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29. Juni 2016 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - so- genannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 29.06.2016, 18 Uhr Betriebsausschuss Dienstag, 05.07.2016, 18 Uhr Verwaltungsrat des Stadtbetriebs Bornheim -AöR- Mittwoch, 06.07.2016, 18 Uhr Stadtrat Donnerstag, 07.07.2016, 18 Uhr Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Born- heim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Serva- tiuscenter, Servatiusweg 19- 23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kosten- lose offene Sprechstunde im Rathaus, Raum 901, am 18. August 2016, 14 - 17:30 Uhr. Ansprechpartnerin bei der Stadt Bornheim: Manuela Domschat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: manuela.domschat@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 2500 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Sie wohnen im Bornheimer Stadtgebiet und suchen eine Mitfahrmöglichkeit zum Bei- spiel zur Ausbildungs- oder Arbeitsstel- le? Kein Problem. Denn heute heißt es: al- leine fahren war gestern. Mit dem kosten- losen Online-Service-Angebot „Mitfahren. Bornheim“ der Stadt Bornheim bilden Sie Fahrgemeinschaften unter http://mitfahren. bornheim.de bequem von zu Hause aus. Die smarte Mitfahrzentrale für Pendler hat die Stadt zusammen mit der Firma sysware GmbH in Titz (Kreis Düren) aufgebaut. „Mit „Mitfahren.Bornheim“ bieten wir Bürgerinnen und Bürgern ein tolles Ser- vice-Angebot, mit dem Geld gespart und darüber hinaus auch die Umwelt geschont werden kann“, betont Bürgermeister Wolf- gang Henseler. „Vor allem aber wollen wir bei zum Teil problematischen Verkehrssi- tuationen in der Region Pendler mit der smarten Mitfahrzentrale unterstützen.“ Denn auch in den kommenden Jahren sei mit Sanierungsmaßnahmen des Straßen- netzes zu rechnen, die deutlich spürbare Auswirkungen auf den Verkehr mit sich brächten wie zum Beispiel die Sanierung der Rheinbrücken. Im Gegensatz zu einer herkömmlichen Mitfahrbörse liegt der Schwerpunkt bei „Mitfahren.Bornheim“ auf dem Pendeln. Einfach anmelden, Abfahrtsort einge- ben und Arbeitsplatz auswählen. So ist der passende Pendler in der Nachbar- schaft schnell gefunden. Jetzt bloß noch die Fahrt absprechen und schon heißt es: gemeinsam fahren und sparen. Das Mitfahrportal der Stadt Bornheim ist unter http://mitfahren.bornheim.de zu erreichen. Zunächst muss man sich als Nutzer registrieren. Dafür sind E- Mail-Adresse, Startadresse (die in Born- heim liegen muss) und Fahrtziel anzu- geben. Beides erscheint auf einer digi- talen Karte. Dann werden andere Pend- ler angezeigt, deren Fahrtstrecke mit der eigenen weitgehend übereinstimmt. Den Radius für die Umkreissuche kann man individuell anpassen. Die Kontaktauf- nahme ist direkt per E-Mail oder – sofern eine Rufnummer hinterlegt ist – telefo- nisch möglich. Um die Suche zu verfei- nern, sollte man die Pendler-Angaben et- wa um die Arbeitszeiten ergänzen. Fragen beantworten die Mitarbeiterin- nen und Mitarbeiter des Bürgerbü- ros unter der Rufnummer 02222/945- 555 oder E-Mail: mitfahren.bornheim@ stadt-bornheim.de. Amtliche Bekanntmachungen Mit „Mitfahren.Bornheim“ von zu Hause aus Fahrgemeinschaften bilden Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2014 der Stadt Bornheim gemäß § 96 Absatz 2 GO NRW Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 10. September 2015 in Ausführung des § 96 Abs. 1 GO NRW folgenden Beschluss gefasst: „ Der Rat 1. stellt den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014 der Stadt Bornheim gemäß § 96 Absatz 1 Satz 1 GO NRW fest, 2. beschließt, den Jahresfehlbetrag des Haushaltsjahres 2014 in Hö- he von 10.814.377,08 Euro durch Inanspruchnahme der Allge- meinen Rücklage zu decken, 3. erteilt dem Bürgermeister gemäß § 96 Absatz 1 Satz 4 GO NRW die Entlastung.“ Der Jahresabschluss 2014 in Form der nachstehenden Bilanz, Ergebnis- rechnung und Finanzrechnung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss 2014 mit sämtlichen Anlagen wird gemäß § 96 Ab- satz 2 GO NRW ab sofort bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2015 zur Einsichtnahme während der Öffnungszeiten montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr donnerstags von 14 Uhr bis 18 Uhr in Zimmer 802 des Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, verfüg- bar gehalten. Der Jahresabschluss 2014 kann auf der Homepage der Stadt Bornheim (www.bornheim.de) abgerufen werden. Bornheim, den 14. Juni 2016 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Aus Nachbarn werden Mitfahrer M I T F A H R E N . B O R N H E I M . D E Badespaß für weniger Geld: Einen günstigeren Eintritt in das Hallen- FreizeitBad Bornheim bietet die Stadt dem Nachwuchs mit dem sogenannten Schwimmpass an, der ab sofort erhält- lich ist. Er gilt in den gesamten Som- merferien (11. Juli bis 23. August 2016) und richtet sich an Kinder und Jugend- liche zwischen 3 und 16 Jahren sowie an Schüler und Studenten bis zur Voll- endung ihres 20. Lebensjahres, die in Bornheim wohnen. „Mit dem Schwimmpass des HallenFrei- zeitBads ist unbegrenzter Badespaß ga- rantiert!“, werben Bürgermeister Wolf- gang Henseler und Ulrich Rehbann, Vorstand Stadtbetrieb, für die bewähr- te Aktion. „Kinder, Jugendliche und Stu- denten können so in ihren Sommerferi- en das tolle Angebot unseres Schwimm- bads auskosten und viel Zeit für wenig Geld im kühlen Nass verbringen.“ Der „große Schwimmpass“ für 20 Euro umfasst 20 Besuche, der „kleine Schwimmpass“ kostet zwölf Euro und ermöglicht zehn Besuche. An den Wo- chenenden gilt die Vergünstigung nur in Begleitung einer sorgeberechtigten Person, die den regulären Eintrittspreis zahlt. Der Pass ist ab sofort wochentags im HallenFreizeitBad Bornheim, Rilke- straße 3, sowie im Bürgerbüro des Born- heimer Rathauses, Rathausstraße 2, ge- gen Vorlage des Kinder- oder Personal- ausweises erhältlich. Ein aktuelles Pass- bild ist mitzubringen. Ab einem Alter von 17 Jahren ist zusätzlich ein gültiger Schüler- oder Studentenausweis nötig. Wer in den Sommerferien etwas erleben möchte und zwischen 12 und 15 Jahre alt ist, dem bietet der Bornheimer Ju- gendTreff (BJT) in den ersten drei Fe- rienwochen eine große Auswahl an at- traktiven und kostengünstigen Veran- staltungen. Die Angebote in den ersten zwei Wochen finden täglich von 12 bis 18 Uhr im BJT in der Königstraße 31, 53332 Bornheim, statt und können ohne Anmeldung besucht werden. Das Programm lockt am Montag, 11. Ju- li und 18. Juli 2016, mit „Chill & Grill auf Balkonien“. Am Dienstag, 12. Juli, folgt ein „Funsport-Tag“, am Mittwoch, 13. Juli, wird die Fußball-EM kulinarisch mit Frankreich gegen Spanien aufberei- tet und am Donnerstag, 14. Juli, fechten die Jugendlichen den Bornheim-Cup auf der Playstation 4 (FIFA 16) aus. Anmeldung und weitere Infos – auch zum bewährten Programm außerhalb der Ferien – gibt es unter www.born- heimerjugendtreff.de oder bei Face- book. Per E-Mail erreicht man den BJT unter bornheimerjugendtreff@gmx.de, telefonisch werktags ab 14 Uhr unter 02222 / 2500. Noch Plätze frei beim BJT-Programm für die Sommerferien Unbegrenzter Badespaß in den Sommerferien garantiert! Schwimmpass fürs HallenFreizeitBad Bornheim ab sofort erhältlich Sie haben Interesse an einem Standplatz auf dem Bornheimer Wochenmarkt? Jeden Donnerstagvormittag findet auf dem Peter-Fryns-Platz im Ortszentrum ein Wochenmarkt statt, auf dem noch Plätze frei sind. Interessierte Händler melden sich bitte bei Joana Lemke vom Ordnungsamt, Telefon 02222/945-160, E-Mail: joana.lemke@stadt-bornheim.de, oder bei Wirtschaftsförderer Sebastian Römer, Telefon 02222/945-339, E-Mail: wirtschaftsfoerderung@stadt-bornheim.de. 29. Juni 2016 Stadt Bornheim Bürgerinformation verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Ergebnisrechnung Ergebnis 2013 Fortgeschriebener Ansatz 2014 Gesamtermächtigung 2014 Ist-Ergebnis 2014 Vergleich Ansatz/Ist 1 Steuern und ähnliche Abgaben -45.965.037,08 -48.206.000,00 -48.206.000,00 -46.329.290,62 1.876.709,38 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen -17.319.138,86 -17.486.008,00 -18.027.325,83 -18.696.704,82 -1.210.696,82 3 + Sonstige Transfererträge -166.209,20 -251.300,00 -251.300,00 -348.413,09 -97.113,09 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte -4.061.623,52 -4.493.270,00 -4.493.270,00 -4.305.544,71 187.725,29 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -731.163,33 -653.268,00 -653.268,00 -664.754,31 -11.486,31 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -1.939.512,67 -1.289.838,00 -1.299.838,00 -1.562.039,09 -272.201,09 7 + Sonstige ordentliche Erträge -5.154.313,63 -3.402.906,00 -3.402.906,00 -4.397.260,02 -994.354,02 8 + Aktivierte Eigenleistungen -312.222,00 -312.222,00 -110.090,04 202.131,96 9 +/- Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge -75.336.998,29 -76.094.812,00 -76.646.129,83 -76.414.096,70 -319.284,70 11 - Personalaufwendungen 18.981.120,86 20.090.486,00 19.995.986,00 20.547.939,69 457.453,69 12 - Versorgungsaufwendungen 997.118,62 918.445,00 918.445,00 998.622,62 80.177,62 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 13.894.220,29 16.188.196,00 16.378.029,57 15.351.308,69 -836.887,31 14 - Bilanzielle Abschreibungen 7.026.161,70 6.424.960,00 6.424.960,00 6.238.391,12 -186.568,88 15 - Transferaufwendungen 33.787.075,16 36.703.267,00 36.847.717,00 35.632.298,53 -1.070.968,47 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 5.114.125,43 4.651.828,00 5.255.362,26 5.053.099,90 401.271,90 17 = Ordentliche Aufwendungen 79.799.822,06 84.977.182,00 85.820.499,83 83.821.660,55 -1.155.521,45 18 = Ordentliches Ergebnis (Zeilen 10 und 17) 4.462.823,77 8.882.370,00 9.174.370,00 7.407.563,85 -1.474.806,15 19 + Finanzerträge -3.394.724,36 -1.269.100,00 -3.538.344,63 -2.597.023,82 -1.327.923,82 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 6.246.167,81 4.040.000,00 5.992.244,63 6.003.837,05 1.963.837,05 21 = Finanzergebnis (Zeilen 19 und 20) 2.851.443,45 2.770.900,00 2.453.900,00 3.406.813,23 635.913,23 22 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Zeilen 18 und 21) 7.314.267,22 11.653.270,00 11.628.270,00 10.814.377,08 -838.892,92 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Zeilen 23 und 24) 26 = Jahresergebnis (Zeilen 22 und 25) 7.314.267,22 11.653.270,00 11.628.270,00 10.814.377,08 -838.892,92 Stadt Bornheim Jahresabschluss 2014 Bürgermeister Henseler Bilanz zum 31.12.2014 A K T I V A 31.12.2014 31.12.2013 P A S S I V A 31.12.2014 31.12.2013 EUR EUR EUR EUR 1. Anlagevermögen *** 363.510.669,83 361.048.196,49 1. Eigenkapital ** 110.657.792,49 119.657.508,41 1.1 Allgemeine Rücklage * 121.472.169,57 119.657.508,41 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände ** 167.251,59 123.512,00 1.3 Ausgleichsrücklage * 0,00 0,00 1.4 Jahresüberschuss/-fehlbetrag 2013 nachrichtlich (-7.314.279,22) 1.2 Sachanlagen ** 288.190.580,90 289.637.884,34 1.4 Jahresüberschuss/-fehlbetrag 2014 * -10.814.377,08 1.2.1 Unbebaute Grundstücke * 24.834.862,39 24.834.561,58 1.2.1.1 Grünflächen 16.717.093,89 16.642.689,57 1.2.1.2 Ackerland 1.431.390,96 1.307.185,33 2. Sonderposten ** 98.933.243,85 95.970.308,93 1.2.1.3 Wald, Forsten 449.855,54 450.144,68 2.1 für Zuwendungen * 67.042.306,75 64.100.000,75 1.2.1.4 Sonst. unbebaute Grundstücke 6.236.522,00 6.434.542,00 2.2 für Beiträge * 28.770.921,33 28.769.406,86 1.2.2 Bebaute Grundstücke * 104.922.136,73 106.327.151,16 2.4 Sonstige Sonderposten * 3.120.015,77 3.100.901,32 1.2.2.1 Kinder- / Jugendeinrichtungen 9.159.059,70 9.176.828,13 1.2.2.2 Schulen 75.852.774,81 77.209.316,81 1.2.2.3 Wohnbauten 845.404,47 863.011,47 3. Rückstellungen ** 36.052.277,31 34.116.566,12 1.2.2.4 Sonstige Gebäude 19.064.897,75 19.077.994,75 3.1 Pensionsrückstellungen * 31.906.297,00 30.426.168,00 1.2.3 Infrastrukturvermögen * 151.292.183,85 152.748.401,49 3.3 Instandhaltungsrückstellungen * 2.086.470,07 1.425.264,58 1.2.3.1 Grund u. Boden Infrastrukturverm. 36.840.216,00 36.463.550,09 3.4 Sonstige Rückstellungen * 2.059.510,24 2.265.133,54 1.2.3.2 Brücken und Tunnel 5.045.589,00 5.379.535,00 1.2.3.4 Entw.- & Abwasserbeseitigung 6.118.380,00 6.271.341,00 1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen 102.203.063,85 103.553.387,40 4. Verbindlichkeiten ** 181.776.455,88 174.810.993,22 1.2.3.6 Sonst. Bauten Infrastrukturv. 1.084.935,00 1.080.588,00 4.2 Verb. aus Krediten f. Investition. * 123.080.063,82 125.133.280,15 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler * 22.758,90 22.758,90 4.2.4 vom öffentlichen Bereich 63.550.323,57 62.362.338,05 1.2.6 Masch., techn. Anlagen, Fahrzeuge * 1.423.472,00 1.556.303,00 4.2.5 vom privaten Kreditmarkt 59.529.740,25 62.770.942,10 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung * 1.431.858,12 1.353.228,64 4.3 Verb. a. Krediten zur Liquiditätssicherung * 52.395.000,00 40.240.000,00 1.2.8 Geleistete Anzahlg., Anlagen im Bau * 4.263.308,91 2.795.479,57 4.5 Verb. a. Lieferung u. Leistungen * 2.502.199,21 3.564.359,00 4.6 Verb. a. Transferleistungen * 970,09 900,76 1.3 Finanzanlagen ** 75.152.837,34 71.286.800,15 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten * 1.210.150,11 2.088.144,64 1.3.1 Anteile an verbundene Unternehmen * 57.063.886,22 53.196.737,22 4.8 Erhaltene Anzahlungen 2.588.072,65 3.784.308,67 1.3.2 Beteiligungen * 3.896.331,26 3.896.331,26 1.3.3 Sondervermögen * 11.261.581,33 11.261.581,33 1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens * 363.737,34 363.737,34 5. Passive Rechnungsabgrenzung ** 602.410,69 355.000,00 1.3.5 Ausleihungen * 2.567.301,19 2.568.413,00 1.3.5.1 an verbundene Unternehmen 2.483.358,87 2.483.358,87 1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen 83.942,32 85.054,13 2. Umlaufvermögen *** 62.819.843,85 62.493.543,23 2.2 Forderungen und sonst. Vermögensg. ** 60.461.124,92 62.140.438,15 2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen * 4.637.790,46 4.333.816,57 2.2.1.1 Gebühren 252.249,99 205.661,02 2.2.1.2 Beiträge 444.629,45 415.334,56 2.2.1.3 Steuern 1.845.573,89 1.077.723,48 2.2.1.4 Ford. aus Transferleistungen 24.406,15 19.753,96 2.2.1.5 Sonst. öff.-rechtliche Forderungen 2.070.930,98 2.615.343,55 2.2.2 Privatrechtliche Forderungen * 55.667.916,16 57.585.557,25 2.2.2.1 gegen dem privaten Bereich 1.406.926,45 622.439,93 2.2.2.2 gegen dem öffentlichen Bereich 354.248,74 392.734,01 2.2.2.3 gegen verbundene Unternehmen 53.906.740,97 56.570.383,31 2.2.3 Sonst. Vermögensgegenstände 155.418,30 221.070,33 2.4 Liquide Mittel ** 2.358.718,93 353.105,08 3. Aktive Rechnungsabgrenzung *** 1.691.666,54 1.368.636,96 BILANZSUMME: 428.022.180,22 424.910.376,68 BILANZSUMME: *** 428.022.180,22 424.910.376,68 Amtliche Bekanntmachungen 29. Juni 2016 Stadt Bornheim Bürgerinformation verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Finanzrechnung Ergebnis 2013 Fortgeschriebener Ansatz 2014 Gesamtermächtigung 2014 Ist-Ergebnis 2014 Vergleich Ansatz/Ist 1 Steuern und ähnliche Abgaben -45.898.605,47 -48.206.000,00 -48.206.000,00 -45.610.054,96 2.595.945,04 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen -16.361.096,23 -16.079.201,00 -16.573.894,83 -16.440.563,13 -361.362,13 3 + Sonstige Transfereinzahlungen -312.101,63 -251.300,00 -251.300,00 -289.419,20 -38.119,20 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte -3.538.361,68 -3.866.918,00 -3.866.918,00 -3.600.794,24 266.123,76 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -724.323,98 -653.268,00 -653.268,00 -666.591,05 -13.323,05 6 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen -1.940.136,33 -1.289.838,00 -1.299.838,00 -1.648.462,68 -358.624,68 7 + Sonstige Einzahlungen -3.552.004,91 -2.707.890,00 -2.707.890,00 -2.547.938,75 159.951,25 8 + Zinsen u. sonstige Finanzeinzahlungen -298.682,36 -1.269.100,00 -3.538.344,63 -327.784,64 941.315,36 9 = Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -72.625.312,59 -74.323.515,00 -77.097.453,46 -71.131.608,65 3.191.906,35 10 - Personalauszahlungen 17.582.065,54 19.084.876,00 18.990.376,00 18.959.477,04 -125.398,96 11 - Versorgungsauszahlungen 920.067,00 918.445,00 918.445,00 1.125.519,37 207.074,37 12 - Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 11.488.532,53 15.685.798,00 15.942.631,57 15.601.171,73 -84.626,27 13 - Zinsen u. sonstige Finanzauszahlungen 3.999.738,06 4.040.000,00 5.992.244,63 3.806.065,31 -233.934,69 14 - Transferauszahlungen 34.820.225,65 36.680.767,00 36.825.217,00 35.629.630,46 -1.051.136,54 15 - Sonstige Auszahlungen 5.636.521,96 3.962.652,00 4.517.062,26 3.671.948,66 -290.703,34 16 = Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 74.447.150,74 80.372.538,00 83.185.976,46 78.793.812,57 -1.578.725,43 17 = Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (Zeilen 9 u. 16) 1.821.838,15 6.049.023,00 6.088.523,00 7.662.203,92 1.613.180,92 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen -4.161.820,68 -3.479.341,00 -3.648.004,71 -4.527.893,95 -1.048.552,95 19 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen -582.947,08 -2.223.200,00 -2.223.200,00 -1.289.661,06 933.538,94 20 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einzahlungen aus Beiträgen u. ä. Entgelten -684.232,51 -539.000,00 -539.000,00 -703.255,68 -164.255,68 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen -1.312,77 -98.000,00 -98.000,00 -1.111,81 96.888,19 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit -5.430.313,04 -6.339.541,00 -6.508.204,71 -6.521.922,50 -182.381,50 24 - Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 650.100,14 1.079.000,00 1.212.500,00 592.630,14 -486.369,86 25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen 3.980.187,19 12.784.487,70 12.818.487,70 4.130.289,72 -8.654.197,98 26 - Auszahlungen für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen 621.174,03 1.672.250,77 1.670.114,48 735.175,55 -937.075,22 27 - Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen 4.450.000,00 4.450.000,00 3.867.149,00 -582.851,00 28 - Auszahlungen für Erwerb von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 121.048,64 461.700,00 463.000,00 150.618,56 -311.081,44 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten 5.372.510,00 20.447.438,47 20.614.102,18 9.475.862,97 -10.971.575,50 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Zeilen 23 und 30) -57.803,04 14.107.897,47 14.105.897,47 2.953.940,47 -11.153.957,00 32 = Finanzmittelüber-schuss / -fehlbetrag (Zeilen 17 und 31) 1.764.035,11 20.156.920,47 20.194.420,47 10.616.144,39 -9.540.776,08 33 + Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen -12.813.598,00 -3.849.000,00 8.964.598,00 34 + Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung -136.965.000,00 -139.999.000,00 -139.999.000,00 35 - Tilgung und Gewährung von Darlehen 3.056.901,40 3.309.000,00 3.323.461,76 14.461,76 36 - Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung 131.944.296,37 127.844.000,00 127.844.000,00 37 = Saldo aus Finanzierungstätigkeit -1.963.802,23 -9.504.598,00 -12.680.538,24 -3.175.940,24 38 = Änderung des Bestands an eigenen Finanzmitteln (Zeilen 32 und 37) -199.767,12 10.652.322,47 20.194.420,47 -2.064.393,85 -12.716.716,32 39 + Anfangsbestand an Finanzmitteln -90.924,26 -353.071,88 -353.071,88 40 + Bestand an fremden Finanzmitteln -62.380,50 58.746,80 58.746,80 41 = Liquide Mittel (Zeilen 38, 39 und 40) -353.071,88 10.652.322,47 20.194.420,47 -2.358.718,93 -13.011.041,40 Amtliche Bekanntmachungen

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Öffentliche Bekanntmachung Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim Bürgerinformation 07.10.2022 V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Rainer Schumann, Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Energieberatung Kostenlose Energieberatung der Energieagentur Rhein-Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW am 19. Oktober 2022, 14 bis 17.45 Uhr im Rathaus Bornheim, Rathausstr. 2, 53332 Bornheim. Anmeldung erforderlich: 02242 96930-0 oder info@energieagentur-rsk.de StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Service HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Zugang nur mit Ticket! Aktuelle Infos und Tickets gibt es unter: www.hallenfreizeitbad.de Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de/stadtbuechereiAlle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD 02222 9956331, fraktion@spd-bornheim.nrw Bündnis 90/Die Grünen 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de ABB 0151-72211101, bornheimer123@yahoo.de Fraktionen Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung notwendig unter 02222 945-101 Bürgermeister Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, 02222 9437-0 Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Soziales, Wohnen und Inklusion: mittwochs geschlossen Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr Nähere Informationen: www.bornheim.de/oeffnungszeiten Besucher aller Dienststellen können freiwillig einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Sitzungen sind öffentlich und finden – soweit nicht anders angegeben – im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, statt. Die Termine gelten vorbehaltlich möglicher Einschränkungen. Bitte beachten Sie zur Teilnahme die aktuell geltende Coronaschutzverordnung. Aktuelle Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Die nächsten Sitzungen Ausschuss für Sport, Kultur und Ehrenamt Mittwoch, 19.10.2022, 18 Uhr Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschusses Dienstag, 25.10.2022, 18 Uhr Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 26.10.2022, 18 Uhr Maßnahmen der Stadt Bornheim zur Energieeinsparung und Tipps zur Vorsorge in möglichen Krisensituationen Sehr geehrte Bornheimerinnen und Bornheimer, in den letzten Jahren erleben wir mit der Corona Pandemie, den Folgen des Klimawandels und dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine samt seinen Auswirkungen mehrere Krisen gleichzeitig. Auf die Ursa- chen dieser Krisen haben wir keinen unmittelbaren Einfluss. Daher kann manchmal ein Gefühl der Hilf- und Machtlosigkeit entstehen. Die- sem Gefühl können wir begegnen, indem wir uns auf unsere Stärken und auf das besinnen, was wir hier vor Ort tun können: unseren Zusam- menhalt und unseren Gemeinsinn. Die Corona-Pandemie und auch das Starkregenereignis haben einmal mehr gezeigt, dass Solidarität und Nachbarschaftshilfe eine große Stärke unserer Stadt und ihrer Ein- wohnerinnen und Einwohner sind. Derzeit beschäftigt uns ganz besonders die Energiekrise, die wir alle unmittelbar zu spüren bekommen. Es droht eine Gasknappheit, die Energiepreise sind schon jetzt drastisch gestiegen. Energiesparen ist deshalb das Gebot der Stunde und eine gesamtgesellschaftliche Auf- gabe, der sich auch die Stadt Bornheim nicht entziehen kann und darf. Unsere Stadt hat die Zeichen der Zeit früh erkannt und sich auf den Weg gemacht - und zwar nicht allein. Denn der Rhein-Sieg-Kreis und die 19 kreisangehörigen Städte und Gemeinden haben sich auf ge- meinsame Maßnahmen zur Energieeinsparung geeinigt. Sie entspre- chen der neuen Energieeinsparverordnung der Bundesregierung, die am 1. September 2022 in Kraft getreten ist, gehen teilweise aber auch darüber hinaus. Im Folgenden möchte ich Sie sowohl über die aktuelle Situation als auch über die bereits in den vergangenen Wochen ergrif- fenen Maßnahmen informieren. Für Bornheim gilt, dass wir insgesamt gut aufgestellt und für Krisensi- tuationen gut gerüstet sind. Dennoch kann man nicht gänzlich aus- schließen, dass es zu herausfordernden Situationen kommen kann. Dazu zählt etwa ein länger anhaltender Stromausfall. Dann ist es wich- tig, dass alle an einem Strang ziehen. Dazu gehört auch, dass sich jeder frühzeitig mit dem Thema „Vorsorge“ beschäftigt, um entsprechend vorbereitet zu sein. Und sollte es zeitweise zu einer Notsituation kom- men, bitte ich Sie: Unterstützen Sie sich, haben Sie einen Blick für an- dere, in Ihrem Umfeld, in Ihrer Straße, Ihrem Ort. Die Vergangenheit hat auf eindrucksvolle Art und Weise gezeigt, dass wir gemeinsam auch schwierigere Situationen meistern und überstehen. Was tut die Stadt Bornheim in der aktuellen Lage? Mitte August hat die Stadt die bisherigen Maßnahmen bereits der Öf- fentlichkeit vorgestellt. Sie beziehen sich im Wesentlichen auf drei Themenblöcke: „Ausschalten der Beleuchtung“, „Regelung der Raum- temperaturen“ und „Absenkung der Wassertemperatur“. So ist etwa vorgesehen, die Außenbeleuchtung von öffentlichen Gebäuden gene- rell auszuschalten, in den Verwaltungen werden Büroräume auf nur noch 19 Grad Celsius beheizt. Auf die Beheizung von Fluren wird gänz- lich verzichtet. Außerdem wird die Wassertemperatur von Duschen in Turnhallen und Schwimmbädern abgesenkt. Alle Maßnahmen im Detail hat der Rhein-Sieg-Kreis auf der Homepage www.rhein-sieg-kreis.de/ verwaltung-politik/aktuelle-themen/energiemangellage/energiespar- massnahmen-des-rhein-sieg-kreises.php veröffentlicht. Um zusätzlich Energie zu sparen, hat die Stadt Bornheim darüber hin- aus für ihre eigenen Liegenschaften sowie Mitarbeiterinnen und Mit- arbeiter ebenfalls Maßnahmen und Verhaltensregeln festgelegt. Nähe- res dazu haben wir auf der städtischen Internetseite veröffentlicht. Und am 31. Oktober 2022 – einem sogenannten „Brückentag“ – wird die Verwaltung geschlossen sein, sodass der Energiebedarf des Rathau- ses und seiner Nebenstellen an jeweils vier Tagen am Stück reduziert werden kann. Und was können Privathaushalte tun? Auch Privathaushalte haben die Möglichkeit, an vielen Stellen Energie und Kosten einzusparen und damit gleichzeitig einer möglichen Man- gellage vorzubeugen. Auch hier macht die Stadt Bornheim gemeinsam mit dem Rhein-Sieg-Kreis und den anderen kreisangehörigen Städten und Gemeinden Vorschläge zu potenziellen Maßnahmen, die von Bürge- rinnen und Bürgern umgesetzt werden können. Die erarbeiteten Hin- weise zu Einsparpotentialen in zahlreichen Bereichen des Alltags, z. B. beim Heizen, bei der Beleuchtung, der Belüftung oder beim Kochen und Waschen, hat der Rhein-Sieg-Kreis auf seiner Homepage www.rhein- sieg-kreis.de/verwaltung-politik/aktuelle-themen/energiemangella- ge/index.php veröffentlicht. Darüber hinaus finden sich auf dieser Seite wertvolle Tipps, wie man sich auf einen länger andauernden Stromaus- fall vorbereiten kann – für den Fall also, dass Haushaltsgeräte wie Herd und Waschmaschine nicht mehr funktionieren, das Licht ausfällt und möglicherweise die Heizung kalt bleibt. Auch auf aktuelle Informations- angebote der Energieagentur Rhein-Sieg wird dort verwiesen. Auch die Stadt Bornheim hat auf ihrer Internetseite unter www.Born- heim.de/Notfallvorsorge entsprechende Informationen zum Thema Energiesparen und Notfallvorsorge zusammengestellt. Weiterhin besteht für Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich im Rahmen der interkommunalen Energieberatung zu Einsparpotenzialen im Alltag und weiteren Themen des privaten Energieverbrauchs indivi- duell beraten zu lassen. Eine kostenlose Erstberatung ist vor Ort, in den Rathäusern der sechs linksrheinischen Kommunen des Rhein- Sieg-Kreises, telefonisch oder per Video-Chat möglich. Termine dafür und für eine kostenpflichtige Beratung zu Hause können bei der Ener- gieagentur Rhein-Sieg telefonisch unter 02242/969300 oder per E- Mail an info@energieagentur-rsk.de vereinbart werden. Die Stadt Bornheim richtet Anlaufstellen ein Wenn einmal der Strom ausfällt, sind wir in nahezu allen Lebenslagen eingeschränkt. Wir hoffen natürlich, dass es nicht zu einem solchen länger anhaltenden und größere Flächen betreffenden Ausfall kommt. Ganz ausschließen können wir es nicht. Deshalb gilt es, mit Ruhe und klarem Verstand, Vorbereitungen für eventuelle Notsituationen zu treffen. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz empfiehlt ohnehin schon seit Jahren, dass in jedem Haushalt immer Lebensmittel für zehn Tage vorrätig sein sollten. Um zehn Tage zu überbrücken, benö- tigt man z.B. pro Person etwa 20 Liter Wasser und Konservendosen eignen sich grundsätzlich gut zur Bevorratung. Informationen zur Pla- nung der persönlichen Notfallvorsorge mit ausführlichen Checklisten stellt insbesondere auch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) zur Verfügung unter www.bbk.bund.de. Der Situation entsprechend, appellieren der Rhein-Sieg-Kreis und die 19 Städte und Gemeinden an die Bevölkerung, eine maßvolle Eigenvor- sorge zu betreiben. Wertvolle Tipps, wie diese Vorsorge aussehen kann, stellt der Rhein-Sieg-Kreis auf seiner Internetseite unter www. rhein-sieg-kreis.de/vorsorge-treffen zur Verfügung. Auch die Stadt Bornheim ist vorbereitet und hat Vorkehrungen getrof- fen, um - unabhängig von der Verfügbarkeit von Strom und Gas - die Dienstleistungen für die Einwohnerinnen und Einwohner in den we- sentlichen Bereichen aufrecht erhalten zu können. Dabei geht es vor allem darum, die Erreichbarkeit und die Kommunikation sicherzustel- len. Zu diesem Zweck werden in unserem Stadtgebiet zehn Anlaufstel- len eingerichtet, die erleuchtet sind und aus jeder Ortschaft zu Fuß zu erreichen sind. Dort kann man sich über die aktuelle Lage informieren. Es können aber auch Notfälle gemeldet werden, die direkt an die Feu- erwehr- und Rettungsleitstelle des Rhein-Sieg-Kreises weitergeleitet werden. Dabei arbeitet die Stadt Bornheim eng mit den Diensten unserer Feuer- wehr, dem Deutschen Roten Kreuz (DRK), dem Malteser Hilfsdienst und dem Technischen Hilfswerk zusammen. Insbesondere unsere Feuer- wehr wird all ihr Know-how einbringen und auch im Falle eines Strom- ausfalls einsatzfähig bleiben. Mindestens vier Feuerwehr-Gerätehäuser – Bornheim, Hersel, Waldorf und Sechtem – wären dauerhaft besetzt, um den Brandschutz sicherzustellen. Die Anlaufstellen im Überblick: Liebe Bornheimerinnen und Bornheimer, zwischen sachlicher Information und Beunruhigung liegt ein schmaler Grat. Deshalb möchte ich zum Ab- schluss betonen, dass dieses Schreiben ausschließlich in der Absicht ver- fasst wurde, Sie bestmöglich zu informieren. Durch diese Information kön- nen Sie selbst gezielte Vorsorgemaßnahmen ergreifen und einem mögli- chen Stromausfall mit Ruhe und Gelassenheit entgegensehen. Die allerbeste Vorsorgemaßnahme, an der wir uns alle beteiligen müssen, ist allerdings das Energiesparen. Dies ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die uns alle angeht. Und wir können alle einen Beitrag leisten, sie erfolgreich zu meistern. Je mehr Energie wir sparen, desto unwahrschein- licher ist es, dass es zu einem sogenannten „Blackout“ – also einem länger anhaltenden Stromausfall – kommen kann. Dies sollte uns Mut machen. Die Stadtverwaltung hat ein ganzes Paket an Energiesparmaßnahmen ge- schnürt. Machen Sie mit und leisten auch Sie Ihren ganz persönlichen Bei- trag. Dann bin ich überzeugt, dass wir den kommenden Winter gut über- stehen werden, niemand frieren muss und wir uns auf bessere Zeiten freu- en dürfen. Herzliche Grüße gez. Christoph Becker (Bürgermeister) Verbundschule Uedorf Heisterbacher Straße 175 Grundschule Rösberg Weberstraße 19 Grundschule Walberberg Walburgisstraße 11-13 Feuerwehrgerätehaus Sechtem Straßburger Straße 4A Pfarramt Brenig Haasbachstraße 3 Europaschule Goethestraße 1 in Bornheim-Ort Grundschule Hersel Rheinstraße 166 Heinrich-Böll-Gesamtschule Beethovenstraße 57 in Merten Stadtbetrieb Bornheim Donnerbachweg 15 in Waldorf Rathaus Rathausstraße 2 in Roisdorf

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10. August 2016 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: sbbmail@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen, so- genannte kleine Anfragen, an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Bürgerforum „Stadtmarketing“ für das südliche Bornheim mit den Ortschaften Bornheim, Brenig, Roisdorf, Dersdorf Donnerstag, 25. August 2016, 19 Uhr, Kaiserhalle, Königstraße 58, 53332 Bornheim Sport- und Kulturausschuss Dienstag, 30.08.2016, 18 Uhr Rechnungsprüfungsausschuss Mittwoch, 31.08.2016, 18 Uhr, Raum 904 des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 01.09.2016, 18 Uhr Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Serva- tiuscenter, Servatiusweg 19- 23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kosten- lose offene Sprechstunde im Rathaus, Raum 901, am 18. August 2016, 14 - 17:30 Uhr. Ansprechpartnerin bei der Stadt Bornheim: Manuela Domschat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: manuela.domschat@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 25 00 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Es scheint, als erlebten Wespen im Spätsommer ihren zweiten Frühling. Wann immer an einer Limo genippt, ein Eis geschleckt oder ein Stück Pflaumenkuchen genascht wird, sind die schwarz- gelben Plagegeister nicht weit. „Allerdings sind die Tiere keines- wegs so aggressiv wie ihr Ruf“, weiß Diplom-Biologin Irmgard Mohr vom Umwelt- und Grünflächenamt der Stadt Bornheim und gibt Tipps zum Umgang mit den lästigen Insekten. Je später der Sommer, desto wahrscheinlicher ist es, dass es sich um sogenannte „Rentner-Wespen“ handelt. Denn sobald die Königin die Eiablage eingestellt hat und keine Brut mehr gepflegt werden muss, verabschieden sich die Arbeiterinnen in den Ruhestand. Die arbeitslosen Insekten leben noch einige Wo- chen und müssen sich in dieser Zeit selbst versorgen. Waren sie bis dahin auf der Jagd nach Fleisch, um die Larven im Nest mit Schädlingen aller Art zu füttern, fliegen sie im Herbst ihres Le- bens im wahrsten Sinne des Wortes auf alles Süße – nicht selten zum Leidwesen der Menschen. „Sie stechen aber nur, wenn sie sich bedroht fühlen und nicht mehr flüchten können. Deshalb gilt es vor allem, Ruhe zu be- wahren und hektische, unkontrollierte Bewegungen zu vermei- den“, rät Irmgard Mohr. Werde man trotzdem gestochen, sei das zwar recht unangenehm, aber in der Regel nicht gefährlich. Es sei denn, der Stich erfolge in Hals oder Rachen oder der Gesto- chene habe eine Wespengiftallergie. Um unliebsame Begegnungen mit Wespen zu vermeiden, emp- fiehlt Mohr, süße Speisen und Getränke nicht unbedeckt im Freien stehen zu lassen. Auch sollte man nicht direkt aus offe- nen Behältern trinken, sondern einen Strohhalm benutzen. Ins- besondere dort, wo Fallobst auf dem Boden liegen könnte, läuft man lieber nicht barfuß. Kindern sollte nach dem Verspeisen von Süßem der Mund abgewaschen werden. Schließlich sollte man nach Möglichkeit auch auf stark duftende Parfüms, Haar- sprays oder Rasierwässer verzichten. Nähere Informationen zu Wespen oder Hornissen gibt es am Umwelttelefon der Stadt Bornheim unter 02222/945-310. Dort erhält man auch ein kostenloses Faltblatt zum Thema. Wenn Wespen in Rente gehen Tipps zum Umgang mit den Plagegeistern Im Spätsommer fliegen die Wespen auf Süßes – und manch- mal sogar mitten hinein. Foto: Helge May Ein Hund macht viel Freude, bringt aber auch Verpflichtungen mit sich. Leider gehen beim Bornheimer Ordnungsamt immer wieder Beschwerden über Hundehaufen auf Bürgersteigen und in Grünanlagen ein. Offenbar ist vielen Hundehaltern nicht be- wusst, dass die Ex- kremente ihrer Lieb- linge auf öffentli- chen Wegen nicht nur ein großes Är- gernis, sondern ei- ne echte Gesund- heitsgefahr darstel- len. So kann Hunde- kot gefährliche Pa- rasiten übertragen, beispielsweise Hun- de- und Fuchsband- würmer sowie Spul-, Peitschen- oder Ha- kenwürmer. Daher appelliert die Bornheimer Stadtverwaltung nachdrücklich an alle Hundehalter, die Hinterlassenschaften ihrer Tiere auf öf- fentlichen Straßen, Wegen, Grünanlagen sowie Spiel- und Bolz- plätzen einzusammeln und ordnungsgemäß zu entsorgen. Darü- ber hinaus haben Hunde auf Rasenflächen oder gar Kinderspiel- plätzen nichts zu suchen. Ebenso dürfen die Tiere nicht auf Ackerflächen gelassen wer- den. Denn laut Landwirtschaftskammer NRW kann es aufgrund der strikten Lebensmittelhygiene-Verordnung für Landwirte zur Vernichtung von 60 bis 100 Salatpflanzen führen, wenn ein Hund ein einziges Mal durch eine Salatkultur läuft. Daher dürfen Hundehalter ihre Tiere nur auf öffentlichen We- gen laufen lassen und müssen den Hundekot immer einsam- meln und ordnungsgemäß entsorgen. Das Ordnungsamt führt regelmäßig Kontrollen durch. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit empfindlichen Strafen rechnen, denn neben der kostenpflichtigen Beseitigung zu Lasten des Hundebesitzers können auch Bußgelder verhängt werden. Ein Hund kann 100 Salatköpfe zerstören Stadt erwartet Rücksichtnahme von Haltern Viele Halter unterschätzen die Gefah- ren, die im Hundehaufen lauern. Foto: Stadt Bornheim Die Stadt Bornheim beteiligt sich am Sonntag, 11. September 2016, am bundesweiten Tag des offenen Denkmals, der in die- sem Jahr unter dem Motto „Gemeinsam Denkmale erhalten“ steht. So werden an diesem Tag im Stadtgebiet vier Denkmale der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. In Hersel öffnet die Familie Antwerpen von 13 bis 18 Uhr die Pforten des Marienhofs, Rheinstraße 216. Dabei handelt es sich um einen vierflügeligen Gutshof mit spätklassizistischem Her- renhaus aus dem Jahre 1867. In dem ehemaligen Bauern- und Winzerhof, der von einer großen Parkanlage umgeben ist, be- treibt die Familie eine Weinkellerei und -handlung. Zu besich- tigen sind alte landwirtschaftliche Geräte, eine Ofensammlung und zahlreiche Antiquitäten. Ein abwechslungsreiches Programm erwartet auch die Besu- cher des Wasserturms auf dem Schornsberg 28a in Brenig. Von 11 bis 22 Uhr werden Führungen durch den 15 Meter hohen Backsteinturm (13, 15 und 17 Uhr), Live-Musik und eine Aus- stellung geboten. Der Wasserturm wurde 1907 errichtet und war bis 1957 in Betrieb. Seit 1986 denkmalgeschützt wurde er in den Folgejahren als Konferenzzentrum und Gaststätte ge- nutzt. Seit März 2014 befindet sich dort eine E-Bike-Station mit Fahrradgeschäft und Gastronomie. Wer den 21 Meter hohen Walberberger Hexenturm an der Wal- burgisstraße besichtigen möchte, kann von 14 bis 18 Uhr, je- weils zur vollen Stunde, an einer Führung teilnehmen. Der fünf- geschossige Rundturm stammt aus der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts und war wahrscheinlich der Bergfried der Walber- berger Burg. Ebenfalls von 14 bis 18 Uhr geöffnet ist das Hei- matmuseum des Förderkreises Historisches Walberberg (FHW), das sich in direkter Nachbarschaft zum Hexenturm befindet. Das Museum im „Haus im Garten“ präsentiert Objekte zur Geschich- te Walberbergs und des Vorgebirges. Hexenturm und Heimat- museum können leider nicht barrierefrei erreicht werden. Einblicke in den historischen Güterschuppen an der Keldeni- cher Straße in Sechtem bietet von 10 bis 18 Uhr der Eisenbahn Amateurclub Bonn/Sechtem (EBAC). Das Gebäude wurde 1848 erbaut und gilt als ältester Eisenbahnhochbau im Rheinland. Der Güterschuppen am Sechtemer Bahnhof wurde 2001 durch den EBAC erwor- ben und seit 2002 in Eigenleistung sa- niert. Am Tag des offenen Denkmals lädt die Stadt Bornheim zu- dem zur feierlichen Eröffnung der Park- and-ride- und Bike- and-ride-Anlage in Sechtem ein. Ab 14 Uhr stellen Bürger- meister Wolfgang Henseler, Ortsvor- steher Rainer Züge sowie Vertreter der Bahn und der Bau- firmen das umge- staltete Bahnhofs- umfeld vor. Denkmale in Bornheim entdecken Tag des offenen Denkmals am 11. September 2016 Der Hexenturm auf dem Walberberger Friedhof stammt aus dem 12. Jahrhun- dert. Foto: stadt Bornheim

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20. Juli 2016 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: sbbmail@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen, so- genannte kleine Anfragen, an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Sport- und Kulturausschuss Dienstag, 30.08.2016, 18 Uhr Rechnungsprüfungsausschuss Mittwoch, 31.08.2016, 18 Uhr, Raum 904 des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 01.09.2016, 18 Uhr Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Born- heim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Amtliche Bekanntmachungen verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Serva- tiuscenter, Servatiusweg 19- 23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kosten- lose offene Sprechstunde im Rathaus, Raum 901, am 18. August 2016, 14 - 17:30 Uhr. Ansprechpartnerin bei der Stadt Bornheim: Manuela Domschat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: manuela.domschat@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 25 00 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Sie möchten eine Fahrgemeinschaft bilden? Dann nutzen Sie den Online-Service der Stadtverwaltung: Auf „Mitfahren.Bornheim“ können sich Bornheimer Bürger ihren täglichen Arbeitsweg mit anderen Pendlern teilen und dadurch Geldbeutel und Umwelt schonen. Sie finden das Portal unter http://mitfahren.bornheim.de. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro unter Telefon: 02222/945-555 oder mitfahren.bornheim@stadt-bornheim.de. Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 07.07.2016 auf Grund der §§ 7 Abs. 1 Satz 1 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buch- stabe f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfa- len in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW.S.666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.06.2015 (GV. NRW.S.496), folgende 8. Satzung zur Änderung der Zuständig- keitsordnung der Stadt Bornheim vom 11.11.2004 beschlossen: Artikel I Die Zuständigkeitsordnung der Stadt Bornheim vom 11.11.2004 wird wie folgt geändert: 1. § 1 Abs. 3 Ziffer 3 wird wie folgt geändert: „Ausnahmeregelung bis zum 31.12.2016: Der Rat ent- scheidet nach § 83 GO NRW innerhalb der Produktgrup- pe 1.05.02 „Soziale Einrichtungen und Leistungen“ sowie innerhalb der Produktgruppen 1.01.14 „Liegenschaftsver- waltung“ und 1.01.15 „Gebäudewirtschaft“ über die Leis- tung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Aus- zahlungen im Zusammenhang mit der Unterbringung, Ver- sorgung und Betreuung von Flüchtlingen von mehr als 500.000,-- EUR.“ 2. § 11 Abs. 6 letzter Absatz wird wie folgt geändert: „Ausnahmeregelung bis zum 31.12.2016: Der Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel ent- scheidet innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs über die Vergabe von 1. Lieferungen und Leistungen einschließlich geistiger Leistungen und 2. städtischen Baumaßnahmen innerhalb der Produktgruppe 1.05.02 „Soziale Einrichtun- gen und Leistungen“ sowie innerhalb der Produktgruppen 1.01.14 „Liegenschaftsverwaltung“ und 1.01.15 „Gebäude- wirtschaft“ von mehr als 500.000,-- EUR.“ 3. § 15 Abs. 2 Ziffer 4a wird wie folgt geändert: „Ausnahmeregelung bis zum 31.12.2016: Dem Bürger- meister/Der Bürgermeisterin werden abweichend von Abs. 2 Ziffer 4 innerhalb der Produktgruppe 1.05.02 „So- ziale Einrichtungen und Leistungen“ sowie innerhalb der Produktgruppen 1.01.14 „Liegenschaftsverwaltung“ und 1.01.15 „Gebäudewirtschaft“ die Vergabe von Lieferungen und Leistungen einschl. geistiger Leistungen bis zur Höhe von 500.000 EUR je Einzelfall übertragen.“ Artikel II Diese Satzung tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Vorstehende 8. Satzung vom 08.07.2016 zur Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Bornheim vom 11.11.2004 mache ich hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeindeord- nung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbin- dung mit der Verordnung über die öffentliche Bekanntma- chung von kommunalem Ortsrecht bekannt. Hinweis: Ich weise darauf hin, dass eine Verletzung von Ver- fahrens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen Satzun- gen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennut- zungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorge- schriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, 2. die Satzung, sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich be- kannt gemacht worden, 3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstan- det oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bornheim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvor- schrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 08.07.2016 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung der 8. Satzung vom 08.07.2016 zur Änderung der Zuständigkeits- ordnung der Stadt Bornheim vom 11.11.2004 Der Wasser- und Bodenverband Vorgebirge, Eisenacher Str. 1 in 53332 Bornheim, lädt seine Mitglieder zu einer Mitglie- derversammlung am Dienstag, dem 9. August 2016, um 20 Uhr in die Gaststätte Vorgebirgsblick (Bräutigam), Händelstr. 45 in Bornheim-Merten, ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Verbandsvorsteher 2. Neuwahl des Verbandsausschusses 3. Verschiedenes Die Mitgliederversammlung ist gemäß § 11 (3) der Satzung unabhängig von der Anzahl der Mitglieder beschlussfähig. Bornheim, den 10.7.2016 Wasser- und Bodenverband Vorgebirge gez. Heinz-Bert Marx Verbandsvorsteher WASSER- UND BODENVERBAND VORGEBIRGE Eisenacher Str. 1, 53332 Bornheim Einladung zur Mitgliederversammlung Sondermüll wie Lacke, Lam- pen oder Leuchtstoffröhren können Bornheimer Bürge- rinnen und Bürger am Mon- tag, 25. Juli 2016, kosten- los beim Schadstoffmobil der Rhein-Sieg-Abfallwirt- schaftsgesellschaft (RSAG) abgegeben. Es steht von 10 bis 13 Uhr in Hersel an der Marienstraße (Parkplatz Rheinhalle) und von 14.30 bis 18 Uhr in Bornheim an der Goethestraße (Parkplatz). Die Abgabe der schadstoff- haltigen Abfälle wie zum Bei- spiel Energiespar- und LED- Lampen, Reste von Putz-, Reinigungs- und Pflanzen- schutzmitteln, Spraydosen oder flüssigen Farben ist kostenlos. Jeden Monat kommt das Schadstoffmobil in zwei Born- heimer Ortschaften. Zusätz- lich nehmen die Entsorgungs- anlagen der RSAG in Swisttal- Miel, Troisdorf, Sankt Augus- tin oder Eitorf jederzeit sol- che Abfälle entgegen. Sondermüll kostenlos entsorgen Impfung gegen die Blauzungen- krankheit ab sofort möglich Der Rhein-Sieg-Kreis teilt mit, dass Wiederkäuer im Rhein-Sieg-Kreis ab sofort gegen die gefürchtete Blau- zungenkrankheit geimpft werden dürfen. Per Allge- meinverfügung hat das Ve- terinäramt des Rhein-Sieg- Kreises jetzt befristet bis zum 31. Dezember 2016 die Genehmigung hierzu erteilt. Nähere Informationen im In- ternet unter „Aktuelles“ auf www.bornheim.de.

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Öffentliche Bekanntmachung Stadt Bornheim Bürgerinformation 21.10.2022 V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus­ straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Rainer Schumann, Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Energieberatung Kostenlose Energieberatung der Energieagentur Rhein-Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW am 16. November 2022, 14 bis 17.45 Uhr im Rathaus Rheinbach, Schweigelstr. 23, 53359 Rheinbach. Anmeldung erforderlich: 02242 96930-0 oder info@energieagentur-rsk.de StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Service HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Zugang nur mit Ticket! Aktuelle Infos und Tickets gibt es unter: www.hallenfreizeitbad.de Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de/stadtbuechereiAlle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD 02222 9956331, fraktion@spd-bornheim.nrw Bündnis 90/Die Grünen 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de ABB 0151-72211101, bornheimer123@yahoo.de Fraktionen Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung notwendig unter 02222 945-101 Bürgermeister Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, 02222 9437-0 Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Soziales, Wohnen und Inklusion: mittwochs geschlossen Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr Nähere Informationen: www.bornheim.de/oeffnungszeiten Besucher aller Dienststellen können freiwillig einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Sitzungen sind öffentlich und finden – soweit nicht anders angegeben – im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, statt. Die Termine gelten vorbehaltlich möglicher Einschränkungen. Bitte beachten Sie zur Teilnahme die aktuell geltende Coronaschutzverordnung. Aktuelle Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Die nächsten Sitzungen Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschusses Dienstag, 25.10.2022, 18 Uhr Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 26.10.2022, 18 Uhr Ausschuss für Soziales, Inklusion und Demographie Mittwoch, 02.11.2022, 18 Uhr Schulausschuss Donnerstag, 03.11.2022, 18 Uhr Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans He 09 „Bahnhof Hersel“ in der Ortschaft Hersel / Aufstellungsbeschluss, frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Einwohnerversammlung Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 12.05.2022 den nachfolgenden Beschluss gefasst: „Der Rat beschließt 1. den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes He 09 vom 29.05.1996 aufzuheben. 2. gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebau- ungsplanes He 09 in der Ortschaft Hersel. Das Plan- gebiet befindet sich im Bereich zwischen der Stadt- bahnlinie 16, der L 300 und dem Knotenpunkt L 300 / L 118. Ziel ist es, ein Mischgebiet auszuweisen.“ Der vorstehende Beschluss wird hiermit öffentlich be- kannt gemacht. In gleicher Sitzung hat der Rat beschlossen, für den Bebauungsplan He 09 „Bahnhof Hersel“ in der Ortschaft Hersel die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen, den Planent- wurf öffentlich auszulegen und eine Einwohnerver- sammlung durchzuführen. Die Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt in der Zeit vom 02.11. bis 02.12.2022 einschließlich bei der Stadtverwaltung Bornheim, Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt, auf dem Flur zwischen Zimmer 407 – 414, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, während der Besuchszeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 1 4.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr. Auskünfte erhalten Sie in Zimmer 405, 407, 409, 411 oder 414. Während dieser Zeit werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich dargelegt. Es wird all- gemein Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung gegeben. Zusätzlich wird die Planung in einer Einwohnerver- sammlung erläutert, die am Dienstag, dem 15.11.2022, um 18.30 Uhr in der Herseler-Werth-Schule, Rheinstra- ße 166, 53332 Bornheim, stattfindet. Für die Einwoh- nerversammlung gelten die Regelungen der zum Zeit- punkt der Versammlung aktuellen Coronaschutzver- ordnung. Darüber hinaus können die Planunterlagen im Internet unter www.bornheim.de eingesehen und Stellungnah- men dazu abgegeben werden. Auf die beiliegende Übersichtskarte, die den Planbe- reich grob darstellt, wird hingewiesen. Bornheim, den 14.10.2022 Stadt Bornheim gez. Christoph Becker Bürgermeister Bürgermeister startet „Bürgerdialog“ in allen 14 Ortschaften Bürgermeister Christoph Becker wird im Rah- men der Veranstaltungsreihe „Bürgerdialog“ alle Ortschaften im Bornheimer Stadtgebiet Born- heim für Ortsversammlungen besuchen. Mit dem Bürgerdialog soll bewirkt werden, dass der Austausch zwischen den Bürgerinnen / Bür- gern und der Verwaltung intensiviert wird. Den Auftakt für dieses Jahr bildet nun „Walber- berg im Dialog“ am Dienstag, 25. Oktober 2022, 19:00 Uhr, im Landhaus Wieler zu dem alle Bür- gerinnen und Bürger von Walberberg eingeladen sind. Als Ansprechpartner steht bei dieser Ver- anstaltung auch der Ortsvorsteher Andreas Schlösser zur Verfügung. Darauffolgend findet die Veranstaltung „Hersel im Dialog“ am Donners- tag, 01. Dezember 2022, 18 Uhr in der Rheinhalle in Hersel gemeinsam mit dem Ortsvorsteher Toni Breuer statt. Auch die nächsten Termine sind schon geplant: • 24.01.2023 – Bornheim • 28.02.2023 – Widdig • 28.03.2023 – Dersdorf Weitere Infos zu diesen Terminen folgen noch. Bürgermeister Christoph Becker und Ortsvorsteher Andreas Schlösser laden alle Einwohnerinnen und Einwohner von Walberberg zur Ortsversammlung ein. Dienstag, 25. Oktober 2022 Beginn 19:00 Uhr Landhaus Wieler Hauptstraße 96, 53332 Bornheim Es geht um Ihre Themen! Was bewegt Sie? Wo sehen Sie Handlungsbedarf? Wir laden Sie ein, uns Ihre Fragen, Themen und Anregungen, für den Dialog mit dem Bürgermeister und dem Ortsvorsteher vorab per Mail zuzusenden: ratsbuero@stadt-bornheim.de Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und auf einen informativen und anregenden Abend mit guten Gesprächen! ______________________ _______________________ Bürgermeister Christoph Becker Ortsvorsteher Andreas Schlösser Walberberg im Dialog

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 20. Oktober 202220.10.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Baumnachpflanzungen im Stadtgebiet“ Sehr geehrter Herr Marx, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 08.10.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Die finanziellen Mittel für die beiden Lose zwecks Nachpflanzung von Bäumen standen über den städtischen Haushalt bzw. die EFRE- Mittel seitens der Bezirksregierung Köln schon Anfang 2022 zur Verfügung. Warum wurde die Ausschreibungen beider Lose zeitlich so platziert, dass eine vorbereitende Beratung im Fachausschuss vor der Vergabe zeitlich nicht mehr möglich war, sondern mittels einer Dringlichkeitsentscheidung vergeben werden müsste? Antwort 1: Bei der Maßnahme handelt es sich um ein zusätzliches Projekt, welches auf politischen Beschluss hin in die laufende Maßnahmenplanung integriert werden musste. Zeitlich stand hierfür eigentlich kein Personal zur Verfügung. Aufgrund der wiederkehrenden Frühjahrstrockenheit, bevorzugt die Verwaltung zudem die Herbstpflanzung. Die Aus- schreibung und Detailplanung findet ab Anfang August statt. Dann wird ausgeschrieben. So erfolgt eine Auftragserteilung in der Regel erst Ende September bis Mitte Oktober. Da die bewilligten Fördermittel für das Haushaltsjahr 2022 zur Verfügung gestellt wurden, ergab sich die Dringlichkeit. Frage 2 Welche Gründe der Verwaltung liegen vor, dass der Großteil der durch die EFRE-Mittel finanzier- ten Bäume für die Begrünung in Industriegebieten bzw. Randlagen der Ortschaften genutzt wer- den soll und nicht zur Nachpflanzung abgestorbener Laubbäume innerorts(wie z.B. in der Richard-Piel-Str. in Hersel ,die offiziell im Alleenkataster des Landes NRW aufgeführt ist)? Antwort 2 Die Priorität der Nachpflanzungen richtet sich nach Zeitpunkt des Ausfalls, Ortsbildprägung, öko- logische Funktion am Standort und wie viele Maßnahmen (Baumaßnahmen oder Nachpflanzun- gen) sind an dem Standort bereits erfolgt. Des Weiteren sind in den letzten 7 Jahren die meisten verwaisten innerörtlichen Straßenstandorte wiederbepflanzt worden. Außerdem wird aus wirt- schaftlichen Gründen versucht, die Baumpflanzungen zu bündeln. Bei der Baumpflanzung aus städtischem Budget werden 20 Bäume innerhalb der Ortschaften nachgepflanzt. In der Richard- Piel-Straße wurde letztes Jahr ein Baum ersetzt. Ein weiterer ist dieses Jahr erst ausgefallen, ist also in der zeitlichen Priorität noch nicht dran, wird aber aufgrund der starken Ortbildprägung nächstes Jahr ersetzt. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass es in Bornheim keine Industrie-, Herrn Bernd Marx Parkstraße 36 53332 Bornheim - 2 - sondern nur Gewerbegebiete gibt. Diese sind gemäß Klimafolgenanpassungskonzept ausgewie- sene Hitzeinseln mit deutlich steigender Tendenz bis 2050. Es besteht daher auch hier deutlicher Handlungsbedarf. Frage 3 Der Ausschuss für Umwelt, Klima, Landwirtschaft, Wald und Natur beschloß in seiner Sitzung am 27.04.2022 einstimmig, mehrere heimische Laubbäume in der Herseler Rheinstrasse zwischen Nahe- und Elbestrasse anzupflanzen als Ersatz für dort abgestorbene Bäume. Warum wurde lediglich eine Baumnachpflanzung an der Ecke Elbe/Rheinstrasse im im Rahmen der Dringlich- keitsentscheidung beauftragt? Antwort 3 Auch für dieses Projekt gilt die Aussage zu den Personalressourcen wie bei der Antwort zu 1. Im Zusammenhang mit dem gennannten Beschluss wurde auch noch kein Baumstandort in der El- bestraße gepflanzt, dies ist aber für dieses Jahr vorgesehen. In der Rheinstraße werden zudem die Baumstandorte baulich vergrößert und der Boden ausgetauscht, damit die zukünftigen Bäu- me besser wachsen. Des Weiteren muss diese Maßnahme mit der Sanierung des Kanals und dem Ausbau der Bushaltestellen abgestimmt werden, was bisher zu Verzögerungen führt. Frage 4 Was beabsichtigt der Bürgermeister zu tun, um die Umsetzung des einstimmigen Beschlusses vom 27.04.2022 zeitnah zu gewährleisten? Antwort 4 s. Antwort zu Frage 3. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 20. Oktober 202220.10.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Baumnachpflanzungen im Stadtgebiet“ Sehr geehrter Herr Marx, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 08.10.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Die finanziellen Mittel für die beiden Lose zwecks Nachpflanzung von Bäumen standen über den städtischen Haushalt bzw. die EFRE- Mittel seitens der Bezirksregierung Köln schon Anfang 2022 zur Verfügung. Warum wurde die Ausschreibungen beider Lose zeitlich so platziert, dass eine vorbereitende Beratung im Fachausschuss vor der Vergabe zeitlich nicht mehr möglich war, sondern mittels einer Dringlichkeitsentscheidung vergeben werden müsste? Antwort 1: Bei der Maßnahme handelt es sich um ein zusätzliches Projekt, welches auf politischen Beschluss hin in die laufende Maßnahmenplanung integriert werden musste. Zeitlich stand hierfür eigentlich kein Personal zur Verfügung. Aufgrund der wiederkehrenden Frühjahrstrockenheit, bevorzugt die Verwaltung zudem die Herbstpflanzung. Die Aus- schreibung und Detailplanung findet ab Anfang August statt. Dann wird ausgeschrieben. So erfolgt eine Auftragserteilung in der Regel erst Ende September bis Mitte Oktober. Da die bewilligten Fördermittel für das Haushaltsjahr 2022 zur Verfügung gestellt wurden, ergab sich die Dringlichkeit. Frage 2 Welche Gründe der Verwaltung liegen vor, dass der Großteil der durch die EFRE-Mittel finanzier- ten Bäume für die Begrünung in Industriegebieten bzw. Randlagen der Ortschaften genutzt wer- den soll und nicht zur Nachpflanzung abgestorbener Laubbäume innerorts(wie z.B. in der Richard-Piel-Str. in Hersel ,die offiziell im Alleenkataster des Landes NRW aufgeführt ist)? Antwort 2 Die Priorität der Nachpflanzungen richtet sich nach Zeitpunkt des Ausfalls, Ortsbildprägung, öko- logische Funktion am Standort und wie viele Maßnahmen (Baumaßnahmen oder Nachpflanzun- gen) sind an dem Standort bereits erfolgt. Des Weiteren sind in den letzten 7 Jahren die meisten verwaisten innerörtlichen Straßenstandorte wiederbepflanzt worden. Außerdem wird aus wirt- schaftlichen Gründen versucht, die Baumpflanzungen zu bündeln. Bei der Baumpflanzung aus städtischem Budget werden 20 Bäume innerhalb der Ortschaften nachgepflanzt. In der Richard- Piel-Straße wurde letztes Jahr ein Baum ersetzt. Ein weiterer ist dieses Jahr erst ausgefallen, ist also in der zeitlichen Priorität noch nicht dran, wird aber aufgrund der starken Ortbildprägung nächstes Jahr ersetzt. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass es in Bornheim keine Industrie-, Herrn Bernd Marx Parkstraße 36 53332 Bornheim - 2 - sondern nur Gewerbegebiete gibt. Diese sind gemäß Klimafolgenanpassungskonzept ausgewie- sene Hitzeinseln mit deutlich steigender Tendenz bis 2050. Es besteht daher auch hier deutlicher Handlungsbedarf. Frage 3 Der Ausschuss für Umwelt, Klima, Landwirtschaft, Wald und Natur beschloß in seiner Sitzung am 27.04.2022 einstimmig, mehrere heimische Laubbäume in der Herseler Rheinstrasse zwischen Nahe- und Elbestrasse anzupflanzen als Ersatz für dort abgestorbene Bäume. Warum wurde lediglich eine Baumnachpflanzung an der Ecke Elbe/Rheinstrasse im im Rahmen der Dringlich- keitsentscheidung beauftragt? Antwort 3 Auch für dieses Projekt gilt die Aussage zu den Personalressourcen wie bei der Antwort zu 1. Im Zusammenhang mit dem gennannten Beschluss wurde auch noch kein Baumstandort in der El- bestraße gepflanzt, dies ist aber für dieses Jahr vorgesehen. In der Rheinstraße werden zudem die Baumstandorte baulich vergrößert und der Boden ausgetauscht, damit die zukünftigen Bäu- me besser wachsen. Des Weiteren muss diese Maßnahme mit der Sanierung des Kanals und dem Ausbau der Bushaltestellen abgestimmt werden, was bisher zu Verzögerungen führt. Frage 4 Was beabsichtigt der Bürgermeister zu tun, um die Umsetzung des einstimmigen Beschlusses vom 27.04.2022 zeitnah zu gewährleisten? Antwort 4 s. Antwort zu Frage 3. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Öffentliche Bekanntmachung Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim Bürgerinformation 07.10.2022 V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Rainer Schumann, Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Energieberatung Kostenlose Energieberatung der Energieagentur Rhein-Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW am 19. Oktober 2022, 14 bis 17.45 Uhr im Rathaus Bornheim, Rathausstr. 2, 53332 Bornheim. Anmeldung erforderlich: 02242 96930-0 oder info@energieagentur-rsk.de StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Service HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Zugang nur mit Ticket! Aktuelle Infos und Tickets gibt es unter: www.hallenfreizeitbad.de Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de/stadtbuechereiAlle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD 02222 9956331, fraktion@spd-bornheim.nrw Bündnis 90/Die Grünen 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de ABB 0151-72211101, bornheimer123@yahoo.de Fraktionen Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung notwendig unter 02222 945-101 Bürgermeister Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, 02222 9437-0 Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Soziales, Wohnen und Inklusion: mittwochs geschlossen Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr Nähere Informationen: www.bornheim.de/oeffnungszeiten Besucher aller Dienststellen können freiwillig einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Sitzungen sind öffentlich und finden – soweit nicht anders angegeben – im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, statt. Die Termine gelten vorbehaltlich möglicher Einschränkungen. Bitte beachten Sie zur Teilnahme die aktuell geltende Coronaschutzverordnung. Aktuelle Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Die nächsten Sitzungen Ausschuss für Sport, Kultur und Ehrenamt Mittwoch, 19.10.2022, 18 Uhr Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschusses Dienstag, 25.10.2022, 18 Uhr Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 26.10.2022, 18 Uhr WAS IST DAS ZIEL DES WORKSHOPS? Wir möchten Ihre Ideen und Anregungen zur Planung des Schwimmbades im Rahmen des vorgestellten Konzeptes erfahren. Dabei interessieren uns natürlich besonders Ihre Vorstellungen aus der Sicht der jeweiligen Fokusgruppe. Workshop zum Thema Hallenfreizeitbad Bornheim WAS MÖCHTEN WIR ERREICHEN? Am Ende dieses Prozesses soll ein attraktives, den verschiedenen Bedürfnissen angepasstes, zukunftsfestes, barrierefreies und klimafreundliches Schwimmbad geplant und gebaut werden. *Alexander-von-Humboldt-Gymnasium, Adenauerallee 50, Bornheim Samstag, 22.10.2022 11:00 Uhr – 15:00 Uhr im Forum des AvH* WER IST EINGELADEN? Um eine möglichst breite Beteiligung der Bevölkerung zu ermöglichen, soll das Wasserflächenkonzept sogenannten Fokusgruppen vorgestellt werden. So werden Seniorinnen und Senioren ebenso vertreten sein wie Jugendliche und Familien, aber auch Vereine und Schulen. Überhaupt sollen alle interessierten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, sich einzubringen und Meinungen sowie Anregungen zu äußern. MUSS ICH MICH ANMELDEN? Für die Organisation der Veranstaltung ist es hilfreich, wenn Sie sich per Mail unter der Adresse ratsbuero@stadt-bornheim.de bis zum Montag 17.10.2022 anmelden würden. Sie können aber auch einfach vorbeikommen und mitmachen. Bürgermeister Christoph Becker und Ortsvorsteher Andreas Schlösser laden alle Einwohnerinnen und Einwohner von Walberberg zur Ortsversammlung ein. Dienstag, 25. Oktober 2022 Beginn 19:00 Uhr Landhaus Wieler Hauptstraße 96, 53332 Bornheim Es geht um Ihre Themen! Was bewegt Sie? Wo sehen Sie Handlungsbedarf? Wir laden Sie ein, uns Ihre Fragen, Themen und Anregungen, für den Dialog mit dem Bürgermeister und dem Ortsvorsteher vorab per Mail zuzusenden: ratsbuero@stadt-bornheim.de Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und auf einen informativen und anregenden Abend mit guten Gesprächen! ______________________ _______________________ Bürgermeister Christoph Becker Ortsvorsteher Andreas Schlösser Walberberg im Dialog

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 17.10.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Stellenbesetzung und Überstunden in den Ämtern 6, 7 und 9 im Jahre 2021 und im 1. Halbjahr 2022“ Sehr geehrter Herr Roitzheim, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 01.09.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele Stellen waren in den Ämtern 6, 7 und 9 im Jahre 2021 und im 1. Halbjahr 2022 gegenüber dem Stellenplan nicht besetzt? Bitte auch die Planzahl nennen. Antwort 1: Amt 6: Stelle-Nr. 1129; Baukontrolleur*in; neue Stelle Ende Juli 2021; Besetzung zum 01.07.2022 Stelle-Nr. 1118; Ingenieur*in; neue Stelle Ende Juli 2021; Besetzung zum 15.11.2021 Stelle-Nr. 1125; Sachbearbeiter*in Bauaufsicht; neue Stelle Ende Juli 2021; Besetzung zum 01.08.2022 Stelle-Nr. 1136; Ingenieur*in; halbe Stelle seit dem 01.05.2022 vakant Stelle-Nr. 1139; Ingenieur*in; Besetzung zum 01.07.2021 Stelle-Nr. 1140; Sachbearbeiter*in Verwaltungstätigkeiten; Vakanz seit dem 08.06.2021 Stelle-Nr. 1142; Ingenieur*in; neue Stelle Ende Juli 2021; Vakanz Amt 7: Stelle-Nr. 1168; Sachbearbeiter*in Liegenschaftsverwaltung; Vakanz seit dem 01.01.2022 Stelle-Nr. 1169; Sachbearbeiter*in Liegenschaftsverwaltung; Vakanz seit dem 01.06.2022; Be- setzung zum 01.01.2023 in Teilzeit Amt 9: Stelle-Nr. 1177; Straßenbaumeister*in; Vakanz seit dem 01.07.2022 Stelle-Nr. 1179; Techniker*in; Vakanz seit dem 01.10.2022 Stelle-Nr. 1180; Ingenieur*in; neue Stelle Ende Juli 2021; Besetzung zum 01.11.2022 in Teilzeit Stelle-Nr. 1181; Straßenbaumeister*in; neue Stelle Ende Juli 2021; Besetzung zum 01.04.2022; Vakanz seit dem 01.07.2022 Stelle-Nr. 1182; Projektkoordinator*in Radverkehr; neue Stelle Ende Juli 2021; Besetzung zum 01.04.2022 Stelle-Nr. 1044; Ingenieur*in; Stelle in 2022 aus Amt 11; Vakanz Stelle-Nr. 1069; Ingenieur*in; Stelle in 2022 aus Amt 11; Besetzung zum 01.04.2022 in Teilzeit Herrn Frank Roitzheim Enggasse 15 53332 Bornheim - 2 - Stelle-Nr. 1045; Sachbearbeiter*in Tiefbau; Stelle in 2022 aus Amt 11; Besetzung zum 01.07.2022 Stelle-Nr. 1187; Sachbearbeiter*in Straßenverkehr; Vakanz vom 08.01.2021 – 03.10.2021; Be- setzung zum 04.10.2021 Stelle-Nr. 1188; Sachbearbeiter*in Straßenverkehr; Vakanz seit dem 10.06.2020 – 30.06.2021; Besetzung zum 01.07.2021 Stelle-Nr. 1189; Sachbearbeiter*in Straßenverkehr; neue Stelle Ende Juli 2021; Besetzung zum 01.02.2022 Frage 2: Welche Stellen (Bezeichnung) konnten nicht besetzt werden? Antwort 2: Amt 6: Stelle-Nr. 1140; Sachbearbeiter*in Verwaltungstätigkeiten Stelle-Nr. 1136; Ingenieur*in in Teilzeit Stelle-Nr. 1141; Ingenieur*in Amt 7: Stelle-Nr. 1168; Sachbearbeiter*in; Liegenschaftsverwaltung Stelle-Nr. 1169; Sachbearbeiter*in Liegenschaftsverwaltung; Besetzung ab dem 01.01.2023 in Teilzeit Amt 9: Stelle-Nr. 1177; Straßenbaumeister*in Stelle-Nr. 1179; Techniker*in Stelle-Nr. 1180; Ingenieur*in; Besetzung zum 01.11.2022 in Teilzeit Stelle-Nr. 1181; Straßenbaumeister*in Stelle-Nr. 1044; Ingenieur*in Stelle-Nr. 1069; Ingenieur*in; Besetzung zum 01.04.2022 in Teilzeit Frage 3: Wie viele Überstunden sind im Jahr 2021 und im ersten Halbjahr 2022 in den Ämtern 6, 7 und 9 angefallen? Antwort 3: Amt 6: 2021 = 352 Std. 2022 (1. Halbjahr) = 352 Std. Amt 7: 2021 = 550 Std. 2022 (1. Halbjahr) = 507 Std. Amt 9: 2021 = 377 Std. 2022 (1. Halbjahr) = 378 Std. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 17.10.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Stellenbesetzung und Überstunden in den Ämtern 6, 7 und 9 im Jahre 2021 und im 1. Halbjahr 2022“ Sehr geehrter Herr Roitzheim, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 01.09.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele Stellen waren in den Ämtern 6, 7 und 9 im Jahre 2021 und im 1. Halbjahr 2022 gegenüber dem Stellenplan nicht besetzt? Bitte auch die Planzahl nennen. Antwort 1: Amt 6: Stelle-Nr. 1129; Baukontrolleur*in; neue Stelle Ende Juli 2021; Besetzung zum 01.07.2022 Stelle-Nr. 1118; Ingenieur*in; neue Stelle Ende Juli 2021; Besetzung zum 15.11.2021 Stelle-Nr. 1125; Sachbearbeiter*in Bauaufsicht; neue Stelle Ende Juli 2021; Besetzung zum 01.08.2022 Stelle-Nr. 1136; Ingenieur*in; halbe Stelle seit dem 01.05.2022 vakant Stelle-Nr. 1139; Ingenieur*in; Besetzung zum 01.07.2021 Stelle-Nr. 1140; Sachbearbeiter*in Verwaltungstätigkeiten; Vakanz seit dem 08.06.2021 Stelle-Nr. 1142; Ingenieur*in; neue Stelle Ende Juli 2021; Vakanz Amt 7: Stelle-Nr. 1168; Sachbearbeiter*in Liegenschaftsverwaltung; Vakanz seit dem 01.01.2022 Stelle-Nr. 1169; Sachbearbeiter*in Liegenschaftsverwaltung; Vakanz seit dem 01.06.2022; Be- setzung zum 01.01.2023 in Teilzeit Amt 9: Stelle-Nr. 1177; Straßenbaumeister*in; Vakanz seit dem 01.07.2022 Stelle-Nr. 1179; Techniker*in; Vakanz seit dem 01.10.2022 Stelle-Nr. 1180; Ingenieur*in; neue Stelle Ende Juli 2021; Besetzung zum 01.11.2022 in Teilzeit Stelle-Nr. 1181; Straßenbaumeister*in; neue Stelle Ende Juli 2021; Besetzung zum 01.04.2022; Vakanz seit dem 01.07.2022 Stelle-Nr. 1182; Projektkoordinator*in Radverkehr; neue Stelle Ende Juli 2021; Besetzung zum 01.04.2022 Stelle-Nr. 1044; Ingenieur*in; Stelle in 2022 aus Amt 11; Vakanz Stelle-Nr. 1069; Ingenieur*in; Stelle in 2022 aus Amt 11; Besetzung zum 01.04.2022 in Teilzeit Herrn Frank Roitzheim Enggasse 15 53332 Bornheim - 2 - Stelle-Nr. 1045; Sachbearbeiter*in Tiefbau; Stelle in 2022 aus Amt 11; Besetzung zum 01.07.2022 Stelle-Nr. 1187; Sachbearbeiter*in Straßenverkehr; Vakanz vom 08.01.2021 – 03.10.2021; Be- setzung zum 04.10.2021 Stelle-Nr. 1188; Sachbearbeiter*in Straßenverkehr; Vakanz seit dem 10.06.2020 – 30.06.2021; Besetzung zum 01.07.2021 Stelle-Nr. 1189; Sachbearbeiter*in Straßenverkehr; neue Stelle Ende Juli 2021; Besetzung zum 01.02.2022 Frage 2: Welche Stellen (Bezeichnung) konnten nicht besetzt werden? Antwort 2: Amt 6: Stelle-Nr. 1140; Sachbearbeiter*in Verwaltungstätigkeiten Stelle-Nr. 1136; Ingenieur*in in Teilzeit Stelle-Nr. 1141; Ingenieur*in Amt 7: Stelle-Nr. 1168; Sachbearbeiter*in; Liegenschaftsverwaltung Stelle-Nr. 1169; Sachbearbeiter*in Liegenschaftsverwaltung; Besetzung ab dem 01.01.2023 in Teilzeit Amt 9: Stelle-Nr. 1177; Straßenbaumeister*in Stelle-Nr. 1179; Techniker*in Stelle-Nr. 1180; Ingenieur*in; Besetzung zum 01.11.2022 in Teilzeit Stelle-Nr. 1181; Straßenbaumeister*in Stelle-Nr. 1044; Ingenieur*in Stelle-Nr. 1069; Ingenieur*in; Besetzung zum 01.04.2022 in Teilzeit Frage 3: Wie viele Überstunden sind im Jahr 2021 und im ersten Halbjahr 2022 in den Ämtern 6, 7 und 9 angefallen? Antwort 3: Amt 6: 2021 = 352 Std. 2022 (1. Halbjahr) = 352 Std. Amt 7: 2021 = 550 Std. 2022 (1. Halbjahr) = 507 Std. Amt 9: 2021 = 377 Std. 2022 (1. Halbjahr) = 378 Std. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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