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19. Septmber 2012 SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 8199713 E-Mail: jenneberg @googlemail.com UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde für Kinder, Jugendliche und Er- wachsene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Mo- nat ab 16 Uhr. Bitte im Vorzimmer des Bür- germeisters (Telefon 0 22 22 / 945 - 101) vorher telefo- nisch anmelden; damit eine Vorbereitung des Gesprächs gewährleistet werden kann. Störungshotline: Telefon 0180 / 2 11 22 44 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungsmeldung Straßenbe- leuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am am 12.09.2012 und 10.10.2012 jeweils 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Domschat Telefon 0 22 22 / 945 - 307 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Stadtrat, Donnerstag, 20.09.2012, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf Betriebsausschuss, Donnerstag, 27.09.2012, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf Verwaltungsrat des Stadtbetriebs Bornheim -AöR-, Dienstag, 02.10.2012, 18:00 Uhr, Stadtbetrieb Bornheim, Sozialraum (Raum 8), Donnerbachweg 15, Waldorf Die nächsten Sitzungen Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungsunterla- gen) finden Sie auf der Internet-Seite der Stadt Bornheim direkt unter http://session.stadt-bornheim.de/bi/infobi.php. Öffentliche Bekanntmachung Im Flurbereinigungsverfahren Bornheim-Roisdorf werden hier- mit die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 des Flurber- einigungsgesetzes – FlurbG – in der Fassung der Bekanntma- chung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), für die dem Flurbereinigungsverfahren unterliegenden Flurstücke wie folgt festgestellt: 1. Die Ergebnisse der Wertermittlung werden so festge- stellt wie sie am 14.05. - 16.05.2012, am 18.05.2012, am 21.05 - 23.05.2012 und 11.06 - 13.06.2012 ausgele- gen haben und wie sie in dem am 14.06.2012 anbe- raumten Anhörungstermin erläutert worden sind. Gründe Die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung ist gemäß § 32 FlurbG zulässig und gerechtfertigt. Damit alle Teilnehmer im Flurbereinigungsverfahren Bornheim- Roisdorf mit Land von gleichem Wert abgefunden werden kön- nen, ist der Wert der von ihnen in das Verfahren eingebrachten alten Grundstücke zu ermitteln. Dies erfolgte so, dass der Wert der Grundstücke jedes Teilnehmers im Verhältnis zum Wert aller Grundstücke des Flurbereinigungsgebietes ermittelt wurde (§ 27 ff. FlurbG). Die Ergebnisse der Wertermittlung haben zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegen und sind in dem Anhörungstermin er- läutert worden. Nach § 32 FlurbG sind die Ergebnisse der Wer- termittlung nach der Behebung begründeter Einwendungen durch die Flurbereinigungsbehörde festzustellen. Sie sind Grundlage für die Berechnung des Abfindungsanspruches der Beteiligten und damit Grundlage für den Flurbereinigungsplan. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag ihrer öffentlichen Bekanntmachung Klage erhoben werden. Die Klage ist bei dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen - 9a Senat (Flurbereinigungsgericht) - Aegidiikirchplatz 5 48143 Münster schriftlich zu erheben. Es wird darauf hingewiesen, dass in der Klageschrift als Klage- gegner das Land Nordrhein-Westfalen anzugeben ist. Im Auftrag L. S. gez. Frings-Schäfer Die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung vom 28.08.2012 der Bezirksregierung Köln, Dez. 33.44, 50606 Köln im Flurbereinigungsverfahren Bornheim-Roisdorf wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Bezirksregierung Köln Köln, den 28.08.2012 Dezernat 33 - Ländliche Entwicklung, Bodenordnung Blumenthalstr. 33 Flurbereinigung Bornheim-Roisdorf 50670 Köln Az.: 33.44-5 10 01 Tel.: 0221/147-2033 Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung im Flurbereinigungsverfahren Bornheim-Roisdorf Afrika beim Bornheimer „Fest der Nationen und Kulturen“: Am Sonntag, 30.9., von 12:00 Uhr - 17:00 Uhr wird zum dritten Mal das „Fest der Nationen und Kulturen“ im Bornheimer Ale- xander-von-Humboldt-Gymnasium gefeiert, diesmal mit dem Schwerpunkt „Afrika“. Einerseits soll der Erlös an zwei Projekte in Afrika gehen, anderer- seits spielt Afrika auch auf der Bühne und bei Mitmach- Aktionen eine große Rolle. So tritt der deutsch-afrikanische Gospelchor „Pamoja“ auf, der von dem kongolesischen Mu- siker Michel Sanya Mutamba- la im Juni 2010 in Buschdorf gegründet wurde. „Pamoja“ stammt aus der ostafrikani- schen Sprache Kisuaheli und bedeutet "gemeinsam" oder "zusammen" – mit dem ge- meinsamen Singen wird eine Brücke zwischen den Kultu- ren gebaut. Besonders für Kinder ist der Mitmach-Tanz gedacht, den die aus Ghana stam- mende Dersdorferin Juliane Schwarz anbietet. Sie bringt die Musik mit und hofft auf viele spontane Mit- tänzer, wenn sie zeigt, wie dazu getanzt wird. Außer- dem können Kinder unter Anleitung von Tanja Jung- kowski, der Leiterin des Stadtteilbüros, afrikanische Glücks- bringer basteln. Zum Mitmachen laden auch Trommelworkshops des Kölner Ver- eins „Kinduku“ ein. Ab 13:00, 14:00 und 15:00 Uhr können Inter- essenten Rhythmen aus Westafrika einüben. Der Verein, dessen Chor vormittags schon beim Gottesdienst in der Roisdorfer St. Sebastian- Kirche mitwirkt, hat sei- nen Namen aus der Spra- che Lingala, die im Kon- go gesprochen wird: „Kinduku“ bedeutet "Freundschaft" und "Ver- ständigung". Außerdem bietet Kinduku den Druck von Symbolen aus Ghana auf Taschen und T-Shirts an und zeigt den Film „Schokolade zart & bit- ter“ über den Kakaoan- bau in Westafrika. Césaire Beyel vom Born- heimer Integrationsrat, gebürtiger Kameruner, meint dazu: „Ich bin froh, dass bei diesem Fest nicht nur die Hilfsbedürftigkeit, sondern auch die Vielfalt und Lebensfreude des afrikanischen Kontinents zum Ausdruck kommen.“ Chor „Pamoja“, Mitmach-Tanz, Trommelworkshop, Stoffdruck, Film zum Kakaoanbau und Basteln von Glücksbringern 12-38 Amtsblatt Bornheim:Layout 1 14.09.2012 11:51 Seite 1 verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Satzung des Jugendparlamentes der Stadt Bornheim Der Rat der Stadt Bornheim hat am 05.07.2012 aufgrund des § 1 und § 11 Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) - (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) in der z. Z. geltenden Fas- sung, des § 2, § 6 und § 10 des Dritten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes - AG-KJHG-KJFöG - vom 01. Januar 2005 in der z. Z. geltenden Fassung und des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 685), folgende Satzung des Jugend- parlamentes der Stadt Bornheim beschlossen: § 1 Aufgaben und Ziele des Jugendparlamentes Das Jugendparlament 1. ist überparteilich und unabhängig und setzt sich für die Interessen der Bornheimer Kinder und Jugendlichen gegenüber dem Bürgermeister und dem Stadtrat sowie der Öffentlichkeit ein, 2. soll zur politischen Aufklärung und Erziehung beitragen, 3. soll die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an politischen und ver- waltungsmäßigen Planungs- und Entscheidungsprozessen ermöglichen und sicherstellen, 4. nimmt Wünsche und Anregungen der Bornheimer Kinder und Jugend- lichen auf und versucht Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten, die dann ge- meinsam mit den Gremien des Rates oder dem Bürgermeister umgesetzt oder als Anträge in den Jugendhilfeausschuss eingebracht werden können, 5. soll daran mitwirken, positive Lebensbedingungen für Kinder und Jugend- liche zu schaffen und zu erhalten. § 2 Zusammensetzung des Jugendparlamentes (1) Das Jugendparlament besteht aus 21 Mitgliedern, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet und das 20. Lebensjahr noch nicht vollendet und ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Bornheim haben. Stehen weniger als 21 Kandi- daten/Kandidatinnen zur Wahl oder werden weniger Kandida- ten/Kandidatinnen gewählt, besteht das Jugendparlament aus den gewähl- ten Mitgliedern, sofern die Mitgliederzahl dann mindestens 11 Personen be- trägt. (2) Überschreitet ein Mitglied in der laufenden Amtszeit die Altersgrenze, bleibt es trotzdem bis zur nächsten Wahl Mitglied des Jugendparlamentes. (3) Scheidet ein Mitglied vor Ende der Amtszeit aus, rückt die Kandidatin/der Kandidat mit den meisten Stimmen nach dem letzten gewählten Mitglied nach. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. (4) Nach der Wahl üben die bisherigen Mitglieder des Jugendparlamentes ihre Tätigkeit bis zur ersten Sitzung des neu gewählten Parlamentes aus. (5) Von den Mitgliedern des Jugendparlamentes wird eine Vertreterin/ein Vertreter gewählt, die/der als beratendes Mitglied für den Jugendhilfeaus- schuss vorgeschlagen wird. § 3 Wahlverfahren (1) Die Wahl zum Jugendparlament findet alle 2 Jahre statt. Die Parlaments- mitglieder werden von den wahlberechtigten Jugendlichen, die am ersten Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet und das 20. Lebensjahr noch nicht vollendet und ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Bornheim haben in allgemei- ner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. (2) Alle Jugendlichen mit aktivem und passivem Wahrecht werden mit einem Informationsbrief (Wahlbenachrichtigung) rechtzeitig über die Wahl zum Jugendparlament und den Wahltermin informiert und aufgefordert zu kandi- dieren. Der Wahltermin und die Wahlbenachrichtigung werden öffentlich bekannt gemacht. (3) Die Dauer der Kandidatenaufstellung/ Kandidatinnenaufstellung beträgt 30 Tage. (4) Für die Kandidatur ist ein Bewerbungsbogen auszufüllen, der minde- stens Name, Geburtsdatum, Anschrift, Beruf/ Ausbildung/ derzeit besuchte Schule, Unterschrift des Kandidaten/ der Kandidatin enthalten muss. Dieje- nigen, die noch keine 18 Jahre alt sind, benötigen die Unterschrift der Erzie- hungsberechtigten. (5) Bewerbungsbögen können nur von einzelnen Wahlberechtigten für sich selbst eingereicht werden. (6) Die Bewerbungen der Kandidaten/ Kandidatinnen sind innerhalb der im Informationsbrief sowie auf der Homepage der Stadt Bornheim mitgeteilten Frist schriftlich beim Bürgermeister der Stadt Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, einzureichen. (7) Der Bürgermeister erstellt nach Ablauf der Frist eine alphabetische Kan- didaten-/ Kandidatinnenliste, die den Namen, das Alter, den Wohnort (Ortsteil) und den derzeitigen Beruf enthält und die in der regionalen Presse, auf der Homepage der Stadt Bornheim und in den weiterführenden Schulen mindestens zwei Wochen vor dem Wahltermin veröffentlicht wird. (8) Über alle wahlberechtigten Jugendlichen wird vom Bürgermeister ein Wählerverzeichnis erstellt. § 4 Durchführung der Wahl (1) Jede Wahlberechtigte / jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme, die sie / er nur persönlich abgeben kann. Die /der Wahlberechtigte muss sich gegen- über dem Wahlvorstand durch Personalausweis, Reisepass oder gleichwerti- ges Ausweisdokument sowie den Informationsbrief (Wahlbenachrichtigung) ausweisen. (2) Im ersten Schulhalbjahr, spätestens bis zu den Weihnachtsferien, findet eine „Wahlwoche“ statt. In den ersten zwei Tagen wird in den weiterführen- den Schulen gewählt. Jede /jeder Wahlberechtigte wählt in der Schule, die sie/er besucht. (3) In den zwei darauf folgenden Tagen haben die Jugendlichen, die nicht mehr zur Schule gehen oder nicht in Bornheim zur Schule gehen oder nicht in ihrer Schule wählen konnten, die Möglichkeit, an jeweils einem Tag im Rathaus der Stadt Bornheim und in einer Bornheimer Jugendeinrichtung, welche rechtzeitig bekannt gegeben wird, während der Öffnungszeiten ihre Stimme abzugeben. (4) Für die Wahlbüros werden Wahlvorstände gebildet, die für die ordnungs- gemäße Durchführung der Wahl verantwortlich sind. Jeder Wahlvorstand besteht aus mindestens drei Personen und wird vom Bürgermeister be- stimmt. Nach Abschluss der Wahl übergibt der jeweilige Wahlvorstand die verschlossene Wahlurne an den Bürgermeister zur Auszählung, die am letz- ten Tag der „Wahlwoche“ im Rathaus stattfindet. Gewählt sind die 21 Ju- gendlichen mit den meisten Stimmen. Bei Stimmengleichheit für die 21. Per- son entscheidet das Los. Danach gibt der Bürgermeister das vorläufige Wah- lergebnis bekannt. (5) Der Wahlausschuss der Stadt Bornheim stellt das Wahlergebnis fest und gibt dieses bekannt. Anschließend veröffentlicht der Bürgermeister das Wahlergebnis im Amtsblatt. Nach Verkündigung im Amtsblatt besteht eine Einspruchsfrist von zwei Wochen. Der Wahlausschuss der Stadt Bornheim entscheidet über die Einsprüche. § 5 Vorstand (1) Das Jugendparlament wählt aus seiner Mitte einen Vorstand, der aus ei- ner Sprecherin/ einem Sprecher, einer Stellvertreterin/einem Stellvertreter und einer Beisitzerin/einem Beisitzer besteht. Dieser stellt die Tagesord- nung auf, lädt zu den Sitzungen ein und ist Ansprechpartner für den Bürger- meister. Bei dieser Aufgabe wird der Vorstand durch den Stadtjugendring Bornheim e.V. unterstützt. (2) Ein Mitglied des Vorstandes kann nur abgewählt werden, wenn ein neues Mitglied durch mehr als die Hälfte der Anzahl der Mitglieder gewählt wird. Die Abwahl muss ein Tagesordnungspunkt sein. § 6 Sitzungen (1) Das Jugendparlament tagt mindestens viermal im Jahr. (2) Die Mitglieder des Jugendparlamentes sind verpflichtet, an den Sitzun- gen des Jugendparlamentes teilzunehmen. Bei Verhinderung ist der Vor- stand des Jugendparlamentes rechtzeitig vor der Sitzung zu informieren. (3) Die Sitzungen des Jugendparlamentes sind öffentlich. Es kann jedoch auf vorherigen Antrag durch mehrheitlichen Beschluss ein nicht-öffentlicher Teil angeschlossen werden. (4) Die Stadt Bornheim stellt dem Jugendparlament für die Sitzungen geeig- nete Räumlichkeiten unentgeltlich zur Verfügung. (5) An den Sitzungen nehmen nach Bedarf Vertreterinnen/Vertreter der Ver- waltung teil, die anzuhören sind. (6) Die Moderation/Sitzungsleitung und Schriftführung kann für jede Sit- zung neu bestimmt werden. § 7 Abstimmung (1) Beschlüsse werden mit Mehrheit gefasst. (2) Das Jugendparlament ist beschlussfähig, wenn 1/3 der Mitglieder anwe- send sind. (3) Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. (4) Die Abstimmung erfolgt im Regelfall durch Handzeichen. Auf Antrag ei- nes Mitgliedes des Jugendparlamentes ist geheim durch Stimmzettel abzu- stimmen. § 8 Arbeitsgruppen (1) Das Jugendparlament kann für besondere Themenbereiche Arbeitsgrup- pen bilden. (2) An diesen Arbeitsgruppen können neben den Mitgliedern des Jugend- parlamentes auch Jugendliche mitarbeiten und mitentscheiden, die nicht Mitglied des Jugendparlamentes sind. (3) Die Arbeitsgruppen berichten in den Sitzungen des Jugendparlamentes über ihre Arbeit und ihre Beschlüsse. Die Beschlüsse der Arbeitsgruppen bedürfen zur Umsetzung der Zustimmung des Jugendparlamentes. § 9 Organisationsunterstützung (1) Der Bürgermeister sowie der Stadtjugendring Bornheim e.V. unterstüt- zen das Jugendparlament. (2) Der Bürgermeister benennt dem Jugendparlament eine Ansprechpartne- rin/einen Ansprechpartner der Verwaltung. (3) Darüber hinaus unterstützt und begleitet der Stadtjugendring Bornheim e.V. (Organisationsunterstützung) das Jugendparlament inhaltlich, organi- satorisch sowie bei der Durchführung von Sitzungen und ggf. Veranstaltun- gen. § 10 Finanzen Dem Jugendparlament steht ein jährlicher Etat zur Verfügung, der vom Rat nach Maßgabe des Haushaltes der Stadt Bornheim festgesetzt wird. Die Be- wirtschaftung erfolgt durch das Jugendamt. § 11 Niederschrift und Dokumentation (1) Der Schriftführer/Die Schriftführerin führt eine Anwesenheitsliste und fertigt über die Sitzung des Jugendparlamentes eine Niederschrift an. (2) Das Jugendparlament legt dem Bürgermeister jährlich einen Tätigkeits- bericht vor, der auch dem Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis gegeben wird. § 12 In-Kraft-Treten Die Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Stadt Bornheim Bekanntmachungsanordnung Vorstehende Satzung des Jugendparlamentes der Stadt Bornheim vom 10.09.2012 mache ich hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in Verbindung mit der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht bekannt. Hinweis Ich weise darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- schriften der GO NW gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmun- gen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkün- dung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebe- nes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt; 2. die Satzung, sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flä- chennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt ge- macht worden; 3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Born- heim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 10.09.2012 gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister 12-38 Amtsblatt Bornheim:Layout 1 14.09.2012 11:51 Seite 2

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26. Septmber 2012 SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 8199713 E-Mail: jenneberg @googlemail.com UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde für Kinder, Jugendliche und Er- wachsene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Mo- nat ab 16 Uhr. Bitte im Vorzimmer des Bür- germeisters (Telefon 0 22 22 / 945 - 101) vorher telefo- nisch anmelden; damit eine Vorbereitung des Gesprächs gewährleistet werden kann. Störungshotline: Telefon 0180 / 2 11 22 44 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungsmeldung Straßenbe- leuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am am 10.10.2012 und 7.11.2012 jeweils 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Domschat Telefon 0 22 22 / 945 - 307 verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Betriebsausschuss, Donnerstag, 27.09.2012, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf Verwaltungsrat des Stadtbetriebs Bornheim -AöR-, Dienstag, 02.10.2012, 18:00 Uhr, Stadtbetrieb Bornheim, Sozialraum (Raum 8), Donnerbachweg 15, Waldorf Ausschuss für Bürgerangelegenheiten, Donnerstag, 04.10.2012, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf Die nächsten Sitzungen Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungsunterla- gen) finden Sie auf der Internet-Seite der Stadt Bornheim direkt unter http://session.stadt-bornheim.de/bi/infobi.php. “Fest der Nationen und Kulturen” Zum dritten „Fest der Nationen und Kulturen“ im Bornheimer Alexan- der-von-Humboldt-Gymnasi¬um laden die Arbeitskreise der Lokalen Agenda und der Integrationsrat ein. Wie schon in den beiden vergange- nen Jahren, kann man hier in unge¬zwun¬genem Rahmen mehr über einige der mehr als 100 Länder erfahren, aus denen Menschen nach Bornheim gefunden haben. Weitere Anlässe zum Feiern: das 10jährige Jubiläum der „Lokalen Agenda“ in Bornheim - die drei Arbeitskreise Eine Welt, Soziales und Stadtbild haben sich 2002 gegründet -, und die Stadt Bornheim hat alle Voraussetzungen erfüllt, um als Fairtrade-Stadt ausgezeichnet zu wer- den. Die Titelverleihung erfolgt ebenfalls im Rahmen des Festes. Da- nach beginnt das abwechslungsreiche Bühnenprogramm mit Musik und Tanz (s. Rückseite). Für das leibliche Wohl gibt es Speisen und Getränke aus Marokko und anderen afrikanischen Ländern, China, dem Irak, den USA, Pakistan, Ecuador, Polen und natürlich auch aus Deutschland. Besondere Attrak- tionen bei den Getränken sind die „Null-Promillo-Bar“ mit ihren lecke- ren Cocktails und der vor Ort gepresste frische Apfelsaft. Sportlich interessierte Besucher können versuchen, im Baseball-Käfig den schnellen, kleinen Ball mit dem Schläger zu treffen, oder beim Streetsoccer kicken. Wer sich kreativ betätigen möchte, kann Symbole aus Ghana auf Taschen und T-Shirts drucken, afrikanische Glücksbrin- ger basteln oder beim Trommelworkshop mitmachen. Außerdem bieten, passend zur Verleihung des Titels „Fairtrade-Stadt“, Eine-Welt-Gruppen fair gehandelte Wa- ren zum Verkauf an. Der Erlös des Festes kommt zwei Projek- ten in Afrika - „Odu- mase – Hilfe für Gha- na“ und „Sun for Children“- zugute. „Dies ist eine tolle Gelegenheit, einen unterhaltsamen und informativen Nach- mittag in interessan- ter Gesellschaft zu verbringen und da- mit auch noch die Hilfsprojekte in unse- rer Region zu unter- stützen“ bringt Bür- germeister Henseler die vielfältigen Aspekte des Festes auf den Punkt. Am Sonntag, 30. September, von 12 bis 17 Uhr 12:00 – 13:00 Uhr Eröffnung durch Bürgermeister und Schirmherr Wolfgang Henseler, afrikanisches Trommeln, Verleihung des Titels „Fairtrade-Stadt“ an Bornheim 13:00 – 13:10 Uhr Vorstellung der beiden Projekte „Odumase – Hilfe für Ghana“ und „Sun for Children“ 13:15 – 13:35 Uhr „Nugoum el Sharq“ – orientalischer Tanz 13:40 – 13:55 Uhr afrikanischer Tanz für Kinder (Fr. Schwarz, Odumase - Hilfe für Ghana) 14:00 – 14:15 Uhr Trommelgruppe „Sambastico“ 14:25 – 15:05 Uhr Musikschule Bornheim: „Streichhölzer“ und Musik schulorchester 15:10 – 15:25 Uhr AWO Kita „Sonnenstrahl“: szenische Aufführung des Liedes „Paule Puhmanns Paddelboot“ 15:30– 15:45 Uhr BFSC – Bonna Fiesta Salsa Club 15:55 – 16:10 Uhr Afrikanischer Chor „Pamoja“ (Michel Mutambala & Friends) 16:20 . 16:30Uhr „7 Minutes“ – Band der Franziskusschule 16:40 – 17:00 Uhr Band „Rock’n Hosen“ – Deutschrock unplugged Beim Programmablauf kann es kurzfristig zu Änderungen kommen. Neues aus dem Bornheimer JugendTreff (BJT) Das aktuelle BJT INFO III / 2012 des Bornheimer JugendTreffs (BJT) ist fertig, darin u.a. das neue Herbstferienprogramm: Im Oktober bietet der BJT interessierten Kids und Jugendlichen zwi- schen 11 und 17 Jahren eine ganze GUT-DRAUF-Aktionswoche (Ju- gendaktion der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung / BZgA). Vom 08. bis 12.10., der ersten Ferienwoche, geht es täglich um 12.00 Uhr los mit einem gemütlichen Brunch unter dem Motto „gesund & lecker genießen.“ Neben „Spiel & Spaß“ im BJT ist Relaxen in der Entspannung-Oase oder „herbstliches Kreativsein“ angesagt. Am frühen Nachmittag macht sich die Gruppe auf den Weg zu ver- schiedenen Ausflugs- zielen: montags geht’s ins KARTCENTER COLOGNE in Köln, diens- tags in eines der großen KINOS der Umgebung, mittwochs wird im pinup BOWLING gespielt, donnerstags steht ein Besuch des Spaßba- des AQUALAND in Köln auf dem Programm und freitags wird es nochmal sportlich in der Eissporthalle ICEDOME in Troisdorf. Man kann sich auch für einzelne Tage anmelden, die Kosten pro Tag betragen zwischen 4,50 und 11,00 € je nach Ausflugsziel, 35 € für die gesamte Woche. Rechtzeitiges Anmelden ist zu empfehlen, da die Plätze begrenzt sind. In der 2. Ferienwoche bleibt der JugendTreff ge- schlossen. Der KinderTreff (montags und mittwochs von 15.15 bis 18.15 Uhr) ist muss wegen dieses Programms leider in der ersten Ferienwoche aus- fallen, dafür gibt es vom 15. bis 18.10. ein Angebot speziell für die Sechs- bis Zehnjährigen: Von der SCHATZSUCHE im BJT über KRE- ATIVES GESTALTEN mit herbstlichen Naturmaterialien bis hin zur „HEXENKÜCHE“ ist sicher für jeden Geschmack etwas dabei. Zum Ferienende geht es dann am 18.10. ins Bonner Piratenland (Teil- nehmerbeitrag 4 €) – hierzu bitte rechtzeitig anmelden! Das gesamte BJT Kinder- / Jugend-Programm und die Anmeldungen mit detaillierteren Angaben gibt es im Internet unter www.bornheimerjugendtreff.de. Telefonisch ist der BJT zu erreichen werktags ab 14.00 Uhr unter 02222 2500, per E-Mail an den bornheimerjugendtreff@gmx.de oder per FAX unter 02222 929500 Schon was vor in den Herbstferien Bornheimer Städtereise geht nach Amsterdam Die nächste Bornheim Städ- tereise geht am 20. Oktober 2012 ins benachbarte nieder- ländische Ausland. Das Ziel: Amsterdam. Dafür sprachen sich über 70 Prozent der gut 120 Städtefahrt-Reisenden aus, die 2011 in die Residenz- stadt Würzburg fuhren.Vor Würzburg waren 2010 das französische Metz und zuvor in 2009 die Stadt Luxemburg und 2008 Heidelberg Ziele der Reisefreudigen. „Bornheim geht auf Reisen“ ist im Laufe der Jahre zu einer Tradition geworden, die vom Reisebüro Lais organisiert wird. Erste Station der Tages- fahrt wird das Windmühlen- dorf in Zaanse Schans bei Am- sterdam sein, wo es auch die Möglichkeit zum Mittagessen gibt. Danach fährt man in die niederländische Metropole, wo um 13.30 Uhr für die Besu- cherinnen und Besucher aus der Stadt Bornheim eine Grachtenrundfahrt stattfindet. Von 14.30 bis 17.00 Uhr ist dann Zeit zum individuellen Kennenlernen der Amsterda- mer City. Die Rückankunft in Bornheim ist für 22.00 Uhr vorgesehen. Der Fahrpreis beträgt für die Tagesbusfahrt pro Person 40 €. In diesem Betrag sind der Eintritt in das Windmühlen- dorf und die Grachtenrund- fahrt enthalten. Anmeldungen beim Reisebüro Lais neben der Post im Edeka-Center Born- heim, Telefon: 02222 / 1031. Beethovenfest kommt nach Bornheim Das Beethovenfest Bonn macht auch 2012 in der Stadt Bornheim mit der Veranstal- tung „Geheimnisvolle Stim- men“ Station. Am Sonntag, 30. September, 18.00 Uhr präsentiert der Chor „Camerata“ in der Pfarrkirche St. Evergislus Brenig A-capel- la-Gesänge. Von Klassik bis Jazz und von Volksmusik bis Pop wird alles zu hören sein. Der Eintritt beträgt 22 € pro Person. Der Chor „Camerata“ besteht aus einer interessante Beset- zung. Die sieben Sängerinnen und Sänger aus Minsk in Weißrussland lassen die russi- sche Chortradition fortleben und wecken Begeisterung für die einzigartigen Melodien. Ihr aktuelles Programm „Myste- ry“ enthält Kompositionen, die vor allem slawische Wurzeln haben. Das Publikum wird in die Weiten der weißrussischen Natur entführt und taucht ein in eine Reise in das geheimnis- volle Land zwischen Baltikum, Polen, der Ukraine und Russ- land. FOTO: FROMMANN Russische Chortradition in Brenig 12-39 Amtsblatt Bornheim:Layout 1 21.09.2012 15:55 Seite 1

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2. Oktober 2012 STADT BORNHEIM BÜRGERINFORMATION jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon( 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon( 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon( 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon( 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon( 02227 / 912070 Fax: 02227 / 8199713 E-Mail: jenneberg @googlemail.com UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon( 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde für Kinder, Jugendliche und Er- wachsene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Mo- nat ab 16 Uhr. Bitte im Vorzimmer des Bür- germeisters (Telefon 0 22 22 / 945 - 101) vorher telefo- nisch anmelden; damit eine Vorbereitung des Gesprächs gewährleistet werden kann. Störungshotline: Telefon( 0180 / 2 11 22 44 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungsmeldung Straßenbe- leuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon( 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon( 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon( 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon( 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon (0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon( 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon( 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon( 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, ( 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am am 10.10.2012 und 7.11.2012 jeweils 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Domschat Telefon ( 0 22 22 / 945 - 307 verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Betriebsausschuss, Donnerstag, 04.10.2012, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf Die nächsten Sitzungen Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungsunterla- gen) finden Sie auf der Internet-Seite der Stadt Bornheim direkt unter http://session.stadt-bornheim.de/bi/infobi.php. Straßenverkehr aktuell - Falschparken! Bekanntlich gibt es zwei Arten von Halte- und Parkverboten im öffent- lichen Straßenverkehr; zum einen die generell nach der Straßenver- kehrsordnung geltenden, zum anderen die durch verschiedene Ver- kehrszeichen im Einzelfall angeordneten. Insbesondere die grundsätz- lichen Verbote führen bei vielen Betroffenen immer wieder zu Aussa- gen wie „Das wusste ich aber nicht“ oder „Das habe ich aber anders in Erinnerung“. Diese oftmals bestehenden Unsicherheiten veranlassen die Stadt Born- heim, über einzelne straßenverkehrsrechtliche, insbesondere „gesetzli- che“ Halte- und Parkverbote zu informieren. Heute: Parken auf dem Gehweg Jeder Verkehrsteilnehmer weiß es bzw. hat es in der Fahrschule ge- lernt, dass Parken auf dem Gehweg grundsätzlich verboten ist. Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heran- zufahren. Eine eigentliche recht eindeutige Aussage der Straßenver- kehrsordnung. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn das Parken auf dem Gehweg aus besonderen Gründen durch Verkehrszeichen (siehe unten) und/oder Markierung ausdrücklich gewollt und zugelassen ist. Durch dieses ver- botswidrige Parken ergibt sich nicht nur ein regelwidriges Verhalten, dass mit 15,00 € bzw. 25,00 € geahndet werden kann. Vielmehr kön- nen damit die potentiellen Gehwegbenutzer wie Mütter mit Kinderwa- gen, Rollstuhlfahrer oder ältere Menschen generell, auch Fahrrad fah- rende Kinder besonderen Gefahren ausgesetzt sein. Ein zugestellter Gehweg bedeutet ein Ausweichen der Gehwegbenutzer auf die Fahr- bahn und damit großen Gefahren für diese Personen. Gehwege sind auch nicht so gebaut, um ein Befahren mit Kraftfahrzeu- gen schadlos zu überstehen. Beschädigungen und Unebenheiten so- wie Fahrrillen auf den so genutzten Gehwegen führen zum Leidwesen der Fußgänger zu Stolpergefahren. Auch nicht zu vergessen ist der da- mit verbundene Reparaturmehraufwand. Der Bürgermeister appelliert an alle Verkehrsteilnehmer: Tragen auch Sie als Verkehrsteilnehmer durch Einhalten der straßen- verkehrsrechtlichen Bestimmungen – auch der „gesetzlichen“ Halte- und Parkvorschriften - zur Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenver- kehrs bei; helfen auch Sie mit, Verkehrsunfälle durch Beachten der Ver- kehrsregeln und rücksichtsvolles Verhalten zu vermeiden. Wochenendkurs der VHS Born- heim/Alfter und der Gleichstel- lungsbeauftragten der Stadt Bornheim Wünschen Sie sich, sicherer und souveräner aufzutreten? Möchten Sie sich in Ihrer Haut wohl fühlen und das Vertrauen in sich selbst haben, sich durch nichts so leicht aus der Bahn werfen zu lassen? Wahre Souveränität kann nicht ge- spielt werden, Sie können sie nur ausstrahlen. Menschen mit Persön- lichkeit und Selbstvertrauen ziehen Aufmerksamkeit auf sich und sind erfolgreicher. Sie sind von sich überzeugt, kennen ihre Stärken und akzeptieren auch ihre Schwächen. Man hört Ihnen eher zu, schenkt Ihnen mehr Vertrauen und umgibt sich gerne mit Ihnen. Nutzen Sie diesen Wochenendkurs, um sich selbst und Ihre Talente besser kennen zu lernen und dies glaubwürdig zu repräsentieren. Sie erhalten einen praktischen Leitfaden, der es Ihnen ermöglicht, mehr Ausstrahlung zu entwickeln, um dauerhafte Veränderungen im Berufs- und Privatleben zu erzielen. Weitere Informationen bei der Gleichstellungsbeauftragten Heike Blank, Tel. 02222 / 94 52 40 E-Mail: heike.blank@stadt-bornheim.de Anmeldung bei der VHS Bornheim/Alfter Tel. 02222 / 94 54 60 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de www.vhs-bornheim-alfter.de Termin: Samstag, 20.10.2012, 10:00-16:30 Uhr Dozentin: Antje Vödisch Gebühr: 28,00 EUR Veranstaltungsort: Neues VHS Gebäude, Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Raum 4 Anmeldung: erforderlich bis 11.10.2012 Schon seit 2010 wird die Ehrenamtskarte der Stadt Bornheim an eh- renamtlich Tätige ausgegeben. Und diese Anerkennung kommt gut an. So erhalten die Besitzer der Ehrenamtskarte attraktive Vergünsti- gungen in der Stadt Bornheim sowie in ganz Nordrhein-Westfalen in öffentlichen Einrichtungen und Geschäften. Jeder, der seit wenigstens zwei Jahren im Umfang von mindestens fünf Stunden pro Woche beziehungsweise 250 Stunden pro Jahr eh- renamtlich tätig ist, kann die Karte bei der Stadt Bornheim beantra- gen. Die Antragsunterlagen erhält man auf der städtischen Internetseite www.bornheim.de oder im Rathaus-Infocenter der Stadt Bornheim. Die ausgefüllten Anträge sind dem Infocenter (Stadt Bornheim – Info- center – Rathausstraße 2, 53332 Bornheim) zuzusenden. Nach positiv erfolgter Prüfung erhält man dann seine Ehrenamtskarte. Die Ehrenamtskarte ist dann für zwei Jahre gültig und kann dann wie- der neu beantragt werden. In der Stadt Bornheim gibt es dann zum Beispiel ermäßigten Eintritt in das Hallenfreizeitbad, Preisermäßigungen beim Reitsportfachge- schäft Cevau, beim Bäcker Landsberg, beim Möbelhaus Bovelet und beim Ziegenhof Rösberg. In der Stadt Bonn können Museen und das Theater vergünstigt besucht werden. Über den Umfang der Vergün- stigungen kann man sich auf der Internetseite www.ehrensache.nrw.de informieren. Bürgermeister Wolfgang Henseler unterstützt diese Initiative: „Die Ehren- amtskarte NRW ist ein gutes Angebot, um unseren vielen ehrenamtlich Täti- gen in Vereinen, Hilfs- und Rettungs- diensten mit einigen Vergünstigungen ein wenig zu danken.“ Sicher und souverän auftreten - für Frauen in Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Bornheim Ehrenamtskarte der Stadt Bornheim Annerkennung des Ehrenamts Warnsirenen im Rhein-Sieg-Kreis heulen zur Probe Im Rhein-Sieg-Kreis werden am Samstag, 06.10.2012 zwischen 12:00 Uhr und 12:30 Uhr die Warnsirenen heulen. Der Rhein-Sieg-Kreis führt – zusammen mit der Stadt Bonn – einen Probealarm für die Warnsire- nen durch. Die Übung dient zum einen der Prüfung, ob alle Warnsire- nen einwandfrei funktionieren. Zum anderen soll die Bevölkerung an die Bedeutung der üblichen Sirenen-Signale erinnert werden. Zwischen 12:00 Uhr und 12.30 Uhr werden im gesamten Kreisgebiet mehr als 300 Sirenen das folgende Signal abgeben Warnung Was hört man? Auf- und abschwellender, ununterbrochener Heulton Wie lange hört man den Ton? 1 Minute Was bedeutet dieser Ton? Gefahr, Radio einschalten So soll man sich beim Sirenensignal „Warnung“ verhalten: − Geschlossene Räume aufsuchen − Fenster und Türen schließen − Radio einschalten und auf Durchsagen achten, Nachbarn unterrich- ten • WDR 2 (100,4 Mhz) • Radio Bonn/Rhein-Sieg (je nach Empfangsort: 91,2 94,2 97,8 99,9 104,2 107,9 Mhz) − Auch auf eventuelle Lautsprecherdurchsagen von Feuerwehr oder Polizei achten − Die Notrufnummern 110 und 112 nur bei wirklichen Notfällen anru- fen Beim Probealarm der Warnsirenen wird auch die Radio-Direkt-Durch- sagemöglichkeit in das Programm von Radio Bonn/Rhein-Sieg gete- stet. Informationen können auch im Internet unter www.rhein-sieg- kreis.de abgerufen werden (Unter „Bürgerservice“ bei Suche „Sire- nen“ eingeben). Unabhängig davon läuft der turnusmäßige Probelarm der Feuerwehr- sirenen in Bornheim wie gewohnt jeden vierten Samstag im Monat um 11:00 Uhr. Hier ist dann folgendes Signal zu hören: Feueralarm (für die Feuerwehrleute) Was hört man? Heulton – 2 mal unterbrochen Wie lange hört man den Ton? 1 Minute Was bedeutet dieser Ton? Alarm für die freiwillige Feuerwehr Technische Prüfung und Aufklärung zum Verhalten im Ernstfall 12-40_Amtsblatt_Bornheim:Layout 1 28.09.2012 10:55 Seite 1

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29. August 2012 SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 8199713 E-Mail: jenneberg @googlemail.com UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde für Kinder, Jugendliche und Er- wachsene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Mo- nat ab 16 Uhr. Bitte im Vorzimmer des Bür- germeisters (Telefon 0 22 22 / 945 - 101) vorher telefo- nisch anmelden; damit eine Vorbereitung des Gesprächs gewährleistet werden kann. Störungshotline: Telefon 0180 / 2 11 22 44 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungsmeldung Straßenbe- leuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am am 12.09.2012 und 10.10.2012 jeweils 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Domschat Telefon 0 22 22 / 945 - 307 verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Ausschuss für Verkehr, Planung und Liegenschaften, Donnerstag, 30.08.2012, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Rats- saal, Rathausstraße 2, Roisdorf Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel, Dienstag, 04.09.2012, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf Jugendhilfeausschuss, Mittwoch, 05.09.2012, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss, Donnerstag, 06.09.2012, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf Ausschuss für Bürgerangelegenheiten, Dienstag,11.09.2012, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf Ausschuss für Verkehr, Planung und Liegenschaften, Mittwoch, 12.09.2012, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf Rechnungsprüfungsausschuss, Mittwoch, 12.09.2012, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Raum 904, Rathausstraße 2, Roisdorf Integrationsrat, Donnerstag, 13.09.2012, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Raum 904, Rathausstraße 2, Roisdorf Die nächsten Sitzungen Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungsunterla- gen) finden Sie auf der Internet-Seite der Stadt Bornheim direkt unter http://session.stadt-bornheim.de/bi/infobi.php. “4. Herseler Herbst” am 16. September - die Vorbereitungen laufen Nur noch wenige Wochen sind es bis zum vier- ten „Herseler Herbst“ am 16. September und die Planungen laufen auf Hochtouren. Auch in diesem Jahr präsentieren sich bei die- sem Volksfest rund um das Herseler Gewerbe wieder allerhand Betriebe beim Möbelhaus Bo- velet. Viele Geschäfte und Unternehmen öffnen auch direkt an ihrem Standort in Hersel die Tü- ren und präsentieren den Besuchern tolle Ange- bote. Gut 40 Teilnehmer rund um das Herseler Ge- werbe und Dienstleistung sind in diesem Jahr dabei und zeigen den Kunden und Interessier- ten wieder, was der Wirtschaftsstandort Hersel alles zu bieten hat. Dabei kommen natürlich Unterhaltung für Groß und Klein, Abwechslung und kulinarische Genüsse nicht zu kurz. Start der Veranstaltung ist um 11.00. Die offi- zielle Eröffnung mit Bürgermeister Henseler findet um 13.00 Uhr am Möbelhaus Bovelet statt. Natürlich begleitet die Veranstaltung wie- der ein verkaufsoffener Sonntag. Gesundheitstag für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Bornheim Am Mittwoch, 29. August 2012, findet ab 13.00 Uhr ein Gesundheitstag für al- le Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Bornheim statt. Die Publikumszeiten der Stadtverwaltung enden an diesem Tag um 12.30 Uhr. Dies gilt auch für die Geschäftsstelle der Volkshochschule Bornheim/Alfter. Die Stadtbücherei bleibt wie an jedem Mittwoch geschlossen. Das Hallenfreizeitbad Bornheim und der Stadtbetrieb Bornheim haben nor- mal geöffnet. Die Feuerwehr und den Rettungsdienst erreicht man unter der Rufnummer 112. Die Notrufnummer der Polizei ist 110. Bei Rohrbrüchen, Schäden im Kanalnetz und zur Sicher- stellung der Wasserversorgung ist die Regionalgas Euskirchen unter der Ruf- nummer 022 51/708-0 anzurufen. Für andere akute Notfälle erreicht man den Bereitschaftsdienst der Stadt Born- heim unter folgender Nummer: 0172 / 874 08 53. Aktionstag Aqua-Cycling im HallenFreizeitBad Um ein Gefühl für Radfahren im Wasser zu erhalten, findet am Frei- tag, 31.08.12 jeweils von 17.00 bis 21.00 Uhr ein Aktionstag „Aqua- Cycling“ statt. Die für den Einsatz im Wasser geeigneten Fahrrader- gometer, genannt Aqua-Bikes, werden in einem Schwimmbecken mit 1,10 bis 1,60 Metern Wassertiefe aufgestellt. Dank vieler verschiede- ner Einstellmöglichkeiten können diese Aqua-Bikes optimal und indi- viduell auf jede Person angepasst werden, wodurch ein zielgerichte- tes und effektives Training erreicht wird. Die 10 „Aqua-Bikes“ können an den Aktionstagen unter fachlicher Anleitung unverbindlich ausprobiert werden. Die Kursleiterin beant- wortet Fragen rund um das neue Sportangebot, das sich nicht nur an Menschen richtet, die gern Fahrrad fahren. So hat u.a. die Deutsch Sporthochschule Köln in zahlreichen Untersuchungen herausgefun- den, dass Aqua-Cycling doppelt so effektiv ist wie Fahrrad fahren an Land. Kraft, Ausdauer und Koordination werden gefördert und das schonende Herz- Kreislauftraining ermöglicht allen Menschen, für die Sport „an Land“ nur bedingt möglich ist, ein nachhaltiges und an- gemessenes Training. Besonders durch das Medium Wasser eignet sich Aqua-Cycling auch für Menschen, die ihre Beweglichkeit z.B. nach Verletzungen verbes- sern wollen. Durch den Wasser- auftrieb ist das Training be- sonders schonend für die Gelen- ke bei einem geringen Überla- stungs- und Verletzungsrisiko. Der hohe Kalorienverbrauch macht diese Sportart auch bei Übergewicht äußerst effizient. Beim Training in der Gruppe mit Musik motiviert man sich gegenseitig und hat mehr Spaß als alleine. Die neuen Kurse umfassen 10 Kurseinheiten à 45 Minuten (plus 15 Minuten für Einstellung der Aqua-Bikes) und starten am 11. und 14.09.12 dienstags und freitags jeweils stündlich von 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr. Anmeldungen liegen ab 28.08.12 an der Kasse im HallenFreizeitBad. Betriebe und Geschäft mit diesem Zeichen sind bei dem diesjährigen Herseler Herbst mit dabei. Kostenlose Vorstellung des neuen Kursangebots - Ab September 2012 starten im Hal- lenFreizeitBad die neuen Aqua-Cycling Kurse Fairtrade-Stadt Bornheim: Bewerbung abschicken Die Stadt Bornheim möchte als „Fairtrade-Stadt“ anerkannt werden und muss dafür etliche Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählt z.B., dass in Bornheim als Stadt mit knapp 50.000 Einwohnern wenigstens 10 Einzelhandelsgeschäfte und wenigstens 5 Gastronomiebetriebe Produkte aus fairem Handel verkaufen bzw. ausschenken, dass im Rathaus faire Produkte verwendet werden, dass in wenigstens einer Schule, einem Verein und einer Kirchengemeinde solche Produkte verwendet werden und/oder Gegenstand von Unterricht oder Aktio- nen sind. In den vergangenen Monaten hat eine Lenkungsgruppe vie- le Informationen über bestehende Fairhandels-Angebote zusammen- getragen, Einrichtungen in der Stadt Bornheim zum Mitmachen be- wegt und darüber berichtet. Nun ist es soweit: in allen Bereichen gibt es so viele Teilnehmer, dass Bürgermeister Henseler und Winfried Helmes, Sprecher der Lenkungsgruppe, die Bewerbung an „Transfair e.V.“ abschicken konnten. Dazu Winfried Helmes: „Alle Kriterien sind mehr als erfüllt! Ein schönes Ergebnis, auf das wir alle miteinander ein wenig stolz sein dürfen. So dürfen wir mit dem Fairtrade-Zertifikat am 30. September 2012 rechnen.“ Dann findet nämlich das dritte „Fest der Nationen und Kulturen“ statt, bei dem das Siegel verliehen werden soll. Der gemein- nützige Ver- ein „Trans- fair e.V.“ist für die Ver- gabe des Fairtrade- Siegels in Deutsch- land zustän- dig. Hier sind schon über 90 Städte mit dem Siegel ausgezeichnet worden, so auch Bonn, Bad Honnef, Köln und kürzlich Hennef. Die Kampagne „Fairtrade Towns“ gibt es aber auch in mehr als 20 anderen Ländern von den USA über Europa bis nach Australien. Mehr dazu auf www.fairtrade-towns.de. Welche Einrichtungen in Bornheim fair gehandelte Produkte verkau- fen, verwenden oder thematisieren, erfahren Sie auf www.bornheim.de, Suchwort Fairtrade-Stadt. Verleihung des Siegels beim “Fest der Nationen und Kulturen” am 30.9. erwartet 12-35 Amtsblatt Bornheim:Layout 1 24.08.2012 11:03 Seite 1

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8. August 2012 SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 8199713 E-Mail: jenneberg @googlemail.com UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde für Kinder, Jugendliche und Er- wachsene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Mo- nat ab 16 Uhr. Bitte im Vorzimmer des Bür- germeisters (Telefon 0 22 22 / 945 - 101) vorher telefo- nisch anmelden; damit eine Vorbereitung des Gesprächs gewährleistet werden kann. Störungshotline: Telefon 0180 / 2 11 22 44 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungsmeldung Straßenbe- leuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am am 08.08.2012 und 12.09.2012 jeweils 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Domschat Telefon 0 22 22 / 945 - 307 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungesellschaft mbH Bornheim Bekanntmachung zum Wechsel von Aufsichtsratsmitgliedern gem. § 52 Abs. 2 GmbHG Der Gesellschafter Kreissparkasse Köln Beteiligungsgsellschaft mbH benennt Herrn Klaus Breuer als Nachfol- ger von Herrn Konrad Wittek zum Aufsichtratsmitglied. Die Geschäftsführung Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats WFG Bornheim 2012 Name Vorname Ausgeübter Beruf Wohnort Henseler Wolfgang Bürgermeister, Stadt Bornheim 53332 Bornheim Hanft Wilfried Verwaltungsfachangestellter 53332 Bornheim Deussen-Dopstadt Gabriele Dozentin 53332 Bornheim Söllheim Michael Betriebswirt, Sparkasse Köln Bonn 53332 Bornheim Breuer Klaus Beteiligungsbetreuer, 53127 Bonn Kreissparkasse Köln Beteiligungsgesellschaft mbH Radermacher Ludwig Regionaldirektor, Kreissparkasse Köln 53359 Rheinbach Knodt Peter Unternehmensservice Organisation, 53227Bonn Volksbank Bonn Rhein-Sieg eG Klein Volker Vorstandsmitglied, Volksbank Bonn Rhein-Sieg eG 53639 Königswinter Ausschuss für Verkehr, Planung und Liegenschaften, Donnerstag, 30.08.2012, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Rats- saal, Rathausstraße 2, Roisdorf Die nächsten Sitzungen Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungsunterla- gen) finden Sie auf der Internet-Seite der Stadt Bornheim direkt unter http://session.stadt-bornheim.de/bi/infobi.php. Bebauungsplanänderung Ro 15 in den Ortschaften Roisdorf und Born- heim / 3. Änderung, Inkrafttreten Bekanntmachung Der Rat der Stadt Bornheim hat am 05.07.2012 die 3. Änderung des Bebauungsplanes Ro 15 in den Ortschaften Roisdorf und Bornheim gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBL. I S. 2414) in der der- zeit geltenden Fassung als Satzung beschlossen. Der Bereich der 3. Änderung liegt im Einmündungsbereich der Knippstraße in die Kartäuserstraße. Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Ro 15 in den Ortschaften Roisdorf und Bornheim mit Begründung kann während der Dienststunden im Fachbereich 7 -Stadtplanung und Grundstücksneu- ordnung - der Stadtverwaltung Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Mit dieser Bekanntmachung tritt die 3. Änderung des Bebau- ungsplanes Ro 15 in den Ortschaften Roisdorf und Bornheim ge- mäß § 10 BauGB in Kraft. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 BauGB 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort be- zeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschrif- ten über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplanes und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verlet- zung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beacht- lich sind. Sind die in den §§ 39 bis 42 Baugesetzbuch bezeichneten Vermö- gensnachteile eingetreten, kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die zuvor be- zeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Weiter wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Ver- fahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Sat- zung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vor- geschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchge- führt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich be- kannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher bean- standet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvor- schrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 31.07.2012 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Heftige Unwetter treten bei uns vor allem in den Sommermonaten auf - wie zuletzt Ende Juni, als auch in Sechtem und Wesseling wieder Keller vollliefen. Extreme Regenfälle führen dazu, dass kleinere Bä- che überlaufen, dass das Wasser aus der überlasteten Kanalisation austritt oder dass es einfach oberflächlich abfließt. Im letzten Fall spült es meist noch viel Schlamm von Ackerflächen ab und trägt ihn in die Ortschaften. Auch wenn die Stadt einiges tut, um die Schäden bei solchen kat- astrophalen Unwettern zu vermindern – für die völlig schadlose Ableitung können letztlich weder die Bäche noch die Kanalisa- tion ausgelegt werden. Viele Schäden lassen sich aber durch pri- vate Vorsorgemaßnahmen vermeiden oder vermindern. Diese müssen jedoch frühzeitig erfolgen, da – anders als beim Anstei- gen des Rheines – das Wasser aus Bächen, Kanälen und dem oberflächlichen Abfluss plötzlich und fast ohne Vorwarnzeit kommt. Irmgard Mohr von der Stabsstelle Umwelt und Agenda erinnert daher an das Informationsblatt mit vielen Empfehlungen der Stadt sowie der Regionalgas Euskirchen als Betriebsführerin des Abwasserwer- kes, mit denen für den Ernstfall vorgesorgt werden kann. Die nach dem Unwetter vom Juli 2008 zusammengestellten und frisch aktuali- sierten Informationen umfassen auch Hinweise auf ausführlichere Broschüren. Das Infoblatt kann am Umwelttelefon unter 02222-945310 kostenlos per Post oder Mail angefordert und von den Internetseiten der Stadt Bornheim (Suchwort: Unwetter) abgerufen werden. Überschwemmungen – was tun? Infoblatt der Stadt Bornheim gibt Tipps zur Vorbeugung 12-32 Amtsblatt Bornheim:Layout 1 03.08.2012 10:20 Seite 1

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15. August 2012 SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 8199713 E-Mail: jenneberg @googlemail.com UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde für Kinder, Jugendliche und Er- wachsene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Mo- nat ab 16 Uhr. Bitte im Vorzimmer des Bür- germeisters (Telefon 0 22 22 / 945 - 101) vorher telefo- nisch anmelden; damit eine Vorbereitung des Gesprächs gewährleistet werden kann. Störungshotline: Telefon 0180 / 2 11 22 44 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungsmeldung Straßenbe- leuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am am 08.08.2012 und 12.09.2012 jeweils 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Domschat Telefon 0 22 22 / 945 - 307 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Ausschuss für Verkehr, Planung und Liegenschaften, Donnerstag, 30.08.2012, 18:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Rats- saal, Rathausstraße 2, Roisdorf Die nächsten Sitzungen Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungsunterla- gen) finden Sie auf der Internet-Seite der Stadt Bornheim direkt unter http://session.stadt-bornheim.de/bi/infobi.php. Bebauungsplanänderung Me 02 in der Ortschaft Merten / 3. Änderung, Erweiterung des Planbereiches, Öffentliche Auslegung Bekanntmachung Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 05.07.2012 beschlossen, den Bereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Me 02 in der Ortschaft Merten um einen Bereich des Kranken- hausgeländes westlich der von der Klosterstraße aus bestehen- den Zufahrt zu erweitern. In gleicher Sitzung hat der Rat gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetz- buches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung beschlossen, den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungspla- nes Me 02 in der Ortschaft Merten für die Dauer eines Monats öf- fentlich auszulegen. Der Änderungsbereich umfasst einen Bereich zwischen Kloster- straße, Kirchstraße und Schottgasse. Die Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 3. Änderung des Bebauungsplanes Me 02 in der Ortschaft Merten mit Begrün- dung erfolgt in der Zeit vom 23.08.2012 bis 24.09.2012 einschließlich bei der Stadtverwaltung Bornheim, Fachbereich 7, -Stadtplanung und Grundstücksneuordnung-, auf dem Flur zwischen Zimmer 407 – 414, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, während der Be- suchszeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr. Auskünfte erhalten Sie in Zimmer 405, 407, 409, 411 und 414. Darüber hinaus können die Planunterlagen im Internet unter www.bornheim.de eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der weiteren Be- schlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksich- tigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsord- nung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend ge- macht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten gel- tend gemacht werden können. Über die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen entschei- det die Stadt Bornheim und teilt das Ergebnis mit. Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Änderungsbereich grob darstellt, wird hingewiesen Bornheim, den 02.08.2012 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Bekanntmachung Die nachfolgenden Straßen werden hiermit gemäß § 6 des Stra- ßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV. NW. S. 1028) als Gemeindestraßen dem öffentlichen Verkehr gewidmet: Ortschaft Name der Straße Bezeichnung der gewidmeten Flächen Einstufung, Widmungsinhalt Widdig Stichstraße Römerstraße Gemarkung Widdig Flur 5, Flurstück 352 teilweise Anliegerstraße Sechtem Brüsseler Straße Gemarkung Sechtem Flur 16, Flurstück 262 und Anliegerstraße (zwischen Eupener Str. Flur 15, Flurstück 67 teilweise und Ortsausgang) Waldorf Schleifgäßchen Gemarkung Waldorf Anliegerstraße Flur 12, Flurstück 747,749,751 und 752 Kartenausschnitte, in denen die gewidmeten Flächen dargestellt sind, können während der allgemeinen Besuchszeiten im Rat- haus, Zimmer 412, eingesehen werden: Montag bis Freitag, 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr, Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Die Widmung wird wirksam mit dem Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung dieser Widmungsverfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgermeister der Stadt Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, einzulegen. Bornheim, den 02.08.2012 STADT BORNHEIM gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Gesundheitstag für alle Mitarbei- terinnen und Mitarbeiter der Stadt Bornheim Am Mittwoch, 29. August 2012, findet ab 13.00 Uhr ein Gesundheitstag für alle Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Bornheim statt. Die Publikumszeiten der Stadt- verwaltung enden an diesem Tag um 12.30 Uhr. Dies gilt auch für die Geschäftsstelle der Volkshochschule Born- heim/Alfter. Die Stadtbücherei bleibt wie an jedem Mittwoch geschlossen. Das Hallenfreizeitbad Born- heim und der Stadtbetrieb Bornheim haben normal geöff- net. Die Feuerwehr und den Ret- tungsdienst erreicht man unter der Rufnummer 112. Die Notrufnummer der Polizei ist 110. Bei Rohrbrüchen, Schäden im Kanalnetz und zur Sicherstel- lung der Wasserversorgung ist die Regionalgas Euskirchen unter der Rufnummer 022 51/708-0 anzurufen. Für andere akute Notfälle er- reicht man den Bereitschafts- dienst der Stadt Bornheim un- ter folgender Nummer: 0172 / 874 08 53. “4. Herseler Herbst” am 16. Sep- tember - jetzt schon vormerken Die Veranstaltung „Herseler Herbst“ in den vergangenen drei Jahren war ein guter Erfolg, an den die Herseler Gewerbetrei- benden und die Stadt Bornheim wieder anknüpfen. Zahlreiche Besucherinnen und Besucher schauten sich die Präsentationen an, kamen in die Geschäfte und Betriebe und flanierten durch Hersel. Auch in diesem Jahr sieht das Volksfest rund um das Herseler Gewerbe wieder drei Veranstal- tungsschwerpunkte vor: Am Edeka-Markt, am Möbelhaus Bo- velet und im Gewerbegebiet Hersel. Natürlich werden auch die Geschäfte und Unternehmen direkt an ihrem Standort in Her- sel die Türen öffnen und bei den Besuchern tolle Angebote prä- sentieren. Gut 40 Teilnehmer rund um das Herseler Gewerbe und Dienstleistung zeigen dieses Jahr den Kunden und Interes- sierten wieder, was der Wirt- schaftsstandort Hersel alles zu bieten hat. Dabei kommen natür- lich Unterhaltung, Abwechslung und kulinarische Genüsse nicht zu kurz. Es gilt also, diesen Termin vorzu- merken. Betriebe und Geschäft mit die- sem Zeichen sind bei dem dies- jährigen Herseler Herbst mit da- bei. 12-33 Amtsblatt Bornheim:Layout 1 10.08.2012 10:05 Seite 1

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1. August 2012 SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 8199713 E-Mail: jenneberg @googlemail.com UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde für Kinder, Jugendliche und Er- wachsene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Mo- nat ab 16 Uhr. Bitte im Vorzimmer des Bür- germeisters (Telefon 0 22 22 / 945 - 101) vorher telefo- nisch anmelden; damit eine Vorbereitung des Gesprächs gewährleistet werden kann. Störungshotline: Telefon 0180 / 2 11 22 44 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungsmeldung Straßenbe- leuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am am 08.08.2012 und 12.09.2012 jeweils 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Domschat Telefon 0 22 22 / 945 - 307 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim 1. Ergänzung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bornheim in der Ortschaft Merten/ Wirksamwerden Bekanntmachung Die vom Rat der Stadt Bornheim am 29.03.2012 beschlossene 1. Ergänzung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bornheim in der Ortschaft Merten ist der Bezirksregierung Köln am 07.05.2012 gem. § 6 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414 ) in der derzeit geltenden Fassung zur Genehmigung vorgelegt wor- den. Die Bezirksregierung Köln hat am 18.06.2012 die 1. Ergänzung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bornheim gemäß § 6 BauGB genehmigt. Die 1. Ergänzung umfasst den bei der Neuaufstellung des Flä- chennutzungsplanes von der Genehmigung ausgenommenen Bereich in der Ortschaft Merten zwischen Bonn-Brühler-Straße (L183), Beethovenstraße, Mozartstraße und Kreuzstraße und beinhaltet die Darstellung eines Sondergebietes für diesen Be- reich. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 1. Ergänzung des Flächen- nutzungsplanes der Stadt Bornheim in der Ortschaft Merten ge- mäß § 6 BauGB wirksam. Die 1. Ergänzung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 BauGB kann während der Dienststunden im Fachbereich 7 -Stadtpla- nung und Grundstücksneuordnung-, der Stadtverwaltung Born- heim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim von jedermann eingese- hen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 BauGB 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beacht- liche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Ver- hältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungs- planes und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verlet- zung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Weiter wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Ver- fahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen gegen Satzungen, sonstige ortsrecht- liche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf ei- nes Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vor- geschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchge- führt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsge- mäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher bean- standet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvor- schrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 18.07.2012 Stadt Bornheim In Vertretung gez. Schier Erster Beigeordneter Bekanntlich gibt es zwei Arten von Halte- und Parkverboten im öffentlichen Straßenverkehr; zum einen die generell nach der Straßenverkehrsordnung geltenden, zum anderen die durch ver- schiedene Verkehrszeichen im Einzelfall angeordneten. Insbe- sondere die grundsätzlichen Verbote führen bei vielen Betroffe- nen immer wieder zu Aussagen wie „Das wusste ich aber nicht“ oder „Das habe ich aber anders in Erinnerung“. Diese oftmals bestehenden Unsicherheiten veranlassen den Bür- germeister der Stadt Bornheim, über einzelne straßenverkehrs- rechtliche, insbesondere „gesetzliche“ Halte- und Parkverbote zu informieren. Heute: Halten und Parken auf der linken Fahrbahnseite Die Straßenverkehrsordnung legt hierzu im § 12 Abs. 4 Satz 1 fest, dass grundsätzlich zum Parken der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen – wenn ausreichend befestigt - zu benutzen ist. Sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heran zu fahren. Mit dieser Regelung wird das Parken in Fahrtrichtung links, also entgegen der ei- gentlichen Fahrtrichtung, verboten. Ein Verstoß kann zu einem „Knöllchen“ in Höhe von 15,00 Euro führen. Lediglich bei Ein- bahnstraßen und dann, wenn Eisenbahnschienen auf der rechten Fahrbahnseite verlegt sind, ist ein Parken in Fahrtrichtung links grundsätzlich zulässig. Mit dieser Vorschrift will der Verord- nungsgeber ausschließen, dass die Kraftfahrer sich selbst sowie auch andere Verkehrsteilnehmer beim Wiedereinfädeln in den fließenden Verkehr besonders gefährden. Während beim Anfah- ren nach dem Parken am rechten Fahrbahnrand lediglich der Verkehr in der gleichen Richtung zu beachten ist, muss beim An- fahren aus der Parksituation in Fahrtrichtung links zeitgleich auch der Gegenverkehr beachtet werden. Dieses Wiedereinfä- deln bedeutet daher ein erheblich höheres Sicherheitsrisiko und damit Gefahr für Leib und Leben der unter Umständen beteilig- ten Verkehrsteilnehmer. Straßenverkehr aktuell ... Falschparken Der Bürgermeister appelliert an alle Verkehrsteilnehmer: Tragen auch Sie als Verkehrsteilnehmer durch Einhalten der straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen – auch der „gesetz- lichen“ Halte- und Parkvorschriften – zur Sicherheit und Leich- tigkeit des Straßenverkehrs bei; helfen auch Sie mit, Verkehrsun- fälle durch Beachten der Verkehrsregeln zu vermeiden. Falsch ! Richtig ! 12-31 Amtsblatt Bornheim:Layout 1 27.07.2012 12:52 Seite 1

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Bekanntmachung Sitzung des Wahlausschusses der Stadt Bornheim am Dienstag, 17.12.2024, 18:00 Uhr, im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2 Bornheim, den 05.12.2024 Am Dienstag, 17.12.2024, 18:00 Uhr, findet im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, die nächste Sitzung des Wahlausschusses der Stadt Bornheim mit folgen- der Tagesordnung statt: TOP Inhalt Vorlage Nr. Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin 2 Verpflichtung von Ausschussmitgliedern 3 Einwohnerfragestunde 4 Entgegennahme der Niederschriften Nr. 86/2020 vom 15.09.2020 und 90/2020 vom 30.09.2020 5 Wahlbezirkseinteilung für die Kommunalwahl 2025 793/2024-3 6 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 803/2024-1 Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Wahlleiter Bekanntmachung Sitzung des Wahlausschusses der Stadt Bornheim am Dienstag, 17.12.2024, 18:00 Uhr, im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2 Bornheim, den 05.12.2024 Am Dienstag, 17.12.2024, 18:00 Uhr, findet im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, die nächste Sitzung des Wahlausschusses der Stadt Bornheim mit folgen- der Tagesordnung statt: TOP Inhalt Vorlage Nr. Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin 2 Verpflichtung von Ausschussmitgliedern 3 Einwohnerfragestunde 4 Entgegennahme der Niederschriften Nr. 86/2020 vom 15.09.2020 und 90/2020 vom 30.09.2020 5 Wahlbezirkseinteilung für die Kommunalwahl 2025 793/2024-3 6 Aktuelle Mitteilungen und Beantwortung von Fragen aus vorherigen Sitzungen 803/2024-1 Mit freundlichen Grüßen (Christoph Becker) Wahlleiter

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