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21. Januar 2015 verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenallee 31, Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbereich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - so- genannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an: CDU montags 15 - 17 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis90/ Die Grünen nach Vereinbarung unter 0151 / 20 74 61 04 Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Anschrift: Rathausstraße 2 Telefon: 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 27 / 90 99 377 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de ABB nach Vereinbarung Paul Breuer Anschrift: St.-Georg-Str. 20, Telefon: 0 15 1 / 722 11 101 Fax: 0 22 36 / 9 29 16 74 E-Mail: bornheimer123@ yahoo.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Anschrift: Servatiusweg 19-23, Gebäude C Telefon: 0 22 22 / 99 01 03 E-Mail: milebo@web.de 24 Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kos- tenlose offene Sprechstun- de im Rathaus, Raum 553, am 19. Februar 2015, 14 - 17:30 Uhr. Ansprechpartner bei der Stadt Bornheim: Manuela Domschat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: energieberatung@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 21.01.2015, 18 Uhr, Aula der Europaschule Bornheim, Goethestraße 1, 53332 Bornheim Seniorenbeirat der Stadt Bornheim Donnerstag, 22.01.2015, 16 Uhr, Jugendamt der Stadt Bornheim, Raum 1.21, Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Ausschuss für Bürgerangelegenheiten Mittwoch, 28.01.2015, 18 Uhr, Aula der Europaschule Bornheim, Goethestraße 1, 53332 Bornheim Jugendhilfeausschuss Donnerstag, 29.01.2015, 18 Uhr, Aula der Europaschule Bornheim, Goethestraße 1, 53332 Bornheim Die nächsten Sitzungen Die Sitzungen sind öffentlich. Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungsunterlagen) gibt es auf der Internetseite der Stadt Bornheim direkt unter session.stadt-bornheim.de. Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Rates der Stadt Bornheim am Mittwoch, 04.02.2015, 18:00 Uhr, in der Aula der Europaschule Bornheim, Goethestraße 1, 53332 Bornheim Am Mittwoch, 04.02.2015, 18:00 Uhr, findet in der Aula der Europaschule Bornheim, Goethestraße 1, 53332 Bornheim, die nächste Sitzung des Rates der Stadt Bornheim mit folgender Tagesordnung statt: TOP Inhalt Vorlage Nr. Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schrift- führerin 2 Einwohnerfragestunde 3 Entgegennahme der Niederschriften über die Sitzungen Nr. 05/2014 vom 30.01.2014, Nr. 63/2014 vom 06.11.2014 und Nr. 75/2014 vom 04.12.2014 4 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in der Stadt Bornheim 052/2015-3 5 Bebauungsplan Me 16 in der Ortschaft Merten; Erweiterung des Plangebietes; Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbe- teiligung, (StEA 21.01.2015) 006/2015-7 6 Bebauungsplan He 05 in der Ortschaft Hersel; Ergebnis der erneuten Offenlage; Satzungsbeschluss, (StEA 21.01.2015) 005/2015-7 7 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für Gemein- desteuern der Stadt Bornheim (Hebesatzsat- zung) vom 21.03.1997, (HFA 25.11.2014) 571/2014-2 8 9. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Wasserversorgung und den Anschluss an die öffentliche Wasserversor- gungsanlage - Wasserversorgungssatzung - der Stadt Bornheim vom 24.10.2001 730/2014-2 9 Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabga- bengesetzes für Straßenbauliche Maßnah- men der Stadt Bornheim vom 22.10.2001, (HFA 25.11.2014) 752/2014-7 10 Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB der Stadt Bornheim im Ortsteil Sechtem im Bereich Eupener Straße; Aufstellungsbeschluss, (StEA 21.01.2015) 002/2015-7 11 Erweiterung Sekundarschule Merten (ASS 13.01.2015) 762/2014-4 12 Beratung des Stellenplanes 2015 und 2016, (HFA 25.11.2014) 530/2014-1 13 Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2015 / 2016 514/2014-2 14 Haushaltssatzung 2015 / 2016 mit allen Anlagen, (HFA 25.11.2014) 522/2014-2 15 Überörtliche Prüfung der Stadt Bornheim gemäß § 105 GO NRW durch die Gemeinde- prüfungsanstalt NRW, (RPrA 04.11.2014) 593/2014-2 16 Zustimmung zu Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen im Haushaltsjahr 2014 für die Produktgruppe 1.01.09 Personal- management und für die Produktgruppe 1.01.01 Politische Gremien, (HFA 15.01.2015) 765/2014-1 17 Wasserversorgung im Stadtgebiet 042/2015- BM 18 Beendigung eines Ehrenbeamtenverhältnis- ses als Ortsvorsteher 045/2015-1 19 Neuwahl des Ortsvorstehers/der Ortsvorste- herin für die Ortschaft Bornheim 046/2015-1 20 Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicher- heit und Ordnung im Stadtgebiet Bornheim, (HFA 25.11.2014) 328/2014-3 21 Wahl der Schiedsperson für den Schied- samtsbezirk Bornheim I (Hersel, Uedorf, Widdig) 738/2014-3 22 Antrag der UWG/Forum Fraktion vom 02.11.2014 betr. Erlass einer Nachhaltig- keitssatzung 593/2014-2 23 Antrag der Fraktion Die Linke vom 25.11.2014 betr. Ergänzungswahlen zu Ausschüssen 765/2014-1 24 Antrag der FDP-Fraktion vom 17.12.2014 betr. Umbesetzung im Jugendhilfeausschuss 042/2015- BM 25 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen vom 03.01.2015 (Eingang 05.01.2015) betr. Sanierungsplan für marode Brücken in Bornheim (Eichendorffstraße, Bornheim und Widdiger Weg, Sechtem) 045/2015-1 26 Antrag der SPD-Fraktion und UWG/ Forum-Fraktion vom 09.01.2015 (Eingang 12.01.2015) betr. ausführlicherer Auswei- sung von Kosten bei künftigen Projekten und angestoßenen Initiativen 046/2015-1 27 Mitteilungen mündlich und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 328/2014-3 28 Anfragen mündlich 738/2014-3 Nichtöffentliche Sitzung 29 Sachstandsbericht zur Umsetzung der Kon- zessionierungsentscheidungen Strom und Gas sowie zur Umsetzung eines Energiever- triebskonzeptes in einer Stadtwerkeorgani- sation 744/2014-2 30 Vergabe des Auftrages zur Lieferung und Montage einer Wohncontaineranlage als Übergangswohnheim am Standort Hersel, Simon-Arzt-Straße 026/2015-1 31 Vergabe des Auftrages zur Lieferung und Montage einer Wohncontaineranlage als Übergangswohnheim am Standort Born- heim, Sechtemer Weg 027/2015-1 32 Vergabe des Auftrages für Tiefbauarbeiten - 2. Bauabschnitt - zum Neubau der Kinder- tagesstätte Rilkestraße 063/2015-1 33 Genehmigung der Dringlichkeitsentschei- dung zur Vergabe des Auftrages für die Unterhalts- und Grundreinigung in Verwal- tungsgebäuden 073/2015-1 34 Mitteilung betr. Vergaben zwischen 25.000 € und 50.000 € brutto vom 28.10. bis 15.12.2014 012/2015-1 35 Mitteilungen mündlich und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 36 Anfragen mündlich Bornheim, den 15.01.2015 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Amtliche Bekanntmachungen Hinweisbekanntmachung Die Stadt Bornheim und die Stadt Königswinter haben am 14.11.2014 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Bil- dung und den Betrieb eines Teilstandortes der Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen und Sprache auf der Grund- lage des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) abgeschlossen. Die Bezirksregierung Köln hat diese Vereinbarung am 05.01.2015 gemäß § 24 Abs. 2 GkG NRW in Verbindung mit § 78 Abs. 8 Schulgesetz NRW (SchulG) genehmigt. Die Vereinbarung wird mit Beginn zum Schuljahresbeginn 2015/16 wirksam. Es wird darauf hingewiesen, dass die Veröffentlichung gemäß § 24 Abs. 3 Satz 1 GkG NRW in der Ausgabe des Amtsblatts für den Regierungsbezirk Köln Nr. 3/15 am 19.01.2015 erfolgt. Bornheim, den 20.01.2015 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Stadt Bornheim Bürgerinformation 21. Januar 2015 Amtliche Bekanntmachungen Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 04.12.2014 den nachfolgenden Beschluss gefasst: „Der Rat beschließt ge- mäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Rb 01 in der Ortschaft Rösberg. Das Plangebiet liegt am südlichen Ortsrand von Rösberg zwischen Kuckucksweg, Rüttersweg, Ei- felstraße und Schwarzwaldstraße.“ Auf die beiliegende Über- sichtsskizze, die den Planbereich grob darstellt, wird hingewie- sen. Der vorstehende Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Bornheim, den 13.01.2015 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplanes Rb 01 in der Ortschaft Rösberg; Aufstellungsbeschluss Tollitätentreff 2015 - der Countdown läuft Wer den Bornheimer Tollitäten begegnen und ein buntes Programm voller karnevalistischer Höhe- punkte erleben möchte, ist am Dienstag, 27. Januar 2015, in der Rheinhalle Hersel bestens aufgeho- ben. Ab 19 Uhr sorgen Bernd Stelter, die Micky-Brühl-Band, Ne Kölsche Schutzmann, Wicky Jungge- burth, Los Ultimos, De Botzedreese und Ne Knallkopp sowie die KG Treuer Husar von 1925 e.V. und der Tanzcorps Sandhasen Oberlahr für gute Unterhaltung und ausgelassene Stimmung. Die Karten für den „Tollitätentreff 2015“ kosten 20 Euro und sind erhältlich bei Christina Jelen im Bornheimer Rathaus, Zimmer 301, unter 0 22 22/945-209 oder per E-Mail an christina.jelen@stadt-bornheim.de. Foto: Stadt Bornheim Bei Frost und Schnee Gehwege mit abstumpfenden Mitteln streuen Bei Nachttemperaturen um den Gefrierpunkt kann es morgens glatt sein. Dann müssen nach der Straßenreinigungssatzung die Anlieger die Gehwege streuen und bei Schneefall auch räu- men. In Bornheim sind dafür wie in den meis- ten anderen Kommunen abstumpfende Mittel wie Sand oder Granulat zu verwenden. Im Han- del gibt es mittlerweile vom Umweltbundesamt getestete Produkte mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel - weil salzfrei“. Nur in besonderen Gefahrensituationen, wenn die abstumpfende Wirkung nicht ausreicht, et- wa bei Eisregen oder bei Strecken mit starkem Gefälle, lässt die Straßenreinigungssatzung auch den Einsatz von auftauenden Mitteln, also Salz, zu. Nicht jedoch auf Baumscheiben und begrünten Flächen: Diese darf man nicht mit Salz bestreuen, auch darf auf ihnen kein salz- haltiger Schnee gelagert werden, da er Bäume und Sträucher schädigt. Darüber hinaus zieht das Salz über die Kanalisation die biologische Stufe der Kläranlagen in Mitleidenschaft und belastet letztlich die Gewässer. Fragen zum Thema Streusalz oder zu anderen Umweltthemen beantwortet die Stabstelle Um- welt und Agenda am Umwelt-Telefon der Stadt Bornheim unter 0 22 22/945-310. Schadstoffmobil kommt nach Bornheim Sondermüll wie Lacke, Lampen oder Leuchtstoffröhren können Bornheimer Bürger am Montag, 26. Januar 2015, beim Schadstoff- mobil der Rhein-Sieg-Abfallwirtschaftsgesellschaft (RSAG) abge- ben. Es steht von 10 bis 13 Uhr am Bornheimer Rathaus und von 14.30 bis 18 Uhr in Waldorf an der Blumenstraße, wo es über die Zufahrt der Häuser 121 bis 129 zu erreichen ist. Die Abgabe der schadstoffhaltigen Abfälle wie zum Beispiel Energiespar- und LED- Lampen, Reste von Putz-, Reinigungs- und Pflanzenschutzmitteln, Spraydosen oder flüssigen Farben ist kostenlos. Jeden Monat kommt das Schadstoffmobil in eine andere Bornhei- mer Ortschaft; am 26. Februar ist Sechtem an der Reihe. Zusätzlich nehmen die Entsorgungsanlagen der RSAG in Swisttal-Miel, Trois- dorf, Sankt Augustin oder Eitorf jederzeit solche Abfälle entgegen. verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Karnevalszüge im Stadtgebiet Bornheim Auch in dieser Session ziehen wieder zehn Karnevalsumzüge durch das Bornheimer Stadtgebiet: 1. Sechtem: 22. Kinderkarnevalszug am Samstag, 07.02.2015, ca.14 bis 16 Uhr, Beginn in der Graue-Burg-Straße 2. Roisdorf: Weiberfastnachtszug am Donnerstag, 12.02.2015, ca. 14 bis 16.30 Uhr, Beginn im Bendenweg 3. Kardorf: Donnerstag, 12.02.2015, ca. 14.44 bis 17 Uhr, Beginn in der Altenberger Gasse 4. Rösberg/Hemmerich: Freitag, 13.02.2015, ca. 14.11 bis 16 Uhr, Beginn in der Steinstraße 5. Waldorf: Samstag, 14.02.2015, 14.11 Uhr, Beginn im Straufsberg 6. Widdig: Samstag, 14.02.2015, ca. 14.30 bis 17 Uhr, Beginn im Lichtweg 7. Bornheim: Sonntag, 15.02.2015, ca. 14 bis 17.30 Uhr, Beginn im Reuterweg 8. Hersel/Uedorf: Sonntag, 15.02.2015, ca. 13.30 bis 16 Uhr, Beginn in der Heisterbacher Straße/Ecke Altmühlstraße 9. Walberberg: Montag, 16.02.2015, ca. 13.30 bis 16.30 Uhr, Beginn im Fronacker/Lange Fuhr 10. Merten: Dienstag, 17.02.2015, ca. 14 bis 18 Uhr, Beginn in der Bachstraße/Talstraße Vögel füttern im Winter Winterfütterung – Schaden oder Segen für die Vögel? Unbestritten ist, dass die Winterfütterung zur Arterhaltung nicht nötig ist. Aber sie bietet eine gute Gelegenheit, unsere häufigsten Vogelarten zu beobachten und kennenzulernen. Allerdings sollte man darauf ach- ten, den Vögeln mit der Fütterung nicht unbeabsichtigt zu schaden, da zum Beispiel die Gefahr besteht, dass sie mit Krankheitserregern in Berührung kommen. Deshalb hat die Stabsstelle Umwelt und Agenda die wichtigsten Re- geln für die Winterfütterung in einem Infoblatt zusammengestellt. Außerdem sind darauf einige der häufig an Futterplätzen anzutref- fenden Vogelarten abgebildet. Das kostenlose Infoblatt ist im Rathaus erhältlich. Es kann darüber hinaus im Internet von den Umweltseiten der Stadt Bornheim unter www.bornheim.de herunterladen werden.

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22. April 2015 verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenallee 31, Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbereich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - so- genannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an: CDU montags 15 - 17 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis90/ Die Grünen nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 540 0151 - 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Anschrift: Servatiusweg 19-23 Gebäude C, 2. OG Telefon: 0 22 22 / 990101 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 27 / 90 99 377 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de ABB nach Vereinbarung Paul Breuer Anschrift: St.-Georg-Str. 20, Telefon: 0 15 1 / 722 11 101 Fax: 0 22 36 / 9 29 16 74 E-Mail: bornheimer123@ yahoo.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Anschrift: Servatiusweg 19-23, Gebäude C Telefon: 0 22 22 / 99 01 03 E-Mail: milebo@web.de 24 Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kosten- lose offene Sprechstunde im Rathaus, Raum 553, am 21. Mai 2015, 14 - 17:30 Uhr. Ansprechpartner bei der Stadt Bornheim: Manuela Domschat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: energieberatung@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Sport- und Kulturausschuss Mittwoch, 22.04.2015, 18 Uhr Seniorenbeirat Donnerstag, 23.04.2015, 16 Uhr im Sitzungssaal des Senioren- zentrums St. Elisabeth, Im Klostergarten 3-5, 53332 Bornheim-Merten Ausschuss für Bürgerangelegenheiten Dienstag, 28.04.2015, 18 Uhr, Sitzung entfällt Kinder- und Jugendparlament Mittwoch, 29.04.2015, 17 Uhr im Raum 1.21 des Jugendamts, Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Verwaltungsrat des Stadtbetriebs Bornheim -AöR- Mittwoch, 29.04.2015, 18 Uhr im Sozialraum (Fahrzeughalle) des Stadtbetriebs, Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim- Waldorf Die nächsten Sitzungen Die Sitzungen sind öffentlich und finden in der Aula der Europaschule Bornheim, Goethestraße 1, 53332 Born- heim, statt. Weitere Informationen (Tagesordnung und Sit- zungsunterlagen) gibt es auf der Internetseite der Stadt Bornheim direkt unter session.stadt-bornheim.de. Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Rats der Stadt Bornheim am Donnerstag, 07.05.2015, 18 Uhr, in der Aula der Europaschule Bornheim, Goethestraße 1, 53332 Bornheim Am Donnerstag, 07.05.2015, 18 Uhr, findet in der Aula der Europaschule Bornheim, Goethestraße 1, 53332 Bornheim, die nächste Sitzung des Rats der Stadt Bornheim mit folgender Tagesordnung statt: TOP Inhalt Vorlage Nr. Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schrift- führerin 2 Einwohnerfragestunde 3 Entgegennahme der Niederschriften über die Sitzungen Nr. 11/2015 vom 04.02.2015 und 23/2015 vom 19.03.2015 4 3. Änderung des Bebauungsplanes Ro 18 in der Ortschaft Hersel; Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Unterrichtung der Öffent- lichkeit (StEA 15.04.2015) 177/2015-7 5 Bebauungsplan De 04 in der Ortschaft Ders- dorf, Beschluss zur frühzeitigen Öffentlich- keitsbeteiligung (StEA 15.04.2015) 077/2015-7 6 Bebauungsplan Wb 16 in der Ortschaft Wal- berberg; Ergebnis der Offenlage; Satzungs- beschluss (StEA 06.05.2015) 162/2015-7 7 Bebauungsplan He 30 in der Ortschaft Her- sel; Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses; Aufstellungsbeschluss (StEA 06.05.2015) 191/2015-7 8 Bebauungsplan He 31 in der Ortschaft Her- sel; Aufstellungsbeschluss (StEA 06.05.2015) 226/2015-7 9 4. Änderung der Satzung über die Erhöhung von Elternbeiträgen im Rahmen der offenen Ganztagsschule (ASS 25.03.2015) 122/2015-4 10 Wasserversorgung im Stadtgebiet (Rat 04.02.2015, BA 11.03.2015) 042/2015- BM 11 Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Bornheim für das Haushaltsjahr 2014 (HFA 16.04.2015) 181/2015-2 12 Zustimmung zu Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen im Haushaltsjahr 2014 (HFA 16.04.2015) 087/2015-2 13 Zustimmungen zu Mehrauszahlungen im Haushaltsjahr 2015 für das Projekt 5.000251.004 U3-Ausbau in der Kita Mar- garethenstraße, Walberberg 180/2015-6 14 Genehmigung der Dringlichkeitsentschei- dung zur Unterbringung von Flüchtlingen 271/2015-1 15 Antrag der CDU-Fraktion vom 11.03.2015 (Eingang 17.03.2015) betr. Ergänzungswah- len zu Ausschüssen 198/2015-1 16 Antrag der FDP-Fraktion vom 13.04.2015 betr. Bornheimer Wasserversorgung 265/2015- SUA 17 Antrag der FDP-Fraktion vom 13.04.2015 betr. Unterbringung von Flüchtlingen 266/2015-6 18 Mitteilungen mündlich und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 19 Anfragen mündlich Nicht öffentliche Sitzung 20 Vergabe des Auftrages zur Lieferung von Schulbüchern für das Schuljahr 2015/2016 187/2015-1 21 Mitteilung über Vergaben zwischen 25.000 € und 50.000 € brutto vom 12.02.2015 bis 08.04.2015 147/2015-1 22 Mitteilungen mündlich und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 23 Anfragen mündlich Bornheim, den 05.03.2015 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Amtliche Bekanntmachungen Wahlberechtigte insgesamt 4.115 Wählerinnen und Wähler insgesamt 598 Wahlbeteiligung in Prozent 14,53 Gültige Stimmen 574 Ungültige Stimmen 24 Verteilung der Wählerinnen und Wähler auf die einzelnen Wahllokale: Wahllokal Abgegebene Stimmen Europaschule Bornheim 250 Heinrich Böll Sekundarschule Bornheim und Franziskusschule 166 Bornheimer Verbundschule 40 Ursulinenschule Hersel 12 Alexander-von-Humboldt-Gymnasium121 Kulturraum, Sechtem 6 Rathaus Stadt Bornheim 3 Insgesamt: 598 Verteilung der Stimmen auf die jewei- ligen Kandidatinnen und Kandidaten: Nr. Name Gesamtergebnis (Anzahl der Stimmen) 1 Luzie Böhm 31 2 Samira Brünker 18 3 Maximilian Burghoff Hernández 46 4 Nina Eckertz 79 5 Sarah El-Zayat 6 6 Meike Erz 5 7 Korbinian Eudenbach 26 8 Catalina Gomez 83 9 Melanie Hohm 5 10 Linda Kopka 20 11 Jan Niklas Kreutz 22 12 Heiko Langen 6 13 Tom Müller 92 14 James Russo 24 15 Johannes Schmidt 26 16 Sabrina Schmuck-Lang 2 17 Tobias Schröder 6 18 Marvin Wendt 13 19 Felicia Zahn 26 20 Milena Zumbeck 38 Alle 20 Kandidatinnen und Kandidaten wurden in das Kinder- und Jugendparla- ment der Stadt Bornheim gewählt. Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnis der Wahl zum Kinder- und Jugendparlament der Stadt Bornheim in der Wahlwoche 23. – 27.03.2015 Vom 23. bis zum 27.03.2015 fand die Wahl zum Kinder- und Jugendparlament der Stadt Bornheim in der Europaschule Bornheim, der Heinrich Böll Sekundarschule, der Franziskusschule, der Bornheimer Verbundschule, dem Alexander-von-Humboldt-Gymnasium, der Ursulinenschule, im Kulturraum und im Rathaus statt. Das Wahlergebnis sieht wie folgt aus: Stadt Bornheim bietet Maibäume an Eine schöne Tradition und zugleich eine besondere Liebeser- klärung ist der Maibaum. Wer seine Angebetete damit überra- schen möchte, dem bietet die Stadt Bornheim auch dieses Jahr wieder in Zusammenarbeit mit der Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) frisch gefällte Birken ab zehn Euro an. Der Verkauf fin- det im Rösberger Wald statt; dazu folgt man ab Wasserturm Rösberg dem Theisenkreuzweg und der Beschilderung bis in den Wald. Den genauen Lageplan gibt es unter www.born- heim.de/aktuelles/maibaumverkauf-am-29-und-30-april. Ver- kaufstermine sind Mittwoch, 29.04.2015, von 14.00 bis 18.00 Uhr und Donnerstag, 30.04.2015, von 12.00 bis 18.00 Uhr. Ei- ne Vorbestellung unter gf@fbg-bornheim.de wird empfohlen. Um die Birke reibungslos zu transportieren, erhalten die Käu- fer ein Merkblatt und eine Quittung, um bei einer Polizeikon- trolle den legalen Erwerb zu belegen. Und wenn es dann Zeit ist, den Maibaum zu entsorgen, nimmt ihn der Stadtbetrieb Bornheim im Donnerbachweg 15 in Waldorf gern entgegen. Die Kunststoffbänder sollten vorher abgenommen werden. Wer noch Fragen hat, wendet sich an Manuela Domschat von der Stabsstelle Umwelt und Agenda der Stadt Bornheim unter Telefon 02222/945-307 oder per Mail an manuela.domschat@ stadt-bornheim.de. 22. April 2015 Stadt Bornheim Bürgerinformation Der Countdown läuft Ein echtes Muss für Radler, Schlemmer und Naturlieb- haber ist das „Frühlingser- wachen im Vorgebirge“, das am Sonntag, 26. April 2015, in die achte Runde geht. Der Startschuss für das “Früh- lingserwachen im Vorge- birge“ der Stadt Bornheim erfolgt durch Bürgermei- ster Wolfgang Henseler um 11 Uhr auf dem Gemüsehof Mertens in der Rheinstraße 171 in Hersel. Die beliebte Radtour führt auf 42 Kilo- metern zu 14 Bornheimer Landwirtschaftsbetrieben und Kunststätten, wo die Besucher regionale Köstlich- keiten direkt beim Erzeuger probieren, die sprießende Natur hautnah erleben und allerlei Spannendes entde- cken können. Der Flyer zum „Frühlingser- wachen im Vorgebirge 2015“ liegt ab sofort kostenlos im Rathaus und bei den 14 teil- nehmenden Höfen aus. Au- ßerdem kann er im Internet unter www.bornheim.de/ aktuelles/staedtische-veran- staltungen heruntergeladen werden. Darin finden Inte- ressierte alle Informationen zu der beliebten Veranstal- tung. Spargelsaison wird eröffnet Am Samstag, 2. Mai 2015, laden der Bornheimer Bürgermeister Wolfgang Henseler, sein Brüh- ler Kollege Dieter Freytag und die Brühl-Bornheimer Spargel- königin dann zur Eröffnung der Spargelsaison ein. Ab 11 Uhr gibt es vor dem Brühler Rathaus, Uhlstraße 3, ein vielseitiges Programm rund ums Edelgemüse. Weitere Informationen unter www.bornheim.de Parken und Einkaufen in der Königstraße Die Arbeiten in der Bornheimer Königstraße schreiten voran: So werden derzeit zwischen der Pohlhausenstraße und dem Kreis- verkehrsplatz Burgstraße die Hausanschlüsse verlegt. Auch der Straßenausbau hat in diesem Bereich bereits begonnen. Auf dem Peter-Fryns-Platz ist das Regenrückhaltebecken fertigge- stellt und an den Kanal angeschlossen, so dass die Durchfahrt der Königstraße zwischen Secunda- und Pohlhausenstraße von Roisdorf kommend im Einbahnverkehr in Richtung Pohlhausen- straße wieder möglich ist. Die Stadt Bornheim weist darauf hin, dass alle Wohnhäuser so- wie Geschäfte, Restaurants und Arztpraxen grundsätzlich zu Fuß erreichbar sind. Baubedingte Einschränkungen, wie zum Beispiel provisorische Befestigungen und die Benutzung von Fußgängerbrücken, lassen sich dabei aber nicht vermeiden. Besucher der Königstraße finden in unmittelbarer Nähe und ausreichender Zahl öffentliche Parkplätze (siehe Plan). Von den Parkplätzen an der Burgstraße, Venantiastraße, am Servatius- weg und am alten Bürgermeisteramt aus ist das gewünschte Ziel in nur wenigen Minuten erreicht. Nähere Informationen sind im Internet unter www.bornheim.de abrufbar. Parkplätze Fußläufige Verbindungen, Fußgängerüberwege und bevorzugte Querungsmöglichkeiten Parkplätze baubedingt derzeit nicht verfügbar Baustelle n Auf der Königstraße sind ausreichend Parkplätze verfügbar und alle Geschäfte zu Fuß erreichbar. Der Plan kann im Internet unter www.bornheim.de heruntergeladen werden. verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim

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8. April 2015 verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenallee 31, Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbereich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - so- genannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an: CDU montags 15 - 17 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis90/ Die Grünen nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 540 0151 - 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Anschrift: Servatiusweg 19-23 Gebäude C, 2. OG Telefon: 0 22 22 / 990101 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 27 / 90 99 377 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de ABB nach Vereinbarung Paul Breuer Anschrift: St.-Georg-Str. 20, Telefon: 0 15 1 / 722 11 101 Fax: 0 22 36 / 9 29 16 74 E-Mail: bornheimer123@ yahoo.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Anschrift: Servatiusweg 19-23, Gebäude C Telefon: 0 22 22 / 99 01 03 E-Mail: milebo@web.de 24 Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kosten- lose offene Sprechstunde im Rathaus, Raum 553, am 16. April 2015, 14 - 17:30 Uhr. Ansprechpartner bei der Stadt Bornheim: Manuela Domschat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: energieberatung@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Wahlausschuss Dienstag, 14.04.2015, 18 Uhr im Seminarraum 1 des Alexander-von-Humboldt-Gymnasiums, Adenauerallee 50, 53332 Bornheim-Roisdorf Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 15.04.2015, 18 Uhr Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 16.04.2015, 18 Uhr Sport- und Kulturausschuss Mittwoch, 22.04.2015, 18 Uhr Die nächsten Sitzungen Die Sitzungen sind öffentlich und finden in der Aula der Europaschule Bornheim, Goethestraße 1, 53332 Born- heim, statt. Weitere Informationen (Tagesordnung und Sit- zungsunterlagen) gibt es auf der Internetseite der Stadt Bornheim direkt unter session.stadt-bornheim.de. Amtliche Bekanntmachungen Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Februar 2015 (GV. NRW. S. 208), hat der Rat der Stadt Bornheim mit Beschluss vom 04.02.2015 folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2015 und 2016, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussicht- lich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Ergebnisplan mit 2015 2016 dem Gesamtbetrag der Erträge auf 82.156.496 € 84.686.434 € dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 95.625.593 € 95.651.781 € im Finanzplan mit Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf 77.067.574 € 79.581.601 € Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf 84.959.083 € 85.240.589 € dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 4.469.720 € 5.127.700 € dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 12.347.358 € 12.014.781 € dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 11.578.197 € 7.457.281 € dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 6.460.372 € 6.124.237 € festgesetzt. § 2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 2015 2016 9.094.838 € 7.457.281 € festgesetzt. § 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 2015 2016 3.427.000 € 8.756.000 € festgesetzt. § 4 Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf 2015 2016 13.469.097 € 10.965.347 € festgesetzt. § 5 Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2015 2016 70.000.000 € 83.000.000 € festgesetzt. § 6 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind ab dem Haushaltsjahr 2015 mit Hebesatzsatzung vom 11.02.2015 wie folgt festgesetzt worden: 1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 260 v. H. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 500 v. H. 2. Gewerbesteuer auf 485 v. H. § 7 Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der Haushaltsausgleich im Jahre 2021 wiederhergestellt. Die dafür im Haushalts- sicherungskonzept enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplans umzusetzen. § 8 Die Wertgrenze nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) für die Einzelausweisung von Investitionsmaßnahmen wird auf 100.000 € festgelegt; wobei Baumaßnahmen unabhängig von ihrem Kostenvolumen einzeln aus- zuweisen sind. Die Wertgrenze nach § 14 Abs. 1 GemHVO NRW als Voraussetzung zur Veranschlagung von Investitionsmaßnahmen im Haushalts- plan wird für Baumaßnahmen auf 100.000 € und für Anschaffungen auf 5.000 € festgelegt. Auszahlungserhöhungen um mehr als 10 %, mindestens aber um 25.000 €, bei einer Einzelmaßnahme gelten im Sinne des § 24 Abs. 2 GemHVO NRW als nicht nur geringfügig. Bekanntmachungsanordnung Vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 mache ich hiermit öffentlich bekannt. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist gemäß § 80 Abs. 5 GO dem Landrat des Rhein-Sieg-Kreises als untere staatliche Verwal- tungsbehörde mit Schreiben vom 23.02.2015 angezeigt worden. Die nach § 75 Abs. 4 GO erforderliche Genehmigung der Verringerung der Rücklage und die nach § 76 GO erforderliche Geneh- migung des Haushaltssicherungskonzepts sind vom Landrat des Rhein-Sieg-Kreises als untere staatliche Verwaltungsbehörde mit Verfügung vom 30.03.2015 erteilt worden. Der Haushaltsplan und das Haushaltssicherungskonzept liegen zur Einsichtnahme bis zur Feststellung des folgenden Jahresab- schlusses im Rathaus der Stadt Bornheim öffentlich aus und sind unter der Adresse www.stadt-bornheim.de im Internet verfügbar. Hinweis: Ich weise darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen Satzungen nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt; b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden; c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bornheim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 31.03.2015, Stadt Bornheim, gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Bornheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Jagdgenossenschaft für den Gemeinschaftlichen Jagdbezirk Bornheim Körperschaft des öffentlichen Rechts - Geschäftsstelle: Mühlenfeld 6, 53332 Bornheim Tel.: 01722451832 Bekanntmachung Nach dem Beschluss der Genossenschaftsversammlung vom 1.4.1976 wird der Reinertrag der Jagdnutzung aus den Jagdjahren 1975 und folgende nicht an die einzelnen Jagdgenossen nach dem Verhältnis des Flächeninhalts ihrer beteiligten Grundfläche ausgezahlt, sondern bis zu einem gegenteiligen Beschluss für gemeinsame Zwecke in den einzelnen Ortschaften verwendet. Dieser Beschluss wurde in den Genossenschaftsversammlungen am 15.3.2010 und 19.3.2014 un- ter der Maßgabe bestätigt, als der Reinertrag aus der Jagdnutzung für den Teilverpachtungsbe- zirk Rösberg der Rücklage der Jagdgenossenschaft zugeführt wird. Diese Beschlüsse werden hiermit auf Grund des § 10 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes hinsichtlich der einkommenden Jagdpacht für das Jagdjahr 2015/16 bekannt gemacht. Bornheim, den 28.3.2015 Im Auftrag gez. Gatz, Geschäftsführer Amtliche Bekanntmachungen verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim 8. April 2015 Stadt Bornheim Bürgerinformation Auch der Ziegenhof Kuhnen in Rösberg ist wieder mit dabei, wenn Bornheimer und Gäste aus der gesamten Region das „Frühlingserwachen im Vorgebirge“ genießen. Der Startschuss für die geführte Radtour des Allgemeinen Deutschen Fahrrad- Clubs (ADFC) fällt am Sonntag, 26. April 2015, um 11 Uhr auf dem Gemüsehof Mertens in der Rheinstraße 171 in Hersel. Dort eröffnen Bürgermeister Wolfgang Henseler und die 5. Brühl- Bornheimer Spargelkönigin die beliebte Veranstaltung, die be- reits zum achten Mal stattfindet. „Auf unser Frühlingserwachen freue ich mich jedes Jahr aufs Neue“, erklärt Henseler. „Zum einen, weil unsere Region landschaftlich und kulinarisch so viel zu bieten hat. Und zum anderen, weil sich die Höfe immer so ins Zeug legen und sich tolle Aktionen einfallen lassen.“ Von 11 bis 17 Uhr können Radler, Fußgänger und Autofahrer 14 Bornhei- mer Landwirtschaftsbetriebe und Kunststätten auch auf eigene Faust ansteuern, um dort regionale Köstlichkeiten direkt beim Erzeuger zu probieren, die sprießende Natur hautnah zu erle- ben und allerlei Spannendes zu entdecken. Wer dabei auf den Geschmack heimischer Spezialitäten kommt, kann am Samstag, 2. Mai 2015, direkt weiter schlemmen. Denn dann wird um 11 Uhr vor dem Brühler Rathaus, Uhlstraße 3, die Brühl-Bornheimer Spargelsaison eröffnet. Es gibt ein viel- seitiges Programm rund ums Edelgemüse; mit von der Partie sind natürlich auch hier die Brühl-Bornheimer Spargelkönigin und der Bornheimer Bürgermeister Wolfgang Henseler sowie sein Brühler Kollege Dieter Freytag. n Heißen die Radler willkommen: die Ziegen in Rösberg. Foto: Stadt Bornheim Sondermüll wie Lacke, Lampen oder Leucht- stoffröhren können Bornheimer Bürgerinnen und Bürger am Freitag, 17. April 2015, ko- stenlos beim Schadstoffmobil der Rhein- Sieg-Abfallwirtschaftsgesellschaft (RSAG) abgeben. Es steht von 10 bis 13 Uhr auf dem Dorfplatz (Frongasse/Hauptstraße) in Wal- berberg und von 14.30 bis 18 Uhr auf dem Parkplatz am Sportplatz (Teutonenstraße) in Widdig. Schadstoffmobil kommt nach Walberberg und Widdig Die Natur erleben und regionale Spezialitäten genießen Frühlingserwachen und Spargelsaisoneröffnung 2015

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DE: Sie haben Fragen, Probleme oder Anregungen? Sprechen Sie uns an! Wir sprechen Arabisch, Bosnisch, Chinesisch, Französisch, Italienisch und Russisch! EN: Do you have questions, problems or suggestions? Please do not hesitate to contact us! We speak Arabic, Bosnian, Chinese, French, Italian and Russian! RU: У вас есть вопросы, проблемы или предложения? Обращайтесь к нам! Мы говорим на арабском, боснийском, китайском, французском, итальянском и русском языках! Deutsch | Englisch | Русский | DE: Info über die politische Interessenvertretung aller BornheimerInnen mit Migrationshintergrund EN: Information about the representation of the policy- related interests of all Bornheim residents with a migrant background RU: Информация о политическом представительстве интересов всех жителей Борнхайма с миграционным прошлым Integrationsausschuss der Stadt Bornheim | City of Bornheim Integration Committee | Интеграционный комитет города Борнхайм | Rathaus | Town Hall | Ратуша | Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Germany E-Mail | Email | Эл. почта | integrationsausschuss@extranet.stadt-bornheim.de DE: Der Integrationsaus- schuss der Stadt Bornheim EN: City of Bornheim Integration Committee RU: Интеграционный комитет города Борнхайм معلومات حول التمثيل السياسي لمصالح جميع سكان بورنهايم من ذوي الأصول المهاجرة عربي لجنة الاندماج بمدينة بورنهايم البريد الإلكتروني مبنى البلدية هل لديك أسئلة أو مشاكل أو اقتراحات؟ تحدث إلينا! نحن نتحدث العربية والبوسنية والصينية والفرنسية والإيطالية والروسية! Gewählte Mitglieder | Elected members | Выборные члены | • Dilara Görgen (Vorsitzende) • Grazia Fraccapani • Fatima Nahraoui-Bösche • Renata Stambuk • Qian Wang Entsandte Mitglieder | Appointed members | Делегированные члены | • Gottfried Düx (UWG/Forum) • Maria Charlotte Koch (Bündnis 90/Die Grünen) • Christian Mandt (CDU) • Dr. Peter Tourné (SPD) الأعضاء المنتخبون الأعضاء المفوضون لجنة الاندماج بمدينة بورنهايم DE: Internationales Bornheim – In Zahlen EN: International Bornheim – In Figures Eingewanderte 12 % Doppelstaatler 9 % Geflüchtete 3 % Stand: Juni 2022 76 % Migrants 12 % Dual nationality holders 9 % Refugees 3 % As at: June 2022 76 % AR: AR: AR: In Bornheim leben aktuell… • 6.049 Menschen, die aus anderen Ländern zu uns gekommen sind, • 4.460 Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft („Doppelstaatler“) • und rund 1.350 Geflüchtete. Knapp ein Viertel aller BornheimerInnen haben also einen Migra- tionshintergrund (Stand: Juni 2022). Der Integrationsausschuss der Stadt Bornheim (IntrA) ist die politi- sche Interessenvertretung dieser Menschen gegenüber Rat und Verwaltung. Er hat 9 Mitglieder: 5 gewählte Mitglieder, die selbst Migrationshintergrund haben, und 4 entsandte Mitgliedern, die Mitglieder des Bornheimer Stadtrates sind. Die gewählten Mitglieder müssen immer die Mehrheit haben. Bornheim‘s residents currently include... • 6,049 people who have moved here from other countries, • 4,460 people who are dual nationality holders („dual citizens“), • and around 1,350 refugees. Almost a quarter of all of the people who live in Bornheim therefore have a migrant background (as at: June 2022). The city of Bornheim‘s Integration Committee represents the interests of these residents via-à-vis the council and local government bodies. It has nine members: five elected members, who have a migrant background themselves, and four appointed members, who are members of Bornheim‘s city council. The elected members must always be the majority. 12 % 9 % 3 % مهاجرون مزدوجو الجنسية لاجئون )إصدار: يونيو 2022( بصفتنا لجنة الاندماج، يتم انتخابنا من قبل سكان بورنهايم من ذوي الأصول المهاجرة. نحن نمثل على وجه التحديد مصالح جميع الأشخاص ذوي الأصول المهاجرة الذين يعيشون في بورنهايم. نحن نمثل مصالحك بشكل خاص في مجلس المدينة، وأيضًا فيما يتعلق بالإدارة والسياسة المحلية في بورنهايم. يركز عملنا على المواضيع التالية • تكافؤ الفرص • المشاركة المتساوية في المجتمع وسوق العمل والسياسة • دعم ثنائية اللغة المحتملة والطبيعية والنجاح في المدرسة والتدريب • العمل المناهض للتمييز • الاندماج والتنوع الثقافي قم بزيارة موقعنا على الإنترنت للحصول على معلومات حول عملنا وعروضنا، على سبيل المثال عرض تقديمي مع فيلم حول انتقال أطفالك من المدرسة الابتدائية إلى المدرسة الثانوية. وتواصل معنا إذا كان لديك مخاوف ومشاكل واقتراحات بخصوص عملنا. RU: Наш интеграционный комитет избирается жителями Борнхайма, имеющими миграционное прошлое. Таким образом, мы представляем интересы всех людей с миграционным прошлым, проживающих в Борнхайме. Мы представляем их интересы, в частности, по отношению к городскому совету, администрации и местным коммунальным органам. Наша работа сосредоточена на следующих аспектах: • равные возможности • равноправное участие в жизни общества, на рынке труда и в политике • развитие имеющегося потенциала и естественного билингвизма, успехи на ниве (школьного) образования • антидискриминационная работа • интеграция и культурное разнообразие Посетите наш сайт, чтобы получить информацию о нашей работе и предложениях, например, презентация с фильмом о переходе из начальной школы в среднюю. Обращайтесь к нам со своими заботами, проблемами, а также с мыслями и предложениями по поводу нашей работы. RU: Международный Борнхайм – в цифрах В настоящее время в Борнхайме проживают... • 6049 человек, которые приехали к нам из других стран, • 4460 человек с двойным гражданством • и около 1350 беженцев. Таким образом, почти четверть всех жителей Борнхайма имеет миграционное прошлое (по состоянию на июнь 2022 года). Интеграционный комитет города Борнхайм является политическим представителем интересов этой группы населения перед городским советом и администрацией. В состав комитета входят 9 человек: 5 выборных членов, у которых имеются миграционные корни, и 4 делегированных членa, которые являются членами городского совета Борнхайма. Выборные члены всегда должны быть в большинстве. بورنهايم الدولية - بالأرقام يعيش في بورنهايم حالياً ... • 6049 شخصًا جاءوا إلينا من دول أخرى،• به تعداد 4460 آن افراد دو تابعیته • • 4460 شخصًا يحملون جنسية مزدوجة )„مزدوجو الجنسية“( • وحوالي 1350 لاجئاً. ما يقرب من ربع سكان بورنهايم لديهم خلفية مهاجرة )إصدار: يونيو 2022(. تمثل لجنة الإندماج في مدينة بورنهايم المصالح السياسية لهؤلاء الأشخاص فيما يتعلق بالمشورة والإدارة. واللجنة مكونة من 9 أعضاء: 5 أعضاء منتخبون، هم أنفسهم لديهم خلفية مهاجرة، و4 أعضاء مبعوثين، وهم أعضاء في مجلس بلدية مدينة بورنهايم. يجب أن يكون للأعضاء المنتخبين الأغلبية دائماً. Иммигранты 12 % Лица с двойным гражданством 9 % Беженцы 3 % (по состоянию на июнь 2022 года) 76 % 76 % AR: AR: DE: Wir als Integrationsausschuss werden von BornheimerInnen mit Migrationshintergrund gewählt. Wir bilden damit speziell die Interes- senvertretung aller in Bornheim lebenden Menschen mit internationaler Familiengeschichte. Wir vertreten Ihre Interessen insbesondere gegenüber dem Stadtrat, aber auch gegenüber der Verwaltung und der Bornheimer Kommunal- politik. Im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen die Themen • Chancengerechtigkeit • gleichberechtigte Teilhabe an Gesellschaft, Arbeitsmarkt und Politik • Förderung von Potenzial, natürlicher Zweisprachigkeit, Schul- und Ausbildungserfolg • Antidiskriminierungsarbeit • Integration & kulturelle Vielfalt Besuchen Sie unsere Website für Informationen zu unserer Arbeit und Angebote wie beispielsweise eine Präsentation mit Film zum Übergang Ihrer Kinder von der Grundschule zur weiterführenden Schule. Und kontaktieren Sie uns bezüglich Ihrer Anliegen, Probleme und Anregungen zu unserer Arbeit. EN: We, the members of the Integration Committee, are elected by Bornheim residents with a migrant background. We are therefore a special interest group that represents all people with a migrant background who live in Bornheim. We represent their interests particularly vis-à-vis the city council, but also the local government and Bornheim‘s policy-makers. Our work focuses on the issues of • Equal opportunities • Fair social, employment market and political inclusion • Helping people with a migrant background to fulfil their potential, and the promotion of inherent bilingualism and educational and vocational training success • Anti-discrimination work • Integration & cultural diversity Visit our website for more information about our work and offers such as, for example, a presentation with a video on your children‘s transition from primary to secondary school. Please do contact us if you have queries, problems or suggestions to make about our work.

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29. April 2015 verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenallee 31, Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbereich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - so- genannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an: CDU montags 15 - 17 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 540 0 151 - 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Anschrift: Servatiusweg 19-23 Gebäude C, 2. OG Telefon: 0 22 22 / 990101 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 27 / 90 99 377 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de ABB nach Vereinbarung Paul Breuer Anschrift: St.-Georg-Str. 20, Telefon: 0 151 / 722 11 101 Fax: 0 22 36 / 9 29 16 74 E-Mail: bornheimer123@ yahoo.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Anschrift: Servatiusweg 19-23, Gebäude C Telefon: 0 22 22 / 99 01 03 E-Mail: milebo@web.de 24 Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kosten- lose offene Sprechstunde im Rathaus, Raum 553, am 21. Mai 2015, 14 - 17:30 Uhr. Ansprechpartner bei der Stadt Bornheim: Manuela Domschat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: energieberatung@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Kinder- und Jugendparlament Mittwoch, 29.04.2015, 17 Uhr im Raum 1.21 des Jugendamts der Stadt Bornheim, Brunnenallee 31, 53332 Bornheim-Rois- dorf Verwaltungsrat des Stadtbetriebs Bornheim -AöR- Mittwoch, 29.04.2015, 18 Uhr im Sozialraum (Fahrzeughal- le) des Stadtbetriebs Bornheim, Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim-Waldorf Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 06.05.2015, 18 Uhr Stadtrat Donnerstag, 07.05.2015, 18 Uhr Die nächsten Sitzungen Die Sitzungen sind öffentlich und finden in der Aula der Europaschule Bornheim, Goethestraße 1, 53332 Born- heim, statt. Weitere Informationen (Tagesordnung und Sit- zungsunterlagen) gibt es auf der Internetseite der Stadt Bornheim direkt unter session.stadt-bornheim.de. Stadt Bornheim bietet Maibäume an Eine schöne Tradition und zugleich eine besondere Liebeser- klärung ist der Maibaum. Wer seine Angebetete damit überra- schen möchte, dem bietet die Stadt Bornheim auch dieses Jahr wieder in Zusammenarbeit mit der Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) frisch gefällte Birken ab zehn Euro an. Der Verkauf findet im Rösberger Wald statt; dazu folgt man ab Wasserturm Rösberg dem Theisenkreuzweg und der Beschil- derung bis in den Wald. Den genauen Lageplan gibt es unter www.bornheim.de/aktuelles/maibaumverkauf-am-29-und- 30-april. Verkaufstermine sind Mittwoch, 29. April, von 14 bis 18 Uhr und Donnerstag, 30. April, von 12 bis 18 Uhr. Maibäume nicht an Laternen festbinden Beim Setzen von Maibäumen handelt es sich um einen guten alten Brauch. Grundsätzlich begrüßt die Stadt Bornheim jede Form von Brauchtumspflege. Damit diese spezielle Tradition keine Unannehmlichkeiten nach sich zieht, bittet die Stadtver- waltung darum, den Maibaum nicht an Strommasten oder La- ternenpfählen zu befestigen. Wer dies dennoch tut, muss da- mit rechnen, dass der zuständige Energieversorger die Bäume kostenpflichtig entfernen lässt und dem Verursacher etwaige Schäden in Rechnung stellt. n Eine Liebeserklärung zum Anfassen. Foto: Forstbetriebsgemeinschaft Bornheim Ein buntes Programm, viele Leckereien und den ersten erntefrischen Spargel - das bietet die feierliche Eröffnung der Brühl-Bornheimer Spargelsaison, die am kommenden Samstag, 2. Mai, von 11 bis 13 Uhr mitten in der Brühler In- nenstadt vor dem Brühler Rathaus A, Uhlstraße 3, 50321 Brühl, stattfindet. Pünktlich um 11 Uhr eröffnen die Bürger- meister Wolfgang Henseler (Bornheim) und Dieter Freytag (Brühl) offiziell die Spargel- saison – dieses Jahr bereits zum 11. Mal. Außerdem präsentieren sie die 5. Bornheimer Spargelkönigin Maike Mock, die zugleich die 4. Brühl-Bornheimer Spargelkönigin ist und als erste zwei Jahre im Amt bleiben wird. Für das leibliche Wohl bietet die Brühler Gas- troRunde gemeinsam mit Bornheimer Gas- tronomiebetrieben kulinarische Genüsse an, die aus Spargel sowie aus anderen regional erzeugten Produkten bestehen. Dazu gibt es Informationen, wie das Edelgemüse optimal begleitet wird, zum Beispiel durch besondere Zutaten oder die passenden Weine, die von ört- lichen Weinhändlern präsentiert werden. Auch der Kletterwald Schwindelfrei ist wieder dabei und überreicht den ersten erntefrischen Spargel auf besondere Weise den beiden Bürgermei- stern und der Brühl-Bornheimer Spargelkönigin Maike Mock, die jetzt offiziell im Amt ist. Außerdem ist ein Aktionsstand aufgebaut, an dem alle Generationen einen kleinen Kletter- spaß erleben können. Hinzu kommen ein Pro- bierwagen der Roisdorfer Quelle, eine Präsen- tation des Vereins Bornheimer Spargelanbau- er e.V. und historische Traktoren aus sieben Jahrzehnten. Für den musikalischen Rahmen sorgen ab 10 Uhr Dozenten der Brühler Kunst- und Musikschule mit Jazzmusik. Brühl-Bornheimer Spargelsaison 2015 Eröffnung am 2. Mai vor dem Brühler Rathaus Wer unter freiem Himmel schwimmen und die frische Luft ge- nießen möchte, kann bereits jetzt die Badeplatte im Bornheimer HallenFreizeitBad während der allgemeinen Öffnungszeiten nutzen. Frühschwimmen ist immer montags bis freitags von 6.30 bis 8 Uhr angesagt. Das Familienbad öffnet von 14.30 bis 21.30 Uhr. Am Wochenende sowie an Feiertagen steht das Fa- milienbad von 8 bis 19 Uhr offen. Ab dem 9. Mai können Badegäste den gesamten Außenbe- reich nutzen, denn dann beginnt die offizielle Freibadsaison. Der Freibadbereich ist immer montags bis freitags von 10 bis 19 Uhr – der Beckenbereich bis 20 Uhr – sowie samstags und sonntags von 8 bis 19 Uhr geöffnet. Das Bornheimer HallenFreizeitBad ist ein beliebter Anlauf- punkt: An heißen Tagen strömen bis zu 5.000 Besucher allein ins Außengelände. Auf der Badeplatte haben die Handwerker bis vor einigen Tagen noch fleißig gearbeitet, damit für den Start in den Sommer alles fertig ist. Rechtzeitig zur Freibadsai- son haben sie das Bewegungsbecken fertiggestellt. Das 19 x 24 Meter große Becken wurde mit Edelstahl ausgekleidet und bietet Badevergnügen für die ganze Familie. Im Zuge der Arbeiten wurde der Ausschwimmkanal vom Hal- lenbad ins Außenbecken zurückgebaut, daher ist das Bewe- gungsbecken jetzt ausschließlich über die Badeplatte, sprich über den Außenbereich, erreichbar. Schwimmen unter freiem Himmel Badeplatte im HallenFreizeitBad Bornheim ist geöffnet n Ab ins kühle Nass! Badevergnügen im HallenFreizeitBad Bornheim. n Das neue Edelstahlbecken wartet auf seine ersten Bade- gäste. Fotos: Stadt Bornheim n Die neue Spargelkönigin Maike Mock beweist ihr Ge- schick beim Spargelstechen. Foto: Bornheimer Spargelanbauer e.V.

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DE: Sie haben Fragen, Probleme oder Anregungen? Sprechen Sie uns an! Wir sprechen Arabisch, Bosnisch, Chinesisch, Französisch, Italienisch und Russisch! EN: Do you have questions, problems or suggestions? Please do not hesitate to contact us! We speak Arabic, Bosnian, Chinese, French, Italian and Russian! TR: Herhangi bir sorunuz, sorununuz veya öneriniz mi var? Bize ulaşın! Arapça, Boşnakça, Çince, Fransızca, İtalyanca ve Rusça konuşuyoruz! Deutsch | Englisch | Türkçe | DE: Info über die politische Interessenvertretung aller BornheimerInnen mit Migrationshintergrund EN: Information about the representation of the policy- related interests of all Bornheim residents with a migrant background TR: Tüm göçmen kökenli Bornheimlıların siyasi çıkarlarının temsili hakkında bilgi Integrationsausschuss der Stadt Bornheim | City of Bornheim Integration Committee | Bornheim Şehri Entegrasyon Komitesi | Rathaus | Town Hall | Belediye Binası | Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Germany E-Mail | Email | E-posta | integrationsausschuss@extranet.stadt-bornheim.de DE: Der Integrationsaus- schuss der Stadt Bornheim EN: City of Bornheim Integration Committee TR: Bornheim Şehri Entegrasyon Komitesi معلومات راجع به نمایندگی سیاسی منافع تمامی باشندگان بورنهایم که دارای بکگراوند مهاجرتی هستند دری کمیته ادغام شهر بورنهایم ایمیل الکترونیکی کمیته ادغام شهر بورنهایم شهرداری آیا کدام سوال، مشکل یا پیشنهاد دارید؟ لطف نموده با ما در تماس شوید! ما به زبان های عربی، بوسنیایی، چینایی، فرانسوی، ایتالوی و روسی صحبت می کنیم! Gewählte Mitglieder | Elected members | Seçilmiş üyeler | • Dilara Görgen (Vorsitzende) • Grazia Fraccapani • Fatima Nahraoui-Bösche • Renata Stambuk • Qian Wang Entsandte Mitglieder | Appointed members | Delege üyeler | • Gottfried Düx (UWG/Forum) • Maria Charlotte Koch (Bündnis 90/Die Grünen) • Christian Mandt (CDU) • Dr. Peter Tourné (SPD) اعضای انتخابی اعضای انتصابی DE: Internationales Bornheim – In Zahlen EN: International Bornheim – In Figures Eingewanderte 12 % Doppelstaatler 9 % Geflüchtete 3 % Stand: Juni 2022 76 % Migrants 12 % Dual nationality holders 9 % Refugees 3 % As at: June 2022 76 % PSR: PRS: PRS: In Bornheim leben aktuell… • 6.049 Menschen, die aus anderen Ländern zu uns gekommen sind, • 4.460 Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft („Doppelstaatler“) • und rund 1.350 Geflüchtete. Knapp ein Viertel aller BornheimerInnen haben also einen Migra- tionshintergrund (Stand: Juni 2022). Der Integrationsausschuss der Stadt Bornheim (IntrA) ist die politi- sche Interessenvertretung dieser Menschen gegenüber Rat und Verwaltung. Er hat 9 Mitglieder: 5 gewählte Mitglieder, die selbst Migrationshintergrund haben, und 4 entsandte Mitgliedern, die Mitglieder des Bornheimer Stadtrates sind. Die gewählten Mitglieder müssen immer die Mehrheit haben. Bornheim‘s residents currently include... • 6,049 people who have moved here from other countries, • 4,460 people who are dual nationality holders („dual citizens“), • and around 1,350 refugees. Almost a quarter of all of the people who live in Bornheim therefore have a migrant background (as at: June 2022). The city of Bornheim‘s Integration Committee represents the interests of these residents via-à-vis the council and local government bodies. It has nine members: five elected members, who have a migrant background themselves, and four appointed members, who are members of Bornheim‘s city council. The elected members must always be the majority. ما به عنوان کمیته ادغام توسط باشندگان بورنهایم که بکگراوند مهاجرتی دارند، انتخاب شده ایم. از همین جهت ما بطور خاص از منافع تمامی کسانی که بکگراوند مهاجرتی دارند و در بورنهایم زندگی می نمایند، نمایندگی می نماییم. ما بطور خاص از منافع شما در شورای شهر و همچنان در ارتباط با حکومت و سیاست های محلی بورنهایم نمایندگی می کنیم. موضوعات ذیل اساسات کار ما را تشکیل می دهد • فرصت های مساویانه • اشتراک مساویانه در جامعه، بازار کار و سیاست ها • ارتقاء ظرفیت، دوزبانگی طبیعی، موفقیت در مکتب و آموزش • فعالیت ضدتبعیض • ادغام و تنوع فرهنگی برای معلومات راجع به کار و خدمات ما همچون نشان دادن فلم دربارۀ گذار اطفال شما از مکتب ابتدایه به مکتب متوسط از ویب سایت ما دیدن نمایید. بخاطر نگرانی ها، مشکلات و پیشنهادات شما دربارۀ کار ما با ما تماس بگیرید. TR: Entegrasyon komitesi olarak göçmen kökenli Bornheimlılar tarafından seçildik. Bu nedenle bizler özellikle Bornheim‘da yaşayan göçmen kökenli tüm insanların çıkarlarını gözetiyoruz. Sizlerin özellikle belediye meclisi nezdindeki ve ayrıca Bornheim‘ın idari kurumları ve yerel siyaset kurumları nezdindeki çıkarlarınızı bizler temsil ediyoruz. Çalışmalarımızın odak noktasını oluşturan konular • Fırsat eşitliği • Toplumsal alana, işgücü piyasasına ve siyasete eşit katılım • Potansiyelin, doğal iki dilliliğin, okul ve eğitim başarısının teşvik edilmesi • Ayrımcılıkla mücadele • Entegrasyon ve kültürel çeşitlilik Çalışmalarımız ve tekliflerimiz hakkında bilgi almak ve çocuklarınızın ilk okul sonrasında eğitimlerine nasıl devam edebileceklerini anlatan filmler gibi kaynaklara ulaşmak için web sitemizi ziyaret edin. Sorularınız, sorunlarınız ve çalışmalarımız ile ilgili görüşleriniz için lütfen bizimle iletişime geçin. TR: Sayılarla Uluslararası Bornheim Bornheim‘da şu anda … • farklı ülkelerden aramıza katılan 6049 kişi, • çifte vatandaşlığa sahip olan 4460 kişi („çifte vatandaş“) • ve yaklaşık 1350 mülteci yaşamaktadır. Bornheim nüfusunun neredeyse dörtte biri göçmen kökenlidir (Tarih: Haziran 2022). Bornheim Şehri Entegrasyon Komitesi, bu kişilerin belediye meclisi ve idari kurumlar nezdindeki siyasi çıkarlarını temsil eder. Komite 9 üyeden oluşmaktadır: Kendileri de göçmen kökenli olan 5 seçilmiş üye ve Bornheim Belediye Meclisi üyesi olan 4 delege üye. Komitenin çoğunluğu seçilmiş üyelerden oluşmak zorundadır. باشندگان خارجی در بورنهایم – به تعداد بورنهایم در حال حاضر خانه ... • 6049 کسانی هست که از کشورهای دیگر به ما آمده اند، • به تعداد 4460 آن افراد دو تابعیته هستند )„دارای دو تابعیت“( • و 1350 آنان پناهنده هستند. از همین جهت، تقریباً یک ربع از تمامی مردم بورنهایم دارای بکگراوند مهاجرت هستند )آخرین نگارش: جون 2022(. کمیته ادغام شهر بورنهایم نمایندۀ سیاسی منافع این مردم در ارتباط با شورا و اداره می باشد. که دارای 9 عضو می باشد: 5 تن آن اعضای انتخابی که همه ای شان بکگراوند مهاجرت دارند و 4 تن آن اعضای انتصابی که در عین حال اعضای شورای شهر بورنهایم هم هستند. اعضای انتخابی باید همیشه در اکثریت باشند. Göçmen 12 % Çifte vatandaş 9 % Mülteci 3 % Tarih: Haziran 2022 76 % 12 % 9 % 3 % مهاجرین دو تابعیته پناهندگان آخرین نگارش: جون 2022 76 % PRS: PRS: DE: Wir als Integrationsausschuss werden von BornheimerInnen mit Migrationshintergrund gewählt. Wir bilden damit speziell die Interes- senvertretung aller in Bornheim lebenden Menschen mit internationaler Familiengeschichte. Wir vertreten Ihre Interessen insbesondere gegenüber dem Stadtrat, aber auch gegenüber der Verwaltung und der Bornheimer Kommunal- politik. Im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen die Themen • Chancengerechtigkeit • gleichberechtigte Teilhabe an Gesellschaft, Arbeitsmarkt und Politik • Förderung von Potenzial, natürlicher Zweisprachigkeit, Schul- und Ausbildungserfolg • Antidiskriminierungsarbeit • Integration & kulturelle Vielfalt Besuchen Sie unsere Website für Informationen zu unserer Arbeit und Angebote wie beispielsweise eine Präsentation mit Film zum Übergang Ihrer Kinder von der Grundschule zur weiterführenden Schule. Und kontaktieren Sie uns bezüglich Ihrer Anliegen, Probleme und Anregungen zu unserer Arbeit. EN: We, the members of the Integration Committee, are elected by Bornheim residents with a migrant background. We are therefore a special interest group that represents all people with a migrant background who live in Bornheim. We represent their interests particularly vis-à-vis the city council, but also the local government and Bornheim‘s policy-makers. Our work focuses on the issues of • Equal opportunities • Fair social, employment market and political inclusion • Helping people with a migrant background to fulfil their potential, and the promotion of inherent bilingualism and educational and vocational training success • Anti-discrimination work • Integration & cultural diversity Visit our website for more information about our work and offers such as, for example, a presentation with a video on your children‘s transition from primary to secondary school. Please do contact us if you have queries, problems or suggestions to make about our work.

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6. Mai 2015 verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenallee 31, Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbereich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - so- genannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an: CDU montags 15 - 17 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 540 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Anschrift: Servatiusweg 19-23 Gebäude C, 2. OG Telefon: 0 22 22 / 99 56 355 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 27 / 90 99 377 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de ABB nach Vereinbarung Paul Breuer Anschrift: St.-Georg-Str. 20, Telefon: 0 22 22 / 99 56 404 0 151 / 722 11 101 Fax: 0 22 36 / 9 29 16 74 E-Mail: bornheimer123@ yahoo.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Anschrift: Servatiusweg 19-23, Gebäude C Telefon: 0 22 22 / 99 56 401 E-Mail: milebo@web.de 24 Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kosten- lose offene Sprechstunde im Rathaus, Raum 553, am 21. Mai 2015, 14 - 17:30 Uhr. Ansprechpartner bei der Stadt Bornheim: Manuela Domschat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: energieberatung@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 06.05.2015, 18 Uhr Stadtrat Donnerstag, 07.05.2015, 18 Uhr Fachausschuss „Volkshochschule“ Mittwoch, 20.05.2015, 18 Uhr in Raum 2 des VHS-Gebäudes, Alter Weiher 2, 53332 Bornheim-Roisdorf Jugendhilfeausschuss Donnerstag, 21.05.2015, 18 Uhr Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 27.05.2015, 18 Uhr Die nächsten Sitzungen Die Sitzungen sind öffentlich und finden in der Aula der Europaschule Bornheim, Goethestraße 1, 53332 Born- heim, statt. Weitere Informationen (Tagesordnung und Sit- zungsunterlagen) gibt es auf der Internetseite der Stadt Bornheim direkt unter session.stadt-bornheim.de. Die Bauarbeiten in der Bornheimer Königstraße schreiten zügig voran: So werden derzeit zwischen der Pohlhausenstraße und dem Kreisverkehrsplatz Burgstraße die Hausanschlüsse erneu- ert. Auch der Straßenausbau in diesem Bereich hat bereits be- gonnen. Auf dem Peter-Fryns-Platz ist das Regenrückhaltebecken plan- mäßig fertiggestellt und an den Kanal angeschlossen, sodass die Durchfahrt der Königstraße zwischen Secunda- und Pohlhausen- straße von Roisdorf kommend im Einbahnverkehr in Richtung Pohlhausenstraße wieder möglich ist. Die Stadt Bornheim weist darauf hin, dass alle Wohnhäuser sowie Geschäfte, Restaurants und Arztpraxen grundsätzlich zu Fuß er- reichbar sind. Auch die Fußwege entlang des Peter-Fryns-Platzes sollen kurzfristig wieder zu nutzen sein. Baubedingte Einschrän- kungen wie provisorische Befestigungen und Fußgängerbrücken lassen sich dabei aber nicht vermeiden. Besucher der Königstra- ße finden in unmittelbarer Nähe und ausreichender Zahl öffent- liche Parkplätze (siehe Plan). Von den Parkplätzen an der Burg- straße, an der Venantiastraße, am Servatiusweg und am alten Bürgermeisteramt aus ist das gewünschte Ziel in nur wenigen Minuten erreicht. Informationen gibt es unter www.bornheim.de. Weiterhin gut parken und einkaufen in der Königstraße Parkplätze Fußläufige Verbindungen, Fußgängerüberwege und bevorzugte Querungsmöglichkeiten Parkplätze baubedingt derzeit nicht verfügbar Baustelle Die Stadt Bornheim weist darauf hin, dass das Eisenbahn- Bundesamt (EBA) mit der ersten bundesweiten Öffentlich- keitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes begonnen hat. Bürge- rinnen und Bürger können nun bis zum 31. Mai 2015 an ei- ner Befragung im Internet teilnehmen und sich damit an der Erstellung des Lärmaktionsplans beteiligen. Die Plattform ist unter www.laermaktionsplanung-schiene.de erreichbar. Das Beteiligungsverfahren erfolgt in zwei Phasen: In der ersten Phase, die am 31. Mai 2015 endet, können sich die Betroffenen zu ihrer persönlichen Belastungssituation durch Schienenverkehrslärm einbringen. Wenn die Ergebnisse der Lärmaktionsplanung veröffentlicht sind, besteht in einer zweiten Phase die Möglichkeit, diese dann noch einmal zu bewerten. Im Stadtgebiet Bornheim sind die Anwohner der Orte Bornheim, Roisdorf und Sechtem vom Lärm der Haupteisenbahnstrecken des Bundes betroffen. Zur Lärmsanierung bereitet die Deutsche Bahn derzeit – parallel zur Lärmaktionsplanung des Eisenbahn- Bundesamts – erste Schritte vor. Im Rahmen der freiwilligen Lärmsanierung sollen mittelfristig entsprechende Maßnahmen erfolgen, soweit die Fördervoraussetzungen erfüllt werden. Nähere Informationen zur Lärmaktionsplanung in Bornheim sind unter www.bornheim.de mit dem Suchbegriff „Lärm- aktionsplanung“ abrufbar. Lärmaktionsplanung: Öffentlichkeit wird beteiligt Was macht das Team der Bornheimer Stadtbücherei eigentlich, wenn die Bücherei geschlossen ist? Wie kommt das Buch in den Bibliotheksbestand und wie werden die Medien ausgewählt? Antworten auf diese und weitere Fragen gibt Stadtbücherei- leiterin Brigitte Nowak am morgigen Donnerstag, 7. Mai, um 19 Uhr in der Stadtbücherei Bornheim, Servatiusweg 19-23. Die Veranstaltung „Die Stadtbücherei stellt sich vor“ bietet da- bei einen besonderen Blick hinter die Kulissen: Die Teilnehmer erfahren, wie viele Medien es in der Stadtbücherei gibt und wie sie das gewünschte Buch im Katalog finden. Brigitte Nowak erklärt darüber hinaus, wie Bücher ausgeliehen werden kön- nen, die nicht im Bestand der Stadtbücherei sind. Die Leiterin berichtet auch, was auf der Homepage der Bücherei zu finden ist, was es mit der ‚Rhein-Sieg-Onleihe‘ auf sich hat und wie E- Books ausgeliehen werden können. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung ist nicht erforder- lich. Blick hinter die Kulissen Stadtbücherei Bornheim stellt sich vor n Die Stadtbücherei Bornheim im Servatius-Center. Foto: Stadt Bornheim

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26. Oktober 2016 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: sbbmail@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen, so- genannte kleine Anfragen, an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Verwaltungsrat des Stadtbetriebs Bornheim -AöR- Mittwoch, 26.10.2016, 18 Uhr Integrationsrat Donnerstag, 27.10.2016, 18 Uhr Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 02.11.2016, 18 Uhr Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 03.11.2016, 17 Uhr Jugendhilfeausschuss Mittwoch, 09.11.2016, 18 Uhr Umweltausschuss Dienstag, 15.11.2016, 18 Uhr Einwohnerversammlung zu den Bebauungsplänen Bo 24 und Bo 26 Mittwoch, 16.11.2016, 18.30 Uhr Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Serva- tiuscenter, Servatiusweg 19- 23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kosten- lose offene Sprechstunde im Rathaus, Raum 904, am 17. November 2016, 14 - 17:30 Uhr. Ansprechpartnerin bei der Stadt Bornheim: Manuela Domschat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: manuela.domschat@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans Bo 24 in der Ortschaft Bornheim / frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Aufgrund § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Bornheim am 07.07.2016 beschlossen, für den Entwurf des Bebauungs- planes Bo 24 in der Ortschaft Bornheim die frühzeitige Beteili- gung der Öffentlichkeit durchzuführen und die Planung für die Dauer von vier Wochen öffentlich auszulegen und eine Einwoh- nerversammlung durchzuführen. In gleicher Sitzung hat der Rat beschlossen, das Plangebiet an der westlichen Grenze des Geltungsbereichs parallel zum Hexenweg zu begradigen. Das Plangebiet liegt zwischen Sechtemer Weg (K 42), L 192 und der Königstraße, beidseitig des Hexenwegs. Die Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Aufstel- lung des Bebauungsplanes erfolgt in der Zeit vom 03.11.2016 bis zum 30.11.2016 einschließlich bei der Stadtverwaltung Bornheim, Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt, auf dem Flur zwischen Zimmer 407 und 414, Rathausstraße 2, 53332 Born- heim, während der Besuchszeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag, 8.00-12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch, 14.00-16.00 Uhr, und Donnerstag, 14.00-17.30 Uhr. Auskünfte erhalten Sie in Zimmer 407, 409, 411 oder 414. Während dieser Zeit werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich dargelegt. Es wird allgemein Gelegen- heit zur Äußerung und zur Erörterung gegeben. Zusätzlich wird die Planung in einer Einwohnerversammlung erläutert, die am 16.11.2016 um 18.30 Uhr im Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, stattfindet. Darüber hinaus können im Internet unter www.bornheim.de die Planunterlagen eingesehen und Stellungnahmen dazu abgegeben werden. Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Planbereich grob dar- stellt, wird hingewiesen. Bornheim, den 14.09.2016 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 25 00 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans Bo 26 in der Ortschaft Bornheim / Erweiterung des Plangebiets, frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Aufgrund § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Born- heim am 07.07.2016 beschlossen, für den Entwurf des Bebau- ungsplanes Bo 26 in der Ortschaft Bornheim die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen und die Planung für die Dauer von vier Wochen öffentlich auszulegen und eine Einwohnerversammlung durchzuführen. In gleicher Sitzung hat der Rat beschlossen, das Plangebiet entlang der L 192 in nord- östlicher Richtung und entlang der K 42 in nordwestlicher und südöstlicher Richtung zu erweitern. Das Plangebiet umfasst die Anschlussstelle des Sechtemer Weges (K 42) an die L 192 ein- schließlich angrenzender Flächen. Die Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Aufstel- lung des Bebauungsplanes erfolgt in der Zeit vom 03.11.2016 bis zum 30.11.2016 einschließlich bei der Stadtverwaltung Bornheim, Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt, auf dem Flur zwischen Zimmer 407 und 414, Rathausstraße 2, 53332 Born- heim, während der Besuchszeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag, 8.00-12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch, 14.00-16.00 Uhr, und Donnerstag, 14.00-17.30 Uhr. Auskünfte erhalten Sie in Zimmer 407, 409, 411 oder 414. Während dieser Zeit werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich dargelegt. Es wird allgemein Gelegen- heit zur Äußerung und zur Erörterung gegeben. Zusätzlich wird die Planung in einer Einwohnerversammlung erläutert, die am 16.11.2016 um 18.30 Uhr im Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, stattfindet. Darüber hinaus können im Internet unter www.bornheim.de die Planunterlagen eingesehen und Stellungnahmen dazu abgegeben werden. Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Planbereich grob dar- stellt, wird hingewiesen. Bornheim, den 14.09.2016 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Amtliche Bekanntmachungen verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Öffentliche Bekanntmachung der Ausführungsanordnung der Bezirksregierung Köln für das Flurbereinigungsverfahren Bornheim-Roisdorf Die Ausführungsanordnung der Bezirksregierung Köln, Dezernat 33.44, 50606 Köln, für das Flurbereinigungsverfahren Bornheim-Roisdorf wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Bezirksregierung Köln Köln, den 07.10.2016 Dezernat 33 Zeughausstraße 2 - 10 - Ländliche Entwicklung, Bodenordnung - 50667 Köln Flurbereinigung Bornheim-Roisdorf Tel.: 0221/147-2033 Az.: 33.44 – 5 10 01 - Ausführungsanordnung: Im Flurbereinigungsverfahren Bornheim-Roisdorf, Rhein-Sieg-Kreis und Bundesstadt Bonn wird hiermit die Ausführung des Flur- bereinigungsplanes gemäß § 61 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), angeordnet. 1. Mit dem 09.11.2016 tritt der im Flurbereinigungsplan vorgesehene neue Rechtszustand an die Stelle des bisherigen, das heißt, die im Flurbereini- gungsplan enthaltene Neuordnung des Eigentums und der sonstigen privat- rechtlichen und öffentlich-rechtlichen Verhältnisse tritt in Kraft. 2. Zum gleichen Zeitpunkt treten die Landabfindungen hinsichtlich der Rech- te an den alten Grundstücken und hinsichtlich der diese Grundstücke be- treffenden Rechtsverhältnisse, die nicht aufgehoben werden, an die Stelle der alten Grundstücke. Die örtlich gebundenen öffentlichen Lasten, die auf den alten Grundstücken ruhen, gehen nach Maßgabe der Festsetzungen im Flurbereinigungsplan auf die in deren örtlicher Lage ausgewiesenen neuen Grundstücke über (§ 68 Abs. 1 FlurbG). 3. Der Übergang des Besitzes, der Verwaltung und der Nutzung an den durch den Flurbereinigungsplan ausgewiesenen neuen Grundstücken wurde durch die vorläufige Besitzeinweisung mit Überleitungsbestimmungen vom 02.09.2013 sowie durch die 1. Ergänzungsanordnung zur vorläufigen Besitz- einweisung vom 15.08.2016 geregelt. 4. Innerhalb von drei Monaten, vom ersten Tag der öffentlichen Bekanntma- chung dieses Verwaltungsaktes an gerechnet, können mangels einer Ei- nigung zwischen den Vertragspartnern bei der Bezirksregierung Köln fol- gende Festsetzungen gemäß § 71 FlurbG beantragt werden: a) angemessene Verzinsung einer vom Eigentümer zu leistenden Ausgleichs- zahlung durch den Nießbraucher (§ 69 Satz 2 FlurbG); b) Erhöhung oder Minderung des Pachtzinses oder anderweitiger Ausgleich infolge eines Wertunterschiedes zwischen dem alten und neuen Pachtbe- sitz (§ 70 Abs. 1 FlurbG); c) Auflösung des Pachtverhältnisses infolge wesentlicher Erschwernis der Bewirtschaftung des neuen Pachtbesitzes (§ 70 Abs. 2 FlurbG). Die Anträge zu a) und b) können von beiden Vertragspartnern, der Antrag zu c) kann nur vom Pächter gestellt werden. Gründe: Der Erlass der Ausführungsanordnung ist gemäß § 61 FlurbG zulässig und gerechtfertigt. Gegen den Flurbereinigungsplan wurden keine Widersprü- che erhoben. Dadurch wurde der Flurbereinigungsplan unanfechtbar mit der Folge, dass seine Ausführung anzuordnen ist. Mit der Ausführung des Flurbereinigungsplanes tritt der neue Rechtszustand ein, so dass die Voraussetzungen zur Berichtigung der öffentlichen Bücher – Grundbuch und Liegenschaftskataster – vorliegen. Die Teilnehmer können ei- gentumsrechtlich über ihre Abfindungsgrundstücke verfügen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Ausführungsanordnung kann innerhalb eines Monats nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich bei der Bezirksregierung Köln, De- zernat 33, 50606 Köln, oder zur Niederschrift bei der Bezirksregierung Köln, Dezernat 33, Blumenthalstraße 33, 50670 Köln, unter Angabe des Aktenzei- chens einzulegen. Sofern Sie über eine qualifizierte elektronische Signatur nach § 2 Nummer 3 des Signaturgesetzes vom 16. Mai 2001 (BGBl. I S. 876) in der jeweils geltenden Fassung verfügen, können Sie den Rechtsbehelf auch elektronisch einlegen. Nä- heres hierzu entnehmen Sie bitte der Internet-Seite www.bezreg-koeln.nrw.de unter dem Suchbegriff EGVP. Hinweise: • Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten. Die besonderen technischen Vorausset- zungen sind unter www.egvp.de aufgeführt. • Falls die Frist durch eine bevollmächtigte Person versäumt werden sollte, würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden. Anordnung der sofortigen Vollziehung: Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwal- tungsgerichtsordnung (VwGO) vom 19.03.1991 (BGBl. I S.686), zuletzt geän- dert durch das Gesetz vom 21.12.2015 (BGBl. I S. 2490), wird die sofortige Voll- ziehung des vorgenannten Verwaltungsaktes angeordnet mit der Folge, dass Rechtsbehelfe gegen den Verwaltungsakt keine aufschiebende Wirkung haben. Gründe: Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist sowohl aus Gründen des öffentlichen Interesses als auch im Interesse der überwiegenden Mehr- heit der Beteiligten geboten, da andernfalls eine reibungslose Abwicklung des Flurbereinigungsverfahrens gefährdet und der durch die Neuordnung bewirkte landeskulturelle Erfolg verzögert würde. Durch einen längeren Aufschub des Vollzugs der rechtlichen Wirkungen des Flurbereinigungsplanes würden voraussichtlich erhebliche Behinderungen im Grundstücksverkehr auftreten. Aufgrund der Anordnung der sofortigen Vollziehung der Ausführungsanord- nung kann die Berichtigung der öffentlichen Bücher unmittelbar eingeleitet werden. Diese Interessen überwiegen das Interesse einzelner Beteiligter an der aufschiebenden Wirkung von ihnen gegebenenfalls eingeleiteter Rechtsbehel- fe. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung -VwGO- beantragt werden bei dem Oberver- waltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen - 9a Senat (Flurbereini- gungsgericht) - Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster. Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung kann auch in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen – ERVVO VG/FG – vom 07.11.2012 (GV. NRW. Seite 548) in der jeweils geltenden Fassung eingereicht werden. Das elektronische Doku- ment muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach § 2 Nummer 3 des Signaturgesetzes vom 16. Mai 2001 (BGBl. I S. 876) in der jeweils gel- tenden Fassung versehen sein und an die elektronische Poststelle des Oberver- waltungsgerichtes übermittelt werden. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte der Internet-Seite http://www.ovg.nrw.de/ unter dem Suchbegriff EGVP. Hinweise: • Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten. Die besonderen technischen Vorausset- zungen sind unter www.egvp.de aufgeführt. • Falls die Frist durch eine bevollmächtigte Person versäumt werden sollte, würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden. Im Auftrag (LS) gez. Frauenrath (Frauenrath) Regierungsvermessungsdirektorin Hinweis: Die öffentliche Bekanntmachung finden Sie auch auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/verfahren/index.html Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans Se 23 in der Ortschaft Sechtem / frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Aufgrund § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Born- heim am 08.09.2016 beschlossen, für den Entwurf des Bebauungsplans Se 23 in der Ortschaft Sech- tem die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen und die Planung für die Dauer von vier Wochen öffentlich auszulegen. Das Plange- biet liegt südlich der Ortschaft Sechtem zwischen dem Knotenpunkt L 190 / K 42 und dem Ophof an der K 33. Die Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt in der Zeit vom 03.11.2016 bis zum 30.11.2016 einschließlich bei der Stadtverwaltung Bornheim, Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt, auf dem Flur zwischen Zimmer 404 und 414, Rathausstra- ße 2, 53332 Bornheim, während der Besuchs- zeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag, 8.00- 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch, 14.00-16.00 Uhr, und Donnerstag, 14.00-17.30 Uhr. Auskünfte erhalten Sie in Zimmer 407, 409, 411 oder 414. Während dieser Zeit werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich dargelegt. Es wird allgemein Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung gegeben. Darüber hinaus können im Internet unter www.bornheim.de die Planunter- lagen eingesehen und Stellungnahmen dazu ab- gegeben werden. Auf die beiliegende Übersichts- skizze, die den Planbereich grob darstellt, wird hingewiesen. Bornheim, den 17.10.2016 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister An der Abstimmung zu diesem Bürgerentscheid am 20.11.2016 kann nur teilnehmen, wer in das Abstimmungsverzeichnis ein- getragen ist oder einen Abstimmungsschein hat. 1. Abstimmungsverzeichnis und Abstimmungsbenachrichtigung In das Abstimmungsverzeichnis werden von Amts wegen die für die Abstimmung am 20.11.2016 Abstimmungsberechtigten ein- getragen. Abstimmungsberechtigte, die in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 10.11.2016 eine Ab- stimmungsbenachrichtigung. Wer bis zu diesem Tag keine Abstimmungsbenachrichtigung er- halten hat, aber glaubt, abstimmungsberechtigt zu sein, muss die Berichtigung des Abstimmungsverzeichnisses beantragen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er das Stimmrecht nicht ausüben kann (siehe Nr. 3). 2. Auslegung des Abstimmungsverzeichnisses Das Abstimmungsverzeichnis liegt wie folgt für jedermann zur Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Bornheim, Rathausstraße 2, Zimmer 251, aus • von Montag, dem 31. Oktober 2016, bis Mittwoch, dem 2. November 2016, in der Zeit von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr • am Donnerstag, dem 3. November 2016, in der Zeit von 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr • am Freitag, dem 4. November 2016, in der Zeit von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr Das Abstimmungsverzeichnis wird im automatisierten Verfah- ren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Abstimmen kann nur, wer in das Abstimmungsver- zeichnis eingetragen ist oder einen Abstimmungsschein hat. 3. Einspruch gegen das Abstimmungsverzeichnis Wer das Abstimmungsverzeichnis für unrichtig oder unvollstän- dig hält, kann während der Einsichtsfrist (31.10.2016 bis 04.11.2016) in den unter Nr. 2 genannten Zeiten bei der Stadt- verwaltung Bornheim, Zimmer 251, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch einle- gen. Der Einspruchsführer hat die erforderlichen Beweismittel beizubringen, soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkun- dig sind. 4. Ausübung des Abstimmungsrechts Der Abstimmungsberechtigte kann grundsätzlich nur in dem Abstimmungsraum in der Stadt Bornheim seine Stimme abge- ben, in dessen Abstimmungsverzeichnis er eingetragen ist. Der Abstimmungsraum ist in der Abstimmungsbenachrichti- gung angegeben. Wer aus besonderen Gründen in einem ande- ren Abstimmungsraum oder per Brief abstimmen möchte, benö- tigt dazu einen Abstimmungsschein. 5. Voraussetzungen für die Erlangung eines Abstimmungsscheines Einen Abstimmungsschein erhält auf Antrag - ein in das Abstimmungsverzeichnis eingetragener Abstim- mungsberechtigter - ein nicht in das Abstimmungsverzeichnis eingetragener Ab- stimmungsberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Ein- spruchsfrist versäumt hat b) wenn seine Berechtigung zur Teilnahme an der Abstim- mung erst nach Ablauf der Einspruchsfrist entstanden ist oder sich herausstellt. Abstimmungsscheine können für den Bürgerentscheid am 20.11.2016 bis Freitag, den 18.11.2016, 13:00 Uhr, beim Bür- germeister der Stadt Bornheim, Wahlbüro Zimmer 251, Rat- hausstr. 2, 53332 Bornheim, beantragt werden. Die Erteilung eines Abstimmungsscheines kann schriftlich oder mündlich beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Te- legramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als ge- wahrt. Eine fernmündliche Antragstellung ist unzulässig. Die Antragsteller müssen Familienname, Vorname, Geburtsda- tum und Wohnanschrift angeben. Wer den Antrag für einen an- deren stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht Öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung des Abstim- mungsverzeichnisses und die Erteilung von Abstimmungsschei- nen für die Abstimmung über die zum Bürgerentscheid am 20.11.2016 gestellte Frage: „Soll die Stadt Bornheim weiterhin ihr Trink- wasser zu 75 % vom Wasserbeschaffungs- verband Wesseling-Hersel (WBV) und zu 25 % vom Wahnbachtalsperrenverband (WTV) beziehen und darüber mit dem WBV einen langfristigen Vertrag abschließen?“ 26. Oktober 2016 Stadt Bornheim Bürgerinformation 26. Oktober 2016 Stadt Bornheim Bürgerinformation nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Abstimmungsbe- rechtigter kann sich für die Antragstellung einer Hilfsperson bedienen. Versichert ein Abstimmungsberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantrag- te Abstimmungsschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl (19.11.2016), 12.00 Uhr, ein neuer Abstimmungsschein erteilt wer- den. Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Abstimmungs- raum nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann der Abstimmungsschein noch bis zum Abstimmungstag (20.11.2016), 15.00 Uhr, beantragt werden. Das gleiche gilt für die Beantragung eines Abstimmungsscheines für nicht in das Abstimmungsverzeichnis eingetra- gene Abstimmungsberechtigte unter den vorgenannten Voraussetzungen (Punkt 5, Buchstabe a) und b). An einen anderen als den Abstimmungsberechtigten persönlich dürfen Ab- stimmungsschein und Briefabstimmungsunterlagen nur im Fall einer plötz- lichen Erkrankung ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die Unter- lagen nicht mehr rechtzeitig durch die Post übersandt oder amtlich über- bracht werden können. 6. Briefabstimmung Wer durch Brief abstimmt, - kennzeichnet persönlich den Abstimmzettel, legt ihn in den amtlichen blauen Abstimmzettelumschlag und verschließt diesen, - unterzeichnet die auf dem Abstimmungsschein vorgedruckte Versiche- rung an Eides statt zur Briefabstimmung unter Angabe des Orts und Tages, - steckt den verschlossenen blauen amtlichen Abstimmzettelumschlag und den unterschriebenen Abstimmungsschein in den amtlichen roten Abstimmbriefumschlag, - verschließt den Abstimmbriefumschlag und - übersendet den Abstimmbrief an den Bürgermeister. Der Abstimmbrief kann dort auch abgegeben werden. Nach Eingang des Abstimmbriefes beim Bürgermeister darf er nicht mehr zurückgegeben werden. Der Abstimmzettel ist unbeobachtet zu kennzeichnen und in den Abstimm- zettelumschlag zu legen. Hat der Abstimmungsberechtigte einen Abstimm- zettel versehentlich unbrauchbar gemacht oder sich verschrieben, wird ihm auf Verlangen ein neuer Abstimmzettel ausgehändigt. Der Abstimmungsberechtigte, der des Lesens unkundig ist oder auf Grund einer persönlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage ist, den Abstimmzet- tel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Umschläge zu legen, bestimmt ei- ne andere Person, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will. Hat ein Abstimmungsberechtigter den Abstimmzettel durch eine Hilfsper- son kennzeichnen lassen, so hat diese auf dem Abstimmungsschein durch Unterschreiben der Versicherung an Eides statt zur Briefabstimmung zu bestätigen, dass sie den Abstimmzettel gemäß dem erklärten Willen des Abstimmungsberechtigten gekennzeichnet hat. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Bei persönlicher Abholung kann auch direkt im Rathaus, Zimmer 251, die Briefabstimmung erfolgen. Hierzu befinden sich in dem Raum eine Abstim- mungskabine und eine Abstimmungsurne. Bei der Briefabstimmung muss der Abstimmungsberechtigte den Abstimm- brief mit dem Abstimmzettel und dem Abstimmungsschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Abstimmbrief dort spätestens am 20.11.2016 bis 16.00 Uhr eingeht. Der Abstimmungsbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland oh- ne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutsche Post AG unentgeltlich befördert. Er kann bei der auf dem Abstimmbrief angegebe- nen Stelle abgegeben werden. (Hinweis: Zur Verbesserung der Lesbarkeit wurde auf die Ergänzung der weiblichen Form verzichtet.) Bornheim, den 19.10.2016 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler - Der Bürgermeister als Abstimmungsleiter - verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachungen

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Öffentliche Bekanntmachung Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim Bürgerinformation 25.11.2022 V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Rainer Schumann, Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Energieberatung Kostenlose Energieberatung der Energieagentur Rhein-Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW am 21. Dezember 2022, 14 bis 17.45 Uhr im Rathaus Alfter, Am Rathaus 7, 53347 Alfter. Anmeldung erforderlich: 02242 96930-0 oder info@energieagentur-rsk.de StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Service HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 9959128 Telefon Schwimmkurse: 02222 3716 Zugang nur mit Ticket! Aktuelle Infos und Tickets gibt es unter: www.hallenfreizeitbad.de Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de/stadtbuecherei Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD 02222 9956331, fraktion@spd-bornheim.nrw Bündnis 90/Die Grünen 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de ABB 0151-72211101, bornheimer123@yahoo.de Fraktionen Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung notwendig unter 02222 945-101 Bürgermeister Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, 02222 9437-0 Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Soziales, Wohnen und Inklusion: mittwochs geschlossen Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr Nähere Informationen: www.bornheim.de/oeffnungszeiten Besucher aller Dienststellen können freiwillig einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Sitzungen sind öffentlich und finden – soweit nicht anders angegeben – im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, statt. Die Termine gelten vorbehaltlich möglicher Einschränkungen. Bitte beachten Sie zur Teilnahme die aktuell geltende Coronaschutzverordnung. Aktuelle Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Die nächsten Sitzungen Betriebsausschuss Dienstag, 29.11.2022, 18 Uhr Verwaltungsrat Stadtbetrieb Mittwoch, 30.11.2022, 18 Uhr Jugendhilfeausschuss Donnerstag, 01.12.2022, 18 Uhr Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschuss Dienstag, 06.12.2022, 18 Uhr Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 07.12.2022, 18 Uhr Öffentliche Bekanntmachung der Ersatzbestimmung eines Ratsmitgliedes Das Ratsmitglied Thomas Meyer – CDU – hat mit Ablauf des 31.10.2022 sein Mandat im Rat der Stadt Bornheim niedergelegt. Gemäß § 45 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz tritt an die Stelle des Ausgeschiedenen, der für ihn in der Reserveliste benannte Ersatzbewerber, falls ein solcher nicht benannt ist, der in der Reserveliste folgende nächste Bewerber. Herr Stefan Großmann, Gartenstr 52, 53332 Born- heim, rückt als Nachfolger in den Rat der Stadt Bornheim ein. Rechtsmittelbelehrung Gegen die Gültigkeit der Feststellung des Nach- folgers kann gemäß § 45 Abs. 6 i.V.m. § 39 Abs.1 Kommunalwahlgesetz jede/r Wahlberechtigte des Wahlgebietes, die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben und die Auf- sichtsbehörde Einspruch erheben. Der Einspruch ist binnen eines Monats nach der Bekanntmachung beim Wahlleiter im Rathaus Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, ein- zureichen oder mündlich zur Niederschrift zu er- klären. Bornheim, den 16.11.2022 Stadt Bornheim Gez. Christoph Becker -Wahlleiter- – Entwurf – Haushaltssatzung 2023 / 2024 Haushaltssatzung der Stadt Bornheim für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490) hat der Rat der Stadt Bornheim mit Beschluss vom ….. folgende Haushaltssatzung er- lassen: § 1 Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024, der die für die Erfül- lung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und ent- stehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Ergebnisplan mit 2023 2024 dem Gesamtbetrag der Erträge auf 143.208.692 € 145.477.332 € dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 148.211.547 € 152.920.208 € abzüglich globaler Minderaufwand von 1.040.332 € 1.087.893 € somit auf 147.171.215 € 151.832.315 € im Finanzplan mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 133.992.180 € 136.337.661 € dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 135.517.089 € 139.796.049 € nachrichtlich: Globaler Minderaufwand von 1.040.332 € 1.087.893 € im Ergebnisplan dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 10.896.260 € 11.204.400 € dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 32.364.625 € 46.477.060 € dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 40.024.500 € 51.370.500 € dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 26.105.229 € 24.370.010 € festgesetzt. Der vorgenannte globale Minderaufwand im Ergebnisplan gemäß § 75 Absatz 2 Satz 4 GO NRW wird in allen Teilplänen (1.01.01 bis 1.17.01) bei den ‚Ordentlichen Aufwendungen‘ berücksichtigt. § 2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 2023 2024 40.253.437 € 51.405.460 € festgesetzt. Davon werden 18.024.500 € 15.370.500 € an verbundene Unternehmen weitergeleitet. § 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 2023 2024 132.551.000 € 104.445.000 € festgesetzt. § 4 Die Verringerung der allgemeinen Rücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf 2023 2024 3.962.523 € 6.354.983 € festgesetzt. § 5 Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch ge- nommen werden dürfen, wird auf 2023 2024 143.000.000 € 164.000.000 € festgesetzt. § 6 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden ab dem Haushaltsjahr 2023 mit der 10. Satzung vom …….2023 zur Änderung der Satzung über die Festset- zung der Hebesätze für Gemeindesteuern der Stadt Bornheim (Hebesatzsat- zung) vom 21.03.1997 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 2023 2024 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 375 v. H. 375 v. H. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 825 v. H. 825 v. H. 2. Gewerbesteuer auf 575 v. H. 575 v. H. Die Angabe der Steuersätze in der Haushaltssatzung hat nur deklaratorische Bedeutung. § 7 entfällt § 8 Die Wertgrenze nach § 4 Abs. 4 Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO) für die Einzelausweisung von Investitionsmaßnahmen wird auf 100.000 € fest- gelegt; wobei Baumaßnahmen unabhängig von ihrem Kostenvolumen einzeln auszuweisen sind. Die Wertgrenze nach § 13 Abs. 1 KomHVO als Voraussetzung zur Veranschlagung von Investitionsmaßnahmen im Haushaltsplan wird für Baumaßnahmen auf 100.000 € und für Anschaffungen auf 5.000 € festgelegt. Im Rahmen der Berichtspflicht nach § 25 KomHVO wird der Rat über wesentli- che Veränderungen unterrichtet. Die Wertgrenze wird auf 25.000 € festgelegt. § 9 Zum Zwecke einer flexiblen Stellenbewirtschaftung können im Stellenplan aus- gewiesene Beamtenstellen vorübergehend mit vergleichbaren tariflich Be- schäftigten und Stellen von tariflich Beschäftigten vorübergehend mit ver- gleichbaren Beamten/Beamtinnen besetzt werden. § 10 Die zur Ausführung des Haushaltsplans getroffenen Bewirtschaftungsregelun- gen sind Bestandteil dieser Haushaltssatzung. Aufgestellt: Bestätigt: Bornheim, den 10.11.2022 Bornheim, den 16.11.2022 Gez. Gez. Ralf Cugaly Christoph Becker Stadtkämmerer Bürgermeister Die zur Ausführung des Haushaltsplans getroffenen Bewirtschaftungsregelun- gen sind Bestandteil der Haushaltssatzung 2023 / 2024. Für die Bewirtschaftung des Haushaltes gelten folgende Bestimmungen: 1. Grundsatz der Gesamtdeckung Gemäß § 20 Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO) gelten für die Aus- führung des Haushaltes die Grundsätze der Gesamtdeckung: soweit nichts Anderes bestimmt ist, dienen • die Erträge insgesamt zur Deckung der Aufwendungen des Ergebnis planes; • die Einzahlungen insgesamt zur Deckung der Auszahlungen des Finanz- planes. § 86 Abs. 1 Gemeindeordnung bleibt hiervon unberührt. 2. Budgetierung Gemäß § 21 KomHVO können zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung Erträge und Aufwendungen sowie investive Ein- und Auszahlungen zu Budgets verbun- den werden. 2.1. Budgetverantwortung Die Bewirtschaftung der Budgets liegt in der Zuständigkeit der Verantwortli- chen für die Produkte, Produktgruppen und Produktbereiche. Die Budgetver- antwortlichen informieren sich über die Entwicklung der Budgets über das SAP-System selbstständig. Innerhalb der Budgets sind alle möglichen Erträge zu realisieren und alle Ein- sparpotentiale auszuschöpfen. Die Bewirtschaftung der Budgets darf nicht zu einer Verschlechterung des Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit führen. Mögliche Erträge durch Fördermittel sind zur Reduzierung der Haushaltsbelas- tung in Anspruch zu nehmen. Diese Erträge führen nicht zu einer Erhöhung des Budgets. Die Umsetzung von Förderprojekten setzt die vollständige Abbildung im Haushaltsplan voraus. Im Rahmen von unterjährig eintretenden Förderpro- jekten sind vor Maßnahmenbeginn entsprechende Gremienbeschlüsse erfor- derlich. Zu Zwecken der sparsamen Haushaltsbewirtschaftung können Zielvereinba- rungen zwischen der Kämmerei und den Budgetverantwortlichen getroffen werden. Vereinbarte Konsolidierungsmaßnahmen sind umzusetzen (Haushalts- konsolidierung). Zur Erreichung des Zieles des Haushaltsausgleiches entscheidet der Stadt- kämmerer über die Freigabe oder Sperrung von Ansätzen zur zielgerichteten Bewirtschaftung. 2.2. Budgetbereiche im Ergebnisplan Die budgetrelevanten Sachkonten der Teilergebnispläne der Produktgruppen werden grundsätzlich zu Budgets im Sinne des § 21 KomHVO verbunden. Innerhalb der Budgets sind die Aufwandskonten gegenseitig deckungsfähig.

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