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DE: Internationales Bornheim – In Zahlen DE: Sie haben Fragen, Probleme oder Anregungen? Sprechen Sie uns an! Wir sprechen Arabisch, Bosnisch, Chinesisch, Französisch, Italienisch und Russisch! EN: Do you have questions, problems or suggestions? Please do not hesitate to contact us! We speak Arabic, Bosnian, Chinese, French, Italian and Russian! FR: Vous avez des questions, des suggestions ou rencontrez des problèmes ? N‘hésitez pas à nous contacter ! Nous parlons arabe, bosnien, chinois, français, italien et russe ! UK: Ви маєте питання, проблеми чи пропозиції? Звертайтесь до нас! Ми говоримо арабською, боснiйською, китайською, французькою, італійською та російською мовами! Deutsch | Englisch | French | українська DE: Info über die politische Interessenvertretung aller BornheimerInnen mit Migrationshintergrund EN: Information about the representation of the policy- related interests of all Bornheim residents with a migrant background FR: Informations sur la représentation politique des intér- êts des habitant-e-s de Bornheim issu-e-s de l‘immigration UK: Інформація про політичне представництво інтересів усіх мешканців Борнгайма з міграційним минулим In Bornheim leben aktuell… • 6.049 Menschen, die aus anderen Ländern zu uns gekommen sind, • 4.460 Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft („Doppelstaatler“) • und rund 1.350 Geflüchtete. Knapp ein Viertel aller BornheimerInnen haben also einen Migra- tionshintergrund (Stand: Juni 2022). Der Integrationsausschuss der Stadt Bornheim (IntrA) ist die politi- sche Interessenvertretung dieser Menschen gegenüber Rat und Verwaltung. Er hat 9 Mitglieder: 5 gewählte Mitglieder, die selbst Migrationshintergrund haben, und 4 entsandte Mitgliedern, die Mitglieder des Bornheimer Stadtrates sind. Die gewählten Mitglieder müssen immer die Mehrheit haben. EN: International Bornheim – In Figures Bornheim‘s residents currently include... • 6,049 people who have moved here from other countries, • 4,460 people who are dual nationality holders („dual citizens“), • and around 1,350 refugees. Almost a quarter of all of the people who live in Bornheim therefore have a migrant background (as at: June 2022). The city of Bornheim‘s Integration Committee represents the interests of these residents via-à-vis the council and local government bodies. It has nine members: five elected members, who have a migrant background themselves, and four appointed members, who are members of Bornheim‘s city council. The elected members must always be the majority. Integrationsausschuss der Stadt Bornheim | City of Bornheim Integration Committee | Comité d‘intégration de la ville de Bornheim | Інтеграційний комітет міста Борнхайм Rathaus | Town Hall | Mairie | Ратуша Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Germany E-Mail | Email | e-mail | Eл. пошта integrationsausschuss@extranet.stadt-bornheim.de DE: Der Integrationsaus- schuss der Stadt Bornheim EN: City of Bornheim Integration Committee FR: Le comité d‘intégration de la ville de Bornheim UK: Інтеграційний комітет міста Борнгайм Gewählte Mitglieder | Elected members | Membres élus | Виборні члени • Dilara Görgen (Vorsitzende) • Grazia Fraccapani • Fatima Nahraoui-Bösche • Renata Stambuk • Qian Wang Entsandte Mitglieder | Appointed members | Membres détachés | Делеговані члени • Gottfried Düx (UWG/Forum) • Maria Charlotte Koch (Bündnis 90/Die Grünen) • Christian Mandt (CDU) • Dr. Peter Tourné (SPD) Eingewanderte 12 % Doppelstaatler 9 % Geflüchtete 3 % Stand: Juni 2022 76 % Migrants 12 % Dual nationality holders 9 % Refugees 3 % As at: June 2022 76 % DE: Wir als Integrationsausschuss werden von BornheimerInnen mit Migrationshintergrund gewählt. Wir bilden damit speziell die Interes- senvertretung aller in Bornheim lebenden Menschen mit internationaler Familiengeschichte. Wir vertreten Ihre Interessen insbesondere gegenüber dem Stadtrat, aber auch gegenüber der Verwaltung und der Bornheimer Kommunal- politik. Im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen die Themen • Chancengerechtigkeit • gleichberechtigte Teilhabe an Gesellschaft, Arbeitsmarkt und Politik • Förderung von Potenzial, natürlicher Zweisprachigkeit, Schul- und Ausbildungserfolg • Antidiskriminierungsarbeit • Integration & kulturelle Vielfalt Besuchen Sie unsere Website für Informationen zu unserer Arbeit und Angebote wie beispielsweise eine Präsentation mit Film zum Übergang Ihrer Kinder von der Grundschule zur weiterführenden Schule. Und kontaktieren Sie uns bezüglich Ihrer Anliegen, Probleme und Anregungen zu unserer Arbeit. EN: We, the members of the Integration Committee, are elected by Bornheim residents with a migrant background. We are therefore a special interest group that represents all people with a migrant background who live in Bornheim. We represent their interests particularly vis-à-vis the city council, but also the local government and Bornheim‘s policy-makers. Our work focuses on the issues of • Equal opportunities • Fair social, employment market and political inclusion • Helping people with a migrant background to fulfil their potential, and the promotion of inherent bilingualism and educational and vocational training success • Anti-discrimination work • Integration & cultural diversity Visit our website for more information about our work and offers such as, for example, a presentation with a video on your children‘s transition from primary to secondary school. Please do contact us if you have queries, problems or suggestions to make about our work. FR: En tant que comité d‘intégration, nous sommes élus par les habitant-e-s de Bornheim issu-e-s de l‘immigration. Nous représen- tons ainsi spécifiquement les intérêts de toutes les personnes issues de l‘immigration vivant à Bornheim. Nous représentons vos intérêts, en particulier auprès du conseil mu- nicipal, mais également auprès de l‘administration et de la politique locale de Bornheim. Les thèmes suivants sont au cœur de notre travail • Égalité des chances • Participation à la société, au marché du travail et à la politique fondée sur l‘égalité • Promotion du potentiel, du bilinguisme naturel, de la réussite scolaire et post-scolaire • Travail de lutte contre les discriminations • Intégration et diversité culturelle Visitez notre site Internet pour retrouver des informations sur notre travail et nos offres, comme un film présentant le passage de vos enfants de l‘école primaire à l‘école secondaire. N‘hésitez pas à nous contacter pour nous faire part de vos préoccu- pations, problèmes et suggestions concernant notre travail. UK: Наш інтеграційний комітет обирається мешканцями Борнгайма, які мають іноземне коріння. Таким чином, ми представляємо інтереси всіх людей з міграційним минулим, які мешкають у Борнгаймі. Ми представляємо їхні інтереси, зокрема, щодо міської ради, адміністрації та місцевих комунальних органів. Наша робота сфокусована на таких питаннях, як • рівні можливості • рівноправна участь у житті суспільства, на ринку праці та в політиці • розвиток наявного потенціалу та природного білінгвізму, успіхи на ниві (шкільної) освіти • антидискримінаційна робота • інтеграція та культурна різноманітність Відвідайте наш сайт, щоб отримати інформацію про нашу роботу та пропозиції, наприклад, презентацію з фільмом про перехід з початкової школи до середньої. Звертайтеся до нас зі своїми турботами, проблемами, а також з думками та пропозиціями щодо нашої роботи. FR: Bornheim et l‘international - En quelques chiffres Vivent aujourd‘hui à Bornheim ... • 6 049 personnes venues d‘autres pays, • 4 460 personnes possédant la double nationalité (« binationaux ») • et environ 1 350 personnes ayant fui leur pays. Près d‘un quart des habitants de Bornheim sont donc issus de l‘immigration (situation : juin 2022). Le comité d‘intégration de la ville de Bornheim est le représentant politique des intérêts de ces personnes auprès du conseil et de l‘administration. Il compte 9 membres : 5 membres élus, eux-mêmes issus de l‘immigration, et 4 membres détachés, membres du conseil municipal de Bornheim. Les membres élus doivent toujours être majoritaires. Immigrés 12 % Binationaux 9 % Réfugiés 3 % Tarih: Haziran 2022 76 % UK: Міжнародний Борнгайм – у цифрах Нинi у Борнгаймі мешкають... • 6049 людей, які приїхали до нас з інших країн, • 4460 людей з подвійним громадянством • та близько 1350 біженців. Таким чином майже чверть усіх жителів Борнгайма має міграційне минуле (станом на червень 2022 року). Інтеграційний комітет міста Борнгайм є політичним представником інтересів цієї групи населення перед міською радою та адміністрацією. До складу комітету входять 9 осіб: 5 виборних членів, які мають іноземне коріння, та 4 делегованих члена, які є членами міської ради Борнгайма. Виборні члени завжди мають бути в більшості. 76 % Іммігранти 12 % Особи з подвійним громадянством 9 % Біженці 3 % станом на червень 2022 року

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10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bornheim in der Ortschaft Mer- ten, Erweiterung des Plangebietes, Öffentliche Auslegung Bekanntmachung Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 22.03.2018 die Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Ortschaft Merten beschlossen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 25.02.2021 die Vergröße- rung des Plangebietes um die Grundstücke zwischen vorheriger Plangebietsabgren- zung, Lannerstraße und Stadtbahnlinie beschlossen. Das Plangebiet liegt in der Ortschaft Merten südlich der Lannerstraße, zwischen Bonn-Brühler-Straße (L 183) und der Stadtbahnlinie 18. Ziel der Planung ist die Darstellung von Wohnbauflächen sowie von Flächen für den Gemeinbedarf (Schule sowie sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtun- gen), um die Ansiedlung eines Schulstandortes und einer Kindertageseinrichtung zu ermöglichen. Des Weiteren wird eine Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweck- bestimmung Abwasser dargestellt, um ein Versickerungsbecken zu ermöglichen. In seiner Sitzung am 15.12.2022 hat der Rat beschlossen, den vorliegenden Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Ortschaft Merten gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Als verfügbare Umweltinformation liegt der Umweltbericht mit Beschreibung und Be- wertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: Tiere, Pflanzen und biologi- sche Vielfalt/ Schutzgebiete; Boden und Fläche; Wasser; Luft und Klima; Land- schaftsbild und Erholung; Mensch und menschliche Gesundheit; kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter vor. Eingeflossen in den Umweltbericht ist eine artenschutzrechtliche Prüfung zum Be- bauungsplan Me 18, in der Lebensraumpotentiale abgeschätzt sowie mögliche ar- tenschutzrechtliche Verbotstatbestände (u.a. die Betroffenheit von Bluthänfling, Steinkauz, Wechselkröte und Fledermausfauna) bewertet wurden. Zur Bewertung der Bodenbeschaffenheit und dessen Versickerungsfähigkeit liegt eine Geohydro- geologische Beurteilung zur Versickerungsfähigkeit und eine Baugrund- und Grün- dungsbeurteilung vor. Weiterhin floss in den Umweltbericht ein Archäologisches Gut- achten (Qualifizierte Prospektion) und darauf aufbauend eine Sachverhaltsermittlung zum Plangebiet des Bebauungsplanes Me 18 mit ein. Des Weiteren liegen noch umweltbezogene Stellungnahmen von Bürgern, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Schutzgütern: Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt/ Schutzgebiete; Wasser; Landschaftsbild und Erholung; Mensch und menschliche Gesundheit; kulturelles Erbe vor. Die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 10. Änderung des Flächennutzungspla- nes mit Begründung und der wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen erfolgt in der Zeit vom 23.01. bis 24.02.2023 einschließlich bei der Stadtverwaltung Bornheim, Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt, auf dem Flur zwischen Zimmer 401 – 414, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, während der Besuchszeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr. Auskünfte erhalten Sie in Zimmer 405, 407, 409, 411 oder 414. Darüber hinaus können die Planunterlagen im Internet unter www.bornheim.de ein- gesehen werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen insbesondere schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der weiteren Beschlussfassung über die Flächennut- zungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Über die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen entscheidet die Stadt Bornheim und teilt das Ergebnis mit. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt- Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rah- men der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Auf die beiliegende Übersichtskarte, die den Änderungsbereich grob darstellt, wird hingewiesen. Bornheim, den 29.12.2022 Stadt Bornheim In Vertretung (Schier) Erster Beigeordneter http://www.bornheim.de/ 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bornheim in der Ortschaft Mer- ten, Erweiterung des Plangebietes, Öffentliche Auslegung Bekanntmachung Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 22.03.2018 die Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Ortschaft Merten beschlossen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 25.02.2021 die Vergröße- rung des Plangebietes um die Grundstücke zwischen vorheriger Plangebietsabgren- zung, Lannerstraße und Stadtbahnlinie beschlossen. Das Plangebiet liegt in der Ortschaft Merten südlich der Lannerstraße, zwischen Bonn-Brühler-Straße (L 183) und der Stadtbahnlinie 18. Ziel der Planung ist die Darstellung von Wohnbauflächen sowie von Flächen für den Gemeinbedarf (Schule sowie sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtun- gen), um die Ansiedlung eines Schulstandortes und einer Kindertageseinrichtung zu ermöglichen. Des Weiteren wird eine Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweck- bestimmung Abwasser dargestellt, um ein Versickerungsbecken zu ermöglichen. In seiner Sitzung am 15.12.2022 hat der Rat beschlossen, den vorliegenden Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Ortschaft Merten gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Als verfügbare Umweltinformation liegt der Umweltbericht mit Beschreibung und Be- wertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: Tiere, Pflanzen und biologi- sche Vielfalt/ Schutzgebiete; Boden und Fläche; Wasser; Luft und Klima; Land- schaftsbild und Erholung; Mensch und menschliche Gesundheit; kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter vor. Eingeflossen in den Umweltbericht ist eine artenschutzrechtliche Prüfung zum Be- bauungsplan Me 18, in der Lebensraumpotentiale abgeschätzt sowie mögliche ar- tenschutzrechtliche Verbotstatbestände (u.a. die Betroffenheit von Bluthänfling, Steinkauz, Wechselkröte und Fledermausfauna) bewertet wurden. Zur Bewertung der Bodenbeschaffenheit und dessen Versickerungsfähigkeit liegt eine Geohydro- geologische Beurteilung zur Versickerungsfähigkeit und eine Baugrund- und Grün- dungsbeurteilung vor. Weiterhin floss in den Umweltbericht ein Archäologisches Gut- achten (Qualifizierte Prospektion) und darauf aufbauend eine Sachverhaltsermittlung zum Plangebiet des Bebauungsplanes Me 18 mit ein. Des Weiteren liegen noch umweltbezogene Stellungnahmen von Bürgern, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Schutzgütern: Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt/ Schutzgebiete; Wasser; Landschaftsbild und Erholung; Mensch und menschliche Gesundheit; kulturelles Erbe vor. Die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 10. Änderung des Flächennutzungspla- nes mit Begründung und der wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen erfolgt in der Zeit vom 23.01. bis 24.02.2023 einschließlich bei der Stadtverwaltung Bornheim, Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt, auf dem Flur zwischen Zimmer 401 – 414, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, während der Besuchszeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr. Auskünfte erhalten Sie in Zimmer 405, 407, 409, 411 oder 414. Darüber hinaus können die Planunterlagen im Internet unter www.bornheim.de ein- gesehen werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen insbesondere schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der weiteren Beschlussfassung über die Flächennut- zungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Über die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen entscheidet die Stadt Bornheim und teilt das Ergebnis mit. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt- Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rah- men der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Auf die beiliegende Übersichtskarte, die den Änderungsbereich grob darstellt, wird hingewiesen. Bornheim, den 29.12.2022 Stadt Bornheim In Vertretung (Schier) Erster Beigeordneter http://www.bornheim.de/

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Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN · Servatiusweg 19-23 · 53332 Bornheim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stadtratsfraktion Bornheim Tina Görg-Mager Fraktionsvorsitzende Dr. Kuhn, Arnd Fraktionsvorsitzender Fraktionsgeschäftsstelle Servatiusweg 19-23, 53332 Bornheim Tel.: +49 (22 22) 94 55 40 gruene@rat.stadt-bornheim.de www.gruene-bornheim.de www.gruene-bornheim.de Sehr geehrte Frau Dr. Jahn, wir bitten Sie, den folgenden Punkt auf die Tagesordnung der nächsten Ausschusssitzung des UKLWN zu nehmen: Antrag: Vorstellung der „Pilot-Gewässerkooperation Rhein-Sieg-Kreis“ Die Verwaltung wird beauftragt Die Fachberaterin im „Pilot-Gewässerprojekt Rhein-Sieg-Kreis“ in einer nächsten UKLWN Sitzung zur Vorstellung des Projektes einzuladen. Begründung: Ende März 2021 erhielt der Rhein-Sieg-Kreis den Zuschlag vom NRW-Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz für die Region „Alfter, Bornheim, Rheinbach, Swisttal und Meckenheim“ als eine von landesweit vier ausgewählten Regionen ein Pilot-Projekt zur Gewässerkooperation durchzuführen. Als Grundvorrausetzung wurde dazu formal bei der Landwirtschaftskammer zum 1.April 2022 eine geförderte Vollzeitstelle mit einer landwirtschaftlichen Fachberaterin besetzt, die die Beratung der zukünftigen Kooperationsbetriebe übernimmt. In Gesprächen zwischen Landwirtschaftskammer, Rhein-Sieg-Kreis und Erftverband wurden Schwerpunktbereiche für die Beratung definiert und eine Abgrenzung z.B. zu bestehenden Beratungen von Trinkwasserkooperationen beschrieben. Eine der zentralen Aufgabe der Pilot-Gewässerkooperation ist die Erarbeitung von Maßnahmen zur Minimierung der Nitrateinträge in die Gewässer der betrachteten Region. Darüber hinaus soll die Öffentlichkeitsarbeit in Form von Veranstaltungen und schriftlichen Informationen verstärkt werden. Noch offen waren Fragen inwieweit über die Finanzierung der Vollzeitstelle weitere Projektfördermittel des Landes erhalten werden können. gez. Dr. Arnd J. Kuhn und Fraktion „Bündnis‘90/Die Grünen“ Bornheim, 12. Januar 2023 An die Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt, Klima, Landwirtschaft, Wald und Natur Frau Dr. Gabriele Jahn In Kopie an die Herren Bürgermeister Christoph Becker und Dr. Wolfgang Paulus sowie an das Ratsbüro

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Bekanntmachung Sitzung des Rates der Stadt Bornheim am Donnerstag, 26.01.2023, 18:00 Uhr, im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2 Bornheim, den 13.01.2023 Am Donnerstag, 26.01.2023, 18:00 Uhr, findet im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, die nächste Sitzung des Rates der Stadt Bornheim mit folgender Tages- ordnung statt: TOP Inhalt Vorlage Nr. Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin 2 Einwohnerfragestunde 3 Entgegennahme der Niederschrift Nr. 114/2022 vom 15.12.2022 4 Aufhebung der Satzung über die Erhebung der Wettbürosteuer in der Stadt Bornheim (Wettbürosteuersatzung) 036/2023-2 5 Ordnungsbehördliche Verordnung zur Einrichtung einer Glasverbotszo- ne (HFA 12.01.2023) 037/2023-3 6 Ergänzungswahlen zu Ausschüssen 030/2023-1 7 Mitteilung / Halbjahresbericht des Bürgermeisters (Bereich Rat, öffent- lich) 027/2023-1 8 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 042/2023-1 9 Anfragen mündlich Nicht öffentliche Sitzung 10 Mitteilung über Vergaben zwischen 25.000 € - 100.000 € ab dem 23.11.2022 057/2023-1 11 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 043/2023-1 12 Anfragen mündlich Bitte beachten Sie zur Teilnahme an der Sitzung die aktuell geltende Coronaschutzverord- nung. Das Tragen einer Maske ist freiwillig. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Bekanntmachung Sitzung des Rates der Stadt Bornheim am Donnerstag, 26.01.2023, 18:00 Uhr, im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2 Bornheim, den 13.01.2023 Am Donnerstag, 26.01.2023, 18:00 Uhr, findet im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, die nächste Sitzung des Rates der Stadt Bornheim mit folgender Tages- ordnung statt: TOP Inhalt Vorlage Nr. Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin 2 Einwohnerfragestunde 3 Entgegennahme der Niederschrift Nr. 114/2022 vom 15.12.2022 4 Aufhebung der Satzung über die Erhebung der Wettbürosteuer in der Stadt Bornheim (Wettbürosteuersatzung) 036/2023-2 5 Ordnungsbehördliche Verordnung zur Einrichtung einer Glasverbotszo- ne (HFA 12.01.2023) 037/2023-3 6 Ergänzungswahlen zu Ausschüssen 030/2023-1 7 Mitteilung / Halbjahresbericht des Bürgermeisters (Bereich Rat, öffent- lich) 027/2023-1 8 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 042/2023-1 9 Anfragen mündlich Nicht öffentliche Sitzung 10 Mitteilung über Vergaben zwischen 25.000 € - 100.000 € ab dem 23.11.2022 057/2023-1 11 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 043/2023-1 12 Anfragen mündlich Bitte beachten Sie zur Teilnahme an der Sitzung die aktuell geltende Coronaschutzverord- nung. Das Tragen einer Maske ist freiwillig. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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2. Dezember 2015 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenallee 31, Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbereich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - so- genannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 02.12.2015, 18 Uhr Stadtrat Donnerstag, 03.12.2015, 18 Uhr Einwohnerversammlung zum Bebauungsplan Bo 18 in der Ortschaft Bornheim Mittwoch, 09.12.2015, 18.30 Uhr Kinder- und Jugendparlament Donnerstag, 10.12.2015, 18 Uhr, im Raum 1.21 des Jugend- amts der Stadt Bornheim, Brunnenallee 31 Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Alle Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich und fin- den im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet un- ter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Öffentliche Bekanntmachung der 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Bornheim für die Haushaltsjahre 2015/2016 Aufgrund des § 81 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 495), hat der Rat der Stadt Born- heim mit Beschluss vom 05.11.2015 folgende 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung vom 31.03.2015 erlassen: § 1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden § 2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in 2015 von 9.094.838 EUR um 18.580.310 EUR erhöht und damit auf 27.675.148 EUR festgesetzt 2016 von 7.457.281 EUR um 6.685.971 EUR erhöht und damit auf 14.143.252 EUR festgesetzt. § 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren er- forderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in 2016 von 8.756.000 EUR um 10.540.000 EUR erhöht und damit auf 19.296.000 EUR festgesetzt. Der Wert für 2015 bleibt unverändert. § 4 Die Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage auf Grund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird ge- genüber der bisherigen Festsetzung in 2015 in Höhe von 13.469.097 EUR um 1.812.720 EUR gemindert und damit auf 11.656.377 EUR festgesetzt 2016 in Höhe von 10.965.347 EUR um 501.302 EUR erhöht und damit auf 11.466.649 EUR festgesetzt. § 5 Der bisher festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird nicht geändert. § 6 Die Steuersätze werden nicht geändert. § 7 Die Regelungen werden nicht geändert. § 8 Die Regelungen werden nicht geändert. Bekanntmachungsanordnung: Vorstehende 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Bornheim für die Jahre 2015 und 2016 mit ihren Anlagen mache ich hiermit öffentlich bekannt. Die Nachtragssatzung mit ihren Anlagen ist gemäß § 80 Abs. 5 GO dem Landrat des Rhein-Sieg-Kreises als untere staatliche Verwaltungsbehörde mit Schreiben vom 09.11.2015 angezeigt worden. Die nach § 75 Abs. 4 GO erforderliche Genehmigung der Verringerung der Rücklage und die nach § 76 GO erforderliche Genehmigung des Haushaltssicherungskonzepts sind vom Landrat des Rhein-Sieg-Kreises als untere staatliche Verwaltungsbehörde mit Verfügung vom 23.11.2015 erteilt worden. Die vorstehende 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Bornheim für die Jahre 2015 und 2016 und das Haushaltssi- cherungskonzept liegen zur Einsichtnahme bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses im Rathaus der Stadt Bornheim, Zimmer 459, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim während der Öffnungszeiten öffentlich aus und sind unter der Adresse www.stadt- bornheim.de im Internet verfügbar. Hinweis: Ich weise darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen Satzungen nach Ab- lauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt; b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden; c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bornheim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 25.11.2015 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Serva- tiuscenter, Servatiusweg 19- 23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de ABB nach Vereinbarung Paul Breuer Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 04 0 151 / 722 11 101 Fax: 0 22 36 / 9 29 16 74 E-Mail: bornheimer123@ yahoo.de 24 Stunden-Hotline für Störungen der Wasserver- sorgung, Abwasserbeseiti- gung und Straßenbeleuch- tung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kosten- lose Beratungstermine im Rathaus, Raum 901, am 17. Dezember 2015, 14 - 17:30 Uhr. Anmeldung erforderlich bei Manuela Domschat, Stadt Bornheim: Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: energieberatung@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Amtliche Bekanntmachungen Der Winter steht wieder vor der Tür. Nachts sinken die Tempe- raturen bereits auf den Gefrierpunkt, sodass es auch morgens noch glatt sein kann. Vor diesem Hintergrund weist die Stadt Bornheim darauf hin, dass die Winterwartung der Fahrbahnen zwar meist Sache der Stadt ist, zur Winterwartung der Gehwege jedoch die Grundstückseigentümer und Anlieger verpflichtet sind. Das heißt, dass bei Schneefall geräumt und bei Glätte zu- sätzlich gestreut werden muss. Laut Straßenreinigungssatzung sind Anlieger angehalten, den Schnee, der zwischen 7 und 20 Uhr fällt, unverzüglich nach Ende des Schneefalls zu räumen und Glätte unmittelbar nach ihrem Entstehen zu beseitigen. Setzen Schneefall und Glätte erst nach 20 Uhr ein, ist beides werktags bis 7 sowie sonn- und feiertags bis 9 Uhr zu entfernen. Wie die meisten anderen Kommunen bittet auch die Stadt Bornheim darum, mit abstumpfenden Mitteln wie Sand oder Granulat zu streuen. Dabei sollte nach Möglichkeit auf um- weltfreundliches Streugut zurückgegriffen werden. Empfohlen werden vom Umweltbundesamt getestete Produkte, die mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel – weil salzfrei“ versehen sind. Nur in besonderen Gefahrensituationen – etwa bei Eisre- gen oder Strecken mit starkem Gefälle – lässt die Straßenreini- gungssatzung auch den Einsatz von auftauenden Mitteln, also Salz, zu. In keinem Fall dürfen Baumscheiben und begrünte Flächen mit Salz bestreut werden. Auf ihnen darf auch kein salz- haltiger Schnee gelagert werden, da er Bäume und Sträucher schädigt. Darüber hinaus zieht das Salz über die Kanalisation die biologische Stufe der Kläranlagen in Mitleidenschaft und belastet somit die Gewässer. Wird der Reinigungspflicht fahrlässig oder gar vorsätzlich nicht nachgekommen, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 500 Euro geahndet werden kann. Fragen zum Thema „Streusalz“ und anderen Umweltthe- men beantwortet das Umwelt- und Grünflächenamt der Stadt Bornheim unter 02222/945-310. Frost und Schnee: Gehwege mit abstumpfenden Mitteln streuen die bisherigen festgesetzten Gesamtbeträge erhöht um vermindert um und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. Nachtrag festgesetzt auf die bisherigen festgesetzten Gesamtbeträge erhöht um vermindert um und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. Nachtrag festgesetzt auf EUR EUR EUR EUR Ergebnisplan Erträge 82.156.496 3.129.000 388.800 84.896.696 84.686.434 3.184.700 1.068.000 86.803.134 Aufwendungen 95.625.593 1.198.980 271.500 96.553.073 95.651.781 2.635.002 17.000 98.269.783 Finanzplan aus laufender Verwaltungstätigkeit Einzahlungen 77.067.574 3.129.000 388.800 79.807.774 79.581.601 3.112.000 1.068.000 81.625.601 Auszahlungen 84.959.083 1.003.680 271.500 85.691.263 85.240.589 2.261.902 17.000 87.485.491 aus Investitionstätigkeit Einzahlungen 4.469.720 4.469.720 5.127.700 5.127.700 Auszahlungen 12.347.358 18.580.310 30.927.668 12.014.781 10.090.000 1.950.000 20.154.781 aus Finanzierungstätigkeit Einzahlungen 11.578.197 18.580.310 30.158.507 7.457.281 6.685.971 14.143.252 Auszahlungen 6.460.372 21.000 6.481.372 6.124.237 45.000 6.169.237 2015 2016 Zum Bürgergespräch über „Flüchtlinge in Bornheim und ihre Unterbringung und Betreuung in Kardorf“ lädt die Stadt Born- heim am Montag, 7. Dezember 2015, um 19:30 Uhr in das katho- lische Pfarrheim St. Joseph in der Travenstraße 11 in Kardorf ein. Thema ist die Übergangseinrichtung, die in Kardorf vorgesehen ist, und das Miteinander von Kardorfern und Flüchtlingen. Ne- ben Bürgermeister Wolfgang Henseler und Sozialdezernent Mar- kus Schnapka nimmt auch Ortsvorsteher Herbert Gatz teil. Bürgergespräch zur Unterbringung von Flüchtlingen in Kardorf 2. Dezember 2015 Stadt Bornheim Bürgerinformation Aufgrund eines formalen Fehlers wird nachfolgender Bebauungsplan erneut öffentlich bekannt gemacht: Bebauungsplan Me 15.3 in der Ortschaft Merten, Satzungsbeschluss, Inkrafttreten Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 18.06.2015 den nachfol- genden Beschluss gefasst: „Der Rat beschließt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Me 15.3 in der Ortschaft Merten einschließlich der vorliegenden textlichen Festsetzungen und der vorliegenden Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung.“ Der Bebauungsplanbereich wird begrenzt: im Norden durch die Grundstücks- grenze des Fachmarktzentrums, in Verlängerung zum Kreisverkehrsplatz an der Bonn-Brühler-Straße (Landesstraße 183), im Osten durch die Bonn-Brüh- ler-Straße (L 183), im Süden durch eine Parallele von rd. 30,0 m zur geplanten 6 m breiten, öffentlichen Erschließungsfläche und im Westen durch die Ver- längerung der westlichen Grundstücksgrenze des Flurstücks 99 nach Norden und die östlichen Grundstücksgrenzen des Flurstücks 175. Der Bebauungsplan Me 15.3 in der Ortschaft Merten mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach §10 Abs. 4 BauGB kann während der Dienststunden im Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt der Stadtverwaltung Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Me 15.3 in der Ortschaft Merten gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Be- kanntmachung vom 23.09.2004 (BGBL. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Der vorstehende Satzungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hinweise: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 BauGB 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verlet- zung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplanes und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvor- ganges, unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntma- chung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind. Ferner wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des Absat- zes 4 BauGB hingewiesen. Danach kann der Entschädigungsberechtig- te Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 Baugesetzbuch bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädi- gung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschä- digungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die zuvor bezeichneten Vermögensnachteile ein- getreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Weiter wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes An- zeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht wor- den, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet wor- den, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 27.11.2015 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Amtliche Bekanntmachungen verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim

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26. August 2015 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenallee 31, Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbereich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - so- genannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an: CDU nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 540 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Anschrift: Servatiusweg 19-23 Gebäude C, 2. OG Telefon: 0 22 22 / 99 56 355 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 27 / 90 99 377 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de ABB nach Vereinbarung Paul Breuer Anschrift: St.-Georg-Str. 20, Telefon: 0 22 22 / 99 56 404 0 151 / 722 11 101 Fax: 0 22 36 / 9 29 16 74 E-Mail: bornheimer123@ yahoo.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Anschrift: Servatiusweg 19-23, Gebäude C Telefon: 0 22 22 / 99 56 401 E-Mail: milebo@web.de 24 Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kosten- lose offene Sprechstunde im Rathaus, Raum 553, am 17. September 2015, 14 - 17:30 Uhr. Ansprechpartner bei der Stadt Bornheim: Manuela Domschat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: energieberatung@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Haupt- und Finanzausschuss Dienstag, 01.09.2015, 18 Uhr Jugendhilfeausschuss Mittwoch, 02.09.2015, 18 Uhr Rechnungsprüfungsausschuss Donnerstag, 03.09.2015, 18 Uhr Kinder- und Jugendparlament Donnerstag, 03.09.2015, 18 Uhr im Raum 1.21 des Jugendamts der Stadt Bornheim, Brunnenallee 31 Umweltausschuss Dienstag, 08.09.2015, 18 Uhr Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 09.09.2015, 18 Uhr Stadtrat Donnerstag, 10.09.2015, 18 Uhr Die nächsten Sitzungen Die Sitzungen sind öffentlich und finden im Ratssaal des Born- heimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Wei- tere Informationen (Tagesordnung und Sitzungsunterlagen) gibt es auf der Internetseite der Stadt Bornheim (www.bornheim.de) direkt unter session.stadt-bornheim.de. Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Rats der Stadt Bornheim am Donnerstag, 10.09.2015, 18 Uhr, im Ratssaal des Rathauses Bornheim Am Donnerstag, 10.09.2015, 18 Uhr, findet im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, die nächste Sitzung des Rates der Stadt Bornheim mit folgender Tagesordnung statt: TOP Inhalt Vorlage Nr. Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schrift- führerin 2 Einwohnerfragestunde 3 Entgegennahme der Niederschriften über die Sitzungen Nr. 35/2015 vom 07.05.2015 und Nr. 44/2015 vom 18.06.2015 4 Bebauungsplan Me 15.2 – 1. Änderung in der Ortschaft Merten; Ergebnis der Offenla- ge; Satzungsbeschluss (StEA 19.08.2015) 390/2015-7 5 Bebauungsplan He 35 in der Ortschaft Hersel, Beschluss zur Aufstellung (StEA 09.09.2015) 471/2015-7 6 Sachstand bei der Aufnahme und der Unter- bringung von Flüchtlingen 478/2015-5 7 3. Änderung der Geschäftsordnung des Ra- tes der Stadt Bornheim (HFA 01.09.2015) 378/2015-1 8 Wahl zur Vertretung der Stadt Bornheim in der Verbandsversammlung des Zweckver- bands Kommunale Informationsverarbeitung „civitec“ 413/2015-1 9 Aufhebung kw-Vermerk im Stellenplan (HFA 01.09.2015) 458/2015- 11 10 Beteiligungsbericht 2014 (HFA 01.09.2015) 409/2015-2 11 Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2014, Beschluss über die Behandlung des Jahresfehlbetrags und Ent- lastung des Bürgermeisters 411/2015-2 12 Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung 2015/2016 einschließlich der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts (HSK) bis 2024 421/2015-2 13 Ergänzungswahlen zum Ausschuss für Schu- le, Soziales und demographischen Wandel 479/2015-1 14 Antrag der FDP-Fraktion vom 10.07.2015 betr. Vorbereitung und Durchführung von Einwohnerversammlungen 404/2015-1 15 Antrag der SPD-Fraktion vom 14.07.2015 (Eingang 15.07.2015) betr. Einrichtung einer Stelle zur Eruierung von Förderprojekten und Fördermaßnahmen 416/2015- 11 16 Antrag der FDP-Fraktion vom 15.07.2015 betr. Bauhof-Kooperation mit der Gemeinde Alfter 417/2015-1 17 Mitteilungen mündlich und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 18 Anfragen mündlich Nicht-öffentliche Sitzung 19 Beschlussfassung über die Zulässigkeit des Bauvorhabens – Errichtung eines Reiterhofs am Brombeerweg in Roisdorf – gemäß § 54 Abs. 3 Satz 2 GO NRW im Rahmen der Beanstandung des Beschlusses des Aus- schusses für Stadtentwicklung zu Vorlage- Nr. 184/2015 481/2015-1 20 Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜ- NEN vom 17.08.2015 betr. Unterbringung von Flüchtlingen in der Stadt Bornheim 477/2015-5 21 Mitteilung über Vergaben zwischen 25.000 € und 50.000 € brutto vom 22.05. bis zum 10.08.2015 345/2015-1 22 Mitteilung betr. Verlängerung des bestehen- den Vertrags über den Winterdienst und die Sommerreinigung an städtischen Liegen- schaften 452/2015-6 23 Mitteilungen mündlich und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 24 Anfragen mündlich Bornheim, den 24.08.2015 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Das Jugendamt der Stadt Bornheim sucht Pflegeeltern aus un- terschiedlichen Kulturkreisen für Kinder, deren Eltern krank, in ihrer Erziehungsfähigkeit eingeschränkt oder überfordert sind. Die Pflegeeltern bieten dem Kind eine Zeitlang oder auf Dauer ein ergänzendes Zuhause und geben ihm Geborgenheit, Anerkennung und Zuwendung. Der Kontakt des Kindes zu sei- ner Familie bricht dabei in der Regel nicht ab, sondern wird durch individuell vereinbarte Besuche aufrechterhalten. Wer sich die Aufnahme eines Kindes vorstellen kann, nimmt an einem Vorbereitungsseminar teil. Darin behandeln Mit- arbeiter des Jugendamts z.B. rechtliche Voraussetzungen, Rahmenbedingungen und insbesondere das Hineinfühlen in die Situation der Kinder, die ihre Familie verlassen mussten. Auch nach der Aufnahme des Kindes werden die Pflegeeltern weiterhin von Fachkräften begleitet. Das Bornheimer Jugend- amt kooperiert dabei mit den Jugendämtern der Städte Me- ckenheim und Rheinbach sowie dem Jugendhilfezentrum des Rhein-Sieg-Kreises für Alfter, Wachtberg und Swisttal. Interessenten sind herzlich eingeladen zu einem unverbind- lichen Informationsabend am Dienstag, 15. September 2015, um 19.30 Uhr im Jugendamt der Stadt Bornheim, Brun- nenallee 31, 53332 Bornheim. Ansprechpartnerinnen sind Beate Vitus unter 02222/9437-5413 oder Silke Kirsch unter 02222/9437-5465. Sie möchten eine Fahrgemeinschaft bilden? Dann nutzen Sie den neuen Online-Service der Stadtverwaltung: Auf „Mitfahren.Bornheim“ können sich Bornheimer Bürger ihren täglichen Arbeitsweg mit anderen Pendlern teilen und dadurch Geldbeutel und Umwelt schonen. Sie finden das Portal unter http://mitfahren.bornheim.de oder auf der städtischen Homepage unter „Rathaus“ / „Mitfahren.Bornheim“. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro unter Tel. 02222/945-555 oder mitfahren.bornheim@stadt-bornheim.de. Öffentliche Bekanntmachung der Wahl der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Bornheim II Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 18.06.2015 Herrn Andreas Große-Kleffmann, Sebastianusweg 14, 53332 Bornheim, als Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Bornheim II gewählt. Der Schiedsamtsbezirk Bornheim II umfasst die Ortschaften Bornheim, Brenig, Dersdorf, Roisdorf und Waldorf. Die Wahl wurde durch die Direktorin des Amtsgerichts Bonn am 30.07.2015 bestätigt. Bornheim, den 14.08.2015 Stadt Bornheim In Vertretung gez. Manfred Schier, Erster Beigeordneter Pflegeeltern gesucht Info-Abend im Bornheimer Jugendamt

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25. November 2015 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenallee 31, Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbereich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - so- genannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Verwaltungsrat des Stadtbetriebs Bornheim -AöR- Mittwoch, 25.11.2015, 18 Uhr Betriebsausschuss Donnerstag, 26.11.2015, 18 Uhr Fachausschuss „Volkshochschule“ Donnerstag, 26.11.2015, 18 Uhr, im VHS-Gebäude, Raum 2, Alter Weiher 2, Bornheim-Roisdorf Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 02.12.2015, 18 Uhr Stadtrat Donnerstag, 03.12.2015, 18 Uhr Einwohnerversammlung zum Bebauungsplan Bo 18 in der Ortschaft Bornheim Mittwoch, 09.12.2015, 18.30 Uhr Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Alle Sitzungen sind öffentlich und finden im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Rats der Stadt Bornheim am Donnerstag, 03.12.2015, 18 Uhr, im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2 GEÄNDERTE TAGESORDNUNG Am Donnerstag, 03.12.2015, 18 Uhr, findet im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, die nächste Sitzung des Rats der Stadt Born- heim mit folgender Tagesordnung statt: TOP Inhalt Vorlage Nr. Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schrift- führerin 2 Einwohnerfragestunde 3 Gemeinsame Initiative aller Fraktionen bzgl. Forderungen an Bund und Land zur Flüchtlingsunterbringung sowie Festlegung eigener Anforderungen 671/2015- BM 4 Wasserversorgungskonzept für die Stadt Bornheim (BA 26.11.2015) 617/2015-1 5 10. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Wasserversorgung und den Anschluss an die öffentliche Wasserversor- gungsanlage – Wasserversorgungssatzung – der Stadt Bornheim vom 24.10.2001 (BA 26.11.2015) 624/2015-2 6 Wirtschaftsplan 2016 für das Wasserwerk der Stadt Bornheim (BA 26.11.2015) 616/2015- SBB 7 7. Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Bornheim 670/2015-1 8 Bebauungsplan Ro 21 in der Ortschaft Rois- dorf; Aufstellungsbeschluss (StEA 02.12.2015) 650/2015-7 9 Bebauungsplan Se 23 – Aufstellungsbe- schluss Straßenbebauungsplan (StEA 02.12.2015) 622/2015-7 10 1. Änderung des Bebauungsplans Ka 03 in der Ortschaft Kardorf; Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Unterrichtung der Öffent- lichkeit (StEA 02.12.2015) 565/2015-7 11 2. Änderung der Satzung über die Straßen- reinigung in der Stadt Bornheim (Straßen- reinigungssatzung) vom 15.12.2006 (StEA 02.12.2015) 644/2015-9 12 Weitergabe von Krediten an die StadtBetrieb Bornheim AöR und die Stromnetz Bornheim GmbH & Co. KG (HFA 19.11.2015) 556/2015-2 13 Bau Übergangswohnheim in Walberberg, Ackerweg – Dachkonstruktion und Fassa- dengestaltung (ASS 11.11.2015) 587/2015-6 14 Richtlinien der Stadt Bornheim zur Förde- rung der Inklusion in Bildungseinrichtungen (ASS 11.11.2015) 462/2015- INK 15 Gesetzesentwurf zur geplanten Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Flücht- lingen 666/2015-4 16 Gesetz zur Neuregelung des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophen- schutzes 500/2015-3 17 Verkaufsoffene Sonntage im Stadtgebiet Born- heim im Jahr 2016 658/2015-3 18 Aktuelle Information zur Aufnahme von Flüchtlingen 654/2015-5 19 Ergänzungswahlen zu Ausschüssen 583/2015-1 20 Antrag auf Entlassung aus dem Beamtenver- hältnis 669/2015- 11 21 Gemeinsamer Antrag der Fraktion CDU, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und FDP vom 05.11.2015 betr. Ausschreibung der Stelle eines Beigeordneten 652/2015- 11 22 Antrag der CDU-Fraktion vom 02.11.2015 betr. Gesundheitsversorgung von Asylbe- werberinnen und Asylbewerbern 638/2015-1 23 Mitteilung zur Einführung der Gesundheits- karte für Flüchtlinge (ASS 11.11.2015) 635/2015-1 24 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 661/2015-1 25 Anfragen mündlich Nicht-öffentliche Sitzung 26 Beteiligung der Stadt Bornheim an der Stromnetz Bornheim GmbH & Co. KG 636/2015-2 27 Unterbringung von Flüchtlingen 660/2015-5 28 Vergaben im Zusammenhang mit der Unter- bringung von Flüchtlingen (Rat 05.11.2015, Ass 11.11.2015) 582/2015-5 29 Vergabe des Auftrags für Sicherheitsdienst- leistungen für die Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in der Turnhalle der Grund- schule Bornheim 645/2015-1 30 Vergabe des Auftrags für Sicherheitsdienst- leistungen in der Notunterkunft Am Ühlchen 17 646/2015-1 31 Vergabe des Auftrags für Schreinerarbeiten in der Kindertagesstätte Walberberg 653/2015-1 32 Mitteilung über Vergaben zwischen 25.000 € und 50.000 € brutto vom 02.10. bis zum 02.11.2015 566/2015-1 33 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 662/2015-1 34 Anfragen mündlich Bornheim, den 18.11.2015 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Serva- tiuscenter, Servatiusweg 19- 23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de ABB nach Vereinbarung Paul Breuer Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 04 0 151 / 722 11 101 Fax: 0 22 36 / 9 29 16 74 E-Mail: bornheimer123@ yahoo.de 24 Stunden-Hotline für Störungen der Wasserver- sorgung, Abwasserbeseiti- gung und Straßenbeleuch- tung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kosten- lose Beratungstermine im Rathaus, Raum 901, am 17. Dezember 2015, 14 - 17:30 Uhr. Anmeldung bei Manuela Domschat, Stadt Bornheim: Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: energieberatung@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Amtliche Bekanntmachungen Die Stadt Bornheim weist darauf hin, dass das Eisenbahn- Bundesamt (EBA) im Rahmen der Lärmaktionsplanung an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes die zweite Phase der Öf- fentlichkeitsbeteiligung gestartet hat. Ab sofort können Bürge- rinnen und Bürger unter www.laermaktionsplanung-schiene. de eine Rückmeldung zur 1. Phase, zum bereits veröffentlichten „Pilot-Lärmaktionsplan Teil A“ und zu vorhandenen Lärmmin- derungsmaßnahmen geben. Bis zum 15. Dezember 2015 kann man den Fragebogen online ausfüllen oder auch ausdrucken und mit der Post an das Eisen- bahn-Bundesamt, Heinemannstraße 6, 53175 Bonn, schicken. Die Ergebnisse fließen als Auswertung in den „Pilot-Lärmakti- onsplan Teil B“ ein. Teil A ist bereits unter www.eba.bund.de/ lap abrufbar und kann als Druckversion beim Eisenbahn-Bun- desamt angefordert werden. Beide Teile zusammen bilden den vollständigen Pilot-Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahn- strecken des Bundes. In Bornheim sind die Anwohner der Orte Bornheim, Roisdorf und Sechtem vom Lärm der Haupteisenbahnstrecken des Bundes betroffen. Zur Lärmsanierung bereitet die Deutsche Bahn derzeit – parallel zur Lärmaktionsplanung des Eisenbahn- Bundesamts – erste Schritte vor. Im Rahmen der freiwilligen Lärmsanierung sollen mittelfristig entsprechende Maßnahmen erfolgen, soweit die Fördervoraussetzungen erfüllt werden. Weitere Informationen zur Lärmaktionsplanung in Bornheim sind auf www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Umwelt, Agenda und Fairtrade“, „Umwelt in Bornheim“, „Lärm“ abrufbar. Lärmaktionsplan der Bahn Bornheim, Roisdorf und Sechtem: Öffentlichkeit wird erneut beteiligt

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14. Januar 2015 verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenallee 31, Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbereich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - so- genannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im Internet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Ausschüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an: CDU montags 15 - 17 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis90/ Die Grünen nach Vereinbarung unter 0151 / 20 74 61 04 Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Anschrift: Rathausstraße 2 Telefon: 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 27 / 90 99 377 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de ABB nach Vereinbarung Paul Breuer Anschrift: St.-Georg-Str. 20, Telefon: 0 15 73 / 2 48 39 97 Fax: 0 22 36 / 9 29 16 74 E-Mail: bornheimer123@ yahoo.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Anschrift: Servatiusweg 19-23, Gebäude C Telefon: 0 22 22 / 99 01 03 E-Mail: milebo@web.de 24 Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kos- tenlose offene Sprechstun- de im Rathaus, Raum 553, am 15. Januar 2015, 14 - 17:30 Uhr. Ansprechpartner bei der Stadt Bornheim: Manuela Domschat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: energieberatung@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Umweltausschuss Mittwoch, 14.01.2015, 18 Uhr, Sitzung entfällt! Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 15.01.2015, 9 Uhr, Europaschule Born- heim, Goethestraße 1, Aula, 53332 Bornheim Sport- und Kulturausschuss Dienstag, 20.01.2015, 18 Uhr, Sitzung entfällt! Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 21.01.2015, 18 Uhr, Europaschule Born- heim, Goethestraße 1, Aula, 53332 Bornheim Seniorenbeirat der Stadt Bornheim Donnerstag, 22.01.2015, 16 Uhr, Jugendamt der Stadt Bornheim, Brunnenallee 31, Raum 1.21, 53332 Bornheim Die nächsten Sitzungen Die Sitzungen sind öffentlich. Weitere Informationen (Ta- gesordnung und Sitzungsunterlagen) gibt es auf der In- ternetseite der Stadt Bornheim direkt unter session.stadt- bornheim.de. Dienstag, 27. Januar 2015 Rheinhalle Bornheim-Hersel, Rheinstraße 201 Beginn: 19 Uhr • Eintritt: 20 € Mitwirkende: Alle Bornheimer Tollitäten sowie Top-Karnevalisten u.a. Micky-Brühl-Band, Wicky Junggeburth, Ne kölsche Schutzmann, Bernd Stelter Kartenvorverkauf: Tel. 02222/945-209 Veranstalter: Stadt Bornheim (www.bornheim.de) mit Unterstützung der Vereinsgemeinschaft Hersel/Uedorf Tollitätentreff 2015 Aktuelle Informationen auch im Internet: www.stadt-bornheim.de Hochkarätige Karnevalisten beim Tollitätentreff 2015 Jetzt noch Karten für die Rheinhalle sichern Der traditionelle Tollitätentreff am Dienstag, 27. Januar 2015, in der Rheinhalle Hersel ist auch dieses Jahr wieder mit hoch- karätigen Künstlern aus dem Karneval besetzt: Das Orchester Los Ultimos, De Botzedreese und Ne Knallkopp sorgen für aus- gelassene Stimmung, die KG Treuer Husar von 1925 e.V. und der Tanzcorps Sandhasen Oberlahr beeindrucken durch akro- batische Tanzeinlagen. Außerdem ab 19 Uhr in der Rheinstra- ße 201 dabei: Bernd Stelter, die Micky-Brühl-Band, Ne Kölsche Schutzmann, Wicky Junggeburth und natürlich alle Bornheimer Tollitäten. Eintrittskarten für die beliebte Veranstaltung gibt es für 20 Euro bei Christina Jelen im Bornheimer Rathaus, Zimmer 301, un- ter 0 22 22/94 52 09 oder per E-Mail an christina.jelen@stadt- bornheim.de. Bornheimer Karnevalstermine im Januar 2015 So. 18.01.2015, 11 Uhr Einlass, 12.11 Uhr Beginn, Prinzentref- fen der KG Bornheimer Stadtsoldaten Corps 1997 e.V., Kaiserhalle, Königstraße 58, 53332 Bornheim So. 25.01.2015, 14 Uhr, Kinderkostümfest der Interessenge- meinschaft Roisdorfer Karneval, Festzelt Dorfplatz, Heilgersstraße, 53332 Bornheim-Roisdorf So. 25.01.2015, 11.11 Uhr, Prinzenempfang des Vereins Wid- diger Karneval, Mehrzweckhalle, Römerstraße 5, 53332 Bornheim-Widdig Di. 27.01.2015, 19 Uhr, Tollitätentreff der Stadt Bornheim, Rheinhalle, Rheinstraße 201, 53332 Bornheim- Hersel Fr. 30.01.2015, 14.30 Uhr, Mädchensitzung der katholischen Frauengemeinschaft, anschl. Einlass der Männer, Festzelt Dorfplatz, Heilgersstraße, 53332 Born- heim-Roisdorf Sa. 31.01.2015, 14 Uhr, Kinderkostümfest des Ortsausschus- ses Waldorf, Festzelt am Dorfplatz, Hotel-Restau- rant Dorfbrunnen, Schmiedegasse, 53332 Born- heim-Waldorf Grund- und Hundesteuer Bescheide werden Ende Februar verschickt Die Grund- und Hundesteuerbe- scheide werden in diesem Jahr erst Ende Februar zugestellt. Dies ist not- wendig, da der Rat der Stadt Born- heim über den städtischen Haushalt und die aktuellen Hebesätze für 2015 voraussichtlich in seiner Sit- zung am 4. Februar entscheidet. In den letzten Jahren waren die Steuer- bescheide für das laufende Jahr be- reits Mitte Januar zugestellt worden. Stadt Bornheim lädt zum Energietag 2015 ein Noch kostenlose Ausstellungsplätze frei Zum vierten Energietag lädt die Stadt Born- heim am Sonntag, 22.03.2015, ab 11 Uhr ins Alexander-von-Humboldt-Gymnasium ein. Handel, Handwerk und Versorger aus dem Energiebereich sowie Finanzdienst- leister, Beratungsstellen und Ehrenamtler bieten den Besuchern fundierte und umfas- sende Informationen rund um regenerative Energien und Energieeffizienz. Ergänzend finden ausgewählte Fachvorträge statt. Regionale Firmen oder Dienstleister, die sich beim Bornheimer Energietag präsen- tieren möchten, wenden sich an Sebastian Römer unter 0 22 22/94 53 39, sebastian. roemer@stadt-bornheim.de, oder Dr. Wolf- gang Paulus unter 0 22 22/94 53 08, wolf- gang.paulus@stadt-bornheim.de. Die Aus- stellungsplätze im Forum des Alexander- von-Humboldt-Gymnasiums sind kostenlos, aber begrenzt.

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