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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 24.03.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 02.12.2021 betr. Mittelweg Sehr geehrter Herr Prinz, Ihre kleine Anfrage vom 02.12.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Weshalb wurde die Ampelanlage Mittelweg / Roisdorfer Straße noch nicht in Betrieb genommen und ab wann ist dies beabsichtigt? Antwort 1: Die Lichtsignalanlage wurde am 07.02.2022 in Betrieb genommen. Frage 2: Weshalb ist der Mittelweg zwischen Roisdorfer Straße und Allerstraße, aus Richtung Roisdorf Straße kommend, derzeit nicht freigegeben? Antwort 2: Die Mainstraße wurde zwischenzeitlich freigegeben. Frage 3: Weshalb müssen Baustellenfahrzeuge für die Baustellen am Mittelweg, zwischen Rois- dorfer Straße und Allerstraße, den Umweg über Siemenacker und Allerstraße fahren. Antwort 3: Zwischenzeitlich wurde die Mainstraße freigegeben und Baustellenfahrzeuge können nun diesen Weg nutzen. Frage 4: Viele Bewohner der Behinderteneinrichtung in Hersel erreichen die Bonner Werkstätten fußläufig über die Allerstraße, Simon-Arzt-Straße und teilweise auch über den Siemenacker. Ebenfalls befindet sich ein Kindergarten in der Allerstraße. Wurden in den o.g. Straßen Maßnah- men getroffen, um vulnerablen Personengruppen, für die Zeit der Mittelwegsperrung, vor dem intensiven Baustellenverkehr zu schützen. Antwort 4: Ein Anhörverfahren nach VwV zu §45 StVO wurde eingeleitet. In Zuge dessen wurde die Geschwindigkeit im Bereich des Kindergartens auf Tempo 30 begrenzt. Frage 5: Wann wurde letztmalig die Fußwege entlang der Allerstraße, Siemenacker und Simon- Arzt-Straße auf Verkehrssicherheit überprüft? Herrn Rüdiger Prinz Gartenstraße 141 53332 Bornheim - 2 - Antwort 5: Mit Abschluss des Teilausbaus der Allerstraße im Jahre 2021 wurde eine Verkehrssi- cherheitsprüfung durchgeführt. Die Dauer der Beantwortung bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 24.03.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage vom 02.12.2021 betr. Mittelweg Sehr geehrter Herr Prinz, Ihre kleine Anfrage vom 02.12.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Weshalb wurde die Ampelanlage Mittelweg / Roisdorfer Straße noch nicht in Betrieb genommen und ab wann ist dies beabsichtigt? Antwort 1: Die Lichtsignalanlage wurde am 07.02.2022 in Betrieb genommen. Frage 2: Weshalb ist der Mittelweg zwischen Roisdorfer Straße und Allerstraße, aus Richtung Roisdorf Straße kommend, derzeit nicht freigegeben? Antwort 2: Die Mainstraße wurde zwischenzeitlich freigegeben. Frage 3: Weshalb müssen Baustellenfahrzeuge für die Baustellen am Mittelweg, zwischen Rois- dorfer Straße und Allerstraße, den Umweg über Siemenacker und Allerstraße fahren. Antwort 3: Zwischenzeitlich wurde die Mainstraße freigegeben und Baustellenfahrzeuge können nun diesen Weg nutzen. Frage 4: Viele Bewohner der Behinderteneinrichtung in Hersel erreichen die Bonner Werkstätten fußläufig über die Allerstraße, Simon-Arzt-Straße und teilweise auch über den Siemenacker. Ebenfalls befindet sich ein Kindergarten in der Allerstraße. Wurden in den o.g. Straßen Maßnah- men getroffen, um vulnerablen Personengruppen, für die Zeit der Mittelwegsperrung, vor dem intensiven Baustellenverkehr zu schützen. Antwort 4: Ein Anhörverfahren nach VwV zu §45 StVO wurde eingeleitet. In Zuge dessen wurde die Geschwindigkeit im Bereich des Kindergartens auf Tempo 30 begrenzt. Frage 5: Wann wurde letztmalig die Fußwege entlang der Allerstraße, Siemenacker und Simon- Arzt-Straße auf Verkehrssicherheit überprüft? Herrn Rüdiger Prinz Gartenstraße 141 53332 Bornheim - 2 - Antwort 5: Mit Abschluss des Teilausbaus der Allerstraße im Jahre 2021 wurde eine Verkehrssi- cherheitsprüfung durchgeführt. Die Dauer der Beantwortung bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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2. August 2017 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: sbbmail@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen, so- genannte kleine Anfragen, an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Serva- tiuscenter, Servatiusweg 19- 23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de Energieberatung der Klimaregion Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW im Rathaus Bornheim, Raum 901, am 17. August 2017, 14 - 17.45 Uhr Beratungsdauer und -kosten: 45 Minuten für 7,50 Euro Anmeldung ist erforderlich! Ansprechpartner: Tobias Gethke Telefon: 0 22 22 / 945 - 285 E-Mail: tobias.gethke@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 25 00 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Haupt- und Finanzausschuss Dienstag, 05.09.2017, 18 Uhr Kinder- und Jugendparlament Donnerstag, 07.09.2017, 18 Uhr Sport- und Kulturausschuss Dienstag, 12.09.2017, 18 Uhr Umweltausschuss Mittwoch, 13.09.2017, 18 Uhr Jugendhilfeausschuss Donnerstag, 14.09.2017, 18 Uhr Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Bornheim geht auf Reisen Tagestour nach Marburg Die Tagestour „Bornheim geht auf Reisen“ führt dieses Jahr nach Marburg. Am Samstag, 21. Oktober 2017, starten die Busse um 7.30 Uhr am Born- heimer Rathaus; nach einer Fahrt von drei Stunden werden die Bornheimer in der Mar- burger Stadthalle empfangen. Im Preis von 35 Euro enthal- ten sind die Fahrt im komfor- tablen Reisebus und eine von drei Stadtführungen, zwischen denen die Teilnehmer wählen. Anmeldungen nimmt das Rei- sebüro Lais, Peter-Hausmann- Platz 1 in Bornheim (neben der Post im Edeka-Center) unter 02222/1031 oder reisebuero- lais@t-online.de entgegen. Öffentliche Bekanntmachung der 12. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bornheim in der Ortschaft Roisdorf; Aufstellungsbeschluss Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 13.07.2017 den nachfolgenden Beschluss gefasst: „Der Rat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB die Aufstellung der 12. Änderung des Flächennut- zungsplanes. Das Plangebiet liegt in der Ortschaft Roisdorf zwischen Bonner Straße, Widdiger Weg, Bahntrasse der Deutschen Bahn und Siegburger Str. / Schumacherstraße.“ Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Änderungsbereich grob darstellt, wird hingewiesen. Der vorstehende Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Bornheim, den 26.07.2017 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans Ro 17 in der Ortschaft Roisdorf; Aufstellungsbeschluss Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 13.07.2017 den nachfolgenden Beschluss gefasst: „Der Rat beschließt gemäß § 2 BauGB, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Ro 17 in der Ortschaft Bornheim erneut einzu- leiten. Das Plangebiet liegt zwischen Bonner Straße, Widdiger Weg, Bahntrasse der Deutschen Bahn und Siegburger Str. / Schumacher- straße.“ Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Planbereich grob darstellt, wird hingewiesen. Der vorstehende Beschluss wird hier- mit öffentlich bekannt gemacht. Bornheim, den 26.07.2017 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Amtliche Bekanntmachungen GESUCHT WAHLHELFERWAHLHELFER FÜR DIE BUNDESTAGSWAHL 2017 AM 24. SEPTEMBER ANMELDUNG & INFOS: · in Raum 257 im Bornheimer Rathaus · unter 02222/945-179 · per E-Mail an: wahlbuero@stadt-bornheim.de Sie möchten aktiv zum Gelingen der Wahl beitragen? Sie sind selbst wahlberechtigt? Sie haben am 24. September 2017 noch nichts vor? Gesucht werden Ehrenamtliche, die in einem Wahllokal im Stadtgebiet oder im Briefwahlvorstand mithelfen. Jeder Wahlhelfer erhält ein Erfrischungsgeld von 35,- €. www.bornheim.de/rathaus/wahlenabstimmungen www.bundeswahlleiter.de Mehr Infos auch unter: Feuerwerke zum Jubiläum Phantasialand wird 50 Das Ordnungsamt der Stadt Bornheim informiert die Bür- ger – insbesondere der nörd- lichen Stadtteile Walberberg, Merten, Rösberg und Sech- tem: Das Phantasialand in Brühl feiert in diesem Jahr sein 50-jähriges Bestehen. Aus diesem Anlass werden auf dem Gelände des Phanta- sialands noch an zwei Sams- tagen, 5. und 19. August, pro- fessionelle Feuerwerke ge- zündet. Dazu hat die Stadt Brühl jeweils von 23:30 bis 24 Uhr eine Genehmigung er- teilt. Die Feuerwerke werden durch ein beauftragtes Fachunter- nehmen abgebrannt und wur- den im Vorfeld mit der zu- ständigen Genehmigungsbe- hörde abgestimmt. In diesem Zusammenhang kann es zu nächtlichen Ruhestörungen kommen, für die jedoch Aus- nahmegenehmigungen vorlie- gen. 2. August 2017 Amtliche Bekanntmachungen Stadt Bornheim Bürgerinformation verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bekanntmachung Az.: 54.1-1.2-(3.5)-2 Wasserrechtliches gehobenes Erlaubnisverfahren gem. §§ 8 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Förderung von Grundwasser der Wasserwerk Dirmerzheim GbR am Standort Dirmerzheim Die Wasserwerk Dirmerzheim GbR hat gemäß §§ 8 ff. und 15 WHG die Ertei- lung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für zwanzig Jahre sowie die Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 17 WHG für die Förderung von Grundwasser in einer Menge bis zu 29.100.000 m³/a beantragt, um es als Trink- und Brauchwasser zu verwenden. Die Förderung soll mittels 12 bestehender Tiefbrunnen D 32, D 33, D 35 bis D 39 und D 43 bis D 47 auf den Grundstücken durchgeführt werden. Die beantragte maximale Entnahmemenge beträgt 5.500 m³/h -115.100 m³/d - 29.100.000 m³/a. Die Förderung findet vollumfänglich aus dem Förderhori- zont 8 (Hauptkiesserie) statt. Zurzeit besteht für die Grundwasserförderung am Standort Dirmerzheim eine wasserrechtliche gehobene Erlaubnis in Höhe von 33.500.000 m³/a, die bis zum 31.12.2017 befristet ist. Für die Förderung von Grundwasser von mehr als 10.000.000 m³/a besteht nach § 3 b und Anlage 1 Nr. 13.3.1 des Gesetzes über die Umweltverträglich- keitsprüfung (UVPG) in der Fassung vom 24. Februar 2010 in der derzeit gel- tenden Fassung die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprü- fung. Für die beantragte Grundwasserförderung wird daher nach dem UVPG in Verbindung mit Artikel 3 der Richtlinie 2014/52/EU des Europäischen Parla- ments und des Rates vom 16. April 2014 zur Änderung der Richtlinie 2011/92/ EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Der An- tragsteller hat hierzu gem. § 6 UVPG eine Umweltverträglichkeitsstudie vorge- legt. In der Umweltverträglichkeitsstudie hat der Antragsteller das Vorhaben vorgestellt und die durch das Vorhaben zu erwartenden Umweltauswirkun- gen sowie den Untersuchungsraum und die Wirkungsintensität sowie mögli- che Betroffenheiten von Schutzgütern beschrieben. Die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens wird im Rahmen des gehobenen Erlaubnisverfahrens und des in diesem Zusammenhang ebenfalls gestellten Antrages auf Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 17 WHG un- ter Berücksichtigung der Bewertung der bei der Umweltverträglichkeitsprü- fung festgestellten Umweltauswirkungen der Vorhaben durchgeführt. Durch die Offenlage der Antragsunterlagen erfolgt gleichzeitig die Anhörung der Öf- fentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens nach § 9 Abs. 1 UV- PG. Die Antragsunterlagen, bestehend aus dem Antrag auf Erteilung der gehobe- nen wasserrechtlichen Erlaubnis und den dazugehörigen Erläuterungen und Plänen (Zeichnungen, Nachweisungen und Beschreibungen) sowie der Um- weltverträglichkeitsstudie, aus denen sich Art und Umfang des Vorhabens des Unternehmens ergeben, liegen gemäß § 9 UVPG in Verbindung mit § 73 Abs. 3 bis 7 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG NRW) – in der zurzeit gel- tenden Fassung – einen Monat lang in den Kommunen Kerpen, Erftstadt, Wei- lerswist, Bornheim, Brühl, Swisttal, Zülpich, Euskirchen, Alfter, Rheinbach, Meckenheim, Grafschaft (Rheinland-Pfalz), Nörvenich, Wachtberg, in denen sich das Vorhaben voraussichtlich auswirken kann, und zwar in der Zeit von Dienstag, den 15.08.2017, bis Donnerstag, den 14.09.2017, einschließlich bei der Stadt Bornheim, Amt 7 – Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt, Zimmer 407, Rathausstr. 2, 53332 Bornheim, zu den üblichen Öffnungszeiten zur Ein- sichtnahme aus. Gleichzeitig wird diese Bekanntmachung auf der Internetseite der Stadt Born- heim unter www.stadtverwaltung-bornheim.de/rathaus/amtsblatt veröffent- licht. Die Unterlagen werden parallel gem. § 27 a VwVfG NRW, d.h. mit Beginn der Offenlage bis zum Ende der Einwendungsfrist auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln unter: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/ verfahren/54_wasserentnahmeverfahren/dimerzheim/index.html zugänglich gemacht. Maßgeblich ist der Inhalt der zur Einsichtnahme bei den oben genannten Kommunen ausliegenden Unterlagen. Jeder, dessen Belange durch die Vorhaben berührt werden, kann bis spätes- tens zwei Wochen nach Ende der Auslegungsfrist, d.h. bis zum Donnerstag, den 28.09.2017, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Bornheim, Amt 7 – Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt, Zimmer 407, Rathausstr. 2, 53332 Bornheim, oder bei der Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln, Einwendungen erheben. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind gemäß § 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG NRW alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvor- schriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach § 74 VwVfG einzulegen, können nach § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG innerhalb der vorgenannten Frist, d.h. bis zum Donnerstag, den 28.09.2017, Stellungnahmen zu dem Vorhaben abgeben. Die Erhebung einer fristgerechten Einwendung setzt voraus, dass aus der Ein- wendung oder der Stellungnahme zumindest der geltend gemachte Belang und die Art der Beeinträchtigung hervorgehen, die Einwendung unterschrie- ben und mit einem lesbaren Namen und Anschrift versehen ist. Einwendun- gen ohne diesen Mindestgehalt sind unbeachtlich. Die Einwendungen werden an den Antragssteller weitergegeben. Auf Verlangen der jeweiligen Einwen- der/innen wird deren Namen und Anschrift unkenntlich gemacht, soweit diese Angaben nicht zur Beurteilung des Inhalts der Einwendung erforderlich sind. Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden die rechtzeitig gegen den Antrag erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG NRW sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan mit dem Träger der Vorhaben, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnah- men abgegeben haben, erörtert. Zur Erörterung der gegen den oben genannten Antrag gegebenenfalls abgege- benen Stellungnahmen der beteiligten Behörden, sonstigen Stellen und Ver- einigungen nach § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG NRW sowie der privaten Einwen- dungen findet am Dienstag, den 17.10.2017, um 10.00 Uhr, in der Bezirksre- gierung Köln, Raum H 200 – Plenarsaal, Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln, der Erörterungstermin statt. Die Teilnahme ist jedem, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, freigestellt. Verspätete Einwendungen sind ausgeschlossen und bleiben bei der Erörterung unberücksichtigt. Diejenigen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben, können sich durch einen Bevollmächtigten im Termin vertreten lassen. Dieser hat seine Bevoll- mächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten (Betroffenen) auch ohne ihn verhandelt werden kann und dass das Anhörungsverfahren mit Abschluss des Erörterungstermins beendet ist. Der Erörterungstermin ist nach § 73 Absatz 6 VwVfG NRW in Verbindung mit § 68 VwVfG NRW nicht öffentlich. Die Teilnahmeberechtigten werden gebe- ten, rechtzeitig zum Erörterungstermin zu erscheinen und sich am Eingang mit einem amtlichen Ausweisdokument auszuweisen. Teilnahmeberechtigte, die sich vertreten lassen, werden außerdem gebeten, eine schriftliche Vollmacht auszustellen, die von den bevollmächtigten Personen vorzulegen ist. Teilnah- meberechtigt für den Erörterungstermin sind der Träger des Vorhabens, die Behörden und Träger öffentlicher Belange, die Betroffenen und diejenigen Personen, die Einwendungen erhoben haben. Weitere Informationen sowie Äußerungen und Fragen zum Verfahren können bis zum Ablauf der Auslegungsfrist bei der für das Verfahren zuständigen Be- zirksregierung Köln angefordert bzw. eingereicht werden. Es wird darauf hin- gewiesen, dass die Einwendungsfrist von dem Zeitpunkt der Übermittlung an- geforderter Informationen bzw. Beantwortung gestellter Fragen unberührt bleibt. Kosten, die durch die Einsichtnahme in die Planunterlagen und die Teil- nahme an dem Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehen, können nicht erstattet werden. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Verfah- rens durch die Bezirksregierung Köln entschieden. Die Zustellung der Ent- scheidung an die Einwender/innen und diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. Köln, den 27.07.2017 Bezirksregierung Köln als Obere Wasserbehörde Im Auftrag gez. Vesper Brunnen Gemarkung Flur Flurstück D32 Dirmerzheim 6 62 D33 Dirmerzheim 6 4 D35 Dirmerzheim 6 27 D36 Dirmerzheim 2 126 D37 Dirmerzheim 2 126 D38 Dirmerzheim 6 62 D39 Dirmerzheim 6 62 D43 Dirmerzheim 6 62 D44 Dirmerzheim 2 126 D45 Dirmerzheim 2 72 und 126 D46 Dirmerzheim 1 62 D47 Dirmerzheim 1 64

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22. November 2017 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: sbbmail@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen, so- genannte kleine Anfragen, an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Serva- tiuscenter, Servatiusweg 19- 23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de Energieberatung der Klima- region Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Ver- braucherzentrale NRW im Rathaus der Gemeinde Swisttal am 18. Januar 2018, 14 - 17.45 Uhr Beratungsdauer und -kosten: 45 Minuten für 7,50 Euro Anmeldung ist erforderlich! Ansprechpartner: Tobias Gethke Telefon: 0 22 22 / 945 - 285 E-Mail: tobias.gethke@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 25 00 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Amtliche Bekanntmachungen Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel Mittwoch, 22.11.2017, 18 Uhr Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 23.11.2017, 18 Uhr Verwaltungsrat des Stadtbetriebs Bornheim -AöR- Dienstag, 28.11.2017, 18 Uhr Rechnungsprüfungsausschuss Mittwoch, 29.11.2017, 18 Uhr, im Raum 904 des Rathauses Bornheim Fachausschuss „Volkshochschule“ Donnerstag, 30.11.2017, 18 Uhr, VHS-Gebäude, Raum 2, Alter Weiher 2, Roisdorf Betriebsausschuss Donnerstag, 30.11.2017, 18 Uhr Film und Filmgespräch des Katholischen Bildungswerks in Kooperation mit der Stadt Bornheim Das Meer am Morgen Montag, 27.11.2017, 19:30 Uhr Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Gemäß § 26 Abs. 3 Eigenbetriebsverordnung für das Land Nord- rhein-Westfalen in der zurzeit gültigen Fassung geben wir hier- mit Folgendes bekannt: 1. Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner 50. Sitzung am 13.07.2017 in öffentlicher Sitzung auf Empfehlung des Be- triebsausschusses vom 21.06.2017 folgenden Beschluss ge- fasst: Der geprüfte Jahresabschluss des Wasserwerkes zum 31.12.2016 wird - mit einer Bilanzsumme von 26.850.003,53 EUR und - mit einem Jahresgewinn von 341.737,94 EUR festgestellt. Der festgestellte Jahresgewinn in Höhe von 341.737,94 EUR ist an die Stadt Bornheim abzuführen. Der Lagebericht 2016 wird zur Kenntnis genommen. Dem Betriebsausschuss wird für das Jahr 2016 Entlastung erteilt. 2. Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) Nordrhein-Westfalen: Prüfungsvermerk Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Ab- schlussprüfer des Betriebes Wasserwerk der Stadt Born- heim. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2016 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG, Bonn, bedient. Diese hat mit Datum vom 17.05.2017 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestäti- gungsvermerk erteilt. „Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Ge- winn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbezie- hung der Buchführung und den Lagebericht des Wasserwerks der Stadt Bornheim, Bornheim, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergän- zenden landesrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirt- schaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ord- nungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtig- keiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungs- mäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kennt- nisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwar- tungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezo- genen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die An- gaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht über- wiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrund- sätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebslei- tung des Eigenbetriebs sowie die Würdigung der Gesamtdar- stellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewon- nenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deut- schen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrecht- lichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ord- nungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnis- sen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertrags- lage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“ Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprü- fungsgesellschaft BDO AG ausgewertet und eine Analyse an- hand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu fol- gendem Ergebnis: Der Bestätigungsvermerk des Wirtschafts- prüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung ge- mäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahres- abschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich. Herne, den 20.10.2017 GPA NRW Im Auftrag Siegel Harald Debertshäuser 3. Der Jahresabschluss sowie der Lagebericht des Wasserwerkes der Stadt Bornheim liegen zur Einsicht im Rathaus Bornheim, Rathausstraße 2, Zimmer 457, bereit. Bornheim, den 06.11.2017 gez. Wolfgang Henseler Ralf Cugaly Manfred Schier (Erster Betriebsleiter) (kaufmännischer Betriebsleiter) (technischer Betriebsleiter) Öffentliche Bekanntmachung des Wasserwerks der Stadt Bornheim, Die Betriebsleitung Das Kinder- und Jugendparlament der Stadt Bornheim geht nun schon in die drit- te Runde. Vom 6. bis zum 10. November 2017 konnten junge Bornheimer zwischen 12 und 19 Jahren die gleichaltrigen Kan- didaten wählen, die sich zukünftig für ihre Belange einsetzen sollen. Von insgesamt 4.036 Wahlberechtigten gingen 417 (10,33 %) zur Wahl. Davon gaben 406 eine gültige Stimme ab, 11 Stimmen waren ungültig. 232 junge Wäh- lerinnen und Wähler nutzten das Wahllo- kal in der Heinrich-Böll-Sekundarschule, 62 wählten im Alexander-von-Humboldt Gymnasium, 55 in der Ursulinenschule Hersel, 41 in der Bornheimer Verbund- schule, 13 in der Europaschule, 10 im Kul- turraum Sechtem und 4 im Bornheimer Rathaus. Alle 19 Kandidatinnen und Kandidaten wurden in das 3. Kinder- und Jugendpar- lament der Stadt Bornheim gewählt: Ma- ryam El-Zayat, Sarah El-Zayat, Meike Erz, Finja Furthmann, Vanessa Gittel, Matea Gómez, Leandro Halbe, Gina Maria Hein- rich, Jan Karol Jütten, Jennifer Keil, Anna Klein, Linda Kopka, Jan Niklas Kreutz, Da- niel Lalmas, Eric Räubig, Sophie-Marie Ruppert, Sabrina Schmuck-Lang, Dominik Scheele, Esther Siebert Flores. Die konstituierende Sitzung findet am Mittwoch, 13. Dezember 2017, um 18 Uhr im Ratssaal der Stadt Bornheim, Rathaus- str. 2, 53332 Bornheim, statt. Das Kinder- und Jugendparlament enga- giert sich für die Interessen von jungen Leuten im Stadtgebiet und trägt dazu bei, positive Lebensbedingungen für sie zu schaffen und zu erhalten. Die Mitglieder des Parlaments nehmen Wünsche und Anregungen junger Bornheimer entge- gen und erarbeiten Lösungen, die dann gemeinsam mit dem Bürgermeister und den Ratsgremien umgesetzt oder als An- träge in den Jugendhilfeausschuss einge- bracht werden. Weitere Infos unter: www. stadtverwaltung-bornheim.de/bildung-so- ziales/kinder-und-jugendparlament. Junge Bornheimer wählen 3. Kinder- und Jugendparlament Zu einer Lesung aus dem Buch „Kerzen, Killer, Krippenspiel“ lädt die Stadtbü- cherei Bornheim am Freitag, 1. Dezem- ber, um 20 Uhr ein. Mit bisher unveröf- fentlichten, regionalen, weihnachtlichen Kurz-Krimis läuten Judith Merchant und Sabine Trinkaus den Advent auf schau- rig-schöne Weise ein und bieten Mord und Totschlag statt Glanz und Gloria. Die Weihnachts-Anthologie „Kerzen, Killer, Krippenspiel“ ist die Fortsetzung des beliebten mörderischen Advents- kalenders nach den Spiegel-Bestsellern „Türchen, Tod und Tannenbaum“ und „Plätzchen, Punsch und Psychokiller“. Sie enthält Geschichten u. a. von An- dreas Gößling, Rudolf Jagusch und Iny Lorentz. Karten zum Preis von 7 Euro gibt es ab sofort bei der Stadtbücherei, Servatius- weg 19-23 in Bornheim. Reservierungen sind auch unter ( 02222/938-565 mög- lich. Nähere Infos erhält man unter www.stadtbuecherei-bornheim.de oder per Mail an stadtbuecherei-bornheim@ web.de. Kerzen, Killer, Krippenspiel: Weihnachtslesung in der Stadtbücherei 22. November 2017 Stadt Bornheim Bürgerinformation Amtliche Bekanntmachungen verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Rates der Stadt Bornheim am Donnerstag, 07.12.2017, 18 Uhr, im Ratssaal des Rathauses Bornheim Am Donnerstag, 07.12.2017, 18 Uhr, findet im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, die nächste Sitzung des Rates der Stadt Bornheim mit folgender Tagesordnung statt: TOP Inhalt Vorlage Nr. Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin 2 Einwohnerfragestunde 3 Schiedsamt in der Stadt Bornheim 789/2017-3 4 12. Änderung des Flächennutzungsplans in der Ortschaft Roisdorf, Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (StEA 06.12.2017) 820/2017-7 5 Bebauungsplan Ro 17 in der Ortschaft Roisdorf; Beschluss zur frühzeitigen Öf- fentlichkeitsbeteiligung (StEA 06.12.2017) 821/2017-7 6 Bebauungsplan Rb 01; Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (StEA 06.12.2017) 787/2017-7 7 12. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Wasserversorgung und den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage - Wasserver- sorgungssatzung - der Stadt Bornheim vom 24.10.2001 (BA 30.11.2017) 788/2017-2 8 8. Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für Gemeindesteuern der Stadt Bornheim (Hebesatzsatzung) vom 21.03.1997 (HA 23.11.2017) 700/2017-2 9 Satzung der Stadt Bornheim über die Erhebung von Gebühren für Amtshand- lungen des Standesamtes ab 01.01.2018 (HA 23.11.2017) 730/2017-2 10 Bestätigung des Gesamtabschlusses 2015 753/2017-2 11 Beteiligungsbericht 2016 (HA 23.11.2017) 739/2017-2 12 Kreisumlage 844/2017-2 13 Umsetzung des Programms "Gute Schu- le 2020" in den Jahren 2017 und 2018 (ASS 22.11.2017) 654/2017-2 14 Wirtschaftsplan 2018 für das Wasser- werk der Stadt Bornheim (BA 30.11.2017) 751/2017-SBB 15 Wasserversorgungskonzept der Stadt Bornheim (BA 30.11.2017) 755/2017-SBB 16 Aufhebung eines Sperrvermerkes im Haushalt 2017, Produktgruppe 1.12.04 Öffentlicher Personennahverkehr (StEA 06.12.2017) 741/2017-9 17 Antrag der CDU-Fraktion vom 05.11.2017 betr. Besetzung von Aus- schüssen 813/2017-1 18 Mitteilung / Halbjahresbericht des Bür- germeisters (Bereich Rat) 824/2017-1 19 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 828/2017-1 20 Anfragen mündlich Nicht öffentliche Sitzung 21 Genehmigung der Dringlichkeits- entscheidung über die Vergabe des Auftrages zur Lieferung von Einsatzbe- kleidung für die Freiwillige Feuerwehr Bornheim 699/2017-1 22 Abschluss eines Rahmenvertrages zur Lieferung von Hygieneartikeln für Kin- dertagesstätten 720/2017-1 23 Vergabe des Auftrages für Entwässe- rungsarbeiten auf dem Sportplatz in Bornheim-Widdig 832/2017-1 24 Mitteilung über Vergaben zwischen 25.000 € brutto und 50.000 € brutto ab dem 16.09.2017 674/2017-1 25 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 829/2017-1 26 Anfragen mündlich Bornheim, den 16.11.2017 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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24. Mai 2017 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: sbbmail@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen, so- genannte kleine Anfragen, an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Serva- tiuscenter, Servatiusweg 19- 23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de Energieberatung der Klimaregion Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW im Rathaus der Gemeinde Swisttal am 13. Juni 2017, 14 – 17.45 Uhr. Beratungsdauer und -kosten: 45 Minuten für 7,50 Euro Anmeldung ist erforderlich! Ansprechpartner: Tobias Gethke Telefon: 0 22 22 / 945 - 285 E-Mail: tobias.gethke@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 25 00 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Amtliche Bekanntmachungen Kinder- und Jugendparlament Mittwoch, 31.05.2017, 18 Uhr Ausschuss für Bürgerangelegenheiten Donnerstag 01.06.2017, 18 Uhr Integrationsrat Donnerstag 08.06.2017, 18 Uhr Sport- und Kulturausschuss Dienstag, 13.06.2017, 18 Uhr Betriebsausschuss Mittwoch 21.06.2017, 18 Uhr Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel Donnerstag 22.06.2017, 18 Uhr Verwaltungsrat des Stadtbetriebs Bornheim -AöR- Mittwoch, 28.06.2017, 18 Uhr Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 29.06.2017, 18 Uhr Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Die Sitzungen sind öffentlich und finden im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Bornheim für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 966), hat der Rat der Stadt Bornheim mit Beschluss vom 16.02.2017 folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2017 und 2018, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussicht- lich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlun- gen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Ergebnisplan mit 2017 2018 dem Gesamtbetrag der Erträge auf 99.748.676 € 105.934.626 € dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 112.670.572 € 114.691.761 € im Finanzplan mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufender Verwaltungstätigkeit auf 96.387.308 € 102.701.344 € dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufender Verwaltungstätigkeit auf 102.685.517 € 104.611.452 € dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 4.670.646 € 6.666.643 € dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 27.866.772 € 25.148.002 € dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 23.882.826 € 19.146.559 € dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 5.692.207 € 6.869.228 € festgesetzt. § 2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 2017 2018 23.882.826 € 19.146.559 € festgesetzt. § 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 2017 2018 24.439.652 € 47.664.656 € festgesetzt. § 4 Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplanes wird auf 2017 2018 12.921.896 € 8.757.135 € festgesetzt. § 5 Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2017 2018 90.000.000 € 95.000.000 € festgesetzt. § 6 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind ab dem Haushaltsjahr 2017 mit der 7. Satzung vom 17.02.2017 zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für Gemeindesteuern der Stadt Bornheim (Hebesatzsatzung) vom 21.03.1997 wie folgt festgesetzt worden: 1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 290 v. H. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 595 v. H. 2. Gewerbesteuer auf 485 v. H. § 7 Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der Haushaltsausgleich im Jahre 2020 wieder hergestellt. Die dafür im Haus- haltssicherungskonzept enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplans umzu- setzen. § 8 Die Wertgrenze nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) für die Einzelausweisung von Investitionsmaßnahmen wird auf 100.000 € festgelegt; wobei Baumaßnahmen unabhängig von ihrem Kostenvolumen einzeln auszuweisen sind. Die Wertgrenze nach § 14 Abs. 1 GemHVO NRW als Voraussetzung zur Veranschlagung von Investitionsmaßnahmen im Haushaltsplan wird für Baumaßnahmen auf 100.000 € und für Anschaffungen auf 5.000 € festgelegt. Auszahlungserhöhungen um mehr als 10 %; mindestens aber um 25.000 €, bei einer Einzelmaßnahme gelten im Sinne des § 24 Abs. 2 GemHVO NRW als nicht nur geringfügig. § 9 Die zur Ausführung des Haushaltsplans getroffenen Bewirtschaftungsregelungen sind Bestandteil dieser Haushaltssatzung. Für die Bewirtschaftung des Haushaltes gelten folgende Bestimmungen: 1. Grundsatz der Gesamtdeckung Gemäß § 20 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO NRW) gilt für die Ausführung des Haushaltes der Grundsatz der Gesamt- deckung: Soweit nichts anderes bestimmt ist, dienen • die Erträge insgesamt zur Deckung der Aufwendungen; • die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit insgesamt zur Deckung der Auszahlungen aus laufender Verwal- tungstätigkeit; • die Zahlungsüberschüsse aus laufender Verwaltungstätigkeit und die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit sowie die Ein- zahlungen aus der Aufnahme von Krediten insgesamt der Deckung der Auszahlungen für die Investitionstätigkeit. 2. Budgetierung Gemäß § 21 GemHVO NRW können zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung Erträge und Aufwendungen sowie investive Ein- und Auszahlungen zu Budgets verbunden werden. 2.1. Budgetverantwortung Die Bewirtschaftung der Budgets liegt in der Zuständigkeit der Verantwortlichen für die Produkte, Produktgruppen und Pro- duktbereiche. Die Budgetverantwortlichen informieren sich über die Entwicklung der Budgets über das SAP-System selbst- ständig. Das Interne Controlling stellt zudem weitergehende Berichte zu Steuerungszwecken zur Verfügung. Innerhalb der Budgets sind alle möglichen Erträge zu realisieren und alle Einsparpotenziale auszuschöpfen. Die Bewirtschaf- tung der Budgets darf nicht zu einer Verschlechterung des Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit führen. Zu Zwecken der sparsamen Haushaltsbewirtschaftung können Zielvereinbarungen zwischen der Kämmerei und den Budget- verantwortlichen getroffen werden. Vereinbarte Konsolidierungsmaßnahmen sind umzusetzen (Haushaltskonsolidierung). Zur Erreichung des Zieles des Haushaltsausgleiches entscheidet der Stadtkämmerer über die Freigabe oder Sperrung von An- sätzen zur zielgerichteten Bewirtschaftung. 2.2. Budgetbereiche im Ergebnisplan Die budgetrelevanten Sachkonten der Teilergebnispläne der Produktgruppen werden grundsätzlich zu Budgets im Sinne des § 21 GemHVO NRW verbunden. Innerhalb der Budgets sind die Aufwandskonten gegenseitig deckungsfähig. verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim 24. Mai 2017 Stadt Bornheim Bürgerinformation Amtliche Bekanntmachungen 2.2.1. Sonderbudgets Für folgende Positionen werden abweichend von den Regelungen unter Ziffer 2.1 Sonderbudgets gebildet: • Verfügungsmittel des Bürgermeisters (§ 15 GemHVO). • Personal- und Versorgungsaufwendungen (Zeilen 11 und 12 Er- gebnisplan) bilden unabhängig von der Zuordnung zu den Pro- duktgruppen ein gemeinsames Budget; ebenso die Aufwendun- gen für Abschreibungen (Zeile 14 des Ergebnisplanes). • Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen der Produktgruppen 1.11.01 bis 1.11.03 (Elektrizitäts-, Gas- und Wasserversorgung) bilden ein gemeinsames Budget. • Jeder Festwert wird sowohl hinsichtlich der Aufwendungen als auch der Auszahlungen gesondert budgetiert (z.B. Medienbe- stand Bücherei, Festwerte Sportplätze etc.); ausnahmsweise wird der Festwert Straßenbeleuchtung innerhalb der jeweiligen investiven Straßenbau-Projekte dargestellt und entsprechend budgetiert. • Die in der Produktgruppe 1.01.17 bereitgestellten Ansätze für Inklusion dienen zur Deckung von Aufwendungen/Auszahlun- gen der Inklusions-Projekte in den übrigen Produktgruppen. • Die investiven Mehrauszahlungen für GWGs (geringwertige Wirtschaftsgüter) können durch entsprechende investive Min- derauszahlungen für Betriebs- und Geschäftsausstattung in der- selben Produktgruppe gedeckt werden. Erträge und Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen stellen keine haushaltsrechtlichen Ermächtigungen dar. 2.2.2. Zweckgebundene Erträge Zweckgebundene Erträge dürfen nur für die zweckentsprechenden Aufwendungen verwendet werden (§ 22 Abs. 3 GemHVO). Zweck- gebundene Mehrerträge berechtigen zu Mehraufwendungen in gleicher Höhe; Mindererträge führen zu einer Minderung der Auf- wandsermächtigung. Mehrerträge, die gegenüber den Ansätzen bei den Steuern, den all- gemeinen Landeszuweisungen und den nicht zweckgebundenen Erträgen entstehen, sind grundsätzlich zur Reduzierung des Fehl- bedarfes einzusetzen. 2.3. Budgetbildung bei Investitionen 2.3.1. Einzel- und Sammelmaßnahmen Investitionen oberhalb der vom Rat nach § 4 Abs. 4 Satz 2 GemHVO NRW festgesetzten Wertgrenze (alle Baumaßnahmen unabhängig von der Höhe der investiven Auszahlungen; investive Auszahlungen über 100.000 EUR) werden im Haushaltsplan als Einzelmaßnahmen dargestellt. Investitionen unterhalb der vom Rat festgesetzten Wertgrenze (in- vestive Auszahlungen unter 100.000 EUR, die keine Bauleistungen sind) werden als Sammelmaßnahmen dargestellt. 2.3.2. Investive Budgets in den Produktgruppen Einzel- und Sammelinvestitionsmaßnahmen innerhalb einer Pro- duktgruppe werden zu einem gemeinsamen Budget zusammenge- fasst. Innerhalb der Budgets sind die investiven Auszahlungskonten gegenseitig deckungsfähig. 2.3.3. Investive Mehreinzahlungen Zweckgebundene investive Einzahlungen dürfen nur für die zweckent- sprechenden Auszahlungen verwendet werden (§ 22 Abs. 3 GemHVO). Bei zweckgebundenen Einzahlungen berechtigen Mehreinzahlun- gen zu Mehrauszahlungen in gleicher Höhe; Mindereinzahlungen führen zur Minderung der Auszahlungsermächtigung. 2.4. Verpflichtungsermächtigungen Investive Positionen der mittelfristigen Finanzplanung werden gem. § 13 Abs. 1 GemHVO iVm § 85 GO NRW zu Verpflichtungsermächti- gungen erklärt. Innerhalb einer Produktgruppe können einzelne Ver- pflichtungsermächtigungen gem. § 13 Abs. 2 GemHVO auch für an- dere Investitionsmaßnahmen in Anspruch genommen werden. Der in der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungser- mächtigungen darf nicht überschritten werden. 2.5. Ermächtigungsübertragungen Ermächtigungsübertragungen werden grundsätzlich nur für bereits be- gonnene investive Maßnahmen bewilligt. Sie dürfen grundsätzlich nicht zur Deckung anderer Maßnahmen verwendet werden; jedoch kann der Rat über eine anderweitige Verwendung entscheiden. Konsumtive Ermächtigungsübertragungen werden nur ausnahmsweise gewährt. Die Entscheidung darüber obliegt dem Kämmerer. Die Ermächtigungsübertragungen führen zur Erhöhung der jeweiligen Budgets im entsprechenden Haushaltsjahr. 2.6. Budgetüberschreitungen und Deckungsmöglichkeiten Organisatorische Einheiten mit Budgetverantwortung für mehrere Pro- duktgruppen haben Mehraufwendungen durch Einsparmaßnahmen in- nerhalb ihres Verantwortungsbereiches aufzufangen. Bei Budgetüberschreitungen sind von den Budgetverantwortlichen An- träge auf Mehraufwendungen / Mehrauszahlungen mit Vorschlägen zu Deckungsmöglichkeiten zu stellen. Über die Genehmigung der Mehr- aufwendungen /-auszahlungen entscheidet der Kämmerer bzw. der Rat entsprechend der Zuständigkeitsordnung des Rates. Einsparungen bei zahlungsunwirksamen Aufwendungen dürfen nicht zur Deckung zahlungswirksamer Mehraufwendungen herangezogen werden. Soweit Budgetmittel bei den Aufwendungen durch managementbe- dingte Maßnahmen eingespart werden, werden diese zur Verringerung des Fehlbetrages eingesetzt. Bekanntmachungsanordnung: Vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 mache ich hiermit öffent- lich bekannt. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist gemäß § 80 Abs. 5 GO NRW dem Landrat des Rhein-Sieg-Kreises als untere staatliche Ver- waltungsbehörde mit Schreiben vom 13.03.2017 angezeigt worden. Die nach § 75 Abs. 4 GO NRW erforderliche Genehmigung der Verringe- rung der Rücklage und die nach § 76 GO NRW erforderliche Genehmi- gung des Haushaltssicherungskonzepts sind vom Landrat des Rhein-Sieg- Kreises als untere staatliche Verwaltungsbehörde mit Verfügung vom 15.05.2017 erteilt worden. Der Haushaltsplan und das Haushaltssicherungskonzept liegen zur Ein- sichtnahme bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses im Rat- haus der Stadt Bornheim öffentlich aus und sind unter der Adresse www. stadt-bornheim.de im Internet verfügbar. Hinweis: Ich weise darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen Satzungen nach Ablauf eines Jah- res seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebe- nes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt; b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden; c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Born- heim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 22.05.2017 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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12. April 2017 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: sbbmail@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen, so- genannte kleine Anfragen, an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 26.04.2017, 18 Uhr Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel Donnerstag, 04.05.2017, 18 Uhr Umweltausschuss Mittwoch, 10.05.2017, 18 Uhr Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 11.05.2017, 18 Uhr Fachausschuss „Volkshochschule“ Dienstag, 16.05.2017, 18 Uhr, VHS-Gebäude, Raum 2, Alter Weiher 2, Roisdorf Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Die Sitzungen sind öffentlich und finden im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Serva- tiuscenter, Servatiusweg 19- 23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de Energieberatung der Klimaregion Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW im Rathaus der Gemeinde Wachtberg am 27. April 2017, 14 - 17.45 Uhr Beratungsdauer und -kosten: 45 Minuten für 7,50 Euro Anmeldung ist erforderlich! Ansprechpartner: Tobias Gethke Telefon: 0 22 22 / 945 - 285 E-Mail: tobias.gethke@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 25 00 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Fit und gesund mit dem Sportabzeichen Jetzt kostenlos im Bornheimer Stadion trainieren Hinweise an Stadt bitte immer mit Namen und Anschrift Die Stadtverwaltung Bornheim nimmt gern Anregungen und Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern entgegen, die per E-Mail oder Post eingehen. Sie bittet jedoch darum, diese immer mit Namen und Anschrift zu versehen, da sie sonst nicht bearbeitet werden können. Einzig Hinweise zur Kindeswohlgefährdung, die anonym eingehen, werden verfolgt. Amtliche Bekanntmachungen 17. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bornheim vom 17.07.1992 Aufgrund des § 7 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt ge- ändert durch Gesetz vom 15. November 2016 (GV. NRW. S.966), hat der Rat der Stadt Bornheim in seiner Sitzung am 30.03.2017 mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder fol- gende 17. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bornheim vom 17.07.1992 beschlossen: Artikel I Die Hauptsatzung der Stadt Bornheim vom 17.07.1992 wird wie folgt geändert: 1. Der bisherige § 7 Abs. 2 wird zu Abs. 3. 2. § 7 Abs. 2 erhält folgende neue Fassung: „Von der Regelung, wonach Vorsitzende von Ausschüssen des Rates grundsätzlich eine zusätzliche Aufwandsentschädigung nach § 46 Satz 1 Nr. 2 GO NRW i. V. m. § 3 Abs. 1 Nr. 6 Entsch- VO erhalten, werden gemäß § 46 Satz 2 GO NRW folgende Aus- schüsse ausgenommen: - Ausschuss für Stadtentwicklung - Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel - Sport- und Kulturausschuss - Jugendhilfeausschuss - Umweltausschuss - Rechnungsprüfungsausschuss - Ausschuss für Bürgerangelegenheiten - Fachausschuss Volkshochschule - Betriebsausschuss“ 3. § 7 Abs. 3 erhält folgende neue Fassung der Nr. 2: „2. Der Regelstundensatz beträgt 12,23 EUR pro Stunde. Der Höchstbetrag gem. § 3a Abs. 2 EntschVO beträgt 80,00 EUR pro Stunde. Die letzte angefangene Stunde wird voll be- rechnet.“ Artikel II Die Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Vorstehende 17. Satzung vom 31.03.2017 zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bornheim vom 17.07.1992 mache ich hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit der Verordnung über die öffentliche Bekannt- machung von kommunalem Ortsrecht bekannt. Hinweis: Ich weise darauf hin, dass eine Verletzung von Verfah- rens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungsplä- ne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschrie- benes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, 2. die Satzung, sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flä- chennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, 3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Born- heim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 31.03.2017 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Wer das Sportabzeichen des Deutschen Olympischen Sport- bundes (DOSB) erwerben möchte, kann im Mai und Juni wieder an kostenlosen Übungseinheiten im Bornheimer Franz-Farn- schläder-Stadion in der Rilkestraße teilnehmen. An sieben Don- nerstagen haben große und kleine Sportler von 18 bis 20 Uhr die Möglichkeit, unter fachkundiger Anleitung ihre Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit und Koordination zu trainieren, um die Prü- fung erfolgreich abzulegen. Organisator ist gemeinsam mit der Stadt Bornheim erstmalig Bruno Weitzel, Vorsitzender der SG Sechtem und Bornheimer Stützpunktleiter des Kreissportbundes in Bornheim. Er hat die verantwortungsvolle Aufgabe von der vorherigen Stütz- punktleiterin Doris Rosenträger übernommen, die sich über 30 Jahre für das Sportabzeichen engagiert hatte und 2016 ver- storben ist. Der Kreissportbund Rhein-Sieg unterstützt Weit- zel und seine Vereinskameraden, indem er ihnen ein erfah- renes Team aus dem Stadtsportverband Hennef e.V. zur Seite stellt. Damit den Sportlern die erforderlichen Geräte zur Verfü- gung stehen, hat die Stadt Bornheim den Bestand im Franz-Farn- schläder-Stadion erneuert. „Machen Sie mit! Denn Sport macht nicht nur Spaß, sondern steigert auch das Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit“, ruft Bürgermeister Wolfgang Henseler alle Bornheimerin- nen und Bornheimer auf. Das Deutsche Sportabzeichen ist die höchste Auszeichnung außerhalb des Wettkampfsports und wird als Leistungsabzeichen für überdurchschnittliche und viel- seitige körperliche Leistungsfähigkeit verliehen. Es ist ein Eh- renzeichen der Bundesrepublik Deutschland mit Ordenscharak- ter und kann in den Leistungsstufen Bronze, Silber und Gold erworben werden. Die geforderten Leistungen orientieren sich an den vier motori- schen Grundfähigkeiten Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit und Koordination und müssen innerhalb eines Kalenderjahres er- bracht werden. Aus jeder dieser Disziplingruppen muss man eine Übung erfolgreich abschließen, um mindestens die Leis- tungsstufe Bronze zu erlangen. Trainiert wird am 4., 11. und 18. Mai sowie am 1., 8., 22. und 29. Juni 2017 jeweils von 18 bis 20 Uhr. Alle Bewegungsfreu- digen ab dem Grundschulalter sind herzlich willkommen; auch Menschen mit Handicap können teilnehmen. Wer Fragen hat, meldet sich bei Bruno Weitzel unter sportabzeichen@stadt- bornheim.de oder bei Christina Jelen im Bornheimer Amt für Sport-und Kultur unter Telefon 02222/945-210 oder christina. jelen@stadt-bornheim.de. Zehn Jahre Frühlingserwachen im Vorgebirge Am Sonntag, 30. April 2017, lädt die Stadt Bornheim zum „Frühlingserwachen im Vorgebirge“ und am Rhein ein. Die be- liebte Fahrrad-Tour quer durchs Bornheimer Stadtgebiet, die 2008 von Erzeugerbetrieben zusammen mit der Stadt Born- heim ins Leben gerufen wurde, feiert in diesem Jahr zehnjäh- riges Jubiläum. Auf einer Route von 43 Kilometern führt sie zu 13 ausgewählten Landwirtschaftsbetrieben, Gärtnereien und Kunststätten, wo typische Kostbarkeiten und besondere Aktio- nen warten. Auch die Hofläden sind von 11 bis 17 Uhr geöffnet. Dabei können sich die Teilnehmer entscheiden, ob sie bei der geführten Tour des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) Bornheim mitmachen oder auf eigene Faust losziehen. Die Tour startet nach der offiziellen Eröffnung durch Bürger- meister Wolfgang Henseler und die Brühl-Bornheimer Spar- gelkönigin Leonie Palm um 11 Uhr bei der Gärtnerei Busacker, Eichendorffstraße 60 in Bornheim. Wie immer gibt es tolle Prä- sentkörbe zu gewinnen; außerdem ruft die Stadt anlässlich des zehnjährigen Jubiläums zu einem Fotowettbewerb auf. Den Flyer mit der gesamten Route und mit Infos über alle Stati- onen kann man sich unter www.bornheim.de ansehen. Außer- dem liegt er im Bornheimer Rathaus und bei allen teilnehmen- den Höfen aus.

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23. August 2017 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: sbbmail@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen, so- genannte kleine Anfragen, an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Serva- tiuscenter, Servatiusweg 19- 23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de Energieberatung der Klimaregion Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW im Rathaus der Stadt Rheinbach, am 21. September 2017, 14 - 17.45 Uhr Beratungsdauer und -kosten: 45 Minuten für 7,50 Euro Anmeldung ist erforderlich! Ansprechpartner: Tobias Gethke Telefon: 0 22 22 / 945 - 285 E-Mail: tobias.gethke@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 25 00 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Haupt- und Finanzausschuss Dienstag, 05.09.2017, 18 Uhr Kinder- und Jugendparlament Donnerstag, 07.09.2017, 18 Uhr Sport- und Kulturausschuss Dienstag, 12.09.2017, 18 Uhr Umweltausschuss Mittwoch, 13.09.2017, 18 Uhr Jugendhilfeausschuss Donnerstag, 14.09.2017, 18 Uhr Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bornheim über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen 1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Wahlbe- zirke der Stadt Bornheim wird in der Zeit vom 04.09.2017 bis 08.09.2017 während der Öffnungszeiten von Montag, den 04.09.2017, bis Mittwoch, den 06.09.2017, jeweils von 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr, am Donnerstag, den 07.09.2017, von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr, und am Freitag, den 08.09.2017, von 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr, im Rathaus der Stadt Bornheim, Rathausstr. 2, Zimmer 904 (barrierefrei), für Wahlberechtigte zur Einsicht- nahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Da- ten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeich- nis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren ge- führt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag (04.09.2017) bis zum 16. Tag (08.09.2017) vor der Wahl, spätestens am 08.09.2017 bis 12:30 Uhr, bei der Stadt Bornheim, Wahlbüro, Zimmer 904, Rathaus- str. 2, 53332 Bornheim, Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift einge- legt werden. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 03.09.2017 eine Wahlbenachrich- tigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wäh- lerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen bean- tragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 98 Rhein-Sieg-Kreis II durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Brief- wahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlbe- rechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die An- tragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 03.09.2017) oder die Ein- spruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 08.09.2017) versäumt hat, b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist, c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wähler- verzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetrage- nen Wahlberechtigten bis zum 22.09.2017, 18.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch be- antragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahl- schein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstaben a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen an- deren stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahl- berechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer an- deren Person bedienen. 6. Mit dem Wahlscheinantrag erhält der Wahlberechtigte zu- gleich - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zu- rückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und - ein Merkblatt für die Briefwahl. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für ei- nen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Emp- fangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Ge- meindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Per- son auszuweisen. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angege- bene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungs- form ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Bornheim, den 09.08.2017 Stadt Bornheim -Der Bürgermeister- In Vertretung gez. Manfred Schier, Erster Beigeordneter für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 24. September 2017 Öffentliche Bekanntmachung der 1. Satzung vom 10.08.2017 zur Änderung der Abwasserbeseitigungssatzung des StadtBetrieb Bornheim (Entwässerungssatzung) vom 10.04.2017 Der Verwaltungsrat hat in sei- ner Sitzung am 28.06.2017 aufgrund des § 7 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Ge- meindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 15. November 2016 (GV. NRW.S. 966), mit der Mehr- heit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder folgende 1. Satzung vom 10.08.2017 zur Änderung der Abwasserbeseitigungssat- zung des StadtBetrieb Born- heim (Entwässerungssatzung) vom 10.04.2017 beschlossen: Artikel I § 22 der Abwasserbeseiti- gungssatzung (Entwässe- rungssatzung) wird wie folgt geändert: § 22 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.01.2017 in Kraft. Gleichzei- tig tritt die Entwässerungssat- zung des Stadtbetrieb Born- heim AöR vom 08.04.2014 au- ßer Kraft. Artikel II In-Kraft-Treten Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach der Bekanntma- chung in Kraft. Bekanntmachungsanord- nung: Vorstehende 1. Satzung vom 10.08.2017 zur Änderung der Abwasserbeseitigungssat- zung des StadtBetrieb Born- heim (Entwässerungssatzung) vom 10.04.2017 mache ich hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfa- len (GO NRW) in Verbindung mit der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht bekannt. Hinweis: Wir weisen darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- schriften der GO NRW gegen Satzungen, sonstige ortsrecht- liche Bestimmungen und Flä- chennutzungspläne nach Ab- lauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr gel- tend gemacht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Ge- nehmigung fehlt oder ein vor- geschriebenes Anzeigeverfah- ren wurde nicht durchgeführt, 2. die Satzung, sonstige orts- rechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffent- lich bekannt gemacht worden, 3. der Bürgermeister hat den Verwaltungsratsbeschluss vorher beanstandet oder 4. der Form- oder Verfahrens- mangel ist gegenüber dem StadtBetrieb Bornheim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tat- sache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 10.08.2017 In Vertretung gez. Manfred Schier, Erster Beigeordneter gez. Ulrich Rehbann, Vorstand SBB

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12. Juli 2017 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: sbbmail@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen, so- genannte kleine Anfragen, an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Serva- tiuscenter, Servatiusweg 19- 23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de Energieberatung der Klimaregion Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW im Rathaus der Stadt Meckenheim, 20. Juli 2017, 14 – 17.45 Uhr. Beratungsdauer und -kosten: 45 Minuten für 7,50 Euro Anmeldung ist erforderlich! Ansprechpartner: Tobias Gethke Telefon: 0 22 22 / 945 - 285 E-Mail: tobias.gethke@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 25 00 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Amtliche Bekanntmachungen Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 12.07.2017, 18 Uhr Stadtrat Donnerstag, 13.07.2017, 18 Uhr Haupt- und Finanzausschuss Dienstag, 05.09.2017, 18 Uhr Kinder- und Jugendparlament Donnerstag, 07.09.2017, 18 Uhr Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel Dienstag, 12.09.2017, 18 Uhr Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Kostenlose Pool-Party für alle Bornheimer HallenFreizeitBad lädt zum 8. Bornheim-Tag ein Am Sonntag, 16. Juli 2017, von 8 bis 19 Uhr lädt das Hal- lenFreizeitBad zum 8. Born- heim-Tag ein. Dann kann je- der, der in Bornheim wohnt, kostenlos schwimmen. Als be- sonderes Highlight heizt das Team der Agentur „Zephy- rus Events & Promotion“ von 14 bis 18 Uhr mit der schon le- gendären Pool-Party noch zu- sätzlich ein. „Mit dem Bornheim-Tag möchte ich allen Bornheimern danken und ihnen eine Freu- de machen“, erklärt Ulrich Rehbann, Vorstand des Stadt- betriebs. Auch Badegäste, die nicht im Stadtgebiet woh- nen, profitieren am Bornheim- Tag. Denn sie zahlen für das vielseitige Programm bei der Pool-Party nur den regulären Eintrittspreis. Wer am 16. Juli kostenlos schwimmen möchte, zeigt einfach seinen gültigen Per- sonalausweis an der Kasse. Die Saunanutzung ist von der Aktion ausgenommen. Das Badpersonal wird an diesem Tag durch Sicherheitskräfte unterstützt. n Viel Spaß im kühlen Nass garantiert die legendäre Pool- Party. Foto: Zephyrus Events & Promotion Das Ratsmitglied Jann Günther – SPD – hat zum 01.06.2017 sein Mandat im Rat der Stadt Bornheim niedergelegt. Gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz ist der freigewordene Sitz nach der Reser- veliste der SPD zu besetzen. Herr Ewald Westphal, Europaring 54, 53332 Bornheim, rückt als Nachfolger in den Rat der Stadt Bornheim ein. Rechtsmittelbelehrung: Gegen die Gültigkeit der Feststellung des Nachfolgers kann gemäß § 39 Kommunalwahlgesetz jede/r Wahlberechtigte des Wahlgebietes, die für das Wahlgebiet zu- ständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, und die Aufsichtsbehörde Ein- spruch erheben. Der Einspruch ist binnen eines Monats nach der Bekanntmachung beim Wahlleiter im Rathaus Bornheim, Rat- hausstraße 2, 53332 Bornheim, einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären. Bornheim, den 07.07.2017 Stadt Bornheim -Der Wahlleiter- gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung der Ersatzbestimmung eines Ratsmitgliedes Stadt Bornheim sucht Wahlhelfer Am Sonntag, 24. September 2017, wird der 19. Deut- sche Bundestag gewählt. Da- zu sucht die Stadt Bornheim noch ehrenamtliche Wahl- helfer. Wer in einem Wahl- lokal im Stadtgebiet oder im Briefwahlvorstand mithelfen und dadurch einen unmit- telbaren Beitrag zum Gelin- gen der Wahl leisten möch- te, kann sich ab sofort beim Bornheimer Wahlbüro mel- den. Dies geht entweder te- lefonisch während der Öff- nungszeiten des Bürgerbüros unter 02222/945-179 oder per E-Mail unter wahlbuero@ stadt-bornheim.de. Einzi- ge Voraussetzung: Man muss selbst wahlberechtigt sein. Wahlhelfer sorgen für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl. Zu ihren Aufgaben im Wahllokal gehören die Über- prüfung der Wahlbenachrich- tigungen, die Ausgabe der Stimmzettel und deren Aus- zählung. In der Regel treffen sich die Helfer morgens um 7:30 Uhr und werden durch den Wahlvorsteher in zwei Schichten eingeteilt. Die erste Schicht dauert für gewöhnlich von 7:30 bis 13 Uhr, die zweite von 13 bis 18 Uhr. Um 18 Uhr kommen dann alle Wahlhelfer zum gemeinsamen Auszäh- len zusammen. Der Briefwahl- vorstand trifft sich um 15 Uhr im Alexander-von-Humboldt- Gymnasium. Dort prüfen die Wahlhelfer insbesondere, ob die Wahlscheine gültig sind, und zählen die Briefwahlstim- men aus. Alle Wahlhelfer erhalten ein „Erfrischungsgeld“ von 35 Euro. Nähere Informationen zur Bundestagswahl 2017 so- wie Einzelheiten zur Bewer- bung als Wahlhelfer erhal- ten Interessierte beim Wahl- büro der Stadt Bornheim, auf www.bornheim.de/rathaus/ wahlenabstimmungen oder auf der Internetseite des Bun- deswahlleiters www.bundes- wahlleiter.de. Achtung, Sommerferien! Ausweis oder Reisepass schon beantragt? Viele Menschen nutzen die Sommerferien zum Verreisen. Die Stadtverwaltung emp- fiehlt daher den Bürgerinnen und Bürgern, ihre Reisedoku- mente rechtzeitig zu prüfen. Denn wer verreisen möchte, sollte sich unbedingt verge- wissern, dass seine Ausweise noch lang genug gültig sind. Andernfalls sollte man beim Bürgerbüro frühzeitig neue Dokumente beantragen; eine Verlängerung ist nur bei Kin- derreisepässen möglich. Vor den Ferien steigt bei der Bun- desdruckerei die Zahl der An- träge. Daher sollte man sich auf eine Bearbeitungszeit von bis zu vier Wochen einstellen. Wem diese Zeit nicht bleibt, der kann sich gegen eine er- höhte Gebühr einen Express- Reisepass ausstellen lassen. Ausweise beantragen kann man im Bürgerbüro montags bis mittwochs von 7:30 bis 16 Uhr, donnerstags von 7:30 bis 18 Uhr und freitags von 7:30 bis 12:30 Uhr. Um länge- re Wartezeiten zu vermeiden, kann man unter 02222/945- 181 und -182 einen Termin vereinbaren. Erfahrungsge- mäß am höchsten ist die Besu- cherfrequenz am Donnerstag- nachmittag. Wer also vormit- tags Zeit hat, sollte dies nut- zen. Wer einen Personalausweis oder Reisepass beantragt, muss ein Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass) und ein aktuelles, biometrietaugli- ches Passfoto mitbringen. Die genauen Bestimmungen ste- hen unter www.bundesdru- ckerei.de/de/1345-service. Bei Ersterteilung eines Ausweis- dokuments ist die Geburtsur- kunde vorzulegen. Ist der Antragsteller unter 18 (beim Reisepass) bzw. unter 16 Jahren (beim Personalaus- weis), braucht er die Zustim- mung beider Erziehungsbe- rechtigter. Dabei genügt es, wenn ein Elternteil persönlich anwesend ist und vom ande- ren eine Vollmacht und den Ausweis vorlegt. Ist die Ehe geschieden, muss ein Nach- weis vom Sorgerechtsbe- schluss mitgebracht werden. Alleinerziehende sind ver- pflichtet, eine Negativbeschei- nigung des Jugendamts vorzu- legen. Und bei einer Betreu- ung oder Pflegschaft ist die Bestellung zum Betreuer bzw. der Gerichtsbeschluss mitzu- bringen. Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind seit dem 26. Juni 2012 ungültig. Die Kin- der sind damit nicht mehr zum Grenzübertritt berechtigt. Bei Reisen ins Ausland müssen Kinder daher ab der Geburt über einen eigenen Kinder- reisepass, Reisepass oder – je nach Reiseziel – Personalaus- weis verfügen. Wer eine Aus- landsreise plant, sollte die Do- kumente rechtzeitig beantra- gen oder auch hier die Gül- tigkeit früh genug prüfen. Bei der Antragstellung muss das Kind anwesend sein. Der Pass der Eltern bleibt gültig. Ausführliche Informationen für Reisende und Mitreisende zu den jeweiligen Regelungen der Zielländer stehen auf den Internetseiten des Auswärti- gen Amts unter www.auswa- ertiges-amt.de unter „Reise und Sicherheit“. Weitere In- formationen stehen auf www. bornheim.de unter „Rathaus“, „Bürgerservice“, „Bürgerbü- ro“. Fragen beantworten die Mitarbeiter des Bürgerbüros unter 02222/945-555.

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2. November 2017 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: sbbmail@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen, so- genannte kleine Anfragen, an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Serva- tiuscenter, Servatiusweg 19- 23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de Energieberatung der Klima- region Rhein-Voreifel in Ko- operation mit der Verbrau- cherzentrale NRW im Rathaus der Gemeinde Alfter am 16. November 2017, 14 - 17.45 Uhr Beratungsdauer und -kosten: 45 Minuten für 7,50 Euro Anmeldung ist erforderlich! Ansprechpartner: Tobias Gethke Telefon: 0 22 22 / 945 - 285 E-Mail: tobias.gethke@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 25 00 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Amtliche Bekanntmachungen Umweltausschuss Mittwoch, 08.11.2017, 18 Uhr Sport- und Kulturausschuss Donnerstag, 09.11.2017, 18 Uhr Wahlausschuss Dienstag, 14.11.2017, 18 Uhr, Raum 904 Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 15.11.2017, 18 Uhr Jugendhilfeausschuss Donnerstag, 16.11.2017, 18 Uhr Veranstaltungen im Böll-Jahr: Eröffnung der Ausstellung „Heinrich Böll – Leben und Werk“ Teil 2 Dienstag, 07.11.2017, 18 Uhr, Alexander-von-Humboldt Gymnasium, Adenauerallee 50, Bornheim Kulturforum: Lesung mit Günter Lamprecht und Claudia Amm Mittwoch, 15.11.2017, 19 Uhr, Heinrich-Böll-Sekundarschule, Beethovenstraße 57, Bornheim-Merten – Eintritt frei! Film und Filmgespräch des Katholischen Bildungswerks in Kooperation mit der Stadt Bornheim Das Meer am Morgen Montag, 27.11.2017, 19:30 Uhr Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informa- tionen im Internet unter www.bornheim. de oder unter session.stadt-bornheim.de. Unter dem Motto „Erinnern für heute und morgen“ gedenken die Stadt Bornheim, die christlichen Kirchen und die weiter- führenden Schulen aus dem Stadtgebiet am Freitag, 10. No- vember 2017, der sogenannten Reichspogromnacht vor 79 Jahren. Alle Bornheimerinnen und Bornheimer sind herzlich eingela- den, an der Gedenkveranstaltung teilzunehmen. Treffpunkt ist um 17 Uhr vor dem Gebäude Königstraße 55 im Bornheimer Ortszentrum, wo eine Gedenkplatte an die zerstörte Synagoge erinnert. Auf dem Fußweg zur Europaschule (Goethestraße 1) wird an den Stolpersteinen für die Familien Cahn (Königstra- ße 79) und Goldstein (Burgbenden 4) innegehalten. Um 17:30 Uhr beginnt das Programm in der Schule, das die Bornheimer Schulen und der Kulturraum Sechtem gemeinsam mit dem Ju- gendamt und dem Stadtarchiv gestaltet haben. In Filmbeiträgen setzen sich die jungen Akteure mit der Juden- verfolgung auseinander. Neben den historischen Ereignissen werden aber auch aktuelle Entwicklungen beleuchtet. Musika- lische Auftritte runden das Programm ab. Die Veranstaltung endet gegen 18:30 Uhr, anschließend gibt es Gelegenheit zum gemeinsamen Gespräch. Während die „Reichspogromnacht“ in Deutschland auf den 9. November datiert wird, ereigneten sich die antisemitischen Vorfälle in Bornheim vor allem am 10. November 1938. An die- sem Tag wurde zum Beispiel die Bornheimer Synagoge Opfer eines Brandanschlags. Diese Übergriffe waren ein düsteres Vorzeichen der späteren Verschleppung und Ermordung der Bornheimer Juden mit dem verheerenden Ergebnis, dass das jüdische Leben an Rhein und Vorgebirge, das über mehrere Jahrhunderte währte, vollständig vernichtet wurde. „Erinnern für heute und morgen“ Stadt, Schulen und Kirchen gedenken der Novemberpogrome Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans Se 14 in der Ortschaft Sechtem, 1. Änderung, Satzungsbeschluss, Inkrafttreten Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 19.10.2017 den nachfolgenden Beschluss gefasst: „Der Rat beschließt den vor- liegenden Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Se 14 in der Ortschaft Sechtem einschließlich der vorliegenden textlichen Fest- setzungen und der vorliegenden Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung.“ Das Plangebiet liegt nordwestlich des Sportplatzes in ei- nem Bereich zwischen Keldenicher Straße, Ottostraße, K 60 und Erschließung Sportplatz. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Se 14 in der Ortschaft Sech- tem mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach §10 Abs. 4 BauGB kann während der Dienststunden im Stadtpla- nungs- und Liegenschaftsamt der Stadtverwaltung Bornheim, Rat- hausstraße 2, 53332 Bornheim, von jedermann eingesehen wer- den. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Mit die- ser Bekanntmachung tritt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Se 14 in der Ortschaft Sechtem gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBL. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Der vorstehende Satzungsbe- schluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hinweise: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 BauGB 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvor- schriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtli- che Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebau- ungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwä- gungsvorganges unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verlet- zung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beacht- lich sind. Ferner wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des Absatzes 4 BauGB hingewiesen. Danach kann der Entschädi- gungsberechtigte Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 Baugesetzbuch bezeichneten Vermögensnachteile ein- getreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch her- beiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsan- spruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die zuvor bezeichneten Vermögens- nachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeige- führt wird. Weiter wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfah- rens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr gel- tend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschrie- benes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt ge- macht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vor- her gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tat- sache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 24.10.2017 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Aktions- und Informationstag des Hospizdienstes In Zusammenarbeit mit der Stadt Bornheim lädt der Ambulan- te Hospizdienst für Bornheim und Alfter am Samstag, 4. No- vember 2017, von 11 bis 17 Uhr zu einem Aktions- und Infor- mationstag ins Bornheimer Rathaus ein. Unter der Schirmherrschaft von Bürgermeister Wolfgang Henseler haben Interessierte Gelegenheit, sich auf einem „Markt der Möglichkeiten“ über Dienste und Einrichtungen zum Thema „Kranke versorgen, Sterbende begleiten, Trauern- de trösten“ zu informieren. Dr. Manfred Lütz spricht um 14.15 Uhr zum Thema „Lebenslust - Über Risiken und Nebenwirkun- gen der Gesundheit“. Ab 16 Uhr tritt der Frauenchor „Voca- Belles“ auf.

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25. Oktober 2017 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: sbbmail@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen, so- genannte kleine Anfragen, an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Serva- tiuscenter, Servatiusweg 19- 23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de Energieberatung der Klima- region Rhein-Voreifel in Ko- operation mit der Verbrau- cherzentrale NRW im Rathaus der Gemeinde Alfter am 16. November 2017, 14 - 17.45 Uhr Beratungsdauer und -kosten: 45 Minuten für 7,50 Euro Anmeldung ist erforderlich! Ansprechpartner: Tobias Gethke Telefon: 0 22 22 / 945 - 285 E-Mail: tobias.gethke@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 25 00 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Amtliche Bekanntmachungen Umweltausschuss Mittwoch, 08.11.2017, 18 Uhr Sport- und Kulturausschuss Donnerstag, 09.11.2017, 18 Uhr Wahlausschuss Dienstag, 14.11.2017, 18 Uhr, Raum 904 Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 15.11.2017, 18 Uhr Jugendhilfeausschuss Donnerstag, 16.11.2017, 18 Uhr Veranstaltungen im Böll-Jahr: Eröffnung der Ausstellung „Heinrich Böll – Leben und Werk“ Teil 2 Dienstag, 07.11.2017, 18 Uhr, Alexander-von-Humboldt Gymnasium, Adenauerallee 50, Bornheim Kulturforum: Lesung mit Günter Lamprecht und Claudia Amm Mittwoch, 15.11.2017, 19 Uhr, Heinrich-Böll-Sekundarschule, Beethovenstraße 57, Bornheim-Merten – Eintritt frei! Film und Filmgespräch des Katholischen Bildungswerks in Kooperation mit der Stadt Bornheim Das Meer am Morgen Montag, 27.11.2017, 19:30 Uhr Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informa- tionen im Internet unter www.bornheim. de oder unter session.stadt-bornheim.de. Vorträge und Diskussionen zu Energiethemen bietet der Klima- tag am Samstag, 4. November 2017, von 10 bis 17 Uhr am Him- meroder Wall in Rheinbach. Organisiert wird die Veranstaltung von der ehrenamtlichen Projektgruppe „Erneuerbare Energien, Energieeffizienz und Klimaschutz“ in Zusammenarbeit mit den sechs Kommunen der Klimaregion Rhein-Voreifel, also Alfter, Bornheim, Meckenheim, Rheinbach, Swisttal und Wachtberg. Für die kleinen Besucher gibt es eine interaktive Naturwerk- statt; sie startet um 10 Uhr im Naturparkzentrum im Himmero- der Hof neben dem Rheinbacher Glasmuseum; Anmeldungen werden unter 02226-2343 angenommen. Ab 12.30 Uhr werden außerdem verschiedene E-Autos präsentiert, die die Kommu- nen und das Klimapatennetzwerk zur Verfügung stellen. Ab 14 Uhr beginnen dann in den sechs beteiligten Kommunen Führungen und Gesprächskreise zu Umweltthemen, zum Bei- spiel zur Sanierung eines Wohnhauses und zur Nutzung erneu- erbarer Energien. In Bornheim geht es um den „Umbau einer denkmalgeschützten Remise“ bei der Familie von Kempis, Rankenberg 101, 53332 Bornheim. Ansprechpartner im Bornheimer Rathaus ist der Klimamana- ger Tobias Gethke unter 02222/945-285 oder tobias.gethke@ stadt-bornheim.de. Weitere Infos gibt es unter www.klima-rv. de; den Flyer zur Veranstaltung findet man auf der Startseite von www.bornheim.de unter „Interessante Termine und Ver- anstaltungen“. Interaktive Naturwerkstatt beim Klimatag 2017 Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans Bo 05 in der Ortschaft Bornheim; Aufstellungsbeschluss Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 21.09.2017 den nachfolgenden Beschluss gefasst: „Der Rat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 die Aufstellung des Bebau- ungsplanes Bo 05 in der Ortschaft Bornheim. Das Plangebiet liegt zwischen Pohlhausenstraße, Kalkstraße, Mühlenstraße und Stadt- bahnlinie 18. Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung von Wohn- baugrundstücken.“ Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Planbereich grob darstellt, wird hingewiesen. Der vorstehende Beschluss wird hier- mit öffentlich bekannt gemacht. Bornheim, den 05.10.2017 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans Ro 09 in der Ortschaft Roisdorf; Aufstellungsbeschluss Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 21.09.2017 den nachfolgenden Beschluss gefasst: „Der Rat beschließt gemäß § 2 BauGB die Aufstellung des Bebau- ungsplanes Ro 09 in der Ortschaft Roisdorf. Das Plangebiet umfasst die derzeitigen Flächen des Oberdorfer Weges vom Ehrental bis zum Donnerstein inklusive zusätzlicher zum Ausbau benötigter Randbe- reiche.“ Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Planbereich grob darstellt, wird hingewiesen. Der vorstehende Beschluss wird hier- mit öffentlich bekannt gemacht. Bornheim, den 05.10.2017 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Mit einer zentralen Feier am Volkstrauertag gedenken die Stadt Bornheim und der Ortsverband Bornheim des Volks- bundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge am Sonntag, 19. November 2017, auf dem Ehrenfriedhof in Walberberg der Opfer der beiden Weltkriege. Treffpunkt ist um 9:15 Uhr am Landhaus Wieler, Hauptstraße 96. Die Messe beginnt um 9:30 Uhr in der Pfarrkirche St. Walburga in der Walburgis- straße. Anschließend findet um 10.30 Uhr die Feierstunde auf dem Ehrenfriedhof statt. Die Gedenkrede hält Bürgermeister Wolfgang Henseler. Bornheimerinnen und Bornheimer sind herzlich eingeladen, an der Gedenkfeier teilzunehmen. Der Ehrenfriedhof in Walberberg, auf dem 201 Gefallene des Zweiten Weltkriegs ihre letzte Ruhestätte gefunden haben, befindet sich auf dem Gelände des kommunalen Friedhofs in Walberberg an der Hanrathstraße. Stadt lädt ein zum Gedenken am Volkstrauertag

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22. Februar 2017 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: sbbmail@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen, so- genannte kleine Anfragen, an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Sport- und Kulturausschuss Donnerstag, 02.03.2017, 18 Uhr Jugendhilfeausschuss Mittwoch, 08.03.2017, 18 Uhr Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 09.03.2017, 18 Uhr Betriebsausschuss Dienstag, 21.03.2017, 18 Uhr Verwaltungsrat des Stadtbetriebs Bornheim -AöR- Mittwoch, 22.03.2017, 18 Uhr Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel Donnerstag, 23.03.2017, 18 Uhr Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Serva- tiuscenter, Servatiusweg 19- 23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de Energieberatung der Klimaregion Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW im Rathaus der Stadt Rheinbach, am 16. März 2017, 14 - 17.45 Uhr Beratungsdauer und -kosten: 45 Minuten für 7,50 Euro Anmeldung ist erforderlich! Ansprechpartner: Tobias Gethke Telefon: 0 22 22 / 945 - 285 E-Mail: tobias.gethke@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 25 00 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Bornheimer Umweltsäuberungs-Aktion Teil von europaweiter Kampagne Die bekannte Müllsammel-Aktion der Stadt Bornheim, die die- ses Jahr zum 45. Mal stattfindet, ist nun schon zum zweiten Mal in Folge in die europaweite Kampagne „Let´s Clean Up Europe“ eingebunden, unter deren Dach sich im Jahr 2016 eine halbe Million Menschen in rund 30 Ländern beteiligten. Dabei sam- melten die Freiwilligen allein in Deutschland ganze 940.000 Tonnen Abfälle auf, die in die Natur gelangt waren. „Let’s Clean Up Europe“ wird in Deutschland vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU) im Auftrag des Bundesum- weltministeriums koordiniert und zielt darauf ab, bestehende Aufräuminitiativen in Deutschland und Europa zu verbinden und neue Akteure zum Mitmachen zu bewegen. Weitere In- fos zur Kampagne gibt es unter: www.letscleanupeurope.de. Zusätzlich zu dieser internationalen Verknüpfung ist die Born- heimer Umweltsäuberungs-Aktion nun auch zum zweiten Mal in eine kreisweite Aufräumwoche eingebunden, die für Ende März geplant ist. Bornheim putzt sich raus am 25. März und 1. April In Bornheim treffen sich an zwei Samstagen, 25. März und 1. April 2017, Schulklassen, Kindergärten, Vereine, Parteien, Bür- gergruppen und weitere Helfer zur gemeinsamen Müllsamm- lung in der Stadt. Unter dem Motto „Bornheim putzt sich raus“ machen sie sich mit Handschuhen und Müllsäcken auf den Weg und räumen ihre Stadt auf, um ein Zeichen für mehr Sauber- keit zu setzen. Unterstützung gibt es vom Technischen Hilfswerk und dem Stadtbetrieb Bornheim, die den Müll fachgerecht ab- transportieren. Wer dabei sein möchte, meldet sich bei Manuela Domschat vom Umwelt- und Grünflächenamt unter 02222/945- 307 oder manuela.domschat@stadt-bornheim.de. Karnevalszug in Roisdorf Der Weg des Karnevalszugs in Roisdorf, der am morgigen Weiberdonnerstag (23.02.2017) um 14 Uhr im Bendenweg startet, wurde in diesem Jahr wie folgt geändert: Bendenweg, Friedrichstraße, Siegesstraße, Brunnenstraße (K5), Schußgasse, Annastraße, Südstraße, Donnerstein, Oberdorfer Weg, Ehrental, Siegesstraße (dort Auflösung um ca. 16.30 Uhr). Alle weiteren jecken Termine im Stadtgebiet Bornheim gibt es unter: www.stadtverwaltung-bornheim.de/aktuelles/karneval-in-bornheim/jecke-termine.html Amtliche Bekanntmachungen Deutsche Bahn informiert über Lärmsanierung in Bornheim Veranstaltung für Anwohner aus Roisdorf und Sechtem Im Rahmen des Programms „Lärmsanierung an Schienenwe- gen des Bundes“ plant die Deutsche Bahn (DB) freiwillige Maß- nahmen des aktiven und passiven Schallschutzes auch in Born- heim. Details und Fördermöglichkeiten erfahren Anwohner aus Roisdorf und Sechtem auf einer Informationsveranstaltung, zu der die Deutsche Bahn und die Stadt Bornheim am Dienstag, 14. März 2017, um 18 Uhr in den Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, einladen. Die zuständigen Ingeni- eure der DB Projektbau präsentieren die Ergebnisse des Lärm- gutachtens sowie die Planungen für die vorgesehenen Schall- schutzmaßnahmen. Im Anschluss können die Teilnehmer Fra- gen an die Projektleitung richten. In Roisdorf sollen beidseitig der Strecke Köln-Bonn in Teilab- schnitten drei Lärmschutzwände mit einer Gesamtlänge von 2,4 Kilometern errichtet werden. Die Stadt Bornheim befür- wortet das Konzept zur freiwilligen Lärmsanierung, das von der DB Projektbau erarbeitet wurde, und spricht sich für die Farbgebung der Lärmschutzwände in Anthrazit, Grau-Grün oder Weiß-Grün aus. Zudem sollen die Abschnitte im Bereich L 118 und Bahnhof Roisdorf sowie Widdiger Weg transparent gestaltet werden. Da die Planung der erforderlichen Zugum- leitungen einen erheblichen zeitlichen Vorlauf benötigt, ist mit dem Baubeginn erst ab 2018 zu rechnen. Die Realisierung könnte dann voraussichtlich 2018/2019 erfolgen. In Sechtem, wo keine Lärmschutzwand errichtet werden soll, können die Eigentümer sogenannter schützenswerter Wohn- gebäude von Fördermöglichkeiten profitieren. Schützens- wert bedeutet, dass die Lärmgrenzwerte von 57 Dezibel in der Nacht und 67 Dezibel am Tag überschritten werden. Eine wei- tere Voraussetzung ist, dass die Gebäude entweder vor dem 1. April 1974 gebaut oder auf Grundlage eines Bebauungsplans errichtet wurden, der vor dem 1. April 1974 in Kraft getreten ist. Wenn die Fördervoraussetzungen erfüllt sind, übernimmt der Bund 75 Prozent der Planungs- und Baukosten für schall- dämmende Bauteile wie Lärmschutzfenster oder spezielle Lüf- ter. Dies trifft vermutlich auf vereinzelte Häuser im Umfeld des Sechtemer Bahnhofs zu. Öffentliche Bekanntmachung der Satzung der Stadt Bornheim über die Unterhaltung und Benutzung städtischer Unterkünfte für Obdach- lose, Aussiedler, Asylbewerber und ausländi- sche Flüchtlinge (Unterkunftssatzung) vom 30.01.2017 Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 26.01.2017 aufgrund der §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeord- nung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW.S.666 / SGV.NW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.11.2016 (GV.NRW.S.966), und der §§ 2, 4 und 6 Kommunalabgaben- gesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21.10.1969 (GV.NRW.S.712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.09.2015 (GV.NRW. S.666), folgende Satzung beschlos- sen: Satzung der Stadt Bornheim über die Unterhal- tung und Benutzung städtischer Unterkünfte für Obdachlose, Aussiedler, Asylbewerber und ausländische Flüchtlinge (Unterkunftssatzung) § 1 Zweckbestimmung und Rechtsform (1) Die Stadt Bornheim unterhält städtische Unterkünfte und Übergangswohnheime zur vorübergehenden Unterbrin- gung von a. ausländischen Flüchtlingen nach dem Flüchtlingsauf- nahmegesetz (FlüAG NRW), Asylberechtigten und sonstigen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz leis- tungsberechtigten Personen, b. Aussiedlern, Spätaussiedlern und Zuwanderern nach dem Landesaufnahmegesetz (LAufG NRW) und c. obdachlosen Personen nach Ordnungsbehördengesetz (OBG NRW) als öffentliche Einrichtungen in der Form von nicht- rechtsfähigen Anstalten des öffentlichen Rechts. Die Stadt Bornheim kann als Teil der vorgenannten öffent- lichen Einrichtungen einzelne Wohnungen oder Häu- ser anmieten oder erwerben, die ebenfalls dem Zweck der Unterbringung dienen. (2) Das Benutzungsverhältnis zwischen der Stadt Bornheim und den Benutzern ist öffentlich-rechtlich. § 2 Aufsicht, Verwaltung und Ordnung (1) Die Unterkünfte und Übergangswohnheime unterstehen der Aufsicht und der Verwaltung des Bürgermeisters der Stadt Bornheim. (2) Der Bürgermeister erlässt eine Benutzungsordnung, die das Zusammenleben der Benutzer, das Ausmaß der Be- nutzung und die Ordnung in der jeweiligen Unterkunft re- gelt. verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim 22. Februar 2017 Stadt Bornheim Bürgerinformation Amtliche Bekanntmachungen (3) Über die Benutzungsordnung hinaus können die mit der Aufsicht und Verwaltung der Unterkünfte betrauten Beauftragten des Bürgermeis- ters in begründeten Einzelfällen gegenüber Benutzern und/oder Besu- chern mündliche oder schriftliche Weisungen erteilen. § 3 Einweisung und Benutzungsverhältnis (1) Obdachlose Personen werden zur Beseitigung oder Vermeidung der Wohnungslosigkeit durch schriftliche Einweisungsverfügung des Bür- germeisters unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs in eine Unterkunft eingewiesen. Ein Rechtsanspruch auf Einweisung in eine bestimmte Unterkunft oder ein weiteres Verbleiben in dieser besteht nicht. Der Benutzer kann nach vorheriger Ankündigung mit einer Frist von zwei Tagen innerhalb einer Unterkunft oder in eine andere Unter- kunft verlegt werden. Er hat keinen Anspruch auf eine alleinige Nut- zung eines Raumes. Eine Gruppenunterkunft ist möglich. (2) Asylbewerbern, Aussiedlern oder ausländischen Flüchtlingen wird durch schriftliche Einweisungsverfügung des Bürgermeisters unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs eine Unterkunft in einem Übergangsheim oder einer Unterkunft zugewiesen. Ein Anspruch auf Zuweisung einer bestimmten Unterkunft besteht nicht. Der Benutzer kann nach vorheriger Ankündigung mit einer Frist von zwei Tagen in- nerhalb einer Unterkunft oder in eine andere Unterkunft verlegt wer- den. Über die Belegung der öffentlichen Einrichtung entscheidet die Stadt Bornheim nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der Kapazität. (3) Bei der erstmaligen Aufnahme oder bei einem Wechsel der Unterkunft erhält der Benutzer gegen schriftliche Bestätigung: a. die Einweisungsverfügung mit Angaben der unterzubringenden Person/en, der Bezeichnung des zugewiesenen Wohnraums und der Festsetzung der Benutzungsgebühren, b. einen Abdruck dieser Satzung und der Benutzungsordnung, c. Unterkunftsschlüssel. (4) Durch Einweisung und Aufnahme ist jeder Benutzer verpflichtet, die Bestimmungen dieser Satzung und der Benutzungsordnung zu beach- ten und den Anordnungen der zuständigen Vertreter der Stadt Born- heim unverzüglich Folge zu leisten. (5) Die Einweisung kann insbesondere widerrufen werden, wenn der Be- nutzer a. anderweitig ausreichenden Wohnraum zur Verfügung hat, b. die endgültige wohnungsmäßige Unterbringung aus von ihm zu vertretenden Gründen verhindert und damit gemäß § 8 des Lan- desaufnahmegesetzes (LAufG NRW) den Anspruch auf bevorzugte Versorgung mit Wohnraum verliert, c. die zugewiesenen Wohnräume über einen Zeitraum von mindes- tens zwei Wochen nicht benutzt, d. schwerwiegend und/oder mehrfach gegen Bestimmungen oder Weisungen im Sinne des Abs. 4 verstoßen hat, e. fällige Benutzungsgebühren aus der Unterbringung in einer Unter- kunft trotz Mahnung nicht entrichtet hat. (6) Tiere dürfen in den Unterkünften nicht gehalten werden. § 4 Räumung der Unterkunft, Beendigung des Benutzungsverhältnisses (1) Der Benutzer hat die Unterkunft bzw. das Übergangsheim unverzüg- lich zu räumen, wenn a. die Einweisung widerrufen wird oder b. der Benutzer seinen Wohnsitz wechselt. Die Räumung einer Unterkunft kann nach den Vorschriften des Ver- waltungsvollstreckungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen zwangsweise durchgesetzt werden. Der betroffene Benutzer ist ver- pflichtet, die Kosten einer Zwangsräumung zu tragen. (2) Das Benutzungsverhältnis endet durch Verzicht oder durch Widerruf. Die dem Benutzer überlassenen Gegenstände (einschließlich aller aus- gehändigten Schlüssel) sind mit dem Auszug aus der Unterkunft an ei- nen mit der Aufsicht und der Verwaltung der Unterkunft Beauftragten der Stadt Bornheim zurückzugeben. (3) Der Benutzer hat die Unterkunft vollständig geräumt und sauber zu- rückzugeben. § 5 Gebührenpflicht (1) Für die Nutzung der städtischen Unterkünfte werden Gebühren nach § 6 KAG NRW und nach Maßgabe dieser Satzung und des Gebühren- tarifs (Anlage), der Bestandteil dieser Satzung ist, erhoben. (2) Gebührenschuldner ist jeder Benutzer der Unterkunft. Minderjährige Benutzer sind Gebührenschuldner, soweit sie als Alleinstehende oh- ne Zugehörigkeit zu einem in Haushaltsgemeinschaft lebenden Fami- lienverband die Unterkunft bewohnen. Die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen über die gesamtschuldnerische Haftung finden nur Anwendung, soweit Verheiratete, Personen in eheähnlicher Gemein- schaft, Familien oder Zweckgemeinschaften innerhalb einer Unter- kunft eine Haushaltsgemeinschaft bilden. (3) Die Benutzungsgebühren setzen sich zusammen aus einer Grundge- bühr und einer Gebühr für die Nebenkosten (Strom, Wasser, Abwas- ser, Heizung, Abfall etc.). Sie wird nach den Bestimmungen des Kom- munalabgabengesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen ermittelt. (4) Die Grundgebühr wird pro Monat nach der auf volle Quadratmeter auf- gerundeten Grundfläche des zur Verfügung gestellten Wohnraums be- rechnet. Gemeinschaftsflächen werden – von einer maximalen Bele- gung ausgehend – anteilig berücksichtigt. Werden mehrere Einzelper- sonen in einem Raum untergebracht, so wird die Gebühr anteilmäßig berechnet. Die Grundgebühr richtet sich nach der Gesamtkalkulation der allen Unterkünften direkt zurechenbaren Bewirtschaftungskosten und anteiligen Verwaltungskosten. (5) Der Gebührensatz für die Nebenkosten wird ebenfalls nach Quadrat- metern pro Monat und anteilig nach Belegung berechnet. Er wird nach der Umlage der gesamten in den Unterkünften entstehenden Ver- brauchs- und Versicherungskosten ermittelt. (6) Die Gebührenpflicht entsteht von dem Tage an, an dem der Gebühren- pflichtige die Unterkunft benutzt oder aufgrund der Einweisungsver- fügung nutzen kann. Sie endet mit dem Tag der ordnungsgemäßen Übergabe der Unterkunft an einen mit der Aufsicht und der Verwal- tung der Unterkunft beauftragten Bediensteten der Stadt Bornheim. (7) Die Benutzungsgebühr ist jeweils bis zum 5. Werktag eines jeden Mo- nats im Voraus an die Stadtkasse Bornheim zu entrichten. (8) Besteht die Gebührenpflicht nicht während des gesamten Monats, wird der einzelne gebührenpflichtige Tag mit 1/30 der Monatsgebühr berechnet. Einzugs- und Auszugstag werden jeweils als voller Tag be- rechnet. Am Tag der Verlegung von einer Unterkunft in eine andere ist nur die Tagesgebühr für die neue Unterkunft zu entrichten. § 6 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt treten die „Satzung der Stadt Bornheim über die Un- terhaltung und Benutzung der Übergangsheime für Spätaussiedler/Spät- aussiedlerinnen, Zuwanderer/Zuwanderinnen und ausländische Flücht- linge vom 04.10.2001“ sowie die „Satzung über die Unterhaltung und Be- nutzung einer Unterkunft zur Unterbringung obdachloser Personen vom 04.10.2001“ außer Kraft. Anlage zur Satzung der Stadt Bornheim über die Unterhaltung und Be- nutzung städtischer Unterkünfte für Obdachlose, Aussiedler, Asylbe- werber und ausländische Flüchtlinge (Unterkunftssatzung): Gebührentarif Für die nachstehend aufgeführten Unterkünfte werden die monatlichen Benutzungsgebühren wie folgt festgesetzt: Grundgebühr: 12,36 € pro m² / Monat Verbrauchsgebühr: 5,07 € pro m² / Monat Unterkünfte lfd. Nr. Anschrift Ortschaft Unterkunftsart 1 Albertus-Magnus-Str.18 Dersdorf angemietete Wohnungen 2 Allerstraße Hersel Container 3 Am Ühlchen 19 Bornheim städtisches Eigentum 4 Auf dem Mohlenberg 20 Merten angemietete Wohnungen 5 Bachstraße 33 Merten angemietete Wohnungen 6 Bachstraße 41 Merten angemietete Wohnungen 7 Beethovenstr. 15 Merten städtisches Eigentum 8 Beethovenstr. 38 Merten angemietete Wohnungen 9 Bergstraße 56 Waldorf angemietete Wohnungen 10 Brahmsstraße 20-22 Merten angemietete Wohnungen 11 Brunnenstr. 28 Roisdorf angemietete Wohnungen 12 Brunnenstr. 4 Roisdorf angemietete Wohnungen 13 Donnerbachweg 15a Waldorf städtisches Eigentum 14 Eupener Str. 6 Sechtem städtisches Eigentum 15 Feldchenweg 34-38 Waldorf Container 16 Flammgasse 22, OG Walberberg angemietete Wohnungen 17 Flammgasse 22, EG Walberberg angemietete Wohnungen 18 Franz-von-Kempis-Weg 6 Walberberg angemietete Wohnungen 19 Goethestr. 1 a Bornheim Container 20 Grünewaldstraße 32 Dersdorf Container 21 Jennerstraße 61 Hemmerich Container 22 Kämpchenweg 34 Sechtem angemietete Wohnungen 23 Keldenicher Str. 20-24 Sechtem Container 24 Königstr. 24 bis vorauss. 03/2017 Bornheim angemietete Wohnungen 25 Lintgesfuhr 25 Kardorf Container 26 Maaßenstraße 11 (Vikarie) Hemmerich angemietete Wohnungen 27 Merkurstr. 6 Sechtem angemietete Wohnungen 28 Mertensgasse 17a Hersel angemietete Wohnungen 29 Meuserweg 60 Brenig Container 30 Ploon 16 Brenig städtisches Eigentum 31 Rheinstr. 117 Hersel städtisches Eigentum 32 Römerstraße 32a Widdig Container 33 Schußgasse 26 Roisdorf angemietete Wohnungen 34 Simon-Arzt-Str. 2 b Hersel Container 35 Travenstr. 16 Kardorf angemietete Wohnungen 36 Zehnhoffstraße 7 Bornheim städtisches Eigentum Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Vorstehende Satzung der Stadt Born- heim über die Unterhaltung und Benutzung städtischer Unterkünfte für Obdachlose, Aussiedler, Asylbewerber und ausländische Flüchtlin- ge (Unterkunftssatzung) vom 30.01.2017 mache ich hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit der Verordnung über die öffentliche Be- kanntmachung von kommunalem Ortsrecht bekannt. Hinweis: Ich weise darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, 2. die Satzung, sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennut- zungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht wor- den, 3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bornheim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsa- che bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 30.01.2017 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung der 7. Satzung vom 17.02.2017 zur Änderung der Sat- zung über die Festsetzung der Hebesätze für Gemeinde- steuern der Stadt Bornheim (Hebesatzsatzung) vom 21.03.1997 Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. November 2016 (GV.NRW. S. 966), des § 25 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BG- Bl. I S. 965), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) sowie des § 16 des Gewerbesteuergesetzes vom 15.10.2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3191), hat der Rat der Stadt Bornheim am 16.02.2017 fol- gende 7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebe- sätze für die Gemeindesteuern (Hebesatzsatzung) beschlossen: Artikel I § 1 der Hebesatzsatzung wird wie folgt neu gefasst: Die Hebesätze für die Gemeindesteuern werden ab dem Haushaltsjahr 2017 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe Grundsteuer A 290 v. H. 1.2 für die Grundstücke Grundsteuer B 595 v. H. 2. Gewerbesteuer 485 v. H. Artikel II Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2017 in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Vorstehende 7. Satzung vom 17.02.2017 zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für Gemeindesteuern der Stadt Bornheim (Hebesatzsatzung) vom 21.03.1997 mache ich hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in Verbindung mit der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht bekannt. Hinweis: Ich weise darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NW gegen Satzungen nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt; 2. die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden; 3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bornheim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsa- che bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 17.02.2017 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Aktuelle Informationen auch im Internet: www.stadt-bornheim.de

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