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Wirtschaft & Bauen Gewerbegebiete Bornheim-Süd und Alfter Nord Bornheim-Süd und Alfter Nord Bornheim-Kardorf Bornheim-Sechtem Bornheim-Hersel Bornheim-Waldorf Bornheim-Hellenkreuz Gewerbepark Bornheim-Süd und Alfter Nord Standortinformationen Lage: Roisdorf, zwischen DB AG und A 555, Johann-Phillip-Reis-Straße und Alexander-Bell-Straße Gewerbefläche: 580.000 m² Zur Zeit sind keine Flächen verfügbar. Verkehrsinfrastruktur Autobahnanschluß: Autobahn A 555 Köln - Bonn, Anschlußstelle Bornheim (Rheinland) - ca. 600m (1.BA) , ca. 250m (2.BA) entfernt Anschluß an Landstraße und Kreisstraße: L 118 (Roisdorfer Straße) mit Anschluss zur Autobahn A 555. L 183n (Umgehungsstraße von Bornheim nach Bonn) K 12 in Alfter Gleisanschluß: Schienenpersonenverkehr: DB Personenbahnhof Roisdorf (RB 26, RB 46) Schienengüterverkehr: DB Güterbahnhof Roisdorf, Industriestammgleis Öffentlicher Personennahverkehr Stadtbahn Linie 18 Köln - Bonn (Vorgebirgsbahn, Haltestelle Roisdorf-West); Stadtbahn Linie 16 Köln - Bonn (Rheinuferbahn, Haltestelle Hersel) Stadtbus Linie 818, 626 und 635 Rheinhafen: Köln-Godorf/ Wesseling (14 km) Flughafen: Konrad-Adenauer-Flughafen Köln/Bonn (28 km) Planungsrecht Flächennutzungsplan: FNP der Stadt Bornheim rechtskräftig Bebauungsplan: Ro 19.1, Ro 18 Bornheim-Roisdorf Planfestsetzungen: GE-Gebiet, max.Gebäudehöhe 12 m (in Ausnahmen 15m), GRZ 0,8 Sonstige Auflagen: Ausschluss von Betriebswohnungen gem. §8(3) BauNVO, Einzelhandelsbetriebe sind im GE-Gebiet grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahmen, wenn keine innenstadtrelevanten Sortimente angeboten werden oder die Verkaufsfläche von untergeordneter Bedeutung ist. Grundstückskosten Kaufpreis pro m²: auf Anfrage Erschließungskosten pro m²: inklusive > Weitere Informationen zum Gewerbepark Bornheim-Süd erhalten Sie hier . Gewerbepark Bornheim-Süd und Alfter Nord aus der Luft. FOTO: WFG Wirtschaftsförderung Bornheim Adresse Rathausstraße 2 53332 Bornheim Anfahrt Postadresse Rathausstraße 2 53332 Bornheim Kontakt Telefon: 02222 945-339 Telefax: 02222 91995258 E-Mail

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Rathaus & Service Rathaus aktuell Ausschreibungen Häufige Fragen Aktuelle Ausschreibungen Informationen zu Vergabeverfahren Häufige Fragen Präqualifizierung und Bieterkartei Bekanntmachung vergebener Aufträge Häufige Fragen zu Ausschreibungen Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zu Vergaben. Sie können sich gerne per E-Mail an die Vergabestelle wenden. Wie und wo kann ich mein Angebot abgeben? Wie und wo kann ich mein Angebot abgeben? In den Vergabeunterlagen wird festgelegt, wie Angebote abgegeben werden können. Die Angebote bleiben bis zum Tag der Submission unter Verschluss. Elektronische Angebote müssen auf der Vergabeplattform VergabeNRW abgegeben werden. Sie bleiben dort bis zum Tag der Submission unter Verschluss. Angebote per Fax oder E-Mail können nicht gewertet werden. Was ist eine Submission? Was ist eine Submission? Die Submission ist der Termin, bei dem die verschlossenen Angebote, die rechtzeitig eingegangen sind, geöffnet werden. Der Submissionstermin wird in den Vergabeunterlagen bekanntgegeben. Bei der Submission sind mindestens zwei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Bornheim anwesend. Es wird eine Niederschrift gefertigt. Anschließend werden die Angebote gekennzeichnet und vorgeprüft. Kann ich bei der Submission dabei sein? Kann ich bei der Submission dabei sein? Bei Submissionen sind Bieter oder deren Bevollmächtigte nicht zugelassen. Kann ich das Submissionsergebnis erfahren? Kann ich das Submissionsergebnis erfahren? Die Bekanntgabe von Submissionsergebnissen ist im Rahmen der aktuell geltenden Regelungen zur Unterschwellenvergabe nicht mehr vorgesehen. Es erfolgt keine Mitteilung des Submissionsergebnisses an die Bieter. Eine Bekanntgabe des Submissionsergebnisses ist nur noch für Vergaben von Bauleistungen über dem EU-Schwellenwert vorgesehen. Nach welchen Kriterien wird ein Angebot angenommen? Nach welchen Kriterien wird ein Angebot angenommen? Die Zuschlagskriterien werden in den Ausschreibungsunterlagen genannt. Wann und wie erfahre ich, ob mein Angebot den Zuschlag erhalten hat? Wann und wie erfahre ich, ob mein Angebot den Zuschlag erhalten hat? Sobald eine Entscheidung getroffen worden ist, erhalten Sie eine schriftliche Information. In der Regel geschieht das innerhalb der Binde- bzw. Zuschlagsfrist. § 134 GWB bleibt unberührt. Können ortsansässige Firmen bevorzugt werden? Können ortsansässige Firmen bevorzugt werden? Wegen des Gleichbehandlungsgebots ist ein öffentlicher Auftraggeber rechtlich daran gehindert, ortsansässige Firmen zu bevorzugen. Jedes Unternehmen mit Sitz im EU-Binnenmarkt muss den gleichen Zugang zu öffentlichen Aufträgen haben. Warum sind öffentliche Ausschreibungen so aufwändig? Warum sind öffentliche Ausschreibungen so aufwändig? Aufträge des Bundes, der Länder und der Kommunen machen einen großen Teil des Auftragsvolumens in der Bundesrepublik Deutschland aus. Die öffentliche Hand hat dadurch eine starke Stellung auf dem Markt. Sie ist nicht frei in der Entscheidung, an wen und zu welchen Bedingungen sie Aufträge vergibt. Die Regelungen des Vergaberechts haben zum Ziel, den Wettbewerb zu fördern, das wirtschaftlichste Angebot zu ermitteln, die Auftragsvergabe transparent zu gestalten, soziale Kriterien, z. B. die Einhaltung des Mindestlohns, zu berücksichtigen. Weitere Informationen bietet das Vergabeportal des Landes Nordrhein-Westfalen .

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Wirtschaft & Bauen Gewerbegebiete Bornheim-Kardorf Bornheim-Süd und Alfter Nord Bornheim-Kardorf Bornheim-Sechtem Bornheim-Hersel Bornheim-Waldorf Bornheim-Hellenkreuz Gewerbepark Bornheim-Kardorf Standortinformationen Lage: zwischen L 183 und Stadtbahn-Linie 18 in Waldorf Gewerbefläche: 63.000 m² Verkehrsinfrastruktur Autobahnanschluß: A 555 Köln - Bonn; Anschlußstelle Wesseling/Bornheim (7 km), L 190 A 553 Köln - A 1, Anschlußstelle Brühl/Bornheim (5 km) A 61 Venlo - Ludwigshafen, Anschlußstelle Heimerzheim (8 km) Schienenpersonenverkehr: DB Personenbahnhof Sechtem (RB 26, RB 46) Schienengüterverkehr: Industriestammgleis, DB Güterbahnhof Roisdorf (3 km) Öffentlicher Personennahverkehr: Stadtbahn Linie 18 Köln - Bonn (Vorgebirgsbahn, Haltestelle Waldorf) und Stadtbus Linie 818 Rheinhafen: Köln-Godorf/ Wesseling (8 km) Flughafen: Konrad-Adenauer-Flughafen Köln/Bonn (31 km) Planungsrecht Flächennutzungsplan: FNP der Stadt Bornheim rechtskräftig Bebauungsplan: Ka 02 rechtskräftig Planfestsetzungen: GE-Gebiet, Firsthöhe ca. 12 m, GRZ 0,8 Sonstige Auflagen: Einhaltung flächenbezogener Schallleistungspegel gem. § 1 Abs. 4 BauNVO (vgl. Abstandsliste gem. 4. BimSchV 1997) Grundstückskosten Kaufpreis pro m²: auf Nachfrage Erschließungskosten pro m²: inklusive > Weitere Informationen zum Gewerbepark Kardorf erhalten Sie hier . Gewerbepark Bornheim-Kardorf aus der Luft. FOTO: WFG Wirtschaftsförderung Bornheim Adresse Rathausstraße 2 53332 Bornheim Anfahrt Postadresse Rathausstraße 2 53332 Bornheim Kontakt Telefon: 02222 945-339 Telefax: 02222 91995258 E-Mail

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Rathaus & Service Rathaus aktuell Ausschreibungen Informationen zu Vergabeverfahren Aktuelle Ausschreibungen Informationen zu Vergabeverfahren Häufige Fragen Präqualifizierung und Bieterkartei Bekanntmachung vergebener Aufträge Allgemeine Informationen zu Vergabeverfahren der Stadt Bornheim Die Vergabestelle der Stadt Bornheim folgt bei den Vergabeverfahren dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) der Vergabeverordnung (VgV), der Satzung über die Vergabe von Aufträgen unterhalb der Schwellenwerte gemäß § 106 GWB der Stadt Bornheim . Das GWB und die VgV gelten für die Vergabe von Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte (Werte seit dem 01.01.2026): für Lieferungen und Dienstleistungen 216.000 Euro netto für soziale und andere besondere Dienstleistungen 750.000 Euro netto für Bauleistungen 5,404 Mio. Euro netto Oberhalb der EU-Schwellenwerte werden Aufträge nach den in § 119 GWB genannten Verfahren vergeben, in der Regel in offenen Verfahren oder im nicht-offenen Verfahren nach Teilnahmewettbewerb. Unterhalb der EU-Schwellenwerte werden Aufträge nach der Satzung über die Vergabe von Aufträgen der Stadt Bornheim vergeben. Weitere Informationen zum Vergaberecht und zum Ablauf von Vergabeverfahren finden Sie im Vergabeportal des Landes Nordrhein-Westfalen . Bewerbungs- und Vertragsbedingungen Wenn in den Vergabeunterlagen nichts anderes angegeben ist, gelten für Vergabeverfahren und Aufträge die folgenden Bewerbungs- und Vertragsbedingungen. Für die Vergabe von Leistungen oberhalb der EU-Schwellenwertes Für die Vergabe von Leistungen oberhalb der EU-Schwellenwertes Bewerbungs- und Vergabebedingungen der Stadt Bornheim für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen oberhalb der EU-Schwellenwerte allgemeine Vertragsbedingungen der Stadt Bornheim für Lieferungen und Dienstleistungen mit Anlagen Für die Vergabe von Leistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte Für die Vergabe von Leistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte Bewerbungs- und Vergabebedingungen der Stadt Bornheim für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte allgemeine Vertragsbedingungen der Stadt Bornheim für Lieferungen und Dienstleistungen mit Anlagen Vertragsbedingungen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW Satzung über die Vergabe von Aufträgen unterhalb der Schwellenwerte gemäß § 106 GWB der Stadt Bornheim die VOL/B Für die Vergabe von Bauleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte Für die Vergabe von Bauleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte Bewerbungs- und Vergabebedingungen der Stadt Bornheim für die Vergabe von Bauleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte besondere Vertragsbedingungen der Stadt Bornheim für Bauleistungen mit Anlagen zusätzliche Vertragsbedingungen der Stadt Bornheim für Bauleistungen Vertragsbedingungen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW Satzung über die Vergabe von Aufträgen unterhalb der Schwellenwerte gemäß § 106 GWB der Stadt Bornheim VOB/B VOB/C Form und Versand der Angebote / Submissionstermin Bei Ausschreibungen oberhalb der EU-Schwellenwerte, ebenso wie bei nationalen Ausschreibungen wird ein Submissionstermin (Angebotseröffnung) festgesetzt. Elektronische Angebote müssen bis zum Submissionstermin im Vergabeportal Nordrhein-Westfalen abgegeben werden.

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