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Leben & Familie Soziales & Gesellschaft Integration und Integrationsausschuss Jede Jeck es anders Projektabschluss Jugendbeteiligung Online-Familienwegweiser Soziale Hilfen Informationen zum Thema "Schule" Infos für ukrainische Geflüchtete und Helfer:innen Sozialleistungen für Geflüchtete aus der Ukraine Infos zu Deutschkursen für ukrainische Menschen Jet ze müffele Bildungs- & Teilhabepaket Bornheim-Ausweis Pflegeberatung Wohngeld Inklusion – Mittendrinn statt nur dabei Gemeinsam stark: Informationen für junge Menschen mit Behinderung Angebote der Stadt Bornheim Eingliederungshilfe Informationen, Ressourcen und Anlaufstellen Pflegegrad und Pflegeberatung Schwerbehindertenausweis Inklusives Kinder- und Jugendhilfegesetz Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen Integration und Integrationsausschuss Jede Jeck es anders Projektabschluss Sachspenden für Flüchtlinge Ehrenamtliche Flüchtlingshilfe in Bornheim Integrationsausschuss Gleichstellung Ehrenamt, Ehrenamtstag, Ehrenamtsmedaille, Ehrenamtskarte & Ehrenamtsbörse Bornheimer Ehrenamtsbörse Ehrenamtstag Ehrenamtsmedaille der Stadt Bornheim Ehrenamtskarte NRW Erfolgreicher erster Ehrenamts-Bowling-Cup Fairtrade-Stadt Bornheim Fairtrade in Bornheim Lokale Agenda in Bornheim Arbeitskreis Stadtbild Seniorenbeirat Kirchen & Religionsgemeinschaften Projektabschluss Mit einem abwechslungsreichen Schauspiel-Programm haben die Kooperationspartner das Integrationsprojekt „Jede Jeck es anders“ erfolgreich zum Abschluss gebracht. Das Theaterprojekt für ein Miteinander wurde vom Jugendamt der Stadt Bornheim organisiert und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gefördert. Im Bornheimer JugendTreff (BJT) blickte die Offene Theatergruppe auf drei Jahre „Jede Jeck es anders“ zurück „Was die vielen jungen Menschen in den vergangenen Jahren gezeigt haben, hat mich sehr beeindruckt. Und es zeigt, dass man Talent manchmal einfach nur wecken muss“, erklärte Bürgermeister Wolfgang Henseler, einer der Schirmherren, bei seiner Begrüßung vor vollen Rängen. Denn zur Abschlussveranstaltung war der Raum im Bornheimer JugendTreff bis auf den letzten Platz besetzt. Unter der Moderation von Projektkoordinatorin Katja Cîmpean vom Jugendamt der Stadt Bornheim ließen die Kooperationspartner die Höhepunkte der vergangenen Monate noch einmal Revue passieren. Zunächst boten die Nachwuchskünstler der Offenen Theatergruppe um Leiterin Mareike Osenau eine oscarreife Vorstellung. Anhand eines Interviews und witziger Sketche blickten die sechs Jugendlichen humorvoll auf drei Jahre „Jede Jeck es anders“ zurück. Besonderer Applaus setzte ein, als Bürgermeister Wolfgang Henseler verkündete, dass die Offene Theatergruppe trotz Abschluss des Projekts „Jede Jeck es anders“ weitergeführt wird. Nach den Sommerferien aber im Kulturraum Sechtem, da das evangelische Kinder- und Jugendreferat die Trägerschaft übernimmt. Geprobt wird immer mittwochs um 17 Uhr. Schüler der Internationalen Klassen des AvH-Gymnasiums gaben bei der Performance "Ich-Du-Wir" tiefe Einblicke in ihr Seelenleben Im Anschluss an die Aufführung der Offenen Theatergruppe wurde ein Best-of-Video aus den beliebten Ferienworkshops „Actionhelden“ vorgeführt. Thematisch hatten sich die Teilnehmer mit Vorurteilen und Intoleranz im Alltag und in den sozialen Medien auseinandergesetzt. Die Kurzfilme regten das Publikum zum Nachdenken an. „Freiheit“ war die zentrale Botschaft der abschließenden Performance „Ich-Du-Wir“, die einen Tag zuvor im Alexander-von-Humboldt-Gymnasium (AvH) Premiere feierte. Aufgeführt wurde das Stück von zehn Schülerinnen und Schülern der beiden Internationalen Klassen des AvH. In lockerer Atmosphäre ließen die Kooperationspartner und Gäste die Veranstaltung bei Erfrischungsgetränken und ein paar Snacks ausklingen. „Jede Jeck es anders“ – Theaterprojekt für ein freundschaftliches und verständnisvolles Miteinander Beim Integrationsprojekt „Jede Jeck es anders“ der Stadt Bornheim haben sich Bornheimer Jugendliche mit und ohne Migrationshintergrund drei Jahre lang in verschiedenen Schwerpunkt-Projekten kreativ mit dem Thema „Jugend als Migrant in Bornheim“ auseinandergesetzt. Sozialpädagogisch betreut von Jugendamt und Stadtteilbüro setzten sich die Teilnehmer mit Vorurteilen gegenüber anderen Kulturen auseinander und tauschten ihre Erfahrungen und Ansichten aus. Die Ergebnisse präsentierten die Darsteller in Theaterstücken und Videoclips der Öffentlichkeit mit dem Ziel, Vorurteile abzubauen und zugleich für eine positive Wahrnehmung von Menschen mit Migrationshintergrund und ihren „Ursprungskulturen“ zu werben. Die Akteure berühren das Publikum – etwa bei der Gedenkveranstaltung "Erinnern für heute und morgen" Das Spektrum reichte von kleinen Workshops in der offenen Jugendarbeit bis hin zu beachtenswerten Schulveranstaltungen wie die „Schulspektakel“ in Merten und Uedorf, an denen 560 Schüler und 62 Lehrer mitgewirkt haben. Ein weiteres Großprojekt mit großem Medienecho war die Beteiligung an der zentralen Gedenkveranstaltung „Erinnern für heute und morgen“ der Stadt Bornheim zur Pogromnacht im Bornheimer Rathaus, an der 12 Gruppen mit 120 Schülern mitarbeiteten. Auf große Resonanz stießen auch der Karneval-Workshop und die Karneval-Partys. Zahlreiche Projektpartner zogen an einem Strang Finanzierung teils über Fördermittel des BAMF Die Stadt Bornheim führt das Projekt in enger Zusammenarbeit mit dem Stadtteilbüro Bornheim in Trägerschaft der Katholischen Jugendagentur Bonn gGmbH durch. Professionell begleitet und evaluiert wird „Jede Jeck es anders“ durch das Ibis-Institut. Neben den zahlreichen Schülern und Lehrern beteiligten sich Künstler wie zum Beispiel der Schauspieler Gerhard Fehn von der rampenkunst GbR, der Bildhauer Martin Langer vom Kunsthof Merten, ebenso wie eine große Anzahl an Maskenbildnern, Malern, Musikern, Schauspielern und Tänzer an dem Kooperationsprojekt. Begleitet wurde "Jede Jeck es anders" zudem von Pädagogen vom Kulturraum Sechtem und weiteren Theaterpädagoginnen. Schirmherren sind Bornheims Bürgermeister Wolfgang Henseler, Bundestagsmitglied Norbert Röttgen und Kabarettist Bernd Stelter. Für das Projekts steuerte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 135 000 Euro bei, die Personalkosten in Höhe von 100 000 Euro übernahmen die Stadt und die Katholische Jugendagentur Bonn.

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Leben & Familie Soziales & Gesellschaft Integration und Integrationsausschuss Sachspenden für Flüchtlinge Jugendbeteiligung Online-Familienwegweiser Soziale Hilfen Informationen zum Thema "Schule" Infos für ukrainische Geflüchtete und Helfer:innen Sozialleistungen für Geflüchtete aus der Ukraine Infos zu Deutschkursen für ukrainische Menschen Jet ze müffele Bildungs- & Teilhabepaket Bornheim-Ausweis Pflegeberatung Wohngeld Inklusion – Mittendrinn statt nur dabei Gemeinsam stark: Informationen für junge Menschen mit Behinderung Angebote der Stadt Bornheim Eingliederungshilfe Informationen, Ressourcen und Anlaufstellen Pflegegrad und Pflegeberatung Schwerbehindertenausweis Inklusives Kinder- und Jugendhilfegesetz Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen Integration und Integrationsausschuss Jede Jeck es anders Projektabschluss Sachspenden für Flüchtlinge Ehrenamtliche Flüchtlingshilfe in Bornheim Integrationsausschuss Gleichstellung Ehrenamt, Ehrenamtstag, Ehrenamtsmedaille, Ehrenamtskarte & Ehrenamtsbörse Bornheimer Ehrenamtsbörse Ehrenamtstag Ehrenamtsmedaille der Stadt Bornheim Ehrenamtskarte NRW Erfolgreicher erster Ehrenamts-Bowling-Cup Fairtrade-Stadt Bornheim Fairtrade in Bornheim Lokale Agenda in Bornheim Arbeitskreis Stadtbild Seniorenbeirat Kirchen & Religionsgemeinschaften Sachspenden für Flüchtlinge Sachspenden – Was wird benötigt und wo kann ich es abgeben? Fahrradwerkstatt für Flüchtlinge Waldorf Wer ein Fahrrad spenden will, kann sich mit Klaus Hoffmann telefonisch unter 0159 06424332 oder per E-Mail in Verbindung setzen. Er holt die Fahrräder auch ab. Hängematte Königstraße 21 (Versöhnungskirche) 53332 Bornheim Webseite: www.lebeka.de Stefanie Schmelzer, Telefon: 02222/940444 Angenommen wird gut erhaltene Baby- und Kinderkleidung bis Größe 116. Zubehör wie z.B. Kinderwagen und Spielzeug können nur bei entsprechender Lagerkapazität entgegengenommen werden. Eine vorherige Absprache mit den Mitarbeitern der Hängematte ist daher während den Öffnungszeiten vor Ort sinnvoll. Die Abgabe der Spenden ist möglich: mittwochs von 10:30 bis 12 Uhr und nach Vereinbarung. In den Schulferien bleibt die Hängematte geschlossen, bitte beachten Sie hierzu die Aushänge. Kirchenkeller in Merten Kreuzstr. 54 (hinter der Kirche) in 53332 Bornheim Angenommen werden Kinderkleidung bis Größe 156, Schuhe und Spielzeug. Die Abgabe der Kinderkleidung ist möglich: jeden ersten Donnerstag im Monat in der Zeit von 15.30 Uhr bis 17.30 Uhr. Vor Abgabe der Spenden wird gebeten, Kontakt mit Frau Theissen aufzunehmen; Tel.: 02227/6605. Kleiderstube des Sozialen Arbeitskreises der CDU Frauen Union Bornheim e.V. Pohlhausenstr. 16 in 53332 Bornheim Angenommen werden Kleidung, Bettwäsche, Schuhe, Handtücher. Die Abgabe der Spenden ist möglich: montags, donnerstags und freitags jeweils in der Zeit von 9 bis 12 Uhr, sowie dienstags und mittwochs von 15 bis 18 Uhr. Bitte achten Sie darauf, dass außerhalb der Öffnungszeiten nichts vor die Türe der Kleiderstube gestellt wird. Kleiderstube Walberberg Walburgisstraße 28 in 53332 Bornheim Angenommen werden Kleidung, Bettwäsche und Handtücher. Die Abgabe ist möglich: mittwochs in der Zeit von 15 bis 17 Uhr. Vor Abgabe der Spenden wird gebeten, Kontakt mit dem Pfarrbüro aufzunehmen; Tel.: 02227/3337. Möbellager Bergstr. 68 in 53332 Bornheim Website: www.lebeka.de Angenommen werden Möbel, Töpfe, Geschirr, Herde, Kaffeemaschinen, Kühlschränke und Kinderwagen. Vor Abgabe der Spenden wird gebeten, auf den Anrufbeantworter des Möbellagers zu sprechen; Tel.: 02227/9214973. Rückrufe erfolgen mittwochs. Das Möbellager hat donnerstags in der Zeit von 15 bis 18 Uhr geöffnet. Während der Öffnungszeiten ist das Möbellager über die Mobilfunknummer 0157/52213978 erreichbar. Schulen Markus-Schule Rösberg Weberstr. 19 in 53332 Bornheim Benötigt werden Sportschuhe in den Größen von 31 bis 33. Die Schuhe können täglich bis 16 Uhr bei der Schulsekretärin Karin Görres abgegeben werden. Nikolaus-Schule Waldorf Sandstr. 100 in 53332 Bornheim Benötigt werden Ranzen (gebraucht oder neu), Mäppchen (neu), Wachsmalstifte (neu), Wasserfarbkästen (neu), Zeichenblöcke (neu), Pinsel (neu), Hefte DIN A4 (Lineaturen 20, 25, 26) und Hallen-Turnschuhe (neu oder gut erhalten) in den Größen 29 bis 33. Die Spenden nimmt Frau Gali, Am Werkersgarten 42 in 53332 Bornheim, vormittags entgegen. Herseler-Werth-Schule Rheinstr. 166 in 53332 Bornheim Benötigt werden Kunstmaterialien wie Zeichenblöcke, Pinsel, Wasserfarbkästen und Wachsmalstifte sowie Turnschuhe in den Größen von 31 bis 35 und Sportbekleidung. Die Abgabe der Spenden ist im Sekretariat möglich: montags in der Zeit von 7.50 bis 10.50 Uhr, dienstags von 11 bis 14.30 Uhr, mittwochs von 7.50 bis 11.50 Uhr und donnerstags von 11 Uhr bis 14.30 Uhr.

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Leben & Familie Soziales & Gesellschaft Integration und Integrationsausschuss Jede Jeck es anders Jugendbeteiligung Online-Familienwegweiser Soziale Hilfen Informationen zum Thema "Schule" Infos für ukrainische Geflüchtete und Helfer:innen Sozialleistungen für Geflüchtete aus der Ukraine Infos zu Deutschkursen für ukrainische Menschen Jet ze müffele Bildungs- & Teilhabepaket Bornheim-Ausweis Pflegeberatung Wohngeld Inklusion – Mittendrinn statt nur dabei Gemeinsam stark: Informationen für junge Menschen mit Behinderung Angebote der Stadt Bornheim Eingliederungshilfe Informationen, Ressourcen und Anlaufstellen Pflegegrad und Pflegeberatung Schwerbehindertenausweis Inklusives Kinder- und Jugendhilfegesetz Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen Integration und Integrationsausschuss Jede Jeck es anders Projektabschluss Sachspenden für Flüchtlinge Ehrenamtliche Flüchtlingshilfe in Bornheim Integrationsausschuss Gleichstellung Ehrenamt, Ehrenamtstag, Ehrenamtsmedaille, Ehrenamtskarte & Ehrenamtsbörse Bornheimer Ehrenamtsbörse Ehrenamtstag Ehrenamtsmedaille der Stadt Bornheim Ehrenamtskarte NRW Erfolgreicher erster Ehrenamts-Bowling-Cup Fairtrade-Stadt Bornheim Fairtrade in Bornheim Lokale Agenda in Bornheim Arbeitskreis Stadtbild Seniorenbeirat Kirchen & Religionsgemeinschaften Jede Jeck es anders Projektabschluss Mit einem abwechslungsreichen Schauspiel-Programm haben die Kooperationspartner das Integrationsprojekt „Jede Jeck es anders“ im Bornheimer JugendTreff (BJT) erfolgreich zum Abschluss gebracht. Projektabschluss Informieren Sie sich hier über den Projektabschluss. Jetzt mehr erfahren Termine Das Projekt "Jede Jeck es anders" ist mit den Sommerferien 2017 ausgelaufen. Die Theatergruppe unter der Leitung von Mareike Osenau gibt es aber weiterhin! Sie ist jetzt in Trägerschaft des Evangelischen Kinder- und Jugendreferats an Sieg und Rhein übergegangen. Ansprechpartner Offene Theatergruppe Kulturraum Kaiserstraße 23 53332 Bornheim-Sechtem Jeweils mittwochs 17-18:30 Uhr Von 12 bis 27 Jahren Kostenfrei Presseberichte zum Projekt "Echte Actionhelden" bevölkern den Workshop, Generalanzeiger Bonn, 07. August 2015 "Actionhelden regen zum Nachdenken an", Wir Bornheimer, 15. August 2015 "Die Menschen sollen Kopf und Herz benutzen", Generalanzeiger Bonn, 09. November 2016 "Annäherung: Außergewöhnliche Erinnerung an die Pogromnacht in Bornheim", Bonner Rundschau, 12. November 2016 "Das Schicksal der Menschen hat uns schon sehr berührt", Generalanzeiger Bonn, 12. November 2016 "Erinnern für Heute und Morgen: Bornheim gedenkt der Pogromnacht vor 78 Jahren", Schaufenster, 14. November 2016 Downloads zum Projekt "Integration durch Theater", Generalanzeiger Bonn, 5. Februar 2015 Herbstferien 2014: Theater Spiel Spaß Osterferien und Offene Theatergruppe 2015: Theaterworkshops Sommerferien 2015: Echte Actionhelden Kooperationspartner Die Stadt Bornheim führte das Projekt in enger Zusammenarbeit mit dem Stadtteilbüro Bornheim in Trägerschaft der Katholischen Jugendagentur Bonn gGmbH sowie mit Theaterpädagogen und Schauspielern von „rampenkunst“ durch. Professionell begleitet und evaluiert wurde „Jede Jeck es anders“ durch das Ibis-Institut. Schirmherren waren Bürgermeister Wolfgang Henseler, Bundestagsmitglied Norbert Röttgen und Kabarettist Bernd Stelter. Das Projekt war für einen Zeitraum von drei Jahren geplant und wurde mit Mitteln des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gefördert. Stadt Bornheim von Bülow, Alice Bürgermeister, Beigeordnete & Dezernenten Beigeordnete / Dezernat III Adresse Rathausstraße 2 53332 Bornheim Anfahrt Kontakt Telefon: 02222 945-203 Telefax: 02222 945-400 E-Mail Cîmpean, Katja Jugendförderung Abteilungsleiterin Jugendförderung Adresse Brunnenallee 31 53332 Bornheim Anfahrt Kontakt Telefon: 02222 9437-5435 Telefax: 02222 9437-5454 E-Mail Katholische Jugendagentur Bonn gGmbH Rainer Braun-Paffhausen Kaiser-Karl-Ring 2 53111 Bonn Telefon 0228/ 926527-11 E-Mail Stadtteilbüro Bornheim Christina Berghoff-Hein Fußkreuzweg 1 53332 Bornheim Telefon 0176 7272 6149 E-Mail rampenkunst GbR Gerhard Fehn Kallenbergstraße 11 53332 Bornheim Telefon 0171 145 9662 E-Mail Ibis Institut für interdisziplinäre Beratung und interkulturelle Seminare GbR Patricia Jessen Bismarckstraße 120 47507 Duisburg Telefon 0203/ 306498-0 E-Mail

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Rathaus & Service Bürgerservice Standesamt Eheschließung und Lebenspartnerschaften Heiraten im Ausland Übersicht Standesamt Eheschließung und Lebenspartnerschaften Trauorte Trauzimmer im Rathaus Rheinschiff MS Beethoven Schlosshotel Domäne Walberberg Rösberghof Haus Rankenberg Heiraten im Ausland Ausländische Ehepartner Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe Geburt & Geburtsanzeige Namensänderung Sterbefall Vaterschaftsanerkennung Ausstellung & Beglaubigung von Urkunden Antrag auf Einbürgerung Heiraten im Ausland Heiraten Nachbeurkundung Gebühren Heiraten Sie wollen im Ausland heiraten oder haben bereits im Ausland geheiratet? Sie sollten sich in diesem Fall rechtzeitig informieren, welche Papiere Sie für Ihre Eheschließung im Ausland benötigen. Auskünfte erhalten Sie beim jeweiligen ausländischen Standesamt. Gegebenenfalls kann Ihnen auch die deutsche Auslandsvertretung im jeweiligen Zielstaat weiter helfen oder die hier ansässige konsularische Vertretung des jeweiligen Staates. Sofern Sie für die Eheschließung im Ausland auch ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen müssen, erhalten Sie dieses beim Standesamt Ihres Wohnsitzes oder des letzten inländischen Wohnsitzes. Es kann für deutsche Staatsangehörige, heimatlose Ausländer, Asylberechtigte, ausländische Flüchtlinge oder Staatenlose ausgestellt werden. Liegt Ihr gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland , so stellt Ihnen das Standesamt Ihres letzten Wohnorts in Deutschland das Ehefähigkeitszeugnis aus. Folgende Staaten fordern von Ihnen ein Ehefähigkeitszeugnis: Bolivien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Japan, Luxemburg, Marokko, Niederlande, Österreich, Schweden, Schweiz, Tschechische Republik, Türkei und Ungarn. Nicht ausdrücklich gefordert, aber hilfreich ist ein Ehefähigkeitszeugnis z. B. in folgenden Ländern: Belgien, Dänemark, Großbritannien, Jugoslawien, Kroatien, Norwegen und Seychellen. Bitte beachten Sie, dass diese Aufzählungen nur beispielhaft ist! Das Ehefähigkeitszeugnis darf nur ausgestellt werden, wenn der Eheschließung zwischen den beiden Verlobten kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht. Insofern ist die Ehefähigkeit beider Verlobter zu prüfen. Zur Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses müssen Sie dem Standesamt bestimmte Unterlagen vorlegen. Da eine abschließende Aufzählung hier zu umfangreich wäre, bitten wir Sie, sich persönlich an Ihr zuständiges Standesamt zu wenden. Ausländische Mitbürger erhalten ein Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung in Deutschland nur von Ihren Heimatbehörden. Lassen Sie Ihre ausländischen Heiratsurkunden möglichst direkt durch die zuständige ausländische Behörde beglaubigen und durch die deutsche Botschaft legalisieren. So beweisen Sie, dass die Urkunde echt ist. Nachbeurkundung Sie wollen eine Ehe, die im Ausland geschlossen wurde, nachbeurkunden lassen? Eine Ehe, die ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland geschlossen hat, kann auf Antrag im inländischen Eheregister beurkundet werden (sog. Nachbeurkundung einer ausländischen Eheschließung). Grundsätzlich werden diese Ehen nachbeurkundet, wenn die Eheschließung in formeller und materieller Hinsicht wirksam zustande gekommen ist. Das bedeutet u. a. dass die Trauung in der für das jeweilige Land üblichen und vorgeschriebenen Form von den zuständigen Stellen durchgeführt worden sein muss. Für die Nachbeurkundung sind, neben der Urkunde der im Ausland geschlossenen Ehe, weitere Unterlagen dem Standesamt vorzulegen. Bitte wenden Sie sich an Ihr Standesamt um weitere Informationen zu erhalten. Sie haben im Ausland geheiratet, konnten dort aber keinen gemeinsamen Ehenamen bestimmen? Da im Ausland häufig nicht die im deutschen Recht vorgesehenen Namenswahlmöglichkeiten gegeben sind, sollten Sie sich nach Ihrer Rückkehr in die Bundesrepublik mit Ihrer Heiratsurkunde an Ihr Wohnsitz-Standesamt wenden, um dort eine gemeinsame Namenserklärung abzugeben. Gebühren Die Gebühren des Standesamts Bornheim sind in einer Satzung festgesetzt.

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Rathaus & Service Bürgerservice Standesamt Vaterschaftsanerkennung Übersicht Standesamt Eheschließung und Lebenspartnerschaften Trauorte Trauzimmer im Rathaus Rheinschiff MS Beethoven Schlosshotel Domäne Walberberg Rösberghof Haus Rankenberg Heiraten im Ausland Ausländische Ehepartner Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe Geburt & Geburtsanzeige Namensänderung Sterbefall Vaterschaftsanerkennung Ausstellung & Beglaubigung von Urkunden Antrag auf Einbürgerung Vaterschaftsanerkennung Voraussetzung Anerkennung nach deutschem Recht Anerkennung nach ausländischem Recht Voraussetzung Die Vaterschaft für ein Kind kann anerkannt werden, wenn nicht bereits die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht. Ist die Mutter verheiratet oder verheiratet gewesen, kann ungeachtet dessen ein Dritter für ein Kind, das nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrags geboren ist, bis zum Ablauf eines Jahres nach Rechtskraft des Scheidungsurteils die Vaterschaft mit Zustimmung des Ehemannes anerkennen. In diesem Fall wird die Anerkennung frühestens mit Rechtskraft des Scheidungsurteils wirksam. Anerkennung nach deutschem Recht Die Anerkennung richtet sich nach deutschem Recht, wenn das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Sie kann auch nach deutschem Recht anerkannt werden, wenn der Anerkennende im Zeitpunkt der Geburt des Kindes staatenlos, heimatloser Ausländer, Asylberechtigter oder ausländischer Flüchtling war oder wenn seine Staatsangehörigkeit nicht festgestellt werden kann und er seinen Aufenthalt im Inland hat. Zur Anerkennung ist stets die Zustimmung der Mutter erforderlich. Unter bestimmten Bedingungen können weitere Zustimmungen erforderlich werden: Zustimmung des Kindes (je nach Alter) Zustimmung des Ehemannes (falls die Mutter noch verheiratet ist, der Ehemann aber nicht der Vater ist) Zustimmung durch einen gesetzlichen Vertreter Ein Geschäftsfähiger kann die Anerkennungserklärung selbst abgeben (gegebenenfalls mit Einwilligung des gerichtlich bestellten Betreuers). Will ein beschränkt Geschäftsfähiger oder Geschäftsunfähiger (d. h. eine Person, die dauerhaft nicht im vollen Besitz ihrer geistigen Fähigkeiten und daher zur freien Willensbestimmung nicht in der Lage ist) die Vaterschaft anerkennen, bedarf es hierzu der Zustimmung bzw. der Erklärung durch seinen gesetzlichen Vertreter. Diese Zustimmungserklärungen bedürfen der öffentlichen Beurkundung. Hinweis Anerkennung und Zustimmung der Vaterschaft können nicht durch einen Bevollmächtigten erklärt werden. Eine Anerkennung unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung ist unwirksam. Die Anerkennung ist schon vor der Geburt des Kindes möglich. Die wirksame Anerkennung schafft verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Vater und Kind mit unterhalts- und erbrechtlichen Folgen. Unberührt bleiben die gesetzliche Vertretung und der Familienname des Kindes. Nach wirksamer Vaterschaftsanerkennung können hierzu jedoch entsprechende Erklärungen abgegeben werden. Erkennt ein deutscher Staatsangehöriger die Vaterschaft zu einem ausländischen Kind an, erwirbt das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn das Anerkennungsverfahren vor Vollendung des 23. Lebensjahrs des Kindes eingeleitet wurde. Die Vaterschaftsanerkennung kann von dem Anerkennenden widerrufen werden, wenn sie ein Jahr nach der Beurkundung noch nicht wirksam geworden ist. Auch der Widerruf ist öffentlich zu beurkunden und darf nicht an eine Bedingung oder Zeitbestimmung geknüpft sein. Anerkennung nach ausländischem Recht Bei der Anerkennung der Vaterschaft zu einem Kind nach ausländischem Recht sind die Rechtsbestimmungen des betreffenden Staates zu beachten. Diese sollten bei der diplomatischen oder konsularischen Vertretung dieses Landes erfragt werden. Ob eventuelle durch die Vaterschaftsanerkennung nach diesem Recht vorgesehene, sich auf den Familiennamen des Kindes auswirkende Folgen auch für den deutschen Rechtsbereich eintreten, bleibt der Prüfung durch die zuständigen deutschen Behörden vorbehalten. Bei der Anerkennung nach ausländischem Recht sind unter Umständen zusätzliche Zustimmungserklärungen abzugeben.

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Wirtschaft & Bauen Wirtschaftsförderung Existenzgründung Informationen zur Vorsorge bei einer möglichen Energiemangel-Lage (Blackout) Infoplattform für Lieferdienste und Online-Serviceangebote im Bornheimer Stadtgebiet Überblick Wirtschaftsförderung Wirtschaftsstandort Bornheim Verfügbare Gewerbeflächen Existenzgründung Existenzgründung Unterstützung für Ihre Existenzgründung in Bornheim Sie wollen ein Unternehmen gründen? Die Wirtschaftsförderung unterstützt Sie! Die städtische Wirtschaftsförderung unterstützt alle Existenzgründer in der Stadt Bornheim. Sie informiert über Fördermöglichkeiten, hilft bei der Suche nach geeigneten Räumen und bietet eine kostenlose Beratung für Gründer an. Wer eine Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit plant, erhält einen Gründungszuschuss von der Arbeitsagentur. Dazu braucht er jedoch das Gutachten einer fachkundigen Stelle, das die Tragfähigkeit der Gründung nachweist. Ein solches Gutachten stellt die Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim Bürgerinnen und Bürgern aus dem Stadtgebiet als kostenlose Serviceleistung aus. Kostenlose Beratung für Gründer Guter Rat ist nicht immer teuer, sondern manchmal sogar kostenlos. Wer ein Unternehmen aufbauen möchte, braucht ein gutes Konzept und eine gesicherte Finanzierung. Damit von Anfang an alles stimmt, bietet die Bornheimer Wirtschaftsförderung eine kostenlose „Existenzgründer-Beratung“ an. Das städtische Angebot soll interessierten Gründern einen Überblick geben, was bei der Selbständigkeit zu beachten ist. In Einzelgesprächen geht es unter anderem um die Formalitäten der Gründung, Geschäftsidee und Businessplan, Unternehmens- und Rechtsform, Förderkredite und Finanzierung sowie eine spätere Erweiterung. Natürlich ist auch Raum für alle individuellen Fragen. Für Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit stellt die Wirtschaftsförderung das Gutachten der fachkundigen Stelle aus. Dafür sollten die Gründer ihren Businessplan einreichen und in einem Gespräch Ihr Gründungskonzept vorstellen. Die Wirtschaftsförderung berät auch zu weiterführenden Themen wie der Vermittlung von Räumen oder dem Zugang zu Netzwerken. Die Gespräche finden einmal im Monat statt und werden von Fachberatern durchgeführt. > Terminanfragen richtet man an existenzgruendung(at)stadt-bornheim.de . Dabei sollte man angeben, was die Geschäftsidee ist, wann das Unternehmen starten soll und welche Themen einen besonders interessieren. > Weitere Informationen gibt Sebastian Römer, Wirtschaftsförderer der Stadt Bornheim, unter 02222 945-339.

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Wirtschaft & Bauen Wirtschaftsförderung Verfügbare Gewerbeflächen Initiative Flächenmanagement Informationen zur Vorsorge bei einer möglichen Energiemangel-Lage (Blackout) Infoplattform für Lieferdienste und Online-Serviceangebote im Bornheimer Stadtgebiet Überblick Wirtschaftsförderung Wirtschaftsstandort Bornheim Verfügbare Gewerbeflächen Existenzgründung Initiative Flächenmanagement Initiative "Flächenmanagement" ist ein Projekt, in dessen Rahmen die Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim zur Zeit alle verfügbaren Gewerbeflächen und Gewerbeimmobilien in privatem Besitz in einem Leerstandskataster zusammenfasst. Der Abbau von gewerblichen Leerständen in der Stadt Bornheim ist eines der wichtigsten Anliegen der städtischen Wirtschaftsförderung. Ungenutzte gewerbliche Flächen und Immobilien im gesamten Stadtgebiet sollen zielgerichtet an potentielle Mieter und Käufer weitergeleitet und wieder belebt werden. In engem Kontakt mit den jeweiligen Eigentümern und den örtlichen Immobilienmaklern erfasst die Wirtschaftsförderung möglichst umfassende Informationen über das verfügbare Angebot an Gewerbeflächen und -immobilien in Bornheim. Die Erfassung erfolgt anhand eines standardisierten Erfassungsbogen, welcher alle wichtigen Informationen über die verfügbaren Flächen und Immobilien vorsieht. Für die Erstellung dieses Leerstandskatasters ist die Wirtschaftsförderung natürlich auf die Unterstützung der Makler und Eigentümer angewiesen und bittet bei Bedarf um die Bearbeitung des Erfassungsbogens. Nur so kann in Zukunft noch besser auf die verschiedenen Bedürfnisse von ansiedlungswilligen Unternehmern eingegangen werden. Das kostenlose Serviceangebot umfasst auch die Koordination von Gesprächs- und Besichtigungsterminen. Darüber hinaus hilft die Wirtschaftsförderung jederzeit in allen unternehmensbezogenen Anliegen und informiert über aktuelle Dinge. Fragebogen: Erfassung freier Gewerbeflächen und Gewerbeimmobilien"

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Wirtschaft & Bauen Wirtschaftsförderung Verfügbare Gewerbeflächen Informationen zur Vorsorge bei einer möglichen Energiemangel-Lage (Blackout) Infoplattform für Lieferdienste und Online-Serviceangebote im Bornheimer Stadtgebiet Überblick Wirtschaftsförderung Wirtschaftsstandort Bornheim Verfügbare Gewerbeflächen Existenzgründung Verfügbare Gewerbeflächen Der Abbau von gewerblichen Leerständen ist eines der wichtigsten Anliegen der städtischen Wirtschaftsförderung. Ungenutzte gewerbliche Flächen und Immobilien im gesamten Stadtgebiet sollen zielgerichtet an potentielle Mieter und Käufer weitergeleitet und wiederbelebt werden. Die Vermittlung von Gewerbeimmobilien und Gewerbeflächen ist daher ein kostenloses Serviceangebot der Stadt Bornheim. Meldung verfügbarer Gewerbeflächen/-immobilien Um die Liste der verfügbaren Gewerbeflächen und Gewerbeimmobilien möglichst vollständig und aktuell zu halten, ist die Wirtschaftsförderung auf die Unterstützung der Makler und Eigentümer angewiesen. Melden Sie Ihre verfügbaren Gewerbeflächen und Immobilien bitte mit Beschreibung, Grundrissen und Bildern an die Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim unter wirtschaftsfoerderung(at)stadt-bornheim.de . Als Hilfestellung kann der standardisierte Erfassungsbogen genutzt werden, welcher alle wichtigen Informationen über die verfügbaren Flächen und Immobilien vorsieht. Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, Standortsuche und allgemeine Informationen zum Wirtschaftsstandort Bornheim stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Fragebogen: Erfassung freier Gewerbeflächen und -immobilien

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