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11. März 2015 verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenallee 31, Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbereich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - so- genannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an: CDU montags 15 - 17 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis90/ Die Grünen nach Vereinbarung unter 0151 / 20 74 61 04 Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Anschrift: Rathausstraße 2 Telefon: 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 27 / 90 99 377 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de ABB nach Vereinbarung Paul Breuer Anschrift: St.-Georg-Str. 20, Telefon: 0 15 1 / 722 11 101 Fax: 0 22 36 / 9 29 16 74 E-Mail: bornheimer123@ yahoo.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Anschrift: Servatiusweg 19-23, Gebäude C Telefon: 0 22 22 / 99 01 03 E-Mail: milebo@web.de 24 Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kos- tenlose offene Sprechstun- de im Rathaus, Raum 553, am 19. März 2015, 14 - 17:30 Uhr. Ansprechpartner bei der Stadt Bornheim: Manuela Domschat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: energieberatung@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Betriebsausschuss Mittwoch, 11.03.2015, 18 Uhr Integrationsrat Mittwoch, 11.03.2015, 18 Uhr im Seminarraum 1 des Alexan- der-von-Humboldt-Gymnasiums, Adenauerallee 50, 53332 Bornheim-Roisdorf Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 18.03.2015,18 Uhr Stadtrat Donnerstag, 19.03.2015, 18 Uhr Die nächsten Sitzungen Die Sitzungen sind öffentlich und finden in der Aula der Europaschule Bornheim, Goethestraße 1, 53332 Born- heim, statt. Weitere Informationen (Tagesordnung und Sit- zungsunterlagen) gibt es auf der Internetseite der Stadt Bornheim direkt unter session.stadt-bornheim.de. Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Rates der Stadt Bornheim am Donnerstag, 19.03.2015, 18 Uhr, in der Aula der Europaschule Bornheim, Goethestraße 1, 53332 Bornheim Am Donnerstag, 19.03.2015, 18 Uhr, findet in der Aula der Europaschule Bornheim, Goethestraße 1, 53332 Bornheim, die nächste Sitzung des Rates der Stadt Bornheim mit folgender Tagesordnung statt: TOP Inhalt Vorlage Nr. Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schrift- führerin 2 Einwohnerfragestunde 3 Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 23.02.2015 (Eingang 24.02.2015) betr. Erläuterung der Rechtsanwälte der CBH zur Wasserversorgung im Stadtgebiet 161/2015-1 4 Bebauungsplan Se 21 in der Ortschaft Sech- tem; Beschluss der Frühzeitigen Beteiligung 003/2015-7 5 6. Änderung Flächennutzungsplan in der Ortschaft Sechtem - Aufstellungsbeschluss; Beschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit 004/2015-7 6 Übertragung der Unterhaltungspflicht für die Zuflüsse zum Alfterer-Bornheimer Bach auf den Wasserverband Südliches Vorgebir- ge 036/2015- SUA 7 Feststellung des Jahresabschlusses des Wasserwerkes der Stadt Bornheim für das Wirtschaftsjahr 2013 und Verwendung des Jahresgewinns 720/2014-2 8 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Bornheim (Vergnügungssteuersat- zung) vom 10.12.2010 121/2015-2 9 9. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Wasserversorgung und den Anschluss an die öffentliche Wasserversor- gungsanlage - Wasserversorgungssatzung - der Stadt Bornheim vom 24.10.2001 730/2014-2 10 Ermächtigungsübertragungen in das Haus- haltsjahr 2015 137/2015-2 11 Neuwahl des Ortsvorstehers/der Ortsvorste- herin für die Ortschaft Bornheim 046/2015-1 12 Anregung nach §24 GO NRW vom 15.10.2014 betr. Freihandelsabkommen TTIP, TiSA und CETA wegen Gefährdung wesentlicher Elemente kommunaler Selbst- verwaltung 060/2015-1 13 Antrag der FDP-Fraktion vom 12.01.2015 (Eingang 13.01.2015) betr. Baulückenpro- gramm 074/2015-7 14 Antrag der ABB-Fraktion vom 13.02.2015 (Eingang 17.02.2015) betr. Freihandelsab- kommen TTIP, CETA und TISA 141/2015-1 15 Große Anfrage der SPD-Fraktion vom 18.02.2015 (Eingang 19.02.2015) betr. För- derprogramm "Leader-Region" 148/2015-1 16 Große Anfrage der SPD-Fraktion vom 23.02.2015 (Eingang 24.02.2015) betr. Reduzierung der Notdienstpraxen und der ärztlichen Fahrdienste 157/2015-1 17 Genehmigung der Dringlichkeitsentschei- dung zur Resolution der Wahlkreiseinteilung des Landtages NRW 172/2015-1 18 Mitteilungen mündlich und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 19 Anfragen mündlich Nicht-öffentliche Sitzung 20 Mitteilung betr. Vergaben zwischen 25.000 und 50.000 € brutto vom 16.12.2014 bis zum 11.02.2015 058/2015-1 21 Mitteilung über die Vergabe rettungsdienst- licher Leistungen 163/2015-6 22 Genehmigung der Dringlichkeitsentschei- dung zur Vergabe des Auftrages für Metall- bauarbeiten im Rathaus Bornheim 086/2015-1 23 Mitteilungen mündlich und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 24 Anfragen mündlich Bornheim, den 05.03.2015 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Amtliche Bekanntmachungen Erweiterte Tagesordnung Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Sieg- Kreis und in der Stadt Troisdorf hat gemäß § 196 Baugesetzbuch (neugefasst durch Bekanntmachung vom 23.09.2004 - BGBl. I S. 2414 unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen) und gemäß § 11 der Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grund- stückswerte (Gutachterausschussverordnung - GAVO NRW) vom 23.03.2004 (GV. NRW. 2004 S. 146) die Bodenrichtwerte zum 01.01.2015 ermittelt und in der Zeit vom 27.01.2015 bis 05.02.2015 für die folgenden Gemeinden und Städte beschlossen: Gemeinde: Alfter, Eitorf, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Rup- pichteroth, Swisttal, Wachtberg, Windeck Stadt: Bad Honnef, Bornheim, Hennef, Königswinter, Lohmar, Meckenheim, Niederkassel, Rheinbach, Sankt Augustin, Sieg- burg, Troisdorf Die Bodenrichtwerte sind ab sofort für jedermann kostenfrei im Internet einsehbar. Unter der Adresse www.boris.nrw.de wird interessierten Bür- gern nach Eingabe von Gemeinde/Stadt, Straßenname und Hausnummer ein Kartenausschnitt mit Darstellung des aktu- ellen Bodenrichtwertes präsentiert, wobei auch dessen be- schreibende Informationen abgerufen werden können. Ein Bo- denrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnitt- licher Bodenwert innerhalb eines Gebietes. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit einem definierten Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrund- stück). Jedermann kann während der üblichen Geschäftszeiten von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Kreishaus in 53721 Siegburg, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, Zimmer A 5.06, Aus- kunft über die Bodenrichtwerte erhalten. Siegburg, den 26.02.2015 gez. Kütt, Vorsitzender Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Sieg-Kreis und in der Stadt Troisdorf Aktuelle Bodenrichtwerte 2015 Amtliche Bekanntmachungen verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim 11.März 2015 Stadt Bornheim Bürgerinformation Öffentliche Bekanntmachung Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Gemäß § 21 Abs. 5 Vermessungs- und Katastergesetz NRW – VermKatG NRW – in Verbindung mit § 23 der „Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Landesvermessung und Liegenschaftskataster“ – DVOz VermKatG NRW – wird bekannt gemacht, dass die Grenzniederschrift zur Grenzver- messung Gemarkung Bornheim-Brenig Flur 78 Flurstück 57 offen gelegt wird, da nicht alle Eigentümer bzw. deren Rechts- nachfolger und deren Anschriften ermittelt werden konnten. Zweck der Offenlegung ist die „Bekanntgabe des Ergebnisses der Abmarkung von Grundstücksgrenzen“. Die Grenzniederschrift kann eingesehen werden in der Zeit vom 11.03.2015 bis einschließlich 14.04.2015 bei dem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Dipl. Ing. Wolfgang Klouth Hauptstraße 94 53340 Meckenheim montags bis donnerstags von 7:30 bis 16:00 freitags von 7:30 bis 13:00. Zulässige Rechtsbehelfe: Gegen die Abmarkung kann in dieser Zeit Klage erhoben werden beim Verwaltungsgericht Köln, Postfach 103744 in 50477 Köln. Meckenheim, den 02.03.2015 gez. Dipl. Ing. Wolfgang Klouth, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

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18. März 2015 verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenallee 31, Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbereich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - so- genannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an: CDU montags 15 - 17 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis90/ Die Grünen nach Vereinbarung unter 0151 / 20 74 61 04 Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Anschrift: Servatiusweg 19-23 Gebäude C, 2. OG Telefon: 0 22 22 / 990101 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 27 / 90 99 377 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de ABB nach Vereinbarung Paul Breuer Anschrift: St.-Georg-Str. 20, Telefon: 0 15 1 / 722 11 101 Fax: 0 22 36 / 9 29 16 74 E-Mail: bornheimer123@ yahoo.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Anschrift: Servatiusweg 19-23, Gebäude C Telefon: 0 22 22 / 99 01 03 E-Mail: milebo@web.de 24 Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kos- tenlose offene Sprechstun- de im Rathaus, Raum 553, am 19. März 2015, 14 - 17:30 Uhr. Ansprechpartner bei der Stadt Bornheim: Manuela Domschat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: energieberatung@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 18.03.2015, 18 Uhr Stadtrat Donnerstag, 19.03.2015, 18 Uhr Umweltausschuss Dienstag, 24.03.2015, 18 Uhr im Seminarraum 1 des Alexander-von-Humboldt-Gymnasiums, Adenauerallee 50, 53332 Bornheim-Roisdorf Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel Mittwoch, 25.03.2015, 18 Uhr Die nächsten Sitzungen Die Sitzungen sind öffentlich und finden in der Aula der Europaschule Bornheim, Goethestraße 1, 53332 Born- heim, statt. Weitere Informationen (Tagesordnung und Sit- zungsunterlagen) gibt es auf der Internetseite der Stadt Bornheim direkt unter session.stadt-bornheim.de. Amtliche Bekanntmachungen Die nachfolgenden Straßen werden hiermit gemäß § 6 des Stra- ßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV. NW. S. 1028) als Gemeindestraßen dem öffentlichen Verkehr gewidmet: Kartenausschnitte, in denen die gewidmeten Flächen dargestellt sind, können während der allgemeinen Besuchszeiten im Rathaus, Zimmer 412, eingesehen werden: Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Die Widmung wird wirksam mit dem Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung dieser Widmungsverfügung. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Bür- germeister der Stadt Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Born- heim, einzulegen. Bornheim, den 13.03.2015 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Bekanntmachung Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 04.02.2015 den nachfolgenden Beschluss gefasst: „Der Rat beschließt den vorliegenden 2. Entwurf des Bebau- ungsplanes He 05 in der Ortschaft Hersel einschließlich der vorliegenden textlichen Festsetzungen und der vorliegenden Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung.“ Das Bebauungsplangebiet liegt zwischen Gartenstraße und El- bestraße und umfasst die Flurstücke Gemarkung Hersel Flur 13 Nrn. 588, 591 sowie jeweils teilweise 8/2 und 329. Der Bebauungsplan He 05 in der Ortschaft Hersel mit Begrün- dung kann während der Dienststunden im Fachbereich 7, Stadt- planung und Grundstücksneuordnung, Stadtverwaltung Born- heim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, von jedermann ein- gesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan He 05 in der Ortschaft Hersel gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBL. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Der vorstehende Satzungsbeschluss wird hiermit öffentlich be- kannt gemacht. Hinweise Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 BauGB 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beacht- liche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB be- achtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhält- nis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Ver- letzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind. Ferner wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 so- wie des Absatzes 4 BauGB hingewiesen. Danach kann der Ent- schädigungsberechtigte Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 Baugesetzbuch bezeichneten Vermögens- nachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die zuvor bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fällig- keit des Anspruchs herbeigeführt wird. Weiter wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Ver- fahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Sat- zung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorge- schriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 11.03.2015 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans He 05 in der Ortschaft Hersel, Satzungsbeschluss, Inkrafttreten Ortschaft Name der Straße Bezeichnung der gewidmeten Fläche Einstufung, Widmungsinhalt Walberberg Kräwinkel Gemarkung Walberberg Anliegerstraße Flur 15, Flurstück 191 und 221 Flur 20, Flurstück 442 Ein echtes Muss für Radler, Schlemmer und Naturliebhaber ist das „Frühlingserwachen im Vorgebirge“, das am Sonntag, 26. April 2015, in die achte Runde geht. Die beliebte Radtour, die zu verschiedenen Bornheimer Landwirtschaftsbetrieben und Kunststätten führt, startet um 11 Uhr im Gemüsehof Mertens in der Rheinstraße 171 in Hersel. Am Samstag, 2. Mai 2015, folgt dann die traditionelle Eröffnung der Brühl-Bornheimer Spargelsaison. Die Veranstaltung mit einem vielseitigen Programm rund ums Edelgemüse beginnt um 11 Uhr vor dem Brühler Rathaus in der Uhlstraße 3. Mit von der Partie sind die 5. Brühl-Bornheimer Spargelkönigin so- wie der Bornheimer Bürgermeister Wolfgang Henseler und sein Brühler Kollege Dieter Freytag. Foto: Stadt Bornheim Frühlingserwachen im Vorgebirge und Eröffnung der Spargelsaison 2015

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28. Januar 2015 verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenallee 31, Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbereich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - so- genannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an: CDU montags 15 - 17 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis90/ Die Grünen nach Vereinbarung unter 0151 / 20 74 61 04 Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Anschrift: Rathausstraße 2 Telefon: 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 27 / 90 99 377 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de ABB nach Vereinbarung Paul Breuer Anschrift: St.-Georg-Str. 20, Telefon: 0 15 1 / 722 11 101 Fax: 0 22 36 / 9 29 16 74 E-Mail: bornheimer123@ yahoo.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Anschrift: Servatiusweg 19-23, Gebäude C Telefon: 0 22 22 / 99 01 03 E-Mail: milebo@web.de 24 Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kos- tenlose offene Sprechstun- de im Rathaus, Raum 553, am 19. Februar 2015, 14 - 17:30 Uhr. Ansprechpartner bei der Stadt Bornheim: Manuela Domschat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: energieberatung@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Ausschuss für Bürgerangelegenheiten Mittwoch, 28.01.2015, 18 Uhr, Europaschule Bornheim, Goethestraße 1, Aula, 53332 Bornheim Jugendhilfeausschuss Donnerstag, 29.01.2015, 18 Uhr, Europaschule Bornheim, Goethestraße 1, Aula, 53332 Bornheim Ausschuss für Stadtentwicklung Dienstag, 03.02.2015, 18 Uhr, Europaschule Bornheim, Goethestraße 1, Aula, 53332 Bornheim Stadtrat Mittwoch, 04.02.2015, 18 Uhr, Europaschule Bornheim, Goethestraße 1, Aula, 53332 Bornheim Die nächsten Sitzungen Die Sitzungen sind öffentlich. Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungsunterlagen) gibt es auf der Internetseite der Stadt Bornheim direkt unter session.stadt-bornheim.de. Die Dienststellen im Bornheimer Rathaus und das Jugendamt der Stadt Bornheim haben an Karneval folgende Besuchszeiten: • An Weiberfastnacht, 12. Februar, ist von 8.30 bis 11 Uhr geöffnet. Ab 11.11 Uhr begrüßen Bürgermeister Wolf- gang Henseler und der Roisdorfer Ortsausschuss-Vorsit- zende Wolfgang Mertgen im Rathaus die Tollitäten aus Bornheim und der Region. • An Karnevalsfreitag und -dienstag sind Besucher von 8.30 bis 12.30 Uhr willkommen. Bürgerbüro und Infozen- trum öffnen bereits um 7.30 Uhr. • An Rosenmontag, 16. Februar, sind die Dienststellen der Stadtverwaltung geschlossen. Die Volkshochschule Bornheim/Alfter ist wan Weiberfastnacht von 8.30 bis 11 Uhr, am Karnevalsfreitag wie gewohnt von 8.30 bis 12 Uhr und am Karnevalsdienstag ebenfalls von 8.30 bis 12 Uhr geöffnet. Am Rosenmontag bleibt die Geschäfts- stelle der VHS geschlossen. Die Stadtbücherei Bornheim ist an Weiberfastnacht von 10 bis 11 Uhr geöffnet und an Rosenmontag geschlossen. Freitag, Samstag und Dienstag gelten die regulären Öffnungszeiten. Das Hallenfreizeitbad Bornheim ist an Weiberfastnacht von 6.30 bis 8 Uhr geöffnet. Karnevalsfreitag und -samstag gelten die normalen Öffnungszeiten; am Sonntag ist wegen des Born- heimer Karnevalszuges ganztägig geschlossen. Am Rosenmon- tag können Wasserratten und Karnevalsmuffel von 8 bis 19 Uhr schwimmen; ab Dienstag läuft der Betrieb wieder nach den üb- lichen Zeiten. Das Kundenzentrum im Stadtbetrieb Bornheim hat an Weiber- fastnacht von 8.30 bis 11 Uhr geöffnet. An Karnevalsfreitag und -dienstag ist Besuchszeit von 8.30 bis 12.30 Uhr. An Rosenmon- tag bleibt das Kundenzentrum geschlossen. Im Notfall: Bei Rohrbrüchen, Schäden im Kanalnetz und zur Sicherstel- lung der Wasserversorgung sowie bei Störungen der Straßen- beleuchtung ist der Stadtbetrieb Bornheim rund um die Uhr unter Tel. 02227/93 20 77 erreichbar. Bei anderen akuten Notfällen hilft der Bereitschaftsdienst unter der Mobilnummer 0172/8 74 08 53. Amtliche Bekanntmachungen Karnevals-Öffnungszeiten Stadtverwaltung und Stadtbetrieb Die Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Bornheim II zu dem die Ortschaften Bornheim, Brenig, Dersdorf, Roisdorf und Waldorf gehören, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt neu zu wählen. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre. Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Sie sollte das 30. Le- bensjahr vollendet und das 70. Lebensjahr nicht überschritten haben. Ferner muss die Schiedsperson ihren Wohnort in dem Schiedsamtsbezirk haben. Interessierte Personen können sich um dieses Ehrenamt bewer- ben. Die Bewerbung von Menschen mit Migrationshintergrund ist ausdrücklich erwünscht. Bewerbungen bitte ich bis zum 28.02.2015 an den Bürgermei- ster der Stadt Bornheim, Fachbereich 3/Bürgerdienste und Ord- nungswesen, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, zu richten. Bornheim, den 16.01.2015 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung zur Wahl der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Bornheim II Die Stadt Bornheim erlässt als örtliche Ordnungsbehörde ein Glas- und Alkoholverbot an Weiberfastnacht auf den Straßen vor dem Gelände des Baubetriebshofs in Waldorf. Danach sind das Mitführen und der Konsum von alkoholischen Getränken sowie die Benutzung von Glasflaschen und Gläsern in der Ort- schaft Waldorf in nachfolgenden öffentlich zugänglichen Be- reichen untersagt: • Donnerbachweg von Kreuzung Feldchenweg bis Ein- mündung Dahlienstraße einschließlich des gesamten Einmündungsbereichs • Dahlienstraße von Haltestelle Stadtbahnlinie 18 bis Ein- mündung Donnerbachweg • Bahnsteiggelände der Haltestelle der Stadtbahnlinie 18 Das Glas- und Alkoholverbot besteht auch auf den Freiflächen/ Brachen entlang des Donnerbachwegs sowie der Dahlienstra- ße in den vorstehend bezeichneten Bereichen. Das Verbot gilt am Donnerstag, 12.02.2015, von 16 bis 24 Uhr. Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 50 Euro sowie durch Einziehung und Vernichtung der verbotswidrig mitgeführten Alkoholika und Glasflaschen/Gläser geahndet werden. Glas- und Alkoholverbot an Weiberfastnacht Eine Initiative der Gemeinsam gegen die Abgabe von Alkohol an Kinder und Jugendliche! Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Tel. 02222-9437-0 Eine Aktion der Stadt Bornheim Kooperationspartner der Aktion: Bornheimer Karnevalstermine Fr. 30.01.2015, 14.30 Uhr, Mädchensitzung der katholischen Frauengemeinschaft Roisdorf, anschl. Einlass der Männer, Festzelt am Dorfplatz, Heilgersstr., 53332 Bornheim-Roisdorf Sa. 31.01.2015, 14 Uhr, Kinderkostümfest des Ortsausschusses Waldorf, Festzelt am Dorfplatz, Hotel-Restaurant Dorfbrun- nen, Schmiedegasse, 53332 Bornheim-Waldorf So. 01.02.2015, 9.30 Uhr, Mundartmesse des Ortsausschusses Roisdorf mit den Bornheimer Tollitäten, Pfarrkirche St. Se- bastian Roisdorf, Heilgersstr. 15, 53332 Bornheim-Roisdorf So. 01.02.2015, 11.11 Uhr, Prinzenfrühshoppen der St. Seb. Schützenbruderschaft, Schützenhalle, Silcherstr. 10, 53332 Bornheim-Merten So. 01.02.15, 11 Uhr, Tollitätenempfang der KG Vorgebirgs- sterne, Festzelt am Dorfplatz, Heilgersstr., 53332 Born- heim-Roisdorf So. 01.02.2015, 11 Uhr, Bürgerfrühshoppen des Ortsausschusses Roisdorf mit vielen Tollitäten aus dem Umkreis, Festzelt am Dorfplatz, Heilgersstr., 53332 Bornheim-Roisdorf

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Öffentliche Bekanntmachung Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim Bürgerinformation 22.12.2022 V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Rainer Schumann, Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Energieberatung Kostenlose Energieberatung der Energieagentur Rhein-Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW am 18. Januar 2023, 14 bis 17.45 Uhr im Rathaus Wachtberg, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg. Anmeldung erforderlich: 02242 96930-0 oder info@energieagentur-rsk.de StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Service HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 9959128 Telefon Schwimmkurse: 02222 3716 Zugang nur mit Ticket! Aktuelle Infos und Tickets gibt es unter: www.hallenfreizeitbad.de Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de/stadtbuecherei Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD 02222 9956331, fraktion@spd-bornheim.nrw Bündnis 90/Die Grünen 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de ABB 0151-72211101, bornheimer123@yahoo.de Fraktionen Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung notwendig unter 02222 945-101 Bürgermeister Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, 02222 9437-0 Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Soziales, Wohnen und Inklusion: mittwochs geschlossen Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr Nähere Informationen: www.bornheim.de/oeffnungszeiten Besucher aller Dienststellen können freiwillig einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Hinweis der Stadt Bornheim Zum 31.12.2022 stellt die Stadt Bornheim die Herausgabe des Amtsblattes im Wochenblatt Schaufenster (Wochenblatt für Bornheim und Alfter) ein. Ab dem 1.01.2023 stehen Bekannt- machungen digital zur Verfügung. Die Veröffentlichungen sind dann auf der Internetseite der Stadt Bornheim unter www.bornheim.de/bekanntmachungen und im Aushangkasten vor dem Haupteingang des Rathauses zu finden. Liebe Bornheimerinnen und Bornheimer, was für ein Glück, dass in unserem Land Frieden herrscht und dass sich in unserer Stadt so viele Men- schen für die Gemeinschaft einsetzen. Ich weiß, dass es nicht allen Menschen gut geht und dass in unserem Land und in unserer Stadt nicht alles optimal ist. Aber in einer Zeit großer Herausforderungen, in der wir täglich mit Krisenmeldungen konfrontiert werden, möchte ich auf das Positive blicken. Ich möchte Sie dazu ermutigen, dem neuen Jahr mit Zuversicht entgegenzusehen. Zuversicht ist die Überzeugung, dass sich die Dinge zum Besseren wenden lassen, auch wenn die Her- ausforderungen groß sind. Zuversicht gibt uns die Energie, uns für das Gute einzusetzen. Der Philosoph Ulrich Grober spricht sogar von der Pflicht zur Zuversicht. Dabei versteht er Pflicht als das, was andere Menschen mit Recht von uns erwarten dürfen. Die kommenden Generationen etwa dürfen von uns er- warten, dass wir Ihnen eine bewohnbare und lebenswerte Stadt hinterlassen. Deshalb ist Zuversicht auch im Kampf gegen den Klimawandel Pflicht. Dafür können wir eine Menge tun: Wir können uns für den Schutz der Natur und des Klimas engagieren. Wir können unsere Stadt sauber halten, das Auto so oft wie möglich stehen lassen, Energie sparen und umweltbewusst regional einkaufen. Wir können uns gegenseitig unterstützen und respektvoll miteinan- der umgehen. Und wir können uns besonders um die Menschen kümmern, denen es nicht so gut geht. Damit meine ich sowohl die Menschen, die schon länger in Bornheim leben und auf Hilfe angewiesen sind, als auch die Menschen, die ihre Heimat verlassen mussten und bei uns Zuflucht suchen. Für all das brauchen wir keine Vorschriften und keine Gesetze, wir können es einfach machen. Viele von Ihnen tun dies. Ich danke allen sehr herzlich, die sich - sei es ehrenamtlich oder beruflich - für das Gelingen des Miteinanders in unserer Stadt einsetzen. Vielleicht wird die Weihnachtszeit dieses Jahr etwas anders verlaufen als sonst. Wir alle müssen Ener- gie sparen und für viele sind die hohen Kosten für Lebensmittel, Strom und Gas ein echtes Problem. Aber an dem, was die Weihnachtszeit wirklich ausmacht, müssen wir nicht sparen. Im Gegenteil, wir können noch mehr als sonst füreinander da sein. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen und Ihren Familien eine schöne Weihnachtszeit und ein glückliches neues Jahr. Herzliche Grüße (Christoph Becker) Bürgermeister der Stadt Bornheim Der Rat hat in seiner Sitzung am 15.12.2022 aufgrund des § 7 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfa- len in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490), mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder fol- gende 22. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bornheim vom 17. Juli 1992 beschlossen: Artikel I Die Hauptsatzung der Stadt Bornheim vom 17.07.1992 wird wie folgt geändert: § 14 erhält folgende neue Fassung: § 14 Form der Bekanntmachungen (1) Soweit gesetzlich nicht etwas anderes bestimmt ist, werden Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Bornheim unter Angabe des Bereitstellungstages durch die Veröffentlichung im Internet auf der Internetseite der Stadt Bornheim unter www.bornheim.de/bekannt- machungen digital vollzogen. Nachrichtlich wird auf die Bereitstellung im Internet am Aushang an der Bekanntmachungstafel am Rat- haus, Rathausstraße 2 hingewiesen. Die Öffentlichen Bekanntmachungen stehen der Öffentlichkeit am Rat- haus zur kostenlosen Einsichtnahme zur Verfügung. Die Dauer des Aushangs beträgt 10 Kalendertage. (2) Soweit der Vollzug einer Öffentlichen Bekanntmachung im Internet gesetzlich nicht zulässig oder gesetzlich nicht ausreichend ist (bspw. nach dem BauGB), wird diese durch den Aushang an der Bekanntmachungsta- fel am Rathaus, Rathausstraße 2 vollzogen. Nachrichtlich wird auf die Veröffentlichung unter An- gabe des Bereitstellungstages auf der Internetseite der Stadt Bornheim unter www.bornheim.de/bekanntma- chungen hingewiesen. (3) Zeit, Ort und Tagesordnung der Ratssitzungen werden über das Ratsinformationssystem der Stadt Bornheim öffentlich bekannt gemacht, das über die Internetseite https://www.bornheim.de/rathaus/ratsinformations- system zugänglich ist. Zusätzlich erfolgt ein Aushang an der Bekanntmachungstafel am Rathaus, Rathausstraße 2. Bei der Bestimmung der Dauer des Aushangs sind die in der Geschäftsordnung festgelegten Ladungsfristen zu beachten. Auf den einzelnen Bekanntmachungen sind der Zeitpunkt des Aushangs und der Zeitpunkt der Abnahme zu bescheinigen. Die Abnahme darf frühes- tens am Tage nach der Ratssitzung erfolgen. (4) Sind öffentliche Bekanntmachungen infolge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse in der in § 16 Absätze 1 und 3 beschriebenen Form nicht mög- lich, erfolgt die Bekanntmachung durch den Aushang an der Bekanntmachungstafel am Rathaus, Rathausstraße 2 (vgl. § 4 Absatz 4 BekanntmVO). Artikel II Die Änderung der Hauptsatzung tritt am 01.01.2023 in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Vorstehende Bezeichnung der Satzung 22. Satzung vom 16.12.2022 zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bornheim vom 17.07.1992 mache ich hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeinde- ordnung für das Land Nordrhein - Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit der Verordnung über die öffentliche Be- kanntmachung von kommunalem Ortsrecht bekannt. Hinweis Ich weise gemäß § 7 Abs. 6 GO NRW darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen Satzungen nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vor- geschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchge- führt, 2. die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, 3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher bean- standet oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bornheim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 16.12.2022 gez. Christoph Becker (Bürgermeister) 22. Satzung vom 16.12.2022 zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bornheim vom 17.07.1992

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Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim Bürgerinformation 16.12.2022 V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Rainer Schumann, Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Energieberatung Kostenlose Energieberatung der Energieagentur Rhein-Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW am 21. Dezember 2022, 14 bis 17.45 Uhr im Rathaus Alfter, Am Rathaus 7, 53347 Alfter. Anmeldung erforderlich: 02242 96930-0 oder info@energieagentur-rsk.de StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Service HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 9959128 Telefon Schwimmkurse: 02222 3716 Zugang nur mit Ticket! Aktuelle Infos und Tickets gibt es unter: www.hallenfreizeitbad.de Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de/stadtbuecherei Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD 02222 9956331, fraktion@spd-bornheim.nrw Bündnis 90/Die Grünen 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de ABB 0151-72211101, bornheimer123@yahoo.de Fraktionen Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung notwendig unter 02222 945-101 Bürgermeister Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, 02222 9437-0 Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Soziales, Wohnen und Inklusion: mittwochs geschlossen Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr Nähere Informationen: www.bornheim.de/oeffnungszeiten Besucher aller Dienststellen können freiwillig einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Geänderte Öffnungszeiten im Bürgerbüro Ab dem 1. Januar 2023 gelten im Bornheimer Bür- gerbüro geänderte Öffnungszeiten. Fortan kön- nen Bürgerinnen und Bürger das Dienstleistungs- angebot montags und dienstags von 7:30 bis 16 Uhr, mittwochs und freitags von 7:30 bis 12:30 Uhr sowie am Dienstleistungs-Donnerstag von 7:30 bis 18 Uhr nutzen. Das Bornheimer Bürgerbüro ist ab dem 1. Januar 2023 Mittwochnachmittags für den Publikums- verkehr geschlossen Für den Publikumsverkehr geschlossen bleibt das Bürgerbüro somit Mittwochnachmittags. Grund sind steigende Hintergrundarbeiten, auch im Zu- sammenhang mit dem ausgebauten Online-Ser- vice-Angebot. Außerdem ist das Bürgerbüro in dieser Zeit erfahrungsgemäß am wenigsten be- sucht. Per Telefon bleibt das Bürgerbüro erreichbar. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Bürgerin- nen und Bürger online unter termine.stadt‑born- heim.de schnell und unkompliziert einen Termin vereinbaren. > Das Online-Service-Angebot der Stadt Born- heim gibt es im Internet unter: www.bornheim.de/ online-dienste. Amt für Soziales, Wohnen und Inklusion am 27. Dezember geschlossen Das Amt für Soziales, Wohnen und Inklusion ist am Dienstag, 27. Dezember 2022, geschlossen. An den anderen Tagen zwischen den Jahren ist das Amt zu den üblichen Zeiten geöffnet: Montag von 8:30 bis 12:30 Uhr, Donnerstag von 8:30 bis 12:30 Uhr und 15 bis 18 Uhr sowie Freitag von 8:30 bis 12:30 Uhr. . . . einen schönen . . . einen schönen vierten Advent vierten Advent

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 16.12.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 26.09.2022 Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 26.09.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Auf welcher Rechtsgrundlage will sich die Stadt von den Aufsichtspflichten befreien lassen, bzw. diese an die Investoren übergeben? Antwort 1: Nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen ist der jeweilige Straßen- baulastträger für die Unterhaltung der Straßen zuständig. Die Begrifflichkeit einer Aufsichtspflicht wird hier nicht verwandt. Grundsätzlich ist jeder Auftragnehmer, der Arbeiten an öffentlichen Straßen durchführt, zur Herstellung verkehrssicherer Anlagen, unter Beachtung der anerkannten Regeln der Technik, verpflichtet. Neben dem eigenen Qualitätsmanagement der Firmen sind fer- ner eine Fotodokumentation in Verbindung mit einer Erklärung der Verkehrssicherheit zu erzeu- gen. Frage 2: Welche Risiken bestehen dadurch für die Stadt? Antwort 2: Bei der Herstellung von Straßen oder Arbeiten an Straßen bestehen Risiken in versteckten Män- geln und qualitativ unzureichender Ausführung. Frage 3: Sind alle Möglichkeiten der externen Vergabe ausgeschöpft? Antwort 3: Bestehen Zweifel an den ausgeführten Arbeiten hinsichtlich ihrer Qualität, können zügig Bege- hungen, auch durch Dritte, erfolgen. Frage 4: Ist ausgeschlossen, dass Amtspflichtverletzungen aus dieser Vorgehensweise resultieren? Antwort 4: Die Verkehrssicherheit obliegt dem Straßenbaulastträger. Die Stadt als Straßenbaulastträger für die kommunalen Straßen hat hierfür geeignete Regelungen getroffen. Herrn Dirk König UWG/Forum Fraktion Sevatiusweg 19 53332 Bornheim - 2 - Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 16.12.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 26.09.2022 Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 26.09.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Auf welcher Rechtsgrundlage will sich die Stadt von den Aufsichtspflichten befreien lassen, bzw. diese an die Investoren übergeben? Antwort 1: Nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen ist der jeweilige Straßen- baulastträger für die Unterhaltung der Straßen zuständig. Die Begrifflichkeit einer Aufsichtspflicht wird hier nicht verwandt. Grundsätzlich ist jeder Auftragnehmer, der Arbeiten an öffentlichen Straßen durchführt, zur Herstellung verkehrssicherer Anlagen, unter Beachtung der anerkannten Regeln der Technik, verpflichtet. Neben dem eigenen Qualitätsmanagement der Firmen sind fer- ner eine Fotodokumentation in Verbindung mit einer Erklärung der Verkehrssicherheit zu erzeu- gen. Frage 2: Welche Risiken bestehen dadurch für die Stadt? Antwort 2: Bei der Herstellung von Straßen oder Arbeiten an Straßen bestehen Risiken in versteckten Män- geln und qualitativ unzureichender Ausführung. Frage 3: Sind alle Möglichkeiten der externen Vergabe ausgeschöpft? Antwort 3: Bestehen Zweifel an den ausgeführten Arbeiten hinsichtlich ihrer Qualität, können zügig Bege- hungen, auch durch Dritte, erfolgen. Frage 4: Ist ausgeschlossen, dass Amtspflichtverletzungen aus dieser Vorgehensweise resultieren? Antwort 4: Die Verkehrssicherheit obliegt dem Straßenbaulastträger. Die Stadt als Straßenbaulastträger für die kommunalen Straßen hat hierfür geeignete Regelungen getroffen. Herrn Dirk König UWG/Forum Fraktion Sevatiusweg 19 53332 Bornheim - 2 - Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 16.12.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 26.09.2022 Sehr geehrter Herr König, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 26.09.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Auf welcher Rechtsgrundlage will sich die Stadt von den Aufsichtspflichten befreien lassen, bzw. diese an die Investoren übergeben? Antwort 1: Nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen ist der jeweilige Straßen- baulastträger für die Unterhaltung der Straßen zuständig. Die Begrifflichkeit einer Aufsichtspflicht wird hier nicht verwandt. Grundsätzlich ist jeder Auftragnehmer, der Arbeiten an öffentlichen Straßen durchführt, zur Herstellung verkehrssicherer Anlagen, unter Beachtung der anerkannten Regeln der Technik, verpflichtet. Neben dem eigenen Qualitätsmanagement der Firmen sind fer- ner eine Fotodokumentation in Verbindung mit einer Erklärung der Verkehrssicherheit zu erzeu- gen. Frage 2: Welche Risiken bestehen dadurch für die Stadt? Antwort 2: Bei der Herstellung von Straßen oder Arbeiten an Straßen bestehen Risiken in versteckten Män- geln und qualitativ unzureichender Ausführung. Frage 3: Sind alle Möglichkeiten der externen Vergabe ausgeschöpft? Antwort 3: Bestehen Zweifel an den ausgeführten Arbeiten hinsichtlich ihrer Qualität, können zügig Bege- hungen, auch durch Dritte, erfolgen. Frage 4: Ist ausgeschlossen, dass Amtspflichtverletzungen aus dieser Vorgehensweise resultieren? Antwort 4: Die Verkehrssicherheit obliegt dem Straßenbaulastträger. Die Stadt als Straßenbaulastträger für die kommunalen Straßen hat hierfür geeignete Regelungen getroffen. Herrn Dirk König UWG/Forum Fraktion Sevatiusweg 19 53332 Bornheim - 2 - Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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25. Februar 2015 verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenallee 31, Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbereich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - so- genannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an: CDU montags 15 - 17 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis90/ Die Grünen nach Vereinbarung unter 0151 / 20 74 61 04 Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Anschrift: Rathausstraße 2 Telefon: 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 27 / 90 99 377 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de ABB nach Vereinbarung Paul Breuer Anschrift: St.-Georg-Str. 20, Telefon: 0 15 1 / 722 11 101 Fax: 0 22 36 / 9 29 16 74 E-Mail: bornheimer123@ yahoo.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Anschrift: Servatiusweg 19-23, Gebäude C Telefon: 0 22 22 / 99 01 03 E-Mail: milebo@web.de 24 Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kos- tenlose offene Sprechstun- de im Rathaus, Raum 553, am 19. März 2015, 14 - 17:30 Uhr. Ansprechpartner bei der Stadt Bornheim: Manuela Domschat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: energieberatung@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Gemeinsame Sitzung: Umweltausschuss, Ausschuss für Stadtentwicklung und Verwaltungsrat des Stadtbetriebs Bornheim -AöR- Mittwoch, 25.02.2015, 18 Uhr Ausschuss für Bürgerangelegenheiten Donnerstag, 26.02.2015, 18 Uhr Haupt- und Finanzausschuss Dienstag, 03.03.2015, 18 Uhr Jugendhilfeausschuss Dienstag, 10.03.2015, 18 Uhr Integrationsrat Mittwoch, 11.03.2015, 18 Uhr, Seminarraum 1 des Alexander- von-Humboldt-Gymnasiums, Adenauerallee 50, 53332 Born- heim-Roisdorf Betriebsausschuss Mittwoch, 11.03.2015 18 Uhr Die nächsten Sitzungen Die Sitzungen sind öffentlich und finden in der Aula der Europaschule Bornheim, Goethestraße 1, 53332 Born- heim, statt. Weitere Informationen (Tagesordnung und Sit- zungsunterlagen) gibt es auf der Internetseite der Stadt Bornheim direkt unter session.stadt-bornheim.de. Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung der 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Bornheim Artikel 2 Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Vorstehende 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabenge- setzes für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Bornheim vom 10.02.2015 mache ich hiermit entsprechend § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht bekannt. Hinweis: Ich weise darauf hin, dass eine Verletzung von Ver- fahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Sat- zung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorge- schriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, 2. diese Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden, 3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstan- det oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 10.02.2015 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Endspurt: Jetzt noch schnell für das Kinder- und Jugendparlament der Stadt Bornheim bewerben Der Countdown läuft: Bornheimer Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 19 Jahren, die sich aktiv für die Interessen jung- er Menschen im Stadtgebiet einsetzen möchten, haben noch bis zum 28. Februar 2015 die Möglichkeit, sich für das Kinder- und Jugendparlament zu bewerben. Dafür muss lediglich der Be- werbungsbogen ausgefüllt und bei der Stadt Bornheim fristge- recht eingereicht werden. „Das erste Jugend- und Kinderpar- lament hat viele Dinge ins Rollen gebracht und eine gute Basis geschaffen, um darauf aufzubauen. Deshalb hoffe ich, dass sich viele Kandidaten aufstellen lassen, um die gute Arbeit weiterzu- führen“, betont Bürgermeister Wolfgang Henseler. Das Parlament besteht aus 21 Mitgliedern und soll daran mit- wirken, positive Lebensbedingungen für Kinder und Jugend- liche zu schaffen und zu erhalten. Dessen Mitglieder nehmen Wünsche und Anregungen ihrer Altersgenossen entgegen und versuchen Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten, die gemein- sam mit dem Rat der Stadt Bornheim oder dem Bürgermeister umgesetzt beziehungsweise in Form von Anträgen in den Ju- gendhilfeausschuss eingebracht werden können. „Das Parla- ment ermöglicht es jungen Menschen, an der Entwicklung un- serer Stadt mitzuwirken“, ruft auch Jugenddezernent Markus Schnapka zur Teilnahme auf. Wer im Bornheimer Stadtgebiet wohnt und am Montag, 23. März 2015, mindestens 12 und höchstens 19 Jahre alt ist, kann sowohl wählen als auch gewählt werden. Zur Wahl mitgebracht werden müssen der Benachrichtigungsbrief, der an alle wahlbe- rechtigten Kinder und Jugendlichen versendet wurde, sowie der Personalausweis oder Reisepass oder ein gleichwertiges Aus- weisdokument. Wahlberechtigte Mädchen und Jungen haben am 23. und 24. März die Möglichkeit, in ihrer Schule ihre Stimme ab- zugeben. Weitere Wahlmöglichkeiten bestehen am Mittwoch, 25. März, in der Jugendeinrichtung Kulturraum in Sechtem, und am 26. März in einem eigens eingerichteten Wahlbüro im Rathaus. Nähere Informationen bei Julia Rösner vom Jugendamt der Stadt Bornheim unter 02222/9437-5416, E-Mail: julia.roesner@ stadt-bornheim.de, oder im Internet unter www.bornheim.de unter „Kinder, Jugend, Bildung & Soziales“. Dort kann auch der Bewerbungsbogen heruntergeladen werden. Gestalte dein Umfeld Sammle Referenzen Lerne neue Leute kennen Aktionen, Partys, Projekte Verändere etwas Bewerbungs- bogen auch hier: • Schule (Sekretariat) • Jugendtreff • Rathaus, Jugendamt usw. KiJuPaBo Kinder- und Jugendparlament Bornheim Du bist 12-19 Jahre alt und wohnst in Bornheim? Dann bewirb dich bis zum 28. Februar 2015 hier! info@stadt-bornheim.de Sammle Referenzen Lerne neue Leute kennen Verändere GIB DER JUGEND DEINE STIMME! Du bist 12-19 Jahre alt und wohnst in Bornheim? WIR BRAUCHEN DICH! bei (Straßenart) anrechenbare Breiten Anteil der Beitragspflichtigen in Kern-, Gewerbe u. Industriegebieten im übrigen 1 2 3 4 2. Haupterschließungsstraßen 2.4 Gehweg je 2,50 m je 2,50 m 70 v.H. 2.5 Beleuchtung und - - 70 v.H. Oberflächenentwässerung 3. Hauptverkehrsstraßen 3.4 Gehweg je 2,50 m je 2,50 m 60 v.H. 3.5 Beleuchtung und Ober- - - Flächenentwässerung 60 v.H. Auf Grund § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW. S.878), und des § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nord- rhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712 / SGV. NRW. 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 687), hat der Rat der Stadt Bornheim in sei- ner Sitzung am 04.02.2015 folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 § 4 Abs.3 Nr. 2. Ziffern 2.4 und 2.5 sowie Nr. 3. Ziffern 3.4 und 3.5 erhalten folgende Fassung: Amtliche Bekanntmachungen verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Auf Grund der §§ 27 Abs. 1, Abs. 4 Satz 1; 31 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden - Ordnungsbehördengesetz (OBG) - in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.05.1980 (GV NW S. 528 / SGV NW 2060), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.12.2009 (GV. NRW. S. 765) und § 15 Abs. 2 des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-West- falen (Landeshundegesetz – LHundG NRW) vom 18. Dezember 2002 (GV NRW Seite 656/SGV NRW 2060) wird vom der Stadt Bornheim als örtliche Ordnungsbehörde gemäß Beschluss des Rates der Stadt Bornheim vom 04.02.2015 für das Gebiet der Stadt Bornheim folgende Verordnung erlas- sen: § 1 – Begriffsbestimmungen (1) Verkehrsflächen im Sinne dieser Verordnung sind alle dem öffentlichen Verkehr dienenden Flächen ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse. Zu den Verkehrsflächen gehören insbesondere Straßen, Fahrbahnen, We- ge, Gehwege, Radwege, Bürgersteige, Plätze, Seiten-, Rand- und Sicher- heitsstreifen, Böschungen, Rinnen und Gräben, Brücken, Unterführungen, Treppen und Rampen vor der Straßenfront der Häuser, soweit sie nicht ein- gefriedet sind. (2) Anlagen im Sinne dieser Verordnung sind ohne Rücksicht auf die Ei- gentumsverhältnisse insbesondere alle der Allgemeinheit zur Nutzung zur Verfügung stehenden oder bestimmungsgemäß zugänglichen 1. Grün-, Erholungs-, Spiel- und Sportflächen, Schulhöfe, Gärten, Fried- höfe sowie die Ufer und Böschungen von Gewässern; 2. Ruhebänke, Toiletten-, Kinderspiel- und Sporteinrichtungen, Telekom- munikationseinrichtungen, Wetterschutz- und ähnliche Einrichtungen; 3. Denkmäler und unter Denkmalschutz stehende Baulichkeiten, Kunstge- genstände, Standbilder, Plastiken, Anschlagtafeln, Beleuchtungs-, Versor- gungs-, Kanalisations-, Entwässerungs-, Katastrophenschutz- und Baustel- leneinrichtungen sowie Verkehrsschilder, Hinweiszeichen und Lichtzei- chenanlagen. § 2 - Allgemeine Verhaltenspflicht (1) Auf Verkehrsflächen und in Anlagen haben sich Alle so zu verhalten, dass Andere nicht gefährdet, geschädigt, belästigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert werden. Die Benutzung der Verkehrs- flächen und Anlagen darf nicht vereitelt oder beschränkt werden. (2) Absatz 1 findet nur insoweit Anwendung, als die darin enthaltenen Ver- haltenspflichten und Benutzungsgebote nicht der Regelung des Verkehrs im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO) auf Verkehrsflächen und in Anlagen dienen. Insoweit ist § 1 Abs. 2 StVO einschlägig. § 3 - Schutz der Verkehrsflächen und Anlagen (1) Die Anlagen und Verkehrsflächen sind schonend zu behandeln. Sie dür- fen nur ihrer Zweckbestimmung entsprechend genutzt werden. Vorüber- gehende Nutzungseinschränkungen auf Hinweistafeln sind zu beachten. (2) Es ist insbesondere untersagt 1. in den Anlagen und auf Verkehrsflächen unbefugt Sträucher und Pflan- zen aus dem Boden zu entfernen, zu beschädigen oder Teile davon abzu- schneiden, abzubrechen, umzuknicken oder sonst wie zu verändern; 2. in den Anlagen und auf Verkehrsflächen unbefugt Bänke, Tische, Ein- friedungen, Spielgeräte, Verkehrszeichen, Straßen- und Hinweisschilder und andere Einrichtungen zu entfernen, zu versetzen, zu beschädigen oder anders als bestimmungsgemäß zu nutzen; 3. in den Anlagen zu übernachten; 4. in den Anlagen und auf Verkehrsflächen, insbesondere auf Grünflächen, Gegenstände abzustellen oder Materialien zu lagern; 5. die Anlagen zu befahren; dies gilt nicht für Unterhalts- und Notstandsar- beiten sowie für das Befahren mit Kinderfahrzeugen und Fortbewegungs- mitteln wie Krankenfahrstühle, sofern Personen nicht behindert werden; 6. Sperrvorrichtungen und Beleuchtungen zur Sicherung von Verkehrsflä- chen und Anlagen unbefugt zu beseitigen, zu beschädigen oder zu verän- dern sowie Sperrvorrichtungen zu überwinden; 7. Hydranten, Straßenrinnen und Einflussöffnungen oder Straßenkanäle zu verdecken oder ihre Gebrauchsfähigkeit sonst wie zu beeinträchtigen; 8. gewerbliche Betätigungen, die einer Erlaubnis nach § 55 Abs. 2 GewO bedürfen, vor öffentlichen Gebäuden, insbesondere Kirchen, Schulen und Friedhöfen im Einzugsbereich von Ein- und Ausgängen auszuüben. Die Vorschriften des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen und die aufgrund dieses Gesetzes ergangenen Satzungen bleiben hiervon unbe- rührt, 9. Schieß-, Wurf- oder Schleudergeräte zu benutzen, 10. aggressives Betteln (unmittelbares Einwirken auf Passanten durch In- den-Weg-Stellen, Verfolgen, Anfassen oder gezieltes Ansprechen), 11. jedes Verhalten, welches geeignet ist, Andere mehr als nach den Um- ständen unvermeidbar zu behindern oder zu belästigen, insbesondere, wenn es unter Alkohol- oder Rauschmitteleinwirkung erfolgt (z.B. Grölen, Anpöbeln von Personen, obszöne Gesten), 12. Verrichtung der Notdurft. § 4 - Werbung, Wildes Plakatieren (1) Es ist verboten, auf Verkehrsflächen und in Anlagen - insbesondere an Bäumen, Haltestellen und Wartehäuschen, Strom- und Ampelschaltkästen, Lichtmasten, Signalanlagen, Verkehrszeichen und sonstigen Verkehrsein- richtungen, an Abfallbehältern und Sammelcontainern und an sonstigen für diese Zwecke nicht bestimmten Gegenständen und Einrichtungen - so- wie an den im Angrenzungsbereich zu den Verkehrsflächen und Anlagen gelegenen Einfriedungen, Hauswänden und sonstigen Einrichtungen und Gegenständen Flugblätter, Druckschriften, Handzettel, Geschäftsempfeh- lungen, Veranstaltungshinweise und sonstiges Werbematerial anzubrin- gen, zu verteilen oder zugelassene Werbeflächen durch Überkleben, Über- malen oder in sonstiger Art und Weise zu überdecken. (2) Ebenso ist es untersagt, die in Abs. 1 genannten Flächen, Einrichtungen und Anlagen zu bemalen, zu besprühen, zu beschriften, zu beschmutzen oder in sonstiger Weise zu verunstalten. (3) Das Verbot gilt nicht für von der Stadt Bornheim genehmigte Nut- zungen oder konzessionierter Werbeträger sowie für bauaufsichtsrechtlich genehmigte Werbeanlagen. Solche Werbeanlagen dürfen jedoch in der äu- ßeren Gestaltung nicht derart vernachlässigt werden, dass sie verunstaltet wirken. Besondere Regelungen zur Wahlplakatierung bleiben ebenfalls un- berührt. § 5 – Tiere (1) Auf Verkehrsflächen und in Anlagen innerhalb im Zusammenhang be- bauter Ortsteile sind Hunde an der Leine zu führen. Im Übrigen gelten die Vorschriften des Landeshundegesetzes. (2) Wer auf Verkehrsflächen oder in Anlagen Tiere, insbesondere Pferde und Hunde, mit sich führt, hat die durch die Tiere verursachten Verunrei- nigungen unverzüglich und schadlos zu beseitigen. Ausgenommen hiervon sind Blinde und hochgradig Sehbehinderte, die Blindenhunde mit sich füh- ren. (3) Wilde Katzen und Stadttauben dürfen nicht zielgerichtet oder gezielt gefüttert werden. § 6 – Verunreinigungsverbot (1) Jede Verunreinigung der Verkehrsflächen und Anlagen ist untersagt. Unzulässig ist insbesondere 1. das Wegwerfen und Zurücklassen von Unrat, Lebensmittelresten, Pa- pier, Glas, Konservendosen oder sonstigen Verpackungsmaterialien so- wie von scharfkantigen, spitzen, gleitfähigen oder anderweitig gefähr- lichen Gegenständen; 2. das Ausschütten jeglicher Schmutz- und Abwässer sowie das Ableiten von Regenwasser auf Straßen und Anlagen, wobei die ordnungsgemäße Einleitung in die Kanalisation unter Beachtung der einschlägigen Vor- schriften ausgenommen ist; 3. das Reinigen von Fahrzeugen, Gefäßen u.a. Gegenständen, es sei denn, es erfolgt mit klarem Wasser. Zusätze von Reinigungsmitteln sind nicht erlaubt. Motor- und Unterbodenwäsche oder sonstige Reini- gungen, bei denen Öl, Altöl, Benzin o.ä. Stoffe in das öffentliche Kanal- netz oder in das Grundwasser gelangen können, sind verboten; 4. das Ablassen und die Einleitung von Öl, Altöl, Benzin, Benzol oder sonstigen flüssigen, schlammigen und/oder feuergefährlichen Stoffen auf die Straße oder in die Kanalisation. Gleiches gilt für das Ab- oder Einlassen von Säuren/Basen, säure-/basehaltigen oder giftigen Flüs- sigkeiten. Falls derartige Stoffe durch Unfall oder aus einem anderen Grunde auslaufen, hat der Verursacher alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um ein Eindringen dieser Stoffe in das Grundwasser oder in die Kanalisation zu verhindern. Dem Ordnungsamt - außerhalb der Dienststunden der Polizei - ist zudem sofort Mitteilung zu machen; 5. der Transport von Flugasche, Flugsand oder ähnlichen Materialien auf offenen Lastkraftwagen, sofern diese Stoffe nicht abgedeckt oder in geschlossene Behältnisse verfüllt worden sind. (2) Hat jemand öffentliche Verkehrsflächen oder öffentliche Anlagen - auch in Ausübung eines Rechts oder einer Befugnis - verunreinigt oder verunreinigen lassen, so muss die Person unverzüglich für die Beseiti- gung dieses Zustandes sorgen. Insbesondere haben diejenigen, die Wa- ren zum sofortigen Verzehr anbieten, Abfallbehälter aufzustellen und darüber hinaus in einem Umkreis von 50 m die Rückstände einzusam- meln. (3) Die Absätze 1 und 2 finden nur Anwendung, soweit durch die Ver- unreinigungen nicht der öffentliche Verkehr erschwert wird und somit § 32 StVO nicht anwendbar ist. § 7 – Kinderspielplätze (1) Spielplätze dienen in erster Linie der Benutzung durch Kinder bis 14 Jahre. (2) Andere Aktivitäten, wie Skateboardfahren, Fahren mit Inlineskatern, Kraft- und Fahrrädern sowie Ballspiele, sind auf den Spielplätzen ver- boten - es sei denn, dass hierfür besondere Flächen ausgewiesen sind. (3) Die Benutzung von Spielplätzen ist nur tagsüber bis zum Einbruch der Dunkelheit erlaubt. (4) Auf Spielplätzen dürfen Tiere nicht mitgeführt werden. Spielgeräte und Anlagen sind pfleglich zu behandeln. (5) Der Konsum berauschender Mittel, alkoholischer Getränke und Ta- bakwaren ist verboten. (6) Diese Bestimmungen gelten, soweit nicht durch entsprechende Be- schilderung andere Regeln festgelegt sind. § 8 - Erlaubnisse, Ausnahmen Der/die Bürgermeister/in kann auf Antrag Ausnahmen von den Bestim- mungen dieser Verordnung zulassen, wenn die Interessen des/der An- tragstellers/in die durch die Verordnung geschützten öffentlichen und privaten Interessen im Einzelfall nicht nur geringfügig überwiegen. § 9 – Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. die allgemeine Verhaltenspflicht gem. § 2 der Verordnung; 2. die Schutzpflichten hinsichtlich der Verkehrsflächen und Anlagen gem. § 3 der Verordnung; 3. das Verbot des unbefugten Werbens und Plakatierens gem. § 4 der Verordnung; 4. die Bestimmungen hinsichtlich der Haltung und Fütterung von Tieren gem. § 5 der Verordnung; 5. das Verunreinigungsverbot gem. § 6 der Verordnung 6. das Verbot der unbefugten Benutzung von Kinderspielplätzen gem. § 7 der Verordnung verletzt. (2) Verstöße gegen die Vorschriften dieser Verordnung können mit ei- ner Geldbuße nach den Bestimmungen des Gesetzes über Ordnungs- widrigkeiten (OWiG) vom 24. Mai 1968 i.d.F. vom 19.02.1987 (BGBl. I S.602) geahndet werden, soweit sie nicht nach Bundes- oder Landes- recht mit Strafen oder Geldbußen bedroht sind. § 10 – Inkrafttreten Diese Verordnung tritt eine Woche nach dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Vorstehende Ordnungsbehördliche Verordnung vom 04.02.2015 zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung mache ich hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für das Land Nor- drhein - Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht bekannt. Hinweis: Ich weise darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen Satzungen, sonstige orts- rechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, 2. die Satzung, sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächen- nutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, 3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bornheim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsa- che bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 09.02.2015 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet Bornheim 25. Februar 2015 Stadt Bornheim Bürgerinformation Schiedsperson gesucht Die Stadt Bornheim ist derzeit auf der Suche nach einer neuen Schiedsperson für den Schieds- amtsbezirk Bornheim II, zu dem die Ortschaften Bornheim, Brenig, Dersdorf, Roisdorf und Wal- dorf gehören. Sie soll am 7. Mai 2015 vom Born- heimer Rat in das Ehrenamt gewählt werden. Bewerben können sich alle Bürgerinnen und Bürger im Alter von 30 bis 70 Jahren, die in Bornheim, Brenig, Dersdorf, Roisdorf oder Wal- dorf wohnen. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. In dieser Zeit sind Schiedsfrauen und -männer nicht nur als unparteiische Vermittler im Straf- und Zivilrecht tätig, sondern können sich mit dem Besuch entsprechender Seminare auch zu einer Fachkraft in Mediation fortbilden las- sen. Ihr Rüstzeug erhalten Schiedspersonen in Einführungskursen des Vereins Bund Deut- scher Schiedsmänner und Schiedsfrauen. Der Zeitaufwand der Tätigkeit hängt von den Fällen ab, die zu schlichten sind. „Im Jahr habe ich es durchschnittlich mit acht bis 15 Fällen zu tun“, sagt Klaus-Jürgen Bleeck. „Eine genaue Stun- denzahl lässt sich nicht festmachen. Das ist für mich auch nicht wichtig, denn mir macht die Ar- beit Spaß!“ Wer sich für dieses Ehrenamt interessiert, be- wirbt sich bis Samstag, 28. Februar 2015, beim Bürgermeister der Stadt Bornheim, Fachbe- reich 3, Bürgerdienste und Ordnungswesen, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim. Die Bewer- bung von Menschen mit Migrationshintergrund ist ausdrücklich erwünscht. Schadstoffe in Sechtem und Bornheim abgeben Sondermüll wie Lacke, Lam- pen oder Leuchtstoffröhren können Bornheimer Bürge- rinnen und Bürger am Don- nerstag, 26. Februar 2015, kostenlos beim Schadstoffmo- bil der Rhein-Sieg-Abfallwirt- schaftsgesellschaft (RSAG) abgeben. Es steht von 10 bis 13 Uhr in der Straßburger Straße in Sechtem und von 14.30 bis 18 Uhr am Rathaus in Bornheim. Weg mit dem Dreck Unter dem Motto „Saubere Stadt – saubere Land- schaft“ ruft Bürgermeister Wolfgang Henseler alle Bornheimer auf, sich auch in diesem Jahr an der Umweltsäuberungsaktion zu beteiligen. An den Samstagen 7. und 14. März 2015 treffen sich die freiwilligen Helfer, um mit vereinten Kräften Stadt und Landschaft von achtlos weggeworfenem Unrat oder sogar mutwillig entsorgtem Müll zu befreien. „Ein sauberes Stadtbild trägt entschei- dend zum Erhalt der Lebensqualität bei. Und eine saubere Landschaft dient dem Schutz der Natur“, betont Bürgermeister Wolfgang Henseler, der sich über jede helfende Hand freut. Denn obwohl sich in der Stadt Bornheim rund 600 Papierkörbe befinden und den Bürgern ein gut organisiertes Abfallsystem zur Verfügung steht, gibt es immer wieder rücksichtslose Zeitgenossen, die ihren Müll wild entsorgen. Seit über 40 Jahren wird die Aktion von vielen Schulen, Vereinen, Kinder- tageseinrichtungen, Organisationen, politischen Parteien und Einzelpersonen unterstützt. Die Stadt Bornheim organisiert und koordiniert das Großreinemachen, das Technische Hilfswerk (THW) übernimmt den Abtransport des einge- sammelten Mülls. Nähere Informationen zur Umweltsäuberungsak- tion erteilt Manuela Domschat von der Stadt Born- heim unter der Rufnummer 02222/ 945-307 oder per E-Mail an manuela.domschat@stadt-born- heim.de. Dort können sich die Helfer anmelden, Müllsäcke bestellen und bei Bedarf Müllzangen ausleihen.

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11. Februar 2015 verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenallee 31, Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbereich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - so- genannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an: CDU montags 15 - 17 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis90/ Die Grünen nach Vereinbarung unter 0151 / 20 74 61 04 Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Anschrift: Rathausstraße 2 Telefon: 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 27 / 90 99 377 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de ABB nach Vereinbarung Paul Breuer Anschrift: St.-Georg-Str. 20, Telefon: 0 15 1 / 722 11 101 Fax: 0 22 36 / 9 29 16 74 E-Mail: bornheimer123@ yahoo.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Anschrift: Servatiusweg 19-23, Gebäude C Telefon: 0 22 22 / 99 01 03 E-Mail: milebo@web.de 24 Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kos- tenlose offene Sprechstun- de im Rathaus, Raum 553, am 19. Februar 2015, 14 - 17:30 Uhr. Ansprechpartner bei der Stadt Bornheim: Manuela Domschat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: energieberatung@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Gemeinsame Sitzung: Umweltausschuss, Ausschuss für Stadtentwicklung und Verwaltungsrat des Stadtbetriebs Bornheim -AöR- Mittwoch, 25.02.2015, 18 Uhr, Europaschule Bornheim, Aula, Goethestraße 1, 53332 Bornheim Ausschuss für Bürgerangelegenheiten Donnerstag, 26.02.2015, 18 Uhr, Europaschule Bornheim, Aula, Goethestraße 1, 53332 Bornheim Die nächsten Sitzungen Die Sitzungen sind öffentlich. Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungsunterlagen) gibt es auf der Internetseite der Stadt Bornheim direkt unter session.stadt-bornheim.de. Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung der 6. Satzung vom 06.02.2015 zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für Gemeindesteuern der Stadt Bornheim (Hebesatzsatzung) vom 21.03.1997 Aufgrund der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 878), des § 25 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 38 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), sowie des § 16 des Gewerbesteu- ergesetzes vom 15.10.2002, zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 25.07.2014 (BGBl. I S. 1266), hat der Rat der Stadt Bornheim am 04.02.2015 folgende 6. Satzung zur Ände- rung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Gemeindesteuern (Hebesatzsatzung) beschlossen: Artikel I § 1 der Hebesatzsatzung wird wie folgt neu gefasst: Die Hebesätze für die Gemeindesteuern werden ab dem Haus- haltsjahr 2015 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 260 v. H. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 v. H. 2. Gewerbesteuer 485 v. H. Artikel II Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2015 in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Vorstehende 6. Satzung vom 06.02.2015 zur Änderung der Sat- zung über die Festsetzung der Hebesätze für Gemeindesteuern der Stadt Bornheim (Hebesatzsatzung) vom 21.03.1997 mache ich hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in Verbindung mit der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommu- nalem Ortsrecht bekannt. Hinweis Ich weise darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NW gegen Satzungen nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorge- schriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt; 2. die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt ge- macht worden; 3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bornheim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvor- schrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 06.02.2015 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Aufgrund § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 i.V.m. § 13 des Bauge- setzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Bornheim am 04.12.2014 beschlossen, den Bebauungsplan Me 15.2 in der Ortschaft Merten zu än- dern (1. Änderung). Die 1. Änderung umfasst nur textliche Festsetzungen, die den gesamten Geltungsbereich des ursprünglichen Bebauungs- planes Me 15.2 betreffen. Das Plangebiet liegt zwischen Bonn-Brühler-Straße (L183), Beethovenstraße, Mozartstraße und Kreuzstraße (Gemarkung Merten, Flur 13, Parzellen Nrn. 234, 236, 244 – 246, 253 sowie teilweise Parzellen Nrn. 197, 235 und 242). In gleicher Sitzung hat der Rat beschlossen, gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung der Öf- fentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB abzusehen und den Ent- wurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Me 15.2 in der Ortschaft Merten (nur textlich) gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen. Die öffentliche Auslegung des Entwurfes (nur textlich) und der Begründung erfolgt in der Zeit vom 19.02.2015 bis zum 18.03.2015 einschließlich bei der Stadtverwaltung Bornheim, Fachbereich 7, Stadtplanung und Grundstücksneuordnung, auf dem Flur zwischen Zimmer 407 und 414, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, während der Besuchszeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr. Auskünfte erhalten Sie in Zimmer 405, 407, 409, 411 und 414. Darüber hinaus können die Planunterlagen im Internet unter www.bornheim.de eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schrift- lich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristge- recht abgegebene Stellungnahmen können bei der weiteren Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unbe- rücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungs- gerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwen- dungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Über die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen entscheidet die Stadt Bornheim und teilt das Ergebnis mit. Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Änderungsbe- reich grob darstellt, wird hingewiesen. Bornheim, den 03.02.2015 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplanes Me 15.2 in der Ortschaft Merten / 1. Änderung, öffentliche Auslegung Grundsteuerbescheide werden Ende Februar verschickt Die Grundsteuerbescheide für 2015 werden voraussichtlich am 27. Februar verschickt. Die Grundsteuer ist quartalsmäßig zu entrichten, der erste Teilbetrag am 2. April 2015. Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner letzten Sitzung eine Änderung der Hebesätze beschlossen. So wurde die Grund- steuer B auf 500 Punkte festgesetzt, während die Gewerbe- steuer jetzt 485 Punkte beträgt. Die Grundsteuer A bleibt mit 260 Punkten unverändert. Die neuen Hebesätze gelten ab Januar dieses Jahres. Das Haushaltssicherungskonzept der Stadt Bornheim sieht bis zum Jahr 2021 einen ausgeglichenen Haushalt vor. Um dieses Ziel zu erreichen, ist neben Einsparungen in verschie- denen Bereichen der städtischen Aufgaben und der Erhöhung von Gebühren für spezielle Leistungen auch eine regelmäßi- ge Anpassung der Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer notwendig. Eine Initiative der Gemeinsam gegen die Abgabe von Alkohol an Kinder und Jugendliche! Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Tel. 02222-9437-0 Eine Aktion der Stadt Bornheim Kooperationspartner der Aktion: verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Die Dienststellen im Bornheimer Rathaus und das Jugendamt der Stadt Bornheim haben an Karneval folgende Besuchszeiten: • An Weiberfastnacht, 12. Februar, ist von 8.30 bis 11 Uhr geöffnet. Ab 11.11 Uhr begrüßen Bürgermeister Wolf- gang Henseler und der Roisdorfer Ortsausschuss-Vorsit- zende Wolfgang Mertgen im Rathaus die Tollitäten aus Bornheim und der Region. • An Karnevalsfreitag und -dienstag sind Besucher von 8.30 bis 12.30 Uhr willkommen. Bürgerbüro und Infozen- trum öffnen bereits um 7.30 Uhr. • An Rosenmontag, 16. Februar, sind die Dienststellen der Stadtverwaltung geschlossen. Die Volkshochschule Bornheim/Alfter ist an Weiberfastnacht von 8.30 bis 11 Uhr, am Karnevalsfreitag wie gewohnt von 8.30 bis 12 Uhr und am Karnevalsdienstag ebenfalls von 8.30 bis 12 Uhr geöffnet. Am Rosenmontag bleibt die Geschäfts- stelle der VHS geschlossen. Die Stadtbücherei Bornheim ist an Weiberfastnacht von 10 bis 11 Uhr geöffnet und an Rosenmon- tag geschlossen. Freitag, Samstag und Dienstag gelten die re- gulären Öffnungszeiten. Das Hallenfreizeitbad Bornheim ist an Weiberfastnacht von 6.30 bis 8 Uhr geöffnet. Karnevalsfreitag und -samstag gelten die normalen Öffnungszeiten; am Sonntag ist wegen des Born- heimer Karnevalszuges ganztägig geschlossen. Am Rosenmon- tag können Wasserratten und Karnevalsmuffel von 8 bis 19 Uhr schwimmen; ab Dienstag läuft der Betrieb wieder nach den üb- lichen Zeiten. Das Kundenzentrum im Stadtbetrieb Bornheim hat Weiberfast- nacht von 8.30 bis 11 Uhr geöffnet. Karnevalsfreitag und -diens- tag ist Besuchszeit von 8.30 bis 12.30 Uhr. Rosenmontag bleibt das Kundenzentrum geschlossen. Im Notfall: Bei Rohrbrüchen, Schäden im Kanalnetz und zur Sicherstel- lung der Wasserversorgung sowie bei Störungen der Straßen- beleuchtung ist der Stadtbetrieb Bornheim rund um die Uhr unter Tel. 02227/93 20 77 erreichbar. Bei anderen akuten Notfällen hilft der Bereitschaftsdienst un- ter der Mobilnummer 0172/8 74 08 53. Geänderte Öffnungszeiten an Karneval bei Stadtverwaltung und Stadtbetrieb Do. 12.02.2015, 11.11 Uhr, Rathaussturm, anschl. Empfang der Tollitäten, Rathaus der Stadt Bornheim, Rat- hausstraße 2, 53332 Bornheim, Ortsausschuss Roisdorf Do. 12.02.2015, 14 Uhr, 9. Konfettisitzung, Rheinhalle Hersel, Rheinstraße 201, 53332 Bornheim-Hersel, Turnverein und Tambour-Corps Hersel Do. 12.02.2015, 14 Uhr, Prinzenempfang in Kardorf Do. 12.02.2015, 16 Uhr, Weiberfastnachtsfete 2015: After-Zoch- Party mit Empfang der Roisdorfer Prinzessin, Festzelt auf dem Dorfplatz, Heilgersstraße, 53332 Bornheim-Roisdorf, Ortsausschuss Roisdorf Fr. 13.02.2015, 11:11 Uhr, Prinzenempfang beim „Piepsch“, Kreuzbergstraße 12, 53332 Hemmerich Fr. 13.02.2015, 20 Uhr, Karneval-Vereinsbowling (Ortsvereine), PinUp Bowling Center, Johann-Philipp-Reis- Straße 7, 53332 Bornheim, Ortsausschuss Roisdorf Sa. 14.02.2015, 19 Uhr, Kostümball, Landhaus Wieler, Haupt- straße 96, 53332 Bornheim, Vereinsgemein- schaft Walberberg Sa. 14.02.2015, 19 Uhr, Revival Party - Abschluss Karnevalsses- sion 2015, Gaststätte „Zur Quelle, Weekend“, 53332 Bornheim-Roisdorf, Interessengemein- schaft Roisdorfer Karneval Sa. 14.02.2015, 19:11 Uhr, Karnevalssause, Kaiserhalle Born- heim, Saal, Königstraße 58, 53332 Bornheim, SSV Bornheim So. 15.02.2015, 12 Uhr, Prinzenempfang, Ortsausschuss Born- heim So. 15.02.2015, 18 Uhr, After-Zoch-Party, Kaiserhalle Born- heim, Königstraße 58, Saal, 53332 Bornheim, Freiwillige Feuerwehr der Stadt Bornheim Bornheimer Karnevalstermine Die Stadt Bornheim erlässt als örtliche Ord- nungsbehörde ein Glas- und Alkoholverbot an Weiberfastnacht auf den Straßen vor dem Gelände des Baubetriebshofs in Waldorf. Da- nach sind das Mitführen und der Konsum von alkoholischen Getränken sowie die Benutzung von Glasflaschen und Gläsern in der Ortschaft Waldorf in nachfolgenden öffentlich zugäng- lichen Bereichen untersagt: • Donnerbachweg von Kreuzung Feldchen- weg bis Einmündung Dahlienstraße ein- schließlich des gesamten Einmündungsbe- reichs • Dahlienstraße von Haltestelle Stadtbahn- linie 18 bis Einmündung Donnerbachweg • Bahnsteiggelände der Haltestelle der Stadt- bahnlinie 18 Das Glas- und Alkoholverbot besteht auch auf den Freiflächen/Brachen entlang des Donner- bachwegs sowie der Dahlienstraße in den vor- stehend bezeichneten Bereichen. Das Verbot gilt am Donnerstag, 12.02.2015, von 16 bis 24 Uhr. Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 50 Euro sowie durch Einziehung und Vernich- tung der verbotswidrig mitgeführten Alkoholika und Glasflaschen/Gläser geahndet werden. Glas- und Alkoholverbot an Weiberfastnacht 11. Februar 2015 Stadt Bornheim Bürgerinformation

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4. März 2015 verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenallee 31, Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbereich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - so- genannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an: CDU montags 15 - 17 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis90/ Die Grünen nach Vereinbarung unter 0151 / 20 74 61 04 Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Anschrift: Rathausstraße 2 Telefon: 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 27 / 90 99 377 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de ABB nach Vereinbarung Paul Breuer Anschrift: St.-Georg-Str. 20, Telefon: 0 15 1 / 722 11 101 Fax: 0 22 36 / 9 29 16 74 E-Mail: bornheimer123@ yahoo.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Anschrift: Servatiusweg 19-23, Gebäude C Telefon: 0 22 22 / 99 01 03 E-Mail: milebo@web.de 24 Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kos- tenlose offene Sprechstun- de im Rathaus, Raum 553, am 19. März 2015, 14 - 17:30 Uhr. Ansprechpartner bei der Stadt Bornheim: Manuela Domschat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: energieberatung@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Jugendhilfeausschuss Dienstag, 10.03.2015, 18 Uhr Betriebsausschuss Mittwoch, 11.03.2015, 18 Uhr Integrationsrat Mittwoch, 11.03.2015, 18 Uhr im Seminarraum 1 des Alexan- der-von-Humboldt-Gymnasiums, Adenauerallee 50, 53332 Bornheim-Roisdorf Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 18.03.2015,18 Uhr Stadtrat Donnerstag, 19.03.2015, 18 Uhr Die nächsten Sitzungen Die Sitzungen sind öffentlich und finden in der Aula der Europaschule Bornheim, Goethestraße 1, 53332 Born- heim, statt. Weitere Informationen (Tagesordnung und Sit- zungsunterlagen) gibt es auf der Internetseite der Stadt Bornheim direkt unter session.stadt-bornheim.de. Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Rates der Stadt Bornheim am Donnerstag, 19.03.2015, 18 Uhr, in der Aula der Europaschule Bornheim, Goethestraße 1, 53332 Bornheim Am Donnerstag, 19.03.2015, 18 Uhr, findet in der Aula der Europaschule Bornheim, Goethestraße 1, 53332 Bornheim, die nächste Sitzung des Rates der Stadt Bornheim mit folgender Tagesordnung statt: TOP Inhalt Vorlage Nr. Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schrift- führerin 2 Einwohnerfragestunde 3 Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 23.02.2015 (Eingang 24.02.2015) betr. Erläuterung der Rechtsanwälte der CBH zur Wasserversorgung im Stadtgebiet 161/2015-1 4 Bebauungsplan Se 21 in der Ortschaft Sech- tem; Beschluss der Frühzeitigen Beteiligung (StEA 18.03.2015) 003/2015-7 5 6. Änderung Flächennutzungsplan in der Ortschaft Sechtem - Aufstellungsbeschluss; Beschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (StEA 18.03.2015) 004/2015-7 6 Übertragung der Unterhaltungspflicht für die Zuflüsse zum Alfterer-Bornheimer Bach auf den Wasserverband Südliches Vorgebir- ge 036/2015- SUA 7 Feststellung des Jahresabschlusses des Wasserwerkes der Stadt Bornheim für das Wirtschaftsjahr 2013 und Verwendung des Jahresgewinns (BA 11.03.2015) 720/2014-2 8 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Bornheim (Vergnügungssteuersat- zung) vom 10.12.2010 (HFA 03.03.2015) 121/2015-2 9 9. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Wasserversorgung und den Anschluss an die öffentliche Wasserversor- gungsanlage - Wasserversorgungssatzung - der Stadt Bornheim vom 24.10.2001 (Rat 04.02.2015) 730/2014-2 10 Ermächtigungsübertragungen in das Haus- haltsjahr 2015 137/2015-2 11 Neuwahl des Ortsvorstehers/der Ortsvor- steherin für die Ortschaft Bornheim (Rat 04.02.2015) 046/2015-1 12 Anregung nach §24 GO NRW vom 15.10.2014 betr. Freihandelsabkommen TTIP, TiSA und CETA wegen Gefährdung wesentlicher Elemente kommunaler Selbst- verwaltung (BürgA 28.01.2015) 060/2015-1 13 Antrag der FDP-Fraktion vom 12.01.2015 (Eingang 13.01.2015) betr. Baulückenpro- gramm 074/2015-7 14 Antrag der ABB-Fraktion vom 13.02.2015 (Eingang 17.02.2015) betr. Freihandelsab- kommen TTIP, CETA und TISA 141/2015-1 15 Große Anfrage der SPD-Fraktion vom 18.02.2015 (Eingang 19.02.2015) betr. För- derprogramm "Leader-Region" 148/2015-1 16 Große Anfrage der SPD-Fraktion vom 23.02.2015 (Eingang 24.02.2015) betr. Reduzierung der Notdienstpraxen und der ärztlichen Fahrdienste 157/2015-1 17 Mitteilungen mündlich und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 18 Anfragen mündlich Nicht öffentliche Sitzung 19 Mitteilung betr. Vergaben zwischen 25.000 und 50.000 € brutto vom 16.12.2014 bis zum 11.02.2015 058/2015-1 20 Mitteilung über die Vergabe rettungsdienst- licher Leistungen 163/2015-6 21 Genehmigung der Dringlichkeitsentschei- dung zur Vergabe des Auftrages für Metall- bauarbeiten im Rathaus Bornheim 086/2015-1 22 Mitteilungen mündlich und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 23 Anfragen mündlich Bornheim, den 15.01.2015 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung Die nachfolgenden Straßen werden hiermit gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV. NW. S. 1028) als Gemeindestraßen dem öffentlichen Verkehr gewidmet: Kartenausschnitte, in denen die gewidmeten Flächen darge- stellt sind, können während der allgemeinen Besuchszeiten im Rathaus, Zimmer 412, eingesehen werden: Montag bis Freitag, 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr, Donnerstag 14 bis 18 Uhr. Die Widmung wird wirksam mit dem Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung dieser Widmungsverfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekannt- machung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgermeister der Stadt Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, einzulegen. Bornheim, den 23.02.2015 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Ortschaft Name der Straße Bezeichnung der gewidmeten Flächen Einstufung, Widmungsinhalt Walberberg Klütschpfad Gemarkung Walberberg Anliegerstraße Flur 15, Flurstück 223, 224 und 225 Walberberg Klütschpfad Gemarkung Walberberg Fußweg Flur 20, Flurstück 216/2 Walberberg Franz-von-Kempis-Weg Gemarkung Walberberg Anliegerstraße Flur 15, Flurstück 62 teilw., 71 teilweise, 182, 184, 258 teilw., 260 teilw., 266 teilw. und 288 Walberberg Stichstraße Gemarkung Walberberg Anliegerstraße Kitzburger Straße Flur 15, Flurstück 204 und 222 Walberberg Krähwinkel Gemarkung Walberberg Fußweg Flur 15, Flurstück 189 Walberberg Stichweg Gemarkung Walberberg Anliegerstraße Krähwinkel Flur 20, Flurstück 375

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