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6. Januar 2016 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenallee 31, Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbereich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - so- genannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Bürgergespräch über „Flüchtlinge in Bornheim und ihre Unterbringung und Betreuung in Dersdorf“ Montag, 11.01.2016, 19 Uhr, St. Albertus-Magnus-Kirche, Albertus-Magnus-Straße 22, 53332 Bornheim-Dersdorf Ausschuss für Stadtentwicklung Dienstag, 12.01.2016, 18 Uhr Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 14.01.2016, 18 Uhr Einwohnerversammlung zum Bebauungsplan Se 21 in der Ortschaft Sechtem Mittwoch, 20.01.2016, 18.30 Uhr, Pfarrheim Sechtem, Wiener Straße 2a, 53332 Bornheim-Sechtem Umweltausschuss Donnerstag, 21.01.2016, 18 Uhr Stadtrat Dienstag, 26.01.2016, 18 Uhr Ausschuss für Bürgerangelegenheiten Mittwoch, 27.01.2016, 18 Uhr Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Born- heim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Serva- tiuscenter, Servatiusweg 19- 23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de 24 Stunden Hotlline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kosten- lose offene Sprechstunde im Rathaus, Raum 901, am 21. Januar 2016, 14 - 17:30 Uhr. Ansprechpartner bei der Stadt Bornheim: Manuela Domschat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: energieberatung@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 2500 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Amtliche Bekanntmachungen Aufgrund § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Bornheim am 19.03.2015 beschlossen, für den Entwurf des Bebauungsplanes Se 21 in der Ort- schaft Sechtem die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch- zuführen und die Planung für die Dauer von vier Wochen öffentlich auszulegen und eine Einwohnerversammlung durchzuführen. In gleicher Sitzung hat der Rat beschlossen, das Plangebiet geringfü- gig um westlich der L 190 gelegene Baulücken zu vergrößern. Das Plangebiet umfasst einen Bereich östlich der Bahnhofstraße und südlich des Eichholzwegs inklusive weiterer Flächen zur Anbindung der L190n an die K42 und westlich der L 190 gelegenen Baulücken. Die Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt in der Zeit vom 14.01.2016 bis zum 15.02.2016 einschließlich bei der Stadtverwaltung Bornheim, Stadt- planungs- und Liegenschaftsamt, auf dem Flur zwischen Zimmer 407 und 414, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, während der Be- suchszeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr. Auskünfte erhalten Sie in Zimmer 407, 409, 411 oder 414. Während dieser Zeit werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich dargelegt. Es wird allgemein Gelegenheit zur Äu- ßerung und zur Erörterung gegeben. Zusätzlich wird die Planung in einer Einwohnerversammlung er- läutert, die am Mittwoch, 20.01.2016, um 18.30 Uhr im Pfarrheim Sechtem, Wiener Straße 2a, 53332 Bornheim, stattfindet. In der Ver- sammlung wird auch die geplante Verkehrsführung der K 33 n vor- gestellt. Darüber hinaus können die Planunterlagen im Internet unter www.bornheim.de eingesehen werden. Auf die beiliegende Über- sichtsskizze, die den Planbereich grob darstellt, wird hingewiesen. Bornheim, den 17.12.2015 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans Se 21 in der Ortschaft Sechtem/frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Aufgrund § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Bornheim am 19.03.2015 beschlossen, für den Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Ortschaft Sechtem die früh- zeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen und die Planung für die Dauer von vier Wochen öffentlich auszulegen und eine Einwohnerversammlung durchzuführen. Die Änderung umfasst einen Bereich südlich der Erfurter Stra- ße. Inhalt der Änderung ist die Darstellung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung großflächigen Einzelhandels statt Mischgebiet. Die Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Än- derung des Flächennutzungsplanes erfolgt in der Zeit vom 14.01.2016 bis zum 15.02.2016 einschließlich bei der Stadt- verwaltung Bornheim, Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt, auf dem Flur zwischen Zimmer 407 und 414, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, während der Besuchszeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr. Auskünfte erhalten Sie in Zimmer 407, 409, 411 oder 414. Während dieser Zeit werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich dargelegt. Es wird allgemein Gelegen- heit zur Äußerung und zur Erörterung gegeben. Zusätzlich wird die Planung in einer Einwohnerversammlung erläutert, die am Mittwoch, 20.01.2016, um 18.30 Uhr im Pfarrheim Sechtem, Wiener Straße 2a, 53332 Bornheim, stattfindet. Darüber hinaus können die Planunterlagen im Internet unter www.bornheim.de eingesehen werden. Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Änderungsbereich grob darstellt, wird hingewiesen. Bornheim, den 17.12.2015 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung der 6. Änderung des Flächennut- zungsplanes der Stadt Bornheim in der Ortschaft Sechtem/ frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit 6. Januar 2016 Stadt Bornheim Bürgerinformation Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 19.03.2015 den nachfolgenden Beschluss gefasst: „Der Rat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB die Auf- stellung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes. Das Plangebiet liegt in der Ortschaft Sechtem in einem Bereich süd- lich der Erfurter Straße.“ Auf die beiliegende Übersichts- skizze, die den Änderungsbe- reich grob darstellt, wird hin- gewiesen. Der vorstehende Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Bornheim, den 17.12.2015 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung der 6. Änderung des Flä- chennutzungsplanes der Stadt Bornheim in der Ortschaft Sechtem/ Aufstellungsbeschluss verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachungen

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Integrationsausschuss des Bornheim, 15.11.2022 Rates der Stadt Bornheim An den Bürgermeister der Stadt Bornheim Herr Christoph Becker Rathaus Rathausstraße 2 53332 Bornheim Große Anfrage zum Thema „Kommunales Integrationsmanagement“ Sehr geehrter Herr Bürgermeister Becker, wir bitten um Beantwortung der untenstehenden Fragen bis zur nächsten Sitzung. Seit 2020 wird das Landesprogramm „Kommunales Integrationsmanagement“ (KIM) in den Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens umgesetzt. Gegenstand des Programms ist die Vernetzung und Zusammenarbeit kommunaler Akteure der In- tegrationsarbeit zur Etablierung effektiverer Strukturen und Verbesserung der Teilha- bechancen eingewanderter Menschen. Wesentlicher Bestandteil ist die Einführung ei- nes „Case Managements“, das rechtskreisübergreifend insbesondere neu eingewan- derten Personen eine lückenlose Begleitung und Unterstützung bei allen die Integra- tion betreffende Herausforderungen bietet. Das KIM besteht aus drei Bausteinen, für die das Land Fördermittel zur Verfügung stellt. Gefördert werden Kommunen mit Kommunalem Integrationszentrum sowie Kommunen mit eigener Ausländerbehörde und/oder mit eigener Einbürgerungsbe- hörde. Hierfür muss ein Antrag gestellt und eine Förderskizze vorgelegt werden, die darlegt, wie die Einbindung des kreisangehörigen Raums und der kreisangehörigen Gemeinden in das Kommunale Integrationsmanagement erfolgt. Der Rhein-Sieg-Kreis erhält Fördermittel des Landes NRW zur Implementierung und zum Betrieb des KIM. Vor diesem Hintergrund ergeben sich folgende Fragen an die Verwaltung: 1. In welcher Höhe hat die Stadt Bornheim im Rahmen des KIM in den Jahren 2020, 2021 und 2022 Fördermittel erhalten? a. Wie wurden/werden diese Mittel eingesetzt? Bitte detaillierte Anga- ben nach Jahren und Fördergegenständen. b. Kreisangehörige Gemeinden mit einer Ausländerbehörde, einem Jugendamt und einem Integrationsrat/Integrationsausschuss kön- nen für diese Kommune eine weitere Koordinierungsstelle über den zuständigen Kreis beantragen. Erhält die Stadt Bornheim hierfür zu- sätzliche Mittel? 2. Welche Akteure waren in die Erstellung des Förderskizze zur Beantragung der Mittel eingebunden? 3. Wie werden die kreisangehörigen Gemeinden in der Förderskizze berück- sichtigt? Wie sollen sie in das Kommunale Integrationsmanagement ein- gebunden werden? 4. Welche Planungen sind für das laufende Jahr 2022 und die Folgejahre vor- gesehen? 5. Mit welchen verwaltungsinternen und -externen Akteuren ist die Len- kungsgruppe besetzt? 6. Wurden gemäß den Empfehlungen des Handlungskonzeptes des Landes zum Kommunalen Integrationsmanagement Projektgruppen und ggf. wei- tere Gremien eingerichtet? Wenn ja, welche Akteure sind in diese Grup- pen und Gremien eingebunden? 7. Auf welche Weise wird die regelmäßige Beteiligung des Integrationsaus- schusses der Stadt Bornheim an der strategischen Steuerung und der po- litischen Begleitung des Kommunalen Integrationsmanagements sicher- gestellt? 8. Warum erhält der Integrationsausschuss bisher keine Informationsvorla- gen und Beschlussdokumente, die das Kommunale Integrationsmanage- ment betreffen? 9. Nach Baustein 3 werden in Kommunen mit einer Ausländerbehörde bzw. einer eigenen Einbürgerungsbehörde weitere Personalstellen gefördert. Hat die Stadt Bornheim fachbezogene Pauschalen nach Baustein 3 erhal- ten? Wenn ja, bitte wie hoch waren/sind die Pauschalen, wie viele Perso- nalstellen werden in welcher Behörde damit gefördert? Begründung: Das Kommunale Integrationsmanagement ist ein wichtiger Baustein der kommunalen Integrationsinfrastruktur im Land Nordrhein-Westfalen. Zielgruppe sind insbesondere Geflüchtete und andere neu Zugewanderte. Auch Menschen mit internationaler Fami- liengeschichte, die schon länger in Deutschland leben, können von dem Programm profitieren. Das Land stellt für die flächendeckende Umsetzung beträchtliche Mittel zur Verfügung, die seit Einführung des Kommunalen Integrationsmanagements 2020 suk- zessive erhöht wurden. So sind hierfür im Landeshaushalt für das Jahr 2022 75 Mio. € eingestellt – 25,7 Mio. € für die Implementierung eines strategischen Kommunalen Integrationsmanagements (Baustein 1), 39,3 Mio. € für das rechtskreisübergreifende individuelle Case-Management (Baustein 2) und 10 Mio. € für die Verstetigung der Integration ausländischer Menschen mit besonderen Integrationsleistungen (Baustein 3). Mithilfe des Programms können folglich umfangreiche Veränderungsprozesse in der kommunalen Integrationsarbeit angestoßen und Verbesserungen in den Strukturen herbeigeführt werden. Die angestrebte Optimierung bei der Vernetzung kommunaler integrationsrelevanter Akteure soll durch die verbesserte Zusammenarbeit von Äm- tern, Behörden und weiteren Stellen, die Dienstleistungen zur Integration von Men- schen mit internationaler Familiengeschichte erbringen, erfolgen. Diese soll durch eine strategische Steuerung des Programms gewährleistet werden, die die Einbindung un- terschiedlichster verwaltungsinterner und -externer Akteure im Blick hat. Dazu gehören laut Handlungskonzept des Landes zum Kommunalen Integrationsmanagement das Kommunale Integrationszentrum, verschiedene Ämter, die Arbeitsagentur, das Job- center, die Freie Wohlfahrtspflege, Vertreter/innen bürgerschaftlichen Engagements, Sprachkursträger, Migrantenselbstorganisationen und Vertretungen der Zielgruppe. Die Neu- und Umstrukturierungen der kommunalen Integrationsarbeit bieten gute Chancen für eine effizientere Versorgungsstruktur vor Ort. Diese sind allerdings mit großen organisatorischen und kommunikativen Herausforderungen verbunden, was Kreise und ihre angehörigen Gemeinden besonders trifft. Die Einbindung aller integra- tionspolitisch relevanter Akteure, insbesondere der Integrationsräte und -ausschüsse, in den Prozess ist daher besonders wichtig. Dies gilt gerade für kreisangehörige Kom- munen mit einer Ausländerbehörde, einem Jugendamt und einem Integrationsrat/In- tegrationsausschuss, da diese eine weitere Koordinationsstelle über den zuständigen Kreis beantragen können. Die zusätzliche Koordinationsstelle sollte im engen Aus- tausch mit dem ansässigen Integrationsrat oder -ausschuss stehen und sicherstellen, dass dieser in politische Grundsatzentscheidungen im Rahmen von KIM einbezogen wird. Mit freundlichen Größen Dilara Görgen Vorsitzende des Integrationsausschusses

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Öffentliche Bekanntmachung Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim Bürgerinformation 18.11.2022 V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Rainer Schumann, Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Energieberatung Kostenlose Energieberatung der Energieagentur Rhein-Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW am 21. Dezember 2022, 14 bis 17.45 Uhr im Rathaus Alfter, Am Rathaus 7, 53347 Alfter. Anmeldung erforderlich: 02242 96930-0 oder info@energieagentur-rsk.de StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Service HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 9959128 Telefon Schwimmkurse: 02222 3716 Zugang nur mit Ticket! Aktuelle Infos und Tickets gibt es unter: www.hallenfreizeitbad.de Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de/stadtbuecherei Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD 02222 9956331, fraktion@spd-bornheim.nrw Bündnis 90/Die Grünen 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de ABB 0151-72211101, bornheimer123@yahoo.de Fraktionen Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung notwendig unter 02222 945-101 Bürgermeister Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, 02222 9437-0 Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Soziales, Wohnen und Inklusion: mittwochs geschlossen Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr Nähere Informationen: www.bornheim.de/oeffnungszeiten Besucher aller Dienststellen können freiwillig einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Sitzungen sind öffentlich und finden – soweit nicht anders angegeben – im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, statt. Die Termine gelten vorbehaltlich möglicher Einschränkungen. Bitte beachten Sie zur Teilnahme die aktuell geltende Coronaschutzverordnung. Aktuelle Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Die nächsten Sitzungen Fachausschuss Volkshochschule Dienstag, 22.11.2022, 18 Uhr, Raum 904, Rathaus Bornheim Ausschuss für Bürgerangelegenheiten Mittwoch, 23.11.2022, 18 Uhr Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 24.11.2022, 18 Uhr Betriebsausschuss Dienstag, 29.11.2022, 18 Uhr Verwaltungsrat Stadtbetrieb Mittwoch, 30.11.2022, 18 Uhr Jugendhilfeausschuss Donnerstag, 01.12.2022, 18 Uhr Bürgermeister Christoph Becker und Ortsvorsteher Toni Breuer laden alle Einwohnerinnen und Einwohner von Hersel zur Ortsversammlung ein. Donnerstag, 01. Dezember 2022 Beginn 18:00 Uhr in der Rheinhalle Rheinstraße 201, 53332 Bornheim Es geht um Ihre Themen! Was bewegt Sie? Wo sehen Sie Handlungsbedarf? Wir laden Sie ein, uns Ihre Fragen, Themen und Anregungen, für den Dialog mit dem Bürgermeister und dem Ortsvorsteher vorab per Mail zuzusenden: ratsbuero@stadt-bornheim.de Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und auf einen informativen und anregenden Abend mit guten Gesprächen! ______________________ _______________________ Bürgermeister Christoph Becker Ortsvorsteher Toni Breuer Hersel im Dialog Bürgermeister im „Bürgerdialog“ in allen 14 Ortschaften Bürgermeister Christoph Becker wird im Rah- men der Veranstaltungsreihe „Bürgerdialog“ alle Ortschaften im Bornheimer Stadtgebiet Bornheim für Ortsversammlungen besuchen. Mit dem Bürgerdialog soll bewirkt werden, dass der Austausch zwischen den Bürgerin- nen / Bürgern und der Verwaltung intensiviert wird. Als zweite Veranstaltung für dieses Jahr fin- det „Hersel im Dialog“ am Donnerstag, 01. Dezember 2022, 18 Uhr in der Rheinhalle in Hersel gemeinsam mit dem Ortsvorsteher Toni Breuer statt. Auch die nächsten Termine sind schon ge- plant: • 24.01.2023 – Bornheim • 28.02.2023 – Widdig • 28.03.2023 – Dersdorf Weitere Infos zu diesen Terminen folgen noch.

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Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim Bürgerinformation 25.11.2022 2.2.1. Sonderbudgets Für folgende Positionen werden abweichend von den Regelungen unter Ziffer 2.1 Sonderbudgets gebildet: • Verfügungsmittel des Bürgermeisters (§ 14 KomHVO); • Personal- und Versorgungsaufwendungen (Zeilen 11 und 12 Ergebnisplan) bilden unabhängig von der Zuordnung zu den Produktgruppen ein gemein- sames Budget; ebenso die Aufwendungen für Abschreibungen (Zeile 14 des Ergebnisplanes); • Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen der Produktgruppen 1.11.01 bis 1.11.03 (Elektrizitäts-, Gas- und Wasserversorgung) bilden ein gemeinsa- mes Budget; • Jeder Festwert wird sowohl hinsichtlich der Aufwendungen als auch der Auszahlungen gesondert budgetiert (z.B. Medienbestand Bücherei, Fest- werte Sportplätze etc.); ausnahmsweise wird der Festwert Straßenbe- leuchtung innerhalb der jeweiligen investiven Straßenbau-Projekte darge- stellt und entsprechend budgetiert. Erträge und Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen stellen keine haushaltsrechtlichen Ermächtigungen dar. 2.2.2. Zweckgebundene Erträge Zweckgebundene Erträge dürfen nur für die zweckentsprechenden Aufwen- dungen verwendet werden (§ 22 Abs. 3 KomHVO). Zweckgebundene Mehrerträ- ge berechtigen zu Mehraufwendungen in gleicher Höhe; Mindererträge führen zu einer Minderung der Aufwandsermächtigung. Mehrerträge, die gegenüber den Ansätzen bei den Steuern, den allgemeinen Landeszuweisungen und den nicht zweckgebundenen Erträgen entstehen, sind grundsätzlich zur Reduzierung des Fehlbedarfes einzusetzen. 2.3. Budgetbildung bei Investitionen 2.3.1. Einzel- und Sammelmaßnahmen Investitionen oberhalb der vom Rat nach § 4 Abs. 4 KomHVO festgesetzten Wertgrenze (alle Baumaßnahmen unabhängig von der Höhe der investiven Aus- zahlungen; investive Auszahlungen über 100.000 EUR) werden im Haushalts- plan als Einzelmaßnahmen dargestellt. Investitionen unterhalb der vom Rat festgesetzten Wertgrenze (investive Aus- zahlungen unter 100.000 EUR, die keine Bauleistungen sind) werden als Sam- melmaßnahmen dargestellt. 2.3.2. Investive Budgets in den Produktgruppen Einzel- und Sammelinvestitionsmaßnahmen innerhalb einer Produktgruppe werden zu einem gemeinsamen Budget zusammengefasst. Innerhalb der Bud- gets sind die investiven Auszahlungskonten gegenseitig deckungsfähig. 2.3.3. Investive Mehreinzahlungen Zweckgebundene investive Einzahlungen dürfen nur für die zweckentspre- chenden Auszahlungen verwendet werden (§ 22 Abs. 3 KomHVO). Bei zweckgebundenen Einzahlungen berechtigen Mehreinzahlungen zu Mehr- auszahlungen in gleicher Höhe; Mindereinzahlungen führen zur Minderung der Auszahlungsermächtigung. 2.4. Verpflichtungsermächtigungen Nach § 12 Abs. 1 KomHVO sind Verpflichtungsermächtigungen in den Teilfinanz- plänen maßnahmenbezogen zu veranschlagen. Bei Investitionen nach § 4 Abs. 4 Satz 3 KomHVO ist anzugeben, wie sich die Belastung in den Folgejahren darstellt. Gemäß § 12 Abs. 2 KomHVO kann erklärt werden, dass einzelne Verpflichtungsermächtigungen auch für andere Investi- tionsmaßnahmen in Anspruch genommen werden können. Dabei darf der fest- gesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen nicht überschritten werden. 2.5. Ermächtigungsübertragungen Ermächtigungsübertragungen werden nur im Ausnahmefall und nur für bereits begonnene investive Maßnahmen im Einzelfall bewilligt. Vorrangig ist das Inst- rument der Neuveranschlagung im Haushaltsplan zu wählen. Ermächtigungsübertragungen dürfen grundsätzlich nicht zur Deckung anderer Maßnahmen verwendet werden. Der Rat kann im Einzelfall über eine anderwei- tige Verwendung entscheiden. Konsumtive Ermächtigungsübertragungen werden grundsätzlich nicht ge- währt. Über Ausnahmen von Ermächtigungsübertragungen entscheidet der Kämmerer. Ermächtigungsübertragungen führen zur Erhöhung der jeweiligen Budgets im entsprechenden Haushaltsjahr. 2.6. Budgetüberschreitungen und Deckungsmöglichkeiten Organisatorische Einheiten mit Budgetverantwortung für mehrere Produkt- gruppen haben Mehraufwendungen durch Einsparmaßnahmen innerhalb ihres Verantwortungsbereiches aufzufangen. Bei Budgetüberschreitungen sind von den Budgetverantwortlichen Anträge auf Mehraufwendungen / Mehrauszahlungen mit Vorschlägen zu Deckungsmög- lichkeiten zu stellen. Über die Genehmigung der Mehraufwendungen /-auszah- lungen entscheidet der Kämmerer bzw. der Rat entsprechend der Zuständig- keitsordnung des Rates. Einsparungen bei zahlungsunwirksamen Aufwendungen dürfen nicht zur De- ckung zahlungswirksamer Mehraufwendungen herangezogen werden. Soweit Budgetmittel bei den Aufwendungen durch managementbedingte Maß- nahmen eingespart werden, werden diese zur Verringerung des Fehlbetrages eingesetzt. Bekanntgabe des Entwurfs der Haushaltssatzung 2023 / 2024 mit Anlagen Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Bornheim für das Haushaltsjahr 2023/2024 liegt mit allen Anlagen während der Öffnungszeiten im Rathaus Bornheim, Zimmer 456, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, öffentlich zur Ein- sicht aus. Die regulären Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Der Bürgermeister hat den Entwurf der Haushaltssatzung dem Rat in der Sit- zung am 17.11.2022 vorgelegt. Während der Dauer des Beratungsverfahrens besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme. Das Beratungsverfahren endet mit dem Beschluss des Rates über die Haushaltssatzung 2023/2024 voraussicht- lich in der Sitzung am 30.03.2023. Gegen den Entwurf der Haushaltssatzung können Einwohner oder Abgabe- pflichtige in der Zeit vom 25. November bis einschließlich 09. Dezember 2022 beim Bürgermeister der Stadt Bornheim - Amt 2 - Rathausstraße 2, 53332 Born- heim, Einwendungen erheben. Über die Einwendungen entscheidet der Rat in öffentlicher Sitzung. Bornheim, 18.11.2022 Gez. Christoph Becker Bürgermeister

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Integrationsausschuss des Bornheim, 12.09.2022 Rates der Stadt Bornheim An den Bürgermeister der Stadt Bornheim Herr Christoph Becker Rathaus Rathausstraße 2 53332 Bornheim Antrag auf Erstellung einer Expertise Sehr geehrter Herr Bürgermeister Becker, wir bitten um Berücksichtigung des nachfolgenden Antrages für die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Integrationsausschusses. Antrag: Der Integrationsausschuss beauftragt die Verwaltung zur Erstellung eines Gut- achtens / Expertise zum Thema: Kompetenz und Potential des Bornheimer In- tegrationsausschusses – Handlungsmöglichkeiten und Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integrationsarbeit und die politische Vertretung von Flüchtlin- gen, Spätaussiedlern und Migranten Begründung: Der Integrationsausschuss ist die politische Interessensvertretung für die in Bornheim lebenden Menschen mit ausländischem Pass. Auch für die Menschen mit internatio- naler Familiengeschichte ist der Integrationsausschuss Ansprechpartner, so sie nicht in der Lage sind, sich selbst zu helfen. Am 18. November 2021 beschloss der Integrationsausschuss auf Vorschlag der Ver- waltung die Einrichtung folgender Arbeitskreise: - Jugend / Schule / Berufsfindung - Integration von Innen / Öffentlichkeitsarbeit - Gutachten Der Arbeitskreis „Gutachten“ erarbeitete das o.a. Thema, welches im Integrationsaus- schuss am 23. August 2022 bereits vorgestellt wurde. Die Mitglieder des Arbeitskreises sind überzeugt, dass das infrage stehende Gutach- ten, basierend auf den folgenden Leitgedanken, den Integrationsausschuss auf einen richtigen Weg bringen und seine Arbeit substantiell verbessern wird. Der Gesetzgeber hat durch § 27 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-West- falen (GO NRW) seinen Willen zum Ausdruck gebracht, dass sich ein Integrationsrat bzw. (gem. Abs. 12) ein Integrationsausschuss als Gremium auf kommunaler Ebene mit Fragen der Integration beschäftigt. Der Integrationsausschuss, wie er in Bornheim eingerichtet ist, ist ein „beratender Ausschuss“ und soll „wie ein Ratsausschuss in die Beratungsfolge des Rates“ eingebunden werden (§ 27 Abs. 12 GO NRW) Das dem vorgeschlagenen Gutachten zugrundeliegende Rational ist der Wille des Ausschusses, das ihm innewohnende Potential zur positiven Beeinflussung der Integ- rationsarbeit in Bornheim vollständig zu nutzen und damit den ihm übertragenen ge- setzlichen Auftrag in verantwortungsvoller Weise bestmöglich zu erfüllen. Um diesen Auftrag des Integrationsausschusses bestmöglich zu erfüllen, müssen die dem Bornheimer Integrationsausschuss zur Verfügung stehenden Handlungsmöglich- keiten sowie die inhaltlichen Voraussetzungen einer effektiven, effizienten und kohä- renten Integrationsarbeit auf kommunaler Ebene wissenschaftlich fundiert erforscht werden. Grund dafür ist, dass Integrationsarbeit eines strukturellen Ansatzes bedarf. Genauso wie sich z.B. ein Planungs- und Verkehrsausschuss mit Stadtplanung be- fasst und es dort selbstverständlich ist, dass ein struktureller Ansatz unerlässlich ist, muss auch Integration als „Stadtplanung“ verstanden werden: Integrationsarbeit beeinflusst die gesamte Gesellschaft und damit das Le- ben und die Zukunft aller Einwohnerinnen und Einwohner in Bornheim. Sie ist eine auf das Jetzt und in die Zukunft gerichtete Investition. Dass Integration und Integrationserfolg eine große strukturelle Dimension haben, zeigt sich schon an der Existenz und auch an der Konzeption der vorhandenen Integrati- onsgesetze in Deutschland. Eine entsprechend strukturelle Arbeit bedarf wiederum fundierter Leitgedanken und eines auf diesen Gedanken beruhenden kohärenten Ge- samtsystems aus einzelnen Maßnahmen. Die Leitgedanken für die Integrationsarbeit und -planung müssen daher einen großen Stellenwert erhalten – sie bilden Fundament und Rahmen der Arbeit des Integrations- ausschusses. Dass sie wiederum Fundament und Rahmen der Integrationsarbeit bil- den, kann am effektivsten und effizientesten durch ein Gutachten der vorgeschlagenen Art, welches dann die wissenschaftliche Grundlage der Integrationsarbeit bildet, ge- währleistet werden. Das vorgeschlagene Gutachten würde die wissenschaftliche Be- lastbarkeit einzelner Maßnahmen sowie die Kohärenz des Gesamtkonzeptes, beste- hend aus einzelnen Maßnahmen, sicherstellen. Einzig auf diese Weise wird gewähr- leistet, dass der Integrationsausschuss die ihm obliegende Funktion und damit seinen ihm gesetzlich übertragenen Auftrag auf bestmögliche Weise erfüllt. Eine extensive Recherche hat zudem ergeben, dass entsprechende Gutachten, die hierfür vom Bornheimer Integrationsausschuss herangezogen werden könnten, nicht vorliegen. Im Budget des Integrationsausschusses sind entsprechende Mittel vorhanden. Mit freundlichen Grüßen Dr. Peter Tourné und Dilara Görgen, Vorsitzende des Integrationsausschusses Dilara

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Integrationsausschuss des Bornheim, 15.11.2022 Rates der Stadt Bornheim An den Bürgermeister der Stadt Bornheim Herr Christoph Becker Rathaus Rathausstraße 2 53332 Bornheim Große Anfrage zum Thema Kinderbildungsgesetz Sehr geehrter Herr Bürgermeister Becker, wir bitten um Beantwortung der folgenden Fragen bis zur nächsten Sitzung. 1. Setzt sich die Verwaltung für die Umsetzung des § 19 „Sprachliche Bil- dung“ des Kinderbildungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen in der kommunalen Bildungsplanung ein, insbesondere indem es die natür- liche Mehrsprachigkeit von Kindern im Elementarbereich anhand eines Maßnahmenkatalogs systematisch fördert und die notwendigen finanzi- ellen Mittel bereitstellt? 2. Wenn ja, wie sieht die Umsetzung dessen konkret aus? 3. Kann die Stadt hierfür Mittel vom Land oder vom Kreis beantragen (z.B. im Rahmen des Programms „Kommunales Integrationsmanagement“)? Erhält die Stadt entsprechende Mittel bzw. hat Sie entsprechende Mittel beantragt? Wenn ja, wie viel Geld erhält die Stadt zu diesem Zwecke bzw. hat Sie zu diesem Zwecke beantragt? Begründung: Die Kommunen haben die Verpflichtung, den institutionellen Rahmen für eine erfolg- reiche Sprachentwicklung aller Kinder bereitzustellen. Die entscheidende Aufgabe frühkindlicher sprachlicher Bildung besteht dabei in der Anbahnung einer konzeptio- nellen Schriftlichkeit in Vorbereitung der Alphabetisierung in der Grundschule. Die Bevölkerung Nordrhein-Westfalens ist geprägt durch Heterogenität und Vielfalt, genau wie die Bevölkerung Bornheim. Das bedeutet, dass immer mehr Kinder in NRW bis zum Zeitpunkt des Eintritts in eine Kindertagesstätte mit einer nicht-deut- schen Muttersprache aufwachsen. Die kommunale Bildungsplanung muss der hete- rogenen Bevölkerungsstruktur mit ihren Chancen und Herausforderungen Rechnung tragen. Damit die Kinder mit nicht-deutschen Muttersprachen in der Kita nicht von ih- ren bisherigen Erfahrungen abgeschnitten und damit in ihrer Entwicklung massiv be- einträchtigt werden, brauchen sie die Pflege ihrer Herkunftssprache auch beim Er- werb der deutschen Sprache. In § 19 Abs. 4 legt das Kinderbildungsgesetz des Landes NRW Folgendes fest: (4) Die Mehrsprachigkeit von Kindern ist anzuerkennen und zu fördern. Sie kann auch durch die Förderung in bilingualen Kindertageseinrichtungen oder bilingualer Kindertagespflege unterstützt werden. Die Sprachentwicklung soll im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten auch in anderen Familienspra- chen beobachtet und gefördert werden. Die Kommunen sind beauftragt, die Vorgaben des KiBiz entsprechend umzusetzen. Die natürliche Mehrsprachigkeit der Kinder in unserer Gesellschaft muss als wert- volle Ressource gewürdigt und gefördert werden. Angebote zur Mehrsprachigkeit in den Kitas stellen eine wichtige bildungspolitische Maßnahme dar. Dort wo bereits bilinguale Angebote in Kitas bestehen, tragen sie zu einer erfolgreichen Alphabetisierung in der Bildungssprache Deutsch und einem bes- seren Sozialverhalten aller Kinder bei. Sie sind auch eine große Chance für die nur mit der deutschen Sprache aufwachsenden Kinder, die früh spielerisch und schein- bar mühelos eine Fremdsprache lernen können. Mit freundlichen Größen Dilara Görgen Vorsitzende des Integrationsausschusses

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Integrationsausschuss des Bornheim, 15.11.2022 Rates der Stadt Bornheim An den Bürgermeister der Stadt Bornheim Herr Christoph Becker Rathaus Rathausstraße 2 53332 Bornheim Große Anfrage zum Thema Interkulturelles Maßnahmenprogramm Sehr geehrter Herr Bürgermeister Becker, wir bitten um Beantwortung der folgenden Fragen bis zur nächsten Sitzung. 1. Wie viele Menschen mit Migrationsgeschichte sind in der kommunalen Verwaltung der Stadt Bornheim beschäftigt? 2. Ist die Verwaltung der Stadt Bornheim mit der Thematik der Interkulturel- len Öffnung betraut? Wenn ja: welche konkreten Maßnahmen für eine In- terkulturelle Öffnung werden veranschlagt? 3. Gibt es außerdem Maßnahmen (Fortbildungen, Workshops, Informations- veranstaltungen etc.) für städtische Mitarbeiter*innen, im Rahmen wel- cher eine Auseinandersetzung und eine tiefergehende Sensibilisierung mit der Thematik der Antidiskriminierung stattfindet? Wenn ja: wie sehen diese Maßnahmen konkret aus? Werden diese Maßnahmen von einer ho- hen Anzahl der Mitarbeiter*innen wahrgenommen? Begründung: Etwa 25% der in Bornheim lebenden Menschen haben (Stand Juni 2022) eine inter- nationale Familiengeschichte. Ein interkulturelles Abbild der Verwaltung lässt sich als Vorbild für das Miteinander in der Stadtgesellschaft heranziehen. Mithilfe der Interkul- turellen Öffnung werden Orte der Begegnungen geschaffen, welche Stigmatisierungen und Pauschalisierungen von Minderheiten positiv entgegenwirken und gezielt Vorur- teile und Stereotype aufbrechen. Eine interkulturelle Öffnung der Verwaltung kann damit einen entscheidenden Beitrag für ein friedliches und gleichberechtigtes Zusammenleben in Bornheim leisten. Die nachhaltige Verfolgung des Ziels der Interkulturellen Öffnung der kommunalen Verwal- tung stellt dementsprechend eine präventive Maßnahme gegen Diskriminierung dar. Von den Mandatsträger*innen wird eine Sensibilisierung der Verwaltungsmitarbei- ter*innen für Themen der Antidiskriminierungsarbeit in Form von Qualifizierungsmaß- nahmen als Ausgangspunkt für eine erfolgreiche und nachhaltige Interkulturelle Öff- nung der Stadt Bornheim gesehen. Mit freundlichen Größen Dilara Görgen Vorsitzende des Integrationsausschusses

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CDU Fraktion Fraktion Bündnis 90/die Grünen SPD Fraktion Fraktion UWG/Forum Seite 1 An die Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt, Klima, Landwirtschaft, Wald und Natur Frau Dr. Gabriele Jahn In Kopie an die Herren Bürgermeister Christoph Becker und Dr. Wolfgang Paulus sowie an das Ratsbüro Bornheim, 11. November 2022 Große Anfrage gem. § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates der Fraktionen CDU, Bündnis 90/die Grünen und UWG Verschotterung und Versiegelung von Vorgärten Sehr geehrte Frau Dr. Jahn, die Verschotterung und Versiegelung der Bornheimer Vorgärten scheint unaufhaltsam fortzuschreiten. Dabei bieten gerade Vorgärten vielseitige Möglichkeiten auf das Mikroklima in bebauten Gebieten positiv einzuwirken. Sie beeinflussen die Temperatur und können in den Sommermonaten der Bildung von Hitzeinseln entgegenwirken, sowie das Haus vor Überflutungen bei Starkregenereignissen schützen. Auch zur Biodiversität, also der Vielfalt an Tieren, Pflanzen leisten Vorgärten einen wichtigen Beitrag. Daher bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen: Frage 1: Welche rechtlichen Grundlagen regeln die Verschotterung und Versiegelung der Bornheimer Vorgärten? Frage 2: Wie ist der aktuelle Prozess, wenn der Verwaltung eine unzulässige Verschotterung und/oder Versiegelung bekannt wird? Frage 3: Wie viele Aufforderungen eine unzulässige Verschotterung und/oder Versiegelung zurückzubauen, hat die Stadt in 2020, in 2021 und im laufenden Jahr an die betroffenen Bauverantwortlichen verschickt und wie hoch waren die durchschnittlich verhängten Ordnungsgelder? Frage 4: Wenn in 2020, 2021 und 2022 Aufforderungen zum Rückbau verschickt wurden, wurden alle Rückbauten von der Stadt kontrolliert und dokumentiert? Frage 5: Inwieweit macht aus Sicht der Verwaltung eine kommunale Satzung speziell für Vorgärten Sinn, um der Versiegelung und Verschotterung weiter entgegenzuwirken? Was sind die Herausforderungen, was die Möglichkeiten? Vielen Dank vorab für die Beantwortung unserer Fragen! Für die CDU-Fraktion Bernd Marx, Hildegard Helmes und die CDU-Fraktion Für die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen Dr. Arnd Kuhn, Dr. Linda Taft und Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen CDU Fraktion Fraktion Bündnis 90/die Grünen SPD Fraktion Fraktion UWG/Forum Seite 2 Für die SPD-Fraktion Tina Gordon, Harry Gruß und die SPD-Fraktion Für die Fraktion UWG/ Forum Frank Roitzheim und die Fraktion UWG/ Forum

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