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17. August 2016 Stadt Bornheim Bürgerinformation Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 0, Fax: 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltestelle Bornheim Rathaus Buslinie 633, 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 0 22 22 / 945 - 181 oder 182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: sbbmail@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Hotline für Störungsmeldungen: 0 22 27 / 93 20 77 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 938 - 565, Fax: 0 22 22 / 938 - 567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr Freitag 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Samstag 09:30 - 12:30 Uhr Anfragen von Ratsmitgliedern Jedes Ratsmitglied kann jederzeit schriftliche Anfragen, so- genannte kleine Anfragen, an den Bürgermeister richten, so- fern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Eine Antwort erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Anfragen und Antworten werden wöchentlich gesammelt und im In- ternet unter www.bornheim.de unter „Rathaus“, „Rat & Aus- schüsse“ veröffentlicht. Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 945 - 460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00 Uhr Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr Familienbad Öffnungszeiten Sauna: Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 0:00 Uhr gemischte Sauna Ausschreibungen Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter www.bornheim.de/rathaus/ausschreibungen; aktuelle Stellenangebote unter www.bornheim.de/rathaus/stellenangebote. Öffentliche Ausschreibungen des StadtBetriebs Bornheim sind unter www.stadtbetrieb-bornheim.de abrufbar. Bürgerforum „Stadtmarketing“ für das südliche Bornheim mit den Ortschaften Bornheim, Brenig, Roisdorf, Dersdorf Donnerstag, 25. August 2016, 19 Uhr, Kaiserhalle, Königstraße 58, 53332 Bornheim Sport- und Kulturausschuss Dienstag, 30.08.2016, 18 Uhr Rechnungsprüfungsausschuss Mittwoch, 31.08.2016, 18 Uhr, Raum 904 des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 01.09.2016, 18 Uhr Ausschuss für Stadtentwicklung Dienstag, 06.09.2016, 18 Uhr Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel Mittwoch, 07.09.2016, 18 Uhr Stadtrat Donnerstag, 08.09.2016, 18 Uhr Bürgerforum „Stadtmarketing“ für das nördliche Bornheim mit den Ortschaften Sechtem, Merten, Waldorf, Hemmerich, Walberberg, Kardorf, Rösberg Dienstag, 13.09.2016, 19 Uhr, Gaststätte Vorgebirgsblick, Händelstraße 45, 53332 Bornheim-Merten Ausschuss für Bürgerangelegenheiten Mittwoch, 14.09.2016, 18 Uhr Seniorenbeirat der Stadt Bornheim Donnerstag, 15.09.2016, 15 Uhr Die nächsten Sitzungen und Veranstaltungen Die Sitzungen und Veranstaltungen sind öffentlich. Sofern nicht ein anderer Ort angegeben ist, finden sie im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, statt. Weitere Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bürgersprechstunde für Kin- der, Jugendliche und Erwach- sene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Bitte vorher anmelden unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 101. Wartezeiten vermeiden und Termin vereinbaren unter Telefon: 0 22 22 / 945 - 181 oder - 182 Alle Fraktionen bieten regel- mäßig Sprechstunden an. Ihre Büros befinden sich im Serva- tiuscenter, Servatiusweg 19- 23, Gebäude B, 3. OG. CDU nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 25 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion@rat. stadt-bornheim.de SPD dienstags 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 31 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion@rat. stadt-bornheim.de Bündnis 90/ Die Grünen nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 28 0 151 / 20 74 61 04 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene@rat. stadt-bornheim.de UWG/Forum nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 45 Fax: 0 22 27 / 90 94 27 E-Mail: h.g.feldenkirchen@ t-online.de FDP montags 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Ferien) und nach Vereinbarung Telefon: 0 22 22 / 9 95 63 55 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion@fdp- bornheim.de Die Linke montags 18 - 19 Uhr Michael Lehmann Telefon: 0 22 22 / 9 95 64 01 E-Mail: milebo@web.de 24-Stunden-Hotline für Stö- rungen der Wasserversor- gung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung Telefon: 0 22 27 / 93 20 77 oder Störungsmeldung unter www.bornheim.de der Energieagentur Rhein- Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale, kosten- lose offene Sprechstunde im Rathaus, Raum 901, am 18. August 2016, 14 - 17:30 Uhr. Ansprechpartnerin bei der Stadt Bornheim: Manuela Domschat Telefon: 0 22 22 / 945 - 307 E-Mail: manuela.domschat@ stadt-bornheim.de Sprechstunden Bürgermeister BürgerBüro Fraktionen Störungsmeldung Energieberatung Königstraße 31 53332 Bornheim Telefon: 0 22 22 / 25 00 Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Bornheimer Jugendtreff Die Stadt Bornheim lädt alle Bürgerinnen und Bürger herzlich ein, aktiv an dem Stadtmarketing-Konzept mitzuwirken, das die Verwaltung zurzeit mit Unterstützung der CIMA Beratung & Ma- nagement GmbH Köln entwickelt. Zusätzlich zu den regelmäßi- gen Treffen einer Arbeitsgruppe, die aus Mitgliedern von Ver- waltung, Fraktionen, Gewerbevereinen und Interessengemein- schaften besteht, finden dazu drei Bürgerforen statt, an denen jeder Bornheimer teilnehmen kann. In diesen Foren arbeiten die Bürger gemeinschaftlich an der weiteren Entwicklung ihrer Ortschaft und der gesamten Stadt Bornheim mit. So wird besprochen, wo die Stärken und Schwä- chen der Stadt liegen, was sie auszeichnet, wie attraktiv sie für Einheimische und Auswärtige ist und bei welchen Themen noch Verbesserungsbedarf besteht. Die Eingaben, Potenziale und Ideen aus den Bürgerforen werden dann in den Gesamtprozess zum Stadtmarketing eingebracht. Das Bürgerforum für die Rheinorte Hersel, Widdig und Uedorf hat bereits erfolgreich stattgefunden. Nun folgt das Forum für das südliche Bornheim mit den Ortschaften Bornheim, Brenig, Roisdorf und Dersdorf am Donnerstag, 25. August 2016, um 19 Uhr in der Kaiserhalle, Königstraße 58, 53332 Bornheim. Den Abschluss bildet dann das Bürgerforum für das nördliche Bornheim mit den Ortschaften Sechtem, Merten, Waldorf, Hemmerich, Walberberg, Kardorf und Rösberg am Dienstag, 13. September 2016, um 19 Uhr in der Gaststätte Vorgebirgs- blick, Händelstraße 45, 53332 Bornheim-Merten. In Bürgerforen aktiv am Stadtmarketing mitwirken n Die Landwirtschaft ist nur eine von Bornheims vielen Stärken. Foto: Stadt Bornheim Die Stadtverwaltung Bornheim bittet ihre Bür- ger, bei der Glasentsorgung Rücksicht zu neh- men und die Ruhezeiten einzuhalten. „Zwar handelt es sich bei allen Containern im Stadtge- biet um geräuschgedämpfte Modelle mit dem blauen Umweltengel. Dennoch gelten die gesetzlich geschütz- ten Nacht- und Ruhezeiten“, erklärt Irmgard Mohr vom Um- welt- und Grünflächenamt der Stadt Bornheim. Demnach ist der Glaseinwurf nachts zwischen 22 und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen verboten. In Wohngebieten ist das Einwerfen von Altglas so- gar nur werktags von 7 bis 20 Uhr erlaubt. Darüber hinaus sollte aus Rücksicht auf die Nachbarn auch die Mittagsru- he zwischen 12 und 15 Uhr be- achtet werden. Wer sein Altglas während der gesetzlichen Ruhezeiten in ei- nen Container wirft, kann mit einem Bußgeld bestraft werden. Beschwerden über die Benutzung von Glas- containern während der Ruhezeiten nehmen das Umwelttelefon unter 02222/945-310 oder das Bornheimer Ordnungsamt unter der Ruf- nummer 02222/945-161 entgegen. Stadtverwaltung bittet um Rücksicht bei der Glasentsorgung n Auch für geräuschgedämpfte Glascontainer gelten die Ruhe- zeiten. Foto: Stadt Bornheim Gerade in den Sommermonaten lassen sich die Energiekosten deutlich senken. Wie das geht, erklärt Dipl.-Ing. Petra Grebing von der Verbraucherzentrale NRW am Donnerstag, 18. August 2016, im Bornheimer Rathaus. Die kostenlose Energiebera- tung findet zwischen 14 und 17.30 Uhr in Raum 901 statt, eine Anmeldung ist nicht notwendig. Wer sich jedoch einen festen Termin sichern möchte, kontaktiert Manuela Domschat von Um- welt- und Grünflächenamt der Stadt Bornheim unter manuela.domschat@stadt-bornheim.de oder 02222/945-307. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Die Bornheimer Stadtverwaltung warnt in diesem Zusammen- hang auch wieder vor falschen Energieberatern, die aktuell im Stadtgebiet unterwegs sind. In den letzten Tagen haben sich mehrere Bürger an das Umwelt- und Grünflächenamt gewandt und berichtet, dass sich Personen an der Haustür oder am Te- lefon als städtische Energieberater vorgestellt ha- ben. Die Stadt Bornheim rät dringend, diese Perso- nen auf keinen Fall ins Haus zu lassen, und be- tont, dass die „echte“ Energieberatung in Zu- sammenarbeit mit der Verbraucherzentrale NRW niemals durch Hausbesuche oder Anrufe publik gemacht wird. Stattdessen wird sie ausschließlich in der Presse und hier im Bornheimer Amtsblatt angekündigt. Außerdem findet die Erstberatung grundsätzlich im Bornhei- mer Rathaus statt. Dort wird dann auf Wunsch ein Folgeter- min zuhause vereinbart. Kostenlose Stromspartipps im Bornheimer Rathaus Sondermüll kostenlos entsorgen Sondermüll wie Lacke, Lampen oder Leuchtstoffröhren kön- nen Bornheimer Bürgerinnen und Bürger am Montag, 22. August 2016, kostenlos beim Schadstoffmobil der Rhein- Sieg-Abfallwirtschaftsgesell- schaft (RSAG) abgeben. Es steht von 10 bis 13 Uhr in Sech- tem am Staffelsweg (Parkplatz am Sportplatz) und von 14.30 bis 18 Uhr auf dem Parkplatz vor dem Bornheimer Rathaus. Die Abgabe der schadstoffhal- tigen Abfälle wie zum Beispiel Energiespar- und LED-Lampen, Reste von Putz-, Reinigungs- und Pflanzenschutzmitteln, Spraydosen oder flüssigen Far- ben ist kostenlos. Jeden Monat kommt das Schad- stoffmobil in zwei Bornheimer Ortschaften. Zusätzlich nehmen die Entsorgungsanlagen der RSAG in Swisttal-Miel, Trois- dorf, Sankt Augustin oder Eitorf jederzeit solche Abfälle entge- gen. Achtung: Falsche Energieberater im Stadtgebiet unterwegs

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 15.11.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Verkehrsverhältnisse Burgstraße in Bornheim Sehr geehrte Frau Peters, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 06.12.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Eltern von GrundschülerInnen der Johann-Wallraf-Grundschule haben mir gegenüber berichtet, dass sich regelmäßig Gefahrensituationen für Kinder an der Zufahrt zum Parkplatz Burgstraße ergeben. Durch die Burgmauern kann der fließende Verkehr nur schwer eingesehen werden, ebenso Kinder, die mit Roller oder Rädchen auf dem Gehweg zügig unterwegs sind. Da es sich um einen typischen Schulweg handelt, sind hier zu bestimmten Zeiten viele Kinder unterwegs. Ist der Verwaltung dieses Problem bekannt? Antwort 1: Der Verwaltung liegen bisher keine gesicherten Erkenntnisse über eine Verkehrsgefährdung im Bereich der Ausfahrt vom Parkplatz Burgstraße vor. Frage 2: Sieht die Verwaltung hier eine (einfache) Lösung, um es AutofahrerInnen, die den Parkplatz Burgstraße verlassen, zu ermöglichen, sowohl Kinder als auch den fließenden Verkehr besser einzusehen? Wäre es möglich und aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, an dieser Stelle Spiegel an- zubringen? Antwort 2: Straßenverkehrsrechtlich ist die beschriebene Verkehrssituation in § 10 Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Danach hat sich derjenige, der aus einem Grundstück oder über einen Bordstein auf die Straße ausfährt, so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer aus- geschlossen ist. Die Verwaltung wird Ihre Anfrage dennoch zum Anlass nehmen, die maßgeblichen Verkehrsver- hältnisse zu überprüfen, da es sich bei der Burgstraße um eine direkte Zuwegung zur Grund- schule Bornheim handelt und der Verkehrssicherheit der Fußgänger/innen als sogenannte schwächere Verkehrsteilnehmer somit hohe Bedeutung zukommt. Sofern diese Überprüfungen ein Handlungserfordernis ergeben, käme vorbehaltlich des Ergeb- nisse eines entsprechenden straßenverkehrsrechtlichen Anhörverfahrens die Anordnung der Ver- kehrszeichenkombination 101 StVO (Gefahrstelle) und 1010-53 StVO (Fußgänger) in Betracht. Frau Anna Peters Leo-Koppel-Straße 26 53332 Bornheim - 2 - Verkehrsspiegel sind keine nach der StVO anordnungsfähige Verkehrszeichen oder Verkehrsein- richtungen, weil sie nicht geeignet sind zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Sichtver- hältnisse beizutragen. Vielmehr geben sie durch ihre Beschaffenheit und Eigenart (seitenver- kehrte Wiedergabe, stark verkleinertes Situationsbild auf gewölbter Fläche) eher Anlass zur feh- lerhaften Beurteilung der Verkehrssituation und erhöhen somit die Möglichkeit der Verkehrsge- fährdung. Hinzu kommt, dass die Orientierung im Straßenverkehr anhand eines Verkehrsspiegels die ungeteilte Aufmerksamkeit der Fahrzeugführer/innen erfordert, wodurch das übrige Verkehrs- geschehen tendenziell weniger beachtet wird. Bei Regen, Frost oder Dunkelheit wird die Funktion des Spiegels zusätzlich beeinträchtigt. Dies entspricht im Übrigen den bestehenden Abstimmungen mit dem Landrat des Rhein-Sieg- Kreises als Fachaufsichtsbehörde. Frage 3: Eine weitere Gefahrensituation ergibt sich beim Überqueren der Burgstraße zur Grundschule. Ist es korrekt, dass an dieser Stelle ein Zebrastreifen nicht möglich ist? Sieht die Verwaltung außer- dem andere mögliche Maßnahmen, die das Überqueren – gerade in der dunklen Jahreszeit und bei starkem Verkehr – für die GrundschülerInnen an dieser Stelle sicherer macht? Wenn ja, wel- che wären dies? Antwort 3: Für die Anordnung eines Fußgängerüberweges (sogenannter Zebrastreifen) müssen die Tatbe- standvoraussetzungen der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) vorliegen. Hierzu zählen neben erforderlichen Verkehrsstärken örtliche Anforderungen wie ausreichend dimensionierte Aufstellflächen und Beleuchtungsausstattungen, die in der Burg- straße mit einer entsprechenden baulichen Ertüchtigung erst geschaffen werden müssten. Allerdings hat die Verwaltung in der Vergangenheit im Umfeld der Grundschule zur Verbesserung der Sicherheit und Fahrbahnquerung für Fußgänger eine Reihe von Maßnahmen umgesetzt. So wurde im Zusammenhang mit der der Einbeziehung in die Tempo-30-Zone in Höhe der Schule eine Fahrbahneinengung geschaffen, die als bauliche Querungshilfe dient. Zusätzlich wurden be- stehende Halteverbotsregelungen ausgedehnt und Fahrbahnmarkierungen (Piktogramme „30“ und „Achtung Kinder“) aufgebracht. In Zusammenarbeit mit der Verkehrswacht hat die Verwaltung die Schulleitung bzw. engagierte Eltern vor einigen Jahren auch bei der Realisierung eines „Elternlotsen-Dienstes“ unterstützt, bei dem sogenannte Verkehrshelfer/innen bei der Ordnung der Verkehrs- und Schülerströme behilf- lich sein können. Diese Funktion könnte nach vorheriger Einweisung etwaiger neuer Verkehrshel- fer durch die zuständigen Verkehrssicherheitsberater der Polizei erneut aufgenommen werden. Die späte Beantwortung bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 15.11.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Verkehrsverhältnisse Burgstraße in Bornheim Sehr geehrte Frau Peters, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 06.12.2021 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Eltern von GrundschülerInnen der Johann-Wallraf-Grundschule haben mir gegenüber berichtet, dass sich regelmäßig Gefahrensituationen für Kinder an der Zufahrt zum Parkplatz Burgstraße ergeben. Durch die Burgmauern kann der fließende Verkehr nur schwer eingesehen werden, ebenso Kinder, die mit Roller oder Rädchen auf dem Gehweg zügig unterwegs sind. Da es sich um einen typischen Schulweg handelt, sind hier zu bestimmten Zeiten viele Kinder unterwegs. Ist der Verwaltung dieses Problem bekannt? Antwort 1: Der Verwaltung liegen bisher keine gesicherten Erkenntnisse über eine Verkehrsgefährdung im Bereich der Ausfahrt vom Parkplatz Burgstraße vor. Frage 2: Sieht die Verwaltung hier eine (einfache) Lösung, um es AutofahrerInnen, die den Parkplatz Burgstraße verlassen, zu ermöglichen, sowohl Kinder als auch den fließenden Verkehr besser einzusehen? Wäre es möglich und aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, an dieser Stelle Spiegel an- zubringen? Antwort 2: Straßenverkehrsrechtlich ist die beschriebene Verkehrssituation in § 10 Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Danach hat sich derjenige, der aus einem Grundstück oder über einen Bordstein auf die Straße ausfährt, so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer aus- geschlossen ist. Die Verwaltung wird Ihre Anfrage dennoch zum Anlass nehmen, die maßgeblichen Verkehrsver- hältnisse zu überprüfen, da es sich bei der Burgstraße um eine direkte Zuwegung zur Grund- schule Bornheim handelt und der Verkehrssicherheit der Fußgänger/innen als sogenannte schwächere Verkehrsteilnehmer somit hohe Bedeutung zukommt. Sofern diese Überprüfungen ein Handlungserfordernis ergeben, käme vorbehaltlich des Ergeb- nisse eines entsprechenden straßenverkehrsrechtlichen Anhörverfahrens die Anordnung der Ver- kehrszeichenkombination 101 StVO (Gefahrstelle) und 1010-53 StVO (Fußgänger) in Betracht. Frau Anna Peters Leo-Koppel-Straße 26 53332 Bornheim - 2 - Verkehrsspiegel sind keine nach der StVO anordnungsfähige Verkehrszeichen oder Verkehrsein- richtungen, weil sie nicht geeignet sind zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Sichtver- hältnisse beizutragen. Vielmehr geben sie durch ihre Beschaffenheit und Eigenart (seitenver- kehrte Wiedergabe, stark verkleinertes Situationsbild auf gewölbter Fläche) eher Anlass zur feh- lerhaften Beurteilung der Verkehrssituation und erhöhen somit die Möglichkeit der Verkehrsge- fährdung. Hinzu kommt, dass die Orientierung im Straßenverkehr anhand eines Verkehrsspiegels die ungeteilte Aufmerksamkeit der Fahrzeugführer/innen erfordert, wodurch das übrige Verkehrs- geschehen tendenziell weniger beachtet wird. Bei Regen, Frost oder Dunkelheit wird die Funktion des Spiegels zusätzlich beeinträchtigt. Dies entspricht im Übrigen den bestehenden Abstimmungen mit dem Landrat des Rhein-Sieg- Kreises als Fachaufsichtsbehörde. Frage 3: Eine weitere Gefahrensituation ergibt sich beim Überqueren der Burgstraße zur Grundschule. Ist es korrekt, dass an dieser Stelle ein Zebrastreifen nicht möglich ist? Sieht die Verwaltung außer- dem andere mögliche Maßnahmen, die das Überqueren – gerade in der dunklen Jahreszeit und bei starkem Verkehr – für die GrundschülerInnen an dieser Stelle sicherer macht? Wenn ja, wel- che wären dies? Antwort 3: Für die Anordnung eines Fußgängerüberweges (sogenannter Zebrastreifen) müssen die Tatbe- standvoraussetzungen der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) vorliegen. Hierzu zählen neben erforderlichen Verkehrsstärken örtliche Anforderungen wie ausreichend dimensionierte Aufstellflächen und Beleuchtungsausstattungen, die in der Burg- straße mit einer entsprechenden baulichen Ertüchtigung erst geschaffen werden müssten. Allerdings hat die Verwaltung in der Vergangenheit im Umfeld der Grundschule zur Verbesserung der Sicherheit und Fahrbahnquerung für Fußgänger eine Reihe von Maßnahmen umgesetzt. So wurde im Zusammenhang mit der der Einbeziehung in die Tempo-30-Zone in Höhe der Schule eine Fahrbahneinengung geschaffen, die als bauliche Querungshilfe dient. Zusätzlich wurden be- stehende Halteverbotsregelungen ausgedehnt und Fahrbahnmarkierungen (Piktogramme „30“ und „Achtung Kinder“) aufgebracht. In Zusammenarbeit mit der Verkehrswacht hat die Verwaltung die Schulleitung bzw. engagierte Eltern vor einigen Jahren auch bei der Realisierung eines „Elternlotsen-Dienstes“ unterstützt, bei dem sogenannte Verkehrshelfer/innen bei der Ordnung der Verkehrs- und Schülerströme behilf- lich sein können. Diese Funktion könnte nach vorheriger Einweisung etwaiger neuer Verkehrshel- fer durch die zuständigen Verkehrssicherheitsberater der Polizei erneut aufgenommen werden. Die späte Beantwortung bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Öffentliche Bekanntmachung Amtsblatt der Stadt Bornheim - Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Kontakt: Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim Bürgerinformation 11.11.2022 V.i.S.d.P. NW: Stadt Bornheim, Der Bürgermeister, Rathaus straße 2, 53332 Bornheim, Redaktion: Rainer Schumann, Pressestelle, 02222 945-235, pressestelle@stadt-bornheim.de Impressum Energieberatung Kostenlose Energieberatung der Energieagentur Rhein-Sieg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW am 16. November 2022, 14 bis 17.45 Uhr im Rathaus Rheinbach, Schweigelstr. 23, 53359 Rheinbach. Anmeldung erforderlich: 02242 96930-0 oder info@energieagentur-rsk.de StadtBetrieb Bornheim AöR Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon: 02227 9320-0, Fax: 02227 9320-33 E-Mail: sbbmail@sbbonline.de Homepage: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag 12:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 1. + 3. Sa. im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-460, Fax: 02222 945-115 E-Mail: info@vhs-bornheim-alfter.de Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de 24-Stunden-Hotline für Störungen der Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Straßenbeleuchtung: 02227 9320-77 oder Störungsmeldung unter www.stadtbetrieb-bornheim.de Service HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim Telefon: 02222 3716 Zugang nur mit Ticket! Aktuelle Infos und Tickets gibt es unter: www.hallenfreizeitbad.de Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon: 02222 938-565, Fax: 02222 938-567 E-Mail: stadtbuecherei@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de/stadtbuecherei Alle Fraktionen bieten regelmäßig Sprechstunden in ihren Büros im Servatiuscenter, Servatiusweg 19-23, Gebäude B, 3. OG. an. CDU 02222 9956325, cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de SPD 02222 9956331, fraktion@spd-bornheim.nrw Bündnis 90/Die Grünen 02222 9956328, 0151 20746104, gruene@rat.stadt-bornheim.de UWG/Forum 02222 9956345, h.g.feldenkirchen@t-online.de FDP 02222 9956355, fraktion@fdp-bornheim.de ABB 0151-72211101, bornheimer123@yahoo.de Fraktionen Bürgersprechstunde in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat ab 16 Uhr. Anmeldung notwendig unter 02222 945-101 Bürgermeister Stadtverwaltung Bornheim Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon: 02222 945-0, Fax: 02222 945-126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Homepage: www.bornheim.de Amt für Kinder, Jugend und Familien: Brunnenallee 31, 53332 Bornheim, 02222 9437-0 Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infocenter: Montag - Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Terminvereinbarung unter 02222 945-181 oder -182 Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Amt für Soziales, Wohnen und Inklusion: mittwochs geschlossen Öffnungszeiten der übrigen Ämter: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr Nähere Informationen: www.bornheim.de/oeffnungszeiten Besucher aller Dienststellen können freiwillig einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Sitzungen sind öffentlich und finden – soweit nicht anders angegeben – im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, statt. Die Termine gelten vorbehaltlich möglicher Einschränkungen. Bitte beachten Sie zur Teilnahme die aktuell geltende Coronaschutzverordnung. Aktuelle Informationen im Internet unter www.bornheim.de oder unter session.stadt-bornheim.de. Die nächsten Sitzungen Rat Donnerstag, 17.11.2022, 18 Uhr Fachausschuss Volkshochschule Dienstag, 22.11.2022, 18 Uhr Ausschuss für Bürgerangelegenheiten Mittwoch, 23.11.2022, 18 Uhr Sitzung des Rates der Stadt Bornheim am Donnerstag, 17.11.2022, 18:00 Uhr, im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2 Am Donnerstag, 17.11.2022, 18:00 Uhr, findet im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, die nächste Sitzung des Rates der Stadt Bornheim mit folgender Tagesordnung statt: TOP Inhalt Vorlage Nr. Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin 2 Einwohnerfragestunde 3 Entgegennahme der Niederschrift Nr. 77 vom 08.09.2022 4 „Heimat-Preis - Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen. Wir fördern was Menschen verbindet“; Heimat-Preis 2022 in Bornheim; hier: Verleihung des Preises 622/2022-11 5 Bebauungsplan He 16 „Teilbereich Umgehungsstraße“ in der Ortschaft Hersel, Aufstellungsbeschluss 599/2022-7 6 21. Änderung des Flächennutzungsplans in der Ortschaft Hersel, Einleitung des Verfahrens 601/2022-7 7 Änderung des Flächennutzungsplans in der Ortschaft Sechtem; Ergebnis der Offenlage; Beschluss 460/2022-7 8 5. Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Bornheim 556/2022-1 9 11. Satzung zur Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Bornheim vom 11.11.2004 405/2022-1 10 Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet Bornheim 561/2022-3 11 Beratung des Doppelhaushaltes 2023 / 2024 290/2022-2 12 Zustimmung zu Mehraufwendungen und Mehrausgaben im Haushaltsjahr 2022 639/2022-2 13 Beratung des Stellenplans 2023 und 2024 642/2022-11 14 Wiederaufbauplan der Stadt Bornheim 640/2022-2 15 Errichtung einer neuen städtischen Sammelunterkunft 643/2022-5 16 Ergänzungswahlen zu Ausschüssen 636/2022-1 17 Neubesetzung der vom Rat zu bestellenden Mitglieder und stv. Mitglieder des Integrationsausschusses 565/2022-1 18 Antrag der SPD-Fraktion vom 06.09.2022 betr. Änderung der Satzung für den Seniorenbeirat der Stadt Bornheim 563/2022-1 19 Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis90/Die Grünen vom 07.09.2022 betr. Erstellung eines Mietspiegels für die Stadt Bornheim 567/2022-5 20 Mitteilung betr. Änderung des Dezernatsverteilungsplans ab 18.11.2022 652/2022-11 21 Mitteilung betr. Einführung eines Klima-Tests in Gremienvorlagen der Stadt Bornheim 658/2022-12 22 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 662/2022-1 23 Anfragen mündlich TOP Inhalt Vorlage Nr. Nicht öffentliche Sitzung 24 Vergabe des Auftrags für die Lieferung eines Rüstwagens für die Freiwillige Feuerwehr in zwei Losen 474/2022-1 25 Vergabe des Auftrags für die Lieferung von 9 Servern für die Grundschulen und die Verbundschule 660/2022-1 26 Große Anfrage der FDP-Fraktion vom 23.06.2022 betr. Krankenstand Personal und unbesetzte Stellen in der Verwaltung der Stadt Bornheim 415/2022-11 27 Mitteilung über Vergaben zwischen 25.000 € - 50.000 € ab dem 12.08.2022 661/2022-1 28 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 663/2022-1 29 Anfragen mündlich Bitte beachten Sie zur Teilnahme an der Sitzung die aktuell geltende Coronaschutzverordnung. Das Tragen einer Maske ist freiwillig. Bornheim, den 02.11.2022, Stadt Bornheim gez. Christoph Becker – Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 15.11.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Sperrung Bahnübergang Isarstraße in Uedorf Sehr geehrte Herr Marx, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 28.03.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Warum wurde der Bahnübergang komplett gesperrt? Antwort 1: Auf die beigefügte schriftliche Stellungnahme der Häfen und Güterverkehr Köln AG vom 16.09.2022 wird verwiesen Frage 2: Können Fußgänger und Radfahrer den Bahnübergang weiterhin überqueren? Antwort 2: Ja Frage 3: Wie lange wird die Sperrung andauern? Antwort 3: Auf Rückfrage teilte die Häfen- und Güterverkehr Köln AG zwischenzeitlich mit, dass aktuell vom EBA noch kein neues Gefahrenfreiraum-System zugelassen wurde und eine verlässliche Aus- sage, wie lange das Zulassungsverfahren noch andauern wird, nicht möglich ist. Frage 4: Da, nach Auskunft der HGK keine Ersatzteile mehr zu bekommen sind, könnte es auch zukünftig an anderen Bahnübergängen z.B. Bornheimer Str. in Uedorf bzw. Roisdorfer Str. in Hersel zu gleichartigen Sperrungen kommen; was wird die Stadt Bornheim unternehmen um das dann un- weigerlich eintretende Verkehrschaos zu verhindern? Antwort 4: Entsprechend der Beschlusslage in den Ratsgremien ist die Verwaltung seit längerer Zeit im Dia- log mit dem Landesbetrieb Straßen NRW und den sonstigen zu beteiligenden Stellen zum Kno- tenpunktumbau L 118 / L 300 Bornheim-Hersel, mit dem Ziel zumindest mittelfristig in diesem Be- reich eine Verbesserung der dortigen Verkehrssituation erreichen zum können. Herrn Bernd Marx Parkstraße 36 53332 Bornheim - 2 - Für den Bahnübergang in Hersel wurde bereits vom Ausschuss eine Variante zur Umgestaltung des Knotenpunktes inklusive Erneuerung der Büstra Anlage Anfang 2020 beschlossen. Zur Um- setzung ist es nun notwendig, dass HGK und Straßen.NRW eine Planungsvereinbarung schließen, um die Planungen und dann die Umsetzung voran zu treiben. Die Stadt Bornheim macht diesbe- züglich immer wieder auf die schwierige Situation aufmerksam und versucht das Verfahren dadurch voranzutreiben. Parallel hat die Stadt Bornheim eine Machbarkeitsstudie für eine Umgehung und somit Entlastung des Knotenpunktes erstellen lassen. Die vom Ausschuss beschlossene Variante wird jetzt weiter- verfolgt. Frage 5: Wann informiert die Stadtverwaltung Bornheim die Öffentlichkeit sowie die Politik über die Bahn- übergangsperrung in Uedorf? Antwort 5: Dies ist im Rahmen des wöchentlichen Verkehrsberichts auf der Homepage der Stadt Bornheim seit dem Sommer 2022 wiederholt erfolgt. Zusätzlich befindet sich eine aktualisierte Presseveröf- fentlichung derzeit in Vorbereitung. Die späte Beantwortung bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 15.11.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Sperrung Bahnübergang Isarstraße in Uedorf Sehr geehrte Herr Marx, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 28.03.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Warum wurde der Bahnübergang komplett gesperrt? Antwort 1: Auf die beigefügte schriftliche Stellungnahme der Häfen und Güterverkehr Köln AG vom 16.09.2022 wird verwiesen Frage 2: Können Fußgänger und Radfahrer den Bahnübergang weiterhin überqueren? Antwort 2: Ja Frage 3: Wie lange wird die Sperrung andauern? Antwort 3: Auf Rückfrage teilte die Häfen- und Güterverkehr Köln AG zwischenzeitlich mit, dass aktuell vom EBA noch kein neues Gefahrenfreiraum-System zugelassen wurde und eine verlässliche Aus- sage, wie lange das Zulassungsverfahren noch andauern wird, nicht möglich ist. Frage 4: Da, nach Auskunft der HGK keine Ersatzteile mehr zu bekommen sind, könnte es auch zukünftig an anderen Bahnübergängen z.B. Bornheimer Str. in Uedorf bzw. Roisdorfer Str. in Hersel zu gleichartigen Sperrungen kommen; was wird die Stadt Bornheim unternehmen um das dann un- weigerlich eintretende Verkehrschaos zu verhindern? Antwort 4: Entsprechend der Beschlusslage in den Ratsgremien ist die Verwaltung seit längerer Zeit im Dia- log mit dem Landesbetrieb Straßen NRW und den sonstigen zu beteiligenden Stellen zum Kno- tenpunktumbau L 118 / L 300 Bornheim-Hersel, mit dem Ziel zumindest mittelfristig in diesem Be- reich eine Verbesserung der dortigen Verkehrssituation erreichen zum können. Herrn Bernd Marx Parkstraße 36 53332 Bornheim - 2 - Für den Bahnübergang in Hersel wurde bereits vom Ausschuss eine Variante zur Umgestaltung des Knotenpunktes inklusive Erneuerung der Büstra Anlage Anfang 2020 beschlossen. Zur Um- setzung ist es nun notwendig, dass HGK und Straßen.NRW eine Planungsvereinbarung schließen, um die Planungen und dann die Umsetzung voran zu treiben. Die Stadt Bornheim macht diesbe- züglich immer wieder auf die schwierige Situation aufmerksam und versucht das Verfahren dadurch voranzutreiben. Parallel hat die Stadt Bornheim eine Machbarkeitsstudie für eine Umgehung und somit Entlastung des Knotenpunktes erstellen lassen. Die vom Ausschuss beschlossene Variante wird jetzt weiter- verfolgt. Frage 5: Wann informiert die Stadtverwaltung Bornheim die Öffentlichkeit sowie die Politik über die Bahn- übergangsperrung in Uedorf? Antwort 5: Dies ist im Rahmen des wöchentlichen Verkehrsberichts auf der Homepage der Stadt Bornheim seit dem Sommer 2022 wiederholt erfolgt. Zusätzlich befindet sich eine aktualisierte Presseveröf- fentlichung derzeit in Vorbereitung. Die späte Beantwortung bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 08.11.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Unterbringung von Flüchtlingen Sehr geehrter Herr Feldenkirchen, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 31.10.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Da für die Unterbringung von Flüchtlingen die Umrüstung von Turnhallen geplant ist und dadurch der Sportunterricht für die Schüler ausfallen wird, haben wir uns Gedanken gemacht, ob es evtl. noch andere Möglichkeiten gibt. Dabei ergaben sich folgende Fragen, um deren Beant- wortung wir bitten: Welche Turnhallen sind bereits für Geflüchtete vorgesehen oder eingerichtet und dadurch für den Sportunterricht nicht mehr nutzbar? Antwort 1: Die Zweifachturnhalle der GS Bornheim ist seit dem 30.09.22 gesperrt und wird als Unterkunft vorbereitet. Die Belegung erfolgt ab 02.11.22. Frage 2: Welche Turnhallen sind im weiteren Verlauf geplant? Antwort 2: Bislang ist keine weitere Turnhalle zur Nutzung der Unterbringung von Schutzsu- chenden geplant. Frage 3: Ist die Rheinhalle schon mal für die Unterbringung von Flüchtlingen in Erwägung gezo- gen worden? Antwort 3: Die Rheinhalle wurde in Erwägung gezogen, ist jedoch für eine Unterbringung von Schutzsuchenden ungeeignet. Frage 4: Wenn nein, warum kam die Rheinhalle bisher nicht in Betracht? Antwort 4: Die Rheinhalle verfügt über keine Belichtung mit Tageslicht. Frage 5: Hat man schon über Unterbringungsmöglichkeiten in evtl. leerstehenden Gewerbeimmobilien nachgedacht? Antwort 5: Ja, die Bewertung zur Eignung wurde für einzelne Gewerbeimmobilien vorgenom- men, jedoch genügten diese den Ansprüchen als Wohnraum nicht. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Herrn Hans Gerd Feldenkirchen Straußweg 4 53332 Bornheim Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 08.11.2022 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. Unterbringung von Flüchtlingen Sehr geehrter Herr Feldenkirchen, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 31.10.2022 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Da für die Unterbringung von Flüchtlingen die Umrüstung von Turnhallen geplant ist und dadurch der Sportunterricht für die Schüler ausfallen wird, haben wir uns Gedanken gemacht, ob es evtl. noch andere Möglichkeiten gibt. Dabei ergaben sich folgende Fragen, um deren Beant- wortung wir bitten: Welche Turnhallen sind bereits für Geflüchtete vorgesehen oder eingerichtet und dadurch für den Sportunterricht nicht mehr nutzbar? Antwort 1: Die Zweifachturnhalle der GS Bornheim ist seit dem 30.09.22 gesperrt und wird als Unterkunft vorbereitet. Die Belegung erfolgt ab 02.11.22. Frage 2: Welche Turnhallen sind im weiteren Verlauf geplant? Antwort 2: Bislang ist keine weitere Turnhalle zur Nutzung der Unterbringung von Schutzsu- chenden geplant. Frage 3: Ist die Rheinhalle schon mal für die Unterbringung von Flüchtlingen in Erwägung gezo- gen worden? Antwort 3: Die Rheinhalle wurde in Erwägung gezogen, ist jedoch für eine Unterbringung von Schutzsuchenden ungeeignet. Frage 4: Wenn nein, warum kam die Rheinhalle bisher nicht in Betracht? Antwort 4: Die Rheinhalle verfügt über keine Belichtung mit Tageslicht. Frage 5: Hat man schon über Unterbringungsmöglichkeiten in evtl. leerstehenden Gewerbeimmobilien nachgedacht? Antwort 5: Ja, die Bewertung zur Eignung wurde für einzelne Gewerbeimmobilien vorgenom- men, jedoch genügten diese den Ansprüchen als Wohnraum nicht. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Herrn Hans Gerd Feldenkirchen Straußweg 4 53332 Bornheim

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Herr Bürgermeister Integrationsausschuss Christopher Becker Stadt Bornheim Rathausstraße 2 F. Zahra Nahraoui-Bösche 53332 Bornheim (Mitglied) 15.11.22 Große Anfrage zum Thema erricht Sehr geehrter Herr Becker, der unten gestellten Fragen in der nächsten Sitzung des Integrationsausschusses am 13.12.22. In den bornheimer Schulen sind viele Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihrer Herkunft bzw. die Herkunft ihrer Eltern mehr als eine Sprache können. Diese sprachliche Vielfalt soll im Rahmen des muttersprachlichen Unterrichts seitens der Schulen wertgeschätzt und gefördert werden: Die Bedeutung des herkunftssprachlichen Unterrichts wird in zwei Gesetzen hervorgehoben: § 2 Abs. 10 Schulgesetz deren Muttersprache nicht Deutsch ist, durch Angebote zum Erwerb der deutschen Sprache. Dabei achtet und fördert sie die ethnische, kulturelle und sprachliche Identität (Muttersprache) dieser § 10 Abs. 1 Teilhabe- und Integrationsgesetz wichtiges Potential für die kulturelle, wissenschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung Nordrhein- Laut Frau Klaus, der Abteilungsleiterin des Herkunftssprachenunterrichts in Rhein-Sieg- Kreis), wird zurzeit lediglich Arabisch in der Sebastian Schule angeboten. Weitere Sprachen werden nicht angeboten, da es zu wenige Anmeldungen gibt. Frau Klaus sagte, dass sie die Schulen darüber informieren würden und diese wiederum dafür zuständig seien, dieses Angebot den Eltern und Schülerinnen und Schülern mit internationaler Geschichte nahzulegen. Nach der Befragung einiger Familien, deren Kinder in verschiedene Schulen gehen, mussten wir leider feststellen, dass sie davon nichts wussten. Auch ich, als Mutter eines schulpflichtigen Kindes, kann ich dies nur bestätigen. 1. Sind alle Schulen tatsächlich darüber informiert? Wenn ja, Wie werden die Eltern und die Schülerinnen und Schüler darüber informiert ( über welche Kanäle? Bei welchen Veranstaltungen, durch wen?)? 2. Gibt es einen umfassenden, gut aufgebauten und mehrsprachigen Broschüre zum herkunftsprachlichenAngebot des staatlichen Schulen in Bornheim? 3. Wie viele Schülerinnen und Schüler nehmen zurzeit am Arabischunterricht teil? In welchem Jahrgang befinden sie sich? 4. Wie ist die Übergangsquote am Übergang von der Grundschule in die Sekundarstufe I? 5. Sind früher andere Sprachkurse zustande gekommen? Welche? Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung der Fragen. Mit Freundliche Grüßen , Fatima Zahra Nahraoui-Bösche Herr Bürgermeister Integrationsausschuss Christopher Becker Stadt Bornheim Rathausstraße 2 F. Zahra Nahraoui-Bösche 53332 Bornheim (Mitglied)

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15.Februar 2012 Ausschuss für Verkehr, Planung und Liegenschaften, Donnerstag, 23.02.2012, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Rats- saal, Rathausstraße 2, Bornheim Sport- und Kulturausschuss, Dienstag, 28.02.2012, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Bornheim Fachausschuss „Volkshochschule“, Mittwoch, 29.02.2012, 18:00 Uhr, VHS-Gebäude, Raum 2, Alter Weiher 2, Bornheim Umweltausschuss, Donnerstag, 01.03.2012, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Rats- saal, Rathausstraße 2, Bornheim SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN jedenMontag14:00 -15:30Uhr und nachVereinbarung AlterWeiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jedenDienstag 10 - 13Uhr und nachVereinbarung AlterWeiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jedenMontag 17:30 - 18:30 Uhr (außerwährend der Fe- rien) und nachVereinbarung Büro:Rathaus, Raum801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet:www.fdp-born- heim.de FDP nachVereinbarung HansGerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de HeinzMüller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 8199713 E-Mail: jenneberg @googlemail.com UWG/Forum nachVereinbarung AlterWeiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet:www.gruene-born- heim.de Bündnis90 / DieGrünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten regelmäßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat 16:30 - 18:00UhrErwachsene, Kinder und Jugendliche bereits ab 16:00 Uhr Telefon 0 22 22 / 945 - 101 Störungshotline: Telefon 0180 / 2 11 22 44 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungsmeldung Straßenbe- leuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag,Dienstag 08:30 - 12:00Uhrund14:00 - 16:00Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00Uhrund14:00 - 18:00Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 -13:00Uhrund15:00 -18:00Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 -13:00Uhrund15:00 -19:00Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 02222 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag-Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag,Dienstag,Donnerstag,Freitag: 08:30-12:30Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00-18:00Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30-12:30Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00-18:00Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30Uhr und 14:00 - 16:00Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr ÖffnungszeitenStadtbetrieb fürGrünabfälleundElektroschrott: Montag -Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einenneuenGewerbestandort oderGewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zumWirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer,Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag -Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30Uhr, gemischteSauna Donnerstag 10:00 - 22:30Uhr,Damentag Samstag 08:00 - 21:30Uhr, gemischteSauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00Uhr, gemischteSauna SaunaXXL, jeden2. Samstag imMonat (vonOktober bisApril) 08:00 - 01:00Uhr, gemischteSauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am am 07.03.2012 und 11.04.2012, jeweils 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Burchert Telefon 0 22 22 / 945 - 307 Die nächsten Sitzungen Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungsunterla- gen) finden Sie auf der Internet-Seite der Stadt Bornheim direkt unter http://session.stadt-bornheim.de/bi/infobi.php. AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln im Planfeststellungs- verfahren für den Neubau der 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Rom- merskirchen-Sechtem, Bl. 4215, der Amprion GmbH Mit Schreiben vom 02.02.2012 hat die Amprion GmbHmit Sitz in 44139 Dortmund bei der Bezirksregierung Köln die Durchfüh- rung des Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindungmit den §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein- Westfalen (VwVfG NRW) für den Neubau der 110-/380-kV- Höchstspannungsfreileitung Rommerkirchen-Sechtem, Bauleit- nummer (Bl.) 4215, beantragt. Beginnend an der Umspannanlage (UA) Rommerskirchen ver- läuft die Trasse der Höchstspannungsfreileitung innerhalb des bestehenden Trassenkorridors bereits vorhandener Hoch- und Höchstspannungsfreileitungen über die Stadtgebiete von Berg- heim, Pulheim, Köln, Frechen, Hürth, Brühl, Wesseling und Bornheim, wo sie an der UA Sechtem endet. Für das Vorhaben besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 3b des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Bei der zu errichtenden Höchstspannungsfreileitung handelt es sich um ein Vorhaben im Sinne des § 1 des Energieleitungsaus- baugesetzes (EnLAG), für das ein vordringlicher Bedarf besteht. Der Abschnitt von Rommerskirchen bis Sechtem stellt einen Teil- abschnitt des im Bedarfsplan des EnLAG ausgewiesenen Neu- baus der Höchstspannungsleitung Osterath - Weißenthurm (lfd. Nr. 15) dar. Für das Bauvorhaben einschließlich des Rückbaus und notwen- diger Änderungsmaßnahmen an den bestehenden Freileitungen werden Grundstücke in den Städten Bergheim, Pulheim, Köln, Frechen, Hürth, Brühl, Wesseling und Bornheim beansprucht. Betroffen hiervon sind Grundstücke in den Gemarkungen Hü- chelhoven (Flure 6, 9 und 30), Stommeln (Flure 33, 34, 44 und 45), Pulheim (Flure 7, 19 und 20), Geyen (Flure 9, 10, 12 und 13), Brauweiler (Flure 1, 8, 16, 32 und 33), Lövenich (Flure 7, 13, 18, 26, 36 und 38), Buschbell (Flur 11), Frechen (Flure 5, 8, 15, 19, 24 und 25), Bachem (Flur 7), Gleuel (Flure 5 und 6), Stotzheim (Flure 3, 8 und 9), Efferen (Flure 2, 4, 5, 6, 10, 11 und 15), Köln- Efferen (Flur 50), Rondorf-Land (Flure 2 und 3), Meschenich (Flure 48, 49, 50, 51, 52, 54 und 55), Vochem (Flur 3), Brühl (Flu- re 22 und 34), Berzdorf (Flure 1 und 10), Keldenich (Flure 1, 9, 10, 17 und 18), sowie Sechtem (Flure 2, 3 und 4). Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt in der Zeit vom 23.02.2012 bis einschließlich 22.03.2012 während der jeweils genannten Dienststunden in den nachfolgend genannten Städten zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus: Stadt Bergheim, Bethlehemer Straße 9-11, 50126 Bergheim, Fachbereich Planung, Erschließung und Umwelt, Zimmer 1.96, Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag bis Mitt- woch von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr; Stadt Pulheim, Alte Kölner Straße 26, 50259 Pulheim, Planungs- amt, Zimmer 2.11, Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag bis Mittwoch von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Don- nerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr; Stadt Köln, Willy-BrandtPlatz 2, 50679 Köln, Bauverwaltungs- amt, Stadthaus Deutz, Zimmer 14C40, Montag und Donnerstag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Dienstag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr; Stadt Frechen, Johann-Schmitz-Platz 1-3, 50226 Frechen, Abtei- lung Stadtplanung, Bauordnung und Denkmalschutz, Zimmer 309/309a, Montag bis Mittwoch von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Donnerstag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Freitag von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr; Stadt Hürth, Friedrich-Ebert-Straße 40, 50354 Hürth-Hermül- heim, Amt für Planung, Vermessung und Umwelt, 4. Etage (Flur), Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr, Montag bis Don- nerstag von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr; Stadt Brühl, Uhlstraße 3, 50321 Brühl, Fachbereich Bauen und Umwelt, Zimmer A 120, Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr, Montag bis Donnerstag von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr; Stadt Wesseling, Alfons-Müller-Platz, 50389 Wesseling, Fachbe- reich Stadtplanung, Zimmer 314, Montag, Mittwoch und Don- nerstag von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Dienstag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Freitag von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr; Stadt Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Fachbereich Stadtplanung und Grundstücksneuordnung, Zimmer 407, Mon- tag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr. 1. Jeder kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis einschließlich zum 05.04.2012, bei der Bezirksregierung Köln, Dezernat 25, Zeughausstraße 2-10 in 50667 Köln (Anhörungsbehörde) oder bei den Städten Berg- heim, Pulheim, Köln, Frechen, Hürth, Brühl, Wesseling und Bornheim Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Die Einwendung muss den geltend ge- machten Belang und das Maß der Beeinträchtigung erkennen lassen. Nach Ablauf dieser Frist sind Einwendungen ausge- schlossen (§ 43a Nr. 7 Satz 1 EnWG). Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht wer- den (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und An- schrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt blei- ben. 2. Diese öffentliche Bekanntmachung dient auch der Be- nachrichtigung der nach landesrechtlichen Vorschriften im Rah- men des § 60 des Bundesnaturschutzgesetzes anerkannten Ver- eine sowie der sonstigen Vereinigungen, soweit sich diese für den Umweltschutz einsetzen und nach anderen gesetzlichen Vorschriften zur Einlegung von Rechtsbehelfen in Umweltange- legenheiten vorgesehenen Verfahren anerkannt sind (Vereini- gungen), von der Auslegung des Plans. Fortsetzung auf Seite 6 Bezirksregierung Köln, Az.: 25.3.4 - 4/12 Köln, den 08.02.2012 Glas- und Alkoholverbot an Weiberfastnacht Aufgrund der positiven Erfahrungen aus dem letzten Jahr wer- den die Karnevalsjecken auch in diesem Jahr an Weiberfastnacht im Anschluss an den Karnevalsumzug in Kardorf außerhalb der eigentlichen „Bauhoffete“ in Waldorf wieder auf ihr Bier verzich- ten müssen. Rund um den Baubetriebshof am Donnerbachweg dürfen in der Zeit von 16:00 Uhr bis 24:00 Uhr weder alkoholische Getränke mitgeführt noch konsumiert oder Glasflaschen/Gläser benutzt werden. Das von der Stadt verordnete Glas- und Alkoholverbot gilt in nachfolgenden, öffentlich zugänglichen Bereichen: - Donnerbachweg von Kreuzung Feldchenweg bis Ein- mündung Dahlienstraße einschließlich des gesamten Einmün- dungsbereiches - Dahlienstraße von Haltestelle Stadtbahnlinie 18 bis Ein- mündung Donnerbachweg - Bahnsteiggelände der Haltestelle der Stadtbahnlinie 18 Die entlang der vorstehenden Bereiche gelegenen Freiflächen sind ebenfalls von dem Verbot betroffen. Überwacht wird das Verbot durch Mitarbeiter des Ordnungsam- tes und der Polizei. Wer in diesen Bereichen dennoch vorsätzlich oder fahrlässig Al- kohol zu sich nimmt oder mit sich führt bzw. Glasflaschen und Gläser benutzt, muss damit rechnen, dass sein Vorrat an Bier, Schnaps, etc. eingezogen und vernichtet oder sogar zusätzlich noch ein Bußgeld fällig wird. Die Stadt Bornheim appelliert daher an alle Karnevalsjecken, sich an das bestehende Glas- und Alkoholverbot zu halten. Wer nach dem „Kamellefangen“ dennoch seinen Durst lö- schen möchte, kann dies auf der für jung und alt stattfinden- den Bauhoffete tun. Diese ist von den Verboten nämlich nicht betroffen.

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Verwaltungsrat des Stadtbetriebs Bornheim -AöR-, Mittwoch, 01.02.2012, 18:00 Uhr, Stadtbetrieb Bornheim, Sozialraum (Raum 8), Donnerbachweg 15, Waldorf Stadtrat, Donnerstag, 09.02.2012, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf 1. Februar 2012 SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 8199713 E-Mail: jenneberg @googlemail.com UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat 16:30 - 18:00 Uhr Erwachsene, Kinder und Jugendliche bereits ab 16:00 Uhr Telefon 0 22 22 / 945 - 101 Störungshotline: Telefon 0180 / 2 11 22 44 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungsmeldung Straßenbe- leuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am am 08.02.2012 und 07.03.2012, jeweils 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Burchert Telefon 0 22 22 / 945 - 307 Die nächsten Sitzungen Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungsunterla- gen) finden Sie auf der Internet-Seite der Stadt Bornheim direkt unter http://session.stadt-bornheim.de/bi/infobi.php. verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Anmeldetermine für die weiterführenden Schulen in Bornheim Europaschule/Gesamtschule: 10.02. - 22.02.2012 Alexander-von-Humboldt-Gymnasium: 13.02. - 02.03.2012 Ursulinenschule (Realschule/Gymnasium): 01.02. - 13.02.2012 Sekundarschule Bornheim-Merten: 13.02. - 06.03.2012 Die Bildungslandschaft in Bornheim bekommt Zuwachs: Mit dem kommenden Schuljahr 2012 geht die Sekundarschule in Bornheim- Merten an den Start. Die Sekundarschule bereitet Schüler(innen) so- wohl auf die berufliche Ausbildung (z. B. mit dem Realschulab- schluss) als auch auf die Hochschulreife vor. Der Unterricht orientiert sich an den Lehrplänen der Gesamt- und der Realschule und enthält auch gymnasiale Anteile. Sie können sich bei der Schule (Frau Ge- schwind, Tel. 02227/91490) erkundigen und auch anmelden. Die Schule nimmt ab sofort Voranmeldungen entgegen. Weitere Infor- mationen erhalten Sie im Internet: www.bornheim.de. Sitzung des Rates der Stadt Bornheim am Donnerstag, 09.02.2012, 18:00 Uhr, im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2 Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin 2 Einwohnerfragestunde 3 Entgegennahme der Niederschrift über die Sitzung Nr. 2/2012 vom 12.01.2012 4 1. Änderung des Bebauungsplanes Ro 18.1 in der Ortschaft Hersel; Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Unterrichtung der Öffentlichkeit 027/2012-7 5 Bebauungsplan Br 28 in der Ortschaft Brenig; Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit 005/2012-7 6 Bebauungsplan Wb 16 in der Ortschaft Walberberg; Einleitungsbeschluss 449/2011-7 7 Anregungen nach § 24 GO u.a. vom 09.11.2011 betr. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Hellstraße, Umbachweg und Kalkstraße in Bornheim 001/2012-7 8 Zustimmung zu Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen im Haushaltsjahr 2011 066/2012-2 9 Antrag der CDU-Fraktion vom 04.01.2012 betr. Erweiterung des Kolumbariums auf dem Friedhof Sechtem 046/2012-SBB 10 Mitteilung betr. Übernahme von Altdaten ins Ratsinformationssystem Session 070/2012-1 11 Mitteilung betr. Halbjahresberichte 074/2012-1 12 Mitteilungen mündlich 13 Anfragen mündlich Nicht öffentliche Sitzung 14 Befangenheit / Interessenkollision von Ratsmitgliedern im Konzessionierungsverfahren und weiteres Vorgehen 067/2012-1 15 Mitteilung über Vergaben zwischen 25.000 € und 50.000 € für den Zeitraum 16.12.2011 - 13.01.2012 029/2012-1 16 Mitteilungen mündlich 17 Anfragen mündlich Bornheim, den 25.01.2012 STADT BORNHEIM gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Bekanntmachung Am Donnerstag, 09.02.2012, 18:00 Uhr, findet im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, die nächste Sitzung des Rates der Stadt Bornheim mit folgender Tagesordnung statt: TOP Inhalt Vorlage Nr. TOP Inhalt Vorlage Nr. Energieberatung im Rathaus Neues Energielabel für Elektrogeräte ab 2012 Bürgermeister Wolfgang Henseler freut sich, dass auch in diesem Jahr wieder die unabhängige Energiebe- ratung der Verbraucherzen- trale für interessierte Born- heimer Bürger im Rathaus angeboten werden kann. Einmal monatlich mittwochs berät Dipl.-Ing. Wilfried Thal- häuser rund um die Themen Stromverbrauch und Energie- sparen. Seit längerer Zeit sind Kühl-, Klima- und Ge- friergeräte, Elektrobacköfen, Geschirrspül- und Waschma- schinen, aber auch Wäsche- trockner und Haushaltslam- pen mit einem Label zum Energieverbrauch gekenn- zeichnet. Seit dem 30.11.2011 müssen nun auch TV-Geräte damit versehen werden. Das für den Herstel- ler verpflichtende Label gibt Aufschluss über den Strom- verbrauch, aber auch über andere Produkteigenschaften wie die Ausrüstung mit einem Schalter, der das Gerät nicht nur in den Standby-Betrieb versetzt, sondern vollständig ausschaltet. Doch das Label ist nicht die einzige Neuerung. Die näch- ste Stufe der Öko-Design- Richtlinie der Europäischen Union bringt ab 2012 weitere Veränderungen. Diese Richt- linie regelt, wie viel Energie Geräte verbrauchen dürfen, und schließt so weniger spar- same Geräte allmählich vom Markt aus. Die Stromkosten von Geräten sind langfristig nicht zu unterschätzen. Gerade bei modernen Plasma- und LCD- TV-Geräten vergisst man schon mal, dass das High- Tech-Equipment je nach Grö- ße vier- bis fünfmal so viel Energie verbraucht wie der herkömmliche Röhrenfernse- her. Auf dem Energielabel kann deswegen nun der Jah- resverbrauch der Geräte ab- gelesen werden. So werden die unterschiedlichen Model- le in Punkto Stromkosten ver- gleichbar. Das lohnt sich, denn die Buchstaben-Kennzeichnung ist je nach Gerätetyp unter- schiedlich – und kann manch- mal auch verwirren: Bei Kühl- schränken wird ab Juli 2012 beispielsweise „A+“ die schlechteste Effizienzklasse darstellen, da „A“-Geräte vom Verkauf ausgeschlossen werden. Für Wäschetrockner oder Elektrobacköfen gilt je- doch weiterhin: „A“-Geräte sind die effizientesten. Freie Termine für ein halb- stündiges Gespräch gibt es noch am 08.02., 07.03. und 11.04.2012. Terminvereinba- rungen sind bei Manuela Bur- chert von der Stadt Bornheim unter Tel.: 02222/945-307 oder per E-Mail: manue- la.burchert@stadt-born- heim.de möglich. Das Energieberatungsange- bot der Verbraucherzentrale ist auf Initiative der Projekt- gruppe Erneuerbare Ener- gien/Energieeffizienz des in- tegrierten ländlichen Entwik- klungskonzepts (ILEK) in al- len Kommunen im linksrhei- nischen Rhein-Sieg-Kreis zu- stande gekommen. Gefördert wird das Beratungsangebot vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und kann daher für nur 5 Eu- ro angeboten werden.

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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 21.08.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Räumliche Planung, Entwicklung und GEO-Info“ Sehr geehrter Herr Hanft, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 19.07.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele dieser Finanzmittel wurden in der Vergangenheit zur Deckung von Mehrausgaben ver- wendet? Antwort 1: 2022: 66.035 EUR , vgl. Vorlage 219/2023-2, Anlage Seite 10 2022: 138.870 EUR , vgl. Vorlage 219/2023-2, Anlage Seite 10 2023: 119.139 EUR , vgl. Vorlage 199/2024-2, Anlage Seite 4 2024: 979.000 EUR , vgl. Vorlage 297/2024-2, Sachverhalt a) Frage 2: Wie stellte sich das Ist-Ergebnis 2023 für diesen Bereich dar? Antwort 2: Das Ist-Ergebnis 2023 belief sich auf 376.888,09 EUR. Frage 3: Welche Prognostizierung kann für das Ergebnis 2024 seitens der Verwaltung genannt werden, bzw. wie ist der aktuelle Sachstand? Antwort 3: Im Hinblick auf noch einzugehende Verpflichtungen/eingehende Rechnungen usw. in 2024 ge- hen wir zur Zeit davon aus, dass das Budget „Räumliche Planung und Entwicklung“ bis zum Jah- resende auskömmlich sein wird und keine auffällige Über- oder Unterschreitung des Budgetrah- mens erfolgen wird. Aktueller Sachstand am 01.08.2024 für dies Konto: Verfügbares Budget ins- gesamt in SAP für Amt 7.1: 1.233.674,67 EUR. Davon wurden bereits über 547.395,39 EUR ver- braucht. Aktuell sind noch 686.279,28 EUR verfügbar. Frage 4: Können die Haushaltsreste beider Jahre vollständig/teilweise übertragen werden; und wenn ja, für welche Maßnahmen? Herrn Wilfried Hanft Hellstraße 118 53332 Bornheim - 2 - Antwort 4: Gemäß § 22 Abs. 1 Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (KomHVO NRW) regelt die Hauptverwaltungsbeamtin/der Hauptverwaltungsbeamte mit Zustimmung des Rates die Grundsätze über Art, Umfang und Dau- er der Ermächtigungsübertragungen. Hierzu legt die Verwaltung jährlich dem Rat entsprechende Empfehlungen zur Regelung vor: -2022 nach 2023: vgl. Vorlage 218/2023-2 -2023 nach 2024: vgl. Vorlage 156/2024-2 (investive Übertragungen) -2023 nach 2024: vgl. Vorlage 248/2024-2 (konsumtive Übertragungen) Hierbei ist eine Übertragung der konsumtive Haushaltsansätze der Produktgruppe 10901 - Räumliche Planung Entwicklung berücksichtigt. Betr. die Planung des Haushaltes 2025 ff. setzt eine Neuveranschlagung von Ansätzen –anstelle von Ermächtigungsübertragungen von 2024 nach 2025- voraus. Frage 5: Betrachtet die Verwaltung in diesem Zusammenhang die erneute Ausweisung von sehr hohen Finanzmitteln im Doppelhaushalt 2025/2026 als zwingend erforderlich, vor allem auf dem Sektor Bauleitplanung; und wenn ja, aus welchen Gründen? Antwort 5: Die erneute Ausweisung der erforderlichen Mittel für Bauplanungsleistungen im Haushalt für die Jahre 2025/2026 ist zwingend erforderlich, um wichtige infrastrukturelle Projekte in den kommen- den Jahren erfolgreich zum Abschluss zu bringen. Zur Weiterentwicklung der Planung, bzw. zum Ausbau, der Baulandumlegung in Sechtem, inklusive Verlegung/Neubau der dortigen Landstra- ße, zur Neugestaltung des Bahnhofes Roisdorf, sowie für weitere anstehende Projekte werden im Jahr 2025, sowie 2026, umfangreiche Planungsleistungen benötigt. Die Planungsleistungen laufen in enger Abstimmung mit außenstehenden Beteiligten und sind teilweise auch Grundlage für den Erhalt von Fördergeldern, die für die kommenden Jahre beansprucht werden können. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 21.08.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Räumliche Planung, Entwicklung und GEO-Info“ Sehr geehrter Herr Hanft, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 19.07.2024 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Wie viele dieser Finanzmittel wurden in der Vergangenheit zur Deckung von Mehrausgaben ver- wendet? Antwort 1: 2022: 66.035 EUR , vgl. Vorlage 219/2023-2, Anlage Seite 10 2022: 138.870 EUR , vgl. Vorlage 219/2023-2, Anlage Seite 10 2023: 119.139 EUR , vgl. Vorlage 199/2024-2, Anlage Seite 4 2024: 979.000 EUR , vgl. Vorlage 297/2024-2, Sachverhalt a) Frage 2: Wie stellte sich das Ist-Ergebnis 2023 für diesen Bereich dar? Antwort 2: Das Ist-Ergebnis 2023 belief sich auf 376.888,09 EUR. Frage 3: Welche Prognostizierung kann für das Ergebnis 2024 seitens der Verwaltung genannt werden, bzw. wie ist der aktuelle Sachstand? Antwort 3: Im Hinblick auf noch einzugehende Verpflichtungen/eingehende Rechnungen usw. in 2024 ge- hen wir zur Zeit davon aus, dass das Budget „Räumliche Planung und Entwicklung“ bis zum Jah- resende auskömmlich sein wird und keine auffällige Über- oder Unterschreitung des Budgetrah- mens erfolgen wird. Aktueller Sachstand am 01.08.2024 für dies Konto: Verfügbares Budget ins- gesamt in SAP für Amt 7.1: 1.233.674,67 EUR. Davon wurden bereits über 547.395,39 EUR ver- braucht. Aktuell sind noch 686.279,28 EUR verfügbar. Frage 4: Können die Haushaltsreste beider Jahre vollständig/teilweise übertragen werden; und wenn ja, für welche Maßnahmen? Herrn Wilfried Hanft Hellstraße 118 53332 Bornheim - 2 - Antwort 4: Gemäß § 22 Abs. 1 Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (KomHVO NRW) regelt die Hauptverwaltungsbeamtin/der Hauptverwaltungsbeamte mit Zustimmung des Rates die Grundsätze über Art, Umfang und Dau- er der Ermächtigungsübertragungen. Hierzu legt die Verwaltung jährlich dem Rat entsprechende Empfehlungen zur Regelung vor: -2022 nach 2023: vgl. Vorlage 218/2023-2 -2023 nach 2024: vgl. Vorlage 156/2024-2 (investive Übertragungen) -2023 nach 2024: vgl. Vorlage 248/2024-2 (konsumtive Übertragungen) Hierbei ist eine Übertragung der konsumtive Haushaltsansätze der Produktgruppe 10901 - Räumliche Planung Entwicklung berücksichtigt. Betr. die Planung des Haushaltes 2025 ff. setzt eine Neuveranschlagung von Ansätzen –anstelle von Ermächtigungsübertragungen von 2024 nach 2025- voraus. Frage 5: Betrachtet die Verwaltung in diesem Zusammenhang die erneute Ausweisung von sehr hohen Finanzmitteln im Doppelhaushalt 2025/2026 als zwingend erforderlich, vor allem auf dem Sektor Bauleitplanung; und wenn ja, aus welchen Gründen? Antwort 5: Die erneute Ausweisung der erforderlichen Mittel für Bauplanungsleistungen im Haushalt für die Jahre 2025/2026 ist zwingend erforderlich, um wichtige infrastrukturelle Projekte in den kommen- den Jahren erfolgreich zum Abschluss zu bringen. Zur Weiterentwicklung der Planung, bzw. zum Ausbau, der Baulandumlegung in Sechtem, inklusive Verlegung/Neubau der dortigen Landstra- ße, zur Neugestaltung des Bahnhofes Roisdorf, sowie für weitere anstehende Projekte werden im Jahr 2025, sowie 2026, umfangreiche Planungsleistungen benötigt. Die Planungsleistungen laufen in enger Abstimmung mit außenstehenden Beteiligten und sind teilweise auch Grundlage für den Erhalt von Fördergeldern, die für die kommenden Jahre beansprucht werden können. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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15. Februar 2012 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2008 der Stadt Bornheim gemäß § 96 Absatz 2 GO NRW Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 17. November 2011 in Ausführung des § 96 Abs. 1 GO NRW folgenden Beschluss gefasst: „1. Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2008 der Stadt Bornheim wird gemäß § 96 Absatz 1 Satz 1 GO NRW festgestellt. 2. Der Jahresfehlbetrag des Haushaltsjahres 2008 in Höhe von 1.485.920,47 Euro wird durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt. 3. Dem Bürgermeister wird gemäß § 96 Absatz 1 Satz 4 GO NRW die Entla- stung erteilt.“ Der Jahresabschluss 2008 in Form der nachstehenden Bilanz, Ergebnisrech- nung und Finanzrechnung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Das Druckwerk zum Jahresabschluss wird gemäß § 96 Absatz 2 GO NRW ab sofort während der Öffnungszeiten montags - freitags von 8.30 Uhr - 12.30 Uhr donnerstags von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr in Zimmer 459 des Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2009 zur Einsichtnahme verfügbar ge- halten. Weiterhin kann der Jahresabschluss 2008 auch auf der Homepage der Stadt Bornheim (www.bornheim.de) abgerufen werden. Bornheim, den 10. Februar 2012 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Fortsetzung von Seite 5 3. Unter Berücksichtigung des § 43a Nr. 5 Satz 2 EnWGwerden recht- zeitig erhobene Einwendungen in einem Termin erörtert, der noch ortsüb- lich bekannt gemacht wird. Diejenigen, die fristgerecht Einwendungen er- hoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen der Vertreter, werden von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öf- fentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächti- gung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erör- terungstermins beendet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. 4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Ein- wendungen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung ent- stehende Kosten werden nicht erstattet. 5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststel- lung demGrunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungster- min, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. 6. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Ein- wender und diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zu- stellungen vorzunehmen sind. 7. Vom Beginn der Auslegung des Planes treten die Veränderungs- sperre nach § 44a EnWG in Kraft. Darüber hinaus steht der Vorhabenträge- rin ab diesem Zeitpunkt ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flä- chen zu (§ 44a Abs. 3 EnWG). 8. Da das Vorhaben UVP-pflichtig ist, wird darauf hingewiesen, - dass die Bezirksregierung Köln die für das Verfahren sowie die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zustän- dige Behörde ist, - dass über die Zulässigkeit des Vorhabens durch Planfeststel- lungsbeschluss entschieden werden wird, - dass die ausgelegten Planunterlagen die nach § 6 Abs. 3 UVPG notwendigen Angaben enthalten und - dass die Anhörung zu den ausgelegten Planunterlagen auch die Einbeziehung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens gem. § 9 Abs. 1 UVPG ist. 9. Da die Amprion GmbH beabsichtigt, den Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) für die Zeit der öffentlichen Auslegung auch auf ihrer Inter- netseite (www.amprion.de) zur Verfügung zu stellen, wird darauf hingewie- sen, dass für das Verwaltungsverfahren die in den genannten Städten ausge- legten Planunterlagen maßgeblich sind. Im Auftrag gez.: Neugebauer SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN

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