Suche

5455 Ergebnisse

Dateien

13. Januar 2016 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenallee 31, Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbereich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - so- genannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 14.01.2016, 18 Uhr Einwohnerversammlung zum Bebauungsplan Se 21 in der Ortschaft Sechtem Mittwoch, 20.01.2016, 18.30 Uhr, Pfarrheim Sechtem, Wiener Straße 2a, 53332 Bornheim-Sechtem Umweltausschuss Donnerstag, 21.01.2016, 18 Uhr Stadtrat Dienstag, 26.01.2016, 18 Uhr Ausschuss für Bürgerangelegenheiten Mittwoch, 27.01.2016, 18 Uhr Jugendhilfeausschuss Donnerstag, 28.01.2016, 18 Uhr Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Born- heim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Serva- tiuscenter, Servatiusweg 19- 23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de 24 Stunden Hotlline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kosten- lose offene Sprechstunde im Rathaus, Raum 901, am 21. Januar 2016, 14 - 17:30 Uhr. Ansprechpartnerin bei der Stadt Bornheim: Manuela Domschat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: energieberatung@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Sondermüll wie Lacke, Lampen oder Leuchtstoffröhren können Bornheimer Bürgerinnen und Bürger am Montag, 25. Januar 2016, kostenlos beim Schadstoffmobil der Rhein-Sieg-Abfallwirt- schaftsgesellschaft (RSAG) abgeben. Es steht von 10 bis 13 Uhr auf dem Parkplatz am Bornheimer Rat- haus und von 14.30 bis 18 Uhr in Waldorf auf der Blumenstraße an der Zufahrt zu den Häusern Nummer 121 bis 129. Die Abgabe der schadstoffhaltigen Abfälle wie zum Beispiel Energiespar- und LED-Lampen, Reste von Putz-, Reinigungs- und Pflanzenschutz- mitteln, Spraydosen oder flüssigen Farben ist kostenlos. Jeden Monat kommt das Schadstoffmobil in zwei Bornheimer Ortschaften, weitere Termine stehen im Internet unter www. bornheim.de unter „Aktuelles“, „Schadstoffmobil“. Zusätzlich nehmen die Entsorgungsanlagen der RSAG in Swisttal-Miel, Troisdorf, Sankt Augustin oder Eitorf jederzeit solche Abfälle entgegen. Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 2500 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Schadstoffmobil kommt nach Bornheim und Waldorf Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Rats der Stadt Bornheim am Dienstag, 26.01.2016, 18 Uhr, im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Am Donnerstag, 26.01.2016, 18 Uhr, findet im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, die nächste Sitzung des Rats der Stadt Bornheim mit folgender Tagesordnung statt: TOP Inhalt Vorlage Nr. Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schrift- führerin 2 Einwohnerfragestunde 3 Entgegennahme der Niederschrift über die Sitzung Nr. 69/2015 vom 05.11.2015 4 Ratsbürgerentscheid zur Wasserversorgung der Stadt Bornheim 010/2016-1 5 Wasserversorgungskonzept für die Stadt Bornheim (BA 26.11.2015, Rat 03.12.2015) 617/2015-1 6 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.12.2015 betr. Aufhebung des Rats- beschlusses zum Ratsbürgerentscheid 003/2016-1 7 Antrag der CDU-Fraktion vom 09.12.2015 betr. Wasserversorgung 008/2016-1 8 Umweltpreis der Stadt Bornheim (UmwA 21.01.2016) 667/2015- 12 9 Bebauungsplan Ro 21 in der Ortschaft Roisdorf; Aufstellungsbeschluss (StEA 02.12.2015, Rat 03.12.2015, StEA 12.01.2016) 650/2015-7 10 Bebauungsplan He 30 in der Ortschaft Her- sel; Aufhebung des Aufstellungsbeschlus- ses; Aufstellungsbeschluss; Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (StEA 12.01.2016) 683/2015-7 11 Bebauungsplan He 31 in der Ortschaft Hersel; Aufhebung des Beschlusses zur Er- weiterung des Plangebiets; Erweiterung des Geltungsbereichs; Beschluss zur frühzeiti- gen Öffentlichkeitsbeteiligung (StEA 12.01.2016) 704/2015-7 12 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Bornheim (Straßenreinigungssatzung) vom 15.12.2006 (StEA 02.12.2015, Rat 03.12.2015, StEA 12.01.2016) 644/2015-9 13 16. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bornheim vom 17.07.1992 015/2016-1 14 Satzung der Stadt Bornheim über die Än- derung der im Flurbereinigungsverfahren Dersdorf getroffenen Festsetzungen vom XX.XX.XXXX (HFA 14.01.2016) 651/2015-7 15 Satzung der Stadt Bornheim über die Än- derung der im Flurbereinigungsverfahren Roisdorf getroffenen Festsetzungen (HFA 14.01.2016) 632/2015-7 16 Aktuelle Informationen zur Aufnahme von Flüchtlingen 049/2016-5 17 Doppelhaushalte für die Haushaltsjahre 2017 bis 2020 (HFA 14.01.2016) 694/2015-2 18 Beteiligung des Rhein-Sieg-Kreises an den Kosten der Verbundschule in Uedorf 036/2016-2 19 Brandsicherheitswachen der Freiwilligen Feuerwehr (HFA 14.01.2016) 011/2016-3 20 Gerätewart für die Freiwillige Feuerwehr (HFA 14.01.2016) 012/2016-3 21 Ergänzungswahlen zu Ausschüssen 004/2016-1 22 Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vom 24.11.2015 betr. Gründung einer Wohnungs- und Grundstückgesellschaft 689/2015- 11 23 Antrag der SPD-Fraktion vom 24.11.2015 (Eingang 25.11.2015) betr. Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft 690/2015- 11 24 Mitteilung betreffend Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) 031/2016-2 25 Anfrage der FDP-Fraktion vom 18.12.2015 betr. Zusammensetzung und Chlor-Behand- lung des WTV-Wassers 033/2016- SBB 26 Große Anfrage der SPD-Fraktion vom 22.12.2015 betr. Presseberichterstattung zur Änderung des Mischverhältnisses von Wahnbachwasser 037/2016- SBB 27 Große Anfrage der UWG-Fraktion vom 29.12.2015 betr. Pressemitteilung über Auf- fälligkeiten in Wahnbachwasser 046/2016- SBB 28 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 047/2016-1 29 Anfragen mündlich Nicht öffentliche Sitzung 30 Unterbringung von Flüchtlingen 050/2016-5 31 Vergaben im Zusammenhang mit der Unter- bringung von Flüchtlingen 054/2016-5 32 Vergabe des Auftrags zur Schadstoffsanie- rung in der Grundschule Waldorf 639/2015-1 33 Vergabe des Auftrags für Trockenbauarbei- ten zur Sanierung der Grundschule Waldorf 640/2015-1 34 Vergabe des Auftrags für Heizungs- und Lüftungsarbeiten zur Sanierung der Grund- schule Waldorf 641/2015-1 35 Vergabe des Auftrags für Sanitärarbeiten zur Sanierung der Grundschule Waldorf 642/2015-1 36 Vergabe des Auftrags für Elektroarbeiten zur Sanierung der Grundschule Waldorf 643/2015-1 37 Vergabe des Auftrags für die Sanierung von Kunststoffsegmenten im Stadion Bornheim 702/2015-1 38 Mitteilung über Vergaben zwischen 25.000 € und 50.000 € brutto ab dem 03.11.2015 637/2015-1 39 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 048/2016-1 40 Anfragen mündlich Bornheim, den 07.01.2016 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 1 MB

Dateien

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN · Servatiusweg 19-23 · 53332 Bornheim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stadtratsfraktion Bornheim Maria-Charlotte Koch Fraktionsvorsitzende Dr. Arnd-Jürgen Kuhn Fraktionsvorsitzender Fraktionsgeschäftsstelle Servatiusweg 19-23, 53332 Bornheim Tel.: +49 (22 22) 94 55 40 gruene@rat.stadt-bornheim.de www.gruene-bornheim.de www.gruene-bornheim.de Vorschlag zur finanziellen Unterstützung des Stadtteilbüros zur Umsetzung von Maßnahmen für Migrant*innen Sehr geehrte Frau Goergen, sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich bitte Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Integrationsausschusses zu setzen: Antrag Der Bürgermeister der Stadt Bornheim wird beauftragt, in der nächsten Ausschusssitzung über die Bereitstellung von Mitteln aus dem verbliebenen Budget des Integrationsausschusses an das Stadtteilbüro zur Durchführung von zusätzlichen Maßnahmen für Migrant*innen, insbesondere für Kinder und Jugendliche, zu beraten. Dazu soll eine verantwortliche und entscheidungsbefugte Vertreterin des Stadtteilbüros in die Ausschusssitzung eingeladen werden, um über konkrete Maßnahmen, deren Konditionen und Umsetzung zu beraten. Bei einem positiven Beschluss für konkrete Maßnahmen sollen dann Mittel in einer ebenfalls zu beschließenden Höhe aus dem vorhandenen Budget bereitgestellt werden. Der Beschluss über die Bereitstellung der Mittel soll noch im Jahr 2022 erfolgen, die Umsetzung von Maßnahmen und damit der konkrete Mittelabruf kann im Jahr 2023, in den ersten beiden Quartalen erfolgen. Dies ist mit dem Kämmerer abzustimmen. Begründung: Die Zahl der Flüchtlinge in Bornheim steigt wieder deutlich an und für die Unterbringung der Geflüchteten muss wieder kurzfristig die Turnhalle der Johann-Wallraf-Grundschule Bornheim genutzt werden. Es ist daher von einem entsprechenden (kurzfristig zu realisierendem) Betreuungsbedarf auszugehen. Das Stadteilbüro führt seit vielen Jahren erfolgreich Maßnahmen und Projekte für Kinder und Jugendliche genauso wir für Erwachsene mit Migrationshintergrund vorrangig im Bornheimer Bornheim, 12. November 2022 An die Vorsitzende des Integrationsausschusses der Stadt Bornheim Frau Dilara Goergen sowie Herrn Bürgermeister Christoph Becker Rathausstraße 2 53332 Bornheim Stadtgebiet durch und verfügt über die entsprechende Expertise sowie ein breites Angebot, das allerdings für den zusätzlichen Bedarf ausgebaut, angepasst und erweitert werden müsste. Die Turnhalle Johann-Wallraf-Grundschule liegt im Einzugsgebiet des Stadteilbüros und würde sich auch daher als durchführende Organisation von Angeboten für Geflüchtete, insbesondere für Kinder und Jugendlichen in der Turnhalle anbieten. Es wurden bereits erste Gespräche mit Frau Schmidt vom Stadtteilbüro geführt, um vorab Interesse und Bereitschaft auszuloten. Das Feedback war grundsätzlich positiv und Frau Schmidt will intern und mit den Partnern besprechen, ob und was überhaupt möglich und ggf. auch kurzfristig machbar wäre. Wir möchten anregen, im Ausschuss über die Bereitstellung von Mitteln aus dem verbliebenen Budget des Integrationsausschusses an das Stadtteilbüro zur Durchführung von Maßnahmen für Kinder und Jugendliche und Erwachsene mit Migrationshintergrund, insbesondere aus der Turnhalle der Johann-Wallraf Grundschule zu beraten und dazu für konkrete Maßnahmen eine verantwortliche Vertreterin des Stadtteilbüros einzuladen. Die Entscheidung über die Vergabe sowie die Höhe der Zuwendung soll dann im nicht- öffentlichen Teil von den Ausschussmitgliedern getroffen werden. Mit freundlichen Grüßen Maria-Charlotte Koch Dr. Arnd Kuhn und die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN · Servatiusweg 19-23 · 53332 Bornheim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stadtratsfraktion Bornheim Maria-Charlotte Koch Fraktionsvorsitzende Dr. Arnd-Jürgen Kuhn Fraktionsvorsitzender Fraktionsgeschäftsstelle Servatiusweg 19-23, 53332 Bornheim Tel.: +49 (22 22) 94 55 40 gruene@rat.stadt-bornheim.de www.gruene-bornheim.de www.gruene-bornheim.de Vorschlag zur finanziellen Unterstützung des Stadtteilbüros zur Umsetzung von Maßnahmen für Migrant*innen Sehr geehrte Frau Goergen, sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich bitte Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Integrationsausschusses zu setzen: Antrag Der Bürgermeister der Stadt Bornheim wird beauftragt, in der nächsten Ausschusssitzung über die Bereitstellung von Mitteln aus dem verbliebenen Budget des Integrationsausschusses an das Stadtteilbüro zur Durchführung von zusätzlichen Maßnahmen für Migrant*innen, insbesondere für Kinder und Jugendliche, zu beraten. Dazu soll eine verantwortliche und entscheidungsbefugte Vertreterin des Stadtteilbüros in die Ausschusssitzung eingeladen werden, um über konkrete Maßnahmen, deren Konditionen und Umsetzung zu beraten. Bei einem positiven Beschluss für konkrete Maßnahmen sollen dann Mittel in einer ebenfalls zu beschließenden Höhe aus dem vorhandenen Budget bereitgestellt werden. Der Beschluss über die Bereitstellung der Mittel soll noch im Jahr 2022 erfolgen, die Umsetzung von Maßnahmen und damit der konkrete Mittelabruf kann im Jahr 2023, in den ersten beiden Quartalen erfolgen. Dies ist mit dem Kämmerer abzustimmen. Begründung: Die Zahl der Flüchtlinge in Bornheim steigt wieder deutlich an und für die Unterbringung der Geflüchteten muss wieder kurzfristig die Turnhalle der Johann-Wallraf-Grundschule Bornheim genutzt werden. Es ist daher von einem entsprechenden (kurzfristig zu realisierendem) Betreuungsbedarf auszugehen. Das Stadteilbüro führt seit vielen Jahren erfolgreich Maßnahmen und Projekte für Kinder und Jugendliche genauso wir für Erwachsene mit Migrationshintergrund vorrangig im Bornheimer Bornheim, 12. November 2022 An die Vorsitzende des Integrationsausschusses der Stadt Bornheim Frau Dilara Goergen sowie Herrn Bürgermeister Christoph Becker Rathausstraße 2 53332 Bornheim Stadtgebiet durch und verfügt über die entsprechende Expertise sowie ein breites Angebot, das allerdings für den zusätzlichen Bedarf ausgebaut, angepasst und erweitert werden müsste. Die Turnhalle Johann-Wallraf-Grundschule liegt im Einzugsgebiet des Stadteilbüros und würde sich auch daher als durchführende Organisation von Angeboten für Geflüchtete, insbesondere für Kinder und Jugendlichen in der Turnhalle anbieten. Es wurden bereits erste Gespräche mit Frau Schmidt vom Stadtteilbüro geführt, um vorab Interesse und Bereitschaft auszuloten. Das Feedback war grundsätzlich positiv und Frau Schmidt will intern und mit den Partnern besprechen, ob und was überhaupt möglich und ggf. auch kurzfristig machbar wäre. Wir möchten anregen, im Ausschuss über die Bereitstellung von Mitteln aus dem verbliebenen Budget des Integrationsausschusses an das Stadtteilbüro zur Durchführung von Maßnahmen für Kinder und Jugendliche und Erwachsene mit Migrationshintergrund, insbesondere aus der Turnhalle der Johann-Wallraf Grundschule zu beraten und dazu für konkrete Maßnahmen eine verantwortliche Vertreterin des Stadtteilbüros einzuladen. Die Entscheidung über die Vergabe sowie die Höhe der Zuwendung soll dann im nicht- öffentlichen Teil von den Ausschussmitgliedern getroffen werden. Mit freundlichen Grüßen Maria-Charlotte Koch Dr. Arnd Kuhn und die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 129 KB

Dateien

CDU-Fraktion Bornheim | Servatiusweg 19-23 | 53332 Bornheim Bornheim wird vor Ort gemacht Sascha A. Mauel Burgwiesenweg 9 53332 Bornheim Mobil:0177-7712761 E-Mail: sascha.mauel@web.de www.cdu-bornheim.de Vorsitzender des Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschuss Herrn Wilfried Hanft Rathausstr. 2 53332 Bornheim Bornheim, 02.11.2022 Antrag auf Erlass des absoluten Halteverbotes auf der Hauptstraße gegenüber des Feuerwehrgerätehauses Walberberg mit entsprechender Markierung Sehr geehrter Herr Hanft, wir bitten um Aufnahme des folgenden Antrags der CDU-Fraktion auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschusses. Beschlussentwurf Der Ausschuss empfiehlt dem Bürgermeister 1. die Einleitung eines straßenverkehrsrechtlichen Anhörverfahrens, 2. den Erlass des absoluten Halteverbotes auf der Hauptstraße in Walberberg gegenüber der Ein-/ Ausfahrt des Feuerwehrgerätehauses Walberberg mit entsprechender Markierung, 3. die dringliche Bearbeitung des Antrags zur Sicherstellung der schnellen Reaktions- und damit der Einsatzfähigkeit der Löschgruppe Walberberg. Begründung Das Feuerwehrgerätehaus Walberberg liegt an der Hauptstraße 82. Die Hauptstraße weist an dieser Stelle eine Breite von etwa 6 Metern auf. Das bei der Feuerwehr Walberberg eingesetzte LF10 weist eine Länge von etwa 7 bis 7,5 Metern auf. Der Raumbedarf für die Ein- und Ausfahrten des Einsatzfahrzeugs ist dementsprechend groß. Trotz allgemein bekanntem Halteverbot gegenüber von Feuerwehrausfahrten, ist dieses an der genannten Stelle weder ausgeschildert noch mit Sperrflächen gekennzeichnet. Seite 2 von 2 Bekannterweise bilden sich auf der Hauptstraße über ihre gesamte Länge mehrere Engstellen, die überwiegend aufgrund der baulichen Situation durch das Abstellen von Kraftfahrzeugen vor den Häusern auf der Straße entstehen. Eine ebensolche Engstelle bildet sich auch gegenüber des Feuergerätehauses Walberberg. Im Falle eines Einsatzes besteht das Risiko, dass aufgrund der gebotenen Eile der Einsatzkräfte ein gegenüber der Ausfahrt abgestelltes Fahrzeug beschädigt werden könnte. In diesem Falle müsste die Einsatzfahrt des betreffenden Einsatzfahrzeugs sofort beendet werden, um sich nicht unerlaubt vom Unfallort zu entfernen. Darüber hinaus müsste der Einsatz durch ein anderes Einsatzfahrzeug einer benachbarten Löschgruppe übernommen werden. In einem Einsatzfall ist bei gegenüber des Feuerwehrgerätehauses abgestellten Fahrzeugen daher bei der Ausfahrt äußerste Vorsicht geboten, was zu einer entsprechenden Verlangsamung beim Ausrücken führt. Vor diesem Hintergrund sowie zur Ermöglichung der freien Fahrt für Einsatzkräfte in unser aller Sinne halten wir ein räumlich begrenztes absolutes Halteverbot gegenüber des Feuerwehrgerätehauses und dessen Kenntlichmachung durch Markierung in dem betreffenden Bereich für angemessen und durchführbar. Parkmöglichkeiten für die Anwohner sind möglicherweise unmittelbar auf dem Grundstück sowie ergänzend bzw. alternativ auf dem Pater-Bertram-Platz in direkter Nähe verfügbar. Uns ist die personelle Situation in der Verwaltung und die Menge der beschlossenen und noch nicht bearbeiteten Anträge selbstverständlich bewusst. Gleichwohl sehen wir aufgrund der sich darstellenden Situation das Gebot der Dringlichkeit und bitten daher um bevorzugte Bearbeitung des Antrags. Vielen Dank vorab. Für die CDU-Fraktion Sascha A. Mauel, Dr. Charlotte von Canstein, Lutz Wehrend und die CDU-Fraktion

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 310 KB

Dateien

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN · Servatiusweg 19-23 · 53332 Bornheim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stadtratsfraktion Bornheim Maria-Charlotte Koch Fraktionsvorsitzende Dr. Arnd-Jürgen Kuhn Fraktionsvorsitzender Fraktionsgeschäftsstelle Servatiusweg 19-23, 53332 Bornheim Tel.: +49 (22 22) 94 55 40 gruene@rat.stadt-bornheim.de www.gruene-bornheim.de www.gruene-bornheim.de Antrag zur Einrichtung eines Integrationspreises Sehr geehrte Frau Goergen, sehr geehrter Herr Bürgermeister ich bitte Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Integrationsausschusses zu setzen: Thema Der Bürgermeister der Stadt Bornheim wird beauftragt, die Einrichtung eines Integrationspreis der Stadt Bornheim zu schaffen, der an Preisträger*innen verliehen wird, die Vorbilder für gelungene Integration und/oder Engagement für das Gelingen von Integration sind. Dies können Einzelpersonen, Gruppen oder Familien sein genauso wie Initiativen, Vereine oder Projekte. Eventuelle Preisgelder sollen aus dem Budget des Integrationsausschusses genommen werden. Begründung: Es leben in Bornheim viele mit internationaler Familiengeschichte, deren Lebenslauf aufzeigt, auf welch vielfältige Weise Integration gelingen kann. Ebenso gibt es in Bornheim Personen und Gruppen, die sich in besondere Weise um die Integration von Menschen kümmern und sie beim Ankommen und Leben in der neuen Heimat unterstützen. Diese meist „stillen Held*innen“, können Vorbild und Ansporn sein für Migrant*innen genauso wie für die aufnehmende Gesellschaft, um das Leben in Deutschland anzupacken und selbst in die Hand zu nehmen bzw. dabei zu unterstützen. Mit einem Integrationspreis soll die Leistung der Preisträger*innen gewürdigt werden und Beispiele für eine gelingende Integration einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt werden. Wir möchten anregen, im Ausschuss über die Idee zur Einrichtung eines Integrationspreises zu beraten und im Falle der Zustimmung die konkrete Ausgestaltung, Taktung, Preissumme und Anzahl der Preisträger zu definieren. Mit freundlichen Grüßen Maria-Charlotte Koch Dr. Arnd Kuhn und die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Bornheim, 01. November 2022 An die Vorsitzende des Integrationsausschusses der Stadt Bornheim Frau Dilara Goergen sowie Herrn Bürgermeister Christoph Becker Rathausstraße 2 53332 Bornheim Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN · Servatiusweg 19-23 · 53332 Bornheim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stadtratsfraktion Bornheim Maria-Charlotte Koch Fraktionsvorsitzende Dr. Arnd-Jürgen Kuhn Fraktionsvorsitzender Fraktionsgeschäftsstelle Servatiusweg 19-23, 53332 Bornheim Tel.: +49 (22 22) 94 55 40 gruene@rat.stadt-bornheim.de www.gruene-bornheim.de www.gruene-bornheim.de Antrag zur Einrichtung eines Integrationspreises Sehr geehrte Frau Goergen, sehr geehrter Herr Bürgermeister ich bitte Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Integrationsausschusses zu setzen: Thema Der Bürgermeister der Stadt Bornheim wird beauftragt, die Einrichtung eines Integrationspreis der Stadt Bornheim zu schaffen, der an Preisträger*innen verliehen wird, die Vorbilder für gelungene Integration und/oder Engagement für das Gelingen von Integration sind. Dies können Einzelpersonen, Gruppen oder Familien sein genauso wie Initiativen, Vereine oder Projekte. Eventuelle Preisgelder sollen aus dem Budget des Integrationsausschusses genommen werden. Begründung: Es leben in Bornheim viele mit internationaler Familiengeschichte, deren Lebenslauf aufzeigt, auf welch vielfältige Weise Integration gelingen kann. Ebenso gibt es in Bornheim Personen und Gruppen, die sich in besondere Weise um die Integration von Menschen kümmern und sie beim Ankommen und Leben in der neuen Heimat unterstützen. Diese meist „stillen Held*innen“, können Vorbild und Ansporn sein für Migrant*innen genauso wie für die aufnehmende Gesellschaft, um das Leben in Deutschland anzupacken und selbst in die Hand zu nehmen bzw. dabei zu unterstützen. Mit einem Integrationspreis soll die Leistung der Preisträger*innen gewürdigt werden und Beispiele für eine gelingende Integration einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt werden. Wir möchten anregen, im Ausschuss über die Idee zur Einrichtung eines Integrationspreises zu beraten und im Falle der Zustimmung die konkrete Ausgestaltung, Taktung, Preissumme und Anzahl der Preisträger zu definieren. Mit freundlichen Grüßen Maria-Charlotte Koch Dr. Arnd Kuhn und die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Bornheim, 01. November 2022 An die Vorsitzende des Integrationsausschusses der Stadt Bornheim Frau Dilara Goergen sowie Herrn Bürgermeister Christoph Becker Rathausstraße 2 53332 Bornheim

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 170 KB

Dateien

CDU-Fraktion Bornheim | Servatiusweg 19-23 | 53332 Bornheim Bornheim wird vor Ort gemacht Dr. med. Helmut Preiß Unterdorfstraße 7 53332 Bornheim Mobil: 0170-7877193 E-Mail: preiss.helmut@gmx.de www.cdu-bornheim.de Ausschusses für Sport, Kultur und Ehrenamt Herrn Michael Söllheim Rathausstraße 2 53332 Bornheim Bornheim, 04.10.2022 Antrag der CDU-Fraktion Erhalt und Denkmalschutz von Grabsteinen Sehr geehrter Herr Söllheim, wir bitten Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung des nächsten Ausschusses für Sport, Kultur und Ehrenamt zu setzen: Beschlussvorschlag Der Bürgermeister beauftragt die Verwaltung 1. zu überprüfen, a. ob es erhaltens- und schützenswerte Grabsteine auf den Friedhöfen der Stadt Bornheim gibt, b. inwieweit diese Grabsteine auch nach Ablauf der Ruhefrist an ihrer ursprünglichen Stelle belassen oder aber an anderer Stelle aufgestellt werden können, c. an welchem Ort diese Grabsteine erhalten werden können. 2. mit den Hinterbliebenen der Verstorbenen der erhaltens- und schützenswerten Grabsteine nach der Überprüfung Kontakt aufzunehmen und sie über das Ergebnis der Überprüfung zu informieren. 3. Grabsteine Bornheimer Ehrenbürgerinnen und Ehrenbürger nach Ablauf der Ruhefrist generell zu erhalten. 4. Grabsteine, die schützenswert sind, unter Denkmalschutz zu stellen. 5. ein Konzept zur Übernahme von Patenschaften für erhaltens- und schützenswerte Grabsteine zu erstellen. Seite 2 von 2 Begründung Friedhöfe sind ein Teil unserer Kulturgeschichte. In vielen Ortsteilen unserer Stadt gibt es Friedhöfe mit teilweise sehr alten Grabstätten und Grabsteinen. Diese haben häufig nicht nur eine besondere Bedeutung für den jeweiligen Ortsteil, sondern sind auch deshalb (denkmal-)schutzwürdig, da sie häufig einen Einblick in das Denken, die Gebräuche und die Kunst eines Dorfes oder eines Ortsteils gewähren. Nach Ablauf der Ruhefrist kommt es nicht selten zu einer Entsorgung des Grabschmuckes und des Grabsteines. Dadurch gehen diese unwiederbringlich verloren. Durch eine Überprüfung der Friedhöfe in Hinsicht auf erhaltens- und schützenswerte Grabsteine kann verhindert werden, dass alte und historisch bedeutsame Kunststücke verschwinden. Diese Überprüfung sollte durch lokal und regional ansässige Heimatforscher unterstützt werden, die um die Bedeutung einzelner Grabsteine wissen. Angesichts der heutigen Begräbniskultur sind selbst Grabsteine aus den 1960er Jahren erhaltens- und schützenswert. Dies und der Erhalt der Grabsteine Bornheimer Ehrenbürgerinnen und Ehrenbürger gewinnt insbesondere vor dem Hintergrund aktueller Überlegungen zum Thema Heimatmuseum eine besondere Bedeutung. Sollte die Überprüfung der Grabsteine ergeben, dass diese erhaltens- oder schützenswert sind, soll mit den Hinterblieben bzgl. des weiteren Vorgehens Kontakt aufgenommen werden, da dies unter Umständen auch nach der Ruhefrist wirtschaftliche Konsequenzen hat. Sollte es seitens der Hinterbliebenen keine Möglichkeit zum Erhalt der Grabsteine geben, könnte diese durch die Übernahme einer Patenschaft erfolgen. Dies kann z.B. ausschließlich die Pflege beinhalten, aber auch – wenn Grabstätte und Grabstein erhalten werden - die kostenfreie Nutzung der Grabstätte nach dem Ableben der Paten. Der Verzicht auf den Erhalt dieser Grabsteine ist in unseren Augen keine Alternative. Vielen Dank vorab. Für die CDU-Fraktion Dr. med. Helmut Preiß, Lutz Wehrend, Sascha A. Mauel

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 360 KB

Dateien

Fraktionsvorsitzender: Hans Gerd Feldenkirchen Straußweg 4, 53332 Bornheim Tel.: 02227-9099377 – Fax: 02227-909427 eMail: kontakt@uwg-bornheim.de UWG/FORUM-Fraktion | Servatiusweg 19 | 53332 Bornheim An Herrn Bürgermeister Christoph Becker Rathausstr. 2 53332 Bornheim Bornheim den 24.11.2022 Antrag der UWG-Fraktion zur Prüfung der Machbarkeit eines Kulturzentrums und Heimatmuseums. Sehr geehrter Herr Bürgermeister Becker, wir bitten Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung des nächsten Haupt- und Finanzausschusses aufzunehmen. Antrag: Der Ausschuss beauftragt den Bürgermeister, 1. alle Aktivitäten welche zum jetzigen Zeitpunkt mit den Projekten Kulturzentrum und Heimatmuseum in der Verwaltung in Zusammenhang stehen, einzufrieren. 2. sobald eine Finanzierung der Projekte, oder eines Projektes, sowohl für die Einrichtung wie auch für den gesamten Betrieb gesichert sind, dies in den zuständigen Ausschüssen zu kommunizieren. Begründung Für die nächsten beiden Haushaltsjahre 2023/24 ist absehbar, dass auf Grund der prekären Haushaltslage der Stadt Bornheim keine finanziellen Mittel für diese freiwilligen Leistungen zur Verfügung stehen werden. Erschwerend kommen noch die augenblicklichen schwierigen Rahmenbedingungen wie, hohe Inflation, steigende Zinsen, Energiekrise, Unterbringung von Flüchtlingen sowie die finanziellen Belastungen durch die Pandemie hinzu. Des Weiteren stehen für die nächsten Jahre wichtige Pflichtaufgaben an, die die volle Aufmerksamkeit der Verwaltung benötigen. Dies sind unter anderem Klimafolgenanpassung sowie Klimaneutralität, Mobilitätswende, Ausbau von erneuerbarer Energie (Windräder, Photovoltaik), OGS- und Schulneubauten und Erweiterungen, Errichtung weiterer Kindertagesstätten, Ertüchtigung unserer Feuerwehrgerätehäuser, Neubau des Schwimmbads. Diese gesamten Maßnahmen werden hohe finanzielle Kraftanstrengungen erfordern, insbesondere aber auch die knappen personellen Ressourcen unserer Verwaltung vollständig in Anspruch nehmen. Mit freundlichen Grüßen Hans-Gerd Feldenkirchen, Dirk König und die Fraktion der UWG Fraktionsgeschäftsstelle Servatiusweg 19 53332 Bornheim Tel: 02222/99 566 345/46 Fax: 02222/99 563 457 kontakt@uwg-bornheim.de www.uwg-bornheim.de mailto:kontakt@uwg-bornheim.de mailto:kontakt@uwg-bornheim.de http://www.uwg-bornheim.de/

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 136 KB

Dateien

CDU-Fraktion Bornheim | Servatiusweg 19-23 | 53332 Bornheim Bornheim wird vor Ort gemacht HILDEGARD HELMES Weiherstraße 1 53332 Bornheim-Merten Mobil: 0176 674 907 99 E-Mail: hildegardhelmes@gmx.de www.cdu-bornheim.de An den Vorsitzenden des Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschusses Herrn Wilfried Hanft 26.10.2022 Bornheim, 07.11.2022 Prüfauftrag zur Umwandlung der TaxiBus-Linie 722 in eine reguläre Buslinie zwischen Sechtem und Wesseling Sehr geehrter Herr Hanft, wir bitten Sie, den folgenden Prüfauftrag auf die Tagesordnung des nächsten Ausschusses am 06.12.2022 zu setzen. Beschlussentwurf Der Bürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ▪ ob und – falls ja – wie die TaxiBus-Linie 722 in eine reguläre Buslinie zwischen Bornheim-Sechtem und Wesseling umgewandelt werden kann ▪ welche Kosten für die Stadt Bornheim entstehen würden. Begründung Nicht nur aus Bornheim, sondern nunmehr aus der Stadt Wesseling wird verstärkt der Wunsch geäußert, die bisherige TaxiBus-Linie 722 zwischen Sechtem und Wesseling in eine regelmäßig verkehrende Buslinie ohne telefonische Voranmeldung umzuwandeln. Für die Stadt Bornheim, insbesondere für Sechtem ist die ÖPNV-Anbindung an Einrichtungen in Wesseling wie das Krankenhaus, aber auch an die Gewerbegebiete sowie an die KVB-Stadtbahnlinie 16 interessant. Aus Sicht der Stadt Wesseling würde die Wiedereinführung der seinerzeit eingestellten Busverbindung (ehemals KBE-Linie „C“) eine attraktive Umsteigeverbindung zum SPNV-Angebot herstellen, das durch die Einrichtung einer linksrheinischen S-Bahn- Verbindung noch ausgebaut werden soll. Darüber hinaus bestehen am Bahnhof Sechtem Umsteigemöglichkeiten zu den Buslinien 633 und 818. Bereits heute nutzen Pendler aus dem Rhein-Erft-Kreis die P&R-Anlagen in Sechtem. Wir möchten mit einem attraktiven ÖPNV-Angebot einen Anreiz zum Umstieg vom PKW anbieten und das hier bestehende Zugangshemmnis der telefonischen Voranmeldung beseitigen. Seite 2 von 2 Die auf dem Gebiet der Stadt Bornheim entstehenden Kosten betreffen lediglich die Strecke zwischen der Kreisgrenze zum Rhein-Erft-Kreis und der jetzigen Endhaltestelle auf der Ostseite des DB-Bahnhofs in Sechtem (ca. 1 Kilometer). Mit freundlichen Grüßen gez. Gaby Kretschmer, Hildegard Helmes, Theo Geuer und die CDU-Fraktion

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 357 KB

Dateien

CDU-Fraktion Bornheim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stadtratsfraktion Bornheim SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bornheim UWG/FORUM-Fraktion FDP-Fraktion Bornheim Fraktionsgeschäftsstellen Servatiusweg 19-23, 53332 Bornheim Sehr geehrter Herr Bürgermeister, die Fraktionen CDU, Bündnis90/Die Grünen, SPD, UWG/Forum und FDP stellen folgenden Antrag für den nächsten MoVA: Die Verwaltung wird beauftragt, unter Beteiligung des Walberberger Ortsvorstehers, ein strassenverkehrsrechtliches Anhörverfahren einzuleiten und durchzuführen. Ziel soll sein, eine Querungshilfe an der Ecke L183 - Frongasse in Walberberg zu installieren. Begründung: Die L183 im Kreuzungsbereich mit der Frongasse / Gartenbau Hau wird täglich von Fußgängern und Radfahrern überquert. Da hier keinerlei Kreuzungshilfen vorhanden sind, kommt es häufig und insbesondere mit Kindern zu Gefahrensituationen. Mit freundlichen Grüßen Dr. Charlotte von Canstein, Sascha Mauel und CDU-Fraktion Maria Koch und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Ute Krüger, Monika Knauth und SPD-Fraktion Stefan Montenarh, Frank Roitzheim und Fraktion UWG/FORUM Matthias Kabon und FDP-Fraktion Antrag: Strassenverkehrsrechtliches Anhörverfahren nach §45 StVO L183-Frongasse der Fraktionen CDU, B‘90/Grüne, SPD, UWG, FDP (Reihenfolge der Fraktionen nach Größe) Bornheim, 22.11 2022

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 171 KB

Dateien

13. Mai 2015 verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenallee 31, Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbereich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - so- genannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an: CDU montags 15 - 17 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 540 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Anschrift: Servatiusweg 19-23 Gebäude C, 2. OG Telefon: 0 22 22 / 99 56 355 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 27 / 90 99 377 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de ABB nach Vereinbarung Paul Breuer Anschrift: St.-Georg-Str. 20, Telefon: 0 22 22 / 99 56 404 0 151 / 722 11 101 Fax: 0 22 36 / 9 29 16 74 E-Mail: bornheimer123@ yahoo.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Anschrift: Servatiusweg 19-23, Gebäude C Telefon: 0 22 22 / 99 56 401 E-Mail: milebo@web.de 24 Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kosten- lose offene Sprechstunde im Rathaus, Raum 553, am 21. Mai 2015, 14 - 17:30 Uhr. Ansprechpartner bei der Stadt Bornheim: Manuela Domschat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: energieberatung@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Fachausschuss „Volkshochschule“ Mittwoch, 20.05.2015, 18 Uhr in Raum 2 des VHS-Gebäudes, Alter Weiher 2, 53332 Bornheim-Roisdorf Jugendhilfeausschuss Donnerstag, 21.05.2015, 18 Uhr Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 27.05.2015, 18 Uhr Betriebsausschuss Dienstag, 02.06.2015, 18 Uhr im Sozialraum (Fahrzeughalle) des Stadtbetriebs Bornheim, Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim-Waldorf Die nächsten Sitzungen Die Sitzungen sind öffentlich und finden in der Aula der Europaschule Bornheim, Goethestraße 1, 53332 Born- heim, statt. Weitere Informationen (Tagesordnung und Sit- zungsunterlagen) gibt es auf der Internetseite der Stadt Bornheim direkt unter session.stadt-bornheim.de. Amtliche Bekanntmachungen Gemäß § 26 Abs. 3 Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der zurzeit gültigen Fassung geben wir hiermit folgendes bekannt: 1. Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner 23. Sitzung/Wahl- periode 2014/2019 am 19.03.2015 in öffentlicher Sitzung auf Empfehlung des Betriebsausschusses vom 11.03.2015 fol- genden Beschluss gefasst: Der geprüfte Jahresabschluss des Wasserwerkes zum 31.12.2013 wird - mit einer Bilanzsumme von 25.553.959,30 EUR und - mit einem Jahresgewinn von 364.584,55 EUR festgestellt. Von dem festgestellten Jahresgewinn sind 364.584,55 EUR als Eigenkapitalverzinsung an die Stadt abzuführen. Der Lagebericht 2013 wird festgestellt. Der Betriebsleitung wird für das Jahr 2013 Entlastung erteilt. 2. Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) Nordrhein-Westfalen Prüfungsvermerk Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Ab- schlussprüfer des Betriebes Wasserwerk der Stadt Born- heim. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2013 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG, Bonn, bedient. Diese hat mit Datum vom 04.03.2015 den nachfolgend dar- gestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbe- ziehung der Buchführung und den Lagebericht des Wasser- werks der Stadt Bornheim, Bornheim, für das Wirtschafts- jahr vom 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2013 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vor- schriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durch- geführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresab- schluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Un- richtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragsla- ge wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit er- kannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebs sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rech- nungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der ange- wandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Ein- schätzungen der Betriebsleitung des Eigenbetriebes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlus- ses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass un- sere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Be- stimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsäch- lichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insge- samt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwick- lung zutreffend dar.“ Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprü- fungsgesellschaft BDO AG ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis: Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollin- haltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Ver- ordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich. Herne, den 26.03.2015 GPA NRW Im Auftrag Siegel Wilma Wiegand 3. Der Jahresabschluss sowie der Lagebericht des Wasser- werkes der Stadt Bornheim liegen zur Einsicht im Rathaus Bornheim, Rathausstraße 2, Zimmer 457 bereit. Bornheim, den 29.04.2015 gez. Wolfgang Henseler, Erster Betriebsleiter gez. Ralf Cugaly, kaufmännischer Betriebsleiter gez. Manfred Schier , technischer Betriebsleiter Öffentliche Bekanntmachung Wasserwerk der Stadt Bornheim Die Betriebsleitung Sondermüll wie Lacke, Lampen oder Leuchtstoffröhren kön- nen Bornheimer Bürgerinnen und Bürger am Dienstag, 26. Mai 2015, kostenlos beim Schadstoffmobil der Rhein-Sieg- Abfallwirtschaftsgesellschaft (RSAG) abgegeben. Es steht von 10 bis 13 Uhr auf der Straßburger Straße in Sechtem und von 14.30 bis 18 Uhr vor dem Bornheimer Rathaus. Die Abgabe der schadstoffhaltigen Abfälle wie zum Beispiel Energiespar- und LED-Lampen, Reste von Putz-, Reinigungs- und Pflanzenschutzmitteln, Spraydosen oder flüssigen Far- ben ist kostenlos. Jeden Monat kommt das Schadstoffmobil in zwei Bornhei- mer Ortschaften, weitere Termine stehen im Internet unter www.bornheim.de unter „Aktuelles“, „Schadstoffmobil“. Zusätzlich nehmen die Entsorgungsanlagen der RSAG in Swisttal-Miel, Troisdorf, Sankt Augustin oder Eitorf jeder- zeit solche Abfälle entgegen. Schadstoffmobil kommt nach Sechtem und Bornheim Der Startschuss für den Umweltpreis der Stadt Bornheim ist erfolgt: Der Umweltausschuss hat beschlossen, den Preis auch 2015 auszuloben. Zielgruppe sind in diesem Jahr Kin- der und Jugendliche, die gezielt in den Bornheimer Kinder- gärten, Grund- und weiterführenden Schulen zur Teilnahme aufgerufen werden. Zur Finanzierung sucht die Stadt noch Sponsoren. Wer den Umweltpreis mit einem finanziellen Beitrag unterstützen möchte wird gebeten, sich bei Manu- ela Domschat von der Stabstelle Umwelt und Agenda, 0 22 22/94 53 07, E-Mail: manuela.domschat@stadt-bornheim. de, zu melden. Auf Wunsch wird eine Spendenbescheinigung ausgestellt. Der Umweltpreis wird voraussichtlich Ende 2015 in den Ka- tegorien Kindergärten, Grundschulen und weiterführende Schulen verliehen. Nähere Informationen im Internet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Umwelt, Agenda und Fairtrade“, „Umwelt in Bornheim“, „Umweltpreis“. Stadt Bornheim sucht Sponsoren für Umweltpreis Öffentliche Bekanntmachung der 10. Satzung vom 04.05.2015 zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des HallenFreizeitBads der Stadt Bornheim vom 05.03.1999 Aufgrund des § 41 Abs. 1 Buchstabe f i.V.m. §114 a Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. Februar 2015 (GV. NRW. S.208) in Verbindung mit § 2 Abs. 3 der Satzung der Stadt Bornheim über die Anstalt des öffentlichen Rechts „Stadtbetrieb Bornheim“ vom 02.10.2007 in der geltenden Fassung und der §§ 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein- Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW S. 687), hat der Verwaltungsrat des StadtBetriebs Bornheim in seiner Sitzung am 29.04.2015 folgende 10. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des HallenFreizeitBads der Stadt Bornheim vom 05.03.1999 beschlossen: Artikel I Die aufgeführten Tarife im Gebührentarif zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des HallenFreizeitBads der Stadt Bornheim werden wie folgt festgesetzt: Tarif-Nr. Gebührenart Gebühr EUR 1 Erwachsene Aufpreis Saunanutzung (nur mit Tageskarte Schwimmen buchbar) 1.9 Vormittag (bis 4 Stunden) Montag bis Freitag, letzter Einlass 13.30 Uhr 5,60 1.10 Zeittarif (bis 4 Stunden) 10,00 1.11 Nachgebühr je angef. 30 Min. (maximal Unterschied zu Tageskarte) 1,10 1.12 Tageskarte 12,30 1.13 Saunazuschlag Monatskarte (Gültig 30 Tage ab Ausstellung) 22,00 1.14 Saunazuschlag Jahreskarte (Gültig 1 Jahr ab Ausstellung) 217,00 2 Jugendliche - Kinder ab 3 Jahren - Jugendliche bis 18 Jahre Vollzeitschüler/innen über 18 Jahren und Studenten / Studentlinnen bis 26 Jahre mit entsprechenden Ausweisen - Schwerbehinderte, Schwerbeschädigte und Schwerkriegsbeschädigte jeweils ab 70 % Behinderung mit entsprechendem Ausweis - Sonstige Personen mit besnderem Berechtigungsausweis der Stadt Born- heim Aufpreis Saunanutzung (nur mit Tageskarte Schwimmen buchbar) 2.9 Vormittag (bis 4 Stunden) Montag bis Freitag, letzter Einlass 13.30 Uhr 4,50 2.10 Zeittarif (bis 4 Stunden) 8,90 2.11 Nachgebühr je angef. 30 Min. (maximal Unterschied zu Tageskarte) 1,10 2.12 Tageskarte 11,20 2.13 Saunazuschlag Monatskarte (Gültig 30 Tage ab Ausstellung) 20,00 2.14 Saunazuschlag Jahreskarte (Gültig 1 Jahr ab Ausstellung) 190,00 10 Sonstige Gebühren 10.1 Pfandgebühr Kundenkarten 5,00 Der bisherige Tarif 10.1 „Benutzung Solarium“ entfällt. Artikel II In-Kraft-Treten Diese Änderungssatzung tritt am 01.07.2015 in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Vorstehende 10. Satzung vom 04.05.2015 zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Hal- lenFreizeitBads der Stadt Bornheim vom 05.03.1999 machen wir hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Orts- recht bekannt. Hinweis: Wir weisen darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen Satzungen, son- stige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, 2. die Satzung, sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, 3. der Bürgermeister hat den Verwaltungsratsbeschluss vorher beanstandet oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem StadtBetrieb Bornheim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvor- schrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 04.05.2015 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister gez. Ulrich Rehban, Vorstand SBB verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachungen 13. Mai 2015 Stadt Bornheim Bürgerinformation

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 1 MB

Dateien

4. Februar 2015 verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenallee 31, Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbereich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - so- genannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an: CDU montags 15 - 17 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis90/ Die Grünen nach Vereinbarung unter 0151 / 20 74 61 04 Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Anschrift: Rathausstraße 2 Telefon: 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Anschrift: Alter Weiher 2 Telefon: 0 22 27 / 90 99 377 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de ABB nach Vereinbarung Paul Breuer Anschrift: St.-Georg-Str. 20, Telefon: 0 15 1 / 722 11 101 Fax: 0 22 36 / 9 29 16 74 E-Mail: bornheimer123@ yahoo.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Anschrift: Servatiusweg 19-23, Gebäude C Telefon: 0 22 22 / 99 01 03 E-Mail: milebo@web.de 24 Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kos- tenlose offene Sprechstun- de im Rathaus, Raum 553, am 19. Februar 2015, 14 - 17:30 Uhr. Ansprechpartner bei der Stadt Bornheim: Manuela Domschat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: energieberatung@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Stadtrat Mittwoch, 04.02.2015, 18 Uhr, Europaschule Bornheim, Aula, Goethestraße 1, 53332 Bornheim Gemeinsame Sitzung: Umweltausschuss Mittwoch, 25.02.2015, 18 Uhr, Europaschule Bornheim, Aula, Goethestraße 1, 53332 Bornheim Verwaltungsrat des Stadtbetriebs Bornheim -AöR- Mittwoch, 25.02.2015, 18 Uhr, Europaschule Bornheim, Aula, Goethestraße 1, 53332 Bornheim Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 25.02.2015, 18 Uhr, Europaschule Bornheim, Aula, Goethestraße 1, 53332 Bornheim Die nächsten Sitzungen Die Sitzungen sind öffentlich. Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungsunterlagen) gibt es auf der Internetseite der Stadt Bornheim direkt unter session.stadt-bornheim.de. Die Dienststellen im Bornheimer Rathaus und das Jugendamt der Stadt Bornheim haben an Karneval folgende Besuchszeiten: • An Weiberfastnacht, 12. Februar, ist von 8.30 bis 11 Uhr geöffnet. Ab 11.11 Uhr begrüßen Bürgermeister Wolf- gang Henseler und der Roisdorfer Ortsausschuss-Vorsit- zende Wolfgang Mertgen im Rathaus die Tollitäten aus Bornheim und der Region. • An Karnevalsfreitag und -dienstag sind Besucher von 8.30 bis 12.30 Uhr willkommen. Bürgerbüro und Infozen- trum öffnen bereits um 7.30 Uhr. • An Rosenmontag, 16. Februar, sind die Dienststellen der Stadtverwaltung geschlossen. Die Volkshochschule Bornheim/Alfter ist an Weiberfastnacht von 8.30 bis 11 Uhr, am Karnevalsfreitag wie gewohnt von 8.30 bis 12 Uhr und am Karnevalsdienstag ebenfalls von 8.30 bis 12 Uhr geöffnet. Am Rosenmontag bleibt die Geschäfts- stelle der VHS geschlossen. Die Stadtbücherei Bornheim ist an Weiberfastnacht von 10 bis 11 Uhr geöffnet und an Rosenmon- tag geschlossen. Freitag, Samstag und Dienstag gelten die re- gulären Öffnungszeiten. Das Hallenfreizeitbad Bornheim ist an Weiberfastnacht von 6.30 bis 8 Uhr geöffnet. Karnevalsfreitag und -samstag gelten die normalen Öffnungszeiten; am Sonntag ist wegen des Born- heimer Karnevalszuges ganztägig geschlossen. Am Rosenmon- tag können Wasserratten und Karnevalsmuffel von 8 bis 19 Uhr schwimmen; ab Dienstag läuft der Betrieb wieder nach den üb- lichen Zeiten. Das Kundenzentrum im Stadtbetrieb Bornheim hat Weiberfast- nacht von 8.30 bis 11 Uhr geöffnet. Karnevalsfreitag und -diens- tag ist Besuchszeit von 8.30 bis 12.30 Uhr. Rosenmontag bleibt das Kundenzentrum geschlossen. Im Notfall: Bei Rohrbrüchen, Schäden im Kanalnetz und zur Sicherstel- lung der Wasserversorgung sowie bei Störungen der Straßen- beleuchtung ist der Stadtbetrieb Bornheim rund um die Uhr unter Tel. 02227/93 20 77 erreichbar. Bei anderen akuten Notfällen hilft der Bereitschaftsdienst un- ter der Mobilnummer 0172/8 74 08 53. Amtliche Bekanntmachungen Geänderte Öffnungszeiten an Karneval bei Stadtverwaltung und Stadtbetrieb Freie Fahrt für Streufahrzeuge, Rettungsdienst und Feuerwehr: Halteverbot beachten Insbesondere in engen Straßen haben widerrechtlich parkende Fahrzeuge in letzter Zeit den Winterdienst behindert. Deshalb weisen die Stadt Bornheim und der Stadtbetrieb darauf hin, dass Halteverbote dringend einzuhalten sind. Betroffen sind vor allem folgende Straßen: Hohlgasse, Enggasse, Oberstraße, Lessingstraße, Waldstraße/Ecke Blütenweg, In der Profffläche, Husenbergweg, Straufsberg sowie der Kreuzungsbereich Mit- telstein/Quellenweg. Im Einsatzfall müssen die wichtigsten Straßen innerhalb des Stadtgebiets so schnell wie möglich von Schnee und Eis befreit werden. Dabei erschweren widerrechtlich parkende Fahrzeuge nicht nur das Passieren der Räumfahrzeuge, sondern verhin- dern möglicherweise sogar eine Durchfahrt von Rettungsdienst und Feuerwehr. Deshalb ist eine entsprechende Fahrgasse un- bedingt freizuhalten. Um die gesetzlich vorgeschriebene Min- destfahrbahnbreite von 3,05 Metern zu gewährleisten, kontrol- lieren Mitarbeiter des städtischen Ordnungsdienstes zurzeit vermehrt die betroffenen Straßen. Wer sein Fahrzeug im Halteverbot abstellt, hat mit einem Ver- warngeld zu rechnen. Ebenso verboten ist das Parken im Kur- ven- und Kreuzungsbereich. Darüber hinaus weist die Stadt Bornheim Anwohner darauf hin, dass bei der Räumung von Gehwegen der Schnee nicht auf die Straße geschippt werden darf. Gleichzeitig werden alle Verkehrsteilnehmer gebeten, Rücksicht auf entgegenkommende Winterdienstfahrzeuge zu nehmen. Die 2002 in Kraft getretene EG-Umgebungslärmrichtlinie wur- de 2005 mit dem Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm in nati- onales Recht umgesetzt (§ 47 Bundesimmissionsschutzgesetz, BImschG). Demnach sind für lärmbelastete Gebiete von den Kommunen Lärmaktionspläne (LAP) aufzustellen. In einer ersten Stufe waren bis Ende 2008 alle Hauptverkehrs- straßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als sechs Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr (durchschnittlicher täg- licher Verkehr (DTV) 16.400 Kfz/24 h), Haupteisenbahnstre- cken mit einem Verkehrsaufkommen von 60.000 Zügen pro Jahr und für Großflughäfen zu untersuchen. Betroffen hiervon waren in Bornheim die BAB 555, die L 118/ L 300 zwischen BAB, Moselstraße und Stadtgrenze Bonn und die Strecke der DB. Ein erster Sachstandsbericht der Stadt Bornheim an das Land erfolgte Ende 2008. In der zweiten Stufe war ein Lärmaktionsplan für alle Haupt- verkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr (DTV 8.200 Kfz/24 h), Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von 30.000 Zügen pro Jahr und für Großflughäfen aufzustellen. Großflughäfen stellen derzeit in Bornheim keine Hauptlärm- quelle dar. Inzwischen liegt der Lärmaktionsplan der 2. Stufe für die Stadt Bornheim als Bericht vor. Auf der Grundlage von Lärmkarten sollen mit dem Lärmaktionsplan Lärmprobleme erkannt und Vorschläge zur Minderung gemacht werden. Lärmprobleme im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes liegen auf je- den Fall vor, wenn an Wohnungen, Schulen, Krankenhäusern oder anderen schutzwürdigen Gebäuden eine Lärmbelastung von 70 dB(A) über 24 Stunden gemittelt oder ein Nachtwert (22-6 Uhr) von 60 dB(A) erreicht oder überschritten wird. Das Stadtgebiet Bornheim liegt damit im relevanten Einwirkungs- bereich der Autobahn A 555 und der Landstraßen L 118, L 182, L 183, L 192, L 281 und L 300, sowie des nicht klassifizierten Verlaufs der Königstraße/Bonner Straße (Ortslage Bornheim), die ein entsprechendes Verkehrsaufkommen von über 3 Mio. Kfz/a aufweisen. Weiterhin führen die Haupteisenbahnstrecke Köln - Bonn sowie die Stadtbahnlinien 16 und 18 mit jeweils mehr als 30.000 Zügen/a durch das Stadtgebiet. Nach einem einführenden Teil des LAPs werden die betrof- fenen Straßen- und Schienenabschnitte unter Berücksichti- gung der Betroffenen-Zahlen detailliert betrachtet, um an- schließend vorhandene und neue Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung der Lärmbelastungssituation vorzustellen. Aus der Auflistung der lärmverursachenden Straßen und Schienen wird schnell deutlich, dass diese weit überwiegend nicht in der Baulast der Stadt Bornheim stehen und sich in- sofern Maßnahmen zur Lärmreduktion an diese Baulastträger richten müssen (DB, Landesbetrieb Straßen.NRW, HGK). Die- se Baulastträger haben inzwischen zum LAP Stellung genom- men. Die Stadt Bornheim selbst ist vor allem verkehrsplanerisch ge- gen die Lärmproblematik vorgegangen. Verwiesen wird hier u.a. auf Verkehrsentlastungen durch die große (L118-L281- L192) und kleine (Fußkreuzweg-Apostelpfad) Ortsumgehung Bornheim, die Einbahnstraßenregelung im Ortszentrum Born- heim, die im FNP dargestellte Anbindung der K 42 (Sechtemer Weg) an die L192 und die geplante L190n in Sechtem. Aber auch grundlegende Planungen im FNP wie schienennahes Wohnen, Verzahnung von Wohnen und Arbeiten und der Schutz heute noch lärmarmer Bereiche (Freiflächenkonzept im FNP) tragen zur Lärmminderung bei. Der Umwelt- und der Planungsausschuss haben den LAP- Entwurf im März 2014 beschlossen und den Bürgermeister beauftragt, gemäß § 47d Abs. 3 BImschG die Öffentlichkeit über Internet und Amtsblatt für die Dauer eines Monats um Vorschläge zur Lärmaktionsplanung zu bitten. Die Beteiligung der Baulastträger erfolgte im Frühjahr 2014, die Öffentlich- keitsbeteiligung in der Zeit vom 01.08. bis 30.09.2014. Der Rat hat in seiner Sitzung am 04.12.2014 den Lärmaktionsplan einschließlich der eingegangenen Anregungen und der hier- zu verfassten Stellungnahmen einstimmig beschlossen. Der Lärmaktionsplan ist damit bei allen behördlichen Entschei- dungen zu berücksichtigen. Der Lärmaktionsplan einschließlich des Ergebnisses der Öf- fentlichkeitsbeteiligung werden hiermit gemäß § 47d Abs. 3 BlmschG öffentlich bekannt gemacht. Der LAP und weitere Unterlagen hierzu sind im Internet unter www.bornheim.de, Stichwort „Lärmaktionsplan“, und zu den normalen Bürostunden im Rathaus, Zimmer 555, einsehbar. Bornheim, den 28. Januar 2015 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung der Lärmaktionsplanung der Stadt Bornheim Der Rat der Stadt Born- heim hat in seiner Sitzung am 04.12.2014 den nachfol- genden Beschluss gefasst: „Der Rat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungs- planes Me 15.2 in der Ort- schaft Merten. Das Plangebiet liegt zwischen Bonn-Brühler-Straße (L183), Beethovenstraße, Mozart- straße und Kreuzstraße (Ge- markung Merten, Flur 13, Parzellen Nrn. 234, 236, 244 – 246, 253 sowie teilweise Parzellen Nrn. 197, 235 und 242).“ Auf die beiliegende Über- sichtsskizze, die den Planbe- reich grob darstellt, wird hin- gewiesen. Der vorstehende Beschluss wird hiermit öffentlich be- kannt gemacht. Bornheim, den 26.01.2015 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungs- planes Me 15.2 in der Ortschaft Merten, 1. Änderung; Aufstellungsbeschluss 4. Februar 2015 Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachungen verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim

Dateityp : application/pdf
Dateigröße: 1 MB

Anliegen nicht gefunden?Schreiben Sie uns!

 

Wurde der von Ihnen gesuchte Begriff nicht gefunden? Dann mailen Sie uns!