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Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 15.10.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Besetzung der Polizeiwache Bornheim“ Sehr geehrte Frau Peters, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 30.09.2024 beantworte ich nach Rücksprache mit dem persönlichen Referenten des Polizeipräsidenten wie folgt: Allgemeine Hinweise: Die Kreispolizeibehörde (KPB) Bonn ist verantwortlich für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in den vier Stadtbezirken der Stadt Bonn sowie in insgesamt acht Kommunen des Rhein- Sieg Kreises. Die Verteilung des Personals auf die 47 Kreispolizeibehörden des Landes NRW erfolgt jährlich auf Grundlage eines einheitlichen Berechnungsmodus durch das Innenministerium des Landes NRW. Die Personalzuweisungen berücksichtigen dabei insbesondere das behördenspezifische Krimina- litäts-, Verkehrsunfall- sowie das Einsatzaufkommen. Das auf dieser Grundlage der KPB Bonn zur Verfügung stehende Personal des Wachdienstes wird durch den Polizeipräsidenten - in Abstimmung mit seinem fachverantwortlichen Direktionslei- ter - unter folgenden Prämissen auf die einzelnen Wachstandorte verteilt: 1. Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger sowie die Funktionsfähigkeit der Polizei in ihrer Gesamtheit sowie wachstandortbezogen hat oberste Priorität. 2. Eine polizeiliche Präsenz im gesamten Polizeibezirk muss 24/7 gewährleistet sein. 3. Der Eigensicherung der Polizeikräfte kommt eine besonders hohe Bedeutung zu. Unter Berücksichtigung des zur Verfügung stehenden Personals sowie der vorbezeichneten poli- zeifachlichen Anforderungen werden Rahmenbedingungen und Personalstärken einer gesamt- behördlichen und wachstandortbezogenen jährlichen Überprüfung und ggf. Anpassung unterzo- gen. Frage 1: Wann ist die Polizeiwache Bornheim aktuell besetzt? Ist es richtig, dass die Wache derzeit nachts unter der Woche nicht mehr besetzt ist? Wenn ja, warum? Antwort 1: Nach hier vorliegenden Unterlagen ist die Wache Bornheim zumindest seit dem Jahr 2007 wäh- rend der Nachtstunden geschlossen. Im Zeitraum von 06:00 bis 22:00 Uhr ist die Wache besetzt. Frau Anna Peters - 2 - Ratsuchende werden nach 22:00 Uhr über eine Gegensprechanlage unmittelbar mit der Polizei- wache in Duisdorf verbunden, um dort ihr Unterstützungs-/ Hilfeersuchen vortragen zu können. Frage 2: Hat die Stadt Bornheim dazu bereits Gespräche mit dem zuständigen Polizeipräsidium Bonn ge- führt, um darauf hin zu wirken, dass die nächtliche Nicht-Besetzung so schnell wie möglich wie- der zurück genommen wird? Antwort 2: Auf Initiative des Bürgermeisters findet im November ein Termin beim Polizeipräsidenten zu ei- nem anderen Thema statt. An dem Gespräch wird auch MdL Kraus teilnehmen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Anschrift: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel: (02222) 945-100, Fax: (02222) 945-400 E-Mail: christoph.becker@stadt-bornheim.de Stadt Bornheim · Postfach 1140 · 53308 Bornheim 15.10.2024 Kleine Anfrage gem. § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung des Rates Ihre Anfrage betr. „Besetzung der Polizeiwache Bornheim“ Sehr geehrte Frau Peters, Ihre o.g. kleine Anfrage vom 30.09.2024 beantworte ich nach Rücksprache mit dem persönlichen Referenten des Polizeipräsidenten wie folgt: Allgemeine Hinweise: Die Kreispolizeibehörde (KPB) Bonn ist verantwortlich für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in den vier Stadtbezirken der Stadt Bonn sowie in insgesamt acht Kommunen des Rhein- Sieg Kreises. Die Verteilung des Personals auf die 47 Kreispolizeibehörden des Landes NRW erfolgt jährlich auf Grundlage eines einheitlichen Berechnungsmodus durch das Innenministerium des Landes NRW. Die Personalzuweisungen berücksichtigen dabei insbesondere das behördenspezifische Krimina- litäts-, Verkehrsunfall- sowie das Einsatzaufkommen. Das auf dieser Grundlage der KPB Bonn zur Verfügung stehende Personal des Wachdienstes wird durch den Polizeipräsidenten - in Abstimmung mit seinem fachverantwortlichen Direktionslei- ter - unter folgenden Prämissen auf die einzelnen Wachstandorte verteilt: 1. Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger sowie die Funktionsfähigkeit der Polizei in ihrer Gesamtheit sowie wachstandortbezogen hat oberste Priorität. 2. Eine polizeiliche Präsenz im gesamten Polizeibezirk muss 24/7 gewährleistet sein. 3. Der Eigensicherung der Polizeikräfte kommt eine besonders hohe Bedeutung zu. Unter Berücksichtigung des zur Verfügung stehenden Personals sowie der vorbezeichneten poli- zeifachlichen Anforderungen werden Rahmenbedingungen und Personalstärken einer gesamt- behördlichen und wachstandortbezogenen jährlichen Überprüfung und ggf. Anpassung unterzo- gen. Frage 1: Wann ist die Polizeiwache Bornheim aktuell besetzt? Ist es richtig, dass die Wache derzeit nachts unter der Woche nicht mehr besetzt ist? Wenn ja, warum? Antwort 1: Nach hier vorliegenden Unterlagen ist die Wache Bornheim zumindest seit dem Jahr 2007 wäh- rend der Nachtstunden geschlossen. Im Zeitraum von 06:00 bis 22:00 Uhr ist die Wache besetzt. Frau Anna Peters - 2 - Ratsuchende werden nach 22:00 Uhr über eine Gegensprechanlage unmittelbar mit der Polizei- wache in Duisdorf verbunden, um dort ihr Unterstützungs-/ Hilfeersuchen vortragen zu können. Frage 2: Hat die Stadt Bornheim dazu bereits Gespräche mit dem zuständigen Polizeipräsidium Bonn ge- führt, um darauf hin zu wirken, dass die nächtliche Nicht-Besetzung so schnell wie möglich wie- der zurück genommen wird? Antwort 2: Auf Initiative des Bürgermeisters findet im November ein Termin beim Polizeipräsidenten zu ei- nem anderen Thema statt. An dem Gespräch wird auch MdL Kraus teilnehmen. Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Stadtrat, Donnerstag, 09.02.2012, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf Ausschuss für Verkehr, Planung und Liegenschaften, Donnerstag, 23.02.2012, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Rats- saal, Rathausstraße 2, Roisdorf 8. Februar 2012 SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 8199713 E-Mail: jenneberg @googlemail.com UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat 16:30 - 18:00 Uhr Erwachsene, Kinder und Jugendliche bereits ab 16:00 Uhr Telefon 0 22 22 / 945 - 101 Störungshotline: Telefon 0180 / 2 11 22 44 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungsmeldung Straßenbe- leuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am am 08.02.2012 und 07.03.2012, jeweils 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Burchert Telefon 0 22 22 / 945 - 307 Die nächsten Sitzungen Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungsunterla- gen) finden Sie auf der Internet-Seite der Stadt Bornheim direkt unter http://session.stadt-bornheim.de/bi/infobi.php. AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Aufgrund § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Bornheim am 14.04.2011 die Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Wb 02 in der Ortschaft Walber- berg beschlossen. Die Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Änderungsbereich liegt zwischen Hanrathstraße, Matthias- Claudius-Weg und Röntgenstraße. In seiner Sitzung am 08.12.2011 hat der Rat beschlossen, den Entwurf der Bebauungsplanänderung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monates öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes Wb 02 in der Ortschaft Walberberg mit Be- gründung erfolgt in der Zeit vom 21.02.2012 bis 20.03.2012 einschließlich bei der Stadtverwaltung Bornheim, Fachbereich 7, -Stadtpla- nung und Grundstücksneuordnung-, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, während der Besuchszeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr. Darüber hinaus können die Planunterlagen im Internet unter www.bornheim.de eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der weiteren Be- schlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksich- tigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsord- nung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend ge- macht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten gel- tend gemacht werden können. Über die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen entschei- det die Stadt Bornheim und teilt das Ergebnis mit. Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Änderungsbereich grob darstellt, wird hingewiesen Bornheim, den 27.01.2012 S t a d t B o r n h e i m Wolfgang Henseler Bürgermeister Bebauungsplan Wb 02 in der Ortschaft Walberberg / 1. Änderung Offentliche Auslegung B e k a n n t m a c h u n g Aufgrund § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Bornheim am 10.09.2009 die Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Bo 21 in der Ortschaft Born- heim beschlossen. Die Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Am 08.12.2011 hat der Rat beschlossen, das Plangebiet um den Bereich östlich der Stichstraße der Walbottstraße zu reduzieren. Der Bereich der 1. Änderung liegt an der Aeltersgasse zwischen Walbottstraße und der Straße In der Profffläche und umfasst die Flurstücke Gemarkung Bornheim-Brenig Flur 88 Nrn. 308, 339, 340 und 491 In gleicher Sitzung hat der Rat beschlossen, auf die Durchfüh- rung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zu verzichten und stattdessen bekannt zu machen, dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer Frist von 4 Wochen über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und äußern kann. Die Öffentlichkeit kann sich in der Zeit vom 21.02.2012 bis 19.03.2012 einschließlich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Bo 21 in der Ortschaft Bornheim bei der Stadtverwaltung Bornheim, Fachbereich 7, -Stadtplanung und Grundstücksneuordnung-, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, während der Besuchszeiten für Offenla- gen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr informieren und sich dazu äußern. Darüber hinaus können die Planunterlagen im Internet unter www.bornheim.de eingesehen werden. Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Änderungsbereich grob darstellt, wird hingewiesen. Bornheim, den 27.01.2012 S t a d t B o r n h e i m Wolfgang Henseler Bürgermeister Bebauungsplan Bo 21 in der Ortschaft Bornheim / 1. Änderung Reduzierung des Planbereiches, Unterrichtung der Öffentlichkeit B e k a n n t m a c h u n g verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN Bekanntmachungstext Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat in seiner 4. Sitzung am 08.10.2010 das o.g. Regionalplanverfahren eingeleitet (vgl. § 19 Landesplanungs- gesetz (LPlG) NRW). Die an der Erarbeitung beteiligten Behörden und Stellen konnten in der Zeit vom 02. November 2010 bis 04. Februar 2011 zur Planbegründung und zum Planent- wurf (Stand: September 2010) Stellung nehmen. Der Rhein-Sieg-Kreis, der Kreis Euskirchen und die Regionalplanungsbehörde ha- ben die Unterlagen zum Verfahren vom 03. Januar bis einschließlich 03. Februar 2011 öffentlich ausgelegt. In diesem Zeitraum konnte die betroffene Öffentlichkeit ihre Anregungen in das Verfahren einbringen. Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat über die nicht einvernehmlich er- örterten Stellungnahmen in seiner 9. Sitzung am 16. Dezember 2011 entschieden, dass der Standort Rheinbach-Flerzheim aus dem Planentwurf (Stand: September 2010) gestrichen und die Planbegründung bezüglich der Themen Prognoseunsi- cherheiten, Monitoring und Auswirkungen auf das Grundwasser überarbeitet wird. Die daraus resultierenden wesentlichen Änderungen der Planunterlagen (Stand: September 2010) erfordern gemäß § 13 Absatz 3 LPlG NRW eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Stellen zu dem geänderten Teil des Planentwurfs und der Planbegründung Gemäß § 13 Absatz 3 LPlG NRW wird hiermit im Rahmen einer 2. Offenlage der Öffentlichkeit und den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen innerhalb einer Frist von einem Monat Gelegenheit gegeben, zu der geänderten Darstellung der Regionalplanänderung (Planentwurf, Stand: Dezember 2011) Stellung zu neh- men. Die 2. Offenlage umfasst: - Räumlich: einen Teil der Gemeinde Swisttal Änderungsbereich der Planänderung im Rahmen der 2. Offenlage (Stand: 12/2011) - Sachlich: die Streichung der nördlichen Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze (BSAB) Rheinbach-Flerzheim. Die geänderte Verfahrensunterlage ist zur weiteren Information in das Internet eingestellt worden und steht auf den Internetseiten der Bezirksregierung Köln un- ter folgender Adresse zur Verfügung: Verfahrensunterlage der Regionalplanänderung (Stand: Dezember 2011 – 2. Offenlage) http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/gremien/regionalplanung/teil- abschnitt_quarzkies/index.html Die Verfahrensunterlage zur Änderung des Regionalplanes des Regierungsbezirks Köln, Sachlicher Teilabschnitt Weißer Quarzkies im Raum Kottenforst / Ville wird in der Zeit vom 06. Februar bis einschließlich 07. März 2012 an folgenden Stellen und zu folgenden Zeiten zur Einsicht öffentlich ausgelegt: a) Bezirksregierung Köln Zeughausstraße 2 - 10 50606 Köln Dezernat 32 / Zimmer K 728 / Tel.: 0221-147-3516 (Herr Janes) Montag bis Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr Freitag 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr und b) Rhein-Sieg-Kreis Der Landrat Kaiser-Wilhelm-Platz 1 53721 Siegburg Planungsamt, Abtl. 61.2, Zimmer A 12.23, 12. Etage, Tel.: 02241/13-2323 (Frau Fischer) Montag bis Donnerstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und c) Kreis Euskirchen Der Landrat Jülicher Ring 32 53877 Euskirchen Zimmer A 220, 2. Etage, Tel.: 02251/15579 (Frau Kröger) Montag bis Donnerstag 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr Freitag 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr Stellungnahmen zu den Änderungen des Planentwurfs und seiner Begründung sind bis zum Ende der öffentlichen Auslegung am 07. März 2012 schriftlich (Postanschrift: Bezirksregierung Köln, Dezernat 32, Zeughausstraße 2- 10, 50667 Köln), per E-Mail (gep@brk.nrw.de), per Fax (0221 / 147-2905) oder zur Niederschrift bei der Bezirksregierung Köln als Regionalplanungsbehörde gel- tend zu machen. Außerdem können auch innerhalb der vorstehenden Frist an den o.g. Auslegungs- orten bei der Bezirksregierung Köln und dem Rhein-Sieg-Kreis Stellungnahmen zur Niederschrift vorgebracht bzw. schriftlich eingereicht werden. Anregungen, die schriftlich oder per E-Mail erfolgen, können nur berücksichtigt werden, wenn sie den Vor- und Nachnamen sowie die Anschrift des Verfassers in lesbarer Form enthalten. Eine gesonderte Benachrichtigung über den Eingang der Stellungnahmen erfolgt nicht. Über die Ergebnisse der öffentlichen Beteiligung unterrichtet die Regionalpla- nungsbehörde den Regionalrat. Änderungen des Regionalplanes werden nach Abschluss des Verfahrens öffentlich bekannt gemacht (Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfa- len) und in das Internet der Bezirksregierung Köln eingestellt. Eventuelle Kosten, die bei der Einsichtnahme in die Unterlagen und/oder bei der Geltendmachung von Anregungen entstehen, können nicht erstattet werden. Im Auftrag Schmelz Öffentlichkeitsbeteiligung zur Änderung des Regionalplanes AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Bezirksregierung Köln Köln, den 23. 01.2012 AZ 32/61.6.2-2.15-1 Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln Sachlicher Teilabschnitt Weißer Quarzkies im Raum Kottenforst / Ville Städte Bornheim und Rheinbach, Gemeinden Alfter, Swisttal und Weilerswist Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW 2011 Stand: Januar 2012 verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Hiermit lade ich die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Bornheim gem. § 9 der Genossenschaftssatzung zu einer Genossenschaftsversammlung am Dienstag, dem 28.2.2012, 20:00 Uhr in die Gaststätte Bräutigam in Bornheim-Merten, Händelstr. 45, ein. Tagesordnung: 1. Wahl eines Mitgliedes zur Unterzeichnung der Niederschrift 2. Entgegennahme der Niederschrift über die Genossenschaftsversam- mlung am 15.3.2010 3. Neuwahl des Jagdvorstandes teilweise 4. Pächterwechsel im Teilverpachtungsbezirk Hersel/Uedorf 5. Pächterwechsel im Teilverpachtungsbezirk Widdig 6. Pächterwechsel im Teilverpachtungsbezirk Sechtem 7. Pächterwechsel im Teilverpachtungsbezirk Merten 8. Mitteilungen und Anfragen Der Jagdvorsteher gez. Hans-Heinrich Marx Jagdgenossenschaft Bornheim 53332 Bornheim, den 3.2.2012 Geschäftsstelle: Kardorf, Mühlenfeld 6 Tel.: 02227/5223 oder 01722451832 Einladung

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Ausschuss für Verkehr, Planung und Liegenschaften, Mittwoch, 07.03.2012, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel, Donnerstag, 08.03.2012, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf Integrationsrat, Dienstag, 13.03.2012, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss, Mittwoch, 14.03.2012, 9:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf Verbandsversammlung des Wasserverbandes Südliches Vorgebirge, Dienstag, 20.03.2012, 11:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Raum 904, Rathausstraße 2, Roisdorf Betriebsausschuss, Mittwoch, 21.03.2012, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf 7. März 2012 SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 8199713 E-Mail: jenneberg @googlemail.com UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat 16:30 - 18:00 Uhr Erwachsene, Kinder und Jugendliche bereits ab 16:00 Uhr Telefon 0 22 22 / 945 - 101 Störungshotline: Telefon 0180 / 2 11 22 44 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungsmeldung Straßenbe- leuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am am 07.03.2012 und 11.04.2012, jeweils 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Burchert Telefon 0 22 22 / 945 - 307 Die nächsten Sitzungen Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungsunterla- gen) finden Sie auf der Internet-Seite der Stadt Bornheim direkt unter http://session.stadt-bornheim.de/bi/infobi.php. AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Sieg-Kreis und in der Stadt Troisdorf Aktuelle Bodenrichtwerte 2012 Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Sieg-Kreis und in der Stadt Troisdorf hat gemäß § 196 Baugesetzbuch (neuge- fasst durch Bekanntmachung vom 23.09.2004 - BGBl. I S. 2414 un- ter Berücksichtigung erfolgter Änderungen) und gemäß § 11 der Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte (Gutachterausschussverordnung - GAVO NRW) vom 23.03.2004 (GV. NRW. 2004 S. 146) die Bodenrichtwerte zum 01.01.2012 er- mittelt und in der Zeit vom 02.02.2012 bis 14.02.2012 für die folgen- den Gemeinden und Städte beschlossen: Gemeinde: Alfter, Eitorf, Much, Neunkirchen- Seelscheid, Ruppichteroth, Swisttal, Wachtberg, Windeck Stadt: Bad Honnef, Bornheim, Hennef, Königswinter, Lohmar, Meckenheim, Niederkassel, Rheinbach, Sankt Augustin, Siegburg, Troisdorf Die Bodenrichtwerte sind ab dem 15.03.2012 für jedermann ko- stenfrei im Internet einsehbar. Unter der Adresse www.borisplus.nrw.de wird dem interessierten Bürger nach Ein- gabe von Gemeinde/Stadt, Straßenname und Hausnummer ein Kartenausschnitt mit Darstellung des aktuellen Bodenrichtwer- tes präsentiert, wobei auch dessen beschreibende Informationen abgerufen werden können. Ein Bodenrichtwert ist ein aus Kauf- preisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert innerhalb eines Gebietes. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksflä- che eines Grundstücks mit einem definierten Grundstückszu- stand (Bodenrichtwertgrundstück). Jedermann kann während der üblichen Geschäftszeiten von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Kreishaus in 53721 Siegburg, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, Zimmer A 5.06 Auskunft über die Bodenrichtwerte erhalten. Siegburg, den 27.02.2012 gez. Kütt, Vorsitzender Beruf und Berufung Kindertagespflege in Bornheim Es ist schon eine ganz besondere pädagogische Arbeit, die in der Ta- gespflege geleistet wird. Der Begriff Tagespflege selbst mag etwas angestaubt klingen, und Pflege im herkömmlichen Sinn meint ja auch etwas ganz anderes. Die Kindertagespflege, bleiben wir bei der offi- ziellen Bezeichnung, leistet aber mehr, nämlich Bildung, Erziehung und Betreuung. Diesen Aufgaben-Dreiklang hat sie mit den Kinder- gärten gemeinsam, und doch ist bei der Tagespflege alles etwas an- ders. Ein Blick ins Gesetz: „Kindertagespflege wird von einer geeigneten Tagespflegeperson in ihrem Haushalt oder im Haushalt des Perso- nensorgeberechtigten geleistet.“ So definiert es das Kinder- und Ju- gendhilfegesetz. Kindertagespflege kann aber auch in anderen geeig- neten Räumen geschehen. Und manchmal arbeiten mehrere Tages- pflegepersonen zusammen, sie bilden dann „Großtagespflegestel- len“. Was muss frau/man mitbringen und bieten, wenn Kindertagespflege geleistet wird? Zunächst: Wer Tagespflege machen will, braucht dafür eine Erlaub- nis. Sie wird vom Bornheimer Jugendamt auf Antrag erteilt. Sie gilt nach § 43 Abs. 1 SGB VIII für alle, die Kinder außerhalb ihrer Woh- nung in anderen Räumen mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als 3 Monate betreuen wollen. Diese Erlaubnis gilt sowohl für öffentlich geförderte als auch für privat finanzierte Kindertagespflege. Die Tagespflegepersonen, wie die Tagesmütter und -väter etwas be- hördlich genannt werden, müssen sich durch ihre Persönlichkeit Sachkompetenz Kooperationsbereitschaft mit den Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen auszeichnen und über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen. Wer den Antrag stellt, braucht dafür folgende Unterlagen: tabellarischer Lebenslauf erweitertes Führungszeugnis von allen in der Tagespflege- stelle lebenden Personen ab Vollendung des 14. Lebensjah- res die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs für Tagespflege- personen ärztliche Bescheinigung von allen in der Tagespflegestelle lebenden Personen (gem. Vordruck der Stadt Bornheim) Qualifizierungsnachweis (Zertifikat Bundesverband) Sowohl der Erste-Hilfe-Kurs wie auch die Zertifizierung können in Bornheim absolviert werden: Die Volkshochschule Bornheim/Alfter bietet einen Qualifizierungskurs mit 160 Unterrichtsstunden an. Nach erfolgreicher schriftlicher und mündlicher Prüfung erwerben die Teil- nehmenden das bundesweit gültige Zertifikat "Qualifizierte Kinderta- gespflegeperson" des Bundesverbandes für Kindertagespflege. Seit dem 01.01.2012 gelten neue Richtlinien der Stadt Bornheim zur Förderung der Kindertagespflege. Hier ein Auszug der wichtigsten Bestimmungen: Die Förderung der Kindertagespflege beginnt ab einer Be- treuungszeit von 15 Stunden. Erfolgt eine Eingewöhnung von mindestens 10 Stunden, wird der Tagespflegeperson eine Betreuungspauschale in Höhe von 50 € gewährt. Tagespflegepersonen erhalten eine Erstattung einer ange- messenen Unfallversicherung. Die Kranken- und Renten- versicherung werden angemessen hälftig erstattet. Der Qualifizierungskurs wird unter bestimmten Voraussetzungen hälftig erstattet. Die Summe der Geldleistungen, der Elternbeitrag sowie die vollständigen Richtlinien sind auf der Homepage www.stadt-bornheim.de einzusehen. Es gilt ein Stunden- satz von bis zu 4,50 € pro Kind. Die Geldleistung wird unter der Voraussetzung gewährt, dass die Tagespflegeperson kein weiteres Betreuungsgeld von den Eltern erhält. Ausgenommen davon sind Gelder für Verpflegung und Pflegemittel. Der Einsatz von Kinderfrauen (Personen, die in den Haus- halt der Eltern gehen) wird mit der anerkannten Förderlei- stung vergütet. Die Vermittlung von Kindern findet über die Fachberatung des Jugendamtes statt. Kindertagespflege in Bornheim bedeutet auch, in einem betreuten Netzwerk tätig zu sein. Denn der fachliche Austausch und die gegen- seitige Beratung sowie die fachliche Anleitung sind in der Tagespfle- ge genauso wichtig wie in anderen pädagogischen Arbeitsfeldern. Deshalb gibt es im städtischen Jugendamt eine Fachberatung, die den fachlichen Service für die Kindertagespflege vorhält. Dies um- fasst Treffen von Tagespflegepersonen o kollegialer Austausch o Informationen zum Thema Tagespflege o Referenten zu gewünschten und aktuellen Themen Regelmäßige Hausbesuche und Hospitationen Unterstützung in Fachfragen Beratung bei Erhalt und Erneuerung der Pflegeerlaubnis Interessiert? Wenden Sie sich an die Fachberatung „Kindertagespflege“ Nina Dammering Vera Tattermusch Jugendamt der Stadt Bornheim Brunnenallee 31 53332 Bornheim Tel. 02222/9437-5451 In Sachen Qualifizierung und Zertifikat berät Sie die VHS Born- heim/Alfter, Tel. 02222/945-463. Kindertagespflege ist zwar streng genommen kein formaler Beruf. Außer Frage steht aber, dass diese Arbeit eine Berufung ist. Denn die Grundlage dafür ist das Vertrauen zwischen den Tagespflegeperso- nen und den Kindern. Und das Vertrauen der Eltern, die ihr Kind nur den besten Händen anvertrauen wollen. Markus Schnapka Sozialdezernent der Stadt Bornheim

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Fachausschuss „Volkshochschule“, Mittwoch, 29.02.2012, 18:00 Uhr, VHS-Gebäude, Raum 2, Alter Weiher 2, Roisdorf Umweltausschuss, Donnerstag, 01.03.2012, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf Jugendhilfeausschuss, Dienstag, 06.03.2012, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf Ausschuss für Verkehr, Planung und Liegenschaften, Mittwoch, 07.03.2012, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel, Donnerstag, 08.03.2012, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf Integrationsrat, Dienstag, 13.03.2012, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss, Mittwoch, 14.03.2012, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf 29. Februar 2012 SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 8199713 E-Mail: jenneberg @googlemail.com UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat 16:30 - 18:00 Uhr Erwachsene, Kinder und Jugendliche bereits ab 16:00 Uhr Telefon 0 22 22 / 945 - 101 Störungshotline: Telefon 0180 / 2 11 22 44 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungsmeldung Straßenbe- leuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am am 07.03.2012 und 11.04.2012, jeweils 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Burchert Telefon 0 22 22 / 945 - 307 Die nächsten Sitzungen Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungsunterla- gen) finden Sie auf der Internet-Seite der Stadt Bornheim direkt unter http://session.stadt-bornheim.de/bi/infobi.php. AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bebauungsplan Ro 18.1 in der Ortschaft Hersel / 1. Änderung Aufstellungsbeschluss, Unterrichtung der Öffentlichkeit Bekanntmachung Aufgrund § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Bornheim am 09.02.2012 die Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des Be- bauungsplanes Ro 18.1 in der Ortschaft Hersel beschlossen. Die Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren oh- ne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB auf- gestellt. Der Bereich der 1. Änderung umfasst einen ca. 2 ha großen Bereich zwischen Alexander-Bell-Straße, Roisdorfer Straße und A 555 und wird gebildet durch Teilflächen der Flurstücke Gemarkung Hersel Flur 18 Nrn. 66, 67, 154, 156, 150, 256, 141, 142, 134 und 193. In gleicher Sitzung hat der Rat der Stadt Bornheim beschlossen, auf die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zu ver- zichten und stattdessen bei der Bekanntmachung der Einleitung dar- auf hinzuweisen, dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer Frist von 4 Wochen über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesent- lichen Auswirkungen der Planung unterrichten und äußern kann. Die Öffentlichkeit kann sich in der Zeit vom 08.03.2012 bis 04.04.2012 einschließlich über die allgemeinen Ziele und Zwecke so- wie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Ro 18.1 in der Ortschaft Hersel bei der Stadtverwal- tung Bornheim, Fachbereich 7, -Stadtplanung und Grundstücksneu- ordnung-, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, während der Besuchs- zeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr informieren und sich dazu äußern. Darüber hinaus können die Planunterlagen im Internet unter www.bornheim.de eingesehen werden. Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Änderungsbereich grob darstellt, wird hingewiesen. Bornheim, den 15.02.2012 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Wohlfühlen und Geld sparen Wenn über Wärmedämmung gesprochen wird, steht meist die Kostenersparnis im Vordergrund. Dies ist aber nur ein wichtiger Aspekt von vielen, er- läutert Dipl.-Ing. Wilfried Thalhäuser, Energiebera- ter der Verbraucherzentrale, der Interessierte einmal monatlich im Bornheimer Rathaus berät. Wer von ei- ner guten Dämmung hauptsächlich profitiert, ist die Behaglichkeit. Das entscheidende Kriterium ist die empfundene Temperatur. Von den meisten Menschen werden ca. 21 °C als behaglich empfunden. Was bedeutet diese Idealzahl bei den derzeitigen Minusgraden im unsa- nierten im Vergleich zu einem gedämmten Altbau? Um in einem unsanierten Altbau eine empfundene Temperatur von 21 °C zu erreichen, muss die Luft auf ca. 25 °C aufgeheizt werden. Damit werden die ca. 17 °C kalten Außenwände rein rechnerisch aus- geglichen und die „Wohlfühltemperatur“ erreicht. Aber die Temperaturunterschiede zwischen Raum- luft und Wand sind zu groß, es stellt sich der „Lager- feuereffekt“ ein, erläutert der Energieberater. Vorne warm, hinten kalt, das empfindet man als Zugluft. In einem gut gedämmten Altbau ist das völlig anders: Hier braucht die Luft nur auf knapp über 21 °C aufge- heizt werden und die Außenwände erreichen eine Oberflächentemperatur von knapp unter 21 °C. Die Temperaturen liegen sehr nah beisammen, man fühlt sich wohl. Die Dämmung hat also mehrere Vorteile, Kostenersparnis durch geringere Wärmeverluste und Wohlfühlgewinn durch die ausgeglichene Raumluft-Wand-Temperatur. Wer Fragen hat, wie die Behaglichkeit in den eigenen vier Wän- den gesteigert und Energie gespart werden kann, wendet sich an die anbieterunabhängige Energieberatung der Verbraucherzen- trale im Bornheimer Rathaus. Freie Termine gibt es noch am 07.03., 11.04. und 09.05.2012. Anmeldung bei Manuela Burchert von der Stadt Bornheim un- ter Tel.: 02222/945-307 oder per E-Mail: manuela.burchert @stadt-bornheim.de. Das Energieberatungsangebot der Verbraucherzentrale ist auf Initiative der Projektgruppe Erneuerbare Ener- gien/Energieeffizienz des integrierten ländlichen Entwicklungs- konzepts (ILEK) in allen Kommunen im linksrheinischen Rhein- Sieg-Kreis zustande gekommen. Dank Förderung kostet die halb- stündige Beratung nur 5 Euro. Energieberater erläutert im Rathaus, warum es in manchen Häusern ungemütlich ist Auch bei schwierigen Fällen, wie bei einem Fachwerkhaus, lohnen sich Sanierungsarbeiten. Doch gerade hier ist der Rat des Fachmanns unbe- dingt notwendig. FOTO: FRANK ENGEL-STREBEL

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Bekanntmachung Sitzung des Rates der Stadt Bornheim am Donnerstag, 05.09.2024, 18:00 Uhr, im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2 Bornheim, den 23.08.2024 Am Donnerstag, 05.09.2024, 18:00 Uhr, findet im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, die nächste Sitzung des Rates der Stadt Bornheim mit folgender Tages- ordnung statt: TOP Inhalt Vorlage Nr. Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin 2 Einführung und Verpflichtung eines Ratsmitgliedes 578/2024-1 3 Einwohnerfragestunde 4 Entgegennahme der Niederschrift Nr. 062 vom 04.07.2024 5 Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft der Stadt Bornheim 333/2024-2 6 Größenabhängige Befreiung vom Gesamtabschluss für das Jahr 2023 354/2024-2 7 Anpassung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen 517/2024-2 8 Ergänzungswahlen zu Ausschüssen 454/2024-1 9 Anpassung der Richtlinien für die Vergabe von Zuschüssen aus Mitteln der Denkmalpflege (Pauschalzuweisung) 360/2024-6 10 Bildung einer Einigungsstelle nach dem Landespersonalvertretungsge- setz Nordrhein-Westfalen (LPVG NRW) 511/2024-11 11 Genehmigung einer Eilentscheidung des Haupt- und Finanzausschus- ses betr. Umstellung „Deutschlandticket Schule“ auf „Deutschlandticket Jedermann“ für Schülerinnen und Schüler in Bornheim 544/2024-13 12 Aufhebung der Rechtsverordnung über die Bildung von Schulbezirken für die öffentlichen Grundschulen in der Stadt Bornheim vom 18.11.1998 512/2024-13 13 Antrag der UWG-Fraktion vom 13.02.2024 betr. Aufhebung des Be- schlusses zum Kauf von Containeranlagen sowie Antrag zur Auflistung der genutzten Räumlichkeiten zur Unterbringung von Flüchtlingen 163/2024-6 14 Große Anfrage der UWG-Fraktion vom 08.08.2024 betr. Stand des be- schlossenen Gebäude-/Raumnutzungskonzeptes für städtische Ge- bäude 543/2024-6 15 Mitteilung zur aktuellen Flüchtlingssituation 503/2024-5 16 Mitteilung / Halbjahresbericht des Bürgermeisters (Bereich Rat, öffentl.) 527/2024-1 17 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 545/2024-1 18 Anfragen mündlich Nicht öffentliche Sitzung 19 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Anmietung einer Wohnanlage als Flüchtlingsunterkunft 364/2024-6 20 Vergabe des Auftrages für die Rohbauarbeiten Grundschule Bornheim 446/2024-1 21 Vergabe Nachtragsauftrag für eine Wärmepumpen-Heizungsanlage an Fa. Fagsi 447/2024-1 22 Vergabe des Auftrages für den Totalunternehmer Notunterkunft Rös- berg Fürchespfad 484/2024-1 23 Beteiligung der Stadt Bornheim an der Gasnetz Bornheim GmbH & Co. KG 452/2024-2 24 Erhöhung der Kapitalrücklage des Wasserbeschaffungsverbandes Wesseling-Hersel 521/2024-2 25 Vertrag über die Übernahme von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege mit der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft 519/2024-7 26 Errichtung einer neuen 4-gruppigen Kindertageseinrichtung in der Hän- delstraße 510/2024-4 27 Antrag der CDU-Fraktion vom 08.07.2024 betr. Prüfauftrag an das Re- chungsprüfungsamt betr. Kauf einer Containeranlage 455/2024-1 28 Mitteilung über Vergaben zwischen 25.00,00 € - 100.00,00 € ab 22.06.2024 – 23.08.2024 570/2024-1 29 Mitteilung zum Beschluss Vorlage 447/2024-1 (Vergabe Nachtragsauf- trag für eine Wärmepumpen-Heizungsanlage an Fa. Fagsi) zur Prüfung wirtschaftlicher und technischer Alternativen zu dieser Vergabe 464/2024-6 30 Mitteilung / Halbjahresbericht des Bürgermeisters (Bereich Rat, nicht öffentl.) 528/2024-1 31 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 546/2024-1 32 Anfragen mündlich Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister Bekanntmachung Sitzung des Rates der Stadt Bornheim am Donnerstag, 05.09.2024, 18:00 Uhr, im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2 Bornheim, den 23.08.2024 Am Donnerstag, 05.09.2024, 18:00 Uhr, findet im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, die nächste Sitzung des Rates der Stadt Bornheim mit folgender Tages- ordnung statt: TOP Inhalt Vorlage Nr. Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin 2 Einführung und Verpflichtung eines Ratsmitgliedes 578/2024-1 3 Einwohnerfragestunde 4 Entgegennahme der Niederschrift Nr. 062 vom 04.07.2024 5 Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft der Stadt Bornheim 333/2024-2 6 Größenabhängige Befreiung vom Gesamtabschluss für das Jahr 2023 354/2024-2 7 Anpassung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen 517/2024-2 8 Ergänzungswahlen zu Ausschüssen 454/2024-1 9 Anpassung der Richtlinien für die Vergabe von Zuschüssen aus Mitteln der Denkmalpflege (Pauschalzuweisung) 360/2024-6 10 Bildung einer Einigungsstelle nach dem Landespersonalvertretungsge- setz Nordrhein-Westfalen (LPVG NRW) 511/2024-11 11 Genehmigung einer Eilentscheidung des Haupt- und Finanzausschus- ses betr. Umstellung „Deutschlandticket Schule“ auf „Deutschlandticket Jedermann“ für Schülerinnen und Schüler in Bornheim 544/2024-13 12 Aufhebung der Rechtsverordnung über die Bildung von Schulbezirken für die öffentlichen Grundschulen in der Stadt Bornheim vom 18.11.1998 512/2024-13 13 Antrag der UWG-Fraktion vom 13.02.2024 betr. Aufhebung des Be- schlusses zum Kauf von Containeranlagen sowie Antrag zur Auflistung der genutzten Räumlichkeiten zur Unterbringung von Flüchtlingen 163/2024-6 14 Große Anfrage der UWG-Fraktion vom 08.08.2024 betr. Stand des be- schlossenen Gebäude-/Raumnutzungskonzeptes für städtische Ge- bäude 543/2024-6 15 Mitteilung zur aktuellen Flüchtlingssituation 503/2024-5 16 Mitteilung / Halbjahresbericht des Bürgermeisters (Bereich Rat, öffentl.) 527/2024-1 17 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 545/2024-1 18 Anfragen mündlich Nicht öffentliche Sitzung 19 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Anmietung einer Wohnanlage als Flüchtlingsunterkunft 364/2024-6 20 Vergabe des Auftrages für die Rohbauarbeiten Grundschule Bornheim 446/2024-1 21 Vergabe Nachtragsauftrag für eine Wärmepumpen-Heizungsanlage an Fa. Fagsi 447/2024-1 22 Vergabe des Auftrages für den Totalunternehmer Notunterkunft Rös- berg Fürchespfad 484/2024-1 23 Beteiligung der Stadt Bornheim an der Gasnetz Bornheim GmbH & Co. KG 452/2024-2 24 Erhöhung der Kapitalrücklage des Wasserbeschaffungsverbandes Wesseling-Hersel 521/2024-2 25 Vertrag über die Übernahme von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege mit der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft 519/2024-7 26 Errichtung einer neuen 4-gruppigen Kindertageseinrichtung in der Hän- delstraße 510/2024-4 27 Antrag der CDU-Fraktion vom 08.07.2024 betr. Prüfauftrag an das Re- chungsprüfungsamt betr. Kauf einer Containeranlage 455/2024-1 28 Mitteilung über Vergaben zwischen 25.00,00 € - 100.00,00 € ab 22.06.2024 – 23.08.2024 570/2024-1 29 Mitteilung zum Beschluss Vorlage 447/2024-1 (Vergabe Nachtragsauf- trag für eine Wärmepumpen-Heizungsanlage an Fa. Fagsi) zur Prüfung wirtschaftlicher und technischer Alternativen zu dieser Vergabe 464/2024-6 30 Mitteilung / Halbjahresbericht des Bürgermeisters (Bereich Rat, nicht öffentl.) 528/2024-1 31 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 546/2024-1 32 Anfragen mündlich Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Bürgermeister

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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) Wolfgang Klouth, Meckenheim Bekanntmachung über die Offenlegung einer Grenzniederschrift Die in 53332 Bornheim gelegenen Grundstücke mit der Katasterbezeichnung Gemarkung Hersel, Flur 1, Flurstücke 702, 703 und 826 sind vermessen worden. Gemäß §§ 21 (5), 13 (5) VermKatG NRW erfolgt die Bekanntgabe des Ergebnisses der Abmarkung von Grundstücksgrenzen durch Offenlegung der Grenzniederschrift in der Zeit vom 22.08.2024 bis 21.09.2024 in der Geschäftsstelle der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure Klouth und Blank GbR, Bonner Straße 18 in 53340 Meckenheim während der Servicezeiten Montag bis Donnerstag von 10:00 bis 14:00 Uhr sowie Freitag von 10:00 bis 12:00 Uhr. Einwendungen gegen die Grenzermittlung sind in der Geschäftsstelle innerhalb eines Monats nach der Offenlegung zu erheben. Gegen die Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach der Offenlegung Klage beim Verwaltungsbericht Köln, Appellhofplatz 16 in 50667 Köln erhoben werden. Diese öffentliche Bekanntmachung ist zusätzlich am Aushang im Rathaus der Stadt Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim oder auf deren Internetseite einsehbar. Meckenheim, den 19.08.2024 gez. Dipl.-Ing. Wolfgang Klouth, ÖbVI Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) Wolfgang Klouth, Meckenheim Bekanntmachung über die Offenlegung einer Grenzniederschrift Die in 53332 Bornheim gelegenen Grundstücke mit der Katasterbezeichnung Gemarkung Hersel, Flur 1, Flurstücke 702, 703 und 826 sind vermessen worden. Gemäß §§ 21 (5), 13 (5) VermKatG NRW erfolgt die Bekanntgabe des Ergebnisses der Abmarkung von Grundstücksgrenzen durch Offenlegung der Grenzniederschrift in der Zeit vom 22.08.2024 bis 21.09.2024 in der Geschäftsstelle der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure Klouth und Blank GbR, Bonner Straße 18 in 53340 Meckenheim während der Servicezeiten Montag bis Donnerstag von 10:00 bis 14:00 Uhr sowie Freitag von 10:00 bis 12:00 Uhr. Einwendungen gegen die Grenzermittlung sind in der Geschäftsstelle innerhalb eines Monats nach der Offenlegung zu erheben. Gegen die Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach der Offenlegung Klage beim Verwaltungsbericht Köln, Appellhofplatz 16 in 50667 Köln erhoben werden. Diese öffentliche Bekanntmachung ist zusätzlich am Aushang im Rathaus der Stadt Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim oder auf deren Internetseite einsehbar. Meckenheim, den 19.08.2024 gez. Dipl.-Ing. Wolfgang Klouth, ÖbVI

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Betriebsausschuss, Mittwoch, 18.04.2012, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel, Dienstag, 24.04.2012, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf Seniorenbeirat der Stadt Bornheim, Mittwoch, 25.04.2012, 16:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf Stadtrat, Donnerstag, 26.04.2012, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf Verbandsversammlung des Wasserverbandes Dickopsbach, Donnerstag, 03.05.2012, 11:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Raum 904, Rathausstraße 2, Roisdorf 18. April 2012 SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 8199713 E-Mail: jenneberg @googlemail.com UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat 16:30 - 18:00 Uhr Erwachsene, Kinder und Jugendliche bereits ab 16:00 Uhr Telefon 0 22 22 / 945 - 101 Störungshotline: Telefon 0180 / 2 11 22 44 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungsmeldung Straßenbe- leuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am am 09.05.2012 und 13.06.2012 jeweils 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Burchert Telefon 0 22 22 / 945 - 307 Die nächsten Sitzungen Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungsunterla- gen) finden Sie auf der Internet-Seite der Stadt Bornheim direkt unter http://session.stadt-bornheim.de/bi/infobi.php. AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Stadt Bornheim Rhein-Sieg-Kreis Landtagswahlkreis: 27 Rhein-Sieg-Kreis III 1 Das Wählerverzeichnis zur Landtagswahl für die Stimm- bezirke der Stadt Bornheim liegt in der Zeit vom 23.04 bis 27.04.2012 während der Dienststunden von Montag, den 23.04.2012 bis Mittwoch, den 25.04.2012: jeweils von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr am Donnerstag, dem 26.04.2012: von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr am Freitag, dem 27.04.2012: von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr im Rathaus der Stadt Bornheim, Rathausstr.2, Zimmer 254, zu jedermanns Einsicht aus. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfah- ren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Daten sichtgerät möglich. Der Wahlberechtigte kann verlangen, dass in dem Wäh- lerverzeichnis während der Auslegungsfrist der Tag und der Monat seiner Geburt unkenntlich gemacht wird. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis einge- tragen ist oder einen Wahlschein hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvoll- ständig hält, kann während der Auslegungsfrist, spätestens am 27.04.2012 bis 12:30 Uhr, beim Bürgermeis- ter der Stadt Bornheim, Rathausstr.2, 53332 Bornheim Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden (Zimmer 254). 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis einge- tragen sind, erhalten bis spätestens zum 22.04.2012 ei- ne Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerver- zeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahl- kreis 27 - Rhein-Sieg-Kreis III durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum die ses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlbe- rechtigter, 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahl- berechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Ver- schulden die Einspruchsfrist gegen das Wäh- lerverzeichnis (27.04.2012) versäumt hat, b) wenn sich sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Einspruchsfrist her- ausstellt. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis ein- getragenen Wahlberechtigten bis zum 11.05.2012, 18:00 Uhr, beim Bürgermeister der Stadt Bornheim mündlich oder schriftlich beantragt werden. Die Antrag- stellung per Fax (02222/945-172) und E-Mail (wahlbuero@stadt-bornheim.de) ist zulässig. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15:00 Uhr, gestellt wer- den. Ein ärztliches Attest kann verlangt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann bis zum Tage vor der Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahl- schein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlbe- rechtigte können aus den unter 5.2 Buchstaben a und b angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15:00 Uhr, stel- len. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. 6. Ergibt sich aus dem Wahlscheinantrag nicht, dass der Wahlberechtigte vor einem Wahlvorstand wählen will, so erhält er mit dem Wahlschein zugleich - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, - einen amtlichen Wahlumschlag, - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurück zu senden ist, versehenen Wahlbriefumschlag und - ein Merkblatt für die Briefwahl. Diese Wahlunterlagen werden ihm vom Bürgermeister auf Verlangen auch noch nachträglich ausgehändigt. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterla- gen für einen anderen ist nur im Falle einer plötzlichen Erkrankung zulässig, wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird und die Unterlagen dem Wahlberechtigten nicht mehr rechtzeitig durch die Post übersandt oder amtlich über bracht werden können. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel, dem Wahlumschlag und dem Wahl schein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absen- den, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG als Standardbrief ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. (Hinweis: Zur Verbesserung der Lesbarkeit wurde auf die Ergänzung der weiblichen Formulierungen verzichtet.) Bornheim, den 03.04.2012 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Bekanntmachung über die Auslegung des Wählerverzeichnisses und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag von Nordrhein-Westfalen am 13.05.2012 Wahlhelfer für die Landtagswahl am 13. Mai 2012 gesucht Für die Wahl des 16. Landtags in Nordrhein-Westfalen am 13.05.2012 sucht die Stadt Bornheim interessierte Bürgerinnen und Bürger, die als Mitglieder der Wahlvorstände in den Wahllo- kalen im Stadtgebiet als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer tätig werden möchten. Die Wahrnehmung dieser ehrenamtlichen Tä- tigkeit setzt voraus, dass die Personen im Rahmen der Landtags- wahl selbst wahlberechtigt sind. Zu den Aufgaben gehören u. a. Überprüfung von Wahlbenach- richtigungen, Ausgabe der Stimmzettel, Auszählung der Stimm- zettel und insgesamt für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl zu sorgen. Den Mitgliedern der Wahlvorstände wird als Aufwandsentschädi- gung ein „Erfrischungsgeld“ in Höhe von 21,00 Euro gezahlt. Nähere Informationen zur Landtagswahl 2012 sowie Einzelhei- ten zur Bewerbung als Wahlhelfer erhalten Sie ab sofort beim Wahlbüro der Stadt Bornheim oder auf der städtischen Internet- seite unter www.bornheim.de. Sie erreichen das Wahlbüro der Stadtverwaltung telefonisch un- ter der Rufnummer 02222/945-578 sowie 02222/945-579 oder per Mail an wahlbuero@stadt-bornheim.de. 12-16 Amtsblatt Bornheim:Layout 1 16.04.2012 10:15 Seite 1 SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Sitzung des Rates der Stadt Bornheim am Donnerstag, 26.04.2012, 18:00 Uhr, im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2 Bekanntmachung Am Donnerstag, 26.04.2012, 18:00 Uhr, findet im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, die nächste Sitzung des Rates der Stadt Bornheim mit folgender Tagesordnung statt: TOP Inhalt Vorlage Nr. Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin 2 Einwohnerfragestunde 3 Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2012/2013 162/2012-2 4 Haushaltssatzung 2012/2013 mit allen Anlagen 023/2012-2 5 Antrag der SPD-Fraktion vom 08.03.2012 betr. Resolution des Rates der Stadt Bornheim zur Kreisumlage des Rhein-Sieg-Kreises 165/2012-2 6 Mitteilung betr. Funktionsfähigkeit der Drehleiter der Freiwilligen Feuerwehr 204/2012-3 7 Mitteilungen mündlich 8 Anfrage der FDP-Fraktion vom 04.04.2012 betr. Nichtberücksichtigung einer Einwendung gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2012/2013 200/2012-2 9 Anfrage der FDP-Fraktion vom 04.04.2012 betr. Auswirkungen des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst 201/2012-1 10 Anfrage der FDP-Fraktion vom 04.04.2012 betr. Umsatzsteuerpflicht für Leistungen der Stadt Bornheim 202/2012-2 11 Anfrage der FDP-Fraktion vom 04.04.2012 betr. Beteiligung der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr an Personalratswahlen 203/2012-1 12 Anfragen mündlich Bornheim, den 12.04.2012 STADT BORNHEIM gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Bekanntmachung Die nachfolgenden Straßen werden hiermit gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV. NW. S. 1028) als Gemeindestraßen dem öffentlichen Verkehr gewidmet: Ortschaft Name der Straße Bezeichnung der Einstufung, gewidmeten Flächen Widmungsinhalt Walberberg Kapitelweg Gemarkung Walberberg Anliegerstraße (Im König – Ballenpfad) Flur 12, Flurstück 688 Walberberg Margaretenstraße Gemarkung Walberberg Anliegerstraße (Annograben – Flur 12, Flurstück 618 u. Schwadorfer Kreuz) 535 teilweise Walberberg Albertstraße Gemarkung Walberberg Flur 12, Flurstück 616 Anliegerstraße Walberberg Im König Gemarkung Walberberg Anliegerstraße (Margaretenstraße – Flur 12, Flurstück 678 Ballenpfad) Walberberg Ballenpfad Gemarkung Walberberg Anliegerstraße (Margaretenstraße – Flur 12, Flurstück 659 u. 625, Lange Fuhr) 344 teilweise u. 345 teilweise Walberberg Nonnenweg (Dominikanerstraße – Gemarkung Walberberg Anliegerstraße Margaretenstraße) Flur 12, Flurstück 666, 818, 820 u. 822 Kartenausschnitte, in denen die gewidmeten Flächen dargestellt sind, können während der allge- meinen Besuchszeiten im Rathaus, Zimmer 412, eingesehen werden: Montag bis Freitag, 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr, Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Die Widmung wird wirksam mit dem Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung dieser Wid- mungsverfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntma- chung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgermeister der Stadt Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, einzulegen. Bornheim, den 18.04.2012 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Eröffnung der Brühl- Bornheimer Spargelsaison Kostbarkeiten aus dem Naturpark Rheinland Die Eröffnung der Spargelsaison ist gleich- zeitig auch der Auftakt für den Start in den Frühling in unserer Region. Im vergange- nen Jahr war der „Brühl/Bornheimer Früh- lingsauftakt“ in Brühl. Im jährlichen Wech- sel zwischen den beiden Städten wird die Spargelsaison am Samstag, 21. April von 11.00 bis 13.00 Uhr mitten in der Bornhei- mer Innenstadt auf dem Peter-Fryns-Platz eröffnet. Als besonderer Höhepunkt wird bei diesem familienfreundlichen Fest die 2. Bornheimer Spargelkönigin für die guten regionalen Produkte werben und allerhand Informatio- nen zu Landwirtschaft und Spargel geben. Natürlich präsentieren sich auch wieder die Bornheimer Spargelanbauer und haben vie- le verschiedene Obst- und Gemüsesorten zum Probieren dabei. Spannend wird es mit dem weltweit erfol- greichen Klangkünstler Johannes S. Sister- manns aus Bornheim. Er wird mitten in Bornheim eine neue, ortsspezifisch einzig- artige KlangPlastik unter dem Titel "Den Spargel wachsen hören" auf Einladung der Stadt Bornheim umsetzen. Dafür wird der Peter-Fryns-Platz mit durchsichtiger Stretchfolie in einen neuen Raum verwan- delt. Mit Hilfe von über 60 kleinen Piezo Membranen wird dann eine neue Komposi- tion von Sistermanns auf die Folienbahnen übertragen und im gesamten Stadtraum zu hören sein. Neue Klangmischungen entste- hen mit vorüber fahrenden Autos im Pha- senrhythmus der Verkehrsampel Pohlhau- senstraße/ Königstraße. Zudem wird ein Elektroauto und ein weiteres Fahrzeug durch Klangwandler zu einem eigenen Re- sonanzkörper, so dass Karosserie und Windschutzscheibe als Lautsprecher die- nen. Diese Stadtklang-Ideen mit einem komponierten Elektroauto sowie der Inter- vention im kontinuierlichen Stadtorga- nismus entstammen der individuellen Krea- tion des Künstlers Johannes S. Sistermanns. Die Kombination aus regionalen Produkten und Kunst war von Beginn an eine gelunge- ne Kombination. Unter dem Motto „Brühl/Bornheimer Blaus- spargel - immer eine Spargellänge voraus!“ und „Kostbarkeiten der Region aus Brühl/Bornheim“, wurde im Jahre 2005 erstmalig eine erfolgreiche Gemeinschafts- aktion durchgeführt. Beteiligt daran waren die beiden Städte Brühl und Bornheim so- wie landwirtschaftliche Erzeugerbetriebe, die Brühler und Bornheimer Gastrorunden, der Naturpark Rheinland, der Rhein-Vorei- fel Touristik e. V. und eine Vielzahl von Ein- zelhandelsbetrieben. Ausgangspunkt war der vom bundesweit bekannten Aktions- künstler Rainer Bonk geschaffene „Brühl / Bornheimer Blauspargel“, der das Edelge- müse aus dem Naturpark Rheinland auf un- gewöhnliche und auffällige Weise darstellt. Für die beiden Bürgermeister Wolfgang Henseler (Stadt Bornheim) und Michael Kreuzberg (Stadt Brühl) ist es das Ziel, die Bevölkerung und die vielen Gäste in beiden Städten auf den Reichtum an regionalen Er- zeugnissen und deren herausragende Qua- lität aufmerksam zu machen. Allen Produkten voran ist natürlich der ech- te Bornheimer Spargel. Aber auch die Viel- zahl an Obst und Gemüse, das erntefrisch von den Erzeugerhöfen vermarktet wird, ist in der Region Brühl-Bornheim einzigartig. Hervorzuheben sind für das Brühler Stadt- gebiet zum Beispiel die Produkte aus dem Hause Flimm („Echter Brühler“ oder „Kabä- nes“). Aus der Stadt Bornheim nicht mehr wegzu- denken ist der Roisdorfer Brunnen mit einer vielfältigen Produktpalette rund um das Mi- neralwasser. Für beide Bürgermeister schaffen die regio- nalen Produkte dabei nicht nur Sicherheit bei den Verbrauchern, sondern zudem noch Identität in einer starken Region. Insbeson- dere die vielen unterschiedlichen Partner der Gemeinschaftsaktion, mit den Städten Brühl und Bornheim, dem Naturpark Rhein- land, dem Rhein-Voreifel Touristik e.V., den landwirtschaftlichen Betrieben und Produ- zenten haben dazu geführt, dass dieser Zu- sammenschluss zu einem Vorzeigeprojekt der regionalen Vernetzung in ganz NRW ge- worden ist. Auf diese Entwicklung sind die beiden Bürgermeister Henseler und Kreuz- berg besonders stolz, weil dadurch Wirt- schaftsförderung und ein aktives Stadt- und Tourismusmarketing betrieben werden. Ganz nebenbei unterstützen die Bürgermei- ster Wolfgang Henseler und Michael Kreuz- berg damit auch gemeinsam die Vermei- dung von unnötigen Wegen. Denn der Ein- kauf beim Direkterzeuger vor der Tür spart lange Anfahrtszeiten und reduziert die CO2- Emissionen. Auch die Broschüre „Naturpark Rheinland- Kostbarkeiten aus Brühl & Bornheim“ wird zum sechsten Mal herauskommen. Sie bein- haltet eine Vielzahl von Betrieben aus bei- den Städten, die regionale Produkte herstel- len oder veredeln. Damit sind insbesondere auch die guten Gastronomiebetriebe ge- meint, die in den vergangenen Jahren ver- stärkt auf Obst und Gemüse aus heimischem Anbau setzten. Für die Bürgermeister Henseler und Kreuz- berg muss die vorbildliche Kooperation zwi- schen den beiden Städten weiterhin ausge- baut werden. Denn eines ist für beide sicher, dass ein starres und überholtes Denken in Stadt- oder Kreisgrenzen zu überwinden ist und sich beide Städte als Teil einer starken Region in Nordrhein-Westfalen darstellen müssen. “Frühlingserwachen im Vorgebirge” Radeln und Genießen Am Sonntag, 29. April ab 11.00 Uhr findet wieder das beliebte „Frühlingserwachen im Vorgebirge“ statt. Beginn der Veranstaltung ist um 11:00 Uhr beim Gemüsehof Steiger. Nach der offiziellen Eröffnung mit Bürger- meister Wolfgang Henseler und der neuen Spargelkönigin startet von dort eine geführte Radtour des allgemeinen deutschen Fahrrad Clubs Bornheim (ADFC). Jeder der möchte, kann hieran teilnehmen und so in der Gruppe die Höfe besuchen. Neben den traditionellen Teilnehmern wie Biobauer Palm, Gemüsehof Steiger, Spargel- hof Sass, Obsthof Schmitz-Hübsch, Gemüse- hof Mertens, Biohof Bursch, Biohof Apfelba- cher und Ziegenhof Rösberg konnten die Or- ganisatoren in diesem Jahr auch neue inter- essante Teilnehmer gewinnen. Und so wird es spannend, wenn die Gärtnerei Busacker ihre Tore öffnet und Infos zum The- ma „essbare Blüten“ gibt. Freilandrosen Ihrig wird einige interessante Einblicke in den Betrieb geben und den Weg von der Hagebutte bis zur Edelrose darstel- len. Besonders aufschlussreich ist das Programm bei der Streuobstwiese der Stadt Bornheim. Hier locken der neu angelegte Obstbaum- lehrpfad und das einzigartige Wildbienenho- tel. Auch mit dabei ist wieder der Kunsthof Mer- ten, dessen Künstler ihre Ateliers öffnen und die Werke ausstellen. Alle fleißigen Radler können sich ihren Be- such bei den Höfen abstempeln lassen und dann am Gewinnspiel teilnehmen und haben so wieder die Chance auf die tollen Präsent- körbe der Erzeugerhöfe und einen Gutschein für einen Wellnesstag für Zwei im HallenFrei- zeitBad Bornheim. Natürlich haben alle Höfe etwas Leckeres rund um die regionalen Produkte zum Essen und zum Trinken vorbereitet, so dass der Aufenthalt an den einzelnen Stationen auch von der kulinarischen Seite her ein Erlebnis wird. Übrigens unterstützt die Stadt Born- heim den fairen Handel, und so schenkt jeder Betrieb fairgehandelten Biokaffee aus. „Das Frühlingserwachen im Vorgebirge“ stärkt die guten Direkterzeugerbetriebe und wirbt gleichzeitig für die schöne Landschaft. Schon zum fünften Mal findet das „Früh- lingserwachen im Vorgebirge“ statt. Die er- ste Veranstaltung 2008 war ein voller Erfolg. Scharen von Radfahrern und Wanderern wa- ren im schönen Vorgebirge unterwegs und besuchten die Höfe und Kunststätten. Seit je- her ist die Stadt Bornheim das Ausflugziel, wenn man schöne Landschaft, die Obstblüte sowie das Leben und Arbeiten und den Ge- nuss der tollen regionalen Produkte auf den vielen Höfen entdecken möchte. Jedes Jahr kommen daher viele Besucher aus dem Um- land und den Städten Köln und Bonn in das schöne Vorgebirge. Ziel war es, diesen Besuchern und Einheimi- schen etwas Besonderes zu bieten. Und so hatte die Stadt Bornheim gemeinsam mit den Bornheimer Spargelanbauern und dem Obstbetrieb Schmitz-Hübsch das „Frühlings- erwachen im Vorgebirge“ entwickelt. Weitere Informationen und den Flyer erhal- ten Sie bei: Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim Herr Römer Rathausstr. 2, 53332 Bornheim 02222/945-339 www.bornheim.de Rhein-Voreifel Touristik e.V. Frau Konrath Rathausstr. 34, 53343 Wachtberg 0228/9544-100 www.rhein-voreifel-touristik.de Gerd Müller-Brockhausen vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club (ADFC) mit Teilnehmern der Radtour am Frühlingserwachen im Vorgebirge FOTO: STADT BORNHEIM Einladung zur Gründung eines Partnerschaftsvereins Zawiercie/Polen Bürgermeister Wolfgang Henseler lädt alle interessierten Bornheimer(innen) zur Gründungsver- sammlung eines Partnerschaftsvereins Zawiercie (Polen) ins Rathaus Bornheim ein. Seit dem 02.09.2011 besteht eine offizielle städtepartnerschaftliche Vereinbarung der Städte Za- wiercie und Bornheim. Die Gründungsversammlung findet am Dienstag, dem 15.05.2012, ab 19:30 Uhr, im Raum 904 des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim statt. Zaproszenie na pierwsze, organizacyje spotkanie dotyczace utworzenia zwiazku wspolpracy po- miedzy miastami partnerskimi Bornheim i Zawierciem. Burmistrz miasta Bornheim Wolfgang Henseler serdecznie zaprasza wszystkie mieszkanki i miesz- kancow Bornheim na pierwsze, organizacyjne spotkanie dotyczace zalozenia zwiazku wspolpracy miedzy miastami Bornheim i Zawiecie / Polska. Dnia 02.09.2011 roku oba miasta podpisaly oficjalna umowe o wzajemnej, miedzymiastowej wspol- pracy. Spotkanie organizacyjne odbedzie sie: wtorek, 15 05.2012 roku ö godzinie 19.30 w sali 904 w ratuszu miejskim przy ulicy Rathausstr.2 Bornheim. 12-16 Amtsblatt Bornheim:Layout 1 16.04.2012 10:15 Seite 2

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Betriebsausschuss, Mittwoch, 18.04.2012, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel, Dienstag, 24.04.2012, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf Seniorenbeirat der Stadt Bornheim, Mittwoch, 25.04.2012, 16:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf Stadtrat, Donnerstag, 26.04.2012, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf 11. April 2012 SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 8199713 E-Mail: jenneberg @googlemail.com UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat 16:30 - 18:00 Uhr Erwachsene, Kinder und Jugendliche bereits ab 16:00 Uhr Telefon 0 22 22 / 945 - 101 Störungshotline: Telefon 0180 / 2 11 22 44 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungsmeldung Straßenbe- leuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am am 11.04.2012 und 09.05.2012 jeweils 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Burchert Telefon 0 22 22 / 945 - 307 Die nächsten Sitzungen Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungsunterla- gen) finden Sie auf der Internet-Seite der Stadt Bornheim direkt unter http://session.stadt-bornheim.de/bi/infobi.php. AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Jagdgenossenschaft für den Gemeinschaftlichen Jagdbezirk Bornheim - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Geschäftsstelle: Mühlenfeld 6, 53332 Bornheim Tel.: 01722451832 Bekanntmachung Nach dem Beschluss der Genossenschaftsversammlung vom 01.04.1976 wird der Reinertrag der Jagdnutzung aus den Jagdjahren 1975 und folgende nicht an die einzelnen Jagdgenossen nach dem Verhältnis des Flächeninhalts ihrer beteiligten Grundfläche ausgezahlt, sondern bis zu einem gegenteiligen Beschluss für gemeinsame Zwecke in den einzelnen Ortschaften verwendet. Dieser Beschluss wurde in der Genossenschaftsversammlung am 15.03.2010 unter der Maßgabe bestä- tigt, als der Reinertrag aus der Jagdnutzung für den Teilverpachtungsbezirk Rösberg der Rücklage der Jagdgenossenschaft zugeführt wird. Diese Beschlüsse werden hiermit auf Grund des § 10 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes hinsichtlich der einkommenden Jagdpacht für das Jagdjahr 2012/13 bekannt gemacht. Bornheim, den 02.04.2012 Im Auftrag gez. Gatz, Geschäftsführer Wahlhelfer für Landtagswahl am 13. Mai 2012 gesucht Für die Wahl des 16. Landtags in Nordrhein-Westfalen am 13.05.2012 sucht die Stadt Bornheim interessierte Bürge- rinnen und Bürger, die als Mit- glieder der Wahlvorstände in den Wahllokalen im Stadtgebiet als Wahlhelferinnen und Wahl- helfer tätig werden möchten. Die Wahrnehmung dieser eh- renamtlichen Tätigkeit setzt voraus, dass die Personen im Rahmen der Landtagswahl selbst wahlberechtigt sind. Zu den Aufgaben gehören u. a. Überprüfung von Wahlbenach- richtigungen, Ausgabe der Stimmzettel, Auszählung der Stimmzettel und insgesamt für einen ordnungsgemäßen Ab- lauf der Wahl zu sorgen. Den Mitgliedern der Wahlvor- stände wird als Aufwandsent- schädigung ein „Erfrischungs- geld“ in Höhe von 21,00 Euro gezahlt. Nähere Informationen zur Landtagswahl 2012 sowie Ein- zelheiten zur Bewerbung als Wahlhelfer erhalten Sie ab so- fort beim Wahlbüro der Stadt Bornheim oder auf der städti- schen Internetseite unter www.bornheim.de. Sie erreichen das Wahlbüro der Stadtverwaltung telefonisch unter der Rufnummer 02222/945-578 sowie 02222/945-579 oder per Mail an wahlbuero@stadt-bornheim.de. Inspektion der Straßenleuchten Die nächsten Wochen über, voraussichtlich noch bis Ende Mai, führen Mitarbeiter der Rhein Energie AG und der von ihr beauftragten Fachfirmen Inspektionsarbeiten an der Stra- ßenbeleuchtung im Stadtgebiet Bornheim durch. Dafür ist es notwendig, dass die Straßen- leuchten je nach Prüfabschnitt in einer Ort- schaft oder einem Straßenzug auch tagsüber angeschaltet werden. Um eine zuverlässige und wirtschaftliche Stra- ßenbeleuchtung auf den Straßen und Wegen der Stadt Bornheim zu gewährleisten, werden die rund 4.400 Leuchtstellen im Rahmen des laufenden Straßenbeleuchtungsvertrages in re- gelmäßigen Abständen inspiziert. Die Leuchten werden dabei auf ihre Funktionstüchtigkeit ge- prüft und gewartet. Dabei werden die Prüfungen nach DIN VDE 0105 und der BGV A3 vorgenommen. Dies beinhaltet zunächst einmal eine Sichtprüfung: Dabei ist festzustellen, dass keine äußeren si- cherheitsrelevanten Mängel vorliegen. Speziel- les Augenmerk gilt den Isolierungen. Darüber hinaus muss der Zustand der Anschlussleitung überprüft werden. Dann erfolgen Messungen: Der Widerstand des Schutzleiters, der Isolationswiderstand, der Er- satzableitstrom, der Berührungsstrom sowie der Schutzleiter- und Differenzstrom werden gemessen. Eröffnung der Brühl-Bornheimer Spargelsaison in Bornheim Regionale Produkte und ein künstlerisches Highlight Die Eröffnung der Spargelsai- son ist gleichzeitig auch der Auftakt für den Start in den Frühling in unserer Region. Im vergangenen Jahr war der „Brühl/Bornheimer Frühlings- auftakt“ in Brühl. Im jährlichen Wechsel zwischen den beiden Städten wird die Spargelsaison am Samstag, 21. April von 11:00 bis 13:00 Uhr mitten in der Bornheimer Innenstadt auf dem Peter-Fryns-Platz er- öffnet. Als besonderer Höhepunkt wird bei diesem familienfreund- lichen Fest die 2. Bornheimer Spargelkönigin für die guten re- gionalen Produkte werben und allerhand Informationen zu Landwirtschaft und Spargel ge- ben. Natürlich präsentieren sich auch wieder die Bornhei- mer Spargelanbauer und haben viele verschiedene Obst- und Gemüsesorten zum Probieren dabei. Spannend wird es mit dem weltweit erfolgreichen Klangkünstler Johannes S. Sistermanns aus Bornheim. Er wird mitten in Born- heim eine neue, ortsspezifisch einzigartige KlangPlastik unter dem Titel "Den Spargel wachsen hören" auf Einladung der Stadt Bornheim umsetzen. Dafür wird der Peter-Fryns-Platz mit durch- sichtiger Stretchfolie in einen neuen Raum verwandelt. Mit Hilfe von über 60 kleinen Piezo Membranen wird dann eine neue Komposition von Sistermanns auf die Folienbahnen übertragen und im gesamten Stadtraum zu hören sein. Neue Klangmischun- gen entstehen mit vorüber fahrenden Autos im Phasenrhythmus der Verkehrsampel Pohlhausenstraße/Königstraße. Zudem wird ein Elektroauto und ein weiteres Fahrzeug durch Klangwandler zu einem eigenen Resonanzkörper, so dass Karosserie und Windschutzscheibe als Lautsprecher dienen. Diese Stadtklang- Ideen mit einem komponierten Elektroauto sowie der Interven- tion im kontinuierlichen Stadtorganismus entstammen der indi- viduellen Kreation des Künstlers Johannes S. Sistermanns. Man darf also sehr gespannt sein, was bei diesem Fest rund um die regionalen Produkte mitten in Bornheim geboten wird. Weitere Informationen bei der Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Tel.: 02222/945-339. Bürgermeister Wolfgang Henseler (Stadt Bornheim) und Bürgermeister Michael Kreuz- berg (Stadt Brühl) stellen gemeinsam mit der 2. Brühl-Bornheimer Spargelkönigin Marga- rete Ribbecke und den weiteren Partnern die Veranstaltungen und Aktionen zur Spargel- saison 2012 im historischen Kaiserbahnhof in Brühl vor. FOTO: STADT BORNHEIM 12-15 Amtsblatt Bornheim:Layout 1 04.04.2012 14:46 Seite 1 SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bürgerbrief zum Straßenendausbau Auf der Minnen in Widdig Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger! Der Ausschuss für Verkehr, Planung und Liegenschaften des Rates der Stadt Bornheim hat den Straßenendausbau Auf der Minnen beschlossen. Nach beschränkter Ausschreibung der Bauarbeiten wurde der Auftrag an die min- destfordernde Firma Wiedmühler, Windhagen erteilt. Die Bauoberleitung hat das Ingenieurbüro für Tiefbau Laupert & Wolter, Bonn. Nach Vorstellung und Erörterung der Planung in einer Anliegerversamm- lung wurde durch den Ausschuss für Verkehr, Planung und Liegenschaften des Rates der Stadt Bornheim die vorgelegte Straßenplanung mit Festset- zung der Asphaltbauweise als Oberflächenbefestigung für die Straße be- schlossen. Die Nebenanlagen (Parkflächen, Müllsammelplatz) werden in Pflasterbauweise ausgeführt. Die Straßenplanung können Sie im Rathaus, Geschäftsbereich Tiefbau, Zimmer 406, einsehen. Für die Bauausführung sind insgesamt 2 bis 3 Monate vorgesehen, wobei Schlechtwettertage und sonstige unerwartete Erschwernisse darin nicht enthalten sind und die Bauzeit eventuell verlängern können. Mit den Bauar- beiten wird voraussichtlich am 10.04.2012 begonnen. Zur Herstellung der Straßenrandbegrenzung ist ein Arbeitsraum notwendig. In diesem, auf dem Anliegergrundstück befindlichen Arbeitsraum, verbleibt auch die Betonrückenstütze für den Kantenstein. Sofern in diesem Grenzbe- reich private Befestigungen vom Ausbau betroffen sind, werden diese in Ab- stimmung mit den Grundstückseigentümern aufgenommen und entweder auf dem Grundstück seitlich gelagert oder entsorgt. Die Wiederherstellung des Arbeitsraumes erfolgt ebenfalls in Abstimmung durch die bauausfüh- rende Firma. In diesem Zusammenhang erfolgt der Hinweis, dass darüber hinausgehen- de Angleichungen der Grundstücke ausnahmslos in der Zuständigkeit der Grundstückseigentümer liegen und dass nach dem Ausbau die Entwässe- rung der befestigten privaten Grundstücksflächen nicht auf die öffentliche Verkehrsfläche erfolgen darf. Das auf privaten Grundstücken anfallende Oberflächenwasser ist auf dem Grundstück ggf. über den Anschluss an die Grundstücksentwässerung zu entsorgen. Sofern noch Versorgungs- und/oder Kanalhausanschlüsse der Anlieger für sowohl bebaute als auch noch unbebaute Grundstücke geplant oder zu er- neuern sind, empfiehlt sich dringend die Erledigung im Zuge der Ausbau- maßnahme. Hierdurch wird eine kostengünstigere Ausführung möglich und es werden kostenintensive Aufbrüche der neuen Straße vermieden. Die ent- sprechenden Ansprechpartner sind in der beigefügten Liste benannt. Frisch verlegte Bord- und Rinnenanlagen dürfen während der Materialaus- härtung des Betons für ca. 3 Tage nicht überfahren werden. Zur Sicherstel- lung einer fachgerechten Fugenausbildung des Pflasterbelages werden die Anlieger gebeten, das aufgestreute Fugenmaterial im Bereich der Pflaster- flächen während der gesamten Bauzeit auf den Flächen zu belassen. Das Material wird nach endgültigem Einkehren bzw. Einschlämmen durch die bauausführende Firma entfernt. Die so genannte „Verschleißdecke“ der Fahrbahnen wird nicht für jeden Straßenbereich einzeln, sondern zum Ende der Ausbauarbeiten für das gesamte Gebiet in einem Zuge aufgebracht. Hierdurch werden Naht- bzw. Anschlussstellen vermieden und eine gleich- förmige Qualität sicher gestellt. Falls eine direkte Zufahrt des Müllfahrzeuges nicht möglich ist, werden am Tage der Müllabfuhr die frühzeitig von Ihnen bereitgestellten Müllgefäße sowie ggf. der Sperrmüll von der Baufirma zu einer zentralen Sammelstelle und nach Entleerung wieder zurückgebracht. Hierfür sollten die Müllgefäße von den Benutzern mit der jeweiligen Hausnummer deutlich und dauerhaft gekennzeichnet werden. Im Zuge der Baumaßnahme werden noch Leuchten installiert. Die Festle- gung der Lampenstandorte resultiert aus einer überarbeiteten Beleuch- tungsfachplanung, die die Anliegerwünsche aus der Anliegerversammlung und den Beschluss des Ausschusses soweit wie möglich berücksichtigt. Die endgültigen Lampenstandorte werden während der Bauarbeiten in der Ört- lichkeit, ggf. in Abstimmung mit dem direkt betroffenen Anlieger, festge- setzt. Ebenso wurden die Standorte der einzelnen Baumscheiben soweit wie möglich optimiert. Sollten trotzdem noch Fragen zu Lampen- oder Baum- scheibenstandorten bestehen, wenden Sie sich bitte an das bauleitende In- genieurbüro oder die unten aufgeführten Ansprechpartner der Stadtverwal- tung. Es ist angestrebt, die Arbeiten so durchzuführen, das die Zu- und Abfahrt für die Anlieger außerhalb der täglichen Arbeitszeiten der Straßenbaufirma in den Morgen- und Abendstunden sowie an den Wochenenden ermöglicht wird. Dies kann bauablaufbedingt und bei Arbeiten direkt vor den einzelnen Grundstücken jedoch nicht immer sicher gestellt werden. Eine Behinderung von einigen Tagen ist dann leider unvermeidlich. Die vor der Wendeanlage befindlichen Stellplätze werden während der Bau- phase als Materiallager der Baufirma benötigt und stehen während der Zeit nicht zum Parken zur Verfügung. Vor Beginn der Arbeiten wird eine amtliche Grenzangabe durchgeführt, in der die für den Straßenausbau notwendigen Grenzpunkte markiert und an die ausführende Firma übergeben werden. Während der Ausbauarbeiten müssen von der Baufirma voraussichtlich einige Grenzpunkte gesichert wer- den. Hierzu werden ggf. Markierungen oder Holzpflöcke auf den privaten Grundstücksflächen angebracht. Diese Grenzpunktsicherungen sind zeitlich begrenzt und werden nach Fertigstellung der Arbeiten von der Baufirma wieder entfernt. Nach Abschluss der Bauarbeiten wird durch einen öffentlich bestellten Ver- messungsingenieur eine Straßenschlussvermessung des gesamten Ausbau- bereiches durchgeführt. Eventuell verloren gegangene Grenzsteine bzw. Grenzmarkierungen werden dann wieder hergestellt. Für alle Grundstückseigentümer erfolgt nach der Fertigstellung der Ver- kehrsanlage und Entstehung der sachlichen Beitragspflicht die endgültige Abrechnung der Straßenbaumaßnahme auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Aufwendungen. Die bereits gezahlten Vorausleistungen wer- den auf den endgültigen Erschließungsbeitrag angerechnet. Zwangsläufig wird eine Baumaßnahme von dieser Größenordnung gewisse Unannehmlichkeiten - insbesondere für die Anwohner - mit sich bringen. Dennoch werden sich die am Ausbau Beteiligten bemühen, die während der Bauzeit auftretenden und leider unvermeidbaren Behinderungen und Belä- stigungen für die Anwohner so gering wie möglich zu halten. Damit Sie sich mit eventuellen Wünschen und Beschwerden sowie Anträgen gleich an die richtige Stelle wenden können, sind nachfolgend die An- sprechpartner und Anschriften aufgeführt. Bei technischen Fragen zum Straßenausbau, wenden Sie sich bitte direkt an das Ingenieurbüro Laupert & Wolter, Herrn Mergel. Bornheim, den 21.03.2012 gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Ansprechpartner Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung: Ingenieurbüro für Tiefbau Laupert & Wolter Schieffelingsweg 31, 53123 Bonn, Ansprechpartner: Herr Mergel Tel.: 0228 / 616310 Email: laupert-wolter@t-online.de Bauausführung: Firma Wiedmühler Tiefbau GmbH Klarenplatz 5, 53578 Windhagen Bauleiter: Frau Scheyer Tel.: 02645 / 96071-26 Mobil: 0177 / 4007402 Schachtmeister: Herr Kelle Tel.: 0163 / 6023362 Stadt Bornheim: Der Bürgermeister Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Tel.: 02222 / 9450, Telefax: 02222 / 945126 Zuständig für den Straßenausbau: Geschäftsbereich 9.1 Herr Orth, Tel.: 02222 / 945254 Zimmer 406 Email: wolfgang.orth@stadt-bornheim.de Zuständig für Erschließungsbeiträge: Geschäftsbereich 7.2 Frau Schmitz und Herr Weber, Tel.: 02222 / 945262, Zimmer 412 Email: gaby.schmitz@stadt-bornheim.de und wolfgang.weber@stadt-born- heim.de Zuständig für Straßenverkehr: Geschäftsbereich 9.2 Herr Pieck, Tel. 02222 / 945180 Zimmer 408 Email: johannes.pieck@stadt-bornheim.de Hausanschlüsse für Kanal, Wasser, Erdgas: Regionalgas Euskirchen GmbH & Co. KG, Münsterstraße 9, 53881 Euskirchen Tel.: 02251 / 7080 Email: info@regionalgas.de Fernmeldeanlagen: Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Technische Infrastruktur, In den Herrenbenden 27-29, 53879 Euskirchen Tel. 02251 / 9561137 Straßenbeleuchtung, Stromversorgung: Rhein-Energie AG Parkgürtel 24, 50823 Köln Tel.: 0221 / 1780 Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur: Hans-Peter Karstadt Adenauerallee 31, 53332 Bornheim Tel.: 02222 / 60334 Am 29. April 2012 findet schon zum fünften Mal das „Frühlingserwachen im Vorgebirge“ statt. Zwölf Erzeugerhöfe und Kunststätten werden wie- der interessante Einblicke in die Landwirtschaft geben und mit vielen köstlichen regionalen Pro- dukten locken. Eingebunden sind die Höfe in eine Route mitten durch die schönsten Flecken der Stadt Bornheim. Um 11:00 Uhr geht es beim Ge- müsehof Steiger los. Nach der offiziellen Eröffnung durch Bürgermeister Wolfgang Henseler wird von dort eine geführte Tour mit dem ADFC (Allgemei- ner Deutscher Fahrrad Club) starten. Bürgermeister Wolfgang Henseler lädt alle interessierten Born- heimer(innen) zur Gründungsversammlung eines Partner- schaftsvereins Zawiercie (Polen) ins Rathaus Bornheim ein. Seit dem 02.09.2011 besteht eine offizielle städtepartnerschaftli- che Vereinbarung der Städte Zawiercie und Bornheim. Die Gründungsversammlung findet am Dienstag, dem 15.05.2012, ab 19:30 Uhr, im Raum 904 des Rathauses Born- heim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim statt. „Frühlingserwachen im Vorgebirge“ Einladung zur Gründung eines Partnerschaftsvereins Zawiercie/Polen 12-15 Amtsblatt Bornheim:Layout 1 04.04.2012 14:46 Seite 2

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Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel, Dienstag, 24.04.2012, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf Seniorenbeirat der Stadt Bornheim, Mittwoch, 25.04.2012, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf Stadtrat, Donnerstag, 26.04.2012, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf 04. April 2012 SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 8199713 E-Mail: jenneberg @googlemail.com UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat 16:30 - 18:00 Uhr Erwachsene, Kinder und Jugendliche bereits ab 16:00 Uhr Telefon 0 22 22 / 945 - 101 Störungshotline: Telefon 0180 / 2 11 22 44 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungsmeldung Straßenbe- leuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am am 11.04.2012 und 09.05.2012 jeweils 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Burchert Telefon 0 22 22 / 945 - 307 Die nächsten Sitzungen Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungsunterla- gen) finden Sie auf der Internet-Seite der Stadt Bornheim direkt unter http://session.stadt-bornheim.de/bi/infobi.php. AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Bebauungsplan Ro 15 in den Ortschaften Roisdorf und Bornheim / 3. Änderung Öffentliche Auslegung Bekanntmachung Aufgrund § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Bornheim am 17.11.2011 die Einleitung des Verfahrens zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Ro 15 in den Ortschaften Roisdorf und Bornheim beschlossen. Die Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Bereich der 3. Änderung liegt im Einmündungsbereich der Knipp- straße in die Kartäuserstraße. In seiner Sitzung am 29.03.2012 hat der Rat beschlossen, den Entwurf der Bebauungsplanänderung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer ei- nes Monates öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 3. Änderung des Bebau- ungsplanes Ro 15 in den Ortschaften Roisdorf und Bornheim mit Be- gründung erfolgt in der Zeit vom 12.04.2012 bis 11.05.2012 einschließlich bei der Stadtverwaltung Bornheim, Fachbereich 7, -Stadtplanung und Grundstücksneuordnung-, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, wäh- rend der Besuchszeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr. Darüber hinaus können die Planunterlagen im Internet unter www.bornheim.de eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der weiteren Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Ein- wendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rah- men der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Über die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen entscheidet die Stadt Bornheim und teilt das Ergebnis mit. Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Änderungsbereich grob darstellt, wird hingewiesen. Bornheim, den 30.03.2012 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB der Stadt Bornheim im Ortsteil Kardorf, Bereich Altenberger Gasse; Einleitung und öffentliche Auslegung Bekanntmachung Aufgrund § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Bornheim am 17.11.2011 beschlossen, das Verfahren über die Aufstellung einer Satzung der Stadt Bornheim/Rhein-Sieg-Kreis über die Einbezie- hung einer Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebau- ten Ortsteil Kardorf im Bereich Altenberger Gasse einzuleiten. Der Bereich der Einbeziehungssatzung liegt am westlichen Orts- rand von Kardorf beidseitig der Altenberger Gasse und umfasst die Flurstücke Gemarkung Kardorf-Hemmerich Flur 9 Nrn. 190, 55 und 224 (teilweise). In seiner Sitzung am 29.03.2012 hat der Rat beschlossen, den Entwurf der Satzung mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monates öffentlich auszulegen. Die Auslegung des Entwurfes mit Begründung erfolgt in der Zeit vom 12.04.2012 bis 11.05.2012 einschließlich bei der Stadtverwaltung Bornheim, Fachbereich 7 -Stadtplanung und Grundstücksneuordnung-, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, während der Besuchszeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr. Darüber hinaus können die Planunterlagen im Internet unter www.bornheim.deeingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der weiteren Beschlussfassung über die Sat- zung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsge- richtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend ge- macht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Über die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen entscheidet die Stadt Bornheim und teilt das Ergebnis mit. Bornheim, den 30.03.2012 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister 12-14 Amtsblatt Bornheim:Layout 1 02.04.2012 10:33 Seite 1 SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Bebauungsplan Ro 18 in der Ortschaft Hersel / 2. Änderung / Öffentliche Auslegung Bekanntmachung Gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Be- kanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Bornheim am 29.03.2012 beschlossen, den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Ro 18 in der Ortschaft Hersel öffentlich auszulegen. Der Änderungsbereich grenzt im Nordwesten an die L 118 (Herseler Stra- ße) und im Nord- und Südosten an die Alexander-Bell-Straße. Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor: • Umweltbericht (Teil der Begründung) • Maßnahmenkonzept der Stadt Bornheim für den Artenschutz im Bereich zwischen Roisdorf und Hersel Die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 2. Änderung des Bebau- ungsplanes Ro 18 in der Ortschaft Hersel mit Begründung und den o. a. Informationen erfolgt in der Zeit vom 12.04.2012 bis 11.05.2012 einschließlich bei der Stadtverwaltung Bornheim, Fachbereich 7, -Stadtplanung und Grundstücksneuordnung-, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, während der Besuchszeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr. Darüber hinaus können die Planunterlagen im Internet unter www.bornheim.deeingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der weiteren Beschlussfassung über die Be- bauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwen- dungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten gel- tend gemacht werden können. Über die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen entscheidet die Stadt Bornheim und teilt das Ergebnis mit. Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Änderungsbereich grob darstellt, wird hingewiesen. Bornheim, den 30.03.2012 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Flächennutzungsplan der Stadt Bornheim / 1. Änderung in der Ortschaft Hersel Öffentliche Auslegung Bekanntmachung Aufgrund § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Bornheim am 29.03.2012 beschlossen, den Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes öffentlich auszulegen. Der Änderungsbereich grenzt im Nordwesten an die L 118 (Her- seler Straße) und im Nord- und Südosten an die Alexander-Bell- Straße. Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor: • Umweltbericht (Teil der Begründung) • Maßnahmenkonzept der Stadt Bornheim für den Arten- schutz im Bereich zwischen Roisdorf und Hersel Die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Flächennutzungs- planänderung mit Begründung und der o. a. Informationen er- folgt in der Zeit vom 12.04.2012 bis 11.05.2012 einschließlich bei der Stadtverwaltung Bornheim, Fachbereich 7, -Stadtpla- nung und Grundstücksneuordnung-, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, während der Besuchszeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr. Darüber hinaus können die Planunterlagen im Internet unter www.bornheim.de eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der weiteren Be- schlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unbe- rücksichtigt bleiben. Über die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen entschei- det die Stadt Bornheim und teilt das Ergebnis mit. Bornheim, den 30.03.2012 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Eröffnung der Spargelsaison und “Frühlingserwachen im Vorgebirge” Am 21. April 2012 von 11:00 bis 14:00 Uhr findet wieder die traditionelle Eröffnung der Brühl-Bornheimer Spar- gelsaison statt, mitten im Zentrum von Bornheim auf dem Peter-Fryns-Platz. Hier wird natürlich die neue Spargelkönigin präsentiert und viele Informationen rund um die Region, den Bornhei- mer Spargel und das gute Obst und Gemüse sowie die vielen Freizeitangebote ge- geben. In diesem Jahr gibt es einen besonderen Höhe- punkt, auf den man schon sehr gespannt sein darf. Am darauf folgenden Wochen- ende am 29. April 2012 findet schon zum fünften Mal das „Frühlingserwachen im Vor- gebirge“ statt. Zwölf Erzeu- gerhöfe und Kunststätten werden wieder interessante Einblicke in die Landwirt- schaft geben und mit vielen köstlichen regionalen Pro- dukten locken. Eingebunden sind die Höfe in eine Route mitten durch die schönsten Flecken der Stadt Bornheim. Um 11:00 Uhr geht es los beim Gemüsehof Steiger. Nach der offiziellen Eröff- nung durch Bürgermeister Wolfgang Henseler wird von dort eine geführte Tour mit dem ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad Club) starten. Einladung zur Gründung eines Partnerschaftsvereins Zawiercie/Polen Bürgermeister Wolfgang Hen- seler lädt alle interessierten Bornheimer(innen) zur Grün- dungsversammlung eines Partnerschaftsvereins Zawier- cie (Polen) ins Rathaus Born- heim ein. Seit dem 02.09.2011 besteht eine offizielle städtepartner- schaftliche Vereinbarung der Städte Zawiercie und Born- heim. Die Gründungsversammlung findet am Dienstag, dem 15.05.2012, ab 19:30 Uhr, im Raum 904 des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim statt. Osteraktion im HallenFreizeitBad Bornheim Im HallenFreizeitBad Born- heim kann von Karfreitag, 06.04.2012 bis Ostermontag, 09.04.2012 täglich in der Zeit von 8:00 bis 19:00 Uhr nach Herzenslust geschwommen, gerutscht oder sauniert wer- den. Die Saunalandschaft hat Ostersamstag, 07.04.2012 bis 21:30 Uhr geöffnet. Am Ostersonntag, 08.04.2012 und Ostermontag, 09.04.2012 wartet auf ALLE Gäste eine sü- ße Kleinigkeit. Darüber hinaus haben sich bei der diesjähri- gen Osteraktion wieder beson- dere Überraschungen verstek- kt. Diplom-Sportlehrer Rudi Böhm spendiert einen Gut- schein über einen Schwimm- kurs für Säuglinge von 2 bis 12 Monaten. Die passende 10-er Karte für den Eintritt über- nimmt der StadtBetrieb Born- heim. Vorstand Ulrich Reh- bann möchte mit einem Gut- schein über einen Schwimm- kurs für Kinder ab 5 Jahre in- klusive Eintritt den Ergebnis- sen verschiedener Studien ent- gegenwirken, nach denen etwa jeder 4. Fünftklässler nicht si- cher schwimmen kann. Eine Geldwertkarte im Wert von 30 Euro und eine Tageskarte Schwimmen und Sauna Er- wachsene sind weiterhin zu gewinnen. Die neuen Pächter der Gastro- nomie beteiligen sich mit lek- keren Gutscheinen an der Osteraktion. Die Eheleute Da- sija sind Anfang März im Aqua- rius kulinarisch gestartet und bieten abwechslungsreiche und günstige Speisen und Ge- tränke. Wer einen Gewinn in den sü- ßen Kleinigkeiten findet, mel- det sich einfach beim Personal und erhält den entsprechen- den Gutschein überreicht. Während der Osterferien vom 02. bis 14.04.2012 beginnt das Schwimm- und Saunavergnü- gen montags bis freitags, abge- sehen von den Feiertagen, be- reits um 10:00 Uhr. Weitere In- formationen unter www.stadtbetrieb-bornheim.de oder telefonisch unter 02222/3716. Süße und wertvolle Ostereier werden verschenkt Die 2. Bornheimer Spargelkönigin: Margarete Ribbecke präsentiert mit ihrem Vater Karl-Heinz Steiger das erste Ge- müse aus der Region. 12-14 Amtsblatt Bornheim:Layout 1 02.04.2012 10:33 Seite 2

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