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16. November 2016 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: sbbmail@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen, so- genannte kleine Anfragen, an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Einwohnerversammlung zu den Bebauungsplänen Bo 24 und Bo 26 Mittwoch, 16.11.2016, 18.30 Uhr Sport- und Kulturausschuss Donnerstag, 17.11.2016, 18 Uhr Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel Dienstag, 22.11.2016, 18 Uhr Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 23.11.2016, 18 Uhr, Aula der Europaschule Bornheim, Goethestraße 1, 53332 Bornheim Betriebsausschuss Mittwoch, 23.11.2016, 18 Uhr Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, fin- den sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Serva- tiuscenter, Servatiusweg 19- 23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kosten- lose offene Sprechstunde im Rathaus, Raum 904, am 17. November 2016, 14 - 17:30 Uhr. Ansprechpartnerin bei der Stadt Bornheim: Manuela Domschat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: manuela.domschat@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Öffentliche Bekanntmachung der Satzung der Stadt Bornheim vom 07.11.2016 über die Anordnung einer Veränderungssperre in der Ortschaft Hersel (Bereich Bebauungsplan He 35) Aufgrund der §§ 14, 16 und 17 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung und der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.06.2015 (GV. NRW. S. 495), hat der Rat der Stadt Bornheim in seiner Sitzung am 25.10.2016 folgende Satzung beschlossen: § 1 Für das im § 2 bezeichnete Gebiet in der Ortschaft Hersel hat der Rat der Stadt Bornheim am 10.09.2015 die Aufstellung des Bebauungsplanes He 35 und am 25.10.2016 eine Änderung des Planbereiches beschlossen. Zur Sicherung dieser Planung wird für den künftigen Planbereich eine Veränderungssperre be- schlossen. § 2 Der von der Veränderungssperre betroffene Planbereich liegt zwischen Mertensgasse, Rheinstraße, Vorgebirgsstraße und Gartenstraße. Auf die beiliegende Karte, die Bestandteil dieser Satzung ist, wird verwiesen. § 3 1. Im Gebiet der Veränderungssperre dürfen a) Vorhaben im Sinne des § 29 Baugesetzbuch nicht durch- geführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden, b) erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Verände- rungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden. 2. Von der Veränderungssperre kann die Baugenehmigungsbe- hörde eine Ausnahme zulassen, wenn überwiegende öffent- liche Belange nicht entgegenstehen. 3. Von der Veränderungssperre werden nicht berührt: a) Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungs- sperre baurechtlich genehmigt worden sind, b) Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssper- re hätte begonnen werden dürfen, c) Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bis- her ausgeübten Nutzung. § 4 1. Die Veränderungssperre tritt mit dem Tage der Bekanntma- chung in Kraft. 2. Sie tritt mit der Bekanntmachung des beschlossenen Bebau- ungsplanes – spätestens nach Ablauf von zwei Jahren – außer Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hinweise: Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsan- sprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Ver- änderungssperre nach § 18 Abs. 1 BauGB und des § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Ge- meindeordnung NW kann gegen diese Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder den Flächennutzungsplan nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend ge- macht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorge- schriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich be- kannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Gemäß § 215 BauGB werden unbeachtlich 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beacht- liche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB be- achtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Bornheim, den 07.11.2016 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 25 00 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln - Einleitung der Flurbereinigung Mondorf - Bezirksregierung Köln Köln, den 24.10.2016 Dezernat 33.1 Zeughausstr. 2 - 10 50667 Köln Tel.: 0221 147-2033 Fax: 0221 147-4181 Ladung zum Aufklärungstermin nach § 5 Abs.1 Flurbereini- gungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), in Verbindung mit § 88 Nr.1 FlurbG. Einladung Es ist beabsichtigt, im Rhein-Sieg-Kreis in Teilen der Städte Nie- derkassel und Troisdorf ein Flurbereinigungsverfahren unter An- wendung der Sondervorschriften der §§ 87-89 FlurbG durchzu- führen. Anlass hierfür ist die vorgesehene Inanspruchnahme von Grundstücken für den Bau des zweiten Abschnitts der Ortsumge- hung Niederkassel, Rheidt und Mondorf. Das Planfeststellungs- verfahren für den Bau der Landstraße L 269n läuft zur Zeit noch. Der Erlass des Planfeststellungsbeschlusses ist für 2017 geplant. Da für den Neubau der L 269n einschließlich der landespflege- rischen Kompensationsmaßnahmen landwirtschaftlich genutzte Grundstücke in größerem Umfang in Anspruch genommen wer- Amtliche Bekanntmachungen verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim 16. November 2016 Stadt Bornheim Bürgerinformation den, die hierfür benötigten Flächen nicht ausnahmslos freihändig erworben werden können und zudem An- und Durchschneidungsschäden landwirt- schaftlicher Flächen eintreten, sollen die für die allgemeine Landeskultur entstehenden Nachteile durch eine Neuordnung des Verfahrensgebietes im Rahmen eines Unternehmensflurbereinigungsverfahrens vermieden oder zumindest abgemildert werden. Das Neuordnungsgebiet umfasst landwirtschaftlich genutzte Flächen in Tei- len der Gemarkungen Mondorf, Rheidt und Bergheim-Müllekoven. Bedingte Lagen sind, soweit katastertechnische Gründe dem nicht entgegenstehen, ausgeschlossen. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um eine vorläufige Begrenzung des Flurbereinigungsgebietes handelt, die geändert werden kann, wenn der Zweck der Flurbereinigung dies erfordert. Zur Aufklärung der voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer ge- mäß § 5 Abs. 1 FlurbG über das geplante Flurbereinigungsverfahren ein- schließlich der voraussichtlich entstehenden Kosten und über den besonde- ren Zweck des Verfahrens – § 88 Nr. 1 FlurbG – habe ich den Termin anbe- raumt auf Dienstag, den 06.12.2016, um 16.15 Uhr in der Alfred-Delp-Realschule, Langgasse 126, 53859 Niederkassel-Mondorf Zu diesem Termin werden hiermit die Eigentümer von Grundstücken im vor- gesehenen Flurbereinigungsgebiet eingeladen. Gerne können auch die Be- wirtschafter der o.g. Flächen an dem Termin teilnehmen. Eine Karte, aus der die Begrenzung des vorgesehenen Flurbereinigungsge- bietes ersichtlich ist, liegt bis zum 06.12.2016 zur Einsichtnahme aus und zwar bei der: - Stadt Niederkassel, Rathausstr. 19, 53859 Niederkassel, Raum 023 (Fachbereich 8), zu den normalen Sprechzeiten, montags bis don- nerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, freitags von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr. - Stadt Troisdorf, Rathaus, Kölner Str. 176, 53840 Troisdorf, an der Tafel im Flur des Stadtplanungsamtes, 3. Obergeschoss, Gebäudeteil C, zu den normalen Sprechzeiten, montags von 7.30 Uhr bis 19.00 Uhr, dienstags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 bis 12.30 Uhr. sowie bei der - Bezirksregierung Köln, Dezernat 33, Blumenthalstr. 33, 50670 Köln, Zimmer 316, montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr. Im Auftrag gez. Kopka Reg. Verm. Direktor Hinweis: Diese öffentliche Bekanntmachung finden Sie auch auf der Inter- netseite der Bezirksregierung Köln http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/verfahren/index.html Öffentliche Bekanntmachung der Verbandsschau des Wasserverbands Südliches Vorgebirge Nach der Satzung des Wasserverbands Südliches Vorgebirge in Verbindung mit § 44 des Wasserverbandsgesetzes sind die vom Verband zu betreuen- den Gewässer, Anlagen und Grundstücke mindestens alle drei Jahre durch Schaubeauftragte zu prüfen. Die nächste Verbandsschau findet statt am Freitag, den 02.12.2016. Die Teilnehmer treffen sich um 09:00 Uhr am Park- platz des Rathauses Bornheim, Rathausstr. 2, Ende voraussichtlich gegen 13 Uhr. Bornheim, den 20.10.2016 Wasserverband Südliches Vorgebirge Der Verbandsvorsteher gez. Wolfgang Henseler Berichtigung der Abstimmungsbekanntmachung zum Bürgerentscheid am 20.11.2016 „Soll die Stadt Bornheim weiterhin ihr Trinkwasser zu 75 % vom Wasser- beschaffungsverband Wesseling-Hersel (WBV) und zu 25 % vom Wahn- bachtalsperrenverband (WTV) beziehen und darüber mit dem WBV einen langfristigen Vertrag abschließen?“ Bei der Bekanntmachung der einzelnen Abstimmbezirke und -räume sind folgende redaktionelle Fehler aufgetreten: 122 Rösberg/Merten - Merten Heinrich-Böll-Sekundarschule, Beethovenstr. 57 130 Merten I Heinrich-Böll-Sekundarschule, Beethovenstr. 57 140 Merten II Heinrich-Böll-Sekundarschule, Beethovenstr. 57 Richtig ist: 122 Rösberg/Merten – Merten Martinusschule, Beethovenstr. 57 130 Merten I Martinusschule, Beethovenstr. 57 140 Merten II Martinusschule, Beethovenstr. 57 Bornheim, den 09.11.2016 Stadt Bornheim - Der Abstimmungsleiter - gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister 16_46_Amtsblatt_BOR_final_S1 16_46_Amtsblatt_BOR_final_S2

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6. Juli 2016 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: sbbmail@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - so- genannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Verwaltungsrat des Stadtbetriebs Bornheim -AöR- Mittwoch, 06.07.2016, 18 Uhr Stadtrat Donnerstag, 07.07.2016, 18 Uhr Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Born- heimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Serva- tiuscenter, Servatiusweg 19- 23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kosten- lose offene Sprechstunde im Rathaus, Raum 901, am 18. August 2016, 14 - 17:30 Uhr. Ansprechpartnerin bei der Stadt Bornheim: Manuela Domschat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: manuela.domschat@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 25 00 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Urlaubszeit ist Reisezeit und die nächsten Ferien stehen bereits vor der Tür. Die Stadt Bornheim empfiehlt daher den Bürgerin- nen und Bürgern, ihre Reisedokumente rechtzeitig zu prüfen. Denn wer verreisen möchte, sollte sich unbedingt vergewissern, dass seine Ausweisdokumente noch lang genug gültig sind. Wenn nicht, müssen beim Bürgerbüro der Stadt Bornheim recht- zeitig neue Dokumente beantragt werden. Denn eine Verlänge- rung der Ausweise ist nicht möglich. Da insbesondere vor den Ferien bei der Bundesdruckerei das Antragsaufkommen steigt, ist oftmals eine längere Ausliefe- rungsdauer vorprogrammiert. Daher sollte man sich auf eine Be- arbeitungszeit von bis zu vier Wochen einstellen. Wem die Zeit nicht bleibt, kann gegen eine erhöhte Gebühr ausnahmsweise einen Express-Reisepass beantragen. Ausweisdokumente können im Rathaus beim Bürgerbüro der Stadt Bornheim, Rathausstraße 2 in 53332 Bornheim, montags bis mittwochs von 7.30 bis 16 Uhr, donnerstags von 7.30 bis 18 Uhr und freitags von 7.30 bis 12.30 Uhr beantragt werden. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, bietet die Stadt unter Tel.: 02222/945-181 und 02222/945-182 Terminvereinbarungen an. Am Donnerstagnachmittag ist die Besucherfrequenz in der Re- gel am höchsten. Wer also den Termin tagsüber wahrnehmen kann, sollte dies nutzen. Mitzubringen sind der bisherige Personalausweis bzw. Reise- pass und ein aktuelles, biometrietaugliches Passfoto (Infos un- ter www.bundesdruckerei.de/de/1345-service). Beim Erstantrag ist der Kinderausweis bzw. Kinderreisepass und gegebenenfalls auch die Geburtsurkunde vorzulegen. Ist der Antragsteller unter 18 (beim Reisepass) bzw. unter 16 Jahren (beim Personalaus- weis), braucht er die Zustimmung beider Erziehungsberechtig- ter. Dabei genügt es, wenn ein Elternteil persönlich anwesend ist; vom anderen sind eine Vollmacht und der Ausweis vorzu- legen. Ist die Ehe geschieden, muss ein Nachweis vom Sorge- rechtsbeschluss mitgebracht werden. Bei Alleinerziehenden ist eine Negativbescheinigung des Jugendamts vorzulegen. Bei Be- treuung oder Pflegschaft ist die Bestellung zum Betreuer bzw. der Gerichtsbeschluss mitzubringen. Die Stadt Bornheim weist darauf hin, dass Kindereinträge im Reisepass der Eltern seit dem 26. Juni 2012 ungültig sind. Die Kinder sind somit nicht mehr zum Grenzübertritt berechtigt. Bei Reisen ins Ausland müssen Kinder daher ab der Geburt über ein eigenes Reisedokument (Kinderreisepass, Reisepass oder – je nach Reiseziel – Personalausweis) verfügen. Bei geplanten Auslandsreisen sollten die Dokumente rechtzeitig beantragt werden. Wenn bereits vorhanden, sollte auch hier die Gültigkeit früh genug geprüft werden. Bei der Beantragung von Ausweisdokumenten für Kinder ist die Anwesenheit des Kindes zwingend erforderlich. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument uneingeschränkt gültig. Ausführliche Informationen für Reisende und Mitreisende zu den jeweiligen Regelungen der Zielländer stehen auf den Internetsei- ten des Auswärtigen Amts unter www.auswaertiges-amt.de unter der Rubrik „Reise und Sicherheit“. Weitere Informationen sind auf www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Bürgerservice“, „Bür- gerbüro“ abrufbar. Fragen beantworten auch die Mitarbeiterin- nen und Mitarbeiter des Bürgerbüros unter Tel.: 02222/945-555. Amtliche Bekanntmachungen Achtung, Ferien! Ausweis oder Reisepass rechtzeitig beantragen Hinweisbekanntmachung nach § 24 Abs. 3 S. 2 GkG NRW auf die amtliche Bekanntmachung der öffentlich-rechtlichen Vereinba- rung über die Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit sonder- pädagogischem Förderbedarf mit dem Förderschwerpunkt Sprache zwi- schen der Stadt Bornheim und dem Rhein-Sieg-Kreis vom 9. Februar/14. März 2016. Gem. § 24 Abs. 3 S. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit NRW (GkG NRW) weise ich darauf hin, dass die öffentlich-rechtliche Ver- einbarung zwischen der Stadt Bornheim und dem Rhein-Sieg-Kreis über die Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogi- schem Förderbedarf mit dem Förderschwerpunkt Sprache vom 9. Feb- ruar/14. März 2016 und deren aufsichts-behördliche Genehmigung gem. § 24 Abs. 2 GkG NRW in Verbindung mit § 78 Abs. 8 Schulgesetz NRW (SchulG) durch die Bezirksregierung Köln im Amtsblatt für den Regie- rungsbezirk Köln am 20.06.2016 in der Ausgabe Nummer 24/16 veröf- fentlicht worden ist. Die öffentliche Bekanntmachung kann auf der Internetseite der Bezirks- regierung Köln unter www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/amtsblatt/2016/24_2016.pdf eingesehen werden. Bornheim, den 24.06.2016 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Alle Bornheimerinnen und Bornheimer sind eingeladen, am 22. Oktober 2016 eine Tagestour nach Gent zu un- ternehmen. Die Fahrt nach Belgien gehört zur beliebten Reihe „Bornheim geht auf Reisen“ und kostet 39 Euro pro Person. Im Preis enthal- ten sind die Fahrt im komfor- tablen Reisebus und ein an- derthalbstündiger Stadtrund- gang durch die sehenswerte Altstadt der flämischen Ha- fenstadt. Nach dem Rund- gang können die Teilnehmer die Stadt auf eigene Faust er- kunden oder die freie Zeit für ein Mittagessen nutzen. Abfahrt am Rathaus ist um 7 Uhr; die Rückfahrt ist für 17 Uhr geplant. Anmeldungen nimmt das Reisebüro Lais, Peter-Hausmann-Platz 1 in Bornheim (neben der Post im Edeka-Center), Telefon: 02222/1031, entgegen. Die Tagestouren unter dem Mot- to „Bornheim geht auf Rei- sen“ sind inzwischen eine beliebte Tradition. Bisher ging es zum Beispiel nach Amsterdam, Antwerpen, Brüssel, Heidelberg, Lüttich, Luxemburg, Maastricht und Würzburg. Bornheim geht auf Reisen Tagestour nach Gent Badespaß für weniger Geld: Einen günstigeren Eintritt in das HallenFreizeitBad Bornheim bie- tet die Stadt dem Nachwuchs mit dem soge- nannten Schwimmpass an, der ab sofort erhält- lich ist. Er gilt in den gesamten Sommerferien (11. Juli bis 23. August 2016) und richtet sich an Kinder und Jugendliche zwischen 3 und 16 Jahren sowie an Schüler und Studenten bis zur Vollendung ihres 20. Lebensjahres, die in Born- heim wohnen. „Mit dem Schwimmpass des HallenFreizeit- Bads ist unbegrenzter Badespaß garantiert!“, werben Bürgermeister Wolfgang Henseler und Ulrich Rehbann, Vorstand Stadtbetrieb, für die bewährte Aktion. „Kinder, Jugendliche und Studenten können so in ihren Sommerferien das tolle Angebot unseres Schwimmbads aus- kosten und viel Zeit für wenig Geld im kühlen Nass verbringen.“ Der „große Schwimmpass“ für 20 Euro umfasst 20 Besuche, der „kleine Schwimmpass“ kostet zwölf Euro und ermöglicht zehn Besuche. An den Wochenenden gilt die Vergünstigung nur in Begleitung einer sorgeberechtigten Person, die den regulären Eintrittspreis zahlt. Der Pass ist ab sofort wochentags im HallenFreizeitBad Bornheim, Rilkestraße 3, sowie im Bürgerbü- ro des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, gegen Vorlage des Kinder- oder Personalaus- weises erhältlich. Ein aktuelles Passbild ist mit- zubringen. Ab einem Alter von 17 Jahren ist zusätzlich ein gültiger Schüler- oder Studentenausweis nötig. Unbegrenzter Badespaß in den Sommerferien garantiert! Schwimmpass fürs HallenFreizeitBad Bornheim ab sofort erhältlich

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2. November 2016 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: sbbmail@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen, so- genannte kleine Anfragen, an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 02.11.2016, 18 Uhr Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 03.11.2016, 17 Uhr Jugendhilfeausschuss Mittwoch, 09.11.2016, 18 Uhr Umweltausschuss Dienstag, 15.11.2016, 18 Uhr Einwohnerversammlung zu den Bebauungsplänen Bo 24 und Bo 26 Mittwoch, 16.11.2016, 18.30 Uhr Sport- und Kulturausschuss Donnerstag, 17.11.2016, 18 Uhr Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Born- heimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Serva- tiuscenter, Servatiusweg 19- 23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kosten- lose offene Sprechstunde im Rathaus, Raum 904, am 17. November 2016, 14 - 17:30 Uhr. Ansprechpartnerin bei der Stadt Bornheim: Manuela Domschat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: manuela.domschat@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans Bo 18 in der Ortschaft Bornheim / Öffentliche Auslegung Gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntma- chung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Bornheim am 08.09.2016 beschlossen, den Entwurf des Bebauungs- plans Bo 18 in der Ortschaft Bornheim für die Dauer eines Monates öffentlich aus- zulegen. Das Plangebiet liegt zwischen Königstraße, Schillerstraße und Secunda- straße. Ziel des Bebauungsplans ist der Neubau eines Seniorenwohn- und -Pfle- geheimes als teilweiser Ersatzneubau für wegfallende Plätze im Wohnstift Beetho- ven am Siefenfeldchen. Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplans Bo 18 in der Ort- schaft Bornheim mit Begründung und den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten (artenschutzrechtliche Prü- fung, schalltechnische Untersuchungen) erfolgt in der Zeit vom 10.11.2016 bis zum 09.12.2016 einschließlich bei der Stadtverwaltung Bornheim, Stadtpla- nungs- und Liegenschaftsamt, auf dem Flur zwischen Zimmer 404 und 414, Rat- hausstraße 2, 53332 Bornheim, während der Besuchszeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr. Auskünfte erhalten Sie in Zimmer 407, 409, 411 oder 414. Darüber hinaus können im Internet unter www.born- heim.de die Planunterlagen eingesehen und Stellungnah- men dazu abgegeben wer- den. Während der Auslegungs- frist können Stellungnah- men schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnah- men können bei der weite- ren Beschlussfassung über den Bebauungsplan unbe- rücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Ver- waltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Über die fristgemäß einge- gangenen Stellungnahmen entscheidet die Stadt Born- heim und teilt das Ergeb- nis mit. Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Planbereich grob darstellt, wird hingewiesen. Bornheim, den 24.10.2016 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 25 00 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans De 04 in der Ortschaft Dersdorf / Erweiterung des Geltungsbereiches, öffentliche Auslegung Gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntma- chung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Bornheim am 08.09.2016 beschlossen, den Entwurf des Bebauungs- plans De 04 in der Ortschaft Dersdorf für die Dauer eines Monates öffentlich auszu- legen. Gleichzeitig hat der Rat beschlos- sen, den Geltungsbereich um zwei Flur- stücke im südöstlichen Bereich zu erwei- tern. Das Plangebiet umfasst den inneren Bereich zwischen Bannweg, Max-Ernst- Weg, Dürer Straße und Waldorfer Weg. Ziel des Bebauungsplans ist die Auswei- sung eines neuen Wohngebiets. Als verfügbare Umweltinformation liegt der Umweltbericht inkl. Eingriffs-/Aus- gleichsbilanzierung vor, mit Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflan- zen und biologische Vielfalt, Boden, Was- ser, Luft und Klima, Landschaft, Kultur und sonstige Sachgüter. Eingeflossen in den Umweltbericht ist eine artenschutz- rechtliche Vorprüfung, in der Lebens- raumpotenziale abgeschätzt sowie mög- liche artenschutzrechtliche Verbotstatbe- stände (insbesondere die Betroffenheit von Fledermäusen und Vögeln) bewertet wurde. Zur Bewertung der Bodenbeschaf- fenheit und dessen Versickerungsfähig- keit liegen ein Baugrundgutachten und ein hydrogeologisches Gutachten vor. Des Weiteren liegen noch umweltbezogene Stellungnahmen von Bürgern, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belan- ge zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Wasser, Boden und Mensch vor. Die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes De 04 in der Ort- schaft Dersdorf mit Begründung und den umweltbezogenen In- formationen und Stellung- nahmen erfolgt in der Zeit vom 10.11.2016 bis zum 09.12.2016 einschließlich bei der Stadtverwaltung Born- heim, Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt, auf dem Flur zwischen Zimmer 404 und 414, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, während der Besuchszeiten für Offen- lagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr. Auskünfte erhalten Sie in Zimmer 407, 409, 411 oder 414. Darüber hinaus können im Internet unter www.born- heim.de die Planunterlagen eingesehen und Stellungnah- men dazu abgegeben werden. Während der Auslegungs- frist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Nieder- schrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgege- bene Stellungnahmen können bei der weiteren Beschluss- fassung über den Bebauungsplan unbe- rücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwen- dungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wur- den, aber hätten geltend gemacht werden können. Über die fristgemäß eingegan- genen Stellungnahmen entscheidet die Stadt Bornheim und teilt das Ergebnis mit. Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Planbereich grob darstellt, wird hin- gewiesen. Bornheim, den 24.10.2016 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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Öffentliche Bekanntmachung Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim Bürgerinformation 4.11.2022 V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Rainer Schumann, Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Energieberatung Kostenlose Energieberatung der Energieagentur Rhein-Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW am 16. November 2022, 14 bis 17.45 Uhr im Rathaus Rheinbach, Schweigelstr. 23, 53359 Rheinbach. Anmeldung erforderlich: 02242 96930-0 oder info@energieagentur-rsk.de StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Service HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Zugang nur mit Ticket! Aktuelle Infos und Tickets gibt es unter: www.hallenfreizeitbad.de Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de/stadtbuechereiAlle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD 02222 9956331, fraktion@spd-bornheim.nrw Bündnis 90/Die Grünen 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de ABB 0151-72211101, bornheimer123@yahoo.de Fraktionen Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung notwendig unter 02222 945-101 Bürgermeister Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, 02222 9437-0 Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Soziales, Wohnen und Inklusion: mittwochs geschlossen Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr Nähere Informationen: www.bornheim.de/oeffnungszeiten Besucher aller Dienststellen können freiwillig einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Sitzungen sind öffentlich und finden – soweit nicht anders angegeben – im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, statt. Die Termine gelten vorbehaltlich möglicher Einschränkungen. Bitte beachten Sie zur Teilnahme die aktuell geltende Coronaschutzverordnung. Aktuelle Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Die nächsten Sitzungen Ausschuss für Umwelt, Klima, Landwirtschaft, Wald und Natur Mittwoch, 09.11.2022, 18 Uhr Seniorenbeirat Donnerstag, 10.11.2022, 15 Uhr Rat Donnerstag, 17.11.2022, 18 Uhr Öffentliche Bekanntmachung Nach der Satzung des Wasserverbands Südliches Vorgebirge in Verbindung mit § 44 des Wasserver- bandsgesetzes sind die vom Verband zu betreuen- den Gewässer, Anlagen und Grundstücke mindes- tens alle drei Jahre durch Schaubeauftragte zu prüfen. Die nächste Verbandsschau findet statt am Mittwoch, den 30.11.2022 Die Teilnehmenden treffen sich um 9 Uhr am Park- platz des Rathauses Bornheim, Rathausstr. 2, Ende voraussichtlich gegen 13 Uhr. Bornheim, den 07.10.2022 Wasserverband Südliches Vorgebirge Der Verbandsvorsteher gez. Wolfgang Henseler Öffentliche Bekanntmachung Betrifft: Aufruf von Reihengräbern auf den Fried- höfen der Stadt Bornheim Auf allen Friedhöfen der Stadt Bornheim endet am 31.12.2022 das Nutzungsrecht an Reihengräbern, in denen bis einschließlich 2002 Verstorbene nach dem 5. Lebensjahr und bis einschließlich 2007 Ver- storbene bis zum 5. Lebensjahr bestattet worden sind. Die Verfügungsberechtigten der aufgerufenen Grä- ber werden gebeten, gemäß § 28 Abs. 2 der Satzung für die Friedhöfe der Stadt Bornheim vom 01.12.2021 bis zum 31.03.2023 die Grabmale, sonstige bauli- che Anlagen sowie Einfassungen zu entfernen und die Grabstätten zu räumen. Nicht fristgerecht ent- fernte Grabaufbauten und Gewächse gehen gemäß § 28 Abs. 2 der Friedhofssatzung entschädigungs- los in das Eigentum des StadtBetrieb Bornheim über. Die abzuräumenden Reihengräber werden außerdem durch besondere Hinweisschilder auf den Grabstätten gekennzeichnet. Ab 01.04.2023 werden die oben bezeichneten Gräber durch den Stadtbetrieb Bornheim - kos- tenfrei - geräumt. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Bekanntmachung können Sie inner- halb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Wider- spruch erheben. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Vorstand des Stadtbetrieb Bornheim AöR, Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim, einzulegen. Wird die Frist durch einen von Ihnen Bevollmächtigten versäumt, so wird dessen Verschulden Ihnen zugerechnet. Bornheim, 27. September 2022 Stadtbetrieb Bornheim - Der Vorstand - Gez. Rehbann

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Öffentliche Bekanntmachung Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim Bürgerinformation 28.10.2022 V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Rainer Schumann, Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Energieberatung Kostenlose Energieberatung der Energieagentur Rhein-Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW am 16. November 2022, 14 bis 17.45 Uhr im Rathaus Rheinbach, Schweigelstr. 23, 53359 Rheinbach. Anmeldung erforderlich: 02242 96930-0 oder info@energieagentur-rsk.de StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Service HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Zugang nur mit Ticket! Aktuelle Infos und Tickets gibt es unter: www.hallenfreizeitbad.de Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de/stadtbuechereiAlle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD 02222 9956331, fraktion@spd-bornheim.nrw Bündnis 90/Die Grünen 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de ABB 0151-72211101, bornheimer123@yahoo.de Fraktionen Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung notwendig unter 02222 945-101 Bürgermeister Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, 02222 9437-0 Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Soziales, Wohnen und Inklusion: mittwochs geschlossen Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr Nähere Informationen: www.bornheim.de/oeffnungszeiten Besucher aller Dienststellen können freiwillig einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Sitzungen sind öffentlich und finden – soweit nicht anders angegeben – im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, statt. Die Termine gelten vorbehaltlich möglicher Einschränkungen. Bitte beachten Sie zur Teilnahme die aktuell geltende Coronaschutzverordnung. Aktuelle Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Die nächsten Sitzungen Ausschuss für Soziales, Inklusion und Demographie Mittwoch, 02.11.2022, 18 Uhr Schulausschuss Donnerstag, 03.11.2022, 18 Uhr, Aula Heinrich Böll Gesamtschule Bornheim, Beethovenstraße 57, Merten Ausschuss für Umwelt, Klima, Landwirtschaft, Wald und Natur Mittwoch, 09.11.2022, 18 Uhr Seniorenbeirat Donnerstag, 10.11.2022, 15 Uhr Jahresabschluss 2021 der Stadtbetrieb Bornheim AöR, Bornheim Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 22.09.2022 beschlossen, den Jahresabschluss der Stadtbetrieb Bornheim AöR zum 31.12.2021 – zu dem von der Wirtschaftsprüfungsgesell- schaft BDO AG, Bonn, ein uneingeschränkter Be- stätigungsvermerk erteilt wurde - mit einer Bi- lanzsumme von 133.994.746,72 Euro und einem Jahresüberschuss von 1.204.635,61 Euro festzu- stellen sowie diesen Überschuss in voller Höhe in den Gewinnvortrag einzustellen und dem Vor- stand Entlastung zu erteilen. Der Jahresabschluss 2021 in Form der nachste- henden Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der vollständige Jahresabschluss 2021 mit sämtlichen Anlagen wird zur Einsichtnahme während der Öffnungszeiten montags – freitags von 8.30 Uhr – 12.30 Uhr im Zimmer 0.13 des Stadtbetrieb Bornheim AöR verfügbar gehalten.

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 25.10.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Einwohnerzahlen der Stadt Bornheim Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 17.10.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele Einwohner hatte die Stadt Bornheim zum Stichtag 30.06.2022 gemäß interner Statistik des Einwohnermeldeamtes? Antwort 1: Zum Stichtag 30.06.2022 lag die Einwohnerzahl laut Melderegister bei 50.380 Einwohnern. Frage 2: Wie viele Einwohner hatte die Stadt Bornheim zum Stichtag 30.06.2022 gemäß der Statistik des Landes NRW? Antwort 2: Die Einwohnerzahl laut Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) lag zum Stichtag 30.06.2022 bei 48.898 Einwohnern. Frage 3: Wie erklärt sich die Diskrepanz zwischen den Daten der Stadt und des Landes? Antwort 3: Die Zahlen von IT.NRW sind rein statistische Zahlen. Es handelt sich um eine Bevölkerungsfort- schreibung auf Grundlage des Zensus 2011. Voraussichtlich ab Herbst 2023 werden die Daten auf Basis des Zensus 2022 ab Mai 2022 revidiert. Im Melderegister werden alle tatsächlichen Sachverhalte wie Zuzug, Wegzug, Geburten und Sterbefälle eingearbeitet. Hier können immer Abweichungen auftreten. So fehlt es bspw. bei ei- nem Wegzug ins Ausland an einer Schnittstelle zwischen deutschen und ausländischen Behör- den, wodurch der Wegzug, wie es innerhalb Deutschlands der Fall ist, automatisch zur Abmel- dung des bisherigen Wohnsitzes führt. Auch sind Verstöße gegen die Meldepflicht oder auch einfach ein Zeitverzug bei den Meldevorgängen regelmäßig zu erwarten. Frage 4: Welche Einwohnerzahl ist für die Stadt Bornheim rechtlich verbindlich? Herrn Christian Koch Markusstr. 2 53332 Bornheim - 2 - Antwort 4: Eine pauschale Antwort kann hierzu nicht gegeben werden. Für die meisten Themenbereiche sind die Einwohnerzahlen von IT.NRW rechtlich bindend, z. B. Finanzen: - Schlüsselzuweisung - Allgemeine Investitionspauschale - Aufwands- und Unterhaltungspauschale - Sportpauschale Zahl der Ratsmitglieder/Wahlbezirke: - 50 Vertreter in 25 Wahlbezirken wenn über 50.000 Einwohner Zusätzliche Aufgabe kreisangehöriger Gemeinden: - Antrag auf Bestimmung als große kreisangehörige Stadt möglich, wenn an drei aufeinander folgenden Stichtagen mehr als 50.000 Einwohner. (nach der Fortschreibung durch IT.NRW!) Bei der Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke wird bspw. auf die Einwohnerzahl nach Stand des Melderegisters abgestellt. Ebenso bei der Festlegung von Mitgliedsbeiträgen bei der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 25.10.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Einwohnerzahlen der Stadt Bornheim Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 17.10.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele Einwohner hatte die Stadt Bornheim zum Stichtag 30.06.2022 gemäß interner Statistik des Einwohnermeldeamtes? Antwort 1: Zum Stichtag 30.06.2022 lag die Einwohnerzahl laut Melderegister bei 50.380 Einwohnern. Frage 2: Wie viele Einwohner hatte die Stadt Bornheim zum Stichtag 30.06.2022 gemäß der Statistik des Landes NRW? Antwort 2: Die Einwohnerzahl laut Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) lag zum Stichtag 30.06.2022 bei 48.898 Einwohnern. Frage 3: Wie erklärt sich die Diskrepanz zwischen den Daten der Stadt und des Landes? Antwort 3: Die Zahlen von IT.NRW sind rein statistische Zahlen. Es handelt sich um eine Bevölkerungsfort- schreibung auf Grundlage des Zensus 2011. Voraussichtlich ab Herbst 2023 werden die Daten auf Basis des Zensus 2022 ab Mai 2022 revidiert. Im Melderegister werden alle tatsächlichen Sachverhalte wie Zuzug, Wegzug, Geburten und Sterbefälle eingearbeitet. Hier können immer Abweichungen auftreten. So fehlt es bspw. bei ei- nem Wegzug ins Ausland an einer Schnittstelle zwischen deutschen und ausländischen Behör- den, wodurch der Wegzug, wie es innerhalb Deutschlands der Fall ist, automatisch zur Abmel- dung des bisherigen Wohnsitzes führt. Auch sind Verstöße gegen die Meldepflicht oder auch einfach ein Zeitverzug bei den Meldevorgängen regelmäßig zu erwarten. Frage 4: Welche Einwohnerzahl ist für die Stadt Bornheim rechtlich verbindlich? Herrn Christian Koch Markusstr. 2 53332 Bornheim - 2 - Antwort 4: Eine pauschale Antwort kann hierzu nicht gegeben werden. Für die meisten Themenbereiche sind die Einwohnerzahlen von IT.NRW rechtlich bindend, z. B. Finanzen: - Schlüsselzuweisung - Allgemeine Investitionspauschale - Aufwands- und Unterhaltungspauschale - Sportpauschale Zahl der Ratsmitglieder/Wahlbezirke: - 50 Vertreter in 25 Wahlbezirken wenn über 50.000 Einwohner Zusätzliche Aufgabe kreisangehöriger Gemeinden: - Antrag auf Bestimmung als große kreisangehörige Stadt möglich, wenn an drei aufeinander folgenden Stichtagen mehr als 50.000 Einwohner. (nach der Fortschreibung durch IT.NRW!) Bei der Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke wird bspw. auf die Einwohnerzahl nach Stand des Melderegisters abgestellt. Ebenso bei der Festlegung von Mitgliedsbeiträgen bei der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 13.10.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Milestones Windenergiezonen“ Sehr geehrter Herr Roitzheim, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 29.09.22 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Auf der Homepage der Stadt Bornheim finden interessierte Bürger die „Milestones“ zur Bürgerbeteiligung im Flächennutzungsplanverfahren Ausweisung der Windenergiezonen. An wel- chem der 16 genannten „Milestones“ befinden wir uns aktuell? Antwort 1: Das Verfahren der Stadt Bornheim hat mit dem Aufstellungsbeschluss des Teilflä- chennutzungsplans Wind begonnen. Danach wurde ein Entwurf mit möglichen Konzentrationszo- nen und „Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung“ auf Grundlage der Tabukriterien erarbeitet, mit denen die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt wurde. Das Er- gebnis der Beteiligung wurde bereits intern ausgewertet. Des Weiteren musste brutzeitbedingt bis September auf das Ergebnis der orientierenden Greif- und Großvogelerhebung (2. Arten- schutzgutachten) gewartet werden. Auf Grundlage dieser Ergebnisse sowie weiterer Anforderun- gen wird aktuell der Entwurf des FNPs Wind mit Begründung einschließlich eines Umweltberichts für die nächste Beteiligungsphase erarbeitet. Dies ist dann die Offenlage der Planung nach BauGB § 3 (2) und § 4 (2). Frage 2: Mit welchen Terminen (Kalenderwoche oder Monat und Jahr) plant die Stadt Bornheim die Erreichung der weiteren „Milestones“? Antwort 2: Die Beschlussvorlage zur Offenlage der Planung und die Durchführung der Offenlage ist für das 1. Halbjahr 2023 vorgesehen. Frage 3: Wie wird sichergestellt, dass die Verwaltung trotz knapper Personalressourcen die wei- teren Termine halten kann und es zu keiner Verzögerung durch die Verwaltung kommt? Antwort 3: Die Verwaltung wird das Verfahren auch weiterhin mit hoher Priorität bearbeiten. Frage 4: Wie lange dauert es voraussichtlich, bis mit Erreichen von Milestone 16 „Bekanntma- chung und Inkrafttreten des FNP“ mit dem Bau der WEA begonnen werden kann? Antwort 4: Dies kann nicht beantwortet werden. Die Dauer des Verfahrens hängt vor allem vom Umfang der Abwägung der während der Offenlage eingehenden Stellungnahmen der Öffentlich- keit und Behörden ab. Nach Beschluss des FNPs hat die Bezirksregierung noch 3 Monate Zeit für die Genehmigung. Herrn Frank Roitzheim Enggasse 15 53332 Bornheim - 2 - Die Dauer der Genehmigungsverfahren der WEA ist unbekannt, sie können aber bereits parallel zum FNP-Verfahren beginnen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 13.10.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Milestones Windenergiezonen“ Sehr geehrter Herr Roitzheim, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 29.09.22 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Auf der Homepage der Stadt Bornheim finden interessierte Bürger die „Milestones“ zur Bürgerbeteiligung im Flächennutzungsplanverfahren Ausweisung der Windenergiezonen. An wel- chem der 16 genannten „Milestones“ befinden wir uns aktuell? Antwort 1: Das Verfahren der Stadt Bornheim hat mit dem Aufstellungsbeschluss des Teilflä- chennutzungsplans Wind begonnen. Danach wurde ein Entwurf mit möglichen Konzentrationszo- nen und „Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung“ auf Grundlage der Tabukriterien erarbeitet, mit denen die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt wurde. Das Er- gebnis der Beteiligung wurde bereits intern ausgewertet. Des Weiteren musste brutzeitbedingt bis September auf das Ergebnis der orientierenden Greif- und Großvogelerhebung (2. Arten- schutzgutachten) gewartet werden. Auf Grundlage dieser Ergebnisse sowie weiterer Anforderun- gen wird aktuell der Entwurf des FNPs Wind mit Begründung einschließlich eines Umweltberichts für die nächste Beteiligungsphase erarbeitet. Dies ist dann die Offenlage der Planung nach BauGB § 3 (2) und § 4 (2). Frage 2: Mit welchen Terminen (Kalenderwoche oder Monat und Jahr) plant die Stadt Bornheim die Erreichung der weiteren „Milestones“? Antwort 2: Die Beschlussvorlage zur Offenlage der Planung und die Durchführung der Offenlage ist für das 1. Halbjahr 2023 vorgesehen. Frage 3: Wie wird sichergestellt, dass die Verwaltung trotz knapper Personalressourcen die wei- teren Termine halten kann und es zu keiner Verzögerung durch die Verwaltung kommt? Antwort 3: Die Verwaltung wird das Verfahren auch weiterhin mit hoher Priorität bearbeiten. Frage 4: Wie lange dauert es voraussichtlich, bis mit Erreichen von Milestone 16 „Bekanntma- chung und Inkrafttreten des FNP“ mit dem Bau der WEA begonnen werden kann? Antwort 4: Dies kann nicht beantwortet werden. Die Dauer des Verfahrens hängt vor allem vom Umfang der Abwägung der während der Offenlage eingehenden Stellungnahmen der Öffentlich- keit und Behörden ab. Nach Beschluss des FNPs hat die Bezirksregierung noch 3 Monate Zeit für die Genehmigung. Herrn Frank Roitzheim Enggasse 15 53332 Bornheim - 2 - Die Dauer der Genehmigungsverfahren der WEA ist unbekannt, sie können aber bereits parallel zum FNP-Verfahren beginnen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 25.10.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Unterhaltungskosten für die Turnhalle der Verbundschule in Uedorf“ Sehr geehrter Herr Marx, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 14.10.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie hoch waren insgesamt die laufenden Unterhaltungskosten für die Turnhalle der Verbund- schule in Uedorf für die Jahre 2019,2020,2021, folgende Kosten beinhaltend: Strom, Heizung, Wasser, Abwasser, Grundsteuer, Versicherung, Hausmeister, Reinigung? Antwort 1: Die Informationen zu den Kosten sind in der nachfolgenden Auflistung dargestellt. Zu dem Objekt Verbundschule Uedorf insgesamt fällt keine Grundsteuer an. 2019 TH Ue, Heisterbacher Str., E-Turnhalle 34.782,12 Abwasser 560,62 Gas 7.080,00 Gebäudereinigung 7.014,80 Gebäudeversicherung 1.037,26 Hausmeisterkosten 14.826,80 Niederschlagswasser 1.881,85 Strom 1.800,22 Wasser 580,57 2020 TH Ue, Heisterbacher Str., E-Turnhalle 32.768,53 Abwasser 448,78 Gas 4.350,79 Gebäudereinigung 7.464,22 Gebäudeversicherung 1.276,02 Hausmeisterkosten 14.826,80 Niederschlagswasser 1.894,59 Strom 1.989,79 Wasser 517,54 2021 Herrn Bernd Marx Parkstraße 36 53332 Bornheim - 2 - TH Ue, Heisterbacher Str., E-Turnhalle 35.738,45 Abwasser 567,43 Gas 6.780,00 Gebäudereinigung 7.381,03 Gebäudeversicherung 1.723,44 Hausmeisterkosten 14.826,80 Niederschlagswasser 1.847,77 Strom 2.011,77 Wasser 600,21 Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 25.10.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Unterhaltungskosten für die Turnhalle der Verbundschule in Uedorf“ Sehr geehrter Herr Marx, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 14.10.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie hoch waren insgesamt die laufenden Unterhaltungskosten für die Turnhalle der Verbund- schule in Uedorf für die Jahre 2019,2020,2021, folgende Kosten beinhaltend: Strom, Heizung, Wasser, Abwasser, Grundsteuer, Versicherung, Hausmeister, Reinigung? Antwort 1: Die Informationen zu den Kosten sind in der nachfolgenden Auflistung dargestellt. Zu dem Objekt Verbundschule Uedorf insgesamt fällt keine Grundsteuer an. 2019 TH Ue, Heisterbacher Str., E-Turnhalle 34.782,12 Abwasser 560,62 Gas 7.080,00 Gebäudereinigung 7.014,80 Gebäudeversicherung 1.037,26 Hausmeisterkosten 14.826,80 Niederschlagswasser 1.881,85 Strom 1.800,22 Wasser 580,57 2020 TH Ue, Heisterbacher Str., E-Turnhalle 32.768,53 Abwasser 448,78 Gas 4.350,79 Gebäudereinigung 7.464,22 Gebäudeversicherung 1.276,02 Hausmeisterkosten 14.826,80 Niederschlagswasser 1.894,59 Strom 1.989,79 Wasser 517,54 2021 Herrn Bernd Marx Parkstraße 36 53332 Bornheim - 2 - TH Ue, Heisterbacher Str., E-Turnhalle 35.738,45 Abwasser 567,43 Gas 6.780,00 Gebäudereinigung 7.381,03 Gebäudeversicherung 1.723,44 Hausmeisterkosten 14.826,80 Niederschlagswasser 1.847,77 Strom 2.011,77 Wasser 600,21 Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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22. Juni 2016 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - so- genannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Ausschuss für Bürgerangelegenheiten Mittwoch, 22.06.2016, 18 Uhr Jugendhilfeausschuss Donnerstag, 23.06.2016, 18 Uhr Anliegerversammlung zur Ausbauplanung Apostelpfad Dienstag, 28.06.2016, 18 Uhr Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 29.06.2016, 18 Uhr Betriebsausschuss Dienstag, 05.07.2016, 18 Uhr Verwaltungsrat des Stadtbetriebs Bornheim -AöR- Mittwoch, 06.07.2016, 18 Uhr Stadtrat Donnerstag, 07.07.2016, 18 Uhr Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Born- heim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Serva- tiuscenter, Servatiusweg 19- 23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kosten- lose offene Sprechstunde im Rathaus, Raum 901, am 18. August 2016, 14 - 17:30 Uhr. Ansprechpartnerin bei der Stadt Bornheim: Manuela Domschat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: manuela.domschat@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 2500 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Rates der Stadt Bornheim am Donnerstag, 07.07.2016, 18 Uhr, im Ratssaal des Rathauses Bornheim Am Donnerstag, 07.07.2016, 18 Uhr, findet im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, die nächste Sitzung des Rates der Stadt Bornheim mit folgender Tagesordnung statt: TOP Inhalt Vorlage Nr. Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin 2 Einwohnerfragestunde 3 Entgegennahme der Niederschriften über die Sitzungen Nr. 23/2016 vom 07.04.2016 und Nr. 32/2016 vom 19.05.2016 4 Aushändigung Ernennungsurkunde an Frau Alice von Bülow 539/2016-11 5 Bürgerbegehren „Bornheimer Trinkwas- ser“ der Aktionsgemeinschaft „Bornhei- mer Trinkwasser": Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens 458/2016-1 6 Vorstellung der geplanten RadPendlerRou- te Bornheim-Alfter-Bonn (StEA 29.06.2016) 378/2016-7 7 8. Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Bornheim 536/2016-1 8 1. Änderung der Satzung der Stadt Born- heim zur Erhebung von Elternbeiträgen in Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege (JHA 23.06.2016) 416/2016-4 9 5. Änderung der Satzung über die Erhö- hung von Elternbeiträgen im Rahmen der offenen Ganztagsschule (ASS 21.06.2016) 336/2016-5 10 Satzung der Stadt Bornheim zur Förde- rung der Kindertagespflege (JHA 23.06.2016) 417/2016-4 11 Satzung der Stadt Bornheim über die Än- derung der im Flurbereinigungsverfahren Roisdorf getroffenen Festsetzungen vom XX.XX.2016 489/2016-7 12 Satzung der Stadt Bornheim über die Än- derung der im Flurbereinigungsverfahren Dersdorf getroffenen Festsetzungen vom XX.XX.2016 491/2016-7 13 Beitritt der Rahmenvereinbarung zur Übernahme der Gesundheitsversorgung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung nach § 264 Abs. 1 SGB V i.V.m. §§ 1, 1a Asylbewerberleistungs- gesetz in NRW zwischen dem Land NRW und den Krankenkassen 540/2016-5 14 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Rhein-Sieg-Kreis und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden über die Erfüllung von Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 546/2016-5 15 Bebauungsplan Bo 24 in der Ortschaft Bornheim, Beschluss zur frühzeitigen Öf- fentlichkeitsbeteiligung (StEA 01.06.2016) 334/2016-7 16 Bebauungsplan Bo 26 in der Ortschaft Bornheim; Beschluss zur frühzeitigen Öf- fentlichkeitsbeteiligung (StEA 01.06.2016) 335/2016-7 17 Bebauungsplan Wd 54 in der Ortschaft Waldorf; Ergebnis der Offenlage; Satzungsbeschluss; Beschluss städtebauli- cher Vertrag (StEA 29.06.2016) 317/2016-7 18 2. Änderung Flächennutzungsplan; Ergebnis der Offenlage; Beschluss (StEA 29.06.2016) 216/2016-7 19 Unterbringung von Flüchtlingen 510/2016-5 20 Entwurf der 2. Nachtragshaushaltssatzung 2015/2016 einschließlich der Fortschrei- bung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) bis 2024 504/2016-2 21 Weitergabe von Krediten an städtische Mehrheitsbeteiligungen (HFA 16.06.2016) 388/2016-2 22 Feststellung des Jahresabschlusses des Wasserwerkes der Stadt Bornheim für das Wirtschaftsjahr 2015 und Verwendung des Jahresgewinns (BA 05.07.2016) 482/2016-2 23 Ergänzungswahlen zu Ausschüssen 538/2016-1 24 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 09.06.2016 betr. Entwick- lungsstand der eGovernment-Strategie für Bornheim 529/2016-11 25 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen vom 09.06.2016 betr. Freies WLAN zur Förderung von Tourismus/Wirtschaft und Zusammenleben/Integration 530/2016-11 26 Mitteilung betr. Erstellung eines kommu- nalen wohnungspolitischen Handlungs- konzeptes 389/2016-2 27 Mitteilung / Halbjahresbericht des Bürger- meisters (Bereich Rat) 509/2016-1 28 Anfrage der FDP-Fraktion vom 12.05.2016 betr. Arbeitsplätze für Flüchtlinge 386/2016-11 29 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 507/2016-1 30 Anfragen mündlich Nicht öffentliche Sitzung 31 Anmietung Königstraße 25 „Kliehof“ / Umbau 547/2016-6 32 Unterbringung von Flüchtlingen 511/2016-5 33 Mitteilung über Vergaben zwischen 25.000 € und 50.000 € brutto ab dem 16.04.2016 284/2016-1 34 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 508/2016-1 35 Anfragen mündlich Bornheim, den 10.06.2016 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Die Stadt Bornheim lädt am Dienstag, 28. Juni 2016, um 18 Uhr zur Anliegerversammlung in den Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, ein. Zunächst stellen Mitarbeiter des Tiefbau- und Straßenverkehrs- amts die Ausbauplanung für den Bornheimer Apostelpfad vor. Anschließend können Anlieger ihre Anregungen mitteilen. Stadt Bornheim stellt Ausbauplanung für den Apostelpfad vor Bei feuchtwarmer Witterung wachsen die Pflanzen besonders gut. Das freut Gartenliebhaber, ärgert aber so manchen Passanten, der an Kreuzungen, Einmündungen oder Fuß- und Radwegen durch überhängende Äste und wild wachsende Hecken behindert wird. Auch Straßenlampen und Verkehrszeichen sind oft durch privates Grün zugewachsen. Sowohl die Sicherheit als auch die Orientierung aller Verkehrsteilnehmer wird dadurch beeinträchtigt. Die Stadt Bornheim weist darauf hin, dass Grundstückseigentümer selbst auf den sogenannten Überwuchs achten müssen und für den Rückschnitt ihrer Hecken, Sträucher und Bäume verantwortlich sind – besonders, wenn diese auf öffentliche Fläche ragen oder sogar Schilder und Laternen verdecken. Daher bittet die Stadtverwaltung alle Eigentümer, Rücksicht zu nehmen und ihre Pflanzen regelmäßig zu kontrollieren, um sie rechtzeitig zurückzuschneiden. In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September ist es aus Naturschutzgründen zwar verboten, Hecken, Wallhecken, Gebüsche sowie Röhricht- und Schilfbestände zu roden, abzuschneiden oder zu zerstören. Scho- nende Form- und Pflegeschnitte sowie Maßnahmen zur Beseitigung verkehrsgefährdender Situationen bleiben aber von dieser Bestim- mung unberührt. An Gehwegen – auch wenn diese nur durch farbliche Markierungen gekennzeichnet sind – muss der Überwuchs nachhaltig bis zu ei- ner Höhe von 2,50 Metern und an Fahrbahnen bis zu einer Höhe von 4,20 Metern so zurückgeschnitten werden, dass er Verkehrsteil- nehmer nicht beeinträchtigt. Wer dieser Verpflichtung nicht nach- kommt, muss im Extremfall sogar mit einer Geldbuße rechnen. Überwuchs darf niemanden behindern 22. Juni 2016 Stadt Bornheim Bürgerinformation Die nachfolgenden Straßen werden hiermit gemäß § 6 des Stra- ßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV. NW. S. 1028) als Gemeindestraßen dem öffentlichen Verkehr gewidmet: verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Öffentliche Bekanntmachung der Widmung von Straßen gemäß Straßen- und Wegegesetz Ortschaft Name der Straße Bezeichnung der gewidmeten Fläche Einstufung, Widmungsinhalt Bornheim Servatiusweg Gemarkung Bornheim-Brenig Hauptverkehrsstraße Flur 34, Flurstücke 393, 415, 691, 693, 696, 698, 700, 702, 704, 706, 708, 710, 712, 714, 716, 718, 720, 723, 725, 727 und 728 Bornheim Vinkelsgasse Gemarkung Bornheim-Brenig Anliegerstraße Flur 74, Flurstücke 43, 85, 86, 90, 135, 137 und 139, und Flur 75, Flurstücke 121 und 224 Widdig Burgunderstraße Gemarkung Widdig Flur 11, Anliegerstraße Flurstücke 852, 853, 855, 857, 859, 861, 863, 865, 867, 869, 871, 873 und 875 Kartenausschnitte, in denen die gewidmeten Flächen dargestellt sind, können während der allgemeinen Besuchszeiten im Rat- haus, Zimmer 412, eingesehen werden: Montag bis Freitag, 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr, Donnerstag 15 Uhr bis 18 Uhr. Die Widmung wird wirksam mit dem Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung dieser Widmungsverfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntmachung vor dem Verwaltungs- gericht Köln, Appellhofplatz, 50667 Köln, schriftlich oder zur Niederschrift beim Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichts Klage erhoben werden. Die Klage kann auch in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und den Finanzgerichten im Lande Nord- rhein-Westfalen (ERVVO VG/FG) vom 07.11.2012 (GV. NRW S. 548) eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach § 2 Nummer 3 des Signaturgesetzes vom 16. Mai 2001 (BGBl. I S. 876) in der jeweils geltenden Fassung versehen sein und an die elektro- nische Poststelle des Gerichts übermittelt werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten An- trag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, die angefochtene Verfügung soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Wird die Frist durch einen von Ihnen Bevollmächtigten versäumt, so wird dessen Verschulden Ihnen zugerechnet. Bornheim, den 10.06.2016 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Amtliche Bekanntmachungen

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