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6. Dezember 2017 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: sbbmail@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen, so- genannte kleine Anfragen, an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Stadtrat Donnerstag, 7.12.2017, 18 Uhr Kinder- und Jugendparlament Mittwoch, 13.12.2017, 18 Uhr Seniorenbeirat der Stadt Bornheim Donnerstag, 14.12.2017, 15 Uhr Seminarraum des Seniorenwohnstifts Beethoven, Siefenfeldchen 39, 53332 Bornheim Veranstaltungen im Böll-Jahr: Irisches Tagebuch – Diavortrag und Lesung Mittwoch, 20.12.2017, 19:30 Uhr, Aula der Heinrich-Böll-Schule Kranzniederlegung der Städte Born- heim und Köln am Grab Heinrich Bölls Donnerstag, 21.12.2017, 11 Uhr, Alter Mertener Friedhof Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Die Sitzungen sind öffentlich und finden im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informati- onen im Internet unter www.born- heim.de oder unter session.stadt- bornheim.de. verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Serva- tiuscenter, Servatiusweg 19- 23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de Energieberatung der Klima- region Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Ver- braucherzentrale NRW im Rathaus der Gemeinde Swisttal am 18. Januar 2018, 14 - 17.45 Uhr Beratungsdauer und -kosten: 45 Minuten für 7,50 Euro Anmeldung ist erforderlich! Ansprechpartner: Tobias Gethke Telefon: 0 22 22 / 945 - 285 E-Mail: tobias.gethke@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 25 00 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung des Gesamtabschlusses 2014 der Stadt Bornheim gemäß § 116 Absatz 1 GO NRW i. V. m. § 96 Absatz 2 GO NRW Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 08. Dezem- ber 2016 in Ausführung des § 116 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 96 Abs. 1 GO NRW folgenden Beschluss gefasst: „Der Rat 1. bestätigt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Gesamtabschluss 2014 gemäß § 116 Abs. 1 Satz 3 GO NRW, 2. beschließt, den Gesamtjahresfehlbetrag 2014 in Höhe von 11.044.967 Euro aus dem Eigenkapital zu decken, 3. erteilt dem Bürgermeister gemäß § 116 Absatz 1 i.V.m. § 96 Absatz 1 Satz 4 GO NRW die Entlastung.“ Der Gesamtabschluss 2014 in Form der nachstehenden Gesamt- bilanz sowie Gesamtergebnisrechnung wird hiermit öffentlich be- kannt gemacht. Der Gesamtabschluss 2014 mit sämtlichen Anla- gen wird ab sofort für die Dauer eines Jahres zur Einsichtnahme während der Öffnungszeiten montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr in Zimmer 457 des Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, verfügbar gehalten. Der Gesamtabschluss 2014 kann auf der Homepage der Stadt Bornheim unter www.bornheim.de abgeru- fen werden. Bornheim, den 28. November 2017 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister 2014 1 Steuern und ähnliche Abgaben 46.200.219 45.821.594 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 18.696.705 17.319.139 3 + Sonstige Transfererträge 348.413 166.209 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 22.254.409 21.205.471 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 666.165 731.163 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 1.184.636 1.553.155 7 + Sonstige ordentliche Erträge 4.788.317 5.397.311 8 + Aktivierte Eigenleistungen 129.140 21.148 9 +/- Bestandsveränderungen 0 -5.300 10 = Ordentliche Gesamterträge 94.268.003 92.209.891 11 - Personalaufwendungen 25.005.645 23.150.567 12 - Versorgungsaufwendungen 998.623 997.119 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 20.999.021 19.130.582 14 - Bilanzielle Abschreibungen 11.116.005 11.844.716 15 - Transferaufwendungen 35.632.299 33.787.075 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 4.968.858 5.057.340 17 = Ordentliche Gesamtaufwendungen 98.720.451 93.967.399 18 = Ordentliches Gesamtergebnis (= Zeilen 10 und 17) -4.452.447 -1.757.509 19 + Finanzerträge 328.389 300.677 20 - Finanzaufwendungen 6.920.909 7.076.993 21 = Gesamtfinanzergebnis (= Zeilen 19 und 20) -6.592.520 -6.776.316 22 = Gesamtergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit (= Zeilen 18 und 21) -11.044.967 -8.533.825 23 + Außerordentliche Erträge 0 0 24 - Außerordentliche Aufwendungen 0 0 25 = Außerordentliches Gesamtergebnis (= Zeilen 23 und 24) 0 0 26 = Gesamtjahresergebnis (= Zeilen 22 und 25) -11.044.967 -8.533.825 27 - Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis -23.452 0 Gesamt-Ergebnisrechnung Konzern Stadt Bornheim Ertrags- und Aufwandsarten Gesamt- Ergebnis- rechnung 2014 EUR Gesamt- Ergebnis- rechnung 2013 EUR Gesamt-Ergebnisrechunung Konzern Stadt Bornheim 2014 Stadtverwaltung zwischen den Jahren regulär geöffnet An den Werktagen zwischen Weihnachten und Neujahr, 27. bis 29. Dezember, kön- nen Bürger die Services der Stadtverwal- tung Bornheim wie gewohnt nutzen. Glei- ches gilt für den StadtBetrieb. So sind der Kundenservice Wasser/Abwasser und die Annahmestelle Elektroschrott/Grünabfäl- le im Donnerbachweg 15 in Waldorf „zwi- schen den Jahren“ ganz normal geöffnet. Grünabfälle und Elektroschrott können al- so am Donnerstag, 28. Dezember 2017, von 14 bis 18 Uhr abgegeben werden. Die Bornheimer Stadtbücherei hat nach Weihnachten ebenfalls regulär geöffnet. Lediglich am Samstag, 23. Dezember 2017, bleibt sie geschlossen. Die Volkshochschule Bornheim/Alfter ist von Freitag, 22. Dezember 2017, bis ein- schließlich Mittwoch, 3. Januar 2018, ge- schlossen. Jedoch sind in dieser Zeit Anmeldungen möglich: schriftlich oder im Internet unter www.vhs-bornheim-alfter.de. Das HallenFreizeitBad Bornheim schließt lediglich an Heiligabend, dem ersten Weihnachtsfeiertag, Silvester und Neu- jahr. Am Dienstag, 26. Dezember 2017, öffnen Schwimmbad und Sauna ihre Pfor- ten von 8 bis 19 Uhr. Von Mittwoch bis Samstag, 27. bis 30. Dezember 2017, sowie von Dienstag bis Freitag, 2. bis 6. Januar 2018, gelten die Öffnungszeiten der Schulferien, also wo- chentags von 10 bis 21.30 Uhr (Sauna bis 22.30 Uhr) und Samstag von 8 bis 19 Uhr. verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim 6. Dezember 2017 Stadt Bornheim Bürgerinformation Amtliche Bekanntmachungen 31.12.2014 A K T I V A 31.12.2013 P A S S I V A 31.12.2013 EUR EUR EUR EUR 1. Anlagevermögen 455.041.670 453.197.549 1. Eigenkapital 110.189.401 118.974.015 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 343.169 322.988 1.1 Allgemeine Rücklage 121.153.609 127.507.840 1.2 Sachanlagen 443.306.624 445.355.871 1.4.1 Gesamtjahresergebnis -10.997.106 -8.533.825 1.2.1 Unbeb.Grundst. u.grundstücksgl. Rechte 30.971.120 30.970.819 1.5 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter 32.898 0 1.2.1.1 Grünflächen 22.853.352 22.778.947 1.2.1.2 Ackerland 1.431.391 1.307.185 2. Sonderposten 111.458.662 109.127.668 1.2.1.3 Wald, Forsten 449.856 450.145 2.1 für Zuwendungen 67.042.307 64.100.001 1.2.1.4 Sonst. unbeb. Grundstücke 6.236.522 6.434.542 2.2 für Beiträge 41.296.339 41.926.766 1.2.2 Beb. Grundst. u. grundstücksgl. Rechte 108.930.312 110.569.369 2.4 Sonstige Sonderposten 3.120.016 3.100.901 1.2.2.1 Kinder- u. Jugendeinrichtungen 9.159.060 9.176.828 1.2.2.2 Schulen 75.852.775 77.209.317 3. Rückstellungen 36.010.434 34.386.892 1.2.2.3 Wohnbauten 845.404 863.011 3.1 Pensionsrückstellungen 31.906.297 30.426.168 1.2.2.4 Sonst.Dienst-, Geschäfts- u.a. Betr.geb 23.073.073 23.320.212 3.3 Instandhaltungsrückstellungen 2.086.470 1.425.265 1.2.3 Infrastrukturvermögen 290.647.357 294.272.588 3.4 Sonstige Rückstellungen 2.017.667 2.535.459 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrasturktuverm. 37.387.922 37.015.834 1.2.3.2 Brücken und Tunnel 5.045.589 5.379.535 4. Verbindlichkeiten 207.514.386 197.287.017 1.2.3.4 Entw.- u. Abwasserbeseitigungsanl. 108.371.149 109.385.267 4.2 Verbindl. aus Krediten f. Investit. 148.108.856 146.881.679 1.2.3.5 Straßenn. mit Wege,Plätze u.Verkehrsl 102.203.064 103.553.387 4.3 Verbindl. aus Krediten z. Liquid.sich 52.395.000 40.296.077 1.2.3.6 Sonst. Bauten des Infrastrukturverm. 1.084.935 1.080.588 4.5 Verbindl. aus Lief. u. Leistungen 2.939.390 3.879.329 1.2.3.7 Wasserversorgungsanlagen 22.672.458 23.519.774 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten 4.071.140 6.229.932 1.2.3.8 Aufgedeckte Stille Reserve Infrastrukturvermögen 13.882.240 14.338.203 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 22.759 22.759 5. Passive Rechnungsabgrenzung 5.489.755 5.110.440 1.2.6 Maschinen u. techn. Anlagen, Fahrzeuge 2.969.925 2.793.678 1.2.7 Betriebs- u. Geschäftsausstattung 1.765.986 3.164.516 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 7.999.165 3.562.142 1.3 Finanzanlagen 11.391.878 7.518.691 2. Umlaufvermögen 13.850.824 10.313.707 2.1 Vorräte 284.936 270.047 2.2 Forderungen und sonst. Vermögensg. 9.990.705 9.326.687 2.4 Liquide Mittel 3.575.183 716.973 3. Aktive Rechnungsabgrenzung 1.770.144 1.374.775 BILANZSUMME: 470.662.638 464.886.032 BILANZSUMME: 470.662.638 464.886.032 Gesamt-Bilanz Konzern Stadt Bornheim zum 31.12.2014 31.12.2014 Gesamt-Bilanz Konzern Stadt Bornheim zum 31.12.2014 Bei Frost mit Sand streuen Bei Nachttemperaturen um den Gefrierpunkt kann es morgens glatt sein. Dann müssen nach der Straßenrei- nigungssatzung die Anlieger die Gehwege streuen und bei Schneefall auch räumen. In Bornheim sind dafür wie in den meisten anderen Kom- munen abstumpfende Mittel wie Sand oder Granulat zu verwenden. Im Handel gibt es mittlerweile vom Umwelt- bundesamt getestete Pro- dukte mit dem Umweltzei- chen „Der Blaue Engel – weil salzfrei“. Nur in besonderen Gefah- rensituationen, wenn die ab- stumpfende Wirkung nicht ausreicht, etwa bei Eisregen oder bei Strecken mit starkem Gefälle, lässt die Straßenrei- nigungssatzung auch den Einsatz von auftauenden Mit- teln, also Salz, zu. Nicht je- doch auf Baumscheiben und begrünten Flächen: Diese darf man nicht mit Salz be- streuen, auch darf auf ihnen kein salzhaltiger Schnee ge- lagert werden, da er Bäume und Sträucher schädigt. Da- rüber hinaus zieht das Salz über die Kanalisation die biologische Stufe der Kläran- lagen in Mitleidenschaft und belastet letztlich die Gewäs- ser. Fragen zum Thema Streu- salz oder zu anderen Um- weltthemen beantworten die Mitarbeiter des Umwelt- und Grünflächenamts am Um- welt-Telefon der Stadt Born- heim unter 02222/945-310.

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22. März 2017 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: sbbmail@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen, so- genannte kleine Anfragen, an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Verwaltungsrat des Stadtbetriebs Bornheim -AöR- Mittwoch, 22.03.2017, 18 Uhr Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel Donnerstag, 23.03.2017, 18 Uhr Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 29.03.2017, 18 Uhr Stadtrat Donnerstag, 30.03.2017, 18 Uhr Seniorenbeirat der Stadt Bornheim Donnerstag, 06.04.2017, 15 Uhr Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 26.04.2017, 18 Uhr Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Die Sitzungen sind öffentlich und finden im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Serva- tiuscenter, Servatiusweg 19- 23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de Energieberatung der Klimaregion Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW im Rathaus der Gemeinde Wachtberg am 27. April 2017, 14 - 17.45 Uhr Beratungsdauer und -kosten: 45 Minuten für 7,50 Euro Anmeldung ist erforderlich! Ansprechpartner: Tobias Gethke Telefon: 0 22 22 / 945 - 285 E-Mail: tobias.gethke@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 25 00 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung des Gesamtabschlusses 2013 der Stadt Bornheim gemäß § 116 Absatz 1 GO NRW i. V. m. § 96 Absatz 2 GO NRW Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 07. April 2016 in Ausführung des § 116 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 96 Abs. 1 GO NRW folgenden Beschluss gefasst: „ Der Rat 1. bestätigt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Gesamtabschluss 2013 gemäß § 116 Abs. 1 Satz 3 GO NRW, 2. beschließt, den Gesamtjahresfehlbetrag 2013 in Höhe von 8.533.825 Euro aus dem Eigenkapital zu decken, 3. erteilt dem Bürgermeister gemäß § 116 Absatz 1 i.V.m. § 96 Absatz 1 Satz 4 GO NRW die Entlastung. Der Gesamtabschluss 2013 in Form der nachstehenden Gesamt- bilanz sowie Gesamtergebnisrechnung wird hiermit öffentlich be- kannt gemacht. Der Gesamtabschluss 2013 mit sämtlichen Anla- gen wird ab sofort für die Dauer eines Jahres zur Einsichtnahme während der Öffnungszeiten montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr in Zimmer 457 des Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim verfügbar gehalten. Der Gesamtabschluss 2013 kann auf der Homepage der Stadt Bornheim (www.bornheim.de) abgerufen werden. Bornheim, den 28. Februar 2017 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister 2013 1 Steuern und ähnliche Abgaben 45.821.594 43.981.059 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 17.319.139 16.855.002 3 + Sonstige Transfererträge 166.209 299.086 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 21.205.471 22.184.094 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 731.163 820.071 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 1.553.155 1.511.812 7 + Sonstige ordentliche Erträge 5.397.311 4.019.059 8 + Aktivierte Eigenleistungen 21.148 0 9 +/- Bestandsveränderungen -5.300 -12.200 10 = Ordentliche Gesamterträge 92.209.891 89.657.982 11 - Personalaufwendungen 23.150.567 20.053.826 12 - Versorgungsaufwendungen 997.119 1.108.114 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 19.130.582 19.119.046 14 - Bilanzielle Abschreibungen 11.844.716 11.135.532 15 - Transferaufwendungen 33.787.075 33.283.212 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 5.057.340 6.449.530 17 = Ordentliche Gesamtaufwendungen 93.967.399 91.149.260 18 = Gesamtergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit (= Zeilen 10 und 17) -1.757.509 -1.491.277 19 + Finanzerträge 300.677 281.417 20 - Finanzaufwendungen 7.076.993 7.438.270 21 = Gesamtfinanzergebnis (= Zeilen 19 und 20) -6.776.316 -7.156.853 22 = Ordentliches Gesamtergebnis (= Zeilen 18 und 21) -8.533.825 -8.648.130 23 + Außerordentliche Erträge 0 0 24 - Außerordentliche Aufwendungen 0 0 25 = Außerordentliches Gesamtergebnis (= Zeilen 23 und 24) 0 0 26 = Gesamtjahresergebnis (= Zeilen 22 und 25) -8.533.825 -8.648.130 Gesamt-Ergebnisrechnung Konzern Stadt Bornheim Ertrags- und Aufwandsarten Gesamt- Ergebnis- rechnung 2013 EUR Gesamt- Ergebnis- rechnung 2012 EUR Gesamt-Ergebnisrechunung Konzern Stadt Bornheim 2013 Die Flyer sind da Schon neugierig auf die Route der diesjährigen Fahrrad-Tour? Oder auf das Angebot der 13 aus- gewählten Landwirtschaftsbetriebe, Gärtnereien und Kunststätten? Im Bornheimer Rathaus und bei allen teilnehmenden Höfen liegt ab sofort der Flyer zum „Frühlingserwachen im Vorgebirge 2017“ aus. Darin stehen alle Infos zu der belieb- ten Veranstaltung, die in diesem Jahr zehnjähri- ges Jubiläum feiert. Eröffnung ist am 30. April um 11 Uhr bei der Gärtnerei Busacker, Eichen- dorffstraße 60 in Bornheim. Wie immer gibt es tolle Präsentkörbe zu gewinnen; außerdem ruft die Stadt zu einem Fotowettbewerb auf. verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim 22. März 2017 Stadt Bornheim Bürgerinformation Amtliche Bekanntmachungen 31.12.2013 A K T I V A 31.12.2012 P A S S I V A 31.12.2012 EUR EUR EUR EUR 1. Anlagevermögen 453.197.549 455.284.508 1. Eigenkapital 118.974.015 127.011.797 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 322.988 223.105 1.1 Allgemeine Rücklage 127.507.840 136.475.956 1.3 Ausgleichsrücklage 0 0 1.2 Sachanlagen 445.355.871 447.541.399 1.4.1 Gesamtjahresergebnis -8.533.825 -8.648.130 1.2.1 Unbeb.Grundst. u.grundstücksgl. Rechte 30.970.819 31.247.864 1.4.2 Ergebnisvortrag 0 -816.028 1.2.1.1 Grünflächen 22.778.947 22.809.977 1.2.1.2 Ackerland 1.307.185 1.354.024 2. Sonderposten 109.127.668 106.701.786 1.2.1.3 Wald, Forsten 450.145 447.343 2.1 für Zuwendungen 64.100.001 61.805.955 1.2.1.4 Sonst. unbeb. Grundstücke 6.434.542 6.636.521 2.2 für Beiträge 41.926.766 42.522.035 1.2.2 Beb. Grundst. u. grundstücksgl. Rechte 110.569.369 112.612.548 2.4 Sonstige Sonderposten 3.100.901 2.373.795 1.2.2.1 Kinder- u. Jugendeinrichtungen 9.176.828 8.527.198 1.2.2.2 Schulen 77.209.317 78.616.645 3. Rückstellungen 34.386.892 34.816.385 1.2.2.3 Wohnbauten 863.011 867.642 3.1 Pensionsrückstellungen 30.426.168 30.130.912 1.2.2.4 Sonst.Dienst-, Geschäfts- u.a. Betr.geb 23.320.212 24.601.063 3.3 Instandhaltungsrückstellungen 1.425.265 1.266.515 1.2.3 Infrastrukturvermögen 294.272.588 293.385.698 3.4 Sonstige Rückstellungen 2.535.459 3.418.958 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrasturktuverm. 37.015.834 36.275.286 1.2.3.2 Brücken und Tunnel 5.379.535 4.804.589 4. Verbindlichkeiten 197.287.017 191.299.930 1.2.3.4 Entw.- u. Abwasserbeseitigungsanl. 109.385.267 107.368.864 4.2 Verbindl. aus Krediten f. Investit. 146.881.679 148.257.268 1.2.3.5 Straßenn. mit Wege,Plätze u.Verkehrsl 103.553.387 104.863.340 4.3 Verbindl. aus Krediten z. Liquid.sich 40.296.077 35.219.296 1.2.3.6 Sonst. Bauten des Infrastrukturverm. 1.080.588 999.889 4.5 Verbindl. aus Lief. u. Leistungen 3.879.329 3.130.387 1.2.3.7 Wasserversorgungsanlagen 23.519.774 24.279.565 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten 6.229.932 4.692.978 1.2.3.8 Aufgedeckte Stille Reserve Infrastrukturvermögen 14.338.203 14.794.166 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 22.759 22.759 5. Passive Rechnungsabgrenzung 5.110.440 4.606.275 1.2.6 Maschinen u. techn. Anlagen, Fahrzeuge 2.793.678 2.706.440 1.2.7 Betriebs- u. Geschäftsausstattung 3.164.516 1.724.246 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 3.562.142 5.841.843 1.3 Finanzanlagen 7.518.691 7.520.004 2. Umlaufvermögen 10.313.707 8.119.642 2.1 Vorräte 270.047 221.131 2.2 Forderungen und sonst. Vermögensg. 9.326.687 6.936.104 2.4 Liquide Mittel 716.973 962.407 3. Aktive Rechnungsabgrenzung 1.374.775 1.032.023 BILANZSUMME: 464.886.032 464.436.172 BILANZSUMME: 464.886.032 464.436.172 Gesamt-Bilanz Konzern Stadt Bornheim zum 31.12.2013 31.12.2013 Gesamt-Bilanz Konzern Stadt Bornheim zum 31.12.2013 Probealarm am 1. April Die nächsten Probeläufe für die Sirenen im Bornheimer Stadtgebiet finden an zwei Samstagen, 1. April und 7. Ok- tober 2017, jeweils ab 12 Uhr statt. Den Probealarm führt der Rhein-Sieg-Kreis gemein- sam mit Köln, Leverkusen und Wesseling sowie dem Rhei- nisch-Bergischen Kreis durch. Mehr als 300 Sirenen im Kreisgebiet werden auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft. Beim Probealarm ertönt ein einminütiger auf- und ab- schwellender Heulton. Dabei handelt es sich um das Warn- signal, das bei einem echten Notfall auf eine Gefahrenlage hinweist. Auch die Warn-App „NINA“ wird in den Test mit einbezogen, mit der Feuer- und Rettungsleitstellen z. B. bei Großbränden oder Unfäl- len mit Gefahrstoffen Smart- phone-Besitzer warnen. Ertönt das Sirenen-Signal einmal im Ernstfall, sind ge- schlossene Räume aufzusu- chen sowie Fenster und Tü- ren zu schließen. Außerdem ist auf Lautsprecherdurchsa- gen von Polizei und Feuer- wehr sowie auf Durchsagen in den Radiosendern Radio Bonn/Rhein-Sieg und WDR 2 zu achten. Weitere Informationen zu den Sirenensignalen kön- nen auf www.bornheim.de unter der Rubrik „Rathaus“; „Feuerwehr“; „Warnungen und Hinweise“; „Allgemeine Hinweise und Tipps für die Bevölkerung“ abgerufen wer- den.

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13. September 2017 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: sbbmail@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen, so- genannte kleine Anfragen, an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Serva- tiuscenter, Servatiusweg 19- 23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de Energieberatung der Klimaregion Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW im Rathaus der Stadt Rheinbach, am 21. September 2017, 14 - 17.45 Uhr Beratungsdauer und -kosten: 45 Minuten für 7,50 Euro Anmeldung ist erforderlich! Ansprechpartner: Tobias Gethke Telefon: 0 22 22 / 945 - 285 E-Mail: tobias.gethke@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 25 00 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Umweltausschuss Mittwoch, 13.09.2017, 18 Uhr Jugendhilfeausschuss Donnerstag, 14.09.2017, 18 Uhr Rechnungsprüfungsausschuss Dienstag, 19.09.2017, 18 Uhr, Raum 904 des Rathauses Bornheim Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 20.09.2017, 18 Uhr Stadtrat Donnerstag, 21.09.2017, 18 Uhr Veranstaltungen im Böll-Jahr Filme und Filmgespräche des Katho- lischen Bildungswerks in Kooperation mit der Stadt Bornheim Die verlorene Ehre der Katharina Blum Montag, 25.09.2017, 19:30 Uhr Ansichten eines Clowns Montag, 23.10.2017, 19:30 Uhr Das Meer am Morgen Montag, 27.11.2017, 19:30 Uhr Weitere Infos zum Programm im Böll- Jahr unter: www.bornheim.de Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Bornheim feiert 8. „Fest der Nationen und Kulturen“ Zum achten Mal feiert die Stadt Bornheim am Sonntag, 8. Oktober 2017, von 12 bis 17 Uhr im Alexander-von-Humboldt-Gym- nasium das „Fest der Nationen und Kul- turen“. Der Arbeitskreis „Soziales“ der Bornheimer Lokalen Agenda lädt Born- heimerinnen und Bornheimer ein, mit Mitbürgern aus aller Welt ins Gespräch zu kommen, um mehr übereinander zu er- fahren, und dabei kulinarische Leckereien aus anderen Ländern und der heimischen Küche zu kosten. Die Schirmherrschaft über das Fest hat wieder Bürgermeister Wolfgang Henseler übernommen. Unter dem Motto „Unsere Wahl: zusam- men feiern“ wird den Besuchern ein bun- tes Programm geboten. So treten etwa die afrikanische Trommelgruppe „Nko Meli O“, der arabische Sänger Salman Bilan, die syrisch-kurdische Musikerin Evina Welat und die Bornheimer Musikschule auf. Kinder und Jugendliche können sich auf dem Schulhof im Fußballtennis ver- suchen oder auf dem ADFC-Fahrradpar- cours ihr Geschick auf zwei Rädern bewei- sen. Außerdem stehen eine Torwand und eine Streetball-Anlage bereit. Und wer es etwas ruhiger mag, kann im Schulgebäu- de eines der zahlreichen Bastelangebote wahrnehmen. Der Eintritt ist frei. Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung der Ersatzbestimmung eines Ratsmitgliedes Das Ratsmitglied Helga Bandel – CDU – legt zum 30.09.2017 ihr Mandat im Rat der Stadt Bornheim nieder. Gemäß § 45 Kommu- nalwahlgesetz ist der freigewordene Sitz nach der Reserveliste der CDU zu besetzen. Herr Hans Günter Knapstein, Kerpengasse 20, 53332 Bornheim, rückt als Nachfolger in den Rat der Stadt Bornheim zum 01.10.2017 ein. Rechtsmittelbelehrung: Gegen die Gültigkeit der Feststellung des Nachfolgers kann gemäß § 39 Kommunalwahlgesetz jede/r Wahlberechtigte des Wahlgebietes, die für das Wahlgebiet zu- ständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, und die Aufsichtsbehörde Ein- spruch erheben. Der Einspruch ist binnen eines Monats nach der Bekanntmachung beim Wahlleiter im Rathaus Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Born- heim, einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären. Bornheim, den 02.09.2017 Stadt Bornheim -Der Wahlleiter- gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister „Mitmachen. Mitreden. Mitbestimmen.“ Jetzt als Kandidat für das Kinder- und Jugendparlament bewerben Das Kinder- und Jugendparlament der Stadt Bornheim geht nun schon in die dritte Runde: Ab sofort können sich Kin- der und Jugendliche zwischen 12 und 19 Jahren, die sich aktiv für die Interes- sen von Gleichaltrigen einsetzen möch- ten, als Kandidaten aufstellen lassen. Be- werber müssen ihren Hauptwohnsitz in Bornheim haben und ihre Bewerbung fristgerecht bis Freitag, 29. September 2017, bei der Stadt einreichen. Der Be- werbungsbogen wurde allen wahlberech- tigten Kindern und Jugendlichen Ende August zusammen mit der Wahlbenach- richtigung per Post zugesandt. Außer- dem kann der Bogen auf www.bornheim. de unter der Rubrik „Kinder, Jugend, Bil- dung & Soziales“, „Kinder- und Jugend- parlament“, heruntergeladen werden. Das Parlament besteht aus 21 Mitglie- dern. Es setzt sich für die Interessen von jungen Leuten im Stadtgebiet ein und trägt dazu bei, positive Lebensbedingun- gen für sie zu schaffen und zu erhalten. Die Mitglieder des Parlaments nehmen Wünsche und Anregungen junger Born- heimer entgegen und erarbeiten Lösun- gen, die dann gemeinsam mit dem Bür- germeister und den Ratsgremien umge- setzt oder als Anträge in den Jugendhil- feausschuss eingebracht werden. Die Wahl zum Kinder- und Jugendparla- ment findet im November statt. Wahlbe- rechtigt sind alle Bornheimer Kinder und Jugendlichen zwischen 12 und 19 Jah- ren. Am Montag und Dienstag, 6. und 7. November, kann man in seiner Schu- le wählen, am Mittwoch, 8. November, in der Jugendeinrichtung „Kulturraum“ in Sechtem und am Donnerstag, 9. No- vember, in einem Wahlbüro im Bornhei- mer Rathaus, Rathausstraße 2. Zur Wahl mitbringen muss man den Benachrichti- gungsbrief sowie Personalausweis, Rei- sepass oder ein gleichwertiges Ausweis- dokument. Nähere Informationen erteilt Julia Tom- kins vom Amt für Kinder, Jugend und Familien unter ( 02222/9437-5416 oder per E-Mail an julia.tomkins@stadt- bornheim.de. Wenn Wespen in Rente gehen Tipps zum Umgang mit den Plagegeistern Im Spätsommer drehen Wespen noch einmal richtig auf und fliegen buchstäb- lich auf jede Süßigkeit, die sie kriegen können. Denn sobald die Königin die Eiablage eingestellt hat und keine Brut mehr gepflegt werden muss, verabschie- den sich die Arbeiterinnen in den Ruhe- stand. Waren sie bis dahin auf der Jagd nach Fleisch, um die Larven im Nest da- mit zu füttern, fliegen sie im Herbst ihres Lebens auf alles Süße – nicht selten zum Leidwesen der Menschen. „Allerdings sind die Tiere keineswegs so aggressiv wie ihr Ruf und stechen nur, wenn sie sich bedroht fühlen“, weiß Di- plom-Biologin Irmgard Mohr vom Um- welt- und Grünflächenamt der Stadt Bornheim und gibt Tipps zum Umgang mit den lästigen Insekten. Vor allem gelte es, Ruhe zu bewahren und hektische, unkontrollierte Bewegun- gen zu vermeiden. Wird man trotzdem gestochen, ist das zwar recht unange- nehm, aber in der Regel nicht gefährlich. Es sei denn, die Wespe steche in Hals oder Rachen oder der Gestochene habe eine Wespengiftallergie. Um unliebsame Begegnungen mit Wes- pen zu vermeiden, empfiehlt Mohr, süße Speisen und Getränke nicht unbedeckt im Freien stehen zu lassen. Auch sollte man nicht direkt aus offenen Behältern trinken, sondern einen Strohhalm benut- zen. Wo Fallobst auf dem Boden liegt, läuft man lieber nicht barfuß. Kindern sollte nach dem Verspeisen von Süßem der Mund abgewaschen werden und man sollte auf stark duftende Parfüms, Haar- sprays oder Rasierwässer verzichten. Weitere Informationen zu diesem Thema gibt es am Umwelttelefon der Stadt Born- heim unter ( 02222/945-310. Dort bekommt man auch ein kostenloses Faltblatt zum Thema. n Im Spätsommer fliegen die Wespen auf Süßes – und manchmal sogar mitten hinein. Foto: Helge May

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1. Februar 2017 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: sbbmail@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen, so- genannte kleine Anfragen, an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Kinder- und Jugendparlament Mittwoch, 08.02.2017, 18 Uhr Einwohnerversammlung zum Bebauungsplan He 35 in Hersel Donnerstag, 09.02.2017, 18.30 Uhr, Herseler Werth-Schule, Rheinstraße 166, Bornheim-Hersel Ausschuss für Bürgerangelegenheiten Dienstag, 14.02.2017, 18 Uhr Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 15.02.2017, 18 Uhr Stadtrat Donnerstag, 16.02.2017, 18 Uhr Integrationsrat Dienstag, 21.02.2017, 18 Uhr Sport- und Kulturausschuss Donnerstag, 02.03.2017, 18 Uhr (verschoben vom 16.02.2017) Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort ange- geben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstra- ße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Amtliche Bekanntmachungen verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Serva- tiuscenter, Servatiusweg 19- 23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de Energieberatung der Klimaregion Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW im Rathaus Bornheim, Raum 901, am 16. Februar 2017, 14 - 17.45 Uhr Beratungsdauer und -kosten: 45 Minuten für 7,50 Euro Anmeldung ist erforderlich! Ansprechpartner: Tobias Gethke Telefon: 0 22 22 / 945 - 285 E-Mail: tobias.gethke@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 25 00 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Bornheim putzt sich raus Umweltsäuberungs-Aktion Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Rats der Stadt Bornheim am Donnerstag, 16.02.2017, 18 Uhr, im Ratssaal des Rathauses Bornheim Am Donnerstag, 16.02.2017, 18 Uhr, findet im Ratssaal des Rat- hauses Bornheim, Rathausstraße 2, die nächste Sitzung des Ra- tes der Stadt Bornheim mit folgender Tagesordnung statt: TOP Inhalt Vorlage Nr. Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin 2 Einwohnerfragestunde 3 Radweg entlang der L 300 von Widdig bis Hersel (Bürgerradweg) (StEA 04.10.2016, Rat 25.10.2016, StEA 02.11.2016, StEA 23.11.2016, StEA 07.12.2016, Rat 08.12.2016, StEA 11.01.2017, Rat 26.01.2017) 660/2016-7 4 Überprüfung und Aktualisierung des Radverkehrskonzeptes; Beschluss zur Umsetzung (StEA 04.10.2016, Rat 25.10.2016, StEA 02.11.2016, StEA 23.11.2016, StEA 07.12.2016, StEA 11.01.2017, Rat 26.01.2017) 652/2016-7 5 Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2017 / 2018 121/2017-2 6 Beratung des Stellenplanes 2017 und 2018 (Rat 08.09.2016, HFA 01.12.2016, Rat 08.12.2016, HFA 18.01.2017, Rat 26.01.2017) 543/2016-11 7 Haushaltssatzung 2017 / 2018 mit al- len Anlagen (HFA 01.12.2016, Rat 08.12.2016, HFA 18.01.2017, Rat 26.01.2017) 596/2016-2 8 7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesät- ze für Gemeindesteuern der Stadt Bornheim (Hebesatzsatzung) vom 21.03.1997 (HFA 01.12.2016, Rat 08.12.2016, HFA 18.01.2017, Rat 26.01.2017) 960/2016-2 9 Aktuelle Mitteilungen und Beantwor- tung von Fragen aus vorherigen Sit- zungen 118/2017-1 10 Anfragen mündlich Bornheim, den 25.01.2017 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Jecke Termine im Stadtgebiet Bornheim Ob Karnevalsparty oder Kinderkostümfest, ob Mundartmesse oder Tollitäten-Empfang – alle jecken Termine im Stadtgebiet Bornheim finden Sie unter: www.stadtverwaltung-bornheim.de/aktuelles/karneval-in-bornheim/jecke-termine.html Die beliebte Müllsammel-Aktion der Stadt Bornheim geht in die 45. Runde. An zwei Samstagen, 25. März und 1. April 2017, treffen sich Schulklassen, Kindergärten, Vereine, Parteien, Bürgergruppen und weitere Helfer wieder zur gemeinsamen Müllsammlung in der Stadt. Unter dem Motto „Bornheim putzt sich raus“ packen die Freiwilligen zusammen an, um die städtischen Grünanlagen, Wanderwege, Spielwiesen und Gewässer von wildem Müll zu befreien. Wer dabei sein möch- te, meldet sich bei Manuela Domschat vom Umwelt- und Grünflächenamt unter 02222/945-307 oder manuela.domschat@ stadt-bornheim.de. Öffentliche Bekanntmachung der Widmungsverfügung Die nachfolgenden Straßen werden hiermit gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV. NW. S. 1028) als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet: Kartenausschnitte, in denen die gewidmeten Flächen dargestellt sind, können während der allgemeinen Besuchszeiten im Rat- haus, Zimmer 412, eingesehen werden: Montag bis Freitag, 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr, Donnerstag, 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Die Widmung wird wirksam mit dem Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung dieser Widmungsverfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntma- chung vor dem Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz, 50667 Köln, schriftlich oder zur Niederschrift beim Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichts Klage erhoben werden. Die Klage kann auch in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Ver- waltungsgerichten und den Finanzgerichten im Lande Nord- rhein-Westfalen (ERVVO VG/FG) vom 07.11.2012 (GV. NRW S. 548) eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach § 2 Nummer 3 des Signaturgesetzes vom 16. Mail 2001 (BGBl. I S. 876) in der jeweils geltenden Fassung versehen sein und an die elektroni- sche Poststelle des Gerichts übermittelt werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten An- trag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, die angefochtene Verfügung soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Wird die Frist durch einen von Ihnen Bevollmächtigten versäumt, so wird des- sen Verschulden Ihnen zugerechnet. Bornheim, den 25.01.2017 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Ortschaft Name der Straße Bezeichnung der gewidmeten Flächen Einstufung, Widmungsinhalt Hemmerich Dechant-Blum-Straße Gemarkung Kardorf-Hemmerich, Flur 4, Flurstück 254 Anliegerstraße Hemmerich Effelsbergstraße Gemarkung Kardorf-Hemmerich, Flur 4, Flurstück 238 Anliegerstraße Hemmerich Am Aegidiushäuschen Gemarkung Kardorf-Hemmerich, Flur 4, Flurstück 186 Anliegerstraße Neue Pflanz-Aktion auf der Kinder- und Hochzeitswiese Ein Obstbaum als Geschenk Wer ein persönliches Geschenk sucht und zugleich der Umwelt etwas Gutes tun möchte, dem bietet die Stadt Bornheim die ideale Kombination: Am Samstag, 11. März 2017, 11 Uhr, kann man auf der „Kinder- und Hochzeitswiese“ am Auenweg in der Herseler Rheinaue wieder einen Obstbaum für seine Liebsten oder auch für sich selbst pflanzen: zur Hochzeit, zur Geburt, als Lie- beserklärung oder einfach so. Den gewünschten Baum der Sorten Apfel, Birne oder Zwetsche und das benötigte Pflanzmaterial besorgt die Stadt; auch die fachkundige Beratung beim Einpflanzen ist bei der einmaligen Pauschale von 50 Euro inklusive. In den folgenden fünf bis zehn Jahren sollte man dem Baum einmal jährlich einen „Erziehungsschnitt“ verpas- sen; danach sind nur noch gelegentliche Erhaltungsschnitte notwendig – und natür- lich das Ernten. Wer sich irgendwann nicht mehr um seinen Baum kümmern kann, meldet sich beim Umwelt- und Grünflä- chenamt, das dann die Pflege übernimmt. Wer weitere Informationen haben oder sich zu der Pflanzaktion anmelden möch- te, kontaktiert Manuela Domschat bei der Stadt Bornheim unter 02222/945-307 oder manuela.domschat@stadt-bornheim.de. Da das Umwelt- und Grünflächenamt die gewünschten Bäume bald besorgen muss, wird um zeitnahe Anmeldung gebeten.

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15. November 2017 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: sbbmail@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen, so- genannte kleine Anfragen, an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Serva- tiuscenter, Servatiusweg 19- 23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de Energieberatung der Klima- region Rhein-Voreifel in Ko- operation mit der Verbrau- cherzentrale NRW im Rathaus der Gemeinde Alfter am 16. November 2017, 14 - 17.45 Uhr Beratungsdauer und -kosten: 45 Minuten für 7,50 Euro Anmeldung ist erforderlich! Ansprechpartner: Tobias Gethke Telefon: 0 22 22 / 945 - 285 E-Mail: tobias.gethke@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 25 00 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Amtliche Bekanntmachungen Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 15.11.2017, 18 Uhr Jugendhilfeausschuss Donnerstag, 16.11.2017, 18 Uhr Gedenken am Volkstrauertag Sonntag, 19.11.2017, 9:15 Uhr Treffen am Landhaus Wieler, Hauptstraße 96; 9:30 Uhr Messe Pfarrkirche St. Walbur- ga; 10:30 Uhr Ehrenfriedhof Walberberg Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel Mittwoch, 22.11.2017, 18 Uhr Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 23.11.2017, 18 Uhr Veranstaltungen im Böll-Jahr: Kulturforum: Lesung mit Günter Lamprecht und Claudia Amm Mittwoch, 15.11.2017, 19 Uhr, Heinrich-Böll-Sekundarschule, Beethovenstraße 57, Bornheim-Merten – Eintritt frei! Film und Filmgespräch des Katholischen Bildungswerks in Kooperation mit der Stadt Bornheim Das Meer am Morgen Montag, 27.11.2017, 19:30 Uhr Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) ist die Stadt Bornheim als Meldebehörde zu verschiedenen Datenübermittlungen von Perso- nendaten aus dem Melderegister verpflichtet. Gegen folgende Da- tenübermittlungen steht den Betroffenen ein Widerspruchsrecht zu: 1. Übermittlung von Daten eines Familienangehörigen an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, wenn der Fami- lienangehörige der meldepflichtigen Person nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft an- gehört – soweit die Daten nicht für Zwecke des Steuererhe- bungsrechts der jeweiligen Religionsgesellschaft übermittelt werden – gemäß § 42 Abs. 2 BMG. Die Betroffenen können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG widersprechen. 2. Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen und an- deren Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene gemäß § 50 Abs. 1 BMG. 3. Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Eheju- biläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk gemäß § 50 Abs. 2 BMG. 4. Übermittlung von Daten aller volljährigen Einwohner an Adressbuchverlage für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) gemäß § 50 Abs. 3 BMG. Die Betroffenen in Fällen der Ziffern 2 bis 4 können der Da- tenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG widersprechen. 5. Übermittlung von Daten zu Personen, die im Folgejahr voll- jährig werden, an das Bundesamt für das Personalmanage- ment der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von In- formationsmaterial gemäß § 58c Abs. 1 Soldatengesetz. Die Betroffenen können der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 BMG widersprechen. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Bornheim, Rathaus, Bürgerbüro (Raum 257), Rathausstra- ße 2, 53332 Bornheim, zu erklären und gilt bis zu dessen Wider- ruf. Bornheim, den 08.11.2017 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung zum Widerspruchsrecht gegen Auskünfte aus dem Melderegister Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 19.10.2017 beschlossen, den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Bo 10 in der Ortschaft Bornheim gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung für die Dauer von zwei Wochen erneut öffentlich auszulegen. Der Bebauungsplan umfasst den inneren Bereich zwischen König- straße, Kallenbergstraße, Stadtbahnlinie 18 und Mühlenstraße. Ziel des Bebauungsplanes ist die Innenentwicklung zur Realisie- rung von Wohnbebauung. Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Die erneute Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes einschließlich der geänderten textlichen Festsetzungen und der geänderten Begründung erfolgt in der Zeit vom 23.11.2017 bis 06.12.2017 einschließlich bei der Stadt- verwaltung Bornheim, Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt, auf dem Flur zwischen Zimmer 407 und 414, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, während der Besuchszeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr. Auskünfte erhalten Sie in Zimmer 407, 409, 411 oder 414. Darüber hinaus können die Planunterlagen im Internet unter www.bornheim.de eingesehen werden. Weiterhin hat der Rat beschlossen, dass während der Ausle- gungsfrist Stellungnahmen nur zu den geänderten und er- gänzten Teilen abgegeben werden können. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgege- bene Stellungnahmen können bei der weiteren Beschlussfas- sung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Über die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen entscheidet die Stadt Bornheim und teilt das Ergebnis mit. Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Bebauungsplanbereich grob darstellt, wird hingewiesen. Bornheim, den 07.11.2017 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans Bo 10 in der Ortschaft Bornheim / erneute öffentliche Auslegung Am 11.11. hat die neue Sessi- on begonnen. Und die kann in Bornheim mit einem besonde- ren Jubiläum aufwarten. Denn im Jahr 2018 wird der Tollitäten- treff stolze 50 Jahre alt. Im Jubi- läumsjahr bietet die legendäre Veranstaltung wieder ein hoch- karätiges Programm mit vielen karnevalistischen Top-Stars: Am Dienstag, 23. Januar 2018, ab 19 Uhr sind in der Rhein- halle Hersel mit dabei die Räu- ber, die Blömcher, die Blauen Funken, die Botzedresse, Fritz Schopps, die Sandhasen Ober- lar und Bernd Stelter. Karten zum Preis von 22,- Euro gibt es im Rathaus Bornheim bei Karin Schumacher-Lambertz, Raum 301, Rathausstraße 2, Telefon: 02222/945-212, karin. schumacher-lambertz@stadt- bornheim.de. 50 Jahre Tollitätentreff Jetzt Jubiläumskarten sichern Wegen einer Personalversamm- lung hat die Stadtverwaltung am Montag, 20. November 2017, geänderte Öffnungszeiten: Bür- gerinnen und Bürger können das Dienstleistungsangebot des Bürgerbüros und Info-Centers im Bornheimer Rathaus, Rat- hausstraße 2, von 7:30 bis 13:30 Uhr nutzen. Das Bürgerbüro vereinbart Termine unter ( 02222/945-181 oder -182. Ebenfalls von 7:30 bis 13:30 Uhr geöffnet ist das Jugendamt in der Brunnenallee 31. Die Öff- nungszeiten der städtischen Kindergärten werden in der jeweiligen Einrichtung ausge- hängt und den Eltern entspre- chend mitgeteilt. Alle weiteren Ämter im Rathaus stehen den Bürgern wie ge- wohnt von 8:30 bis 12:30 Uhr zur Verfügung. Personalversammlung Verwaltung öffnet Montag bis 13:30 Uhr

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9. August 2017 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: sbbmail@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen, so- genannte kleine Anfragen, an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Serva- tiuscenter, Servatiusweg 19- 23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de Energieberatung der Klimaregion Rhein-Voreifel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW im Rathaus Bornheim, Raum 901, am 17. August 2017, 14 - 17.45 Uhr Beratungsdauer und -kosten: 45 Minuten für 7,50 Euro Anmeldung ist erforderlich! Ansprechpartner: Tobias Gethke Telefon: 0 22 22 / 945 - 285 E-Mail: tobias.gethke@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 25 00 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Haupt- und Finanzausschuss Dienstag, 05.09.2017, 18 Uhr Kinder- und Jugendparlament Donnerstag, 07.09.2017, 18 Uhr Sport- und Kulturausschuss Dienstag, 12.09.2017, 18 Uhr Umweltausschuss Mittwoch, 13.09.2017, 18 Uhr Jugendhilfeausschuss Donnerstag, 14.09.2017, 18 Uhr Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Bäume pflanzen für die Liebsten: Neue Kinder- und Hochzeitswiese entsteht in Sechtem Wer zur Erinnerung an ein be- sonderes Ereignis oder als ori- ginelles Geschenk für einen lieben Menschen einen Baum pflanzen möchte, der soll- te sich Samstag, den 18. No- vember 2017, freihalten. Denn dann startet um 11 Uhr auf der „Kinder- und Hochzeitswiese“ am Pickelshüllenweg in Born- heim-Sechtem die nächste Pflanzaktion. Seit 14 Jahren bietet die Stadt- verwaltung Bornheim diese originelle Geschenkidee auf städtischen Streuobstwiesen an. Zunächst wurden die Bäu- me in Roisdorf gepflanzt, ab 2006 in Rösberg und seit 2013 in den Herseler Rheinauen. Dabei sind drei Streuobstwie- sen mit insgesamt etwa 150 Bäumen entstanden. Auf rund 17.000 Quadratmetern stehen vor allem Apfel-, Birn-, Kirsch- und Pflaumen-, aber auch ei- nige Kastanien- und Walnuss- bäume. In diesem Jahr wird in Sech- tem die vierte Wiese ihrer Art eröffnet. Die Obstbäume kön- nen zum Beispiel zur Geburt eines Kindes, zur Hochzeit, als ganz persönliches Geschenk oder einfach aus Liebe zur Natur gepflanzt werden. Und ganz nebenbei tragen die Teil- nehmer dazu bei, ursprüng- lich landwirtschaftlich genutz- te Flächen ökologisch aufzu- werten und das Landschafts- bild zu verschönern. Die fach- liche Begleitung der Aktion übernimmt Björn Haring vom Umwelt- und Grünflächenamt. Nähere Informationen erhal- ten Interessierte bei Manu- ela Domschat vom Umwelt- und Grünflächenamt der Stadt Bornheim unter Telefon: 02222/945-307 oder manue- la.domschat@stadt-bornheim. de. Frühzeitige Anmeldung erwünscht. Amtliche Bekanntmachungen Durch Beschluss der Bezirksregierung Köln vom 16.12.2016 wurde das Flurbereinigungsverfahren Mondorf angeordnet. Der Einleitungsbeschluss ist bestandskräftig. Mit dem Einleitungsbe- schluss entstand die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereini- gung Mondorf. In der Flurbereinigung Mondorf wird hiermit gemäß § 21 Absatz 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Be- kanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft ein Termin anberaumt auf Dienstag, den 05.09.2017, um 16.00 Uhr in der Aula der Alfred-Delp-Realschule, Langgasse 126, 53859 Niederkassel- Mondorf. Zu dieser Wahl werden alle Teilnehmer/innen des Flurbereinigungsverfahrens eingeladen. Wahlberechtigte Teil- nehmer/innen sind die Eigentümer und Erbbauberechtigten der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke. Auf Verlangen der Bezirksregierung Köln haben sich die anwesenden Teilneh- mer/innen als solche auszuweisen. Die Mitglieder des Vorstandes werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern/Teilnehmerinnen oder bevollmächtig- ten Personen mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen ge- wählt (§ 21 Abs. 3 FlurbG). Jede/r anwesende Teilnehmer/in oder jede bevollmächtigte Person hat nur ein Stimmrecht, gleich wie viele Besitzstände er/sie vertritt. Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Teilnehmer/innen, die am persönlichen Erscheinen zum Wahl- termin verhindert sind, haben die Möglichkeit, sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten zu lassen. Entsprechende Voll- machtsformulare können bei der Bezirksregierung Köln, Dezer- nat 33.1, 50606 Köln, unter Angabe des obigen Aktenzeichens angefordert werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch Personen, die nicht stimmberechtigt sind, an der Ver- anstaltung teilnehmen und gewählt werden können. Soweit die Wahl im Termin nicht zustande kommt und ein neu- er Wahltermin keinen Erfolg verspricht, kann die Bezirksregie- rung Köln Mitglieder des Vorstandes nach Anhörung der land- wirtschaftlichen Berufsvertretung bestellen (§ 21 Abs. 4 FlurbG). Für jedes Mitglied des Vorstandes ist ein/e Stellvertreter/in zu wählen oder zu bestellen (§ 21 Abs. 5 FlurbG). Im Anschluss an die Wahl des Vorstandes findet die konstituierende Sitzung des gewählten Vorstandes statt, in der u. a. der/die Vorsitzende und der/die stellvertretende Vorsitzende von den ordentlichen Vor- standsmitgliedern gewählt werden. Im Auftrag gez. Frings-Schäfer, Regierungsdirektorin Der Inhalt der o.a. Bekanntmachung wird auch auf der Internet- Seite der Bezirksregierung Köln http://www.bezreg-koeln.nrw. de/brk_internet/verfahren/33_flurbereinigungsverfahren/index. html veröffentlicht. Flurbereinigungsverfahren Mondorf, Aktenzeichen: 33.1 - 5 16 02 - Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Einladung Öffentliche Bekanntmachung Bezirksregierung Köln Dezernat 33 -Ländliche Entwicklung, Bodenordnung- 50667 Köln, den 06.07.2017 Zeughausstr. 2-10 Tel.: 0221/147-2033 Fax: 0221/147-4181 n Ein Baum voller guter Wünsche. Foto: Stadt Bornheim Wer will Wahlhelfer werden? Am Sonntag, 24. Septem- ber 2017, wird der 19. Deutsche Bundestag ge- wählt. Dazu sucht die Stadt Bornheim noch ehrenamtli- che Wahlhelfer. Wer in einem Wahllokal im Stadtgebiet oder im Brief- wahlvorstand mithelfen möchte, kann sich ab sofort beim Bornheimer Wahlbü- ro melden. Dies geht ent- weder telefonisch wäh- rend der Öffnungszeiten des Bürgerbüros unter 02222/945-179 oder per E-Mail an wahlbuero@ stadt-bornheim.de. Einzige Voraussetzung: Man muss selbst wahlberechtigt sein. Alle Wahlhelfer erhalten ein „Erfrischungsgeld“ von 35 Euro. Nähere Informationen zur Bundestagswahl 2017 so- wie Einzelheiten zur Be- werbung als Wahlhelfer er- halten Interessierte beim Wahlbüro der Stadt Born- heim, auf www.bornheim. de/rathaus/wahlenabstim- mungen oder auf der Inter- netseite des Bundeswahl- leiters www.bundeswahl- leiter.de.

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20. April 2016 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenallee 31, Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbereich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - so- genannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 27.04.2016, 18 Uhr Ausschuss für Bürgerangelegenheiten Donnerstag, 28.04.2016, 18 Uhr Bürgergespräch zur Unterbringung von Flüchtlingen Dienstag, 03.05.2016, 19.30 Uhr, Herseler-Werth-Schule, Rheinstraße 166, 53332 Bornheim-Hersel Sport- und Kulturausschuss Mittwoch, 11.05.2016, 18 Uhr Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 12.05.2016, 18 Uhr Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Born- heim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Serva- tiuscenter, Servatiusweg 19- 23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de 24 Stunden Hotlline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kosten- lose offene Sprechstunde im Rathaus, Raum 901, am 21. April 2016, 14 - 17:30 Uhr. Ansprechpartnerin bei der Stadt Bornheim: Manuela Domschat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: energieberatung@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 2500 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Amtliche Bekanntmachungen Aufgrund § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Bornheim am 05.11.2015 beschlossen, für den Entwurf des Bebauungsplanes Me 07 in der Ortschaft Merten die frühzeitige Beteiligung der Öf- fentlichkeit durchzuführen und die Planung für die Dauer von vier Wochen öffentlich auszulegen und eine Einwohnerversammlung durchzuführen. Das Plangebiet liegt nördlich der Bebauung zwischen Talstraße und Brahmsstraße. Es grenzt im Osten auf einer Länge von ca. 90 Metern an die Talstraße. Ziel der Bebauung ist die Schaffung von Planungsrecht für die Um- setzung von Wohnungsbau. Die Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt in der Zeit vom 28.04.2016 bis zum 27.05.2016 einschließlich bei der Stadtverwaltung Bornheim, Amt 7 – Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt, auf dem Flur zwischen Zimmer 407 und 414, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, während der Besuchszeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr. Auskünfte erhalten Sie in Zimmer 407, 409, 411 oder 414. Während dieser Zeit werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich dargelegt. Es wird allgemein Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung gegeben. Zusätzlich wird die Planung in einer Einwohnerversammlung er- läutert, die am Dienstag, 03.05.2016, um 18.30 Uhr im Restaurant „Zur Schmiede“, Brahmsstr. 3, 53332 Bornheim, stattfindet. Darüber hinaus können die Planunterlagen im Internet unter www.bornheim.de eingesehen werden. Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Planbereich grob darstellt, wird hingewiesen. Bornheim, den 11.04.2016 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans Me 07 in der Ortschaft Merten / frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Eine schöne Tradition und zugleich eine besondere Liebeser- klärung ist der Maibaum. Und da 2016 ein Schaltjahr ist, wer- den diesmal vor allem wieder Mädels unterwegs sein, um beim Angebeteten einen bleibenden Eindruck zu hinterlassen. Allen, die einen Maibaum setzen möchten, bietet die Forstbetriebsge- meinschaft Bornheim in Zusammenarbeit mit der Stadt Born- heim auch in diesem Jahr wieder frisch gefällte Birken ab zehn Euro an. Der Verkauf findet im Rösberger Wald statt. Dorthin gelangt man, indem man vom Wasserturm Rösberg aus dem Theisenkreuzweg und schließlich der Beschilderung bis in den Wald folgt. Der genaue Lageplan kann im Internet unter www. bornheim.de unter „Aktuelles“ eingesehen werden. Verkaufstermine sind Freitag und Samstag, 29. April und 30. April 2016, jeweils von 12 bis 18 Uhr. Eine Vorbestellung per E-Mail an gf@fbg-bornheim.de wird empfohlen. Bei Bedarf kann vor Ort auch gleich schmückendes Beiwerk wie Herzen und bunte Bänder erworben werden. Die Käufer einer Birke erhalten sowohl ein Merkblatt als auch eine Quittung, um bei einer Polizeikontrolle den legalen Erwerb bele- gen zu können. Und wenn es an der Zeit ist, den Maibaum wieder zu entsorgen, nimmt ihn der Stadtbetrieb Bornheim im Donner- bachweg 15 in Waldorf gern entgegen. Kunststoffbänder sollten vorher allerdings entfernt werden. Nähere Informationen zum Maibaumverkauf erteilt Manuela Domschat vom Umwelt- und Grünflächenamt der Stadt Bornheim unter Telefon 02222/945- 307 oder per E-Mail an manuela.domschat@stadt-bornheim.de. Die Stadt Bornheim unterstützt den Brauch des Maibaumset- zens, der im Rheinland fest verankert ist, ausdrücklich. Damit diese besondere Liebeserklärung allerdings keine Unannehm- lichkeiten nach sich zieht, bittet die Stadtverwaltung darum, den Maibaum nicht an Strommasten oder Laternenpfählen zu befesti- gen. Wer dies dennoch tut, muss damit rechnen, dass der zustän- dige Energieversorger die Bäume kostenpflichtig entfernen lässt und dem Verursacher etwaige Schäden in Rechnung stellt. Maibaumverkauf in Bornheim Im Schaltjahr 2016 sind die Mädels wieder dran 20. April 2016 Stadt Bornheim Bürgerinformation verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Flurbereinigung Bornheim-Roisdorf – 33.44 – 5 10 01 – I. Ladung zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes II. Bekanntgabe der neuen Feldeinteilung zum Erlass der 1. Ergänzungsanordnung zur vorläufigen Besitzeinweisung I. Ladung zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes Im Flurbereinigungsverfahren Bornheim-Roisdorf hat die Be- zirksregierung Köln als Flurbereinigungsbehörde den Flurberei- nigungsplan fortgeschrieben und endgültig aufgestellt. Er fasst gemäß § 58 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S.546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S.2794), die Ergebnisse des Flurbereinigungsverfahrens zusam- men und bestimmt, wie das Flurbereinigungsgebiet tatsächlich und rechtlich neu gestaltet wird. Zur Vorlage des Flurbereinigungsplanes finden gemäß § 59 Abs. 1 und 2 FlurbG folgende Termine statt, zu denen die Beteiligten geladen werden: 1. Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes (Offenlegungster- min) 2. Anhörung der Teilnehmer und Nebenbeteiligten über den be- kanntgegebenen Flurbereinigungsplan (Anhörungstermin) Zu diesen Terminen ergehen nachstehende Einladungen: 1. Offenlegungstermin Der Flurbereinigungsplan (Textteil, Nachweise und Karten) liegt gemäß § 59 Abs. 1 FlurbG zur Einsichtnahme für die Beteilig- ten (Teilnehmer und Nebenbeteiligte) offen von Montag, den 09.05.2016, bis Mittwoch, den 11.05.2016, jeweils von 8.30 Uhr bis 12 Uhr und von 13 Uhr bis 15.30 Uhr und Donnerstag, den 12.05.2016, von 8.30 Uhr bis 12 Uhr bei der Gemeinde Alf- ter Sitzungssaal Untergeschoss, Am Rathaus 7, 53347 Alfter. An diesen Tagen stehen Bedienstete des Dezernates 33 der Be- zirksregierung Köln (Flurbereinigungsbehörde) zur Erteilung von Auskünften zur Verfügung. Die neuen Grundstücke können auf Antrag in der Örtlichkeit angezeigt und erläutert werden (Anträge werden im Offenlegungstermin entgegengenommen). Von der Möglichkeit der Einsichtnahme in den Flurbereini- gungsplan am Tag der Offenlegung bitte ich Gebrauch zu ma- chen, weil im Anhörungstermin am 02.06.2016 Einzelauskünfte nicht mehr erteilt werden können. 2. Anhörungstermin Gegen den bekanntgegebenen Flurbereinigungsplan können die Beteiligten gemäß § 59 Abs. 2 FlurbG Widerspruch einlegen. Das Einlegen von Widersprüchen kann nicht in dem unter 1. ge- nannten Offenlegungstermin erfolgen; Widersprüche müssen zur Vermeidung des Ausschlusses im Anhörungstermin erhoben werden und sind nach § 59 Abs. 4 FlurbG in eine Verhandlungs- niederschrift aufzunehmen. Der Anhörungstermin findet statt am Donnerstag, den 02.06.2016, um 14 Uhr bei der Gemeinde Alfter, Sitzungssaal, Untergeschoss, Am Rathaus 7, 53347 Alfter. Hierzu werden die Beteiligten bzw. Bevollmächtigten geladen. Besondere Hinweise zum Anhörungstermin: • Beteiligte bzw. Bevollmächtigte, die keinen Widerspruch ge- gen den Flurbereinigungsplan Bornheim-Roisdorf einlegen wollen, brauchen den Anhörungstermin nicht wahrzunehmen. • Widersprüche, die vor und nach dem Anhörungstermin schriftlich eingehen, können im Hinblick auf § 59 Abs. 2 FlurbG nicht als form- und fristgerecht anerkannt werden. • Wer Widerspruch erheben will, aber an der Wahrnehmung des Anhörungstermins verhindert ist, muss sich durch eine/n Bevollmächtigte/n vertreten lassen. Die Bevollmächtigung muss, soweit nicht schon geschehen, schriftlich erfolgen. Die Unterschrift der/des Vollmachtgeberin/-gebers muss von ei- ner dazu befugten Behörde (in der Regel Städte und Gemein- den) amtlich beglaubigt sein. Die Beglaubigung ist kosten- und gebührenfrei gem. § 108 FlurbG. Vollmachtsvordrucke können bei der Bezirksregierung Köln, Dezernat 33.44, 50606 Köln unter Angabe der Ord-Nr. angefordert werden. Das Verschulden eines Vertreters oder Bevollmächtigten steht dem eigenen Verschulden gleich (§ 134 Abs. 4 FlurbG). Beteiligte am Flurbereinigungsverfahren sind gemäß § 10 Nr. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) als Teilnehmer die Eigentü- mer und Erbbauberechtigten der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke und Nebenbeteiligte gemäß § 10 Nr. 2 FlurbG. Gemäß § 10 Nr. 2 FlurbG zählen zu den Nebenbetei- ligten des Flurbereinigungsverfahrens: a) Gemeinden und Gemeindeverbände, in deren Bezirk Grund- stücke vom Flurbereinigungsverfahren betroffen werden; b) andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Land für gemeinschaftliche oder öffentliche Anlagen erhalten (§§ 39 und 40 FlurbG) oder deren Grenzen geändert werden (§ 58 Abs. 2 FlurbG); c) Wasser- und Bodenverbände, deren Gebiet mit dem Flurbe- reinigungsgebiet räumlich zusammenhängt und dieses be- einflusst oder von ihm beeinflusst wird; d) Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Be- nutzung solcher Grundstücke beschränken; e) Empfänger neuer Grundstücke nach den §§ 54 und 55 FlurbG bis zum Eintritt des neuen Rechtszustandes (§ 61 Satz 2 FlurbG); f) Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehö- renden Grundstücken, denen ein Beitrag zu den Unterhal- tungs- oder Ausführungskosten auferlegt wird (§ 42 Abs. 3 und § 106 FlurbG) oder die zur Errichtung fester Grenzzei- chen an der Grenze des Flurbereinigungsgebietes mitzuwir- ken haben (§ 56 FlurbG). Die Teilnehmer erhalten den Auszug aus dem Flurbereinigungs- plan in Form des Bodenordnungsnachweises, der die von ihnen eingebrachten Grundstücke (Einlagenachweis) sowie Ihre neuen Grundstücke und das Verhältnis Ihrer Gesamtabfindung zu dem von Ihnen Eingebrachten und die Ausgleiche und Entschädi- gungen nachweist (Abfindungsnachweis) mit gesonderter Post. Wenn bei Miteigentum ein/e gemeinsame/r Bevollmächtigte/r bestellt ist, so erhält nur dieser einen Bodenordnungsnachweis. Die Nebenbeteiligten erhalten den Auszug aus dem Flurbe- reinigungsplan (Nebenbeteiligtennachweis), der ihre aus dem Grundbuch ersichtlichen Rechte und die diesbezüglichen Fest- setzungen nachweist, mit gesonderter Post. An die Stelle der bisher haftenden, im Grundbuch eingetragenen alten Grund- stücke treten die im Nebenbeteiligtennachweis angegebenen Abfindungsgrundstücke. Rechte, die entbehrlich sind, werden durch den Flurbereinigungsplan gelöscht. Rechte, die durch den Flurbereinigungsplan neu begründet werden, sind im Nebenbe- teiligtennachweis mit dem Hinweis „Vorgesehene Neueintra- gung“ eingetragen. Die Beteiligten werden gebeten, ihre jeweiligen Auszüge zu den Terminen mitzubringen. Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass das Finanzamt im Rahmen der Grundbuchberichtigung den Abfindungsnachweis – Ausgleiche und Entschädigungen – erhält. II. Bekanntgabe der neuen Feldeinteilung zum Erlass der 1. Ergänzungsanordnung zur vorläufigen Besitzeinweisung Gleichzeitig mit der Offenlegung des Flurbereinigungsplanes findet die Offenlegung der neuen Feldeinteilung zum Erlass der 1. Ergänzungsanordnung zur vorläufigen Besitzeinweisung an den gleichen Tagen wie unter I 1. der Ladung zum Offenle- gungstermin statt. Die Beteiligten können in diesem Termin den Antrag stellen, sich die neuen Grundstücke in der Örtlichkeit anzeigen und er- läutern zu lassen. Durch die 1. Ergänzungsanordnung zur vorläufigen Besitzein- weisung wird die Einweisung aller Grundstückseigentümer und Pächter in Besitz, Verwaltung und Nutzung der zum Flurberei- nigungsplan geänderten Abfindungsgrundstücke geregelt. Sie erfolgt nach der Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes. Die 1. Ergänzungsanordnung zur vorläufigen Besitzeinweisung wird durch die Flurbereinigungsbehörde in den Flurbereinigungsge- meinden und den angrenzenden Gemeinden in den jeweiligen Be- kanntmachungsorganen gesondert öffentlich bekannt gemacht. Der Übergangszeitpunkt für die geänderten Abfindungsgrund- stücke wird, abweichend von den in den mit der vorläufigen Besitzeinweisung vom 02.09.2013 aufgestellten Überleitungs- bestimmungen festgesetzten Übergangszeitpunkten, auf den 01.10.2016 festgesetzt. Im Auftrag gez. Rosenberg, Regierungsvermessungsdirektorin Hinweis: Diese öffentliche Bekanntmachung finden Sie auch auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln unter: http://www. bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/verfahren/33_flurbereini- gungsverfahren/index.html. Öffentliche Bekanntmachung Die Ladung zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes vom 29.03.2016 der Bezirksregierung Köln, Dez. 33.44 – 5 10 01, 50606 Köln im Flurbereinigungsverfahren Bornheim-Roisdorf wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. BEZIRKSREGIERUNG KÖLN Köln, den 29. März 2016 Dezernat 33 – Ländliche Entwicklung, Bodenordnung Blumenthalstr. 33 FLURBEREINIGUNG Bornheim-Roisdorf 50670 Köln Az.: — 33.44 – 5 10 01 — Tel.: 0221/147-2033 Amtliche Bekanntmachungen

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27. Januar 2016 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenallee 31, Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbereich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - so- genannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Ausschuss für Bürgerangelegenheiten Mittwoch, 27.01.2016, 18 Uhr Jugendhilfeausschuss Donnerstag, 28.01.2016, 18 Uhr Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel Dienstag, 02.02.2016, 18 Uhr Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 17.02.2016, 18 Uhr Stadtrat Donnerstag, 18.02.2016, 18 Uhr Sport- und Kulturausschuss Dienstag, 23.02.2016, 18 Uhr Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Born- heim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Serva- tiuscenter, Servatiusweg 19- 23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de 24 Stunden Hotlline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kosten- lose offene Sprechstunde im Rathaus, Raum 901, am 18. Februar 2016, 14 - 17:30 Uhr. Ansprechpartnerin bei der Stadt Bornheim: Manuela Domschat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: energieberatung@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 2500 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Einen umfassenden Überblick über Feste, Konzerte, Informati- onsabende und andere Termine bietet der Veranstaltungskalen- der der Stadt Bornheim. Auf der städtischen Homepage können Bornheimer Vereine, Organi- sationen, Kirchengemeinden, Parteien und andere Gruppen ihre Termine schnell und ein- fach selbst eintragen und veröf- fentlichen. Anzugeben sind da- bei folgende Pflichtfelder: An- fangsdatum und -zeit, Titel der Veranstaltung, Beschreibung, Ort, Veranstalter und E-Mail- Adresse des Ansprechpartners. Bevor der Termin veröffentlicht wird, erfolgt aus Sicherheits- gründen die Freigabe durch ei- nen städtischen Mitarbeiter. Nähere Informationen zur Funktionsweise und Handha- bung des Online-Kalenders sind abrufbar unter www.bornheim. de/Veranstaltungskalender. Online-Veranstal- tungskalender 2016: Jetzt Termine eintragen Die Dienststellen im Bornheimer Rathaus und das Jugendamt der Stadt Bornheim haben an Karneval folgende Besuchszeiten: • An Weiberfastnacht, 4. Februar, ist von 8.30 bis 11 Uhr geöffnet. Ab 11.11 Uhr begrüßen Bürgermeister Wolfgang Henseler und der Roisdorfer Ortsausschuss-Vorsitzende Wolf- gang Mertgen im Rathaus die Tollitäten aus Bornheim und der Region. • An Karnevalsfreitag und -dienstag sind Be- sucher von 8.30 bis 12.30 Uhr willkommen. Bürgerbüro und Infozentrum öffnen bereits um 7.30 Uhr. • An Rosenmontag, 11. Februar, sind die Dienststellen der Stadtverwaltung geschlossen. Die Volkshochschule Bornheim/Alfter ist an Weiberfastnacht von 8.30 bis 11 Uhr, am Kar- nevalsfreitag wie gewohnt von 8.30 bis 12 Uhr und am Karnevalsdienstag ebenfalls von 8.30 bis 12 Uhr geöffnet. Am Rosenmontag bleibt die Geschäftsstelle der VHS geschlossen. Die Stadtbücherei Bornheim ist an Weiberfast- nacht und Rosenmontag geschlossen. Freitag, Samstag und Dienstag gelten die regulären Öff- nungszeiten. Das Hallenfreizeitbad Bornheim ist an Weiber- fastnacht von 6.30 bis 8 Uhr geöffnet. Karne- valsfreitag und -samstag gelten die normalen Öffnungszeiten; am Sonntag ist wegen des Bornheimer Karnevalszugs ganztägig geschlos- sen. Am Rosenmontag können Wasserratten und Karnevalsmuffel von 8 bis 19 Uhr schwim- men; ab Dienstag läuft der Betrieb wieder nach den üblichen Zeiten. Das Kundenzentrum im Stadtbetrieb Bornheim hat an Weiberfastnacht von 8.30 bis 11 Uhr ge- öffnet. An Karnevalsfreitag und -dienstag ist Be- suchszeit von 8.30 bis 12.30 Uhr. An Rosenmon- tag bleibt das Kundenzentrum geschlossen. Im Notfall: Bei Rohrbrüchen, Schäden im Ka- nalnetz und zur Sicherstellung der Wasserver- sorgung sowie bei Störungen der Straßenbe- leuchtung ist der Stadtbetrieb Bornheim rund um die Uhr unter Tel. 02227/93 20 77 erreich- bar. Bei anderen akuten Notfällen hilft der Bereitschaftsdienst unter der Mobilnummer 0172/8 74 08 53. Bornheimer Stadtverwaltung auch an Karneval geöffnet Um Glasmüll zu vermeiden und die Verletzungsgefahr zu mini- mieren, appelliert die Stadtverwaltung an alle Jecken, bei den Karnevalszügen und beim Straßenkarneval möglichst auf Gläser und Glasflaschen zu verzichten. Insbesondere die kleinen Glas- fläschchen, die z.B. Schnaps oder Likör enthalten, können zu tödlichen Geschossen werden, wenn ein Fahrzeug darüber fährt. Daher sollte man seinen Glasmüll niemals auf Fahrbahnen wer- fen und stattdessen sofort in die zahlreichen öffentlichen Müll- behälter entsorgen. Am besten jedoch sollte man von vornherein auf Kunststoffflaschen und -behälter zurückgreifen. Glas- und Alkoholverbot vor dem Gelände des Baubetriebshofs Außerdem gilt an Weiberfastnacht, 4. Februar 2016, von 16 Uhr bis 24 Uhr wie jedes Jahr ein generelles Glas- und Alkohol- verbot vor dem Gelände des Baubetriebshofs in Waldorf, wie die Stadt Bornheim als örtliche Ordnungsbehörde mitteilt. Im Donnerbachweg von der Kreuzung Feldchenweg bis zur Ein- mündung Dahlienstraße einschließlich des gesamten Einmün- dungsbereichs, in der Dahlienstraße von der Haltestelle der Stadtbahnlinie 18 bis zur Einmündung Donnerbachweg und im Bahnsteiggelände sind das Mitführen und der Konsum von al- koholischen Getränken sowie die Benutzung von Glasflaschen und Gläsern untersagt. Das Glas- und Alkoholverbot besteht auch auf den Freiflächen entlang des Donnerbachwegs und der Dahlienstraße. Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 50 Euro geahndet werden; außerdem können die mitgeführten Getränke, Glasfla- schen und Gläser eingezogen und vernichtet werden. Glasverbot an Weiberfastnacht Stadt appelliert an Jecken, Glasmüll zu vermeiden Sechtem: Samstag, 30.01.2016, Beginn 14:00 Uhr, Graue-Burg-Straße Roisdorf: Donnerstag, 04.02.2016, Beginn 14:00 Uhr, Bendenweg Kardorf: Donnerstag, 04.02.2016, Beginn 14:44 Uhr, Altenberger Gasse Rösberg / Hemmerich: Freitag, 05.02.2016, Beginn 14:11 Uhr, Fürchespfad Waldorf: Samstag, 06.02.2016, Beginn 13:30 Uhr, Straufsberg Widdig: Samstag, 06.02.2016, Beginn 14:30 Uhr, Lichtweg Hersel / Uedorf: Sonntag, 07.02.2016, Beginn 13:30 Uhr, Heisterbacher Straße Bornheim: Sonntag, 07.02.2016, Beginn 14:00 Uhr, Reuterweg Walberberg: Montag, 08.02.2016, Beginn 13:30 Uhr, Lange Fuhr Merten: Dienstag, 09.02.2016, Beginn 14:00 Uhr, Bachstraße/Talstraße Karnevalszüge in der Stadt Bornheim Impressionen vom Karnevalszug 2015 in Bornheim Fotos: Frank Engel-Strebel verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Amtliche Bekanntmachungen 27. Januar 2016 Stadt Bornheim Bürgerinformation Der Rat der Stadt Born- heim hat in seiner Sitzung am 03.12.2015 den nachfol- genden Beschluss gefasst: „Der Rat beschließt, gemäß § 2 BauGB das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungs- plans Se 23 in der Ortschaft Sechtem einzuleiten. Das Plangebiet liegt südlich der Ortschaft Sechtem zwi- schen dem Knotenpunkt L 190 / K 42 und dem Ophof an der K 33. Ziel ist die Ausweisung einer Straßenverkehrsfläche zum Zwecke der Südumfahrung als K 33 n.“ Auf die beiliegende Über- sichtsskizze, die den Planbe- reich grob darstellt, wird hin- gewiesen. Der vorstehende Beschluss wird hiermit öffentlich be- kannt gemacht. Bornheim, den 14.01.2016 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungs- plans Se 23 in der Ortschaft Sechtem; Aufstellungsbeschluss Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 05.11.2015 den nachfolgenden Beschluss gefasst: „Der Rat beschließt den vorlie- genden Entwurf des Bebauungsplanes Br 28 in der Ortschaft Brenig einschließlich der vorliegenden textlichen Festsetzungen und der vorliegenden Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung.“ Der Bebauungsplan liegt am westlichen Ortsrand von Brenig und umfasst die Flurstücke Gemarkung Bornheim-Brenig Flur 73 Nr. 66 und Nrn. 63, 67, 68, 69 und 375 teilweise. Der Bebauungsplan Br 28 in der Ortschaft Brenig mit Begrün- dung und der zusammenfassenden Erklärung nach §10 Abs. 4 BauGB kann während der Dienststunden im Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt der Stadtverwaltung Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Mit dieser Bekannt- machung tritt der Bebauungsplan Br 28 in der Ortschaft Brenig gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBL. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Der vorstehende Satzungsbe- schluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hinweise: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 BauGB 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvor- schriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB be- achtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verlet- zung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beacht- lich sind. Ferner wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des Absatzes 4 BauGB hingewiesen. Danach kann der Entschädi- gungsberechtigte Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 Baugesetzbuch bezeichneten Vermögensnachteile ein- getreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch her- beiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungs- anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die zuvor bezeichneten Vermö- gensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs her- beigeführt wird. Weiter wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Ver- fahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Sat- zung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschrie- benes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt ge- macht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vor- her gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tat- sache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 14.01.2016 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans Br 28 in der Ortschaft Brenig, Satzungsbeschluss, Inkrafttreten Haben Sie Interesse an einem Standplatz auf dem Bornheimer Wochenmarkt? Jeden Donnerstagvormittag findet auf dem Peter-Fryns-Platz im Ortszentrum ein Wochenmarkt statt, auf dem noch Plätze frei sind. Möglich ist sowohl ein wöchentlicher Stand als auch die Aufstellung des Standes an Einzeltagen, alle zwei Wochen oder einmal im Monat. Interessierte Händler melden sich bitte bei Joana Lemke vom Ordnungsamt, Telefon 02222/945-160, E-Mail: joana.lemke@stadt-bornheim.de, oder bei Wirtschaftsförderer Sebastian Römer, Telefon 02222/945-339, E-Mail: wirtschaftsfoerderung@stadt-bornheim.de.

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9. März 2016 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenallee 31, Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbereich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - so- genannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Rechnungsprüfungsausschuss Mittwoch, 09.03.2016, 18 Uhr Einwohnerversammlung zu den Bebauungsplänen „He 30“ und „He 31“ Mittwoch, 09.03.2016, 18.30 Uhr, Herseler-Werth- Schule, Rheinstraße 166, 53332 Bornheim-Hersel Bürgergespräch zur Unterbringung von Flüchtlingen in Sechtem Mittwoch, 09.03.2016, 19 Uhr, Turnhalle der Wendelinus- Schule, Tränkerhofstraße 12, 53332 Bornheim-Sechtem Verbandsversammlung des Wasserverbands Dickopsbach Donnerstag, 10.03.2016, 11 Uhr, Büro des Bürgermeisters, Zimmer 308, Rathaus Bornheim Jugendhilfeausschuss Donnerstag, 10.03.2016, 18 Uhr Verbandsversammlung des Wasserverbands Südliches Vorgebirge Dienstag, 15.03.2016, 11 Uhr, Raum 904 des Rathauses Bornheim Ausschuss für Bürgerangelegenheiten Dienstag, 15.03.2016, 18 Uhr Bürgergespräch zur Unterbringung von Flüchtlingen in Waldorf Dienstag, 15.03.2016, 19.30 Uhr, Aula der Nikolaus-Schule, Sandstraße 100, 53332 Bornheim-Waldorf Workshop zum Masterplan „Rheinaue in Hersel“ Mittwoch, 16.03.2016, 18 Uhr, Herseler-Werth-Schule, Rheinstraße 166, 53332 Bornheim-Hersel Ausschuss für Stadtentwicklung Donnerstag, 17.03.2016, 18 Uhr Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Serva- tiuscenter, Servatiusweg 19- 23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de 24 Stunden Hotlline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kosten- lose offene Sprechstunde im Rathaus, Raum 901, am 17. März 2016, 14 - 17:30 Uhr. Ansprechpartnerin bei der Stadt Bornheim: Manuela Domschat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: energieberatung@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 2500 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Amtliche Bekanntmachungen Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Sieg- Kreis und in der Stadt Troisdorf hat gemäß § 196 Baugesetzbuch (neugefasst durch Bekanntmachung vom 23.09.2004 - BGBl. I S. 2414 unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen) und gemäß § 11 der Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grund- stückswerte (Gutachterausschussverordnung - GAVO NRW) vom 23.03.2004 (GV. NRW. 2004 S. 146) die Bodenrichtwerte zum 01.01.2016 ermittelt und in der Zeit vom 19.01.2016 bis 28.01.2016 für die folgenden Gemeinden und Städte beschlossen: Gemeinde: Alfter, Eitorf, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Rup- pichteroth, Swisttal, Wachtberg, Windeck Stadt: Bad Honnef, Bornheim, Hennef, Königswinter, Lohmar, Meckenheim, Niederkassel, Rheinbach, Sankt Augustin, Siegburg, Troisdorf Die Bodenrichtwerte sind voraussichtlich ab dem 01.03.2016 für jedermann kostenfrei im Internet einsehbar. Unter der Adresse www.boris.nrw.de wird interessierten Bürgern nach Eingabe von Gemeinde/Stadt, Straßenname und Hausnummer ein Kar- tenausschnitt mit Darstellung des aktuellen Bodenrichtwertes präsentiert, wobei auch dessen beschreibende Informationen abgerufen werden können. Ein Bodenrichtwert ist ein aus Kauf- preisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert innerhalb eines Gebietes. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grund- stücksfläche eines Grundstücks mit einem definierten Grund- stückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Jedermann kann während der üblichen Geschäftszeiten von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Kreishaus in 53721 Siegburg, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, Zimmer B 5.04, Aus- kunft über die Bodenrichtwerte erhalten. Siegburg, den 25.02.2016 gez. Kütt Vorsitzender des Gutachterausschusses Öffentliche Bekanntmachung der aktuellen Bodenrichtwerte 2016 Die nachfolgenden Straßen werden hiermit gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV. NW. S. 1028) als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet: Öffentliche Bekanntmachung der Widmung Havelstraße und Am Dietkirchener Hof Bezeichnung der Einstufung, Ortschaft Name der Straße gewidmeten Flächen Widmungsinhalt Hersel Havelstraße Gemarkung Hersel, Anliegerstraße Flur 13, Flurstücke 466, 337 teilweise Roisdorf Am Dietkirchener Hof Gemarkung Roisdorf, Flur 26, Anliegerstraße Flurstücke 529, 533, 561, 581, 621, 638 Roisdorf Am Dietkirchener Hof Gemarkung Roisdorf, Flur 26, Anliegerweg, Flurstücke 560 und 569 Beschränkung auf den Fußgängerverkehr Kartenausschnitte, in denen die gewidmeten Flächen dargestellt sind, können während der allgemeinen Besuchszeiten im Rat- haus, Zimmer 412, eingesehen werden: Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und Donnerstag von 15 Uhr bis 18 Uhr. Die Widmung wird wirksam mit dem Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung dieser Widmungsverfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntma- chung vor dem Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz, 50667 Köln, schriftlich oder zur Niederschrift beim Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichts Klage erhoben werden. Die Klage kann auch in elektronischer Form nach Maß- gabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und den Finanzgerichten im Lan- de Nordrhein-Westfalen (ERVVO VG/FG) vom 07.11.2012 (GV. NRW S. 548) eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach § 2 Nummer 3 des Signaturgesetzes vom 16. Mail 2001 (BGBl. I S. 876) in der jeweils geltenden Fassung versehen sein und an die elektronische Poststelle des Gerichts übermittelt werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten An- trag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, die angefochtene Verfügung soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Wird die Frist durch einen von Ihnen Bevollmächtigten versäumt, so wird dessen Verschulden Ihnen zugerechnet. Bornheim, den 22.02.2016 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Spannende Angebote für die Osterferien finden Kinder und Ju- gendliche jetzt im Online-Ferienkalender auf www.bornheim.de unter „Kinder/Jugend, Bildung & Soziales“, „Ferienkalender“. Neben den städtischen Aktionen stehen hier auch attraktive Fe- rienprogramme anderer Anbieter. Schwerpunkt des kommunalen Angebots ist die Beteiligung an der neuen Umweltkampagne „Bornheim putzt sich raus“. So gibt es zwei spannende Projekte zum Thema Upcycling und Recycling nach dem Motto „Viel zu schade für die Tonne: Wir machen aus Wegwerfprodukten Nützliches und Schönes“. Auch wieder dabei ist ein Workshop der Theaterreihe unter dem Titel „Drumstick meets Slapstick“. Vier Tage lang geht es dann laut und lustig zu mit Percussion auf Alltagsgegen- ständen und Comedy nach Schwarz-Weiß-Manier. Anmeldungen sind ab sofort möglich bei Katja Cîmpean vom Jugendamt der Stadt Bornheim unter 02222/94 37 54 35 oder katja.cimpean@stadt-bornheim.de. Osterferien mit Upcycling und Comedy Stadt bietet tolles Jugendprogramm im Online-Kalender verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim 9. März 2016 Zum Bürgergespräch über die „Unterbringung und Be- treuung von Flüchtlingen in Sechtem“ lädt die Stadt Born- heim am heutigen Mittwoch, 9. März 2016, um 19 Uhr in die Turnhalle der Wendelinus- Schule, Tränkerhofstraße 12 in Bornheim-Sechtem, ein. Thema sind Konzepte und Planungen für Unterkünfte sowie das soziale Miteinander von Sechtemer Bürgern und Flüchtlingen. Neben Bürger- meister Wolfgang Henseler nimmt Ortsvorsteher Rainer Züge teil. Ein weiteres Bürgergespräch – diesmal zu Flüchtlingen in Waldorf – findet am Dienstag, 15. März 2016, um 19.30 Uhr in der Aula der Nikolaus-Schu- le, Sandstraße 100 in Born- heim-Waldorf, statt. Auch hier geht es um Konzepte für Unter- künfte sowie das soziale Mitei- nander. Ansprechpartner sind hier ebenfalls Bürgermeister Henseler sowie die Waldorfer Ortsvorsteherin Helga Bandel. Bürgergespräche zur Unterbringung von Flüchtlingen in Sechtem und Waldorf Stadt Bornheim Bürgerinformation Mitten durch den Frühling radeln und regionale Speziali- täten direkt beim Erzeuger ge- nießen – dazu lädt das „Früh- lingserwachen im Vorgebirge“ am Sonntag, 24.04.2016, von 11 bis 17 Uhr ein. Die beliebte Fahrrad-Tour führt auf 42 Kilometern zu 14 Landwirtschaftsbetrieben und Kunststätten, wo es typische Leckereien und besondere Schätze zu entdecken und zu probieren gibt. Die offizielle Eröffnung findet in diesem Jahr auf dem Biohof Bursch im Weidenpeschweg 31 in 53332 Bornheim-Waldorf statt. Weitere Informationen folgen. Frühlingserwachen im Vorgebirge Fahrrad-Tour zu den regionalen Kostbarkeiten Noch vor den Osterferien wartet auf Mädchen ab zwölf Jahren ein ganz besonderes Event im HallenFreizeitBad Bornheim. Denn dort steigt am Sonntag, 20. März 2016, von 19 bis 22 Uhr die große „GUT DRAUF“- Girls‘ Night. Dann heißt es: wohlfühlen und genießen! Neben jeder Menge Spaß und Action wird den Gästen ein tol- les Entspannungsprogramm geboten. So können die Mäd- chen mit Gesichtsmaske am Beckenrand relaxen oder sich von einer erfahrenen Physio- therapeutin kostenlos massie- ren lassen. Und an der Null- Promillo-Bar gibt es kostenlose alkoholfreie Cocktails. Der Ein- tritt kostet zwei Euro. Weibliche Begleitpersonen über 18 Jah- ren sind herzlich willkommen. Auch das Badpersonal wird an diesem Abend nur aus Frauen bestehen. Veranstaltet wird das Event vom Bornheimer Amt für Kinder, Jugend und Familien im Rah- men der Jugendaktion „GUT DRAUF“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Kooperationspartner sind das Stadtteilbüro Bornheim, die Evangelische Jugend Hersel, der Bornheimer JugendTreff, der Stadtjugendring, das Rhein- Flanke Bornheim Mobil und das Kinder- und Jugendparlament der Stadt Bornheim. Gut drauf bei der Girls‘ Night im HallenFreizeitBad Zur künftigen Gestaltung des Bereichs am Rhein, der in Her- sel zwischen dem Vereinsge- lände des Fischervereins und der Stadtgrenze zu Bonn liegt, wird derzeit ein Masterplan aufgestellt. Hintergrund ist vor allem, dass der Sportplatz aufgegeben wird. Nach einer ersten Anlieger- beteiligung soll nun in einem zweiten Workshop der Ent- wurf des Masterplans der Öf- fentlichkeit vorgestellt und diskutiert werden. Zu die- sem Workshop am Mittwoch, 16.03.2016, um 18 Uhr im Fo- rum der Grundschule Hersel, Rheinstraße 166, sind die Her- seler Bürgerinnen und Bürger sowie alle weiteren Interes- sierten herzlich eingeladen. Rheinaue in Hersel mitgestalten Workshop zum Masterplan

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Warum Bürgerbeteiligung? 10 gute Gründe für Partizipation Das Portal „Dorf macht Zukunft“ hat festgestellt, dass in den letzten Jahren bei immer mehr Bürgerinnen und Bürgern das Bedürfnis nach mehr Mitsprache entstanden ist. Gleiches gelte für Politik und Planung, die zunehmend den Nutzen und die positiven Auswirkungen von Bürgerbeteiligung sehe. Das sei wichtig. Denn wenn es um große Veränderungen im Ort gehe, sei das im Wesentlichen das Feld der Politik und der Planung. Haupt- und ehrenamtliche Politikerinnen und Politiker seien gewählte Vertreter*innen, die sich mit wesentlichen Entscheidungen für ihre Gemeinde befassen: Wie können Probleme vor Ort angegangen werden? Was macht unser Dorf zu einem guten Ort für uns und unsere Kinder? Was soll mit nicht mehr benötigten Infrastrukturen oder Gebäuden passieren? Planerinnen und Planer seien die Profis, wenn es darum geht, Orte zu gestalten, Räume zu verändern und Visionen entstehen zu lassen. Die Frage, warum es bei so viel Expertise dennoch sinnvoll sei, die Bürger und Bürgerinnen in die Diskussion von Zukunftsfragen und Planung miteinzubeziehen, beantwortet das Portal mit zehn guten Gründen für die Partizipation: 1. Bürgerbeteiligung moderiert den Dialog über die Zukunft Durch Bürgerbeteiligung können Politiker*innen die Menschen in ihrer Gemeinde mit in politische Entscheidungen einbeziehen. Gerade wenn es um wichtige Weichenstellungen für die Zukunft geht, sollte die ganze Gemeinde an einem Strang ziehen. In Beteiligungsformaten können sich Bürger*innen, zivilgesellschaftliche Akteure und Entscheidungsträger*innen schon früh über strategische Fragestellungen verständigen und die beste Lösung für ihren Ort finden. Zwar ist man als Dorfgemeinschaft oft im engen Kontakt zueinander, man tauscht sich aus, im Alltag auf der Straße, beim Bäcker, vor der Kita. Dabei geht es auch um Zukunftsthemen. Doch der moderierte und strukturierte Austausch im Rahmen eines Beteiligungsprozesses ist etwas anderes als ein Gespräch zwischen Tür und Angel oder am Stammtisch. Am Ende steht ein konkretes Ergebnis, das für alle nachvollziehbar entstanden ist. 2. Bürgerbeteiligung nutzt wertvolles Wissen der Bürger*innen Brauchen wir eher ein Café oder ein Jugendzentrum? Dorfbewohner und Dorfbewohnerinnen sind die lokalen Expert*innen vor Ort. Sie kennen sich in ihrem Dorf am besten aus und wissen, was gebraucht wird. Welche Probleme sind wirklich dringlich? Welche Orte sind von Bedeutung und was darf sich keinesfalls verändern? Darauf hat die Dorfgemeinschaft Antworten, die wesentlich für das Gelingen von Projekten sind. So können beispielsweise bei Infrastrukturprojekten gemeinsam Nutzungskonzepte entwickelt werden, die den größtmöglichen Vorteil für alle Beteiligten anstreben. Vor allem auf dem Land ist es essentiell, dass die entwickelten Angebote wirklich an den Bedarf der Bevölkerung angepasst sind und dementsprechend auch genutzt werden. 3. Bürgerbeteiligung profitiert von der Kreativität der Vielen Wo immer gute Lösungen gebraucht werden ist es hilfreich, viele Menschen in den Prozess der Ideenfindung miteinzubeziehen. Wer bereits an einem Brainstorming teilgenommen hat weiß, welche Dynamik entstehen kann, wenn Gedanken aufeinandertreffen und man gemeinsam auf Ideen kommt, die man alleine niemals gedacht hätte. Beteiligungsformate können genau diesen Schatz heben und so die kreativen Ideen der ganzen Dorfgemeinschaft in das Vorhaben integrieren. In anderen Bereichen ist so ein Vorgehen schon lange selbstverständlich: beispielsweise im „Design Thinking“, einem strukturierten Kreativprozess der häufig in innovativen Teams angewandt wird, werden die späteren Nutzer*innen früh in den Prozess miteinbezogen. Das verspricht gute und schnelle Problemlösungen basierend auf den Ideen und Beobachtungen aller Beteiligten. Der Ideenreichtum im Dorf ist enorm 4. Bürgerbeteiligung vermeidet Fehlplanungen Bei Beteiligungsprozessen sind Menschen mit den unterschiedlichsten beruflichen und privaten Hintergründen involviert. Sie bringen nicht nur ihre Meinung, sondern auch ihr Fachwissen mit in den Prozess ein. Gerade größere Planungsprozesse sind komplex und es gibt viel zu beachten und bedenken. Je komplexer das Vorhaben, desto höher ist der Nutzen, Menschen mit verschiedenen Perspektiven miteinzubeziehen. So können kritische Punkte schnell identifiziert werden und ein reicher Wissensschatz steht für die Lösung bereits parat. 5. Bürgerbeteiligung vermindert Konflikte Wenn sich im Ort etwas ändert, dann profitieren nicht immer alle davon. Vielleicht muss die Streuobstwiese dem neuen Vereinshaus weichen, vielleicht möchte eine Bevölkerungsgruppe gerne eine verkehrsberuhigte Zone, während die andere auf Lieferverkehr angewiesen ist. Wenn sich in Veränderungsprozessen unterschiedliche Bedürfnisse gegenüberstehen, kann es auch mal zu Interessenkonflikten kommen. In Beteiligungsformaten werden die unterschiedlichen Positionen sofort sichtbar. Es kann direkt vermittelt werden und man kann gemeinsam an Kompromissen und alternativen Lösungen arbeiten. 6. Bürgerbeteiligung erhöht die Akzeptanz von Veränderungen Veränderungen, vor allem wenn es sich um Bauvorhaben handelt, gehen meist mit einer (temporären) Einschränkung einher. Kein Kreisverkehr ist über Nacht gebaut und auch der Streuobstwiese, die dem Vereinshaus weicht, wird manch einer hinterhertrauern. Ob dauerhafte oder zeitlich begrenzte Einschränkungen akzeptiert werden oder zu Konflikten im Dorf führen, ist vor allem eine Frage der Kommunikation. Wenn die Betroffenen frühzeitig beteiligt werden, ihre Bedenken vorbringen konnten und gemeinsam Alternativen geprüft haben, dann werden auch Entscheidungen mit negativen Konsequenzen eher akzeptiert und mitgetragen. Veränderung ist nicht immer willkommen 7. Bürgerbeteiligung steigert die Identifikation mit dem Ort Bürgerbeteiligung hat das Potenzial die persönliche Bindung zum Wohnort zu stärken und das Gefühl der Zugehörigkeit und Bedeutsamkeit in der Dorfgemeinschaft zu stärken. Wer direkt an der Gestaltung des eigenen Lebensumfeldes beteiligt ist, identifiziert sich stärker mit seinem Wohnort. Schließlich ist dieser in Teilen Ergebnis des eigenen Wirkens. Vor allem bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist die emotionale Bindung zum Dorf einer der wesentlichen Gründe, ob sie im Ort wohnen bleiben bzw. nach einer Ausbildung wieder in ihren Heimatort zurückziehen. 8. Bürgerbeteiligung hört auch diejenigen die keine Stimme haben In unserer repräsentativen Demokratie werden politische Entscheidungen von gewählten Vertreter*innen getroffen. Das hat diverse Vorteile, bedeutet aber auch, dass diejenigen, die nicht wählen können, keine Stimme haben. Die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen kommen daher oft zu kurz. In Beteiligungsprozessen können die Bevölkerungsgruppen, die nicht wählen dürfen oder aus anderen Gründen nicht zu Wahl gehen, erreicht und bewusst miteinbezogen werden. Manche lassen sogar immer einen Sitzplatz frei, um symbolisch auch die Umwelt in den Prozess zu integrieren. Auch wenn sie nicht für sich sprechen kann, bleibt es doch eine Erinnerung, auf die Natur Rücksicht zu nehmen. Klare politische Meinung – aber kein Stimmrecht 9.Bürgerbeteiligung fördert das gemeinsame Lernen Aus einem Beteiligungsprozess gehen eigentlich immer alle etwas schlauer nach Hause als sie gekommen sind. Nach einem Tag, an dem alle ihre Kompetenzen und ihr Wissen eingebracht haben, haben alle viel voneinander gelernt. So fördert Beteiligung das Miteinander und das Dorf als lernende Gemeinschaft. Darüber hinaus haben die Beteiligten wichtige Erfahrungen gesammelt, wie man gemeinsam Projekte im Ort angeht und wie sie sich mit ihren Anregungen einbringen können. 10. Bürgerbeteiligung stärkt die Demokratie In Beteiligungsprozessen können Bürger und Bürgerinnen sich direkt demokratisch beteiligen und einbringen. Ihre Ideen, Anregungen und Kritikpunkte fließen unmittelbar in aktuelle politische Entscheidungen und Planungen ein. Positive Beteiligungserfahrungen tragen insofern auch zu höherem Engagement und zur Stärkung der Demokratie bei. Partizipative Verfahren können bürgerschaftliche Kompetenzen und das Wissen über demokratische Prinzipien fördern. So schaffen entsprechende Formate der Teilhabe einen »Raum des Politischen« (Hannah Arendt) – besonders wichtig im Angesicht zunehmend komplexer, globalisierter und multikultureller werdender Gesellschaften. Die Argumente für Bürgerbeteiligung sind vielfältig. Dennoch: dass diese Vorteile eintreten ist nicht selbstverständlich – sie hängen wesentlich von der Qualität des Beteiligungsprozesses ab. Warum Bürgerbeteiligung? 10 gute Gründe für Partizipation 1. Bürgerbeteiligung moderiert den Dialog über die Zukunft 2. Bürgerbeteiligung nutzt wertvolles Wissen der Bürger*innen 3. Bürgerbeteiligung profitiert von der Kreativität der Vielen 4. Bürgerbeteiligung vermeidet Fehlplanungen 5. Bürgerbeteiligung vermindert Konflikte 6. Bürgerbeteiligung erhöht die Akzeptanz von Veränderungen 7. Bürgerbeteiligung steigert die Identifikation mit dem Ort 8. Bürgerbeteiligung hört auch diejenigen die keine Stimme haben 9.Bürgerbeteiligung fördert das gemeinsame Lernen 10. Bürgerbeteiligung stärkt die Demokratie Warum Bürgerbeteiligung? 10 gute Gründe für Partizipation Das Portal „Dorf macht Zukunft“ hat festgestellt, dass in den letzten Jahren bei immer mehr Bürgerinnen und Bürgern das Bedürfnis nach mehr Mitsprache entstanden ist. Gleiches gelte für Politik und Planung, die zunehmend den Nutzen und die positiven Auswirkungen von Bürgerbeteiligung sehe. Das sei wichtig. Denn wenn es um große Veränderungen im Ort gehe, sei das im Wesentlichen das Feld der Politik und der Planung. Haupt- und ehrenamtliche Politikerinnen und Politiker seien gewählte Vertreter*innen, die sich mit wesentlichen Entscheidungen für ihre Gemeinde befassen: Wie können Probleme vor Ort angegangen werden? Was macht unser Dorf zu einem guten Ort für uns und unsere Kinder? Was soll mit nicht mehr benötigten Infrastrukturen oder Gebäuden passieren? Planerinnen und Planer seien die Profis, wenn es darum geht, Orte zu gestalten, Räume zu verändern und Visionen entstehen zu lassen. Die Frage, warum es bei so viel Expertise dennoch sinnvoll sei, die Bürger und Bürgerinnen in die Diskussion von Zukunftsfragen und Planung miteinzubeziehen, beantwortet das Portal mit zehn guten Gründen für die Partizipation: 1. Bürgerbeteiligung moderiert den Dialog über die Zukunft Durch Bürgerbeteiligung können Politiker*innen die Menschen in ihrer Gemeinde mit in politische Entscheidungen einbeziehen. Gerade wenn es um wichtige Weichenstellungen für die Zukunft geht, sollte die ganze Gemeinde an einem Strang ziehen. In Beteiligungsformaten können sich Bürger*innen, zivilgesellschaftliche Akteure und Entscheidungsträger*innen schon früh über strategische Fragestellungen verständigen und die beste Lösung für ihren Ort finden. Zwar ist man als Dorfgemeinschaft oft im engen Kontakt zueinander, man tauscht sich aus, im Alltag auf der Straße, beim Bäcker, vor der Kita. Dabei geht es auch um Zukunftsthemen. Doch der moderierte und strukturierte Austausch im Rahmen eines Beteiligungsprozesses ist etwas anderes als ein Gespräch zwischen Tür und Angel oder am Stammtisch. Am Ende steht ein konkretes Ergebnis, das für alle nachvollziehbar entstanden ist. 2. Bürgerbeteiligung nutzt wertvolles Wissen der Bürger*innen Brauchen wir eher ein Café oder ein Jugendzentrum? Dorfbewohner und Dorfbewohnerinnen sind die lokalen Expert*innen vor Ort. Sie kennen sich in ihrem Dorf am besten aus und wissen, was gebraucht wird. Welche Probleme sind wirklich dringlich? Welche Orte sind von Bedeutung und was darf sich keinesfalls verändern? Darauf hat die Dorfgemeinschaft Antworten, die wesentlich für das Gelingen von Projekten sind. So können beispielsweise bei Infrastrukturprojekten gemeinsam Nutzungskonzepte entwickelt werden, die den größtmöglichen Vorteil für alle Beteiligten anstreben. Vor allem auf dem Land ist es essentiell, dass die entwickelten Angebote wirklich an den Bedarf der Bevölkerung angepasst sind und dementsprechend auch genutzt werden. 3. Bürgerbeteiligung profitiert von der Kreativität der Vielen Wo immer gute Lösungen gebraucht werden ist es hilfreich, viele Menschen in den Prozess der Ideenfindung miteinzubeziehen. Wer bereits an einem Brainstorming teilgenommen hat weiß, welche Dynamik entstehen kann, wenn Gedanken aufeinandertreffen und man gemeinsam auf Ideen kommt, die man alleine niemals gedacht hätte. Beteiligungsformate können genau diesen Schatz heben und so die kreativen Ideen der ganzen Dorfgemeinschaft in das Vorhaben integrieren. In anderen Bereichen ist so ein Vorgehen schon lange selbstverständlich: beispielsweise im „Design Thinking“, einem strukturierten Kreativprozess der häufig in innovativen Teams angewandt wird, werden die späteren Nutzer*innen früh in den Prozess miteinbezogen. Das verspricht gute und schnelle Problemlösungen basierend auf den Ideen und Beobachtungen aller Beteiligten. Der Ideenreichtum im Dorf ist enorm 4. Bürgerbeteiligung vermeidet Fehlplanungen Bei Beteiligungsprozessen sind Menschen mit den unterschiedlichsten beruflichen und privaten Hintergründen involviert. Sie bringen nicht nur ihre Meinung, sondern auch ihr Fachwissen mit in den Prozess ein. Gerade größere Planungsprozesse sind komplex und es gibt viel zu beachten und bedenken. Je komplexer das Vorhaben, desto höher ist der Nutzen, Menschen mit verschiedenen Perspektiven miteinzubeziehen. So können kritische Punkte schnell identifiziert werden und ein reicher Wissensschatz steht für die Lösung bereits parat. 5. Bürgerbeteiligung vermindert Konflikte Wenn sich im Ort etwas ändert, dann profitieren nicht immer alle davon. Vielleicht muss die Streuobstwiese dem neuen Vereinshaus weichen, vielleicht möchte eine Bevölkerungsgruppe gerne eine verkehrsberuhigte Zone, während die andere auf Lieferverkehr angewiesen ist. Wenn sich in Veränderungsprozessen unterschiedliche Bedürfnisse gegenüberstehen, kann es auch mal zu Interessenkonflikten kommen. In Beteiligungsformaten werden die unterschiedlichen Positionen sofort sichtbar. Es kann direkt vermittelt werden und man kann gemeinsam an Kompromissen und alternativen Lösungen arbeiten. 6. Bürgerbeteiligung erhöht die Akzeptanz von Veränderungen Veränderungen, vor allem wenn es sich um Bauvorhaben handelt, gehen meist mit einer (temporären) Einschränkung einher. Kein Kreisverkehr ist über Nacht gebaut und auch der Streuobstwiese, die dem Vereinshaus weicht, wird manch einer hinterhertrauern. Ob dauerhafte oder zeitlich begrenzte Einschränkungen akzeptiert werden oder zu Konflikten im Dorf führen, ist vor allem eine Frage der Kommunikation. Wenn die Betroffenen frühzeitig beteiligt werden, ihre Bedenken vorbringen konnten und gemeinsam Alternativen geprüft haben, dann werden auch Entscheidungen mit negativen Konsequenzen eher akzeptiert und mitgetragen. Veränderung ist nicht immer willkommen 7. Bürgerbeteiligung steigert die Identifikation mit dem Ort Bürgerbeteiligung hat das Potenzial die persönliche Bindung zum Wohnort zu stärken und das Gefühl der Zugehörigkeit und Bedeutsamkeit in der Dorfgemeinschaft zu stärken. Wer direkt an der Gestaltung des eigenen Lebensumfeldes beteiligt ist, identifiziert sich stärker mit seinem Wohnort. Schließlich ist dieser in Teilen Ergebnis des eigenen Wirkens. Vor allem bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist die emotionale Bindung zum Dorf einer der wesentlichen Gründe, ob sie im Ort wohnen bleiben bzw. nach einer Ausbildung wieder in ihren Heimatort zurückziehen. 8. Bürgerbeteiligung hört auch diejenigen die keine Stimme haben In unserer repräsentativen Demokratie werden politische Entscheidungen von gewählten Vertreter*innen getroffen. Das hat diverse Vorteile, bedeutet aber auch, dass diejenigen, die nicht wählen können, keine Stimme haben. Die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen kommen daher oft zu kurz. In Beteiligungsprozessen können die Bevölkerungsgruppen, die nicht wählen dürfen oder aus anderen Gründen nicht zu Wahl gehen, erreicht und bewusst miteinbezogen werden. Manche lassen sogar immer einen Sitzplatz frei, um symbolisch auch die Umwelt in den Prozess zu integrieren. Auch wenn sie nicht für sich sprechen kann, bleibt es doch eine Erinnerung, auf die Natur Rücksicht zu nehmen. Klare politische Meinung – aber kein Stimmrecht 9.Bürgerbeteiligung fördert das gemeinsame Lernen Aus einem Beteiligungsprozess gehen eigentlich immer alle etwas schlauer nach Hause als sie gekommen sind. Nach einem Tag, an dem alle ihre Kompetenzen und ihr Wissen eingebracht haben, haben alle viel voneinander gelernt. So fördert Beteiligung das Miteinander und das Dorf als lernende Gemeinschaft. Darüber hinaus haben die Beteiligten wichtige Erfahrungen gesammelt, wie man gemeinsam Projekte im Ort angeht und wie sie sich mit ihren Anregungen einbringen können. 10. Bürgerbeteiligung stärkt die Demokratie In Beteiligungsprozessen können Bürger und Bürgerinnen sich direkt demokratisch beteiligen und einbringen. Ihre Ideen, Anregungen und Kritikpunkte fließen unmittelbar in aktuelle politische Entscheidungen und Planungen ein. Positive Beteiligungserfahrungen tragen insofern auch zu höherem Engagement und zur Stärkung der Demokratie bei. Partizipative Verfahren können bürgerschaftliche Kompetenzen und das Wissen über demokratische Prinzipien fördern. So schaffen entsprechende Formate der Teilhabe einen »Raum des Politischen« (Hannah Arendt) – besonders wichtig im Angesicht zunehmend komplexer, globalisierter und multikultureller werdender Gesellschaften. Die Argumente für Bürgerbeteiligung sind vielfältig. Dennoch: dass diese Vorteile eintreten ist nicht selbstverständlich – sie hängen wesentlich von der Qualität des Beteiligungsprozesses ab. Warum Bürgerbeteiligung? 10 gute Gründe für Partizipation 1. Bürgerbeteiligung moderiert den Dialog über die Zukunft 2. Bürgerbeteiligung nutzt wertvolles Wissen der Bürger*innen 3. Bürgerbeteiligung profitiert von der Kreativität der Vielen 4. Bürgerbeteiligung vermeidet Fehlplanungen 5. Bürgerbeteiligung vermindert Konflikte 6. Bürgerbeteiligung erhöht die Akzeptanz von Veränderungen 7. Bürgerbeteiligung steigert die Identifikation mit dem Ort 8. Bürgerbeteiligung hört auch diejenigen die keine Stimme haben 9.Bürgerbeteiligung fördert das gemeinsame Lernen 10. Bürgerbeteiligung stärkt die Demokratie

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