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News Grünpatin oder Grünpate werden Nachhaltigkeit, Klima & Umwelt Alle Stadtgeschehen 28. April 2021 Die Stadt freut sich über alle, die sich für die „Natur vor der Haustür“ mitverantwortlich fühlen und lädt Interessierte ein, Grünpatin oder Grünpate zu werden. Die Stadt Bornheim sucht Grünpatinnen und Grünpaten Grünanlagen in der Stadt steigern die Lebensqualität. Daher ist die Stadt Bornheim natürlich immer bemüht, die Anlagen in einem guten Zustand zu halten. Bei der Vielzahl der Aufgaben des Stadtbetriebs, der für die Pflege zuständig ist, und angesichts der kommunalen Finanzsituation kann zurzeit aber nur eine Grundpflege erfolgen. Daher freut sich die Stadt über alle, die sich für die „Natur vor der Haustür“ mitverantwortlich fühlen und lädt Interessierte ein, Grünpatin oder Grünpate zu werden. Grünpatinnen und Grünpaten halten die Grünanlagen, die ihnen anvertraut wurden von Unkraut frei, säubern sie ggf. von Abfällen, gießen bei Bedarf die Pflanzen und können auch die Mahd kleinerer Rasenflächen übernehmen. Neu- oder Ersatzpflanzungen nimmt in der Regel weiterhin die Stadt vor, nach Abstimmung mit den Gärtnerinnen und Gärtnern kann die Bepflanzung aber auch von den Patinnen oder Paten gestaltet werden. Wenn ein Baum im Patenschaftsbeet steht, verbleiben Pflegemaßnahmen wie Schnitt bei der Stadt, die Patinnen und Paten werden aber gebeten, die Bäume zu wässern. Die Stadt freut sich übrigens auch, wenn Anlieger ohne Patenschaft die Bäume vor ihrer Haustür wässern. Wenn Sie eine Grünfläche in Ihrer Nähe betreuen möchten, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer 02222 945-310 beim Umwelttelefon. Dann werden Sie als Patin bzw. Pate registriert und erhalten eine Urkunde über Ihre Patenschaft sowie ein Steckschild für „Ihr“ Beet.

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News Aktuelle Services der Bücherei Stadtbücherei Service Alle Stadtgeschehen 26. April 2021 Infolge der Corona-Notbremse bietet die Stadtbücherei Bornheim aktuell wieder ihren kontaktlosen Bestell-Service an. Leserinnen und Leser können nach Terminvereinbarung kontaktlos Medien ausleihen und zurückgeben. Die Verwaltung bittet um Verständnis, dass der Aufenthalt in der Bücherei zurzeit nicht möglich ist – auch nicht mit einem tagesaktuellen negativen Schnelltest. Wer beim Stöbern im Katalog auf der Homepage der Stadtbücherei etwas Interessantes gefunden hat, kann die Bestellung zusammen mit der Nummer seines Büchereiausweises per E-Mail an stadtbuecherei(at)stadt-bornheim.de schicken. Kurze Bestellungen können auch telefonisch unter 02222 938-565 durchgegeben werden – und zwar zu folgenden Öffnungszeiten: montags und donnerstags von 10 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 18 Uhr, dienstags von 14 bis 17 Uhr, freitags von 10 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 18 Uhr sowie samstags von 9.30 12.30 Uhr. . Die Mitarbeiterinnen bereiten die Bestellung dann vor und vereinbaren einen Termin für die Abholung in der Stadtbücherei im Servatiusweg 19-23. Wer DVDs oder Bücher zurückgeben möchte, kann ebenfalls per E-Mail oder Telefon einen Termin für die Rückgabe vereinbaren. Darüber hinaus stehen den Nutzern unter www.onleihe.de/rhein-sieg rund um die Uhr E-Medien zur Verfügung, die sie bequem und ohne zusätzliche Kosten von zu Hause aus herunterladen können. Die Stadtbücherei Bornheim bittet außerdem darum, Medien kurzfristig zurückzugeben, bei denen die Ausleihfrist abgelaufen ist, damit auch andere Lesende die Medien entleihen können. Medien werden nicht mehr automatisch verlängert, sodass wieder Mahngebühren berechnet werden. Da sich die Corona-Schutzmaßnahmen aufgrund der dynamischen Lage kurzfristig ändern können, werden die Nutzerinnen und Nutzer der Stadtbücherei gebeten, vor einem Besuch auf die Homepage der Stadtbücherei zu schauen oder Kontakt mit dem Team der Stadtbücherei aufzunehmen.

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News Notbremse im Rhein-Sieg-Kreis: Keine Veränderungen für Schulen und Kitas Alle Stadtgeschehen 22. April 2021 Medieninformation des Rhein-Sieg-Kreises Die Regelungen der Notbremse werden im Rhein-Sieg-Kreis weiterhin nicht verschärft. Auch im Bereich Schulen und Kitas gibt es erst einmal keine kreisweiten Veränderungen. Da der Rhein-Sieg-Kreis in vielerlei Hinsicht sehr eng mit der Stadt Bonn verflochten ist und weil es zahlreiche Fälle von „grenzüberschreitenden“ Besuchen von Schulen und Kitas gibt, hatte Landrat Sebastian Schuster das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW gebeten zu prüfen, ob es sinnvoll wäre, die bereits in der Stadt Bonn geltenden Einschränkungen im Bereich der Schulen und Kinderbetreuung, auch für den Rhein-Sieg-Kreis zu übernehmen, selbst wenn die Inzidenz im Kreisgebiet noch deutlich von der 200er-Marke entfernt ist. Für den Bereich der Schulen hat das MAGS diese Anfrage jetzt abschlägig beschieden. Das bedeutet, dass es bei den Schulen im Kreisgebiet vorläufig beim Wechselunterricht bleibt. Ausnahmen bilden nach wie vor die Abschlussklassen, die in Präsenz beschult werden. Eine Allgemeinverfügung, die kreisweit den Wechsel in den Distanzunterricht vorgibt, kann laut MAGS derzeit für den Rhein-Sieg-Kreis nicht verfügt werden. Anders beurteilt das MAGS die Anfrage für die Kitas – hier hat das NRW-Gesundheitsministerium dem Rhein-Sieg-Kreis die Option zum Wechsel in den eingeschränkten Pandemiebetrieb eröffnet. „Wir werden von dieser Option aber vorerst keinen Gebrauch machen“, erklärt Landrat Sebastian Schuster. „Ich habe mich mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern hierzu abgestimmt. Das Votum ist einstimmig – wir halten eine Regelung ausschließlich für die Kindertagesbetreuung für nicht zielführend. Ein eingeschränkter Pandemiebetrieb wäre nur als Teil eines Gesamtprozesses für Schulen und Kitas sinnvoll.“ Wichtig sei, dass die rechtlichen Fragen bereits jetzt geklärt sind, um bei Bedarf umgehend agieren zu können. Eine auch die Schulen umfassende Regelung hatte das MAGS mit Blick auf das aktuell stabile Infektionsgeschehen im Rhein-Sieg-Kreis aber abgelehnt. „Wir werden das Infektionsgeschehen in den Kitas aber weiter engmaschig beobachten und bei Bedarf auf die vom MAGS gewährte Option zurückgreifen“, erläutert Landrat Sebastian Schuster. Aktuell gibt es im Rhein-Sieg-Kreis 13 Kitas, in denen bei den betreuten Kindern und Erzieherinnen bzw. Erziehern in insgesamt 34 Fällen eine Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen wurde. Eingeschränkter Pandemiebetrieb in der Kindertagesbetreuung Der eingeschränkte Pandemiebetrieb basiert auf dem Konstrukt des aktuellen, eingeschränkten Regelbetriebs mit einer Trennung der Gruppen in fest zugeordneten Räumen und einer Reduzierung der wöchentlichen Betreuungszeit um zehn Stunden gegenüber dem Normalbetrieb. Im Gegensatz zum eingeschränkten Regelbetrieb ist der eingeschränkte Pandemiebetrieb aber auch mit dem dringenden Appell an die Eltern verbunden, ihre Kinder wann immer möglich selber zu betreuen und nur im Notfall auf das Betreuungsangebot der Kita zurückzugreifen. Ob sie das Angebot der Kita-Betreuung in Anspruch nehmen, entscheiden die Eltern aber weiterhin eigenverantwortlich – es sind keine Bescheinigungen der Arbeitgeber oder ähnliche Nachweise vorgesehen, die die Tätigkeit in einem systemrelevanten Bereich belegen. Unter www.rhein-sieg-kreis.de/notbremse können weitere Informationen zur Notbremse abgerufen werden.

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News Kreis verschärft die Regelungen der Notbremse vorerst nicht Alle Stadtgeschehen 19. April 2021 Test-Option bleibt erhalten – Medieninformation des Rhein-Sieg-Kreises Der Rhein-Sieg-Kreis wird die Regelungen der Notbremse vorerst nicht verschärfen. Auch die Test-Option bleibt zunächst einmal bestehen. Das hat der Krisenstab in seiner heutigen (19. April 2021) Sitzung beschlossen. „Wir haben im Krisenstab intensiv die verschiedenen Handlungsoptionen abgewogen“, erläutert Landrat Sebastian Schuster. „Da sich die 7-Tages-Inzidenz im Rhein-Sieg-Kreis aber aktuell stabil zwischen 120 und 135 bewegt und wir in Kürze das Inkrafttreten der bundeseinheitlichen Notbremse erwarten, haben wir uns entschieden, zunächst einmal keine weiteren Verschärfungen anzuordnen.“ Möglicherweise gibt es aber noch Veränderungen im Bereich Schulen und Kitas: „Da der Rhein-Sieg-Kreis in vielerlei Hinsicht sehr eng mit der Stadt Bonn verflochten ist, lassen wir aktuell beim zuständigen Landesministerium prüfen, ob es sinnvoll wäre, sich bei den Schul- und Kita-Regelungen an die Bundesstadt Bonn anzupassen, auch wenn die Inzidenz im Rhein-Sieg-Kreis noch deutlich von der 200er-Marke entfernt ist“, erklärt Landrat Sebastian Schuster. Sollte das Ministerium hierfür votieren, könnten dann auch die Schulen im Rhein-Sieg-Kreis mit den in Bonn getroffenen Ausnahmen z.B. für Abschlussklassen in den Distanzunterricht übergehen und die Kitas in den eingeschränkten Pandemiebetrieb. Der eingeschränkte Pandemiebetrieb basiert auf dem Konstrukt des aktuellen, eingeschränkten Regelbetriebs mit einer Trennung der Gruppen in fest zugeordneten Räumen und einer Reduzierung der wöchentlichen Betreuungszeit um zehn Stunden gegenüber dem Normalbetrieb. Im Gegensatz zum eingeschränkten Regelbetrieb ist der eingeschränkte Pandemiebetrieb aber auch mit dem dringenden Appell an die Eltern verbunden, ihre Kinder wann immer möglich selber zu betreuen und nur im Notfall auf das Betreuungsangebot der Kita zurückzugreifen. Ob sie das Angebot der Kita-Betreuung in Angebot nehmen, entscheiden die Eltern aber weiterhin eigenverantwortlich – es sind keine Bescheinigungen der Arbeitgeber oder ähnliche Nachweise vorgesehen, die die Tätigkeit in einem systemrelevanten Bereich belegen. Um die Regelungen rechtlich zu verankern, müsste der Rhein-Sieg-Kreis eine Allgemeinverfügung erlassen. Notbremse und Test-Option Seit Gründonnerstag, 1. April 2021, greift im Rhein-Sieg-Kreis die Notbremse, die das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) verfügt hatte. Mit der Notbremse gelten verschärfte Kontaktbedingungen. Kontakte sind nur zwischen einem Hausstand und maximal einer weiteren Person erlaubt. Kinder unter 14 werden nicht mitgerechnet. Gleichzeitig hatte der Rhein-Sieg-Kreis von der so genannten Test-Option Gebrauch gemacht. Den rechtlichen Rahmen dafür schafft auf Basis der Corona-Schutzverordnung die entsprechende Allgemeinverfügung, die ebenfalls zum 1. April 2021 in Kraft getreten ist. Sie ermöglicht es, dass – bei bestätigtem, maximal 24 Stunden altem Schnelltest mit negativen Ergebnis – die am 8. März 2021 in Kraft getretenen weiteren Öffnungen weiter greifen. „Click & Meet“ bleibt damit bei den Verkaufsstellen des Einzelhandels, die nicht durch den Verkauf von Waren für den täglichen Bedarf privilegiert sind, bei einem tagesaktuellen negativen Schnelltest weiter möglich. Das gilt beispielsweise auch für körpernahe Dienstleistungen oder den Besuch von Bibliotheken oder Museen. Für folgende Angebote muss seit Donnerstag, 1. April 2021, ein tagesaktueller, bestätigter negativer Schnelltest vorgelegt werden: Betreten von Bibliotheken sowie Archiven Zugang zu Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen Betreten von Verkaufsstellen des Einzelhandels sowie von Einrichtungen zum Vertrieb von Reiseleistungen Kauf von nicht mit handwerklichen Leistungen oder Dienstleistungen verbundenen Waren in Einrichtungen des Handwerks, des Dienstleistungsgewerbes sowie in Geschäftslokalen von Telefondienstleistern Inanspruchnahme von Dienstleistungen und Handwerksleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann, ausgenommen sind medizinisch notwendige Leistungen, Friseurdienstleistungen und Leistungen der nichtmedizinischen Fußpflege sowie der gewerbsmäßigen Personenbeförderung Wer eine Bürger-Teststelle sucht, findet unter www.rhein-sieg-kreis.de/schnelltests die vom Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises aktuell beauftragten Einrichtungen. Unter www.rhein-sieg-kreis.de/notbremse können weitere Informationen zur Notbremse abgerufen werden.

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News Frühlingserwachen Aktionswochen Freizeit & Ferien Märkte & Einkaufen Saisonales Termine & Aktionen Stadtgeschehen 14. April 2021 Da die beliebte Radtour „Frühlingserwachen im Vorgebirge“ in diesem Jahr aufgrund der Pandemie nicht stattfinden kann, hat die Stadt Bornheim ein Alternativkonzept entwickelt. Damit können Radlerinnen und Radler ihr Frühlingserwachen im Vorgebirge und am Rhein ganz individuell und Corona-konform gestalten. Die Rad-Route bleibt über den gesamten Aktionszeitraum vom 25. April bis zum 30. Mai 2021 ausgeschildert und ermöglicht so die unabhängige Planung. Entlang der Strecke freuen sich die Betriebe während ihrer Öffnungszeiten auf Gäste: Die Hofläden sind reichlich bestückt mit Produkten aus dem Eigenanbau und der Region – und die Köstlichkeiten der Hofküchen bringen Kraft für die nächste Etappe. Der Flyer zur Aktion liegt bei den Betrieben aus und ist unter 02222 945-215 oder Nicole.Krumbach(at)Stadt-Bornheim.de bei der Stadt Bornheim erhältlich. > Alle Infos und den Flyer gibt es zum Download unter: www.bornheim.de/fruehlingserwachen . Dort sieht man auch immer aktuell, welche Veranstaltungen stattfinden dürfen. In großen Gruppen radeln ist dieses Jahr leider nicht möglich. Trotzdem kann man den Frühling genießen. Einige der teilnehmenden Betriebe bieten zusätzlich zu den kulinarischen Genüssen besondere Aktionen an. Kunstgenuss und interessante Gespräche gibt es am 9. Mai auf dem Kunsthof Merten: Fünf Künstlerinnen aus Malerei und Bildhauerei öffnen ihre Ateliers und zeigen ihre Werke. Am 12. Mai steht dann beim Bio-Ziegenhof Rösberg eine Eselwanderung auf den Spuren Heinrich Bölls auf dem Programm. Eine Feierabendführung rund um den Hof am 20. Mai und eine Fahrradführung „Raus auf die Felder“ am 22. Mai bietet der Biohof Bursch an, am 29. Mai gibt es unter dem Motto „Spargeldelight“ ein Abendessen bei Kerzenschein in Köhlz Restaurant und am 30. Mai lädt die Weinhandlung und Kellerei Jakob Antwerpen zur Weinprobe mit Einblicken in die Kellerei ein. Alle Veranstaltungen finden unter den dann gültigen Corona-Bestimmungen statt. Änderungen und kurzfristige Absagen sind möglich. Ein Besuch ist grundsätzlich nur mit vorheriger Anmeldung und unter Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln möglich. Hinweis Die für den 24. und 25. April 2021 geplante Veranstaltung bei der Gartenbaumschule Hau ist Corona-bedingt abgesagt. Die für den 2. Mai 2021 geplante Veranstaltung des Imkervereins Vorgebirge am Bienenhaus ist Corona-bedingt abgesagt. Die für den 15. und 16. Mai 2021 geplante Veranstaltung auf dem Obstbaubetrieb Otto Schmitz-Hübsch ist Corona-bedingt abgesagt. Die für den 15. und 16. Mai 2021 geplante Veranstaltung im Restaurant Vorgebirgsblick ist Corona-bedingt abgesagt.

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News Kinder malen „Max und Pax“ ein neues Zuhause Kinder, Jugend & Familie Jugendliche Kinder & Eltern Stadtgeschehen 14. April 2021 Max und Pax sind beeindruckt von der Kreativität der Bornheimer Kinder und Jugendlichen. Bei einer Malaktion waren 5- bis 16-Jährige aufgerufen, ein Zuhause für die beiden Stoff-Faultiere zu entwerfen. Carlo (7 Jahre), Jakob (8) und Clara (6) sind drei von insgesamt 45 Kindern und Jugendlichen, die Max und Pax ein neues Zuhause gemalt haben. Insgesamt 45 Bilder für die Maskottchen des Bornheimer KinderTreffs sind bei der Jugendförderung der Stadt Bornheim eingegangen. "Der Bornheimer KinderTreff, die Jugendförderung und natürlich Max und Pax bedanken sich ganz herzlich für die vielen tollen Einsendungen", freuen sich Frederike Schneider von der Jugendförderung und Andreas Hein vom Bornheimer Jugendtrefff, die die Aktion betreut haben. Jedes Kind, das ein selbst gemaltes Kunstwerk eingereicht hat, erhält eine Urkunde. Außerdem werden alle Bilder der Öffentlichkeit präsentiert. Eine Ausstellung in der Bürgerhalle des Rathauses kann Corona-bedingt derzeit leider nicht stattfinden. Sie wird aber nachgeholt, sobald dies wieder möglich ist. Bis dahin werden sämtliche Bilder online zu sehen sein. Zur „Eröffnung“ der virtuellen Ausstellung haben Carlo (7 Jahre), Jakob (8) und Clara (6) ihre Bilder im Rathaus präsentiert. Jakob hat mit seiner Schulklasse an der Aktion teilgenommen. Er hat gleich mehrere Wohnformen gemalt, unter anderem ein Baumhaus. Er mag Faultiere, auch wenn sie ihm ein wenig zu träge sind. Auch Carlo und Clara haben Max und Pax in ihr Herz geschlossen. Mit Katzen und mongolischen Rennmäusen haben sie jedoch erheblich flinkere Vierbeiner zu ihren Lieblingstieren erkoren. Die Ausstellung kann bis zum 30. Juni 2021 im Internet unter www.jugendarbeit-bornheim.de (Menüpunkt „Malaktion ‚Malt Max & Pax ein neues Zuhause!‘ anklicken) aufgerufen werden.

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News Corona-Pandemie: Gedenken an Verstorbene Termine & Aktionen Alle Stadtgeschehen 12. April 2021 Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier lädt am 18. April 2021 zum gemeinsamen Gedenken an die Verstorbenen in der Corona-Pandemie ein. Die Stadt Bornheim, die Gemeinde Alfter, die Kirchen und der Ambulante Hospizdienst e.V. für Bornheim und Alfter beteiligen sich am Gedenktag und rufen zur Teilnahme an der Kerzen-Aktion auf. Alle Menschen sind herzlich eingeladen, am Sonntag, 18. April, um 19:30 Uhr – wenn im Stadtgebiet die Glocken läuten – eine Kerze anzuzünden „Die Pandemie betrifft die gesamte Gesellschaft und hält uns seit über einem Jahr in Atem. Viele Menschen waren und sind schwer erkrankt und auch verstorben. Angehörige, Freunde und geliebte Menschen wurden aus dem Leben gerissen, ohne dass sich Hinterbliebene verabschieden konnten. Dies wurde zum Anlass genommen, gemeinsam die Initiative des Bundespräsidenten zu unterstützen, Anteil zu nehmen und Hoffnung zu spenden“, sagt Bürgermeister Christoph Becker. Aufgrund des Infektionsgeschehens wurde bewusst auf eine zentrale Präsenzveranstaltung verzichtet. Stattdessen wird in den Gottesdiensten an alle Menschen gedacht, die infolge einer Covid-19-Infektion in Alfter und Bornheim verstorben sind. Die beiden Bürgermeister Christoph Becker und Dr. Ralf Schumacher werden ein Grußwort sprechen und zur gemeinsamen Kerzen-Aktion aufrufen. Alle Menschen sind herzlich eingeladen, am Sonntag, 18. April, um 19:30 Uhr – wenn im Stadtgebiet die Glocken läuten – eine Kerze anzuzünden. Natürlich können die Bürgermeister nicht an allen Messen teilnehmen. Daher wird ihr Grußwort in einigen Kirchen verlesen. Folgende Gottesdienste finden statt: Alfter: St. Matthäus, Hertersplatz 19, 9.30 Uhr Alfter-Oedekoven St. Mariä Himmelfahrt, Im Winger 2, 11 Uhr Alfter-Witterschlick: St. Lambertus, Hauptstraße 237, 11 Uhr Bornheim: Versöhnungskirche, Königstraße 21, 9:30 Uhr, Brenig: St. Evergisius, Haasbachstraße 2, 9.30 Uhr Hemmerich: Markuskirche, Rösberger Straße 35, 11 Uhr, Hersel: St. Aegidius, Rheinstraße 204, 11 Uhr Kardorf: St. Joseph, Travenstraße 11, 18 Uhr Merten: St. Martin, Kirchstraße 20, 9.30 Uhr Roisdorf: St. Sebastian, Heilgersstraße 15, 11 Uhr Sechtem: St. Gervasius und Protasius, Straßburgerstraße 15 ,11 Uhr Walberberg: St. Walburga, Walburgisstraße 24, 9.30 Uhr Waldorf: St. Michael, Hostertstraße 19, 11 Uhr Eine Anmeldung ist erforderlich. Aktuelle Informationen zu möglichen Änderungen werden auf den Webseiten der Kirchengemeinden unter https://vorgebirge.ekir.de/inhalt/termine-gottesdienste-veranstaltungen/ oder www.kath-kirchen-bornheim.de/aktuelles-events/gottesdienste/ ) oder in den Schaukästen der Kirchen veröffentlicht. Zentrale Gedenkfeier in Berlin Die zentrale Gedenkfeier für alle Menschen, die in der Corona-Pandemie verstorben sind, findet am Sonntag, 18. April 2021, um 13 Uhr im Konzerthaus Berlin am Gendarmenmarkt statt. Vor dem Hintergrund der pandemischen Lage findet das Gedenken in kleinster Zusammensetzung und unter strengen Schutzauflagen statt. Neben fünf Hinterbliebenen werden auch die Spitzen der fünf Verfassungsorgane und ein Vertreter des Diplomatischen Korps teilnehmen. Vor dem Gedenkakt findet von 10.15 bis 11 Uhr ein ökumenischer Gottesdienst in der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche statt. Der Gedenkakt wird unter anderem live im ZDF, im Deutschlandfunk und auf verschiedenen ARD-Hörfunkwellen übertragen.

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