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Herr Bürgermeister Integrationsausschuss Christoph Becker Stadt Bornheim Rathausstraße 2 53332 Bornheim Dilara Görgen (Vorsitzende) 25.07.2022 Große Anfrage zum Thema gleichberechtigte Vergabe von Schulplätzen in Bornheim Sehr geehrter Herr Bürgermeister Becker, zum Thema gleichberechtigte Vergabe von Schulplätzen in Bornheim bitten wir um die Beantwortung der unten gestellten Fragen in der nächsten Sitzung des Integrationsausschusses am 23.08.2022. Die Vergabe von Schulplätzen kann großen Einfluss auf den Bildungsweg von Kindern haben. Eine gleichberechtigte Vergabe dieser Plätze unabhängig von religiöser Zugehörigkeit, Herkunft und anderen potentiellen Diskriminierungsmerkmale ist daher Grundvoraussetzung für gleiche Bildungschancen aller Kinder – egal ob aus Familien mit internationaler Familiengeschichte oder nicht. Die Beantwortung der im Folgenden gestellten Fragen soll dem Integrationsausschuss Informationen liefern, die für seine Arbeit im Allgemeinen – auch in weiteren Bereichen der Integrationsplanung – von großer Bedeutung sein können. 1. Spielt Religionszugehörigkeit eine Rolle bei der Vergabe von Schulplätzen (insbesondere an Schulen, deren Schulträger einen religiösen Hintergrund haben)? 2. Spielen andere potentielle Diskriminierungsmerkmale eine Rolle bei der Vergabe von Schulplätzen? 3. Gibt es aufgrund der o.g. Faktoren (Religion oder andere potentielle Diskriminierungsmerkmale) Ungleichbehandlungen im weiteren Schulbetrieb (Teilnahme an Fahrten etc.)? Bleiben gewisse Angebote nur Angehörigen bestimmter Religionen vorbehalten? Wir danken vorab für die Beantwortung der o.g. Fragen. Mit freundlichen Grüßen Dilara Görgen und der Integrationsausschuss

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Dilara Görgen Straufsberg 40 53332 Bornheim Herrn Bürgermeister Christoph Becker Rathausstraße 2 53332 Bornheim 25.07.2022 Antrag Sehr geehrter Herr Bürgermeister Becker, ich bitte Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Integrationsausschusses zu setzen: Antrag Die Verwaltung wird beauftragt, folgenden Passus zum Integrationsausschuss in die Zuständigkeitsordnung der Stadt Bornheim aufzunehmen: „Stellt der Integrationsausschuss, insbesondere ein oder mehrere gewählte Mitglieder des Integrationsausschusses einen Antrag, der in einem Fachausschuss oder den Rat verwiesen wird, so hat ein antragstellendes gewähltes Ausschussmitglied das Recht den Antrag im jeweiligen Fachausschuss beziehungsweise im Rat zu vertreten. Der Antragsteller oder die Antragstellerin erhält dafür anlassbezogen das Rederecht im jeweiligen Fachausschuss beziehungsweise im Rat, jedoch kein Stimmrecht.“ Begründung: Gewählte Mitglieder des Integrationsausschusses haben in der Regel ausschließlich ein Mandat im Integrationsausschuss und somit keinen Zugang zu anderen Fachausschüssen. Derzeit gibt es lediglich im Jugendhilfeausschuss ein Mitglied des Integrationsausschusses. Mit der Erweiterung der Zuständigkeitsordnung um obigen Passus soll das Recht der gewählten Mitglieder und ihre Sichtbarkeit gegenüber ihren Wählern und Wählerinnen gestärkt werden. Die Annahme, dass von gewählten Mitgliedern gestellte Anträge auch von den politischen Vertretern und Vertreterinnen des Integrationsausschusses im jeweiligen Fachausschuss vertreten werden kann, genügt nicht, denn zum einen ist nicht gewährleistet, dass ein politischer Vertreter oder eine politischer Vertreterin des Integrationsausschusses auch im jeweiligen Fachausschuss Mitglied ist, zum anderen ist dieses „Huckepack- Verfahren“ eine Schlechterstellung der gewählten Mitglieder des Integrationsausschusses. Dilara Görgen, Vorsitzende des Integrationsausschusses der Stadt Bornheim Maria Koch, Bündnis 90 / Die Grünen Und Mitglieder der Integrationsausschusses

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 22.09.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. er Parksituation in der Nelkenstr. Sehr geehrter Herr Koch, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 15.09.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Ist dem Bürgermeister bekannt, dass es auf der Nelkenstraße in Waldorf in Höhe der Hausnum- mern 2-4 Beschwerden über das Parken auf der gegenüberliegenden Straßenseite entlang des Spielplatzes gibt? Antwort 1: Auf Nachfrage bei der Bußgeldstelle der Stadt Bornheim sind hier keinerlei Anzeigen und Be- schwerden bekannt. Frage 2: Ist das Parken gegenüber der Hausnummern 2-4 entlang des Spielplatzes erlaubt? Antwort 2: An der besagten Stelle besteht ein eingeschränktes Halteverbot. Hier darf folglich 3 Minuten zum Ein- und Aussteigen geparkt werden und 10 Minuten zum Be- oder Entladen, wobei der Ladevorgang ersichtlich sein muss. Frage 3: Wenn das Parken dort nicht erlaubt ist: Wann haben zuletzt Kontrollen an dieser Stelle stattge- funden und wie oft werden sie durchgeführt? Antwort 3: Der Bereich wird mehrfach wöchentlich durch die Mitarbeitenden des ruhenden Verkehrs kontrol- liert. Frage 4: Wenn das Parken dort nicht erlaubt ist: Könnte die Situation durch eine Beschilderung oder eine Bodenmarkierung verdeutlicht werden? Antwort 4: Die Beschilderung des eingeschränkten Halteverbotes ist ausreichend vorhanden. Einer zusätzli- chen Bodenmarkierung bedarf es aus Sicht der Verwaltung nicht. Herrn Christian Koch Via E-Mail: ckoch-mail@googlemail.com - 2 - Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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CDU-Fraktion Bornheim | Servatiusweg 19-23 | 53332 Bornheim Bornheim wird vor Ort gemacht Bernd Marx Parkstr. 30 53332 Bornheim Mobil: 0176-57676575 E-Mail: berndmarx.uedorf@t-online.de www.cdu-bornheim.de An den Vorsitzenden des Ausschusses für Sport, Kultur und Ehrenamt Herrn Michael Söllheim Postfach 1140 53308 Bornheim Bornheim, 19.09.2022 Antrag der CDU –Fraktion zur Reduzierung der Hallennutzungsgebühr Sehr geehrter Herr Söllheim, ich bitte Sie den folgenden Antrag auf die Tagesordnung des nächsten Ausschusses zu nehmen: Beschlussentwurf: Der Ausschuss beauftragt den Bürgermeister die Hallennutzungsgebühr bis zur Beendigung der Energiesparmaßnahmen um mindestens 25 Prozent zu senken. Gründe: In einer Besprechung am 29.08.2022 teilte die Verwaltung den hallengebundenen Vereinen der Stadt Bornheim mit, welche konkreten Energieeinsparmaßnahmen in den Turnhallen der Stadt Bornheim getroffen werden, u.a. Temperaturreduzierung, kaltes Wasser zum Duschen etc. Aus Gründen der Fairness und Verantwortung für das Ehrenamt in der Stadt Bornheim ist es geraten, den betroffenen Vereinen finanziell entgegenzukommen indem die fällige Hallennutzungsgebühr nicht in voller Höhe, sondern in reduzierter Form bei den betroffenen Vereinen eingefordert wird. Bereits 2021 ist die Stadt Bornheim den Vereinen dankenswerterweise entgegengekommen, indem sie nur einen reduzierten Betrag der Hallennutzungsgebühr einforderte, da die Turnhallen coronabedingt monatelang komplett geschlossen waren. Die Stärkung des Ehrenamtes sollte nicht nur eine beliebte Floskel im Wahlkampf sein, sondern auch gelebt werden, wenn es wie jetzt erforderlich ist. Freundliche Grüße Bernd Marx und Fraktion der CDU Bornheim

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9. November 2016 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: sbbmail@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen, so- genannte kleine Anfragen, an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Jugendhilfeausschuss Mittwoch, 09.11.2016, 18 Uhr Umweltausschuss Dienstag, 15.11.2016, 18 Uhr Einwohnerversammlung zu den Bebauungsplänen Bo 24 und Bo 26 Mittwoch, 16.11.2016, 18.30 Uhr Sport- und Kulturausschuss Donnerstag, 17.11.2016, 18 Uhr Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel Dienstag, 22.11.2016, 18 Uhr Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein ande- rer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Serva- tiuscenter, Servatiusweg 19- 23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kosten- lose offene Sprechstunde im Rathaus, Raum 904, am 17. November 2016, 14 - 17:30 Uhr. Ansprechpartnerin bei der Stadt Bornheim: Manuela Domschat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: manuela.domschat@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Öffentliche Bekanntmachung der 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bornheim in der Ortschaft Waldorf, Wirksamwerden Die vom Rat der Stadt Bornheim am 07.07.2016 beschlossene 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bornheim in der Ortschaft Waldorf ist der Bezirksregierung Köln am 25.07.2016 gem. § 6 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414 ) in der der- zeit geltenden Fassung zur Genehmigung vorgelegt worden. Die Bezirksregierung Köln hat am 22.09.2016 die 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Born- heim gemäß § 6 BauGB genehmigt. Die 2. Änderung umfasst einen Bereich zwi- schen Blumenstraße (L183), Donnerbach- weg, Feldchenweg und Dahlienstraße und beinhaltet die Darstellung von Sonderbau- fläche statt gemischter und gewerblicher Baufläche. Die Erteilung der Genehmi- gung wird hiermit bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bornheim in der Ortschaft Waldorf gemäß § 6 BauGB wirksam. Die 2. Ände- rung des Flächennutzungsplans mit Be- gründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 BauGB kann während der Dienststunden im Stadtpla- nungs- und Liegenschaftsamt der Stadt- verwaltung Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, von jedermann eingese- hen werden. Über den Inhalt wird auf Ver- langen Auskunft erteilt. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 BauGB 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verlet- zung der Vorschriften über das Ver- hältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB be- achtliche Mängel des Abwägungsvor- gangs unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntma- chung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend ge- macht worden sind. Weiter wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ge- gen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungs- pläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes An- zeigeverfahren wurde nicht durchge- führt, b) die Satzung, die sonstige ortsrecht- liche Bestimmung oder der Flächen- nutzungsplan ist nicht ordnungsge- mäß öffentlich bekannt gemacht wor- den, c) der Bürgermeister hat den Ratsbe- schluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvor- schrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 02.11.2016 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 25 00 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans Wd 54 in der Ortschaft Waldorf, Satzungsbeschluss, Inkrafttreten Der Rat der Stadt Bornheim hat in sei- ner Sitzung am 07.07.2016 den nach- folgenden Beschluss gefasst: „Der Rat beschließt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Wd 54 in der Ortschaft Waldorf einschließlich der vorliegenden textlichen Festsetzungen und der vorlie- genden Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung.“ Der Bebauungsplan umfasst einen Bereich zwischen Blumenstraße (L183), Donnerbachweg, Feldchenweg und Dahlienstraße. Der Bebauungsplan Wd 54 in der Ortschaft Waldorf mit Begründung und der zusam- menfassenden Erklärung nach §10 Abs. 4 BauGB kann während der Dienststunden im Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt der Stadtverwaltung Bornheim, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungs- plan Wd 54 in der Ortschaft Waldorf ge- mäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBL. I S. 2414) in der der- zeit geltenden Fassung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Der vor- stehende Satzungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hinweise: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 BauGB 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächen- nutzungsplans und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB be- achtliche Mängel des Abwägungsvor- gangs unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntma- chung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend ge- macht worden sind. Satz 1 gilt entspre- chend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind. Ferner wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des Absatzes 4 BauGB hingewiesen. Danach kann der Entschädigungsberechtigte Entschä- digung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 Baugesetzbuch bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs da- durch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ab- lauf des Kalenderjahres, in dem die zuvor bezeichneten Vermögensnachteile einge- treten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Weiter wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- schriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustan- dekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes An- zeigeverfahren wurde nicht durchge- führt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsge- mäß öffentlich bekannt gemacht wor- den, c) der Bürgermeister hat den Ratsbe- schluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvor- schrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 02.11.2016 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Amtliche Bekanntmachungen verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim 9. November 2016 Stadt Bornheim Bürgerinformation Öffentliche Abstimmungsbekanntmachung zum Bürgerentscheid am 20.11.2016 „Soll die Stadt Bornheim weiterhin ihr Trinkwasser zu 75 % vom Wasser- beschaffungsverband Wesseling-Hersel (WBV) und zu 25 % vom Wahn- bachtalsperrenverband (WTV) beziehen und darüber mit dem WBV einen langfristigen Vertrag abschließen?“ Der Bürgerentscheid findet am 20.11.2016 statt. Die Abstimmung dauert von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Die Briefabstimmungsvorstände treten am Abstimmungstag zur Ermittlung des Briefabstimmungsergebnisses um 15.00 Uhr im Ratssaal der Stadt Bornheim, Rathausstr. 2, zusammen. Die Sitzung ist öffentlich. 1. In den Abstimmungsbenachrichtigungen, die den Abstimmungsberech- tigten in der Zeit vom 28.10.2016 bis zum 30.10.2016 übersandt wur- den, ist der Abstimmungsbezirk angegeben, in dem der Abstimmungs- berechtigte zu wählen hat. Die Abstimmungsbenachrichtigungen ent- halten auch Angaben über die Barrierefreiheit für Menschen mit körper- lichen Beeinträchtigungen. Die Abstimmungsbezirke verteilen sich wie folgt: Nr. Stimmbezirk Abstimmungsräume 010 Roisdorf I Sebastianschule Roisdorf, Friedrichstr. 3 020 Roisdorf II Sebastianschule Roisdorf, Friedrichstr. 3 032 Bornheim/Roisdorf - Roisdorf Sebastianschule Roisdorf, Friedrichstr. 3 031 Bornheim/Roisdorf - Bornheim Johann-Wallraff-Schule, Wallraffstr. 1 040 Bornheim I Johann-Wallraff-Schule, Wallraffstr. 1 050 Bornheim II Johann-Wallraff-Schule, Wallraffstr. 1 060 Bornheim III Johann-Wallraff-Schule, Wallraffstr. 1 070 Brenig Jugend- und Gemeinschafts- räume Brenig, Ploon 18 081 Dersdorf/Waldorf - Dersdorf Feuerwehrgerätehaus (Gemein- schaftsraum), Dürerstr. 48 082 Dersdorf/Waldorf - Waldorf Stadtbetrieb Bornheim (Kunden- dienstcenter), Donnerbachweg 15 090 Waldorf Städtische Kindertagesstätte Flora, Sandstr. 98 100 Kardorf Kath. Kindergarten St. Josef, Schulstr. 8 111 Hemmerich/Rösberg - Hemmerich Alte Schule Hemmerich, Kreuzbergstr. 2 112 Hemmerich/Rösberg - Rösberg Markus-Schule Rösberg, Weberstr. 19 121 Rösberg/Merten - Rösberg Markus-Schule Rösberg, Weberstr. 19 122 Rösberg/Merten - Merten Heinrich-Böll-Sekundarschule, Beethovenstr. 57 130 Merten I Heinrich-Böll-Sekundarschule Beethovenstr. 57 140 Merten II Heinrich-Böll-Sekundarschule Beethovenstr. 57 150 Walberberg I Thomas-von-Quentel-Schule, Walburgisstr. 11 160 Walberberg II Thomas-von-Quentel-Schule, Walburgisstr. 11 170 Sechtem I Wendelinus-Schule, Tränkerhofstr. 12 180 Sechtem II Wendelinus-Schule, Tränkerhofstr. 12 190 Widdig Mehrzweckhalle Widdig, Römerstr. 5 a 201 Uedorf/Hersel - Uedorf Bornheimer Verbundschule, Heisterbacherstr. 175 202 Uedorf/Hersel - Hersel Herseler-Werth-Schule, Rheinstr. 166 210 Hersel I Herseler-Werth-Schule, Rheinstr. 166 220 Hersel II Herseler-Werth-Schule, Rheinstr. 166 2. Jeder Abstimmungsberechtigte kann nur in dem Abstimmungsraum des Abstimmungsbezirkes wählen, in dessen Abstimmungsverzeichnis er eingetragen ist. Die Abstimmungsberechtigten haben ihre Abstim- mungsbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis/Reise- pass, Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis/Reisepass zur Ab- stimmung mitzubringen. Die Abstimmungsbenachrichtigung soll bei der Abstimmung abgegeben werden. Abgestimmt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Der Stimmzettel enthält die für die Durchführung des Bürgerentscheides zugelassene Frage. Diese Frage kann in dem der Antwort „Ja“ oder „Nein“ zugeordneten Kreis durch Ankreuzen beantwortet werden. Alternativ kann auf ande- re Weise eindeutig kenntlich gemacht werden, ob mit „Ja“ oder „Nein“ abgestimmt wird. In den Abstimmungslokalen ist neben dieser Bekanntmachung ein Stimmzettel ausgehängt. 3. Die Abstimmungshandlung sowie die im Anschluss an die Abstim- mungshandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Abstim- mungsergebnisses im Abstimmungsbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Abstimmungsge- schäfts möglich ist. 4. Abstimmungsberechtigte, die einen Abstimmungsschein haben, kön- nen an der Abstimmung - durch Stimmabgabe in einem Abstimmungsbezirk, für den der Ab- stimmungsschein gültig ist oder - durch Briefabstimmung teilnehmen. Abstimmungsberechtigte, die einen Abstimmungsschein erhalten ha- ben und im Abstimmungslokal die Stimme abgeben möchten, müssen den Abstimmungsschein bei der Stimmabgabe vorlegen. Der Abstim- mungsschein wird hierbei einbehalten. Wer durch Briefabstimmung abstimmen will, erhält von der Stadt Born- heim auf Antrag den amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amt- lichen Abstimmbriefumschlag sowie den Abstimmungsschein und den Stimmzettel. Der Abstimmungsberechtigte muss seinen Abstimmbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Abstimmungsschein so rechtzeitig der auf dem Abstimmbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Abstimmungstag bis 16.00 Uhr eingeht. Der Abstimm- brief kann auch bei der auf dem Abstimmbrief angegebenen Stelle ab- gegeben werden. Eine Abgabe im Abstimmungslokal am Abstimmungs- tag ist nicht möglich. Die Stimmabgabe mittels Briefabstimmung erfolgt durch das Ankreuzen der Kreise neben den Abstimmvorschlägen oder indem auf andere Wei- se eindeutig kenntlich gemacht wird, für welchen Abstimmungsvor- schlag die Stimme gelten soll. Der Stimmzettel ist in den blauen Stimm- zettelumschlag zu legen, dieser ist zu verschließen. Der unterschriebene Abstimmungsschein ist mit dem blauen Umschlag in den hellroten Abstimmbriefumschlag zu legen, dieser ist sodann zu verschließen und zur Post zu geben bzw. bei der auf dem Brief angege- benen Stelle abzugeben (Eingangsfrist: 20.11.2016, 16.00 Uhr). 5. Jeder Abstimmungsberechtigte kann sein Abstimmungsrecht nur ein- mal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt abstimmt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Abstimmung herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetz- buches). (Hinweis: Zur Verbesserung der Lesbarkeit wurde auf die Ergänzung der weiblichen Form verzichtet.) Bornheim, den 07.11.2016 Stadt Bornheim - Der Abstimmungsleiter - gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

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7. Dezember 2016 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: sbbmail@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen, so- genannte kleine Anfragen, an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 07.12.2016, 18 Uhr Stadtrat Donnerstag, 08.12.2016, 18 Uhr Seniorenbeirat Donnerstag, 15.12.2016, 15 Uhr Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Born- heimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Serva- tiuscenter, Servatiusweg 19- 23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kosten- lose offene Sprechstunde im Rathaus, Raum 904, am 15. Dezember 2016, 14 - 17:30 Uhr. Ansprechpartnerin bei der Stadt Bornheim: Manuela Domschat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: manuela.domschat@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 25 00 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Freie Fahrt für Streufahrzeuge, Rettungsdienst und Feuerwehr: Halteverbot beachten Alle Jahre wieder kommt es vor, dass falsch parkende Fahr- zeuge den Winterdienst behindern. Deshalb weisen die Stadt Bornheim und der Stadtbetrieb darauf hin, dass Halteverbote dringend einzuhalten sind. Betroffen sind vor allem folgende Straßen: Hohlgasse, Enggasse, Oberstraße, Lessingstraße, Waldstraße/Ecke Blütenweg, In der Profffläche, Husenberg- weg, Straufsberg sowie der Kreuzungsbereich Mittelstein/ Quellenweg. Im Einsatzfall müssen die wichtigsten Straßen innerhalb des Stadtgebiets so schnell wie möglich von Schnee und Eis befreit werden. Dabei erschweren widerrechtlich parkende Fahrzeuge nicht nur das Passieren der Räumfahrzeuge, sondern verhin- dern möglicherweise sogar eine Durchfahrt von Rettungsdienst und Feuerwehr. Deshalb ist eine entsprechende Fahrgasse un- bedingt freizuhalten. Um die gesetzlich vorgeschriebene Min- destfahrbahnbreite von 3,05 Metern zu gewährleisten, kontrol- lieren Mitarbeiter des städtischen Ordnungsdienstes zurzeit vermehrt die betroffenen Straßen. Wer sein Fahrzeug im Halteverbot abstellt, hat mit einem Ver- warngeld zu rechnen. Ebenso verboten ist das Parken im Kur- ven- und Kreuzungsbereich. Darüber hinaus weist die Stadt- verwaltung Anwohner darauf hin, dass bei der Räumung von Gehwegen der Schnee nicht auf die Straße geschippt werden darf. Gleichzeitig werden alle Verkehrsteilnehmer gebeten, Rücksicht auf entgegenkommende Winterdienstfahrzeuge zu nehmen. Bornheim von A bis Z: Neue Informationsbroschüre kostenlos erhältlich Von A wie Ausbildung über K wie Kitas und V wie Vereine bis hin zu Z wie Zahl der Einwohner: Ab sofort finden Bornheimer Bürger – und solche, die es werden wollen – alles Wissenswerte in der neuen Broschüre „Bornheim stellt sich vor“. An- hand von zahlreichen Fotos und interessanten Texten lernt man die schöne Stadt an Rhein und Vorgebirgshang ganz genau kennen und findet sich garantiert gut zurecht – auch als Neubürger. Denn sämtliche Ämter, Gremien, Einrichtungen und Freizeit- angebote sind mitsamt Ansprechpartnern übersichtlich aufgelistet, sodass man alles schnell nachschlagen kann. Die 56-seitige Broschüre ist kostenlos im Infocenter und im Bürgerbüro des Bornhei- mer Rathauses, Rathausstr. 2, 53332 Bornheim, erhältlich. L118 hein R A555 A565 A555 A4 A4 A61 A553 A1 Hürth Bonn A59 Bornheim L190 DB DB GVZ Eifeltor Rhein Köln CGN Hafen Köln Hafen Bonn WesselingBrühl Tradition erleben, Zukunft gestalten Bornheim stellt sich vor ... Vögel füttern im Winter Infoblatt vom Umweltamt Winterfütterung – Schaden oder Segen für die Vögel? Unbe- stritten ist, dass die Winterfütterung zur Arterhaltung nicht nö- tig ist. Aber sie bietet eine gute Gelegenheit, unsere häufigsten Vogelarten zu beobachten und kennenzulernen. Allerdings sollte man darauf achten, den Vögeln mit der Fütterung nicht unbeabsichtigt zu schaden, da zum Beispiel die Gefahr besteht, dass sie mit Krankheitserregern in Berührung kommen. Deshalb hat das Umwelt- und Grünflächenamt der Stadt Born- heim die wichtigsten Regeln für die Winterfütterung in einem Infoblatt zusammengestellt. Vogelfreunde sollten z.B. wissen, dass an milden Wintertagen eine reichliche Fütterung nicht sinnvoll ist. Mit sparsamem Anfüttern kann man die Vögel aber schon an die Futterstelle gewöhnen. Mehr Futter sollte man dann bei strengem Frost anbieten, wenn es tagsüber nicht wär- mer als -5°C wird, und auch bei geschlossener Schneedecke. Man erhält außerdem Antworten auf die vier „W“-Fragen: Wann füttern, wo, womit und womit nicht? Dazu sind einige der Vogelarten abgebildet, die häufig an Futterplätzen anzu- treffen sind. Das Infoblatt ist im Umwelt- und Grünflächenamt, Kliehof, Königstraße 25, Telefon 02222/945-310, kostenlos er- hältlich. Es kann darüber hinaus im Internet von den Umwelt- seiten der Stadt Bornheim unter www.bornheim.de herunter- geladen werden. Lüften im Winter ist wichtig Jetzt kostenlos beraten lassen Auch wenn es bisweilen etwas kühl im Zimmer wird, muss ge- rade im Winter regelmäßig für frische Luft gesorgt werden. „Sonst leidet die Qualität der Raumluft und schlimmstenfalls droht gesundheitsschädlicher Schimmel“, sagt Dipl.-Ing. Petra Grebing von der Verbraucherzentrale NRW und erklärt, worauf es beim richtigen Lüften ankommt. Kurz und effektiv muss es sein: In der Heizperiode sollte man regelmäßig, aber nur für ein paar Minuten mit weit geöffnetem Fenster lüften. In dieser Zeit wird die Heizung herunterge- dreht. Wann die Zeit zum Lüften gekommen ist, zeigt ein Hy- grometer an, das für wenige Euro erhältlich ist: Im Winter darf die relative Luftfeuchte nicht lange über 50 Prozent liegen, da sich die Feuchtigkeit sonst an kalten Wänden niederschlägt und Schimmelwachstum fördert. In schlecht gedämmten Häu- sern liegt die Gefahrengrenze oft schon bei 40 Prozent. Man sollte die Fenster mehrmals täglich öffnen: Nur morgens nach dem Aufstehen durchzulüften, wenn die Wohnung ohne- hin noch kühl ist, reicht nicht. Die Wassermenge, die tagsüber herausgelüftet werden sollte, liegt dank Waschen, Duschen und Kochen in einem Vier-Personen-Haushalt zwischen sechs und zwölf Liter pro Tag. Deshalb muss mehrmals über den Tag verteilt gelüftet werden. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, schafft sich zusätzlich einen mechanischen Helfer fürs Lüften an: Außenluftdurchläs- se in der Wand oder im Fensterrahmen zum Beispiel stellen eine gleichmäßige Lüftung sicher, wobei allerdings ein Teil der Heizungswärme ungenutzt verloren geht. Eine energie- sparende Alternative ist eine kontrollierte Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. Welche Lösung im Einzelfall sinn- voll ist, kann ein Lüftungskonzept vom Fachplaner aufzei- gen. Näheres zu den verschiedenen Varianten gibt es unter: www.vz-nrw.de/lueftungsanlagen. Für die meisten Wohnungs- lüftungsanlagen bekommt man staatliche Fördermittel. Wer auf ein System mit Wärmerückgewinnung setzt und gleichzei- tig noch weitere Maßnahmen wie einen Fenstertausch umsetzt, kann das „Lüftungspaket“ der staatlichen Förderbank KfW in Anspruch nehmen. Individuelle Fragen zur passenden Lüftungslösung und zu allen anderen Energie-Themen beantwortet Petra Gre- bing von der Verbraucherzentrale NRW bei der kostenlosen Energieberatung am Donnerstag, 15. Dezember, von 14 bis 17.30 Uhr in Raum 904 im Rathaus Bornheim. Ansprech- partnerin bei der Stadt ist Manuela Domschat vom Um- welt- und Grünflächenamt unter Telefon 02222/945-307 oder manuela.domschat@stadt-bornheim.de.

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30. November 2016 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: sbbmail@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen, so- genannte kleine Anfragen, an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Rechnungsprüfungsausschuss Mittwoch, 30.11.2016, 18 Uhr, Raum 904 des Rathauses Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 01.12.2016, 9 Uhr Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 07.12.2016, 18 Uhr Stadtrat Donnerstag, 08.12.2016, 18 Uhr Seniorenbeirat Donnerstag, 15.12.2016, 15 Uhr Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Wei- tere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Serva- tiuscenter, Servatiusweg 19- 23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kosten- lose offene Sprechstunde im Rathaus, Raum 904, am 15. Dezember 2016, 14 - 17:30 Uhr. Ansprechpartnerin bei der Stadt Bornheim: Manuela Domschat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: manuela.domschat@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 25 00 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff n Schöne Aussichten in Bornheim: zum Beispiel der Blick aufs Herseler Werth. Foto: THEO LÜTZLER Sie suchen einen Kita-Platz? Dann nutzen Sie den neuen On- line-Service der Stadtverwaltung: Im „Kita-Navigator“ werden alle 30 Bornheimer Kindertageseinrichtungen übersichtlich vorgestellt. Sie können sich bis zu fünf aussuchen und Ihr Kind unverbindlich vormerken lassen. Der Kita-Navigator ersetzt das schriftliche Anmeldeverfahren. Sie finden das Portal unter https://bornheim.kita-navigator.org oder unter „Kinder, Jugend, Bildung & Soziales“/„Kita-Navigator“ auf der städtischen Home- page. Wer keinen Internetzugang besitzt, kann sich in einer der Kitas, im Bürgerbüro oder im Jugendamt anmelden. Mitteilung zum Bürgerentscheid über das Bornheimer Trinkwasser Am 20.11.2016 wurde in der Stadt Bornheim ein Bürgerent- scheid durchgeführt über die Frage: „Soll die Stadt Bornheim weiterhin ihr Trinkwasser zu 75 % vom Wasserbeschaffungs- verband Wesseling-Urfeld (WBV) und zu 25 % vom Wahn- bachtalsperrenverband (WTV) beziehen und darüber mit dem WBV einen langfristigen Vertrag abschließen?“ Nach Auszählung in den 27 Abstimmlokalen ergibt sich fol- gendes vorläufiges Ergebnis: Abstimmungsberechtigte: 39.422 Abgegebene Stimmen: 14.320 Abstimmungsbeteiligung: 36,3 % Gültige Stimmen: 14.293 Ungültige Stimmen: 29 Ja-Stimmen: 7.046 (49,3 %) Nein-Stimmen: 7.247 (50,7 %) Hierbei handelt es sich um das vorläufige Ergebnis. Das amt- liche Ergebnis wird voraussichtlich durch den Rat der Stadt Bornheim in seiner Sitzung am 26.01.2017 festgestellt. Wie in den einzelnen Stimmbezirken abgestimmt wurde, ist auf der städtischen Homepage unter www.stadtverwaltung-born- heim.de/rathaus/wahlenabstimmungen nachzulesen. Tollitätentreff 2017 als Weihnachtsgeschenk Nicht nur das Weihnachtsfest, auch der 49. Tollitätentreff 2017 der Stadt Bornheim steht vor der Tür. Die traditionelle Vorstel- lung und Sitzung der Tollitäten unserer Stadt steigt im kom- menden Jahr am Dienstag, 7. Februar 2017, ab 19 Uhr in der „Kultur- und Veranstaltungshalle“ Rheinhalle Hersel, Rhein- straße 201. Die Karten zum Preis von 22 Euro kann man schon jetzt be- stellen. Sie sind während der allgemeinen Öffnungszeiten der Bornheimer Stadtverwaltung erhältlich bei Karin Schumacher- Lambertz, Raum 301, Rathausstraße 2, Telefon: 02222/945- 212, E-Mail: karin.schumacher-lambertz@stadt-bornheim.de. Auch 2017 kann der „Tolli“ wieder mit karnevalistischen Top- Stars aufwarten. Mit dabei sind die Rabaue, Klaus und Willi, Querbeat, Klimpermännchen, Falkenjäger Brühl, Wicky Jung- geburth, Westerwaldsterne, Drummerholic‘s. Übrigens sind Tolli-Karten auch als Weihnachtsgeschenk sehr beliebt! Also jetzt ordern! Dienstag, 7. Februar 2017 Beginn: 19 Uhr • Rheinhalle Hersel - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - P R O G R A M M Musik: Los Ultimos • Präsident: Wolfgang Raschke - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Einlass: 18.30 Uhr • Eintritt: 22 € - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Kartenvorverkauf: Stadt Bornheim 02222/945212 Veranstalter: Stadt Bornheim (www.bornheim.de) mit Unterstützung der Vereinsgemeinschaft Hersel-Uedorf Rabaue Klaus und Willi Querbeat Klimpermännchen Falkenjäger Brühl Wicky Junggeburth Westerwaldsterne Drummerholic‘s Fotowettbewerb: Schönste KREIS-ECKE gesucht Ob Gebäude oder Landschaft, ob Mensch oder Tier – beim ak- tuellen Fotowettbewerb des Rhein-Sieg-Kreises ist erlaubt, was gefällt. Dabei gelten allerdings drei Regeln: Die Fotos müssen zum Motto „Meine schönste KREIS-ECKE“ passen, sie dürfen ausschließlich Motive des Rhein-Sieg-Kreises zeigen und bis- her nicht veröffentlicht oder prämiert worden sein. Ausgelobt werden ein erster, zweiter und dritter Preis. Wer mitmachen möchte, schickt bis Samstag, 31. Dezember 2016, bis zu drei Bilder samt Bewerbungsunterlagen an den Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat, Stabstelle Presse- und Öffent- lichkeitsarbeit, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg. Fol- gende Unterlagen sind notwendig: weitgehend farbliche Foto- ausdrucke im DIN A4-Format mit Namen des Einsenders auf der Rückseite, ein mit Namen versehener digitaler Datenträ- ger mit den Fotos im JPEG-Format (Druckqualität mindestens 300dpi) und das Anmeldeformular mit Beschreibung, Entste- hungsort und -zeitpunkt der Aufnahme sowie einer Erklärung, dass die Motive aus dem Rhein-Sieg-Kreis stammen. Flyer mit Anmeldebogen liegen im Bornheimer Rathaus, Rat- hausstraße 2, aus. Weitere Infos sowie das Anmeldeformular unter www.rhein-sieg-kreis.de/fotowettbewerb. Bei Frost und Schnee Gehwege mit abstumpfenden Mitteln streuen Bei Nachttemperaturen um den Gefrierpunkt kann es morgens glatt sein. Dann müssen nach der Straßenreinigungssatzung die Anlieger die Gehwege streuen und bei Schneefall auch räumen. In Bornheim sind dafür wie in den meisten anderen Kommunen abstumpfende Mittel wie Sand oder Granulat zu verwenden. Im Handel gibt es mittlerweile vom Umweltbun- desamt getestete Produkte mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel – weil salzfrei“. Nur in besonderen Gefahrensituationen, wenn die abstumpfen- de Wirkung nicht ausreicht, etwa bei Eisregen oder bei Stre- cken mit starkem Gefälle, lässt die Straßenreinigungssatzung auch den Einsatz von auftauenden Mitteln, also Salz, zu. Nicht jedoch auf Baumscheiben und begrünten Flächen: Diese darf man nicht mit Salz bestreuen, auch darf auf ihnen kein salz- haltiger Schnee gelagert werden, da er Bäume und Sträucher schädigt. Darüber hinaus zieht das Salz über die Kanalisation die biologische Stufe der Kläranlagen in Mitleidenschaft und belastet letztlich die Gewässer. Fragen zum Thema Streusalz oder zu anderen Umweltthemen beantworten die Mitarbeiter des Umwelt- und Grünflächenamts am Umwelt-Telefon der Stadt Bornheim unter 02222/945-310.

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28. September 2016 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Die Abteilung für Soziales, Senioren und Integration ist am Mittwoch geschlossen. Die Abteilung Schulen folgt den allgemeinen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: sbbmail@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen, so- genannte kleine Anfragen, an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 29.09.2016, 18 Uhr Ausschuss für Stadtentwicklung Dienstag, 04.10,2016, 18 Uhr Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel Donnerstag, 06.10.2016, 18 Uhr Integrationsrat Dienstag, 25.10.2016, 18 Uhr, im Raum 904 des Rathauses Bornheim Stadtrat Donnerstag, 27.10.2016, 18 Uhr Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Amtliche Bekanntmachungen verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Serva- tiuscenter, Servatiusweg 19- 23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kosten- lose offene Sprechstunde im Rathaus, Raum 901, am 20. Oktober 2016, 14 - 17:30 Uhr. Ansprechpartnerin bei der Stadt Bornheim: Manuela Domschat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: manuela.domschat@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Bornheim geht auf Reisen – Tagestour nach Gent Es sind noch Plätze frei bei der Tagestour nach Gent am 22. Oktober 2016. Die Fahrt nach Belgien gehört zur beliebten Reihe „Bornheim geht auf Reisen“ und kostet 39 Euro pro Per- son. Im Preis enthalten sind die Fahrt im komfortablen Rei- sebus und ein anderthalbstündiger Stadtrundgang durch die sehenswerte Altstadt der flämischen Hafenstadt. Nach dem Rundgang können die Teilnehmer die Stadt auf eigene Faust erkunden oder die freie Zeit für ein Mittagessen nutzen. Ab- fahrt am Rathaus ist um 7 Uhr; die Rückfahrt ist für 17 Uhr geplant. Anmeldungen nimmt das Reisebüro Lais, Peter-Haus- mann-Platz 1 in Bornheim (neben der Post im Edeka-Center), Telefon 02222/1031, entgegen. Die Tagestouren unter dem Motto „Bornheim geht auf Reisen“ sind inzwischen eine be- liebte Tradition. Bisher ging es zum Beispiel nach Amsterdam, Antwerpen, Brüssel, Heidelberg, Lüttich, Luxemburg, Maas- tricht und Würzburg. Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 25 00 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Öffentliche Bekanntmachung der Satzung der Stadt Bornheim vom 13.09.2016 über die Erste Verlängerung der Veränderungssperre in der Ortschaft Merten (Teilbereich des Bebauungsplanes Me 16) Aufgrund der §§ 14,16 und 17 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung und der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.06.2015 (GV. NRW. S. 495), hat der Rat der Stadt Bornheim in seiner Sit- zung am 08.09.2016 folgende Satzung beschlossen: § 1 Die Geltungsdauer der Veränderungssperre für das in § 2 be- zeichnete Gebiet in der Ortschaft Merten gemäß Satzung vom 27.10.2014, in Kraft getreten am 29.10.2014, wird um ein Jahr ver- längert. Die Veränderungssperre tritt somit erst mit der Bekannt- gabe des Bebauungsplanes – spätestens jedoch mit Ablauf des 28.10.2017 – außer Kraft. § 2 Der Geltungsbereich dieser Satzung umfasst den Bereich, für den der Rat der Stadt Bornheim am 13.08.2013 die Aufstellung des Bebauungsplanes Me 16 in der Ortschaft Merten beschlossen hat und der im Wesentlichen im Nordwesten durch die Bebauung an der Beethovenstraße, im Nordosten durch die Bebauung an der Bonn-Brühler-Straße (L 183), im Südosten durch den Mühlenbach und im Südwesten durch die Bebauung an der Offenbachstraße begrenzt wird. Auf die beiliegende Karte, die Bestandteil dieser Satzung ist, wird verwiesen. § 3 Diese Satzung tritt mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hinweise: Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre nach § 18 Abs. 1 BauGB und des § 18 Abs. 3 BauGB über das Er- löschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Gel- tendmachung wird hingewiesen. Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung NW kann gegen diese Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder den Flächennutzungsplan nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkün- dung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorge- schriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich be- kannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vor- her gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Gemäß § 215 BauGB werden unbeachtlich 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Ver- letzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtli- che Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Be- bauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Ab- wägungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachver- halts geltend gemacht worden sind. Bornheim, den 13.09.2016 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Bornheimer Sirenen heulen am 1. Oktober zur Probe Im Bornheimer Stadtgebiet heulen am Samstag, 1. Oktober 2016, zwischen 12 und 12.30 Uhr die Warnsirenen zur Probe. Zusammen mit anderen Kreisen und Städten, z.B. Bonn und Köln, führt der Rhein-Sieg-Kreis einen Probealarm mit mehr als 300 Sirenen durch. Es wird geprüft, ob alle Warnsirenen ein- wandfrei funktionieren; außerdem soll die Bevölkerung an die Bedeutung der Signale erinnert werden. Beim angekündigten Probealarm ist jeweils eine Minute lang ein ununterbrochener, auf- und abschwellender Heulton zu hö- ren. Dieser Ton bedeutet, dass Gefahr droht. Außerdem wird beim Sender Radio Bonn/Rhein-Sieg die Direkt-Durchsage- möglichkeit getestet, indem das Radio-Programm für mehrere Durchsagen der Feuerwehr unterbrochen wird. Auch die neue Warn-App NINA wird erprobt. Mit ihr können die Feuer- und Rettungsleitstellen bei Großbränden, Unfällen mit Gefahrstoffen oder ähnlichen Unglücksfällen jetzt direkt die Nutzer von Smartphones warnen. Wer NINA installiert hat, be- kommt die Probe-Warnmeldung für den eingestellten Ort oder den aktuellen Standort direkt auf seinem Smartphone ange- zeigt. Ertönt das Sirenen-Signal einmal im Ernstfall, sind geschlos- sene Räume aufzusuchen sowie Fenster und Türen zu schlie- ßen. Außerdem ist auf Lautsprecherdurchsagen von Polizei und Feuerwehr sowie auf Durchsagen in den Radiosendern Radio Bonn/Rhein-Sieg und WDR 2 zu achten. Anschließend sollten die Nachbarn unterrichtet werden. Da es sich am 1. Oktober nur um einen Probealarm handelt, sind diese Vorsichtsmaßnahmen an diesem Tag natürlich nicht erforderlich. Informationen zu den Sirenensignalen und ihrer Bedeutung können auf www.bornheim.de unter der Rubrik „Rathaus; Bür- gerservice; Feuerwehr; Warnungen und Hinweise; Sirenen- signale und ihre Bedeutung“ abgerufen werden.

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18. Mai 2016 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenallee 31, Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbereich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen - so- genannte kleine Anfragen - an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch,18.05.2016, 18 Uhr Stadtrat Donnerstag, 19.05.2016, 18 Uhr Verwaltungsrat des Stadtbetriebs Bornheim -AöR- Dienstag, 24.05.2016, 18 Uhr Fachausschuss „Volkshochschule“ Dienstag, 31.05.2016, 18 Uhr im VHS-Gebäude, Raum 2, Alter Weiher 2, 53332 Bornheim-Roisdorf Ausschuss für Stadtentwicklung Mittwoch, 01.06.2016, 18 Uhr Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Serva- tiuscenter, Servatiusweg 19- 23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kosten- lose offene Sprechstunde im Rathaus, Raum 559, am 19. Mai 2016, 14 - 15:30 Uhr. Ansprechpartnerin bei der Stadt Bornheim: Manuela Domschat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: energieberatung@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 2500 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Amtliche Bekanntmachungen Die Stadt Bornheim hat in Zusammenarbeit mit freien Trä- gern der Jugendarbeit in Bornheim wieder ein abwechslungs- reiches Sommerferienprogramm zusammengestellt. Für die Angebote „Ferienabenteuer Sechtem“ vom 1. bis zum 5. Au- gust 2016 und die „Wasserspaßwoche“, die vom 8. bis zum 12. August steigt, hat das Jugendamt der Stadt Bornheim noch freie Plätze zu vergeben. Eine bunte Ferienwoche mit Sport, Spaß und Erholung erwar- tet die Teilnehmer des „Ferienabenteuers Sechtem“. Jungen und Mädchen im Alter von zehn bis 14 Jahren verbringen jeweils einen Tag im Klettergarten und Schwimmbad. Au- ßerdem stehen Tischtennis und andere Ballsportarten, Kre- ativangebote, gemeinsames Kochen und Grillen sowie ein Strandausflug auf dem Programm. Die Teilnahme kostet 35 Euro inklusive Mittagessen. Nähere Informationen und An- meldungen bei Katja Cimpean vom Bornheimer Amt für Kin- der, Jugend und Familien, Tel.: 0 22 22 / 9437-5435, E-Mail: katja.cimpean@stadt-bornheim.de. Kinder im Alter von 13 bis 16 Jahren, die sich gerne im und am Wasser aufhalten, dürfen sich auf eine spannende „Was- serspaßwoche“ freuen. Auf die Teilnehmer wartet ein Ausflug zum Otto-Maigler-See in Hürth, Wasserskifahren in Langen- feld, eine Fahrradtour in den Bonner Rheinpark, ein Besuch im Aqualand Köln und das Bornheimer HallenFreizeitBad. Die Teilnahme kostet 45 Euro. Anmeldungen nimmt Fre- derike Schneider vom Bornheimer Amt für Kinder, Jugend und Familien entgegen; Tel.: 0 22 22 / 9437-5406, E-Mail: frederike.schneider@stadt-bornheim.de . Sommerferienprogramm: Stadt Bornheim hat noch freie Plätze zu vergeben Am Mittwoch, 25. Mai 2016, findet der Betriebsausflug der Stadtverwaltung und des StadtBetriebs Bornheim statt. Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis, dass die Dienststellen an diesem Tag geschlossen bleiben. Auch alle Kindertagesstätten in städtischer Trägerschaft sind am 25. Mai geschlossen. Die Eltern wurden frühzeitig über den anstehenden Betriebsausflug informiert. Das HallenFreizeitBad Bornheim hat am Tag des Betriebsaus- flugs wie gewohnt geöffnet. Auch die Kurse der Volkshochschu- le Bornheim/Alfter finden wie üblich statt; die VHS-Geschäfts- stelle ist jedoch nicht besetzt. Bei dringenden Anliegen ist der städtische Bereitschaftsdienst telefonisch unter 0172 / 874 08 53 zu erreichen. Bei Rohrbrü- chen, Schäden im Kanalnetz und zur Sicherstellung der Was- serversorgung kann man die Störungshotline des StadtBetriebs unter 0 22 27 / 93 20 77 anrufen. Feuerwehr und Rettungsdienst sind wie immer erreichbar unter der Rufnummer 112, die Polizei unter 110. Betriebsausflug der Stadtverwaltung Bornheim Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 07.04.2016 den nachfolgenden Beschluss gefasst: „Der Rat beschließt ge- mäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Ro 21 in der Ortschaft Roisdorf. Das Plangebiet liegt zwischen Bon- ner Straße, Rosental und Herseler Straße.“ Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Planbereich grob darstellt, wird hingewiesen. Der vorstehende Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Bornheim, den 21.04.2016 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Bekanntmachung des Bebauungsplans Ro 21 in der Ortschaft Roisdorf, Aufstellungsbeschluss Stadtverwaltung bittet Eigentümer, ihre Hecken, Sträucher und Bäume zurückzuschneiden Wenn privates Grün in Gehwege und Straßen ragt Es kommt immer wieder vor, dass an Kreuzungen, Einmün- dungen sowie Fuß- und Radwegen Behinderungen durch über- hängende Äste und zu breit oder zu hoch wachsende Hecken bestehen. Auch Straßenlampen und Verkehrszeichen sind oft durch privates Grün zugewachsen. Sowohl die Verkehrssicher- heit als auch die Orientierung aller Verkehrsteilnehmer wird da- durch beeinträchtigt. Viele Grundstückseigentümer wissen nicht, dass sie selbst auf ihren sogenannten Überwuchs achten müssen und für den Rückschnitt ihrer Hecken, Sträucher und Bäume verantwortlich sind – besonders, wenn diese auf öffentliche Fläche ragen oder sogar Verkehrszeichen, Straßenschilder und Straßenlaternen verdecken. Daher bittet die Stadtverwaltung alle Eigentümer, Rücksicht zu nehmen und ihre Hecken, Sträucher und Bäume regelmäßig zu kontrollieren und - wenn notwendig - rechtzeitig zurückzuschneiden. In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September ist es zwar ver- boten, Hecken, Wallhecken, Gebüsche sowie Röhricht- und Schilfbestände zu roden, abzuschneiden oder zu zerstören. Schonende Form- und Pflegeschnitte sowie Maßnahmen zur Beseitigung verkehrsgefährdender Situationen bleiben aber von dieser Bestimmung unberührt. Bei Gefahr in Verzug kann die Stadt Bornheim die Anpflanzungen sogar sofort beseitigen be- ziehungsweise zurückschneiden lassen und den Grundstücksei- gentümern die Kosten in Rechnung stellen. Vielmehr muss der Überwuchs an Gehwegen nachhaltig bis zu einer Höhe von 2,50 Metern und an Fahrbahnen bis zu einer Hö- he von 4,20 Metern so zurückgeschnitten werden, dass er Ver- kehrsteilnehmer nicht beeinträchtigt. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, muss im Extremfall sogar mit einer Geldbuße rechnen. n Überwuchs kann zu Ärger führen. Foto: Stadt Bornheim

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Öffentliche Bekanntmachung Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim Bürgerinformation 30.09.2022 V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Rainer Schumann, Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Energieberatung Kostenlose Energieberatung der Energieagentur Rhein-Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW am 19. Oktober 2022, 14 bis 17.45 Uhr im Rathaus Bornheim, Rathausstr. 2, 53332 Bornheim. Anmeldung erforderlich: 02242 96930-0 oder info@energieagentur-rsk.de StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Service HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Zugang nur mit Ticket! Aktuelle Infos und Tickets gibt es unter: www.hallenfreizeitbad.de Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de/stadtbuechereiAlle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD 02222 9956331, fraktion@spd-bornheim.nrw Bündnis 90/Die Grünen 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de ABB 0151-72211101, bornheimer123@yahoo.de Fraktionen Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung notwendig unter 02222 945-101 Bürgermeister Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, 02222 9437-0 Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Soziales, Wohnen und Inklusion: mittwochs geschlossen Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr Nähere Informationen: www.bornheim.de/oeffnungszeiten Besucher aller Dienststellen können freiwillig einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Öffentliche Bekanntmachung zum Widerspruchs- recht gegen Auskünfte aus dem Melderegister Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) ist die Stadt Bornheim als Meldebehörde zu verschiedenen Da- tenübermittlungen von Personendaten aus dem Melderegister verpflichtet. Gegen folgende Daten- übermittlungen steht den Betroffenen ein Wider- spruchsrecht zu: 1. Übermittlung von Daten eines Familienangehöri- gen an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesell- schaft, wenn der Familienangehörige der melde- pflichtigen Person nicht derselben oder keiner öf- fentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehört – soweit die Daten nicht für Zwecke des Steuererhe- bungsrechts der jeweiligen Religionsgesellschaft übermittelt werden – gemäß § 42 Abs. 2 BMG 2. Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergrup- pen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene gemäß § 50 Abs. 1 BMG 3. Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk gemäß § 50 Abs. 2 BMG 4. Übermittlung von Daten aller volljährigen Einwoh- ner an Adressbuchverlage für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buch- form) gemäß § 50 Abs. 3 BMG 5. Übermittlung von Daten zu Personen, die im Fol- gejahr volljährig werden, an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial gemäß § 58c Abs. 1 Soldatengesetz Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Nieder- schrift bei der Stadt Bornheim, Rathaus, Bürgerbüro (Raum 257), Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, zu erklären und gilt bis zu dessen Widerruf. Ein entsprechender Vordruck ist auch im Internet unter www.bornheim.de/buergerservice/interakti- ve-formulare zum Download eingestellt. Bornheim, den 19.09.2022 Stadt Bornheim gez. Christoph Becker (Bürgermeister) Die Sitzungen sind öffentlich und finden – soweit nicht anders angegeben – im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, statt. Die Termine gelten vorbehaltlich möglicher Einschränkungen. Bitte beachten Sie zur Teilnahme die aktuell geltende Coronaschutzverordnung. Aktuelle Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Die nächsten Sitzungen Ausschuss für Sport, Kultur und Ehrenamt Mittwoch, 19.10.2022, 18 Uhr

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