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UWG/FORUM-Fraktion, Servatiusweg 19, 53332 Bornheim An den Vorsitzenden des Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschusses Herrn Wilfried Hanft Bornheim, den 29. Nov. 2022 Antrag auf Rückbau der Sperrpfosten auf der Talstraße Sehr geehrter Herr Hanft, wir bitten Sie, den nachstehenden Antrag auf die Tagesordnung des nächsten MOVA zu setzen: Beschlussentwurf: Die Verwaltung wird beauftragt, die Sperrpfosten auf der Talstraße zu entfernen. Begründung: Die Sperrpfosten verzögern und verhindern das Ausrücken der Feuerwehr in Richtung Holzweg und nördlichem Stadtgebiet. Wegen der Parksituation auf der Talstraße und dem starken beidseitigen Verkehr auf der Bachstraße kommt es zu erheblichen Zeitverlusten, wenn die Feuerwehr in Richtung Holzweg und nördlichem Stadtgebiet ausrücken muss. Darüber hinaus ist das Entnehmen der Sperrpfosten besonders im Herbst und Winter mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Die Feuerwehr muss unbedingt ohne Verzögerung zur Einsatzstelle gelangen können! Mit freundlichen Grüßen gez. Hans Gerd Feldenkirchen und Fraktion Fraktionsvorsitzender: Hans Gerd Feldenkirchen Straußweg 4, 53332 Bornheim Tel.: 02227-9099377 – Fax: 02227-909427 eMail: h.g.feldenkirchen@t-online.de Fraktionsgeschäftsstelle Servatiusweg 19 53332 Bornheim Tel: 02222/99 566 345/46 Fax: 02222/99 563 457 uwg-fraktion@rat.stadt-bornheim.de www.uwg-bornheim.de mailto:h.g.feldenkirchen@t-online.de UWG/FORUM-Fraktion, Servatiusweg 19, 53332 Bornheim An den Vorsitzenden des Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschusses Herrn Wilfried Hanft Bornheim, den 29. Nov. 2022 Antrag auf Rückbau der Sperrpfosten auf der Talstraße Sehr geehrter Herr Hanft, wir bitten Sie, den nachstehenden Antrag auf die Tagesordnung des nächsten MOVA zu setzen: Beschlussentwurf: Die Verwaltung wird beauftragt, die Sperrpfosten auf der Talstraße zu entfernen. Begründung: Die Sperrpfosten verzögern und verhindern das Ausrücken der Feuerwehr in Richtung Holzweg und nördlichem Stadtgebiet. Wegen der Parksituation auf der Talstraße und dem starken beidseitigen Verkehr auf der Bachstraße kommt es zu erheblichen Zeitverlusten, wenn die Feuerwehr in Richtung Holzweg und nördlichem Stadtgebiet ausrücken muss. Darüber hinaus ist das Entnehmen der Sperrpfosten besonders im Herbst und Winter mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Die Feuerwehr muss unbedingt ohne Verzögerung zur Einsatzstelle gelangen können! Mit freundlichen Grüßen gez. Hans Gerd Feldenkirchen und Fraktion Fraktionsvorsitzender: Hans Gerd Feldenkirchen Straußweg 4, 53332 Bornheim Tel.: 02227-9099377 – Fax: 02227-909427 eMail: h.g.feldenkirchen@t-online.de Fraktionsgeschäftsstelle Servatiusweg 19 53332 Bornheim Tel: 02222/99 566 345/46 Fax: 02222/99 563 457 uwg-fraktion@rat.stadt-bornheim.de www.uwg-bornheim.de mailto:h.g.feldenkirchen@t-online.de

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1. April 2015 verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenallee 31, Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbereich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - so- genannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an: CDU montags 15 - 17 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis90/ Die Grünen nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 540 0151 - 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Anschrift: Servatiusweg 19-23 Gebäude C, 2. OG Telefon: 0 22 22 / 990101 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 27 / 90 99 377 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de ABB nach Vereinbarung Paul Breuer Anschrift: St.-Georg-Str. 20, Telefon: 0 15 1 / 722 11 101 Fax: 0 22 36 / 9 29 16 74 E-Mail: bornheimer123@ yahoo.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Anschrift: Servatiusweg 19-23, Gebäude C Telefon: 0 22 22 / 99 01 03 E-Mail: milebo@web.de 24 Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kosten- lose offene Sprechstunde im Rathaus, Raum 553, am 16. April 2015, 14 - 17:30 Uhr. Ansprechpartner bei der Stadt Bornheim: Manuela Domschat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: energieberatung@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Wahlausschuss Dienstag, 14.04.2015, 18 Uhr im Seminarraum 1 des Alexander-von-Humboldt-Gymnasiums, Adenauerallee 50, 53332 Bornheim-Roisdorf Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 15.04.2015, 18 Uhr Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 16.04.2015, 18 Uhr Sport- und Kulturausschuss Mittwoch, 22.04.2015, 18 Uhr Die nächsten Sitzungen Die Sitzungen sind öffentlich und finden in der Aula der Europaschule Bornheim, Goethestraße 1, 53332 Born- heim, statt. Weitere Informationen (Tagesordnung und Sit- zungsunterlagen) gibt es auf der Internetseite der Stadt Bornheim direkt unter session.stadt-bornheim.de. Amtliche Bekanntmachungen Zur Erörterung der gegen die o.g. Vorhaben abgegebenen Stellungnahmen der beteiligten Behörden und sonstigen Stel- len sowie der privaten Einwendungen findet am Donnerstag, den 16.04.2015, um 10.00 Uhr in der Bezirksregierung Köln, Gebäude Kattenbug, Raum K 103, Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln, der Erörterungstermin statt. Die Teilnahme ist jedem, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, freigestellt. Verspätete Einwendungen sind ausgeschlossen und bleiben bei der Erörterung unberücksich- tigt. Diejenigen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben, können sich durch einen Bevollmächtigten im Termin vertreten lassen. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schrift- liche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der An- hörungsbehörde zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten (Betroffenen) auch ohne ihn verhandelt werden kann und dass das Anhörungsverfahren mit Abschluss des Erörterungstermins been- det ist. Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertre- terbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Köln, 19.02.2015 Im Auftrag gez. Vesper Bezirksregierung Köln Az.: 54.1.-1.2-(3.10)-1 Bekanntmachung Anträge der Shell Deutschland Oil GmbH, Ludwigshafener Straße 1, 50389 Wesseling auf Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für zwanzig Jahre zur Förderung von Grundwasser in einer Menge bis zu 30.000.000 m³/a mittels 28 bestehender Flach- und 14 bestehender Tiefbrunnen auf den Grundstücken Gemarkung Urfeld, Flur 4, Flurstück 113, Flur 5, Flurstücke 116, 117, Flur 6, Flurstück 120, 122, 132, Flur 7, Flurstück 207, Gemarkung Wesseling, Flur 10, Flurstück 4, Flur 13, Flurstück 95, Flur 14, Flurstücke 50 und 57, und Flur 15, Flurstück 60, beantragt, um es als Kühl- und Prozesswasser (Betriebswasser) in der Rheinland Raffinerie Süd (Wesseling) zu verwenden, und auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis mittels der sechs Vertikalfilterbrunnen E 1 bis E 6 Grund- wasser in einer Menge von 120 m³/h je Brunnen auf dem Grundstück Gemarkung Wesseling, Flur 17, Flurstück 4821, zu Grundwassersicherungs- bzw. Sanierungszwecken und zur anschließenden Be- triebswasserverwendung zu fördern. Radeln und gewinnen beim „Frühlingserwachen im Vorgebirge 2015“ Beim „Frühlingserwachen im Vorgebirge“ am Sonntag, 26. April 2015, gibt es für fleißige Radler wieder schöne Preise zu gewinnen: Wer möglichst viele der 14 teilnehmenden Land- wirtschaftsbetriebe und Kunststätten anfährt, hat gute Chancen auf einen Präsentkorb mit regionalen Köstlichkeiten oder einen „Wellnesstag für zwei“ im HallenFreizeitBad Bornheim. Bür- germeister Wolfgang Henseler eröffnet die beliebte Veranstal- tung gemeinsam mit der neuen Brühl-Bornheimer Spargelköni- gin um 11 Uhr auf dem Gemüsehof Mertens in der Rheinstraße 171 in Hersel und gibt den Startschuss zur geführten Radtour des ADFC. Alle teilnehmenden Höfe bieten von 11 bis 17 Uhr neben verschiedenen Sonderaktionen auch Hofverkauf an und können mit dem Fahrrad, zu Fuß oder mit dem Auto angesteuert werden. n Zwölf prall gefüllte Präsentkörbe der Bornheimer Spargel- erzeuger und Höfe werden verlost. Foto: Stadt Bornheim Abtauchen statt Ostereiersuchen heißt es von Karfreitag, 3. April, bis Ostermontag, 6. April, im Bornheimer HallenFreizeitBad. An diesen Tagen können Wasserratten von 8 bis 19 Uhr nach Her- zenslust schwimmen, rutschen oder saunieren. Die Saunaland- schaft hat Ostersamstag, 4. April, sogar bis 21.30 Uhr geöffnet. Am Ostersonntag und Ostermontag, 5. und 6. April, erhalten al- le Gäste eine süße Kleinigkeit. Außerdem sind bei der Osterak- tion besondere Überraschungen zu gewinnen. Vorstand Ulrich Rehbann spendiert diesmal eine Geldwertkarte im Wert von 30 Euro und je zwei Tageskarten „Schwimmen Jugendliche“ so- wie „Sauna Erwachsene“. Darüber hinaus sponsert die Firma ACTIC drei Gutscheine für eine kostenlose halbmonatige Mit- gliedschaft. Wer einen Gewinn in den süßen Kleinigkeiten fin- det, meldet sich einfach beim Personal und erhält den entspre- chenden Gutschein. Während der Osterferien vom 30. März bis zum 11. April be- ginnt das Schwimm- und Saunavergnügen montags bis freitags - abgesehen von den Feiertagen - um 10 Uhr. Die neu eröffnete Gastronomie bietet in den Osterferien bereits ab 11 Uhr ein viel- fältiges und frisches Sortiment. Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.stadtbetrieb-bornheim.de oder telefo- nisch unter 0 22 22/37 16. Abtauchen an Ostern: Süße Überraschungen im HallenFreizeitBad Bornheim Im Bornheimer Stadtgebiet heulen am Samstag, 4. April 2015, zwischen 12 und 12.30 Uhr die Warnsirenen zur Probe. Zusam- men mit den Städten Bonn, Köln, Wesseling, Leverkusen und dem Rheinisch-Bergischen Kreis führt der Rhein-Sieg-Kreis einen Probealarm mit mehr als 300 Sirenen durch. Dabei wird geprüft, ob alle Warnsirenen einwandfrei funktionieren; außer- dem soll die Bevölkerung an die Bedeutung der Signale erinnert werden. Beim angekündigten Probealarm ist jeweils eine Minute lang ein ununterbrochener auf- und abschwellender Heulton zu hö- ren. Dieser Ton bedeutet, dass Gefahr droht. Außerdem wird beim Sender Radio Bonn/Rhein-Sieg die Direkt-Durchsage- möglichkeit getestet, indem das Radio-Programm für mehrere Durchsagen der Feuerwehr unterbrochen wird. Ertönt dieses Signal einmal im Ernstfall, sind geschlossene Räume aufzusuchen sowie Fenster und Türen zu schließen. Au- ßerdem ist auf Lautsprecherdurchsagen von Polizei und Feuer- wehr sowie auf Durchsagen in den Radiosendern Radio Bonn/ Rhein-Sieg und WDR 2 zu achten. Anschließend sollte man sei- ne Nachbarn unterrichten. Da es sich am 4. April nur um einen Probealarm handelt, sind diese Vorsichtsmaßnahmen an die- sem Tag natürlich nicht erforderlich. Generell findet im Stadtgebiet Bornheim jeden vierten Sams- tag im Monat gegen 11 Uhr ein Probe-Sirenenalarm statt. Bei diesem Alarm wird die Funktion der einzelnen Sirenen in den jeweiligen Ortschaften überprüft. Dann ist jeweils eine Minute lang ein zweimal unterbrochener Heulton zu hören. Dieser Ton ruft die Feuerwehrleute zum Einsatz. Informationen zu den Sirenensignalen und ihre Bedeutung kön- nen auf www.bornheim.de unter der Rubrik „Rathaus / Bürger- service / Sirenensignale und ihre Bedeutung“ abgerufen wer- den. Bornheimer Warnsirenen heulen am nächsten Samstag zur Probe

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25. März 2015 verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenallee 31, Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbereich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - so- genannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an: CDU montags 15 - 17 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis90/ Die Grünen nach Vereinbarung unter 0151 / 20 74 61 04 Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Anschrift: Servatiusweg 19-23 Gebäude C, 2. OG Telefon: 0 22 22 / 990101 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 27 / 90 99 377 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de ABB nach Vereinbarung Paul Breuer Anschrift: St.-Georg-Str. 20, Telefon: 0 15 1 / 722 11 101 Fax: 0 22 36 / 9 29 16 74 E-Mail: bornheimer123@ yahoo.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Anschrift: Servatiusweg 19-23, Gebäude C Telefon: 0 22 22 / 99 01 03 E-Mail: milebo@web.de 24 Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kos- tenlose offene Sprechstun- de im Rathaus, Raum 553, am 16. April 2015, 14 - 17:30 Uhr. Ansprechpartner bei der Stadt Bornheim: Manuela Domschat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: energieberatung@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel Mittwoch, 25.03.2015, 18 Uhr Wahlausschuss Dienstag, 14.04.2015, 18 Uhr im Seminarraum 1 des Alexander-von-Humboldt-Gymnasiums, Adenauerallee 50, 53332 Bornheim-Roisdorf Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 15.04.2015, 18 Uhr Die nächsten Sitzungen Die Sitzungen sind öffentlich und finden in der Aula der Europaschule Bornheim, Goethestraße 1, 53332 Born- heim, statt. Weitere Informationen (Tagesordnung und Sit- zungsunterlagen) gibt es auf der Internetseite der Stadt Bornheim direkt unter session.stadt-bornheim.de. Amtliche Bekanntmachungen Aufgrund der §§ 7, 77 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. 07.1994 (GV.NRW.S. 666/SGV.NRW.2023), zuletzt geän- dert durch Gesetz vom 19.12.2013 (GV.NRW.S. 878), der §§ 5 und 16 Abs. 2 Nr. 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.10.1969 (GV.NRW.S. 712 / SGV. NRW. 610) zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2011 (GV. NRW. S. 687) hat der Rat der Stadt Bornheim am 19.03.2015 folgende 1. Satzung zur Änderung der Vergnü- gungssteuersatzung beschlossen: Artikel I § 4 Absatz 1 der Vergnügungssteuersatzung wird wie folgt neu gefasst: (1) Die Steuer für das Halten und die Benutzung von Appa- raten nach § 1 mit Gewinnmöglichkeit bemisst sich nach dem Einspielergebnis. Einspielergebnis ist der Betrag der elektronisch gezählten Brutto-Kasse. Dieser errech- net sich aus der elektronisch gezählten Kasse zuzüglich Röhrenentnahme (sog. Fehlbetrag) abzüglich Röhrenauf- füllung, Falschgeld, Prüftestgeld und Fehlgeld. Die Steuer beträgt 14 vom Hundert des Einspielergebnisses. Artikel II - Inkrafttreten Die Satzung tritt am 01.04.2015 in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Vorstehende Satzung über die Erhebung von Vergnügungs- steuer in der Stadt Bornheim (Vergnügungssteuersatzung) vom 20.03.2015 mache ich hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Ge- meindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in Verbindung mit der Verordnung über die öffentliche Bekannt- machung von kommunalem Ortsrecht öffentlich bekannt. Hinweis: Ich weise darauf hin, dass eine Verletzung von Verfah- rens- oder Formvorschriften der GO NW gegen Satzungen nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorge- schriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt; 2. die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt ge- macht worden; 3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bornheim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvor- schrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 20.03.2015 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung der 1. Satzung vom 20.03.2015 zur Än- derung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Bornheim (Vergnügungssteuersatzung) vom 10.12.2010 Zum achten „Frühlingserwachen im Vorgebirge“ lädt die Stadt Bornheim am Sonntag, 26. April 2015, von 11 bis 17 Uhr ein. Die beliebte Radtour führt diesmal auf 42 Kilometern zu 14 Bornhei- mer Landwirtschaftsbetrieben und Kunststätten, wo die Besucher regionale Köstlichkeiten direkt beim Erzeuger probieren, die sprie- ßende Natur hautnah erleben und allerlei Spannendes entdecken können. Bürgermeister Wolfgang Henseler eröffnet die Veranstal- tung gemeinsam mit der neuen Brühl-Bornheimer Spargelkönigin um 11 Uhr auf dem Gemüsehof Mertens in der Rheinstraße 171 in Hersel. Foto: Stadt Bornheim Mit dem Fahrrad auf Schlemmer-Tour Frühlingserwachen im Vorgebirge 2015 Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. 07.1994 (GV.NRW.S. 666/SGV.NRW.2023), zuletzt geän- dert durch Gesetz vom 19.12.2013 (GV.NRW.S. 878), und der §§ 1, 2, 4, 6, 7, 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21.10.1969 (GV.NRW.S. 712 / SGV. NRW. 610) zuletzt geändert durch Ge- setz vom 13.12.2011 (GV. NRW. S. 687) hat der Rat der Stadt Bornheim am 19.03.2015 folgende 9. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Wasserversorgung und den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage – Was- serversorgungssatzung – der Stadt Bornheim vom 24.10.2001 beschlossen: Artikel I § 34 Gebührenmaßstab und Gebührensatz wird wie folgt neu gefasst: (7) Die Verbrauchsgebühr für Trink- und Brauchwasser be- trägt 1,61 EUR/cbm. Artikel II Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01. April 2015 in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Vorstehende Satzung über die öffentliche Wasserversorgung und den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsan- lage – Wasserversorgungssatzung - der Stadt Bornheim vom 20.03.2015 mache ich hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Ge- meindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in Verbindung mit der Verordnung über die öffentliche Bekannt- machung von kommunalem Ortsrecht öffentlich bekannt. Hinweis: Ich weise darauf hin, dass eine Verletzung von Verfah- rens- oder Formvorschriften der GO NW gegen Satzungen nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorge- schriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt; 2. die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt ge- macht worden; 3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bornheim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvor- schrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 20.03.2015 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung der 9. Satzung zur Änderung der Satzung vom 20.03.2015 über die öffentliche Wasserver- sorgung und den Anschluss an die öffentliche Wasserversor- gungsanlage – Wasserversorgungssatzung – der Stadt Born- heim vom 24.10.2001 25. März 2015 Stadt Bornheim Bürgerinformation Hinweisbekanntmachung Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Förderung von Grundwasser zur Beregnung landwirtschaftlich genutzter Flächen im Bereich 53332 Bornheim-Rösberg Das Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c UVPG des o. g. Verfahrens wird entsprechend der Hauptsat- zung des Rhein-Sieg-Kreises am Dienstgebäude in Rheinbach, Grabenstraße 39 in der Zeit vom 25.03.2015 bis einschl. 24.04.2015 zur Einsichtnahme ausgehängt. Siegburg, den 12.03.2015 Rhein-Sieg-Kreis 66.02-403.1.03/2002-0367-Be Der Landrat Im Auftrage gez. Kötterheinrich, Leiter des Amtes für Technischen Umweltschutz Amtliche Bekanntmachungen verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim

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Stadt Bornheim Sammlung des Ortsrechts 5.04 Stand: Januar 2025 Seite 1 Verzeichnis der als förderwürdig anerkannten Vereine, Organisationen, Initiativen, Verbän- de und Einrichtungen in der Stadt Bornheim A Kultur 1. Musiktreibende Vereine 1.1. Bornheimer Musikschule e.V. 1.2. Gesangvereine 1.2.1. Chorvereinigung Walberberg 1847/1924 1.2.2. Männer-Gesang-Verein „Aegidius“ Hersel 1.2.3. Männer-Gesang-Verein "Concordia" Rösberg 1.2.4. Männer-Gesang-Verein "Eintracht" Merten 1871 1.2.5. Männer-Gesang-Verein "Liederkranz" Kardorf e.V. 1.2.6. Männer-Gesang-Verein "Liederkranz" Waldorf 1.2.7. Männer-Gesang-Verein 1872 Sechtem 1.2.8. TonArt Männerchor Bornheim u. Widdig e.V. 1.2.9. Quartettverein "Museion" Hemmerich 1.3. Kirchenchöre 1.3.1. Kirchenchor an St. Albertus Magnus Dersdorf 1.3.2. Kirchenchor "Cäcilia" Bornheim-Widdig 1.3.3. Kirchenchor "Cäcilia" Dersdorf 1.3.4. Kirchenchor "Cäcilia" Hemmerich-Rösberg 1.3.5. Kirchenchor "Cäcilia" Hersel-Uedorf 1.3.6. Kirchenchor "Cäcilia" Merten 1.3.7. Kirchenchor "Cäcilia" Roisdorf-Brenig 1.3.8. Kirchenchor "Cäcilia" Sechtem 1.3.9. Kirchenchor "Cäcilia" Walberberg 1.3.10. Kirchenchor "Cäcilia" Waldorf 1.4. Sonstige Musikvereine 1.4.1. Bornheimer Vorgebirgsmusikanten e.V. 1984 1.4.2. Musikfreunde Roisdorf e.V. 1.4.3. Musikverein Bornheim 1967 e.V. 1.4.4. Rheinlandfanfaren Bonn/Hersel e.V. 1.4.5. Spielmannszug Brenig 1.4.6. Tambourcorps Dersdorf 1.4.7. Tambourcorps "Germania" Hersel e.V. 2. Theatervereine 2.1. Theaterverein „Edelweiß“ Hersel-Uedorf“ 2.2. Laienspielgruppe Merten e.V. 3. Kunstvereine 3.1. Künstlerkreis Vorgebirge e.V. Stadt Bornheim Sammlung des Ortsrechts 5.04 Stand: Januar 2025 Seite 2 4. Kulturvereine 4.1. Bornheimer Kulturforum e.V. 4.2. Förderverein Rheinhalle e.V. B Sport 1. Angelsport-Vereine 1.1. Angelsport-Verein "Früh-Auf" Widdig 1948 e.V. 1.2. Angelsport-Verein Vorgebirge 1973 e.V. 1.3. Sportfischer-Verein Hersel e.V. 2. Gymnastik- und Turn-Vereine 2.1. Frauen-Gymnastik-Gemeinschaft Bornheim 2.2. Frauen-Gymnastik-Gemeinschaft Hemmerich 2.3. Frauen-Gymnastik-Gemeinschaft Merten 2.4. Frauen-Gymnastik-Gemeinschaft Waldorf 2.5. Hausfrauen-Gymnastik-Gruppe Bornheim 2.6. Männer-Gymnastik-Gruppe Bornheim 2.7. Turn- und Gymnastikbund Uedorf 1968 2.8. Turnverein Hersel 1956/92 e.V. 3. Hundesport-Vereine 3.1. Verein für Gebrauchshunde Bornheim-Sechtem und Umgebung e.V. 4. Kampfsportvereine 4.1. Budo Sechtem e.V. 4.2. Karatedo-Kobudo-Dojo-Dokan Bornheim e.V. 4.3. SAKURA Karate-Do Bornheim 4.4. Shotokan-Karate-Dojo Bornheim 4.5. 1. Bornheimer Judo-Club 1988 e.V. 5. Mehrspartensportvereine 5.1. Fußballverein "Salia" Sechtem 1923 e.V. 5.2. Spiel- und Sportverein "Alemannia" Brenig 1919 5.3. Spiel- und Sportverein Bornheim 1924 e.V. 5.4. Spiel- und Sportverein Merten 1925 e.V. 5.5. Spiel- und Sportverein Walberberg 1930 e.V. 5.6. Sport-Club Widdig 1922 e.V. 5.7. Sportgemeinschaft Sechtem 1971 e.V. 5.8. Sportverein Vorgebirge 23/25/56 e.V. 5.9. Turn- und Sportverein "Germania" Hersel e.V. 5.10. Turn- und Spielverein Roisdorf e.V. 1923 e.V. Stadt Bornheim Sammlung des Ortsrechts 5.04 Stand: Januar 2025 Seite 3 6. Motorsport-Vereine 6.1. Zweirad-Sport-Verein Bornheim e.V. 7. Reitsport-Vereine 7.1. Reit- und Fahrverein "Pferdefreunde" Vorgebirge e.V. 7.2. Reitverein "Wolfshof" Sechtem e.V. 8. Schießsport-Vereine 8.1. Bezirksverband Bund Vorgebirge 1927 e.V. 8.2. Bogensportclub Vorgebirge e.V. 8.3. Kleinkaliber-Schützengilde e.V. Bornheim 1926 8.4. Kyffhäuser-Kameradschaft Walberberg 1872 8.5. St. Hubertus-Schützenbruderschaft Bornheim-Botzdorf e.V. 8.6. St. Hubertus-Schützenbruderschaft Hemmerich 8.7. St. Hubertus-Schützenbruderschaft Hersel 1847 e.V. 8.8. St. Hubertus-Schützenbruderschaft Waldorf 1898 e.V. 8.9. St. Sebastianus-Schützenbruderschaft Brenig 1921 8.10. St. Sebastianus-Schützenbruderschaft Kardorf e.V. 8.11. St. Sebastianus-Schützenbruderschaft Merten 1849 e.V. 8.12. St. Sebastianus-Schützenbruderschaft Roisdorf 1848 e.V. 8.13. St. Sebastianus-Schützenbruderschaft Walberberg 8.14. St. Wendelinus-Schützenbruderschaft Sechtem e.V 9. Tanzsport-Vereine 9.1. Tanzsportclub CORONA e.V. 10. Tennis-Vereine 10.1. Tennis-Club "Blau-Weiß" Bornheim e.V. 10.2. Tennis-Club Bornheim-Roisdorf e.V. 10.3. Tennis-Club Hersel-Widdig e.V. 10.4. Tennis-Club Ville e.V. 11. Tischtennis-Vereine 11.1. Tischtennis-Club "Blau-Rot" 1963 Uedorf e.V. 11.2. Tischtennis-Club Rösberg e.V. 1968 12. Wassersport-Vereine 12.1. Herseler Wassersport-Verein 1930 e.V. 12.2. Motorboot-Club Bonn-Köln im ADAC e.V. C Soziales Stadt Bornheim Sammlung des Ortsrechts 5.04 Stand: Januar 2025 Seite 4 1. Wohlfahrtsverbände 1.1. Arbeiterwohlfahrt Ortsverein Bornheim e.V. 1.2. Caritasverband Rhein-Sieg e.V. 2. Sonstige sozial tätige Vereine 2.1. Ambulanter Hospizdienst 2.2. Bornheimer Flüchtlingshilfe e.V. 2.3. Frauen-Netzwerk-Bornheim 2.4. Kameradschaftlicher Verein Sechtem e.V. 2.5. Katholische Frauengemeinschaft Roisdorf 2.6. Kolpingsfamilie Roisdorf 2.7. Muslimische Gemeinde Bornheim und Umgebung e.V. 2.8. Ortsverband Bornheim des Sozialverband VdK Deutschland e. V. 2.9. Verein der Freunde des Rotary Clubs Bornheim e.V. D Brauchtum 1. Junggesellen- und Männervereine 1.1. Junggesellenverein "Freundschaftsbund“ Bornheim 1.2. Junggesellenverein „Einigkeit“ Hemmerich 1.3. Junggesellenverein "Eintracht" Kardorf 1873 1.4. Junggesellenverein "Eintracht“ Waldorf 1.5. Männerverein „Einigkeit“ Hersel-Uedorf 1914 e.V. 2. Karnevalsvereine 2.1. Damenkomitee "Leckere Mäuschen" Rösberg 2.2. Dance for Liberty e.V. 2.3. Karnevals-Gesellschaft Bornheimer Stadtsoldaten Corps 1997 e.V. 2.4. Karnevalsgesellschaft Vorgebirgssterne 1974 e.V. 2.5. KG Blau-Weiß Vorgebirge e.V. 2.6. Kinderkarneval Sechtem 1994 e.V. 2.7. TSC Rot-Weiß Waldorf e.V. 2.8. Verein Widdiger Karneval 3. Träger der Martinszüge 3.1. Bornheimer Verbundschule 3.2. Dorfgemeinschaft Rösberg e.V. 3.3. Dorfgemeinschaft Sechtem 1958 e.V. 3.4. Johann-Wallraf-Schule Bornheim 3.5. Martinsausschuss Brenig 3.6. Martinsausschuss Roisdorf 3.7. Martinsausschuss Widdig Stadt Bornheim Sammlung des Ortsrechts 5.04 Stand: Januar 2025 Seite 5 3.8. Martinsfreunde Hersel 3.9. Martinsverein Walberberg 3.10. Martinus-Schule Merten 3.11. Ortsausschuss Hemmerich 3.12. Ortsausschuss Kardorf e.V. 3.13. Ortsausschuss Uedorf 3.14. Ortsausschuss Waldorf 1955 e.V. 3.15. Tambourcorps Dersdorf 3.16. Thomas-von-Quentel-Schule Walberberg 4. Träger der Karnevalszüge 4.1. Dorfgemeinschaft Merten 4.2. Karnevalsausschuss Hemmerich-Rösberg 4.3. KG Bonnem Alaaf e.V. 4.4. Kinderkarneval Sechtem 1994 e.V. 4.5. Ortsausschuss Kardorf e.V. 4.6. Ortsausschuss Waldorf 1955 e.V. 4.7. Senat Förderkreis Roisdorfer Karneval e.V. 4.8. Vereinsgemeinschaft Hersel-Uedorf 4.9. Vereinsgemeinschaft Walberberg e.V. 4.10. Verein Widdiger Karneval 5. Sonstige Brauchtumsvereine 5.1. Kirmesverein Hersel 5.2. Maiclub Roisdorf e.V. 5.3. St. Matthias-Bruderschaft Waldorf e.V. E Umwelt 1. Heimatvereine 1.1. Heimat- und Eifelverein Bornheim e.V. 2. Umwelt- und Klimaschutz 2.1. Landschafts-Schutzverein Vorgebirge e.V. 2.2. Parents for Future Bornheim/Swisttal/Weilerswist F Tierschutz G Sonstiges 1. Freizeitvereine 1.1. Eisenbahn-Amateur-Club Bonn/Sechtem e.V. Stadt Bornheim Sammlung des Ortsrechts 5.04 Stand: Januar 2025 Seite 6 1.2. FreizeitVille e.V. 1.3. Motor-Veteranen-Club Bornheim-Brenig e.V. 2. Ortsausschüsse, Dorfgemeinschaften, Vereinsgemeinschaften 2.1. Dorfgemeinschaft Merten 2.2. Dorfgemeinschaft Rösberg e.V. 2.3. Dorfgemeinschaft Sechtem 1958 e.V. 2.4. Dorfgemeinschaft Widdig e.V. 2.5. Ortsausschuss Bornheim e.V. 2.6. Ortsausschuss Dersdorf e.V. 2.7. Ortsausschuss Hemmerich 2.8. Ortsausschuss Kardorf e.V. 2.9. Ortsausschuss Roisdorf 2.10. Ortsausschuss Uedorf 2.11. Ortsausschuss Waldorf 1955 e.V. 2.12. Vereinsgemeinschaft Hersel-Uedorf 2.13. Vereinsgemeinschaft Walberberg e.V. Stadt Bornheim Sammlung des Ortsrechts 5.04 Stand: Januar 2025 Seite 1 Verzeichnis der als förderwürdig anerkannten Vereine, Organisationen, Initiativen, Verbän- de und Einrichtungen in der Stadt Bornheim A Kultur 1. Musiktreibende Vereine 1.1. Bornheimer Musikschule e.V. 1.2. Gesangvereine 1.2.1. Chorvereinigung Walberberg 1847/1924 1.2.2. Männer-Gesang-Verein „Aegidius“ Hersel 1.2.3. Männer-Gesang-Verein "Concordia" Rösberg 1.2.4. Männer-Gesang-Verein "Eintracht" Merten 1871 1.2.5. Männer-Gesang-Verein "Liederkranz" Kardorf e.V. 1.2.6. Männer-Gesang-Verein "Liederkranz" Waldorf 1.2.7. Männer-Gesang-Verein 1872 Sechtem 1.2.8. TonArt Männerchor Bornheim u. Widdig e.V. 1.2.9. Quartettverein "Museion" Hemmerich 1.3. Kirchenchöre 1.3.1. Kirchenchor an St. Albertus Magnus Dersdorf 1.3.2. Kirchenchor "Cäcilia" Bornheim-Widdig 1.3.3. Kirchenchor "Cäcilia" Dersdorf 1.3.4. Kirchenchor "Cäcilia" Hemmerich-Rösberg 1.3.5. Kirchenchor "Cäcilia" Hersel-Uedorf 1.3.6. Kirchenchor "Cäcilia" Merten 1.3.7. Kirchenchor "Cäcilia" Roisdorf-Brenig 1.3.8. Kirchenchor "Cäcilia" Sechtem 1.3.9. Kirchenchor "Cäcilia" Walberberg 1.3.10. Kirchenchor "Cäcilia" Waldorf 1.4. Sonstige Musikvereine 1.4.1. Bornheimer Vorgebirgsmusikanten e.V. 1984 1.4.2. Musikfreunde Roisdorf e.V. 1.4.3. Musikverein Bornheim 1967 e.V. 1.4.4. Rheinlandfanfaren Bonn/Hersel e.V. 1.4.5. Spielmannszug Brenig 1.4.6. Tambourcorps Dersdorf 1.4.7. Tambourcorps "Germania" Hersel e.V. 2. Theatervereine 2.1. Theaterverein „Edelweiß“ Hersel-Uedorf“ 2.2. Laienspielgruppe Merten e.V. 3. Kunstvereine 3.1. Künstlerkreis Vorgebirge e.V. Stadt Bornheim Sammlung des Ortsrechts 5.04 Stand: Januar 2025 Seite 2 4. Kulturvereine 4.1. Bornheimer Kulturforum e.V. 4.2. Förderverein Rheinhalle e.V. B Sport 1. Angelsport-Vereine 1.1. Angelsport-Verein "Früh-Auf" Widdig 1948 e.V. 1.2. Angelsport-Verein Vorgebirge 1973 e.V. 1.3. Sportfischer-Verein Hersel e.V. 2. Gymnastik- und Turn-Vereine 2.1. Frauen-Gymnastik-Gemeinschaft Bornheim 2.2. Frauen-Gymnastik-Gemeinschaft Hemmerich 2.3. Frauen-Gymnastik-Gemeinschaft Merten 2.4. Frauen-Gymnastik-Gemeinschaft Waldorf 2.5. Hausfrauen-Gymnastik-Gruppe Bornheim 2.6. Männer-Gymnastik-Gruppe Bornheim 2.7. Turn- und Gymnastikbund Uedorf 1968 2.8. Turnverein Hersel 1956/92 e.V. 3. Hundesport-Vereine 3.1. Verein für Gebrauchshunde Bornheim-Sechtem und Umgebung e.V. 4. Kampfsportvereine 4.1. Budo Sechtem e.V. 4.2. Karatedo-Kobudo-Dojo-Dokan Bornheim e.V. 4.3. SAKURA Karate-Do Bornheim 4.4. Shotokan-Karate-Dojo Bornheim 4.5. 1. Bornheimer Judo-Club 1988 e.V. 5. Mehrspartensportvereine 5.1. Fußballverein "Salia" Sechtem 1923 e.V. 5.2. Spiel- und Sportverein "Alemannia" Brenig 1919 5.3. Spiel- und Sportverein Bornheim 1924 e.V. 5.4. Spiel- und Sportverein Merten 1925 e.V. 5.5. Spiel- und Sportverein Walberberg 1930 e.V. 5.6. Sport-Club Widdig 1922 e.V. 5.7. Sportgemeinschaft Sechtem 1971 e.V. 5.8. Sportverein Vorgebirge 23/25/56 e.V. 5.9. Turn- und Sportverein "Germania" Hersel e.V. 5.10. Turn- und Spielverein Roisdorf e.V. 1923 e.V. Stadt Bornheim Sammlung des Ortsrechts 5.04 Stand: Januar 2025 Seite 3 6. Motorsport-Vereine 6.1. Zweirad-Sport-Verein Bornheim e.V. 7. Reitsport-Vereine 7.1. Reit- und Fahrverein "Pferdefreunde" Vorgebirge e.V. 7.2. Reitverein "Wolfshof" Sechtem e.V. 8. Schießsport-Vereine 8.1. Bezirksverband Bund Vorgebirge 1927 e.V. 8.2. Bogensportclub Vorgebirge e.V. 8.3. Kleinkaliber-Schützengilde e.V. Bornheim 1926 8.4. Kyffhäuser-Kameradschaft Walberberg 1872 8.5. St. Hubertus-Schützenbruderschaft Bornheim-Botzdorf e.V. 8.6. St. Hubertus-Schützenbruderschaft Hemmerich 8.7. St. Hubertus-Schützenbruderschaft Hersel 1847 e.V. 8.8. St. Hubertus-Schützenbruderschaft Waldorf 1898 e.V. 8.9. St. Sebastianus-Schützenbruderschaft Brenig 1921 8.10. St. Sebastianus-Schützenbruderschaft Kardorf e.V. 8.11. St. Sebastianus-Schützenbruderschaft Merten 1849 e.V. 8.12. St. Sebastianus-Schützenbruderschaft Roisdorf 1848 e.V. 8.13. St. Sebastianus-Schützenbruderschaft Walberberg 8.14. St. Wendelinus-Schützenbruderschaft Sechtem e.V 9. Tanzsport-Vereine 9.1. Tanzsportclub CORONA e.V. 10. Tennis-Vereine 10.1. Tennis-Club "Blau-Weiß" Bornheim e.V. 10.2. Tennis-Club Bornheim-Roisdorf e.V. 10.3. Tennis-Club Hersel-Widdig e.V. 10.4. Tennis-Club Ville e.V. 11. Tischtennis-Vereine 11.1. Tischtennis-Club "Blau-Rot" 1963 Uedorf e.V. 11.2. Tischtennis-Club Rösberg e.V. 1968 12. Wassersport-Vereine 12.1. Herseler Wassersport-Verein 1930 e.V. 12.2. Motorboot-Club Bonn-Köln im ADAC e.V. C Soziales Stadt Bornheim Sammlung des Ortsrechts 5.04 Stand: Januar 2025 Seite 4 1. Wohlfahrtsverbände 1.1. Arbeiterwohlfahrt Ortsverein Bornheim e.V. 1.2. Caritasverband Rhein-Sieg e.V. 2. Sonstige sozial tätige Vereine 2.1. Ambulanter Hospizdienst 2.2. Bornheimer Flüchtlingshilfe e.V. 2.3. Frauen-Netzwerk-Bornheim 2.4. Kameradschaftlicher Verein Sechtem e.V. 2.5. Katholische Frauengemeinschaft Roisdorf 2.6. Kolpingsfamilie Roisdorf 2.7. Muslimische Gemeinde Bornheim und Umgebung e.V. 2.8. Ortsverband Bornheim des Sozialverband VdK Deutschland e. V. 2.9. Verein der Freunde des Rotary Clubs Bornheim e.V. D Brauchtum 1. Junggesellen- und Männervereine 1.1. Junggesellenverein "Freundschaftsbund“ Bornheim 1.2. Junggesellenverein „Einigkeit“ Hemmerich 1.3. Junggesellenverein "Eintracht" Kardorf 1873 1.4. Junggesellenverein "Eintracht“ Waldorf 1.5. Männerverein „Einigkeit“ Hersel-Uedorf 1914 e.V. 2. Karnevalsvereine 2.1. Damenkomitee "Leckere Mäuschen" Rösberg 2.2. Dance for Liberty e.V. 2.3. Karnevals-Gesellschaft Bornheimer Stadtsoldaten Corps 1997 e.V. 2.4. Karnevalsgesellschaft Vorgebirgssterne 1974 e.V. 2.5. KG Blau-Weiß Vorgebirge e.V. 2.6. Kinderkarneval Sechtem 1994 e.V. 2.7. TSC Rot-Weiß Waldorf e.V. 2.8. Verein Widdiger Karneval 3. Träger der Martinszüge 3.1. Bornheimer Verbundschule 3.2. Dorfgemeinschaft Rösberg e.V. 3.3. Dorfgemeinschaft Sechtem 1958 e.V. 3.4. Johann-Wallraf-Schule Bornheim 3.5. Martinsausschuss Brenig 3.6. Martinsausschuss Roisdorf 3.7. Martinsausschuss Widdig Stadt Bornheim Sammlung des Ortsrechts 5.04 Stand: Januar 2025 Seite 5 3.8. Martinsfreunde Hersel 3.9. Martinsverein Walberberg 3.10. Martinus-Schule Merten 3.11. Ortsausschuss Hemmerich 3.12. Ortsausschuss Kardorf e.V. 3.13. Ortsausschuss Uedorf 3.14. Ortsausschuss Waldorf 1955 e.V. 3.15. Tambourcorps Dersdorf 3.16. Thomas-von-Quentel-Schule Walberberg 4. Träger der Karnevalszüge 4.1. Dorfgemeinschaft Merten 4.2. Karnevalsausschuss Hemmerich-Rösberg 4.3. KG Bonnem Alaaf e.V. 4.4. Kinderkarneval Sechtem 1994 e.V. 4.5. Ortsausschuss Kardorf e.V. 4.6. Ortsausschuss Waldorf 1955 e.V. 4.7. Senat Förderkreis Roisdorfer Karneval e.V. 4.8. Vereinsgemeinschaft Hersel-Uedorf 4.9. Vereinsgemeinschaft Walberberg e.V. 4.10. Verein Widdiger Karneval 5. Sonstige Brauchtumsvereine 5.1. Kirmesverein Hersel 5.2. Maiclub Roisdorf e.V. 5.3. St. Matthias-Bruderschaft Waldorf e.V. E Umwelt 1. Heimatvereine 1.1. Heimat- und Eifelverein Bornheim e.V. 2. Umwelt- und Klimaschutz 2.1. Landschafts-Schutzverein Vorgebirge e.V. 2.2. Parents for Future Bornheim/Swisttal/Weilerswist F Tierschutz G Sonstiges 1. Freizeitvereine 1.1. Eisenbahn-Amateur-Club Bonn/Sechtem e.V. Stadt Bornheim Sammlung des Ortsrechts 5.04 Stand: Januar 2025 Seite 6 1.2. FreizeitVille e.V. 1.3. Motor-Veteranen-Club Bornheim-Brenig e.V. 2. Ortsausschüsse, Dorfgemeinschaften, Vereinsgemeinschaften 2.1. Dorfgemeinschaft Merten 2.2. Dorfgemeinschaft Rösberg e.V. 2.3. Dorfgemeinschaft Sechtem 1958 e.V. 2.4. Dorfgemeinschaft Widdig e.V. 2.5. Ortsausschuss Bornheim e.V. 2.6. Ortsausschuss Dersdorf e.V. 2.7. Ortsausschuss Hemmerich 2.8. Ortsausschuss Kardorf e.V. 2.9. Ortsausschuss Roisdorf 2.10. Ortsausschuss Uedorf 2.11. Ortsausschuss Waldorf 1955 e.V. 2.12. Vereinsgemeinschaft Hersel-Uedorf 2.13. Vereinsgemeinschaft Walberberg e.V.

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Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim Bürgerinformation 30.12.2022 V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Rainer Schumann, Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Energieberatung Kostenlose Energieberatung der Energieagentur Rhein-Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW am 18. Januar 2023, 14 bis 17.45 Uhr im Rathaus Wachtberg, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg. Anmeldung erforderlich: 02242 96930-0 oder info@energieagentur-rsk.de StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Service HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 9959128 Telefon Schwimmkurse: 02222 3716 Zugang nur mit Ticket! Aktuelle Infos und Tickets gibt es unter: www.hallenfreizeitbad.de Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de/stadtbuecherei Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD 02222 9956331, fraktion@spd-bornheim.nrw Bündnis 90/Die Grünen 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de ABB 0151-72211101, bornheimer123@yahoo.de Fraktionen Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung notwendig unter 02222 945-101 Bürgermeister Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, 02222 9437-0 Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Soziales, Wohnen und Inklusion: mittwochs geschlossen Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr Nähere Informationen: www.bornheim.de/oeffnungszeiten Besucher aller Dienststellen können freiwillig einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Hiervon ausgenommen sind Menschen mit Blindheit oder Sehbehinderung, die Blindenhunde mitführen sowie andere speziell ausgebildete Begleithunde und Tiere, die üblicherweise ohne Aufsicht umherlaufen, wie z. B. Katzen. Alle weiteren Pflichten für Tierhalter und Tierhalterinnen ergeben sich aus dem Landeshundegesetz NRW. (2) Wer auf Verkehrsflächen oder in Anlagen Tiere, ins- besondere Pferde und Hunde, mit sich führt, hat die durch die Tiere verursachten Verunreinigungen unver- züglich und schadlos zu beseitigen. (3) Wer einen Hund ausführt, hat Hundekotbeutel in aus- reichender Anzahl oder ein anderes geeignetes Be- hältnis zur Aufnahme und zum Transport von Hundekot mitzuführen. Der Hundeführer muss die mitgeführten Hundekotbeutel oder ein entsprechendes Behältnis gegenüber Ordnungskräften auf Verlangen jederzeit vorzeigen können. Die nach Abs. 1 verantwortlichen Personen haben die durch die Tiere verursachten Ver- unreinigungen unverzüglich zu beseitigen. Hiervon ausgenommen sind Menschen mit Blindheit oder Sehbehinderung, die Blindenhunde mitführen. (4) Wilde Katzen und Stadttauben dürfen nicht zielgerich- tet oder gezielt gefüttert werden.“ II. Inkrafttreten Diese Änderungsverordnung tritt eine Woche nach dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Verkündung: Vorstehende Ordnungsbehördlichen Ver- ordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet Bornheim wird hiermit ge- mäß § 33 Abs. 1 Satz 2 des nordrhein-westfälischen Geset- zes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden – Ordnungsbehördengesetz (OBG NRW) verkündet. Bornheim, den 22.12.2022 gez. Christoph Becker (Bürgermeister) 16.Satzung vom 21.12.2022 zur Änderung über die öffentliche Wasserversorgung und den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage – Wasserversorgungssatzung der Stadt Bornheim vom 24.10.2001 Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 15.12.2022 aufgrund Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen in der Fassung der Bekannt- machung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490) und der §§ 1, 2, 4, 6, 7, 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nord- rhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712 / SGV. NRW. 610), vom 21.10.1969 (GV. NRW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2019 (GV. NRW. S. 1029), „hat der Rat der Stadt Bornheim in sei- ner Sitzung am 15.12.2022 folgende 16. Satzung zur Ände- rung der Satzung über die öffentliche Wasserversorgung und den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungs- anlage - Wasserversorgungssatzung - der Stadt Bornheim vom 24.10.2001 beschlossen“: Bekanntmachungsanordnung Vorstehende Bezeichnung der Satzung 16.Satzung vom 21.12.2022 zur Änderung über die öffentliche Wasserversorgung und den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage – Wasser­ versorgungssatzung der Stadt Bornheim vom 24.10.2001 mache ich hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeinde- ordnung für das Land Nordrhein - Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit der Verordnung über die öffentliche Be- kanntmachung von kommunalem Ortsrecht bekannt. Hinweis Ich weise gemäß § 7 Abs. 6 GO NRW darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen Satzungen nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vor- geschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durch- geführt, 2. die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich be- kannt gemacht worden, 3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher bean- standet oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bornheim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 21.12.2022 gez. (Christoph Becker) Bürgermeister gez. (Oliver Schmitz) stv. Vorstand SBB 3.Satzung vom 21.12.2022 zur Änderung über die Erhebung von Kanalanschluss-Beiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse vom 10.04.2017 Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 19.12.2022 aufgrund – der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen in der Fassung der Bekanntma- chung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490) – der § 1, 2, 4, 6 bis 8, 10 und 12 des Kommunalabgaben- gesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21.10.1969 (GV. NRW. 1969, S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.12. Dezember 2022 (GV. NRW. S. 1029), in der jeweils geltenden Fassung, – des § 54 des Landeswassergesetzes NRW in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 25.6.1995 (GV. NRW. 1995, S. 926), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Ge- setzes vom 17. Dezember 2021 (GV. NRW. S. 1470) in der jeweils geltenden Fassung sowie – des Nordrhein-Westfälischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz vom 08.07.2016 (AbwAG NRW, GV. NRW. 2016, S. 559 ff.), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 4. Mai 2021 (GV. NRW. S. 560) in der jeweils geltenden Fassung, hat der Verwaltungsrat des Stadtbetrieb Bornheim AöR in seiner Sitzung am 19.12.2022 die folgende 3. Satzung vom 19.12.2022 zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschluss-Beiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse vom 10.04.2017 beschlossen: Bekanntmachungsanordnung Vorstehende Bezeichnung der Satzung 3.Satzung vom 21.12.2022 zur Änderung über die Erhebung von Kanalanschluss-Beiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse vom 10.04.2017 mache ich hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeinde- ordnung für das Land Nordrhein - Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit der Verordnung über die öffentliche Be- kanntmachung von kommunalem Ortsrecht bekannt. Hinweis Ich weise gemäß § 7 Abs. 6 GO NRW darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen Satzungen nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vor- geschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durch- geführt, 2. die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich be- kannt gemacht worden, 3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher bean- standet oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bornheim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 21.12.2022 gez. (Christoph Becker) Bürgermeister gez. (Oliver Schmitz) stv. Vorstand SBB Öffentliche Bekanntmachungen Die Sitzungen sind öffentlich und finden – soweit nicht anders angegeben – im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, statt. Die Termine gelten vorbehaltlich möglicher Einschränkungen. Bitte beachten Sie zur Teilnahme die aktuell geltende Coronaschutzverordnung. Aktuelle Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Die nächsten Sitzungen Ausschuss für Bürgerangelegenheiten Dienstag, 10.01.2023, 18 Uhr Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschuss Mittwoch, 11.01.2023, 18 Uhr Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 12.01.2023, 18 Uhr 1. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet Bornheim Aufgrund der §§ 27 Abs. 1, Abs. 4 Satz 1, § 33 Abs. 2 und § 34 Abs. 1 des nordrhein-westfälischen Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ord- nungsbehörden - Ordnungsbehördengesetz (OBG NRW) - in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.05.1980 (GV NW S. 528), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (GV. NRW. S. 762) und § 15 Abs. 2 des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz – LHundG NRW) vom 18. Dezember 2002 (GV NRW Seite 656), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. September 2016 (GV. NRW. S. 790) wird von der Stadt Bornheim als örtliche Ordnungsbehörde gemäß Beschlusses des Rates vom 17.11.2022 für das Gebiet der Stadt Bornheim folgende 1. Ände- rung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet Bornheim erlassen: I. § 5 erhält folgende neue Fassung: „§ 5 – Tiere (1) Tierhalter und Tierhalterinnen und diejenigen, denen die Aufsicht über Tiere übertragen ist oder die diese Aufsicht tatsächlich ausüben, haben dafür zu sorgen, dass Ihre Tiere oder die Tiere, über die ihnen die Aufsicht übertragen wurde oder über die sie die Aufsicht tatsäch- lich ausüben - insbesondere 1. von Spielplätzen, Bolzplätzen, Schulgelän- den und Kindertageseinrichtungen fernge- halten werden, 2. die Straßen, Gehwege und Bürgersteige nicht beschmutzen, 3. von Ackerflächen, welche zur Produktion von Nahrungsmitteln und Viehfutter ge- nutzt werden, ferngehalten werden.

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Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim Bürgerinformation 22.12.2022 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren und die Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule für die Gemeinde Alfter und die Stadt Bornheim vom 16.12.2016 Der Rat hat in seiner Sitzung am 15.12.2022 aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt ge- ändert durch Gesetz vom 13. April 2022 (GV. NRW. S.490), und der §§ 2, 4 und 6 des Kommunalabgaben-gesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712/ SGV.NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2019 (GV. NRW. S. 1029), folgen- de 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren und die Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule für die Gemeinde Alfter und die Stadt Bornheim vom 15.12.2016 beschlossen: Artikel I 1. § 1 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „Die Anmeldung ist schriftlich, per Fax, per Email oder über die Homepage (www.vhs-bornheim-alfter.de) möglich. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs während der Geschäftszeiten der Volkshoch- schule bearbeitet. Der Leiter / Die Leiterin der Volks- hochschule kann für einzelne Veranstaltungen eine abweichende Anmeldeart festlegen. Diese wird in der Ankündigung der Veranstaltung genannt.“ 2. § 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „Die Abmeldung von einer Veranstaltung ist bei der Volks- hochschule schriftlich, per Fax, per Email oder über die Homepage möglich. Insbesondere gilt eine Information des Dozenten / der Dozentin bzw. ein Fernbleiben von der Veranstaltung nicht als Abmeldung.“ 3. In § 2 Abs. 2 wird zur Konkretisierung der bisherige Begriff „Arbeitstag“ durch „Werktag (Montag-Freitag)“ ersetzt. 4. In § 2 Abs. 2 wird das Wort „Wochenendseminaren“ durch „Wochenendkursen“ ersetzt. 5. In § 3 Abs. 3 wird „Beachtliche Verstöße gegen die Hausord- nung“ mit „des jeweiligen Unterrichtsgebäudes.“ ergänzt. 6. In § 4 Abs. 2 wird der letzte Satz durch „Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig.“ ersetzt. 7. In § 5 wird folgender neuer Absatz 4 eingefügt: „Die als „Wechselunterricht“ gekennzeichneten Veranstaltungen finden in Präsenz im Kursraum statt. Sollte der Unterricht in Präsenz aufgrund von Gesetzen, Verordnungen oder vergleichbaren Vorschriften nicht zulässig sein, wird er in jedem Fall online durchgeführt. Eine Abmeldung ist nach der Abmeldefrist aus diesem Grund nicht möglich.“ 8. In § 7 wird folgender Satz angefügt: „Bei ausgefallenen Veranstaltungen beschränkt sich die Haftung auf die Er- stattung der gezahlten Teilnehmergebühr.“ 9. § 8 erhält folgende Fassung: „Für die Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschu- le werden gemäß § 13 der Satzung für die Volks- hochschule der Stadt Bornheim vom 25.11.1981 Gebühren erhoben. Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgeleg- ten Gebühren zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, enthält die Gebühr die Umsatzsteuer in der jeweils gelten- den gesetzlichen Höhe. Die Gebühren werden nicht erhoben, wenn die Veranstal- tung vor Beginn des dritten Unterrichtstages durch die Volkshochschule abgesagt wird.“ 10. In § 9 Abs. 3 entfällt der Halbsatz „oder die Volkshoch- schule die Veranstaltung vor Beginn der Veranstaltung abgesagt hat (§ 5)“. 11. § 10 Abs. 5 erhält folgende Fassung: „Liegen bei einer gebührenpflichtigen Veranstaltung weniger Anmeldungen als in der Mindestteilnahme- zahl festgelegt vor, kann sie in der Regel nur durch- geführt werden, wenn die Gebühr nach dem Gebüh- rentarif der geringen Teilnahmezahl angepasst wird, oder bei unveränderter Gebühr die geplanten Unter- richtsstunden anteilig gekürzt werden. Der zuständige hauptamtlich pädagogische Mitarbeiter / Die zuständige hauptamtlich pädagogische Mitarbei- terin der Volkshochschule entscheidet im Benehmen mit dem Dozenten/ der Dozentin, ob und unter welchen Bedingungen die Veranstaltung durchgeführt wird. Bei mehrwöchigen Veranstaltungen hat er/sie diese Ent- scheidung im Benehmen mit den am ersten Unterrichts- tag anwesenden Teilnehmenden vor dem zweiten Unter- richtstag zu treffen. Veranstaltungen mit 5 oder 6 Teilnehmenden können nur im Einzelfall und mit Genehmigung des Leiters / der Lei- terin der Volkshochschule durchgeführt werden.“ 12. In § 10 wird folgender neuer Absatz 6 eingefügt: „Liegen bei einer gebührenpflichtigen Veranstaltung am 2. Unterrichtstag mehr Anmeldungen vor, als bei der Gebührenfestsetzung gem. Gebührentarif kalkuliert wurde, wird die Gebühr nach dem Gebührentarif der hö- heren Teilnahmezahl angepasst.“ 13. In § 10 wird folgender neuer Absatz 7 eingefügt: „Nach dem zweiten Kurstermin noch erfolgende Ände- rungen der Teilnehmerzahl haben keinen Einfluss auf die Gebühr.“ 14. § 11 Abs. 1 Nr. 9 wird wie folgt ersetzt: „Dozenten/Dozentinnen der Volkshochschule Born- heim/Alfter für eine Veranstaltung in dem Semester, in dem mindestens eine Veranstaltung mit ihr/ihm ge- plant ist. Prüferinnen und Prüfer sind von dieser Rege- lung ausgeschlossen.“ 15. In § 11 Abs. 3 wird „§ 2 Abs. 3“ durch „§ 10 Abs. 4“ ersetzt. 16. § 11 Abs. 6 wird mit folgendem Satz ergänzt: „Bei der Festlegung der Gebühr nach dem Gebührentarif wird das erste Kind als Teil-nehmer/Teilnehmerin berück- sichtigt.“ 17. In § 11 wird folgender Abs. 7 neu eingefügt: „Meldet sich jemand zu einem Kurs an, in dem bereits mehr als die Hälfte aller Unterrichtsstunden stattgefunden haben, reduziert sich die Gebühr nach Ziffern 1-5 des Ge- bührentarifes auf die Hälfte der Unterrichtsstunden.“ Der bisherige Absatz 7 wird dadurch zu Absatz 8. 18. § 15 Nr. 2 b wird ergänzt um „der Teilnehmer / die Teil- nehmerin an diesem Termin verhindert ist.“ 19. In § 15 wird folgende Nummern 3 eingefügt: „zuviel gezahlte Beträge, die sich durch eine Neufest- setzung der Gebühr ergeben (§10 Abs. 6) 20. In § 15 wird folgende Nummern 4 eingefügt: „Gebührenbestandteile nach § 10 (4), sofern sie der Volkshochschule nicht entstanden sind, z. B. bei Nicht- teilnahme an der Veranstaltung.“ 21. Der Gebührentarif zur Satzung wird unter Nr. 10 wie folgt geändert: “Für jede Anmeldung zu einer gebüh- renpflichtigen Veranstaltung (Servicepauschale) bis einschließlich 2. Semester 2022 4,00 €, ab dem 1. Se- mester 2023 5,00 € je Teilnehmer/Teilnehmerin.“ Artikel II Die Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Vorstehende Bezeichnung der Satzung 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren und die Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule für die Gemeinde Alfter und die Stadt Bornheim vom 15.12.2016 mache ich hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeinde- ordnung für das Land Nordrhein - Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit der Verordnung über die öffentliche Be- kanntmachung von kommunalem Ortsrecht bekannt. Hinweis Ich weise gemäß § 7 Abs. 6 GO NRW darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen Satzungen nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vor- geschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchge- führt, 2. die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, 3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher bean- standet oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bornheim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 16.12.2022 gez. Christoph Becker (Bürgermeister)

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29.12.2022 Seite 1 Haushaltsrede anlässlich der Einbringung des Haushaltsentwurfs 2023/2024 Stadtkämmerer Ralf Cugaly Sitzung des Rates der Stadt Bornheim am 17. November 2022 Stadt Bornheim · Stadtkämmerer 29.12.2022 Seite 2 Haushaltsausgleich nur fiktiv unter Einsatz von Eigenkapital möglich 143.208.692 € 147.171.215 € Fehlbedarf 3.962.523 € AufwendungenErträge Haushaltsentwurf 2023 Stadt Bornheim · Stadtkämmerer 145.477.332 € 151.832.315 € AufwendungenErträge Haushaltsentwurf 2024 Fehlbedarf 6.354.983 € 29.12.2022 Stadt Bornheim · Stadtkämmerer Seite 3 Oktober 2022 Ist 2021 Schätzung 2022 Schätzung 2023 Schätzung 2024 Schätzung 2025 Schätzung 2026 Schätzung 2027 in Mrd. € 126,2 132,4 139,8 147,8 156,3 162,6 168,4 Veränderung gegenüber Vj. (v.H.) 17,4 4,9 5,6 5,7 5,7 4,0 3,6 Schätzung der kommunalen Steuereinnahmen durch den Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ (Gesamtdeutschland, nicht regionalisiert) 29.12.2022 Seite 4 Entwicklung ausgewählter Steuererträge Stadt Bornheim · Stadtkämmerer 29.12.2022 Seite 5 Konsolidierungsbeiträge Ansatz eines globalen Minderaufwandes in Höhe von rd. 1,0 Mio. Euro/Jahr Einsatz von „angesparten“ Überschüssen aus Wasserwerk und Stadtbetrieb in Höhe von insgesamt 5 Mio. € maximaler Eigenkapitaleinsatz von insgesamt rd. 20 Mio. € GPA-Beratung Konsolidierung Transferaufwand Jugendhilfe Stadt Bornheim · Stadtkämmerer 29.12.2022 Seite 6 Bürgerbeitrag Vermeidung eines Haushaltssicherungskonzeptes nach Ausschöpfung maximaler Eigenkapitaleinsatz Grundsteuer A = Hebesatz steigt auf 375 %-Punkte Grundsteuer B = Hebesatz steigt auf 825 %-Punkte Gewerbesteuer = Hebesatz steigt auf 575 %-Punkte Stadt Bornheim · Stadtkämmerer 29.12.2022 Seite 7 Entwicklung ausgewählter Aufwendungen 29.12.2022 Seite 8 Ertragsstruktur Stadt Bornheim · Stadtkämmerer 29.12.2022 Seite 9 Aufwandsstruktur Stadt Bornheim · Stadtkämmerer 29.12.2022 Seite 10 Eigenkapitalinanspruchnahme und -zuführung Stadt Bornheim · Stadtkämmerer 29.12.2022 Seite 11 Kassenkreditentwicklung Stadt Bornheim · Stadtkämmerer 64,4 67,78 66,04 76,1 78,5 85,6 87,8 90,1 93,5 97,8 104,7 -10 10 30 50 70 90 110 130 150 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 M il lio n e n Entwicklung Liquiditätskredite 2017 - 2027 29.12.2022 Seite 12 Weiterentwicklung des Rechnungswesens Implementierung der Umsatzsteuerreform zum 01.01.2023 interaktiver Haushalt mit IKVS Weiterentwicklung des Risikomanagementsystem Intensivierung der Controlling-Prozesse und des Budgetberichtswesens Stadt Bornheim · Stadtkämmerer 29.12.2022 Seite 13 erfolgreiche und Ziel führende Haushaltsberatungen! Stadt Bornheim · Stadtkämmerer 29.12.2022 Seite 1 Haushaltsrede anlässlich der Einbringung des Haushaltsentwurfs 2023/2024 Stadtkämmerer Ralf Cugaly Sitzung des Rates der Stadt Bornheim am 17. November 2022 Stadt Bornheim · Stadtkämmerer 29.12.2022 Seite 2 Haushaltsausgleich nur fiktiv unter Einsatz von Eigenkapital möglich 143.208.692 € 147.171.215 € Fehlbedarf 3.962.523 € AufwendungenErträge Haushaltsentwurf 2023 Stadt Bornheim · Stadtkämmerer 145.477.332 € 151.832.315 € AufwendungenErträge Haushaltsentwurf 2024 Fehlbedarf 6.354.983 € 29.12.2022 Stadt Bornheim · Stadtkämmerer Seite 3 Oktober 2022 Ist 2021 Schätzung 2022 Schätzung 2023 Schätzung 2024 Schätzung 2025 Schätzung 2026 Schätzung 2027 in Mrd. € 126,2 132,4 139,8 147,8 156,3 162,6 168,4 Veränderung gegenüber Vj. (v.H.) 17,4 4,9 5,6 5,7 5,7 4,0 3,6 Schätzung der kommunalen Steuereinnahmen durch den Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ (Gesamtdeutschland, nicht regionalisiert) 29.12.2022 Seite 4 Entwicklung ausgewählter Steuererträge Stadt Bornheim · Stadtkämmerer 29.12.2022 Seite 5 Konsolidierungsbeiträge Ansatz eines globalen Minderaufwandes in Höhe von rd. 1,0 Mio. Euro/Jahr Einsatz von „angesparten“ Überschüssen aus Wasserwerk und Stadtbetrieb in Höhe von insgesamt 5 Mio. € maximaler Eigenkapitaleinsatz von insgesamt rd. 20 Mio. € GPA-Beratung Konsolidierung Transferaufwand Jugendhilfe Stadt Bornheim · Stadtkämmerer 29.12.2022 Seite 6 Bürgerbeitrag Vermeidung eines Haushaltssicherungskonzeptes nach Ausschöpfung maximaler Eigenkapitaleinsatz Grundsteuer A = Hebesatz steigt auf 375 %-Punkte Grundsteuer B = Hebesatz steigt auf 825 %-Punkte Gewerbesteuer = Hebesatz steigt auf 575 %-Punkte Stadt Bornheim · Stadtkämmerer 29.12.2022 Seite 7 Entwicklung ausgewählter Aufwendungen 29.12.2022 Seite 8 Ertragsstruktur Stadt Bornheim · Stadtkämmerer 29.12.2022 Seite 9 Aufwandsstruktur Stadt Bornheim · Stadtkämmerer 29.12.2022 Seite 10 Eigenkapitalinanspruchnahme und -zuführung Stadt Bornheim · Stadtkämmerer 29.12.2022 Seite 11 Kassenkreditentwicklung Stadt Bornheim · Stadtkämmerer 64,4 67,78 66,04 76,1 78,5 85,6 87,8 90,1 93,5 97,8 104,7 -10 10 30 50 70 90 110 130 150 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 M il lio n e n Entwicklung Liquiditätskredite 2017 - 2027 29.12.2022 Seite 12 Weiterentwicklung des Rechnungswesens Implementierung der Umsatzsteuerreform zum 01.01.2023 interaktiver Haushalt mit IKVS Weiterentwicklung des Risikomanagementsystem Intensivierung der Controlling-Prozesse und des Budgetberichtswesens Stadt Bornheim · Stadtkämmerer 29.12.2022 Seite 13 erfolgreiche und Ziel führende Haushaltsberatungen! 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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 29.12.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Gewerbesteuerzerlegung nach Betriebsstätten gemäß § 12 AO Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 17.12.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wurden für die nachfolgenden Baumaßnahmen durch die beteiligten Firmen Gewerbesteuerzerlegungen durchgeführt: a. Kanalsanierung Lindenstraße/ Jennerstraße b. Erweiterung Europaschule c. Straßenausbau Apostelpfad d. Glasfaserausbau Stadtgebiet e. Hochtransportleitung Wasser Antwort 1: Ja. Für alle genannten Maßnahmen liegen Zerlegungen vor. Bei den Zerlegungsbescheiden des Finanzamtes gibt es keine Aufschlüsselung auf einzelne Maßnahmen. Zerlegungsmaßstab ist in der Regel das Verhältnis, in dem die Summe der Arbeits- löhne, die an die bei allen Betriebsstätten beschäftigten Arbeitnehmer gezahlt worden sind, zu den Arbeitslöhnen steht, die an die bei den Betriebsstätten der einzelnen Gemeinden beschäftig- ten Arbeitnehmer gezahlt worden sind (§ 29 GewStG). Dies setzt die Mitteilung des Gewerbebetriebes in der Zerlegungserklärung gegenüber dem Fi- nanzamt voraus. Die Überprüfung der o.a. Maßnahmen auf eine erfolgte Mitteilung hat gezeigt, dass Zerlegungserklärungen der Firmen erfolgt sind. Frage 2: Wenn ja, welche Summen wurden aus den einzelnen Vorhaben generiert? Antwort 2: Aus den Ausführungen zu 1. ist ein Rückschluss auf konkret für einzelne Maßnahmen erzielte Zerlegungen nicht darstellbar. Für die Ermittlung der Gesamtsumme wurde, mangels Konkretisierung in der Anfrage, der Veran- lagungszeitraum 2020-2022 zu Grunde gelegt. UWG/FORUM-Fraktion Herr Hans-Gerd Feldenkirchen Servatiusweg 19 53332 Bornheim - 2 - Gesamtsumme: 270.638,25 €. Hinzu kommen ortsansässige Firmen mit einem Gesamtbetrag von 52.793,64 € Frage 3: Wurde dies durch die Initiative der beteiligten Baufirmen vollzogen oder auf Initiative der Stadt Bornheim? Antwort 3: Nach § 14a GewStG hat der Steuerschuldner eine Erklärung zur Festsetzung des Steuermess- betrages und in den Fällen des § 28 eine Zerlegungserklärung (an das Finanzamt) zu übermit- teln. Frage 4: Wenn nein: Warum wurde seitens der Stadt Bornheim keine Initiative ergriffen? Antwort 4: Gem. der Beantwortung zu Fragen 1-3 sind entsprechende Zerlegungen vorgenommen worden. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Fraktionsvorsitzender: Hans Gerd Feldenkirchen Straußweg 4, 53332 Bornheim Tel.: 02227-9099377 – Fax: 02227-909427 eMail: kontakt@uwg-bornheim.de UWG/FORUM-Fraktion | Servatiusweg 19 | 53332 Bornheim An Bürgermeister Christoph Becker Rathausstr. 2 53332 Bornheim Bornheim den 30.12.2022 Antrag der UWG-Fraktion zur Gewerbesteuerzerlegung Sehr geehrter Bürgermeister Becker, wir bitten Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung des nächsten Haupt- und Finanzausschusses aufzunehmen. Beschlussentwurf: Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, ab sofort für alle im Stadtgebiet Bornheim in Frage kommenden Bauvorhaben initiativ eine Gewerbesteuerzerlegung bei den betroffenen Unternehmen einzufordern. Begründung Zu den Gewerbesteuerpflichtigen Betrieben in Bornheim gehören auch jene Betriebe, die Ihre Hauptbetriebsstätte (in der Regel Firmensitz) nicht in Bornheim, sondern außerhalb der Stadt, haben und länger als sechs Monate auf Bornheimer Stadtgebiet arbeiten. Dies begründet im Sinne der Abgabenordnung eine neue Betriebsstätte und somit die Pflicht der Unternehmen, Ihre Gewerbesteuer anteilig über die Gewerbesteuerzerlegung an die Stadt Bornheim abzuführen, was jedoch seitens der Unternehmen nicht immer aktiv durchgeführt wird. Zweck dieses Antrags ist es, dass die Verwaltung bei den in Frage kommenden Bauvorhaben (und öffentlichen Ausschreibungen) initiativ die Gewerbesteuerzerlegung bei den Unternehmen einfordert. Mit freundlichen Grüßen Hans-Gerd Feldenkirchen und die Fraktion der UWG Fraktionsgeschäftsstelle Servatiusweg 19 53332 Bornheim Tel: 02222/99 566 345/46 Fax: 02222/99 563 457 kontakt@uwg-bornheim.de www.uwg-bornheim.de mailto:kontakt@uwg-bornheim.de mailto:kontakt@uwg-bornheim.de http://www.uwg-bornheim.de/ Fraktionsvorsitzender: Hans Gerd Feldenkirchen Straußweg 4, 53332 Bornheim Tel.: 02227-9099377 – Fax: 02227-909427 eMail: kontakt@uwg-bornheim.de UWG/FORUM-Fraktion | Servatiusweg 19 | 53332 Bornheim An Bürgermeister Christoph Becker Rathausstr. 2 53332 Bornheim Bornheim den 30.12.2022 Antrag der UWG-Fraktion zur Gewerbesteuerzerlegung Sehr geehrter Bürgermeister Becker, wir bitten Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung des nächsten Haupt- und Finanzausschusses aufzunehmen. Beschlussentwurf: Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, ab sofort für alle im Stadtgebiet Bornheim in Frage kommenden Bauvorhaben initiativ eine Gewerbesteuerzerlegung bei den betroffenen Unternehmen einzufordern. Begründung Zu den Gewerbesteuerpflichtigen Betrieben in Bornheim gehören auch jene Betriebe, die Ihre Hauptbetriebsstätte (in der Regel Firmensitz) nicht in Bornheim, sondern außerhalb der Stadt, haben und länger als sechs Monate auf Bornheimer Stadtgebiet arbeiten. Dies begründet im Sinne der Abgabenordnung eine neue Betriebsstätte und somit die Pflicht der Unternehmen, Ihre Gewerbesteuer anteilig über die Gewerbesteuerzerlegung an die Stadt Bornheim abzuführen, was jedoch seitens der Unternehmen nicht immer aktiv durchgeführt wird. Zweck dieses Antrags ist es, dass die Verwaltung bei den in Frage kommenden Bauvorhaben (und öffentlichen Ausschreibungen) initiativ die Gewerbesteuerzerlegung bei den Unternehmen einfordert. Mit freundlichen Grüßen Hans-Gerd Feldenkirchen und die Fraktion der UWG Fraktionsgeschäftsstelle Servatiusweg 19 53332 Bornheim Tel: 02222/99 566 345/46 Fax: 02222/99 563 457 kontakt@uwg-bornheim.de www.uwg-bornheim.de mailto:kontakt@uwg-bornheim.de mailto:kontakt@uwg-bornheim.de http://www.uwg-bornheim.de/

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