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News Ab Mittwoch greifen weitere Öffnungsschritte Alle Stadtgeschehen 31. Mai 2021 Inzidenzstufe 2 im Rhein-Sieg-Kreis / Medieninformation des Rhein-Sieg-Kreises Ab Mittwoch, 2. Juni 2021, gibt es weitere Lockerungen im Rhein-Sieg-Kreis. Der Rhein-Sieg-Kreis hat heute (31. Mai 2021) die Voraussetzungen für die so genannte Inzidenzstufe 2 der neuen Corona-Schutzverordnung erfüllt, die bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 35 zum Zuge kommt (unter 50 bis 35,1). Dies hat das Land NRW heute in der offiziellen Übersicht der Inzidenzstufen festgestellt. Damit greifen ab Mittwoch, 2. Juni 2021, weitere Öffnungsschritte. Die vergangene Woche in Kraft getretene Corona-Schutzverordnung sieht stufenweise Öffnungen für eine 7-Tage-Inzidenz unter 100, unter 50 sowie unter 35 vor. Bedingung ist, dass Kreise und kreisfreie Städte an fünf aufeinander folgenden Werktagen den jeweiligen Schwellenwert unterschreiten. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, greifen die Regelungen der niedrigeren Inzidenzstufe ab dem übernächsten Tag. Der Rhein-Sieg-Kreis hat am 26. Mai 2021 (Mittwoch) erstmals bei der 7-Tage-Inzidenz die Voraussetzungen für die Stufe 2 erfüllt und bewegt sich somit heute den fünften Werktag in Folge unterhalb des definierten Grenzwertes. Parallel läuft die „Zählung“ für die Inzidenzstufe 1, also die „U35-Regelungen“. Am 28. Mai 2021 (Freitag) lag die 7-Tage-Inzidenz im Rhein-Sieg-Kreis erstmals unter der Marke von 35,1. Setzt sich dieser Trend fort, wären am Mittwoch, 2. Juni 2021, die nötigen fünf Werktage erfüllt, so dass ab Freitag, 4. Juni 2021, die weitergehenden Öffnungen greifen könnten. Welche Lockerungen greifen ab Mittwoch im Rhein-Sieg-Kreis? Auch die Inzidenzstufe 2 wird weiterhin durch grundsätzliche Schutzmaßnahmen wie Abstandsregeln, Maskenpflicht und die Vorlage eines Test- oder Immunisierungsnachweises abgesichert. Grundsätzlich gilt: Geimpfte und Genesene (Immunisierte) sind negativ getesteten Personen gleichgestellt, sofern sie nicht typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus oder einer akuten Infektion aufweisen. Soweit für Zusammenkünfte und Veranstaltungen eine Höchstzahl zulässiger Personen oder Haushalte festgesetzt ist, werden immunisierte Personen nicht eingerechnet. Auch für Geimpfte und Genesene gelten jedoch weiterhin die allgemeinen Schutzmaßnahmen, etwa die Maskenpflicht. Im öffentlichen Raum gilt weiterhin grundsätzlich der Mindestabstand von 1,5 Metern. Kontaktbeschränkungen Kontaktbeschränkungen Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus drei Haushalten erlaubt. Außerdem sind Treffen im öffentlichen Raum für zehn Personen mit negativem Test aus beliebigen Haushalten zulässig. Zusätzlich dürfen immunisierte Personen aus weiteren Hausständen teilnehmen. Kommen ausschließlich immunisierte Personen zusammen, gibt es weder eine Begrenzung für die Personenzahl, noch für die Zahl der Haushalte. Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist Die Kundenbegrenzung reduziert sich auf eine Person pro 10 qm für die ersten 800 qm, darüber hinaus ist eine Person pro angefangene 20 qm zulässig. Click & meet sowie die Testpflicht waren bereits mit der Inzidenzstufe 3 nicht mehr erforderlich. Gastronomie Gastronomie Die Außengastronomie ist ohne negative Tests erlaubt. Die Innengastronomie darf geöffnet werden, wenn negative Tests vorliegen und eine Platzpflicht gegeben ist. Kantinen dürfen geöffnet werden - für Betriebsangehörige auch ohne vorherigen Test. Außerschulische Bildung Außerschulische Bildung Bereits seit der Inzidenzstufe 3 gilt: Präsenzunterricht ist ohne Begrenzung nach Personen oder Inhalten möglich; findet er in geschlossenen Räumen statt, ist ein Test erforderlich. Mit der Inzidenzstufe 2 ist bei negativem Testergebnis außen und innen auch die Unterschreitung des Mindestabstands möglich, sofern ein Sitzplan mit festen Sitzplätzen vorhanden ist. Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten ist innen mit bis zu 10 Personen erlaubt, sofern ein negatives Testergebnis vorliegt. Kinder-/Jugendarbeit Kinder-/Jugendarbeit Gruppenangebote sind innen mit 20 und außen mit 30 jungen Menschen ohne Altersbegrenzung und mit negativem Test erlaubt. Gruppenangebote sind auch innen ohne Maske möglich. Kultur Kultur Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos sind mit bis zu 500 Personen möglich, sofern ein Sitzplan, ein negativer Test sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorliegen. Bereits seit der Inzidenzstufe 3 gilt: Veranstaltungen sind außen mit bis zu 500 Personen mit Sitzplan und Test möglich, für die Sitzordnung gilt das Schachtbrettmuster. Der nicht berufsmäßige Probenbetrieb innen mit Gesang/Blasinstrumenten kann mit bis zu 20 Personen stattfinden, wenn ein negativer Test vorliegt. Es gilt bereits seit der Inzidenzstufe 3: Der nicht-berufsmäßige Probenbetrieb ist mit Test außen ohne Personenbegrenzung möglich. Museen usw. können ohne Terminvergabe öffnen. Sport Sport Außen ist Kontaktsport mit bis zu 25 Personen mit negativem Test sowie Kontaktverfolgung erlaubt sowie kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung und ohne Test. Innen ist kontaktfreier Sport (einschl. Fitnessstudios) mit negativem Test ohne Personenbegrenzung möglich (allerdings kein hochintensives Ausdauertraining). Kontaktsport ist innen mit Kontaktverfolgung und negativem Test für bis zu 12 Personen erlaubt. Außen sind bis zu 1.000 Zuschauerinnen und Zuschauer (maximal 33 Prozent der Kapazität) ohne vorherigen Test erlaubt. Innen sind bis zu 500 Zuschauerinnen und Zuschauer möglich, wenn negative Tests, ein Sitzplan und eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorliegen. Freizeit Freizeit Die Öffnung aller Bäder, Saunen usw. und Indoorspielplätze mit negativen Tests und Personenbegrenzung ist erlaubt. Wenn für das Land ebenfalls die Inzidenzstufe 2 gilt (aktuell Stufe 3), ist die Öffnung von Freizeitparks und Spielbanken mit negativen Tests und Personenbegrenzung möglich. Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen sind – wenn für das Land ebenfalls die Inzidenzstufe 2 gilt (aktuell Stufe 3) - mit negativen Tests möglich. Die Öffnung kleinerer Außeneinrichtungen (Minigolf, Kletterpark, Hochseilgarten) mit Test war bereits mit der Inzidenzstufe 3 möglich. Messen/Märkte Messen/Märkte Jahr- und Spezialmärkte mit Personenbegrenzung sind möglich. Mit negativen Tests sind auch Kirmeselemente zulässig. Messen und Ausstellungen mit Personenbegrenzung und Hygienekonzept waren bereits mit der Inzidenzstufe 3 möglich. Tagungen/Kongresse Tagungen/Kongresse Tagungen und Kongresse sind außen und innen mit bis zu 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern möglich, sofern negative Tests vorliegen. Beherbergung/Tourismus Beherbergung/Tourismus Die volle gastronomische Versorgung für private Gäste ist erlaubt. Private Veranstaltungen (ohne Partys) Private Veranstaltungen (ohne Partys) Private Veranstaltungen sind außen mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen möglich. Voraussetzung sind negative Tests. Die Abgrenzung von Partys und vergleichbaren Feiern von anderen privaten Veranstaltungen erfolgt unter infektiologischen Gesichtspunkten. Die strengeren Regeln gelten nach dem Begleiterlass des Landes zur Coronaschutzverordnung für Veranstaltungen, bei denen nach dem so genannten „typischen Gepräge“ mit der dauerhaften Einhaltung der Mindestabstände und ggf. Maskenpflichten nicht sicher gerechnet werden kann. Eine Party, bei der getanzt und die Abstände zwischen den Gästen kaum eingehalten werden und ein erhöhter Aerosolausstoß vorliegt, ist nicht möglich. Das gilt auch, wenn der Anlass der Party eine Hochzeit oder ein Geburtstag ist. ÖPNV ÖPNV Fahrgäste im ÖPNV müssen ab 6 Jahren weiterhin grundsätzlich eine Atemschutzmaske tragen. Kinder von 6 bis 13 Jahren sind von dieser Pflicht dann ausgenommen, wenn die Atemschutzmaske aufgrund der Passform „nicht sitzt“ – sie müssen dann eine medizinische Maske (OP-Maske) als Ersatz tragen. Medizinisch notwendige und sonstige Dienst- und Handwerksleistungen Medizinisch notwendige und sonstige Dienst- und Handwerksleistungen Hier gilt unabhängig von der Inzidenzstufe: Dienstleistungen im Gesundheitswesen (einschließlich Physio-, Ergotherapeuten, Podologen, medizinischer Fußpflege, Logopäden, Hebammen etc., Hörgeräteakustikern, Optikern, orthopädische Schuhmachern etc.), die medizinisch notwendig sind oder im Rahmen der Frühförderung erbracht werden, sind weiterhin ohne Negativtest möglich, auch wenn zulässigerweise nicht oder nicht dauerhaft eine Maske getragen wird. Sonstige Körpernahe Dienst- und Handwerksleistungen (v.a. Friseurleistungen, Gesichtsbehandlung, Kosmetik, Fußpflege, Nagelstudios, Maniküre, Massage, Tätowieren und Piercen) oder körperbezogene Dienstleistungen (z.B. Sonnenstudios) sind zulässig, wobei sowohl Kundinnen und Kunden als auch die Person, die diese Handwerks- oder Dienstleistungen ausführt, über einen Negativtestnachweis verfügen müssen, wenn die Kundin oder der Kunde zulässigerweise nicht oder nicht dauerhaft eine Maske trägt. Der Mindestabstand darf nur zwischen der Kundin oder dem Kunden einerseits und der leistungserbringenden Person andererseits unterschritten werden, muss aber zwischen Kundinnen und Kunden untereinander ständig gesichert eingehalten werden. Anforderungen an die Tests Es muss sich um ein Verfahren handeln, das in der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung aufgeführt ist. Dabei handelt es sich um Schnelltests, die vor allem in Bürgertestzentren von medizinischem oder fachkundig geschulten Personal durchgeführt werden oder aber um begleitete Selbsttests, der unter Aufsicht einer hierzu unterwiesenen oder zur Vornahme eines Coronaschnelltests befugten Person vorgenommen wird. Ein Selbsttest ohne fachkundige Aufsicht ist nicht ausreichend. Das negative Ergebnis muss von der Teststelle schriftlich oder digital bestätigt werden; hierbei handelt sich um Stellen, die offiziell zu Testung zugelassen sind (Beispiel: Bürgertestzentren oder Arztpraxen). Die Bestätigung muss mit einem Ausweisdokument vorgelegt werden. Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. Kinder bis zum Schuleintritt benötigen keinen Test. Bei Personen, die an einer beaufsichtigten Schultestung in Form einer PCR-Pooltestung teilgenommen haben, gilt als Zeitpunkt der Testung der Zeitpunkt der Ergebnisfeststellung. > Weitere Informationen unter www.rhein-sieg-kreis.de/coronaregeln oder auf der Website des Landes unter www.land.nw/corona . Die für das Land NRW geltende Inzidenzstufe kann täglich unter www.mags.nrw abgerufen werden. Übrigens: Das Land NRW hat die Kontaktadresse corona(at)nrw.de eingerichtet, an die sich Bürgerinnen und Bürger mit Fragen zur Coronaschutzverordnung wenden können.

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News Verwaltung am 2. Juni geschlossen Termine & Aktionen Alle Stadtgeschehen 31. Mai 2021 An den Brückentagen ist das Rathaus wie gewohnt geöffnet Die Stadtverwaltung Bornheim bittet um Verständnis, dass am Mittwoch, 2. Juni 2021, alle Dienststellen geschlossen bleiben. Dies gilt auch für die Volkshochschule Bornheim/Alfter. Der StadtBetrieb Bornheim hingegen ist an diesem Tag zu den üblichen Öffnungszeiten erreichbar, also von 8.30 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 16 Uhr. Besucher werden allerdings gebeten, vorher unter der Rufnummer 02227 9320-0 oder per E-Mail an sbbmail(at)sbbonline.de einen Termin zu vereinbaren. Zwar kann der sonst übliche Betriebsausflug an diesem Tag aufgrund der Pandemie zum zweiten Mal in Folge nicht stattfinden. Bürgermeister Christoph Becker möchte sich in Abstimmung mit dem Personalrat aber mit dem dienstfreien Tag bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für den täglichen Einsatz bedanken. Bei dringenden Anliegen ist der städtische Bereitschaftsdienst telefonisch unter 0172 8740853 zu erreichen. Bei Rohrbrüchen, Schäden im Kanalnetz und zur Sicherstellung der Wasserversorgung kann man die Störungshotline des StadtBetriebs unter 02227 9320-77 anrufen. Feuerwehr und Rettungsdienst sind wie immer erreichbar unter der Rufnummer 112, die Polizei unter 110. An den sogenannten „Brückentagen“ am Freitag, 14. Mai und 4. Juni 2021, sind die Dienststellen der Stadtverwaltung nach Terminvereinbarung wie gewohnt von 8.30 bis 12.30 Uhr geöffnet; Bürgerbüro und Infocenter öffnen bereits um 7.30 Uhr. Termine beim Bürgerbüro erhält man unter 02222 945-181 und -182 oder per E-Mail an buergerbuero(at)stadt-bornheim.de . Für alle anderen Dienststellen findet man die Ansprechpartner unter www.bornheim.de/ansprechpartner oder über die Telefonzentrale (02222 945-0).

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News Haltepunkte: barrierefrei und sicher Verkehr Alle Stadtgeschehen 26. Mai 2021 Nutzerfreundlich, behindertengerecht und sicher: Die Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) hat an der Strecke der Stadtbahnlinie 18 die Haltepunkte umfangreich modernisieren lassen. Auf Bornheimer Stadtgebiet wurden insgesamt sieben Stationen optimiert. Informierten über die "neuen" Haltepunkte: (v.l.) Mobilitätsmanager der Stadt Bornheim, Maximilian Probierz, Ortsvorsteher Dominik Pinsdorf, Berthold Suermann, Leiter des HGK-Bereiches Netz, und Bürgermeister Christoph Becker Bei einem Ortstermin an der Haltestelle Bornheim informierten Bürgermeister Christoph Becker, Mobilitätsmanager Maximilian Probierz von der Stadt Bornheim und Ortsvorsteher Dominik Pinsdorf gemeinsam mit Vertretern der HGK über die erfolgten Maßnahmen. „Ich begrüße es sehr, dass die Häfen und Güterverkehr Köln AG die Haltepunkte in unserem Stadtgebiet optimiert. Denn jede Investition in den ÖPNV ist eine gute Investition. Schließlich gilt es, den ÖPNV attraktiver zu machen, wenn wir es mit der Verkehrswende ernst meinen“, sagt Bürgermeister Christoph Becker. Im Mittelpunkt der erfolgten Maßnahmen stand zum einen der behindertengerechte Ausbau der Haltepunkte, die jetzt barrierefrei erreichbar sind. Außerdem wurden taktile Leitstreifen eingerichtet, um Fahrgästen mit Sehbehinderungen eine bessere Nutzung des ÖPNV zu ermöglichen. Weiterhin war ein zentrales Ziel, die Sicherheit und den Service für die Fahrgäste zu erhöhen. So verfügen die Haltepunkte nun über moderne Fahrgast-Informationsanzeiger mit einer zusätzlichen Serviceruftaste. Das ebenfalls verbaute Videoüberwachungssystem erhöht speziell in den Abend- und Nachtstunden das soziale Sicherheitsempfinden der wartenden und ankommenden Passagiere. Als Nebeneffekt werden so auch erfahrungsgemäß Schäden durch Vandalismus erheblich reduziert und die Verfolgung von Straftaten durch die Ermittlungsbehörden erleichtert. Getreu dem Motto „Besser sehen und gesehen werden“ sorgt die Erhöhung der Mindestleuchtstärken zusätzlich in den Nachtzeiten für ein größeres Sicherheitsgefühl. Neue Fahrgastunterstände bieten dazu einen besseren Wetterschutz. „Als Infrastruktur-Betreiber ist es uns ein großes Anliegen, dass die Fahrgäste den Aufenthalt an den Haltepunkten des HGK-Netzes so angenehm und sicher wie möglich empfinden. Die baulichen Optimierungen tragen dazu erheblich bei“, so Berthold Suermann, Leiter des HGK-Bereiches Netz.

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News Gespinstmotte statt Eichenprozessionsspinner Rat & Hilfe Merten 25. Mai 2021 Landesweit sind bereits erste Nester des Eichenprozessionsspinners gesichtet worden. Am Pfingstwochenende erreichte auch das Umwelt- und Grünflächenamt der Stadt Bornheim die erste Meldung, dass am Herrenhäuschenweg bei Merten einige Gehölze von der Raupe befallen seien. Der Verdacht hat sich jedoch nicht bestätigt. Das Nest der Gespinstermotte kann leicht mit dem des Eichenprozessionsspinners verwechseltwerden. FOTO: Joachim Trafkowski Denn eine Überprüfung vor Ort hat ergeben, dass es sich um harmlose Gespinstmotten gehandelt hat. Die Raupen der Gespinstmotten überziehen Stämme, Äste und Zweige mit einem „Gespinst“, um sich vor Fressfeinden wie Vögeln oder auch Witterungseinflüssen wie Regen zu schützen. Die Gehölze überstehen das zumeist unbeschadet. Und auch für den Menschen sind die Tiere ungefährlich. Anders der Eichenprozessionsspinner, der fast ausschließlich Eichen befällt. Gefährlich ist allerdings nicht die Raupe an sich. Vielmehr sind es die Brennhaare, die toxisch sind und für Menschen unangenehm werden können. Kommt man mit den Härchen der Schmetterlingslarve in Kontakt, reagiert die Haut oftmals mit Rötungen und einem starken Juckreiz, der bis zu mehreren Tagen andauern kann. Seltener kommt es zu Schleimhaut-Reizungen der Atemwege. Husten, Bronchitis und Asthma können die Folgen sein. Sind die Augen betroffen, kommt zu Rötung, Juckreiz und Bindehautentzündung. In sehr seltenen Fällen können auch Allgemeinsymptome wie Fieber oder Kreislaufreaktionen ausgelöst werden. Da die Haare auch vom Wind verbreitet werden, kann nicht nur der unmittelbare Kontakt mit den Raupen, sondern auch schon der Aufenthalt in der Nähe befallener Bäume gefährlich sein kann. Daher werden Vorkommen in Bäumen, die sich in oder Nähe von Wohngegenden befinden, konsequent bekämpft. Es wird davor gewarnt, die Raupen oder deren Nester zu berühren oder sich in der Nähe von befallenen Bäumen aufzuhalten. Besondere Vorsicht ist von etwa Ende Mai bis Ende August geboten. Das Umwelt- und Grünflächenamt der Stadt Bornheim bittet Bürgerinnen und Bürger, die ein Nest des Eichenprozessionsspinners entdeckt haben, den Fund zu melden. Hinweise nimmt das Umwelttelefon, Tel.: 02222 945-310, entgegen, oder können per E-Mail an umwelt@stadt-bornheim.de gemeldet werden. Hilfreich sind möglichst genaue Angaben zum Ort des Vorkommens und Fotos der Raupen beziehungsweise deren Nester. Nähere Informationen gibt es auf der städtischen Internetseite unter www.bornheim.de/leben-familie/umwelt-natur/natur/eichenprozessionsspinner/ .

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News Erster Spatenstich für neue Kita in Kardorf Schulen & Kitas Termine & Aktionen Kinder & Eltern Neubürger Kardorf 20. Mai 2021 Großer Bahnhof im Gewerbegebiet Kardorf: Der Bornheimer Bauunternehmer Manuel Uttendorf hatte zum ersten Spatenstich zum Bau eines Multifunktionsgebäudes eingeladen. In dem neuen Gebäude wird unter anderem auch eine neue Kita eingerichtet. Elanvoller erster Spatenstich: Alt-Bürgermeister Wolfgang Henseler (l.) und Nachfolger Christoph Becker (2.v.l.) auf der einen sowie Unternehmer Manuel Uttendorf (2.v.r) und Bastian Brockfeld (r.) auf der anderen Seite. Beim Spatenstich konnte Uttendorf auf tatkräftige Unterstützung zählen: Neben Bürgermeister Christoph Becker, der Familiendezernentin der Stadt Bornheim, Alice von Bülow, und Jugendamtsleiter Maruan Azrak waren Kardorfs Ortsvorsteher Gottfried Düx, der Chef der Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Bornheim, Joachim Strauß, sowie die Architektin Jacqueline Prößl und Diplom-Ingenieur Bastian Brockfeld, die das Projekt umsetzen werden, dabei. Gerne hat auch Alt-Bürgermeister Wolfgang Henseler einen Spaten in die Hand genommen. Denn in seiner Amtszeit ist das Projekt bereits auf den Weg gebracht worden. Neben der Kindertagesstätte sollen in dem Multifunktionsgebäude eine Altentagespflegeeinrichtung, eine Arztpraxis und ein Fitnessstudio untergebracht werden. Manuel Uttendorf hat von der Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Bornheim (WFG) ein 4.485 Quadratmeter großes Gewerbegrundstück erworben. Die WFG hat übrigens am 17. Mai 2021 auch den Kaufvertrag für das letzte Grundstück im Gewerbegebiet Kardorf notariell beurkunden lassen. Damit sind an diesem Standort rund 46.000 Quadratmeter Gewerbefläche für die Ansiedlung von rund 30 Unternehmen vermarktet worden. Als stetig wachsende Kommune war die Stadt Bornheim vor einigen Jahren bereits auf der Suche nach geeigneten Standorten für den Neubau von Kindergartengebäuden. Daraus ergaben sich die aktuell kurz vor der Fertigstellung stehenden Standorte im Maarweg (Roisdorf) und Hexenweg (Bornheim). Von der Suche der Stadt erfuhr auch Manuel Uttendorf, der seit vielen Jahren in Sechtem einen Fliesenlegerbetrieb hat und selbst Vater dreier Kinder ist. Daraufhin bot er der Stadtverwaltung Ende 2019/Anfang 2020 an, als Investor ein Neubauprojekt im Kardorfer Gewerbegebiet "Auf dem Knickert" zu realisieren. Im August 2020 stellte er gemeinsam mit Bastian Brockfeld die Planungen des Projekts im Jugendhilfeausschuss der Stadt Bornheim vor. Die Bornheimer Gremien standen dem Vorhaben positiv gegenüber. Die Stadtverwaltung Bornheim begleitete das Vorhaben konstruktiv, brachte in Abstimmung mit dem Bauherrn Änderungswünsche hinsichtlich der Gestaltung des Gebäudes ein und erteilte am 19. März 2021 die Baugenehmigung für das Multifunktionsgebäude. Das Gebäude selbst verfügt über ein Flachdach und erhält eine Klinkerfassade. Eine großzügige Tiefgarage bietet ausreichend Pkw-Stellplätze (65) und reduziert den Flächenverbrauch zu Gunsten von Außenspielplätzen. Außerdem sollen 72 Fahrradstellplätze entstehen. Zur Anwendung kommen modernste Bau- und Raumtechnik. Zudem trägt das Gebäude dem Klimaschutz Rechnung. In unmittelbarer Nähe zum KVB-Bahnhof Bornheim-Waldorf (Linie 18) gelegen, verfügt der Standort zudem über eine gute ÖPNV-Anbindung. Geplanter Fertigstellungstermin ist der Sommer 2022, sodass die Kita mit Beginn Kindergartenjahres 2022/2023 den Betrieb aufnehmen könnte. Die Investitionssumme beläuft sich auf rund 12 Millionen Euro. Die Kita selbst wird barrierefrei gestaltet und erhält Räumlichkeiten im Erdgeschoss und 1. Obergeschoss. Auf jeweils 440 Quadratmeter entstehen unter anderem Gruppen-, Aufenthalts-, Ruhe- und Mehrzweckräume sowie Bewegungsflächen, Küchen, Bäder und Büroräume. Außerdem stehen eine überdachte Terrasse und Außenspielflächen zur Verfügung. Die Außenflächen umfassen rund 1.100 Quadratmeter. Geplant ist, dass für die Kindertagesstätte ein freier Träger gefunden wird. Eine entsprechende Ausschreibung muss noch erfolgen. Ausgerichtet ist die Kindertageseinrichtung auf 4 Gruppen. 20 Plätze für 2- bis 6-Jährige, wobei die Anzahl der Kinder im Alter von zwei Jahren je Gruppe mindestens vier, aber nicht mehr als sechs betragen sollen (Gruppenform I), 10 Kinder im Alter von unter 3 Jahren (Gruppenform II) sowie zwei Gruppen der Gruppenform III (je nach Betreuungsstunden 20 bis 25 Kinder im Alter von drei Jahren und älter). Damit würden mindestens 70 Plätze neu geschaffen, von denen zwischen 14 und 16 Plätze für unter Dreijährige bestimmt sind. Insgesamt stehen im Sozialraum Dersdorf/Waldorf/Kardorf dann mindestens 314 Plätze zur Verfügung, von denen 74 Plätze für unter Dreijährige vorgesehen sind.

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News Korken sammeln für einen guten Zweck Nachhaltigkeit, Klima & Umwelt Service Alle Stadtgeschehen 19. Mai 2021 Die Korkensammlung im Bornheimer Rathaus ist sehr gut angelaufen. Die Korkensammelstelle befindet sich in der Bürgerhalle im Bornheimer Rathaus Nachdem sich die Stadt Bornheim der „KORKampagne“ des Naturschutzbunds Deutschland (NABU) angeschlossen und Ende März wieder einen Sammelbehälter im Rathausfoyer aufgestellt hat, sind bereits 50 Kilogramm Korken zusammengekommen, das entspricht rund 10.000 Stück. Einige Menschen haben dabei größere Mengen abgegeben, die sie über längere Zeit gesammelt hatten. „Wir freuen uns sehr über die große Resonanz und hoffen, dass die Sammelbehälter weiterhin gut gefüllt werden“, erklärt Irmgard Mohr vom Umwelt- und Grünflächenamt der Stadt Bornheim. Außerdem hat die Stadt in Schulen, Kindergärten und Kirchengemeinden für die Einrichtung weiterer Sammelstellen geworben. Einige machen bereits bei der Sammelaktion mit und haben Plakate und Flyer dazu erhalten. Mit dabei sind die Evangelischen Kirchengemeinden Hemmerich und Hersel, das Alexander-von-Humboldt-Gymnasium, die Europaschule, die Grundschulen Rösberg und Walberberg sowie die Kitas „Klapperschuh“ und „Blumenwiese“. Insgesamt wurden bisher vier Pakete mit je 10 bis 15 Kilogramm Korken an gemeinnützige Werkstätten für benachteiligte Menschen bei Trier weitergeleitet, wo sie zu Dämmgranulat verarbeitet werden. Aus dem Verkaufserlös unterstützt der NABU Kranichschutzprojekte in Spanien – der Heimat der Korkeichen – und Deutschland. > Der Sammelbehälter im Rathaus steht vom Haupteingang kommend links (Richtung Infozentrum) an der Vitrine. Auch in anderen städtischen Einrichtungen, einigen Schulen, Kindergärten und Kirchengemeinden stehen Sammelbehälter bereit. Bei den Korken sollte darauf geachtet werden, dass es sich um reinen Kork handelt und nicht um die täuschend echt aussehenden Kunststoffvarianten. Wer gerne selbst eine Sammelstelle einrichten möchte, meldet sich beim Umwelttelefon der Stadt Bornheim: 02222 945-310.

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News Kinder schnuppern Zirkusluft Kinder, Jugend & Familie Schulen & Kitas Walberberg 19. Mai 2021 Zirkusmusik, lautes Kinderlachen und pure Begeisterung drangen in der ersten Maiwoche aus den Räumen des städtischen Familienzentrums „Sonnenblume“ in Walberberg. Grund war die Zirkuswoche, die den Kindern täglich Spaß und Unterhaltung bot. Die Piraten begeisterten mit akrobatischen Einlagen Als das Team des Familienzentrums vor zwei Jahren begonnen hatte, das Zirkusprojekt zu planen, war der Begriff „Corona“ noch unbekannt. Eigentlich hätte es ein großes Fest mit vielen Besuchern und einem umfangreichen Rahmenprogramm werden sollen. Wegen Corona musste zwar das Konzept geändert werden, Spaß und Spannung gab es dennoch reichlich. Janet Kretschmer und Miriam Zömbik vom Kölner Spielzirkus kamen täglich mit etlichen Kisten und Zubehör in die Einrichtung, um den Kindern in den bunt geschmückten Gruppenräumen die Zirkuswelt näherzubringen. Zwischen selbstgebastelten Zirkuszelten, wilden Löwen aus Pappe und Feuerringen übten sich die Kleinen in Akrobatik und Jonglage, formierten sich zu Menschenpyramiden und hatten Freude beim Seiltanz. Am letzten Tag waren alle ziemlich aufgeregt, galt es doch das Erlernte bei einer gruppeninternen Vorstellung zu präsentieren: Gespenster jonglierten mit Tüchern, Bob der Baumeister und sein Team zeigten ihr Können mit den Balanciertrommeln, „Vögel“ schritten wagemutig über das Drahtseil und wilde Piraten beeindruckten mit akrobatischen Einlagen. In einem anderen Raum wateten mutige Fakire über spitze „Scherben“ und „Nagelbretter“, grüne Marsmenschen schwangen Teller auf Stäben und Noah gelang es sogar, mit Seidentüchern einen Zauberbrokkoli aus seiner Hand zu zaubern. Zum Abschluss sangen alle gemeinsam das Lied „Im Zirkus ist der Teufel los“. Auch die Jüngsten durften Zirkusluft schnuppern, indem sie als Löwen verkleidet durch „Feuerreifen“ sprangen und mit bunten Bändern tanzten. Finanziert wurde dieses gelungene Projekt vom Förderverein Sonnenblume und mit Mitteln des Familienzentrums.

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News Kindertagespflege bietet berufliche Perspektive Kinder, Jugend & Familie Termine & Aktionen Alle Stadtgeschehen 18. Mai 2021 Mit der Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson bietet die Stadt Bornheim in Kooperation mit der Volkshochschule Bornheim/Alfter Menschen, die interessiert an der Arbeit mit Kindern sind, eine berufliche Perspektive. Nun stehen die Termine für die Informationsabende fest. Kindertagespflegeperson werden: Interessierte können sich für die Infoabende 2021 anmelden Menschen, die mit Kindern arbeiten wollen, Kinder auf ihrem Weg begleiten möchten und einen erfüllenden Beruf mit vielfältigen und herausfordernden Aufgaben suchen, bei dem Sie selbstständig tätig sind, bietet die Kindertagespflege eine neue berufliche Perspektive. Die Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson erfolgt durch die Volkshochschule (VHS) Bornheim/Alfter. Voraussetzung ist die Teilnahme an einem Informationsabend, entweder am Mittwoch, 26. Mai 2021, oder am Montag, 21. Juni 2021, jeweils von 18:30 bis 20 Uhr. Der Infoabend am 26. Mai findet online statt. Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten einen Überblick über inhaltliche und organisatorische Einzelheiten und haben die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Anmeldungen nimmt die VHS im Internet unter www.vhs-bornheim-alfter.de entgegen. Der neue Qualifizierungskurs beginnt am Montag, 23. August 2021; die Abschlussprüfung ist für Dezember 2022 vorgesehen. Fragen zum Qualifizierungskurs beantwortet Verena Salber von der VHS telefonisch unter 02222 945-463 oder per E-Mail an verena.salber(at)stadt-bornheim.de . Weitere Informationen rund um den Beruf der Kindertagespflegeperson erhalten Interessierte bei der Fachberatung für Kindertagespflege der Stadt Bornheim. Ansprechpartnerinnen sind Nina Dammering, Telefon: 02222 9437-5467, E-Mail: nina.dammering(at)stadt-bornheim.de , und Melanie Sessink, Telefon: 02222 9437-5451, E-Mail: melanie.sessink@stadt-bornheim.de .

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News Anregungen und Ideen zum Klimaanpassungskonzept Nachhaltigkeit, Klima & Umwelt Alle Stadtgeschehen 17. Mai 2021 Zur Erstellung des Klimaanpassungskonzepts für die Region Rhein-Voreifel sind nun Anregungen und Ideen aus der Bürgerschaft und der Fachöffentlichkeit gefragt. Klimamap Rhein-Voreifel Dazu können Bürgerinnen und Bürger der Kommunen Alfter, Bornheim, Meckenheim, Rheinbach, Swisttal und Wachtberg sowie Akteure aus Wirtschaft, Industrie und Politik eine interaktive Karte nutzen. Im Internet unter www.rhein-voreifel.klimamap.de können Maßnahmenvorschläge verortet werden, mit denen die Auswirkungen von Hitze, Starkregen und Sturm verringert werden. Zudem können Orte benannt werden, an denen mit dem Einsatz von Bäumen und anderen Pflanzen Hitzeinseln reduziert werden. Über das seit März 2021 freigeschaltete Kartentool wurden bereits über 100 Einträge gesammelt, von denen sich der Großteil bislang auf Wachtberg bezieht. Nach Themen geordnet sind bislang mehr als 50 Prozent der Anregungen Vorschläge für Orte, an denen Bäume gepflanzt werden könnten. 23 Prozent der Maßnahmen beziehen sich auf Maßnahmen zur Reduzierung von Hitze, jeweils zwölf Prozent auf Anpassungen im Bereich Sturm und Niederschlag. Klimaschutzmanager Tobias Gethke hofft, dass weitere Kommunen noch nachziehen: „Um die spätere, gemeinsame Umsetzung von Maßnahmen zur Klimaanpassung zu erhöhen, sind Vorschläge und Hinweise aus der Bürgerschaft, Politik und von Fachexperten dringend erforderlich. Wir wissen, dass sowohl der Handlungsdruck als auch das Interesse in allen sechs Kommunen hoch ist und hoffen deshalb auf noch weitere Einträge.“ Die Nutzung der „KlimaMap“ ist noch in den kommenden Wochen möglich. Neben der interaktiven Karte sollen in den kommenden Wochen Experten verschiedener Fachrichtungen auch über Online-Veranstaltungen beteiligt werden. Diese sollen mit ihrem Fachwissen, z. B. aus den Bereichen Land- und Forstwirtschaft, ihre Betroffenheiten und möglicherweise schon geplante Maßnahmen erörtern, sodass das Konzept an den entsprechenden Stellen ansetzen kann. „Die Land- und Forstwirtschaft sowie verschiedene andere Bereiche leiden besonders unter den Auswirkungen des Klimawandels. Deshalb spielen sie bei der Konzepterstellung eine sehr wichtige Rolle“, erklärt Tobias Gethke. Neben den Online-Veranstaltungen ist auch noch eine größere Bürgerveranstaltung in der zweiten Jahreshälfte vorgesehen. Dort haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich über die entwickelten Maßnahmen zu informieren und diese zu diskutieren. Sollte sich der bisherige Trend des Infektionsgeschehens weiter fortsetzen, soll diese Veranstaltung auch vor Ort durchgeführt werden. > Bei Fragen oder Problemen mit der KlimaMap erreichen Sie einen Ansprechpartner unter: K.PLAN Klima.Umwelt & Planung GmbH Telefon: 0234 96648166 E-Mail: info(at)stadtklima.ruhr

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News Maßnahmenpaket für Kinder und Jugendliche Kinder, Jugend & Familie Rat & Hilfe Jugendliche Kinder & Eltern Stadtgeschehen 17. Mai 2021 Die Stadt Bornheim hat ein ganzes Maßnahmenpaket geschnürt, um die Folgen der Corona-Pandemie für Kinder und Jugendliche abzumildern. Die Stadt ermöglicht Schulen u.a. Gruppenangebote an der frischen Luft „Wir sehen und hören täglich, dass Kinder und Jugendliche und deren Familien auch in Bornheim massiv unter den Corona-Einschränkungen ihres Lebens leiden. Viele Familien hat die Situation an den Rand ihrer Kraft gebracht. Deshalb wollen wir mit verschiedenen Maßnahmen Unterstützung anbieten“, erklärt die Schul- und Familiendezernentin der Stadt Bornheim Alice von Bülow. Finanziell werden die Familien durch den Erlass zweier weiterer Beitragsmonate für Kindertageseinrichtung und OGS entlastet. „Ganz wichtig ist jetzt aber auch die Betreuungssituation zu verbessern und den Kinder- und Jugendlichen zu ermöglichen, dass Sie wieder Schönes, insbesondere in der Gruppe, erleben können“, betont von Bülow. Deshalb unterstütze die Stadt die Grundschulen dabei, die Notbetreuung auszubauen bei gleichzeitiger Beachtung des Infektionsschutzes, indem etwa der Wechselunterricht in kleinen Gruppen beibehalten werde. Familien, die Betreuungsbedarf haben, sind aufgefordert, sich bei ihren Schulen zu melden. Denn an vielen Standorten ist es möglich, weitere Gruppen einzurichten. Bornheimer Schülerinnen und Schüler können einen Gruppenausflug zur Schafweide unternehmen Darüber hinaus entlastet die Stadt Bornheim die Schulen, indem das Amt für Kinder, Jugend und Familie es ermöglicht, viele verschiedene Gruppenangebote wahrzunehmen. So geht es in den kommenden Wochen verstärkt nach draußen: Gemeinsam werden Filz- und Töpferarbeiten hergestellt, Zeit mit Tieren auf der Schafsweide verbracht, im Seilgarten der Jugendakademie Walberberg geklettert oder Theater gespielt. Ermöglicht wird das alles mit Fördermitteln aus dem Programm „Extrazeit zum Lernen“. „Nach vielen Wochen des Abstands und der stärkeren Isolation sollen die Kinder wieder etwas erleben können“, betont Alice von Bülow. In den Sommerferien würden an vielen Schulstandorten Förderangebote gemacht, bei denen es darum geht, beim Lernen zu helfen. Die Stadt freut sich über ehrenamtliche Unterstützung. Personen, die sich aufgrund ihrer beruflichen Erfahrung in der Lage fühlen, Kindern und Jugendlichen dabei zu helfen, die Lücken, die durch das lange Lernen auf Distanz entstanden sind, zu füllen, sind aufgerufen, sich per E-Mail an vorzimmer(at)stadt-bornheim.de zu melden. „Kinder und Jugendliche haben in den letzten Monaten massiv zurückstecken müssen. Jetzt benötigen sie unsere Solidarität“, betont Bornheims Schul- und Familiendezernentin.

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