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SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 8199713 E-Mail: jenneberg @googlemail.com UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde für Kinder, Jugendliche und Er- wachsene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Mo- nat ab 16 Uhr. Bitte im Vorzimmer des Bür- germeisters (Telefon 0 22 22 / 945 - 101) vorher telefo- nisch anmelden; damit eine Vorbereitung des Gesprächs gewährleistet werden kann. Störungshotline: Telefon 0180 / 2 11 22 44 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungsmeldung Straßenbe- leuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 UhrÖffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am am 7.11.2012 und 5.12.2012 jeweils 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Domschat Telefon 0 22 22 / 945 - 307 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Seniorenbeirat der Stadt Bornheim, Mittwoch, 31.10.2012, 16:00 Uhr Ausschuss für Verkehr, Planung und Liegenschaften, Mittwoch, 07.11.2012, 18:00 Uhr Rat der Stadt Bornheim, Donnerstag, 08.11.2012, 18:00 Uhr Jugendhilfeausschuss, Dienstag, 13.11.2012, 18:00 Uhr Die nächste Sitzung Alle genannten Sitzungen sind öffentlich und finden im Ratssaal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim statt. Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungsunterla- gen) finden Sie auf der Internet-Seite der Stadt Bornheim direkt unter http://session.stadt-bornheim.de/bi/infobi.php. 31. Oktober 2012 Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin 2 Einwohnerfragestunde 3 Entgegennahme der Niederschrift über die Sitzung Nr. 51/2012 vom 20.09.2012 4 Bebauungsplan Me 15.2 in der Ortschaft Merten; Ergebnis der erneuten Offenlage; Satzungsbeschluss (VPLA 07.11.2012) 457/2012-7 5 Bebauungsplan Wd 53 in der Ortschaft Waldorf; Beschluss, das Verfahren ruhen zu lassen (VPLA 07.11.2012) 305/2012-7 6 2. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Ortschaft Waldorf (VPLA 07.11.2012) 455/2012-7 7 Bebauungsplan Wd 54 in der Ortschaft Waldorf; Einleitungsbeschluss (VPLA 07.11.2012) 456/2012-7 8 1. Änderung des Bebauungsplanes Ro 18.1 in der Ortschaft Hersel; Ergebnis der Offenlage; Satzungsbeschluss (VPLA 07.11.2012) 473/2012-7 9 Satzung der Stadt Bornheim über die Änderung der im Umlegungsverfahren Sechtem getroffenen Festsetzungen (VPLA 07.11.2012) 492/2012-7 10 Satzung der Stadt Bornheim über die Änderung der im Umlegungsverfahren Rösberg getroffenen Festsetzungen (VPLA 07.11.2012) 493/2012-7 11 Anregung nach § 24 GO vom 27.08.2012 betr. Änderung der Dienstanweisung für die Ortsvorsteher und Ortsvorsteherinnen der Stadt Bornheim (VPLA 07.11.2012) 463/2012-1 12 Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Bornheim für das Haushaltsjahr 2011 491/2012-2 13 Beratung und Feststellung des Jahresabschlusses des Wasserwerkes für das Wirtschaftsjahr 2011 (BA 27.09.2012) 437/2012-BL 14 Beratung und Feststellung des Jahresabschlusses des Abwasserwerkes für das Wirtschaftsjahr 2011 (BA 27.09.2012) 438/2012-BL 15 Zustimmung gem. § 83 GO zur Leistung überplanmäßi- ger Aufwendungen/Auszahlungen innerhalb der Produktgruppe 1.06.03-Jugendhilfe 538/2012-4 16 Wahl der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk II (Bornheim, Bre-nig, Dersdorf, Roisdorf, Waldorf) 514/2012-3 17 Beitritt zur interkommunalen Einkaufsgenossenschaft KoPart 498/2012-1 18 Antrag der FDP-Fraktion vom 27.08.2012 betr. Gebäude- und Standortkonzept der Stadt Bornheim 450/2012-6/1 19 Antrag der FDP-Fraktion vom 15.10.2012 betr. Resolution: Dichtheitsprüfung bundeseinheitlich regeln 540/2012-1 20 Mitteilung betr. verkaufsoffene Sonntage im Stadtgebiet Bornheim im Jahr 2013 495/2012-3 21 Mitteilung betr. Genehmigung des Haushalts 2012/2013 und des Haus-haltssicherungskonzeptes bis 2022 502/2012-2 22 Mitteilung betr. Kommunalwahl 2014 und die Zahl der Mitglieder des Rates der Stadt Bornheim 532/2012-1 23 Mitteilungen mündlich 24 Anfrage der FDP-Fraktion vom 15.10.2012 betr. Zukunftskonzept Feuerwehr 539/2012-3 25 Anfragen mündlich Nicht öffentliche Sitzung 26 Sachstand zu den Konzessionierungsverfahren Strom und Gas der Stadt Bornheim 506/2012-2 27 Mitteilung betr. Vergaben zwischen 25.000 € und 50.000 € für den Zeitraum 16.08. bis 15.10.2012 443/2012-1 28 Mitteilungen mündlich 29 Anfragen mündlich Bornheim, den 25.10.2012 STADT BORNHEIM Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Bekanntmachung Sitzung des Rates der Stadt Bornheim am Donnerstag, 08.11.2012, 18:00 Uhr, im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2 Am Donnerstag, 08.11.2012, 18:00 Uhr, findet im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, die nächste Sitzung des Rates der Stadt Bornheim mit folgender Tagesordnung statt: TOP Inhalt Vorlage Nr. TOP Inhalt Vorlage Nr. Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl zum 1. Bornheimer Jugendparlament stehen fest! Das Jugendparlament setzt sich für die Interessen der Bornhei- mer Kinder und Jugendlichen ein und vertritt diese gegenüber dem Bürgermeister, dem Stadtrat und der Öffentlichkeit. Das Jugendparlament Bornheim besteht aus maximal 21 Mitglie- dern im Alter von 14 bis 19 Jahren und wird von allen Jugend- lichen dieses Alters, die in Bornheim wohnen, gewählt. Um star- ten zu können, benötigt das Jugendparlament mindestens elf ge- wählte Mitglieder. In der Woche vom 05. bis 09. November 2012 findet die Wahl für das erste Bornheimer Jugendparlament statt: 05. und 06. November 2012 in den weiterführenden Schulen in Bornheim 07. November 2012 im Geschwister-Scholl-Haus, Kaiserstraße 23, Bornheim-Sechtem 08. November 2012 im Rathaus der Stadt Bornheim, Rathaus- straße 2, Bornheim Am 09. November 2012 werden im Rathaus der Stadt Bornheim die Stimmzettel ausgezählt und das vorläufige Wahlergebnis be- kannt gegeben. Folgende Kandidatinnen und Kandidaten sind für die Wahl zum Bornheimer Jugendparlament aufgestellt: Name, Vorname Alter Wohnort Beruf/ Ausbildung/ Schule Böhm, Maximilian 18 Jahre Hemmerich Alexander-von-Humboldt-Gymnasium Bratvogel, Kai 18 Jahre Bornheim Europaschule Bornheim Colditz, Yolanda 14 Jahre Roisdorf Schülerin, Europaschule Bornheim Domingos, Justin 14 Jahre Bornheim Josef von Eichendorf Schule (Bonn) Echarif, Ahmed 17 Jahre Roisdorf Schüler Fabian, Dustin 18 Jahre Walberberg Schüler Gómez, Pia 15 Jahre Dersdorf Europaschule Bornheim Huttenloher, Martin 15 Jahre Roisdorf Europaschule Bornheim Langen, Heiko 17 Jahre Brenig Friedrich-List-Berufskolleg Bonn Müller, Marc 18 Jahre Merten Schüler am Alexander-von-Humboldt-Gymnasium Müller, Thomas 17 Jahre Sechtem Bornheimer Verbundschule Pinsdorf, Dominik 19 Jahre Bornheim Auszubildender Eisenbahner im Betriebsdienst/ Fachrrichtung Lokführer und Transport Puchalla, Tim 14 Jahre Walberberg Alexander-von-Humboldt-Gymnasium Shu, Jinhao 16 Jahre Dersdorf Alexander-von-Humboldt-Gymnasium Sonntag, Simon 18 Jahre Roisdorf Europaschule Bornheim Nähere Informationen zum Jugendparlament, der Wahl und den Kandidatinnen und Kandidaten erhalten Sie unter www.bornheim.de. Am 02. November von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr werden sich die Kandidatinnen und Kandidaten in einem Jugendforum „Du bist gefragt – Misch Dich ein!“ in der Europaschule vorstellen. 12-44 Amtsblatt Bornheim:Layout 1 29.10.2012 09:27 Seite 1 verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN Gedenken zur „Reichspogromnacht“: Vortrag „Mythos Theresienstadt“ im Geschwister-Imhof-Haus Eine interessante Veranstaltung erwartet die Besucher des Geschwister-Imhof-Hauses, Kö- nigstraße 28 in Bornheim, am 8. November 2012. Ab 19.30 Uhr referiert dort Astrid Meh- mel, Leiterin der Bonner Gedenkstätte für die Opfer des Nationalsozialismus, über die Ge- schichte des KZ Theresienstadt. Sie beschreibt Entstehung, Funktion und die menschenverach- tenden Zustände in diesem Lager und stellt Menschen vor, die am 15. Juni und 27. Juli 1942 nach Theresienstadt deportiert worden sind. Der Vortrag ist Teil der diesjährigen Gedenk- feiern zur so genannten Reichspogromnacht, die die Stadt Bornheim, die Evangelische Kir- chengemeinde Vorgebirge und der Katholische Pfarrverband Bornheim-Vorgebirge in diesem Jahr wieder gemeinsam durchführen. Am 10. November 1938 wurde die Bornheimer Synagoge von Nationalsozialisten niederge- brannt und in der Folge das jüdische Leben am Vorgebirge nahezu vollständig zerstört. Die De- portationen endeten auch für Bornheimer Mit- bürgerinnen und Mitbürger zum Teil in There- sienstadt und anderen Vernichtungslagern. So besteht ein trauriger Zusammenhang zwischen unserer Stadt und dem Lager im heutigen Tschechien, dessen Name wohl für immer mit dem nationalsozialistischen Schreckensregime verbunden bleiben wird. Aus diesem Grunde wird am Samstag, 10. No- vember 2012, um 18 Uhr am Peter-Fryns-Platz in Bornheim (Nähe Polizeiwache) die eigentli- che diesjährige Gedenkveranstaltung beginnen. Bei Kerzenschein wird hier zunächst der Opfer des Nationalsozialismus gedacht. Anschließend ist der gemeinsame Gang zur ehemaligen Syn- agoge und weiter zur Bornheimer Versöh- nungskirche vorgesehen, wo ab 19 Uhr die Kin- deroper “Brundibár“ erstmalig in Bornheim zur Aufführung kommt. Seit über einem Jahr arbei- tet der Jugendchor der Evangelischen Kirchen- gemeinde unter Leitung von Marie-Susann Rothschild zusammen 40 Kindern der Kinder- chöre aus Hemmerich und Alfter an der Vorbe- reitung dieses Ereignisses. Unterstützt werden sie dabei durch die Musikschule Bornheim, die den instrumentalen Rahmen der Oper gestaltet. Alle Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt sind dazu herzlich eingeladen, der Eintritt ist frei. Igel nur im Notfall "einkellern" Mit dem abnehmenden Tageslicht und kühleren Temperaturen sind die Igel wieder auf der Suche nach einem geschützten Quartier für den Winterschlaf, den sie spätestens im November antreten. Ihr laubgepolstertes Winternest richten sie gerne in Komposthaufen ein, die mit Reisig und Schnittresten gespickt sind, oder unter einem Holzhaufen. In liegen gelassenem Laub können sie nach Insekten und Schnecken stöbern. Daher sollte der herbstliche Gartenputz nicht zu gründlich ausfallen. Gut gemeinte Versuche, den stachligen Vierbeinern im Haus über den Winter zu helfen, können ohne das nötige Wissen über artgerechte Pflege schlimme Folgen haben. So verbrau- chen Igel im Winterschlaf schon in Räumen mit mehr als 6°C zuviel Energie und werden geschwächt. Mit dem Einrichten ei- ner Futterstelle kann man jetzt jungen Igeln vor dem Winter- schlaf helfen, ohne sie ins Haus zu holen. Ein abendliches Schälchen Katzenfutter hilft, die kleinen Bäuche zu füllen, so dass auch im Spätsommer geborene Igel noch tüchtig zulegen können. Mit etwa 500 Gramm Körpergewicht Anfang Novem- ber hat ein Jungtier eine gute Chance, den ersten Winterschlaf aus eigener Kraft zu überstehen. Verletzte, kranke und hilflose Igel dürfen ins Haus geholt wer- den, um sie gesund zu pflegen. Hilfsbedürftige Igel erkennt man daran, dass sie tagaktiv sind, herumliegen oder torkeln. Kein gesundes Stacheltier geht am Tage auf Nahrungssuche, es sei denn, es wurde aufgescheucht. Schwache Igel sind zu- dem oft mager und fühlen sich kälter an als die eigene Hand. Wer einen offensichtlich hilfsbedürftigen Igel im Haus pflegen möchte, kann erste Tipps zur richtigen Betreuung sowie Hin- weise auf ausführliche Literatur einem Infoblatt der Stadt Bornheim entnehmen. Dieses kann bei der Umwelt-Fachfrau Irmgard Mohr unter 02222/945-310 telefonisch angefordert oder von den Internetseiten der Stadt Bornheim (www.bornheim.de) heruntergeladen werden. Eine weitere sehr informative Internetadresse zum Umgang mit Igeln ist www.pro-igel.de. Igel auf Nahrungssuche (Pro Igel e.V.) Mit Katzenfutter zum Winterspeck verhelfen 12-44 Amtsblatt Bornheim:Layout 1 29.10.2012 09:28 Seite 2

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SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 8199713 E-Mail: jenneberg @googlemail.com UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde für Kinder, Jugendliche und Er- wachsene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Mo- nat ab 16 Uhr. Bitte im Vorzimmer des Bür- germeisters (Telefon 0 22 22 / 945 - 101) vorher telefo- nisch anmelden; damit eine Vorbereitung des Gesprächs gewährleistet werden kann. Störungshotline: Telefon 0180 / 2 11 22 44 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungsmeldung Straßenbe- leuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am 5.12.2012 von 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Domschat Telefon 0 22 22 / 945 - 307 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel, Mittwoch, 28.11.2012, 18:00 Uhr Umweltausschuss, Dienstag, 04.12.2012, 18:00 Uhr Ausschuss für Verkehr, Planung und Liegenschaften, Mittwoch, 05.12.2012, 18:00 Uhr Rat der Stadt Bornheim, Donnerstag, 06.12.2012, 18:00 Uhr Die nächsten Sitzungen Alle genannten Sitzungen sind öffentlich und finden, wenn nicht anders angegeben, im Ratssaal des Bornheimer Rathau- ses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim statt. Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungsunterla- gen) finden Sie auf der Internet-Seite der Stadt Bornheim direkt unter http://session.stadt-bornheim.de/bi/infobi.php. 28. November 2012 Schließphase im HallenFreizeitBad Bornheim Jährliche Wartungen, Erneuerung einer Becken- überlaufrinne und Betonsanierung Jedes Jahr vor Weihnachten werden im Hallen- FreizeitBad die jährlichen Wartungen und grö- ßere Reparaturarbeiten durchgeführt. Für die anstehenden Wartungen an den Hubböden der Schwimmbecken, an der Chlordosieranlage, etc. darf kein Wasser in den Becken sein. Ausbesse- rungsarbeiten an den Fliesenflächen der Becken können ebenfalls nur in dieser Zeit erledigt wer- den. Darüber hinaus müssen in diesem Jahr die Überlaufrinnen am Variobecken erneuert und aus der Undichtigkeit der Rinne resultierende Schäden an Betonpfeilern im Keller beseitigt werden. Aus diesem Grund bleibt das HallenFreizeitBad von Montag, 03.12.2012 bis einschließlich Mitt- woch, 26.12.2012 komplett geschlossen. Für alle, die Geldwertkarten als Weihnachtsge- schenk kaufen wollen, hat der Vorstand des Stadtbetriebs, Ulrich Rehbann, gute Nachrich- ten: Bis Dienstag, 18.12.2012 nimmt Frau Giers- berg montags bis donnerstags von 8.00 bis 16.00 Uhr unter der Rufnummer 02222- 9916220 Bestellungen an. Anfragen über die elektronische Post sind an hfb@sbbonline.de zu richten und können ebenfalls bis Dienstag, 18.12.2012 bearbeitet werden. Die Daten für ei- ne Überweisung und die Einzelheiten des Post- versandes werden dann umgehend mitgeteilt. Nach Weihnachten hat das HallenFreizeitBad vom 27.12. bis 30.12.2012 und vom 02.01. bis 09.01.2013 montags bis freitags von 6.30 bis 8.00 Uhr für die Frühschwimmer, Schwimmbad von 10.00 bis 21.30 Uhr und die Sauna von 10.00 bis 22.30 Uhr geöffnet. Samstags und sonntags ist das Schwimmbad von 8.00 bis 19.00 Uhr geöffnet. Die Sauna hat samstags von 8.00 bis 21.30 Uhr und sonntags von 8.00 bis 19.00 Uhr geöffnet. Montag, 31.12.2012 und Dienstag, 01.01.2013 bleibt der Betrieb ge- schlossen. Sitzung des Rates der Stadt Bornheim am Donnerstag, 06.12.2012, 18:00 Uhr, im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2 Öffentliche Sitzung 1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin 2 Einwohnerfragestunde 3 Rahmenplanung Sechtem-Ost; Beschluss 342/2012-7 4 Bebauungsplan Se 21 in der Ortschaft Sechtem, Einlei- tungsbeschluss 452/2012-7 5 3. Änderung des Bebauungsplanes Me 02 in der Ort- schaft Merten; Ergebnis der Offenlage; Satzungsbe- schluss 567/2012-7 6 Bebauungsplan Bornheim Nr. 206 (Ortsteil Hersel), 3. Änderung und 1. Erweiterung, Beschluss zur Offenlage 606/2012-7 7 Satzung der Stadt Bornheim über die Änderung der im Umlegungsverfahren Rösberg getroffenen Festsetzungen 493/2012-7 8 Satzung der Stadt Bornheim über die Änderung der im Flurbereinigungsverfahren Rösberg getroffenen Festsetzungen 535/2012-7 9 3. Änderung der Satzung für die Volkshochschule der Stadt Bornheim vom 25.11.1981 556/2012-10 10 1. Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensat- zung der Stadt Bornheim 470/2012-1 11 Satzung der Stadt Bornheim zur Festsetzung von Gebührentarifen für vom Land übertragene Pflichtaufgaben 475/2012-6 12 Sachstandsbericht zum Vollzug des Haushaltssiche- rungskonzeptes bis 2022 508/2012-2 13 Stellungnahme zum Entwurf des Haushaltssatzung des Rhein-Sieg-Kreises für die Haushaltsjahre 2013/2014 591/2012-2 14 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung betr. Zustimmung gem. § 83 GO zur Leistung überplanmäßi- ger Aufwendungen/Auszahlungen innerhalb der Produktgruppe 1.06.03-Jugendhilfe 602/2012-2 15 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung betr. Bestimmung der stimmberechtigten und beratenden Mitglieder der Schulkonferenz der Sekundarschule Merten 613/2012-1 16 Sachstand zur Umsetzung der Neuorganisation der Wasserver- und Abwasserentsorgung im Stadtgebiet Bornheim 507/2012-2 17 3. Änderung der Betriebssatzung für das Wasserwerk der Stadt Bornheim 490/2012-1 18 8. Änderung der Satzung über die öffentliche Wasserversorgung und den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage - Wasserversor gungssatzung - der Stadt Bornheim 589/2012-1 19 Aufhebung der Betriebssatzung für das Abwasserwerk der Stadt Bornheim 488/2012-1 20 Vorstellung des Wirtschaftsplanes des Wasserwerkes für das Wirtschaftsjahr 2013 559/2012-BL 21 Vorstellung des Wirtschaftsplanes des Abwasserwerk für das Wirtschaftsjahr 2013 561/2012-BL 22 Änderung des Erschließungsvertrages mit der Gemeinnützigen Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe mbH über die Herstellung der Erschließungs- anlagen im Bebauungsplangebiet Me 02, Teilfläche I (südlicher Teil) ‘ 566/2012-7 23 Änderung der Dienstanweisung für die Ortsvorsteher 533/2012-1 24 Anregung nach § 24 GO vom 22.09.2012 betr. Einwohnerfragestunden in Rats- und Ausschusssitzun gen 499/2012-1 25 Antrag der FDP-Fraktion vom 27.08.2012 betr. Gebäude- und Standortkonzept der Stadt Bornheim 450/2012-6 26 Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 03.11.2012 betr. Ergänzungswahlen zum Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel 597/2012-1 27 Antrag von 19 Ratsmitgliedern vom 16.11.2012 betr. Erweiterungspläne der Firma Bauhaus im Gewerbepark Bornheim-Süd 611/2012-1 28 Mitteilung zur mündlichen Anfrage des RM Hönig zur Umsatzsteuerbarkeit von Konzessionsabgaben 592/2012-2 29 Mitteilungen mündlich 30 Anfragen mündlich Nicht öffentliche Sitzung 31 Mitteilungen mündlich 32 Anfragen mündlich 33 Vierter Verfahrensbrief im Rahmen der Konzessionie rungsverfahren Gas und Strom der Stadt Bornheim 595/2012-2 Bornheim, den 20.11.2012 Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Am Donnerstag, 06.12.2012, 18:00 Uhr, findet im Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, die nächste Sitzung des Rates der Stadt Bornheim mit folgender Tagesordnung statt: Top Inhalt Vorlage Nr. Top Inhalt Vorlage Nr. Einladung zur Anliegerversammlung Probebetrieb Verkehrsführung Königstraße Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger, der Ausschuss für Verkehr, Planung und Liegenschaften der Stadt Bornheim hat den Bürgermeister am 07.11.2012 beauf- tragt, das Konzept des Probebetriebs in einer Anliegerversamm- lung vorzustellen und den Probebetrieb anschließend durchzu- führen. Die Anliegerversammlung findet am Dienstag, den 11.12.2012, ab 18:00 Uhr, im Ratssaal des Rathauses statt. Adresse: Rathaus der Stadt Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Die Anlieger lade ich zur Veranstaltung herzlich ein. Bornheim, den 13.11.2012 gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Einladung zur Anliegerversammlung Betr.: Vorstellung der Ausbauplanung zum Endausbau der Er- schließungsanlagen Am Aegidiushäuschen, Dechant-Blum-Stra- ße und Effelsbergstraße in Hemmerich Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger! Der Ausschuss für Verkehr, Planung und Liegenschaften der Stadt Bornheim hat den Bürgermeister durch Beschluss vom 07.11.2012 beauftragt, die o.g. Planung in einer Anliegerversammlung vorzustel- len und mit den betroffenen Anliegern zu erörtern. Die Anliegerversammlung findet statt am Montag, dem 10.12.2012, 19.00 Uhr, im evangelischen Gemeindezentrum Hemmerich, Rösberger Straße 35. Die betroffenen Anlieger sind herzlich eingeladen. Bornheim, den 16.11.2012 gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Bornheim, Weihnachtsmarkt Am Sonntag, dem 02. Dezember 2012 veran- staltet der Gewerbeverein Bornheim den diesjährigen Weihnachtsmarkt. Aus diesem Grund wird die Königstraße im Teilstück zwi- schen Apostelpfad und Secundastraße von Samstag, den 01. Dezember 2012, 16.00 Uhr bis Sonntag, den 02. Dezember 2011, 23.00 Uhr für den Verkehr vorübergehend ge- sperrt. Der Verkehr wird innerörtlich umgeleitet. Im Hinblick auf die derzeit zahlreichen im Stadtteil Bornheim durchgeführten Tiefbau- maßnahmen kann es zu kurzeitigen Behinde- rungen und umleitungsbedingt zu längeren Fahrwegen kommen. Der Bürgermeister bittet alle Verkehrsteil- nehmer um Verständnis. Sechtem, Straßburger Straße Am Samstag, dem 01. Dezember 2012 veran- staltet die Dorfgemeinschaft Sechtem auf der Straßburger Straße einen Weihnachtsmarkt. Aus diesem Grunde wird die Straßburger Straße in der Zeit von 15.00 bis 21.00 Uhr zwischen der Haus-Nr. 4a und der Berner Straße voll gesperrt. 12-48 Amtsblatt Bornheim:Layout 1 23.11.2012 11:16 Seite 1 SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 02.10.2012 beschlos- sen: Der geprüfte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 des Stadtbetrieb Bornheim AöR, zu dem von der Wirtschaftsprü- fungsgesellschaft DHPG Dr. Har- zem & Partner KG unter dem Da- tum 14.09.2012 ein uneinge- schränkter Bestätigungsvermerk erteilt wurde und der mit einer Bilanzsumme in Höhe von € 13.360.137,11 und mit einem Jahresfehlbetrag von € 794.728,51 abschließt, wird fest- gestellt. Der Stadtbetrieb Bornheim AöR weist in seiner Bilanz zum 31. Dezember 2010 eine Kapital- rükklage in Höhe von € 3.745.084,40 aus. Aus dieser Ka- pitalrücklage wurde bereits mit Beschluss vom 01.02.2012 ein Teilbetrag in Höhe von € 1.104.683,17 sowie mit Be- schluss vom 27.06.2012 ein wei- terer Teilbetrag in Höhe von € 1.075.793,10 entnommen. Die verbleibende Kapitalrücklage beträgt nach den o.g. Entnah- men € 1.564.608,13. Aus der verbleibenden Kapital- rücklage wird ein weiterer Be- trag in Höhe von € 794.728,51 zum Ausgleich des Jahresfehlbe- trages des Wirtschaftsjahres 2010 entnommen. Dem Vorstand des Stadtbetrieb Bornheim AöR, namentlich Herrn Ulrich Rehbann, wird für das Geschäftsjahr 2010 Entla- stung erteilt. 12-48 Amtsblatt Bornheim:Layout 1 23.11.2012 11:16 Seite 2

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SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 8199713 E-Mail: jenneberg @googlemail.com UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde für Kinder, Jugendliche und Er- wachsene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Mo- nat ab 16 Uhr. Bitte im Vorzimmer des Bür- germeisters (Telefon 0 22 22 / 945 - 101) vorher telefo- nisch anmelden; damit eine Vorbereitung des Gesprächs gewährleistet werden kann. Störungshotline: Telefon 0180 / 2 11 22 44 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungsmeldung Straßenbe- leuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am 9.1.2013 und 6.2.2013 von 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Domschat Telefon 0 22 22 / 945 - 307 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Betriebsausschuss, Mittwoch, 09.01.2013, 18:00 Uhr, Stadtbetrieb Bornheim, Donnerbachweg 15, Waldorf, Sozialraum in der Fahrzeughalle Verwaltungsrat des Stadtbetriebes Bornheim, Mittwoch, 09.01.2013, 18:30 Uhr, Stadtbetrieb Bornheim, Donnerbachweg 15, Waldorf, Sozialraum in der Fahrzeughalle Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss, Donnerstag, 10.01.2018, 18:00 Uhr Die nächsten Sitzungen Alle genannten Sitzungen sind öffentlich und finden, wenn nicht anders angegeben, im Ratssaal des Bornheimer Rathau- ses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim statt. Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungsunterla- gen) finden Sie auf der Internet-Seite der Stadt Bornheim direkt unter http://session.stadt-bornheim.de/bi/infobi.php. 12.Dezember 2012 Bebauungsplan Ro 18.1 in der Ortschaft Hersel / 1. Änderung, Inkrafttreten Bekanntmachung Der Rat der Stadt Bornheim hat am 08.11.2012 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Ro 18.1 in der Ortschaft Hersel gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBL. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fas- sung als Satzung beschlossen. Der Bereich der 1. Änderung umfasst einen ca. 2 ha großen Be- reich zwischen Alexander-Bell-Straße, Roisdorfer Straße und A 555 und wird gebildet durch Teilflächen der Flurstücke Gemar- kung Hersel Flur 18 Nrn. 134, 142, 306, 307 und 309. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Ro 18.1 in der Ortschaft Hersel mit Begründung kann während der Dienststunden im Fachbereich 7 - Stadtplanung und Grundstücksneuordnung - der Stadtverwaltung Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Mit dieser Bekanntmachung tritt die 1. Änderung des Bebau- ungsplanes Ro 18.1 in der Ortschaft Hersel gemäß § 10 BauGB in Kraft. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 BauGB 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beacht- liche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Ver- hältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungs- planes und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darle-gung des die Verlet- zung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beacht- lich sind. Sind die in den §§ 39 bis 42 Baugesetzbuch bezeichneten Vermö- gensnachteile eingetreten, kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die zuvor be- zeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Weiter wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Ver- fahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Sat- zung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vor- geschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchge- führt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich be- kannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher bean- standet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvor- schrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 29.11.2012 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Verlegung von „Stolpersteinen“ in Bornheim-Waldorf Ehrenpaten gesucht Die Stadt Bornheim beteiligt sich bereits seit vielen Jahren an der Aktion „Stolpersteine“. Inzwischen sind in Bornheim, Roisdorf, Walberberg, Hersel und Widdig insgesamt 23 Stolpersteine ver- legt. Bei den von Gunter Demnig gestalteten „Stolpersteinen“ handelt es sich um Messingschilder, in die die Namen und Schicksalsda- ten der aus unserer Stadt deportierten Opfer des nationalsoziali- stischen Regimes eingraviert sind. Diese Messingschilder wer- den vor den ehemaligen Wohnungen der Opfer in die Bürgerstei- ge eingelassen, wo sie den Vorbeigehenden die Greueltaten der nationalsozialistischen Machthaber ins Gedächtnis rufen. Zwi- schen 2006 und 2010 wurden bereits in den Ortschaften Rois- dorf, Bornheim, Walberberg, Hersel und Widdig „Stolpersteine“ an verschiedenen Stellen angebracht. Jeder, der diese kleinen Denkmale betrachtet und die Inschriften liest, muss nach unten sehen und verneigt sich so unweigerlich – eine Verneigung vor den Opfern. Um die Erinnerung an die jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbür- ger wach zu halten, die in der Zeit des Nationalsozialismus aus Bornheim in die Vernichtungslager verschleppt worden sind, wird die Aktion in diesem Jahr in Waldorf weitergeführt. Am Dienstag, 18. Dezember, 10 Uhr, wird der Künstler Gunter Dem- nig zunächst mit der Verlegung in der Blumenstraße (Nähe Kreu- zungsbereich Blumenstraße/Sandstraße) beginnen. Anschlie- ßend wird in der Büttgasse 14 fortgefahren. Abgeschlossen wird die diesjährige Verlegung in der Schmiedegasse 83. Die „Stol- persteine“ werden dann an die Angehörigen der Familien Beretz, Bähr, Hartog, Levi, Berger und Schmitz erinnern, die bis 1941 bzw. 42 in dem Vorgebirgsort lebten, und ihr erlittenes Schik- ksal. Alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bornheim sind herzlich eingeladen, die Aktion durch die Übernahme von Ehrenpaten- schaften zu unterstützen. Damit verbunden ist eine Spende in Höhe von jeweils 120,- €, denn soviel kostet die Verlegung eines „Stolpersteines“. Zum Dank erhalten alle Ehrenpaten eine ent- sprechende Urkunde der Stadt, die das Engagement dokumen- tiert. Ebenso können auch Vereine, Schulen, Unternehmen usw. gemeinsam eine Patenschaft übernehmen. Alle Interessierten setzen sich bitte mit Stadtarchivar Christian Lonnemann in Ver- bindung, der die Verlegung der „Stolpersteine“ in Bornheim ko- ordiniert (Tel. 02222-945-110). Die Verlegung in Waldorf ist selbstverständlich öffentlich. Bür- germeister Wolfgang Henseler bittet alle interessierten Bornhei- merinnen und Bornheimer, die Veranstaltung zu besuchen, um sich dem Verdrängen und Vergessen der furchtbaren Ereignisse in den Weg zu stellen und die Erinnerungskultur in unserer Stadt aktiv zu unterstützen. Gunter Demnig bei der Stolpersteinverlegung in Bornheim- Hersel im Jahre 2010 FOTO: STADT BORNHEIM 12-50 Amtsblatt Bornheim:Layout 1 06.12.2012 13:31 Seite 1 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Stadt Bornheim führt Zweitwohnungssteuer ein Der Rat hat am 20.09.2012 beschlossen, zum 01.01.2013 von den Inhabern von Zweitwohnungen eine besondere Steuer zu erheben. Grundlage dieser Steuererhebung ist die Zweitwoh- nungssteuersatzung vom 15.11.2012, die in dieser Ausgabe veröffentlicht wird und Ihnen auch als Download auf der Ho- mepage der Stadt Bornheim bereitgestellt wird. Im Sinne dieser Satzung ist Zweitwohnung jede Wohnung, die jemand neben seiner Hauptwohnung zu Zwecken des persön- lichen Lebensbedarfs innehat, insbesondere zu Erholungs-, Berufs- und Ausbildungszwecken. Ob und in welcher Höhe eine Zweitwohnungssteuer gezahlt werden muss, wird insbesondere durch die abzugebende Steuererklärung überprüft. Der Bürgermeister -Fachbereich Finanzen- wird zu Beginn des Jahres 2013 alle mit Nebenwohnsitz gemeldeten Personen persönlich anschreiben und sie auffordern, die notwendigen Angaben für die Beurteilung der Steuerpflicht abzugeben. Die Steuer wird berechnet auf der Grundlage der vereinbarten Nettokaltmiete. Erhoben werden 10 % dieser Nettokaltmiete. Steuerschuldner ist der Inhaber der Zweitwohnung. Die Steuer ist grundsätzlich eine Jahressteuer; innerhalb des Kalenderjahres beginnt die Steuerpflicht am 1. des auf den Einzug folgenden Monats. Auf weitere Fragen werden Ihnen die Mitarbeiter und Mitar- beiterinnen des Fachbereich Finanzen Rathausstraße 2, Zim- mer 458 gerne Auskunft erteilen; sie erreichen diese auch te- lefonisch unter 02222 - 945 280; 02222 - 945 277 und 02222 - 945 276. Bitte beachten Sie, dass eine endgültige Entscheidung über die Steuerpflicht jedoch erst getroffen werden kann, wenn alle für die Beurteilung jedes einzelnen Fall benötigten Informatio- nen vorliegen. Dienstregelung zu den Feiertagen Zwischen den Feiertagen am 27. und 28. Dezem- ber 2012 hat die Bornheimer Stadtverwaltung ge- öffnet. Die städtischen Dienststellen im Rathaus und in der Brunnenallee sind auch an diesen Tagen personell besetzt. Zudem ist das Team der Stadtbü- cherei an diesen beiden Tagen im Dienst. Bürgermeister Wolfgang Henseler: „Nach Ab- wägung zwischen einer äußerst geringen finan- ziellen Einsparung ( ungefähr 250 Euro) und dem Bürgerservice haben wir uns zugunsten des Bürgerservice entschieden, weil viele Bür- gerinnen und Bürger die Zeit zwischen den Feiertagen nutzen, um Angelegenheiten im Rat- haus zu erledigen.“ Neben den gesetzlichen Feiertagen sind die Dienststellen der Stadtverwaltung Bornheim am Heiligabend, 24. Dezember 2012, und Silvester, 31. Dezember, geschlossen. Die Volkshoch- schule Bornheim/Alfter bleibt vom 27. Dezem- ber bis zum 4. Januar 2013 zu. Anmeldungen sind während dieser Zeit bei der VHS schriftlich oder über die Homepage möglich. Die städtischen Kindergärten bleiben am 27. und 28. Dezember geschlossen. Feuerwehr und Rettungsdienst erreicht man unter der Rufnum- mer 112. Bei Rohrbrüchen, Schäden im Kanal- netz und zur Sicherstellung der Wasserversor- gung kann man die Regionalgas Euskirchen un- ter der Telefon-Nr. 0800/3223222 anrufen. Bei anderen akuten Notfällen ist der Bereit- schaftsdienst der Stadt Bornheim unter der Mo- biltelefonnummer 0172/8740853 erreichbar. Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Bornheim vom 15.11.2012 Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 685), der §§ 15, 16, 31 des Meldegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. September 1997 (GV. NRW. S. 332, 386/SGV NW 210), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08. Dezember 2009 (GV. NRW. S. 765, 793) und der §§ 1, 2, 3, 17 und 20 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordr- hein-Westfalen (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW 1969, S. 712/SGV.NRW. 6140), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV.NRW. S. 394), hat der Rat der Stadt Bornheim in seiner Sitzung am 20.09.2012 fol- gende Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Bornheim beschlossen: § 1 Steuergegenstand Die Stadt Bornheim erhebt ab dem 01. Januar 2013 eine Zweitwohnungsteu- er. Gegenstand der Steuer ist das Innehaben einer Zweitwohnung im Stadt- gebiet. § 2 Begriff der Zweitwohnung (1) Zweitwohnung ist jede Wohnung im Sinne des Absatzes 3, die 1. dem Eigentümer/der Eigentümerin, Hauptmieter/Hauptmieterin oder sonstigen Berechtigten als Nebenwohnung im Sinne des Mel- degesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen dient, 2. der Eigentümer/die Eigentümerin, Hauptmieter/Hauptmieterin oder sonstige Berechtigte unmittelbar oder mittelbar ganz oder teilweise einem Dritten/einer Dritten entgeltlich oder unentgeltlich überlässt und die diesem/dieser als Nebenwohnung im vorgenann- ten Sinne dient. (2) Sind mehrere Personen Inhaber/Inhaberinnen einer Wohnung im Sinne des Absatzes 3, gilt hinsichtlich derjenigen Inhaber/Inhaberinnen, denen die Wohnung als Nebenwohnung im Sinne des Nordrhein-Westfälischen Melde- gesetzes dient, der auf sie entfallende Wohnungsanteil als Zweitwohnung im Sinne dieser Satzung. Für die Berechnung des Wohnungsanteils ist die Flä- che der gemeinschaftlich genutzten Räume den an der Gemeinschaft betei- ligten Personen zu gleichen Teilen zuzurechnen. Diesem Anteil ist die Flä- che der von jedem Mitinhaber/jeder Mitinhaberin individuell genutzten Räu- me hinzuzurechnen. Lässt sich der Wohnungsanteil im Einzelfall nicht kon- kret ermitteln, wird die Gesamtfläche der Wohnung durch die Anzahl aller Mitinhaber/Mitinhaberinnen geteilt. Bei der Berechnung des Wohnungsan- teils werden nur volljährige Personen berücksichtigt. (3) Wohnung im Sinne dieser Satzung ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Als Wohnung gelten auch alle Mo- bilheime, Wohnmobile, Wohn- und Campingwagen, die nicht oder nur gele- gentlich fortbewegt werden. (4) Eine Wohnung dient als Nebenwohnung im Sinne des Nordrhein-Westfä- lischen Meldegesetzes, wenn sie von einer dort mit Nebenwohnung gemel- deten Person zum Zwecke des persönlichen Lebensbedarfs inne gehalten wird. Wird eine Wohnung von einer Person inne gehalten, die mit dieser Wohnung nicht gemeldet ist, dient die Wohnung als Nebenwohnung im Sin- ne des Meldegesetzes NRW, wenn sich die Person wegen dieser Wohnung mit Nebenwohnung zu melden hätte. (5) Eine Wohnung verliert die Eigenschaft einer Nebenwohnung nicht da- durch, dass sie vorübergehend nicht oder anders genutzt wird. (6) Keine Zweitwohnungen im Sinne dieser Satzung sind: 1. Wohnungen, die in Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen die nen. 2. Wohnungen, die aus therapeutischen oder sozialpädagogischen Gründen entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt wer- den. 3. Wohnungen, die von Trägern der öffentlichen und freien Jugend hilfe entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden und Erziehungszwecken dienen. 4. Wohnungen, die nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete bzw. Lebenspartner/Lebenspartnerinnen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 des Lebenspartnerschaftsgesetzes, ausschließlich aus beruf- lichen Gründen im Stadtgebiet Bornheim innehaben, wenn sie sich überwiegend im Stadtgebiet aufhalten, sich ihre eheliche bzw. le- benspartnerschaftliche Wohnung in einer anderen Gemeinde be- findet und diese eheliche bzw. lebenspartnerschaftliche Wohnung die Hauptwohnung ist. Als berufliche Gründe gelten auch solche Tätigkeiten, die zur Vorbereitung auf die eigentliche Erwerbstätig- keit erforderlich sind, wie z.B. Studium, Lehre, Ausbildung Volonta- riat u. a.. 5. Nebenwohnungen, die sich mit der Hauptwohnung im selben Gebäude befinden. § 3 Persönliche Steuerpflicht (1) Steuerpflichtig ist jede Person, die im Stadtgebiet eine Zweitwohnung oder mehrere Wohnungen innehat. Inhaber/Inhaberin einer Zweitwohnung ist die Person, deren melderechtliche Verhältnisse die Beurteilung der Woh- nung als Zweitwohnung bewirken oder die Inhaber/Inhaberin einer Zweit- wohnung im Sinne des § 2 Abs. 1 ist. Als Inhaber/Inhaberin einer Zweitwoh- nung gilt die Person, der die Verfügungsbefugnis über die Wohnung als Ei- gentümer/Eigentümerin oder Mieter/Mieterin oder als sonstige dauernut- zungsberechtigte Person zusteht. Dies gilt auch bei unentgeltlicher Nut- zung. (2) Die Steuerpflicht besteht auch bei fehlender Anmeldung einer Neben- wohnung, wenn diese nachweislich genutzt wird. (3) Sind mehrere Personen gemeinschaftlich Inhaber/Inhaberinnen einer Zweitwohnung, so sind sie Gesamtschuldner/Gesamtschuldnerinnen gemäß § 44 Abgabenordnung in der jeweils geltenden Fassung. (4) Die Steuerpflicht besteht, solange die Wohnung des Steuerpflichti- gen/der Steuerpflichtigen als Zweitwohnung zu beurteilen ist. § 4 Bemessungsgrundlage (1) Die Steuer bemisst sich nach der auf Grund eines Mietvertrages im Be- steuerungszeitraum gemäß § 6 Abs. 1 geschuldeten Nettokaltmiete. Als im Besteuerungszeitraum geschuldete Nettokaltmiete ist die für den ersten vol- len Monat des Besteuerungszeitraumes geschuldete Nettokaltmiete multi- pliziert mit der Zahl der in den Besteuerungszeitraum fallenden Monate an- zusetzen. Sollte im Mietvertrag zwischen den Parteien eine Miete vereinbart worden sein, in der einige oder alle Nebenkosten oder Aufwendungen für die Möblierung der Wohnung enthalten sind, sind zur Er- mittlung der Nettokaltmiete pauschale Kürzungen in nachfolgendem Um- fang vorzunehmen: 1. für eine Teilmöblierung 10 v. H. 2. für eine Vollmöblierung 30 v. H. 3. eingeschlossene Nebenkosten ohne Heizung 10 v. H. 4. eingeschlossene Nebenkosten mit Heizung 20 v. H. Spätere Vereinbarungen über eine Änderung der Miethöhe sind vom Zeit- punkt ihrer Geltung an bei der Bemessung der Zweitwohnungssteuer zu be- rücksichtigen. Als Mietaufwand gelten auch alle anderen Formen eines vertraglich verein- barten Überlassungsentgelts, beispielsweise Pacht, Nutzungsentgelt, Erb- bauzins, Leibrente. (2) Ist der Zweitwohnungsinhaber/die Zweitwohnungsinhaberin Untermie- ter/Untermieterin, gilt Abs. 1 entsprechend. Ist der Zweitwohnungsinha- ber/die Zweitwohnungsinhaberin Hauptmieter/Hauptmieterin, wird zur Er- mittlung der Bemessungsgrundlage für dessen/deren Zweitwohnungssteuer die nach dem Hauptmietvertrag maßgebliche Fläche der Wohnung um die Fläche reduziert, die der Untermieter/die Untermieterin individuell nutzt zu- züglich der anteiligen Fläche, die auf die gemeinschaftlich genutzten Räume entsprechend § 2 Abs. 2 entfällt, wenn der Untermieter/die Untermieterin für die Wohnung melderechtlich erfasst ist. Die vom Hauptmieter/von der Hauptmieterin vertraglich geschuldete Nettokaltmiete wird anteilmäßig in dem nach Satz 1 ermittelten Verhältnis gekürzt. (3) Ist keine Miete vereinbart, so gilt als Bemessungsgrundlage die Jahres- rohmiete nach den Vorschriften des § 79 des Bewertungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.02.1991 (BGBl. I S. 230) in der jeweils gültigen Fassung mit der Maßgabe, dass die Jahresrohmieten, die gemäß Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes vom 13.08.1965 (BGBl. I S.851) vom Finanzamt auf den Hauptfeststellungszeit- punkt 01.01.1964 festgestellt wurden, jeweils für das Erhebungsjahr auf den September des Vorjahres hochgerechnet werden. Die Hochrechnung erfolgt bis Januar 1995 entsprechend der Steigerung der Wohnungsmieten (Brutto- kaltmiete, Wohnungsmieten insgesamt) nach dem Preisindex der Lebens- haltung aller privaten Haushalte im früheren Bundesgebiet, der vom Statisti- schen Bundesamt veröffentlicht wird. Ab Januar 1995 erfolgt die Hochrech- nung entsprechend der Steigerung der Wohnungsmieten (Nettokaltmiete; Reihe Nettokaltmiete insgesamt) nach dem Preisindex der Lebenshaltung al- ler privaten Haushalte im gesamten Bundesgebiet, der vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht wird. (4) Bei Mobilheimen, Wohnmobilen, Wohn- und Campingwagen gilt als Net- tokaltmiete die zu zahlende Stellplatzmiete. Ist keine Miete zu entrichten, wird die in vergleichbaren Fällen zu zahlende Stellplatzmiete zugrunde ge- legt. § 5 Steuersatz Die Steuer beträgt 10 vom Hundert der Bemessungsgrundlage (§ 4). § 6 Besteuerungszeitraum, Entstehung, Beginn und Ende der Steuerpflicht (1) Die Zweitwohnungssteuer wird als Jahressteuer erhoben. Besteuerungs- zeitraum ist das Kalenderjahr. (2) Die Steuerpflicht entsteht mit Beginn des Kalenderjahres, für das die Steuer festzusetzen ist. Tritt die Zweitwohnungseigenschaft erst nach dem 1. Januar ein, so beginnt die Steuerpflicht mit dem ersten Tag des Monats, der auf den Zeitpunkt folgt, mit dem die Beurteilung der Wohnung als Zweit- wohnung beginnt. (3) Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der/die Steuerpflichtige die Wohnung aufgibt oder die Voraussetzungen für die An- nahme einer Zweitwohnung entfallen. § 7 Festsetzung der Steuer und Fälligkeit (1) Die Steuer wird durch Steuerbescheid festgesetzt. In dem Bescheid kann SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN 12-50 Amtsblatt Bornheim:Layout 1 06.12.2012 13:31 Seite 2 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN bestimmt werden, dass er auch für künftige Zeitabschnitte gilt, solange sich die Bemessungsgrundlagen und der Steuerbetrag nicht ändern. (2) Die Steuer nach § 6 Abs. 2 Satz 1 wird zu je einem Viertel ihres Jahresbe- trages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. In den Fällen des § 6 Abs. 2 Satz 2 wird die Steuer für zurückliegende Zeiträume innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig. (3) Auf Antrag des/der Steuerpflichtigen kann die Steuer abweichend von Abs. 2 Satz 1 in einem Jahresbetrag am 01. Juli oder zu je einem Zwölftel des Jahresbetrages am 15. jeden Kalendermonats entrichtet werden. Der Antrag muss spätestens bis zum 30. September des vorangegangenen Jahres ge- stellt werden. Die beantragte Zahlungsweise bleibt solange maßgebend, bis ihre Änderung beantragt wird, die Änderung muss spätestens bis zum 30. September des vorangegangenen Jahres beantragt werden. Nachzahlungen werden innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides fällig. § 8 Anzeigepflicht (1) Der Steuerpflichtige/Die Steuerpflichtige hat innerhalb eines Monats nach dem Zeitpunkt, mit dem die Beurteilung der Wohnung als Zweitwoh- nung beginnt oder endet, diesen Tatbestand dem Bürgermeister/der Bür- germeisterin der Stadt Bornheim anzuzeigen. Wer bei In-Kraft-Treten dieser Satzung eine Zweitwohnung innehat, hat dies dem Bürgermeister/der Bür- germeisterin der Stadt Bornheim innerhalb eines Monats anzuzeigen. (2) Die Anmeldung, Abmeldung oder Aufgabe einer Wohnung bei Neuan- meldung (Rückmeldeverfahren) von Personen nach nordrhein-westfälischen Meldegesetz gilt als Anzeige im Sinne dieser Vorschrift. (3) Entfällt eine der Voraussetzungen nach § 2 Abs. 6 für die Freistellung von der Zweitwohnung, so ist dies innerhalb eines Monats nach der Änderung dem Bürgermeister/der Bürgermeisterin der Stadt Bornheim anzuzeigen. (4) Änderungen der Nettokaltmiete sind dem Bürgermeister/der Bürgermei- sterin der Stadt Bornheim innerhalb eines Monats anzuzeigen. § 9 Steuererklärung (1) Der Steuerpflichtige/Die Steuerpflichtige hat für das Jahr des Beginns der Steuerpflicht innerhalb eines Monats nach Eintritt der Steuerpflicht in einer Steuererklärung auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck alle für die Steue- rerhebung erforderlichen Tatbestände anzugeben. Die Angaben sind durch geeignete Unterlagen, insbesondere durch Mietverträge, Mietänderungs- verträge und Mietbescheinigungen, welche die Nettokaltmiete berücksichti- gen, nachzuweisen. (2) Wer bei In-Kraft-Treten dieser Satzung eine Zweitwohnung innehat, hat in einer Steuererklärung auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck alle für die Steuererhebung ab 2013 erforderlichen Tatbestände innerhalb eines Monats nach In-Kraft-Treten der Satzung anzugeben und die Angaben durch geeig- nete Unterlagen nach Abs. 1 nachzuweisen. (3) Der Steuerpflichtige/Die Steuerpflichtige hat in der Steuererklärung sei- ne/ihre Hauptwohnung für die Bekanntgabe des Steuerbescheides anzuge- ben. Gibt der Steuerpflichtige/die Steuerpflichtige seine/ihre Hautwohnung nicht an oder befindet sich die angegebene Wohnung nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder erweist sich die Angabe seiner/ihrer Hauptwohnung im Zeitpunkt der Bescheiderteilung als unzutreffend, gilt als Anschrift für die Bekanntgabe des Steuerbescheides die Anschrift der Nebenwohnung. (4) Unbeschadet der sich aus Abs. 1 und Abs. 2 ergebenden Verpflichtung kann die Stadt Bornheim jede Person zur Abgabe einer Steuererklärung auf- fordern, die im Stadtgebiet 1. mit Nebenwohnung gemeldet ist 2. ohne mit Nebenwohnung gemeldet zu sein, eine meldepflichtige Nebenwohnung im Sinne des Meldegesetzes innehat. (5) Ist die Nebenwohnung keine Zweitwohnung im Sinne von § 2, hat der In- haber/die Inhaberin der Nebenwohnung dies nach amtlich vorgeschriebe- nem Vordruck zu erklären und die hierfür maßgeblichen Umstände anzuge- ben (Negativerklärung). § 10 Mitwirkungspflichten des Grundstücks- oder Wohnungseigentümers/ der Grundstücks- oder Wohnungseigentümerin Hat der Erklärungspflichtige/die Erklärungspflichtige nach § 9 seine/ihre Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung nicht erfüllt oder ist er/sie nicht zu ermitteln, hat jeder Eigentümer/jede Eigentümerin oder Vermie- ter/Vermieterin des Grundstückes, auf dem sich die der Steuer unterliegen- de Zweitwohnung befindet, auf Verlangen des Bürgermeisters/der Bürger- meisterin der Stadt Bornheim Auskunft zu erteilen, ob der Erklärungspflich- tige/die Erklärungspflichtige oder eine sonstige Person in der Wohnung wohnt oder gewohnt hat, wann er/sie eingezogen und/oder ausgezogen ist und welche Nettokaltmiete zu entrichten ist oder war. § 11 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt, wer als Steuerpflichtiger/Steuerpflichtige oder bei Wahrnehmung der Angelegenheiten eines Steuerpflichtigen/einer Steu- erpflichtigen vorsätzlich oder leichtfertig 1. über steuerrechtlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder un- vollständige Aussage macht oder 2. den Bürgermeister/die Bürgermeisterin der Stadt Bornheim pflichtwidrig über steuerrechtlich erhebliche Tatsachen in Un- kenntnis lässt und dadurch Steuern verkürzt oder nicht gerechtfer- tigte Steuervorteile für sich oder eine andere Person erlangt. (2) Ordnungswidrig handelt auch, wer vorsätzlich oder leichtfertig 1. Belege ausstellt, die in tatsächlicher Hinsicht unrichtig sind und es dadurch ermöglicht, die Steuer zu verkürzen oder nicht gerecht- fertigte Steuervorteile für sich oder eine andere Person zu erlangen (Steuergefährdung). 2. als Inhaber/Inhaberin einer Zweitwohnung im Erhebungsgebiet den Anzeigepflichten nach § 8 nicht rechtzeitig nachkommt, 3. als Inhaber/Inhaberin einer Zweitwohnung im Erhebungsgebiet die Steuererklärung nach § 9 nicht rechtzeitig abgibt, 4. trotz Aufforderung die in § 9 Abs. 1 und 2 genannten Unterlagen nicht einreicht, 5. als Eigentümer/Eigentümerin oder Vermieter/Vermieterin des Grundstückes, auf dem sich die der Steuer unterliegende Zweit- wohnung befindet, auf Verlangen der Stadt Bornheim den Erklä- rungspflichten nach § 10 nicht nachkommt. (3) Gemäß § 20 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes kann eine Ordnungs- widrigkeit nach Absatz 1 (leichtfertige Abgabenverkürzung) mit einer Geld- buße bis zu 10.000 EUR und eine Ordnungswidrigkeit nach Absatz 2 (Abga- bengefährdung) mit einer Geldbuße bis zu 5.000 EUR geahndet werden. (4) Die Strafbestimmungen des § 17 des Kommunalabgabengesetzes blei- ben unberührt. § 12 Datenübermittlung der Meldebehörde (1) Die für Meldeangelegenheiten zuständige Stelle der Stadt Bornheim übermittelt gemäß § 31 Abs. 1 und 6 Meldegesetz NRW der für die Festset- zung der Zweitwohnungssteuer zuständigen Stelle der Stadt Bornheim zur Sicherung des gleichmäßigen Vollzugs der Zweitwohnungssteuersatzung bei Einzug eines Einwohners/einer Einwohnerin, der/die sich mit einer Nebenwohnung anmeldet, die folgenden personenbezogenen Daten des Einwohners: 1. Vor- und Familiennamen, 2. frühere Namen, 3. Doktorgrad, 4. Ordensnamen, Künstlernamen, 5. Anschriften (Stadt Bornheimer Nebenwohnung und Hauptwohnung), 6. Tag des Ein- und Auszugs, 7. Tag und Ort der Geburt, 8. Geschlecht, 9. gesetzlicher Vertreter/gesetzliche Vertreterin 10. Staatsangehörigkeiten, 11. Familienstand, 12. Übermittlungssperren sowie 13. Sterbetag und -ort (2) Bei Auszug aus der Nebenwohnung, Tod, Namensänderung, Änderung beziehungsweise nachträglichem Bekanntwerden der Anschrift der Haupt- wohnung oder Einrichtung beziehungsweise Beendigung einer Übermitt- lungssperre werden die Veränderungen übermittelt. Wird die Hauptwoh- nung oder alleinige Wohnung zur Nebenwohnung, gilt dies als Einzug. Wird die Nebenwohnung zur Hauptwohnung oder alleinigen Wohnung, gilt dies als Auszug. Eine Datenübermittlung findet auch dann statt, wenn die Anmel- dung von Nebenwohnungen nachgeholt wird. (3) Die für Meldeangelegenheiten zuständige Stelle der Stadt Bornheim über- mittelt der für die Festsetzung der Zweitwohnungssteuer zuständigen Stelle der Stadt Bornheim unabhängig von der regelmäßigen Datenübermittlung die in Abs. 1 genannten Daten derjenigen Einwohner/Einwohnerinnen, die im Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Satzung bereits mit Nebenwohnung gemeldet sind. § 13 Geltung des Kommunalabgabengesetzes und der Abgabenordnung Soweit diese Satzung im Einzelnen nichts anderes bestimmt, sind die Vor- schriften der §§ 12 bis 22a des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW) und der Abgabenordnung - soweit diese nach § 12 KAG NRW für die Zweitwohnungssteuer gelten - in der jeweiligen Fassung anzuwenden. § 14 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Vorstehende Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Bornheim vom 15.11.2012 mache ich hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in Ver- bindung mit der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht öffentlich bekannt. Hinweis Ich weise darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- schriften der GO NW gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmun- gen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkün- dung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschrie- benes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt; 2. die Satzung, sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flä- chennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt ge- macht worden; 3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Born- heim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 15.11.2012 gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN 12-50 Amtsblatt Bornheim:Layout 1 06.12.2012 13:31 Seite 3

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SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 8199713 E-Mail: jenneberg @googlemail.com UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde für Kinder, Jugendliche und Er- wachsene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Mo- nat ab 16 Uhr. Bitte im Vorzimmer des Bür- germeisters (Telefon 0 22 22 / 945 - 101) vorher telefo- nisch anmelden; damit eine Vorbereitung des Gesprächs gewährleistet werden kann. Störungshotline: Telefon 0180 / 2 11 22 44 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungsmeldung Straßenbe- leuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am 5.12.2012 von 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Domschat Telefon 0 22 22 / 945 - 307 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Betriebsausschuss, Donnerstag, 22.11.2012, 18:00 Uhr Fachausschuss „Volkshochschule“, Dienstag, 27.11.2012, 18:00 Uhr, VHS-Gebäude, Raum 2, Alter Weiher 2, Roisdorf Verwaltungsrat des Stadtbetriebes Bornheim, Dienstag, 27.11.2012, 18:00 Uhr, Stadtbetrieb Bornheim, Donnerbachweg 15, Waldorf, Sozialraum in der Fahrzeughalle Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel, Mittwoch, 28.11.2012, 18:00 Uhr Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss, Donnerstag, 29.11.2012, 18:00 Uhr Die nächsten Sitzungen Alle genannten Sitzungen sind öffentlich und finden, wenn nicht anders angegeben, im Ratssaal des Bornheimer Rathau- ses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim statt. Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungsunterla- gen) finden Sie auf der Internet-Seite der Stadt Bornheim direkt unter http://session.stadt-bornheim.de/bi/infobi.php. 21. November 2012 Bebauungsplan Wb 02 in der Ortschaft Walberberg / 1. Änderung, Inkrafttreten Bekanntmachung Der Rat der Stadt Bornheim hat am 20.09.2012 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Wb 02 in der Ortschaft Walberberg gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBL. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fas- sung als Satzung beschlossen. Der Bereich der 1. Änderung liegt zwischen Hanrathstraße, Mat- thias-Claudius-Weg und Röntgenstraße. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Wb 02 in der Ortschaft Walberberg mit Begründung kann während der Dienststunden im Fachbereich 7 -Stadtplanung und Grundstücksneuordnung- der Stadtverwaltung Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Born- heim, von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Mit dieser Bekanntmachung tritt die 1. Änderung des Bebau- ungsplanes Wb 02 in der Ortschaft Walberberg gemäß § 10 BauGB in Kraft. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 BauGB 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort be- zeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschrif- ten über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungs-planes und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verlet- zung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beacht- lich sind. Sind die in den §§ 39 bis 42 Baugesetzbuch bezeichneten Vermö- gensnachteile eingetreten, kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die zuvor be- zeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Weiter wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Ver- fahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Sat- zung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vor geschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich be kannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher bean standet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvor schrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 07.11.2012 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Montag, 26.11.2012, 20 Uhr Kur-Theater Hennef, Königstr. 19 A Eintritt 6 € Kartenvorverkauf im Kulturamt der Stadt Hennef (Zimmer E.46, Frankfurter Straße 97) und im Kur-Theater Hennef. Veranstaltet vom Arbeitskreis der Gleichstellungsbeauftragten im Rhein-Sieg-Kreis in Kooperation mit dem „Runden Tisch gegen häusliche Gewalt im Rhein-Sieg-Kreis“. Tel. 02242/888452. Nach dem Scheitern ihrer Ehe kehrt Josey Aimes (Charlize Theron) in ihre Heimat im Norden Minne- sotas zurück - sie träumt von einem besseren Le- ben für sich und ihre beiden Kinder. Ihre Freundin Glory (Frances McDormand) arbeitet als eine von wenigen Frauen im Bergbau, und sie vermittelt Jo- sey eine Stelle in der Grube. Josey stellt sich auf die oft gefährliche Knochenarbeit ein, aber wirklich unerträglich sind nur die Belästigungen, denen die Frauen durch ihre männlichen Kollegen ausgesetzt sind. Es kommt zu Auseinandersetzungen, und Joseys Mut inspiriert schließlich auch ihre Kolle- ginnen, sich gegen die diskriminierende Behand- lung durch die Minengesellschaft aufzulehnen. (USA 2005, 126 Minuten, FSK 12) Filmvorführung anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen Kaltes Land Dienstag, 29. Januar 2013 Rheinhalle Bornheim-Hersel, Rheinstraße 201 Beginn: 19 Uhr • Eintritt: 20 € Mitwirkende: Alle Bornheimer Tollitäten sowie Top-Karnevalisten wie Bernd Stelter, Blaue Funken, Funky Mary‘s, Die Cöllner u.v.m. Kartenvorverkauf: Tel. 02222/945-212 Veranstalter: Stadt Bornheim (www.bornheim.de) mit Unterstützung der Vereinsgemeinschaft Hersel/Uedorf TollitTollitäätentrefftentreff 20132013 12-47 Amtsblatt Bornheim:Layout 1 18.11.2012 11:18 Seite 1 SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln Az.: 54.1.12.1-Alfterer-Bornheimer Bach Nach § 76 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 112 Abs. 1 Sät- ze 1-3 und 5 Landeswassergesetz (LWG) ist das Überschwem- mungsgebiet (ÜSG) des Alfterer-Bornheimer Bachs – von km 0+000 (Mündung in den Rhein) bis zum km 10+400 im Bereich der Gemeinde Alfter und der Stadt Bornheim im Rhein-Sieg- Kreis von der Bezirksregierung Köln durch eine ordnungsbe- hördliche Verordnung festzusetzen. In dem Verfahren zur Fest- setzung des vorgenannten Überschwemmungsgebietes ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit unter entsprechender Anwendung des § 73 Abs. 2 bis 5 Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) durchzuführen. Die Unterlagen für die Festsetzung des Überschwemmungsge- bietes des Alfterer-Bornheimer Bachs werden gemäß § 112 Abs. 1 Sätze 1-3 und 5 LWG i.V.m. § 73 Abs. 2 bis 5 VwVfG NRW einen Monat lang in den Gemeinden, in deren Bereich sich die Festset- zung des Überschwemmungsgebietes des Alfterer-Bornheimer Bachs auswirkt, und zwar in der Zeit vom 29.11.2012 bis 28.12.2012 einschließlich bei der Stadt Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Fachbereich Stadtplanung und Grundstük- ksneuordnung, Zimmer 407, während der Dienststunden Montag bis Freitag 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr zur Einsichtnahme ausgelegt. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach dem Ende der Auslegungsfrist, d.h. bis einschließlich zum 11.01.2013, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Born- heim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, Fachbereich Stadtpla- nung und Grundstücksneuordnung, Zimmer 407, oder bei der Bezirksregierung Köln, Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln, Einwen- dungen erheben. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind nach § 73 Abs. 4 VwVfG NRW alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonde- ren privatrechtlichen Titeln beruhen. Die Erhebung einer fristge- rechten Einwendung setzt voraus, dass aus der Einwendung zu- mindest der geltend gemachte Belang und die Art der Beein- trächtigung hervorgehen, die Einwendung unterschrieben und mit einem lesbaren Namen und Anschrift versehen ist. Einwen- dungen ohne diesen Mindestinhalt sind unbeachtlich. Wirksam erhobene Einwendungen werden von der Bezirksregierung Köln im Rahmen der Festsetzung des ÜSG geprüft. Ob und ggf. in wel- cher Weise Einwendungen berücksichtigt werden konnten, er- gibt sich aus der endgültigen Festsetzung des ÜSG, die im Amts- blatt für den Regierungsbezirk Köln öffentlich bekanntgemacht wird. Die vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebietes im Sinne des § 76 Abs. 3 WHG tritt am 04.12.2012 in Kraft und endet mit dem Inkrafttreten einer neuen Überschwemmungsgebiets- verordnung. Die Veröffentlichung der vorläufigen Sicherung er- folgt am 12.11.2012 im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln. Die Karten der vorläufigen Sicherung entsprechen den in diesem Festsetzungsverfahren ausgelegten Karten. Die Verbots- und Ge- nehmigungstatbestände sowie die sonstigen Regelungen gemäß § 78 WHG und § 113 Abs. 5 -7 LWG, wie für ein bereits festge- setztes Überschwemmungsgebiet, gelten für das vorläufig gesi- cherte Überschwemmungsgebiet entsprechend. Kosten, die durch die Einsichtnahme in die Unterlagen entste- hen, werden nicht erstattet. Köln, den 24.10.2012 Bezirksregierung Köln Obere Wasserbehörde Im Auftrag gez. Bachmann Aktion „Weihnachts-Wunschbaum“ startet zum 5. Mal im Bornheimer Rathaus: Erfüllen Sie einen Kinderwunsch! Gute Dinge soll man wiederholen. Deshalb gibt es auch im fünften Jahr die Weihnachts-Wunsch- baum-Aktion im Foyer des Bornheimer Rathauses. Mit dem Anbringen von Kinderwünschen an den Weihnachts-Wunschbaum im Bornheimer Rathaus wird Bürgermeister Wolfgang Henseler am 20. November die diesjährige Aktion eröff- nen. Beim Schmücken wird er unterstützt von Kindern aus der Johann-Wallraf-Grundschule Bornheim. In diesem Jahr wird es nicht mehr den einen großen Weihnachtsbaum im Trep- penhaus des Rathauses geben, sondern gleich zwei Weihnachtsbäume in der Bürgerhalle des Rathauses. Bornheimer Kinder aus Familien mit geringem Einkommen unterscheiden sich nicht von ande- ren Gleichaltrigen, wenn es um Wünsche zum Weihnachtsfest geht. „Dass sich auch diese Kinder am Weihnachts- abend über eine besondere oder kleine zusätzli- che Überraschung freuen können, ist das Ziel der 5. Weihnachts-Wunschbaum-Aktion in Bornheim“, erläutert Henseler. Die Aktion wird durchgeführt von Andrea Becker, Fachbereich Soziale Hilfen, Integration und Senioren. Auch in diesem Jahr wird die Weihnachts-Wunsch- baum-Aktion von der Bornheimer Bürgerstif- tung unterstützt. Sie kam für das Aufstellen des Weihnachtsbaumes auf und spendete die zwei Weihnachtsbäume, die mit 230 Bornheimer Kinderwünschen geschmückt werden. Auch die Bornheimer Bezirksbeauftragte, Sabrina Blum, der Debeka-Versicherung unterstützte mit einer Spende die diesjährige Aktion. Von dieser Spende werden Verpackungsmaterial und Sü- ßigkeiten gekauft. Zusätzlich werden von allen Spendern Kinderwünsche erfüllt. Der Bürgerreporter aus Wesseling, Markus Wa- ßerburger, unterstützte die 5. Aktion in dem er Kontakt zu der Firma geobra Brandstätter (Play- mobil) herstellte. Somit konnte eine Spende von kleinem Playmobil-Spielzeug für die Weihn- achts-Wunschbaumaktion gewonnen werden. Jetzt warten die Weihnachtswünsche darauf „gepflückt“ zu werden. Die Besucher des Born- heimer Rathauses können sich ab sofort einen oder mehrere Wunschzettel vom Baum nehmen und so Wunschpate werden. Die Wunschzettel sind nummeriert, so dass gewährleistet ist, dass jedes Geschenk auch das richtige Kind erreicht. Die Wünsche sollen den Betrag von 20 bis 25 € nicht überschreiten. Das Geschenk soll unverpackt bis zum 12. De- zember im Rathaus, Zimmer 205 abgegeben werden. Bei der Weihnachts-Wunschbaum-Ak- tion wird die Anonymität der Familien gewahrt. Rückfragen werden gerne unter der Rufnum- mer 02222 / 945244 beantwortet. Bürgermeister Henseler wird dann traditionell zusammen mit Frau Becker nach dem Schmük- ken als Erster einen der Wünsche abnehmen, um diesen zu erfüllen. Nach den positiven Er- fahrungen der letzten Jahre wünschen sich bei- de wieder eine rege Beteiligung, damit alle Kin- deraugen pünktlich zum Weihnachtsfest leuch- ten. Bornheim Mittendrin- Termine und Veranstaltungen in der Stadt Bornheim jetzt noch melden Bornheim Mittendrin - das ist der Veranstaltungska- lender, der einen Überblick über die wichtigen Ter- mine und Veranstaltungen in der Stadt Bornheim gibt. Viele abwechslungsreiche Veranstaltungen und interessante Ankündigungen machen ihn zu einem zentralen Informationswerk, welches in jedem Haus- halt greifbar sein sollte. Vereine, Organisationen und Einrichtungen haben jetzt noch die Möglichkeit, bis zum 28. November 2012 ihre Termine und Veranstaltungen an die Stadt Born- heim zu melden. Am einfachsten geht das per Email an simone.mahler@stadt-bornheim.de oder telefonisch unter 02222-945213. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zu dem Veranstaltungskalender „Bornheim Mitten- drin“. Zusätzlich besteht jederzeit die Möglichkeit, Veran- staltungen auf der Homepage der Stadt Bornheim im Internet-Veranstaltungskalender einzutragen. Eine entsprechende Benutzeranleitung findet sich auf der Startseite der Stadt Bornheim auf der rechten Bild- schirmhälfte. Die eingetragenen Veranstaltungen werden dann nach einer Prüfung im digitalen Veran- staltungskalender der Stadt Bornheim veröffentlicht. verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim 12-47 Amtsblatt Bornheim:Layout 1 18.11.2012 11:18 Seite 2

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SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 8199713 E-Mail: jenneberg @googlemail.com UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde für Kinder, Jugendliche und Er- wachsene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Mo- nat ab 16 Uhr. Bitte im Vorzimmer des Bür- germeisters (Telefon 0 22 22 / 945 - 101) vorher telefo- nisch anmelden; damit eine Vorbereitung des Gesprächs gewährleistet werden kann. Störungshotline: Telefon 0180 / 2 11 22 44 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungsmeldung Straßenbe- leuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 UhrÖffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am am 7.11.2012 und 5.12.2012 jeweils 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Domschat Telefon 0 22 22 / 945 - 307 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Seniorenbeirat der Stadt Bornheim, Mittwoch, 31.10.2012, 16:00 Uhr Integrationsrat, Donnerstag, 06.11.2012, 18:00 Uhr Ausschuss für Verkehr, Planung und Liegenschaften, Mittwoch, 07.11.2012, 18:00 Uhr Rat der Stadt Bornheim, Donnerstag, 08.11.2012, 18:00 Uhr Alle genannten Sitzungen sind öffentlich und finden im Rats- saal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Born- heim statt. Die nächste Sitzung Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungsunterla- gen) finden Sie auf der Internet-Seite der Stadt Bornheim direkt unter http://session.stadt-bornheim.de/bi/infobi.php. Bekanntmachung Aufgrund § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Bornheim am 20.09.2012 die Einleitung des Verfah- rens zur 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezoge- nen Bebauungsplanes He 13 in der Ortschaft Hersel beschlos- sen. Die Bebauungsplanänderung - und Erweiterung wird im be- schleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprü- fung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Bereich der 1. Änderung und Erweiterung liegt nördlich der Bierbaumstraße. In gleicher Sitzung hat der Rat der Stadt Bornheim beschlos- sen, auf die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbe- teiligung zu verzichten und bei der Bekanntmachung der Ein- leitung darauf hinzuweisen, dass sich die Öffentlichkeit inner- halb einer Frist von 4 Wochen über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und äußern kann. Die Öffentlichkeit kann sich in der Zeit vom 02.11.2012 bis 29.11.2012 einschließlich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zur 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Be- bauungsplanes He 13 in der Ortschaft Hersel bei der Stadtver- waltung Bornheim, Fachbereich 7, -Stadtplanung und Grund- stücksneuordnung-, auf dem Flur zwischen Zimmer 407 und 414, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, während der Besuchs- zeiten für Offenlagen: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr informieren und sich dazu äußern. Auskünfte erhalten Sie in Zimmer 405, 407, 409, 411 und 414. Darüber hinaus können die Planunterlagen im Internet unter www.bornheim.de eingesehen werden. Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Änderungs- und Erweiterungsbereich grob darstellt, wird hingewiesen. Bornheim, den 11.10.2012 Stadt Bornheim Gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Vorhabenbezogener Bebauungsplan He 13 in der Ortschaft Hersel/ 1. Änderung und Erweite- rung, Aufstellungsbeschluss, Unterrichtung der Öffentlichkeit 24. Oktober 2012 Grabschmuck ohne Kunststoff Im Vorfeld von Allerheiligen erinnert der Umweltbeauf- tragte der Stadt Bornheim daran, dass der Grabschmuck auf den Bornheimer Friedhöfen nur aus kompostierba- ren Materialien bestehen darf. Lediglich für Grabvasen und Markierungszeichen ist Kunststoff zulässig. Die Bornheimer Friedhofssatzung enthält diese Bestim- mung, damit die Friedhofsabfälle problemlos kompo- stiert werden können. Aus Umweltschutzgründen ist es außerdem nicht gestattet, chemische Pflanzenschutz- und Unkrautbekämpfungsmittel bei der Grabpflege zu verwenden. In der Trauerfloristik gibt es seit Jahren für praktisch alle dort verwendeten Kunststoffe verrottbare Ersatzmateria- lien, so dass vollständig kompostierbarer Grabschmuck auch erhältlich ist. Eventuelle Kunststoffanteile sind aber oft nicht auf den ersten Blick erkennbar. Deshalb bittet die Bornheimer Umwelt-Fachfrau Irmgard Mohr die Bürgerinnen und Bürger, sich beim Kauf von Grab- schmuck für Allerheiligen zu vergewissern, dass er wirklich frei von Kunststoffen ist. Dazu gibt es auch ein Informations- blatt der Stadt Bornheim, das auf den städtischen Internet- seiten veröffentlicht ist und in Papier bei Irmgard Mohr an- gefordert werden kann (Umwelttelefon: 02222/945-310). Ei- gentlich schließt die Satzung auch Grableuchten mit Kunst- stoffhülle aus. Als Alternative gibt es Grableuchten aus ro- tem Glas. Sie sind jedoch im Handel nicht immer erhältlich, zudem kann die Wiederbefüllung aufgrund von Wachsre- sten umständlich sein. Daher duldet die Stadt die Verwen- dung von Einwegleuchten mit Kunststoffhülle. Sie bittet aber dringend darum, die ausgebrannten Hüllen nicht mit den Grünabfällen wegzuwerfen, sondern sie in die Abfallbehälter für sonstigen Müll zu werfen. Stadt erinnert an Bestimmungen der Friedhofssatzung Geschichte zu “Brundibar” in der Bornheimer Versöhnungskirche Gedenken an die Reichsprogromnacht In einer Gedenkveranstaltung am Freitag, 26. Oktober, 19.30 Uhr wird in der Bornheimer Versöhnungskir- che an der Königstraße die Wander- ausstellung „Die Mädchen von Zim- mer 28 L410 Theresienstadt“ eröff- net. Die Ausstellung zeigt die Ge- schichte und die Hintergründe der bekannten Kinderoper „Brundibar“, die im Konzentrationslager There- sienstadt aufgeführt wurde. Besonders ergreifend werden dabei die Schilderungen der Zeitzeugin Helga Kinsky sein. Als Inhaftierte er- lebte Sie Proben und Aufführung von „Brundibár“ selber mit und kann den Besuchern ein bewegen- des Portrait der damaligen Situation geben. Szenen aus dem Alltagsleben der Kinder in Theresienstadt vermittelt auch die Autorin Hannelore Bren- ner-Wonschick in ihrer musikalisch begleiteten Lesung zu diesem The- ma. An keinem Zuhörer wird es spurlos vorbei gehen, dass die Proben zu der Oper immer wieder verlängert wer- den mussten, weil die jungen Dar- steller vor der Aufführung der Ver- nichtungsmaschinerie zum Opfer fielen. Mit dieser Gedenkveranstaltung und Ausstellung möchte die Stadt Born- heim, die evangelische Kirchenge- meinde Vorgebirge und der Katholi- sche Pfarrverband Bornheim-Vorge- birge der Reichspogromnacht ge- denken. Im Zuge dieses furchtbaren Ereignisses fiel die Bornheimer Syn- agoge am 10. November 1938 ei- nem von Nationalsozialisten geleg- ten Feuer zum Opfer. Unterstützt wird die Ausstellung von der Gedenkstätte für die Bonner Op- fer des Nationalsozialismus und dem Evangelischen Forum Bonn. Alle Bürgerinnen und Bürger unse- rer Stadt sind herzlich zu der Veran- staltung eingeladen um gemeinsam an diese Zeit zu gedenken. Die Ausstellung wird in der Versöh- nungskirche, Königstraße 21, vom 26. Oktober bis zum 20. November zu sehen sein. Öffnungszeiten sind dienstags 16.00-18.00 Uhr, donnerstags 18.00-20.00 Uhr, samstags 15.00- 17.00 Uhr, sonntags 10.30-12.30 Uhr. Für Schulklassen und Gruppen be- steht die Möglichkeit, die Ausstel- lung nach Terminvereinbarung mit Christian Lonnemann unter 02222- 945110 auch außerhalb der Öff- nungszeiten zu besuchen. 12-43 Amtsblatt Bornheim:Layout 1 19.10.2012 13:14 Seite 1 verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Bekanntmachung Aufgrund § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gül- tigen Fassung hat der Rat der Stadt Bornheim am 20.09.2012 die Einbezie- hungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB der Stadt Bornheim im Ortsteil Kardorf, Bereich Altenberger Gasse, als Satzung beschlossen. Der Bereich der Einbeziehungssatzung liegt am westlichen Ortsrand von Kardorf beidseitig der Altenberger Gasse und umfasst die Flurstücke Ge- markung Kardorf-Hemmerich Flur 9 Nrn. 190, 55 und 224 (teilweise). Die Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB der Stadt Bornheim im Ortsteil Kardorf , Bereich Altenberger Gasse mit Begründung kann während der Dienststun-den im Fachbereich 7 - Stadtplanung und Grundstücksneuordnung - der Stadtverwaltung Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, von jedermann eingesehen werden. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB der Stadt Bornheim im Ortsteil Kardorf, Bereich Altenberger Gasse gemäß § 10 BauGB in Kraft. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 BauGB 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Ver- letzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vor-schriften über das Verhältnis des Bebau- ungsplans und des Flächennutzungsplanes und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwä- gungsvorganges, unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekannt- machung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegen- über der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sach- verhalts geltend gemacht worden sind. Sind die in den §§ 39 bis 42 Baugesetzbuch bezeichneten Vermögens- nachteile eingetreten, kann der Entschädigungsberechtigte Entschädi- gung verlangen. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeifüh- ren, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädi- gungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die zuvor bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fällig- keit des Anspruchs herbeigeführt wird. Weiter wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschrie- benes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt ge- macht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vor- her gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tat- sache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Stadt Bornheim Bornheim, den 11.10.2012 gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB der Stadt Bornheim im Ortsteil Kardorf , Bereich Altenberger Gasse, Inkrafttretent Bekanntmachung Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sit- zung am 20.09.2012 aufgrund des § 7 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe l der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt ge- ändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW. S.685), folgende 3. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Bornheim über die Anstalt des öffentlichen Rechts “Stadtbetrieb Bornheim“ vom 02.10.2007 beschlossen: Artikel I § 2 Abs. 1 wird um folgende Nummern 4, 5 und 6 ergänzt: “4. die Abwasserbeseitigung im Stadtgebiet Bornheim gem. § 53 Landeswassergesetz NRW, mit Ausnahme der Vorlage des Ab- wasserbeseitigungskonzeptes (§ 53 Abs. 1 Nr. 7 Landeswasserge- setz NRW) 5. die Wasserversorgung im Stadt- gebiet Bornheim 6. Erneuerung, Instandhaltung und der Betrieb der Straßenbeleuch- tung im Stadtgebiet.“ Artikel II Diese Satzung tritt am 01.01.2013 in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Vorstehende 3. Satzung vom 08.10.2012 zur Änderung der Satzung der Stadt Born- heim über die Anstalt des öffentlichen Rechts “Stadtbetrieb Bornheim“ vom 02.10.2007 mache ich hiermit gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen (GO NRW) in Ver- bindung mit der Verordnung über die öf- fentliche Bekanntmachung von kommuna- lem Ortsrecht bekannt. Hinweis Ich weise darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flä- chennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmi- gung fehlt oder ein vorgeschrie- benes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, 2. die Satzung, sonstige ortsrechtli- che Bestimmung oder der Flä- chennutzungsplan ist nicht ord- nungsgemäß öffentlich bekannt- gemacht worden, 3. der Bürgermeister hat den Rats- beschluss vorher beanstandet oder 4. der Form- oder Verfahrensman- gel ist gegenüber der Stadt Born- heim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 08.12.2012 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister 3. Satzung vom 08.10.2012 zur Änderung der Satzung der Stadt Bornheim über die Anstalt des öffentlichen Rechts “Stadtbetrieb Bornheim“ vom 02.10.2007 12-43 Amtsblatt Bornheim:Layout 1 19.10.2012 13:14 Seite 2

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17. Oktober 2012 SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 8199713 E-Mail: jenneberg @googlemail.com UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten re gel mä ßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde für Kinder, Jugendliche und Er- wachsene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Mo- nat ab 16 Uhr. Bitte im Vorzimmer des Bür- germeisters (Telefon 0 22 22 / 945 - 101) vorher telefo- nisch anmelden; damit eine Vorbereitung des Gesprächs gewährleistet werden kann. Störungshotline: Telefon 0180 / 2 11 22 44 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungsmeldung Straßenbe- leuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: vhs@stadt-bornheim.de Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 UhrÖffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.de Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: bornheimerjugendtreff@gmx.de Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: info@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: info@sbbonline.de Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenFreizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am am 7.11.2012 und 5.12.2012 jeweils 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Domschat Telefon 0 22 22 / 945 - 307 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Seniorenbeirat der Stadt Bornheim, Mittwoch, 31.10.2012, 16:00 Uhr, Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, Roisdorf Die nächste Sitzung Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungsunterla- gen) finden Sie auf der Internet-Seite der Stadt Bornheim direkt unter http://session.stadt-bornheim.de/bi/infobi.php. Einladung zur Einwohnerversammlung über die Rahmenplanung Bornheim-West Bekanntmachung Im Flächennutzungsplan der Stadt Bornheim ist im Westen von der Ortschaft Bornheim eine ca. 20 ha große Wohnbaufläche dargestellt. Die Fläche zeichnet sich durch eine gute Zuordnung zu den Nahver- sorgungseinrichtungen aus. Erschlossen wird sie über den Sechte- mer Weg (K 42) und über die Königstraße. Auf Grund der Größe des zu entwickelnden Gebietes als Erweiterung der Ortschaft Bornheim bot sich die Aufstellung eines Rahmenplanes an. Ein Rahmenplan ist ein informeller Plan, eine Zwischenstufe zwi- schen Flächennutzungsplan und nachfolgenden Bebauungsplänen. Der Rahmenplan Bornheim-West dient der Entwicklung von Wohn- bauflächen und beinhaltet einen Vorschlag für einen neuen Kinder- gartenstandort. Die Planung konzentriert sich auf folgende städtebau- liche Aufgaben: • Darstellung der Rahmenbedingungen und Planungsvor- gaben • Analyse von Restriktionen (Immissionen, Altlasten, Na- tur- u. Artenschutz, etc.) • Erstellung von drei Bebauungsvorschlägen als Diskus- sionsgrundlage • Bebauungs- und Erschließungskonzept als Lösungsentwurf • Bildung von Bauabschnitten für nachfolgende Bebau- ungspläne Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 05.07.2012 über den Entwurf der Rahmenplanung Bornheim-West beraten und be- schlossen, den Plan im Rahmen einer Einwohnerversammlung der Öffentlichkeit vorzustellen. Die Einwohnerversammlung findet statt am Donnerstag, den 25.10.2012, um 18.30 Uhr, im Ratssaal, des Rathauses Bornheim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim. Auf die beigefügte Übersichtskarte, die den Bereich der Rahmenpla- nung grob darstellt, wird hingewiesen. Bornheim, den 02.10.2012 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Bornheim ist die 99. Fairtrade-Stadt Deutschlands Bornheim ist nun Fairtrade-Stadt – die 99. in Deutschland, eine klassi- sche rheinische Zahl (9x11) und eine von weit über 1000 weltweit (mehr dazu auf www.fairtrade-towns.de). Im Rahmen des „Festes der Nationen und Kulturen“ übergab Kathrin Bremer von der „Kampag- ne Fairtrade Towns“ am vergangenen Sonntag die Urkunde an Bür- germeister Wolfgang Henseler. Anschließend wurden 99 weiße Luft- ballons, die zuerst die Bühne im Alexander-von-Humboldt-Gymna- sium geschmückt hatten, zur Feier der Stunde in den strahlend blau- en Himmel geschickt. Damit wurde die Arbeit der Lenkungsgruppe belohnt, die seit einem Jahr zusammengetragen hat, wo in Bornheim bereits Produkte aus fairem Handel verwendet oder verkauft werden. Außerdem hat sie Geschäfte, Gastronomiebetriebe, Schulen und Vereine motiviert mit- zumachen. Produkte aus fairem Handel erkennt man an dem grün- blauen Fairtrade-Siegel von Transfair e.V. oder daran, dass sie von der GEPA (Gesellschaft zur Förderung der Partnerschaft mit der Drit- ten Welt), von El Puente – Partnerschaftlicher Welthandel und der dwp Fairhandelsgenossenschaft verkauft werden. Anfangs führten fast nur Eine-Welt-Läden solche Produkte. So gibt es sie in Bornheim schon seit mehr als 25 Jahren bei den Eine-Welt-Gruppen vieler Kir- chengemeinden. Mittlerweile findet man vor allem Produkte mit dem Fairtrade-Siegel auch in Supermärkten. Es lohnt sich daher, bei vielen Supermarktketten und Drogerien beim Kauf von Kaffee, Tee, Saft, Ge- bäck, Blumen und weiteren Artikeln genau hinzusehen. Außerdem führen auch die Biohöfe und einige weitere Geschäfte fair gehandelte Produkte (s. Tabelle). Wo gibt es in Bornheim fair gehandelte Produkte zu kaufen? Supermärkte/Discounter Aldi, Edeka, LIDL, Netto, Penny, REWE, Toom Drogerien dm, Rossmann Biohöfe Apfelbacher(Brenig), Bursch (Waldorf) und Palm (Uedorf) kirchliche Eine-Welt- Bornheim, Hemmerich, Hersel, Gruppen Merten, Roisdorf, Sechtem, Walberberg, Widdig sonstige GeschäfteBäckerei Wenseler (Hersel), Lisart Florales Design (Bornheim), Blumen Sieghart (Roisdorf), Westfalen-Tankstelle (Hersel) Für die Anerkennung als Fairtrade-Stadt ist außerdem Vorausset- zung, dass im Rathaus sowie in Gastronomiebetrieben, Schulen und Vereinen Produkte aus fairem Handel verwendet bzw. im Unterricht thematisiert werden oder Aktionen dazu stattfinden. Wo werden in Bornheim fair gehandelte Produkte verwendet und thematisiert? Gastronomiebetriebe Hofcafés der Biohöfe, Hotel-Restaurant Vorgebirgsblick (Merten), Trimbornhof (Rösberg), Caféhäuschen (Uedorf), Schulen, Vereine u.ä. Europaschule Bornheim, Kita „Haus Regenbogen“, Sebastianschu- le Roisdorf, Franziskusschule Merten, Markusschule Rösberg, Verbund- schule Uedorf, Nikolausschule Wal- dorf, Bornheimer Musikschule, Stadt- jugendring, SSV Merten, TuS Rois- dorf Die Lenkungsgruppe hat in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung Bornheim einen Fairtrade-Führer für Bornheim erarbeitet und hofft, dass dieser immer wieder um neue Betriebe ergänzt werden muss. Die erste Auflage ist in Kürze in den Eine-Welt-Läden, bei den betei- ligten Betrieben sowie im Rathaus erhältlich. Außerdem findet man eine Liste aller Betriebe, Organisationen und Einrichtungen, die die Kriterien erfüllen auf der städtischen Internet- Seite unter http://www.bornheim.de/stadtprofil/umwelt-und-lokale-agen- da/lokale-agenda-in-bornheim/fairtrade-stadt-bornheim/fairtrade- kriterien-in-bornheim.html. Änderung der Beitragsordnung vom 9.7. 2012 für den Bezug von Beregnungswasser Gemäß § 28 der Satzung hat der Ausschuss des Wasser- und Bo- denverbandes Vorgebirge in seiner Sitzung am 9.7.2012 nach- folgende Änderung der Beitragsordnung beschlossen. Nach dem Vorteilsprinzip sind die jeweiligen Beiträge in der Bereg- nungsgruppe Eichenkamp wie folgt zu berechnen: Gruppe Eichenkamp - Wasserpreis= 0,30 €/m³ Die Beitragsordnung tritt rückwirkend zum 01.01.2012 in Kraft. Der Verbandsvorsteher Heinz-Bert Marx WASSER- UND BODENVERBAND VORGEBIRGE 12-42 Amtsblatt Bornheim:Layout 1 15.10.2012 10:09 Seite 1 verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN Gedenken zur “Reichsprogromnacht” Am 10. November 1938 ereigneten sich im Zuge der so genannten Reichspogromnacht auch in Bornheim Zerstörungen und Plünderungen jüdi- schen Eigentums. Die Bornheimer Synagoge wurde Opfer eines Brandanschlags. Diese Vorfälle stellten den Auftakt zur späteren Verschleppung und Er- mordung der Bornheimer Juden dar. Das mehrere Jahrhunderte währende jüdische Leben in unseren Ortschaften an Rhein und Vorgebirge wurde voll- ständig vernichtet. Um sich Verdrängen und Vergessen dieser Ereig- nisse entschieden in den Weg zu stellen, arbeiten die Stadt Bornheim, die Evangelische Kirchenge- meinde Vorgebirge und der Katholische Pfarrver- band Bornheim-Vorgebirge wie bereits im vergan- genen Jahr auch in 2012 wieder zusammen. In die- sem Zuge wurden mehrere interessante Veranstal- tungen geplant. Im Mittelpunkt steht in diesem Jahr die Kinderoper „Brundibár“. Zunächst wird am 26. Oktober 2012, 19.30 Uhr, in der Bornheimer Versöhnungskirche an der König- straße die Wanderausstellung „Die Mädchen von Zimmer 28 L410 Theresienstadt“ eröffnet. Hier wird in Zusammenarbeit mit der Gedenkstätte für die Bonner Opfer des Nationalsozialismus und dem Evangelischen Forum Bonn die Geschichte rund um die Aufführung der Kinderoper „Brundibár“ im Konzentrationslager Theresienstadt dargestellt. Diese Oper des Komponisten Hans Krása entstand vor einem ernsten Hintergrund. Im KZ Theresien- stadt wurde sie vielfach von inhaftierten Kindern aufgeführt. Immer wieder mussten die Proben ver- längert werden, weil die jungen Darsteller vor der Aufführung der Vernichtungsma- schinerie zum Opfer fielen. Im Rahmen der Ausstellungseröffnung wird die Zeitzeugin Helga Kinsky den Besuchern berichten, wie sie selber die Zeit in Theresienstadt und die Aufführung von „Brundibár“ erlebt hat. Weiterhin beleuchtet die Lesung der Autorin Hannelore Brenner-Wonschick in kleinen Momentaufnahmen, musikalisch begleitet, Szenen rund um die Aufführung von Brundibár und vermittelt so ein Gefühl für das Leben und für die Ängste der Kin- der, für ihren Alltag im Zimmer 28 und im ‚Ghetto‘ Theresienstadt. Ein Alltag, der den Kern der kommenden Tragödie bereits in sich barg. Die Ausstellung wird in der Versöhnungs- kirche bis zum 20. November 2012 zu se- hen sein. Die Öffnungszeiten sind diens- tags 16-18 Uhr, donnerstags 18-20 Uhr, samstags 15-17 Uhr, sonntags 10.30-12.30 Uhr. Für Schulklassen und Gruppen be- steht die Möglichkeit, die Ausstellung auch außerhalb der Öffnungszeiten zu besu- chen. Viel Wissenswertes über diese Thematik können interessierte Besucherinnen und Besucher auch am 8. November im Ge- schwister-Imhof-Haus, Königstraße 28 in Bornheim, erfahren. Ab 19.30 Uhr referiert dort Astrid Mehmel, Leiterin der Bonner Gedenkstätte für die Opfer des Nationalso- zialismus, über die Geschichte des KZ The- resienstadt. Sie beschreibt Entstehung, Funktion und die menschenverachtenden Zustände in diesem Lager und stellt Men- schen aus Bonn vor, die am 15. Juni und 27. Juli 1942 nach Theresienstadt depor- tiert worden sind. Am Samstag, 10. November 2012 wird schließlich um 18 Uhr, am Peter-Fryns- Platz, in Bornheim die diesjährige Gedenk- veranstaltung beginnen. Hier wird zu- nächst bei Kerzenschein eine Zusammen- kunft in Erinnerung an die Opfer stattfin- den. Anschließend ist der gemeinsame Gang zur ehemaligen Synagoge und weiter zur Bornheimer Versöhnungskirche vorge- sehen, wo ab 19 Uhr die Kinderoper Brun- dibár“ erstmalig in Bornheim aufgeführt wird. Seit über einem Jahr arbeitet der Ju- gendchor der Evangelischen Kirchenge- meinde unter Leitung von Marie-Susann Rothschild zusammen 40 Kindern der Kin- derchöre aus Hemmerich und Alfter an der Vorbereitung dieses Ereignisses. Unter- stützt werden sie dabei durch die Musik- schule Bornheim, die den musikalischen Rahmen der Oper gestaltet. Alle Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt sind herzlich eingeladen, an den Veranstal- tungen teilzunehmen und so den Opfern ein ehrendes Andenken zu bewahren. "Synagoge Bornheim erbaut 1866 zerstört 1938" 12-42 Amtsblatt Bornheim:Layout 1 15.10.2012 10:09 Seite 2

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