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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 15.11.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Dorfplatz Kardorf Sehr geehrter Herr Schmitz, zu Ihrer o.g. kleine Anfrage vom 25.07.2021 kann ich Ihnen aktuell folgende Sachstandsmittei- lung erteilen: Durch die Polizeiwache Bornheim ist die Verwaltung nun darauf aufmerksam gemacht geworden, dass es entgegen früheren Aussagen nun scheinbar doch Anzeichen für eine Nutzung des Dorf- platzes durch die besagte Klientel gibt. Leider verzögert sich die endgültige Beantwortung der Anfrage deshalb zwangsläufig noch. Innerhalb der Verwaltung wird aktuell die Möglichkeit erörtert, die Zufahrt zum Dorfplatz Kardorf mit mobilen Bodenschwellen zu versehen, die aufgrund ihrer Bauart nur mit sehr geringer Ge- schwindigkeit und keinesfalls mit Fahrzeugen, deren Fahrwerk deutlich tiefergelegt ist, befahren werden können. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Herrn Thomas Schmitz Schelmenpfad 28 53332 Bornheim Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 15.11.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Dorfplatz Kardorf Sehr geehrter Herr Schmitz, zu Ihrer o.g. kleine Anfrage vom 25.07.2021 kann ich Ihnen aktuell folgende Sachstandsmittei- lung erteilen: Durch die Polizeiwache Bornheim ist die Verwaltung nun darauf aufmerksam gemacht geworden, dass es entgegen früheren Aussagen nun scheinbar doch Anzeichen für eine Nutzung des Dorf- platzes durch die besagte Klientel gibt. Leider verzögert sich die endgültige Beantwortung der Anfrage deshalb zwangsläufig noch. Innerhalb der Verwaltung wird aktuell die Möglichkeit erörtert, die Zufahrt zum Dorfplatz Kardorf mit mobilen Bodenschwellen zu versehen, die aufgrund ihrer Bauart nur mit sehr geringer Ge- schwindigkeit und keinesfalls mit Fahrzeugen, deren Fahrwerk deutlich tiefergelegt ist, befahren werden können. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Herrn Thomas Schmitz Schelmenpfad 28 53332 Bornheim

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7. Januar 2015 verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenallee 31, Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbereich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 10:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 13:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12.30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - so- genannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb 14 Kalendertage. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im Internet unter www.bornheim.de unter Rathaus/Rat und Ausschüsse veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 o. - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an: CDU montags 15 - 17 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis90/ Die Grünen nach Vereinbarung unter 0151 / 20 74 61 04 Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Anschrift: Rathausstraße 2 Telefon: 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 27 / 90 99 377 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de ABB nach Vereinbarung Paul Breuer Anschrift: St.-Georg-Str. 20, Telefon: 0 15 73 / 2 48 39 97 Fax: 0 22 36 / 9 29 16 74 E-Mail: bornheimer123@ yahoo.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Anschrift: Servatiusweg 19-23, Gebäude C Telefon: 0 22 22 / 99 01 03 E-Mail: milebo@web.de 24 Stunden-Hotline für Störungen der Wasserver- sorung, Abwasserbeseitung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kos- tenlose offene Sprechstun- de im Rathaus, Raum 553, am 15. Januar 2015, 14 - 17:30 Uhr. Ansprechpartner bei der Stadt Bornheim: Manuela Domschat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: energieberatung@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 07.01.2015, 18 Uhr Europaschule Born- heim, Goethestraße 1, Aula, 53332 Bornheim Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel Dienstag, 13.01.2015, 18 Uhr Europaschule Bornheim, Goethestraße 1, Aula, 53332 Bornheim Umweltausschuss Mittwoch, 14.01.2015, fällt aus! Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 15.01.2015, 9 Uhr Europaschule Born- heim, Goethestraße 1, Aula, 53332 Bornheim Die nächsten Sitzungen Die Sitzungen sind öffentlich. Weitere Informationen (Ta- gesordnung und Sitzungsunterlagen) gibt es auf der In- ternetseite der Stadt Bornheim direkt unter session.stadt- bornheim.de. Dienstag, 27.Januar 2015 Rheinhalle Bornheim-Hersel, Rheinstraße 201 Beginn: 19 Uhr • Eintritt: 20 € Mitwirkende: Alle Bornheimer Tollitäten sowie Top-Karnevalisten u.a. Micky-Brühl-Band, Wicky Jungeburth, Ne kölsche Schutzmann, Bernd Stelter Kartenvorverkauf: Tel. 02222/945-209 Veranstalter: Stadt Bornheim (www.bornheim.de) mit Unterstützung der Vereinsgemeinschaft Hersel/Uedorf Tollitätentreff 2015 Aktuelle Informationen auch im Internet: www.stadt-bornheim.de Karten für den Tollitätentreff 2015 sichern Noch besteht die Möglich- keit, sich Karten für den be- liebten Tollitätentreff 2015 zu sichern. Die traditionelle Sit- zung steigt am Dienstag, 27. Januar 2015, in der Rheinhal- le Hersel, Rheinstraße 201. Ab 19 Uhr wird den Besuchern ein buntes Rahmenprogramm geboten. Auch dieses Jahr sind alle Bornheimer Tollitäten mit dabei und werden auf der Bühne für Stimmung sorgen. Daneben werden Top-Karne- valisten wie Bernd Stelter, die Micky Brühl Band, Ne‘ Köl- sche Schutzmann und Wicky Junggeburth nach Bornheim kommen, um die Rheinhalle aus den Angeln zu heben. Der Kartenpreis beträgt 20 Euro. Bestellungen nimmt Christina Jelen von der Stadt- verwaltung während der allge- meinen Öffnungszeiten entge- gen. Sie steht darüber hinaus auch für weitere Fragen und Informationen im Bornhei- mer Rathaus, Rathausstraße 2, Zimmer 301, unter Telefon 02222/945-209 oder per E- Mail an christina.jelen@stadt- bornheim.de zur Verfügung. Bornheimer Vereine spielen um die Stadtmeisterschaft im Hallenfußball Für alle in Bornheim beheimateten Fußballvereine beginnt das Jahr mit einem Höhepunkt. Denn sie spielen am Samstag und Sonntag, 10. und 11. Januar 2015, um den Titel des Hallen- fußball-Stadtmeisters. Weil derzeit an der Tribüne gearbeitet wird, findet das Turnier nicht, wie in den vergangenen Jahren in der Dreifachhalle der Europaschule, sondern in der Sport- halle des Alexander-von Humboldt-Gymnasiums, Adenaueral- lee 50, statt. Ausrichter der diesjährigen Meisterschaft ist der SSV Merten 1925 e.V.. In diesem Jahr werden die Senioren und Alten Herren pausie- ren, sodass ausschließlich der Nachwuchs um Meisterehren spielen wird. So treten in diesem Jahr die D-, E- und F-Jugend- Teams in verschiedenen Gruppen gegeneinander an. Darüber hinaus jagen auch die Bambinis wieder dem Ball hinterher. Die Nachwuchskicker sind hochmotiviert und freuen sich über zahlreiche Besucher, die sich auf spannende Begegnungen freuen dürfen. Parkplätze sind in ausreichender Zahl am Rat- haus vorhanden. An beiden Spieltagen bietet der SSV Merten Besuchern und Akteuren Würstchen, Schnittchen und Kuchen an. Der Eintritt ist frei. Folgender Zeitplan ist vorgesehen: Datum: Mannschaften Beginn Siegerehrung Samstag, 10.01.2015 F-Jugend 10 Uhr ca. 13:45 Uhr E-Jugend 14 Uhr ca. 17:20 Uhr Sonntag, 11.01.2015 D-Jugend 9 Uhr ca. 12:50 Uhr Bambini 14 Uhr ca. 17:20 Uhr Historische Ansichten im Bornheimer Rathaus Das Stadtarchiv hat in der Bürgerhalle des Bornheimer Rathauses eine Aus- wahl an historischen Gebäudeaufnah- men aus dem Bornheimer Stadtgebiet ausgestellt. Die großformatigen Bilder zeigen verschiedene Objekte aus sämt- lichen Ortschaften an Rhein und Vorge- birge. Dabei reicht die Bandbreite vom Bau der Dersdorfer Pfarrkirche St. Albertus Magnus über das alte Widdiger Gast- haus Kaebe bis hin zu den im Kriege zerstörten Herrenhäusern Burg Rösberg und Haus Londorf. Die Ausstellung ist während der Öffnungszeiten des Rat- hauses zu sehen. Der Eintritt ist frei. n Unter anderem im Rathaus zu sehen: Ein Bild der Burg Rösberg um ca. 1935 Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2013 der Stadt Bornheim gemäß § 96 Absatz 2 GO NRW Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 02. Oktober 2014 in Ausführung des § 96 Abs. 1 GO NRW folgenden Beschluss gefasst: „ Der Rat 1. stellt den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2013 der Stadt Born- heim gemäß § 96 Absatz 1 Satz 1 GO NRW fest, 2. beschließt, den Jahresfehlbetrag des Haushaltsjahres 2013 in Hö- he von 7.314.267,22 Euro durch Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage zu decken, 3. erteilt dem Bürgermeister gemäß § 96 Absatz 1 Satz 4 GO NRW die Entlastung.“ Der Jahresabschluss 2013 in Form der nachstehenden Bilanz, Ergebnis- rechnung und Finanzrechnung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss 2013 mit sämtlichen Anlagen wird gemäß § 96 Ab- satz 2 GO NRW ab sofort bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2014 zur Einsichtnahme während der Öffnungszeiten montags - freitags von 8.30 Uhr - 12.30 Uhr donnerstags von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr in Zimmer 810 des Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim verfüg- bar gehalten. Der Jahresabschluss 2013 kann auf der Homepage der Stadt Bornheim (www.bornheim.de) abgerufen werden. Bornheim, den 01. Dezember 2014 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister 7. Januar 2015 Stadt Bornheim Bürgerinformation Seite 1 / 2 Jahresabschluss 2013 Bilanz zum 31.12.2013 Bürgermeister Henseler A K T I V A 31.12.2013 31.12.2012 P A S S I V A 31.12.2013 31.12.2012 EUR EUR EUR EUR 1. Anlagevermögen *** 361.048.196,49 362.411.924,44 1. Eigenkapital ** 119.657.520,41 126.718.115,30 1.1 Allgemeine Rücklage * 126.971.787,63 126.718.115,30 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände ** 123.512,00 140.516,00 1.3 Ausgleichsrücklage * 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2 Sachanlagen ** 289.637.884,34 290.983.295,52 1.4 Jahresüberschuss/-fehlbetrag 2013 * -7.314.267,22 0,00 1.2.1 Unbebaute Grundstücke * 24.834.561,58 25.122.487,51 1.2.1.1 Grünflächen 16.642.689,57 16.684.600,12 1.2.1.2 Ackerland 1.307.185,33 1.354.023,80 2. Sonderposten ** 95.970.308,93 92.821.793,58 1.2.1.3 Wald, Forsten 450.144,68 447.342,88 2.1 für Zuwendungen * 64.100.000,75 61.805.955,36 1.2.1.4 Sonst. unbebaute Grundstücke 6.434.542,00 66.520,71 2.2 für Beiträge * 28.769.406,86 28.642.043,26 1.2.2 Bebaute Grundstücke * 106.327.151,16 108.243.277,89 2.4 Sonstige Sonderposten * 3.100.901,32 2.373.794,96 1.2.2.1 Kinder- / Jugendeinrichtungen 9.176.828,13 8.527.197,86 1.2.2.2 Schulen 77.209.316,81 78.616.644,81 1.2.2.3 Wohnbauten 863.011,47 867.642,47 3. Rückstellungen ** 34.116.566,12 34.439.217,68 1.2.2.4 Sonstige Gebäude 19.077.994,75 20.231.792,72 3.1 Pensionsrückstellungen * 30.426.168,00 30.130.912,00 1.2.3 Infrastrukturvermögen * 152.748.401,49 152.825.748,77 3.3 Instandhaltungsrückstellungen * 1.425.264,58 1.211.164,77 1.2.3.1 Grund u. Boden Infrastrukturverm. 36.463.550,09 35.711.098,92 3.4 Sonstige Rückstellungen * 2.265.133,54 3.097.140,91 1.2.3.2 Brücken und Tunnel 5.379.535,00 4.804.589,00 1.2.3.4 Entw.- & Abwasserbeseitigung 6.271.341,00 6.446.832,00 1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen 103.553.387,40 104.863.339,85 4. Verbindlichkeiten ** 174.810.993,22 114.002.850,35 1.2.3.6 Sonst. Bauten Infrastrukturv. 1.080.588,00 999.889,00 4.2 Verb. aus Krediten f. Investition. * 125.133.280,15 71.646.721,21 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler * 22.758,90 22.758,90 4.2.4 vom öffentlichen Bereich 62.362.338,05 50.355.808,27 1.2.6 Masch., techn. Anlagen, Fahrzeuge * 1.556.303,00 1.499.941,00 4.2.5 vom privaten Kreditmarkt 62.770.942,10 21.290.912,94 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung * 1.353.228,64 1.294.681,64 4.3 Verb. a. Krediten zur Liquiditätssicherung * 40.240.000,00 35.219.296,37 1.2.8 Geleistete Anzahlg., Anlagen im Bau * 2.795.479,57 1.974.399,81 4.5 Verb. a. Lieferung u. Leistungen * 3.564.359,00 2.567.652,32 4.6 Verb. a. Transferleistungen * 900,76 585,30 1.3 Finanzanlagen ** 71.286.800,15 71.288.112,92 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten * 2.088.144,64 1.285.225,63 1.3.1 Anteile an verbundene Unternehmen * 53.196.737,22 8.547.940,65 4.8 Erhaltene Anzahlungen 3.784.308,67 3.283.369,52 1.3.2 Beteiligungen * 3.896.331,26 3.896.331,26 1.3.3 Sondervermögen * 11.261.581,33 55.910.377,90 1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens * 363.737,34 363.737,34 5. Passive Rechnungsabgrenzung ** 355.000,00 0,00 1.3.5 Ausleihungen * 2.568.413,00 2.569.725,77 1.3.5.1 an verbundene Unternehmen 2.483.358,87 2.483.358,87 1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen 85.054,13 86.366,90 Seite 1 / 2 Jahresabschluss 2013 verantwortlich: Bürgermeister Henseler Finanzrechnung Ergebnis 2012 Fortgeschriebener Ansatz 2013 Ist-Ergebnis 2013 Vergleich Ansatz/Ist 1 Steuern und ähnliche Abgaben -44.754.110,19 -45.275.886,00 -45.898.605,47 -622.719,47 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen -14.618.566,90 -14.753.605,00 -16.361.096,23 -1.607.491,23 3 + Sonstige Transfereinzahlungen -275.480,11 -246.950,00 -312.101,63 -65.151,63 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte -3.337.548,27 -3.173.024,00 -3.538.361,68 -365.337,68 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -795.025,90 -825.866,00 -724.323,98 101.542,02 6 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen -1.850.613,75 -1.180.903,00 -1.940.136,33 -759.233,33 7 + Sonstige Einzahlungen -3.342.101,49 -2.759.050,00 -3.552.004,91 -792.954,91 8 + Zinsen u. sonstige Finanzeinzahlungen -1.050.586,90 -969.100,00 -298.682,36 670.417,64 9 = Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -70.024.033,51 -69.184.384,00 -72.625.312,59 -3.440.928,59 10 - Personalauszahlungen 16.303.853,52 18.205.976,00 17.582.065,54 -623.910,46 11 - Versorgungsauszahlungen 1.182.795,48 986.398,00 920.067,00 -66.331,00 12 - Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 13.594.386,12 13.546.806,00 11.488.532,53 -2.058.273,47 13 - Zinsen u. sonstige Finanzauszahlungen 4.002.021,87 4.571.000,00 3.999.738,06 -571.261,94 14 - Transferauszahlungen 33.067.347,16 33.810.027,00 34.820.225,65 1.010.198,65 15 - Sonstige Auszahlungen 4.435.848,06 5.058.417,00 5.636.521,96 578.104,96 16 = Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 72.586.252,21 76.178.624,00 74.447.150,74 -1.731.473,26 17 = Cash Flow aus laufender Verwaltungstätigkeit (Zeilen 9 u. 16) 2.562.218,70 6.994.240,00 1.821.838,15 -5.172.401,85 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen -3.147.911,40 -3.818.151,00 -4.161.820,68 -343.669,68 19 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen -2.681.765,74 -1.495.000,00 -582.947,08 912.052,92 20 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einzahlungen aus Beiträgen u. ä. Entgelten -942.305,54 -666.000,00 -684.232,51 -18.232,51 22 + sonstige Investitionseinzahlungen -16.171,69 -42.000,00 -1.312,77 40.687,23 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit -6.788.154,37 -6.021.151,00 -5.430.313,04 590.837,96 24 - Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 800.802,75 1.138.843,77 650.100,14 -488.743,63 25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen 2.232.542,85 9.239.270,82 3.980.187,19 -5.259.083,63 26 - Auszahlungen für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen 607.161,73 1.295.417,15 621.174,03 -674.243,12 Seite 1 / 2 Jahresabschluss 2013 verantwortlich: Bürgermeister Henseler Ergebnisrechnung Ergebnis 2012 fortgeschriebener Ansatz 2013 Ist-Ergebnis 2013 Vergleich Ansatz/Ist 1 Steuern und ähnliche Abgaben -44.025.504,83 -45.275.886,00 -45.965.037,08 -689.151,08 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen -16.855.001,76 -16.091.029,00 -17.319.138,86 -1.228.109,86 3 + Sonstige Transfererträge -299.086,27 -246.950,00 -166.209,20 80.740,80 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte -4.315.505,90 -3.781.659,00 -4.061.623,52 -279.964,52 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -815.500,34 -825.866,00 -731.163,33 94.702,67 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -1.848.794,87 -1.180.903,00 -1.939.512,67 -758.609,67 7 + Sonstige ordentliche Erträge -4.203.620,29 -3.250.111,00 -5.154.313,63 -1.904.202,63 8 + Aktivierte Eigenleistungen 9 +/- Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge -72.363.014,26 -70.652.404,00 -75.336.998,29 -4.684.594,29 11 - Personalaufwendungen 17.455.810,18 19.233.491,00 18.981.120,86 -252.370,14 12 - Versorgungsaufwendungen 1.108.114,48 986.398,00 997.118,62 10.720,62 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 12.918.582,39 13.570.786,00 13.894.220,29 323.434,29 14 - Bilanzielle Abschreibungen 6.491.754,52 6.458.524,00 7.026.161,70 567.637,70 15 - Transferaufwendungen 33.283.211,69 33.810.027,00 33.787.075,16 -22.951,84 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 6.861.399,31 4.615.451,00 5.114.125,43 498.674,43 17 = Ordentliche Aufwendungen 78.118.872,57 78.674.677,00 79.799.822,06 1.125.145,06 Seite 2 / 2 Jahresabschluss 2013 verantwortlich: Bürgermeister Henseler Finanzrechnung Ergebnis 2012 Fortgeschriebener Ansatz 2013 Ist-Ergebnis 2013 Vergleich Ansatz/Ist 27 - Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen 28 - Auszahlungen für Erwerb von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 182.492,73 252.750,00 121.048,64 -131.701,36 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten 3.823.000,06 11.926.281,74 5.372.510,00 -6.553.771,74 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Zeilen 23 und 30) -2.965.154,31 5.905.130,74 -57.803,04 -5.962.933,78 32 = Finanzmittelüberschuss / -fehlbetrag (Zeilen 17 und 31) -402.935,61 12.899.370,74 1.764.035,11 -11.135.335,63 33 + Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen -1.947.350,04 -3.218.303,00 3.218.303,00 34 + Aufnahmen von Krediten zur Liquiditätssicherung -110.909.296,37 -136.965.000,00 -136.965.000,00 35 - Tilgung und Gewährung von Darlehen 4.904.494,97 3.219.000,00 3.056.901,40 -162.098,60 36 - Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung 108.415.000,00 131.944.296,37 131.944.296,37 37 = Saldo aus Finanzierungstätigkeit 462.848,56 697,00 -1.963.802,23 -1.964.499,23 38 = Änderung des Bestands an eigenen Finanzmitteln (Zeilen 32 und 37) 59.912,95 12.900.067,74 -199.767,12 -13.099.834,86 39 + Anfangsbestand an eigenen Finanzmitteln -304.492,27 -90.924,26 -90.924,26 40 + Bestand an fremden Finanzmitteln 153.655,06 -62.380,50 -62.380,50 41 = Liquide Mittel (Zeilen 38, 39 und 40) -90.924,26 12.900.067,74 -353.071,88 -13.253.139,62 Seite 2 / 2 Jahresabschluss 2013 verantwortlich: Bürgermeister Henseler Ergebnisrechnung Ergebnis 2012 fortgeschriebener Ansatz 2013 Ist-Ergebnis 2013 Vergleich Ansatz/Ist 18 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Zeilen 10 und 17) 5.755.858,31 8.022.273,00 4.462.823,77 -3.559.449,23 19 + Finanzerträge -1.050.586,90 -969.100,00 -3.394.724,36 -2.425.624,36 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 4.095.981,11 4.571.000,00 6.246.167,81 1.675.167,81 21 = Finanzergebnis (Zeilen 19 und 20) 3.045.394,21 3.601.900,00 2.851.443,45 -750.456,55 22 = Ordentliches Ergebnis (Zeilen 18 und 21) 8.801.252,52 11.624.173,00 7.314.267,22 -4.309.905,78 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Zeilen 23 + 24) 26 = Jahresergebnis (Zeilen 22 und 25) 8.801.252,52 11.624.173,00 7.314.267,22 -4.309.905,78 verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Seite 2 / 2 Jahresabschluss 2013 Bilanz zum 31.12.2013 Bürgermeister Henseler 2. Umlaufvermögen *** 62.493.555,23 4.543.560,70 2.2 Forderungen und sonst. Vermögensg. ** 62.140.483,35 4.452.636,44 2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen * 4.333.855,77 4.041.947,99 2.2.1.1 Gebühren 205.700,22 290.441,32 2.2.1.2 Beiträge 415.334,56 506.797,54 2.2.1.3 Steuern 1.077.723,48 1.017.502,25 2.2.1.4 Ford. aus Transferleistungen 19.753,96 32.554,66 2.2.1.5 Sonst. öff.-rechtliche Forderungen 2.615.343,55 2.194.652,22 2.2.2 Privatrechtliche Forderungen * 57.585.557,25 192.266,19 2.2.2.1 gegen dem privaten Bereich 622.439,93 162.068,08 2.2.2.2 gegen dem öffentlichen Bereich 392.734,01 28.509,53 2.2.2.3 gegen verbundene Unternehmen 56.570.383,31 1.688,58 2.2.3 Sonst. Vermögensgegenstände 221.070,33 218.422,26 2.4 Liquide Mittel ** 353.071,88 90.924,26 3. Aktive Rechnungsabgrenzung *** 1.368.636,96 1.026.491,77 BILANZSUMME: 424.910.388,68 367.981.976,91 BILANZSUMME: *** 424.910.388,68 367.981.976,91

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18. Februar 2015 verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenallee 31, Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbereich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - so- genannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an: CDU montags 15 - 17 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis90/ Die Grünen nach Vereinbarung unter 0151 / 20 74 61 04 Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Anschrift: Rathausstraße 2 Telefon: 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 27 / 90 99 377 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de ABB nach Vereinbarung Paul Breuer Anschrift: St.-Georg-Str. 20, Telefon: 0 15 1 / 722 11 101 Fax: 0 22 36 / 9 29 16 74 E-Mail: bornheimer123@ yahoo.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Anschrift: Servatiusweg 19-23, Gebäude C Telefon: 0 22 22 / 99 01 03 E-Mail: milebo@web.de 24 Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kos- tenlose offene Sprechstun- de im Rathaus, Raum 553, am 19. Februar 2015, 14 - 17:30 Uhr. Ansprechpartner bei der Stadt Bornheim: Manuela Domschat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: energieberatung@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Gemeinsame Sitzung: Umweltausschuss, Ausschuss für Stadtentwicklung und Verwaltungsrat des Stadtbetriebs Bornheim -AöR- Mittwoch, 25.02.2015, 18 Uhr Ausschuss für Bürgerangelegenheiten Donnerstag, 26.02.2015, 18 Uhr Haupt- und Finanzausschuss Dienstag, 03.03.2015, 18 Uhr Integrationsrat Mittwoch, 11.03.2015, 18 Uhr Die nächsten Sitzungen Die Sitzungen sind öffentlich und finden in der Aula der Europaschule Bornheim, Goethestraße 1, 53332 Born- heim, statt. Weitere Informationen (Tagesordnung und Sit- zungsunterlagen) gibt es auf der Internetseite der Stadt Bornheim direkt unter session.stadt-bornheim.de. Amtliche Bekanntmachungen Aufgrund § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Bornheim am 04.02.2015 beschlossen, für die Entwürfe des Bebauungs- plans Me 16 in der Ortschaft Merten die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen und die Planung für die Dau- er von vier Wochen öffentlich auszulegen und eine Einwoh- nerversammlung durchzuführen. In gleicher Sitzung hat der Rat beschlossen, den Geltungsbereich des Bebauungsplans um den südlichen Teilbereich der Offenbachstraße, die an die zu- künftigen Erschließungsstraßen des Plangebiets angrenzenden Flurstücke sowie die gesamte Fläche des Mühlenbachs zu ver- größern. Das Plangebiet umfasst den inneren Bereich zwischen den Bebauungen an der Offenbachstraße, der Beethovenstraße, der Bonn-Brühler-Straße (L 183) sowie dem Mühlenbach. Die Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Aufstel- lung des Bebauungsplans erfolgt in der Zeit vom 26.02.2015 bis zum 25.03.2015 einschließlich bei der Stadtverwaltung Bornheim, Fachbereich 7, Stadtplanung und Grundstücksneu- ordnung, auf dem Flur zwischen Zimmer 407 und 414, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, während der Besuchszeiten für Of- fenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr. Auskünfte erhalten Sie in Zimmer 405, 407, 409, 411 und 414. Während dieser Zeit werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich dargelegt. Es wird allgemein Gelegen- heit zur Äußerung und zur Erörterung gegeben. Zusätzlich wird die Planung in einer Einwohnerversammlung er- läutert, die am 12.03.2015 um 18.30 Uhr in der Franziskusschule Merten, Beethovenstraße 57, 53332 Bornheim, stattfindet. Da- rüber hinaus können die Planunterlagen im Internet unter www. bornheim.de eingesehen werden. Auf die beiliegende Übersichts- skizze, die den Planbereich grob darstellt, wird hingewiesen. Bornheim, den 10.02.2015, Stadt Bornheim, gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans Me 16 in der Ortschaft Merten / frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Öffentliche Bekanntmachung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen Aufgrund des § 6 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung der Laden- öffnungszeiten (LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV NRW S. 516) in der derzeit gültigen Fassung wird von der Stadt Bornheim als örtliche Ordnungsbehörde gemäß Beschluss des Rates der Stadt Bornheim vom 04.02.2015 folgende Verordnung erlassen: § 1 Im Bereich der Stadt Bornheim wird in folgenden Ortschaften die Öffnung der Verkaufsstellen an Sonn- bzw. Feiertagen je- weils in der Zeit zwischen 13 Uhr und 18 Uhr für die Dauer von maximal fünf Stunden zugelassen: 1. Ortschaft Bornheim 1.1 aus Anlass der Bornheimer Kleinkirmes: Patronatsfest des St. Servatius am 13.05. bzw. am darauffolgenden Sonntag 1.2 aus Anlass der Bornheimer Großkirmes am 1. Sonntag im September 1.3 aus Anlass des Weihnachtsmarktes am 1. Advents- sonntag 2. Ortschaft Roisdorf einschließlich Gewerbegebiet Bornheim- Süd zwischen Raiffeisenstraße, Roisdorfer Straße (L 118), BAB 555 und der Gemeindegrenze Alfter 2.1 aus Anlass des Frühlingsfestes am 3. Sonntag im März 2.2 aus Anlass des Brunnenfestes/Gewerbefestes am 2. Sonntag im Juni 2.3 aus Anlass der Roisdorfer Großkirmes am 4. Sonntag im September 2.4 aus Anlass des Martinsmarktes am 2. Sonntag im No- vember 3. Ortschaft Hersel außer dem unter Ziffer 2 der Ortschaft Rois dorf zugeordneten Bereich des Gewerbeparks Bornheim- Süd 3.1 aus Anlass des Herseler Frühlingsfestes am 4. Sonntag im Mai 3.2 aus Anlass des „Herseler Herbstes“ am 3. Sonntag im September 3.3 aus Anlass des Herseler Oktoberfestes am 3. Sonntag im Oktober Fällt einer der vorstehend aufgeführten Sonntage auf einen ge- mäß § 6 Abs. 5 Ladenöffnungsgesetz NRW geschützten Sonn- oder Feiertag, wird alternativ der Sonntag vorher als verkaufsoffener Sonntag festgelegt. § 2 Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Rahmen des § 1 Verkaufsstellen außerhalb der dort zugelas- senen Geschäftszeiten offen hält oder die maximale Öffnungs- dauer überschreitet. Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 13 Abs. 2 LÖG mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden. § 3 Diese Verordnung tritt am Tage ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen an Sonn- und Feier- tagen vom 25.04.2000 in der zuletzt geltenden Fassung vom 08.12.2011 außer Kraft. Bekanntmachungsanordnung Vorstehende Ordnungsbehördliche Verordnung vom 04.02.2015 über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen mache ich hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht bekannt. Hinweis: Ich weise darauf hin, dass eine Verletzung von Ver- fahrens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungs- pläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorge- schriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, 2. die Satzung, sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich be- kannt gemacht worden, 3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bornheim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvor- schrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 09.02.2015 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Öffentliche Bekanntmachung Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim Bürgerinformation 02.12.2022 V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Rainer Schumann, Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Energieberatung Kostenlose Energieberatung der Energieagentur Rhein-Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW am 21. Dezember 2022, 14 bis 17.45 Uhr im Rathaus Alfter, Am Rathaus 7, 53347 Alfter. Anmeldung erforderlich: 02242 96930-0 oder info@energieagentur-rsk.de StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Service HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 9959128 Telefon Schwimmkurse: 02222 3716 Zugang nur mit Ticket! Aktuelle Infos und Tickets gibt es unter: www.hallenfreizeitbad.de Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de/stadtbuecherei Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD 02222 9956331, fraktion@spd-bornheim.nrw Bündnis 90/Die Grünen 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de ABB 0151-72211101, bornheimer123@yahoo.de Fraktionen Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung notwendig unter 02222 945-101 Bürgermeister Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, 02222 9437-0 Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Soziales, Wohnen und Inklusion: mittwochs geschlossen Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr Nähere Informationen: www.bornheim.de/oeffnungszeiten Besucher aller Dienststellen können freiwillig einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Sitzungen sind öffentlich und finden – soweit nicht anders angegeben – im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, statt. Die Termine gelten vorbehaltlich möglicher Einschränkungen. Bitte beachten Sie zur Teilnahme die aktuell geltende Coronaschutzverordnung. Aktuelle Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Die nächsten Sitzungen Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschuss Dienstag, 06.12.2022, 18 Uhr Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 07.12.2022, 18 Uhr Integrationsausschuss Dienstag, 13.12.2022, 18 Uhr Rat Donnerstag, 15.12.2022, 18 Uhr Öffentliche Bekanntmachung der 11. Satzung vom 18.11.2022 zur Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Bornheim vom 11.11.2004 Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 17.11.2022 aufgrund der §§ 7 Abs. 1 Satz 1, 41 Abs. 2 und 57 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - West- falen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geän- dert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490) und des § 6 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Bornheim für den Rat, die Ausschüsse und den Bürgermeister/die Bürgermeisterin folgende Neufas- sung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Bornheim beschlossen: Artikel I Die Zuständigkeitsordnung der Stadt Bornheim vom 11.11.2004 wird wie folgt geändert: 1. Der Zuständigkeitsordnung wird folgende Präambel hinzugefügt: Rat und Verwaltung arbeiten vertrauensvoll zum Wohle und im Interesse der Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Bornheim zusammen. Der Rat entscheidet über die Festlegung strategischer Ziele und versteht seine Aufgabe vornehmlich als Steuerungs-, Entschei- dungs- und Kontrollinstanz. Der Verwaltung obliegen neben der Entwicklung und Einbringung von Zielen zur Stadtentwicklung die Erarbeitung von Sachverhalten, die Entwicklung von Lösungsvorschlägen und deren fachliche Darstellung zur Vorbereitung der vom Rat zu treffenden Beschlüsse. Der Rat entscheidet über die allgemeinen Grundsätze, nach denen die Verwaltung geführt werden soll. Die Leitung und Beaufsichtigung der Verwaltung obliegt der Bürgermeisterin / dem Bürgermeister. Ebenso lei- tet und verteilt sie / er die Geschäfte. 2. § 2 erhält folgende ergänzte Fassung: Den vom Rat gemäß § 57 GO gebildeten Ausschüs- sen obliegt die Beratung aller ihren Aufgaben- bereich betreffenden Angelegenheiten. Alle Aus- schüsse haben die Aufgabe, bei der Beratung und Entscheidung über die ihnen obliegenden Angelegen- heiten die nach dem jeweiligen Stand der Technik möglichen und wirtschaftlich vertretbaren Belange eines wirksamen Umweltschutzes zu berücksichtigen. Die gesamthafte Beratung derselben Sachverhalte in mehreren Ausschüssen ist grundsätzlich zu vermeiden. Ausschüsse können jedoch durch gemeinsame Beratung oder einen Verweis in den entsprechenden Ausschuss andere Fachausschüsse in der Beratung spezieller Sachverhalte bzw. Teilaspekte - die diese Ausschüsse betreffen – beteiligen. Bei unterschiedlichen Beratungsergebnissen entscheidet der HFA nach §3 (1) Nr. 1 dieser Zuständigkeitsordnung. 3. § 3 Abs. 9 erhält folgende geänderte Fassung: (9) Der Haupt- und Finanzausschuss entscheidet über alle städtischen Wirtschafts-, Struktur- und Tourismusangelegenheiten, Maßnahmen der Digitalisierung und des E- Government, soweit nicht ein anderes Gremium oder der Bürgermeister/die Bürger- meisterin zuständig sind. 4. § 3 Abs. 10 wird gestrichen 5. § 3 Abs. 11 wird zu Abs. 10 6. § 3 Abs. 12 wird zu Abs. 11 und erhält folgende geänderte Fassung: (11) Der Haupt- und Finanzausschuss entscheidet, soweit der Rat oder ein anderer Aus- schuss nicht zuständig sind, über die Vergabe von 1. Lieferungen und Leistungen einschließlich geistiger Leistungen von mehr als 100.000 Euro und 2. städtischen Baumaßnahmen von mehr als 100.000 Euro. Vor Ausschreibung dieser Vergaben ist der Haupt- und Finanzausschuss über die be- absichtigte Maßnahme zu informieren. 7. § 3 Abs. 13 wird zu Abs. 12 und erhält folgende geänderte Fassung: (12) Der Haupt- und Finanzausschuss entscheidet über die Miet- und Pachtangelegen- heiten betreffend Grundbesitz. 8. § 8 Abs. 5 erhält folgende geänderte Fassung: (5) Der Jugendhilfeausschuss entscheidet innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs, soweit nicht der Rat oder ein anderer Ausschuss zuständig sind, über die Vergabe von 1. Lieferungen und Leistungen einschließlich geistiger Leistungen von mehr als 100.000 Euro und 2. städtischen Baumaßnahmen von mehr als 100.000 Euro. Vor Ausschreibung dieser Vergaben ist der Jugendhilfeausschuss über die beabsichtig- te Maßnahme zu informieren. 9. § 9 Abs. 1 Nr. 1 erhält folgende geänderte Fassung: (1) Dem Stadtentwicklungsausschuss obliegt die Vorberatung aller nach den gesetzli- chen Vorschriften vom Rat zu beschließenden raum-, regional- und stadtplanerischen Maßnahmen. Er berät ferner über 1. den Abschluss von städtebaulichen Verträgen und Durchführungsverträgen zu Vor- haben- und Erschließungsplänen (§§ 11 und 12 BauGB), soweit die Kosten 100.000 Euro übersteigen, 10. § 9 Abs. 3 erhält folgende geänderte Fassung: (3) Der Ausschuss für Stadtentwicklung ist vor Erteilung einer Genehmigung über folgende Maßnahmen zu informieren, wenn diese von erheblicher städtebaulicher Bedeutung sind und Auswirkungen weit über das Grundstück hinaus haben, auch hinsichtlich angrenzen- der Straßen: 1. Vorhaben im Außenbereich nach § 35 BauGB, 2. Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 BauGB, 3. Vorhaben nach § 34 BauGB. Erhebliche städtebauliche Bedeutung liegt vor, wenn das Gesamtbild des zu bebauen- den Bereichs sich grundlegend ändert und / oder eine signifikante Einschränkung mit der beabsichtigten Bebauung zu erwarten ist, insbesondere Sichteinschränkungen. 11. § 9 Abs. 6 erhält folgende geänderte Fassung: (6) Der Stadtentwicklungsausschuss entscheidet innerhalb seines Zuständigkeitsbe- reichs, soweit nicht der Rat oder ein anderer Ausschuss nicht zuständig sind, über die Vergabe von 1. Lieferungen und Leistungen einschließlich geistiger Leistungen von mehr als 100.000 Euro und 2. städtischen Baumaßnahmen von mehr als 100.000 Euro. Vor Ausschreibung dieser Vergaben ist der Ausschuss für Stadtentwicklung über die be- absichtigte Maßnahme zu informieren. 12. § 10 Abs. 2 erhält folgende geänderte Fassung: (2) Der Ausschuss für Umwelt, Klima, Landwirtschaft, Wald und Natur berät insbeson- dere 1. folgende Angelegenheiten des Umweltschutzes 1.1 Landschaftspläne 1.2 Lärmschutz, 1.3 Umweltverträglichkeitsprüfungen, 1.4 Ausgleichsmaßnahmen, 1.5 Abgrabungen, Deponien und Altlasten, 1.6 Abfallwirtschaft, 1.7 Wasserwirtschaft, 1.8 Flächenverbrauch und Landwirtschaft, 1.9 Umweltbelastungen allgemeiner Art für die Bevölkerung einschließlich der Ein- holung diesbezüglicher Umweltgutachten, 2. folgende Angelegenheiten des Klima- und Naturschutzes 2.1 Planungen und Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung einschließlich Empfehlungen zur Energiewirtschaft, 2.2 Planungen und Maßnahmen des Artenschutzes und der Biodiversität, 2.3 Planungen und Maßnahmen zur Neuanlage, Unterhaltung und zur Sanierung öffentlicher Grünflächen, 3. Festlegen von besonderen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, z.B. von Umwelt-, Energie-, Natur- und Klimaschutztagen, -wettbewerben, -preisen, Umweltsäuberungs- aktionen und zu allgemeinen Umweltthemen. 13. § 10 Abs. 4 erhält folgende geänderte Fassung: (4) Der Ausschuss für Umwelt, Klima, Landwirtschaft, Wald und Natur entscheidet inner- halb seines Zuständigkeitsbereichs, soweit nicht der Rat oder ein anderer Ausschuss zuständig sind, über die Vergabe von 1. Lieferungen und Leistungen einschließlich geistiger Leistungen von mehr als 100.000 Euro und 2. städtischen Baumaßnahmen von mehr als 100.000 Euro. Vor Ausschreibung dieser Vergaben ist der Ausschuss für Umwelt, Klima und Natur über die beabsichtigte Maßnahme zu informieren. 14. § 11 Abs. 3 erhält folgende geänderte Fassung: (3) Der Schulausschuss entscheidet innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs, soweit nicht der Rat oder ein anderer Ausschuss zuständig sind, über die Vergabe von 1. Lieferungen und Leistungen einschließlich geistiger Leistungen von mehr als 100.000 Euro und 2. städtischen Baumaßnahmen von mehr als 100.000 Euro. Vor Ausschreibung dieser Vergaben ist der Schulausschuss über die beabsichtigte Maß- nahme zu informieren. 15. § 12 Abs. 3 erhält folgende geänderte Fassung: (3) Der Ausschuss für Sport, Kultur und entscheidet innerhalb seines Zuständigkeits- bereichs, soweit nicht der Rat oder ein anderer Ausschuss zuständig sind, über die Ver- gabe von 1. Lieferungen und Leistungen einschließlich geistiger Leistungen von mehr als 100.000 Euro und 2. städtischen Baumaßnahmen von mehr als 100.000 Euro. Vor Ausschreibung dieser Vergaben ist der Ausschuss für Sport, Kultur und Ehrenamt über die beabsichtigte Maßnahme zu informieren. 16. In § 14 wird die Überschrift durch „Zuständigkeit des Mobilitäts- und Verkehrsent- wicklungsausschusses“ ersetzt. 17. § 14 Abs. 2 erhält folgende geänderte Fassung: (2) Der Mobilitäts- und Verkehrsausschuss entscheidet über die Verkehrsrahmenpla- nung, das zukünftige Mobilitätskonzept und das Radverkehrskonzept. 18. § 14 Abs. 4 erhält folgende geänderte Fassung: (4) Der Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschuss entscheidet innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs, soweit nicht der Rat oder ein anderer Ausschuss zuständig sind, über die Vergabe von 1. Lieferungen und Leistungen einschließlich geistiger Leistungen von mehr als 100.000 Euro und 2. städtischen Baumaßnahmen von mehr als 100.000 Euro. Vor Ausschreibung dieser Vergaben ist der Mobilitätsausschuss über die beabsichtigte Maßnahme zu informieren. 19. § 15 Abs. 3 erhält folgende geänderte Fassung: (3) Der Ausschuss für Soziales, Inklusion und Demographie entscheidet innerhalb sei- nes Zuständigkeitsbereichs, soweit nicht der Rat oder ein anderer Ausschuss zuständig sind, über die Vergabe von 1. Lieferungen und Leistungen einschließlich geistiger Leistungen von mehr als 100.000 Euro und 2. städtischen Baumaßnahmen von mehr als 100.000 Euro. Vor Ausschreibung dieser Vergaben ist der Ausschuss für Soziales, Inklusion und Demo- graphie über die beabsichtigte Maßnahme zu informieren.

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30. Dezember 2014 verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenallee 31, Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbereich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 10:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 13:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12.30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - so- genannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb 14 Kalendertage. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im Internet unter www.bornheim.de unter Rathaus/Rat und Ausschüsse veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 10:00 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 o. - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an: CDU montags 15 - 17 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis90/ Die Grünen nach Vereinbarung unter 0151 / 20 74 61 04 Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Anschrift: Rathausstraße 2 Telefon: 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 27 / 90 99 377 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de ABB nach Vereinbarung Paul Breuer Anschrift: St.-Georg-Str. 20, Telefon: 0 15 73 / 2 48 39 97 Fax: 0 22 36 / 9 29 16 74 E-Mail: bornheimer123@ yahoo.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Anschrift: Servatiusweg 19-23, Gebäude C Telefon: 0 22 22 / 99 01 03 E-Mail: milebo@web.de 24 Stunden-Hotline für Störungen der Wasserver- sorung, Abwasserbeseitung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kos- tenlose offene Sprechstun- de im Rathaus, Raum 553, am 15. Januar 2015, 14 - 17:30 Uhr. Ansprechpartner bei der Stadt Bornheim: Manuela Domschat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: energieberatung@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 07.01.2015, 18 Uhr Europaschule Bornheim, Goethestraße 1, Aula, 53332 Bornheim Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel Dienstag, 13.01.2015, 18 Uhr Europaschule Bornheim, Goethestraße 1, Aula, 53332 Bornheim Umweltausschuss Mittwoch, 14.01.2015, 18 Uhr Europaschule Bornheim, Goethestraße 1, Aula, 53332 Bornheim Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 15.01.2015, 9 Uhr Europaschule Bornheim, Goethestraße 1, Aula, 53332 Bornheim Die nächsten Sitzungen Die Sitzungen sind öffentlich. Weitere Informationen (Ta- gesordnung und Sitzungsunterlagen) gibt es auf der In- ternetseite der Stadt Bornheim direkt unter session.stadt- bornheim.de. AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Bornheimer Vereine spielen um die Stadtmeisterschaft im Hallenfußball Für alle in Bornheim beheimateten Fußballvereine beginnt das Jahr mit einem Höhepunkt. Denn sie spielen am Samstag und Sonntag, 10. und 11. Januar 2015, um den Titel des Hallen- fußball-Stadtmeisters. Weil derzeit an der Tribüne gearbeitet wird, findet das Turnier nicht, wie in den vergangenen Jahren in der Dreifachhalle der Europaschule, sondern in der Sport- halle des Alexander-von Humboldt-Gymnasiums, Adenaueral- lee 50, statt. Ausrichter der diesjährigen Meisterschaft ist der SSV Merten 1925 e.V.. In diesem Jahr werden die Senioren und Alten Herren pausie- ren, sodass ausschließlich der Nachwuchs um Meisterehren spielen wird. So treten in diesem Jahr die D-, E- und F-Jugend- Teams in verschiedenen Gruppen gegeneinander an. Darüber hinaus jagen auch die Bambinis wieder dem Ball hinterher. Die Nachwuchskicker sind hochmotiviert und freuen sich über zahlreiche Besucher, die sich auf spannende Begegnungen freuen dürfen. Parkplätze sind in ausreichender Zahl am Rat- haus vorhanden. An beiden Spieltagen bietet der SSV Merten Besuchern und Akteuren Würstchen, Schnittchen und Kuchen an. Der Eintritt ist frei. Folgender Zeitplan ist vorgesehen: Datum: Mannschaften Beginn Siegerehrung Samstag, 10.01.2015 F-Jugend 10 Uhr ca. 13:45 Uhr E-Jugend 14 Uhr ca. 17:20 Uhr Sonntag, 11.01.2015 D-Jugend 9 Uhr ca. 12:50 Uhr Bambini 14 Uhr ca. 17:20 Uhr Bekanntmachung Die nachfolgenden Straßen werden hiermit gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV. NW. S. 1028) als Gemeindestraßen dem öffentlichen Verkehr gewidmet: Ortschaft Name der Straße Bezeichnung der gewidmeten Flächen Einstufung, Widmungsinhalt Merten Am Roten Boskoop Gemarkung Merten Flur 13, Flurstück 246 Anliegerstraße Merten Am Roten Boskoop Gemarkung Merten Flur 13, Flurstück 253 Fuß- und Radverkehr Kartenausschnitte, in denen die gewidmeten Flächen dargestellt sind, können während der allgemeinen Besuchszeiten im Rat- haus, Zimmer 412, eingesehen werden: Montag bis Freitag, 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr, Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Die Widmung wird wirksam mit dem Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung dieser Widmungsverfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgermeister der Stadt Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, einzulegen. Bornheim, den 15.12.2014 Stadt Bornheim gez. Henseler, Bürgermeister Dienstag, 27.Januar 2015 Rheinhalle Bornheim-Hersel, Rheinstraße 201 Beginn: 19 Uhr • Eintritt: 20 € Mitwirkende: Alle Bornheimer Tollitäten sowie Top-Karnevalisten u.a. Micky-Brühl-Band, Wicky Jungeburth, Ne kölsche Schutzmann, Bernd Stelter Kartenvorverkauf: Tel. 02222/945-209 Veranstalter: Stadt Bornheim (www.bornheim.de) mit Unterstützung der Vereinsgemeinschaft Hersel/Uedorf Tollitätentreff 2015 Aktuelle Informationen auch im Internet: www.stadt-bornheim.de Karten für den Tollitätentreff 2015 sichern Noch besteht die Möglichkeit, sich Karten für den beliebten Tollitätentreff 2015 zu sichern. Die traditionelle Sitzung steigt am Dienstag, 27. Januar 2015, in der Rheinhalle Hersel, Rheinstraße 201. Ab 19 Uhr wird den Besuchern ein buntes Rahmenprogramm geboten. Auch dieses Jahr sind alle Bornheimer Tollitäten mit dabei und werden auf der Bühne für Stimmung sorgen. Daneben werden Top-Karnevalisten wie Bernd Stelter, die Micky Brühl Band, Ne‘ Kölsche Schutzmann und Wicky Junggeburth nach Bornheim kommen, um die Rheinhalle aus den Angeln zu he- ben. Der Kartenpreis beträgt 20 Euro. Bestellungen nimmt Christi- na Jelen von der Stadtverwaltung während der allgemeinen Öffnungszeiten entgegen. Sie steht darüber hinaus auch für weitere Fragen und Informationen im Bornheimer Rathaus, Rathausstraße 2, Zimmer 301, unter Telefon 02222/945-209 oder per E-Mail an christina.jelen@stadt-bornheim.de zur Verfügung.

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Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de 20. § 16 Abs. 3 erhält folgende geänderte Fassung: (3) Der Feuerwehrausschuss entscheidet innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs, so- weit nicht der Rat oder ein anderer Ausschuss zuständig sind, über die Vergabe von 1. Lieferungen und Leistungen einschließlich geistiger Leistungen von mehr als 100.000 Euro und 2. städtischen Baumaßnahmen von mehr als 100.000 Euro. Vor Ausschreibung dieser Vergaben ist der Feuerwehrausschuss über die beabsichtigte Maßnahme zu informieren. 21. § 17 Abs. 1 erhält folgende geänderte Fassung: (1) Der Bürgermeister/Die Bürgermeisterin nimmt die Aufgaben war, die ihm/ihr durch die Gemeindeordnung oder sonstige Rechtsvorschriften übertragen wurden. 22. § 17 Abs. 2 Nr. 4 erhält folgende geänderte Fassung: (2) Dem Bürgermeister/Der Bürgermeisterin werden insbesondere übertragen: 4. die Vergabe von Lieferungen und Leistungen einschl. geistiger Leistungen bis zur Höhe von 100.000 Euro je Gesamtmaßnahme, die Vergabe von städtischen Baumaß- nahmen bis zur Höhe von 100.000 Euro, Artikel II Die Änderungen der Zuständigkeitsordnung treten mit dem Tag nach der Bekanntma- chung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Vorstehende 11. Satzung vom 18.11.2022 zur Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Bornheim mache ich hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht bekannt. Hinweis: Ich weise darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennut- zungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfah- ren wurde nicht durchgeführt, 2. die Satzung, sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, 3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bornheim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 18.11.2022 Stadt Bornheim gez. Christoph Becker, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung der 5. Satzung vom 18.11.2022 zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Bornheim Der Rat der Stadt Bornheim hat am 17.11.2022 aufgrund der §§ 69 ff. Achtes Buch Sozial- gesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) - (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) in der z. Z. geltenden Fassung, des § 3 Abs. 2 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes - AG-KJHG - vom 12. Dezember 1990 (GV. NRW. S. 664) in der z. Z. geltenden Fassung und des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW.S.666 / SGV.NW. 2023) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490), folgende 5. Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Bornheim beschlossen: Artikel I Die Satzung für das Jugendamt der Stadt Bornheim wird wie folgt geändert: In § 4 Abs. 3 wird Nr. 12 wie folgt neugefasst: „jeweils ein Vertreter / eine Vertreterin der Arbeitsgruppen nach § 78 SGB VIII, mit eige ner vom Jugendhilfeausschuss verabschiedeter Geschäftsordnung, der/die durch die jeweilige Arbeitsgruppe nach § 78 SGB VIII bestellt wird.“ Artikel II Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Vorstehende 5. Satzung vom 18.11.2022 zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Bornheim mache ich hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht bekannt. Hinweis: Ich weise darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvor schriften der GO NRW gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr gel- tend gemacht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfah- ren wurde nicht durchgeführt, 2. die Satzung, sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, 3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bornheim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 18.11.2022 Stadt Bornheim gez. Christoph Becker, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Rates der Stadt Bornheim am Donnerstag, 15.12.2022, 18:00 Uhr, im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2 Am Donnerstag, 15.12.2022, 18:00 Uhr, findet im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, die nächste Sitzung des Rates der Stadt Bornheim mit folgender Tagesordnung statt: Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachungen TOP Inhalt Vorlage Nr. Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin 2 Einführung und Verpflichtung eines Ratsmitgliedes 726/2022-1 3 Einwohnerfragestunde 4 Entgegennahme der Niederschrift Nr. 98 vom 17.11.2022 5 Umsetzung des interkommunalen Klimafolgenanpassungskonzepts in Born- heim (StEA 07.12.22) 492/2022-12 6 Errichtung einer neuen städtischen Sammelunterkunft (HFA 24.11.22) 643/2022-5 7 Erweiterung Grundschule Bornheim - Kostenentwicklung 633/2022-6 8 10. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Ortschaft Merten; Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; Offenlagebeschluss (StEA 07.12.22) 491/2022-7 9 Gebührenkalkulation Wasser 2022/2023 mit Satzungsänderung (BA 29.11.22) 537/2022-SBB 10 Wirtschaftsplan Wasserwerk 2023 (BA 29.11.22) 680/2022-SBB 11 Umsatzsteuerneuregelung nach § 2b UStG und Tax Compliance Management System 734/2022-2 12 Beteiligungsbericht 2021 (HFA 24.11.22) 592/2022-2 13 Zustimmung zu Mehraufwendungen und Mehrausgaben im Haushaltsjahr 2022 752/2022-2 14 Überörtliche Prüfung der Stadt Bornheim gemäß § 105 GO NRW durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW) – ergänzende Stellungnahme und Sachstandsmitteilung (StEA 07.12.22) 649/2022-6 15 Überörtliche Prüfung der Stadt Bornheim gemäß § 105 GO NRW durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW) – ergänzende Stellungnahme und Sachstandsmitteilung betr. das Vergabewesen 739/2022-1 16 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren und die Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule für die Gemeinde Alfter und die Stadt Bornheim vom 15.12.2016 (FA VHS 22.11.22) 654/2022-10 17 22. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bornheim vom 17.07.1992 725/2022-1 18 Ordnungsbehördliche Verordnung zur Gefahrenabwehr auf dem Heinrich-Böll- Platz in Merten 712/2022-3 19 Ergänzungswahlen zu Ausschüssen 727/2022-1 20 Allgemeine Vertretung des Bürgermeisters 719/2022-1 21 Stellenbedarf Wohngeldstelle 678/2022-11 22 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 744/2022-1 23 Anfragen mündlich Nicht öffentliche Sitzung 24 Anmietung einer Lagerfläche für den Katastrophenschutz 728/2022-3 25 Errichtung einer neuen 4-gruppigen Kindertageseinrichtung in der Händelstra- ße (JHA 01.12.22) 707/2022-4 26 Vergabe des Nachtragsauftrags für die DGNB-Nachhaltigkeitszertifizierung des Neubaus der Heinrich-Böll-Gesamtschule Merten 634/2022-1 27 Vergabe des Auftrags für die Einrichtung von naturwissenschaftlichen Räumen im Alexander-von-Humboldt-Gymnasium 675/2022-1 28 Vergabe des Rahmenvertrages für die Beschaffung von Büromöbeln für Ver- waltungsgebäude und Verwaltungsarbeitsplätze in Schulen und Kindertages- stätten 677/2022-1 29 Vergabe des Nachtragsauftrags für die Miete und Wartung von Druckern und Multifunktionsgeräten in den Verwaltungsgebäuden 698/2022-1 30 Vergabe des Auftrages über einen Rahmenvertrag zur Miete und Wartung von Druckern und Multifunktionsgeräten für alle Schulen der Stadt Bornheim 711/2022-1 31 Vergabe des Auftrags für die Erschließung des Plangebiets Me 16 733/2022-1 32 Mitteilung über Vergaben zwischen 25.000 € - 50.000 € ab dem 22.10.2022 737/2022-1 33 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 745/2022-1 34 Anfragen mündlich Bitte beachten Sie zur Teilnahme an der Sitzung die aktuell geltende Coronaschutzverordnung. Das Tra- gen einer Maske ist freiwillig. Bornheim, den 28.11.2022 Stadt Bornheim gez. Christoph Becker Bürgermeister

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Öffentliche Bekanntmachung Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim Bürgerinformation 09.12.2022 V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Rainer Schumann, Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Energieberatung Kostenlose Energieberatung der Energieagentur Rhein-Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW am 21. Dezember 2022, 14 bis 17.45 Uhr im Rathaus Alfter, Am Rathaus 7, 53347 Alfter. Anmeldung erforderlich: 02242 96930-0 oder info@energieagentur-rsk.de StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Service HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 9959128 Telefon Schwimmkurse: 02222 3716 Zugang nur mit Ticket! Aktuelle Infos und Tickets gibt es unter: www.hallenfreizeitbad.de Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de/stadtbuecherei Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD 02222 9956331, fraktion@spd-bornheim.nrw Bündnis 90/Die Grünen 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de ABB 0151-72211101, bornheimer123@yahoo.de Fraktionen Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung notwendig unter 02222 945-101 Bürgermeister Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, 02222 9437-0 Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Soziales, Wohnen und Inklusion: mittwochs geschlossen Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr Nähere Informationen: www.bornheim.de/oeffnungszeiten Besucher aller Dienststellen können freiwillig einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Sitzungen sind öffentlich und finden – soweit nicht anders angegeben – im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, statt. Die Termine gelten vorbehaltlich möglicher Einschränkungen. Bitte beachten Sie zur Teilnahme die aktuell geltende Coronaschutzverordnung. Aktuelle Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Die nächsten Sitzungen Integrationsausschuss Dienstag, 13.12.2022, 18 Uhr Rat Donnerstag, 15.12.2022, 18 Uhr Der Bürgermeister informiert … Thema heute: „Haushalt“ Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, die Verwaltung hat den Entwurf für den Doppelhaus- halt der Jahre 2023 und 2024 am 17.11.2022 in den Rat der Stadt Bornheim eingebracht. Darin enthalten sind Erhöhungen des Hebesatzes der Grundsteuer B in 2023 auf 825 Prozentpunkte und der Gewerbesteuer auf 575 Prozentpunkte. Diese Hebesätze sollen bis einschließ- lich 2027 Bestand haben. Die Erhöhung der Grundsteuer B belastet die Haushalte zusätzlich mit ca. 11 Euro pro Monat und bedeutet auch für unsere Unternehmen und Gewerbetreibenden eine weitere Last. Seien Sie ver- sichert, dass sich die Verwaltung dessen bewusst ist, jedoch leider in Verantwortung für unsere Stadt keine andere Möglichkeit sieht. Grund für die wirtschaftliche Lage ist zum einen die Be- lastung unserer Stadt mit immer neuen Aufgaben durch den Bund und das Land, bei gleichzeitiger Unterversor- gung mit echten finanziellen Hilfen. Zum anderen kom- men aktuell gleich mehrere Krisen hinzu, die uns auch finanziell treffen. Deshalb stehen alle Kommunen, bis auf wenige Ausnah- men, vor vergleichbaren Herausforderungen. Die perso- nelle Ausstattung der Stadtverwaltung Bornheim ist im Vergleich zu anderen Kommunen unterdurchschnittlich. Haushalt und Personalausstattung werden immer vom Stadtrat beschlossen. Aufgabe der Verwaltung ist es, einen Entwurf für den Haushalt und den Stellenplan vorzulegen. Allen Ratsfraktionen steht es frei, in beiden Bereichen konstruktive und kreative Vorschläge ein- zubringen. So wurde beispielsweise die Schaffung der Stellen für einen Klimamanager, für einen Radwegema- nager und für eine Ehrenamtskoordinatorin 2020 aus den Reihen der Ratsfraktionen beantragt und 2021 mit großer Ratsmehrheit beschlossen. Alle drei Stellen sind unbedingt notwendig und leisten wertvolle Arbeit bei der Bewältigung von wesentlichen Aufgaben beim Klima- schutz, beim Ausbau des Radwegenetzes und bei der Unterstützung ehrenamtlicher Arbeit, wozu u.a. auch die Flüchtlingshilfe gehört. Rein wirtschaftlich betrachtet, kann die Lage unserer Stadt perspektivisch durch eine verstärkte Erschließung von bereits im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Ge- werbegebieten bei einer gleichzeitig zurückhaltenderen Realisierung von neuen Wohnbaugebieten verbessert werden. Beide Fragen müssen diskutiert und vom Rat entschieden werden. Dauerhaft und nachhaltig ausgeglichen kann unser Haus- halt aber nur gestaltet werden, wenn wir echte finanzielle Hilfen seitens des Landes erfahren, z.B. durch eine Erhö- hung der Verbundquote im kommunalen Finanzausgleich und den seit Jahren auch vom Städte- und Gemeinde- bund immer wieder geforderten Erlass von Altschulden. Ausführliche Informationen zur Haushaltslage und zum Haushaltsentwurf der Verwaltung finden Sie auf der Internetseite unserer Stadt unter: www.bornheim.de/ rathaus-service/finanzen-haushalt. Gemeinsam werden wir die Herausforderungen meistern und unsere Stadt nachhaltig für die Zukunft und für die kommenden Generationen entwickeln. Ihr Bürgermeister (Christoph Becker)

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 07.12.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Geldautomaten auf Bornheimer Stadtgebiet Sehr geehrte Frau Görg-Mager, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 17.11.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Ist der Verwaltung bekannt, wie viele Geldautomaten auf Bornheimer Stadtgebiet noch in Wohngebäuden stehen bzw. wo ein erhöhtes Risiko von Personenschäden bei einer Spren- gung auftreten könnte? Antwort: Der Verwaltung liegen keine Informationen zu der genauen Anzahl von Geldautomaten vor, die sich in Gebäuden mit bewohnten Wohnungen in der darüber- und/oder darunterliegen- den Etage befinden. Daher hat die Verwaltung die beiden größten Banken bzw. Sparkassen, die Filialen und Geldautomaten im Stadtgebiet betreiben, angefragt. Von dort war keine kurzfristige Information zu erhalten, da diese Angaben nur bei deren Liegenschaftsverwaltungen vorliegen. Frage 2: Sind von den Geldautomatenbetreibern in Bornheim bereits Maßnahmen in Planung bzw. umgesetzt, die das Risiko einer Sprengung eindämmen (siehe Beispiele BMI- Gemeinsame Erklärung Runder Tisch „Geldautomatensprengungen“ vom 8.11.2022)? Antwort: Ein Betreiber von Geldautomaten hat der Verwaltung mitgeteilt, dass er bereits bei be- sonders gefährdeten Standorten von Geldautomaten aktiv geworden ist. So stehen beispielswei- se am Standort Sechtem die Wohnungen in der Etage über dem Geldautomaten leer. Weiterhin wurde mitgeteilt, dass Präventivmaßnahmen ergriffen wurden, um eine Sprengung zu verhindern. Genauere Angaben zu den Maßnahmen wurden nicht mitgeteilt. Frage 3: Inwieweit kann und wird die Stadt auf die Geldautomatenbetreiber einwirken, insbeson- dere für Geldautomaten, bei denen ein erhöhtes Risiko des Personenschadens vorliegt, solche Maßnahmen rasch umzusetzen? Antwort: Die Stadtverwaltung steht im engen Kontakt mit den Betreibern der Geldautomaten. Vor dem Hintergrund der aktuellen Sprengungen hat die Verwaltung noch mal auf die Dringlich- keit hingewiesen, die Sprengungen und die damit verbundenen Risiken für etwaige Hausbewoh- ner/innen zu vermeiden. Nach Auffassung der Verwaltung hat dieses Thema bei den Betreibern allerhöchste Priorität. Frage 4: Werden kurzfristig seitens des Ordnungsdienstes bzw. der Polizei in Bornheim zusätzli- che Maßnahmen durchgeführt, um die Gefahr von Automatensprengungen auf dem Stadtgebiet zu verringern? Frau Tina Görg-Mager Schwester-Ermelindis-Weg 11 53332 Bornheim - 2 - Antwort: Die Kontrollrouten des Ordnungsaußendienstes umfassen selbstverständlich auch die Bankfilialen. Frage 5: Inwieweit kann die Verwaltung zukünftig auf den Standort von Geldautomaten einwir- ken, sowohl bei der Aufstellung neuer Geldautomaten als auch bei bereits bestehenden Geldau- tomaten? Kann vermieden werden, dass diese in Wohngebäuden oder anderen Standorten, wo ein erhöhtes Risiko von Personenschäden besteht, aufgestellt werden? Antwort: Die Verwaltung hat keine direkte rechtliche Grundlage, die Installation eines Geldauto- maten nicht zu genehmigen. Ein Geldautomat außerhalb eines Gebäudes (z.B. an der Außen- wand) ist unter genehmigungsfreie Warenautomaten zu fassen. Wenn es sich um eine bestehende Bankfiliale handelt, gehört ein Geldautomat zur Ausstattung und ist für sich nicht baugenehmigungspflichtig. Bei einer Nutzungsänderung hat die Bauaufsicht keine rechtliche Möglichkeit, eine Bankfiliale zu untersagen, weil sich Wohnungen in der Umgebung befinden. Daher wird die Verwaltung weiter- hin intensiv mit den Betreibern der Geldautomaten im Austausch bleiben, um gemeinsam Mög- lichkeiten zur Prävention von Sprengungen zu erörtern. Wie oben erwähnt hat nach Auffassung der Verwaltung dieses Thema bei den Betreibern per se schon allerhöchste Priorität. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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UWG/FORUM-Fraktion, Servatiusweg 19, 53332 Bornheim An den Vorsitzenden des Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschusses Herrn Wilfried Hanft Bornheim, den 29. Nov.2022 Antrag zur Einrichtung eines Halteverbots auf der Talstraße Sehr geehrter Herr Hanft, wir bitten Sie, den nachstehenden Antrag auf die Tagesordnung des nächsten MOVA zu setzen: Beschlussentwurf Die Verwaltung wird beauftragt, auf der rechten Seite der Talstraße ein absolutes Halteverbot zwischen Feuerwehrausfahrt und Bachstraße einzurichten. Begründung: Wegen des freien Parkens und Haltens auf der Talstraße kommt es immer wieder zu Problemen beim Ausrücken der Feuerwehr. In der Vergangenheit mussten bereits Fahrzeuge abgeschleppt werden. Besonders in den Abend- und Nachtstunden ist mehrfaches Rangieren erforderlich, um zwischen den abgestellten Fahrzeugen durch- fahren zu können. Die Feuerwehr braucht absolut freie Fahrt Richtung Ort! Mit freundlichen Grüßen gez. Hans Gerd Feldenkirchen und Fraktion Fraktionsvorsitzender: Hans Gerd Feldenkirchen Straußweg 4, 53332 Bornheim Tel.: 02227-9099377 – Fax: 02227-909427 eMail: h.g.feldenkirchen@t-online.de Fraktionsgeschäftsstelle Servatiusweg 19 53332 Bornheim Tel: 02222/99 566 345/46 Fax: 02222/99 563 457 uwg-fraktion@rat.stadt-bornheim.de www.uwg-bornheim.de mailto:h.g.feldenkirchen@t-online.de UWG/FORUM-Fraktion, Servatiusweg 19, 53332 Bornheim An den Vorsitzenden des Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschusses Herrn Wilfried Hanft Bornheim, den 29. Nov.2022 Antrag zur Einrichtung eines Halteverbots auf der Talstraße Sehr geehrter Herr Hanft, wir bitten Sie, den nachstehenden Antrag auf die Tagesordnung des nächsten MOVA zu setzen: Beschlussentwurf Die Verwaltung wird beauftragt, auf der rechten Seite der Talstraße ein absolutes Halteverbot zwischen Feuerwehrausfahrt und Bachstraße einzurichten. Begründung: Wegen des freien Parkens und Haltens auf der Talstraße kommt es immer wieder zu Problemen beim Ausrücken der Feuerwehr. In der Vergangenheit mussten bereits Fahrzeuge abgeschleppt werden. Besonders in den Abend- und Nachtstunden ist mehrfaches Rangieren erforderlich, um zwischen den abgestellten Fahrzeugen durch- fahren zu können. Die Feuerwehr braucht absolut freie Fahrt Richtung Ort! Mit freundlichen Grüßen gez. Hans Gerd Feldenkirchen und Fraktion Fraktionsvorsitzender: Hans Gerd Feldenkirchen Straußweg 4, 53332 Bornheim Tel.: 02227-9099377 – Fax: 02227-909427 eMail: h.g.feldenkirchen@t-online.de Fraktionsgeschäftsstelle Servatiusweg 19 53332 Bornheim Tel: 02222/99 566 345/46 Fax: 02222/99 563 457 uwg-fraktion@rat.stadt-bornheim.de www.uwg-bornheim.de mailto:h.g.feldenkirchen@t-online.de

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