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Leben & Familie Rat & Hilfe Soziales Adressbuch Das soziale Adressbuch bietet einen Überblick über alle sozialen Angebote, Einrichtungen und Anlaufstellen in unserer Stadt und Umgebung. Hier finden Sie wichtige Kontakte rund um Beratung, Unterstützung, Pflege, Familie, Integration, Freizeit und vieles mehr. Kategorien Alle weitere Angebote Einsamkeit Gesundheitsberatung Mädchen- & Frauenhilfe Wohn- & Werkstätten Integrative Kitas & Förderschulen Suchthilfe Pflegedienste- & einrichtungen Kinder- & Jugendhilfe Ärzte & Therapeuten Sozialverbände & -vereine Familienzentren Soziales Adressbuch A-Z Suche a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x y z 3D - Der Pflegedienst Pflegedienste- & einrichtungen Pflegedienst Adresse Bahnhofstr. 2 50389 Wesseling Anfahrt Kontakt Telefon: 02236 9495313 Telefax: 02236 9495309 E-Mail Webseite Adoption - Rhein-Sieg-Kreis Kinder- & Jugendhilfe Jugendamt Kontakt Telefon: 02241 133122 E-Mail Webseite Zuständigkeit: Bornheim, Hennef, Niederkassel, Rheinbach und Sankt Augustin Adoption Wegbegleitung für leibliche Eltern, Adoptionsbewerber, Adoptivfamilien, Adoptierte Mädchen- & Frauenhilfe Beratung Träger Kreissportbund Rhein-Sieg e. V. Sozialdienst katholischer Frauen für den Rhein-Sieg-Kreis e. V. Adresse Hopfengartenstr. 16 53721 Siegburg Anfahrt Kontakt Telefon: 02241 1466071 E-Mail Webseite Agentur für Haushaltshilfe Pflegedienste- & einrichtungen Haushaltshilfe, Unterstützung, Alltagsbegleitung Kontakt Telefon: 02236 4808180 E-Mail Webseite Unsere Unterstützung für mehr Lebensqualität Im Haushalt, bei Erledigungen oder als Begleitung im Alltag, wir sorgen dafür, dass Sie sich rundum wohlfühlen. Lernen Sie nun unsere Leistungen kennen, die dazu beitragen, Ihren Alltag spürbar zu erleichtern. Mit unserer Unterstützung bleiben Sie in Ihrem gewohnten Umfeld bestens versorgt und genießen mehr Selbstständigkeit. Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) Gesundheitsberatung Beratung Adresse Brunnenallee 31 53332 Bornheim Anfahrt Kontakt Telefon: 0222294370 Telefax: 0222294375454 Webseite Die Aufgaben des ASD im Überblick: Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung Beratung zu Fragen der Personensorge und des Umgangsrechts Beratung und Hilfe in akuten Konfliktsituationen Hilfeplanung und Vermittlung von Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen Maßnahmen zum Schutz von Kindern Alltagshelden- Hilfe die ankommt Pflegedienste- & einrichtungen Unterstützung, Betreuung, Entlastung, Hilfe, Alltagshilfe, Begleitung Kontakt E-Mail Webseite Professionelle Haushaltshilfe und Pflegeberatung. Aloisiuskolleg Gymnasium der Jesuiten für Mädchen und Jungen Kinder- & Jugendhilfe Jugendhilfeeinrichtungen Träger Aloisiuskolleg GmbH Adresse Elisabethstraße 18 53117 Bonn Anfahrt Kontakt Telefon: 0228 82003101 E-Mail Webseite Ambulanter Hospizdienst e. V. für Bornheim und Alfter Sozialverbände & -vereine Hospizdienst, Patientenverfügung, Trauerberatung Adresse Königstraße 25 53332 Bornheim Anfahrt Kontakt Telefon: 02222 9959449 E-Mail Webseite Ehrenamtliche, ambulante Begleitung von schwerkranken und sterbenden Menschen Entlastung und Beratung von Angehörigen Trauerberatung Beratung zur Patientenverfügung Andreas Altaner - Facharzt für Neurologie & Psychiatrie Ärzte & Therapeuten Neurologie, Psychatrie Adresse Bahnhofstr. 23 50389 Wesseling Anfahrt Kontakt Telefon: 02236 49990 Webseite Mo.- Fr. 8:30- 11:30 Uhr Mo. & Do. 14.00- 17:00 Uhr Angela-Fey-Haus Wohn- & Werkstätten Wohnstätten für Behinderte Träger Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V. Adresse Römerweg 42 53121 Bonn Anfahrt Kontakt Telefon: 0228 555846250 E-Mail Webseite Arbeiter-Samariter-Bund Bonn/Rhein-Sieg/Eifel e.V. Pflegedienste- & einrichtungen Essen auf Rädern Träger Malteser Hilfsdienst Adresse Kasinostraße 2 53840 Troisdorf Anfahrt Kontakt Telefon: 02241 870749 E-Mail Webseite Essen auf Rädern Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Bonn/Rhein-Sieg e.V. Sozialverbände & -vereine Pflege, Senioren, Kleiderstube Adresse Schuhmannstraße 4 53721 Siegburg Anfahrt Kontakt Telefon: 02241 969240 Telefax: 02241 9692444 E-Mail Webseite Kleiderstube (Ortsverein Bornheim), Seniorenbegegnungsstätte (Ortsverein Bornheim), Erholungsmaßnahmen für Kinder, Jugendliche, Familien und Senioren, Arbeitstraining und Beschäftigung für psychisch Kranke, Beschäftigung und Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen im Service- und Gastronomiebereich, Arbeitsvermittlung für/von Langzeitarbeitslosen, Schwangerenkonfliktberatung (Bonn), Wohnraumberatung und Wohnraumanpassung 1 2 3 4 5 … 22 Hinweise zum Datenschutz

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Zwischen dem Verlierer (das Gesetz spricht vom Empfangsberechtigten) und dem Finder entsteht ein gesetzliches Schuldverhältnis. Dieses verpflichtet den Finder, den Fund dem Empfangsberechtigten anzuzeigen und abzuliefern. Kennt er diesen nicht, hat er bei einem Wert von mehr als 10 Euro den Fund bei der zuständigen Behörde (Gemeinde/Polizei) anzuzeigen bzw. abzuliefern oder zu verwahren. Der Empfangsberechtigte schuldet dem Finder Ersatz seiner Aufwendungen und den Finderlohn. Der Finderlohn beträgt nach § 971 Abs. 1 BGB 5 Prozent vom Wert der Sache (bis zu 500 Euro) und 3 Prozent vom Mehrwert. Ebenfalls 3 Prozent sind es bei Tieren. Wurde die Sache in den Räumen einer Behörde, in den Beförderungsmitteln einer Behörde oder in öffentlichen Verkehrsmitteln gefunden, so erhält der Finder nur den halben Finderlohn und auch das nur, wenn die Sache mehr als 50 Euro wert ist (§ 978 Abs. 2 BGB). Zudem ist der Anspruch ausgeschlossen, wenn der Finder Bediensteter der Behörde oder der Verkehrsanstalt ist oder der Finder die Ablieferungspflicht verletzt (§ 978 Abs.2 S. 3 BGB). Der Eigentumserwerb ist bei einem Fund in öffentlichen Gebäuden, in privaten Geschäftsräumen oder einer dem öffentlichen Verkehr dienenden Verkehrsanstalt nicht möglich. Die Vorschriften der §§ 965 bis 967 BGB und §§ 969 bis 977 BGB finden keine Anwendung (§ 978 Abs. 1 BGB) Fundtiere unterliegen den gleichen Fristen wie Fundsachen, können jedoch nach einer Frist von vier Wochen durch die zuständige Behörde weitervermittelt werden. Das Tier kann also an den Finder oder eine dritte Person weitervermittelt werden, jedoch ohne dass diese Eigentum an dem Tier erwerben. Der Eigentumserwerb erfolgt weiterhin nach Ablauf der sechsmonatigen Frist. Voraussetzungen Fundsache mit evtl. späterem Eigentumserwerb Ablauf Mit Ablauf von sechs Monaten nach Anzeige bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder Eigentum an der Sache, wenn ihm bis dahin weder der Empfangsberechtigte bekannt geworden ist noch sich dieser bei der Behörde gemeldet hat (§ 973 Abs. 1 BGB). Gebühren Spätestens bei Empfang der Fundsache müssen Verwaltungsgebühren in Höhe von 10 Euro geleistet werden. Fristen und Bearbeitungszeiten Eigentumserwerb des Finders: Ist der Wert der Sache jedoch geringer als 10 Euro, beginnt die sechsmonatige Frist bereits mit dem Tag des Fundes. Allerdings bleibt der Finder weitere drei Jahre lang verpflichtet, die Fundsache herauszugeben.

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Wirtschaft & Bauen Bauen Denkmalschutz Untere Denkmalbehörde Aufgaben Denkmalliste Formulare Weiterführende Links Untere Denkmalbehörde Die Untere Denkmalbehörde (UDB) der Stadt Bornheim ist zuständig für Fragen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege und möchte die Eigentümer von Denkmälern sachkundig beraten und unterstützen. Die UDB ist als Sonderordnungsbehörde angelegt, d.h. sie prüft u.a. die Denkmalwürdigkeit von Objekten, führt formelle Unterschutzstellungsverfahren durch, berät Denkmaleigentümer und erteilt Genehmigungen, fördert Bau- und Erhaltungsmaßnahmen und sie stellt Steuerbescheinigungen aus. Aufgaben Am 1. Junli 1980 ist das Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler des Landes Nordrhein-Westfalen (DSchG) in Kraft getreten. Das DSchG NRW betont u.a. die Nutzungsnotwendigkeit von Denkmälern und verpflichtet die Eigentümer im Rahmen der Zumutbarkeit zur Erhaltung und denkmalgerechten Nutzung. Die Kommunen sind gehalten, diese Verpflichtung zu unterstützen. Ihnen obliegt die Verantwortung für die Denkmäler im Stadtgebiet. In den Zuständigkeitsbereich der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Bornheim fallen folgende Aufgaben: Unterschutzstellung von Baudenkmälern Denkmäler werden auf Antrag des Eigentümers oder von Amts wegen in die Denkmalliste eingetragen. Sie sind so zu nutzen, dass ihre Erhaltung auf Dauer gewährleistet ist. Zur Zeit gibt es im Stadtgebiet 235 Baudenkmäler und 15 Bodendenkmäler. Denkmalrechtliche Erlaubnis gem. § 9 DSchG NRW Einer denkmalrechtlichen Erlaubnis bedarf es, wenn Maßnahmen an oder in einem Denkmal oder dessen näherer Umgebung ausgeführt werden sollen. Sind die geplanten Maßnahmen zugleich bauantragspflichtig, ist die Beantragung einer separaten denkmalrechtlichen Erlaubnis nicht notwendig. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wird die UDB beteiligt. Gem. § 9 DSchG NRW sind alle Maßnahmen (z.B. Anstricharbeiten, Austausch von Fenstern und Türen, Erneuerung der Dacheindeckung, Instandsetzungsarbeiten) erlaubnispflichtig – auch wenn sie bauantragsfrei sind. Dies gilt für das Innere als auch für das Äußere eines Baudenkmals. Die geplanten Maßnahmen sind vor Beginn der Arbeiten mit der UDB in Form einer denkmalrechtlichen Erlaubnis abzustimmen. Ein Antrag ist schriftlich zu stellen. Nach § 9 (1) Satz 2 DschG NRW bedürfen Instandsetzungsarbeiten keiner Genehmigung, wenn sie sich nur auf Teile des Denkmals auswirken, die für seinen Denkmalwert ohne Bedeutung sind. Eine vorherige Abstimmung mit der UDB ist aber erforderlich. Steuerbescheinigung gem. § 36 DSchG Sie haben die Möglichkeit nach Abschluss von Arbeiten an Ihrem Denkmal bei der Unteren Denkmalbehörde eine Steuerbescheinigung nach dem Denkmalschutzgesetz zu beantragen. Diese Bescheinigung ist mit Ihrer Einkommenssteuererklärung dem Finanzamt vorzulegen und führt zu einer Steuervergünstigung. Hinweise für die Beantragung entnehmen Sie bitte dem Merkblatt. Merkblatt Steuerbescheinigung Denkmalliste In die Denkmalliste der Stadt Bornheim sind aktuell 235 Baudenkmäler und 15 Bodendenkmäler eingetragen. Bewegliche Denkmäler sind zur Zeit nicht eingetragen: Liste der Baudenkmäler Liste der Bodendenkmäler Formulare Antrag auf Ausstellung einer Steuerbescheinigung gem § 36 DSchG Auflistung der Rechnungen für Baumaßnahmen Ansprechpartner Stefanie Geurtsen Abteilungsleiterin Bauaufsicht, Bauverwaltung und Denkmalschutz Telefon: 02222 945-315 E-Mail Maike Marx Bauaufsicht, Bauverwaltung und Denkmalschutz Telefon: 02222 945-349 E-Mail Weiterführende Links Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen Bezirksregierung Köln - Denkmalangelegenheiten Landschaftsverband Rheinland - Amt für Denkmalpflege im Rheinland Deutsche Stiftung Denkmalschutz Bauaufsicht, Bauverwaltung und Denkmalschutz Leitung Geurtsen, Stefanie Adresse Auf dem Knickert 10 53332 Bornheim Anfahrt Postadresse Rathausstraße 2 53332 Bornheim Öffnungszeiten Mo.: 8:30-12:30 Uhr Do.: 8:30-12:30 Uhr u. 15:00-17:30 Uhr Kontakt Telefon: 02222 945-0 Telefax: 02222 945-255 Mehr Informationen

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Freizeit & Tourismus Kunst & Kultur Fest der Nationen und Kulturen Rückblick 2017 – 8. Fest der Nationen und Kulturen Am Sonntag, 8. Oktober 2017 hat das Fest zum achten Mal stattgefunden. Im Wahljahr 2017 stand es unter dem Motto "Unsere Wahl: zusammen feiern" und hat natürlich wieder den Austausch und das fröhliche Miteinander von Alteingesessenen und neu oder schon länger Zugezogenen aus aller Welt ermöglicht. Leckeres Essen, viele Informationen und kunsthandwerkliche Gegenstände gab es an zahlreichen Ständen, u.a. von der internationalen Kochgruppe, der multikulturellen Frauengruppe der Caritas, der Flüchtlingshilfe Bornheim und dem Afroshop von Sun for Children. Kinder und Jugendliche konnten draußen auf dem Fahrradparcours ihr Geschick auf zwei Rädern beweisen. Trotz des gemischten Wetters hielten die Aktiven vom ADFC lange aus und konnten sogar einem Jungen das Radfahren beibringen. Drinnen bedruckten und besprühten viele Kinder Taschen und bastelten aus einer großen Auswahl von Perlen Ketten. Sehr beliebt war es auch wieder, sich schminken zu lassen. Das Bühnenprogramm wies lebhafte und ruhigere Beiträge auf. Bei den arabischen Liedern von Salman Bilan und beim Auftritt der kurdischen Sängerin Evina Welat tanzten viele der Besucher auf und vor der Bühne. Zum Mittanzen animierte auch die internationale Klasse des Alexander-von-Humboldt-Gymnasiums, nachdem sie vorgeführt hatte, wie der Jumpstyle geht. Nachdenklich stimmte dagegen die Geschichte, die Michel Mutambala, Gründer von "Sun for Children", von seiner Flucht aus dem Kongo erzählte. Leise Töne herrschten auch vor, als die Tochter von Telma Brites aus deren Buch vorlas, szenisch begleitet von einer Tänzerin. Zwischendurch sorgten syrischer Rap, die Rhythmen von zwei Trommelgruppen und die Beiträge der Singaholics und von Nachwuchsbands der Bornheimer Musikschule für Stimmung. Nicht eingeplant war eine Unterbrechung des Festes wegen Rauchalarm. Die Feuerwehr stellte jedoch schnell fest, dass sich nur ein Waffeleisen überhitzt hatte, das ausgerechnet unter einem Rauchmelder gestanden hatte. Nach ca. 20 Minuten Pause konnte das Fest weitergehen. Weam Alkasem mit syrischem Rap Michel Mutambala erzählt von seiner Flucht aus dem Kongo nach Deutschland. N'ko Meli O mit afrikanischen Trommelrhythmen Die internationale Klasse des AvH führt einen Tanz im Jumpstyle vor... ... und animiert zum Mittanzen. Salman Bilan mit arabischen Liedern, begleitet von Saied Kia am Keyboard Das Trio "Singaholics" von der Bornheimer Musikschule, begleitet von Frank Lichtenthal Die "Devil Rockers", ebenfalls von der Bornheimer Musikschule "Closet_Next_Door", eine weitere Musikschul-Band "Alphapaka", die dritte Musikschul-Band "Kesula", die Trommelgruppe von Christina Berghoff-Hein und Freunden Telma Brites kündigt die Lesung aus ihrem Buch durch ihre Tochter an, die von der Tänzerin Marie Werner szenisch begleitet wird. Ein Höhepunkt gegen Ende des Festes: der Auftritt der kurdischen Sängerin Evina Welat Evina Welat inmitten der Tanzenden

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Leben & Familie Kinderbetreuung Betreuungsformen Kita-Navigator Kindertageseinrichtungen Betreuungsformen Elternbeitrag Kindertagespflege Kindertagespflegepersonen gesucht Familienzentren RUNDUM Elternbrief Hinweise zum Datenschutz Betreuungsformen Betreuungsarten in Kindertageseinrichtungen Seit dem 01.08.2008 sieht das neue Kinderbildungsgesetz (KiBiz) folgende Betreuungsformen für Kinder vor: Kinder ab dem 3. Lebensjahr bis zur Einschulung in die Grundschule, Kinder im Alter zwischen 2 und 6 Jahren, Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren. Bei der Betreuung in einer der o.g. Gruppenformen kann grundsätzlich zwischen verschiedenen Betreuungsmöglichkeiten gewählt werden, die verbindlich für ein Betreuungsjahr gelten: 25 Wochenstunden 25 Wochenstunden Betreuung erfolgt ausschließlich vormittags 35 Wochenstunden 35 Wochenstunden entweder vormittags u. nachmittags ausschließlich der Übermittagbetreuung ("klassischer KiGa") oder vormittags einschl. Übermittagbetreuung ("Block"), i.d.R. 7/7.30 Uhr bis 14/14.30 Uhr 45 Wochenstunden 45 Wochenstunden Ganztagesgruppe, einschließlich Übermittagbetreuung Bitte beachten Sie: Bei Betreuung im Rahmen einer 25 Stunden-Buchung ist diese ausschließlich auf die Vormittagsstunden beschränkt und schließt ggf. Angebote am Nachmittag sowie eine Übermittagbetreuung in der Regel aus. Weiterhin werden nicht in jeder Einrichtung tatsächlich alle drei Öffnungszeitenmodelle und alle drei Altersgruppen angeboten. Die individuellen Öffnungszeiten und Betreuungsformen erfragen Sie bitte in der jeweiligen Einrichtung. Hierzu bietet Ihnen die nachfolgende Übersicht eine erste Orientierung. Die jeweiligen Öffnungszeitenmodelle der Kindertageseinrichtungen werden regelmäßig durch eine Elternbefragung erfasst und ggf. bei Bedarf angepasst. Verpflegungsgeld Für alle Betreuungsformen, bei denen Kinder über Mittag einschließlich Mittagessen betreut werden (35 oder 45 Stunden-Modell), ist dem Träger der Kindertageseinrichtung zusätzlich zum Elternbeitrag ein Verpflegungsgeld für das Mittagessen zu zahlen. Aufgrund der in diesem Jahr (2022) deutlich gestiegenen Preise können die Caterer das Mittagessen leider nicht mehr zu den bisherigen finanziellen Konditionen anbieten. Da die finanziellen Aufwendungen für das Mittagessen laut Ratsbeschluss grundsätzlich aber kostenneutral kalkuliert werden müssen, war eine Anpassung des Pauschalbetrages ab dem 1.8.2022 von 50 auf 55 Euro leider zwingend erforderlich. Das Jugendamt hat mit einem Elternbrief über die Erhöhung des Verpflegungsgeldes informiert.

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Freizeit & Tourismus Kunst & Kultur Kultureinrichtungen Rheinhalle Die Rheinhalle, Rheinstraße 201 in Bornheim-Hersel, ist eine große Veranstaltungshalle im Eigentum der Stadt Bornheim, die vom Förderverein für die Rheinorte Hersel, Uedorf und Widdig e.V. (FVR) bewirtschaftet wird. Ob Ausstellungen, Messen, Präsentationen, Tagungen, Seminare, Festkommerse, Hochzeiten, Gesellschafts-, Kultur- und Lehrveranstaltungen, Kongresse, Konzerte, Comedy oder Kabarett – für alle Segmente bietet die Rheinhalle die besten Voraussetzungen. Beliebt ist die Rheinhalle auch bei Unternehmen und Behörden, denn dort können sie ihre Prüfungen, Jubiläen, Betriebsfeiern oder Personalversammlungen veranstalten . Die verkehrsgünstige Lage, der Anschluss an die Autobahn 555 und an die öffentlichen Verkehrsmittel werden von Besuchern und Veranstaltern gleichermaßen geschätzt. Parkplätze sind ausreichen vorhanden. Die Rheinhalle ist eine multifunktionale, technisch hervorragend ausgestattete Veranstaltungshalle mit einem ansprechenden Ambiente. Die Halle ist ca. 37,50 Meter lang, 20 Metern breit und 7 Meter hoch. Als Tagungs- und Ausstellungsfläche stehen ca. 750 m² zur Verfügung. Tageslicht fällt nicht ein. Künstlergarderoben gibt es in ausreichender Anzahl. Der große Saal kann vielseitig genutzt werden. Bei Reihenbestuhlung stehen bis zu 800 Sitzplätze, bei Bankettbestuhlung (gastronomische Veranstaltungen) bis zu maximal 756 Sitzplätze und bei Kongressbestuhlung (einseitig an Tischen) bis zu 450 Sitzplätze zur Verfügung. Die Bühne ist 17 Meter breit, 6 Meter lang und hat eine Gesamtfläche von 102 m². Sie ist an der Längsseite der Halle aufgebaut. Wenn Sie selbst eine Veranstaltung in der Rheinhalle durchführen möchten, beantworten wir Ihnen dazu gerne alle Fragen. Wählen Sie +49 (0) 2222 810318 oder nutzen Sie die Internet-Seiten des FVR . Jetzt Webseite der Rheinhalle Hersel aufrufen

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