Abs. 1 a BauGB zugeordneten Grundstücks ist. Mehrere Eigentümer haften als Gesamtschuldner. (2) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so tritt an die Stelle des Eigentü- mers der Erbbauberechtigte. (3) Bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer entsprechend ihrem Miteigentumsanteil kostenerstattungspflichtig. § 7 Anforderung von Vorauszahlungen Die Stadt kann für Grundstücke, für die eine Kostenerstattungspflicht noch nicht oder nicht im vollem Umfang entstanden ist, Vorauszahlungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Kostenerstattungsbetrages anfordern, sobald die Grundstücke, auf denen Eingriffe zu er- warten sind, baulich oder gewerblich genutzt werden dürfen. § 8 Ablösung Der Kostenerstattungsbetrag kann auf Antrag abgelöst werden. Der Ablösebetrag bemisst sich nach der voraussichtlichen Höhe des zu erwartenden endgültigen Erstattungsbetra- ges. § 9 Inkrafttreten Die Satzung tritt mit dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. In Kraft seit 20.06.2020, s. Amtsblatt Nr. 25 / 2020 vom 19.06.2020

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V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Rainer Schumann, Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Energieberatung Kostenlose telefonische Energieberatung der Klimaregion ­Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW am 21. Juli 2021 von 14 bis 17.45 Uhr, Anmeldung erforderlich un- ter: 02222 945-285, tobias.gethke@stadt-bornheim.de StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Ab- wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Service HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Zugang nur mit Online-Ticket! Aktuelle Infos und Tickets gibt es unter: www.hallenfreizeitbad.de Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de/stadtbuecherei Stadt Bornheim Bürgerinformation Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD 02222 9956331, fraktion@spd-bornheim.nrw Bündnis 90/Die Grünen 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de ABB 0151-72211101, bornheimer123@yahoo.de Fraktionen Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung notwendig unter 02222 945-101 Bürgermeister Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, 02222 9437-0 Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen (Brunnenallee 31a) folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr Nur nach Terminvereinbarung! Besucher aller Dienststellen müssen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Termine gelten vorbehaltlich weiterer Einschränkungen. Die Sitzungen sind öffentlich. Es gelten die Regelungen der zum Zeitpunkt der Sitzung aktuellen Coronaschutzverordnung. Publikumsplätze stehen demnach zurzeit nur in begrenzter Anzahl zur Verfügung. Diese werden in der Reihenfolge der Anmeldung vergeben. Anmeldungen können per Mail an claudia.gronewald@stadt-bornheim.de oder telefonisch unter 02222 945-218 erfolgen. Teilnehmende werden gebeten, über einen gültigen Schnelltest zu verfügen oder einen Selbsttest vorzunehmen. Tests können durch die Stadt zur Verfügung gestellt werden. Wer diesen Test in Anspruch nimmt, sollte bis zu einer Stunde vor der Sitzung anreisen, um den Test in Ruhe durchführen zu können. Während der gesamten Sitzung ist durchgehend eine FFP2-Maske zu tragen. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Dies ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen. Aktuelle Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Die nächsten Sitzungen Stadtrat Dienstag, 22.06.2021, 18 Uhr, Rheinhalle, Rheinstraße 201, Hersel Betriebsausschuss Dienstag, 29.06.2021, 18 Uhr, Aula der Europaschule, Goethestraße 1, Bornheim Verwaltungsrat des Stadtbetriebs Bornheim -AöR- Mittwoch, 30.06.2021, 18 Uhr, Aula der Europaschule, Goethestraße 1, Bornheim Hundekot auf Gehwegen Stadt Bornheim erwartet Rücksichtnahme von Hundehaltern Hundehaufen auf öffentlichen Wegen und in Grünanlagen stel- len nicht nur ein großes Ärger- nis, sondern eine echte Gesund- heitsgefahr dar. Denn Hundekot kann gefährliche Parasiten auch auf den Menschen übertragen – beispielsweise Hunde- und Fuchsbandwürmer sowie Spul-, Peitschen- oder Hakenwürmer. Daher appelliert die Bornheimer Stadtverwaltung nachdrücklich an alle Hundehalter, die Hinter- lassenschaften ihrer Tiere auf öffentlichen Straßen, Wegen, Grünanlagen sowie Spiel- und Bolzplätzen einzusammeln und ordnungsgemäß zu entsorgen. Darüber hinaus haben Hunde auf Rasenflächen oder gar Kinderspielplät- zen nichts zu suchen. Ebenso dürfen die Tiere nicht auf Acker- flächen gelassen wer- den. Denn laut Land- wirtschaftskammer NRW kann es aufgrund der strikten Lebens- mittelhygiene-Verord- nung für Landwirte zur Vernichtung von 60 bis 100 Salatpflan- zen führen, wenn ein Hund ein einziges Mal durch eine Salatkultur läuft. Daher fordert die Stadt Bornheim alle Hundehalter auf, ihre Tiere nur auf öffentlichen Wegen laufen zu lassen und den Hundekot im- mer einzusammeln und ord- nungsgemäß zu entsorgen. Das Ordnungsamt führt regelmäßig Kontrollen durch. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit empfindlichen Strafen rechnen, denn neben der kostenpflichti- gen Beseitigung zu Lasten des Hundebesitzers können auch Bußgelder verhängt werden. Eine Übersicht der Hundekot beutelspender im Stadtgebiet gibt es unter: www.bornheim.de/dog stations-hundekotbeutelspender Jetzt noch für den Heimatpreis bewerben und bis zu 2.500 Euro gewinnen Bornheimer Vereine, Organisationen und Initiati- ven von ehrenamtlich Engagierten können sich noch bis zum 25. Juni 2021 für den dritten Heimat- preis bewerben. Der Gewinnerin oder dem Gewin- ner winkt ein Preisgeld von 2.500 Euro. Platz zwei ist mit 1.500 Euro dotiert, Platz drei mit 1.000 Euro. Gefördert wird der Preis vom Ministerium für Hei- mat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW. Das Motto lautet: „Heimat. Zukunft. Nord- rhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen ver- bindet.“ Unterstützt werden Aktivitäten, Projekte oder Vorhaben, die einen Beitrag zur Förderung von Integration und gesellschaftlichem Zusam- menhalt leisten. Zusätzlich zu diesem Grundsatz hat der Rat der Stadt Bornheim folgende Ent- scheidungskri- terien festge- legt: Das Pro- jekt soll Infor- mationen über die Geschichte und das kultu- relle Erbe erhal- ten und sicht- bar machen, die Attraktivität öffentlicher Orte und Plätze steigern, die Aus- und Weiterbildung insbesondere von Kin- dern und Jugendlichen fördern oder sich innovativ mit dem Thema „Heimat“ und der Erlebbarkeit ei- nes modernen Heimat-Begriffs befassen. Schriftliche Bewerbungen nimmt die Stadtver- waltung bis zum 25. Juni 2021 entgegen, entweder schriftlich an: Rathaus Bornheim, Amt 11.2, Rat- hausstraße 2, 53332 Bornheim, oder per E-Mail an HeimatPreis@Stadt-Bornheim.de. Die Antragstellerin oder der Antragsteller sollte mindestens das grundsätzliche Auswahlkriterium erfüllen. Den originalen Ausschreibungstext, An- sprechpartnerin und weitere Infos findet man unter: www.bornheim.de/rathaus-aktuell/heimat-preis/ Stadt dankt Ehrenamtskarteninhabern mit Piano-Konzertabend Die Verwaltung lädt Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte NRW der Stadt Bornheim am Sonntag, 11. Juli 2021, zu einem Konzertabend in die Herseler Rheinhalle, Rheinstraße 201, ein. Die Kon- zertdarbietung mit Pianistin Susanne Kessel be- ginnt um 18.30 Uhr. Mit dem Konzert bedankt sich die Stadt bei den Bornheimer Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtlern und würdigt ihren freiwilligen Einsatz vor Ort. Die Veranstaltung wird von der Städte- und Gemeinden-Stiftung der Kreissparkas- se Köln gefördert. Das Event war ursprünglich für den 5. Dezember 2020 geplant, musste jedoch Co- rona-bedingt verschoben werden. Die Veranstaltung findet nun am 11. Juli unter den dann gültigen Hygiene- und Corona-Bestimmun- gen statt. Der Zutritt wird ausschließlich mit Vor- lage einer Eintrittskarte und einem negativen Testergebnis, das nicht älter als 24 Stunden ist, oder einem Impfnachweis gewährt. Inhaberinnen und Inhaber einer Ehrenamtskarte NRW der Stadt Bornheim werden gebeten, sich zur Ausstellung ihrer Eintrittskarte bis spätestens Mittwoch, 30. Juni 2021, mit Nicole Krumbach un- ter Nicole.Krumbach@Stadt-Bornheim.de oder Tel. 02222 945-215 in Verbindung zu setzen. Barrierefreier Umbau nahezu abgeschlossen Mit der Inbetriebnahme des neu- en Aufzugs im Bornheimer Rat- haus sind die Umsetzung des Brandschutzkonzepts und der barrierefreie Umbau nahezu ab- geschlossen. Nach fünfmonati- ger Bauzeit ersetzt der Glasauf- zug den alten Fahrstuhl, der technisch nicht mehr den Anfor- derungen eines modernen Ver- waltungsgebäudes entsprochen hat. Der neue Aufzug zeichnet sich durch große Haltegenauigkeit aus. Er verfügt über eine LED-Be- leuchtung und wird energiespa- rend betrieben. Die Konstruktion besteht aus einem Stahlgerüst mit Glaseinfassung. Die Innen- wände der 1,10 mal 1,40 Meter großen und 2,20 Meter hohen Ka- bine bestehen aus gebürstetem Edelstahl und einer Spiegelwand. In dem Aufzug finden acht Perso- nen oder auch ein größerer Roll- stuhl Platz. Die Tragkraft beträgt 630 Kilogramm. Parallel zum Einbau des Aufzugs wurde über die Außentreppe ein zweiter Rettungsweg angelegt. Außerdem wurden das Bürger- büro umgestaltet und die Trep- penhaustüren zu den Fluren ausgewechselt. Sie lassen sich ohne Kraftaufwand mit einem einfachen Tastendruck öffnen. Und im August wird das Rathaus noch mit einer digitalen Schließ- anlage ausgerüstet. Nach Ab- schluss der Umbauarbeiten fol- gen in den nächsten Wochen der Rückbau des alten Aufzugs und des Treppenlifts. „Die Sanierung des nunmehr fast fünf Jahrzehnte alten Gebäudes war notwendig, um dem neuen Brandschutzkonzept gerecht zu werden und das Rathaus insge- samt besucherfreundlicher zu machen“, erklärt Bürgermeister Christoph Becker, der sich freut, dass der Umbau nun abge- schlossen ist. Denn die Arbeiten hätten bei laufendem Verwal- tungsbetrieb stattgefunden, so- dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zeitweise mit nicht unerheblichem Baulärm hätten zurechtkommen müssen. An heißen Tagen junge Bäume gießen Bäume leiden schnell unter Hitze und brauchen Wasser. Das gilt besonders für junge Bäume, die noch keine tieferen Wurzeln schlagen konnten. Daher bittet die Bornheimer Stadtverwaltung alle Bürgerinnen und Bürger, die städtischen Bäume vor ihrer Tür an trockenen Tagen zu gießen – vor allem bis September. Je nach Größe des Baums sollten täglich ein bis drei Eimer Wasser in die Nähe des Stammes ge- kippt werden – am besten früh am Morgen. Denn wenn es draußen noch recht kühl ist, verdunstet kaum Gießwasser und die Erde kann die Feuchtig- keit gut aufnehmen. Auch sind die Bäume dann tagsüber ausreichend mit Wasser versorgt. Beim Gießen von Straßenbäumen sollte man außerdem darauf achten, dass das Wasser auch wirklich vom Erdreich aufgenommen wird – insbesondere, wenn der Baum von Gitterplatten, Bürgersteigen und Asphalt umgeben ist. Lebensraum und Nahrungsquelle Bäume verschönern nicht nur das Stadtbild, son- dern sind für Mensch und Tier geradezu lebens- notwendig. Vielen Tierarten dienen sie als Le- bensraum und Nahrungsquelle. Und ein einziger Baum filtert jährlich etwa sieben Tonnen Staub, bindet rund 2,2 Tonnen CO2 und produziert durch- schnittlich 1,8 Tonnen Sauerstoff. Die letzten hei- ßen Sommer haben nachdrücklich gezeigt, dass jeder einzelne von ihnen benötigt zur Erhaltung Schutz und Pflege. Die Preisträgerinnen und Preisträger wurden im vergangenen Jahr im Ratssaal aus­ gezeichnet. Foto: Stadt Bornheim Bornheims Wanderwege sind auch bei Hundehaltern sehr beliebt. Die Hinter­ lassenschaften ihrer Tiere sind einzusam­ meln und ordnungsgemäß zu entsorgen. Foto: Pixabay Bürgermeister Christoph Becker: Die erste Fahrt im neuen Aufzug führt nach oben. Foto: Stadt Bornheim 13LindenbaumM Text-Box 19.06.2021

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V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Rainer Schumann, Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Energieberatung Kostenlose telefonische Energieberatung der Klimaregion ­Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW am 16. Juni 2021 von 14 bis 17.45 Uhr, Anmeldung erforderlich unter: 02222 945-285, tobias.gethke@stadt-bornheim.de StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Ab- wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Service HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Zugang nur mit Online-Ticket! Aktuelle Infos und Tickets gibt es unter: www.hallenfreizeitbad.de Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de/stadtbuecherei Stadt Bornheim Bürgerinformation Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD 02222 9956331, fraktion@spd-bornheim.nrw Bündnis 90/Die Grünen 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de ABB 0151-72211101, bornheimer123@yahoo.de Fraktionen Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung notwendig unter 02222 945-101 Bürgermeister Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, 02222 9437-0 Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen (Brunnenallee 31a) folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr Nur nach Terminvereinbarung! Besucher aller Dienststellen müssen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Termine gelten vorbehaltlich weiterer Einschränkungen. Die Sitzungen sind öffentlich. Es gelten die Regelungen der zum Zeitpunkt der Sitzung aktuellen Coronaschutzverordnung. Publikumsplätze stehen demnach zurzeit nur in begrenzter Anzahl zur Verfügung. Diese werden in der Reihenfolge der Anmeldung vergeben. Anmeldungen können per Mail an claudia.gronewald@stadt-bornheim.de oder telefonisch unter 02222 945-218 erfolgen. Teilnehmende werden gebeten, über einen gültigen Schnelltest zu verfügen oder einen Selbsttest vorzunehmen. Tests können durch die Stadt zur Verfügung gestellt werden. Wer diesen Test in Anspruch nimmt, sollte bis zu einer Stunde vor der Sitzung anreisen, um den Test in Ruhe durchführen zu können. Während der gesamten Sitzung ist durchgehend eine FFP2-Maske zu tragen. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Dies ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen. Aktuelle Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Die nächsten Sitzungen Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 16.06.2021, 18 Uhr, Aula der Europaschule, Goethestraße 1, Bornheim Stadtrat Dienstag, 22.06.2021, 18 Uhr, Rheinhalle, Rheinstraße 201, Hersel Betriebsausschuss Dienstag, 29.06.2021, 18 Uhr, Aula der Europaschule, Goethestraße 1, Bornheim Verwaltungsrat des Stadtbetriebs Bornheim -AöR- Mittwoch, 30.06.2021, 18 Uhr, Aula der Europaschule, Goethestraße 1, Bornheim Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Hier fangen alle gerne an Die Zukunft in Bornheim ist bunt und braucht kreative Köpfe, die sie gestalten. Bei uns gilt das Motto: Aller An- fang ist leicht – ob als Kita-Kind oder Erzieher/in. Denn in Born- heim ist die Welt noch in Ord- nung. Hier stimmt das Team, hier stimmt das Umfeld, hier stimmen die Möglichkeiten. Bewirb Dich jetzt als ERZIEHER/IN oder KIN- DERPFLEGER/IN bei der Stadt Bornheim: HallenFreizeitBad ist geöffnet Das Bornheimer HallenFreizeitBad (HFB) ist wieder geöffnet. Um die Auflagen und Einschränkungen der Coronaschutzverordnung gewährleisten zu können, müssen sich Besucher bei der Anmeldung entscheiden, welchen Bereich sie nutzen möchten (Freibad, Schwimmerbereich Hallenbad, Kinder- spaßbereich Halle oder Sauna). Der Zugang wird nur gegen Vorlage eines Online- Tickets buchbar, das maximal drei Tage im Voraus unter www.hallenfreizeitbad.de gebucht werden kann. Für Personen, die über kein Internet verfügen, wird von montags bis frei- tags, jeweils von 9 bis 10 Uhr ein Ticket-Verkauf im HFB angeboten. Für das Hallenbad können Bade- gäste Zeitkarten für 90 Minuten zum Preis von drei Euro erwerben. Für die Sauna gibt es zum Preis von 9,50 Euro Zeit- karten über 180 Minuten. Die Tageskarte für das Freibad kostet vier Euro (ermäßigt 2,50 Euro). Für den Besuch des HallenFreizeitBades ist ein negativer Corona-Test, der nicht älter als 48 Stun- den ist, notwendig. Für Personen, die eine Immuni- sierung nachweisen können und Kinder bis zum Schuleintritt entfällt die Testpflicht. Außerdem gilt es, die nach wie vor gültigen Hygiene- und Ab- standsregeln zu beachten. So müssen sich Besu- cherinnen und Besucher vor Betreten des Bades die Hände desinfizieren sowie im Warte- und Ein- gangsbereich eine Mund-Nasen Bedeckung tragen (FFP2 Maske oder OP-Maske). Aktuelle Infos und Tickets gibt es unter: www.hallenfreizeitbad.de Online-Seminar zu Solarstrom Im Rahmen der Solarkampagne Rhein-Sieg laden der Rhein-Sieg-Kreis und die Energieagentur Rhein-Sieg am Mittwoch, 16. Juni 2021, zu einem Online-Seminar über Solarstrom ein. Es referieren die Energie-Expertin Petra Grebing von der Verbraucherzentrale NRW und der So- lar-Experte der Energieagentur Rhein-Sieg, Thorsten Schmidt. Informationen zur Technik, aber auch zu Rahmenbedingungen und Nutzung rund um Solarstrom liefert das Seminar im On- line-Format über die Plattform Zoom. Beginn der Veranstaltung ist um 19 Uhr. Die Anmeldung er- folgt per E-Mail an solarkampagne@energieagen- tur-rsk.de. Nach der Anmeldung erhalten die Teil- nehmenden die Zugangsdaten. Übrigens werden innovative Solarstromanlagen von Privathaushal- ten aktuell im Rahmen der Solarkampagne Rhein- Sieg als Referenz dargestellt und mit einem 100-Euro-Gutschein belohnt. Weitere Infos dazu unter www.solar-rsk.de oder www.energieagen- tur-rsk.de. BJT wieder geöffnet Seit Montag, 7. Juni 2021, hat die rein virtuelle Welt des Born- heimer Kinder- und Jugend- Treffs (BJT) ein Ende. Zum ers- ten Mal in diesem Jahr durften die Türen für die Kinder und Ju- gendlichen wieder geöffnet werden. Corona-bedingt muss- te die Einrichtung sieben Mona- te geschlossen bleiben. Im JugendTreff können sich Ju- gendliche bei Billard oder Tisch- tennis die Zeit vertreiben, ge- meinsam quatschen und Musik hören oder einfach nur Chillen und die Seele baumeln lassen. Da aktuell nur kleinere Gruppen erlaubt sind, empfiehlt es sich, vorher anzurufen. Geöffnet ist der JugendTreff zunächst mon- tags bis freitags von 16 bis 18 Uhr. Die Zeiten werden den ak- tuellen Corona-Regelungen an- gepasst. Auch der KinderTreff hat seit Dienstag, 8. Juni 2021, wieder seine Türen geöffnet. Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren können dienstags von 16 bis 18 Uhr und donnerstags von 15 bis 18 Uhr das attraktiven Angebot nutzen. Da die tägliche Besucherzahl auch hier begrenzt ist, emp- fiehlt sich eine Voranmeldung. Die Hygienevorschriften wie Maskenpflicht und Abstand hal- ten gelten weiterhin. Fragen be- antwortet das BJT-Team werk- tags ab 11:30 Uhr telefonisch unter: 02222 2500 oder per E-Mail an: jugendtreff@extra- net.stadt-bornheim.de. Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Rates der Stadt Bornheim am Dienstag, 22.06.2021, 18 Uhr, in der Rheinhalle www.bornheim.de/hier-anfangen Petra Grebing und Thorsten Schmidt beraten zu Solarstrom in Privathäusern. Foto: Energieagentur Rhein-Sieg Schwimmen ist im Bornheimer HallenFreizeitBad wieder möglich. Foto: Stadt Bornheim Foto: Pixabay Am Dienstag, 22.06.2021, 18 Uhr, findet in der Rheinhalle, Rheinstraße 201, Hersel, die nächste Sitzung des Rates der Stadt Bornheim mit folgender Ta gesordnung statt: TOP Inhalt Vorlage-Nr. Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin 2 Einwohnerfragestunde 3 Entgegennahme der Niederschriften Nr. 28 vom 25.03.2021 und Nr. 42 vom 11.05.2021 4 Bebauungsplan Rb 01 in der Ortschaft Rösberg, Ergeb- nis der Offenlage, Satzungsbeschluss, Beschluss städtebaulicher Vertrag 299/2021-7 5 16. Änderung des Flächennutzungsplans in der Ortschaft Rösberg, Ergebnis der Offenlage, Beschluss 328/2021-7 6 Benennung der Planstraßen in den Baugebieten Ro 23 und Rb 01 258/2021-7 7 Benennung der Planstraßen in den Baugebieten He 31 und He 28 271/2021-7 8 Bornheim auf dem Weg zur Klimaneutralität 219/2021-12 9 1. Änderung der Richtlinien über die Vergabe von Auf- trägen der Stadt Bornheim 357/2021-1 10 Bericht zur finanziellen Situation gemäß § 2 NKF-CIG 336/2021-Beig 11 Sanierungsbedarf Hallenfreizeitbad Bornheim 327/2021-2 12 Antrag der CDU-Fraktion vom 21.04.2021 betr. Spiel platz Alemannenweg / Wikingerstraße, Widdig 242/2021-4 13 Antrag der CDU-Fraktion vom 21.04.2021 betr. Bean tragung von Mitteln aus dem Förderprogramm “Grüne Infrastruktur” 243/2021-12 14 Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und B’90/ Grüne vom 24.05.2021 betr. Übertragung von Rats- sitzungen als Livestream 365/2021-1 15 Mitteilung betr. Zwischenbericht zur Umsetzung von Erleichterungen für die Außengastronomie 361/2021-3 16 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 363/2021-1 17 Anfragen mündlich Nicht öffentliche Sitzung 18 Beteiligung der e-regio GmbH & Co. KG an der Ver- sorger-Allianz 450 Beteiligungs-GmbH & Co. KG 314/2021-2 19 Beteiligung der e-regio GmbH & Co. KG an einem In genieurbüro für technische Gebäudeausrüstung 318/2021-2 20 Übertragung des Kommanditanteils der RheinEnergie AG an der Stromnetz Bornheim GmbH & Co. KG 360/2021-2 21 Vergabe des Auftrages zur Lieferung und Montage einer Schließanlage für das Rathaus 348/2021-1 22 Vergabe des Auftrages zur Durchführung von Ver- kehrssicherheitskontrollen auf öffentlichen Spiel plätzen 358/2021-1 23 Mitteilung über Vergaben zwischen 25.000 € und 50.000 € ab dem 20.04.2021 362/2021-1 24 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 364/2021-1 25 Anfragen mündlich Bitte beachten Sie zur Teilnahme an der Sitzung die aktuell geltende Coro- naschutzverordnung. Weiterhin bitten wir alle Teilnehmer/innen über einen noch gültigen Schnelltest zu verfügen oder einen Selbsttest vorzunehmen. Tests können auch durch die Stadt zur Verfügung gestellt werden. Bitte er- scheinen Sie dazu ausreichend früh vor der Sitzung (bis zu 1 Stunde vorher), um den Test noch in Ruhe durchführen zu können. Während der gesamten Sitzung ist durchgehend eine FFP2-Maske zu tragen. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind Personen, die aus medizinis- chen Gründen keine Maske tragen können. Dies ist durch ein ärztliches Zeu- gnis nachzuweisen. Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass nur eine begrenzte Anzahl an Publikumsplätzen zur Verfügung steht. Diese werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Sie können sich als Gast per Mail unter claudia.gronewald@stadt-bornheim. de oder telefonisch unter 02222/945-218 anmelden. Bornheim, den 07.06.2021 Stadt Bornheim gez. Christoph Becker, Bürgermeister 13LindenbaumM Text-Box 12.06.2021

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V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Rainer Schumann, Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Energieberatung Kostenlose telefonische Energieberatung der Klimaregion ­Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW am 21. Juli 2021 von 14 bis 17.45 Uhr, Anmeldung erforderlich un- ter: 02222 945-285, tobias.gethke@stadt-bornheim.de StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Ab- wasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Service HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Zugang nur mit Online-Ticket! Aktuelle Infos und Tickets gibt es unter: www.hallenfreizeitbad.de Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de/stadtbuecherei Stadt Bornheim Bürgerinformation Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD 02222 9956331, fraktion@spd-bornheim.nrw Bündnis 90/Die Grünen 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de ABB 0151-72211101, bornheimer123@yahoo.de Fraktionen Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung notwendig unter 02222 945-101 Bürgermeister Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, 02222 9437-0 Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen (Brunnenallee 31a) folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr Nur nach Terminvereinbarung! Besucher aller Dienststellen müssen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Termine gelten vorbehaltlich weiterer Einschränkungen. Die Sitzungen sind öffentlich. Es gelten die Regelungen der zum Zeitpunkt der Sitzung aktuellen Coronaschutzverordnung. Publikumsplätze stehen demnach zurzeit nur in begrenzter Anzahl zur Verfügung. Diese werden in der Reihenfolge der Anmeldung vergeben. Anmeldungen können per Mail an claudia.gronewald@stadt-bornheim.de oder telefonisch unter 02222 945-218 erfolgen. Teilnehmende werden gebeten, über einen gültigen Schnelltest zu verfügen oder einen Selbsttest vorzunehmen. Tests können durch die Stadt zur Verfügung gestellt werden. Wer diesen Test in Anspruch nimmt, sollte bis zu einer Stunde vor der Sitzung anreisen, um den Test in Ruhe durchführen zu können. Während der gesamten Sitzung ist durchgehend eine FFP2-Maske zu tragen. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Dies ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen. Aktuelle Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Die nächsten Sitzungen Betriebsausschuss Dienstag, 29.06.2021, 18 Uhr, Aula der Europaschule, Goethestraße 1, Bornheim Verwaltungsrat des Stadtbetriebs Bornheim -AöR- Mittwoch, 30.06.2021, 18 Uhr, Aula der Europaschule, Goethestraße 1, Bornheim Stadtbücherei Bornheim Mach mit beim Sommerleseclub Es ist soweit: der bundesweite Sommerleseclub kommt nach Bornheim! Ob groß oder klein, alleine oder im Team – alle sind herzlich eingeladen, dabei zu sein. Wer mitmachen möchte, besorgt sich bei der Stadtbücherei Bornheim das Logbuch, liest Bü- cher, hört Hörbücher und besucht die Veranstal- tungen. Jedes Mal gibt es einen Stempel ins Log- buch. Außerdem bekommt jeder Teilnehmende am Ende des Sommerleseclubs eine Urkunde. Und das Beste ist: Bei der großen Abschlussveranstaltung am Samstag, 11. September 2021, werden unter al- len, die mitmachen, coole Preise ausgelost. Zu ge- winnen es gibt drei Lese-Oskars und zwei Medail- len. Mitmachen lohnt sich! Und damit Leseratten der Lesestoff nicht zu schnell ausgeht, hat die Stadtbücherei Bornheim im Rahmen des Sommer- leseclubs in einen großen Schwung neuer Kinder- und Jugendbücher investiert. Zusammen mit den bereits vorhandenen Büchern warten damit rund 7.000 Medien darauf, entdeckt zu werden. Zur Teilnahme am Sommerleseclub ist ein gültiger Büchereiausweis nötig, der für Kinder und Jugend- liche übrigens kostenlos ist. Die Anmeldung ist ab Samstag, 26. Juni, möglich. Die Stempeljagd be- ginnt am Montag, 5. Juli. Bis Samstag, 28. August, haben dann alle Teilnehmenden Zeit, die Logbü- cher einzureichen. Die Anmeldeunterlagen können ab sofort in der Stadtbücherei Bornheim im Servatiusweg 19-23 während der Öffnungszeiten abgeholt werden. Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Stadtbücherei: www.stadtbuecherei-bornheim.de. Der Sommerleseclub ist ein Projekt des Kulturse- kretariats NRW Gütersloh und wird vom Ministeri- um für Kultur und Wissenschaft des Landes Nord- rhein-Westfalen gefördert. Piraten entern kunterbunten Spielenachmittag Beim kunterbunten Spielenachmittag, den die Ju- gendförderung der Stadt Bornheim gemeinsam mit dem Stadtteilbüro Bornheim, der Kinder- und Jugendeinrichtung „der Turm“, dem Bornheimer KinderTreff, dem Haus Regenbogen und der Euro- paschule auf die Beine gestellt hat, waren die Pi- raten los. „Wann seid ihr wieder da?“ – Kaum war der „Kun- terbunte Spielenachmittag“ vorbei, erkundigten sich die Kinder bereits nach dem nächsten Ter- min. Kein Wunder, haben die Kleinen nach der lan- gen Zeit des Lockdowns endlich wieder in der Gruppe einen abwechslungsreichen Tag erleben können. Unter dem Motto „Piraten“ erwartete die 6- bis 12-Jährigen auf dem Spielplatz in der Knipp- straße eine Menge Spaß und Abenteuer. Die klei- nen Freibeuter konnten an verschiedenen Statio- nen ihre Geschicklichkeit, Kreativität und Kampf- kunst unter Beweis stellen und anschließend ei- nen von vierzig tollen Preisen gewinnen. Was brauchen Piraten? Natürlich ein Fernrohr. Dieses konnten die Kinder an einer Station selber basteln. An einer weiteren Station mit dem Namen „Das Auge des Piraten“ bestand die Aufgabe darin, Kugeln auf eine Leiter zu werfen. Beim Pira- ten-Parcours diente eine Schwimmnudel als Sä- bel, mit dem es galt, den von einer Boxkugel dar- gestellten Gegner zu besiegen. Da zur Ausrüstung eines echten Piraten eine Augenklappe gehört, gab es die gleich dazu. Und zum Abschluss konn- ten die kleinen Freibeuter beim Piraten-Kegeln oder „Wikingerschach“ Augenmaß und Zielgenau- igkeit beweisen. Übrigens müssen die Kinder bis zum nächsten Spielenachmittag, der durch eine Spende der Stiftung „Rückenwind“ finanziert wur- de, nicht allzu lange warten. Denn schon im Sep- tember soll es wieder kunterbunt zugehen. Beim Sommerleseclub in der Stadtbücherei Bornheim gibt es coole Preise zu gewinnen. Foto: Stadt Bornheim Mit Schwimmnudeln bekämpften die kleinen Frei- beuter ihre Kontrahenten. Foto: Stadt Bornheim Hier fangen alle gerne an Wenn wir in Bornheim an Zukunft denken, denken wir an gesundes Wachstum. Bei uns gilt das Motto: Aller An- fang ist leicht – ob als Kita-Kind oder als Erzieher*in. Denn in Bornheim ist die Welt noch in Ordnung. Hier stimmt das Team, hier stimmt das Um- feld, hier stimmen die Möglich- keiten. Bewirb Dich jetzt als ERZIEHER*IN oder KINDERPFLEGER*IN bei der Stadt Bornheim: www.bornheim.de/ hier-anfangen Hitze und Trockenheit Brandgefahr steigt Wiesen, Wälder und Böschungen sind aufgrund der Hitze und kaum Regen extrem trocken. Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Bornheim warnt daher vor einer hohen Waldbrandgefahr und gibt wichtige Hinweise, wie man sich richtig verhält. So sollte man das Rauchen im Wald generell ganzjährig unter- lassen. Dies ist in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Oktober so- gar strikt verboten. Raucherin- nen und Raucher sollten auch keine Zigarettenkippen aus dem Auto werfen. Da heiße Katalysa- toren trockenes Gras entzünden können, sollten Autofahrerinnen und Autofahrer zurzeit keine Grasflächen und Feldwege be- fahren oder darauf parken. Auch ein Lagerfeuer kann schnell in einer Katastrophe enden: Gril- len oder gar offenes Feuer im Wald oder am Waldrand sind streng verboten. Außerdem sollte man keine Flaschen oder andere Gegenstände im Wald wegwerfen, da sie wie ein Brennglas wirken und einen Brand entzünden können. Bei einem Brand zählt jede Minu- te. Damit die Löschfahrzeuge im Ernstfall ungehindert zum Ein- satzort gelangen, müssen die Zufahrten zu Wäldern und Fel- dern freigehalten werden. Wer einen Waldbrand entdeckt, alar- miert am besten sofort die Feu- erwehr unter der 112. Bei einem Brand sofort die Feuerwehr alarmieren. Foto. Pixabay 13LindenbaumM Text-Box 25.06.2021

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