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Rathaus & Service Bürgerservice Standesamt Eheschließung und Lebenspartnerschaften Ausländische Ehepartner Übersicht Standesamt Eheschließung und Lebenspartnerschaften Trauorte Trauzimmer im Rathaus Rheinschiff MS Beethoven Schlosshotel Domäne Walberberg Rösberghof Haus Rankenberg Heiraten im Ausland Ausländische Ehepartner Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe Geburt & Geburtsanzeige Namensänderung Sterbefall Vaterschaftsanerkennung Ausstellung & Beglaubigung von Urkunden Antrag auf Einbürgerung Ausländische Ehepartner Was ist zu beachten, wenn einer der Ehegatten Ausländer ist? Will ein ausländischer Staatsangehöriger in einem Standesamt in Deutschland die Ehe schließen, so muss er ein Ehefähigkeitszeugnis oder eine Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses vorlegen. Mit Hilfe des Ehefähigkeitszeugnisses kann sichergestellt werden, dass die in Deutschland geschlossene Ehe dem Heimartrecht des Betroffenen entspricht und im Heimatstaat anerkannt wird. Es gibt Staaten, die ein solches Ehefähigkeitszeugnis nicht ausstellen oder in denen die Beschaffung nachweisbar nicht möglich ist, z. B. bei Krieg oder Gefahr der politischen Verfolgung. In diesen Fällen muss man beim zuständigen Standesamt einen Antrag zur Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses stellen, der an das Oberlandesgericht (OLG) weitergeleitet wird. Der Präsident des Oberlandesgerichts kann nach Prüfung der Unterlagen eine Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses erteilen. Ob Ihr Heimatstaat ein Ehefähigkeitszeugnis ausstellt, können Sie beim Standesamt erfragen oder in der sogenannten „Kölner Liste“ des OLG Köln ersehen. Für die Länder, die kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen, ist hier eine abschließende Aufzählung sämtlicher erforderlicher Dokumente enthalten, die dem OLG Köln zur Beantragung zur Befreiung der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses vorzulegen sind. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass in diesen Fällen eine verbindliche Terminvereinbarung zur Eheschließung erst möglich ist, nachdem die Befreiungsurkunde durch das Oberlandesgericht ausgestellt wurde. Zwar werden Ehesachen beim OLG als Eilsachen behandelt, dennoch kann die Bearbeitungsdauer variieren. Weitere Hinweise: Alle vorzulegenden Urkunden in nichtdeutscher Sprache müssen von einem Dolmetscher übersetzt und beglaubigt werden, der am OLG anerkannt vereidigt ist. Urkunden sind jeweils im Original und in der Übersetzung vorzulegen. Sollten Sie der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig sein oder die Standesbeamtin/der Standesbeamte den Eindruck haben, dass Ihre Deutschkenntnisse unzureichend sind, ist ein Dolmetscher sowohl bei der Anmeldung als auch bei der Trauung erforderlich. Dies gilt auch, wenn ein Trauzeuge der deutschen Sprache nicht mächtig ist. Heiraten im Ausland

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Wirtschaft & Bauen Wirtschaftsförderung Wirtschaftsstandort Bornheim Informationen zur Vorsorge bei einer möglichen Energiemangel-Lage (Blackout) Infoplattform für Lieferdienste und Online-Serviceangebote im Bornheimer Stadtgebiet Überblick Wirtschaftsförderung Wirtschaftsstandort Bornheim Verfügbare Gewerbeflächen Existenzgründung Wirtschaftsstandort Bornheim Der Wirtschaftsstandort Bornheim ist gefragt Bornheim liegt zwischen Köln und Bonn, direkt am Rhein und im landschaftlich attraktiven Vorgebirge. Mit 14 Ortschaften und rund 50.000 Einwohnern ist Bornheim eine sympathische Stadt mit gut ausgebauter Infrastruktur und einem flächendeckenden Bildungs- und Freizeitangebot . Die wirtschaftliche Entwicklung der drittgrößten Kommune im Rhein-Sieg-Kreis ist sehr positiv: Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist in den letzten zehn Jahren kontinuierlich gestiegen und die Arbeitslosenquote liegt bei 4,7 % (Juli 2020). Ein großer Standortvorteil für Unternehmen ist die verkehrsgünstige Lage: Mit vier Autobahnanschlüssen, zwei Stadtbahnlinien und den DB-Bahnhöfen Roisdorf und Sechtem sowie der Nähe zum Flughafen Köln/Bonn ist man überall hervorragend angebunden . Dabei verfügt Bornheim auch über schnelles Internet im nahezu gesamten Stadtgebiet mit Downloadgeschwindigkeiten von bis zu 1 Gigabit pro Sekunde. Bornheim zählt zu den Städten in der Region, die aktuell am stärksten wachsen. Mit 32 Kindergärten, acht Grundschulen und sieben weiterführenden Schulen zieht die Stadt auch viele Familien an. Das Freizeitangebot ist ebenfalls sehr vielfältig: Neben Hallen- und Freibad, Golfplatz und Bowlingcenter gibt es viele Naherholungsgebiete mit gut ausgebauten Rad- und Wanderwegen in unmittelbarer Nähe. In Bornheim verbinden sich die Vorzüge eines modernen Dienstleistungszentrums mit ländlichem Charme. In den zahlreichen Hofläden gibt es regionales Obst und Gemüse wie den berühmten Bornheimer Spargel direkt vom Feld. In den Gewerbegebieten und Ortsteilen sind zahlreiche Unternehmen, Geschäfte sowie starke landwirtschaftliche Betriebe angesiedelt, die sich am Wirtschaftsstandort Bornheim rundum wohl fühlen.

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Rathaus & Service Bürgerservice Standesamt Eheschließung und Lebenspartnerschaften Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe Übersicht Standesamt Eheschließung und Lebenspartnerschaften Trauorte Trauzimmer im Rathaus Rheinschiff MS Beethoven Schlosshotel Domäne Walberberg Rösberghof Haus Rankenberg Heiraten im Ausland Ausländische Ehepartner Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe Geburt & Geburtsanzeige Namensänderung Sterbefall Vaterschaftsanerkennung Ausstellung & Beglaubigung von Urkunden Antrag auf Einbürgerung Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe Die betroffenen Lebenspartner können ihre Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe (Eheschließung) beim Standesamt anmelden, an dem einer der Lebenspartner seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Für die Umwandlung ist jedes deutsche Standesamt zuständig. Wurde die bestehende Lebenspartnerschaft nicht bei dem Standesamt der Eheanmeldung begründet, ist von den Lebenspartnern ein aktueller Auszug aus dem Lebenspartnerschaftsregister vorzulegen. Dieser Auszug sollte nicht älter als sechs Monate alt sein. Daneben sind die Identität und der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt nachzuweisen ( s. auch „Vorzulegende Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung ). Die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe entspricht einer Eheschließung im Sinne des Personenstandsgesetzes. Daher muss die Umwandlung mit ihrem Datum sowie mit Unterschrift der Ehegatten, des mitwirkenden Standesbeamten und etwaiger Zeugen tatsächlich vollzogen werden, so dass das Datum der Umwandlung (Eheschließung) – und nicht das Datum der zuvor begründeten Lebenspartnerschaft – zu beurkunden ist. Haben die Eheschließenden noch keinen Lebenspartnerschaftsnamen geführt, so können sie einen Ehenamen bestimmen.

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3. Mai 2017 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: sbbmail@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen, so- genannte kleine Anfragen, an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Serva- tiuscenter, Servatiusweg 19- 23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de Energieberatung der Klimaregion Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW im Rathaus der Gemeinde Alfter am 18. Mai 2017, 14 - 17.45 Uhr Beratungsdauer und -kosten: 45 Minuten für 7,50 Euro Anmeldung ist erforderlich! Ansprechpartner: Tobias Gethke Telefon: 0 22 22 / 945 - 285 E-Mail: tobias.gethke@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 25 00 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Amtliche Bekanntmachungen Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel Donnerstag, 04.05.2017, 18 Uhr Umweltausschuss Mittwoch, 10.05.2017, 18 Uhr Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 11.05.2017, 18 Uhr Fachausschuss „Volkshochschule“ Dienstag, 16.05.2017, 18 Uhr, VHS-Gebäude, Raum 2, Alter Weiher 2, Roisdorf Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 17.05.2017, 18 Uhr Stadtrat Donnerstag, 18.05.2017, 18 Uhr Kinder- und Jugendparlament Mittwoch, 31.05.2017, 18 Uhr Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Die Sitzungen sind öffentlich und fin- den im Ratssaal des Bornheimer Rat- hauses, Rathausstraße 2, 53332 Born- heim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Rats der Stadt Bornheim am Donnerstag, 18.05.2017, 18 Uhr, im Ratssaal des Rathauses Bornheim Am Donnerstag, 18.05.2017, 18 Uhr, findet im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, die nächste Sitzung des Rates der Stadt Bornheim mit folgender Tagesordnung statt: TOP Inhalt Vorlage Nr. Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin 2 Einwohnerfragestunde 3 Entgegennahme der Niederschrift über die Sitzung Nr. 22/2017 vom 30.03.2017 4 Einführung und Verpflichtung eines Ratsmitgliedes 271/2017-1 5 Zukunftsnetz Mobilität NRW - Vorstel- lung des Netzwerks durch die Geschäfts- stelle 273/2017-7 6 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren und die Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule für die Gemeinde Alfter und die Stadt Bornheim vom 15.12.2016 (FAVHS 16.05.2017) 302/2017-10 7 6. Satzung zur Änderung der Honorar- ordnung für die Volkshochschule der Gemeinde Alfter und der Stadt Bornheim vom 18.10.1977 (FAVHS 16.05.2017) 303/2017-10 8 5. Änderung des Flächennutzungs- planes; Aufhebung des Aufstellungsbe- schlusses (StEA 17.05.2017) 248/2017-7 9 Bebauungsplan Se 14 - 1. Änderung; Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung, Offenlagebeschluss (StEA 17.05.2017) 250/2017-7 10 Bebauungspläne Ro 22 und Ro 23 in der Ortschaft Roisdorf, Sachstand und Beschluss zur Änderung des Geltungsbe- reiches des Ro 23 (StEA 15.02.2017, Rat 30.03.2017, StEA 17.05.2017) 039/2017-7 11 Bebauungsplan Ro 25 in der Ortschaft Roisdorf - Aufstellungsbeschluss Stra- ßenbebauungsplan (StEA 17.05.2017) 259/2017-7 12 Bebauungsplan HE 36 in der Ortschaft Hersel; Aufstellungsbeschluss (StEA 17.05.2017) 304/2017-7 13 Änderung des Städtebaulichen Vertrages zum Erschließungsgebiet Bo 16 über die Herstellung der Mehrfamilienhäuser im Bebauungsplangebiet Bo 16, Bornheim (StEA 17.05.2017) 258/2017-7 14 Integriertes Handlungskonzept Grüne Infrastruktur (IHK GI) – Beschluss (StEA 17.05.2017) 296/2017-7 15 Zustimmung zu Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen im Haushaltsjahr 2016 (HA 11.05.2017) 101/2017-2 16 Ermächtigungsübertragungen in das Haushaltsjahr 2017 (HA 11.05.2017) 232/2017-2 17 Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Bornheim für das Haushaltsjahr 2016 (HA 11.05.2017) 233/2017-2 18 Wahl der Schiedsperson für den Schieds- amtsbezirk Bornheim II (Bornheim, Bre- nig, Dersdorf, Roisdorf und Waldorf) 294/2017-3 19 Interkommunales Klimamanagement, Tätigkeitsbericht und Fortführung des Projekts (UwA 10.05.2017) 278/2017-12 20 Antrag der CDU-Fraktion vom 27.03.2017 betr. Ergänzungswahlen 267/2017-1 21 Große Anfrage der FDP-Fraktion vom 22.03.2017 betr. Interkommunale Zu- sammenarbeit „Bonner Baustellen“ 253/2017-11 22 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 316/2017-1 23 Anfragen mündlich Nicht öffentliche Sitzung 24 Mitteilung über Vergaben zwischen 25.000 € und 50.000 € brutto ab dem 20.02.2017 180/2017-1 25 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 317/2017-1 26 Anfragen mündlich Bornheim, den 27.04.2017 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans He 27 in der Ortschaft Hersel / erneute öffentliche Auslegung Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 30.03.2017 beschlossen, den geänderten Entwurf des Bebauungsplans He 27 in der Ortschaft Hersel gemäß § 4 a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung für die Dauer von zwei Wochen erneut öffentlich auszulegen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt südöstlich der Allerstraße, zwischen Mittelweg und der A 555, und umfasst die Flurstücke Gemarkung Hersel, Flur 14, Nrn. 253, 254 und Teile von 117, 479 und 573. Als verfügbare Umweltinformation liegt der Umweltbericht inkl. Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung vor, mit Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Luft, Klima, Pflanzen und Tiere, Luft, Landschaftsbild/Erholungsfunktion, Erhaltungsziele und Schutzzwecke von NATURA 2000 Gebieten, Kulturgüter und sonstige Sachgüter, Mensch. Eingeflossen in den Umweltbericht sind ein Landschafts- pflegerischer Begleitplan inkl. Artenschutzprüfung, in dem die Eingriffe in die Natur und Landschaft bewertet wurden, sowie ergänzend eine Karte mit der Darstellung von Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung der Wechselkrötenpopulation im Umfeld des Plangebiets, das Artenschutzkonzept des Rhein- Sieg-Kreises, in dem Wechselkröte und Uferschwalbe erfasst und bewertet werden, sowie u.a. Maßnahmen zum Erhalt der Population genannt werden, sowie das Artenschutzkonzept der Stadt Bornheim, das einen Pool von acht planungsrelevanten Arten betrachtet. Weiterhin eingeflossen ist eine Schallimmissionsprognose inkl. Nachtrag und Überarbeitung, in der die auf dem Betriebsgelände erwarteten Geräusche durch die Transportbetonanlage, den Fahrzeugverkehr und die Geräusche zur Abfallbehandlung abgeschätzt werden und Emissionskontingente festgesetzt werden, bei deren Einhaltung keine Beeinträchtigung der umliegenden Nutzungen zu erwarten ist. Ebenfalls in den Umweltbericht eingeflossen ist die Staubimmissionsprognose über den Betrieb des geplanten Vorhabens und den LKW- Verkehr mit Maßnahmen zur Minderung der Staubemissionen, um die im Umfeld des Plangebiets geltenden Immissionswerte einzuhalten. Die Möglichkeit der Beseitigung von Niederschlagswasser über ein Mulden-Rigolensystem wurde in einem Geohydrologischen Gutachten untersucht. Des Weiteren liegen noch Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser und Luft vor. Insbesondere in Bezug auf den Artenschutz wird auf die Umsetzung von Maßnahmen des Artenschutzkonzepts zum Erhalt der Population der Wechselkröte hingewiesen. Bezüglich Lärmimmissionen liegt eine Stellungnahme von der Öffentlichkeit vor. Die erneute Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplans einschließlich der geänderten textlichen Festsetzungen, der geänderten Begründung und der o.a. Informationen erfolgt in der Zeit vom 11.05.2017 bis zum 24.05.2017 einschließlich bei der Stadtverwaltung Bornheim, Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt, auf dem Flur zwischen Zimmer 407 und 414, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, während der Besuchszeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr. Auskünfte erhalten Sie in Zimmer 407, 409, 411 oder 414. verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim 3. Mai 2017 Stadt Bornheim Bürgerinformation Darüber hinaus können die Planunterlagen im Internet unter www. bornheim.de eingesehen werden. Weiterhin hat der Rat beschlossen, dass während der Auslegungsfrist Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden können. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der weiteren Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Über die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen entscheidet die Stadt Bornheim und teilt das Ergebnis mit. Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Bebauungsplanbereich grob darstellt, wird hingewiesen. Bornheim, den 19.04.2017 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Stadt Bornheim Rhein-Sieg-Kreis Wahlkreis: 27 Rhein-Sieg-Kreis III Öffentliche Wahlbekanntmachung zur Landtagswahl am 14. Mai 2017 1. Am 14. Mai 2017 findet die Wahl zum 17. Landtag in Nordrhein- Westfalen statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. 2. Die Stadt Bornheim ist in 27 allgemeine Stimmbezirke eingeteilt: Nr. Stimmbezirk Bezeichnung des Wahlraums 010 Roisdorf I Sebastianschule Roisdorf, Friedrichstr. 3 020 Roisdorf II Sebastianschule Roisdorf, Friedrichstr. 3 030 Roisdorf III Sebastianschule Roisdorf, Friedrichstr. 3 040 Bornheim I Johann-Wallraf-Schule, Wallrafstr. 1 050 Bornheim II Johann-Wallraf-Schule, Wallrafstr. 1 060 Bornheim III Johann-Wallraf-Schule, Wallraffstr. 1 070 Bornheim IV Johann-Wallraf-Schule, Wallrafstr. 1 080 Brenig Jugend- und Gemeinschaftsräume Brenig, Ploon 18 090 Dersdorf Feuerwehrgerätehaus (Gemeinschaftsraum), Dürerstr. 48 100 Waldorf I Pfarrer-Dederichs-Haus, Mittelstr. 11 110 Waldorf II Pfarrer-Dederichs-Haus, Mittelstr. 11 120 Kardorf Kath. Kindergarten St. Josef, Schulstr. 8 130 Hemmerich Alte Schule Hemmerich, Kreuzbergstr. 2 140 Rösberg Markus-Schule Rösberg, Weberstr. 19 150 Merten I Martinusschule, Beethovenstr. 57 160 Merten II Martinusschule, Beethovenstr. 57 170 Merten III Martinusschule, Beethovenstr. 57 180 Walberberg I Thomas-von-Quentel-Schule, Walburgisstr. 11 190 Walberberg II Thomas-von-Quentel-Schule, Walburgisstr. 11 200 Walberberg III Thomas-von-Quentel-Schule, Walburgisstr. 11 210 Sechtem I Wendelinus-Schule, Tränkerhofstr. 12 220 Sechtem II Wendelinus-Schule, Tränkerhofstr. 12 230 Sechtem III Wendelinus-Schule, Tränkerhofstr. 12 240 Widdig Mehrzweckhalle Widdig, Römerstr. 5 a 250 Uedorf Bornheimer Verbundschule, Heisterbacher Str. 175 260 Hersel I Herseler-Werth-Schule, Rheinstr. 166 270 Hersel II Herseler-Werth-Schule, Rheinstr. 166 In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 23. April 2017 übersandt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am Wahltag um 15:00 Uhr im Alexander-von-Humboldt-Gymnasium der Stadt Bornheim, Adenauerallee 50, 53332 Bornheim, zusammen. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die in jedem Wahlraum bereitgehalten werden. Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem das Kennwort und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten drei Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. Die Wähler geben ihre Erststimme in der Weise ab, dass sie auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise kenntlich machen, welchem Bewerber sie gelten soll, Zweitstimme in der Weise ab, dass sie auf dem rechten Teil des abgebildeten Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise kenntlich machen, welcher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss von dem Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Stimmbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Stadt Bornheim einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der Stadt Bornheim übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch im Rathaus der Stadt Bornheim abgegeben werden. 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). (Hinweis: Zur Verbesserung der Lesbarkeit wurde auf die Ergänzung der weiblichen Formulierungen verzichtet.) Bornheim, den 10.04.2017 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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21. Juni 2017 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: sbbmail@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen, so- genannte kleine Anfragen, an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Serva- tiuscenter, Servatiusweg 19- 23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de Energieberatung der Klimaregion Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW im Rathaus der Stadt Meckenheim, 20. Juli 2017, 14 – 17.45 Uhr. Beratungsdauer und -kosten: 45 Minuten für 7,50 Euro Anmeldung ist erforderlich! Ansprechpartner: Tobias Gethke Telefon: 0 22 22 / 945 - 285 E-Mail: tobias.gethke@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 25 00 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Amtliche Bekanntmachungen Betriebsausschuss Mittwoch, 21.06.2017, 18 Uhr Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel Donnerstag, 22.06.2017, 18 Uhr Verwaltungsrat des Stadtbetriebs Bornheim -AöR- Mittwoch, 28.06.2017, 18 Uhr Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 29.06.2017, 18 Uhr Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Die Sitzungen sind öffentlich und finden im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Öffentliche Bekanntmachung der 1. Satzung vom 22.05.2017 zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren und die Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule für die Gemeinde Alfter und die Stadt Bornheim vom 15.12.2016 Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 18.05.2017 aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nord- rhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 966), und der §§ 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein- Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712 / SGV.NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2016 (GV. NRW. S. 1150), folgende 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren und die Teilnahme an Veran- staltungen der Volkshochschule für die Gemeinde Alfter und die Stadt Bornheim vom 15.12.2016 beschlossen: Artikel I 1. In § 2 Abs. 2 werden nach den Worten „vor dem zweiten Unterrichtstag“ die Worte „des Kurses“ angefügt. 2. In § 11 wird folgender neuer Absatz 4 eingefügt: „Sofern durch eine andere Rechtsnorm (Gesetz, Verordnung) eine Mindestgebühr festgelegt wird, darf die ermäßigte Teilnahme- gebühr diese nicht unterschreiten.“ Die bisherigen Absätze 4 bis 6 werden dadurch zu Absätzen 5 bis 7. 3. Der Gebührentarif zur Satzung erhält folgende Fassung: Gebührentarif zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule für die Gemeinde Alfter und die Stadt Bornheim 2. Sem 2017 1. Sem. 2018 2. Sem. 2018 ab 1. Sem. 2019 1. Gebühr für Veranstaltungen, soweit nachfolgend keine andere Gebühr festgelegt ist, je Teilnehmer/Teilnehmerin 1.1 bei 10 und mehr Teilnehmenden je Unterrichtsstunde (zu 45 Minuten) 2,45 € 2,50 € 2,55 € 2,60 € 1.2 bei 7 - 9 Teilnehmenden je Unterrichtsstunde (zu 45 Minuten) 3,05 € 3,10 € 3,20 € 3,25 € 1.3 bei 5 - 6 Teilnehmenden je Unterrichtsstunde (zu 45 Minuten) 4,45 € 4,55 € 4,65 € 4,70 € 2. Gebühr für Veranstaltungen der Programmbereiche „2 – Kultur und Kreatives Gestalten“ sowie „3 – Gesundheit“ je Teilnehmer/Teilnehmerin 2.1 bei 10 und mehr Teilnehmenden je Unterrichtsstunde (zu 45 Minuten) 2,60 € 2,70 € 2,80 € 2,90 € 2.2 bei 7 - 9 Teilnehmenden je Unterrichtsstunde (zu 45 Minuten) 3,30 € 3,40 € 3,50 € 3,60 € 2.2 bei 5 - 6 Teilnehmenden je Unterrichtsstunde (zu 45 Minuten) 4,70 € 4,90 € 5,10 € 5,30 € 3. Gebühr für Veranstaltungen, in denen der Unterricht an Personalcomputern durchgeführt wird, je Teilnehmer/Teilnehmerin 3.1 bei 10 und mehr Teilnehmenden je Unterrichtsstunde (zu 45 Minuten) 3,45 € 3,50 € 3,55 € 3,60 € 3.2 bei 7 - 9 Teilnehmenden je Unterrichtsstunde (zu 45 Minuten) 4,30 € 4,40 € 4,45 € 4,50 € 3.3 bei 5 - 6 Teilnehmenden je Unterrichtsstunde (zu 45 Minuten) 6,30 € 6,35 € 6,45 € 6,55 € 4. Gebühr für Veranstaltungen, für die ein Honorar nach § 2 Nummer 2.2 der Honorarordnung für die Volkshochschule der Gemeinde Alfter und der Stadt Bornheim gezahlt wird, je Teilnehmer/Teilnehmerin mindestens Honorarkosten / festgesetzte Mindestteilnah- mezahl, aufgerundet auf volle Euro + Auslagen nach § 10 Abs. 4 der Gebührensatzung, jedoch nicht geringer als nach Zf. 1 - 3 des Gebührentarifs 5. Gebühr für berufsorientierte Veranstaltungen je Teilnehmer/Teilnehmerin mindestens Honorarkosten / festgesetzte Mindestteilnah- mezahl, aufgerundet auf volle Euro + Auslagen nach § 10 Abs. 4 der Gebührensatzung, jedoch nicht geringer als nach Zf. 1 - 3 des Gebührentarifs 6. Einzelveranstaltungen mindestens 5,00 € 7. Studienfahrten, Studienreisen, Exkursionen je Teilnehmer/Teilnehmerin mindestens Honorar- und Sachkosten / festgesetzte Mindestteilnahmezahl, aufgerundet auf volle Euro 8. ,Bildung auf Bestellung‘ mindestens Honorarkosten + Auslagen nach § 10 Abs. 4 der Gebührensatzung + 19,25 € je Ustd. 9. Teilnahme an einer Prüfung, zzgl. der externen Prüfungs- gebühren je Teilnehmer/Teilnehmerin – soweit keine bin- dende Abgabegebühr besteht mindestens 10,00 € 10. für jede Anmeldung zu einer gebührenpflichtigen Veran- staltung (Servicepauschale) je Teilnehmer/Teilnehmerin 4,00 € 11. Teilnahmebescheinigungen für vorangegangene Semester je zu bescheinigende Teilnahme 5,00 € 12. Gebühr für jede nicht erfolgreiche Einzugsermächtigung gem. § 5 Abs. 4 4,00 € Für Vorträge wird keine Gebühr erhoben. Die VHS kann jedoch bei der Veranstaltung um eine Spende bitten. Artikel II Die Satzung tritt am 01.07.2017 in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Vorstehende 1. Satzung vom 22.05.2017 zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren und die Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule für die Gemeinde Alfter und die Stadt Bornheim vom 15.12.2016 mache ich hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit der Ver- ordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht bekannt. Hinweis: Ich weise darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend ge- macht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, 2. die Satzung, sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, 3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bornheim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 22.05.2017 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister 21. Juni 2017 Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung der 6. Satzung vom 22.05.2017 zur Änderung der Honorarordnung für die Volkshochschule der Gemeinde Alfter und der Stadt Bornheim vom 18.10.1977 Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 18.05.2017 aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 966), folgende 6. Satzung zur Änderung der Honorarordnung für die Volkshochschule der Gemeinde Alfter und der Stadt Bornheim beschlossen: Artikel I 1. In § 1 werden folgende Absätze angefügt: „1.3 Die Volkshochschule kann die vereinbarte Veranstaltung bis spätestens am dritten Arbeitstag vor Beginn absagen, sofern keine andere Frist mit dem Dozenten / der Dozentin vereinbart wurde. 1.4 Über notwendige organisatorische Änderungen gem. § 5 Abs. 2 der Gebührensatzung oder die Kürzung von Unterrichtseinheiten gem. § 10 Abs. 5 Sätze 1 und 2 der Gebührensatzung entscheidet der zuständige hauptberufliche pädagogische Mitarbeiter / die zuständige hauptberufliche pädagogische Mitarbeiterin im Benehmen mit dem Dozenten / der Dozentin. 1.5 Änderungsbedarfe des Dozenten / der Dozentin zur schriftlichen Vereinbarung sind mit dem zuständigen hauptberuflich pädagogischen Mitarbeiter / der zuständigen hauptberuflichen Mitarbeiterin abzuspre- chen, sobald sie dem Dozenten / der Dozentin bekannt werden. Ausgefallene Unterrichtsstunden sind zeitnah in Abstimmung mit dem zuständigen hauptberuflich pädagogischen Mitarbeiter / der zuständigen hauptberuflichen Mitarbeiterin nachzuholen. 1.6 Werden Änderungen nach Ziffern 1.4 bis 1.5 einvernehmlich getroffen, kann auf eine schriftliche Bestäti- gung verzichtet werden.“ 2. In § 2 Abs. 2.1 werden die Worte „Der zuständige Programmbereichsleiter / Die zuständige Programmbe- reichsleiterin“ durch die Worte „Der zuständige hauptberufliche pädagogische Mitarbeiter / Die zuständige hauptberufliche pädagogische Mitarbeiterin“ ersetzt. 3. In § 2 erhält der Abs. 2.3 folgende Fassung: „2.3 Beträgt die Entfernung zwischen Wohnung und Unterrichtsstätte mindestens 5 Kilometer und überschrei- tet das Honorar den Höchstwert nach Ziffer 1.1 der Anlage A nicht, werden die Fahrtkosten ab dem 6. Entfernungskilometer in Höhe der landesrechtlichen Bestimmungen erstattet. Für die Berechnung der Wegstreckenentschädigung wird die kürzeste Strecke, unabhängig von der Fahrzeit, berücksichtigt.“ 4. In § 2 wird folgender Absatz eingefügt: „2.4 Sonstige Fahrtkosten und Nebenkosten (z.B. notwendige Übernachtung mit Frühstück) werden in begrün- deten Fällen übernommen, sofern dies vertraglich vereinbart war.“ Der bisherige Absatz 2.4 wird zu Absatz 2.5. 5. In § 3 erhält Abs. 3.1 folgende Fassung: „3.1 Die Berechnungseinheit für die Vergütung ist in Anlage A benannt. Die Unterrichtsstunde (Ustd) umfasst 45 Minuten. Soweit die Veranstaltung Bruchteile von Bemessungsgrundlagen umfasst, wird die Vergü- tung anteilig gezahlt.“ 6. In § 3 Abs. 3.2 werden die Worte „sind zu vergüten“ durch die Worte „werden vergütet“ ersetzt. 7. In § 3 Abs. 3.4 werden die Worte „ohne entsprechenden Auftrag“ durch die Worte „ohne entsprechende Vereinbarung“ ersetzt. 8. In § 4 Abs. 4.2 wird die Zahl „10“ durch die Zahl „20“ ersetzt. 9. Die Anlage A zur Honorarordnung erhält folgende Fassung: 1. Die Vergütung beträgt von bis 1.1 bei Kursen, Wochenendkursen, Workshops, Bildungsurlauben u. Ä. außer in den in Ziffern 1.2 und 1.3 genannten Programmbereichen je unterrichtete Unterrichtsstunde (Ustd.) 20,00 € 23,00 € 1.2 bei Kursen, Wochenendkursen, Workshops, Bildungsurlauben u. Ä. im Programmbereich berufsbezogene Weiterbildung und bei ,Bildung auf Bestellung‘ je unterrichtete Ustd. 20,00 € 150,00 € 1.3 bei Kursen, Wochenendkursen, Workshops, Bildungsurlauben u. Ä. im Programmbereich „Deutsch als Fremdsprache“ je unterrichtete Ustd. – Soweit bei im Auftrag und/oder nach Vorgabe anderer Behörden / Organi- sationen (z. B. Integrationskurse) ein Mindesthonorar vorgegeben ist, wird dieses gezahlt. – 20,00 € 25,00 € 1.4 bei Einzelveranstaltungen, Vorträgen, Moderation von Veranstaltungen je Veranstaltung 35,00 € 200,00 € 1.5 für die Leitung von Studienreisen, Studienfahrten, Exkursionen je Tag 30,00 € 200,00 € 1.6 für folgende nebenberufliche Tätigkeiten: 1.6.1 Aufsicht in Prüfungen je Unterrichtsstunde 1.6.2 Bewertung von schriftlichen und/oder mündlichen Prüfungen je Teilnehmer/in 1.6.3 Erstellen von detaillierten Kurscurricula auf Anforderung der VHS pauschal 1.6.4 Teilnahme an Programmbereichskonferenzen der Volkshochschule je Zeitstunde 20,00 € 8,00 € 20,00€ min. 2/3 des niedrigsten Unterrichts- honorars des Dozenten im Programm- bereich 23,00 € 10,00 € 150,00 € max. 2/3 des höchsten Unterrichts- honorars des Dozenten im Programm- bereich 1.7 Für Beratungen je Zeitstunde 1.7.1 VHS-kursbezogene Beratung 1.7.2 allgemeine Bildungsberatung 1.7.3 individuelle bildungsbiografische Beratung im Rahmen einer persönlichen Entwicklungsanalyse / Kompetenzbilanzierung mit beruflichem Kontext 1.7.4 Einstufungsberatung Integrationskurse inkl. Durchführung Einstufungstest mit einem vom BAMF zugelassenen Verfahren oder vergleichbare Beratungen 20,00 € 20,00 € 30,00 € 35,00 € 23,00 € 30,00 € 50,00 € 35,00 € 1.8 Für Veranstaltungen, die die Volkshochschule im Auftrag und nach Bedingungen Dritter durchführt, gelten die Honorarvorgaben der Auftraggeber. Soweit die Volkshochschule die Veranstaltung in Zusammenarbeit mit anderen Trägern der Weiterbildung durchführt, können die Honorare jeweils angeglichen werden. 2. Die Honorare für sonstige nebenberufliche Mitarbeit (z. B. Administration EDV-Raum, Präsentation bei Werbeveranstaltungen) und Sonderveranstaltungen werden besonders festgesetzt. Die Entscheidung trifft der Leiter / die Leiterin der Volkshochschule. Artikel II Die Satzung tritt am 01.07.2017 in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Vorstehende 6. Satzung vom 22.05.2017 zur Änderung der Honorarordnung für die Volkshochschule der Gemeinde Alfter und der Stadt Bornheim vom 18.10.1977 mache ich hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht bekannt. Hinweis: Ich weise darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durch- geführt, 2. die Satzung, sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, 3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bornheim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 22.05.2017 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Stadt Bornheim Bürgerinformation verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim

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31. Mai 2017 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: sbbmail@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen, so- genannte kleine Anfragen, an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Serva- tiuscenter, Servatiusweg 19- 23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de Energieberatung der Klimaregion Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW im Rathaus der Gemeinde Swisttal am 13. Juni 2017, 14 – 17.45 Uhr. Beratungsdauer und -kosten: 45 Minuten für 7,50 Euro Anmeldung ist erforderlich! Ansprechpartner: Tobias Gethke Telefon: 0 22 22 / 945 - 285 E-Mail: tobias.gethke@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 25 00 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Amtliche Bekanntmachungen Kinder- und Jugendparlament Mittwoch, 31.05.2017, 18 Uhr Ausschuss für Bürgerangelegenheiten Donnerstag, 01.06.2017, 18 Uhr Integrationsrat Donnerstag, 08.06.2017, 18 Uhr Sport- und Kulturausschuss Dienstag, 13.06.2017, 18 Uhr Betriebsausschuss Mittwoch, 21.06.2017, 18 Uhr Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel Donnerstag, 22.06.2017, 18 Uhr Verwaltungsrat des Stadtbetriebs Bornheim -AöR- Mittwoch, 28.06.2017, 18 Uhr Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 29.06.2017, 18 Uhr Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Die Sitzungen sind öffentlich und finden im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 30.03.2017 den nachfolgenden Beschluss gefasst: „Der Rat beschließt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes De 04 in der Ortschaft Dersdorf einschließlich der vorliegenden textlichen Festsetzungen und der vorliegenden Begründung gemäß § 10 BauGB als Sat- zung.“ Das Plangebiet umfasst den inneren Bereich zwischen Bannweg, Max-Ernst-Weg, Dürer Straße und Waldorfer Weg. Der Bebauungsplan De 04 in der Ortschaft Dersdorf mit Begrün- dung und der zusammenfassenden Erklärung nach §10 Abs. 4 BauGB kann während der Dienststunden im Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt der Stadtverwaltung Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan De 04 in der Ortschaft Dersdorf gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBL. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Der vorstehende Satzungsbe- schluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hinweise: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 BauGB 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvor- schriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB be- achtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Ab- wägungsvorgangs unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verlet- zung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a be- achtlich sind. Ferner wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des Absatzes 4 BauGB hingewiesen. Danach kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 Baugesetzbuch bezeichneten Vermö- gensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des An- spruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Ent- schädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die zuvor bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Weiter wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorge- schriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstan- det oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 15.05.2017 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans De 04 in der Ortschaft Dersdorf, Satzungsbeschluss, Inkrafttreten Umlegungsausschuss der Stadt Bornheim Nachdem durch Beschluss des Rates der Stadt Bornheim vom 18.05.2000 die Anordnung der Umlegung gem. § 46 des Bau- gesetzbuches (BauGB) für die „Umlegung Bornheim Bo 10 (Mühlenstraße/Kallenbergstraße)“ aufgehoben wurde, hat der Umlegungsausschuss der Stadt Bornheim in seiner Sitzung am 28.03.2017 den nachfolgenden Beschluss gefasst: „Der Umlegungsausschuss beschließt die Aufhebung des gemäß § 47 Baugesetzbuch am 03.05.1999 erfolgten Einleitungsbeschlus- ses der Umlegung Bornheim Bo 10 (Mühlenstraße/Kallenbergstra- ße).“ Die Aufhebung des Einleitungsbeschlusses ist öffentlich be- kannt zu machen. Betroffen sind die Grundstücke Gemarkung Bornheim-Brenig Flur 31 Flurstücke 91, 102, 143, 141, 140, 139, 138, 99, 92, 93, 272/152, 216, 154/11, 150, 149, 147, 148, 145, 146, 144, 584, 273/154, 549, 429/137, 438/160, 310/131, 279/142, 280/142, 278/142, 277/142, 654, 591, 639, 624, 623, 622, 621, 620, 593, 619, 661, 740, 723, 711, 710, 707, 706, 704, 705, 662, 755, 757, 756, 758, Gemarkung Bornheim-Brenig Flur 34 Flurstücke 498, 497, 386, 310/150, 363/153, 148/2.“ Der vorstehende Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt ge- macht. Durch die Aufhebung wird die auf den Grundstücken lastende Veränderungssperre gemäß § 51 BauGB aufgehoben. Die Löschung des Umlegungsvermerks im Liegenschaftska- taster wird von der Umlegungsstelle veranlasst. Rechtsbehelfsbelehrung: Dieser Beschluss kann durch Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 217 BauGB angefoch- ten werden. Die Frist hierfür beträgt sechs Wochen seit der Bekanntmachung. Der Antrag ist schriftlich oder zur Nieder- schrift beim Umlegungsausschuss der Stadt Bornheim, Ge- schäftsstelle des Umlegungsausschusses beim Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, ein- zureichen. Der Antrag muss den Verwaltungsakt (Beschluss) bezeichnen, gegen den er sich richtet. Er soll die Erklärung, inwieweit der Verwaltungsakt angefochten wird, und einen bestimmten An- trag enthalten. Er soll die Gründe sowie die Tatsachen und Be- weismittel angeben, die zur Rechtfertigung des Antrages die- nen. Falls die Frist zur Stellung des Antrages auf gerichtliche Ent- scheidung durch das Verschulden eines Bevollmächtigten ver- säumt werden sollte, würde dessen Verschulden dem vertre- tenen Berechtigten zugerechnet werden. Über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung entscheidet das Landgericht, Kammer für Baulandsachen, in Köln. In dem Verfahren vor der Kammer für Baulandsachen können Anträ- ge zur Hauptsache nur durch einen zugelassenen Rechtsanwalt gestellt werden. Bornheim, den 10.05.2017 gez. Stephan Liermann, Vorsitzender des Umlegungsausschusses Öffentliche Bekanntmachung der Umlegung Bornheim – Bereich des Bebauungsplanes Bornheim Bo 10, Aufhebung des Einleitungsbeschlusses verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim 31. Mai 2017 Amtliche Bekanntmachungen Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 18.05.2017 den nachfolgenden Beschluss gefasst: „Der Rat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes He 36 in der Ortschaft Hersel. Das Plangebiet um- fasst die Mertensgasse mit zum Teil angrenzenden Flurstücken und den südlichen Teil der Domhofstraße zwischen Mertensgasse und Wendeanlage.“ Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Planbereich grob darstellt, wird hingewiesen. Der vorstehende Beschluss wird hier- mit öffentlich bekannt gemacht. Bornheim, den 19.05.2017 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans He 36 in der Ortschaft Hersel; Aufstellungsbeschluss Öffentliche Bekanntmachung des Beteiligungsberichts für das Jahr 2015 Der Bürgermeister der Stadt Bornheim hat gemäß § 117 Gemein- deordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) den Beteiligungsbe- richt für das Jahr 2015 erstellt. Der Bericht enthält Informationen über die wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung der Stadt Bornheim. Die Einsichtnahme in den Bericht ist jedermann gestattet. Gemäß § 117 Abs. 2 GO NRW weist der Bürgermeister auf diese Möglichkeit der Einsichtnahme öffentlich hin. Zu diesem Zweck wird der Bericht bei der Stadtverwaltung Born- heim, Rathausstraße 2, Zimmer 457, während der Dienststunden sowie im Internet unter www.bornheim.de bereitgehalten. Die Öffnungszeiten der Stadtverwaltung sind Montag bis Freitag jeweils von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Bornheim, den 09.05.2017 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Betriebsausflug der Stadtverwaltung am 14. Juni Am Mittwoch, 14. Juni 2017, findet der Betriebsausflug der Stadt- verwaltung und des StadtBetriebs Bornheim statt. Die Stadtverwal- tung bittet um Verständnis, dass die Dienststellen an diesem Tag geschlossen bleiben. Auch alle Kindertagesstätten in städtischer Trä- gerschaft sind am 14. Juni geschlossen. Die Eltern wurden frühzeitig über den anstehenden Betriebsausflug informiert. Das HallenFreizeitBad Bornheim hat an diesem Tag wie gewohnt ge- öffnet. Auch die Kurse der Volkshochschule Bornheim Alfter finden wie üblich statt; die VHS-Geschäftsstelle ist jedoch nicht besetzt. Bei dringenden Anliegen ist der städtische Bereitschaftsdienst tele- fonisch unter 0172-874 08 53 zu erreichen. Bei Rohrbrüchen, Schä- den im Kanalnetz und zur Sicherstellung der Wasserversorgung kann man die Störungshotline des StadtBetriebs unter 02227/ 93 20 77 anrufen. Feuerwehr und Rettungsdienst sind wie immer erreich- bar unter der Rufnummer 112, die Polizei unter 110. Am Freitag, 16. Juni, dem sogenannten Brückentag, sind die Dienst- stellen der Stadtverwaltung wieder wie gewohnt von 8.30 bis 12.30 Uhr geöffnet; Bürgerbüro und Infocenter öffnen bereits um 7.30 Uhr.

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19. Juli 2017 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: sbbmail@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen, so- genannte kleine Anfragen, an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Serva- tiuscenter, Servatiusweg 19- 23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de Energieberatung der Klimaregion Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW im Rathaus der Stadt Meckenheim, 20. Juli 2017, 14 – 17.45 Uhr. Beratungsdauer und -kosten: 45 Minuten für 7,50 Euro Anmeldung ist erforderlich! Ansprechpartner: Tobias Gethke Telefon: 0 22 22 / 945 - 285 E-Mail: tobias.gethke@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 25 00 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Haupt- und Finanzausschuss Dienstag, 05.09.2017, 18 Uhr Kinder- und Jugendparlament Donnerstag, 07.09.2017, 18 Uhr Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel Dienstag, 12.09.2017, 18 Uhr Umweltausschuss Mittwoch, 13.09.2017, 18 Uhr Jugendhilfeausschuss Donnerstag, 14.09.2017, 18 Uhr Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Ein Wespennest – was tun? Stadt Bornheim gibt Tipps Sommerzeit ist Wespenzeit. Zwar sind die schwarz-gelben Insekten keineswegs so ag- gressiv wie ihr Ruf, Wespen- nester am eigenen Haus oder Garten sorgen bei Betroffenen jedoch oft für Unruhe. „Selbst wenn sich ein Nest in unmittel- barer Nähe des Hauses befin- det, besteht aber kein Grund zur Panik“, weiß Diplom-Bio- login Irmgard Mohr vom Um- welt- und Grünflächenamt der Stadt Bornheim. Allerdings gibt es einige Din- ge zu beachten: So sollte man im Umkreis von etwa vier Me- tern um das Nest heftige Be- wegungen und Bodenerschüt- terungen vermeiden und die Flugbahn nicht unnötig stö- ren. Wer ein Wespennest be- drohlich nah an Hauseingän- gen, Sitzbänken oder ande- ren häufig genutzten Orten entdeckt, kann die Insekten durch Bretter oder Tücher zu ihrem Einflugloch lenken, oh- ne mit ihnen in Berührung zu kommen. Bei Nestern in Fens- ternähe empfiehlt das Um- weltamt ein „Fliegengitter“, damit die Wespen beim Lüf- ten nicht ins Zimmer gelan- gen. „Keinesfalls sollte man in möglichen Einfluglöchern her- umstochern, Wasserschläuche auf das Nest richten oder gar Insektenbekämpfungsmittel darauf sprühen“, betont Mohr. Auch sollten Kleinkinder vom Nestbereich unbedingt fern- gehalten werden. Stellt ein Wespen- oder Hor- nissennest trotz aller Vor- sichtsmaßnahmen eine Gefahr dar, sollte ein Fachmann mit der Umsiedlung oder Entfer- nung beauftragt werden. Ei- ne Adressenliste kann man am Umwelttelefon der Stadt Born- heim unter 02222/945-310 an- fordern; dort ist auch ein Fly- er mit allgemeinen Tipps zum Thema erhältlich. Bei Hornissennestern ist zu- dem eine Ausnahmegenehmi- gung der Kreisverwaltung er- forderlich, da diese Insekten unter Naturschutz stehen. Sie kann bei Kirsten Kröning un- ter 02241/13-3626 oder bei Mike Beghelli unter 02241/ 13-3415 beantragt werden. n In Deutschland leben zwölf Wespenarten; aufdringlich gegenüber Menschen sind aber nur die „Deutsche Wespe“ (Foto) und die „Ge- wöhnliche Wespe“. Foto: Peter Meyer Stadt Bornheim sucht Schiedsperson Die Stadt Bornheim sucht eine neue Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Bornheim III, zu dem die Ortschaften Hemmerich, Kardorf, Merten, Rösberg, Sechtem und Wal- berberg gehören. Die Amtszeit beträgt fünf Jah- re. Schiedsfrauen und -män- ner sind ehrenamtlich als unparteiische Vermittler im Straf- und Zivilrecht tätig, et- wa bei Nachbarschaftskonflik- ten. Sie bemühen sich darum, einen friedlichen Ausgleich von Interessen zu erreichen und Streitigkeiten beizulegen – im besten Fall noch vor dem Gang zum Gericht. Wer zwi- schen 30 und 70 Jahre alt ist, im Schiedsamtsbezirk wohnt, Gespräche ergebnisorien- tiert moderieren und mit dem Computer umgehen kann, der kann sich noch bis zum 28. Ju- li 2017 bewerben. Bewerbun- gen sind zu richten an den Bürgermeister der Stadt Born- heim, Amt 3, Bürger- und Ord- nungsamt, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim. Die Bewerbung von Menschen mit Migrationshintergrund ist ausdrücklich erwünscht. Mehr Infos auf: www.bornheim.de/ rathaus/schiedswesen Hausnummer muss sichtbar sein Auch Briefkästen deutlich kennzeichnen Immer mehr Menschen be- stellen im Internet. Immer mehr Waren werden per Pa- ket geliefert. Und immer mehr Postboten ärgern sich, weil sie das Haus oder den Briefkasten des Adressaten nicht finden. Das liegt meist daran, dass die Hausnum- mer nicht gut sichtbar oder gar nicht angebracht ist – und zwar sowohl bei vielen Neubauten als auch bei äl- teren Häusern. Zudem sind die Briefkästen oft nicht aus- reichend gekennzeichnet. So sollten immer die Nachna- men aller Bewohner auf dem Briefkasten stehen, damit er klar zuzuordnen ist. Noch wichtiger ist eine deut- lich sichtbare Hausnummer, wenn einmal der Rettungs- wagen kommen muss. Sucht der Notarzt erst nach der ge- nannten Adresse, kostet das wertvolle Zeit. Daher ruft die Stadt Born- heim alle Bürger dazu auf, ihre Häuser deutlich zu be- ziffern. Die Hausnummer muss bereits von der Stra- ße aus gut zu erkennen sein und darf nicht durch Bäume, Sträucher, Vorbauten, Schil- der oder Schutzdächer ver- deckt werden. Wer der Ver- pflichtung vorsätzlich nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Stadtverwaltung emp- fiehlt, stabile, wetterfeste Ziffern oder Schilder zu ver- wenden, die sich farblich klar von der Hauswand absetzen und mindestens 20 Zenti- meter groß sind. Wenn das Gebäude mehr als 20 Meter von der Straße entfernt liegt, sollte eine zusätzliche Haus- nummer gut sichtbar an der Zuwegung zur Straße ange- bracht werden. Die genauen Bestimmungen für die Kennzeichnung gibt es unter: www.bornheim.de/ fileadmin/pdf/rathaus/Orts- recht/ortsrecht3_01.pdf An heißen Tagen Bäume vor der Haustür gießen Bäume verschönern nicht nur das Stadtbild, sie tragen auch zum Wohl von Mensch und Tier bei. Sie spenden Schatten, neh- men Wasser, Staub und CO2 auf und geben kühle, sauer- stoffhaltige Luft ab. So werden jährlich etwa 7 Tonnen Staub gefiltert, 2,2 Tonnen CO2 ge- bunden und 1,8 Tonnen Sau- erstoff produziert. Zudem sind Bäume Lebensraum und Nah- rungsquelle vieler Tierarten. Besonders junge und neu ge- pflanzte Bäume, die noch kei- ne fünf Jahre lang an ihrem Standort stehen und noch kei- ne tieferen Wurzeln schlagen konnten, leiden schnell unter Hitze und brauchen dringend Wasser. Daher bittet die Stadtverwal- tung alle Bürger, die städti- schen Bäume vor ihrer Tür an trockenen Tagen zu gießen. Dies gilt vor allem von Mai bis September. Je nach Größe des Baums soll- ten täglich 1 bis 3 Eimer Was- ser in die Nähe des Stammes gekippt werden – am besten früh am Morgen. Denn wenn es draußen noch recht kühl ist, verdunstet kaum Gießwasser und die Erde kann die Feuch- tigkeit gut aufnehmen. Auch sind die Bäume dann tagsüber ausreichend mit Wasser ver- sorgt. Beim Gießen von Straßenbäu- men sollte man außerdem da- rauf achten, dass das Wasser auch wirklich vom Erdreich aufgenommen wird – insbe- sondere, wenn der Baum von Gitterplatten, Bürgersteigen und Asphalt umgeben ist. Pflanz-Aktion in Sechtem Neue Kinder- und Hochzeitswiese Seit 14 Jahren bietet die Stadt- verwaltung Bornheim die Möglichkeit, Bäume auf städ- tische Streuobstwiesen zu pflanzen – zur Erinnerung an ein besonderes Ereignis oder als originelles Geschenk für einen lieben Menschen. Die nächste Gelegenheit, sich an der Aktion zu beteiligen, haben Interessierte am Sams- tag, 18. November 2017, um 11 Uhr auf der „Kinder- und Hochzeitswiese“ am Pickels- hüllenweg in Bornheim-Sech- tem. Wer einen Baum pflanzt, trägt dazu bei, ursprünglich land- wirtschaftlich genutzte Flä- chen ökologisch aufzuwerten und das Landschaftsbild zu verschönern. Infos und An- meldung bei Manuela Dom- schat vom Umwelt- und Grün- flächenamt Bornheim unter Telefon: 02222/945-307 oder manuela.domschat@stadt- bornheim.de. n Nach vielen Pflanz-Aktionen auf der Herseler Hochzeitswiese geht es bald in Sechtem weiter. Foto: Stadt Bornheim

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5. Juli 2017 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: sbbmail@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen, so- genannte kleine Anfragen, an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Serva- tiuscenter, Servatiusweg 19- 23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de Energieberatung der Klimaregion Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW im Rathaus der Stadt Meckenheim, 20. Juli 2017, 14 – 17.45 Uhr. Beratungsdauer und -kosten: 45 Minuten für 7,50 Euro Anmeldung ist erforderlich! Ansprechpartner: Tobias Gethke Telefon: 0 22 22 / 945 - 285 E-Mail: tobias.gethke@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 25 00 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Fußball-Grundschul-Cup am 10. Juli Der Countdown läuft: Für sieben Mädchen- und acht Jungenmannschaften der Bornheimer Grund- schulen steigt am Montag, 10. Juli 2017, im Franz-Farnschläder-Stadion an der Wallrafstraße in Born- heim die 8. Auflage des Bornheimer Fußball-Grundschul-Cups. Bei freiem Eintritt dürfen sich die Besucher auf ein spannendes Turnier freuen. Organisiert wird der Wettbewerb wieder von der Abteilung Sport- und Kulturförderung der Stadt Bornheim. Turnierbeginn ist um 9 Uhr. Die Siegerehrung erfolgt gegen 13.30 Uhr. Amtliche Bekanntmachungen Seniorenbeirat der Stadt Bornheim Donnerstag, 06.07.2017, 18 Uhr Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 12.07.2017, 18 Uhr Stadtrat Donnerstag, 13.07.2017, 18 Uhr Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln BEZIRKSREGIERUNG KÖLN 50667 Köln, den 22.05.2017 Dezernat 33 - Ländliche Entwicklung, Bodenordnung - FLURBEREINIGUNG ERFTAUE-GYMNICH Zeughausstr. 2 - 10 Az.: – 33.42 – 5 07 03– Tel.: 0221-147-3617 Das durch den Flurbereinigungsbeschluss vom 18. Juli 2007 fest- gestellte Flurbereinigungsgebiet Erftaue-Gymnich ist durch die Änderungsbeschlüsse 1 bis 12 gemäß § 8 Abs. 1 des Flurbereini- gungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), erweitert worden. Mit diesen Änderungsbeschlüssen wur- den die nachfolgend aufgeführten Grundstücke zum Flurbereini- gungsgebiet Erftaue-Gymnich zugezogen und auch insoweit die Flurbereinigung angeordnet: Regierungsbezirk Köln Rhein-Erft-Kreis Stadt Erftstadt Gemarkung Gymnich Flur 1 Flurstücke: 1, 2, 3, 5, 38, 39, 42, 43, 45, 46, 48, 51, 52, 53, 54 Flur 5 Flurstücke: 3, 12, 23, 25, 27, 42, 43, 133 Gemarkung Lechenich Flur 37 Flurstücke: 120, 121, 132 Flur 41 Flurstücke: 12, 13, 15 Kolpingstadt Kerpen Gemarkung Türnich Flur 19 Flurstücke: 116, 120 Flur 37 Flurstücke: 65, 429 Flur 38 Flurstücke: 81, 100, 117, 124, 126, 127 Flur 39 Flurstück: 62 Gemarkung Kerpen Flur 9 Flurstück: 123 Flur 18 Flurstücke: 75, 76 Flur 19 Flurstück: 93 Flur 29 Flurstücke: 26, 59, 60 Flur 41 Flurstücke: 109, 110 Stadt Bergheim Gemarkung Quadrath-Ichendorf Flur 24 Flurstücke: 194, 195, 196, 197 Kreis Rhein-Sieg-Kreis Gemeinde Swisttal Gemarkung Miel Flur 14 Flurstücke: 88, 143, 209 Gemarkung Morenhoven Flur 14 Flurstücke: 1, 3, 8, 23, 42, 46, 47, 49, 52, 53, 54, 57, 59, 62, 64, 65, 66, 67, 68, 70, 71, 72, 118, 119 Kreis Euskirchen Gemeinde Weilerswist Gemarkung Lommersum Flur 2 Flurstücke: 25, 28, 164, 220, 221 Gemarkung Metternich Flur 3 Flurstücke: 27, 51/29 Zur Ausführung der vorgenannten Änderungsbeschlüsse 1-12 wird Folgendes bekanntgegeben: Rechte an den vorstehenden Grundstücken, die aus dem Grund- buch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Flurbereini- gungsverfahren berechtigen, sind nach § 14 Abs. 1 FlurbG inner- halb einer Frist von drei Monaten nach erfolgter Veröffentlichung dieser Bekanntmachung schriftlich bei der Bezirksregierung Köln, 50606 Köln, oder persönlich bei der Bezirksregierung Köln, Blumenthalstraße 33, 50670 Köln, anzumelden. Zu diesen Rechten gehören z.B. nicht eingetragene dingliche Rechte an Grundstücken oder Rechte an solchen Rechten sowie persönliche Rechte, die zum Besitz oder zur Nutzung von Grund- stücken berechtigen oder die Nutzung von Grundstücken be- schränken. Auf Verlangen der Bezirksregierung Köln hat der An- meldende sein Recht innerhalb einer von der Bezirksregierung Köln zu setzenden Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist besteht kein Anspruch auf Beteiligung. Werden Rechte erst nach Ablauf der bezeichneten Frist angemel- det oder nachgewiesen, so kann die Bezirksregierung Köln die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gemäß § 14 Abs. 2 FlurbG gelten lassen. Der Inhaber eines der bezeichneten Rechte muss nach § 14 Abs. 3 FlurbG die Wirkung eines vor der Anmel- dung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten las- sen wie der Beteiligte, demgegenüber die Frist durch Bekanntga- be des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt wird. Sofern Sie über eine qualifizierte elektronische Signatur nach § 2 Nummer 3 des Signaturgesetzes vom 16. Mai 2001 (BGBl. I S. 876) in der jeweils geltenden Fassung verfügen, können Sie Ihre Rechte auch elektronisch anmelden. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte der Internet-Seite www.bezreg-koeln.nrw.de unter dem Suchbegriff EGVP. Hinweise: • Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten. Die besonde- ren technischen Voraussetzungen sind unter www.egvp.de aufgeführt. • Falls die Frist durch eine bevollmächtigte Person versäumt werden sollte, würde deren Verschulden dem Vollmachtge- ber zugerechnet werden. Im Auftrag (LS) gez. Meul (Regierungsvermessungsrat) Der Inhalt der o.a. Bekanntmachung wird ebenfalls auf der Inter- net-Seite der Bezirksregierung Köln veröffentlicht unter: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/verfahren/33_flur- bereinigungsverfahren/index.html Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte Öffentliche Bekanntmachung zur Wahl der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Bornheim III Die Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Bornheim III, zu dem die Ortschaften Hemmerich, Kardorf, Merten, Rösberg, Sechtem und Walberberg gehören, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt neu zu wählen. Die Schiedsperson ist dazu berufen, Schlichtungsverfahren zur Vermeidung gerichtlicher Auseinan- dersetzungen in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Straf- sachen durchzuführen, soweit die Zuständigkeit dafür in den ein- schlägigen Vorschriften geregelt ist. Die Aufgabe der Schiedsperson besteht darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungs- geschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschie- denheiten und Streitigkeiten zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleiches zu been- den. Durch Anteilnahme an den zu verhandelnden Sachen, die Bereitschaft, den Beteiligten zuzuhören und auf ihr Vorbringen einzugehen, und durch Herstellen einer ruhigen und entspannten Atmosphäre schafft die Schiedsperson die Voraussetzung dafür, dass die Parteien sich einigen und den sozialen Frieden wieder- herstellen. Interessierten Personen wird hiermit die Gelegenheit gegeben, sich um das Ehrenamt einer Schiedsperson zu bewerben. Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähig- keiten für das Amt geeignet sein. Sie sollte das 30. Lebensjahr vollendet und das 70. Lebensjahr nicht überschritten haben. Fer- ner muss die Schiedsperson ihren Wohnsitz in der Gemeinde ha- ben. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre. Die Bewerbung von Menschen mit Migrationshintergrund ist ausdrücklich erwünscht. Schriftliche, formlose Bewerbungen bitte ich bis zum 28.07.2017 mit Angabe von Name, Anschrift, Alter, Beruf und kurzer Begründung des Interesses an der Übernahme des Schiedsamtes an den Bürgermeister der Stadt Bornheim, Amt 3/Bürger- und Ordnungsamt, Rathausstraße 2, 53332 Born- heim, zu richten. Bornheim, den 29.06.2017 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Der Countdown läuft: Für sieben Mädchen- und acht Jungenmannschaften der Bornheimer Grundschulen steigt am Montag, 10. Juli 2017, im Franz-Farnschläder-Stadion an der Wallrafstraße in Bornheim die 8. Auflage des Bornheimer Fuß- ball-Grundschul-Cups. Bei freiem Eintritt dürfen sich die Besucher auf ein spannendes Turnier freuen. Organisiert wird der Wettbewerb wieder von der Abteilung Sport- und Kulturförderung der Stadt Bornheim. Tur- nierbeginn ist um 9 Uhr. Die Siegerehrung erfolgt gegen 13.30 Uhr.

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14. Juni 2017 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: sbbmail@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen, so- genannte kleine Anfragen, an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Serva- tiuscenter, Servatiusweg 19- 23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de Energieberatung der Klimaregion Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW im Rathaus der Stadt Meckenheim, 20. Juli 2017, 14 – 17.45 Uhr. Beratungsdauer und -kosten: 45 Minuten für 7,50 Euro Anmeldung ist erforderlich! Ansprechpartner: Tobias Gethke Telefon: 0 22 22 / 945 - 285 E-Mail: tobias.gethke@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 25 00 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Amtliche Bekanntmachungen Betriebsausschuss Mittwoch, 21.06.2017, 18 Uhr Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel Donnerstag, 22.06.2017, 18 Uhr Verwaltungsrat des Stadtbetriebs Bornheim -AöR- Mittwoch, 28.06.2017, 18 Uhr Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 29.06.2017, 18 Uhr Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Die Sitzungen sind öffentlich und finden im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Bornheimer JugendTreff bietet Action in den Sommerferien Wer in den Sommerferien etwas erleben möchte und zwischen 12 und 15 Jahre alt ist, dem bie- tet der Bornheimer JugendTreff (BJT) in den ersten drei Ferien- wochen eine große Auswahl an attraktiven und kostengünstigen Veranstaltungen. Die Angebote in den ersten zwei Wochen fin- den täglich von 12 bis 18 Uhr im BJT in der Königstraße 31 statt und können ohne Anmeldung besucht werden. Das Programm startet montags, 17. Juli und 24. Juli 2017, mit „Chill & Grill auf Balkonien“. Am Dienstag, 18. Juli, folgt ein „Funsport-Tag“, am Mittwoch, 19. Juli, gibt es „Fruchtiges für Naschkatzen“ und am Don- nerstag, 20. Juli, fechten die Ju- gendlichen den Bornheim-Cup auf der Playstation 4 (FIFA 17) aus. Am Dienstag, 25. Juli, lädt das BJT zur Summer-Lounge ein, am Mittwoch, 26. Juli, werden Smoothies selbst gemixt und am Donnerstag, 27. Juli, findet der Bornheim-Cup im Billard- spielen statt. An allen drei Frei- tagen in der ersten Ferienhälf- te wird von 13 bis 17 Uhr un- ter dem Motto „Action, Sports & Fun“ ein buntes Animations- programm im HallenFreizeit- Bad Bornheim angeboten. Für die dritte Ferienwoche hat der BJT vier Ausflüge geplant, zu denen sich die Jugendli- chen ab sofort anmelden kön- nen: Am Montag, 31. Juli, geht es zum MS Kart- & Eventcenter nach Kerpen und am Dienstag, 1. August, in die UCI Kinowelt im Hürthpark. Am Mittwoch, 2. August, fährt die Gruppe zum Trampolinpark „Jumphouse“ in Köln und am Donnerstag, 3. Au- gust, zum Fußballgolf nach Els- dorf. Anmeldung und weitere Infos – auch zum bewährten Programm außerhalb der Ferien – gibt es unter www.bornheimerjugend- treff.de oder bei Facebook. Per E-Mail erreicht man den BJT unter bornheimerjugendtreff@ gmx.de, telefonisch werktags ab 14 Uhr unter 02222-2500. Öffentliche Bekanntmachung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Ortschaft Sechtem; Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 18.05.2017 den nachfolgenden Beschluss gefasst: „Der Rat beschließt, den Aufstellungsbeschluss der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bornheim in der Ortschaft Sechtem aufzuheben.“ Der Änderungsbereich umfasste die östliche Hälfte der unmittelbar an der L 192 gelegenen Flurstücke 272-277 und 326 in der Flur 4 der Gemarkung Sechtem. Hierbei handelt es sich um die Fläche einer Biogasanlage. Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Änderungsbereich grob darstellt, wird hingewiesen. Der vorstehende Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt ge- macht. Bornheim, den 02.05.2017 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans Se 14 in der Ortschaft Sechtem / 1. Änderung, Öffentliche Auslegung Der Rat der Stadt Bornheim hat am 18.05.2017 beschlossen, den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Se 14 in der Ortschaft Sechtem gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Das Plangebiet liegt nordwestlich des Sportplatzes in einem Bereich zwischen Keldenicher Straße, Ottostraße, K 60 und Erschließung Sportplatz. Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Entwicklung von Gewerbeflächen. Als verfügbare Umweltinformation liegt der Umweltbericht inkl. Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung vor, mit Beschreibung und Be- wertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Geologie und Boden, Wasser, Klima, Arten und Lebensgemeinschaften, Orts- und Landschaftsbild / Erholung, Mensch, Kultur und Sachgüter so- wie bestimmte Teile von Natur und Landschaft. Eingeflossen in den Umweltbericht sind eine artenschutzrechtliche Vorprüfung, in der Lebensraumpotenziale abgeschätzt sowie mögliche artenschutz- rechtliche Verbotstatbestände (insbesondere die Betroffenheit von Fledermäusen und Vögeln) bewertet wurden, eine schalltechnische Untersuchung zur Klärung der Belange des Immissionsschutzes hinsichtlich der Betriebsgeräusche aus dem Plangebiet sowie die des Sportplatzes auf das Plangebiet, ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur Bewertung des Eingriffs in Natur und Landschaft sowie ein Versickerungsgutachten zur Bewertung der Durchlässig- keit des Bodens. Die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Be- bauungsplans Se 14 in der Ortschaft Sechtem mit Begründung und der umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen erfolgt in der Zeit vom 22.06.2017 bis zum 21.07.2017 einschließlich bei der Stadtverwaltung Bornheim, Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt, auf dem Flur zwischen Zimmer 407 und 414, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, während der Besuchszeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr. Auskünfte erhalten Sie in Zimmer 407, 409, 411 oder 414. Darü- ber hinaus können die Planunterlagen im Internet unter www.born- heim.de eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht ab- gegebene Stellungnahmen können bei der weiteren Beschlussfas- sung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzuläs- sig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Über die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen ent- scheidet die Stadt Bornheim und teilt das Ergebnis mit. Auf die bei- liegende Übersichtsskizze, die den Planbereich grob darstellt, wird hingewiesen. Bornheim, den 06.06.2017 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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